Upload
others
View
4
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Jahresbericht 2018über die Leistungen der Arbeiterkammer Burgenland
bgld.arbeiterkammer.at
2
Mag. Thomas Lehner Gerhard Michalitsch
2018 war ein Jahr der großen Herausfor-derungen: Es galt interessenspolitisch auf gesetzliche Verschlechterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reagieren. Die Expertinnen und Experten der AK haben ihre Meinung zu gesetzli-chen Veränderungen wie das neue Ar-beitszeitgesetz („12-Stunden-Tag“), die Verschlechterung der Altersteilzeit oder das Aus für die „Aktion 20.000“ abgege-ben. Auch die AK-Wahl 2019 wurde im vergangenen Jahr professionell vorberei-tet.
Wir haben auch gemeinsam mit den Gewerkschaften eine starke Antwort auf politische Drohungen gegen die AK ge-funden: 12.124 Rückmeldungen zur Dia-loginitiative „Wie soll Arbeit?“ haben un-missverständlich klargemacht, dass die AK-Mitglieder hinter ihrer Interessens-vertretung stehen. Auch wenn die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Leistungen der AK sehr zufrieden sind, haben wir neue Schlüsse aus den Rück-meldungen gezogen und ein Zukunfts-programm auf den Weg gebracht – nach dem Motto „Mehr Leistung fürs gleiche Geld“. Damit machen wir nicht nur die AK fit für die Herausforderungen der Zu-kunft, sondern auch unsere Mitglieder im Bereich Digitalisierung. Wir setzen auch neue Schwerpunkte in den Bereichen Bil-dung, Pflege und Wohnen. Mit der Regis-trierung der nichtärztlichen Gesundheits-
berufe als 2018 neugeschaffene Behörde ersparen wir unseren Mitgliedern Kosten und sorgen für mehr Komfort beim Regis-trierungsvorgang.
Gleichzeitig war die Nachfrage nach rechtlicher Beratung auch 2018 unge-brochen: Alleine im Arbeits-, Insolvenz- und Sozialrechtsschutz konnte für die burgenländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die stolze Summe von 14 Millionen Euro herausgeholt werden. Nimmt man noch den Konsumenten-schutz dazu, wurden in diesen Bereichen rund 55.000 Beratungen durchgeführt. Darin sind noch nicht die vielen anderen AK-Leistungen wie die Steuerberatung oder die AK-Büchereien enthalten. Die detaillierte Aufstellung und Zahlen zu al-len Leistungen der AK finden sich im vor-liegenden Jahresbericht.
Von diesen Leistungen der AK profitieren nicht nur jene, die sich an uns wenden, sondern alle Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer im Burgenland. Jeder Erfolg gegen Ungerechtigkeit ist ein abschre-ckendes Beispiel und sorgt für mehr Fair-ness in der Arbeitswelt. Wer also die AK schwächen will, der schadet allen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch jenen Unternehmen, die sich an die Regeln halten und auf fairen Wettbewerb setzen. Eine starke AK ist ein Gewinn für alle.
Mehr Leistung fürs gleiche Geld
3
Vorwort 2 Inhalt 3 Selbstverwaltung 4Leistungen der AK im Überblick 18 Vollversammlung 20Vorstand 36 Kontrollausschuss 47 Direktion 48Information & Öffentlichkeitsarbeit 52 Interessenpolitik 59Betriebsratsfondsrevisionen 70Konsumentenberatung 71Arbeitsrecht 73Insolvenzrecht 79Sozialrecht 82Junge Arbeitnehmer 91Betriebssport 94Bildung 96Bücherei 99
Inhalt
4
a
Selbstverwaltung
PRÄSIDENT
VORSTAND
VOLLVERSAMMLUNG (nach politischer Stärke)
AUSSCHUSS FÜR SOZIALPOLITIK
AUSSCHUSS FÜR JUGEND
AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTSPOLITIK
AUSSCHUSS FÜR KONSUMENTENSCHUTZ
AUSSCHUSS FÜR BILDUNG
AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEITSBERUFE
KONTROLLAUSSCHUSS
Gerhard Michalitsch
Präsident Gerhard MICHALITSCH, VP Heinz KULOVITS, VP Wolfgang JERUSALEM, VP Josefine Benin, Erich MAUERSICS, Christian DVORAK,
Dorottya KICKINGER (BA), Michael MOHL, Michael KNOPF
Kam
mer
büro
Vorsitzende: Hermine SUPPER-SCHLÖGL
Vorsitzender: Markus MELICHAR
Vorsitzender: Bernd WEISS
Vorsitzende: Hannelore BINDER
Vorsitzender: Michael MOHL
Vorsitzende: Christine HAGER
Personalkommission
Vorsitzender: Herbert RAUSCH
Stellvertreter: Ing. Adolf HETTLINGER
Michael PIEBER Dietrich CSÖGL Rudolf MAYER Markus MELICHAR Alois ROBIC Susanne MÜLLER
Siegfried ZELTNER
Ersatzmitglieder:
Johann LASCHALT Rene BRAUNRATH Wolfgang GEISINGER Klaudia JURKOVITS Bernd WEISS Rosemarie SCHNABL
Eva WINKLER Rudolf Karl HAVLICEK
FSG: 38 ÖAAB: 8 FA: 3 AUGE/UG: 1
5
a
AUSSCHUSS FÜR SOZIALPOLITIK
AUSSCHUSS FÜR JUGEND
AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTSPOLITIK
AUSSCHUSS FÜR KONSUMENTENSCHUTZ
AUSSCHUSS FÜR BILDUNG
AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEITSBERUFE
Vorsitzende: Hermine SUPPER-SCHLÖGL
Vorsitzender-Stv.: Reinhard JUD-MUND
Sylvia KNEBEL Engelbert FEIBEL Rudolf MAYER Ing. Adolf HETTLINGER
Kooptierte Mitglieder: Josefine BENIN Rudolf Karl HAVLICEK Dr. Wolfgang WEEBER
Vorsitzender: Markus MELICHAR
Vorsitzender-Stv.: Dietrich CSÖGL
Richard SCHMIDT Sonja SCHUH Rudolf TINHOF Eva WINKLER
Kooptierte Mitglieder: Christian DVORAK Stefan PINTERICH Siegfried ZELTNER Dr. Wolfgang WEEBER
Vorsitzender: Bernd WEISS
Vorsitzender-Stv.: Michael KAINCZ
Alois ROBIC Klaudia JURKOVITS Wolfgang GEISINGER Michael KNOPF
Kooptierte Mitglieder: Erich MAUERSICS Herbert RAUSCH Dr. Wolfgang WEEBER
Vorsitzende: Hannelore BINDER
Vorsitzender-Stv.: Wolfgang JERUSALEM
Susanne MÜLLER Franz BIELER Herbert RAUSCH
Kooptierte Mitglieder:
Doris WEGLEITNER Siegfried ZELTNER Dr. Wolfgang WEEBER
Vorsitzender: Michael MOHL
Vorsitzender-Stv.: Klaudia FRITZ
Norbert SCHANTA Annika PALKOVICH Robert WUKITS Michael KNOPF
Kooptierte Mitglieder:
Dorottya KICKINGER, BA Rudolf HAVLICEK Dr. Wolfgang WEEBER
Vorsitzende: Christine HAGER
Vorsitzender-Stv.: Bianca GRAF
Rosemarie SCHNABL Michael PIEBER Johann LASCHALT Stefan PINTERICH
Kooptierte Mitglieder:
Heinz KULOVITS Ing. Adolf HETTLINGER Dr. Wolfgang WEEBER
Zusammensetzung der Ausschüsse Funktionsperiode 2014/2019 (AK-Vollversammlung 14. November 2018)
6
Stand: 11/2018Stand: 11/2018
Rudolf Mayer
Susanne Müller
Josef Katona
Sylvia Knebel
Markus Melichar
Johann Laschalt
AnnikaPalkovich
Klaudia Jurkovits
Reinhard Jud-Mund
Alois Robic
Christine Hager
Sonja Schuh
Hermine Sup-per-Schlögl
Michael Pieber
Rudolf Tinhof
Bernd Weiss
Klaudia Fritz
Rene Braunrath
Hannelore Binder
DietrichCsögl
ManfredOderits
Michael Kaincz
Engelbert Feibel
Die AK-Vollversammlung
Die AK-Vollversammlung ist das „Par-lament der ArbeitnehmerInnen“ und besteht aus 50 Kammerräten, die alle fünf Jahre bei der AK-Wahl gewählt werden. In der Vollversammlung ist die FSG mit 38, der ÖAAB mit 8, die FA mit 3 Kammerräten und die AUGE/UG mit 1 Kammerrat vertreten.
Erich Mauersics
ChristianDvorak
Michael Mohl
Dorottya Kickinger, BA
MichaelKnopf
AK-Vorstandsmitglieder
AK-VORSTAND
Gerhard Michalitsch
Gerhard Michalitsch (* 23. März 1962) ist ge-lernter Werkzeugmacher.
AK-Präsident
Foto
s: A
K Bg
ld (F
elde
r, O
zlsb
erge
r)
7
Susanne Müller
AnnikaPalkovich
Alois Robic
AK-Präsident
Wolfgang Geisinger
Elisabeth Augustin
RosemarieSchnabl
Dr. Wolfgang Weeber
Bianca Graf
Richard Schmidt
DorisWegleitner
JohannKonrat
Franz Bieler
Norbert Schanta
Ing. Adolf Hettlinger
Herbert Rausch
Michael Knopf
Rudolf Karl Havlicek
Siegfried Zeltner
ChristophZarits
Eva Winkler
UlrikeHaider
VizepräsidentinJosefine Benin
VizepräsidentHeinz Kulovits
VizepräsidentWolfgangJerusalem
Fraktionen in der AK-VollversammlungFSG Sozialdemokratische GewerkschafterInnen
ÖAAB/FCG Christliche Gewerkschafter
FA Freiheitliche Arbeitnehmer
AUGE/UG Alternative & Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland (AK) ist die gesetzlich eingerichtete interessenspolitische Vertretung der ArbeitnehmerInnen im Burgenland.Die AK vertritt die sozialen, wirtschaftlichen (auch konsumentenrechtlichen), beruflichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen.
AK-VizepräsidentInnen
Er war ÖGB-Jugendse-kretär, ÖGB-Bezirks-geschäftsführer Eisen-stadt und von 2000 bis 2017 ÖGB-Landesge-schäftsführer, weiters Präsident des Interregi-onalen Gewerkschafts-rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar-beitskammer.Im März 2017 wurde er zum Präsidenten gewählt.
8
DIREKTIONDIREKTOR
Abteilung
Marketing & Kommunikation
Abteilung
Bildung und Jugend
Referat
Bildung
LohnverrechnungBuchhaltung
Personalverwaltung
Referat
Jugend
FörderungenBeihilfen
Wohnbaudarlehen
Referat
AK-Büchereien
Bezirksstelle
Neusiedl/See
Bezirksstelle
Oberwart
Regionalstelle Süd
Bezirksstelle
Güssing
Bezirksstelle
Oberpullendorf
Bezirksstelle
Jennersdorf
Direktionsbereiche
AK-BüchereiPöttsching
Betriebsratsfonds-revisionen
Lohnsteuerberatung
Registrierungnichtärztlicher
Gesundheitsberufe
GesundheitArbeitnehmerschutz
Betriebssport
9
Organigramm
DIREKTIONDIREKTOR-STELLVERTRETER
Abteilung
Konsumenten-schutz
Abteilung
Recht
Referat
Arbeitsrecht
EDVBeschaffung
Referat
Insolvenzrecht ISA
Referat
Sozialrecht
EmpfangErstinformation
Direktionsbereiche
HaustechnikReinigungChauffeur
AK-Wahlen
Abteilung
Interessenpolitik
10
DIREKTIONMag. Thomas LehnerDirektor
Lisa ErhardtBettina Karall / KarenzSekretariat Direktor
Robert HergovichAbteilungsleiter
Julia PinterBildungsgutscheineLehrlingsausweiseSekretariat
Jasmin ZeilbauerJugendschutz, Lehrlingsbetreuung
Mag. (FH) Roman HuditschBüchereileiter
Mag. Julia GsertzBüchereimitarbeiterin
Bianca WerfringRedakteurin AK-Info,Pressearbeit
Roman FelderFotografie, Grafik, AK-Card
Petra ZemlyakBroschüren, Lektorat,Jahresbericht
Kerstin WellesHomepage
Ružica Goranovic, BARedakteurin, Social Media & Onlineauftritt
Abteilung
Kommuniktion & Marketing
Abteilung
Bildung und Jugend, Büchereien
Referat
Jugend
Referat
AK-Büchereien
Mag.a Claudia Kreiner-EbingerAbteilungsleiterinPersonalentwicklung,Bildung
Sandra Schmidt BADirektionsassistentinVeranstaltungsmanagement
Ingrid HacklBüchereimitarbeiterin
11
Organigramm
DIREKTIONMag. Rainer PoricsDirektor-Stellvertreter
Lisa Erhardt(Bettina Karall - Karenz)Sekretariat Direktor
Verena TschidaSekretariat Präsident und Direktor-Stv.
Mag. Rainer PoricsAbteilungsleiter
- Manuel Artner- Michaela Waxhofer
- Alexander Sperl Chauffeur- Silvia Varga Reinigung OG, DG - Dora Sebe Reinigung EG- Helga Ribits Reinigung TG- Anita Prokop, Reinigung Zubau- Harald Benesch Hausarbeiter- Robert Huscava Hausarbeiter, Haustechnik
Direktionsbereiche
EDVBeschaffung
Hausverwaltung
HaustechnikReinigung
Mag. Thomas LehnerDirektor
LohnverrechnungBuchhaltung
Personalverwaltung
FörderungenBeihilfen
Wohnbaudarlehen
Direktionsbereiche
Betriebsratsfonds-revisionen
Lohnsteuerberatung
Registrierungnichtärztlicher
Gesundheitsberufe
Gesundheit Arbeitnehmerschutz
Betriebssport
- Sabine Fenk- Ingrid Reuter
- Jutta Bellosits
- Petra Gschiel
- Alfred Hillinger
EmpfangErstinformation
AK-Wahlen
- Martina Stipsits- Tina Eitler
Sandra Schmidt, BADirektionsassistentinVeranstaltungsmanagement
- Alfred Hillinger, Leiter- Saskia Pock, BA- Nina Szambor- Konstantin Paraskevaidis
- Brigitte Kulovits-Rupp, Leiterin- Manuel Artner- Jennifer Franta- Judith Fischer- Hedi Granabetter
12
DIREKTIONMag. Rainer PoricsDirektor-Stellvertreter
Verena TschidaSekretariat PräsidentSekretariat Direktor-Stv.
Mag. Christian KoisserAbteilungsleitung
Mag.a Doris Graser-KernAbteilungsleiterin
Elsa SteigerSekretariat
Petra ScherrSekretariat
Sylvia KnopfSekretariat
Abteilung
Konsumenten-schutz
Dr. Raimund Brandl
- Mag. Martin Sugetich Arbeitsverfassung- Mag. Uwe Bauer Arbeitszeitrecht- Mag. Helmut Steiger- Mag. Heinzi-Erik Hobisch- Mag. Michael Szöke
Mag. Daniela StreliReferatsleiterinISA Geschäftsführerin
Mag. Ulrike RichterBernadette Vargek
Marlene KollerSekretariat
Mag. a Judith Palme Leeb
Abteilung
Recht
Referat
Arbeitsrecht
Referat
Insolvenzrecht ISA
Mag. Christian SchmallReferatsleiter
Mag.a Brigitte Ohr
Sabine Varga Sekretariat
Referat
Sozialrecht
13
Organigramm
DIREKTIONDirektion
Ing. Reinhard Huber BAAssistent des Präsidenten
Abteilung
Interessenpolitik
Mag.a Gabi Tremmel-YakaliAbteilungsleiterin
Sabine TschürtzSekretariat
Stefanie Kern, MSc, MBAWirtschaftspolitik
Mag. Ines Lukic-ZjajoEU, Umwelt, Verkehr
(Mag. Gerhard RathpollerEU, Arbeitsmarktpolitik)
Mag. Christian FraszSozialpolitik
14
DIREKTION
Mag. Herbert KarnerBezirksstellenleiter
Markus SchrödlBezirksstellenleiter
Bezirksstelle
Neusiedl/See
Bezirksstelle
Oberpullendorf
Kristina TschidaSekretariat
Mag.a Daniela SchubertRechtsberaterin
Petra KarallSekretariat
Alexandrina ComanescuReinigung
Anita SchönholzSekretariat
Elisabeth ZnidaricReinigung
Johann BinderRechtsberater
15
Organigramm
Bezirksstelle
Oberwart
Regionalstelle Süd
Bezirksstelle
Güssing
Bezirksstelle
Jennersdorf
DIREKTION
Mag. Christian DrobitsLeiter Regionalstelle Süd
Heidemarie FrühwirthSekretariat
Erich DebellakBezirksstellenleiterInsolvenzen Südburgenland
Karl LangBezirksstellenleiter
Mag.a Pia Glawogger
Rebecca Friedrich
Manfred Pimperl
Alfred Brenner
Philipp Pirkel BA
Mag.a Silke RoisBücherei
Monika MulczetSekretariat
Silke GotthardtSekretariat
Nicole MeitzSekretariat
Ursula PremSekretariat
Erna HalperSekretariat
Vera TomisserSekretariat
Andrea TakacsReinigung
Michaela DieterReinigung
Judith SzaboReinigung
Sonja EitlerReinigung
16
ERTRÄGE in € RA 2017 VA 2018 VA 20191. Kammerumlagen 10.186.646,47 10.450.000,-- 11.100.000,--2. Sonstige Erträge 452.888,96 403.000,-- 453.000,--3. Zinsensaldo 21.605,43 11.000,-- 16.000,--4. Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen -- 300.000,-- 70.000,-- SUMME ERTRÄGE 10.661.140,86 11.164.000,-- 11.639.000,-- AUFWENDUNGEN in €5. Sachaufwand 1.540.074,87 1.696.000,-- 1.650.000,--6. Betriebs- und Verwaltungsaufwand 843.639,28 881.000,-- 854.000,--7. Kosten der Selbstverwaltung 437.870,97 459.000,-- 453.000,--8. Personalaufwand 6.795.881,63 7.077.000,-- 7.466.000,--9. Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen 890.877,66 580.000,-- 728.000,-- 10. Kosten der Umlageeinhebung 152.796,45 157.000,-- 167.000,--11. Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer 0,00 314.000,-- 321.000,--SUMME AUFWENDUNGEN 10.661.140,86 11.164.000,-- 11.639.000,--
VERMÖGENSBILANZ ZUM 31.12. 2017 in €
AKTIVA PASSIVA A. ANLAGEVERMÖGEN 8.511.736,44 A. KAPITAL 4.661.766,19I. Sachanlagen 7.627.055,24 B. RÜCKLAGEN 857.477,53 Unbebaute Grundstücke 52.814,-- 1. Investitionsrücklage 258.378,552. Bebaute Grundstücke und Bauten 6.642.767,55 2. Sonstige Rücklagen 599.098,98 Werkzeuge, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 931.473,69 C. RÜCKSTELLUNGEN 3.909.604,41II. Finanzanlagen 884.681,20 1. Abfertigungsrückstellung 420.000,--1. Wertpapiere des Anlagevermögens 884.681,20 2. Pensionsvorsorge 2.122.000,-- 3. Wahlrückstellung 750.000,00 4. Sonstige Rückstellungen 617.604,41B. UMLAUFVERMÖGEN 3.731.563,51 I. Forderungen und Vermögensgegenstände 1.447.273,20 D. VERBINDLICHKEITEN 3.016.560,53II. Kassenbestand, 1. Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten 1.500.000,-- Guthaben bei Kreditinstituten 2.284.290,31 2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.516.560,53 C. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 202.108,71
Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2019
18
Die AK Burgenland hatte am 31.12.2018
99.195 Mitglieder. Das Gesamtbudget
für das Jahr 2018 belief sich auf 11,16
Mio Euro. Die geplanten Einnahmen aus
Kammerumlagen betrugen 10,68 Mio
Euro (10.676.445,75 Euro).
Mit Stichtag 31.12.2018 beschäftigte die
AK Burgenland 102 MitarbeiterInnen.
Dem entsprach ein Vollzeitäquivalent
von 84,09. Der überwiegende Teil der
MitarbeiterInnen war im Bereich der
Serviceleistungen für die Mitglieder tä-
tig. Der Personalstand erhöhte sich auf-
grund der neuen Leistung Registrierung
der nichtärztlichen Gesundheitsberufe
und wegen der Vorbereitungsarbeiten
für die AK-Wahl 2019 gegenüber dem
Stichtag 31.12.2017 deutlich.
Für die Mitglieder der AK Burgenland
wurden im Jahr 2018 55.745 Beratungen
in den verschiedenen Rechtsbereichen
sowie 2.452 gerichtliche und außerge-
richtliche Vertretungen durchgeführt.
Dabei konnten ganz konkrete finanzielle
Vorteile für die Mitglieder erreicht wer-
den. In Summe beliefen sich diese auf
mehr als 14,2 Mio. Euro (14.251.034,22
Euro).
Der Großteil dieser Leistungen wurde
über den AK-Rechtsschutz erbracht.
So entfielen 76,7 % aller Beratungen
(42.757) auf die Bereiche Arbeits- und
Sozialrecht, Insolvenzvertretung sowie
Lehrlings- und Jugendschutz. Das sind
171 Beratungen pro Arbeitstag.
An die 2.265 Vertretungen wurden im
Zuge des Rechtsschutzes durchgeführt.
Mit 802 Klagen beim Arbeits- und So-
zialgericht, 666 Interventionen bei Ar-
beitgebern sowie 659 Vertretungen
bei Insolvenzverfahren wurde allein im
Jahr 2018 im Rechtsschutz die beacht-
liche Summe von 12,4 Millionen Euro
(12.391.103,87 Euro) erstritten.
Mit 7,3 Millionen (7.275.186 Euro) ent-
fiel der größte Anteil auf das Sozial-
recht. In Insolvenzverfahren wurden 3,9
(3.877.354 Euro) Millionen erreicht und
im Arbeitsrecht 2,8 (2.808.705,49 Euro)
Millionen an vorenthaltenen Löhnen und
Gehältern herausgeholt.
Gerade in Sozialrechtsverfahren wirken
Vertretungserfolge auf Jahre. Eine zu-
gesprochene Invaliditäts- oder Schwer-
arbeitspension, Pflegegeld oder eine Un-
Leistungen der AK im Überblick
Anzahl der BeratungenFachgebiet %
Arbeitsrecht (inkl. Jugend) 29.269 52,5 %
Sozialrecht 10.144 18,2 %
Insolvenzrecht 3.344 6,0 %
Steuerrecht 4.537 8,1 %
Konsumentenberatung 8.288 14,9 %
Sonstiges (Bildung) 163 0,3 %
GESAMT 55.745 100,0 %
19
fallrente sichert Betroffenen und ihren
Familien oft auf Jahrzehnte die Existenz.
Seit Einführung des arbeits- und sozi-
alrechtlichen Rechtsschutzes im Jahr
1992 wurden in Summe ein Betrag von
€ 179 Mio. (178.847.306,32 Euro) für die
Mitglieder der AK errreicht. Fast 69.000
ArbeitnehmerInnen wurden in diesem
Vierteljahrhundert in arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten oder in Insolvenzverfah-
ren vertreten.
Über den Rechtsschutz hinaus wurden
im Jahr 2018 auch 8.288 Beratungen für
KonsumentInnen durchgeführt. Für 331
außergerichtlich vertretene Konsumen-
tInnen wurden dadurch € 289.788,73
erstritten.
Zudem erhielten rund 4.537 Arbeitneh-
merInnen Auskünfte in Steuerfragen.
Allein die 2.834 intensiven und in per-
sönlichen Gesprächen durchgeführten
Beratungen zur Arbeitnehmerveran-
lagung brachten AK-Mitgliedern Steu-
ergutschriften in der Höhe von Euro
991.900,-.
Die Büchereien der Arbeiterkammer
Burgenland verzeichneten 108.863 Ent-
lehnungen und betreuten damit 6.545
LeserInnen.
Darüber hinaus wurden seitens der AK
Burgenland für Zuwendungen, Unter-
stützungen, Hilfsaktionen, Beihilfen etc.
im Jahr 2018 € 890.171,88 aufgewendet.
Insgesamt erhielten 199 Personen eine
Schul- oder Lehrbeihilfe (€ 38.975,--)
und 11 Kammermitglieder ein zinsenfrei-
es Wohnbaudarlehen.
Es wurden auch 78 Bildungsgutscheine
eingelöst. Dafür wurden € 6.750,- aufge-
wendet.
20
10. Vollversammlung
Am 30. Mai 2018 fand die 10. Vollver-
sammlung der Kammer für Arbeiter
und Angestellte für das Burgenland im
Großen Saal der Arbeiterkammer statt.
In dieser Vollversammlung wurde der
Rechnungsabschluss für das Jahr 2017
beraten und beschlossen.
Umfangreiche schriftliche Erläuterun-
gen sowie ein Bericht über die Tätigkeit
der Organe und des Büros der Kammer
ergänzten das Zahlenwerk. Weder die
Prüfung durch den Kontrollausschuss,
noch die Pflichtprüfung durch die Ab-
schlussprüfer ergaben Beanstandungen
des Rechnungsabschlusses.
Rechnungsabschluss 2017
Der Rechnungsabschluss für das Jahr
2017 wurde mit einem Ertrags- und Auf-
wandsrahmen von € 10.661.140,86 und
einer Bilanzsumme von € 12.445.408,66
einstimmig beschlossen und von der
Aufsichtsbehörde in der vorgelegten
Form genehmigt.
Als ErsatzkammerrätInnen wurden die
Koll. Herbert Denk (FA), Enikö Balogh
(FSG), Gabriele Haider (ÖAAB), Susan-
ne Kollar (FSG) und Matthias Lacho-
witz (FSG) für diese Sitzung angelobt.
Folgende ErsatzkammerrätInnen nah-
men an der Sitzung teil, welche schon
bei vorhergehenden Vollversamm-
lung angelobt wurden: Bertold Dal-
los (FSG) und Josef Alfred Petersezl.
Für die ausscheidenden Kammerrat
Christoph Zarits (ÖAAB) wurde Harald
Lang (ÖAAB) für diese Sitzung angelobt.
Anstelle von Josef Katona (FSG) wurde
Manuela Garger (FSG), statt Ulrike Hai-
der (FA) wurde Alexander Reinprecht
(FA) und statt Andrea Kargl-Wartha
(ÖAAB) wurde Stefan Pinterich (ÖAAB)
für die Vollversammlung nominiert. Die
nominierten KammerrätInnen wurden
bei vorhergehenden Sitzungen ange-
lobt.
Aufgrund des Ausscheidens von Vor-
standsmitglied Andrea Kargl-Wartha
(ÖAAB) wurde KR Michael Knopf (ÖAAB)
für die Wahl zum Vorstandsmitglied no-
miniert. Dieser wurde mit den Stimmen
des ÖAAB gewählt.
Bei der ÖAAB-Fraktion übernimmt Mi-
chael Knopf statt Christoph Zarits den
Vorsitz.
Aufgrund des Ausscheidens des KR
Christoph Zarits (ÖAAB) und Josef Ka-
tona (FSG), war es notwendig, zwei neue
Mitglieder für den Kontrollausschuss
und ein Ersatzmitglied zu wählen. Sei-
tens der FSG wurde Michael Pieber als
Mitglied und seitens der ÖAAB wurde
Ing. Adolf Hettlinger als Mitglied und
Eva Winkler als Ersatzmitglied vorge-
schlagen. Die nominierten Kammerrä-
tInnen wurde einstimmig gewählt und
für diese Funktion angelobt.
In dieser Vollversammlung war auch
eine Änderung der Geschäftsord-
nung bezüglich der Registrierung der
nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe der
Arbeiterkammer Burgenland erforder-
lich.
Der Abänderungsentwurf zur Geschäfts-
ordnung wurde einstimmig beschlossen.
Der 10. Vollversammlung lagen 1 Ge-
meinsamer Antrag der (FSG, FA und
AUGE/UG) und ein weiterer Gemein-
samer Antrag der (FSG und AUGE/UG)
sowie 27 Anträge zur Beratung und Be-
Vollversammlung
21
schlussfassung vor. 16 Anträge der FSG,
2 Anträge des ÖAAB, 4 Anträge der FA
und 5 Anträge der AUGE/UG Fraktion
vor.
Anträge:
Der AUGE/UG Vertreter war bei der Ab-
stimmung über die Anträge nicht mehr
anwesend.
Gemeinsamer Antrag (FSG, FA und
AUGE/UG): Sparen mit – nicht an – der
AUVA
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nVon der im Regierungsübereinkom-
men formulierten Senkung des Unfall-
versicherungsbeitrags ist Abstand zu
nehmen. Es braucht eine Finanzierung,
die es der AUVA erlaubt, ihren Beitrag
für das österreichische Gesundheits-
und Sozialsystem qualitativ und quanti-
tativ auf dem bisherigen hohen Niveau
weiter zu leisten.
nDer AUVA soll die Möglichkeit er-
öffnet werden, durch eine gesetzlich
vorzusehende Ausdehnung der Präven-
tionszuständigkeit auf arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren, volks- und be-
triebswirtschaftliche Kosten einzudäm-
men.
nDie Liste der Berufskrankheiten
soll für jene Berufe um psychische Er-
krankungen und um Erkrankungen des
Muskel- und Skelettapparats erweitert
werden, in denen ein kausaler Zusam-
menhang mit hoher Wahrscheinlichkeit
nachzuweisen ist
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und FA) angenom-
men und versendet an: BAK, ÖGB, alle
Länderkammern, alle Landtagsklubs,
alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland,
alle NR-Klubs, Allgemeine Unfallver-
sicherungsanstalt Generaldirektor Dr.
Helmut Köberl, Allgemeine Unfallversi-
cherungsanstalt Obmann KommR DDr.
Anton Ofner, MSc.
Gemeinsamer Antrag (FSG und AUGE/
UG): „Regional ist besser“ Gegen die Zu-
sammenlegung der Sozialversicherung.
Die Kammer für Arbeiter und Angestell-
te für das Burgenland forderte von der
Bundesregierung:
nDie AK Burgenland bekennt sich zu
einer konstruktiven und gemeinsamen
Was vom alten Foyer übrig blieb.....
22
Weiterentwicklung des Gesundheitssys-
tems. Eine Zerschlagung der sicheren
und leistungsstarken Netzwerke auf
Landesebene zugunsten einer zentralis-
tischen Struktur wird abgelehnt.
nBessere Vernetzung der Versor-
gungsangebote, Vorantreiben der Di-
gitalisierung im Gesundheitssystem,
Entgegenwirken eines drohenden Ärzte-
und Versorgungsmangels sowie Vorkeh-
rungen zur Datensicherheit bei ELGA.
nSynergieeffekte der Sozialversiche-
rungsträger besser nutzen. Mit einer
Aufgabenbündelung können die Kran-
kenkassen Ressourcen freimachen, die
sie für eine bürgernahe, optimale und
patientenorientierte Versorgung brau-
chen.
nDie Wiederherstellung jenes Zu-
standes, der den Kassen die Abdeckung
der versicherungsfremden Leistungen
durch die Bundesregierung garantierte.
Ihr Entfall hat die Kassen immer wieder
vor nicht selbst verschuldete finanzielle
Probleme gestellt. Daher gehören diese
Leistungen, die nicht von der Versicher-
tengemeinschaft zu finanzieren sind,
den Kassen künftig wieder ersetzt.
nDen Erhalt der BGKK, damit die Nah-
versorgung im Gesundheitswesen auch
in Zukunft gewährleistet ist!
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs, Burgenländische Gebiets-
krankenkasse Direktor Mag. Christian
Moder, Burgenländische Gebietskran-
kenkasse Obmann Hartwig Roth, Bur-
genländische Gebietskrankenkasse Be-
triebsratsvorsitzender Christian Dvorak.
FSG-Antrag 1: Vernünftige Arbeitszeit –
gesunde ArbeitnehmerInnen.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland hat an folgenden Forderungen
festgehalten, die sie an die österreichi-
sche Bundesregierung gestellt hat:
nDie generelle Ausdehnung der
Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden wird
vehement abgelehnt, da aus der On-
line-Umfrage hervor geht, dass die
ArbeitnehmerInnen diese „Flexibilisie-
rung“ nicht wollen und nicht nur Ver-
einbarkeitsprobleme die Folge sind, son-
dern dies auch enorme gesundheitliche
Belastungen für die ArbeitnehmerInnen
mit sich bringen würde.
nVielmehr forderte die AK Burgen-
land eine Reduktion der Wochen-, Jah-
res- und Lebensarbeitszeit für alle
ArbeitnehmerInnen bei vollem Lohn-
ausgleich.
nAngeordnete Überstunden müssen
auf jeden Fall in Geld oder Zeit abge-
golten werden. Die Einführung einer
zweckgewidmeten Überstunden- und
Mehrarbeitsabgabe für Unternehmen
(zum Beispiel für arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen).
nKeine Verfallsfristen bei der Gel-
tendmachung von Überstundenentgel-
ten und Zuschlägen.
nDie Einführung einer sechsten Wo-
che Urlaub für alle, die 25 Jahre lang
gearbeitet haben, egal, ob durchgehend
im gleichen Betrieb oder in unterschied-
lichen Betrieben.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs, Arbeitsinspektorat Burgen-
land Amtsleiter Dipl.-Ing. Günter Schin-
kovits.
FSG-Antrag 2: Ein Recht auf klare Ab-
grenzung von Arbeit & Freizeit.
Um das Arbeitsleben der Generation Y
und der schon jetzt am Arbeitsmarkt
befindenden Menschen deutlich zu er-
leichtern und verbessern, hat die Voll-
versammlung der Kammer für Arbeiter
und Angestellte für das Burgenland an
folgenden Forderungen, die sie an die
österreichische Bundesregierung fest-
gehalten:
nRecht auf Nicht-Erreichbarkeit: In
der Freizeit, im Urlaub oder im Kran-
23
kenstand müssen die Unternehmen ak-
zeptieren, dass nicht gearbeitet wird.
Und das ohne negative Konsequenzen
für die Beschäftigten.
nKorrekte Teilzeitbezahlung: Geleis-
tete Mehrarbeit muss auch bezahlt wer-
den – oder mit Zeitausgleich abgegolten
werden!
nZeitausgleich mit Zuschlägen: Mehr-
leistungen von Teilzeitbeschäftigten
sollen wie Überstunden mit vollen Zu-
schlägen bezahlt werden.
nKlare finanzielle Regeln für Arbeiten
in der Freizeit müssen geschaffen wer-
den. Wer in seiner Freizeit für die Arbeit
verfügbar ist, muss auch dafür entlohnt
werden.
nBetriebliche Gesundheitsförderung
muss verpflichtend eingeführt werden,
damit MitarbeiterInnen und Arbeitge-
berInnen gemeinsam an einer gesund-
heitsförderlichen Betriebskultur arbei-
ten können und dabei auch professionell
begleitet werden.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-
land, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 3: Faire Entlohnung und
Verteilung von Digitalisierungsgewin-
nen.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland stellte an die Bundesregierung
folgende Forderungen:
nGleiche Bezahlung für gleiche
Arbeit unabhängig vom Geschlecht – in
diesem Sinne Ausbau der Lohn- und
Gehaltstransparenz.
nEinsatz für die Anhebung des
kollektivvertraglichen Mindestlohnes in
allen Branchen
nFaire Aufteilung der Digitalisie-
rungsgewinne sowie Unterstützung der
ArbeitnehmerInnen um für die Heraus-
forderungen der neuen Arbeitswelt fit
zu sein.
nEine Woche bezahlte Bildungs-
freistellung pro Jahr für alle Arbeitneh-
merInnen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und FA) ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-
land, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 4: Keine Einschnitte bei der
Mitbestimmung der ArbeitnehmerIn-
nen.
