47
Hochwasser-Flächenmanagement • Hochwasservorsorge Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz Integrierende Konzeption Neckar-Einzugsgebiet Hochwassermanagement Partnerschaft für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge Heft 4 Gewässerdirektion Neckar

Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

  • Upload
    others

  • View
    5

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Ho

chw

asse

r-F

läch

en

man

age

me

nt

• H

och

was

serv

ors

org

eTe

chn

isch

-in

fras

tru

ktu

rell

er

Ho

chw

asse

rsch

utz

I n tegr ierende Konzept ionNeckar-E inzugsgebiet

HochwassermanagementPartnerschaft für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge

Heft

4

GewässerdirektionNeckar

Page 2: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Gewässerdirektion Neckar, Besigheim

IKoNE Arbeitsgruppe Hochwasserschutz und Gefährdungspotenzial

Dr. Ottfried Arnold, Gewässerdirektion Donau /Bodensee, Bereich Ulm

Werner Gminder, M & V Lampertheim

Ralph-Dieter Görnert, Regierungspräsidium Karlsruhe

Bernd Karolus, Regierungspräsidium Stuttgart

Dr. Ernst-Martin Kiefer, Regierungspräsidium Tübingen

Friedrich Klein, Regierungspräsidium Tübingen

Markus Moser, Ministerium für Umwelt und Verkehr

Ernst Nagel, Gewässerdirektion Neckar, Bereich Künzelsau

Carsten Scholz, Gewässerdirektion Nördlicher Oberrhein

Iris Steger, Regierungspräsidium Karlsruhe

Konrad Störk, Regierungspräsidium Stuttgart, Obmann

Torsten Thiele, Gewässerdirektion Neckar

Gerd Weiler, Gewässerdirektion Neckar, Bereich Besigheim

DIGITAL ART Werbeagentur GmbH, Reutlingen

Druckerei Raisch, Reutlingen

4.000, gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier, der Umwelt zu Liebe, März 2002

Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Zustimmung des Herausgebers unter

Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

© Gewässerdirektion Neckar, Besigheim

Impressum:

Herausgeber:

Verantwortlich für den Inhalt:

Gestaltung, Grafik, Satz:

Druck:

1. Auflage:

Page 3: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

3

HochwassermanagementPartnerschaft für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge

Inhalt

IKoNE Seite 4

Einführung Seite 5

Das Wichtigste in Kürze Seite 6

Das Thema in der Gesamtschau Seite 11

1. Hochwasser im Neckar-Einzugsgebiet Seite 111.1 Das Neckar-Einzugsgebiet Seite 111.2 Hochwasser – Entstehung und Folgen Seite 12

2. Hochwassermanagement Seite 152.1 Ziele und Strategie Seite 152.2 Hochwasser-Flächenmanagement Seite 172.2.1 Flächenvorsorge Seite 172.2.1.1 Hochwassergefahrenkarten Seite 172.2.1.2 Beitrag der Landesplanung, Regionalplanung und Bauleitplanung

zur Hochwasser-Flächenvorsorge Seite 182.2.1.3 Überschwemmungsgebiete Seite 202.2.2 Wasserrückhaltung in der Fläche Seite 232.3 Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz Seite 252.3.1 Bisher für den Hochwasserschutz Erreichtes Seite 252.3.2 Vordringlicher und mittelfristiger technisch-

infrastruktureller Hochwasserschutzbedarf Seite 272.3.3 Umsetzung und Zeithorizont Seite 302.4 Hochwasservorsorge Seite 312.4.1 Bauvorsorge - Schutz einzelner Objekte Seite 312.4.2 Verhaltensvorsorge Seite 322.4.2 Risikovorsorge Seite 33

3. Anforderungen an die Hochwasserschutzplanung Seite 34

4. Umsetzung mit Hilfe eines Aktionplans Hochwasser Neckar-Einzugsgebiet Seite 36

IKoNE -Veröffentlichungen Seite 46

Anlagen: 1 Ursachenkomplexe von Hochwasserschäden2 Hochwasserbedingte, versicherte private Gebäudeschäden

im Neckar-Einzugsgebiet3 Hochwassergefahrenkarten – Beispiele4 Flächenvorsorge durch regionalplanerische Ausweisung

von Gebieten – Fallbeispiele5 Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutzbedarf

Karten: 1 Überschwemmungsgebiete im Neckar-Einzugsgebiet2 Hochwasserschutzbedarf im Neckar-Einzugsgebiet

Page 4: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

IKoNE

4Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet

Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 kmdavon schiffbar: 203 km

Einzugsgebiet: 13.958 km2

Die »Integrierende Konzeption Neckar-Einzugsgebiet« (IKoNE)

IKoNE spricht jeden an – Bür-ger, Kommunen, Verbändeund Behörden – alle, die anund mit dem Neckar und in sei-nem Einzugsgebiet leben. Ingemeinsamer Verantwortungfür heutige und zukünftige Ge-nerationen gilt es zu handeln,Schutz und Nutzen in Einklangzu bringen, Mensch und Naturgleichermaßen zu würdigen.

IKoNE berücksichtigt dabeidie Vielzahl der bereits ab-geschlossenen und geplantenMaßnahmen im Neckar-Ein-zugsgebiet ebenso wie die

Die Integrierende Kon-zeption Neckar-Einzugs-gebiet (IKoNE) ist einHandlungsrahmen, derwasserwirtschaftlicheMaßnahmen sowie ört-liche und überörtlichePlanungen integriertund koordiniert.

künftig noch notwendigenVorhaben.

IKoNE zeigt nicht nur auf, waszu tun ist, sondern auch vonwem – vom Land über dieKommunen bis hin zum einzel-nen Bürger.

Was will IKoNE erreichen?

• Verbesserung des Hoch-wasserschutzes und der Hochwasservorsorge,

• Verbesserung des ökolo-gischen Zustands der Ge-wässer,

• Verbesserung der Gewäs-sergüte,

• Verbesserung der Daten-grundlage und Instrumente.

Wie will IKoNE dies erreichen?

• Handeln aus einer Gesamt-schau,

• Orientierung an den ge-meinsamen Zielen,

• Partnerschaftliches Zusam-menwirken aller Beteiligten.

Page 5: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Einführung

Die Gesellschaft hat sich darauf eingestellt,dass alles machbar und beherrschbar ist. In derheutigen Zeit ist für den Menschen eine Be-drohung, die er nicht verhindern kann, nahezuunvorstellbar. Wenn es dann trotzdem zu einemSchaden kommt, spricht man von technischemoder menschlichem Versagen. Diesen Stand-punkt auf die Hochwassergefahr angewandt,verkennt, dass Niederschläge und Hochwasserunabwendbare Naturereignisse sind.

Jahrzehnte lang hat die Gesellschaft – oft widerbesseren Wissens – Überflutungsflächen alsSiedlungsräume genutzt und anschließendversucht, die Hochwassergefahr durch techni-sche Maßnahmen in den Griff zu bekommen.Zahlreiche Ereignisse der letzten Jahre habenaber gezeigt, dass diese Schutzmaßnahmennur unvollständig Abhilfe schaffen können. Derimmer wieder verwendete Begriff »Hochwas-serfreilegung« ist daher unzutreffend und irre-führend.

Die drei für Hochwasser ebenso einfachenwie wichtigen Erkenntnisse sind:

• Hochwasser sind Naturereignisse, die sichdurch nichts und niemanden verhindernlassen. Sie sind so selbstverständlich undunabwendbar wie die Jahreszeiten.

• Erst durch die Besiedelung der hochwas-sergefährdeten Talflächen führen natürli-che Hochwasser zu den katastrophalen Er-eignissen, die hohe Sachschäden verursa-chen und Menschen in ihrem Lebensum-feld bedrohen.

• Technische Schutzmaßnahmen können auf-grund technischer oder finanzieller Zwängeimmer nur bis zu der geplanten Grenze,dem Bemessungshochwasser1) schützen. Eswird aber immer auch höhere Wasserstän-de geben, bei denen die Maßnahmen nichtmehr schützen.

Mit den »Leitlinien für einen zukunftsweisen-den Hochwasserschutz« hat die Länderar-beitsgemeinschaft Wasser (LAWA) 1995 einUmdenken eingeleitet:

• Hochwasserschutz soll Schäden verhindern,zumindest aber vermindern. Ohne die Vor-

sorge ist er unvollständig und unzureichend.Nur durch die Bereitstellung von Überflu-tungsflächen, durch vorsorgende baulicheMaßnahmen, durch planvolles Handeln vorund während der Hochwasserereignisse unddurch Risikovorsorge ist erfolgreiches Hoch-wassermanagement möglich.

• Politik, Behörden, Kommunen, Wirtschaftund Bürger sind aufgerufen, im Rahmen ih-rer Möglichkeiten und Zuständigkeiten aneinem ganzheitlichen zukunftsweisendenHochwasserschutz mitzuwirken.

Mit dem vorliegenden IKoNE Heft 4 »Hoch-wassermanagement – Partnerschaft für Hoch-wasserschutz und Hochwasservorsorge« greiftdas Land Baden-Württemberg die Handlungs-empfehlungen der LänderarbeitsgemeinschaftWasser auf und präzisiert die Möglichkeitendes Hochwassermanagements für das Neckar-Einzugsgebiet.

Beschrieben wird die Entstehung von Hochwas-sern, der derzeitige Stand des technischenHochwasserschutzes und der verbleibendeHandlungsbedarf. Eine partnerschaftliche Vor-gehensweise wird angeregt. Folgerichtig be-schreibt das Heft für alle Verantwortlichen undBeteiligten mögliche und notwendige Aktionen.

Außerdem wird gezeigt, dass das IKoNE -Hochwassermanagement im Neckar-Einzugs-gebiet als Beitrag zur Umsetzung der EG-Was-serrahmenrichtlinie in Baden Württemberg zu-kunftsfähig und wegweisend ist, insbesonderehinsichtlich

• der Erhaltung und Verbesserung der aquati-schen Umwelt mit Schwerpunkt Gewässer-qualität (biologische, hydromorphologische,chemische und physikalisch-chemischeKomponenten),

• der Minderung der Auswirkung von Über-schwemmungen,

• der Schaffung und Wiederherstellung vonFeuchtgebieten,

• der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ge-wässer,

• des einzugsgebietsweisen Vorgehens,• der Information und Beteiligung der Öffent-

lichkeit.

Einführung

5

Hochwasser sind unabwendbare Naturereignisse

Es gibt keinen absolu-ten Hochwasserschutz

IKoNE - Hochwasserma-nagement: Beitrag zurUmsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

1) Bemessungshochwasser: Das der Bemessung der Hochwasserschutzanlage zuGrunde liegende Hochwasserereignis: maximaler Abfluss in einer bestimmtenWiederholungszeitspanne, für den eine bauliche Anlage bemessen wird.

Page 6: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

Der Umweltminister von Baden-Württemberghat 1999 den Startschuss für die IntegrierendeKonzeption Neckar-Einzugsgebiet (IKoNE) ge-geben. Wasserwirtschaftliches Planen undHandeln im Einzugsgebiet des Neckars sollenmit IKoNE gesamtschaulich und partnerschaft-lich organisiert werden. Alle Kommunen wur-den mit der ersten IKoNE-Broschüre 1999 überZiele und Methodik informiert.

Die Verbesserung des Hochwasserschutzesund der Hochwasservorsorge im Neckar-Ein-zugsgebiet ist ein vorrangiges Ziel der Landes-politik und eine von allen Verantwortlichen ge-meinsam zu schulternde Aufgabe.

Das IKoNE Aktionsprogramm Hochwasserdient der Zieldefinition und Organisationdieser Aufgabe in der Form einer Partner-schaft für Hochwasserschutz und Hochwas-servorsorge.

Die nachfolgende Abb. 2 zeigt die im und umdas IKoNE-Aktionsprogramm Hochwasser zurVerfügung stehenden Leitfäden zur Organisa-tion von Hochwasservorsorge und Hochwas-serschutz. Alle Verantwortlichen und Beteilig-ten können sich diese Unterlagen nutzbar ma-chen mit dem gemeinsamen Ziel, Hochwasser-schäden zu vermindern.

Das vorliegende IKoNE Heft 4 beschreibt dasHochwassermanagement mit allen Bestand-teilen. Dieses Heft ist das wichtige Binde-glied zwischen den Leitlinien der LAWA unddem nachfolgenden Aktionsplan HochwasserNeckar-Einzugsgebiet. Der Aktionsplan wirddie konkreten Ziele, Strategien und Aktionenfür die Verantwortlichen und Beteiligten ent-halten. Er wird die Aktionen hinsichtlich Ter-minen, finanziellen Mitteln, Verantwortungund Zuständigkeiten sowie der notwendigenErfolgskontrolle präzisieren.

6

Verbesserung desHochwasserschutzesund der Hochwasser-vorsorge ist vorrangi-ges Ziel des Landes

IKoNE Aktionsprogramm Hochwasser

Programme – Maßnahmen – Aktivitäten

IKoNE Heft 4 IKoNE Heft 1

IKoNE Heft 3

Vorbereitung auf Hochwasserereignisse

1999

IKoNEAktionsplan Hochwasser

Neckar-Einzugsgebiet(in Arbeit)

HochwassermanagementPartnerschaft für Hochwasservorsorge

und Hochwasserschutz

2002

Dokumentation von Hochwasserereignissen

2001

LAWA 1995Länderarbeitsgemeinschaft

Wasser

Leitlinien für einenzukunftsweisendenHochwasserschutz

LAWA 1999Länderarbeitsgemeinschaft

Wasser

Handlungs-empfehlungen

zur Erstellung vonHochwasser-

Aktionsplänen

IKSR 1998AktionsplanHochwasser Internationale

Kommission zum Schutzdes Rheins

Aktionsplan HochwasserNeckar - Einzugsgebiet

Abb. 2: AktionsprogrammHochwasser-Leitfädenzur Organisation vonHochwasservorsorgeund Hochwasserschutz

Page 7: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Ursachen von Hochwasserschäden

Es bestehen häufig falsche oder unvollständi-ge Vorstellungen über die komplizierten kau-salen Zusammenhänge von Niederschlag,Landnutzung, versiegelten Flächen und derEntstehung von Hochwasser sowie den Mög-lichkeiten zur Reduzierung von Hochwasser-schäden.

Drei ganz unterschiedliche Ursachenkom-plexe sind für die Entstehung von Hochwas-serschäden verantwortlich.

Das vorliegende Heft behandelt zentral undüberwiegend den:

Ursachenkomplex 1Durch Hochwasser ufert ein Gewässer ausund führt zu Überschwemmungen (evtl. miterhöhten Grundwasserständen).

Darüber hinaus existieren noch zwei weitereUrsachenkomplexe, die nach extremen Nieder-schlägen für Wasserschäden an Gebäuden ver-antwortlich sein können.

Ursachenkomplex 2Wasser dringt infolge Überlastung der Kanali-sation in Gebäude ein.

Das Wichtigste in Kürze

7

Ursachen von Hoch-wasserschäden

Abb. 3: Hochwasser mit starkerStrömung in einer Orts-lage

Ursachenkomplex 3Aus Niederschlag entstehendes Oberflächen-wasser fließt über das Gelände oder Ver-kehrsflächen auf Gebäude zu und dringtdurch tiefliegende Öffnungen ein.

Nach Angaben der Elementarschadensversi-cherer machen die Ursachenkomplexe 2 und 3ca. 50% der zu regulierenden Wasserschädenaus. Diese Ursachenkomplexe werden in derAnlage 1 näher erläutert.

Nach jedem schadenbringenden Ereignis ist zuempfehlen, die Schäden im öffentlichen undprivaten Bereich gut zu dokumentieren. Ne-ben der Art der Schäden ist unbedingt festzu-halten, wodurch diese entstanden sind. Dabeikann die vorstehend und in der Anlage 1 er-läuterte Systematik Anwendung finden.

Aus der Untersuchung der aufgetretenenSchäden können später wichtige Informatio-nen für geeignete Maßnahmen zur Schadens-verhinderung sowie Grundlagen für Kosten-Nutzen-Untersuchungen abgeleitet werden.

Aus abgelaufenen Hoch-wassern lernen

Hochwasserschädendokumentieren,Ursachen analysieren

Page 8: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Ziele und Strategie des Hochwassermanage-ments

Primäres Ziel aller Hochwasserschutzmaßnah-men ist es, schädigende Auswirkungen vonHochwasserereignissen zu vermindern.

Drei Teilstrategien führen zum Ziel: DasHochwasser-Flächenmanagement strebt einean die Hochwassergefahr angepasste Flä-chennutzung und die Stärkung der Wasser-rückhaltung im Einzugsgebiet an. Der tech-nisch-infrastrukturelle Hochwasserschutz ver-hindert die Schäden bis zum Bemessungs-hochwasser1). Die Hochwasservorsorge ver-mindert darüber hinaus Schäden auch beiextremeren Ereignissen.

Das Wichtigste in Kürze

8

1. Hochwasser-Flächenmanagement:Flächenvorsorge• Flächenhafte Information über die Hochwassergefahr

(Hochwassergefahrenkarten)• Planerische und rechtliche Sicherung der hochwasser-

gefährdeten Flächen• Angepasste Nutzung hochwassergefährdeter FlächenWasserrückhaltung in der Fläche• Erhalt und Wiederherstellung von Retentionsräumen2)

und versickerungsfähigen Böden

3. HochwasservorsorgeBauvorsorge• Anpassung der Bauweise und Ausrüstung von bau-

lichen Anlagen entsprechend der Hochwassergefahr –»mit dem Hochwasser leben«

Verhaltensvorsorge• Rechtzeitige Hochwasserwarnung und planvolles Han-

deln vor und während des Hochwassers, um die Schä-den zu verringern

• Erstellung von Alarm- und EinsatzplänenRisikovorsorge• Finanzielle Vorsorge durch Rücklagen und Versicherungen

2. Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz• Bau von Dämmen, Deichen und Hochwasserrückhal-

teräumen, Gewässerausbau sowie Objektschutzmaß-nahmen entsprechend dem vorhandenen Schadens-potenzial

Hochwasser-Flächenmanagement

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

Hochwasservorsorge

Ziel: Hochwasser-schäden vermindern

Abb. 4: Hochwassermanagement

Die Bestandteile des Hochwassermanage-ments sind in den nachfolgenden Kapiteln 2.1bis 2.4 ausführlich beschrieben.

Nur die Kombination dieser drei Teilstrate-gien in der Hochwasser-Partnerschaft aller Ver-antwortlichen und Beteiligten ermöglicht einegrößtmögliche Schadensminderung.

Drei Teilstrategien zur Zielerreichung

1) Bemessungshochwasser: Das der Bemes-sung der Hochwasserschutzanlage zuGrunde liegende Hochwasserereignis:maximaler Abfluss in einer bestimmtenWiederholungszeitspanne, für den einebauliche Anlage bemessen wird.

