65
Konstanzprüfung einfach gemacht - mit Prüfmitteln von PTW Leitfaden zur praktischen Durchführung von Konstanzprüfungen an diagnostischen Röntgeneinrichtungen Aktualisierte Ausgabe 2008

Konstanzprüfung einfach gemacht - mit Prüfmitteln von PTW · Konstanzprüfung einfach gemacht - mit Prüfmitteln von PTW Leitfaden zur praktischen Durchführung von Konstanzprüfungen

Embed Size (px)

Citation preview

Konstanzprüfung einfach gemacht -mit Prüfmitteln von PTW

Leitfadenzur praktischenDurchführung vonKonstanzprüfungenan diagnostischenRöntgeneinrichtungen

Aktualisierte Ausgabe 2008

Leitfadenzur praktischen Durchführung von

Konstanzprüfungen an diagnostischen Röntgeneinrichtungen

3

Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG.........................................................................................................................................................................6

FAQS .......................................................................................................................................................................................7

WAS IST EINE ABNAHMEPRÜFUNG?........................................................................................................................................7WAS IST EINE KONSTANZPRÜFUNG?.......................................................................................................................................7WESHALB KOMMEN PRÜFKÖRPER WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG ZUM EINSATZ? ........................................................7WELCHE PARAMETER MÜSSEN WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG ÜBERPRÜFT WERDEN? ..................................................7IN WELCHEN PRÜFINTERVALLEN MUSS EINE KONSTANZPRÜFUNG VORGENOMMEN WERDEN?...............................................7

WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT?..............................................8

I. KONSTANZPRÜFUNG BEI DIREKTRADIOGRAPHIE NACH DIN 6868-3 [3] ......................................................9

1.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? ...................................................................................91.2. PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ................................................91.3. PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?.........................................91.4 DURCHFÜHRUNG: ANFERTIGEN EINER RÖNTGENAUFNAHME .........................................................................................101.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................10

1.5.1 Einfalldosis .............................................................................................................................................................101.5.2 Optische Dichte ......................................................................................................................................................101.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld .......................................................................................................111.5.4 Visuelle Prüfung - Artefaktfreiheit, Homogenität ...................................................................................................111.5.5 Überprüfung des Kassettenanpressdrucks..............................................................................................................11

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................12

II. KONSTANZPRÜFUNG BEI DURCHLEUCHTUNG MIT UND OHNE AUFNAHMEMÖGLICHKEIT MIT BILDVERSTÄRKER-FERNSEHSYSTEMEN ODER DYNAMISCHEN FLACHDETEKTOREN NACH DIN 6868-4 [4] ........................................................................................................................................................................................14

2.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................142.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................142.3 PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................142.4 DURCHFÜHRUNG ............................................................................................................................................................152.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................15

2.5.1 Einfalldosisleistung bei Durchleuchtung und Einfalldosis je Bild im Aufnahmemodus ........................................152.5.2 Dosisindikator im Aufnahmemodus ........................................................................................................................152.5.3 Auflösungsvermögen bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus .......................................................................162.5.4 Kontrastauflösung bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus...........................................................................162.5.5 Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus ................................................162.5.6 Artefakte bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus..........................................................................................16

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................17

III. KONSTANZPRÜFUNG AN EINRICHTUNGEN MIT FUNKTION ZUR DIGITALEN SUBTRAKTIONSANGIOGRAPHIE NACH DIN 6868-4 [4]..........................................................................................20

3.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................203.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................203.3 PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................203.4 DURCHFÜHRUNG: ANFERTIGEN DER PRÜFBILDER ..........................................................................................................213.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................21

3.5.1 Einfalldosis je Bild..................................................................................................................................................213.5.2 Kontrastauflösung...................................................................................................................................................213.5.3 Artefakte..................................................................................................................................................................213.5.4 Logarithmierung .....................................................................................................................................................21

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................22

4

IV. KONSTANZPRÜFUNG BEI PROJEKTIONSRADIOGRAPHIE MIT DIGITALEN BILDEMPFÄNGERN NACH DIN 6868-13 [5] ........................................................................................................................................................24

4.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................244.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................244.3 PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................244.4 DURCHFÜHRUNG: ANFERTIGEN EINES DIGITALEN PRÜFBILDES......................................................................................264.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................26

4.5.1 Einfalldosis .............................................................................................................................................................264.5.2 Dosisindikator.........................................................................................................................................................264.5.3 Optische Dichte ......................................................................................................................................................264.5.4 Leuchtdichte............................................................................................................................................................264.5.5 Ortsauflösungsvermögen ........................................................................................................................................274.5.6 Kontrastauflösung...................................................................................................................................................274.5.7 Artefakte..................................................................................................................................................................274.5.8 Abweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld.................................................................................................27

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................28

V. KONSTANZPRÜFUNG AN ANALOGEN RÖNTGENEINRICHTUNGEN FÜR DIE MAMMOGRAPHIE NACH DIN 6868-7 [6] ..........................................................................................................................................................31

5.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................315.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................315.3 PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................315.4 DURCHFÜHRUNG: ANFERTIGEN EINER RÖNTGENAUFNAHME .........................................................................................325.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................32

5.5.1 Einfalldosis .............................................................................................................................................................325.5.2 Optische Dichte ......................................................................................................................................................325.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld .......................................................................................................335.5.4 Artefakte..................................................................................................................................................................335.5.5 Sicht- und Funktionsprüfung...................................................................................................................................335.5.6 Ortsauflösungsvermögen ........................................................................................................................................335.5.7 Kontrastauflösungsvermögen .................................................................................................................................335.5.8 Bildkontrast.............................................................................................................................................................335.5.9 Objekt- und Röhrenspannungskompensation..........................................................................................................335.5.10 Korrekturschalter der Belichtungsautomatik........................................................................................................345.5.11 Strahlungsschwächung und Verstärkungsfaktor...................................................................................................345.5.12 Kassettenanpressdruck .........................................................................................................................................345.5.13 Kompressionskraft ................................................................................................................................................34

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................35

VI. KONSTANZPRÜFUNG AN DIGITALEN RÖNTGENEINRICHTUNGEN FÜR DIE MAMMOGRAPHIE NACH DIN PAS 1054 [7] .....................................................................................................................................................40

6.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................406.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................406.3 PÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?..........................................406.4 DURCHFÜHRUNG: ANFERTIGEN EINES RÖNTGENBILDES ................................................................................................416.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................41

6.5.1 Sicht- und Funktionsprüfung...................................................................................................................................416.5.2 Thoraxwandseitige Begrenzung, Strahlenfeldbegrenzung und Zentrierung ...........................................................416.5.3 Mittlerer Grauwert und Standardabweichung........................................................................................................426.5.4 Signal-Rausch-Verhältnis (SRV).............................................................................................................................426.5.5 Kontrast-Rausch-Verhältnis (KRV) ........................................................................................................................426.5.6 Schwächungsfaktoren .............................................................................................................................................436.5.7 Kompressionsvorrichtung.......................................................................................................................................436.5.8 Artefakte..................................................................................................................................................................436.5.9 Ortsauflösungsvermögen ........................................................................................................................................446.5.10 Kontrastauflösungsvermögen ...............................................................................................................................446.5.11 Dynamikumfang....................................................................................................................................................446.5.12 Bildempfängerdosis KB .........................................................................................................................................44

5

6.5.13 Einfalldosis KE ......................................................................................................................................................446.5.14 Mittlere Parenchymdosis DPD...............................................................................................................................456.5.15 Abklingeffekte .......................................................................................................................................................45

VII. KONSTANZPRÜFUNG AN RÖNTGENEINRICHTUNGEN FÜR DIE COMPUTERTOMOGRAPHIE NACH DIN EN 61223-2-6 [8] ...........................................................................................................................................................46

7.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................467.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................467.3 PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................467.4 DURCHFÜHRUNG: ANFERTIGEN EINES CT-SCANS ..........................................................................................................477.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT WERDEN? ......................................................................................................47

7.5.1 CTDI100 ...................................................................................................................................................................477.5.2 CTDIw .....................................................................................................................................................................47

VIII. KONSTANZPRÜFUNG AN BILDWIEDERGABEGERÄTEN (BWG) NACH DIN V 6868-57 UND DER QUALITÄTSSICHERUNGS-RICHTLINIE [9, 2] ...........................................................................................................48

8.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................488.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................488.3 PRÜFANORDNUNG: WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................488.4 DURCHFÜHRUNG: ÜBERPRÜFUNG DES BILDWIEDERGABEGERÄTES................................................................................498.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................49

8.5.1 Schleierleuchtdichte................................................................................................................................................498.5.2 Maximalkontrast .....................................................................................................................................................508.5.3 Grauwertwiedergabe ..............................................................................................................................................508.5.4 Orts- und Kontrastauflösung ..................................................................................................................................508.5.5 Geometrische Bildeigenschaften.............................................................................................................................508.5.6 Zeilenstruktur..........................................................................................................................................................508.5.7 Farbbezogene Gesichtspunkte ................................................................................................................................508.5.8 Artefakte..................................................................................................................................................................508.5.9 Bildinstabilität ........................................................................................................................................................50

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................51

IX. KONSTANZPRÜFUNG DER FILMVERARBEITUNG NACH DIN 6868-2 [10] ..................................................57

9.1 PRÜFUMFANG: WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................579.2 PRÜFMITTEL: WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................579.3 VORBEREITUNG ..............................................................................................................................................................579.4 DURCHFÜHRUNG ............................................................................................................................................................579.5 PRÜFERGEBNISSE: WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................57

9.5.1 Empfindlichkeitsindex.............................................................................................................................................589.5.2 Kontrastindex..........................................................................................................................................................589.5.3 Minimaldichte .........................................................................................................................................................589.5.4 Beispiel ...................................................................................................................................................................58

PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................59

LITERATURVERZEICHNIS.............................................................................................................................................60

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................................................61

BESTELLINFORMATION ................................................................................................................................................62

6

Einleitung

Die Qualität eines Röntgenbildes wird durch zahlreiche Kenngrößen beeinflusst. Um eine gleich bleibend gute Bildqualität zu gewährleisten, sind regelmäßige Qualitätskontrollen an Röntgeneinrichtungen erforderlich. Solche Kontrollen

sichern die einwandfreie Funktion der Röntgeneinrichtung und damit die Bildqualität reduzieren die Strahlenbelastung der Patienten verhindern unnötige Mehrfachbestrahlungen halten die Wartungs- und Reparaturkosten so gering wie möglich

Ein hoher Stellenwert wird den technischen Komponenten der Bilderzeugung von Röntgeneinrichtungen und dem Aufzeichnungsmaterial einschließlich seiner Verarbeitung zuerkannt. Um vorhandene Fehlfunktionen in der bildgebenden Kette zu ermitteln und beheben zu können, müssen die zur Bildgebung beitragenden Komponenten unabhängig voneinander betrachtet und kontrolliert werden.

In § 16 Röntgenverordnung wird nach der Installation sowie nach wesentlichen Änderungen von Röntgeneinrichtungen eine Abnahmeprüfung gefordert. Durch eine Abnahmeprüfung wird sichergestellt, dass die erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreicht wird. Darüber hinaus sind regelmäßige Konstanzprüfungen zwingend vorgeschrieben, um festzustellen, ob die Bildqualität und die Höhe der Strahlenexposition noch den Angaben der letzten Abnahmeprüfung entsprechen [1].

PTW-Freiburg bietet eine umfassende Auswahl an Messgeräten und Prüfkörpern für die Qualitätskontrolle in der Röntgendiagnostik an. Unsere Produktpalette umfasst Prüfmittel in Übereinstimmung nach DIN, DIN EN und IEC für die direkte und indirekte Radiographie, für die analoge und digitale Mammographie, für die digitale Subtraktions-Angiographie, ebenso wie für den Dentalbereich und für die Computertomographie. Um die Bildverarbeitung unabhängig von der Röntgeneinrichtung überprüfen zu können, stehen für die Filmverarbeitung Densitometer und Sensitometer und für Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten ein Leuchtdichtemessgerät zur Verfügung.

Dieser Leitfaden gibt einfach und kompakt Hinweise für die praktische Durchführung der Konstanzprüfung an verschiedenen diagnostischen Röntgeneinrichtungen. Dabei wird sowohl auf die benötigten Prüfmittel, die zu prüfenden Parameter als auch auf die geltenden Grenzwerte eingegangen. Falls die maximal zulässigen Grenzabweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen.

