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Kommunale Investitionen Infrastruktur Städtebau Wohnen Hannover, 29. März 2017 © Klemens Ortmeyer

Kommunale Investitionen Infrastruktur Städtebau Wohnen

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Kommunale Investitionen

Infrastruktur – Städtebau – Wohnen

Hannover, 29. März 2017

© Klemens Ortmeyer

Michael Kiesewetter

Begrüßung

Petra Melchior Bettina Kißing

Dr. Miriam Bader-Gassner Robert Koschitzki

Die wichtigsten Förderprogramme im Pitch

Städtebauförderung

Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Programmaufnahme, -fortschreibung

Grundsatzentscheidung über Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme

Ämter für regionale Landesentwicklung

Beratung im Antragsverfahren

Programmaufnahmeerlass, - fortschreibungserlass

NBank

Bewilligung, Mittelauszahlungen,

Prüfung der Zwischen- und Schlussabrechnungen,

Entscheidung über die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen

Zuständigkeiten

Bewilligung und Einsatz von Fördermitteln

einmal jährlich (in der Regel im Herbst) Bewilligungen

bedarfsgerechte Meldung des Mitteleinsatzes durch Zuwendungsempfänger

Bewilligung in 5 Jahrestranchen z. B. bei Gesamtbewilligung in 2017 über

500.000 Euro, in 2018 über 1.000.000 Euro und in 2019 über 750.000 Euro

Bewilligung =

Programmjahr 2017: 2018: 2019:

potenziell

verfallend

500.000 1.000.000 750.000

2017 25.000

2018 125.000 50.000

2019 150.000 250.000 37.500 25.000

2020 125.000 300.000 187.500 175.000

2021 75.000 250.000 225.000 437.500

2022 150.000 187.500 612.500

2023 112.500 550.000

2024 337.500

2025 112.500

Bewilligung und Einsatz von Fördermitteln

Verfahren bei Ausgaberesten

2. Quartal eines jeden Jahres: Infomail

Herbst eines jeden Jahres: Anhörung über die zu verfallen drohenden Mittel

Bis Anfang Dezember nicht abgerufene Mittel sind verfallen und werden

widerrufen.

Mittelverfall vermeiden

Innerhalb einer Programmkomponente

Umschichtung:

Eine Kommune verzichtet auf Mittel, da sie die nicht mehr benötigt, und

stellt sie einer anderen Kommune zur Verfügung.

Kassenscheibentausch:

Tausch von Mitteln in den Haushaltsjahren zwischen zwei Kommunen.

Wohnraumförderung

Grundsatz

Förderzweck:

Versorgung mit qualitativ angemessenem, bezahlbarem und nach-

haltigem Wohnraum

Förderziel:

Mietwohnraumförderung: Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt

nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können

Modernisierungsförderung: Unterstützung bei der Anpassung des

Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes, z.B.

Erhaltung oder Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer

Wohnviertel, energetische Modernisierung, Nutzung erneuerbarer Energie

Eigentumsförderung: Finanzielle Unterstützung um die Bildung von

selbstgenutztem Wohneigentum zu ermöglichen

Antragsverfahren

Antragssteller:

Alle Investoren im Mietwohnungsbau

Wohnraumförderstellen (WFS):

Beratung, Entgegennahme und Prüfung der Anträge

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Freistellungen

Überwachung der zweckbestimmten Nutzung der Wohnungen

NBank

Prüfung der Voranträge,

Kreditprüfungen mit Entscheidung über Hauptanträge,

Förderzusagen, Auszahlung und Verwaltung der Förderdarlehen

Überblick Fördermaßnahmen

■ Mietwohnungen und Ersatzbau

■ Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen

in Fördergebieten

■ Energetische Modernisierung von Mietwohnungen

■ CO2-Landesprogramm - energetische Modernisierung im

Mietwohnungsbestand

■ Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung,

einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens

■ Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen einschließlich des

generationsübergreifenden Wohnens

■ Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

■ Außerdem: Neubau sowie Maßnahmen im Bestand bei selbst genutztem

Wohneigentum

Fördervoraussetzung

Wohnraumversorgungskonzept:

Neubau in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum

Zeitlich flexible Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge

Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss

Kommunale Bedarfsbestätigung:

Neubau, Ausbau/Umbau oder Erweiterung von Wohnraum für ältere

Menschen, Menschen mit Behinderungen, hilfe- und pflegebedürftige

Personen – einschließlich neuer Wohnformen

Modernisierungsmaßnahmen, Ausbau/Umbau sowie Erweiterung in

Fördergebieten

Weder Konzept noch Bestätigung erforderlich:

Energetische Modernisierung

Modellprojekte

Landesprogramm zur CO2-Reduzierung

Darlehen

Zunächst 20 Jahre zinslos, ab dem 21. Jahr marktüblich

Tilgung: 1,00 % - 5 % p. a.

Verwaltungskosten: 0,50 % p. a

nach hälftiger Darlehenstilgung : 0,25 % p. a.

