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Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement , Berlin, 26. Februar 2015

Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement , Berlin, 26 ... · 3. Der neue Rechtsanspruch gem. § 27 b VSG ist gut - wichtig ist aber die Konkretisierung des Anspruchs durch den

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Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement , Berlin, 26. Februar 2015

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Indikationsqualität und Zweitmeinung

Klaus Rupp - Indikationsqualität und Zweitmeinung, 26.02.2015

I. Definition Zweitmeinung

II. Zielsetzung für Zweitmeinungsverfahren

III. Gesetzliche Regelung aufgrund GKV-VSG ab 2016

› § 27b SGB V n.F. iVm § 73 II Nr. 13 SGB V n.F.

IV. Zweitmeinungsverfahren bei der TK

› Praxisbeispiele der TK

V. Strategische Ausrichtung der TK

VI.Zusammenfassung

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Wirbelsäulen-OPs haben sich zwischen 2005 und 2011

mehr als verdoppelt – von 326.962 auf 734.644.

(Aussage BMG 2013)

Indikationsqualität und Zweitmeinung

In keinem anderen OECD-Land werden im

Schnitt so viele Hüft- und Kniegelenke ersetzt

wie in Deutschland.

(OECD-Studie 2013)

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I. Definition Zweitmeinung

ärztlichen Zweitmeinung › zweite Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes (Überprüfung der Diagnose)oder › zweite Begutachtung einer Behandlungsmaßnahme(Überprüfung der Indikation).

persönliche Zweitmeinung› Versicherter kann sich durch adäquate Informationenund Beratung eine eigene (zweite) Meinung bezüglich diagnostischer oder therapeutischer Leistungen bilden

Klaus Rupp - Indikationsqualität und Zweitmeinung, 26.02.2015

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II. Zielsetzung von Zweitmeinungs-verfahren

Verbesserung der Versorgung durch Qualifizierung derDiagnosen oder Indikationen

Verbesserung der Adhärenz für eine schnellere und bessere Heilung

› Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Vermeidung unnötiger Leistungen

Klaus Rupp - Indikationsqualität und Zweitmeinung, 26.02.2015

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III. GKV - VSG 2015Unabhängige ärztliche Zweitmeinung (§ 27 b SGB V)

Klaus Rupp - Indikationsqualität und Zweitmeinung, 26.02.2015

GBG legt bis spätestens 31.12. 2015 fest, bei welchen Indikationen ein

Anspruch auf Zweitmeinung besteht

Zweitmeinung kann nur von einem Leistungserbringer eingeholt

werden, der nicht den Eingriff selbst durchführt

Zusätzliche Zweitmeinungsangebote von Krankenkassen sind weiterhin

möglich

Regelungen zur Vergütung der ärztlichen Zweitmeinung sind zu

vereinbaren → Übergangslösung Kostenerstattung

Konkretisierung des Leistungsanspruchs

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III. Was ändert sich für die Patienten?

Klaus Rupp - Indikationsqualität und Zweitmeinung, 26.02.2015

Erstarzt muss Patient über sein Recht auf unabhängige Zweitmeinung aufklären, mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff

Patient wird zukünftig bei bestimmten Indikationen einen Anspruch auf Zweitmeinung haben

Anspruch auf Zweitmeinung

Beratung

Zweitmeinung durch Vertragsärzte, Krankenhäusern und MVZ möglich

Leistungserbringer

Krankenkassen können für weitere geeignete Indikationen zusätzliche Zweitmeinungsangebote anbieten

Weitere Angebote der Krankenkassen

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IV. Zweitmeinungsverfahren bei der TK

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3. Stufe: Indikationsprüfung und Zweitmeinungendurch "neutrale" Spezialisten im Rahmen von

Einzelverträgen (OP, Telekonsilen, etc.) + alternative Angebote

2. Stufe: Steuerung TK-ÄrztezentrumBei planbaren Interventionen (OP, etc.) wird über wirtschaftlichere Versorgungsoptionen beraten

1. Stufe: Informierter Patientnimmt auf Basis unserer Angebote wirtschaftlichere

Versorgung wahr

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IV. Praxisbeispiele 1. Stufe: Informierter Patient

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Die Broschüre vermittelt Erkrankten und

Angehörigen den aktuellen Stand des Wissens über

Anzeichen, Ursachen, Erscheinungsformen und

Behandlungsmöglichkeiten von Depressionen.