Aufgrund der bereits aufgelisteten Er-
kenntnisse stellte die Vollversammlung
der Kammer für Arbeiter und Angestell-
te für das Burgenland an die Bundesre-
gierung folgende Forderungen:
nEine stärkere Miteinbeziehung von
MitarbeiterInnen in unternehmerische
und betriebsrätliche Entscheidungen
zur Verbesserung des Arbeitsklimas.
nEine gesetzliche Stärkung der Ar-
beitnehmerInnenvertretung.
nDie Beibehaltung der derzeitig gülti-
gen Wahlordnung zur Betriebsratswahl
und der Erhalt des Jugendvertrauens-
rates in seiner jetzigen Form.
nBeibehaltung der Solidaritätsabga-
ben in der derzeitigen Höhe.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-
nommen und versandt: BAK, ÖGB, alle
Länderkammern, alle Landtagsklubs,
alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland,
alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 5: Weiter im Kampf gegen
Lohn- und Sozialdumping.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte die Bundesregierung
auf:
nAktiv zu werden um die europäische
Arbeitsbehörde nach Österreich zu ho-
len.
nAufstockung der Stellen bei der Fi-
nanzpolizei anstatt einer Reduzierung
des Personalstandes.
nStrengere Kontrollen zur Verhinde-
rung von Scheinentsendungen (Brief-
kastenfirmen)
24
nBessere grenzüberschreitende Zu-
sammenarbeit und Datenaustausch;
gegebenenfalls auch über bilaterale
Abkommen zur effizienten grenzüber-
schreitenden Rechtsdurchsetzung.
nVerstärkte Anwendungen von Si-
cherheitsleistungen zur besseren
Durchsetzung von Verwaltungsstrafen.
nBeibehaltung des Kumulationsprin-
zips für Verwaltungsstrafen im Bereich
des Lohn- und Sozialdumpings.
nErmöglichung gemeinsamer Kon-
trollen aller beteiligten Organe auf
nationaler Ebene durch eine Sonder-
kommission angesiedelt in der Bezirks-
hauptmannschaft. Verbesserte Kon-
trollen werden gerade in Hinblick auf
die Befristung der Einsätze bei der Ent-
senderichtlinie noch stärker notwendig
sein.
Dieser Antrag wurde einstimmig (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs, Wirtschafts-
kammer Burgenland Präsident Honorar-
konsul Ing. Peter Koloman Nemeth, Fi-
nanzpolizei Burgenland Hofrat Michael
Aigner, Stefan Pitzo und Rudolf Leser.
FSG-Antrag 6: Pflege und Betreuung si-
chern!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nEine Wiedereinführung des Re-
gresses durch die Hintertür – und zwar
mittels Besteuerung des 13. und 14. Ge-
haltes von HeimbewohnerInnen – durch
die Bundesregierung darf es nicht
geben.
nZur langfristigen Absicherung
der Pflege und Betreuung braucht es
die Einführung einer Erbschafts- und
Schenkungssteuer ab einer Million
Euro.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs.
FSG-Antrag 7: Soziale Absicherung
durch Notstandshilfe erhalten!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nBeibehaltung der Versicherungsleis-
tung Notstandshilfe
nVersicherungszeiten für die Pension
bei langer Arbeitslosigkeit müssen er-
halten bleiben.
Dieser Antrag wurde einstimmig ange-
nommen (mit den Stimmen der FSG,
ÖAAB und FA) angenommen und ver-
sendet: BAK, ÖGB, alle Länderkammern,
alle Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv.,
ÖGB Burgenland, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 8: Anrechnung der Kinder-
erziehungszeiten auf die Ausgleichszu-
lage bei 40 Erwerbsjahren.
Die Kammer für Arbeiter und Ange-
stellte für das Burgenland forderte die
Bundesregierung zu folgenden Punkten
auf, eine sofortige Änderung des Ent-
wurfs für die Ausgleichszulage bei 40
Erwerbsjahren durchzuführen.
nAnrechnung der Kindererziehungs-
zeiten auf die 40 erforderlichen Jahre
auf die Ausgleichszulage
nAnrechnung der Zeiten der Selbst-
versicherung bei Pflege naher Angehö-
riger/eines behinderten Kindes, analog
zum allgemeinen Pensionsgesetz, sollte
dies im Entwurf nicht explizit angeführt
werden.
Dieser Antrag wurde einstimmig ange-
nommen (mit den Stimmen der FSG,
ÖAAB und FA) und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 9: Anhebung der Bedarfs-
orientierten Mindestsicherung auf den
25
ASVG-Richtsatz.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte:
ndie Landesregierung auf, den Aus-
zahlungsbetrag der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung nach dem aktuellen
ASVG-Richtsatz, wie er im burgenlän-
dischen Mindestsicherungsgesetz vor-
gesehen ist, zukünftig ab 1. Jänner des
Jahres anzuheben.
nSollte es zu einer bundeseinheitli-
chen Regelung kommen, ist die Bundes-
regierung gefordert, die Mindestsiche-
rung jährlich anzuheben.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-
land, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 10: Keine Verschlechterung
bei der Altersteilzeit!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte die Bundesregierung
auf:
nKeine Anhebung des Zugangsalters
für die Altersteilzeit
nKeine Änderungen beim Antrittsal-
ter für die Altersteilzeit für Schwerar-
beiter
nBeibehaltung des Antrittsalters für
die Altersteilzeit für Korridorbezugsbe-
rechtigte und Langzeitversicherte im
Sinne der „Hacklerregelung“.
Dieser Antrag wurde einstimmig (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 11: Ausbau der Infrastruktur
für Arbeitsplätze und PendlerInnen.
Die Kammer für Arbeiter und Angestell-
te für das Burgenland hat an die öster-
reichische Bundesregierung folgende
Forderungen gestellt:
nGenerell sollen Verkehrsinfrastruk-
turprojekte, die Erleichterungen für
Pendlerinnen und Pendler bedeuten,
weiterhin möglichst rasch umgesetzt
werden.
nDie AK Burgenland forderte, dass für
das Burgenland bedeutende Bahnpro-
jekte ohne politisch oder budgetär mo-
tivierte Verzögerungen oder Kürzungen
rasch umgesetzt werden. Insbesondere
sind das:
• der Bau der Schleife Müllendorf,
• der Ausbau der Pottendorfer Linie,
• der Bau der Schleife Ebenfurth,
• die Elektrifizierung der Strecke
Szentgotthard-Jennersdorf-Graz
und
• die Elektrifizierung der Strecke Wie-
ner Neustadt - Loipersbach - Schat-
tendorf.
nBei der Bahninfrastruktur soll außer-
dem verstärkt in elektronische Siche-
rungseinrichtungen (ETCS) investiert
werden, um die Sicherheit für alle Bahn-
nutzerInnen und die Rechtssicherheit
für die MitarbeiterInnen zu erhöhen.
Dieser Antrag wurde einstimmig (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs, Pendlerforum
Burgenland, Obmann LAbg. Wolfgang
Sodl.
FSG-Antrag 12: Zivilisieren wir die Märk-
te!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung den Einsatz für die Schaffung einer
Europäischen Agentur für Handelswa-
ren, die auf den drei Bereichen Einhal-
tung von Arbeitsstandards, Einhaltung
von Produktstandards und Einhaltung
von Nachhaltigkeitsstandards fußt. Die
Festlegung der Standards obliegt dem
europäischen Parlament, die Leitung
der Agentur wird von diesem entsandt.
Dieser Antrag wurde einstimmig (mit
26
den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs, Attac Öster-
reich, Hr. Wilhelm Zwirner.
FSG-Antrag 13: Keine Verschlechterung
für Studierende in Österreich!
Um motivierten, interessierten Men-
schen ihre Aus- und Weiterbildung zu
ermöglichen stellte die Vollversamm-
lung der Kammer für Arbeiter und An-
gestellte für das Burgenland folgende
Forderungen an die österreichische
Bundesregierung:
nKeine Reduktion der AnfängerInnen-
plätze an Universitäten, stattdessen ein
adäquater Ausbau des Studienangebots
an Universitäten und Fachhochschulen.
nRücknahme der Studiengebühren
für berufstätige Studierende nach Über-
schreiten der Mindeststudienzeit (plus
zwei Toleranzsemester)
nWeitere finanzielle Verbesserungen,
um auch Personen aus sozial schwa-
chen Familien ein Studium zu ermögli-
chen: Erhöhung der Studienbeihilfe und
Stipendien sowie Erweiterung der An-
spruchsgruppen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs, Österreichische
Hochschülerinnen- und Hochschüler-
schaft Vorsitzende Johanna Zechmeis-
ter.
FSG-Antrag 14: Zuversicht und Motivati-
on statt Strafen!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte die österreichische
Bundesregierung auf, keine „Law & Or-
der“-Politik im Bildungsbereich auf dem
Rücken der Kinder und Eltern in schwie-
rigen Situationen zu praktizieren und
von der geplanten verpflichtenden fi-
nanziellen Bestrafung von Eltern für Ab-
wesenheiten ihrer Kinder in der Schule
Abstand zu nehmen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs, Landesschulrat Burgenland
Bildungsdirektor Mag. Heinz Zitz.
FSG-Antrag 15: Fördern statt ausgren-
zen!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland stellte an die Bundesregierung
die Forderungen der Fortführung be-
reits gesetzter Schritte hin zu einer mo-
dernen Schule:
nKein Zurück zur äußeren Differen-
zierung, also räumlichen Trennung auf
Grund von Merkmalen wie Mutterspra-
che, Herkunft, Leistungsniveau oder
Behinderung. Heterogenität und Vielfalt
sollen als Chance und Herausforderung
verstanden werden, mit der Schule pro-
fessionell umgehen lernen muss.
nKeine bedingungslose Abschaffung
von mittlerweile etablierten Systemen
wie Team-Teaching und beschreibender
Leistungsbeurteilung anstelle von oder
in Ergänzung zu Ziffernnoten. Stattdes-
sen Verbesserung der praktischen Um-
setzung in den Schulen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs, Landesschulrat Burgenland
Bildungsdirektor Mag. Heinz Zitz, Bur-
genländische Volkshochschule Ge-
schäftsführung Dr.in Christine Teusch-
ler.
FSG-Antrag 16: Gesetzliche Einführung
einer Gruppenklage.
Die Kammer für Arbeiter und Angestell-
te für das Burgenland forderte von der
Bundesregierung die rasche gesetzliche
Einführung einer Gruppenklage, damit
27
für KonsumentInnen bei Massenschä-
den ein effizienter Zugang zu ihrem
Recht gewährleistet ist.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-
land, alle NR-Klubs, Verein für Konsu-
menteninformation.
ÖAAB-Antrag 1: Mehr Bewusstseins-
bildung an heimischen Schulen für die
Stärkung der regionalen Wirtschaft und
Landwirtschaft.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und FA) dem Bil-
dungsausschuss zugewiesen.
ÖAAB-Antrag 2: Erhöhung des Tages-
bzw. Nächtigungsgeldes.
Die ÖAAB-FCG AK-Fraktion forderte den
Bundesgesetzgeber auf, das Taggeld
in § 26 Z.4 lit.b. EStG. Bzw. das Näch-
tigungsgeld in lit.c dieser Bestimmung
adäquat gemäß Indexsteigerung zu er-
höhen.
Dieser Antrag wurde einstimmig ange-
nommen (mit den Stimmen der FSG,
ÖAAB und FA) und mit Änderung ver-
sendet: BAK, ÖGB, alle Länderkammern,
alle Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv.,
ÖGB Burgenland, alle NR-Klubs.
FA-Antrag 1: Kein Entgeltverlust durch
Arbeitszeitflexibilisierung.
Dieser Antrag wurde einstimmig an-
genommen und (mit den Stimmen der
FSG, ÖAAB und FA) dem Vorstand zuge-
wiesen.
FA-Antrag 3: „Soziale Medien – Fluch
oder Segen?
Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit
Änderung (mit den Stimmen der FSG
und FA) dem Vorstand zugewiesen.
FA-Antrag 4: „Nacht- und Schwerar-
beitsgesetz neu“ „Gerechtigkeit für alle
Nacht- und Schwerarbeiter!“
Dieser Antrag wurde einstimmig ange-
nommen (mit den Stimmen der FSG,
ÖAAB und FA) und dem Vorstand zuge-
wiesen.
AUGE/UG-Antrag 1: Bundeseinheitlicher
Personalschlüssel in Pflege- und Alten-
heimen.
Die Vollversammlung der Arbeiterkam-
mer Burgenland forderte die Bundes-
regierung auf, zu sorgen, dass in allen
österreichischen Pflegeeinrichtungen
einheitliche, bedarfsgerechte und trans-
parente Personalberechnungsstandards
eingeführt werden, die den gestiegenen
Herausforderungen in der Pflege und
Betreuung immer älter werdender Men-
schen Rechnung tragen sowie den Be-
wohnern und Bewohnerinnen ein Leben
in Würde und den Beschäftigten gute
Arbeitsbedingungen ermöglichen.
Dieser Antrag wurde einstimmig (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs
28
AUGE/UG-Antrag 2: Kein Sparen in der
Arbeitsmarktpolitik und bei der Integra-
tion.
Die Arbeiterkammer Burgenland forder-
te die Bundesregierung auf, ihre Vorha-
ben, in der Arbeitsmarktpolitik und der
Integration zu sparen, aufzugeben und
Maßnahmen zu setzen, die wirksame
Hilfen für ältere Menschen im Erwerbs-
leben und in der Integration schaffen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs.
AUGE/UG-Antrag 3: Schutz für Asylwer-
berInnen in Lehrverhältnissen.
Die Vollversammlung der Arbeiterkam-
mer Burgenland erklärte ihre volle So-
lidarität mit jenen AsylwerberInnen, die
eine Lehre in einem Mangelberuf ma-
chen und forderte die Bundesregierung
auf, die notwendigen gesetzlichen Rege-
lungen zu treffen, damit diesen jungen
Menschen ein Aufenthaltsrecht zumin-
dest bis zum Lehrabschluss zukomme,
wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als
Vorbild dienen sollte.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs.
AUGE/UG-Antrag 4: Initiative zur För-
derungen der Attraktivität und Qualität
der dualen Lehrlingsausbildung im Bur-
genland.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) dem Jugendaus-
schuss zugewiesen.
AUGE/UG-Antrag 5: Rückgängigma-
chung der Kürzung der Ausbildungsent-
schädigung für TeilnehmerInnen an der
überbetrieblichen Ausbildung.
Die Vollversammlung der Arbeiterkam-
mer Burgenland forderte die Bundes-
regierung und das AMS als Träger der
ÜBT auf, die Kürzung der Ausbildungs-
entschädigung für TeilnehmerInnen an
der ÜBA zurückzunehmen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) angenommen
und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-
derkammern, alle Landtagsklubs, alle
LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle
NR-Klubs, AMS ÖsterreichBundesge-
schäftsstelle - Vorsitzenden des Vor-
standes Dr. Herbert Buchinger, AMS
Burgenland - Landesgeschäftsführerin
Mag. Helene Sengstbratl.
Voranschlag 2019
Am 14. November 2018 fand die 11. Voll-
versammlung der Arbeiterkammer
Burgenland in der Arbeiterkammer im
Großen Saal in Eisenstadt statt. In die-
ser Vollversammlung wurde der Voran-
schlag für das Jahr 2019 beraten und
beschlossen.
Das Jahresbudget der Kammer für Ar-
beiter und Angestellte für das Burgen-
land umfasst einen Ertrags- und Auf-
wandsrahmen von € 11.639.000-. Der
Voranschlag für das Jahr 2019 wurde
einstimmig beschlossen.
Als neuer Kammerrat nahm Kollege
Herbert Denk (FA) anstelle von Johann
Konrat (FA) an dieser Sitzung teil. Er
wurde in der 10. Vollversammlung ange-
lobt)
Als Ersatzkammerräte nahmen KR Sil-
via Windisch (FSG) statt Klaudia Jurko-
vits (FSG), statt VP Heinz Kulovits (FSG)
nahm KR Josef Alfred Peterszel (FSG),
statt KR Markus Melichar (FSG) nahm
KR Karl Pandl (FSG), statt Annika Pal-
kovich (FSG) nahm Enikö Balogh (FSG)
29
an dieser Sitzung teil. Die Kammerräte
wurden bereits angelobt.
Die Vollversammlung beschließt ein-
stimmig das Zukunftsprogramm 2019
bis 2023.
Der 11. Vollversammlung lagen 2 Ge-
meinsame Anträge, sowie 5 Anträge der
FSG; 3 Anträge des ÖAAB, 1 Resolution
sowie 3 Anträge und 1 Resolution und 2
Anträge der AUGE/UG zur Beratung und
Beschlussfassung vor.
Anträge:
1. Gemeinsamer Antrag (FSG und AUGE/
UG): Lohn- und Sozialdumping muss ef-
fektiv bestraft werden!
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Landesregie-
rung:
nDie Schaffung einer Kompetenzstel-
le (z.B. als Schwerpunkt-Bezirkshaupt-
mannschaft) zur Bekämpfung von Lohn-
und Sozialdumping.
nDie Schaffung von Erhebungsteams
unter Beteiligung aller maßgeblichen
Behörden zur konzertierten Kontrolle
vor Ort.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nDas Personal der Kontrollbehörden
ist aufzustocken und bei der Finanzpo-
lizei ein Schwerpunkt auf die Bekämp-
fung von Lohn- und Sozialdumping zu
setzen.
nDie Strafen für Kontrollvereitelung
sind zu erhöhen. Sich der Kontrolle zu
entziehen soll nicht geringer bestraft
werden als Lohndumping.
nDie Fristen für die Verfolgungsver-
jährung sind zu verlängern, um den
ermittelnden Behörden mehr Zeit zur
Aufarbeitung komplexer Sachverhalte
mit grenzüberschreitendem Bezug zu
geben.
nDie Rückgabefrist von Sicherheits-
leistungen ist zu verlängern.
nDie Voraussetzung für die Untersa-
gung der Dienstleistung in Österreich
(Betätigungsverbot) sollen herabge-
30
setzt werden. Insbesondere bei Kontroll-
vereitelung sollte sofort und nicht erst
bei Wiederholung eine Untersagung er-
folgen.
nZur Vermeidung von Lohndumping
und Sozialbetrug ist die öffentliche Auf-
tragsvergabe dahingehend zu ändern,
dass Aufträge nur mehr an Unterneh-
men vergeben und an Subfirmen weiter-
gegeben werden dürfen, die selbst die
notwendigen Beschäftigten aufweisen,
um den Auftrag grundsätzlich selbst
abarbeiten zu können. Damit kleine wie
große Betriebe einen fairen Zugang zu
Aufträgen haben.
nVon der Abschaffung des Kumula-
tionsprinzips im Verwaltungsstrafrecht
ist Abstand zu nehmen, da es Tür und
Tor für Lohn- und Sozialdumping öffnen
würde.
nDie Beitragsprüfung hat weiterhin
im bisherigen Umfang in den Kranken-
kassen zu erfolgen - eine Verlagerung in
die Finanz ist abzulehnen.
nDie Bundesregierung hat sich mit
aller Priorität und insbesondere in der
verbleibenden Zeit der österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft, für eine neu
zu schaffende EU-Arbeitsbehörde mit
Sanktionsmöglichkeit einzusetzen.
nDa die dargestellte Ausnahmesitu-
ation teils einen rechtsfreien Raum für
ausländische Unternehmen in Öster-
reich darstellt, der deutlich negative
Auswirkungen auf die österreichischen
Unternehmen und ihre Beschäftigten
hat, soll geprüft werden inwieweit bei
nicht kooperativen Verhalten eines Mit-
gliedstaates das zeitweilige Aussetzen
der EU-Dienstleistungsfreiheit in Öster-
reich bis zur Behebung dieses Missstan-
des möglich ist.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte vom EU-Parlament:
nWie von EU-Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker angekündigt, ist
rasch eine EU-Arbeitsbehörde einzu-
richten, die auch über Sanktionsmög-
lichkeiten verfügt, falls Behörden in
EU-Staaten die Zusammenarbeit bei der
Verfolgung von Lohn- und Sozialdum-
ping verweigern oder verzögern.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG, FA und AUGE/
UG) angenommen und versendet an:
BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle
Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs.
2. Gemeinsamer Antrag (FSG und
AUGE/UG): Die Sozialversicherung ist
eine tragende Säule des österreichi-
schen Sozialstaates, sie darf nicht durch
ein Gesetz gefährdet werden.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nDie AK forderte die Bundesregie-
rung auf, die Entwürfe zur Organisa-
tionsreform der Sozialversicherung
zurückzunehmen und auf den sozial-
partnerschaftlichen Weg des Interes-
sensausgleichs zurückzukehren. Es ist
einmalig in der erfolgreichen Geschich-
te in der 2. Republik, dass eine derart
weitreichende Reform, die tief in die
Interessen der ArbeitnehmerInnen ein-
greift, ohne ernsthafte Einbeziehung
von AK und ÖGB umgesetzt wird.
nDie AK forderte die Bundesregie-
rung auf, den bisherigen Weg zur Wei-
terentwicklung unseres Gesundheits-
systems im Interesse der Versicherten
weiterzugehen. Mit der Gesundheits-
reform 2013 ist eine strukturierte Ge-
sundheitsplanung, unter Einbeziehung
der Länder, des Bundes und der SV auf
dem Weg, die die Versorgungssituation,
insbesondere im ambulanten Bereich,
an den Tagesrand grenzen und am Wo-
chenende sukzessive verbessert. In Ös-
terreich erhalten 8,6 Mio Menschen mit
der E-Card eine Gesundheitsversorgung
auf hohem Niveau, die Verwaltungskos-
ten in der Sozialversicherung sinken
kontinuierlich und betragen, laut aktu-
eller parlamentarischer Anfrage, nur
noch 1,99 %.
31
nDie AK forderte die Bundesregierung
auf, die verfassungsrechtlichen Grenzen
der Selbstverwaltung zu respektieren.
Der Verfassungsgerichtshof hat über
Jahrzehnte klare verfassungsrechtliche
Spielregeln für die Selbstverwaltung
entwickelt. Diese wurden im Jahr 2008
auch in die Bundesverfassung aufge-
nommen. Eines der tragenden Prinzipi-
en ist die demokratische Legitimierung
der Spitzenvertreter aus der Mitte der
Versicherten und die finanzielle Autono-
mie der Versicherungsträger. Die Parität
von Dienstnehmern und Dienstgebern
in den Spitzengremien der Selbstver-
waltung und die Übertragung der Sozi-
alversicherungsprüfung an die Finanz
widerspricht klar diesen Prinzipien.
nDie AK forderte die Bundesregierung
auf, das demokratische Prinzip bei Ent-
sendung von Versicherungsvertretern
zu respektieren. Der Entwurf zum SV-OG
sieht einen „Fit und Propper-Test“ für
Versicherungsvertreter vor, von denen
nur Juristen und Geschäftsführer aus-
genommen sind. Eine derartige Prüfung
und die Einschränkung auf bestimmte
akademische Ausbildungen oder Berufe
widerspricht klar dem demokratischen
Prinzip. Ein guter Versicherungsvertre-
ter ist derjenige, der sich für die Interes-
sen der Versicherten einsetzt und nicht
jemand, der bestimmte Ausbildungen
absolviert hat.
nDie AK appellierte an die Bundes-
regierung, das Bundeshaushaltsgesetz
einzuhalten. Derzeit umfasst die Dar-
stellung der finanziellen Auswirkungen
gerade einmal eine Seite und der Einspa-
rungseffekt der „Jahrhundertreform“
ist auf ganzen fünf Zeilen dargestellt, §
17 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
sieht vor, dass in den finanziellen Erläu-
terungen auch die Auswirkungen auf die
Sozialversicherungsträger darzustellen
sind.
FSG-Antrag 1: Wir halten Österreich am
Laufen! Eine Steuerreform für die vielen
nicht für die wenigen.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nAbschaffung der kalten Progression
per 1.1.2020.
nAbsage der Unternehmens-Entlas-
tungen zugunsten einer Steuerreform
für die vielen nicht die wenigen.
nEine stärkere Beteiligung von gro-
ßen Vermögen an der Finanzierung des
Sozialstaates.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und AUGE/UG)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 2: Für ein modernes und fai-
res Arbeitszeitrecht.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte von der Bundesregie-
rung:
nMitwirkungsrechte des Betriebsra-
tes bei der Anordnung von Arbeitszeit,
die über zehn Stunden täglich und/oder
50 Stunden wöchentlich hinausgeht.
nEffektives Ablehnungsrecht für alle
Überstunden.
nRecht auf einseitigen Antritt von
Zeitausgleich.
nZusätzliche bezahlte Arbeitspau-
sen bei Arbeitstagen mit mehr als zehn
Stunden.
nRechtsanspruch auf Vier-Tage-Wo-
che.
nRechtsanspruch auf Altersteilzeit,
Bildungskarenz und andere Auszeit-Mo-
delle.
nErhöhung des Urlaubsanspruches
auf sechs Wochen für alle.
nAnrechnung aller Karenzzeiten auf
dienstzeitabhängige Ansprüche.
nVollständige Transparenz bei Pau-
schalabgeltungen. Beschäftigte mit
All-in-Entgelt oder Überstundenpau-
schalen sollen am Ende der Durchrech-
nungszeiträume (z.B. am Ende eines
Kalenderjahres) verpflichtend eine De-
32
ckungsrechnung erhalten, aus der klar
ersichtlich ist, ob die Pauschale sämtli-
che geleistete Arbeit abgedeckt hat.
n100-prozentiger Strafzuschlag für
die Nichtbezahlung von Überstunden.
nEinführung von Straftatbeständen
für die Fälschung von Arbeitszeitauf-
zeichnungen.
nVerpflichtende Übermittlung der Ar-
beitszeitaufzeichnungen mit dem Lohn-
bzw. Gehaltszettel an alle Beschäftigten.
nEin Krankenstand soll – analog zum
Urlaub – auch den Konsum von Zeitaus-
gleichsguthaben unterbrechen.
nVerkürzung der wöchentlichen Nor-
malarbeitszeit mit Lohn- bzw. Gehalts-
ausgleich.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und AUGE/
UG) angenommen und versendet an:
BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle
Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 3: Mehr Mittel aus dem EU-
Fonds für den ländlichen Raum und 10
% vom EU Gesamtbudget für den Euro-
päischen Sozialfonds (ESF).
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland hält an folgenden Forderungen,
die sie an die österreichische Bundesre-
gierung stellt, fest:
nDie Schieflage bei der Finanzierung
des mehrjährigen EU Finanzrahmens
2021-2027 ist zu beseitigen. Beschäftig-
te und KonsumentInnen tragen mit ih-
rer Steuerleistung zur Finanzierung des
EU-Haushalts bei. Im Sinne eines fairen
Mittelaufkommens auf der Einnahme-
seite bedarf es dringend einer grund-
legend neuen Struktur beim EU-Bud-
get. Unternehmen müssen stärker in
die Pflicht genommen werden, etwa
über die Einführung einer EU-weiten Fi-
nanztransaktionssteuer.
nDer Europäische Sozialfonds (ESF)
muss deutlich höher budgetiert werden.
Ein Anteil von 10 % am gesamten Bud-
get ist erforderlich, um den sozialen, ar-
beitsmarktpolitischen und integrations-
politischen Herausforderungen der EU
adäquat zu begegnen.
nEntsprechende Kürzung der Bud-
getmittel für die agrarischen Direktzah-
lungen (EGFL) und eine deutliche Erhö-
hung (Umschichtung) der Mittel für den
ländlichen Raum (ELER). Mindestens 50
% der Mittel für den Ländlichen Raum
sollen für sektorübergreifende Maßnah-
men wie Ausbau von Kinderbetreuungs-
einrichtungen, Gesundheitszentren und
Pflege reserviert werden.
nDer nationale Ko-Finanzierungssatz
soll im Burgenland ab 2021 weiterhin
niedriger eingestuft werden, weil das
Burgenland immer noch einen besonde-
ren Status – als das einzige Bundesland,
das an drei Ziel 1-Gebiete grenzt – hat.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und AUGE/
UG) angenommen und versendet an:
BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle
Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 4: Änderung des Sonder-
krankengeldes bei Arbeitslosigkeit – Ge-
setzeslücke.
Die Vollversammlun der Kammer für Ar-
beiter und Angestellte für das Burgen-
land forderte die Bundesregierung auf,
eine sofortige Gesetzesänderung des §
139 Abs 2b ASVG durchzuführen:
nGanztägige Rehabilitation oder
ganztägige medizinische Maßnahmen,
welche keine stationären Aufenthalte
darstellen, sollten in die Bestimmung
des §139 Abs 2b ASVG eingebunden
werden und ebenso - wie die stationären
Aufenthalte – berechtigen, Sonderkran-
kengeld zu beziehen.
nNach einer befristeten Leistung aus
einer Pension der geminderten Arbeits-
fähigkeit bzw. nach Bezug von Rehabi-
litationsgeld sollte unmittelbar danach
ein Sonderkrankengeld bei Arbeitslosig-
keit nach § 139 Abs 2b ASVG gewährt
werden, wenn ein stationärer oder
ganztägiger medizinischer Aufenthalt
33
in einem Krankenhaus, einer Rehabilita-
tionsklinik oder einer Tagesklinik konsu-
miert werden muss.
Dieser Antrag wurde einstimmig ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-
land, alle NR-Klubs.
FSG-Antrag 5: Ausweitung der Kündi-
gungsmöglichkeit von Dauerschuldver-
hältnissen.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte den Bundesgesetzge-
ber auf, dafür zu sorgen, dass Dauer-
schuldverhältnisse nach Ablauf einer
Mindestvertragsdauer unter Einhaltung
einer höchstens zwei Monate dauern-
den Kündigungsfrist beendet werden
können.
Dieser Antrag wurde einstimmig ange-
nommen und versendet an: BAK, ÖGB,
alle Länderkammern, alle Landtags-
klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-
land, alle NR-Klubs.
ÖAAB-Antrag 1: Karenzzeiten wie Ar-
beitszeiten bewerten - Anrechnung von
24 Monaten.
Die Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
genland forderte die Bundesregierung
auf, die Regelungen bezüglich der An-
rechnung der Karenzzeiten für Gehalts-
erhöhungen dahingehend anzupassen,
dass künftig Karenzzeiten wie Arbeits-
zeiten bewertet werden, und es zu einer
vollen Anrechnung von bis zu 24 Mona-
ten kommt.
Dieser Antrag wurde einstimmig mit
Änderung angenommen und versendet
an: BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle
Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs.
ÖAAB-Antrag 3: Klares Bekenntnis zur
Sozialpartnerschaft im Burgenland.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG, FA und AUGE/
UG) dem Vorstand zugewiesen.
FA-Resolution: Entfall einer mehrtä-
gigen Zeitausgleichsvereinbarung im
Krankheitsfall.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG, ÖAAB und AUGE/
UG) dem Vorstand zugewiesen.
FA-Antrag 2: 24 Monate Anrechnung
von Karenzzeiten in allen Kollektivver-
trägen.
Die 11. Tagung der Vollversammlung der
Kammer für Arbeiter und Angestellte
für das Burgenland forderte, sich ein-
zusetzen, dass die Bundesregierung bis
zum Jahresende eine gesetzliche Neu-
regelung, mit dem Ziel, Karenzzeiten bis
zu 24 Monate in allen Kollektivverträ-
gen und Berufen zu verankern.
Dieser Antrag wurde einstimmig mit
Änderung angenommen und versendet
an: BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle
Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB
Burgenland, alle NR-Klubs.
AUGE/UG-Resolution: Die Pressefreiheit
muss geschützt bleiben!
Die AK Burgenland verurteilte in aller
Schärfe jeden Versuch, die journalisti-
sche Berichterstattung zu behindern
und stellte sich auf die Seite aller kriti-
schen Journalistinnen und Journalis-
ten, die sich in ihrer täglichen Arbeit
bemühen, die Wahrheit und die Fakten,
wo immer sie verborgen werden sollen,
ans Licht zu holen.
Die AK Burgenland setzte sich ein, dass
die Informationsfreiheit, die freie Mei-
nungsbildung und -äußerung und damit
die demokratische Willensbildung, sowie
die Transparenz und Kontrolle der Poli-
tik durch die Medien gewährleistet wird.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und AUGE/UG)
angenommen und versendet an: BAK,
34
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs.
AUGE/UG-Antrag 1: Sicherung des Um-
weltschutzes im UVP-Verfahren.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG) dem Vorstand
zugewiesen.
AUGE/UG-Antrag 2: Ja zur Verbesse-
rung der Notstandshilfe, kein Hartz IV
in Österreich!
Die AK Burgenland forderte eine Ver-
besserung der Notstandshilfe, wobei
das Ziel eine Erhöhung der Leistung,
Rechtsanspruch auf Ausbildung und
Qualifikation sowie auf personenori-
entierte Beratung und Betreuung zur
Überwindung individueller Problemla-
gen sein muss.
Einer Abschaffung der Notstandshilfe
sowie die Verlagerung der Menschen in
das System der Mindestsicherung wird
die AK Burgenland mit allen zur Verfü-
gung stehenden Mitteln entgegentreten.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit
den Stimmen der FSG und AUGE/UG)
angenommen und versendet an: BAK,
ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-
tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-
genland, alle NR-Klubs.
35
36
Der Vorstand hielt im Jahre 2018 insge-
samt 10 Sitzungen ab. Er erledigte seine
Aufgaben gemäß § 14 Abs. 5 der Ge-
schäftsordnung und erörterte aktuelle
interessenspolitische Arbeitnehmerfra-
gen.
AK-Budget
Der Vorstand beschloss einstimmig, den
Entwurf zum Rechnungsabschluss 2017
der Vollversammlung zur Beschlussfas-
sung vorzulegen. Es gab fünf genehmi-
gungspflichtige Überschreitungen der
Budgetansätze des Voranschlags 2017.
Alle fünf fielen in die Vorstandskompe-
tenz und wurden von diesem einstim-
mig genehmigt. Das Zahlenwerk umfasst
einen Ertrags- und Aufwandsrahmen
von € 10.661.140,86 und weist in der Bi-
lanz Aktiva und Passiva in Höhe von €
12.445.408,66 aus. Ebenso wurde der
Voranschlagsentwurf 2019 mit einem
Ertrags- und Aufwandsrahmen von €
11.639.000,-- der Vollversammlung zur
Beratung und Beschlussfassung vorge-
legt. Als Abschlussprüfer für das Haus-
haltsjahr 2018 wurde die FIDAS-Wirt-
schaftsprüfungs-GmbH bestellt.
Beschlüsse
Der Vorstand beschloss die laufenden
Personalangelegenheiten, die in sei-
nen Zuständigkeitsbereich fielen. Die
übrigen Personalangelegenheiten wur-
den von der Personalkommission oder
der Direktion behandelt, wobei in allen
Fällen das Einvernehmen mit dem Be-
triebsrat hergestellt wurde.
Die Berichte der Direktion zur laufen-
den Geschäftsführung wurden vom Vor-
stand zur Kenntnis genommen. Dort, wo
Maßnahmen der laufenden Geschäfts-
führung in die Vorstandskompetenz fie-
len, wurden die erforderlichen Beschlüs-
se gefasst.
Die Stellungnahmen des Kammerbüros
zu Gesetzes- und Verordnungsentwür-
fen des Bundes und des Landes wurden
vom Vorstand zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand beschäftigte sich auch
mit Anträgen, die ihm von der Vollver-
sammlung zugewiesen wurden. Über die
Erledigung wurde der Vollversammlung
berichtet.
Gemäß den geltenden Richtlinien be-
schloss der Vorstand die Zuerkennung
von Schul- und Lehrbeihilfen, Wohnbau-
darlehen, Förderbeiträgen und Unter-
stützungen und fasste Beschlüsse über
Mitgliedschaften bei anderen Institutio-
nen (siehe folgende Detailberichte).
Der Vorstand beschloss die Zuwendun-
gen an die in der Vollversammlung ver-
tretenen Fraktionen und wahlwerben-
den Gruppen in Höhe von € 3.000,00
p.a. pro Mandat.
Vorstand
37
Die maßgeblichen Einkommensgrenzen
in den Richtlinien für die Gewährung
von Lehr- und Schulbeihilfen der Ar-
beiterkammer Burgenland wurden ab
1.4.2018 entsprechend der Tariflohnin-
dexentwicklung angepasst.
Die in Kooperation mit der ASKÖ Bur-
genland durchgeführte Aktion zur Er-
langung des „Gesundheitsschecks“ der
Arbeiterkammer wurde auf das Jahr
2019 verlängert und mit 200 Stück limi-
tiert.
Auch der Arbeitsklimaindex wurde für
das Jahr 2019 wieder beauftragt.
AK Wahl
Der Vorstand ordnete die AK-Wahl 2019
an und legte den Wahltermin fest.
Zukunftsfonds Digitalisierungsof-fensive
Der Vorstand genehmigte die Projekte,
die aus diesem Fonds finanziert werden
sollen.
