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LVR-Landesjugendamt
LVR-Fachbereich Kinder und Familie
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LVR-Landesjugendamt
LVR-Fachbereich Kinder und Familie
Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder
aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren
Lebenslagen
Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeitende in Jugendämtern in den Bereichen Betriebskostenförderung KiBiz, Investitionskostenförderung und Brückenprojekte
am 27. März 2019
Kinderbetreuung in besonderen Fällen – Migél Piosa y Pereira
LVR-Landesjugendamt
LVR-Fachbereich Kinder und Familie
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Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund der Fördergrundsätze
2. Was wird gefördert?
3. Fördervoraussetzungen
4. Welche Kosten werden gefördert?
5. Schematischer Ablauf des Bewilligungsverfahrens
6. Mindestanforderungen an den Antrag
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Inhaltsverzeichnis
7. Beispiel zur Berechnung der Förderung
8. Wichtige Hinweise zum Mittelabruf
9. Verwendungsnachweisprüfung
10. Bsp. für die Berechnung von Rückzahlungen i.R. des VN
11. Rückzahlungen
12. Aussicht
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Hintergrund der Fördergrundsätze
Hohe Anzahl von Flüchtlingsfamilien mit jungen Kindern in den
Kommunen
Schaffung von Integrationsmöglichkeiten in
Kitas
Bereitstellung oder Neueinstellung von
pädagogischen Kräften
Anreiz schaffen, ein Betreuungsangebot zu
errichten
Zu hohe Kosten für die Träger sollen abgemildert
werden
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2. Was wird gefördert?
Niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kindern im Vorschulalter aus
Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen sowie deren Eltern
den Zugang zur institutionellen Kindertagesbetreuung erleichtern sollen
Beispiele
Eltern – Kind – Gruppen
Kindertagespflegeangebote
Betreuung durch mobile Angebote
Spielgruppen
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Betreuungs-angebot
Niedrigschwellig
(Kein Ersatz für die KiTa)
Weg in die institutionelle
Kinderbetreuung erleichtern
Personal
Pädagogisches Personal, kein
Therapeutisches Personal
Ehrenamtliches Personal wird finanziell nicht
gefördert
Projektkonzept
Ausgestaltung Betreuungs-
angebot
(Mind. 1 Seite erwünscht)
Angabe von Kooperationen
und Perspektiven
Sonstiges
Ausnahme von der
Bagatellgrenze Genehmigung durch MKFFI erforderlich
(Unter 12.500 €)
Das Konzept soll u.a. die Daten
der Exceltabellewiderspiegeln
3. Fördervorraussetzungen (Im Konzept darzulegen)
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4. Welche Kosten werden gefördert?
in Form eines Festbetrages auf der Grundlage von Betreuungspaketen
Personalkosten für das pädagogische
Personal
Sachkosten z.B. Miete,
Ausstattung, Verpflegung etc.
Festbetrag von 30,00 €
Betreuung von bis zu 5 Kindern durch eine pädagogische Kraft pro Betreuungsstunde
(60 Minuten)
Betreuungspaket
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5. Schematischer Ablauf des Bewilligungsverfahrens
Das Jugendamt stellt einen gesammelten Antrag mit Exceltabelleund fügt die Antragsunterlagen der Träger bei
(Vorzugsweise per E-Mail und kopierbarer Tabelle)
Das Jugendamt prüft das Konzept / Tabelle des Trägers auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Plausibilität
Der Träger reicht vollständigen Antrag beim Jugendamt ein
(Konzept, Excel Tabelle sind bei jedem Antrag zwingend erforderlich)
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5. Schematischer Ablauf des Bewilligungsverfahrens
Das Jugendamt reicht einen Verwendungsnachweis inkl. den Verwendungsnachweisen der Träger für jedes AZ bis zum 30.06. des Folgejahres
ein
Die Jugendämter rufen nach der Bewilligung durch das Landesjugendamt die Mittel anhand von Mittelabrufen zeitgerecht ab
(Empfehlung: Bis zum 15.11.20xx )
Das Landesjugendamt prüft den Antrag des Jugendamtes. Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das Landesjugendamt i.d.R. zwei Bewilligungsbescheide für das
Jugendamt
(1. Verpflichtungsermächtigung; 2. Barmittel)
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6. Mindestanforderung an den Antrag
Antrag des Trägers auf Gewährung einer Zuwendung
(Anlage 1)
Konzept des Trägers oder Jugendamtes (bei städtischer KiTa)
Angabe zur Art des niederschwelligen Angebotes, zeitlicher Umfang, Anzahl der betreuten Kinder, Personalausstattung, Räumlichkeiten, Zielgruppen, Ziel: Übergang zur KiTa
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6. Mindestanforderung an den Antrag
Excel-Tabelle des Trägers
(Maßnahmen-ID nicht zwingend erforderlich)
Vollständige Excel-Tabelle des JA inkl. der Maßnahmen-ID
(Neue oder fortlaufende Maßnahme?)
