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Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 1
März 2018 Handwerkerregelungen 1 März 2018 Handwerkerregelungen 2
Oftmals ist es Teil der handwerklichen Arbeit, dass Waren/Güter transportiert werden müssen ◦ Teile/Zubehör/Arbeitsmaterial wird zum Kunden
transportiert
◦ Entstanden Reststoffe/Abbruchmaterial muss entsorgt werden
Ziel dabei ist jedoch nicht der Transport ◦ Sondern das mitgeführte Material wird für die
Arbeit benötigt
Verschiedene Rechtsbereiche werden durch den Transport tangiert ◦ Bestimmungen sind nicht für Handwerker gedacht
◦ Aufwand ist entsprechend hoch
Tangierte Rechtsbereiche
März 2018 Handwerkerregelungen 3
In verschiedenen Rechtsbereichen gibt es spezielle Ausnahmeregelungen für Handwerker ◦ Fahrpersonalrecht
Unternehmen können teilweise befreit sein
◦ Berufskraftfahrerqualifizierung Handwerker können freigestellt sein
◦ Gefahrgutrecht Auch hier gibt es Ausnahmen für Handwerker
Wichtig ◦ Die rechtlichen Bedingungen müssen eingehalten
werden
März 2018 Handwerkerregelungen 4
Ausnahmen stellen Bedingungen ◦ Werden die Bedingungen nicht erfüllt, kann die
Ausnahme nicht angewandt werden
Die Ausnahmen funktionieren nicht immer gleich ◦ Unterschiedliche Rechtbereiche definieren die
Ausnahmen anders
Nur wer sich auskennt, macht keine Fehler ◦ Fehler können teuer werden
◦ Bußgelder teilweise sehr hoch
März 2018 Handwerkerregelungen 5
Sinn und Zweck ◦ Erhöhung der Sicherheit im Transportgewerbe ◦ Schutz des Arbeitnehmers ◦ Gesundheitsprävention
Nachweisführung ◦ Digitaler / Analoger Fahrtenschreiber ◦ Fahrerkarte / Diagrammscheiben ◦ Manuelle Nachträge / Tageskontrollblatt
Adressat ◦ Fahrzeugführer ◦ Unternehmer ◦ Disponent
März 2018 Handwerkerregelungen 6
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 2
Das Fahrpersonalrecht regelt ◦ Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern
◦ Einsatz und Bedienung von Fahrtenschreibern
◦ Nachweisführung durch Unternehmen
Zusammenspiel von nationalen und internationalen Vorschriften ◦ FPersG und FPersV
Durchführung und Ergänzung zum internationalen Recht
◦ VO (EG) 561/2006
regelt Lenk- und Ruhezeiten
◦ VO (EU) 165/2014
regelt Nachweisführung und Fahrtenschreiber
März 2018 Handwerkerregelungen 7
Gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 t
◦ Hier gilt die VO-EG 561/2006
◦ Damit sind auch Lkw bis 7,5 t ggf. mit Anhänger erfasst
◦ Nachweis durch Fahrtenschreiber
Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t
◦ Hier gilt die Fahrpersonalverordnung
Damit auch die Lenk- und Ruhezeit wie VO (EG) 561/2006
Nachweis durch Fahrtenschreiber oder Tageskontrollblätter
Fahrzeug unter 2,8 t
◦ Hier gelten keine Lenk- und Ruhezeiten
damit auch keinerlei Aufschriebe vorgeschrieben
◦ Achtung bei Anhängerbetrieb
Wenn über 2,8 t zHM (gesamt) gilt Nachweispflicht
Bei über 3,5 t zHM (gesamt) gilt Fahrtenschreiberpflicht
März 2018 Handwerkerregelungen 8
Für Handwerker gilt die sogenannte „Handwerkerklausel“
Grundvoraussetzung ◦ Fahrzeug wird benutzt für die Beförderung von
Material
Ausrüstung wird für die berufliche Ausübung benötigt
Maschinen
◦ Das Lenken darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein
Er muss weitere Aufgaben haben
z.B. Montage
