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ZVR 351227132 ISSU International Sledge Sports Union International Sledge Sports Union Regulatory ISSUR Version 2017 Beschlossen bei der Councilsitzung am 07/02/2019 in ITA La Val-Wengen

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ZVR 351227132

ISSU International Sledge Sports Union

International Sledge Sports Union Regulatory

ISSUR Version 2017

Beschlossen bei der Councilsitzung am 07/02/2019 in ITA – La Val-Wengen

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Impressum International Sledge Sports Union A- Innsbruck e-mail: [email protected] www.issu.at Präsident: Dietmar Herbst Reglement Hornschlitten - Rollenrodel - Sportrodel Inhalt: Dietmar Herbst Alle Rechte sind dem Verfasser vorbehalten © 2019 International Sledge Sports Union

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§1 GRUNDSATZBESTIMMUNGEN

1 DAS SPORTJAHR

1.1 Es beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des nächsten Jahres

2 ANWENDUNG DER ISSU Regulatory

2.1 Die ISSUR enthält die Zusammenfassung der gültigen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Durchführung von internationalen Wettbewerben der ISSU.

2.2 Die ISSUR ist bei allen internationalen ISSU-Wettbewerben anzuwenden

3 Verstöße gegen die Bestimmungen der ISSUR

3.1 Sie ziehen Disqualifikationen nach sich

4 ÄNDERUNG DER ISSU Regulatory

4.1 Die ISSUR kann nur vom Council der ISSU geändert werden.

5 DOPINGBESTIMMUNGEN

5.1 Die nationalen und internationalen Dopingbestimmungen sind einzuhalten

6 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

6.1 "ATHLET", ist für männliche und weibliche Wettbewerbsteilnehmer anzuwenden.

7 ABKÜRZUNGEN (sofern im vorliegendem Reglement verwendet)

7.1 TDG TECHNISCHER DELEGIERTER 7.2 ADC ANTI DOPING CODES 7.3 FIL FEDERATIONE INTERNATIONALE DE LUGE DE COURSE 7.4 AKR Aufsichtsführender Kampfrichter (Chefkampfrichter) 7.5 KR KAMPFRICHTER 7.6 OK ORGANISATIONSKOMITEE 7.7 ISSUKR ISSU KAMPFRICHTERREFERENT 7.8 ISSUDG INTERNATIONAL SLEDGE SPORTS UNION DELEGIERTER 7.9 ISSU INTERNATIONAL SLEDGE SPORTS UNION 7.10 ISSUR INTERNATIONAL SLEDGE SPORTS UNION Regulatory

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§ 2 WETTBEWERBE

1 ALLGEMEINES

1.1 AUSTRAGUNG DER BEWERBE

1.1.1 Auf vom ausrichtenden nationalen Verband homologierten Bahnen

1.2 MANNSCHAFTSWERTUNG

1.1.1 Es kann eine Mannschaftswertung oder ein Teamwettbewerb durchgeführt werden.

1.1.1.2 Bei der Durchführung eines eigenen Teamwettwettbewerbes entscheidet der Organisator, ob dieser Wettbewerb vor oder nach den Einzelwettbewerben durchgeführt wird.

1.1.1.3 Der Organisator legt gemeinsam mit dem TDG den Zeitpunkt fest, innerhalb welchen die Mannschaften die Teamzusammensetzung namentlich bekannt geben müssen.

1.1.1.4 Bei Austragung vor den Einzelwettbewerben oder vor einem Einzellauf erhalten die Athleten, welche nicht am Mannschaftswettbewerb gemeldet, jedoch für den noch auszutragenden Einzellauf startberechtigt sind, einen zusätzlichen Trainingslauf. Dies gilt auch für Fahrer welche am Doppelsitzerbewerb teilnehmen, insofern dieser Bewerb nach dem Teambewerb ausgetragen wird.

1.1.2 Die Organisatoren haben in der Ausschreibung die Mannschaftsgröße und die Anzahl der startberechtigten Athleten anzugeben.

1.1.3 Die Anzahl der Startberechtigten Athleten bei einem Wettbewerb wird durch das Council festgelegt

2 WETTBEWERBE

2.1 WELTMEISTERSCHAFTEN 2.1.1 Sportrodel 2.1.2 Rollenrodel

2.2 EUROPAMEISTERSCHAFTEN 2.2.1 Sportrodel 2.2.2 Rollenrodel 2.2.3 Hornschlitten

2.3 GROSSER PREIS VON EUROPA 2.3.1 Sportrodel 2.3.2 Rollenrodel

2.4 INTERNATIONALE RENNSERIE 2.4.1 Europacup für Hornschlitten 2.5 Einladungsrennen der ISSU

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§ 3 DISZIPLINEN, ALTERSKLASSENEINTEILUNG, ZULASSUNG,

1 DISZIPLINEN

1.1 SPORTRODELN UND ROLLENRODELN

1.1.1 Einsitzer 1.1.2 Doppelsitzer 1.1.3 Teamwettbewerb

2 ALTERSKLASSENEINTEILUNG

2.1 ALLGEMEINES

2.1.1 Die vom Mannschaftsführer oder nominierenden Organisation ausgefüllte und unterschriebene Nennliste ist für die Klasseneinteilung bindend.

2.2 SPORTRODELN UND ROLLENRODELN

2.2.1 Die Athleten werden nach Geburtsjahrgängen in folgende Altersklassen eingeteilt: 2.2.1.1 Sportrodel

1. Schüler I Jahr der Austragung minus 7 und 8 2. Schüler II - " - minus 9 und 10 3. Jugend I - " - minus 11 und 12 4. Jugend II - " - minus 13 und 14 5. Junioren I - " - minus 15 bis 17 6. Junioren II - " - minus 18 bis 20 7. Allgem. Klasse - " - minus 21 bis 35 8. Master I - " - minus 36 bis 45 9. Master II - " - minus 46 bis 55 10. Master III - " - minus 56 und älter 11. Doppel- Junioren - " - minus 15 bis 20 12. Doppel- Allgemeine Klasse - " - minus 21 und älter

2.2.1.2 Rollenrodel 1. Schüler Jahr der Austragung minus 7 und 10 2. Jugend - " - minus 11 und 14 3. Junioren - " - minus 15 bis 20 4. Junioren II - " - minus 18 bis 20 5. Allgem. Klasse - " - minus 21 bis 35 6. Master - " - minus 36 und älter 7. Doppel - " - minus 15 und älter

2.2.2 Wenn in einer Altersklasse weniger als 3 Teilnehmer gemeldet sind, kann die Jury die betroffene Klasse der nächst höheren Klasse zuteilen. Als höchste Klasse wird die „Allgemeine Klasse“ angesehen.

2.2.3 Doppel-Junioren: 2.2.3.1 Hier dürfen nur Junioren starten. Wenn einer der beiden Athleten bereits älter ist als 20 Jahre, wird das

Doppel der allgemeinen Klasse zugeteilt. 2.3 HORNSCHLITTEN

2.3.1 In der Disziplin Hornschlitten gibt es keine Altersklasseneinteilung. Die Wettbewerbe werden in einer Einheitskategorie ausgetragen.

2.3.1.1 Mindestalter zur Teilnahme an ISSU-Hornschlittenbewerbe ist 15 Jahre. Ein Athlet muss im laufenden Sportjahr 15 Jahre alt werden.

2.3.2 Die Hornschlitten werden zwischen Damen und Herren in verschiedenen Kategorien gewertet 2.3.3 Gemischte Teams sind möglich, diese werden in der Herrenkategorie gewertet.

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3 ZULASSUNG

3.1 Jeder Athlet ist verpflichtet, die Bestimmungen der ISSUR einzuhalten und die Weisungen der Funktionäre und Kampfrichter zu befolgen.

3.2 Ist eine sportärztliche Eignungsuntersuchung vorgesehen, ist es Pflicht der Athleten daran teilzunehmen.

3.3 Athleten dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen an Wettbewerbe teilnehmen:

3.3.1 Wenn sie die jeweils gültigen Amateursportbestimmungen einhalten 3.3.2 Wenn sie nicht gegen die nationalen und internationalen Dopingbestimmungen verstoßen

3.3.3 Wenn sie die für den Wettbewerb vorgeschriebenen Altersbestimmungen erfüllen

3.3.4 Wenn sie ordnungsgemäß für den betreffenden Wettbewerb genannt wurden bzw. in Ausnahmefällen die

Starterlaubnis erhielten.

3.3.5 Wenn sie eine von der ISSU anerkannte gültige Sportlizenz vorweisen können

3.3.6 Wenn sie körperlich gesund sind

3.3.7 Wenn sie mit den beschlossenen Mindestversicherungssummen unfallversichert sind

3.4 Athleten, die an einem Wettbewerb teilnehmen, dürfen bei diesem Wettbewerb nicht als Funktionäre im Sinne des § 4 der ISSUR tätig sein

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§4 FUNKTIONÄRE EINES WETTBEWERBES

1 ISSU DELEGIERTER

1.1 ALLGEMEINES

1.1.1 Er wird von der ISSU gestellt und ist in der Regel Mitglied des Council.

1.2 AUFGABEN

1.2.2 Er repräsentiert die ISSU, insofern nicht der Präsident oder der Vizepräsident bei der Veranstaltung anwesend sind.

Er ist Vorsitzender der Jury Er ist Technischer Delegierter Er hat die Durchführung des Wettbewerbes zu überwachen und den Einsatz aller Kampfrichter und zu

überprüfen. 1.2.2.1 bei allen Veranstaltungen der ISSU

2 RENNLEITER

2.1 ALLGEMEINES

2.1.1 Der Rennleiter ist für die Durchführung eines Wettbewerbes verantwortlich und trifft bei Verstößen gegen die ISSUR die erforderlichen Entscheidungen

2.1.2 Bei Sitzungen der Mannschaftsführer hat er den Vorsitz inne und gibt Einzelheiten über die Durchführung des Wettbewerbes bekannt

2.1.3 Bei der Auslosung hat er den Vorsitz inne und gibt Einzelheiten über die Durchführung des Wettbewerbes bekannt

2.1.4 Der Rennleiter hat die Verpflichtung, die Kontrollposten und Ordner über ihre Aufgaben zu belehren 2.1.5 Der Rennleiter muss die von der Jury getroffenen Beschlüsse vollziehen und hat über seine

Veranlassungen den Vorsitzenden der Jury zu informieren 2.1.6 Der Rennleiter wird vom ausrichtenden Verband bestimmt und muss den geltenden nationalen

Vorschriften des ausrichtenden Verbandes genügen. 2.2 AUFGABEN

2.2.1 BAHNFREIGABE DURCH DEN RENNLEITER

2.2.1.1 wenn der Nachweis der Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorliegt 2.2.1.2 wenn nach Rücksprache mit dem ISSU-Delegierten, die Kampfrichter und Funktionäre die Posten bezogen

haben 2.2.1.3 wenn die technischen Einrichtungen nach erfolgter Funktionsprobe einwandfrei zur

Verfügung stehen 2.2.1.4 wenn alle Absicherungsmaßnahmen erfüllt worden sind 2.2.1.5 wenn der Rettungsdienst und der Arzt einsatzbereit sind und sich an der Bahn aufhalten 2.2.1.6 wenn das Bahnfreigabeprotokoll unterschrieben ist

2.2.2 ÜBERPRÜFUNG DER BAHN

2.2.2.1 Er muss an der Überprüfung der Bahn teilnehmen 2.2.2.2 Er muss vor dem Start des Wettbewerbes das Bahnfreigabeprotokoll unterschreiben 2.2.3 SPERRE DER BAHN

2.3.1 Bei Unfällen 3.2.3.2 Bei Ausfall von technischen Einrichtungen 3.2.3.3 Bei witterungsbedingten Ursachen

2.2.4 DAUER DER SPERRE

2.2.4.1 Bis der Wettbewerb den Bestimmungen der ISSUR entsprechend fortgesetzt werden kann

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2.2.5 MÄNGELFESTSTELLUNG:

2.2.5.1 Werden Mängel festgestellt, die eine ordnungsgemäße Durchführung eines Wettbewerbes beeinträchtigen, hat der Rennleiter diese Mängel beheben zu lassen

2.2.6 UNTERBRECHUNG DES WETTBEWERBES:

2.2.6.1 Es steht dem Rennleiter in Ausnahmefällen zu, den Wettbewerb in regelmäßigen Abständen zu unterbrechen

2.2.6.2 wenn Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind 2.2.6.3 wenn dies für die Sicherheit der Athleten notwendig erscheint 2.2.6.4 wenn es für annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen notwendig erscheint

3 JURY

3.1 ALLGEMEINES

3.1.1 Die Mitglieder der Jury müssen Kampfrichter sein (eventuelle Ausnahme, nur Punkt 3.2.3.1)

3.1.2 Die Jury ist das oberste Organ und übt im Rahmen der ISSUR die Kontrolle mit Entscheidungsrecht während der Dauer eines Wettbewerbes aus

3.1.3 Neben der kontrollierenden Tätigkeit entscheidet die Jury mit einfacher Stimmenmehrheit über alle schriftlichen Proteste und über alle Fragen, die nicht durch die vorliegende ISSUR geklärt sind

3.1.4 Jedes Mitglied der Jury hat ohne vorhergehende Anmeldung zu allen technischen Anlagen und Einrichtungen Zutritt, die zur Austragung eines Wettbewerbes notwendig sind.

3.2 ZUSAMMENSETZUNG DER JURY

3.2.1 ISSU Delegierter - ISSUDG (führt den Vorsitz) 3.2.2 Aufsichtsführender Kampfrichter – AKR (Chefkamprichter) 3.2.3 Mitglied der Jury – wird von der ISSU nominiert 3.2.3.1 Bei einem Rennen einer internationalen Rennserie wird das 3. Jurymitglied unter den Mannschaftsführern

ernannt. Das Council legt im Vorfeld fest, welche Nation das Jurymitglied stellt. Das 3. Jurymitglied sollte ebenfalls ein Kampfrichter sein. Es gilt das Rotationsprinzip.

3.2.3.2 Bei Juryentscheidungen, welche einen Athleten oder ein Team betreffen, welche aus der Mannschaft des Mannschaftsführers kommt, welcher als 3. Jurymitglied ernannt ist, fungiert als Ersatz der Rennleiter

3.2.4 der Rennleiter in beratender Funktion (ohne Stimme)

3.4 VERFÜGBARKEIT

3.4.1 Die Jury muss den Organisatoren mit Beginn des Trainings zur Verfügung stehen 4 MANNSCHAFTSFÜHRERBESPRECHUNG

4.1 ZUSAMMENSETZUNG DER MANNSCHAFTSFÜHRERBESPRECHUNG

4.1.1 die Jury 4.1.2 der Bahnchef 4.1.3 der Organisationsleiter 4.1.4 der Schriftführer 4.1.5 die Mannschaftsführer 4.1.5.1 der Mannschaftsführer wird von den einzelnen Mannschaften gemeinsam mit der Anmeldung, in

schriftlicher Form, namhaft gemacht. 4.1.5.2 wenn eine Mannschaft keinen Mannschaftführer namhaft macht, übernimmt der höchste nationale

anwesende Vertreter dieser Mannschaft, diese Aufgabe. 4.2 VORSITZ

4.2.1 führt der Rennleiter.

