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Kurs halten!
Rede zur Einbringung des Haushaltes 2018 in der Sitzung des
Rates am 18. Oktober 2017
(Es gilt das gesprochene Wort)
Vorbemerkung:
Anrede!
Zwei wichtige Wahlen für Deutschland und Niedersachsen
liegen hinter uns. Die Regierungsbildung gestaltet sich auf
beiden Ebenen schwierig. Für die Kommunen, insbesondere
aber auch für Hameln, ist es wichtig, dass bei den
anstehenden Koalitionsgesprächen die Handlungsfähigkeit
der Kommunen noch mehr als bisher Berücksichtigung finden
muss.
Zweifelsohne sind die Entwicklungen in den USA, in der
Türkei, in Nordkorea aber auch schon alleine bei unseren
2
europäischen Nachbarstaaten mit Sorge zu betrachten.
Dennoch ist die Kommune vor Ort die Keimzelle der
Demokratie und der Mittelpunkt der Daseinsvorsorge für die
Bürgerinnen und Bürger. In der vergangenen
Legislaturperiode hat auch der Bund endlich den
Investitionsstau der Städte und Gemeinden erkannt und
gehandelt. Deshalb hat der Deutsche Städtetag die bisherige
Bundesregierung für ihr kommunalfreundliches Verhalten
gelobt. Zwei kommunale Investitionsprogramme in Höhe von
über sechs Milliarden Euro sind ein wichtiger Schritt zum
Abbau des vorgenannten Investitionsstaus in Deutschland.
Allerdings reicht dieses Engagement bei weitem nicht aus.
Deshalb muss unser Interesse vor Ort eindeutig darauf
gerichtet sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Städte in den
nächsten Jahren eine ernsthafte finanzielle Entlastung
erfahren. Aufgrund der auch bei uns anstehenden
Investitionen und Aufgaben ist ein verstärktes Eingreifen des
Bundes und des Landes dringend erforderlich. Die
formulierten Forderungen und Erwartungen des Deutschen
und des Niedersächsischen Städtetages an die neue
Bundesregierung und die neue Landesregierung müssen
Niederschlag in den Koalitionsverträgen und im
anschließenden Regierungshandeln finden.
3
Die Zunahme des Handlungsdrucks haben wir als Stadt
Hameln bereits bei den Beratungen zum Haushalt 2017
gespürt. Der Umfang und die Tragweite der bevorstehenden
Gewerbesteuerrückerstattungen haben jedoch die
Verlässlichkeit der Haushaltplanung nachhaltig erschüttert.
Zwar wird der Rat hoffentlich heute Abend eine Entscheidung
über den Nachtragshaushalt 2017 treffen, jedoch sind damit
die tatsächlichen Auswirkungen auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit unserer Stadt bei weitem nicht
abgeschlossen.
Kurs halten: Haushaltsausgleich weiterhin möglich!
Anrede!
Der Haushalt 2018 steht für mich unter dem Leitmotiv „Kurs
halten!“
Kurs halten wir zunächst schon deshalb, weil weiterhin der
feste Wille der Stadtverwaltung besteht, einen
ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorzulegen.
4
Mit dem heute eingebrachten Haushaltsplanentwurf für das
Jahr 2018 legen wir Ihnen sowohl für das bevorstehende Jahr
als auch für die sich anschließende mittelfristige
Finanzplanung jeweils ausgeglichene Ergebnishaushalte vor.
Hierzu sind folgende Anmerkungen zu tätigen:
Vor einigen Wochen haben wir den Mitgliedern des
Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung ein mögliches
Szenario für den jetzt in Rede stehenden Haushalt 2018 und
für die dann folgende Mittelfristplanung gezeigt. Seitdem hat
eine Vielzahl von Gesprächen und Abstimmungen
stattgefunden, die es uns ermöglichen, eine
Haushaltsplanung vorzulegen, die einen anzunehmenden
Zeitraum der zu erwartenden Rückzahlung der
Gewerbesteuer und die Vorgabe der Einhaltung des
Haushaltsausgleichs berücksichtigt.
Zu beachten ist hierbei jedoch immer, dass sich die von uns
als Stadt vorzunehmende Gewerbesteuererstattung danach
richtet, inwieweit das Verfahren zwischen der
Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen gediehen ist.
Auf diese Grundvoraussetzung im steuerrechtlichen
5
Verfahren muss aufgrund der in den vergangenen Wochen
geführten Diskussionen nochmals hingewiesen werden.
Seit dem Jahr 2015 haben wir durch die finanzpolitische
Neuausrichtung der Stadtverwaltung den Haushaltsausgleich
als Maßstab unseres Handelns angelegt. Dieser
Haushaltsausgleich ist uns neben dem Jahr 2015 auch im Jahr
2016 gelungen. Entsprechend unserer ursprünglichen
Planung wäre dieses auch im laufenden Jahr erfolgt.
Unsere Erkenntnisse legen eine Erstattung der gezahlten
Gewerbesteuer im Jahr 2019 nahe. Diese Planung führt
allerdings für sich genommen noch nicht zu einem
Haushaltsausgleich in den nächsten Jahren. So erreichen wir
zwar im Haushaltsjahr 2018 einen Haushaltsüberschuss in
Höhe von 680.280,00 Euro aber lediglich durch
Konsolidierungsmaßnahmen.
In der mittelfristigen Finanzplanung beträgt der
Haushaltsüberschuss für 2019 253.880,00 Euro, durch die
Auswirkungen der prognostizierten
Gewerbesteuerrückerstattung in 2020 sogar 5.914.980 Euro
und in 2021 immerhin noch 53,640,00 Euro.
6
Bei den vorgenannten Haushaltsüberschüssen kann man
sicherlich auf den ersten Blick einen Moment aufatmen.
Allerdings sind folgende Wechselwirkungen zu
berücksichtigen: Der von Ihnen heute zu beschließende
Nachtragshaushalt 2017 endet mit einem Defizit von 22,1
Millionen Euro. Die von uns als Verwaltung vorgeschlagenen
Konsolidierungsmaßnahmen zum Nachtragshaushalt 2017
tragen sowohl zum Haushaltsausgleich als auch zu einer
Konsolidierungswirkung im Rahmen des jetzt erforderlichen
Haushaltssicherungskonzepts bei. Die Haushaltsüberschüsse
in den nächsten Haushaltsjahren in Höhe von 6,9 Millionen
Euro sind aber nicht zur Verwendung von möglicherweise
angedachten neuen Projekten gedacht, sondern sie müssen
für den Abbau des Haushaltsdefizits aus 2017 verwendet
werden. Dieses bedeutet, dass der diesjährige Fehlbedarf von
22,1 Millionen Euro lediglich auf 15,2 Millionen Euro
abgebaut werden kann. Die verbleibenden 15,2 Millionen
Euro müssen auch noch konsolidiert werden.
Da der letztgenannte Betrag bisher noch nicht in die
Konsolidierungsmaßnahmen eingebunden werden konnte, ist
trotz ausgeglichenem Haushaltsentwurf für 2018 sowie der
Haushaltsausgleiche in der Mittelfristplanung dennoch ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
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Allein die mit Nachtragshaushalt 2017 heute zu
verabschiedenden Konsolidierungsmaßnahmen werden eine
gleiche Belastung für viele Bereiche darstellen. Wenn pro
Haushaltsjahr im laufenden Verwaltungsbetrieb 1,6 Millionen
Euro beim Sachaufwand eingespart werden müssen, wird
dieses sowohl in der Verwaltung als auch für die Bürgerinnen
und Bürger nicht ohne Wirkung bleiben. Eine Modernisierung
der Stadtverwaltung, alleine im Bereich der Infrastruktur des
Hauses und der Ermöglichung zeitgemäßer
Arbeitsbedingungen wird hierdurch immer schwieriger. Vor
dem Hintergrund dessen, dass wir uns in einem immer härter
werdenden Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit anderen öffentlichen Institutionen und der
freien Wirtschaft befinden, laufen wir ernsthaft Gefahr
abgehängt zu werden.