Jetzt kommt es auf das Fahrzeug an! ◦ Zusätzlich müssen je nach Fahrzeugart bestimmte
Bedingungen beachtet werden
März 2018 Handwerkerregelungen 9
Fahrzeug unter 2,8 t ◦ sind grundsätzlich frei
Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t ◦ Grundbedingungen
werden beachtet
◦ Ausnahme nach § 1(2) Nr. 3 FPerV
Befreiung ohne Kilometerbeschränkung
März 2018 Handwerkerregelungen 10
Fahrzeuge bis 7,5 t (incl. Anhänger) ◦ Grundbedingungen werden beachtet ◦ Ausnahme gem. Art. 3 aa) VO (EG) 561/2006 ◦ im Umkreis von 100 km vom Unternehmensstandort
Als Unternehmensstandort gilt die Außengrenze der Stadt oder der Gemeinde in der der Betrieb seinen Sitz hat
Der Umkreis wird in Luftlinie gemessen
Fahrzeug über 7,5 t ◦ Hier greift keine Ausnahme
Achtung: ◦ Bei den genannten Gewichten (zHM) sind mitgeführte
Anhänger einzurechnen
März 2018 Handwerkerregelungen 11
Für Land- und Forstwirtschaft ◦ Bis 100 km vom Unternehmen
Transporte im Rahmen eigener unternehmerischer Tätigkeit
Transport von lebenden Tieren
Transport im Rahmen der Milchwirtschaft
◦ Jeweils ohne Begrenzung der Tonnage
Andere Spezialbereiche ◦ Schausteller jeweils
◦ Technische Untersuchung Unterschiedliche
◦ Post- Universaldienstleistungen Bedingungen
März 2018 Handwerkerregelungen 12
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 3
Sie gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 t ◦ Ausnahme nach § 1 (2) Nr. 3a FPersV
Ist vergleichbar mit der Handwerkerklausel
Zielrichtung ist ein wenig anders: ◦ Geltungsbereich für
Güter aus handwerklicher Fertigung
Güter aus Kleinserie
◦ Umfasst
Zufahrt nach der Herstellung
Rückführung zur Reparatur
Ohne Kilometerbeschränkung
März 2018 Handwerkerregelungen 13
Was passiert ◦ Bei Erledigungsfahrten um Lagerbestände aufzufüllen?
◦ Bei Fahrten über die Kilometerbegrenzung hinaus?
◦ Bei Überschreitung der befreiten zHM durch Anhänger?
Es handelt sich dann um „Mischbetrieb“ ◦ d.h. es gibt Fahrten im Rahmen der Ausnahme
◦ und Fahrten die dem Fahrpersonalrecht unterliegen
Wenn ein Unternehmer „Mischbetrieb“ fährt ◦ Greifen für ihn die Unternehmenspflichten des
Fahrpersonalrechts
z.B. Auslesen des digitalen Kontrollgeräts
März 2018 Handwerkerregelungen 14
Befreite Fahrt
Fahrer braucht keine Nachweise ◦ Fahrerkarte bleibt im
Geldbeuter
◦ Kontrollgerät wird „out of scope“ gestellt
◦ Keine Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten
◦ Kein Nachweis der vorangegangenen Tage
Nicht befreite Fahrt
Fahrer muss Nachweise führen ◦ Fahrerkarte ist im Gerät
gesteckt
◦ Gerät wird ordnungsgemäß betreiben
◦ Lenk- und Ruhezeiten müssen beachtet werden
◦ Es sind die letzten 28 Tage lückenlos nachzuweisen
Auch die befreiten Fahrten
März 2018 Handwerkerregelungen 15 März 2018 Handwerkerregelungen 16
Lenkzeit ◦ Zeiten, die tatsächlich mit
Fahrertätigkeit
zugebracht werden
◦ Dazu zählen auch
Verkehrsbedingte Aufenthalte an Ampeln, Schranken und auch in Staus
Pausen von weniger als 15 Minuten
◦
Lenkzeit-unterbrechung ◦ Zeiten, von mindestens
15 Minuten, die dem Fahrer zur Erholung dienen
◦ z.B. Pausen oder Wartezeiten Nicht aber Be- und
Entladetätigkeit oder andere Arbeiten. Sie zählen nicht als Lenkzeitunterbrechung und sind Teil der Arbeitszeit
März 2018 Handwerkerregelungen 17
Ruhezeit ◦ Zeit, über die der Fahrer frei verfügen kann.
Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Bereitschaftszeit
Keine Zeit, die in der Fahrerkabine verbracht wird Ausnahme: Schlafkabine
Tägliche Ruhezeit ◦ Die innerhalb eines Bezugszeitraumes von 24 Stunden
zu erbringende Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit ◦ Entweder mit Wochenbezug ◦ oder mit Doppelwochenbezug
März 2018 Handwerkerregelungen 18
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 4
Arbeitszeit ◦ Die Zeit von der Arbeitsaufnahme bis zum
Arbeitsende
Auch Rüstzeiten wie z.B. Abfahrtkontrolle
Selbstverständlich auch Montagezeiten am angefahrenen Arbeitsort
Bereitschaftszeit ◦ Zeit, die der Fahrer nicht lenkt, aber über die er
nicht frei verfügen kann
z.B. Wartezeiten bei Beladen
März 2018 Handwerkerregelungen 19 März 2018 Handwerkerregelungen 20
Die Tageslenkzeit beträgt insgesamt 9 h ◦ Nach einer Lenkzeit (LZ) von spätestens 4,5 Stunden hat
eine 45 minütige Lenkzeitunterbrechung (LZU)zu erfolgen.
◦ Die Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Blöcke
gesplittet werden (erster Block: 15 Minuten, zweiter Block: 30 Minuten)
02:30
00:1
5
02:00
00:3
0
04:30
Lenkzeit LZU Lenkzeit LZU Lenkzeit
04:30
00:4
5
04:30
Lenkzeit LZU Lenkzeit
Zweimal pro Woche kann die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden ◦ Dann ist spätestens nach 9 Stunden erneut eine
Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten vorgeschrieben (auch diese ist aufteilbar)
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04:30
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5
04:30
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5
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02:00
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5
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00:3
0
01:00
Innerhalb einer Woche darf die Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten
Innerhalb zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen 90 Stunden nicht überschritten werden
März 2018 Handwerkerregelungen 22
Mo
9
Di
10
Mi
9
Do
9
Fr
10
Sa
9
Mo
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Di
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Mi
9
Do
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Fr
9
Mo
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9
Mo
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Mi
9
Do
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Fr
10
Sa
9
Di
9
Mi
10
Do
10
Fr
5
Die tägliche Ruhezeit bei beträgt im Regelfall 11 zusammenhängende Stunden innerhalb von 24 Stunden ◦ Sie kann drei Mal je Woche auf 9 zusammenhängende Stunden
verkürzt werden (ein Ausgleich ist nicht notwendig)
◦ Wenn keine Verkürzung stattfindet, kann die Ruhezeit auf zwei Blöcke verteilt werden
Erster Block: Mindestens 3 Stunden
Zweiter Block: Mindestens 9 Stunden (damit insgesamt 12 h)
März 2018 Handwerkerregelungen 23
04:30
00:4
5
04:30 11:00
Lenkzeit LZU Lenkzeit Ruhezeit
04:30
00:4
5
04:00 03:00
01:0
0
09:00
Lenkzeit LZU Lenkzeit Ruhezeit Arbeit Ruhezeit
Innerhalb einer Arbeitswoche ist eine Wochenruhezeit (WRZ) von mindestens 45 Stunden (incl. 9 Stunden Tagesruhezeit) vorgeschrieben ◦ Das macht in drei Wochen = 135 Stunden WRZ
◦ Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden verkürzt werden, allerdings nach spätestens drei Wochen ein Ausgleich zu erfolgen (das macht in drei Wochen = 135 Stunden WRZ)
März 2018 Handwerkerregelungen 24
Mo-Fr: LZ+TRZ
Sa/So:
WRZ
45
Mo-Fr: LZ+TRZ
Sa/So:
WRZ
45
Mo-Fr: LZ+TRZ
Sa/So:
WRZ
45
Mo-Sa: LZ+TRZ
So: W
RZ
24
Mo-Fr: LZ+TRZ
Sa/So:
WRZ
45
Mo-Fr: LZ+TRZ
Sa/So/M
o
WRZ
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Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 5
Neben den Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten ist auch die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen
◦ § 21a) enthält Regelung speziell für das Fahrpersonal
Grundsatz:
◦ Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen
◦ Für das Fahrpersonal gelten folgende Zeiten dabei nicht:
Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz (z.B. Wartezeiten)
Bereitschaftszeit ohne sich am Arbeitsplatz aufzuhalten (z.B. Pause während des Beladens)
Ruhezeiten
März 2018 Handwerkerregelungen 25 März 2018 Handwerkerregelungen 26
Summe der „Nicht-Arbeitszeit“ = 14 Std.
