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VDI-Expertenforum
21. April 2015
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn
Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe Stufe 2 der 1. BImSchV – Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt
Das VDI-Expertenforum wurde organisiert durch die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL in Zusammenarbeit mit
Bild: Str
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Inhalt 1 Stand der Umsetzung und des Vollzugs aus Sicht einer unteren
Immissionsschutzbehörde – Beispiel Baden-Württemberg Dipl.-Ing. Peter Neisecke, Landratsamt Bodenseekreis, Friedrichshafen Seite 3 2 Marktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung der 2. Stufe der 1. BImSchV Dipl.-Forstwirt Martin Bentele, DEPV, Berlin Seite 15 3 Entwicklung des Marktes für Hackschnitzelkessel vor dem Hintergrund der
Einführung der 2. Stufe Dipl.-Wirtschaftsing. Klaus Neuner, HDG Bavaria GmbH, Massing Seite 24 4 Stand der Technik der Abscheidertechnologie für Kleinfeuerungen
Gründruck VDI 3670 – Marktanalyse – Novellierung MAP Dr.-Ing. Volker Lenz, DBFZ, Leipzig Seite 28 5 Vorstellung der Prüfmethoden gemäß DIN SPEC 33999 zur Bestimmung der
Wirksamkeit von Abscheidern Apl. Prof. Dr.-Ing. Günter Baumbach, IFK, Stuttgart Seite 37 6 Marktüberwachung von Biomassekleinfeuerungsanlagen und Abscheidern M.Eng. Tobias Ulbricht, DBFZ, Leipzig Seite 50 7 Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis MdTA Markus Schlichter, ZIV, St. Augustin Seite 59 8 Erfahrungen mit den Emissionsprüfverfahren und -geräten zur Beurteilung der
Staubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen (VDI 4206 Blatt 2 und VDI 4207 Blatt 2) Dipl.-Ing. Gerhard Schmöckel, LfU Bayern, Augsburg Seite 67 9 Ableitbedingungen bei kleinen Feuerungsanlagen gemäß neuem Entwurf der
VDI 3781 Blatt 4 Dr.-Ing. Wolfgang Bächlin, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe Seite 78
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL
Stand der Umsetzung und des Vollzugs aus Sicht einer unterenImmissionsschutzbehörde – Beispiel Baden-Württemberg
Dipl.-Ing. Peter Neisecke,Landratsamt Bodenseekreis, Friedrichshafen
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Stand der Umsetzung und des Vollzugs aus Sicht einer unteren Immissionsschutzbehörde
– Beispiel Baden-Württemberg -
28.04.20151 /
Peter Neisecke
Landratsamt Bodenseekreis, Friedrichshafen
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Gliederung
28.04.20152 /
1. Anlagendaten Baden-Württemberg, Zusammenarbeit zwischen Schornsteinfegern und Immissionsschutzbehörden
2. Einflussfaktoren Emission/Immission
3. Abgasableitung
4. Brennstoffqualität und Brennstoffnormung
5. Nachbarschaftsbeschwerden
6. Zusammenfassung
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Anlagendaten Baden-Württemberg
28.04.20153 /
920 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in BW
davon 18 im Bodenseekreis
Quelle: LIV Ulm, Thomas Kugel, 4/2015
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VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Anlagendaten Bodenseekreis/Zusammenarbeit
28.04.20154 /
18 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Bodenseekreis (BSK)
Laut Umfrage bei diesen sind im BSK etwa 500 Anlagen, 20-30 pro Kehrbezirk, außer Betrieb zu nehmen. Die Anlagendaten liegen den unteren Immissionsschutzbehörden aber nicht vor.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger planen derzeit die Überprüfung der Stilllegung mit den Feuerstättenschauen zu kombinieren.
So würde die Überprüfung 3-4 Jahre, also etwa 100-150 Anlagen pro Jahr im BSK, benötigen.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat durch Erlass vom 29.12.2014 die unteren Immissionsschutzbehörden und die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Rechtslage, die Pflichten und die möglichen Verwaltungsmaßnahmen informiert.
Berichtspflicht bis zum 31.03.2016
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VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Einflussgrößen Emission/Immission
28.04.20155 /
Anlagentechnik, Anlagenauslegung, Primäre Maßnahmen
Sekundäre Abgasreinigungsanlage/Abscheidertechnologie
Abgasführung, Ableitbedingungen, umgebende Bebauung,Geländebeschaffenheit
Betreiber, Betreiberverhalten, Betreiberwissen/-erfahrung
Anlagenzustand, Wartung, Reinigung
Brennstoff, Brennstoffeigenschaften, Brennstoffqualität/-lagerung
Überwachung, Verwaltungshandeln
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VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Abgasableitung
28.04.20156 /
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen bei
1. Dachneigungen
a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeterüberragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,
b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragenoder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;
2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt ineinem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter
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Beispiele aus der Realität
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Anforderungen der 1. BImSchV für Scheitholz:
genannt in §3 (abschließende Brennstoffliste)
naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde
Feuchtegehalt <25%
Eignung des Brennstoffs muss vom Ofenhersteller angegeben sein
Beratung durch Schornsteinfeger/-in nach Errichtung oderBetreiberwechsel, auch für die Lagerung; bis zum 31.12.2014 Beratung auch für bestehende Anlagen
Brennstoffqualität/Brennstoffnormung
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Brennstoffqualität/Brennstoffnormung
28.04.20159 /
Kundenwünsche an Brennholzscheite:
• Holzartendeklaration, Herkunftsangabe
• Größe der Scheite passend zum Ofen (Länge, Durchmesser)
• „trockenes“ Holz
• nachvollziehbare Mengenangabe/Preistransparenz
• sauberes, gespaltenes Holz
• Schimmel- und Ungezieferfreies Holz, ohne Verfärbung oder Beläge
• angenehmer Geruch
• Problemloser Transport, bzw. Lieferung,
• gut lagerbar
• sofortige Verwendbarkeit
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EN 14961-5
EN 15234-5
RAL-GZ 451
Qualitätszeichen Scheitholz BuVBB
Brennstoffqualität/Brennstoffnormung
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Beispiele aus der RealitätWinter 2014/2015
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Beispiele aus der RealitätWinter 2014/2015
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Nachbarschaftsbeschwerden
28.04.201513 /
Nachbarschaftsbeschwerden sind häufige, widerkehrende Arbeitsvorgänge im Alltag einer unteren Immissionsschutzbehörde.
Beispiel Bodenseekreis:
seit 2009 wurden 492 Beschwerden bearbeitet
16% davon stehen im Zusammenhang mit Kleinfeuerungsanlagen für Festbrennstoffe
Die Mängel sind fast ausschließlich im Bereich:
Ableitbedingungen
Fehlbedienung durch Betreiber
Brennstoffqualität/Brennstoffmissbrauch
Anlagen, die „Ausnahmen“ in der 1. BImSchV haben (z.B. Backöfen, Brennanlagen, offene Kamine) , gewerbliche Anlagen
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Nachbarschaftsbeschwerden
28.04.201514 /
Auszug BImSchG
§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
(1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden
§ 24 Anordnungen im Einzelfall
§ 25 Untersagung
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Beispiel Holzbackofen (seit 1960) in Innenstadtlage:
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Beispiel Holzbackofen in Innenstadtlage:
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Holzbackofen in einem Wohngebiet
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VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
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VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
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VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Zusammenfassung
28.04.201520 /
Die Zusammenarbeit zwischen Schornsteinfeger und Immissionsschutzbehördeist wenig strukturiert und hängt oft nur von den persönlichen Beziehungen ab.
Kleinräumige Immissionsschutzprobleme sind im Regelfall nicht auf dieAnlagentechnik zurückzuführen und selten durch diese zu lösen.
Die Umsetzung der Stufe 2 der 1.BImSchV wird sich erst langfristig imgebietsbezogenen Immissionsschutz positiv auswirken. Im Verwaltungsvollzug hat diese derzeit noch keine Bedeutung.
Nachbarschaftsbeschwerden im Bereich der Kleinfeuerungsanlagen werdenweiterhin bleiben. Die Ausnahmen, z.B. im §1 Abs. 2, sind zu hinterfragen.
Wichtige Ansatzpunkte bleiben das Betreiberverhalten, die Brennstoffqualität unddie Ableitbedingungen. Hier sind weitere Konkretisierungen wünschenswert.
Der Brennstoffmarkt für Festbrennstoffe benötigt mehr Transparenz,Qualitätssicherung und Kennzeichnung, in der ganzen Prozesskette bis zum Endverbraucher.
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI-Expertenforum 21.04.2015, Bonn „Stufe 2 der I. BImschV –Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf den Markt“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Marktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung der 2. Stufe der 1. BImSchV
Dipl.-Forstwirt Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV), Berlin
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Marktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung(2. Stufe) 1. BImSchV
28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 1 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
1. Entwicklung Pelletmarkt in Deutschland unter Einfluss Feinstaubdiskussion
2. Qualitätssicherung als Voraussetzung für komfortablen Betrieb und hervorragendes Emissionsverhalten
a. Produktion Energieträger, Handel und Logistik
b. Heizungstechnik und SHK‐Handwerk
c. Staubaufkommen in Deutschland: Pelletfeuerungen sind Lösung und nicht Problem!
