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Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und JugendsachenLandeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Das Phänomen
„Jugendliche Intensivtäter“
aus Sicht der Polizei
- ein Ländervergleich
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Handlungskonzept Mehrfach- und Intensivtäter (MIT)
- Prüfauftrag des AK II v. Nov. 2002, ob bundeseinheitliche Richtlinien zur Zusammenarbeit Polizei und Justiz zur Bekämpfung der MIT erforderlich sind
- Ursprung: Konzept des Landes Hessen
- bezieht sich hauptsächlich auf erwachsene MIT; daher Beschränkung auf Zusammenarbeit Polizei / Justiz
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Grundlagen:
- keine Einigung auf einheitliche Definition, aber:
- Ansprechpartner bei Polizei und Justiz zur Schwerpunkt- setzung und Konzentration der Ressourcen auf bestimmten Personenkreis
- zentrale, deliktsübergreifende , täterorientierte Ermittlungen
- Bündelung täterbezogener Informationen und Koordination gezielter Maßnahmen
- zeitnahe Verfahrenserledigung
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Maßnahmen der Polizei
- Einrichtung zentraler Organisationseinheiten für delikts- übergreifende Ermittlungen.
- Bündelung der Informationen, zentrale Ansprechstelle
- Führung regionaler „Intensivtäterlisten“ oder landesweiter „Intensivtäterdateien“.
- Keine Einigung hinsichtlich eines landeseinheitlichen personengebundenen Hinweises (PHW) im INPOL (z.B. Intensivtäter)
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Maßnahmen der Justiz
-Zusammenführung täterbezogener Daten, auch aus früheren Verfahren
-Frühzeitige Prüfung der Beantragung von Haftbefehlen
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Weitere Maßnahmen
- täterbezogene Kontrollmeldungen, wie Beobachtungsmeldungen, Ausschreibung zur pol. Beobachtung, regelmäßige Überprüfung der Wohnanschrift
- Gespräche der Polizei mit Intensivtäternüber Einstufung, (Einbeziehung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen), Vermittlung an das Jugendamt
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Beschluss IMK v. 2003:
- Einführung bundesweiter gemeinsamer Richtlinien von Polizei und Justiz nicht erforderlich
- Zustimmung zu Handlungsempfehlungen
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Baden-Württemberg- Kinder (ab 10 Jahre): mehr als 10 Taten oder mehr als 3 Gewaltdelikte (auch einfache KV).
- Jugendliche: mehr als 20 Taten oder mehr als 5 Gewaltdelikte und (beide Ki/Ju) mindestens 1 Tat in letzten 18 Monaten
Maßnahmen: Fallkonferenz Jugendamt, StA, Polizei, Beratungsstellen
Ländervergleich
Entlassung: Keine Taten binnen 18 Monaten
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Bayern
Kinder- und Jugendliche (8-17 Jahre):
-mehr als 4 Taten in letzten 6 Monaten, (davon 1 Gewaltdelikt)
und
- „weiche Daten“
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Berlin
- innerhalb eines Jahres 10 Taten, die den Rechtsfrieden besonders stören (wie Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte)
und
- „weiche“ Faktoren, wie Schulschwänzen / Alkohol
Maßnahmen:
-Richtlinie und Kooperation zwischen Polizei und StA
-Steuerungsrunde zwischen Polizei und Sozialpädagogischem Institut (SPI)
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Brandenburg
-innerhalb eines Jahres 10 Taten mit erheblicher
krimineller Energie
-TOP-Ten Datei in Potsdam
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Bremen
Jugendliche:
- innerhalb eines Jahres 6 Taten
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HamburgPersonen unter 25 Jahre:
- innerhalb eines Jahres mindestens 2 Fälle von Raub/räuberische Erpressung, schwerer Diebstahl, sonstige Gewaltdelikte gegen Personen mit besonderer Brutalität;
- Taten die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders beeinträchtigen
- Tat, die in besonders roher menschenverachtender Weise begangen wurde
- Freiheitsentziehende Maßnahmen unterbrechen Einstufung als MIT
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Hessen
- wiederholt und deliktsübergreifend auffällig geworden
- innerhalb von 2 Jahren 10 Ermittlungsverfahren (Ausnahme: Antragsdelikte)
- weitere Indizien:
aufgewendete kriminelle Energie
Mecklenburg-Vorpommern
- innerhalb von 2 Jahren10 Straftaten
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Nordrhein-Westfalen
- unter 21-jährige: 5 Straftaten und mehr im Kalenderjahr
Projekte in Köln, Mönchengladbach, Gelsenkirchen
Köln
- Gefährderansprachen bei Gesinnungstätern (PMK)
- bezieht sich auch auf erwachsene Täter
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Gelsenkirchen
- Gefährderansprachen mit Drittpersonen
- Aufsuchen und Kontaktaufnahme an Treffpunkten