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4.3 MANNSCHAFTSFÜHRERBESPRECHUNG

4.3.1 der organisatorische Ablauf der Veranstaltung wird vom Rennleiter und dem Organisationsleiter den anwesenden Mannschaftsführern mitgeteilt und ist von diesen zur Kenntnis zu nehmen

4.3.2 In der Sitzung ist keine Abstimmung über die vom Rennleiter in Zusammenarbeit mit der Jury und dem Bahnchef getroffenen Entscheidungen möglich

4.4 PROTOKOLL

4.4.1 Es ist ein Protokoll zu verfassen 4.4.1.1 Das Protokoll muss vom Juryvorsitzenden, dem Rennleiter und dem Verfasser (Rennsekretär)

unterzeichnet werden. 5 BAHNCHEF 5.1 ALLGEMEINES

5.1.2 Er muss an der Überprüfung der Bahn teilnehmen und das vorgeschriebene Protokoll unterzeichnen 5.2 AUFGABEN

5.2.1 Die Vorbereitung 5.2.2 Instandhaltung 5.2.3 Absicherung 5.2.4 die zeitgerechte und einwandfreie Präparierung der Bahn 6 Kampfrichter Folgende Aufgaben müssen von Kampfrichtern übernommen werden Aufsichtsführender Kampfrichter Startleiter Gerätekontrolle Temperaturkontrolle Vormessung bei Temperaturkontrolle Zielleiter Ein Kampfrichter kann auch gleichzeitig mehrere Aufgaben übernehmen. Die Koordination obliegt dem

AKR. 6.1 Startleiter

6.1.1 Der Startleiter ist für die Koordinierung aller Aufgaben im Startbereich verantwortlich. 6.1.2 Er hat dafür zu sorgen, dass in unmittelbarer Nähe des Startplatzes Ruhe und Ordnung herrscht und die

Athleten die Startnummern den Bestimmungen entsprechend angebracht haben 6.1.3 Verstößt ein Athlet gegen die Gewichts-, Temperatur-, ISSU-Rodelbestimmungen, hat der Startleiter dem

Athleten nur im Training starten zu lassen. Ein "Start unter Protest" beim Rennlauf ist nicht zu gewähren.

6.1.4 Der Startleiter muss ein Startverbot, sei es im Training, als auch bei einem Rennlauf aussprechen, wenn die Sicherheit des Athleten durch einen Start offensichtlich nicht gegeben ist (z.B. fehlender Schutzhelm, Verstoß gegen die Schuhbestimmungen oder bei Fehlen der Handschuhe).

6.1.5 Der Startleiter hat in allen aufgezeigten Fällen sofort den Rennleiter zu verständigen unter Angabe der Startnummer, des Namens und der Art der Beanstandung

6.1.6 Nach Beendigung eines Trainings- oder Rennlaufes wird die Bahn durch den Startleiter gesperrt 6.2 Zielleiter

6.2.1 Verantwortlich für die Koordinierung aller Aufgaben im Zielbereich 6.2.2 Kontrolle der korrekten Überquerung der Ziellinie durch die Athleten 6.2.2 Aufsicht über den Zielauslauf und gegebenenfalls Unterbrechung des Rennen, sofern der Zielauslauf nicht

frei ist. In Folge eines Sturzes oder durch Betreten von Personen Welche nicht berechtigt sind. 6.2.2 Chronologische Aufstellung aller Athleten welche die Ziellinie überqueren.

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6.3 BEAUFTRAGTER FÜR DIE GERÄTEKONTROLLE

6.3.1 Der Beauftragte für die Gerätekontrolle nimmt im Startraum die erforderlichen Überprüfungen auf Gewicht, Bauart und Abmessungen vor

6.3.2 Werden Mängel festgestellt, so hat der Beauftragte dies in einem Protokoll festzuhalten und sofort an den Startleiter weiterzumelden. 6.3.3 Das Protokoll muss nach Beendigung des Laufes bzw. Wettbewerbes an den Rennleiter weitergegeben

werden. 6.4 BEAUFTRAGTER FÜR DIE TEMPERATURKONTROLLE

6.4.1 Der Beauftragte für die Temperaturkontrolle hat im Startraum die Temperaturkontrolle der Laufschienen durchzuführen

6.4.2 Werden Mängel festgestellt, so hat der Beauftragte dies in einem Protokoll festzuhalten und sofort an den Startleiter weiterzumelden.

6.4.3 Das Protokoll muss nach Beendigung des Wettbewerbes unterschrieben an den Rennleiter weitergegeben werden.

6.4.4 Wenn bei einem Wettbewerb die Temperaturkontrolle durchgeführt wird, muss im Startbereich eine entsprechende Vormessung zur Verfügung stehen, welche die Athleten auf Wunsch beanspruchen können.

7 ZEITNEHMER Die Zeitnehmer müssen den Anforderungen des nationalen Verbandes entsprechen, von welchem die

Veranstaltung ausgetragen wird. Folgende Aufgaben sind von den Zeitnehmern auszuführen: Starter Hauptzeitmesser Hilfszeitmesser Auswertung Ein Zeitnehmer kann auch gleichzeitig mehrere Aufgaben übernehmen. Die Koordination obliegt dem

Hauptzeitmesser in Absprache mit dem Rennleiter. 7.1 Starter

7.1.1 Der Starter muss beim Startvorgang die Startregeln genau beachten. 7.1.2 Der Starter gibt vor dem Start eines Athleten die Startnummer dem Ziel bekannt. 7.1.3 Der Starter informiert sofort das Ziel bei Störungen in der Zeitmessung.

7.2 Hauptzeitmesser

7.2.1 Er ist für die genaue Zeitmessung und für die Synchronisation aller Zeitmessgeräte verantwortlich.

7.2.2 Unter seiner Leitung arbeiten der Starter und der Hilfszeitmesser 7.2.3 Bei Ausfall oder Störung des Zeitmessgerätes hat er den Rennleiter zu verständigen. 7.2.4 Der Hauptzeitmesser ist verantwortlich für die Auswertung des Rennens, sofern nicht eine andere

Regelung getroffen wurde. 7.3 Hilfszeitmesser

7.3.1 Der Hilfszeitmesser bedient ein eigenes Zeitmessgerät, das vor Beginn der einzelnen Läufe mit der Hauptzeitmessung zu synchronisieren ist.

7.3.2 Für die Handzeitmessung ist als Messpunkt jener Punkt zu nehmen, bei welchem der Athlet mit irgendeinem Teil seines Körpers oder seiner Rodel die Start- oder Ziellinie erreicht.

8 Rennsekretär

8.1 Dem Rennsekretär obliegen sämtliche Sekretariatsarbeiten

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9 Kontrollposten

9.1 Sie haben an der Schulung durch den Rennleiter teilzunehmen

9.2 Die Kontrollposten müssen als solche besonders gekennzeichnet und an exponierten Stellen so postiert sein, dass eine Verständigungsmöglichkeit mit dem Start oder Ziel gegeben ist

9.3 Sie dürfen ihre Position erst nach Beendigung des Wertungslaufes und nach Genehmigung durch den Rennleiter verlassen

9.4 Bei Behinderungen in der Bahn haben die Kontrollposten die Bahn zu sperren und sofort den Rennleiter zu verständigen

9.5 Sie müssen den oder die noch auf der Bahn befindlichen Fahrer mit einer roten Fahne abwinken bzw. aufhalten

9.6 Die aufgehaltenen Fahrer sind dem Rennleiter sofort zu melden 9.7 Sie haben jene Athleten, die gegen die Bestimmungen der ISSUR verstoßen, dem Rennleiter unter

Bekanntgabe des Sachverhaltes zu melden 10 Sprecher

10.1 Der Sprecher informiert Zuschauer und Athleten über die inoffiziellen Lauf- und Gesamtzeiten. Durch den Sprecher werden die Athleten und Zuschauer auch die noch fehlenden Intervalls bis zum Start (15 Minuten vor dem Start und 5 Minuten vor dem Start) informiert.

11 Kommunikationsinstrumente 11.1 Bei allen ISSU Veranstaltungen müssen ausreichend und funktionstüchtige Kommunikationsgeräte zur

Verfügung stehen. In der Regel handelt es sich um Funkgeräte, welche auf einer oder unterschiedlichen Frequenzen synchronisiert sind.

11.2 Die Mitglieder der Jury, die Kampfrichter und die Kontrollposten müssen ein Kommunikationsgerät zur Verfügung haben, mit welchem sie untereinander verbunden sind. Ein etwaiges Zusatzgerät, welches auf einer Frequenz synchronisiert ist, auf welcher lediglich die Jury und die Rennleitung kommunizieren ist wünschenswert.

12 Medizinischer Dienst 12.1 Während des offiziellen Trainings und der Rennläufe eines jeden ISSU Wettbewerbes muss an der Bahn

folgendes zur Verfügung stehen: 12.1.1 Ein Arzt mit Kenntnissen in der Notfallversorgung. 12.1.1.1 Der Arzt ist ein Humanmediziner, für welchen laut vorliegendem Reglement keine spezielle Ausbildung

vorgeschrieben ist; er legt in Selbstverantwortung fest ob er die ärztliche Betreuung der Athleten während des Rennens übernimmt.

12.1.1.2 Etwaige nationale Gesetzte des Landes in welchem ein Wettbewerb ausgetragen wird, in der Materie „Medizinischer Dienst“ sind zu berücksichtigen.

12.1.2 Mindestens ein Rettungswagen mit entsprechendem Rettungspersonal der auch mit geeigneten Geräten für die Erstversorgung eines Erkrankten oder Verletzten ausgerüstet ist und der dafür geeignet ist, alle Straßen entlang und in der Nähe der Bahn zu erreichen, bzw. so platziert ist, dass entsprechend der örtlichen Gegebenheiten eine schnelle Aufnahme Erkrankter oder Verletzter von allen Bereichen der Bahn möglich ist.

12.2 Der Arzt und/oder die Besatzung des Rettungswagens sind für die Erste Hilfe bei Verletzungen und Erkrankungen der Athleten zuständig. Der Arzt hat dem Rennleiter schriftlich zu attestieren, wenn infolge einer Verletzung oder Erkrankung eines Athleten oder aus einem sonstigen medizinischen Grunde bei einem Start konkrete Gefahr für Leib oder Leben besteht.

12.3 Abtransport von Verletzten

Durch die Organisatoren ist entlang der gesamten Rennstrecke die Möglichkeit des ungehinderten Abtransportes Verletzter zu garantieren. Wenn der Rettungswagen nicht alle Stellen entlang der Bahn erreichen kann, muss ein entsprechender Transportschlitten mit ausgebildetem Personal zur Verfügung stehen.

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13 FUNKTIONÄRE - ÜBERSICHT

13.1 1. ISSU Delegierter 2. ISSU Jurymitglied 3. Aufsichtsführender Kampfrichter (Chefkampfrichter)

4. Rennleiter 5. Bahnchef 6. Startleiter 7. Zielleiter 8. Starter 9. Beauftragter für Gerätekontrolle - Start 10. Beauftragter für Temperaturkontrolle - Start 11. Hauptzeitmesser 12. Hilfszeitmesser 13. Rennsekretär 15. Kontrollposten 16. Sprecher 17. Arzt und Rettungskräfte

13.2 Die ISSU nominiert und stellt den ISSU Delegierten und das ISSU-Jurymitglied. Alle anderen

Funktionäre werden vom durchführenden Verband in Abstimmung mit dem Organisator gestellt und

müssen dem geltenden nationalen Reglement des Veranstalterverbandes entsprechen.

13.3 Der AKR wird vom durchführenden Verband, namentlich ernannt. Diese Ernennung ist unter Angabe des

Namens und der Kontaktdaten des ernannten AKR, 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich an die ISSU

mitzuteilen.

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§ 5 SPORTGERÄT, RENNKLEIDUNG

1 SPORTRODEL 1.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: 1.1.1 Die Zeichnungen dienen lediglich der Darstellung der reglementierten Gerätemaße Sie haben keine Bedeutung für die Prüfvorgänge und die Konstruktion 1.1.2 Kufen, Beinlinge, Böcke, Holme müssen aus Holz gefertigt sein 1.1.3 Vorder- u. Seitenaufbauten, sowie Anbauten zur Sitzstabilisierung des Athleten sind verboten 1.1.4 Für die Verlängerung der Doppelsitzer Rodel bleibt die Wahl des Materials freigestellt 1.1.5 Abstützungen der Sitzverlängerung auf die Kufen sind erlaubt, diese dürfen nicht versetzt sein. 1.1.6 Diese Abstützungen dürfen keine feste Verbindung zwischen Kufe und Holme darstellen. 1.1.7 Vorder-, Seiten- und zentrale Aufbauten, welche zu einer höheren Sitzstabilität des Athleten beitragen

sind nicht erlaubt. 1.1.8 Es dürfen Schaumstoffteile eingesetzt werden welche den Sitzkomfort erhöhen, solche Elemente dürfen

nicht über den höchsten Punkt der Rodel hinausreichen 1.1.8.1 Ausnahme:

Teile aus einem elastischen Material, welches an den seitlichen Verbindungsstangen angebracht ist und welches max. 20 mm stark sein darf.

1.2 GRUNDBESTANDTEILE: 1.2.1 Kufen 1.2.2 Beinlinge 1.2.3 Böcke 1.2.4 Holme 1.2.5 Sitz 1.2.6 ein Lenkriemen oder Lenkseil 1.3 LENKVORGANG: 1.3.1 Der Lenkvorgang muss aus der Funktion der genannten Grundbestandteile erfolgen und kann durch

Holme und Lenkriemen unterstützt werden. 1.3.2 Beim Doppelsitzer kann der Lenkvorgang durch Fußstützen des Hintermannes unterstützt werden. 1.3.3 Fußstützen müssen an der Oberkante der Kufen befestigt sein und dürfen weder über die Außenseite der

Laufschienen, noch über die Höhe des vorderen Bockmittelteiles hinausragen. 1.3.4 Es darf keine mechanische Lenk- oder Bremshilfe montiert sein. 1.4 GEWICHT: 1.4.1 Einsitzer: 10 Kg 1.4.2 Doppelsitzer: 12 Kg 1.4.3 Dieses Maximalgewicht der Rodel schließt das angebrachte Zubehör mit ein. 1.5 ABMESSUNGEN 1.5.1 Spurweite an den Innenkanten der Laufschienen: max. 450 mm 1.5.2 Gesamthöhe der Rodel im Bereich der Bänke: max. 230 mm 1.5.3 Höhe der Rodel bis zu den Unterkanten der Böcke: min. 130 mm 1.5.4 Stärke (Höhe) der Böcke über die gesamte Länge der Böcke: min. 30 mm, max. 60 mm 1.5.5 Freiwinkel (Schrägstellung) der Laufschienen: max. 25 ° 1.5.6 Gesamtstärke der Laufschiene: min. 2 mm, max. 6 mm 1.6 KUFEN 1.6.1 Die beiden Kufen dürfen nicht versetzt sein 1.6.2 Die Kufen dürfen maximal parallel bis zur Verlängerung der Außenlinie der Beinlinge nach außen geneigt

sein 1.6.3 Das Profil der Kufe muss eine rechteckige Grundform aufweisen (nicht konisch gehobelt).

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1.7 BEINLINGE 1.7.1 Eine Verkleidung der Beinlinge ist nicht gestattet. 1.8 HOLME 1.8.1 Die durchgehenden Holme müssen zwischen den Böcken die gleiche Höhe aufweisen und mindestens bis zu den Kufen reichen. 1.8.2 Eine Verbindung der Holme, auch lediglich mit einem Gurt, mit den Kufen ist verpflichtend. 1.8.3 Der Schutz über die Holme zwischen den Böcken darf aus elastischem Material mit einer max. Wandstärke

von 2 cm sein 1.9 SITZ 1.9.1 Eingebaute Schaumstoffteile zur Verbesserung des Sitzkomforts dürfen inklusive der Sitzplane bei den

Böcken nicht nach oben über die Holme hinausragen. 1.10 LAUFSCHIENE 1.10.1 Es dürfen nur Metallschienen (keine Buntmetalle) verwendet werden 1.10.2 Belagsschienen, sind verboten 1.10.3 Kunststoffbeläge (Polybelag), auf Metallschienen aufgebracht, sind verboten 1.10.4 Sie muss einen rechteckigen Querschnitt über die gesamte Lauffläche aufweisen

( Innenkante der Laufschiene auf der gesamten Länge mind. 90° ) 1.10.5 Sie darf mit einem Grat versehen sein. 1.11 SKIZZEN

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2 HORNSCHLITTEN 2.1 Allgemeine Bestimmungen 2.1.1 Auslosung: 2.1.1.1 Die namentliche Zusammensetzung der Athleten jedes Hornschlittens muss vor der Auslosung bekannt

gegeben werden. 2.1.2 Startnummer: 2.1.2.1 Die Startnummer ist vom Lenker des Hornschlittens gut sichtbar zu tragen. 2.1.3 Transport: 2.1.3.1 Die Hornschlitten müssen unentgeltlich vom Veranstalter zum Start gebracht werden; insofern keine

öffentliche Auffahrt besteht. 2.1.4 Startintervalle: 2.1.4.1 Der Start bei Hornschlittenwettbewerben wird mit Direktzeit „Bahn frei“ gefahren. 2.1.5 Fahrregeln: 2.1.5.1 Das Anschieben des Hornschlittens am Start durch alle Athleten ist erlaubt. 2.1.5.2 Sind die Athleten durch einen Sturz nicht in der Lage, ihren Hornschlitten

aufgrund geringer Bahnneigung, der Schneeverhältnisse oder anderer Begebenheiten in eine gleitende Bewegung zu versetzen, dürfen sie durch einen Anlauf den Hornschlitten in Bewegung setzen.

