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Landschaftspflegerischer
Begleitplan
B 19 Ortsumgehung Meiningen
(2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt )
Unterlage 12.0a
F r e i s t a a t T h ü r i n g e n
Straßenbauamt Südwestthüringen
Am Köhlersgehäu 6, 98544 Zella-Mehlis [email protected]
Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhausen 03601 / 799 292-0; [email protected]
www.pltweise.de/www.naturfoto-weise.de
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Vorhabenträger/: Straßenbauamt Südwestthüringen
Auftraggeber Am Köhlersgehäu 6, 98544 Zella-Mehlis
Email: [email protected]
Auftragnehmer: Planungsbüro Dr. Weise
Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhausen
Tel.: 03601 / 799 292-0
Fax: 03601 / 799 292-9
Email: [email protected]
Internet: http://www.pltweise.de
Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) K. Scheffler
Dr. R. Weise
Dipl.-Ing. U. Gläßner (Zeichnungen)
Stand: 18.04.2013 1. Planänderung 30.08.2014
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Inhalt
1 EINFÜHRUNG UND PROBLEMSTELLUNG ...................................................................6
1.1 EINGRIFFSDEFINITION UND -REGELUNG .......................................................................6
1.2 AUFGABE, INHALT UND METHODIK DES LBP .................................................................6
1.3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ...............................................................................7
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND PLANERISCHE VORGABEN .............................. 10
2.1 LANDESENTWICKLUNG ............................................................................................. 10
2.2 RAUMORDNUNG ....................................................................................................... 10
2.3 WASSERSCHUTZGEBIETE ......................................................................................... 10
2.4 NATURSCHUTZ ......................................................................................................... 11
3 RÄUMLICHE AUSGANGSSITUATION - ERMITTLUNG, DARSTELLUNG UND
BEURTEILUNG DES NATURHAUSHALTES UND DES LANDSCHAFTSBILDES ....... 12
3.1 DEFINITION DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ............................................................... 12
3.2 NATURRÄUMLICHE EINORDNUNG ............................................................................... 12
3.3 GEOLOGIE UND BODEN ............................................................................................ 13
3.4 WASSER .................................................................................................................. 13
3.5 KLIMA ...................................................................................................................... 14
3.6 ARTEN UND BIOTOPE ............................................................................................... 15
3.6.1 Potenziell natürliche Vegetation ............................................................................ 15 3.6.2 Biotoptypen............................................................................................................ 16 3.6.3 Flora und Fauna .................................................................................................... 21
4 BEWERTUNG DES NATURHAUSHALTES UND DES LANDSCHAFTSBILDES .......... 31
4.1 BIOTOPFUNKTION ..................................................................................................... 31
4.2 BODENFUNKTION ..................................................................................................... 35
4.3 WASSERDARGEBOTSFUNKTION ................................................................................. 38
4.4 BIOKLIMATISCHE FUNKTION ...................................................................................... 40
4.5 LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNGSFUNKTION ......................................................... 43
4.6 VORBELASTUNGEN................................................................................................... 46
5 KONFLIKTANALYSE ..................................................................................................... 47
5.1 PROJEKTBEZOGENE WIRKFAKTOREN ........................................................................ 47
5.2 PROGNOSE DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN .................................................................... 50 5.2.1 Schutzgut Arten und Biotope ................................................................................. 50 5.2.2 Schutzgut Boden ................................................................................................... 51 5.2.3 Schutzgut Wasser ................................................................................................. 51 5.2.4 Schutzgut Klima .................................................................................................... 51 5.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung .............................................................. 52
5.3 BESCHREIBUNG DER KONFLIKTE ............................................................................... 52
5.4 ERMITTLUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DES NATURHAUSHALTES ............................. 54
5.5 BETROFFENHEIT VON WALD ...................................................................................... 56
6 MAßNAHMEN DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE ............. 58
6.1 ALLGEMEINE ZIELVORSTELLUNGEN ........................................................................... 58
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Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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6.2 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG VON EINGRIFFEN IN DEN
NATURHAUSHALT UND DAS LANDSCHAFTSBILD .......................................................... 59
6.3 GESTALTUNGSMAßNAHMEN....................................................................................... 61
6.4 MAßNAHMEN ZUR KOMPENSATION UNVERMEIDBARER EINGRIFFE (AUSGLEICHS- UND
ERSATZMAßNAHMEN) ............................................................................................... 61
7 BILANZIERUNG DER KOMPENSATIONSMAßNAHMEN ............................................. 67
7.1 NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG ...................................................... 67
7.2 FLÄCHENVERLUSTE VON § 30- BZW. § 18-BIOTOPEN .................................................. 72
7.3 AUSGLEICHSAUFFORSTUNGEN .................................................................................. 74
8 MAßNAHMENBLÄTTER................................................................................................ 76
8.1 SCHUTZ- UND VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ................................................................. 76
8.2 GESTALTUNGSMAßNAHMEN....................................................................................... 89
8.3 AUSGLEICHSMAßNAHMEN ......................................................................................... 94
8.4 ERSATZMAßNAHMEN .............................................................................................. 128
9 RISIKOMANAGEMENT ............................................................................................... 162
10 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................ 163
LITERATUR ....................................................................................................................... 167
RECHTSGRUNDLAGEN ................................................................................................... 169
UMWELTRELEVANTE NORMEN UND RICHTLINIEN ...................................................... 169
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan Südwestthüringen (RP SWT 2011) ......................................... 10 Tab. 1: Auszug aus dem Klimaatlas von Thüringen .............................................................................. 14
Tab. 2: Ergebnisse der Übersichtskartierung Avifauna 2012 ................................................................ 26 Tab. 3: Nach BNatSchG und VSRL streng geschützte Vogelarten sowie ausgewählte
wertgebende Vogelarten im Betrachtungsraum (STRUCHHOLZ 2007) .................................. 27 Tab. 4: Bewertung der Biotoptypen im UG ............................................................................................ 32 Tab. 5: Wirkfaktoren im Betrachtungsraum (Wirkraum) ........................................................................ 49
Tab. 6: Konflikte im Zuge des Vorhabens .............................................................................................. 52 Tab. 7: Eingriffsbewertung gemäß des Thüringer Bilanzierungsmodells (TMLNU 2005) ..................... 55 Tab. 8: Berechnung der gemäß § 10 Abs. 3 ThürWaldG anrechenbaren Rodungsfläche .................... 57 Tab. 9: Bilanzierung Kompensationsmaßnahmen ................................................................................. 68
Tab. 10: Ermittlung der Flächenverluste von § 30- bzw. § 18-Biotopen ................................................ 72 Tab. 11: Gegenüberstellung Eingriff-Ausgleich § 30- bzw. § 18-Biotope .............................................. 73 Tab. 12: Berechnungsansatz für Waldflächen mit allgemeinen Waldfunktionen nach TMULN
(2006)........................................................................................................................................ 74 Tab. 13: Ermittlung der Waldausgleichsfläche für das Vorhaben .......................................................... 75
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Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Anhang
Anlage 1a: Vergleichende Gegenüberstellung
Anlage 2a: Kostenschätzung
Anlage 3a: Dokumentation des Abstimmungsprozesses der Kompensationsmaßnahmen (nicht
Bestandteil der Planfeststellungsunterlage)
Abkürzungen
[ausgenommen der üblichen Abkürzungen gem. DUDEN; Gesetze, Richtlinien etc. in http://www.gesetze-im-internet.de, http://eur-lex.europa.eu]
AG Arbeitsgemeinschaft ALF Anh.
Amt f. Landentwicklung u. Flurneuordnung Anhang
Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße BA Bauabschnitt BAB Bundesautobahn BE Baustelleneinrichtung CEF-Maßnahmen
(continuous ecological functionality) Maßnahmen zum Erhalt der ökologischen Funktionalität
EuGH Europäischer Gerichtshof FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-SDB Standarddatenbogen für FFH-Gebiete FMKOO Fledermauskoordinationsstelle Thüringen GEZ-Maßnahmen
Maßnahmen zur Wahrung des aktuellen / günstigen Erhaltungszustandes
GLB Geschützter Landschaftsbestandteil GOF Geländeoberfläche GW Grundwasser HQ Hochwasserabfluss HNL-S 99 Hinweise zur Berücksichtigung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau
KP Knotenpunkt LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LEP Landesentwicklungsprogramm LINFOS Landschaftsinformationssystem Thüringen lfm laufende Meter LSG Landschaftsschutzgebiet
MAMS Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen
MNQ mittlere Niedrigwasserabfluss MTB Messtischblatt ND Naturdenkmal NSG Naturschutzgebiet OU Ortsumgehung OKG Oberkante Gelände pnV potentiell natürliche Vegetation pot. potenziell RLD Rote Liste Deutschland RLT Rote Liste Thüringen SAP Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung SBA ST Straßenbauamt Südwestthüringen TA Teilabschnitt TAEP Thüringer Artenerfassungsprogramm TLVwA Thüringer Landesverwaltungsamt TMLNU Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und
Geologie UG Untersuchungsgebiet UR Untersuchungsraum UNB UVS
Untere Naturschutzbehörde Umweltverträglichkeitsstudie
VO Verordnung VSG Vogelschutzgebiet VSRL Vogelschutzrichtlinie
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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1 Einführung und Problemstellung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Straßenbauamt Südwestthüringen,
plant den Neubau der B 19, OU Meiningen, Bauabschnitt 2, Teilabschnitt 2 von Station
0+000 bis 4+068. Der geplante Teilabschnitt beginnt an der B 19 nördlich der Ortslage
Meiningen-Welkershausen in Höhe des Spitzberggrabens. Er endet mit dem Anschluss an
den 1. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes der B 19 neu im Bereich des Abzweiges zur K 66
nach Utendorf.
Der geplante Neubau der B 19, OU Meiningen unterliegt der Planfeststellung nach § 17
Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Zur Ermittlung, Vermeidung, Verminderung bzw.
Kompensation der mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt ist die
Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) erforderlich.
1.1 Eingriffsdefinition und -regelung
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG sind Veränderungen der
Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.
Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft zu unterlassen; der Eingriff ist zu untersagen, wenn die Beeinträchtigungen
nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maße auszugleichen sind und die Belange
des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an
Natur und Landschaft im Range vorgehen.
Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu
bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen oder zu ersetzen, soweit dies zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege erforderlich ist.
1.2 Aufgabe, Inhalt und Methodik des LBP
Aufgabe des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) ist es, die Maßnahmen, die zur
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen, in Text und
Karte darzustellen. Dabei soll zunächst nachgewiesen werden, dass alle Möglichkeiten
ausgeschöpft worden sind, die mit der Baumaßnahme einhergehenden Eingriffe und
Konflikte zu vermeiden und zu mindern. Falls dies nicht möglich ist, sind die nicht
vermeidbaren Eingriffe auszugleichen bzw. Ersatzmaßnahmen vorzuschlagen.
Um Art und Ausmaß der Eingriffe festzustellen, ist es erforderlich, die
landschaftsökologischen Gegebenheiten zu erfassen und deren Bedeutung für den
Landschaftshaushalt, das Landschaftsbild und das Nutzungsgefüge zu ermitteln.
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Der hier vorliegenden LBP aktualisiert die Aussagen des Vorentwurfes zum LBP
(STRUCHHOLZ 2007). Nach diesem einleitendem Kapitel erfolgt eine Beschreibung und
Bewertung der Bestandssituation der natürlichen Gegebenheiten und Merkmale. Dabei
werden die Angaben aus STRUCHHOLZ übernommen und auf ihre aktuelle Gültigkeit
überprüft. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen des Bauvorhabens beschrieben.
Durch die Überlagerung der Ergebnisse der Bewertung der Schutzgüter mit den
prognostizierten Auswirkungen des Bauvorhabens ergeben sich Konflikte, die dargestellt,
bewertet und im Rahmen der Vorgaben der Eingriffsregelung in Thüringen abgearbeitet
werden.
Die Erstellung des hier vorliegenden aktualisierten LBP erfolgte auf Basis folgender allgemein anerkannter Methoden und aktueller Gesetze:
► Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im
Straßenbau -Ausgabe 1998 (BMV 19981)
► Die Eingriffsregelung in Thüringen - Bilanzierungsmodell (TMLNU 2005), ergänzt durch
die Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens (TMLNU 1999).
► BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist.
Die RLBP 2011 (BMVBS 2011) wurde zur Ergänzung der Methodik herangezogen.
1.3 Beschreibung des Vorhabens
Der vorliegende LBP umfasst die OU Meiningen. Der Bauabschnitt erstreckt sich von der B
19 nördlich von Meiningen-Welkershausen bis zur Höhe des Abzweiges der K 66 nach
Utendorf. Die Trasse des BA 2, TA 2 beinhaltet neben der eigentlichen Baustrecke von km
0+000 bis 4+068 eine beidseitige Rampen-Anbindung an die B 19. Ab Bauanfang verläuft die
Linie zunächst höhenversetzt schräg-parallel zur alten B 19, nimmt den Verkehr der alten B
19 auf und verbleibt danach in der stark nach Westen abfallenden östlichen Wald-Flanke des
Werratales. Das im Bereich östlich des Stadtteiles Meiningen-Welkershausen befindliche
Kerbtal „Kirschgrund“ - ebenfalls überwiegend bewaldet - wird mittels Bogenbrücke gequert,
um sodann auf dem Höhenzug Haselbusch-Weineller Nord etwa 1.300 m mäßig geneigtes,
freies Gelände zu durchfahren. Ab Weineller Nord taucht die Trasse wiederum in Wald ein,
wird im Berlesgrund über eine Brücke geführt, und dann kurz hinter dem Abzweig der K 66
an die vorhandene B 19n (BA 2, TA 1) angebunden.
Durch das Vorhaben kommt es vorwiegend zur Inanspruchnahme von Waldflächen auf
flachgründigem Muschelkalkfels. Im nordwestlichen Teil des Bauabschnittes überwiegen
naturferne Kiefern-Bestände. Im südöstlichen Bereich sind auch mehr oder weniger
naturnahe Buchenwälder betroffen. Die Landwirtschaftsflächen sind hinsichtlich ihrer
Anbaueignung durchweg als Grenzertragsstandort auf sommertrockenem Muschelkalk-
1 Anwendung gemäß Vereinbarungen mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Verwitterungsboden zu bewerten. Kleinflächig werden auch geschützte Halbtrockenrasen in
Anspruch genommen.
Geplante Fahrbahnquerschnitte
RQ 10,5 mit 50 cm zusätzliche Fahrbahnbreite:
Bauanfang bis Bau-km 0+400
RQ 10,5 mit 1 Zusatzstreifen:
Bau-km 0+400 bis 2+275, 2+945 bis Bauende
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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4-streifiger Straßenquerschnitt:
Bau km 2+275 bis 2+945
Geplante Ingenieurbauwerke
Die Anbindung der B 19 ist mittels beidseitigen Rampen-Bauwerk an der B 19 neu im
Bereich 0+400 vorgesehen. Im Pfaffental wird die Trasse mittels Brücke (BW 03; LH ≥ 4,70
m, LW = 16 m) über den Graben und einen Wirtschaftsweg geführt. Den Kirschgrund
überspannt eine Brücke (BW 04) mit einer Länge von 199,00 m (LH ≥ 4,50 m – 4,00). Der
Berlesgrund wird durch das BW 07 überspannt (LH ≥ 4,50 m (WW) bzw. 4,70 m (K66), LW =
279,00 m).
Entlang der Trasse sind drei Regenrückhaltebecken geplant - an der B 19 alt im Bereich
Pfaffental, auf dem Helbaer Berg und im Helbatal.
Geplante Damm und Einschnittsböschungen
Aufgrund der reliefbedingten Landschaftsstrukturen sind im gesamten Trassenverlauf
beidseitig neue Damm- und Einschnittsböschungen notwendig. Dem bestehenden
Risikofaktor „Hangrutschgefahr“ im Bereich Eselsburg wird durch breite Böschungen
begegnet.
Verkehrsprognose
Die Verkehrsprognose (Prognosehorizont 2025) beträgt 18.500 Kfz / 24 h, davon 2.300 LKW
(entspricht einem Schwerlastanteil von 12,4 %)2.
2 Ergebnisse der Fachhochschule Erfurt, als Dienstleister der Thüringer Straßenbauverwaltung. Stand 02/2013
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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2 Rechtliche Grundlagen und planerische Vorgaben
Der geplante Aus- und Neubau der B 19 OU Meiningen unterliegt der Planfeststellung nach
§ 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Zur Ermittlung, Vermeidung, Verminderung bzw.
Kompensation der mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt ist die
Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Grundlage hierzu
bilden das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 14 ff. BNatSchG).
2.1 Landesentwicklung
Die im Landesentwicklungsplan (LEP 2004) fixierten Ziele gemäß den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes (ROG 2009) und dem Thüringer Landesplanungsgesetz (ThLPlG
2007) finden in der vorliegenden Planung entsprechende Beachtung.
2.2 Raumordnung
Die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG und § 2 ThLPlG sowie die Ziele der
Raumordnung des LEP 2004 sind in der Regionalen Raumordnungsplanung
regionsspezifisch räumlich und sachlich als Ziele der Raumordnung ausgeformt. Der
Regionalplan Südwestthüringen (RP SWT 2011) stellt die geplante B 19 OU Meiningen dar
(Abb. 1).
Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan Südwestthüringen (RP SWT 2011)
2.3 Wasserschutzgebiete
Im Planungsraum sind keine Wasserschutzgebiete nach § 50-53 WHG, Überschwemmungs-
oder Rückhalteflächen nach § 76f. WHG und Überschwemmungsgebiete nach § 80 ThürWG
vorhanden.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
11
2.4 Naturschutz
Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG, ergänzt durch §§ 12 bis 17 ThürNatG liegen
nicht im Eingriffsbereich.
Das nächstgelegene Schutzgebiet, das NSG „Spitzberg“, liegt in ca. 160 m Entfernung zur
Trasse.
Weitere Gebiete befinden sich in Planung:
► das geplante LSG „Dolmar -Hohe Maas"
► das geplante LSG „Oberes Werratal“
► das geplante NSG „Eschberg-Dürrenberg“
► der geplante GLB „Oberes Pfaffental“
► der geplante GLB „Kiesgruben Walldorf“
Keines der Gebiete wurde bis dato ausgewiesen3.
Das FFH-Gebiet DE 5328-303 „Eschberg-Dürrenberg“ liegt wie das NSG 160 m entfernt zur
geplanten Ortsumgehung. Westlich des nördlichen Trassenabschnittes der geplanten
Ortsumgehung verläuft die Werra, welche zum FFH-Gebiet DE 5328-305 „Werra bis Treffurt
mit Zuflüssen“ gehört. Die Betroffenheit wird in der separat erstellten FFH-
Verträglichkeitsstudie (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) geprüft.
Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG, ergänzt durch § 18
ThürNatG werden in Kap. 3.6 beschrieben.
3 Schriftl. Information der Unteren Naturschutzbehörde per email vom 7.1.2013
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
12
3 Räumliche Ausgangssituation - Ermittlung, Darstellung und Beurteilung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
In den Kapiteln 3 und 4 wurden die Angaben aus dem Vorentwurf (STRUCHHOLZ 2007)
weitgehend übernommen und auf ihre Aktualität überprüft. Neue Erkenntnisse aus fachlicher,
rechtlicher wie auch methodischer Sicht wurden eingearbeitet. Einige sehr allgemeine
Aussagen ohne Relevanz für das Gebiet oder Vorhaben wurden gekürzt.
3.1 Definition des Untersuchungsraumes
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes entspricht der Festlegung des Vorentwurfs
(STRUCHHOLZ 2007). Die flächendeckende Biotoptypenkartierung betrachtet einen
beidseitig durchschnittlich 100 m breiten Raum ab jeweiligem Fahrbahnrand. Bei Verlauf
überwiegend hochwertiger Landschaftsteile beträgt der Untersuchungsraum 300 m ab
Fahrbahnrand. Es ergibt sich somit ein Planungsgebiet von ca. 190 ha (ohne externe
Kompensationsflächen). Zur Beurteilung komplexer Zusammenhänge aller Schutzgüter
werden auch außerhalb dieses Untersuchungskorridors liegende relevante Gebiete und
Objekte, in erster Linie Schutzgebiete unterschiedlicher Kategorien, Daten zu Klima und
Hydrologie sowie Nachweisdaten von Arten mit großen Raumansprüchen, mit in die
Betrachtung einbezogen.
Der Wirkraum umfasst den gesamten Raum innerhalb dessen die betriebsbedingten
Beeinträchtigungen wirksam werden können. Es findet keine pauschale Abgrenzung des
Wirkraumes statt. Der Wirkraum wird in Abhängigkeit des jeweils betrachteten Schutzgutes
und insbesondere in Abhängigkeit der Sensibilität des betroffenen Biotops/Habitats bzw. der
betroffenen Art definiert.
3.2 Naturräumliche Einordnung
Der für den LBP maßgebliche Planungskorridor wird begrenzt von einer räumlichen Achse,
die sich, ausgehend von der Anbindung der B 19 in Höhe Meiningen-Welkershausen bis zum
geplanten Anschluss an die B 19n östlich Meiningen-Helba erstreckt. Hinsichtlich der
„Naturräumlichen Gliederung Deutschlands" (nach MEYNEN & SCHMIDTHÜSEN 1959 zit.
STRUCHHOLZ 2007) gehört das gesamte Untersuchungsgebiet zum Naturraum 138/2,
Werra-Gäuplatten. Der betroffene Landschaftsraum ist gemäß der Gliederung der
Naturräume Thüringens dem Naturraum 3.7 „Meininger Muschelkalkplatten“ zuzuordnen
(HIEKEL et al. 2004).
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
13
3.3 Geologie und Boden
Annähernd die gesamte Fläche des Untersuchungsgebietes wird von den Ablagerungen des
Unteren Muschelkalk, dem Wellenkalk eingenommen. Diese 90-100 m mächtige
Kalksteinserie ist in ihrer Gesteinsausbildung sehr gleichförmig. Es sind vorwiegend plattige
bis bankige Kalksteine, die immer wieder von dünnen Tonsteinlagen unterbrochen sind.
Namengebend für die meist blaugrauen, nikritischen Kalksteine ist ihr kleinwelliger Habitus,
der wohl einem synsedimentären Rutschungsereignis entstammen dürfte. Er ist gleichmäßig
fein geklüftet mit einem hohen Anteil an Schichtfugen. Im Gelände ist er in den Talflanken
des Herben Tales zweifelsfrei gut erkennbar. Entsprechend dem geologischen
Ausgangsmaterial bestimmen innerhalb des Planungsgebietes vorwiegend lehmige, hoch
verdichtungsempfindliche Ton- und Lehm-Verwitterungsböden basischer Reaktion die
Bodenverhältnisse. Gegenüber Wind- und Wassererosion sind sie relativ gut geschützt, auch
die physikalisch-chemischen Filtereigenschaften sind gut.
Die Grundlage für die Erfassung des Bodens stellen die bodengeologischen Karten des
ehemaligen Bezirks Suhl im Maßstab 1:100.000 dar. Aus dieser Karte sind die Bodenart, die
Gründigkeit und die Wasserverhältnisse zu entnehmen. Bodenart, -typ und -mächtigkeit
hängen neben klimatischen und reliefbedingten Faktoren insbesondere vom
Ausgangssubstrat, dem Gesteinsuntergrund ab.
Die Böden der Talsohlen von Werra, Utendorfer Wasser und Helba werden aus Auengley
gebildet. Die Hangbereiche und Hochebenen sind mit steinigen Rendzinen bedeckt.
Stellenweise liegt bankiger Muschelkalk-Fels frei.
3.4 Wasser
Grundwasser
Ein großer Teil des Planungsgebietes ist durch den Muschelkalk geprägt. Im Gegensatz zu
den Klüften im Sandstein sind diejenigen des Kalksteins einer durch Anlösung (Erosion)
bedingten Erweiterung unterworfen, die umso stärker ist, je mehr CO2 im Wasser gelöst ist
und je kälter das Wasser ist. Dieses Kluftwassersystem und im fortgeschrittenen Stadium als
Karstwassersystem bezeichnete unterirdische Gewässernetz zeichnet sich durch hohe
Fließgeschwindigkeiten und extrem geringe Filterwirkung aus. Kalksteingebiete, oft wegen
der Höhenlage mit reichlich Niederschlägen beaufschlagt, zeichnen sich zumindest in den
Sommermonaten als relativ wasserarm aus, da das Oberflächenwasser rasch in tiefere
Karstwassersysteme versickert und erst am Übergang zu tieferliegenden, stauenden
Schichten wieder zu Tage tritt. Eine üppige Vegetationsdecke und mächtige
Bodenüberdeckung kann diesen Prozess in gewissem Maße verzögern und das
Trockenfallen der Bachläufe etwas eindämmen. So sind im gesamten Verbreitungsgebiet des
Muschelkalks nennenswerte Quellhorizonte erst am Übergang des kavernösen Mittleren
Muschelkalks zu dem kompakten und dünnplattigen Unteren Muschelkalk zu finden.
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
14
Bezüglich des Grundwasserschutz-Potentials ergeben sich aufgrund der hohen
Fließgeschwindigkeiten und der sehr geringen Filterwirkung in Muschelkalkgebieten
prinzipiell schlechtere Ausgangsbedingungen, um einem erfolgten Schadstoffeintrag
entgegenzuwirken. Das Abwandern von Schadstoffen von der Geländeoberfläche zur
Grundwasseroberfläche ist sehr stark von den kleinräumig meist sehr unterschiedlichen
Gegebenheiten (Flurabstand und Mächtigkeit der Grundwasserleiterhorizonte) und lokal
ausgebildeten Bodenverhältnissen abhängig.
Oberflächengewässer
Die Werra (Oberflächengewässer I. Ordnung), deren Lauf noch vergleichsweise naturnah
erhalten ist, verläuft südlich des Vorhabengebietes. In der Werraaue befinden sich
Stillgewässer, wie die Kiesteiche nördlich Meiningen. Fließgewässer II. Ordnung bilden das
Kirschgrund-Wasser, das Utendorfer Wasser und die Helba, die alle in die Werra fließen.
Weitere temporäre Fließgewässer in Form von Wettergräben sind vorhanden im
Spitzberggraben, Pfaffental und Utendorfer Graben.
Die unverbauten Auen-Bereiche der Werra und der Helba weisen eine vergleichsweise hohe
Wasserrückhaltefunktion auf.
3.5 Klima
Das Untersuchungsgebiet mit seinen klimatischen, kleinräumigen Besonderheiten ist
eingebettet in die für Mitteleuropa gültigen wetterbestimmenden Faktoren. Es wird
entsprechend der geographischen Breite als gemäßigt warm und feucht eingestuft. Während
in den Wintermonaten in der Regel atlantisch geprägte Ausläufer der westwärts driftenden
Islandtiefs vorherrschend sind und zu relativ milden Wetterlagen reichliche Niederschläge in
Höhen über 450 m über NN bringen, sind die Sommermonate überwiegend von relativ
standortfesten, kontinental beeinflussten Hochdrucklagen gekennzeichnet. Demzufolge ist
die Osthälfte Deutschlands stärker vom trockenen, warmen Kontinentalklima der
eurasischen Festlandsmasse geprägt.
Für die Gegend um Meiningen lässt sich aus dem Klimaatlas von Thüringen folgende
Übersicht von lokalen Klimadaten erstellen:
Tab. 1: Auszug aus dem Klimaatlas von Thüringen
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
15
Meso- und Mikroklima
Die mittlere Höhenlage mit Meereshöhen von über 350 m beschert gegenüber dem
Gesamtdeutschen Mittel geringfügig erhöhte Niederschläge und etwas geringere
Temperaturen. Mikroklimatisch wirksame Faktoren sind in erster Linie Reliefunterschiede,
welche für eine Durchmischung der Luftmassen sorgen sowie der Sonne extrem zugewandte
oder abgewandte Lagen. Während sonnenexponierte Hanglagen zu den trocken-warmen
Standorten zählen, sind bewaldete Flächen aufgrund der Evapotranspiration kühler als
wärmespeichernde Felshänge. So ist davon auszugehen, dass vor allem die fissurenartigen
Taleinschnitte des Spitzberggrabens, des Pfaffentales, des Kirschgrundes, des
Berlesgrundes und des Helba-Tales mit seinen Seitentälern Entstehungsorte und
Sammeltröge für abfließende Kaltluftmassen darstellen. Vor allem der Stadtteil
Welkershausen und Helba ist Nutznießer dieser reliefbedingten Frisch- und Kaltluftzufuhr.
3.6 Arten und Biotope
3.6.1 Potenziell natürliche Vegetation
Als potenziell natürliche Vegetation bezeichnet man die Pflanzendecke, die sich einstellen
würde, wenn der Einfluss des Menschen ausbliebe. Sie stellt also eine Abbildung der
jeweiligen Standortverhältnisse dar und liefert gleichzeitig die Grundlage zur Beurteilung der
Naturnähe der reellen Vegetation. Darüber hinaus bilden die nachfolgend aufgeführten
bodenständigen Gehölze das wesentliche Artenspektrum für standortgerechte
Neupflanzungen im Rahmen der Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Kennzeichnende natürliche Vegetationseinheiten sind nach TLU (1994) im Planungsgebiet
die kollin-submontanen Orchideen-Kalkbuchenwälder im Kontakt mit Platterbsen-
Buchenwäldern; an den Südhängen oft Trockenwälder und Trockenrasen.
Hinsichtlich der sehr unterschiedlichen Kalkbuchenwald-Assoziationstypen sind im
Eingriffsraum als standortgerecht vor allem folgende Gehölzarten zu nennen:
► Bäume: Rotbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Feldahorn,
Vogelkirsche, Esche, Elsbeere, Mehlbeere, Hainbuche, Wildbirne, Feldulme,
Winterlinde, Sommerlinde, Eibe.
► Sträucher: Efeu, Wacholder, Rote Heckenkirsche, Hasel, Blutroter Hartriegel,
Gemeine Berberitze, Pfaffenhütchen, Wolliger und Gemeiner Schneeball, Wildrosen,
Weißdorne, Schlehdorn, Gemeiner Liguster, Seidelbast (z.T. Arten der Wald-
Ersatzgesellschaften).
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3.6.2 Biotoptypen
Nachfolgend wird die aktuelle Lebensraumsituation anhand der vorkommenden
Biotopstrukturen und der derzeitigen Realnutzung beschrieben. Bei der Erstkartierung durch
STRUCHHOLZ im Sommer 2002 wurden sämtliche Biotoptypen flächendeckend im Maßstab
1 : 2.000 kartiert. 2010/2011 wurde die Biotoptypenkartierung anhand von Luftbildauswertung
und Geländebegehungen (1.10.2010, 5.7.2011) aktualisiert. Die Codierung der Biotoptypen
richtete sich nach der Liste der Biotoptypen Thüringens der TMLNU (2000). Als methodische
Anleitung dienten die „Kartieranleitung zur Offenland-Biotopkartierung im Freistaat
Thüringen“ (TLUG 2001) und die „Kartieranleitung zur Waldbiotopkartierung im Freistaat
Thüringen“ (TLWF & TLUG 1996). Die Verteilung der Biotoptypen ist in der Unterlage 12.1
(M 1 : 2.000) dargestellt.
Die im UG vorkommenden Biotoptypen werden nachfolgend beschrieben:
Wälder und Forsten (7000)
Unter Wäldern versteht man Lebensgemeinschaften, in denen standörtlich unterschiedlich
ausgeprägte Baumbestände vielfältige Lebensräume für Fauna und Flora bieten.
Kennzeichnend für die meisten Waldbiotope ist die vertikale Strukturierung in Baum-,
Strauch-, Kraut-, Moos- und Wurzelschicht und ein bestandseigenes Waldinnenklima.
Ein größeres Waldgebiet liegt an der östlichen Werratal-Flanke zwischen Eschberg,
Spitzberg und Eselsburg. Es setzt sich östlich Welkershausen am Kirschgrund fort. Die
beiden Waldflächen „Sandgrubenfichten“ und der Ausläufer eines Ahorn-Eschen-
Hangwaldes am Utendorfer Graben werden randlich tangiert. Bei km 3+060 taucht die
Trasse in das komplexe Waldgebiet „Weineller“ und „Berlesgrundleite“ ein. Sie zerschneidet
also zwei große Waldkomplexe. Für den Untersuchungsraum kennzeichnend ist die
Trockenheit der Waldflächen aufgrund Hangneigung und Flachgründigkeit/ Klüftigkeit des
Muschelkalk-Bodens. Im Bereich Eselsburg, Kirschgrund und an der Weineller liegen
landschaftsbildlich reizvolle Muschelkalk-Felsbänder kleinflächig innerhalb der Waldflächen
frei. Typischer Felsband-Bewuchs ist aufgrund Kleinheit und Beschattungsgrad nicht zu
erkennen.
► Nadelholz-Forst (7603, 7920-108)
Durch Anpflanzungen entstandene Waldbestände geringer Naturnähe mit Baumarten, die im
Naturwald keine oder nur eine sehr geringe Rolle spielen würden. Dieser üblicherweise
zumeist strukturarme, kulturbestimmte Nadelholzbestand (Fichte, Kiefer, Lärche in
Reinbeständen und Mischungen) ist im Naturraum aufgrund der kalkhaltigen trockenwarmen
Hangstandorte in einigen sonnenexponierten, lichten Bereichen vergleichsweise reich an
wärme- und lichtbedürftigen Tierarten und Pflanzenarten (z.B. Orchideen). Der weitflächig
zwischen Pfaffental und Kirschgrund stockende Kiefern-Mischwald ist strukturarm mit nur
geringer Kraut- und Strauchschicht ausgebildet. Anders der Bereich am Westhang des
Kirschgrundes mit starkem mehrschichtigem Unterwuchs und Felsbildungen. Jedoch ist die
Ausprägung der Kraut- und Strauchschicht auch entscheidend von der forstlichen Nutzung
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abhängig. So erfolgte 2012 im Bereich Eselsburg massiver Holzeinschlag, mit dem auch die
Beseitigung sämtlichen Unterwuchses einherging.
Folgende Ausprägungen wurden erfasst:
- kulturbestimmter Fichten-Kiefernwald (7603-105)
- kulturbestimmter Kiefern-Fichtenwald (7603-205)
- kulturbestimmter Kiefern-Mischwald (7603-206)
- kulturbestimmter Schwarzkiefernwald (7603-303)
- Kiefern-Fichten-Pionierwald (7920-108)
► Laubwald (7103, 7501, 7920)
Entlang der Talhänge der Werra, des Kirschgrundes und der Helba stocken neben o.g.
Koniferenforsten weitgehend naturnahe bzw. in Mischungskombination mit Nadelhölzern
befindliche Laubwald-Bestände (zumeist Rotbuche) mit teilweise lichtgestellten Arealen.
Lichte Trockenwaldbereiche, vor allem sonnenexponierte Hänge, sind sehr artenreich
ausgebildet mit Vorkommen an wärme- und lichtbedürftigen Tierarten und Pflanzenarten,
mitunter Charakterarten von Halbtrockenrasen (z.B. Silberdistel).
Im Kirschgrund, Utendorfer Graben und an der steilen Ost-Flanke des Berlesgrundes stockt
zu relativ geringen Anteilen ein dem Ahorn-Eschen-Schatthangwald nahe stehender
Mischwald.
Kleinere Flächen in der Aue werden eingenommen von jungen Weichlaub-Mischbeständen,
die in ihrer Zusammensetzung typisch sind für Fluss- und Bachtäler (Roterle, Weidenarten,
Traubenkirsche, Esche, Ahornarten). Sie sind entstanden durch Nutzungsauflassung.
Folgende Ausprägungen wurden erfasst:
- kulturbestimmter Buchenwald (7103-601)
- Buchenwald, mäßig trockener Standort (7501-101)
- Buchen-Trockenwald (7501-102 §)
- Ahorn-Eschen-Schluchtwald (7501-802 §)
- Ahorn-Linden-Hangschuttwald Kiefern-Fichten-Pionierwald (7501-803 §)
- Weichlaub-Pionierwald (7920-104)
- Eschen-Ahorn-Pionierwald (7920-105
Kleingehölze (6000)
Außerhalb geschlossener Wälder liegende baum- u./o. gebüschbestandene Flächen. Es sind
folgende Ausprägungen zu unterscheiden:
► Laubgebüsch (6221, 6223 und 6224)
Streifenförmige und flächige Gebüsche sind im UG häufig durch trockene Standorte geprägt
(Hanglagen). Hier bestehen die Arten zumeist aus dornigen Sträuchern. Von hygrophilen
Arten dominierte Bereiche sind in den Auen vorhanden. In den Erosionstälchen (häufig
eutrophiert) stocken z.T. komplexe Hecken mit Schluchtstandort- oder Trockenheits-Aspekt.
Die Laubgebüsche werden differenziert nach:
- Gebüsch auf Feuchtstandort (6221 §)
- Trockengebüsch (6223 §)
- Laubgebüsch frischer Standorte, naturnah (6224)
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► Verkehrsbegleitgrün (9280)
Streifenförmige Strauch- und Baumhecken einschließlich begleitender Staudensäume,
teilweise in landschaftsästhetisch sehr guter Qualität, befinden sich überwiegend entlang der
Eisenbahntrasse, B 19, GVS Meiningen-Utendorf und an der B 19.
Fließgewässer und Erosionsrinnen (2000)
Es sind drei wasserführende Fließgewässer vorhanden, nämlich das „Kirschgrund-Wasser“
mit gefasster Quelle im Mittellauf, das „Utendorfer Wasser“ sowie die „Helba“. Ständig
Wasser führend ist nur das „Utendorfer Wasser“. Während das Kirschgrundwasser in
trockenen Phasen lediglich eine geringe Wassermenge in Form der Quellschüttung führt, fällt
die Helba oberhalb der Mündung des Utendorfer Wassers im Sommer häufig trocken. Es
kommt bei Starkereignissen jedoch gelegentlich zu Überschwemmungen der schmalen
Auen-Sohle. Zeitweise reißende Wasser führen bei besonderen Niederschlagsereignissen
der ansonsten trocken liegende Spitzberg- und Pfaffengraben. Erosionsrinnen sind
desweiteren im Bereich Eselsburg vorhanden.
Die Fließgewässer und Gräben unterscheiden sich (abschnittsweise) in
-naturnaher Bach (2211 §)
-naturnaher Bach mit geschütztem Gehölzufersaum (2211.712 §)
-Bach und Graben mittlerer Strukturdichte (2212)
- strukturarmer, ausgebauter Bach und Graben (2213)
- Graben, temporäre wasserführend (2214)
- Erosionsrinne zeitweise wasserführend (2215)
Landwirtschaftsfläche und Staudenfluren (4000)
► Ackerland (4110)
Die im UG befindlichen Ackerflächen sind gekennzeichnet durch Grenzertragslage infolge
Sommertrockenheit, Hangneigung und Muschelkalk-Boden. Stellenweise weisen die Böden
Flachgründigkeit und Steinigkeit auf. Es wäre durchgängig mittlere bis hohe biotische
Wertigkeit vorhanden, wenn keine intensive Landwirtschaft betrieben würde.
► Wirtschaftsgrünland (4210, 4222, 4223, 4230 §, 4280)
Das landwirtschaftlich überformte Grasland unterscheidet sich in artenreichere, überwiegend
extensiv genutzte Weide- und/ oder Mähwiesen und Grasland in Nutzungs-Auflassung.
Kartiert wurden folgende Bestände:
- trockenes, extensiv genutztes Magergrasland (Schafhutungen) und Brachen an der
Schwelle zu Halbtrockenrasen (4210)
- mesophiles, frisches bis mäßig trockenes Grünland (4222)
- mesophiles, mäßig feuchtes Grünland (4223)
- wechselfeuchtes und Nass-Grünland in Bach-Auen (4230 , 4280)
► Halbtrockenrasen (4211)
Entlang der Flanken des Werra- und Helbatales sowie auf dem ehemaligen Militärgelände
des Helbaer Berges im Anschluss an die Sandgrubenfichten sind Kalkmager-
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Halbtrockenrasen zu finden. Auf letztgenannten sind Beeinträchtigungen durch Vermüllung
und Verdichtung auf ehemaligen Gebäudestandorten gegeben. Meist werden die Flächen mit
Schafen beweidet, teils auch gemäht. Wegen geringer Nutzungsintensität oder auch
Nutzungsauflassung finden sich häufig Übergänge zu Staudenfluren trockener Standorte
(s.u.).
