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In diesem Dokument wird im Interesse der Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form von Funktions-
bezeichnungen verwendet; dies schließt die weibliche Form ein.
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Kompetenzanforderungen für Auditoren und
Zertifizierungspersonal im Bereich Qualitätsmanagementsysteme
ISO 9001 (QMS) und Umweltmanagementsysteme ISO 14001 (UMS)
71 SD 6 025| Revision: 1.1 | 20. Februar 2013
Geltungsbereich:
Die Anforderungen dieses Regeldokumentes gelten verbindlich für akkreditierte Zertifizierungsstellen
für Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2008 (QMS) und Umweltmanagementsysteme
DIN EN ISO 14001:2009 (UMS)und beziehen sich auf die Kompetenzsystematik zur Einstufung von
Auditoren und Zertifizierungspersonal.
Übergangsregelung: Dieses Dokument (Revision 1.1) ist ab 01.04.2013 anzuwenden.
Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: 30.01.2014
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 2 von 21
Inhaltsverzeichnis
1 Zweck / Geltungsbereich .................................................................................................. 3
2 Begriffe ............................................................................................................................ 4
3 Beschreibung der Kompetenzanforderungen ..................................................................... 6
3.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 6
3.2 Kriterien und Anforderungen für QMS – Auditoren ................................................................... 7
3.3 QMS – Geschäftsfelder und technische Bereiche ...................................................................... 9
3.4 Kriterien und Anforderungen für UMS – Auditoren ................................................................. 12
3.5 UMS – Risikoklassen und technische Bereiche ........................................................................ 13
3.5.1 Alternatives Verfahren ............................................................................................................. 15
3.5.2 Risikoklassen und technische Bereiche .................................................................................... 16
3.6 Anforderungen an Zertifizierungspersonal und Fachexperten ................................................ 18
3.6.1 Zertifizierungspersonal ............................................................................................................. 18
3.6.2 Fachexperten ............................................................................................................................ 18
4 Mitgeltende Normen, technische Regeln und Dokumente ............................................... 19
ANLAGE 1: Zertifizierungsstandards, ergänzende Akkreditierungsregeln ...................................... 20
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 3 von 21
1 Zweck / Geltungsbereich
Die Anforderungen dieses Regeldokumentes gelten für akkreditierte Zertifizierungsstellen für
Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2008 (QMS) und Umweltmanagementsysteme
DIN EN ISO 14001:2009 (UMS). Für alle anderen Managementsystem-Standards (z.B. EN 9100,
DIN EN ISO 50001, DIN EN ISO 22000, etc.) gelten eigene Anforderungsnormen (z.B. EN 9104,
ISO/TS 22003) oder DAkkS-Dokumente.
Die Anforderungen dieses Dokuments beziehen sich ausschließlich auf die Kompetenzsystema-
tik zur Einstufung von Auditoren und Zertifizierungspersonal.
Der Umfang einer Akkreditierung wird in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde in 39 IAF/EA -
Branchen dargestellt. Um eine Akkreditierung in einer Branche oder mehreren Branchenberei-
chen zu erhalten, müssen diese von der Zertifizierungsstelle auf den dafür vorgesehenen DAkkS-
Formularen beantragt werden. Im Rahmen einer Begutachtung überprüft die DAkkS, ob die Zer-
tifizierungsstelle für die beantragte(n) Branche(n) hinreichend kompetent ist, bzw. ob diese
Kompetenz innerhalb der 5-jährigen Dauer der Akkreditierung aufrechterhalten wird (jährliche
Überwachung).
Die wesentlichen Neuerungen dieser Regel betreffen:
die Neufassung der bisherigen QMS-Branchengruppen in Geschäftsfelder mit techni-
schen Bereichen unter Beibehaltung der IAF/EA – Scopes 1-39,
die Änderung des Qualifikationsprofils zur Erfüllung der QMS-Kompetenzanforderungen
in bestimmten technischen Bereichen bzw. Geschäftsfeldern,
die Neufassung der bisherigen UMS-Branchengruppen in Risikoklassen mit technischen
Bereichen unter Beibehaltung der IAF-Scopes 1-39,
die Änderung des Qualifikationsprofils zur Erfüllung der UMS-Kompetenzanforderungen
in bestimmten technischen Bereichen bzw. Geschäftsfeldern.
Eine abweichende Kompetenzsystematik ist zulässig, wenn die Zertifizierungsstelle gegenüber
der DAkkS den Nachweis der Gleichwertigkeit des Verfahrens und der daraus resultierenden
Kompetenz erbringen kann. Die DAkkS behält sich vor, die Gleichwertigkeit des Verfahrens
anhand von ausgewählten Witnessaudits zu überprüfen.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 4 von 21
2 Begriffe
Geltungsbereich der Akkreditierung: eine Akkreditierung für eine Zertifizierungsstelle für
Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme wird in 39 IAF-Branchensektoren (->Scopes)
unterteilt. Ob eine Zertifizierungsstelle in einer, mehreren oder allen Branchen tätig werden
kann, hängt davon ab, welche Branchen von der Zertifizierungsstelle beantragt und von der
DAkkS nach einer Begutachtung (Witnessaudit oder Unterlagenprüfung) bestätigt werden.
