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Landwirtschaftskammer NRW Münster, 23.07.2018 … · sind mittlerweile Bestände zu finden, die in unteren Blattetagen absterben. Hier wird jetzt offenbar ... Gelbe Blattspitzen

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Landwirtschaftskammer NRW Landbau und Pflanzenschutzdienst 

Münster, 23.07.2018

Redaktion: Günter Klingenhagen, Natascha Droste                                Seitenzahl: 5  

 Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz  

 

Nach  der  sehr  heißen Woche  können  sich  zum Wochenwechsel Gewitter  zusammenbrauen.  Ent‐spannungsbringende Niederschlagsmengen sind breitflächig aber nicht zu erwarten. 

 

Mais: Trockenschäden Mit weiterhin ausbleibenden Niederschlägen nimmt das Ausmaß der Trockenschäden in vielen Mais‐beständen weiter zu. Maßgeblich betroffen sind Bestände im westlichen Münsterland und am mittle‐ren Niederrhein.  In Abhängigkeit von der Niederschlagsintensität der  letzten Wochen und Monate sind aber nach wie vor große Unterschiede auf kleinstem Raum gegeben. Auch auf besseren Böden sind mittlerweile Bestände zu finden, die  in unteren Blattetagen absterben. Hier wird jetzt offenbar noch Wasser aus  tieferen Bodenschichten oder kapillarem Anstieg aufgenommen – der Mais kann dann aber die Nährstoffe aus der Krume nicht nutzen. Dem zur Folge wird Stickstoff aus den älteren Blättern und Bestockungstrieben mobilisiert. Auch dort, wo die Befruchtung der Kornanlagen noch erfolgen konnte, werden unter anhaltendem Trockenstress Kolbenanlagen reduziert. Dieses Phäno‐men ist deutlich in Vorgewenden und Ausläufern mit hohen Pflanzenzahlen zu erkennen.  Komplett kolbenloser Mais sollte mit Gesamttrockenmassegehalten von 24 bis maximal 26 % siliert werden und dabei zumindest noch teilweise grüne (welke) Blätter im oberen Stängelbereich aufwei‐sen. Tatsächlich werden die Trockenmassegehalte im Häckselgut stärkeren Schwankungen in Abhän‐gig von Tau oder Niederschlag unterworfen sein, da der Kolben als stabile Größe fehlt. Aktuell ist in den Stängeln, auch extrem geschädigter Pflanzen, noch viel  Feuchtigkeit  zu  finden,  so dass ent‐sprechende Werte in der Regel noch nicht erzielt werden können. Die Frage einer vorzeitigen Ernte kann  aber  nur  einzelbetrieblich, u. U.  schlagspezifisch,  geklärt werden. Oftmals wird  es  sinnvoller sein, den trockengeschädigten Mais weiter stehen zu lassen und zusammen mit besseren Flächen zu silieren. Keinesfalls sollte voreilig mit der Ernte begonnen werden, da auf weniger betroffenen Teil‐schlägen, wo die Pflanzen zumindest  teilweise Kolben angesetzt haben, nach wie vor noch Ertrags‐zuwächse zu erwarten sind, sofern es dann mal Wasser gibt.  Wird kolbenloser Mais mit den genannten Zielgrößen vorzeitig geerntet, sollte bewusst kurz gehäck‐selt werden, um das strohigere Material ausreichend verdichten zu können. Da das Erntegut kaum Stärke, dafür aber viel Zucker enthält,  ist eine ordnungsgemäße Vergärung zu erwarten. Die Silage weist dann aber regelmäßig auch viel Restzucker auf, was die Nacherwärmung nach dem Öffnen des Silos begünstigt. Auch eine Vergärung des Zuckers  zu nennenswerten Alkoholmengen  ist denkbar, was zumindest bei der Fütterung von Hochleistungstieren Probleme bereiten kann. Um Nacherwär‐mung vorzubeugen, sollte die Mietenanlage so gestaltet werden, dass ausreichend Vorschub von 2 bis 2,5 m  je Woche gewährleistet wird. Trotz des hohen Anteils  trockener Bestandteile  ist bei Ge‐samttrockenmassegehalten  im Bereich von 24 bis 26 % noch mit deutlichem Austritt von Sickersaft zu rechnen. Es kann versucht werden, durch die Unterlage alterntiger, trockener Maissilage, trocke‐ner Grassilage oder Stroh einen Teil des Sickersaftes zu binden. In  jedem Fall muss austretender Si‐ckersaft aufgefangen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Da auch das Grünland schon lange nicht mehr liefert und die Etablierung von Futterzwischenfrüchten mittlerweile  immer  fragwürdiger wird,  zeichnen  sich  regional extreme  Lücken  in der  Futterversor‐gung  ab. Wo  sich  der  Zukauf  von Maisbeständen,  die  eigentlich  für  die  Körnermais  bzw.  CCM‐Nutzung vorgesehen sind, anbietet, sollten jetzt schnell „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden, bevor die Karten verteilt sind. Die Preisgestaltung dürfte dabei zwar maßgeblich durch die hohe Nachfrage geprägt werden, anderseits sind auch viele Bestände zu  finden, die mit niedrigeren Kolbenanteilen 