Die Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten ◦ Kann aber auf max. 60 Stunden verlängert werden
Im Durchschnitt von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen dürfen durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden ◦ Bei Vorliegen entsprechender Tarifvereinbarungen darf der
Bezugszeitraum auch 6 Kalendermonate betragen
März 2018 Handwerkerregelungen 27
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ◦ Diese sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren und
auf Verlangen eine Kopie davon an den Arbeitnehmer auszuhändigen
Zur vollständigen Berechnung ◦ Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
schriftlich auf, ihm eine Aufstellung der bei anderen Arbeitgebern geleistete Arbeitszeit vorzulegen
März 2018 Handwerkerregelungen 28
Die einzelnen Zeiten dürfen nicht für sich alleine betrachtet werden: ◦ Trotz korrekte Lenkzeiten
Können Ruhezeiten falsch sein (und umgekehrt …)
Diese Betrachtung hat weitreichende Folgen ◦ Eine zu kurze Tagesruhezeit wird nicht als solche
anerkannt und die Fahrt gewertet, als ob keine TRZ genommen wurde
◦ Dadurch kann es passieren, dass auch die anderen Zeiten (z.B. die Wochenlenkzeit) nicht mehr korrekt sind.
März 2018 Handwerkerregelungen 29
Analoger Fahrtenschreiber ◦ Schaublätter werden
in den Fahrtenschreiber eingelegt
Digitaler Fahrtenschreiber ◦ Fahrerkarte wird in
den Fahrtenschreiber eingelesen
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Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 6
Fahrzeug kann mit Fahrtenschreiber ausgerüstet sein – muss aber nicht ◦ Mit Fahrtenschreiber
Dann muss er benutzt werden
◦ Ohne Fahrtenschreiber Müssen
Tageskontrollblätter geführt werden
März 2018 Handwerkerregelungen 31
Der digitale Fahrtenschreiber ist für Fahrzeuge ab 2006 verbindlich ◦ Ältere Fahrzeuge, bei denen der analoge
Fahrtenschreiber defekt
Sind wenn möglich mit einem digitalen Kontrollgerät nachzurüsten
Es bietet verschiedene Vorteile ◦ Daten werden auf einen internen Massenspeicher
geschrieben, so ist das Unternehmen und alle Fahrer, die das Gerät nutzen identifizierbar
◦ Fälschungsmöglichkeiten sind verringert, da der Aufschrieb digital erfolgt und nicht einfach manipuliert werden kann
◦ Es weist auf Lenkzeitunterbrechungen bzw. Pausen hin
März 2018 Handwerkerregelungen 32
Der digitale Fahrtenschreiber muss kalibriert und das Unternehmen im Gerät angemeldet sein ◦ Sich darum zu kümmern ist Pflicht des Unternehmers
Der Fahrer benötigt eine Fahrerkarte ◦ Voraussetzung ist dafür ein Kartenführerschein
◦ Zu beantragen ist eine Fahrerkarte (in BW) bei TÜV oder DEKRA
◦ Sie gilt 5 Jahre und ist spätestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit neu zu beantragen
Der Unternehmer benötigt eine Unternehmenskarte ◦ Er hat die Pflicht, die Fahrerkarte auszulesen und die Daten
des Massenspeichers zu sichern
März 2018 Handwerkerregelungen 33
Fahrerkarte zu Fahrtbeginn in den digitalen Fahrtenschreiber (Slot 1) einlegen
