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Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße Waldwirtschaft Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch am 16. August 2008 in Scheiblingkirchen

Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße Waldwirtschaft Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch am 16. August

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Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße

Waldwirtschaft

Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch

am 16. August 2008 in Scheiblingkirchen

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Besitzgeschichte• 1420 Reichsfreie Herrschaft Wildenburg

• 1563 Schloss Crottorf

• 1589 Schloss Schönstein

• 1948-52 Bodenreform

• 2001 Ankauf des Reviers „Massow“ in Brandenburg

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Flächenausstattung

Schönstein Massow Gesamt

Holzboden 7.045 ha 6.272 ha 13.317 ha

Nichtholzboden 372 ha 327 ha 699 ha

Sonstige Flächen 197 ha 32 ha 229 ha

Betriebsfläche 7.614 ha 6.631 ha 14.245 ha

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Weitere Geschäftsfelder

• Begräbniswald „RuheForst“• Erddeponien• Wildkammer• Ökokonto (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)• Gestattungen• Ferienbetriebe (Campingplatz, Mobilheimpark)

als eigenes Gewerbe• Energiecontracting

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Prozentuale Baumartenverteilung- Betriebsteil Schönstein -

Fichte55%

Buche8%

Blößen1%

sonstiges Laubholz8%

Eiche22%

Lärche3%

Douglasie2%

sonstiges Nadelholz1%

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Forstbetriebliche Schwerpunkte• Begründung von Mischbeständen über

– Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, – Naturverjüngung– Voranbau der Baumarten Buche und Tanne– Ergänzungspflanzung von Mischungselementen

• Permanente Pflege und Ernte (Einzelstammnutzung) nach dem Prinzip der Wertzuwachslenkung

• Ausbau und Ergänzung des Erschließungssystems

• Umsetzung ökologischer Belange durch konsequenten Biotop- und Artenschutz

• Anpassen der Rehwildbestände

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Jagdbetrieb• Die Jagd dient den waldbaulichen,

betriebswirtschaftlichen und ökologischen Zielen

• Effiziente und störungsarme Jagd-methoden

• Naturnaher Waldbau und die Sicherung der Ertragsfähigkeit sind nur durch angepasste Rehwildbestände erreichbar

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Umstrukturierung des Jagdbetriebes

Der Auftrag des Eigentümers lautet:- rasch- effizient- wirtschaftlich und nachhaltigOder in Worten:„Innerhalb von drei Jahren ist mit einem positiven Deckungsbeitrag der Wildbestand so einzuregeln, dass langfristig keinerlei Schutzmassnahmen notwendig sind“.

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Strategische Maßnahmen

• Klare und kontrollierbare Ziele

• Zielkontrolle durch permanente Stichprobeninventur

• Analyse von Betrieben mit gelöstem Wald-/Wildkonflikt

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Operative Maßnahmen

• Einbinden geeigneter und zahlreicher Jäger• Reduzierung der jagdlichen Entgelte• Anpassen der Jagdpachtverträge• Praxisbezogene Fortbildungen und Exkursionen• Aufbau einer Drückjagdtradition• Einrichtung einer Wildkammer zur

Selbstvermarktung• Markante Erhöhung der Rehwildabschüsse

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Auszüge aus Jagdpachtvertrag• § 6 Wild- und Jagdschaden

Für Schäden, die durch Wild auf den zum Jagdrevier gehörenden Grundstücken verursacht werden (Wildschäden), hat der Pächter vollen Ersatz zu leisten. Schadenrelevante Baumarten gemäß § 32 BJagdG (sog. Hauptbaumarten) sind insbesondere Fichte, Lärche, Douglasie, Kiefer, Tanne, Buche, Eiche, Hainbuche, Birke, Vogelbeere, Erle, Bergahorn und Esche. Der Pächter ist auch zum Ersatz des Wildschadens auf geschützten Flächen verpflichtet. Der Schadensumfang wird an Hand der Hilfstabellen „Bewertung von Verbiss- und Schälschäden“ des Landes Rheinland-Pfalz (s. Anlage) von der Hatzfeldt-Wildenburg’schen Verwaltung ermittelt.

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• § 8 Besondere Vereinbarungen

Der Pächter ist verpflichtet, gegenüber dem Verpächter oder dessen Beauftragten - auf Verlangen - den körperlichen Nachweis über getätigte Abschüsse zu führen. Der Verpächter behält sich vor, den Modus zu bestimmen (z. B. obligatorisches oder fakultatives Vorzeigen).