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weniger gut für den Drusch geeignet sind. Es liegt daher auch im Interesse vieler Körnermaisanbauer ihren Mais als Silomais zu verkaufen.  

Gelbe Blattspitzen an Zuckerrüben Dort wo die Zuckerrüben noch einigermaßen im Saft stehen fallen zu Teil gelbe Blattspitzen auf. Vereinzelt sind die Blät‐ter  auch  gekrümmt.  Verursacht wird  das  Symptom  durch Weich‐ oder Blindwanzen. Findet man auf der Blattuntersei‐te  nekrotisierte  Einstichstellen  (oft  an  den  Blattadern)  ist dieses ein deutliches Zeichen für das Auftreten von Wanzen. Den  Schädling  selber  im Bestand  zu  sehen  ist eher  selten. Beim  Anstich  stößt  der  Schädling  toxisch wirkenden  Spei‐chel aus, der die Gelbfärbung hervorruft. 

Einstichstelle einer Blattwanze Foto: Natascha Droste  Anders als bei der virösen Vergilbung ist sind die Symptome eher flächig und weniger nesterweise im Bestand  zu  beobachten.  Da  sich  der  Schaden  über  die  fortlaufende  Blattneubildung  der  Rüben schnell auswächst ist eine Bekämpfung nicht erforderlich.   Auf Einzelschlägen starker Befall mit Mutterkorn in Weizen und Triticale Entsprechende Meldungen kommen aus dem Kreis Warendorf und vereinzelt aus dem Rheinland.  Mutterkorn bringt man in erster Linie mit Roggen und feuchten Bedingungen zu Blüte in Verbindung. Es können aber auch die anderen Getreidearten befallen werden und es kann auch ein zu heiß und zu trocken geben. Es wird nach nicht genügend fertiler Pollen gebildet, die Narbenfäden werden nicht mit Pollen sondern Mutterkornsporen befruchtet. Anstelle eines Korns wird dann ein dunkler, horn‐artiger Dauerkörper  des Mutterkornpilzes  gebildet. Auch  Stress,  z.B.  in  Form  starker  Temperatur‐schwankungen während der Schossphase kann in Offenblütigkeit des Weizens münden und so Infek‐tionen begünstigen.  Neben einer Primärinfektion gibt es auch Sekundärinfektionen. Primärinfektionen gehen direkt von den  im Boden verbliebenen Mutterkörnern aus. Aus diesen keimen  im Mai kleine Pilzköpfe aus de‐nen  windverbreitet  Askosporen  entlassen  werden.  Gelangen  diese  auf  die  Fruchtkno‐ten/Narbenfäden  von Getreide‐  und Gräserblüten  sind  Primärinfektionen möglich. Nach  erfolgrei‐cher Infektion bildet sich in den betroffen Ährenanlagen Honigtau. Dieser Honigtau enthält Konidio‐sporen. Über Regenspritzer, direkte Berührung oder  Insekten gelangen die Sporen auf weitere Blü‐tenanlagen und es kommt zu Sekundärinfektionen. Neben Getreide zählen zahlreiche weitere Gräser zu den Wirtspflanzen von Mutterkorn. Unter anderem auch Ackerfuchsschwanz. So ist in Einzeljahren zu beobachten, dass auf Teilschlägen mit starkem Ackerfuchsschwanzauftreten ein starker Befall mit Mutterkorn zu finden ist. Da Ackerfuchsschwanz früher blüht läuft die Infektion vor, befallene Pflan‐zen werden so zu einer Quelle für Sekundärinfektionen. Oft sich späte, aus Zwiewuchs entstandene Ähren stärker befallen.  Die Alkaloide des Pilzes  sind  sehr giftig  für Mensch und Tier.  Für  Lebensmittel  liegt der duldsame Höchstgehalt bei 500 mg/kg für Mutterkorn‐Sklerotien in unverarbeitetem Getreide. Für Futtermittel ist der zulässige Höchstgehalt mit 1.000 mg/kg Mutterkorn (bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) festgelegt.   Getreidepartien  sollten auf Besatz kontrolliert werden, damit diese getrennt gelagert werden kön‐nen.  Es  besteht  ein Verschneidungsverbot. Über  eine  Reinigung mit  Tischausleser  und  oder  Farb‐scanner kann ggf. die Verkehrsfähigkeit hergestellt werden.  Stark belastete Partien sollten natürlich nicht zum Nachbau verwendet werden. Geringer Besatz  ist dagegen  unproblematisch  zumal  durch  die  Beizung  eine  Keimung  der Mutterkörner  im  nächsten Sommer weitestgehend unterbunden wird.  Z‐Saatgut  darf  pro  500g  Getreide  3  Stücke  oder  Bruchstücke  Mutterkorn  enthalten. 