Technischer Bereich (siehe DIN EN ISO/IEC 17021:2011 - Abs. 3.10.): „Bereich, der durch Ge-
meinsamkeiten von Prozessen gekennzeichnet ist, die für eine bestimmte Art von Manage-
mentsystemen maßgeblich sind“. Ein „technischer Bereich“ wird in dieser Regel einer der 39
IAF-Branchen gleichgesetzt.
Technischer Bereich QMS (siehe DIN EN ISO/IEC 17021:2011 - Abs. 7.1.2 Festlegung der Kom-
petenzkriterien - Anmerkungen): „Im Falle einer Qualitätsmanagementsystemnorm bezieht
sich der Begriff „technischer Bereich“ auf die erforderlichen Prozesse zur Erfüllung der Kun-
denerwartungen und der anzuwendenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an
die Produkte und Dienstleistungen der Organisation“.
Technischer Bereich UMS (siehe DIN EN ISO/IEC 17021:2011 - Abs. 7.1.2 Festlegung der
Kompetenzkriterien - Anmerkungen): „Im Falle einer Umweltmanagementsystemnorm
bezieht sich der Begriff „technischer Bereich“ auf die Arten von Tätigkeiten, Produkten
und Dienstleistungen bezüglich der Umweltaspekte mit Einfluss auf Luft, Wasser, Boden,
natürliche Ressourcen, Flora, Fauna und den Menschen.
Geschäftsfeld (siehe Tabelle A.1 der DIN EN ISO/IEC 17021:2011): für diesen Begriff hält die
Norm keine Definition bereit, gleichwohl setzt Anhang A Wissen über das Geschäftsfeld bei
allen relevanten Zertifizierungsbeteiligten (Antragsprüfer, Reviewer, Auditor, Auditleiter) vo-
raus. Im Sinne dieser Regel fasst ein Geschäftsfeld mehrere technische Bereiche aufgrund
ähnlicher, verwandter Herstellungs- / Dienstleistungsprozesse zusammen.
Sensibler Bereich QMS: ein Geschäftsfeld mit i.d.R. nur einem technischen Bereich, der auf-
grund eines hohen Prozess- und / oder Produktrisikos besondere Anforderungen an die Quali-
fikation und Kompetenz von Auditoren und anderen Zertifizierungsbeteiligten stellt.
Tertiäre Berufsausbildung: Abschluss eines Universitätsstudiums (bzw. Master), Fachhoch-
schule (bzw. Bachelor) oder Technikerausbildung oder gleichwertige Ausbildung (entspricht
den Stufen 6, 7 oder 8 des europäischen / nationalen Qualifikationsrahmens).
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 5 von 21
Sekundäre Berufsausbildung: Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung/Lehre oder
gleichwertige Ausbildung (entspricht den Stufen 4 oder 5 des europäischen / nationalen Qua-
lifikationsrahmens).
Risikoklasse UMS: eine Risikoklasse fasst IAF-Branchen und technische Bereiche zusam-
men, die stofflich und/oder mengenmäßig ähnliche Umweltauswirkungen und Gefähr-
dungspotentiale aufweisen; in den Risikoklassen 1 und 2 kommen in der Regel komplexe
umweltrechtliche Genehmigungs- und Versicherungserfordernisse zur Anwendung. In
diesem Dokument werden fünf UMS-Risikoklassen definiert. Risikoklassen entsprechen
nicht den bisherigen Branchengruppen und verwandten Branchen.
Komplexitätskategorie UMS: eine Komplexitätskategorie fasst Branchen mit gleicher Art, Zahl
und Schwere von Umweltaspekten zusammen. Das IAF-Dokument MD5 verwendet fünf
Komplexitätskategorien als Basis zur Ermittlung der Auditzeit. Die Komplexitätskategorie aus
IAF MD5 entspricht der Risikoklasse in diesem Dokument.
Schemeowner / Standardeigner: eine private oder staatliche Organisation, die einen Zer-
tifizierungsstandard erstellt hat und diesen pflegt.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 6 von 21
3 Beschreibung der Kompetenzanforderungen
3.1 Allgemeines
Die ISO/IEC 17021:2011 fordert die Festlegung der Kompetenz für jeden technischen Bereich
und für jede Funktion der Zertifizierungstätigkeit (s. Abs. 7.1.1). Eine Beurteilung der Kompe-
tenz (s. Abs. 7.1.3) muss mittels dokumentierter Prozesse erfolgen und eine formelle Autori-
sierung beinhalten. Eine Berufung von Auditoren, Experten, Reviewern und Zertifizierern auf
der Basis von Qualifikationsnachweisen (Ausbildung, Berufs- und Branchenerfahrung, MS-
Kenntnisse, Schulungen) alleine reicht nicht mehr aus. Das Berufungssystem der Zertifizie-
rungsstelle muss durch Kompetenzkriterien, d.h. Wissen und Fertigkeiten in methodischen,
organisatorischen und technischen Bereichen gem. Anhang A.1 der ISO/IEC 17021:2011 er-
gänzt werden.
Es ist Aufgabe der Zertifizierungsstelle, Kompetenzkriterien für die einzelnen Arten von Ma-
nagementsystemen, jeden technischen Bereich und jede Funktion im Zertifizierungsprozess
zu ermitteln und das erforderliche Wissen und die Fertigkeiten zu dokumentieren. Die Krite-
rien müssen so definiert werden, dass sie verständlich und überprüfbar sind.
Die Berufung von Auditoren ist auf drei Jahre zu befristen und muss dann erneuert wer-
den.
Die Zertifizierungsstelle muss Nachweise zur Berufung und Einstufungen von Auditoren
analog den Vorschriften zur Archivierung von Zertifizierungsdokumenten der ISO/IEC
17021:2011 Abs. 9.9.4 vorhalten, d.h. mindestens für die aktuelle und die davorliegende
Zertifizierungsperiode.
Die Bestätigung der Fachkompetenz durch anerkannte Schemeowner (z.B. IATF, HDE, TAPA),
auf Basis gesetzlicher Regelungen (UAG, EfbV, TEHG) oder durch eine Prüfung vor einer
Kammer wird für die jeweiligen technischen Bereiche anerkannt. Von einer akkreditierten
Stelle zertifizierte Qualitäts- oder Umweltauditoren werden hinsichtlich der allgemeinen An-
forderungen (siehe nachstehende Liste) anerkannt, die Zertifizierungsstelle muss dann noch
die Kompetenz für die technischen Bereiche feststellen.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 7 von 21
3.2 Kriterien und Anforderungen für QMS – Auditoren
Kriterien Anforderungen
Ausbildung und Erfahrung Sekundäre Berufsausbildung und 5 Jahre Berufserfahrung; oder Tertiäre
Berufsausbildung und 4 Jahre Berufserfahrung - davon mindestens 2 Jahre
im Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung.
Auditorenausbildung QMS-Auditorenausbildung (mind. 40 Unterrichtsstunden, davon 16 US
Audittechnik und 24 US zur DIN EN ISO 9001 mit den Anforderungen der
Norm). Liegt bereits eine zeitlich und inhaltlich vergleichbare
Auditorenausbildung für einen anderen Managementsystem – Standard
vor, ist eine Schulung mit 24 US zur Norm DIN EN ISO 9001 ausreichend.
Auditerfahrung Teilnahme als Trainee an mind. 4 Audits mit mind. 20 Tagen, davon 11 Tage
vor Ort; ein Audit davon unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenden
Auditleiters. Falls QMS als zweites (weiteres) Zertifizierungsgebiet erworben
wird, sind mind. 3 Audits mit mind. 15 Tagen, davon mind. 8 Audittage vor
Ort ausreichend.
Leitender Auditor Teilnahme in der Rolle des tätigen Leitenden Auditors an mind. 3 Audits
(Zertifizierungs-, Wiederholungs-, oder Überwachungsaudit) mit mind. 15
Tagen, davon 8 Tage Vorort unter Aufsicht eines erfahrenen Leitenden Audi-
tors; ein Audit davon mit vollständiger Bewertung durch einen erfahrenen
Leitenden Auditors.
Die Qualifikation als Leitender Auditor ist unabhängig vom Zertifizierungs-
standard.
Aufrechterhaltung der Beru-
fung
Teilnahme an 2 Audits im Berufungszeitraum (max. 3 Jahre) und
Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch innerhalb von 12 Mona-
ten (max. 3 Monate Toleranzzeit zum Jahresstichtag) und
Durchführung eines Monitoring-Audits innerhalb von 36 Monaten.
Erfahrungsaustausch Audits und Erfahrungsaustausche anderer akkreditierter Zertifizierer können
für die Aufrechterhaltung der Berufung anerkannt werden. Innerhalb des
Berufungszeitraumes von drei Jahren ist jedoch mindestens eine Teilnahme
am Erfahrungsaustausch der berufenden Zertifizierungsstelle nachzuweisen.
Kompetenz für einen techni-
schen Bereich
Für den ersten technischen Bereich (Basis-Kompetenz) sind 2 Jahre Berufs-
erfahrung (Vollzeit) nachzuweisen. Dieser Bereich muss auch von der Be-
rufsausbildung abgedeckt werden.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 8 von 21
Kriterien Anforderungen
Kompetenz für weitere tech-
nische Bereiche innerhalb
eines Geschäftsfeldes.
Voraussetzungen für jeden weiteren technischen Bereich innerhalb eines
Geschäftsfeldes:
Teilnahme an 10 Audits im technischen Bereich
oder 1 Jahr praktische Erfahrung bei der Entwicklung, Herstellung
und/oder Prüfung von Produkten, Produktionseinrichtungen im
technischen Bereich oder als externer Berater mit diesen Aufgaben
oder Nachweis der Zulassung als Gutachter oder Berater im techni-
schen Bereich
und Feststellung / Nachweis der Kompetenz anhand eines Fachge-
spräches oder Beobachtung einer Auditdurchführung (Monitoring)
durch einen Fachleiter oder Fachauditor der Zertifizierungsstelle.
Diese Festlegung gilt nicht für sensible Geschäftsfelder / Technische Berei-
che.
Kompetenz in einem weiteren
Geschäftsfeld
Ergänzende Schulung oder Ausbildung oder Einarbeitung und zu-
sätzliche Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in Verbindung
mit mindestens 5 Audits in einem oder mehreren technischen Be-
reichen des jeweiligen Geschäftsfeldes oder
Zusatzausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss sowie min-
destens 1 Jahr Berufserfahrung und 2 Audits in einem oder mehre-
ren technischen Bereichen des jeweiligen Geschäftsfeldes.
Diese Festlegung gilt nicht für sensible Geschäftsfelder / Technische Berei-
che.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 9 von 21
3.3 QMS – Geschäftsfelder und technische Bereiche
Einem Geschäftsfeld sind ein oder mehrere technische Bereiche zugeordnet. Technische Bereiche
entsprechen i.d.R. einer IAF-Branche. In einigen Fällen sind zwei IAF-Branchen einem Technischen
Bereich zugeordnet (z.B. IAF 04 Textil- und Bekleidungsgewerbe + IAF 05 Ledergewerbe). Eine IAF-
Branche kann aber auch in mehrere technische Bereiche aufgeteilt sein (z.B. IAF 38).
Geschäftsfeld 1: Landwirtschaft, Gastgewerbe
01 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht Hinweis: Auditorenberufungen in Spezialstandards ISO 22000, IFS, BRC, PEFC, FSC, etc. zählen als Nachweis von Fähigkeiten und Kenntnissen.
30 Gastgewerbe
Geschäftsfeld 2: Verarbeitendes Gewerbe
04 + 05 Textil- und Bekleidungsgewerbe, Ledergewerbe Hinweis: IAF 19 – siehe auch Hinweise zum Geschäftsfeld 12 - Medizinproduktehersteller
06 Holzgewerbe
07 Papiergewerbe
08 Verlagsgewerbe
09 Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Trägern
10 Kokerei und Mineralölverarbeitung
12 Chemische Industrie
14 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
15 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
16 Herstellung von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen aus Beton, Kalk und Gips
17.1 Metallerzeugung
17.2 + 18
Metallbearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Maschi-nenbau
19 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik
20 Schiffbau
22 Anderer Fahrzeugbau (Kraftwagen, Schienenfahrzeuge, Krafträ-der, Fahrräder)
23 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportge-räten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
29.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Ge-brauchsgütern
Geschäftsfeld 3: Bausektor
02 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
28 Baugewerbe
34.2 Architektur- und Ingenieurbüros
Geschäftsfeld 4: Versorgung / Entsorgung, Rückgewinnung, Recycling
24 Rückgewinnung, Recycling
25 Elektrizitätsversorgung
26 Gasversorgung
27 Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 10 von 21
Geschäftsfeld 5: Dienstleistungen
29.1 Handel Hinweis: ein Fachauditor darf Handelsaktivitäten (IAF 29.1) innerhalb seiner zugelassenen Geschäftsfelder / technischer Bereiche auditieren.
31.1 Verkehr
31.2 + 33
Nachrichtenübermittlung, Datenverarbeitung, Informationstech-nik
32 Grundstücks- und Wohnungswesen, Kredit- und Versicherungs-gewerbe, Vermietung beweglicher Sachen (ohne Bedienungsper-sonal)
34.1 Forschung und Entwicklung
35 Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen
36 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
39 Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienst-leistungen
Geschäftsfeld 6: Erziehung und Unterricht
37
Erziehung und Unterricht, Sozialwesen ohne Heime Hinweis: Auditorenberufungen für AZWV/AZAV-Zertifizierungen zählen als Kompetenznachweis.
Geschäftsfeld 7: Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (sensibler Bereich)
03 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Hinweis: Auditorenberufungen in Spezialstandards ISO 22000, IFS, BRC zählen als Kompetenz-nachweis. Kompetenzerweiterung in ei-nen/mehrere Technische Berei-che des Geschäftsfeldes 1 nach den Regeln „Innerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich.
Geschäftsfeld 8: Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen (sensibler Bereich)
11 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
Geschäftsfeld 9: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (sensibler Bereich)
13 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Gemäß Apothekenbetriebsordnung umfasst der ordnungsgemäße Apothekenbetrieb die einwandfreie Entwicklung, Herstellung, Prü-fung, Lagerung, Verpackung sowie eine ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln.
Hinweis: Kompetenzerweiterung in ei-nen/mehrere Technische Berei-che des Geschäftsfeldes 2 nach den Regeln „Innerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 11 von 21
Geschäftsfeld 10: Luft- und Raumfahrzeugbau (sensibler Bereich)
21 Luft- und Raumfahrzeugbau Hinweis: authentifizierte Audi-toren für EN 9100 können für ISO 9001 Audits in IAF 21 einge-setzt werden (unabhängig ob Leitender oder Co-Auditor). Kompetenzerweiterung in ei-nen/mehrere Technische Berei-che des Geschäftsfeldes 2 nach den Regeln „Innerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich.
Geschäftsfeld 11: Gesundheits- Veterinärwesen, Sozialwesen (sensibler Bereich)
38.1 38.2 38.3
Gesundheits- und Veterinärwesen Pflege
Hinweis: Die Kompetenz 38.1 enthält 38.3 und Behinderten- und Pflegeeinrichtungen; die Kompetenz für jeden Teilbe-reich muss ausreichend nach-gewiesen sein; Erweiterungen innerhalb des Geschäftsfeldes sind nur bedingt möglich (z.B. 38.1 -> 38.3 OK; 38.3 -> 38.2 nicht OK).
Geschäftsfeld 12: Medizinprodukte (sensibler Bereich)
19 Aktive Medizinprodukte, aktive implantierbare Medizinprodukte, implantierbare Medizinprodukte und Sterilisation von Medizin-produkten
Hinweis: Kompetenzerweite-rung in einen/mehrere Techni-sche Bereiche des Geschäfts-feldes 2 nach den Regeln „In-nerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich. .
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 12 von 21
3.4 Kriterien und Anforderungen für UMS – Auditoren
Kriterien Anforderungen
Ausbildung und Erfahrung Sekundäre Berufsausbildung und 5 Jahre Berufserfahrung; oder Tertiäre Be-
rufsausbildung und 4 Jahre Berufserfahrung - davon jeweils 2 Jahre mit Um-
weltmanagementbezug ISO 14001 oder einer Tätigkeit im betrieblichen Um-
weltschutz in Vollzeit.
Der Nachweis für die Fachkompetenz ist grundsätzlich immer unter Berück-
sichtigung der Gesamtqualifikation zu prüfen. Die Fachkenntnis muss ausrei-
chend sein, um die technologischen/gesetzlichen Besonderhei-
ten/Erfordernisse beurteilen zu können.
Auditorenausbildung UMS-Auditorenausbildung (mind. 40 Unterrichtsstunden, davon 16 US
Audittechnik und 24 US zur DIN EN ISO 14001 mit den Anforderungen der
Norm). Liegt bereits eine zeitlich und inhaltlich vergleichbare
Auditorenausbildung für einen anderen Managementsystem – Standard
vor, ist eine Schulung mit 24 US zur Norm DIN EN ISO 14001 ausreichend.
Auditerfahrung Teilnahme als Trainee an mind. 4 Audits mit mind. 20 Tagen, davon 11 Tage
vor Ort; ein Audit davon unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenden
Auditleiters. Falls UMS als zweites (weiteres) Zertifizierungsgebiet erworben
wird, sind mind. 3 Audits mit mind. 15 Tagen, davon mind. 8 Audittage vor
Ort ausreichend.
Leitender Auditor Wie QMS – Auditleiter. Die Qualifikation als Auditleiter ist unabhängig vom Zerti-
fizierungsstandard, d.h. einmal erworben gilt sie für beide (und weitere Stan-
dards).
Aufrechterhaltung
der Berufung
Teilnahme an 2 Audits im Berufungszeitraum (max. 3 Jahre) und
Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch innerhalb von 12 Monaten
(max. 3 Monate Toleranzzeit zum Jahresstichtag) und
Durchführung eines Monitoring-Audits innerhalb von 36 Monaten.
Erfahrungsaustausch Audits und Erfahrungsaustausche anderer akkreditierter Zertifizierer werden
für Erstberufungen, Scope-Erweiterungen und Aufrechterhaltung der Berufung
anerkannt. Innerhalb des Berufungszeitraumes von drei Jahren ist mindestens
eine Teilnahme am Erfahrungsaustausch der berufenden Zertifizierungsstelle
nachzuweisen.
Besonderheiten Die Fachkenntnis für umweltrechtliche Anforderungen in einem anderen Land
außerhalb des regulären Einsatzgebietes (das Land, in dem die Ausbildung und
Berufspraxis absolviert wurde), kann in der Regel nur mit Unterstützung eines
lokalen Fachexperten für Umweltrecht erfolgen. Eine anderweitige, gleichwer-
tige Kompetenzerreichung ist fallweise nachzuweisen.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 13 von 21
3.5 UMS – Risikoklassen und technische Bereiche
Die Berufung / Zulassung für eine oder mehrere Risikoklassen hängt von der Ausbildungsart und dem
Umfang der praktischen Berufserfahrung ab. Die Risikoklassen 1 und 2 (hochwertige Klassen) stellen
die umfangreichsten Anforderungen an eine umweltschutzspezifische Ausbildung und Berufserfah-
rung.
Eine fachbezogene Ausbildung bzw. Einarbeitung eines Umweltauditors bezieht sich ausschließlich
auf Sachverhalte des betrieblichen Umweltschutzes (technische und rechtliche Umweltschutzaspek-
te). Diese muss den Umweltaspekten des jeweiligen Technischen Bereiches gerecht werden (Immis-
sionsschutz, Boden- und Gewässerschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, Abwasserbehandlung,
Umgang mit Gefahrstoffen / Gefahrgut, Kreislauf-/Abfallwirtschaft, Naturschutz).
Grundsätzlich gilt, dass eine Erweiterung für zusätzliche Technische Bereiche immer dann möglich
ist, wenn der Auditor bereits für einen Technischen Bereich in der gleichen oder einer höherwertigen
Risikoklasse berufen ist.
Auditor mit Umweltstudium (Universität / Fachhochschule z.B. Umweltverfahrenstechnik)
Risikoklasse Erster Technischer Bereich Erweiterung in zusätzliche Technische Bereiche
1 4 Jahre Berufserfahrung 4 Jahre Berufserfahrung
2 1 Jahr Berufserfahrung 3 UM-Audits und 1 Fachgespräch bzw. Fachmonitoring
3 1 Jahr Berufserfahrung 3 UM-Audits
4 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen
5 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen
Beispiele *) 1. Dipl.-Ing. Umweltverfahrenstechnik mit 4 Jahren Berufserfahrung bei Stromerzeu-ger (auf Kohlebasis) und 3 Audits in der Bauwirtschaft: Zulassung für alle Branchen Risikoklasse 4 und 5 sowie Branche IAF 25 in Risikoklasse 2 und IAF 28 in Risikoklas-se 3.
