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Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002 1
Jahresbericht2002
der GewerbeaufsichtSachsen-Anhalt
Ministerium für Gesundheit und Soziales
– Landesamt für Verbraucherschutz–
– Fachbereich Arbeitsschutz –
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 20022
Schriftleitung
Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dessau
Fachredaktion/Autoren
Dipl.-Ing. Udo Baartz, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle
Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 55, Magdeburg
Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dr. rer. nat. Gerhard Greune, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dipl.-Ing. Peter Hofmann, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle
Dipl.-Phys. Jochen Krause, Ministerium für Gesundheit und Soziales, Referat 42, Magdeburg
Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dessau
Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dipl.-Phys. Klaus Machlitt, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle
Dr.-Ing. Jost Melchior, Landesamt für Verbraucherschutz, Halle
Dr. med. Jürgen Otto, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 52, Dessau
Dipl.-Ing. Holger Scheil, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dr. Reinhard Scheunpflug, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle
Dr. rer. nat. Bernhard Schicht, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Schmalfuß, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 56, Stendal
Dipl.-Ing. (FH) Peter Schulze, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dipl.-Chem. Gerhard Soffner, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dipl.-Ing. Andrea-Leonore Wendenburg, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Dipl.-Pharm. Petra Willmann, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 56, Stendal
Dipl.-Phys. Otfried Zerfass, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau
Zusammenfassung und Redaktion
Dipl.-Chem. Klaus-Detlev Günther, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Dezernat 14,
Dessau
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002 3
VORWORT
Gerry Kley
Minister für Gesundheit und Sozialesdes Landes Sachsen-Anhalt
Die Wirtschaft des Landes Sach-sen-Anhalt ist geprägt durch kleineund mittlere Unternehmen (KMU).Mehr als 59% aller Beschäftigtenarbeiten in Unternehmen mit weni-ger als 100 Mitarbeitern. Mit dieserVerteilung verbindet sich ein sehrhoher Anteil an kleinen und Kleinst-unternehmen. Diese Struktur derWirtschaft wird begleitet durch denglobalen Wandel in der Arbeitswelt,der die Organisation der Arbeit er-heblich verändert. Arbeitszeit,Arbeitsort und Beschäftigungsver-hältnisse wechseln in immer kürze-ren Abständen, Arbeitsanforde-rungen werden komplexer.
Das bedeutet auch für die Ebeneder Arbeitsschutzverwaltung desFachbereiches 5 des Landesamtesfür Verbraucherschutz sich diesenEntwicklungen zu stellen. Mit aus-schließlich klassischen Revisions-konzepten lassen sich Formen vonflexibler Arbeitszeit, flexibler Arbeits-orte und flexiblen Arbeitsanforder-ungen mit wechselnden Gefähr-dungspotentialen nicht mehr fassen.
Der sich abzeichnende Trendvom Festangestellten hin zu Sub-unternehmen, Vertragsarbeitern,Consultants, Freelancer, Zeitarbei-tern oder selbständigen Projekt-
Durch eine intensive Befassung mitberufsgruppenspezifischen Fragen,die zum Teil deutlich über das beiRegelrevisionen zur Anwendung ge-langende Niveau hinaus gehen,kann die Arbeits- und Gesundheits-schutzsituation in den untersuchtenBerufsgruppen zutreffend erfasstund verbessert werden.
Mit dieser neuen Überwachungs-und Beratungsstrategie könnenzielgruppenorientierte Maßnahmenfür die Gestaltung von menschen-gerechterer Arbeit abgeleitet wer-den. Auch die Initiierung von Pro-zessen des Gesundheitsmanage-ments in diesen kleinen Unterneh-men lässt sich durch die Arbeits-schutzverwaltung des LSA realisie-ren. Diese modernen Formen desArbeits- und Gesundheitsmana-gements sowohl in der Arbeit derVerwaltung wie in den Betrieben die-nen nicht nur der Erhaltung der Ar-beitsfähigkeit der Mitarbeiter undMitarbeiterinnen, sondern tragendarüber hinaus zur Wettbewerbs-fähigkeit der KMU im LSA bei.
Gleichzeitig bilden diese Vorge-hensweisen auch die Gesundheits-ziele des LSA ab, die durch das MSentwickelt und gesetzt werden. Be-standteil der Gesundheitsziele sindu.a. Strategien, die auf die Gesunder-haltung der Beschäftigten in unse-ren Betrieben ausgerichtet sind.
Im Jahresbericht sind die vielfäl-tigen Aktivitäten der Arbeitsschutz-verwaltung dargestellt. Alle zeigen,wie der Wandel in der Arbeitsweltdurch die Arbeitsschutzverwaltungerfasst, begleitet und mitgestaltetwird. Dafür sage ich allen Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern meinenherzlichen Dank.
arbeitern wird begleitet vom ständi-gen Wechsel der Arbeitsorte und somit der Konfrontation mit neuenArbeitsanforderungen und Gefähr-dungen an wechselnden Arbeitsplät-zen. Um diese Situation angemes-sen zu bewerten, wurde ein neuesErhebungsinstrument für die Arbeitan nichtstationären Arbeitsplätzenentworfen und in der Praxis erprobt.
Dieses Instrument für nicht-stationäre Arbeitsplätze enthält so-wohl Rechtsvorschriften, orientie-rende Elemente der Bewertung alsauch Befragungsmodule zur psy-chischen Belastung der Beschäftig-ten und zielt darauf, den Arbeitge-ber bei seinen Pflichten umfassendzu beraten, zu unterstützen und dieBeschäftigten für ein gesundheits-gerechtes Verhalten bei ihrer Tätig-keit zu sensibilisieren. Einsatzfelderdieser Methode waren zunächst dieBereiche der ambulanten Pflege,Hausmeisterdienste und die Schäd-lingsbekämpfung.
Die Ergebnisse zeigen, dass dieuntersuchten Berufsgruppen ein-schätzen, dass nichtstationäre Ar-beitsplätze eher die Chance desselbständigen Arbeitens, der hohenFlexibilität und eines entsprechen-den Handlungs- und Entschei-dungsspielraumes bieten. Die Be-anspruchungen durch ständig wech-selnde Arbeitsumgebung und Ar-beitsbedingungen traten somit in denHintergrund. Für die Unternehmenin diesen Bereichen ist eine Bera-tung zu Fragen der Arbeitssicher-heitsorganisation besonders wich-tig, damit auch alle betrieblichenRegelungen die Beschäftigten amnichtstationären Arbeitsplatz errei-chen.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 20024
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ........................................................................................................................................................................................ 3
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................... 6
Zur Situation im Arbeitsschutz – Anforderungen, Ergebnisse, Tendenzen –
Neuorganisation der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt ........................................................................................ 8
Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt ............................................................................................................................................. 9
Arbeitsschutz als integraler Bestandteil des Verbraucherschutzes
Wo können zukünftig weitere Aufgaben der Arbeitsschützer im Rahmen des Verbraucherschutzes liegen?
Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt rückläufig ......................................................................................................................... 10
Erstmalig Arbeitsschutzpreises in Sachsen-Anhalt vergeben .............................................................................................. 11
Absturzsicherung – ein Dauerbrenner im Arbeitsschutz ..................................................................................................... 12
Arbeitsstand für Diesellokomotiven
Arbeitsstand für Ausrüstungsarbeiten an Aufliegerbehältern
Absturzsicherung bei der Kommissionierung von Waren
Abbruch bzw. Rückbau von leerstehendem Wohnraum ....................................................................................................... 14
Medizinproduktesicherheit ...................................................................................................................................................... 15
Pflegebetten
Anlagensicherheit .................................................................................................................................................................... 16
Erweiterte Anforderungen an Druckbehälter in Kälteanlagen
Dieselkraftstofftankstellen in landwirtschaftlichen Unternehmen
Schaden an einem Dreizuggroßwasserraumkessel der Gruppe IV (Spitzenkessel)
Strahlenschutz ......................................................................................................................................................................... 17
Gefahrstoffe ............................................................................................................................................................................. 18
Biologische Arbeitsstoffe ........................................................................................................................................................ 19
Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten in Kfz-Werkstätten und Kfz-Verwertungsbetrieben .................................. 20
Sozialer Arbeitsschutz ............................................................................................................................................................. 21Schwerpunktkontrolle Ausnahmegenehmigungen nach dem ArbZGJugendarbeitsschutzgesetzKinderarbeitGesundheitliche Betreuung von jugendlichen BeschäftigtenLadenschlussgesetzMutterschutzMitarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Gewerblicher Personen- und Güterverkehr ........................................................................................................................... 23
Gefahrguttransport
Medizinischer Arbeitsschutz ................................................................................................................................................... 24
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land
Aus den Augen – aus dem Sinn? Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen ....................... 26
Ausgangspunkt und Aufgabenstellung ...................................................................................................................................... 26
Auswahl der Berufsgruppen ...................................................................................................................................................... 26
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002 5
Methodisches Vorgehen ........................................................................................................................................................... 27
Durchführung der Sonderaktion ................................................................................................................................................ 28Information beteiligter DritterRevisionen am BetriebssitzRevisionen am nichtstationären ArbeitsplatzBefragung der Beschäftigten
Auswertung ............................................................................................................................................................................... 29
Schlussfolgerungen und Maßnahmen ...................................................................................................................................... 29Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes .......................................................................................................... 29
Ambulante PflegeDienstleistungen in Haus, Hof und GartenSchädlingsbekämpfung/ Begasung/ HolzschutzZusammenfassung für nichtstationäre Arbeitsplätze
Weiterentwicklung der Überwachungs- und Beratungsstrategie ........................................................................................... 33
Marktüberwachung bei Herstellern von Aufzügen und elektrischen Betriebsmitteln ......................................................... 35
Aufzüge ..................................................................................................................................................................................... 35Ausgangspunkt ...................................................................................................................................................................... 35Durchführung ......................................................................................................................................................................... 35Ergebnisse der Kontrolle ....................................................................................................................................................... 35
KonformitätserklärungBetriebsanleitungEinsichtnahme in Prüfunterlagen der benannten Stelle
Schlussfolgerungen und Maßnahmen ................................................................................................................................... 37
Elektrische Betriebsmittel .......................................................................................................................................................... 37Ziele und Durchführung ......................................................................................................................................................... 37Schlussfolgerungen und Maßnahmen ................................................................................................................................... 38
Arbeitssicherheit bei der Großinstandsetzung der Raffinerie der MIDER GmbH ................................................................ 39
Die Raffinerie ............................................................................................................................................................................ 39
Die Vorbereitung ....................................................................................................................................................................... 39
Der Stillstand ............................................................................................................................................................................. 40
Resümee ................................................................................................................................................................................... 42
Anhang
Tabellen/Verzeichnisse
Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehörden ................................................................................................................. 44
Tabelle 2 Betriebe und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich ......................................................................................... 44
Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben ............................................................................................................................. 46
Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen außerhalb des Betriebes ........................................ 45
Tabelle 3.3 Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst ......................................................................................................... 45
Tabelle 4 Tätigkeiten und Beanstandungen im Außendienst ............................................................................................. 50
Tabelle 5 Tätigkeiten und Vorgänge im Innendienst .......................................................................................................... 51
Tabelle 6 Überprüfungen nach dem Gerätesicherheitsgesetz ........................................................................................... 52
Tabelle 7 Dienstgeschäfte und Tätigkeiten des gewerbeärztlichen Dienstes .................................................................... 53
Tabelle 8 Begutachtete Berufskrankheiten ........................................................................................................................ 54
Verzeichnis 1 Bezeichnungen und Anschriften der Dienststellen ............................................................................................. 56
Verzeichnis 2 Veröffentlichungen .............................................................................................................................................. 57
Informationsmaterialien der Gewerbeaufsicht .......................................................................................................................... 58
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 20026
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis der im Jahresbericht verwendeten Abkürzungen – alphabetisch geordnet
ArbSchG ...... Arbeitsschutzgesetz
ArbZG .......... Arbeitszeitgesetz
BAM ............. Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung
BAuA ............ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin
BErzGG........ Bundeserziehungsgeldgesetz
BioStoffV ...... Verordnung über Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischenArbeitstoffen
BK ................ Berufskrankheit
BMA ............. Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-nung
CE ................ Europäische Kennzeichnung, Konformi-tätszeichen
DDT .............. (1,1,1-Trichlor-2,2-bis (4-chlor-phenyl)ethan)
EG ................ Europäische Gemeinschaft
EU ................ Europäische Union
EWR ............. Europäischer Wirtschaftsraum
FB ................ Fachbereich
FTB .............. Ein Standard für die Übertragung von Nach-richten zwischen PCs
GAA ............. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt/ Staat-liche Gewerbeaufsichtsämter
GDL .............. Gefahrstoffdatenbank der Länder
GenTG ......... Gentechnikgesetz
GK ................ Größenklasse bei Betriebsgrößen
..................... GK 1: 1.000 und mehr BeschäftigteGK 2: 200 bis 999 BeschäftigteGK 3: 20 bis 199 BeschäftigteGK 4: 1 bis 19 BeschäftigteGK 5: ohne Beschäftigte
GSG ............. Gerätesicherheitsgesetz
GSGV ........... Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz
IFAS ............. Informationssystem Arbeitsschutz
JArbSchG .... Jugendarbeitsschutzgesetz
LAS .............. Landesamt für Arbeitsschutz Sachsen-Anhalt
LASI ............. Länderausschuss für Arbeitsschutz undSicherheitstechnik
LAV .............. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
LHO .............. Landeshaushaltordnung
Lindan .......... (γ-1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan)
LSA .............. Land Sachsen-Anhalt
LUA .............. Landesuntersuchungsamt für Gesundheits,-Umwelt- und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
MPG ............. Medizinproduktegesetz
MLU ............. Ministeriumfür Landwirtschaft und UmweltSachsen-Anhalt
MS ................ Ministerium für Gesundheit und SozialesSachsen-Anhalt
MuSchG ....... Mutterschutzgesetz
PCB .............. Polychlorierte Biphenyle
RB ................ Regionalbereich
RKI ............... Robert-Koch-Institut
SANA ........... Sonderaktion „Sicherheit und Gesundheits-schutz an nichtstationären Arbeitsplätzen
SprengG....... Sprengstoffgesetz
StrlSchV ....... Strahlenschutzverordnung
TKW ............. Technischer Kontrollwert
TRB .............. Technische Regeln für Druckbehälter
TRBA ........... Technische Regeln für Biologische Arbeits-stoffe
TRGS ........... Technische Regeln für Gefahrstoffe
Zur Situation im Arbeitsschutz 7
– Anforderungen, Ergebnisse, Tendenzen –
Dipl.-Ing. Günther Laux
Zur Situationim Arbeitsschutz
8 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Dezernat 21Grundsatzfragen, Gesundheits-statistik, Weiter- und Fortbildungim ÖGD
Dezernat 22Epidemiologie; Impfschutz,Umwelthygiene, Umweltmedizin
Dezernat 23Wasserhygiene
Dezernat 24Krankenhaushygiene
Dezernat 25Bakteriologie, Parasitologie,Mykologie
Dezernat 26Virologie, Infektionsimmunologie
Dezernat 27Molekularbiologie, Infektketten-diagnostik, Tuberkulose
Dezernat 28Medizinische Mikrobiologie
Dezernat 29Arzneimittelprüfstelle
Dr.-Ing. Jost Melchior
Neuorganisation der Arbeitsschutzverwaltungin Sachsen-Anhalt
Nach dem Regierungswechsel in Sach-sen-Anhalt im April 2002 hat die CDU-
FDP-Koalition in ihrer Koalitionsver-einbarung eine Veränderung von Res-sortzuständigkeiten beschlossen. So wur-
de die Verantwortlichkeit für den gesund-heitlichen Verbraucherschutz vom Mi-nisterium für Landwirtschaft und Umwelt
(MLU) auf das Ministerium für Gesund-heit und Soziales (MS) und die Zu-ständigkeit für die Arbeitsmarktpolitik vom
Sozialministerium auf das Ministeriumfür Wirtschaft und Arbeit übertragen.
Am 4. Oktober 2002 hat die Landesre-
gierung beschlossen, ein Landesamt fürVerbraucherschutz (LAV LSA) mit Sitzin Halle als obere Landesbehörde zu
errichten (Organigramm s. Abb. 1.1). Essoll im Verlaufe des Jahres 2003 ineinen Landesbetrieb nach § 26 LHO
überführt werden.Das Landesamt geht aus den Fach-
bereichen Gesundheit/Hygiene/Epide-
miologie, Lebensmittelsicherheit undVeterinäruntersuchungen/Veterinärepi-
demiologie des bisherigen Landes-untersuchungsamtes für Gesundheits-,
Umwelt- und Verbraucherschutz (LUA)sowie dem Landesamt für Arbeitsschutz(LAS) und den 6 Staatlichen Gewerbe-
aufsichtsämtern (GAA) hervor.Der Bereich Arbeitsmarktförderung –
bisher Bestandteil des LAS – wird auf
das Regierungspräsidium Dessau undspäter auf das ab 01. 01. 2004 zu bilden-de Landesverwaltungsamt übertragen.
Der bisher zum LUA gehörende Be-reich Umweltuntersuchungen geht aufdas Landesamt für Umweltschutz und
der Bereich Landwirtschaftliche Unter-suchungen – einschließlich der Futter-mitteluntersuchungen – auf die Landes-
anstalt für Landwirtschaft und Garten-bau über.
Das LAV unterliegt der Dienstaufsicht
des MS und – entsprechend der jeweili-gen Ressortzuständigkeit – der Fachauf-sicht des MS (für die Fachbereiche (FB) 1,
2, 3, 5 und Teile des FB 4) sowie des MLU(für den überwiegenden Teil des FB 4).
Im LAV sind die FB 2, 3 und 4 für ganzSachsen-Anhalt zuständig und arbeiten
eng mit den Vollzugsbehörden der Land-kreise und kreisfreien Städte (Gesund-heitsämter, Veterinärämter) zusammen.
Im FB 5 sind die Regionalbereiche (RB,bisher GAA) für den Vollzug zuständig.Dabei betreut
• der RB West (Halberstadt) die Land-kreise Aschersleben-Staßfurt, Halber-stadt, Quedlinburg und Wernigerode,
• der RB Ost (Dessau) die Stadt Des-sau sowie die Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg, Bitterfeld, Köthen
und Wittenberg,• der RB Mitte (Magdeburg) die Stadt
Magdeburg sowie die Landkreise Bör-
dekreis, Ohrekreis und Schönebeck,• der RB Nord (Stendal) die Landkreise
Altmarkkreis Salzwedel, Stendal und
Jerichower Land sowie• der RB Süd (Halle) die Stadt Halle
sowie die Landkreise Mansfelder Land,
Merseburg-Querfurt, Saalkreis, San-gerhausen, Weißenfels und den Bur-genlandkreis.
Abb. 1.1 Struktur des neugegründeten Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt(Stand 31. März 2003, *) vorbehaltlich der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes)
Präsident/in*)Qualitätsmanagement, Controlling, Projektmanagement, Zertifizierung
Fachbereich 2Gesundheit, Hygiene,Epidemiologie(Magdeburg)
Fachbereich 3Lebensmittelsicherheit
(Halle/Saale)
Dezernat 30Fleisch, Fisch und -erzeugnisse,Abklärung lebensmittelbedingterErkrankungen
Dezernat 31Milch, Milcherzeugnisse, Speise-eis, Lebensmittelmikrobiologie
Dezernat 32Gentechnisch veränderte Lebens-mittel, spezifische Mikrobiologie
Dezernat 33Lebenmittel für besondereErnährungsformen,Nahrungsergänzungsmittel
Dezernat 34Obst- und Gemüseerzeugnisse,Brot- und Backwaren, Süßwaren
Dezernat 35Wein, alkoholische Getränke
Dezernat 36Fette, Öle, Getreide und Feinkost-erzeugnisse, Fertiggerichte
Dezernat 37Frischobst, Frischgemüse,Rückstände und Kontaminanten
Dezernat 38Bedarfsgegenstände, kosmetischeMittel
Dezernat 39Fleisch- und Milchhygiene
Fachbereich 1Allgemeine Verwaltung
(Halle/Saale)
Dezernat 11Organisation, Liegenschaftswesen,Innere Dienste
Dezernat 12Rechts- und Personalan-gelegenheiten
Dezernat 13Haushalt, Rechnungswesen
Dezernat 14Informationstechnik
Fachbereich 4Veterinäruntersuchungen,Veterinärepidemiologie(Stendal)
Dezernat 41Morphologische und elektronenmik-roskopischeTierseuchendiagnostik
Dezernat 42Mikrobiologische undparasitologischeTierseuchendiagnostik, Futtermittel-untersuchung
Dezernat 43Serologische Tierseuchen-diagnostik, Wiederkäuervirologie
Dezernat 44Virologische Tierseuchendiagnostikund Schweine-, Pferde-, Geflügel-und Kleintiervirologie
Dezernat 45Molekularbiologische Tierseuchen-diagnostik, Fischvirologie
Dezernat 46Epidemiologie, Tierseuchen-bekämpfung, Tierschutz
Dezernat 47Rückstandskontrollen, Pharmakolo-gisch wirksame Stoffe
Dezernat 48Umweltkontaminanten,Radioaktivitätsuntersuchungen,Veterinärtoxikologie
Fachbereich 5Arbeitsschutz
(Dessau)
Dezernat 51Grundsatzfragen
Dezernat 52Fachdienste
Dezernat 53Gewerbeaufsicht - RegionalbereichWest (Halberstadt)
Dezernat 54Gewerbeaufsicht - RegionalbereichOst (Dessau)
Dezernat 55Gewerbeaufsicht - RegionalbereichMitte (Magdeburg)
Dezernat 56Gewerbeaufsicht - RegionalbereichNord (Stendal)
Dezernat 57Gewerbeaufsicht - RegionalbereichSüd (Halle/Saale)
Zur Situation im Arbeitsschutz 9
Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt
Dipl.-Ing. Günther Laux
Arbeitsschutz als integraler Be-standteil des VerbraucherschutzesArbeitsschutz ist ein Kernelementstaatlicher Sozialpolitik und leistet ei-nen zentralen Beitrag zur Gewährleis-
tung menschengerechter, gesund-heitsförderlicher und sozialer Arbeits-und Lebensbedingungen. Im Mittel-
punkt des Arbeitsschutzes steht dieGesundheit der Beschäftigten am Ar-beitsplatz bzw. bei der Arbeit.
Doch die Arbeitsschutzbehörden desLandes Sachsen-Anhalt decken auchweitergehende Schutzaspekte ab. Sie
haben auf Grund der technischen undverwaltungsrechtlichen Kenntnisse ih-rer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auch Kompetenzen, die für eine effek-tive und effiziente Wahrnehmung ak-tueller Aufgaben im Verbraucherschutz
erforderlich sind.Typische Arbeitsfelder dabei betref-
fen z. B. die Bereiche Arbeitsmittel,
Anlagen, Stoffe und Zubereitungen,Sprengstoffe, Strahlenschutz und Ar-beitszeit. Die Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter der Arbeitsschutzverwaltunghaben dafür Kompetenzen aufgebautund benötigen diese, da in den ange-
führten Bereichen die Sicherheit undder Schutz der Beschäftigten an ihremArbeitsplatz eine zentrale Bedeutung
hat.Mit den Maßnahmen zum Schutz
der Beschäftigten wird aber vielfach
auch die Sicherheit und der Schutz derGesundheit von Verwendern sicher-gestellt, und zwar auch dann, wenn sie
nicht unmittelbar in einem Beschäfti-gungsverhältnis stehen. Beispiels-weise dient die sichere technische Ge-
staltung von Geräten auch dem Ver-braucherschutz. Hier übernimmt diestaatliche Arbeitsschutzverwaltung die
Aufgabe eines Marktüberwachers.Im Bereich der Anlagensicherheit
kommt die sichere technische Gestal-
tung und der sichere Betrieb der Anla-gen nicht nur den dort Beschäftigten,
sondern auch Dritten zugute. Markt-kontrollen haben gezeigt, dass eine
Reihe von Produkten bemängelt wer-den mussten, von denen Gefahrenausgehen. So konnte man beispiels-
weise von einigen elektrischen Gerä-ten, wie Leuchten, Lichterketten,Zeitschaltuhren, aber auch von elek-
trischen Kabeln einen Stromschlag be-kommen. Bei einer Reihe von Spielsa-chen bestand die Gefahr, dass Klein-
kinder durch das Verschlucken vonkleineren Teilen ersticken. Auch be-stimmte Lampenöle können für Kinder
gefährlich sein. Sie sind giftig, sehenaber aus wie Limonade.
Deshalb sind die Arbeitsschutz-
behörden des LSA in verstärktem Ma-ße aufgefordert, eine qualifizierte, an-gemessene und wettbewerbsneutrale
Marktüberwachung zu realisieren, umLeben und Gesundheit der Verbrau-cher bzw. Verwender zu schützen.
Wo können zukünftig weitereAufgaben der Arbeitsschützer imRahmen des Verbraucherschutzesliegen?In einem Entwurf hat der Länderaus-
schuss für Arbeitssicherheit und Si-cherheitstechnik (LASI) ein erstes Stra-tegiepapier erarbeitet. Danach wird das
Spannungsfeld von betrieblichem Ge-sundheitsschutz, Sicherheitstechnik,sozialen Arbeitsbedingungen und Ver-
braucherschutz die künftige Aufgaben-wahrnehmung prägen. Über die vor-handenen Schnittstellen hinaus wer-
den auf der Grundlage der vorhande-nen Kompetenzen der Arbeitsschutz-behörden weitere Aufgaben an Be-
deutung gewinnen.Im o. g. Entwurf eines Strategie-
papiers des LASI werden solche Stich-
worte wie Telearbeit oder Selbständi-ge genannt. Durch eine veränderteArbeitswelt werden diese Bereiche
weiter an Bedeutung gewinnen. Soverwischen sich die Grenzen zwischen
dem dienstlichen und privaten Arbeits-platz, zwischen selbständigen und
abhängigen Arbeitsverhältnissen. Zu-künftig muss sichergestellt werden,dass für all diejenigen, die arbeiten,
egal ob Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer, Selbständige oder Private,eine menschen- und gesundheits-
gerechte Gestaltung der Arbeit undUmgebung an den Arbeitsplätzen auchin allen Lebensbereichen gewährleis-
tet ist.Dabei müssen sich die technischen,
ergonomischen und gestalterischen
Anforderungen aus Sicht des Arbeit-nehmerschutzes und des Verbraucher-schutzes angleichen. Das verbinden-
de Element zwischen dem klassischenArbeitsschutz und dem klassischenVerbraucherschutz ist die Gesundheit.
In Anlehnung an die WHO-Definitionist Gesundheit die Voraussetzung fürpersönliche Zufriedenheit sowie die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,also mehr als nur die Abwesenheit vonKrankheit.
Deshalb geht das Strategiepapierdes LASI davon aus, dass es Ziel jederverantwortungsvollen Politik ist, die
Menschen vor Gesundheitsrisiken zuschützen und die Gesundheit in allenLebensbereichen zu fördern.
Eine in diesem Sinne umfassendeGesundheits-, Sozial- und Verbrau-cherschutzpolitik muss auf den gan-
zen Menschen in allen Lebensbe-reichen ausgerichtet sein. Deshalb hatdie Landesregierung Sachsen-Anhalts
am 4. Oktober 2002 den Beschlussgefasst, ein Landesamt für Verbrau-cherschutz zu bilden. Neben den Fach-
bereichen “Gesundheit, Hygiene, Epi-demiologie”, “Lebensmittelsicherheit”und “Veterinäruntersuchungen, Vete-
rinärepidemiologie” ist der Fachbereich“Arbeitsschutz” ein wichtiger integra-ler Bestandteil dieses neuen Landes-
amtes.
10 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Einen Schwerpunkt in der Arbeit derGewerbeaufsicht stellte, trotz rückläufi-
ger Tendenz, die Verfolgung des Unfall-geschehens dar. Die Anzahl der tödli-chen Arbeitsunfälle im Zuständigkeits-
bereich der Gewerbeaufsicht sank imVerhältnis zu den vergangenen Jahrenauf den niedrigsten Stand (Abb. 1.2).
Im LAS wurde zentral für das LandSachsen-Anhalt die Statistik aller in denZuständigkeitsbereich der Gewerbeauf-
sicht fallenden tödlichen Arbeitsunfällegeführt. Parallel dazu erfasst die Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-
medizin (BAuA) zeitnah bundesweit sta-tistische Angaben aus den Unfalldatender staatlichen Arbeitsschutzbehörden
der Bundesländer und der Träger dergesetzlichen Unfallversicherungen, sodass ein Datenabgleich der Statistiken
immer erfolgen kann.Die Statistik der BAuA erfasst tödli-
che Arbeitsunfälle auf eigenem oder
fremdem Betriebsgelände sowie aufBaustellen als auch tödliche Wege-unfälle und Arbeitsunfälle im öffentli-
chen Straßenverkehr.Unterschieden werden die für den
Unfallort unterschiedlichen Zuständig-
keiten, wie z. B. staatliche Arbeitsschutz-behörde/Gewerbeaufsichtsamt, Berg-amt oder Eisenbahn-Bundesamt.
Weiteres Erfassungskriterium ist derStatus der Verunfallten, also Beschäf-tigter im Sinne des Arbeitsschutzge-
setzes, Unternehmerin oder Unterneh-mer bzw. Selbständiger oder – speziellim Bereich der Landwirtschaftlichen Be-
rufsgenossenschaften – das mithelfen-de Familienmitglied.
Die Statistik der BAuA wies für das
Jahr 2002 für Sachsen-Anhalt insge-samt 27 tödliche Unfälle auf. Bei An-satz der genannten Filterkriterien ent-
fielen auf den Zuständigkeitsbereichder Gewerbeaufsichtsverwaltung 10tödliche Arbeitsunfälle, wobei 5 Be-
schäftigte davon auf Baustellen ver-starben.
Die übrigen in der BAuA-Statistik er-
fassten 17 Ereignisse teilen sich wiefolgt auf:
• 10 tödliche Wege- bzw. Arbeitsunfäl-le im öffentlichen Straßenverkehr im
Zuständigkeitsbereich der Polizei,• zwei im Zuständigkeitsbereich des
Eisenbahnbundesamtes,
• eines im Zuständigkeitsbereich desBergamtes,
• eines im Zuständigkeitsbereich des
Schifffahrtsamtes und• drei tödlich verunfallte Personen aus
der Gruppe der Unternehmer, Selb-
ständigen bzw. mithelfenden Famili-enangehörigen.
Eine häufige Ursache für tödliche Ar-
beitsunfälle im Jahr 2002 waren umkip-pende, also unzureichend gesicherteBauteile, die zu demontieren bzw. zu
transportieren waren. Drei Beschäftig-te verunfallten auf diese Weise tödlich.
Speziell bei den tödlichen Baustellen-
unfällen lag der Schwerpunkt bei denAbsturzunfällen.
Ein Beschäftigter stürzte bei Abbruch-
arbeiten ab, als er den angefallenenBauschutt beräumen wollte. In diesemFall fehlte die Absturzsicherung.
Ein weiterer Absturzunfall auf einerBaustelle ereignete sich auf Grund ei-nes zu großen Abstandes der Holme
bei einem Geländer.Auf einer Demontagebaustelle, auf der
Brennschneidarbeiten ausgeführt wur-
den, fiel das abgetrennte und nicht gesi-cherte Bauteil auf den Beschäftigten. An
den Folgen verstarb der Verunfallte.Ebenso kam es auf Grund der Verlet-
zung grundlegender Vorschriften zumBetreiben von elektrischen Betriebs-mitteln auf Baustellen zu einem tödli-
chen Arbeitsunfall. Eine fehlerhaft undunvorschriftsmäßig installierte Bau-stromversorgung führte zum tödlichen
Stromschlag, in dessen Folge der Be-schäftigte von dem mangelhaften Ge-rüst stürzte.
Auf einer Straßenbaustelle wurde einBeschäftigter durch einen LKW über-fahren, weil eine durch Betonschneid-
arbeiten entstandene Staubwolke demFahrer die Sicht einschränkte.
Die übrigen fünf tödlichen Arbeitsun-
fälle ereigneten sich in Betrieben.• In einem Fall stürzte ein Beschäftig-
ter von der Leiter.
• Drei Beschäftigte verstarben bei Ver-lade- bzw. Transportarbeiten. Zweidavon erlitten Verletzungen infolge
einer umstürzenden großen Stein-platte bzw. eines umkippenden gro-ßen Stahlbauteils. Ein dritter erstickte
in einem Kühlcontainer eines LKWsdurch Stickstoff, welcher als Kühlmittel-schleier zur Kühlung von Lebensmit-
teln verwendet wurde. Der Verunfalltebeachtete die nötige Nachlüftzeit nicht.
• Ein weiterer Beschäftigter verstarb an
den Folgen von Verbrennungen, dieer sich bei einer Verpuffung an einerHeizungsanlage zugezogen hatte.
Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt rückläufig
Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz
Abb. 1.2 Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt (Quellen: BAuA und Gewerbeaufsicht)
46
41
2729
23
15
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1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Tödliche Arbeitsunfälle bei betrieblicher TätigkeitDavon im Verantwortungsbereich der GewerbeaufsichtDavon auf Baustellen
Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt
Zur Situation im Arbeitsschutz 11
Erstmalig Arbeitsschutzpreis in Sachsen-Anhalt vergeben
Anlässlich des 4. ArbeitsschutztagesSachsen-Anhalt wurde am 18. Septem-
ber der erstmals ausgeschriebene undmit 5000 € dotierte Landespreis fürinnovative Konzepte zur Verbesserung
des Arbeitsschutzes vergeben.Gesundheitsminister Gerry Kley (FDP)
wertete den Beitrag des ausgezeichne-
ten Unternehmens WILO GmbH Be-triebsstätte Oschersleben als Beispieldafür, wie das unternehmerische Ziel
der Verbesserung der Wirtschaftlichkeitauch zu einer erheblichen Verbesse-rung der Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten führen kann (Abb. 1.3).Nach eigenen Angaben des Betrie-
bes führten wirtschaftliche Probleme
im Jahr 1999 zu einer Umgestaltungdes gesamten Produktionsprozesses:Logistische Abläufe, Fertigungsmetho-
den, Maschinenstandorte und Arbeits-platzgestaltungen wurden analysiertund neu gestaltet. Diese andauernde
ganzheitliche Betrachtung und Verbes-serung des Produktionsprozesses un-ter Einbeziehung der gesamten Beleg-
schaft ist in Wirtschaftskreisen als kon-tinuierlicher VerbesserungsprozessKVP bekannt.
Im Ergebnis dieser von rein wirtschaft-lichen Überlegungen bewirkten Ände-rungen des gesamten Produktionsab-
laufes wurden Produktivitätssteigeru-
gen von bis zu 100% erreicht bei gleich-zeitiger Verbesserung der Arbeitsbe-
dingungen. Das betrifft insbesonderedie ergonomische Arbeitsplatzgestal-tung, vermindertes Heben und Tragen
von Lasten, vermindertes Arbeiten inungünstigen Körperhaltungen, die Ver-kürzung von Transportwegen, die Ver-
ringerung von Unfallrisiken und nichtzuletzt die Beschreibung von Produk-tionsabläufen durch Standardmetho-
denblätter an jedem Arbeitsplatz.Dieses aus eigener Kraft in einem
70-köpfigen Unternehmen realisierte
Projekt kann beispielgebend sein füreine Vielzahl kleinerer und mittlerer Be-triebe. Die ausschließlich selbstfinan-
zierten Maßnahmen hatten nach Aus-sagen des Betriebes einen Umfang vonca. 38.000 €.
Weiterhin fanden die Leistungen derSchweißtechnischen Lehr- und Ver-suchsanstalt Halle und des Pechiney
Aluminium-Presswerkes Burg GmbHbesondere Beachtung.
Bei der “Integrierten Absaugung am
Hybrid-Schweißkopf” der Schweiß-technischen Lehr- und VersuchsanstaltHalle GmbH handelt es sich um die
technisch innovative Kombination zwei-er Schweißverfahren (Lichtbogen-Laser-strahl-Hybridschweißverfahren) in Ver-
bindung mit einer integrierten Schadstoff-
erfassung (Abb. 1.4): Der Einsatz desHybrid-Schweißkopfes bei der Bearbei-
tung von hochlegierten Stählen führt zursicheren Vermeidung von Gefahrendurch krebserregende Arbeitsstoffe bei
gleichzeitig verringerten Vorbereitungs-und Fertigungszeiten.
Als organisatorische Maßnahme ist
das integrierte Arbeitsschutzmanage-mentsystem im PECHINEY-Aluminium-presswerk Burg GmbH bemerkenswert.
Als Teil eines international agierendenKonzerns ist es dem Unternehmen inmehrjähriger Arbeit gelungen, den Ge-
sundheits- und Arbeitsschutz gleichbe-rechtigt in das Firmenselbstverständniseinzubeziehen. Gefährdungsbeurteilun-
gen, Unfallauswertung und Berücksich-tigung aller Hinweise der Beschäftigtenhaben zu einem beispielhaften Niveau
des Arbeits- und Gesundheitsschutzesgeführt.
Unter den weiteren eingereichten Ar-
beiten waren neben speziellen techni-schen und organisatorischen Lösun-gen auch zeitgemäße Verfahren zur
Vermittlung von Arbeitsschutz-Wissen.Die gute Resonanz auf die Ausschrei-
bung eines Arbeitsschutzpreises, es
wurden insgesamt 11 Projekte einge-reicht, hat den Gesundheitsministerveranlasst, den Preis für das Jahr 2004
erneut auszuloben.
Dipl.-Phys. Jochen Krause
Abb. 1.3 Medienresonanz auf die Übergabe des Arbeitsschutzpreises Abb. 1.4 Hybridschweißkopf mit Prozessdüse am Schweißroboter
12 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Absturzsicherung – ein Dauerbrenner im Arbeitsschutz
Dipl.-Phys. Klaus Machlitt
Trotz des Wandels der Arbeitsweltund der damit verbundenen tiefgrei-
fenden Änderungen in den Belastun-gen und Beanspruchungen am Ar-beitsplatz gibt es schon länger be-
kannte Schwerpunkte, die nach wievor die volle Aufmerksamkeit der Ge-werbeaufsicht verdienen. Das Unfall-
geschehen auf dem Bau, aber auchim verarbeitenden Gewerbe, imDienstleistungsbereich, im Handel
usw. verweist auf die Bedeutung derSicherung vor Absturzgefahren. Hier-zu wurden im ArbSchG und der
Arbeitsstättenverordnung eindeutigeRegelungen getroffen.
In der neuen Betriebssicherheits-
verordnung werden Mindestanforde-rungen für die Benutzung von Arbeits-mitteln definiert, die für Arbeiten an
hoch gelegenen Arbeitsplätzen be-reitgestellt werden.
In diesem Beitrag soll über Beispie-
le berichtet werden, wie gemeinsammit Unternehmen gute und sogar bei-spielhafte Lösungen gefunden wer-
den konnten.
Arbeitsstand für DiesellokomotivenIn einer Servicestelle für Diesellok-
instandsetzung im Aufsichtsbereichdes GAA Halle werden Loks der Bau-reihe BR 232 inspiziert, gewartet und
instandgesetzt. Hierzu müssen Arbei-ten in mehreren Ebenen, unter ande-ren auch auf Dachhöhe vorgenom-
men werden.Als Vorbereitung z. B. für einen Kom-
ponentenwechsel von Dieselmotoren,
Abgasturboladern, Zylindersätzenoder Generatoren müssen zunächstTeile des Lokdaches entfernt werden.
Beim Lösen von Befestigungen undbei Anschlagarbeiten muss das Dachbetreten werden.
Zur Verhinderung des Absturzeswurde ein Höhensicherungsgerät, dasin einer Laufschiene in Längsrichtung
über dem Lokdach angebracht ist, inVerbindung mit einem Auffanggurt alspersönliche Schutzausrüstung durch-
gesetzt (Abb. 1.4). Der Zugang erfolgtüber eine verfahrbare Leiter. Trotz-dem konnte diese Lösung weder das
Unternehmen noch die Gewerbeauf-sicht voll befriedigen, weil einerseits
kein kollektiv wirkender Schutz ge-währleistet war und andererseits ge-
wisse Behinderungen und Verzöge-rungen bei der Arbeit auftraten.
Im Ergebnis wurde ein Arbeitsstand
für die gleichzeitige Arbeit in 3 Ebe-nen konzipiert und gebaut, bei des-sen Detailplanung eine enge Abstim-
mung mit der Gewerbeaufsicht statt-fand.
Der genau an den Loktyp angepass-
te Arbeitsstand war so erfolgreich, dasser als für Muster für alle künftigen Neu-bauten von Werkstätten im Bereich
DB Cargo dient (Abb. 1.5).Folgendes wurde erreicht:
• Sicherheit gegen Absturz bei Arbei-
ten auf dem Dach nach außen undbei abgenommenen Dachteilenauch nach innen,
• Vermeidung von Zwangshaltungdurch aufgeständertes Gleis und Ar-beit in Sichthöhe der Radsätze,
• sicherer Zugang über Treppen zuallen Ebenen,
• Produktivitätsvorteil durch gleichzei-
tige, unbehinderte und sichere Ar-beit in 3 Ebenen.
Abb. 1.5 Höhensicherungsgerät und Zugangüber verfahrbare Leiter
Abb. 1.6 Neuer Arbeitsstand zur Wartung und Instandsetzung von Dieselloks
Zur Situation im Arbeitsschutz 13
Arbeitsstand für Ausrüstungs-arbeiten an AufliegerbehälternIm Aufsichtsbereich des GAA Dessau
waren in den vergangenen Jahren häu-figer Unfallereignisse im Zusammen-hang mit Ausrüstungsarbeiten an Auf-
liegerbehältern für Eisenbahnkessel-wagen und Straßentankkraftwagen zuverzeichnen.
Die Ausrüstarbeiten (z. B. Schwei-ßen, Schleifen, Isolieren) erfordern dieEinnahme erhöhter Arbeitspositionen
durch den Beschäftigten. Hierfür wur-den nicht selten Anlegeleitern oderteilweise ergonomisch ungünstige Rüs-
tungen verwendet. Unfallereignissewaren vorprogrammiert.
Infolge auch der stetig ansteigen-
den Produktion erweiterte und moder-nisierte die Firma ihre Produktionsge-bäude und optimierte ihre Fertigungs-
linien. Mit fachlicher Beratung durchdie Arbeitsschutzbehörde wurde dieArbeitssicherheit bei der Fertigung und
die ergonomische Gestaltung der Ar-beitsbedingungen entscheidend ver-bessert.
Um die Ausrüstungsarbeitsplätzewurden feststehende Arbeitsbühnenerrichtet (Abb. 1.7). Der Beschäftigte
kann seine Arbeitsposition jetzt auchsicherer erreichen (Treppen, fest in-stallierte Leitern).
Die Podeste wurden so gestaltet,dass sie lückenfrei am Behälter anlie-
gen. In die Bühnenkonstruktion wur-den Vorhänge zum Schutz der Be-schäftigten vor intensiver UV-Strah-
lung durch Schweißlichtbögen instal-liert.
Für Isolierarbeiten werden die Fahr-
zeugbehälter jetzt auf Drehvorrichtun-gen gespannt. Dadurch kann auf Lei-tern und Arbeitsbühnen hier ganz ver-
zichtet werden. Außerdem kann derBeschäftigte den Arbeitspunkt so po-sitionieren, dass eine ergonomisch
bessere Arbeitshaltung eingenommenwerden kann.
Absturzsicherung bei der Kommis-sionierung von WarenIm August 2002 wurde ein neues
Logistikzentrum einer großen Drogerie-kette in Betrieb genommen. Es ist eineder modernsten Lager- und Umschlag-
hallen, die es in der Art in Deutschlandund Europa bisher noch nicht gab.
Allein durch diese Betriebs-Erweite-
rung wurden 130 Arbeitsplätze ge-schaffen.
In das Hochregallager ist u. a. eine
sog. „Pick-to-belt“-Kommissionierungintegriert. In dieser Palettenregalan-lage sind in Höhen von 6 m bis 12 m
drei Arbeitsbühnen eingebracht. DerNachschub der Waren erfolgt auf derRegalseite durch Schmalgang-Hoch-
maststapler. Auf der anderen Seiteentnehmen die Kommissionierin oder
der Kommissionierer manuell die Warevon den Paletten und legt sie auf demFörderband ab.
Die konkreten Maßnahmen zur Ab-sturzsicherung wurden nach Prüfungder Bauantragsunterlagen und nach
Simulation des Kommissioniervor-ganges mit den Herstellungs- und Aus-rüstungsfirmen sowie dem Betreiber
abgestimmt.• Die Palettenebene wurde gegenü-
ber der Flurebene der Kommis-
sioniererin oder des Kommissio-nierers erhöht angebracht. Zum Ab-sortieren der hinteren unteren Ver-
packungseinheiten wird die Paletteauf Schienen vorgezogen. Die Warewird ohne Betreten der Palette ab-
sortiert.• In den Regalzeilen sind farblich ab-
gesetzte Haltestangen quer ange-
bracht, die das Absortieren ergono-misch erleichtern und das Betretender Palette als Querriegel verhin-
dern.• Ständiges Tragen eines Rückhalte-
gurtes ist Pflicht, der mitlaufend über
ein Verbindungsmittel von 0,7 m Län-ge am Kommissionierwagen ange-schlagen ist.
Diese Absturzsicherung als Kombina-tion von kollektiven und persönlichenSchutzmaßnahmen hat sich bewährt.
(Abb. 1.8)
Abb. 1.8 Arbeitsstände zur Fertigung von Aufliegerbehältern Abb. 1.8 Befestigung des Haltegurtes am mitlaufenden Kommissionierungstisch
14 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Abbruch bzw. Rückbau von leerstehendem Wohnraum
Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz
Die Städte und Gemeinden Sachsen-Anhalts haben u. a. als Folge sinkender
Einwohnerzahlen einen beachtlichenWohnungsleerstand. Besonders in denGroßstädten ist der Verfall der leerste-
henden Gebäude, hier vor allem derPlattenbauten, für die Wohnungseigen-tümer problematisch.
Wohnungsgesellschaften müssenEntscheidungen treffen für einen Um-bau, die Sanierung oder den Abbruch
dieser Gebäude. Fachleute gehen invorsichtigen Schätzungen von einemAbrissbedarf von ca. 300.000 – 400.000
Wohnungen im Bereich der Altbausub-stanz und der Plattenbausiedlungen inden nächsten 10 Jahren aus (Abb. 1.7).
Die Gewerbeaufsicht hat bereits inder Vergangenheit im Rahmen der Be-teiligung durch die Bauordnungsbehör-
den in ihren Stellungnahmen zu Abbruch-genehmigungen auf die Einhaltung derBestimmungen des Arbeits- und Ge-
sundheitsschutzes verwiesen und dieBauherren beraten.
Gemäß der Baustellenverordnung
trägt der Bauherr die Verantwortung fürdas Abbruch- bzw. Rückbauvorhaben.Hieraus ergeben sich für das Unterneh-
men der Wohnungswirtschaft als Bau-herr folgende Pflichten:• Bei der Planung der Ausführung des
Abbruchvorhabens sind die allgemei-nen Grundsätze zur sicheren Gestal-tung der Arbeit zu berücksichtigen
(§ 4 ArbSchG).• Bei längerer Dauer und größerem
Umfang des Bauvorhabens ist der
zuständigen Arbeitsschutzbehördespätestens 2 Wochen vor Einrich-tung der Abbruchbaustelle eine Vor-
ankündigung zu übermitteln.• Werden Beschäftigte mehrerer Ar-
beitgeber auf der Abbruchbaustelle
tätig, so ist in der Planungs- undAusführungsphase eine geeigneteKoordinatorin bzw. ein geeigneter Ko-
ordinator zu bestellen.• Es ist ein Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzplan durch die Koordi-
natorin bzw. den Koordinator in der
Planungsphase zusammenzustellenund ggf. anzupassen.
Diese Aufgaben kann das Wohnungs-unternehmen als Bauherr selbst wahr-nehmen oder einen Dritten (z. B. Inge-
nieur- oder Architektenbüro) beauftra-gen. Dennoch bleibt eine Restverant-wortung beim Bauherren!
Beim Abbruch bzw. Rückbau ist u. a.mit dem Gefahrstoff Asbest zu rech-nen. Dieser wurde früher in Asbest-
zementbauteilen, Isoliermaterial undFugenkitt (Morinol-Kitt) verwendet.
Schlackenwolle kam in den Außen-
wänden der Plattenbauten, zum Teilauch im Fußbodenaufbau sowie alsRohrleitungsisolierung zum Einsatz.
Diese künstlichen Mineralfasern älte-rer Herstellung sind als krebserzeugendeingestuft.
Beim Abbruch von Altbauten – undhier wiederum im Bereich der Dächerund Dachböden – fällt Holz an, das mit
gefahrstoffhaltigen Holzschutzmit-teln (z. B. PCB, Lindan, DDT) behan-delt sein kann.
Aus den Erkenntnissen der Gefähr-dungsermittlung und den räumlichen Ge-gebenheiten muss eine Abbruchtech-
nologie abgeleitet werden. Nach Erar-beitung einer präzisen Aufgabenstellungals Grundlage für die Ausschreibung
der Abbruch- und Rückbauarbeiten er-folgt die Auswahl und Beauftragung vongeeigneten Bauunternehmen.
Das mit dem Abbruch beauftragteUnternehmen hat eine Abbruchanwei-sung zu erstellen, die auf der Baustelle
vorliegen muss. Sie hat z. B. eine Be-schreibung der Abbruchtechnologie und
die erforderlichen sicherheitstechni-schen Maßnahmen zu enthalten.
Die Analyse von Arbeitsunfällen aufAbbruchbaustellen zeigt immer wieder,dass deren Ursachen in einer fehlerhaf-
ten bzw. unzureichenden Vorbereitungdes Abbruchvorhabens liegen. Dazu ge-hören beispielsweise die mangelnde
Qualifikation der mit den Abbruch-arbeiten beauftragten Beschäftigten, dieeinhergehen mit der Selbstüberschät-
zung der Beschäftigten selbst, aber auchAbweichungen von vorgegebenen Ab-bruchverfahren und Fehlern in der
Baustellenorganisation.Als Beispiel hierfür sind schwere und
tödliche Arbeitsunfälle zu nennen, die
auf unzulässiges Unterhöhlen und waa-gerechtes Schlitzen von abzubrechen-den Bauwerksteilen zurückzuführen
sind.Anhand des Unfallgeschehens auf
den Baustellen in Sachsen-Anhalt las-
sen sich zwei weitere, häufig bereits inder Planungsphase begangene Fehlerableiten.
Das ist erstens die Planung notwen-diger Sicherungsmaßnahmen gegenAbsturz. Der kollektive Schutz (z. B.
Gerüst) ist in jedem Fall dem individu-ellen Schutz (z. B. Fallschutzmittel)vorzuziehen. Zweitens muss bei der
Planung der Stromversorgung auf derBaustelle auf die Zuordnung vonSpeisepunkten geachtet werden.
Fazit: Wenn der Bauherr seine ihmmit der Baustellenverordnung auferleg-ten Pflichten richtig wahrnimmt, werden
die Sicherheit und der Gesundheits-schutz der Beschäftigten auf der Ab-bruchbaustelle gewährleistet und gleich-
zeitig die Kosten gesenkt.Für die Gewerbeaufsicht Sachsen-An-
halt wird in den kommenden Jahren die
Begleitung des Abrisses von leerste-hendem Wohnraum ein Arbeitsschwer-punkt sein. Dies wird durch fachkom-
petente Beratung der Bauherren, der Pla-nungsbüros und der ausführenden Un-ternehmen erfolgen.
Abb. 1.9 Abbruch von Plattenbauten
Zur Situation im Arbeitsschutz 15
Medizinproduktesicherheit
Dipl.-Phys. Otfried Zerfass
Neues MedizinprodukterechtDas Jahr 2002 war durch wesentliche
Änderungen des Medizinprodukte-rechts gekennzeichnet.
Am 1. Januar 2002 ist u. a. das 2.
MPG-Änderungsgesetz in Kraft getre-ten. Mit dem Begriff “Medizinprodukt”wird und wurde schon bisher ein sehr
weit gefächertes Spektrum von Pro-dukten erfasst. Jetzt sind auch noch dieIn-vitro-Diagnostika und die Medizin-
produkte, die stabile Derivate ausmenschlichem Blut oder Blutplasmaenthalten, hinzugekommen.
Durch das 2. MPG-Änderungsgesetzwurde weiterhin auch die Medi-zinprodukte-Betreiberverordnung geän-
dert. Die Aufbereitung von Medizin-produkten, die bestimmungsgemäßkeimarm oder steril zur Anwendung
kommen, wurde durch den Verweis aufdie gemeinsame Empfehlung der Kom-mission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention zu den Anforde-rungen an die Hygiene bei der Aufbe-reitung von Medizinprodukten (RKI-
Richtlinie) auf eine neue rechtliche Ba-sis gestellt.
Neu in der Medizinprodukte-Betreiber-
verordnung ist außerdem der § 4a; durchinterne und externe Maßnahmen ist dieQualität quantitativer laborato-
riumsmedizinischer Untersuchungen inder Heilkunde zu sichern. Die Anforde-rungen der “Richtlinie der Bundesärzte-
kammer zur Qualitätssicherung quantita-tiver laboratoriumsmedizinischer Unter-suchungen (RiliBÄK)” sind zu erfüllen.
Die zum 01. Januar 2002 geänderteMedizinprodukte-Verordnung regelt jetztdie Bewertung und Feststellung der
Übereinstimmung von Medizinproduktenmit den Grundlegenden Anforderungengemäß § 7 MPG (Konformitätsbewer-
tung) und die Sonderverfahren für Sys-teme und Behandlungseinheiten.
Am 1. Juli 2002 ist die Medizinproduk-
te-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) inKraft getreten. Diese regelt die Meldungvon Vorkommnissen mit Medizin-
produkten, die Risikobewertung und diekorrektiven Maßnahmen.
Den neuen gesetzlichen Anforderun-gen entsprechend führte der Arbeits-
kreis Medizinprodukte der sachsen-an-haltinischen Gewerbeaufsicht über dieregelmäßigen Arbeitssitzungen hinaus
im Jahr 2002 zwei Fortbildungsveran-staltungen zu den Themen „Herstellungvon In-vitro-Diagnostika“ und „Qualitäts-
sicherung quantitativer laboratoriums-medizinischer Untersuchungen“ durch.
PflegebettenDen Verantwortlichen eines Senioren-wohnheims war nach der erfolgten Um-
rüstung der Pflegebetten der Einrich-tung (Abb. 1.10, siehe auch Jahresbe-richt 2001) mit Umrüstsätzen des Her-
stellers eine Erwärmung im Bereich derAntriebe und an den Bedienteilen auf-gefallen, die vor der Umrüstung nicht
vorhanden war. Ihre Bedenken habensie dem Hersteller, dem Bundesinstitutfür Arzneimittel und Medizinprodukte und
der Gewerbeaufsicht gemeldet. Darauf-hin nahmen Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Gewerbeaufsicht orientieren-
de Messungen an den betreffenden Bet-ten vor (Abb. 1.11).
Die Messergebnisse wurden wie folgt
bewertet. Die im Ruhezustand vorhan-dene Leistungsaufnahme und die daraufzurückzuführende Erwärmung ist offen-
bar die Folge der im Rahmen der Um-rüstung entfallenen Netzfreischaltung. AmNetztransformator liegt jetzt ständig die
Netzspannung an, während dies vor derUmrüstung nur während der Betätigungdes Antriebs der Fall war. Die gemesse-
Abb. 1.10 Pflegebett
Abb. 1.11 Bauteile Antriebseinheit und Bedienteil (Pfeile zeigen die Punkte starker Erwärmung)
nen Temperaturen sind als nicht kritischzu bewerten. Die Temperatur des Netz-
transformators im Ruhezustand, sowohlam Transformatorkern als auch am Ge-häuse, liegen weit unterhalb der gemäß
DIN EN 61558-1 zulässigen Werte. DieLeistungsaufnahme im Ruhezustand wirdebenfalls als nicht kritisch bewertet.
Die Verunsicherung beim Betreiberwar wohl darauf zurückzuführen, dasszunächst vom Betreiber durchgeführte
Leistungsmessungen Messungen derScheinleistung waren. Die Wirkleistung,die für die Wärmeentwicklung verant-
wortlich ist, liegt jedoch wesentlich nied-riger (im Mittel ca. 6 Watt). Die Wärme-entwicklung am Bedienteil wurde aus
sicherheitstechnischer Sicht ebenfallsnicht als kritisch eingeschätzt. Ob dieWärmeentwicklung allerdings der Le-
bensdauer der im Bedienteil verwende-ten Bauelemente zuträglich ist, kann nurder Hersteller selbst entscheiden.
Zusammenfassend wurde eingeschätzt,dass die durch die zusätzliche Leistungs-aufnahme bedingte Temperaturerhöhung
sicherheitstechnisch unbedenklich ist.
16 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
AnlagensicherheitDipl.-Ing. Peter Hofmann
Erweiterte Anforderungen an Druck-behälter in KälteanlagenDie Einhaltung der sich aus der TRB801 Nr. 14 (Fassung 6/98) ergebendenerweiterten Anforderungen auch an
bereits bestehende Anlagen wurdestichprobenartig an 10 Kälteanlagenmit Druckbehältern, die mehr als 300
kg flüssiges Ammoniak betriebsmäßigenthalten können, überprüft.
In Auswertung der Besichtigungs-
ergebnisse ergaben sich folgendeSchwerpunkte:
Den Anlagenbetreibern waren die
umfassenden Änderungen zum o. g.Regelwerk nicht bekannt. 24% der zu-treffenden Forderungen der TRB 801
Nr. 14 waren nicht realisiert. DieseDefizite verteilten sich annäherndgleichmäßig auf die besichtigten Kälte-
anlagen. Ein schwerwiegendes Sicher-heitsrisiko war in keiner Kälteanlageersichtlich. Problematisch gestaltete
sich jedoch die Umsetzung der Anfor-derung zur Nachrüstung der Anlagenmit fernbetätigten Ventilen an Zentral-
abscheidern, da dies mit einer Außer-betriebnahme der Kälteanlage verbun-den ist. Ein kompletter Anlagenstill-
stand ist schwer mit dem technologi-schen Ablauf bei den Betreibern gro-ßer Kühlhäuser vereinbar, da die Aus-
lagerung erheblicher Kühllagerbestän-de zumeist erforderlich wäre. DerUmsetzungszeitraum dieser Anforde-
rung ist deshalb langfristig zu planen.
Dieselkraftstofftankstellen in land-wirtschaftlichen UnternehmenDie Defizite im Ergebnis von überprüf-ten Dieseltankanlagen im Verkehrs-
gewerbe in den zurückliegenden Jah-ren veranlassten die Behörde, einevergleichbare Prüfung in landwirtschaft-
lichen Unternehmen durchzuführen. Eswurden dabei insgesamt 23 Tankan-lagen überprüft. Wider Erwarten wie-
sen die Mehrzahl dieser Anlagen hin-sichtlich des Brand- und Explosions-schutzes keine bis wenig gravierende
Mängel auf. Die Sicherheit aller Anla-gen war gewährleistet.
Allerdings hatten 43% der überprüftenUnternehmen die Kennzeichnung der
Tankeinrichtungen gemäß Gefahrstoff-verordnung mit dem entsprechendenGefahrstoffsymbol und den dazugehö-
rigen R- und S-Sätzen bisher nicht rea-lisiert.
Schaden an einem Dreizuggroß-wasserraumkessel der Gruppe IV(Spitzenkessel)Der Spitzenkessel wurde planmäßigzur inneren Prüfung und Wasserdruck-probe außer Betrieb genommen. In
Vorbereitung der Druckprobe wurdeder Kessel mit Speisewasser gefüllt.Während der Befüllung mittels Speise-
pumpe bemerkte das Bedienpersonalkeinen Druckanstieg am Manometer,welches in der Speiseleitung vor dem
Speisewasservorwärmer (Eco) instal-liert ist. Da kein Druckanstieg zu ver-zeichnen war, führte das Bedien-
personal den Füllvorgang weiter durchbis wasserschlagartige Geräusche imKessel vernommen wurden. Bei der
Ursachenforschung der Geräuschbil-dung stellte das Bedienpersonal amrechten Flammrohr Wassereintritt und
die Verformung der beiden Flammroh-re fest.
Die Besichtigung des Spitzenkessels
durch den Sachverständigen ergab,dass die Anlage mit 33,2 bar (höchstzu-lässiger Betriebsdruck 15 bar) beauf-
schlagt wurde. Der Druckanstieg konn-te am Manometer nicht angezeigt wer-den, da der dem Manometer vor-
geschaltete Dreiwegehahn geschlos-sen war.
Der Sachverständige protokollierte
im Ergebnis der Schadensuntersu-chung folgende Mängel: Verformungdes vorderen und hinteren Mantel-
schusses am T-Stoß zu den Boden-rundnähten, deformierter Flammrohr-hals des linken und rechten Flamm-
rohres (Abb. 1.12), deformierte Wen-dekammer rechts und links, eingebeult-er Rohrboden unterhalb der einge-
schweißten Rauchrohre im hinterenBereich der Wendekammer, abgeris-
senes Ankerrohr im Bereich derWendekammer.
Die vom Sachverständigen bei derSchadenuntersuchung festgestelltenVerformungen am T-Stoß des vorde-
ren und hinteren Mantelschusses zuden Bodenrundnähten der Kessel-trommel wurden vom hinzugezogenen
Hersteller als Fertigungsfehler dekla-riert, die angeblich bereits bei Inbe-triebnahme vorhanden waren. Der Be-
treiber war aufgrund dieser Aussagedes Herstellers zunächst nicht bereit,die Kesseltrommel auszutauschen. Die
Gewerbeaufsicht forderte den Betrei-ber auf, den Dampfkessel vom Sach-verständigen auf der Basis der Über-
lastungsparameter nachrechnen zulassen. Im Ergebnis wurde festgestellt,dass eine plastische Verformung des
Grundmaterials stattgefunden hat. Die-se Verformung zieht eine Verfestigungdes Grundmaterials, verbunden mit
einer erhöhten Rissanfälligkeit, nachsich.
Von der Gewerbeaufsicht wurde
daraufhin in einer Ordnungsverfügungder Weiterbetrieb des Kessels mit die-sem plastisch verformten Druckkörper
untersagt.
Abb. 1.12 Eingebeulter Flammrohrhals
Zur Situation im Arbeitsschutz 17
Strahlenschutz
Dr. rer. nat. Gerhard Greune
Seit dem 1. Juli 2002 gilt die Röntgen-verordnung aus dem Jahre 1987 in
dem durch Artikel 1 der Verordnungzur Änderung der Röntgenverordnungund anderer atomrechtlicher Verord-
nungen vom 18. Juni 2002 bestimm-ten Wortlaut. Mit dieser Novelle ist dieumfangreiche Änderung des Strah-
lenschutzrechtes, ausgelöst durch dieEURATOM-Grundnormen zum Strah-lenschutz1.1) und die sogenannte Pati-
enten-Richtlinie1.2), abgeschlossen.Neben den Vorgaben aus dem euro-päischen Recht wird mit der Novelle
den Anforderungen, die sich aus neu-en technischen Entwicklungen erge-ben haben, Rechnung getragen.
Die Novelle beinhaltet folgende we-sentliche Änderungen:• Übereinstimmend mit der Strahlen-
schutzverordnung werden die Grenz-werte für die Jahresdosis beruflichstrahlenexponierter Personen von
bisher 50 mSv auf 20 mSv und fürEinzelpersonen der Bevölkerung vonbisher 1,5 mSv auf 1 mSv abgesenkt.
• Mit dem Ziel, die mit der Anwendungder Röntgenstrahlung in der Heil-kunde und Zahnheilkunde verbun-
dene Exposition weiter zu senken,werden die Vorschriften über denErwerb der Fachkunde, die bisher
weitgehend durch nachgeordneteRichtlinien festgelegt waren, nun-mehr in einem eigenen Paragrafen
geregelt. Die Fachkunde ist künftigin regelmäßigen Abständen (mindes-tens alle fünf Jahre) zu aktualisie-
ren. Entsprechendes gilt für dieKenntnisse der Personen, die beider technischen Durchführung der
Röntgenstrahlanwendung mitwir-ken.
• Es wird betont, dass jede Anwen-
dung von Röntgenstrahlung mit mög-licher Exposition von Mensch undUmwelt gerechtfertigt sein muss. Der
Nutzen der Anwendung muss dasdamit verbundene Strahlenrisiko
überwiegen.• Es werden neue Messgrößen für die
Bewertung der Exposition eingeführt.
• Wer eine Röntgeneinrichtung zurTeleradiologie, zur Behandlung vonMenschen oder zur Grobstruktur-
analyse in der Werkstoffprüfung (mitAusnahmen von Hoch- und Voll-schutzgeräten sowie Schulröntgen-
einrichtungen) betreibt, bedarf einerGenehmigung.