Kurs halten: Strukturelle Weiterentwicklung Hamelns
Anrede!
Trotz dieser bitteren Tatsachen sollten wir uns nicht
entmutigen lassen, die notwendige strukturelle
Weiterentwicklung unserer Stadt fortzusetzen. Auch deshalb
sage ich, „Kurs halten“.
8
Lassen Sie mich deshalb zu einigen Schwerpunkten im
Haushaltentwurf 2018 kommen:
Kurs halten: Bedrückende Personalsituation
Einen großen Block der Ausgaben bilden weiterhin die
Personalkosten. Um die Irritationen zur Beratung des letzten
Haushalts aufzugreifen; die von uns im Stellenplan 2018
angeführten Stellen sind kostentechnisch im
Haushaltsentwurf vollständig etatisiert. Der Betrag beläuft
sich einschließlich der Personalkosten des Betriebshofes auf
rund 41 Millionen Euro.
Da die Personalkosten nahezu ein Drittel des städtischen
Haushalts ausmachen, ist eine Diskussion zwischen
Stadtverwaltung und Rat über die Personalentwicklung der
Stadt nachvollziehbar und richtig.
Um eine ehrliche Debatte über die Personalkosten zu führen,
sollte sich aber der Rat der Stadt Hameln darüber klar und vor
allem einig werden, welche Aufgaben überhaupt und im
Rahmen welcher Standards diese erledigt werden sollen.
9
So haben wir seit 2012 einen Anstieg der Personalkosten im
Bereich Bildung in Höhe von 3,87 Millionen Euro auf
insgesamt 5,28 Millionen Euro zu verzeichnen. Diese
familienfreundliche und bildungsgerechte Ausrichtung der
Stadt ist politisch gewollt, gesellschaftspolitisch auch richtig,
erhöht aber deutlich die Personalkosten. Auch im Bereich der
Feuerwehr ist bei Vorhalten einer hauptamtlichen
Wachbereitschaft ein Anstieg der Personalkosten von 2012
in Höhe von 1,68 Millionen Euro auf 3,31 Millionen Euro zu
erwähnen. Diese Stärkung der Feuerwehrkräfte zum Zwecke
der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages war ebenfalls
politisch gewollt. Denken Sie allein an die Übernahme des
Rettungsdienstes!
Im Frühjahr diesen Jahres haben wir äußerst intensiv über
den Mehrbedarf des Hauses an weiteren Planstellen
diskutiert. Einen deutlichen Mehrbedarf gab es allein bei den
14 Stellen der hauptamtlichen Wachbereitschaft.
Im Zuge der Aufstellung des Stellenplans 2018 mussten wir
weiterhin feststellen, dass wir in einigen Bereichen der
Verwaltung die Aufgabenerledigung so nicht mehr bewältigen
können. Wir sollten hierbei nicht übersehen, dass sowohl der
Anspruch der selbstbewussteren Bürger auf immer
10
vielfältigere und schnellere Entscheidungen, losgelöst vom
Arbeitsanfall, massiv gestiegen ist und außerdem die
Zunahme an Regelungen und Verordnungen den Arbeitsalltag
verschärft hat.
Auch das politisch richtige Abgreifen von Fördergeldern für
Projekte und Maßnahmen fordert ebenfalls für die Planungs-
und Umsetzungsphase sowie meist auch für die
anschließende Unterhaltung zusätzliche personelle
Ressourcen. Auch die von der Ratspolitik gewünschte
zeitnahe und umfassende Erledigung von Anträgen,
Prüfaufträgen und Beschlüssen vervollständigt das Bild.
Mitunter wird man jedoch das Gefühl nicht los, dass diese
Zunahme von Tätigkeiten in mehreren Bereichen der
Verwaltung innen von außen schlicht und ergreifend ignoriert
wird.
Wir haben intern umfangreiche Diskussionen geführt und die
aus unserer Sicht wirklich notwendigen Stellenmehrbedarfe
aufgenommen. Darüber wollen wir in den nächsten Wochen
mit Ihnen reden. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie in Sorge
sind, ob durch die Schaffung zusätzlicher Stellen nicht zuviel
an finanziellen Ressourcen langfristig gebunden wird. Die
11
Frage stellt sich durchaus, allerdings würde ich dann auch die
Frage zurückgeben, ob die Stadt wirklich stattdessen
Aufgaben zurückgeben soll oder erheblich längere
Bearbeitungszeiten in Kauf genommen werden oder im
schlimmsten Fall Vorgänge dauerhaft unbearbeitet bleiben
sollen.
Ich bitte die folgenden Ausführungen nicht als Drohung zu
verstehen, jedoch verträgt sich die Erwartungshaltung einer
umfassenden zeitnahen Aufgabenerledigung nicht mit dem
dauerhaften Fehlen von personellen Ressourcen. Auch bitte
ich bei Ihren Überlegungen zum Stellenplan 2018 zu
berücksichtigen, dass sich die Unwucht zwischen den politisch
gewollten Mehrstellen im Bildungsbereich und ein Ausbluten
im Verwaltungsbereich auf Dauer nicht darstellbar ist.
Sollten, aus welchen Gründen auch immer, Stellen nicht
bewilligt werden, wird unsererseits zur Absicherung der
Verwaltungstätigkeit auch schriftlich mitgeteilt werden,
welche Aufgaben dann nicht oder nur mit Zeitverzug
vorgenommen werden können. Dieses sind wir sowohl den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der
Fürsorgepflicht als auch einem ehrlichen Umgang
untereinander schuldig.
12
Ich räume unumwunden ein, dass einem ehrenamtlich
tätigen Ratsmitglied nicht der tiefe Einblick in die Probleme
des Hauses möglich ist. So ging es mir als damalig
ehrenamtliches Ratsmitglied auch. Wenn Sie sich jedoch
allein die Inanspruchnahme von Fördergeldern und die damit
einhergehende Aufgabenerledigung vor Augen führen, dann
erschließt sich einem auch der gestiegene Arbeitsanfall.
Zum Haushalt 2017 haben wir erstmals mittels Powerpoint-
Präsentation ausführlich zur Personalsituation im Haus
vorgetragen. Dieses erstreckte sich nicht nur auf die
steigende Zahl von Krankheitstagen und die hohe Anzahl an
Auswahlverfahren, sondern umfasste auch den Bereich der
Mehrarbeit, ebenfalls mit steigender Tendenz.
Ich kann Ihnen schon heute sagen, dass sowohl die
Krankheitstage als auch Mehrarbeitsstunden erneut
gestiegen sind.
Vor diesem Hintergrund werte ich auch den Antrag der FDP-
Fraktion zur Personalsituation bei der Stadt Hameln als
ernsthaftes Interesse an unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und eine Handreichung für ein gemeinsames
Vorgehen.
13
Anrede!
Dankbar bin ich dem Rat für seine Entscheidung im Frühjahr,
die Stelle der Fachbereichsleitung Kultur zu schaffen.
Nunmehr haben wir durch die Vorschläge des
Beratungsunternehmens BSL eine Organisationsstruktur, die
den unterschiedlichen Aufgabengrößen gerecht wird. Ich
werde nachher noch zum Bereich Kindertagesstätten
Ausführungen tätigen. Auch die Entwicklung in der
Schullandschaft belegt deutlich, dass die Kultur und andere
Abteilungen des alten Fachbereiches 3 weiterhin abgehängt
gewesen wären. Änderungen an Organisationeinheiten
nehmen wir weiterhin vor, jedoch steht die grobe Linie. Die
Entscheidung des Rates zur Stellenbesetzung darf auch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass wir sogar mit einer
Verschärfung der immer geringer werdenden Bewerberzahl
für Stellen bei uns in der Stadt zu kämpfen haben. Die
erfreuliche wirtschaftliche Situation in Deutschland wirkt sich
auf die Personalsituation der Kommunen negativ und
teilweise sogar bedrohlich aus!