Die Fütterung jeglichen Wildes ist nur in Notzeiten erlaubt. Der Verpächter entscheidet über das Eintreten der Notzeit und teilt den Zeitpunkt dem Pächter mit.

Gegatterte Flächen sind mindestens einmal im Monat durch den Pächter oder seine Mitjäger auf Unversehrtheit bzw. eingewechseltes verbeißendes Wild zu kontrollieren. Das Ergebnis des Kontrollgangs ist dem Revierleiter mitzuteilen.

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In Gatter eingewechseltes verbeißendes Wild ist innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben - auszutreiben oder zu erlegen. Andernfalls wird die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung die Wildreinheit wiederherstellen. Dafür wird ein Entgelt von € 37,50/Std. zzgl. 19 % MwSt. pro beteiligter Personen in Rechnung gestellt. Das erlegte Wild ist vom Pächter oder seinem Beauftragten zu verwerten.

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Der Pächter verpflichtet sich, den im Rahmen der Revierbereisung festgelegten Rehwildabschuss möglichst frühzeitig zu erfüllen. Sind bis 15. Dezember weniger als 85 % des Abschusses getätigt, so ist die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung berechtigt, nach Unterrichtung des Pächters, im Rahmen von Einzel- oder Gesellschaftsjagden die restlichen Stücke zu strecken. Das so erlegte Wild bleibt Eigentum des Pächters, während die mit der Jagd verbundenen Kosten (z.B. Treiber- und Hundegeld) durch den Pächter zu ersetzen sind.

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Der Pächter ist verpflichtet, mit den Vertretern des Verpächters an gemeinsamen Revierbegängen teilzunehmen. Bei dieser Gelegenheit werden die betrieblichen Zielvorgaben erläutert, die Verbisssituation in Naturverjüngungen und Kulturen erörtert und die nächstjährigen Abschusshöhen abgestimmt.

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Entwicklung des Rehwildabschusses

Rehwildstrecke pro 100 ha Waldfläche

0

5

10

15

20

25

1977

1979

1981

1983

1985

1987

1989

1991

1993

1995

1997

1999

2001

2003

2005

2007

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Abschuss pro MonatRehwild

0

50

100

150

200

250

April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März

Stck.

• Einzeljagd Mai/Juni und September

• Drückjagd nach Laubabfall

• 70 % des Rickenabschusses auf Drückjagden

• 65 % des Schwarzwild-abschusses auf Drückjagden

Abschuss pro MonatSchwarzwild

0

5

10

15

20

25

30

35

April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März

Einzeljagd Drückjagd

Einzeljagd Drückjagd

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Wildbiologische Auswirkungen

• Wildbretgewichte deutlich, z.B. mehr als 30 % bei Jährlingsstücken gestiegen

• Hoher Zuwachs und hohe Strecke bei einem geringen Grundbestand (derzeit 9 Stück pro 100 ha Wald)

• Natürliche Äsung ist flächig und reh- verfügbar vorhanden

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Finanzielle Auswirkungen• Wildbedingte Forstschutzkosten auf 0 gesunken• Einnahmen aus dem Jagdbetrieb sind echte

Gewinne• Naturverjüngung ersetzt großflächige

Pflanzmaßnahmen • Einbringung von Kleinpflanzen• Wildlingsgewinnung• Fazit: Minderausgaben durch den Jagdbetrieb

von ca. 125 € pro ha und Jahr

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Naturverjüngung/Voranbau nach Höhenstufen und Baumarten

Höhenstufen sind aufgrund von Mehrfacherfassungen flächenmäßig nicht aufsummierbar!

Fichte

Eiche

Buche

Sonst. Laubh.

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

4500

0-20 cm 21-50 cm 51-130 cm > 130 cmHöhenstufe

ha

Fichte Douglsie sonst. Nadelh. Eiche Buche Sonst. Laubh.

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ResümeeDie Jagd stellt einen existenziellen Rationalisierungs-faktor dar, den der Waldbesitzer selbst beeinflussen kann. Sie kann wesentlich zur Lösung der waldbaulichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen in der Waldwirtschaft beitragen. Der Jagdbetrieb kann aber auch langfristig und nachhaltig zu erheblichem Substanzverzehr führen.Durch einen konsequenten Jagdbetrieb ist es gelungen, mit den vorhandenen Ressourcen nachhaltig zu wirtschaften und eine hohe Rendite zu erzielen.

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Wo ein Wille, ist auch ein Weg.

Wo kein Wille, ist eine Entschuldigung.

Die Jagd ist voller Entschuldigungen.

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

und jetzt eine lebhafte

Diskussion!