Per E-Mail (bevorzugt), Fax oder Postweg möglich
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7. Beispiel zur Berechnung der Förderung
Beantragt wird eine Maßnahme zur Betreuung von 6 Kindern durch 2 pädagogische Kräfte
Es sind 5 Std pro Woche für 30 Wochen im Jahr geplant = Insgesamt 150 Betreuungsstunden
150 Betreuungs-
stunden / Jahr
2 BP = 2 pädagogische
Kräfte erforderlich
300 förderfähige Betreuungs-
pakete
30,00 € / BPFördersumme
9.000,00 €
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8. Wichtige Hinweise zum Mittelabruf
Der Vordruck lässt verschiedene Auszahlungszeitpunkte und Teilbeträge auf Seite 1 zu
Der letzte Mittelabruf sollte spätestens bis zum 15.11.2019 beim Landesjugendamt eingereicht werden (Per Fax oder E-Mail, um eine zeitliche Verzögerung zu vermeiden)
Ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden (Vgl. AnBest-G Nr. 1.4, S.1 und Nr. 9.5)
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8. Wichtige Hinweise zum Mittelabruf
Es erfolgt KEINE Mittelübertragung in das folgende Jahr!
Nicht abgerufene Mittel oder nicht verausgabte Mittel verfallen am 31.12.20xx
Empfehlung:
Rufen Sie nur Fördermittel ab, die Sie tatsächlich benötigen, um eine Verzinsung zu vermeiden
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9. Verwendungsnachweisprüfung
Der Verwendungsnachweis (VN) ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats zu erbringen (30.06.20xx)
Wichtig: Ein nicht eingereichter VN kann zur Rückforderung der gesamten Fördersumme führen!
Die Vordrucke „Verwendungsnachweis Jugendämter“ und „Verwendungsnachweis Träger“ sind zwingend zu verwenden
Die Excel-Tabelle als Anlage zum VN (Anlage 3) ist unbedingt beizufügen, um zugrundeliegende Kriterien der Förderung nachzuweisen.
Die tatsächlichen Personal- und Sachkosten sind gesondert anzugeben!
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9. Verwendungsnachweisprüfung
Einzelbelege sind dem Verwendungsnachweis für das Landesjugendamt nicht beizufügen (Einfacher VN)
Die Formulare sind auf der Homepage des LVR eingestellt unter www.lvr.de -> Jugend -> Kinder und Familien-> Finanzielle Förderungen von Kindertagesbetreuung -> Kinderbetreuung in besonderen Fällen
Verwendungsnachweis-Vordrucke finden Sie unter „Formulare“, Anlagen (Excel-Tabellen) unter „Arbeitshilfen“
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10. Beispiele für die Berechnung von Rückzahlungen im Rahmen des Verwendungsnachweises
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11. Rückzahlungen
Eine Rückzahlung ist jederzeit ohne Aufforderung möglich!
Benachrichtigen Sie das Landesjugendamt vorab per E-Mail über die geplante Rückzahlung
(Mindestangaben: Aktenzeichen, Grund und Höhe der Rückzahlung)
Neue Bankdaten seit 01.01.2019 für die Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 / BIC: WELADEDD
Angabe des Aktenzeichens und dem Zusatz „LVR“ und „Kinderbetreuung in besonderen Fällen 20xx“
Hinweis: Bereits zurückgezahlte Mittel können nicht erneut abgerufen werden!
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12. Aussicht
Die Auszahlungen der bisher eingegangenen Mittelabrufe werden voraussichtlich bis April 2019 erfolgen
Die Bewilligungsbescheide für den Maßnahmenzeitraum 01.04.2019 – 31.12.2019 werden voraussichtlich im April 2019 versandt
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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