Bei allen richtigen Konsolidierungsbemühungen und auch
erfolgreichen Anstrengungen in den letzten Jahren darf doch
aber ein Umstand nicht ignoriert werden: Das fordernde
14
Anspruchsdenken der Bevölkerung, auch gestärkt durch die
Medien und auch die sozialen Medien sowie ein immer
größer werdendes Selbstbewusstsein dreht die
Erwartungsspirale permanent mit einer hohen
Geschwindigkeit nach oben! Politik und Verwaltung
gleichermaßen versuchen dem Rechnung zu tragen. Dieses
hat aber auch seinen Preis! Das eine zu wollen ohne das
andere zu haben, wird aber nicht funktionieren. Insofern
wünsche ich uns in den nächsten Wochen eine ehrliche
Diskussion über die Personalsituation in unserem Haus!
Kurs halten: Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben
Anrede!
Bereits zum Haushalt 2017 habe ich deutlich gemacht, dass
wir als Stadt Hameln das Verwaltungshandeln digitalisieren
wollen und im Übrigen auch müssen. Hierbei handelt es sich
um einen wichtigen Schritt in die Zukunft unserer
Stadtverwaltung. Deshalb bleiben wir bei dem bereits zum
letzten Haushalt angedeuteten Weg und halten auch hier
Kurs!
15
Um die Digitalisierung umzusetzen und die E-Akte in der
Stadtverwaltung einzuführen werden wir eine zeitlich
befristete Projektstelle schaffen. Hinzu kommen investive
Ansätze im Investitionsprogramm für neue Betriebssysteme
und auch für die Einführung eines
Vertragsmanagementsystems in Höhe von insgesamt rund
1,35 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Damit
bewegen wir uns einen deutlichen Schritt hin zur
Digitalisierung.
Allerdings warne ich vor der oft geäußerten Annahme, dass
sich durch eine fortschreitende Digitalisierung der
Personaleinsatz spürbar reduziert. Das Einrichten und
Betreiben der Betriebssysteme erfordert ebenfalls einen
Personaleinsatz, möglicherweise allerdings mit einem
anderen fachlichen Schwerpunkt.
In den für die öffentlichen Behörden angelegten Broschüren
und Fachzeitschriften wird allerorts darauf aufmerksam
gemacht, dass sich andere Kommunen auf den Weg zur
„Smart City“ machen. Hierbei ist vorab schon manchmal nicht
ganz klar, wie die Städte für sich den Begriff „Smart City“
definieren. Allerdings bin ich davon überzeugt, dass wir uns
als Stadt Hameln nicht komplett verstecken müssen.
Vielmehr sollten wir auch selbstbewusst unseren Weg zur
16
Digitalisierung weitergehen, auch wenn wir vom „Smart City –
Ziel“ noch entfernt sind.
Digitalisierung durch Umstellung des GIS
In diesem Kontext muss auch über die Zukunft des
sogenannten „Geo-Informationssystems“, kurz GIS,
gesprochen werden. Das GIS ist unsere Informationsquelle für
die tägliche Arbeit aller Abteilungen der Stadtverwaltung. Das
bei uns noch vorherrschende Betriebssystem ist derart
veraltet, dass eine Wartung nicht mehr erfolgen kann. Zum
Teil haben wir uns ohnehin personell mit neuen Fachkräften
in dem Sachgebiet GIS aufgestellt.
Außerdem zwingt uns die gesetzliche Vorgabe, genannt
„Inspire“, bis 2019 sämtliche Daten im Sinne einer größeren
Transparenz an Verwaltungsdaten, beispielsweise eine
bessere Verfügbarkeit von Flächennutzungsplänen etc, den
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Dieses
bedeutet auch, dass weit mehr an Daten als bisher öffentlich
zur Verfügung gestellt und vom Geoinformationssystem
erfasst werden muss. Mit unserem alten Betriebssystem ist
dieses nicht zu leisten. Allein die Anschaffung eines neuen
17
Betriebssystems bedeutet eine investive Maßnahme in Höhe
von über 112.000 Euro.
Hinzu kommt, dass wir aufgrund personeller Wechsel in dem
Sachgebiet aus Einsparungsgründen eine seit Jahren ohnehin
nicht besetzte Stelle eines Vermessungstechnikers zum
Haushalt 2017 diese Stelle und eine Sachbearbeitungsstelle
eingespart haben. Angesichts der zukünftig nicht mehr
brauchbaren Software und dem zusätzlichen Erfüllen der
gesetzlichen Erfordernisse schlagen wir mit diesem Haushalt
die Aufnahme der Stelle eines Geoinformatikers sowie einer
halben Stelle für die Sachbearbeitung vor. Ansonsten werden
wir allein den gesetzlichen Anforderungen ab 2019 nicht
gerecht.
Unterm Strich bedeuten aber diese Maßnahmen eine
qualitative Verbesserung der Datensammlung der
Stadtverwaltung, eine größere Transparenz gegenüber dem
Bürger und ebenfalls ein weiterer Schritt in Richtung
Digitalisierung der Stadtverwaltung.
Kurs halten: HSW ausbauen – Ergebnis von Hameln 2030
Kommen wir als nächstes zu einem Ergebnis der
Bürgerbeteiligung Hameln 2030. Im Rahmen der
Abschlussveranstaltung von Hameln 2030 am 17.06.2017
18
haben die Bürgerinnen und Bürger einen Ausbau der
Hochschule Weserbergland befürwortet und diese
Maßnahme auf den dritten Platz gewählt. In der politischen
Begleitkommission zum Projekt Hameln 2030 haben wir uns
darauf verständigt, dass wir die Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung auch zeitnah umsetzen wollen. Auf die
Aufwertung des Weserufers komme ich daher nachher noch
zu sprechen. Auch hier wollen wir Kurs halten. Das bedeutet
für mich, auch die vom Bürger nach vorne gestellten
Maßnahmen umzusetzen.
In den vergangenen Jahren haben wir die Hochschule
Weserbergland jährlich mit einem Betrag von 40.000 Euro
unterstützt. Diese Bezuschussung würden wir als Verwaltung
allein schon aufgrund der in den letzten zwei Jahren enger
gewordenen Zusammenarbeit mit der Stadt Hameln
weiterhin befürworten. So haben wir seit 2015 ein
Nachwuchsführungskräfteentwicklungskonzept mit der
Hochschule Weserbergland aufgelegt. Im Jahr 2016 haben wir
erfolgreich den Hamelner Wochenmarkt untersuchen lassen.
Derzeit erfolgt eine Unternehmensbefragung zur
wirtschaftlichen Situation in Hameln durch die Hochschule als
Kooperationsprojekt mit der Stadt Hameln. Im Bereich der
Digitalisierung unseres Hauses gab es ebenfalls die ersten
Kontaktaufnahmen. Bereits diese Beispiele belegen, wie
wichtig uns in Hameln die Hochschule Weserbergland in den
19
Mauern unserer Stadt ist. Diese, in den letzten zwei Jahren
intensivierte Kooperation zwischen der Stadt und der
Hochschule wollen wir erfolgreich fortsetzen.
Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des
Bürgerbeteiligungsverfahrens Hameln 2030 schlagen wir
Ihnen auch unter Berücksichtigung des Vorgenannten daher
vor, die Bezuschussung unter dem Gesichtspunkt der
Stärkung und des Ausbaus der Hochschule Weserbergland
neu auszurichten. Hiermit können wir eine Festigung des
Bildungsstandortes Hameln vornehmen.
Deshalb werden wir Ihnen eine haushaltsbegleitende
Beschlussvorlage hinsichtlich sowohl der Intensivierung als
auch der Neuausrichtung der Zusammenarbeit im Hinblick
auf den Ausbau der Hochschule mit dem Bildungsträger
unterbreiten. Die Hochschule Weserbergland auf unserem
Stadtgebiet müssen wir noch mehr als bisher als Chance für
Hameln und die Region begreifen und gemeinsam mit der
Hochschule und dem Landkreis an einem Ausbau der
Hochschule arbeiten. Wir tragen damit zum einem dem
Bürgerwillen und zum anderen der Weiterentwicklung
unserer Stadt Rechnung und halten auch hier Kurs!
20
Förderrichtlinien für freiwillige Leistungen
Anrede
Zum Haushalt 2017 wurde beschlossen, dass zukünftig für die
Gewährung von freiwilligen Leistungen Förderrichtlinien
aufgestellt werden sollen. Erste Entwürfe hierzu gibt es
bereits. Allerdings haben wir Ihnen mit der heute im
Verwaltungsausschuss erstmals vorgelegten
Mitteilungsvorlage dargelegt, dass aus unserer Sicht vor
Verabschiedung von Förderrichtlinien eine Diskussion über
die Leitlinie, insbesondere in der Kultur, erfolgen soll, um eine
zukünftige Ausrichtung der Stadt zu bestimmen. Diese
Diskussion soll in einem angemessenen zeitlichen Rahmen
und unter fachlicher Begleitung erfolgen. Danach soll eine
Verabschiedung der Förderrichtlinien für die zukünftige
Gewährung von freiwilligen Leistungen erfolgen.
Für die Beratungen zum Haushalt 2018 haben wir für die
sogenannte Übergangsphase bis zum Vorliegen der
Förderrichtlinien drei haushaltsbegleitende Vorlagen
vorbereitet, in denen Vorschläge für die Gewährung von
freiwilligen Leistungen sowohl im familien- und
kulturpolitischen Bereich als auch gesondert für die
21
Sumpfblume unterbreitet werden. Erstmals entscheidet
daher der Rat in gesonderten Ratsvorlagen über die
Zuschussgewährung.
Kurs halten: Hameln investiert in seine Zukunft
Das größte Investitionsprogramm in einem Jahr aller Zeiten!
Anrede!
Das Investitionsprogramm der Stadt Hameln zum Haushalt
2018 stellt mit über 33 Millionen Euro den bisher größten
Investitionsbedarf in einem Haushaltsjahr in der Geschichte
der Stadt Hameln dar! So viel hat unsere Stadt noch nie in
einem Kalenderjahr investiert! Ich war vergangene Woche in
unserer französischen Partnerstadt St. Maur. Die Stadt zählt
über 73.000 Einwohner und gilt als eine der reichen Vororte
von Paris Dort wird von 2014 bis 2020 stolz ein Betrag von 30
Millionen investiert. Mehr als dieser Betrag wird von uns
schon in einem Jahr ausgegeben!
Auch im Verhältnis zum Haushalt von vor zehn Jahren ergibt
sich ein klares Bild: 2008 betrug das gesamt
22
Investitionsprogramm rund 11,7 Millionen Euro. Davon ein
Anteil von damals noch im Investitionsprogramm enthaltenen
Kanalbaumaßnahmen von 1,7 Millionen Euro, verblieb ein
bereinigtes Investitionsprogramm von 10 Millionen Euro. In
2018 geben wir mehr als das Dreifache an Geld für
Investitionen in unserer Stadt aus. Ein Betrag, der in dieser
Größenordnung noch nie da war!
Des Weiteren können Sie der mittelfristigen Finanzplanung
entnehmen, dass wir in dem Zeitraum von 2017 bis 2021
insgesamt rund 125 Millionen Euro investieren werden. Zum
Vergleich: Das Investitionsprogramm von 2007 bis 2011
umfasste ein Volumen von 44 Millionen Euro, davon allein 7,6
Millionen Euro für den Kanalbau. Dieses bedeutet, dass wir in
einem Zeitraum von fünf Jahren das Investitionsvolumen für
die Zukunft unserer Stadt um 88,6 Millionen Euro erhöht
haben!
Damit ist allerdings der Investitionsbedarf nicht erschöpft.
Allein im Hochbaubereich beträgt der Investitionsbedarf
mittlerweile schon bis zu 140 Millionen Euro! Die etatisierten
Investitionen führen am Ende des Mittelfristzeitraumes zu
einer Investitionsverschuldung von rund 135,4 Millionen
Euro. Zweifelsohne schaffen wir hier auch finanzielle
Gegenwerte, jedoch zeigt der Ausblick deutlich, dass ohne ein
23
weiteres finanzielles Entgegenkommen des Bundes und des
Landes nicht nur die Stadt Hameln sondern alle Kommunen
an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind.
Kurs halten: Bildung ist weiterhin Investitionsschwerpunkt
Anrede!
Lassen Sie mich nun zu einigen Schwerpunkten im
Investitionsprogramm kommen.
Die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur stehen auch
weiterhin bei der Stadt in Gänze aber auch bei der
Stadtverwaltung an vorderster Stelle. Auch hier halten wir
Kurs! Allein der Umbau und Neubau des Schulzentrums Nord
erfordert für das Haushaltsjahr 2018 einen investiven Ansatz
von 13, 1 Millionen Euro!
Schaffung der räumlichen Voraussetzungen von G8 auf G9
Daneben gibt es aber auch neue schulische Vorhaben, die
aufgrund der rechtlichen Zwänge für uns als Stadt
24
unumgänglich sind. Durch die Entscheidung des Landes
Niedersachsen, das Abitur nicht mehr nach zwölf sondern
erst nach dreizehn Schuljahren abzulegen, bedeutet die
Erhöhung von G8 auf G9 einen zusätzlichen Raumbedarf bei
dem Viktoria-Luise-Gymnasium und beim Schiller-
Gymnasium.
Wir werden Ihnen zu diesen beiden zusätzlichen
Schulbaumaßnahmen zwei haushaltsbegleitende Vorlagen
unterbreiten. In den vergangenen Monaten haben wir
intensive Berechnungen angestellt, welche bauliche
Alternativen auf dem jeweiligen Schulgelände möglich sind
und wie sich die Baumaßnahmen finanziell auswirken.
Bei dem Viktoria-Luise-Gymnasium schlagen wir Ihnen vor,
eine erdgeschossige Erweiterung am Außenstandort
Hermannstraße vorzunehmen. Dieses bedeutet für die Vikilu,
dass der Außenstandort Hermannstraße zum zentralen
Schulstandort für die fünften bis einschließlich siebten
Klassen wird. Daneben schlagen wir Ihnen zur Abdeckung des
zusätzlichen Raumbedarfes vor, einen Eckenausbau am
Hauptgebäude Grütterstraße vorzunehmen. Die Kosten für
diese notwendige Erweiterung der Räumlichkeiten betragen
für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt 2,42 Millionen Euro.
25
Außerdem bitten wir Sie in der Vorlage um einen weiteren
Konkretisierungsauftrag der Baumaßnahme dergestalt, dass
eine vollwertige Essensausgabestelle an der Außenstelle
Hermannstraße sowie sechs allgemeine Unterrichtsräume
dort geschaffen werden. Zwei weitere Unterrichtsräume
sollen an der Grütterstraße als Ersatz für den allgemeinen
Unterrichtsraum im Keller und den Wegfall eines
Unterrichtsraums im Foyer geschaffen werden. Diese
Baumaßnahmen sind für eine Sicherstellung der Umstellung
von G8 auf G9 am Viktoria-Luise-Gymnasium unumgänglich.
Gleiches gilt für das Schiller-Gymnasium. Dort werden fünf
zusätzliche allgemeine Unterrichtsräume und ein
Fachunterrichtsraum für die Wiedereinführung des 11.
Jahrgangs bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 benötig. In
diesem Zusammenhang hat es in den vergangenen Monaten
auch hier intensive Gespräche zwischen unseren
Fachabteilungen mit dem Schiller-Gymnasium und der
Wilhelm-Homeyer-Jugendmusikschule gegeben. Die vier
Unterrichtsäume sollen deshalb zu Lasten der Musikschule
am Standort Waterloostraße geschaffen werden. Der
multifunktionale Fachunterrichtsraum wird zu Lasten von
zwei vorhandenen allgemeinen Unterrichtsräumen am
Standort Gröninger Straße geschaffen. Des Weiteren soll auf
den vorhandenen Seminarraum und der vorhandenen
Schulbibliothek am Standort Gröninger Straße eine weitere
26
Etage aufgesetzt werden, um drei weitere Unterrichtsräume
zu schaffen.
Die Musikschule bleibt mit einer reduzierten Anzahl von
Unterrichtsräumen am Standort Waterloostraße erhalten.
Außerdem wird das Fehlen der Unterrichtsräume durch eine
enge Kooperation und die Doppelnutzung der allgemeinen
Unterrichtsräume durch die Musikschule und das Schiller-
Gymnasium kompensiert. Hierbei handelt es sich um die
kostentechnisch günstigere Lösung, die dennoch
wirtschaftlich und auch handhabbar ist. Daneben sollte aber
auch beachtet werden, dass sowohl für die Musikschule als
auch für das Schiller-Gymnasium Synergien generiert werden
können, da bei einer gemeinsamen Nutzung von Räumen
auch die gegenseitige Frequentierung der Einrichtungen
erhöht werden kann.
Die durch die Landespolitik erforderlich gewordenen
Baumaßnahmen am Schiller-Gymnasium belaufen sich auf 1,8
Millionen Euro. Vorsorglich weise ich ausdrücklich darauf hin,
dass es sich bei den für beide Schulen genannten Baukosten
um Kostenschätzungen handelt. Eine konkrete
Ausführungsplanung mit einer dementsprechenden
Kostenschätzung vor Ausschreibung ist hier noch nicht
erfolgt!
27
Diese beiden Baumaßnahmen sind neu und von uns deshalb
auch neu in das Investitionsprogramm aufgenommen
worden. Folglich sind weitere rund 4,2 Millionen Euro
zusätzlich für die bauliche Erweiterung der beiden Schulen in
den Haushaltsentwurf aufgenommen worden.
Bau einer neuen Kindertagesstätte
Mit diesen Neuerungen hat es aber noch nicht sein
Bewenden. Ebenfalls in diesem Jahr haben wir gemeinsam
intensiv über den Ausbauzustand unserer Stadt bei der U3
und Ü3 Betreuung der Kinder diskutiert. Im Rahmen der
Beratungen zum Haushalt 2018 geben wir Ihnen eine
umfassende haushaltsbegleitende Vorlage an die Hand, wie
wir uns als Stadt Hameln aus Sicht der Verwaltung aufstellen
sollten.
Derzeit haben wir dauerhaft genehmigte Betreuungsplätze im
U3 – Bereich von 388 und im Ü3 – Bereich von 1451. Befristet
genehmigte Plätze haben wir im Ü3 – Bereich in einer
Größenordnung von 20 Plätzen. Neu geplant sind 9 U3 -
Plätze in der Kita Kleiner Eugen (Reintjes) sowie 10 bzw. 25
Plätze im Mütterzentrum im Ü3 – Bereich sowie 10 Plätze in
der Kita Kleiner Eugen. Eine Reaktivierung der
28
Kindertagesstätte in der Klütstraße könnte weitere 50
Regelplätze bei der Ü3-Betreuung ermöglichen.
Ausgehend von den derzeit dauerhaft genehmigten Plätzen
zuzüglich des Mütterzentrums des Reintjes –
Betriebskindergartens ergeben sich 1487 Plätze im Ü3-
Bereich. Diese Plätze werden voraussichtlich nicht
ausreichen, um allen Kindern im laufenden Kindergartenjahr
unterjährig eine Aufnahme zu ermöglichen. Eine tatsächliche
Inanspruchnahme kann derzeit aber auch nicht sicher
prognostiziert werden. Angesichts der erfreulichen
Geburtenentwicklung in unserer Stadt ist jedoch von einem
steigenden Bedarf auszugehen.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir Ihnen vor, in der
Nordstadt eine neue Kindertagesstätte zu bauen. Insgesamt
planen wir zusätzliche 80 Plätze, davon 2 Gruppen von je 15
U3 – Plätzen und 2 Gruppen von je 25 Ü3 – Plätzen
anzubieten.
Parallel zu diesen Planungen hat die Paritätische Lebenshilfe
den Bedarf von drei zusätzlichen heilpädagogischen Gruppen
an die Stadt Hameln herangetragen. Wir schlagen Ihnen vor,
dass der vorgesehene Neubau einer Kindertagesstätte um
29
drei Gruppeneinheiten plus Infrastruktur erweitert und
anschließend an die Lebenshilfe vermietet wird.
Anrede!
Für eine Kindertagesstätte mit sieben Gruppen einschließlich
Außenfläche besteht ein Gesamtbedarf von 4.900 qm. Eine
derart große Kindertagesstätte gibt es in unserem Stadtgebiet
bisher noch nicht. Bei diesem Projekt geht es nicht um einen
Luxus, den sich die Stadt Hameln leistet, sondern vielmehr
um eine strategische Entscheidung aufgrund des absehbar
steigenden Bedarfes nach Betreuungsplätzen und Erfüllung
des Rechtsanspruchs auf Gewährung des Betreuungsrechtes
der Eltern gegenüber dem Aufgabenträger.
Allerdings hat die Entscheidung des Rates für den Bau einer
neuen Kindertagesstätte gravierende Folgen. Zunächst sind
die anfallenden Kosten zu betrachten. Für die Errichtung der
Räumlichkeiten für den Regelbereich fallen Baukosten in
Höhe von ca. 2,71 Millionen Euro an. Die Gesamtbaukosten
für den heilpädagogischen Bereich belaufen sich auf 2,21
Millionen Euro. Die reinen Baukosten betragen daher allein
schon 4,92 Millionen Euro, die zusätzlich neu im Entwurf des
Investitionsprogramms von uns etatisiert wurden.
30
Hinzu kommen hierbei noch die Kosten des
Grundstückserwerbs. Wir haben drei Standorte für den Bau
einer Kindertagesstätte untersucht. In Betracht kam eine
Fläche am Aubuschweg. Diese kam jedoch aufgrund der
räumlichen Konzentration in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Kita Heinestraße und der Kita am Bertholdsweg nicht in
Betracht.
Dann haben wir uns intensiv mit einer geeigneten Fläche auf
dem Linsingen-Kasernengelände befasst. Auf den ersten Blick
erscheint die Gesamtfläche von 12 ha ausreichend groß für
die Schaffung einer Kindertagesstätte. Wenn man sich aber
vor Augen führt, dass allein der Landkreis ca. die Hälfte der
Fläche für den Neubau der Elisabeth-Selbert-Schule benötigt,
außerdem ein grüner Quartierspark geschaffen werden soll,
reduziert sich die verbleibende Fläche deutlich. Die
Diskussion im Rahmen von Hameln 2030 hat außerdem
deutlich gezeigt, dass den Bürgerinnen und Bürgern die
Schaffung eines Bildungscampus wichtig ist. Nicht umsonst ist
ein Ausbau der Hochschule Weserbergland gefordert worden.