Halbtrockenrasen zeichnen sich durch hohen faunistisch-floristischen Artenreichtum und
Vorkommen seltener, spezialisierter und geschützter Arten aus (s. auch PLANUNGSBÜRO
DR. WEISE 2012).
► Geschützte Staudenfluren trockenwarmer Standorte (4731 §)
Die dem Halbtrockenrasen nahe stehenden Trockenstaudenfluren breiten sich oft auf
brachliegenden Hutungsflächen, aufgelassenen Steinbrüchen, in Randlagen zu Gehölzen
oder auf anderen ungenutzten Flächen entsprechender Standorte aus. Wobei bei der
Zuordnung zum Biotoptyp nicht die ausbleibende Nutzung entscheidend ist, sondern die
Artenzusammensetzung. Diese ist gekennzeichnet von Vorkommen licht- und
wärmebedürftiger, meist etwas hochwüchsigeren Kräutern und Stauden. Charakterarten der
Halbtrockenrasen treten noch auf, aber in geringerer Deckung. Beispielgebend im UG sind
Teilflächen der aufgelassenen militärischen Liegenschaften, der verfüllte Steinbruch südlich
der Straße Richtung Utendorf (Flur Weineller) sowie die Offenfläche am Eingang des
Berlesgrundes.
► Sonstige Ruderalfluren trockener Standorte (4732, 4733)
Vorwiegend östlich der Sandgrubenfichten und Eingangs des Berlesgrundes befinden sich
ruderalisierte Staudenfluren und Säume, welche durch Nutzungsauflassung und bauliche
Einflüsse entstanden sind. Dem Biotoptyp werden Staudenflächen und Säume zugeordnet,
in denen die kennzeichnenden Arten fehlen bzw. in zu geringer Deckung auftreten.
Folgende Ausprägungen wurden kartiert:
- artenreiche Ruderalflur, trockenwarm (4732)
- Ruderalflur, Brache auf Trockenstandort (4733)
► Ruderale und Staudenfluren feuchter Standorte (4721 §, 4722)
Im Kirschgrund sowie im Mündungsbereich des Utendorfer Wassers in die Helba hat sich
aufgrund Nutzungsauflassung eine Sumpfhochstaudenflur entwickelt. Kohldistel, Süßgräser
und Seggenarten zeigen u.a. den nassen bis wechselfeuchten Untergrund an. Im Bereich
der Kiesgruben Walldorf (Bahndamm-Nähe) sind hochwertige, ganzjährig vernässte
Sumpfhochstaudenfluren vorhanden.
Folgende Ausprägungen wurden kartiert:
- geschützte Sumpfhochstaudenflur (4721 §)
- Ruderale Feuchtstaudenflur (4722)
► Ruderalfluren frischer Standorte (4711, 4713)
Hier werden Ruderalflächen, Brachen und Krautsäume erfasst, die in ihrer
Artzusammensetzung weder der feuchten noch der trockenen Ausprägung zugeordnet
werden können.
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Folgende Ausprägungen wurden kartiert:
- grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (4711)
- hochwüchsige Ruderalflur nährstoffreicher Standorte (4713)
Rohboden-/Extremstandorte (5000)
► Höhlen (5100 §)
Während der Kartierungen 2012 wurde im geplanten Trassenbereich eine natürliche Höhle
(„Eselsburghöhle“) entdeckt.
Anthropogen gestörte Standorte, Ver- und Entsorgungsflächen (8000)
► Aufschüttungen und Lockergesteinsgruben (8202, 8101)
Es handelt es sich vorwiegend um autochthone Erd-Materialablagerungen unterschiedlicher
Herkunft, zumeist von ehemaligen Abgrabungen aus der DDR-Zeit. Durchweg stellen sie
wertgebende Biotope, die sich auszeichnen durch artenreiche Artenzusammensetzung und
mannigfaltige, kleinräumig wechselnde Biotopstruktur. In dem bereits oben angesprochenen
alten Kalksteinbruch im Flurteil Weineller hat sich eine sehr artenreiche Staudenflur
trockenwarmer Standorte entwickelt, in der auch mehrere gefährdete Tagfalterarten
festgestellt wurden (s. PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012). Der Biotop ist verhältnismäßig
kleinflächig und liegt isoliert zwischen Acker und Wald. Durch zunehmende Verbuschung
wird der geschützte Biotop und damit der Lebensraum für seltene und geschützte Pflanzen
und Tierarten in absehbarer Zeit verloren gehen.
► Ver- und Entsorgungsflächen (8320, 8391)
Eingangs des Berlesgrundes besteht eine Gasstation, welche eingezäunt ist. Etwas nördlich
davon ist ein Überstrom-Auslass angeordnet. Flächen der Wasserwirtschaft sind die
Hochbehälter, Entlüftungs-/Kontrollschächte und weiteren Nebenanlagen bei den
Garagenanlagen im Ortsteil Welkershausen an der Straße Richtung Utendorf.
Siedlung, Gewerbe, Verkehr (9000)
► Verkehrsflächen (9212, 9213, 9214, 9216, 9221, 9229)
Diese bestehen vor allem aus der vollversiegelten Straße B 19, Kohleumschlagplatz,
Plattenstraßen im Bereich Sandgrubenfichten, Gemeindeverbindungsstraße (GVS)
Meiningen-Utendorf, K 66 und B 19n. Daneben bestehen zahlreiche Erschließungsstraßen
im Siedlungsbereich. Ein dichtes, zumeist unversiegeltes Wald- und Landwirtschafts-
Wegenetz ist im gesamten UR vorhanden. Durch die Werraaue führt die Eisenbahntrasse
der Linie Meiningen-Eisenach.
Folgende Biotoptypen werden unterschieden:
- Hauptstraße (9212)
- Sonstige Straße (9213)
- unversiegelte Wirtschaftswege (9214)
- versiegelte Wirtschaftswege (9216)
- Schienenanlagen (9221)
- sonstige Bahnflächen (9229)
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► Sonstige Sportflächen (9329)
BMX-Strecke einschließlich Gebäudefundamet auf den „Sandgrubenfichten“. Teilbereiche
sind locker mit Lauhölzern bestockt.
► Gewerbe- und Industriebrache (9392)
Eutrophierte und ruderale Staudenfluren auf sichtbar anthropogen beeinträchtigten
Standorten, z.B. in Ortslagen, Gewerbeflächen u. ä.
3.6.3 Flora und Fauna
a) Flora
Charakteristisch für den gesamten Naturraum um Meiningen ist das Vorkommen
wärmeliebender Kalkmagerrasen-Vegetation in den sonnenexponierten, extensiv genutzten
Offenland- oder auch lichten Waldstandorten. Sie beherbergen zahlreiche geschützte
Pflanzen, wie etwa Orchideen und Enziane.
Die folgende Aufzählung von gefährdeten Arten der Roten Liste Thüringens (RLT) sowie
besonders geschützten Arten nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG ist STRUCHHOLZ (2007)
entnommen. Nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Arten und Arten der FFH-
Richtlinie kommen nicht vor. Die Nachweise stammen von Kartierungen aus den Jahren
1993 bis 2002. Als Standort der nachgewiesen Arten nennt STRUCHHOLZ „Bewaldete
Flanken des Höhenzuges Spitzberg bis Kirschgrund/ Sandgrubenfichten und/oder des
Helba-Tales/Berlesgrund/Weineller sowie auf Halbtrockenrasen und Trockenstaudenfluren“.
Nachgewiesene geschützte und bestandsgefährdete Pflanzenarten nach STRUCHHOLZ
(2007):
Großes Windröschen (Anemone sylvestris), Gemeine Akelei (Aquilegia vulgaris), Knäuel-
Glockenblume (Campanula glomerata), Silberdistel (Carlina acaulis), Bleiches Waldvöglein
(Cephalantera damasomium), Rotes Waldvöglein (Cephalantera rubra), Fuchs-
Kuckucksblume (Dactylorhiza fuchsii), Gemeiner Seidelbast (Daphne mezereum), Braunrote
Stendelwurz (Epipactis atrorubens), Müller-Stendelwurz (Epipactis mülleri), Kleinblättrige
Stendelwurz (Epipactis microphylla), Violette Stendelwurz (Epipactis purpurata), Gefranster
Enzian (Gentianella ciliata), Kreuzenzian (Gentiana cruciata), Deutscher Enzian (Gentiana
germanica), Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea), Eiförmiges Zweiblatt (Listera
ovata), Vogel-Nestwurz (Neottia nidus-avis), Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera), Grünliche
Waldhyacinthe (Platanthera chlorantha), Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris) und
Wildbirne (Pyrus pyraster).
Weitere Pflanzenarten, die während der Biotop- und faunistischen Kartierungen auf dem
Halbtrockenrasen und Staudenfluren auf dem ehemaligen Militärgelände und dem
aufgelassenen Steinbruch in der Flur Weineller erfasst wurden, sind in PLANUGSBÜRO DR.
WEISE (2012) wiedergegeben.
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b) Fauna
Datenquellen
Folgende Datenquellen wurden ausgewertet:
► Vorentwurf - LBP (STRUCHHOLZ 2007)
► LINFOS-Daten (inkl. Auszug aus dem Thüringer Artenerfassungsprogramm) (Stand
09/2010)
► Fledermaus-Daten der FMKOO Thüringen (Stand 09/2010)
► Datenbank des NABU zur Haselmausnachweisen (Stand 01/2011)
► Fledermausgutachten (DIETZ 2005)
► Kommentierung des Fledermausgutachtens (WEIPERT 2005)
► Amphibienerfassung im Bereich der ehemaligen Kiesteiche in der Werra-Aue
(Anhang der SAP 2007; PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2007)
► Untersuchungen zur Amphibienwanderung an der B 19 (WEIPERT 2010)
► Hinweise der UNB
► Befragung Fachkundiger (z.B. FFG - Fledermausfachgruppe, Rettungsnetz
Wildkatze)
► Regions- und fachbezogene Literatur gem. Anhang
Die Fauna-Nachweise von STRUCHHOLZ (2007) stammen aus den Jahren 1993 bis 2002.
Die LINFOS-Datenbank enthält fast ausschließlich Nachweise, die älter als 10 Jahre sind.
Um dennoch das Artenpotenzial des betrachteten Landschaftsraumes beurteilen zu können,
werden bei besonders wertvollen Arten (streng geschützte oder stark gefährdete Arten) auch
ältere Nachweise berücksichtigt.
In Abstimmung mit der Fachbehörden (ONB und UNB) wurde analysiert, in welchem Maße
weitere Untersuchungen notwendig sind. Folgende Kartierungen wurden insbesondere unter
dem Aspekt artenschutzrechtlicher Belange festgelegt:
► Horst- und Höhlenbaumerfassung im Trassenbereich
► vertiefende Fledermauserfassungen im Trassenbereich und Ausflugbeobachtungen
am Fledermausturm
► Reptilien (Zauneidechse und Glattnatter): Kartierungen auf geplanten Aufforstungs-
und Aufschüttungsflächen
► Falter (Thymian-Ameisenbläuling - Maculinea arion): Kartierungen auf geplanten
Aufforstungs- und Aufschüttungsflächen
Neben den o.g. Arten und Artengruppen werden darin auch Beibeobachtungen zu
Haselmaus, Vögeln, Tagfalter/Widderchen und Reptilien genannt. Planungsrelevante Inhalte
werden in den unten folgenden Abschnitten wiedergegeben. Eine ausführliche Darlegung
und Auswertung der Ergebnisse ist dem gesondert erstellten Faunagutachten
(PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2012) zu entnehmen.
Im Frühjahr 2012 wurde ein ehrenamtlicher Hobbyornithologe (Mitglied der Kreisjägerschaft
Meiningen) durch das Straßenbauamt Südwestthüringen mit zwei Kontrollbegehungen zur
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Erfassung von Brutvögeln beauftragt, mit speziellem Augenmerkt auch auf mögliche
Rotmilanvorkommen.
Fledermäuse
Großes Mausohr
Die geplante Trasse verläuft 450 m entfernt zu der thüringenweit bedeutsamen
Wochenstubenkolonie des Großen Mausohrs (Myotis myotis) in Meiningen-Welkershausen.
Allerdings verzeichnete die Wochenstube in den vergangenen Jahren erhebliche
Bestandsschwankungen. Zählte der Fledermausturm Welkershausen im Jahr 2005 noch
etwa 650 Individuen (DIETZ 2005), so kam es im Jahr 2008 durch den negativen Einfluss
eines Steinmarders zur vollständigen Aufgabe des Quartiers. Die Mausohrfledermäuse
siedelten in andere Quartiere um. Nachweise sind aus einer etablierten Wochenstube
„Meiningen Süd“ und einer in diesem Zeitraum neu entdeckten Wochenstubenkolonie in
Wasungen belegt (SCHORCHT mdl.). Seit 2010 wurde das Wochenstubenquartier
Welkershausen, nach Aussage der Fledermausforschungsgemeinschaft Meiningen (FFG
2010), mit mind. 226 adulten Mausohren, die mind. 135 Jungtiere aufzogen, wiederbesiedelt.
Bei der Begehung im Fledermausturm am 22.07.2011 fanden sich 18 adulte und 13 juvenile
Tiere im Quartier. Neun juv. Mausohrfledermäuse wurden tot aufgefunden
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012). Als Ursache für den erneuten Bestandseinbruch
werden Störungen durch eine Schleiereule vermutet.
Bereits 2005 wurden im Auftrag des Straßenbauamtes Südwestthüringen Untersuchungen
durchgeführt, die eine mögliche Zerschneidungswirkung der Trasse, den Verlust von
Jagdgebieten und die weitere Bestandsentwicklung der Kolonie abzuschätzen sollten. DIETZ
(2005) kommt zu dem Schluss, dass die Anlage und der Betrieb der neuen Trasse eine
erhebliche Beeinträchtigung darstellen und begründet dies mit der stagnierenden (bei 2%
höherer Mortalität durch Verkehr) bzw. negativen (bei 5% höherer Mortalität durch Verkehr)
Bestandsentwicklung. Diese Einschätzung wird durch die fachliche Kommentierung von
WEIPERT (2005) relativiert. WEIPERT beurteilt die Einschätzung von Dietz mit den
Konsequenzen hinsichtlich notwendiger Vermeidungsmaßnahmen problematisch vor dem
Hintergrund, dass die Populationsgröße auch aus anderen Gründen stagnieren oder sich
zeitweilig negativ entwickeln kann (z.B. Pestizideinsatz, ungünstige Witterungsbedingungen,
Vernichtung von Wochenstuben, hoher Feinddruck, Abwanderung/Fluktuation u.a.) sowie
infolge von Unwägbarkeiten hinsichtlich der grundsätzlichen Annahmen bei der Berechnung
des Populationsentwicklungsmodells. WEIPERT kommt zum Ergebnis, dass die
verwendeten Ansätze zur prognostischen Berechnung der Populationsentwicklung
unrealistisch und zu negativ dargestellt sind.
Bei den Untersuchungen zum Aktionsraum der Mausohren des Fledermausturms hat DIETZ
(2005) sehr hohe Aktivitäten im Waldgebiet westlich des Kirschgrundes festgestellt, welches
sowohl als Jagdgebiet als auch als Transferraum Richtung Eschberg und Spitzberg genutzt
wurde. In aktuellen Untersuchungen (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012) konnte die
Annahme der FFG (2010), dass die (mind. 500) in das Quartier Meiningen Süd
abgewanderten Mausohrfledermäuse, auf Grund einer lebenslangen Bindung an ihre
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individuellen Jagdgebiete, auch weiterhin die nördlich des Fledermausturmes liegenden
Jagdgebiete aufsuchen, nicht bestätigt werden.
Die geringe Anzahl sicher bioakustisch nachgewiesener Mausohrfledermäuse (n= 62) im
Bearbeitungsgebiet, lassen Rückschlüsse auf die geringe Gesamtaktivitäten von Großen
Mausohrfledermäusen im Untersuchungsgebiet zu. Zwar konnten 2555 Rufereignisse nur bis
zur Gattung Myotis bestimmt werden, doch dürfte der Anteil an Mausohren maximal in einem
zweistelligen Bereich liegen. Große Mausohren, die neben fünf anderen Fledermausarten
ebenfalls zu der Artengruppe Myotis zählen, heben sich auf Grund ihrer Rufcharakteristik von
anderen Myotis-Arten ab. Typische Kriterien wie Rufrhythmus, Ruflänge und –abstände,
Rufhöhe, in Spectrogrammen typische Frequenzverläufe machen eine Artzuordnung in
Mehrzahl der Fälle möglich.
Auch der Verdacht, dass die Mausohrfledermäuse das Waldgebiet der Eselsburg breitflächig
nach Norden durchfliegen wurde nicht belegt. Die überwiegende Waldfläche auf der
Eselsburg ist sehr unterholzreich. Hier können die Mausohrfledermäuse nicht bodennah
fliegen oder gar jagen. Vielmehr stellte sich heraus, dass sich die Mausohrfledermäuse
entlang der Waldwege und Waldränder orientieren. Aufgrund der schwachen Besetzung der
Wochenstube des Großen Mausohres in Welkershausen, wurden nur wenige Rufereignisse
von Großen Mausohren (n=62) im Bereich des Trassenverlaufs registriert. Ein
Aktivitätsschwerpunkt mit 29 Rufregistrierungen war am Waldrand westlich des
Kirschgrundes festzustellen.
Aufgrund der Störungen im Fledermausturm ist anzunehmen, dass die Tiere mehrheitlich
nach Meiningen Süd ausgewandert sind, von wo aus vermutlich die Werraaue als Jagdgebiet
besser erreich-bar ist. Die Tiere kennen in der Regel mehrere Jagdgebiete und nutzen diese
im jahreszeitlichen Wechsel oder erinnern sich derer, wenn andere Jagdgebiete weniger
lukrativ werden. Die Erholung des Bestandes im Fledermausturm kann wieder zu einer
Zunahme der Flugbeziehungen in nördliche Richtung führen.
Sonstige Fledermäuse
Insgesamt liegen im UG Nachweise von 16 Fledermausarten vor. Schwerpunkte der
Flugbewegungen liegen an vorhandenen Leitlinien wie Waldwegen und Waldrändern. Die
geringsten Aktivitäten sind im Inneren der Kiefernwälder Eselsburg zu registrieren
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012).
Am baumhöhlenreichen Altholzbestand des Südabhanges am Berlesgrund deuten
anhaltende Balzflüge im Spätsommer auf (mind.) ein Paarungsquartier der Zwergfledermaus
hin. In dem Areal wurden 10 Fledermausarten nachgewiesen. Neben Großem und Kleinem
Abendsegler, ist die Zwergfledermaus hier häufig.
Während der Kartierungen wurde im geplanten Trassenbereich eine Höhle
(„Eselsburghöhle“) entdeckt, in der sich Fledermauskot (Großes Mausohr) und Kratzspuren
von Fledermäusen befanden. Ende September 2012 bis Ende März 2013) erfolgen mittels
akustischer Dauerüberwachung und Spaltenkontrollen Untersuchungen zur aktuellen
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25
Besiedlung des potenziellen Winterquartiers (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013). Dabei
wurde keine Quartiernutzung nachgewiesen, obwohl die Höhle bezüglich (Luftfeuchtigkeit
und Temperatur) gute Bedingungen aufweist.
Sonstige Säugetiere
Wildkatze
Am 10.01.2011 wurde an der B 19 zwischen Walldorf und Meiningen eine männliche
Wildkatze überfahren (UNB Schmalkalden-Meiningen, Hr. Haase). Die genetische Analyse
hat zweifelsfrei die Artzugehörigkeit bestätigt. Ein weiterer Todfund einer Wildkatze am
03.02.2014 an der B 19 in Höhe des ehemaligen Kohlebahnhofs wurde durch Herrn Thomas
Wey (BUND Kreisverband Schmalkalden-Meiningen)4 mitgeteilt.
Nach Expertenmeinung (Hr. Mölich, Rettungsnetz Wildkatze5) ist eine Bodenständigkeit im
Gebiet nicht auszuschließen. Dies ist aktuell allerdings noch unzureichend erforscht. Die
Annahme resultiert aus der prinzipiellen Lebensraumeignung (zusammenhängende
Waldflächen), einzelner Nachweise im Umfeld und der aktuellen Erkenntnisse über die
Artvorkommen in der Rhön. Im Wildkatzenwegeplan des BUND
(http://wildkatzenwegeplan.geops.de/) ist das Gebiet als Neben-Verbindungsachse zwischen
Rhön und Thüringer Wald dargestellt.
Haselmaus
STRUCHHOLZ (2007) nennt als Nachweisorte: „Bestockte Flanken der Tallagen, wie
Eschberg, Eselsburg, Kirschgrund, Weineller und Helba-Tal, desweiteren Sandgrubenfichten
und Haselbusch“. Die LINFOS-Datenbank enthält lediglich einen Nachweis am „Steinbruch
Eschberg“ von 1987. Nach mündlicher Aussage von Herrn Forch (UNB) kommt die Art in
dem Auwäldchen an den Kiesgruben in der Werra-Aue vor.
Bei den Kartierungen 2011 ergaben haselmaustypische Nagespuren an Haselnüssen
Hinweise auf Vorkommen im Wald westlich des Berlesgrundes (PLANUNGSBÜRO DR.
WEISE 2012).
Potenziell geeignete Lebensräume im UG stellen neben dem unterholzreichen lichten
Waldhang am Berlesgrund auch die strauchreichen Waldränder am Spitzberg, Pfaffental,
Weineller und an der Eselsburg dar. In den waldinneren Flächen hingegen fehlt die
essenzielle Strauchschicht meist oder ist nur spärlich entwickelt. Weitere geeignete
Lebensräume sind die gebüschreichen Teilflächen auf dem ehemaligen Militärgelände.
Vögel
Im Zuge der UVS zur B 19 OU Meiningen wurden Brutvogelkartierungen durchgeführt. Um
diese mit dem aktuellen Brutbestand abzugleichen, erfolgte im Frühjahr 2012 eine
4 Ergänzung zur Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren B 19 OU Meiningen, BA 2 TA 2 vom
18.2.2014
5 mündl. Information am 7.5.2012
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Übersichtskartierung durch einen vom Straßenbauamt beauftragten externen Ornithologen.
Die zwei Begehungen fanden im Zeitraum vom 8.5. bis 11.5.2012 und die vom 10.6. bis
14.6.2012 statt.
Das Untersuchungsgebiet wurde in u.g. drei Teilgebiete untergliedert. Die festgestellten Arten
wurden in Artenlisten je Teilgebiet zusammengestellt. Die Lage der Nachweisorte und Anzahl
der Brutpaare ist nicht bekannt.
► Teilgebiet 1: Waldgebiet Forst Helba (von der Kreisstraße K 66 „Berlesgrund“ bis zur
Ortsverbindung Meiningen – Utendorf
► Teilgebiet 2: Feldflur Kiliansberg – Sandgrubenfichten – Kirschgrund bis Pfaffental
über die Eselsburg
► Teilgebiet 3: Spitzberg und Pfaffental
Außerdem erfolgte eine gezielte Suche nach dem in der Rotmilanhorst-Kartierung (VTO
2010) benannten Rotmilanhorst am Spitzberg und sonstigen Hinweisen auf Rotmilan-
Vorkommen. Bei den Geländekontrollen 2012 konnten weder der Rotmilanhorst lokalisiert
noch Flugbeobachtungen oder Rufnachweise erbracht werden. Auf dem Spitzberg fand 2012
intensiver Holzeinschlag statt, so dass auf Grund des hohen Störungsgrades aktuell nicht
von einer Nutzung als Fortpflanzungsstätte ausgegangen wird.
Tab. 2: Ergebnisse der Übersichtskartierung Avifauna 2012
alle Arten sind Brutvögel im Teilgebiet; Teilgebiet 1: Waldgebiet Forst Helba (von der Kreisstraße K 66 „Berlesgrund“ bis zur
Ortsverbindung Meiningen – Utendorf, Teilgebiet 2: Feldflur Kiliansberg – Sandgrubenfichten – Kirschgrund bis Pfaffental über
die Eselsburg, Teilgebiet 3: Spitzberg und Pfaffental; fett hervorgehoben: SAP-relevante Arten
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Teilgebiet 1 Teilgebiet 2 Teilgebiet 3
Amsel Turdus merula x x x
Bachstelze Motacilla alba - x -
Baumpieper Anthus trivialis - - x
Blaumeise Parus caeruleus x x -
Bluthänfling Carduelis cannabina - x -
Buchfink Fringilla coelebs x x x
Buntspecht Dendrocopos major x - x
Dorngrasmücke Sylvia communis - - x
Eichelhäher Garrulus glandarius - x -
Elster Pica pica - x -
Feldlerche Alauda arvensis x x -
Fitis Phylloscopus trochilius x x -
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x - -
Gartengrasmücke Sylvia borin - x x
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus - x -
Gelbspötter Hippolais icterina - x x
Girlitz Serinus serinus - x -
Goldammer Emberiza citrinella x x x
Grünfink Carduelis chloris x x -
Grünspecht Picus viridis x - x
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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Teilgebiet 1 Teilgebiet 2 Teilgebiet 3
Heckenbraunelle Prunella modularis x - -
Kleiber Sitta europaea x - x
Kohlmeise Parus major x x x
Kuckuck Cuculus canorus - x x
Mäusebussard Apus apus - - x
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x x x
Neuntöter Lanius collurio - x -
Pirol Oriolus oriolus - - x
Raben-/Aaskrähe Corvus corone x x x
Ringeltaube Columba palumbus x x x
Rotkehlchen Erithacus rubecula x x x
Singdrossel Turdus philomelos x x x
Star Sturnus vulgaris x x x
Tannenmeise Periparus ater x - x
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - x -
Turmfalke Falco tinnunculus - x x
Wachtel Coturnix coturnix - x -
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix - x x
Waldkauz Strix aluco x - -
Zaunkönig Troglodytes troglodytes x x x
Zaungrasmücke Sylvia curruca x x -
Zilpzalp Phylloscopus collybita x x x
Durch STRUCHHOLZ (2007) liegen folgende ältere Nachweise streng geschützter Brutvögel
und nach VS-RL geschützter Vogelarten aus dem Zeitraum 1993 bis 2002 vor. Außerdem
werden der „vom Aussterben bedrohte“ (RLT 1) Steinschmätzer und das „stark gefährdete“
(RLT 2) Rebhuhn als wertgebende Arten mit aufgeführt. Lage der Nachweisorte und
Datenquellen sind nicht bekannt.
Nach Auswertung des aktuellen Datenbankauszuges des LINFOS (2010) ergeben sich keine
Ergänzungen, da die Daten alle mindestens 10 Jahre zurückliegen.
Tab. 3: Nach BNatSchG und VSRL streng geschützte Vogelarten sowie ausgewählte
wertgebende Vogelarten im Betrachtungsraum (STRUCHHOLZ 2007)
Art Nachweisorte §§* VSRL
Baumfalke
(Falco subbuteo)
Eschberg, Eselsburg, Haselbusch, Sandgrubenfichten,
Weineller
x
Grauspecht
(Picus canus)
Spitzberg, Eselsburg, Kirschgrund, Haselbusch,
Sandgrubenfichten, Weineller
x x
Heidelerche
(Lullula arborea)
Freiflächen Eschberg/Eselsburg, Haselbusch, Kirschgrund,
Sandgrubenfichten, lichte Stellen im Wald an Weineller
x x
Neuntöter
(Lanius collurio)
Feldgehölze/Offenland Pfaffental, Haselbusch, Kirschgrund
und Sandgrubenfichten, lichte Stellen im Wald an Weineller
x
Raubwürger
(Lanius excubitor)
Eselsburg, Haselbusch, Kirschgrund, Sandgrubenfichten,
Weineller
x
Rebhuhn Freiflächen an Eselsburg, Haselbusch, Kirschgrund und
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Art Nachweisorte §§* VSRL
(Perdix perdix) Sandgrubenfichten
Rotmilan
(Milvus milvus)
Bruthabitat Waldflanke Eschberg bis Eselsburg x x
Schwarzmilan
(Milvus migrans)
Bruthabitat Waldflanke Eschberg bis Eselsburg x x
Schwarzspecht (Dryocopus
martius)
Eschberg, Spitzberg, Eselsburg, Kirschgrund, Haselbusch,
Weineller
x x
Sperlingskauz (Glaucidium
passerinum)
Eschberg, Spitzberg, Eselsburg x x
Steinschmätzer (Oenanthe
oenanthe)
Alter Steinbruch an Eselsburg und Kirschgrund
Uhu
(Bubo bubo)
Bruthabitat Spitzberg x x
Wendehals
(Jynx torquilla)
Waldrand und Offenland am Eschberg, Eselsburg,
Haselbusch, Kirschgrund, Sandgrubenfichten, Weineller
x
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Eschberg, Spitzberg, Eselsburg, Kirschgrund, Haselbusch x x
*§§: nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Art,
VSRL: Art des Anhang I
Amphibien
Durch WEIPERT (2010) wurde untersucht, inwiefern aktuell Wanderbeziehungen zwischen
den ehemaligen Kiesgruben Welkershausen und dem Spitzberg bestehen. Da die
Untersuchung im Rahmen der Planung des nördlichen anschließenden Teilabschnittes (B
87n Fulda-Meiningen, OU Melkers/Walldorf) erfolgte, wurden Wanderbeziehungen Richtung
Pfaffental nicht betrachtet. Dennoch gibt sie einen Aufschluss darüber, inwieweit aktuell noch
Teillebensraumbeziehungen über die stark befahrene B 19 hinweg bestehen. Im Ergebnis
wurden 18 Erdkröten und ein Teichmolch in den Fangeimern des Fangzaunes sowie 32
überfahrene Erdkröten erfasst. WEIPERT schätzt die Gesamtzahl wandernder Individuen auf
über 100, da einige Tiere die Straße wahrscheinlich vor dem Zaunaufbau bzw. durch den
vorhandenen Durchlass querten. Die Untersuchungen zeigen, dass aktuell zwar noch
Teillebensraumbeziehungen zwischen den Kiesgrubengewässern und dem Spitzberg
bestehen, allerdings infolge des zunehmenden Verkehrsaufkommens stark gemindert
wurden.
Bei den Untersuchungen in den Kiesgruben der Werraaue konnten insgesamt vier
Amphibienarten nachgewiesen werden, Grasfrosch, Erdkröte, Teichfrosch und Seefrosch
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2007). Es wurde jeweils die Anzahl der rufenden Tiere
festgestellt: Grasfrosch 5-10; Erdkröte: 10-15 und nicht trennbar nach Anzahl Teichfrosch /
Seefrosch ca. 30-40 Rufer bei Dominanz der Wasserfrösche. Trotz wiederholten
Abkescherns konnten keine Molche nachgewiesen werden. Der starke Laubeintrag über
Jahre führte zu einer starken Schlammschicht mit anaeroben Bedingungen. Damit hat sich
die Gewässersituation für eine optimale Vegetationsentwicklung deutlich verschlechtert. Dies
führt zu einer pessimalen Situation für die Lurche, insbesondere für die Entwicklung der
Kaulquappen.
Reptilien
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Mehrere Nachweise liegen von den beiden nach BNatSchG und FFH-RL (Anhang IV) streng
geschützten Arten Glatt- bzw. Schlingnatter (Coronella austriaca) und Zauneidechse (Lacerta
agilis) vor. Sie liegen verstreut in geeigneten Lebensräumen in den Bereichen Spitzberg,
Pfaffental, Eselsburg, ehemaliges Militärgelände der Sandgrubenfichten (STRUCHHOLZ
2007, LINFOS 2010). Allerdings sind alle Nachweise älter als 10 Jahre. Aktuelle Nachweise
der Zauneidechse erfolgten 2010 durch WEIPERT (2010) am Fuße des Spitzberges und
2011 durch SCHEFFLER auf dem ehemaligen Militärgelände (PLANUNGSBÜRO DR.
WEISE 2012).
Auf dem ehemaligen Militärgelände wurden 2011 außerdem Blindschleichen nachgewiesen
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012). Die Blindschleiche ist nach BNatSchG besonders
geschützt. Als eurytope Art bewohnt sie sowohl offene und halboffene Biotope als auch
dichte Wälder.
Weiterhin sind im Betrachtungsraum Nachweise von Kreuzotter, Ringelnatter und
Waldeidechse bekannt (LINFOS 2010). Die jüngsten Nachweise sind allerdings aus dem
Jahr 2001. Geeignete Lebensräume befinden sich in den Bereichen Spitzberg, Pfaffental,
Eselsburg, Berlesgrund, auf dem ehemaligen Militärgelände der Sandgrubenfichten und den
ehemaligen Kiesgewässern Welkershausen. Die Kreuzotter bewohnt Lebensräume mit
starken Tag-Nacht-Temperaturschwankungen und hoher Luftfeuchtigkeit, also bevorzugt
Waldränder und -lichtungen, feuchte Niederungen oder Bergwiesen mit ausreichend
Versteckmöglichkeiten. Waldeidechse und Ringelnatter zählen zu den
feuchtigkeitsbedürftigen Reptilienarten. Alle drei hier genannten Arten sind nach BNatSchG
besonders geschützt.
Wirbellose
Schmetterlinge
Tagfalter- und Widderchen-Erfassungen erfolgten 2011 auf Offenlandbereichen des
ehemaligen Militärgeländes und auf der ehemaligen Abbaufläche in der Flur Weineller
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012). Ziel war dabei vordergründig die Prüfung auf
Vorkommen des Thymian-Ameisenbläuling (Maculinea arion). Weitere Tagfalter und
Widderchen wurden als Beibeobachtungen erfasst. Der Thymian-Ameisenbläuling konnte auf
beiden Flächen trotz Lebensraumeignung nicht nachgewiesen werden. Ein einzelner Falter
wurde allerdings auf einer Waldwiese am Hainberg nördlich der Trasse festgestellt.
Maculinea arion (streng geschützte Art und Anhang IV-Art der FFH-RL) bewohnt xerotherme
Offenland-Standorte, in Thüringen meist extensiv beweidete, kurzrasige Halbtrockenrasen.
Voraussetzung sind das Vorhandensein zahlreicher Nester der Wirtsameise und gute
Thymian-Bestände.
Die blütenreichen, offenen bis halboffenen Trockenstandorte auf dem ehemaligen
Militärgelände und dem ehemaligen Tagebau bergen wie auch die sonstigen
Halbtrockenrasen und Magerwiesen (am Unterhang des Spitzberges und der Eselsburg,
oberhalb des Kirschgrundes, der ehemalige Steinbruch oberhalb der Eselsburg) ein hohes
Potenzial für gefährdete und geschützte Tagfalter und Widderchen. Zu den gefährdeten
Arten, die 2011 nachgewiesen wurden, zählen der Magerrasen-Perlmuttfalter (Boloria dia),
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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30
der Große Perlmuttfalter (Argynnis adippe), das Rotbraune Wiesenvöglein (Coenonympha
glycerion), der Waldteufel (Erebia aethiops), der Komma-Falter (Hesperia comma), der
Scheckenfalter (Melitea-Komplex), der Argus-Falter (Plebeius argus) und das Esparsetten-
Widderchen (Zygaena carniolica). Die Gesamtlisten der auf den Untersuchungsflächen
nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchen sind im Fauna-Gutachten (PLANUNGSBÜRO
DR. WEISE 2012) enthalten.
Der Datenbankauszug des LINFOS (2010) weist im Betrachtungsraum ausschließlich mind.
10 Jahre alte Nachweise auf. Hervorzuheben sind an der Stelle die Nachweise der beiden
vom Aussterben bedrohten Bläulinge Polyommatus dorylas und Glaucopsyche alexis. Über
die aktuelle Bodenständigkeit kann jedoch keine Aussage getroffen werden. Ein Vorkommen
im Eingriffsraum ist nach Einschätzung der Lebensraumausstattung und der
Kartierungsergebnisse 2011 nicht zu erwarten.
Käfer
Oberhalb des Pfaffentals sind alte Nachweise aus dem Jahr 1992 der beiden streng
geschützten Arten Necydalis major (Großer Wespenbock) und Protaetia aeruginosa (Großer
Rosenkäfer) bekannt (LINFOS 2010). Über die aktuelle Bodenständigkeit kann jedoch keine
Aussage getroffen werden. Hinweise auf Vorkommen streng geschützter oder stark
gefährdeter Arten im direkten Eingriffsbereich bestehen nicht. Der Hirschkäfer (Lucanus
cervus) wird als Art des Anhang II der FFH-Richtlinie in der FFH-Verträglichkeitsstudie
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) betrachtet.
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31
4 Bewertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes
innerhalb des hier betroffenen Planungsraumes wird über die verschiedenen
Landschaftsfunktionen, deren Ausbildung und Qualität, die wiederum von den zugrunde
liegenden Standortfaktoren wie u.a. Ausgangsgestein, Boden, Relief, Wasserhaushalt, Klima,
Tiere und Pflanzen abhängig ist, beschrieben.
Darüber hinaus bestimmen neben grundsätzlicher Eignung und Bedeutung vor allem auch
Empfindlichkeiten gegenüber zu erwartenden Belastungen und Beeinträchtigungen sowie
unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen Quantität und Qualität der
jeweiligen Landschaftsfunktionen. Sie sind damit auch ausschlaggebend für die Leistungs
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im hier betrachteten
Untersuchungsraum.
4.1 Biotopfunktion
Grundlage für die Bewertung der Biotoptypen bilden „Die Eingriffsregelung in Thüringen,
Bilanzierungsmodell“ (TMLNU 2005) ergänzt durch „Die Eingriffsregelung in Thüringen,
Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens“ (TMLNU 1999). Die Bedeutungsstufen
liegen zwischen 0 (keine) und 55 (sehr hoch). Daraus wird verbal eine fünfstufige Bewertung
abgeleitet.
Die Beurteilung der Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben erfolgt ebenfalls fünfstufig. Die
Empfindlichkeit der verschiedenen Biotoptypen ist ein Kriterium dafür, ob und inwieweit
Belastungen und Beeinträchtigungen abgepuffert werden können, ohne dass es dabei zu
nachhaltigen Veränderungen oder Störungen kommt. Der Grad der Empfindlichkeit von
Biotoptypen hängt dabei vor allem von der Enge der Bindung an einen bestimmten Standort
bzw. bestimmte Standorteigenschaften ab. Damit verknüpft ist in der Regel der Aspekt der
Natürlichkeit bzw. Naturnähe. Je natürlicher ein Biotop ist, je weniger er also durch
Nutzungen beeinträchtigt wird, umso höher ist die Empfindlichkeit einzuschätzen. Die
Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen gegenüber Belastungen und Beeinträchtigungen
wird darüber hinaus über das Kriterium der möglichen „Regenerierbarkeit" bzw.
„Regenerationsfähigkeit" bewertet.
