69
Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien hinsichtlich Rechtsvorschriften für Jahresberichte über mehrjährige nationale Kontrollpläne in den Mitgliedsstaaten Dieser Bericht über den integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan umfasst die Periode: 01.01.2011 bis 31.12.2011 Kontaktstelle im Bundesland: Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden E-Mail-Adresse [email protected] Telefon +49 (611)-815-0 FAX +49 (611)-327181499

Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan

für das Bundesland

Hessen

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien hinsichtlich Rechtsvorschriften für Jahresberichte

über mehrjährige nationale Kontrollpläne in den Mitgliedsstaaten

Dieser Bericht über den integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan umfasst die Periode:

01.01.2011 bis 31.12.2011

Kontaktstelle im Bundesland: Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden E-Mail-Adresse [email protected] Telefon +49 (611)-815-0 FAX +49 (611)-327181499

Page 2: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 2 von 69

Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich ..................................................................................................... 4

1. Amtliche Kontrollen .................................................................................................. 5

1.1. Sektorübergreifender Bericht ................................................................................ 5 1.2. Sektorberichte....................................................................................................... 9

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................... 9 Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes .......... 9

s. a. 1.1. Sektorübergreifender Bericht ...................................................................... 13 s. 1.1. Sektorübergreifender Bericht .......................................................................... 17

s. 2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer....................................................... 36

Futtermittelkontrolle................................................................................................ 41 Tiergesundheit ....................................................................................................... 48 Tierschutz .............................................................................................................. 51 Pflanzengesundheit................................................................................................ 51

2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer........................................................... 51

2.1. Häufigkeit und Art von Verstößen....................................................................... 51 Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 51

Zur Umsetzung in Hessen s. a. 1. Amtliche Kontrollen ........................................... 51

s. a. 1. Amtliche Kontrollen ........................................................................................ 52

Futtermittelkontrolle................................................................................................ 52 Tiergesundheit ....................................................................................................... 53 Tierschutz .............................................................................................................. 53 Pflanzengesundheit................................................................................................ 53

2.2. Das Auftreten von Verstößen.............................................................................. 53 Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 53 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 53 Tiergesundheit ....................................................................................................... 53 Tierschutz .............................................................................................................. 53 Pflanzengesundheit................................................................................................ 54

2.3. Art des Risikos, das durch Verstöße entsteht..................................................... 54 Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 54 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 54 Tiergesundheit ....................................................................................................... 54 Tierschutz .............................................................................................................. 54 Pflanzengesundheit................................................................................................ 54

2.4. Grundursache(n) für Verstöße............................................................................ 54 Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 55 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 55 Tiergesundheit ....................................................................................................... 55 Tierschutz .............................................................................................................. 55 Pflanzengesundheit................................................................................................ 55

3. Überprüfungen ........................................................................................................ 55

3.1. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Überprüfungen........................................................................................................... 55

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 55 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 56

Page 3: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 3 von 69

Tiergesundheit ....................................................................................................... 56 Tierschutz .............................................................................................................. 56 Pflanzengesundheit................................................................................................ 56

3.2. Überprüfungen und Inspektionen von Kontrollstellen – Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 882/2004 ..................................................................................................... 57

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 57 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 57 Tiergesundheit ....................................................................................................... 57 Tierschutz .............................................................................................................. 57 Pflanzengesundheit................................................................................................ 57

4. Maßnahmen zur Sicherstellung der Effektivität.................................................... 57

4.1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung durch Unternehmer und Produzenten .............................................................................................................. 57

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 57 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 58 Tiergesundheit ....................................................................................................... 58 Tierschutz .............................................................................................................. 58 Pflanzengesundheit................................................................................................ 58

4.2. Ergriffene Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolgs von amtlichen Kontrolldiensten......................................................................................................... 58

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 59 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 60 Tiergesundheit ....................................................................................................... 60 Tierschutz .............................................................................................................. 60 Pflanzengesundheit................................................................................................ 60

5. Beschreibung der Leistung insgesamt ................................................................. 60

5.1. Sektorübergreifend ............................................................................................. 60 5.2. Sektorbezogen.................................................................................................... 61

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 61 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 61 Tiergesundheit ....................................................................................................... 61 Tierschutz .............................................................................................................. 61 Pflanzengesundheit................................................................................................ 62

6. Anpassung des nationalen Kontrollplans............................................................. 62

6.1. Sektorübergreifend ............................................................................................. 62 6.2. Sektorbezogen.................................................................................................... 62

Lebensmittelkontrolle ............................................................................................. 62 Futtermittelkontrolle................................................................................................ 62 Tiergesundheit ....................................................................................................... 62 Tierschutz .............................................................................................................. 62 Pflanzengesundheit................................................................................................ 62

Page 4: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 4 von 69

Anwendungsbereich

Dieser Bericht informiert über die Arbeit und die Zielsetzung in den fünf Bereichen Lebensmittelkontrolle, Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittelkontrolle und Pflanzengesundheit. Ausgehend von den Vorgaben des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplans für das Land Hessen wird dargestellt, ob und ggf. inwieweit die gesetzten operativen und strategischen Ziele im Berichtsjahr 2011 erfüllt worden sind. In Fällen, die eine Anpassung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans als sinnvoll erscheinen lassen, wird ein expliziter Hinweis auf diesen Umstand gegeben.

In den einzelnen Kapiteln werden die geplanten und durchgeführten Kontrollen erläutert sowie die geplanten Schwerpunktaktionen ausgewiesen. Gleiches gilt für ungeplante Kontrollen und Schwerpunktaktionen. Die Gründe hierzu sind in den jeweiligen Kapiteln benannt.

Bundesweite, d. h. länderübergreifend geplante Kontrollprogramme und Schwerpunktaktionen, werden in diesem Landesbericht nicht berücksichtigt. Deren Gesamtdarstellung und Analyse erfolgt in dem durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Rahmenbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Außer den durch EU-Recht vorgegebenen Berichtspflichten enthält dieser Landesbericht auch weitergehende Daten und Analysen zu bestimmten Sachgebieten. Entsprechend dem integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen werden für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2011 folgende strategische Ziele verfolgt:

Strategische Ziele

I. Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Bereich

II. Einführung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen Behörden

III. Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme

IV. Erkennung und Minimierung von Rückständen, Kontaminanten und

Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette

V. Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere

und zur Erzeugung sicherer Lebensmittel

VI. Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere

VII. Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004

Sofern darüber hinaus in Hessen weitere strategische Ziele in den einzelnen Sektoren für den Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt.

Der integrierte mehrjährige Einzel-Kontrollplan sowie der Jahresbericht zu diesem werden u. a. im Behördeninformationssystem FIS-VL1 veröffentlicht.

1 Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zu erreichen unter http://fis-vl.de

Page 5: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 5 von 69

1. Amtliche Kontrollen

1.1. Sektorübergreifender Bericht

Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes

Zu Ziel I - Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Bereich

s. Sektorberichte

Zu Ziel II - Einführung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen Behörden

Rechtsgrundlagen und DIN ISO-Normen

Nach Art. 4 und Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen2 in den Bereichen der Lebens- und Futtermittelüberwachung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes ist in den Veterinärüberwachungsbehörden ein einheitlicher Vollzug nach einheitlichen Standards zu gewährleisten. Auch bei der Übertragung von Aufgaben muss sichergestellt sein, dass die Ziele der Verordnung erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist anhand von Überprüfungen der Qualitätssicherungssysteme der Überwachungsbehörden sicherzustellen. Die Entscheidung 2006/677/EG3 konkretisiert diese Auditierungsverpflichtung. Danach müssen sich innerhalb von fünf Jahren alle nach der VO (EG) 882/2004 relevanten Tätigkeitsbereiche mindestens einer unabhängigen Prüfung - einem Audit - unterworfen haben.

Das hessische Qualitätsmanagementsystem wurde nach den Grundsätzen der DIN ISO 9001/2000, das Auditsystem nach dem Leitfaden der DIN ISO 19011 und den Auditleitlinien (2006/677/EG) erstellt.

Das Qualitätsmanagementsystem ist prozessorientiert aufgebaut, wobei die einzelnen Fachbereiche in den Gesamtprozess eingebettet werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, welche die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben.

2 VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165, S. 1) 3 Entscheidung 2006/677/EG der Kommission zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden (EU Abl. Nr. L 278, S. 15)

Page 6: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 6 von 69

Im Einzelnen sind dies folgende Prozesse:

Führungsprozess: Leitbild und Ziele der hessischen Lebensmittelüberwachung; Organisation, Geschäftsverteilung, Funktions- und Aufgabenbeschreibungen der in der Überwachung beschäftigten Personen

Systemprozess: Dokumentenverwaltung und -bekanntgabe

Mitarbeiterprozess: Fortbildung und Schulung

Kommunikations- und Informationsprozess: Notfallpläne, Besprechungen

Kundenprozess: Betriebskontrolle, Probenahme, Zulassung von Betrieben, Krisenmanagement, Verbraucherbeschwerden, Zertifikate, Zulassung von Gegenprobensachverständigen

Innerer Organisationsprozess: Prüfmittel, Arbeitsmittel, Beschaffung

Entwicklungsprozess: Kennzahlen

Unterstützungsprozess: Probentransport

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Interne Audits, Auditplanung, Checklisten für interne Audits

Derzeit werden die Fachmodule Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Futtermittel- und Tierschutzüberwachung sowie die Tierseuchenbekämpfung abgebildet. Die diesbezüglichen QM- Dokumente stehen über die Fachanwendung BALVI iP allen zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Für den Fachbereich Tierische Nebenprodukte wurden QM-Dokumente erarbeitet, die sich gegenwärtig in der landesweiten Abstimmung befinden.

Page 7: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Die folgende Grafik beschreibt die QM-Strukturen in Hessen.

Zu Ziel III – Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme

Integrierte Fachanwendung BALVI iP

Die hessische Veterinärverwaltung nutzt seit 2006 eine integrierte Fachanwendung, die alle Fachbereiche umfasst und sämtliche Arbeitsverfahren ideal unterstützt. Die Anwendung wird derzeit von den 26 kommunalen Veterinärbehörden, drei Regierungspräsidien sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit rund 580 Mitarbeitern genutzt. Dem Datenschutz wird dabei durch eine ausgeklügelte Mandantenfähigkeit Rechnung getragen. Außer den Veterinärbehörden arbeiten auch Bedienstete der Landwirtschaftsverwaltung mit verschiedenen Modulen dieser Fachanwendung. Ferner wird durch einen begleitenden Qualitätsmanagementprozess sichergestellt, dass die Geschäftsprozesse hessenweit einheitlich durchgeführt und dabei u. a. auch belastbare zentrale Datenbestände aufgebaut werden. Dadurch können mit der integrierten Anwendung auch die verschiedensten Berichtspflichten erfüllt werden. Durch die zentrale Verfügbarkeit der Programme und der benötigten Daten stehen darüber hinaus auch im Tierseuchenfall hochaktuelle Informationen in den verschiedenen Krisenzentren zur Verfügung.

Für die Bereiche der Tierseuchenbekämpfung und der Lebensmittelüberwachung wurde eine Lösung realisiert, die den Informationsfluss auf elektronischem Wege, unter Einbindung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor, völlig ohne Medienbruch sicherstellt. Die bisher erforderliche händische Doppelerfassung von Daten entfällt, wodurch eine erhebliche Arbeitsentlastung entsteht. In der Tierseuchenbekämpfung eröffnet dieses Verfahren zusätzlich die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse der Einzeltiere zu übermitteln und Sanierungsverfahren zu optimieren.

Um die Anwendung auch künftig bestmöglich an die sich permanent ändernden Rechtsvorschriften anzupassen und gleichzeitig den Anwendern ein optimales Arbeitswerkzeug

Seite 7 von 69

Page 8: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 8 von 69

zur Verfügung zu stellen, wurde eine entsprechende Betriebsorganisation aufgebaut. In jeder Dienststelle wurde dazu die Funktion eines Fachanwendungsbetreuers eingerichtet. Diese Personen unterstützen die Anwender vor Ort und kommunizieren Fehler und Verbesserungsvorschläge an den zentralen Fachanwendungsbetreuer. Dieser ist verantwortlich für das Fehlermanagement, die Organisation der Abnahmeverfahren, die Produktivsetzung neuer Software, die Nutzerverwaltung und Schulungsmaßnahmen. Durch diese Betreuungsstruktur können zum einen Störungen zeitnah behoben werden. Zum anderen kann aber auch durch die Einbindung der lokalen Anwender eine permanente Optimierung der Fachanwendung erreicht werden.

Das integrierte Fachinformationssystem hat sich in den letzten Jahren zu einem umfassenden Arbeitswerkzeug für die hessische Veterinärverwaltung entwickelt und erfreut sich einer hohen Akzeptanz bei den Nutzern.

Im Jahr 2010 wurde die Technologie für die mobile Datenverarbeitung in der Lebensmittelüberwachung in Hessen eingeführt. Mit dieser Anwendung können die im Außendienst erfassten Daten medienbruchfrei und ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand in die zentrale Fachanwendung BALVI iP übermittelt werden. Gleichzeitig können Daten, die für die Überwachungstätigkeit relevant sind, auf den mobilen Endgeräten bereit gehalten oder vor Ort aus BALVI iP abgefragt werden.

Die Fachanwendung BALVI iP wurde auch im Jahr 2011 erweitert und verbessert, um die Vernetzung der Systeme zu vervollkommnen. Hierzu wurde z. B die Schnittstelle zum Herkunfts- und Informationssystem Tier (HI-Tier) erweitert.

Zu Ziel IV – Reduzierung von Rückständen, Kontaminanten und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette

s. Sektorberichte Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle

Zu Ziel V – Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und zur Erzeugung sicherer Lebensmittel

s. Sektorberichte Lebensmittelkontrolle und Tiergesundheit

Zu Ziel VI – Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere

s. Sektorbericht Tierschutz

Zu Ziel VII – Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004

s. Sektorberichte

Page 9: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 9 von 69

1.2. Sektorberichte

In den folgenden, sektorbezogenen Berichten wird die Umsetzung der Ziele sowohl des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes als auch ggf. sektorbezogener Einzelziele für das Land Hessen im Jahr 2011 dargestellt.

Lebensmittelkontrolle

Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes

Zu Ziel I – Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Bereich

Risikoorientierte Betriebskontrolle in Lebensmittelunternehmen

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) vom 3. Juni 2008 bestimmt in § 6 das Erfordernis, Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien einzuteilen und entsprechend zu überprüfen. Dies erfolgt durch eine EDV-gestützten Risikobewertung auf Grundlage der in Anlage 2 der AVV RÜb beschriebenen Anforderungen. Das in Hessen eingesetzte Datenverarbeitungssystem berücksichtigt alle nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 882/2004 zu beachtenden Faktoren, wie

festgestellte Risiken, die mit Lebensmitteln, Lebensmittelunternehmen, der Verwendung von Lebensmitteln oder den Prozessen, Materialien, Substanzen, Tätigkeiten oder Vorgängen verbunden sind, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten

das bisherige Verhalten der Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Einhaltung des Lebensmittelrechts

die Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen sowie Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten.

Das Kontrollintervall variiert in Abhängigkeit von der Risikobewertung zwischen täglich und dreijährig. Bestimmte Betriebsarten, wie etwa die Hersteller und Inverkehrbringer von Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln, werden gemäß § 6 Abs. 4 AVV RÜb nicht von diesem System erfasst. In diesen Betrieben erfolgt die Kontrolle risikoorientiert anlassbezogen.

Page 10: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Modell zur Risikobeurteilung von Betrieben, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen

Durch die EDV-gestützte, systematisierte Risikobewertung im Sinne der Anlage 2 AVV RÜb errechnet sich die Anzahl der durchzuführenden Regelkontrollen aus der mittleren Einstufung aller beurteilungsrelevanten Kriterien. Sehr gute Betriebe werden nach Feinjustierung im Ergebnis weniger häufig kontrolliert, als eine zunächst im System vorgegebene mittlere Einstufung ergibt. Betriebe, die in einem Risikoparameter von der mittleren Einstufung nach unten abweichen, müssen dagegen im Rahmen von kostenpflichtigen Nachkontrollen so lange nachkontrolliert werden, bis (mindestens) mittlere Kontrollintervalle eingehalten werden.

Zusammenhang Risikoklasse – Risikokategorie für Betriebe der Lebensmittelüberwachung

Seite 10 von 69

Page 11: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 11 von 69

Risikoorientierte Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe

Die Auswahl der zu überprüfenden Milcherzeugerbetriebe erfolgt risikoorientiert, d. h. es werden vorrangig Betriebe kontrolliert, welche die notwendigen Anforderungen an die Milchqualität nicht erfüllt haben. Ein erster Verdacht, dass die Anforderungen hinsichtlich einer hygienisch einwandfreien und qualitativ hochwertigen Rohmilcherzeugung in einem Betrieb nicht erfüllt werden, ergibt sich bereits bei erhöhten Gehalten an somatischen Zellen in der Anlieferungsmilch. Somatische Zellen in der Milch sind Indikatoren für die Beurteilung der Eutergesundheit in einem Betrieb. Betriebe, die im geometrischen Mittel4 der letzten drei Monate >400.000 Zellen/ml Milch erreichen, werden vermerkt. Der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) bzw. die Landeskontrollverbände der umliegenden Bundesländer melden diese Betriebe monatlich. Auf dieser Datenbasis erstellte monatliche "Notifizierungslisten" stellen die risikoorientierte Grundlage für die Betriebskontrollen dar (Steuerungsparameter Zellzahl). Betriebe, die wegen einer erhöhten Gesamtkeimzahl von >100.000 Keimen/ml in der Anlieferungsmilch (geometrisches Mittel über 2 Monate) notifiziert werden, werden ebenfalls bevorzugt aufgesucht (Steuerungsparameter Keimzahl). Auch diese Betriebe werden von den Kontrollverbänden gemeldet.

Vorzugsmilchbetriebe und Betriebe, die erhebliche Mengen „Milch-ab-Hof“ abgeben sowie Betriebe, die Rohmilchprodukte herstellen und vermarkten, werden wegen des produktbezogenen erhöhten lebensmittelhygienischen Risikos ebenfalls vorrangig kontrolliert. Die Überwachung der Schaf- und Ziegenmilcherzeugerbetriebe, bei denen es sich überwiegend um Direktvermarkterbetriebe handelt, erfolgt unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gegebenheiten.

Die Zeitintervalle zwischen den Betriebskontrollen sowie die Intensität der durchgeführten Erhebungen und Untersuchungen sind von der jeweiligen Situation in den Milcherzeugerbetrieben abhängig. Dabei werden der aktuelle Hygienestatus und die aktuelle Eutergesundheitssituation in besonderer Weise berücksichtigt. Bei der Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe werden unter anderem je nach Bedarf Tankmilch-, hoch gemelks-, Tupfer-, Kot-, und Blutproben genommen und zur Untersuchung dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor zugeleitet.

Risikoorientierte Probenahme

Bei der risikoorientierten Probennahme wird zum einen der übliche Warenkorb des Verbrauchers berücksichtigt, zum anderen werden ganz gezielt Proben dort genommen, wo ein Anfangsverdacht bereits besteht. Außer den sogenannten Planproben, die als eine Art „Screening“ des Warenkorbes betrachtet werden können – sie sollen Aufschluss über die generelle Übereinstimmung mit dem Lebensmittelrecht geben – werden zu einem Anteil von etwa 20 % gezielt auffällig gewordene Proben im Rahmen von Verdachtsproben, Nachproben oder auch Verbraucherbeschwerdeproben zur Untersuchung gebracht. Aufgrund dieser zielgerichteten Auswahl ist mit entsprechenden Beanstandungsquoten zu rechnen. 16,6 Prozent aller gezielt entnommenen Proben mussten im Jahr 2011 beanstandet werden. 0,3 % aller untersuchten, gezielt entnommenen Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Produkte in Hessen können damit weit überwiegend als sicher eingestuft werden.

4 Der geometrische Mittelwert wird berechnet, um die Auswirkung von Extremwerten auf das Endergebnis zu verringern und so eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten.

Page 12: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 12 von 69

Bzgl. der risikoorientierten Schwerpunktprogramme wird auf den länderübergreifenden Jahresbericht verwiesen.

Zu Ziel II – Einführung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen Behörden

In den vergangenen Jahren wurde in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Dienststellen und Interessengruppen ein Qualitätsmanagementsystem für die hessische Veterinärverwaltung erarbeitet. Bereits am 19. August 2003 konnte dieses für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen in Kraft gesetzt werden.

Die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems in den Behörden für den Bereich der Lebensmittelüberwachung wurde im Jahr 2009 im Rahmen von Audits überprüft. Das Auditsystem ist unabhängig und unparteiisch. Es basiert auf der VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen, der Auditleitlinie (2006/677/EG) und der DIN ISO 19011.

Aufbau und Inhalte des Qualitätsmanagementsystems in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Alle Tätigkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind unter Qualitätsgesichtspunkten anhand von Verfahrensabläufen in einem "QM-Handbuch" – geordnet nach sogenannten Prozessen – beschrieben worden. Dieses steht über die Fachanwendung BALVI iP allen für die amtliche Lebensmittelmittelüberwachung zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, die die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben (s. sektorübergreifender Bericht).

Von Anfang an konnte mit der Erarbeitung des hessischen Qualitätsmanagementsystems durch die Beschäftigten des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen und Berufsgruppen eine hohe Akzeptanz und Identifikation erzeugt werden. Entsprechende Fortbildungsangebote wurden seitdem gerne wahrgenommen. Der nicht zuletzt durch die Lebensmittelwirtschaft erwünschte und anzustrebende einheitliche Vollzug der Lebensmittelüberwachung in allen zuständigen Behörden konnte dadurch – nachvollziehbar und überprüfbar – gewährleistet werden.

Integrierte Bestandteile des Qualitätsmanagements sind eine kontinuierliche Verbesserung des gesamten Systems und eine erhöhte Kundenorientierung, welche sich positiv auf die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen und damit den Verbraucherschutz auswirken.

Überarbeitung und Aktualisierung

Im Jahr 2008 wurde die umfassende Aktualisierung des hessischen Qualitätsmanagements für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie den Bereich der Tierseuchenbekämpfung fortgesetzt. Dabei waren verschiedene Arbeitsgruppen tätig, deren Aufgabe darin bestand, einzelne Prozessanweisungen den Neuerungen im europäischen und

Page 13: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 13 von 69

nationalen Recht sowie den durch die Kommunalisierung veränderten Verwaltungsstrukturen anzupassen.