Dieser Leitfaden wurde nach bestem Wissen und Gewissen - basierend auf dem Stand der Normung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Leitfadens - erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine detaillierte und umfassende Durchführung der Konstanzprüfung muss die jeweils aktuell gültige Fassung der Norm sowie die entsprechende Gebrauchsanweisung der Prüfmittel hinzugezogen werden.

Olga Fröscher

PTW-Freiburg, April 2008

7

FAQs

Was ist eine Abnahmeprüfung? Bei Röntgeneinrichtungen muss vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung einschließlich des Abbildungssystems eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten der Röntgeneinrichtung durchgeführt werden. Durch diese Abnahmeprüfung wird sichergestellt, dass die erforderliche Bildqualität mit einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht wird. Nach jeder Änderung der Röntgeneinrichtung, welche die Bildqualität oder die Höhe der Strahlenexposition evtl. unvorteilhaft beeinflussen kann, muss eine Teilabnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten durchgeführt werden. Teilabnahmeprüfungen beschränken sich auf die Überprüfung der geänderten Komponenten sowie auf deren Auswirkungen. Darüber hinaus werden bei der Abnahmeprüfung die Bezugswerte bzw. Referenzwerte für die Konstanzprüfung mit den Prüfmitteln bestimmt, die zukünftig auch bei der Konstanzprüfung verwendet werden sollen. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfung (Bezugswerte) sind unverzüglich aufzuzeichnen und müssen mit den Prüfbildern der Prüfkörper dokumentiert und archiviert werden [1].

Was ist eine Konstanzprüfung? Um schleichende Mängel, die schlechte Röntgenabbildungen zur Folge haben, zu vermeiden, müssen in regelmäßigen Zeitabständen - i.d.R. mindestens monatlich - Konstanzprüfungen an der Röntgeneinrichtung und des Abbildungssystems durchgeführt werden. Dabei wird ohne mechanische oder elektrische Eingriffe ermittelt, ob die Bildqualität und die Höhe der Strahlenexposition den Werten der letzten (Teil-) Abnahmeprüfung entsprechen. Bei der Filmverarbeitung in der Heilkunde ist die Konstanzprüfung normalerweise arbeitstäglich und in der Zahnheilkunde mindestens arbeitswöchentlich vorzunehmen. Die Ergebnisse der Konstanzprüfung müssen mit den entsprechenden Aufnahmen der Prüfkörper und mit den Prüffilmen dokumentiert werden. Wird festgestellt, dass die erforderliche Bildqualität nicht mehr gegeben bzw. nur mit einer höheren Strahlenexposition erzielt werden kann, muss die Ursache unverzüglich ermittelt und beseitigt werden [1]. Grundsätzlich sind während der Konstanzprüfung die Parametereinstellungen zu verwenden, die während der Abnahmeprüfung verwendet wurden und die üblicherweise auch im Patientenbetrieb eingestellt werden.

Weshalb kommen Prüfkörper während der Konstanzprüfung zum Einsatz? Prüfkörper zur Konstanzprüfung beinhalten wichtige Bilddetails, die Abmessungen von kleinen diagnoserelevanten Einzelstrukturen oder Mustern im Röntgenbild angeben. Während der Konstanzprüfung können durch den Einsatz von Prüfkörpern charakteristische Bildmerkmale, die entscheidend für die diagnostische Aussagekraft einer Patientenaufnahme und die für die Qualität des Bildes repräsentativ sind, überprüft werden. Der Sachverhalt, ob Bilddetails bei möglichst geringer Strahlenexposition gut wahrnehmbar und erkennbar dargestellt werden können, kann somit mit Hilfe von Prüfkörpern überprüft werden.

Welche Parameter müssen während der Konstanzprüfung überprüft werden? I.d.R. müssen folgende Parameter während einer Konstanzprüfung überprüft werden:

Einfalldosis, Einfalldosisleistung Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes Auflösungsvermögen Kontrast Artefakte

In welchen Prüfintervallen muss eine Konstanzprüfung vorgenommen werden? Die Prüfhäufigkeiten für die Durchführung der Kostanzprüfung sind in den entsprechenden Normen sowie in der Qualitätssicherungs-Richtlinie [2] geregelt.

8

Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt?

Konstanzprüfung Prüfumfang Prüfmittel Bestell- nummer S.

Analoge Projektions-Radiographie

nachDIN 6868-3

Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Homogenität

Dosis Optische Dichte Film-Folien-Anpressung

NORMI 3 CONNY IIDensiX Testplatte

L981304 T11007 L991069 L991077

9

Analoge/digitale Durchleuchtung mit/ohne

Aufnahmemöglichkeit

nachDIN 6868-4

Dosisleistung, Dosis je Bild DosisindikatorAuflösungsvermögen, Kontrastauflösung, Nutzstrahlenfeld Artefakte

NORMI 4 FLU plusCONNY II

L981301 T11007 14

Einrichtungen zur digitalen

Subtraktionsangiographie

nachDIN 6868-4

Dosis je Bild Kontrastauflösung Artefakte Logarithmierung

X-Check DSA CONNY II

T42003 T11007 20

Digitale Projektions-Radiographie

nachDIN 6868-13

QS-RL

Auflösungsvermögen, Kontrastauflösung, Artefakte, Nutzstrahlenfeld

Dosis Leuchtdichte Optische Dichte

NORMI 13 CONNY IICD LUX MeterDensiX

L981247T11007 L991263 L991069

24

Analoge Mammographie

nachDIN 6868-7

QS-RL

Auflösungsvermögen, Kontrastauflösung, Bildkontrast, Objekt- und Röhrenspannungskompensation, Belichtungsautomatik, Nutzstrahlenfeld

Dosis Optische Dichte Kompressionskraft Film-Folien-Anpressung

NORMI MAMLineal LupeCONNY IIDensiXKompressionssetTestplatte

T42024 L991023 L653003 T11007 L991069 L981143 L991078

31

Digitale Mammographie

nachDIN PAS1054

DIN EN 61223-3-2

Kontrastauflösung, Auflösungsvermögen, Dynamik, Artefakte, Belichtungsautomatik

Dosis Kompressionskraft

NORMI PAS Set CONNY II Kompressionsset

L981248T11007 L991143

40

Computertomographie

nachDIN EN 61223-2-6

CTDI100CTDIw

CT KopfphantomCT Körperphantom CT Kombiphantom DIADOS ECT KammerCT-Adapter

T40017 T40016T40027 T11035TM30009T16018

46

Bildwiedergabegerät

nachDIN V 6868-57

QS-RL

Schleierleuchtdichte Minimal- und Maximalkontrast Beleuchtungsstärke Grauwertwiedergabe, Auflösungs- und

Kontrastvermögen, Bildeigenschaften, Zeilenstruktur, Artefakte, Bildinstabilitäten

CD LUX Meter Set L991263 48

Filmverarbeitung

nachDIN 6868-2

EntwicklerbadtemperaturPrüffilm Empfindlichkeitsindex, Kontrastindex,

Minimaldichte

Thermometer SensiX DensiX

L991006L991068L991069

57

9

I. Konstanzprüfung bei Direktradiographie nach DIN 6868-3 [3]

1.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Einfalldosis Optische Dichte Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Homogenität Film-Folien-Anpressung

1.2. Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? CONNY II Dosimeter DensiX Densitometer NORMI 3 PrüfkörperTestplatte für die Filmkassette

1.3. Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) NORMI 3 Prüfkörper möglichst filmnah am Röntgensystem anbringen und die Kassette in

Aufnahmeposition bringen, dabei immer dieselbe markierte Kassette verwenden. Bei Obertischröhren wird der Prüfkörper mit der Messplatte nach oben auf den Patientenlagerungstisch gelegt. Bei Untertischröhren werden vier Abstandstützen angeschraubt, wobei sich die Messplatte dabei nach unten zeigend befindet. Bei Verwendung des NORMI 3 am Wandstativ kann ein Wandhalter [T20005] verwendet werden.

2.) NORMI 3 Prüfkörper sollte bei jeder Konstanzprüfung immer in der gleichen Weise mit dem Lichtvisier ausgerichtet werden. Das Lichtvisier auf die Eckenmarkierungen einstellen, dabei ist der Rand des Lichtfeldes mit den Feldmarkierungen des Prüfkörpers in Deckung zu bringen [siehe Bild 1].

3.) CONNY II Detektor an der dafür vorgesehenen Stelle befestigen [siehe Bild 2].

Bild 1: Ausrichtung NORMI 3 Prüfkörper

Bild 2: Anbringung des CONNY II Detektors

Achtung:Die Abweichung des Fokus-Film-Abstandes darf gegenüber dem dokumentierten Abstand 1 % nicht überschreiten.

10

Röntgenröhre

Blendensystem

Prüfkörper Patientenliege Kassette

Bild 3: Schematische Prüfanordnung Bild 4: Praktische Prüfanordnung

1.4 Durchführung: Anfertigen einer Röntgenaufnahme Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Aufnahmeparameter an der Röntgeneinrichtung einstellen und das CONNY II einschalten.Für die Konstanzprüfung müssen Aufnahmen mit freier Einstellung und mit Belichtungsautomatik bei gleichzeitiger Dosismessung vorgenommen werden. Mit jedem Röntgenstrahler muss dabei eine Aufnahme erfolgen. Darüber hinaus muss an jedem Anwendungsgerät mit Belichtungsautomatik zusätzlich eine automatisch belichtete Aufnahme vorgenommen werden. Dosismesswert am CONNY II für jede Aufnahme ablesen.Die Filmaufnahmen anschließend entwickeln und auswerten.

Achtung: Bei Aufnahmen mit 100 kV muss eine zusätzliche Kupferplatte verwendet werden.

1.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Die angefertigten Filmaufnahmen müssen beschriftet und zusammen mit den dokumentierten Auswerteprotokollen archiviert werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

1.5.1 Einfalldosis Die Einfalldosis jeder Aufnahme muss dokumentiert werden. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichungen müssen gegenüber den Bezugswerten eingehalten werden:

Aufnahmen mit Belichtungsautomatik: ± 30 % bei 70 kV (± 25 % bei 100 kV) Aufnahmen bei freier Einstellung: ± 30 % bei 70 kV und 100 kV

1.5.2 Optische Dichte Mit dem DensiX Densitometer ist die optische Dichte (OD) stets in dem hierfür vorgesehenen Feld des Röntgenfilms (siehe Markierung NORMI 3) zu ermitteln. Die OD muss dokumentiert werden. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichung des Dichtemesswertes (OD) vom Bezugwert muss eingehalten werden:

OD bei Belichtungsautomatik und freier Einstellung: ± 0,3 OD bei 70 kV ( und 100 kV)

11

1.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld Die Größe des Lichtfeldes wird durch die Abbildung der Feldmarkierungen des NORMI 3 Prüfkörpers definiert, während die Größe des Nutzstrahlenfeldes durch das geschwärzte Feld auf dem Film gegeben ist. Werden nicht alle Feldmarkierungen auf der Röntgenaufnahme dargestellt, müssen diese auf der Aufnahme symmetrisch zu den Mittenmarkierungen ergänzt werden. Auf dem Röntgenfilm können nun die Strecken A, B, C, D gemessen werden [siehe Bild 5]. Die Abweichungen zwischen Licht- und Strahlenfeld ergeben sich durch die Summe aus A und B sowie durch die Summe aus C und D.

Grenzwerte:Folgende Grenzabweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld vom Bezugwert muss eingehalten werden:

|A| + |B| 0,02 x Film-Fokus-Abstand |C| + |D| 0,02 x Film-Fokus-Abstand Abweichungen dürfen somit maximal 2 % des Film-Fokus-Abstandes betragen.

Bild 5: Licht- und Strahlenfeldüberprüfung

1.5.4 Visuelle Prüfung - Artefaktfreiheit, Homogenität Dokumentiert wird, ob die Abbildung homogen und artefaktfrei ist. Darüber hinaus muss überprüft werden, ob die Kontrastwiedergabe (Abbildung des Stufenkeils des NORMI 3 Prüfkörpers) von der des Ausgangszustandes abweicht.

1.5.5 Überprüfung des Kassettenanpressdrucks Die Überprüfung des Kassetteanpressdrucks kann mit der entsprechenden PTW-Testplatte durchgeführt werden. Dabei wird die Kassette wie üblich bestückt (Verstärkungsfolien und Röntgenfilm) und die Testplatte flach auf die Außenseite und mit Anpressung an die dem Strahler zugekehrten Seite der Kassette gelegt. Dokumentiert wird anschließend, ob die Schwärzung des Films in einer gleichmäßigen optischen Dichte erscheint. Achtung:Um Lufteinschlüsse auszuschließen, muss zwischen der Kassettenbestückung und der Aufnahme zwei Minuten gewartet werden.

12

Protokoll

13

14

II. Konstanzprüfung bei Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit mit Bildverstärker-Fernsehsystemen oder dynamischen Flachdetektoren nach DIN 6868-4 [4]

Anwendungsbereich: Aufnahmen von dynamischen Flachdetektoren sowie Aufnahmen vom RBV mit analoger oder digitaler Speicherung werden nach DIN 6868-4 auf Konstanz geprüft.

2.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Dosisleistung, Dosis je Bild Dosisindikator Auflösungsvermögen Kontrastauflösung Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes Artefakte

2.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? CONNY II Dosimeter NORMI 4 FLU oder NORMI 4 FLU plus Prüfkörper

2.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) NORMI 4 FLU Prüfkörper möglichst bildempfängernah anbringen (bei Bedarf Abstandsstützen verwenden),

dabei den Prüfkörper, den Bildempfänger und die Blende zueinander zentrieren. 2.) Der NORMI 4 FLU Prüfkörper sollte bei jeder Konstanzprüfung möglichst mit der Durchleuchtungskontrolle

mit der gleichen Strahlengeometrie wie bei der Ermittlung der Bezugswerte ausgerichtet werden. Als Hilfe hierzu dienen z.B. die kontrastgebenden konzentrischen Kreise und Netzlinien des NORMI 4 FLU plusPrüfkörpers. Achtung:Die Orientierung des Prüfkörpers relativ zur Röhrenachse sollte bei allen Prüfungen immer gleich sein!

3.) CONNY II Detektor auf der Strahleneintrittsseite befestigen (siehe Markierung beim NORMI 4 FLU plus).

Bild 1: NORMI 4 FLU bei Durchleuchtung mit einem Flachdetektor

Achtung:Den Fokus-Bildempfänger- und Fokus-Prüfkörperabstand so wählen, dass die geometrische Vergrößerung 1,3 nicht überschreitet.

15

Bildempfänger

Prüfkörper

Röntgenröhre

Bild 2: Schematische Prüfanordnung Bild 3: Praktische NORMI 4 FLU Prüfanordnung

2.4 Durchführung Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Konfigurationen und Einstellungen an derDurchleuchtungseinrichtung wählen (i.d.R. 75 kV ± 7 kV) und das CONNY II einschalten.

Achtung: Es muss stets dasselbe Raster in gleicher Orientierung verwendet werden.

Durchleuchtung bei gleichzeitiger Dosismessung starten. Achtung:

Zur Ermittlung der Dosisleistung wird die Dosis während einer Einschaltdauer von 20 Sekunden gemessen. Bei Aufnahmen ist die Dosis pro Bild zu ermitteln. Dosismesswert am CONNY II ablesen.

2.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Bei Durchleuchtung werden die Kenngrößen am Bildwiedergabegerät ermittelt, während bei Aufnahmen die Auswertung am herkömmlichen Film erfolgt. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands, auch nach erneuter Prüfung überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

2.5.1 Einfalldosisleistung bei Durchleuchtung und Einfalldosis je Bild im Aufnahmemodus Die Dosis bzw. Dosisleistung bzw. Dosis je Bild ist zu dokumentieren. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

Bei Durchleuchtung mit Belichtungsautomatik: ± 30 % Dosis je Bild im Aufnahme- und im DSA-Modus: ± 30 %

2.5.2 Dosisindikator im Aufnahmemodus Liegt ein Dosisindikator für den Aufnahmemodus vor, ist dieser den Prüfbilddaten zu entnehmen. Grenzwerte:Die Grenzabweichung des Dosisindikators gegenüber dem Bezugswert darf nicht größer sein als Änderungen, die ± 50 % der Bildempfängerdosis entsprechen.

16

2.5.3 Auflösungsvermögen bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus Die visuelle Auflösung ist mit Hilfe des Bleistrichrasters zu bestimmen und zu dokumentieren. Grenzwerte:Das Auflösungsvermögen in Lp/mm darf sich gegenüber dem Bezugswert nicht verringern.

2.5.4 Kontrastauflösung bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus Die Anzahl der sich unterschiedlich abbildenden Stufen muss dokumentiert werden. Grenzwerte:Bei Durchleuchtung und RBV-Aufnahmen müssen die sichtbaren Stufen des NORMI 4 FLU Stufenkeils identisch zu den zugrunde liegenden Bezugswerten sein. Darüber hinaus darf sich die Anzahl der erkennbaren Detailkontrastobjekte gegenüber dem Bezugswert nicht ändern.

2.5.5 Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus Dokumentiert wird bei allen wählbaren Formaten des Bildempfängers und vollständigen Öffnung der Blenden, ob die Blendenränder an mindestens zwei einander nicht gegenüberliegenden Seiten noch sichtbar sind. Grenzwerte:

Die Blenden an den beiden anderen Seiten müssen sichtbar sein. Achtung:Die Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes darf bei Nachbearbeitung nicht durch elektronische Masken überlagert werden.

2.5.6 Artefakte bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus Prüfbilder sind auf Artefakte wie z.B. Staub, Pixelausfälle, Rasterfehler, etc. zu überprüfen. Grenzwerte:

Keinerlei Artefakte dürfen erkennbar sein.

17

Protokoll

18

19

Achtung:Das Protokoll für den Aufnahmebetrieb und DSA-Modus folgt auf Seite 22 ff.

20

III. Konstanzprüfung an Einrichtungen mit Funktion zur digitalen Subtraktionsangiographie nach DIN 6868-4 [4]

Anwendungsbereich: Bei der Konstanzprüfung einer DSA-Einrichtung wird stets eine Überprüfung der Durchleuchtungseinrichtung nach DIN 6868-4 mit dem NORMI 4 FLU(siehe Seite 14 ff.) zugrunde gelegt.

3.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Dosis je Bild Kontrastauflösung Artefakte Logarithmierung

3.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? X-Check DSA Prüfkörper CONNY II Dosimeter

3.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) X-Check DSA zentrisch zum Bildempfänger auf der Patientenliege anordnen. Die Kupfer-Treppe muss sich

dabei horizontal abbilden [siehe Bild 1]. 2.) Minimalabstand einstellen [siehe Bild 2]. 3.) Format wählen. 4.) X-Check DSA exakt einblenden, so dass es zu keiner Direktbestrahlung des Bildempfängers kommt

[siehe Bild 3]. Achtung:Die Durchführung einer DSA-Serie und die Auswertung einer daraus gewonnenen DSA-Aufnahme samt Basisbild ist i.d.R. ausreichend.

Bild 1: X-Check DSA ausrichten Bild 2: Minimalabstand zum Bildempfänger einstellen

Bild 3: X-Check DSA exakt einblenden

21

3.4 Durchführung: Anfertigen der Prüfbilder Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Aufnahmeparameter einstellen (Prüfung ist i.d.R. bei 70 kV und unter Verwendung der geeigneten kV-mA-Kennlinien durchzuführen). Messung starten und nach ca. 5 Sekunden zur Gefäßsimulation den pneumatischen Schieber des X-Check DSA betätigen. Achtung:Messdauer sollte mind. 20 Sekunden bei einer Bildfrequenz von mindestens 1 s-1 betragen. Anschließend können die Prüfbilder ausgewertet und die Ergebnisse dokumentiert werden.

3.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Unter Zuhilfenahme des Bildaufzeichnungssystems der DSA-Einrichtung werden die, während der Konstanzprüfung erstellten Prüfbilder dokumentiert. Das Protokoll und die relevanten Prüfbilder müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

3.5.1 Einfalldosis je Bild Die Dosis je Bild muss auf der Strahleneintrittsseite des NORMI 4 FLU Prüfkörpers (siehe Seite 14 ff.) ermittelt werden. Dabei wird die in der Abnahmeprüfung festgelegte Bildserie gemessen und durch die Anzahl der dabei entstandenen Bilder dividiert. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

Dosis je Bild in dem dafür vorgesehenen NORMI 4 FLU Messfeld: 30 %

3.5.2 Kontrastauflösung Die Abbildung kontrastarmer Gefäße bzw. die Anzahl der sichtbaren Aluminiumstreifen in der DSA-Prüfbildserie muss überprüft werden. Grenzwerte:Die Gefäßsimulation im Subtraktionsbild muss auf allen Stufen der Kupfertreppe sichtbar sein, auf denen sie auch bei der Bestimmung der Bezugswerte sichtbar war.

3.5.3 Artefakte Überprüfung der Abbildung auf Deckungsfehler, die nicht auf Objektbewegungen, expositionsbedingte und sonstige Artefakte zurückzuführen sind. Bei idealer Subtraktion zwischen dem Bild und der Maske bleiben nur Informationen erhalten, in denen sich das Bild von der Maske unterscheidet. Grenzwerte:Die Bezugswerte sind zugrunde zu legen, wobei neue Artefakte nicht auftreten dürfen.

3.5.4 Logarithmierung Ist ein Helligkeitssprung in der Darstellung der Gefäßsimulation des X-Check DSA beim Übergang von der dichtesten 1,4 mm Kupferstufe zur dünnsten 0,2 mm Kupferstufe erkennbar, liegt eine fehlerhafte Einstellung einer Logarithmierstufe der Röntgeneinrichtung vor. Achtung:Die Prüfung muss nicht bei Röntgeneinrichtungen mit digitaler Logarithmierstufe durchgeführt werden.Grenzwerte:Der Helligkeitssprung darf den Bezugswert nicht überschreiten.

22

Protokoll

23

24

IV. Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängern nach DIN 6868-13 [5]

Anwendungsbereich: Einrichtungen zur digitalen Projektionsradiographie, die mit Speicherfolien oder mit Halbleiter-Bildempfängern arbeiten und bei denen die Befundung mit Film am Bildbetrachtungsgerät oder am Bildwiedergabegerät erfolgt (Monitorbefundung).

4.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Einfalldosis Dosisindikator Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Ortsauflösung, Kontrastauflösung Leuchtdichte Optische Dichte (bei zusätzlicher Filmdokumentation)

4.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? CONNY II Dosimeter NORMI 13 Prüfkörper CD LUX Meter Lichtmessgerät DensiX Densitometer (bei zusätzlicher Filmdokumentation)

4.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) Den NORMI 13 Prüfkörper fokusseitig möglichst bildempfängernah am Anwendungsgerät anbringen, dabei

die Beschriftung “focus“ beachten [siehe Bild 3]. Bei Obertischröhren wird der Prüfkörper mit der Messplatte nach oben auf den Patienten-Lagerungstisch gelegt. Bei Untertischröhren werden vier Abstandstützen an die Messplatte angeschraubt. Die Messplatte mit der Aufschrift “focus“ zeigt dabei nach unten. Bei Verwendung des NORMI 13 am Wandstativ kann ein Wandhalter [T20005] verwendet werden.

2.) Der NORMI 13 Prüfkörper muss sich bei jeder Konstanzprüfung möglichst an der selben Position mit gleicher Strahlengeometrie befinden.

3.) Den NORMI 13 Prüfkörper und den Strahler zueinander zentrieren und das Lichtvisier auf die Eckenmarkierungen des NORMI 13 einstellen, dabei ist der Rand des Lichtfeldes mit den vier Feldmarkierungen des NORMI 13 Prüfkörpers in Deckung zu bringen. Achtung:

Ist kein Lichtvisier vorhanden, kann das NORMI 13 unter Durchleuchtungskontrolle auf das dargestellte Nutzstrahlenfeld auf dem Bildwiedergabegerät zentriert werden. Bei Speicherfoliensystemen sollte immer die selbe Folie verwendet werden. Bei Geräten mit herausnehmbarem Streustrahlenraster muss stets dasselbe Raster in der gleichen Orientierung verwendet werden.

4.) CONNY II Detektor mit Klettband an dem hierfür vorgesehenen NORMI 13 Messfeld anbringen [siehe Bild 5].

Achtung:Die zulässige Abweichung des Fokus-Bildempfänger-Abstandes gegenüber dem des Ausgangszustandes darf maximal 1 % betragen.

25

Röntgenröhre

Blendensystem

Prüfkörper Patientenliege

Speicherfolienkassette

Bild 1: Schematische Prüfanordnung Bild 2: Praktische Prüfanordnung PMMA-Absorber (bildempfängernah)

Röntgenröhre

Blendensystem

Prüfkörper Patientenliege Speicherfolienkassette

Bild 3: Schematische Prüfanordnung Bild 4: Praktische Prüfanordnung mit Al-Absorber (röhrennah)

Bild 5: Anbringung des CONNY II Detektors

26

4.4 Durchführung: Anfertigen eines digitalen Prüfbildes Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Aufnahmeparameter an der Röntgeneinrichtung einstellen (i.d.R. 70 kV oder der nächstgelegene Wert). Die Einstellung der Schaltdaten für die freie Belichtung sowie für den Betrieb mit Belichtungsautomatik erfolgt nach den gleichen Einstellungen wie bei der Festlegung der Bezugswerte während der Abnahmeprüfung. Achtung:Werden beide Betriebsarten verwendet, müssen beide Betriebsarten überprüft werden.Prüfbild anfertigen. Achtung:Zur Ermittlung des Dosisindikators ist als Prüfbild eine Aufnahme zu erstellen, die am Bildwiedergabegerät oder mittels Film dargestellt wird. Die Aufnahme kann wahlweise nur mit dem Schwächungskörper erfolgen. Messwert am CONNY II ablesen. Achtung:Bei Konstanzprüfungen mit Aufnahmespannungen bei 100 kV kann eine zusätzliche 1,3 mm dicke Kupferplatte angebracht werden, wenn die Schaltzeiten nicht ausreichen.

4.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Die angefertigten Prüfbilder müssen mit den Auswerteprotokollen dokumentiert und archiviert werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

4.5.1 Einfalldosis Die Einfalldosis auf der Strahleneintrittsseite jedes Prüfbildes muss dokumentiert werden. Grenzwert:

bei Verwendung des Al-Schwächungskörpers: bei Belichtungsautomatik: ± 25 % bei 70 kV (± 20 % bei 100 kV) bei freier Einstellung: ± 30 % bei 70 kV und 100 kV

bei Verwendung des PMMA- und Cu-Schwächungskörpers: bei Belichtungsautomatik: ± 30 % bei 70 kV (± 25 % bei 100 kV) bei freier Einstellung: ± 30 % bei 70 kV und 100 kV

4.5.2 Dosisindikator Der Dosisindikator sowie die max. zulässigen Grenzabweichungen sind herstellerspezifisch und können i.d.R. den Prüfbilddaten entnommen werden. Grenzwert:

Der Dosisindikator darf maximal ± 50 % von der Bildempfängerdosis abweichen.

4.5.3 Optische Dichte Die Messung der optischen Dichte wird mit dem DensiX vorgenommen. Der Messort ist dabei die mittlere Stufe der Dynamiktreppe des NORMI 13.Grenzwert:

Bei Belichtungsautomatik und freier Einstellung: ± 0,3 OD

4.5.4 Leuchtdichte Alternativ zur optischen Dichte kann das Prüfbild auch am BWG ausgewertet werden. Die Messung derLeuchtdichte wird mit dem CD LUX Meter an der mittleren Stufe der Dynamiktreppe des NORMI 13durchgeführt. Folgende Abweichungen vom Bezugswert müssen eingehalten werden: Grenzwert:

bei Belichtungsautomatik oder freier Einstellung: + 100 % bzw. - 50 % Achtung:Die Messungen können durch Schwankungen in der Umgebungsbeleuchtung stark beeinflusst werden.

27

4.5.5 Ortsauflösungsvermögen Die Bestimmung der Ortsauflösung erfolgt mit dem Bleistrichraster des NORMI 13. Die Abbildung des Bleistrichrasters wird mit einer 4- bis 8-fach vergrößernden Lupe visuell ausgewertet. Kenngröße ist dabei die Zahl der Lp/mm, in der noch aufgelöst erkennbaren Liniengruppe. Grenzwerte:

Die bei der Festlegung der Bezugswerte gültigen Grenzwerte müssen bei allen angefertigten Röntgenbildern eingehalten werden.

4.5.6 Kontrastauflösung Die Anzahl der auf dem Prüfbild erkennbaren Niedrigkontrastelemente ist zu ermitteln. Grenzwerte:

Die bei der Festlegung der Bezugswerte gültigen Grenzwerte müssen eingehalten werden.

4.5.7 Artefakte Das Prüfbild muss visuell auf Artefaktfreiheit überprüft werden Grenzwerte:

Das Prüfbild muss frei von Artefakten sein.

4.5.8 Abweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld Folgende Grenzabweichungen zwischen Licht- und Strahlenfeld [siehe Seite 12] von den Bezugswerten müssen eingehalten werden: Grenzwerte:

Abweichungen dürfen 2 % des Film-Bildempfänger-Abstandes (r) nicht überschreiten: |A| + |B| 0,02 x r x V |C| + |D| 0,02 x r x V (V: Abbildungsmaßstab)Achtung:Findet die Überprüfung am Monitor statt, muss das Nutzstrahlenfeld auf dem Prüfbild vollständig abgebildet sein. Für die Messung der Strecken A, B, C und D sollten dann entsprechende Softwaretools eingesetzt werden.

28

Protokoll

29

30

31

V. Konstanzprüfung an analogen Röntgeneinrichtungen für die Mammographie nach DIN 6868-7 [6]

5.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Einfalldosis Optische Dichte Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Orts- und Kontrastauflösung, Bildkontrast Film-Folien-Anpressung Kompressionskraft

5.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? CONNY II Dosimeter DensiX Densitometer NORMI MAM analog Prüfkörper Testplatte zur Überprüfung der Film-Folien-Anpressung Kompressionsset

5.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) NORMI MAM analog Prüfkörper auf der Auflageplatte platzieren (Konfiguration mit 40 mm PMMA-

Absorber und 6 mm Strukturplatte). Die thoraxwandseitigen Anschläge am Prüfkörper müssen dabei bündig mit der Längskante der Auflageplatte abschließen [siehe Bild 1 und 2].

2.) Den CONNY II Detektor strahleneintrittsseitig an dem hierfür vorgesehenen NORMI MAM analog Messfeld anbringen [siehe Bild 3].

3.) Die Kompressionsplatte während der Messung nicht aus dem Strahlengang entfernen [siehe Bild 4]. Achtung:Die zulässige Abweichung des Fokus-Film-Abstandes gegenüber dem dokumentierten Abstand des Ausgangszustandes darf maximal 1 % betragen.

Bild 1: NORMI MAM Absorber platzieren Bild 2: NORMI MAM Strukturplatte auflegen

Bild 3: CONNY II Detektor anbringen Bild 4: Kompressionsplatte nicht entfernen

32

5.4 Durchführung: Anfertigen einer Röntgenaufnahme Die Filmkassette in die Aufnahmeposition bringen. Für den Betrieb mit Belichtungsautomatik müssen die gleichen Einstellungen wie bei der Festlegung der Bezugswerte an der Mammographieeinrichtung gewählt werden. Anschließend können die Röntgenaufnahmen angefertigt werden:

Für jedes Anodentarget und jeden Brennfleck sind anhand jeweils einer NORMI MAM analog Aufnahme eigene Bezugswerte festzulegen.

Röntgenaufnahmen mit der Prüfkörperkonfiguration 40 mm (bei 28 kV), 20 mm und 60 mm PMMA-Absorber (unter- und oberhalb von 28 kV) unter Verwendung der Belichtungsautomatik vornehmen. Die Dosismessung ist zusätzlich bei freier Einstellung und jeweils unter- und oberhalb 28 kV vorzunehmen. Eine Röntgenaufnahme muss dabei nicht angefertigt werden.

Achtung:Sofern die Mammographieeinrichtung über einen zweiten Aufnahmetisch mit Belichtungsautomatik verfügt, muss auch hier eine Röntgenaufnahme (Konfiguration mit 40 mm und 20 mm PMMA-Absorber) erstellt werden. Einfalldosiswerte am CONNY II ablesen. Film entwickeln und auswerten.

5.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Die angefertigten Filmaufnahmen müssen beschriftet und mit den Protokollen zur Konstanzprüfung archiviert werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

5.5.1 Einfalldosis Die Einfalldosis jeder Aufnahme muss dokumentiert werden. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

Einfalldosis bei Belichtungsautomatik: maximal 10 % Einfalldosis bei freier Einstellung: maximal 25 %

Achtung:Die Abweichung von zwei aufeinander folgenden Messungen bei gleicher Röhrenspannung darf maximal 10 % betragen.

5.5.2 Optische Dichte Die optische Dichte wird mit dem DensiX Densitometer im vorgesehenen NORMI MAM analog Feld des Prüffilms gemessen und dokumentiert. Grenzwerte:

Die optische Dichte darf maximal ± 0,2 OD vom Bezugswert abweichen. Achtung:

Dabei sollte der Wert mit einer Korrekturschalterstufe erzielt worden sein, bei der die geschaltete Dosis um maximal ± 20 %, bezogen auf die Korrekturschalterstufe, bei welcher der Bezugswert festgelegt wurde, abweicht. Kann die OD mit keiner Korrekturstufe erzielt werden, ist die Konstanz der Einrichtung zu prüfen und eine Dosismessung vorzunehmen. Ohne Dichteanpassung darf der OD Messwert um maximal 0,35 OD vom Bezugswert abweichen.

33

5.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld Zur Überprüfung des Nutzstrahlenfeldes muss eine bestückte Filmkassette eingeschoben werden und die Anzahl der sich darstellenden Stahlkugeln überprüft werden. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichungen zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld müssen eingehalten werden:

Überstrahlung der vier Filmkanten muss mit dem Bezugswert übereinstimmen. Anzahl der vollständig auf dem Film abgebildeten Stahlkugeln (für jede der vier Kugelreihen) muss eingehalten werden.

5.5.4 Artefakte Röntgenaufnahme mit der Prüfkonfiguration 20 mm PMMA-Absorber muss bei Verwendung der Belichtungsautomatik auf Artefakte untersucht werden. Grenzwert:

Die Abbildung muss frei von Artefakten sein. Achtung:

Wird ein größeres Format verwendet, können zwei 20 mm PMMA-Absorber nebeneinander positioniert werden. Bei jeder Prüfung ist eine andere Kassette zu verwenden, so dass alle Kassetten und Verstärkungsfolien regelmäßig überprüft werden.

5.5.5 Sicht- und Funktionsprüfung Die Funktion der optischen und akustischen Anzeigen der Röntgeneinrichtung sind auf ihre einwandfreie Funktionalität hin zu überprüfen. Es dürfen keine Beschädigungen von mechanischen Komponenten der Röntgeneinrichtung vorhanden sein.

5.5.6 Ortsauflösungsvermögen Die Linien des Bleistrichrasters müssen durchgehend als getrennte Linien erkennbar und zählbar sein. Die Kenngröße ist jeweils die Zahl der Lp/mm in der gerade noch aufgelöst erkennbaren Liniengruppe. Grenzwert:

Die Abbildung beider Bleistrichraster darf sich gegenüber den Bezugswerten nicht verschlechtern bzw. nicht vermindern.

Achtung:Abbildung der Bleistrichraster kann mit einer 4- bis 8-fach vergrößernden Lupe ausgewertet werden.

5.5.7 Kontrastauflösungsvermögen Ermittelt wird die Anzahl der sichtbar abgebildeten Niedrigkontrastobjekte. Grenzwert:

Die Anzahl darf vom Bezugswert um maximal eins abweichen.

5.5.8 Bildkontrast Ermittelt wird die Differenz zwischen den gemessenen optischen Dichten der hellsten und zweitdunkelsten sowie der hellsten und dunkelsten Kontraststufe im Prüffilm des NORMI MAM analog.Grenzwert:

Differenz zwischen der hellsten und zweitdunkelsten gemessenen OD darf maximal 0,15 OD vom Bezugswert abweichen. Differenz zwischen der hellsten und dunkelsten gemessenen OD darf um maximal 0,2 OD vom Bezugswert abweichen.

5.5.9 Objekt- und Röhrenspannungskompensation Zur Überprüfung der Objekt- und Röhrensspannungskompensation werden jeweils drei Aufnahmen mit dem 20 mm, 40 mm und 60 mm dicken PMMA-Absorber bei unterschiedlichen Röhrenspannungen vorgenommen und die entsprechenden optischen Dichten ermittelt. Die gemessene OD der 40 mm PMMA-Aufnahme dient dabei als Zielwert. Grenzwert:

Abweichungen der beiden anderen OD vom Zielwert dürfen den Bezugswert nicht überschreiten.

34

5.5.10 Korrekturschalter der Belichtungsautomatik Eine Veränderung des Korrekturschalters um eine Stufe muss zu einer Veränderung der Dosis oder des Strom-Zeit-Produktes (mAs) führen. Grenzwert:

Die Abweichung darf maximal um ± 3 % vom Bezugswert des Schaltschrittes abweichen.

5.5.11 Strahlungsschwächung und Verstärkungsfaktor Für alle Kassetten sind unter der Rasteraufnahmetechnik und unter Verwendung der Belichtungsautomatik Prüfkörperaufnahmen bei 28 kV zu erstellen und die entsprechende optische Dichte sowie die Dosis zu dokumentieren. Grenzwert:

Die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der optischen Dichte oder Dosis muss mit dem Bezugswert übereinstimmen.

5.5.12 Kassettenanpressdruck Die Überprüfung des Kassetteanpressdrucks kann mit der PTW-Testplatte [L991078] durchgeführt werden. Dabei wird die Kassette wie üblich mit der Verstärkungsfolie und dem Röntgenfilm bestückt und die Testplatte flach auf die Außenseite und mit Anpressung an die dem Strahler zugekehrte Seite der Kassette gelegt. Dokumentiert wird anschließend, ob die Schwärzung des Films in einer gleichmäßigen optischen Dichte erscheint. Achtung:Um Lufteinschlüsse auszuschließen, sollten zwischen der Kassettenbestückung und der Aufnahme zwei Minuten gewartet werden.

5.5.13 Kompressionskraft Zur Überprüfung der Kompressionskraft muss die Kompressionswaage auf die Auflageplatte platziert und der Schaumstoffquader mittig auf die Kompressionswaage gelegt werden. Anschließend kann die Kompressionsplatte abgesenkt und die Kompressionskraft für die wählbaren Einstellungen einschließlich des Höchstwerts gemessen werden. Die erreichbare Kompressionskraft und deren Konstanz ist jeweils für mindestens eine Minute zu ermitteln. Unter Berücksichtigung aller Aufnahmeformate muss der Schaumstoffquader nacheinander in drei Positionen auf der Patienten-Lagerungshilfe (rechts, mittig, links) mit einer Kraft von jeweils 150 N komprimiert werden. Während der Kompression ist der Abstand zwischen der Kompressionsplatte und der Patienten-Lagerungshilfe an ihren vier Rändern zu messen. Der Abstand am linken Rand ist mit dem Abstand am rechten Rand zu vergleichen, und der Abstand am thoraxwandnahen Rand ist mit dem Abstand am thoraxwandfernen Rand zu vergleichen. Die Messwerte sind mit den Anzeigewerten der Mammographieeinrichtung zu vergleichen und müssen innerhalb der spezifizierten Toleranzen mit den Bezugswerten übereinstimmen. Der tatsächliche Wert der Kompressionskraft muss mit jedem Anzeigewert übereinstimmen und die größte spezifizierte Kraft darf nicht überschritten werden. Grenzwerte:

Für motorische Kompression gilt: - eine Kraft von mindestens 150 N muss erreichbar sein - Kräfte von mehr als 200 N dürfen nicht erreichbar sein - die Kompressionsvorrichtung muss die Kraft für mindestens 1 Minute konstant halten Abstände zwischen Kompressionsplatte und Patienten-Lagerungshilfe bei Kompression: - am thoraxwandnahen und -fernen Rand: maximal 15 mm - am linken und rechten Rand: maximal 5 mm (bei symmetrischer Belastung)

maximal 15 mm (bei asymmetrischer Belastung)

35

Protokoll

36

37

38

39

40

VI. Konstanzprüfung an digitalen Röntgeneinrichtungen für die Mammographie nach DIN PAS 1054 [7]

6.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Einfalldosis Funktion der Belichtungsautomatik, Signal-Rausch-Verhältnis, Kontrast-Rausch-Verhältnis, Mittlerer Grauwert Abklingeffekte Artefaktfreiheit, Orts- und Kontrastauflösungsvermögen, Dynamikumfang Thoraxwandseitige Begrenzung, Strahlenfeld und Zentrierung Kompressionskraft

6.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? CONNY II Dosimeter NORMI PAS Prüfkörper CD LUX Meter Lichtmessgerät Maßband, Lupe Kompressionsset

6.3 Püfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) NORMI PAS Prüfkörper auf der Auflageplatte platzieren (Konfiguration mit 40 mm PMMA-Absorber und

6 mm Strukturplatte). Der Abstand der Patientenlagerungshilfe muss so gering wie möglich eingestellt werden [siehe Bild 1]. Achtung:

Die thoraxwandseitigen Anschläge am Prüfkörper müssen bündig mit der Längskante der Auflageplatte abschließen. Kompressionsplatte muss während der Messung nicht aus dem Strahlengang entfernt werden.

2.) CONNY II Detektor strahleneintrittsseitig am Prüfkörper anbringen.

Bild 1: NORMI PAS mit Testeinsatz PMMA Bild 2: NORMI PAS mit Testeinsatz HK

Bild 3: NORMI PAS mit Testeinsatz KRV Bild 4: NORMI PAS mit Testeinsatz ACR

41

6.4 Durchführung: Anfertigen eines Röntgenbildes Speicherfolienkassette in die Aufnahmeposition bringen. Für den Betrieb mit Belichtungsautomatik müssen die gleichen Einstellungen wie bei der Festlegung der Bezugswerte an der Mammographieeinrichtung gewählt werden. Anschließend können die Röntgenprüfbilder angefertigt werden:

für jedes Anodentarget und jeden Brennfleck sind anhand jeweils einer NORMI PAS Aufnahme die Bezugswerte zu überprüfen. Röntgenaufnahmen mit der Prüfkörperkonfiguration 40 mm, 20 mm und 60 mm PMMA-Absorber (bei 28 kV und jeweils unter- und oberhalb von 28 kV) müssen unter Verwendung der Belichtungsautomatik vorgenommen werden. Die Dosismessung ist zusätzlich bei freier Einstellung und jeweils unter- und oberhalb 28 kV vorzunehmen. Ein Prüfbild muss dabei nicht angefertigt werden.

Achtung:Sofern die Mammographieeinrichtung über einen zweiten Aufnahmetisch mit Belichtungsautomatik verfügt, muss hier ein Prüfbild (Konfiguration mit 40 mm und 20 mm PMMA-Absorber) erstellt werden. Einfalldosis jeweils am CONNY II ablesen.

Achtung:Die Position der am Grundkörper und den Absorbern angebrachten Passstifte ermöglicht die Identifizierung der verwendeten Komponenten auf dem Prüfbild.

6.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Die angefertigten Prüfbilder müssen abgespeichert und mit den Protokollen zur Konstanzprüfung archiviert werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

6.5.1 Sicht- und Funktionsprüfung Die Funktion der optischen und akustischen Anzeigen der Röntgeneinrichtung sind auf ihre einwandfreie Funktionalität hin zu überprüfen. Es dürfen keine Beschädigungen mechanischer Komponenten festgestellt werden.

6.5.2 Thoraxwandseitige Begrenzung, Strahlenfeldbegrenzung und Zentrierung Für jede Reihe von Stahlkugeln des Prüfkörpers ist die Anzahl der vollständig und hälftig abgebildeten Kugeln zu bestimmen. Die Überstrahlung des Bildempfangssystems ist für alle vier Kanten zu bestimmen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Grenzwerte

In der Ebene 40 mm über der Patienten-Lagerungshilfe darf die Breite des nicht abgebildeten Bereichs höchstens 5 mm betragen (entspricht vollständiger Sichtbarkeit von 2,5 der 5 Stahlkugeln je Reihe imNORMI PAS Prüfkörper).

Bild 5: Thoraxwandseitige Begrenzung

42

6.5.3 Mittlerer Grauwert und Standardabweichung Die Messung erfolgt mit Hilfe der vom Benutzer vorgesehenen Aufnahmetechniken (z.B. Rasteraufnahmetechnik, Anodentarget-Filter-Kombination, großer Brennfleck) und einer Röntgenröhrenspannung von 28 kV. Achtung:Werden weitere Patienten-Lagerungshilfen mit eigener Belichtungsautomatik benutzt, müssen diese ebenfalls einbezogen werden. Die Vorwahl der geschalteten Dosis muss so gewählt werden, dass bei Normalstellung des Korrekturschalters (Einstellung 0) der Messwert des mittleren Grauwertes bei dem vom Hersteller für die Standardeinstellung vorgegebenen Zielwert liegt. Die Expositionszeit soll kleiner zwei Sekunden sein. Mindestens drei verschiedene Röntgenröhrenspannungen jeweils in Kombination mit drei verschiedenen Prüfkörpern und dem Testeinsatz PMMA [siehe Bild 1], müssen mit den vom Hersteller vorgesehenen Anodentarget-Filter-Kombinationen überprüft werden.

Achtung:Bei Mammographieeinrichtungen, die im Screening verwendet werden, muss zusätzlich für jede Kombination die Einfalldosis und die mittlere Parenchymdosis ermittelt werden. Bei Mammographieeinrichtungen, die im kurativen Bereich eingesetzt werden, muss für die Prüfkörperkombination mit 46 mm die Einfalldosis sowie die mittlere Parenchymdosis bestimmt werden.

GrenzwerteFolgende Abweichung des mittleren Grauwertes muss eingehalten werden:

bei Standardaufnahmen (46 mm PMMA): maximal 10 % vom Zielwert (Herstellervorgabe) bei 20 mm und 60 mm PMMA: maximal 15 % vom Zielwert (max. 10 % vom Bezugswert)

6.5.4 Signal-Rausch-Verhältnis (SRV) Der mittlere Grauwert und die Standardabweichung müssen ermittelt und mit den Bezugswerten verglichen werden. Grenzwert SRVFolgende Abweichung vom Bezugswert muss eingehalten werden:

Abweichung des SRV: maximal 10 % Achtung:Alternativ kann auch das Kontrast-Rausch-Verhältnis bestimmt werden.

6.5.5 Kontrast-Rausch-Verhältnis (KRV) Prüfkörperkombination mit 46 mm PMMA wählen und auf der Auflageplatte positionieren. Achtung:Zwei weitere Prüfbilder mit anderen PMMA-Dicken (z.B. 20 und 60 mm) müssen angefertigt werden. Testeinsatz KRV in den dafür vorgesehenen Ausbruch in die Strukturplatte legen [siehe Bild 3]. Die am häufigsten verwendete Kompressionsplatte verwenden. Standardaufnahmebedingungen (28 kV) einstellen. Messung der mittleren Grauwerte im Bereich der abgebildeten Aluminiumplatte bestimmen und KRV nach folgender Formel errechnen:

KRV = mittl. Grauwert (Al) - mittl. Grauwert (PMMA) Standardabweichung (PMMA)

Grenzwert KRVFolgende Abweichungen vom Bezugwert müssen eingehalten werden:

KRV der Standardaufnahme: maximal 10 % vom Zielwert (Herstellerangabe) bzw. maximal 15 % vom Bezugswert

Unsicherheit des KRV-Wertes: maximal 5 %

43

fKfK

22

11

6.5.6 Schwächungsfaktoren Der Schwächungsfaktor ist den Begleitpapieren zu entnehmen und muss mit allen vorhandenen Streustrahlenrastern bestimmt werden. Dabei muss der 40 mm PMMA-Absorber möglichst röhrennah angebracht werden. Es ist die meist verwendete Anodentarget-Filter-Kombination und eine Röntgenröhrenspannung von 28 kV (bzw. nach Herstellervorgabe) einzustellen. Die Messung erfolgt bei freier Einstellung des Strom-Zeit-Produktes [mAs]. Die Dosis wird auf der Oberseite der Patientenlagerungshilfe in der Bildauffangebene gemessen. Die Fokus-Bildempfänger-Abstände sind dabei zu messen. Der Schwächungsfaktor [TR] ergibt sich aus den Dosismesswerten [K1 und K2] und den entsprechenden Fokus-Bildempfänger-Abständen [f1 und f2]:

TR =

Grenzwert:Schwächungsfaktor < 2,0

6.5.7 Kompressionsvorrichtung Zur Überprüfung der Kompressionskraft muss die Kompressionswaage auf die Auflageplatte platziert und der Schaumstoffquader mittig auf die Kompressionswaage gelegt werden. Anschließend kann die Kompressionsplatte abgesenkt und die Kompressionskraft für die wählbaren Einstellungen gemessen werden. Die erreichbare Kompressionskraft und deren Konstanz ist jeweils für mindestens eine Minute zu ermitteln. Unter Berücksichtigung aller Aufnahmeformate muss der Schaumstoffquader nacheinander in drei Positionen auf der Patienten-Lagerungshilfe (rechts, mittig, links) mit einer Kraft von jeweils 150 N komprimiert werden. Während der Kompression ist der Abstand zwischen der Kompressionsplatte und der Patienten-Lagerungshilfe an ihren vier Rändern zu messen. Der Abstand am linken Rand ist mit dem am rechten Rand und der Abstand am thoraxwandnahen Rand mit dem am thoraxwandfernen Rand zu vergleichen. Die Messwerte sind mit den Anzeigewerten der Mammographieeinrichtung zu vergleichen und müssen innerhalb der spezifizierten Toleranzen mit den Bezugswerten übereinstimmen. Sofern eine Kraftanzeige vorhanden ist, muss diese auf ± 20 N genau sein. Der tatsächliche Wert der Kompressionskraft muss mit jedem Anzeigewert übereinstimmen und die größte spezifizierte Kraft darf nicht überschritten werden.

Grenzwerte:Für motorische Kompression gilt: - eine Kraft von mindestens 150 N muss erreichbar sein - Kräfte von mehr als 200 N dürfen nicht erreichbar sein - Kompressionsvorrichtung muss die Kraft für mindestens eine Minute halten können Abstände zwischen Kompressionsplatte und Patienten-Lagerungshilfe bei Kompression: - am thoraxwandnahen und -fernen Rand: maximal 15 mm - am linken und rechten Rand: maximal 5 mm (bei symmetrischer Belastung)

maximal 15 mm (bei asymmetrischer Belastung)

6.5.8 Artefakte Unter Belichtungsautomatik muss ein Prüfbild der 20 mm PMMA-Platte angefertigt und auf Artefaktfreiheit hin untersucht werden. Achtung:Wird ein größeres Format verwendet, können zwei 20 mm PMMA-Absorber nebeneinander gelegt werden. Grenzwerte:Materialien im Nutzstrahlenbündel zwischen Brennfleck und Bildempfänger dürfen keine Artefakte erzeugen, d.h. die Abbildung muss frei von Artefakten sein.

44

6.5.9 Ortsauflösungsvermögen Es ist je ein Prüfbild (Kombination mit 46 mm PMMA) mit jedem Brennfleck der Einrichtung unter Einbeziehung aller Anodentargets bei 28 kV (bzw. nach Herstellerangabe) wahlweise bei freier Einstellung oder unter Belichtungsautomatik anzufertigen. Die Liniengruppen des Bleistrichrasters müssen durchgehend als getrennte Linien erkennbar und zählbar [Lp/mm] sein. Achtung:Bei Befundung mit Dokumentationsfilmen darf eine 4- bis 8-fach vergrößernde Lupe verwendet werden; bei der Befundung am BWG ist die Verwendung der Lupenfunktion zulässig. Grenzwert:

Die Darstellung der Liniengruppen darf sich gegenüber den Bezugswerten nicht verschlechtern.

6.5.10 Kontrastauflösungsvermögen Ermittelt wird die Anzahl der sichtbar abgebildeten Niedrigkontrastobjekte im Testeinsatz AP oder KP-ACR [siehe Bild 4]. Hierfür muss ein Prüfbild (Konfiguration mit 46 mm und dem entsprechenden Testeinsatz) bei der am häufigsten genutzten Aufnahmetechnik (Anoden-Filterkombination Mo/Mo) und eine Röhrenspannung von 28 kV erstellt werden (freie Einstellung oder Belichtungsautomatik). Die abgebildeten Strukturelemente sind visuell auszuwerten. Achtung:

Bei der arbeitstäglichen Konstanzprüfung kann wahlweise der Testeinsatz AP oder der Testeinsatz KP-ACR verwendet werden. Bei Befundung mit Dokumentationsfilmen darf eine 4- bis 8-fach vergrößernde Lupe und bei der Befundung am BWG die Lupenfunktion verwendet werden.

Grenzwerte: Folgende Grenzabweichungen müssen gegenüber den Bezugswerten eingehalten werden:

Testeinsatz AP: vier der fünf Strukturelemente müssen erkannt werden Testeinsatz KP-ACR: Anzahl erkannter Strukturelemente Bezugswert

6.5.11 Dynamikumfang Zur Bestimmung des Dynamikumfangs ist ein Prüfbild (Kombination mit 40 mm PMMA und eingesetzter PMMA-Treppe) bei 28 kV Röntgenröhrenspannung, Mo/Mo (bzw. nach Herstellerangabe) anzufertigen. In den einzelnen Feldern der Treppe kann anschließend der Grauwert bestimmt werden, wobei an der Pb-Stufe der Offset bestimmt wird. Die Stufe 0 (ungeschwächte Primärstrahlung) ergibt den maximalen Grauwert. Die Bestimmung des Signal-Rausch-Verhältnisses sollte für alle Stufen durchgeführt werden. Grenzwert:Die PMMA-Treppe muss stetig in der Abfolge der mittleren Grauwerte der einzelnen Stufen sein, wobei folgende Abweichung vom Bezugswert zugelassen ist:

Abweichung des Grauwertniveaus: < 10 %

6.5.12 Bildempfängerdosis KB

Zur Ermittlung der Bildempfängerdosis muss ein Prüfbild (Konfiguration mit 46 mm) bei 28 kV Röhrenspannung (bzw. nach Herstellerangabe) und mit der am häufigsten verwendeten Anodentarget-Filter-Kombination erstellt werden. Die Messung der Dosis erfolgt am Ort der Kassette im Bereich der Messkammer oder des wirksamen Messfeldes der Belichtungsautomatik. Der mittlere Grauwert ist an der entsprechenden Stelle der Speicherfolie zu messen. Grenzwert:Für die Bildempfängerdosis KB ist kein Grenzwert festgelegt, weil die Anforderungen an die Einfalldosis KEsicherstellen, dass dieser Wert angemessen begrenzt ist.

6.5.13 Einfalldosis KE

Die Einfalldosis KE wird mit dem CONNY II Dosimeter in 60 mm Entfernung von der thoraxwandseitigen Kante (Konfiguration 46 mm) gemessen. Die Grenzwerte beziehen sich auf Mo/30 µm Mo oder W/60 µm Mo als Anodentarget-Filter-Kombination. Grenzwerte:Folgende Grenzwerte müssen gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

mittlerer Grauwert: Abweichung darf maximal 10 % von der Herstellerangabe abweichen

45

6.5.14 Mittlere Parenchymdosis DPD

Die mittlere Parenchymdosis DPD wird i.d.R. durch die Mammographieeinrichtung berechnet. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichungen sind gegenüber dem Bezugswert einzuhalten:

DPD: 2,5 mGy Achtung:Bei Screening-Programmen ist für jede Aufnahme die mittlere Parenchymdosis zu bestimmen.

6.5.15 Abklingeffekte Es wird überprüft, ob in dem zweiten von zwei Prüfbildern, sog. Abklingeffekte nicht mehr sichtbar sind (z.B. Geisterbilder). Hierfür werden zwei Prüfkörperaufnahmen (Konfiguration mit 46 mm PMMA und Testeinsatz HK siehe Bild 2) mit den gleichen Einstellungen wie für Patientenaufnahmen, unter Verwendung der Belichtungsautomatik, in einem definierten Zeitabstand nach Herstellerangabe angefertigt. Vor dem Anfertigen der zweiten Aufnahme muss dabei der Prüfkörper seitlich verschoben werden. Grenzwerte:

In der zweiten Aufnahme darf kein Restbild der ersten Aufnahme mehr sichtbar sein.

46

VII. Konstanzprüfung an Röntgeneinrichtungen für die Computertomographie nach DIN EN 61223-2-6 [8]

Anmerkung:Im Folgenden wird nur die Ermittlung der CT-Dosismesswerte beschrieben. Nach DIN EN 61223-2-6 müssen jedoch noch weitere Parameter während der Konstanzprüfung ermittelt werden: z.B. Positionierung der Patientenlagerungshilfe sowie die Positioniergenauigkeit, die tomographische Schichtdicke, das Rauschen, die Gleichförmigkeit und mittlere CT-Zahlen und die räumliche Auflösung. Hierzu sollten Vorgaben des Herstellers der CT-Einrichtung existieren.

7.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Computertomographischer Dosisindex 100 [CTDI100]Gewichteter CTDI100 [CTDIw]

Achtung:Der CTDI100 bezieht sich auf die Energiedosis in Luft. Messungen in einem Prüfkörper mittels einer Ionisationskammer sind in der Praxis üblich und erlauben eine ausreichende Näherung.

7.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? DIADOS E Dosimeter mit CT-Kammer und CT-Adapter CT-Kombiphantom oder CT-Körperphantom oder CT-Kopfphantom

7.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) Die CT-Kammer mit dem CT-Adapter an das DIADOS E anschließen. 2.) Kopf- oder Körperphantom auf der Patientenlagerungshilfe positionieren und so anordnen, dass sich eine der

äußeren Bohrungen auf der 12-Uhr-Position befindet. 3.) CT-Ionisationskammer in die 12-Uhr-Bohrung einführen und die restlichen Bohrungen mit den Blindstopfen

schließen [siehe Bild 1]. 4.) Phantom nun mit Hilfe des Fadenkreuzes zu den Schnittebenen und der Rotationsachse des

Computertomographen ausrichten. 5.) DIADOS E einschalten [siehe Bild 2].

Bild 1: CT-Körperphantom positionieren Bild 2: DIADOS E einschalten und Kammer einführen

47

7.4 Durchführung: Anfertigen eines CT-Scans Parametereinstellung am CT vornehmen. CT-Scan durchführen. Messwert am DIADOS E ablesen und CT-Scan auswerten. CT-Kammer anschließend in die Mittelbohrung einführen und mit dem Stopfen die obere Bohrung verschließen. Achtung:

Beim Kammerwechsel muss darauf geachtet werden, dass das CT-Phantom nicht verschoben wird, da die Justierung sonst erneut vorgenommen werden muss. Zur Ermittlung des gewichteten CTDI muss das Dosislängenprodukt entsprechend Kapitel 7.3 in allen vier äußeren Bohrungen sowie in der Mittelbohrung gemessen werden.