2.1.5.3 Alle Athleten müssen die Ziellinie in Kontakt mit dem Hornschlitten in gleitendem Zustand passieren. 2.1.6 ISSU-Rennserie: 2.1.6.1 Internationale ISSU-Rennserie für Hornschlitten: 2.1.6.2 Die internationalen Hornschlittenwettbewerbe werden unter dem Titel „Europacup für Hornschlitten“

ausgetragen. 2.1.6.3 Die Punktevergabe für diesen Europacup ist identisch mit der Punktevergabe angeführt unter § 10, Pkt.

2.3.7.2). 2.1.6.4 Die Hornschlitten Rennserie wird durch einen Rennkoordinator überwacht, welcher in Kontakt mit den

Organisatoren die einzelnen Rennen organisiert. 2.1.6.5 Der Rennkoordinator „Europacup für Hornschlitten“ wird durch das ISSU-Council bestimmt. 2.2 Sportgerät 2.2.1 Der grundsätzliche und typische Aufbau des Hornschlittens muss gewährleistet sein. 2.2.2 Die Kufen und Spannstäbe müssen aus Holz sein, dürfen jedoch mit anderen Materialien verstärkt sein. 2.2.3 Die übrigen Teile des Rennschlittens können auch aus anderen Materialien bestehen. 2.2.4 Rennschlitten mit eingebautem Stellwerk dürfen während der Fahrt nicht verstellbar sein. 2.2.5 Teleskopfedern sind verboten. 2.2.6 Der Rennschlitten darf beweglich sein. 2.3 Gewicht 2.3.1 Rennschlitten max. 80 kg, min. 45kg 2.3.2 Das Mindest- oder Höchstgewicht schließt alle angebrachten Gegenstände mit ein. 2.4 Abmessungen 2.4.1 Länge des Rennschlittens (Kufenlänge) mind. 1800 mm 2.4.2 Gesamthöhe des Rennschlittens inklusiver Laufschienen: mind. 600mm 2.4.3 erreichbare Schienenneigung max. 25 ° 2.4.4 Schienenbreite mind. 25 mm 2.4.5 Schienenabschluss vor dem Kufenende max. 10 mm 2.4.6 Hinausragen der Schienen über das Kufenende max. 10 mm 2.4.7 Höhe der Kufen zwischen den Böcken inklusive der Laufschiene mind. 70 mm max. 150 mm 2.4.8 Breite der Kufen zwischen den Böcken max. 50 mm 2.4.9 Stärke der Schutzleiste min. 30 mm 2.4.10 Breite der Schutzleiste ab Kufenaußenseite oben gemessen min. 60 mm

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2.4.11 Spurweite gemessen an den Innenkanten der Laufschienen unterhalb der Druckpunkte (Drehpunkte) min.550 mm - max. 750 mm

2.4.12 Abstand zwischen dem vorderen und hinteren Druckpunkt hat mind. 650 mm 2.4.13 Mindesthöhe des Schlittens

(Unterkante Schienen bis Unterkante der Böcke gemessen) mind. 160 mm 2.4.14 Höhe der Halte- und Anschubbügel max. 150 mm 2.4.15 Spannstäbe dürfen nach vorne über die Hörner hinausragen max. 50 mm 2.4.16 Bremsbalkenspitzen mind. 14 Stk 2.4.17 Höhe Bremsbalkenspitzen gleiche Höhe Toleranz 10 mm 2.4.18 Länge der Bremsbalkenspitzen max. 50mm. 2.4.19 Trittbretter dürfen über die Innenoberkante der Kufe

zur Mitte des Rennschlittens hinausragen. max. 150 mm 2.5 Kufen 2.5.1 Die Kufen zwischen den Böcken müssen in Verbindung mit den Böcken ein Rechteck aufweisen. 2.5.2 Ein Laufschienenschutz muss vorne am Beginn der Kufe vorhanden sein. 2.6 Böcke 2.6.1 Die Böcke dürfen keine mechanischen Kraftübersetzungen aufweisen. 2.6.2 Sie müssen in die Kufen eingefügt sein. 2.6.3 Der Druckpunkt muss in den Kufen liegen. 2.6.4 Der Druckpunkt (Drehpunkt) des vorderen Bockes muss in der vorderen Hälfte des

Rennschlittens angebracht sein. 2.7 Spannstäbe 2.7.1 Die Spannstäbe müssen aus einem Stück sein und an einer der drei Verbindungs- punkte mit dem

Rennschlitten fest verbunden sein. 2.8 Schutzleisten 2.8.1 Schutzleisten sind an den Außenkanten der Kufen zwischen den Böcken

anzubringen und an der Außenseite abzurunden. 2.9 Halte- und Anschubbügel

sind erlaubt. 2.10 Bremshilfe 2.10.1 Als Bremshilfe sind nur Bremsbalken mit mindestens 14 Spitzen erlaubt 2.10.2 Die Bremsbalken können von jedem Athleten bedient werden. 2.10.3 Sperrtatzen und andere Bremseinrichtungen sind nicht erlaubt. 2.10.4 Die Bremsbalken sind beim Schlittentransport mit einem Schutz zu versehen. 2.11 Trittbretter 2.11.1 sind erlaubt 2.12 Laufschienen 2.12.1 Keil-, Hohl- und Schrägschliffe sind bei den Schienen verboten. 2.12.2 Die Schienen müssen auf ihrer gesamten Länge auf der Innenseite einen 90 Grad Winkel aufweisen. 2.12.3 Die Laufschienen sind beim Schlittentransport mit einem Schutz zu versehen. 2.13 Besatzung 2.13.1 Die Besatzung eines Rennschlittens besteht aus drei Personen.

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2.11 Skizzen

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3 ROLLENRODEL 3.1 ALLGEMEINES: 3.1.1. Die Zeichnungen dienen lediglich der Darstellung der reglementierten Gerätemaße.

Sie haben keine Bedeutung für die Prüfvorgänge und für die Konstruktion des Sportgerätes 3.1.2. Die Rollenrodel muss Einkufenpaarig sein. 3.1.3. Die Schienen mit Rollen müssen analog der Schienen Naturbahn Rennrodel an den Kufen montiert sein. 3.1.4. Es dürfen nur Rollen verwendet werden welche von der ISSU zugelassen sind und mit dem

entsprechenden ISSU Siegel versehen sind. 3.1.5. Eine Rollenlauflinie pro Kufe 3.1.6. Nur Böcke aus Metall sind zugelassen. 3.1.7. Teile, innerhalb des Maßes B, die durch Schweißen verbunden sind, gelten als ungeteilt. 3.1.8. Die Verbindung von Kufe zu Kufe muss bis zu den Befestigungen an den Kufen aus einem durchgehenden

Stück gleicher Stärke sein. 3.1.9. Die Stärke der Böcke Maß ( E u. F ) welche vertikal, horizontal oder seitlich in die Kufen eingeführt sind

darf innerhalb des Maßes B max. 15 mm betragen 3.1.10. Abdeckungen an Verbindungsstellen aller Art und oder an Konstruktionsmerkmalen sind nicht zugelassen. 3.1.11. Sämtliche Teile der Rollenrodel müssen für die Jury zugänglich sein und ohne technischen Aufwand

kontrollierbar sein. 3.2 GRUNDBESTANDTEILE: 3.2.1. Zwei Kufen 3.2.2. Zwei Schienen mit Rollen 3.2.3. Zwei ungeteilte Böcke 3.2.4 Sitzschale oder Sitzmatte 3.3 LENKVORGANG: 3.3.1. Der Lenkvorgang muss aus der Funktion der unter Pkt.4.2 genannten Grundbestandteile erfolgen. 3.3.2. Er kann durch Holme und Lenkriemen oder Lenkseile unterstützt werden. 3.3.3. Beim Doppelsitzer kann der Lenkvorgang durch Fußstützen des Hintermannes unterstützt werden 3.3.4. Mechanische Lenkhilfen und Bremshilfen sind untersagt. 3.4 GEWICHT: 3.4.1 Einsitzer, Doppelsitzer: max. 24 Kg 3.5 ABMESSUNGEN: 3.5.1 Breite der Rodel,

inklusive Schutzabdeckung der Rollen: max. 650 mm ( A ) 3.5.2 Höhe der Rodel, vordere Bockösenkante bis zum Ende der Rodel: max. 300 mm ( C ) 3.5.3 Höhe vorderer Bockmittelteil, sowie der An- und Aufbauten: max. 250 mm ( D ) 3.6 SCHUTZLEISTEN 3.6.1 Mindestabstand zwischen den Böcken

von der Außenkante der Schutzleiste, zum äußeren Rand der Rollen: min. 10 mm ( G )

3.7 ROLLEN. 3.7.1 Es dürfen keine Lufträder verwendet werden 3.7.2 Anzahl pro Schiene: max. 10 Stück 3.7.3 Durchmesser: max. 125 mm 3.7.4 Bei allen Rennen dürfen nur Rollen verwendet werden welche von der ISSU zugelassen sind und mit dem entsprechenden ISSU Siegel versehen sind.

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3.8 SCHIENEN MIT ROLLEN: 3.8.1 Länge der Schienen mit Rollen:

Von der Mitte der ersten Rollenachse bis zur Mitte der letzten Rollenachse: max. 780 mm (H)

3.8.2 Max. Abstand von Mitte hinterem Bock bis letzter Rollenachse:……max. 130 mm ( I ) 3.8.3 Die verwendeten Rollen müssen analog den Schienen an den Kufen montiert sein. Die Anbringungsform der Rollen derselben stehen jedem Athleten frei, allerdings muss es sich um eine Rollenlauflinie pro Kufe handeln! 3.9 SKIZZEN 3.9.1 Längsansicht

4 RENNKLEIDUNG 4.1 ALLGEMEINES 4.1.1 Sämtliche Gegenstände der Rennkleidung, einschließlich Schutzhelm und

Rennschuhe, müssen der Körperform des Athleten entsprechen oder angepasst sein. 4.1.2 Äußere zusätzliche Veränderungen sind nicht erlaubt 4.1.3 Aerodynamisch gestaltete Verbindungen zwischen Kopf und Oberkörper sind nicht erlaubt 4.1.4 Eine Kopfhaltehilfe ist erlaubt, sie darf jedoch nicht zu einer, die Aerodynamik verbessernden Verformung

der Rennkleidung führen 4.1.5 Jedes Zusatzgewicht der Athleten zum Zwecke der Erhöhung des Eigengewichtes ist verboten 4.1.8 Das Tragen von Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Nierenschutz und Rückenprotektoren ist gestattet 4.1.9 Das Anbringen von externen Geräten am Sportgerät oder der Rennkleidung (z.B. Kameras zu

Videoaufzeichnung) ist untersagt. Ausnahmen können durch den TDG ausschließlich für ausgewiesene Kamerafahrten erteilt werden.

4.2 SCHUTZHELM 4.2.1 Das Tragen eines entsprechenden Schutzhelmes ist für Training und Wettbewerb vom Start bis zum Ziel

verpflichtend 4.2.2 Der Schutzhelm muss den Bestimmungen des nationalen Herkunftsverbandes des Athleten entsprechen

und muss auf alle Fälle aus einer kompletten festen Schale bestehen, welche auch die Ohrenpartien umschließt.

4.2.3 Helme, welche aus Weichteilen bestehen sind nicht zugelassen. 4.2.4 Eine Polsterung an der Innenseite des Helmes ist erlaubt. 4.2.5 Der Helm muss vor dem Start mit seinem Haltegurt fest verschlossen werden. 4.2.6 Der Helm darf keine Halterung für Helmkameras oder anderen Geräten haben 4.2.7 Das Verwenden von Helmkameras ist untersagt. 4.3 STARTNUMMERN 4.3.1 Startnummernleibchen haben aus einem am Oberkörper eng anliegendem elastischen ärmellosen Stoff zu

bestehen 4.3.2 Werbeaufschriften auf Startnummernleibchen sind erlaubt 4.3.3 Ein ankleben der Startnummern und der Startnummernleibchen darf nur am unteren Rand bis zu einer

max. Breite von 60 mm erfolgen 4.3.4 Es darf keine Werbung verdeckt werden

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4.4 RENNSCHUHE SPORTRODEL 4.4.1 Die Rennschuhe müssen mit Spikes zum Bremsen ausgestattet sein 4.4.2 Die Spikes müssen an einer Platte oder mittels Mutterfixierung, fix befestigt sein 4.4.3 Bei einer Mutternfixierung der Spikes müssen die Muttern zusätzlich mittels

Schweißnaht fixiert sein 4.4.4 Die Anordnung der Spikes ist nicht reglementiert 4.4.5 Die Länge der Spikes ist auf 15 mm beschränkt. Die maximale Länge bezieht sich auf die gesamte Länger der Spikes, inklusive eventuellen Beilagscheiben, Befestigungsplatten oder Muttern und ab der Schuhsohle oder Befestigungsplatte gemessen. 4.5 RENNSCHUHE HORNSCHLITTEN 4.5.1 Bei den Lenkern von Rennschlitten sind Platten auf den Sohlen erlaubt. 4.5.2 Die Platten müssen aus Stahl sein und dürfen keine Führungsstege oder

Führungsnuten aufweisen. 4.5.3 Die Breite der Platten dürfen maximal 100 mm betragen. 4.5.4 Die Platten dürfen nach vorne maximal 50 mm und nach hinten maximal 30 mm

vorstehen (gemessen ab der Vorder- und Hinterkante der Schuhsohle). 4.5.5 Die Schuhe der Beifahrer müssen eine unbearbeitete, handelsübliche Schuhsohle

aufweisen. Leichtathletikschuhe mit Spikes bis maximal 12 mm sind erlaubt.

4.6 SCHUTZHELM HORNSCHLITTEN 4.6.1 Alle Schutzhelme müssen mit einem mit festem Kinnschutz versehen sein. 4.7 PROTEKTOREN HORNSCHLITTEN 4.7.1 Alle Athleten müssen Rückenprotektoren und Handschuhen tragen. 4.8 RENNKLEIDUNG ROLLENRODEL 4.8.1 Das Tragen einer langen Hose und eines Oberteiles mit langen Ärmeln ist verpflichtend. 4.10 RENNSCHUHE ROLLENRODEL 4.10.1 Der Athlet muss Bremsschuhe tragen. 4.10.2 Die Bremsschuhe müssen eine feste Sohle aufweisen und fest verschlossen sein. 5 SCHLUSSBESTIMMUNG §5 SPORTGERÄT, RENNKLEIDUNG 5.1 Für alle Punkte welche im § 5, nicht extra angeführt sind, gelten die übrigen Bestimmungen der ISSUR sei

es in sportlicher als auch in organisatorischer Hinsicht. 5.2 Dies gilt auch für die Kontrollen und Funktionäre.

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§ 6 Vorbereitung von Wettbewerben, Versicherung, Haftung

1 VORBEREITEN EINES WETTBEWERBES

1.1 ALLGEMEINES

1.1.1 Bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben ist zwischen VERANSTALTER (ISSU), DURCHFÜHRENDER VERBAND (Nationalverband) und ORGANISATOR (durchführender Verein) zu unterscheiden

1.2 VERANSTALTER

1.2.1 ISSU

1.2.1.1 Die Durchführung eines Wettbewerbes wird einem nationalen Verband übertragen, welcher wiederum einen Verein mit der Organisation beauftragt.