- Übernahme von „Patenschaften“ durch besonders geschulte Kräfte der Bereitschaftspolizei
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Mönchengladbach
- Erfassung von 25 Tätern in Abstimmung mit StA u JA
- Koordinierung der Sachbearbeitung
- Zeitnahe Ansprache über vorgesehene Interventionsmaßnahmen
- regelmäßige (unabhängige) Kontaktaufnahme
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Rheinland-Pfalz
- keine Definition
- keine speziellen Konzepte
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Saarland
- junge Tatverdächtige:
mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 Fälle der Gewaltkriminalität (keine einfache KV)
Sachsen
-unter 18-jährige: mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 x wegen eines Deliktes der Gewaltkriminalität in Erscheinung getreten innerhalb von 12 Monaten 2 Straftaten registriert
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Sachsen-Anhalt
unter 21-jährige: mehr als 9 Taten und kriminogene Faktoren wie Schwere der Tat
Konzept und Leitlinien seit 2004
- Datenbankanwendung zur Analyse unter Einbeziehung „weicher“ Faktoren wie Gefährdungserkenntnisse,
Alkohol, Schulschwänzen, Verhaltensauffälligkeiten
- Ziel: Erkennen krimineller Karrieren
Erkennen von „jungen Intensivtätern“
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- Jugendberatungsstellen bei der Polizei (JuBP)
(nicht polizeiangehörig sondern Jugendsozialarbeit),die als selbständige Institution direkt an Polizei angegliedert ist
- Krisenintervention im Anschluss an bekannt gewordenes delinquentes Verhalten
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Schleswig-Holstein
- Jugendliche:
- mindestens 5 Taten
oder
- 2 Gewaltdelikte
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Thüringen
Definition für alle Täter (auch Erwachsene):
- hohe kriminelle Energie, außergewöhnliche Brutalität, besondere Verwerflichkeit
- hoher wirtschaftlicher Schaden bzw. beachtlicher Sach- oder Körperschaden
- banden-, gewerbsmäßig- oder gewohnheitsmäßig
- hohe Rückfallquote (mind. 5 Straftaten)
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Niedersachsen
- eine Reihe voneinander unabhängiger nicht unerheblicher Straftaten
oder- schwerwiegende und auffällige Gewalttaten, insbesondere wenn Opfer vor Wiederholung geschützt werden müssen oder- die Gefahr besteht, dass Täter durch kriminelles Umfeld in weitere nicht unerhebliche Straffälligkeit abgleitet
- weiche Faktoren werden berücksichtigt (z.B. Alkohol, Schulschwänzen, Verwahrlosung)
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Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele)
Hannover:
- regelmäßige Gefährderansprachen (mind. 14-tägig, möglichst unter Einbeziehung der Erz.-berechtigten)
- Aufklärung im Umfeld
- offenes Auftreten an Haupttreffpunkten
- Möglichkeit der schriftl. Info der Erz.-berechtigten von Mitläufern / Freunden
- Gesamtzahl jugendliche MIT: 33 (bei 1,2 Mill. Ew.)
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Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele)
PI Lüneburg:
- siehe späterer Vortrag
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele)
Sonstige Erkenntnisse:
- Definition führt zu stark unterschiedlichen Zahlen (6-80 Täter in vergleichbaren Organisationseinheiten)
- Abschlussbericht der Kommission „Jugend“ des LPR; „Umgang mit Mehrfachauffälligen und Intensivtätern“
- Handlungsempfehlungen zum Bericht über die Untersuchung schwerwiegender Fälle von Intensivtätern im Kinderbereich
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Fazit:
- Anzahl von Straftaten ist in fast allen Ländern ausschlaggebend
- in vielen Ländern kommen weitere Faktoren hinzu wie,
- Negativprognose
- Art und Weise der Begehung
- Deliktsart
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Bewertung
- starre „Kriterien“ (Anzahl der Straftaten) gewährleisten Vergleichbarkeit, aber ermöglichen keine Schwerpunktsetzung, da entweder zuviel Tatverdächtige oder gewartet werden muss, bis Täter Anzahl von Taten erreicht- „offene“ Auswahlmöglichkeit unter Einbeziehung sog. „weicher“ Daten aus Umfeld ermöglichen eher Ab- schätzung krimineller Karrieren, aber erfordern hohen Koordinierungsaufwand, damit (landesweit) gleiche Maßstäbe angelegt werden.
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Stufenmodellquantitative Festlegung Vergleichbarkeit
Kennzahlen für Bemessung v. Personaldecke, Finanzbedarf für Maßnahmen etc.
qualitative Bewertung Erstellung einer „Hit“-Liste unter Einbeziehung StA, JA
Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen
Weitere Fragen / Auskünfte
Kriminaloberrätin Rita Salgmann
Landeskriminalamt Niedersachsen
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lka.niedersachsen.de