Hingewiesen sei an dieser Stelle auchauf die bereits zeitgleich mit derStrahlenschutzverordnung eingeführ-
te Änderung des Anwendungsbe-reiches. Einrichtungen, in denen dieEnergie der beschleunigten Elektro-
nen ein Megaelektronvolt übersteigt,fallen nicht mehr in den Anwendungs-bereich der Röntgenverordnung.
Die aus den Änderungen der strah-lenschutzrechtlichen Vorschriften re-sultierenden Konsequenzen für die
Aufsichtstätigkeit wurden im Arbeits-kreis Strahlenschutz der Gewerbeauf-sicht Sachsen-Anhalt diskutiert. Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge-werbeaufsicht haben durch Vorträgeund Veröffentlichungen dazu beige-
tragen, auch bei den Anwendendendie Kenntnis über neue oder geänder-te Pflichten zu verbreiten.
In Anpassung an die geändertenrechtlichen Vorschriften wurde eineneue atomrechtliche Zuständigkeits-
verordnung für Sachsen-Anhalt erar-beitet, die am 28. August des Be-richtsjahres in Kraft getreten ist.
Im Bericht des Vorjahres war daraufhingewiesen worden, dass die neueStrahlenschutzverordnung Regelun-
gen zum Schutz der Arbeitnehmer voreiner erheblich erhöhten Expositiondurch natürliche Strahlenquellen ent-
hält. Die Anlage XI der Strahlen-schutzverordnung weist u.a. Anlagen
der Wassergewinnung, -aufbereitungund -verteilung als Arbeitsfelder, beidenen eine erheblich erhöhte Radon-
222-Exposition auftreten kann, aus.Messungen durch von Betreibern
wasserwirtschaftlicher Anlagen in
Sachsen-Anhalt beauftragte Instituti-onen und durch das ehem. Landesamtfür Arbeitsschutz geben einen ersten
Überblick über die hier vorliegendeSituation. Wie aus anderen Bundes-ländern bekannt, wurden in den Anla-
gen Radonkonzentrationen (gemes-sen in Becquerel pro Kubikmeter Luft– Bq/m3) gefunden, die einen weiten
Bereich überspannen.Insbesondere in einigen Anlagen im
Süden Sachsen-Anhalts fanden sich
hohe Werte. Dies war zu vermuten, dadie vom Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit geförderten Untersuchungen zumgeogenen Radon-Potential für den Sü-den des Landes deutlich höhere Wer-
te der Radon-Aktivitätskonzentrationin der Bodenluft als für die Altmarkausweisen. Die Messorte, an denen
besonders hohe Radonkonzentratio-nen in wasserwirtschaftlichen Anlagenermittelt wurden, sind zugleich Berei-
che, die nur kurzzeitig in großen Ab-ständen kontrolliert werden müssen.Eine im Sinne des § 95 Abs. 2 StrlSchV
anzeigebedürftige Arbeit der Beschäf-tigten liegt daher nicht vor.
1.1) Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen fürden Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und derBevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlun-gen (ABl. EG Nr. L 159 S.1)
1.2 ) Richtlinie 97/47/EURATOM des Rates vom 23. Juni 1997über den Gesundheitsschutz von Personen gegen dieGefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Ex-position und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURA-TOM (ABl. EG Nr. L 180, S. 22)
18 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Gefahrstoffe
Dipl.-Pharm. Petra Willmann
Beim Abriss von leerstehenden Platten-bauten aus dem Wohnungsbaupro-
gramm der ehemaligen DDR entstehenaufgrund der verwendeten Dämm-schichten erhebliche Probleme mit frei-
werdenen Künstlichen Mineralfasern. Inden Plattenbauwerken der Serien P2(Baujahre 1967-1975) und WBS70 (Bau-
jahre 1973-1990), aber auch schon inden Plattenbauten der Serie QP (abQP71, Baujahre 1971-1983) kamen in
den angegeben Zeiträumen Dreischich-tenplatten mit einer funktionellen Tren-nung in Trage-, Wärmedämm- und Wet-
terschutzschicht zum Einsatz. Die Statikdes Gebäudes ist durch die Trageschichtgewährleistet. Diese Dreischichten-
platten wurden bei den Bauserien QPund P2 als Giebelelemente und bei derSerie WBS70 als Längs- und Giebel-
außenwände verwendet. Anfänglich sindStyroporplatten als Wärmedämmschichteingesetzt worden. Später erfolgte die
Ablösung durch Mineralwolle (überwie-gend Stein-Schlacke-Wolle).
Gemäß GefStoffV ist diese Art von
Mineralwollen auf der Basis ihres nied-rigen Kanzerogenitätsindexes (KI < 30)als krebserzeugend (K2) eingestuft.
Aufgrund dieser Einstufung ergebensich für den Rückbau solcher Bautenerhebliche Einschränkungen. Bestimm-
te Technologien wie “Sprengen” und“Abrissbirne” sind sowohl aus der Sichtdes Arbeitnehmerschutzes als auch des
Drittschutzes höchst bedenklich.Als alternative Abrisstechnologie
kommt der zerstörungsfreie Rückbau
der betreffenden Bauwerke oder dasstückweise Abbrechen mittels Abriss-zange in Frage, wobei ein intensives
Befeuchten der Abrissstelle notwendigist. Anschließend ist die Mineralwollemit Hand herauszusortieren, bevor das
Material zwecks Recycling zerkleinertwerden darf. Nur so kann eintolerierbarer Rest der krebserzeugenden
Mineralwollfasern im Recyclingmaterialgewährleistet und eine Verwertung er-laubt werden.
In Büros in neuen und sanierten Ge-bäuden tätige Beschäftigte klagten über
Geruchsbelästigungen, Reizung der Au-gen und oberen Atemwege sowie gene-
relles Unwohlsein. Sowohl die ermittel-ten Formaldehydkonzentrationen alsauch die Summe der erfassten flüchti-
gen organischen Substanzen lagen un-terhalb der jeweiligen Grenz- bzw. Richt-werte für Innenräume. Ausgelöst wur-
den die Symptome oftmals durch 2-Phenoxy-ethanol, das schon bei gerings-ten Konzentrationen Schleimhautrei-
zungen hervorrufen kann. Als Bestand-teil von einigen Fußbodenklebstoffenkann 2-Phenoxy-ethanol bei vollflächiger
Verklebung über lange Zeit (mehrereJahre) in die Raumluft abgegeben wer-den. Wenn Phenoxy-ethanol in der
Raumluft aufgrund der geringen Kon-zentrationen nicht nachgewiesen wer-den kann, ist es ratsam, eine Material-
probe vom Fußbodenbelag (incl. Kleber-reste) zu untersuchen.
Zur Verbesserung der Raumluftsitu-
ation wird als Sofortmaßnahme intensi-ves Lüften mehrmals am Tag (Stoßlüf-tung!) dringend empfohlen. Ein Ankippen
der Fenster ist nicht ausreichend. Kommtes zu keiner spürbaren Verbesserung,ist der Fußbodenbelag auszuwechseln.
In den meisten Fällen ist der Fußboden-aufbau zu erneuern, um tatsächlich alleKleberreste sicher zu entfernen. Bei Fuß-
boden-Verlegearbeiten sollte generellbeachtet werden, emissionsarme Kle-ber zu verwenden, die an der Bezeich-
nung “EMICODE” EC 1 der Gemein-schaft emissionskontrollierter Verlege-werkstoffe e.V. (GEV) zu erkennen sind.
Diese EC 1-GEV-Produkte enthaltenkeine hochsiedenden schwerflüchtigenStoffe wie z. B. 2-Phenoxy-ethanol, so
dass langanhaltende Emissionen aus-geschlossen sind.
Bei der Auswahl von textilem Belag
ist bei auf die 5-stellige GUT-Nr. (Ge-meinschaft umweltfreundlicher Teppi-che) zu achten. Das GUT-Signet be-
scheinigt die Unbedenklichkeit für Ge-sundheit und Umwelt. Bei Berücksich-tigung dieser Hinweise können künftig
derartige Innenraumprobleme minimiertbzw. vermieden werden.
Die Abteilung “Gefahrstoffe” des LASbearbeitet seit der Bildung der eigenen
Arbeitsschutzverwaltung den Bereich“Toxikologie-Arbeitsmedizin/Wirkungauf den Menschen”. Nachdem anfangs
vorwiegend ein fachliches Datenmodellund entsprechende Erfassungsricht-linien für diese Bereiche erstellt wurden,
verschob sich in den letzten Jahren derSchwerpunkt generell mehr zur Daten-arbeit.
Die Datenerhebung zu toxikologi-schen und arbeitsmedizinischen Merk-malen erfolgte größtenteils über eine
Auftragsvergabe. Hierzu war ein quali-fizierter Betreuungsaufwand, sowohlinhaltlich als auch formal, notwendig,
um eine fachlich fundierte Auswahl nachneuestem wissenschaftlichen Kenntnis-stand zu treffen.
Im Jahr 2002 wurden für 60 Stoffetoxikologische und arbeitsmedizinischeDaten für die Merkmalsbereiche “Toxi-
kologie im Tierversuch” und “Arbeits-medizin/Wirkung auf den Menschen”erhoben. Die Stoffauswahl erfolgte aus
den in den 4 Prioritätslisten der EU-Altstoffverordnung (Verordnung (EWG)Nr. 793/93 des Rates vom 23.03.1993
zur Bewertung und Kontrolle der Um-weltrisiken chemischer Altstoffe) vorge-gebenen Altstoffen. Für die 14 Stoffe,
die derzeitig noch in Bearbeitung sind,werden die so neu erfassten Daten lau-fend in den vorhandenen Datenbestand
der GDL integriert und den Arbeitsschutz-behörden zur Nutzung übergeben.
Die Landesmessstelle im LAS unter-
stützte 2002 die Vollzugstätigkeit der GAAmit der Untersuchung von 446 Material-und Luftproben. Dabei dienten allein 64%
der Klärung von Beschwerden durchArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mitweiteren 19% wurde z. B. die Revisions-
tätigkeit begleitet, 11,9% sind im Rahmenvon Sonder- und Schwerpunktaktionenund 2,5% bei Unfalluntersuchungen durch-
geführt worden.Die Messung von physikalischen
Schadfaktoren (Lärm, Klima, Schwin-
gungen, Beleuchtung) war in 135 Fällenerforderlich.
Zur Situation im Arbeitsschutz 19
25 24 26
38 36
5058
77
117113
95
84
0
10
20
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40
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1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002Zeitraum
Anz
ahl
S1 S2 Anlagen gesamt Betreiber
Biologische Arbeitsstoffe
Dr. rer. nat. Bernhard Schicht
Alle für die Biotechnologie spezifischenSicherheitsfragen beziehen sich auf
die verwendeten biologischen Syste-me. Als biologische Systeme kommenu. a. Mikroorganismen (Viren, Bakteri-
en, Pilze) und pflanzliche/tierische Zell-kulturen zum Einsatz. Unter Berück-sichtigung des Schutzzieles Arbeitssi-
cherheit werden diese biologischenSysteme als biologische Arbeitsstoffebezeichnet. Hierunter sind nicht nur
natürliche, sondern auch gentechnischveränderte Mikroorganismen und Zell-kulturen zu verstehen.
Der Schutz der Beschäftigten vormöglichen Gefahren bei Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen am Ar-
beitsplatz ist in der Biostoffverordnung(BioStoffV) geregelt. Auf Tätigkeitenmit gentechnisch veränderten biologi-
schen Arbeitsstoffen sind die Regelun-gen des Gentechnikgesetzes (GenTG)und seiner Verordnungen anzuwen-
den, soweit darin gleichwertige oderstrengere Anforderungen gestellt wer-den. Die Gewerbeaufsicht führt eine
präventive Begehung vor der Inbe-triebnahme der gentechnischen Anla-gen und eine Überwachung des Be-
triebes dieser Anlagen (Abb. 1.13) undder darin durchgeführten Arbeitendurch.
Im Sommer 2002 trat das novellierteGenTG in Kraft. Die Neufassung bein-haltet nicht nur eine Vereinfachung
der Anmelde-/Genehmigungsverfah-ren, in dem nicht mehr zwischen For-schung und Gewerbe unterschieden
wird und das Anmeldeverfahren auchbei gentechnischen Arbeiten derSicherheitsstufe 2 möglich ist, son-
dern auch eine Stärkung des Arbeits-schutzes. Nun wird der Arbeitsschutzbei den Anforderungen an die Antrags-
unterlagen, bei den Genehmigungs-voraussetzungen explizit genannt undden Beschäftigten sind Schüler, Stu-
denten und sonstige Personen, diegentechnische Arbeiten durchführen,gleichgestellt. Darüber hinaus wurden
die Sicherheitsmaßnahmen in den An-
hängen zur Gentechniksicherheitsver-ordnung (GenTSV) an die Bestimmun-
gen der BioStoffV und ihre technischenRegeln angepasst.
Mit dieser Anpassung wird unterstri-
chen, dass die Einstufung von Mikroor-ganismen in Risikogruppen und damitverbunden die Sicherheits-/Schutz-
stufenzuordnung der Arbeiten nicht vonder Herkunft oder der Art und Weiseihrer Entstehung, sondern einzig und
allein von den Eigenschaften der biolo-gischen Arbeitsstoffe abhängig ist.
Während gentechnische Arbeiten, die
Erzeugung und Vermehrung von gen-technisch veränderten Mikroorganismenden gezielten Tätigkeiten nach BioStoffV
zugeordnet werden, gibt es viele Tätig-keiten und Arbeitsbereiche, wo Beschäf-tigte nicht gezielte Tätigkeiten mit biolo-
gischen Arbeitsstoffen ausführen. Diesist immer dann der Fall, wenn mit biolo-gischen Produkten, Stoffen, Materialien
und Gegenständen umgegangen wird,denen natürlicherweise oder durch Ver-unreinigungen Mikroorganismen anhaf-
ten und die Mikroorganismen durch dieTätigkeit freigesetzt werden können.Damit erstreckt sich der Geltungsbereich
der BioStoffV auf eine Vielzahl von Bran-chen und die unterschiedlichsten Berufs-gruppen, angefangen vom Archivar bis
zum Zerspaner. Die Gefährdungsbe-
urteilung und die sachgerechte Ausle-gung technischer Schutzeinrichtungen
werden dadurch erschwert, dass ent-sprechende Kriterien bzw. Grenzwertezur Konzentration biologischer Arbeits-
stoffe am Arbeitsplatz fehlen.Bisher existiert ein technischer Kon-
trollwert (TKW) zur Überprüfung von
technischen Schutzmaßnahmen inSortier- und Fahrzeugkabinen sowieSteuerständen von biologischen Ab-
fallbehandlungsanlagen (TRBA 211).Dieser Wert wird nach Vorliegen einesausreichenden Datenmaterials einer
Überprüfung durch den Ausschuss fürbiologische Arbeitsstoffe (ABAS) un-terzogen. Für die Höhe eines TKW’s
sind der Stand der Technik sowie vor-liegende arbeitsmedizinische Erfah-rungen maßgebend. Aussagen zur
Korrelation zwischen Exposition undder damit verbundenen gesundheitli-chen Beeinträchtigung der Beschäf-
tigten können damit nicht getroffenwerden. TKW werden nur an Arbeits-plätzen als sinnvoll erachtet, an denen
eine mit der biologischen Abfall-behandlung vergleichbar hohe Luft-belastung mit biologischen Arbeits-
stoffen vorliegt und Lüftungsmaßnah-men als einzige technische Schutz-maßnahme eine Minimierung der
Expositionshöhe ermöglichen.
Abb. 1.13 Entwicklung der Zahl gentechnischer Anlagen im Land Sachsen-Anhalt (S 3/S 4-Anlagensind nicht vorhanden)
20 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten in Kfz-Werkstätten und Kfz–Verwertungsbetrieben
Dipl.-Chem. Gerhard Soffner
Mit der Durchführung einer Schwerpunkt-kontrolle durch das GAA Halberstadt soll-
te die Situation beim Umgang mit Airbag-und Gurtstraffereinheiten in Kfz-Werkstät-ten und -Verwertungsbetrieben erfasst
werden.Ziel der Schwerpunktkontrolle war es,
das Sicherheitsbewusstsein beim Umgang
mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten zustärken, insbesondere die Gefahren beimVernichten im eingebauten Zustand auf-
zuzeigen, und zu erreichen, dass alleArbeiten mit diesen Sicherheitssystemennur von geschultem Personal durchge-
führt werden. Ferner sollten die Betriebeauf die gesetzlichen Verpflichtungen hin-gewiesen werden.
Bei den in der Automobilindustrie ver-wendeten o. g. Sicherheitssystemen han-delt es sich um pyrotechnische Gegen-
stände. Diese werden als Einbau-Modulebei ihrer Zulassung nach dem Sprengstoff-recht von der Bundesanstalt für Material-
forschung und -prüfung Berlin (BAM) inder Regel in die Klasse T1 eingestuft. Umdie Risiken beim Umgang mit Airbag- und
Gurtstraffereinheiten möglichst gering zuhalten, legt die BAM in den Zulassungs-bescheiden Auflagen fest. Hiernach darf
u. a. der Umgang nur im gewerblichenBereich und nur durch geschultes Perso-nal erfolgen. Ein Vernichten von nicht in
Kraftfahrzeugen eingebauten Airbag- undGurtstraffereinheiten darf nur im Rahmeneiner nach § 7 SprengG erlaubten Tätig-
keit durch den Erlaubnis- oder Befähi-gungsscheininhaber (§ 20 SprengG) er-folgen.
Im Zeitraum vom März bis November2002 fanden in 83 Betriebsstätten desAufsichtsgebietes des GAA Halberstadt
Überprüfungen statt. Betroffen im Um-gang mit Airbag- und Gurtstraffereinhei-ten waren 77 Kfz-Werkstätten und 2 Kfz-
Verwertungsbetriebe, die die Entsorgungvon Altautos vornehmen.
In Vorbereitung der Kontrollen erfolgten
weitere Abstimmungsgespräche mit derKfz-Innung Wernigerode und in Einzelfäl-len mit der jeweils zuständigen Berufsge-
nossenschaft.Im Rahmen der regulären Revisions-
tätigkeit fanden die Überprüfungen mit Hil-fe einer Checkliste statt. Die durchgeführ-
ten Überprüfungen in den Kfz-Werkstättenund Kfz-Verwertungsbetrieben führten hin-sichtlich des Umgangs mit Airbag- und
Gurtstraffereinheiten zu folgenden Ergeb-nissen:• 12 der 77 Kfz-Werkstätten gaben an,
dass sie keinen Umgang mit Airbag- undGurtstraffereinheiten haben. 65 Kfz-Werkstätten und 2 Kfz- Verwer-
tungsbetriebe haben Umgang mit Air-bag- und Gurtstraffereinheiten und wa-ren somit verpflichtet, eine Anzeige nach§ 14 SprengG beim GAA Halberstadteinzureichen. Dem GAA lagen zu Be-ginn der Revisionen 43 Anzeigen vor, d.
h. nur 2/3 der Unternehmen waren ihrerPflicht nachgekommen. Die Unterneh-men, von denen die Anzeige nach § 14
SprengG fehlte, wurden u. a. auf diePflicht zur Anzeige hingewiesen. Ihnenwurden Anzeigenvordrucke und entspre-
chende Informationsblätter übergebenmit der Aufforderung, die Anzeige nach-zureichen. Die fehlenden Anzeigen sind
dem GAA kurzfristig zugesandt worden.• In 53 Unternehmen konnte der Nach-
weis erbracht werden, dass das Perso-
nal für den Umgang mit Airbag- undGurtstraffereinheiten entsprechend ei-ner Nebenbestimmung der Zulassun-
gen geschult wurde. Die anderen Un-ternehmen veranlassten kurzfristig Schu-lungen. In mehreren Fällen war erkenn-
bar, dass bei den Beschäftigten zwardas fachspezifische Wissen sehr aus-geprägt war, jedoch notwendige Kennt-
nisse des Sprengstoffrechtes oftmalsfehlten (z. B. abzuleitende Informationenaus dem BAM-Zulassungszeichen). Hier
besteht Nachholebedarf hinsichtlich derQualität der durchzuführenden Schu-lungen.
• Alle Unternehmen gaben an, Airbag-und Gurtstraffereinheiten nicht im aus-gebauten Zustand zu vernichten. Inso-
fern waren hierfür Erlaubnisse nach § 7SprengG nicht notwendig.
• Die Überprüfungen ergaben, dass kein
Unternehmen Airbag- und Gurtstraffer-einheiten gelagert hatte. Soweit Bedarf
besteht, erfolgt die Lieferung bzw. Rück-führung ungezündeter Airbag- und/oder
Gurtstraffereinheiten an die Zentrallagerdes Kfz-Herstellers.
• Es wurde festgestellt, dass die Liefe-rung bzw. Rückführung von Airbag-und Gurtstraffereinheiten durch Dritteerfolgt. Diese, z. B. Paketdienste, haben
auch Umgang mit pyrotechnischen Ge-genständen nach Sprengstoffrecht undmüssen eine Anzeige nach § 14
SprengG erstatten. Deshalb werden beikünftigen Kontrollen diese Unterneh-men in die Revisionstätigkeit mit einbe-
zogen.• Nur 19 Unternehmen, d.h. weniger als
1/3, konnten eine Betriebsanweisungnach Gefahrstoffrecht vorlegen, so dassden anderen Unternehmen durch dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
GAA Halberstadt im Rahmen derRevisionstätigkeit Musterbetriebsan-weisungen zur Verfügung gestellt wur-
den, damit eine praxisorientierte Unter-weisung möglich ist.
Die Unternehmen reagierten auf festge-
stellte Mängel umgehend, so dass keineAnordnungen getroffen oder Verfahren zuOrdnungswidrigkeiten eröffnet wurden. Die
Schwerpunktkontrolle hat sich als sehrerfolgreich erwiesen. Die Beratungstätig-keit der Gewerbeaufsicht wurde von den
Unternehmen dankbar als Hilfe empfun-den und Defizite beim Umgang mit Airbag-und Gurtstraffereinheiten konnten besei-
tigt werden.Ferner ist bei den anderen GAA vorge-
sehen, dass bei künftigen Kontrollen die
Erfahrungen und Ergebnisse der Schwer-punktkontrolle berücksichtigt werden.
Abschließend wird ergänzt, dass ent-
sprechende Hinweise zum „Umgang mitpyrotechnischen Gegenständen (Airbagsund Gurtstraffer)“ auch der Veröffentlichung
des Länderausschusses für Arbeitsschutzund Sicherheitstechnik (LASI) LV-Nr. 26„Umgang mit Gefahrstoffen beim Recyc-
ling von Kraftfahrzeugen“ zu entnehmensind. Dieser Leitfaden wurde im April 2002herausgegeben und ist auch im Internet
unter http://lasi.osha.de/publications ab-rufbar.
Zur Situation im Arbeitsschutz 21
Sozialer Arbeitsschutz
Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner
Schwerpunktkontrolle Ausnahme-genehmigungen nach dem ArbZGDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desGAA Halberstadt überprüften im Berichts-jahr 21 gewerbliche Unternehmen mit
1.526 Arbeitnehmern, welche eine Ge-nehmigung zur Sonn- und Feiertagsarbeitoder für verlängerte tägliche Arbeitszei-
ten besaßen. Die Kontrolle umfasste:• die Überprüfung der Einhaltung von
Nebenbestimmungen im Rahmen ei-
ner Ausnahmegenehmigung,• die Überprüfung der Gültigkeit der
Bedingungen, die zu der Ausnahme
geführt hatten,• die Kontrolle der Führung und des
Inhalts der Arbeitszeitnachweise und
• die Prüfung der Einhaltung weitererBestimmungen des ArbZG.
Die Betriebe wurden wie folgt eingeteilt:
• Betriebe mit längerfristigen Ausnah-megenehmigungen nach dem ArbZG(§ 13 Abs. 4 und Abs. 5, ArbZG, § 15
Abs. 1 und Abs. 2 ArbZG)• Betriebe, die per Gesetz an Sonn-
und Feiertagen Arbeitnehmer beschäf-
tigen dürfen (§ 10 ArbZG).So wurde bei den Nebenbestimmungen• das Führen der Arbeitszeitnachweise,
• die Genehmigung der Ersatzruhetage,• die Einhaltung der Pausen und Ruhe-
zeiten,
• die Freihaltung von mindestens 15Sonntagen im Jahr pro Arbeitnehmer-innen bzw. Arbeitnehmer und
• der Aushang/die Bekanntgabe derAusnahmegenehmigung
überprüft.
Diese Nebenbestimmungen wurdenin allen Fällen eingehalten. In allen Un-ternehmen lagen die Tatbestände, wel-
che zu der Ausnahme geführt hatten,weiterhin vor.
Gründe für Sonn- und Feiertagsarbeit
liegen auch in den komplexen Produk-tionsverfahren, die nur stufenweise so-wie energie- und materialintensiv mit
erheblichen Produktions- bzw. Quali-tätsverlusten an- und abgefahren wer-den können. Nach Einzelfallprüfung
kann hier § 10 Abs. 1 Nr.15 ArbZGangewandt werden.
Weiterhin sind die ständig wachsendenAnforderungen an die Konkurrenzfä-
higkeit mit Flexibilität der Unternehmenim europäischen, aber auch im welt-weiten Umfeld oft Grund für Sonn- und
Feiertagsarbeit und für den flexiblenUmgang mit Arbeitszeitregelungen.
Nicht zuletzt konnten durch befristet
bewilligte Sonn- und Feiertagsarbeit inRegionen mit hoher ArbeitslosigkeitArbeitsplätze gesichert und neue Ar-
beitsplätze geschaffen werden. DieseKriterien waren und sind auch bei derNeuansiedlung von Unternehmen in
Sachsen-Anhalt von entscheidenderBedeutung.
JugendarbeitsschutzgesetzDie Überwachung der Einhaltung der
Bestimmungen des JArbSchG wurde
im Vorjahr vorwiegend bei den Betriebs-revisionen im Außendienst durchge-führt.
Es wurden insgesamt 1.036 Besich-tigungen und Überprüfungen vorge-nommen. Dabei wurden 333 Beanstan-
dungen festgestellt.Auch nach der landesweiten Schwer-
punktkontrolle “Jugendarbeitsschutz im
Hotel- und Gastgewerbe” im Jahr 2001wurden in dieser Branche im vergan-genen Jahr wieder Verstöße gegen die
Einhaltung der Fünf-Tage-Woche undder Feiertagsruhe festgestellt und ent-sprechend geahndet. Probleme gab es
ebenfals bei der Einhaltung der tägli-chen Arbeitszeit der jugendlichen Be-schäftigten.
Wie jedes Jahr wurden die Ämter fürLandwirtschaft und Flurneuordnung beider Anerkennung von Landwirtschafts-
betrieben, Gartenbaubetrieben und Be-trieben der Nahrungsgüterwirtschaft alsLehrausbildungsbetriebe unterstützt.
KinderarbeitEin weiterer Schwerpunkt, welcher auch
immer wieder unter der Kontrolle desLandtages des LSA steht, war die Über-wachung der Kinderarbeit.
Durch die Mitarbeiter der sechs GAAwurden im Jahr 2002 insgesamt 9 Fälle
unzulässiger Kinderarbeit festgestellt.Kontrollschwerpunkte waren dabei die
Schulferien. Die festgestellten Fälle sindim Einzelnen in folgenden Branchenaufgetreten:
• Metallverarbeitung: 4 Fälle• Gastronomie: 2 Fälle• Baugewerbe
EinzelhandelWerbemittelvertrieb jeweils 1 Fall.
In 4 Fällen wurden gegen die Arbeitge-
ber Ordnungswidrigkeitenverfahren er-öffnet. 2 Verfahren endeten mit demErlass von Bußgeldbescheiden und in 2
Fällen wurden die Arbeitgeber verwarnt.Bei den festgestellten Fällen handel-
te es sich fast immer um eine unzuläs-
sige Beschäftigung von Schülerinnenund Schülern im Alter unter 15 Jahrenwährend der Schulferien.
Für das vergangene Jahr ist zusam-menfassend zu bemerken, dass derAnteil an verbotener Ferienarbeit im
LSA rückläufig war. Mittlerweile ist inden Betrieben und bei den Eltern be-kannt, dass Ferienarbeit erst mit dem
vollendeten 15. Lebensjahr gesetzlichmöglich ist.
Gesundheitliche Betreuung von ju-gendlichen BeschäftigtenIm Jahr 2002 ging die Anzahl der ärzt-
lichen Untersuchungen nach dem JArb-SchG – dem Trend der Bevölkerungs-und Beschäftigungsentwicklung in
Sachsen-Anhalt folgend – von 25.393im Vorjahr um 5,5 % auf 23.997 zurück.
Für diese gesundheitliche Betreuung
der jugendlichen Beschäftigten wurdenaus dem Landeshaushalt 559.895,49EUR ausgezahlt (Tabelle 1.1).
Es ist festzustellen, dass die Anzahlder Untersuchungen in den Gesund-heitsämtern rückläufig ist.
LadenschlussgesetzDer Vollzug des Ladenschlussgesetzes
verlief im 1. Halbjahr 2002 in Sachsen-Anhalt ohne nennenswerte Vorkomm-nisse. Die Situation änderte sich erst mit
der Flutkatastrophe, von welcher auchunser Bundesland nicht verschont blieb.
22 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Friseurhandwerk und die Warenauto-maten aus dem Anwendungsbereichdes Ladenschlusses entlassen. Die
Geschäfte dürfen nunmehr auch vorverkaufsoffenen Sonntagen am Sams-tag bis 20.00 Uhr öffnen.
MutterschutzIm vergangenen Jahr gab es im Zusam-
menhang mit der Beschäftigung wer-dender Mütter insgesamt 1.952 Besich-tigungen und Überprüfungen, wobei 260
Beanstandungen festgestellt wurden.Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt
war die umfassende Beratungstätigkeit
der Gewerbeaufsicht zur Einhaltung derBeschäftigungsverbote für werdendeMütter. Chemische Gefahrstoffe, biolo-
gische Arbeitsstoffe, physikalischeSchadfaktoren oder die Arbeitsbedin-gungen stellten im Arbeitsprozess mit-
unter Gefährdungspotenziale dar, diefür werdende Mütter nicht akzeptabelwaren. Bei derartigen Vorkommnissen
wurden die Verantwortlichen ausführ-lich über die gesetzlichen Pflichten unddie notwendigen Maßnahmen informiert.
Eine entsprechende Umsetzung derSchwangeren bzw. die Aussprache ei-nes Beschäftigungsverbotes durch den
Arbeitgeber wurden herbeigeführt.Arbeitgeber sahen ein Beschäfti-
gungsverbot häufig als eine Gefährdung
ihrer Existenz an. Ihnen war vor demGespräch mit der Gewerbeaufsicht nichtbekannt, dass in Sachsen-Anhalt Be-
triebe mit bis zu 30 Beschäftigten dieArbeitgeberleistungen bei Schwanger-schaft bzw. Mutterschaft aus dem Um-
lageverfahren (“U 2”) der Krankenkas-sen in vollem Umfang von den Kranken-kassen erstattet bekommen. Aufgrund
der umfangreichen Beratungen hierzu
war es in vielen Fällen möglich, einenAntrag auf Zulassung zur Kündigungdes Arbeitsverhältnisses von Arbeit-
nehmerinnen während der Schwanger-schaft bzw. Elternzeit abzuwenden.
2002 wurden insgesamt 147 Anträge
auf Kündigungszulassung gestellt. An-tragsteller waren hauptsächlich Kleinbe-triebe und mittelständische Unternehmen.
Die Mehrzahl der Anträge wurde aufGrund der wirtschaftlichen Situation mitBetriebsstilllegung oder Eröffnung des
Insolvenzverfahrens begründet. In 89Fällen wurde dem Antrag auf Kündigungs-zulassung gemäß § 9 Abs. 3 MuSchG
bzw. § 18 Abs. 1 BErzGG zugestimmt.
Mitarbeit bei der Bekämpfung illega-ler Beschäftigung und SchwarzarbeitSchwerpunkte illegaler Beschäftigung undSchwarzarbeit sowie von Leistungsmiss-
brauch in Sachsen-Anhalt sind das Bau-haupt- und das Baunebengewerbe. Sowurde bei Baustellenkontrollen, z.T. mit
den Arbeitsämtern, im vergangenen Jahrimmer wieder die Beschäftigung vonSchwarzarbeitern festgestellt. Weiterhin
waren die Arbeitspapiere ausländischerArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernicht immer in Ordnung.