Im Jahr 2009 wurde der Prozess „Betriebskontrolle“ im Fachbereich Lebensmittelüberwachung in allen 26 Vollzugsämtern auditiert. Ziel dieses Audits war es, zu ermitteln, ob die für die Kontrolle eines Betriebes festgelegten Kriterien eingeführt und umgesetzt wurden.

Die Durchführung der Audits erfolgte nach einem landesweiten Auditplan im Zeitraum vom 24.03. bis zum 25.08.2009 durch 15 speziell qualifizierte und geprüfte Mitarbeiter der hessischen Veterinärverwaltung und amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die Auditteams wurden aus je einem Auditleiter und einem Co-Auditor gebildet und gehörten jeweils fremden Regierungsbezirken bzw. anderen Behörden als der auditierten an. Hierdurch wurde die geforderte Unabhängigkeit und Neutralität sichergestellt. Die Dauer eines Audits betrug einen Tag pro Behördeneinheit.

Die Audits wurden nach Planung und Vorbereitung unter Verwendung einer sogenannten Auditcheckliste durchgeführt und die Ergebnisse jeweils in einem Auditbericht festgehalten. Abweichungen bzw. Empfehlungen wurden mit den betroffenen Behörden erörtert und in „Auditabweichberichten“ zusammengefasst. Die erforderlichen Korrekturen wurden und werden unter Verantwortung der auditierten Behörde zeitnah vorgenommen. Die Einhaltung der Folgemaßnahmen wird spätestens beim nachfolgenden Audit überprüft.

Nach Abschluss aller Audits wurden die Ergebnisse hessenweit zusammengefasst und ausgewertet. Dabei konnte festgestellt werden, dass Abweichungen auch aufgrund von Inkonsistenzen des zugrunde liegenden Qualitätssicherungssystems auftraten. Die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Qualitätsmanagementsystems wurden unmittelbar eingeleitet und umgesetzt.

Zu Ziel III – Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme

In Hessen wird die Fachanwendung BALVI iP in den Fachbereichen Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung auf Basis einer zentralen Plattform eingesetzt. Dadurch kann das Prinzip „from farm to fork“ erfolgreich unterstützt werden.

s. a. 1.1. Sektorübergreifender Bericht

Zu Ziel IV – Reduzierung von Rückständen, Kontaminanten und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette

An dieser Stelle wird auf die im länderübergreifenden Jahresbericht gelisteten Maßnahmen und Programme verwiesen, an deren Umsetzung Hessen mitbeteiligt ist.

Detailliertere Untersuchungsergebnisse des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) für das Jahr 2011 werden im Internet veröffentlicht (www.lhl.hessen.de).

Zusätzlich wird auf den länderübergreifenden Bericht zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Zoonosen verwiesen.

Page 14: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 14 von 69

Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen

Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/M.

Im Jahr 2011 wurden im Rahmen von Einfuhrkontrollen pflanzlicher Lebensmittel aus Drittländern in die EU nach Art. 15 VO (EG) Nr. 882/2004 in Abt. V des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL), der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen, 504 Proben entnommen und in den verschiedenen Standorten des LHL auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) untersucht.

Von diesen 504 Proben waren 110 positiv, d.h. wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten PSM-Höchstgehalte zu beanstanden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von rund 22 % (Vorjahr: 22 %). Von den 110 Beanstandungen wurden 7 im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems gegenüber der Kommission (KOM) und den Mitgliedstaaten gemeldet.

Hintergründe und Vorgehensweise

Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde am Frankfurter Flughafen im April 2007 mit der systematischen Kontrolle der aus Drittländern in die EU eingeführten pflanzlichen Lebensmittel begonnen. Bei der Erstellung des Konzepts zur systematischen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel an der TGSH waren sowohl Vorgaben der o. g. VO (EG) 882/2004 als auch Vorschriften des § 8 Abs.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung AVV RÜb) zu beachten. Hier ist festgelegt, dass sich die Probennahme auf die Ebene der Hersteller oder Einführer konzentrieren soll. An so genannten „Flaschenhälsen“ bei der Einfuhr sind Proben zu entnehmen, um mit einer möglichst geringen Probenzahl Aussagen über möglichst große Chargen treffen zu können.

Der Frankfurter Flughafen als „First Point of Entry“ für zahlreiche Waren aus Drittländern in die Europäische Union stellt einen solchen „Flaschenhals“ dar. Dort werden amtliche Proben gemäß den einschlägigen, EU-weit harmonisierten Probenahmevorschriften genommen und in den Labors des LHL untersucht. Der Schwerpunkt der Analysen liegt dabei auf der Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem wird auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte), Schwermetalle, gentechnisch veränderte Organismen, Schädlingsbefall, Radionuklide, Sudanfarbstoffe und Nitrat untersucht.

Die Kontrolle der über den Frankfurter Flughafen eingeführten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel ist mit der gesamten personellen und analytischen Kapazität des Hessischen Landeslabors vernetzt. Dies ist ein völlig neuer Ansatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und europaweit einmalig.

Die Erfahrungen aus der „Flaschenhalskontrolle“ haben gezeigt, dass Folgeproben nach Überschreitungen der Höchstmengen für PSM zu 44 % in 2011 wieder zu beanstanden waren. Diese wiederholt festgestellten PSM-Rückstände lassen auf eine nicht sachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den jeweiligen Erzeugerbetrieben schließen. Da die Einführer bei der Voranmeldung stets auch die Frachtpapiere vorlegen müssen, sind dem LHL auch die Herkunftsbetriebe bekannt, und somit ist eine gezielte Probenahme möglich. Detaillierte Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage des LHL unter www.lhl.hessen.de zu finden.

Page 15: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 15 von 69

Amtliche Fleischhygieneüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Fleisch spielt in der menschlichen Ernährung als tierischer Eiweißträger neben Milch, Ei und Fisch eine wesentliche Rolle. Qualitativ hochwertiges Fleisch kann nur durch die Schlachtung gesunder Tiere, die artgerecht gehalten und schonend zur Schlachtung transportiert wurden, gewonnen werden. Dabei liegt die Überwachung der Fleischgewinnung in der Verantwortlichkeit der örtlichen Veterinärbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Das einschlägige europäische sowie nationale Recht schreibt bei allen schlachtbaren Tieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden die Verpflichtung zur generellen Untersuchung der lebenden Tiere (Schlachttieruntersuchung) unmittelbar vor der Schlachtung sowie die Untersuchung der Tierkörper und Organe nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung) bindend vor. Ferner muss bei geschlachteten Schweinen, erlegten Wildschweinen sowie weiteren Allesfressern, übrigens auch bei Pferden und anderen Einhufern, außer der Fleischuntersuchung noch eine Untersuchung auf das eventuelle Vorhandensein des Parasiten Trichinella spiralis (Trichinenschau) vorgenommen werden.

Die zuvor genannten Aufgaben werden von dafür behördlich beauftragten amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sowie amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten durchgeführt. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen und nur wenn hierbei keine Krankheiten oder Mängel festgestellt wurden, wird das Fleisch für den menschlichen Genuss als „tauglich“ beurteilt.

Des Weiteren unterliegen alle fleischbe- und verarbeitenden Betriebe einer intensiven behördlichen Überwachung. Neben der Überwachung der Betriebs- und Prozesshygiene werden auch die betrieblichen Eigenkontrollkonzepte der einzelnen Unternehmen einer genauen Überprüfung unterzogen. Auch mikrobiologische Stufenkontrolluntersuchungen werden hierbei vorgenommen.

Bei geschlachteten Rindern, die älter als 72 Monate sind, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung ein BSE-Test (Bovine spongiforme Enzephalopathie) verpflichtend vorgeschrieben. Diese Untersuchungen werden im Landeslabor durchgeführt.

Zu den Ergebnissen s. Durchgeführte Kontrollen und Verstöße

Zu Ziel V – Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und zur Erzeugung sicherer Lebensmittel

Task Force Lebensmittelsicherheit

Auf den integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan wird verwiesen.

Tätigkeitsschwerpunkte der Task Force Lebensmittelsicherheit im Jahr 2011

Vom EHEC-Ausbruch 2011, dem nach der Anzahl der HUS-Fälle größten Ausbruch dieser Art weltweit, war Hessen unmittelbar betroffen. Es handelte sich dabei um vorwiegend kantinenbezogene Satellitenausbrüche, die im Falle großräumiger lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche erfahrungsgemäß von besonderem ermittlungstaktischem Interesse sind, da sich die Handelsbeziehungen zum Hauptgeschehen in der Regel nur auf einige wenige Waren einschränken lassen. Die Task Force Lebensmittelsicherheit (TF LMS) wurde mit der Koordinierung sämtlicher Ermittlungen und Maßnahmen zur Aufklärung der

Page 16: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 16 von 69

Krankheitsausbrüche in Hessen beauftragt. Mehrere Mitglieder der TF LMS und der betroffenen Lebensmittelüberwachungsbehörden arbeiteten rund um die Uhr an den erforderlichen Ermittlungen. In Telefonkonferenzen tauschten sich alle betroffenen hessischen Behörden der Lebensmittelüberwachung und des Gesundheitswesens täglich über den aktuellen Sachstand und die erforderlichen weiteren Maßnahmen aus. Alle Ermittlungsergebnisse wurden auch an die auf Bundesebene im Lagezentrum des BVL eingerichtete bundesweite Task-Force übermittelt. Die Daten aus Hessen leisteten insgesamt einen sehr wichtigen Beitrag zur zügigen bundesweiten Aufklärung der Ursache des Ausbruchsgeschehens. Die schnelle Identifizierung von Keimsprossen als Auslöser der EHEC-Epidemie wurde dabei nicht nur durch die besonders enge Abstimmung aller beteiligter hessischer Behörden, sondern auch durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betroffenen Lebensmittelunternehmern und durch einen reibungslosen bundeslandübergreifenden Informationsfluss ermöglicht.

Zur Identifizierung möglicher Verbesserungspotentiale und geeigneter Schulungsinhalte zum Thema „Probenahme, temperaturkontrollierter Probentransport, Verwertung der Gegenprobe“ wurden mehrere Vollzugsämter in Hessen bereist, die Probenahme von kühlpflichtigen Lebensmitteln gemeinsam durchgeführt und besprochen. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht ausgewertet und werden Eingang in das hessische Qualitätsmanagementsystem finden.

Im Rahmen eines Schwerpunktprojektes „Import von Bedarfsgegenständen aus Fernost“ wurden diverse Betriebskontrollen bei Importeuren und Herstellern von Bedarfsgegenständen durchgeführt und hierbei zahlreiche Proben entnommen und dem LHL zur weiteren Untersuchung zugeleitet.

Die TF LMS wurde mit der Koordination eines Projektes zur Ursachenforschung und Vermeidung des Eintrages sog. „nicht relevanter Pflanzenschutzmittel-Metabolite“ in Mineralwässer beauftragt. Hierzu wurden verschiedene Dokumente erstellt und mehrere hessische Mineralwasserabfüllbetriebe mit einem interdisziplinär besetzten Kontrollteam inspiziert. Das Projekt wird im Jahr 2012 abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Evaluierung und Optimierung der risikoorientierten Probenahme und Probenuntersuchung erstellte die TF-LMS in Zusammenarbeit mit den für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Hessen detaillierte Listen von Betrieben und deren Produkten, die zukünftig bei der Probenahme und -untersuchung bevorzugt berücksichtigt werden.

Die TF LMS koordinierte und führte diverse anlassbezogene Betriebskontrollen durch, wie z.B. bei Herstellern von Säuglingsnahrung, Nahrungsergänzungsmitteln, Brauereien, Kosmetikherstellern oder auch Importeuren von japanischen Lebensmitteln. Diese Kontrollen wurden stets mit Beteiligung der zuständigen Vollzugsbehörden durchgeführt.

Nach Beendigung der regelmäßigen Treffen mit Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft finden, orientiert an den Zuständigkeitsbereichen der Landgerichte, Arbeitstreffen auf der fachlichen Ebene statt. An diesen so genannten „regionalen Erfahrungsaustauschen“ nehmen Vertreter der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, Vertreter der in dem Landgerichtsbezirk befindlichen Veterinärämter sowie Mitarbeiter der Fachkommissariate der örtlich zuständigen Kriminalpolizei teil.

Page 17: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 17 von 69

Zu Ziel VI – Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere

Entfällt.

Zu Ziel VII – Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004 s. X1.1. Sektorübergreifender Bericht Durchgeführte Kontrollen und Verstöße

Im Jahr 2011 führte die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen eine Vielzahl unterschiedlicher Kontrollen durch, die auf den folgenden Seiten näher erläutert werden.

Kontrollen in Betrieben und bei Transporten

Insgesamt führte die amtliche Lebensmittelüberwachung 61.726 Kontrollen durch; im Vorjahr waren es 57.693 gewesen.

Überprüft wurden 31.625 der 71.618 in Hessen registrierten Lebensmittelunternehmen, was einem Prozentsatz von 44,1 % entspricht. (Zum Vergleich: 2010 wurden 29.588 von 72.632 Betrieben kontrolliert, entspricht 40,7 %).

Bei 3.982 d. h. bei 12,5 % der 31.625 kontrollierten Lebensmittelunternehmen wurden Verstöße festgestellt. Ein Jahr zuvor waren es 3.537 Betriebe gewesen, eine Rate von 11,9 %.

Zusätzlich zu den Betriebskontrollen wurden 359 Lebensmitteltransporte kontrolliert; im Vorjahr waren es 717.

Page 18: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Betriebe und Verstöße:

X

72892 72.356 73630 72.632 71.618

32525 32.42830613 29.588

31.625

70563.344 3483 3.537 3.982

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

70000

80000

2007 2008 2009 2010 2011

Anzahl Betriebe

Anzahl kontroll. Betriebe

Betriebe mit Verstößen

Seite 18 von 69

Page 19: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Die Anzahl der kontrollierten Betriebe, die Anzahl der Betriebe mit Verstößen sowie die Anzahl der Kontrollen, bei denen Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt wurden, verteilen sich auf verschiedene Betriebsgattungen. Die nachfolgende Tabelle enthält die diesbezüglich in Hessen im Jahr 2011 erzielten Ergebnisse.

Anzahl und Art der kontrollierten Betriebe, der Betriebe mit Verstößen sowie der festgestellten Verstöße vor Ort

Betriebsart Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Anzahl der Betriebe mit Verstößen in den Bereichen

Bet

riebe

Kon

tr. B

etrie

be

Bet

riebe

mit

Ver

stöß

en

Kon

trol

len

gesa

mt

LMK

TA

ode

r S

V

LMK

und

TA

ode

r S

V

Pla

nkon

trol

len

HA

CC

P-K

ontr

olle

n

EU

-Zul

assu

ng

Nac

hkon

trol

len

Ver

dach

tsko

ntro

llen

And

ere

Kon

trol

len

Eig

enko

ntro

lle

Hyg

iene

allg

emei

n

Zus

amm

ense

tzun

g

Ken

nzei

chnu

ng

And

ere

Ver

stöß

e

Erzeuger (Urproduktion) 1.957 292 7 492 379 101 12 367 1 3 45 0 2 4 0 2 1 Hersteller und Abpacker 1.242 678 73 3.848 1.537 2.159 142 2.909 18 29 99 388 114 25 60 4 14 7 Vertriebsunternehmer und Transporteure (Importeure, Exporteure, Großhändler, Transporteure) 1.864 570 56 1.365 1.254 82 26 612 2 7 36 392 0 15 34 7 16 7 Einzelhändler 24.514 9.723 839 18.999 18.921 10 51 10.944 7 1 1.186 3.696 1 273 704 56 216 35 Dienstleistungsbetriebe 37.164 17.488 2.580 31.580 31.384 30 113 23.764 44 21 3.829 2.522 0 1.013 2.338 118 666 36 Hersteller, die im wesentlichen auf der Stufe des Einzelhandels verkaufen 4.877 2.874 427 5.442 4.901 183 344 3.761 37 32 633 408 0 193 396 33 87 18

Gesamtsumme 71.618 31.625 3.982 61.726 58.376 2.565 688 42.357 108 91 5.786 7.451 115 1.521 3.536 218 1.001 104

Page 20: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Kontrolle von Lebensmitteltransporten

Bei der Anlieferung von Lebensmitteln in Betrieben, auf Lebensmittelgroßmärkten und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wurden im Jahr 2011 insgesamt 359 Lebensmitteltransporte überprüft. In 110 Fällen (30,64 %) wurden Mängel festgestellt (Vorjahr 23,01 %). Mängel wurden dabei im hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln, wie etwa bauliche Mängel, unzureichende Kühlung bei leicht verderblichen Lebensmitteln oder der fehlende Schutz vor nachteiliger Beeinflussung, z.B. bei unverpackten Lebensmitteln oder sonstige Mängel ( bei Kennzeichnung, Verpackung oder Dokumentation) festgestellt.

Die Transportkontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr und der Polizei durchgeführt.

Die Kontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Transportmittel

Kontrollen Lebensmitteltransporte Anzahl der durchgeführten Kontrollen 359 davon Kontrollen auf Autobahnen und sonstigen Straßen mit der Verkehrspolizei 80

Anzahl der Beanstandungen 114 Beanstandungsgründe fehlende dauerhafte Aufschrift am Transportbehälter "Nur für Lebensmitteltransporte"

unzulässige Verwendung der Lebensmitteltransportbehälter

hygienische Mängel 8 bauliche Mängel 20 davon: unzureichende Kühlung der Lebensmittel

4

sonstige Mängel 82

Kontrollen in Milcherzeugerbetrieben

Im Jahr 2011 wurden 428 Milcherzeugerbetriebe durch spezialisierte Milchhygienetierärztinnen und -tierärzte kontrolliert (im Vorjahr 461). Das sind 10,5 % der etwa 3.900 hessischen Milcherzeugerbetriebe (Vorjahr 11 % von 4.200 Betrieben). Außer der Eutergesundheit stand unter anderem auch die allgemeine Tiergesundheit zur Beurteilung. Insgesamt wurden 495 Kontrollbesuche durchgeführt. Nur bei einem der kontrollierten Betriebe (0,23 %) wurde ein Verstoß aufgrund gravierender Hygienemängel bei der Milchlagerung festgestellt.

Schlachttieruntersuchung

Bei insgesamt 851.402 Großtieren (Vorjahr 857.355) wurde eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt.

Seite 20 von 69

Page 21: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Kontrolle der geschützten geographischen Ursprungsbezeichnungen

Die Einhaltung, Überwachung und Kontrolle von europäischen Agrarerzeugnissen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben oder als garantiert traditionell eingestuften Spezialitäten erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Im Jahr 2011 wurden zur Einhaltung der Bestimmungen drei Betriebskontrollen durchgeführt und die vom Zeichennutzer erstellte Spezifikation überprüft. Es wurden keine Verstöße festgestellt.

Missbrauchskontrollen wurden 2011 auch an mehreren Tagen in Großhandelsunternehmen und auf Wochenmärkten sowie in der Frankfurter Kleinmarkthalle durchgeführt. Es wurden keine Verstöße festgestellt.

Produktuntersuchung

Durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) wurden insgesamt 30.618 Proben – 27.507 Lebensmittel, 784 kosmetische Mittel und 2.327 Bedarfsgegenstände - untersucht. Davon entfielen 24.673 Proben auf Planproben, 1.498 auf Nachproben, 737 auf Beschwerdeproben bzw. 3.710 auf Verdachtsproben. Von den genommenen Proben wurden 5.070 Proben (16,6 %) (Vorjahr 5.745, 17,1 %) beanstandet.

Lediglich ein Anteil von 0,3 % aller untersuchten Proben, insgesamt 98 Proben, (Vorjahr 109 Proben, 0,3 %) musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Beispielsweise wurden Lebensmittel, die mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.B. Salmonellen) kontaminiert waren oder scharfkantige Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter enthielten, als gesundheitsschädlich beurteilt. Die gleiche Beurteilung ergab sich bei erheblichen Überschreitungen von zulässigen Höchstgehalten an Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst und Gemüse sowie beim Nachweis überhöhter Histamingehalte in verdorbenem Fisch.

In den anderen Fällen waren die Hauptbeanstandungsgründe Mängel in der Kennzeichnung oder der Zusammensetzung der Produkte.

Aus der folgenden Abbildung gehen Anzahl und Art der im LHL in den Jahren 2006 bis 2011 untersuchten Proben sowie die Zahl der Beanstandungen hervor.

Seite 21 von 69

Page 22: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Untersuchung von Proben

4690

22596

778

2282

25656

5105

27691

786

1289

29766

5630

29530

756

2117

32403

4611

25156

758

1508

27422

5745

30409

839

2412

33660

5070

27507

784

2327

30618

0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000

beanstandet

Lebensmittel

Kosmetika

Bedarfsgegenstände

Insgesamt

Pro

ben

art

2006 2007 2008 2009 2010 2011

Anzahl der im LHL in den Jahren 2006 bis 2011 untersuchten Proben sowie Zahl der Beanstandungen

Detaillierte Ergebnisse über die im LHL untersuchten Proben sowie die Entnahmegründe können dem Jahresbericht auf der LHL-Homepage unter www.lhl.hessen.de entnommen werden

Einfuhruntersuchung (Abt. V LHL)

Besondere Bedeutung hat die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen als Abteilung V des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor. Hier werden für den gesamten Europäischen Binnenmarkt Lebensmittel regelmäßig bei der Einfuhr aus Drittländern überprüft.

Durch die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen wurden im Jahr 2011 im Rahmen von Einfuhrkontrollen 29.343 Warensendungen überprüft (Vorjahr 33.703), davon 10.583 (Vorjahr 12.075) Lebensmittel tierischer Herkunft und 14.151 (Vorjahr 15.419) Lebensmittel pflanzlicher Herkunft.

Insgesamt wurden im Rahmen der Einfuhruntersuchung 639 (Vorjahr 630) Proben tierischer Lebensmittel und 504 Proben pflanzlicher Lebensmittel (Vorjahr 481) entnommen und durch den LHL untersucht.