Da auch dem Gedanken des Bildungs- und
Gesundheitscampus Rechnung getragen werden soll, ist
heute schon erkennbar, dass die Fläche für alle Bedürfnisse
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überhaupt nicht ausreicht. Selbstverständlich kann und sollte
man deshalb auch über eine Vergrößerung der Fläche durch
eine höhere Bebauung nachdenken. Eine mehrstöckige
Kindertagesstätte auf dem Kasernengelände, um anderen
Trägern der Erwachsenenbildung Raum zu geben, ist aber
auch nur schwer vorstellbar.
Außerdem sind die Grunderwerbskosten auf dem
Linsingengelände höher als der Erwerb auf der von der
Verwaltung Ihnen jetzt vorgeschlagenen Fläche des
ehemaligen Sportplatzes der britischen Streitkräfte
gegenüber dem Kasernengelände.
Wir haben bereits vor zwei Jahren im Verwaltungsausschuss
die Haltung der Ratspolitik abgefragt, ob der Sportplatz zum
Zwecke der Nutzung des Sportplatzes für 670.000 Euro im
Wege des Erstzugriffsrechts der Stadt erworben werden soll.
Diese Kaufpreisvorstellung der BIMA, durch Wertgutachten
unterlegt, war uns als Stadt zu hoch. Erwerben wir die Fläche
jedoch zur Realisierung einer Kindertagesstätte greifen die
Ermäßigungstatbestände aufgrund des
Haushaltsbegleitgesetzes des Bundes und führen zu einem
Kaufpreis von 235.000,00 Euro.
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Nun sollten die Grunderwerbskosten nicht das alleinige
Kriterium einer Standortwahl für den Bau einer
Kindertageseinrichtung sein. Allerdings kommt die
unmittelbare Nachbarschaft zur Pestalozzi–Grundschule
hinzu. Außerdem die ohnehin schon schwierige Einhaltung
des Profils des Bildungs- und Gesundheitscampus auf dem
Kasernengelände, bei dem die sehr große Gefahr besteht,
dass sich die einmalige aber auch wohl letztmalige Chance in
der Stadtgeschichte, nämlich im Bereich der
Erwachsenenbildung Räumlichkeiten zum Zwecke der
Stärkung und des Ausbaus des Bildungsstandortes Hameln zu
schaffen, nicht mehr überzeugend realisieren lässt. Diese
Gefahr ist latent gegeben, wahrscheinlich auch deshalb, weil
die tatsächliche Größe des Geländes und die tatsächliche
Verfügbarkeit der Fläche oftmals überschätzt wird.
Insofern sollten wir neben der grundsätzlichen Entscheidung
über die Frage des Baus der Kindertagesstätte auch eine
Debatte über die tatsächlichen Flächenverhältnisse des
Kasernengeländes und die finanzielle Begrenztheit unserer
Mittel in Bezug auf den Erwerb von Grundstücken führen.
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Neubau einer Kita bringt große Probleme mit sich
Neben den finanziellen Auswirkungen hat der Neubau einer
Kindertagesstätte allerdings gravierende Auswirkungen auf
weitere Hochbaumaßnahmen.
In den vergangenen Jahren seit der Jahrtausendwende war
die Zentrale Gebäudewirtschaft mit der Realisierung einer
größeren Baumaßnahme, beispielsweise pro Jahr eine neue
Schulmensa, und ansonsten mit der Abarbeitung von
Unterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
beschäftigt. Einen Vorgeschmack auf den immensen
Investitionsbedarf erhielten Rat und Verwaltung erstmals
durch die Entscheidung zum Neubau der Sporthalle Nord. Das
rund 5 Millionen Euro – Projekt zeigte die Richtung und die
Zunahme personeller Ressourcen auf.
Zunächst unabhängig von der Wahl der Form der
Ausschreibung der Bautätigkeiten war bei dem
Großbauprojekt Schulzentrum Nord klar, dass hier weitere
personelle Kapazitäten erforderlich werden. Es geht jetzt
auch nicht um eine politische Bewertung sondern allein um
die nüchterne Feststellung, dass die einzelgewerkliche
Ausschreibung weitere personelle Ressourcen fordert.
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Darüber hinaus arbeitet die Zentrale Gebäudewirtschaft
nicht nur den für sie anfallenden Teil des Allgemeinen-
Unterrichts-Programms jährlich ab, sondern auch einen
großen Teil von laufenden Unterhaltungsmaßnahmen. Allein
im Jahr 2018 sind 515.000 Euro Investitionsvolumen für
Brandschutzmaßnahmen an Schulen und Kitas unsererseits
etatisiert worden, die schlicht und ergreifend vorgenommen
werden müssen, wenn Raumschließungen und anderweitige
Maßnahmen abgewendet werden sollen.
Brandschutzmaßnahmen in dem seit Jahren zunehmenden
Umfang waren zur Jahrtausendwende ebenfalls nicht
bekannt. Auch die Sporthalle Tündern ist in Höhe von
547.000 Euro im Jahr 2018 zu Ende zu modernisieren.
Weitere 160.000 Euro für die Gebäudeleittechnik sind
zwingend erforderlich, da die vorhandenen
Modemanschlüsse durch den Netzanbieter in 2018 nicht
mehr zur Verfügung gestellt werden. Auch dieses kommt auf
die Zentrale Gebäudewirtschaft alleine im nächsten Jahr zu.
Außerdem die zusätzliche Herrichtung von Rettungswegen
bei den Feuerwehrhäusern und dem Mehrzweckhaus in Klein
Berkel in den nächsten Jahren von 330.000 Euro.
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Neben den vorgenannten Aufgaben ist aber ein besonderes
Augenmerk auf die Personalsituation in der ZGW zu richten.
Weiterhin sind drei Stellen unbesetzt. Bei einer Stelle erfolgte
bereits zum vierten Mal eine ergebnislose Ausschreibung.
Auch bei der Bauaufsicht haben wir bereits dreimal die
Leitungsstelle ausgeschrieben. Bei den letzten beiden
Ausschreibungen haben die ausgewählten Bewerberinnen
jeweils auch ein einstimmiges Votum des
Verwaltungsausschusses erhalten. Dennoch haben die
bisherigen Dienstherren den ausgewählten Bewerberinnen
Angebote unterbreitet, die die Bewerberinnen zum Bleiben in
den derzeitigen Stellen bewegt haben. Ende des Jahres
verlässt uns nun altersbedingt auch noch der stellvertretende
Leiter der Bauaufsicht, der zugleich auch Denkmalschützer ist.
Die Personalsituation im Baubereich ist bedrückend. Nun
ergeht es anderen öffentlichen Institutionen in diesem
Bereich nicht besser. Allerdings ist uns mit einem
gegenseitigen Bedauern auch nicht geholfen. Neben den
bisher bekannten Baumaßnahmen zwingen jedoch
insbesondere die Erweiterungsmaßnahmen am Viktoria-
Luise-Gymnasium und am Schillergymnasium aber vor allem
jedoch der Neubau einer großen Kindertagesstätte zu einem
neuen Denken bei den Prioritäten der Baumaßnahmen.
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Die vorgenannten Maßnahmen sind hinsichtlich der
rechtlichen Erfordernisse beim Brandschutz, der gesetzlichen
Veränderungen bei G8 auf G9 oder bei der Sicherstellung des
Rechtsanspruchs der Eltern auf einen Betreuungsplatz bei
den Ü3 – Kindern rechtlich unumgänglich. Selbst bei einer
unterstellten „Volllast“ der Personalstellen in der Zentralen
Gebäudewirtschaft ist die Bewältigung sämtlicher
Investitionsmaßnahmen nicht mehr leistbar.