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32
Tab. 4: Bewertung der Biotoptypen im UG
fett hervorgehoben: Biotoptypen mit Vorkommen im Baufeld (Eingriffsbereich)
Code
(TLUG 2001)
Kurzbeschreibung § 30 Bedeutung
verbal
Bedeutung
(TMLNU
2005)
Empfindlich
keit
2000 Binnengewässer
2130 ausgebaute Quelle - sehr gering 10 mittel
2211 Bach, naturnah § hoch 40 sehr hoch
2212 mäßig strukturierter Bach - mittel 30 hoch
2213 strukturarmer, ausgebauter Bach - mittel 25 hoch
2214 Graben, strukturarm - mittel 25 mittel
2214 naturnah strukturierter Graben - hoch 35 mittel
2215 Erosionsrinne, zeitweise
wasserführend
- hoch 35 hoch
2511 Kleines Standgewässer, naturnah § sehr hoch 45 sehr hoch
4000 Acker, Grünland und Staudenfluren
4110 Ackerflächen, intensiv bewirtschaftet - gering 16 sehr gering
4170 Acker-Brache - mittel 25 gering
4190 Ackerwirtschaft auf kleinen Flächen - mittel 25 gering
4210 mageres Grünland in extensiver
Nutzung auf trockenem Standort
- hoch 35 hoch
4211 Kalk-Halbtrockenrasen § hoch 40 hoch
4222, 4223 Frischwiese/ Frischweide, extensiv - mittel 30 gering
4230 Nass-/Feuchtwiesen, eutroph § hoch 35 hoch
4250 Intensivgrünland - gering 20 gering
4260 stark verändertes Weideland - gering 20 gering
4280 wechselfeuchte Auenwiesen § hoch 35 hoch
4711, 4713 Ruderalfluren frischer und
nährstoffreicher Standorte
- mittel 25 gering
4721 Sumpfhochstaudenflur § hoch 35 hoch
4722 Ruderale Feuchtstaudenflur - mittel 25 hoch
4731 geschützte Staudenflur, trockenwarm § hoch 35 hoch
4732 artenreiche Ruderalflur, trockenwarm - mittel 25 hoch
4733 Ruderalflur, Brache auf
Trockenstandort
- mittel 25 hoch
5000 Extremstandorte
5100 Höhlen § sehr hoch 50 hoch
6000 Feldgehölze, Gebüsche, Bäume
6212 Feldgehölz/Waldrest auf Schlucht-
/Felsschuttstandort
§ hoch 40 hoch
6213 Feldgehölz/Waldrest auf trockenwarmem
Standort
§ hoch 40 hoch
6214 sonstiges Feldgehölz, naturnah - hoch 35 mittel
6221 Gebüsch auf Feuchtstandort § hoch 35 hoch
6223 Trockengebüsch § hoch 35 hoch
6224 Laubgebüsch frischer Standorte,
naturnah
- mittel 30 mittel
6312 Baumreihe, Laubbäume - hoch 35 mittel
6320 standortfremde Baumreihe - mittel 25 mittel
6500 Streuobstbestand
6530 Streuobstbestand auf Acker oder
Nutzgarten
§ hoch 40 mittel
6550 Streuobstbestand auf Staudenflur/Brache, § hoch 40 mittel
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33
Code
(TLUG 2001)
Kurzbeschreibung § 30 Bedeutung
verbal
Bedeutung
(TMLNU
2005)
Empfindlich
keit
verbuscht
7000 Laubwälder (> 1 ha)
7103-601 kulturbestimmter Buchenwald - hoch 35 hoch
7103-701 kulturbestimmter Roterlenwald - hoch 35 hoch
7501-101 Buchenwald, auf frischen bis mäßig
trockenem Standort
- hoch 40 hoch
7501-102 Buchenwald, auf trockenwarmem
Standort
§ sehr hoch 45 sehr hoch
7501-203 Eichen-Hainbuchenwald, auf
trockenwarmem Standort
§ sehr hoch 45 sehr hoch
7501-701 Erlen-Eschenwald in Bach- und Flussauen § sehr hoch 45 sehr hoch
7501-702 Weidenauenwald in Flussauen § sehr hoch 45 sehr hoch
7501-704 Ahorn-Eschenwald in Trockentälern und
Schwemmmulden
§ sehr hoch 45 sehr hoch
7501-802 Ahorn-Eschen-Schluchtwald (mäßige
Ausprägung)
§ hoch 40 sehr hoch
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald (mäßige
Ausprägung)
§ hoch 40 sehr hoch
7000 Nadelwälder (> 1 ha)
7203-103 kulturbestimmter Fichtenwald auf
trockenwarmem Standort
- mittel 30 hoch
7603-105 kulturbestimmter Fichten-Kiefernwald - mittel 30 hoch
7603-205 kulturbestimmter Kiefern-Fichtenwald - mittel 30 hoch 7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald - mittel 30 hoch
7603-303 kulturbestimmter Schwarzkiefernwald - mittel 30 hoch 7900 Pionierwälderwälder (> 1 ha)
7920-104 Weichlaub-Pionierwald - mittel 30 mittel
7920-105 Eschen-Ahorn-Pionierwald - mittel 30 mittel 7920-108 Kiefern-Fichten-Pionierwald - mittel 25 mittel
8100, 8200 Abgrabungs- und
Aufschüttungsflächen
8101 aufgelassene Lockergesteinsgrube mit
Bewuchs
§ hoch 40 hoch
8202 sonstige Aufschüttungsflächen mit
Bewuchs
- mittel 25 mittel
8300 Ver- und Entsorgungsflächen
8320 wasserwirtschaftliche Anlagen - - - -
8391 technische Ver- und
Entsorgungsanlagen
- - - -
9000 Siedlung, Verkehr, Freizeit und
Erholung
9111, 9115,
9116
Wohnflächen - keine-mittel 0-25 -
9121,9122 gemischte Nutzung (Wohnen und
Gewerbe)
- keine-mittel 0-25 -
9131 Landwirtschaftliche Gewerbeflächen - keine-mittel 0-25 -
9140 Industrie- und Gewerbeflächen - keine-sehr
gering
0-10 -
9212, 9213,
9216
versiegelte Straßen und Wege - keine 0 -
9214 unversiegelte Wirtschaftswege - sehr gering 10 -
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34
Code
(TLUG 2001)
Kurzbeschreibung § 30 Bedeutung
verbal
Bedeutung
(TMLNU
2005)
Empfindlich
keit
9221 Schienenanlagen - sehr gering-
gering
5-20 -
9229 sonstige Bahnflächen - sehr gering-
gering
5-20 -
9280 Straßenbegleitgrün, durchschnittlich
bis gut strukturiert
- gering 20 mittel
9329 sonstige Sportflächen; hier: ehem.
Crossplatz
- mittel 25 gering
9351 Garten in Nutzung - gering-mittel 20-30 mittel
9359 Gartenbrache - mittel 30 mittel
9380 Friedhof - mittel 30 mittel
9392 Ruderalflur in Ortslagen und auf sonstigen
anthropogen bestimmten Standorten
- gering 20 gering
Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Tier- und Pflanzenarten
Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten müssen insoweit erfasst werden, dass die
rechtlichen Vorgaben des BNatSchG zur Bewältigung der Eingriffsregelung, des
Artenschutzes und des Natura 2000-Gebietsschutzes abgearbeitet werden können. Bezogen
auf die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten wird auf die
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) und bezogen auf die Arten des Anhang II der
FFH-Richtlinie wird auf die FFH-Verträglichkeitsstudie verwiesen (beide PLANUNGSBÜRO
DR. WEISE 2013).
In der Eingriffsregelung sind darüber hinaus weitere Arten zu betrachten, sofern sie eine
besondere Bedeutung im Betrachtungsraum haben. Dies sind:
► nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten
► landesweit und / oder regional gefährdete / seltene Arten (Rote Listen),
► Arten, für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist
(gemäß Rechtsverordnung nach § 54 (1) BNatSchG) oder
► Arten mit Indikatorfunktion für bestimmte Projektwirkungen
Die planungsrelevanten Arten wurden bereits im Kap. 3.6.3 aufgeführt.
Die Artenzusammensetzung im Naturraum wird entscheidend beeinflusst von den
überwiegend mageren und flachgründigen Standorten. Insbesondere die sonnenexponierten,
extensiv genutzten Offenland- oder auch lichten Waldrandstandorte beherbergen wärme-
und lichtbedürftige Vegetation mit geschützten Pflanzen, wie etwa Orchideen und Enziane.
Zu nennen sind hier Halbtrockenrasen, artenreiche Staudenfluren auf trockenwarmen
Standorten und mageres Grünland an den Hängen und Waldrändern des Spitzberges und
des Eselsberges sowie auf der militärischen Liegenschaft bei Welkershausen sowie des
Weiteren die aufgelassenen Steinbrüche bei Weineller und nördlich des Eselsberges.
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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Ähnliches gilt auch für das Potenzial der Fauna. Auch hier sind es insbesondere die o.g.
offenen und halboffenen Standorte, die wärmeliebenden, oft seltenen und geschützten Arten
wie Tagfaltern, Heuschrecken, Reptilien sowie auch Vögeln Lebensraum bieten.
Eine hohe Bedeutung kommt auch den bewaldeten Hängen am Berlesgrund zu mit ihrer
naturnahen, höhlen- und altbaumreichen Laubbestockung. Insbesondere streng geschützte
Tierarten der Fledermäuse, Haselmaus, Vögel und holzbewohnenden Käfer sind hier
nachgewiesen bzw. zu erwarten.
Wert- und Funktionselemente des Schutzgutes Biotope/ Arten und
Lebensgemeinschaften
Wert- und Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung sind sämtliche Biotope mit
mittlerem Biotopwert.
Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung sind sämtliche geschützten
Biotope, Biotope geschützter, gefährdeter und seltener Arten sowie Biotope mit hohem bis
sehr hohem Biotopwert.
4.2 Bodenfunktion
Eignung / Bedeutung
Das Schutzgut Boden ist nur schwer regenerierbar. Da Boden eine unabdingbare Grundlage
des Lebens darstellt, muss er in seinen Grundfunktionen geschützt werden. Der Boden bildet
ein System, das durch den Menschen oder dessen Tun beeinflusst wird. Boden ist das mit
Wasser, Luft und Lebewesen durchsetzte, unter dem Einfluss der Umweltfaktoren
entstandene Verwitterungsprodukt mineralischer und organischer Substanzen. Er hat
vielfältige Funktionen zu erfüllen, die sich zum Teil überlagern, aber auch ausschließen
können. Der Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen
und Teil der Lebensraumsysteme mit ihren Stoffkreisläufen (besonders im Hinblick auf den
Wasser- und Nährstoffhaushalt) und ein prägendes Element der Natur und der Landschaft.
Die Funktionen des Bodens bestehen in der Lebensraumfunktion als Standortgrundlage für
die Pflanzen- und Tierwelt, in der Regelungsfunktion (Filter- und Pufferfunktion mit
physikalisch-mechanischen und chemisch-biologischen Teilfunktionen), in der
Produktionsfunktion als Grundlage für die Land- und Forstwirtschaft, in der Funktion als
Träger von Bodenschätzen und in der Funktion als Standort für Bebauung.
Zu schützen sind vorrangig die nachfolgenden Bodenfunktionen, die zur Sicherung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes von grundlegender Bedeutung sind:
► Produktionsfunktion (natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen)
► Regelungsfunktion (Speicher- und Reglerfunktion, Filter- und Pufferfunktion des
Bodens)
► biotische Standortfunktion (Lebensraum- und Nahrungsgrundlage für Pflanzen, Tiere
und Bodenorganismen)
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Als Schutzziele sind für den Boden zusammenzufassen:
► Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Qualitäten und Funktionen
► Verhinderung von Degradationen des Bodens
► Ausschluss von Schäden, Gefahren, Gefährdungen und Risiken, die vom Boden für
die anderen Schutzgüter ausgehen.
Produktionsfunktion
Die Beurteilung des Bodens hinsichtlich seiner Eignung für landwirtschaftliche Nutzung hängt
neben dem Niederschlag, der Vegetation und dem Klima unter anderem auch von der
Hangneigung ab. In den Bodenzahlen bzw. Grünlandzahlen der Reichsbodenschätzung sind
alle diese Kriterien zusammengefasst und bilden in Form von Zahlenwerten eine
Vergleichsbasis. Starke Hangneigungen und Sonneneinstrahlung machen diese Areale
vorwiegend zu Grenzertrags-Standorten. Die Böden auf dem Muschelkalksubstrat sind
hauptsächlich steinige Rendzinen und daher bezüglich ihres Ausgangssubstrates als
höchstens mittel-bis gering geeignet einzustufen. Lediglich auf den Hochflächen im Bereich
Weineller Nord können lehmige Rendzinen mit einer etwas verbesserten Ertragsleistung
aufwarten.
Regelungsfunktion
Unter den Filtereigenschaften eines Bodens versteht man hauptsächlich die Fähigkeit, an
bestimmten Partikeln („Austauscher") Nähr- und Schadstoffe (Kationen) zu sorbieren, so
dass sie zeitweise der Bodenlösung entzogen und damit weder ausgewaschen noch von
Pflanzenwurzeln aufgenommen werden. Als Austauscher wirken Tonminerale, Huminstoffe
und Oxide von Eisen und Mangan. Die Speicher- und Reglerfunktion der Auengley-Böden ist
„hoch" einzustufen. Die Rendzinen hingegen weisen schlechte Filtereigenschaften auf. Das
Vorhaben kann folglich die Filterung entscheidend im Hinblick auf das Grundwasser negativ
beeinflussen.
Biotische Standortfunktion
Die Bewertung erfolgt über regional besondere Standortfaktoren bezogen auf den Boden
und dessen Lage. Von Bedeutung sind dabei insbesondere Extremstandorte mit
Nährstoffarmut, Trockenheit oder Nässe, die seltenen Arten Lebensraum bieten können, aber
auch seltene, wenig verbreitete Böden und Böden mit einem ungestörten Bodengefüge. Als
Standorte mit einer sehr hohen biotischen Lebensraumfunktion sind die extrem
flachgründigen Kalkböden sowie nassen Auensohlen im Planungsgebiet hervorzuheben.
Bewertung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Neubelastungen, welche
möglicherweise durch die geplante Bau-Maßnahme entstehen, sind folgende Faktoren zu
untersuchen:
► Verlust ertragreicher Böden infolge Versiegelung, Überformung etc.
► Eintrag verkehrsbedingter Schadstoffe (Verschmutzungsempfindlichkeit)
► Verlust und Veränderung der natürlichen Standortverhältnisse von Böden regionaler
Sonderstellung
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Verlust ertragreicher Böden
Die Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust ertragreicher Böden ergibt sich aus der
natürlichen Ertragsleistung (im UG überwiegend gering).
Eintrag von verkehrsbedingten Schadstoffen
Durch den Verkehrsbetrieb können Belastungen durch Spritzwasser und durch Einleitung
von gesammelten Niederschlägen in Oberflächengewässer ausgelöst werden, z.B. wenn sie
mit Tausalzen oder Abrieb angereichert sind. Weiterhin kann die Ausbreitung und Ablagerung
von Schadstäuben und Schadgasen (beinhaltet toxische Substanzen, Stickoxide (NOx) u.ä.)
langfristig zu einer negativen Veränderung der Standortverhältnisse führen. Die maximale
Wirkzone beträgt 100 m Abstand zum Fahrbahnrand (LUA BRANDENBURG 2009). Nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen zeigen sich verkehrsbedingte Immissionen in Boden und
Wasser (z.B. Schwermetalle) in ca. 25 m Entfernung von der Straße nur noch in
Konzentrationen im Bereich der Grundbelastung (BMV 1995 aus STRUCHHOLZ 2007).
Die Empfindlichkeit gegenüber dem Eintrag verkehrsbedingter Schadstoffe lässt sich aus
seinem Filtervermögen ableiten. Ein hohes Filtervermögen bedingt eine geringe
Verschmutzungsempfindlichkeit und umgekehrt.
Für das Planungsgebiet lässt sich deshalb die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag
folgendermaßen zusammenfassen:
► Die Auengley-Böden weisen eine geringe Empfindlichkeit gegenüber
Schadstoffeintrag auf.
► Die steinigen Rendzinen besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber
Schadstoffeinträgen.
Verlust und Veränderung der natürlichen Standortverhältnisse von Böden regionaler
Sonderstellung
Die Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust bzw. der Veränderung der natürlichen
Standortfaktoren von Böden mit regionaler Sonderstellung leitet sich ebenfalls aus der
entsprechenden Bedeutung ab (im UG überwiegend hoch).
Wert- und Funktionselemente des Schutzgutes Boden
Wert- und Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung sind sämtliche offenen nicht
kontaminierten Böden im Untersuchungsgebiet.
Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung sind die Böden im Auenbereich
von Werra, Utendorfer Wasser und Helba, die durch keine oder geringe anthropogene
Bodenveränderungen gekennzeichnet sind. Auch die extrem flachgründigen Kalkböden der
Hanglagen weisen besondere Bedeutung und regionale Sonderstellung auf.
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4.3 Wasserdargebotsfunktion
Eignung / Bedeutung
Durch die Wasserdargebotsfunktion werden alle nutzbaren Grund- und
Oberflächengewässer erfasst bzw. beschrieben, wobei die Wasserdargebotsfunktion das
Vermögen des Naturhaushaltes beschreibt, Wasser in ausreichender Qualität und Quantität
zur Versorgung der Bevölkerung, der Vegetation und der Fauna zur Verfügung zu stellen.
Grundwasser
Grundwasser ist unser wertvollster Wasservorrat und als Rohstoff für die
Trinkwasserversorgung unentbehrlich. Umweltbelastungen, die auf das Grundwasser
durchschlagen, treffen deshalb den Wasserhaushalt an seiner empfindlichsten Stelle.
Wesentliche Gefährdungsmomente ergeben sich aus der intensiven Landwirtschaft, einem
unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, aus Altlasten, undichten
Kanalnetzen und in zunehmendem Maße aus der Luftverschmutzung. Grundwasser spielt
nicht nur als Rohstoff, sondern auch als natürlicher Standortfaktor für empfindliche,
schützenswerte Landschaftsteile bzw. Pflanzengesellschaften (z.B. Quellbereiche,
Auenstandorte) und als Ökosystem Grundwasser eine wichtige Rolle.
Zur Beurteilung der Eignung und Bedeutung des Planungsgebietes für die
Grundwasserdargebots-Funktion werden die Grundwasserneubildungsrate und die
Grundwasserhöffigkeit herangezogen:
Die Grundwasserneubildungsrate ist der Anteil des Niederschlagswassers, der infolge
Versickerung zum Grundwasser gelangt. Die wichtigsten Einflussgrößen sind
Niederschlagsmenge, Verdunstung, Bodendurchlässigkeit, Abflussverhalten des
Oberbodens, Wasseraufnahme der Pflanzen und Grundwasserstand. Vor allem die Art der
Vegetationsdecke bestimmt bei sonst gleichen Voraussetzungen in erheblichem Umfang die
Höhe der Grundwasserneubildungsrate. Die Regenerationsfähigkeit des
Grundwasserkörpers (Grundwasserneubildung) sowie die Qualität des Grundwassers
unterliegen jedoch stark den anthropogenen Einflüssen. Auch das vorliegende Bauvorhaben
kann entscheidend diese Faktoren beeinflussen und somit ist die Schutzwürdigkeit und die
Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers gegenüber Belastungen der Oberfläche durch
Schadstoffe zu untersuchen. Die Leistungsfähigkeit des Grundwasserdargebots-Potenzials
wird anhand der Funktion des Reserveverhaltens von Trink- und Brauchwasser bewertet.
Dabei sind die Grundwasserneubildungsrate, -dynamik und -häufigkeit wesentliche Faktoren.
Ein sehr ausschlaggebender Parameter für die Ergiebigkeit einer Trinkwasser-
Gewinnungsanlage ist neben der Größe des ober- und unterirdischen Einzugsbereiches vor
allem die Mächtigkeit des betreffenden Grundwasserleiters. Je größer die Dicke der
wasserführenden Gesteinsschicht ist, desto mehr Wasser kann in Klüften, Gesteinsporen
und Schichtfugen gespeichert werden. Der schädlichste Einfluss auf die
Grundwasserneubildungsrate ist aber der Oberflächenabfluss, der in einem bestimmten
Geländeabschnitt aufgebrachten Niederschlagsmenge. Der dem nutzbaren
Grundwasservolumen ebenso wenig zu Gute kommende sogenannte „Interflow" ist der Anteil
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des Niederschlags, welcher zwar in den Boden eindringt, aber oberflächenparallel in geringer
Tiefe talabwärts fließt und an der nächstmöglichen Verengungsstelle (Abnahme der
Schichtmächtigkeit) als Quelle zutage tritt und in die Vorflut verlorengeht. Ein Großteil der im
Laufe eines Jahres fallenden Niederschläge ist an der Grundwasserneubildung kaum
beteiligt. Zum Beispiel kurze starke Sommerregen nach längerer Trockenheit, da erst einmal
der ausgetrocknete Boden durch Wasseraufnahme leitfähig für Sickerwasser werden muss
(notwendiger Anfangswassergehalt). Desweiteren werden große Mengen des Niederschlags
sofort wieder von der im Sommer üppigen Vegetation verbraucht bzw. im Kontakt mit den
Pflanzenblättern an die warme, und damit viel Wasser aufnehmende Luft abgegeben
(Evapotranspiration). Andererseits ermöglicht die verzögernde und speichernde Wirkung der
Vegetationsdecke erst eine nennenswerte Wasseraufnahme des Bodens. Hinsichtlich der
Bedeutung der Grundwasservorkommen im Hinblick auf Reservefunktion für Trink- und
Brauchwasser sind die Karstgrundwasserleiter des Muschelkalks mit großflächiger
Verbreitung und saisonabhängiger Grundwasserführung hoch einzustufen. Die
geringmächtigen Talfüllungen der Erosionstäler besitzen eine mittlere Bedeutung hinsichtlich
der Grundwasserdargebotsfunktion, während sie wegen der mächtigeren Gley-Schicht in der
Werraaue hoch zu bewerten ist.
Oberflächengewässer
Als Beurteilungskriterium der Eignung bzw. Bedeutung der Oberflächengewässer-Funktion
wird der jeweilige Ausbauzustand, Naturnähe, Gewässergüte und Gewässerdynamik der hier
betroffenen Oberflächengewässer herangezogen. Hierdurch wird auch das natürliche
Retentionsvermögen der Gewässer entscheidend beeinflusst.
Als weitgehend naturnahes Oberflächengewässer I. Ordnung ist das Fließgewässer Werra
mit einer sehr hohen Bedeutung sowie die Fließgewässer II. Ordnung Kirschgrund-Wasser,
Utendorfer Wasser und Helba mit einer mittleren bis hohen Bedeutung zu bewerten.
Die unverbauten Auen-Bereiche der Werra und der Helba weisen eine vergleichsweise hohe
Wasserrückhaltefunktion auf.
Bewertung der Empfindlichkeit
Grundwasser
Die Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen ist abhängig von der Schutzwirkung ihrer
Deckschichten gegenüber Schadstoffeinträgen. Die Schutzwirkung ist durch die Mächtigkeit,
Durchlässigkeit und Filterfähigkeit der Deckschichten sowie durch den
Grundwasserflurabstand bestimmt. Die Mächtigkeit und Durchlässigkeit sind
Bestimmungsgrößen für die Verweildauer in den Deckschichten. Die Filterfähigkeit ist das
Maß für das Rückhaltevermögen gegenüber eindringenden Schadstoffen.
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffbeeinträchtigungen ist im
Kirschgrund, Berlesgrund und Helbatal mit bindigen Deckschichten aus Karbonatgesteinen
bis zu 5 m als sehr hoch einzustufen. Noch geringmächtiger und insgesamt anfälliger
gegenüber Schadstoffeinträgen sind die Gley-Böden der Werraaue.
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Der Grundwassergefährdung bzw. der Grundwasserreinhaltung kommt hinsichtlich der
Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser eine sehr hohe Bedeutung zu.
Oberflächengewässer
Die Oberflächengewässer im Planungsgebiet weisen grundsätzlich hohe Empfindlichkeiten
gegenüber Belastungen jeglicher Art auf, da zur Erfüllung ihrer vielfältigen
gewässerökologischen Funktionen eine gute Wasserqualität und ein entsprechender
Gewässerzustand vorauszusetzen sind, wobei bereits kleinste Störungen diese Funktionen
beeinträchtigen und zerstören können.
Wert- und Funktionselemente des Schutzgutes Wasser
Wert- und Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung sind das Grundwasser und die
Oberflächengewässer.
Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung bilden der weitgehend naturnah
ausgeprägte Fluss „Werra“ sowie die Bäche im Kirschgrund einschließlich gefasster Quelle,
Berlesgrund und Helbatal. Die Talauen sind jeweils einzuschließen.
4.4 Bioklimatische Funktion
Eignung / Bedeutung
Der Begriff des klimatischen Regenerationspotentials umfasst im Wesentlichen die
Leistungen des Naturhaushaltes hinsichtlich der Luftreinhaltung bzw. der Luftregeneration
und des Klimaausgleichs. Die Funktion eines klimatischen Ausgleichsraumes kann ein
Bereich dann erfüllen, wenn er einem benachbarten, belasteten Raum zuzuordnen ist und
hier bestehende Klima- und Luftbelastungen aufgrund von Lagebeziehungen und
Luftaustausch-Vorgängen abzubauen vermag.
Ein Landschaftsraum mit entsprechender Vegetationsstruktur, Topographie und Lage kann
zur Staubfilterung, Luftfeuchtigkeits-Erhöhung, Temperaturminderung und Steigerung der
Luftvermischung wirksam werden, wobei die bioklimatischen Wirkungen von besonderer
Bedeutung sind, wenn die Luftbelastungen oder bioklimatischen Belastungssituationen
benachbarter Räume gemindert bzw. verbessert werden können. Die Summe dieser
Wirkungen wird mit dem Begriff „Bioklimatische Funktion" umschrieben.
Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion unter Bezug zu Siedlungsbereichen
Thermisch ausgleichend wirkt die gesamte Waldfläche. Große zusammenhängende
Waldgebiete besitzen eine hohe Bedeutung als lufthygienische Ausgleichsräume. Sie tragen
bei Hitzeperioden durch die Beschattung der Oberfläche und durch die Wasserverdunstung
der Blätter, die das kühlere Waldklima erzeugt, mit der Frischluftzufuhr in die Umgebung zu
einem Temperaturausgleich bei. Desweiteren wirken sie als Filter für Aerosole und Stäube
und tragen zur Luftreinigung bei. Waldgebiete können bei entsprechender Breite auch zur
Lärmminderung beitragen. Nadelwaldgebiete sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für die
Frischluftproduktion und die lufthygienische Ausgleichsfunktion niedriger als
Laubwaldgebiete einzustufen.
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Kaltluft-Entstehungsgebiete als Quellen der Frischluftentstehung
Einen aus bioklimatischer sowie immissionsklimatischer Sicht bedeutenden Faktor für viele
lokalklimatische Aspekte stellt die Kaltluft dar. Vor allem Kaltluft, die in Bewegung ist,
verursacht eine Abschwächung des Wärmeinsel-Effektes (Erwärmung der Lufttemperatur in
Siedlungen), eine Verbesserung des Bioklimas sowie eine Steigerung der
Luftaustauschprozesse. Das nächtliche Klimageschehen im Planungsraum gestaltet sich
insbesondere durch Bildung, Ansammlung und Abfluss lokal entstandener Kaltluft und durch
die zeitweise Bildung von Talnebeln. Die Entstehung bodennaher Kaltluftschichten wird
bestimmt durch Bewuchs, Hangneigung und Wärmeleitfähigkeit des Bodens. Die
Kaltluftproduktion ist besonders intensiv auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Äcker
und Wiesen. Entsprechend den vorkommenden Biotoptypen besitzt das
Untersuchungsgebiet eine insgesamt mittlere Bedeutung für die Kaltluftentstehung, in
Zusammenhang mit den Freiflächen am Haselbusch und am Dolmar jedoch eine insgesamt
hohe Bedeutung hinsichtlich des Abflussvermögens.
Klimatische Ausgleichsfunktion von Kalt- bzw. Frischluftbahnen zur Sicherung der
Frischluftzufuhr mit Bezug zu Siedlungsbereichen und deren Belastungen durch
Luftschadstoffe
In klaren Nächten bildet sich insbesondere im orographisch stark gegliedertem Gelände
durch Ausstrahlung des Bodens in Bodennähe klare und damit schwere Luft. Die Kaltluft ist
ein wichtiger Faktor, da durch sie in windschwachen Strahlungsnächten
Luftzirkulationssysteme entstehen. Sie versorgen die Ortslagen mit Frischluft und bewirken
eine rasche nächtliche Abkühlung der besiedelten Bereiche.
Als natürliche Abflussbahnen für Kaltluft sind die offenen Hochlagen am Haselbusch sowie
die Sohlen des Kirschgrundes und des Helbatales mit seinen Nebentälern mit einer hohen
bis sehr hohen Bedeutung für den Kaltluftabfluss zu beschreiben.
Bewertung der Empfindlichkeit
Für das klimatische Regenerationspotential bestehen Empfindlichkeiten gegenüber dem
Bauvorhaben, welche die natürlichen lufthygienischen Ausgleichsleistungen des Raumes
behindern bzw. beeinträchtigen können. Dies betrifft in erster Linie Schadstoffeintrag und
Schadstoff-Anreicherung, die im Einzelnen durch folgende Faktoren bestimmt werden:
► Verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen im Bereich von Luft-Regenerationsflächen,
vor allem mit Siedlungsbezug auf Meiningen-Helba, Meiningen-Jerusalem und
Utendorfer Straße.
► Minderung der Frischluft- und Kaltluftproduktion durch Verlust bzw. Versiegelung
klimaökologisch bedeutsamer Flächen an den bewaldeten Hängen und am
Haselbusch.
► Behinderung und Unterbrechung der Kalt- und Frischluft-Leitbahnen und
Abflussflächen sowie Beeinträchtigung der Luftaustauschbewegungen zwischen
Freiflächen und Siedlungen, vor allem am Haselbusch.
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Empfindlich gegenüber Flächeninanspruchnahme sind alle Frischluft- und Kaltluft-
Produktionsflächen. Durch die geplanten Baumaßnahmen können sich die physikalischen
Eigenschaften der Flächen insbesondere hinsichtlich der relevanten Parameter
Wärmeleitfähigkeit, spezifische Wärmemenge und Temperaturleitfähigkeit verändern. Hierbei
sind gerade die höheren Lagen als empfindlich anzusehen, da sie den wesentlichen Beitrag
zur Bildung des Berg-Talwind-Systems liefern. Im Hinblick auf die geplante Maßnahme trifft
dieser lokalklimatische Konflikt für den Stadtteil Meiningen-Jerusalem und Utendorfer Straße
zu. Weitgehend unempfindlich sind die Tallagen, da von diesen Flächen keine kühlbaren
Luftmassen absinken können. Im Bereich der bioklimatisch und lufthygienisch wirksamen
Wälder besteht die Empfindlichkeit gegenüber jenen Eingriffen, welche die örtlichen
Frischluftbildungs- und Austauschprozesse behindern können.
Die Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung richtet sich nach der Größe des
Volumenstromes, da Rückstau und zeitlicher Versatz des Kaltluftereignisses hierbei
wesentlich größere Flächen einnehmen, als z.B. bei Hangabwinden. Die bioklimatische
Situation ist insgesamt als empfindlich einzustufen, weil aufgrund der topografischen
Verhältnisse eine Vielzahl von vielschichtigen Kaltluftsystemen und Frischluft-
Zufuhrschneisen besteht. Die Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen, welche die örtlichen
Frischluftbildungs- und Austauschprozesse behindern können, ist als hoch einzustufen. Der
Talraum des Kirschgrundes und der Helba sowie die offenen, der Stadt zugewandten
Hanglagen weisen insgesamt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Maßnahmen auf, die
eine Behinderung der Ventilationsbahnen mit sich bringen und damit den Luftaustausch für
die angrenzenden Ortslagen verschlechtern können.
Eine Empfindlichkeit besteht auch gegenüber Emissionsbelastungen, die sich gerade im
Bereich dieser siedlungsklimatisch günstig wirkenden Luftaustauschbahnen auswirken. Da
es in der Talaue häufig zu Nebel und zu Kaltluftstaulagen kommt, ist hier die Gefahr der
Schadstoff-Anreicherung (Immission) besonders groß. Gemäß MLUS-Gutachten werden
Grenzwerte durch das Vorhaben nicht überschritten.
In den Hauptentstehungsgebieten von Kaltluft (Wiesen- und Ackerflächen) kann durch die
Barrierewirkung von Straßendämmen der Kaltluftabfluss und somit der Luftaustausch im
Bereich Wald – Freiland – Siedlung unterbrochen werden. Es besteht zudem die Gefahr der
Stauung von Kaltluftströmen. Die vorgesehenen, relativ geringen Dammhöhen schwächen
den Konflikt jedoch ab.
Wert- und Funktionselemente des Schutzgutes Klima und Luft
Wert- und Funktionselement mit allgemeiner Bedeutung sind Klima und Luft im Hinblick auf
die Umgebungswirkung im gesamten Untersuchungsgebiet.
Wert- und Funktionselement mit besonderer Bedeutung stellen die örtlich bedeutsame
Luftaustauschbahn bzw. Frischluftleitbahn im Kirschgrund und im Auenbereich der Helba
zwischen unbelasteten klimaökologischen Ausgleichsräumen und belasteten Wirkräumen
dar. Da es hier zur Anlage weit spannender Brücken kommt, ist die diesbezügliche
Beeinträchtigung vergleichsweise als gering zu bewerten.
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4.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion
Bei einer ästhetischen Betrachtung eines Ausschnittes der Erdoberfläche steht die
Landschaft als Ganzes im Mittelpunkt, die vom Betrachter nicht objektiv bewertet werden
kann, da es sich um eine gefühlsmäßige Entscheidung handelt. Diese subjektiv empfundene
Ästhetik des Raumes dient als Grundlage der landschaftsbezogenen Erholung.
Die Fähigkeit, Erholungsmöglichkeiten zu bieten, wird als Erholungspotential bezeichnet. Der
gesamte Landschaftsraum kann vom Menschen zu Erholungszwecken genutzt werden,
entsprechend seiner Ausstattung. In der Betrachtung der Qualität der Ausstattungen wird
unterschieden zwischen der natürlichen und der infrastrukturellen Ausstattung. Zu der
natürlichen Ausstattung zählen das Bioklima, die visuelle Wirkung des Reliefs, der
Vegetation und der Gewässer sowie die Natürlichkeit und die Diversität. Infrastrukturelle
Ausstattungen sind Wander- und Radwanderwege, Ruhebänke, Sport- und Erholungsflächen
sowie öffentliche und private Grünflächen.
Das Landschaftsbild im Planungsraum ist durch ein bewegtes Relief und einen hohen
Waldanteil gekennzeichnet. Die Hänge des Werratales östlich der B 19 sowie der Bereich
Haselbusch werden als Grasland, Acker und Wald genutzt, während in den engen Talsohlen
des Berlesgrundes und der Helba durchweg Grasland-Nutzung vorherrscht. Die steilen
Hänge der Täler sind bewaldet und weisen eine harmonische Landschaftsstruktur auf.
Vorbelastungen bilden die Siedlungsbereiche, insbesondere die sichtexponierten
Plattenbauten an Hanglage, sowie die B 19.
Folgende Landschaftsbild-Einheiten werden abgegrenzt:
► Offenland an der östlichen Flanke der Werraaue und am Haselbusch/Weineller Nord
► Aue der Helba einschließlich Nebentäler
► Bewaldete Hänge
Mit der Bewertung des Landschaftsbildes geht die Bewertung der Erholungseignung einher,
denn je höher die optische Qualität der Landschaft, desto höher ist auch der Freizeitwert in
Bezug auf die landschaftsbezogene Erholung. Das Landschaftsbild setzt sich nicht nur aus
prägenden und gliedernden Einzelelementen zusammen, sondern es wird entscheidend
durch die Gesamtheit des Erscheinungsbildes bestimmt.
Zur Bewertung des Gesamteindruckes des Erscheinungsbildes eines Landschaftsbildes
werden die folgenden Kriterien herangezogen:
► Vielfalt
► Natürlichkeit
► Eigenheit
Diese Kriterien werden allerdings nicht nach mathematischen Regeln betrachtet, denn die
Erfahrung der Landschaft ist ein individueller und subjektiver Vorgang und die Bewertung der
Kriterien kann lediglich zu einer Objektivierung beitragen.
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Vielfalt
Der Begriff bezieht sich auf die Reliefvielfalt, die Nutzungsvielfalt und die Strukturvielfalt. Die
Reliefvielfalt wird bestimmt durch die Reliefenergie, die Reliefformen und die
Geländeneigung. Die Nutzungsvielfalt ergibt sich aus der Anzahl der Nutzungswechsel im
Verhältnis zur durchschnittlichen Parzellengröße in den jeweils betrachteten
Landschaftseinheiten. Die Strukturvielfalt beinhaltet die Ausstattung der Landschaft mit
gliedernden und belebenden Elementen wie z.B. Hecken, Waldränder, Einzelbäume, Bäche,
Flüsse usw.
Natürlichkeit
Unter Natürlichkeit ist zu verstehen, dass die Elemente der Landschaft ein Gefühl der
Naturnähe vermitteln. Natürliche Güter wie sauberes Wasser, saubere Luft, Pflanzen,
Wildtiere, Geländeformationen vermitteln ein Gefühl der Naturnähe. Für die Beurteilung der
visuellen Wahrnehmung eines Landschaftsraumes im Hinblick auf die Natürlichkeit sind die
Aspekte anthropogener Einfluss und Eigenentwicklung und -dynamik von Vegetation,
Gewässern u.a. von entscheidender Bedeutung. Die Beurteilung bezieht sich dabei auf den
Grad der Naturnähe der Flächennutzungen sowie auf deren Flächenanteil innerhalb der
Landschaftseinheiten.
Eigenart
Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Bewertung der Charakteristik des
Landschaftsraumes, die sich im Laufe der Erdgeschichte herausgebildet hat. Dazu zählen
naturräumliche Faktoren ebenso wie kulturgeschichtliche Landschaftsprägungen und
siedlungsgeschichtliche Entwicklungen. Für die Beurteilung der Eigenart einer Landschaft
sind folgende Aspekte von Bedeutung:
► Ursprünglichkeit (Veränderung des Landschaftsraumes in den letzten hundert
Jahren)
► Struktur und Charakter durch das Vorhandensein einer erkennbaren Struktur (z.B.
regelmäßige Abfolgen von Oberflächenformen, Nutzungen und Strukturelementen)
► Einzigartigkeit (Seltenheit des Landschaftstyps in der Region)
Bei der Bewertung des Landschaftsbildes fließt in die Gesamtbeurteilung der
Leistungsfähigkeit eines Raumes die Erholungseignung mit ein.
Offenland an der östlichen Flanke der Werraaue und am Haselbusch/Weineller Nord
Die offenen Hänge des Werratals und der Stadt Meiningen stellen sich als gute Fernsicht-
Lage heraus. Sie sind gut gegliedert und vermitteln keinesfalls den Eindruck der
„Ausgeräumtheit“. Vor allem der besonnte Bereich zwischen Welkershausen und Utendorfer
Straße, aber auch der Kirschgrund werden von der Bevölkerung rege zur Erholung in der
Landschaft genutzt. Die Offenlandschaft verzahnt sich gut mit Wald und Siedlung.
Aue der Helba einschließlich Nebentäler
Die Talbereiche der Helba werden durch das weitgehend naturnahe Fließgewässer
Utendorfer Wasser und Helba mit den angrenzenden Graslandbereichen gekennzeichnet.
Die Naturnähe und Vielfalt dieses Raumes beleben das Landschaftsbild und wirken sich
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positiv auf die Erholungseignung aus. Allerdings wird die Erholungseignung durch die
Bundesstraße gemindert.
Bewaldete Hänge und Höhenzüge
Die Waldgebiete zeichnen sich durch ihre weitestgehende Unzerschnittenheit aus und bieten
den Erholungssuchenden auf den vorhandenen Waldwegen ausreichend Raum für
ausgedehnte Wanderungen. Für die Erholungsnutzung weisen die Waldgebiete eine sehr
hohe Bedeutung auf. Dies beruht u.a. auch auf der besonderen Rolle, die der Wald auf die
Erholungsnutzung ausübt (z.B. Naturgenuss, Bewegung im Freien, stille Erholungsformen).
Die unmittelbare Nähe zu den Siedlungsbereichen von Meiningen bedingt dabei die sehr
hohe Bedeutung dieses Waldgebietes für die Naherholung.
Bewertung der Empfindlichkeit
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes und des Erholungspotentials wird über die
folgenden Projektauswirkungen ausgedrückt:
► Lärm
► Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung
► Visuelle Beeinträchtigung
Lärm
Ruhe ist eine wesentliche Voraussetzung für Erholung und Entspannung. Empfindlichkeit
gegenüber Lärm sind daher insbesondere die Landschaftsräume mit hoher Bedeutung für
die Erholungsnutzung. Nachteilige Wirkungen durch Straßenlärm werden durch tiefe
Einschnitte und Schutzwälle gemindert.
Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung
Die Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung von Landschaftsräumen wirkt sich in der
Verkleinerung von Erholungsflächen und in der Unterbrechung von Verbindungswegen aus.