7.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt werden? Die Messwerte müssen mit den Bezugswerten verglichen und dokumentiert werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

7.5.1 CTDI100

Der CTDI100 lässt sich wie folgt berechnen:

CTDI100 = dzTN

zDmm

mm

50

50 *)(

mit D(z): Dosisprofil längs der Geraden (z) senkrecht zur tomographischen Ebene N: Anzahl der tomographischen Schichten, die bei einem axialen Scan anfertigt werden T: tomographische Nennschichtdicke

Grenzwert:Folgende Grenzabweichungen müssen gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

CTDI100: ± 20 %

7.5.2 CTDIw

Der CTDIw lässt sich wie folgt berechnen:

CTDIw = )(100)(100 32

31

peripherzentral CTDICTDI

mit CTDI100(zentral): Gemessener Wert im Zentrum des CT-Phantoms CTDI100(peripher): Durchschnittlich gemessener Wert in den äußeren Bereichen des CT-Phantoms

Grenzwert:Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

CTDIw: ± 20 %

48

VIII. Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten (BWG) nach DIN V 6868-57 und der Qualitätssicherungs-Richtlinie [9, 2]

8.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Schleierleuchtdichte [LS]Maximalkontrast [Km = Lmax / Lmin]Grauwertwiedergabe Orts- und Kontrastauflösung Geometrische Bildeigenschaften Zeilenstruktur Farbbezogene Gesichtspunkte Artefakte Bildinstabilität

8.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? CD LUX Meter Lichtmessgerät SMPTE- oder IEC-Testbild

8.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der Konstanzprüfung aus? 1.) SMPTE1)- oder IEC2)-Testbild auf das Bildwiedergabegerät (BWG) bzw. den Monitor laden. 2.) CD LUX Meter einschalten.

Achtung:Das Testbild muss die gesamte für die Bilddarstellung nutzbare Fläche des BWG ausfüllen.

Bild 1: SMPTE-Testbild1) Bild 2: IEC-Testbild2)

1) Society of Motion Picture and Television Engineers 2) International Electrotechnical Commission

49

8.4 Durchführung: Überprüfung des Bildwiedergabegerätes Schleierleuchtdichte Die Schleierleuchtdichte wird bei abgeschaltetem BWG unter den normalen Betrachtungsbedingungen am Betriebsort durchgeführt. D.h. der Monitor muss ausschaltet und die Schleierleuchtdichte mit dem CD LUX Meter in der Bildschirmmitte gemessen werden. Maximalkontrast Der Maximalkontrast wird bei eingeschaltetem Monitor mit Hilfe des SMPTE-Testbildes bestimmt. Dabei muss die minimale (0 %-Feld) und maximale (100 %-Feld) Leuchtdichte mit dem CD LUX Meter gemessen werden. Achtung:- Bevor die Messung durchgeführt wird, sollte sichergestellt sein, dass das BWG bereits seit ca. 20

Minuten eingeschaltet ist. - Darüber hinaus ist eine Abschattung der Testfelder z.B. durch den eigenen Körperschatten zu

vermeiden. - Die Überprüfung der Umgebungsbeleuchtungsstärke ist für die Sicherung des Maximalkontrasts

wichtig. Das Risiko, eine Wiederholungsaufnahme aufgrund einer schlechten Bildqualität anfertigen zu müssen, wird durch die Gewährleistung einer konstanten Umgebungsbeleuchtung z.B. durch den Einsatz des MAVO-MAX [L991262] enorm minimiert.

Grauwertwiedergabe Die Bestimmung der Grauwertwiedergabe erfolgt visuell bei eingeschaltetem Monitor im 5 %- und 95 %-SMPTE-Testfeld.Orts- und Kontrastauflösung Die Überprüfung der Orts- und Kontrastauflösung erfolgt über die Strichraster im SMPTE-Testbild. Die Linien müssen dabei ohne Benutzung einer Lupe erkennbar sein. Geometrische Bildeigenschaften Die geometrischen Bildeigenschaften werden visuell bei eingeschaltetem Monitor mit Hilfe eines Gitterrasterbildes bestimmt. Zeilenstruktur Die Zeilenstruktur wird visuell im Hintergrund des SMPTE-Testbildes für Orts- und Kontrastauflösung bestimmt. Farbbezogene Gesichtspunkte Hierbei wird visuell überprüft, ob Konvergenz (farbige Linien in der Nähe der Gitterlinien) oder Farbstichigkeit (z.B. farbige Zonen) vorhanden ist. Artefakte Das Testbild für geometrische Abbildungseigenschaften muss visuell hinsichtlich Artefakten wie z.B. Geisterbilder, helle oder dunkle Flecken, weiße diagonale Linien etc. überprüft werden. Bildinstabilitäten Das Testbild für geometrische Abbildungseigenschaften muss visuell hinsichtlich Bildflimmern, horizontale oder vertikale Bewegungen sowie geometrische Verzerrungen überprüft werden.

8.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Die Ergebnisse der einzelnen Messungen der Konstanzprüfung müssen protokolliert und dokumentiert werden. Bitte beachten Sie die in der QS-RL angegebenen Grenzwerte [2]. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

8.5.1 Schleierleuchtdichte Die Umgebungsbeleuchtungsstärke wird auf der Monitoroberfläche reflektiert und vermindert den Bildkontrast. LS ist somit ein Indikator für die Umgebungsbeleuchtungsstärke. LS muss dokumentiert werden. Grenzwerte:Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

Abweichung der Leuchtdichte: 0,3 LS

50

8.5.2 Maximalkontrast Der Maximalkontrast Km errechnet sich aus der minimalen und maximalen Leuchtdichte mit [Lmax / Lmin]. Grenzwert:Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:

Abweichung des Maximalkontrasts: 0,3 Km

8.5.3 Grauwertwiedergabe Das 5 %- und das 95 %-SMPTE-Testfeld muss sich deutlich gegenüber der Umgebung (0 %- bzw. 100 %-Feld) darstellen. Darüber hinaus müssen alle Graustufen harmonisch in der Kontrastabstufung erscheinen. Grenzwerte:

Bilden sich die Kontrastfelder nicht nach oben genannten Kriterien ab, so darf das BWG nicht für Befundungszwecke eingesetzt werden.

8.5.4 Orts- und Kontrastauflösung Die sich abbildenden Linien der Strichraster in den Ecken des SMPTE-Testbildes müssen visuell überprüft und das Ergebnis dokumentiert werden. Grenzwerte:

Bei der 5 %- und 100 %-Modulation müssen alle Linien des Strichrasters visuell erkennbar und aufgelöst werden. Bei der 3 %-Modulation muss lediglich das Ergebnis der visuellen Überprüfung dokumentiert werden.

8.5.5 Geometrische Bildeigenschaften Die geometrischen Bildeigenschaften müssen dokumentiert werden. Grenzwerte:

Das gesamte Testbild muss sichtbar sein. Dabei müssen die Schnittpunkte der äußeren Begrenzungslinien jeweils gleich lang erscheinen. Es dürfen visuell betrachtet keine Bildverschiebungen, Bilddrehungen oder Verzerrungen erkennbar sein.

8.5.6 Zeilenstruktur Grenzwerte:

Die Zeilenabstände müssen gleichmäßig sein. Es dürfen keine größeren Zeilenabstände oder diagonale weiße Linien im Bild erkennbar sein.

8.5.7 Farbbezogene Gesichtspunkte Grenzwerte:

Es darf keine Konvergenz vorhanden sein. Es darf keine beeinträchtigende Farbstichigkeit erkennbar sein.

8.5.8 Artefakte Der Hintergrund des SMPTE-Testbildes muss einen gleichmäßigen Grauwert besitzen. Grenzwerte:

Es dürfen keine Artefakte wie z.B. Geisterbilder, helle oder dunkle Flecken, Fehlstellen, etc. vorhanden sein.

8.5.9 Bildinstabilität Grenzwerte:

Die Bilddarstellung muss über mindestens 90 % der Bildfläche flimmerfrei sein. Es dürfen keine horizontalen oder vertikalen Bewegungen vorhanden sein. Die horizontalen und vertikalen Linien müssen über die Dauer von ca. 1 Minute stabil, d.h. an einer Stelle, ohne Bewegungen, dargestellt werden.

51

Protokoll

52

53

54

55

56

57

IX. Konstanzprüfung der Filmverarbeitung nach DIN 6868-2 [10]

9.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden? Empfindlichkeitsindex Kontrastindex Minimaldichte Entwicklerbadtemperatur

9.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die Konstanzprüfung benötigt? Prüffilm SensiX Sensitometer DensiX Densitometer Thermometer

9.3 Vorbereitung 1.) Der Prüffilm muss vom selben Filmtyp sein, wie der bei der Funktionsprüfung der Filmverarbeitung

festgelegte Filmtyp. I.d.R. ist es ausreichend, die Konstanzprüfung der Filmverarbeitung nur mit einem Filmtyp durchzuführen.

2.) Die Prüfung wird anhand des Prüffilms vorgenommen, wobei die Prüfung frühestens eine Stunde nach Verarbeitung der ersten Röntgenfilme erfolgen sollte.

3.) Die Temperatur des Entwicklerbades sollte arbeitstäglich überprüft werden, um temperaturbezogene Fehler ausschließen zu können.

4.) Die Dunkelraumbeleuchtung sollte vor dem Beginn der Konstanzprüfung der Filmverarbeitung überprüft werden.

5.) SensiX Sensitometer und DensiX Densitometer in Betrieb nehmen. Achtung:

Einseitig beschichtete Filme z.B. für die Mammographie müssen zusätzlich geprüft werden, dabei muss beachtet werden, dass die belichtete Seite beim Einlegen nach unten zeigt. Die Bezugswerte für die Konstanzprüfung beziehen sich immer auf die Filmpackung des Prüffilms. Um mögliche Abweichungen zwischen den verschiedenen Filmen berücksichtigen zu können, müssen beim Wechsel von einer Filmpackung auf die andere vor Ende der alten Filmpackung überlappende Messungen an mindestens drei Tagen mit Filmen aus der neuen Filmpackung erfolgen.

9.4 Durchführung Auf den Prüffilm wird in der Dunkelkammer mit dem SensiX Sensitometer, welches auch schon während der Abnahmeprüfung verwendet wurde, ein Stufenkeil mit 21 Stufen im festgelegten Spektralbereich (blau oder grün) aufbelichtet.

Achtung:Der Prüffilm muss spätestens fünf Minuten nach der Belichtung verarbeitet werden. Anschließend wird der belichtete Prüffilm in die Mitte des Einlegetisches der Entwicklungsmaschine gelegt. Nun kann der Prüffilm entwickelt und mit dem DensiX Densitometer ausgewertet werden.

9.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden? Die Ergebnisse müssen beschriftet und mit den Auswerteprotokollen dokumentiert und archiviert werden. Achtung:Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!

58

9.5.1 Empfindlichkeitsindex Die Messung des Empfindlichkeitsindex erfolgt mit dem DensiX Densitometer an der bei der Abnahmeprüfung festgelegten Stufe des Sensitometerstreifens des Prüffilms. Grenzwert:Der Empfindlichkeitsindex darf maximal um ± 0,2 OD vom Bezugswert abweichen. Achtung:

Nach einem Neuansatz des Entwicklers darf die Abweichung um 0,1 OD überschritten werden. Nach ca. 50 Röntgenaufnahmen müssen die entsprechenden Grenzabweichungen jedoch wieder eingehalten werden.

9.5.2 Kontrastindex Die Messung des Kontrastindex erfolgt mit dem DensiX Densitometer an dem bei der Abnahmeprüfung festgelegten Messort. Grenzwert:Der Kotrastindex darf maximal um ± 0,2 OD vom Bezugswert abweichen. Achtung:

Nach einem Neuansatz des Entwicklers darf die Abweichung um 0,1 OD überschritten werden. Nach ca. 50 Röntgenaufnahmen müssen die entsprechenden Grenzabweichungen jedoch wieder eingehalten werden.

9.5.3 Minimaldichte Die Messung der Minimaldichte erfolgt mit dem DensiX Densitometer an einem Messort auf dem Prüffeld, welcher nicht durch Sensitometerlicht belichtetet wurde.