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Kartoffeln: bei Krautregulierung Witterung beachten  Sind die Bestände noch „sehr grün“ oder herrscht zum Zeitpunkt der Krautregulierung eine trocken‐heiße Witterung so wie aktuell vor, besteht ein hohes Risiko  für Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen. Deswegen sollte die Krautregulierung, besonders mit Reglone, nicht bei hohen Temperaturen auf welkende Bestände mit Wasserdefizit ausgebracht werden. Angeraten  ist es, die Behandlung in die frühen Morgenstunden zu verlegen, damit die Taufeuchtigkeit zum Ausgleich des Wasserhaushaltes der Pflanzen genutzt werden kann. Durch Spritzfolgen  (Vor‐ und Nachlage) oder ein Splitting kann die Gefahr von Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen deutlich redu‐ziert werden.  Zudem baut die Pflanze bei hohen Temperaturen eine stabile Wachsschicht auf, die ein Eindringen der Sikkative erschwert. Unter diesen Bedingungen die sikkativspezifische Wassermenge nicht unter‐schreiten. Wiederaustrieb  kann  nur  nachhaltig  verhindert werden, wenn  die  Stängelbasis  ausrei‐chend benetzt wurde.  

Die endgültige Entscheidung über die Zukunft von Reglone ist noch nicht gefallen, für 2018 steht es zur Krautregulierung aber noch zur Verfügung. Für Nordrhein‐Westfalen haben sich Spritzfolgen von Reglone 0,3 l/ha bis 1,0 l/ha zur „Öffnung“ des Bestandes, gefolgt von Reglone 1,0 l/ha bis 1,5 l/ha, Shark 1,0  l/ha oder Quickdown 0,8  l/ha + Toil 2,0  l/ha bewährt. Reglone  ist zwar deutlich schneller, aber Shark und Quickdown verhindern einen möglichen Wiederaustrieb wirksamer. Bewährt hat sich die Nachlage der Tankmischung aus Reglone 1 l/ha und Shark 1 l/ha. Wobei die Aufwandmenge von Reglone bei der Tankmischung nicht höher als 1,0 l/ha sein sollte, damit die Pflanzen nicht zu schnell absterben und Shark noch auf die Stängel wirken kann. Falls notwendig, zulassungskonform weitere Nachlagen durchführen, was bei der aktuell trockenheißen Witterung aber voraussichtlich nicht nötig sein wird. 