Infolge der Zerschneidung kann es zu Nutzungsänderungen bzw. zu einer Änderung der
Frequentierung kommen.
Visuelle Beeinträchtigung
Für die Beeinträchtigung der visuellen Erlebbarkeit und Wahrnehmbarkeit sind die folgenden
Parameter von Bedeutung:
► Störung des Landschaftsbildes (Überformung und Verfremdung des ursprünglichen
Charakters der Landschaft durch künstliche Bauwerke)
► Unterbrechung von Sichtbeziehungen
Die Empfindlichkeit ist umso größer, je weiter ein Landschaftsraum einsehbar ist und je
höher bzw. größer das künstliche Bauwerk ist. Im Untersuchungsgebiet sind vor allem die
Talräume empfindlich gegenüber visuellen Störungen.
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Wert- und Funktionselemente des Schutzgutes Landschaftsbild
Wert und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung sind jene naturnahen
Landschaftsausschnitte mit besonderer Eigenart oder mit herausragender Bedeutung für die
Erholung (z.B. bei Siedlungsnähe). Komplexe Räume mit besonderer Bedeutung stellen dar:
der Höhenzug Eschberg bis Eselsburg, der Kirschgrund, der Helbaer Berg oberhalb
Welkershausen und die Bereiche in der Flur Haselbusch und Weineller.
Alle sonstigen Teilbereiche des UG, ausgenommen Siedlungen und Verkehrsflächen, bilden
Wert- und Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung.
4.6 Vorbelastungen
Als Verursacher bestehender Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
innerhalb des hier betrachteten Planungsgebietes sind im Wesentlichen zu nennen:
► die Bundesstraße B 19, in geringem Maß auch die K 66 und OVS Meiningen-
Utendorf Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen,
Landschaftsbildbeeinträchtigung
► Siedlungsbereiche (Bebauung, Erschließungsstraßen, Siedlungsverkehr) Lärm,
Geruchs- und Schadstoffemission, Landschaftsbildbeeinträchtigung
► Gas-Station im Berlesgrund Lärm-Emission (hoher Pfeif-Ton)
► Landwirtschaftliche Nutzungen in den Auen und im Bereich Utendorfer Straße
Schadstoff- und Geruchsemission durch Einsatz von chemischen und organischen
Düngemitteln sowie von Pestiziden.
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5 Konfliktanalyse
Aufgabe der Konfliktanalyse ist es, die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf die
Leistungsfähigkeit und die Empfindlichkeit der betreffenden Schutzgüter herauszuarbeiten
und zu bewerten. Gem. § 13 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet,
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auszugleichen. Zur Konfliktvermeidung und -minderung werden
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen erarbeitet. Nicht vermeidbare Wirkungen werden
bilanziert und ihnen entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet.
Grundsätzlich erfüllen nach § 14 Abs. 1 BNatSchG nur erhebliche Beeinträchtigungen den
Eingriffstatbestand. Dieser ist abhängig von der Art der Veränderung der betroffenen
Schutzgüter sowie der Art und Intensität der Projektwirkungen.
5.1 Projektbezogene Wirkfaktoren
Als Wirkfaktoren werden Vorgänge bezeichnet, die über Ursache-Wirkungsbeziehungen
unterschiedliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verursachen können. Die einzelnen
Veränderungen sind ursächlich auf diese Faktoren, d.h. bestimmte Projektmerkmale
zurückzuführen bzw. hängen mit diesen zusammen.
Im Kontext der Eingriffsregelung werden die Wirkfaktoren bzw. Projektwirkungen nach ihren
Ursachen bzw. den Vorhabenphasen in drei Gruppen unterschieden:
► anlagebedingte Projektwirkungen, d. h. Wirkungen, die durch die mit dem
Straßenbau verbundenen Anlagen, also dem Baukörper selbst, verursacht werden
► betriebsbedingte Projektwirkungen, d. h. Wirkungen, die durch den Straßenverkehr
und die Unterhaltung der Straße verursacht werden sowie
► baubedingte Projektwirkungen, d. h. Wirkungen, die während der
Straßenbaumaßnahme entstehen und somit i.d.R. zeitlich befristet sind.
Anlagebedingte Wirkungen
Anlagebedingte Wirkungen werden durch den Baukörper selbst (Erd- und
Kunstbauwerke) verursacht. Sie wirken sich infolge der Neuanlage der Trassen durch
Flächeninanspruchnahme und Versiegelung mit dem dadurch bedingten
Funktionsverlust des Naturhaushaltes sowie durch Zerschneidungs- und Trenneffekte
aus. Unter Zerschneidungs und Trenneffekten werden die räumlichen
Trennwirkungen und die hiermit verbundenen Behinderungen der
Ausbreitungsmöglichkeiten für Pflanzen und Tiere sowie die Einschränkungen der
Bewegungsmöglichkeiten von Menschen und Tieren verstanden. Die Zerschneidung von
Lebensräumen kann zu einer Verinselung von Biotopen und dadurch zu Gefährdungen
von Populationen führen. Neben diesen räumlichen Trennwirkungen wirken sich im
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Hinblick auf die Landschaftsbildqualität und die Erholungseignung optische
Trennwirkungen auf das Landschaftsbild durch die Störung von Sichtbeziehungen aus.
Anlagebedingte Wirkungen können des Weiteren durch Eingriffe in den
Grundwasserhaushalt und in die Ökologie von Oberflächengewässern auftreten.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes werden durch den Anschnitt
grundwasserführender Schichten sowie durch Baugründungs-Maßnahmen verursacht,
während die Funktionen von Oberflächengewässern vor allem durch Trennwirkungen
gestört werden.
Betriebsbedingte Wirkungen
Zu den betriebsbedingten Auswirkungen zählen durch Motoren- und Rollgeräusche
verursachte Lärmemissionen und die durch den Verkehr auf unterschiedliche Weise
freigesetzten Schadstoffe wie Abgase, Stäube und schadstoffhaltige Abwässer. Die
Freisetzung von Schadstoffen erfolgt durch die Verkehrsprozesse (NOx, CO, CO2, SO2,
CNHM, Pb, Cd, Ruß), durch Tropfverluste (CNHM), durch Abrieb (Zn, Pb, Cd, Cu,
Asbest, Asphalt, Betonstaub), durch Unfälle (CNHM, Chemikalien) und durch die
Straßenunterhaltung (Streusalz, Herbizide). Straßenspezifische anorganische Elemente
wie Arsen, Blei, Bor, Zink u.a. reichern sich in erhöhter Konzentration im Boden am
Fahrbahnrand an und führen durch Auswaschung zu einer Belastung von Grundwasser
und Oberflächengewässern.
Die Stärke der Lärmemissonen ist abhängig von der Zahl der Fahrzeuge, der
gefahrenen Geschwindigkeit, dem Lkw-Anteil sowie der Ausgestaltung der Trasse im
Hinblick auf Trassenabschnitte mit Steigungen, lichtzeichengeregelten Knotenpunkten
und lärmsteigernden Bodenbelägen. Die freie Schallausbreitung wird durch bebaute
Bereiche, durch angrenzende Vegetationsstrukturen und durch die Trassenführung und -
gestaltung (Gleichlage, Einschnittslage, Dammlage, Brückenlage, Tunnellage, Anlage
von Lärmschutzwällen) beeinflusst.
Eine erhebliche Beeinträchtigung für die Potenziale stellt die durch den Betrieb bedingte
Trenn- und Zerschneidungswirkung der linienhaften Trassen dar (infolge Tötung oder
Störung von Individuen). Dies führt zu Zerschneidungen von funktionalen ökologischen
Zusammenhängen und insbesondere zu einer Unterbrechung von Austausch- und
Wechselbeziehungen von Tier- und Pflanzenpopulationen.
Baubedingte Wirkungen
Baubedingte Wirkungen gehen über die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme
infolge der Beanspruchung von Baufeldern räumlich hinaus. Sie sind in der Regel
zeitlich auf die Dauer der Bauphase beschränkt (Baufeld, Baustraßen, Lager- und
Stellplätze), unter Umständen können jedoch infolge von baubedingten Wirkungen auch
langzeitige und weitreichende Folgewirkungen auftreten.
Ferner sind erforderliche Gewässerumleitungen und Grundwasserableitungen
während der Bauzeit zu berücksichtigen. Baubedingte Beeinträchtigungen des
Grundwasserhaushaltes wie z.B. Grundwasserabsenkung können durch die Ausbildung
tiefer Einschnitte verursacht werden.
Neben vorübergehender Flächeninanspruchnahme, Bodenverdichtung und Versiegelung
durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Erddeponien, Erd- und Baumaterialbewegung,
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49
Baumateriallagerung, Baustraßen und Wegebefestigung treten vor allem Emissionen
(Lärm, Abgase, Stäube) durch den Maschineneinsatz und den Baubetrieb auf.
Desweiteren werden die bestehenden Straßen und insbesondere die vorhandenen
bereits verkehrlich stark belasteten Ortsdurchfahrten und Siedlungsbereiche durch die
Erhöhung des Schwerlastverkehrs infolge des Material- und Erdtransportes und durch
eine entsprechend höhere Belastung durch Abgase, Lärm und Erschütterungen stark
beeinträchtigt. Die Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen (Öl,
Schmierstoffe, Benzin) besteht insbesondere im Bereich der Baustelleneinrichtung.
Die Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der umweltrelevanten Projektwirkungen
bildet die Technische Planung, die das geplante Vorhaben in seinen wesentlichen
physischen Merkmalen beschreibt. Die umweltrelevanten Projektwirkungen werden in der
nachfolgenden Tabelle nach Art, Intensität, räumlicher Reichweite und Dauer des Auftretens
bzw. des Einwirkens dargestellt.
Tab. 5: Wirkfaktoren im Betrachtungsraum (Wirkraum)
Wirkfaktoren Dimension
Anlagebedingte Wirkungen
1. Flächenversiegelung ca. 57.800 m²
2. Flächeninanspruchnahme durch Damm,
Einschnitt, Bodenauftrag, Bodenabtrag
ca. 229.000 m²;
überwiegend Einschnittslage der Trasse mit Breite
zwischen den Böschungsoberkanten bis ca. 120 m
und Tiefe bis ca. 45 m;
Anlage eines 30-40 m breiten Geländewalls auf ca.
780 m Länge (Höhe 10 m über Gradiente)
3. Beeinträchtigung/ Zerstörung von
Lebensräumen
Flächeninanspruchnahme von 17,1 ha Wald, davon
3,7 ha nach § 30 BNatSchG geschützter Wald;
Flächeninanspruchnahme sonstiger nach § 30
BNatSchG geschützter Biotope 3,6 ha
(Halbtrockenrasen, Staudenfluren trockenwarmer
Standort, Trockengebüsch, aufgelassene
Lockergesteinsgruben)
4. Barrierewirkung; Zerschneidung von
Schutzgut-/Funktionsbereichen/-
beziehungen
Zerschneidung von Waldflächen auf ca. 1,8 km,
Zerschneidung/Beeinträchtigung von
Teillebensraumbeziehungen,
Beeinträchtigung von Austauschbeziehungen
5. Grundwasserabsenkung/ Anschnitt
grundwasserstauenden, -führenden
Schichten/ Grundwasserstau
nicht bekannt
6. Gewässerquerung Brückenquerung über das Pfaffental (BW 03 LH ≥
4,70 m, LW = 16 m),
Brückenquerung über den Kirschgrund (BW 04: LH
≥ 4,5 m - 4,0 m, LW 199 m),
Brückenquerung über den Berlesgrund (BW 07: LH
≥ 4,5 m, LW 279 m)
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Wirkfaktoren Dimension
7. Gewässerausbau,- verlegung, -
verrohrung, -veränderung
Verlegung des temporär wasserführenden Grabens
im Pfaffental im Bereich der Brückenquerung;
Verlegung des Baches im Berlesgrund im Bereich
der Brückenpfeiler
Betriebsbedingte Wirkungen
8. Verkehrsaufkommen (Prognose 2025) 18.500 Kfz / 24 h, davon 2.300 LKW (entspricht
einem Schwerlastanteil von 12,4 %)
9. Schadstoffe (Emissionen/ Immissionen in
Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen)
Schadstoffimmissionen sind im direkten Straßenrand
und an den Straßenböschungen gegeben
10. Lärm Verweis auf Lärmgutachten
11. Störfälle, insbesondere beim Transport
von Gefahrengut
n.n.;
Störfälle können nicht ausgeschlossen werden, die
Wahrscheinlichkeit des Eintretens ist jedoch gering
12. Straßenentwässerung, -abwässer
Ableitung über Entwässerungsmulden in drei
Rückhaltebecken
13. Tierkollisionen, Trennwirkung durch
Verkehr
Gefährdung verschiedener wildlebender Tierarten
(wie Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien und
Wirbellose), Zerschneidung/Beeinträchtigung von
Flugrouten europäisch geschützter Fledermäuse,
Beeinträchtigung von Austauschbeziehungen
Baubedingte Wirkungen
14. Flächenbeanspruchung durch
Baustelleneinrichtungen, Baustraßen und
-streifen
ca. 147.000 m²
15. Bodenabtrag, Bodenumlagerung,
Bodendurchmischung
ja, Maße nicht bekannt;
Einhaltung rechtlicher Vorschriften
16. Bodenverdichtung ja, Maße nicht bekannt
17. Temporäre Grundwasserabsenkung nicht bekannt
18. Temporäre Gewässerquerung, -verlegung nicht bekannt
19. Schadstoffemissionen/ -immissionen
(Verlärmung, Erschütterungen,
Einleitungen)
Einhaltung rechtlicher Vorschriften
5.2 Prognose der Beeinträchtigungen
5.2.1 Schutzgut Arten und Biotope
Anlage- und baubedingte Flächenbeanspruchungen betreffen überwiegend Biotope geringen
bis mittleren Biotopwertes. Besonders hoch ist der Anteil an Ackerland und kulturbestimmtem
Kiefernmischwald.
Auf kleineren Flächen werden Biotope mit hohem Biotopwert - bei Buchen-Trockenwald
sogar sehr hohen Biotopwert - in Anspruch genommen. Darunter sind auch geschützte
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51
Biotope wie Halbtrockenrasen, geschützte Staudenflur auf trockenwarmen Standort, Feucht-
/Nassgrünland, Gebüsch auf trockenem bzw. feuchtem Standort, Ahorn-Linden-
Hangschuttwald, Ahorn-Eschen-Schluchtwald und Buchen-Trockenwald.
Eine wesentliche Beeinträchtigung erfolgt durch die Zerschneidung zusammenhängender
Wälder und der damit einhergehenden Veränderung des Waldinnenklimas und
Zerschneidungs-/ Isolationswirkung für waldbewohnende Arten.
Tiere und Pflanzen
Die Beeinträchtigungen der SAP-relevanten Arten wurden in der Speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) hergeleitet. Auf eine
Erläuterung der Ergebnisse wird an dieser Stelle verzichtet. Stattdessen werden die Konflikte
im nachfolgenden Kapitel benannt und kurz beschrieben.
Bei sonstigen planungsrelevanten Arten steht die Beeinträchtigung im Zusammenhang mit
der Flächeninanspruchnahme ihrer Lebensräume und Habitatrequisiten. Zu nennen sind
Verluste von wärmegetönten Offenlandstandorten für Tagfalter, Reptilien, Vogelarten und
geschützte Pflanzen sowie der Verlust von naturnahen, altbaumreichen Wäldern für
holzbewohnende Käfer und einige Vogelarten. Die vorkommenden Arten erfüllen jedoch
keine speziellen Ansprüche an Lebensräume und Habitatstrukturen, die mit den SAP-Arten,
die als Leitarten fungieren, nicht bereits abgedeckt wären.
5.2.2 Schutzgut Boden
Anlagebedingt werden Böden allgemeiner und besonderer Bedeutung beansprucht. Böden
von besonderer Bedeutung sind die extrem flachgründigen Kalkböden der Hanglagen und
die Böden im Auenbereich der Helba.
5.2.3 Schutzgut Wasser
Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes stehen im Zusammenhang mit der
Versiegelung und Verdichtung des Bodens und damit einhergehend der Verringerung der
Versickerungsrate des Niederschlagwassers.
In Oberflächengewässer wird nicht wesentlich eingegriffen. Lediglich unter den Brücken des
Pfaffentals und des Berlesgrundes ist zur Unterführung der Fließgewässer in kurzen
Abschnitten eine Verlegung der Bäche erforderlich. Eine Uferverbauung ist nicht vorgesehen.
5.2.4 Schutzgut Klima
Eine vorhabenbedingte erhebliche Beeinträchtigung der bedeutsamen Luftaustauschbahn
bzw. Frischluftleitbahn im Kirschgrund und im Auenbereich der Helba zwischen unbelasteten
klimaökologischen Ausgleichsräumen (Waldflächen) und Meiningen (belasteter Wirkraum)
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sind nicht zu erwarten. Durch die weiträumigen Brücken und niedrige Dämme werden die
Abflussbahnen nicht blockiert.
Mit der Versiegelung, dem Waldverlust und der Beseitigung von Vegetation ist eine
Minderung der Frischluft- und Kaltluftproduktion verbunden. Der Einfluss auf das Schutzgut
ist nicht erheblich. Klimarelevante Wirkräume sind nicht betroffen. So dass entsprechende
Veränderungen der Funktionen im Naturhaushalt durch die Wechselwirkungen mit dem
Schutzgut Biotope ausreichend berücksichtigt sind.
5.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Durch die Trasse und die tiefen und breiten Böschungseinschnitte entstehen weitreichende
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes insbesondere im Bereich der
zusammenhängenden Wälder und an den offenen, gut einsehbaren Hängen. Die Täler des
Kirschgrundes und des Berlesgrundes werden durch die zwei Talbrücken nachhaltig
technisch geprägt.
Die Eignung und Bedeutung als Wander- und Naherholungsgebiet bleibt mit der Erhaltung
der Wanderwegebeziehungen im Wesentlichen erhalten, wenn auch optische Reize und
Lärmemissionen eine negative Auswirkung auf das subjektive Erholungsempfinden erwarten
lassen.
5.3 Beschreibung der Konflikte
Auf Basis der Prognose der Beeinträchtigungen werden den Eingriffen die nachfolgend
beschriebenen Konfliktpunkte zugeordnet, die in den Bestands- und Konfliktplänen der
Unterlage 12.1 lagegenau dargestellt sind.
Tab. 6: Konflikte im Zuge des Vorhabens
B - allgemeine Biotopfunktion für Arten- und Lebensgemeinschaften, H - Habitatfunktion europäisch geschützter Arten, Bo -
Bodenfunktion, Wa - Wasserhaushaltsfunktion, LE - Landschaftsbild und Erholung, KL - Klima
Hinweis: Hektarangaben ohne Anrechnung der Vermeidungsmaßnahmen
Nr. betroffene
Funktion
Bau-km Bezeichnung
KV Bo, Wa 0+000 bis 4+068 Anlagebedingte Versiegelung (Fahrbahn der B 19 und
Nebenanlagen in Asphaltbauweise) verbunden mit
dauerhaftem Flächenverlust und Verlust sämtlicher
Bodenfunktionen auf 5,8 ha
K1 Bo, Wa 0+000 bis 4+068 Anlagebedingte Überprägung, Überschüttung und
Abgrabung von Böden (Bankette, Böschungen, Einschnitte)
verbunden mit dauerhaften Beeinträchtigungen der
Bodenfunktionen auf 22,9 ha
K2 B 0+100 bis 0+390,
0+650 bis 0+750,
1+720 bis 1+990,
Anlagebedingter und baubedingter Verlust von
Offenlandbiotopen hohen Biotopwertes (35 bis 40):
Halbtrockenrasen, mageres Grünland und geschützte
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Nr. betroffene
Funktion
Bau-km Bezeichnung
3+750 bis 3+940
Staudenflur auf trockenwarmen Standort auf 3,6 ha
sowie Feucht-/Nassgrünland auf 0,9 ha
K3 B 0+000 bis 0+700,
1+900 bis 2+310,
4+000 bis 4+067
Anlagebedingter und baubedingter Verlust von
Offenlandbiotopen (extensiv genutzte Frischwiesen und
-weiden, Ruderalfluren trockener, frischer und feuchter
Standorte) mittleren Biotopwertes (25 bis 30) auf 2,9 ha
K4 B 3+540 bis 3+880 Anlagebedingter und baubedingter Verlust sowie
Zerschneidung von Wald (Buchen-Trockenwald) sehr
hohen Biotopwertes (45) auf 1,9 ha
K5 B 1+650 bis 1+730,
3+180 bis 3+550
Anlagebedingter und baubedingter Verlust sowie
Zerschneidung von Wäldern (mäßig ausgeprägter Ahorn-
Linden-Hangschuttwald und Ahorn-Eschen-
Schluchtwald, sonstige Buchenwälder) hohen
Biotopwertes (35 bis 40) auf 4,9 ha
K6 B 0+300 bis 0+400,
0+750 bis 1+650,
3+000 bis 3+180,
3+990 bis 4+067
Anlagebedingter und baubedingter Verlust sowie
Zerschneidung von Wäldern (kulturbestimmte Fichten-
und Kiefernwälder und Pionierwälder) mittleren
Biotopwertes (25 bis 30) auf 10,2 ha
K7 B 0+300 bis 0+600,
0+650, 0+700
Anlagebedingter und baubedingter Verlust von
Kleingehölzen (Gebüsch auf trockenem bzw. feuchtem
Standort) hohen Biotopwertes (35) auf 0,5 ha
K8 B 0+080, 3+880 bis
4+000
Anlagebedingter und baubedingter Verlust von sonstigen
Kleingehölzen (Gebüsch auf frischem Standort) mittleren
Biotopwertes (25 bis 30) auf 0,2 ha
K9 H 0+300 bis 0+500,
0+600 bis 0+700,
1+650 bis 1+730,
3+180 bis 3+880
Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen der
Haselmaus, baubedingte Verletzung und Tötung von
Individuen
K10 H 0+100 bis 0+390,
0+650 bis 0+750,
1+720 bis 1+990,
Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen von
Zauneidechse und Glattnatter, baubedingte Verletzung
und Tötung von Individuen
K11 H 0+000 bis 4+068 Zerschneidung von Flugrouten und Verlust von
Jagdhabitaten von Fledermäusen, betriebsbedingte
Verletzung und Tötung von Individuen
K12 H 0+950,
3+180 bis 3+880
Verlust von Fledermausquartieren (Eselsburghöhle,
Baumhöhlen im Wald am Berlesgrund), baubedingte
Verletzung und Tötung von Individuen
K13 H 0+000 bis 4+068 Verlust und Beeinträchtigung von Brutstätten von Vögeln,
baubedingte Verletzung und Tötung von Individuen
K14 H 0+000 bis 4+068 Zerschneidung des Aktionsraumes von Wildkatzen,
betriebsbedingte Verletzung und Tötung von Individuen
K15 LE 0+000 bis 4+068 Veränderung des historisch gewachsenen
Landschaftsbildes (Zerschneidung zusammenhängender
Wälder mit tiefen Trasseneinschnitten, Überspannung von
Tälern mit Brücken), Beeinträchtigung der Eignung zur
landschaftsgebundenen Erholungsnutzung (Verlärmung)
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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54
5.4 Ermittlung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
Die Ermittlung von Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen erfolgte nach dem
Bilanzierungsmodell des TMLNU (2005). Dabei handelt es sich um ein Biotopwertverfahren,
bei dem den betroffenen Biotopen zunächst Bedeutungsstufen von 0 bis 55 zugeordnet
werden. In einem zweiten Schritt werden die geplanten Zielbiotope klassifiziert. Es wird ihnen
adäquat zur Bewertung des Bestandes eine Bedeutungsstufe zugeordnet. Für die Bewertung
der Flächen geplanter Nutzungen wird die potenzielle Bedeutung des Zustandes nach 30
Jahren angesetzt. Somit werden bei Biotoptypen mit Entwicklungszeiten von mehr als 30
Jahren zwischenzeitliche Funktionsverluste in der jeweiligen Bedeutungsstufe berücksichtigt.
Die Ermittlung des Eingriffsumfang und damit des Kompensationsbedarfes erfolgt durch
einen Vergleich der Bedeutungsstufen des Bestandes und der Planung bezogen auf die
jeweiligen Flächenanteile, nach dem Prinzip:
Eingriffsumfang = Bedeutungsstufe Bestand - Bedeutungsstufe Planung
Im Ergebnis dieser Berechnung erhält man ein Flächenäquivalent, das den Wertverlust im
Zuge des Eingriffs ausdrückt. Der Wertverlust ist durch Kompensationsmaßnahmen
auszugleichen. Nicht quantifizierbare Funktionsverluste, wie die Zerschneidung von
Lebensräumen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion
können über das Bilanzierungsmodell nicht flächenmäßig zu geordnet werden. Hier verbleibt
die verbal-argumentative Begründung.
Der gemäß oben beschriebenem Modell ermittelte Kompensationsbedarf für das hier zu
betrachtende Vorhaben wird auf der folgenden Seite ermittelt.
Landschaftspflegerischer Begleitplan B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
55
Tab. 7: Eingriffsbewertung gemäß des Thüringer Bilanzierungsmodells (TMLNU 2005)
grün dargestellt = Wald-Biotoptypen, kursiv - nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope, fett kursiv - Abschlag im Biotopwert wegen Trassennähe bei Biotoptypen mit mittlerem bis hohem Biotopwert (≥ 30), * Ermittlung der Flächen computergestützt mittels ArcGIS
Biotop-
Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung Wert Fläche gesamt Biotop-
Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung Wert Fläche gesamt Wert-
verlust
A B C=AxB D E F=DxE G=F-C
Trasse und Straßenbegleitflächen:
2211 Bach, naturnah 40 584 m² 23.344 9212 Fahrbahn 0 55.091 m² 0
2212 mäßig strukturierter Bach 30 288 m² 8.638 9216 Wirtschaftsweg, bitumiert 0 1.949 m² 0
2214 Graben 25 156 m² 3.908 9219 Bauwerke (Brücken u.a.) 0 687 m² 0
2215 Erosionsrinne 35 8.799 m² 307.968 – Mulde, Regenwasserrückhaltebecken, befestigt 0 4.073 m² 0
4110 Ackerflächen, intensiv bewirtschaftet 16 123.434 m² 1.974.940 – Bankett 10 16.144 m² 161.440
4210 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort 35 9.617 m² 336.602 9214 Wirtschaftsweg, wassergebundene Wegedecke 5 11.187 m² 55.935
4211 Kalk-Halbtrockenrasen 40 13.688 m² 547.513 9280 Böschung, strukturarm bis durchschnittlich strukturiert 15 163.993 m² 2.459.893
4222 Frischwiese/ Frischweide, extensiv, frisch bis mäßig trocken 30 4.440 m² 133.193 – Mulde, begrünt 10 16.099 m² 160.985
4223 Frischwiese/ Frischweide, extensiv, frisch bis mäßig feucht 30 1.291 m² 38.745 9280 sonstige Grünflächen mit Gehölzen 20 14.440 m² 288.800
4230 Nasswiesen 35 333 m² 11.668
4280 Wechselfeuchte Auewiese 35 598 m² 20.945 Temporäres Baufeld:
4711 grasreiche Säume und Ruderalfluren frischer und nährstoffreicher Standorte 25 1.808 m² 45.204 2211 Bach, naturnah 35 428 m² 14.975
4713 hochwüchsige Ruderalfluren frischer und nährstoffreicher Standorte 25 52 m² 1.308 2212 mäßig strukturierter Bach 25 288 m² 7.198
4722 Ruderale Feuchtstaudenflur 25 1.367 m² 34.165 2214 Graben 25 156 m² 3.908
4731 geschützte Staudenflur, trockenwarm 35 12.677 m² 443.693 2215 Erosionsrinne 30 2.126 m² 63.770
4732 artenreiche Ruderalflur, trockenwarm 25 1.282 m² 32.061 4110 Ackerflächen, intensiv bewirtschaftet 16 32.115 m² 513.832
4733 Ruderalflur, Brache auf Trockenstandort 25 19.020 m² 475.493 4210 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort 30 3.518 m² 105.544
6221 Gebüsch auf Feuchtstandort 35 160 m² 5.611 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 35 4.882 m² 170.872
6223 Trockengebüsch 35 4.814 m² 168.478 4222 Frischwiese/ Frischweide, extensiv, frisch bis mäßig trocken 25 3.453 m² 86.315
6224 Laubgebüsch frischer Standorte, naturnah 30 1.705 m² 51.147 4223 Frischwiese/ Frischweide, extensiv, frisch bis mäßig feucht 25 1.268 m² 31.689
6320 standortfremde Baumreihe 25 45 m² 1.127 4230 Nasswiesen 30 333 m² 10.001
7103-601 kulturbestimmter Buchenwald 35 22.104 m² 773.648 4280 Wechselfeuchte Auewiese 30 598 m² 17.953
7103-701 kulturbestimmter Roterlenwald 35 321 m² 11.240 4000 Für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche (ehemalige Waldflächen)15 66.302 m² 994.530
7501-101 Buchenwald, mäßig trockener Standort 40 9.321 m² 372.860 4711 Ruderalfluren frischer und nährstoffreicher Standorte 25 1.286 m² 32.139
7501-102 Buchen-Trockenwald 45 19.453 m² 875.397 4722 Ruderale Feuchtstaudenflur 25 1.003 m² 25.066
7501-802 Ahorn-Eschen-Schluchtwald (mäßige Ausprägung) 40 5.689 m² 227.562 4731 geschützte Staudenflur, trockenwarm 30 4.353 m² 130.600
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald (mäßige Ausprägung) 40 11.952 m² 478.084 4732 artenreiche Ruderalflur, trockenwarm 25 3.437 m² 85.926
7603-105 kulturbestimmter Fichten-Kiefernwald 30 1.739 m² 52.164 4733 Ruderalflur, Brache auf Trockenstandort 25 1.108 m² 27.690
7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 30 92.790 m² 2.783.700 8101 aufgelassene Lockergesteinsgrube mit Bewuchs 35 3.374 m² 118.078
7603-303 kulturbestimmter Schwarzkiefernwald 30 809 m² 24.274 8202 sonstige Aufschüttungsflächen mit Bewuchs 25 424 m² 10.602
7920-105 Eschen-Ahorn-Pionierwald 30 4.648 m² 139.440 8391 technische Ver- und Entsorgungsanlagen 0 37 m² 0
7920-108 Kiefern-Fichten-Pionierwald 25 2.107 m² 52.677 9115 Wohnfläche 0 475 m² 0
8101 aufgelassene Lockergesteinsgrube mit Bewuchs 40 3.374 m² 134.947 9212 Hauptstraße 0 2.084 m² 0
8202 sonstige Aufschüttungsflächen mit Bewuchs 25 1.798 m² 44.947 9213 Sonstige Straße 0 404 m² 0
8391 technische Ver- und Entsorgungsanlagen 0 37 m² 0 9214 Wirtschaftsweg, unversiegelt 10 3.729 m² 37.294
9115 Wohnfläche 0 1.383 m² 0 9216 Wirtschaftsweg, versiegelt 0 118 m² 0
9212 Hauptstraße 0 10.149 m² 0 9221 Schienenverkehrsfläche 5 982 m² 4.909
9213 Sonstige Straße 0 487 m² 0 9229 Sonstige Bahnfläche 5 3.428 m² 17.139
9214 Wirtschaftsweg, unversiegelt 10 13.048 m² 130.483 9280 Verkehrsbegleitgrün, strukturarm 10 5.122 m² 51.218
9216 Wirtschaftsweg, versiegelt 0 1.667 m² 0 9351 Garten 25 115 m² 2.875
9221 Schienenverkehrsfläche 5 1.012 m² 5.062
9229 Sonstige Bahnfläche 5 5.245 m² 26.227
9280 Verkehrsbegleitgrün mit Gehölzen 20 14.951 m² 299.020
9351 Garten 25 361 m² 9.030
Summe 430.606 m² 11.106.512 Summe 430.606 m² 5.691.177 -5.415.335
PlanungBestand
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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56
→ Insgesamt ist ein Wertverlust von 5.415.335 Werteinheiten auszugleichen.
→ Hinzu kommen 7 ha Kompensationsbedarf aus dem 1. TA.
Der planfestgestellte Kompensations-Fehlbestand aus dem Teilabschnitt 1 ist durch
Maßnahmen im 2. Teilabschnitt (TA) des 2. Bauabschnittes sachlichfunktional zu
kompensieren. Gemäß STRUCHHOLZ (2007) bestand im Teilabschnitt 1 ein Defizit von
6,9857 ha Wertfläche.
5.5 Betroffenheit von Wald
Für den Bau der Trasse werden Waldflächen in großem Umfang gerodet. Auf diesen Flächen
können künftig die durch den Wald erbrachten Aufgaben für die Holzproduktion, die
Schadstofffilterung, die Sauerstoffproduktion, die Erholungsnutzung und als Lebensraum für
waldbewohnende Pflanzen und Tiere nicht mehr erbracht werden.
Bei den Waldrodungen ist zu unterscheiden, ob es sich um eine dauerhafte
Nutzungsartenänderung - für die gemäß § 10 Abs. 3 ThürWaldG eine funktionsgleiche
Ausgleichsaufforstung zu erbringen ist - oder um eine temporäre Baumentnahme - die im
Anschluss an die Bautätigkeit gemäß § 23 ThürWaldG wieder aufgeforstet werden muss -
handelt. Demzufolge bemisst sich der Waldverlust auf einer Fläche von 127.154 m² (Tab. 8).
Das Kompensationsverhältnis von Waldverlustfläche zu Aufforstungsfläche wird anhand der
im „Erlass über den Vollzug des § 10 ThürWaldG“ des TMLNU (2006) beschriebenen
Methodik berechnet. Das Kompensationsverhältnis bemisst sich in Abhängigkeit des Alters
bzw. Dimension des Bestandes sowie seiner Naturnähe und Produktivität.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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57
Tab. 8: Berechnung der gemäß § 10 Abs. 3 ThürWaldG anrechenbaren Rodungsfläche
* gemäß § 23 ThürWaldG
Waldverlust
Biotop-Code Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung Fläche
Rodungen für die Trasse inkl. temporäres Baufeld
7103-601 kulturbestimmter Buchenwald 22.104 m²
7103-701 kulturbestimmter Roterlenwald 321 m²
7501-101 Buchenwald, mäßig trockener Standort 9.321 m²
7501-102 Buchen-Trockenwald 19.453 m²
7501-802 Ahorn-Eschen-Schluchtwald (mäßige Ausprägung) 5.690 m²
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald (mäßige Ausprägung) 11.952 m²
7603-105 kulturbestimmter Fichten-Kiefernwald 1.739 m²
7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 92.790 m²
7603-303 kulturbestimmter Schwarzkiefernwald 809 m²
7920-105 Eschen-Ahorn-Pionierwald 4.648 m²
7920-108 Kiefern-Fichten-Pionierwald 2.107 m²
Rodungen für Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen V5 und V6:
7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 3.030 m²
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald 1.720 m²
abzgl. Wiederaufforstungsfläche* im temporären Baufeld
Vermeidungsmaßnahme V5 -42.430 m²
Ausgleichsmaßnahme A4 -2.220 m²
Ausgleichsmaßnahme A6 -1.910 m²
Ausgleichsmaßnahme A16 -1.970 m²
Summe 127.154 m²
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58
6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.1 Allgemeine Zielvorstellungen
Den hier geplanten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen
der landschaftspflegerischen Begleitplanung liegt die Zielvorstellung zugrunde, Natur und
Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu
entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur
und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine
Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind (§ 1 BNatSchG).
Unter diesen Zielvorgaben werden im Zuge der Eingriffsregelung Maßnahmen zur
Konfliktvermeidung und -minderung erarbeitet (Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen). Nicht
vermeidbare Eingriffe werden bilanziert und mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kompensiert.
Leitbild des Maßnahmenkonzeptes:
► Durchführung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen zur Minimierung der
Eingriffe, insbesondere im Bereich von Lebensräumen mit sehr hoher und hoher
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (hier vor allem trockene Waldkomplexe
und Kalkmagerrasen sowie Lebensräume der Auen),
► Durchführung von Gestaltungsmaßnahmen im Trassenbereich, um eine
bestmögliche Einbindung der neuen Straße in die Landschaft zu gewährleisten,
► Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Schaffung, Aufwertung
und Sicherung von Wald- und Gehölzbiotopen
► Entwicklung naturnaher Wälder
► Erhaltung und Schaffung von Halbtrockenrasen
► Erhaltung bzw. in der Wiederherstellung eines Biotopverbundes
► Erhaltung des historisch gewachsenen, naturraumtypischen Landschaftsbildes
Zudem werden in das Konzept Schadensbegrenzende Maßnahmen im Ergebnis der FFH-
Verträglichkeitsstudie (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) sowie Vermeidungs- und CEF-
Maßnahmen im Ergebnis der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (PLANUNGSBÜRO
DR. WEISE 2013) aufgenommen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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59
6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, Beeinträchtigungen zu vermeiden
und unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Dabei gilt der
Grundsatz, Vermeidung von Beeinträchtigungen hat vor Minderung, und Minderung vor
Ausgleich zu erfolgen. Hierbei muss alles planerisch und technisch zumutbare getan werden,
um zu erwartende Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu vermeiden oder zu mindern.
Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende optimierte Trassenplanung (Änderung
der Linienführung, Gradienten, Ausbaubreite) und durch baubedingte Vorsorge- und
Schutzmaßnahmen erreicht werden.
Vermeidungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Trassenführung sind in der
Vorplanungsphase bei der Variantenfindung im Zusammenhang mit UVS und
Raumordnungsverfahren abgeschlossen worden. Die Inanspruchnahme von Flächen im
FFH-Gebiet Eschberg-Dürrenberg sowie im grundwasserbeeinflussten hochwertigen
Kirschgrund und in der Helba-Aue mit Nebentälern wird gemieden. Im Zuge der
Minderungsverpflichtung wurde breiten Einschnittslagen der Vorzug vor Verbau mittels
Betonwänden gegeben.
In das Vermeidungskonzept werden die aus der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung
(PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) heraus erforderlichen funktionalen Maßnahmen zur
Vermeidung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs.1 BNatSchG integriert
(Kennzeichnung: Maßnahmen-Nummern sind in der folgenden Übersicht unterstrichen).
Folgende Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind vorgesehen:
Nr. Beschreibung Ziele
V1 /
S1
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
während der Bautätigkeit:
1. Oberbodensicherung
2. Rekultivierung temporär in Anspruch
genommener Flächen
3. Einhaltung rechtlicher Grundlagen
und technischer Vorschriften
4. Beschränkung des Baufeldes auf das
unbedingt erforderliche Mindestmaß
5. Gehölzbeseitigung gemäß § 39 Abs.
5 BNatSchG
6. Umweltbaubegleitung
Vermeidung von Beeinträchtigung des
Naturhaushaltes und Schutz von
Lebensräumen, Vermeidung der Tötung von
Individuen v.a. bei Vögeln
V2 /
S2
Bautabuzonen, Baufeldbegrenzung: Schutz
von wertvollen Biotopen (Wald-Biotope, § 30
Biotope: Halbtrockenrasen, geschützte
Staudenfluren, aufgelassener Steinbruch,
Feuchtwiese und Fließgewässer) sowie
Vermeidung der Zerstörung bzw.
Beeinträchtigung von wertvollen Biotopen;
Vermeidung der Zerstörung bzw.