1.2.1.2 In Ausnahmefällen kann die ISSU auch Vereine direkt mit der Durchführung beauftragen. 1.2.2 Der durchführende Verband überträgt die Organisation einer Veranstaltung einem Verein. Die

Bestimmungen, welche zur Anwendung kommen, sind jene des betreffenden nationalen Verbandes, in allen Punkten wo es in der vorliegenden Ordnung nicht anders vorgesehen ist.

1.2.3 VEREIN

1.2.3.1 tritt als Veranstalter und organisierender Verein zugleich auf 1.3 ORGANISATOR

1.3.1 DER VEREIN

1.3.1.1 Er hat die Aufsicht über die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes 1.4 DAS ORGANISATIONSKOMITEE

1.4.1 ALLGEMEINES

1.4.1.1 Die Vereinsleitung übernimmt im Regelfall die Durchführung der Organisation 1.4.1.2 Ist dies nicht möglich, dann muss ein eigenes Organisationskomitee gebildet werden

1.4.2 AUFGABEN

1.4.2.1 Planung, Anmeldung und Ausschreibung des Wettbewerbes. 1.4.2.2 Abschluss einer generellen Veranstalter- Haftpflichtversicherung 1.4.2.3 Mithilfe bei der Unterbringung der Athleten 1.4.2.4 Sicherung des Ordnungs- und Rettungsdienstes 1.4.2.5 Bereitstellung von Beförderungsmittel 1.4.2.6 Vorbereitung von Rahmenveranstaltungen 1.4.2.7 Beschaffung von Geräten zur Instandhaltung der Bahn 1.4.2.6 Vorbereitung für Auslosung und Siegerehrung 1.4.2.6 Einladung der Ehrengäste 1.4.2.7 Beschaffung des Büromaterials u.a.m. 1.4.2.8 Beschaffung der Kommunikationsgeräte

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2 AUSSCHREIBUNG EINES WETTBEWERBES

2.1 ALLGEMEINES

2.1.1 Für jeden Wettbewerb ist eine gedruckte oder digitale Ausschreibung zu verfassen 2.2 INHALT DER AUSSCHREIBUNG

2.2.1 Name des Veranstalters und des durchführenden Vereines 2.2.2 Name des Wettbewerbes mit Angabe des Ehrenschutzes, sofern vorgesehen 2.2.3 Ort und Datum des Wettbewerbes 2.2.4 Zeitplan für Training und Wettbewerb 2.2.5 Angabe der Klassen, die gewertet werden 2.2.6 Teilnahmeberechtigung 2.2.7 Beschreibung der Bahn mit Skizze, Name, Länge, Gefälle und Höhenunterschied 2.2.8 Nennschluss 2.2.9 Höhe des Nenngeldes 2.2.10 Anschrift bzw. Telefonnummer, Telefaxnummer oder E-Mail für die Nennung 2.2.11 Zeit und Ort der Auslosung bzw. der ersten Mannschaftsführerbesprechung 2.2.12 Ort des Rennbüros 2.2.13 namentliche Angabe folgender Funktionäre: 2.2.13.1 ISSU Delegierter 2.2.13.2 ISSU Jurymitglied 2.2.13.3 Rennleiter 2.2.13.4 Bahnchef 2.2.14 Ort und Zeit der Siegerehrung 2.2.15 Hinweis, dass der Wettbewerb nach der ISSUR ausgetragen wird 2.2.16 Bei einer Ersatzveranstaltung die Angaben über die Art der Absage oder Verlegung 2.2.17 Sonstige Angaben, die für die klaglose Durchführung nötig sind 3 VERSICHERUNGEN

3.1 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

3.1.1 Der mit der Ausrichtung eines Wettbewerbes beauftragte durchführende Verein bzw. Organisator ist verpflichtet, für die gesamte Dauer eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Dritte abzuschließen und sie vor Beginn der Veranstaltung dem ISSU-Delegierten schriftlich nachzuweisen.

3.2 UNFALLVERSICHERUNG DER ATHLETEN

3.2.1 Mit der Nennung bestätigen die Verbände, dass die von ihnen gemeldeten Athleten ausreichend versichert sind.

3.2.2 Die angeschlossenen Verbände müssen der ISSU beim Antreten Ihrer Mitgliedschaft eine Bestätigung ihrer Versicherung zukommen lassen, in welcher alle Versicherungsleistungen angeführt sind. Diese Bestätigung ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

Die Gültigkeit der Versicherung ist auf Aufforderung durch das ISSU-Council jederzeit nachzuweisen. 3.2.3 Wenn ein Mitgliedsverband keine entsprechende Versicherung vorlegen kann, besteht die Möglichkeit über

die ISSU eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Der Unkostenbeitrag für eine solche Versicherung wird vom Council jährlich festgelegt.

4 HAFTUNG

4.1 Jegliche Haftung der ISSU wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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§ 7 NENNUNG, KLASSENFOLGE, AUSLOSUNG

1 NENNUNG 1.1 ALLGEMEINES

1.1.1 Nennungen dürfen nur mit dem offiziellen Nennungsformular schriftlich oder digital abgegeben werden 1.1.2 Der nennende Verband übernimmt die Verantwortung über die Richtigkeit der Angaben 1.1.3 Das Nenngeld inklusive Kaution ist bei Abholung der Startnummer zu bezahlen 1.1.4 Über verspätet eingelangte Nennungen entscheidet der Rennleiter 1.1.5 Die Nennung muss auf alle Fälle über das von der ISSU anerkannte nationale Organ erfolgen,

Anmeldungen durch einzelne Vereine oder von einzelnen Athleten sind nicht zugelassen.

1.2 INHALT NENNUNG 1.2.1 siehe Anlage 2 KLASSENFOLGE 2.1 ALLGEMEINES 2.1.1 Die Klassenfolge für den Wettbewerb wird vor der Auslosung festgelegt 3 AUSLOSUNG 3.1 ALLGEMEINES

3.1.1 Zeitpunkt und Ort der Auslosung sind in der Ausschreibung festgelegt.

3.1.2 Bei der Auslosung hat der Juryvorsitzende anwesend zu sein.

3.1.3 Bei Doppelsitzern muss die namentliche Zusammensetzung des Teams vor der Auslosung bekannt gegeben werden.

3.1.4 Bei den Doppelsitzer kann die namentlich ausgeloste Startnummer bis spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einsitzer- Wertungslaufes in einer Position geändert werden.

3.1.5 Der nun neu aufscheinende Athlet darf noch nicht auf der Doppelsitzerstartliste aufscheinen.

3.1.6 Gegen die bei der Auslosung erhaltene Startnummer kann von keiner Seite Einspruch erhoben werden.

3.1.7 Über die Auslosung ist ein Startliste zu verfassen.

3.1.8 Jedem Mannschaftsführer ist eine Startliste zur Verfügung zu stellen.

3.1.9 Jeder Athlet muss mit jener Startnummer starten, die für ihn ausgelost wurde.

3.1.10 Ein Vertauschen der Startnummer führt zur Disqualifikation.

3.2 Startliste

3.2.1 Inhalt der Startliste

3.2.1.2 "Startliste"

3.2.1.3 Name des Veranstalters 3.2.1.4 Name des durchführenden Verbandes 3.2.1.5 Name des Organisators (Vereines) 3.2.1.6 Name der Veranstaltung 3.2.1.7 Datum der Austragung 3.2.1.8 Bezeichnung der Bahn 3.2.1.9 Namen der Jurymitglieder 3.2.1.10 Namen der Kampfrichter 3.2.1.11 Die betreffenden Klassen 3.2.1.12 Die Startnummern 3.2.1.13 Zu- und Vornamen der Athleten 3.2.1.14 Verbände der Athleten 3.2.1.15 Startzeitpunkt der einzelnen Läufe 3.2.1.16 Nationale Bahnhomologierung (sofern vorhanden)

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§ 8 Training

1 ALLGEMEINES:

1.1 Der Rennleiter trifft die erforderlichen Entscheidungen

1.2 Die Bahn ist 24 Stunden vor dem ersten offiziellen Training als gesperrt zu betrachten. Diese Sperre wird durch den Rennleiter, zum gegebenen Zeitpunkt aufgehoben

1.3 Jedes eigenmächtige Training von Athleten auf der Bahn, nach Inkrafttreten der Sperre, außerhalb des festgesetzten Trainingszeitraumes ist verboten und führt zur Disqualifikation

1.4 Für das Doppelsitzer Training ist ein eigener Termin festzulegen 1.5 Beim Training gelten dieselben Sicherheitsbestimmungen wie beim Rennen 2 FREIGABE DER BAHN DURCH DEN RENNLEITER

2.1 Wenn der Nachweis der generellen Haftpflichtversicherung vorliegt 2.2 Wenn die Sicherheitsbestimmungen erfüllt sind 2.3 Wenn der Arzt und der Rettungsdienst einsatzbereit ist 3 STARTBERECHTIGUNG:

3.1 Jeder Athlet ist verpflichtet, bei mindestens 1 offiziellem Trainingslauf an den Start zu gehen. 3.2 Bei allen Wettbewerben hat der Athlet auch dann die Startberechtigung für die Wertungsläufe zu erhalten,

wenn er die Bahn beim Training nicht in voller Länge absolviert 4 TRAININGSLÄUFE 4.1 Die Anzahl der Trainingsläufe wird durch den Technischen Delegierten und dem Rennleiter festgelegt 4.2 Es muss mindestens ein offizieller Trainingslauf abgehalten werden. 4.3 Bei Meisterschaften gilt die Empfehlung mindestens zwei Trainingsläufe abzuhalten. Dies gilt auch für die

Kategorie Doppelsitzer.

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§ 9 KONTROLLE DER SPORTGERÄTE UND RENNKLEIDUNG

1 TEMPERATUR DER LAUFSCHIENEN

1.1 ALLGEMEINES

1.1.1 Im Startraum ist eine dem Kufenprofil entsprechende Eichschiene an sonnengeschützter Stelle anzubringen und als Grundlage der Messung zu verwenden

1.1.2 Zwischen Startaufruf und Startbereitschaft ist die Temperaturkontrolle der Laufschienen mittels eines geprüften Digitalgerätes mit 1/10 Grad Messgenauigkeit durchzuführen.

1.1.3 Das Gerät welches für die Vormessung eingesetzt wird, muss mit dem Gerät der Hauptmessung synchronisiert sein.

1.1.4 Jede Laufschiene ist durch zwei Kontrollmessungen in der Höhe der Böcke zu überprüfen. Der Verantwortliche für die Temperaturkontrolle kann zusätzliche Kontrolle an allen Punkten der Laufschienen vornehmen.

1.1.5 Nach erfolgter Temperaturkontrolle, dürfen die Laufschienen weder erwärmt noch die Rodel aus dem abgegrenzten Startraum entfernt werden.

1.1.6 Es dürfen sich nach erfolgter Messung nicht mehr als zwei Rodeln im Startraum befinden.

1.2 MESSUNG

1.2.1 Die erste Messung hat 30 Minuten vor Startbeginn zu erfolgen

1.2.2 Alle 15 Minuten ist die Kontrollmessung an der Eichschiene zu wiederholen 1.2.3 Die Abweichungen der Laufschienentemperatur, von der in Startebene in 0,5 m bis 1 m Bodenhöhe

gemessene Temperatur der Eichschiene, darf +5° C nicht überschreiten 1.2.3 Sinkt die Eichschienentemperatur unter –5° C, darf die Laufschienentemperatur weiterhin 0° C betragen 1.2.4 Das Ergebnis der Überschreitung der Toleranztemperatur ist in 1/10 Grad-Schritten im Protokoll einzutragen 2 GEWICHT DES SPORTGERÄTES 2.1 ALLGEMEINES

2.1.1 Die Gewichtskontrolle der Rodel erfolgt mittels einer geeichten Waage 2.1.2 Ein Eichgewicht von mind. 10 Kg muss vorhanden sein. 2.1.3 Die Waage hat eine Teilung von 100g aufzuzeigen

2.2 MESSUNG

2.2.1 Im Startbereich 2.2.1.1 Eine Ausnahme ist lediglich bei den Hornschlitten vorgesehen wo die Wage auch an einem anderen Ort auf

dem Renngelände stehen kann. Dies wird zwischen Rennleiter und Juryvorsitzenden entsprechend koordiniert.

3 ABMESSUNGEN UND VERKLEIDUNG

3.1 ALLGEMEINES

3.1.1 Der Wechsel oder die Veränderung der Rodel zwischen den einzelnen Läufen ist im Rahmen der Bestimmungen gestattet

3.2 MESSUNG

3.2.1 Bei allen Veranstaltungen vor jedem Lauf im Startraum. 3.2.2 Es können alle im Anhang „Sportgerät und Rennkleidung“ angeführten Bestimmungen überprüft werden. 3.2.3 Alle Bestimmungen betreffen das gesamte Sportgerät, die gesamte Lauffläche der Laufschienen, ohne

Einschränkungen.

4 MESSLEHRE 4.1 Die Messlehre muss den nationalen Bestimmungen des durchführenden Verbandes entsprechen. 4.1.1 Die offiziellen Messlehren der ISSU sind zugelassen

5 RENNKLEIDUNG

5.1 Das Tragen des Schutzhelmes, das Schuhwerk, die Handschuhe und die Startnummernbefestigung werden am Start kontrolliert.

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6 Nachmessungen im Zielraum 6.1 Der TDG oder der AKR dürfen nach erfolgtem Rennlauf im Zielgelände Sportgerät und Rennkleidung

überprüfen. 6.1.1 Die Überprüfung im Zielgelände muss durch den TDG oder AKR erfolgen. 6.1.2 Es dürfen nur Punkte überprüft werden welche im Starbereich technisch nicht überprüft werden können oder

eine Beeinträchtigung des Sportgerätes oder des Athleten mit sich bringen würden. 6.1.3 Wenn der Startleiter einen zu Überprüfenden Punkt hat, muss er den AKR entsprechend informieren, welcher

die notwendigen Maßnahmen ergreift. 6.1.4 Um eine nachträgliche Überprüfung vornehmen zu können, muss das Sportgerät oder der

Bekleidungsgegenstand von einem Kampfrichter im Zielgelände, dem Athleten abgenommen, entsprechend gekennzeichnet und an einem nicht öffentlich zugängigen Ort, bis zur Überprüfung eingestellt werden

6.1.5 Die zusätzliche 6berprüfung hat in Anwesenheit des Athleten oder einer von ihm Beauftragten Person zu erfolgen.

6.1.6 Die Überprüfung hat so schnell wie möglich und maximal innerhalb 120 Minuten nach Beendigung des Rundlaufes zu erfolgen

6.1.7 Bei der Bestellung eines Regelverstoßes ist nach § 11 vorzugehen

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§ 10 Rennablauf, Resultate

1 WELTMEISTERTSCHAFTEN 1.1 Weltmeisterschaften im Einsitzer werden in 3 Läufen ausgetragen. Alle 3 Läufe werden gewertet. 1.1.1 Der erste Lauf erfolgt laut Startliste Die Startreihenfolge im 1. Lauf wird wie folgt festgelegt: Damen- Junioren, Master, Allgemeine Klasse;

Herren-Junioren, Master, Allgemeine Klasse. 1.1.2 Der zweite Lauf erfolgt in gestürzter Reihenfolge aufgrund des Gesamtergebnisses aus Lauf 1. Der

langsamste Athlet aus Lauf 1 startet als erstes, der schnellste Athlet als letztes ohne Klassenunterteilung. Zuerst starten die Damen, anschließend die Herren.