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IV. Praxisbeispiele 2. Stufe: TK-Ärztezentrum

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TK bietet ihren Versicherten Beratung bei Fragen zu Befunden, Indikationen oder Therapien durch ein Telearztzentrum

Laienverständliche Erläuterungen zu Diagnose und Therapien:

› „Zweitmeinungstelefon“: Fachärzte beraten bei Fragen z.B. zu OPs zum Einsatz künstlicher Gelenke

› „Expertenrat zum Zahnersatz“: Beratung durch Zahnärzte zu Fragen und Alternativen bei Heil- und Kostenplänen zu Zahnersatz

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IV. Praxisbeispiele 2. Stufe: TK-Ärztezentrum

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Rest = 58%

0 %

2 %

4 %

6 %

8 %

10 %

12 %

14 %

16 %

Schulter Knie Wirbelsäule Varizen Leistenhernie Brust Zahn

Anfragen im Dezember 2014 zu...

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IV. Praxisbeispiele 2. Stufe: TK-Ärztezentrum

Klaus Rupp - Indikationsqualität und Zweitmeinung, 26.02.2015

November 2014

November 14 Dezember 14

Erscheint Versichert.Zufrieden

Ja 99 % 99 %

Nein 1 % 1 %

Versicherter hatte andere Erwartung 0 % 2 %

weitere Alternativennennen können

Ja 67 % 65 %

Nein 33 % 35 %

Beurteilung der Rückmeldung der Versicherten…

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IV. Praxisbeispiele 3. Stufe: Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-OP

› Zweitmeinungsverfahren vor geplanten operativen Eingriffen an der Wirbelsäule

› 33 Schmerzzentren bundesweit klären in interdisziplinärer Fallkonferenz (Physio-, Psycho- und Schmerztherapeut), ob Rücken-OP notwendig ist oder sinnvolle konservative Alternativen bestehen

› Ziel: Vermeidung unnötiger und belastender operativer Eingriffe

› Aufklärung über Chancen und Risiken verschiedener Therapieansätze

› Ergebnis wird mit Versicherten, Angehörigen und behandelndem Arzt besprochen

› Integrierte Versorgung § 140a SGB V (Vertragsstart 01.12.2009)

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Gründe für Umsetzung:

› Sicherung von langfristigen Behandlungserfolgen

› Erhöhung der Adhärenz der Versicherten

› Erhöhung der Lebensqualität durch Vermeidung unnötiger, belastender Operationen

› Effizienz steigern - Vermeidung unnötiger Krankenhauskosten

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IV. Praxisbeispiele 3. Stufe: Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-OP

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IV. Praxisbeispiele 3. Stufe: Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-OP

Arzt

Patientmit Schmerzen

ambulante oder stationäre

OP

Zweitmeinungs-verfahren

Behandlungs-empfehlung

OP?

alternatives Behandlungs-konzept (IVR*)

nein

ja

Ablauf der IVZ

Planbarer Eingriff

ja

nein

Im Rahmen der Regelver-sorgung

* IVR = Integrierte Versorgung bei chronifizierenden und chronischen Rückenschmerzen

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187

1.381

660

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

OP ja OP nein unbekannt

85%

4%

11%

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Erste Ergebnisse85% der überprüften Indikationen führten zu einer alternativen Versorgung(Betrachtungszeitraum 01/2010 - 10/2014)

› 11% wurden durch die IntegrierteVersorgung Rückenschmerz (IVR)behandelt

› 74% erhielten in Abstimmung mit dembehandelnden Arzt eine alternativeBehandlung im Rahmen der Regel-versorgung

Teilnehmer

IV. Praxisbeispiele 3. Stufe: Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-OP

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V. Strategische Ausrichtung der TK

› Weiterentwicklung um weitere mengenanfällige planbare Eingriffe› Hüft- und Knie-Endoprothetik› Kardiologie

› Entwickeln und Umsetzen von weiteren Produkten außerhalb operativer Eingriffe › Psychischen Indikationen vor einem stationären Aufe nthalt

› Entwickeln und Umsetzen von Angeboten, die alternative Versorgungsmöglich-keiten auf Basis einer informierten Entscheidung aufzeigen und vermitteln

› Aufbau einer geeigneten Zugangssteuerung zur Zweitmeinung

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VI. Zusammenfassung

1. Qualitätssicherung ist nicht nur ein Thema für medizinische Diagnostik und Therapie - sondern auch für die gute Indikation zur Operation. Daher brauchen wir die ärztliche Zweitmeinung.

2. Gut gemachte Zweitmeinungsangebote bieten hervorragende Möglichkeiten zur Beteiligung der Partner/innen, Familienangehörige o der anderer Unterstützer - was auch die Heilungsaussichten nachhaltig erhöht

3. Der neue Rechtsanspruch gem. § 27 b VSG ist gut - wichtig ist aber die Konkretisierung des Anspruchs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Es sollte auch weiterhin Spielraum für innovative, kassenspezifische Entwicklungen geben - die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen.

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Klaus RuppLeiter Fachbereich VersorgungsmanagementTel. 0 40 - 69 09 19 [email protected]