Zum Öffnen des Blätterdaches kann auch Quickdown 0,8 l/ha + Toil 2,0 l/ha eingesetzt werden, auf‐grund der aktuell sonnigen Witterung auch mit halbierter Aufwandmenge.  

Durch ein vorheriges Krautschlagen kann die Aufwandmenge der Sikkative  in der Nachlage deutlich reduziert werden. Für einen optimalen Sharkeinsatz muss der Bestand noch eine Reststängellänge von mindestens 20 cm aufweisen. Zwischen dem Krautschlagen und der Nachlage Sikkativ sollten 1 bis 2 Tage liegen. Als Nachlage kann auch das neu zugelassene Mittel Beloukha mit 16 l/ha in 200 bis maximal 260 l/ha Wasser eingesetzt werden. 

Das Krautschlagen hat sich  in Nordrhein‐Westfalen noch nicht etabliert, da es einige Nachteile hat, z.B.  Beschädigung  der Dämme, mehr  grüne  Knollen, weniger  Schlagkraft  und  höhere  Kosten. Die Vorteile sind aber z.B. die Reduzierung der Knollengröße, die Begrenzung des Unterwassergewichts und Stärkegehalts sowie eine schnelle Schalenfestigkeit.  

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Hitzebedingt reagieren einzelne Sorten aktuell mit vorzeiti‐gem  Zusammenbruch.  Grün  bis  grüngelbe  Bestände  ver‐welken innerhalb wenige Tage, ohne vorher gelb geworden zu sein. In den Sortenversuchen sind besonders die Sorten Gunda  (wie  immer  in  Trockenjahren),  Allians  und  Belana auffällig.  In  der  Praxis  werden  ähnliche  Beobachtungen gemacht.  Sind die Bestände schon weit  in der Abreife, d.h. mindes‐tens  30 %  des  Blattapparates  ist  abgestorben,  kann  eine einmalige  Behandlung mit  Reglone  1,5  l/ha  bis  2,5  l/ha, Quickdown 0,8  l/ha  (+ Additiv  Toil 2  l/ha),  Shark 1,0  l/ha oder  der  Tankmischung  aus  1,0  l/ha  Reglone  +  1,0  l/ha Shark ausreichend sein. Seit 2014 werden in Kammerversu‐chen  und  in  der  Praxis mit  dieser  Tankmischung  gute  Er‐gebnisse erzielt.    Foto: Vorzeitiger Zusammenbruch von Kartoffelbeständen aufgrund der Hitze (Foto: P. Lövenich) 

 Kartoffeln: sehr niedriger Krautfäuleinfektionsdruck An der Krautfäulefront  ist weiterhin alles ruhig. Keine Niederschläge  in Sicht, deswegen besteht ak‐tuell auch  keine Krautfäulegefahr.  Spritzabstände  von 14 Tagen  sind auf unberegneten Beständen möglich. Um grüne Bestände weiter grün zu halten und um Alternaria zu begrenzen, mancozebhalti‐ge Fungizide und/oder Signum einsetzen. Da aufgrund der Trockenheit unberegnete Bestände kaum Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen können, ist die Gabe von Blattdünger in noch grünen Bestän‐den sinnvoll.  Kartoffeln: Maleinsäurehydrazid ‐ wie einsetzen?  

 Beim Durch‐ oder wie in diesem Fall Zwiewuchs, verlagert sich die Stärke vom Nabelende zum Kronenende und führt zur Glasigkeit. Hier muss früh‐zeitig mit Maleinsäurehydrazid gegen gesteuert werden (Foto: Benker)  

Aufgrund  der  trockenheißen Witte‐rungsbedingungen  müssen  einige Dinge  beim  Einsatz  von Maleinsäu‐rehydrazid  (CROWN,  ITCAN,  Fazor, Himalaya)  beachtet  werden.  Die Anwendung sollte bis maximal 25 °C erfolgen.  Bei  dem  aktuell  trocken‐heißen Wetter  sind die  Spritzungen in  die  frühen Morgen‐  oder  späten Abendstunden zu verlegen. Es sollte keine  Beregnung  innerhalb  der nächsten  24  Stunden  nach  der  Be‐handlung  erfolgen  bzw.  die  Regen‐prognosen  sind  zu  berücksichtigen, wobei  voraussichtlich  bis  Ende  Juni keine Niederschläge fallen werden. 