1.1.3 Im ersten Lauf starten die Athleten jeweils getrennt in den Klassen Junioren, Master und Allgemeine Klasse. 1.1.3.1 Ab dem 2. Lauf wird jeweils die Gesamtreihenfolge als Startliste zu Grunde gelegt. 1.1.4 Beim dritten Lauf nehmen nur mehr die 10 bestplatzierten Damen und die 20 bestplatzierten Herren nach Lauf

2 teil. Die Startreihenfolge ist in gestürzter Form aufgrund des Ergebnisses aus Lauf 1 + 2. Der Athlet, welcher nach dem 2. Lauf auf Rang 10 bzw. 20 geführt wird, startet als erstes, der Führende nach dem 2. Lauf als letztes. Sollten auf Rang 10 bzw. 20 mehrere Athleten klassifiziert sein, wird das Teilnehmerfeld des 3. Laufes entsprechend aufgestockt.

1.1.4 Nationen, welche weniger als 2 Athleten unter den ersten 10 Damen oder ersten 20 Herren platziert haben, dürfen bis zum Erreichen von maximal 2 Athleten, diese auch über Rang 10 bzw. 20 hinaus für den 3. Lauf benennen. Das Starterfeld des 3. Laufes wird entsprechend aufgestockt.

1.2 Weltmeisterschaften im Doppelsitzer werden in 2 Läufen ausgetragen 1.2.1 Der erste Lauf erfolgt laut Startliste. 1.2.2 Der zweite Lauf erfolgt in gestürzter Reihenfolge aufgrund des Ergebnisses aus Lauf 1. Das langsamste

Doppel aus Lauf 1 startet als erstes, das schnellste Doppel als letztes. 1.3 Weltmeisterschaften im Teambewerb werden in einem einzigen Lauf Ausgetragen 1.3.1 Jede Nation hat die Möglichkeit 2 Teams zu nominieren. 1.3.1.1 Beim ersten Team einer jeden Nation dürfen 3 Einsitzerathleten nominiert werden, welche keinerlei Kriterien

unterliegen. 1.3.1.2 Das zweite Team einer Nation muss mindestens 1 Dame, 1 Herr und 1 Junioreneinsitzer beinhalten. Ein

Athlet kann mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllen (z. B. 1 Dame Junior). 1.3.2 Gemischte Teams von verschiedenen Nationen sind möglich. Mit der Einschränkung, daß ein solches Team

nur von Athleten besetzt wird, welche Nationen angehören jene selbst kein Team stellen. 1.3.3 Das Team muss vorab namentlich bekannt gegeben werden. In der Ausschreibung des Wettbewerbes muss

bereits der Zeitpunkt bekannt gegeben werden, innerhalb wann das Team namentlich bekannt zu geben ist. 1.3.3.1 Spätester Abgabetermin für die namentliche Nennung des Teams ist auf alle Fälle vor den Finalläufen im

Einsitzer und Doppelsitzer. 1.3.3.2 Änderungen des Teams sind nur möglich wenn ein oder mehrere Athleten eines Team wegen Verletzung

oder Krankheit, welche durch den Rennarzt bestätigt wird, nicht am Bewerb teilnehmen können. 1.3.3 Die Startreihenfolge des Team muss bei der Teamnominierung bekannt gegeben werden. 1.4 Startablauf beim Teambewerb 1.4.1 Der Start wird durch ein Starttor oder einem visuellen Signal ausgelöst. Nachstehend nur noch Starttor

genannt. 1.4.2 Alle drei Rodeln eines Teams starten von derselben Starthöhe in Folge hintereinander. 1.4.3 Der erste Rodel startet nach einem normalen Startablauf, innerhalb 20 Sekunden, dabei ist das Starttor

bereits geöffnet. 1.4.4 Ankommend im Ziel löst der Athlet durch überfahren der Ziellichtschranke den Kontakt zur Öffnung des

Starttores aus. Die Uhr läuft weiter. 1.4.5 Die zweite Rodel kann starten, sobald sich das Starttor geöffnet hat. 1.4.6 Der Start beim dritten und letzten Starter erfolgt analog zum zweiten Starter. 1.4.7 Die Starter Nr. 2 und Nr. 3 erhalten mindestens ein Signal (Hupton oder Ampelsignal) an welchem Punkt in

der Bahn sich der vorherige Athlet befindet, als Orientierung über die ungefähr verbleibende Zeit bis zum Start.

1.4.7.1 Der Punkt an der Bahn an welchem sich das Signal für den Start befindet wird von der Jury festgelegt und sollte nicht weiter als ca. 10 Fahrsekunden von der Ziellinie entfernt sein.

1.4.8 Erreicht der dritte Starter das Ziel, bleibt die Uhr stehen und die Gesamtzeit für das Team ist ermittelt.

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1.4.9 Startablauf: 1.4.9.1 Der Athlet geht mit seinem Rodel allein in den Startbereich und in Startposition. Jegliche Hilfe durch einen

Betreuer ist dabei untersagt. Zulässig ist nur die Übergabe des Rodels in den Startbereich. 1.4.9.2 Der Athlet darf erst dann starten, wenn sich das Starttor öffnet. 1.4.9.3 Im Startbereich dürfen sich keine Betreuer aufhalten. Funkgeräte oder andere Kommunikationsgeräte, zur

Unterstützung der Athleten, sind im unmittelbaren Startbereich untersagt, mit Ausnahme der Kommunikationseinrichtungen welche von Zeitnehmern und Kampfrichtern verwendet werden.

1.4.9.4 Während des Rennens dürfen nur die nächststartenden Athleten den Startbereich betreten. 1.4.9.5 Außer dem Startleiter und ISSU Beauftragten dürfen sich keine anderen Personen

im Startbereich aufhalten. 1.4.9.6 Sollte der erste Athlet welcher nicht innerhalb von 20 Sekunden, nach Startfreigabe den Start absolviert

haben liegt ein Fehlstart vor. 1.4.9.6 Sollte der zweite oder dritte Athlet das Starttor gewaltsam öffnen oder vor dem Öffnen berühren liegt ein

Fehlstart vor. 1.4.9.7 Ein Fehlstart hat die Disqualifikation des Teams zur Folge. 1.5 Die Startreihenfolge im Teambewerb erfolgt nach dem Ergebnis des Teambewerbs bei den letzten Weltmeisterschaften. 1.5.1 Zuerst starten die Teams welche bei den vorangegangenen Weltmeisterschaften nicht am Start waren.

Betrifft dies mehrere Teams, wird die Startreihenfolge unter diesen Teams ausgelost. 1.5.2 Anschließend starten die Teams welche bereits bei den letzten Weltmeisterschaften am Start waren in

umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses der letzten Weltmeisterschaften. Das in der Ergebnisliste an letzter Stelle gereihte Team startet als erstes, das amtierende Weltmeisterteam als letztes.

1.6 Bei Weltmeisterschaften , wird der Teambewerb als Abschlussbewerb der Veranstaltung gefahren. d.h. nach Beendigung der Finalläufe im Einsitzer und Doppelsitzer. Ein anderer Ablauf muss ausdrücklich durch die Jury beschlossen werden, welche in diesem Falle auch eventuelle Zusatztrainingslaufe beschließt.

1.7 Weltmeisterschaften im Sportrodeln werden alle 2 Jahre ausgetragen, in den Jahren mit einer geraden Jahreszahl.

1.8 Weltmeisterschaften im Rollenrodeln werden alle 2 Jahre ausgetragen, in den Jahren mit einer ungeraden Jahreszahl.

2 EUROPAMEISTERSCHAFTEN IM SPORTRODELN, ROLLENRODELN UND HORNSCHLITTEN (ab EM 2016 – vorher siehe ISSUR 2014) 2.1 Europameisterschaften im Sportrodeln/Rollenrodeln finden im Rahmen des Großen Preis von Europa statt 2.2 Europameisterschaften Sportrodeln/Rollenrodeln im Einsitzer und Doppelsitzer werden in 3 Läufen

ausgetragen. 2 Qualifikationsläufe und einem Finallauf. 2.3 Die ersten beiden Läufe werden im Rahmen des Großen Preis von Europa ausgetragen, wobei jeder Athlet in

seiner Klasse an den Start geht und die Abwicklung der Läufe nach § 10; Art. 4 erfolgt. 2.3.1 Beim dritten Lauf nehmen nur mehr die im Gesamtklassement aller Kategorien 10 bestplatzierten Damen, 15

bestplatzierten Herren und 10 bestplatzierten Doppelsitzern nach Lauf 2 teil. Sollten auf Rang 10 bzw. 15 mehrere Athleten klassifiziert sein, wird das Teilnehmerfeld des 3. Laufes entsprechend aufgestockt.

2.3.2 Nationen, welche weniger als 2 Athleten unter den ersten 10 Damen und Doppelsitzern oder ersten 15 Herren platziert haben, dürfen bis zum Erreichen von maximal 2 Athleten, diese auch über Rang 10 bzw. 15 hinaus für den 3. Lauf benennen. Das Starterfeld des 3. Laufes wird entsprechend aufgestockt.

2.4 Die Startreihenfolge für den 3. Lauf wird ausgelost. 2.4.1 Beim 3. Lauf starten alle qualifizierten Teilnehmer bei null. Die Zeiten aus den beiden Qualifikationsläufen

werden nicht berücksichtigt. 2.5 Über das Ergebnis des 3. Laufes ist eine gesonderte Wertung zu verfassen. 2.5.1 Die jeweiligen Sieger tragen den Titel Europameister im Sport- oder Rollenrodeln bis zur nächsten

Europameisterschaft. 2.7 Europameisterschaften im Sportrodeln werden alle 2 Jahre ausgetragen, in den Jahren mit einer ungeraden

Jahreszahl 2.6 Europameisterschaften im Rollenrodeln werden alle 2 Jahre ausgetragen, in den Jahren mit einer geraden

Jahreszahl.

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2 EUROPAMEISTERSCHAFTEN IM HORNSCHLITTEN

3.1 Europameisterschaften im Hornschlitten werden in 3 Läufen ausgetragen. 3.1.1 Der erste Lauf erfolgt laut Startliste. 3.1.2 Der zweite und der dritte Lauf erfolgen in gestürzter Reihenfolge aufgrund des Gesamtergebnisses der

vorangegangenen Läufe. Das langsamste Team der Zwischentabelle startet als erstes, das schnellste Team als Letztes.

3.1.3 Europameisterschaften im Hornschlitten werden alle 2 Jahre ausgetragen, in den Jahren mit einer ungeraden Jahreszahl

4 GROSSER PREIS VON EUROPA IM SPORT- UND ROLLENRODELN 4.1 Der Große Preis im Sportrodeln/Rollenrodeln im Einsitzer und Doppelsitzer werden in 2 Läufen ausgetragen 4.1.1 Der erste Lauf erfolgt laut Startliste 4.1.2 Der zweite Lauf erfolgt in gestürzter Reihenfolge aufgrund des Ergebnisses aus Lauf 1. Der langsamste

Athlet aus Lauf 1 startet als erstes, der schnellste Athlet als letztes. 4.1.3 Beim Großen Preis starten alle Athleten jeweils in Ihrer Klasse, es wird keine Gesamtstartliste erstellt. 4.2 Es sind für jede Klasse eigene Wertungslisten zu erstellen 4.2.1 Bei den Veranstaltungen des Großen Preis von Europa welche gemeinsam mit der Europameisterschaft

ausgetragen werden (siehe § 10; Art. 2), sind keine Tagessieger (Tagesbestzeiten) zu prämieren. 4.2.2 Bei den Veranstaltungen des Großen Preis von Europa welche nicht gemeinsam mit der Europameisterschaft

ausgetragen werden, sind die Tagessieger (Tagesbestzeiten) durch den Organisator zu prämieren. 4.3 Die jeweiligen Sieger tragen den Titel Sieger des Großen Preis von Europa in ihrer Klasse. 4.4 Der Große Preis von Europa im Sport und Rollenrodeln wird jedes Jahr ausgetragen 5 INTERNATIONALE RENNSERIE 5.1 Der Name der Rennserie und dessen Koordination wird durch das Council festgelegt 5.1.1 Eine internationale Rennserie muss mindestens 3 Rennen beinhalten. Doppel-Veranstaltungen sind in

Ausnahmefällen möglich. Parallelbewerbe sind möglich. 5.1.2 Die Anzahl der Wettkämpfe, die Austragungsorte sowie die Termine werden durch das Council festgelegt. 5.1.3 Rennen einer internationalen Rennserie müssen mindestens aus einem offiziellen Trainingslauf und 2

Wertungsläufen bestehen. 5.1.4 Bei allen Rennen der Rennserie sind die durch die Nationalverbände an die Organisatoren gemeldeten

Athleten teilnahmeberechtigt, wenn die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten werden (siehe § 3). 5.1.5 Es gibt keine Beschränkung der Teilnehmerzahlen. 5.2 Bewertungen 5.2.1 Grundsätzlich werden alle Bewerbe der Rennserie gewertet. Es sind keine Streichresultate vorgesehen 5.2.2 Für die in einer Rennserie erzielten Ergebnisse werden folgende Punktzahlen pro Wettbewerb zugeteilt:

1. Platz 100 Punkte 15. Platz 26 Punkte 29. Platz 12 Punkte 2. Platz 85 Punkte 16. Platz 25 Punkte 30. Platz 11 Punkte 3. Platz 70 Punkte 17. Platz 24 Punkte 31. Platz 10 Punkte 4. Platz 60 Punkte 18. Platz 23 Punkte 32. Platz 9 Punkte 5. Platz 55 Punkte 19. Platz 22 Punkte 33. Platz 8 Punkte 6. Platz 50 Punkte 20. Platz 21 Punkte 34. Platz 7 Punkte 7. Platz 46 Punkte 21. Platz 20 Punkte 35. Platz 6 Punkte 8. Platz 42 Punkte 22. Platz 19 Punkte 36. Platz 5 Punkte 9. Platz 39 Punkte 23. Platz 18 Punkte 37. Platz 4 Punkte 10. Platz 36 Punkte 24. Platz 17 Punkte 38. Platz 3 Punkte 11. Platz 34 Punkte 25. Platz 16 Punkte 39. Platz 2 Punkte 12. Platz 32 Punkte 26. Platz 15 Punkte 40. Platz 1 Punkt 13. Platz 30 Punkte 27. Platz 14 Punkte 41. Platz und weitere 14. Platz 28 Punkte 28. Platz 13 Punkte je 1 Punkt

5.2.2.1 Sieger der Rennserie ist der Athlet mit der höchsten Anzahl von Punkten, welche sich aus der Summe der Einzelwertungen ergibt.

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5.2.2.2 Bei Punktegleichheit sind die Athleten welche im Finalwettbewerb besser klassiert sind auch in der Gesamtwertung besser zu klassieren. Es gibt in der Gesamtwertung keine ex aequo Platzierungen.

6 EINLADUNGSRENNEN 6.1 Die ISSU kann Einladungsrennen organisieren 6.1.1 Die Einladungskriterien werden vom Council festgelegt. 6.2 Als Rahmenkriterien gelten jene aus der internationalen Rennserie 6.3 Bei Einladungsrennen kann auf einen offiziellen Trainingslauf verzichtet werden 6.3.1 Die Bewertung ob ein Trainingslauf durchgeführt wird oder nicht obliegt dem TDG 7 Allgemeine Regeln zum Start und der Startreihenfolge 7.1 Vor jedem Lauf ist eine Gesamtergebnisliste der vorangegangenen Läufe anzufertigen 7.1.1 Die Gesamtergebnisliste ist jeder Mannschaft auszuhändigen und muss im Ziel für alle sichtbar ausgehängt

werden. 7.2 Vor jedem Lauf ist eine Startliste anzufertigen 7.2 Die Startliste von jedem Lauf ist beim Start für alle sichtbar, 15 Minuten vor Start des jeweiligen Laufes

auszuhängen 7.2 Treten während der Austragung eines Wettbewerbes Umstände auf, die es unmöglich machen, die

vorgeschriebene Anzahl der Läufe zu absolvieren, so entscheidet der Rennleiter nach Beratung mit dem Bahnchef und der Jury über die Reduzierung der Anzahl der Läufe in dieser Disziplin oder den Ausfall bzw. die zeitliche Verlegung.

8 STARTREGELN

8.1 ALLGEMEINES:

8.1.1 Der Beginn eines jeden Laufes ist fünfzehn und fünf Minuten vor dem ersten Startvorgang durch den Startleiter bekannt zu geben

8.1.2 Der Athlet hat sich innerhalb von zwei Minuten nach Startaufruf zum Start zu begeben 7.1.3 Am Startplatz darf sich nur ein Betreuer des Athleten aufhalten, der jedoch den Startvorgang nicht

beeinflussen darf 8.1.4 Zusätzliche Beschleunigung durch Dritte während des Trainings und Wettbewerbes ist verboten 8.1.5 Die Athleten haben die Pflicht, sich rechtzeitig über ihren Startzeitpunkt selbst zu informieren 8.1.6 Das Anlaufen des Athleten beim Starten ist verboten 8.1.7 Wird der Startvorgang des/der Athleten durch den Starter unterbrochen, so ist nach Freigabe der Strecke

nach Punkt 4.1.2 vorzugehen 9 STARTKOMMANDO

9.1 Das Startkommando lautet zehn Sekunden vor dem Start "Achtung"

9.2 Die letzten fünf Sekunden vor dem Start werden ausgezählt: " 5 - 4 - 3 - 2 - 1 – los“ 9.3 Anstelle des Startkommandos und des Auszählens der letzten fünf Sekunden vor dem

Start durch den Starter kann auch eine akustische oder optische Startuhr oder Startampel verwendet werden.

9.4 Nach Ablauf des Startkommandos hat der Athlet 20 Sekunden Zeit um den Start zu vollziehen. Bei einer Überschreitung dieser Zeit, liegt ein Fehlstart vor.

10 FEHLSTART

10.1 Liegt ein Fehlstart vor, der seine Ursache nicht beim Athleten hat, entscheidet der Rennleiter, der vom Startleiter über den eingetretenen Fehlstart sofort zu informieren ist, über die Startzeit des zu wiederholenden Wertungslaufes

11 STARTINTERVALLE

11.1 EINSITZER:

11.1.1 Der Start erfolgt in vom Rennleiter festgelegten Zeitintervallen 11.1.2 Grundsätzlich geht man vom einem Start auf „Bahn frei“ (immer nur ein Athlet auf der Bahn) aus. Der

Rennleiter kann jedoch in Eigenverantwortung das Startintervall verkürzen. Der Ablauf in diesem Fall wird, zwischen Rennleiter und Startleiter festgelegt.

11.1.3 Bei einem Start mit Direktzeit " Start frei " sind die Mannschaftsführer über diese Maßnahme zu unterrichten.

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11.2 DOPPELSITZER UND HORNSCHLITTEN:

11.2.1 Beim Doppelsitzer- und Hornschlittenbewerb darf immer nur ein Team auf der Strecke sein 11.2.2 Der Starter darf für das Team die Starterlaubnis erst dann erteilen, wenn er vom Ziel "Bahn frei" erhalten hat 11.3 Im Anschluss an eine Unterbrechung muss den Athleten eine Vorbereitungszeit von

einer Minute bis zum Startkommando gewährt werden. 12 FAHRREGELN

12.1 ALLGEMEINES

12.1.1 In jeder Disziplin muss die Bahn vom Start bis zum Ziel durchfahren werden. 12.1.2 Das Ziel, und damit die Beendigung des Wettlaufes ist durch die Lichtschranke, das Zielband und eine

farblich gekennzeichnete Ziellinie definiert. 12.1.3 Unterbrechungen durch Stürze auf der Bahn bedeuten keinen Ausscheidungsgrund. 12.1.4 Beim Rodeln ist sitzend oder liegend in Rückenlage die Strecke zu durchfahren. 12.1.5 Ist ein Athlet durch einen Sturz nicht in der Lage, seine Rodel auf Grund geringer Bahnneigung, der

Schneeverhältnisse oder anderer Gegebenheiten in eine gleitende Bewegung zu versetzen, so darf er diese durch einen Anlauf ermöglichen.

12.1.6 Die Ziellinie ist in gleitendem Zustand des Sportgerätes zu passieren und der Athlet muss Kontakt zu seinem Sportgerät haben, dies gilt für beide Athleten in der Doppelsitzerdisziplin, sowie für alle 3 Athleten bei den Hornschlitten.

12.1.7 Während einer Fahrt darf das Sportgerät nicht absichtlich verändert werden. Ein Anhalten um die Rodel oder die Laufschienen zu verändern, bedeutet ein automatisches Ausscheiden. Wenn der Athlet dennoch die Fahrt fortsetzt, folgt eine Disqualifikation. Die Disqualifikation betrifft den gesamten Wettbewerb und nicht nur den betroffenen Lauf. Diese Regelung gilt auch für das offizielle Training.

12.1.7.1 Das Absichtliche verändern des Sportgeräte ist, sei es dem Athleten als auch einem Betreuer untersagt. Eine Nichtbeachtung bringt die Disqualifikation des Athleten mit sich.

12.8 Im Falle eines Sturzes muss der oder die Athleten ihr Sportgerät selbst anhalten. Bei erforderlichem Einschreiten durch einen Offiziellen oder einem Betreuer ist der Lauf als abgebrochen zu betrachten. Dies bedeutet: wenn nach einem Sturz das Sportgerät autonom weiterfährt, ist der Athlet selbst dazu verpflichtet das Gerät einzuholen und anzuhalten. Muss aus Sicherheitsgründen eine dritte Person eingreifen, ist der Lauf als abgebrochen zu betrachten.

12.1.9 Der Athlet darf sich während des Trainings oder Wettbewerbes nicht an die Rodel anbinden. 12.1.10 Eine Verbindung des Athleten mit der Rodel im Training und Wettbewerb ist nur insofern erlaubt, als sich

diese Verbindung bei einem Sturz von selbst löst (Klettverschlüsse). 12.1.11 Die Verwendung einer Abkürzung im Wettbewerb ist verboten. 12.1.12 Die Durchführung von Wettkämpfen ist bei jeder Witterung bis zu einer Temperatur von minus 25° C

zulässig. 12.1.13 Bei tieferen Temperaturen hat die Jury nach Anhörung der Mannschaftsführer einen Beschluss zu fassen. 13 BEHINDERUNG

13.1 Wird ein Athlet während eines Wertungslaufes durch eine Person oder einen anderen Umstand behindert, und ist das erwiesen, steht ihm das Recht auf einen Wiederholungslauf zu

13.2 Der Athlet welcher behindert wurde, muss seinen Rennlauf an der darauffolgenden sicheren Stelle abbrechen und dem sich an Ort befindenden Kontrollposten wenden, welcher den Rennleiter informiert. Sollte der Athlet seinen Lauf beenden hat dieser Gültigkeit; eine Ausnahme stellt lediglich die eventuelle Tatsache dar, daß zwischen der Behinderung und der Ziellinie keine Möglichkeit bestand den Lauf abzubrechen.

13.2 Der Rennleiter entscheidet über die Startzeit des zu wiederholenden Wertungslaufes

13.3 Die Laufzeit des Wiederholungslaufes hat Gültigkeit. Die Laufzeit des beanstandeten Laufes ist zu streichen.

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14 RENNSTRECKENVERÄNDERUNG

14.1 Treten während eines Wertungsdurchganges klimatische oder andere Verhältnisse ein, die für die einzelnen Wettkämpfer ungleiche Bedingungen schaffen(z.B. Schneefall, Tauwetter, demolierte Schutzbanden, Verschmutzungen u.a.), so muss die Organisation dafür Sorge tragen, dass ein bereitgestelltes Arbeitskommando für die gleichmäßige Beschaffenheit der Rennstrecke sorgt

14.2 Die Entscheidung über das Beseitigen der ungleichen Bedingungen um und auf der Rennstrecke obliegt dem Bahnchef im Einvernehmen mit dem Rennleiter.

14.3 Jede bewusste eigenmächtige Veränderung der Rennstrecke ist verboten 14.4 In Fällen wo die Sicherheit der Athleten nicht mehr gewährleistet ist, kann die Jury die Strecke verändern.

Dies kann eine Veränderung der Streckenführung, bis hin zum Sperren eines Teiles der Stecke sein. 14.4.1 Ein zusätzlicher Trainingslauf, nach einer Rennstreckenveränderung, ist nicht zwingend vorgeschrieben. 15 Vorläufer 15.1 Für jeden Trainingslauf muss immer mindestens ein Vorläufer am Start zur Verfügung stehen.

Am Ende jedes Trainingslaufes darf der Vorläufer nicht als Nachläufer die Bahn benutzen. 15.2 Bei allen Wettbewerben müssen pro Rennlauf ein bis drei Vorläufer starten.

Bei Startunterbrechungen, welche länger dauern als 5 Minuten, ist die Fortsetzung des Rennens durch den Start eines Vorläufers wieder aufzunehmen. Am Ende jedes Wertungslaufes darf der Vorläufer nicht als Nachläufer die Bahn benutzen.

15.3 Die Vorläufer müssen alle Bestimmungen erfüllen, welche auch auf die Rennfahrer zutreffen. 15.4 Ein am Rennen gemeldeter Athlet darf nicht als Vorläufer fungieren. Auch dann nicht wenn der betroffene

Athlet lediglich im Doppelsitzerbewerb an den Start geht. 16 ZEITMESSUNG

16.1 ALLGEMEINES:

16.1.1 Das Zeitmessgerät muss vor Austragung des Wettkampfes einsatzbereit, überprüft und mit der Hilfszeit, auf die aktuelle Uhrzeit, synchronisiert sein 16.1.2 Neben der Hauptzeitmessung ist eine Hilfszeitmessung vorgeschrieben 16.1.2.1 Bei allen Wettbewerben ist ein manuelle Zeitmessung als Hilfszeit vorgeschrieben, unabhängig davon ob neben der Hauptzeitmessung, eine elektrische Hilfszeitmessung vorhanden ist oder nicht. 16.1.2.2 Die manuelle Hilfszeit muss unabhängig von allen anderen Zeitmesssystemen funktionieren und muss durch eine unabhängige externe Stromquelle (eventuell Batterien) versorgt werden. 16.1.3 Die manuelle Hilfszeit ist mit der Startuhr und der Zieluhr vor Beginn des Wettbewerbes zu synchronisieren 16.1.4 Es steht den Zeitmessern frei, neben der elektrischen Hauptzeitmessung eine elektrische Hilfszeitmessung einzusetzen. Wenn diese elektrische Hilfszeitmessung unabhängig von der Hauptzeitmessung funktioniert und eine unabhängige Stromquelle hat, kann die damit gemessene Zeit herangezogen werden, wenn die Hauptzeit ausfallen sollte. 16.1.5 Wenn eine elektrische Hilfszeitmessung zum Einsatz kommt ist eine weitere Hilfszeit vorgeschrieben, welche manuell gemessen wird. 16.1.6 Treten Störungen in der Zeitmessung auf, so wird der Wettkampf vom Rennleiter so lange unterbrochen, bis die Zeitmessung wieder einwandfrei funktioniert 16.1.7 Für Wettkämpfer, bei denen das Zeitmessgerät gestört war, gelten die Zeiten der Hilfszeitmessung 16.1.8 Die Zeitmessanlage darf frühestens fünfzehn Minuten nach Beendigung des Wertungslaufes, nach Rücksprache und mit Genehmigung des Vorsitzenden der Jury, abgebaut werden 17 RESULTATE

17.1 ALLGEMEINES:

17.1.1 Die offiziellen Resultate ergeben sich aus der Summe der Zeiten, die von den Athleten in den Rennläufen erzielt wurden.

17.1.2 Bei den Europameisterschaften zählt nur der Finallauf

17.1.2 Sofern zwei oder mehr Athleten die gleiche Gesamtlaufzeit haben, gilt die gleiche Platzierung.

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17.2 DIE OFFIZIELLE ERGEBNISLISTE HAT ZU ENTHALTEN

17.2.1 den Namen des Veranstalters 17.2.2 den Namen vom durchführenden Verein oder Organisator 17.2.3 den Namen der Veranstaltung 17.2.4 das Datum der Austragung 17.2.5 die Bezeichnung der Bahn 17.2.6 die Namen der Jurymitglieder 17.2.7 die Namen der Kampfrichter 17.2.8 die Worte "Offizielle Ergebnisliste" 17.2.9 die betreffende Klasse 17.2.10 den Rang, Zu- und Vornamen, Verband jedes Athleten 17.2.11 die Laufzeiten der einzelnen Läufe und die Gesamtzeit 17.2.12 die Namen und Verbände jener Athleten, die den Wettkampf

nicht beendeten, mit Angabe der erreichten Laufzeiten bis zur Aufgabe am Schluss der jeweiligen Klasse, wobei in die betreffende Spalte der Laufzeiten der jeweilige Grund anzuführen ist, der zum Ausscheiden führte: * n.a.St. = nicht am Start * n.i.Z. = nicht im Ziel * dis. = disqualifiziert * n.gest. = nicht gestartet

17.2.13 Die nationale Bahnhomologierung (sofern vorhanden) 17.2.14 Unterschrift des Rennleiters und des Juryvorsitzenden 17.3 ERGEBNIS- UND ZEITLISTEN ALS BEWEISMATERIAL

17.3.1 Alle beweisliefernden Unterlagen sind als Grundlage zur Kontrolle und bei eventuellen Protesten heranzuziehen.

17.3.2 Die beweisliefernden Unterlagen sind für die Zeit eines Jahres nach Beendigung des Wettbewerbes beim Organisator aufzubewahren

17.3.3 Die offiziellen Ergebnislisten können schriftlich oder digital angefertigt werden 18 Wiederholung eine Laufes 18.1 Wenn aus einem technischen oder sportlichen Grund die Notwendigkeit besteht einen Trainings- oder

Rennlauf zu wiederholen, hat sich diese Wiederholung ausschließlich auf den Lauf der Athleten zu beschränken bei welchen das Problem aufgetreten ist.

18.1.1 Für alle anderen Athleten aus der betroffenen Klasse gelten die erzielten Zeiten aus dem regulären Lauf 18.2 Über die Neuansetzung des zu wiederholenden Laufes entscheidet der Rennleiter. 18.2.1 Die Wiederholung kann während des regulären Laufes oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 18.3 Die Athleten welche in derselben Klasse starten wie der Athlet welcher den Lauf zu wiederholen hat, haben

keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Lauf. 18.4 Das Ergebnis des Wiederholungslaufes ist gültig, unabhängig von der meteorologischen Situation und dem

erzielten Ergebnis.

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§ 11 Disqualifikation, Protest, Beschwerde

1 DISQUALIFIKATION

1.1 DISQUALIFIKATIONSGRÜNDE FÜR ATHLETEN

1.1.1. Verstöße gegen die Amateur- bzw. Dopingbestimmungen. 1.1.2 Start unter falschen Voraussetzungen. 1.1.3 Training, auf einer für das Training gesperrten Bahn. 1.1.4 Verspätung am Start, ohne triftigen Entschuldigungsgrund . 1.1.5 Verursachter Fehlstart . 1.1.6 Inanspruchnahme von verbotener Hilfe während der Fahrt im Wettkampfes. 1.1.7 Nichteinhaltung der Rodelbestimmungen oder Gewichtsbestimmungen. 1.1.8 Nichteinhaltung der Schutzhelmtragepflicht beim Training oder im Wettkampf. 1.1.9 Kein Kontakt zur Rodel beim Erreichen der Ziellinie . 1.1.10 Betreten der Bahn, während der Austragung eines Laufes (vor oder nach seinem Lauf). 1.1.11 Verstöße gegen eine andere Bestimmung der ISSUR.

1.2 Wenn Athleten gegen Bestimmungen der ISSUR verstoßen, hat der dafür zuständige Kampfrichter den Rennleiter auf dem schnellsten Wege zu verständigen.