2) Retentionsräume (Retentionsflächen):(natürliche) Hochwasserrückhalteräume,Hochwasserrückhalteflächen

Page 9: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Das Wichtigste in Kürze

9

Hochwasserereignissenpartnerschaftlich begegnen

Das IKoNE-Hochwassermanagement ist dahernicht nur Angelegenheit der Wasserwirtschaft.Alle zuständigen Ebenen der Verwaltung,Wasserverbände, Wirtschaft und die Bürgersind aufgerufen, gemeinsames zielgerichtetesHandeln zu vereinbaren und einer Erfolgskon-trolle mit dem Ziel der ständigen Verbesserungzu unterziehen.

Für Planung, Steuerung und Durchführung desHochwassermanagements werden Sachstands-informationen und Bedarfsanalysen benötigt.Soweit verfügbar, sind sie in den entsprechen-den Kapiteln des vorliegenden Heftes zu fin-den. Zahlen und Daten sind in den Anlagenaufgeführt.

Hochwasser-Flächenmanagement

Das Hochwasser-Flächenmanagement (sieheKapitel 2.2) umfasst die Anpassung der Flä-chennutzung, die zur Minderung des Schadens-potenzials erforderlich ist, sowie die Beeinflus-sung der Hochwasserentstehung in der Fläche.Die Information über die flächenhafte Hoch-wassergefahr wird in »Hochwassergefahren-karten« allgemeinverständlich für alle Beteilig-ten dargestellt (Kapitel 2.2.1.1 und Anlage 3).

Ein wichtiges wasserwirtschaftliches Instru-ment der Flächenvorsorge ist die Festsetzungvon Überschwemmungsgebieten (Kapitel2.2.1.3 und Karte 1). Die Gewässerdirektionenleisten hierzu mit den Stadt- und Landkreisen,insbesondere im Interesse der stromabwärtsliegenden Flächennutzer (Unterlieger amFluss) wertvolle Arbeit.

Den Sachstand bei der Ausweisung von Über-schwemmungsgebieten zeigt Abb. 5:

Auch weiterhin ist die Festsetzung der Über-schwemmungsgebiete ein wichtiger Bestand-teil des Hochwassermanagements. Es ist dahervorgesehen, im Aktionsplan Hochwasser Nek-kar-Einzugsgebiet den Festsetzungsbedarf vonÜberschwemmungsgebieten fortzuschreiben.Bis 2012 sollen die Überschwemmungsgren-zen komplett ermittelt werden.

Der Schwerpunkt der Flächenvorsorge liegtbei der Regionalplanung und Bauleitplanung.Diese sind zuständig für die Ausweisung vonVorranggebieten, Vorbehaltsgebieten undHinweisgebieten auf hochwassergefährdetenFlächen.

Technisch- infrastruktureller Hochwasserschutz

Der technisch-infrastrukturelle Hochwasser-schutz (siehe Kapitel 2.3) ist eine wichtigeAufgabe zur Reduktion der Schäden in besie-delten und bebauten hochwassergefährdetenGebieten. Dies wird durch die Wirkung der be-stehenden und im Kapitel 2.3.1 beschriebenenHochwasserschutzeinrichtungen bei abge-laufenen Hochwasserereignissen bestätigt.

Der Bedarf an zusätzlichem technisch-infra-strukturellem Hochwasserschutz wurde erho-ben. Er wurde, soweit erforderlich, mit denKommunen abgestimmt. Damit liegt ein Über-blick darüber vor, wo der Hochwasserschutzvon Siedlungen nicht ausreichend erscheint,welcher Zeitraum für die Realisierung derSchutzmaßnahmen, auch langfristig, vorzuse-hen und mit welchen Kosten zu rechnen ist(Abb. 6 und Kapitel 2.3.2).

Danach werden bis 2015 für das Neckar-Ein-zugsgebiet kommunale und staatliche Investi-

50

0

100

150

200

250

300

350Hochwasserschutzbedarfim Neckar-Einzugsgebiet

Gesamt Rückhalte-räume

Dämme,Deiche

Sonstige,Objektschutz

254

80

49

238

179

MittelfristigerBedarf

4629

VordringlicherBedarf

Kosten in Mio. Euro

geplant

fachtechnisch abgegrenzt

im Verfahren

festgesetzt

10%

7%71%

Ausweisung von Überschwemmungsgebietenim Neckar-Einzugsgebiet,

Stand Dezember 2001, Bezugsgröße: Gewässerstrecke

12%

Links Abb. 5: Stand derÜberschwemmungsgebietsausweisung

Rechts Abb. 6: Hochwasserschutz-bedarf (Hochrechnung)

LandKommunen

Wirtschaft

SIE ?Ingenieure,

Wissenschaftler

Page 10: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

tionen in der Größenordnung von 330 Mio.EUR zur Umsetzung von ca. 570 Projektendes technisch-infrastrukturellen Hochwasser-schutzes benötigt. Detaillierte Zahlen sind imKapitel 2.3.2 aufgeführt. Die Karte 2 und die inAnlage 5 beigefügten Bedarfslisten »Tech-nisch-infrastruktureller Hochwasserschutz«enthalten alle erhobenen Maßnahmen.

Nur solche technisch-infrastrukturelle Hoch-wasserschutzmaßnahmen können realisiertwerden, die wirtschaftlich vertretbar undhinreichend wirksam, zugleich aber ökolo-gisch verträglich oder eingriffsminimiertsind. Dies ist jeweils durch die Planung nach-zuweisen.Erhaltung und Modernisierung be-stehender Hochwasserschutzanlagen habenVorrang vor der Realisierung neuer Projekte.

Die Umsetzung des erhobenen Bedarfs antechnisch-infrastrukturellen Hochwasserschutz-maßnahmen bis 2015 und die kontinuierlicheAktualisierung im 5-jährlichen Turnus ist im Ak-tionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsgebietvorgesehen.

Hochwasservorsorge

Die Hochwasservorsorge muss immer dentechnisch-infrastrukturellen Hochwasserschutzflankieren. Sie setzt sich aus der Bauvorsorge,der Verhaltensvorsorge und der Risikovorsor-ge zusammen und bewirkt eine erheblicheSchadensminderung im Hochwasserfall (Kapi-tel 2.4).

Ein wesentliches Instrument der Verhaltensvor-sorge zur Gefahrenabwehr und für den Kata-strophenschutz ist die Alarm- und Einsatzpla-nung der Kommunen.

IKoNE Heft 1 »Vorbereitung auf Hochwas-serereignisse«, 1999, informiert hierzu aus-führlich. (www.ikone-online.de)

Grundlage der Hochwasserwarnung ist dieHochwassermeldeordnung Baden-Württem-berg. Sie wurde vom Ministerium für Umweltund Verkehr erstellt und im April 2001 aktuali-siert. Die Hochwasservorhersagezentrale(HVZ) der Landesanstalt für UmweltschutzBaden-Württemberg bietet Informationen zuraktuellen Hochwasserlage und den Service derHochwasservorhersage für ausgewählte Pegel.Die HVZ ist somit eine fundierte und für allezugängliche Informationsquelle bei Hochwas-serereignissen.

Aktionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsge-biet

Der nach dieser Broschüre zu erarbeitendeAktionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsgebietwird vorsehen, dass alle hochwassergefährde-ten Kommunen Alarm- und Einsatzpläne auf-stellen, fortschreiben und regelmäßige Übun-gen abhalten.

Verantwortliche Zusammenarbeit aller Beteiligten

Die weitere Verbesserung der Hochwasservor-sorge und des Hochwasserschutzes soll nachden Handlungsgrundsätzen der IKoNE erfolgen:

Integrativ – gesamtschaulich – im Dialog

Unser vordringliches Anliegen muss es sein,Schäden zu verhindern oder zu vermindern.Deshalb sind die Talauen soweit möglich vonzusätzlichen hochwassergefährdeten Bauwer-ken freizuhalten, so dass kein zusätzlichesSchadenspotenzial und kein Bedarf an zusätz-lichen technischen Hochwasserschutzmaßnah-men entsteht.

Damit können auch die Flüsse als Lebensräu-me und Lebensadern der Landschaft geschütztund wertvolle Biotope wieder hergestellt wer-den.

Das Wichtigste in Kürze

10

Unterhaltung beste-hender Schutzanlagenhat Priorität

Investitionsbedarf:330 Mio. EURfür 570 Projekte

Alarm- und Einsatzplä-ne aufstellen

Abb. 7: Hochwasser am Neckar – Schild (Fotomontage)

Page 11: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Das Thema in der Gesamtschau

11

Das Thema in der Gesamtschau

1. Hochwasser im Neckar-Einzugsgebiet

1.1 Das Neckar-Einzugsgebiet

Der Neckar ist der größte Fluss des Landes, dervon der Quelle im Schwenninger Moos (706 mü. NN) bis zur Mündung bei Mannheim in denRhein (85 m ü. NN) auf mehr als 360 km in Ba-den-Württemberg verläuft. Sein Einzugsgebietist rund 14.000 Quadratkilometer groß, um-fasst 40% der Fläche von Baden-Württembergund liegt fast vollständig innerhalb der Landes-gren- zen. Darin leben ca. 5 Mio. Menschen,50% der Landesbevölkerung. Viele Städte undDörfer liegen am Neckar und an seinen Neben-flüssen. Bedeutendster Siedlungsschwerpunktist der Mittlere Neckarraum mit ca. 2,6 Mio.Einwohnern.

Im Neckar-Einzugsgebiet gibt es 916 km Ge-wässer I. Ordnung, deren Bett im öffentlichenEigentum des Landes steht. Sie fallen damit indie Unterhaltungslast des Landes. Ca. 2.500km Gewässer II. Ordnung mit Einzugsgebietengrößer als 20 Quadratkilometer sowie eineVielzahl von Gewässern II. Ordnung mit kleine-ren Einzugsgebieten befinden sich im öffent-lichen Eigentum der Gemeinden.

Von Plochingen bis zur Mündung in Mannheimist der Neckar auf 203 km Länge als Bundes-wasserstraße und zu einer Kraftwerks- undStaustufenkette ausgebaut.

Im Neckar-Einzugsgebiet fallen pro Jahr imDurchschnitt ca. 800 mm Niederschlag, dassind 800 Liter pro Quadratmeter. In den Hö-henlagen des Schwarzwaldes treten jährlicheNiederschlagssummen bis 1700 mm auf. ImEinzugsgebiet gehen somit jährlich etwa elfMilliarden Kubikmeter (m3) Wasser nieder.Diese Wassermenge entspricht etwa einemViertel des Bodensee-Inhalts3). Ein großer Teildavon, etwa 56%, verdunstet. Immerhin noch44%, ca. 4,9 Milliarden m3, fließen, teilweisenach vorheriger Grundwasserpassage, in Bä-chen und Flüssen zur Nordsee. Dieser Ge-samtabfluss entspricht etwa 60% des durch-schnittlichen jährlichen Abflusses aus dem Bo-densee.

Am Neckar herrschen Abflussverhältnisse mitextremen Unterschieden zwischen Hoch- undNiedrigwasser. Dies belegt die nachfolgendeTabelle4) für die Pegel Plochingen (Einzugsge-biet 4000 Quadratkilometer, Pegelbeobach-tungszeitraum 1921 bis 1998) und Rockenaubei Heidelberg (Einzugsgebiet 12.700 Qua-dratkilometer, Pegelbeobachtungszeitraum1951 bis 1998). Das Abflussverhältnis von Nie-drigwasser zu Hochwasserabflüssen beträgtam Pegel Plochingen ungefähr 1:300.

NiedrigwasserabflussNNQ

niedrigster bekannterWert innerhalb des

Pegelbeobachtungs-zeitraums

(m3 pro Sekunde)

3,7 (am 2.10.1949)

18,4 (am 4.07.1976)

MittelwasserabflussMQ

(m3 pro Sekunde)

46,1

134

Statistisch 100-jährlicher Abfluss5)

HQ100

(m3 pro Sekunde)

1146

2645

HochwasserabflussHHQ

höchster bekannter Wertinnerhalb des Pegelbeob-

achtungszeitraums

(m3 pro Sekunde)

1150 (am 24.5.1978)

2690 (am 21.12.1993)

Plochingen

Rockenau

3)48,5 Milliarden m3

4)Daten aus: Landesanstalt für Umwelt-schutz Baden-Württemberg: DeutschesGewässerkundliches Jahrbuch, Rheinge-biet, Teil I, Hoch- und Oberrhein 1998

5)HQ100-Werte aus Landesanstalt für Um-weltschutz Baden-Württemberg: Hochwasserabflusswahrscheinlichkeiten inBaden-Württemberg,1999

Abflussverhältnisse am Neckar

Pegel

Page 12: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Das Hochwasser vom Oktober 1824 wird inHeidelberg auf einen Abfluss von ca. 4.600m3/s geschätzt. Das ist das 1,7-fache desHochwassers von 1993, des größten seit 1951am Pegel Rockenau beobachteten Hochwas-sers. In Eberbach am Neckar führte dasselbeHochwasser von 1824 zu einem um 2,68 mhöheren Wasserstand als das Hochwasser von1993 (siehe hierzu Abbildung 8). Ein Hoch-wasserabfluss wie im Jahre 1824 würde auchheute vergleichbare Überschwemmungen ver-ursachen, hätte aber weitaus höhere Schädenmit katastrophalen Auswirkungen zur Folge.Keine bezahlbare Hochwasserschutzeinrich-

tung könnte dies verhindern, Hochwasservor-sorge jedoch kann die Schäden vermindern.

Extreme Hochwasser treten auf, wenn hoheNiederschläge auf Böden treffen, die bereitswassergesättigt sind oder infolge von Frostkein Wasser aufnehmen können. Eine Schnee-schmelze kann den Abfluss noch verschärfen.

Hochwasserschäden entstehen jedoch erstdann, wenn die menschliche Nutzung derFlusstäler den natürlichen Ausbreitungsraumder Gewässer beansprucht und die Anlagenund Nutzungen nicht an die Hochwasserstän-de und die damit verbundenen Strömungs-kräfte angepasst sind (siehe nachfolgendeAbb. 9).

Bei der Anlage von Siedlungen an Flüssen warman sich seit jeher darüber im klaren, dass dieGewässer Raum brauchen. In den häufig gro-

ßen Zeitspannen, die zwischendem Auftreten von Extremhoch-wassern liegen, geht aber dasBewusstsein über die latenteHochwassergefahr selbst in dengefährdeten Gebieten häufigverloren und man glaubt oft ge-nug, die Gefahr vernachlässigenoder ignorieren zu können.

Die zivilisatorische Entwicklungging einher mit einem wachsen-den Flächenbedarf für Gewerbe,Siedlungen und Verkehrswege.Im Vertrauen auf eine vermeint-lich absolute Hochwassersicher-heit wurden die Flussauen bebaut.Mit der Zeit wurden Gebäude,Inventar und Industrieanlagenwertvoller und damit anfälliger

für Hochwasserschäden. So hat sich der durch-schnittliche Hochwasserschaden an Gebäudenvon ca. 600,- EUR in den Jahren 1960/69 biszum Jahr 1993 auf 8.200,- EUR mehr als ver-zehnfacht6).

Man unterscheidet folgende Hochwasser-Schadensarten:

• Sachschäden an Anlagen, Gebäuden, Ver-kehrswegen und an beweglichen Gegen-ständen infolge Durchnässung, Verschlam-mung, Verunreinigung durch Heizöl oderdurch Einwirkung von Strömungskräften,

Hochwasser – Entstehung und Folgen

1.2 Hochwasser – Entstehungund Folgen

Seit Menschengedenken werden die Täler imNeckareinzugsgebiet von oft verheerendenHochwasserereignissen heimgesucht. Sie ver-setzten die Menschen in den vergangenenJahrhunderten in Angst und Schrecken. Über-liefert ist z. B. ein Hochwasser vom Januar1524, als im heutigen Stuttgart-Bad Cannstattviele Menschen ihre Wohnungen verlassenmussten, in Stuttgart Bittprozessionen abge-halten wurden und ein 14tägiges Tanzverbotverordnet wurde. Weitere Hochwasser, diegroßen Schaden anrichteten, gab es im Au-gust 1734, im Mai 1817 und im Oktober 1824.Hochwassermarken belegen diese extremenHochwasser. Zum Thema Hochwassermarkenwird auf IKoNE Heft 3, 2001, »Dokumenta-tion von Hochwasserständen« verwiesen.(www.ikone-online.de)

12

8,5

1500 1550 1600 1650 1700 1750 1800 1850 1900 1950 2000

9,0

9,5

10,0

10,5

11,0

11,5

12,0

1993

9,26

m

1882

9,40

m

1844

9,10

m

1824

11,9

4 m

1817

10,2

8 m

1789

11,2

8 m

1784

11,0

7 m

1744

10,0

0 m

1663

9,20

m

1651

10,1

0 m

1529

9,90

m

6)Zitiert aus A. Heinze: Visualisierung und Einschätzung von Hochwasserrisiken mitGIS aus Sicht der Versicherungswirtschaft in Katastrophenüberwachung/DisasterManagement, 5/2000 mit Referenz auf Bayerische Rück, 1994

Abb. 8: Wasserständegroßer Hoch-wasser in Eber-bach/Neckar,nach Röckel 1995

Hochwasser sind Teildes Wasserkreislaufsund gehören zum na-türlichen Geschehen ineinem Flussgebiet

Page 13: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser – Entstehung und Folgen

13

7)Als Teilobjekt des CORINE (CoORdinatedINFormation on the Environment) Pro-grammes der Europäischen Union, wel-ches im Jahr 1985 gestartet wurde, wirdim Rahmen des Projektes CORINE Land-cover eine europaweite Erhebung der Bo-denbedeckung bzw. Landnutzung durch-geführt.

Abb. 9: Entstehung von Hoch-wasserschäden(In Anlehnung an Dr. Armin Petrascheck:Hochwasserschutz in der Schweiz, Bundes-amt für Wasser und Geologie, Vortrag, 26. 9. 2001)

• Erosion landwirtschaftlicher Flächen, Ver-nichtung landwirtschaftlicher Kulturen.

Neben diesen Vermögensschäden bzw. mone-tären Schäden können folgende weitergehen-de Schäden auftreten:

• ökologische Schäden, • sozioökonomische Schäden z.B. Personen-

schäden, psychische und physische Belas-tungen der Bevölkerung, Verlust an Kultur-gütern,

• Betriebs- und Lieferunterbrechungen,• Freisetzung und Eintrag wasser- und um-

weltgefährdender Stoffe,• Verkehrsunterbrechungen, Umleitungen,• Beeinträchtigung der Ver- und Entsorgungs-

infrastruktur,• Alarm-, Einsatz- und Katastrophenschutzauf-

wand,• Prosperitätsschäden.