2. Dipl.-Ing. (FH) Energie- und Wärmetechnik mit 5 Jahren Berufserfahrung in der Re-cyclingwirtschaft: Zulassung für alle Branchen in Risikoklasse 4 und 5 sowie IAF Branche 24 in Risikoklasse 3 (für weitere Branchen in der Risikoklasse 3 sind jeweils 3 Audits nachzuweisen).
3. Dipl. Chemiker, 10 Jahre Berufserfahrung in BImSchG § 26 Messstelle Luftreinhal-tung in chemischer, metallerzeugender und zementproduzierender Industrie: Zu-lassung für alle Branchen der Risikoklassen 4 und 5, Zulassung für Branche 12, 16 und 17 jeweils mit Nachweis der Kenntnisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umweltschutzes.
*) die Beispiele haben ausschließlich informativen Charakter
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 14 von 21
Auditor mit technischem oder naturwissenschaftlichem Studium / Ausbildung
Risikoklasse Erster Technischer Bereich Erweiterung in zusätzliche Technische Bereiche
1 4 Jahre Berufserfahrung 4 Jahre Berufserfahrung
2 2 Jahre Berufserfahrung und fach-bezogene Ausbildung
1 Jahr Berufserfahrung und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring; alternativ: 10 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring
3 1 Jahre Berufserfahrung und fach-bezogene Einarbeitung oder Schu-lung oder Weiterbildung
5 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring
4 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen
5 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen
Beispiele *) 1. Dipl.-Geologe, 5 Jahre Berufserfahrung in Recyclingunternehmen; 2 Jahre in Bauwirtschaft; 5 Jahre Gutachter für umwelttechnische Gutachten (Schad-stoffproblematik Grundwasser/Boden, etc. für Leder-/Textilindustrie, holzver-arbeitende Betriebe): Zulassung für alle Branchen der Risikoklassen 4 und 5, IAF-Branche 24 der Risikoklasse 3 und IAF-Branche 28 der Risikoklasse 2, IAF Branchen 4 und 5 der Risikoklassen 2 bzw. 3 und IAF Branche 6 der Risikoklasse 3.
2. Dipl. Chemiker, 10 Jahre Berufserfahrung in BImSchG § 26 Messstelle Luftrein-haltung in chemischer, metallerzeugender und zementproduzierender Indust-rie: Zulassung für alle IAF-Branchen der Risikoklassen 4 und 5, Zulassung für IAF-Branche 12, 16 und 17 der Risikoklasse 2 jeweils mit Nachweis der Kennt-nisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umwelt-schutzes.
*) die Beispiele haben ausschließlich informativen Charakter
Auditor mit sonstigen nicht-technischen / naturwissenschaftlichen Ausbildungen
Risikoklasse Erster Technischer Bereich Erweiterung in zusätzliche Technische Bereiche
1 Nicht möglich Nicht möglich
2 Nicht möglich Nicht möglich
3 2 Jahr Berufserfahrung und fach-bezogene Ausbildung
1 Jahr Berufserfahrung und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring; alternativ: 10 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring
4 1 Jahr Berufserfahrung und fach- 5 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 15 von 21
Auditor mit sonstigen nicht-technischen / naturwissenschaftlichen Ausbildungen
bezogene Ausbildung
5 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen
Beispiele *) 1. Dipl.- Betriebswirt, 10 Jahre Berufserfahrung im Logistikunternehmen, Ausbildung als Gefahrgutbeauftragter: Zulassung für alle Branchen der Risikoklassen 5 und für IAF-Branche 31
2. Lackierer , 5 Jahre Berufserfahrung in Kfz.-Instandsetzung: Zulassung für alle Bran-chen der Risikoklasse 5 und IAF-Branche 29.2 und 17.2 jeweils mit Nachweis der Kenntnisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umweltschut-zes.
3. Jurist, 5 Jahre Berufserfahrung in umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImSchG, Planfeststellung, etc. für ): Zulassung für alle Branchen der Risikoklasse 5 und Branchen der Risikoklasse 3 und 4 - jeweils mit Nachweis der Kenntnisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umweltschutzes.
*) die Beispiele haben ausschließlich informativen Charakter
3.5.1 Alternatives Verfahren
Hat eine Zertifizierungsstelle die zertifizierten Organisationen bzw. die technischen Bereiche nach der
Relevanz (begrenzt/niedrig/mittel/hoch/speziell) der medienbezogenen Bereiche Immissionsschutz,
Gewässer/ Bodenschutz, Abfall, Energie, Gefahrstoffe/-gut bewertet und eingestuft, kann Auditoren
die Kompetenz zur Auditierung der jeweiligen Organisation bzw. des jeweiligen technischen Berei-
ches auch erteilt werden, wenn sie in den betreffenden medienbezogenen Bereichen zumindest
gleich oder höher eingestuft werden konnten.
Beispiel: Gießerei-Unternehmen, 500 Mitarbeiter, 3 Kupolöfen
Umweltrelevanz: Auditor A („Abwasserspezialist“)
Auditor B („Allrounder“)
Immissionsschutz: hoch Gewässerschutz: mittel Abfall: mittel Energie: hoch Gefahrstoffe: mittel …….