1.3 Der Rennleiter spricht nach Prüfung des Sachverhaltes die Disqualifikation aus. 1.4 Ein Disqualifikationsprotokoll ist vom Rennleiter sofort auszufüllen, zu unterzeichnen und zu

veröffentlichen 1.5 Der disqualifizierte Athlet bzw. der zuständige Mannschaftsführer ist sofort, von der Disqualifikation zu

verständigen. 1.6 Der zuständige Mannschaftsführer hat das Protokoll, ebenfalls zu unterzeichnen. 2 PROTEST

2.1 PROTESTGRÜNDE

2.1.1 Wenn sich ein Athlet während des offiziellen Trainings, eines Wertungslaufes oder sonst benachteiligt fühlt

2.2 Der zuständige Mannschaftsführer hat das Recht des Protestes

2.3 Die Entscheidung über Proteste fällt die Jury

2.2 VORGANG

2.2.1 Proteste sind schriftlich abzufassen und müssen die Unterschrift des Mannschaftsführers oder dessen Vertreter aufweisen.

2.2.2 Der Protest ist dem Vorsitzenden der Jury zu übergeben und dieser muss den Erhalt mit Datum, Abgabezeit und Unterschrift bestätigen.

2.2.3 Mit Abgabe des Protestes ist eine Protestgebühr in der Höhe von €.50,00.- zu übergeben

2.2.4 Die Abgabe des Protestes muss bis spätestens zehn Minuten nach Beendigung des Wertungslaufes erfolgen

2.2.5 Ist der Protestgrund eine Disqualifikation durch den Rennleiter, so werden die zehn Minuten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und nicht nach Beendigung eines Wertungslaufes gezählt

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2.3 ERLEDIGUNG

2.3.1 Zur Entscheidung eines Protestes tritt die Jury spätestens eine Stunde nach Abgabe des Protestes zusammen

2.3.2 Wird der nachzuweisende Protestgrund erst nach den genannten zehn Minuten bekannt, so muss die Jury den Protest dennoch behandeln

2.3.3 Späteste Zeitgrenze ist der Abschluss des Wettbewerbes (Siegerehrung) 2.3.4 Die Jury kann alle am Ort erreichbaren, mit dem Gegenstand des Protestes in Beziehung stehenden

Personen und Sachen zur Klärung beanspruchen 2.3.5 Die Jury hat zu entscheiden, ob bei Protesten Beweismaterial ( z.B. Filme, Fotos, Videoaufzeichnungen

u.a. ) vorgelegt werden darf 2.3.6 Dieses Material dient jedoch nur als Entscheidungshilfe 2.3.7 Die Entscheidung der Jury in Protestangelegenheiten ist endgültig und unanfechtbar 2.3.8 Die Entscheidung muss dem Protestierenden schriftlich bekannt gegeben werden. 2.3.9 Die Protestgebühr ist in voller Höhe zurückzuerstatten, wenn der Protest zugunsten des

Protestierenden entschieden wurde 2.3.10 Bei Ablehnung eines Protestes verfällt die Protestgebühr zugunsten des Organisators 3 BESCHWERDE

3.1 Über die Beschwerde entscheidet das Council der ISSU.

3.2 Beschwerden betreffend falscher Ausrechnung und Schreibfehler werden berücksichtigt, falls sie innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Wettkampfes "eingeschrieben" an den veranstaltenden Verband bzw. Verein eingereicht werden.

3.3 Wenn der Irrtum erwiesen ist, sind die richtigen Resultate zu veröffentlichen und die Ehrenpreise entsprechend zu verteilen.

3.4 Gegen die Entscheidung des Councils, kann beim Schiedsgericht Rekurs eingereicht werden. 3.5 Die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes wegen eines Vergehens gegen die ISSUR ist in jedem Falle

ausgeschlossen

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§ 12 Titelvergabe, Ehrenpreise

1. MEISTERTITEL

1.1 Weltmeister (in) im Einsitzer 1.1.1 Zum Weltmeister (in), wird jener Athlet gekürt, welcher nach dem 3. Lauf an 1. Stelle klassiert ist 1.2 Juniorenweltmeister (in, Masterweltmeister (in) 1.2.1 Zum Junioren und Masterweltmeister (in) wird jener Athlet gekürt, welcher nach dem 2. Lauf in der

Junioren- oder Masterklasse an 1. Stelleklassiert ist. 1.3 Weltmeister im Doppelsitzer 1.3.1 Zum Weltmeister im Doppelsitzer wird jenes Doppel gekürt, welches nach dem 2. Lauf an 1. Stelle klassiert

ist. 1.3.2 Zum Weltmeister im Teambewerb wird jenes Team gekürt, welches nach dem absolvierten Lauf aller drei

Teammitglieder an 1. Stelle klassiert ist.

1.4. Europameister(in) (ab EM 2016, vorher siehe ISSUR 2014) 1.4.1 Europameisterschaften im Sport- und Rollenrodeln werden gemeinsam mit dem Großen Preis von Europa

ausgetragen. Das Ergebnis der Europameisterschaft ergibt sich aus der Ergebnisliste des Finallaufes ohne Berücksichtigung der Zeiten aus den Qualifikationsläufen (2 Rennläufe des Großen Preis von Europa).

1.4.2 Zum Europameister (in) im Einsitzer und Doppelsitzer im Sport- und Rollenrodeln , wird jener Athlet gekürt, welcher im Finallauf an 1. Stelle klassiert ist

1.5 Zum Europameister im Hornschlitten wird jenes Team gekürt, welches nach dem 3. Lauf an 1. Stelle der Gesamtergebnisliste klassiert ist.

1.6 Sieger des Großen Preises von Europa im Sport- und Rollenrodeln 1.6.1 Sieger des Großen Preis von Europa ist jener Athlet welcher in der Gesamtwertung seiner Klasse nach dem

2. Lauf an erster Stelle klassiert ist. 1.6.1 Die Sieger der jeweiligen Klasse, nennen sich Sieger des Großen Preises von Europa im Sport- oder

Rollenrodeln in ihrer Klasse 2 EHRENPREISE

2.1 ALLGEMEINES

2.1.1 Bei allen Meisterschaften sind Medaillen bis zum dritten Rang verpflichtend, diese werden durch die ISSU zur Verfügung gestellt.

2.1.2 Die Preise für die Sieger des Großen Preises werden vom Organisator gestellt. Es sind jeweils die ersten 3 jeder Klasse zu prämieren.

2.1.3 Bei den Veranstaltungen des Großen Preis von Europa welche gemeinsam mit der Europameisterschaft ausgetragen werden (siehe § 10; Art. 2), sind keine Tagessieger (Tagesbestzeiten) zu prämieren.

2.1.4 Bei den Veranstaltungen des Großen Preis von Europa welche nicht gemeinsam mit der Europameisterschaft ausgetragen werden, sind die Tagessieger (Tagesbestzeiten) durch den Organisator zu prämieren.

2.1.5 Weitere Ehrenpreise können vergeben werden, dies liegt im Ermessen des Organisators. Dies betrifft auch Urkunden für die Teilnehmer, welche im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten erwünscht sind.

2.1.3 Ein Athlet, der ohne triftigen Grund der Siegerehrung fernbleibt, verliert den Anspruch auf den Ehrenpreis. 2.1.4 Der triftige Grund des Fernbleibens ist dem Rennleiter rechtzeitig bekannt zu geben. 2.1.5 In der Doppelsitzer- und Hornschlittendisziplin erhalten alle Athleten die gleichen Ehrenpreise.

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Bestimmungen über das Kampfrichterwesen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Das Kampfrichterwesen umfasst, Sport- und Rollenrodeln, sowie Hornschlitten und ist nicht in Bereichen unterteilt. Dies bedeutet in Schlussfolgerung, daß jeder ISSU-Kampfrichter für jede Sportart zugelassen ist.

1.1 Das gesamte Kampfrichterwesen untersteht dem Vizepräsidenten für Sport und Technik, welcher einen Kampfrichterreferenten beauftragen kann.

1.2 Jeder Kampfrichter hat Mitglied eines angeschlossenen Nationalverbandes zu sein

1.3 Alle KR sind durch ihre Nationalverbände an die ISSU zu melden und haben nach erfolgter Ausbildung eine entsprechende Prüfung abzulegen.

1.4 Der KR wird nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum ISSU-Kampfrichter ernannt.

1.5 Kampfrichter, welche zu Wettbewerben eingeteilt werden oder über Ansuchen des veranstalteten Vereines bei einer Veranstaltung mitwirken, haben Anspruch auf Vergütung der Fahrt-, der Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sowie einer KR-Gebühr, deren Höhe jener des ausrichtenden Nationalverbandes entspricht

1.6 Kampfrichter können von der Kampfrichterliste gestrichen werden, wenn sie:

1.6.1 wissentlich gegen die ISSUR verstoßen;

1.6.2 Aktivitäten setzen, die das Ansehen der ISSU und/oder seiner angeschlossenen Nationalverbände schädigen.

1.6.3 an 3 darauffolgenden Lehrgängen nicht teilnehmen;

1.6.4 3 Jahre hintereinander sich weigern einen entsprechenden ISSU KR-Einsatz abzuwickeln. 2. BERUFUNG DER KAMPFRICHTER FÜR WETTBEWERBE

2.1 Die Kampfrichter werden bei allen ISSU Veranstaltungen vom ausrichtenden Nationalverband bestimmt. 2.2 Der AKR muss namentlich genannt und mit seinen Kontaktdaten innerhalb 10 Tage vor der Veranstaltung

schriftlich der ISSU mitgeteilt werden (siehe auch §4, 13.3) 3. BERICHT DES AKR 3.1. Den Bericht über die Durchführung des Wettbewerbes hat der AKR so auszufüllen, daß die Abwicklung des Wettbewerbes eindeutig festzustellen ist. Besondere Vorkommnisse sind ausführlich zu vermerken. Der Einsatz der Kampfrichter mit Angabe der Namen und Funktionen anzuführen. Der Bericht ist mit 2 Ergebnislisten an die ISSU zu senden. 3.1.1 Es sind die offiziellen Berichte (Vorlagen) der ISSU zu verwenden. Eventuell ist eine entsprechende Anlage anzufügen, sofern nicht alle Vorkommnisse aus Platzgründen angeführt werden können. 4 AUSBILDUNGSBESTIMMUNGEN

4.1 Der Ausbildungsinhalt wird durch das ISSU Council festgelegt. 4.2 Ausbildung: Die Anwärter sind verpflichtet, sich vorab mit dem Regelwerk (ISSUR) vertraut zu machen und an Schulungen teilzunehmen, welche vom Präsidium der ISSU durchgeführt und geleitet werden. 4.3 Bei den Schulungen sind folgende Punkte zu beachten: 4.3.1 Besprechung und Diskussion der ISSUR 4.3.2 Behandlung von Vorkommnissen bei den bereits durchgeführten Wettbewerben; 4.3.3 Führung verschiedener Listen und Protokolle; 4.3.4 Anwendung von Kontroll- und Messgeräten; 4.3.5 Information über das Zeitnehmerwesen in den angeschlossenen Nationalverbänden

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5 PRÜFUNGSBESTIMMUNGEN 5.1 Voraussetzungen zu Ablegung der Prüfung: 5.1.1 Heimstudium des Regelwerkes 5.1.2 Teilnahme an Schulungen. 5.2 Die Prüfungskommission wird vom ISSU Präsidium benannt. Der/die Beisitzer werden für jeden Prüfungstermin neu bestimmt. 5.3 Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. 5.4 Der Prüfungsablauf und dessen Bewertung wird von der Prüfungskommission vor Beginn der Prüfung festgelegt und allen Anwärtern mitgeteilt.

5.5 Nach Abschluss der Prüfung verfasst der Vorsitzende der Prüfungskommission ein Protokoll, das dem ISSU- Präsidium übermittelt wird. 5.6 Einsprüche gegen Entscheidungen der Prüfungskommission sind nicht möglich. 5.7 Es gilt keine Beschränkung der Anzahl an Prüfungen an welchen ein Anwärter teilnimmt

Der vom ISSU-Council beauftragte Technische Delegierte kann vor einem Wettbewerb einen Termin festlegen, insofern er die Notwendigkeit verspürt, an welchem die eingeteilten Kampfrichter eine zusätzliche Einweisung erhalten.

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RODELBAHN

Die ISSU erlässt keine Bestimmungen zu den Rodelbahnen. Es kommen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen ausrichtenden Verbandes zum Tragen. Für eine Rodelbahn spricht die ISSU nachfolgende Empfehlungen aus:

- Länge 400 – 1500 Meter - Durchschnittsgefälle 13%, maximales Gefälle 25% - 1 Linkskurve - 1 Rechtskurve - 1 Kehre - 1 Kurvenkombination - 1 Gerade - eine Startanlage mit Startrampe - Zielinfrastruktur mit Räumlichkeiten für Zeitnehmer und Auswertung - die Bahnsohle soll vereist sein - die Bahn muss mit geeigneten Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein (Bretterwände in den Kurven;

Absicherung im Start- Und Zielbereich) - ein Aufstiegsweg an der Bahn -

Für jede Bahn auf welcher eine ISSU Veranstaltung abgehalten wird, muss eine gültige Homologierung vorliegen. Die Homologierung kann eine nationale Homologierung sein, welche den jeweiligen nationalen Bestimmungen entspricht Sollte dieses Zertifikat lediglich in der Landessprache verfasst sein, ist ein Übersetzung in Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte keine nationale Homologierung vorliegen, kann bei der ISSU eine internationale Homologierung für die Sportarten, Sportrodel, Hornschlitten, Rollenrodeln beantragt werden. Hierfür sind nachstehende Details zu beachten: Sportrodel und Hornschlitten

Ein Bahnbetreiber kann bei der ISSU um Homologierung seiner Bahn, innerhalb 31/01 jedes Jahres ansuchen.

Das Ansuchen ist in Allen Teilen ausgefüllt und unter Beilage der angeführten Dokumente an das Präsidium

der ISSU zu richten.

Der Vordruck für das Ansuchen, sowie die Auflistung der erforderlichen Dokumente können auf der

Homepage der ISSU, www.issu.at, abgerufen werden.

Die Prüfung des Ansuchens durch den Vorsitzenden der Homologierungskommission erfolgt ab dem 01/04

des Selben Jahres.

Die Homologierung wird mit 30/06 des Selben Jahres ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Wenn vor Ablauf der Gültigkeit an der Bahn bauliche Veränderungen stattfinden, verfällt die Homologierung.

Rollenrodel:

Ein Bahnbetreiber kann bei der ISSU um Homologierung seiner Bahn, gemeinsam mit dem

Wettbewerbsantrag, jedoch spätestens innerhalb 3 Monate vor Ausrichtung eines Wettbewerbes ansuchen.

Das Ansuchen ist in Allen Teilen ausgefüllt und unter Beilage der angeführten Dokumente an das Präsidium

der ISSU zu richten.

Der Vordruck für das Ansuchen, sowie die Auflistung der erforderlichen Dokumente können auf der

Homepage der ISSU, www.issu.at, abgerufen werden.

Die Prüfung des Ansuchens durch den Beauftragten der Homologierungskommission erfolgt innerhalb 60

Tage vor Ausrichtung des Wettbewerbes.

Die Homologierung für Bahnen zum Rollenrodeln wird durch den Sportkoordinator Rollenrodeln

vorgenommen.

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Das Homologierungszertifikat (eventuell mit Übersetzung) muss bereits bei der Kandidatur zu einer Veranstaltung vorgelegt werden. In Ausnahmefällen (vor allem Rollenrodeln), kann bei Einreichen der Kandidatur, anstatt des Homologierungszertifikates auch eine Kopie des Antrages auf Homologierung durch die ISSU beilgelegt werden. Der Technisch Delegierte welcher von der ISSU beauftragt ein Rennen überwacht muss sich vor der Veranstaltung vom ordnungsgemäßen Zustand der Bahn überzeugen, vor Allem jene Punkte welche die Sicherheitsbestimmungen betreffen. Dies geht über die Homologierung der Bahn hinaus und betrifft auch jene Bahnen bei welchen die nationale Homologierung zum Tragen kommt.