3. Immissionsschutz als Rahmenbedingung Marktentwicklung
a. 1. BImSchV
b. Begleitende Regelungen
Marktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV
28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 2 /
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 3 /
Entwicklung Pelletmarkt in Deutschland unter Einfluss Feinstaubdiskussion
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 4 /
Entwicklung Pelletmarkt in Deutschland unter Einfluss Feinstaubdiskussion
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 5 /
Holzpellets in “Sippenhaft mitStinkeöfen”
DEPV seit 2006 in Diskussion für strengere Feinstaub‐regeln für Holz‐feuerungen
Entwicklung Pelletmarkt in Deutschland unter Einfluss Feinstaubdiskussion
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 6 /
Pressemitteilung DEPV vom 3. Juli 2009
Entwicklung Pelletmarkt in Deutschland unter Einfluss Feinstaubdiskussion
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Qualitätssicherung
28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 7 /
Qualitätsanforderung Grundlage für Komfort und Emissionsverhalten
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 8 /
Auswahl Parameter gem. EN 14961-2 und ISO 17225-2 (orange)
Qualitätssicherung
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 9 /
www.enplus‐pellets.de
• Komfortabler Betrieb durch hohe Produktqualität
• Hohe Qualität im Lager: Qualitätsbeauftragter, Fahrer
• Verbraucherschutz: Reklamationsmanagement mit geregeltem Verfahren
• Transparenz durch Rück‐verfolgbarkeit mit ID‐Nr. bis zum Produzenten
Qualitätssicherung
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 10 /
Qualitätssicherung
www.pelletfachbetrieb.de
• Seit 2010 über 1500 geschulte SHK‐Fachbetriebe “Pellets und Biomasse”
• Themen: Energieträger, Einbau und Wartung moderne Holzkessel und Pelletöfen
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 11 /
Anteile am Staubaufkommen aus Holzkleinfeuerungsanlagen
Quelle: Kurzstudie „Abschätzung des Anteils zentraler Holzfeuerungsanlagen an den Staubemissionen in Deutschland Lenz, DBFZ 2014 i.A. BDH und DEPV
Qualitätssicherung
Grafik: Prozentualer Anteil
Feuerungstypen am Staub‐
aufkommen aus Holzverbrennung
in Deutschland 2013
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 12 /
Quelle: Kurzstudie „Abschätzung des Anteils zentraler Holzfeuerungsanlagen an den Staubemissionen in Deutschland Lenz, DBFZ 2014 i.A. BDH und DEPV
Tabelle: Prozentualer Anteil Feuerungs‐
typen am Staubaufkommen aus
Holzverbrennung und am
Brennstoffeinsatz in Deutschland 2013
Qualitätssicherung
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 13 /
Qualitätssicherung
Resultat
Pelletfeuerungen sind die Lösung und nicht das Problem!
• sehr hohe Effizienz
• breit verfügbarer, hochwertiger, heimischen Energieträger
• hoher Komfort und Bedienerfreundlichkeit sowie
• hervorragendes Emissionsverhalten
Sekundärmaßnahmen zur Luftreinhaltung sind für Pellet‐feuerungen am hart umkämpften Heizungsmarkt i.d.R. keineOption!
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 14 /
Strenger ImmissionsschutzGrundlage für Wachstum Holzenergie
Zuwachs von Holzenergie v.a. im städtischen Umfeld braucht:
• Hightech mit hohem Komfort und hervorragendemEmissionsverhalten
• Festgeschriebene gesetzliche Grenzwerte
Sonst drohen:
• Negativ‐PR im städtischen Umfeld
• unterschiedliche kommunale Regelungen
Immissionsschutz als Rahmenbedingung zur Marktentwicklung
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28.04.2015 Martin Bentele, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martktlage für Pelletfeuerungen nach Einführung 1. BImSchV 15 /
Immissionsschutz als Rahmenbedingung zur Marktentwicklung
Handlungsbedarf 1. BImSchV
• Keine Gesetzesüberarbeitung: Grenzwerte müssen bleiben
• Regelungen zur Vollzugsbegleitung (VDI 4207 Blatt 2): berücksichtigen, dass Praxismessungen maßgeblich von Bedingungen vor Ort abhängen
• “Hauptemittenten” stehen in 1. BImSchV (leider) nicht imMittelpunkt, daher geregelter Gesetzesvollzug bei Holzöfendringend notwendig
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Entwicklung des Marktes für Hackschnitzelkessel vor dem Hintergrund der Einführung der 2. Stufe
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Klaus Neuner, HDG Bavaria GmbH, Massing
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Entwicklung des Marktes für Hackschnitzelkessel vor dem Hintergrund der Einführung der 2. Stufe
Klaus NeunerHDG Bavaria GmbHDipl. Wirtschaftsing. (FH)Energieberater (HWK)
28.04.2015 Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe, Stufe 2 der 1. BImSchV – Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf dem Markt1 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Marktentwicklung 2013-14/2015 Hackschnitzelkessel
Chart 2
Geräte 100 <= 300 Geräte > 300 kW
Ver.in Ver.in
monatlich 2014 2015 % 2014 2015 %Januar 37 25 -32,4 6 3 -50,0 Februar 49 40 -18,4 12 4 -66,7
März 57 26 -54,4 6 7 16,7
kumuliert bisFebruar 86 65 -24,4 18 7 -61,1
März 143 91 -36,4 24 14 -41,7
Hackschnitzel- und Pelletkessel
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Förderprogramme 2015 über BAFA und KfW
28.04.2015 Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe, Stufe 2 der 1. BImSchV – Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf dem Markt3 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Hackschnitzelqualität nach DIN EN ISO 17225-4
28.04.2015 Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe, Stufe 2 der 1. BImSchV – Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf dem Markt4 /
Hackschnitzel ohne Rinde, Nadel, Blätter oder feinen Ästen Aschegehalt < 1%
Hackschnitzel aus Kurzumtrieb ohne Blätter aber mit Rinde und feinen Ästen Aschegehalt < 2%
Hackschnitzel aus Waldrestholz mit Nadel, Rind und feinen Ästen Aschegehalt >2,5%
A1: rindenfreies Holz und Energierundholz aus Nadelbäumen (A < 1%)A2: Energierundholz aus Nadel- und Laubbäumen und geringer Anteil Waldrestholz (A < 1,5%)B: Waldrestholz zu beliebigen Anteil (A 1,5–3%)
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• Land- und Forstwirt aktiver Selbstwerber
• Contractoren –
• Kommunale Einrichtungen
• Holzverarbeitende Betriebe
• Gewerbliche Betriebe
Markt – Kundensegmente für Hackschnitzelheizungen
Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe, Stufe 2 der 1. BImSchV – Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf dem Markt5
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
28.04.2015 Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe, Stufe 2 der 1. BImSchV – Stand der Umsetzung – Auswirkungen auf dem Markt6 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL
Stand der Technik der Abscheidertechnologie für Kleinfeuerungen Gründruck VDI 3670 – Marktanalyse – Novellierung MAP
Dr.-Ing. Volker Lenz, Bereich Thermo-chemische Konversion, Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ), Leipzig
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Stand der Technik der Abscheidertechnologie für Kleinfeuerungen Gründruck VDI 3670 – Marktanalyse – Novellierung MAP
Dr.-Ing. Volker Lenz, Bereich Thermo-chemische Konversion,Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ),
21.04.2015
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz1 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
1. Besondere Anforderungen an Abscheider für Kleinfeuerungen (KFA)
2. Inhalte Gründruck VDI 3670 – Stand der Technik
3. Einschätzung Absatzmärkte für Abscheider für KFA
4. Novellierung des Marktanreizprogramms
5. Fazit
Stand der Technik der Abscheidertechnologie für Kleinfeuerungen
Gründruck VDI 3670 – Marktanalyse – Novellierung MAP
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz2 /
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Besondere Anforderungen an Abscheider für Kleinfeuerungen
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz3 /
InstationäreBetriebszu-
stände
Abstimmung
Abscheider
Abstimmung Feuerung
und Abscheider
Preis bekannte High-End-Technologie aus Kraftwerksbereich nicht einsetzbar
Kleinfeuerungsanlagen werden im Unterschied zu Kraftwerken i.R. sehr instationär betrieben => hohe Schwankungsbreite der Staubqualität und Staubquantität sowie der Abgasvolumina
bisher fast ausschließlich getrennter Vertrieb von Feuerungen und Abscheidern mit dem Doppel-aufwand für Planung, Einbau und Wartung sowie offene Garantiefragen
Neuheit es fehlen ausreichende Langzeiter-fahrungen (zumindest in Deutschland)
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 3670 Abgasreinigung – Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
In der 1.BImSchV wird in Bezug auf Abscheider der Begriff „Stand der Technik“ genutzt:
„Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet und betrieben werden, sind mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung nach dem Stand der Technik auszustatten …“ Abschnitt 2 §4 (5) 1.BImSchV
Übergangsregeln
„Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis einschließlich 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sind bestehende Einzelraum-feuerungsanlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen ...“ Abschnitt 6 §26 (2) 1.BImSchV
„Absatz 2 gilt nicht für Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleich-bare Ofeneinsätze, die eingemauert sind. Diese sind spätestens bis zu den in Absatz 2 Satz 1 genannten Zeitpunkten mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten …“ Abschnitt 6 §26 (4) 1.BImSchV
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz4 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 3670 Ziel/Anwendungsbereich
Einzelraumfeuerungen:
Es müssen Merkmale zum Stand der Technik definiert werden, um eine Hilfestellung bei der Anwendung der 1.BImSchV zu geben.