Bearbeitungsentgelt: 1,00 % (einmalig)

Ausblick: Änderung gem. Vorschlag

Verbandsanhörung

Mietwohnungsbau:

Förderung nur für enge Einkommensgrenzen gem. § 3 NWoFG

Förderbetrag bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich

Tilgungsnachlass nach 20 Jahren auf den Ursprungsdarlehensbetrag (bei

vorzeitige Ablösung entfällt Tilgungsnachlass)

30 Jahre zinslos/Tilgung nach 30 Jahren

30 jährige Miet- und Belegungsbindung

Prozentuale mittelbare Belegung

Förderung auch für Modernisierungsmaßnahmen im Bestand

Eigentumsförderung:

Die zinslose Zeit wird von 10 Jahren auf 15 Jahre erhöht

Moderate Erhöhung der Förderbeträge

Infrastruktur

Kommunalberatung

Infrastrukturprogramme von Land, Bund, EU und Stiftungen

Unterstützung bei Fragestellungen zu Finanzierungsmöglichkeiten von

Infrastrukturprojekten

Beratende Begleitung der umzusetzenden Maßnahmen

Vorbereitung und ggf. Begleitung zu Finanzierungs- und Bankgesprächen

Unabhängige und individuelle Beratung

Kommunaler Infrastrukturkredit Nieder-

sachsen - Produkt

Ziel der Förderung

Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur

Wer wird gefördert?

Kommunen (Gebietskörperschaften als Projektträger)

Was wird gefördert?

Kommunale Infrastruktur

Wie wird gefördert?

Fördersatz: 50 %

Projekte Flüchtlingskrise = bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen

Laufzeiten: bis 20 Jahre

Zinsbindung: für gesamte Laufzeit möglich

Tilgung: flexible Tilgungsstruktur, vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfällig-

keitsentschädigung möglich

Mögliche Projekte und Voraussetzungen

© Landeshauptstadt Hannover

© Landeshauptstadt Hannover

© Landkreis Celle

Weitere Fördermöglichkeiten

Brachflächenrecycling – Sanierung von verschmutzten Flächen

Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern

Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur

Breitbandausbau

Klimaschutz durch Moorentwicklung

Landschaftswerte

Technologie- und Gründerzentren

Touristische Infrastruktur

Wohnungsmarktbeobachtung

Regionale und sektorale Unterschiede

sichtbar machen

ZU VERMIETEN

Penthouse: 4.000 € pro Monat

ZU VERKAUFEN

Haus: ??? €

haz.de © Christian Tröster

Flächendeckend weniger Familienhaushalte

Kontinuierliche Analyse der Wohnungsmarktentwicklung

Bericht Wohnungs-

marktbeobachtung

2014/2015

Kommunale Wohnungs-

marktbeobachtung

(KomWoB)

Basisindikatoren

Haushalts- und

Wohnungsbedarfs-

prognose

Wohnungsmarkt-

barometer Baulandumfrage

sonstige Dienstleistungen

und Netzwerkarbeit

Wohnungsmarktbeobachtung

Wohnungsmarktprognose

Wohnbaulandumfrage

Wohnungsmarktbarometer

Kommunalprofil

Basis-Daten

Siedlungskerne stabilisieren und

sichern

(„Innenentwicklung vor Außenent-

wicklung“ – „Umbau statt Zuwachs“)

Nachfragegerechte Wohnraum-

qualitäten bereit stellen

Angebote in allen Preisklassen

vorhalten

Stärkere Verflechtung zwischen

Lebensräumen berücksichtigen

Region gut aufstellen

(Standortfaktor)

Adäquate Instrumente/Verfahren

nutzen

Kommunale und regionale

Herausforderungen nehmen zu

KommunenRegion

Wirtschaft

UmweltBildung

KulturSoziales

Planen

Bauen

Wie unterstützt die NBank?

Die NBank leistet „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Orientierungsgespräch (Kommunalprofil)

Beratung zu Wohnraumversorgungskonzepten

Basis-Indikatorensatz

(Kommunaldaten aus der Wohnungsmarktbeobachtung

des Landes und Vorschläge für zusätzliche Kommunaldaten)

sowie Aktualisierung der Prognosedaten

Erfahrungsaustausch zwischen (potenziellen)

KomWoB-Betreiberkommunen

(AK KomWoB im Frühjahr und Herbst)

Kontakte zu Forschungsinstituten

Forum KomWoB

(www.wohnungsmarktbeobachtung.de)

NBank

Forschungs-institute

Kommunen

Landes-regierung

Arbeitskreis KomWoB

Betreiber und

Interessenten

(Städte und

Gemeinden,

Landkreise, lokale

Kreditinstitute)

2 Sitzungen

im Jahr

Chancen, Risiken,

gute Beispiele

Teilnehmer

Stand: 2016

Hermann Aden

Best-Practice-Beispiel Hameln

Städtebau

Infrastruktur

Wohnraum

Marktbeobachtung

Die NBank ist die Investitions- und

Förderbank des Landes Niedersachsen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Städtebau _ Petra Melchior _ 0511 30031-426 _ [email protected]

Wohnraum _ Bettina Kißing _ 0511 30031-345 _ [email protected]

Infrastruktur _ Dr. Miriam Bader-Gassner _ 0511 30031 _ [email protected]

Wohnungsmarktbeobachtung _ Robert Koschitzki _ 0511 30031-798 _ [email protected]

Sprechen Sie uns gern an: