Upload
sonje-aller
View
219
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße
Waldwirtschaft
Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch
am 16. August 2008 in Scheiblingkirchen
Besitzgeschichte• 1420 Reichsfreie Herrschaft Wildenburg
• 1563 Schloss Crottorf
• 1589 Schloss Schönstein
• 1948-52 Bodenreform
• 2001 Ankauf des Reviers „Massow“ in Brandenburg
Flächenausstattung
Schönstein Massow Gesamt
Holzboden 7.045 ha 6.272 ha 13.317 ha
Nichtholzboden 372 ha 327 ha 699 ha
Sonstige Flächen 197 ha 32 ha 229 ha
Betriebsfläche 7.614 ha 6.631 ha 14.245 ha
Weitere Geschäftsfelder
• Begräbniswald „RuheForst“• Erddeponien• Wildkammer• Ökokonto (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)• Gestattungen• Ferienbetriebe (Campingplatz, Mobilheimpark)
als eigenes Gewerbe• Energiecontracting
Prozentuale Baumartenverteilung- Betriebsteil Schönstein -
Fichte55%
Buche8%
Blößen1%
sonstiges Laubholz8%
Eiche22%
Lärche3%
Douglasie2%
sonstiges Nadelholz1%
Forstbetriebliche Schwerpunkte• Begründung von Mischbeständen über
– Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, – Naturverjüngung– Voranbau der Baumarten Buche und Tanne– Ergänzungspflanzung von Mischungselementen
• Permanente Pflege und Ernte (Einzelstammnutzung) nach dem Prinzip der Wertzuwachslenkung
• Ausbau und Ergänzung des Erschließungssystems
• Umsetzung ökologischer Belange durch konsequenten Biotop- und Artenschutz
• Anpassen der Rehwildbestände
Jagdbetrieb• Die Jagd dient den waldbaulichen,
betriebswirtschaftlichen und ökologischen Zielen
• Effiziente und störungsarme Jagd-methoden
• Naturnaher Waldbau und die Sicherung der Ertragsfähigkeit sind nur durch angepasste Rehwildbestände erreichbar
Umstrukturierung des Jagdbetriebes
Der Auftrag des Eigentümers lautet:- rasch- effizient- wirtschaftlich und nachhaltigOder in Worten:„Innerhalb von drei Jahren ist mit einem positiven Deckungsbeitrag der Wildbestand so einzuregeln, dass langfristig keinerlei Schutzmassnahmen notwendig sind“.
Strategische Maßnahmen
• Klare und kontrollierbare Ziele
• Zielkontrolle durch permanente Stichprobeninventur
• Analyse von Betrieben mit gelöstem Wald-/Wildkonflikt
Operative Maßnahmen
• Einbinden geeigneter und zahlreicher Jäger• Reduzierung der jagdlichen Entgelte• Anpassen der Jagdpachtverträge• Praxisbezogene Fortbildungen und Exkursionen• Aufbau einer Drückjagdtradition• Einrichtung einer Wildkammer zur
Selbstvermarktung• Markante Erhöhung der Rehwildabschüsse
Auszüge aus Jagdpachtvertrag• § 6 Wild- und Jagdschaden
Für Schäden, die durch Wild auf den zum Jagdrevier gehörenden Grundstücken verursacht werden (Wildschäden), hat der Pächter vollen Ersatz zu leisten. Schadenrelevante Baumarten gemäß § 32 BJagdG (sog. Hauptbaumarten) sind insbesondere Fichte, Lärche, Douglasie, Kiefer, Tanne, Buche, Eiche, Hainbuche, Birke, Vogelbeere, Erle, Bergahorn und Esche. Der Pächter ist auch zum Ersatz des Wildschadens auf geschützten Flächen verpflichtet. Der Schadensumfang wird an Hand der Hilfstabellen „Bewertung von Verbiss- und Schälschäden“ des Landes Rheinland-Pfalz (s. Anlage) von der Hatzfeldt-Wildenburg’schen Verwaltung ermittelt.
• § 8 Besondere Vereinbarungen
Der Pächter ist verpflichtet, gegenüber dem Verpächter oder dessen Beauftragten - auf Verlangen - den körperlichen Nachweis über getätigte Abschüsse zu führen. Der Verpächter behält sich vor, den Modus zu bestimmen (z. B. obligatorisches oder fakultatives Vorzeigen).
Die Fütterung jeglichen Wildes ist nur in Notzeiten erlaubt. Der Verpächter entscheidet über das Eintreten der Notzeit und teilt den Zeitpunkt dem Pächter mit.
Gegatterte Flächen sind mindestens einmal im Monat durch den Pächter oder seine Mitjäger auf Unversehrtheit bzw. eingewechseltes verbeißendes Wild zu kontrollieren. Das Ergebnis des Kontrollgangs ist dem Revierleiter mitzuteilen.
In Gatter eingewechseltes verbeißendes Wild ist innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben - auszutreiben oder zu erlegen. Andernfalls wird die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung die Wildreinheit wiederherstellen. Dafür wird ein Entgelt von € 37,50/Std. zzgl. 19 % MwSt. pro beteiligter Personen in Rechnung gestellt. Das erlegte Wild ist vom Pächter oder seinem Beauftragten zu verwerten.
Der Pächter verpflichtet sich, den im Rahmen der Revierbereisung festgelegten Rehwildabschuss möglichst frühzeitig zu erfüllen. Sind bis 15. Dezember weniger als 85 % des Abschusses getätigt, so ist die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung berechtigt, nach Unterrichtung des Pächters, im Rahmen von Einzel- oder Gesellschaftsjagden die restlichen Stücke zu strecken. Das so erlegte Wild bleibt Eigentum des Pächters, während die mit der Jagd verbundenen Kosten (z.B. Treiber- und Hundegeld) durch den Pächter zu ersetzen sind.
Der Pächter ist verpflichtet, mit den Vertretern des Verpächters an gemeinsamen Revierbegängen teilzunehmen. Bei dieser Gelegenheit werden die betrieblichen Zielvorgaben erläutert, die Verbisssituation in Naturverjüngungen und Kulturen erörtert und die nächstjährigen Abschusshöhen abgestimmt.
Entwicklung des Rehwildabschusses
Rehwildstrecke pro 100 ha Waldfläche
0
5
10
15
20
25
1977
1979
1981
1983
1985
1987
1989
1991
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
Abschuss pro MonatRehwild
0
50
100
150
200
250
April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März
Stck.
• Einzeljagd Mai/Juni und September
• Drückjagd nach Laubabfall
• 70 % des Rickenabschusses auf Drückjagden
• 65 % des Schwarzwild-abschusses auf Drückjagden
Abschuss pro MonatSchwarzwild
0
5
10
15
20
25
30
35
April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März
Einzeljagd Drückjagd
Einzeljagd Drückjagd
Wildbiologische Auswirkungen
• Wildbretgewichte deutlich, z.B. mehr als 30 % bei Jährlingsstücken gestiegen
• Hoher Zuwachs und hohe Strecke bei einem geringen Grundbestand (derzeit 9 Stück pro 100 ha Wald)
• Natürliche Äsung ist flächig und reh- verfügbar vorhanden
Finanzielle Auswirkungen• Wildbedingte Forstschutzkosten auf 0 gesunken• Einnahmen aus dem Jagdbetrieb sind echte
Gewinne• Naturverjüngung ersetzt großflächige
Pflanzmaßnahmen • Einbringung von Kleinpflanzen• Wildlingsgewinnung• Fazit: Minderausgaben durch den Jagdbetrieb
von ca. 125 € pro ha und Jahr
Naturverjüngung/Voranbau nach Höhenstufen und Baumarten
Höhenstufen sind aufgrund von Mehrfacherfassungen flächenmäßig nicht aufsummierbar!
Fichte
Eiche
Buche
Sonst. Laubh.
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
0-20 cm 21-50 cm 51-130 cm > 130 cmHöhenstufe
ha
Fichte Douglsie sonst. Nadelh. Eiche Buche Sonst. Laubh.
ResümeeDie Jagd stellt einen existenziellen Rationalisierungs-faktor dar, den der Waldbesitzer selbst beeinflussen kann. Sie kann wesentlich zur Lösung der waldbaulichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen in der Waldwirtschaft beitragen. Der Jagdbetrieb kann aber auch langfristig und nachhaltig zu erheblichem Substanzverzehr führen.Durch einen konsequenten Jagdbetrieb ist es gelungen, mit den vorhandenen Ressourcen nachhaltig zu wirtschaften und eine hohe Rendite zu erzielen.
Wo ein Wille, ist auch ein Weg.
Wo kein Wille, ist eine Entschuldigung.
Die Jagd ist voller Entschuldigungen.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
und jetzt eine lebhafte
Diskussion!