Beschädigung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten sowie Vermeidung der Tötung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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60
Nr. Beschreibung Ziele
Fortpflanzungs- und Ruhestätten vor
baubedingten Verlusten, Stellen eines
Bauschutzzaunes
von Zauneidechse und Glattnatter
V3 Artenschutzrechtlich bedingte
Bauzeitenregelungen:
Beseitigung aller Gehölze (innerhalb und
außerhalb von Wald) zwischen 1. Oktober
und 28. Februar;
Entfernung und das Abschieben von Boden-
und Ufervegetation zwischen 1. Oktober und
28. Februar
Vermeidung der Zerstörung/Beschädigung
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
bodenbrütenden Vögeln; Vermeidung der
Tötung von Individuen bei bodenbrütenden
Vögeln, Haselmäusen, Höhlenbrütern und
baumbewohnenden Fledermäusen
V4 Errichtung von Wildschutzzäunen mit Leit-
und Kollisionschutzfunktion für
Fledermäuse, Anbindung der Leitzäune an die
Durchlassbauwerke auf den Brücken
Errichtung von Irritations- und
Blendschutzwänden
Vermeidung von Kollisionsverlusten, Leitung
von Fledermäusen und Wildkatzen zu
Querungsbauwerken
V5 Entwicklung eines Waldrandes mit
Leitfunktion für Fledermäuse: Aufbau eines
mehrstufigen, strauchreichen Waldsaumes mit
am aufgerissenen Waldrand, Hinleitung zu
den Durchlassbauwerken
Vermeidung der Zerschneidung von (Teil-)
Lebensräumen und der verkehrsbedingten
Tötung von Individuen durch Schaffung von
Leitstrukturen für Fledermäuse und
Wildkatzen; Teilausgleich für den Verlust
von Waldflächen und den damit
verbundenen Funktionenverlust als
Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima;
Schutz vor Wald-Schäden (Sonnenbrand,
Windbruch); Verbesserung des
Waldinnenklimas; Aufwertung des
Landschaftsbildes
V6 Freistellung Kirschgrund zur Schaffung/
Erhaltung einer Leitlinie für Fledermäuse
unter der Kirschgrundbrücke
Vermeidung der Zerschneidung von Teil-
Lebensräumen der Fledermäuse,
Vermeidung von Kollisionsverlusten
V7 Heckenpflanzung im Pfaffental zur
Anbindung der Leitlinie (Waldrand) an die
Pfaffentalbrücke
Vermeidung der Zerschneidung von Teil-
Lebensräumen der Fledermäuse,
Vermeidung von Kollisionsverlusten
V8 Heckenpflanzung am östlichen Hang des
Kirschgrundes zur Führung der Fledermäuse
in den Kirschgrund
Vermeidung der Zerschneidung von Teil-
Lebensräumen der Fledermäuse,
Vermeidung von Kollisionsverlusten
Die Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind in den Maßnahmenblättern näher erläutert.
In den Lageplänen der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2, Blatt 1 bis
Blatt 4) sind sie benannt und soweit möglich flächig abgegrenzt bzw. symbolisch dargestellt.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
61
6.3 Gestaltungsmaßnahmen
Gestaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur Begrünung, durch die der Straßenkörper und
die Nebenanlagen landschaftsgerecht in den Naturraum eingebunden werden.
Die neu zu schaffenden Damm- und Einschnittsböschungen werden so gestaltet, dass sich
das Straßenbauwerk dem Charakter des bestehenden Landschaftsbildes anpasst:
► Ausformung weicher Böschungen und Ausbildung von Ausrundungen am
Böschungsfuß
► wechselnde Böschungsneigungen
► ggf. Verwendung ingenieurbiologischer Sicherungsbauweisen
► Vermeidung künstlicher Überformung
Folgende Gestaltungsmaßnahmen sind vorgesehen:
Nr. Beschreibung Ziele
G1 Sukzession auf Einschnittböschungen zur
Entwicklung von Trockenstaudensäumen, kein
Fremdbodenauftrag und keine
Saatgutausbringung zur Verhinderung der
Florenverfälschung
Verbund von Offenlandbiotopen
trockenwarmer Standorte
G2 Flächige Gehölzbepflanzung von
Straßennebenflächen
Aufwertung des Landschaftsbildes, Schutz
vor Erosion
G3 Ansaat Landschaftsrasen auf
Straßennebenflächen
Aufwertung des Landschaftsbildes, Schutz
vor Erosion
G4 Gestaltung von Verkehrsnebenflächen mit
Solitärbäumen
Aufwertung des Landschaftsbildes
G5 Gestaltung von Verkehrsnebenflächen mit
Strauchgruppen
Aufwertung des Landschaftsbildes
Die Gestaltungsmaßnahmen sind in den Lageplänen der landschaftspflegerischen
Maßnahmen (Unterlage 12.2, Blatt 1 bis Blatt 4) flächenscharf dargestellt. Hinsichtlich
weitergehender inhaltlicher Erläuterungen wird auf die Maßnahmenblätter verwiesen.
6.4 Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der „Verursacher … verpflichtet, unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen
des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,
wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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62
Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht neu gestaltet ist.“
Die Ermittlung des für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten
Kompensationsumfangs für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes erfolgte gemäß des
Thüringer Bilanzierungsmodells (Kap.5.4).
Die Kompensation der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der
landschaftsgebundenen Erholung erfolgt im Wesentlichen durch Sichtschutzmaßnahmen
sowie landschaftsbildaufwertende Maßnahmen. In großen Teilen werden die Auswirkungen
durch die vorgenannten Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen vermindert. Zu nennen
sind hier insbesondere die Waldrandbepflanzung, die Bepflanzung des Geländewalls sowie
Gestaltungsmaßnahmen auf Straßenbegleitflächen. Aber insbesondere die Beeinträchtigung
der Täler durch die Überspannung mit Brückenbauwerken bleibt davon unberührt. Viele der
folgenden geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfüllen landschaftsbildaufwertende
Funktionen im Naturraum, so sämtliche Aufforstungsmaßnahmen im trassennahen wie auch
trassenfernen Bereich sowie der Rückbau der Garagenanlage. So dass für das Schutzgut
Landschaftsbild kein zusätzlicher Kompensationsbedarf besteht.
Schadensbegrenzende Maßnahmen, die im Ergebnis der Speziellen Artenschutzrechtlichen
Prüfung (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) zur Sicherung der ökologischen
Funktionalität von Lebensräumen der betroffenen Arten erforderlich sind, sind mit dem
Zusatz CEF gekennzeichnet.
Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen:
Nr. Beschreibung Ziele
A1 Entsiegelung der Alt-B19 und Rückbau
von Wirtschaftswegen,
Bodenaufbesserung und Bereitstellung für
Rekultivierung und Kompensation
Wiederherstellung durchlässigen Bodens mit
seinen Funktionen für den Boden- und
Wasserhaushalt und biotischen
Standortfunktionen.
A2 Wiederaufforstung im temporären
Baufeld im oberen Pfaffental:
Schaffung eines naturnahen
Buchen(misch)waldes auf ehemals
kulturbestimmten Kiefern(misch)wald
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima; Minderung der
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
A3 Anlage von Halbtrockenrasen mit
Anbindung an vorhandene Offenlandflächen
trockener Standorte, Realisierung einer
durchgängigen Schaftrift, Aussaat von
Landschaftsrasen für trockene Standorte
und Überdeckung mit autochthonem
Oberboden
Teilausgleich für den Verlust von
Halbtrockenrasen und sonstigen Stufenfluren
trockenwarmer Standorte und Biotopverbund
von Offenlandflächen trockener Standorte
A4 Entwicklung von standortgerechtem
Laubwald auf der südexponierten
Steilböschung durch Nassansaat von
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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63
Nr. Beschreibung Ziele
Gehölzsaatgut Wasser und Klima
A5 Flächige Bepflanzung des Geländewalls
mit standortgerechten Laubgehölzen
Aufwertung des Landschaftsbildes und der
Erholungseignung, Teilausgleich für den
Verlust von Waldflächen und den damit
verbundenen Funktionenverlust als
Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima
A6 Wiederaufforstung im temporären
Baufeld am Weg westlich des
Kirschgrundes:
Schaffung eines naturnahen
Buchen(misch)waldes auf ehemals
kulturbestimmten Kiefern(misch)wald
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima; Minderung der
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
A7 nicht vergeben -
ACEF8 Sicherung und Lebensraumaufwertung
von Halbtrockenrasen, Entbuschung,
Biotoppflege, Entmüllung, Anlage von
Lesesteinhaufen
Sicherung der ökologischen Funktionalität im
räumlichen Zusammenhang für
Zauneidechsen- und Glattnatter-Populationen.
Aufwertung und langfristige Sicherung des
Halbtrockenrasens als Lebensraum für
seltene und auf trockenwarme
Offenlandstandorte spezialisierte Arten- und
Lebensgemeinschaften. Erhaltung der
historisch gewachsenen Kulturlandschaft.
A9a Schaffung eines geschützten Eichen-
Hainbuchen-Trockenwaldes auf durch
Verdichtung, Oberbodenveränderungen und
Vermüllung gestörten Offenlandflächen
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima; Verbesserung des
Landschaftsbildes und der Erholungseignung
ACEF10 Habitatoptimierung von
Halbtrockenrasen auf dem ehemaligen
Militärgelände: Entbuschung, Entsiegelung
nicht mehr benötigter Wege und
Fundamentrückbau, Entmüllung,
Biotoppflege und Anlage von
Lesesteinhaufen
Erhaltung und Verbesserung der
Lebensraumeignung der Fortpflanzungs- und
Ruhestätte für Zauneidechse und Glattnatter.
Aufwertung als Lebensraum für sonstige
seltene und auf trockenwarme
Offenlandstandorte spezialisierte Arten- und
Lebensgemeinschaften.
A11 Erstaufforstung des ehemaligen
Crossgeländes, Schaffung eines
naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldes
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima; Verbesserung des
Landschaftsbildes und der Erholungseignung
A12 Erstaufforstung von Acker und
Staudenflur östlich des Crossgeländes
Schaffung eines naturnahen Eichen-
Hainbuchenwaldes
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima; Verbesserung des
Landschaftsbildes und der Erholungseignung
A13 Rückbau der Garagenanlage,
Flächenentsiegelung und
Wiederherstellung durchlässigen Bodens mit
seinen Funktionen für den Boden- und
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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64
Nr. Beschreibung Ziele
Bodenaufbereitung, flächige Anpflanzung
von standortgerechten Laubgehölzen
Wasserhaushalt und biotischen
Standortfunktionen; Teilausgleich für den
Verlust von Waldflächen; Verbesserung des
Landschaftsbildes und der Erholungseignung
A14 Erstaufforstung des Ackers nördlich des
aufgelassenen Steinbruchs (Flur
Weineller): Schaffung eines naturnahen
Buchen(misch)waldes
Teilausgleich für den Verlust von
Waldbiotopen und die damit verbundenen
Funktionen des Waldes für Boden-,
Wasserhaushalt und die Lufthygiene
ACEF15 Forstlicher Nutzungsverzicht am
Berlesgrund zur Erhöhung des Anteils an
Alt- und Totholz und Höhlenbäumen,
Ausbringung von Fledermauskästen,
Haselmauskästen und Vogelkästen
Sicherung der ökologischen Funktionalität im
räumlichen Zusammenhang für Haselmaus,
baumhöhlenbewohnende Fledermäuse und
Vögel; Aufwertung der Lebensraumfunktion
für sonstige seltene und auf Altbestände
angewiesene Arten
A16 Wiederaufforstung im temporären
Baufeld am Berlesgrund:
Wiederanlage eines naturnahen
Buchen(misch)waldes
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima; Minderung der
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
A17 Aufforstung von Acker im Anschluss an
den Geländewall
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen
und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden,
Wasser und Klima
Folgende Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen:
Nr. Beschreibung Ziele
E1 Lebensraumerweiterung und -optimierung
Auwaldkomplex: Entschlammung,
Flächenstilllegung auf angrenzenden
Ackerflächen, forstlicher Nutzungsverzicht,
Einbau von Amphibien-Absperreinrichtung an
B 19
Sicherung und Verbesserung der Funktion
als Lebensraum für seltene Arten- und
Lebensgemeinschaften; Verbesserung der
Funktionen im Boden- und Wasserhaushalt
E2 Lückenbepflanzung des Rest-Auwaldes am
ehemaligen Jauchebecken: Entschlammung,
Weiden-Pflanzung
Sicherung und Verbesserung der Funktion
als Lebensraum; Verbesserung der
Funktionen im Boden- und Wasserhaushalt
E3 Erstaufforstung von Grünland nordwestlich
Wallbach: Schaffung eines naturnahen
Traubeneichen(misch)waldes
Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima
E4a Erstaufforstung von Grünland/ ehemaliger
Pferdekoppel nordöstlich Wallbach:
Schaffung eines naturnahen
Traubeneichen(misch)waldes
Entbuschung von magerem Grünland
nordöstlich Wallbach
Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima
Erhaltung und Verbesserung der
Lebensraumeignung für seltene und auf
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65
Nr. Beschreibung Ziele
Biotopaufwertung, Entwicklung von
geschütztem Halbtrockenrasen
trockenwarme Offenlandstandorte
spezialisierte Arten- und
Lebensgemeinschaften. Erhaltung der
historisch gewachsenen Kulturlandschaft
E5 Entbuschung von stark verbuschtem
Halbtrockenrasen und Schaffung einer
Schaftrift, Biotoppflege
Wiederherstellung und Verbund von
wertvollen Halbtrockenrasen als
Lebensraum für seltene und auf
trockenwarme Offenlandstandorte
spezialisierte Arten- und
Lebensgemeinschaften; Erhaltung der
historisch gewachsenen Kulturlandschaft
E6 Grünlandextensivierung in der Werraaue Verbesserung der Funktion als
Lebensraum; Verbesserung der
Funktionen im Boden- und Wasserhaushalt
E7 Erstaufforstung von Ruderalflur/ ehemaliger
Wildacker bei Ellingshausen: Schaffung
eines naturnahen Buchen(misch)waldes
Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima
E8 Posalmbach, Renaturierung der Bachaue:
Umbau des naturfernen, dichten
Fichtenbestandes in naturnahen Auenwald
Verbesserung der Funktion als Lebensraum
ECEF9 Schaffung eines Ersatzwinterquartiers für
Fledermäuse
Sicherstellung der Funktionalität der
Ruhestätte (Winterquartier) von
Fledermäusen im räumlichen
Zusammenhang
E10 Quartierverbesserung Fledermausturm Optimierung des Fledermausquartieres zur
Stärkung der lokalen Population
E11 Entbuschung von stark verbuschtem
Halbtrockenrasen am Dolmar
Erhaltung und Wiederherstellung von
wertvollen Halbtrockenrasen als
Lebensraum für seltene und auf
trockenwarme Offenlandstandorte
spezialisierte Arten- und
Lebensgemeinschaften; Erhaltung der
historisch gewachsenen Kulturlandschaft
E12 Waldumbau Revier Dreißigacker Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust für Naturhaushalt und
Landschaftsbild
E13 Waldumbau Revier Geba Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust für Naturhaushalt und
Landschaftsbild
E14 Erstaufforstung von Grünland im Revier
Untermaßfeld
Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust für Naturhaushalt und
Landschaftsbild
E15 Erstaufforstung Deponie Neubrunn Teilausgleich für den Verlust von
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
66
Nr. Beschreibung Ziele
Waldflächen
E16 Erstaufforstung Deponie Behrungen Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen
E17 Walderhaltungsabgabe nach § 10 (4)
ThürWaldG
Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Lageplänen und dem Übersichtslageplan
der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2 und Unterlage 12.3) flächenscharf
dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Erläuterung wird auf die Maßnahmenblätter
verwiesen.
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67
7 Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen
7.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die Ermittlung der anrechenbaren Kompensationsfläche erfolgte ebenfalls nach dem
Bilanzierungsmodell der Eingriffsermittlung (Kap. 5.4). Es wird der Wertzuwachs auf der
Kompensationsfläche vom Zustand vor und nach Durchführung der Maßnahme über ein
Flächenäquivalent errechnet. Die Tab. 9 zeigt die vorgesehene Maßnahme und die
anzurechnende Kompensationsfläche in der Übersicht. Bei der Bewertung der Ziel-
Biotoptypen (Planung Kompensation) wird die potenzielle Bedeutungsstufe nach 30 Jahren
angenommen.
In Kap. 5.4 wurde für den Bau der B 19, BA 2,TA 2 ein Wertverlust von 5.415.335
Werteinheiten ermittelt, der in gleicher Höhe auszugleichen ist. Zudem müssen auf weiteren
7 ha Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Kompensationsdefizit aus
dem 1. TA abdecken. Um diesen gerecht zu werden, werden die Kompensationsmaßnahmen
wie in der folgenden Tabelle den jeweiligen Teilabschnitten TA 1 und TA 2 zugeordnet.
Die Gegenüberstellung von Eingriffstabelle und Kompensationstabelle (Tab. 7 und Tab. 9)
zeigt, dass die Bilanz für den Teilabschnitt TA 2 nach Wertpunkten positiv ist. Zusätzlich
werden dem 1. Teilabschnitt 7 ha Ausgleichsfläche zugewiesen. Der Eingriff gilt somit als
ausgeglichen.
Auf 202.439 m² Flächen werden Aufforstungsmaßnahmen durchgeführt, die in Tab. 9
separat kalkuliert sind. Der Verlust von Waldfläche durch das Vorhaben beträgt 170.934 m²
(Flächenermittlung s. Tab. 7 in Kap. 5.4). Mit dem Kompensationskonzept erfolgt ein
Ausgleich für den Waldverlust im Flächen-Verhältnis 1:1,2. Dennoch wird an dieser Stelle
ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Erbringung der forstlichen Kompensation über die
Aufgabe im Sinne der Eingriffsregelung hinausgeht.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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68
Tab. 9: Bilanzierung Kompensationsmaßnahmen
Hinweis: In der Tabelle werden alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgeführt. Vermeidungsmaßnahmen werden nur benannt, wenn sie in der Bilanzierung Niederschlag finden bzw. mit wesentlichen Biotop- und Nutzungstypenänderungen verbunden sind. Die Anrechnung für den Waldausgleich
ist in der grünen Spalte kenntlich gemacht.
Teilabschnitt TA 2:
Nr. und Bezeichnung der Maßnahme
Bestand Planung Wertzuwachs Aufforstungs-fläche in m²
Anmerkung, Hinweise zur Biotopwerteinstufung
Biotop-Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung
Wert Fläche in m² gesamt Biotop-Code
Zielbiotoptyp Wert Fläche in m² gesamt in Wertpunkten
A B C=AxB D E F=DxE G=F-C
V5: Waldrandanlage 4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche (ehemalige Waldflächen im Baufeld)
15 42.430 m² 636.450 7000 Waldrand 30 42.430 m² 1.272.900 636.450 42.430 m²
Abschlag wegen Trassennähe;
Wiederaufforstung berücksichtigt in
Tab. 8
Rodung am Pfaffental 7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 30 800 m² 24.000 4210 mageres Grünland in extensiver
Nutzung auf trockenem Standort
30 800 m² 24.000 0 - 800 m²
Rodung mit dem Ziel der Anpassung der Waldgrenze als Leitlinie;
Rodung am BW 04
(Kirschgrundbrücke)
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald 40 1.720 m² 68.800 4710 Ruderalflur 25 1.720 m² 43.000 -25.800 -1.720 m²
Waldverlust berücksichtigt in Tab. 8
Rodung bei Utendorfer
Landstraße
7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 30 1.690 m² 50.700 4710 Ruderalflur 25 1.690 m² 42.250 -8.450 -1.690 m²
V6: Freistellung Kirschgrund als Leitlinie für Fledermäuse
4710.3, 4722.3
Ruderalfluren frisch bis feucht, stark verbuscht (auch ehemaliger Weg)
25 1.100 m² 27.500 4710, 4722
Ruderalfluren frisch bis feucht (auch ehemaliger Weg)
25 1.100 m² 27.500 0
7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 30 540 m² 16.200 4710, 4722
Ruderalfluren frisch bis feucht (auch ehemaliger Weg)
25 540 m² 13.500 -2.700 -540 m² Waldverlust berücksichtigt in Tab. 8
V7: Heckenpflanzung als Leitlinie für Fledermäuse im Pfaffental
4210 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort
30 670 m² 20.100 6110 Hecke 30 670 m² 20.100 0 Abschlag wegen Trassennähe
V8: Heckenpflanzung als Leitlinie für Fledermäuse am Kirschgrund
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche
15 1.050 m² 15.750 6110 Hecke 30 1.050 m² 31.500 15.750 Abschlag wegen Trassennähe
A1: Entsiegelung der Alt-B19 und Rückbau von Wirtschaftswegen
9212 Straße, Alt-B 19 0 4.310 m² 0 4710, 9280
Ruderalflur; Straßenbegleitgrün mit Gehölzen
20 4.310 m² 86.200 86.200
9214 Wirtschaftsweg, unversiegelt 10 620 m² 6.200 4710, 9280
Ruderalflur; Straßenbegleitgrün mit Gehölzen
20 620 m² 12.400 6.200
A2: Wiederaufforstung im Pfaffental
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche
15 1.050 m² 15.750 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 1.050 m² 42.000 26.250
9214 Wirtschaftsweg, unversiegelt 10 100 m² 1.000 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 100 m² 4.000 3.000
A3: Schaffung von Halbtrockenrasen zur Realisierung einer Schaftrift
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche (ehemalige Waldflächen im Baufeld)
15 4.480 m² 67.200 4210/4211 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort/ Halbtrockenrasen
30 4.480 m² 134.400 67.200 Abschlag wegen Trassennähe
4110 Acker 16 7.570 m² 121.120 4210/4211 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort/ Halbtrockenrasen
30 7.570 m² 227.100 105.980 Abschlag wegen Trassennähe; Ausgangbiotop: theoretischer Biotopzustand nach Rekultivierung
4210 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort
30 600 m² 18.000 4210/4211 mageres Grünland in extensiver Nutzung auf trockenem Standort/ Halbtrockenrasen
30 600 m² 18.000 0 Abschlag wegen Trassennähe; Ausgangbiotop: theoretischer Biotopzustand nach Rekultivierung
A4: Entwicklung von standortgerechtem Laubwald an Böschung durch Nassansaat von Gehölzsaatgut
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche
15 2.220 m² 33.300 7501-203 EichenHainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
25 2.220 m² 55.500 22.200 2.220 m² niedrigerer Wert wegen längere Entwicklungszeit aus Saatgut; Wiederaufforstung berücksichtigt in Tab. 8
A5: Bepflanzung des Geländewalls mit Laubgehölzen
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche
15 28.620 m² 429.300 6214 Naturhahes (Feld-)Gehölz 30 28.620 m² 858.600 429.300 28.620 m² Abschlag wegen Trassennähe
A6: Wiederaufforstung am Kirschgrund
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche
15 1.910 m² 28.650 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 1.910 m² 76.400 47.750 1.910 m² Wiederaufforstung berücksichtigt in Tab. 8
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69
Nr. und Bezeichnung der Maßnahme
Bestand Planung Wertzuwachs Aufforstungs-fläche in m²
Anmerkung, Hinweise zur Biotopwerteinstufung
Biotop-Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung
Wert Fläche in m² gesamt Biotop-Code
Zielbiotoptyp Wert Fläche in m² gesamt in Wertpunkten
A B C=AxB D E F=DxE G=F-C
ACEF8: Entbuschung und Pflege von Halbtrockenrasen
4211 Halbtrockenrasen, stark verbuscht 40 39.120 m² 1.564.800 4211 Halbtrockenrasen, mit Einzelbäumen und Strauchgruppen
45 39.120 m² 1.760.400 195.600 Aufwertung wegen Entbuschung, Strukturanreicherung, Biotoppflege, Artenschutzmaßnahme
A9a: Schaffung von naturnahem, geschützten Trockenwald
4710, 4731,4732,
6223, 6224,
8202.17, 9214, 9392
Mosaikartige Ausprägung des Offenlandstandort v.a. aus Ruderalfluren trockener Standorte aber auch frischerer Standorte, abschnittsweise mit Trockenrasenvegetation durchsetzt, randlich und an den Aufschüttungen Teilflächen mit Gehölzsukzession bzw. Gehölzpflanzungen, unbefestigte Wege
25 40.000 m²
58.675 m²
1.000.000
1.466.875
7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
40 40.000 m²
58.675 m²
1.600.000
2.347.000
600.000
880.125
40.000 m²
58.675 m²
4 ha 5,93 ha anrechenbare Fläche, Restfläche Erhaltung der Gehölze und natürliche Sukzession
9216 Betonplattenweg 0 625 m²
0 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
40 625 m² 25.000 25.000 625 m²
ACEF10: Habitatoptimierung von Halbtrockenrasen auf dem ehemaligen Militärgelände
4211, 4731 Halbtrockenrasen und geschützte Staudenflur trockener Standort, verbuscht und vermüllt
40 40.830 m² 1.633.200 4211 Halbtrockenrasen 45 40.830 m² 1.837.350 204.150 Aufwertung wegen Entbuschung, Strukturanreicherung, Biotoppflege, Verringerung von Störungen, Artenschutzmaßnahme
9216 Betonplattenweg 0 150 m² 0 4211 Halbtrockenrasen 45 150 m² 6.750 6.750
A11: Erstaufforstung des ehemaligen Crossgeländes
9392 ehemaliger Crossplatz 25 4.300 m² 107.500 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
40 4.300 m² 172.000 64.500 4.300 m²
A12: Erstaufforstung von Acker und Staudenflur östlich des Crossgeländes
4110 Acker 16 15.200 m² 243.200 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
40 15.200 m² 608.000 364.800 15.200 m²
4732 artenreiche Ruderalflur, trockenwarm 25 6.500 m² 162.500 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
40 6.500 m² 260.000 97.500 6.500 m²
A13: Rückbau der Garagenanlage und Gehölzanpflanzung
9217 Garagenanlage 0 5.580 m² 0 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 5.580 m² 223.200 223.200 5.580 m²
9392 Ruderalflur anthropogen veränderter Standorte
20 2.200 m² 44.000 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 2.200 m² 88.000 44.000 2.200 m²
A14: Erstaufforstung nördlich des aufgelassenen Steinbruchs (Flur Weineller)
4110 Acker 16 4.600 m² 73.600 7501-202 Eichen-Hainbuchenwald auf eutrophen frischen bis mäßig trockenen Standorten
40 4.600 m² 184.000 110.400 4.600 m²
ACEF15: Forstlicher Nutzungsverzicht am Berlesgrund
7501-101, 7501-102
Buchen(misch)wald auf trockenwarmem bzw. mäßig trockenem Standort
40 26.400 m² 1.056.000 7501-101, 7501-102
Buchen(misch)wald auf trockenwarmem bzw. mäßig trockenem Standort
45 26.400 m² 1.188.000 132.000 Aufwertung wegen Erhöhung Tot- Altholzanteil, Verringerung von Störungen, Artenschutzmaßnahme
7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 30 3.600 m² 108.000 7603-206 kulturbestimmter Kiefern-Mischwald 35 3.600 m² 126.000 18.000
A16: Wiederaufforstung am Berlesgrund
4000 für weitere Biotopentwicklung vorbereitete Fläche
15 1.970 m² 29.550 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 1.970 m² 78.800 49.250 1.970 m² Wiederaufforstung berücksichtigt in Tab. 8
A 17: Aufforstung von Acker im Anschluss an den Geländewall
4110 Acker 16 7.370 m² 117.920 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 7.370 m² 294.800 176.880 7.370 m²
E1+E2 s.u.
E3: Erstaufforstung von Grünland nordwestlich Wallbach
4222 mesophiles Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte
30 15.043 m² 451.290 7501-206 Traubeneichen-Mischwald auf trockenem Standort
40 15.043 m² 601.720 150.430 15.043 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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70
Nr. und Bezeichnung der Maßnahme
Bestand Planung Wertzuwachs Aufforstungs-fläche in m²
Anmerkung, Hinweise zur Biotopwerteinstufung
Biotop-Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung
Wert Fläche in m² gesamt Biotop-Code
Zielbiotoptyp Wert Fläche in m² gesamt in Wertpunkten
A B C=AxB D E F=DxE G=F-C
E4a: Erstaufforstung von Grünland/ ehemalige Pferdekoppel nordöstlich Wallbach Entbuschung von magerem Grünland (Fläche abzgl. Heckenreihen)
4210, 4211,
4222, 4733
mageres bis mesophiles Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte und ruderale Brennnesselflur
30 22.297 m²
16.000 m²
668.910
480.000
7501-206
4222,
4211
Traubeneichen-Mischwald auf
trockenem Standort
mesophiles Grünland frischer bis
mäßig trockener Standorte mit
Übergang Halbtrockenrasen
40 22.297 m²
16.000 m²
891.880
640.000
222.970
160.000
22.297 m²
1,6 ha anrechenbare Fläche,
Restfläche Erhaltung der
Heckenstreifen
E5: Entbuschung von stark verbuschtem Halbtrockenrasen und Schaffung einer Schaftrift
4211 Halbtrockenrasen, stark verbuscht 36 10.023 m² 360.828 4211 Halbtrockenrasen
45 10.023 m² 451.035 90.207 unterer Wertansatz bei Ausgangsbiotop wegen sehr starker Verbuschung
E6: Grünlandextensivierung in der Werraaue
4250 Intensiv-Grünland 20 28.010 m² 560.200 4223 mesophiles Grünland frischer bis mäßig feuchter Standorte
30 28.010 m² 840.300 280.100
E7: Erstaufforstung von Ruderalflur/ ehemaliger Wildacker bei Ellingshausen
4710 Ruderalflur frischer Standorte 25 6.949 m² 173.725 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen frischem bis mäßig trockenem Standort
40 6.949 m² 277.960 104.235 6.949 m²
E8: Polsambach, Renaturierung der Bachaue
2211 .722 Bachlauf mit naturferner Gehölzanpflanzung
30 55.000 m² 1.650.000 2211.712/ 7501-701
Bach mit naturnahen Ufergehölzen/Erlen-Eschen-Auwald
45 55.000 m² 2.475.000 825.000
ECEF9: Schaffung von
Ersatzwinterquartieren an
Brücken
----- ----- ----- ------ ----- ----- ----- ----- ------ ------ ------
E10: Quartierverbesserung
Fledermausturm
----- ----- ---- ------ ---- ---- ----- ---- ------ ---- ------
E11: Entbuschung von
Halbtrockenrasen am Dolmar
4211 Halbtrockenrasen, stark verbuscht 40 11.424 m² 456.960 4211 Halbtrockenrasen, mit Einzelbäumen
und Strauchgruppen
45 11.424 m² 514.080 57.120 Aufwertung wegen Entbuschung,
Biotoppflege, Verringerung von
Beeinträchtigungen
(Munitionsberäumung); anteilige
Anrechnung der Gesamtfläche von
18.084 m², s.auch unten
E12: Waldumbau Revier
Dreißigacker
7203-102,
7203-105
Fichtenforst mit Kiefer und Lärche 30 19.500 m² 585.000 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen
frischem bis mäßig trockenem
Standort
40 19.500 m² 780.000 195.000
E13: Waldumbau Revier
Geba
7203-202 Kiefernforst 30 30.000 m² 900.000 7501-101 Buchen(misch)wald auf eutrophen
frischem bis mäßig trockenem
Standort
40 30.000 m² 1.200.000 300.000
E14: Erstaufforstung von
Grünland im Revier
Untermaßfeld
4222 mesophiles Grünland 30 10.680 m² 320.400 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf
trockenwarmem Standort
40 10.680 m² 427.200 106.800 10.680 m²
E15: Erstaufforstung Deponie
Neubrunn
4710 Ruderalflur auf frischem Standort 25 12.673 m² 316.825 7501-202 Eichen-Hainbuchenwald auf
eutrophen frischen bis mäßig
trockenen Standorten
40 12.673 m² 506.920 190.095 12.673 m²
E16: Erstaufforstung Deponie
Behrungen
4710, 4733 Ruderalflur auf frischem bis trockenem
Standort
25 4.820 m² 120.500 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf
trockenwarmem Standort
40 4.820 m² 192.800 72.300 4.820 m²
E17: Walderhaltungsabgabe ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------ 19.457 m²
Summe 448.046 m²
483.722 m²
12.042.203
12.912.893
448.046 m²
483.722 m²
17.468.625
18.620.665
5.426.422
5.707.772
202.439 m²
203.292 m²
Kompensationsbedarf im Teilabschnitt 2 (s. Tab. 7) 5.415.335 170.934 m² 203.292 m²
Überkompensation 292.437 0 m²
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71
Teilabschnitt TA 1 (7 ha Kompensationsbedarf) :
Nr. und Bezeichnung der Maßnahme
Bestand Planung Wertzuwachs Aufforstungs-fläche in m²
Anmerkung
Biotop-Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung
Wert Fläche in m² gesamt Biotop-Code
Zielbiotoptyp Wert Fläche in m² gesamt in Wertpunkten
A B C=AxB D E F=DxE G=F-C
E1: Lebensraumerweiterung und -optimierung Auwaldkomplex
2512, 2513, 4110, 4223,
4722, 7501-702
Feuchtbiotopkomplex aus Weiden-Auenwald , kleine Standgewässern und Feuchtstaudenflur, Einbeziehung von Ackerfläche und Grünland
40 57.080 m² 2.283.200 2511, 4721,
4722,
7501-702
Komplex aus naturnahen Stillgewässern, Sumpf- und Feuchtstaudenfluren und Weiden-Auenwald
50 57.080 m² 2.854.000 570.800
E2: Lückenbepflanzung des Rest-Auwaldes am ehemaligen Jauchebecken
4110, 6211, 9399
Acker, Rest-Auenwald aus Weiden, Ruderalflur auf ehemaligem Jauchebecken
35 6.260 m² 219.100 6211 Rest-Auenwald aus Weiden 40 6.260 m² 250.400 31.300
E11: Entbuschung von halbtrockenrasen am Dolmar
4211 Halbtrockenrasen, stark verbuscht 40 6.660 m² 266.400 4211 Halbtrockenrasen, mit Einzelbäumen
und Strauchgruppen
45 6.660 m² 299.700 33.300 anteilige Anrechnung der Gesamtfläche von 18.084 m², s. auch oben
Summe 70.000 m² 70.000 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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72 72 72
7.2 Flächenverluste von § 30- bzw. § 18-Biotopen
Im Folgenden (Tab. 10 und Tab. 11) wird geprüft, ob hinsichtlich der Beeinträchtigungen von § 30- bzw. § 18-Biotopen mit den geplanten
Kompensationsmaßnahmen ein ausreichender Ausgleich erbracht wird. Ist dies nicht gegeben ist ein Befreiungsantrag erforderlich.
In der folgenden Tabelle wird zunächst der vorhabenbedingte flächenmäßige Verlust der geschützten Biotope ermittelt.
Tab. 10: Ermittlung der Flächenverluste von § 30- bzw. § 18-Biotopen
Biotop-
Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung Fläche Biotop-
Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung Fläche Flächen-
verlust
2211 Bach, naturnah 584 m² 2211 Bach, naturnah 428 m² 156 m²
4211 Kalk-Halbtrockenrasen 13.688 m² 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 4.882 m² 8.806 m²
4230 Nasswiesen 333 m² 4230 Nasswiesen 333 m² 0 m²
4280 Wechselfeuchte Auenwiese 598 m² 4280 Wechselfeuchte Auenwiese 598 m² 0 m²
4731 geschützte Staudenflur, trockenwarm 12.677 m² 4731 geschützte Staudenflur, trockenwarm 4.353 m² 8.324 m²
6221 Gebüsch auf Feuchtstandort 160 m² 6221 Gebüsch auf Feuchtstandort 0 m² 160 m²
6223 Trockengebüsch 4.814 m² 6223 Trockengebüsch 0 m² 4.814 m²
7501-102 Buchen-Trockenwald 19.453 m² 7501-102 Buchen-Trockenwald 0 m² 19.453 m²
7501-802 Ahorn-Eschen-Schluchtwald 5.689 m² 7501-802 Ahorn-Eschen-Schluchtwald 0 m² 5.689 m²
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald 11.952 m² 7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald 0 m² 11.952 m²
8101 aufgelassene Lockergesteinsgrube mit Bewuchs 3.374 m² 8101 aufgelassene Lockergesteinsgrube mit Bewuchs 3.374 m² 0 m²
Summe 73.322 m² Summe 13.968 m² 59.354
Bestand geschützter Biotope im Baufeld Bestand geschützter im Baufeld nach Rekultivierung im temporären Baufeld
Anschließend erfolgt eine Gegenüberstellung des Eingriffes in geschützte Biotope und der Schaffung bzw. Aufwertung von geschützten Biotopen
im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes. Dabei wird zwischen Offenland-, Gewässer- und Waldbiotoptypen unterschieden. Für alle
Lebensraumgruppen ergibt sich eine positive Bilanz. Bei den Offenlandbiotopen wird berücksichtigt, dass die Optimierungsflächen auch Bereiche
beinhalten, die aktuell nicht den Status geschützter Biotope erreichen. Somit können diese anteilig als Lebensraumschaffung angerechnet werden.
Der Verlust der Eselsburghöhle, welche als ungenutzte Höhle nach § 18 ThürNatG geschützt ist, kann nicht adäquat ausgeglichen werden.
Hierfür ist ein Befreiungsantrag erforderlich.
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73 73 73
Tab. 11: Gegenüberstellung Eingriff-Ausgleich § 30- bzw. § 18-Biotope
Biotop-
Code
Biotop- und Nutzungstyp,
Beschreibung
Fläche Maßnahme Biotop-
Code
Biotop- und Nutzungstyp, Beschreibung Fläche Flächen-
differenz
Neuanlage geschützter Waldbiotoptypen:
7501-102 Buchen-Trockenwald 19.453 m² A4 7501-203 EichenHainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 2.220 m²
7501-802 Ahorn-Eschen-Schluchtwald 5.689 m² A9a 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 59.300 m²
7501-803 Ahorn-Linden-Hangschuttwald 11.952 m² A11 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 4.300 m²
6221 Gebüsch auf Feuchtstandort 160 m² A12 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 21.700 m²
6223 Trockengebüsch 4.814 m² A14 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 4.600 m²
E2 6221 Rest-Auwald aus Weiden 1.120 m²
E3 7501-206 Traubeneichen-Mischwald auf trockenem Standort 15.043 m²
E14 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 10.680 m²
E16 7501-203 Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort 4.820 m²
Summe 42.068 m² Summe 123.783 m² 81.715
Neuanlage geschützter Offenlandbiotoptypen:
4211 Kalk-Halbtrockenrasen 8.806 m² A3 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 8.170 m²
4731 geschützte Staudenflur, trockenwarm 8.324 m²
Lebensraumoptimierung geschützter Offenlandbiotoptypen:
ACEF8 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 39.120 m²
ACEF10 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 40.980 m²
E4a 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 8.000 m²
E5 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 10.023 m²
E11 4211 Kalk-Halbtrockenrasen 18.084 m²
Summe 17.130 m² Summe 124.377 m² 107.247
Lebensraumoptimierung geschützter Gewasserbiotoptypen:
2211 Bach, naturnah 156 m² E1 2511, 4721 strukturreiche, kleine Standgewässer, Sumpfhochstaudenflur 10.000 m²
Summe 156 m² Summe 10.000 m² 9.844
Flächenverlust Anrechenbare Kompensationsmaßnahmen
§ 30-Wald-/ Gehölzbiotoptypen
§ 30-Offenlandbiotoptypen
§ 30-Gewässerbiotoptypen
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74 74 74
7.3 Ausgleichsaufforstungen
Der Verlust von Waldfläche durch das Vorhaben beträgt 127.154 m² (Flächenermittlung s.
Tab. 8 in Kap. 5.5). Die Ermittlung der Kompensationsfläche für die
Waldflächeninanspruchnahme basiert auf den „Erlass über den Vollzug des § 10 ThürWaldG“
(TMLNU 2006). Berechnungsgrundlage bilden die Daten der Forsteinrichtung.
Der Kompensationsbedarf wird aus dem Alter bzw. der Reife des Bestandes, dem
standörtlichen Potenzial, der Naturnähe der Bestockung und besonderer Waldschutz- und
-erholungsfunktionen bestimmt.
Tab. 12: Berechnungsansatz für Waldflächen mit allgemeinen Waldfunktionen nach TMULN
(2006)
Sind für die betroffenen Waldflächen hervorgehobene Schutz- und Erholungsfunktionen
definiert, ist eine höhere funktionale Beeinträchtigung und somit ein höherer
Kompensationsbedarf anzunehmen. Diese Beeinträchtigungen sind durch
funktionssichernde bzw. -ausgleichende Maßnahmen vor Ort zu kompensieren. Ist dies nicht
möglich, sind zusätzliche Aufforstungen erforderlich (Zuschlagfaktoren).