GGf. Ruhezeit / Arbeitszeiten nachtragen ◦ Über die Funktion des „manuellen Nachtrags“
Die entsprechende Tätigkeit einstellen ◦ durch Drücken der Aktivitätstaste
Mitführen von Schaublättern oder anderen Nachweisen im Mischbetrieb ◦ 28 Tage lückenlos
Nach 28 Tagen Daten der Fahrerkarte sichern (lassen)
März 2018 Handwerkerregelungen 34
Gerade im Handwerksbetrieb gibt es Tage, in denen nicht gefahren wird ◦ Diese Zeiten sind ggf. ebenfalls nachzuweisen
Die vorgesehene Funktion des „manuellen Nachtrags“ ist nicht so einfach ◦ Da werden öfter Fehler gemacht
Bei „besonders aufwendigen Nachträgen“ kann eine manuelle Bescheinigung erstellt werden ◦ Sie ist vom Vorgesetzten und Fahrer zu
unterschreiben
März 2018 Handwerkerregelungen 35 März 2018 Handwerkerregelungen 36
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 7
Bei defekten Geräten (sowohl analog als auch digital) ist folgendes zu beachten: ◦ Die Geräte müssen
unverzüglich repariert werden Spätestens nach einer
Woche ◦ Ein Fahrzeitenaufschrieb
ist dann von Hand zu führen Auf separatem Blatt oder
Schaublatt
März 2018 Handwerkerregelungen 37
Bei verlorener oder defekter Fahrerkarte ◦ Ist der Fahrer verpflichtet,
vor Fahrtantritt einen Tagesausruck zu erstellen
nach Ende einen Ausdruck zu erstellen
und jeweils mit Namen zu versehen
◦ Eine neue Fahrerkarte ist sofort zu beantragen
◦ Das ist jedoch max. 15 Tage erlaubt
Das gilt nicht nach Ablauf der Karte ◦ Er darf erst wieder fahren, wenn er eine neue Karte
hat
März 2018 Handwerkerregelungen 38
Organisation der Arbeit ist so zu gestalten ◦ Dass die rechtlichen
Vorschriften eingehalten werden können
◦ = korrekte Disposition
Die Daten sind regelmäßigen zu sichern ◦ Fahrerkarte = 28 Tage
◦ Massenspeicher = 92 Tage
Die Arbeitszeiten sind zu kontrollieren ◦ = Auswertung der gesicherten
Daten
Es ist geeignetes Fahrpersonal einzusetzen ◦ Bei digitalem Kontrollgerät nur
Fahrer mit Fahrerkarte
Das Fahrpersonal ist zu unterweisen ◦ Über die Häufigkeit
entscheidet der Unternehmer
Das Unternehmen haftet für die Verstöße der Fahrer ◦ Kontrolle durch die
Gewerbeaufsicht
März 2018 Handwerkerregelungen 39 März 2018 Handwerkerregelungen 40
Sinn und Zweck der Vorschrift ◦ Europaweit einheitlicher Standard der beruflichen
Qualifikation
Durch Schulungen mit festgelegtem Inhalt
Nachweisführung ◦ Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95) z.B. in D
Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus!
◦ Qualifikationskarte z.B. in Ungarn
Adressaten ◦ Fahrzeugführer Für Fahrzeuge über 3,5t
◦ Unternehmer (FE: C1, C1E, C, CE)
März 2018 Handwerkerregelungen 41
Ausnahme nach § 1 (2) Nr. 5 BKrFQG
Gilt für ◦ Transport von Material oder Ausrüstung
Das zur Ausübung des Berufs verwendet wird z.B. Montagematerial, Geräte, Bauteile etc.
◦ Das Fahren nicht die Haupttätigkeit sein
Es muss glaubhaft gemacht werden, dass der Fahrer zugleich auch mit dem Material arbeitet
Hier ergeben sich häufig Probleme - Nachweis? - tatsächliche Tätigkeit?