9.5.4 Beispiel

Punkt 1: Minimaldichte des Films Punkt 2: Stufe, deren OD am nächsten bei 1,0 netto liegt (1,0 + Dmin) Punkt 3: Differenz der gemessenen OD vom Zielwert des Empfindlichkeitsindex Punkt 4: Stufe, deren OD am nächsten bei 2,4 netto liegt (2,4 + Dmin) Punkt 5: Differenz der gemessenen OD vom Zielwert des Kontrastindex

59

Protokoll

60

Literaturverzeichnis

[1] RöV Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung (Röntgenverordnung) in der aktuellen Fassung von 18. Juni 2002

[2] QS-RLRichtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung und Behandlung von Menschen nach der Röntgenverordnung; November 2003, geändert durch Rundschreiben vom 11. Mai 2007

[3] DIN 6868-3 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie; September 2000

[4] DIN 6868-4Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung; Oktober 2007

[5] DIN 6868-13Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen; Februar 2003

[6] DIN 6868-7 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie; April 2002

[7] DIN PAS 1054 Anforderung und Prüfverfahren für digitale Mammographie-Einrichtungen; März 2005

[8] DIN EN 61223-2-6 Bewertung und routinemäßige Prüfung für medizinische Bildgebung - Teil 2-6: Konstanzprüfungen – Röntgeneinrichtungen für Computertomographie; August 2005

[9] DIN V 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten; Februar 2001

[10] DIN 6868-2 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung; Juli 1996

61

Abkürzungsverzeichnis ACR American College of Radiology

Al Aluminium

BV Bildverstärker

BWG Bildwiedergabegerät

CT Computertomographie

CTDI Computed Tomography Dose Index

Cu Kupfer

DIN Deutsches Institut für Normung

DSA Digitale Subtraktions-Angiographie

EN Europäische Norm

FAQ Frequently asked question

HK Hochkontrast

IEC International Electrotechnical Commission

Km Maximalkontrast

KRV Kontrast-Rausch-Verhältnis

kV Kilo Volt

Lmax Maximale Leuchtdichte

Lmin Minimale Leuchtdichte

Lp/mm Linienpaare pro mm

Ls Schleierleuchtdichte

mAs Milli Ampere Sekunde

MAM Mammographie

mGy Milli Gray: Physikalische Einheit der Energiedosis

MTRA Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent(in)

MÜF Modulationsübertragungsfunktion

Mo Molybdän

N Newton

OD Optische Dichte

PAS Publicly Available Specification

PMMA Polymethylmethacrylat

PTW Physikalisch-Technische Werkstätten Dr. Pychlau GmbH

QS Qualitätssicherung

QS-RL Qualitätssicherungs-Richtlinie

RBV Röntgen-Bild-Verstärker

ROI Region of Interest

RöV Röntgenverordnung

SMPTE Society of Motion Picture and Television Engineers

SRV Signal-Rausch-Verhältnis

62

Bestellinformation

Bestellnummer Produkt Lieferumfang

L981304 NORMI 3Prüfkörperset für die Konstanzprüfungen bei Direktradiographie nach DIN 6868-3. Einschl. 30 mm PMMA Absorber, 1,3 mm Cu Absorber, Schreibblock nach DIN 6868-3 und Transportkoffer

L991077 Testplatte

Zur Prüfung des Folienandrucks in Kassetten für die konventionelle Röntgendiagnostik. Außenmaße 35,6 x 43 cm. Kupferdraht mit 0,7 mm Dicke und 3,1 mm Maschenweite (8 Öffnungen auf 25 mm). Dauerhaft in Kunststoff eingegossen

L981301 NORMI 4 FLU plusSet PMMA

Prüfkörperset für die Konstanzprüfung nach DIN 6868-4 bei analoger und digitaler Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit, Abmessungen 30 cm x 30 cm. Einschl. 1 mm Cu-Absorber, 30 mm PMMA Absorber, 4x 35 cm langen Abstandsstützen zur Verwendung an Untertischröhren und Transportkoffer

L981302 NORMI 4 FLU plusSet Al

Prüfkörperset für die Konstanzprüfung nach DIN 6868-4 bei analoger und digitaler Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit, Abmessungen 30cm x 30cm.Einschließlich 25mm dicken Al-Absorber zur fokusnahen Verwendung, einem Durchleuchtungsständer und Transportkoffer

L981307 NORMI 4 FLU Set PMMA

Prüfkörperset für die Konstanzprüfung bei analoger und digitaler Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit, Abmessungen 20cm x 20cm. Einschließlich 1 mm Cu-Absorber, 30 mm PMMA Absorber, vier 35 cm langen Abstandsstützen zur Verwendung bei Untertischröhren und Transportkoffer

L981309 NORMI 4 FLU Set Al

Prüfkörperset für die Konstanzprüfung bei analoger und digitaler Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit, Abmessungen 20cm x 20cm. Einschließlich einem 25 mm dicken Al-Absorber zur fokusnahen Verwendung, einem Durchleuchtungsständer und Transportkoffer

T42003 X-Check DSAPrüfkörper für die Abnahme- und Konstanzprüfung an DSA-Einrichtungen nach IEC 61233-3-3 und DIN 6868-8. Einschließlich pneumatischer Fernbedienung und Transportkoffer

T42003.1.006 X-Check DSA Rahmen

Zur Verwendung an Untertischröhren. (300 mm x 300 mm) Rahmen mit vier jeweils 260 mm langen Stützen

L981247 NORMI 13 Set

Prüfkörperset für die Abnahme- und Konstanzprüfung in der digitalen Projektionsradiographie nach DIN 6868 Teil 13 und 58. Einschließlich PMMA-Absorber (Anbringung bildempfängernah), Wandhalter, Klettband und Transportkoffer

L981246 NORMI 13 Focus

Prüfkörperset für die Abnahme- und Konstanzprüfung in der digitalen Projektionsradiographie nach DIN 6868 Teil 13 und 58. Einschließlich Al-Absorber (Anbringung röhrennah), Wandhalter, Klettband und Transportkoffer

T42023.3.007 1,3 mm Cu-Platte Zur optionalen Verwendung mit dem Prüfkörper NORMI 13 bei 100 kV

T20005 Wandhalter Komfortable Anbringung eines NORMI 3, NORMI 13, X-Check RAD, X-Check PRO oder REX am Wandstativ

63

L991023 Lineal Stahlbandmaß 2 m

L653003 Lupe Zur genauen Beurteilung des Auflösungsvermögens anhand des Bleistrichrasters auf Testaufnahmen; 8-fache Vergrößerung

T42024 NORMI MAM analogPrüfkörperset für die Konstanz- und Abnahmeprüfung an Mammographieanlagen, nach DIN 6868-152 und -7. Einschl. 40 mm und 20 mm dicke PMMA-Platten und Transportkoffer

L981248 NORMI PAS Set 1054

Prüfkörperset für die Konstanz- und Abnahmeprüfung an digitalen Mammographieanlagen nach DIN PAS 1054. Inkl. Grundkörper, Strukturplatte, KP-Testeinsätzen, Absorber und Koffer. Testeinsatz AP muss separat bestellt werden

T42028.1.020 Testeinsatz AP

Testeinsatz für die Abnahmeprüfung und für die jährliche Konstanzprüfung an digitalen Mammographieanlagen nach DIN PAS 1054. Zu verwenden in Kombination mit dem Prüfkörper NORMI PAS 1054 [L981248]

T42028.1.018 NORMI PAS Al Treppe

optionales Zubehörteil zum NORMI PAS Set 1054. Ermöglicht die Überprüfung, ob die maximale Dicke einer komprimierten Brust von etwa 90 mm dargestellt werden kann. Al-Treppe besteht aus 14 Stufen

L981143 Kompressionsset Für digitale und analoge Mammographieanlagen. Einschließlich Kompressionswaage mit LC-Display und Schaumstoffwürfel

L991078 Testplatte

Zur Prüfung des Folienandrucks in Kassetten für die Mammographie. Außenmaße 26 x 31 cm. Kupferdraht mit 0,26 mm Dicke und 0,6 mm Maschenweite (40 Öffnungen auf 25 mm). Dauerhaft in Kunststoff eingegossen. Entspricht IEC 61223-2-10

T40017 CT-Kopfphantom

15 cm langer PMMA-Prüfkörper, Durchmesser 16 cm, mit Bohrung im Zentrum und vier Bohrungen am Umfang zur Aufnahme der CT-Ionisationskammer 30009, einschl. 4 Blindstopfen. Für Dosismessungen nach DIN EN 61223-2-6

T40016 CT-Körperphantom

15 cm langer PMMA-Prüfkörper, Durchmesser 32 cm. Mit Bohrung im Zentrum und vier Bohrungen am Umfang zur Aufnahme der CT-Ionisationskammer 30009, einschl. 4 Blindstopfen. Für Dosismessungen nach DIN EN 61223-2-6

T40027 CT-Kombiphantom

Zwei 15 cm lange PMMA-Zylinder mit Durchmessern von 16 und 32 cm. Der kleine Zylinder kann in den großen eingesteckt werden. Jeweils 4 Bohrungen am Umfang sowie eine Bohrung im Zentrum für eine CT-Kammer 30009. Für Dosismessungen nach DIN EN 61223-2-6

L981239 DIADOS E

Diagnostikdosimeter nach IEC 61674 zur Messung von Dosis, Dosisleistung, Dosis/Puls und Bestrahlungszeit mit Halbleiterdetektoren. Einschließlich Elektrometerfunktion, RS232-Schnittstelle, Akkus und Netzteil L991047

T16018 CT-AdapterZum Anschluss einer CT-Kammer TM30009 oder TM77336 an das DIADOS oder DIADOS E. Versorgt die CT-Kammer mit einer Spannung von 100 V. Stecksystem M

T30009 CT KammerCT-Kammer zur Messung des Dosis-Längen-Produkts an CT-Anlagen. Länge des Messvolumens 100 mm, Kabellänge 2,5 m, Stecksystem M oder BNC

64

T11007 CONNY IIDiagnostikdosimeter mit einem Halbleiterdetektor zur Konstanzprüfung an konventionellen Röntgenanlagen und an Mammographieanlagen

L981263 DensiX Digitales Densitometer mit eingebauter Lichtquelle, Blendenöffnung 3 mm. Geeignet für Konstanz- und Abnahmeprüfungen. Inklusive Netzteil

L981261 SensiX

Zur reproduzierbaren Aufbelichtung eines 21-Stufenkeils auf Röntgenfilmen. Umschaltbar zwischen blauem und grünem Licht. Nicht kalibrierfähig nach DIN 6868-55. Geeignet für Konstanzprüfungen. Batteriebetrieben, inkl. Netzteil

L991263 CD LUX Meter Set

Für die QS an Betrachtungs- und Bildwiedergabegeräten. Misst die Leuchtdichte in cd/m² und die Beleuchtungsstärke in Lux. Einschließlich USB 2.0-Schnittstelle,Transportkoffer und 9 V-Batterien

L991260 CD LUX Meter

Für QS an Betrachtungs- und Bildwiedergabegeräten. Misst die Leuchtdichte in cd/m². Die Beleuchtungsstärke wird mit dem optionalen LUX-Detektor L991261 erfasst. Einschließlich USB 2.0-Schnittstelle,Transportkoffer und 9 V-Batterien

L991262 MAVO-MAX

Zur Überwachung des Raumlichts in Monitorumgebung nach IEC u. DIN. Verlängert den vorgeschriebenen Zyklus der Konstanzprüfung an BWG auf ein ½ Jahr. Leuchtdiode zeigt zulässigen Raumlichtwert im Dauerbetrieb an. Steckdosenanschluss

PTW-FreiburgPhysikalisch-Technische WerkstättenDr. Pychlau GmbHLörracher Straße 779115 Freiburg · GermanyPhone +49 761 49055-0Fax +49 761 [email protected]

PTW-New York Corporation205 Park AvenueHicksville · New York 11801Phone (1-516) 827 3181Fax (1-516) 827 [email protected]

PTW-France SARL41 Chemin de la Cerisaie91620 La Ville du Bois · FrancePhone +33 1 64 49 98 58Fax +33 1 69 01 59 [email protected]

PTW-Latin AmericaAv. Evandro Lins e Silva840 Sala 2018 · Barra da Tijuca22631-470 Rio de Janeiro-RJ · BrazilPhone +55 21 2178 2188Fax +55 21 2429 [email protected]

PTW-Asia Pacific Ltd.Unit 14, 6/F., East Ocean Centre98 Granville RoadTsim Sha Tsui East, KowloonHong KongPhone +852 2369 9234Fax +852 2369 [email protected]

PTW-BeijingRoom 712, JinJiYe BuildingNo.2 ShengGuZhongLuChaoYang District100029 Beijing · P. R. ChinaPhone +86 10 6443 0746 / 0764Fax +86 10 6442 [email protected]

PTW behält sich vor, den Inhalt dieses Leitfadensohne vorherige Mitteilung zu verändern.Bitte fordern Sie bei PTW-Freiburg die jeweilsaktuelle Information zu den interessierendenProdukten an.

D264.208.00/01 2008-04Gedruckt auf chlorfreiem Papier.