Seit 1977 wurden im Neckar-EinzugsgebietHochwasserschäden in der Größenordnungvon ca. 360 Mio. EUR (nach heutigen Preisen)von der Gebäudeversicherung Baden-Würt-temberg abgerechnet. Darin nicht enthaltensind kommunale Schäden, Folgeschäden (z. B.Schäden durch Betriebsausfälle), Schäden anHausrat, sämtlichen Gegenständen und Ein-richtungen, die nicht fest mit den Gebäudenverbunden sind.

Die Anlage 2 gibt Anhaltswerte, wie sich diehochwasserbedingten, versicherten Gebäu-deschäden verteilen. Danach dürften im Ne-ckar-Einzugsgebiet ca. 60% auf Wohngebäu-de entfallen, etwa 15% auf Handel und Ge-werbe sowie ca. 25% auf die Industrie. DieGesamtschäden sind wesentlich höher als An-lage 2 wiedergibt. So hat allein eine Erhe-bung der Hochwasserschäden 1993 aus-schließlich im Elsenz-Schwarzbach-Gebiet ei-nen Gesamtschaden von ca. 150 Mio. EUR er-geben.

Im Rahmen eines von der EU aus dem Pro-gramm INTERREG IIC geförderten IKoNE-Projektes wurde im Jahr 2001 eine grobe Ab-schätzung der möglichen Vermögensschädenbei einem flächendeckenden Hochwasser-Ex-tremereignis im Neckar-Einzugsgebiet überCORINE7)-Daten vorgenommen.

Die Abschätzung der überflutungsgefährde-ten Flächen basiert auf der GeologischenKarte Baden-Württembergs, aus der die Aue-böden im Neckar-Einzugsgebiet identifiziertwurden, und den CORINE-Land-Nutzungenauf diesen Flächen.

Die Verschneidung der Aueflächen mit denCORINE-Flächeneinheiten im Neckar-Ein-zugsgebiet ergab eine hochwassergefährdeteGesamtfläche von ca. 830 km2.

Meteorologie

HydrologischeRisiken

Überschwem-mungsrisiken

Einzugsgebiet

Niederschlag

hohe Abflüsse

hohe Wasserstände, Ausuferungen, hohe Fließgeschwin- digkeiten

Flussbett

Empfindlichkeit der Nutzung:Verkehrswegeund Siedlungen

Schadens-risiken

Hochwasser-schäden

Page 14: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Fasst man die Geländenutzungsarten aus CO-RINE zu Nutzungsklassen (Siedlung, Industrie,Verkehr, Landwirtschaft, Forst, sonstige) zu-sammen und verknüpft diese mit den Basis-werten je Flächeneinheit, ergibt sich der Ver-mögensbesatz auf den erwarteten überflu-tungsgefährdeten Flächen. Der Vermögens-wert stellt die Obergrenze dar, die nur bei voll-ständiger Zerstörung des Bestandes (Total-schaden) die Größenordnung des Vermögens-schadens wiedergibt.

Zur Abschätzung des Vermögensschadens alsdemjenigen Teil des Vermögenswertes, derbei Hochwasser geschädigt wird, wurdenSchädigungsfunktionen eingesetzt. Diese ge-ben in Abhängigkeit des Überflutungswasser-standes den Grad der Schädigung am Vermö-genswert in Prozent an. Da keine Aussageüber die zu erwartende mittlere Überflutungs-höhe gemacht werden kann, wurde für ein Ex-tremereignis ein Schädigungsgrad zwischen 5und 10% am Vermögenswert angenommen.

Die Größenordnung der Vermögensschä-den liegt dann bei drei bis sechs MilliardenEuro.

Hochwasser – Entstehung und Folgen

14

Darin nicht berücksichtigt sind Umweltschädenund indirekte Schäden, zum Beispiel durch Be-triebsunterbrechungen oder soziokulturelleSchäden.

Die Zahl stellt somit eine grobe Abschätzungder bei einem flächendeckenden Extrem-Hochwasserereignis im Neckar-Einzugsgebietzu erwartenden Vermögensschäden dar.

Im Mai 1978, Februar 1990, Dezember 1993,April 1994 und März 2002 kam es im Neckar-Einzugsgebiet zu erheblichen Hochwasser-schäden: Je Hochwasser und Ortslage tratenSchäden in Höhe von bis zu mehreren Millio-nen EUR auf.

Diese Schäden zeigen, wie wichtig der techni-sche Hochwasserschutz ist. Der von Land,Kommunen und Verbänden seit den 50er-Jah-ren geschaffene technisch-infrastrukturelleHochwasserschutz – vor allem Rückhaltebecken,aber auch Gewässerausbau – konnte vieleSchäden vermeiden und Ängste von den Men-schen nehmen. Bei diesen Hochwasserereig-nissen wurde aber auch deutlich, dass dertechnische Hochwasserschutz begrenzt ist unddas Hochwassermanagement weiter verbes-sert werden muss.

Abb.10: Hochwasserschäden

Ein flächendeckendesExtremhochwasserkann Schäden in Höhevon drei bis sechsMilliarden Euro ver-ursachen

Page 15: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

Hochwasservorsorge

Hochwassermanagement – Ziele und Strategie

15

2. Hochwassermanagement

2.1 Ziele und Strategie

Die Verbesserung des Hochwasserschutzesund der Hochwasservorsorge im Neckar-Ein-zugsgebiet ist ein vorrangiges Ziel der Landes-politik. Diese Aufgabe kann nur in einer Part-nerschaft für Hochwasserschutz und Hochwas-servorsorge von allen Verantwortlichen ge-schultert werden. Das IKoNE-Aktionspro-gramm Hochwasserschutz definiert die Zieleund organisiert das Hochwassermanage-ment im Neckar-Einzugsgebiet.

Primäres Ziel des Hochwassermanagementsist es, die schädigenden Auswirkungen vonHochwasserereignissen zu vermindern: DasHochwasser-Flächenmanagement strebt einean die Hochwassergefahr angepasste Flä-chennutzung sowie eine Stärkung der Was-

serrückhaltung in den Einzugsgebieten an.Der technisch-infrastrukturelle Hochwasser-schutz verhindert die Schäden bis zum Be-messungshochwasser. Die Hochwasservor-sorge vermindert darüber hinaus Schädenauch bei noch schwereren Hochwassern.

Voraussetzung für dieses gesamtschaulicheHochwassermanagement ist die für alle Betei-ligten verfügbare Information über die Hoch-wassergefahren (Was kann wo, wie oft und wiestark passieren?) und das darauf gründendedauerhafte Hochwasserbewusstsein.

Im Vordergrund des Hochwassermanagementssteht die Herabsetzung des Schadens, nichtdie Beeinflussung der Hochwasserwelle bzw.des Hochwasserabflusses. Hierzu wurde dienachfolgende Strategie definiert. Sie enthältdrei Teilstrategien:

Hochwasserschutz- undHochwasservorsorgepartnerschaftlich orga-nisieren

Ziel: Hochwasserschä-den vermindern

Hochwasser: Wo, wieoft, wie stark?

1. Hochwasser-Flächenmanagement:Flächenvorsorge• Flächenhafte Information über die Hochwassergefahr

(Hochwassergefahrenkarten)• Planerische und rechtliche Sicherung der hochwasser-

gefährdeten Flächen• Angepasste Nutzung hochwassergefährdeter FlächenWasserrückhaltung in der Fläche• Erhalt und Wiederherstellung von Retentionsräumen2)

und versickerungsfähigen Böden

3. HochwasservorsorgeBauvorsorge• Anpassung der Bauweise und Ausrüstung von bau-

lichen Anlagen entsprechend der Hochwassergefahr –»mit dem Hochwasser leben«

Verhaltensvorsorge• Rechtzeitige Hochwasserwarnung und planvolles Han-

deln vor und während des Hochwassers, um die Schä-den zu verringern

• Erstellung von Alarm- und EinsatzplänenRisikovorsorge• Finanzielle Vorsorge durch Rücklagen und Versicherungen

2. Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz• Bau von Dämmen, Deichen und Hochwasserrückhal-

teräumen, Gewässerausbau sowie Objektschutzmaß-nahmen entsprechend dem vorhandenen Schadens-potenzial

Abb. 11: Hochwassermanagement

Drei Teilstrategienzur Zielerreichung

2)Retentionsräume (Retentionsflächen): (Natürliche) Hochwasserrückhalteräume, Hochwasserrückhalteflächen

Page 16: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwassermanagement – Ziele und Strategien

16

Die Abbildung 11 zeigt die in den letzten Jah-ren entwickelte Strategie des Hochwasserma-nagements mit den drei Teilstrategien für denUmgang mit der Hochwassergefahr. Der fach-liche und gesellschaftliche Konsens dieserneuen, integrierten Hochwasserschutz- undVorsorgestrategie entstand unter dem Ein-druck einer Häufung großer Schadenshoch-wasser. Dieser Konsens ist formuliert in denvon der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser(LAWA) im Auftrag der Umweltministerkonfe-renz erarbeiteten »Leitlinien für einen zu-kunftsweisenden Hochwasserschutz« aus demJahre 1995. Sie stellen das heute allgemeinanerkannte Leitbild für das Hochwasserma-nagement dar.

Wichtig ist: Der technisch-infrastrukturelleHochwasserschutz stellt eine tragende Säuledieser Strategie dar, die aber von Hochwas-ser-Flächenmanagement und Hochwasser-vorsorge flankiert werden muss.

Diese gesamtschauliche Hochwasserschutz-und Vorsorgestrategie berücksichtigt die Wir-kung von Hochwasserschutzmaßnahmen aufOberlieger und Unterlieger, sieht die Mitwir-kung aller berührten Fachdisziplinen vor,schließt alle wirksamen Methoden und Maß-nahmen des Hochwasserschutzes und der Vor-sorge ein und berücksichtigt die Kriterien derWirtschaftlichkeit und der ökologischen Ein-griffsminimierung.

Abb. 12: Neckar bei Haßmers-heim, Dezember-Hoch-wasser, 1993

Drei Teilstrategien er-geben das integrierteHochwassermanage-ment

Page 17: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

17

Wenn man Hochwasserschäden rasch undnachhaltig begrenzen will, wird man über ei-ne Anpassung der Flächennutzung an dieHochwassergefahr deutlich mehr und schnel-ler Erfolg haben als allein mit dem Versuch,den Hochwasser-Ablauf zu beeinflussen:Schadenspotenziale lassen sich häufig einfa-cher reduzieren als Hochwasserstände.

Flächenvorsorge bedeutet, dass bei Nutzun-gen am Gewässer die Hochwassergefahr mitzu berücksichtigen ist.

Durch Erhalt und Wiederherstellung vonRetentionsräumen und versickerungsfähigenBöden kann die Wasserrückhaltung in derFläche verbessert werden.

2.2.1 Flächenvorsorge

2.2.1.1 Hochwassergefahrenkarten

Die Basis von Hochwasserschutz und Hochwas-servorsorge ist das Wissen über die Hochwas-sergefahr, ihre Ausbreitung in der Fläche unddie möglicherweise auftretenden Einstautiefensowie die Kenntnis der vorhandenen Schadens-potenziale.

Zur allgemeinverständlichen Darstellung derHochwassergefahr und zur Verbreitung dieserInformation sind Hochwassergefahrenkartenein sehr gut geeignetes Instrument. Sie doku-mentieren das Ausmaß der Hochwassergefahrüber die ganze Bandbreite des möglichenHochwassergeschehens und stellen die Ge-fährdung durch Einwirkungen des Hochwas-sers dar. Sie umfassen sowohl die nicht hoch-wassergeschützten Flächen, als auch die ges-amten hochwassergefährdeten, aber heutedurch wasserbauliche Schutzmaßnahmen ge-gen Überschwemmung bis zum Bemessungs-hochwasser geschützten Bereiche.

Die Hochwassergefahr kann beschrieben wer-den durch

• die Eintrittswahrscheinlichkeit oder dasWiederkehrintervall der Überschwem-mung/Überflutung,

• die Ausdehnung der Überschwemmungs-/Überflutungsfläche,

• die Überschemmungs-/Überflutungstiefe,• die Fließgeschwindigkeit und durch • die Dauer der Überschwemmung/Überflu-

tung.

Bei einem Extremhochwasser, welches das Be-messungshochwasser der Schutzanlage über-steigt, entfällt die Schutzwirkung und die ge-schützte Fläche wird überflutet. Durch diedann teilweise rasche Überflutung, die großenEinstautiefen sind sehr große Schäden insbe-sondere im Bereich der Industrie und des Ge-werbes zu erwarten. Hinzu kommen nochWertschöpfungsverluste und Aufwendungenfür Katastrophenschutzeinsätze sowie weitereSchäden bei der von Hochwasser betroffenenBevölkerung wie auch bei Natur- und Kultur-gütern.

Deshalb muss auch die Gefährdung durch sol-che Hochwasser beachtet werden, die größersind als das Bemessungshochwasser von tech-nisch-infrastrukturellen Hochwasserschutzmaß-nahmen.

Diese Gefährdung wird allgemein deutlichunterschätzt! Denn die Wahrscheinlichkeit,dass z. B. ein 100-jährliches Bemessungs-hochwasser (HQ100) innerhalb einer Genera-tion (30 Jahre) überschritten wird, beträgtimmerhin 26%! Die Überschreitungswahr-scheinlichkeit eines (HQ100) innerhalb einesMenschenlebens (75 Jahre) beträgt 53%.

2.2. Hochwasser-Flächenmanagement

Information über die Hochwas-sergefahr, Anpassung der Flä-chennutzung und Beeinflussungder Hochwasserentstehung inder Fläche

Flächenvorsorgereduziert die Schadens-potenziale

Page 18: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

18

Für ein 50-jährliches Bemessungshochwas-sers (HQ50) beträgt die Überschreitungswahr-scheinlichkeit bezogen auf eine menschlicheLebensspanne von 75 Jahren sogar 87%!

Deshalb ist Schadensminderung durch Hoch-wasservorsorge und Gefahrenabwehr insbe-sondere für gefährdete Betriebe und die Be-völkerung sinnvoll.

Die Hochwassergefahrenkarten sind Grundla-ge einer zielgerichteten Hochwasservorsorge,der Gefahrenabwehr und des Katastrophen-schutzes. Sie sind Hilfe zu einer sicheren bau-lichen Entwicklung der Kommunen wie auchzur Bewusstseinsbildung.

In Baden-Württemberg wurde mit allen ver-antwortlichen Stellen Konsens erzielt, dass dieflächendeckende Erstellung von Hochwasser-gefahrenkarten an den gefährdeten Gewäs-serabschnitten eine wichtige Aufgabe dernächsten Jahre ist. Dies wird mit Hilfe moder-ner Techniken wie digitaler Geländemodelleaus Befliegungsdaten, EDV-gestützter Hy-draulikprogramme sowie Datenaufbereitungund Darstellung über geografische Informa-tionssysteme möglich sein. (Beispiele fürHochwassergefahrenkarten sind in der An-lage 3 zu finden.)

2.2.1.2 Beitrag der Landesplanung,Regionalplanung und Bauleit-planung zur Hochwasser-Flächen-vorsorge

Aufgabe der Raumordnung (Landesplanungund Regionalplanung) ist es

• unterschiedliche Anforderungen an denRaum aufeinander abzustimmen und die aufder jeweiligen Planungsebene auftretendenKonflikte auszugleichen,

• Vorsorge für einzelne Raumfunktionen undRaumnutzungen zu treffen.

LandesplanungDer Landesplanung kommt wegen ihrer über-geordneten Funktion besondere Bedeutungfür die Hochwasser-Flächenvorsorge zu. Eineihrer wichtigsten Aufgaben ist es, den Ord-nungsrahmen für die nächst tiefere Planungs-ebene vorzugeben. Bereits in der Landespla-nung sollen Teilräume definiert werden, indenen der vorbeugende Hochwasserschutzbesonders zu beachten ist.

RegionalplanungDer Regionalplan als nachfolgende Planungs-ebene ist aus der Landesplanung zu entwi-ckeln.

Die Träger der Raumordnung sollen den in § 2Abs. 2 Nr. 8 Satz 6 Raumordnungsgesetz(ROG) aufgeführten Grundsatz des vorbeu-genden Hochwasserschutzes aufgreifen und inden Regionalplänen als Ziel oder Grundsatzformulieren:

»...für den vorbeugenden Hochwasserschutzist an der Küste und im Binnenland zu sor-gen, im Binnenland vor allem durch Siche-rung oder Rückgewinnung von Auen, Rück-halteflächen und überschwemmungsgefährde-ten Bereichen.«

Die Ministerkonferenz für Raumordnung hatam 14. Juni 2000 »Handlungsempfehlungenzum vorbeugenden Hochwasserschutz« verab-schiedet. Danach besteht unter den LändernEinvernehmen, dass das hochwasserbezogene,raumordnerische Flächenmanagement folgen-de Zielsetzungen zu verfolgen hat:

• Sicherung und Rückgewinnung von natür-lichen Überschwemmungsflächen,

• Risikovorsorge in potenziell überflutungsge-fährdeten Bereichen (hinter Deichen),

• Rückhaltung des Wassers in der Fläche desgesamten Einzugsgebietes.

Hierzu sollen in Baden-Württemberg in denRegionalplänen zeichnerisch und textlich

• Vorranggebiete (als Ziel »Z«), • Vorbehaltsgebiete (als Grundsatz »G«) und • Hinweise (als Vorschlag »V«)

zum vorbeugenden Hochwasserschutz (Flä-chenvorsorge im Sinne der LAWA-Leitlinien1995) ausgewiesen werden.

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unterFederführung des Ministeriums für Umweltund Verkehrs hat eine Leitlinie für den Um-gang mit hochwassergefährdeten Flächenerarbeitet.

In der Anlage 4 werden die o.g. Festlegun-gen anhand schematisierter Fallbeispiele er-läutert.

Hochwassergefahren-karten sind Grundlagenfür Vorsorge, Gefahren-abwehr und Kata-strophenschutz

Page 19: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

19

Vorranggebiete

sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktio-nen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbe-deutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweitdiese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zie-len der Raumordnung nicht vereinbar sind. Sie sind gem. § 7Abs. 4 ROG Ziele der Raumordnung und lösen Bindungswir-kungen nach § 4 ROG aus.

In den Regionalplänen werden auf hochwassergefährdetenFlächen im Außenbereich nach § 35 BauGB »Vorranggebietefür den vorbeugenden Hochwasserschutz« ausgewiesen. MitHilfe der »Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwas-serschutz« zur

• Vermeidung zusätzlicher Hochwasser-Schadensrisiken,• Erhaltung und Aktivierung natürlicher Überschwemmungs-

flächen,• Erhaltung der Möglichkeiten der Gewässerentwicklung und

Auenrenaturierung

sollen natürliche Überschwemmungsflächen von (zusätzlichen)hochwassersensiblen Nutzungen sowie von Nutzungen, dieden Abfluss beeinträchtigen und/oder zu Retentionsraumver-lusten führen, freigehalten werden. Darüber hinaus können»Vorranggebiete« zur raumordnerischen Sicherung von Flä-chen für Anlagen und Maßnahmen des vorbeugenden Hoch-wasserschutzes (z. B. Becken, Deichrückverlegungen etc.) aus-gewiesen werden.