Der Leistungsmissbrauch findet auchauf Baustellen öffentlicher Auftraggeberstatt. Bei einer Kontrolle einer Großbau-
stelle “Verkehrsprojekt Deutsche Einheit”gemeinsam mit einem Arbeitsamt wurdefestgestellt, dass auf allen Brückenbau-
stellen dieses Autobahnabschnittes nurSchwarzarbeiterinnen und Schwarzar-beiter durch ein Bauunternehmen aus
Thüringen beschäftigt waren. DiesemSubunternehmen wurde sofort der Ver-trag durch den Auftraggeber gekündigt
und das Arbeitsamt leitete Ordnungs-widrigkeitenverfahren gegen die Verant-wortlichen ein.
In der Gewerbeaufsicht gingen außer-dem anonyme Anzeigen, Anrufe, Telefa-xe von Wettbewerbern, Kammern, Ge-
werkschaften und Verbänden und nichtzuletzt von Bürgerinnen und Bürgernein, die auf einen Anfangsverdacht von
Leistungsmissbrauch hinwiesen. Oftwaren diese Tatbestände mit Defizitenim Arbeitsschutz, insbesondere unzurei-
chenden oder fehlenden Sicherungs-maßnahmen, verbunden.
Auf der Grundlage einer Allgemein-verfügung des Wirtschaftsministeriumskonnten alle Ladengeschäfte bis zum
30. September 2002 uneingeschränktöffnen. Das Ladenschlussgesetz wurdein den Notstandsgebieten ausgesetzt,
um die Versorgung der Bevölkerung zusichern und die Hochwasserschäden zubeseitigen. Es gab weder regionale
Begrenzungen noch Einschränkungenbeim Warensortiment. Während eineVerlängerung der täglichen Ladenöff-
nungszeiten kaum in Anspruch genom-men wurde, wurde von der Sonntags-öffnung häufiger Gebrauch gemacht.
Das betraf insbesondere Bau- undMöbelmärkte. Aber auch die Einkaufs-zentren in den größeren Städten hatten
vorübergehend sonntags geöffnet.Im nördlichen und südlichen Sach-
sen-Anhalt fand diese Hochwasser-
regelung wenig Beachtung. Zu Be-schwerden von Händlern kam es erst,als im angrenzenden Freistaat Sach-
sen die Geschäfte nach dem 30. Sep-tember 2002 weiter an Sonntagen ge-öffnet hatten und Kundenpotenzial ab-
zuwandern drohte.Im Berichtsjahr hielten die Diskussio-
nen zur Änderung bzw. Abschaffung
des Ladenschlussgesetzes an und eswurden verschiedene Gesetzesinitia-tiven gestartet.
Das Bundeskabinett beschloss im De-zember 2002 einen Gesetzesentwurf, derEinzelhandelsgeschäften erlaubt, künf-
tig an Samstagen bis 20.00Uhr zu öffnen.Somit können die Geschäfte an allenWerktagen von Montag bis Samstag von
6.00 bis 20.00 Uhr offengehalten wer-den.Der Sonntag bleibt weiterhin als Ruhe-
tag geschützt. Außerdem werden das
Tabelle 1.1 Übersicht zu den ärztlichen Untersuchungen nach dem JArbSchG im LSA im Jahr 2002
Art der Untersuchung Gesamtzahl derUntersuchung
Kosten der Untersu-chung in Euro
Untersuchungen durch dieGesundheitsämter
Anzahl Anteil
Erstuntersuchunggemäß § 32 JArbSchG 18.419 386.628,36 EUR 11.117 60,4%Erste Nachuntersuchunggemäß § 33 JArbSchG 3.125 65.592,94 EUR 706 22,6%Weitere Untersuchungengemäß § 34, 35 JArbSchG 11 231,36 EUR 2 18,2%Ergänzungsuntersuchungengemäß § 38 ArbSchG 2.441 107.422,84 EUR - -%Untersuchungen auf Veranl.gemäß § 42 ArbSchG 1 20,99 EUR - -%Summen 23.997 559.895,49 EUR 11.825 49,3%
Zur Situation im Arbeitsschutz 23
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1100
1200
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Kontrollierte Straßenfahrzeuge mit Gefahrgutdavonbeanstandet
Gewerblicher Personen- und Güterverkehr
Dipl.-Ing. Holger Scheil
Vor dem Hintergrund der prognosti-zierten Zunahme des Güterverkehrs
auf der Straße bis zum Jahr 2015 ummehr als 60 Prozent ist festzustellen,dass die Beanstandungsquoten im
Bereich der Sozialvorschriften im Stra-ßenverkehr nach wie vor zwischen 30%und 50% liegen. Durch die Gewerbe-
aufsicht Sachsen-Anhalts musste auchim Jahr 2002 festgestellt werden, dassfast die Hälfte aller kontrollierten
Fahrerinnen und Fahrer sowie ein Drit-tel der kontrollierten Fahrtage (Arbeits-tage) zu beanstanden waren. In den
kontrollierten Unternehmen gab es beifast 75% dieser UnternehmenBeanstandungen. Deshalb mussten
1.438 Bußgeldbescheide erlassen und702 Verwarnungen verhängt werden.
In den Bundesländern sind die Vor-
aussetzungen für das sogenannte di-gitale Kontrollgerät, speziell für dieAusgabe der dazugehörigen Speicher-
karten, zu schaffen. Für Sachsen-An-halt wird von folgenden Angaben aus-gegangen :
48.000 Fahrerkarten16.000 Unternehmenskarten
650 Werkstattkarten
120 Kontrollkarten
GefahrguttransportIm Jahr 2002 wurden im FachgebietBeförderung gefährlicher Güter 406Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut und
285 Eisenbahnwagen mit Gefahrgutkontrolliert (Abb. 1.14 und 1.15). Be-anstandungen gab es bei 94 Stra-
ßenfahrzeugen und 29 Eisenbahnwa-gen, das entspricht einer Beanstan-dungsquote von 23% bei den Straßen-
fahrzeugen und von 10% bei den Ei-senbahnwagen.
9. Gefahrgut-Treff in Sachsen-AnhaltEin Beitrag zur Sicherheitspartner-schaft mit der Wirtschaft war, neben
den Gefahrguttagen Sachsen-Anhaltin Magdeburg und dem Gefahrgut-Stammtisch im (sogenannten) Chemie-
dreieck, der Gefahrgut-Treff mit der
Thematik “Gefahrgutbeförderung inTanks und ortsbeweglichen Druck-
geräten”.Dieser fand am 5. Juni 2002 in
Schlaitz bei Bitterfeld statt, organisiert
und geleitet von der Gewerbeaufsichtdes Landes Sachsen-Anhalt. Namhafte Referenten aus dem Be-
reich der Privatwirtschaft sowie vonBehörden und Organisationen refe-rierten über aktuelle Probleme beim
Umgang mit Gefahrgut.Themen waren u. a.
• ein Überblick zum aktuellen Stand
der Gefahrgutvorschriften und zu de-ren Weiterentwicklung,
• die Möglichkeiten zum Organisierenvon gefahrgutrechtlicher Verantwort-
lichkeit bzw. vorschriftenkonformemHandeln im Unternehmen,
• die Problematik der ortsbeweglichen
Druckgeräte mit vielen detailliertenHinweisen,
• die aktuelle Vorschriftenlage und die
damit verbundenen Probleme im Hin-blick auf Tankfahrzeuge und Tank-container,
• die Ladungssicherungund• Arbeitsplätze auf Tankcontainern.
0
50
100
150
200
250
300
350
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Kontrollierte Eisenbahnwagen mit Gefahrgutdavonbeanstandet
Abb. 1.14 Von der Gewerbeaufsicht kontrollierte Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut (Beanstandungs-quote 1994 – 2002 im Durchschnitt ca. 30%)
Abb. 1.15 Von der Gewerbeaufsicht kontrollierte Eisenbahnwagen mit Gefahrgut (Beanstandungs-quote 1994 – 2002 im Durchschnitt ca. 10%)
24 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Medizinischer Arbeitsschutz
Dr. med. Jürgen Otto
Die sachkundige Mitwirkung bei Be-triebsrevisionen stand 2002 wiederum
im Mittelpunkt der gewerbeärztlichenTätigkeit. In 297 Fällen nahmen dieGewerbeärztinnen und -ärzte an Revisi-
onen durch die GAA teil, und zwarvorzugsweise (60%) im Rahmen vonRegelrevisionen. In 40% erfolgten die
Revisionen aus besonderem Anlass,wobei die Kontrolle der betriebsärztlichenBetreuung und der arbeitsmedizinischen
Vorsorge mit mehr als der Hälfte derFälle die Schwerpunkte bildeten. DerAnteil der Betriebsbesichtigungen, der
mit der Feststellung von Mängeln ver-bunden war, ist gegenüber den Vorjah-ren deutlich von 65% auf 77% angestie-
gen. Die registrierten Defizite sind dabeiseit Jahren die gleichen: An der Spitzestanden Mängel in der Arbeitssicher-
heitsorganisation (29%), gefolgt von feh-lenden oder unvollständigen Gefähr-dungsbeurteilungen (22%), unzurei-
chendem Hautschutz (11%) und man-gelhafter arbeitsmedizinischer Vorsor-ge (10%). Auf Grund der vorgefundenen
Mängel wurden in 217 Fällen (95%)Revisionsschreiben veranlasst.Einen Schwerpunkt des medizinischen
Arbeitsschutzes stellten Kontrollen zur
Durchführung arbeitsmedizinischer Vor-sorgeuntersuchungen in den Branchen
Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaftund spezielle Dienstleistungen dar. Die-se drei Branchen hatten bei einer frühe-
ren Sonderaktion Defizite von bis zu80% der erforderlichen Vorsorgeunter-suchungen aufgewiesen. Anhand be-
sonderer Prüflisten wurde die Kontrollejetzt von Gewerbeaufsichtsbeamtinnenund Gewerbeaufsichtsbeamten unter
fachlicher Anleitung durch Gewerbe-ärztinnen und -ärzte wiederholt. Zugleichwurde der Frage nachgegangen, wel-
che Versäumnisse im Einzelnen vorlie-gen. Bei summarischer Betrachtung be-stätigte sich das negative Ergebnis der
früheren Sonderaktion nicht. In den Bran-chen spezielle Dienstleistungen undNahrungsgüterwirtschaft wiesen nur
11% bzw. 18% der kontrollierten Unter-nehmen überhaupt Mängel auf. In derLandwirtschaft fanden sich jedoch auch
jetzt bei 57% der Unternehmen Defizite.Insbesondere die arbeitsmedizinischenVorsorgeuntersuchungen nach der
Biostoffverordnung sind in der Landwirt-schaft völlig unzureichend durchgesetzt:in 91% der Unternehmen, in denen sol-
che Untersuchungen erforderlich wa-
ren, wurden Mängel festgestellt. Die Kon-trollen unterstreichen die Notwendigkeit
einer differenzierten Betrachtung undwerden im Interesse einer höheren Aus-sagefähigkeit im Jahre 2003 fortgesetzt.
Im Berufskrankheitengeschehen sindbeim Vergleich mit den vorangegange-nen Jahren keine bedeutsamen Verän-
derungen eingetreten. Der Anteil be-rufsbedingter Erkrankungen an den ab-geschlossenen Fällen entspricht mit
28,5% dem 10-Jahres-Durchschnitt von27,9%. Das Gleiche gilt für dieHäufigkeitsverteilung der wichtigsten
Berufskrankheiten (vgl. Tab. 1.2). DieLärmschwerhörigkeit steht mit 41,2%deutlich an der Spitze, gefolgt von schwe-
ren oder wiederholt rückfälligen Haut-erkrankungen mit einem Anteil von21,7%. Unverändert hoch ist die Anzahl
von 47 Krebserkrankungen, die auf frü-here Asbeststaubeinwirkungen zurück-gehen. Dabei handelt es sich um die
Spätfolgen einer Asbestexposition, diebis in die 60er Jahre des vergangenenJahrhunderts zurückreicht. Die durch-
schnittliche Expositionszeit für diese Er-krankungen beträgt bei unseren Fällen27 Jahre. Die Verwendung von Asbest
ist seit 1991 praktisch ausgeschlossen.
Tabelle 1.2 Ausgewählte Berufskrankheiten 1992 - 2002BK 2301 LärmschwerhörigkeitBK 4104 Lungenkrebs
- in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose),- in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder- bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre])
BK 4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des PericardBK 5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können
Jahr AbgeschlosseneFälle
Berufsbedingte Erkrankungen
Insgesamt Anteil an denabgeschlossenen
Fällen
davon davon davonAnteil BK 4104
BK 4105Anteil BK 5101 AnteilBK 2301
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Arithm.Mittel
1.142
2.285
3.316
3.036
2.409
1.812
2.116
2.193
1.926
1.809
2.204
485
492
655
975
747
596
589
538
558
515
615
42,5%
21,5%
19,8%
32,1%
31,0%
32,9%
27,8%
24,5%
29,0%
28,5%
27,9%
155
164
287
468
333
261
239
229
248
212
260
31,9%
33,3%
43,8%
48,0%
44,6%
43,8%
40,6%
42,6%
44,4%
41,2%
42,2%
33
40
45
44
56
48
38
48
53
47
45
6,8%
8,1%
6,9%
4,5%
7,5%
8,1%
6,5%
8,9%
9,5%
9,2%
7,4%
95
75
71
170
133
89
117
110
90
112
106
19,6%
15,2%
10,8%
17,4%
17,8%
14,9%
19,9%
20,8%
16,1%
21,7%
17,2%
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200226
Aus den Augen – aus dem Sinn?Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen
Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Dipl.-Ing (FH) Wolfgang Schmalfuß, Dr. Reinhard Scheunpflug, Dipl.-Ing. Andrea Wendenburg
Ausgangspunkt und Aufgabenstellung
Branchen- und tätigkeitsübergreifend ist
in der Arbeitswelt eine zunehmende Flexi-
bilisierung zu beobachten. Arbeitszeit,
Arbeitsort, Arbeitsanforderungen und Be-
schäftigungsverhältnisse wechseln in
immer kürzeren Abständen. Durch den
Wandel in der Arbeitswelt entstehen für
die Akteure im Arbeits- und Gesund-
heitsschutz (Unternehmerinnen und Unter-
nehmer, Beschäftigte, Arbeitsschutzver-
waltung u. a. m.) neue Anforderungen
bezüglich der Aufgaben und Zielstellun-
gen, Handlungsfelder, Strategien, Struk-
turen und Organisationsformen sowie der
erforderlichen Kompetenzen/Qualifikatio-
nen.
Die Sonderaktion „Sicherheit und Ge-
sundheitsschutz an nichtstationären Ar-
beitsplätzen – SANA“ beinhaltete die Un-
tersuchung nichtstationärer Arbeitsplätze
und beschränkte sich auf Tätigkeiten mit
flexiblen Arbeitszeiten, flexiblen Arbeits-
orten und flexiblen Arbeitsanforderungen
als Teilaspekte flexibler Erwerbstätigkeit.
Ziele der Sonderaktion waren
• die Diskussion und die Entwicklung
einer Überwachungs- und Beratungs-
strategie bei nichtstationären Arbeits-
plätzen mit vielfältigen Tätigkeiten auch
unter Beachtung spezifischer tätigkeits-
unabhängiger Gefährdungsmomente,
• die Erprobung dieser Strategie in den
Berufsgruppen ambulante Pflege,
Dienstleistung in Haus, Hof und Garten
und Schädlingsbekämpfung/Begasung/
Holzschutz,
• die Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes in den genann-
ten drei Berufsgruppen und
• die Weiterentwicklung der erprobten
Überwachungs- und Beratungsstra-
tegie nach den ersten Erfahrungen.
Auswahl der Berufsgruppen
Viele Menschen arbeiten heutzutage an
nichtstationären Arbeitsplätzen. Für die
Entwicklung und Erprobung der Über-
wachungs- und Beratungsstrategie be-
schränkte sich die Arbeitsschutz-
verwaltung auf drei sehr unterschiedli-
che Berufsgruppen. Zur Auswahl der
Berufsgruppen für die SANA 2002 wur-
den folgende Kriterien herangezogen:
• vielseitige Tätigkeiten mit zeitlichen
und örtlichen Wechseln,
• vorhandene amtsinterne Informatio-
nen zu einem erhöhten Gefährdungs-
potenzial (Unfallhäufigkeit, Revisions-
ergebnisse, Anfragen und Beschwer-
den),
• öffentliche Informationen zu bestehen-
den Gefährdungspotenzialen (Print-
medien einschließlich der Jahresbe-
richte der Arbeitsschutzverwaltungen
anderer Bundesländer, Internet),
• fragmentiertes Wissen zur Berufs-
gruppe,
• steigende Beschäftigtenzahlen und
• schwer zu planender Arbeitsablauf.
Anhand dieser Auswahlkriterien wurden
für die Sonderaktion 2002 die Berufs-
gruppen ambulante Pflege, Dienstleis-
tungen in Haus, Hof und Garten (im folgen-
den Hausmeister genannt) und Schäd-
lingsbekämpfung/Begasung/Holzschutz
(im folgenden Schädlingsbekämpfung
genannt) bestimmt.
Die Gefährdungen in der ambulan-
ten Pflege sind bekannt. Eine hohe
Arbeitsintensität macht sich vor allem in
Gestalt überlanger Arbeitszeiten, hoher
Arbeitsbelastungen und großen Zeit-
drucks bemerkbar. Dauerhaft überhöh-
te Arbeitsintensität bringt gesundheitli-
che Risiken mit sich. Daher ist es drin-
gend geboten, vorbeugend durch Prä-
vention, Information, Beratung und Kon-
trolle auf die Probleme aufmerksam zu
machen und den gesetzlichen Zustand,
wenn notwendig durch Verwaltungs-
handeln, herzustellen. Bestimmend für
die Auswahl dieser Berufsgruppe waren
auch die zukünftigen demografischen
Verhältnisse und eine Vielzahl arbeits-
wissenschaftlicher Untersuchungen.
Die Ergebnisse einer Schwerpunkt-
kontrolle des Staatlichen Gewerbeauf-
sichtsamtes (GAA) Naumburg im Jahre
2001 in der Berufsgruppe Hausmeister
führten zu der Entscheidung, die Prüfung
der Berufsgruppe in der Sonderaktion
fortzuführen. Zum einen ist das Tätigkeits-
profil so extrem unterschiedlich, dass die
Gefährdungen sowohl qualitativ als auch
quantitativ sehr variieren. Zum anderen
wurde während der Recherche zum The-
ma in der einschlägigen Literatur deut-
lich, dass dieser Berufsgruppe bisher nur
wenig Aufmerksamkeit zuteil wurde. Die
Ergebnisse der Schwerpunktkontrolle
zeigten, dass der Arbeitsschutz verbes-
sert werden muss.
Als ein Ergebnis der in Sachsen-Anhalt
durchgeführten Sonderaktion EÜPAM
(Ermittlungs- und Überwachungspflicht
sowie Arbeitsmedizinische Vorsorge)
wurde festgestellt, dass insbesondere in
der Berufsgruppe Schädlingsbekämp-
fung erhöhte Gefährdungspotenziale
auftreten. Hier werden zum einen Arbeits-
verfahren verwendet, die eine Exposition
nicht ausschließen, und zum anderen
kommen chemische Schädlingsbekämp-
fungsmittel zum Einsatz, die ein Gesund-
heitsrisiko in sich bergen können. Unter-
suchungen des GAA Dessau, Umfrage-
ergebnisse der Hessischen Arbeits-
schutzverwaltung und zahlreiche Revisi-
onen in Sachsen, Mecklenburg-Vor-
pommern und Bayern belegen die Gefähr-
dungssituation. Der nicht ausreichende
Schutz der Arbeitnehmer war Anlass,
diese Berufsgruppe in die Sonderaktion
aufzunehmen.
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 27
Methodisches Vorgehen
Für die landesweit einheitliche Durchfüh-
rung und die zentrale Auswertung der
Sonderaktion in drei unterschiedlichen
Berufsgruppen war die Vorgabe einer
einheitlichen Erhebungsmethode notwen-
dig. Die Projektgruppe SANA entwarf ei-
nen modularen rechtsvorschriftenorien-
tierten Checklistenkomplex, der die Be-
lange des Arbeitsschutzes am Betriebs-
sitz, am nichtstationären Arbeitsplatz und
die Befragung zur psychischen Belastung
berücksichtigt und darauf orientiert,
• die Gesundheit der Beschäftigten zu
schützen und zu erhalten,
• den Arbeitgeber bei seinen Pflichten
beratend zu unterstützen, aber auch
ggf. als Ergebnis von Kontrollen Sank-
tionen festzulegen und
• den Beschäftigten durch ein persön-
lich geführtes Gespräch bzw. durch
Fragen über Arbeitsaufgaben und
-umfang zu sensibilisieren, seiner Tä-
tigkeit gesundheitsbewusst nachzu-
gehen.
Der Checklistenkomplex, siehe Tabelle
2.1, ist unterteilt in
a)Checklisten für die Kontrolle am
Betriebssitz,
b)Checklisten für die Revision am nicht-
stationären Arbeitsplatz und
c)Checklisten für die Befragung zur psy-
chischen Belastung.
Die Checklisten sind rechtsvorschriften-
orientiert gegliedert in die lfd. Nr. 1-13.
Die Erhebungsbögen zur Betriebsstätte,
Arbeitssicherheitsorganisation, Arbeits-
stätte, Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz,
Mutterschutz, spezifische Gefährdungen
durch nichtstationäre Arbeit und psychi-
sche Belastung sind für alle drei Berufs-
gruppen einheitlich. Für die Fachgebie-
te Medizinprodukte, technische Arbeits-
mittel, Gefahrstoffe, biologische Arbeits-
stoffe und physische Belastungen wur-
den die Checklisten berufsgruppen-
bezogen modifiziert (Tabelle 2. 1).
Die Checklisten wurden zentral bereit-
gestellt in Form von Word-Formularen.
Neben der Erfassung dienten die Formu-
lare gleichzeitig als Handlungshilfe zur
Unterstützung bei der Außendienst-
tätigkeit. Die ausgefüllten Checklisten
wurden je nach Umfang per E-Mail oder
mittels FTP-Programm von den dezen-
tralen Standorten an das LAS übertra-
gen. Makrogestützt wurde hier der Inhalt
der Word-Formularfelder in Excel-Tabel-
len übertragen. In Excel wurden zu allen
Fragen die Häufigkeiten der unterschied-
lichen Antworten ermittelt. Die Inhalte
der freien Textfelder wurden mittels Pi-
vot-Tabellen ausgewertet. Je nach Kom-
plexität der Fragen war teilweise die Mög-
lichkeit gegeben, die Pivot-Tabellen über
Parameter einzuschränken, um somit
auch Auswertungen unter bestimmten
Randbedingungen durchführen zu kön-
nen. Neben den Angaben aus den For-
mularen standen noch einige weitere In-
formationen aus dem IFAS-Betriebs-
stättenkataster zur Verfügung.
Tabelle 2.1 Komplexer Checklistenaufbau zur Sonderaktion “Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen”
Lfd.Nr. Thema Ambulante
Pflege
Dienstleistungen
in Haus, Hof und
Garten
Schädlingsbe-
kämpfung/
Begasung/
Holzschutz
Ambulante
Pflege
Dienstleistungen
in Haus, Hof und
Garten
Schädlingsbe-
kämpfung/
Begasung/
Holzschutz
Betriebssitz (Unternehmer) Nichtstationärer Arbeitsplatz (Beschäftigter)
1 Betriebsstätte, allgemeine Angaben Einheitliche Checkliste
2 Arbeitssicherheitsorganisation,Arbeitsschutz
3 Arbeitsstätte Einheitliche Checkliste Einheitliche Checkliste
4 Medizinprodukte Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
5 Technische Arbeitsmittel Gemeinsame Checkliste Gemeinsame Checkliste
6 Gefahrstoffe, Hautschutz Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
7 Biologische Arbeitsstoffe Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
ggf. BerufsgruppenbezogeneCheckliste der ambulanten Pflege
nutzen
Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
ggf. BerufsgruppenbezogeneCheckliste der ambulanten Pflege
nutzen
8 Physische Belastung Einheitliche Checkliste Berufsgruppen-bezogeneCheckliste
Gemeinsame Checkliste
9 Arbeitszeit Einheitliche Checkliste Einheitliche Checkliste
10 Jugendarbeitsschutz Einheitliche Checkliste
11 Mutterschutz Einheitliche Checkliste
12 Spezifische Gefährdungen annichtstationären Arbeitsplätzen
Einheitliche Checkliste Einheitliche Checkliste
13 Psychische Belastung Einheitliche Freie Befragung
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200228
Durchführung der Sonderaktion
Information beteiligter Dritter
Die von der Projektgruppe SANA entwi-
ckelte Überwachungs- und Beratungs-
strategie war besonders durch eine um-
fassende Kooperation mit allen, die für die
Gestaltung menschengerechter Arbeit
Verantwortung tragen, geprägt. Durch In-
formations- und Abstimmungsgespräche,
durch Zusammenarbeit und Erfahrungs-
austausch mit Dritten (Gewerkschaften,
gesetzlichen Unfallversicherungsträgern,
Berufsverbänden, Innungen u. a. m.) wur-
de die Intention verfolgt, dass alle Betrof-
fenen über das Motiv, die inhaltliche Durch-
führung und das Ziel der Sonderaktion
informiert waren.
Der Medizinische Dienst der Kranken-
kassen Sachsen-Anhalts wurde über die
Sonderaktion informiert, und mit der Be-
rufsgenossenschaft Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege wurden mehrere Ab-
stimmungsgespräche geführt. Im März
2002 fand im LAS eine zentrale Auftakt-
veranstaltung mit Berufsverbänden,
Unfallversicherungsträgern, Gewerkschaf-
ten und überbetrieblichen für den Arbeits-
und Gesundheitsschutz engagierten Stel-
len statt. In dieser Veranstaltung wurde
über den Inhalt und den zeitlichen Ablauf
der Sonderaktion informiert.
Revisionen am Betriebssitz
Die Revisionen am Betriebssitz wurden
nach vorheriger Information der Arbeitge-
ber durchgeführt. In einem Serienbrief
bekamen die der Arbeitsschutzverwaltung
bekannten Betriebe der Berufsgruppen
ambulante Pflege, Dienstleistungen in
Haus, Hof und Garten und Schädlingsbe-
kämpfung/Begasung/Holzschutz Informa-
tionen über die Sonderaktion. Für jede
Berufsgruppe wurden berufsgruppen-
bezogene Serienbriefe erstellt.
In einem 2. Schreiben an die für eine
Revision ausgewählten Unternehmen wur-
de die Kontrolle durch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwal-
tung angekündigt (Datum, Uhrzeit), ver-
bunden mit der Bitte, notwendige Unterla-
gen (u. a. Arbeitszeitnachweise, Doku-
mentation) bereitzuhalten. Am Betriebs-
sitz wurde zum vereinbarten Termin die
Arbeitsschutzorganisation überprüft, und
es wurden Informationen über die Tätig-
keitsorte eingeholt. Die Prüfung der Arbeits-
schutzorganisation beinhaltete u. a. die
Kontrolle, ob Informationen über nicht-
stationäre Arbeitsplätze in der Dokumen-
tation enthalten waren und ob die mit der
Tätigkeit verbundenen Gefährdungen be-
wertet wurden. Die Bewertung wurde auf
Plausibilität überprüft. Es wurden akten-
kundige Unterweisungen, Anweisungen,
Sachkundenachweise, Nachweise über
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersu-
chungen – soweit vorhanden – überprüft.
Insgesamt wurden in der Berufsgruppe
• ambulante Pflege 30 Betriebe und 47
nichtstationäre Einsatzorte,
• Hausmeister 30 Betriebe und 54 nicht-
stationäre Einsatzorte und
• Schädlingsbekämpfung 18 Betriebe
und 23 nichtstationäre Einsatzorte kon-
trolliert.
Revisionen am nichtstationären
Arbeitsplatz
Beschäftigte an nichtstationären Arbeits-
plätzen handeln und entscheiden bei ih-
rer Tätigkeit eigenverantwortlich. Häufig
kommen sie in Situationen, in denen sie
Gefährdungen und Belastungen selbst
beurteilen und Maßnahmen für ihre Si-
cherheit und ihren Gesundheitsschutz
ergreifen müssen. Für die Beschäftigen
sind daher Unterweisungen und Informa-
tionen von primärer Bedeutung. In den
Überwachungs- und Beratungsunter-
lagen wurde deshalb auf die Ermittlung
des Sachverhaltes, ob betriebliche Rege-
lungen den Beschäftigten am nichtsta-
tionären Arbeitsplatz bekannt sind, gro-
ßer Wert gelegt. In Absprache mit dem
Arbeitgeber wurden Vereinbarungen ge-
troffen, welche Tätigkeiten an nichtstatio-
nären Arbeitsplätzen durch die Arbeits-
schutzverwaltung kontrolliert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Arbeitsschutzverwaltung überprüften
in Stichproben vor Ort die Bedingungen
an den nichtstationären Arbeitsplätzen.
Um eine nahezu realistische Bewertung
vornehmen zu können, war es notwen-
dig, dass die Beschäftigen über einen
längeren Zeitraum bzw. über mehrere
Einsatzorte durch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Arbeitsschutzver-
waltung begleitet wurden.
Befragung der Beschäftigten
Ein Baustein (Checkliste Nr. 13 Psychi-
sche Belastung) im Checklistenkomplex
betraf die Erfassung der psychischen
Belastung. Ziel war es, Hinweise zum
Grad der psychischen Belastung bei den
Berufsgruppen Hausmeister, Schädlings-
bekämpfer und ambulante Pflege zu er-
halten und des Weiteren eine tendenziel-
le Aussage treffen zu können, ob durch
die Tätigkeit an nichtstationären Arbeits-
plätzen zusätzliche psychische Belas-
tungen entstehen. Im Ergebnis der Un-
tersuchung sollte einerseits die Heran-
gehensweise zur Erfassung der psychi-
schen Belastung beurteilt werden,
anderseits sollte geprüft werden, ob die
Ergebnisse das Ableiten von Arbeits-
gestaltungsmaßnahmen gestatten.
Auf Grund von Literaturrecherchen wur-
de vermutet, dass die Beschäftigten in
der ambulanten Pflege bedingt durch die
Arbeitsaufgabe selbst (Pflegen unter
Sozialkontrolle, Umgang mit Leiden usw.)
und die speziellen Ausführungsbe-
dingungen (Tätigkeit in Privathaushalten)
eine hohe Ausprägung hinsichtlich der
psychischen Belastung aufweisen und
ein negatives Beanspruchungserleben
nicht auszuschließen ist. Bei den Berufs-
gruppen Schädlingsbekämpfer und Haus-
meister waren aus der Literatur keine
Untersuchungen zur psychischen Belas-
tung bekannt.
Divergente Erwartungen bestanden be-
züglich der Wirkung der örtlich ständig
wechselnden Arbeitsplätze und der da-
mit verbundenen häufig variierenden
Arbeitssituationen auf das Beanspru-
chungserleben. Es sollte sich aus der
Untersuchung eine Aussage darüber tref-
fen lassen, unter welchen Aspekten der
nichtstationäre Arbeitsplatz einen positi-
ven Effekt der Arbeit darstellt im Sinne
einer Aufgabenanreicherung (wechseln-
de Situationen stellen neue Anforderun-
gen, bieten Chancen für Vielfalt und Ab-
wechslung in der Tätigkeitsausübung)
und unter welchen Aspekten er eher als
ein negativer Faktor im Sinne einer Über-
forderung durch ständigen Anforderungs-
und Aufmerksamkeitswechsel gesehen
werden muss.
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 29
Auswertung
Die detaillierte berufsgruppenbezogene
und die methodische Auswertung sind
Inhalt des Abschlussberichtes zur Son-
deraktion der Gewerbeaufsichtsverwal-
tung des Landes Sachsen-Anhalt „Si-
cherheit und Gesundheitsschutz an
nichtstationären Arbeitsplätzen – SANA“.
Der Abschlussbericht kann auf der
Internetseite des LAV eingesehen wer-
den. An dieser Stelle wird auf die Dar-
Schlussfolgerungen und Maßnahmen
stellung der statistischen Ergebnisse
verzichtet und nur der ausführlichen
Darstellung der Schlussfolgerungen und
Maßnahmen Platz eingeräumt.
Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
Ambulante Pflege
Für eine Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes für die Beschäf-
tigten in den untersuchten ambulanten
Pflegediensten werden die nachfolgen-
den Maßnahmen als dringlich erachtet:
Der präventive Arbeitsschutz muss in
den Unternehmen mehr als bisher in
den Vordergrund gerückt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass recht-
liche Regelungen teilweise nicht bekannt
waren. Das widerspiegelt sich z. B. auch
in der geringen Nutzung von Fortbil-
dungsangeboten der BG Gesundheits-
dienst und Wohlfahrtspflege, die von nur
einem Fünftel der befragten Unterneh-
men bisher angenommen wurden.