Die Forsteinrichtung weist für die im Zuge der OU Meiningen in Anspruch genommenen
Waldflächen besondere Waldfunktionen aus, die wie folgt berücksichtigt werden:
► Hochwasserentstehungsgebiet auf 100 % der Waldeingriffsfläche
Funktionsausgleich erfolgt zu 100 % durch Aufforstungsmaßnahmen mindestens im
Flächenverhältnis 1:1 im Hochwassereinzugsgebiet Weser
► Bodenschutzfunktion auf 50 % der Waldeingriffsfläche Zuschlagfaktor 0,3 auf
betroffene Waldeingriffsfläche
► Klimaschutzfunktion auf 25 % der Waldeingriffsfläche Funktionsausgleich erfolgt zu
100 % durch Strukturierung von Waldrändern zur Kaltluftableitung (V 5)
► Geschützte Waldbiotope auf knapp 3,7 ha Waldeingriffsfläche Funktionsausgleich
erfolgt durch Strukturanreicherungsmaßnahmen (A 15) und Schaffung neuer
geschützter Waldbiotope (A 4, A 9a, A 11, A 12, A 14, E 3, E 14 und E 16; vgl. Tab. 11)
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75 75 75
Tab. 13: Ermittlung der Waldausgleichsfläche für das Vorhaben
Kriterium Beschreibung anrechenbare Fläche absolut
Kompensationsfläche
Gesamt-Waldverlust 127.154 m², davon …
Bestands-alter
Starkes Baumholz > 80 J (Kompensationsverhältnis 1:1,5)
89.204 m² 133.806 m²
Mittleres Baumholz 31-80 J. (Kompensationsverhältnis. 1:1,25)
37.950 m² 47.438 m²
Zuschläge:
Standort-potenzial
Hochproduktive Wälder (Zuschlagsfaktor 0,25) 11.900 m² 2.975 m²
Naturnähe nicht betroffen 0 m² 0 m²
Waldschutz-funktion
Wald mit Bodenschutzfunktion auf 50 % Eingriffsfläche (Zuschlagsfaktor 0,3)
63.577 m² 19.073 m²
Summe 203.292 m²
Für das Vorhaben B 19, OU Meiningen wird ein erforderliche Ausgleichsaufforstungsfläche
von 203.292 m² ermittelt. Auf 184.942 m² Fläche werden Aufforstungsmaßnahmen
durchgeführt (Tab. 9). Das Defizit von 18.350 m² wird durch eine Walderhaltungsabgabe
gemäß § 10 Abs. 4 Thür WaldG erbracht.
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76 76 76
8 Maßnahmenblätter
8.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen während
Bautätigkeit
Maßnahmennummer
V1/ S1 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
gesamtes Baufeld
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K2, K3,
K4, K5, K6, K7, K8, K9, K13
Beschreibung:
Verlust und Beeinträchtigung von Boden und damit verbunden Verlust/Beeinträchtigung sämtlicher
Bodenfunktionen;
Baubedingter Verlust und Beeinträchtigung von Biotopen verschiedenster Ausprägungen (Offenland, Wald
und Kleingehölze);
Baubedingte Verletzung bzw. Tötung von Individuen bei Haselmaus und gehölzbewohnenden Vögeln
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.2, Blatt 2
Zielsetzung:
Vermeidung von Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und Schutz von Gehölzen und sonstigen
Lebensräumen
Durchführung:
Während des gesamten Baubetriebes sind folgende Auflagen zu beachten:
1. Vor Baubeginn wird auf allen von Baumaßnahmen betroffenen Vegetationsflächen der Oberboden
gesichert, wobei der anfallende Oberboden auf Mieten geschoben wird. Ein Großteil der
autochthonen Erdüberschüsse ist wieder verwendbar. Überschüssiger Abraum wird im Bedarfsfall
an definierten Standorten eingebaut und anschließend mindestens 30 cm hoch mit Oberboden
angedeckt.
2. Die notwendigen Lagerplätze, Arbeitsstreifen, später nicht mehr benötigten Transportwege und
Baustelleneinrichtungen (BE) werden nach Beendigung der Baumaßnahme durch
Bodenaustausch (Wiederandeckung mit Oberboden) und Tiefenlockerung in den ursprünglichen
Zustand gebracht (Rekultivierung). Wiederherstellung des Ausgangzustandes: Begrünung durch
autochthones Saatgut oder Selbstbegrünung zulassen. Ggf. Bepflanzung mit autochthonen
Gehölzen.
3. Der Baubetrieb beschränkt sich auf die betriebstechnisch unbedingt erforderlichen Flächen, wobei
insbesondere Baumaschinen ausschließlich im direkten Trassenbereich eingesetzt werden.
Arbeitsbereiche seitlich der Trasse beschränken sich ebenfalls auf das unbedingt erforderliche
Mindestmaß.
4. Während der Bauausführung und des Unterhaltungs- und Betriebsdienstes ist auf die Einhaltung
rechtlicher Grundlagen und technischer Vorschriften mit dem jeweils aktuellem Stand zu achten,
so u.a.:
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2:
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77 77 77
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen während
Bautätigkeit
Maßnahmennummer
V1/ S1 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2)
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,
Großsträuchern, sonstigen Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)
DIN 18915 - Bodenarbeiten
DIN 18918 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau
DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen
32. BImSchV - Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung)
5. Gehölzbeseitigungen: Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist verboten „Bäume, die außerhalb des
Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken,
lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September
abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“.
6. Schnittmaßnahmen an Gehölzen sind fachgerecht auszuführen. Der natürliche Habitus der
Gehölze ist beizubehalten. Baumfällungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken.
7. Umweltbaubegleitung: Vor Beginn der Baumaßnahme (vor der Baustelleneinrichtung/
Baufeldfreimachung) ist eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die
ober- und unterirdischen Baumschutzmaßnahmen sowie die Baumfällungen sachgerecht
durchgeführt werden.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor und während der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung:
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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78 78 78
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Bautabuzonen, Baufeldbegrenzung
Maßnahmennummer
V2/ S2 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Bau-km 0+200 bis Bauende
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K2, K4, K5, K6,
K10
Beschreibung:
Baubedingten Verlust oder Beeinträchtigung von wertvollen Biotopen (Wald-Biotope, § 30 Biotope:
Halbtrockenrasen, geschützte Staudenfluren, aufgelassener Steinbruch, Feuchtwiese und
Fließgewässer),
Schädigung/ Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Zauneidechse und Glattnatter,
Verletzung/ Tötung von Individuen
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.2, Blatt 2
Zielsetzung:
Schutz von wertvollen Biotopen (Wald-Biotope, § 30 Biotope: Halbtrockenrasen, geschützte
Staudenfluren, aufgelassener Steinbruch, Feuchtwiese und Fließgewässer) vor baubedingten
Verlusten oder Beeinträchtigungen (z.B. Verdichtung durch Befahren, Schadstoffeintrag,
Vegetationsschäden, Gehölzschäden),
Artenschutz: Vermeidung der Zerstörung/Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
Zauneidechse und Glattnatter, Vermeidung der Tötung von Individuen, Sicherung der ökologischen
Funktionalität im räumlichen Zusammenhang für Zauneidechse und Glattnatter
Durchführung:
► Begrenzung der Flächeninanspruchnahme potenzieller Lebensräume von Zauneidechse und
Glattnatter auf das unbedingt notwendige Maß im Zuge der Baumaßnahme; Vor-Ort-Abstimmung
zur Reduzierung des temporären Baustreifens im Bereich Bau-km 1+700 bis 2+000 unter
Einbeziehung eines Fachkundigen; Ausweisung besiedelter und potenzieller Reptilien-Habitate
als Bautabuzonen; Stellen eines Bauzaunes während der Bauphase zur Sicherung der
Abgrenzung
► Ausweisung von Bautabuzonen zum Schutz geschützter Biotope (Halbtrockenrasen, geschützte
Staudenfluren, aufgelassener Steinbruch, Feuchtwiese und Fließgewässer); Stellen eines
Bauzaunes während der Bauphase
► Stellen eines Bauzaunes zum Schutz von Waldbeständen entlang der Baufeldgrenze
► ständige Kontrolle der Schutzzäune hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
► Mitwandern des Schutzzaunes ist je nach Baufortschritt möglich
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor und während der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung:
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
79 79 79
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtlich begründete
Bauzeitenregelungen
Maßnahmennummer
V3 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
gesamtes Baufeld
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K9, K12, K13
Beschreibung:
Schädigung/ Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Haselmäusen, Fledermäusen, höhlenbrütenden Vogelarten, sonstigen in Gehölzen brütenden Vogelarten und bodenbrütenden Vögeln, Verletzung/ Tötung von Individuen von Fledermäusen, höhlenbrütenden Vogelarten, sonstigen in
Gehölzen brütenden Vogelarten und bodenbrütenden Vögeln
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.2, Blatt 2
Zielsetzung:
Vermeidung der Zerstörung/Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. der Tötung von
Individuen von Haselmäusen, baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen, höhlenbrütende Vogelarten,
sonstigen in Gehölzen brütenden Vogelarten und bodenbrütenden Vögeln
Durchführung:
► Vermeidungsmaßnahmen für Haselmäuse, Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten und
sonstigen in Gehölzen brütenden Vogelarten:
In Maßnahme V 1 wird auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegeben Zeitenregelung zur
Gehölzbeseitigung außerhalb von Waldflächen verwiesen (gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG).
Die Maßnahme V 3 geht darüber hinaus und regelt die Gehölzbeseitigung in dieser Frist
(zwischen 1. Oktober und 28. Februar) auch innerhalb von Waldgebieten.
Bevorzugt ist die Gehölzbeseitigung in der Schwärmphase der Fledermäuse (zwischen 1.
Oktober und 31. Oktober) durchzuführen, da Fledermäuse in diesem Zeitraum am flexibelsten auf
den Verlust von Quartieren reagieren können. Ist dies nicht möglich, ist in dem Winter, in dem die
Bäume gefällt werden sollen, vor der Winterruhe der Fledermäuse eine Kontrolle der Baumhöhlen
auf Besatz mit Fledermäusen erforderlich. Anschließend erfolgt das Verschließen der
Baumhöhlen.
Gleiches ist für die Eselsburghöhle umzusetzen. Die Eselsburghöhle ist, nachdem eine Kontrolle
auf Besatz erfolgte, vor Beginn der Winterruhezeit zu verschließen. Die Einbeziehung von
fachkundigen Begutachtern zur Prüfung auf Besatz ist zwingend erforderlich.
► Vermeidungsmaßnahmen für Vögel der Fließgewässer:
Die Baumaßnahmen an Gewässern, wie z.B. Gewässerverlegung und Ufersicherung, sind
außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Vögel im Zeitraum zwischen 1. Oktober und 28.
Februar durchführen. Entfernung der Ufervegetation gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG.
► Vermeidungsmaßnahmen für bodenbrütenden Vögel:
Im gesamten Trassenbereich ist die Entfernung und das Abschieben von Boden- und
Ufervegetation außerhalb der Brutzeit der Vögel, also zwischen 1. September und 15. März
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
80 80 80
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtlich begründete
Bauzeitenregelungen
Maßnahmennummer
V3 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
durchzuführen. Zum Zweck der Vergrämung des Steinschmätzers ist die Entfernung essenzieller
Habitate wie Steinhaufen und Höhlungen auf Offenlandflächen notwendig.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor und während der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung:
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
81 81 81
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wildschutzzaun mit Leitfunktion für Fledermäuse
Maßnahmennummer
V4 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
im Baufeld (s. u. „Durchführung der Maßnahme“)
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K11, K14
Beschreibung:
Zerschneidung von Aktionsräumen (Streifgebiete, Wanderkorridore, Flugrouten) von Fledermäusen und
Wildkatzen,
Gefahr der Tötung von Individuen bei Fledermäusen und Wildkatzen
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.2, Blätter 1, 2 und 4
Zielsetzung:
Vermeidung von Kollisionsverlusten, Vermeidung der Zerschneidung von (Teil-)Lebensräumen durch
Schaffung von Leitstrukturen für Fledermäuse, die auch von anderen Arten wie Wildkatzen genutzt
werden, und Anbindung an die Durchlassbauwerke
Durchführung:
► Anlage eines Wildschutzzaunes: In kritischen Abschnitten - d.h. in den Abschnitten, wo Flug-
beziehungen von Fledermäusen festgestellt wurden - Anlage eines Wildschutzzaunes mit
Kollisionsschutz- und Leitfunktion an der Böschungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die
Durchlassbauwerke Pfaffental und Kirschgrund (Höhe des Zaunes in Einschnittlage 3 m, in
Damm- und Gleichlage 4 m).
Durch den Zaun sollen die tieffliegenden Fledermäuse am Überfliegen gehindert und damit ein
Abtauchen der Fledermäuse in den Trassenbereich (Mortalitätsgefahr) verhindert werden. Die
Ableitung der Fledermäuse zur Querung unter den Brückenbauwerken gewährt die Erhaltung der
Wechselbeziehungen.
► Die Dimensionierung der Durchlassbauwerke entspricht den Richtwerten gemäß MAQ (FGSV
2008). Dementsprechend wurde in der technischen Planung die Aufweitung der Brücke im
Pfaffental eingearbeitet.
► Auf den Brücken ist zum Blend- und Irritationsschutz die Errichtung von 2 m hohen Sichtschutz
gebenden Wänden bis 20 m über die Widerlager hinaus erforderlich.
► Von einer Bepflanzung des Wildschutzzaunes ist abzusehen. Diese würde Insekten und damit
auch Fledermäuse anlocken, die womöglich in der Folge den Zaun auf der Suche nach Nahrung
überfliegen würden.
► Die Maßnahme ist in erster Linie auf den Schutz der Fledermäuse ausgerichtet, dient aber
gleichermaßen dem Schutz anderer waldbewohnender Säuger wie Wildkatzen.
► Der am Fuß von Einschnittböschungen geplante Schutzzaun gegen Steinschlag (Höhe
voraussichtlich 3,5 m) bildet einen weiteren Schutz davor, dass Fledermäuse in den
Trassenbereich gelangen.
► Der Wildschutzzaun ist dauerhaft zu belassen.
► Lage der Schutzzäune (s. auch Unterlage 12.2):
Leit- und Schutzzaun (3 m hoch):
Bau-km 0+730 bis 1+555
Leit- und Schutzzaun (4 m hoch):
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
82 82 82
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wildschutzzaun mit Leitfunktion für Fledermäuse
Maßnahmennummer
V4 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730;
Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S)
Blendschutzwand (2 m hoch):
Bau-km 0+655 bis 0+710;
Bau-km 1+513 bis 1+753;
Bau-km 3+747 bis 4+067
Pflege:
Jährliche Kontrolle
Vermeidungsmaßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: V5
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während bzw. im unmittelbaren an Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Länge: Wildschutzzaun ca. 1900 lfm, Blendschutzwand ca. 1230 lfm
Flurstück: im Baufeld (kein zusätzlicher Grunderwerb)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
83 83 83
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Waldrandentwicklung mit Leitfunktion
Maßnahmennummer
V5 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Bau-km 0+300 bis 0+450; Bau-km 0+750 bis ca. 1+775; Bau-km ca. 2+600 bis 2+830; Bau-km 3+000
bis 3+865; Bau-km ca. 3+990 bis Bau-Ende
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5, K6, K7,
K8, K9, K11, K14, K15
Beschreibung:
Zerschneidung und Verlust von Wald-Lebensräumen verschiedener Ausprägung,
Verlust von Kleingehölzen (Gebüsche) verschiedener Ausprägung,
Zerschneidung von Aktionsräumen (Streifgebiete, Wanderkorridore, Flugrouten) von Fledermäusen und
Wildkatzen,
Gefahr der Tötung von Individuen bei Fledermäusen und Wildkatzen,
Verlust/Beeinträchtigung von Lebensstätten der Haselmaus,
Veränderung des historisch gewachsenen Landschaftsbildes durch die Trasse (Zerschneidung
zusammenhängender Wälder)
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.2, Blätter 1-4
Zielsetzung:
Ziel ist die Vermeidung der Zerschneidung von (Teil-)Lebensräumen durch Schaffung von
Leitstrukturen für Fledermäuse sowie auch für die Wildkatze. Mit der gezielten Hinleitung zu den
Durchlassbauwerken und Ableitung aus Gefahrenbereichen soll den Tieren ein ungefährdetes
Queren der Trasse ermöglicht und Kollisionen mit dem Straßenverkehr vermieden werden.
Der neu zu schaffende Waldrand erfüllt darüber hinaus zugleich eine Ausgleichsfunktion für den
Verlust von Waldlebensräumen. Durch die Entwicklung eines mehrstufigen, strauchreichen
Waldsaumes am aufgerissenen Waldrand werden Wald-Schäden (Sonnenbrand, Windbruch)
vermieden, das Waldinnenklima verbessert, den Boden vor Erosion geschützt sowie das
Landschaftsbild aufgewertet.
Durchführung:
► gezielte Linienführung des Waldrandes als Leitlinie für Fledermäuse und Wildkatze mit dem Ziel
der Ableitung aus dem Trassenbereich und der Hinleitung zu den Durchlassbauwerken im
Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund
► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes aus überwiegend Sträuchern
mit vorgelagertem Krautsaum
► Lage entlang des aufgerissenen Waldrandes
► Anpassung des vorhandenen Waldrandes im Bereich Pfaffental, Kirschgrund und Flur Weineller
durch Rodung/Fällung
► zwischen Wildschutzzaun und neuem Waldrand einen mindestens 2 m breiten Streifen
gehölzfrei halten, für Rückewege 4 m breite Streifen freihalten
► Aussaat von Landschaftsrasen (RSM 7.2.2) im Krautstreifen zur Förderung der Begrünung und
des Insektenreichtums (Lockwirkung für Fledermäuse)
► Breite des Waldmantels incl. Krautsaum i.d.R. 10 m, jedoch abhängig von den örtlichen
Gegebenheiten (Eine genaue Breite kann nicht festgelegt werden, da während der Bauarbeiten
ggf. die Böschungskante verschoben werden muss.)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
84 84 84
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Waldrandentwicklung mit Leitfunktion
Maßnahmennummer
V5 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► Pflanzenwahl (Heisteranteil 5%):
Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Heckenkirsche, Eingriffliger Weißdorn, Hundsrose,
Schlehe, Wolliger Schneeball, Gemeine Berberitze, Pfaffenhütchen, Kreuzdorn, Brombeere,
Himbeere, Vogelbeere, Elsbeere, Speierling, Holzapfel und -birne, Feldahorn, Hainbuche,
Traubenkirsche
► zur besseren Eignung als Lebensstätte für Haselmäuse ist ein hoher Anteil an beerentragenden
Gehölzen wie Brombeere, Himbeere, Vogelbeere, Elsbeere, Schlehe, Hartriegel und Hasel
einzubringen
► Pflanzung nach RAS LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► zusätzlich Anbringen von haselmausgerechten Nistkästen/ -röhren im angrenzenden
Waldbestand
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Bedarf durchführen),
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Bedarf durchführen),
Krautsaum mind. einmal jährlich mähen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Vermeidungsmaßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: V4
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im unmittelbaren an Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Fläche: 42.430 m²
Flurstücke außerhalb des Baufeldes: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 65/31, 102/2, 102/3,
149, 151/2, 152 und 157/15; Gemarkung Helba, Flurstücke 429/9, 430 und 431
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: BImA,
Straßenbauverwaltung Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
85 85 85
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Freistellung Kirschgrund
Maßnahmennummer
V6 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
bei Bau-km ca. 1+630.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K11
Beschreibung:
Zerschneidung von Flugrouten von Fledermäusen
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.2, Blatt 2
Zielsetzung:
Schaffung von Leitstrukturen für Fledermäuse zur Anbindung an die Brückenunterführung
Durchführung:
Der Kirschgrund ist den vergangenen Jahren sukzessive mit Gehölzen zu gewachsen.
Die Maßnahme umfasst die Freistellung des Kirschgrundes von Gehölzen. Der südliche Teil des
freizustellenden Kirschgrundes wird als Zuwegung für die Bauarbeiten benötigt. Nördlich der Trasse
ist die gehölzfreie Leitlinie bis zum Waldrand zu verlängern.
Kontrolle alle zwei Jahre und Gehölzentfernung bei Bedarf.
Oben abgebildet: Offener Abschnitt des Kirschgrundes mit guter Eignung als Fledermaus-Leitstruktur (= Zielzustand)
Vermeidungsmaßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: V4 und V5
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: gesamt ca. 5400 m², davon ca. 1640 m² außerhalb des Baufeldes
Flurstück: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 95 (komplett), 65/47, 65/123, 92/4, 93, 94 und
121 (teilweise); Gemarkung Meiningen, Flurstück 4001 (teilweise),
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Forstverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Forstverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
86 86 86
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Heckenpflanzung im Pfaffental
Maßnahmennummer
V7 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Pfaffentalquerung bei Bau-km 0+680.000 bis 0+760.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K11
Beschreibung:
Beeinträchtigung der Austauschbeziehungen zwischen Teillebensräumen, Zerschneidung von Flugrouten
von Fledermäusen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel ist die Schaffung einer Leitstruktur für Fledermäuse sowie andere Säugetiere (wie z.B. Wildkatze)
mit Anbindung an das Querungsbauwerk Pfaffentalbrücke, um ein gefahrenfreies Queren der Trasse
zu ermöglichen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4210 - mageres Grünland auf trockenem Standort (Rekultivierungsfläche im
Baufeld)
Zielbiotop: 6110 - Hecke aus Laubgehölzen
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen, Anbindung an den Waldrand und die
Pfaffentalbrücke
► Pflanzung von Sträuchern mittlerem und niedrigen Wuchses, um flugaktive Tiere niedrig zu
halten
► Pflanzung mehrreihig angepasst an Pflanzfläche
► Pflanzraster gemäß RAS LP 2
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl (Sträucher ab 60 cm):
Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Rote Heckenkirsche, Wolliger Schneeball, Gemeine
Berberitze, Weißdorn, Hundsrose, Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Liguster und Kreuzdorn
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Folgepflege durch Straßenbauverwaltung
Vermeidungsmaßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: V4 und V5
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 670 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 157/12 und 157/15 (beide teilweise)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
87 87 87
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Heckenpflanzung im Pfaffental
Maßnahmennummer
V7 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
88 88 88
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Heckenpflanzung am Hang des Kirschgrund
Maßnahmennummer
V8 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 1+670.000 bis 1+780.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K11
Beschreibung:
Beeinträchtigung der Austauschbeziehungen zwischen Teillebensräumen, Zerschneidung von Flugrouten
von Fledermäusen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2)
Zielsetzung:
Mit der Schaffung einer Leitstruktur für Fledermäuse sowie andere Säugetiere (wie z.B. Wildkatze)
sollen die Tiere in den Kirschgrund gelenkt werden, um ein gefahrenfreies Queren der Trasse unter
der Kirschgrundbrücke zu ermöglichen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7501-803 - Ahorn-Linden-Hangschuttwald (Rodungsfläche im Baufeld)
Zielbiotop: 6110 - Hecke aus Laubgehölzen
► Pflanzung einer Hecke zwischen Kirschgrund und „Am Helbaer Berg“
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Verbindung zwischen Kirschgrund und
Wallbepflanzung (Maßnahme A5), dabei ist die Freihaltung der Leitlinie im Kirschgrund
(Maßnahme V6) zu beachten
► Pflanzung mehrreihig angepasst an Pflanzfläche; Pflanzraster gemäß RAS LP 2
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl (Sträucher ab 60 cm):
Blutroter Hartriegel, Rote Heckenkirsche, Gemeine Berberitze, Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner
Liguster, Mehlbeere, Wolliger und Gemeiner Schneeball, Schwarzer Holunder
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Folgepflege durch Straßenbauverwaltung
Vermeidungsmaßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: V4, V5 und V6
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme Flächengröße: 1.050 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 65/30, 65/123, 102/2 und 103/2 (alle teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung,
BImA Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
89 89 89
8.2 Gestaltungsmaßnahmen
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Sukzession auf Böschungen
Maßnahmennummer
G1 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 0+720.000 bis 1+420.000, 1+800.000 bis 3+720.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan): K2, K10
Beschreibung:
Verlust und Zerschneidung von Offenland auf Trockenstandorten, verbunden mit deren Eignung als
Reptilien-Lebensraum
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1 bis Nr. 4)
Zielsetzung:
Entwicklung von Böschungen mit autochthoner trockenheitsangepasster Vegetation in räumlichen
Kontakt zu bestehenden Halbtrockenrasen (Biotopverbund)
Durchführung:
Zulassen der natürlichen Sukzession an den Einschnittböschungen, kein Fremdbodenauftrag, keine
Saatgutausbringung zur Verhinderung der Florenverfälschung;
Freihalten der Einschnittböschungen von Gehölzen und hochwüchsiger Vegetation zur Vermeidung
von Lockwirkungen für Fledermäuse (Verminderung Nahrungsangebot)
Pflege:
Pflege bei Bedarf im Rahmen der Straßenunterhaltung
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 87.720 m²
Flurstücke: im Baufeld
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
90 90 90
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Bepflanzung von Straßennebenflächen
Maßnahmennummer
G2 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 0+000 bis 0+700
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan): K15
Beschreibung:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1 und Nr. 3)
Zielsetzung:
Aufwertung des Landschaftsbildes durch Gehölzpflanzung an Böschungen in Dammlage und
Straßenrändern, Erosionsschutz
Durchführung:
Bepflanzung der Böschungen und Straßenbegleitflächen mit standortgerechten Sträuchern unter
Beimischung von Laubbäumen:
► Überdeckung mit autochthonem Oberboden
► Pflanzung im Raster 1 m x 1,5 m
► Qualitäten: Heister ab 80 cm, Sträucher ab 60 cm
► Pflanzung mit Ballen (aufgrund der Trockenheit)
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Heister (Anteil 20 %):
Hainbuche, Traubeneiche, Feldahorn, Feldulme, Vogelkirsche, Vogelbeere, Elsbeere, Speierling,
Holzapfel und -birne,
Sträucher:
Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Rote Heckenkirsche, Wolliger Schneeball, Gemeine
Berberitze, Weißdorn, Hundsrose, Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Gemeiner
Liguster, Schlehe, Rote Heckenkirsche und Kreuzdorn
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Folgepflege durch Straßenbauverwaltung
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 14.440 m²
Flurstücke: im Baufeld
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
91 91 91
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Ansaat Landschaftsrasen auf Straßennebenflächen
Maßnahmennummer
G3 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
gesamte Baustrecke auf Banketten, Entwässerungsmulden, Regenwasserrückhaltebecken u.a.
Straßennebenflächen
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan): K15
Beschreibung:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1 bis Nr. 4)
Zielsetzung:
Forderung der Begrünung, Aufwertung des Landschaftsbildes, Erosionsminderung
Durchführung:
► Einsaat mit Landschaftsrasen (für Entwässerungsmulden und Regenwasserrückhaltebecken
RSM 7.3, sonstige Bereiche RSM 7.2.2)
► Schotterung der Bankette, Entwässerungsmulden, Regenwasserrückhaltebecken mit
autochthonem Muschelkalk
Pflege:
Kontrolle des Anwuchses, Mahd nach Bedarf
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 50.200 m²
Flurstücke: im Baufeld
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
92 92 92
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Gestaltung von Verkehrsnebenflächen mit
Solitärbäumen
Maßnahmennummer
G4 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Einschlussflächen bei Bau-km 0+400.000 und 2+800.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan): K15
Beschreibung:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1 und Nr. 3)
Zielsetzung:
Begrünung, Aufwertung des Landschaftsbildes
Durchführung:
► Anlage von Straßenbegleitgrün mit Solitärbäumen,
► Pflanzung in Gruppen
► Pflanzabstand 8-10 m
► Qualitäten H 3xv mB 16-18
► Einsaat mit Landschaftsrasen RSM 7.2.2
► Sicherung mit Pfahlbock und Verbissschutz
► Artenauswahl: Winterlinde, Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Eberesche
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Folgepflege durch Straßenbauverwaltung
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: entfällt (stückweise Baumpflanzung Festlegung in der Ausführungsplanung)
Flurstücke: im Baufeld
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
93 93 93
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Gestaltung von Straßennebenflächen mit
Strauchgruppen
Maßnahmennummer
G5 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 0+310.000 bis 0+670.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan): K15
Beschreibung:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1 bis Nr. 4)
Zielsetzung:
Aufwertung des Landschaftsbildes
Durchführung:
► Überdeckung mit autochthonem Oberboden
► Ansaat von Landschaftsrasen RSM 7.2.2
► Anlage von Strauchgruppen ca. a 200 m²
► Pflanzabstand 1 x 1,5 m
► Qualitäten: Heister ab 80 cm, Sträucher ab 60 cm
► Pflanzung mit Ballen (aufgrund der Trockenheit)
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Heister (Anteil 20 %):
Hainbuche, Traubeneiche, Feldahorn, Feldulme, Vogelkirsche, Vogelbeere, Elsbeere, Speierling,
Holzapfel und -birne,
Sträucher:
Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Rote Heckenkirsche, Wolliger Schneeball, Gemeine
Berberitze, Weißdorn, Hundsrose, Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Gemeiner
Liguster, Schlehe, Rote Heckenkirsche und Kreuzdorn
► mindestens 100 m Abstand zur Maßnahme V7 um eine Leitwirkung für Fledermäuse zu
vermeiden
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Folgepflege durch Straßenbauverwaltung
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: entfällt (gruppenweise Strauchpflanzung Festlegung in der Ausführungsplanung)
Flurstücke: im Baufeld
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
94 94 94
8.3 Ausgleichsmaßnahmen
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entsiegelung der Alt-B19 und Rückbau von Wirtschaftswegen
Maßnahmennummer
A1 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
B 19-Alt südlich der Trasse bei Bau-km 0+100.000 bis 0+500.000,
Wirtschaftsweg nördlich der Trasse bei Bau-km 0+750.000 bis 0+500.000,
Wirtschaftsweg südlich der Trasse bei Bau-km 0+310.000 bis 0+550.000 (bei ehem. Verladerampe),
Wirtschaftsweg bei Bau-km 1+480.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel ist die Wiederherstellung durchlässigen Bodens mit seinen Funktionen für den Boden- und
Wasserhalthalt und biotischen Standortfunktionen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 9212 - Hauptstraße
9214 - Wirtschaftsweg
Zielbiotop: unversiegelte Flächen
► Rückbau und Entsiegelung des Abschnittes der Alt-B 19, der künftig nicht mehr benötigt wird
► Rückbau von nicht mehr benötigten Wirtschaftswegen
► Ordnungsgemäße Entsorgung von Bitumen und sonstigem Fremdmaterial
► Tiefenlockerung
► Übererdung mit autochthonem Mutterboden
► Integration in Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Ausbringung von Landschaftsrasen bzw. Sukzession zulassen, teilweise Bepflanzung mit
standortgerecheten Gehölzen
Pflege:
Mahd nach Bedarf,
Gehölzpflanzungen einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 und zweijährige
Entwicklungspflege gem. DIN 18919
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 4.930 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
95 95 95
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entsiegelung der Alt-B19 und Rückbau von Wirtschaftswegen
Maßnahmennummer
A1 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Flurstücke: im Baufeld
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Straßenbaulastträger
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
96 96 96
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wieder-Aufforstung am Pfaffental
Maßnahmennummer
A2 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Maßnahmenfläche liegt im Baufeld: Pfaffental nördlich der Trasse bei Bau-km 0+750.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K4, K5, K6, K15
Beschreibung:
Anlagebedingter Verlust von Waldbiotopen verschiedener Ausprägung,
Veränderung des historisch gewachsenen Landschaftsbildes durch die Trasse (Zerschneidung
zusammenhängender Wälder)
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel ist mit der Schaffung eines naturnahen Laubwaldes einen Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und
Klima zu erbringen sowie den Eingriff in das Landschaftsbild auszugleichen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7603-206 - Kulturbestimmer Kiefernmischwald (vor Baufeldfreimachung),
9214 - Wirtschaftsweg
Zielbiotop: 7501-102 Buchenmischwald
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen
► Bodenvorbereitung, ggf. Übererdung mit autochthonem Mutterboden
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumart Rotbuche, Beimischung von Hainbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde,
Feldahorn, Spitzahorn, Elsbeere, Vogelkirsche und Feldulme,
Sträucher am Waldrand: Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Wolliger
und Gemeiner Schneeball
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 1.150 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flurstück 150 und 158 (beide teilweise)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
97 97 97
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wieder-Aufforstung am Pfaffental
Maßnahmennummer
A2 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
98 98 98
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung einer Schaftrifft
Maßnahmennummer
A3 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
südlich der Trasse bei Bau-km 0+320.000 bis 0+690.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K2, K10
Beschreibung:
Anlagebedingter Verlust und Zerschneidung von Halbtrockenrasen, verbunden mit dessen Eignung als
Reptilien-Lebensraum
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel ist die Entwicklung von Halbtrockenrasen zur Realisierung einer durchgängigen Schafhutung und
die Schaffung eines Verbundes von Halbtrockenrasen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4110 - Acker
7603-105 - Kultur-Kiefernmischwald
Zielbiotop: 4211 - Halbtrockenrasen
► teilweise Überdeckung mit autochthonem Oberboden
► Ausbringung von Landschaftsrasen für Trockenstandorte, Wahl der Saatgutmischung mit der
Unteren Naturschutzbehörde abstimmen (Saatgutmischung Kräuter für Trockenlagen - RSM
7.2.2)
Pflege:
in den ersten zwei Jahren mind. zweimalige Mahd/Jahr, um selektiven Aufwuchs zu vermeiden keine
Beweidung, Nutzung mit Schafen nur zu Zwecken der Trift,
in den Folgejahren Pflege durch Schafhutung (1-2 Pflegedurchgänge im Jahr), gelegentliche Mahd
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: G1, A CEF8, ACEF10, E5
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 12.650 m²
Flurstücke: Gemarkung Walldorf, Flur 0, Flurstücke 1571 und 1572/2 (komplett), Flurstücke 1572/3,
1573/2, 1576, 1577, 1578/2, 1579/2 und 1579/3 (alle teilweise),
Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 166, 168/3 und 168/9 (alle teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
99 99 99
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Nassansaat von Gehölzen an Böschung
Maßnahmennummer
A4 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
südlich der Trasse bei Bau-km 0+330.000 bis 0+430.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K4, K5, K6
Beschreibung:
Anlagebedingter Verlust von Waldbiotopen verschiedener Ausprägung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2 und 3)
Zielsetzung:
Ziel ist mit der Entwicklung von standortgerechtem Laubwald einen Ausgleich für den Waldverlust zu
erbringen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7603-105 - Kultur-Kiefernmischwald
Zielbiotop: 7501-203 - Eichen-Hainbuchenwaldes auf trockenwarmem Standort
► Überdeckung mit autochthonem Oberboden bei Bedarf
► Nassansaat von Gehölzsaatgut (5 g/m²) unter Beimischung von Landschaftsrasen mit
Kräutern für Trockenlagen - RSM 7.2.2 (20 g/m²) (aus Gründen des Erosionsschutzes) auf der
südexponierten Böschung
► Pflanzung von Gehölzen hat aufgrund der extremen Standortverhältnisse (Steillage, Trockenheit)
wenig Anwuchsaussichten
► Gehölzauswahl: Hainbuche, Trauben-Eiche, Stiel-Eiche, Sommer-Linde, Winter-Linde,
Feldahorn, Vogelkirsche, Holzbirne, Holzapfel, Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Rote
Heckenkirsche, Wolliger Schneeball, Gemeine Berberitze, Gemeiner Liguster, Pfaffenhütchen,
Hasel, Elsbeeere, Speierling und Kreuzdorn
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege (wegen Trockenheit zusätzliche Bewässerungsgänge bei Erfordernis
durchführen),
Zweijährige Entwicklungspflege (wegen Trockenheit zusätzliche Bewässerungsgänge bei Erfordernis
durchführen); Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 2.220 m²
Flurstücke: Gemarkung Walldorf, Flur 0, Flurstück 1577 und Gemarkung Welkershausen, Flur 0,
Flurstück 163/2 (beide teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
100 100 100
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wallbepflanzung
Maßnahmennummer
A5 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
südlich der Trasse bei Bau-km 1+800.000 bis 2+550.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K4, K5, K6, K8, K15
Beschreibung:
Anlagebedingter Verlust von Waldbiotopen verschiedener Ausprägung und von Gebüsch frischer
Standorte,
Veränderung des historisch gewachsenen Landschaftsbildes durch die Trasse (Zerschneidung
zusammenhängender Wälder),
Beeinträchtigung der Eignung zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung durch Verlärmung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2 und 3)
Zielsetzung:
Ziel ist mit der Entwicklung von Gehölzflächen einen Ausgleich für den Waldverlust zu erbringen und
einen Wald-Biotopverbund zwischen Kirschgrund und Weineller/Berlesgrund zu schaffen. Zudem soll
eine Minderung der Lärmimmission auf Siedlungsbereiche erreicht werden. Durch naturnahe
Bepflanzung soll der Geländewall harmonisch in die Landschaft eingegliedert werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 9280 (4700) - Straßenbegleitgrün, strukturarm (Ruderalflur)
Zielbiotop: 6214- Feldgehölz, naturnah
► Überdeckung des Geländewalles mit autochthonem Oberboden
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen
► Pflanzung im Raster gemäß RAS-LP2
► Qualitäten: Heister ab 80 cm, Sträucher ab 60 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun (mehrere Einzelzäune, Maximalgröße 1 ha, da erheblich
größere Flächen nicht wildrein gehalten werden können)
► Pflanzenwahl:
Heister (Anteil 30 %): Hainbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde, Sommerlinde,
Feldahorn, Vogelkirsche, Vogelbeere, Rotbuche, Elsbeere, Speierling, Holzapfel und -birne,
Sträucher: Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Rote Heckenkirsche, Wolliger Schneeball,
Gemeine Berberitze, Weißdorn, Hundsrose, Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Liguster und
Kreuzdorn
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Folgepflege durch Straßenbauverwaltung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
101 101 101
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wallbepflanzung
Maßnahmennummer
A5 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 28.620 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flur 0, Flurstücke 65/30 und 100,
Gemarkung Helba, Flur 0, Flurstücke 455, 464/4, 471/2, 471/9, 471/10, 471/11, 471/19, 471/20,
472/2, 472/4, 472/5 und 473/2 (alle teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 28.620 m²
Grunderwerb 28.620 m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
102 102 102
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wieder-Aufforstung am Kirschgrund
Maßnahmennummer
A6 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Maßnahmenfläche liegt im Baufeld: Hang westlich Kirschgrund bei Bau-km 1+430.000 bis 1+520.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K4, K5, K6, K15
Beschreibung:
Anlagebedingter Verlust von Waldbiotopen verschiedener Ausprägung,
Veränderung des historisch gewachsenen Landschaftsbildes durch die Trasse (Zerschneidung
zusammenhängender Wälder)
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2)
Zielsetzung:
Ziel ist mit der Schaffung eines naturnahen Laubwaldes einen Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und
Klima zu erbringen sowie den Eingriff in das Landschaftsbild auszugleichen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7603-206 - Kulturbestimmer Kiefernmischwald (vor Baufeldfreimachung)
9214 - Wirtschaftsweg
Zielbiotop: 7501-102 Buchenmischwald
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen
► Bodenvorbereitung, ggf. Übererdung mit autochthonem Mutterboden
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumart Rotbuche, Beimischung von Hainbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde,
Feldahorn, Spitzahorn, Elsbeere, Vogelkirsche und Feldulme,
Sträucher: Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Wolliger und Gemeiner
Schneeball
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: A13
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 1.910 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flur 0, Flurstücke 133, 135/2 und 138/6 (alle teilweise)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
103 103 103
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wieder-Aufforstung am Kirschgrund
Maßnahmennummer
A6 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
104 104 104
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entbuschung und Pflege von Halbtrockenrasen
Maßnahmennummer
ACEF8 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
ca. 2 km nördlich der Kirschgrund-Brücke (ca. Bau-km 1+700.000)
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K2, K10, K13
Beschreibung:
Verlust und Zerschneidung von Halbtrockenrasen und artenreichen, z.T. geschützten Staudenfluren
trockener Standorte;
Verlust von potenziellen Lebensräumen der Zauneidechse und Glattnatter
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, Karte 12.3)
Zielsetzung:
Vorgezogene Kompensationsmaßnahme zur Sicherung der ökologischen Funktionalität im
räumlichen Zusammenhang für die Zauneidechsen- und Glattnatter-Populationen. Aufwertung und
langfristige Sicherung des geschützten Halbtrockenrasens als Lebensraum für seltene und auf
trockenwarme Offenlandstandorte spezialisierte Arten- und Lebensgemeinschaften. Erhaltung der
historisch gewachsenen Kulturlandschaft.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4211.2 - Halbtrockenrasen, Verbuschung 10-40 %
Zielbiotop: 4211.6 - Halbtrockenrasen mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen
► Der Halbtrockenrasen weist abschnittsweise einen sehr starken Gehölzaufwuchs, insbesondere
von Schlehe, auf. Um den geschützten Offenlandbiotop in seiner flächigen Ausdehnung zu
erhalten, sind dringend Entbuschungsmaßnahmen notwendig.