Da in obigen Fällen keine weiteren Anforderungen definiert wurden, ist zu definieren, welche Wirksamkeit (insbesondere Abscheidegrad) von den marktverfügbaren Geräten erreicht werden kann und sollte –unabhängig von der Abscheider-technologie.
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz5 /
Alle Feuerungen, die keine Einzelraumfeuerungen sind:
Für diese Anlagen sieht die 1.BImSchV wiederkehrende Abgasmessungen vor. Das vordringliche Ziel ist hierbei die Einhaltung eines Grenzwertes. Wenn nötig muss also ein Abscheider einen vorgegebenen Reingasgehalt garantieren.
Insofern benötigen die Markt-akteure in diesem Bereich eine Orientierung, was typische Abscheider einer Technologie an Wirksamkeiten aufweisen können.
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 3670 Wirksamkeitsprüfung
• Bestimmung hat grundsätzlich nach der DIN SPEC 33999 „Prüfverfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit von nachgeschalteten Staubminderungs-einrichtungen“ (Vornorm mit Ausgabe Dezember 2014) zu erfolgen.
• Bis zur Veröffentlichung der DIN 33999 können alternative Verfahren, die vergleichbare Ergebnisse liefern, genutzt werden.
• Für drei Jahre nach erstem Inkrafttreten der VDI 3670 können Literaturwerte oder bis zum Inkrafttreten durchgeführte Messungen zur Erarbeitung von Merkmalen zum Stand der Technik herangezogen werden.
Beachte: Die VDI 3670 bezieht sich nur auf nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen und nicht auf in die Feuerungsanlage integrierte Einrichtungen!
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz6 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 3670 Weitere Inhalte
• Anforderungen aufgrund der notwendigen Emissionsmessungen: Verweis auf die VDI 4207 Blatt 2 insbesondere im Hinblick auf die Einbausituation und die Möglichkeit zur wiederkehrenden Messung.
• Beschreibung der Abscheiderprinzipien inkl. technischer Merkmale nach dem Stand der Technik: z.B. für elektrostatische Abscheider für Kleinfeuerungsanlagen:
• Nicht Stand der Technik: Reinigung des Filters funktioniert nur durch Austragung der agglomerierten Staubschicht als Flocken
• Nicht Stand der Technik: Rein manuelles Zu- und Abschalten des Elektrofilters durch den Nutzer
• Hinweise, was zukünftig als Stand der Technik angesehen werden könnte: z.B. Selbstprüfung elektrostatischer Abscheider und Fehleranzeige
• Hinweise zur Auslegung eines Abscheiders
• Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung (Wartungsarbeiten)
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz7 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 3670 bisher empfohlene Abscheidegrade (1/2)
Einzelraumfeuerungen:
Bei Staubkonzentrationen zwischen 40 und 100 mg/m³ und CO 300 bis 4000 mg/m³ i.N.tr. bei 13% O2:
60% oder mehr
Bei Staubkonzentrationen zwischen 150 und 300 mg/m³ und CO 3000 bis 8000 mg/m³ i.N.tr. bei 13% O2:
50% oder mehr
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz8 /
Kessel von bis zu 50 kW NWL für Holz- und Kohlebrennstoffe:
Elektrostatische Abscheider 60%bei Staub (30 bis 70 mg/m³ und CO < 500 mg/m³ i.N.tr. bei 13% O2; bei höheren Staubgehalten 50%
Tiefenfilter in allen Fällen 45%
Kondensierende Abscheider 10%; bei sehr hohen Staubgehalten nicht geeignet
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 3670 bisher empfohlene Abscheidegrade (2/2)
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz9 /
Kessel mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW bis zu 500 kW für Holz- und Kohlebrennstoffe:
Für Abscheider nach Kesseln für nicht holzartige biogene Brennstoffe liegen noch keine Werte vor.
Abscheidegrade für Abgaszustände bei 13% O2 i.N.tr.
Elektrosta-tische Abscheider
Oberflächenfilter ggf. mit Pre-Coating
Tiefenfilter(auch katalytisch)
Kondensie-rendeAbscheider
Staub 30 bis 70 mg/m³ und CO < 500 mg/m³
70 % 80 % 70 % 10 %
Staub 100 bis 150 mg/m³ und TVOC > 100 mg/m³ (nicht für Pelletöfen)
60 % 80 % 70 % 10 %
Staub >300 mg/m³ und CO > 3000 mg/m³ (nur Unterbrandkessel)
50 % 80 % 70 %nicht
geeignet
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VDI 3670 Abgasreinigung – Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz10 /
Gründruck veröffentlicht Januar 2015 – wird in 2015 überarbeitet -> Bitte Hinweise und Kommentare bis 30.04.2015 einreichenunter http://www.vdi.de/einspruchsportal oder an [email protected] !
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Stand der Nutzung in Deutschland
• In Deutschland sind von 2008 bis Juli 2014 nur 37 sekundäre Emissions-minderungsanlagen im MAP gefördert worden (durchschnittlich knapp 6 pro Jahr bei durchschnittlich allein rund 37.000 neuen Pelletfeuerungen im gleichen Zeitraum).
• Weitere Absatzzahlen in Deutschland neben einigen Forschungsanlagen liegen nur den Herstellern vor.
• Im europäischen Kontext gibt es auch für Abscheider im Kleinfeuerungs-anlagenbereich einige zuverlässige Geräte mit nennenswerten Stückzahlen(mehrere hundert mit Jahresumsätzen einiger Hersteller im oberen sechsstelligen Bereich).
• Seit 1.1.2015 gilt die 2.Stufe der 1.BImSchV für neu installierte Pellet-, HHS- und Agrarbrennstoffkessel (0,02 g/m³ i.N. bei 13% O2), müssen neue Grundöfen i.A. einen Abscheider nach dem Stand der Technik aufweisen, müssen Kessel älter als 1.1.1995 0,10 g/m³ Staub einhalten und sind ERF älter als 1.1.1975 ohne Emissionsnachweis auszutauschen oder mit Abscheider nachzurüsten.
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz11 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Marktanreizprogramm (MAP) – Teil BAFA für Feuerungen bis 100 kWth (NWL) ab 1.4.2015
• Nachrüstung von Staubabscheidern an bestehenden Biomassefeuerungsanalgen 750 €
• Bei Neuanlagen muss Biomasseanlage förderfähig sein (automatischer Kessel, Pelletofen mit Wassertasche und emissionsarme Scheitholzkessel)
• Förderfähig sind elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider, Abgaswäscher ohne Wärmenutzung, wenn von anerkannter Stelle ein Mindestabscheidegrad von 50% bei einem Staubgehalt von 0,04 g/Nm³ bei 11% O2 nachgewiesen wurde (BAFA erstellt Merkblätter).
• Mit Partikelfilter wird eine Biomasseanlage im Neubau förderfähig, d.h. Biomasseanlage + Abscheider erhalten 2.000 € (Pelletofen mit WT, Scheitholzvergaserkessel mit Puffer), 3.000 € (Pelletkessel) und 3.500 €(Pellet- oder HHS-Kessel mit Puffer).
• Für Neuanlagen in Bestandsgebäuden steigt Mindestförderung um 1.000 € (Pelletofen mit WT und Scheitholzvergaserkessel mit Puffer) 1.500 € (Pelletkessel) und 1.750 € (Pellet- und HHS-Kessel mit Puffer)
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz12 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Marktanreizprogramm (MAP) – Teil KfW für Feuerungen über 100 kWth (NWL) ab 1.4.2015
• Förderung von Staubminderungseinrichtungen nur in Verbindung mit einer geförderten Biomassefeuerungsanlage
• Bonus von 20 €/kWth der Feuerungsanlage, bei Einhaltung von Staubemissionen von maximal 15 mg je m³ i.N. (bei 13% bzw. 11% O2
bei Nr. 8 Brennstoffen)
• unabhängig ob mit oder ohne sekundärer Abscheideeinrichtung
• Nachweis: Prüfstandsmessung (geht oft ohne Feinstaubabscheider) oder Referenzmessung (bis 1000 kW durch zwei Messungen des Schornsteinfegers – Rundung: 15,49 mg; Brennstoffbonus?; Abzug Messgeräteunsicherheit?)
• Gesamtteilschulderlass je Anlage 100.000 € mit Bonus oder 50.000 €wenn Feuerung ohne Staubminderungsbonus und ohne Pufferspeicherbonus
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz13 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Fazit
• Anzahl der nachgeschalteten Staubabscheider für Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist in Deutschland noch gering.
• Im europäischen Umfeld gibt es aber bereits nennenswerte Stückzahlen.
• Es gibt Hersteller mit nennenswerter Erfahrung und funktionierenden Produkten.
• Mit dem 1.1.2015 steigen die Fälle, in denen ein Abscheider bei Kleinfeuerungsanlagen notwendig sein könnte.
• Mit der VDI 3670 liegt ein erster Entwurf (Gründruck) zur Definition von Merkmalen zum Stand der Technik vor.
• Mit dem novellierten MAP sind die Anreize für die Installation von sekundären Staubminderungseinrichtungen zum Teil deutlich verbessert worden.
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz14 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Stand der Technik der Abscheidertechnologie für Kleinfeuerungen –
Entwurf VDI 3670 – Marktanalyse – Novellierung MAP
28.04.2015 DBFZ, Volker Lenz15 /
AnsprechpartnerProf. Dr. mont. Michael Nelles Daniel MayerProf. Dr.-Ing. Daniela ThränDr.-Ing. Volker LenzDr.-Ing. Jan LiebetrauDr.-Ing. Franziska Müller-Langer
AnschriftDBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbHTorgauer Straße 116D-04347 Leipzig Tel. +49 (0)341 2434 – 112E-Mail: [email protected]
Die Voraussetzungen zur Einführung von Abscheidern für
Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe werden zunehmend
besser.
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Vorstellung der Prüfmethoden gemäß DIN SPEC 33999 zur Bestimmung der Wirksamkeit von Abscheidern
Apl. Prof. Dr.-Ing. Günter Baumbach, Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart, Abteilung Reinhaltung der Luft
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1
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL Universität Stuttgart
Apl. Prof. Dr.-Ing. Günter BaumbachInstitut für Feuerungs- und
Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart
Abteilung Reinhaltung der Luft
VDI-ExpertenforumBonn 21. April 2015
1 /
Vorstellung der Prüfmethoden gemäß DIN SPEC 33999zur Bestimmung der Wirksamkeit von Abscheidern
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Universität Stuttgart
Rauch- Probleme in Wohngebieten Problemlösung, erster Teil: Verschärfung der 1. BImSchV
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Universität Stuttgart
Zweiter Teil der Problemlösung: Verbesserung der Verbrennungstechnik: > andere Baustelle
3 /
Rauch- Probleme in Wohngebieten
• Dritter Teil: Abgasreinigung, z.B. durch Einbau von Staubabscheidern: Prüfnorm DIN SPEC 33999
„Emissionsminderung — Kleine und mittlere Feuerungsanlagen(gemäß 1. BImSchV) — Prüfverfahren zur Ermittlung derWirksamkeit von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen“
Was heißt „Wirksamkeit“?
1. Abscheidegrad
2. Erreichen von Reingasstaubgehalten, mit denen die Grenzwerte der 1. BImSchV eingehalten werden können
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Universität Stuttgart
Ziel der DIN SPEC 33999
4 /
Zertifizierte Abscheider, die im Betrieb funktionieren, durch Schaffung und Beschreibung einheitlicher und reprodu-zierbarer Methoden (Prüfbedingungen) zur Überprüfung der Wirksamkeit von Staubabscheidern an Kleinfeuerungen:
1.Reproduzierbarkeit der Abgaseinstellungen einer Versuchsfeuerung2.Schaffung vergleichbarer Prüfbedingungen für die verschiedenartigen
Abscheider3.Reproduzierbarkeit der Wirksamkeit der Staubabscheider4.Dauerbelastbarkeit der Abscheider?
5.Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse verschiedener Messinstitute
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3
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Universität Stuttgart
DIN SPEC 33999: 2014-12 (D)
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DIN SPEC 33999:2014-12 (D)Emissionsminderung - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen(gemäß 1. BImSchV) -Prüfverfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit von nachgeschaltetenStaubminderungseinrichtungen
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Unterschiede im Abbrandverlauf
Kontinuierlichbeschickt
0
1
2
3
4
5
6
7
8
0:00 1:00 2:00 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00 9:00 10:00
Versuchszeit in hh:mm
CO
2 in
Vo
l%
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
CO
in
mg
/m³,
Cn
Hm
in
mg
C/m
³
Ausblasen des Brennschale
CO2
CnHm
CO
Diskontinuierlich manuell beschickt
40
4
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Einbauort für Staubabscheider
1. Aufstellung im Gebäude im Verbindungsstück zwischen Feuerung und
Kamin
Abgasweg ist nicht Bestandteil der Abscheidefläche
(Abscheider ist eigenständiges Bauteil)
2. Aufstellung im Gebäude im Schornstein
3. Aufstellung im Freien im Schornstein
4. Aufstellung im Freien an der Schornsteinmündung (Schornsteinaufsatz)
Abgasweg ist z.B. Bestandteil der Abscheidefläche
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Bauformen von kleinen elektrostatischen Abscheidern (1)
Abscheider für denRauchrohreinbau
Abscheider für Heizkessel-Anbau
Universität Stuttgart
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5
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Einbauort für Staubabscheider
1. Aufstellung im Gebäude im Verbindungsstück zwischen Feuerung und
Kamin
Abgasweg ist nicht Bestandteil der Abscheidefläche
(Abscheider ist eigenständiges Bauteil)
2. Aufstellung im Gebäude im Schornstein
3. Aufstellung im Freien im Schornstein
4. Aufstellung im Freien an der Schornsteinmündung (Schornsteinaufsatz)
Abgasweg ist z.B. Bestandteil der Abscheidefläche
Weitere Unterscheidung:
• Abscheider mit extra Gebläse
• Abscheider ohne extra Gebläse
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Bauformen von kleinen elektrostatischen Abscheidern (2)
Abscheider als Schornstein-Aufsatz
Schornstein-abscheider
Herausforderung: Abscheiderprüfung imLabor
Universität Stuttgart
42
6
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
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Anforderungen an die Messungen
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Zwei Prüfansätze
1. Abscheiderprüfung über den gesamtenAbbrandverlauf(bei diskontinuierlicher Beschickung):Stark varierende Staubkonzentration, varierender Zug und Volumenstrom
2. Abscheiderprüfung bei verschiedenenBeaufschlagungen, aber jeweilskonstanten Bedingungen (Konzentration, Volumenstrom, Zug)
Universität Stuttgart
43
7
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdLPrüfaufbau für Staubabscheider
an diskontinuierlich, handbeschickten Einzelraumfeuerstätten
• PM-Messung nach VDI 2066 undKontinuierliche PM-Messung vor und nach dem Abscheider!
• Abscheidegrad- und Reingasbestimmung 15 Minuten von Beginn des Abbrands (30 s nach Auflegen des Holzes)
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Zu simulierende Abgasstaubzustände (Prüfbedingungen)
Prüfung bei verschiedenen Betriebszuständen (Prüfzyklen),
z.B. an Kaminöfen:
1. Gute Verbrennung: fast nur Flugasche, PM niedrig
2. Hohe Staubkonzentration mit hohen Ruß- und Teeranteilen
Universität Stuttgart
44
8
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Staubkonzentration vor und hinter Staubabscheider kontinuierlich gemessen
15
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Zeitlicher Verlauf des Abscheidegrads
16
Universität Stuttgart
45
9
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Abscheidegrade in Abhängigkeit von der Rohgas-Staubkonzentration – Ergebnisse eines IFK-Projektes gefördert durch die DBU
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Konzentrationen der emittierten Stäube
Konzentrations- und Mengenschwankungen in Abhängigkeit der
Betriebszustände
Korngrößenverteilungen
Chemische Zusammensetzung der emittierten Stäube
Partikelstrukturen, Agglomerations- und Verklebungsneigung
Abgastemperaturen
Abgaszusammensetzung, insbesondere Wassergehalt und Taupunkt
Mögliche Einflussgrößen auf die Staubabscheidung: Eigenschaften der Partikel und der Feuerungen
Universität Stuttgart
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10
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
DIN Spec 33999 Prüfaufbauten an kontinuierlich beschickter Feuerung
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Anforderungen für Messungen an kontinuierlich beschickten Feuerungen (nach DBFZ)
20
Universität Stuttgart
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Durchführung einer Messung ankontinuierlich betriebener Feuerung (nach DBFZ)
21
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Verabschiedung der „Technischen Spezifikation“ (Vornorm) DIN SPEC
33999: im Dezember 2014 veröffentlicht
Einbau der DIN SPEC 33999 in das Prüf- und Zulassungsprogramm
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT)
Nach Bewährung der Vornorm Erstellung und Verabschiedung der Norm
DIN 33999
Weitere Vorgehensweise zu DIN SPEC 33999
Universität Stuttgart
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Mitglieder der KRdL-Adhoc-Arbeitsgruppe für die DIN 33999
• Apl. Prof. Dr.-Ing. Günter Baumbach, IFK Universität Stuttgart (Obmann)
• Dipl.-Ing. Peter Plegniere, KRdL im VDI und DIN
• Dr. Hans Hartmann, Technologie- u. Förderzentrum (TFZ), Straubing
• Dr. Volker Lenz, Deutsches Biomasse Forschungszentrum, Leipzig
• Dr. Volker Schmatloch, Spartherm Feuerungstechnik GmbH, Melle
• Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Schmoeckel, Bayerisches Landesamt für
Umweltschutz, Augsburg
• Gesamte KRdL-Arbeitsgruppe DIN 33999:
Weitere Vertreter von Firmen, Institutionen und Verbänden
Universität Stuttgart
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdLDer Rauch muss weg durch:
• angemessene Vorschriften,
• gute Verbrennungstechnik,
• Überwachung mit geeigneter Messtechnikdurch qualifizierte Personen
• Wenn nötig durch typgeprüfte Abscheider
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL
Marktüberwachung von Biomassekleinfeuerungsanlagen und Abscheidern
M.Eng. Tobias Ulbricht, Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ), Leipzig
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1
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum1 /
M.Eng Tobias UlbrichtDeutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Marktüberwachung von Biomassekleinfeuerungsanlagen und Abscheidern
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
1. Europäische Rahmensetzung
2. Zuständige Stellen in Deutschland
3. Zulassungsverfahren in Deutschland
4. Zulassungsverfahren in Europa
Marktüberwachung von Biomassekleinfeuerungsanlagen und Abscheidern
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum2 /
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2
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Ziel der Zulassung und Marktüberwachung
„die Sicherheit und die Gesundheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern und Verbrauchern, und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen“. (Maschinenrichtlinie)
Die Grundanforderungen an Bauwerke sind:
• Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
• Brandschutz
• Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (im gesamten Lebenszyklus)
• Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
• Schallschutz
• Energieeinsparung und Wärmeschutz
• Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
(Bauprodukteverordnung)
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum3 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Zulassung / Konformitätsbewertung Marktüberwachung
Grundgedanke der Europäischen Produktsicherheit
Entwicklung Inverkehrbringung Nutzung
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum4 /
Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens eines Produktes, müssen die Einhaltung der „Schutzziele“ nachgewiesen werden.