Regelgerechtes Grundlagenwissen
könnte erreicht werden durch die Verbes-
serung der Wirksamkeit der Fachkräfte für
Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte in
ihrer Beratungsfunktion für den Unterneh-
mer. Tätigkeitsnachweise für Betriebs-
ärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für
Arbeitssicherheit liegen nur in ca. zwei
Drittel der Unternehmen vor. Nur in der
reichlichen Hälfte der Unternehmen er-
folgte eine Gefährdungsbeurteilung.
Es bestand in den Unternehmen ein
enormer Beratungsbedarf zu Unterneh-
merpflichten gemäß Arbeitsschutzge-
setz und anderer Arbeitsschutzvor-
schriften, insbesondere auch zu arbeits-
medizinischen Vorsorgemaßnahmen.
Die Frage nach der Übernahme der
Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen,
zu denen u. a. die Impfungen und Weiter-
bildungskurse (u. a. Rückenschulung,
Kinästhetik) gehören, wird oftmals ent-
gegen den Forderungen des Arbeits-
schutzgesetzes zu ungunsten des Be-
schäftigten entschieden (u. a. durch
Maßnahme außerhalb der Arbeitszeit).
Die Mitwirkung der Beschäftigten, ins-
besondere bei der Durchsetzung von
Maßnahmen, die sich aus der Gefähr-
dungsbeurteilung ergeben, muss erhöht
werden. Die Beschäftigten wurden bei
der Erarbeitung der Gefährdungsbe-
urteilung nicht beteiligt. Dadurch traten
auch Probleme beim arbeitsschutzge-
rechten Verhalten auf. Das Problembe-
wusstsein zum Arbeits- und Gesundheits-
schutz muss weiterentwickelt werden.
Das Wissen um die Forderungen aus
dem Medizinproduktegesetz, der Medi-
zinprodukte-Verordnung und der Medi-
zinprodukte-Betreiberverordnung war
unzureichend. Hier bestanden erhebli-
che Wissensdefizite bei den Unterneh-
mern. Ein Drittel der Unternehmen führ-
te kein Bestandsverzeichnis. Nachwei-
se der sicherheitstechnischen und mess-
technischen Kontrollen waren in der
Hälfte der Unternehmen nicht vorhan-
den. Die wiederkehrenden Prüfungen
der elektrischen Sicherheit an elektrisch
betriebenen Medizinprodukten waren
ebenfalls nicht nachweisbar. Die Melde-
pflicht bei Vorkommnissen mit Medizin-
produkten war nicht bekannt.
In den meisten Unternehmen war der
Umgang mit Gefahrstoffen und das Vor-
kommen von hautbelastender Feucht-
arbeit bekannt, jedoch lag nur in der
Hälfte der Unternehmen ein Gefahrstoff-
verzeichnis vor. Die entsprechenden
Sicherheitsdatenblätter und Betriebsan-
weisungen konnten nur in einem Drittel
der Unternehmen eingesehen werden.
Ein Drittel der Beschäftigten war im
sicherheitsgerechten Umgang mit den
Gefahrstoffen unterwiesen worden. In
64% der Unternehmen ermittelten Un-
ternehmer die erforderlichen Schutz-
maßnahmen und setzten diese im Un-
ternehmen um. Als Hauptmangel war
der Gebrauch ungeeigneter Schutz-
handschuhe bei Reinigungs- und Pflege-
arbeiten festzustellen. Es wurden vor
Ort in 11 Fällen Naturlatexhandschuhe
benutzt. Die eingesehenen Hautschutz-
pläne waren sehr formal und ca. die
Hälfte der Beschäftigten kannte den
Hautschutzplan nicht.
Die Beschäftigten wurden zum Teil
nicht in die Gefährdungsbeurteilung nach
Biostoffverordnung einbezogen (71%).
Eine Unterweisung anhand einer be-
triebs- und stoffbezogenen Betriebsan-
weisung bejahte weniger als die Hälfte
der Beschäftigten. Nur in ca. einem Drit-
tel der Unternehmen lag eine Betriebs-
anweisung auch vor. Ein Hygieneplan
war mehr als der Hälfte der Beschäftig-
ten (28 Nennungen) bekannt. In 30%
der Vorortkontrollen waren die erforder-
lichen Schutzausrüstungen nicht vor Ort
vorzeigbar. Nur in der Hälfte der Unter-
nehmen lag ein Ablaufplan für das Ver-
halten nach Stichverletzungen vor.
Künftig muss mehr darauf geachtet
werden, dass geforderte Maßnahmen
nach dem Gefahrstoff- und Biostoffrecht
festgelegt, den Beschäftigten bekannt
gegeben und ihre Einhaltung regelmä-
ßig von den Unternehmern kontrolliert
werden.
Nur in 13 Unternehmen wurde die
Beurteilung der physischen Belastung
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
eindeutig bejaht, während für weitere 13
Unternehmen eine Gefährdung durch
körperlich schwere Arbeit als nicht zu-
treffend für die Beschäftigten bewertet
wurde.
Bei der Prüfung der Unternehmer-
pflichten nach der Lastenhandhabungs-
verordnung hinsichtlich der Eignung der
Beschäftigten, der Unterweisung und
der Realisierung von Präventionsmaß-
nahmen zeigte sich jedoch, dass eine
Unterweisung in rückengerechte Hebe-
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200230
und Tragetechniken in allen Unterneh-
men durchgeführt wurde. In 22 Unter-
nehmen findet die körperliche Eignung
des Beschäftigten Berücksichtigung bei
der Aufgabenübertragung, wobei der
Betriebsarzt nur in jedem zweiten Unter-
nehmen einbezogen wird.
Im Ergebnis der Untersuchung wird
noch ein erhebliches Präventionspoten-
zial durch verstärkte Vermittlung von
speziellen rückenschonenden Arbeits-
techniken und die Möglichkeit für ein
Bewegungstraining für den Patienten
(Zeitreserve) und den Einsatz einfacher
Hilfsmittel als betriebliche Arbeitsschutz-
maßnahme gesehen. Eine verstärkte
Einbeziehung der Fachkraft für Arbeits-
sicherheit und des Betriebsarztes in die
Beurteilung der Gefährdung durch kör-
perlich schwere Arbeit und bei der Fest-
legung von entsprechenden Präven-
tionsmaßnahmen würde zur Minimie-
rung des Gesundheitsrisikos für die Be-
schäftigten beitragen.
Pflegehilfsmittel müssen ausreichend
vorhanden sein und eingesetzt werden
können. Bei der Bereitstellung von Hebe-
technik und weiteren Hilfsmitteln zur
Erleichterung des Transportes und der
Arbeit am schwerkranken Pflegebedürf-
tigen wurde der relativ große Zeitraum
bis zur Bereitstellung der Hilfsmittel von
den Unternehmern und Beschäftigten
gleichermaßen bemängelt. Ursache
dafür seien Verzögerungen bei der Be-
arbeitung durch die Kranken- bzw.
Pflegekassen. Hier könnte gegebenen-
falls durch eine engere Zusammenar-
beit von Pflege- und Krankenkasse,
Pflegedienst und Sanitätshäusern ein
Reservepool von Hilfsmitteln Abhilfe
schaffen.
Eine Reduktion der arbeitszeitlichen
Belastung zur Vermeidung arbeitszeit-
assoziierter körperlicher und psychischer
Probleme ist notwendig. Die festgestell-
ten Mängel bezogen sich auf die Dauer
der täglichen Arbeitszeit von mehr als
10 Stunden, die fehlende Nachweis-
führung für Arbeitszeiten mit mehr als
acht Stunden Dauer sowie die fehlen-
den Festlegungen zur Inanspruchnah-
me von Pausen. Die personelle Beset-
zung wird von 21 Unternehmen als aus-
reichend bewertet, nur drei Unterneh-
mer verneinten eindeutig diese Frage.
Dagegen wurde in der Befragung der
Beschäftigten die mangelnde personel-
le Besetzung als zusätzlicher Belas-
tungsfaktor fünf mal benannt. Arbeits-
zeiten über 10 Stunden Dauer wurden
seitens der Unternehmerinnen und Un-
ternehmer durch Notfälle, wie z. B. Er-
krankung von Beschäftigten, unplanbare
Verschlechterungen im Befinden von
Pflegebedürftigen begründet. Springer
als Reserve für Notfälle wurden nur in 17
Unternehmen vorgehalten. Das Fehlen
dieser Reserve könnte eine Ursache für
ein Überschreiten der zulässigen Ar-
beitszeit sein.
Zu den gravierenden Verletzungen der
Unternehmerpflichten nach dem Mutter-
schutzgesetz zählte in vier Unterneh-
men die unterlassene Meldung an die
zuständige Behörde. Die Beschäfti-
gungseinschränkungen wurden in den
Unternehmen erkannt und führten in fünf
Unternehmen zu einer Umsetzung auf
einen anderen Arbeitsplatz bzw. es wur-
den in vier Unternehmen Beschäf-
tigungsverbote für die Schwangere aus-
gesprochen. Zu empfehlen ist hier die
Einbeziehung des Betriebsarztes in die
Beurteilung der Tätigkeit der Schwan-
geren, um bei einer Weiterbeschäftigung
gesundheitliche Risiken weitestgehend
ausschließen zu können.
Die Besonderheiten am nichtstatio-
nären Arbeitsplatz führten nach Befra-
gen bei ca. der Hälfte der Beschäftigten
zu der Einschätzung, unter Zeitdruck zu
arbeiten, und in drei Fällen wurden Ange-
bote von sozialer und kommunikativer
Kooperation vermisst. Die fehlende Vor-
bereitung auf die Bewältigung schwie-
riger Situationen wurde lediglich von ei-
ner Beschäftigten verneint. Wegezeiten
gehörten nach Aussagen der Unterneh-
mer zur Arbeitszeit. Durch ein verstärk-
tes Anbieten von Verkehrsteilnehmer-
schulungen (bisher sechs Unternehmen)
kann auf eine Senkung von Straßen-
verkehrsunfällen hingewirkt werden. Die
Nutzung des Angebotes eines berufs-
genossenschaftlichen Seminars zur
Tourenplanung durch die Pflegedienst-
leitungen (bisher 13 Unternehmen) und
eines Fahrsicherheitstrainings (nur ein
Unternehmen) könnte wesentlich zur
Belastungsminimierung durch die Fahr-
tätigkeit beitragen.
Dienstleistungen in Haus, Hof und
Garten
Bei Tätigkeiten der Hausmeister muss-
ten zwei Sachverhalte bedacht werden.
Zum ersten geht von der Tätigkeit des
Beschäftigten eine Gefährdung aus, und
zum zweiten gibt es Gefährdungen aus
der Umgebung, die auf den Beschäftig-
ten einwirken können. Der Arbeitgeber
hat die Beschäftigten über die bei der
Tätigkeit auftretenden Gefahren und die
erforderlichen Maßnahmen zu unterwei-
sen.
Neben dem Erfassen der arbeits-
schutzrelevanten Situation an den nicht-
stationären Arbeitsplätzen kommt es in
erster Linie darauf an, konkrete Defizite
wie
• fehlende Fachkraft für Arbeitssicher-
heit,
• Mängel bei der betriebsärztlichen Be-
treuung,
• fehlende bzw. mangelhafte Bereitstel-
lung von Hautschutzmitteln und
• geringe Präventionsmaßnahmen trotz
hoher physischer Belastung
zum Anlass zu nehmen, die betriebliche
Arbeitssicherheitsorganisation durch das
Verwaltungshandeln der Arbeitsschutz-
behörde nachhaltig zum Positiven zu
beeinflussen. Dazu reicht es nicht aus,
dem Unternehmer ein Revisionsschrei-
ben in Form einer Mängelauflistung zu
übergeben. Während der Revisionen
wurde immer wieder beobachtet, dass
gerade bei diesen recht kleinen Betrie-
ben der Berufsgruppe Dienstleistung in
Haus, Hof und Garten die beratende
Funktion zur Behebung von Defiziten
wesentlich effektiver ist. Der Unterneh-
mer muss erkennen, dass eine humane
Gestaltung der Vor-Ort-Arbeitsbedin-
gungen ein leistungssteigender Faktor
ist und somit einen wirtschaftlichen Vor-
teil für sein Unternehmen darstellt.
Unternehmergespräche sind auch in die-
ser Zielrichtung zu führen.
Jeder vorgefundene Mangel im Ar-
beitsschutz, der nicht unmittelbar abge-
stellt werden konnte (Feuerlöscher durch
vorgeschobenen Schrank verdeckt) und
der bei seinem weiteren Bestehen nach-
trägliche Auswirkungen mit sich gebracht
hätte, wurde (das ist bei einer nicht aktu-
alisierten Fassung einer aushangpflich-
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 31
tigen Rechtsvorschrift nicht unbedingt
zu befürchten) nicht nur mitgeteilt, son-
dern es wurde dafür Sorge getragen,
dass er beseitigt wurde.
Wie bzw. mit welchen Mitteln behörd-
lichen Handelns das geschah, war vom
Einzelfall abhängig. Bei einigen Unter-
nehmern konnte gesetzeskonformes
Handeln durch Überzeugung ausgelöst
werden. Ordnungsverfügungen muss-
ten nicht ausgesprochen und Ordnungs-
widrigkeitsverfahren nicht eingeleitet
werden. Im Rahmen der Sonderaktion
hat sich erneut gezeigt, wie wichtig die
Auswertung von Mängeln und Defiziten
mit dem Unternehmer (ggf. mit der Fach-
kraft für Arbeitssicherheit und dem Be-
triebsarzt) ist. Aktenvermerke und
Revisionsschreiben mit der Bitte, die
Realisierung der Forderungen bzw. das
Veranlasste bis zu einem vereinbarten
Termin mitzuteilen, waren die wesentli-
chen Formen des Handelns.
Schädlingsbekämpfung/ Begasung/
Holzschutz
Die Situation der Schädlingsbekämpfer
ist in Sachsen-Anhalt wie folgt charakte-
risiert:
• Die Zahl der Unternehmen und auch
die der Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer ist gering.
• Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer werden bei schlechter Auftrags-
lage zunehmend zu anderen Arbeiten
herangezogen (z. B. Einsatz im Holz-
und Bautenschutz, Entrümpelungs-
arbeiten, Hausmeisterdienste u. a.).
• Die Geschäftsinhaber führen oft selbst
die Schädlingsbekämpfungsmaßnah-
men durch.
• Eine Reihe von Unternehmen arbei-
ten als Familienbetriebe.
• Die Einsatzorte der Schädlingsbe-
kämpfer befinden sich nicht nur in
Sachsen-Anhalt, sondern auch in an-
grenzenden Bundesländern.
• In der Regel verfügen die Schädlings-
bekämpfer aufgrund ihrer Tätigkeit
(Sachkundenachweise, Befähigungs-
nachweise) über die erforderlichen
Kenntnisse der zu beachtenden ge-
setzlichen Regelungen (Gefahrstoff-
verordnung, TRGS 512, TRGS 523).
• Auch das Wissen über einzusetzende
Schädlingsbekämpfungs- bzw. Be-
gasungsmittel ist vorhanden.
• In der Branche selbst wird auf eine
“seriöse” Auftragserledigung geach-
tet.
Somit war der Handlungsbedarf der
Gewerbeaufsichtsverwaltung zu Gefahr-
stoff- und Arbeitsschutzproblemen nicht
allzu groß. Anhand der Revisions-
ergebnisse können zusammenfassend
folgende Aussagen getroffen werden:
• Anforderungen an die Arbeitsstätte,
an die technischen Arbeitsmittel, an
Gefahrstoffe und an die physische
Belastung entsprachen im Wesentli-
chen den gesetzlichen Vorgaben.
• Persönliche Schutzkleidung wurde von
den Unternehmen zur Verfügung ge-
stellt.
• Bei fehlenden Reinigungsmöglich-
keiten von stark verschmutzter Arbeits-
kleidung wurden Einweganzüge ver-
wendet.
• Waschmöglichkeiten am Einsatzort
wurden organisiert.
• Allerdings fehlten bei allen Unterneh-
men Hautschutzpläne.
• Die Überprüfung der technischen Ar-
beitsmittel erfolgte innerhalb der fest-
gelegten Fristen.
• Im Unternehmen wurde versucht, die
Belastung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bei Tätigkeiten wie He-
ben und Tragen durch entsprechende
Maßnahmen zu minimieren.
• Eine Belastung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ar-
beitszeit war nicht vorhanden.
• Die Arbeitsorganisation in der Bran-
che war durch eine weitestgehend
eigenständige Gestaltung der Arbeits-
zeit und durch fachliche Eigenkom-
petenz gekennzeichnet.
• Das Unfallgeschehen zeigte keine
Auffälligkeiten.
• Eine Reihe von Unternehmen wurde
zu Fragen der Arbeitssicherheit von
externen Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern beraten.
Die aufgeführten Verstöße wurden in
Revisionsschreiben zusammengefasst
und den Unternehmen zugeleitet. Die
darin beanstandeten Verstöße bezogen
sich hauptsächlich
• auf die betriebsärztliche Betreuung,
die arbeitsmedizinische Vorsorge, das
Impfangebot,
• auf Forderungen zum Gefahrstoffrecht
(Vorgaben nach Gefahrstoffverord-
nung, TRGS 512, TRGS 523 wurden
nicht immer exakt eingehalten) und
• auf mangelnde Kenntnisse bei der
Anwendung der Biostoffverordnung
und daraus resultierend, auf eine un-
zureichende Bewertung der Belastung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer durch biologische Arbeitsstoffe.
Es erfolgte mit den verantwortlichen Per-
sonen im Unternehmen eine ausführli-
che Auswertung ihrer Probleme und eine
Beratung über erforderliche Maßnahmen.
Eine Nachkontrolle zwecks Realisierung
der Maßnahmen fand in einem Zeitraum
zwischen vier und acht Wochen statt. In
einem Begasungsunternehmen wurden
die am Begasungsort festgestellten Män-
gel zwar umgehend beseitigt, aber zu-
sätzlich in einem Revisionsschreiben fest-
gehalten. Bei einer unangemeldeten
Nachkontrolle wurden auch hier alle ge-
setzlichen Bestimmungen eingehalten.
Abschließend ist festzustellen, dass
durch die Sonderaktion die Arbeits-
schutzsituation der Berufsgruppe Schäd-
lingsbekämpfer ausreichend beschrie-
ben wurde.
Für die meisten Unternehmen bestand
Aufklärungs- und Beratungsbedarf, zu-
mal es für die “Kleinbetriebe” immer
schwieriger wird, das umfangreiche Vor-
schriftenwerk zu übersehen. Hier wäre
seitens der Berufsverbände und der
gesetzlichen Unfallversicherung, aber
auch seitens der Behörden ein höheres
Maß an Aufklärung bzw. Beratung erfor-
derlich.
Psychische Belastung/Beurteilung
der Ergebnisse und
Maßnahmen zur Optimierung der
Beanspruchung
In der Untersuchung war zu klären, ob sich
aus den gestellten Fragen Hinweise zum
Grad der psychischen Belastung und den
Beanspruchungsfolgen ableiten lassen.
Die aus der Arbeit resultierende Bean-
spruchung eines Beschäftigten ergibt sich
aus der Summe aller Arbeitsanforderungen
im Verhältnis zu den individuellen
Leistungsmöglichkeiten der jeweiligen
Person. Da die Leistungsvoraussetzungen
interindividuell stark variieren, kann trotz
ähnlicher Arbeitsanforderungen bei glei-
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200232
chen Tätigkeiten das Beanspruchungsem-
pfinden durchaus variieren. Betrachtet man
die Ergebnisse unter dieser Vorausset-
zung ist festzustellen, dass einige Trends
erkennbar sind. Art und Umfang der Erhe-
bungen lassen jedoch nicht mehr als Trend-
aussagen zu.
Alter und Geschlecht wurden erhoben,
auf Grund der kleinen Stichprobengröße
ist eine getrennte Bewertung nach Ge-
schlecht oder Alter jedoch nicht möglich.
Bei allen Auswertungen muss berück-
sichtigt werden, dass es sich bei den
befragten Beschäftigten nicht um eine
Zufallsauswahl handelt, sondern die Be-
schäftigten von den Arbeitgebern ausge-
wählt wurden, so dass eine Positivaus-
lese nicht auszuschließen ist.
Ambulante Pflege
Erwartungsgemäß fühlte sich fast die Hälfte
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
ambulanten Pflegedienst erhöht bean-
sprucht. Die Art der Beanspruchung wich
dabei nicht grundsätzlich, mit Ausnahme
der häufigen Teilnahme am Straßenver-
kehr, von den Nennungen im stationären
Pflegedienst ab2.1). Bestimmte Belastun-
gen jedoch, die im stationären Bereich
durchaus negativ erlebt werden können,
traten tätigkeitsbedingt weniger bzw. nicht
auf, dazu gehören Probleme bei der Auf-
gabenverteilung und der Aufgaben-
koordination zwischen den Pflegekräften
bzw. zwischen Pflegekräften und anderen
Personen (z. B. Pflegeleitung, Ärzteschaft).
Trotz Belastungserleben und trotz
Wunsch nach Veränderung bevorzug-
ten über 90% der Befragten den vorhan-
denen nichtstationären Arbeitsplatz. Die
dabei genannten Gründe zeigen, dass
sie die in der Arbeit vorhandene Selb-
ständigkeit und Flexibilität sowie den
verfügbaren Entscheidungsspielraum
schätzten und nicht aufgeben wollten.
Die im negativen Sinne als belastend
genannten Faktoren ließen sich zwei
Gruppen zuordnen:
• tätigkeitsbedingte Faktoren (Umgang
mit schwer kranken Menschen, Ster-
ben und Tod, Arbeiten unter ständiger
Kontrolle durch andere, Teilnahme am
Straßenverkehr) und zum anderen
• organisatorische und/oder finanziell-
materielle Faktoren (Fehlen von Hilfs-
mitteln, Arbeit unter Zeitdruck).
Tätigkeitsbedingte Belastungen, die zu
negativen Beanspruchungsfolgen führen,
können nicht grundsätzlich vermieden
werden, es können nur die Beanspru-
chungsfolgen beeinflusst werden. Dazu
ist der Aufbau von Ressourcen notwen-
dig, die den Beschäftigten befähigen, Be-
lastungen besser zu tolerieren und zu
bewältigen.
Zu den tätigkeitsbedingten Belastun-
gen gehört der Umgang mit chronisch
Kranken, mit Sterben und Tod. Für diese
in der Gesellschaft tabuisierten Themen
sind auch bei länger Beschäftigten häufig
nicht die notwendigen Bewältigungsstra-
tegien vorhanden. Zum Aufbau von Res-
sourcen auf diesem Gebiet sollten Weiter-
bildungen, die Teilnahme an Gruppen-
arbeit oder zumindest innerbetriebliche
Gesprächsrunden angeboten werden.
Weiterhin ist den Führungskräften zu
empfehlen, regelmäßig und zusätzlich
bei Bedarf Einzelgespräche dazu mit den
Beschäftigten zu führen.
Konflikte mit den Angehörigen der zu
Pflegenden lassen sich nicht vollständig
vermeiden, da sich bei verschiedenen
Menschen auch unterschiedliche Erwar-
tungen und Ansprüche herausbilden. In
diesen Fällen kann ein Kommunikations-
training hilfreich sein, um einerseits durch
eine gute sachliche Information der An-
gehörigen von vornherein Konfliktpoten-
zial zu vermeiden bzw. um schon vorhan-
dene Konflikte zu lösen, ohne dass eine
Seite verliert bzw. gewinnt. In begründ-
baren Einzelfällen sollten die Beschäftig-
ten die Möglichkeit haben, die Pflege
einer bestimmten Person abzulehnen.
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist
ebenfalls erforderlich, um die Tätigkeit
ausüben zu können. Auf spezifische Ge-
fahren im Straßenverkehr sollte in Arbeits-
schutzunterweisungen eingegangen wer-
den, Unfälle oder Beinahe-Unfälle sollten
ausgewertet werden, ebenfalls können
Fahrtrainings die Sicherheit erhöhen. Dem
Vermeiden von Verkehrsunfällen mit Per-
sonenschaden sollte die gleiche Aufmerk-
samkeit geschenkt werden wie dem Ver-
meiden von Arbeitsunfällen, da die Wir-
kungen für das Unternehmen (Ausfall der
Arbeitskraft) die gleichen sind.
Zu den prinzipiell vermeidbaren, da nicht
tätigkeitsbedingten Belastungsfaktoren
gehören Arbeit unter Zeitdruck und schwe-
re körperliche Arbeit/Fehlen von Hilfs-
mitteln. Das Anschaffen von Hilfsmitteln
zur Erleichterung der Arbeit für den Pfle-
genden, die Notwendigkeit und die Ak-
zeptanz der Nutzung dieser Mittel müssen
mit dem zu Pflegenden und dessen Ange-
hörigen ausführlich besprochen werden
(auch hier ist ein Kommunikationstraining
hilfreich) und müssen darüber zur Voraus-
setzung für einen Pflegevertrag werden.
Die Ursachen für das Gefühl der Be-
schäftigten, häufig unter Zeitdruck zu ar-
beiten, können im Rahmen dieser Erfas-
sung nicht ermittelt werden, dazu bedürf-
te es weiterer Erfassungen. Jedoch sollte
dieser Fakt den Verantwortlichen bekannt
gemacht werden.
Dienstleistung in Haus, Hof und
Garten
Ein Drittel der in dieser Berufsgruppe
Befragten gab an, sich stark beansprucht
zu fühlen. Als Ursache dafür wurden
hauptsächlich ein zu großer Arbeitsum-
fang und Zeitdruck angegeben, so dass
eine teilweise Fehlbeanspruchung im
Sinne einer zeitlichen und inhaltlichen
Überforderung zu vermuten ist.
Knapp ein Drittel der Befragten würde
lieber auf einem stationären Arbeitsplatz
tätig sein. Die Gründe dafür waren indivi-
duell sehr verschieden, es spielten je-
doch häufiger finanzielle Gründe, das
Pkw-Fahren und fehlende Hilfsmittel eine
Rolle. Diese Gründe lassen nicht unbe-
dingt den Schluss zu, dass die wechseln-
den Arbeitsumgebungen Grund für die
Bevorzugung eines stationären Arbeits-
platzes wären, sondern deuten mehr auf
eine allgemeine Unzufriedenheit mit der
beruflichen Situation hin. Die Ursachen
dafür waren nicht ableitbar aus den
Befragungsergebnissen.
Zur Optimierung der Beanspruchung
muss man den Faktoren Arbeitsumfang,
Zeitdruck und fehlende Hilfs- und Körper-
schutzmittel besondere Beachtung zu-
kommen lassen. Zum Faktor “hoher
Arbeitsumfang” ließen sich direkte Maß-
nahmen aus den Untersuchungsergeb-
nissen nicht ableiten. Auffällig war nur,
dass das Aufgabenspektrum bei den
Hausmeistern breit gefächert war, das
2.1) Psychische Belastung in der stationären Krankenpflege,Regina Breymann und Klaus Schahn, Eigenverlag/Ver-trieb: Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft, Univer-sität Hannover, 1992
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 33
Spektrum reichte von Wartungs- und
Pflegearbeiten über Grünflächenpflege,
Fenster- und Unterhaltsreinigung bis zu
Schachtarbeiten. Es sollte mit den Arbeit-
gebern besprochen werden, ob das Auf-
gabenprofil eindeutig festgelegt ist und
die Beschäftigten für das Erledigen die-
ser Aufgaben ausreichend qualifiziert sind
und die notwendigen Hilfsmittel zur Ver-
fügung stehen.
Aus Sicht der Beschäftigten könnte
durch den Einsatz von mehr Personal
und durch eine geregelte Arbeitszeit die
Beanspruchungssituation verbessert
werden. Das legt nahe, die vorhandenen
Arbeitszeitregelungen bei Hausmeistern
zu betrachten, jedoch kann dies nur hin-
sichtlich der Einhaltung gesetzlicher bzw.
tariflicher Regelungen geschehen (Ver-
bindung zum Modul Arbeitszeit) oder im
Sinne einer Beratung über menschen-
gerechte Arbeitszeitgestaltung.
Schädlingsbekämpfung/ Begasung/
Holzschutz
Von den Beschäftigten wurde keine Be-
anspruchung mit negativen Wirkungen
erlebt. Veränderungen zur Optimierung
der psychischen Belastung sind nicht
erforderlich.
Stationärer versus nichtstationärer
Arbeitsplatz
Die Frage, welche Auswirkungen nicht-
stationäre Arbeitsplätze auf das Bean-
spruchungserleben haben, lässt sich auf
Grund der Befragungsergebnisse hin-
sichtlich der untersuchten Berufsgruppen
wie folgt zusammenfassen. Von den Be-
schäftigten wurde eingeschätzt, dass
nichtstationäre Arbeitsplätze eher die
Chance des selbständigen Arbeitens, der
hohen Flexibilität und eines entsprechen-
den Handlungs- und Entscheidungs-
spielraumes bieten. Diese Vorteile domi-
nierten offensichtlich und ließen die Be-
anspruchungen durch ständig wechseln-
de Arbeitsumgebungen und Arbeits-
bedingungen in den Hintergrund treten.
Eventuell werden die sich ändernden
Umgebungsbedingungen auch als Vari-
abilität in sonst eher gleichförmig sich
wiederholenden Tätigkeiten gesehen,
ebenso die Tätigkeit des Ortswechsels.
Erfassen psychischer Belastung/
Beanspruchung durch Befragung
Das Erfassen psychischer Belastungen
ist im Rahmen von Untersuchungen durch
die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-
Anhalts Neuland. Es war deshalb zu klä-
ren, welches möglichst einfache Vorge-
hen gestattet, Aussagen zum Grad der
psychischen Beanspruchung zu treffen.
Gewählt wurde ein kurzes Interview mit
vorgegebenen Fragen und freier Antwort-
möglichkeit.
Bei diesem Vorgehen erhält man eine
subjektive Einschätzung der vorhande-
nen psychischen Belastung, also das
Beanspruchungserleben. Weiterhin sind
bei hohen Beanspruchungen Aussagen
zu den Ursachen dieser hohen Bean-
spruchung aus Sicht der Beschäftigten
ableitbar.
Insgesamt gestatten die Befragungs-
ergebnisse tendenzielle Aussagen zum
Vorliegen von Fehlbeanspruchungen bei
der jeweils untersuchten Tätigkeit. Dies
erscheint ausreichend, um den Arbeitge-
ber zu beraten, ob weiterer Handlungs-
bedarf zur Minimierung der psychischen
Belastungen bei bestimmten Tätigkeiten
notwendig ist oder nicht. Darüber hinaus
können auch erste Anhaltspunkte für be-
lastende Faktoren benannt werden, und
im Gespräch mit dem Arbeitgeber sind
dabei im Einvernehmen auch Maßnah-
men zur Verbesserung der Beanspru-
chungssituation ableitbar. Das gewählte
Vorgehen ist legitim, wenn das Ziel der
Untersuchung eine erste Aussage zum
Erleben psychischer Belastungsfaktoren
ist.
Zusammenfassung für nicht-
stationäre Arbeitsplätze
Zusammenfassend und unabhängig von
den Berufsgruppen wurden folgende
Maßnahmen veranlasst, werden laufend
durchgeführt oder sind in Vorbereitung:
• Durch die Beratung der Unternehmer,
der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
der Betriebsärzte wird darauf hin-
gewirkt, dass sich die betriebliche
Arbeitssicherheitsorganisation verbes-
sert.
• Besonderes Augenmerk ist darauf zu
legen, dass betriebliche Regelungen
den Beschäftigen auch am nichtsta-
tionären Arbeitsplatz erreichen.
• Während der Revisionen werden be-
stimmte Aktivitäten zur Vermeidung von
Gefährdungen sofort eingeleitet.
• Durch ausführliche Revisionsschreiben
werden die Unternehmerinnen und
Unternehmer in die Lage versetzt, den
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Un-
ternehmen zu verbessern.
• Mit den Berufsverbänden, Gewerk-
schaften, gesetzlichen Unfallversiche-
rungsträgern muss die Sonderaktion
ausgewertet werden. Die enge Zusam-
menarbeit muss fortgesetzt werden.
• Die Arbeitsschutzverwaltung sollte durch
partielle Nachkontrollen in den unter-
suchten Berufsgruppen des Jahres 2002
und durch die Fortsetzung der Sonder-
aktion 2003 in weiteren Berufsgruppen
Kontinuität bei den Kontrollen an nicht-
stationären Arbeitsplätzen zeigen.