► Erstpflege: Mahd und Entbuschung des Halbtrockenrasens, Rodung von Kiefern und Fichten
► Erhaltung einiger standortgerechter Einzelbäume, Baum- und Strauchgruppen (Deckungsgrad
10-20 %),
► Aufnahme und Abtransport von Müllablagerungen
► Anlage von Zusatzstrukturen (jeweils 2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen zur Aufwertung
der Biotopqualität für Zauneidechse und Glattnatter:
Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem,
autochthonem Abbruchmaterial (Naturstein aus dem Baufeld) unterschiedlicher Körnung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
105 105 105
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entbuschung und Pflege von Halbtrockenrasen
Maßnahmennummer
ACEF8 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
(0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,
Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder autochthonem Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32
(Schichtdicke mittig bis 30 cm)
► Sicherung der Folgenutzung als Schafhutung (möglichst mit Eingliedern einiger Ziegen) per
Pflegevertrag (keine Wiederaufnahme in das KULAP-Förderprogramm nach Auslaufen der
Förderperiode 2013)
Pflege:
Im ersten Jahr Erstpflege/Entbuschung und ein Beweidungsdurchgang/Hutung außerhalb des
Zeitraumes von 1. Juli bis 31. August (Hauptflugzeit und Zeit der Jungraupen des Thymian-
Ameisenbläulings)
In den Folgejahren: ein- bis zwei Beweidungsdurchgänge/Hutung außerhalb des Zeitraumes von 1.
Juli bis 31. August, zusätzlich Entfernung aufkommender Gehölze im Frühjahr während des
Saftflusses
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: ACEF10
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Beginn der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 39.120 m²
Flurstück: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 65/46 (Teilfläche) und 98/1
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
106 106 106
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entbuschung und Pflege von Halbtrockenrasen
Maßnahmennummer
ACEF8 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
107 107 107
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung von naturnahem Trockenwald
Maßnahmennummer
A9a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich der Trasse bei Bau-km 1+700.000 bis 1+800.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5, K6, K9,
K12, K13, K15,
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Waldflächen verschiedener Ausprägungen;
Verlust von Lebensraum für waldbewohnende Arten wie Fledermäuse, Haselmaus und Vögel;
Veränderung des Landschaftsbildes durch Zerschneidung zusammenhängender Wälder mit tiefen
Trasseneinschnitten;
Beeinträchtigung der Eignung zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung durch Verlärmung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Entwicklung eines geschützten Eichen-Hainbuchen-Trockenwaldes einen
Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als
Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima zu erbringen. Die bestehenden durch Verdichtung
(bedingt durch ehemalige militärische Nutzung und Gebäuderückbau), Oberbodenveränderungen
und Vermüllung gestörten Offenflächen trockenwarmer Standorte sollen in ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt aufgewertet werden. Zudem soll eine Verbesserung des Landschaftsbildes und
Erholungseignung erreicht werden. In der Maßnahme werden Aspekte des Artenschutzes
berücksichtigt. Durch die gezielte Planung von Leitstrukturen sollen die Fledermäuse auf ihren
Flugrouten gelenkt werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: Komplex aus 4710, 4731,4732, 6223, 6224, 8202.17, 9214, 9216, 9392 -
Mosaikartige Ausprägung des Offenlandstandort v.a. aus Ruderalfluren trockener
Standorte aber auch frischerer Standorte, abschnittsweise mit
Trockenrasenvegetation durchsetzt, randlich und an den Aufschüttungen Bereiche
mit starker Gehölzsukzession oder Gehölzanpflanzungen, unbefestigte und
befestigte Fahr- und Fußwege
Zielbiotop: 7501-203 - Eichen-Hainbuchenwaldes auf trockenwarmem Standort
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
108 108 108
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung von naturnahem Trockenwald
Maßnahmennummer
A9a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► lockere Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung eines lichten Trockenwaldes
(s. u. Abgrenzung der Aufforstungsfläche in der Abb.)
► Mit der Bepflanzung soll gleichzeitig eine Leitlinie für die Fledermäuse geschaffen werden, um
diese vom Fledermausturm in Richtung Unterführung Kirschgrundbrücke zu lenken. Daher ist
am Waldrand Richtung Kirschgrund die Freihaltung eines 10 m breiten offenen Streifens
notwendig.
► Von der Bepflanzung auszunehmen ist der aus Lockergestein bestehende, vegetationsfreie
Aufschüttungshügel (in der Abb. mit 1 markiert). Er ist als Extremstandort und Habitat für
spezialisierte Arten zu erhalten (z.B. Nachweis einer Blindschleiche PLANUNGSBÜRO DR.
WEISE 2012).
► Vorhandene Gehölze, d.h. Anpflanzungen und Gehölzsukzession, sind zu erhalten und ggf.
durch Lückenbepflanzung in die Maßnahme zu intergrieren.
► Bereich mit vorangeschrittenem Gehölzgehölzaufwuchs (> 50 % Verbuschung) sind der
natürlichen Gehölzsukzession zu überlassen.
► Die neu zu bepflanzende Fläche umfasst ca. 40.000 59.500 m²
► Pflanzverband gemäß RAS-LP 2 5 m x 5 m
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Pflanzenwahl: Hauptbaumarten: Hainbuche und Traubeneiche, Beimischung von Winterlinde,
Feldahorn, Rotbuche, Spitzahorn, Vogelkirsche, Elsbeere, Speierling, und Holzapfel und -birne,
► im Randbereich Richtung Kirschgrund Schaffung eines dichten Gehölzgürtels mit Leitfunktion für
Fledermäuse aus Sträucher wie Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Wolliger Schneeball,
Kreuzdorn und Bäumen (wie o.g.),
► gruppenweise Mischung der Baum- und Straucharten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun (mehrere Einzelzäune, Maximalgröße 1 ha, da
erheblich größere Flächen nicht wildrein gehalten werden können)
► Rückbau der Betonplattenwege (ca. 250 m x 2,5 m; in der Abb. mit 3 markiert)
► Aufnahme und Abtransport von Müll, Schutt, Unrat und Betonsteinen
► zu entfernende Betonsteinhaufen (in der Abb. mit 2 markiert), als potenzielle Reptilienhabitate,
durch Lesesteinhaufen ersetzen
► jeweils 2 Lesesteinhaufen je Hektar:
Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem,
autochthonem Abbruchmaterial (Naturstein aus dem Baufeld) unterschiedlicher Körnung
(0/45 und größer), Schichtdicke mittig bis 70 cm,
Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder autochthonem Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32
(Schichtdicke mittig bis 30 cm)
► Die Fläche ist aktuell als potenzieller Lebensraum für Zauneidechsen und Glattnatter geeignet.
Mit dem geplanten lichten Eichenwald und Zusatzstrukturen (Lesesteinhaufen) werden weiterhin
deren Lebensraumbedingungen erfüllt.
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
109 109 109
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung von naturnahem Trockenwald
Maßnahmennummer
A9a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
1
2
´
1
2
3
3
Aufforstung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
110 110 110
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung von naturnahem Trockenwald
Maßnahmennummer
A9a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 60.500 ca. 94.000 m², davon 40.000 59.300 m² Bepflanzungsfläche
Flurstück: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 65/125 und 104/2 (Teilflächen) und
Gemarkung Meiningen 3751 und 3752/13 (Teilflächen)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen
Hand 60.500 94.000 m²
Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Forstverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
60.500 94.000 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
111 111 111
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Habitatoptimierung von Halbtrockenrasen
Maßnahmennummer
ACEF10 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich und nördlich der Trasse bei Bau-km 1+780.000 bis 2+200.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K2, K10, K13
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Halbtrockenrasen;
Verlust von potenziellen Lebensräumen der Zauneidechse und Glattnatter;
Verlust von potenziellen Lebensstätten des Steinschmätzers
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2)
Zielsetzung:
Vorgezogene Kompensationsmaßnahme zur Sicherung der ökologischen Funktionalität im
räumlichen Zusammenhang:
Der bestehende Halbtrockenrasen ist Lebensraum der Zauneidechse. Daneben ist mit dem
Vorkommen der Glattnatter (Altnachweise) zu rechnen. Potenziell ist das Vorkommen des
Steinschmätzers möglich. Die Lebensraumqualität ist durch Ablagerungen von Unrat und
abschnittsweise starker Verbuschung beeinträchtigt. Ziel ist durch Biotopaufwertung die Populationen
der Reptilien zu stärken und das Vorkommen des Steinschmätzers sowie weiterer
Trockenrasenarten, wie z.B. dem Thymian-Ameisenbläuling, zu fördern.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4211, 4731, 6223, 6213 - Komplex aus Halbtrockenrasen, Staudenflur,
Trockengebüsch und lichten Kiefernbeständen (< 1ha)
Zielbiotop: 4211, 4731, 6223, 6213 - Komplex aus Halbtrockenrasen, Staudenflur,
Trockengebüsch und lichten Kiefernbeständen (< 1ha)
► Aufnahme und Abtransport von Müll und Unrat (incl. Betonsteine)
► Ausgenommen von der Beräumung ist der Steinhaufen, der aktuell von Zauneidechsen besiedelt
ist (in der Abb. mit 1 markiert) (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012).
► Anlage von Zusatzstrukturen (jeweils 2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen zur Aufwertung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
112 112 112
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Habitatoptimierung von Halbtrockenrasen
Maßnahmennummer
ACEF10 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
der Biotopqualität für Zauneidechse und Glattnatter:
Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem,
autochthonem Abbruchmaterial (Naturstein aus dem Baufeld) unterschiedlicher Körnung
(0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,
Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder autochthonem Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32
(Schichtdicke mittig bis 30 cm)
► Im Zuge der Bauarbeiten ist geplant den Katasterweg am Waldrand Kirschgrund
wiederherzustellen, da der aktuell genutzte Weg durch die geplante Trasse abgeschnitten wird.
Der aktuell genutzte über das Flurstück verlaufende Weg erfüllt somit zukünftig keine
Zuwegungsfunktion mehr und kann zurück gebaut werden. Es ist die Entsiegelung des ca. 60 m
langen mit Betonplatten befestigten Wegeabschnittes vorgesehen (in der Abb. mit 2 markiert).
Ein Fußpfad für Erholungssuchende ist weiterhin zu erhalten.
► Entsiegelung des Fundamentes (28 m²) nördlich der Crossstrecke (in der Abb. mit 3 markiert),
anschließend Bodenlockerung, keine Auffüllung mit Mutterboden, Schaffung eines
wärmegetönten Rohbodenstandortes
► Rückbau nicht mehr benötigter Wege, Bodenlockerung und Abtransport von Fremdmaterial,
keine Auffüllung mit Mutterboden zur Schaffung wärmegetönter Rohbodenstandorte
► Entbuschung von aufkommenden Gehölzen (Gehölzdeckung auf der Fläche < 10 %)
► Im nördlichen Zipfel ist das Ziel durch Gehölzentnahmen eine durchgängige Schaftrift zur
Maßnahmefläche ACEF8 zu schaffen (in der Abb. mit 4 markiert).
► Sicherung der Folgenutzung als Schafhutung (möglichst mit Eingliedern einiger Ziegen) per
Pflegevertrag (keine Wiederaufnahme in das KULAP-Förderprogramm nach Auslaufen der
Förderperiode 2013)
Pflege:
Im ersten Jahr Erstpflege/Entbuschung und ein Beweidungsdurchgang/Hutung außerhalb des
Zeitraumes von 1. Juli bis 31. August (Hauptflugzeit und Zeit der Jungraupen des Thymian-
Ameisenbläulings)
In den Folgejahren: ein- bis zwei Beweidungsdurchgänge/Hutung außerhalb des Zeitraumes von 1.
Juli bis 31. August, zusätzlich in den ersten drei Jahren Entfernung aufkommender Gehölze im
Frühjahr
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
113 113 113
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Habitatoptimierung von Halbtrockenrasen
Maßnahmennummer
ACEF10 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Flächenabgrenzung:
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: ACEF8
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 40.980 m²
Flurstück: Gemarkung Welkershausen, Flurstück 65/30 und 65/125,
Gemarkung Helba, Flurstücke 454, 455 und 456/5 (alle teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 40.980 m² Künftiger Eigentümer: Freistaat Thüringen
Flächen Dritter 0 m²
Grunderwerb 0 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
40.980 m²
3
1 2
4
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
114 114 114
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstung Crossgelände
Maßnahmennummer
A11 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
auf dem ehemaligen Militärgelände südlich der Trasse bei Bau-km 2+100.000 bis 2+200.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K4, K5,
K6, K9, K12, K13, K15
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Waldflächen verschiedener Ausprägungen;
Verlust von Lebensraum für waldbewohnende Arten wie Fledermäuse, Haselmaus und Vögel;
Veränderung des Landschaftsbildes durch Zerschneidung zusammenhängender Wälder mit tiefen
Trasseneinschnitten;
Beeinträchtigung der Eignung zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung durch Verlärmung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 2)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Entwicklung eines naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldes einen Teilausgleich für
den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima zu erbringen. Zudem soll eine Verbesserung des Landschaftsbildes und
Erholungseignung erreicht werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 9392 - Sportfläche (BMX-Strecke)
Zielbiotop: 7501-203 - Eichen-Hainbuchenwaldes auf trockenwarmem Standort
► Rückbau des BMX-Platzes, Auffüllung mit autochthonem Mutterboden unter Erhaltung eines
strukturreichen Reliefs mit Hügeln und Senken
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen unter Erhaltung der bestehenden Gehölze
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
115 115 115
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstung Crossgelände
Maßnahmennummer
A11 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumarten Hainbuche und Traubeneiche, Beimischung von Winterlinde, Feldahorn,
Vogelkirsche und Rotbuche, in Randbereichen Elsbeere, Speierling, Holzapfel und -birne
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: A12
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 4.300 m²
Flurstück: Gemarkung Helba, Flurstück 454 (Teilfläche)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 5.050 m² Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter - m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Forstverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
5.050 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
116 116 116
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstung von Acker und Staudenflur
Maßnahmennummer
A12 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich der Trasse bei Bau-km 2+200.000 bis 2+300.000,
südöstlich der Crossstrecke
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K4, K5,
K6, K9, K12, K13, K15
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Waldflächen verschiedener Ausprägungen;
Verlust von Lebensraum für waldbewohnende Arten wie Fledermäuse, Haselmaus und Vögel;
Veränderung des Landschaftsbildes durch Zerschneidung zusammenhängender Wälder mit tiefen
Trasseneinschnitten;
Beeinträchtigung der Eignung zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung durch Verlärmung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Entwicklung eines naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldes einen Teilausgleich für
den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima zu erbringen. Zudem soll eine Verbesserung des Landschaftsbildes und
Erholungseignung erreicht werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4110 - Ackerfläche
4732 - artenreiche Staudenflur auf trockenwarmem Standort
Zielbiotop: 7501-203 - Eichen-Hainbuchenwaldes auf trockenwarmem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen
► am Waldrand Richtung Siedlung Schaffung eines 10 m breiten Gehölzgürtels aus Sträuchern
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun (mehrere Einzelzäune, Maximalgröße 1 ha, da
erheblich größere Flächen nicht wildrein gehalten werden können)
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumarten: Hainbuche und Traubeneiche, Beimischung von Winterlinde, Feldahorn,
Vogelkirsche, Elsbeere, Speierling, und Rotbuche,
Waldrand: Holzapfel und -birne, Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Eingriffliger Weißdorn,
Hundsrose, Schlehe, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
117 117 117
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstung von Acker und Staudenflur
Maßnahmennummer
A12 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: A11 und A13
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 21.700 m²
Flurstück: Gemarkung Helba, Flurstück 459 (Teilfläche)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 21.700 m²
Grunderwerb 21.700 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
118 118 118
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entsiegelung Garagenkomplex
Maßnahmennummer
A13 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich der Trasse bei Bau-km 2+390.000 bis 2+500.00
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 3): KV, K1, K4, K5, K6,
K9, K12, K13, K15
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Waldflächen verschiedener Ausprägungen;
Verlust von Lebensraum für waldbewohnende Arten wie Fledermäuse, Haselmaus und Vögel;
Veränderung des Landschaftsbildes durch Zerschneidung zusammenhängender Wälder mit tiefen
Trasseneinschnitten;
Beeinträchtigung der Eignung zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung durch Verlärmung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 3)
Zielsetzung:
Ziel ist die Wiederherstellung durchlässigen Bodens mit seinen Funktionen für den Boden- und
Wasserhalthalt und biotischen Standortfunktionen. Weiterhin soll durch die Entwicklung eines
naturnahen Feldgehölzes ein Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen und den damit
verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum erbracht werden. Zudem soll eine Verbesserung des
Landschaftsbildes und Erholungseignung erreicht werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 9217 - Garagenanlage
9392 - Ruderalflur auf anthropogen verändertem Standort
Zielbiotop: 6214 - naturnahes Feldgehölz aus Laubbäumen und Sträuchern
► Entsiegelung der Fundamente, Unterbodenplatten und Wegebefestigungen
► Ordnungsgemäße Entsorgung
► Tiefenlockerung
► Übererdung mit autochthonem Mutterboden
► Bepflanzung mit standortgerechten Laubgehölzen
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumarten: Rotbuche, Hainbuche und Traubeneiche, Beimischung von Winterlinde,
Feldahorn, Vogelkirsche, Elsbeere und Speierling
Sträucher: Holzapfel und -birne, Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Eingriffliger
Weißdorn, Hundsrose, Schlehe, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
119 119 119
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entsiegelung Garagenkomplex
Maßnahmennummer
A13 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 (wegen Trockenheit zusätzliche
Bewässerungsgänge bei Erfordernis durchführen),
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: A5, A12 und A17
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 7.780 m²
Flurstück: Gemarkung Helba, Flurstücke 471/14, 471/15, 471/16, 471/17 und 471/18
(alle teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 7.780 m² Künftiger Eigentümer: Stadt Meiningen
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Stadt Meiningen
Nutzungsänderung/ -beschränkung
7.780 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
120 120 120
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstungsfläche Weineller ehem. Abbaufläche
Maßnahmennummer
A14 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich der Trasse bei Bau-km 2+850.000 bis 3+000.000
Acker im Anschluss an ehem. Steinbruch in der Flur Weineller
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K4, K5,
K6
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Waldbiotopen verschiedener Ausprägungen, damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung
sämtlicher Funktionen des Waldes für Boden- und Wasserhaushalt und Lufthygiene
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Entwicklung eines naturnahen Buchenwaldes einen Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und
Klima zu erbringen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4110 - Ackerfläche
Zielbiotop: 7501-101 - Buchenwald auf frischem bis mäßig trockenem Standort
7501-203 - Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Buchenwaldes,
Anbindung an umgebenden Wald
► Straßenseitig Schaffung eines 5 m breiten Gehölzgürtels aus Sträuchern
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumarten Rotbuche, Hainbuche, Traubeneiche, Winterlinde, Beimischung von Rotbuche,
Feldahorn, Bergahorn, Spitzahorn und Vogelkirsche
Waldrand: Holzapfel und -birne, Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Eingriffliger Weißdorn,
Hundsrose, Schlehe, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
121 121 121
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstungsfläche Weineller ehem. Abbaufläche
Maßnahmennummer
A14 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 4.600 m²
Flurstücke: Gemarkung Utendorf, Flurstücke 719/2 und 717 (beide teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
122 122 122
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Forstlicher Nutzungsverzicht am Berlesgrund
Maßnahmennummer
ACEF15 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich und nördlich der Trasse bei Bau-km ca. 3+700.000
Buchentrockenwald am Berlesgrund
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K9, K12,
K13
Beschreibung:
Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme und
Zerschneidung von naturnahen Buchenwäldern;
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Haselmaus, baumbewohnenden Fledermäusen und
Vögeln (Baumhöhlenbrüter)
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 4)
Zielsetzung:
Ziel ist durch Schaffung von Ersatzstrukturen und Sicherung von Alt- und Totholzbeständen den
Verlust von Höhlenbäumen zu kompensieren (Ausgleich für den Lebensraumverlust der Haselmaus
und Ersatz für den Verlust potenziell geeigneter Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse
und Vögel). Mit der Habitataufwertung sollen gleichzeitig sonstige Arten und Lebensgemeinschaften
des Waldes gefördert und eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt eines intakten und stabilen
Ökosystems geschaffen werden.
Durchführung:
► Sicherung des geschützten Buchen(misch)wald auf trockenwarmem Standort in seiner
strukturreichen Ausprägung
► Unterlassung der forstlichen Nutzung zur Förderung des Alt- und Totholzanteiles, gleichzeitig
wird durch Gehölzsukzession die Entstehung eines Strauchgürtels aus autochthonem
Pflanzenmaterial gefördert
► Schadensbegrenzender Maßnahmenteil für den Verlust von potenzielle Fortpflanzungs- und
Ruhestätten: Schaffung von Ersatzquartieren durch Anbringen von je 10 Fledermauskästen,
spezielle haselmausgeeigneten Nistkästen und Vogelnistkästen im räumlichen Kontakt zum
Eingriffsbereich, außerdem Aufstellen von Höhlenbäumen (Vorhalten aus der
Baufeldfreimachung) und Verankerung im Boden (insbesondere für nicht in Nistkästen brütende
Arten wie Spechte, aber auch für sonstige höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Haselmaus)
Pflege:
keine
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
123 123 123
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Forstlicher Nutzungsverzicht am Berlesgrund
Maßnahmennummer
ACEF15 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 30.000 m²
Flurstück: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2 und 435/2 (Teilflächen)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 12.200 m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung;
Freistaat Thüringen Flächen Dritter 17.800 m²
Grunderwerb 17.800 m² Künftige Unterhaltung: BImA; ThüringenForst
Nutzungsänderung/ -beschränkung
12.200 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
124 124 124
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wieder-Aufforstung am Berlesgrund
Maßnahmennummer
A16 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Maßnahmenfläche liegt im Baufeld: Hang südlich der Trasse bei Bau-km 3+735.000 bis 3+800.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K4, K5, K6, K15
Beschreibung:
Anlagebedingter Verlust von Waldbiotopen verschiedener Ausprägung,
Veränderung des historisch gewachsenen Landschaftsbildes durch die Trasse (Zerschneidung
zusammenhängender Wälder)
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 4)
Zielsetzung:
Ziel ist mit der Schaffung eines naturnahen Laubwaldes einen Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und
Klima zu erbringen sowie den Eingriff in das Landschaftsbild auszugleichen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7501-102 Buchenmischwald (vor Baufeldfreimachung)
Zielbiotop: 7501-102 Buchenmischwald
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen
► Bodenvorbereitung, ggf. Übererdung mit autochthonem Mutterboden
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumart Rotbuche, Beimischung von Hainbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde,
Feldahorn, Elsbeere, Vogelkirsche und Feldulme,
Sträucher am Waldrand: Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Wolliger
und Gemeiner Schneeball
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme Flächengröße: 1.970 m²
Flurstücke: Gemarkung Helba, Flurstück 435/2 (Teilflächen)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 1.970 m² Künftiger Eigentümer: Forstverwaltung
Flächen Dritter m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
125 125 125
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Wieder-Aufforstung am Berlesgrund
Maßnahmennummer
A16 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: Forstverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
1.970 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
126 126 126
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstung von Acker im Anschluss an den Geländewall
Maßnahmennummer
A17 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 2+285.000 bis 2+640.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K4, K5,
K6, K9, K12, K13, K15
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Waldflächen verschiedener Ausprägungen;
Verlust von Lebensraum für waldbewohnende Arten wie Fledermäuse, Haselmaus und Vögel;
Veränderung des Landschaftsbildes durch Zerschneidung zusammenhängender Wälder mit tiefen
Trasseneinschnitten
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel ist mit der Schaffung eines naturnahen Laubwaldes einen Teilausgleich für den Verlust von
Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und
Klima zu erbringen sowie den Eingriff in das Landschaftsbild auszugleichen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4110 Acker
Zielbiotop: 7501-101 Buchenmischwald
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen
► erforderliche Zufahrtswege freilassen
► Bodenvorbereitung
► Pflanz-Raster RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumart Rotbuche, Beimischung von Hainbuche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde,
Feldahorn, Elsbeere, Vogelkirsche und Feldulme,
Sträucher: Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Wolliger und Gemeiner
Schneeball
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
127 127 127
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstung von Acker im Anschluss an den Geländewall
Maßnahmennummer
A17 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahme in funktionaler Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: A5, A12 und A13
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Im Anschluss an die Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 7.370 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 464/4, 471/2, 471/14, 471/19, 471/20, 472/4
und 472/5 (alle teilweise)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb - m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
128 128 128
8.4 Ersatzmaßnahmen
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Lebensraumerweiterung und -optimierung Auwaldkomplex
Maßnahmennummer
E 1 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich der Trasse ca. bei Bau-km 0+000.000 bis 0+500.000 in der Werra-Aue
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K5, K7, K9, K13
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Gebüsch und Laubwald frischer und feuchter Standorte;
Verlust von Lebensräumen der Haselmaus als europarechtlich geschützte Art (Anhang IV der FFH-RL)
und Verlust von potenziell geeigneten Brutstätten von Vögeln
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel der Komplexmaßnahme ist es durch Lebensraumerweiterung und -optimierung vorhandene
Populationen von europäisch geschützten Arten (Haselmaus, Vögel) und sonstigen Arten und
Lebensgemeinschaften (Amphibien) zu stärken sowie geeignete Lebensraumbedingungen für weitere
Arten und Lebensgemeinschaften zu schaffen. Zudem werden Funktionen des Boden- und
Wasserhaushaltes verbessert.
Durchführung:
Ausgangsbiotope: 2512 - Kleines Standgewässer, mittlerer Strukturdichte (< 1ha),
2513 - Kleines Standgewässer, strukturarm (< 1ha),
4110 - Acker
4223 - mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht
4722 - Stauden-/Ruderalflur auf feuchtem Standort
7501-702 - Weiden-Auenwald
Zielbiotope: 2511 - Kleines Standgewässer, strukturreich (< 1ha),
4721 - geschützte Sumpfhochstaudenflur
7501-702 - Weiden-Auenwald
► Flächenstilllegung der Ackerfläche, Markierung der Flurstücksgrenze mittels Gehölzpflanzung
► Geländemodellierung durch Aushub von Senken im Auwald und auf Ruderalflächen zur
Schaffung von Tümpeln und Sumpfflächen
► naturnahe Ufergestaltung mit Buchten, Wechsel zwischen Flach- und Steilufer,
Schaffung/Erhaltung von Schilfgürtel
► keine Aufforstung
► keine forstliche Nutzung, Zulassung der Sukzession, Erhaltung und Förderung von Totholz
► Flächensicherung des Auwaldkomplexes mit Stillgewässern durch Ankauf
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
129 129 129
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Lebensraumerweiterung und -optimierung Auwaldkomplex
Maßnahmennummer
E 1 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Pflege der Gehölzpflanzung:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 57.080 m²
Flurstücke: Gemarkung Walldorf, Flurstücke 1468, 1472/2, 1472/3, 1472/4 1473/5, 1474 und 1482/2
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 26.251 m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 20.829 m²
Grunderwerb 20.829 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
26.251 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
130 130 130
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Lückenbepflanzung ehemalige Jauchegrube
Maßnahmennummer
E 2 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
südlich der Trasse ca. bei Bau-km 0+700.000 in der Werra-Aue
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K5, K7
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Gebüsch und Laubwald frischer und feuchter Standorte
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2,
Blatt Nr. 1)
Zielsetzung:
Ziel ist es durch Erweiterung und Optimierung des vorhandenen Auwaldrestes die Funktion als
Lebensraum zu verbessern. Zudem werden Boden-, Wasser- und Klima-Funktionen des
Naturhaushaltes verbessert. Ziel ist eine langfristige Flächensicherung des naturnahen
Auenbereiches.
Durchführung:
Ausgangsbiotope: 4110 - Acker
6211 - Rest-Auenwald aus Weiden
9399 - Ruderalflur auf ehemaligem Jauchebecken
Zielbiotope: 6211 - Rest-Auenwald aus Weiden
► Flächenstilllegung der Ackerfläche
► Bepflanzung mit Weiden
► keine forstliche Nutzung, Zulassung der Sukzession, Erhaltung und Förderung von Totholz
► Flächensicherung durch Ankauf
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
131 131 131
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Lückenbepflanzung ehemalige Jauchegrube
Maßnahmennummer
E 2 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 6.260 m²
Flurstücke: Gemarkung Welkershausen, Flurstücke 182/13
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 6.260 m²
Grunderwerb 6.260 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
132 132 132
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung von Grünland NW Wallbach
Maßnahmennummer
E 3 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
400 m NW Wallbach
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): KV, K1, K4, K5, K6
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Wald verschiedener Ausprägung
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 5 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Entwicklung eines naturnahen Traubeneichen-Mischwaldes einen Teilausgleich für
den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima zu erbringen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4222 - mesophiles Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte
Zielbiotop: 7501-206 - Traubeneichen-Mischwaldes auf trockenem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen / Artenwahl:
Hainbuche, Traubeneiche, Winterlinde, Vogelkirsche und Spitzahorn, in Randbereichen
außerdem Elsbeere, Speierling, Holzapfel und -birne
► gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
► am nördlichen Weg 8 m breiten Streifen freihalten um Schaftrift zu ermöglichen
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit je 3 Pflegedurchgängen im Jahr,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
133 133 133
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung von Grünland NW Wallbach
Maßnahmennummer
E 3 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 15.043 m²
Flurstücke: Gemarkung Wallbach, Flurstück 1167/2
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 15.043 m²
Grunderwerb 15.043 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
134 134 134
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Biotopoptimierung von magerem
Grünland NO Wallbach
Maßnahmennummer
E 4a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
550 m NNO Wallbach, Sommerleite/Solzberg
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1): K2, K3 KV, K1, K4, K5,
K6
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Offenland und Zerschneidung von Wald verschiedener Ausprägung
Verlust und Zerschneidung von Offenlandbiotopen wie Halbtrockenrasen, magerem Grünland,
geschützten Staudenfluren trocken-warmer Standorte und extensiv genutzte Frischwiesen und -
weiden
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 5 und Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Entwicklung eines naturnahen Traubeneichen-Mischwaldes einen Teilausgleich für
den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für
Boden, Wasser und Klima zu erbringen.
Ziel ist die Offenhaltung und Biotopaufwertung des mageren Grünlandes. Förderung der Entwicklung
von Halbtrockenrasen und damit verbunden Förderung seltener auf trockenwarme
Offenlandstandorte spezialisierte Arten und Lebensgemeinschaften. Erhaltung der historisch
gewachsenen Kulturlandschaft
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4210 - mageres Grünland
4211 - Halbtrockenrasen
4222 - mesophiles Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte
4733.1 - Ruderalflur auf trockenem Standort (inkl. Brennnesselflur)
6312 - Baumreihe (mit Wildobst)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
135 135 135
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Biotopoptimierung von magerem
Grünland NO Wallbach
Maßnahmennummer
E 4a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zielbiotop: 7501-206 - Traubeneichen-Mischwald auf trockenem Standort
4211 - Halbtrockenrasen
6312 - Baumreihe (mit Wildobst)
► Bepflanzung der abschnittsweise stark verbuschten Hangterrassen mit standortgerechten
Gehölzen
► Erhaltung der Gehölze incl. Totholz an den Böschungen
► Artenwahl: Hainbuche, Traubeneiche, Winterlinde, Vogelkirsche und Spitzahorn,
Sträucher: Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Wolliger und Gemeiner
Schneeball
► Pflanz-Raster gemäß RAS-LP 2
► Bepflanzungsfläche ca. 16.000 m²
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Entbuschung und Freihaltung der mageren Wiesen und Halbtrockenrasen
► Förderung der Entwicklung eines schützten Trockenrasens durch regelmäßige Nutzung und
Nährstoffentzug
► 2-3 mal jährliche Mahd mit Abtransport des Mähgutes
► Erhaltung der Baumreihen mit alten Wildbirnen und Wildäpfeln (incl. Totholz)
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit je 3 Pflegedurchgängen im Jahr,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zweijährige Entwicklungspflege 2-3 mal jährliche Mahd mit Abtransport des Mähgutes,
In den Folgejahren: ein- bis zwei Beweidungsdurchgänge/Hutung, zusätzlich Entfernung
aufkommender Gehölze im Frühjahr
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
136 136 136
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Biotopoptimierung von magerem
Grünland NO Wallbach
Maßnahmennummer
E 4a (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 22.297 m² 16.000 m²
Flurstücke: Gemarkung Wallbach, Flurstücke 342/2, 342/3, 366/2, 366/3 und 372/2
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 22.297
16.000 m²
Grunderwerb 22.297
16.000 m²
Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
137 137 137
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung einer Schaftrift
Maßnahmennummer
E 5 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
ca. 250 m nördlich des Beginns der Neubaustrecke, am SW-Hang des Eschberges
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K2, K10
Beschreibung:
Verlust und Zerschneidung von Halbtrockenrasen und artenreichen, z.T. geschützten Staudenfluren
trockener Standorte, verbunden mit deren Eignung als Reptilien-Lebensraum
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 6 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Wiederherstellung und Verbund von wertvollen Halbtrockenrasen als Lebensraum für seltene und auf
trockenwarme Offenlandstandorte spezialisierte Arten- und Lebensgemeinschaften. Erhaltung der
historisch gewachsenen Kulturlandschaft.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4211.3 - Halbtrockenrasen, Verbuschung >40 %
6312/6223 - Baumreihen mit Trockengebüsch
Zielbiotop: 4211.1 - Halbtrockenrasen, Verbuschung < 10 %
6312/6223 - Baumreihen mit Trockengebüsch
► Wiederherstellung des Offenlandcharakters des stark verbuschten und mit Kiefern bewachsenen
Halbtrockenrasen (u.a. Vorkommen von Fransen-Enzian) und Schaffung einer Schaftrift
► Erstpflege: Gehölzaufwuchs auf der Fläche und am Waldrand entfernen, Rodung von Kiefern am
Waldrand inkl. Stubbenentfernung
► Erhaltung der Laubbäume und einiger Abschnitte der dicht gewachsenen Gehölzreihen, inkl.
Totholzerhaltung
► Zur Durchgängigkeit der Schaftrift ist eine kleine Anrampung (Niveauausgleich) mit
Muschelkalkboden am nördlichen Teil erforderlich
► Anlage von Lesesteinhaufen in besonnten Bereichen zur Aufwertung der Biotopqualität
insbesondere für Zauneidechsen (Mindestdurchmesser 4 m, Verwendung von authochtonem
Material)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
138 138 138
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung einer Schaftrift
Maßnahmennummer
E 5 (S= Schutz-, V = Vermeidung, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► Sicherung der Folgenutzung als Schafhutung (möglichst mit Eingliederung einiger Ziegen),
dingliche Sicherung
Pflege:
Im ersten Jahr Erstpflege/Entbuschung und ein Beweidungsdurchgang/Hutung
In den Folgejahren: ein- bis zwei Beweidungsdurchgänge/Hutung, zusätzlich in den ersten drei
Jahren Entfernung aufkommender Gehölze im Frühjahr
Maßnahme in Verbindung mit Maßnahmen-Nr.: G1 und A3
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 10.023 m²
Flurstück: Gemarkung Walldorf, Flurstücke 1592/3, 1593/2 und 1593/3
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 10.023 m²
Grunderwerb 10.023 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
139 139 139
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Grünlandextensivierung in Werraaue
Maßnahmennummer
E 6 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
in der Werraaue 400 m nw des Baubeginn der Trasse
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K3
Beschreibung:
Versiegelung und Überprägung (Aufschüttung, Abgrabung, Verdichtung) natürlich gewachsenen Bodens,
damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung sämtlicher Bodenfunktionen;
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
und Zerschneidung von Offenlandbiotopen verschiedener Ausprägungen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 6 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch Nutzungsextensivierung einen Teilausgleich für den Verlust von Offenland und den
damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden und Wasser zu erbringen. Mit der
Habitataufwertung sollen lokale Arten und Lebensgemeinschaften gefördert werden und eine
wichtige Voraussetzung zum Erhalt eines intakten und stabilen Ökosystems geschaffen werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4250 - Intensivgrünland
Zielbiotop: 4223 - frisches bis mäßig feuchtes extensiv genutztes Grünland
► Herstellung: Aushagerung der Fläche mit dreischüriger Mahd und Mähgutentfernung in den
ersten drei Jahren
► anschließend ein- bis zweischürige Mahd oder extensive Mähweide
► Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln (Ausnahme mit Genehmigung
der unteren Naturschutzbehörde)
► jährliche erste Nutzung in Form einer Mahd mit Beräumung
► Abstand zwischen erstem und zweitem Nutzungsdurchgang mindestens 7 Wochen
Pflege:
wie oben genannt
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
140 140 140
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Grünlandextensivierung in Werraaue
Maßnahmennummer
E 6 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 28.010 m²
Flurstück: Gemarkung Walldorf, Flurstücke 1362/2, 1362/4, 1364, 1514/3, 1515 1516/2, 1516/3,
1517/4,1517/5, 1517/6, 1517/7 und 1520/4
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 5.100 m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter 22.910 m²
Grunderwerb 22.910 m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
5.100 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
141 141 141
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstungsfläche Ellingshausen
Maßnahmennummer
E 7 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
1,5 km sw Ellingshausen
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): KV, K1, K4, K5,
K6
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Waldbiotopen verschiedener Ausprägungen, damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung
sämtlicher Funktionen des Waldes für Boden- und Wasserhaushalt und Lufthygiene
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 8 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch die Aufforstung einen Teilausgleich für den Verlust von Wald und den damit
verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima zu erbringen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4710 - frische Ruderalflur (ehemaliger Wildacker)
Zielbiotop: 7501-101 - Buchenwald auf frischem bis mäßig trockenem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Buchenwaldes,
Anbindung an umgebenden Wald
► Pflanz-Raster gemäß RAS LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Pflanzenwahl:
Hauptbaumart Rotbuche, Beimischung von Hainbuche, Traubeneiche, Winterlinde, Feldahorn,
Bergahorn, Spitzahorn und Vogelkirsche
Sträucher: Hasel, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Wolliger und Gemeiner
Schneeball
als Randbepflanzung zum Holzabfuhrplatz sollten Traubeneiche, Linde und Kirsche verwendet
werden
gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen Konkurrenz
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
142 142 142
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Aufforstungsfläche Ellingshausen
Maßnahmennummer
E 7 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 6.949 m²
Flurstück: Gemarkung Ellingshausen, Flurstück 218/9
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 6.949 m² Künftiger Eigentümer: ThüringenForst
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: ThüringenForst
Nutzungsänderung/ -beschränkung
6.949 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
143 143 143
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Polsambach
Maßnahmennummer
E 8 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Polsambach südöstlich von Langenfeld bei Bad Salzungen
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Waldbiotopen verschiedener Ausprägungen, damit verbunden sind Verlust und Beeinträchtigung
sämtlicher Funktionen des Waldes für Boden- und Wasserhaushalt und Lufthygiene
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.3
Zielsetzung:
Ziel ist durch naturnahe Umgestaltung der Uferbereiche des geschützten Bachs einen Teilausgleich
für den Verlust von Waldbiotopen und den damit verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum
sowie für Boden und Wasser zu erbringen. Mit der Habitataufwertung sollen Arten und
Lebensgemeinschaften gefördert und eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt eines intakten und
stabilen Ökosystems geschaffen werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 2211.722 - Bachlauf mit naturferner Gehölzanpflanzung
Zielbiotop: 2211.712 - Bachlauf mit naturnahen Ufergehölzen
► Planung: Umbau des naturfernen, dichten Fichtenbestandes in naturnahen Auenwald entlang
des Bergbaches
► Entfernung der Fichten und Kiefern
► im oberen Bachabschnitt Erhaltung von wenigen Kiefer-Einzelbäumen als Trommelbäume für
Spechte
► Pflanzung von Erle, Bergahorn und Buche,
► Belassen einiger offener, gehölzfreier Bachabschnitte,
► wegseitig Anlage eines mind. 5 m breiten Waldrandes aus Sträuchern (Hasel, Hartriegel,
Holunder, Pfaffenhütchen)
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
144 144 144
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Polsambach
Maßnahmennummer
E 8 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Pflanzung der Bäume gemäß RAS-LP 2
► Umzäunung mit Wildverbissschutzzaun
► Erhöhung des Strukturreichtums des Bachlauf durch maßvolle Einbringung von Starktotholz (u.a.
zur Förderung der Larvalentwicklung des Feuersalamanders)
► Abgrenzung der Maßnahmenfläche s. Abb. im Anschluss an Maßnahmenblatt
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung des Bundesforstes übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 55.000 m²
Flurstücke: Gemarkung Waldbezirk Langenfeld (Breitungen/Werra), Flur 0, Flurstück 44/1 (Teil
eines 398 ha großen Flurstückes)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 55.000m² Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik
Deutschland Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: BImA
Nutzungsänderung/ -beschränkung
55.000m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
145 145 145
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt Polsambach
Maßnahmennummer
E 8 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-, A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G=
Gestaltungsmaßnahme)
Teilfläche ca. 4,5 ha
Teilfläche ca. 1 ha
Quelle
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
146 146 146 146
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung Ersatz-Winterquartier
Maßnahmennummer
ECEF9 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Kirschgrundbrücke und Berlesgrundbrücke
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K12
Beschreibung:
Schädigung/ Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 4 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Sicherstellung der Funktionalität der Ruhestätte (Winterquartier) im räumlichen Zusammenhang,
Schaffung von Ersatzquartieren für die Einzeltiere, die die Eselsburghöhle zeitweise als
Winterquartier nutzen
Durchführung:
Für die überwinternden Einzeltiere werden Ersatz-Quartiere an den Brückenbauwerken über den
Kirschgrund und über den Berlesgrund geschaffen. Abhängig von der Konstruktionsweise der
Brücken, gibt es zwei Möglichkeiten:
► Größere Brücken sind i.d.R. mit einem Wartungsgang ausgerüstet, der an den Brückenköpfen
Brückenkammern einschließt. Diese Brückenkammern sind gut geeignet, durch Schaffung von
Hangplätzen und Einbau von Fledermauskästen und Fledermaussteinen Winterquartiere zu
schaffen.