Förderungen
Den beachtlichen Betrag von Euro
44.430,-- gewährte der Vorstand der
Kammer im abgelaufenen Jahr an Sub-
ventionen an folgende Förderungsemp-
fänger:
Berufsförderungsinstitut
Burgenland € 28.500,--
Jugend am Werk
(Lehrwerkstätte) € 10.000,--
Europaquiz PH Burgenland € 1.000,--
Verein "Gedenken an die im Jahr 1938
vertriebenen Einwohner von Kobersdorf
- Mahnmal" € 500,--
Momentum € 500,--
Kinderdorf Pöttsching € 800,--
Verein Frauenberatungsstelle € 730,--
Pendlerforum Jubiläum € 1.200,--
Tischler Georg € 1.200,--
Hinzu kommen die Subventionen, die
vom BAK-Vorstand im Jahr 2018 ge-
währt wurden in Höhe von € 26.012,12.
Mitgliedschaften
Der Vorstand der Arbeiterkammer
Burgenland übernahm im Jahre 2018
Mitgliedschaften bei folgenden Institu-
tionen und bezahlte folgende Mitglieds-
beiträge:
ARBÖ € 128,--
Gewerbegymnasium Güsing € 5.450,-
BFI € 2.500,
Österr. Liga für
Menschenrechte € 300,--
Büchereiverband € 150,--
Verein für Geschichte der
ArbeiterInnenbewegung € 60,--
Südburgenland Plus € 150,--
Landesverband Bibliotheken € 60,--
Friedensz. Burg Schlaining € 730,--
BUZ € 5.140,--
Hinzu kommen die Mitgliedsbeiträge,
die anteilig von der BAK weiterverrech-
net wurden in Höhe von € 20.924,98.
§ 6 AKG-Aktionen
Mit einem Betrag von € 16.291,45 unter-
stützte im Jahre 2018 die Kammer für
Arbeiter und Angestellte für das Bur-
38
genland im Rahmen des § 6 AKG Aktio-
nen der Gewerkschaften.
Ehrungen 2018
Die Kammer für Arbeiter und Angestell-
te für das Burgenland ehrte auch im
Jahr 2016 Arbeiter und Angestellte, die
ihre 20-, 25-, 30-, 35,- 40,- und 45-jäh-
rige Zugehörigkeit zu einem Betrieb
feierten. Die Überreichung der Diplome
und der silbernen und goldenen Ehren-
medaillen erfolgte durch Kammerfunkti-
onäre
Dienstjubiläum Anzahl
20 Jahre 90
25 Jahre 115
30 Jahre 58
35 Jahre 32
40 Jahre 29
45 Jahre 6
GESAMT 328
Wohnbaudarlehen
Die Arbeiterkammer Burgenland vergibt
an ihre Mitglieder zinsenfreie Darlehen
für Arbeiten an Eigenheimen bis zu einer
Höhe von € 4.200,-. Sollten die vorge-
legten Rechnungen diesen Betrag nicht
erreichen, kann das Darlehen nur in der
Höhe der Rechnungen bewilligt werden.
Die Rückzahlung erfolgt in jedem Fall in
monatlichen Raten zu je € 60,--.
Die Darlehen können laut der geltenden
Richtlinie für Sanierungsmaßnahmen an
Einfamilienhäusern, wenn die Baubewil-
ligung für die Errichtung des zu fördern-
den Objektes zum Zeitpunkt der Antrag-
stellung mindestens 8 Jahre zurückliegt,
und in dieser Zeit auch kein Darlehen
nach dem Wohnbauförderungsgesetz in
Anspruch genommen wurde, gewährt
werden. Zu diesen Arbeiten zählen z.B.
der Austausch von Fenstern und Türen,
die Anbringung einer Wärmeschutzfas-
sade, erstmaliger Einbau einer Zentral-
heizungsanlage oder Umstellung der
bestehenden Zentralheizungsanlage auf
umweltfreundliche Energie, sowie Wär-
medämmung der obersten Geschossde-
cken. Auch für Zubauten, durch die neu-
er Wohnraum geschaffen wird, kann das
Darlehen gewährt werden.
Bei Neubauten wird das Darlehen nur
gewährt, wenn der Rohbau unter Dach
fertiggestellt ist und keine Förderung
des Bauobjekts durch öffentliche Mittel
(Landesregierung) erfolgt.
Energiesparende Maßnahmen an Woh-
nungen wie zum Beispiel Erneuerung
von Fenstern und Eingangstüren, wä-
medämmende Fassade sowie Einbau
einer Heizungsanlage können ebenfalls
gefördert werden.
Nicht gefördert werden: Ankauf von
Wohnungen oder Häusern, Arbeiten an
Kellerräumen, Garagen und Arbeiten
im Außenbereich. Auch Zweitwohnsitze
und gewerblich genutzte Objekte kön-
nen nicht gefördert werden.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Dienstneh-
mer, die zum Zeitpunkt der Antrag-
stellung in einem zur Arbeiterkammer
Burgenland umlagepflichtigen Dienst-
verhältnis stehen, sowie Arbeitslose, die
zuletzt ein kammerumlagepflichtiges
Dienstverhältnis im Burgenland hatten
und eine Leistung nach dem Arbeitslo-
senversicherungsgesetz im Burgenland
beziehen.
In beiden Fällen muss der Antragstel-
ler mindestens 5 Jahre zu einer Ar-
beiterkammer in Österreich zugehörig
gewesen sein. Von der erforderlichen
Beschäftigungszeit von 5 Jahren kann
abgesehen werden, wenn der Bewerber
das 24. Lebensjahr noch nicht über-
schritten hat.
Außerdem muss der Antragsteller Ei-
39
gentümer oder Miteigentümer des zu
fördernden Objektes sein.
Einkommensgrenzen
Weiters gelten bei der Vergabe von
Wohnbaudarlehen Einkommensgren-
zen, die nicht überschritten werden dür-
fen. Zur Zeit sind folgende Netto-Gren-
zen festgesetzt:
Alleinstehende € 2.108,--
Ehegatten bzw.
Lebensgefährten € 3.271,--
Familie mit 1 Kind € 3.634,--
Familie mit 2 Kindern € 3.998,--
Familie mit 3 Kindern € 4.362,--
Wird die oben angeführte Einkommens-
grenze überschritten, kann das Ansu-
chen nicht bewilligt werden.
Im Jahr 2018 konnten insgesamt 11 An-
suchen um Gewährung eines Darlehens
bewilligt werden.
Wohnbau darlehen 2018
Anz. Betrag
Eisenstadt 6 € 25 200,--
Mattersburg 1 € 4.200--
Oberpullendorf 1 € 4.200,--
Oberwart 3 € 11 200,--
GESAMT 11 € 44.800,--
Lehr- und SchulbeihilfenKammerzugehörige Dienstnehmer
können für ihre Kinder bei der Arbei-
terkammer um eine Beihilfe ansuchen.
Voraussetzung für die Gewährung einer
Lehrbeihilfe ist, dass kein Anspruch auf
eine gleichartige Förderung von dritter
Seite (Landesregierung, AMS und der-
gleichen) besteht. Für Kinder, die eine
höhere Schule in Österreich (BMS, BHS,
AHS) ab der 9. Schulstufe besuchen,
können kammerzugehörige Eltern bei
der Arbeiterkammer eine Schulbeihilfe
beantragen.
Auch kammerzugehörige Dienstnehmer
können um eine Schulbeihilfe im 2. Bil-
dungsweg ansuchen. Anspruchsberech-
tigt sind auch deren nicht kammerzuge-
hörige Ehegatten, wenn sie Maßnahmen
zur Erlangung der Reifeprüfung treffen
oder eine berufsbildende Schule besu-
chen. Der Antrag muss jedoch im lau-
fenden Schuljahr gestellt werden.
An Studenten bzw. an Schüler an Fach-
hochschulen, Universitäten, Pädago-
gischer Akademien, Polytechnischen
Lehrgängen sowie an Teilnehmer von
Weiterbildungskursen sowie an Lehr-
gängen für die Erlangung der Meister-
prüfung werden keine Beihilfen verge-
ben.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze für die Gewäh-
rung von Beihilfen liegt zur Zeit bei ei-
nem monatlichen Familieneinkommen
von € 2.198-- netto (Eltern mit einem
Kind), für jedes weitere Kind erhöht
sich die Grenze um 10% dieses Betra-
ges. Um weitere 10% erhöht sich die
Einkommensgrenze, wenn für ein er-
heblich behindertes Kind die erhöhte
Familienbeihilfe bezogen wird. Tren-
nungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden,
Familienbeihilfen, etc., bleiben bei der
Berechnung des Familieneinkommens
außer Betracht. Die Einkommensgrenze
wird jährlich angepasst und ist auf der
Homepage der Arbeiterkammer abruf-
bar.
Lehrlingsentschädigungen bis zum Net-
tomonatsbetrag von € 745,-- werden
bei der Berechnung des Familiennetto-
einkommens nicht berücksichtigt. Ist
der Schüler in einem Internat unterge-
bracht, wird der Heimkostenbeitrag bei
der Berechnung des Familieneinkom-
mens in Abzug gebracht.
40
Eine Beihilfe kann ab dem Monat ge-
währt werden, in dem das Ansuchen bei
der Arbeiterkammer einlangt. Rückwir-
kend wird die Beihilfe nicht gewährt.
Aus nachfolgenden Aufstellungen ist die
Verteilung der in Anspruch genomme-
nen Beihilfen auf die einzelnen Bezirke
des Burgenlands ersichtlich:
Schulbeihilfe
Bezirk Anzahl Betrag
Neusiedl/See 14 € 2.590,--
Eisenstadt 19 € 3.360,--
Mattersburg 9 € 1.610--
Oberpullendorf 8 € 1.260,--
Oberwart 91 € 14.735,--
Güssing 10 € 1.820,--
Jennersdorf 15 € 2.590,--
Andere
Bundesländer 2 € 420,--
Summe 168 € 28.385,--
Die Schulbeihilfe beträgt € 35,-- monat-
lich und wird für 10 Monate gewährt. Die
Auszahlungsraten betragen für die Mo-
nate September bis Dezember € 140,--
und werden im Oktober ausbezahlt; für
die Monate Jänner bis Juni wird der Be-
trag von € 210,-- im März des laufenden
Schuljahres ausbezahlt.
Die Auszahlung der Beihilfen im 2. Bil-
dungsweg erfolgt im laufenden Schul-
jahr in der Höhe von € 350,-- pro Schul-
jahr.
Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg
Bezirk Anzahl Betrag
Neusiedl/See 1 € 350,--
Eisenstadt 1 € 350,--
Mattersburg 1 € 350,--
Oberpullendorf 4 € 1.400--
Oberwart 19 € 6.650,--
Güssing 2 € 700,--
Jennersdor 1 € 350,--
Summe 29 € 10.150,--
Lehrbeihilfe
Die Lehrbeihilfe beträgt € 40,-- und wird
in zwei halbjährlichen Raten ausbezahlt.
Im Beichtsjahr wurden 2 Lehrbeihilfen
in der Höhe von € 440,-- gewährt.
Begutachtungen
Der Vorstand der burgenländischen
Arbeiterkammer befasste sich in jeder
seiner Sitzungen mit den jeweils aktu-
ell vorliegenden Gesetzes- und Verord-
nungsentwürfen. Der Wirtschaftsaus-
schuss tagte einmal im Berichtsjahr.
Aufgrund der oft sehr kurzen Begutach-
tungsfristen mussten zahlreiche Stel-
lungnahmen vom Kammerbüro abge-
geben werden. In diesen Fällen wurden
dem Vorstand nachträglich die Stellung-
nahmen zur Kenntnis gebracht.
Im Rahmen der Begutachtungstätig-
keit wurden folgende Begutachtungen
durchgeführt bzw. Stellungnahmen ab-
gegeben:
nVerordnung der Bundesministerin
für Bildung, Änderung der VO über die
Lehrpläne der Neuen Mittelschulen so-
wie der allgemeinbildenden höheren
Schulen
Landesschulrat Burgenland
nVerordnung Auflösung der örtlichen
Tourismusverbände Lackenbach, Ober-
loisdorf und Stoob
Bgld. Landesregierung
nVerordnung Anpassungsfaktor in
ruhe- und versorgungsrechtlichen An-
gelegenheiten für das Jahr 2018
Bgld. Landesregierung
nVerordnung Mindestsätze für die Be-
messung der Ergänzungszulage (Ergän-
zungszulagenverordnung 2018)
Bgld. Landesregierung
nVerordnung Aufwertungsfaktoren,
41
Höchstbeitragsgrundlage und Gering-
fügigkeitsgrenze in ruhe- und versor-
gungsrechtlichen Angelegenheiten
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Krankenanstal-
tengesetzes 2000
Bgld. Landesregierung
nVerordnung des Landeshauptman-
nes von Bgld. zur Erfassung unbekann-
ter Tuberkulosefälle
Bgld. Landesregierung
nVerordnung nach § 4a Abs. 1 Z 3 Öff-
nungszeitengesetz aus Anlass einer
Langen Einkaufsnacht am 30. Mai 2018
in Oberwart und Unterwart
Bgld. Landesregierung
nAufhebung der Verordnung über
die Festsetzung von Gebühren für be-
sondere Überwachungsdienste öffent-
licher Sicherheitsorgane (Landes-Über-
wachungsgebührenverordnung 1984
– LÜGV 1984)
Bgld. Landesregierung
nÄnderung der Burgenländischen
Pflegegebührenverordnung 2014
Bgld. Landesregierung
nBurgenland Apotheke, Mag. Pharm.
Tesar KG, Siegendorf – Änderung der
Betriebszeiten
BH Eisenstadt- Umgebung
nBeschlussreifer Entwurf einer Ver-
ordnung des BM für Bildung, Wissen-
schaft und Forschung über die Pflicht
zur Mitwirkung an Erhebungen durch
das BIFIE, Begutachtungs- und Konsul-
tationsverfahren
Bgld. Landesschulrat
nArenaria Ges.m.b.H Schloss Esterha-
zy - Erteilung von Verwendungsbewilli-
gung gem. § 6 Abs. 1 KJBG
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Antidiskriminierungs-
gesetzes
Bgld. Landesregierung
nDatenschutz-Anpassungen
Bgld. Landesregierung
nÄnderung Landes-Auslandsverwen-
dungsverordnung
Bgld. Landesregierung
nÄnderung Jugendschutzgesetz 2002
(Burgenländische Jugendschutz-Novel-
le 2018)
Bgld. Landesregierung
nLehrberufspaket 2018
BM für Digitalisierung und Wirtschafts-
standort
nVO, mit der ein Schutzgebiet für eine
anerkannte Belegstelle der Österreichi-
schen Buckfast-Imkervereinigung, Kata-
stralgemeinde Zurndorf festgelegt wird
Bgld. Landesregierung
nÄnderung der VO, mit der Gemein-
deverbände (Sanitätskreise) zur ge-
meinsamen Anstellung von Kreisärzten
gebildet werden
Bgld. Landesregierung
nVO, Auflösung des örtlichen Touris-
musverbandes Ritzing
Bgld. Landesregierung
nAnregung zur Erlassung eines
LKW-Fahrverbotes über 7,5 Tonnen L 116
Mogersdorfer Straße
BH Jennersdorf
nÄnderung Burgenländisches Stra-
ßengesetz 2005
Bgld. Landesregierung
nVO des Gemeinderates der Marktge-
meinde Weppersdorf, Erlassung eines
Halte- und Parkverbotes an der Gemein-
destraße „Alte Bundesstraße“
Marktgemeinde Weppersdorf
nVO des Gemeinderates der Gemein-
42
de Markt St. Martin, Erlassung eines
Halte- und Parkverbotes auf Gemein-
destraßen in Markt St. Martin
Gemeinde Markt St. Martin
nEU Vorsitz 2018, Entwurf „Memo-
randum für ein soziales Europa“
BAK
nEntwurf eines Gesetzes über die För-
derung der Errichtung und Sanierung
von Wohnraum sowie sonstiger, damit in
Zusammenhang stehender Maßnahmen
(Bgld. Wohnbauförderungsgesetz 2018 –
Bgld. WFG 2018)
Bgld. Landesregierung
nLärmaktionspläne 2018“ – Ent-
wurf für die Einbindung der Öffentlich-
keit gemäß Art. 8 Abs. 7 der Richtlinie
2002/49/EG über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm
BAK
nVO nach § 4a Abs. 1 Z 3 Öffnungs-
zeitengesetz aus Anlass des „Late Night
Shoppings“, Designer und Fashion Out-
let Parndorf
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Burgenländischen
Tourismusgesetzes 2014
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Burgenländischen
Jugendschutzgesetzes 2002 (Bgld. Ju-
gendschutz-Novelle 2018)
Bgld. Landesregierung
n„Neuordnung IT-Lehrberufe“
BAK
nApotheke, Bereitschaftsdienst; Ver-
ordnung; Entwurf Bezirkshauptmann-
schaft Oberpullendorf
n„KJBG-VO Gastro Tabak“
BAK
nEntwurf eines Gesetzes über die
Anpassung der Burgenländischen
Landesrechtsordnung an die Daten-
schutz-Grundverordnung-DSGVO im Ag-
rarwesen
Bgld. Landesregierung
n Steuererklärungsformulare 2018
BAK
nÄnderung des Burgenländischen Ab-
fallwirtschaftsgesetzes 1993
Bgld. Landesregierung
nEntwurf einer VO - Auflösung des
örtlichen Tourismusverbandes Horit-
schon
Bgld. Landesregierung
nBurgenländisches Leichen- und
Bestattungswesengesetz 2018 – Bgld.
LBwG 2018)
Bgld. Landesregierung
nEntwurf einer VO über die Auflö-
sung des Gemeindeverbandes Neustift
bei Güssing; Entwurf einer Verordnung
über die Bildung des Gemeindebediens-
tetenverbandes Inzenhof
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Gesetzes über natür-
liche Heilvorkommen und Kurorte (Bur-
genländisches Heilvorkommen- und Ku-
rortegesetz – Novelle 2018)
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Elektrizitätswe-
sengesetzes 2006 (Bgld. ElWG 2006)
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Baugesetzes
1997
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Starkstromwe-
gegesetzes
Bgld. Landesregierung
nVO zur Durchführung des Bgld. Hei-
zungs- und Klimaanlagengesetzes (Bgld.
HK-VO 2018)
Bgld. Landesregierung
43
nÄnderung des Bgld. Gassicherheits-
gesetzes 2008
Bgld. Landesregierung
nÄnderung der Landes-Grenzwerte-
verordnung 2012
Bgld. Landesregierung
nGesetz über die interkommunale
Zusammenarbeit der Gemeinden im Be-
reich der Informationstechnologie und
der Aus- und Weiterbildung der Gemein-
debediensteten
Bgld. Landesregierung
nGesetz über die Haftungsobergren-
zen für Gemeinden (Burgenländisches
Gemeinde-Haftungsobergrenzengesetz
2018 – Bgld. GemHOG 2018)
Bgld. Landesregierung
nNeufestsetzung der Höhe der Jagd-
kartenabgabe nach dem Burgenländi-
schen Jagdgesetz 2017 (Bgld. Jagdkar-
tenabgabenverordnung 2019)
Bgld. Landesregierung
nEntwurf eines Gesetzes, mit dem ein
Burgenländisches Landessicherheits-
gesetz (Bgld. Landessicherheitsgesetz
2018 – Bgld. LSG 2018) erlassen wird
Bgld. Landesregierung
nASVG Änderung – Telerehabilitation
44
BMASGK
nÄnderung des Burgenländischen
Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Bgld. Landesregierung
nÄnderung der Burgenländischen
Landarbeitsordnung 1977
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Buschenschankgeset-
zes
Bgld. Landesregierung
nNetzentwicklungsplan 2018 (NEP
2018)
BAK
nÄnderung des Burgenländischen Ge-
meindebedienstetengesetzes 2014
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Landesvertragsbe-
dienstetengesetzes 2013
Bgld. Landesregierung
nÄnderung Bgld. Landesbeamten-Be-
soldungsrechtsgesetzes
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Landesverwal-
tungsgerichtsgesetzes
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Landes-Perso-
nalvertretungsgesetzes
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Landesbeam-
ten-Dienstrechtsgesetzes 1997
Bgld. Landesregierung
nVO über die Betriebszeiten und den
Bereitschaftsdienst der öffentlichen
Apotheken in Bruckneudorf, Kittsee,
Neusiedl am See, Parndorf und Zurndorf
BH Neusiedl am See
nÄnderung der Gemeindewahlord-
nung 1992 und die Landtagswahlord-
nung 1995
Bgld. Landesregierung
nÄnderung der Verordnung TV-VO
Region Oberwart und Auflösung des
Tourismusverbandes Region Güssing
Bgld. Landesregierung
nErgänzung der Marktordnung für die
Schankl & Ziegler OG mit der Abhaltung
des Sonntagsflohmarktes auf dem KIKA
Parkplatz
Magistrat der Landeshauptstadt Freis-
tadt Eisenstadt
nÄnderung der Burgenländischen
Wildstandregulierungsverordnung
Bgld. Landesregierung
nÄnderung der Grundausbildungsver-
ordnung Gemeinden - GAusbV
Bgld. Landesregierung
nVO Halten und Parken verboten aus-
genommen Ladetätigkeit
Marktgemeinde Kobersdorf
nChristkindlmarkt des Tourismus-
und Kulturvereines der Stadtgemeinde
Oberwart
Stadtgemeinde Oberwart
nÄnderung der VO – Kurordnung für
den Kurort Bad Tatzmannsdorf
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Umwelthaf-
tungsgesetzes – Bgld. UHG
Bgld. Landesregierung
nÄnderung des Bgld. Gentechnik-Vor-
sorgegesetzes – Bgld. GtVG
Bgld. Landesregierung
45
Ausschüsse
Ausschuss für Wirtschaftspolitik
Der Vorsitzende des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik ist Bernd Weiß, sein
Stellvertreter Michael Kaincz. Mitglieder
des Ausschusses sind Wolfgang Geisin-
ger, Klaudia Jurkovits, Michael Knopf
und Alois Robics. In den wirtschaftspo-
litischen Ausschuss kooptiert sind Ulrike
Haider, Erich Mauersics, Herbert Rausch
und Mag. Dr. Wolfgang Weeber.
Die siebente Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik tagte am 15.05.2018.
Wesentliche Punkte der Tagesordnung
waren neben der Genehmigung des Pro-
tokolls der 6. Sitzung, die Besichtigung
der Windkraftanlage in Weiden am See
und ein Vortrag über die Windkraftparks
der Energie Burgenland. Dieser Betriebs-
besuch wurde vom Vorsitzenden des
Ausschusses mit der Energie Burgenland
AG koordiniert. Beim Bericht der Refe-
rentin wurde besonders auf die Studie
„Arbeit & Generation Y“ eingegangen
sowie über die PendlerInnenumfrage
und den Arbeitsklimaindex informiert.
Weitere Themen waren die Neuauflage
von Broschüren, die Statistiken zu den
Jugendworkshops sowie ein Überblick
über die abgegebenen Stellungnahmen.
Die achte Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik fand am 28.11.2018
statt. Neben der Genehmigung des Pro-
tokolls der vorangegangenen Sitzung,
standen einige Themen der Referentin
auf der Tagesordnung. Die Mitglieder
des Ausschusses wurden bezüglich der
Fahrplanverteilaktion, den Workshops
und Maturamappen sowie Vortragstä-
tigkeiten in den Schulen auf den neu-
esten Stand gebracht. Das Feedback
vorangegangener Veranstaltungen wur-
de präsentiert und diskutiert. Der The-
menschwerpunkt dieses Ausschusses lag
bei der Digitalisierung und den Öffnungs-
zeiten des Outletcenter Parndorf. Außer-
dem wurden die Ausschussmitglieder
über die abgegebenen Stellungnahmen
informiert.
Ausschuss für Konsumentenschutz
An der 7. Sitzung des Ausschusses für
Konsumentenschutz am 11.04.2018 nah-
men neben der Vorsitzenden Hannelore
Binder die Mitglieder Wolfgang Jeru-
salem und Franz Bieler sowie AK-Refe-
rent Mag. Christian Koisser teil. Die
Ausschussmitglieder wurden über das
Rücktrittsrecht bei vielen Lebensversi-
cherungsverträgen informiert, welches
durch eine Entscheidung des Europäi-
schen Gerichtshofs rechtlich durchsetz-
bar ist. Weiters wurden sie über die AK
Aktion „Flugärger“ in Kenntnis gesetzt.
Nachdem diese Aktion im Jahr 2017
durchgeführt worden war, war eine der-
artige österreichweite Aktion auch für
2018 geplant. Der von der Vollversamm-
lung zugewiesene Antrag zur besseren
Kennzeichnung von Palmöl wurde nach
eingehender Diskussion als nicht zielfüh-
rend befunden, da auf Grund der EU Le-
bensmittelverordnung bereits seit 2014
diese Kennzeichnungspflicht besteht. In-
tensiv wurde das Thema Sammelklagen
besprochen und die Notwendigkeit einer
überfälligen gesetzlichen Regelung die-
ser bekräftigt.
Bei der 8. Sitzung des Ausschusses für
Konsumentenschutz am 15.10.2018 in-
formierte AK-Referent Mag. Christian
Koisser die Mitglieder Hannelore Binder,
Franz Bieler und Herbert Rausch zu-
nächst über die Klagen, die im Diesels-
kandal gegen den Konzern VW bereits
eingebracht wurden. Weiters wurde die
Regierungsvorlage zur Abänderung des
Telekommunikationsgesetzes bespro-
chen. Da der Verfassungsgerichtshof
jene Stelle im Verbraucherzahlungskon-
togesetz aufgehoben hatte, welche das
Verbot von Bankomatgebühren regelte,
war es nun für Geldinstitute möglich,
solche Gebühren einzuführen. Schließ-
46
lich befasste sich der Ausschuss mit ei-
ner Studie der AK Wien, welche deutli-
che Preisunterschiede beim Laden von
E-Autos bei Elektrotankstellen aufzeigte.
Jugendausschuss
Auch im Jahr 2018 widmete sich der Ju-
gendausschuss unter dem Vorsitzenden
Markus Melichar und seinem Stellver-
treter Dietrich Csögl bei insgesamt zwei
Sitzungen wichtigen Anliegen im Ju-
gendbereich. Behandelt wurden unter
anderem das AMS Projekt „Mehr Lehr-
stellen für das Burgenland“, neue Geset-
zesverordnungen, das Lehrberufspaket
2018 und der 12 Stunden Tag. Vor allem
das neue Regierungsprogramm 2017-
2022 sorgte für Diskussion, da es leider
nicht nur Verbesserungen für Jugend-
liche beinhaltet, sondern auch massive
Einschnitte in der Mitbestimmung im
Betrieb und auch der Lehrausbildung.
Die zugewiesenen Anträge „Chancen-
gleichheit und Lohngerechtigkeit für
Arbeitskräfte mit integrativer Berufs-
ausbildung bzw. Teilqualifizierungslehre
nach § 8b BAG“ und „Initiative zur För-
derungen der Attraktivität und Qualität
der dualen Lehrlingsausbildung im Bur-
genland“ wurden im Jugendausschuss
behandelt.
Die AK-Jugendreferentin Jasmin Zeil-
bauer informierte gemeinsam mit der
ÖGJ-Landessekretärin Ramona Pfneis-
zl und dem GPA-djp Jugendsekretär
Moritz Wendelin über aktuelle Aktio-
nen, Veranstaltungen und Seminare.
Die Schwerpunkte des Jugendreferates
wie zum Beispiel die Überarbeitung der
Seminar- und Vortragskonzepte sowie
die Qualitätssicherung der Lehrausbil-
dung waren auch Thema im Jugendaus-
schuss.
Sozialpolitischer Ausschuss
Im Berichtszeitraum fanden zwei Sit-
zungen statt. Die wichtigsten Inhalte:
Sitzung am 18. April 2018
• Bedarfsorientierte Mindestsiche-
rung und geplante Änderungen
beim Arbeitslosengeld
• Pflege und 24-Stundenbetreuung
• Einkommen im Burgenland
• Arbeitsklimaindex 2017
Sitzung am 15. Oktober 2018
• Sozialversicherungsreform – Plä-
ne der Bundesregierung und deren
Auswirkungen – Position der BAK
• Neuerungen bei den Pensionen
• Ankündigungen der Bundesregie-
rung zu Bedarfsorientierter Min-
destsicherung – Notstandshilfe - Ar-
beitslosengeld
• KV-Verhandlungen - Diskussion
• Lohn- und Sozial-Dumping-Bekämp-
fungsgesetz - Novelle
Gesundheitsberufe
Im Berichtszeitraum fanden zwei Sit-
zungen des sozialpolitischen Ausschus-
ses statt
Sitzung am 19. April 2018
Präsentation des BGF-Projekt FH Pin-
kafeld „Gesunde MitarbeiterInnen – Ge-
sunder Betrieb“.
• Pflege – Neuerungen – Abschaffung
des Regresses
• 24-Stundenbetreuung – Bedarf
• Aktuelles zum Gesundheitsberufe-
register
• Zerschlagung der AUVA – geplante
Reform der Sozialversicherungen
Sitzung am 16. Oktober 2018
• Zwischenbericht Koll. Saskia Pock,
BA über die Registrierung der Ge-
sundheitsberufe
• Burgenländischer Gesundheitsbe-
richt 2017
• Neuerungen in den bgld. Spitälern
• Arbeitsgruppen in der Bundesarbei-
terkammer zu Pflege- und MTD-Be-
rufen
• Reform der Sozialversicherung –
Pläne der Bundesregierung
47
Vorstandssitzungen
Großen Anteil an der Arbeit der Direk-
tion hatte die Vorbereitung der Vor-
standssitzungen. Dem Vorstand wurde
auch laufend über die Stellungnahmen
und Begutachtungen durch das Büro
und die Vorstandsausschüsse berichtet.
Rechnungsabschluss 2017 und Vor-anschlag 2019
Für die Entwürfe zum Rechnungsab-
schluss 2017 und zum Voranschlag 2019
mit den entsprechenden Erläuterungen
waren umfangreiche Vorarbeiten not-
wendig. Der Voranschlag 2019 beinhal-
tet Mittel für den Zukunftsfonds Digitali-
sierungsoffensive.
Dieser war von der Hauptversammlung
der Bundesarbeitskammer im Rahmen
des Zukunftsprogramms der AK und
von der Vollversammlung der AK Bur-
genland beschlossen worden. Um die
notwendigen finanziellen Mittel im Vor-
anschlag 2019 darstellen zu können war
es notwendig entsprechende Einspa-
rungspotentiale zu heben.
Beide Zahlenwerke der Arbeiterkam-
mer Burgenland wurden von der Voll-
versammlung beschlossen und vom
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit genehmigt.
Der Voranschlag 2019 – mit den Ver-
gleichswerten 2018 – wurde auf der
Internetseite der Arbeiterkammer Bur-
genland (bgld.arbeiterkammer.at) ver-
öffentlicht, ebenso wie die Leistungs-
übersicht und die Vermögensbilanz
für das Jahr 2017 sowie der uneinge-
schränkte Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers für den Rechnungs-
abschluss zum 31.12.2017.
Berichte
Dem Vorstand wurde regelmäßig über
die Geschäftsführung berichtet. Für die
Vollversammlung wurden seitens der Di-
rektion Berichte und Dokumentationen
über die Behandlung der beschlossenen
Anträge sowohl im externen als auch im
kammerinternen Bereich erarbeitet.
Kooperation Länderkammern
Die Kooperation der Arbeiterkammern
Österreichs auf dem Beschaffungssek-
tor wurde fortgesetzt und brachte der
Arbeiterkammer Burgenland in vielen
Bereichen günstigere Konditionen als
sie ein Alleinauftritt am Markt bewirkt
hätte.
Es sind dies beispielsweise folgende
Bereiche: Telefon, Datenleitungen, Mo-
biliar, diverse externe Datenbanknut-
zungen, Post, Kraftstoffe, Kopierpapier,
Versicherungen. Positiv ausgewirkt hat
sich in diesem Zusammenhang auch die
Mitgliedschaft bei der Bundesbeschaf-
fungs-GmbH (BBG).
Im Bereich der EDV-Infrastruktur wird
eine Kooperation mit der AK Niederös-
terreich (technischer Support) und der
AK Wien (Mitgliederverwaltung auf Ba-
sis des PVS-Systems) bereits seit dem
Jahr 2010 umgesetzt.
Für die Durchführung der Registrierung
der nichtärztlichen Gesundheitsberufe
als neuer Leistung der AK wurden die
personellen Voraussetzungen geschaf-
fen. Die Registrierungsstelle wurde als
Behörde eingerichtet.
Zur Vorbereitung der AK-Wahl 2019
wurde das Wahlbüro eingerichtet und
entsprechend personell ausgestattet.
Direktion
48
Personalentwicklung
Wie in den Vorjahren gab es im Bereich
der Personalentwicklung eine intensive
Zusammenarbeit mit den Personalent-
wicklerInnen der anderen Arbeiterkam-
mern. MitarbeiterInnen der Arbeiter-
kammer Burgenland absolvierten den
Führungskräftelehrgang, den Gerichts-
vertretungslehrgang, den Insolvenz-
vertretungslehrgang, den Lehrgang für
Interessendurchsetzung, den Lehrgang
für Assistenz in der Arbeitsrechtsbera-
tung und den Officemanagementlehr-
gang.
Gesundheitszirkel
Die Aktivitäten des Gesundheitszirkels
wurden fortgesetzt und seitens der Di-
rektion unterstützt. Der Gesundheits-
zirkel hat im abgelaufenen Jahr wieder
einige Initiativen zur betrieblichen Ge-
sundheitsförderung gesetzt: Yoga-Kurs,
Massage am Arbeitsplatz.
Umsetzung Datenschutz- Grundver-ordnung
Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Maß-
nahmen zur Umsetzung der Vorgaben
der Datenschutz- Grundverordnung ge-
setzt. Es wurde eine Datenschutzbeauf-
tragte bestellt. Ebenso wurde in Koope-
ration mit der AK Niederösterreich ein
Verfahrensverzeichnis erstellt. Die aktu-
ellen Datenschutzerklärungen wurden
adaptiert. Auf BAK-Ebene wurde eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die sehr in-
tensiv an Vorschlägen zur Umsetzung
dieser Verordnung gearbeitet hat. Ne-
ben entsprechenden Mitarbeiterschu-
lungen wurden auch Überprüfungen
der Verfahrensabläufe durch die Daten-
schutzbeauftragte durchgeführt.
Neuausrichtung AK Bezirksstelle Neusiedl/See
Im September 2018 wurden Gespräche
über einen möglichen Verkauf der Lie-
genschaft in Neusiedl/See gestartet.
49
Hintergrund ist, dass die AK-Bezirksstel-
le Neusiedl/See, welche im Hälfte Eigen-
tum zwischen Arbeiterkammer und ÖGB
steht, sanierungsbedürftig ist. Aufgrund
der Gesamtsituation der Beratungsstel-
le mit großem Sanierungsbedarf und
mangelnden Parkplätzen wurde eine
Neuausrichtung der Bezirksstelle Neu-
siedl gemeinsam mit dem ÖGB ange-
dacht. Ebenso ist die SPÖ Burgenland,
welche ein Servitut an der Liegenschaft
hat, an einem Verkauf ihrer Liegen-
schaft, welche sich inmitten der AK/
ÖGB Liegenschaft befindet, interessiert.
Diesbezüglich wurde ein Schätzgutach-
ten erstellt. Die Neuausrichtung der
Bezirksstelle könnte durch eine Einmie-
tung in neuen Büros und Seminarräu-
men erfolgen.
Der Vorstand hat den Grundsatzbe-
schluss gefasst, dass die Liegenschaft
EZ 3203, Gst.Nr240/1 auf der sich die
Bezirksstelle Neusiedl/See befindet
bestmöglich verkauft und dass eine zu-künftige Bezirksstelle in angemieteten
Räumlichkeiten mit entsprechend gut
ausgestatteter Infrastruktur angesie-
delt werden soll.
Veranstaltungen
Die Direktion versuchte im abgelaufe-
nen Jahr weiterhin verstärkt die AK
Burgenland als Veranstaltungsort bzw.
als Mitveranstalterin und Kooperations-
partnerin von Diskussionsveranstaltun-
gen zu aktuellen politischen Themen zu
positionieren.
nEröffnung der Wanderausstellung
„Steuertricks: Wer bietet weniger?“
Eine multimediale Reise ins Reich der
Steueroasen, 16.01.2018, Eisenstadt
nBekämpfung von Lohn- und Soziald-
umping, Delegation des Vorstandes der
AK Burgenland, 30.01. bis 01.02.2018 in
Brüssel
nBücherflohmarkt 02. Feber 2018,
AK-Bücherei Oberwart
nDie Märkte zivilisieren – Eine Koope-
rationsveranstaltung mit attac Burgen-
land, 19.03.2018, Eisenstadt
n„Immerschuld“ Abendlesung
mit dem Autor Roman Klementovic,
20.03.2018, Eisenstadt
nDreisprachiges Bilderbuchkino,
20.03.2018 AK-Bücherei Oberwart
nBücherflohmarkt #2, 23.03.2018,
AK-Bücherei Oberwart
nMedienflohmarkt und Tag der offe-
nen Tür, 07.04.2018, Eisenstadt
n„Über die Jahre“ – Ein Filmabend
im Rahmen der Veranstaltungsreihe
Arbeit & Leben, 11.04.2018, Eisenstadt
nEmpfang der AK Burgenland zum
Tag der Arbeit, 25.04.2018, Martinihof
Neudörfl
nLange Nacht der Bibliotheken,
28.04.2018 AK-Bücherei Oberwart
nBusiness Run 2018, 17.05.2018, Neu-
felder See
nArbeit & Leben: Arbeiten in Gesund-
heit und Pflege, 22.05.2018, Eisenstadt
nAK YOUNG Sporttag „Wir sagen der
Langeweile den Kampf an“, 29.05.2018,
Landessportzentrum VIVA Steinbrunn
nWorkshop „Gedichte und Geschich-
ten“ mit Heinz Janisch, 08.06.2018, Ei-
senstadt
nBilderbuchworkshop mit Birgit An-
toni, 08.06.2018 AK-Bücherei Oberwart
nBuchpräsentation und Gespräch
mit Emmerich Tàlos: Das austrofa-
schistische Österreich 1933 - 1938,
14.06.2018, Eisenstadt
50
nBuchpräsentation mit Musik: Mi-
chael Hess & Harald Fink, 20.06.2018
AK-Bücherei Oberwart
nBücherflohmarkt #3, 22.06.2018,
AK-Bücherei Oberwart
nWERKstattARBEIT 2018, 12. und
13.07.2018, Cselley Mühle
nInform 2018, Kooperation mit dem
ÖGB und dem BFI, Messe-Stand 29.08.
bis 02.09.2018, Messegelände Ober-
wart
nArbeit und Leben Arbeit Generation
Y 2.0 mit Ali Mahlodji, 06.09.2018, Ei-
senstadt
nKrimilesung mit Evelyne Weissen-
bach, 06.09.2018, Oberwart
nBlutspendeaktion, 06. September
2018, Oberwart
nAbschlussveranstaltung Lesesom-
mer 2018, 12.09.2018, Oberwart,
nKooperationsreihe VORHER – 1938 –
NACHHER, Hitlermädel verraten nichts,
27.09.2018, Burgenländisches Landes-
museum
n70 Jahre Arbeiterkammer Burgen-
land, 04.10.2018, Eisenstadt
nFinanztipps für Eltern, 08.10.2018 in
Eisenstadt, 24.10.2018 in Güssing
nKooperationsreihe VORHER – 1938
– NACHHER, Filmabend und Diskussion
zum Fall Franz Murer – Anatomie eines
Prozesses, 09.10.2018, Kino Oberpul-
lendorf
nVernissage & Lesung Elisabeth
Holzschuster & Manuela Eitler-Sedlak,
15.10.2018, Oberwart
nLesung & Diskussion Menasse und
Menasse und 100 Jahre Republik, Ko-
operation AK-Bücherei Oberwart und
OHO Oberwart, 19.10.2018, OHO Ober-
wart
nEU Ratspräsidentschaft und soziale
EU - Die EU als Sozialunion? 29.10.2018,
Eisenstadt
nMedienflohmarkt und Tag der offe-
nen Tür, 10.11.2018, Eisenstadt
nKochbuchpräsentation mit Monika
Mayer-Höttinger, 16.11.2018, Oberwart
nKooperationsreihe VORHER – 1938
– NACHHER, Gedanken zum Gedenk-
jahr 1848 – 1918 – 1938 - 1968 – 2018,
20.11.2018, Eisenstadt
nLITERARISCHER ABEND mit Karin
Ivancsics & Christl Greller, 03.12.2018,
Oberwart
nMedienflohmarkt #4, 14.12.2018,
AK-Bücherei Oberwart
nTag der offenen Hintertür, 20. De-
zember .2018, Güssing
51
Zeitungen, Broschüren, Infodienste
AK InfoDie „AK Info“ ist das Mitgliedermagazin
der AK-Burgenland. Die Zeitschrift er-
schien im Jahr 2018 fünfmal und wurde
im Burgenland an jeden Haushalt und an
alle AK-Mitglieder außerhalb des Bun-
deslandes zugestellt. Inhaltlich umfasst
die „AK Info“: die Darstellung der Inter-
essenspolitik der AK Burgenland, Tipps
und Serviceartikel aus der Rechtsbera-
tungspraxis sowie Berichte über Aktivi-
täten und Aktionen der AK Burgenland.
Planung, Redaktion und grafische Ge-
staltung der „AK Info“ erfolgen zur Gän-
ze in der Abteilung für Kommunikation
& Marketing.
Ausgabe Auflage
Feber 125.000
April 125.000
Juni 125.000
Oktober 125.000
Dezember 125.000
AK Info für ungarische ANDie 2013 gestartete Herausgabe einer
AK-Info in ungarischer Sprache wurde
2018 fortgesetzt. Das Projekt zielt da-
rauf ab, ungarische Tagespendler über
arbeitsrechtliche Bestimmungen und
eine korrekte Entlohnung zu informie-
ren. Es ist somit ein wichtiger Beitrag
gegen Lohn- und Sozialdumping. Im Be-
richtsjahr gab es eine Ausgabe der Un-
garn-Zeitung. Das Schwerpunktthema
der letzten Ausgabe der ungarisch-spra-
chigen AK-Info war „Wie soll Arbeit?“.
Folder/BroschürenÜber rechtliche Bestimmungen und
Neuerungen informieren von der AK
aufgelegte Folder und Broschüren, die
sowohl Mitgliedern als auch Betriebs-
räten und Funktionären zur Verfügung
gestellt werden. Ein Teil dieser Publika-
tionen sind sogenannte Pool-Broschü-
ren, bei denen der Text-Kern von einer
anderen Länderkammer übernommen
werden kann. Doch rund zwei Drittel der
Broschüren und Folder werden – in Ab-
stimmung mit dem jeweiligen Fachbe-
reich - von Mitarbeitern der Abteilung
Kommunikation & Marketing selbst ver-
fasst. Die grafische Aufbereitung erfolgt
ebenfalls durch die Abteilung. Folgende
Publikationen wurden im Berichtsjahr
herausgegeben:
Broschüren / Folder Auflage
Folder „Tipps zum Steuer Sparen“
3.000
Broschüre „Steuer Sparen“ 1.000
Folder „Sozialrechtliche
Bestimmungen“ 2.500
Folder „Geringf. Beschäftigung“ 2.000
Broschüre „Frauen und Pensionskonto“
3.000
Broschüre „Steuertipps für Eltern“
2.000
Broschüre “Arbeitsrecht 2018“ 2.000
Broschüre „Kinderbetreuungs-
geld“ 2.000
Folder „Arbeitsverhältnisse 2018“
2.000
Taschenfahrpläne 6.500
+Karten „Pendlerbefragung“ 6.500
Information und Öffentlichkeitsarbeit
MUTTERSCHUTZSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER
WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland
GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
03|2018
KONSUMENTEN-RECHTEHILFREICHE TIPPS RUND UM DEN EINKAUF
WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland
GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
03|2018
52
Broschüre „Konsumenten“ 2.000
Broschüre „Arbeitspapiere“ 2.000
Broschüre „Familienzuwachs“ 3.000
Jahresbericht 200
Folder „Pflegefreistellung“ 3.000
Broschüre „Mutterschutz“ 1.000
Broschüre „Elternkarenz“ 1.000
Broschüre „Kinderbetreuungsgeld“
1.000
Broschüre „Elternteilzeit“ 1.000
Broschüre „Generation Y“ 1.500
Imagefolder 5.000
Plakate und Grafiken Um Themenschwerpunkte nachhaltig zu
platzieren, werden neben schriftlichem
Info-Material auch Plakate, Roll-Ups und
verschiedene Info-Tafeln produziert. Im
Berichtsjahr wurden für folgende Aktionen-
Plakate gestaltet und aufgelegt:
n Sozialrechtliche Bestimmungen
n Kegelturnier
n AK-Card
n Lohnsteuerberatungsaktion
n BAK-Kampagne „Leistungen“
n Kampagne „Wie soll Arbeit?“
n Themenplakate „Bücherei“
n Themenplakate „Arbeit & Leben“,
Businessrun, Sportag.......
Die Plakate werden den Betriebsräten
zum Aushang am „Schwarzen Brett“ zur
Verfügung gestellt. Auch die AK-Zen-
trale sowie die Bezirksstellen werden
damit bestückt. Zur Komplettierung der
Ausstattung zählen auch Roll-ups so-
wie Info-Tafeln, die – themenspezifisch
– mehrmals pro Jahr aktualisiert und
layoutiert werden.
Daneben gestaltet die Abteilung sämt-
liche Druckvorlagen für Einladungen,
Drucksorten und Werbemittel.
53
Auch über 600 Urkunden für Jubila-
re-Ehrungen werden pro Jahr produziert.
Info-Dienste
Info-Dienste richten sich an die bur-
genländischen Betriebsräte. Sie be-
inhalten umfassende Informationen
zu Themenschwerpunkten. Ein Brief
des Präsidenten komplettiert das In-
fo-Material. In kleiner Auflage ergeht
ein Info-Dienst an die Betriebsratsvor-
sitzenden (ca. 300), in großer Auflage
an alle burgenländischen Betriebsräte
(ca. 1.200). Im Berichtsjahr wurden 11
Info-Dienste zusammengestellt, kuver-
tiert und versendet.
Presseaussendungen
Zur Information der Öffentlichkeit wur-
den im Berichtsjahr insgesamt 151 Pres-
seaussendungen an die Medien ver-
schickt.
Pressekonferenzen
Im Laufe des Berichtsjahres wurden 17
Pressekonferenzen organisiert und ab-
gehalten. Die Medien erhielten für jede
Pressekonferenz eigens erstellte Unter-
lagen.
Pressespiegel
Der 2012 eingeführte elektronische
Pressespiegel wurde im Berichtsjahr
fortgeführt. Die wichtigsten tagespo-
litischen Themen und Artikel werden
elektronisch erfasst und per e-mail allen
Mitarbeitern von AK und ÖGB übermit-
telt. Jeden Morgen erhalten
die Kollegen mit dem DeFac-
to-Pressespiegel die für sie
wichtigsten Medienmeldun-
gen des Tages. Die Aktuali-
sierung erfolgt werktäglich,
Treffer aus Wochenend- und
Feiertagausgaben werden
am darauffolgenden Werktag
eingefügt.
AK-Homepage
Die Homepage der AK Burgenland
(bgld.arbeiterkammer.at) wurde einem
Relaunch unterzogen und ist weiterhin
eine zentrale Kommunikationsplatt-
form. Neben tausenden Artikeln zu ar-
beitnehmerrelevanten Themen, Tipps
und Servicerechnern, die stets aktuell
gehalten werden müssen, finden sich
auf der Homepage auch zahlreiche Fol-
der, Broschüren, Presse-Infos und Mus-
terbriefe zum Downloaden. Die ständi-
gen Aktualisierungen zielen auch auf
eine leichte Lesbarkeit der Texte und
auf Suchmaschinen-optimierte Formu-
lierungen. Aktualisierungen, Adaptie-
rungen und Kampagnen auf der Home-
page werden in enger Abstimmung mit
den anderen Länderkammern sowie der
zentralen Portal-Redaktion durchge-
führt.
Landesspezifische Schwerpunkte waren
2018 das burgenlandweite AK-Kegeltur-
nier, die bundesweite Kampagne „Wie
soll Arbeit?“ sowie die Herbstkampagne
„Wir halten Österreich am Laufen“.
Im Berichtsjahr wurden auf bgld.ar-
beiterkammer.at 93.000 Besuche mit
270.000 Seitenaufrufe und mehr als
12.700 Downloads gezählt.
Social MediaDie Follower-Anzahl auf dem Social-Me-
dia-Kanal Facebook (www.facebook.
com/ArbeiterkammerBurgenland) stieg
von 1.965 auf 2.978 „Gefällt mir“-An-
gaben und von 1.869 auf 3.047 Seiten-
54
abonnenten. Rund 26 Prozent der Sei-
tenabonnenten befinden sich im Alter
von 25 bis 34 Jahren, auch 26 Prozent
der Abonnenten sind zwischen 35 und
44 Jahren alt und 20 Prozent der 45-
bis 54-Jährigen bewegen sich auf der
AK-Facebook-Seite. Foto-Beiträge wei-
sen eine Engagement-Rate (Likes, Kom-
mentare, Shares, Klicks) von 3% auf, die
als überdurchschnittlich gut interpre-
tiert werden kann, da bereits eine von
1% als gut gilt.
Die Beiträge auf der Facebook-Seite
werden grundsätzlich organisch aus-
gespielt, d.h. sie werden nicht mit Geld
unterlegt. Bei bestimmten Kampagnen,
wie „Wie soll Arbeit“ oder der „Herbst-
kampagne“, wurden geringe Werbein-
vestitionen getätigt, um die gewünsch-
te Zielgruppe der burgenländischen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
abzudecken. Auf dem Kanal werden
mit Facebook-Postings, sämtliche Akti-
onen, Aussendungen, Updates zur Ar-
beitswelt, Behind-the-scenes-Einblicke,
hilfreiche Tipps und Services, Veran-
staltungen und Kampagnen veröffent-
licht bzw. begleitet. Für Postings auf Fa-
cebook wurde ein Template erstellt, um
den Wiedererkennungswert zu steigern,
relevante Inhalte mit Mehrwert anzubie-
ten und essenzielle Themen in der Öf-
fentlichkeit zu stärken.
Die Abteilung „Kommunikation & Marke-
ting“ betreut neben dem Facebook-Chan-
nel, auch die Kanäle Instagram, Twitter
und YouTube. Der YouTube-Channel
wurde ausgebaut, mit einem Titelbild,
Verlinkungen zu den restlichen Soci-
al-Media-Kanälen sowie Kanaltrailer ver-
sehen und erste Playlists wie „AK-Tipps“
hinzugefügt. Dieser Kanal fungiert als
Add-on zu den vorhandenen Kanälen,
damit im Falle eines YouTube-Search die
Arbeiterkammer Burgenland auch ge-
funden wird. Seit 2018 ist die Arbeiter-
kammer Burgenland auf der Foto- und
Videos-Sharing-Plattform Instagram
und dem Microblogging-Dienst Twitter
vertreten. Mit Instagram wird vor allem
eine jüngere User-Gruppe abgedeckt,
Twitter-Updates der Arbeiterkammer
Burgenland zielen primär auf Stakehol-
der im Bereich der Politik und des Jour-
nalismus ab.
Aufgrund von Ressourcen-Gründen er-
folgt die Bespieglung der Kanäle von In-
stagram, Twitter und YouTube fall- und
anlassbedingt.
Aktionen und Kampagnen
Dialoginitiative Wie soll Arbeit?Von Anfang März bis Ende Mai hieß es
„Wie soll Arbeit?“. Die große Dialoginiti-
ative der Arbeiterkammer und des ÖGB
lud burgenländische Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen zum Mitreden und
Mitbestimmen ein.
Während die Zahlen Österreich mit
301.224 teilgenommenen Personen ein
respektables Ergebnis bescheinigen, tut
sich das Burgenland besonders hervor.
Mehr als 12 Prozent der burgenländi-
schen Arbeitnehmer haben sich betei-
ligt und ihre Wünsche, Sorgen, Erwar-
tungen sowie Anliegen kundgetan.
Bei über 200 verschiedenen Dialog-Ak-
bgld.arbeiterkammer.at
02682 740
Jetzt einfach mitbestimmenWie soll Arbeit? Alle burgenländischen Be-schäftigten können sich zu Wort melden. Warum erklärt der AK-Präsident.
Vorsicht vor Abo-TrickMit Nahrungsergän-zungsmitteln wollte sich ein Nordburgen-länder etwas Gutes tun. Sehr zum Leidwe-sen seiner Geldbörse.
An e
inen
Hau
shal
t - Z
uges
tellt
dur
ch p
ost.a
t
Top-Weine & 1A-Mitarbeiter Auszeichnungen für seine Weine hat Erich Scheiblhofer schon ge-nug, nun wurde dem An-dauer Winzer eine andere Ehre zu Teil: Als bester Arbeitgeber des Landes.
Zuge
stel
lt du
rch
post
.at
Nr. 2 / April - 2018 iNFOInformationen der Arbeiterkammer Burgenland
Arbeit verdient Respekt.
Wien, am 09.07.2018
55
tionen allein im Burgenland – Betriebs-
besuche, Straßenaktionen und Groß-
wie Fachveranstaltungen – wurde ein
intensiver Dialog mit den Arbeitneh-
mern geführt. 12.124 Menschen be-
antworteten die Fragen zu den sieben
politischen Themen und sechs AK-Leis-
tungen schriftlich. 10.038 Papierfrage-
bögen aus dem Burgenland zählten die
Meinungsforscher bei IFES. 2.086 bur-
genländische Arbeitnehmer taten on-
line ihre Meinung kund.
Die Ergebnisse sind in ein Zukunftspro-
gramm gegossen und weisen der Arbei-
terkammer den Weg der nächsten Jah-
re.
„Arbeit verdient mehr Respekt“ist das Motto einer bundesweiten Kam-
pagne. Darin stellt die Arbeiterkammer
die vielen Menschen in den Mittelpunkt,
die tagtäglich dafür sorgen, dass alles
glatt läuft: die schon frühmorgens und
noch spätabends im Supermarkt arbei-
ten, damit die Menschen jederzeit ein-
kaufen können, die nachts Straßen und
Schienen reparieren, die die Menschen
in den Öffis sicher zur Arbeit bringen,
Angehörige gesund pflegen, bei Wind
und Wetter am Bau oder im Akkord in
der Industrie arbeiten und viele andere
mehr. Sie werden in einem TV und Ki-
no-Spot, sechs Print-Sujets und einer
Radio-Kampagne, die öffentlich Danke
sagt, selbstbewusst inszeniert. Die ös-
terreichweite Kampagne wird regional
mit Dialogmaßnahmen und in Social
Media verstärkt.
Länderspezifisch wurden für beide Kam-
pagnen Info-Pakete für die Betriebsräte
versendet, die Mitarbeiter informiert
und alle AK-Stellen mit Info-Materialaus-
gestattet. Darüber hinaus wurden die
Kampagnen-Inhalte in der Mitglieder-
zeitung thematisiert und mit passenden
Fällen aus dem Rechtsschutzbereich
aufbereitet.
LohnsteuerberatungDie Lohnsteuerberatungsaktion lief von
5. bis 20. März 2018. Dabei wurden die
Steuer-Beratungstage in den Bezirken
bereits zum 13. Mal durch eine Medien-
kooperation mit dem ORF Burgenland
ergänzt. Über den gesamten Kampag-
nenzeitraum gab es Spot-Schaltungen
in TV und Radio sowie werktags den
täglichen Steuerspartipp des AK-Exper-
ten im Radio.
Veranstaltungen
Im Laufe des Berichtsjahres wurden von
der Abteilung Kommunikation und Mar-
keting folgende Veranstaltungen orga-
nisiert bzw. mitbetreut.
nVollversammlungen im Mai und No-
vember
n Empfang zum Tag der Arbeit
n BiBi Messe (Fotowand + Transpa-
rent, Fotoservice „Fallschirm“)
n Partnerschaftstag mit dem Jäger-
battailon 19
n70 - Jahr Feier
n AK-Pendleraktion (Taschenfahrplä-
ne, Umfrage)
Empfang zum Tag der Arbeit
Der jährliche AK-Empfang zum Tag der
Arbeit wurde 2018 zum 12. Mal veran-
staltet. An die 350 Gäste, Funktionä-
re der AK und des ÖGB, Betriebsräte,
befreundete Institutionen, Behörden,
Arbeit verdient Respekt.
Wien, am 09.07.2018
56
Vereine und Geschäftspartner, Mitar-
beiter der AK und des ÖGB so- w i e
Medienvertreter – folgten der
Einladung in den Martinihof in
Neudörfl. Zu den Ehrengästen
zählten zahlreiche Vertreter
der Politik und des Landes,
an der Spitze Landeshaupt-
mann Hans Niessl.
70-Jahr-Feier
Mit einem Festakt im
großen Saal wurde am
4.10.2018 das 70-Jahr-Ju-
biläum der AK gefeiert.
Als Ehrengäste konnten
die gesamte burgen-
ländische Landesregie-
rung, BAK-Präsidentin
Renate Anderl sowie zahlreiche
Vertreter aus Wirtschaft, Sozialpartner-
schaft und Verwaltung begrüßt werden.
Nach der Festvollversammlung wurde
die Austellung „70 Jahre AK“ feierlich
enthüllt. Zur Ausstellung: Auf 7 Tafeln
wird – je ein Jahrzehnt – die Entwicklung
seit 1948 dargestellt. Grundlage ist die
Ausstellung, die zum 60-Jahr Jubiläum
gemacht wurde, ergänzt um das letzte
Jahrzehnt. Auf einer Zusatztafel wer-
den die Bezirksstellen vorgestellt. Die
historische Aufarbeitung erfolgte durch
Dr. Anton Fennes. Fennes erstellte Ma-
terial, die grafische Gestaltung erfolgte
durch Koll. Felder im Haus.
Anschliessend: wude die 70-Jahr Feier
im Festzelt am AK-Parkplatz fortgesetzt.
Schwerpunkte dabei waren ein Festakt
mit Interviewrunde der beiden Altprä-
sidenten. Der Festakt wurde mit dem
Anschneiden der Jubiläumstorte durch
AK-Präsident Michalitsch, Direktor Leh-
ner und Direktor-Stv. Porics beendet. Ein
weiterer Schwerpunkt war der AK-Foto-
wettbewerb „Arbeit im Fokus“ 2018. Be-
reits im Vorfeld des AK-Jubiläumsfestes
wurde per Facebook, Instagram, Twit-
ter und auf der Homepage
der AK
B u r g e n -
land zum
Fotowett-
b e w e r b
„Arbeit im
Fokus 2018“
aufgerufen.
Der Wettbe-
werb war so-
wohl für Profis
als auch für
Amateure of-
fen. Zahlreiche
Fotos langten
per e-mail in der
KoMa-Abteilung
ein.
Die Prämierung der Preisträger und die
Präsentation des Gewinner-Fotos fand
vor Ort im Rahmen der Jubiläumsver-
anstaltung statt.
AK-Card
Vergünstigungen für alle Kartenin-haberDie 2016 ins Leben gerufene AK-Card
wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Mit
dieser Mitgliedskarte können über 30
Vergünstigungen in Anspruch genom-
men werden, die exklusiv für AK-Mitglie-
der ausgehandelt wurden. Das Angebot
umfasst den Kultur-und Freizeitbereich,
die Preisersparnis liegt zwischen 10 und
25 Prozent.
Alle Angebote und die Vergünstigun-
gen finden sich übersichtlich auf der
AK-Website sowie in jeder Ausgabe der
Mitgliederzeitung „AK-Info“. Über Neu-
erungen hält die AK-Facebook-Seite auf
dem Laufenden. Im Berichtsjahr waren
6.200 AK-Cards in Umlauf.
iNFO
bgld.arbeiterkammer.at02682 740
Die neue AK-Card ist da
Verzichten Sie auf keinen EuroSchenken Sie nicht Geld her und holen Sie sich mit der Arbeitnehmerveran-lagung Ihr Geld zurück. Die AK gibt Tipps und hilft beim Steuern sparen.
AK-Wahl: Ihre Stimme zähltVom 20. März bis 2. April wird die burgenländische Arbeitnehmervertretung gewählt. Alles zur Wahl.
Pflegegeld für Max erstritten Nach der Krebserkran-kung des Sohnes verlor eine Nordburgenländerin ihren Job und auch noch den Mann. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekom-men Mama und Max nun Pflegestufe 1.
Informationen der Arbeiterkammer Burgenland
Nr. 1 / Februar - 2019
57
Interessenpolitik
Die Abteilung für Interessenpolitik ist
die Grundlagenabteilung in der AK
Burgenland. In ihr sind die Bereiche
Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Wirt-
schaftspolitik, EU, Umwelt und Verkehr,
Steuern sowie Frauenpolitik zusam-
mengeführt. Neben der Arbeit in den
verschiedensten Entscheidungsgremi-
en gehört die Ausrichtung inhaltlicher
Veranstaltungen sowie die Erstellung
von Broschüren und Bearbeitung von
Studien zu den Kernaufgaben der Ab-
teilung.
Arbeitsmarkt
Nachdem sich bereits in der zweiten
Hälfte des Jahres 2017 eine deutliche
Entspannung am Arbeitsmarkt abge-
zeichnet hatte, sank auch im Jahr 2018
die Arbeitslosigkeit im Burgenland. Die
Zahl der Arbeitslosen verringerte sich
auf 8.750. Die Zahl der Beschäftigten
erreichte mit einem Jahresdurchschnitt
von 104.600 einen Rekordwert. Nach
vielen Jahren mit schwieriger Wirt-
schaftslage in Folge der Krise 2008/9
sowie in Folge des steigenden Arbeits-
kräftepotentials aufgrund der Öffnung
des Arbeitsmarktes verzeichnete man
im Burgenland mit einem Minus von 8,9
% bei der Arbeitslosigkeit den stärksten
Rückgang seit 2007. Dennoch bleibt die
Situation für einzelne Gruppen am Ar-
beitsmarkt nach wie vor angespannt. So
sank zwar auch die Arbeitslosigkeit bei
den über 50-Jährigen, die Arbeitslosen-
quote liegt hier mit 10 % dennoch deut-
lich über der allgemeinen Arbeitslosen-
quote von 7,7 %. Aus diesem Grund ist
insbesondere die Einstellung der Aktion
20.000 mit 1.1.2018 aus Sicht der AK
nicht nachvollziehbar.
Die unselbständige Beschäftigung im
Burgenland betrug per 12/2018 100.990
Personen. Das entspricht einer Steige-
rung von + 2,2% oder 2.209 Personen
im Vergleich zu 12/2017. Im Dezember
2018 waren 23.431 AusländerInnen im
Burgenland beschäftigt, was gegen-
über 12/2017 (22.009 Personen) eine
Steigerung von 1.422 Personen oder
6,5 % ausmacht. Die höchste Anzahl
der unselbständig Beschäftigten aus
den EU-Staaten kommt aus Ungarn mit
15.321 Personen (gegenüber 12/2017:
+1.033 Personen oder +7,2 %).
AMS
Die Arbeiterkammer hat auch im Jahr
2018 ihre Agenden im burgenländischen
AMS wahrgenommen und die Interessen
der ArbeitnehmerInnen im Austausch
mit dem ÖGB im AMS-Landesdirekto-
rium vertreten. Für die Vertreterinnen
und Vertreter von AK und ÖGB in den
Regionalbeiräten gab es am 9. Oktober
2018 eine Sitzung der ArbeitnehmerIn-
nen-Kurie in der AK-Bezirksstelle in
Oberpullendorf. Im Zentrum der Diskus-
sion standen – wie auch bei den Sitzun-
gen der bundesweiten ArbeitnehmerIn-
nen-Kurie – die geplanten Kürzungen
der Bundesregierung beim AMS-Bud-
get. Als Referentin konnte die Koll.in Ilse
Leidl-Krapfenbauer von der AK Wien ge-
wonnen werden.
Auf Initiative von AK und ÖGB hat sich
das AMS-Landesdirektorium im Herbst
2018 in einem gemeinsamen Brief an
die Bundesgeschäftsstelle (BGS) des
AMS gewandt.
Im Frühjahr 2018 war klar, dass das Bud-
get des AMS Österreich eine Kürzung
durch die zuständigen Ministerien er-
fahren würde. Fraglich war, ob bzw. in
welchem Ausmaß die Arbeitsmarktrück-
lage aufgelöst werden kann. Gerechnet
wurde (im besten Falle) mit einer Kür-
58
zung von rund 10%-11% – im Worst-Ca-
se-Szenario ergaben die Berechnungen
der BGS eine Kürzung um 25%. Die
tatsächliche Entscheidung wurde erst
Ende Oktober 2018 gefällt. Das Budget
des AMS wurde für 2019 um ca. 10%
auf 1.251 Mrd. gekürzt. Die ersten Be-
rechnungen der BGS zur Aufteilung des
Budgets auf die Landesorganisationen
wiesen für das AMS Burgenland ein Mi-
nus von 23,55% aus. Damit wäre das
Minus für das Burgenland annähernd
beim Worst-Case-Szenario zu liegen ge-
kommen. Auch bereinigt um die Mittel
für die Aktion 20.000 ergab sich immer
noch ein Minus von mehr als 18 %. Wäh-
rend andere Landesorganisationen wie
zB Tirol nur mit einem Minus von rund
2,2 % rechnen konnten. Das Landesdi-
rektorium des AMS Burgenland ersuch-
te daher den Vorstand, das Minus für
die einzelnen Landesorganisationen mit
14% (ohne A20) zu deckeln um ein Min-
destmaß an Kontinuität und Planbarkeit
gewährleisten zu können.
Zwar konnte aufgrund der Initiative von
AK und ÖGB auf die bundesweite Mittel-
verteilung noch einmal Einfluss genom-
men werden, was zu einer gerechteren
Verteilung der Kürzungen führte. Den-
noch sind diese bundesweit schmerz-
haft und haben insbesondere im Bur-
genland den Druck auf zwei Bereiche
erhöht, die der AK Burgenland immer
arbeitsmarktpolitisches Anliegen waren
und sind: einerseits die überbetriebliche
Ausbildung in Lehrwerkstätten und an-
dererseits die Leistungen der Sozialöko-
nomischen Betriebe und Gemeinnützi-
gen Beschäftigungsprojekte. Die durch
die Bundesregierung durchgeführten
Kürzungen im AMS-Budget werden
2019 in vielen Bereichen zu Einschnitten
führen. Und das obwohl es nach wie vor
viele Gruppen am Arbeitsmarkt gibt, die
übermäßig stark von Arbeitslosigkeit
betroffen sind. Anders als in benachbar-
ten Bundesländern konnte im Burgen-
land zumindest die Schließung ganzer
Projekte verhindert werden. Und der
Umstand, dass letztlich zumindest im
Bereich der überbetrieblichen Lehraus-
bildung eine Abfederung der geplanten
Kürzungen sowie die Verlängerung des
Fachkräftestipendiums erreicht werden
konnte, ist allein dem Einsatz der Arbeit-
nehmerInnenvertretung zu verdanken.
So haben die VertreterInnen von AK
und ÖGB bundesweit erreicht, dass das
Fachkräftestipendium um weitere zwei-
Jahre verlängert wird. Darüber hinaus
wurde die Liste der Berufsausbildungen
wieder um den Sozialbereich erweitert.
ESI Fonds
Der Fonds zur ländlichen Entwicklung
(ELER), der Europäische Regionalent-
wicklungsfonds (EFRE), der Europäische
Sozialfonds (ESF) und der Europäische
Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ge-
hören zu den Finanzierungsinstrumen-
ten der Europäischen Kohäsionspolitik.
ELER, EFRE, ESF, EMFF
Diese Fonds werden unter dem Begriff
„Europäische Struktur – und Investiti-
onsfonds“ (ESI Fonds) zusammenge-
fasst. In den Programmen der einzelnen
Fonds werden Investitionsprioritäten,
Abwicklungsstrukturen und Mittelzutei-
lung festgelegt. Fondsspezifische Ver-
waltungsbehörden in den Mitgliedsstaa-
ten wickeln diese Programme ab.
Fördergremien
Die AK Burgenland ist in allen Förder-
gremien der EU-Programme mit Sitz
und Stimme vertreten. Die AK sieht vor
allem ihre Aufgabe darin, zu schauen,
dass das vorhandene Geld von Förder-
programmen so eingesetzt wird, sodass
einerseits dieses den ArbeitnehmerIn-
nen zugutekommt und andererseits die
Schaffung von Arbeitsplätzen fördert.
PendlerInnenservice
Das Burgenland ist ein Land der Pendle-
rinnen und Pendler. Etwa 100.000 pen-
deln innerhalb des Burgenlandes sowie
59
zu einem Arbeitsplatz in ein anderes
Bundesland. Viele nehmen weite Stre-
cken und lange Anfahrtswege auf sich.
Daher ist es uns wichtig, die PendlerIn-
nen zu vertreten und gut zu informie-
ren.
Fahrplanaktion
Am 06.12.2018 verteilte die Arbeiter-
kammer Burgenland gemeinsam mit
dem ÖGB und der Fachgewerkschaft
VIDA auf den Bahnsteigen der burgen-
ländischen Bahnhöfe rund 6.000 neue
VOR-Fahrpläne an die PendlerInnen.
Dabei wurden die Fahrgäste auch nach
Verbesserungsvorschlägen gefragt und
auf die aktuelle Online- Umfrage auf-
merksam gemacht. Durch die gewonne-
nen Informationen wird direkt mit den
ÖBB und der Raaberbahn Österreich AG
verhandelt.
PendlerInnenbeirat
Mit dem VOR gibt es regelmäßige Ge-
spräche im Rahmen des PendlerInnen-
beirates, dem neben den VertreterInnen
des VOR, die Arbeiterkammer Burgen-
land, Niederösterreich und Wien ange-
hören. Die Abstimmung der Fahrpläne,
Tarife und länderübergreifende Infra-
strukturmaßnahmen stehen im Mittel-
punkt der Verhandlungen. Themati-
scher Schwerpunkt im Jahr 2018 waren
die Gespräche zu den Verkehrsdienste-
verträgen (VDV). Ein weiterer wesentli-
cher Punkt ist der Austausch im Fach-
gremium, einer Vernetzung zwischen
der AK, dem Land Burgenland und dem
PendlerInnenforum. Diese Kooperation
hat sich bewährt – die Verbesserungen
für PendlerInnen stehen im Vorder-
grund.
Studien
Um politisch Forderungen stellen zu
können und Verbesserungen für die
PendlerInnen im Burgenland zu errei-
chen, stellten wir gemeinsam mit den
Arbeiterkammern Niederösterreich und
Wien eine Studie in Auftrag. Diese gibt
Aufschluss über die Mobilität von Er-
werbstätigen. Im Detail wurden für die
Ostregion – BGLD, NÖ, W – regionale Un-
terschiede analysiert. Link zur Studie:
https://emedien.arbeiterkammer.at/vie-
wer/object/AC15225562/1/
Information für PendlerInnen
Im Jahr 2018 lag der Informations-
schwerpunkt für PendlerInnen in der
Auskunft über die (geplanten) Baustel-
len und Informationen über die Verspä-
tungsentschädigung.
Kinderbetreuungsatlas aktuali-siert
Das Projekt Kinderbetreuungsatlas
wurde im Jahr 2017 erstmals für das
Burgenland neu aufgesetzt und als
webbasierte Informationsplattform mit
kartografischen Elementen konzipiert.
2018 fand die erste Aktualisierung der
Daten statt. Mittlerweile sind die Karten
zur Kinderbetreuung im Burgenland für
die Jahre 2016 bis 2018 vergleichbar im
Internet abrufbar. An einem weiteren
Ausbau bzw. Verbesserung der Platt-
form wird gearbeitet.
Momentum 2018: Klasse
Gemeinsam mit dem ÖGB Burgenland
wurden im Jahr 2018 drei Beiträge
zum jährlichen Momentum Kongress in
Hallstatt eingereicht, der von 16. bis 19.
Oktober stattfand. Der Kongress – der
durch die AK Burgenland wieder finanzi-
ell unterstützt wurde – tagte unter dem
Generalthema „Klasse“. Von sieben Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGB
und der AK Burgenland wurden Beiträge
eingereicht. Die Einreichungen wurden
unter folgenden Titeln geführt: „Arbeit
& Generation Y“, „Sozialversicherung
im Burgenland“ sowie „AK-Bücherei-
en Burgenland und die Gewerkschafts-
schulen Burgenland: Der Versuch einer
60
Annäherung im emanzipatorischen Bil-
dungssinne“. All diese Themen betrach-
teten das Generalthema „Klasse“ von
unterschiedlichen Blickwinkeln. Zum
einen aus der Perspektive der Jugend-
lichen im Burgenland, der Mitglieder der
AK Burgenland sowie der Burgenlände-
rinnen und Burgenländer. Der Beitrag
zum Jugendthema erschien auch im
Blog Arbeit & Wirtschaft.
Veranstaltungen
Symposium „Gemeinsam gut arbeiten“
Aufbauend auf den Ergebnissen der
Studie der ÖGB Frauen Burgenland zu
Gewalt am Arbeitsplatz, die 2017 durch
das IFES durchgeführt wurde, fand am
8. März 2018 ein großes Fachsymposium
zum Thema „Gemeinsam gut arbeiten“
statt. Veranstaltet wurde das Symposi-
um durch die ÖGB Frauen Burgenland in
Kooperation mit der AK.
Den Vormittag gestaltete die Präsen-
tation der Studienergebnisse und eine
Fachdiskussion zum Thema mit Ar-
beitspsychologin Veronika Jakl und dem
Leiter des Arbeitsinspektorates Günter
Schinkovits. Am Nachmittag ging es vor
allem um den Austausch in Arbeitsgrup-
pen mit sämtlichen relevanten Orga-
nisationen und PlayerInnen in diesem
Bereich. Als Abschluss zum Internatio-
nalen Frauentag luden die ÖGB Frauen
im großen AK-Saal zur Aufführung des
Portraittheaters „Geheimsache Rosa
Luxemburg“ ein.
Die Märkte zivilisieren!
Am 19. März 2018 fand in der AK Bur-
genland unter dem Titel „Die Märkte zi-
vilisieren“ eine Kooperationsveranstal-
tung mit attac statt. Als Referent war Dr.
Georg Hubmann vom Jahoda-Bauer-In-
stitut aus Linz angereist.
Warum müssen Menschen an der Pro-
duktion von Waren krank werden oder
daran sterben? Schlechte Produktions-
bedingungen, niedrige Umweltstan-
dards und Ressourcenverschwendung
sind kein unumstößliches Naturgesetz.
Es gilt jene Mechanismen freizulegen
und zu ändern, die ein gerechtes globa-
les Zusammenleben verhindern. Freie
Märkte ermöglichen die Ausbeutung
von Menschen und den Raubbau an
der Umwelt – zu Gunsten der Profitma-
ximierung weniger. In seinem Vortrag
skizzierte Dr. Hubmann Wege um den
internationalen Handel in Einklang mit
Werten wie Gerechtigkeit, Würde und
Fairness zu bringen: von freien Märkten
hin zu zivilisierten Märkten.
Arbeit & Arbeitslosigkeit: Über die Jahre
Die Reihe „Arbeit und Leben“ hat seit
2016 eine Vielzahl an Themen behan-
delt: Von den Fragen der Digitalisierung
und dem Datenschutz über Gesundheit,
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit
bis hin zu der Frage, was erwarten sich
junge Menschen von der Arbeitswelt.
Als im Sommer 2017 das Angebot kam,
die Rechte an dem preisgekrönten Film
„Über die Jahre“ zu erwerben und die
Möglichkeit auf ein Publikumsgespräch
mit dem Regisseur zu erhalten, war
klar, dass sich AK und ÖGB in der Dis-
kussion über die Zukunft der Arbeit
auch dem Verlust und dem Wegfall von
Arbeit inhaltlich widmen müssen. Ins-
besondere aufgrund der Ausrichtung
des Films, der ältere und/oder unqua-
lifizierte ArbeitnehmerInnen begleitet.
Mit März 2018 waren österreichweit
rund 320.000 Menschen ohne Beschäf-
tigung – rund ein Drittel von ihnen ist
über 50 Jahre alt. Gerade in Hinblick
auf den Wandel der Arbeitswelt durch
die fortschreitende Digitalisierung wird
sich auch die Interessenvertretung der
ArbeitnehmerInnen mit der Frage des
Verlusts von Arbeit – und möglichen
Ausgleichen beschäftigen müssen. Aus
diesem Grund fand am 11. April 2018 die
Filmvorführung mit anschließendem
61
Publikumsgespräch statt.
Im Anschluss an den Film diskutierten
Regisseur Nikolaus Geyrhalter, AK-Prä-
sident Gerhard Michalitsch und Rechts-
expertin Mag.a Doris Graser-Kern zum
Umgang mit Arbeitslosigkeit auf per-
sönlicher und gesellschaftlicher Ebe-
ne. Gerade in Hinblick auf die im Film
gezeigten Schicksale von älteren Ar-
beitnehmerInnen thematisierte AK-Prä-
sident Michalitsch die aktuellen Budget-
kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik
und insbesondere das Einstellen der
Aktion 20.000. Abteilungsleiterin Doris
Graser-Kern wiederum konnte mit ein-
drucksvollen Zahlen die Unterstützung
und Hilfestellung darstellen, mit der die
AK ihre Mitglieder, die von heute auf
morgen ohne Job dastehen, gerade in
der ersten Phase nach Beendigung ei-
nes Arbeitsverhältnisses unterstützt.
Die EU als Sozialunion?
Österreich hat 2018 zum dritten Mal
den Ratsvorsitz, diesmal unter dem
Motto „Ein Europa, das schützt“, über-
nommen. Die Kommission stellte im Mai
2018 ihren Vorschlag zum mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 vor.
Zudem finden die Wahlen zum Europa-
parlament im Mai 2019 statt. Die Arbei-
terkammer für Arbeiter und Angestellte
für das Burgenland hat im Zuge dessen
am 29.10.2018 eine Veranstaltung in der
Arbeiterkammer in Eisenstadt organi-
62
siert. In der Veranstaltung wurde ein
Fokus auf die Fragestellung „Hat die EU
die Möglichkeit Europa sozial und demo-
kratisch zu machen und welche Auswir-
kungen hat die EU Politik auf das Bur-
genland“ gelegt.
Bekämpfung von Lohn- und Sozialdum-
ping und das „Soziale EU Budget“ als
Schwerpunkt
Zur Veranstaltung lud die Arbeiterkam-
mer Burgenland die AK Europabüro
Leiterin, Petra Völkerer, der ÖGB Euro-
pabüro Leiter, Oliver Röpke und Refe-
rentin Sarah Bruckner, von der AK Wien,
Abteilung EU und Internationales ein.
Sie referierten über Themenbereiche
Bekämpfung von Lohn- und Soziald-
umping, Europäische Arbeitsbehörde
(ELA) sowie über den mehrjährigen EU-
Finanzrahmen 2021-2027 (MFR). Die be-
sondere Situation am Arbeitsmarkt im
Burgenland – einerseits der deutliche
Anstieg des Arbeitskräftepotenzials,
andererseits ein ganz starker Anstieg
von ausländischen Unternehmen, die
ins Burgenland hereinarbeiten – führt
zu Lohn- und Sozialdumping. AK Präsi-
dent Gerhard Michalitsch betonte aus-
drücklich und forderte, dass die Bun-
desregierung und die EU in die Pflicht
genommen werden müssen, die EU–Ar-
beitsbehörde in Österreich zu installie-
ren sowie im MFR die ArbeitnehmerIn-
nen Interessen verstärkt in den Fokus
zu stellen. Dies sei auch ein wichtiger
Schritt in Richtung soziale Union für die
ArbeitnehmerInnen.
Wir wollen mehr Fairness, mehr soziale
Union und Schaffung von guten Arbeits-
bedingungen für ArbeitnehmerInnen
Die Veranstaltung zeigte umso mehr, wie
wichtig der Diskurs unter vielen Akteu-
rInnen ist. Wenn Fairness und gute Ar-
beitsbedingungen für ArbeitnehmerIn-
nen geschaffen werden – Installierung
einer europäischen Arbeitsbehörde in
Österreich, sowie eine budgetäre Erhö-
hung im Europäischen Sozialfond – kann
von einem sozialen Europa gesprochen
werden. Viel Engagement von Seiten
der AK, Gewerkschaft, aber auch von
BetriebsrätInnen und jedes einzelnen
Menschen sind für ein soziales Europa
wesentlich.
Finanztipps für Eltern
Die Einführung des Familienbonus Plus
durch die Bundesregierung wurde nicht
zuletzt auch von der AK in Hinblick auf
die Ausgestaltung des Steuerabsetzbe-
trages stark kritisiert. Durch die Medi-
enberichterstattung wurde suggeriert,
dass alle Eltern 1.500 Euro pro Kind
erhalten. Die tatsächliche Steuererspar-
nis wird aber stark je nach Einkommen
der Eltern variieren. Auf Initiative von
LRin Verena Dunst wurde in Koopera-
tion mit dem Familienreferat daher ein
Infoabend vorbereitet, der auf die Vor-
und Nachteile des neuen Familienbonus
hinweisen sollte. Ergänzt wurde das
Programm durch einen Vortrag zu ak-
tuellen Steuerspartipps für Eltern sowie
finanzielle Förderungen des Landes für
Familien.
Der Frage „Was bringt der Familienbo-
nus?“ ging Koll.in Gabi Tremmel-Yakali
in ihrem Vortrag nach. Steuertripps für
Eltern wurden von Koll.in Petra Gschiel
refertiert. Und einen Überblick über die
Familienförderungen des Landes prä-
sentierte Hauptreferatsleiter Gerald
Kögl.
In einer ersten Welle wurden zwei Ver-
anstaltungen im Jahr 2018 abgehalten:
am 8. Oktober in Eisenstadt und am
24. Oktober in Güssing. Vor allem auf-
grund des ausgezeichneten Besuchs in
Güssing (rund 50 interessierte Gäste),
wurden für das Jahr 2019 weitere Ver-
anstaltungstermine zum Thema „Fi-
nanztipps für Eltern“ geplant.
SOZIALPOLITIK
Arbeitsklimaindex (AI)
2017 hat die AK Burgenland zum 10.
63
Mal einen eigenen Regionalindex des
AKI für das Burgenland erheben lassen.
Dieser wurde in einer Pressekonferenz
am 21. April 2018 von AK-Präs. Gerhard
Michalitsch und Georg Michenthaler
(IFES) präsentiert.
Die Stimmung der ArbeitnehmerInnen
im Burgenland stieg mit der besseren
Wirtschaftssituation und den besseren
Arbeitsmarktdaten. Ein weiteres Ergeb-
nis des AI: Je gebildeter die Arbeitneh-
merInnen, umso zufriedener sind sie
mit ihrem Job. Eher unzufrieden sind
Hilfskräfte betreffend Einkommen und
Arbeitsplatzverlust.
Registrierung der Gesundheits-berufe in Österreich
Das Referat war wesentlich am Aufbau
der Behörde im Burgenland beteiligt.
Koll. Alfred Hillinger wurde von der Di-
rektion der AK Burgenland als Team-
leiter bestellt, Koll.in Saskia Pock mit
dessen Stellvertretung. Der Start der
Registrierung fand am 1. Juli 2018 statt,
die seitdem hurtig voranschreitet.
Das Referat hat in der Vorbereitungs-
phase im ersten Halbjahr 2018 Schulun-
gen der MitarbeiterInnen der AK Bur-
genland organisiert sowie mehr als 30
Informationsveranstaltungen in großen
Einrichtungen für ArbeitnehmerInnen
und ArbeitgeberInnen durchgeführt. So
wurde beispielsweise Referate in allen
KRAGES-Einrichtungen des Landes vor
mehr als 500 Personen abgehalten.
Veranstaltungen
Arbeiten in Gesundheit und Pflege
Im Rahmen der AK-ÖGB-Veranstaltungs-
serie „Arbeit und Leben“ fand am 22.
Mai 2018 die Vortrags- und Diskussions-
veranstaltung „Arbeiten in Gesundheit
und Pflege“ mit mehr als 50 Besuche-
rInnen statt.
Als Referenten konnten Univ. Doz. Dr.
Peter Hoffmann, Prof.(FH) Dr. Bern-
hard Rupp, MBA gewonnen werden. An
der Diskussionsrunde nahmen Drin.
Christine Ecker vom ASB Burgenland,
Prof.(FH) Mag. Florian Schnabel, MPH
von der FH-Pinkafeld und AK-Vizepräs.
Heinz Kulovits teil.
Inhalte: Die Arbeitssituation von Arbeit-
nehmerInnen wurden im ersten Teil be-
handelt. Das Thema Bereich Gesundheit
und Pflege als Wirtschaftsfaktor und
Wachstumsmarkt wurde im zweiten Teil
analysiert. In der Gesprächsrunde mit
ExpertInnen im Burgenland wurde die
Arbeitssituation von Gesundheits- und
Pflegekräfte diskutiert, und BGF- und
BGM-Maßnahmen als Verbesserungs-
strategien vorgestellt.
Aus den Ergebnissen der Referate und
der Diskussionsrunde wurden folgende
AK-Forderungen formuliert: Die öffent-
liche Hand muß mehr finanzielle Mit-
tel für Löhne und Personalausstattung
bereitstellen. Gesundheit und Pflege
nur als Kostenfaktor darzustellen, ist
ein falscher Ansatz, von dem abgegan-
gen werden muß. BGF- und BGM-Maß-
nahmen müssen ausgebaut werden.
Die Qualität der Arbeitssituation der in
dieser Branche Tätigen soll gesteigert
werden, indem die Ausbildungsqualität
steigt, der Status der Berufe gehoben
wird, und die gesetzlichen Rahmenbe-
dingungen verbessert werden.
WIRTSCHAFTSPOLITIK
WIBUG
Die Arbeiterkammer hat wie jedes Jahr
auch 2018 ihre Agenden in der Förder-
kommission der Wirtschaft Burgenland
GmbH (WIBUG) wahrgenommen. Das
Hauptaugenmerk der Arbeiterkammer
lag dabei nicht nur auf der planmäßigen
Ausgabe der Fördermittel, sondern vor
allem darin, dass die ausbezahlten För-
dermittel gezielt für die Schaffung neu-
64
er hochqualifizierter und zur Sicherung
bestehender Arbeitsplätze eingesetzt
wurden.
Die Strategie der WIBUG basiert nicht
mehr nur auf einer reinen Investitions-
förderung, es werden auch vermehrt
Haftungsübernahmen beschlossen. Die
Arbeiterkammer Burgenland erachtet
diese Förderinstrumente als zielfüh-
rend, sofern damit in ausreichendem
Umfang Arbeitsplätze sowohl geschaf-
fen als auch gesichert werden. Wichtig
für die Arbeiterkammer Burgenland ist
nach wie vor, dass die neu geschaffenen
Arbeitsplätze vor allem mit burgenlän-
dischen Arbeitskräften abgedeckt wer-
den. Außerdem sollen ausschließlich
Firmen gefördert werden, die das öster-
reichische Arbeitsrecht einhalten sowie
über einen überproportionalen Anteil
an burgenländischen Arbeitskräften
verfügen.
Workshop „Leben und Wirt-schaft“
Das Projekt Berufsorientierung Bil-
dungsbeteiligung Burgenland wird un-
terstützt von Bund, Land und Europäi-
scher Union (LEADER) und wurde 2016
ins Leben gerufen. Das Referat Wirt-
schaftspolitik hat auf einer Projektidee
der Bundesarbeitskammer aufgebaut
und bietet Workshops für Jugendliche
im gesamten Burgenland an. Dieses Pro-
jekt wird auch von der Bildungsdirektion
für das Burgenland unterstützt und er-
freut sich großer Beliebtheit sowohl bei
den LehrerInnen als auch bei den Schü-
lerInnen. In dem 5-stündigen Workshop,
der sich an SchülerInnen von oberen
Klassen Allgemein- sowie Berufsbilden-
der Schulen, aber auch an Berufsschüle-
rInnen richtet, werden in Rollenspielen
wirtschaftliche Vorgänge simuliert.
In diesem Workshop sollen SchülerInnen
das volkswirtschaftliche System sowie
komplexe wirtschaftliche Begriffe und
Zusammenhänge mittels verschiede-
nen Lernkonzepten (verschiedene päd-
agogische Konzepte wie Brainstorming,
Rollenspiele, Teamteaching, Vorträge,
Diskussionsrunden, Arbeitsblätter etc.)
einfach und verständlich kommuniziert
werden. Weiters sollen die Workshops
den Jugendlichen unterstützend und
begleitend beim Prozess der Bildungs-
und Berufswahl zur Seite stehen und
eine klare Struktur und Arbeitsaufträge
schaffen sowie die Stärken, Fähigkeiten,
Interessen und Ziele der jungen Men-
schen dokumentieren. Der Workshop
ist als Rollenspiel aufgebaut in dem auf
den wirtschaftlichen Kreislauf, alle Be-
teiligten des Wirtschaftskreislaufs und
die Konsequenzen von Prozessen einge-
gangen wird und ein Rollenverständnis
für verschiedene Arbeitsbereiche sen-
sibilisiert wird. Das heißt, dass Jugend-
liche in verschiedene Rollen schlüpfen
und für sich entdecken können, ob sie
sich diese Rolle als zukünftigen Beruf
vorstellen können. Sie lernen dabei nicht
nur wirtschaftliche Zusammenhänge
zu verstehen, sondern dass Wirtschaft
solidarisch passiert und ein Sozialstaat
entwickelt werden muss. Auch erkennen
die SchülerInnen, dass von Wachstum
und Wohlstand sowohl Unternehmen als
auch ArbeitnehmerInnen gleicherma-
ßen profitieren sollen und jeder seinen
gerechten Anteil erhalten soll. Die Teil-
nehmerInnen bekommen einen Einblick
in unsere komplexe Wirtschaftswelt und
haben genug Raum, um wirtschaftliche
Vorgänge zu simulieren und Erfahrun-
gen zu sammeln, die ihnen in ihrem wei-
teren Arbeitsleben helfen.
Alleine im Jahr 2018 durfte die Arbeiter-
kammer Burgenland 662 SchülerInnen
aus 14 Schulen des Burgenlands zum
Workshop begrüßen und dabei nur posi-
tives Feedback entgegennehmen.
Die Zahlen im Detail:
662 Schüler und Schülerinnen aus
14 Schulen
Nord: 436 Schüler und Schülerinnen
aus 6 Schulen
65
Mitte: 70 Schüler und Schülerinnen
aus 2 Schulen
Süd: 156 Schüler und Schülerinnen
aus 6 Schulen
Vorträge Schulen
Die Arbeiterkammer und Sozialpartner-
schaft
Die Arbeiterkammer Burgenland wur-
de eingeladen Vorträge während des
Geschichteunterrichts in der HAK/HAS
Eisenstadt zu halten. An zwei Terminen
wurde die Geschichte der ArbeiterIn-
nenbewegung sowie der Sozialpartner-
schaft erklärt. Auch die allgemeinen
Strukturen der AK wurden präsentiert
wie auch die Errungenschaften der letz-
ten Jahre den Schülerinnen und Schü-
lern nähergebracht. Insgesamt wurden
damit rund 60 Personen erreicht, die im
nächsten Jahr zur Matura antreten und
dann ins Arbeitsleben überschreiten.
Business Day
Im Rahmen des Business Day der HAS
Eisenstadt wurde das wirtschaftspoli-
tische Referat der AK Burgenland ein-
66
geladen, Grundlagen zum Thema „Ar-
beitsvertrag“ und „Erste Schritte im
Berufsleben“ zu referieren. Bei zwei
Vorträgen wurden allgemeine arbeits-
rechtliche Themen sowie Rechte und
Pflichten für junge ArbeitnehmerIn-
nen erläutert. Insgesamt wurden dabei
ca. 60 Personen erreicht, die bald ihre
Fachprüfung ablegen und dann ins Be-
rufsleben treten.
Veranstaltungen
Steuertricks: Wer bietet weniger? Eine
multimediale Reise ins Reich der Steu-
eroasen.
Am Dienstag, 16. Jänner 2018 wurde die
Wanderausstellung der Arbeiterkammer
Oberösterreich ins Burgenland geholt.
Nach kurzen Vorträgen von Präsident
Michalitsch und Direktor Lehner wur-
de der Film „Paradise Papers – Zocker,
Trickser, Milliardäre“ den ca. 45 Besu-
cherInnen gezeigt. Beschrieben wurden
darin Steueroasen und ihre Tricks für
die Riesen. Besonders die Isle of Man
war im Fokus des Films. Wie Off-Shore
Geschäfte funktionieren und wie die
Mächtigen und Reichen in einer Paral-
lelwelt ihr eigenes Spiel spielen, wurde
in der Dokumentation klar ersichtlich.
Danach wurde die Wanderausstellung
eröffnet und war für fast zwei Monate
im AK-ÖGB Haus in Eisenstadt kostenlos
zu besichtigen. Im Zuge der Eröffnungs-
veranstaltung wurden zusätzlich Work-
shoptermine bzw. Ausstellungstermi-
ne mit Schulen koordiniert. Insgesamt
konnten damit nochmals über 100 Per-
sonen erreicht werden.
Arbeit & Generation Y 2.0
Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Ar-
beit & Leben“ fanden im November 2017
die jungen Stimmen der Burgenlände-
rInnen Gehör. Die Detailergebnisse der
Studie „Arbeit & Generation Y“ wurden
nach wissenschaftlicher Auswertung
am 6. September 2018 in einer Folgever-
anstaltung aufgearbeitet. Der Einladung
zur Präsentation in die AK nach Eisen-
stadt zu kommen, sind 70 Personen ge-
folgt. Weitere 3.076 Personen konnten
über einen Live-Stream via Facebook er-
reicht werden. Nach Begrüßungsworten
und der Ergebnispräsentation rundete
die Key Note von Whatchado-Gründer
Ali Mahlodji die Veranstaltung ab. Er
wurde von der EU zum Jugendbotschaf-
ter auf Lebenszeit ernannt und grün-
dete Whatchado, eine Internetberufso-
rientierungsplattform und mittlerweile
die führende Site beim Video-Employer-
branding. Er sprach nicht nur über den
Wandel in der Arbeitswelt, sondern auch
in unserem Alltag. Es hat sich durch
die Digitalisierung einiges verändert,
Freundschaften, Konsum, aber auch die
Liebe – doch eins bleibt „es geht um
Menschen“. Er sprach besonders über
die Berufsorientierung bei jungen Per-
sonen, dass viele Berufe geprägt wer-
den und die Jugendlichen durch Verhal-
ten von Mitmenschen voreingenommen
werden. „Gemeinsam sind wir die Zu-
kunft, gemeinsam sind wir stark!“ waren
seine Schlussworte.
BetriebsräteBeraterInnenAustausch
(BeBeAu) 2018
Auch dieses Jahr trafen sich JuristIn-
nen und BetriebswirtInnen der AK Ös-
terreich zum Austausch über aktuelle
Themen und Fälle. Dieses Mal durfte die
AK Burgenland im Organisationsteam
und bei den bearbeitenden Themen fe-
derführend mitwirken. Das Leitthema
„System & Standort der Betriebsrätebe-
ratung – Ein Perspektivenwechsel“ be-
zweckt, einen differenzierten Blick auf
die eigene Rolle als BeraterIn zu ermög-
lichen sowie Instrumente und Methoden
zu hinterfragen. Die Tagung fand vom
10.-11. Oktober 2018 in Innsbruck statt.
Interpädagogica
Gemeinsam mit der Bildungsdirektion
für das Burgenland war heuer erstma-
lig die AK Burgenland auf der Interpä-
dagogica vertreten. Die Messe dient als
Werbeplattform für neue pädagogische
Konzepte. Hierbei wurde der Workshop
67
„Leben und Wirtschaft“ vorgestellt. Der
Ansturm und das Interesse der Päda-
gogInnen war sehr groß, es konnte ein
großer Teil der Zielgruppe erreicht wer-
den. Mehr zu den Inhalten der Seminare
findet man im Beitrag Workshop „Leben
und Wirtschaft“.
Studien & Broschüren
Arbeit & Generation Y
Eine der Aufgaben der Arbeiterkammer
ist es, Forderungen für die arbeitende
Bevölkerung zu stellen. Besonders Ju-
gendliche und deren Wünsche und Vor-
stellungen sind ein Anliegen der Arbeit-
nehmerInneninteressenvertretung.
Um den Jungen aber die besten Bedin-
gungen beim Einstieg ins Berufsleben
zu liefern, wurden Fokusgruppen mit 66
SchülerInnen initiiert, die sich folgen-
den Fragen widmeten: Welche Wünsche
hat die Generation Y an ihre/n spätere/n
ArbeitgeberIn und an die zukünftige
Arbeitswelt? Wie stellen sie sich den
Arbeitsalltag vor? Welche Weichen für
ein späteres Arbeitsleben müssen ge-
legt werden? All diese Ergebnisse wur-
den wissenschaftlich aufbereitet und in
der Broschüre „Arbeit & Generation Y“
zusammengefasst. Sie bilden eine fun-
dierte Grundlage für Forderungen der
burgenländischen ArbeitnehmerInnen-
interessenvertretung.
Das Burgenland in Zahlen
Diese Publikation ist ein statistisches
Zahlenwerk, das von ArbeitnehmerIn-
nen, SchülerInnen, LehrerInnen sowie
JournalistInnen immer wieder gerne für
die Recherche von burgenlandspezifi-
schen Zahlen herangezogen wird.
Sie wird zusätzlich im Workshop „Leben
und Wirtschaft“ zur Verfügung gestellt
und beinhaltet Themen wie Wohnraum,
Arbeitsmarkt, Einkommen, die Bildungs-
landschaft etc. bezogen auf das Burgen-
land und seine Bezirke. Diese Broschüre
wurde abteilungsübergreifend unter der
Leitung des wirtschaftspolitischen Re-
ferates erstellt.
Erfolgreich bewerben
Viele junge Menschen suchen eine
Lehrstelle, einen Praktikumsplatz oder
möchten sich für eine weitere Ausbil-
dung bewerben. Um den Bewerbungs-
prozess zu erleichtern, wurde für junge
ArbeitnehmerInnen eine Broschüre mit
Anregungen und Anleitungen zum The-
ma Bewerbung erstellt. Sie beinhaltet,
wie der Bewerbungsprozess überhaupt
ausschaut und wie er aufgebaut ist. Die
Publikation wird zusätzlich SchülerIn-
nen beim Workshop „Leben und Wirt-
schaft“ zur Verfügung gestellt.
68
Die rechtlichen Grundlagen für die Ein-hebung einer Betriebsratsumlage, die Errichtung, Verwaltung und Vertretung des Betriebsratsfonds bzw. des Zentral-
etrie sratsfonds so ie dessen Auflö-sung sind enthalten im
n Arbeitsverfassungsgesetz (Arb VG) 1974, §§ 73 bis 75, 93 bis 95, BGBL. Nr. 22/1974 i.d.g.F., in der
n Betr iebsratsfonds-Verordnung (BRF-VO) 1974, BGBL. Nr. 524/1974 i.d.g.F. und in der
n Betriebsratsgeschäftsordnung (BR-GO) 1974, BGBL. Nr. 355/1974 i.d.g.F.
Meistens kommt durch die Einhebung einer (Zentral-)Betriebsratsumlage, die von der Betriebs(räte)versammlung be-schlossen erden muss und nicht höher als 0,5 % (Zentralbetriebsratsumlage höchstens 0 davon des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts des einzelnen Ar-
eitnehmers sein darf, das Vermögen des (Zentral-)Betriebsratsfonds zustan-de.
Aber auch jedes andere der Belegschaft des Betriebes gewidmete Geld- oder
achvermögen ie et a penden des Ar eitge ers, ank insen - gehören um (Zentral-)Betriebsratsfonds.
Es kann daher auch ein (Zentral-)Be-triebsratsfonds bestehen, ohne dass er durch eine (Zentral-)Betriebsratsumlage gespeist ird.
Jede Ausgabe aus dem (Zentral-)Be-triebsratsfonds setzt einen schriftlichen (Zentral-) Betriebsratsbeschluss voraus und darf im Zusammenhang mit Wohl-fahrtsmaßnahmen und Wohlfahrtsein-richtungen nur an aktive und ehemalige Arbeitnehmer des Betriebes und deren
amilienangehörige erfolgen.Die Durchführung dieser Beschlüsse obliegt dem (Zentral-)Betriebsratsvorsit-zenden, die kassamäßige und die buch-halterische Abwicklung erfolgt durch den (Zentral-)Betriebsratskassier. Jede Auszahlung hat somit die Unterschrift des (Zentral-)Betriebsratsvorsitzenden und des (Zentral-)Betriebsratskassiers zu tragen.
Sowohl was die ziffernmäßige Richtig-keit der Buchführung, die Übereinstim-mung der e arung mit den entspre-chenden Beschlüssen des (Zentral-)Betriebsrates als auch die ausschließli-che Verwendung der Mittel des (Zent-ral-)Betriebsratsfonds zu den gesetz-lich vorgeschriebenen Zwecken betrifft, konnte iederum positiv vermerkt er-den, dass dies in der Praxis vorbildlich funktionierte.
Darüber hinaus wurden seitens der Ar-beiterkammer landesweit zahlreiche ar-beits- und steuerrechtliche Beratungen im Vorfeld der Revisionen durchgeführt.
Bezirk
Neusiedl 10 10
Eisenstadt 51 51
Mattersburg 15 15
erpullendorf
Oberwart 28 11
üssing 7
Jennersdorf 7 7
Summe 144 125
Betriebsratsfondsrevisionen
Anzahl der Fonds
Anzahl der Revisionen
69
Im Jahr 2018 setzte die Konsumentenbe-
ratung der Arbeiterkammer Burgenland
insgesamt 670 Mal Interventionsschrit-
te. Dabei konnte den Hilfesuchenden ein
Betrag von 289.788 Euro erspart wer-
den. Insgesamt wurden im Jahr 2018
8.246 Anfragen telefonisch, persönlich
oder schriftlich beantwortet.
Das waren die Top-Themen in der Konsumentenberatung 2018
Reisen 15,5%
Telekommunikation 13,4%
Versicherungen 9,6%
Finanzdienstleistungen 9,4%
KFZ 7,9%
Inkasso 7,8%
Handwerker 5,7%
Bauen 4,0%
Internetbetrug 2,9%
Einrichtung 2,5%
Schwerpunkte Reisen und TelekommunikationBesonders häufig informierten sich Kon-
sumenten zu den Themen Reisen und
Telekommunikation. Gründe dafür fan-
den sich mehrere: Die Air Berlin-Pleite
des Jahres 2017 ließ noch zahlreiche
verunsicherte Kunden zurück und ver-
ursachte Nachwehen. Zusätzlich sorg-
ten besonders häufige Flugverspätun-
gen und Annullierungen – bedingt etwa
durch die Streiks bei der Billigfluglinie
Ryan Air – für Informationsbedarf bei
Reisenden.
Im Telekommunikationsbereich gab es
zwar merkliche Verbesserungen für
Kunden durch den Wegfall von Roa-
minggebühren. Anfragen über Kosten
für rästelhafte Aboverträge auf den
Telefonrechnungen gehören aber nach
wie vor zum täglichen Brot der Konsu-
mentenberater. Dass unseriöse Anbieter
bis hin zu echten Kriminellen ihren Tä-
tigkeitsbereich zunehmend ins Internet
verlagern, ist spürbar.
Anfragen zu Finanzdienstleistungen
Deutlich zeichnete sich ein inhaltlicher
Schwerpunkt bei den Anfragen zu Fi-
nanzdienstleistungen ab. 2018 wurden
Ärger und Unverständnis zahlreicher
Konsumenten durch hohe Spesen und
Gebühren hervorgerufen. Vor allem
die Nachricht, dass nach einer höchst-
gerichtlichen Entscheidung die Tür für
Bankomatgebühren weit offen ist und
somit für Konsumenten der Zugang zum
eigenen Geld mit Kosten verbunden sein
kann, bereitet Sorgen. Überraschende
Spesen und Gebühren sorgen auch da-
für, dass die Angebote der Geldinstitute
schwer vergleichbar sind. Hier versucht
der AK-Bankenrechner – eine offizielle
Einrichtung gemäß dem Verbraucher-
zahlungskontogesetz – Abhilfe zu schaf-
fen.
Doch es gab auch Beispiele aus anderen
Branchen, die ihre Gewinne durch Ge-
bühren aufbesserten. Einem Versiche-
rungsnehmer, der seinen Polizzeninhalt
anzweifelte und der zur Überprüfung um
Übermittlung seines Antrags anfragte,
wurden dafür 20 Euro verrechnet. Und
wer bei einem Telekommunikationsan-
bieter seine Außenstände im Shop be-
gleichen will, der muss gleich einmal 9
Euro draufzahlen. Die von mehreren Un-
ternehmen in diesem Bereich verlangte
Servicepauschale ist als das Verstecken
eines höheren Preises zu beurteilen.
Versicherungskunden fragten bei den
Konsumentenberatern hauptsächlich
wegen Streitigkeiten zur Deckung an.
Auffällig war aber eine Häufung der Fäl-
le, in denen nach einem Schadensfall die
Konsumentenberatung
70
Kunden gekündigt wurden, weil sie als
„Risikokunden“ eingestuft wurden.
Erhebungen 2018Die Konsumentenschutz-Abteilung der
AK Burgenland erhob im Jahr 2018
wieder die Gebühren und Spesen von
Geldinstituten, um damit den Banken-
rechner der AK Wien zu beschicken.
Einige Themenbereiche wurden öffent-
lichkeitswirksam aufbereitet, um Konsu-
menten über Fernsehen, Radio, Zeitun-
gen und Internet zu informieren oder
sogar zu warnen.
Neusiedl 39 78 0 0
Eisenstadt 932 5.181 1.190 331
Oberpullendorf 82 54 0
Oberwart 146 188 0
Güssing 122 163 0
Jennersdorf 69 44 0 Gesamt 1.429 6.448 1.190 331
Persönlich Telefonisch schriftlich Vertretungsfälle abgeschlossen
71
Anzahl der Beschäftigten
RechtsschutzDer Insolvenzschutzverband für Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer Bur-
genland hat im Berichtsjahr 659 Erstan-
träge in Insolvenzverfahren gestellt.
Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies
einen Rückgang um 7,1 % bzw. waren um
50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer weniger von einem burgenländi-
schen Insolvenzverfahren betroffen.
Spitzenreiter nach Branchen:
Branche
Bauwirtschaft 310
Handel 451
Verkehr-Transport 79
Metall-Bergbau-Energie 54
Gastgewerbe 35
Die fünf Insolvenzverfahren mit den
meisten Beschäftigten im Burgenland
waren:
Durch die Insolvenzvertretung konnte
der Insolvenzschutzverband für Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer Bur-
genland im Berichtsjahr mehr als 3,9
Millionen Euro netto an ausständigem
Entgelt für die betroffenen Arbeitneh-
merinnen und Arbeiter bei der IEF-Ser-
vice GmbH anmelden und konnte bis
Jahresende, da noch nicht alle Verfah-
ren abgeschlossen werden konnten, be-
reits über 3,8 Millionen Euro einbring-
lich machen.
Verteilung nach Arbeitsverhältnis:
Verteilung nach Geschlecht:
Anzahl der
BeschäftigtenFirma Firmensitz
WieSa Bau Holding Loipersdorf 106
Huber Warenhandel Riedlingsdorf 68
SAMBUCCO GmbH Zillingtal 48
Fliesen Tauchner. Pinkafeld 27
Ing. Sladecek Bau Eisenstadt 26
Insolvenzrecht
weiblich 23,98
männlich 76,02%
Arbeiter 73,44%
Lehrlinge 1,21%
Angestellte 25,34%
72
Laut Statistik der IEF-Service GmbH, Ge-
schäftsstelle Eisenstadt, wurden auch
2017 98% der betroffenen Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer von der Ar-
beiterkammer Burgenland vertreten.
Die Berechnungen der Ansprüche wer-
den immer zeit- und arbeitsintensiver,
wobei die im Berichtsjahr längere Dau-
er für die Erstauszahlungen, von durch-
schnittlich ca. 1,89 Monaten, vor allem
auf den Wechsel in der Geschäftsstel-
lenleitung und dem daraus resultieren-
den Personalmangel bei der IEF-Service
GmbH in Eisenstadt zurück zu führen ist.
Der bisherige Geschäftsstellenleiter Hr.
Josef Sponring wechselte in die Zentra-
le der IEF-Service GmbH nach Wien und
seine Stellvertreterin Dr. Enikö Szatmari
wurde zur neuen Geschäftsstellenleite-
rin in Eisenstadt ernannt. Ein neuer Re-
ferent wurde erst Monate später aufge-
nommen und befindet sich noch in der
Einschulungsphase.