• Die Einbeziehung der Beschäftigten in
die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht hat
sich bewährt. Die Beschäftigten fühl-
ten sich an- und ernstgenommen. Die-
ses Potenzial zur weiteren Verbesse-
rung von Arbeits- und Gesundheits-
schutz muss ausgebaut werden.
• Öffentlichkeitswirksam sind die Son-
deraktion und die Ergebnisse der Un-
tersuchungen einer breiten Bevölke-
rungsschicht zugänglich zu machen,
sei es durch Faltblätter, Artikel in der
Tagespresse (evtl. mehrteilig) und aus-
führliche Berichterstattung in den Print-
medien des Arbeitsschutzes.
Weiterentwicklung der
Überwachungs- und
Beratungsstrategie
Die rechtzeitige und umfassende Infor-
mation aller Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der Gewerbeaufsicht über das
Ziel und den Inhalt der Sonderaktion ist
von entscheidender Bedeutung zum Er-
reichen einer breiten Akzeptanz in den
eigenen Reihen. Das im Vergleich zu
bisher durchgeführten Sonderaktionen
erweiterte Vorgehen in Bezug auf Infor-
mation, Konzeptentwicklung, Durchfüh-
rung und Auswertung hat sich bewährt.
Die aktive Einbeziehung mehrerer Spe-
zialisten aus unterschiedlichen örtlichen
Zuständigkeiten und Verwaltungsebe-
nen gewährleistet das Prinzip der Ganz-
heitlichkeit und garantiert einen optima-
len Informationsfluss.
Der intensive Kontakt mit berufsstän-
dischen Organisationen, Tarifpartnern
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200234
und allen in der überbetrieblichen und
intersektoralen Arbeit für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz Engagierten (gesetz-
liche Unfallversicherungsträger, Kranken-
kassen und andere Arbeitsschutzverwal-
tungen) sollte von nun an ein unverzicht-
bares Element der Programmarbeit in
Sachsen-Anhalt sein.
Dazu gehört auch die qualitativ hoch-
wertige, umfassende Beratung der Ar-
beitgeber, um bei denen, die für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Un-
ternehmen verantwortlich sind, das
Problembewusstsein zu schärfen. „Nur
ein gesunder, motivierter und qualifizier-
ter Mitarbeiter ist fähig und bereit, kunden-
orientierte und kreative Leistungen zu
erbringen.“2.2) Gesunde, qualifizierte und
motivierte Beschäftigte sind ein wichti-
ger Vermögenswert des Betriebes. Zwi-
schen Leistungsvermögen bzw. -bereit-
schaft und den Bedingungen von Ge-
sundheit und Wohlbefinden besteht ein
unmittelbarer kausaler Zusammenhang,
den es zu vermitteln gilt. Bei den Bera-
tungen ist dem Unternehmer auch die
Funktion des Betriebsarztes und der
Fachkraft für Arbeitssicherheit als kom-
petente Berater an seiner Seite zu ver-
deutlichen, damit die Verträge nutzbrin-
gend für die Unternehmen und ihre Be-
schäftigten umgesetzt werden können.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist zu verstär-
ken. Die Presse muss mehr als bisher in
die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung
eingebunden werden.
Das Methodeninventar eignet sich
dazu, die Arbeitsschutzsituation einer
Berufsgruppe zu beschreiben. Mit der
Überwachungs- und Beratungsstrategie
scheint es möglich zu sein, nachhaltig
den Arbeits- und Gesundheitsschutz in
den Betrieben zu verbessern.
Durch eine intensive Befassung mit
berufsgruppenspezifischen Fragen, die
zum Teil deutlich über das bei Regel-
revisionen zur Anwendung gelangende
Niveau hinaus gehen, kann die Arbeits-
und Gesundheitsschutzsituation in den
untersuchten Berufsgruppen zutreffend
erfasst und verbessert werden. Künftig
sollte deshalb eine größere Anzahl von
Betrieben (unterschiedlicher Betriebs-
größen und -strukturen) und nichtsta-
tionären Arbeitsplätzen in die Programm-
arbeit einbezogen werden.
Mit dieser Überwachungs- und Bera-
tungsstrategie können zielgruppenorien-
tiert Maßnahmen für die Gestaltung men-
schengerechter Arbeit für die jeweilige
Berufsgruppe und die damit vorhande-
nen betrieblichen Bedingungen abgelei-
tet werden. Besonders die Bedingungen
der kleinen und mittleren Unternehmen
können dabei Berücksichtigung finden.
Der rechtsvorschriftenorientierte Check-
listenkomplex hat sich bewährt. Mit der
Erarbeitung der modularen Checklisten
sind umfassend die arbeitsschutzrechtli-
chen Forderungen berufsgruppenspezi-
fisch zusammengestellt. Die Checklisten
stellen somit eine berufsgruppenbezogene
Handlungshilfe für die Aufsichtstätigkeit
dar.
Es ist auch vorstellbar, das umfassen-
de Material der Unternehmerin bzw. dem
Unternehmer zur Verfügung zu stellen,
damit er in „Selbstüberprüfung“ regel-
mäßig Gefährdungen und Belastungen
erfasst, um daraus Maßnahmen abzu-
leiten.
Aus den Erfahrungen der Durchfüh-
rung im Jahre 2002 wird es für die Fort-
führung der Sonderaktion im Jahre 2003
Veränderungen (Ergänzung, Kürzung,
Modifizierung) geben.
Die rechentechnische Umsetzung der
Durchführung und Auswertung der Son-
deraktion war ein erster Schritt für ein
integriertes Vorgehen verschiedener
Spezialisten. Allerdings müssen folgen-
de Aspekte bei der Fortführung der Son-
deraktion bedacht werden:
• Konkretisierung der Antwortmöglich-
keiten,
• rechtzeitige Berücksichtigung notwen-
diger Verknüpfungen,
• Vereinfachung der Dateneingabe
(Stichwort Notebook) und
• organisatorische Änderungen im Ab-
lauf der Auswertung.
Die Kontrollen am nichtstationären Ar-
beitsplatz sollten weiter durchgeführt
werden. Insbesondere, wenn die Palet-
te der Tätigkeiten weit gefächert ist, kann
die Arbeitsschutzsituation durch eine
klassische Revision am Betriebssitz nicht
ausreichend sein. Mit dem erfolgreich
erprobten Methodeninventar und der
Erfassung mittels modular aufgebauter
und aufeinander abgestimmter Check-
listen ist es möglich, neben der klassi-
schen Revision am Betriebssitz, die Be-
dingungen der Tätigkeiten am nicht-
stationären Arbeitsplatz zu erfassen.
Das Methodeninventar lässt sich dabei
flexibel einsetzen. Man kann sowohl mit
der Kontrolle am Betriebssitz beginnen
und dann am nichtstationären Arbeits-
platz die Untersuchungen fortsetzen.
Denkbar ist es allerdings auch, dass
eine nicht angekündigte Revision an ei-
nem nichtstationären Arbeitsplatz der
Ausgangspunkt einer Komplexinspek-
tion ist und anhand vorgefundener Defi-
zite die betriebliche Arbeitsschutz-
organisation kontrolliert wird.
Ob die Kontrolle des nichtstationären
Arbeitsplatzes an- oder unangemeldet
erfolgen sollte, wird für die Fortführung
der Sonderaktion 2003 diskutiert wer-
den müssen. Angesichts des Kosten-
Nutzen-Verhältnisses ist zu überlegen,
ob auf Serienbriefe verzichtet werden
kann und die Unternehmerinnen bzw.
Unternehmer über Informationsver-
anstaltung und Pressemitteilungen aus-
reichend informiert werden.
Maßnahmen für die Gestaltung men-
schengerechter Arbeit werden von der
Wirkung auf die Gesundheit der Be-
schäftigten bestimmt. Die Effekte müs-
sen vor dem Hintergrund der sinkenden
Ressourcen (personell, sächlich, finan-
ziell) bewertet werden. Daher ist es
Grundvoraussetzung einer Sonderak-
tion, dass dauerhaft Veränderungen von
Arbeitsbedingungen in den Unterneh-
men erreicht werden. Das, was eine
Verwaltung durch eine Sonderaktion
dafür tun kann, wird durch SANA be-
rücksichtigt – Information, Beteiligung,
Beratung, Nachkontrollen u. a. m.
Die Arbeitsschutzverwaltung in Sach-
sen-Anhalt setzt auch weiterhin auf Kon-
tinuität in der fachlichen Arbeit. Der Wan-
del in der Arbeitswelt muss auch durch
die Arbeitsschutzverwaltung erfasst, be-
gleitet und mitgestaltet werden. Die Wei-
terentwicklung und Fortführung der Son-
deraktion „SANA“ könnte eine neue Qua-
lität der Arbeit der eigenen Verwaltung
darstellen.
2.2) Die Arbeitswelt der Zukunft, Peter Kern und Martin Braun,Steine + Erden, 6/2002
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 35
Marktüberwachung bei Herstellern von Aufzügen undelektrischen Betriebsmitteln
Dipl.-Ing. (FH) Peter Schulze
Aufzüge
In Vorbereitung der Aktion wurden zwei
Benannte Stellen, die die nach Aufzugs-
richtlinie erforderlichen Prüfungen in die-
sem Unternehmen vornehmen, konsul-
tiert.
Alle in die Aktion einbezogenen Firmen
wurden vor der Kontrolle vor Ort um Zu-
sendung nachfolgender Dokumente ge-
beten:
• Betriebsanleitung und Wartungsheft
gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2. der 12. GSGV
in Verbindung mit Nr. 6.2 des Anhangs
I der Richtlinie 95/16/EG vom 29. Juni
1995 (ABL. EG Nr. L 213 vom
07.09.1995 S. 1),
• Konformitätserklärung gemäß § 4 Abs.
1 Nr. 1 der 12.GSGV in Verbindung mit
Anhang II der Richtlinie 95/16/EG und
• Gefahrenanalyse gemäß § 3 Abs. 1 Nr.
1 der 12. GSGV in Verbindung mit Nr. 3
der Vorbemerkungen des Anhangs I
der Richtlinie 95/16/EG.
Gleichzeitig wurde den Firmen mitgeteilt,
dass nach Sichtung der Dokumente ein
Beratungsgespräch stattfinden soll.
Die zugesandten Unterlagen wurden
einem Soll-Ist-Vergleich mit den Vorga-
ben der Aufzugsrichtlinie unterzogen.
Ergebnisse der Kontrolle
Konformitätserklärung
Ein Schwerpunkt der Kontrolle war die
Qualität der Konformitätserklärungen. Alle
fünf Hersteller legten keine mängelfreie
Konformitätserklärung vor. Die Mängel
stellten sich wie folgt dar:
• In vier Konformitätserklärungen fehlte
die Beschreibung des Aufzuges
• Bemängelt werden musste in allen
Konformitätserklärungen
das Fehlen des Einbaujahres sowie
die nicht vollständige Aufzählung der
einschlägigen Vorschriften (es wa-
ren die Maschinenrichtlinie und die
EMV-Richtlinie teilweise nicht aufge-
führt)
• Weiterhin musste bemängelt werden:
falsche bzw. fehlende Angabe der
Kennnummer der benannten Stel-
le (2 mal),
Fehlen der genauen Anschrift der
benannten Stelle (3 mal),
fehlende Angaben zum Unter-
zeichner, dem der Montagebetrieb
Handlungsvollmacht erteilt hat (3
mal),
bei der Nennung der Normen wa-
ren in zwei Fällen nur harmonisier-
te Normen aufgeführt und
an Stelle des Einbauortes des Auf-
zugs wurde der Standort genannt
(2 mal)
Einigen Herstellern wurde der Hinweis
gegeben, dass nicht erforderliche Anga-
ben wie Inbetriebnahmeprüfung nach §
9 AufzV, Name und Anschrift des Ent-
wurfsplaners und Beschreibung der be-
stimmungsgemäßen Verwendung nicht
in die Konformitätserklärung gehören.
Betriebsanleitung
(Anhang I der Richtlinie 95/16/EG Nr.
6.2 in Verbindung mit EN 81-1 bzw. EN
81-2 Ziffer 16.3)
Bei den drei europaweit agierenden
Unternehmen entsprachen die Bedie-
nungsanleitungen im Wesentlichen den
Anforderungen. Hinweise wurden hin-
sichtlich fehlerhafter Begriffsdefini-
tionen, fehlender Angaben aus der Bau-
musterprüfung und zu Prüfungen ge-
geben.
Bei den Betriebsanleitungen der an-
deren Hersteller wurden größere Defi-
zite festgestellt. Ein logischer Aufbau
dieser Dokumente war nicht durchgän-
gig gegeben. So bestand eine Betriebs-
anleitung des einen Herstellers aus 5
Seiten und die des anderen aus 90
Seiten. Allerdings fehlten bei beiden
Angaben zum Umfang, zur Häufigkeit
und zur sicheren Durchführung der War-
tungsarbeiten und zur bestimmungs-
gemäßen Verwendung.
Ausgangspunkt
Auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz
1 des Gerätesicherheitsgesetzes
(GSG)2.3) und der Aufzugsverordnung (12.
GSGV)2.4) führten die Staatlichen Ge-
werbeaufsichtsämter landesweit eine
Kontrolle mit dem Ziel durch, die Montage-
betriebe (Inverkehrbringer) von Aufzugs-
anlagen insbesondere bei der Erfüllung
ihrer Pflichten aus dem 3. Abschnitt des
GSG zu beraten. Dadurch sollte ein Bei-
trag zum zuverlässigen Beschäftigten-
und Drittschutz geleistet werden.
Die Kontrolle und Beratung sollte die
Inverkehrbringer von Aufzügen in die
Lage versetzen, u. a. mechanische und
elektrische Gefährdungen auf der Grund-
lage der zu erstellenden Gefahren-
analyse in der Entwurfsphase zu erken-
nen und auszuschließen.
Durchführung
Die Kontrolle wurde in der Zeit von Mai
bis November 2002 von drei Mitarbeiter-
innen und Mitarbeitern der Gewerbeauf-
sicht durchgeführt. Hinzugezogen wur-
den die jeweils zuständigen Mitarbeiter
(Grundlastbearbeiter) aus den territorial
zuständigen GAA. In diesem Zeitraum
wurden 5 Unternehmen aufgesucht, die
in Sachsen-Anhalt Aufzüge in Verkehr
bringen. Dabei handelte es sich um drei
Unternehmen, die europaweit agieren
und deren Hauptsitz sich nicht in Sach-
sen-Anhalt befinden, die aber hier Nie-
derlassungen unterhalten. Darüber hin-
aus wurden zwei kleinere Firmen mit
Sitz in Sachsen-Anhalt in die Aktion ein-
bezogen.
2.3) Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheits-gesetz-GSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom23. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1793) in der zur Zeit gültigenFassung.
2.4) Zwölfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Auf-zugsverordnung – 12. GSGV) vom 17. Juni 1998 (BGBl..I S. 1393) in der zur Zeit gültigen Fassung und Richtlinie desRates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über Aufzüge (Aufzugsrichtlinie) – Richtli-nie 95/16/EG der Europäischen Gemeinschaft vom 29.Juni 1995 (ABL. EG Nr. L 213 vom 07.09.1995).
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200236
Gefahrenanalyse
(Anhang I Richtlinie 95/16/EG Vorbe-
merkung Nr. 3)
Gefahrenanalysen, wie sie gefordert
werden, konnten von keinem der über-
prüften Hersteller vorgelegt werden. Die-
ses Problem bzw. die teilweise unter-
schiedliche Sichtweise zwischen Her-
steller, benannter Stelle und der Überwa-
chungsbehörde stellte sich als Schwer-
punkt der Kontrollaktion dar. Aus den
Beratungen mit den benannten Stellen
und den Herstellern war zu entnehmen,
dass Gefahrenanalysen für Aufzüge nur
dann durchgeführt werden, wenn die
Aufzüge Abweichungen zu den Normen
EN 81-1 bzw. EN 81-2 aufweisen.
Damit halten sowohl die Hersteller als
auch die benannten Stellen diesbezüg-
lich die uneingeschränkten Anforderun-
gen der Richtlinie 95/16/EG nicht ein.
Gemäß der Vorbemerkung Nr. 3 des
Anhangs I der Aufzugsrichtlinie ist der
Hersteller verpflichtet, für jeden neu zu
konzipierenden Aufzug eine Gefahren-
analyse durchzuführen. Die Gefahren-
analyse muss dabei alle “Lebens-
phasen” des Aufzugs berücksichtigen.
Ausschließlich mit der Einhaltung der
EN 81-1 bzw. EN 81-2 wird dieser
Grundsatz nicht umfassend erfüllt. So
ist der Anwendungsbereich dieser Nor-
men begrenzt und erstreckt sich z. B.
nicht auf Transport, Errichtung, Repa-
ratur und den Ausbau von Aufzügen.
Die wesentlichen Anforderungen des
Anhangs I der Aufzugsrichtlinie bezie-
hen sich ebenfalls nicht auf alle Lebens-
phasen. Entsprechend Abschnitt 1.1 des
Anhangs I der Aufzugsrichtlinie sind
dann die grundlegenden Anforderun-
gen des Anhangs I der Maschinen-
richtlinie für diese Lebensphasen maß-
gebend. Der Montagebetrieb ist danach
verpflichtet, die betreffenden grundle-
genden Anforderungen aller einzube-
ziehenden Richtlinien in Abhängigkeit
der vom Aufzug ausgehenden Gefah-
ren für alle Lebensphasen zu analysie-
ren und anzuwenden.
Die Gefahrenanalyse ist zu dokumen-
tieren und in die technischen Unterlagen
aufzunehmen. Die aus der Gefahrenana-
lyse abgeleiteten Ergebnisse, Schlussfol-
gerungen und notwendigen Informationen
müssen, soweit erforderlich, auch in die
Betriebsanleitung aufgenommen werden.
Gemäß des jeweils zutreffenden An-
hangs der Aufzugsrichtlinie müssen die
technischen Unterlagen im Rahmen der
Prüfung durch die benannte Stelle die
Bewertung der Übereinstimmung des
Aufzugs mit den Anforderungen der Richt-
linie ermöglichen.
Für die Bewertung der Konformität,
insbesondere aller für die Sicherheit rele-
vanten Belange, müssen die technischen
Unterlagen demzufolge auch die vor-
genannte Analyse, in Form der betreffen-
den grundlegenden Anforderungen aller
anzuwenden Richtlinien sowie die zu de-
ren Lösung gewählten Maßnahmen ent-
halten. Es werden trotz der Einhaltung der
Normen EN 81-1 und EN 81-2 nicht auto-
matisch alle sicherheitstechnischen An-
forderungen aus anderen tangierenden
Richtlinien abgedeckt. So wird z. B. die
elektromagnetische Verträglichkeit von
o.g. Normen nicht berücksichtigt. Daraus
ist demnach abzuleiten, dass in der Ge-
fahrenanalyse zu prüfen wäre, inwieweit
der Aufzug umliegende elektrische Anla-
gen möglicherweise beeinflussen kann
oder ob er selbst in seiner sicheren
Betriebsweise durch fremde elektrische
Anlagen gefährdet werden kann.
Voraussetzung für eine umfassende
Identifizierung der Gefahren und die da-
zugehörige Einschätzung und Bewer-
tung des Risikos auf der Grundlage der
EN 1050 “Leitsätze zur Risikobearbei-
tung” in Form einer Risikoanalyse und
Risikobewertung ist eine vorher durch-
geführte Gefahrenanalyse.
Es ist folglich festzustellen, dass die
Gefahrenanalyse eines der wichtigsten
Dokumente für den richtlinienkonformen
Entwurf und Bau des Aufzugs ist, nicht
nur für den Montagebetrieb, sondern auch
für die benannte Stelle, die z. B. eine
Einzelprüfung eines Aufzugs durchführt,
um nachvollziehen zu können, dass der
Aufzug den Bestimmungen der Richtli-
nie entspricht. Die Gefahrenanalyse wird
damit auch zu einem präventiven Doku-
ment, um eventuellen Produkthaftungs-
ansprüchen vorzubeugen.
Einsichtnahme in Prüfunterlagen
der benannten Stelle
Dabei wurde festgestellt, dass die tech-
nischen Unterlagen folgendes nicht ent-
hielten:
• Eine schriftliche Erklärung des Monta-
gebetriebes, dass der selbe Antrag
nicht gleichzeitig bei einer anderen
benannten Stelle eingereicht wurde.
• Die Dokumentation einer Gefahren-
analyse. Es lag lediglich eine Bestäti-
gung über eine vorgenommene Gefah-
renanalyse vor. Darin erklärt der Mon-
tagebetrieb, dass eine Gefahren-
analyse durchgeführt wurde und die
Anforderungen der Aufzugsrichtlinie
erfüllt werden, da der Entwurf des
Aufzuges auf der Grundlage der EN
81-1 bzw. EN 81-2 erfolgte.
• Die betreffenden grundlegenden An-
forderungen sowie die für deren Ein-
haltung gewählte Lösung.
In der von der benannten Stelle ausge-
stellten Endabnahmeprüfbescheinigung
gemäß Anhang VI Aufzugsrichtlinie sind
die durchgeführten Kontrollen und Prü-
fungen nicht aufgeführt.
Weitere Ergebnisse
Aufzüge werden in der Regel leider immer
noch mit nur einer Lichtschranke an Stel-
le eines Lichtgitters ausgerüstet. Unfälle
insbesondere im Bereich von Altenhei-
men haben gezeigt, dass bei einer Licht-
schranke das Verletzungsrisiko beim
Schließen der Aufzugstüren sehr hoch
ist, während ein Sicherheitslichtgitter eine
erhebliche Reduzierung dieses Risikos
darstellt. Immer dann, wenn z. B. ältere,
gebrechliche Menschen mit dem Aufzug
fahren, würde bei einer vorher durchge-
führten Gefahrenanalyse dieses Problem
berücksichtigt werden müssen.
Alle aufgesuchten Montagebetriebe
erklärten, dass ihre Aufzüge ohne tech-
nische Schwierigkeiten problemlos mit
Sicherheitslichtgitter ausgerüstet wer-
den können. Ob Lichtschranke oder
Lichtgitter entscheidet allerdings immer
der Kunde und der entscheidet sich
meistens für die preisgünstigste Varian-
te, die einfache Lichtschranke.
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 37
Schlussfolgerungen undMaßnahmenDie Sonderaktion hat gezeigt, dass bei
der Umsetzung der 12. GSGV und damitder Aufzugsrichtlinie eine Vielzahl vonDefiziten vorhanden sind. Wesentliche
Gründe für die Defizite sind:• Alle Hersteller vertreten die Meinung,
dass mit der Einhaltung der Anforde-
rungen aus der EN 81-1 bzw. EN 81-2 der Aufzug richtlinienkonform seiund somit die Gefahrenanalyse ent-
sprechend Nr. 3 der Vorbemerkungendes Anhangs I der Aufzugsrichtlinieentfallen könne.
Sowohl dem Hersteller als auch derbenannten Stelle wurde im Gesprächmitgeteilt, dass wir, die Gewerbe-
aufsichtsverwaltung in Sachsen-An-halt, diese Sichtweise nicht teilen. Diebenannte Stelle hat sich in einem ab-
schließenden Gespräch mit uns da-hingehend geäußert, dass auch sie inZukunft eine Gefahrenanalyse fordern
wird.
Im Übrigen würde man beim Durchfüh-ren einer Gefahrenanalyse zu demSchluss kommen, dass für Fahr-
schacht- und Fahrkorbtüren an Perso-nenaufzügen unter Einbeziehung derPersonengruppe gebrechlicher Men-
schen z. B. ein Lichtschrankengitter anStelle einer einzelnen Lichtschrankezum Einsatz kommen müsste, um ein
vertretbares Risiko zu erreichen, denngebrechliche Menschen können mitjedem Aufzug mitfahren.
• Die “kleinen” Firmen verfügen in derRegel nicht über das erforderlicheFachpersonal, um allen Anforderun-
gen der Aufzugsrichtlinie gerecht zuwerden. Sie stellen die Aufzüge auseinzelnen Komponenten und Bau-
gruppen anderer Hersteller her undübernehmen auch deren Dokumenta-tion. Die Bündelung der einzelnen
Dokumentationen und die teilweiseUnkenntnis der Vorschriften führen zuden genannten Defiziten.
Aus Sicht der Arbeitsschutzverwaltung
sind noch folgende Maßnahmen vorge-sehen:• Information an die Zentralstelle der
Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)über das Ergebnis der Sonderaktionin Bezug auf die fehlenden Gefahren-
analysen in den eingereichten Unter-lagen mit der Bitte um Einflussnahmeauf die benannten Stellen zur voll-
ständigen Einhaltung der Aufzugs-richtlinie.
• Durchführung von Kontrollen durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desLAV, Fachbereich Arbeitsschutz, imRahmen der Regelrevisionen an in
Verkehr gebrachten Aufzügen beimBetreiber, insbesondere mit der Maß-gabe der Überprüfung der vom
Montagenbetrieb mitgelieferten Doku-mentation (Konformitätserklärung, Be-triebsanleitung und Wartungsheft). Bei
Feststellung größerer Defizite solltenMängelberichte im Sinne des GSG andie für den Inverkehrbringer zuständi-
ge Behörde erstellt werden.
Elektrische Betriebsmittel
Ziele und DurchführungDie Sonderaktion wurde aufgrund § 15Abs. 1 des Gerätesicherheitsgesetzes2.5)
durchgeführt und hatte außerdem dasZiel, die Hersteller elektrischer Betriebs-mittel in die Lage zu versetzen, ihre
Produkte (Beispiel siehe Abb. 2.1) si-cher und unter Einhaltung der rechtli-chen Grundlage für das Inverkehrbrin-
gen wettbewerbsfähig zu machen.Die Kontrollen wurden von Mai bis
November 2002 von allen 6 Gewerbe-
aufsichtsämtern durchgeführt. An derÜberprüfung nahmen die Grundlastbear-beiter, die Fachlastinhaber GSG sowie
in Einzelfällen eine Mitarbeiterin oderein Mitarbeiter des LAS teil.
Es wurden in den Aufsichtsbereichen
Halberstadt 7 Hersteller
Magdeburg 7 HerstellerStendal 2 HerstellerDessau 4 Hersteller
Naumburg 5 HerstellerHalle 11 Herstelleraufgesucht.
ErgebnisseWie schon in der Aufgabenstellung zu
dieser Sonderaktion begründet, hattedie Überprüfung schwerpunktmäßig denCharakter einer fachlichen Beratung,
was auch in vollem Umfang den Erwar-tungen der Unternehmen entsprach.Dies wurde u. a. dadurch sichtbar, dass
fast ausnahmslos die Geschäftsführungsowie die Inhaberinnen und Inhaber, diefür die Konstruktion und Fertigung ver-
antwortlichen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter und die zumeist extern bestell-ten Fachkräfte für Arbeitssicherheit teil-
nahmen.
Bei der Kontrolle vor Ort stellt sich heraus,dass einige Unternehmen nicht Herstel-ler im Sinne des GSG sind und deshalb
nicht die Normadressaten für die Markt-kontrolle waren. Insbesondere warendas folgende Gründe:
2.5) andere Rechtsvorschriften waren:
Richtlinie 73/23/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts-vorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend elektrischerBetriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmterSpannungsgrenzen Niederspannungsrichtlinie vom 19.Februar 1973)
Erste Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (1. GSGV)vom 11. Juni 1979 zuletzt geändert 28. September 1995durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung vonVerordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz (BGBl.. I S.1213)
Abb. 2.1 Fertig montierter Schaltschrank
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200238
• Betriebe fertigen ohne eigene Verant-wortung nach Kundenwunsch, der
Kunde realisiert die Endprüfung desverwendungsfertigen Produktes.
• Betriebe sind nur Niederlassungen.
Die Geschäftsführung hat ihren Sitzaußerhalb von Sachsen-Anhalt.
• Betriebe stellen z. B. elektronische
Baugruppen außerhalb der festgeleg-ten Spannungsgrenzen her ( 50 bis1000 V Wechselspannung und 75 bis
1500 V Gleichspannung).• Betriebe beschäftigen sich nur mit der
Entwicklung von Betriebsmitteln und
die Fertigung erfolgt woanders.• Betriebe hatten zwischenzeitlich ihre
gewerbliche Tätigkeit eingestellt oder
andere Produkte hergestellt.Die angesetzten Prüfungen wurden un-abhängig davon durchgeführt und die
Unternehmen soweit beraten, dass sieprüfen sollten, ob sie ihre Produkte ausWettbewerbsgründen nicht ebenfalls mit
einem CE-Zeichen versehen und eineKonformitätserklärung ausstellen soll-ten.
An den hergestellten Betriebsmittelnwurden im Rahmen einer Betriebs-begehung Sichtprüfungen vorgenom-
men, bei denen keine augenscheinli-che Mängel gefunden wurden. Techni-schen Prüfungen wurden bei dieser
Kontrollaktion nicht durchgeführt, da die
Aufsichtsbehörde nicht die Aufgabeneiner Prüfstelle wahrnimmt und demzu-folge eine Garantenstellung nicht ge-
währleisten kann.Der Zusammenhang zwischen den
Hauptzielen der Kontrollaktion unter
Berücksichtigung der zunehmendenBedeutung der Produkthaftung und de-ren Umsetzung durch ein geeignetes
Management kann als ein wichtiges Er-gebnis eingeschätzt werden.
Bei den Kontrollen wurde bei der Um-
setzung der 1. GSGV ein unterschied-liches Niveau bei den Herstellern fest-gestellt. Während einige Unternehmen
zusätzlich zum Konformitätsbewer-tungsverfahren ihre Produkte von un-abhängigen Prüfstellen prüfen lassen
und deren Prüfzeichen anbringen (GS;VDE), haben andere Unternehmen kei-ne oder nur wenige Kenntnisse über die
gesetzlichen Grundlagen. Diese Unter-nehmen wurden entsprechend belehrtund aufgefordert, ihren Verpflichtungen
als Inverkehrbringer nachzukommen.Im Einzelnen wurden dazu Revisions-schreiben angefertigt.
Folgende Mängel wurden bei einemTeil der Produkte festgestellt:• fehlende CE-Kennzeichnung,
• fehlerhafte bzw. fehlende Konformi-tätserklärungen sowie
• unvollständige mitgelieferte Unterla-
gen (z. B. Bedienungsanleitungen).Die Hersteller stellen ihre Produkte inder Regel nach harmonisierten Nor-
men her und erfüllen damit in der Regelalle technischen Anforderungen (Abb.2.2 und 2.3). Bei der Einsichtnahme der
bei den Herstellern vorliegenden Nor-men wurde festgestellt, dass nichtimmer die aktuellen Fassungen vorla-
gen. Trotzdem kann festgestellt wer-den, dass bei der Kontrolle durch Inau-genscheinnahme der Produkte keine
technischen Mängel erkannt wurden.
Schlussfolgerungen undMaßnahmenDie Sonderaktion hatte zum Ergebnis,
dass die in Sachsen-Anhalt ansässigenHersteller im Wesentlichen die Forde-rungen, die in der Niederspannungs-
richtlinie bzw. in der 1. GSGV an dieHersteller elektrischer Betriebsmittel ge-stellt werden, erfüllen. Defizite traten nur
vereinzelt auf und bezogen sich aus-schließlich auf sogenannte formale Män-gel in der allgemeinen Dokumentation
wie Konformitätserklärungen und die mit-gelieferte Dokumentation. UnsichereProdukte wurden durch die Kontrolle
augenscheinlich nicht festgestellt, sodass behördliche Maßnahmen nur inForm von Revisionsschreiben veranlasst
wurden.Die Hersteller waren sehr aufgeschlos-
sen und übereinstimmend der Auffas-
sung, dass die Kontrollaktion insgesamthilfreich gewesen ist.
Abb. 2.3 Wasserpumpe für Aquarien
Abb. 2.2 Batterieladegerät, nach Niederspan-nungsrichtlinie in Verkehr gebracht
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 39
Dipl. - Ing. Udo Baartz
Nach einer 5-jährigen Laufzeit ging am
22. August 2002 die Mitteldeutsche
Erdoel-Raffinerie GmbH (MIDER) ein-
schließlich des dazugehörigen Metha-
nol-Komplexes in die Generalüberholung.
Die MIDER ist eine 100%-ige Tochter der
französischen TotalFinaElf-Gruppe, die
im Bereich Verarbeitung und Vertrieb von
Mineralölprodukten den führenden Platz
in Europa einnimmt. Ziel des mehrwö-
chigen Stillstandes der Gesamtanlage
war die Durchführung
• der vorgeschriebenen Sachverständi-
gen-Prüfungen für die überwachungs-
bedürftigen Anlagen (insbesondere
Druckbehälter) gemäß Gerätesicher-
heitsgesetz,
• der erforderlichen Wartungs-, Reini-
gungs- und Reparaturarbeiten,
• mehrerer Investitionsmaßnahmen zur
weiteren Steigerung der Qualität der
Endprodukte.
Hierin integriert das Ziel seitens der Ar-
beitssicherheit : “Keine Unfälle !”
Die Raffinerie
Errichtet wurde die Raffinerie auf einem
ca. 250 Hektar großen Gelände zwi-
schen Halle (Saale) und Leipzig am Ran-
de des Industriestandortes Leuna. Nach-
dem am 25. Mai 1995 der offizielle erste
Spatenstich durch den damaligen Bun-
deskanzler Herrn Dr. Helmut Kohl erfolg-
te, konnte im Oktober 1997 das erste
Rohöl verarbeitet werden. Die Errichtung
der Mitteldeutschen Erdoel-Raffinerie war
der erste Raffinerieneubau seit mehr als
10 Jahren in Europa. Gleichzeitig bildete
die Investition von TotalFinaElf für den
Raffinerieneubau die Keimzelle für die
Reaktivierung des Chemiestandortes
Leuna durch Ansiedlung weiterer deut-
scher und ausländischer Investoren. Zur
Verdeutlichung des Umfanges der Raffi-
nerie einige Daten und Fakten in der
nachfolgenden Abbildung (Abb. 2.4).
Verarbeitet wird überwiegend russisches
Rohöl. Hauptprodukte sind Benzin, Die-
sel, Heizöl, Flüssiggas, Methanol, Bitu-
men und Schwefel. Zahlreiche Verflech-
tungen gibt es zwischen der Raffinerie,
Arbeitssicherheit bei der Großinstandsetzung der Raffinerieder MIDER GmbH
den benachbarten Chemiebetrieben und
anderen Chemiestandorten.
Die Vorbereitung
Fast 2 Jahre vor der geplanten Stillle-
gung wurde mit den Vorbereitungen
begonnen. Hierzu wurde ein spezielles
internationales Team von Fachleuten
der MIDER sowie des Konzerns Total-
FinaElf zusammengestellt, an dessen
Spitze als Projektleiter für den Stillstand
der Franzose Jean-Noel Grange, ein
erfahrener Spezialist für derartige Vor-
haben, stand.
Seit Beginn der Vorbereitungsarbeiten
hielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter des GAA Halle einen engen Kontakt
mit der Vorbereitungsmannschaft und den
Verantwortlichen der MIDER-Raffinerie.
Das Unternehmen hatte sich selbst
sehr hohe Ziele in Bezug auf Sicherheit
und Arbeitsschutz gestellt, so dass sehr
schnell eine gemeinsame Sprache ge-
funden wurde, Wege und Maßnahmen
festzulegen, die im völligen Einklang mit
unseren behördlichen Anforderungen
standen. In den Ausschreibungsunterla-
gen waren die arbeitsschutz- und sicher-
heitstechnischen Anforderungen voll in-
tegriert. So musste jeder Bewerber eine
Sicherheitszertifikation für Kontraktoren
(SCC) oder eine gleichwertige Zertifi-
zierung vorlegen. Das gleiche galt für
die gebundenen Subkontraktoren, die
nur bis zu einer Ebene zugelassen wur-
den. Am Ende erhielten 7 Hauptkon-
traktoren den Zuschlag, von denen 4
Anbieter aus der umliegenden Region
stammten.
Die Sicherheitsorganisation wurde den
besonderen Bedingungen der General-
überholung angepasst.
Der Anlagenkomplex wurde zur bes-
seren Beherrschbarkeit der ablaufen-
den Operationen in 7 Bereiche unter-
teilt. Zu jedem Bereich gehörte je ein
Sicherheitskoordinator und ein Sicher-
heitsinspektor der MIDER-Raffinerie.
Seitens der Kontraktoren war für den
jeweiligen Anlagenbereich gleichfalls ein
Sicherheitskoordinator zu bestellen.
Zur Umsetzung der Forderungen des
Arbeitsschutzgesetzes nach Erstellung
einer Gefährdungsbeurteilung und Fest-
legung von Maßnahmen bei besonderen
Gefahren wurde durch den Auftraggeber
ein Plan der Präventionsmaßnahmen
erarbeitet. Dieser Plan bildete ein
Rahmenkonzept zum Gesundheits- und
Arbeitsschutz und enthielt einerseits kon-
krete umzusetzende Anforderungen und
andererseits Unterlagen zu den Arten
von gefährlichen Arbeitsstoffen, ihrer
Wirkung, möglichem territorialen Auftre-
MIDER-Raffinerie
Rohölverarbeitungskapazität ca. 10 Mio. t/Jahr
Tanklager Gesamtvolumen ca. 2 Mio. m3
Zahl der Verfahrensanlagen ca. 20
Apparatezahl ca. 1800
Automatische Schieber ca. 2400
Masse der Rohrleitungen ca. 26.000 t
Elektrokabel ca. 12.000 km
Stahlbau ca. 15.000 t
Beton ca. 80.000 m3
Hauptaggregate ca. 2000
automatische Regelventile ca. 1200
Absperrarmaturen ca. 100.000
Abb. 2.4 Die Raffinerie in Zahlen und Fakten
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200240
ten sowie zu den Arten von Arbeiten mit
besonderem Gefährdungspotential.
Der Plan sollte die Kontraktoren in die
Lage versetzen, bereits bei der Planung
ihrer übernommenen Arbeiten Gefähr-
dungen zu erkennen und in Verbindung
mit ihren gewerkespezifischen Gefähr-
dungen entsprechende Schutzmaß-
nahmen abzuleiten und umzusetzen. Die
Umsetzung des Planes der Präventions-
maßnahmen war für alle Kontraktoren
bindend.
Als Hilfsmittel für die Unterweisungen
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stan-
den den Kontraktoren ein spezielles Vi-
deo sowie ein übergebenes Handbuch
zum Gesundheitsschutz, zur Sicherheit
und zum Umweltschutz zur Verfügung.
Dieses Handbuch enthielt u. a. Arbeits-
schutzvorschriften, Verhaltensanforde-
rungen, Logistikpläne, einzusetzende
Schutzausrüstungen, Erläuterungen zu
Erlaubnissen, Betriebsanweisungen,
Verweise auf Gefahrstoffe sowie Hinwei-
se zum Sicherheitswettbewerb.
In speziellen bausteinartigen Semina-
ren wurden alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von MIDER auf den Stillstand
2002 vorbereitet. Unter anderem wurden
Regeln und Vorgaben vorgestellt, die spe-
ziell für den Shut Down entwickelt wur-
den sowie die betriebliche Sicherheits-
organisation erläuterten. Des weiteren
wurde praxisnah die Sicherheitsge-
sprächsführung trainiert.
Jedem Beschäftigten der MIDER so-
wie den verantwortlichen Personen der
Kontraktoren wurde eine westentaschen-
geeignete Broschüre, die die wichtigsten
Sicherheitsregeln und Informationen in
einer kurzen, übersichtlichen und an-
schaulichen Form enthielt, übergeben.
Der Stillstand
Eine komplexe verfahrenstechnische An-
lage, wie die Raffinerie, lässt sich selbst-
verständlich nicht auf Knopfdruck stillle-
gen. Die Stilllegung gestaltete sich als ein
exakt geplantes mehrstufiges Abfahren
von Anlagenteilen, deren Entleerung,
Ausbinden aus dem Gesamtprozess, Rei-
nigung, Wartung, Instandsetzung.
Während der Generalinstandsetzung
mussten u. a. mehr als 300 Wärmetau-
scher, 400 Behälter, 240 Luftkühler, 80
Kolonnen, 30 Reaktoren, 20 Öfen und
15 Verdichter gewartet und sicherheits-
technisch überprüft werden (Abb. 2.5).
Es wurden Kolonnenböden gewechselt,
Katalysatoren ausgetauscht oder ganze
Bauteile erneuert (Abb. 2.6).
Von außen deutlich zu sehen waren
die in ständiger Bewegung befindlichen
über 30 Baukräne auf dem Raffinerie-
gelände (Abb. 2.7).
Äußerst umfangreich waren die vor-
zunehmenden Einrüstarbeiten. Den
Schwerpunkt bildete hierbei die kom-
plette Einrüstung von zwei 55 Meter
hohen Kolonnen (Abb. 2.8).
In Spitzenzeiten waren ca. 2.500 Fach-
kräfte aus über 80 Firmen gleichzeitig
auf der Baustelle tätig. Die für die Koor-
dinierung dieser Arbeiten vorgesehe-
nen Prozeduren, insbesondere zur Ver-
meidung einer gegenseitigen Gefähr-
dung, wurden erfolgreich umgesetzt. We-
sentliches Element für ein gefährdungs-
freies Arbeiten bildete das Arbeiten mit
Erlaubnisscheinen. Speziell für den Shut
Down waren die hierzu für den Normal-
betrieb existierenden Organisations-
prozeduren modifiziert wurden. Die
Arbeitserlaubnisscheine waren durch
den Kontraktor bereits in der Vorberei-
tungsphase der Reparatur beim Auf-
traggeber einzureichen. Die zuvor in der
Gefährdungsanalyse ermittelten Schutz-
Abb. 2.5 An speziellen Waschplätzen wurden über 400 Rohrbündel gereinigt
Abb. 2.6 Zuführung von Material für einen Katalysatorenwechsel
Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 41
maßnahmen fanden ihre verbindliche
Festlegung im jeweiligen Erlaubnis-
schein. Eine Freigabe für die durchzu-
führenden Arbeiten erfolgte jeweils vor
Beginn der Arbeiten. Für spezielle Ar-
beiten, wie Schweißarbeiten, Schacht-
arbeiten, Befahrungen, Steckscheiben-
handling u. a., waren spezielle, zusätzli-
che Erlaubnisscheine notwendig.
Zur Überprüfung der Umsetzung der
Sicherheitsmaßnahmen und zur Ein-
schätzung der Sicherheitsarbeit der ein-
zelnen Kontraktoren erfolgten durch
MIDER-Mitarbeiterinen und -Mitarbeiter
tägliche Audits nach einem zuvor festge-
legten Konzept. In Abstimmung mit dem
Leiter für Sicherheit des Shut Down führ-
ten zwei Mitarbeiter des GAA Halle 1 bis
2 x pro Woche zusätzliche Sicherheits-
begehungen durch (Abb. 2.9).
So ließen sich vor Ort die getroffenen
Sicherheitsmaßnahmen sowohl verbes-
sern als auch Mängel bzw. Defizite auf-
decken. Im Vordergrund dieser Bege-
hungen standen die Sicherheitsgesprä-
che mit den Mitarbeiterinen und Mitar-
beitern der Kontraktoren. Vorgefundene
Mängel wurden in der Regel umgehend
abgestellt und/oder waren Gegenstand
der täglichen auswertenden Besprechun-
gen zur Festlegung geeigneter nachhal-
tiger Maßnahmen.
Positiv auffällig war bei den Anlagen-
begehungen die in allen Bereichen vor-
zufindende Ordnung und Sauberkeit. Als
weiterempfehlenswert wurde unserer-
Das Arbeitszeitgesetz sieht jedoch für
bestimmte Arbeiten, die nicht an Werkta-
gen durchgeführt werden können, Aus-
nahmen vor. Für die Raffinerie bedeutete
das, dass für die Arbeiten, die im engen
technisch/technologischen Zusammen-
hang mit den Prozessen (z. B. Abfahren,
Anfahren, Einbinden/Ausbinden von An-
lagenteilen u. ä.) stehen, die Ausnahme
vom Sonntagsarbeitsverbot (§ 10 Abs. 1
Nr. 14 Arbeitszeitgesetz) in Anspruch
genommen werden konnte.
Um einer ungerechtfertigten Inan-
spruchnahme der Ausnahmeregelung,
wie negative Erfahrungen aus anderen
Großbaustellen gezeigt hatten, vorzubeu-
gen, wurde eine spezielle Prozedur fest-
gelegt. Anzuzeigen waren die o. g. Sonn-
tagsarbeiten in jedem Fall unter Beifü-
gung der Bestätigung des betriebstech-
nischen Sachverhaltes durch den verant-
wortlich Einsatzleiter des Auftraggebers.
Die Feststellung über die Zulässigkeit ei-
ner Beschäftigung nach § 10 des Arbeits-
zeitgesetzes behielt sich das GAA vor.
Die Richtigkeit dieser Festlegung zeig-
te sich insbesondere darin, dass die Zahl
der im Vorfeld angegebenen Beschäftig-
ten mit Sonntagsarbeit vor Einführung
dieser Verfahrensweise deutlich höher
waren.
Stichprobenartig durchgeführte Kon-
trollen an Sonntagen vor Ort ergaben
keine Verstöße gegen das Sonntags-
arbeitsverbot.
Abb. 2.7 Über 30 Baukräne bewegten sich während des Shut Down auf dem Raffineriegelände
Abb. 2.8 Zwei Kolonnen des Methanol-komplexes mussten bis zu einer Höhevon 55 Meter komplett eingerüstetwerden
seits die durchgängige Nutzung der
Ampelfarben rot, gelb, grün für die Kenn-
zeichnung des jeweiligen Gefahrenzu-
standes angesehen.
Für die Bereitstellung der persönlichen
Schutzausrüstungen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter waren die Kontraktoren
selbst verantwortlich. Bewährt hat sich
hierbei, dass ein diesbezüglicher Anbieter
während des Stillstandes vor Ort war und
eine Beschaffung fehlender oder un-
brauchbar gewordener Schutzausrüstung
kurzfristig ermöglicht werden konnte.
Arbeiten mit einem möglichen erhöh-
ten Gefährdungspotential für andere Ar-
beitnehmer, wie Gasdruckprüfungen
oder Röntgen- und Durchstrahlungsprü-
fungen, unterlagen einer besonderen
Koordinierungskontrolle. Zeitlich wurden
derartige Arbeiten vorwiegend auf die
Nachtstunden oder auch das Wochen-
ende gelegt.
In der grundsätzlichen Planung der
Arbeitsabläufe während des Stillstandes
der Raffinerie war eine werktägliche Ar-
beitszeit von 8 Stunden von Montag bis
Freitag vorgesehen. Um unvorher-
sehbare Arbeiten abdecken zu können,
musste jeder Kontraktor einen konkreten
Zeitanteil einplanen. Dabei konnte inner-
halb des gesetzlichen Rahmens, wel-
chen das Arbeitszeitgesetz vorgibt, die
tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden er-
höht oder auch auf den Samstag ausge-
dehnt werden. Sonntagsarbeit war
zunächst grundsätzlich nicht vorgesehen.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200242
Bei den speziellen Tätigkeiten galt unser
Augenmerk insbesondere der Gewähr-
leistung der höchstmöglichen Sicherheit
bei der Durchführung von Arbeiten unter
inerter Atmosphäre. Für derartige Arbei-
ten stand ein uns bereits bekanntes
Spezialunternehmen zur Verfügung.
Die unsererseits durchgeführte Prü-
fung der Arbeits- und Sicherheitsanwei-
sungen, der speziellen Sicherheitsvor-
schriften und -regeln sowie der vorhan-
denen Ausrüstung, welche sicherheits-
technisch redundant vorhanden war,
konnte aus der Sicht der Gewährleis-
tung des Arbeits- und Gesundheits-
schutzes überzeugen. Die unter schwe-
rem Atemschutz auszuführenden Tätig-
keiten waren zeitlich auf maximal zwei
Stunden ohne Erholungspause begrenzt.
Die Ergebnisse der Betriebsbege-
hungen flossen in die wöchentliche Aus-
wertung des Sicherheitswettbewerbes
ein, der zusätzlich zu sicherem Arbeiten
motivieren sollte. Neben der Einhaltung
der Sicherheitsvorschriften wurde das
Sicherheitskontrollsystem und das Un-
fall- und Störgeschehen bewertet. Der
unter dem Gesichtspunkt des sicheren
Arbeitens beste Kontraktor erhielt materi-
elle Anreize und wurde öffentlich bekannt
gegeben. Für die Bekanntgabe wurde
ein wöchentlich herausgegebenes Sicher-
heitsinformationsblatt genutzt.
Die überwachungsbedürftigen Anla-
gen der Raffinerie, speziell die Druck-
behälter und Rohrleitungen, wurden
während des Stillstandes durch die
Sachverständigen der Niederlassung
Halle des TÜV Nord auf der Basis der
Druckbehälterverordnung (DruckbehV)
einer Inspektion unterzogen.
Wie die bereits erwähnten Zahlen zei-
gen, war die Anzahl der durchzuführen-
den Einzelprüfungen erheblich. Durch
die langfristige Vorbereitung und frühzei-
tige Einbindung des TÜV in diesen Pro-
zess verliefen die Prüfungen ohne nen-
nenswerte Komplikationen. Die Prüfer-
gebnisse wurden für jedes Ausrüs-
tungsteil dokumentiert und für die Einzel-
anlage als Summenbescheinigung zu-
sammengefasst. Diese Dokumente sind
ein Bestandteil der Lebenslaufdokumente
der Anlagenteile.
Resümee
Während der Begleitung des Stillstan-
des der Raffinerie von der Vorbereitung
bis zum erfolgreichen Wiederanfahren
der Anlagen durch Beratungen, Informa-
tionsaustausch und Betriebsbegehungen
konnten sich die beteiligten Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter des GAA Halle von
der gelebten und in die Praxis umgesetz-
ten Sicherheitspolitik entsprechend den
zehn Grundsätzen der MIDER zu Si-
cherheit, Umweltschutz und Qualität über-
zeugen. Dem Unternehmen kann eine
vorbildliche Arbeit auf dem Gebiet
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und
Sicherheit bescheinigt werden, obwohl
das gesetzte Ziel “Shut Down ohne Ver-
letzung mit Arbeitszeitausfall” nicht er-
reicht wurde.
Im Ergebnis war kein schwerer Unfall
zu verzeichnen. Es ereigneten sich je-
doch einige kleinere Unfälle mit Arbeits-
zeitausfall.
Jeder Unfall, auch solcher ohne
Arbeitszeitausfall, wurde zentral erfasst
und unverzüglich untersucht sowie mit
den Betroffenen ausgewertet. Die hierauf
eingeleiteten Maßnahmen waren auf die
Verhinderung gleicher oder analoger
Ereignisse ausgerichtet.
Die Forderung des regelmäßigen Trai-
nings zum umsichtigen Handeln ist eine
der Haupterkenntnisse aus den statt-
gefundenen Ereignissen.
Zur Verhinderung auch von kleinen
Verletzungen, wie Schnitt- und Riss-
wunden, sollte die Auswahl von Schutz-
handschuhen aus der Breite der Ange-
bote verbessert werden.
Die Art der zur Absperrung von Anla-
genteilen eingesetzten Absperrelemente
sollte differenzierter erfolgen.
Die Betriebsanweisungen lassen sich
in vielen Fällen komprimieren mit Aus-
richtung auf die wesentlichen Aussagen
durch Streichung sich oft wiederholen-
der Gesetzeszitate.
Die einzelnen Bausteine zur Gewähr-
leistung des Gesundheits- und Arbeits-
schutzes sowie der Sicherheit wurden
durch das Unternehmen auf Grund der
gesammelten Erfahrungen während des
Stillstandes der Raffinerie kritisch be-
wertet und Verbesserungsmöglichkeiten
aufgezeigt, die für zukünftige Arbeiten
eine weitere Erhöhung des Sicherheits-
standards ermöglichen.
Die Ergebnisse der TÜV-Prüfungen
ergaben keine sicherheitsrelevanten
Mängel. Die sonstigen Mängel wurden
im Rahmen des Stillstandes durch In-
standsetzung, Reparatur oder Austausch
abgestellt. Damit konnte die Raffinerie
der MIDER am 29. Oktober 2002 die
Produktion für die nächsten fünf Jahre
planmäßig wieder aufnehmen.
Abb. 2.9 Herr Koch (rechts), GAA Halle, im Sicherheitsgespräch mit einem Kontraktoren-Mitarbeiter
44 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
TabellenAlle Tabellen Stand 31. Dezember 2002
Zentralinstanz Mittelinstanz Ortsinstanz Sonstige
Dienststellen
Summe
1 2 3 4 5
1 Ausgebildete Gewerbeaufsichtsbeamte
Höherer Dienst 7 14 58 – 79
Gehobener Dienst 4 6 130 – 140
Mittlerer Dienst 1 – 36 37
Summe 1 12 20 224 – 256
2 Gewerbeaufsichtsbeamte in Ausbildung
Höherer Dienst – – – – –
Gehobener Dienst – – 3 – 3
Mittlerer Dienst – – – – –
Summe 2 – – 3 – 3
3 Gewerbeärzte – 4 6 – 10
4 Entgeltprüfer – – – – –
5 Sonstiges Fachpersonal
Höherer Dienst 5 12 – – 17
Gehobener Dienst 3 27 2 – 32
Mittlerer Dienst 4 31 1 – 36
Summe 5 12 70 3 – 85
6 Verwaltungspersonal – 16 51 – 67
insgesamt*) 24 110 287 – 421
Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehördenlaut Stellenplan
Tabelle 3.1Dienstgeschäfte in Betrieben
befindet sich auf Seite 46ff.
Tabelle 2 Betriebe und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich
Betriebe Beschäftigte
Jugendliche Erwachsene Summe
männlich weiblich Summe männlich weiblich Summe
Größenklasse 1 2 3 4 5 6 7 8
1 : 1.000 und mehr Beschäftigte 19 4.125 2.983 7.108 12.481 13.776 26.257 33.365
2 : 200 bis 999 Beschäftigte 411 1.543 976 2.519 72.094 74.430 146.524 149.043
3 : 20 bis 199 Beschäftigte 7.856 4.733 2.310 7.043 217.899 157.573 375.472 382.515
4 : 1 bis 19 Beschäftigte 71.641 3.290 2.510 5.800 154.204 160.638 314.842 320.642
Summe 1 - 4 79.927 13.691 8.779 22.470 456.678 406.417 863.095 885.565
5 : ohne Beschäftigte 22.229
insgesamt 102.156 13.691 8.779 22.470 456.678 406.417 863.095 885.565
*) Von den insgesamt 421 Beschäftigten der Gewerbeaufsichtsverwaltung (einschließlich der Gewerbeaufsichtsbeamten in Ausbildung) waren 47 Personen im Bereich der Arbeitsförderung tätig.
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 45
Tabelle 3.2Dienstgeschäfte bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen außerhalb des Betriebes
Tabelle 3.3Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst*)
*) sofern sie nicht in Betrieben nach Tabelle 3.1 oder bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen nach Tabelle 3.2 durchgeführt wurden
1 Baustellen .......................................................................................................................................................................................... 6.299
2 überwachungsbedürftige Anlagen ......................................................................................................................................................... 63
3 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ......................................................................................................................... 11
4 Lager explosionsgefährlicher Stoffe ....................................................................................................................................................... 9
5 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) ....................................................................................................... 73
6 Ausstellungsstände .................................................................................................................................................................................. 9
7 Straßenfahrzeuge ............................................................................................................................................................................. 3.567
8 Wasserfahrzeuge ..................................................................................................................................................................................... 2
9 Heimarbeitsstätten ................................................................................................................................................................................... 2
10 private Haushalte (ohne Beschäftigte) ................................................................................................................................................ 28
11 übrige ..................................................................................................................................................................................................... 574
insgesamt ....................................................................................................................................................................................... 10.637
Position Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Dienstgeschäfte
1 Besprechungen bei
1.1 Verwaltungsbehörden ............................................................................................................................................................... 112
1.2 Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei ................................................................................................................................ 38
1.3 sachverständigen Stellen ........................................................................................................................................................... 19
1.4 Sozialpartnern ................................................................................................................................................................................ 6
1.5 Antragstellern ............................................................................................................................................................................... 64
1.6 Beschwerdeführern ....................................................................................................................................................................... 4
1.7 Privatpersonen (ohne 1.5 und 1.6) ............................................................................................................................................ 11
1.8 übrigen .......................................................................................................................................................................................... 50
2 Vorträge, Vorlesungen vor
2.1 Sozialpartnern ................................................................................................................................................................................ 1
2.2 Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit .................................................................................................................... 8
2.3 Sicherheitsbeauftragten ................................................................................................................................................................ 4
2.4 Behörden ...................................................................................................................................................................................... 29
2.5 Schülern, Studenten, Auszubildenden ........................................................................................................................................ 6
2.6 übrigen .......................................................................................................................................................................................... 26
3 Sonstiges
3.1 Anhörung nach OWiG, VwVfG .................................................................................................................................................. 89
3.2 Erörterungen nach BImSchG ....................................................................................................................................................... 1
3.3 Ausschusssitzungen ................................................................................................................................................................... 34
3.4 Prüfungen ..................................................................................................................................................................................... 55
3.5 übrige ............................................................................................................................................................................................ 97
insgesamt ......................................................................................................................................................................................... 654
Position Art der Dienstgeschäfte Anzahl
46 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben
GK 1: 1.000 und mehr Beschäftigte
GK 2: 200 bis 999 Beschäftigte
GK 3: 20 bis 199 Beschäftigte
GK 4: 1 bis 19 Beschäftigte
GK 5: ohne Beschäftigte
Betriebe Beschäftigte in den Betrieben
GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK1 GK 2 GK 3 GK 4 Summe
Schl. Wirtschaftsgruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
01 Landwirtschaft, Gewerbliche Jagd
02 Forstwirtschaft
05 Fischerei und Fischzucht
10 Kohlebergbau, Torfgewinnung
11 Gewinnung von Erdöl und Erdgas,Erbringung damit verbundenerDienstleistungen
12 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
13 Erzbergbau
14 Gewinnung von Steinen undErden, sonstiger Bergbau
15 Ernährungsgewerbe
16 Tabakverarbeitung
17 Textilgewerbe
18 Bekleidungsgewerbe
19 Ledergewerbe
20 Holzgewerbe (ohne Herstellungvon Möbeln)
21 Papiergewerbe
22 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe,Vervielfältigung von bespieltenTon-, Bild- und Datenträgern
23 Kokerei, Mineralölverarbeitung,Herstellung und Verarbeitung vonSpalt- und Brutstoffen
24 Chemische Industrie
25 Herstellung von Gummi- undKunststoffwaren
26 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitungvon Steinen und Erden
