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Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen Das Phänomen „Jugendliche Intensivtäter“ aus Sicht der Polizei - ein Ländervergleich

Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen Das Phänomen Jugendliche Intensivtäter aus Sicht der Polizei -

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Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und JugendsachenLandeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen

Das Phänomen

„Jugendliche Intensivtäter“

aus Sicht der Polizei

- ein Ländervergleich

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Handlungskonzept Mehrfach- und Intensivtäter (MIT)

- Prüfauftrag des AK II v. Nov. 2002, ob bundeseinheitliche Richtlinien zur Zusammenarbeit Polizei und Justiz zur Bekämpfung der MIT erforderlich sind

- Ursprung: Konzept des Landes Hessen

- bezieht sich hauptsächlich auf erwachsene MIT; daher Beschränkung auf Zusammenarbeit Polizei / Justiz

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Grundlagen:

- keine Einigung auf einheitliche Definition, aber:

- Ansprechpartner bei Polizei und Justiz zur Schwerpunkt- setzung und Konzentration der Ressourcen auf bestimmten Personenkreis

- zentrale, deliktsübergreifende , täterorientierte Ermittlungen

- Bündelung täterbezogener Informationen und Koordination gezielter Maßnahmen

- zeitnahe Verfahrenserledigung

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Maßnahmen der Polizei

- Einrichtung zentraler Organisationseinheiten für delikts- übergreifende Ermittlungen.

- Bündelung der Informationen, zentrale Ansprechstelle

- Führung regionaler „Intensivtäterlisten“ oder landesweiter „Intensivtäterdateien“.

- Keine Einigung hinsichtlich eines landeseinheitlichen personengebundenen Hinweises (PHW) im INPOL (z.B. Intensivtäter)

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Maßnahmen der Justiz

-Zusammenführung täterbezogener Daten, auch aus früheren Verfahren

-Frühzeitige Prüfung der Beantragung von Haftbefehlen

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Weitere Maßnahmen

- täterbezogene Kontrollmeldungen, wie Beobachtungsmeldungen, Ausschreibung zur pol. Beobachtung, regelmäßige Überprüfung der Wohnanschrift

- Gespräche der Polizei mit Intensivtäternüber Einstufung, (Einbeziehung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen), Vermittlung an das Jugendamt

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Beschluss IMK v. 2003:

- Einführung bundesweiter gemeinsamer Richtlinien von Polizei und Justiz nicht erforderlich

- Zustimmung zu Handlungsempfehlungen

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Baden-Württemberg- Kinder (ab 10 Jahre): mehr als 10 Taten oder mehr als 3 Gewaltdelikte (auch einfache KV).

- Jugendliche: mehr als 20 Taten oder mehr als 5 Gewaltdelikte und (beide Ki/Ju) mindestens 1 Tat in letzten 18 Monaten

Maßnahmen: Fallkonferenz Jugendamt, StA, Polizei, Beratungsstellen

Ländervergleich

Entlassung: Keine Taten binnen 18 Monaten

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Bayern

Kinder- und Jugendliche (8-17 Jahre):

-mehr als 4 Taten in letzten 6 Monaten, (davon 1 Gewaltdelikt)

und

- „weiche Daten“

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Berlin

- innerhalb eines Jahres 10 Taten, die den Rechtsfrieden besonders stören (wie Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte)

und

- „weiche“ Faktoren, wie Schulschwänzen / Alkohol

Maßnahmen:

-Richtlinie und Kooperation zwischen Polizei und StA

-Steuerungsrunde zwischen Polizei und Sozialpädagogischem Institut (SPI)

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Brandenburg

-innerhalb eines Jahres 10 Taten mit erheblicher

krimineller Energie

-TOP-Ten Datei in Potsdam

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Bremen

Jugendliche:

- innerhalb eines Jahres 6 Taten

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HamburgPersonen unter 25 Jahre:

- innerhalb eines Jahres mindestens 2 Fälle von Raub/räuberische Erpressung, schwerer Diebstahl, sonstige Gewaltdelikte gegen Personen mit besonderer Brutalität;

- Taten die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders beeinträchtigen

- Tat, die in besonders roher menschenverachtender Weise begangen wurde

- Freiheitsentziehende Maßnahmen unterbrechen Einstufung als MIT

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Hessen

- wiederholt und deliktsübergreifend auffällig geworden

- innerhalb von 2 Jahren 10 Ermittlungsverfahren (Ausnahme: Antragsdelikte)

- weitere Indizien:

aufgewendete kriminelle Energie

Mecklenburg-Vorpommern

- innerhalb von 2 Jahren10 Straftaten

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Nordrhein-Westfalen

- unter 21-jährige: 5 Straftaten und mehr im Kalenderjahr

Projekte in Köln, Mönchengladbach, Gelsenkirchen

Köln

- Gefährderansprachen bei Gesinnungstätern (PMK)

- bezieht sich auch auf erwachsene Täter

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Gelsenkirchen

- Gefährderansprachen mit Drittpersonen

- Aufsuchen und Kontaktaufnahme an Treffpunkten

- Übernahme von „Patenschaften“ durch besonders geschulte Kräfte der Bereitschaftspolizei

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Mönchengladbach

- Erfassung von 25 Tätern in Abstimmung mit StA u JA

- Koordinierung der Sachbearbeitung

- Zeitnahe Ansprache über vorgesehene Interventionsmaßnahmen

- regelmäßige (unabhängige) Kontaktaufnahme

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Rheinland-Pfalz

- keine Definition

- keine speziellen Konzepte

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Saarland

- junge Tatverdächtige:

mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 Fälle der Gewaltkriminalität (keine einfache KV)

Sachsen

-unter 18-jährige: mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 x wegen eines Deliktes der Gewaltkriminalität in Erscheinung getreten innerhalb von 12 Monaten 2 Straftaten registriert

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Sachsen-Anhalt

unter 21-jährige: mehr als 9 Taten und kriminogene Faktoren wie Schwere der Tat

Konzept und Leitlinien seit 2004

- Datenbankanwendung zur Analyse unter Einbeziehung „weicher“ Faktoren wie Gefährdungserkenntnisse,

Alkohol, Schulschwänzen, Verhaltensauffälligkeiten

- Ziel: Erkennen krimineller Karrieren

Erkennen von „jungen Intensivtätern“

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- Jugendberatungsstellen bei der Polizei (JuBP)

(nicht polizeiangehörig sondern Jugendsozialarbeit),die als selbständige Institution direkt an Polizei angegliedert ist

- Krisenintervention im Anschluss an bekannt gewordenes delinquentes Verhalten

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Schleswig-Holstein

- Jugendliche:

- mindestens 5 Taten

oder

- 2 Gewaltdelikte

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Thüringen

Definition für alle Täter (auch Erwachsene):

- hohe kriminelle Energie, außergewöhnliche Brutalität, besondere Verwerflichkeit

- hoher wirtschaftlicher Schaden bzw. beachtlicher Sach- oder Körperschaden

- banden-, gewerbsmäßig- oder gewohnheitsmäßig

- hohe Rückfallquote (mind. 5 Straftaten)

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Niedersachsen

- eine Reihe voneinander unabhängiger nicht unerheblicher Straftaten

oder- schwerwiegende und auffällige Gewalttaten, insbesondere wenn Opfer vor Wiederholung geschützt werden müssen oder- die Gefahr besteht, dass Täter durch kriminelles Umfeld in weitere nicht unerhebliche Straffälligkeit abgleitet

- weiche Faktoren werden berücksichtigt (z.B. Alkohol, Schulschwänzen, Verwahrlosung)

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Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele)

Hannover:

- regelmäßige Gefährderansprachen (mind. 14-tägig, möglichst unter Einbeziehung der Erz.-berechtigten)

- Aufklärung im Umfeld

- offenes Auftreten an Haupttreffpunkten

- Möglichkeit der schriftl. Info der Erz.-berechtigten von Mitläufern / Freunden

- Gesamtzahl jugendliche MIT: 33 (bei 1,2 Mill. Ew.)

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Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele)

PI Lüneburg:

- siehe späterer Vortrag

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Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele)

Sonstige Erkenntnisse:

- Definition führt zu stark unterschiedlichen Zahlen (6-80 Täter in vergleichbaren Organisationseinheiten)

- Abschlussbericht der Kommission „Jugend“ des LPR; „Umgang mit Mehrfachauffälligen und Intensivtätern“

- Handlungsempfehlungen zum Bericht über die Untersuchung schwerwiegender Fälle von Intensivtätern im Kinderbereich

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Fazit:

- Anzahl von Straftaten ist in fast allen Ländern ausschlaggebend

- in vielen Ländern kommen weitere Faktoren hinzu wie,

- Negativprognose

- Art und Weise der Begehung

- Deliktsart

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Bewertung

- starre „Kriterien“ (Anzahl der Straftaten) gewährleisten Vergleichbarkeit, aber ermöglichen keine Schwerpunktsetzung, da entweder zuviel Tatverdächtige oder gewartet werden muss, bis Täter Anzahl von Taten erreicht- „offene“ Auswahlmöglichkeit unter Einbeziehung sog. „weicher“ Daten aus Umfeld ermöglichen eher Ab- schätzung krimineller Karrieren, aber erfordern hohen Koordinierungsaufwand, damit (landesweit) gleiche Maßstäbe angelegt werden.

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Stufenmodellquantitative Festlegung Vergleichbarkeit

Kennzahlen für Bemessung v. Personaldecke, Finanzbedarf für Maßnahmen etc.

qualitative Bewertung Erstellung einer „Hit“-Liste unter Einbeziehung StA, JA

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Weitere Fragen / Auskünfte

Kriminaloberrätin Rita Salgmann

Landeskriminalamt Niedersachsen

E-Mail: [email protected]

Internet: www.lka.niedersachsen.de