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3
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Relevante Richtlinien und Verordnungen
Im Rahmen der Zulassung erfolgt eine Konformitätsbewertung (Bewertung der Übereinstimmung mit den Vorgaben). Sichtbares Zeichen ist das CE-Symbol.
Produkte, welche das CE-Symbol tragen, müssen alle Anforderungen der für sie relevanten Richtlinien und Verordnungen erfüllen.
• Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)
• Bauproduktenverordnung (Richtlinie 305/2011 (EU))
• EMV-Richtlinie (Richtlinie 2004/108/EG)
• Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG)
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum5 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Relevante Richtlinien und Verordnungen
Grundlage der Bewertungen bilden harmonisierte Normen. Erfüllen alternative Lösungen die Schutzziele der Norm ebenso, steht einer Konformitätsvermutung nichts im Weg.
Existieren keine harmonisierten Normen oder sind diese Normen lückenhaft, so wird versucht, eine europäisch abgestimmte Lösung zu finden.
• „Recommendations for Use“ (RfU) (Maschinenrichtlinie)
• Europäische Bewertungsdokumente (Bauproduktenverordnung)
Die Mitgliedsstaaten dürfen die Inverkehrbringung von Produkten mit CE-Kennzeichen nicht behindern. Sie können jedoch zusätzliche Anforderungen stellen, wenn diese aufgrund nationaler Anwendungsregeln notwendig sind und in den harmonisierten technischen Spezifikationen nicht (ausreichend) berücksichtigt werden.
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum6 /
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4
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Zuständige Stellen
Zuständige Stellen in Deutschland für die Zulassung von Bauprodukten
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum7 /
Hersteller
Konformitäts-bewertungsstelle
Labor / Prüfstelle
akkreditierende Stelle
notifizierendeStelle
Ziel ist die freie Wahl der Bewertungsstelle durch den Hersteller.
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
„unsaubere“ Normen und Messvorschriften
Beispiel: CO- und Staubmessung
Ermittelt werden die Werte für CO und Staub (als Mittelwerte aus drei Messungen)
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum8 /
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
CO 400 300 100 200 100 300 200 100 200 400 300
Stau
b34 20 25 10 15 17 15 25 30 10 25
Mittelwert CO: 100 Mittelwert Staub: 12
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5
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
„unsaubere“ Normen und Messvorschriften
Beispiel: CO- und Staubmessung
Ermittelt werden die zeitgleich gemessenen Werte für CO und Staub (als Mittelwerte aus drei Messungen)
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum9 /
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
CO 400 300 100 200 100 300 200 100 200 400 300
Staub 34 20 25 10 15 17 15 25 30 10 25
Beispiel 1 CO: 100 Staub: 12Beispiel 2 CO: 167 Staub: 14
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
„unsaubere“ Normen und Messvorschriften
Beispiel: CO- und Staubmessung
Ermittelt werden die zeitgleich gemessenen Werte für CO und Staub (als Mittelwerte aus drei aufeinanderfolgenden Messungen)
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum10 /
Beispiel 1 CO: 100 Staub: 12Beispiel 2 CO: 167 Staub: 14Beispiel 3 CO: 200 Staub: 14
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
CO 400 300 100 200 100 300 200 100 200 400 300
Staub 34 20 25 10 15 17 15 25 30 10 25
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Marktüberwachung
Die Marktüberwachung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Meist ist die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes damit betraut.
Die Länder führen diese Aufgabe zusammen mit dem DIBt durch.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden:
• stichprobenartige Kontrollen im Fachhandel oder auf besonderen Vertriebswegen
• anlassbezogene Kontrollen bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten
durchgeführt.
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum11 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Zulassung als Bauprodukt (nicht genormt) muss beim DIBt beantragt werden.
Nationales Zulassungsverfahren in Deutschland
Übliches Prüfprogramm für Staubabscheider für Kleinfeuerungsanlagen:
• Betriebssicherheit
• Wirkung des Staubabscheiders
• Reinigungsmöglichkeit
• Störfall
• Elektrische Sicherheit
• Mechanische Sicherheit
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum12 /
Antragstellung
Klärung Spezifikationen
Erstellung Prüfprogramm
Durchführen der Prüfung
Zulassungsentscheidung
Zulassung ist zeitlich befristet und gilt für abgegrenzte Anwendungsgebiete.
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7
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Beantragung in Deutschland beim DIBt.
Europäische Zulassungen (ohne harmonisierte Norm)
Erarbeitung Europäische Technische Bewertungen als Grundlage für den Konformitätsnachweis.
Erarbeitung erfolgt durch EOTA (European Organisation for Technical Assessment) unter Einbeziehung der EU-Kommission.
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum13 /
Antragstellung
Klärung Spezifikationen
Erstellung Europäische Technische Bewertungen
Durchführen der Prüfung
Konformitätsbewertung
Liegt ein Europäisch Technisches Bewertungsdokument vor, muss das Produkt dem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden.
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Fazit
Die Produktzulassung in Europa basiert auf harmonisierten Normen.
=> für Feuerungen verfügbar / für Staubabscheider nicht
Fehlende Normen werden durch abgestimmte technische Dokumente (Technische Bewertungsdokument) ersetzt.
=> Erstellung dieser Dokumente kostet Zeit
=> Kosten sind für kleinere Unternehmen zu hoch
=> das Verfahren ist noch nicht eingeübt
Unterschiedliche Rechtsauffassungen zu Regelungsmöglichkeiten der Mitgliedsländer
=> Behindert Investitionsentscheidungen der Unternehmen
=> erschwert die Informationsbeschaffung
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum14 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
M.Eng Tobias UlbrichtDeutsches
Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
28.04.2015 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum15 /
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
MdTA Markus Schlichter, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), St. Augustin
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28.04.2015
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – ZIV
Markus Schlichter
Technischer LandesinnungswartLIV Bayern
Technischer Ausschuss ZIV
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Gesetzliche Rahmenbedingungen
1. BImSchV: § 5Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr(1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten Massenkonzentrationen die folgenden Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten:
60
28.04.2015
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Gesetzliche Rahmenbedingungen
1. BImSchV: § 5
Abweichend von Satz 1 gelten bei Feuerungsanlagen, in denen ausschließlich Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 in Form von Scheitholz eingesetzt werden, die Grenzwerte der Stufe 2 erst für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet werden.
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Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Gesetzliche Rahmenbedingungen
VDI 4207 Blatt 2:
• Bei der Überwachung der CO-Anforderungen für ab 01.01.2015 errichtete Grundöfen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 sowie für nach § 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (neue Grenzwerte für ab dem 22.03.2010) errichtete Feuerungsanlagen sind als Messunsicherheit 20 % der gemessenen CO-Konzentration (in g/m³) einzusetzen
• Bei der Überwachung der Staub-Anforderungen für ab 01.01.2015 errichtete Grundöfen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 sowie für nach § 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (neue Grenzwerte für ab dem 22.03.2010) errichtete Feuerungsanlagen sind als Messunsicherheit 40 % der gemessenen Staub-Konzentration (in g/m³) einzusetzen.
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28.04.2015
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Gesetzliche Rahmenbedingungen
VDI 4207 Blatt 2:
für mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach § 3, Nummer 4, 5, und 5 a der 1. BImSchV, die von 01.01.2015 bis 31.12.2018 errichtet werden
kann zusätzlich:
Falls von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt ist, sollte der Beurteilungswert für die Grenzwertüberprüfung durch Subtraktion der bezogenen Messunsicherheit zuzüglich der Unsicherheitsspanne von 0,007 g/m3 vom bezogenen Messwert ermittelt werden.