27 Metallerzeugung und -bearbeitung
28 Herstellung von Metallerzeugnissen
29 Maschinenbau
30 Herstellung von Büromaschinen,Datenverarbeitungsgeräten und-einrichtungen
31 Herstellung von Geräten der Elek-trizitätserzeugung, -verteilung u.ä.
32 Rundfunk-, Fernseh- undNachrichtentechnik
33 Medizin-, Mess-, Steuer- undRegelungstechnik, Optik
34 Herstellung von Kraftwagen undKraftwagenteilen
35 Sonstiger Fahrzeugbau
36 Herstellung von Möbeln,Schmuck, Musikinstrumenten,Sportgeräten, Spielwaren undsonstigen Erzeugnissen
37 Recycling
40 Energieversorgung
41 Wasserversorgung
45 Baugewerbe
– 1 273 2.874 594 3.742 – 206 10.072 12.652 22.930
– – 38 127 26 191 – – 1.480 614 2.094
– – – 21 8 29 – – – 76 76
– – – – – – – – – – –
– – 3 8 – 11 – – 280 72 352
– – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – –
– – 7 180 40 227 – – 275 779 1.054
– 24 172 1.547 215921 1.902 – 6.506 10.585 7.434 24.525
– – – – – – – – – – –
– – 7 73 26 106 – – 400 316 716
– – 8 134 86 228 – – 355 326 681
– – 5 64 26 95 – – 267 141 408
– 2 61 886 65 1.014 – 455 2.244 4.206 6.905
– 1 12 15 5 33 – 296 547 119 962
2 – 43 350 92 487 4.197 – 2.221 1.782 8.200
– 1 7 13 1 22 – 614 301 78 993
1 21 115 222 34 393 1.020 8.828 7.262 1.534 18.644
– 5 101 196 25 327 – 1.799 4.787 1.398 7.984
– 7 113 461 61 642 – 1.867 6.147 2.482 10.496
1 10 33 50 12 106 1.570 4.286 1.984 350 8.190
– 12 372 1.483 423 2.290 – 3.704 17.649 8.809 30.162
– 9 153 340 51 553 – 3.147 8.910 2.339 14.396
– – 1 18 4 23 – – 23 105 133
– 1 74 219 41 335 – 503 3.668 1.380 5.551
– – 12 32 11 55 – – 739 218 957
– – 42 505 60 607 – – 1.536 2.766 4.302
– 2 20 33 6 61 – 930 1.069 202 2.201
1 4 22 50 3 80 1.014 1.669 1.465 301 4.449
– 2 26 146 49 223 – 432 1.535 572 2.539
– 1 32 207 49 289 – 305 1.333 1.154 2.792
– 8 72 95 138 313 – 3.234 4.368 529 8.131
– 1 38 82 93 214 – 310 1.988 374 2.672
– 24 1.186 8.066 1.484 10.760 – 8.579 52.002 49.193 109.774
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 47
aufgesuchte Betriebe Dienstgeschäfte in den Betrieben
darunter
GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe in der Nacht an Sonn- u.Feiertagen
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
– 1 121 667 65 854 – 3 166 775 68 1.012 – 3
– – 4 9 3 16 – – 5 9 3 17 – –
– – – 3 1 4 – – – 3 1 4 – –
– – – – – – – – – – – – – –
– – 2 1 – 3 – – 2 1 – 3 –
– – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – –
– – 3 27 5 35 – – 7 32 5 44 – –
– 21 82 283 9 395 – 56 130 339 9 534 1 5
– – – – – – – – – – – – – –
– – 4 34 38 – – 5 37 – 42 – –
– – 3 50 8 61 – – 3 51 8 62 – –
– – 2 31 1 34 – – 4 32 1 37 – –
– 1 36 286 11 334 – 7 61 319 11 398 – –
– 1 6 6 – 13 – 1 9 7 – 17 – –
1 – 15 87 13 116 2 – 28 102 14 146 – –
– 1 6 7 1 15 – 15 11 11 1 38 – –
1 20 74 73 8 176 5 83 139 104 9 340 – 1
– 3 57 67 3 130 – 10 71 84 4 169 – –
– 4 44 81 14 143 – 12 68 95 15 190 – –
1 8 26 17 3 55 18 40 49 25 3 135 – –
– 9 230 557 60 856 – 19 421 680 60 1.180 – 3
– 8 86 134 5 233 – 29 156 163 5 353 – 3
– – 1 3 1 5 – – 1 3 1 5 – –
– 1 44 58 7 110 – 11 80 71 7 169 – –
– – 6 6 3 15 – – 11 8 3 22 – –
– – 21 143 12 176 – – 29 164 12 205 – 1
– 2 10 9 1 22 – 4 18 10 2 34 – –
1 3 12 15 1 32 7 11 22 19 1 60 – –
– 2 10 55 7 74 – 4 19 64 7 94 – –
– 1 19 57 9 86 – 2 31 90 13 136 – –
– 7 26 9 15 57 – 14 30 14 17 75 – –
– 1 12 12 2 27 – 2 18 16 3 39 – –
– 14 297 1.506 177 1.994 – 29 399 1.746 189 2.363 1 2
48 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben (Fortsetzung)
– 1 244 2.720 605 3.570 – 318 8.747 14.049 23.114
– 11 214 1.777 741 2.743 – 3.434 9.417 9.228 22.079
1 10 461 15.014 5.014 20.547 1.723 3.014 20.890 48.112 73.739
– – 170 7.400 3.538 11.108 – – 6.398 21.850 28.248
3 13 216 2.332 922 3.486 4.481 6.154 10.902 10.351 31.888
– – 1 30 3 34 – – 149 121 270
– – 2 6 8 16 – – 69 47 116
– 1 99 911 229 1.240 – 200 4.485 4.232 8.917
1 18 112 355 130 616 1.819 6.758 6.749 1.841 17.167
– 2 107 806 353 1.268 – 528 6.722 4.022 11.272
– – 17 136 253 406 – – 997 638 1.635
– – – 304 535 839 – – – 579 579
– 2 74 906 601 1.583 – 775 3.300 3.639 7.714
– – 7 284 181 472 – – 215 847 1.062
– 3 28 203 108 342 – 1.003 1.344 1.025 3.372
– 1 29 43 12 85 – 461 2.068 267 2.796
– 20 523 3.566 1.520 5.629 – 6.310 28.768 16.829 51.907
1 88 703 1.291 541 2.624 1.037 31.582 44.311 7.695 84.625
3 18 934 3.332 353 4.640 8.614 5.222 36.773 26.496 77.105
3 66 571 6.606 760 8.006 5.443 26.140 29.903 26.532 88.018
– 3 123 507 137 770 – 1.115 5.995 2.566 9.676
– 1 34 413 132 580 – 241 1.503 1.994 3.738
– 3 65 1.259 475 1.802 – 1.206 3.510 5.018 9.734
– 2 50 2.912 1.304 4.268 – 477 2.055 10.211 12.743
– – – 14 53 67 – – – 19 19
2 12 24 17 2 57 2.447 6.435 1.748 133 10.763
19 411 7.856 71.641 22.229 102.156 33.365 149.043 382.515 320.642 885.565
Betriebe Beschäftigte in den Betrieben
GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 Summe
Schl. Wirtschaftsgruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
50 Kraftfahrzeughandel;Instandhaltung und Reparaturvon Kraftfahrzeugen; Tankstellen
51 Handelvermittlung undGroßhandel (ohne Handel mitKraftfahrzeugen)
52 Einzelhandel (ohne Handel mitKraftfahrzeugen und ohneTankstellen); Reparatur vonGebrauchsgütern
55 Gastgewerbe
60 Landverkehr; Transport inRohrfernleitungen
61 Schifffahrt
62 Luftfahrt
63 Hilfs- und Nebentätigkeiten für denVerkehr; Verkehrsvermittlung
64 Nachrichtenübermittlung
65 Kreditgewerbe
66 Versicherungsgewerbe
67 Mit dem Kredit- und Versiche-rungsgewerbe verbundeneTätigkeiten
70 Grundstücks- und Wohnungs-wesen
71 Vermietung beweglicher Sachenohne Bedienungspersonal
72 Datenverarbeitung undDatenbanken
73 Forschung und Entwicklung
74 Erbringung von Dienstleistungenüberwiegend für Unternehmen
75 Öffentliche Verwaltung,Verteidigung, Sozialversicherung
80 Erziehung und Unterricht
85 Gesundheits-, Veterinär- undSozialwesen
90 Abwasser- und Abfallbeseiti-gung und sonstige Entsorgung
91 Interessenvertretungen undkirchliche und sonstige religiöseVereinigungen (ohneSozialwesen und Sport)
92 Kultur, Sport und Unterhaltung
93 Erbringung von sonstigenDienstleistungen
95 Private Haushalte
– ABM Bauwesen
insgesamt
GK 1: 1.000 und mehr Beschäftigte
GK 2: 200 bis 999 Beschäftigte
GK 3: 20 bis 199 Beschäftigte
GK 4: 1 bis 19 Beschäftigte
GK 5: ohne Beschäftigte
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 49
aufgesuchte Betriebe Dienstgeschäfte in den Betrieben
darunter
GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe in der Nacht an Sonn- u.Feiertagen
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
– 1 122 881 100 1.104 – 2 156 1.046 106 1.310 – –
– 10 60 226 32 328 – 21 86 278 32 417 – 3
1 6 154 1.852 185 2.198 1 10 222 2.047 202 2.482 – 8
– – 43 1.003 247 1.293 – – 65 1.173 277 1.515 – 3
2 7 84 345 54 492 4 15 138 436 59 652 – –
– – 1 6 1 8 – – 3 6 1 10 – –
– – 1 1 2 4 – – 1 5 2 8 – –
– 1 43 144 11 199 – 3 83 183 11 280 – 1
– 4 28 54 17 103 – 8 29 56 17 110 – –
– – 21 57 4 82 – – 32 65 4 101 – –
– – 3 9 2 14 – – 3 10 2 15 – –
– – – 14 4 18 – – – 15 4 19 – –
– 2 22 108 27 159 – 2 27 126 28 183 – –
– – – 47 11 58 – – – 49 11 60 – –
– 2 11 36 12 61 – 4 19 40 12 75 1 –
– 1 11 13 1 26 – 2 28 17 1 48 – –
– 13 121 444 96 674 – 23 172 516 102 813 – –
1 34 156 140 31 362 1 94 229 155 47 526 – –
2 10 209 553 40 814 23 23 264 602 44 956 – 2
3 48 254 1.355 111 1.771 50 171 373 1.550 120 2.264 – –
– 3 73 157 20 253 – 16 201 277 42 536 – 1
– – 9 48 9 70 – – 13 48 9 70 1 –
– 3 21 211 24 259 – 10 34 241 30 315 – –
– 2 15 416 145 578 – 3 24 482 153 662 – –
– – – – 3 3 – – – – 3 3 – –
1 7 2 3 1 14 1 11 3 5 2 22 – –
14 262 2.723 12.408 1.634 17.041 112 770 4.198 14.502 1.793 21.375 4 36
50 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Tabelle 4 Tätigkeiten und Beanstandungen im Außendienst
Tätigkeiten
1 Allgemeines 7 1.150 14 127 1 – 5
2 Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
2.1 Arbeitsstätten, Ergonomie 19.434 1.821 27 75 210 96 14.020
2.2 überwachungsbedürftige Anlagen 3.718 240 16 26 16 1 1.982
2.3 Medizinprodukte 1.203 115 8 5 1 – 524
2.4 Technische Arbeitsmittel und Einrichtungen 12.376 538 29 26 224 2 7.305
2.5 Gefahrstoffe 6.032 483 29 26 29 91 3.608
2.6 Explosionsgefährliche Stoffe 336 42 12 42 1 – 120
2.7 Strahlenschutz 561 89 18 1 – 14 105
2.8 Arbeitssicherheitsorganisation 14.413 1.375 43 96 201 1 10.009
2.8 Gentechnik 891 93 4 3 – 2 695
2.10 Beförderung gefährlicher Güter 770 56 14 1 2 – 234
Summe Position 2 59.734 4.852 200 301 684 207 38.602
3 Sozialer Arbeitsschutz
3.1 Arbeitszeitschutz
3.1.1 Sonn- und Feiertagsarbeit 1.042 89 4 – 1 – 22
3.1.2 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 4.305 165 19 69 2 – 2.065
3.1.3 Sonstiger Arbeitszeitschutz 5.087 238 7 14 9 – 657
3.2 Jugendarbeitsschutz 1.036 64 9 5 9 – 333
3.3 Mutterschutz 1.952 162 4 38 – – 260
3.4 Heimarbeitsschutz 6 – – – – – 6
Summe Position 3 13.428 725 43 126 21 – 3.343
4 Arbeitsschutz in der Seeschiffahrt – – – – – – –
Insgesamt 73.169 6.727 257 554 706 207 41.950
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Position Sachgebiet 1 2 3 4 5 6 7
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 51
Tabelle 5 Tätigkeiten und Vorgänge im InnendienstO
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Besprechungen
Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden
Bearbeitung gesetzlich vorgeschriebenerAnzeigen
Stellungnahmen, Gutachten
erteilte Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungenund Ausnahmen
abgelehnte Genehmigungen, Erlaubnisse,Zulassungen und Ausnahmen
Anordnungen
stattgebende Widerspruchsbescheide
ablehnende Widerspruchsbescheide
Anwendung von Zwangsmitteln
Anhörungen und Vernehmungen
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld
Bußgeldbescheide
Rücknahme des Bußgeldbescheides,Ermäßigung des Bußgeldes
Abgabe an die Staatsanwaltschaft
Strafanzeigen
Abgabe an Dritte
Sonstiges
Besichtigungsschreiben
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52 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Tabelle 6 Überprüfungen nach dem Gerätesicherheitsgesetz*)
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2122
2324
insgesamt
darunter auf Messen undAusstellungen
Gewerbe, Landwirtschaft,Verwaltung
Haushalt, Freizeit, Schule,Kindergarten
insgesamt (Summe von 3 und 4 bzw. 6 bis 8)
inländische Erzeugnisse
Erzeugnisse aus EU/EWR-Staaten
Erzeugnisse aus Drittländern
insgesamt (Summe von 10 bis 12)
davon inländische Erzeugnisse
davon Erzeugnisse aus EU/EWR-Staaten
davon Erzeugnisse ausDrittländern
Mängel bei Gebrauchsanweisungen,Hinweisen, usw.
insgesamt (Summe von 13 bis 16)
Revisionsschreiben
Anordnungen und Ersatzmaßnahmen
gerichtliche Verfahren
an Behörden in Deutschland
von Behörden in Deutschland
an andere EU/EWR-Staaten
von anderen EU/EWR-Staaten
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durch konstruktive Maßnahmenabstellbare Mängel
unbrauchbare Geräte (Neukonstruk-tion erforderlich)
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89–
–10
6–
–
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 53
Tabelle 7 Dienstgeschäfte und Tätigkeiten des gewerbeärztlichen Dienstes
Zuständigkeitsbereich Summe
Gewerbeaufsicht Bergaufsicht Sonstiger,unbest.
Position 1 2 3 4
1 Außendienst
1.1 Dienstgeschäfte 341 – – 341
1.2 Tätigkeiten1.2.1 Betriebsbesichtigungen, Überprüfungen 287 – – 2871.2.2 Besprechungen 19 – – 191.2.3 Vorträge, Vorlesungen 18 – – 181.2.4 Sonstige Tätigkeiten 17 – – 171.2.5 Ärztliche Untersuchungen – – – –1.2.6 Messungen – – – –1.2.7 Beanstandungen – – – –
2 Innendienst
2.1 Gutachten, Stellungnahmen, Beratungen 2.234 2.2342.1.1 Gutachten über Berufskrankheiten und andere berufsbedingte
Erkrankungen 1.913 – – 1.9132.1.2 Stellungnahmen zum betrieblichen Arbeitssicherheitsgesetz – – – –2.1.3 Sonstige Gutachten und Stellungnahmen 46 – – 462.1.4 Beratungen in arbeitsmedizinischen Fragen 275 – – 275
2.2 Ermächtigungen von Ärzten 48 – – 48
2.3 Ärztliche Untersuchungen2.3.1 Untersuchungsanlass2.3.1.1 Vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen – – – –2.3.1.2 Berufskrankheiten- Untersuchungen – – – –2.3.1.3 Sonstige Untersuchungen – – – –
2.3.2 Untersuchungsinhalt2.3.2.1 Körperliche Untersuchungen – – – –2.3.2.2 Röntgenuntersuchungen – – – –2.3.2.3 Elektrokardiogramme – – – –2.3.2.4 Lungenfunktionsuntersuchungen – – – –2.3.2.5 Blutuntersuchungen – – – –2.3.2.6 Urinuntersuchungen – – – –2.3.2.7 Hautteste – – – –2.3.2.8 Sonstige medizinisch-technische Untersuchungen – – – –
2.4 Analysen2.4.1 Biologisches Material – – – –2.4.2 Arbeitsstoffe – – – –2.4.3 Raumluftproben – – – –2.4.4 Sonstige Analysen – – – –
2.5 Sonstige Tätigkeiten 690 – – 690
54 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
2 Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
Tabelle 8 Begutachtete Berufskrankheitenbegutachtet: im Berichtsjahr abschließend begutachtete Berufskrankheiten
berufsbedingt: Zusammenhang zwischen Erkrankung und beruflichen Einflüssen festgestellt
Zuständigkeitsbereich Summe
Arbeitsschutz-behörden
Bergaufsicht sonstiger,unbestimmt
begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed.
Nr. Berufskrankheiten 1 2 3 4 5 6 7 8
1 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
111101110211031104110511061107110811091110
Metalle oder MetalloideErkrankungen durch Blei oder seine VerbindungenErkrankungen durch Quecksilber oder seine VerbindungenErkrankungen durch Chrom oder seine VerbindungenErkrankungen durch Cadmium oder seine VerbindungenErkrankungen durch Mangan oder seine VerbindungenErkrankungen durch Thallium oder seine VerbindungenErkrankungen durch Vanadium oder seine VerbindungenErkrankungen durch Arsen oder seine VerbindungenErkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen VerbindungenErkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen
11 – 11 –7 – 7 –8 1 8 12 – 2 –1 – – –– – – –– – – –2 1 2 1– – – –– – – –
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130213031304
13051306130713081309131013111312131313141315
13 16
1317
1212011202
ErstickungsgaseErkrankungen durch KohlenmonoxidErkrankungen durch Schwefelwasserstoff
– – – –– – – –
Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische StoffeSchleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwegedurch aromatische AmineErkrankungen durch HalogenkohlenwasserstoffeErkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch StyrolErkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzolsoder seiner Homologe oder ihrer AbkömmlingeErkrankungen durch SchwefelkohlenstoffErkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)Erkrankungen durch organische PhosphorverbindungenErkrankungen durch Fluor oder seine VerbindungenErkrankungen durch SalpetersäureesterErkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder AlkylaryloxideErkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder AlkylarylsulfideErkrankungen der Zähne durch SäurenHornhautschädigungen des Auges durch BenzochinonErkrankungen durch para-tertiär-ButylphenolErkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungenhaben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben derKrankheit ursächlich waren oder sein könnenErkrankung der Leber durch DimethylformamidPolyneuropathie oder Enzyphalopathie durch organische Lösemittel oder derenGemische
10 3 10 317 2 17 215 3 15 3
– – – –
1 – 1 –2 – 2 –1 – 1 –– – – –– – – –3 – 3 –– – – –5 – 5 –– – – –– – – –5 – 5 –
1 – 1 –5 – 5 –
Mechanische EinwirkungenErkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen-oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für dieEntstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichwaren oder sein könnenMeniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, dieKniegelenke überdurchschnittlich belastenden TätigkeitenErkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartigwirkenden Werkzeugen oder MaschinenVibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung allerTätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder dasWiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein könnenChronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen DruckDrucklähmungen der NervenAbrissbrüche der WirbelfortsätzeBandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Hebenoder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremerRumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für dieEntstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichwaren oder sein könnenBandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragenschwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungenhaben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben derKrankheit ursächlich waren oder sein könnenBandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige,vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zurUnterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, dieVerschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder seinkönnenErhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit
212101
2102
2103
2104
2105210621072108
2109
2110
2111
18 1 18 1
34 1 34 1
21 3 21 3
3 – 3 –
6 1 6 110 1 10 1
– – – –240 5 240 5
59 – 59 –
75 2 75 2
4 1 4 1222201
DruckluftErkrankungen durch Arbeit in Druckluft – – – –
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 55
Zuständigkeitsbereich Summe
Arbeitsschutz-behörden
Bergaufsicht sonstiger,unbestimmt
begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed.
Nr. Berufskrankheiten 1 2 3 4 5 6 7 8
3 Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
3101
31023103
3104
Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrts-pflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit derInfektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt warVon Tieren auf Menschen übertragbare KrankheitenWurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oderStrongyloides stercoralisTropenkrankheiten, Fleckfieber
37 17 37 17
30 15 30 15– – – –
3 2 3 2
Erkrankungen durch anorganische StäubeQuarzstaublungenerkrankung (Silikose)Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachteErkrankung der PleuraLungenkrebs• in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose),• in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder• bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am
Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 106 [(Fasern/m3) x Jahre])Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder desPericardsErkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seineVerbindungenErkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oderVerarbeitung von HartmetallenErkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomas-phosphat)Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seineVerbindungenBösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch KokereirohgaseChronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage imSteinkohlebergbau bei Einwirkung einer Dosis von in Regel 100 Faserjahre
4 Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und des Bauchfells
4141014102
4103
4104
4105
4106
4107
4108
4109
41104111
39 18 39 182 1 2 1
85 35 85 35
167 34 167 34
22 13 22 13
1 – 1 –
3 – 3 –
– – – –
4 – 4 –
2 – 2 –1 – 1 –
4242014202
4203
Erkrankungen durch organische StäubeExogen-allergische AlveolitisErkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs-oder Rohhanfstaub (Byssinose)Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen-oder Buchenholz
17 2 17 2– – – –
1 1 1 1
434301
4302
Obstruktive AtemswegerkrankungenDurch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen(einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheitursächlich waren oder sein könnenDurch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktiveAtemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, diefür die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheitursächlich waren oder sein können
82 17 82 17
80 3 80 3
5 Hauterkrankungen
5101
5102
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung allerTätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder dasWiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein könnenHautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß,Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe
240 112 240 112
– – – –
6 Krankheiten sonstiger Ursache
SE BKVO § 9 Abs. 2 SGB VII 61 3 61 3
insgesamt 1.804 513 1.804 513
2424012402
StrahlenGrauer Star durch WärmestrahlungErkrankungen durch ionisierende Strahlen
1 – 1 –13 2 13 2
232301
LärmLärmschwerhörigkeit 347 212 347 212
Feststellungen zum Tod durch BK: NEIN 19
JA 27
56 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Verzeichnisse
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-AnhaltTurmschanzenstr. 25 , 39114 MagdeburgPostanschrift: Postfach 39 11 55, 39135 MagdeburgTelefon: (03 91) 5 67 - ... Durchwahl, (03 91) 5 67 - 01 ZentraleTelefax: (03 91) 5 67 46 21
Abt. 4: Arbeits- und VerbraucherschutzLeiter: von Reuter, Eberhard, Dr.
Referat 41: Grundsatzangelegenheiten des Arbeits- und VerbraucherschutzesLeiter: Steinberg, Kerstin, Dr.-Ing.Stellvertr.: Roettgen, Karl
Referat 42: Geräte- und anlagenbezogener Arbeitsschutz, Koordinierung vonLänderangelegenheiten
Leiter: Karsten, Hartmut, Dipl.-Phys.Stellvertr.: Mewes, Ronald, Dipl.-Ing.
Referat 43: Stoffbezogener Arbeitsschutz, Medizinprodukte und ArbeitsstättenLeiter: Groh, Gerd, Dr.Stellvertr.: Renning, Joachim, Dr.
Referat 44: Betriebliche Gesundheitsförderung, Medizinischer und sozialer ArbeitsschutzLeiterin: Brüning, KarenStellvertr.: Grote, Wolfgang
Die Referate sind zuständig für das Land Sachsen-Anhalt.
Landesamt für VerbraucherschutzFachbereich 5 ArbeitsschutzKühnauer Str. 70, 06846 DessauPostanschrift: Postfach 1802, 06815 DessauTelefon: (03 40) 65 01 - ... Durchwahl, (03 40) 65 01 - 0 ZentraleTelefax: (03 40) 65 01 - 2 94
Leiter: Laux, Günther, Dipl.-Ing.Stellvertr.: Hamm, Georg, Dr.
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständig für das Land Sachsen-Anhalt
Dezernat 51 GrundsatzfragenDezernat 52 Fachdienste
Dezernat 53 Gewerbeaufsicht WestKlusstraße 18, 38820 HalberstadtPostanschrift: Postfach 1141, 38801 HalberstadtTelefon: (0 39 41) 5 86 - ... Durchwahl, (0 39 41) 5 86 - 3 ZentraleTelefax: (0 39 41) 5 86 - 4 54
Leiter: Heuck, Uwe, Dr.Stellvertr.: Schimrosczyk, Christine, Dipl.-Phys.
Das Dezernat 53 ist zuständig für die LandkreiseAschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.
Dezernat 54 Gewerbeaufsicht OstJohann-Meier-Str. 12, 06844 DessauPostanschrift: Postfach 1423, 06813 DessauTelefon: (03 40) 79 10 - ... Durchwahl, (03 40) 79 10 - 4 03 ZentraleTelefax: (03 40) 79 10 - 4 04
Leiter: Gilke, Klaus, Dipl.-Ing.Stellvertr.: Herrmann, Bernd, Dipl.-Phys.
Das Dezernat 54 ist zuständig für die kreisfreie Stadt Dessau sowie für die Landkreise Anhalt-Zerbst,Bernburg, Bitterfeld, Köthen und Wittenberg.
Dezernat 55 Gewerbeaufsicht MitteSaalestr. 32, 39126 MagdeburgPostanschrift: Postfach 39 50, 39014 MagdeburgTelefon: (03 91) 25 64 - ... Durchwahl, (03 91) 25 64 - 2 00Telefax: (03 91) 25 64 - 2 02
Leiter: Orschmann, Hans-Jürgen, Dipl.-Phys.Stellvertr.: Probst, Dietrich, Dipl.-Ing. (FH)
Das Dezernat 55 ist zuständig für die kreisfreie StadtMagdeburg sowie für die Landkreise Bördekreis, Ohrekreis und Schönebeck.
Dezernat 556 Gewerbeaufsicht NordStadtseeallee1, 39576 StendalPostanschrift: Postfach 552, 39563 StendalTelefon: (0 39 31) 49 4 - ... Durchwahl; (0 39 31) 49 4 - 0 ZentraleTelefax: (0 39 31) 21 20 18
Leiter: Wilcke, Gerhard, Dipl.-Phys.Stellvertr.: Döhler, Jens, Dipl.-Phys.
Das Dezernat 56 ist zuständig für die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal und JerichowerLand.
Dezernat 57 Gewerbeaufsicht SüdDessauer Str. 104, 06118 Halle/SaalePostanschrift: Postfach 110434, 06018 Halle/SaaleTelefon: (03 45) 52 43 - ... Durchwahl, (03 45) 52 43 - 0 ZentraleTelefax: (03 45) 52 43 - 2 14
Leiter: Räbel, Bernhard, Dr.-Ing.Stellvertr.: Machlitt, Klaus, Dipl.-Phys.
Das Dezernat 57 ist zuständig für die kreisfreie Stadt Halle sowie für die Landkreise Burgenlandkreis,Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Saalkreis, Sangerhausen undWeißenfels.
Verzeichnis 1 Bezeichnungen und Anschriften der Dienststellen
Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 57
Verzeichnis 2 Veröffentlichungen
Titel, Autoren, Fundstelle
• Arbeitsmittel und Anlagensicherheit: Vom Nichtraucherschutz biszum RaffineriebetriebBERNHARD RÄBEL, Gewerbeaufsicht Süd HalleMitteldeutsche Wirtschaft 12(2002) Heft 11, Seite 10
• Arbeitsplätze auf Tankcontainern (TC)SIEGFRIED WENDT, Gewerbeaufsicht Süd HalleDer Gefahrgut-Beauftragte (2002) Heft 10
• Arbeitsschutzaufsicht und -beratung in kleinen und mittleren Be-triebenKLAUS JÜRGEN FISCHER, HVBG Sankt AugustinHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgPoster XVI. Weltkongress für Arbeitsschutz 27. – 31. 05. 2002 Wien
• Arbeitsschutzrecht – Übersicht, Stand, EntwicklungenHARTMUT KARSTEN, MS LSA Magdeburg5. Tag des Arbeitsschutzes 30. 01. 2002 München
• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Schweißen hoch-legierter Werkstoffe – gesetzliche Anforderungen und Praxis imUnternehmen des TerritoriumsMANFRED IFLAND, Gewerbeaufsicht Süd Halle; WOLF-ALBRECHT FRITSCH, Ge-werbeaufsicht Mitte MagdeburgVortrag 12. Schweißtechnische Fachtagung, Magdeburg 16. 05. 2002
• Arbeits- und Patientenschutz in speziellen ArztpraxenBERND HERRMANN, HANNES KRANEPUHL, EGBERT ROSENTHAL, GewerbeaufsichtOst DessauVDGAB-Nachrichten (2001) Heft 2, S. 22-23
• Arbeits- und Patientenschutz in speziellen ArztpraxenBERND HERRMANN, HANNES KRANEPUHL, EGBERT ROSENTHAL, GewerbeaufsichtOst DessauÄrzteblatt Sachsen-Anhalt 12(2001)1
• Arbeitsschutz in Europa – Die europäische Sicherheitskampagneder Aufsichtsbehörden in der LandwirtschaftLEONORE BRACHMANN, Gewerbeaufsicht Ost DessauVDGAB-Nachrichten (2001) Heft 1
• BetriebsicherheitsverordnungHARTMUT KARSTEN, MS LSA Magdeburg4. Altlastenfachtagung Tiefbau-BG 11. 11. 2002 Dresden
• Brand- und Explosionsschutz: Mehr Verantwortung für Unterneh-merBERNHARD RÄBEL, Gewerbeaufsicht Süd HalleMitteldeutsche Wirtschaft 12(2002) Heft 11, Seite 12
• Die Aufgaben der Behörden und der zugelassenen Überwachungs-stellenHARTMUT KARSTEN, RONALD MEWES, MS LSA MagdeburgForum 1 – Betriebssicherheitsverordnung – Arbeitsschutz aktuell 2002,16. 10. 2002 Berlin
• Die Betriebssicherheitsverordnung – Neue Betreiberpflichten undderen Umsetzung in der IndustrieHEINZ SCHUSTER, BERND KÖHLER, JÖRG PRZYGODDA, Gewerbeaufsicht DessauB.Behr’s Verlag GmbH, Hamburg 2002
• Die neue BetriebssicherheitsverordnungHANNES-CHRISTIAN BLUME, SIDI Blume MagdeburgHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgWEKA MEDIA GmbH Augsburg 2002
• Die neue BetriebssicherheitsverordnungHARTMUT KARSTEN, RONALD MEWES, MS LSA Magdeburgsicher ist sicher 53(2002) Heft 7/8, S. 305
• Die neue BetriebssicherheitsverordnungHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgVortrag 10. Thüringer Arbeitsschutztag 18. 04. 2002 Sömmerda
• Digitales Kontrollgerät – Chancen und Probleme aus Sicht derArbeitsschutzverwaltungDIETMAR GLÖCKNER, Gewerbeaufsicht Dessau3. Verkehrssicherheitskonferenz, Magdeburg 25.10. 2001
• Druckgeräteverordnung: Dampfkessel und Druckbehälter einheit-lich geregeltBERNHARD RÄBEL, Gewerbeaufsicht Süd HalleMitteldeutsche Wirtschaft 12(2002) Heft 11, Seite 14
• Entwicklungen im ArbeitsschutzHARTMUT KARSTEN, MS LSA, MagdeburgVortrag 10. Thüringer Arbeitsschutztag 18.04.2002 Sömmerda
• Erste Ergebnisse aus Inspektionen nach § 16 Störfall-VerordnungMARTIN HARTMANN, Gewerbeaufsicht Ost DessauTechnische Überwachung 44(2003) Heft 1/2, S. 54-56
• Gefahrgut in Industrieparks – eine DebatteWOLFGANG MÜLLER, Gewerbeaufsicht Ost DessauDer Gefahrgut-Beauftragte (2001) Heft 4, C 20539 E
• Gefahrstoffe ermitteln und ersetzen – Eine Handlungsanleitung zurTRGS 440REINHOLD RÜHE, Bau-BG Frankfurt am Main; THOMAS SMOLA, BIA;EVA LECHTENBERG-AUFFARTH, BAuA Dortmund; GEORG HAMM, GewerbeaufsichtDessau; URSULA VATER, Arbeitsschutzverwaltung HessenBIA-Report 2/2002
• Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert künftig PrüfprotokolleOLAF PISCHKE, Gewerbeaufsicht Ost DessauElektropraktiker 55(2001)3, S. 235
• Möglichkeiten des technischen Arbeitsschutzes und der arbeits-medizinischen Prävention bei StaubbelastungHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgWOLFRAM DIETER SCHNEIDER, BAuA, Berlinsicher ist sicher 53(2002) Heft 3, S. 100
• Richtige Beleuchtung ist VoraussetzungDIETER ZELLE, Gewerbeaufsicht Ost DessauSicher ist sicher 53(2002) Heft 10, S. 446-447
• Schweißen von hochlegierten Stählen – Erkenntnisse und Schluss-folgerungen für den GesundheitsschutzMANFRED IFLAND, Gewerbeaufsicht, RB Süd Halle; OWEN GRÄFE, DR. GEORG
HAMM, CLAUS-PETER MASCHMEIER, Gewerbeaufsicht DessauGroße Schweißtechnische Tagung, Kassel 25. - 27. 09. 2002, Tagungs-band (DVS-Berichte Band 220)
• Sicher arbeiten auf TankcontainernSIEGFRIED WENDT, Gewerbeaufsicht Süd HalleDer Gefahrgut-Beauftragte (2002) Heft 12
• Sprengung ausgeführt – Sprengergebnis nicht erreicht – Was tun?JOACHIM WERNER, Gewerbeaufsicht Ost DessauSpreng-Info 24(2001) Heft 1, S. 14-15
• The Development of Process-specific Risk Assessment an Controlin GermanyREINHOLD RÜHE, Bau-BG Frankfurt am Main; EVA LECHTENBERG-AUFFARTH,BAuA Dortmund; GEORG HAMM, Gewerbeaufsicht DessauAnn. Occup. Hyg. 46(2002) Heft 1, S. 119-125 (Oxfort University Press)
• Tod durch Schwefelwasserstoff-IntoxikationGewerbeaufsicht Ost DessauSicherheitsforum (UK Sachsen-Anhalt) (2001) Heft 1
• Unfall eines Arbeitnehmers bei Montagearbeiten an einemRobotersystemDIETER ZELLE, Gewerbeaufsicht Ost DessauVDGAB-Nachrichten (2001) Heft 1
58 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002
Informationsmaterialien der Gewerbeaufsicht
HandbuchAnwendung derDruckgeräterichtlinieBestell.-Nr. 5/2000-73
HandbuchSicherheitstechni-sche MSR- undProzessleittechnikfür verfahrens-technische AnlagenBestell.-Nr. 2/2000-44 (SchutzgebührEUR 6,00)
HandbuchSicherheitstechni-sche Maßnahmenbei gasexplosions-gefährdetenAnlagenBestell-Nr. 2/1999-60 (SchutzgebührEUR 6,00)
HandbuchSicherheitstech-nische Maßnahmenbei staubexplo-sionsgefährdetenAnlagenBestell-Nr. 2/1999-61 (SchutzgebührEUR 6,00)
Die Broschüren werden in der Regel kostenlos abgegeben.Bei einer Lieferung von mehr als 10 Exemplaren pro Bro-schüre wird ein Betrag von EUR 0,20 pro Exemplar zuzü-glich Versandkosten erhoben. Stand Mai 2003*) Nur noch begrenzt vorrätig, im Bedarfsfall bitte nachfra-gen:Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dezernat14, Herr Günther,Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau,Postfach 1802, 06815 Dessau
0340-6501-168, Fax 0340-6501-294,
Email: [email protected]
SozialvorschriftenimStraßenverkehrBestell-Nr.11/2001-84
ArbeitsmedizinischeEignungs- undVorsorgeunter-suchungBestell-Nr.4/1998-52
Anwenderschulungin KrankenhäusernBestell-Nr.7/1998-53
Strahlenbelastungin der interven-tionellen Radiolo-gie*)Bestell-Nr.5/1997-41
Medizinprodukte-Betreiber-verordnungBestell-Nr.7/1999-65
WiederkehrendeKontrollenBestell-Nr.7/1999-66
Arbeiten in derNähevon Freileitungenund KabelnBestell-Nr.11/1998-58
Arbeitssicherheit aufBaustellen – Infor-mationen zur Bau-stellenverordnungfür BaubetriebeBestell-Nr.4/1999-63
ErdbauarbeitenBestell-Nr.11/1998-51
Sicherheit in Heimund FreizeitBestell-Nr.9/1997-49
Sicheres Verlegenvon Bitumen-schweißbahnenBestell-Nr.10/2000-76
Ärztliche Untersu-chungen nach demJugendarbeits-schutzgesetzBestell-Nr.3/2002-87
Jugendarbeits-schutzgesetzBestell-Nr.3/2001-78
Beschäftigungwerdender Mütterim Krankenhäusernund vergleichbarenEinrichtungenBestell-Nr.4/2000-68
BerichtKontrolle der Arbeitgeber-pflichten zur Minderung desLärms*)Bestell-Nr. 04/2001-81
BerichtÜberprüfung der Erfüllungder Betreiberpflichten beimBetrieb von Geräten bzw.Anlagen in explosions-fähiger Atmosphäre*)Bestell-Nr. 04/2001-80
BerichtBewertung der Arbeits- undAnlagensicherheit vonAltanlagen in Sachsen-Anhalt 1995 – 1998*)Bestell-Nr. 3/1999-62
Arbeitssicherheit aufBaustellen –Wichtige Informationen fürden BauherrnBestell.Nr. 10/1998-54
Flyer Arbeits-schutzgesetzBestell-Nr.1/1998-50
Persönliche Schutz-ausrüstungenStaatl.Vorschriften*)Bestell.-Nr.3/1998-43
Mutterschutz in derambulanten Alten-und KrankenpflegeBestell.-Nr. 4/2001-75
InformationMaschinensicher-heitt: VermeidenmechanischerGefährdungenmittels KonstruktionBestell-Nr. 12/2001-86 (SchutzgebührEUR 6,00)
Werkstätten in derLandwirtschaft *)Bestell.-Nr.9/1997-47
Flyer SelbständigBestell-Nr.03/2003-89
Flyer AbbruchWohngebäudeBestell-Nr.03/2003-90
Flyer InformationenMutterschutzBestell-Nr.03/2003-92
Flyer Landesamt fürVerbraucherschutzBestell-Nr.03/2003-91