Die Abgrenzung der Vorranggebiete erfolgt auf der Grundla-ge der wasserwirtschaftlichen Informationen zu den hochwas-sergefährdeten Gebieten mit einem Wiederkehrintervall von100 Jahren unter Berücksichtigung der Schutzwirkung vonAnlagen zum technisch-infrastrukturellen Hochwasserschutz.

In den »Vorranggebieten für den vorbeugenden Hochwasser-schutz« ist eine Bebauung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2des Baugesetzbuches (BauGB)8) in der Regel nicht zulässig.

Siedlungsnahe Teilflächen innerhalb der hochwassergefährde-ten Gebiete, die bei einem Hochwasser mit einem Wieder-kehrintervall von 100 Jahren betroffen sind, können nach Ab-wägung im Einzelfall im Benehmen mit den berührten Kom-munen und der Wasserwirtschaftsverwaltung von der Auswei-sung als Vorranggebiet ausgenommen werden, sofern

• keine zumutbare andere Entwicklungsmöglichkeit bestehtoder im Rahmen der Gesamtabwägung geschaffen werdenkann und

• kein Verlust an Retentionsraum erfolgt bzw. ein gleichwerti-

ger Ausgleich der Funktion der Rückhaltefläche geschaffenwird und

• keine Verschärfung der Hochwassergefahr für Ober- oderUnterlieger zu erwarten ist bzw. die Fläche nicht im abfluss-wirksamen Bereich liegt.

Vorbehaltsgebiete

sind gem. § 7 Abs. 4 ROG Gebiete, in denen bestimmten,raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Ab-wägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungenbesonderes Gewicht beigemessen werden soll. Mit diesemauf landesplanerischer Ebene abschließend festgelegtenGewicht ist der vorbehaltene Belang in die nachfolgende Ab-wägung (insbesondere auf der Ebene der Bauleitplanung) ein-zustellen.

In den Regionalplänen werden die übrigen (nicht mit »Vor-rang« belegten) hochwassergefährdeten Flächen im Außen-bereich nach § 35 BauGB als »Vorbehaltsgebiete für den vor-beugenden Hochwasserschutz« ausgewiesen. Sofern eineAusweisung auf Grund der Gefahrenlage sinnvoll und gebo-ten ist, können auch innerhalb von besiedelten Gebieten»Vorbehaltsgebiete« ausgewiesen und so entsprechende Vor-gaben für die Bauleitplanung der betroffenen Gemeinden ge-schaffen werden.

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalbder »Vorbehaltsgebiete« ist den Belangen des vorbeugendenHochwasserschutzes ein besonderes Gewicht beizumessen.Durch geeignete Flächenauswahl sowie durch hochwasser-kompatibles Bauen sind Verschärfungen des Hochwasserab-flusses zu vermeiden und die Schadenrisiken zu minimieren.

Die Abgrenzung der Vorbehaltsgebiete erfolgt bei offenenSystemen unter Zugrundelegung eines Hochwasserereignis-ses mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren mit einemörtlich angepassten Extremwertzuschlag9).

Gebiete, die mit Hinweisen belegt sind

Mit dem Hinweis ist keine regionalplanerische Aussage imSinne eines Zieles oder Grundsatzes verbunden; der Hinweishat vielmehr den Rang eines Vorschlages.

Siedlungsgebiete und Freiräume innerhalb der »übrigenhochwassergefährdeten Flächen« werden in den Regionalplä-nen – soweit sie nicht bereits als Vorbehaltsgebiete ausgewie-sen sind – mit dem Hinweis versehen, dass sie (hinter Schutz-anlagen nur) bei Extremereignissen überschwemmt werdenkönnen. Der Hinweis dient der Information der Kommunenund der Öffentlichkeit und trägt damit zur Verbesserung desGefahrenbewusstseins bei.

8)In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 8. 1997 (BGB, S. 2141, ber. 1998, S.137). Zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 7. 2001 (BGB, S. 1950) m.W.v. 3. 8. 2001

Demnach umfasst die Flächensicherung für den vorbeugenden Hochwasserschutz im Sinne des Raumordnungs-gesetzes bzw. zur Flächenvorsorge im Sinne der LAWA-Leitlinien 1995 folgende Gebietskategorien:

9)Extremwertzuschlag in Metern, aufgrund von Erfahrungen örtlich anzupasssen.

Page 20: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

20

Die Hochwassergefahrenkarten stellen dieGrundlage zur Überprüfung und zur Fortschrei-bung der Regionalpläne zum Thema vorbeu-gender Hochwasserschutz dar. Daraus sindZiele, Grundsätze und Vorschläge für hoch-wassergefährdete Flächen als Vorgabe für dieBauleitplanung abzuleiten.

Die raumordnerische Ausweisung von Vorrang-oder Vorbehaltsgebieten für den vorbeugen-den Hochwasserschutz ist eine selbständige,rechtsverbindliche Regelung. Gebietsauswei-sungen sind das Ergebnis von Abwägungsvor-gängen, in die alle berührten Aspekte einbe-zogen werden. Neben den wasserwirtschaft-lichen Belangen und der teilräumlich vorhan-denen Hochwassergefahr, die die fachplaneri-sche Grundlage der Abgrenzung bilden, sindauch die sonstigen Belange und Anforderun-gen an den Raum, insbesondere die kommu-nalen Entwicklungsmöglichkeiten, in die Ab-wägung im Einzelfall einzustellen.

BauleitplanungDie Kommunen haben als Träger der Bauleit-planung die Aufgabe, eine geordnete städte-bauliche Entwicklung zu gewährleisten. Beider Aufstellung der Bauleitpläne sind unteranderem auch die allgemeinen Anforderun-gen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-nisse und die Sicherheit der Wohn- und Ar-beitsbevölkerung zu berücksichtigen.

Auf Basis der Regionalpläne erhalten diefür die Bauleitplanung Verantwortlichenwichtige Vorgaben für eine geordneteSiedlungsentwicklung. Die Hochwasserge-fahrenkarten liefern ergänzende Informatio-nen. Insbesondere durch die Darstellungder Hochwassertiefen sollen eine hochwas-serangepasste bauliche Nutzung und hoch-wasserangepasstes Bauen initiiert werden.Dadurch kann ein bedeutender Beitrag zurSchadensbegrenzung im Hochwasserfall er-reicht werden.

In den Bauleitplänen sind hochwassergefähr-dete Bereiche/Gebiete als Flächen zu kenn-zeichnen, bei deren Bebauung bauliche Si-cherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten(z. B. Hochwasser, hohe Grundwasserstände)erforderlich sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 1, § 9 Abs. 5Nr. 1 BauGB).

Festsetzungen im Bebauungsplan, umHochwasserschäden zu vermeiden

Es bestehen eine Reihe von wirksamen Mög-lichkeiten, Hochwasserschäden zu vermeiden.So kann man Erdgeschossfußböden ausrei-chend hoch legen, auf Keller verzichten oderdiese sichern, Gas statt Öl als Brennstoff vor-sehen, Öltanks und Stromverteilerkästenhochwassersicher legen. Näheres ist im Kapi-tel 2.4.1 Bauvorsorge – Schutz einzelner Ob-jekte – ausgeführt. In den Bebauungsplänenwerden bisher kaum entsprechende Festset-zungen getroffen.

Der § 9 BauGB stellt ein umfangreiches In-strumentarium zur Verfügung, mit dem diekommunale Bauleitplanung auf eine Nutzungund hochwasserangepasstes Bauen hinwirkenkann. So können im Bebauungsplan

• Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9Abs. 1 Nr. 1) sowie die Bauweise (Abs. 1 Nr. 2) festgesetzt werden,

• geeignete Mindesthöhenlagen des Erdge-schosses festgesetzt werden (Abs. 2). DieFestsetzungen können für übereinanderlie-gende Geschosse und Ebenen sogar ge-sondert getroffen werden (Abs. 3),

• bestimmte Teilflächen von Bebauung frei-gehalten werden (Abs. 1 Nr. 10), insbeson-dere zur Regelung des Wasserabflusses(Abs. 1 Nr. 16). Hierfür bieten sich Grünflä-chen (Abs. 1 Nr. 15) oder Ausgleichsflächen(Abs. 1 Nr. 20) an.

2.2.1.3 Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Flä-chen, die bei Hochwasser überflutet werden.Sie können in einem Verfahren nach § 32 Was-serhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mitden §§ 77 bis 80 Wassergesetz Baden-Würt-temberg (WG) zu folgenden Zwecken festge-setzt werden:

• Zum Erhalt oder zur Verbesserung der öko-logischen Strukturen der Gewässer und ihrerÜberflutungsflächen,

• zur Verhinderung erosionsfördernder Ein-griffe,

• zum Erhalt oder zur Rückgewinnung natür-licher Rückhalteflächen mit ihrer abflussmin-dernden Funktion,

• zur Regelung des Hochwasserabflusses.

Festlegungen im Be-bauungsplan könnenSchäden im Hochwas-serfall begrenzen

Page 21: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

Die Abgrenzung der Überschwemmungsge-biete orientiert sich in Baden-Württemberg aneinem 50- bis 100-jährlichen Hochwasser (HQ50

bis HQ100) oder an einem abgelaufenen Extre-mereignis.

Die Sicherung von Überschwemmungsgebie-ten und damit das Freihalten dieser Flächenvon nicht standortangepasster Nutzung ist ei-ne wichtige Maßnahme, um die Hochwasser-schäden zu reduzieren. Daher sind Über-schwemmungsgebiete grundsätzlich kein Bau-land; Flächennutzungs- und Bebauungsplänehaben dies zu berücksichtigen.

»Überschwemmungsgebiete sind auch ohneförmliche Festsetzung in ihrer Funktion als na-türliche Rückhalteflächen zu erhalten. Die Ver-pflichtung richtet sich nicht nur an die Was-serbehörden, sondern auch an alle Planungs-träger und Nutzer, die mit ihrem Vorhaben dieFunktionsfähigkeit der Gebiete beeinträchti-gen können.10)«

Nach § 32 Wasserhaushaltsgesetz sind fürdie Inanspruchnahme von Überschwem-mungsgebieten Ausgleichsmaßnahmen zutreffen.

Das Land gewährt keine Zuwendungen fürHochwasserschutzmaßnahmen, die überwie-gend dem Schutz von Baugebieten dienensollen, wenn die technische Fachbehörde imRahmen des Bauleitplanverfahrens auf deren

Überschwemmungsgefährdung hingewiesenhat (Förderrichtlinien Wasserwirtschaftvom 18. 8. 2000, Ziff. 14.2).

Der große, auch in Euro und Cent abschätz-bare Wert der natürlichen Rückhalteräumewird an folgendem Beispiel deutlich: Seitden fünfziger Jahren wurden an der oberenJagst Hochwasserrückhaltebecken mit ei-nem Rückhalteraum von rund 20 Mio. m3

mit einem Kostenaufwand von rund 200Mio. EUR geschaffen. Das bedeutet, ein Kubikmeter Rückhaltevolumen kostete imDurchschnitt 10 EUR ohne Berücksichtigungder laufenden Betriebs- und Unterhaltungs-kosten der Anlagen. Im selben Zeitraumwurden im Jagsteinzugsgebiet durch dieFestsetzung von Überschwemmungsgebie-ten ca. 27 Mio. m3 natürlicher Rückhalte-raum gesichert. Diesen Rückhalteraum stelltdie Natur kostenlos zur Verfügung.

Stand der Überschwemmungsgebiets-Ausweisung im Neckareinzugsgebiet

Angesichts der großen wasserwirtschaft-lichen Bedeutung der Überschwemmungs-gebiete verfolgt die Wasserwirtschaftsver-waltung deren Ausweisung seit Jahren mitNachdruck.

Die Karte 1 zeigt mittels Farbbändern denStand der Bearbeitung für das gesamte Nek-kar-Einzugsgebiet.

Abb. 13: Inanspruchnahmedes natürlichenRetentionsraumes, Kocher, Kochertal-brücke BAB A6,Hochwasser Dez. 1993

10) zitiert aus Czychowski, Dr. Manfred:Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz,1998

21

Überschwemmungs-gebiete sichern wert-vollen natürlichenRetentionsraum

Page 22: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

22

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Stuttg

art

Stuttg

art

Böblingen

Böblingen

Essling

en

Essling

en

Göppingen

Göppingen

Ludwigsb

urg

Ludwigsb

urg

Rems-M

urr

Rems-M

urr

Heilbronn

, Stad

t

Heilbronn

, Stad

t

Heilbronn

Heilbronn

Hohenlo

he

Hohenlo

he

Ostalb

Ostalb

Schw

äbisc

h Hall

Schw

äbisc

h Hall

Heidelb

erg

Heidelb

erg

Necka

r-Oden

wald

Necka

r-Oden

wald

Rhein-

Necka

r

Rhein-

Necka

r

Pforzheim

, Stad

t

Pforzheim

, Stad

t

Calw

Calw

Enz

Enz

Freud

ensta

dt

Freud

ensta

dt

Rottweil

Tuttli

ngen

Reutlin

gen

Tübing

en

Zolle

rnalb

Gew

asse

rstr

ecke

Gew

ässe

rstr

ecke

in k

m

Stadt- und Landkreise

geplant 1,0

4,2 25,0 26,0 12,0 18,2

35,750,216,916,82,98,1 7,98,2

41,2

42,2 93,1 85,2 103,6 174,8 139,9 29,4 192,0 166,2 214,5 99,8

68,0 72,8 95,7 128,9 79,6 17,5 156,2 131,1 164,3 64,1

25,1 12,8 34,3 9,0 7,0

facht. abgegrenzt

im Verfahren

festgesetzt

Summe

Rottweil

Tuttli

ngen

Reutlin

gen

Tübing

en

Zolle

rnalb

5,7 15,0

18,711,73,4

124,6

124,6 4,8 10,9 79,2 106,2

4,8 7,5 25,3 71,4

36,5 1,1geplant

22,1

5,3

13,7 10,0

6,523,223,917,8

15,4

15,4 103,0 120,6 35,4 131,0 62,9 50,4

67,3 75,4 11,5 73,3 39,7 26,9

35,7 44,0 7,0

facht. abgegrenzt

im Verfahren

festgesetzt

Summe

Abb. 14: Ausweisung von Überschwemmungsgebieten imNeckareinzugsgebiet, Stand Dezember 2001Bezugsgröße: Gewässerstrecke

geplant

fachtechnisch abgegrenzt

im Verfahren

festgesetzt

10%7%

12%71%

Die Auswertung der ÜSG-Daten, Stand De-zember 2001, ergibt folgendes Bild:

Im Neckareinzugsgebiet gibt es an den Gewäs-sern 202 Überschwemmungsgebiete auf einerGesamtstrecke von ca. 2.185 km (Abb. 14).Davon sind bereits

• 132 ÜSG (1.560 km) rechtskräftig festge-setzt,

• 24 ÜSG (252 km) befinden sich im Rechts-verfahren,

• 18 ÜSG (152 km) sind fachtechnisch abge-grenzt und

• 28 ÜSG (220 km) sind geplant.

Somit sind nach derzeitigem Stand an fast dreiViertel der erforderlichen Gewässerstreckendie Überschwemmungsgebiete rechtskräftiggeschützt. Der Vergleich der Stadt- und Land-

kreise (Abb. 15) zeigt, dass der Stand der Be-arbeitung zwischen den Kreisen zum Teil er-heblich differiert.

Für die verbleibenden Überschwemmungsge-biete sind Planung, Abgrenzung und Verfah-ren schnellstmöglich durchzuführen.

Abb. 15: Ausweisung Überschwemmungsgebiete – Stand Dezember 2001

90% der Überschwem-mungsgebiete sindfestgesetzt oder inBearbeitung

Page 23: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

23

2.2.2 Wasserrückhaltung in derFläche

Die Rückhaltung des Wassers in der Flächekann helfen, Hochwasserabflüsse zu reduzie-ren. Häufig werden hierfür die Begriffe »De-zentraler Hochwasserschutz« oder »DezentraleHochwasserschutzmaßnahmen« verwendet.

Zur Wasserrückhaltung kommen in Betracht

• die Reaktivierung von Überschwemmungs-flächen, z. B durch Deichrückverlegung,

• Maßnahmen zur Steigerung der Versicke-rung wie z.B. Entsiegelung, verbesserte Bo-denbearbeitung und Bodennutzung,

• die Rückhaltung von Wasser in Mulden oderan künstlichen Barrieren (Dämme, Erdan-schüttungen),

• Gewässerrenaturierungen, die den Fließwegverlängern und auf diese Weise den Reten-tionsraum vergrößern.

Die Rückhaltung in der Fläche dient auch ande-ren wasserwirtschaftlich-ökologischen Zielen:

• Die Grundwasserneubildung wird erhöht.• Die Kanalisation wird entlastet.• Bei kleineren Niederschlägen werden die

Zuflüsse zu den Kläranlagen reduziert. • Der hydraulische »Stress« der kleinen Fließ-

gewässer wird verringert, wenn wenigerNiederschlagswasser in diese entlastet wird.Dies hat positive Auswirkungen auf die Ge-wässerökologie und vermindert die Erosionder Gewässer.

Die Konferenz der Minister für Raumordnungfordert die ortsnahe Verzögerung des Nieder-schlagsabflusses durch Versickerung oder Rück-haltung (Entschließung 8 Nr. 3 Abs. 3 vom 29.März 1996). Laut Wasserhaushaltsgesetz ... isteine Vergrößerung und Beschleunigung desWasserabflusses zu vermeiden (§ 1 a Abs. 2WHG). Auch das Wassergesetz Baden-Württem-berg fordert, das natürliche Wasserrückhalte-vermögen zu erhalten (§ 3 a Abs. 2 WG).

Die dezentrale Beseitigung des Niederschlags-wassers wurde durch bundes- und landes-rechtliche Vorschriften wesentlich erleichtert(vgl. § 36 Abs. 3 WG zu § 33 Abs. 2 Nr. 3WHG). So ist eine Erlaubnis ... nicht erforder-lich, wenn die dezentrale Beseitigung desNiederschlagswassers in bauplanungs- oder

bauordnungsrechtlichen Vorschriften vorgese-hen ist. Die Verordnung des Ministeriums fürUmwelt und Verkehr (GBl. 1999, S. 157) überdie dezentrale Beseitigung von Niederschlags-wasser ermächtigt in § 1 Abs. 1 Satz 3 die Ge-meinden, durch Satzung zu bestimmen, dassAnlagen zum Versickern von Niederschlags-wasser herzustellen sind (§ 74 Abs. 3 Nr. 2LBO). Nach § 45 b, Abs. 3, S. 1 WG soll Nie-derschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar 1999 bebaut, befestigt oder andie öffentliche Kanalisation angeschlossenwerden,... durch Versickerung (oder ortsnaheEinleitung in ein ... Gewässer) beseitigt wer-den, sofern dies mit vertretbarem Aufwandund schadlos möglich ist.

Die für die Versickerung und/oder Rückhal-tung des Niederschlagswassers erforderlichenFlächen sind in den Bauleitplänen vorzusehen.In Betracht kommt insbesondere die Darstel-lung im Flächennutzungsplan (§ 5 Abs. 2 Nr. 4BauGB) bzw. die Festsetzung im Bebauungs-plan (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB).

Die Förderung der Wasserrückhaltung in derFläche wie auch die Versickerung von Nieder-schlagswasser verringern die schnell abfließen-de Wassermenge. Wird eine relevante abfluss-mindernde Wirkung nachgewiesen, kann dieseinnerhalb des Hochwasserschutzkonzeptes be-rücksichtigt werden. Hierzu muss mit Hilfe ei-nes Niederschlag-Abfluss-Modells dargelegtwerden, dass auch bei den für den Hochwas-serschutz relevanten seltenen Abflüssen, die z. B. seltener als einmal in 20 Jahren auftreten,die erzielbare Speicherwirkung den Hochwas-serabfluss tatsächlich nennenswert vermindert.

Die Wirkung solcher dezentraler Maßnahmenist in spezifischen Veröffentlichungen bislangnur vereinzelt quantifiziert worden. Vergleichs-rechnungen mit flächendetaillierten Nieder-schlag-Abfluss-Modellen wurden für mittlereEinzugsgebiete in Baden-Württemberg durch-geführt (z. B. Rems: Einzugsgebiet: 580 km2,Bebauungsgrad ca. 14%; Sulm-Einzugsgebiet:120 km2, Bebauungsgrad 9,9%, Versiegelungs-grad 4,2%):

Simulierte man einen stark erhöhten Versie-gelungsgrad, dann ergab sich keine signifi-kante Erhöhung der Hochwasserwellen fürHochwasserereignisse mit Jährlichkeitengrößer als 20 Jahre. Merklich erhöht werden

Wasserrückhaltung inder Fläche dämpft denHochwasserabfluss

Page 24: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasser-Flächenmanagement

aber die Abfluss-Spitzen von Hochwassernmit Jährlichkeiten zwischen 0,5 und etwa 10Jahren. Weitere Untersuchungen zu dieserFragestellung sind z. B. im Glems-Einzugsge-biet (Nebenfluss der Enz) im Gang.

In großen Flusseinzugsgebieten wie z. B. demdes Neckars sind meist nur wenige Prozentder Gesamtfläche besiedelt oder von Straßenbedeckt. Zudem sind die Bebauungen nur zuetwa einem Drittel wasserundurchlässig. In sol-chen Regionen werden daher die großen scha-denbringenden Hochwasser durch eine »natür-liche Versiegelung« durch Frost oder hohenWasser-Sättigungsgrad der Böden verursacht.

Dezentrale Hochwasserschutzmaßnahmen ha-ben primär örtliche Wirkung. So kann sich dieKombination bzw. die Summe vieler einzelnerMaßnahmen positiv auf die Hochwasserent-wicklung kleinerer Gewässer auswirken. In

mittleren und großen Einzugsgebieten kommtden dezentralen Maßnahmen dagegen vomHochwasserschutz her keine vorrangige Prio-rität zu. Wie bereits oben dargestellt, könnensich diese Maßnahmen aber zur Erhöhung derGrundwasserneubildung und des Niedrigwas-serabflusses sowie zur Erhaltung eines natur-nahen Abflussregimes im Bereich der häufi-gen, kleineren Hochwasserereignisse empfeh-len. Darüber hinaus sind dezentrale Maßnah-men, insbesondere die dezentrale Regenwas-serversickerung bzw. -bewirtschaftung, geeig-net, die Anlagen der Abwasserableitung und -reinigung kleiner und damit kostengünstigerauszuführen. Dezentraler Hochwasserschutzist insofern häufig sinnvoll. Er ist aber kein»Allheilmittel« gegen Hochwasser und Hoch-wasserschäden. Zur Minderung von großen,eher seltenen Hochwassern sind meist tech-nisch-infrastrukturelle Maßnahmen wie z. B.Rückhaltebecken erforderlich.

24

Abb. 16: Neckar bei Neckarsulm, Hochwasser Dez. 1993

Dezentraler Hoch-wasserschutz ist kein» Allheilmittel «

Page 25: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

25

2.3. Technisch-infrastrukturellerHochwasserschutz

Höhe und Dauer der Hochwas-serwelle beeinflussen, Ausuferungen verhindern

Der Hochwasserschutz durch Dämme, Dei-che, Mauern, mobile Wände und Hochwas-serrückhaltebecken sowie durch Gewässer-ausbau wird als technisch-infrastrukturellerHochwasserschutz bezeichnet.

2.3.1 Bisher für den Hochwasser-schutz Erreichtes

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundertswurde der Gewässerausbau durch Flussbegra-digung mit Nachdruck vorangetrieben. Erdiente den damals gesellschaftlich relevantenZielen

• Hochwasserschutz (1), • Schaffung der Vorflut für Entwässerungs-

maßnahmen (2) und • Gewinnung von Nutzflächen für Landwirt-

schaft und Siedlung (3).

Erst in den letzten Jahrzehnten wurden auchdie Nachteile der Flussbegradigungen klarererkannt:

• Verlust von Retentionsraum,• Abflussbeschleunigung, Verlagerung und

Vergrößerung der Hochwasserwellen talab-wärts, so dass die Unterlieger entsprechendhandeln mussten,

• Zerstörung ökologisch wertvoller Lebensräume,• die Einengung des Flussbetts bedingt den

harten Ausbau mit naturfernen Baustoffen(z. B. Beton) und hat Sohleintiefung undGrundwasserabsenkung zur Folge,

• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Gleichzeitig sind heutzutage die o.g. ehemalsrelevanten Ausbauziele (2) und (3) nachrangigbzw. irrelevant geworden.

Nach 1950 setzte mit Schwerpunkt im Neckar-Einzugsgebiet der Bau von Hochwasserrück-haltebecken ein. Dies geschah in großem Um-

fang durch Wasserverbände. Bislang wurden z. B. im Regierungsbezirk Stuttgart rund 150Hochwasserrückhaltebecken mit Hochwasser-rückhalteräumen zwischen 50.000 und3.000.000 m3 errichtet. Rückhaltebecken nut-zen die von der Natur her bekannte Reten-tionswirkung der natürlichen Überschwem-mungsflächen, optimieren diese aber hinsicht-lich Größe, Lage und Zeitraum der Einfluss-nahme auf den Abflussprozess.

Im Neckartal ist der Bau von Hochwasserrück-haltebecken nicht möglich, ebenso wenig inden neckarnahen Seitentälern. Topographieund Geologie, die weit fortgeschrittene Be-bauung der Täler, Verkehrseinrichtungen, dieGewässernutzungen durch die Wirtschaft, Trink-wasserschutzgebiete und Abwasseranlagenstehen dem Bau großer Hochwasserrückhalte-becken entgegen.

In größerer Entfernung zum Neckar konnten inden Seitentälern kleinere Rückhaltebecken undBeckensysteme verwirklicht werden. Diesereduzieren die Hochwasserabflüsse insbeson-dere in ihrem Nahbereich. Auch ersetzen siezumindest teilweise Retentionsvolumina, diedurch Überbauung verlorengegangen sind.

Seit langem wird inden technisch-infra-strukturellen Hochwas-serschutz investiert

Abb. 17: Hochwasserrückhaltebe-cken mit Dauerstau,Breitenauer See, Wasserverband Sulm

Page 26: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Die bis heute für den technisch-infrastrukturel-len Hochwasserschutz getätigten Investitionensind enorm. Im Regierungsbezirk Stuttgart, der60% des Neckar-Einzugsgebiets umfasst, wur-den bis heute – nach aktuellen Preisen – alleinvon den Wasserverbänden in die Errichtungund Sanierung von ca. 150 Hochwasserrückhal-tebecken etwa 430 Mio. EUR investiert. Alleindie Hochwasserschutzinvestitionen in den Ein-zugsgebieten der Nekkar-Nebenflüsse Kocherund Jagst (3800 km2 entsprechend 27% desNeckar-Einzugsgebiets) können mit ca. 380Mio. EUR beziffert werden. Bau und Betriebvon Hochwasserrück-haltebecken und anderentechnischen Schutzanlagen wurden mit hohenBeihilfebeträgen vom Land gefördert.

Das Neckar-Hochwasser 1978 verursachte imRaum Nürtingen erhebliche Schäden. Unterdem Eindruck dieses Hochwasserereignissesverabschiedete der Landtag im Jahre 1979 das»Sonderprogramm Hochwasserschutz«. DerBau der Hochwasserdeiche und -mauern konn-te 1992 abgeschlossen werden. Insgesamtwurden 15 km Deiche, 5 km Mauern und Ob-jektschutzmaßnahmen mit einem Kostenauf-wand von insgesamt knapp 15 Mio. EUR reali-siert. An diesen Kosten haben sich die Städteund Gemeinden mit ca. 20% beteiligt. DiePumpwerke, die von den Kommunen gebautwerden mussten, schlugen mit zusätzlich 17 Mio.EUR zu Buche. Hiervon hat das Land einen An-teil von 80% bzw. 60% übernommen.

Durch den Ausbau der Bundeswasserstraßewurde die Hochwasserproblematik am Neckarvielerorts entschärft. So kann der Neckar ober-halb der Mündungen von Kocher und Jagst bishin nach Plochingen fast überall einen Abfluss

schadlos abführen, der statistisch einem hun-dertjährlichen Hochwasser (HQ100) entspricht.

Am Neckar müssen aber auch in Zukunftnoch weitere Deiche zum Schutz bestehen-der Bebauung errichtet werden. Diese lokalnoch erforderlichen Baumaßnahmen fügensich in ein Gesamtkonzept ein, das in derKombination von Hochwasserrückhaltebek-ken an den Seitengewässern, Überschwem-mungsgebieten und örtlichem Hochwasser-schutz von der Wasserwirtschaftsverwaltungkonsequent weiter verfolgt wird.

An der Bundeswasserstraße lässt sich durchdie Steuerung der Stauhaltungen kein bedeut-samer Beitrag zum Hochwasserschutz erzie-len11): Im Auftrag des Umweltministeriums ha-ben die Landesanstalt für Umweltschutz Ba-den-Württemberg und die Bundesanstalt fürGewässerkunde untersucht, ob mit Hilfe einesgeeigneten Reglements der 27 Neckarstaustu-fen im Vorfeld oder während eines Hochwas-sers die Hochwasserwelle abgemindert werdenkann. Wie die Untersuchung ergab, reichen die

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

26

11) Homagk, Kelber, 1995: Kann der Hoch-wasserschutz am Neckar durch eine ge-zielte Steuerung der Staustufen verbes-sert werden? sowie Landtagsdrucksache11/5563 vom 7. 3. 1995

Abb. 18:Trockenbecken, Hoch-wasserrückhaltebeckenStadtseebach, Wasser-verband Sulm

Abb 19: Bundeswasserstraße Neckar, Schleuse Gundelsheim

Page 27: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

27

bewirtschaftbaren Stauräume auch bei gutenAbflussprognosen nicht aus, Hochwasserschä-den am Neckar zu verhindern. Infolgedessenmüssen verstärkt das Hochwasser-Flächenma-nagement und die Hochwasservorsorge (Bau-vorsorge, Verhaltensvorsorge, Risikovorsorge)eingesetzt werden.

Der von Land und Kommunen finanziertetechnisch-infrastrukturelle Hochwasserschutzhat sich bewährt. Durch diese Schutzmaß-nahmen – vor allem Rückhaltebecken,Schutzdeiche, aber auch Gewässerausbauten– konnten viele Schäden vermieden und Äng-ste von den Menschen genommen werden.

Der Erhaltung der Funktionsfähigkeit undBetriebssicherheit dieser bestehenden Hoch-wasserschutzmaßnahmen hat Priorität vorder Errichtung neuer zusätzlicher Anlagen.

2.3.2 Vordringlicher und mittel-fristiger technisch-infras-truktureller Hochwasser-schutzbedarf

Ziel der im folgenden vorzustellenden Erhe-bung – Hochwasserschutzbedarf im Neckar-Einzugsgebiet – war es, einen Überblick dar-über zu gewinnen,

• wo der Hochwasserschutz von Siedlungennicht ausreicht,

• welcher Zeitraum für die Realisierung derSchutzmaßnahmen vorzusehen und

• mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Hochwasser-Schutzbedarf kann aus folgendenGründen bestehen:

1. Bedarf, der seit längerem bekannt ist, bis-lang aber nicht befriedigt werden konnte.

2. Bedarf, der erst durch Hochwasser der jüng-sten Vergangenheit (z.B. 1990, 1993 oder1994) erkannt wurde. Beispiele sind das Elsenz-Schwarzbach-Ge-biet, wo Baumaßnahmen in erheblichemUmfang geplant und im Bau sind; und dieRems, für die Rückhalteräume in einer Grö-ßenordnung von insgesamt ca. 4,5 Mio. m3

geplant sind.

3. Bedarf, der sich aus der Auswertung vonPegelmessungen und, darauf aufbauend,

aus der Fortschreibung der hydrologischenStatistik ergibt.

4. Bedarf wegen erhöhter Anforderungen anden Hochwasserschutzgrad, da z. B. derWert der Bebauung im überschwemmungs-gefährdeten Gebiet erheblich gesteigertwurde.

Art der Erhebung

Die Daten wurden ausschließlich auf der Basisfachtechnischer Beurteilungen erhoben. DieErhebung wurde von der IKoNE-ArbeitsgruppeHochwasserschutz und Gefährdungspotenzialund den Gewässerdirektionen durchgeführt.

• Die Daten wurden tabellarisch erhoben,wobei jede hochwassergefährdete Ortslageoder (Teil-)Strecke als ein Projekt gewertetwurde. Überflutete landwirtschaftliche Flä-chen blieben dabei außer Betracht, da ihreRetentionswirkung erhalten bleiben soll.

• Für größere Projekte von Hochwasser-schutzverbänden, die z. B. aus mehrerenSchutzanlagen bestehen, durften zur Ver-meidung eines größeren Erhebungsaufwan-des die Gesamtkosten aus den entspre-chenden Gutachten übernommen werden.Vorzugsweise waren jedoch die Kosten derEinzelmaßnahmen einzutragen, zumal dieseunterschiedliche Prioritäten besitzen können.

Die erhobenen Daten wurden abgeglichenmit den Daten der Maßnahmen, welche dieKommunen für die Förderung nach den För-derrichtlinien Wasserwirtschaft bei den Re-gierungspräsidien anmelden. Zusätzlich wur-den den Kommunen im Frühjahr 2000 dieListen der erhobenen technisch-infrastruktu-reller Hochwasserschutz-Maßnahmen über-sandt. Sie erhielten dadurch Gelegenheit,gravierende Änderungs- und Ergänzungs-wünsche mitzuteilen. Die Ergebnisse diesesGrobabgleichs wurden eingearbeitet.

Im Herbst 2001 wurde eine weitere Verifizie-rung der Datensätze durch die Gewässerdi-rektionen veranlasst, um insbesondere dieseit Beginn der Erhebung bereits realisiertenProjekte auszuwerfen. Auch diese sind in derKarte 2 – Hochwasserschutzbedarf im Ne-ckar-Einzugsgebiet – ausgewiesen.

Die Unterhaltung bestehender Anlagenhat erste Priorität

Der technisch-infrastrukturelleHochwasserschutz-bedarf wurde um-fassend erhoben

Page 28: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Einstufung der Dringlichkeit der Hochwas-serschutzmaßnahmen

Als »vordringlich« werden im FolgendenHochwasserschutzprojekte bezeichnet, derenRealisierung laut Erhebung innerhalb derkommenden 5 bis 10 Jahre vorgesehen ist.

Als »nicht vordringlich« bzw. »mittelfristigerforderlich« werden im Folgenden Hochwas-serschutzprojekte bezeichnet, deren Realisie-rung laut Erhebung innerhalb der kommenden10 bis 15 Jahre vorgesehen ist.

Folgende Informationen konnten zur Entschei-dung, ob eine Schutzmaßnahme vordringlichist oder nicht, herangezogen werden:

a) Große dokumentierte bzw. große potenziel-le Hochwasserschäden.

b) Die Kosten der Schutzmaßnahmen. Aus a) und b) ergibt sich ein erster Anhalts-wert für das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

c) Die Größe des Defizits zum angestrebtenSchutzgrad, wobei in dieser Erhebung fürSiedlungen, Gewerbe- und Industriegebietedas HQ100 als Zielgröße des technischenHochwasserschutzes verwendet wird.

Betrachtete Gewässer

Es war grundsätzlich jeder Hochwasserschutz-bedarf im Neckar-Einzugsgebiet zu erheben.Dabei wurde wie folgt vorgegangen:

Gewässer I. Ordnung und Bundeswasser-straße Neckar:Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz undderen Priorisierung wurden zum einen denPrioritätenlisten der Gewässerdirektionen undzum anderen den Flussgebietsuntersuchungenentnommen, zumal letztere prioritär dortdurchgeführt werden, wo Hochwassergefah-ren bekannt sind. Weitere Strecken mit unge-nügend erscheinendem Hochwasserschutzwurden übernommen und anhand der Erläute-rungen der Gewässerdirektionen eingestuft.

Gewässer II. Ordnung:Angesichts der viel größeren Zahl von Gewäs-sern II. Ordnung war zu entscheiden, welcheGewässer zu betrachten sind.

In die Abfrage einbezogen wurden:• Einzugsgebiete, für die Flussgebietsmodelle

oder Flussgebietsuntersuchungen vorliegenwie etwa Sulm, Strudelbach, NeuenstadterBrettach, Zaber, Böllinger Bach (bei Heil-bronn), Bottwar und Weißach (bei Backnang).

• Weitere Gewässer II. Ordnung, an denen er-hebliche Hochwasserschäden aufgetretensind oder auftreten können.

In sehr kleinen Einzugsgebieten könnendurch örtliche Gewitter extreme Hochwasserentstehen. Diese sind aber sehr selten, sodass ein technischer Hochwasserschutz nichtwirtschaftlich sinnvoll erscheint. Bekannteoder denkbare Hochwasserabflüsse aus sehrkleinen Einzugsgebieten waren daher nichtZiel der Erhebung und wurden in der Regelnicht aufgenommen.