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Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Anlagenbestand - Überwachung
Brennstoffe 4 und 5(Natur-Holz)
Datum der Errichtung
bis 31.12.1994 1995 bis 2004 2005 bis 21.03.2010ab 22.3.2010 bis
31.12.20131.1.2014 bis 31.12.2014
M H M H M H M H M H
≥ 4 ≤ 15
1. BImSchV eingehalten 0 0 0 0 0 0 215 1010 274 2379nur Staubgehalt zu hoch 0 0 0 0 0 0 2 48 0 102nur CO-Gehalt zu hoch 0 0 0 0 0 0 18 158 19 466Staub- und CO-Gehalt zu hoch 0 0 0 0 0 0 10 50 5 191Gesamt 0 0 0 0 0 0 245 1266 298 3138
> 15 ≤ 50
1. BImSchV eingehalten 6445 27421 6958 22778 9157 25142 3780 9091 2894 14233nur Staubgehalt zu hoch 111 341 51 176 34 169 21 97 26 322nur CO-Gehalt zu hoch 582 1820 232 780 223 613 112 609 82 1491Staub- und CO-Gehalt zu hoch 289 880 96 346 99 243 44 204 38 544Gesamt 7427 30462 7337 24080 9514 26167 3958 10002 3041 16589
> 50
1. BImSchV eingehalten 463 592 1022 918 1327 1101 668 538 527 466nur Staubgehalt zu hoch 9 7 10 4 16 5 14 9 11 13nur CO-Gehalt zu hoch 36 71 28 38 21 41 16 14 14 22Staub- und CO-Gehalt zu hoch 17 35 19 14 9 9 7 10 4 11Gesamt 525 705 1078 975 1373 1155 705 570 556 512
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28.04.2015
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Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Brennstoff 5a(Pellets)
Datum der Errichtung
bis 31.12.1994 1995 bis 2004 2005 bis 21.03.2010 ab 22.3.2010 bis 31.12.2013 1.1.2014 bis 31.12.2014
M M M M M
≥ 4 ≤ 15
1. BImSchV eingehalten 0 0 0 4180 6829
nur Staubgehalt zu hoch 0 0 0 94 178
nur CO-Gehalt zu hoch 0 0 0 43 110
Staub- und CO-Gehalt zu hoch 0 0 0 38 39
Gesamt 0 0 0 4356 7156
> 15 ≤ 50
1. BImSchV eingehalten 287 3933 8355 6392 8806
nur Staubgehalt zu hoch 2 37 53 126 369
nur CO-Gehalt zu hoch 4 23 21 83 234
Staub- und CO-Gehalt zu hoch 2 20 36 64 140
Gesamt 295 4013 8464 6665 9549
> 50
1. BImSchV eingehalten 58 510 1068 830 826
nur Staubgehalt zu hoch 1 2 9 22 39
nur CO-Gehalt zu hoch 4 2 9 2 14
Staub- und CO-Gehalt zu hoch 3 6 1 5 11
Gesamt 66 420 1087 860 890
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Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Zeitpunkt der Errichtung„Die Errichtung einer Anlage beginnt mit ihrer Aufstellung an dem vorgesehenen Ort oder mit dem Beginn der Baumaßnahmen am Verwendungsort
(Ausführungen zum „Errichtungs”-Begriff des BImSchG finden sich bei Jarass, BImSchG, 8. Auflage 2010, § 4 Rn. 44 und § 67 Rn. 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Danach ist zumindest die Planung als bloße Vorbereitungsmaßnahme zu qualifizieren und daher nicht von dem Begriff der „Errichtung“ erfasst.
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Zeitpunkt der Errichtung
Weiterhin kommt es beim nachträglichen Einbau einer Feuerungsanlage in ein bestehendes Haus
für den Zeitpunkt der Errichtung auf die „Baumaßnahmen“ für die Feuerungsanlagen an und nicht
auf den ursprünglichen Zeitpunkt der Errichtung des Hauses oder des dabei miterrichteten
Schornsteins.“
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Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Zeitpunkt der Errichtung
Seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Hinweise,
dass unter dem Begriff „Aufstellung“ das körperliche Vorhandensein der Feuerstätte an dem Aufstellort gemeint ist, unabhängig davon, ob bereits ein Anschluss an den Schornstein erfolgt ist oder nicht.
Bei fehlendem Anschluss sollten der weitere Bauverlauf und die anschließende Inbetriebnahme allerdings zügig, d.h. ohne unnötige Unterbrechung erfolgen. …..
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28.04.2015
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Erste Erhebungen 2015:
Messergebnisse Erstmessungen bei 80 Kolleginnen und Kollegen in Bayern angefragt:
Datum der Errichtung
Nennwärmeleistung
mechanisch beschickte Anlagen für Hackgut oder Pellets nach § 3 der 1. BImSchV Nr. 4, 5 und 5a
sofern erfasst und ersichtlich: Brennstoffe nach VDI 4207 Blatt 2 für Hackgut (A1, A2 oder B) sowie Pellets (A1)
Angabe zur Brennstoffeignung nach DIN 303-5 auf dem Typenschild der Heizungsanlage ersichtlich, Z. B. Brennstoff Qualität B 1
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Erste Erhebungen 2015:
Messergebnisse Erstmessungen bei 80 Kolleginnen und Kollegen in Bayern angefragt:
Gemessener Staubgehalt bezogen auf 13%
ermittelte Messunsicherheit Staub von 40% bezogen auf 13%
gemessener CO Gehalt bezogen auf 13%
Ermittelte Messunsicherheit CO von 20% bezogen auf 13 %
Ergebnis Staub
Ergebnis CO
Anrechnung der 0,007 g/m³ wenn Grenzwert nach Abzug der Messunsicherheit überschritten wurde
Ergebnis nach Abzug Unsicherheitswert von 0,007 g/m³
Endergebnis gerundet nach DIN 1333-1992
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28.04.2015
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – ZIV
Markus Schlichter
Technischer Landesinnungswart LIV Bayern - Technischer Ausschuss ZIV
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL
Erfahrungen mit den Emissionsprüfverfahren und -geräten zur Beurteilung der Staubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen (VDI 4206 Blatt 2 und VDI 4207 Blatt 2)
Dipl.-Ing. Gerhard Schmoeckel, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU), Augsburg
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Erfahrungen mit den Emissionsprüfverfahren und -geräten zur Beurteilung der Staubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen (VDI 4206 Blatt 2 und VDI 4207 Blatt 2)
Gerhard Schmoeckel
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"1 /
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
1. Hintergrund
2. Erfahrungen zur VDI 4206-2: Anforderungen an Staubmessgeräte
3. Stand der Arbeiten an der VDI 4207-2: Messen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Inhalt
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"2 /
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2
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Hintergrund
Novelle von Schornsteinfeger- und Schornsteinfegerhandwerksgesetz (2008/2009) Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens ab 01.01.2013:
Abschaffung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers und Aufteilung der Zuständigkeiten auf bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
→ Feuerstättenschau, -bescheid, Führen des Kehrbuchs
und Schornsteinfeger
→ Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die nach 1. BImSchV vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten
Novelle der 1. BImSchV (2010) § 13 Messeinrichtungen
Einsatz eignungsgeprüfter Messeinrichtungen
halbjährliche Geräteüberprüfung durch bekanntgegebene Stelle
§§ 5, 25 Emissionsbegrenzungen
neue Anforderungen an den Messbereich und die Begrenzung des Messaufwandes
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"3
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI-Arbeitskreis „Emissionsüberwachung bei Kleinfeuerungen“
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Gerhard Schmoeckel, Obmann)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Wolf-Dieter Kalkoff)
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Dr. Bernd-M. Kemper)
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Dr. Karl-Josef Geueke)
Umweltbundesamt (Anja Ihl)
Technologie- und Förderzentrum Straubing (Dr. Hans Hartmann)
Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart (Dr. Michael Struschka)
TÜV SÜD (Michael Thienel)
TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH (Karsten Pletscher)
WÖHLER MGKG GmbH (Dr.-Ing. Stephan Ester)
Testo AG (Knut Hoyer)
SYSTRONIK Elektronik und Systemtechnik GmbH (Richard Skoberla)
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (Herbert Wazula)
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. (Stephan Lander)
Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie-und Umwelttechnik e.V. (Martin Ecker)
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (Rolf Heinen, Frank Kienle)
Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern (Hubert Ziegler)
VDI (Dr. Rolf Kordecki)
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"4
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3
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Richtlinienreihe
VDI 4206: Mindestanforderungen und Prüfpläne für Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen
VDI 4207: Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen
VDI 4208: Anforderungen an Stellen bei der Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"5
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4206-2: Anforderungen an Staubmessgeräte;
Rahmenbedingungen
Anforderungen waren so festzulegen, dass Entwicklung von Messgeräten angestoßen wird, die
zuverlässige Messergebnisse im Messbereich zwischen 20 und 150 mg/m³ und bei allen Betriebsbedingungen und Abgasbeschaffenheiten liefern
für die Schornsteinfegerpraxis ausreichend robust sind
eine weniger aufwändige Handhabung aufweisen (möglichst keine vor- und nachgeschaltete Wägung im Labor mehr)
§ 25 Abs. 6 und 7 der 1. BImSchV: Übergangsfrist für Staubmessungen an kleinen (< 15 kW) und handbeschickten Heizkesseln:
Staubmessungen erst 6 Monate nach „Bekanntgabe einer geeigneten Messeinrichtung“ erforderlich
Begründung zur 1. BImSchV (BT-Drucksache 16/13100 )
„Die Überprüfung der Grenzwerte für Staub erfolgt derzeit noch mit einem gravimetrischen Verfahren. Dieses Verfahren ist aufwändig. Ein neues Messverfahren wird mittelfristig zur Verfügung stehen. Dadurch können Aufwand und Kosten deutlich reduziert werden…“
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"6
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4
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4206-2: Prüfverfahren bei der Eignungsprüfung
Prüfung der Anforderungen, die die Handhabung des Gerätes betreffen:
Prüfkonzept:
1. Gerätehersteller definiert einen Prüfstandard für die „bestimmende Messgröße“, der im Messgerät den Referenzwert bei der Eignungsprüfung erzeugt; der Prüfstandard ist Bestandteil der Eignungsprüfung
2. Gerät wird einer definierten Behandlung ausgesetzt
3. Nach der Behandlung darf die Abweichung des Messwerts vom Referenzwert der bestimmenden Messgröße maximal 5% des Referenzwerts betragen
Prüfung der Messgenauigkeit:
Prüfkonzept:
1. Realgasmessungen nach definiertem Messprogramm
2. Vergleich mit Standard-Referenzverfahren (VDI 2066)
3. Bei Referenzwerten zwischen 20 mg/m³ und 150 mg/m³ darf die Messwertabweichung 50 % des Referenzwerts nicht überschreiten
3. Erweiterte Messunsicherheit1 darf max. 40 % betragen (Fassung vom Februar 2015)
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"7
1) Wertebereich, in dem der „wahre Wert“ mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % liegt
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4206-2: Anforderungen an Prüfinstitute, Eignungsbekanntgabe
Anforderungen an Prüfinstitute
Fachkunde und Personal
Zuverlässigkeit und Organisation
Gerätetechnische Ausstattung
Bekanntgabe eignungsgeprüfter Messgeräte
Prüfinstitut erstellt Prüfbericht
Begutachtung durch Expertengremium, das sich aus Vertretern des Umweltbundesamts, der Prüfinstitute und der Länderbehörden zusammensetzt
Führt die Begutachtung der Berichte zu einem positiven Gesamturteil, veranlasst das Umweltbundesamt nach Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden die Eignungsbekanntgabe im Bundesanzeiger.