Verwaltungsintern haben wir in den vergangenen Wochen
sehr intensiv und kontrovers über die Vornahme von
Veränderungen bei den Prioritäten bei den
Hochbaumaßnahmen beraten. Wie bereits zum Haushalt
2017 werden wir Ihnen auch für den Haushalt 2018 eine
haushaltsbegleitende Vorlage zum Zwecke der Festlegung
von Prioritäten für Hochbaumaßnahme unterbreiten.
Baumaßnahme Basberg- und Niels Stensen-Schule schieben
Nach umfassender Beratung schlagen wir Ihnen vor, einige
wichtige Baumaßnahmen zeitlich zu schieben. Dieses sehen
Sie sowohl bei den Veränderungen im Entwurf des
Investitionsprogramms als auch bei der Prioritätenliste.
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So sind an der Basberg- und Niels-Stensen-Schule
umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich des Brandschutzes,
der Dächer und der Barrierefreiheit vorzunehmen. Die
Baukosten werden von der ZGW auf bis zu 3,8 Millionen Euro
geschätzt. Auch wenn deshalb zwei Räume weiterhin gesperrt
bleiben müssen, können wir vor 2020 mit den Planungen und
der anschließenden Umsetzung der Baumaßnahme nicht
beginnen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen,
dennoch sehen wir keine Realisierungsmöglichkeit vor 2020.
Diese Baumaßnahme stellt das erste Opfer der nun
dazugekommenen Baumaßnahmen.
Baumaßnahme an der Grundschule Rohrsen schieben
Auch die Erweiterungen und der Umbau der Grundschule
Rohrsen werden seitens der Stadtverwaltung nicht vor 2020
realisierbar sein. Insofern ist die Grundschule Rohrsen das
zweite Opfer der neu dazugekommenen Maßnahmen.
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Baumaßnahme Kita Tündern schieben
Zum Haushalt 2017 haben wir uns gemeinsam darauf
verständigt, dass wir zunächst eine Raumplanung für die
Kindertagesstätte in Tündern vornehmen. Diese
Raumplanung ist von der Fachabteilung auch erstellt worden.
Allerdings ist auch hier die begrenzte personelle Ressource
bei der Zentralen Gebäudewirtschaft zu beachten. Deshalb
werden wir auch hier über eine neue zeitliche Reihenfolge
gemeinsam beraten müssen. Bei der Kita Tündern handelt es
sich um das dritte Opfer der neu dazugekommenen
Maßnahmen.
Baumaßnahme Theodor Heuss-Realschule schieben
Des Weiteren sollte in 2019 mit der Planung der umfassenden
Baumaßnahmen an der Theodor Heuss-Realschule begonnen
werden. Die Kosten für Brandschutz, die Dachsanierung, die
Realisierung der Barrierefreiheit und die Asbestbeseitigung
wird von der ZGW auf ebenfalls bis zu 3,8 Millionen Euro
geschätzt. Auch diese Baumaßnahme können wir
entsprechend der ursprünglichen Planung nicht in Angriff
nehmen. Wir schlagen Ihnen daher einen
Baumaßnahmenbeginn in 2020 vor. Bei der Realschule
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handelt es sich um das vierte Opfer der anderen
vordringlichen Baumaßnahmen.
Dreijähriges Moratorium für das Hochzeitshaus
Außerdem haben wir im Sommer mit der Vorlage 161/2017
die Modernisierung und Umnutzung des Hochzeitshauses
beschlossen. Damit einher ging auch die Beschlussfassung
über die Dachsanierung und die Ertüchtigung des
Brandschutzes. In 2018 und in 2019 sollte die Dachsanierung
und die Fenstersanierung in Höhe von 2 Millionen Euro
durchgeführt werden. In 2019 wollten wir mit den Planungen
für die Umnutzung des Hochzeitshauses gemäß dem
Ratsbeschluss beginnen. Auch hier haben wir
verwaltungsintern lange beraten und uns zum Schluss zu dem
Ergebnis durchgerungen, beide Baumaßnahmen um zwei
beziehungsweise drei Jahre zu schieben.
Weder die Vorbereitung und Durchführung der
umfangreichen millionenschweren Dachsanierung noch die
Planung und Ausführung der Umnutzung der Innenräume
sind personell auch nur ansatzweise zu stemmen. Dieses
Ergebnis unserer internen Beratung ist bitter, da wir unser
Schmuckstück in der Altstadt noch eine ungewollt längere
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Zeit ohne neue Nutzung haben werden. Bis zum Beginn der
Sanierungsmaßnahmen werden wir die notwendigen
Dachreparaturen vornehmen lassen. Da wir bei dem
Hochzeitshaus, anders als bei der Basberg- und Niels Stensen
– Schule oder bei der Theodor Heuss-Realschule bereits einen
klaren Ratsbeschluss haben, schlagen wir Ihnen hinsichtlich
der Nachnutzung des Hochzeitshauses ein dreijähriges
Moratorium vor. Zu diesen Überlegungen haben wir eine
haushaltsbegleitende Vorlage vorbereitet.
Auch wenn es auf den ersten Blick widersprüchlich klingen
mag, auch hier halten wir Kurs. An der Beschlusslage des
Rates wird nicht gerüttelt. Notgedrungen aber am Zeitplan.
Bei dem Hochzeitshaus handelt es sich um das fünfte Opfer
der anderen vordringlichen Baumaßnahmen.
Dreijähriges Moratorium für das Rathaus
Eine weitere Ratsvorlage (Vorlage-Nr. 89/2017) wurde in der
Ratssitzung am 15.03.2017 beschlossen. Nämlich die weitere
Konzeption zur Rathaussanierung. Die Sanierungsdefizite und
die funktionalen Mängel des Hauses sind dem Rat hinlänglich
bekannt. Bei dem derzeitigen Stand der Planungen war die
Vergabe von externen Dienstleistungen für die Ermittlungen
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des tatsächlichen Raumbedarfs vorbereitet worden. Vor der
Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens haben wir jedoch
insofern innegehalten, dass neben den personellen
Ressourcen auch die finanzielle Belastung für die Stadt bei
den bevorstehenden Investitionen ungemein gestiegen ist.
Allein der zusätzliche Bedarf an Schulräumen für die
Umwandlung von G8 in G9 kostet 4,2 Millionen Euro, die
zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Der zusätzliche
Neubau einer Kindertagesstätte verursacht Kosten von rund
5,1 Millionen Euro. Diese zusätzlichen 9,3 Millionen Euro
müssen wir etatisieren.
Auch hier haben wir intern lange beraten und auch
Gespräche mit dem Personalrat geführt. Wir haben uns
aufgrund der Gesamtsituation dazu entschlossen, die Vorlage
89/2017 weiterhin aufrechtzuerhalten. Allerdings wollen wir
für den Zeitraum der weiteren Planung und Ausführung ein
dreijähriges Moratorium vorschlagen. Die Beschlusslage vom
15.03.2017 ist inhaltlich richtig aber auf absehbare Zeit nicht
umsetzbar.
Die Modernisierung des Rathauses ist nicht nur das
prominenteste Opfer zugunsten der anderen zwingend
erforderlichen Baumaßnahmen, es ist auch kein gutes Signal
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an die Mitarbeiterschaft, die zum Teil ohnehin schon nicht
mehr an eine Realisierung des Vorhabens glaubt.