Ergebnisse der Erhebung

Die geprüften und ausgewerteten Daten ge-ben Auskunft zu den folgenden Fragen:

• Anzahl der Ortslagen/Gewässerstrecken, deren Hochwasserschutz unzureichend er-scheint,

• Gesamtkosten des erhobenen Bedarfs antechnischem Hochwasserschutz,

• Gesamtkosten der vordringlichen Projekte,deren Realisierung in den kommenden 5 bis10 Jahren angestrebt wird,

• Gesamtkosten der nicht vordringlichen, aberinnerhalb der kommenden 10 bis 15 Jahrezur Realisierung vorgesehenen Projekte,

• Anzahl der projektierten Rückhaltebecken,deren Gesamtvolumen und Gesamtkosten,

• Länge der projektierten Hochwasserdeiche/ -dämme und der Gesamtkosten,

• Anzahl der sonstigen technischen Hochwas-serschutzprojekte mit den jeweiligen Ge-samtkosten.

Anlage 5 b) ermöglicht einen auf die Regie-rungsbezirke und die Stadt- und Landkreisebezogenen Überblick über den Ergänzungs-bedarf beim technisch-infrastrukturellenHochwasserschutz, jeweils mit geschätztenKosten und Aussagen zum denkbaren Zeitrah-men für die Realisierung durch Ausweisungder Fall-gruppe »Vordringlich«. Außerdemwerden angegeben die Anzahl der Projekte,geschätzte Kosten, differenziert nach Hoch-wasserrückhaltebecken, Deichen/Dämmen so-wie sonstigen technischen Schutzmaßnahmen/Objektschutz.

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

28

Dringlichkeit derHochwasserschutzmaß-nahmen

Zuordnung des Hoch-wasserschutzbedarfszu den Gewässern

Page 29: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

29

Außerdem sind die charakteristischen Größen(m3 Beckenvolumen, m Deich-/Dammlänge)angegeben.

Für Projekte, für die zum Zeitpunkt der Erhe-bung noch keine Kostengrößen vorlagen, wur-den in Anlage 5 b) auch keine Kostenschät-zungen oder Hochrechnungen eingestellt.

Daraus wird, bezogen auf das Neckar-Einzugs-gebiet, deutlich, dass die Investitionsschwer-punkte im Regierungsbezirk Stuttgart mit In-vestitionen für ca. 306 Projekte in Höhe vonca. 192 Mio. EUR und im RegierungsbezirkKarlsruhe mit Investitionen für ca. 223 Projektein Höhe von ca. 95 Mio. EUR liegen werden.Die erforderlichen Investitionen im Regie-rungsbezirk Freiburg liegen für ca. 13 Projektebei ca. 4 Mio. EUR, im Regierungsbezirk Tü-bingen für ca. 28 Projekte bei ca. 7 Mio. EUR.

Anlage 5 c) gibt alle bei Anlage 5 b) ge-nannten Projektinformationen bezogen aufdie Einzugsgebiete der Gewässer I. Ord-nung, die Bundeswasserstraße Neckar unddie Gewässer II. Ordnung an. Auch für Anla-ge 5 c) gilt:

Für Projekte, für die zum Zeitpunkt der Erhe-bung noch keine Kostengrößen vorlagen, wur-den keine Kostenschätzungen oder Hochrech-nungen eingestellt. Ausschließlich zur Ab-schätzung des Gesamtbedarfs an Investitionenim Neckar-Einzugsgebiet wurde der voraus-sichtliche Investitionsbedarf für Hochwasser-schutzprojekte, deren Kostenschätzungennoch nicht vorlagen, anhand der Durch-schnittskosten je Meter Deichlänge und jeKubikmeter Rückhaltebeckenvolumen hoch-gerechnet (Anlage 5 a).

Zusammenfassung der Ergebnisse

Alle erhobenen Projekte sind in der diesemHeft beigelegten Karte 2 – Hochwasser-schutzbedarf im Neckar-Einzugsgebiet –eingetragen.

Seit Beginn der Erhebung im Jahre 1999 wur-den 27 technisch-infrastrukturelle Hochwas-serschutzprojekte mit Investitionen in Höhevon ca. 13,4 Mio. EUR realisiert.

Die realisierten Projekte wurden in die Karte 2aufgenommen.

Im Neckar-Einzugsgebiet steht als Ergebnisder Erhebung noch die große Zahl von 570technisch-infrastrukturellen Hochwasser-schutzprojekten an.

313 Projekte werden als vordringlich bezeich-net, 257 Projekte werden als nicht vordringlicheingestuft.

Nach der Hochrechnung (Anl. 5 a) ergibt sichdas gesamte Bauvolumen, das für die näch-sten ca. 15 Jahre vorgesehen ist, in einer Grö-ßenordnung von 334 Mio. EUR. Es ist damitdeutlich kleiner als die im Kapitel 2.3.1 aufge-führten Investitionen in den vergangenen 50Jahren. Die jährlich erforderlichen Investitionenbleiben jedoch mittelfristig in der gleichenGrößenordnung wie bisher.

Die Summe lässt sich wie folgt aufgliedern:

• vordringliche Projekte, deren Realisierung inden kommenden 5 bis 10 Jahren (bis ca.2010) angestrebt wird: ca. 254 Mio. EUR.

• Weitere Projekte, nicht vordringlich, aberinnerhalb der kommenden 10 bis 15 Jahre(bis ca. 2015) zur Realisierung vorgesehensind: ca. 80 Mio. EUR.

Somit ergeben sich insgesamt für570 Projekte ca. 334 Mio. EUR

Die Investitionen sind hauptsächlich für Rückhal-tebecken (ca. 228 Mio. EUR) erforderlich. Dem-gegenüber treten die Kosten für Deiche undDämme (ca. 69 Mio. EUR) deutlich zurück. DerAufwand für sonstige technisch-infrastrukturelleMaßnahmen liegt bei ca. 37 Mio. EUR.

Aus heutiger Sicht sind erforderlich (Anlage 5b) und c)):

Rückhaltebecken-Volumenvordringlich insgesamtca. 15 Mio. m3 ca. 19,3 Mio. m3

Deich-/Damm-Länge*)

vordringlich insgesamtca. 27,3 km ca. 44,7 km

Erforderliche Fördermittel: Bei Fördersätzenzwischen 20% und 70% betragen die benötig-ten Fördermittel bezogen auf eine Gesamt-Realisierungsdauer von 15 Jahren, unter der*)ohne Sonstige/Objektschutz

Investitionsbedarf:330 Mio. EURfür 570 Projekte

Page 30: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Annahme, dass alle Projekte förderfähig*) sindund der Fördersatz im Durchschnitt 60% be-trägt, insgesamt ca. 200 Mio. EUR und jährlichca. 13,5 Mio. EUR.

Bei spezifischer Betrachtung der vordring-lichen Projekte mit Gesamtinvestitionen in Hö-he von 254 Mio. EUR in 5 bis 10 Jahren be-trägt der Fördermittelbedarf insgesamt 152Mio. EUR, das sind jährlich ca. 20 Mio. EUR.

Weiteres Vorgehen: Nähere Abstimmungder Daten mit den Kommunen

Das Ergebnis der Erhebung soll die Verant-wortlichen veranlassen, miteinander ins Ge-spräch zu kommen und folgendes zu klären:

• Art und Grad der Hochwassergefährdung:– Besteht auch an anderer Stelle ein Hoch-

wasser-Schutzbedarf?– Genaue Beurteilung der Gefährdungssitu-

ation. – Genügen im Einzelfall Objektschutz- und

Vorsorgemaßnahmen?– Erforderlicher Schutzgrad, evtl. von HQ100

abweichend.• Welchen Hochwasser-Schutz erwartet die

Gemeinde (Jährlichkeit) und welche Vorstel-lung hat sie von der technischen Lösung.

• Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es (Rück-haltebecken, Deiche/Dämme, Gewässeraus-bauten oder Kombinationen davon)?

• Welche wasserwirtschaftliche und welchekommunale Priorität kommt dem Projekt zu?

• Welche Projektverantwortung tragen dieKommunen und die vom Hochwasser Betrof-fenen? Wer ist wofür zuständig, wer ist zubeteiligen?

• Wie kann die Finanzierung erfolgen?• Was ist zu tun

– zur Stärkung des Hochwasserbewusstseins– zur Hochwasservorsorge– zur Verbesserung des Hochwasser-Melde-

systems? – Wer unternimmt welche Planungs- und Re-

alisierungsschritte?

2.3.3 Umsetzung und Zeithorizont

Durch die Betrachtung von Lösungsvariantenist nachzuweisen, dass die vorgeschlagene Lö-sung hinreichend wirksam, zugleich aber öko-

logisch verträglich oder eingriffsminimiert ist.Da diese Nachweise für jedes Projekt erst imkonkreten Planungsprozess erbracht werdenkönnen, ergeben die in den Anlagen 5 a) bis5 c) zusammengestellten Bedarfsdaten keinverbindliches Bau- und Investitionsprogramm.

Die ermittelten Zahlen zum Investitionsbedarf,bezogen auf das Neckar-Einzugsgebiet, aufdie Gewässer I. Ordnung, II. Ordnung und dieBundeswasserstraße Neckar sowie auf die Re-gierungsbezirke und Stadt- und Landkreisesind jedoch realistische Planungsgrößen.

Der erhobene Investitionsbedarf muss in denkommenden Jahren in Zusammenarbeit zwi-schen den Gewässerdirektionen und denKommunen bzw. den Hochwasserschutzver-bänden laufend projektbezogen präzisiert undfortgeschrieben werden.

Die in dieser Broschüre nicht abgedrucktenmaßnahmenscharfen Informationen aus derErhebung sollen ausschließlich von der jeweilsbetroffenen Kommune und der zuständigenGewässerdirektion/Bereich behandelt undweiterverfolgt werden. Hierzu erhalten dieGewässerdirektionen/Bereiche die Erhebungs-Datenbank für ihren Dienstbezirk als Arbeits-grundlage; diese wird von der Gewässerdirek-tion Neckar fortgeschrieben. Die Kommunenkönnen auf dieser Grundlage gemeinsam mitden Gewässerdirektionen/Bereichen die Maß-nahmen zur Komplettierung ihres Hochwas-serschutzes weiter verfolgen. Es ist beabsich-tigt, die Daten im 5-jährlichen Turnus fortzu-schreiben.

Das IKoNE-Aktionsprogramm Hochwasser-schutz gibt die Chance, die Aufgaben desHochwasserschutzes im Neckar-Einzugsge-biet im Überblick anzugehen und systema-tisch abzuarbeiten.

Die Abfolge der Baumaßnahmen wird vor-rangig von der Notwendigkeit und Dringlich-keit des Schutzbedarfs und den bei Kommu-nen und Land zur Verfügung stehenden Mit-teln bestimmt werden. Schon jetzt kann ge-sagt werden, dass viele der erhobenen tech-nisch-infrastrukturellen Hochwasserschutz-projekte im Laufe des weiteren Realisie-rungsprozesses noch Veränderungen erfah-ren werden.

Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

30

Die Abstimmung mitden Kommunen wirdfortgesetzt

*)Aus der Erhebung lässt sich abschätzen, dass höchstens 20% der Maßnahmen alsLandesmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung zu realisieren sind.

Page 31: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasservorsorge

31

2.4. Hochwasservorsorge

Reduzierung der im Hochwasser-fall entstehenden Schäden

Die Vorsorge hat das Ziel, Hochwasserschä-den zu minimieren. Angestrebt wird, mit re-lativ geringem Aufwand die Hochwasser-schäden bei Extremereignissen deutlich (umbis zu zwei Drittel) zu reduzieren.

Auf relativ hoch liegenden Flächen fühlt mansich vor Hochwasser geschützt, erst recht inGebieten, die z. B. durch Dämme und Mauernbis zu einem gewissen Grad geschützt sind.Das Bewusstsein über das verbleibende Hoch-wasserrisiko ist kaum noch vorhanden. DiesesWissen und das daraus entstehende Gefahren-bewusstsein ist aber Voraussetzung für die er-forderliche Hochwasservorsorge und für dieBereitschaft, das verbleibende Risiko durch ei-ne Versicherung abzudecken. Grundlagen die-ser umfassenden Information über Hochwas-sergefahren sind die im Kapitel 2.2.1.1 undAnlage 3 vorgestellten Hochwassergefahren-karten.

Neben Mitteilungen in der Presse oder derVerteilung von Faltblättern sind für jedermannsichtbare Hochwassermarken ein bewährtesMittel, um das Bewusstsein der Hochwasser-gefahr in der Bevölkerung wach zu halten. De-taillierte Hinweise, u. a. zum Setzen von Hoch-wassermarken, finden sich im

IKoNE Heft 3: »Dokumentation von Hoch-wasserständen«, März 2001(www.ikone-online.de)

Maßnahmen der Hochwasservorsorge sindkein Freibrief für das Bauen in hochwasser-gefährdeten Gebieten. Grundsätzlich sindBau-, Gewerbe- und Industriegebiete nuraußerhalb der Gefährdungsgrenze eines sta-tistisch mindestens 100-jährlichen Hochwas-sers auszuweisen.

Wichtig ist eine vorausschauende Planung: Sosollten besonders wertvolle und sensible Ob-

jekte und Anlagen nur dort angesiedelt wer-den, wo eine Überflutung durch Hochwasserselbst großer Jährlichkeit ausgeschlossen wer-den kann.

2.4.1 Bauvorsorge – Schutz einzelner Objekte

Bauvorsorge bedeutet, durch eine angepassteBauweise und Ausrüstung der Gebäude »mitdem Hochwasser zu leben«, ohne bleibendeoder hohe Schäden zu erleiden. Eine solcheVorsorge bietet die besten Möglichkeiten, dasSchadenspotenzial kurzfristig zu verringern.

Die Bauvorsorge obliegt in erster Linie denBetroffenen. Die meisten Hochwasserschä-den können bereits im Vorfeld der Planungausgeschlossen werden. Hier ist das Nach-denken der Architekten und Ingenieure, derVersorgungsunternehmen und Kommunengefordert. Die Kommunen sollten in den Be-bauungsplänen entsprechende Hinweise undAuflagen aufnehmen sowie eine entspre-chende Beratung anbieten. (Hierzu wird auchauf Kapitel 2.2.1.2 verwiesen).

Rechtlich ist die Hochwasservorsorge im Bau-gesetzbuch (BauGB) verankert: »Bei der Auf-stellung der Bauleitpläne sind insbesonderezu berücksichtigen ... die allgemeinen Anfor-derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-hältnisse und die Sicherheit der Wohn- undArbeitsbevölkerung (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB).«

Die Landesbauordnung (LBO) hat zweifelsfreiden Schutz der tatsächlichen Nutzer (z. B. Mie-ter) im Auge: »Bauliche Anlagen ... sind so an-zuordnen und zu errichten, dass ... sie ihremZweck entsprechend ohne Missstände benutz-bar sind (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LBO). Auch nach Er-teilung der Baugenehmigung können Anforde-rungen gestellt werden, um ... bei der Geneh-migung nicht voraussehbare Gefahren oder er-

Wenn die Flüsse extre-me Hochwasser brin-gen, soll der Schadenmöglichst gering sein!

Bauvorsorge istratsam, wenn manweiter mit dem Hoch-wasser leben muss

Page 32: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

hebliche Nachteile oder Belästigungen von ...den Benutzern der baulichen Anlage abzuwen-den (§ 56 Abs. 6 Satz 1 LBO).«

Daraus resultiert die Verpflichtung der kom-munalen Gremien, die Hochwassergefahrenbei der Festsetzung von Bebauungsplänenausreichend zu berücksichtigen.

Sicherung von Öltanks

Bei Hochwasser können Tanks aufschwimmen,wodurch Heizöl ausläuft. Dies verursacht oftbeträchtliche Umweltschäden und dauerhafteGebäudeschäden – auch in der Nachbarschaft!Nicht selten übersteigen die Umweltschädenund die Ölschäden den eigentlichen Wasser-schaden. Demzufolge ist auch unter diesemAspekt die Kennzeichnung der hochwasserge-fährdeten Flächen von Bedeutung.

Die Baugenehmigungsbehörde hat zu prüfen,welche besonderen Auflagen zum Hochwas-serschutz erforderlich sind. Das Bauordnungs-recht (§ 32 LBO) und das Gewerberecht (VbF,TRbF) bilden Rechtsgrundlagen für Anforde-rungen an Heizölanlagen. Der Umfang der An-forderungen, die zum Schutz hochwasserge-fährdeter Anlagen zu stellen sind, sollte sichan wasserrechtlichen Vorschriften (§ 10 Abs. 4Anlagenordnung – VAwS) orientieren.Zur angepassten Nutzung und Bauweise in

hochwassergefährdeten Gebieten gibt es eineReihe von Leitfäden der Bundes- und Landes-behörden sowie der Versicherungswirtschaft.Stellvertretend seien hier die Hochwasserschutz-fibel Planen und Bau von Gebäuden in hoch-wassergefährdeten Gebieten des Bundesminis-teriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenund die Informationsbroschüre Hochwasser-und Überschwemmungsschutz der Gebäude-versicherung Baden-Württemberg genannt.

2.4.2 Verhaltensvorsorge

Verhaltensvorsorge bedeutet, auf Hochwas-serereignisse vorbereitet zu sein und die Zeitzwischen dem Anlaufen eines Hochwassersund dem Eintritt kritischer Wasserstände zurSchadensvorbeugung und -minderung zunutzen.

Für die Bevölkerung gehört hierzu beispiels-weise Sandsäcke zu legen, wertvolle Gegen-stände aus dem Keller nach oben zu tragen,Kühltruhen höher zu stellen, Pumpen mitSchläuchen vorzuhalten.

Neben der materiellen Vorsorge wie Vorrats-haltung, Dokumentensicherung, Schutz undEvakuierung wertvoller Einrichtung und techni-scher Geräte, ist in hochwassergefährdetenGebieten mit entsprechend hohem Gefahren-potenzial der Schutz und die Rettung von Per-sonen auch im privaten Bereich zu planen.

Hochwasservorsorge

32

Abb. 20: Tipps zur Bauvorsorge

Tipps zur Bauvorsorge

Hochwasser

hohes Grundwasserhoch gelegenerEingang

Heizung und Elektroverteilung über Hochwasserniveau

Wenn Keller, dann:

• Heizung und Elektroverteilung separat und hoch gelegen• Dichte Wanne mit dichten Hausanschlüssen• Rückstausicherung• Flutungsmöglichkeit bei Auftriebsgefahr (mit sauberem Wasser)• Pumpensumpf• Wasserbeständiger Boden- und Wandbelag• Wenn Öltanks, dann auftriebsicher und hochwassergerecht

Sicherung vor Hangwasser

Bauvorsorge minimiertHochwasserschäden

Hochwasserwarnungenund Hochwasservor-hersagen dienen derVerhaltensvorsorge

Page 33: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Hochwasservorsorge

33

Die Hochwassermeldeordnung (HMO) vonBaden-Württemberg regelt den Hochwasser-meldedienst. Hochwassererstmeldungen wer-den bei Erreichen der Meldewasserstände andie Feuerwehrleitstellen abgegeben, von dortan die zuständigen Behörden.

Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) beider Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg bietet für die größeren Gewäs-ser Abflussinformationen und Hochwasservor-hersagen für bestimmte Pegel sowie Nieder-schlagsinformationen an.(www.hvz.baden-wuerttemberg.de)

Auf der Ebene der Regierungspräsidien sowieder Land- und Stadtkreise gibt es Hochwas-seralarmpläne, die regionale Eigenheiten undauch kleinere Gewässer berücksichtigen.

Die lokalen Besonderheiten und vorliegendenErfahrungen müssen in die Hochwasseralarm-und Einsatzpläne der Kommunen einfließen.Es ist Aufgabe der Kommunen, die Bevölke-rung in den hochwassergefährdeten Gebietengeeignet zu warnen, die erforderlichen Not-maßnahmen zu organisieren und durchzufüh-ren. Die kommunalen Wasserwehren benöti-gen eine geeignete Ausrüstung.

Ausführliche Informationen hierzu bietet das: IKoNE-Heft 1:»Hochwasservorsorge – Alarmplan, Einsatz-plan, Ausrüstung«, Oktober 1999 (www.ikone-online.de)

Die Alarm- und Einsatzplanung erfordert dieZusammenarbeit des Katastrophenschutzes,der Feuerwehr, der Polizei, der zuständigenVerwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. Stadt-kreis, Kommune) und der Gewässerdirektion. Die Erfahrung hat gezeigt, dass darüber hin-aus auch der Erfahrungs- und Informationsaus-tausch zwischen den Kommunen entlang einesFlusses zur Verbesserung der Hochwasservor-sorge und insbesondere der Alarm- und Ein-satzplanung führt.

Es bleibt die Aufgabe der Kommunen undder Betroffenen, die Hochwasserinformatio-nen in entschlossenes Handeln vor Ort um-zusetzen.

2.4.3 Risikovorsorge

Die Risikovorsorge durch eine Elementarscha-densversicherung ist ein Teil der Eigenvorsor-ge gegen seltene und hohe Schäden. EineVersicherung bietet dabei einen Belastungs-ausgleich über Raum und Zeit. Bei korrekt kal-kulierten Versicherungen sind aber für hoheSchadenspotenziale auch hohe Versicherungs-prämien zu zahlen. Die Risikovorsorge ist Auf-gabe der Gebäudeeigentümer.

Die HVZ informiert imHochwasserfall

Page 34: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

3. Anforderungen an die Hochwasserschutz-planung

Damit die zur Verfügung stehenden Geldmittelwirtschaftlich eingesetzt werden, ist es erfor-derlich, die Zusammenhänge zwischen Hoch-wasserschadenspotenzial, Hochwasserscha-den, Schutzwirkung, Wirkungsgrenze einerSchutzmaßnahme und verbleibendem Hoch-wasserrisiko ortsspezifisch zu klären und allenBeteiligten verständlich zu machen. Beteiligtesind die Anwohner im hochwassergefährdetenGebiet und die Entscheidungsträger bzgl.Durchführung und Finanzierung von Schutz-maßnahmen.

Die Hochwasserschutz-Ziele sind auf die ört-lichen Bedürfnisse zuzuschneiden, indem fol-gende Fragen beantwortet werden:

• Wie können Schäden minimiert werden?• Welches Schutzziel ist erforderlich? Für wen

und für welchen Zweck?• Welches verbleibende Risiko ist zumutbar?• Welcher Schutzgrad ist finanzierbar?

Dabei sind die Wirkungen der verschiedenenHandlungsmöglichkeiten zu untersuchen undzu bewerten, um die zweckmäßigste und wir-kungsvollste Maßnahmenkombination auswäh-len zu können.

Bei technisch-infrastrukturellen Hochwasser-schutzkonzepten ist zu prüfen, ob durch Einsatzvon Objektschutzmaßnahmen der Aufwand re-duziert bzw. die Wirkung optimiert werdenkann. Da die Hochwasserschutz- und Gewässer-entwicklungsziele inhaltlich eng zusammenhän-gen, sind sie gleichzeitig zu verfolgen.

Indem die Beteiligten informiert und in die Ver-antwortung eingebunden werden, können siePartner im Planungsprozess werden. Die Bring-pflicht dieser Information liegt in erster Liniebeim Planer, aber auch bei der Fachverwaltung.

Die Förderfähigkeit von technischen Hochwas-serschutzmaßnahmen setzt voraus, dass diePlanungen den folgenden Anforderungen ge-nügen:

• Die Planung ist wasserwirtschaftlich sinnvoll,insbesondere wird die Hochwassergefahr

weder bei Unter- noch bei Oberliegern ver-größert.

• Der Eingriff in Natur und Umwelt ist ver-tretbar.

• Die Lösung ist wirtschaftlich vertretbar, d.h.Aufwand und Nutzen stehen in einem ver-nünftigen Verhältnis. Ergibt eine einfache,ggfls. nur überschlägige Betrachtung eingünstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis, da z. B.die nachgewiesenen Schäden sehr hoch, an-dererseits die Baukosten niedrig sind, er-übrigen sich weitere Ermittlungen. Ist insbe-sondere bei hohen Kosten der Nutzen, d.h.der damit zu vermeidende Hochwasserscha-den, unsicher, sind weitergehende Ermittlun-gen erforderlich. Dabei wird stufenweisevorgegangen, bis eine ausreichende Sicher-heit der Aussage erreicht ist.

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sindals Kostengrößen die Bau- und Betriebskostender örtlichen sowie gegebenenfalls der über-örtlichen Schutzmaßnahmen zu berücksichti-gen. Als Vorteile der Hochwasserschutzmaß-nahmen gehen folgende Bewertungsgrößen indie Betrachtung ein:

• Quantifizierbarer ökonomischer Nutzen :Schadensminderung bei den Vermögens-werten (z. B. in Form von jährlichen Schä-den), den Aufwandsgrößen und der Wert-schöpfung (»harte Faktoren«).

• Reduzierung der Umweltschadenspotenziale(wassergefährdende Stoffe inkl. Heizöl),nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagenund Beitrag zum sozialen Wohlbefinden, Ver-meidung von Personenschäden, Reduzierungder Gefahr, dass Wohn- und Wirtschafts-standorte nach Extremhochwassern nachhal-tig geschädigt oder sogar aufgegeben wer-den (»weiche Faktoren«).

Darüber hinaus

• ist die Unterhaltung und der Betrieb derHochwasserschutzmaßnahmen in einer Be-triebsvorschrift zu regeln,

• sind die betroffenen Grundstückseigentü-mer und -nutzer über die verbleibendenHochwasserrisiken aufzuklären; die damiteinhergehenden Überflutungen sind zu be-schreiben und in Hochwassergefahrenkartendarzustellen,

• sind zusätzliche neue Anlagen und Bautenmit hohem Schadenspotenzial, auch Umwelt-

Anforderungen an die Hochwasserschutzplanung

34

Page 35: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Anforderungen an die Hochwasserschutzplanung

35

schadenspotenzial, im potenziellen Überflu-tungsraum grundsätzlich zu vermeiden,

• ist in einem Alarmplan die frühzeitige Infor-mation der potenziell Betroffenen über einezu erwartende Überschreitung des Bemes-sungsabflusses, wenn möglich auf derGrundlage von Hochwasservorhersagen,vorzusehen,

• sind die Zuständigen auf die von ihnen zuerledigende Bauvorsorge, Verhaltensvorsor-ge und Risikovorsorge hinzuweisen,

• sollen Hochwassermarken dauerhaft an dieHochwassergefahr erinnern.

Technisch-infrastruktureller Hochwasser-schutz muss immer von Maßnahmen derHochwasservorsorge flankiert werden.

Hochwasserschutzziel:Reduzierung des Hochwasserschadens

Maßnahmen

zur

Verringerung

der

Hochwassergefahr

Verantwortlicher

Umgang

mit dem

verbleibenden

Hochwasserrisiko

Technisch-infrastruk-tureller Hochwasser-schutz

● Deiche, Mauern● Hochwasserrück-

haltebecken,Talsperren

● Gewässerausbau

Hochwasservorsorge

● Bauvorsorge● Verhaltensvorsorge● Risikovorsorge

Abb. 21: Der technisch-infrastrukturelle Hoch-wasserschutz wird von derHochwasservorsorge flankiert.

Page 36: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

4. Umsetzung mit Hilfe einesAktionsplans HochwasserNeckar-Einzugsgebiet

Partnerschaft für Hochwasserschutz undHochwasservorsorge

Um die Akzeptanz des integrierten und nach-haltigen Hochwassermanagements, desMitteleinsatzes und insbesondere der notwen-digen Maßnahmen zu sichern, ist ein langfristi-ger und tragfähiger Konsens der Verantwort-lichen und Beteiligten erforderlich. Dazu wirdangestrebt, für die verschiedenen, untereinan-der zum Teil in komplexen Beziehungen ste-henden Aufgaben Handlungskonzepte zu ver-einbaren und konsequent umzusetzen.

Aktionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsge-biet

Die Ziele aller an Hochwasserschutz undHochwasservorsorge Beteiligten in einemEinzugsgebiet und die Beschreibung der vonden Verantwortlichen und Betroffenen

Aktionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsgebiet

36

durchzuführenden Maßnahmen werdenzweckmäßigerweise in einem Hochwasserak-tionsplan zusammenfassend dargestellt.

Der auf der Grundlage dieses IKoNE-Hefteszu erarbeitende »Aktionsplan HochwasserNeckar-Einzugsgebiet« wird die konkrete Auf-gabenteilung und die entsprechenden Aktionenbeschreiben. Er soll eine zielgerichtete Umset-zung der Maßnahmen anstoßen und eine re-gelmäßige Dokumentation des Fortschritts inden einzelnen Umsetzungsprogrammen orga-nisieren.

Gestützt auf die politische Zustimmung, sollendie Ziele des Aktionsplans von der Wasserwirt-schaft, der Raumordnung, dem Naturschutz,der Land- und Forstwirtschaft auf Landesebe-ne sowie den Kommunen im Einzugsgebietverfolgt und unterstützt werden. Wirtschaftund Bevölkerung sind aufgefordert, im Interes-se der eigenen Schadensminderung, ebenfallsdie Ziele zu berücksichtigen und die Umset-zung aktiv zu betreiben.

Alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte sindzu informieren und zu mobilisieren, was einergeeigneten Öffentlichkeitsarbeit bedarf. DieÖffentlichkeitsbeteiligung ist auf allen Ebenenvorzusehen. Alle Beteiligte sollen als Partnerfür Hochwasserschutz und Hochwasservorsor-ge konstruktiv zusammenarbeiten.

Das Ablaufschema (siehe Abb. 22) zeigt denAufbau und Inhalt des in Vorbereitung befind-lichen Aktionsplans Hochwasser. Ziele undStrategien werden definiert. Damit die Zu-ständigen ihre Aufgaben genau kennen, wer-den die Ziele und die Strategien in umset-zungsfähige Aktionen aufgegliedert. DieseAktionen werden ausführlich beschrieben.

Der Aktionsplan soll ein Ziel- und Hand-lungsrahmen für die Hochwasserpartner-schaft aller Beteiligten im Einzugsgebietsein.

Er soll nicht als abschließend festgelegtesHandlungspaket sondern in die Zukunft offenangelegt sein. Seine Inhalte sollen laufenddurch Erfahrungen konkretisiert und soweiterforderlich in regelmäßigen Abständen fort-geschrieben werden. Der Grad der Zielerrei-chung soll turnusmäßig bilanziert und über-prüft werden.

Abb. 22: Aufbau und Inhalt desAktionsplans

Strategien zurZielerreichung

Rahmen-bedingungen,Arbeits-instrumente

Festlegungder Ziele

Aktionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsgebiet

Federführung durch• Fachverwaltungen• Zuständige

Umsetzungsprogramme

Maßnahmen

Beschreibung:

• Zeitschiene• Erfolgskontrolle• Finanzierung• Beteiligung• Informationswege

Aktionen

Page 37: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

37

Aktionsplan Hochwasser Neckar-Einzugsgebiet

Elemente der verantwortlichen Zusammen-arbeit aller Beteiligten

Wie dargestellt, setzt das Land Baden-Würt-temberg zur Begrenzung der Hochwasserschä-den auf eine Kombination aus drei Teilstrate-gien (siehe Kapitel 2.1).

Die Bewusstseinsbildung für die vorhandeneHochwassergefahr und das partnerschaftlicheZusammenwirken aller Beteiligten, d.h. Was-serwirtschaft, Raumordnung, Landesplanung,Bauleitplanung, Katastrophenschutz, Kommu-nen und Bürger, bilden die Fundamente diesergesamtschaulichen Strategie.

Dieses Hochwassermanagement soll nachden IKoNE-Grundsätzen

Integrativ – gesamtschaulich – im Dialog

realisiert und betrieben werden.

Es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz.Wir müssen an den Flüssen auf Dauer mitder Hochwassergefahr leben und uns demverbleibenden Risiko verantwortlich stellen.

Page 38: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

38

Anlagen/Bildnachweis

Anlagen:

1 Ursachenkomplexe von Hochwasserschäden

2 Hochwasserbedingte, versicherte private Gebäudeschäden im Neckar-Einzugsgebiet

3 Hochwassergefahrenkarten – Beispiele

3 a) Standarddarstellung 1 (HQ100) / Muster

3 b) Standarddarstellung 2 / Muster

4 Flächenvorsorge durch regionalplanerische Ausweisung von Gebieten – Fallbeispiele

4 a) Fallbeispiel 1 - Offene Systeme (Kein Schutzsystem oder Schutzgrad kleiner HQ100)

4 b) Fallbeispiel 2 - Geschlossene Systeme (mit Schutzgrad gleich oder größer HQ100)

4 c) Fallbeispiel 3 - Unterhalb von Hochwasserrückhaltebecken (Schutzgrad gleich oder größer HQ100)

5 Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutzbedarf

5 a) Bedarfsliste – Hochrechnung

5 b) Bedarfsliste – Regierungsbezirke / Stadt- und Landkreise

5 c) Bedarfsliste – Gewässer I. und II. Ordnung, Bundeswasserstraße

Karten:

1 Überschwemmungsgebiete im Neckar-Einzugsgebiet

2 Hochwasserschutzbedarf im Neckar-Einzugsgebiet

Bildnachweis:

Titelbild: Gewässerdirektion Neckar; J. Schwab; J. Weber

Abb. 1: IKoNE Broschüre, 1999

Abb. 2, 4, 7, 9, 11, 22: B. Karolus; K. Störk; Regierungspräsidium Stuttgart

Abb. 3, 10: Stadt Boxberg

Abb. 5, 6, 14, 15: C. Scholz, Gewässerdirektion Nördlicher Oberrhein, Karlsruhe; B. Karolus, Regierungspräsidium Stuttgart

Abb. 8: D. Röckel »Der Neckar und sein Hochwasser am Beispiel von Eberbach«, 1995

Abb. 12, 16: HN-Flussmodell Neckar

Abb. 13: Gewässerdirektion Neckar, Bereich Ellwangen

Abb. 17, 18: Wasserverband Sulm; J. Schwab

Abb. 19: Landesanstalt für Umweltschutz, Karlsruhe

Abb. 20: B. Karolus, Regierungspräsidium Stuttgart

Abb. 21: K. Störk, Regierungspräsidium Stuttgart

Page 39: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Es gibt drei ganz unterschiedliche Ursachenkomplexe, die für die Entstehung von Hochwasser-schäden verantwortlich sind.Das vorliegende Heft behandelt zentral und überwiegend den Ursachenkomplex 1.

Ursachenkomplex 1Durch Hochwasser ufert ein Gewässer aus und führt zu Überschwemmungen

(evtl. mit erhöhten Grundwasserständen)

Darüber hinaus existieren noch zwei weitere Ursachenkomplexe, die für Wasserschäden an Ge-bäuden verantwortlich sein können. Nach Angaben der Elementarschadensversicherer machendiese Ursachen ca. 50% der zu regulierenden Wasserschäden aus.

Ursachenkomplex 2Wasser dringt infolge Überlastung der Kanalisation in Gebäude ein

39

Ursachenkomplexe von Hochwasserschäden

Verantwortlich für Vorsor-ge- und Schutzmaßnahmen

Eigenvorsorge des Hauseig-entümers

Gemeinde stellt für die Be-messungswiederkehrinterval-le die Vorflut sicher

Maßnahmen-Beispiele

Absperrorgane, Rückschlag-klappe, Abwasserhebeanlage

Pumpwerke bzw. Rückschlag-klappen im Abwassernetz

Handlungsmöglichkeiten derBauleitplanung

Hinweise zur Kanalisation imBebauungsplan sind möglichund für Neuvorhaben wir-kungsvoll. Für den Bestandsind ggfs. Regelungen in denAbwasser- bzw. Regenwasser-satzungen sinnvoll.

Keine

Ursachenkomplex 3Aus Niederschlag entstehendes Oberflächenwasser fließt über das Gelände

oder Verkehrsflächen auf Gebäude zu und dringt durch tiefliegende Öffnungen ein.

Verantwortlich für Vorsor-ge- und Schutzmaßnahme

Hinweise der Gemeinde imBebauungsplan

Eigenvorsorge des Hauseig-entümers bei der Gebäude-planung

Vorsorge der Gemeinde beider Planung und Ausführungder Erschließung (insbeson-dere Straßen)

Maßnahmen-Beispiele

Höhe der Kellerdecke überGeländeoberkante, Gestal-tung von Öffnungen

Vermeidung tiefliegender Öff-nungen, wasserdichte Fenster,Türen oder Verschlüsse, Ver-wallung bzw. Entwässerungs-gräben

Zusätzliche Entwässerungsgrä-ben an Geländetiefpunkten,Vermeidung abgesenkterBordsteine bei tieferliegendenGarageneinfahrten, Verzichtauf die Bebauung besondersgefährdeter Grundstücke

Handlungsmöglichkeiten derBauleitplanung

Im Bebauungsplan ist eineKennzeichnung der Gefahrmöglich.

Das Bauen von Kellern kannuntersagt, die minimale Höheder Kellerdecke über der Ge-ländeoberkante kann im Bebau-ungsplan festgesetzt werden.Vorsorge kann durch die Aus-weisung z.B. von Grünflächenan solchen besonders gefähr-deten Stellen getroffen werden.Hinweise zur Bauausführungsind möglich.