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"8
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5
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Vom Umweltbundesamt bisher bekanntgegebene Staubmessgeräte
Hersteller Typ Bekannt-gabedat.
20 60 90 100 150
Wöhler SM500 12.02.2013 36 32 32 29 28
Testo testo380 12.02.2013 36 36 56 46 43
Vereta Feinstaub-messkoffer
12.02.2013 51 43 51 47 39
Afriso STM225 27.02.2014 41 42 43 39 69
MRU Feinstaub-messsys-tem FSM
27.02.2014 43 13 25 23 27
Erweiterte Messunsicherheiten1) der bisher bekanntgegebenen Staubmessgeräte für den jeweiligen Grenzwert; Angaben in % des Messwerts
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"9
1) Wertebereich, in dem der „wahre Wert“ mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % liegt
Alle Messgeräte halten die Anforderungen an die Messwertabweichung (max. 50 % des Referenzwerts) ein
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Verlauf der Staubkonzentration im Abgas einer Durchbrandfeuerung vor und nach Elektrofilter
Quelle: Dr. S. Ester: „Direktgravimetrisches Online-Verfahren zur kontinuierlichen Staubmessung an Kleinfeuerungsanlagen“, Fachvortrag am 14.10.2014 beim VDI Wissensforum
ifk -Versuchsstrecke
0
1
2
3
4
5
6
7
8
0
200
400
600
800
1000
0 300 600 900 1200 1500 1800
Sta
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00 m
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n
Ko
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atio
n m
g/m
3
Messdauer in Sekunden
Konzentration vor E-FilterKonzentration nach E- Filter
SM 500: 38,2 mg/m3
VDI 2066: 30,4 mg/m3
SM 500: 63,6 mg/m3
VDI 2066: 59,6 mg/m3
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"10
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4207-2: Überwachung von Kleinfeuerungen für feste Brennstoffe
Die Richtlinie beschreibt
• aus dem Blickwinkel des Schornsteinfegers, welche Anforderungen an welchen Anlagen zu überwachen sind
• wie die Überwachungsaufgaben (Prüfung der Brennstoffe, des technischen Zustands, u.a.) durchzuführen sind und berücksichtigt dabei die bisher vom LAI herausgegebenen Auslegungsfragen
• den Inhalt des Beratungsgesprächs zur sachgerechten Bedienung bei handbeschickten Feuerungen
• welche Maßgaben bei der Einrichtung von Messöffnungen (z.B. nach Elektrofiltern) zu beachten sind
• wie (und wann) die Messungen an Heizkesseln durchzuführen sind (für repräsentative und vergleichbare Ergebnisse)
• wie Messungen an Einzelraumfeuerungen unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen nach Anlage 4 Nr. 3 durchzuführen sind
• wie das Messergebnis unter Berücksichtigung der Messunsicherheit zu beurteilen ist
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"11
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Beispiel: neu errichtete Hackschnitzelfeuerungen: Prüfungen zur Brennstoffqualität; Erläuterungen
Naturbelassenes Holz enthält aerosolbildende Bestandteile (z.B. Kalium); grüne Pflanzenteile und Rinde weisen besonders hohe Gehalte auf
→ Erhöhung des Aschegehalts
→ Erhöhung der Staubemissionen
Bei Verbrennung im Feuerraum verdampfen Aerosolbildner, kondensieren aber bei der anschließenden Abkühlung im Kessel wieder aus
Für die Einhaltung des neuen Grenzwertes (20 mg/m³) ist es daher entscheidend, welche Brennstoffqualität bei der Emissionsmessung eingesetzt wird.
→ Ziel ist aber, dass die Emissionsbegrenzungen dauerhaft eingehalten werden und der Betreiber auch im praktischen Betrieb keinen schlechteren Brennstoff verwendet, als bei den Messungen
→ Entsprechend der DIN EN 17225-4 wird daher auch in der VDI 4207-2 zwischen 3 Qualitätsstufen unterschieden:
A1: Verwendung von Holz mit vernachlässigbaren Rinden- und Grünanteilen, z.B. entrindetes Holz, Energierundholz mit geringem Rindenanteil oder maschinell, z.B. durch Siebung aufbereitetes Waldrestholz ohne Fein-, Ast- und Grünanteile (siehe Abb. 1)
A2: Verwendung von Energierundholz und zu einem geringen Anteil aus Waldrestholz (siehe Abb. 2)
B: Verwendung von Waldrestholz (siehe Abb. 3)
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"12
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4207-2; Bsp. neue Hackschnitzelfeuerungen: Prüfungen zur Brennstoffqualität
§ 4 Abs. 1 der 1. BImSchV: Eingesetzte Brennstoffe müssen nach Herstellerangabe geeignet sein
• Prüfung vor Messbeginn, ob die vorgefundene Hackschnitzelqualität der niedrigsten Qualitätsstufe entspricht, die vom Anlagenhersteller für die Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung noch freigegeben wurde.
• Sind keine entsprechenden Angaben in der Bedienungsanleitung aufgeführt, ist eine Freigabe für die niedrigste Brennstoffqualität B anzusetzen.
• Wird bei diesen Feuerungsanlagen eine höherwertige Brennstoffqualität als die vom Hersteller freigegebene Qualität vorgefunden, → hat der Betreiber eine Erklärung abzugeben, dass ausschließlich diese höherwertige
Brennstoffqualität eingesetzt wird oder
→ die Emissionsmessungen sind zu einem späteren Zeitpunkt bei Einsatz der niedrigsten vom Hersteller freigegebenen Qualitätsstufe durchzuführen.
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"13
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4207-2; Bsp. neue Hackschnitzelfeuerungen:Unsicherheit bei der Zuordnung zu einer Qualitätsklasse
Zuordnung des Brennstoffs zu einer Qualitätsklasse ist mit einer Unsicherheit verbunden:
→ DIN 17225 macht lediglich Vorgaben zum Aschegehalt. Diese lassen zwar auf den ungefähren Gehalt an Aerosolbildnern zurückschließen, Grenzwerte sind jedoch (noch) nicht enthalten.
→ Untersuchungen haben ergeben, dass diese Unsicherheit einer Spanne von bis zu 0,007 g/m³ für die Staubemission entspricht.
Soll die Einhaltung der Stufe 2 – Anforderungen grundsätzlich auch für Hackschnitzelfeuerungen ohne sekundären Staubabscheider möglich sein (siehe Entschließung des Bundesrats: BR-Drucksache 712/09), dürfen Grenzwertüberschreitungen in Höhe dieser „Zuordnungsunsicherheit“ nicht dem Betreiber angelastet werden - solange die Kenntnis- und Regelungslücken nicht geschlossen sind.
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"14
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4207-2; Auswertung der Staubmessungen
Der Emissionsgrenzwert ist eingehalten, wenn ihn der gemessene Wert abzüglich der Messunsicherheit nicht überschreitet (Anlage 2, Nr. 2.3 der 1. BImSchV).
Als Messunsicherheit ist die aus den Anforderungen für die Eignungsprüfung abgeleitete Messunsicherheit zu verwenden
einheitlich für alle Messgeräte: 40 % des Messwerts
Davon abweichend ist im Rahmen von Übergangsregelungen bei der Überprüfung der Anforderungen gemäß § 25, Abs. 2 oder § 26, Abs. 1 der 1. BΙmSchV keine Messunsicherheit zu berücksichtigen.
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"15
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4207-2; Bsp. neue Hackschnitzelfeuerungen: Auswertung der Staubmessungen - Unsicherheitsspanne
Bei einer Nichteinhaltung des Staubemissionsgrenzwerts
bei zwischen dem 01.01.2015 und dem 31. 12.2018 errichteten, automatisch beschickten Feuerungsanlagen für den Einsatz von Brennstoffen der Nr. 4, 5 und 5a nach §3 der 1. BImSchV
wird empfohlen, dem Anlagenbetreiber eine („geringfügige“) Grenzwertüberschreitung aufgrund von Schwankungen der Brennstoffqualitäten hinsichtlich der Gehalte an aerosolbildenden Bestandteilen nicht anzulasten.