Produktwahl:
4 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm
(http://www.schweglershop.de)
4 Stück Fledermaus-Winterschlafstein Art.-Nr. 129, Abmaße 29,5 cm x 20 cm x 23 cm
(http://www.naturschutzbedarf-strobel.de)
► Sind solche Brückenkammern nicht vorhanden, sind Ersatzquartiere an möglichst geschützter
Stelle an der Brücke anzubringen.
Produktwahl: 8 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (Die spezielle
Konstruktion aus sehr gut isolierendem Leichtbetonmaterial in Verbindung mit dem verwendeten
Dämmmaterial gewährleistet eine hervorragende Isoliereigenschaft mit gleichzeitig guter
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
147 147 147 147
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Schaffung Ersatz-Winterquartier
Maßnahmennummer
ECEF9 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Atmungsaktivität und ermöglicht ein frostsicheres Quartier auch im Winter;
http://www.schweglershop.de).
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während bzw. unmittelbar nach Abschluss der Durchführung der Brückenbaumaßnahme Realisierung vor Inanspruchnahme der Eselsberghöhle. Falls dies im bauzeitlichen Ablauf nicht
möglich ist, ist ein geeignetes Quartier an anderer Stelle zu schaffen. Abstimmung mit der ONB über
Gestalt und Lage des Ersatzquartiers. Frühzeitige Information der ONB über die Bauzeiten.
Flächengröße: - m²
Flurstück: -
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung
Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
148 148 148 148
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Quartierverbessernde Maßnahme am Fledermausturm
Maßnahmennummer
E 10 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Fledermausturm südlich der Trasse bei 1+500.000
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2):
Beschreibung:
Beeinträchtigung von Fledermäusen
Maßnahme zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte
12.3
Zielsetzung:
Ziel ist die Optimierung des Fledermausquartieres zur Stärkung der lokalen Population
Durchführung:
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden mit Absprache mit dem Quartierbetreuer
(Wigbert Schorcht) geplant.
► Marderschutz:
Die Holzgitterkonstruktion ist von der Oberkante an allen vier Fassadenseiten um 2 m
zurückzubauen. Über dem neuen oberen Abschluss der Lattenwandverkleidung ist ein
reusenförmiger Sims (Konstruktion aus Blech, s. Abb. unten rechts), der rund um das Gebäude führt,
anzubauen.
► Eulen-Schutz:
Zum Schutz vor Greifvögeln, wie Eulen, die sich über den Ein- und Ausflugöffnungen positionieren,
soll auf dem gesamten oberen Lattengitterrand eine Taubenabwehr installiert werden.
Verschiedene Schutzsysteme werden angeboten, siehe z.B. www.taubenabwehr-shop.de und
www.vogelabwehr.de/ (oder gleichwertig)
► Schaffung von Hangplätzen:
Die von den Mausohrfledermäusen gewählten Quartierbereiche im Trempel des Altneubaublocks sind
Rückbau
Holzverkleidung
Anbau Blechsims-
Reuse
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
149 149 149 149
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Quartierverbessernde Maßnahme am Fledermausturm
Maßnahmennummer
E 10 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
aus räumlicher sowie auch mikroklimatischer Sicht als nicht optimal einzuschätzen. Als
Quartieroptimierungsmaßnahme soll der Hangplatzbereich durch die Schaffung eines klimatisch und
räumlich attraktiven Raumes unmittelbar unter dem aktuellen Fledermausquartier erweitert werden.
Der neue Fledermausquartierraum befindet sich in der Mitte des Gebäudes (keine Außenwand), in
der oberen Etage des sechsgeschossigen Baues, unter dem Trempel. Der ehemalige Bereich des
Sanitärraumes und der Küche sollen baulich den Bedürfnissen der Fledermäuse angepasst werden.
Fehlende Wände an der Nord- und Westseite (in Abb. links
rot eingetragen) müssen ergänzt und eine Kontrolltür
eingebaut werden.
Als Durchflug für die Fledermäuse ist der ehemalige
Rohrleitungsschacht zu nutzen (in Abb. links gelb
eingetragen). Auf dem Fußboden des Raumes ist der
Bodendurchbruch zu verschließen, in der Decke wieder zu
öffnen. Unter dem Durchflug wird an der Decke eine
Kastenkonstruktion (aus Holz) angebracht, die verhindern
soll, dass die an der Decke gestaute Warmluft durch die
Deckenöffnung direkt in den Trempelbereich entweichen
kann. An den vier Innenwänden des Fledermausraumes ist eine Wärmeisolierung anzubringen.
Unter der Decke sind an den Wänden der Süd-,
West- und Nordseite Spaltenverstecke für die
Fledermäuse zu schaffen. Unter den
Kastenkonstruktionen sind an allen drei
Wänden, zusätzlich waagerecht Bretter
anzubringen. An jeder Wand ist ein breites Brett
bis auf den Fußboden zu verlängern, um auf
dem Boden gelandeten Jungtieren das wieder
Aufsteigen zur Fledermauskolonie zu
ermöglichen. An der Ostwand ist unter der
Decke ein Hangplatzbereich, mit 40 ° Überhang zur Raummitte hin, einzubauen. An der Konstruktion
sind Leisten (evtl. auch Dachlatten waagerecht in geringem Abstand zu einander anzubringen. An der
gesamten Decke sind im Abstand von 2 cm Dachlatten anzubringen.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Durchführung der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: - m²
Flurstück: Gemarkung Meiningen, Flurstück 4004
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand m² Künftiger Eigentümer:
Wohnungsbaugenossenschaft Meiningen Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung:
Wohnungsbaugenossenschaft Meiningen Nutzungsänderung/ -beschränkung
m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
150 150 150 150
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Entbuschung von stark verbuschten Halbtrockenrasen
am Dolmar
Maßnahmennummer
E 11 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Dolmar, ca. 4 km nordöstlich der Trasse
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K2, K14
Beschreibung:
Verlust und Zerschneidung von Halbtrockenrasen und artenreichen, z.T. geschützten Staudenfluren
trockener Standorte;
Veränderung des historisch gewachsenen Landschaftsbildes
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 7 und zum Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Aufwertung und langfristige Sicherung des geschützten Halbtrockenrasens als Lebensraum für
seltene und auf trockenwarme Offenlandstandorte spezialisierte Arten- und Lebensgemeinschaften.
Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4211.2 - Halbtrockenrasen, Verbuschung 10-40 %
Zielbiotop: 4211.6 - Halbtrockenrasen mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen
► Munitionsberäumung
► Erstpflege: zweimalige Mahd und Entbuschung des Halbtrockenrasens, Rodung von Kiefern und
Fichten
► Sicherung der Folgenutzung als Schafhutung möglichst mit einigen Ziegen per Pflegevertrag
Pflege:
Jährlich zwei Beweidungsdurchgänge/Hutung, zusätzlich in den ersten drei Jahren Entfernung
aufkommender Gehölze im Frühjahr während des Saftflusses
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn oder unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 18.084 m²
Flurstück: Gemarkung Kühndorf, Flur 1, Flurstücke 145/3 und 146/3 (beide komplett)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 18.084 m² Künftiger Eigentümer: Freistaat Thüringen
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: ThüringenForst
Nutzungsänderung/ -beschränkung
18.084 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
151 151 151 151
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Waldumbau im Revier Dreißigacker
Maßnahmennummer
E 12 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
1,0 km östlich Helba; 0,5 km östlich Bauende BA 2, TA 2;
Rev. Dreißigacker, Abt. 95 a6 und a7
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Waldbiotopen verschiedener Ausprägungen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 10 und Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch den naturnahen Waldumbau einen Teilausgleich für den Verlust von Wald und den damit
verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum zu erbringen. Mit der Habitataufwertung werden
Arten und Lebensgemeinschaften gefördert und eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt eines
intakten und stabilen Ökosystems geschaffen. Durch die Förderung von konkurrenzschwachen
standortgerechten Baumarten soll ein Beitrag zur Biodiversität in Waldstandorten geleistet werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7203-102, 7203-105 - Fichtenforst mit Kiefer und Lärche
Zielbiotop: 7501-101 - Buchenwald auf frischem bis mäßig trockenem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Buchenwaldes
► Förderung seltener Baumarten
► Pflanzenwahl im Zuge des Voranbaus::
Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche, Wildobst, Elsbeere, Weißtanne, Eibe
gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
152 152 152 152
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Waldumbau im Revier Dreißigacker
Maßnahmennummer
E 12 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► Pflanz-Raster gemäß RAS LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Bau, Unterhaltung und Rückbau geeigneter Wildverbissschutzzäune
Abgrenzung:
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 19.500 m²
Flurstück: Gemarkung Helba, Flurstücke 481/26, 481/27, 481/28 und 481/29
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 19.500 m² Künftiger Eigentümer: ThüringenForst
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: ThüringenForst
Nutzungsänderung/ -beschränkung
19.500 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
153 153 153 153
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Waldumbau im Revier Geba
Maßnahmennummer
E 13 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
3 km westlich von Meiningen-Dreißigacker;
Rev. Geba, Abt. 601 a1
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Waldbiotopen verschiedener Ausprägungen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 11 und Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist durch den naturnahen Waldumbau einen Teilausgleich für den Verlust von Wald und den damit
verbundenen Funktionenverlust als Lebensraum zu erbringen. Mit der Habitataufwertung werden
Arten und Lebensgemeinschaften gefördert und eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt eines
intakten und stabilen Ökosystems geschaffen. Durch die Förderung von konkurrenzschwachen
standortgerechten Baumarten soll ein Beitrag zur Biodiversität in Waldstandorten geleistet werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 7203-202 - Kiefernforst mit Kiefer
Zielbiotop: 7501-101 - Buchenwald auf frischem bis mäßig trockenem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Buchenwaldes
► Förderung seltener Baumarten
► Pflanzenwahl im Zuge des Voranbaus::
Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche, Wildobst, Elsbeere, Berg-Ulme, Weißtanne, Eibe
gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
► Pflanz-Raster gemäß RAS LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Bau, Unterhaltung und Rückbau geeigneter Wildverbissschutzzäune
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
154 154 154 154
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Waldumbau im Revier Geba
Maßnahmennummer
E 13 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Abgrenzung:
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 30.000 m²
Flurstück: Gemarkung Herpf, Flurstück 955/2 (Teil)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 30.000 m² Künftiger Eigentümer: ThüringenForst
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: ThüringenForst
Nutzungsänderung/ -beschränkung
30.000 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
155 155 155 155
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung von Grünland im Revier Untermaßfeld
Maßnahmennummer
E 14 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Nordöstlich Bahnhof Untermaßfeld;
Rev. Untermaßfeld, Abt. 51 z2
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsgefügen durch Inanspruchnahme
von Waldbiotopen verschiedener Ausprägungen
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 12 und Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist einen Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima zu erbringen. Durch die Förderung
von konkurrenzschwachen standortgerechten Baumarten soll ein Beitrag zur Biodiversität in
Waldstandorten geleistet werden.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4222 - mesophiles Grünland auf frischem bis mäßig trockenem Standort
Zielbiotop: 7501-203 - Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Eichen-
Hainbuchenwaldes
► Förderung seltener Baumarten
► Pflanzenwahl im Zuge des Voranbaus:
Eiche, Winterlinde, Vogelkirsche, Wildobst, Elsbeere
Waldrand: Holzapfel und -birne, Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Eingriffliger Weißdorn,
Hundsrose, Schlehe, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn
gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
► Pflanz-Raster gemäß RAS LP 2
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
156 156 156 156
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung von Grünland im Revier Untermaßfeld
Maßnahmennummer
E 14 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Bau, Unterhaltung und Rückbau geeigneter Wildverbissschutzzäune
Anmerkung: Erstaufforstungsgenehmigung liegt noch nicht vor
Abgrenzung:
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 10.680 m²
Flurstück: Gemarkung Untermaßfeld, Flurstück 334/9 (Teilfläche)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 10.680 m² Künftiger Eigentümer: ThüringenForst
Flächen Dritter m²
Grunderwerb m² Künftige Unterhaltung: ThüringenForst
Nutzungsänderung/ -beschränkung
10.680 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
157 157 157 157
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Deponie Neubrunn
Maßnahmennummer
E 15 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
Waldrand 750 m östlich von Neubrunn
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als
Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 13 und Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist einen Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima zu erbringen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4710 - Ruderalflur auf frischem Standort
Zielbiotop: 7501-202 - Eichen-Hainbuchenwald auf eutrophen frischen bis mäßig trockenen
Standorten
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Eichen-
Hainbuchenwaldes
► Pflanzenwahl:
Traube-Eiche, Hainbuche, Bergahorn, Spitzahorn, Vogelkirsche, Wildobst, Elsbeere;
Waldrand: Holzapfel und -birne, Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Eingriffliger Weißdorn,
Hundsrose, Schlehe, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn, Pfaffenhütchen
gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
► Pflanz-Raster gemäß RAS LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Bau, Unterhaltung und Rückbau geeigneter Wildverbissschutzzäune
► Erstaufforstungsgenehmigung mit Bescheid vom 3.11.2011 des Forstamtes Schwarza
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
158 158 158 158
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Deponie Neubrunn
Maßnahmennummer
E 15 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Abgrenzung:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 12.673 m²
Flurstück: Gemarkung Neubrunn, Flurstücke 292, 293, 276/6 (Teilfläche) und 276/7
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 846 m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung,
Gemeinde Neubrunn Flächen Dritter 11.827 m²
Grunderwerb 11.827 m² Künftige Unterhaltung: BImA, Gemeinde
Neubrunn Nutzungsänderung/ -beschränkung
846 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
159 159 159 159
Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Deponie Behrungen
Maßnahmennummer
E 16 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
400 m südlich Behrungen
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als
Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima
Maßnahme (zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.2, Blatt
Nr. 14 und Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen, siehe Karte 12.3)
Zielsetzung:
Ziel ist einen Teilausgleich für den Verlust von Waldflächen und den damit verbundenen
Funktionenverlust als Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima zu erbringen.
Durchführung:
Ausgangsbiotop: 4710, 4733 - Ruderalflur auf frischem bis mäßig trockenem Standort
Zielbiotop: 7510-203 - Eichen-Hainbuchenwald auf trockenwarmem Standort
► Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zur Schaffung einen naturnahen Eichen-
Hainbuchenwald
► Pflanzenwahl im Zuge des Voranbaus:
Trauben-Eiche, Hainbuche, Winterlinde, Sommerlinde, Vogelkirsche, Elsbeere
Sträucher: Blutroter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Eingriffliger Weißdorn, Hundsrose,
Schlehe, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn
gruppenweise Mischung der Baumarten zur Verringerung der zwischenartlichen
Konkurrenzwirkung
► Pflanz-Raster gemäß RAS LP 2
► Qualitäten: Forst-Sämlinge ab 50-80 cm
► Bau, Unterhaltung und Rückbau geeigneter Wildverbissschutzzäune
► Die Aufforstung wurde mit der Plangenehmigung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt vom 28.07.2005 (Az.: 64-3700/3-1-0257) angeordnet. Bestandteil der
Plangenehmigung ist der durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
(ALF Meiningen) aufgestellte Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem
Begleitplan vom 20.06.2005. Hiervon wird mit der Maßnahme Nr. 606 auch die Deponie
Behrungen erfasst.
Pflege:
Einjährige Fertigstellungspflege gem. DIN 18916,
Zweijährige Entwicklungspflege gem. DIN 18919 mit drei Pflegedurchgängen,
Anschließend in Verantwortung der Forstverwaltung übergeben
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Erstaufforstung Deponie Behrungen
Maßnahmennummer
E 16 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Abgrenzung:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Unmittelbar nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme
Flächengröße: 4.820 m²
Flurstück: Gemarkung Behrungen, Flurstücke 2205/3, 2206/2, 2214/2, 2217/2 und 2242 (alle
Teilflächen)
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand 4.250 m² Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung,
Gemeinde Behrungen Flächen Dritter 570 m²
Grunderwerb 570 m² Künftige Unterhaltung: BImA, Gemeinde
Behrungen Nutzungsänderung/ -beschränkung
4.250 m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Bezeichnung der Baumaßnahme
B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Maßnahmenblatt
Walderhaltungsabgabe
Maßnahmennummer
E 17 (S= Schutz-, V = Vermeidungs-,
A= Ausgleichs-, E= Ersatz-, G= Gestaltungsmaßnahme)
Maßnahmenerforderlichkeit:
Eingriffsregelung Waldausgleich Spezieller Artenschutz (V, CEF)
Lage der Maßnahme / Bau-km :
---
Konflikt Nr. (lt. Bestands- und Konfliktplan, siehe Karte 12.1, Blatt Nr. 1 und 2): K4, K5
Beschreibung:
Zerstörung und Beeinträchtigung von Waldflächen und den damit verbundenen Funktionenverlust als
Lebensraum, für Boden, Wasser und Klima
Maßnahme ohne Darstellung
Zielsetzung:
Verwendung gemäß § 5 WaldEAgbV TH (Thüringer Verordnung über die Walderhaltungsabgabe)
Durchführung:
Nach § 10 (4) ThürWaldG kann eine Walderhaltungsabgabe gezahlt werden, wenn die nachteiligen
Wirkungen auf den Naturhaushalt nicht durch funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung ausgeglichen
werden können.
Im Rahmen des Verfahrens konnten unter Einbeziehung aller Thüringer Forstämter nicht ausreichend
Erstaufforstungsflächen bereitgestellt werden, so dass für die verbliebene nicht ausgleichbare Fläche
die Walderhaltungsabgabe festgesetzt wird. Die Höhe wird entsprechend § 2 (1) 1. WaldEAgbV TH
ermittelt.
Die Kosten für die Kulturbegründung und 5 Jahre Pflege betragen 53.159,50 €. (Die Zahl entspricht
einer Schätzung, kalkuliert nach aktuell üblichen Marktpreisen).
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: ---
Flächengröße: 18.350 m²
Vorgesehene Regelung
Flächen der öffentlichen Hand --- m² Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter --- m²
Grunderwerb --- m² Künftige Unterhaltung: ---
Nutzungsänderung/ -beschränkung
--- m²
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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9 Risikomanagement
Das Risikomanagement ist ein Instrument, um gewisse im Zusammenhang mit den
artenschutzrelevanten Belangen stehenden Prognoseunsicherheiten zu bewältigen.
Das in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung
(beide PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013) dargestellte Konzept zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen bei Fledermäusen wurde im Ergebnis der aktuellen Untersuchungen im
Plangebiet und unter Heranziehung aktueller wissenschaftlicher Kenntnisse erarbeitet.
Einzelfallbezogene Vorhersagen bedingen allerdings immer eine gewisse
Prognoseunsicherheit, da sich örtliche Gegebenheiten und individuelle bzw. artbezogene
Verhaltensweisen in der Regel aus anderen Projekten nicht uneingeschränkt übertragen
lassen. Die Kenntnisse reichen dennoch aus, um mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit Beeinträchtigungen von Fledermauspopulationen und das Eintreten von
Verbotstatbeständen ausschließen zu können.
Auf Grund der massiven Forderungen von Seiten der Verbände und der FMKOO nach einer
ökologischen Querungshilfe für Fledermäuse hat sich der Vorhabenträger entschlossen, zur
Bestätigung der Funktionsweise des artenschutzrechtlich veranlassten
Vermeidungskonzeptes für die Fledermäuse ein baubegleitendes Monitoring durchzuführen.
Ziel ist durch baubegleitende Untersuchungen des Flugverhaltens von Fledermäusen im
Bereich der neu entstehenden Leitlinien (Waldränder in Verbindung mit Schutz- und
Leitzäunen) und der tief eingeschnittenen Trasse zu ermitteln (s. Anlage 1 zur SAP).
Im Ergebnis des Monitorings ist entsprechend des Kenntniszuwachses das örtliche
Vermeidungskonzept zu prüfen. Besteht Handlungsbedarf ist eine ökologische Querungshilfe
zu errichten. Dabei ist der bis dato aktuelle Kenntnisstand über die Eignung bzw.
Anforderungen an Querungshilfen zu berücksichtigen. Die Ergebnisauswertung erfolgt durch
einen Fachgutachter in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden. Die beteiligten
Verbände sollen im Vorfeld der Entscheidungsfindung einbezogen, über die
Untersuchungsergebnisse unterrichtet und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme
eingeräumt werden.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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10 Zusammenfassung
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan befasst sich mit dem Neubau der B 19
OU Meiningen, welche den 2. Bauabschnittes (BA 2), 2. Teilabschnitt (TA 2) des BAB 71-
Zubringers zur AS Rohr bildet. Der Bauabschnitt beträgt 4,068 km.
Von dem Bauvorhaben ist ein Planungsraum betroffen, der in erster Linie durch ausgedehnte
Waldflächen gekennzeichnet ist. Die Standorte im Gebiet sind überwiegend hängig, trocken
und flachgründig ausgeprägt. Entsprechend sind auf den nicht bewaldeten Standorten
Halbtrockenrasen charakteristisch bzw., wenn sie nicht mehr genutzt werden, in der
Ausbildung als Staudenfluren trockenwarmer Standorte. Auf den weniger trockenen
Plateaulagen befinden sich größere Ackerflächen. Die Trasse quert drei Täler. Während das
Pfaffental ein schmales und flaches Tal mit nur temporär wasserführendem Erosionsgraben
bildet, sind der Kirschgrund und der Berlesgrund weite und tiefe Täler, die von groß
dimensionierten Brücken überspannt werden.
Da die Trasse häufig in tiefer Einschnittlage verläuft ist die Flächeninanspruchnahme für den
Straßenbau einschließlich der Straßennebenanlagen (Böschungen und Dämme)
ausgesprochen hoch. Es kommt zum Verlust zahlreicher, darunter auch geschützter
Lebensräume. Betroffen sind in erster Linie Waldbiotope. Aber auch geschützte
Halbtrockenrasen und Staudenfluren werden in Anspruch genommen. Mit der
Flächenversiegelung und Überformung (Bodenabtrag und -aufschüttung) einhergehend sind
darüber hinaus negative Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt. Zerschneidung
der ausgedehnten Waldflächen, tiefe Einschnitte und Brückenbauwerke führen zu
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Für das Vorhaben wurde eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP), in der Arten
des Anhang IV der FFH-RL und europäische Vogelarten betrachtet werden, und eine FFH-
Verträglichkeitsstudie für das die Gebiete DE 5328-303 „Eschberg-Dürrenberg“ und
DE „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“, in der Arten des Anhang II und Lebensräume des
Anhang I der FFH-Richtlinie geprüft werden, erstellt (beide PLANUNGSBÜRO DR. WEISE
2013). Infolge der Zerschneidung von Waldflächen und Transferrouten besteht eine hohe
Gefährdung von Fledermäusen (verkehrsbedingte Tötung). Weitere waldbewohnende Arten
wie Haselmaus, Wildkatze und verschiedene Vogelarten sowie auch offenlandbewohnende
Arten wie Zauneidechse, Glattnatter und diverse Vogelarten sind durch Lebensraumverlust
und Tötungsgefahr bei Baufeldfreimachung betroffen.
Im hier vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden Maßnahmen aufgezeigt,
wie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, zu mindern und
auszugleichen sind bzw. welche Ersatzmaßnahmen für nicht auszugleichende Eingriffe
durchzuführen sind. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe ist das Ziel in erster Linie, die
Funktionsbeeinträchtigungen in gleicher Art und Weise auszugleichen. D.h. das Konzept
beinhaltet schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Schaffung von Waldbiotopen sowie
Maßnahmen zur Aufwertung bzw. Erweiterung von Halbtrockenrasen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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In das Konzept der Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die aus der
Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) und der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
(FFH-VP) heraus erforderlichen funktionalen Vermeidungsmaßnahmen sowie
schadensbegrenzende Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktionalität von
Lebensräumen (CEF-Maßnahmen) der betroffenen Arten integriert. Im Ergebnis der SAP und
FFH-VP werden unter Anwendung artspezifischer Schadensbegrenzungsmaßnahmen
(Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
ausgeschlossen.
Die folgenden Gestaltungs-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind
vorgesehen und werden in Maßnahmenblättern und Maßnahmenkarten ausführlich
beschrieben und flurstücksscharf abgegrenzt. Die Gestaltungsmaßnahmen dienen der
landschaftsgerechten Einbindung der Trasse und der Nebenanlagen in den
Landschaftsraum.
G = Gestaltungsmaßnahme; V = Vermeidungsmaßnahme; V = artenschutzrechtlich veranlasste Vermeidungsmaßnahme, S =
Schutzmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme; ACEF = artenschutzrechtlich veranlasste Ausgleichsmaßnahme (CEF-
Maßnahme), E = Ersatzmaßnahme, ECEF = artenschutzrechtlich veranlasste Ersatzmaßnahme (CEF-Maßnahme)
Nr. Beschreibung
G1 Sukzession auf Einschnittböschungen zur Entwicklung von Trockenstaudensäumen
G2 Flächige Gehölzbepflanzung von Straßennebenflächen
G3 Ansaat Landschaftsrasen auf Straßennebenflächen
G4 Gestaltung von Verkehrsnebenflächen mit Solitärbäumen
G5 Gestaltung von Verkehrsnebenflächen mit Strauchgruppen
V1 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen während der Bautätigkeit: Einhaltung rechtlicher
und technischer Vorschriften, fachgerechte Rekultivierung
V2 Bautabuzonen, Baufeldbegrenzung
V3 Artenschutzrechtlich bedingte Bauzeitenregelungen
V4 Errichtung von Wildschutzzäunen mit Leit- und Kollisionschutzfunktion für Fledermäuse
und Anbindung an Durchlassbauwerke
V5 Waldrandentwicklung mit Leitfunktion für Fledermäuse
V6 Freistellung Kirschgrund zur Schaffung/ Erhaltung einer Leitlinie für Fledermäuse
V7 Heckenpflanzung im Pfaffental zur Anbindung der Leitlinie (Waldrand) an die
Pfaffentalbrücken
V8 Heckenpflanzung am Kirschgrund zur Anbindung der Leitlinie (Waldrand) an die
Kirschgrundbrücke
A1 Entsiegelung der Alt-B19 und Rückbau von Wirtschaftswegen
A2 Wiederaufforstung im temporären Baufeld im oberen Pfaffental
A3 Anlage von Halbtrockenrasen zur Realisierung einer durchgängigen Schaftrift
A4 Entwicklung von standortgerechtem Laubwald auf der südexponierten Steilböschung
durch Nassansaat von Gehölzsaatgut
A5 Flächige Bepflanzung des Geländewalls mit standortgerechten Laubgehölzen
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
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A6 Wiederaufforstung im temporären Baufeld am Weg westlich des Kirschgrundes
ACEF8 Sicherung und Habitatoptimierung von Halbtrockenrasen
A9a Schaffung eines geschützten Eichen-Hainbuchen-Trockenwaldes
ACEF10 Habitatoptimierung von Halbtrockenrasen auf dem ehemaligen Militärgelände
A11 Erstaufforstung des ehemaligen Crossgeländes
A12 Erstaufforstung von Acker und Staudenflur östlich des Crossgeländes
A13 Rückbau der Garagenanlage, Aufforstung mit standortgerechten Laubgehölzen
A14 Erstaufforstung des Ackers nördlich des aufgelassenen Steinbruchs (Flur Weineller):
ACEF15 Forstlicher Nutzungsverzicht am Berlesgrund
A16 Wiederaufforstung im temporären Baufeld am Berlesgrund:
A17 Aufforstung von Acker im Anschluss an den Geländewall
E1 Lebensraumerweiterung und -optimierung Auwaldkomplex in Werraaue
E2 Lückenbepflanzung des Rest-Auwaldes am ehemaligen Jauchebecken
E3 Erstaufforstung von Grünland nordwestlich Wallbach
E4a Erstaufforstung Entbuschung von magerem Grünland nordöstlich Wallbach
E5 Entbuschung von stark verbuschtem Halbtrockenrasen und Schaffung einer Schaftrift
E6 Grünlandextensivierung in der Werraaue
E7 Erstaufforstung von Ruderalflur/ ehemaliger Wildacker bei Ellingshausen
E8 Posalmbach, Renaturierung der Bachaue: Umbau des naturfernen, dichten
Fichtenbestandes in naturnahen Auenwald
ECEF9 Schaffung eine Ersatzwinterquartiers für Fledermäuse
E10 Quartierverbesserung Fledermausturm
E11 Entbuschung von stark verbuschtem Halbtrockenrasen am Dolmar
E12 Waldumbau Revier Dreißigacker
E13 Waldumbau Revier Geba
E14 Erstaufforstung von Grünland im Revier Untermaßfeld
E15 Erstaufforstung Deponie Neubrunn
E16 Erstaufforstung Deponie Behrungen
E17 Walderhaltungsabgabe nach § 10 (4) ThürWaldG
Aus Gründen der dringenden Forcierung der Straßenplanung im Zusammenhang mit dem
Fertigstellungstermin der BAB 71 wurde im damaligen Planfeststellungsverfahren mit den
zuständigen Behörden vereinbart, einen Teil der Kompensations-Maßnahmen aus dem
1. Teilabschnitt in den hier bearbeiteten 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes zu
übernehmen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
166 166 166 166
Insgesamt werden auf 51,5 53,4 ha Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant, davon sind
7 ha dem BA 2, TA 1 zugeordnet. Mit der Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen wird
der zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftbild in gleichem Wert
kompensiert.
Der Ausgleich für den Verlust von 17,1 12,7 ha forstlichen Flächen wird durch
Aufforstungsmaßnahmen auf 20,24 20,3 ha Fläche erbracht. Die Aufforstungsmaßnahmen
sind in das o.g. Ausgleichs- und Ersatzkonzept integriert.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
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Literatur
PROJEKTBEZOGENE LITERATUR UND GUTACHTEN:
DIETZ (2005): Vertiefendes Gutachten zur Erfassung der Flugrouten und Aktionsräume einer Kolonie des Großen Mausohrs Myotis myotis in Meiningen/Welkershausen im Zuge der geplanten Ortsumgehung B 19, 2. Teilabschnitt, 2. Bauabschnitt. Unveröff. Gutachten im Auftrag des SBA ST, Gonterskirchen.
FMKOO - FLEDERMAUSKOORDINATIONSSTELLE THÜRINGEN (2010): Auszug aus der Datenbank der Fledermauskoordinationsstelle Thüringen. Stand 09/2010.
LINFOS (2010): Datenauszug aus dem Landschaftsinformationssystem Thüringen. Stand 09/2010.
PLANUNGSBÜRO DR. WEISE (2007): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B 19 Ortsumgehung Meiningen (BA 2, TA 2), Kreis Schmalkalden-Meiningen (incl. Amphibienuntersuchung). Stand: 06.06.2007. Entwurfsstand. Straßenbauamt Südwestthüringen, Zella-Mehlis.
PLANUNGSBÜRO DR. WEISE (2012): Faunistische Untersuchungen im Rahmen B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2. Gutachten i.A. des Straßenbauamtes Südwestthüringen, Zella-Mehlis.
PLANUNGSBÜRO DR. WEISE (2013): Bestandskontrolle Fledermauswinterquartier - B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2. Gutachten i.A. des Straßenbauamtes Südwestthüringen, Zella-Mehlis.
PLANUNGSBÜRO DR. WEISE (2013): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2. Entwurfsstand. Straßenbauamt Südwestthüringen, Zella-Mehlis.
PLANUNGSBÜRO DR. WEISE (2013): FFH-Verträglichkeitsstudie für das die Gebiete EU-Code DE 5328-303 „Eschberg - Dürrenberg“ (FFH-Gebiet TH-Nr. 186) und „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (EU-Code DE 5328-305) B 19 OU Meiningen, 2. BA, 2. TA. Entwurfsstand. Straßenbauamt Südwestthüringen, Zella-Mehlis.
RPG SWT - REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN (2011). Regionalplan Südwestthüringen. In Kraft getreten mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2011 vom 09.05.2011.
STRUCHHOLZ (2007): Landschaftspflegerischer Begleitplan - LBP „B 19 Ortsumgehung Meiningen (BA 2, TA 2)“. Vorentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme. Straßenbauamt Südwestthüringen, Zella-Mehlis.
TLUG - THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2012): Umweltdaten 2012. Internet: http://www.tlug-jena.de/de/tlug/uw_bericht/2012/natur. Letzter Aufruf: 21.11.2012.
WEIPERT (2005): Fachliche Kommentierung und Wertung des vorliegenden Fledermausgutachtens (Dietz 2005) für die B 19, OU Meiningen,2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt, LBP, Sonderuntersuchungen Fledermäuse (Landkreis Schmalkalden-Meiningen/Thüringen). Unveröff. Gutachten im Auftrag des SBA ST, Plaue.
WEIPERT (2010): Untersuchungen zur Amphibienwanderung an der B 19 östlich Walldorf im Planungsraum zur B 87n und B 19, Abschnitt 3, OU Melkers/Walldorf (Landkreis Schmalkalden- Meiningen/Thüringen). Unveröff. Gutachten i.A. Grontmij GfL GmbH Weimar.
SONSTIGE LITERATUR:
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands nach BINOT et al. (1998). Internet: www.bfn.de.
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie (Beitrag zum nationalen Bericht gem. FFH-Richtlinie). Internet: www.bfn.de.
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands - Band 1: Wirbeltiere. Bundesamt für Naturschutz: Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1).
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands - Band 3: Wirbellose. Bundesamt für Naturschutz: Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (3).
BMV - BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR (1998): Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau - Ausgabe 1998.
BMVBS - BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2011): Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011.
FRITZLAR, F., A. NÖLLERT & W. WESTHUS (2011): Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Biotope Thüringens. Naturschutzreport 26.
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
168 168 168 168
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HIEKEL, W., F. FRITZLAR, A. NÖLLERT & W. WESTHUS (2004): Die Naturräume Thüringens. Naturschutzreport 21, 6-381. Jena.
LÜTTMANN, J., FUHRMANN, M, HELLENBROICH, T., KERTH, G. & B. SIEMENS (2010): Leitfaden Fledermäuse und Straßenverkehr. Bestandserfassung – Wirkungsprognose - Vermeidung / Kompensation. Forschungsprojekt. Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Fledermauspopulationen als Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie – Teil „Leitfaden“ -. Forschungsbericht FE-Nr 02.0256//2004/LR i.A. des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Bonn. Unabgestimmter Entwurf Oktober 2010.
RAU, D., H. SCHRAMM & J. WUNDERLICH (2000): Die Leitbodenformen Thüringens. Geowissenschaftliche Mitteilungen von Thüringen Beiheft 3, 2. überarb. Auflage.
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TMLNU - THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT (2000): Mitteilungen von obligatorischen Projektinformationen an die Naturschutzbehörden bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß §§ 6 ff. ThürNatG. - Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7/2000, S. 360-369.
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TMLNU - THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT (2005): Die Eingriffsregelung in Thüringen - Bilanzierungsmodell. Erfurt.
TMLNU - THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT (2006): Erlass über den Vollzug des § 10 ThürWaldG - Kompensation von Waldflächeninanspruchnahmen - Hinweise zu Gültigkeit und Anwendung des Erlasses. Vom 13.04.2006.
TMUL - THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDESPLANUNG (1994): Thüringer Leitfaden Umweltverträglichkeitsprüfung und Eingriffsregelung. Erfurt.
WARNKE, M. & M. REICHENBACH (2012): Die Anwendung des Artenschutzrechts in der Praxis der Genehmigungsplanung. Naturschutz und Landschaftsplanung 44 (8), 247-252.
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
169 169 169 169
Rechtsgrundlagen
BArtSchV - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten - Bundesartenschutzverordnung vom
16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2108) geändert worden ist.
BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz
30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.
BBodSchV - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt
durch Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.
BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002
(BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist.
BImSchV - 32. BImSchV - Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung) über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065).
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)
BWaldG - Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1050) geändert worden ist.
FFH-RL - Richtlinie 92/43/EWG des europäischen Parlamentes und Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
FStrG - Bundesfernstraßengesetz vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes
vom 31. Mai 2013 (BGB. I S. 1388) geändert worden ist.
Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen“ vom 22. Juli 2009.
PlanZV - Planzeichenverordnung 1990 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58).
ROG - Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist.
ThürBodSchG - Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG). Vom 16. Dezember 2003, GVBl. S. 511 zuletzt
geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007, GVBl. S. 267.
ThürLPlG - Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG). Vom 11. Dezember 2012.
ThürNatG - Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006,
letzte berücksichtigte Änderung: § 38 geändert durch Gesetz vom 9. März 2011 (GVBl. S. 25).
ThürNEzVO - Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem
Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO -) Vom 29. Mai 2008.
ThürNRG - Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) Vom 22. Dezember 1992, letzte berücksichtigte
Änderung: § 56 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291, 292).
ThürWaldG - Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der
Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -) Vom 6. August 1993.
USchadG - Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist.
VS-RL - Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABl. EG Nr. L 20) – Vogelschutzrichtlinie.
WaldEAgbV TH - Thüringer Verordnung über die Walderhaltungsabgabe. Vom 6. April 1995.
Umweltrelevante Normen und Richtlinien
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten
Landschaftspflegerischer Begleitplan a B 19 OU Meiningen, BA 2, TA 2
Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen
170 170 170 170
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen - Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2005): Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen 2004. Bonn.
Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Richtlinie zur Beseitigung von Niederschlagswasser in Thüringen (Schriftenreihe Nr. 18/96 der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie)
FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen:
- Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP1)
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2)
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Großsträuchern, sonstigen Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)