Immissionsschutz: mittel Gewässerschutz: hoch Abfall: mittel Energie: gering Gefahrstoffe: mittel …….
Immissionsschutz: mittel Gewässerschutz: mittel Abfall: mittel Energie: mittel Gefahrstoffe: mittel …….
Einsatz: nein Einsatz: nein
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 16 von 21
3.5.2 Risikoklassen und technische Bereiche
Risikoklasse – RK (UMS-Komplexität)
IAF-Branche
Technische Bereiche
RK 1 (hoch) 11 Nuklearbetriebe incl. Ver- und Entsorgung, Forschung
25 Stromerzeugung durch Kernenergie
RK 2 (hoch) 2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
10 Öl und Gasgewinnung
4 + 5 Färben von Textilien und Kleidung, Gerben von Leder
7 Zellstoffherstellung in der Papierherstellung einschl. Papierre-cycling
10 + 12 + 13 Ölraffination, Kokereien, Chemikalien und Pharmazeutika
17 Primärerzeugnisse – Metalle
15 + 16 Produkte und Verarbeitung nichtmetallischer Stoffe einschl. Keramik und Zement
25 Stromerzeugung auf Kohlebasis
28 Bau oder Abbruch
24 + 39 Abfallbehandlung einschl. Sonderabfälle, z. B. durch Ver-brennung etc.; Abwasserbehandlung (kommunale und indust-rielle Abwässer)
RK 3 (mittel) 1 Fischerei/Landwirtschaft/Forstwirtschaft
4 + 5 Textilien und Bekleidung außer Gerben
6 Herstellung von Brettern, Behandlung/Imprägnierung von Holz und Holzprodukten
7 + 9 Papierherstellung und Druck(nur Tiefdruckverfahren) außer Zellstoffherstellung
15 + 16 Verarbeitung und Herstellung nichtmetallischer Stoffe einschl. Glas, Ton, Kalk, etc.
17 + 18 + 19
20 + 21 + 22
Oberflächenbehandlung oder sonstige chemische Behandlung von Produkten aus Metall außer Primärerzeugnissen.
Oberflächenbehandlung oder sonstige chemische Behandlung für allgemeinen Maschinenbau.
Herstellung von unbestückten Leiterplatten für die Elektronik-industrie.
Herstellung elektronischer Schaltkreise/Bauteile
Herstellung von Transportausrüstung – Straße, Bahn, Luft, Wasser.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
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Risikoklasse – RK (UMS-Komplexität)
IAF-Branche
Technische Bereiche
25 Stromerzeugung nicht auf Kohlebasis sowie Stromvertrieb.
26 + 27 Gasproduktion, -lagerung und –vertrieb.
Wasserentnahme, -reinigung und –verteilung einschl. Flussmana-gement.
29 + 10 Groß- und Einzelhandel mit fossilen Brennstoffen
3 Lebensmittel- und Tabakverarbeitung
31 Transport und Verteilung zu Wasser, Luft und Land
35 Kommerzielle Immobilienmaklerei, Hygienereinigung, che-mische Reinigung
24 Recycling, Kompostierung, Deponiebetrieb
34 Technisches Prüfwesen und Laboratorien
38 Gesundheitswesen/Krankenhäuser/Veterinärmedizin
RK 4 (gering) 30 Gastgewerbe
6 Holz und Holzprodukte mit Ausnahme der Herstellung von Brettern sowie der Behandlung und Imprägnierung von Holz
7 + 9 Papiererzeugnisse außer Tief-Duck, Zellstoff- und Papierherstel-lung
14 Gummi und Kunststoffspritzguss, -formen und –montage – außer der Herstellung von Gummi und Kunststoffmaterialien; diese fallen unter Chemikalien.
17 + 19 Warm- und Kaltformung, Metallerzeugung außer Oberflächenbe-handlung und andere auf Chemikalien basierende Behandlungen und Primärproduktion.
Zusammenbau von elektrischen und elektronischen Geräten au-ßer Herstellung unbestückter Leiterplatten.
18 Allgemeine Montagearbeiten im Maschinenbau außer Oberflä-chenbehandlung und andere auf Chemikalien basierende Be-handlungen.
23 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sport-geräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen.
29.2 Reparatur und Instandhaltung von Kfz.
29.1 Groß- und Einzelhandel.
RK 5 (limitiert) 8 Verlagswesen.
35 Verwaltungsfunktionen und Management, Zentrale und Mana-gement von Holdinggesellschaften
34 Forschung und Entwicklung, Ingenieur- und Architekturbüros.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
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Risikoklasse – RK (UMS-Komplexität)
IAF-Branche
Technische Bereiche
39 Sonstige Dienstleistungen.
31 Transport und Vertrieb – Managementservice, ohne dass eine Fahrzeugflotte verwaltet werden muss.
31.2 33
Nachrichtenübermittlung Telekommunikation und Datenverarbeitung
35 Dienstleistungen allgemein (ausgenommen: kommerzielle Immobilienmaklerei, Immobilienverwaltung, Industriereinigung, Hygienereinigung, chemische Reinigung )
37 Erziehungs- und Bildungswesen
36 Öffentliche Verwaltung, Kommunalbehörden
32 Geldinstitute
3.6 Anforderungen an Zertifizierungspersonal und Fachexperten
3.6.1 Zertifizierungspersonal
Die unabhängige Zertifizierungsentscheidung muss durch kompetentes Personal mit Kenntnissen
zum jeweiligen QMS- oder UMS- Standard sowie für das jeweilige QMS-Geschäftsfeld bzw. der jewei-
ligen UMS-Risikoklasse getroffen werden.