Die Anzahl der beanstandeten Sendungen sowie die Mengen der von Beanstandungen betroffenen Warengruppen sind aus den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Seite 22 von 69

Page 23: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Anzahl der beanstandeten Sendungen innerhalb der Produktgruppen tierischer Lebensmittel in 2011

Warenart Anzahl Beanstandungen Beanstand. in %

Milch, Milcherzeugnisse 99 33 33,3

Fleisch: Huftiere, Schlachtnebenprodukte, Geflügel, Kaninchen, Wild

1.478 67 4,5

Fleisch-, Geflügelfleischerzeugnisse 507 34 6,7

Fischereierzeugnisse 7.091 121 1,7

Krebstiere, Hummer, Seeigel, Surimi, Muscheln

1.139 32 2,8

Honig, Gelee Royal 39 8 20,5

Eier, Eiprodukte 1 0 0

Froschschenkel, Schnecken 4 0 0

Sonstige (Gelatine, Darmhüllen) 225 20 8,9

gesamt 10.583 315 3,0

Die Beanstandungen in den Warengruppen Milch und Milcherzeugnissen sowie Honig und Gelee Royal erfolgten im Rahmen der Dokumentenkontrolle bei der Einfuhr.

Menge der von Beanstandungen betroffenen Lebensmittel in 2011

Warenarten Gesamtmenge Einfuhren (kg)

Rücksendungen (kg)

Vernichtungen (kg)

vorübergehende Verweigerung (kg)

Fleisch: Huftiere 3.061.284,31 4.892,04 4.957,21 87.223,87 Schlachtnebenprodukte 0,00 0,00 0,00 0,00 Fleischerzeugnisse 11.605,54 623,00 12,10 373,42 Fischereierzeugnisse 8.570.871,50 1.328,14 10.213,35 88.914,86 Fische lebend 0,00 0,00 0,00 0,00 Krebstiere, Hummer 608.276,58 30,07 12,12 6.759,47 Eier 0,00 0,00 0,00 0,00 Schmalz, ausgelassene Fette 13,90 0,00 0,00 0,00 Darmhüllen 301.532,00 2.674,00 0,00 40.207,00 Geflügelfleisch, -organe 294.473,34 1,5 43,5 11.441,51 Geflügelfleischerzeugnisse 22.774,37 0 230 4.924,18 Kaninchen-, Wildfleisch 181.822,59 0,00 0,00 5.643,41 Wildfleischerzeugnisse 11,4 0,00 0,00 0,00 Milch, Milcherzeugnisse (HC) 52.465,03 1.140,47 835,59 6.246,14 Eiprodukte 3,00 0,00 0,00 0,00 Verarbeitetes. tierisches. Eiweiß 5.041,23 0,00 0,00 2.279,90 Seeigel, Surimi 145.595,38 500 0,00 2.279,90 Muscheln 55.812,23 0,00 168 33,00

Seite 23 von 69

Page 24: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Warenarten Gesamtmenge Einfuhren (kg)

Rücksendungen Vernichtungen vorübergehende

(kg) Verweigerung

(kg) (kg) Honig, Gelee Royal 8.525,69 2.361,60 15 1.538,20 Gelatine (HC) 45.208,36 45.208,36 0,00 2.449,80 Froschschenkel, Schnecken 5.500,00 5.500,00 0,00 0,00

gesamt 13.370.816,45 64.259,18 16.486,87 260.314,66

Beanstandet wurden bei der Einfuhr aus Drittländern rund 260.315 Kilogramm bzw. Liter Lebensmittel (Vorjahr 378.136 kg).

Bei 76 Einfuhren (Vorjahr 69 Einfuhren) kam es zur Zurückweisung oder Vernichtung der Sendung.

Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Schwerpunkt: Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/Main

s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes

Ergebnisse 2011 im Detail

Der LHL hat im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2011 aus insgesamt 14.151 Sendungen pflanzlicher Lebensmittel 504 Proben aus 30 verschiedenen Herkunftsländern entnommen und in der Fachabteilung „Landwirtschaft und Umwelt“ des LHL auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Je nach Häufigkeit des Auftretens der Länder, der Warenarten und der Anzahl vorheriger Beanstandungen wurden diese unterschiedlich stark beprobt (Prinzip der risikoorientierten Probenahme). Nachfolgend sind die Ergebnisse der Flaschenhalskontrolle aus 2011 im Hinblick auf verschiedene Aspekte wie Herkunftsland, Beanstandungsquoten, Warenarten und dem Vorkommen einzelner Rückstände ausgewertet. In Tabelle 1 sind die Herkunftsländer der am häufigsten gezogenen Proben aufgeführt.

Herkunftsland Anzahl Proben ≥ 10

Vietnam 129

Thailand 95

Kenia 61

Ghana 35

Ägypten 28

DomRep 24

Sri Lanka 16

Indien 15

Brasilien 14

Uganda 11

Herkunftsländer der in 2011 am häufigsten gezogenen Proben, Probenanzahl ≥ 10

Seite 24 von 69

Page 25: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Die in Tabelle 1 aufgeführten 428 Proben von insgesamt 504 Proben aus 10 verschiedenen Ländern (vgl. auch Abbildung 1) stellen rund 85 % aller gezogenen Proben dar. Insgesamt stammen die untersuchten Proben aus 30 verschiedenen Herkunftsländern.

Am häufigsten gezogene Proben (Probenanzahl ≥ 10)

129

9561

35

28

24

1615

14 11

Vietnam Thailand Kenia Ghana Ägypten DomRep Sri Lanka Indien Brasilien Uganda

Abb. 1: Herkunftsländer der am häufigsten gezogenen Proben (Probenanzahl ≥ 10)

Die restlichen 76 Proben verteilen sich auf Sendungen aus 20 weiteren Ländern, die eher selten zur Einfuhrkontrolle vorgestellt werden. Die entsprechenden Informationen sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

Tabelle 2: Herkunftsländer mit in 2011 seltener gezogenen Proben, Probenanzahl < 10

Herkunftsland Anzahl Proben

Kolumbien 9

USA 8

Bangladesh, Israel, Mexiko je 6

China, Äthiopien je 5

Chile, Malaysia, Pakistan, Peru je 4

Jordanien 3

Burkina Faso, Marokko, Neuseeland, Togo

je 2

Kanada, San Marino, Uruguay, Südafrika

je 1

Herkunftsländer mit in 2011 seltener gezogenen Proben, Probenanzahl < 10

Seite 25 von 69

Page 26: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Aufgrund der großen Zahl verschiedener Herkunftsländer der untersuchten Proben ist eine Auswertung der Beanstandungsquote im Hinblick auf die Herkunftsländer von besonderem Interesse. In Tabelle 3 sind deshalb die Beanstandungsquoten, getrennt nach Herkunftsländern aufgeführt.

Tabelle 3: Beanstandungsquoten verschiedener Herkunftsländer im Zeitraum Januar - Dezember 2011:

Herkunftsland Gezogene Proben

Davon positiv

Beanstandungs- quote %

Beanstandete Waren

Indien 15 8 53 7 x Okra 1 x Chili

Malaysia 4 2 50 1 x Basilikum, sweet 1 x Basilikum, holy

Neuseeland 2 1 50 1 x Aprikosen

Sri Lanka 16 6 37,5 6 x Pennywort (Centella asiatica)

Vietnam 129 48 37,2

17 x Chili 6 x Basilikum 5 x Wassersellerie (Chinese Celery, Apium graveolens) 5 x Wasserspinat (Morning Glory, Ipomea aquatica) 3 x Koriander 3 x Minze 2 x Europagras (Eryngium foetidum) 2 x PakWang Gemüse (Thai Broccoli, Brassica oleracea) 1 x Bittermelone 1 x Jute-Blätter (Corchorus capsularis) 1 x Drachenfrucht 1 x Frühlingszwiebeln 1 x Pennywort

DomRep 24 7 29,2 5 x Curryblätter 2 x Bohnen

Kenia 61 17 27,9

10 x Erbsen 3 x Bohnen 3 x Chili 1 x Passionsfrucht

China 5 1 20 1 x Chili

Thailand 95 18 18,9

6 x Wassermimose (Neptunia oleracea) 3 x Chili 1 x Acacia-Blätter 1 x BIO-Drachenfrucht 1 x BIO-Papaya 1 x BIO-Passionsfrucht 1 x Bohnen 1 x Mango 1 x Passionsfrucht 1 x Rambutan

Seite 26 von 69

Page 27: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Herkunftsland Gezogene Proben

Davon positiv

Beanstandungs- Beanstandete Waren

quote %

1 x Wasserspinat (Morning Glory, Ipomea aquatica)

Ägypten 28 1 3,6 1 x Chili Ghana 35 1 2,9 1 x Ananas Brasilien 14 0 -- --

Uganda 11 0 -- --

Kolumbien 9 0 -- --

USA 8 0 -- -- Bangladesh Israel Mexiko

je 6 0 -- --

Äthiopien 5 0 -- --

Jordanien 3 0 -- -- Chile Pakistan Peru

je 4 0 -- --

Burkina Faso Marokko Togo

je 2 0 -- --

Kanada San Marino Südafrika Uruguay

je 1

Beanstandungsquoten verschiedener Herkunftsländer in 2011

Bei den mehrfach beanstandeten Warenarten wurden in den meisten Fällen nicht nur einzelne Wirkstoffe, sondern häufig ein „Cocktail“ von bis zu 17 verschiedenen PSM-Rückständen gefunden (vgl. Tabelle 4). Dies ist eine wichtige Erkenntnis für die Untersuchung angehaltener Folgesendungen, die vom Einführer selbst beim zugelassenen und für diese Untersuchungsmatrix und -parameter akkreditierten Gegenprobenlabor vorgenommen werden müssen: es wird in diesem Zusammenhang als unzureichend angesehen, wenn Untersuchungen auf den vorher aufgefallenen (einzelnen) Wirkstoff beschränkt bleiben. Ein entsprechender Untersuchungsbefund wird vom LHL deshalb auch nicht akzeptiert. In Tabelle 4 sind die Beanstandungsquoten nach den Warenarten aufgeschlüsselt.

Tabelle 4: Beanstandete Warenarten und deren PSM-Rückstände im Zeitraum Januar - Dezember 2011 Warenart Anzahl Proben /

Anzahl Beanstandungen

Beanstand. Quote in %

Herkunftsländer der beanstandeten Proben

PSM-Rückstände über der HM

Pennywort (Asiatischer Wassernabel, Centella asiatica)

7 / 7 100 6 x Sri Lanka 1 x Vietnam

Chlorpyrifos 2 x Phentoat 1 x Profenofos 4 x Tebuconazol 4 x

Wassersellerie (Chinese Celery,

5 / 5 100 alle Vietnam Buprofezin 1 x Cypermethrin 1 x

Seite 27 von 69

Page 28: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandungen

Beanstand. Herkunftsländer der PSM-Quote in %

beanstandeten Rückstände Proben über der HM

Apium graveolens)

Hexaconazol 3 x Phentoat 1 x

Thai Broccoli (Pak Wang, Brassica oleracea)

2 / 2 100 alle Vietnam Acetamiprid 1 x Carbendazim 2 x

Jute-Blätter 1 / 1 100 Vietnam Chlorfluazaron 1 x

Wassermimose

7 / 6 86 alle Thailand Carbendazim 1 x Carbofuran 1 x Chlorfenapyr 1 x Chlorfluazaron 1 x Cypermethrin 1 x Dimethoat 5 x Dinotefuran Metalaxyl 1 x Prochloraz 3 x Tebuconazol 1 x

Minze 4 / 3 75 alle Vietnam Carbendazim 3 x Chlorpyriphos 1 x Cypermethrin 1 x

Curryblätter 7 / 5 71 5 x DomRep Chlorpyriphos 1 x Diazinon 2 x Endosulfan 1 x Fenpropathrin 2 x

Europagras (Langer Koriander, Eryngium foetidum)

3 / 2 67 alle Vietnam Chlorpyriphos 2 x Fenbuconazol 1 x Fipronil 1 x Hexaconazol 1 x Propargit 1 x Propioconazol 1 x

Aprikosen 2 / 1 50 Neuseeland Carbaryl Wasserspinat (Kang Kung, Morning Glory Ipomea aquatica)

14 / 6 43 5 x Vietnam 1 x Thailand

Carbendazim 3 x Chlorfluazaron 4 x Chlorpyriphos 1 x Chlorthalonil 1 x Hexaconazol 1 x Prochloraz 1 x

Okra 18 / 7 39 alle Indien Acephat 3 x Acetamiprid 2 x Endosulfan 4 x

Seite 28 von 69

Page 29: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandungen

Beanstand. Herkunftsländer der PSM-Quote in %

beanstandeten Rückstände Proben über der HM

Methamidophos 2 x Monocrotophos 5 x Profenofos 1 x

Chili 72 / 26 36 17 x Vietnam 3 x Kenia 3 x Thailand 1x Ägypten 1 x China 1 x Indien

Carbaryl 1 x Carbendazim 4 x Carbofuran 2 x DEET 1 x Diazinon 1 x Dicofol 1 x Difenoconazol 1 x Dimethoat 2 x Dinotefuran 1 x Ethion 1 x Fipronil 1 x Flusilazol 2 x Hexaconazol 9 x Methidathion 1 x Methomyl 2 x Profenofos 2 x Propioconazol 1 x

Erbsen mit Schote

31 / 10 32 alle Kenia Dimethoat 10 x

Basilikum

28 / 8 29 6 x Vietnam 2 x Malaysia

Carbendazim 3 x Carbofuran 2 x Chlorpyriphos 1 x Diniconazol Fiproniol 2 x Hexaconazol 1 x Quinalphos 1 x

Passionsfrucht 16 / 3 25 2 x Thailand 1 x Kenia

Carbendazim 2 x Prochloraz

Koriander 12 / 3 25 alle Vietnam Diniconazol 1 x Hexaconazol 1 x Methidathion 1 x Pencycuron 1 x Propioconazol 1 x

Acacia-Blätter 4 / 1 25 Thailand Dimethoat Bittermelone 4 / 1 25 Vietnam Dinotefuran Frühlingszwiebel

4 / 1 25 Vietnam Carbendazim 1 x

Bohnen 26 / 6 23 3 x Kenia 2 x DomRep 1 x Thailand

Acephat 1 x Chlorpyriphos 1 x Dimethoat 1 x EPN 1 x Hexaconazol 1 x

Seite 29 von 69

Page 30: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandungen

Beanstand. Herkunftsländer der PSM-Quote in %

beanstandeten Rückstände Proben über der HM

Methomyl 3 x Drachenfrucht 10 / 2 20 1 x Thailand

1 x Vietnam Carbendazim 1 x Chlorthalonil 1 x Propioconazol 1 x

Ananas 9 / 1 11,1 Ghana Tebuconazol 1 x Rambutan 9 / 1 11,1 Thailand Carbendazim 1

x Papaya 22 / 1 4,5 Thailand Carbendazim 1

x Cypermethrin 1 x

Mango 30 / 1 3,3 Thailand Prochloraz * Beanstandung erfolgte erst nach Berücksichtigung einer erweiterten Messunsicherheit von 50 %. Dies entspricht einer Auslastung der Höchstmenge von mehr als 200 %.

Die festgestellten Überschreitungen der Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel haben in einigen Fällen beachtliche Ausmaße. Die auffälligsten Überschreitungen mit einer Ausschöpfung der Höchstmenge von mehr als 10.000 % - das entspricht einer 100-fachen Überschreitung der Höchstmenge - sind in Tabelle 5 dargestellt.

Tabelle 5: Proben mit mehr als 100-facher Überschreitung der Höchstmengen für PSM im Zeitraum Januar – Dezember 2011 Warenart / Herkunftsland

PSM Menge (mg/kg)

HM (mg/kg)

Ausschöpfung Höchstmenge in %*

Curryblätter / Indien Diazinon 2,2 0,01 22000 Pennywort / Sri Lanka

Profenofos Tebuconazol Chlorpyriphos

6,9 0,12 0,30

0,05 0,05 0,05

13900 240 600

Okra / Indien Acephat Methamidophos

0,23 0,024

0,02 0,01

11500 240

Wasserspinat / Vietnam

Chlorthalonil Chlorpyriphos Hexaconazol

1,40 0,90 0,13

0,01 0,05 0,02

14000 1800 650

Wassermimose / Thailand

Dimethoat (Summe) Chlorfenapyr Chlorfluazaron Cypermethrin Prochloraz

2,01 0,35 0,13 2,03 0,36

0,02 0,05 0,01 0,70 0,05

10050 700 1300 290 720

Pennywort / Sri Lanka

Profenofos Chlorpyriphos

5,8 0,47

0,05 0,05

11600 940

* Beispiel: Menge gefundener Wirkstoff 2,2 mg/kg bei einer HM von 0,01 mg/kg → HM um den Faktor (2,2 : 0,01) = 220 überschritten. Dies entspricht einer Auslastung der HM von 22.000 %

In weiteren 48 der verbliebenen 104 beanstandeten Proben war mindestens einer der Rückstände um mehr als das 10-fache überhöht, was einer Ausschöpfung der Höchstmenge von mehr als 1.000 % entspricht. Somit war in 54 der insgesamt 110 Proben mit PSM-Höchstmengenüberschreitungen

Seite 30 von 69

Page 31: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

(PSM-HMÜ) mindestens ein Rückstand um mehr als das 10-fache überhöht. Auch dies verdeutlicht die Belastungen mit Pestiziden, die sowohl in der Höhe als auch in der Breite beachtliche Ausmaße aufweisen.

Meldungen an das RASFF-System (Schnellwarnungen)

Trotz der vergleichsweise hohen Rückstandsgehalte bei den beanstandeten Proben kann nur dann eine RASFF-Meldung erfolgen, wenn für den betreffenden Wirkstoff eine akute Referenzdosis (ARfD) existiert und die Berechnungen ergeben, dass die ARfD um mehr als 100 % ausgeschöpft ist.

Die sieben Schnellwarnmeldungen in 2011 sind in Tabelle 6 zusammengefasst. Somit wurden von 504 Proben sieben als Schnellwarnungen gemeldet; dies entspricht einer Quote von 1,4 % (6,4 % der beanstandeten 110 Proben).

Tabelle 6: Schnellwarnungen im Zeitraum Januar – Dezember 2011

Warenart/ Herkunftsland

PSM Mengemg/kg

Höchst-menge

Ausschöpfung Höchstmenge in %

Ausschöpfung ARfD %

Okra / Indien Monocrotophos 0,48 0,01 4800 158 Okra / Indien Monocrotophos 0,83 0,01 8300 274 Aprikosen / Neuseeland

Carbaryl 1,9 0,05 3800 588

Pak Wang / Thailand

Carbendazim 4,1 0,1 4100 730

Okra / Indien Monocrotophos 0,6 0,01 6000 198 Basilikum / Malaysia

Carbofuran 0,98 0,02 4900 449

Wassermimose / Thailand

Dimethoat (Summe)

1,9 0,02 9500 550

Bio-Ware

Insgesamt wurden 31 Proben aus Bio-Anbau gezogen:

aus den Herkunftsländern Ägypten (7), Burkina Faso (2), Thailand (12), Togo (2), Uganda (7) und USA (1)

der Warenarten Ananas (5), Bananen (2), Datteln (1), Drachenfrucht (2), Frühlingszwiebeln (1),

Gurken (1), Ingwer (2), Knoblauch (1), Mango (2), Mangostan (1), Minze (1), Papaya (4), Passionsfrucht (4), Petersilie (1), Thymian (1), Zitronengras (1) und Zuckererbsen (1)

Dabei wurden in drei Fällen (Bio-Drachenfrucht, -Papaya und -Passionsfrucht, alle aus Thailand) Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden (Tabelle 7). Diese lagen in zwei Fällen zwar unter den gesetzlichen Höchstmengen, jedoch deutlich über der bei Lebensmitteln aus ökologischem Anbau tolerierten Menge von 0,01 mg/kg. In zwei der Proben (vgl. Tabelle 7) wurden die gesetzlichen Höchstmengen sogar um ein Vielfaches überschritten.

Seite 31 von 69

Page 32: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Tabelle 7: Bio-Proben mit PSM-Rückständen über 0,01 mg/kg im Zeitraum Januar - Dezember 2011

Warenart / Herkunftsland

PSM Menge (mg/kg)

HM (mg/kg) Ausschöpfung Höchstmenge in %*

Bio-Drachenfrucht/ Thailand

Carbendazim 0,77 0,1 770

Bio-Papaya/ Thailand

Carbendazim Cypermethrin

0,63 0,058

0,2 0,5

315 12

Bio-Passionsfrucht / Thailand

Prochloraz 0,036 0,05 72

* Beispiel: Menge gefundener Wirkstoff 0,036 mg/kg bei einer HM von 0,05 mg/kg → Faktor (0,036: 0,05) = 0,72. Dies entspricht einer Ausschöpfung der HM von 72 %

Dem zuständigen Referat für ökologischen Anbau in Drittländern bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) wurden diese Befunde direkt übermittelt. Die Herkunftsbetriebe der Drachenfrucht und der Papaya wurden daraufhin in diesen Betrieben umgehend kontrolliert, der Verkauf von Bio-Ware bis auf weiteres gestoppt und erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen.

Schlussbetrachtung

Seit April 2007 wurden am Flughafen Frankfurt bis Dezember 2011 vom LHL insgesamt 2.716 Proben pflanzlicher Lebensmittel aus konventionellem und Bio-Anbau entnommen, die aus Drittländern in die EU eingeführt wurden. Diese wurden auf Rückstände und Kontaminanten untersucht, davon 2.498 (= 92 %) auf Pestizide.

Die vergleichsweise hohe Beanstandungsquote von 21,8 % Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen für Pestizide hat sich seit 2007 bis heute nicht wesentlich verändert (2008: 16,5 %; 2009: 19,5 %, 2010: 21,5 %, 2011: 21,8 %); die Tendenz ist immer noch leicht steigend.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse beschreiben nicht die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse im Allgemeinen, sondern beziehen sich ausschließlich auf das über den Frankfurter Flughafen eingeführte Spektrum mit Herkunft aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern). Es repräsentiert somit lediglich einen kleinen Teil an Obst und Gemüse, der in Europa erzeugt bzw. verzehrt wird.

Erteilung von Zulassungen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 durch die Regierungspräsidien

Fleischverarbeitende Betriebe

Endgültig erteilte EU-Zulassungen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 durch die Regierungspräsidien (vorläufig erteilte Zulassungen sind nicht erfasst):

Betriebe Gesamtzahl Fleischereibetriebe 31

Käsereien, Milchverarbeitungsbetriebe 7

Eierpackstellen 9

Großküchen 18

Fischbetriebe 1

Gelatine 2

Sonstige 2

Seite 32 von 69

Page 33: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Amtliche Fleischhygieneüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung

s. a. XUmsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes

Im Jahr 2011 wurde in Hessen bei insgesamt 851.402 Großtieren die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt. (s. folgende Tabelle des Hessischen Statistischen Landesamtes).

Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft Januar bis Dezember 2011 darunter Schlachtungen von Tieren inländischer Herkunft Schlachtungen von

Tieren in- und ausländischer

Herkunft1) Gewerbliche Schlachtungen Hausschlachtungen

Tierart

Tiere Schlacht-menge in t

Tiere

Durch-schnittl.

Schlacht-gewicht

in kg

Schlacht-menge in t

Tiere Schlacht-menge in t

Rinder insgesamt 45.334 14.835 41.261 1.315 13.555 3.975 1.250

davon

Ochsen 921 305 846 1.324 280 75 25

Bullen 22.874 8.601 21.254 1.504 7.992 1.620 609

Kühe 7.432 2.267 6.998 1.220 2.134 336 102

Färsen2) 10.927 3.191 9.375 1.168 2.738 1.552 453

Kälber3) 1.994 271 1.802 544 245 192 26Jung- rinder4) 1.186 200 986 676 167 200 34

Schweine 560.741 53.485 540.699 381 51.571 20.042 1.915

Lämmer5) 197.295 3.551 153.908 72 2.770 5.606 101übrige Schafe 43.567 1.307 38.600 120 1.158 2.221 67

Ziegen 3.857 69 3.392 72 61 465 8

Pferde 608 161 608 1.056 161 0 0

gesamt X851.40

2 73.408 778.468 69.277 32.309 3.340

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt1) Tauglich beurteilte Tiere. — 2) Ausgewachsene weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben. — 3) Kälber bis zu 8 Monaten. — 4) Jungrinder von mehr als 8 aber höchstens 12 Monaten. — 5) Tiere, die jünger als 12 Monate sind.

Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Milchhygienetierärzte/innen Hessens

s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes

Zu Beginn des Jahres 2011 gab es in Hessen etwa 3.900 Milcherzeugerbetriebe (Vorjahr 4.200) mit ca. 149.000 Milchkühen (Vorjahr 151.000). Die durchschnittliche Bestandsgröße betrug 38 Kühe pro Betrieb (Vorjahr 36).

Außer der Eutergesundheit wurde bei der Betriebskontrolle auch die allgemeine Tiergesundheit beurteilt. Ergaben sich bei einem Betriebsbesuch Hinweise auf Verstöße, die nicht unter das EU-Hygienepaket fallen, wurden diese den zuständigen Veterinärämtern schriftlich und ggf. zusätzlich telefonisch mitgeteilt. Bei Fällen dieser Art handelt es sich beispielsweise um Verstöße gegen die

Seite 33 von 69

Page 34: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Nutztierhaltungsverordnung wie angebundene Kälber, mangelhafte Klauenpflege oder einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere.

Anzahl der Betriebskontrollen im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011

Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Milchhygieneüberwachung 495 Kontrollen (Vorjahr 620) in 428 Betrieben (Vorjahr 461) durchgeführt. Damit konnten – bezogen auf 3.900 Milcherzeuger – etwa 11 % (Vorjahr 4.200, 11 %) der hessischen Milcherzeugerbetriebe durch die hessischen Milchhygienetierärzte/innen fachspezifisch beraten und überprüft werden. Die Überprüfungen ergänzen die Kontrollen der Veterinärämter, die für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständig sind und gleichzeitig die Aufgabe haben, die ggf. von den Milchhygienetierärzten festgestellten Beanstandungen zu ahnden.

Erzeuger (Urproduktion)

Zahl der Betriebe 3.900

Zahl der kontrollierten Betriebe 428

Zahl der Kontrollbesuche 495

Zahl der Betriebe mit schwerwiegenden Verstößen 1

Art der Verstöße

Hygiene allgemein 1

Ergebnisse der Betriebsbegehungen

Die Ergebnisse der Betriebsbegehungen führen die in den Vorjahren erzielten Resultate fort. In einem der 428 kontrollierten Betriebe (0,23 %) wurde ein schwerer Verstoß vorgefunden (s. obige Tabelle). Es handelte sich um einen Verstoß bezüglich der Milchlagerung.

Viertel- und Hälftegemelksproben

Die zytobakteriologischen Untersuchungen der Viertel- und Hälftegemelksproben wurden im Labor des LHL in Gießen durchgeführt.

Die kontagiösen, zum Teil humanpathogenen Mastitiserreger Staphylococcus aureus und Streptococcus agalactiae, die zudem als Indikatoren für Eutergesundheit und eine sachgerechte Melkhygiene gelten, wurden im Jahr 2011 in 1,99 % bzw. 0,08 % der insgesamt 113.633 ausgewerteten Proben nachgewiesen. Vor dem Hintergrund des Rohmilchverzehrs (Milch-ab-Hof) und der Direktvermarktung von Produkten aus roher und pasteurisierter Milch ist die Bedeutung des potenziellen Enterotoxinbildners S. aureus entsprechend hoch zu werten.

EU-Schnellwarnsystem (RASFF / RAPEX)

Seite 34 von 69

Page 35: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems wurden durch die Kontaktstelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 8.200 Meldungen gesichtet und ausgewertet. Diese Meldungen umfassten Warn-, Informations- und Folgemeldungen ebenso wie Meldungen bei Rückweisungen an Grenzkontrollstellen zu gesundheitsrelevanten Feststellungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen. Die Meldungen werden entweder – sofern sie Lebensmittel betreffen – als "Rapid Alert System for Food and Feed" (RASFF) oder, sofern kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt betroffen sind, als „Rapid Exchange of Information System“ (RAPEX) gemeldet.

In 271 Fällen mussten aufgrund von eingehenden Meldungen in Hessen weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden. In 83 Fällen wurde das Schnellwarnsystem der EU durch Hessen über gesundheitsschädliche Produkte informiert.

Seite 35 von 69

Page 36: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Verstöße

s. X2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer

Behördliche Maßnahmen

Die Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften – ob in Bezug auf die Hygiene im Betrieb oder die Produktqualität – führt, sofern die Mängel nicht nur geringer Natur sind oder unmittelbar abgestellt werden können, zur Einleitung von weiteren Verwaltungsmaßnahmen. Diese dienen als Anordnung oder Verfügung oder aber als ordnungsrechtliche Maßnahme in Form von Verwarn- oder Bußgeldern zur Durchsetzung rechtskonformer Zustände. In weniger gravierenden Fällen reicht in der Regel die mündliche oder schriftliche Belehrung aus, zumal die meisten Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in erster Linie durch Nachlässigkeit oder mangelnde Sachkunde bedingt sind.

Im Jahr 2011 wurden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden in 6.412 (Vorjahr 5.742) Fällen formelle Maßnahmen eingeleitet. In 13 (Vorjahr 17) Fällen wurden Betriebsräume und in 86 (Vorjahr 82) Fällen Betriebe geschlossen, 943 Verwarnungsgelder (Vorjahr 1.085) in einer Höhe von insgesamt 31.490 € (Vorjahr 36.675 €) erteilt und 816 Bußgelder (Vorjahr 707) in Höhe von insgesamt 297.619 € (Vorjahr 301.665 €) rechtskräftig verhängt.

Von den im vergangenen Jahr eingeleiteten Strafverfahren wurden 13 Verfahren (Vorjahr 9) von den Gerichten bestätigt.

Sicherstellung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen bei Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden

Im Jahr 2011 wurden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden bei Betriebskontrollen insgesamt 6.307 kg/Liter und 7.481 Stück Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel sichergestellt. 5.544 kg/Liter dieser Produkte mussten unschädlich beseitigt werden, da ein weiteres Inverkehrbringen aus Verbraucherschutzgründen nicht zulässig war. Hierbei wurden jedoch nicht die Produkte erfasst, die durch die Lebensmittelunternehmer in eigener Initiative zurück genommen wurden.

Im Kreis Waldeck-Frankenberg wurden ca. 2.230 kg Gorgonzolakäse bei einer Betriebskontrolle aufgrund eines Nachweises von Listerien sichergestellt. Der Importeur dieses Gorgonzolakäses hat zwar seinen Sitz im Kreis Waldeck-Frankenberg, das Warenlager befindet sich jedoch in Bayern, wo der Gorgonzolakäse auch der unschädlichen Beseitigung zugeführt wurde.

Auf Grund einer Verbraucherbeschwerde wurde im Vogelsbergkreis in einem Brötchen, durch makroskopische Untersuchungen, Ungezieferreste (Kokons, Gespinste) festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle im Betrieb wurden in den aus dem Silo entnommenen Proben von Weizenmehl ebenfalls Ungezieferreste und Insekten nachgewiesen. Eine unverzügliche, unschädliche Beseitigung von 1780 kg Mehl und die daraus hergestellten Produkte wurden angeordnet, sowie ein Bußgeld festgesetzt. Neben intensiven Reinigungsmaßnahmen und einer Schädlingsbekämpfung wurden im Betrieb umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an der Siloanlage durchgeführt.

Seite 36 von 69

Page 37: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Die folgende Tabelle zeigt die Menge und Art der in Hessen im Jahr 2011 sichergestellten und teilweise auch unschädlich beseitigten Produkte.

Sichergestellt Unschädlich beseitigt

Produktgruppe Menge in kg/Liter

Menge in Stück/Anz.

Menge in kg/Liter

Menge in Stück/Anz.

Milch und Milchprodukte 2.254 2.254 Eier und Eiprodukte 7200 Fleisch, Geflügel und Erzeugnisse daraus 1.233 821

Fisch, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse 80 80

Fette und Öle 40 40 Suppen, Soßen 3 38 3 Getreide und Backwaren 2.042 2.042 Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate

2 8 2

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 10 10

Obst, Gemüse und Erzeugnisse 42 42

alkoholfreie Getränke 219 alkoholhaltige Getränke, Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke

243 169

Zuckerwaren, Süßwaren 8 8 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen auch brennwertreduziert

18 18

Kakao, Schokolade, Schokoladenwaren 7 7 Fertiggerichte 7 7 Nahrungsergänzungsmittel, Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung

1

Gewürze, Würzmittel 27 Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, Quellwasser, Brauchwasser

30

Aromastoffe, Hilfsmittel aus Zusatzstoffen u./o. LM und Convenience-Produkte

5 5

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege

166

Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonst. Haushaltschemikalien

21 21

Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren Herstellung 10 10

Spielwaren und Scherzartikel 1

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt 5 68 5

Summe 6.307 7.481 5.544

Im Rahmen der Betriebskontrollen wurde im Obst- und Gemüseeinzelhandel die Einhaltung der EG-Qualitätsnormen und Handelsklassen für frisches, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln überprüft.

Handelsklassen Obst und Gemüse 2011

durchgeführte Kontrollen mündliche Verwarnungen

schriftliche Verwarnungen

erteilte Verwarnungsgelder

erteilte Bußgeldbescheide

2.445 223 41 1 1

Seite 37 von 69

Page 38: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Sonstige Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Jahr 2011

Die Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfasst neben der Durchführung von Betriebskontrollen und Probenahmen noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben, wie etwa die Beratung von Lebensmittelunternehmern, Verbrauchern und Behörden, die Abnahmen bei Neueröffnungen oder auch die Ausstellung von Genusstauglichkeitsbezeichnungen. Eine beispielhafte Übersicht gibt die folgende Tabelle:

Bezeichnung Anzahl

Beratung 1.191 Gerichtstermin/Zeugenaussagen 15 Teilnahme an Versammlungen der Innungsverbände 284 Unterrichtung 45 Baubegehung 406 Gewerbeantrag 66 Gaststättenkonzessionierung 3.274 Stellungnahmen zu vorgelegten Bauanträgen 463 sonstige Gutachten 96 Abnahmen 2.253 Genehmigungen für Verkaufsfahrzeuge im Reisegewerbe 41 Fortbildungsmaßnahmen für Fleischkontrolleure 1 Vorträge / Schulungen 252 Teilnahme von Mitarbeitern an Lehrgängen 222 Stellungnahmen 128 Veröffentlichung in den Medien 2 Verbraucherberatung in der Dienststelle 155 Genusstauglichkeits- u.a. amtstierärztliche Bescheinigungen 1.334 Sonstiges 789

Interpretation der Ergebnisse

Die Kontrolle von Lebensmittelunternehmen und Erzeugnissen erfolgt risikoorientiert. Dies bedeutet, dass problematische oder risikoreichere Betriebsarten oder Produktgruppen intensiver kontrolliert werden als andere.

Oftmals führen Kontrollen in diesen Bereichen daher auch zu einer tendenziell höheren Beanstandungsquote. Besonders deutlich wird dies anhand erforderlicher Nachkontrollen – wenn es also bereits zu Beanstandungen in Betrieben gekommen ist – oder auch bei der zielgerichteten Probenauswahl verdächtiger Produkte (Verdachtsproben, Verbraucherbeschwerden). Das bedeutet aber auch, dass die im Jahr 2011 erzielten Ergebnisse nicht zwingend repräsentativ für den Zustand „aller“ im Markt befindlichen Erzeugnisse oder „aller“ hessischen Lebensmittelunternehmen sind.

Nicht selten führen hohe Beanstandungsquoten zu vermehrten Anstrengungen der Lebensmittelwirtschaft. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Beanstandungen in diesen Bereichen sinkt.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Qualitätsbewusstsein bei den allermeisten Lebensmittelunternehmern sehr hoch ist.

Dies und die gezielten Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind Grund dafür, dass nur ein Bruchteil der kontrollierten Lebensmittel als gesundheitsschädlich eingestuft werden muss (Hessen 2011: 0,3 %).

Seite 38 von 69

Page 39: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Das Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen ist es, die Qualität der Betriebshygiene sowie die Sicherheit der Produkte durch ihre Tätigkeit zu verbessern und den Verbraucherschutz in Hessen in diesen Bereichen zu stärken. Dies wird vor allem durch die zahlreichen Kontrollen und nicht zuletzt auch durch die zahlreichen Aktivitäten der hessischen Lebensmittelüberwachung bei Vortragsveranstaltungen oder Fortbildungen in Kooperation mit der Lebensmittelwirtschaft erreicht.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel der Lebensmittelunternehmer trägt und durch die amtliche Lebensmittelüberwachung eine angemessene, d. h. risikoorientierte Überwachung gewährleistet sein muss.

Besondere Ereignisse

Reaktorunglück in Fukushima/Japan – hessische Betroffenheit

Am 11. März 2011 kam es in Japan zu einem verheerenden Erdbeben, dem anschließend ein starker Tsunami folgte. Neben immensem menschlichen Leid und Schäden an der Infrastruktur und in der Landwirt- und Fischereiwirtschaft wurden auch die Reaktoren der Kernkraftwerke Fukushima und Daiichi durch diese beiden Naturereignisse erheblich zerstört. In Folge trat aus den Reaktoren des Kernkraftwerks Fukushima Radioaktivität aus.

Da damit gerechnet werden musste, dass auch japanische Lebensmittel radioaktiv kontaminiert sein könnten, wurden in die EU eingeführte Lebensmittel aus Japan kontrolliert.

Durch die zum Hessischen Landeslabor gehörende Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) wurden bereits vor Inkrafttreten der EU-weiten Schutzmaßnahmen die ersten Proben von Lebensmitteln aus Japan auf Radioaktivität untersucht. Eine für alle Mitgliedstaaten einheitliche rechtliche Regelung kam mit der EU-Durchführungsverordnung 297 vom 26. März 2011. So wurden Sendungen in Abhängigkeit von ihrer Herkunft unterschiedlich kontrolliert. Kam die Ware aus einer der betroffenen, nahegelegenen Regionen, so war eine Einfuhr nur möglich, wenn sie von einem Analysezertifikat begleitet war.

Insgesamt kontrollierte das Hessische Landeslabor bei der Einfuhr 277 Sendungen mit den verschiedensten Lebensmitteln wie Fisch, Algen, Gemüse, Gewürze, Tee, Getränke wie Reiswein und Bier bis hin zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Hilfsstoffen zur Herstellung von Tofu. Während vor dem Reaktorunglück aus Japan wöchentlich einige Sendungen mit Fischereierzeugnissen aus Aquakultur oder Obst bzw. Gemüse zur Einfuhrkontrolle kamen, blieben diese typischen Produkte danach weitestgehend aus. Andere Waren, die bislang keiner Einfuhrkontrolle unterlagen, bildeten den zu dieser Zeit aktuellen Schwerpunkt. Neben der Einfuhrkontrolle wurde auch die Bordverpflegung der Flugzeuge wie beispielsweise japanisches Bier im Rahmen der Überwachung auf Radioaktivität untersucht. Einer verstärkten Überwachung unterlagen auch Fischereierzeugnisse aus den angrenzenden Fanggebieten des Pazifiks. Insgesamt wurden 40 Proben Fisch und 46 weitere Proben der unterschiedlichsten Produkte auf die Radioisotope Jod-131, Caesium-134 und Caesium-137 untersucht. Eine radioaktive Kontamination wurde nicht festgestellt .Offensichtlich scheint das System der Einfuhrverbote aus bestimmten besonders betroffenen Regionen Japans aber auch die Vorkontrollen in Japan zu funktionieren.

Hessens Beitrag zur Bewältigung der EHEC-Krise im Jahr 2011

Zwischen Mai und Juli 2011 kam es in Deutschland zu einem bedeutenden lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch durch so genannte enterohämorrhagische Escherichia coli, bekannt geworden unter dem Akronym „EHEC“. Eine schwere Komplikation im Rahmen von EHEC-Infektionen ist das Hämolytisch Urämische Syndrom, kurz „HUS“, welches zu schweren und oftmals auch dauerhaften Nierenfunktionsstörungen bis hin zu einer Dialysepflicht führen kann.

Seite 39 von 69

Page 40: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

In Deutschland erkrankten im Rahmen des Ausbruchs über 3.000 Menschen nachweislich an EHEC, wobei hier mit einer noch erheblich höheren Dunkelziffer zu rechnen ist. Bei über 850 weiteren Patienten entwickelte die Komplikation HUS. Insgesamt 53 Menschen starben an den Folgen der Infektion. Gemessen an der Zahl der HUS-Fälle handelte es sich um den größten weltweit jemals registrierten EHEC-Ausbruch in der Geschichte. Die Suche nach der Ursache beschäftigte die Lebensmittelüberwachung rund um die Uhr und hielt die Republik und Medien über zwei Wochen lang in Atem.

Das Haupterkrankungsgeschehen trat dabei im norddeutschen Raum auf, wo mit Abstand die meisten Fälle zu registrieren waren. Hessen war jedoch von Anbeginn durch drei vorwiegend kantinenbezogene Satellitenausbrüche ebenfalls stark betroffen. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Hessen 81 EHEC-Erkrankungen und 55 HUS-Fälle registriert. Ein großer Teil dieser Patienten hatte sich in zwei Frankfurter und in einer Darmstädter Betriebskantine infiziert. Eine andere Gruppe hessischer Patienten hat die Krankheit während eines vorherigen Aufenthaltes in Norddeutschland erworben und mitgebracht. Insgesamt kam es in Hessen zu 2 Todesfällen.

Die hessischen Ermittlungen wurden durch die Task-Force Lebensmittelsicherheit am Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert und konzentrierten sich im Schwerpunkt auf die drei Kantinen in Frankfurt und Darmstadt. Ziel der Ermittlungen zur Aufklärung der Ausbruchsursache war dabei die schnellstmögliche Identifikation von Lebensmitteln aus dem norddeutschen Raum, die während des Infektionszeitraumes in allen drei Kantinen angeboten wurden. In engster Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Gesundheitsbehörden, dem Hessischen Landeslabor, dem Hessischen Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, dem Hessischen Sozialministerium, dem Hessischen Verbraucherschutzministerium und Experten aus den zuständigen Bundesbehörden konnten diese Ermittlungen einen wichtigen Beitrag zur zügigen Aufklärung der Erkrankungsquelle liefern. Dies gelang nicht zuletzt auch deshalb, da die vertrauensvolle Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit den betroffenen Kantinenbetreibern und deren Zulieferbetrieben hervorragend funktionierte.

Als besonders hilfreich für den Ermittlungserfolg erwies sich ein elektronisches Abrechnungssystem unter Verwendung von Chipkarten in einer der beiden Frankfurter Kantinen, welches alle verzehrten Speisen der Kantinengäste in einer Datenbank erfasste. So konnte unverzüglich ermittelt werden, welche Speisen die EHEC- und HUS-Patienten in den Tagen vor dem Ausbruch der ersten Symptome in dieser Kantine verzehrt hatten. Hierdurch ergab sich ein erheblicher Zeitvorteil, da nicht erst die Besserung des Gesundheitszustandes dieser Personen für eine Befragung abgewartet werden musste. Auch beeinflussten hierbei keine Erinnerungslücken der Kantinenbesucher negativ die Ermittlungen. Über die Auswertung dieser Abrechungsdaten wurde schnell klar, dass eine Infektion in der Kantine nur über ein Produkt aus dem Bereich der Salattheke möglich gewesen sein konnte. Hierdurch konnten die weiteren Untersuchungen auf diesen Bereich fokussiert und erheblich beschleunigt werden. Im weiteren Verlauf gerieten dann schnell Keimsprossen in den Fokus von bundeslandübergreifenden Nachforschungen.

Als der niedersächsische Verbraucherschutzminister Lindemann am Abend des 5. Juni die Öffentlichkeit über die Sprossen als mutmaßlichen Auslöser der EHEC-Epidemie informierte, waren deren Lieferwege zu insgesamt sieben Ausbruchsorten in Deutschland zurückverfolgt worden. Bei drei dieser sieben Erkrankungscluster handelte es sich um die drei Kantinen in Hessen. Im weiteren Verlauf der Rückverfolgung der Sprossenlieferungen in folgenden Tagen konnten dann insgesamt 41 Ausbruchsorte mit dem Gartenbaubetrieb in Niedersachsen in Verbindung gebracht werden, der die fraglichen Sprossen erzeugt hatte. Damit gilt es heute als sicher, dass die Epidemie von diesem Betrieb ihren Ausgang nahm. Dafür spricht auch, dass es zu einem unmittelbaren und massiven Rückgang der Neuerkrankungen gekommen ist, nachdem die fraglichen Sprossen über das EU-Schnellwarnsystem unter behördlicher Beobachtung unverzüglich vom Markt genommen werden konnten.

Die hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben im Rahmen des EHEC-Ausbruchs insgesamt 898 in Hessen entnommene Verdachtsproben auf Vorliegen des Ausbruchsstammes EHEC O104:H4 untersucht. Bei 474 Proben handelte es sich um Frischgemüse, darunter 63 Proben von Sprossen. Zudem wurden alle den drei Ausbruchskantinen noch verfügbaren Rückstellproben der

Seite 40 von 69

Page 41: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

ausgegebenen Speisen und in großem Umfang auch Gemüseproben der Zulieferbetriebe der Kantinen untersucht. Daneben wurden im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes in großem Umfang auch Salat- und Gemüseproben von hessischen Erzeugern zur Untersuchung an das Hessische Landeslabor übersandt. Der EHEC Ausbruchsstamm konnte dabei in keinem Fall nachgewiesen werden, jedoch wurden in drei Blattsalaten verwandte Erreger gefunden. Diese Produkte wurden unter Nutzung des EU-Schnellwarnsystems umgehend aus dem Handel genommen.

In drei Lebensmittelproben aus einem Cateringunternehmen in Nordhessen konnte dagegen der Ausbruchsstamm EHEC O104:H4 nachgewiesen werden. Mehrere Gäste einer Feier, die von diesem Betrieb beliefert wurde, waren im Anschluss an die Veranstaltung an EHEC erkrankt. Wie sich später herausstellte waren zwei Mitarbeiter des Cateringunternehmens, welche das Essen für die Gesellschaft zubereitet hatten, selbst mit EHEC infiziert. Diese Personen haben während der Zubereitung der Speisen die später untersuchten Lebensmittel kontaminiert und hierüber einzelne Gäste der Feier angesteckt.

Rückblickend ist es durch die koordinierten Ermittlungen und eine gute länderübergreifende Zusammenarbeit gelungen, die Ausbruchsursache innerhalb von nur zwei Wochen aufzuklären. In Anbetracht der Komplexität der erforderlichen Ermittlungen und der Tatsache, dass es in ca. 80% der Ausbrüche nicht gelingt, die Quelle einer Infektion zu identifizieren, handelt es sich hierbei im internationalen Vergleich um eine hervorragende Leistung. Dies konnte nur durch flächendeckende Ermittlungen in den Bundesländern und die Zusammenführung der Daten aus den verschiedenen Clustern gelingen. Die Strukturen der hessischen Lebensmittelüberwachung haben sich im Rahmen des EHEC-Geschehens als krisentauglich erwiesen. Hessen konnte zur schnellen Identifizierung der Ausbruchsursache hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Als eine Konsequenz aus der EHEC-Krise wurden die rechtlichen Anforderungen an sprossenerzeugende Betriebe zwischenzeitlich erheblich erhöht. Auch beabsichtigen der Bund und die Länder ihre Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen noch weiter zu intensivieren und auszubauen.

Futtermittelkontrolle

Wie auch in den Vorjahren lag der Schwerpunkt der Betriebskontrollen bei Betrieben, die entweder bei vorherigen Kontrollen wegen futtermittelrechtlicher Verstöße auffällig waren, bei Betrieben mit hohen Produktions- und Vermarktungsmengen oder bei Firmen, die sensible Stoffe wie Vormischungen und Zusatzstoffe herstellen oder in den Verkehr bringen.

Im Jahr 2011 wurden in insgesamt 400 (34 %) der 1.164 gewerblichen registrierten Futtermittelunternehmen und 240 (1,6 %) der 14558 landwirtschaftlichen Betriebe kontrolliert. 831 Betriebsprüfungen und damit knapp 100 Kontrollen mehr als im Vorjahr durchgeführt. Dabei wurden 602 Futtermittelproben entnommen, was einem Plus von ungefähr 70 (= ca. 13 %) Proben entspricht. Die 602 amtlichen Futtermittelproben wurden etwa 7.400 Einzelbestimmungen (ohne Rückstandsanalysen auf Pflanzenschutzmittel) unterzogen. Diese Zahl ist nur bedingt mit der des Vorjahres (ca. 4.500 Analysen) wegen der unterschiedlichen Zählweisen zu vergleichen. Bis 2010 wurden z. B. bei pharmakologisch wirksamen Substanzen Screenings auf das Vorhandensein mehrerer Wirkstoffe als jeweils eine Untersuchung gezählt, in 2011 dagegen wurden bei pharmakologisch wirksamen Substanzen und Pflanzenschutzmitteln die jeweils erfassten bzw. potentiell messbaren einzelnen Substanzen gezählt. Das heißt konkret, dass in 102 Proben mit Screening-Verfahren 2.215 Mal das Vorhandensein von unzulässigen pharmakologischen Substanzen überprüft wurde.

Zum Jahresende 2011 waren in Hessen nach der Futtermittelhygieneverordnung insgesamt 15.722 Betriebe registriert, wovon 1.164 Betriebe nicht in der Primärproduktion tätig waren, sondern als gewerbliche Futtermittelbetriebe (z. B. Mühlen, Mischfutterhersteller, z. T. Großbäcker), Händler (vom Zoo-Shop und Tierarzt bis zum Landhandel), Spediteure oder als reine Lagerbetriebe auftraten.

Seite 41 von 69

Page 42: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 42 von 69

1. Anzahl der Betriebe registriert davon: zugelassen sonstige* (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV)

Erzeuger-/Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln** 5982 0 21

davon: Trocknungsbetriebe 0 0 0

Lagerbetriebe*** 24 0 0

Herstellerbetriebe von Zusatzstoffen 12 2 0

Herstellerbetriebe von Vormischungen 5 5 0

gewerbliche Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln 147 7 0

davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen 10 0 0

Importeure, Drittlandsvertreter 9 9 0

Handelsbetriebe 820 31 185

Tierhalter 8609 0 485

Dekontaminationsbetriebe 0 0 0

Spediteure 115 1 0

andere

Selbstmischer 0 0 0

Eingangsstellen 0 0 0

sonstige 0 0 0

gesamt 15722 55 691

* die Betriebe, die weder als Futtermittelbetriebe zugelassen noch registriert sind ** nur Erzeuger/Herstellerbetriebe, die Einzelfuttermittel ausschließlich für das Inverkehrbringen erzeugen/herstellen (z. B. Marktfruchtbetriebe, die Futtermittel erzeugen) *** nur solche Betriebe, die im Auftrag lagern

Page 43: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 43 von 69

2. An eit zahl der Unternehmens- und der Buchprüfungen entsprechend der Haupttätigk

Anzahl der Unternehmen Anzahl der Prüfungen Anzahl geprüfter Unternehmen

registriert** (VO (EG) Nr.183/2005 oder FMV) sonstig

registriert** (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) sonstige Prüfungen*

Unter- nehmens-prüfungen

Buch-prüfun- gen

Prüfun-gen*

Unter- nehmens-prüfungen

Buch- prüfungen

registriert** (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) sonstige

Erzeuger-/Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln 5982 21 262 221 51 77 73 4 193 70

davon: Trocknungsbetriebe

Lagerbetriebe 24 7 7 5

Hersteller von Zusatzstoffen 12 4 4 1 4

Hersteller von Vormischungen 5 3 2 1 2 gewerbliche Hersteller Mischfuttermitteln 147 91 80 11 3 3 0 41 2 davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen 10 0 0 Importeure, Drittlandsvertreter** 9 3 3 3

Handelsbetriebe 820 185 228 209 19 14 11 3 184 13

Tierhalter 8609 485 48 44 4 65 49 16 45 54

Dekontaminationsbetriebe

Spediteure 115 23 18 5 3 1 2 21 3

andere

Selbstmischer

sonstige

gesamt 15722 691 669 578 91 162 137 25 498 142

* Summe aus Unternehmensprüfungen und Buchprüfungen ** zuzüglich gemäß § 29 Abs. 1 FMV zugelassener Betriebe

3. Ort und Anzahl der Probenahmen und der nicht vorschriftsmäßigen Proben

Page 44: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 44 von 69

Proben

von registrierten Betrieben* (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) von sonstigen Betrieben gesamt

Anzahl nicht vorschrifts-

mäßig Anzahl

nicht vorschrifts-

mäßig Anzahl nicht vorschrifts-mäßig Erzeuger-/Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln 119 19 1 1 120 20

davon: Trocknungsbetriebe

Lagerbetriebe 1 1

Hersteller von Zusatzstoffen 0

Hersteller von Vormischungen 1 1 1 1 gewerbliche Hersteller von Mischfuttermitteln 193 64 3 196 64

davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen

Importeure, Drittlandsvertreter*

davon: an Eingangsstellen

Handelsbetriebe 213 88 13 2 226 90

Tierhalter 11 2 15 6 26 8

Dekontaminationsbetriebe*

Spediteure 1 1 1 1

andere

Selbstmischer

sonstige 2 29 18 31 18

gesamt 541 175 61 27 602 202

* zuzüglich gemäß § 29 Abs. 1 FMV zugelassener Betriebe

Page 45: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Untersuchte Futtermittelproben nach Futtermittelarten im Jahr 2011 in Hessen

2011 Landwirtschaft mit Tierhaltung

Erzeuger-, Hersteller-, Handels-, Lager-, Transportbetriebe, einschließlich land-wirtschaftliche Betriebe ohne Tierhaltung

Gesamt

untersuchte Proben insgesamt

20 582 602

davon (ausgewählte Futtermittelarten)

Getreideprodukte 3 128 131 Ölsaatprodukte 3 80 83 Knollen und Wurzelfrüchte, Grün- und Raufutter

20 20

Mischfutter für Geflügel 66 66 Mischfutter für Schweine 3 63 66 Mischfutter für Wiederkäuer 3 89 92 Mischfutter für Pferde 20 20 Mischfutter für Fische 4 4 Mischfutter für Kaninchen 3 3 Mischfutter für Heimtiere 28 28 reine Zusatzstoffe und Vormischungen

10 10

Im Jahr 2011 wurden 309 Einzelfuttermittel und 283 Mischfuttermittel untersucht. Bei den Einzelfuttermitteln lag der Untersuchungsschwerpunkt auf unerwünschten Stoffen wie Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie Schwermetallen und Mykotoxinen. Dioxinuntersuchungen wurden im vergangenen Jahr größtenteils anlassbezogen im Hinblick auf besondere Ereignisse durchgeführt (Dioxinskandal in Ölen Anfang 2011 und ein Brandereignis in Mittelhessen), sodass weniger Dioxinanalysen als üblich im Rahmen von verdachtsunabhängigen Routinekontrollen erfolgten. Bei den Mischfuttermitteln lag der Schwerpunkt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wieder bei Futtermitteln für Nutztiere (252 Proben). Die Angaben auf den Deklarationen zu Inhalts- und Zusatzstoffen wurden ebenso überprüft wie mögliche Belastungen mit unerwünschten oder unzulässigen Stoffen.

Übersicht der Einzelbestimmungen im Jahr 2011 in Hessen Parameter der Einzelbestimmungen Anzahl

Inhaltsstoffe (z.B. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Wasser) 1.306 Mineralstoffe (z.B. Calcium, Natrium, Phosphor) 299 Energiebestimmungen 42 Zusatzstoffe (z.B. Vitamine, Enzyme) 1.101 Unzulässige Substanzen 2.215 davon Pharmakologisch wirksame Substanzen 2.160 davon Tierische Bestandteile 55 Unerwünschte Stoffe (z.B. Schwermetalle, CKW, Mykotoxine) 2.176 …davon Schwermetalle 762 …davon Dioxine 101 …davon PCB 198 …davon Mykotoxine 304 …davon CKW 390 Verbotene Stoffe (z.B. Beizmittel) 44 Kontrolle der Zusammensetzung von Futtermitteln 30 Mikrobiologische Untersuchung (z.B. Verderb, Salmonellen) 147 sonstige Futtermittelkontrollen (z. B. GVO, Ambrosia) 60 insgesamt 7.420

Seite 45 von 69

Page 46: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Neben den 7.420 Analysen wurden 89 Proben in Screening-Verfahren auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Eine Screening-Untersuchung kann je nach Ausgangsstoff (Futtermittelart) bis zu 93 verschiedene Wirkstoffe erfassen. Die meisten Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände erfolgten bei Routinekontrollen, lediglich bei 4 Proben bestand zum Zeitpunkt der Probenahme ein konkreter Verdacht auf Rückstände, sodass gezielt auf einzelne Wirkstoffe zu untersuchen war. Alle Proben erwiesen sich aber als vorschriftsmäßig.

Dioxin in Futterfetten der Firma Harles & Jentsch, Schleswig-Holstein

Im Rahmen von Eigenkontrollen wurden in einem Futtermittelwerk in Niedersachsen im Legehennenfutter Dioxinwerte oberhalb des Höchstwerts festgestellt. Ursache hierfür waren gelieferte Futteröle der Firma Harles & Jentsch (Schleswig-Holstein). Aufgrund einer EU-Schnellwarnung vom 28.12.2012 (2010/1771) über Verunreinigungen mit Dioxin in Futterölen und Futterfetten wurde am 29.12.2010 bei 17 hessischen Futtermittelherstellern und -händlern mit größeren Marktanteilen geprüft, ob Futterfette des betroffenen Fettherstellers verwendet wurden. Alle befragten hessischen Betriebe waren hier jedoch nicht betroffen. Auch bei einem bundesweit tätigen Eiererzeuger mit Legehennenbetrieben in Hessen konnte die Verwendung der fraglichen Futterfette von Harles & Jentsch ausgeschlossen werden. Daneben wurde der einzige in Hessen ansässige Hersteller von Futterfetten und technischen Fetten vor Ort kontrolliert, um Vermischungen in den Produktionsketten und damit mögliche Dioxinbelastungen in Futtermitteln auszuschließen. Ein hessischer Landhändler5 hatte jedoch aus betroffenen Partien Mischfuttermittel aus Norddeutschland erhalten, die im Verdacht standen mit erhöhten Dioxingehalten belastet zu sein. Im Rahmen der Rückverfolgbarkeit wurden sechs landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt und aufgesucht die möglicherweise belastetes Futter erhalten hatten. Restmengen von diesem Futtermittel wurde amtlich beprobt und vorsorglich gesperrt. Am 10.01.2011 meldete sich noch ein weiterer Landwirt, der Futterfette direkt von der Firma Harles & Jentsch bezogen hatte. Alle untersuchten Futtermittelproben wiesen auf Grund der Laboranalysen keine Höchstwertüberschreitungen an Dioxinen und PCBs auf, sodass die gesperrten Futtermittel bereits kurz nach der Untersuchung wieder freigegeben werden konnten.

Dioxin im Futteröl eines hessischen Herstellers

Im Januar 2011 wurde die Futtermittelüberwachung in Hessen informiert, dass bei planmäßigen Proben in einem Kraftfutterwerk in einem Futteröl, Dioxinwerte vorgefunden wurden, die den zulässigen Grenzwert übersteigen. Das Futteröl wurde von einem hessischen Hersteller geliefert.

Daraufhin wurden bei dem hessischen Hersteller durch die amtliche Futtermittelüberwachung unverzüglich anlassbezogene Betriebsprüfungen durchgeführt. Diese beinhalteten sowohl Analysen der Rückstellproben der in Frage stehenden Chargen als auch Buchprüfungen. Die Auswertung der Analyseergebnisse und die Buchprüfungen ergaben, dass das Dioxin über eine der Rohkomponenten des Futteröls eingetragen wurde. Diese Rohkomponente wurde von einem EU-Mitgliedstaat aus einem Drittland importiert.

Auf Grund der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen und eigener Analysen hat die Firma ihr Qualitätssicherungssystem überarbeitet. Seit Frühjahr 2011 werden alle hergestellten Futtermittel vor Auslieferung an den Kunden auf unerwünschte Stoffe, insbesondere Dioxine und PCB, überprüft.

5 Diese mittelständischen Unternehmen sind im Agrargewerbe im Zuliefer- und Absatzgeschäft u.a. von Futtermitteln tätig.

Seite 46 von 69

Page 47: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 47 von 69

Außerdem werden bestimmte Rohwaren, die ein erhöhtes Risiko für eine Kontamination mit unerwünschten Stoffen haben, nicht für die Produktion von Futtermitteln eingesetzt.

Brand in Lahntal

Am 1. Juli 2011 kam es zu einem Großbrand in einer Rohstoffverwertungsfirma in der Gemeinde Lahntal (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Durch den Brand verbreitete sich großflächig eine Rauchwolke, sodass mehrere Ortsteile der Gemeinde Lahntal betroffen waren. Es bestand frühzeitig der Verdacht, dass sich in dieser Rauchwolke Rückstände von Dioxinen, PCB und anderen Schadstoffen befinden könnten. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf empfahl der Bevölkerung deshalb kein Obst und Gemüse aus den Gärten zu essen und Spielplätze nicht mehr zu betreten. Aus Sicht der Futtermittelüberwachungsbehörde bestand zudem die Gefahr, dass Grünlandaufwuchs, der mit der Rauchwolke beaufschlagt wurde, belastet sein könnte. Daraufhin wurden weiträumig Proben von Grünlandaufwuchs, aber auch von Getreide in den Gemarkungen Sarnau, Göttingen, Goßfelden, Bürgeln, Ginseldorf und Bauerbach, dem Verlauf der Rauchwolke folgend, gezogen und auf Dioxine, Furane, perfluorierte Tenside (PFT), polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle untersucht. Die weiträumigen Untersuchungen ergaben, dass lediglich auf einer an das Rohstoffverwertungsunternehmen angrenzenden Wiese erhöhte dl-PCB-Werte festgestellt wurden. Alle weiteren Proben ergaben unbedenkliche Werte. In einem unmittelbar an die Firma angrenzenden Auengebiet wurden daraufhin weitere Proben von Grünlandaufwuchs genommen, um festzustellen, ob im näheren Umfeld des Brandherdes eine Belastung von Dioxinen, Furanen und dl-PCB besteht. Diese Untersuchungen ergaben, dass im direkten Umfeld des Brandes Grünlandaufwüchse mit dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (dl-PCB) belastet sind. Die Futternutzung der Aufwüchse innerhalb des Auengebietes wurde untersagt und weitere Untersuchungen vorgenommen. Die Analysen ergaben, dass lediglich auf den im unmittelbaren Umfeld des Brandherdes liegenden Grünlandflächen Grenzwerte von PCDD/F und dl-PCB überschritten wurden. Die nichtbelasteten Flächen wurden wieder zur Nutzung freigegeben. Auf den belasteten Flächen wurden weitere Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen ergaben, dass auch die folgenden Aufwüchse mit dl-PCB auf diesen Flächen belastet waren. Art und Zeitpunkt der festgestellten Belastung des Futters führte zu dem Schluss, dass die Belastung der Grünlandflächen nicht durch das Brandereignis verursacht wurde. Auf welchen Umständen die erhöhte Belastung des Grünlandgebietes in unmittelbarer Nähe des Brandherdes beruht, ist noch nicht geklärt. Um die Ursache für die Grenzwertüberschreitungen festzustellen, sollen Im Jahr 2012 weitere Untersuchungen und unter anderem auch Bodenproben durchgeführt werden.

Page 48: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Tiergesundheit

Bovines Herpesvirus 1 (BHV1)

Das Land Hessen führt seit 1998 ein Sanierungsprogramm zur Schaffung BHV1-freier Rinderbestände in Hessen durch. Zuständige Behörden sind die Landräte und Oberbürgermeister. Die Ergebnisse der im Jahr 2011 durchgeführten Untersuchungen und der Sanierungsstand sind nachstehend dargestellt.

Seite 48 von 69

Page 49: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Aviäre Influenza (AI)

Hessen hat als Frühwarnsystem zur „Vogelgrippe“ ein umfangreiches Wildvogelmonitoring etabliert, um mögliche Ausbrüche der Tierseuche in Wildvogelpopulationen frühzeitig erkennen und eine Ausbreitung in Nutztierbestände verhindern zu können. Das Monitoring erfolgt in enger Kooperation der zuständigen Behörden für Tierseuchenbekämpfung und der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Neben tot aufgefundenen Wildvögeln werden im Rahmen des Monitorings fortwährend in repräsentativen und bedeutenden Wasservogelgebieten regelmäßig Kotproben von Vögeln auf das Vorhandensein des H5N1-Virus untersucht. Darüber hinaus werden auch Stichproben während der Jagdzeiten erlegter Wasservögel, Proben aus Vogelpflegestationen sowie aus dem Patientengut der Klinik für Vögel der Justus-Liebig-Universität Gießen einer Untersuchung zugeführt.

Für die systematischen Probenahmen wurden insbesondere weit verbreitete Wasservogelarten wie Höckerschwan, Stockente, Blesshuhn und Lachmöwe ausgewählt. Gezielt werden in den Monitoring-Gebieten frisch abgesetzte Kothäufchen der relevanten Arten eingesammelt und innerhalb von 24 Stunden zur Untersuchung zum Hessischen Landeslabor nach Gießen verbracht. Die Beprobung erfolgt i.d.R. durch Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, die durch ehrenamtlich tätige Ornithologen der Naturschutzverbände HGON und NABU bzw. ehrenamtliche Beauftragte der Vogelschutzwarte unterstützt werden.

Die ehrenamtlichen Ornithologen wurden darüber hinaus auch aufgerufen, bei ihren kontinuierlichen Beobachtungen von Wasservögeln – z.B. im Rahmen der internationalen Wasservogelzählung – auf Verhaltensauffälligkeiten bzw. Totfunde zu achten und gegebenenfalls unverzüglich die zuständigen Stellen zu benachrichtigen.

Die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt koordiniert das Monitoring, wertet die Untersuchungsergebnisse des Landeslabors – auch nach ornithologischen Kriterien – aus und ist für die Einstellung der Untersuchungsdaten in die nationale Wildvogelmonitoring-Datenbank beim Friedrich-Löffler-Institut zuständig. Die untersuchten Proben werden fortwährend von der Vogelschutzwarte so genau wie möglich verortet und in einem Geographischen Informationssystem (GIS) vorgehalten. Die fachkundige und professionelle Ausrichtung des hessischen Wildvogelmonitorings ist vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationalem Referenzlabor bereits ausdrücklich anerkannt und gelobt worden.

Im Jahr 2011 wurden 1.495 Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungsdaten sind in der nationalen Wildvogeldatenbank des FLI enthalten. Ein Datenbankauszug ist nachstehend dargestellt.

Seite 49 von 69

Page 50: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Schweinepest bei Schwarzwild

Im Jahr 2009 war in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Klassische Schweinepest (KSP) bei Schwarzwild aufgetreten. Wegen der davon ausgehenden potentiellen Gefährdung der hessischen Hausschweinebestände wurde das bestehende flächendeckende Überwachungsprogramm bei Wildschweinen in Hessen fortgeführt. Bis zum 30. Juni 2011 wurde in definierten Risikogebieten ein verstärktes serologisches und virologisches Wildschweinemonitoring, verstärkte Untersuchungen in Hausschweinebeständen, verstärkte Untersuchungen von Freilandhaltungen sowie stichprobenweise Untersuchungen von Schweinen im Rahmen der Schlachtung durchgeführt. Danach wurde das Monitoring insoweit eingeschränkt, dass nur noch in den an Rheinland-Pfalz angrenzenden Landkreisen die virologische und serologische Untersuchung aller Frischlinge angeordnet wurde. Das bestehende reguläre Monitoring in allen hessischen Landkreisen, das in jedem Landkreis halbjährlich mindestens 30 Blutproben von erlegten Stücken oder frisch verunfalltem Schwarzwild erfordert, wurde im gesamten Jahr 2011 durchgeführt.

Mit diesem Überwachungsprogramm soll zum einen die möglichst frühzeitige Erkennung eventuell vorhandener Infektionsherde ermöglicht werden. Zum anderen muss auch in den bisher nicht von KSP betroffenen Regionen wie Hessen der Nachweis geführt werden können, dass von hier keine akute Gefährdung durch Hausschweineverbringungen ausgeht und dass Vorbeugemaßnahmen in Kraft sind, um mögliche Seuchenausbrüche bei Wildschweinen schnell zu erkennen und zu isolieren.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 7.668 Blutproben von Wildschweinen und 1.229 Proben von Hausschweinen mit negativem Ergebnis serologisch untersucht.

TSE-Monitoring

Im Rahmen des TSE-Monitorings 2011 wurden in Hessen 4.933 verendete Rinder sowie 909 verendete oder getötete Schafe und 126 Ziegen auf TSE untersucht. In keinem Fall wurde BSE oder Scrapie festgestellt.

Seite 50 von 69

Page 51: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 51 von 69

Tierschutz

Grundlage für amtliche Kontrollen sind die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

Die Planung und Durchführung der Kontrollen von Nutztierhaltungen erfolgen insbesondere auf der Grundlage der von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz bundesweit abgestimmten Vollzugshinweise, die im „Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ niedergelegt sind.

Dadurch sollen eine sachgerechte und einheitliche Durchführung der amtlichen Kontrollen von Nutztierhaltungen gewährleistet werden.

Die Abfertigung und Kontrolle von Tiertransporten erfolgt auf der Basis des ebenfalls von einer Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeiteten „Handbuchs Tiertransporte“.

Die detaillierten Berichte des Landes Hessens über

Kontrollen von Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden gemäß Richtlinie 98/58/EG und Entscheidung 2006/778/EG

den Schutz von Tieren beim Transport gemäß VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates

werden dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übersandt.

Darüber hinaus ist ein QM-System zur Sicherstellung eines Vollzugs nach einheitlichen Standards erarbeitet worden.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer

2.1. Häufigkeit und Art von Verstößen

Sofern nicht anders in den Sektorenberichten erläutert, wird auf die Ausführungen des länderübergreifenden Jahresberichtes verwiesen.

Lebensmittelkontrolle

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb) dient der einheitlichen Durchführung der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in der Überwachung insbesondere der Bestimmungen der VO (EG) Nr. 882/2004. Betriebskontrollen und Probenpläne erfolgen risikoorientiert. Die Rahmenrechtlichen Vorgaben und Erläuterungen hierzu sind im Rahmenbericht aufgeführt.

Zur Umsetzung in Hessen s. a. X1. Amtliche Kontrollen

Verstöße werden gem. AVV-DÜb § 5 i. V. m. Anlage 3 landesseitig erfasst und dem BVL für den Gesamtbericht Deutschland zugeleitet (s. Rahmenbericht). Im Folgenden werden die Einzelergebnisse für das Land Hessen dargestellt und bewertet.

Page 52: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 52 von 69

Verstöße

Insgesamt wurden in Hessen 6.380 Verstöße (Vorjahr 5.354) statistisch erfasst. Diese entfielen auf die folgenden Prüfbereiche:

In 3.536 Betrieben wurden bei Überprüfungen Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, 1.521 Betriebe führten nicht im erforderlichen Umfang Eigenkontrollmaßnahmen durch, in 218 Betrieben wurde gegen Rechtsvorschriften im Bereich der Zusammensetzung und in 1.001 Fällen im Bereich der Kennzeichnung von Lebensmitteln verstoßen. 104 Betriebe begingen Verstöße, die nicht den genannten Hauptkategorien zuzuordnen waren.

s. a. X1. Amtliche Kontrollen Futtermittelkontrolle

Maßnahmen bei Beanstandungen sowie Gebühren, Verwarnungsgelder und Bußgelder

Hinweise (Belehrungen) 78

Verwarnungen 45

Maßnahmen nach § 39 LFGB 8

Bußgeldverfahren Anzahl

Zahl der mit den Verfahren geahndeten Beanstandungen

eingeleitet 45 47

abgeschlossen 45 52

9 eingestellt 4 4

Strafverfahren eingeleitet 0

abgeschlossen 0

eingestellt 0

Abgabe an andere Bundesländer 34

Abgabe an andere Mitgliedstaaten 2

Höhe der im Berichtsjahr vereinnahmten Gebühren und Auslagen 1.057,50 Euro

Höhe der im Berichtsjahr vereinnahmten Verwarnungsgelder 1435 Euro

Höhe der im Berichtsjahr vereinnahmten Bußgelder 3.600 Euro

Tabelle der Ahndungen bezüglich abweichender Analysen, fehlender Registrierungen oder Deklarationsmängel

Die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren ist um 50 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, hierbei machen Verfahren wegen fehlender Registrierungen nach wie vor den größten Anteil aus. Daneben wurden hauptsächlich Verfahren wegen Höchstgehaltüberschreitungen, Abweichungen bei den Angaben an Inhaltsstoffen, Vitaminen und Spurenelementen sowie Kennzeichnungsmängel durchgeführt. Geringfügige Beanstandungen wurden mit einem mündlichen oder schriftlichen Hinweis abgestellt. Abgaben an andere Bundesländer oder Mitgliedstaaten erfolgten hauptsächlich wegen Kennzeichnungsmängeln.

Page 53: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 53 von 69

Tiergesundheit

Die Bewertung der im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen festgestellten Verstöße gegen Vorschriften zur Tierkennzeichnung und -registrierung erfolgt in Kontrollberichten nach Cross Compliance-Kriterien. Dabei sind vor allem die Kriterien Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer von Bedeutung, aufgrund derer die HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystemdatenbank für Tiere) eine automatisierte Bewertung der festgestellten Verstöße innerhalb der einzelnen Prüfkriterien als leicht, mittel oder schwer durchführt.

Tierschutz

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften bzw. die Verstöße gegen diese durch die Unternehmer ist für die Bereiche Nutztierhaltung und Transport durch die o. g. Berichtspflichten zu den Kontrollen von Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, gemäß Richtlinie 98/58/EG und Entscheidung 2006/778/EG und über den Schutz von Tieren beim Transport gemäß VO (EG) Nr. 1/2005 dokumentiert. Die detaillierten Berichte werden der EU regelmäßig über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeleitet.

Im Jahr 2011 gaben die tierschutzwidrige Unterbringung, die mangelhafte Pflege und die unterbliebene tierärztliche Versorgung im Bereich der Nutztierhaltung Anlass zu Beanstandungen. Im Bereich der Kälberhaltung wurden zudem Verstöße im Zusammenhang mit der Bewegungsfreiheit beanstandet.

Im Bereich der Transportkontrollen wurden zu niedrige Deckenhöhen insbesondere beim doppelstöckigen Rindertransport festgestellt.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

2.2. Das Auftreten von Verstößen

Lebensmittelkontrolle

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht sowie auf die Anlage 1 wird verwiesen.

Futtermittelkontrolle

Von den insgesamt 602 entnommenen Futtermittelproben sind 202 futtermittelrechtlich beanstandet worden, was einer Quote von 33,6 % (Einzelheiten Seite 41 – 43) entspricht. Die Mehrzahl der Beanstandungen musste wegen Unter- bzw. Übergehalten an Futtermittelzusatzstoffen in Mischfuttermitteln (86 Beanstandungen, davon 70 Überschreitungen des zulässigen Höchstgehaltes) ausgesprochen werden. Wie bereits in den Vorjahren ist ein Schwerpunkt bei den Überschreitungen der Höchstgehalte an Spurenelementen (59 Überschreitungen, darunter 16 bei Eisen, 15 bei Mangan und je 9 bei Zink und Kupfer) in Mischfuttermitteln zu verzeichnen.

Im Übrigen wird auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Tiergesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Tierschutz

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Page 54: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 54 von 69

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

2.3. Art des Risikos, das durch Verstöße entsteht

Lebensmittelkontrolle

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Futtermittelkontrolle

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Tiergesundheit

Die Gefahr der Weiterverbreitung einer Tierseuche erhöht sich sichtlich durch Verstöße gegen das Tierseuchenrecht. Die Ahndung dieser Verstöße richtet sich nach der Schwere. So werden geringgradige Verstöße, die keine oder nur eine unbedeutende Erhöhung des Risikos bedingen, durch Belehrung, Verwarnung oder ein Bußgeld geahndet. Zu diesen geringgradigen Verstößen zählt u. a. das Unterlassen der Meldung geringgradiger Tierzahlveränderungen im Bestand. Ein unmittelbares Seuchenrisiko darstellende schwere Verstöße werden möglichst unmittelbar vor Ort abgestellt (z. B. illegale Verfütterung von Speiseabfällen, mangelhafte Umsetzung von Maßnahmen der Seuchenbekämpfung durch den Tierhalter oder der Transport von Tieren, die einer tierseuchen-rechtlichen Verbringungssperre unterliegen).

Vor allem Verstöße, die das Verbreiten einer Zoonose begünstigen, stellen ein unmittelbares Risiko für den Verbraucher dar.

Durch den ständig zunehmenden Reiseverkehr (v. a. Flugreisende) besteht ein erhöhtes Risiko der Einschleppung von Tierseuchen nach Deutschland. Auch wird aufgrund der Klimaerwärmung in Deutschland das Auftreten von vektorbedingten Infektionen wahrscheinlicher (z.B. Blauzungenkrankheit oder Schmallenberginfektion).

Tierschutz

Aus Verstößen gegen Tierschutzvorschriften lässt sich kein generelles Risiko für den Verbraucher im Sinne einer Beeinflussung der Produktqualität oder hinsichtlich der Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft ableiten. Im Vordergrund stehen hier die betroffenen Tiere selbst. Im Kontext des Verbraucherschutzes dienen die Tierschutzkontrollen der Verbrauchersicherheit jedoch dahingehend, dass die berechtigte Erwartung des mündigen Verbrauchers bezüglich einer effektiven Durchsetzung des gesetzlich geregelten Tierschutzes im Rahmen der Erzeugung gesunder und hochwertiger Lebensmittel erfüllt wird.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

2.4. Grundursache(n) für Verstöße

Sofern nicht anders in den Sektorenberichten erläutert, wird auf die Ausführungen des länderübergreifenden Jahresberichtes verwiesen.

Page 55: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 55 von 69

Lebensmittelkontrolle

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Nichteinhaltung von rechtlichen Vorgaben unterschiedliche Ursachen haben kann. Zu den Gründen der Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Lebensmittelunternehmer gehören insbesondere Unkenntnis, mangelndes Problembewusstsein, ungenügende finanzielle Mittel, gelegentlich auch Veränderungen im sozialen Umfeld des Lebensmittelunternehmens. Es ist davon auszugehen, dass auch wirtschaftlicher Druck zu Verstößen im Lebensmittelrecht führt. Der Anteil tatsächlicher krimineller Energie als Ursache für Verstöße ist nach hiesiger Einschätzung auf seltene Einzelfälle beschränkt. Unkenntnis der rechtlichen Vorgaben als Ursache für Verstöße mag seine Ursache auch in der erheblichen Anzahl und Komplexität der anzuwendenden Rechtsvorschriften haben.

Futtermittelkontrolle

Ursache für den bedeutenden Verstoß der Verunreinigung eines Mischöls mit Dioxin war eine aus einem Mitgliedsstaat bezogene Kakaobutterfettsäure.

Für die Verunreinigung von Grünlandaufwüchsen mit dl-PCB kommt eine nahe gelegene Schredderanlage in Betracht. Es handelt sich bisher nur um einen Verdacht.

Tiergesundheit

Verstöße gegen Melde- und Registrierungspflichten sind häufig im Bereich der Hobbytierhaltungen anzutreffen. Die Tierhalter handeln zumeist in Unkenntnis der Rechtslage und nicht vorsätzlich.

Auch Verstöße gegen geltende rechtliche Bestimmungen im Bereich der Tierseuchenbekämpfung bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr sind oftmals durch Unkenntnis der Reisenden bedingt. Die Informationslage wurde durch intensive Information in der Presse und an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen deutlich verbessert. Durch intensive risikoorientierte Stichprobenkontrollen wurden die sich daraus ergebenden Risiken reduziert.

Tierschutz

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass bei der statistischen Auswertung von Fallzahlen oder einer dynamischen Betrachtung des Steigens und Sinkens von Verstößen eine Interpretation der Hintergründe sowie eine Motivbeurteilung problematisch sind.

Ursachen könnten mangelnde Kenntnis der Vorgaben, fahrlässige oder vorsätzliche Nichteinhaltung trotz Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen oder unzureichende finanzielle Mittel sein.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

3. Überprüfungen 3.1. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Überprüfungen

Auf das von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) im Mai 2006 verabschiedete Konzept für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird verwiesen. Dementsprechend wurden in Hessen im Jahr 2009 Audits in den Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Futtermittelüberwachungsbehörde durchgeführt. In 2011 wurde die Futtermittelüberwachungsbehörde erneut auditiert.

Lebensmittelkontrolle

Page 56: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 56 von 69

Im Rahmen der Kommunalisierung zum 01.04.2005 wurde den Landräten und Oberbürgermeistern ein Budget übertragen, das im Grundsatz die im Jahr 2004 zur Aufgabenwahrnehmung benötigten Aufwendungen im Rahmen einer Kostenpauschale enthält. Daher dienen der Hessischen Landesregierung im Bereich des Vollzugs der Amtlichen Lebensmittelüberwachung die im Jahr 2004 durch die Ämter geleisteten Kontrollen (gesamt) als Bezugspunkt. Die vor der Kommunalisierung erreichten Kontrollzahlen entsprechen dem nach Einführung der EDV-gestützten Risikobewertung zu erzielendem Soll an Kontrollen.

Es ist von einer durchschnittlichen Kontrollleistung von zwei bis vier Kontrollen pro Tag bei 220 Arbeitstagen in allen hessischen Vollzugsbehörden, auszugehen. Die bei mittlerer Risikoeinstufung errechnete Kontrollzahl ist vor dem Hintergrund gebührenpflichtiger Nachkontrollen und in Realität besser zu bewertender Betriebe (Rückgang der Kontrollfrequenz) zu erfüllen. Gleichzeitig müssen vorhandenes Personal und Höhe des übertragenen Budgets berücksichtigt werden.

Folgende Maßnahmen sind fachaufsichtlich vorgesehen, um die ggf. auftretenden Differenzen zu klären:

Regelmäßige, EDV-gestützte Abfragen der Fachaufsichtsbehörden der Ist-Kontrollen zu den nach Risikobewertung durchzuführenden Soll-Kontrollen

Klärung der Ursachen unter Berücksichtigung der durchgeführten sonstigen Kontrollen Relativierung von festgestellten Verstößen und eingeleiteten Maßnahmen Evaluierung der Anzahl von Nachkontrollen und erhobenen Gebühren Einholung von Stellungnahmen durch die Fachaufsichtsbehörden, ggf. Aufforderung der

Landräte und Oberbürgermeister zur Nachsteuerung

Futtermittelkontrolle

Interne Überprüfungen fanden in Form fachaufsichtlicher Gespräche mit der obersten Landesbehörde bei der Vollzugsbehörde statt. Weiterhin hat die Leitung des zuständigen Dezernats der Vollzugsbehörde die Kontrolleure begleitet.

Die Überprüfungen sind bisher keiner Prüfung nach Art. 4 Abs. 6 Satz 2 unterzogen worden.

Tiergesundheit

Interne Überprüfungen fanden in einem Auditverfahren sowie in Form fachaufsichtlicher Gespräche zwischen der obersten Landesbehörde und den Vollzugsbehörden statt, wobei die Arbeit der Vollzugsbehörden durch die oberste Behörde im Rahmen der Fachaufsicht überprüft wird.

Tierschutz

Im Rahmen der Kommunalisierung zum 01.04.2005 wurde den zuständigen Behörden auf der Ebene der Landkreise ein Budget übertragen, das die Kosten der Tierschutzüberprüfung beinhaltet. Interne Überprüfungen fanden in Form fachaufsichtlicher Gespräche zwischen der obersten Landesbehörde, der regionalen Behörde und den Vollzugsbehörden statt. Die regionalen und die oberste Behörde überprüfen im Rahmen der Fachaufsicht auch die Arbeit der Vollzugsbehörden.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Page 57: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 57 von 69

3.2. Überprüfungen und Inspektionen von Kontrollstellen – Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 882/2004

Lebensmittelkontrolle

Eine Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen ist im Bereich des ökologischen Landbaus erfolgt. Die näheren Modalitäten hierzu sind im integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan des Landes Hessen niedergelegt und können dort eingesehen werden.

Die zuständigen Behörden der Bundesländer, in Hessen das Regierungspräsidium Gießen, überwachen auf der Grundlage des Artikels 27 der VO (EG) Nr. 834/2007 und des nationalen Öko-Landbaugesetzes die Tätigkeiten der privaten Kontrollstellen. Die Länderbehörden verfügen über ein untereinander abgestimmtes und harmonisiertes, risikoorientiertes System zur Überwachung der Kontrollstellen. Die Durchführung von Office-Audits, Einsichtnahme in Kontrollunterlagen und die Begleitung von Kontrollen durch die zuständigen Länderbehörden stellen die Erfüllung der Anforderungen in Artikel 27 Abs. 8 und 9 VO (EG) Nr. 834/2007 sicher.

Hinsichtlich der umfassenden Details der Überwachung des ökologischen Landbaus wird auf die jährlichen, zusammenfassenden Berichte Deutschlands unter Artikel 36 der VO (EG) Nr. 834/2007 und Art. 93 der VO (EG) Nr. 889/2008 verwiesen. Ein Teil der Berichtsdaten ist auch im OFIS-System (Organic Farming Information System) eingestellt.

Weitere Übertragungen auf Kontrollstellen haben nicht stattgefunden.

Futtermittelkontrolle

Übertragungen auf Kontrollstellen haben nicht stattgefunden.

Tiergesundheit

Übertragungen auf Kontrollstellen haben nicht stattgefunden.

Tierschutz

Übertragungen auf Kontrollstellen haben nicht stattgefunden.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

4. Maßnahmen zur Sicherstellung der Effektivität 4.1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung durch Unternehmer und Produzenten

Lebensmittelkontrolle

Vgl. Ausführungen zu

den risikoorientierten Betriebskontrollen sowie der Kostenpflicht bei Nachkontrollen den ergriffenen Maßnahmen durch die Behörden

Außerdem wurde ein Hessisches Symposium zum Lebensmittelrecht für Wirtschaft und Verwaltung durchgeführt.

Page 58: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 58 von 69

Futtermittelkontrolle

Die Futtermittelbetriebe werden systematisch und risikoorientiert überwacht. Bei Verstößen werden Anordnungen zur Abhilfe getroffen und Fristen bis zur Umsetzung gesetzt. Die Einhaltung der Anordnungen wird durch kostenpflichtige Nachkontrollen überprüft.

Tiergesundheit

Die zuständigen Behörden führen systematische Kontrollen, die anhand von Risikoanalysen festgelegt werden, sowie Anlass bezogene Kontrollen durch (sogenannte Cross Checks, welche durch Hinweise anderer Fachbehörden auf Verstöße in diesem Rechtsbereich ausgelöst werden). Daneben erfolgt noch eine Zufallsauswahl der Betriebe. Ferner erfolgen Kontrollen im Rahmen von Monitoringprogrammen.

Tierschutz

Die zuständigen Behörden führen Regel- sowie Anlass bezogene Kontrollen durch.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

4.2. Ergriffene Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolgs von amtlichen Kontrolldiensten a) Neue, aktualisierte oder überarbeitete Kontrollverfahren

Lebensmittelkontrolle: s. XXRisikoorientierte Betriebskontrolle in Lebensmittelunternehmen

Nähere Informationen zu den Kap. I „Risikoorientierte Betriebskontrolle“

Einfuhrkontrollen pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/M. finden sich unter: Ziel IV Reduzierung von Rückständen, Kontaminanten und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette.

b) Ausbildungsinitiativen

Auch in 2011 hat Hessen das im Rahmen des EU-Trainings „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ erhaltene Teilnehmerkontingent ausgeschöpft.

Im Bereich der Lebensmittel-, Tierschutzüberwachung und der Tierseuchenbekämpfung wurden seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 60 Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 450 Teilnehmern durchgeführt, davon 52 im Bereich der Fachanwendungen BALVI iP, HIT und TSN sowie 8 im Bereich des Qualitätsmanagements.

c) Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Qualitätsmanagement

Für die Ein- und Fortführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden im Jahr 2011 zusätzliche Mittel durch die Hessische Landesregierung zur Verfügung gestellt.

Page 59: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 59 von 69

BALVI iP

Darüber hinaus wurden für die Verbesserung und Erweiterung der integrierten Datenverarbeitung (BALVI iP) Mittel zur Verfügung gestellt. Durch die Ergänzung einer Schnittstelle zur Fachanwendung HI-Tier wird die Vernetzung der Kontrollsysteme deutlich verbessert.

Fortbildungsveranstaltungen

Für Fortbildungsveranstaltungen (z. B. „Symposium zum Lebensmittelrecht“, Kooperationsprojekt mit Universität Marburg, „Fachtag Lebensmittel“, Schulungen in den IT- Fachverfahren) wurden weitere Mittel zur Verfügung gestellt.

d) Neuzuteilung bestehender Mittel nach einer Überprüfung von Prioritäten

Wird bei der Vergabe bzw. Zuteilung der Mittel berücksichtigt.

e) besondere Kontrollinitiativen

s. Sektorberichte

f) Änderungen zur Organisation oder zum Management von zuständigen Behörden

Es sind im Jahr 2011 keine Änderungen erfolgt.

g) Beratung oder Bereitstellung von Informationen an Futtermittel- und Lebensmittelunternehmen

Lebensmittelkontrolle

Koordinierende Ländertätigkeit nach AVV Lebensmittelhygiene bei der Erarbeitung von Leitlinien nach Art. 7 VO (EG) Nr. 852/2004 im Bereich der Lebensmittelwirtschaft

Mitwirkung an Fortbildungsveranstaltungen

h) neue Gesetzgebung

Nicht erfolgt.

i) bei Kontrollstellen die Aussetzung oder der Widerruf von übertragenen Aufgaben

vgl. Ziffer 3.2.

Lebensmittelkontrolle

Aktualisierte Kontrollverfahren

s. Risikoorientierte Betriebskontrolle, Schwerpunktkontrollen Task Force Lebensmittelsicherheit

Im Rahmen der Betriebskontrollen werden die hessischen Milcherzeugerbetriebe durch Milchhygienetierärzte/innen fachspezifisch überprüft und beraten. Aufgrund ihres hohen Sachverstandes – sie besitzen die Qualifikation zum „Fachtierarzt für Milchhygiene“ – unterstützen sie die Landräte und Oberbürgermeister bei der Überwachung der Einhaltung des Europäischen Hygienerechts in den Milcherzeugerbetrieben.

Page 60: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 60 von 69

Futtermittelkontrolle

Die oberste Landesbehörde sichert die korrekte Durchführung der Futtermittelüberwachung per Erlass. Hierbei wird insbesondere die auf Bundesebene koordinierte Vorgehensweise verbindlich angeordnet.

Der Vollzug ist in Hessen zentralisiert bei einer Behörde angesiedelt. Das für den Vollzug zuständige Dezernat führt wöchentlich Dienstbesprechungen mit allen an der Futtermittelüberwachung Beteiligten durch. Damit wird eine einheitliche und korrekte Vorgehensweise sichergestellt. Darüber hinaus werden die Kontrolleure von der Dezernatsleitung mehrmals im Jahr begleitet, sodass eventuell vorkommende Unregelmäßigkeiten sofort korrigiert werden.

Die Kontrolleure werden regelmäßig fachlich und fachübergreifend fortgebildet. So hat z. B. ein Kontrolleur an einem „Better Training for Safer Food“-Kurs der EU-Kommission in Bonn teilgenommen.

Im Jahr 2011 wurde ein Audit im Bereich Futtermittelüberwachung durchgeführt.

Tiergesundheit

Neben den amtlichen Kontrollen der zuständigen Behörden besteht ein QM-System, das ständig aktualisiert und angepasst wird. Eine interne Auditierung des QM-Systems hat in 2010 in den 26 kommunalen Veterinärbehörden sowie den drei Regierungspräsidien stattgefunden.

Tierschutz

Neben den amtlichen Kontrollen der zuständigen Behörden wurde ein QM-System erarbeitet, das in der Folge einem kontinuierlichen Anpassungs- und Verbesserungsprozess unterliegt.

In 2011 wurden Audits in den 26 kommunalen Veterinärbehörden durchgeführt.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

5. Beschreibung der Leistung insgesamt

5.1. Sektorübergreifend

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplans des Landes Hessen im Jahr 2011 konsequent verfolgt wurden. Dies hat zu signifikanten Änderungen der Kontrollverfahren (z. B. Einführung eines integrierten Datenverarbeitungssystems, Einführung EDV-gestützter, risikoorientierter Betriebskontrollen, Einfuhrkontrollmanagement pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/Main) geführt. Der einheitliche Vollzug wird mit Hilfe von Qualitätsmanagement-Maßnahmen in allen Bereichen gestützt und evaluiert.

Page 61: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 61 von 69

5.2. Sektorbezogen

Lebensmittelkontrolle

Die vorgestellten Daten und insbesondere Anzahl und Art der festgestellten Verstöße sind nicht „repräsentativ“ für alle Lebensmittelunternehmen in Hessen, da aufgrund der Risikoorientierung nicht alle Betriebe gleich häufig und intensiv kontrolliert werden. Auch die Probenahme verteilt sich nicht gleichmäßig über den Warenkorb, sondern orientiert sich z. B. an der Relevanz der Lebensmittel für die Ernährung und an der Empfindlichkeit der Produkte.

Sowohl die Betriebsauswahl und die Festlegung der Überwachungsfrequenzen als auch die Probenanforderung und Probenahme erfolgen risikoorientiert und beeinflussen somit direkt das Beanstandungsergebnis. Besonders deutlich wird dies anhand erforderlicher Nachkontrollen – wenn es also bereits zu Beanstandungen in Betrieben gekommen ist – oder auch bei der zielgerichteten Probenauswahl verdächtiger Produkte (Verdachtsproben, Verbraucherbeschwerden).

Eine durchdachte Risikoorientierung führt daher tendenziell zu erhöhten Beanstandungsquoten. Hohe Beanstandungsquoten führen in den meisten Fällen zu erhöhten Anstrengungen der Unternehmen mit der Folge, dass die Zahl der Beanstandungen in diesen Betrieben sinkt.

Generell gilt: Das Qualitätsbewusstsein bei den meisten Lebensmittelunternehmern ist sehr hoch.

Gemeinsam mit modernen Überwachungsmethoden führt dies dazu, dass nur ein Bruchteil der kontrollierten Lebensmittel als gesundheitsschädlich eingestuft werden muss.

Das Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen ist es, die Qualität der Betriebshygiene sowie die Sicherheit der Produkte durch ihre Tätigkeit positiv zu beeinflussen und den Verbraucherschutz in Hessen in diesen Bereichen aktiv zu stärken. Dem Ziel, die Sicherheit von Lebensmitteln zu steigern, tragen nicht zuletzt die zahlreichen Kontrollen und insbesondere auch die vielen Aktivitäten der hessischen Lebensmittelüberwachung bei Vortragsveranstaltungen oder Fortbildungen in Kooperation mit der Lebensmittelwirtschaft Rechnung.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel der Lebensmittelunternehmer trägt und durch die amtliche Lebensmittelüberwachung eine angemessene, d. h. risikoorientierte Überwachung gewährleistet sein muss.

Futtermittelkontrolle

In Hessen sind keine vom Berichtsteil des Bundes abweichenden Probleme aufgetreten. Deshalb kann die Schlussfolgerung des Bundes auf Hessen übertragen werden.

Der Aufbau eines QM-Systems in Abstimmung mit den im Berichtsteil des Bundes beschriebenen länderübergreifend koordinierten Maßnahmen ist weitgehend abgeschlossen.

Tiergesundheit

Aufgrund der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe nach Risikoorientierung, Anlass oder Zufall werden repräsentative Stichprobenkontrollen in der hessischen Landwirtschaft ermöglicht. Betriebe mit hoher Beanstandungsquote sind in den meisten Fällen bemüht, die Beanstandungen schnellstens zu beseitigen, sodass sie zukünftig in der Risikoanalyse eher hintere Plätze belegen.

Tierschutz

Page 62: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 62 von 69

Die Leistungen ergeben sich aus den spezifischen Berichten sowie den in diesem Zusammenhang dargestellten rechtlichen Maßnahmen.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

6. Anpassung des nationalen Kontrollplans 6.1. Sektorübergreifend

Es erfolgten nach Abgleich mit Bund und Ländern im Berichtsjahr redaktionelle Anpassungen. Weitere notwendige Anpassungen ergeben sich aus diesem Jahresbericht nicht.

6.2. Sektorbezogen

Lebensmittelkontrolle

s. o.

Futtermittelkontrolle

s. o.

Tiergesundheit

s. o.

Tierschutz

s. o.

Pflanzengesundheit

Auf den länderübergreifenden Rahmenbericht wird verwiesen.

Page 63: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 63 von 69

Anlage 1 Kontrollen Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Verstöße: Anzahl der

Bet

riebe

Kon

tr. B

etrie

be

Bet

riebe

mit

Ver

stöß

en

Kon

trol

len

gesa

mt

LMK

TA

ode

r S

V

LMK

und

TA

od

er S

V

Pla

nkon

trol

len

HA

CC

P -

Kon

trol

len

EU

-Zul

assu

ng

Nac

hkon

trol

len

Ver

dach

ts-

kont

rolle

n A

nder

e K

ontr

olle

n

Eig

enko

ntro

lle

Hyg

iene

al

lgem

ein

Zus

amm

en-

setz

ung

Ken

nzei

chnu

ng

And

ere

Ver

stöß

e

Rinderhalter 29 3 3 2 1 3 Milcherzeuger 673 74 81 70 8 3 66 8 Vorzugsmilcherzeuger 3 3 24 21 3 2 2 Mutterkuhhalter 9 4 1 6 3 3 6 1 Schweinehalter 7 2 2 2 2 Schweinemäster 5 Ferkelerzeuger 1 Sauenhalter 1 Schafhalter 8 5 8 3 2 3 5 2 Erzeuger von Schafmilch 2 Ziegenhalter 1 Erzeuger von Ziegenmilch 5 Pferdehalter Erzeuger von Pferdemilch 1 1 1 1 1 Geflügelhalter 24 10 65 9 56 59 1 Legehennenhalter 24 8 10 6 4 6 1 Putenmäster 5 2 23 23 23 Gänsemäster 4 3 3 3 1 1 Halter von Gehegewild 24 5 5 3 2 4 Wildsammelstelle 103 16 22 22 19 1 1 Binnenfischereibetriebe 3 1 1 1 1 Fischfangbetrieb (- Binnen) 5 2 3 3 1 Fischzuchtbetrieb 24 12 1 21 20 1 16 1 1 1 Schneckenzuchtbetrieb 2 2 4 4 4 Imkerei 604 40 49 49 37 4 Erzeuger von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 1 Erzeuger von Getreide 31 8 10 6 4 6 4 Erzeuger von Kartoffeln 33 6 7 7 7 Erzeuger von Rüben 1 Gartenbaubetrieb 25 7 2 24 24 6 13 1 1 Pilzzuchtbetrieb 16 6 7 7 7

Weinbaubetrieb 21 6 1 23 23 19 1 Keltertraubenerzeuger 3 1 1 1 1 Weinerzeuger (Winzer/ Weingüter) 40 13 13 13 12 Erzeugergemeinschaft 3 2 14 14 13 Winzergenossenschaft 6 1 1 1 1 Erzeuger von Obst 73 21 2 27 27 19 2 1 2 Erzeuger von Gemüse 137 28 34 34 22 6 Milchsammelstelle 3 1 1 1 1 Molkerei 9 8 3 45 29 12 4 23 1 4 5 3 2 1 1 Hersteller von Milcherzeugnissen 10 8 87 83 1 3 21 1 1 1 60 Käserei 31 28 4 65 54 5 6 43 2 1 7 11 2 2 Hersteller von Speiseeis industriell 6 5 1 9 7 2 8 1 1 Eierpackstellen 87 43 2 69 62 2 4 48 3 4 2 1 Hersteller von Eiprodukten 5 4 8 7 1 6 Schlachthöfe/Schlachtbetrieb 34 25 3 647 48 592 7 439 2 1 11 189 3 2 1 Öffentlicher Schlachthof 2 2 1 87 10 75 2 76 1 1 1 Schlachtbetrieb privat 59 22 1 251 31 214 6 238 1 3 1 Fleischzerlegungsbetrieb 56 46 11 1210 212 962 28 1178 4 6 6 5 4 10 1 3 1

Herstellungsbetrieb für Hackfleisch 1 1 13 13 2 2 3 Herstellungsbetrieb für Fleischzubereitungen 30 22 6 161 54 93 14 133 3 8 7 1 6 1 Fleischverarbeitungsbetrieb (>10% Fleischanteil) 46 42 8 419 215 174 29 296 1 6 17 29 49 2 8 2 1 Fleischverarbeitungsbetrieb (<10% Fleischanteil) 3 1 2 1 1 1 1 Be- und Verarbeitungsbetrieb von Mägen und Därmen (z. B. Kuttelei) 1 1 1 1 1 Wildbearbeitungsbetrieb 13 9 1 20 8 7 5 17 4 1 1 1 1 Haarwild-Bearbeitungsbetrieb 2 Federwild-Bearbeitungsbetrieb 1 1 1 1 1 1 1 Geflügelschlachtbetrieb 11 6 15 12 3 8 4 Geflügelfleischzerlegungs-zubereitungs- und -verarbeitungsbetrieb 4 3 4 4 4 Geflügelfleischzubereitungsbetrieb 2 2 2 2 2 Fisch- Krusten- Schalen- und Weichtierbe- und -verarbeitungsbetrieb 14 8 33 19 12 2 9 1 1 1 6 3 Hersteller von pflanzlichen Lebensmitteln inkl. Abpacker 2 Ölsamenverarbeitender Betrieb 16 10 16 15 1 11 2 Mühlenbetrieb 33 19 31 31 20 1 Hersteller von Getreideprodukten einschl. Backvormischungen 11 4 4 4 2 1 Brotfabriken/Großbäckerei 40 35 11 77 75 2 33 1 16 16 5 11 Konditorei (industrielle Produktion) 7 5 2 19 18 1 8 2 1 1 Hersteller von Teigwaren 12 8 1 13 12 1 11 1 1 1 1 Kartoffelverarbeitender Betrieb 13 11 1 17 17 10 3 3 1 Hersteller von Gemüseerzeugnissen und/oder Sauerkonserven 21 10 1 16 16 9 1 2 1 Hersteller von Pilzerzeugnissen 2 2 2 2 1 1

Page 64: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 64 von 69

Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Verstöße: Anzahl der

Bet

riebe

Kon

tr. B

etrie

be

Bet

riebe

mit

Ver

stöß

en

Kon

trol

len

gesa

mt

LMK

TA

ode

r S

V

LMK

und

TA

od

er S

V

Pla

nkon

trol

len

HA

CC

P -

Kon

trol

len

EU

-Zul

assu

ng

Nac

hkon

trol

len

Ver

dach

ts-

kont

rolle

n A

nder

e K

ontr

olle

n

Eig

enko

ntro

lle

Hyg

iene

al

lgem

ein

Zus

amm

en-

setz

ung

Ken

nzei

chnu

ng

And

ere

Ver

stöß

e

Hersteller von sojahaltigen Erzeugnissen 4 3 6 6 3 1 Abpacker und Verarbeiter von Schalenobst 2 2 3 3 1 2 Abpacker von Obst und/oder Gemüse 9 5 5 5 1 2 Hersteller von nichtflüssigen Obsterzeugnissen 15 6 12 11 1 6 Hersteller von Senf und Essig 10 6 10 10 9 1 Zuckerfabrik 1 1 1 1 1 Honigabfüllbetrieb 12 2 2 2 2 Hersteller von Süßwaren Schokolade und Schokoladenerzeugnissen 25 17 27 24 3 15 1 2 Kaffeerösterei 21 15 1 20 20 13 1 1 Abpacker von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen 17 10 1 16 15 1 8 1 2 1 1

Hersteller von Fruchtsaft und Nektar 31 20 36 35 1 19 10 Hersteller von alkoholfreien Erfrischungsgetränken 21 11 1 29 28 1 12 1 6 1 1 Hersteller von Schaumwein Weinkellerei 9 4 4 4 4 Flaschenweinabfüller 1 1 1 1 1 Hersteller von Erzeugnissen aus Wein 5 1 1 1 1 Hersteller weinähnlicher Getränke 17 11 1 23 23 5 6 1 Brauerei 36 23 3 40 37 1 2 24 1 3 7 1 2 Mälzerei 2 Hersteller von alkoholischen Getränken (außer Wein) 27 14 25 25 12 2 2 Hersteller von Spirituosen Brennerei 29 16 25 25 18 2 Hersteller von Mineralwasser Tafelwasser 20 13 35 33 2 12 7 Hersteller von Halbfertig- und Fertiggerichten 9 4 8 8 4 1 Hersteller von Suppen und Soßen 4 2 1 3 3 2 1 Hersteller von Feinkostsalaten und Mayonnaisen 8 7 1 15 15 8 4 2 1 Hersteller von diätetischen Lebensmitteln 3 3 3 3 2 Hersteller von Säuglingsnahrung 2 1 12 10 2 2 1 Hersteller von Tiefkühlkost 2 1 1 1 1 Hersteller von anderen Lebensmitteln und Zusatzstoffen inkl. Abpacker 1 Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen Aromen 17 5 10 4 1 5 7 1 1 Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln 50 22 2 38 38 11 6 12 1 1 1 Hersteller von Speise- und Spezialsalz 1 Gewürzmühle Hersteller von Gewürzzubereitungen und würzenden Lebensmitteln 20 15 2 34 30 1 3 13 1 1 13 1 2 Hersteller von Speisegelatine 1 1 1 1 1 1 Hersteller von Tabak und Tabakerzeugnissen 2 1 1 1 1 Hersteller von kosmetischen Mitteln (einschließlich Mittel zum Tätowieren) 90 19 1 23 22 1 12 6 1 Hersteller von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt 50 11 13 12 1 10 2 Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt 14 2 2 2 2 Hersteller von Bedarfsgegenständen zum Verpacken von Tabakerzeugnissen und kosmetischen Mitteln 3 Hersteller von Spielwaren und Scherzartikeln 5 1 2 2 1 1 Hersteller von Mitteln zur Reinigung Pflege Geruchsverbesserung Desinfektion 15 4 1 8 6 2 7 1 Hersteller von Klebstoff und Leim 1 1 1 1 1 Hersteller von Bedarfsgegenständen mit nicht nur vorübergehendem Hautkontakt 13 2 3 3 1 Hersteller von Bedarfsgegenständen mit Schleimhautkontakt 5 Hersteller von Bedarfsgegenständen aus Textilfasern Leder 25 3 4 4 3 Vertriebsunternehmer und Transporteure (Importeure Exporteure Großhändler Transporteure) 6 Großhändler 134 59 6 123 117 5 1 46 1 6 49 1 2 3 2 Importeure 71 17 35 35 7 20 Exporteure 2 1 1 1 Großhändler Importeure und Exporteure von Lebensmitteln 33 7 1 18 16 2 4 1 7 1 1 1 Agenturen und Makler für Lebensmittel (Büros) 333 36 2 52 52 21 22 2 Weinkommissionär 31 7 7 6 5 1 Agentur und Makler für Nahrungsergänzungsmittel (Büro) 16 3 3 3 2 Großhändler von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis 36 23 2 49 49 20 2 25 1 2 Großhändler von Eiern und Eiprodukten 10 3 4 4 3 Großhändler von Fleisch und Fleischerzeugnissen 78 51 7 164 101 58 5 108 1 2 6 25 2 5 2 1 1 Großhändler von Wild und -erzeugnissen 1 Großhändler von Geflügelfleisch und -erzeugnissen 7 4 2 8 8 3 3 1 2 1

Großhändler von Fisch Krusten- Schalen- 19 14 3 55 48 7 23 1 24 1 1 2 1

Page 65: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 65 von 69

Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Verstöße: Anzahl der

Bet

riebe

Kon

tr. B

etrie

be

Bet

riebe

mit

Ver

stöß

en

Kon

trol

len

gesa

mt

LMK

TA

ode

r S

V

LMK

und

TA

od

er S

V

Pla

nkon

trol

len

HA

CC

P -

Kon

trol

len

EU

-Zul

assu

ng

Nac

hkon

trol

len

Ver

dach

ts-

kont

rolle

n A

nder

e K

ontr

olle

n

Eig

enko

ntro

lle

Hyg

iene

al

lgem

ein

Zus

amm

en-

setz

ung

Ken

nzei

chnu

ng

And

ere

Ver

stöß

e

Weichtieren und -erzeugnissen

Großhändler von Obst und Gemüse und -erzeugnissen 165 68 9 129 127 2 45 7 43 1 6 1 5 Großhändler von Getränken (ohne Weinkommissionäre) 131 39 5 57 56 28 12 1 4 3 Großhändler für Süßwaren 14 5 1 5 5 3 1 1 Großhändler von Nahrungsergänzungsmitteln 5 3 1 4 3 1 3 1 Großhändler von Getreide und -erzeugnissen 7 5 5 5 3 2 Lebensmittellager 5 1 1 1 1 Lebensmittellager, Zentrallager 147 70 3 175 173 2 65 1 6 48 1 2 Gefrier-/ Kühlhaus/ -lager 55 30 3 75 58 7 10 29 1 3 2 11 3 1 Getreidelager 32 11 11 11 10 1 Umpackbetrieb für Fleisch- und Fleischerzeugnisse 9 7 1 24 19 3 2 10 3 1 Umpackbetrieb für Geflügelfleisch und -erzeugnisse 1 1 1 11 10 1 10 1 1 Umpackbetrieb für Fisch und Fischerzeugnisse 2 2 8 6 1 3 1 4 Transporteure von Lebensmitteln 6 6 6 Transportbetrieb (Lebensmitteltankfahrzeuge) 7 3 4 4 2 1 Transportbetrieb (Lebensmittelkühlfahrzeuge) 66 21 6 205 205 129 17 5 1 1 1 Großhändler von Tabak und -erzeugnissen 13 5 11 11 3 1 5 Großhändler von Kosmetischen Mitteln 65 19 1 29 28 1 8 14 1 1 Agentur und Makler für kosmetische Mittel (Büros) 58 10 12 12 6 5 Großhändler von Bedarfsgegenständen 23 2 2 2 2 Großhändler von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt (außer Verpackungen) 65 20 2 27 27 5 16 1 1 Großhändler von Verpackungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen 18 4 5 5 2 3 Großhändler von Bedarfsgegenständen mit Haut- und Schleimhautkontakt 138 13 30 30 7 17 Großhändler von Spielwaren u. Scherzartikeln 22 2 5 5 4 1 Großhändler von Reinigungs- Pflege- Imprägniermitteln Mitteln zur Desinfektion Geruchsverbesserung und Insektenvertilgung 10 1 1 1 1 Agentur und Makler für Bedarfsgegenstände (Büros) 23 3 4 4 4 Einzelhändler 46 6 8 8 4 3 Lebensmitteleinzelhandel 153 23 4 92 92 28 1 1 35 3 1 Lebensmittelgeschäft und (eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt) 4322 2825 277 6839 6811 5 18 3189 2 385 1567 1 77 229 26 71 18 Metzgereifiliale Fleischereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung 1236 846 110 1923 1901 20 1077 2 180 311 43 97 8 26 5 Wild- und Geflügeleinzelhandel und (eigenständige) -verkaufabteilung 45 21 3 52 48 2 1 35 3 8 2 1 Fischgeschäft und(eigenständige) -verkaufsabteilung 125 82 15 181 176 1 4 93 1 30 33 6 13 1 Fachgeschäft und (eigenständige) Verkaufsabteilung für Molkereiprodukte 92 41 3 63 63 37 5 9 3 1 Bäckereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung 3529 2112 285 2907 2900 3 2125 408 181 111 260 11 69 4 Obst- und Gemüseeinzelhandel und (eigenständige) -verkaufsabteilung 552 240 24 338 338 236 23 41 9 17 1 10 1 Süßwareneinzelhandel 218 80 2 105 105 74 5 9 1 1 Honigeinzelhandel 17 2 4 4 3 Getränkeabholmarkt 1465 415 12 514 512 1 333 18 41 3 8 2 1 Wein- und Spirituoseneinzelhandel 554 118 1 140 140 102 21 1 1 1 Eierverkauf Einzelhandel 32 13 2 15 15 12 2 1 2 Aufsteller von Lebensmittelautomaten 56 7 7 6 1 7 Ambulanter Lebensmittelhandel einschl. Verkaufsfahrzeuge 957 223 20 782 782 593 21 109 4 14 1 7 Grillfahrzeug und -stand 191 55 5 117 116 1 104 1 7 4 1 5 1 Marktstand 1503 381 28 1657 1656 1322 41 227 4 23 1 8 Nahrungsergänzungsmitteleinzelhandel 48 12 1 13 13 10 2 1 Anderer Einzelhandel 15 1 5 5 2 Tankstellen mit Lebensmittelverkauf 842 343 14 404 404 336 1 21 15 6 10 1 8 Fitness-Center / Sonnenstudio 241 47 54 54 48 4 Reformhaus / Naturkostladen 207 106 3 190 190 71 6 78 2 1 1 Apotheke 982 51 53 53 31 13 Drogerie / Parfümerie 1024 437 2 633 633 239 2 242 1 1 Kiosk Mini-Märkte 1989 514 18 612 608 1 1 486 27 80 4 13 5 1 Versandhandel 224 15 18 17 1 9 6 Sanitätshaus 2 1 1 1 1 Sonderpostenverkauf 141 75 1 144 144 55 51 1 1 Internethandel 33 13 17 17 6 8 Einzelhandel von Tabak und Tabakerzeugnissen 4 Tabakwarengeschäft 54 9 1 10 10 5 5 1 Aufsteller von Zigarettenautomaten 1 1 2 2 2 Einzelhandel von kosmetischen Mitteln 23 2 4 4 1 3 Gewerblicher Anwender kosmetischer Mittel z.B. Kosmetikstudio/ Friseurbetriebe 980 26 1 35 35 17 1 13 1

Page 66: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 66 von 69

Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Verstöße: Anzahl der

Bet

riebe

Kon

tr. B

etrie

be

Bet

riebe

mit

Ver

stöß

en

Kon

trol

len

gesa

mt

LMK

TA

ode

r S

V

LMK

und

TA

od

er S

V

Pla

nkon

trol

len

HA

CC

P -

Kon

trol

len

EU

-Zul

assu

ng

Nac

hkon

trol

len

Ver

dach

ts-

kont

rolle

n A

nder

e K

ontr

olle

n

Eig

enko

ntro

lle

Hyg

iene

al

lgem

ein

Zus

amm

en-

setz

ung

Ken

nzei

chnu

ng

And

ere

Ver

stöß

e

Kosmetikgeschäft und -abteilung 268 30 42 42 12 28 Ambulanter Verkauf von kosmetischen Mitteln 106 5 5 5 2 2 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen 86 12 30 30 7 15 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt 327 120 1 215 214 1 63 1 115 1 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen mit Haut-/Schleimhautkontakt 1132 263 4 532 531 99 1 294 1 1 1 3 Spielwarengeschäft und Hobbymarkt 229 50 83 83 20 50 Haushaltswarengeschäft und sonstiger Handel mit Bedarfsgegenständen 438 96 2 148 148 46 68 1 1 1 Ambulanter Handel mit Bedarfsgegenständen 25 4 5 5 4 1 Dienstleistungsbetriebe 28 2 22 22 13 7 Küchen und Kantinen 35 1 1 1 1 Großküche Großkantine (>100 Essen täglich) 1226 788 111 1295 1248 9 38 922 14 11 147 140 24 106 13 19 4 Küche Kantine (<100 Essen täglich) 2838 1122 73 1376 1363 4 8 1161 2 2 88 75 32 66 2 15 2 Küche in Schule und Kindereinrichtung 2031 1160 44 1459 1455 1 1330 1 1 52 30 29 30 2 6 1 Industrielle Speisenproduktion (Catering) 67 43 7 85 66 11 8 54 5 15 15 2 7

Verpflegungsdienst Bringdienst 448 197 19 268 267 216 29 15 5 18 6 1 Essenausgabestelle 1268 688 22 778 772 5 720 1 18 13 8 19 1 7 Partyservice 391 166 11 203 201 1 1 167 1 15 14 5 11 1 3 Gaststätten und Imbisseinrichtungen 157 9 5 18 18 9 6 3 2 4 2 Speisegaststätte 14695 7728 1517 12209 12165 4 22 8007 23 1 2346 1267 646 1415 76 355 21 Schankwirtschaft 4942 1462 148 1861 1857 2 1515 122 159 35 122 3 47 1 Pension Hotel (garni) 1229 354 36 416 415 1 343 43 23 18 28 1 9

Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung 4949 2570 479 5343 5324 13 3734 772 525 168 424 17 160 5 Cafes/ Milchbars/ Eisdiele ohne eigene Herstellung 1569 767 78 1117 1115 1 794 2 133 87 32 62 2 26 Gasthausbrauerei 9 6 1 11 10 1 5 1 3 1 Besen- und Straußwirtschaft 122 57 1 64 64 57 2 1 1 Konzessionierter Betrieb auf Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen 841 260 16 3511 3486 1 12 3215 35 130 5 15 5 Veranstalter von Volksfesten Märkten Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen 291 87 12 1518 1510 1484 5 15 1 9 6 1 Kino, Theater, Festspielhaus oder ähnlicher Vorführbetrieb 28 21 25 25 18 1 Hersteller die im wesentlichen auf der Stufe des Einzelhandels verkaufen 11 2 2 2 2 Gewerbebetriebe 4 2 7 7 1 5 Fleischerei/ Metzgerei mit Schlachthaus 526 411 75 975 684 127 157 742 12 12 69 63 37 68 8 21 6Fleischerei/ Metzgerei ohne Schlachthaus 793 531 81 1037 940 36 59 726 13 10 116 72 30 78 6 17 4Bäckerei 1076 700 141 1307 1280 1 24 782 5 287 104 60 140 15 16 2Konditorei 245 163 29 305 303 1 196 2 49 23 21 23 8 Hersteller von Speiseeis Eisdiele 594 407 50 746 744 2 460 2 68 76 19 42 2 11 2Hersteller von alkoholischen Getränken 14 6 7 7 6 Klein- und Abfindungsbrennerei 16 7 8 6 1 5 1 Hersteller von Fisch- und Fischereierzeugnissen 5 4 1 6 6 4 1 1 Hersteller von Fruchterzeugnissen 18 12 2 15 15 11 1 1 1 Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln tierischer Herkunft 3 1 6 4 2 5 Direktvermarkter Milch 51 11 2 18 16 1 1 13 1 1 1 1Direktvermarkter Vorzugsmilch 2 Direktvermarkter Erzeugnisse auf Milchbasis wärmebehandelte Milch 35 18 31 29 2 22 3 3 Direktvermarkter von Rohmilcherzeugnissen 2 1 1 1 Direktvermarkter Fleisch Fleischerzeugnisse Wurstwaren 629 303 35 509 465 13 30 417 3 4 34 31 18 32 2 12 3Direktvermarkter Wildfleisch 65 31 2 36 36 31 1 2 Direktvermarkter Geflügelfleisch Geflügelfleischerzeugnisse 50 22 3 85 28 2 55 77 2 1 3 Direktvermarkter Fisch Fischereierzeugnisse 51 22 2 41 37 4 27 2 2 2 1 2 Direktvermarkter Honig 179 21 22 22 18 1 Direktvermarkter Eier 39 18 24 21 3 19 1 1 2 Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 6 2 3 3 2 Direktvermarkter Getreideerzeugnisse Backwaren Teigwaren etc. 73 32 2 45 43 2 33 3 2 6 2 1 1

Direktvermarkter Wein 36 5 5 5 5 Direktvermarkter Wein (Winzer/ Weingut) 20 4 4 4 4 Direktvermarkter Erzeugergemeinschaft 8 6 6 6 5 Direktvermarkter Spirituosen sonstige alkoholische Getränke (außer Wein) 33 11 15 13 2 12 Direktvermarkter alkoholfreie Getränke 21 7 8 8 7 Direktvermarkter/Verkaufstelle Obst und Gemüse 227 89 127 125 2 100 1 8 Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft 45 25 2 41 41 29 1 6 2 2

Gesamtsumme 71618 31625 3982 61726 58376 2565 688 42357 108 91 5786 7451 115 1521 3536 218 1001 104

Page 67: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 67 von 69

Anlage 2: Gliederung des Untersuchungsmaterials nach Anzahl Beanstandungen und nach Entnahmegrund WG/

Entnahme -grund

Proben-Anzahl gesamt

Anzahl Bean-

standet

Bean-standung

(%) 10 11

12 20 30 40 50 73 75 76 79 81 99

000000 010000 628 140 22,3 335 58 16 74 1 144 020000 1265 415 32,8 915 71 14 264 1 030000 774 230 29,7 559 25 115 25 43 1 6 040000 176 0 0,0 174 2 050000 2339 539 23,0 1952 213 61 81 1 31 060000 1491 186 12,5 599 20 133 46 50 350 2 66 47 175 3 070000 1035 313 30,2 708 214 49 55 3 5 1 080000 1857 534 28,8 1484 195 39 133 4 2 100000 1576 132 8,4 305 38 15 55 11 9 1112 30 1 110000 939 222 23,6 626 1 153 9 29 49 72 120000 384 93 24,2 211 21 3 12 137 130000 576 67 11,6 478 48 4 7 6 33 140000 304 41 13,5 224 59 8 8 5 150000 97 4 4,1 47 15 25 3 3 4 160000 351 19 5,4 271 5 50 10 14 1 170000 285 34 11,9 203 32 34 15 1 180000 798 96 12,0 599 58 17 32 2 87 3 200000 400 74 18,5 287 74 16 18 4 1 210000 60 13 21,7 24 12 8 16 220000 237 18 7,6 211 19 2 1 4 230000 572 9 1,6 415 56 59 8 11 19 4 240000 362 50 13,8 292 20 35 6 7 2 250000 1432 91 6,4 451 113 455 22 56 315 20 260000 243 15 6,2 154 2 47 22 12 5 1 270000 40 2 5,0 5 17 7 1 9 1 280000 76 4 5,3 44 8 8 2 14 290000 523 23 4,4 67 95 51 13 6 267 24 300000 232 36 15,5 193 6 15 8 6 3 1 310000 470 47 10,0 338 11 14 6 16 2 35 34 14 320000 441 72 16,3 298 52 12 37 1 41 330000 1440 147 10,2 1322 15 10 60 33 340000 223 27 12,1 216 3 3 1 350000 349 78 22,3 328 6 2 11 1 1 360000 320 172 53,8 196 15 53 6 48 2 370000 209 71 34,0 131 34 5 10 1 28 390000 3 2 66,7 2 1 400000 224 28 12,5 189 12 1 18 4 410000 125 35 28,0 117 6 1 1 420000 1068 179 16,8 800 62 5 180 1 20 430000 194 13 6,7 179 8 4 3 440000 217 25 11,5 198 11 4 1 3 450000 34 5 14,7 32 2 460000 200 20 10,0 180 6 3 3 8 470000 176 11 6,3 153 3 3 1 16 480000 281 16 5,7 269 5 1 6 490000 121 26 21,5 103 18 500000 882 53 6,0 284 494 80 24 510000 148 54 36,5 91 47 5 4 1 520000 133 3 2,3 95 30 2 3 3 530000 159 16 10,1 42 5 62 4 6 14 26 560000 26 1 3,8 24 2 570000 9 1 11,1 2 5 2 590000 443 86 19,4 281 32 90 38 2 600000 63 51 81,0 7 45 2 8 1 820000 1028 76 7,4 858 65 11 6 30 57 1 830000 22 6 27,3 14 6 2 840000 784 158 20,2 574 71 71 6 26 36 850000 684 43 6,3 357 82 17 2 77 135 14 860000 593 97 16,4 438 121 3 23 8 890000 497 51 10,3 46 117 11 5 318 Summe 30618 5070 16,6 19995 597 15 3710 737 1498 2412 232 102 616 14 202 488

Summe Gesamt

Page 68: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Seite 68 von 69

Anlage 3: Warengruppen der Untersuchungsmaterialien

WG Warengruppe Text

000000 unbekannte Warengruppe / Futtermittel /

Tupferproben

010000 Milch

020000 Milchprodukte ausgenommen 030000 und

040000

030000 Käse

040000 Butter

050000 Eier und Eiprodukte

060000 Fleisch warmblütiger Tiere auch tiefgefroren

070000 Fleischerzeugnisse warmblütiger Tiere

ausgenommen 080000

080000 Wurstwaren

100000 Fische und Fischzuschnitte

110000 Fischerzeugnisse

120000 Krusten- Schalen- Weichtiere sonstige Tiere

und Erzeugnisse daraus

130000 Fette und Öle ausgenommen 040000

140000 Suppen und Soßen ausgenommen 500000 und

550100

150000 Getreide

160000 Getreideprodukte Backvormischungen

Brotteige Massen und Teige für Backwaren

170000 Brote und Kleingebäcke

180000 Feine Backwaren

200000 Mayonnaisen emulgierte Soßen kalte

Fertigsoßen Feinkostsalate

210000 Puddings Kremspeisen Desserts süße Soßen

220000 Teigwaren

230000 Hülsenfrüchte Ölsamen Schalenobst

240000 Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile

250000 Frischgemüse ausgenommen Rhabarber

260000

Gemüseerzeugnisse. und Gemüsezubereitung.

ausgenommen. Rhabarber und 200700 und

201700

270000 Pilze

280000 Pilzerzeugnisse

290000 Frischobst einschließlich Rhabarber

300000 Obstprodukte ausgenommen 310000 und

410000 einschließlich Rhabarber

310000 Fruchtsäfte Fruchtnektare Fruchtsirupe

Fruchtsäfte getrocknet

320000 Alkoholfreie Getränke Getränkeansätze

Getränkepulver auch brennwertreduziert

330000 Weine und Traubenmoste

340000 Erzeugnisse aus Wein auch Vor- und

Nebenprodukte der Weinbereitung

350000

Weinähnliche Getränke sowie deren

Weiterverarbeitungserzeugnisse auch

alkoholreduziert oder alkoholfrei

360000 Biere bierähnliche Getränke und Rohstoffe für

die Bierherstellung

370000 Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke

390000 Zucker

400000 Honige Imkereierzeugnisse und Brotaufstriche

auch brennwertvermindert

ausgenommen 410000

410000 Konfitüren Gelees Marmeladen

Fruchtzubereitungen auch brennwertreduziert

420000 Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse

430000 Süßwaren ausgenommen 440000

440000 Schokoladen und Schokoladenwaren

WG Warengruppe Text

450000 Kakao

460000 Kaffee Kaffeeersatzstoffe Kaffeezusätze

470000 Tees und teeähnliche Erzeugnisse

480000 Säuglings- und Kleinkindernahrungen

490000 Diätetische Lebensmittel

500000 Fertiggerichte und zubereitete Speisen

ausgenommen 480000

510000 Nahrungsergänzungsmittel

Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung

520000 Würzmittel

530000 Gewürze

540000 Aromastoffe

560000 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen u./o. LM und

Convenience-Produkte

570000 Zusatzstoffe und wie Zusatzstoffe verwendete

Lebensmittel und Vitamine

590000 Trinkwasser Mineralwasser Tafelwasser

Quellwasser Brauchwasser

600000

Rohtabake Tabakerzeugnisse Tabakersatz

sowie Stoffe und Gegenstände für die

Herstellung von Tabakerzeugnisse

810000

Verpackungsmaterialien für kosmetische Mittel

und für Tabakerzeugnisse (die Kodes 810100 -

816200 de)

820000

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur

Körperpflege (die Kodes 820100 - 827200 der

Version ZEB)

830000

Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege

sowie sonst. Haushaltschemikalien (die Kodes

830100 – 83)

840000

Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren

Herstellung (die Kodes 840100 - 840800 und

845000 - 846100 de)

850000 Spielwaren und Scherzartikel

860000

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

(BgLm) (die Codes 800100-807000 der Version

ZEBS-Berichte

890000 Kein Erzeugnis nach LFGB

Page 69: Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel …...Berichtszeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2011 bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt

Anlage 4: Entnahmegründe für die Untersuchungsmaterialien

Code Bezeichnung

10 Planprobe Allgemeine Lebensmittelüberwachung gemäß §§ 42, 43 LFGB RL 89/397/EWG Art. 14(2)

11 Monitoring-Planprobe Lebensmittel-Monitoring gemäß §§ 50-52 LFGB

12 NRKP-Planprobe Nationaler Rückstandskontrollplan gemäß RL 96/23/EG Art. 5 RL 96/23/EG Art. 4

13 EG-Planprobe Nationaler Kontrollplan gemäß RL 86/362/EWG, RL 86/363/EWG, RL 90/642/EWG, 86/362/EWG, RL 86/363/EWG, RL 90/642/EWG

14 EG(KÜP)-Planprobe EG-Koordiniertes Überwachungsprogramm (KÜP) gemäß RL 89/397/EWG, RL 86/362/EWG, RL 90/642/EWG, RL 89/397/EWG, RL 86/362/EWG), RL 90/642/EWG

15 NRKP- und Monitoring- Planprobe Nationaler Rückstandskontrollplan gemäß RL 96/23/EG und Lebensmittel-Monitoring gemäß §§ 50-52 LFGB RL 96/23/EG und §§ 50-52 LFGB

16 EG(KÜP)- und Monitoring-Planprobe KÜP gemäß RL 86/362/EWG, RL 90/642/EWG und Lebensmittel-Monitoring gemäß §§ 50-52 LFGB RL 86/362/EWG, RL 90/642/EWG

17 Hemmstofftest-Planprobe Nationaler Rückstandskontrollplan - Hemmstofftest gemäß FlHV Anl. 1 Kap. III Nr. 2.2 RL 96/23/EG Art. 4 (2) und Art. 8 (3)

20 Verdachtsprobe Allgemeine Lebensmittelüberwachung gemäß §§ 42, 43 LFGB; wegen Verdachts auf Verstoß entnommen

22 NRKP-Verdachtsprobe Wegen positiven Befundes bei NRKP-Planprobe gemäß RL 96/23/EG Art. 5 oder gemäß Art. 11, Art. 24 entnommen RL 96/23/EG Art. 4 (2) und Art. 8 (3)

27 Hemmstofftest-Verdachtsprobe Hemmstofftest gemäß FlHV, Anl. 1 Kap. III Nr. 2.4 RL 96/23/EG Art. 4 (2) und Art. 8 (3)

30 Beschwerdeprobe Wegen Verdachts auf Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen eingesandt

40 Verfolgsprobe (Nachprobe) Vergleich zu Beschwerdeproben oder zur Ergänzung der Erkenntnisse aus der Untersuchung von Plan- oder Verdachtsproben gemäß §§ 41, 42 LMBG

50 Importprobe Unmittelbar nach Verbringen aus einem Drittland in die Gemeinschaft gemäß §§ 42, 43 LFGB bzw. § 36 Wein-ÜberwachungsV entnommen

52 NRKP-Importprobe Unmittelbar nach Verbringen aus einem Drittland in die Gemeinschaft gemäß § 13 FlHV, § 16 GFlHV oder § 4 LMEV entnommen RL 96/23/EG Art. 29 (4)

67 BU-Probe Bakteriologische Fleischuntersuchung gemäß FlHV Anl. 1 Kap. III Nr. 3.1 RL 96/23/EG Art. 4 (2) und Art. 8 (3)

70 Dioxin-DB: Referenzprobe - Amtliche Lebensmittelüberwachung Allgemeine Lebensmittelüberwachung gemäß §§ 42, 43 LFGB RL 89/397/EWG Art. 14(2)

71 Dioxin-DB: Referenzprobe - Referenzmessprogramm Beschluss der 37. Umweltministerkonferenz vom 21. und 22.11.1991

72 Dioxin-DB: Referenzprobe - Forschungsprojekt/ Messprogramm/ Monitoring Beschluss der 37. Umweltministerkonferenz vom 21. und 22.11.1991

73 Monitoring-Projektprobe Lebensmittel-Monitoring gemäß §§ 50-52 LFGB

75 Importverdachtsprobe Unmittelbar vor Verbringen aus einem Drittland in die Gemeinschaft gemäߧ 13 FlHV, § 16 GFlHV oder § 4 LMEV entnommen RL 96/23/EG

76 Planprobe des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) gemäß § 11 der AVV Rahmen-Überwachung - AVV Rüb

77 EG(KÜP)- und BÜP-Planprobe EG-Koordiniertes Überwachungsprogramm (KÜP) und Bundesweiter Überwachungsplan (BÜP) RL 89/397/EWG und AVV-Rahmen-Überwachung - AVV Rüb

78 NRKP und EU-Dioxin/PCB-Monitoring

79 Monitoring-, EG(KÜP)- und BÜP-Planprobe Monitoring §51 LFGB, EG-Koordiniertes Überwachungsprogramm (KÜP) und Bundesweiter Überwachungsplan (BÜP) AVV Rüb

99 Sonstige Probenentnahme- und Mitteilungsgründe Keine Angabe