März 2018 Handwerkerregelungen 42
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 8
Mögliche Verstöße / Ahndung ◦ Unternehmer beschäftigt Fahrer ohne
entsprechende Qualifikation
Bußgeld 200 € je Arbeitsschicht
◦ Fahrer verfügt nicht über die entsprechende Qualifikation
Bußgeld 50 € je Arbeitsschicht
Bußgeldsätze werden eher am unteren Rand angesetzt
März 2018 Handwerkerregelungen 43 März 2018 Handwerkerregelungen 44
März 2018 Handwerkerregelungen 45
Sinn und Zweck ◦ Qualifikation für spezielle Fahrzeugarten
◦ Sicherheit der Bedienung und Steuerung
Nachweisführung ◦ Durch mitgeführten Führerschein
◦ Abfrage in polizeilichen Systemen bedingt möglich
Adressaten ◦ Fahrzeugführer
◦ Für den Betrieb verantwortliche Person
Fahrzeughalte / Verkehrsleiter / Fuhrparkleiter
März 2018 Handwerkerregelungen 46
Welche Fahrerlaubnis berechtigt für welche Fahrzeugart ◦ Problem bei Umschreibung der „alten Klasse 3“
Hier wird auf C1 und C1E umgeschrieben
Auf Antrag auch auf CE „79“
Es handelt sich nur um eine Besitzstandwahrung
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ◦ FE der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Gelten höchstens 5 Jahre
Achtung: Besitzstandwahrung älterer Fahrerlaubnisse
CE79 aber nur bis max. 50 Jahre
März 2018 Handwerkerregelungen 47
Das Nichtmitführen eines Führerscheins ◦ Verwarnung mit Verwarnungsgeld
◦ Ggf. Untersagung der Weiterfahrt, bis Nachweis erbracht ist
Insbes. bei Ausländern: Bringschuld gem. IntVO
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis ◦ Straftat für den Fahrzeugführer
◦ Straftat für die „ermächtigende“ Person
März 2018 Handwerkerregelungen 48
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 9
März 2018 Handwerkerregelungen 49 März 2018 Handwerkerregelungen 50
März 2018 Handwerkerregelungen 51
Folgen: ◦ Untersagung der Weiterfahrt
Ein Ersatzfahrer musste besorgt werden
◦ Ermittlung der nachweisbaren Fahrten:
Download der Fahrerkarte
Fahrtenbuch listet alle gefahrenen Fahrzeuge auf
Recherche der Tonnage
139 Fahrten ohne Fahrerlaubnis nachweisbar
Anzeigenvorlage gem. StVG (Straftat) ◦ Gegen den Fahrer
◦ Gegen den Unternehmer wg. Ermächtigen
März 2018 Handwerkerregelungen 52
Sinn und Zweck ◦ Abwehr der besonderen Gefahren beim Transport
gefährlicher Güter
◦ Erkennung der Gefahr
Nachweisführung ◦ Unterschiedliche Nachweise / Hinweise je nach
Betrachtungsweise
Adressaten ◦ Sehr komplexe Adressaten im Rahmen des
Gesamtprozesses
März 2018 Handwerkerregelungen 53
Beförderungen von Unternehmen ◦ In Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit sein
Max. 450 l je Verpackung ◦ Dabei gilt der tatsächliche Inhalt in der Verpackung
Gesamtmenge gem. 1.1.3.6 ◦ 333 / 1000 l/kg ja nach Stoff
Es muss ein Freiwerden des Inhalts vermieden werden ◦ Grundzüge der Ladungssicherung + Ventilschutz
Beachte: ◦ Gilt nicht für interne oder externe Versorgung !
März 2018 Handwerkerregelungen 54
Ladungssicherung – praxisgerecht ?! 21.03.2018
Handwerkskammer Reutlingen / Ulm 10
März 2018 Handwerkerregelungen 55 März 2018 Handwerkerregelungen 56
Ist doch sowieso nur Gerümpel …
Wenn man nix sichert, kann man auch nix falsch machen?
März 2018 Handwerkerregelungen 57 März 2018 Handwerkerregelungen 58
März 2018 Handwerkerregelungen 59