Anlage 1

Page 40: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

40

Hochwasserschäden an Gebäuden im Neckar-Einzugsgebiet

Hochwasserbedingte, versicherte private Gebäudeschäden

Prozentuale Aufteilung auf Wohngebäude, Handel und Industrie

Immer wieder wird gefragt, welche Hochwasserschäden prozentual auf Wohnhäuser, Gebäudevon Handel/Handwerk/Gewerbe sowie der Industrie entfallen. Eine allgemeine Aussage ist hierzunicht möglich. Eine plausible Vorstellung, wie sich die HW-Schäden zusammensetzen, könnenZahlen geben, die aus Daten der Gebäudeversicherung Baden-Württemberg gewonnen wurden.Die Zahlen sind in verschiedener Hinsicht mit Unsicherheiten behaftet, weil

• die berücksichtigten Landkreise z.T. über das Neckar-Einzugsgebiet hinausragen

• die Schadenssummen grundsätzlich den Zeitraum vom 1978 bis 1998, z.T. aber nur den Zei-traum 1985 bis 1998 umfassen

• Gebäude z.T. möglicherweise mehrfach gezählt wurden

• Produktionsausfall, Elektro- und EDV-Schäden wohl nicht enthalten sind, da diese keine Gebäu-deschäden darstellen

Unter diesen Vorbehalten ergibt sich nachfolgende Bilanz:

• ca. 64 000 Wohngebäude 436 Mio. DM Schaden ≈ ca. 60%• ca. 5 000 Gebäude, Handel + Gewerbe 85 Mio. DM Schaden ≈ ca. 15%• ca. 5 000 Gebäude in der Industrie 187 Mio. DM Schaden ≈ ca. 25%

710 Mio. DM ≈ 100%[363 Mio. EUR]

Schäden der Kommunen, die überwiegend bei den kommunalen Versicherungsträgern versichertsind, sind nicht enthalten.

Anlage 2

Page 41: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

41

Hochwassergefahrenkarten – Beispiele

Anlage 3 b)

Anlage 3 a)

Standarddarstellung 1 (HQ100) / Muster *)

Standarddarstellung 2 / Muster *)

*) Entsprechend Ergebnis der interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums fürUmwelt und Verkehr 2001.

Anlage 3

Page 42: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Fluss

42

Flächenvorsorge durch regionalplanerische Ausweisung von Gebieten

Anlage 4 a) Offene Systeme (Kein Schutzsystem oder Schutzgrad kleiner HQ100)

Anlage 4 b) Geschlossene Systeme (mit Schutzgrad gleich oder größer HQ100)

Anlage 4 c) Unterhalb von Hochwasserrückhaltebecken (Schutzgrad gleich oder größer HQ100)

HQ100+x1)

HQ100+x1)

HQ100 projeziert

HQ100 mit Rückhaltewirkung

HQ100 ohneRückhaltewirkung

Siedlungsfläche B

Hinweis

Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz

Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz(i.d.R. nachrichtliche Übernahme »Überschwemmungsgebiet«gemäß § 32 WHG)

Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden HochwasserschutzSiedlungsnahe Teilflächen können nach Abwägung im Einzelfall im Benehmen mit denberührten Kommunen und der Wasserwirtschaftsverwaltung von der Ausweisung alsVorranggebiet ausgenommen werden, sofern· keine zumutbare andere Entwicklungsmöglichkeit besteht oder im Rahmen der

Gesamtabwägung geschaffen werden kann und· kein Verlust an Retentionsraum und keine Verschärfung der Hochwasssersituation zu

erwarten ist

Hinweis

Hinweis

Deich: Schutzgrad größer oder gleich HQ100 Überschwemmungsgebiet gem. § 32 WHG (Vorrganggebiet; Nachrichtliche Übernahme)

Hinweis

Vorbehaltsgebiet für denvorbeugenden Hochwasserschutz

Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz

Hinweisoder

Vorbehaltsgebiet

Hinweisoder

Vorbehaltsgebiet

Hinweisoder

Vorbehaltsgebiet

Fluss

Fluss

Fluss

HQ100

ggfs. Schutzsystem, Schutzgrad kleiner HQ100

Hinweis

Siedlungsfläche B

Hinweis o.Vor- behaltsgebiet

Siedlungsfläche B

Siedlungsfläche A

Siedlungsfläche A

Siedlungsfläche A

Siedlungsfläche C

Hinweis oderVorbehaltsgebiet

Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutzda außergewöhnliche Beeinträchtigungen auftreten können, sowie Flächen, die für dieHochwasservorsorge benötigt werden

HQ100+x1)

Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz(i. d. R. nachrichtliche Übernahme »Überschwemmungsgebiet« gem. § 32 WHG)

Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutzda außergewöhnliche Beeinträchtigungen auftreten können

FallbeispieleAnlage 4

1) Extremwertzuschlag x in Metern, aufgrund von Erfahrungen örtlich anzupassen

Page 43: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

43

Bedarfsliste - Hochrechnung

Maßnahmen Gesamtbedarf davon vordringlichmit Kostenangaben

1000 EUR 1000 EUR %

Gesamtkosten 297.962 227.389 76davon fürRückhaltebecken 220.701 173.376 79Dämme/Deiche 56.116 37.386 67Sonstige/Objektschutz 21.145 16.627 79

Ermittlung der Volumen Dammlänge Anzahl Durchschnittspezifischen Kosten

m3 m spez. Kosten

Rückhaltebecken 18.687.450 11,81 EUR/m3

Dämme/Deiche 36.140 1552,75 EUR/mSonstige/Objektschutz 72 293.680,38 EUR/Projekt

Alle gemeldeten Volumen Dammlänge Anzahl GesamtkostenMaßnahmen

m3 m Mio. EUR

Rückhaltebecken 19.274.200 228Dämme/Deiche 44.690 69 Sonstige/Objektschutz 127 37

Hochrechnung mit allen Gesamtkosten davon vordringlich Restbedarfgemeldeten Maßnahmen

Mio. EUR Mio. EUR % Mio. EUR

Rückhaltebecken 228 179 79 49Dämme/Deiche 69 46 67 23Sonstige/Objektschutz 37 29 79 8

334 254 80

Bedarfslisten technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz

Anlage 5 a)

Page 44: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

44

Technisch-infrastruktureller HochwasserschutzBedarfsliste – Regierungsbezirke /Stadt- u. Landkreise

Stad

tkre

isG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

kost

envo

rdrin

gl.

anza

hlvo

rdrin

gl.

kost

envo

rdrin

gl.

anza

hlvo

rdrin

gl.

volu

men

vord

ringl

.ko

sten

vord

ringl

.an

zahl

vord

ringl

.lä

nge

vord

ringl

.ko

sten

vord

ringl

.an

zahl

vord

ringl

l.lä

nge

vord

ringl

.

Stut

tgar

t25

625

63

125

625

63

160

.000

60.0

000

00

00

00

00

00

0

Böbl

inge

n1.

329

05

10

00

00

01.

278

02

090

00

510

31

100

0

Essli

ngen

6.13

61.

023

51

5.11

30

20

301.

300

01.

023

1.02

32

11.

000

1.00

00

01

00

0

Göp

ping

en4.

315

1.60

55

176

70

20

500

03.

293

1.60

52

15.

000

2.50

025

60

10

00

Ludw

igsb

urg

10.8

276.

968

326

7.58

74.

455

164

509.

500

374.

300

3.24

02.

513

132

1.20

01.

200

00

30

00

Rem

s-M

urr

46.2

8335

.484

299

40.6

5935

.484

229

3.60

6.10

03.

420.

000

5.62

40

60

4.20

00

00

10

00

Heilb

ronn

, Sta

dt7.

066

4.47

919

104.

612

3.23

17

639

9.70

034

9.70

091

273

66

21.

215

770

1.54

251

16

22.

220

520

Heilb

ronn

61.8

6738

.178

114

4144

.678

23.4

9452

234.

488.

720

2.11

2.60

015

.077

12.7

5738

99.

350

4.07

02.

112

1.92

824

99.

672

900

Hohe

nloh

e36

.493

36.4

9324

2431

.588

31.5

889

93.

618.

000

3.61

8.00

02.

401

2.40

112

125.

350

5.35

02.

505

2.50

53

390

090

0

Schw

äbisc

h Ha

ll3.

180

2.10

133

150

00

00

01.

974

1.79

515

71.

760

1.46

01.

207

307

188

1.70

01.

300

Mai

n-Ta

uber

1.40

60

40

1.35

50

30

329.

000

00

00

00

051

01

00

0

Ost

alb

13.0

5812

.440

3314

11.3

1511

.146

92

1.30

0.00

01.

300.

000

1.74

41.

294

1510

5.05

04.

300

00

92

00

RP S

tutt

gart

19

2.21

713

9.02

730

612

314

7.92

910

9.65

412

554

14.6

12.8

2011

.234

.600

36.5

6524

.123

111

4435

.025

20.6

507.

724

5.25

170

2514

.592

3.62

0

Karls

ruhe

00

00

00

00

00

00

00

00

00

00

00

Heid

elbe

rg0

06

00

00

00

00

06

00

00

00

00

0

Nec

kar-O

denw

ald

43.2

8230

.909

8666

29.0

9122

.342

3225

1.78

7.10

01.

355.

100

13.2

557.

631

3724

00

936

936

1717

00

Rhei

n-N

ecka

r35

.114

34.0

4010

685

32.0

7431

.052

6259

1.56

7.68

01.

315.

680

928

877

2912

1.46

51.

265

2.11

22.

112

1514

00

Calw

1.15

01.

150

55

00

00

00

383

383

22

1.00

01.

000

767

767

33

1.00

01.

000

Enz

639

639

33

00

00

00

639

639

11

700

700

00

22

00

Freu

dens

tadt

14.8

4314

.843

1717

7.31

17.

311

77

750.

000

750.

000

6161

55

2.50

02.

500

7.47

07.

470

55

00

RP K

arlsr

uhe

95.0

2981

.582

223

176

68.4

7760

.706

101

914.

104.

780

3.42

0.78

015

.267

9.59

280

445.

665

5.46

511

.284

11.2

8442

411.

000

1.00

0

Rottw

eil

3.37

52.

940

116

00

00

00

3.11

92.

940

96

900

025

60

20

300

0

Tuttl

inge

n46

020

52

140

040

01

16.

600

6.60

025

60

10

800

00

00

00

0

RP F

reib

urg

3.83

53.

144

137

400

400

11

6.60

06.

600

3.37

52.

940

106

1.70

00

256

02

030

00

Reut

linge

n35

80

20

00

00

00

00

00

00

358

02

025

00

Tübi

ngen

5.52

23.

042

113

8.00

05.

500

42

550.

000

300.

000

256

230

31

1.10

050

01.

176

04

050

00

Zolle

rnal

b1.

002

593

154

00

00

00

654

501

83

1.20

070

034

892

71

00

RP T

übin

gen

6.88

23.

635

287

8.00

05.

500

42

550.

000

300.

000

910

731

114

2.30

01.

200

1.88

292

131

750

0

S U

M M

E29

7.96

222

7.38

957

031

322

4.80

617

6.25

923

114

819

.274

.200

14.9

61.9

8056

.116

37.3

8621

298

44.6

9027

.315

21.1

4516

.627

127

6716

.642

4.62

0

Kost

en in

T E

URKo

sten

in T

EUR

Anza

hlAn

zahl

Beck

envo

lum

en in

m3

Kost

en in

T E

URAn

zahl

Dam

mlä

nge

in m

Kost

en in

T E

URAn

zahl

Dam

m-/M

auer

läng

e in

m

Sons

tige/

Obj

ekts

chut

zD

eich

e/D

ämm

eRü

ckha

ltebe

cken

Proj

ekte

/Dat

ensä

tze

Land

-/

Anlage 5 b)

Page 45: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Technisch-infrastruktureller HochwasserschutzBedarfsliste – Gewässer I. u. II. Ordnung, Bundeswasserstraße

Gew

ässe

r*)

Ges

amt-

davo

n G

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

nG

esam

t-da

von

Ges

amt-

davo

n

kost

envo

rdrin

gl.

anza

hlvo

rdrin

gl.

kost

envo

rdrin

gl.

anza

hlvo

rdrin

gl.

volu

men

vord

ringl

.ko

sten

vord

ringl

.an

zahl

vord

ringl

.lä

nge

vord

ringl

.ko

sten

vord

ringl

.an

zahl

vord

ringl

l.lä

nge

vord

ringl

.

Gla

tt17

.655

17.3

9924

217.

311

7.31

17

775

0.00

075

0.00

02.

618

2.61

810

92.

500

2.50

07.

726

7.47

07

50

0

Eyac

h44

044

010

30

00

00

034

834

86

21.

200

700

9292

41

00

Fils

6.87

21.

605

81

3.32

30

30

1.80

00

3.29

31.

605

31

5.00

02.

500

256

02

00

0

Rem

s43

.664

39.5

7418

939

.676

39.5

7410

74.

720.

000

4.72

0.00

03.

988

08

25.

100

2.30

00

00

00

0

Mur

r13

.602

8.41

120

513

.602

8.41

119

548

6.10

030

0.00

00

00

00

00

01

00

0

Stru

delb

ach

5.12

01.

278

112

4.18

11.

066

71

132.

300

8.30

093

921

24

10

00

00

00

0

Enz

5.25

53.

323

1812

4.43

61.

321

92

192.

300

68.3

000

1.23

50

40

1.70

081

876

79

61.

100

1.00

0

Bret

tach

30.5

1424

.378

109

30.0

5423

.918

87

3.11

8.00

02.

318.

000

00

00

00

460

460

22

900

900

Koch

er

37.8

1330

.695

6738

30.1

2023

.918

169

3.43

3.60

02.

618.

000

3.75

03.

479

2618

6.86

06.

260

3.94

23.

298

2511

1.80

01.

800

Erle

nbac

h7.

669

7.66

92

27.

669

7.66

91

11.

000.

000

1.00

0.00

00

01

10

00

00

00

0

Kirn

au7.

268

4.37

918

137.

017

4.18

07

378

1.70

031

1.70

028

284

40

022

217

17

60

0

Sche

fflen

z7.

122

7.12

213

134.

755

4.75

55

526

2.50

026

2.50

01.

825

1.82

55

50

054

254

23

30

0

Jags

t 40

.474

32.5

0899

5831

.917

26.0

6326

162.

933.

120

2.24

9.20

07.

357

5.56

349

277.

080

2.65

01.

199

882

2415

1.60

040

0

Elz

00

71

00

00

00

00

71

00

00

00

00

Schw

arzb

ach

29.8

1124

.202

7264

28.7

2223

.113

5648

1.08

4.68

066

9.68

059

159

19

962

562

549

949

97

70

0

Else

nz50

.494

38.6

6913

310

646

.654

35.1

7993

702.

693.

180

1.45

1.58

01.

547

1.27

320

172.

815

2.26

52.

293

2.21

620

190

0

Nec

kar-

(BW

S)23

.571

17.9

4639

50

00

00

023

.571

17.9

4635

53.

000

3.00

00

04

01.

200

0

Nec

kar-

(GIO

)63

961

45

30

00

00

063

961

45

31.

100

500

00

00

00

Nec

kar-

(GIIO

)1.

432

1.43

24

11.

432

1.43

22

144

.200

33.0

000

02

00

00

00

00

0

wei

tere

Gew

ässe

r56

.053

34.7

7311

850

42.2

2830

.166

4631

4.01

9.90

02.

771.

900

9.00

62.

705

419

10.0

352.

940

4.81

91.

902

3110

10.9

421.

420

S U

M M

E

297.

962

227.

389

570

313

220.

701

173.

376

231

148

19.2

74.2

0014

.961

.980

56.1

1637

.386

212

9844

.690

27.3

1521

.145

16.6

2712

767

16.6

424.

620

(BW

S) =

Bun

desw

asse

rstra

ße N

ecka

r(G

IO) =

Gew

ässe

r I. O

rdnu

ng(G

IIO) =

Gew

ässe

r II.

Ord

nung

*) Die

bla

u m

arki

erte

n G

ewäs

ser s

ind

Seite

ngew

ässe

r, w

elch

e au

fgru

nd d

es g

roße

n H

ochw

asse

rsch

utzb

edar

fs s

epar

at a

ufge

führ

t sin

d. D

ie B

edar

fsza

hlen

für d

en H

ochw

asse

rsch

utz

an d

en S

eite

ngew

ässe

rn s

ind

auch

in d

en Z

ahle

n de

r Hau

ptge

wäs

ser e

ntha

lten.

Kost

en in

T E

URKo

sten

in T

EUR

Anza

hlAn

zahl

Beck

envo

lum

en in

m3

Kost

en in

T E

URAn

zahl

Dam

mlä

nge

in m

Kost

en in

T E

URAn

zahl

Dam

m-/M

auer

läng

e in

m

Sons

tige/

Obj

ekts

chut

zD

eich

e/D

ämm

eRü

ckha

ltebe

cken

Proj

ekte

/Maß

nahm

en

Nam

e

Anlage 5 c) 45

Page 46: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

IKoNE Veröffentlichungen

46

IKoNE BroschüreIntegrierende Konzeption Neckar-Einzugsgebiet, IKoNE Arbeitsgruppe Öffentlichkeits-arbeitHerausgeber: Ministerium für Umweltund Verkehr, April 1999

IKoNE-Tagungsband 1999,Neckar – unser LebensraumBand 28, ISBN 3-931552-12-8, Oktober 1999Herausgeber: Akademie für Natur- undUmweltschutz Baden-Württemberg,

IKoNE Heft 1Vorbereitung auf HochwasserereignisseEmpfehlungen für Städte, Gemeindenund untere Verwaltungsbehörden zurVorbereitung auf Hochwasserereignisse,IKoNE Arbeitsgruppe Hochwasservor-sorge. Herausgeber: Ministerium fürUmwelt und Verkehr, Oktober 1999

IKoNE Heft 2Ökologische Verbesserungen am NeckarChancen einer naturnahen EntwicklungIKoNE Arbeitsgruppe ÖkologischeVerbesserung NeckarHerausgeber: GewässerdirektionNeckar, September 2000

IKoNE Heft 3Dokumentation von Hochwasserständen IKoNE Arbeitsgruppe Hochwasser-vorsorgeHerausgeber: GewässerdirektionNeckar, März 2001

IKoNE Kongress 2000Neckar – unser LebensraumHerausgeber: Gewässerdirektion Neckar,November 2001

Bezug: Geschäftsstelle IKoNE (siehe Rückseite)IKoNE Heft 4HochwassermanagementPartnerschaft für Hochwasserschutzund HochwasservorsorgeHerausgeber: GewässerdirektionNeckar, April 2002

Page 47: Integrierende Konzeption 4 Neckar-Einzugsgebiet€¦ · IKoNE 4 Abb. 1: Neckar-Einzugsgebiet Neckar-Einzugsgebiet Gesamtlänge Neckar: 367 km davon schiffbar: 203 km Einzugsgebiet:

Geschäftsstelle IKoNE Gewässerdirektion Neckar

Schlossgasse 674354 Besigheim

Tel.: 0 71 43 / 376 - 261Fax: 0 71 43 / 376 - 274

[email protected]