Weiters befindet sich seit Mitte Dezem-
ber 2018 eine Referentin in Mutterschutz,
eine Nachbesetzung ist erst im Laufe des
Jahres 2019 vorgesehen. Um die Bear-
beitungszeiten im Sinne der Arbeitneh-
mer zu verkürzen, fand im November
2018 ein Koordinationstreffen zwischen
den ISA Referatsleiterinnen von NÖ, Mag.
(FH) Mag. Dr. Angeler-Maca und BGLD,
Mag. Streli, sowie der Geschäftsstellen-
leiterin der IEF-Service GmbH, Dr. Szat-
mari, statt. Die dort festgelegten Stan-
dards wurden im Sinne einer rascheren
Erledigung an alle Referentinnen und Re-
ferenten zur Umsetzung weitergeleitet.
Als Gläubigerschutzverband nahm der
Insolvenzschutzverband für Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer Burgenland
im Berichtsjahr an 169 Tagsatzungen am
Landesgericht Eisenstadt teil und wurde,
da die Interessen von Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitern betroffen waren, zu
2 Gläubigerausschüssen einberufen und
wirkte überdies an 14 Umlaufbeschlüssen
mit.
Insolvenzvertretungen 2018
Neu eingebrachte Fälle 659
Angemeldeter Betrag 3.972.464,--
in Euro
Hereingebrachter
Betrag in Euro 3.877.354,--
9,7 Mio
6,7 Mio
5,8 Mio
2017 20182014 2015 2016
6,3 Mio
5-Jahresstatistik der hereingebrachten
Beträge in Euro
3,9 Mio
73
Rechtsschutz
Aufgrund des mit 01.01.1992 in Kraft
getretenen AK-Gesetzes sind die Ar-
beiterkammern dazu verpflichtet, kam-
merzugehörige ArbeitnehmerInnen in
arbeits- und sozialrechtlichen Angele-
genheiten zu beraten, ihnen Rechtshil-
fe in Form von telefonischer und/oder
schriftlicher Intervention bei Arbeitge-
berInnen bzw. anderen Verpflichteten
oder Behörden sowie Rechtsschutz
durch gerichtliche Vertretung in ar-
beits- und sozialrechtlichen Angelegen-
heiten zu gewähren.
Für die ArbeitnehmerInnen in den Be-
zirken Oberpullendorf, Güssing und
Jennersdorf erfolgte die Betreuung in
den jeweiligen Bezirksstellen - von der
Beratung bis zur Intervention. Jene Ar-
beitsrechtssachen, in denen eine außer-
gerichtliche Bereinigung nicht möglich
war, wurden zur weiteren gerichtlichen
Vertretung an die Rechtsabteilung in
Eisenstadt bzw. das Rechtsschutzbüro
Süd abgetreten. Ebenso wie in der
Rechtsabteilung in Eisenstadt und dem
Rechtsschutz Büro Süd wird in der Be-
zirksstelle Neusiedl nach Beratung und
Intervention auch die gerichtliche Ver-
tretung von ArbeitnehmerInnen durch-
geführt.
Zusätzlich wurden von den Referenten
des Arbeitsrechtsreferates auch Vor-
träge zu arbeitsrechtlichen Themen
bei Betriebsräteschulungen und di-
versen gemeinnützigen Einrichtungen
gehalten. Besonders hoher Informati-
onsbedarf bestand im Berichtsjahr im
Zusammenhang mit den arbeitsrecht-
lichen Verschlechterungen im Arbeits-
zeitgesetz und Arbeitsruhegesetz und
wurde mehrmals zu diesem Thema bei
BetriebsrätInnenschulungen informiert.
Überdies sind die Referenten in diversen
Gremien und Prüfungskommissionen
tätig (Landesberufsausbildungsbeirat,
AMS-Regionalbeirat, Taxilenkerprüfun-
gen, Grundqualifikationsprüfungen,
etc), verfassen Stellungnahmen zu Ge-
setzes- und Verordnungsentwürfen und
erstellen Rechtsgutachten zu arbeits-
rechtlichen Themen.
Aus dem Kreis der Referenten des Ar-
beitsrechtsreferates stammt auch der
Vorsitzende des Betriebsrates der Ar-
beiterkammer Burgenland.
Aus der Beratung
Im Berichtsjahr wurden insgesamt
28.314 arbeitsrechtliche Beratungen
durchgeführt. 61 % der Ratsuchenden
wandten sich telefonisch an die Arbeits-
rechtsexperten und konnte den Betrof-
fenen im Regelfall sofort und schnell
geholfen werden.
Vor allem auch im aufrechten Beschäf-
tigungsverhältnis nehmen Arbeitneh-
merInnen die arbeitsrechtliche Bera-
tung in Anspruch. Leider muss jedoch
festgestellt werden, dass sich viele aus
Angst um den Arbeitsplatz Rechtsver-
stöße eher gefallen lassen. Das bestä-
tigt auch eine Auswertung der 2018
durchgeführten Interventionen beim
Arbeitgeber. In nur 4% der Fälle erfolg-
te eine außergerichtliche Vertretung im
aufrechten Arbeitsverhältnis. Daneben
werden die Probleme am Arbeitsplatz
zunehmend komplexer.
In der arbeitsrechtlichen Beratung geht
es um alle Bereiche des Arbeitsrechts -
vor allem um Fragen
n zu Dienstverträgen
n zu Kollektivverträgen, vor allem
zur Einstufung in Lohn- und Ge-
haltsschemata
n zur Entlohnung
Arbeitsrecht
74
n zu fachlichen und örtlichen
Versetzungen
n zu Arbeitszeit, Mehr- und Überstun-
den
n zu Krankenstand und Entgeltfort-
zahlung
n zu Mobbing und Burn-out
n zu Pflegefreistellung
n zum Urlaub
n zu Altersteilzeit, Bildungsteilzeit
und Bildungskarenz
n zu Pflegeteilzeit und Pflegekarenz
sowie Familienhospizkarenz
n zu Mutterschutz, Karenz und
Elternteilzeit
n zu Diskriminierung am Arbeitsplatz
n zum Lehrverhältnis
nzur Beendigung von Arbeitsverhält-
nissen
Interventionen
Im Berichtsjahr wurden 666 Interven-
tionsfälle abgeschlossen. 47 davon
wurden auf Grund einer Insolvenz bzw.
Vorliegen eines Insolvenztatbestandes
nach dem IESG vom ISA Burgenland
weiter vertreten.
Die durch Intervention erstrittenen Be-
träge beliefen sich 2018 auf € 1.332 301,62.
Verteilung der Arbeitsrechtsakten nach
Geschlecht
Verteilung der Arbeitsrechtsakten nach
AN-Status
Klagen
In 159 Fällen konnte keine außerge-
richtliche Lösung erzielt werden und
musste eine Klage beim Arbeits- und
Sozialgericht eingebracht werden. Der
durchschnittliche Streitwert bei den ar-
beitsgerichtlichen Verfahren betrug
€ 6.284,80 brutto.
181 arbeitsgerichtliche Vertretungen
konnten im Berichtsjahr abgeschlossen
werden. Dabei wurde ein Betrag von
€ 1.476.403,87 brutto erstritten.
Stark rückläufig waren im Berichtsjahr
die durch Insolvenz beendeten arbeits-
gerichtlichen Vertretungen. Endeten
2017 noch 41,4% der abgeschlossenen
arbeitsgerichtlichen Verfahren mit ei-
ner Insolvenz des belangten Arbeitge-
bers, sank dieser Wert 2018 auf 21%.
Problembranchen
Eine Auswertung der arbeitsrechtlichen
Fälle nach Problembranchen ergab fol-
gendes Ranking:
1. Hotel- und Gastgewerbe
2. Metallbereich
3. Handel
4. Bau- und Baunebengewerbe
5. Güterbeförderung
47 %
53 %
nFrauen nMänner
nAngestellte nArbeiter
28 %
72 %
19482018
AM ANFANG WAR NICHTSDie Voraussetzungen für die Errichtung ei-
ner Interessensvertretung der Arbeitneh-
mer im deutsch-westungarischen Raum sind
alles andere als günstig. Die engagierten Ar-
beitnehmervertreter müssen in den 1920er
Jahren praktisch bei der Stunde Null begin-
nen. Die Wirtschaft des Landes ist eindeutig
landwirtschaftlich dominiert. Im gesamten
Land sind lediglich 15.000 Arbeitnehmer
registriert. Tausende müssen als Wanderar-
beiter auspendeln.
Anfang der 1930er Jahre ist auch die bur-
genländische Arbeiterbewegung mit dem
verstärkten Aufkommen des Faschismus
konfrontiert. In dieser Phase stellt sich Jo-
hann Böhm, ein Funktionär der Bau- und
Holzarbeitergewerkschaft, an die Spitze der
Arbeiterkammer, eines Beirates mit dem
Wirkungsbereich einer Kammer für Arbei-
ter und Angestellte.
Im austrofaschistischen Ständestaat wird
der „Beirat der Burgenländischen Arbeiter-
kammer“ durch eine Verwaltungskommissi-
on ersetzt. Mit dem im März 1938 vollzoge-
nen Anschluss Österreichs an das Deutsche
Reich wird das Burgenland auf die Gaue Nie-
derdonau und Steiermark aufgeteilt.
Nach der Befreiung von der Nazi-Diktatur im
Frühjahr 1945 und der Wiedererrichtung des
Burgenlandes als selbständigem Bundes-
land erfolgt die politische Weichenstellung
zur Wiedererrichtung der Arbeiterkammer.
Den Anfang macht die Landeskonferenz des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes am
7. April 1946 in Eisenstadt.
Johann Böhm bei einer Versammlung in Eisenstadt
Die Arbeiterkammer in den 1930er Jahren am Kalvarienberg in Eisenstadt
Cafe Central in Eisenstadt, erstes Ver-
sammlungslokal der Gewerkschafter Nationalsozialistische Machtübernahme 1938
Burgenländische Landarbeiter in den 1920er Jahren
Foto
: bur
genl
ändi
sche
s La
ndes
mus
eum
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: AK-
Chro
nik
Foto
: bur
genl
ändi
isch
es L
ande
sarc
hiv
70 JAHR
E
7519482018
AM ANFANG WAR NICHTSDie Voraussetzungen für die Errichtung ei-
ner Interessensvertretung der Arbeitneh-
mer im deutsch-westungarischen Raum sind
alles andere als günstig. Die engagierten Ar-
beitnehmervertreter müssen in den 1920er
Jahren praktisch bei der Stunde Null begin-
nen. Die Wirtschaft des Landes ist eindeutig
landwirtschaftlich dominiert. Im gesamten
Land sind lediglich 15.000 Arbeitnehmer
registriert. Tausende müssen als Wanderar-
beiter auspendeln.
Anfang der 1930er Jahre ist auch die bur-
genländische Arbeiterbewegung mit dem
verstärkten Aufkommen des Faschismus
konfrontiert. In dieser Phase stellt sich Jo-
hann Böhm, ein Funktionär der Bau- und
Holzarbeitergewerkschaft, an die Spitze der
Arbeiterkammer, eines Beirates mit dem
Wirkungsbereich einer Kammer für Arbei-
ter und Angestellte.
Im austrofaschistischen Ständestaat wird
der „Beirat der Burgenländischen Arbeiter-
kammer“ durch eine Verwaltungskommissi-
on ersetzt. Mit dem im März 1938 vollzoge-
nen Anschluss Österreichs an das Deutsche
Reich wird das Burgenland auf die Gaue Nie-
derdonau und Steiermark aufgeteilt.
Nach der Befreiung von der Nazi-Diktatur im
Frühjahr 1945 und der Wiedererrichtung des
Burgenlandes als selbständigem Bundes-
land erfolgt die politische Weichenstellung
zur Wiedererrichtung der Arbeiterkammer.
Den Anfang macht die Landeskonferenz des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes am
7. April 1946 in Eisenstadt.
Johann Böhm bei einer Versammlung in Eisenstadt
Die Arbeiterkammer in den 1930er Jahren am Kalvarienberg in Eisenstadt
Cafe Central in Eisenstadt, erstes Ver-
sammlungslokal der Gewerkschafter Nationalsozialistische Machtübernahme 1938
Burgenländische Landarbeiter in den 1920er Jahren
Foto
: bur
genl
ändi
sche
s La
ndes
mus
eum
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: AK-
Chro
nik
Foto
: bur
genl
ändi
isch
es L
ande
sarc
hiv
70 JAHR
E
76
Die häufigsten arbeitsrecht-lichen Verstöße
Lohn- und Sozialdumping
Nach wie vor vorherrschendes Problem
in den Top-Problembranchen stellen
Verstöße gegen kollektivvertragliche
Mindeststandards dar.
Dabei ist häufig ein Muster erkennbar:
n Die betroffenen ArbeitnehmerIn-
nen erhalten häufig ausschließlich für
geleistete Arbeitsstunden einen Net-
tostundenlohn oder Nettopauschalen,
die oftmals nicht einmal dem kollektiv-
vertraglichen Mindestlohn entsprechen.
Darüber hinaus erhalten die Betroffe-
nen oftmals keine weiteren Zahlungen
mehr: also kein Urlaubsentgelt, keine
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
kein Feiertagsentgelt, keine Zuschläge
für Mehr- und Überstundenarbeit, keine
sonstigen Zulagen und Zuschläge, kein
Entgelt für Dienstfreistellungen wegen
Arbeitsmangel und keine Sonderzahlun-
gen (Urlaubszuschuss/Weihnachtsre-
muneration).
n Zusätzlich werden viele Arbeitneh-
merInnen in diesen Branchen sozialver-
sicherungsrechtlich nicht richtig gemel-
det:
ArbeitnehmerInnen werden mit fal-
schem Datum bei der Gebietskran-
kenkasse an- bzw. abgemeldet. Der
gemeldete Lohn entspricht nicht dem
vereinbarten oder dem kollektivvertrag-
lichen Lohn und nicht der tatsächlich
geleisteten Arbeitszeit.
Dadurch werden ArbeitnehmerInnen
langfristig auch bei ihren sozialversi-
cherungsrechtlichen Ansprüchen ge-
schädigt.
n Zusätzlich werden ArbeitnehmerIn-
nen häufig keine Arbeitspapiere (Dienst-
zettel, An- und Abmeldebestätigungen,
Lohnabrechnungen etc.) ausgehändigt.
Bezahlung arbeitszeitabhängiger Ansprüche
Arbeitsrechtliche Probleme treten auch
bei der Abgeltung von Mehr- und Über-
stunden sowie sonstiger arbeitszeitab-
hängiger Ansprüche auf. In vielen Fällen
kam es zu krassen Überschreitungen
der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit-
grenzen.
Verschärft wurde und wird dieses Prob-
lem durch den Umstand, dass einerseits
in vielen Branchen kurze Verfallsfristen
gelten und andererseits viele Arbeit-
nehmerInnen erst nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ihre Ansprüche ge-
genüber dem Arbeitgeber geltend ma-
chen.
Dauerbrenner bei Interventions- und Gerichtsverfahren
n vorenthaltenes Entgelt im Zu-
sammenhang mit pauschalierten
Entlohnungsformen
n vorenthaltenes Entgelt für Mehr-
und Überstundenleistungen
n vorenthaltene Zulagen/Zuschläge
n Dienstvertragsauflösungen im Zu-
sammenhang mit Krankenständen
n unberechtigte Entlassungen
n unrichtige Einstufungen in kollektiv-
vertragliche Lohn/Gehaltsschemata
n unterkollektivvertragliche Entloh-
nung
n Falschmeldungen bei der GKK
n unvollständige Lohn/Gehaltsabrech-
nungen bei Beendigung von Dienst-
verhältnissen
77
Anzahl
erstritteneBeträge in Euro
n unberechtigte Schadenersatzfor-
derungen bzw. Gegenforderungen
gegenüber ArbeitnehmerInnen
Interventionen - außergerichtli-che Vertretungen
Vertretungsfälle abgeschlossen
Neusiedl 115
Eisenstadt 229
Oberpullendorf 55
Oberwart 170
Güssing 53
Jennersdorf 44
Gesamt 666
Vertretungserfolge
Neusiedl € 197.640,00
Eisenstadt € 624.370,22
Oberpullendorf € 77.790,10
Oberwart € 269.682,32
Güssing € 58.615,31
Jennersdorf € 104.203,67
Gesamt € 1.332.301,62
Gerichtsvertretungen
neue Klagen Anzahl Streitwert
Neusiedl 18 € 58 656,30
Eisenstadt 62 € 479 019,54
Oberwart 79 € 461 605,26
Gesamt 159 € 999 281,10
Beratungen
Bezirk Pers. Tel. Mail/Brief
.
Neusiedl 1.123 2.049 39
Eisenstadt 3.019 7.845 461
Oberpulllendorf 1.312 878 37
Oberwart 2.545 3.001 72
Güssing 1.266 2.068 42
Jennersdorf 1.133 1.403 21
Gesamt 10.398 17.244 672
Abgeschlossene Gerichtsverfahren
Neusiedl 15 18.252,91
Eisenstadt 91 1.284.584,65
Oberwart 75 173.566,31
Gesamt 181 1.476.403,87
ArbeitnehmerschutzÜberaus positiv hat sich im Berichtszeit-
raum die Zusammenarbeit mit dem hie-
sigen Arbeitsinspektorat entwickelt. Die
Kontaktaufnahme mit dem AI ist dabei
relativ oft unbürokratisch und kurzfris-
tig erfolgt. Dadurch konnten auch rasch
effektive Maßnahmen seitens des AI
durchgeführt werden.
Stark gestiegen sind in diesem Zusam-
menhang Anfragen interessierter Be-
triebsräte und Betriebsrätinnen, die
auch häufig von Gesetzesverletzungen
und -übertretungen berichten.
78
79
AUFBRUCH AUS DEM CHAOS (1948 – 1957)
Am 4. Oktober 1948 ist es endlich soweit.
Aus der Landesstelle, einer Zweigstelle
der Wiener AK, wird eine eigene selbständi-
ge Arbeiterkammer Burgenland. Unter dem
Vorsitz von Präsident Friedrich Szenkuröck
tagt die konstituierende Vollversammlung
der Arbeiterkammer Burgenland im Sit-
zungssaal der Landesregierung im Schloß
Esterhazy. Alle Festredner betonen die Be-
deutung der Errichtung dieser eigenständi-
gen AK für die kompetente Vertretung der
burgenländischen Arbeitnehmerinteressen.
Im Jahr 1949 fi nden die ersten freien AK-
Wahlen seit dem Ende des 2. Weltkrieges
statt. Von den 48 Mandaten gewinnt die
SPÖ 39, die ÖVP kommt auf acht Sitze und
die KPÖ erhält einen Kammerrat.
Im April 1952 veranstalten AK und ÖGB
Burgenland eine Wirtschaftsenquete. Ziel
dieser für Österreich bislang einzigartigen
Veranstaltung ist es, geeignete Lösungen
zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im
Burgenland zu fi nden. Im Zuge des Volks-
aufstands der Ungarn gegen die sowjeti-
schen Besatzer organisieren der Präsident
der Arbeiterkammer, Friedrich Szenkuröck,
und ÖGB-Landessekretär Rudolf Moser so-
fort Hilfslieferungen. 200.000 Ungarn fl ie-
hen aus ihrer Heimat.
Bereits zu Beginn des Jahres 1956 tritt nach
zähen Verhandlungen – das von den Arbeit-
nehmervertretern schon lange geforderte
„Allgemeine Sozialversicherungsgesetz“
(ASVG) in Kraft.
Nach mehr als
zehn Jahren
intensiver Ver-
handlungen wird
am 15. Mai 1955
der Staatsver-
trag unterzeich-
net und am 26.
Oktober 1955 die
immerwährende
Neutralität ge-
setzlich veran-
kert.
Das ASVG bringt ein einheitliches Sozialversicherungsrecht für Arbei-ter und Angestellte und umfasst – in über 5.500 Bestimmungen – die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Der erste Präsident der Arbeiterkammer Burgenland,
Alfred Szenkuröck
„Ungarnaufstand“ 1956: Burgenländische Gewerkschafter organisieren Hilfslieferungen
AK-Gründungsprotokoll 1948
Erste AK-Wahl 1949
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: AK-
Chro
nik
aus
BF v
om 2
3.10
.1949
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
80
Beratungen
Anzahl der persönlichen bzw. telefoni-
schen Beratungen in Sozialrechtssachen
Bezirk Persönl. Tel.
Neusiedl 231 214
Eisenstadt 1.442 2.772
Oberpullendorf 603 225
Oberwart 1.863 956
Güssing 549 752
Jennersdorf 288 115
Gesamt 4.976 5.034
Sozialgerichtsakte
Bezirk
Eisenstadt 404 84
Oberwart 300 64
Gesamt 704 148
SchwerpunktthemenDie Beratungstätigkeit im Bereich der
Sozialversicherung war im Berichtsjahr
geprägt durch viele Anfragen z.B.:
nzur Krankenversicherung für
Lebensgefährten und eingetragene
Partner
nzur Mitversicherung in der Kranken-
versicherung von Kindern und Stu-
denten
nzur Anhebung des Anfallsalters der
vorzeitigen Alterspension bei langer
Versicherungsdauer und zur Anhe-
bung der Zahl der Versicherungsmo-
nate ab 2013
nzur „Hacklerregelung“ und deren
Änderungen, insbesondere für Ge-
burtsjahrgänge ab 1954/1959 sowie
zu deren Entwicklung (Abschaffung,
Änderung)
nzu den Verschlechterungen des Be-
rufsschutzes durch Gesetz und Judi-
katur
nzur Härtefallregelung bei der Invali-
dität/Berufsunfähigkeitspension
nzur Korridorpension, deren Abschlä-
ge und der Anhebung der Zahl der
erforderlichen Versicherungsmonate
ab 2013
nzur Schwerarbeitspension und
Schwerarbeits- Hacklerpension
zum „Tätigkeitsschutz“ bei der Inva-
liditätspension ab dem 60. Lebens-
jahr und der Anhebung des Anfalls-
alters ab 2013
nzum Kinderbetreuungsgeld inkl.
der Rückforderung durch die Kran-
kenkassen zum neuen Kinder -
betreuungsgeldkonto und dem
Familienzeitbonus bzw. der
KBG-Reform (NEU seit 1.3.2017)
nzum Wochengeld und den dement
sprechenden Neuerungen (ebenfalls
seit 1.7.2013)
nzum Rehabilitationsgeld
nzur freiwilligen beruflichen Rehabili-
tation
nzur beruflichen Rehabilitation im
Rahmen eines Verfahrens vor
Gericht
nzur Versehrtenrente nach Arbeitsun-
fällen und bei Berufskrankheit,
nzum Pflegegeld, vor allem zum
erschwerten Zugang für die Stufe 1
und die Stufe 2
nzur Ausgleichszulage
nzur Krankengeldberechnung
nzur Wiedereingliederungsteilzeit
(NEU seit 1.7.2017)
Sozialrecht
Neue Gerichts-verfahren
Positiv ab-geschlos-sene
81
nzum Sonderkrankengeld bei Arbeits-
losigkeit
nzum Sonderkrankengeld beim auf-
rechten Dienstverhältnis
nzur Pensionsharmonisierung inkl.
der Berechnung der Pension für ab
1955 Geborene (Parallelrechnung)
nzur Alterspension
nzum Pensionskonto
nzur Hinterbliebenenpension (Berech-
nung)
nzur Altersteilzeit
nzum Übergangsgeld und Übergangs-
geld nach Altersteilzeit
nzur Pensionserhöhung
nzum Nachkauf von Schul- und Stu-
dienzeiten (wegen der Verteuerung
abnehmend)
nzu den Ausübungsersatzzeiten, die
ab 2011 eingekauft werden müssen
nzur Selbstversicherung bei gering-
fügiger Beschäftigung (auch gegen
Dienstleistungsscheck)
nzur Selbstversicherung wegen Pflege
von Angehörigen, bes. von behinder-
ten Kindern
nzur Nachforderung der Sozialver-
sicherungsbeiträge bei mehrfacher
geringfügiger Beschäftigung bzw.
bei geringfügiger Beschäftigung
neben einer vollversicherten Be
schäftigung
nzum Arbeitslosengeld (Höhe, Dau-
er, Zumutbarkeit der Vermittlung,
Sperre)
nzur Notstandshilfe (Partner-Einkom-
mensanrechnung)
nzur Unzuständigkeit Österreichs für
Arbeitslosengeld an Grenzgänger
nzum Weiterbildungsgeld (Bildungs-
teilzeit, Bildungskarenz)
nzum Pflegekarenzgeld (Pflegekarenz,
Pflegeteilzeit)
nzur Familienhospizkarenz und Beglei-
tung schwer erkrankter Kinder
nzur Bedarfsorientierten Mindestsi-
cherung
nzum Kinderbonus
AnfragenInsgesamt kam es in der Arbeiterkam-
mer Eisenstadt im Berichtsjahr 2018 für
den Bereich der Sozialversicherung zu
1.442 persönlichen, zu 2.772 telefoni-
schen und zu 86 schriftlichen (E-Mail)
Beratungen. Daneben gab es noch eine
Vielzahl von Kurzanfragen.
Wie in den Vorjahren, lag diesen Bera-
tungen nicht immer ein anhängiges So-
zialgerichtsverfahren oder ein bereits
gestellter oder allenfalls schon abge-
lehnter sozialrechtlicher Leistungsan-
trag eines Versicherungsträgers zu-
grunde. In sehr vielen Fällen lagen
aber Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw.
drohende Arbeitslosigkeit vor und es
wurde die Beratung über die weitere
sozialrechtliche Absicherung und ihrer
Voraussetzungen - oft bis zur Gewäh-
rung des Übergangsgeldes bzw. zum
Anfall einer Pension - vorgenommen.
Viel Sensibilität erforderte – insbeson-
dere bei jüngeren Versicherten - auch
die Beratung darüber, über die fehlen-
den Perspektiven eines Pensionsver-
fahrens, insbesondere dann, wenn kein
Berufsschutz vorliegt. Ziel der Beratung
ist es, den jüngeren Versicherten die
Wichtigkeit einer Ausbildung oder einer
Umschulung nahe zu legen. Die Arbeits-
losigkeit und die oftmals daraus resul-
tierenden finanziellen Probleme sind
bei Menschen ohne Ausbildung oder
Berufsschutz noch massiver, als bei gut
ausgebildeten Versicherten.
Viele Beratungen über das Pensionskon-
to, auch bei jungen Menschen, insbeson-
dere die Kindererziehungszeiten in der
Pension, wurden in Anspruch genom-
men. Insbesondere jüngere Frauen wur-
den im Rahmen der Kinderbetreuungs-
geldberatung auch die Informationen
betreffend der sozialen Absicherung
im Alter zuteil, um die extremen Unter-
schiede in der Pensionshöhe zwischen
Männern und Frauen zu vermeiden.
Häufig kam es auch zu Beratungen be-
züglich der Höhe der Witwenpension
(0%-60%), insbesondere deshalb, weil
die Berechnungsvorschriften wieder-
82
holt abgeändert wurden (Verbreiterung
der Beobachtungszeiträume mit Güns-
tigkeitsprinzip).
Kinderbetreuungsgeld Ein weiterer Schwerpunkt in der Bera-
tung stellten Fragen hinsichtlich des
Kinderbetreuungsgeldes dar. Insbe-
sondere sind Fragen betreffend des
einkommensabhängigen Kinderbe-
treuungsgeldes, des Kinderbetreuungs-
geldkontos und des neuen Familienzeit-
bonus in der täglichen Beratung der
Arbeiterkammer nicht mehr wegzuden-
ken. Bei Alleinstehenden Müttern oder
sehr einkommensschwachen Familien
wurde das Beratungsangebot auf den
„Kinderbonus“, einer Förderung des
Landes ausgeweitet.
Viele Beratungen betrafen die Unter-
schiedsrechnung zwischen einkom-
mensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
und dem Kinderbetreuungsgeldkonto,
sowie der Inanspruchnahme des Fami-
lienzeitbonus und dem Kinderbetreu-
ungsgeld beim 2. Elternteil. Bei den
einkommensschwachen Familien wurde
zusätzlich auf die Beihilfe zum Kinder-
betreuungsgeldkonto verwiesen.
Die Reform 2017 brachte eine Vielzahl
an neuerlichen Rechtsproblemen mit
sich, die sich in der Beratung als hoch-
komplex und sehr zeitaufwendig gestal-
teten. Die Rechtssprechung dazu ist in
manchen Rechtsfragen noch immer
nicht ausgeprägt genug, um alle recht-
lichen Details für die Praxis klären zu
können.
Klagen, Vertretungen, Verhand-lungen und Interventionen im So-zialversicherungswesen
Im Berichtsjahr 2018 wurden vom Sozi-
alrechtsreferat 404 Klagen (im Vorjahr
346 gegen Bescheide der Sozialversi-
cherungsträger beim Landesgericht Ei-
senstadt als Arbeits- und Sozialgericht
eingebracht.
Zusätzlich wurden 11 Vertretungen (im
Vorjahr 9) in bereits anhängigen Leis-
tungsstreitverfahren übernommen.
KlagenDie Klagen richteten sich auf Gewäh-
rung oder Entziehung von:
n der Invaliditätspensionn der Berufsunfähigkeitspensionn des Pflegegeldes bzw. eines höhe-
ren Pflegegeldesn der Versehrtenrente bzw. einer hö-
heren Versehrtenrenten der Ausgleichszulagen der Waisenpensionn der Krankengeldesn des Kinderbetreuungsgeldesn der Alterspensionn des Rehabilitationsgeldesn der Feststellung der Schwerarbeits-
zeitenn der Feststellung der Versicherungs-
zeitenn der Weitergewährung der Berufsun-
fähigkeitspensionn der Weitergewährung der Invalidi-
tätspensionn der Weitergewährung des Pflege-
geldes
Die meisten Gerichtsfälle betrafen je-
doch auch 2018 wieder die Gewährung
der Invaliditätspension, der Berufsun-
fähigkeitspension, des Pflegegeldes
und der Versehrtenrente. In diesen Fäl-
len spielte zumeist die Begutachtung
durch medizinische Sachverständige
eine große Rolle. Das Ergebnis dieser
Begutachtungen konnte nie vorausge-
sagt werden, sodass auch die Prozes-
saussichten nicht von vornherein ab-
geschätzt werden konnten.
Auch die entscheidungswesentliche Be-
rufslaufbahn und sonstige erhebliche
Umstände konnten erst im Leistungs-
streitverfahren vollständig eruiert und
beurteilt werden.
83
Die Arbeiterkammer übernahm daher -
wie bisher - grundsätzlich in jedem an
sie herangetragenen Fall, sofern er die
Lösung von medizinischen Fragen bein-
haltete, die Vertretung, wenn der Kläger
seinen Wohnsitz im Burgenland hatte.
VerhandlungenEs wurden im Jahre 2018 vom Landes-
gericht Eisenstadt als Arbeits- und Sozi-
algericht in Sozialrechtssachen 539 (im
Vorjahr 478) Verhandlungen (= Tagsat-
zungen zur mündlichen Streitverhand-
lung) durchgeführt, bei denen die Ver-
sicherten durch das Sozialrechtsreferat
Eisenstadt vertreten waren.
Die Verhandlungen betrafen auch nicht
nur Fälle, die 2018 gerichtsanhängig
wurden, sondern auch Fälle aus den
Vorjahren, da nicht alle Fälle in dem
Jahr, in dem sie gerichtsanhängig wur-
den, auch rechtskräftig abgeschlossen
werden können.
BerufsschutzIn 6 Fällen (im Vorjahr war es ein Fall),
in dem ein Versicherter behauptete,
zwar keinen gelernten Beruf zu haben,
jedoch durch praktische Tätigkeit voll-
ständig angelernt worden zu sein, war
ein sogenannter Qualifikationstest not-
wendig. Dieser ist unerlässlich um den
Berufsschutz - wie durch den Abschluss
der Lehrabschlussprüfung samt den er-
forderlichen 90 Versicherungsmonaten
in diesem Beruf - nachzuweisen.
Zudem wurden vom Gericht 9 Befund-
aufnahmen (im Vorjahr waren es 18) be-
treffend Schwerarbeit angeordnet. Auch
diese wurden von den Referenten des
Sozialrechtsreferates vertreten. Diese
Befundaufnahmen fanden vorwiegend
in den Räumlichkeiten der Pensions-
versicherung statt. Anwesend sind bei
diesen Terminen zudem der Gerichts-
84
gutachter für Berufskunde, der Vertre-
ter der beklagten Partei und der Kläger
selbst. Einige dieser Befundaufnahmen
waren Lokalaugenscheine in den jewei-
ligen Betrieben der Kläger, wobei diese
Termine öfters auch in anderen Bundes-
ländern stattfinden.
Der von der Arbeiterkammer Burgen-
land beigestellte Vertreter der Versi-
cherten nahm an diesen Lokalaugen-
scheinen immer teil.
GutachtenEine längere Verfahrensdauer ergab
sich aber auch schon in erster Instanz
dann, wenn die Erstellung von medi-
zinischen Gutachten mit der Erhebung
von Nebenbefunden (z.B. psychologi-
scher Arbeitstest) verbunden ist, oder
wenn die erstellten Gutachten einer
mündlichen Erörterung unterzogen
werden mussten bzw. einer schriftli-
chen Ergänzung bedurften, wodurch
im Interesse der Versicherten weitere
Tagsatzungen notwendig wurden.
Das Arbeits- und Sozialgericht im Bur-
genland hat nach wie vor das Problem,
dass es – obwohl sich die Situation
stark besserte - zu wenig burgenländi-
sche Sachverständige gibt, sodass das
Gericht auch auf Sachverständige au-
ßerhalb des Burgenlandes angewiesen
ist.
Dies führt einerseits zu langen An-
fahrtswegen für die Versicherten, wenn
sie zu den gutachtlichen Untersuchun-
gen fahren müssen, aber auch zu Ver-
fahrensverzögerungen wegen der Ko-
ordinationsprobleme des Senates mit
den Sachverständigen bei der Ladung
dieser Sachverständigen zur Gerichts-
verhandlung zwecks Erörterung der
Gutachten.
Für viele Versicherte aus dem mittle-
ren Burgenland ist die mit dem Gericht
vereinbarte Vorgangsweise, alle nöti-
gen Begutachtungen – von den Sach-
verständigen koordiniert - an einem
einzigen Tag in Graz durchzuführen,
eine Erleichterung, es sei denn, die Ver-
sicherten lehnen wegen der besseren
Verkehrsverbindungen in den Raum
Wien bzw. Wiener Neustadt eine Fahrt
nach Graz von vornherein ab.
Besonders erfreulich ist, dass einige
Sachverständige die Begutachtungstä-
tigkeit auch im Untersuchungszimmer
des Gerichtsgebäudes in Eisenstadt
durchführen, wodurch die Anfahrtswe-
ge der Versicherten zur Begutachtung
wesentlich verkürzt werden.
VerfahrensbilanzKlagen wurden dann zurückgezogen,
wenn der/die Versicherte im anhängi-
gen Leistungsstreitverfahren nach Vor-
liegen der Gutachten und nach ausführ-
licher Belehrung schließlich auch selbst
von der Aussichtslosigkeit seines Ver-
fahrens voll überzeugt war und daher
die Zurückziehung wünschte, was oft
schon wegen der oben schon angespro-
chenen Pensionsvorschussproblematik
finanziell auch ratsam und bei jungen
Versicherten zur raschen Wiedereinglie-
derung in den Arbeitsmarkt auch gebo-
ten war.
Ebenso wurden im Einvernehmen mit
dem/der Versicherten Klagezurückzie-
hungen vorgenommen, wenn die Inan-
spruchnahme einer anderen Pensions-
art [z.B. vorzeitige Alterspension bei
langer Versicherungsdauer, Invaliditäts-
pension gem. § 255 (4) ASVG ab dem
60. Lebensjahr, schon abschätzbar war.
Zu einem Ruhen des Verfahrens kam
es dann, wenn durch Zeitablauf für die
Versicherten eine günstigere Rechts-
position erreicht werden konnte. Dies
ergibt sich in der Praxis oftmals in je-
nen Fällen, in denen sich die medizi-
nisch teilweise massiv beeinträchtigen
Versicherten erneuten Operationen
oder stationären Rehabilitationen un-
terziehen. Die dadurch neu gewonnen
Erkenntnisse sind sehr oft neue Be-
weismittel im Verfahren und unterstüt-
85
zen die Rechtsposition der Versicher-
ten.
In jedem einzelnen Fall, in dem ein Ver-
sicherter von der Arbeiterkammer ver-
treten wird, ergibt sich für die Abteilung
Sozialversicherung auch ein sehr um-
fangreicher schriftlicher Arbeitsauf-
wand wie z.B.: Einbringung der Klage
und Verfassung schriftlicher Beweisan-
träge bei Gericht, Anfragen an Dienst-
geber zum Nachweis der konkret ausge-
übten Berufstätigkeit, Anfragen an die
vertretenen Versicherten, Kopie und
Zusendung der zahlreichen Gutachten
mit entsprechender Erläuterung, Infor-
mation der vertretenen Versicherten
darüber, welche Schritte zur Aufrecht-
erhaltung der sozialen Absicherung
notwendig sind sowie Information der
vertretenen Versicherten über den Ver-
fahrensstand und den Verfahrensaus-
gang, sowie über Rechtsmittel und de-
ren Erfolgsaussichten.
Im Berichtsjahr wurden 2.601 (im Vor-
jahr waren es 2.039) Schriftstücke
verfasst und verschickt. Der enorme
Schriftverkehr hat auch den Grund da-
rin, dass durch Änderung der Ladungs-
praxis des Gerichtes die Ladungen zur
Verhandlung nur an den Klagevertreter
ergeht, welcher dann die Ladung und
Verständigung der Kläger durchzufüh-
ren hat.
In fast jedem Fall ist die Beantragung
der Einholung von zumeist mehreren
medizinischen Sachverständigengut-
achten notwendig, welche dann von
den AK-Vertretern auch einem ausführ-
lichen Studium und einem Vergleich
mit den von den Versicherten beige-
brachten Privatbefunden und mit den
erhobenen Behauptungen unterzogen
werden müssen. Das Ergebnis dieses
Studiums ist für die Setzung der weite-
ren Verfahrensschritte maßgeblich.
Die Gerichtsvertretung und Beratung
erfordert auch ein ständiges Studium
der Judikatur und deren entsprechende
Umsetzung.
Insgesamt kann gesagt werden, dass der
Großteil der sozialrechtlichen Beratun-
gen - vor allem auch der Gerichtsvertre-
tungen - die Sicherung der finanziellen
Existenzgrundlage und den Erhalt des
sozialrechtlichen Schutzes von Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmern sowie
oft auch ihrer mitversicherten Angehö-
rigen, auch Kinder, zum Inhalt hatte.
Ebenfalls wurden durch die Beratungen
vor allen Dingen jüngere Versicherte
betreffend einer beruflichen Rehabili-
tation (welche rechtlich prioritär einer
Pension vorgeht) beraten, welche den
Lebensunterhalt auf Dauer sichern und
beeinflussen kann.
Natürlich haben die über ein Gerichts-
verfahren erstrittenen bzw. durch die
Beratung gesicherten Geldbeträge
(Pension, Versehrtenrente, Kranken-
geld, Rehabilitationsgeld, Arbeitslosen-
geld, Notstandshilfe etc.) für die Versi-
cherten große finanzielle Bedeutung, da
dadurch jahrelang vor dem Anfall der
Regelpension der Lebensunterhalt des/
der Versicherten und oft der gesamten
Familie gesichert werden konnte. Der
entsprechende Geldbetrag scheint je-
doch oft - wie in den Vorjahren - hinter
dem ausgeprägten Bedürfnis nach ihrer
sozialen Absicherung bzw. der Absiche-
rung der Familie zurückzutreten.
Für Versicherte, welche in den Bezir-
ken Oberwart, Güssing und Jennersdorf
wohnen, werden die Klagen gegen ab-
weisende Bescheide der Sozialversi-
cherungsträger von den Bezirksstellen
der Arbeiterkammer in Oberwart und
Güssing eingebracht.
Vorträge
Im Berichtsjahr hat das Referat Sozial-
recht zahlreiche Vorträge insbesondere
in den Bezirksstellen der Arbeiterkam-
mer abgehalten:
n Kinderbetreuungsgeld – Neu ab
86
1.3.2017 nSoziale Absicherung –Tagesseminar n Für die Frauenberatungsstelle wur-de speziell am Frauentag ein Vortrag für die Absicherung von Frauen in gewis-sen Lebenssituationen angebotennPensionskontonInvaliditätspension Neu – z.B. Reha-bilitationsgeld/medizinische Reha, Um-schulungsgeld erufliche Reha, nde-rung der Zuständigkeiten während des Verfahrensn nderungen im Pensionsrecht all-gemeinnSpezielle Themen im sozialversiche-rungsrechtlichen Bereich für Frauen, wie z.B. Pensionssplitting, Kindererzie-hungszeiten in der Pensionsversiche-rung, el stversicherung ei Pflege von behinderten Kindern oder nahen Ange-hörigenn Soziale Absicherung mit dem Hin-weis auf viele Sozialversicherungsrecht-liche LückennBedarfsorientierte MindestsicherungnPflegekaren , Pflegeteil eit nFamilienhospizkarenznBildungskarenz, BildungsteilzeitnAltersteilzeit, TeilpensionnSonderkrankengeld nWiedereingliederungsteilzeit n Ausgleichszulage Plus bei 30 Er-werbstätigkeitsjahrennPensionsrecht speziell für Frauen
Die Vorträge wurden im Rahmen vor ge-
werkschaftlich organisierten Zielgrup-
pen, insbesondere Frauen und Betriebs-
räte gehalten.
Die Vortragsreihe „Altersteilzeit“ in den
AK-Bezirksstellen für Betriebsräte und
der Öffentlichkeit, sowie zahlreiche Vor-
träge für die Gewerkschaften und ande-
ren Institutionen, gestaltete sich für die
Versicherten als sehr hilfreich.
Für die Institution fit2work wurde ein
Vortrag betreffend Rehabilitations-
geld, Wiedereingliederungsteilzeit und
Sonderkrankengeld gestaltet.
Für die Betriebsräte der Krankenhäuser
und Pflege- und Betreuungseinrichtun-
gen wurde ein Seminar betreffend Pfle-
gekarenz, Familienhospizkarenz und die
Absicherung pflegender Angehöriger
angeboten.
Vor der „Selbsthilfegruppe bei Krebs“
wurde ein Vortrag betreffend der sozi-
alen Absicherung bei langer Krankheit
in den Räumlichkeiten der Gebietskran-
kenkasse für betroffene kranke Men-
schen gehalten.
Zur Präsenz in politischen Diskussionen:Das Sozialrechtsreferat hat einige In-
puts für Artikel in diversen Medien
eingebracht, die sich insbesondere für
Benachteiligte oder Alleinerziehende
Frauen als informativ darstellen.
KONSOLIDIERUNG ALS ZIEL (1958 – 1967)
Die zahlreichen neuen Gesetze erfordern
auch im Burgenland eine intensive Informa-
tionstätigkeit für die Betriebsräte. Sie müs-
sen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die
AK als ihre Interessensvertretung, die sich
ausschließlich um ihre Anliegen kümmert,
wahrnehmen.
Die Lage am burgenländischen Arbeitsmarkt
bessert sich Ende der 1950er und Anfang
der 1960er Jahre nicht. Ganz im Gegenteil.
Die Zahl der Pendler, die außerhalb des Bur-
genlandes arbeiten müssen, steigt im Jahre
1961 auf 23.700. Fast 14.000 davon pendeln
nach Wien. Im Burgenland finden 32.000
Arbeitnehmer Beschäftigung
Gerade in der Pendlerfrage werden große
regionale Strukturunterschiede sichtbar.
Während im Nordburgenland wegen der gu-
ten Verkehrsverbindungen die Tagespendler
überwiegen, sind Pendler aus dem verkehrs-
mäßig nur unzureichend erschlossenen Mit-
tel- oder Südburgenland hauptsächlich Wo-
chenpendler oder Saisonwanderer.
Landeshauptmannstellvertreter Alois Wes-
sely startet eine Initiative zur Ankurbelung
der Wirtschaft. Die bestehenden Industrie-
und Gewerbezweige sollen ausgeweitet,
neue Betriebe angesiedelt und das Stra-
ßennetz ausgebaut werden. Allen voran die
Nord-Süd-Verbindung.
Das Jahr 1961 ist für das Burgenland und
für die Arbeiterkammer von außerordent-
licher Bedeutung. Das jüngs-
te Bundesland feiert seine
40jährige Zugehörigkeit zu
Österreich und an der Spitze
der AK kommt es zu einem
Wechsel. Präsident Friedrich
Szenkuröck stirbt völlig uner-
wartet, die Vollversammlung
wählt Franz Babanitz zu sei-
nem Nachfolger. Franz Babanitz: AK-Präsident von 1961 bis 1983
Burgenländische Pendler in Wien Landeshauptmann Stellvertreter Alois
Wessely, ehem. ÖGB Landesvorsitzender
Burgenländische Bauarbeiter zu Beginn der 1960er Jahre
Foto
: „50
Jah
re W
irts
chaf
t im
Bur
genl
and“
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
87
KONSOLIDIERUNG ALS ZIEL (1958 – 1967)
Die zahlreichen neuen Gesetze erfordern
auch im Burgenland eine intensive Informa-
tionstätigkeit für die Betriebsräte. Sie müs-
sen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die
AK als ihre Interessensvertretung, die sich
ausschließlich um ihre Anliegen kümmert,
wahrnehmen.
Die Lage am burgenländischen Arbeitsmarkt
bessert sich Ende der 1950er und Anfang
der 1960er Jahre nicht. Ganz im Gegenteil.
Die Zahl der Pendler, die außerhalb des Bur-
genlandes arbeiten müssen, steigt im Jahre
1961 auf 23.700. Fast 14.000 davon pendeln
nach Wien. Im Burgenland finden 32.000
Arbeitnehmer Beschäftigung
Gerade in der Pendlerfrage werden große
regionale Strukturunterschiede sichtbar.
Während im Nordburgenland wegen der gu-
ten Verkehrsverbindungen die Tagespendler
überwiegen, sind Pendler aus dem verkehrs-
mäßig nur unzureichend erschlossenen Mit-
tel- oder Südburgenland hauptsächlich Wo-
chenpendler oder Saisonwanderer.
Landeshauptmannstellvertreter Alois Wes-
sely startet eine Initiative zur Ankurbelung
der Wirtschaft. Die bestehenden Industrie-
und Gewerbezweige sollen ausgeweitet,
neue Betriebe angesiedelt und das Stra-
ßennetz ausgebaut werden. Allen voran die
Nord-Süd-Verbindung.
Das Jahr 1961 ist für das Burgenland und
für die Arbeiterkammer von außerordent-
licher Bedeutung. Das jüngs-
te Bundesland feiert seine
40jährige Zugehörigkeit zu
Österreich und an der Spitze
der AK kommt es zu einem
Wechsel. Präsident Friedrich
Szenkuröck stirbt völlig uner-
wartet, die Vollversammlung
wählt Franz Babanitz zu sei-
nem Nachfolger. Franz Babanitz: AK-Präsident von 1961 bis 1983
Burgenländische Pendler in Wien Landeshauptmann Stellvertreter Alois
Wessely, ehem. ÖGB Landesvorsitzender
Burgenländische Bauarbeiter zu Beginn der 1960er Jahre
Foto
: „50
Jah
re W
irts
chaf
t im
Bur
genl
and“
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
88
KULTUR ALS DRITTE KRAFT (1968 – 1977)
Neben der Wirtschafts- und Sozialpolitik
bemüht sich AK Präsident Franz Babanitz
die Kultur- und Bildungspolitik als dritte
Schiene zu etablieren. Ende der 1960er Jah-
re beginnt im Burgenland ein Innovations-
schub in Richtung Aus- und Weiterbildung,
der in Österreich einmalig ist. Der Ausbau
und Neubau von Schulen öffnet vielen Kin-
dern den Weg zu mehr Bildung und damit
die Chance auf einen höheren Lebensstan-
dard.
Die wichtigsten Proponenten der Chan-
cengleichheit im Bildungsbereich sind der
vormalige Leiter der AK Rechtsabteilung,
Kulturlandesrat Dr. Gerald Mader, und vor
allem der frühere Kulturlandesrat und spä-
tere Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz.
Im Zuge dieser Bildungsoffensive unter-
stützen Arbeiterkammer und ÖGB die Ab-
solventen eines Zertifi katslehrganges der
Volkshochschule für Politische Bildung. Ab
Ende 1977 läuft in Eisenstadt und Oberwart
die „Burgenländische Gewerkschaftsschu-
le“, eine Bildungsmaßnahme für Betriebs-
räte und Gewerkschaftsfunktionäre.
1976 schließen die Österreichischen Bundes-
theater und die Arbeiterkammern eine Ver-
einbarung zur Durchführung von Theater-
Tourneen. Im Burgenland ist die Nachfrage
so groß, dass ab Herbst 1978 von Kulturzen-
tren und Arbeiterkammer ein gemeinsames
Theaterabonnement aufgelegt wird. Diese
Kooperation läuft über zwei Jahrzehnte.
Im Rahmen des kulturellen Engagements
nimmt die kammereigene Bibliothek mit
ihren Außenstellen einen be-
sonderen Stellenwert ein. 1951
als Wanderbücherei mit eini-
gen Koffern voller Bücher ge-
startet, verfügt die AK Büche-
rei heute über 50.000 Bände
und ist mit ihren vier Außen-
stellen die Nummer eins unter
den öffentlichen Bibliotheken
des Landes.
Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz
In den 1970er Jahren werden im Bur-
genland zahlreiche neue Schulen er-
richtet.
Der spätere Kulturlandesrat Dr. Gerald
Mader als Leiter der AK Rechtsabteilung Die AK Bücherei
Nestroy Aufführung im Rahmen des gemeinsamen Theater-
abos von AK und Kulturzentren.
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Sin
owat
z-Ch
roni
k
Foto
: AK-
Chro
nik
Foto
: AK-
Chro
nik
Foto
: „50
Jah
re W
irts
chaf
t im
Bur
genl
and“
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
89
Information und BeratungUnter der neuen Dachmarke AK Young
bietet die Arbeiterkammer Burgenland
Serviceleistungen für Personen von
13 bis 24 Jahren an. Das Angebot um-
fasst arbeitsrechtliche Beratungen für
Lehrlinge und Jugendliche, Referate in
Schulen, Infomaterialien, Workshops,
Seminare und Events.
Um den Jugendlichen den Einstieg in
die Berufswelt zu erleichtern, wurden in
Kooperation mit der burgenländischen
Gewerkschaftsjugend zahlreiche kos-
tenlose Vorträge in den Berufsschulen,
den Polytechnischen Schulen, den Neu-
en Mittelschulen, den Berufsbildenden
Schulen und in den Allgemeinbildenden
Höheren Schulen zum Thema Lehre,
Arbeitsrecht, Pflichtpraktikum und Be-
rufsorientierung abgehalten.
Zur Information von Eltern und Schüle-
rInnen wurden an einigen Schulen Bera-
tungsabende unter dem Titel „Jugend &
Arbeitswelt“ veranstaltet, die von etwa
535 Interessierten besucht wurden.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 32
Stellungnahmen zu den Bereichen Aus-
bildungsmaßnahmen, Gesetzesentwür-
fe und Kinder- und Jugendlichen-Be-
schäftigungsgesetz ausgearbeitet und
abgegeben.
Seminare und Events
Zur Fort- und Weiterbildung für Ju-
gendliche wurden 2018 sämtliche Se-
minarkonzepte für Lehrlinge in Ko-
operation mit der ÖGJ Burgenland
überarbeitet. Das zweitägige Seminar
„SchülerInnenvertretung: Dein Recht
als Lehrling“ wurde für alle Klassen-
und SchulsprecherInnen inkl. Vertre-
tungen der Berufsschulen angeboten.
Dieses fand einmal pro Berufsschul-
turnus statt. Inhalt waren unter ande-
rem Softskills aber auch Informationen
über die gesetzlichen Grundlagen zum
Schulrecht, Sozialpartnerschaft, Auf-
gaben der SchülerInnenvertretung, die
Lehre – rechtlicher Überblick und Antifa
& Antira.
Das einwöchige Seminar „JVR-Was
nun?“ wurde im Dezember für alle Ju-
gendvertrauensrätInnen in völlig ver-
änderter Form neu angeboten. Vor
allem die Geschichte der Arbeitneh-
merInnenbewegung, präsentiert von
Dr.in Susanna Steiger-Moser, ist von
den Jugendlichen hervorragend aufge-
nommen worden. Das ausgezeichnete
Feedback der TeilnehmerInnen bestärkt
uns, diesen Weg auch in Zukunft weiter
zu gehen und auszubauen.
Insgesamt führten wir 44 Vorträge in
Schulen und über 1.037 telefonische,
persönliche sowie schriftliche Beratun-
gen seitens des Jugendreferates durch.
Die Arbeiterkammer Burgenland hat in
Kooperation mit der burgenländischen
Gewerkschaftsjugend am 29. Mai 2018
zum ersten Mal den AK Young Sporttag
im Landessportzentrum VIVA veran-
staltet. Den SchülerInnen der Polytech-
nischen Schulen wurden an diesem Tag
diverse sportliche Aktivitäten angebo-
ten. Darüber hinaus gab es Informatio-
nen zum Thema Jugend & Arbeitswelt.
Beratungen zum Thema Einstieg in die
Arbeitswelt haben vor Ort stattgefun-
den. Es nahmen 390 Jugendliche und
48 LehrerInnen aus dem ganzen Bur-
genland daran teil.
Im Sommer 2018 fand in Kooperati-
on mit der Burgenländischen Gewerk-
schaftsjugend die Infotour und Eisakti-
on im ganzen Burgenland für Lehrlinge
und PflichtpraktikantInnen in über 20
Junge ArbeitnehmerKULTUR ALS DRITTE KRAFT (1968 – 1977)
Neben der Wirtschafts- und Sozialpolitik
bemüht sich AK Präsident Franz Babanitz
die Kultur- und Bildungspolitik als dritte
Schiene zu etablieren. Ende der 1960er Jah-
re beginnt im Burgenland ein Innovations-
schub in Richtung Aus- und Weiterbildung,
der in Österreich einmalig ist. Der Ausbau
und Neubau von Schulen öffnet vielen Kin-
dern den Weg zu mehr Bildung und damit
die Chance auf einen höheren Lebensstan-
dard.
Die wichtigsten Proponenten der Chan-
cengleichheit im Bildungsbereich sind der
vormalige Leiter der AK Rechtsabteilung,
Kulturlandesrat Dr. Gerald Mader, und vor
allem der frühere Kulturlandesrat und spä-
tere Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz.
Im Zuge dieser Bildungsoffensive unter-
stützen Arbeiterkammer und ÖGB die Ab-
solventen eines Zertifi katslehrganges der
Volkshochschule für Politische Bildung. Ab
Ende 1977 läuft in Eisenstadt und Oberwart
die „Burgenländische Gewerkschaftsschu-
le“, eine Bildungsmaßnahme für Betriebs-
räte und Gewerkschaftsfunktionäre.
1976 schließen die Österreichischen Bundes-
theater und die Arbeiterkammern eine Ver-
einbarung zur Durchführung von Theater-
Tourneen. Im Burgenland ist die Nachfrage
so groß, dass ab Herbst 1978 von Kulturzen-
tren und Arbeiterkammer ein gemeinsames
Theaterabonnement aufgelegt wird. Diese
Kooperation läuft über zwei Jahrzehnte.
Im Rahmen des kulturellen Engagements
nimmt die kammereigene Bibliothek mit
ihren Außenstellen einen be-
sonderen Stellenwert ein. 1951
als Wanderbücherei mit eini-
gen Koffern voller Bücher ge-
startet, verfügt die AK Büche-
rei heute über 50.000 Bände
und ist mit ihren vier Außen-
stellen die Nummer eins unter
den öffentlichen Bibliotheken
des Landes.
Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz
In den 1970er Jahren werden im Bur-
genland zahlreiche neue Schulen er-
richtet.
Der spätere Kulturlandesrat Dr. Gerald
Mader als Leiter der AK Rechtsabteilung Die AK Bücherei
Nestroy Aufführung im Rahmen des gemeinsamen Theater-
abos von AK und Kulturzentren.
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Sin
owat
z-Ch
roni
k
Foto
: AK-
Chro
nik
Foto
: AK-
Chro
nik
Foto
: „50
Jah
re W
irts
chaf
t im
Bur
genl
and“
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
90
Betrieben statt. Dabei bekamen die Ju-
gendlichen wichtige Informationen zur
Mitbestimmung im Betrieb und auch
wichtige Tipps für den Arbeitsalltag.
BerufsorientierungAuch im Jahr 2018 stand die Entwick-
lung des Arbeitsmarktes im Burgenland
im Allgemeinen sowie natürlich jene
der Lehrlings- und Lehrbetriebszahlen
im Speziellen im Mittelpunkt unserer
Tätigkeit. Besondere Aufmerksamkeit
widmeten wir dabei der Ausbildungs-
pflicht und dem damit verbundenen
Kampf gegen die Jugendarbeitslosig-
keit. Die Vernetzung und Kooperationen
mit verschiedensten Bildungseinrich-
tungen sowie anderen Länderkammern
wurde außerdem weiter forciert.
Ein wichtiges Thema hierbei ist auch
die Berufsorientierung für Jugendliche
im Burgenland. Die Arbeiterkammer
unterstützt SchülerInnen bei dem The-
ma nicht nur durch Fachvorträge und
Beratungen, sondern auch mit Hilfe
der BO-Mappe „Schritt für Schritt zum
Wunschberuf“. Diese Mappen werden
an den Schulen im Berufsorientierungs-
und Berufsvorbereitungsunterricht
eingesetzt. Insgesamt konnte die Arbei-
terkammer Burgenland im Jahr 2018
durch diese Maßnahme über 1.913 Schü-
lerInnen unterstützen.
Durch die Kooperation mit der Pädago-
gischen Hochschule Burgenland fanden
2018 wieder einige Vernetzungstreffen
mit LehrerInnen zum Thema Berufsori-
entierung statt.
Auch im Jahr 2018 war die Arbeiter-
kammer Burgenland gemeinsam mit
der Burgenländischen Gewerkschaftsju-
gend bei der Bildungs- und Berufsinfor-
mationsmesse in Oberwart als Ausstel-
ler mit Fotobox und einem interaktiven
Gewinnspiel vertreten und ist von zahl-
reichen Jugendlichen besucht worden.
Somit konnten wir direkt vor Ort mit
Rat und Tat bei Fragen zum Einstieg in
die Arbeitswelt bzw. der Berufswahl zur
Seite stehen.
LehrlingeDas Jugendreferat der Arbeiterkam-
mer Burgenland erhält bei jedem neu
abgeschlossenen Lehrvertrag von der
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
Burgenland eine Durchschrift übermit-
telt. Diese Durchschrift dient dem Ju-
gendreferat einerseits als Basis für die
Intervention und Kontrolltätigkeit bei
Lehrverhältnissen und andererseits als
Grundlage für die Erstellung von Sta-
tistiken über die Entwicklung auf dem
Lehrlingssektor. Zu diesem Zweck müs-
sen die übermittelten Lehrvertrags-
durchschriften auf ihre Vollständigkeit
und Richtigkeit überprüft werden. Laut
Statistik der Lehrlingsstelle wurden
im Burgenland mit Stichtag 31.12.2018
2.521 (2017 2.608) Lehrlinge ausgebil-
det, davon 1.798 (71,32 %) Männer und
723 (28,68 %) Frauen. Dies entspricht
einem Minus von 3,3 % gegenüber dem
Vorjahr. Die Gesamtzahl der Lehrlinge
inkludiert auch die Jugendlichen, die
sich in einer überbetrieblichen Ausbil-
dung (-13,6 %) befinden. Bei 83 Betrie-
ben wurde eine Besichtigung gemäß §
3a BAG durchgeführt. Bei diesen Be-
sichtigungen wird festgestellt, ob ein
Betrieb grundsätzlich in der Lage ist,
Lehrlinge auszubilden. Insgesamt bil-
deten mit Jahresende 2018 nur 784
(777) Betriebe im Burgenland Lehrlinge
aus. Um allerdings den FacharbeiterIn-
nen-Mangel entgegen zu wirken, bedarf
es im Burgenland wesentlich mehr Be-
triebe, die eine qualitativ hochwertige
Lehrausbildung anbieten.
In Kooperation mit dem Land Burgen-
land und der Wirtschaftskammer wurde
bereits im Jahr 2008 das Projekt „Leh-
re mit Matura“ initiiert, bei dem Lehr-
lingen die Möglichkeit geboten wird,
neben der Lehrlingsausbildung Vorbe-
reitungskurse für die Reifeprüfung zu
absolvieren. So erhalten Jugendliche
die Chance, eine praxisorientierte Aus-A
91
bildung mit den Vorteilen eines Reife-
prüfungsabschlusses zu kombinieren,
sodass ihnen später erweiterte Mög-
lichkeiten der Berufswahl sowie der Zu-
gang zu einem Hochschulstudium offen
stehen. Zum Jahresende absolvierten
119 Lehrlinge diese Ausbildungsvarian-
te.
Das AMS Projekt „Zusätzliche Lehr-
stellen für das Burgenland“ beschäftigt
sich mit der Problematik sinkender Zah-
len von Lehrbetrieben. In Kooperation
mit dem AMS und der Wirtschaftskam-
mer Burgenland fanden eine verstärk-
te Öffentlichkeitsarbeit und zahlreiche
Informationsveranstaltungen im gan-
zen Bundesland statt. Da Lehrlinge die
Fachkräfte von morgen und diese wie-
derum das Rückgrat der österreichi-
schen Wirtschaft sind, ist es wichtiger
denn je, die Betriebe auf die Vorteile
einer Lehrausbildung aufmerksam zu
machen.
Die Arbeiterkammer Burgenland nomi-
niert laufend BeisitzerInnen für Lehr-
abschlussprüfungen. Die PrüferInnen
achten nicht nur auf die Einhaltung der
Gesetze, sondern leisten auch einen we-
sentlichen Beitrag für die Überprüfung
einer guten Ausbildung der burgen-
ländischen Jugendlichen. Im Sommer
2018 wurde eine Befragung durchge-
führt, um Infos bzgl. etwaiger Defizite
und Verbesserungspotenziale in der
Ausbildung bzw. des Prüfungswesens
aus erster Hand zu erhalten und da-
durch mögliche Mängel in Zukunft zu
beseitigen. Die Berichte und Vorschläge
für Verbesserungen sind für uns unver-
zichtbar. Aus den wertvollen Rückmel-
dungen ist auch der neue Leitfaden für
die Prüfungskommission entstanden.
(TOP-)Jugendticket und LehrlingsausweisSeit 2013 stellt die Arbeiterkammer
Burgenland Lehrlingsausweise (edu.
card) aus, die als offizielle Ausweise
akzeptiert werden und sicherstellen,
dass Lehrlinge bis 24 auch tatsächlich
das (TOP-) Jugendticket nutzen kön-
nen. Dieses Service haben im Jahr 2018
insgesamt 668 Lehrlinge in Anspruch
genommen. Mit dem Ticket können
Lehrlinge um nur 70 Euro in den Bun-
desländern Wien, Niederösterreich und
Burgenland flächendeckend das ganze
Jahr über die öffentlichen Verkehrsmit-
tel nutzen.
Wir begrüßen das (TOP-) Jugendticket
als wichtige verkehrspolitische Maß-
nahme, fordern jedoch weiterhin eine
Ausweitung des Tickets für alle Jugend-
lichen bis 24 Jahre in ganz Österreich,
um eine Gleichstellung zwischen allen
zu garantieren und Barrieren abzubau-
en.
Landes-BerufsausbildungsbeiratIm Jahr 2018 fanden drei Sitzungen
des Landes-Berufsausbildungsbeirates
statt. Neben der verwaltungsrechtli-
chen Abwicklung gemäß den einschlä-
gigen Bestimmungen des Berufsausbil-
dungsgesetzes befasste sich der Beirat
vor allem mit den Themen Lehre mit
Matura sowie Lehrbetriebsförderung
und Qualitätssicherung in der Lehr-
lingsausbildung. Seitens der Arbeit-
nehmerInnenseite gehören Ramona
Pfneiszl, Mag. Michael Szöke, Moritz
Wendelin und Jasmin Zeilbauer (Vorsit-
zende) dem Landesberufsausbildungs-
beirat an.
92
Betriebssport
Das AK-Kegelturnier wurde im Be-richtsjahr bereits zum 32. Mal für Her-ren-, Damen- und Mixed-Mannschaften durchgeführt. Aufgrund der zahlreichen Nennungen fanden (außer in Neusiedl und Eisenstadt) in allen Bezirken Vor-runden statt.
Bei insgesamt 18 Veranstaltungen nah-men 1.148 MitarbeiterInnen aus bur-genländischen Betrieben an diesem Kegelturnier teil.
QUALIFIKATION IST VORAUSSETZUNG (1978 – 1987)
Das Sprichwort „Was Hänschen nicht lernt,
lernt Hans nimmermehr“ gehört der Ver-
gangenheit an. Jetzt heißt es „Hans kann
vieles lernen, wovon Hänschen früher nie
etwas gehört hat“.
Die Prämisse Ende der 1970er Jahre ist eine
permanente Weiterbildung, auch nach dem
Berufseinstieg, als ein offener lebenslanger
Prozess. Die Arbeiterkammer tritt dafür ein,
bei der Facharbeiterausbildung neue Wege
zu beschreiten. Ein Schritt in diese Richtung
ist die Eröffnung des Burgenländischen Um-
schulungszentrums in Neutal.
Am 4. Juni 1980 wird das neu errichtete
Amtsgebäude von AK und ÖGB Burgen-
land seiner Bestimmung übergeben. Die
neue Zentrale in Eisenstadt bietet beste
Voraussetzungen zum Ausbau der Service-
leistungen.
Im November 1980 wird eine Partnerschaft
zwischen AK und Bundesheer besiegelt. Ziel
dieser Zusammenarbeit mit dem Landwehr-
stammregiment 13 sind Weiterbildungsan-
gebote für die jungen Soldaten.
Im Juni 1983 beendet Franz Babanitz nach
22 Jahren seine Tätigkeit als Präsident der
Arbeiterkammer Burgenland, Ernst Piller
wird zu seinem Nachfolger gewählt.
Die Amtsgeschäfte des neuen AK Präsiden-
ten Ernst Piller stehen von Anfang an un-
ter dem Grundsatz, dass „Arbeit für alle das
Ziel der politisch Verantwortlichen in die-
sem Land sein muß“.
Im Oktober 1987 präsentiert die AK eine IFES
Studie über „Die soziale Lage der Arbeit-
nehmer im Burgenland“. 700 Arbeitnehmer
geben Auskunft über Beruf, Einkom-
men, Arbeitsweg, Belastungen am Ar-
beitsplatz, Gesundheit, Wohnen und
Freizeit. Die Ergebnisse dieser
Studie zeigen ei-
nen deutlichen
Trend Richtung
Dienstleistun-
gen auf.
Ernst PIller Die neue AK-Zentrale 1980
Freizeit. Die Ergebnisse dieser
Studie zeigen ei-
nen deutlichen
Trend Richtung
Dienstleistun-
gen auf.
Partnerschaftsbesuch beim Landwehrstammregiment 13:
AK-Präsident Franz Babanitz und Oberst Alfred Zechmann
Franz Babanitz gratuliert seinem Nachfolger als AK-
Präsident, Ernst PIller
Foto
: Gem
eind
echr
onik
Neu
tal
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
s: A
rbei
terk
amm
er
19482018
70 JAHR
E
94
Veranstaltungsreihe „Vorher – 1938 - Nachher
2018 stand auch bei uns im Zeichen
der Politischen Bildung, konkret im
Zeichen der Gedenkjahre 1848 – 1918 –
1938 – 1968 – 2018. Um möglichst vie-
le Menschen zu erreichen lud die Bil-
dungsabteilung im Frühjahr 2018 einige
Einrichtungen zu einer Kooperation ein.
Gemeinsam – Arbeiterkammer Burgen-
land, Kulturbetriebe Burgenland, Bur-
genländische Forschungsgesellschaft,
Burgenländische Volkshochschulen,
Österreichischer Gewerkschaftsbund,
Bund Sozialdemokratischer Freiheits-
kämpferInnen - wurde an einer Veran-
staltungsreihe gearbeitet:
Den Start bildete im Juni „Das Austro-
faschistische Österreich“ mit Emmerich
Talos. Im September fand die Lesung
„Hitlermädel verraten nichts“ statt.
Im Oktober wurde der preisgekrönte
Film „Murer – Anatomie eines Prozes-
ses gezeigt und den Abschluss bildete
„Gedanken zum Gedenkjahr“ mit Aus-
stellung, Musik und Literatur. Insgesamt
erreichten wir mit diesem Kooperati-
onsprojekt 350 Menschen.
Im Rahmen der Reihe „Arbeit und Le-
ben“ wurden von der Abteilung Inter-
essenspolitik die Themen Gesundheit
und Generation Y mit Veranstaltungen
abgedeckt. Im zweiten Halbjahr 2019
werden wir diese Folge fortsetzen und
die angekündigte Dokumentation fer-
tigstellen.
Betriebsratsschulungen
2018 wurden im Rahmen der Betriebs-
ratsschulungen 21 Kurse mit 314 Teil-
nehmerInnen durchgeführt. Inhaltlich
waren vor allem die Weiterbildungen
zur Datenschutzgrundverordnung zent-
ral. Eine Steigerung an TeilnehmerInnen
erfuhr unser kreatives Sommerangebot
für BetriebsrätInnen: WerkStattArbeit
in der Cselley Mühle. 36 TeilnehmerIn-
nen fanden einen wohlverdienten Aus-
gleich zu ihrem täglichen Einsatz für
ihre KollegInnen.
Das Feedback der BetriebsrätInnen in
Bezug auf unsere ausgewählten Exper-
tInnen und die Organisation der Schu-
lungen ist sehr positiv.
Interne Weiterbildung
In der internen Weiterbildung boten wir
in Kooperation mit dem ÖGB Schulun-
gen an. Mit 15 Seminaren verbuchten
wir 208 Teilnahmen. Zusätzlich besuch-
ten KollegInnen bei externen Anbietern
Fachseminare und nahmen an öster-
reichweiten AK-Lehrgängen teil.
Sonstiges
Beim Projekt „Du kannst was“ der Bur-
genländischen Volkshochschulen sind
wir unterstützende Multiplikatoren bei
Pressekonferenzen oder wir informieren
unsere BetriebsrätInnen laufend über
diesen möglichen Bildungsabschluss.
In der österreichweiten Arbeitsgruppe
der Arbeiterkammern zu diesem Thema
sind wir ebenfalls informierend und ko-
ordinierend tätig.
Bildungsinformation
ArbeitnehmerInnen, die vorhaben, sich
weiterzubilden, kontaktieren uns u.a. zu
Themen wie „Anrechnungen“, „Zweiter
Bildungsweg“, „Fachkräftestipendium“,
„Bildungsteilzeit“ oder „Förderungen
für Weiterbildung“. So haben wir 2018
rund 175 Beratungen vorgenommen.
Die Anfragen nach Förderungen für Er-
wachsene bzw. den Zweiten Bildungs-
weg dominieren hier.
Bildung
95
Bildungsgutschein
2018 wurden 78 Bildungsgutscheine mit
einer Gesamtsumme von € 6.750,- im
Burgenland eingelöst. Die Bildungsmoti-
vierten besuchten EDV- und Sprachkur-
se des Berufsförderungsinstituts und
Kurse im Rahmen des 2. Bildungsweges
an der Volkshochschule oder dem BFI.
Es fanden zwei Bildungsausschüsse zu
diversen Bildungspolitischen Themen
statt. Diskutiert wurde vor allem das
neue Bildungspaket.
REFORMEN MIT AUGENMASS (1988 – 1998)
Ende der 1980er Jahre verändert sich die
geopolitische Landkarte Europas grundle-
gend. Der Eiserne Vorhang fällt und im ehe-
maligen kommunistischen Ostblock ent-
stehen Staaten mit neuen demokratischen
Regierungskonstellationen.
Diese Veränderungen haben besonders Aus-
wirkungen auf die langjährige Grenzregion
Burgenland. Der rasante Anstieg ausländi-
scher Arbeitskräfte erhöht den Druck auf
den burgenländischen Arbeitsmarkt, eine
grenzüberschreitende Zusammenarbeit
der Arbeitnehmerorganisationen soll ge-
gensteuern. So bietet die AK mit dem ÖGB
und dem Berufsförderungsinstitut ein Schu-
lungsprogramm für ungarische Betriebsräte
und Personalvertreter in den Grenzkomita-
ten Györ-Sopron und Vas an.
Kammerintern werden wichtige Reformen
im neuen „Arbeiterkammergesetz“ vom 13.
November 1991 umgesetzt. Kernelemente
sind größere Transparenz, mehr Kontrolle,
der Arbeitnehmerrechtsschutz sowie neue
Formen der Information, Beratung und Be-
treuung.
Die Arbeiterkammer soll zu einem moder-
nen, serviceorientierten Dienstleistungsbe-
trieb umgebaut werden. Mit dem Reform-
konzept stellt sich die AK im Frühjahr 1996
einer Mitgliederbefragung. Das Ergebnis ist
sensationell. Bei einer Abstimmungsbetei-
ligung von mehr als 75 Prozent sagen 93
Prozent der burgenländischen Arbeitneh-
mer Ja zur Arbeiterkammer.
Im Jahr 1998 prüft der Rech-
nungshof die Kammer für Ar-
beiter und Angestellte für das
Burgenland. Er stellt der AK
Burgenland ein sehr positives
Zeugnis aus, das den Kurs der
Arbeitnehmervertretung „Nä-
her zu den Mitgliedern“ ein-
drucksvoll bestätigt.Mit dem Arbeitnehmerrechtsschutz, den die AK seit 1992 durchführt werden pro Jahr Millio-
nenbeträge für tausende burgenländische Arbeitnehmer erstritten.
Abbau des eisernen Vorhanges 1989
Das neue AK-Gesetz vom November 1991
Bei den Arbeitnehmern steht Weiterbildung
hoch im Kurs. Das BFI bietet grenzüberschrei-
tend Schulungen und Kurse an.
AK-Präsident Piller präsentiert das sensa-
tionelle Ergebnis der Mitgliederbefragung
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: ATT
ÖR
ES 19
89
19482018
70 JAHR
E
97
Der erfolgreich eingeschlagene Weg der
AK-Büchereien Burgenland zeigt auch
im Jahr 2018 hervorragende Ergebnis-
sen! Insgesamt 127.089 Entlehnungen
führten zu einer Steigerung von rund
4,3% gegenüber den bereits tollen Zah-
len des Vorjahres. Ein absoluter Spitzen-
wert!
Umgelegt auf die gesamten Entlehnun-
gen im Burgenland bedeutet das, dass
wieder fast jede zweite Entlehnung in
den drei Büchereien der Arbeiterkam-
mer getätigt werden. Ein unglaublicher
Erfolg in Anbetracht der Tatsache, dass
es im Burgenland über 60 öffentliche
Bibliotheken gibt.
Teilnahme an landesweiten Pro-jekten
Großer Beliebtheit erfreute sich auch
heuer wieder der „Lesesommer Burgen-
land“, der 2018 zum zweiten Mal seitens
der Bibliotheken Burgenland in Koope-
ration mit dem Landesschulrat veran-
staltet wurde.
Fortgeführt wurde 2018 auch das Er-
folgsprojekt „Buchstart Burgenland:
mit Büchern wachsen“, im Zuge des-
sen sich frisch gebackene Eltern in ei-
ner Bücherei ihrer Wahl kostenlos eine
Buchstart-Tasche abholen können und
so mit dem Angebot öffentlicher Büche-
reien vertraut gemacht werden können.
Insgesamt wurden fast 100 Taschen in
den AK-Büchereien im Burgenland im
Laufe des Jahres 2018 an glückliche El-
tern und Babys verteilt – was zeigt, dass
das Angebot weiterhin gut angenom-
men wird.
Sowohl die AK-Bücherei Eisenstadt als
auch die AK-Bücherei Oberwart haben
2018 als eine von 15 Votingstellen auch
an dem von der Kulturabteilung des
Landes Burgenland in Kooperation mit
dem Buchhandel und den Bibliotheken
initiierten Burgenländischen Buchpreis
„3 x 7“ teilgenommen. In den ersten
drei September-Wochen konnten Le-
ser/innen in den nominierten Büchern
schmökern und ihre Stimme für ihren
Favoriten abgeben.
Personal
Aufgrund der im Jahr 2019 stattfinden-
den AK-Wahl wurde das Team der AK-Bü-
cherei Eisenstadt um zwei Kolleginnen
– Mag.a Julia Gsertz und Ingrid Hackl
– verstärkt, die mit jeweils 20 Stunden
pro Woche angestellt wurden. Die lang-
jährige Bibliotheksmitarbeiterin Judith
Fischer hat sich für den Wahlzeitraum
bereit erklärt, ins Wahlbüro zu wechseln
und dort tatkräftig mitzuhelfen.
Seit 2018 steht Mitgliedern des Vereins
KUUL | Kultur, Unterhaltung und Lesen
im Burgenland die Möglichkeit offen,
sich in den AK-Büchereien im Burgen-
land ehrenamtlich zu betätigen, um so
Zugang zu bibliothekarischen Ausbil-
dungen zu erlangen und so bereits Er-
fahrungen im Bibliotheksbetrieb sam-
meln zu können. Dieses Angebot wird
bereits in Eisenstadt und Oberwart von
mehreren Personen genutzt.
AK-Bücherei Eisenstadt
Das Jahr 2018 knüpfte in vielerlei Hin-
sicht an die erfolgreichen Jahre davor
an, brachte zugleich aber auch neue
Rekorde mit sich. Während der Umsatz
mit einem Wert von 5,17 annähernd je-
nen des Vorjahres erreicht hat und so-
mit jedes Medium in diesem Jahr durch-
schnittlich 5 Mal entliehen worden ist,
sind die Besucherzahlen auf 16.600 an-
gestiegen, was eine Erhöhung von 600
Personen im Vergleich zu 2017 bedeu-
tet.
Auch die virtuellen Besuche haben deut-
Bücherei
98
lich zugenommen und befinden sich
mit 26.800 Zugriffen auf einem neuen
Höchststand.
82.107 Entlehnungen bei 16.348 phy-
sischen Beständen sichern der AK-Bü-
cherei Eisenstadt weiterhin ihren
Spitzenrang in der burgenländischen
Büchereilandschaft. Diese Summe er-
gänzt um die 18.030 Entlehnungen bei
den eMedien haben es zudem erst-
mals möglich gemacht, die magische
100.000-Entlehnungen-Grenze zu über-
schreiten!
Leseförderung
Nach dem durchschlagenden Erfolg des
Projekts „Lesesommer Burgenland“ –
eine Initiative des Landesverbandes der
Bibliotheken Burgenland sowie des Lan-
desschulrats für Burgenland - war die-
ses heuer zum zweiten Mal Teil der Le-
seförderungs-Aktionen der AK-Bücherei
Eisenstadt. Die an die SchülerInnen ver-
teilten Lesepässe wurden während der
Sommerferien sehr eifrig mit Büchern
„befüllt“ und im September in der Bü-
cherei gegen ein Überraschungssackerl
eingetauscht.
Ebenfalls im September und damit
rechtzeitig zu Beginn des neuen Schul-
jahres ist eine Neuauflage von „Lese-
AbenteuerBuch“ herausgegeben wor-
den. Das Angebot wurde erweitert, so
etwa um das Modul „1, 2 oder 3“, das in
Anlehnung an die bekannte Kindersen-
dung Kindern zwischen 6 und 10 Jah-
ren ein spielerisches Kennenlernen der
Bücherei ermöglicht. Neu und Hand in
Hand mit der Digitalisierungs-Offensive
der AK geht die „virtuelle Büchereifüh-
rung“, bei der sich Schülergruppen mit
Tablets auf eine Rätsel-Reise durch die
Bücherei begeben. Dieses Veranstal-
tungsformat ist bislang in Österreich
einzigartig und kommt bei den über
10-Jährigen ausgezeichnet an!
Generell ist das Interesse an den be-
währten Workshops rund um das Thema
der vorwissenschaftlichen Arbeit und
den Programmangeboten von „Lese-
AbenteuerBuch“ ungebrochen und wird
von Kindergärten und Schulen nach wie
vor begeistert angenommen.
Veranstaltungen
Im März durfte die AK-Bücherei Eisen-
stadt den österreichischen Autor Ro-
man Klementovic begrüßen, der die
zahlreich anwesenden ZuhörerInnen
mit einer Lesung aus seinem aktuellen
Thriller „Immerschuld“ geballte Span-
nung erleben ließ.
Sowohl Anfang April wie auch Anfang
November fand wieder der mittlerweile
traditionelle Tag der offenen Tür samt
Medienflohmarkt statt. Der Andrang
war wie gewohnt groß und lockte auch
zahlreiche junge BesucherInnen in die
Bücherei, die sich von AKsel und Co
verzaubern und zum Lachen bringen
ließen.
Die beiden Buchstart-Buch-Stars – der
burgenländische Autor Heinz Janisch
und die Illustatorin Birgit Antoni - gin-
gen im Jahr 2018 auf Tour durch die
burgenländischen Bibliotheken und
machten natürlich auch Station in den
AK-Büchereien Burgenland. Am 8. Juni
durften wir Heinz Janisch mit seinen
fantastischen Geschichten, die alle Kin-
der begeistert haben, in Eisenstadt will-
kommen heißen.
2018 wurden in der AK-Bücherei Ei-
senstadt 60 Veranstaltungen durchge-
führt. Einen Großteil davon machten
Kindergarten- und Schulbesuche aus,
bei denen „Groß und Klein“ über Modu-
le wie Bilderbuchkino, virtuelle Bücher-
eiführungen bis hin zu Workshops zum
Thema Vorwissenschaftliche Arbeit
Einblicke, Kenntnisse und Fertigkeiten
hinsichtlich Lesefähigkeit, Bücherei-
nutzung und Bildungsangebot erlangen
konnten.
Von 1.-3. Oktober 2018 durfte das Bü-
EUROPA ALS CHANCE (1998 – 2008)
Mit der EU-Mitgliedschaft seit dem 1. Jänner
1995 ändern sich besonders für das Burgen-
land die politischen Rahmenbedingungen.
Der Wirtschaft öffnen sich neue Märkte und
als „Ziel 1“ Region bekommt das frühere
Grenzland einen Investitionsschub. Seit der
Osterweiterung mit 1. Mai 2004 ist das Bur-
genland auch nicht mehr EU-Außengrenze.
Das neue Europa mit nunmehr 27 Mitglieds-
staaten erweitert die Themenbereiche der
AK. Neben dem Service und der Beratung
wird deshalb auch die Information verstärkt.
Seit 1999 ist die AK im Internet präsent:
www.bgld.arbeiterkammer.at. 2004 werden
die Länderseiten zum bundesweiten AK-
Internet-Portal zusammengeführt, das pro
Jahr 3 Millionen User zählt.
Am 25. Mai 2000 übernimmt Alfred Schrei-
ner das Amt des Präsidenten der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für das Burgen-
land. Er löst Ernst Piller ab, der sich nach
17jähriger Präsidentschaft aus der Arbei-
terkammer zurückzieht.
Der neue Präsident legt von Anfang an gro-
ßen Wert auf eine fundierte Vertretung der
Arbeitnehmerinteressen sowie auf Aus- und
Weiterbildung. Mit dem AK-Bildungshun-
derter werden Arbeitnehmer, die Weiter-
bildungsangebote nutzen, finanziell unter-
stützt.
Ein wachsender Servicebereich ist auch der
Konsumentenschutz. Da die Anfragen der
Konsumenten massiv zunehmen, installiert
die AK im Jänner 2008 erstmals eine eige-
ne Abteilung für Konsumentenschutz und
stockt die Zahl der Berater deutlich auf.
Mit ihrem kundenorientierten Service und
der treffsicheren politischen Interessensver-
tretung liegt die Arbeiterkammer bei ihren
Mitgliedern hoch im Kurs. Regelmäßige Um-
fragen bestätigen, dass für den überwiegen-
den Teil der Bevölkerung die Arbeiterkammer
„sehr wichtig“ ist, und auch der monatliche
Mitgliedsbeitrag – im Burgenland im Schnitt
weniger als 4,60 Euro netto – hohe Zustim-
mung findet. So sind drei Viertel gegen eine
Beitragskürzung, weil dann Service und Leis-
tung eingeschränkt werden müssten.
Bildungswillige Arbeitnehmer unterstützt die AK mit dem Bildungshunderter
Neben Service und Beratung wird auch die Information verstärkt
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Im Mai 2000 folgt Alfred Schreiner Ernst Piller als AK-Präsident nach
Das AK-Portal verzeichnet mehr als 3 Millionen Zugriffe pro Jahr
2008 wird der AK-Konsumentenschutz ausgebaut
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
99
EUROPA ALS CHANCE (1998 – 2008)
Mit der EU-Mitgliedschaft seit dem 1. Jänner
1995 ändern sich besonders für das Burgen-
land die politischen Rahmenbedingungen.
Der Wirtschaft öffnen sich neue Märkte und
als „Ziel 1“ Region bekommt das frühere
Grenzland einen Investitionsschub. Seit der
Osterweiterung mit 1. Mai 2004 ist das Bur-
genland auch nicht mehr EU-Außengrenze.
Das neue Europa mit nunmehr 27 Mitglieds-
staaten erweitert die Themenbereiche der
AK. Neben dem Service und der Beratung
wird deshalb auch die Information verstärkt.
Seit 1999 ist die AK im Internet präsent:
www.bgld.arbeiterkammer.at. 2004 werden
die Länderseiten zum bundesweiten AK-
Internet-Portal zusammengeführt, das pro
Jahr 3 Millionen User zählt.
Am 25. Mai 2000 übernimmt Alfred Schrei-
ner das Amt des Präsidenten der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für das Burgen-
land. Er löst Ernst Piller ab, der sich nach
17jähriger Präsidentschaft aus der Arbei-
terkammer zurückzieht.
Der neue Präsident legt von Anfang an gro-
ßen Wert auf eine fundierte Vertretung der
Arbeitnehmerinteressen sowie auf Aus- und
Weiterbildung. Mit dem AK-Bildungshun-
derter werden Arbeitnehmer, die Weiter-
bildungsangebote nutzen, finanziell unter-
stützt.
Ein wachsender Servicebereich ist auch der
Konsumentenschutz. Da die Anfragen der
Konsumenten massiv zunehmen, installiert
die AK im Jänner 2008 erstmals eine eige-
ne Abteilung für Konsumentenschutz und
stockt die Zahl der Berater deutlich auf.
Mit ihrem kundenorientierten Service und
der treffsicheren politischen Interessensver-
tretung liegt die Arbeiterkammer bei ihren
Mitgliedern hoch im Kurs. Regelmäßige Um-
fragen bestätigen, dass für den überwiegen-
den Teil der Bevölkerung die Arbeiterkammer
„sehr wichtig“ ist, und auch der monatliche
Mitgliedsbeitrag – im Burgenland im Schnitt
weniger als 4,60 Euro netto – hohe Zustim-
mung findet. So sind drei Viertel gegen eine
Beitragskürzung, weil dann Service und Leis-
tung eingeschränkt werden müssten.
Bildungswillige Arbeitnehmer unterstützt die AK mit dem Bildungshunderter
Neben Service und Beratung wird auch die Information verstärkt
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Im Mai 2000 folgt Alfred Schreiner Ernst Piller als AK-Präsident nach
Das AK-Portal verzeichnet mehr als 3 Millionen Zugriffe pro Jahr
2008 wird der AK-Konsumentenschutz ausgebaut
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
Foto
: Arb
eite
rkam
mer
19482018
70 JAHR
E
100
chereiteam etliche KollegInnen aus den
AK-Büchereien der Bundesländer zur
Konferenz der AK-Büchereien in den
Räumlichkeiten der Bücherei begrüßen.
Das Zusammentreffen ermöglichte ei-
nen regen Austausch und aufschlussrei-
che Diskussionen rund um das Thema
„Interner und externer Wert von Biblio-
theken“.
Projekte
Das zukunftsträchtige Thema „Digita-
lisierung“ stand 2018 bei vielen Pro-
jekten der AK-Bücherei Eisenstadt im
Vordergrund. Gerade in der ersten Jah-
reshälfte 2018 haben sämtliche für die
Bücherei relevanten Bereiche der DSG-
VO und deren Implementierung breiten
Raum eingenommen. So wurden sämt-
liche datenschutzrelevanten Prozesse
dokumentiert und überarbeitet. Nicht
mehr benötigte Daten wurden vernich-
tet und auch der Newsletter-Versand-
prozess wurde um die Integration der
Robinson-Liste erweitert.
Auch die LeserInnenerklärungskarten
wurden hinsichtlich der DSVGO überar-
beitet und Verschwiegenheitserklärun-
gen für PraktikantInnen und ehrenamt-
lich Tätige ausgearbeitet.
Auch die AK-Bibliothek digital erfreut
sich bei unseren LeserInnen nach wie
vor ausgezeichneter Beliebtheit und
bekommt ständigen Zulauf. Um das
Angebot auch um digitale Zeitschrif-
ten erweitern zu können, wurden in
Kooperation mit den Bibliotheken der
anderen Länderkammern Gespräche
mit der APA-DeFacto Datenbank & Con-
tentmanagement GmbH aufgenommen,
die den Austria Kiosk mit zahlreichen
österreichischen Zeitschriften und Zei-
tungen betreibt. Gemeinsam konnte im
Herbst 2018 ein attraktives Angebot für
alle LeserInnen der AK-Büchereien Bur-
genland initiiert werden, das sehr rege
genutzt wird. Aufgrund des enormen
österreichweiten Zulaufs wurde das
Projekt leider seitens der APA modifi-
ziert, sodass eine Neuverhandlung des
Vertrags notwendig wurde und die wei-
tere Zukunft des Austria Kiosk-Zugangs
noch nicht geklärt ist.
Um den Zugang zur AK-Bücherei Eisen-
stadt und die Nutzung deren Dienste
möglichst barrierefrei und unabhängig
von den Öffnungszeiten zu gestalten,
wurde im Außenbereich eine Rückga-
bebox für Medien installiert. Medien
können so rund um die Uhr retourniert
werden.
AK-Bücherei Pöttsching
Der bereits seit längerer Zeit anhalten-
de Aufschwung der AK-Bücherei Pött-
sching fand im Jahr 2018 seinen vorläu-
figen Höhepunkt.
Dank des unglaublichen Engagements
des ehrenamtlichen Teams unter der
Leiterin Renate Ziegler konnten die
Ausleihen um ganze 14% gesteigert
werden. Auch die Zahl der jährlichen
BesucherInnen hat merkbar zugelegt.
Dank der vielfältigen Veranstaltungen
mit der ortseigenen Volksschule und
den bereits traditionellen Aktionen beim
Tag der Vereine, konnte wieder viel Wer-
bung für die kostenlosen Leistungen der
Bibliothek gemacht werden.
Auch der Medienbestand wurde wei-
ter attraktiviert und um populäre Zeit-
schriften wie Brigitte, Woman, Psycholo-
gie Heute, PM und viele mehr erweitert.
Bereits nach kurzer Zeit fanden diese
bei den LeserInnen einen reißenden Ab-
satz.
AK-Bücherei Oberwart
Als Stützpunktbücherei im Südburgen-
land nimmt die AK-Bücherei Oberwart
eine wichtige kulturpolitische Stellung
ein. Im Jahr 2018 konnte sie ihre Posi-
tion weiter ausbauen und festigen und
eine Steigerung der Entlehn- und Be-
sucherzahlen um über 25 % erzielen!
101
Der Bestand wurde in vielen Bereichen
erneuert und auf über 9.000 Medien
aufgestockt, insgesamt 36 Veranstal-
tungen (Lesungen, Gruppenbesuche,
Workshops etc.) für Kinder und Erwach-
sene wurden abgehalten, mehr als 6.100
interessierte BesucherInnen konnten
gezählt und über 19.000 Entlehnungen
verbucht werden.
Kooperation mit der Stadtgemeinde
Oberwart
Mit einer Pressekonferenz im Jänner
wurde das neue Jahr und zugleich eine
neue „Ära“ der AK-Bücherei Oberwart
eingeläutet: Die Arbeiterkammer Bur-
genland und die Stadtgemeinde Ober-
wart besiegelten aus Effizienz- und
Synergiegründen offiziell eine Zusam-
menarbeit im Bereich der öffentlichen
Bücherei und beschlossen, am Standort
der AK-Bezirksstelle eine gemeinsame
Bücherei zu führen. Die Gemeinde be-
teiligt sich nicht nur finanziell, sondern
auch diverse Veranstaltungen und die
PR-Arbeit werden unterstützt.
Adaptierungen in der Bücherei
Auch optisch wurde den Veränderun-
gen Ausdruck verliehen. Nicht nur wur-
de den Räumlichkeiten der AK-Bücherei
ein neuer Anstrich verpasst, auch der
Bestand wurde im Hinblick auf bessere
Übersichtlichkeit und Benutzerfreund-
lichkeit teils neu sortiert und aufgestellt,
und der Bereich für die BesucherInnen
durch eine Umstellung des Arbeitsplat-
zes vergrößert.
Veranstaltungen & Leseförderung
Im Bereich der Veranstaltungen wurde
2018 ein vielfältiger Mix angeboten, um
möglichst viele unserer Büchereibesu-
cherInnen und andere Interessierte mit
unserem Programm anzusprechen.
Einen der Höhepunkte stellte die hu-
morvolle Kriminacht mit dem öster-
reichischen Bestseller-Autor Andreas
Gruber dar, die im Zuge der erstmals
burgenlandweit organisierten „Langen
Nacht der Bibliotheken“ am 28. April
veranstaltet wurde. Zeitgleich sorgte in
den Räumlichkeiten der Bücherei die
als Leseanimatorin tätige Kindergarten-
und Hortpädagogin Bianca Klaus mit
einem spielerisch gestalteten Gespens-
terabend für jede Menge Gruselspaß bei
den Kindern.
Wert gelegt wurde im Zuge der Veran-
staltungen 2018 auch auf Kooperatio-
nen mit wichtigen regionalen „Kultur-
trägern“ wie dem burgenländischen
Verlagshaus edition lex liszt 12 und dem
Offenen Haus Oberwart. So präsentier-
te im Juni der Neusiedler Texter Michael
Hess in der AK seinen neuen, in der edi-
tion lex liszt 12 erschienenen Gedicht-
band. Und in der „Österreich liest“-Wo-
che im Oktober konnte die AK-Bücherei
als Kooperationspartner des Offenen
Hauses Oberwart Star-Autor Robert
Menasse im vollen Saal des OHO begrü-
ßen, der im Gespräch mit seinem Cousin
Peter Menasse großen Eindruck beim
Publikum machte und für einen fulmi-
nanten Lesungs- und Diskussionsabend
sorgte.
Unter dem Titel „flow“ präsentierte Eli-
sabeth Holzschuster einen Querschnitt
ihres Schaffens – begleitet von einer
Lesung der Glücksforscherin Manuela
Eitler-Sedlak, die passend zum Ausstel-
lungstitel aus ihren „flow“-Büchern las.
Auch „kleineren“ Namen aber wurde
Raum gegeben – so stellte etwa Evely-
ne Weißenbach im Zuge ihrer Lesetour
den ersten Teil ihrer bei vielen LeserIn-
nen durchaus beliebten Regionalkrimis
vor und Monika Mayer-Höttinger prä-
sentierte im November ihr Kochbuch
„Fleischlos glücklich“.
Im Dezember bekundeten schließlich
auch der PEN-Club Burgenland und die
GAV Burgenland als Autorenverbände
102
Leistungsbericht der AK Ober-wart Rechtsschutz
Im Arbeitsrechtsschutz ist im Kalender-
jahr 2018 eine signifikante Steigerung
der Interventions- und Klagsakte er-
kennbar. Es konnte eine Anzahl von 172
Interventionsakten registriert werden;
darüber hinaus musste in 72 Fällen eine
gerichtliche Geltendmachung erfolgen.
Daraus resultieren 16 Gerichtstage am
Arbeits- und Sozialgericht, wobei zu 95
% die Gerichtsverhandlung im Bezirks-
gericht Oberwart durchgeführt wurde.
Im Berichtsjahr wurden daher erstmals
im Süden mehr Klagsakte in Arbeits-
rechtssachen als im Norden, Verhältnis
72 : 52 abgewickelt.
Gerade im Hinblick auf die bekanntgege-
benen Intentionen des Landesgerichtes
Eisenstadt, wonach zukünftig in Arbeits-
rechtssachen vermehrt der Gerichts-
standort das Landesgericht Eisenstadt
sein soll, sind diese Zahlen natürlich
auch im Hinblick auf die strukturelle Ab-
wicklung des Rechtsschutzes der Arbei-
terkammer Burgenland aufschlussreich.
Auch im Sozialrechtsschutz wurde ein
Höchstwert an Klagsakten im Ausmaß
von genau 300 Rechtsschutzfällen er-
zielt. Deshalb wurden im Berichtsjahr
399 gerichtliche Verhandlungen an 81
Gerichtstagen durch Sozialrechtsrefe-
renten der AK Oberwart besucht.
Daraus kann nur abgeleitet werden,
dass auch zukünftig die Rechtsschutz-
suchenden in Fällen des Arbeits- und
Sozialrechtes die Möglichkeit haben
müssen, die Gerichtsfälle – wie bisher
– beim Bezirksgericht Oberwart verhan-
deln zu dürfen.
Kündigungsanfechtung
NEUE HERAUSFORDERUNGEN (2009-2018)
Bei den Arbeiterkammerwahlen 2009 und
2014 bleibt die Fraktion Sozialdemokrati-
scher Gewerkschafter unangefochten die
Nummer 1. AK Präsident Alfred Schreiner
wird einstimmig in seiner Funktion bestätigt.
Mit dem Motto „Gerechtigkeit muß sein“ ist
er 17 Jahre lang auf dem richtigen Weg. 2014
fordern die Fraktionen von FSG und ÖAAB
in der gemeinsamen Resolution „Jetzt sind
die ArbeitnehmerInnen mit der Entlastung
dran“ eine deutliche Lohnsteuersenkung.
Mit diesen und anderen Forderungen muß
sich auch der neue Präsident der AK Bur-
genland Gerhard Michalitsch auseinander-
setzen. Er löst im März 2017 Alfred Schrei-
ner als Präsident ab.
Die Arbeiterkammer ist Garant für den sozi-
alen Frieden in Österreich – jetzt und in Zu-
kunft ist sie mit enormen Herausforderun-
gen konfrontiert. Um diese zu bewältigen,
braucht sie zielorientierte programmati-
sche Inhalte um die Interessen der Arbeit-
nehmerInnen umfassend zu unterstützen.
Aus der Dialoginitiative „Wie
soll Arbeit?“ von April bis Ende
Mai 2018 wird das AK Zukunfts-
programm erarbeitet, das sich
auf 2 Säulen stützt: 150 Millio-
nen Euro sollen in das Zukunfts-
thema Digitalisierung und in die
neuen Leistungs-Schwerpunkte
der drei Schlüsselbereiche Bil-
dung, Pflege und Wohnen in-
vestiert werden. Das deckt sich
mit den Anliegen, Wünschen
und Vorschlägen der AK Mitglie-
der. Das neue Arbeitszeitgesetz
der ÖVP/FPÖ Bundesregierung
stößt auf heftige Kritik der Op-
position. Die Einführung des 12
Stunden Arbeitstages bzw. der
60 Stunden Arbeitswoche wird
von der SPÖ nicht akzeptiert.
Nicht nur, dass das Gesetz im Nationalrat
„durchgepeitscht wird, es ist – so die SPÖ -
ein Gesetz für die Unternehmer und geht zu
Lasten der ArbeitnehmerInnen. Diese Kritik
teilen die Arbeiterkammer und der ÖGB. Das
12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg sagen sie
und fordern eine Arbeitszeitverkürzung.“
Die Jugend ist der AK Burgenland wichtig.
Zu den erfolgreichen Aktionen der vergan-
genen 10 Jahre zählt das Top-Jugendticket
in Verbindung mit dem AK-Lehrlingsaus-
weis. Für Jugendliche, denen ein weiterer
Schulbesuch nicht möglich ist, wird eine
Lehre angeboten. Auch für die Anliegen der
vielen Bahnpendler setzt sich die AK ein.
Im Servicebereich hat die AK Burgenland ne-
ben der Konsumentenberatung sehr viel in
die AK-Bücherei und das Projekt „AK-Biblio-
thek-digital“ investiert. Mit mehr als 16.000
Büchern zählt sie damit zu den größten Bü-
chereien des Burgenlandes.
2017 finalisiert die AK auch ihr bisher größ-
tes Projekt, den Umbau des Hauses zu einer
modernen AK und ÖGB Zentrale. Mit dem
Um- und Neubau sind jetzt alle Service- und
Beratungseinrichtungen barrierefrei zu er-
reichen.
Eine Bilanz, die die Arbeit der Arbeiterkam-
mer Burgenland in den vergangenen zehn
Jahren eindrucksvoll bestätigt.
19482018
70 JAHR
E
Der neue Servicebereich wurde 2017 fertiggestellt.
Der neue Präsident Gerhard Michalitsch setzt die Tradition der Betriebsbesuche fort.
Direktor Mag. Thomas Lehner, Präsident Gerhard Michalitsch, ÖGB-Voristzender Erich Mauer-
sics sowie ÖGB Landsesekretär Andreas Rotpuller.
103
NEUE HERAUSFORDERUNGEN (2009-2018)
Bei den Arbeiterkammerwahlen 2009 und
2014 bleibt die Fraktion Sozialdemokrati-
scher Gewerkschafter unangefochten die
Nummer 1. AK Präsident Alfred Schreiner
wird einstimmig in seiner Funktion bestätigt.
Mit dem Motto „Gerechtigkeit muß sein“ ist
er 17 Jahre lang auf dem richtigen Weg. 2014
fordern die Fraktionen von FSG und ÖAAB
in der gemeinsamen Resolution „Jetzt sind
die ArbeitnehmerInnen mit der Entlastung
dran“ eine deutliche Lohnsteuersenkung.
Mit diesen und anderen Forderungen muß
sich auch der neue Präsident der AK Bur-
genland Gerhard Michalitsch auseinander-
setzen. Er löst im März 2017 Alfred Schrei-
ner als Präsident ab.
Die Arbeiterkammer ist Garant für den sozi-
alen Frieden in Österreich – jetzt und in Zu-
kunft ist sie mit enormen Herausforderun-
gen konfrontiert. Um diese zu bewältigen,
braucht sie zielorientierte programmati-
sche Inhalte um die Interessen der Arbeit-
nehmerInnen umfassend zu unterstützen.
Aus der Dialoginitiative „Wie
soll Arbeit?“ von April bis Ende
Mai 2018 wird das AK Zukunfts-
programm erarbeitet, das sich
auf 2 Säulen stützt: 150 Millio-
nen Euro sollen in das Zukunfts-
thema Digitalisierung und in die
neuen Leistungs-Schwerpunkte
der drei Schlüsselbereiche Bil-
dung, Pflege und Wohnen in-
vestiert werden. Das deckt sich
mit den Anliegen, Wünschen
und Vorschlägen der AK Mitglie-
der. Das neue Arbeitszeitgesetz
der ÖVP/FPÖ Bundesregierung
stößt auf heftige Kritik der Op-
position. Die Einführung des 12
Stunden Arbeitstages bzw. der
60 Stunden Arbeitswoche wird
von der SPÖ nicht akzeptiert.
Nicht nur, dass das Gesetz im Nationalrat
„durchgepeitscht wird, es ist – so die SPÖ -
ein Gesetz für die Unternehmer und geht zu
Lasten der ArbeitnehmerInnen. Diese Kritik
teilen die Arbeiterkammer und der ÖGB. Das
12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg sagen sie
und fordern eine Arbeitszeitverkürzung.“
Die Jugend ist der AK Burgenland wichtig.
Zu den erfolgreichen Aktionen der vergan-
genen 10 Jahre zählt das Top-Jugendticket
in Verbindung mit dem AK-Lehrlingsaus-
weis. Für Jugendliche, denen ein weiterer
Schulbesuch nicht möglich ist, wird eine
Lehre angeboten. Auch für die Anliegen der
vielen Bahnpendler setzt sich die AK ein.
Im Servicebereich hat die AK Burgenland ne-
ben der Konsumentenberatung sehr viel in
die AK-Bücherei und das Projekt „AK-Biblio-
thek-digital“ investiert. Mit mehr als 16.000
Büchern zählt sie damit zu den größten Bü-
chereien des Burgenlandes.
2017 finalisiert die AK auch ihr bisher größ-
tes Projekt, den Umbau des Hauses zu einer
modernen AK und ÖGB Zentrale. Mit dem
Um- und Neubau sind jetzt alle Service- und
Beratungseinrichtungen barrierefrei zu er-
reichen.
Eine Bilanz, die die Arbeit der Arbeiterkam-
mer Burgenland in den vergangenen zehn
Jahren eindrucksvoll bestätigt.
19482018
70 JAHR
E
Der neue Servicebereich wurde 2017 fertiggestellt.
Der neue Präsident Gerhard Michalitsch setzt die Tradition der Betriebsbesuche fort.
Direktor Mag. Thomas Lehner, Präsident Gerhard Michalitsch, ÖGB-Voristzender Erich Mauer-
sics sowie ÖGB Landsesekretär Andreas Rotpuller.
Interesse an einer gemeinsamen Veran-
staltung und im Gespräch mit Katharina
Tiwald, die gekonnt durch den Abend
führte, stellten Christl Greller und Karin
Ivancsics in der AK ihre neuen, literari-
schen Bücher vor.
Neben den genannten Veranstaltungen
für Erwachsene waren aber vor allem
auch Kinder die Zielgruppe, um die sich
die AK-Bücherei Oberwart im Jahr 2018
verstärkt bemühte. Ein dreisprachiges
Bilderbuchkino in Zusammenarbeit mit
dem ungarischen Medien- und Infor-
mationszentrum Unterwart fand sich
ebenso in unserem Programm wie ein
Bilderbuchworkshop mit der bekannten
Illustratorin Birgit Antoni und mehrere
Kamishibai-Vorführungen in Koopera-
tion mit dem Bibliotheksnetzwerk Süd-
burgenland.
Darüber hinaus durften wir von den
Oberwarter Kindergärten über die
Volks- und Mittelschule bis hin zu den
höheren Schulen wie der HAK/HASCH
Oberwart zahlreiche Schülergruppen
bei uns begrüßen, denen wir in unter-
schiedlicher Art und Weise die verschie-
denen Angebote der AK-Bücherei nä-
herbringen konnten.
Abgerundet wurde das Veranstaltungs-
angebot von insgesamt vier Medien-
flohmärkten, bei denen Altbestände aus
der ehemaligen Stadtbücherei ebenso
angeboten wurden wie ausgeschiedene
Medien aus dem aktuellen Bestand der
AK-Bücherei.
In Summe waren es 36 Veranstaltungen,
die 2018 von der AK-Bücherei Oberwart
abgehalten und von insgesamt 1.129 Per-
sonen besucht wurden.
Bestand & Kennzahlen
2018 konnte ein sehr hoher Prozentsatz
im Bereich der Erneuerung des Medien-
bestandes erreicht werden, was vor al-
lem auch auf die Integration der brauch-
baren Bestände aus der ehemaligen
Stadtbücherei zurückzuführen ist. Ins-
gesamt 1.698 neue Medien wurden 2018
in den Bestand eingearbeitet. Dadurch
wurde eine Erneuerung von 18% des
kompletten Medienangebotes erreicht.
Jahr und Besucher
2007 17.107 2008 17.834
2009 12.852
2010 13.995
2011 15.908
2012 19.091
2013 19.513
2014 21.293
2015 22.130
2016 22.718
2017 23.368
2018 25.737
104
Arbeiterkammer Eisenstadt Tel.: 02682 740; Wiener Straße 7, 7000 Eisenstadt AK-BEZIRKSSTELLEN:
7100 Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 55, Tel.: 02167 8120
7350 Oberpullendorf, Spitalstraße 25, Tel.: 02612 42255
7400 Oberwart, Lehargasse 5, Tel.: 03352 32588
7540 Güssing, Hauptstraße 59, Tel.: 03322 42755
Impressum:Medieninhaber: Arbeiterkammer BurgenlandRedaktion: Direktion und Fachabteilungen der AK-BurgenlandLayout: AK-Petra ZemlyakFotos: AK- Roman Felder Druck: Liebenprint, Hornstein