Die Antragsprüfung (Ermittlung der erforderlichen Kompetenz des Auditteams und der Auditdauer)
für Zertifizierungen muss durch entsprechend kompetentes Personal (QMS und UMS) erfolgen. Im
Falle der UMS-Risikoklasse 1 hat die Antragsprüfung unter Einbindung eines Auditors für diesen Be-
reich zu erfolgen.
3.6.2 Fachexperten
Fachexperten müssen die Anforderungen der jeweiligen technischen Bereiche / Geschäftsfelder er-
füllen und in die Auditregularien der Zertifizierungsstelle eingewiesen sein. Fachexperten begleiten
das Audit und unterstützen den Auditoren / das Auditteam in technischen bzw. umweltrechtlichen
Belangen. Fachexperten dürfen nicht selbständig auditieren und können nicht für die erforderliche
Auditzeit in Ansatz gebracht werden.
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
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4 Mitgeltende Normen, technische Regeln und Dokumente
DIN EN ISO/IEC 17021:2011 Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Mana-
gementsysteme auditieren und zertifizieren
ISO/IEC TS 17021-2:2012 Conformity assessment – Requirements für bodies providing audit
and certification of management systems – Part 2: Competence requirements for auditing
and certification of environmental management systems
Nach Veröffentlichung: ISO/IEC TS 17021-3:201x Conformity assessment – Requirements für
bodies providing audit and certification of management systems – Part 3: Competence re-
quirements for auditing and certification of quality management systems
IAF ID1:2010 - QMS Scopes of Accreditation (informative Document)
IAF MD10:2013 – Assessment of Certification Body Management of Competence in Accordance
with ISO/IEC 17021:2011
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ANLAGE 1: Zertifizierungsstandards, ergänzende Akkreditierungsregeln
Nr. Zertifizierungsstandard(s) auf der Basis ISO/IEC 17021:2011
Ergänzende Akkreditierungsnorm / DAkkS-Regel
Geltungsbereich Akkreditie-rung
01 QMS – Allgemein QMS - ISO 9001 DAkkS 71 SD 6 025 39 Scopes (IAF)
02 QMS - Luftfahrt - DIN EN 9100 DIN EN 9104 ff oder -1/-2/-3 Keine Scopes
03 QMS - Luftfahrt - DIN EN 9110 DIN EN 9104 Keine Scope
04 QMS – Luftfahrt - DIN EN 9120 DIN EN 9104 Keine Scopes
05 QMS – Hersteller Primärverpackungen für Arzneimit-tel - ISO 15378
DAkkS 71 SD 6 025 Keine Scopes
06 QMS – Hersteller Medizinprodukte - ISO 13485 DAkkS 71 SD 3 016 DAkkS 71 SD 3 019 DAkkS 71 SD 3 020 DAkkS 71 SD 3 021 DAkkS 71 SD 3 022
Keine Scopes
07 UMS – Umwelt - ISO 14001 DAkkS 71 SD 6 025 39 Scopes (IAF)
08 EnMS – Energie - ISO 50001 DAkkS 71 SD 6 022 Sektor A + B
09 ASM – Arbeitsschutz - BS OHSAS 18001 DAkkS 71 SD 6 027 Keine Scopes
10 LSMS – Lebensmittelsicherheit - ISO 22000 ISO/TS 22003 13 Kategorien gem. ISO/TS 22003
11 FSSC 22000 – Lebensmittelsicherheit Supplier ISO/TS 22003 / FSSC-Regelwerk 5 Kategorien
12 QMS - Herstellung von Lebensmittelverpackungen - ISO 15593
ISO/TS 22003 Keine Scopes
13 HACCP - Codex Alimentarius Commission CAC/RCP1-1969, Rev. 4-2003
Keine Scopes
14 IT-SM – IT-Service - ISO 20000 ISO / IEC 27006 Keine Scopes
15 Informationssicherheit - ISO 27001 ISO/IEC 27006 Keine Scopes
16 ISMS - ISO 27001 – Automotive ISO/IEC 27006 mit Rahmenanforde-rungen zur Produktsicherheit in der deutschen Automobilindustrie (Pro-totypenschutz)
Keine Scopes
17 SCC- Arbeitssicherheit ausführende Auftragnehmer SCC – Regelwerk 2011 der DGMK Keine Scopes
18 SCP – Arbeitssicherheit Personaldienstleister SCC-Regelwerk 2011 der DGMK Keine Scopes
19 Supply Chain Security - ISO 28000 ISO 28003 Keine Scopes
20 QMS – Hersteller / Serviceorganisationen für Erdöl-, petrochemische und Erdgasindustrie - ISO 29001
DAkkS 71 SD 6 0XX Keine Scopes
Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren
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Nr. Zertifizierungsstandard(s) auf der Basis ISO/IEC 17021:2011
Ergänzende Akkreditierungsnorm / DAkkS-Regel
Geltungsbereich Akkreditie-rung
21 Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung - Grundlegende Anforderungen an Dienstleister - DIN ISO 29990
DAkkS 71 SD 6 0XX Keine Scopes