Falls von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt ist, erfolgt die Beurteilung dann nach folgender Gleichung:
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"16
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
VDI 4207-2; Bsp. neue Hackschnitzelfeuerungen: Auswirkungen der neuen Regelungen
• Überbrückungszeit für Filterhersteller, die Entwicklungsarbeiten abzuschließen um typgeprüfte und betriebssichere Staubfilter anbieten zu können
• Fortschrittliche Anlagentypen erhalten Marktvorteil durch breitere Brennstoffpalette
• Erhöhter Druck auf Betreiber, nur geeignete Brennstoffe einzusetzen, führt zu einer Absenkung der Emissionen in der Praxis
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"17
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Umsetzung der neuen Regelungen
Rundschreiben des BMUB vom 18.12.2014 zu neu errichteten Hackschnitzel- und Pelletfeuerungsanlagen„Nach § 13 Absatz 1 der 1. BImSchV müssen Messungen zur Feststellung der Emissionen und der Abgasverluste unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen.
Hierbei stellt u.E. die von KRdL-Arbeitsgruppe zum Weißdruck verabschiedete VDI-Richtlinie -4207, Blatt 2 (Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen), den Stand der Messtechnik dar. Hierin wird im Sinne der Nummer 2.3 in der Anlage 2 der 1. BImSchV über die Messunsicherheit hinaus, eine Unsicherheit für den eingesetzten Brennstoff zur Beurteilung herangezogen.
Falls von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt wird, wird für Anlagen, die zwischen dem 31. Dezember 2014 und dem 31. Dezember 2018 errichtet werden (Bestandsschutz über diesen Zeitraum hinaus), für Staub ein Wert von 0,007 Gramm pro Kubikmeter angegeben, der zu Gunsten des Betreibers in die Beurteilung einfließen kann.“
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"18
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Umsetzung der neuen Regelungen
Aber:
• Einspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen
• Weißdruck erscheint voraussichtlich im Dezember 2015
• Vollzug des BImSchG ist Ländersache; solange die Richtlinie nicht von den Ländern zur Anwendung bekanntgegeben wird, ist sie nicht unmittelbar verbindlich.
28.04.2015 VDI Arbeitskreis "Emissionsüberwachung von Kleinfeuerungsanlagen"19
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Luftreinhaltung Energiewende
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
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Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL
Ableitbedingungen bei kleinen Feuerungsanlagen gemäß neuem Entwurf der VDI 3781 Blatt 4
Dr.-Ing. Wolfgang Bächlin, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe
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21.04.2015 Expertenforum – Kleinfeuerungsanlagen für biogene Festbrennstoffe 1
Ingenieurbüro LohmeyerGmbH & Co. KGKarlsruhe und Dresden
Ableitbedingungen bei kleinen Feuerungsanlagen gemäß neuem
Entwurf der VDI 3781 Blatt 4
Dr.-Ing. Wolfgang Bächlin
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
76229 Karlsruhe, An der Rossweid 3
email: [email protected]
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Ausgangspunkt
• am 22.03.2010 trat 1. BImSchV in Kraft
• Ableitbedingungen für Abgase § 19
• VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 (1980) liegt vor
„Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere
Feuerungsanlagen“
• Überarbeitung der VDI 3781 Blatt 4 beschlossen
• Entwurf befindet sich in Abstimmung
• VDI 2280 „Ableitbedingungen für organische
Lösemittel“ wurde integriert
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Grundlagen
Forderungen aus Sicht des Immissionsschutzes:
Lage und Höhe der Mündungen von Abgasanlagen sind
so festzulegen, dass
der ungestörte Abtransport der Abgase mit der freien
Luftströmung und
die ausreichende Verdünnung der Abgase
gewährleistet ist.
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VDI 3781 Blatt 4 - Immissionsschutz
VDI 3781 Blatt 4 (1980)
• Der Schornstein ist am First oder in der Nähe des Firstes hoch zu führen
• Der Schornstein ist am höchsten Gebäude hoch zu führen
• Die Mindesthöhe der Schornsteinmündung über First soll 0.4 m betragen
• Für Feuerungswärmeleistung > 278 kW Mindesthöhe über First 1.0 m
• Einwirkungsbereich einer Quelle um den Mittelpunkt der Mündungsfläche:
Der Kreisradius beträgt mindestens 10 m und höchstens 50 m. Zwischen
den beiden Grenzen (0 GJ/h, 10 m) und (4 GJ/h, 50 m) wird linear
interpoliert.
Das Verfahren gilt für die Bestimmung der Schornsteinhöhe bei Feuerungen
mit Heizöl sowie Steinkohle, Koks, Braunkohle und Holz mit einer
Feuerungswärmeleistung < 1112 KW (4 GJ/h) . Es gilt ferner für Feuerungen
mit Flüssiggas und Gasen aus öffentlichen Leitungsnetzen mit einer
Feuerungswärmeleistung < 2224 kW (8 GJ/h)
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Beispiel nachträglicher Installation
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Beispiel nachträglicher Installation
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Bilder Wien
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Aktuelle Fassung Abschn. 5 §19 Ableitbedingungen für Abgase:
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe, die ab dem 22.03.2010 errichtet oder wesentlich geändert
werden, müssen
1. bei Dachneigungen
a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 cm überragen oder
von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,
b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 cm überragen oder einen
horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2.30 Meter haben
2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in
einem Umkreis von 15 Meter die Oberkante von Lüftungsöffnungen,
Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen, der Umkreis
vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf
höchstens 40 Meter.
Anwendungsbereich 1.BImSchV
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Schornsteinpositionen
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Forderung ungestörter Abtransport
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Wolfseher, Gertis: Bodennahe Aerodynamik, Gesundheits-Ingenieur 99 (1978) H.9
RZ
RZ
RZ
RZ
RZ
Ungestörter Abtransport - Rückströmzonen
Rückströmzonen RZ bei unterschiedlichen Dachneigungen
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Fallunterscheidungen - Konzept
Einzeln stehendesGebäude
Höheres Gebäudein Luv
Höheres Gebäudein Lee
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Wolfseher, Gertis: Bodennahe Aerodynamik, Gesundheits-Ingenieur 99 (1978) H.9
RZ
RZ
RZ
RZ
RZ
Rückströmzonen Satteldach
Rückströmzonen RZ bei unterschiedlichen Dachneigungen
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Schornsteinposition in Firstnähe
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Schornsteinposition in Traufnähe
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Rückströmzonen Satteldach
Rückströmzonen RZ bei unterschiedlichen Dachneigungen
RZ
RZ
RZ
RZ
RZ
Wolfseher, Gertis: Bodennahe Aerodynamik, Gesundheits-Ingenieur 99 (1978) H.9
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Dachneigung α Korrektur γ Faktor f
in Grad in Grad
bis 20 0 0.85
30 0 0.70
45 10 0.50
60 20 0.45
ü1 H( tanaH
Dach2 HH f
TraufFirstDach HHH
Satteldach – Bestimmung von H1 und H2
Relativ ungestörte Abströmung ist gewährleistet, wenn der Schornstein so hoch ist
wie die kleinere Höhe von H1 und H2 und sonst keine Störungen zu beachten sind !
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Dachformen
• Satteldach symmetrisch > 20 Grad• Satteldach symmetrisch < 20 Grad• Satteldach asymmetrisch
• Flachdach
• Walmdach und verwandte Formen (z.B. Zeltdach)
• Pultdach
• Mansarddach
• SheddachAbbildungen entnommen aus http://de.wikipedia.org/wiki/Dachform
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Hohes Gebäude in Luv
HTraufe
HFirst
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Hohes Gebäude in Luv
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Erforderliche Schornsteinhöhe
Windrichtung
entnommenVDI 3783 Blatt 10
Minimalforderung: Mündung Schornstein außerhalb des nahen Nachlaufs lNN!
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Berücksichtigung vorgelagertes Gebäude
VDach,V2, HH f
VFirst,
RZ
Hb
0,251
b1,75l
V = vorgelagertes Gebäude
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Berücksichtigung von Topographie
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Berücksichtigung von Dachaufbauten
Aufbauten auf Dächern erzeugen eigene Rezirkulationszonen
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Höheres Gebäude in Lee – ausreichende Verdünnung
HTraufe
HFirst
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Höheres Gebäude in Lee – ausreichende Verdünnung
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Ausreichende Verdünnung
Schornstein Feuerung
BFirstF HHHH S
Einwirkungsbereich R, Bezugsniveau HF und Mündungshöhe HB
über Bezugsniveau einer Abgasanlage
HB
Einwirkungsbereich R
HS
HFirstHF
HB = Mindesthöhe der Mündung derAbgasanlage über Bezugsniveau
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Bestimmung der Schornsteinhöhe
größte ermittelte Schornsteinhöhe ist umzusetzen !
Ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien
Luftströmung
• Einzeln stehendes Gebäude
• Höheres Gebäude in Luv
• Topographie, Dachaufbauten
Ausreichende Verdünnung
• Höheres Gebäude in Lee
Brandschutz
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Was ist neu?
• Geforderte Höhen für Abgasanlagen bei
unterschiedlichen Positionen auf dem Dach
• Vorgaben für Positionierung der Abgasanlagen
bei unterschiedlichen Dachformen
• Einfluss von vorgelagerten höheren Gebäuden
• Berücksichtigung von Dachaufbauten
• Berücksichtigung von Topographie
• Einige anschauliche Beispiele im Anhang
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FAZIT
• Überarbeitete VDI 3781 Blatt 4 liegt im Entwurf vor
• Detaillierte Vorgaben für Erfüllung der Forderung nach
„Ungestörtem Abtransport der Abgase mit freier
Luftströmung“
• Integration der VDI 2280 „Ableitbedingungen für
organische Lösemittel“
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Literatur Hausladen 1988
Entnommen aus:
Gerhard Hausladen, 1988Handbuch der Schornsteintechnik
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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