Ich habe heute vor der Ratssitzung alle erreichbaren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diesen Schritt
hausintern unterrichtet, da sie einen Anspruch darauf haben,
dieses nicht aus der Zeitung zu erfahren. Um als Arbeitgeber
durch eine gute Infrastruktur und Schaffung moderner
Arbeitsgelegenheiten attraktiv zu sein, werden wir bei
diesem Moratorium beim Wettbewerb um die besten Köpfe
ins Hintertreffen geraten. Auch dieses ist eine bittere
Entscheidung, da wir hierdurch leider nicht schnell zu einem
modernen Arbeitgeber werden können.
Es ist nicht nur der Umfang der Baukosten für den gesamten
Bildungsbereich von über 40 Millionen Euro in den nächsten 5
Jahren sondern auch der leergefegte Arbeitsmarkt für
Baufachleute und auch die erheblichen Millionen
Rückzahlungen an heimische Gewerbebetriebe.
Wir waren trotz der Bewältigung der massiven
Zuwanderungsfragen im Jahr 2016 auf einem guten Weg. Die
derzeitigen Einschläge werfen uns als Stadt erneut um einige
Jahre zurück. Auch hier ist Verzweiflung keine Strategie. Ich
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stelle die Augen deshalb auch klar geradeaus! Darum sollten
wir auch an dem Ratsbeschluss vom 15.03.2017 zum Rathaus
festhalten. Auch hier ist Kurs halten angesagt! Aber die
zeitlichen Parameter sind nicht mehr zu halten. Die rechtlich
zwingend erforderlichen Maßnahmen für das Rathaus
belaufen sich auf circa 150.000 Euro. Die näheren
Einzelheiten können Sie einer haushaltsbegleitenden Vorlage
entnehmen.
Dreijähriges Moratorium für die Feuerwehrhäuser
Einen weiteren Bereich der Prioritäten bei den
Hochbaumaßnahmen betrifft den Neubau und die Sanierung
der Feuerwehrhäuser unserer Ortswehren. Der Ratsbeschluss
aus dem Jahr 2013 ist richtig und soll auch aufrechterhalten
werden. Dennoch schaffen wir es hier auch weder personell
noch finanziell, die Umsetzung des Ratsbeschlusses zu
gewährleisten. Deshalb schlagen wir Ihnen auch hier ein
dreijähriges Moratorium vor.
Die Feuerwehrhäuser sind ebenfalls Opfer der oben
genannten Maßnahmen. Darunter das erste Opfer ist das
Feuerwehrhaus in Tündern. Nun waren Frau Elke Meier, Frau
Maulhardt, Herr Habenicht, Herr Thilo Meyer und ich nach
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der letzten Ratssitzung erleichtert, dass die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des
Feuerwehrhauses ihre Hürden genommen haben.
Nun wäre es auf den ersten Blick leicht, alles daran zu setzen,
dass schnellstmöglich irgendwie das Feuerwehrhaus in
Tündern noch gebaut wird. Ich halte die Überlegung für
richtig, den Glauben an eine Umsetzung des Gedanken für
falsch. Bei der derzeitigen angespannten Personalsituation
fallen alle Feuerwehrhäuser in zeitlicher Linie dem Neubau
der Kindertagesstätte in der Nordstadt zum Opfer. Alle
Beteiligten im Rathaus haben die zähen Gespräche im
Hinblick auf das Ausloten einer etwaigen Machbarkeit noch
sehr gut in Erinnerung.
Aufgrund der zeitlichen Verschiebung haben wir die
tatsächlichen Erfordernisse an die rechtlichen Anforderungen
der Feuerwehrunfallkasse geprüft und werden Ihnen mit
einer haushaltsbegleitenden Vorlage nähere Angaben zum
weiteren Vorgehen tätigen.
Anrede!
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Wer mit offenen Augen die Situation im Hochbaubereich
unseres Hauses in den vergangenen Monaten verfolgt, sich
die massiven Investitionen in unsere Bildungsinfrastruktur
und die gewaltige Gewerbesteuerrückerstattung vor Augen
geführt hat, dem muss klar sein, dass diese Umstände nicht
ohne Auswirkung bleiben können.
Dennoch wiederhole ich ausdrücklich, dass wir Kurs halten
müssen. Allerdings müssen wir das Tempo und die zeitlichen
Parameter neu justieren. Mir ist sehr wohl bewusst, dass
unsere Vorschläge hinsichtlich der Prioritäten im
Hochbaubereich sehr intensiv im Rat diskutiert werden. Das
ist auch gut so. Allerdings wage ich auch die Aussage, dass die
vorgenannten Gründe wohl oder übel zu diesem Handeln
zwingen. Alles andere ist unehrlich und führt auch zu einem
öffentlichen Glaubwürdigkeitsverlust, da in den gesetzten
zeitlichen Rahmen die Aufgaben nicht mehr zu erledigen sind.
Das erforderliche Geld hierfür ist im Moment auch nicht da.
Kurs halten: Stadtentwicklung geht weiter
Lassen Sie mich gegen Ende noch kurz auf die
Stadtentwicklung zu sprechen kommen. Auch hier können wir
aus Überzeugung „Kurs halten“. So haben wir für das
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Stadtumbaugebiet „Linsingenquartier“ insgesamt 7,2
Millionen Euro etatisiert. Für das Städtebauprojekt Soziale
Stadt – Kuckuck haben wir 4,5 Millionen Euro in das
Investitionsprogramm eingestellt. Das Stadtumbaugebiet
„Bailey-Park“ hat mit insgesamt 3,7 Millionen Euro seine
Verankerung im Investitionsprogramm. Bei den vorgenannten
15 Millionen Euro erhalten wir hiervon aber Förderungen in
Höhe von 8 Millionen Euro.
In der Ratssitzung am 20.09.2017 wurde bereits
verabschiedet, dass wir auch 2 Millionen Euro für die
Umgestaltung des Weserufers aufgrund des
Städtebauförderprogramms „Stadtgrün“ etatisieren. Auch
hier bleiben wir dem Versprechen von Hameln 2030 treu und
halten Kurs.
Wie bereits zum Haushalt 2017 haben wir auch für diese
Haushaltsberatung wieder eine haushaltsbegleitende Vorlage
hinsichtlich der Prioritätensetzung bei der Stadtentwicklung
für Sie vorbereitet.
Anrede!
Dieser Haushaltsplanentwurf wird dieses Mal von insgesamt
17 haushaltsbegleitenden Vorlagen gesäumt. Derart viele
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Begleitvorlagen gab es in den vergangenen Jahren ebenfalls
nicht. In den nächsten Tagen und Wochen müssen wir zur
Vervollständigung des Haushaltsplanes noch ein
Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeiten, das den Abbau
des Defizits aus 2017 aufzeigt.
Zum Abschluss möchte ich noch eine persönliche Bemerkung
machen. Der Leiter unserer Finanzabteilung ist seit 47 Jahren
bei der Stadt Hameln beschäftigt. Im Jahr 2016 sagte Herr
Kiesling, durch die Zuwanderung hat sich im investiven
Bereich des Haushaltes eine Geschwindigkeit entwickelt, die
es vorher im Haus nicht gegeben hat. Alles in den Schatten
gestellt hat jedoch das Haushaltsjahr 2017. Veränderungen
im Haushaltsjahr von 17 Millionen Euro binnen eines halben
Jahres sprengen den bisher bekannten Rahmen. Der
Haushaltsplanentwurf 2018 wird der letzte sein, den Herr
Kiesling in seiner Dienstzeit aufgestellt hat. Herr Kiesling
verlässt unser Haus altersbedingt im Sommer nächsten
Jahres. Auch wenn es heute noch keine Verabschiedung sein
soll, ein ganz dickes Danke für Ihren Einsatz, Ihre
Belastbarkeit und Ihre unermüdliche Freude an der Arbeit ist
aber an dieser Stelle schon angebracht.
Ich wünsche Ihnen und uns gute Beratungen und gute
Ergebnisse zum Haushalt 2018.