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Parallel Bewerb

1 Begriff

Der Parallelwettkampf wird gleichzeitig von zwei oder mehreren Wettkämpfern auf nebeneinander liegenden Strecken durchgeführt, deren Kurse, Bodengestaltung und Vorbereitung des Schnees so genau wie möglich übereinstimmen müssen. Der Parallelwettkampf soll zügig und ohne große Pausen durchgeführt werden.

2 Höhenunterschied

Der Höhenunterschied sollte zwischen 80 und 100 m betragen und sollte 20 bis 30 Tore haben, Start und Ziel nicht inbegriffen, und sollte einer Laufzeit von 30 bis 40 Sekunden entsprechen.

3 Auswahl und Vorbereitung der Strecke

Damit Kurse gesetzt werden können, ist ein ausreichend breiter, vorzugsweise leicht konkaver Hang zu wählen (was ermöglicht, von jedem Punkt aus den ganzen Wettbewerb zu überblicken). Bei Neigungswechseln und Bodenerhebungen muss die ganze Breite der Strecke einbezogen werden. Die Kurse müssen dasselbe Profil, die gleichen Schwierigkeiten aufweisen. Der zu befahrende, ausgesteckte Kurs ist in der Gesamtbreite hart zu präparieren, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Organisator muss den Transport der Athleten in kürzest möglicher Zeit zurück zum Start gewährleisten. Die Strecke muss durchwegs abgesperrt sein. Es wird empfohlen, für Trainer, Wettkämpfer, Servicepersonal der Strecke entlang eine zweite Absperrung vorzusehen.

4 Kurs / Strecke

Jeder Lauf wird durch eine Folge von Toren bestimmt. Jedes Tor besteht aus zwei Torstangen, zwischen denen eine Torflagge gespannt wird und so befestigt wird, dass sie an einer Stange abgerissen werden kann. Die Torstange an der Innenseite muss kürzer sein (Länge zwischen cm 50 und cm 100). Es sollen Kippstangen verwendet werden. Bei zwei Strecken sind die Stangen und Stoffbänder rot für den Kurs links von oben nach unten vorzusehen und blau für den rechten Kurs. Der untere Rand der Flagge soll knapp über dem Schnee sein. Derselbe Kurssetzer hat gleiche und parallele Kurse auszustecken. Er hat auf Flüssigkeit des Laufes, Abwechslung der Wendungen (ausgeprägte Richtungswechsel) und unbedingt notwendige Rhythmusänderungen zu achten. Das erste Tor jedes Kurses sollte mindestens 8 m und höchstens 10 m vom Start entfernt gesetzt werden. Kurz vor dem Ziel, nach dem letzten Tor, muss die Trennung der Kurse deutlich markiert sein, um jeden Wettkämpfer nach Möglichkeit in den mittleren Bereich des entsprechenden Ziels zu leiten. Der minimale durchschnittliche Torabstand soll 25 mt. betragen bei einem maximalen durchschnittlichen Radius der Tore von 3 mt..

5 Start 5.1 Startmaschine

Es kann jede Art Startsystem gewählt werden, vorausgesetzt, dass die Gleichzeitigkeit des Starts gewährleistet ist. Das Starttor muss sich simultan und/oder verzögert öffnen können und an die Zeitmessanlage gekoppelt sein. Der Start wird von der Jury zusammen mit dem Starter geleitet. Nur nach Freigabe des Kurses durch die Jury kann gestartet werden.

5.2 Fehlstart Bestraft wird:

- wenn der Startende vor dem Startkommando das Starttor passiert,

- wenn der Startende das Starttor als Hilfe benutzt.

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5.3 Startkommando

Bevor der Starter das Kommando erteilt, entweder durch "Ready, set" oder "Achtung, bereit" und dem Startsignal, welches das Starttor auslöst, muss er sicherstellen, dass die Startenden bereit sind. Der Starter befragt zuerst den auf dem roten Kurs Startenden durch "Rot fertig?" und dann den auf dem blauen Kurs Startenden durch "Blau fertig?". Wenn jeder der Startenden mit "Ja" geantwortet hat, erfolgt das Startkommando: "Achtung bereit" und kurz darauf werden die Startvorrichtung ausgelöst.

6 Ziel

Die Zielanlagen sind symmetrisch. Die Linie der Zieleinläufe ist parallel zur Linie der Startpfosten. Der Kurssetzer muss die letzten Kurvenflaggen so setzen, dass die Wettkämpfer auf die Mitte der Zieltore gelenkt werden. Jedes Ziel ist durch ein zwischen zwei Pfosten gespanntes Band gekennzeichnet, das ein "Zieltor" darstellt. Jedes der Tore muss mindestens 7 m breit sein. Die inneren Pfosten der Zieltore stehen nebeneinander. Es müssen visuell separate Zieleinläufe eingerichtet werden und die Kurse müssen auch nach der Ziellinie getrennt bleiben. Aus Sicherheitsgründen ist eine optische Trennung beider Zielräume vorzusehen.

7 Jury, Kurssetzer und Kampfrichter 7.1 Die Jury besteht aus:

- dem Technischen Delegierten, - dem AKR, - dem Rennleiter. Der Kurssetzer wird vom Rennleiter bezeichnet. Bevor die Parallelkurse gesetzt werden, muss er in Anwesenheit des Rennleiters und der Verantwortlichen der Strecke eine Inspektion der Strecke vornehmen.

7.2 Startrichter/Zielrichter Im Hinblick auf den besonderen Charakter dieses Wettkampfes sind noch folgende Kampfrichter wünschenswert: - zwei Startrichter (ohne Stimmrecht) - zwei Zielrichter (ohne Stimmrecht)

8 Zeitmessung

Da der Start genau gleichzeitig erfolgt, wird nur der Zeitunterschied bei der Zieldurchfahrt der Wettkämpfer notiert. Bei einem Satz von Lichtzellen und einer "druckenden Uhr" löst der erste Wettkämpfer, der ein Ziel durchfährt, den Chronometer aus und erhält die Zeit Null, die nächsten Wettkämpfer stoppen ihrerseits bei der Durchfahrt den Chronometer, der dann den Zeitunterschied zum ersten Wettkämpfer mit einer Hundertstelsekunde angibt. Für spezielle Bewerbe können die Laufzeiten für die Ermittlung der Ergebnisse herangezogen werden (bei Zeitgleichheit oder zur Vergabe der Preise). Es ist auch nachfolgende Variante der Zeitmessung möglich, und zwar: der Start erfolgt genau gleichzeitig. Bei der Zieldurchfahrt der beiden Wettkämpfer wird auf jedem Kurs getrennt die Zielzeit mittels Lichtschranke ermittelt. Die Laufzeit eines Wettkämpfers errechnet sich durch Abziehen der Startzeit von der Zielzeit und ist auf 1/100 Sekunden genau anzugeben.

9 Ausführung eines Parallelwettkampfes auf zwei Strecken

Jede Paarung zwischen zwei Wettkämpfern erfolgt in zwei Läufen, wobei die beiden Wettkämpfer für den zweiten Lauf den Kurs tauschen.

10 Anzahl Wettkämpfer Das Finale eines Wettkampfes wird mit höchstens 32 Herren und 16 Damen durchgeführt. Die Wettkämpfer werden von der ISSU auf Vorschlag der nationalen Verbände eingeladen. Dem Veranstalterland wird gemäß Beschluss des Councils der ISSU eine gewisse Anzahl im Rahmen des obengenannten Kontingents zugeteilt.

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11 Qualifikationslauf (Training) für die Finalrunde 11.1 Es ist kein spezielles Training vorgesehen. Das bedeutet der Qualifikationslauf oder Läufe sind gleichzeitig als

Trainingslauf anzusehen. 11.2 Die Wettkämpfer besichtigen den Kurs einmal von oben nach unten oder von unten nach oben.

Besichtigungszeit: 30 Minuten. 11.3 Die Wettkämpfer bestreiten 1 Qualifikationslauf auf dem roten und einen auf dem blauen Kurs. Die erste

Paarung setzt sich zusammen aus den Startnummern 1 und 2, die zweite Paarung aus den Startnummern 3

und 4 usw. Es beginnen die Herren mit den Qualifikationsläufen.

11.4 Die Startreihenfolge für den Qualilauf wird ausgelost. Die Startnummern haben nur für den Qualilauf

Gültigkeit und werden nach der Absolvierung des Laufes im Ziel wieder abgebeben. Für den Finallauf werden

die Startnummern am Start ausgegeben.

11.5 Die Gesamtzeit beider Läufe entscheidet dann über die Zusammensetzung der Paarungen für die Finalläufe.

11.6 Der schnellste Herr des Qualifikationslaufes erhält dann die Startnummer 1 für die Finalläufe, der langsamste

die Startnummer 32. Bei den Damen das gleiche von 1 bis 16.

11.7 Es ist auch möglich nur 1 Qualifikationslauf zu absolvieren. Die Herren bestreiten 1 Qualifikationslauf auf

dem blauen Kurs. Die Damen bestreiten ihren Qualifikationslauf auf dem roten Kurs. Es beginnt jeweils die

Startnummer 1 bis Ende. Die Qualifikationsläufe der Damen und Herren können zeitgleich erfolgen oder

getrennt. Sollten sie getrennt erfolgen, starten zuerst die Herren

12 Bildung der Paarungen für die Finalläufe 12.1 Es werden 16 Paarungen zu zwei Wettkämpfern (bei Starterfeld von 32 Athleten bzw. bei den Herren)

gebildet, und zwar wie folgt:

Paarung Startnummer Startnummer Paarung Startnummer Startnummer

1 1 32 9 3 30

2 16 17 10 14 19

3 9 24 11 11 22

4 8 25 12 6 27

5 5 28 13 7 26

6 12 21 14 10 23

7 13 20 15 15 18

8 4 29 16 2 31

Zusammensetzung der 8 Paarungen bei Starterfeld von 16 Damen

Paarung Startnummer Startnummer

1 1 16

2 8 9

3 5 12

4 4 13

5 3 14

6 6 11

7 7 10

8 2 15

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12.2 Die Wettkämpfer erhalten die ihrer Platzierung im Qualilauf entsprechenden Startnummern 1 bis 32 (Herren)

bzw. 1 bis 16 (Damen) und behalten diese bis zum Ende des Wettkampfes. 12.2.1 Startreihenfolge gemäß obenstehender Gesamtübersicht von oben nach unten. Alle Paarungen fahren

nacheinander vorerst den ersten und nachher den zweiten Lauf. 12.2.2 Die niedrigere Startnummer absolviert zuerst den roten Kurs, die höhere den blauen Kurs. Im zweiten Lauf

wird getauscht. Die nachfolgende Zusammensetzung erfolgt aufgrund des Rasters. 12.2.3 Nach der ersten Runde sind die 16 Sieger qualifiziert, d.h. diejenigen, die in ihrer Gruppe den kleineren der

zwei Zeitunterschiede (oder zweimal die Zahl Null) erhalten haben oder die bessere Gesamtzeit beider Finalläufe erzielt haben.

12.2.4 Besteht das Starterfeld aus einer ungeraden Anzahl an Startern, darf der Starter gemäß seiner Startnummer

den Bewerb ohne Parallelläufer durchführen. Diese Regelung gilt auch, wenn nach dem 1. DG ein Läufer verletzungsbedingt ausscheidet.

12.3 Achtelfinale

Die 16 qualifizierten Wettkämpfer starten gemäß Gesamtübersicht paarweise von oben nach unten. Es gibt 8 Qualifizierte für die Viertelfinale. Die acht Verlierer erhalten alle denselben Rang (9.).

12.4 Viertelfinale Die 8 qualifizierten Wettkämpfer starten gemäß Gesamtübersicht. Die vier Verlierer erhalten alle denselben Rang (5.).

12.5 Halbfinale und Finale Die 4 qualifizierten Wettkämpfer starten gemäß Gesamtübersicht. Die Verlierer daraus starten vor dem Finale separat für den Rang 3 und 4 und zwar einen Durchgang. Im Anschluss daran starten die Finalisten einen Durchgang. Dann wiederum bestreiten die Halbfinalisten den zweiten Durchgang und dann die Finalisten ihren letzten Lauf.

12.6 Zeitgleichheit Sollten die Wettkämpfer in den Finalläufe nach beiden Läufen die gleiche Endzeit haben, dann kommt jener weiter, welcher in der Quali die bessere Endzeit hatte. Bei Zeitgleichheit in den Qualiläufen erhält der Wettkämpfer mit der höheren Startnummer den besseren Rang. 13 Kontrolle der Durchgänge

Die Torrichter werden auf den beiden äußeren Seiten der Strecken platziert. Sie erhalten eine Fahne, deren Farbe mit derjenigen des von ihnen überwachten Kurses übereinstimmt (blau oder rot), um damit jedem in dem von ihnen kontrollierten Abschnitt begangenen Fehler sofort der Jury anzeigen zu können. In der Mitte des Kurses steht jeweils ein Jurymitglied und beurteilt das berechtigte oder unberechtigte Heben einer roten oder blauen Torrichterflagge auf seine Richtigkeit und bestätigt die Disqualifikation des Wettkämpfers.

14 Disqualifikation / Nicht im Ziel (DNF)

In folgenden Fällen erfolgt eine Disqualifikation: - Fehlstart, - Wechsel von einem Kurs in den andern, - Behinderung des Gegners, freiwillig oder unfreiwillig, - ein Tor nicht korrekt passieren, - die Rodel entspricht nicht den Bestimmungen der geltenden ISSUR, - der zur Verfügung gestellte Expander wird nicht verwendet.

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14.1 Der Wettkämpfer, der während des ersten Laufs disqualifiziert wird oder diesen nicht beendet (DNF), wird den zweiten Laufs mit einer Penaltyzeit starten (siehe 14.3). Der Wettkämpfer der während des zweiten Laufs disqualifiziert wird oder diesen nicht beendet ist ausgeschieden.

14.1.1 Wenn beide Wettkämpfer den zweiten Lauf nicht beenden, zählt das Resultat des ersten Laufes. Falls beide im ersten Lauf disqualifiziert wurden oder diesen nicht beendet haben, kommt der Wettkämpfer, welcher im zweiten Lauf die größere Distanz zurückgelegt hat, in die nächste Runde.

14.2 Alle Wettkämpfer erhalten bei der Ausgabe der Startnummer einen Expander für den Wettkampf zur

Verfügung gestellt. Der Expander muss an der Rodel und am Athleten befestigt werden. Erfolgt der Auftransport, mittels eine Liftes, ist der Expander auch während des Auftransportes ordnungsgemäß zu tragen. Wird der Expander nicht verwendet oder nicht ordnungsgemäß befestigt (die Verbindung Rodel – Athlet muss definitiv bestehen) hat dies unverzüglich eine Disqualifikation zur Folge, rückwirkend auf alle Läufe inklusive der Qualifikation und nicht erst ab dem Zeitpunkt des Vergehens. Diese Disqualifikation, kann nicht mit einer Zeitstrafe aufgehoben werden. Der Athlet, wird aus allen Wertungen gestrichen. Der direkte Gegner, in der darauffolgende Runde bzw. Lauf auf welchen, der betroffene Athlet trifft, erhält ein entsprechendes Freilos. Eine neu Austragung der bereits gefahren Runden ist ausgeschlossen.

14.3 Penaltyzeit

Beendet ein Läufer den 1. DG mit dem Zielstatus DIS oder NIZ so erfolgt die Wertung dieses Laufes mit der Penaltyzeit. Grundlage für die Berechnung der Penaltyzeit ist die Bestzeit in der Wertungsklasse. Bestzeit (Qualilauf) in der Wertungsklasse + 20% Zeitzuschlag (Zeitzuschlag gerundet auf Sekunden) ergeben die Penaltyzeit.

14.3.1 Berechnung des Zeitzuschlages in Sekunden:

Laufzeit von bis Zeitzuschlag 20,00 24,99 + 4,0 25,00 29,99 + 5,0 30,00 34,99 + 6,0 35,00 39,99 + 7,0 40,00 44,99 + 8,0 45,00 49,99 + 9,0 50,00 54,99 + 10,0