Es empfiehlt  sich Maleinsäurehydrazid möglichst  solo ausbringen, denn Tankmischung mit Fungizi‐den, Additiven oder Blattdüngern haben sich häufig als problematisch erwiesen. Die Kombination mit Curzate M WG und Shirlan ist aber möglich. In Kammerversuchen wurde durch diese Tankmischung die Wirkstoffeinlagerung sogar verbessert. 

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Der Wirkstoff muss von den Blättern aufgenommen, in der Pflanze systemisch verteilt und über den Saftstrom aktiv  in die Knollen transportiert werden. Wenn der Saftstrom aber behindert wird, z. B. wenn aufgrund von hohen Temperaturen die Bestände „stehen“, also kein Stofftransport in die Knol‐le stattfindet, oder die Bestände schon sehr weit in der Abreife sind oder stark liegen, kann Malein‐säurehydrazid keine volle Wirksamkeit entfalten. Damit Maleinsäurehydrazid optimal wirken kann, müssen die Kartoffelpflanzen noch mindestens drei Wochen  lang grünes Laub aufweisen, bei Hitze kann sich der Zeitraum aber verlängern. Wenn die Bestände zusammenbrechen und kaum noch grünes Laub aufweisen, macht eine Applika‐tion keinen Sinn mehr. Zwar dürfen einige der unteren Kartoffelblätter  sich  schon gelb verfärben, aber der Großteil des Kartoffelkrautes muss noch grün sein. Eine Wartezeit von 21 Tage ist zu beach‐ten.  

Zuckerrüben: Wiedererholen der Bestände abwarten   

Welkender Rübenbestand (Foto Dr. A. Dissemond) 

Aufgrund der  andauernd heißen und  tro‐ckenen  Witterung  sind  Fungizidbehand‐lungen  nicht  sinnvoll.  Es  besteht  keine Infektionsgefahr  für Cercospora und Rost, zudem  nehmen  die  welkenden  Pflanzen die Pflanzenschutzmittel nicht auf. Erst  nach  ergiebigen  Niederschlägen  und Wiederholen  der  Rübenbestände  die  Be‐fallssituation neu einschätzen.   

 

Sachkunde im Pflanzenschutz ‐ rechtzeitig fortbilden  

Der zweite Fortbildungszeitraum 2016‐2018 endet bald. Wer bis dahin noch nicht an einer anerkann‐ten  Fortbildungsmaßnahme  zur  Sachkunde  im  Pflanzenschutz  teilgenommen  hat  und  weiter  im Pflanzenschutz (Anwendung, Beratung, Verkauf) tätig bleiben möchte, muss sich rechtzeitig um eine geeignete Veranstaltung kümmern. Erfahrungsgemäß sind die Veranstaltungen schnell ausgebucht. 

Aktuelle  Informationen zu anerkannten Fortbildungsveranstaltungen  finden Sie  im  Internetangebot der Landwirtschaftskammer NRW unter: 

www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/fortbildungsverpflichtung.htm.  

Grundsätzliches zum Sachkundenachweis: Pflanzenschutz nur mit Karte 

Wer Pflanzenschutzmittel  ausbringt, andere über die Anwendung  von Pflanzenschutzmitteln berät oder Mittel abgibt, muss sachkundig sein. Ab dem 27. November 2015 fordert das geltende Pflanzen‐schutzgesetz dafür von  jedem Anwender, Berater und Abgeber einen Sachkundenachweis  in Form einer Karte, der einmalig von jedem Sachkundigen beantragt werden muss. 

Sachkundige Anwender, Berater oder Abgeber von Pflanzenschutzmitteln müssen nach dem gelten‐den  Pflanzenschutzgesetz  regelmäßig  in  3‐Jahres‐Zeiträumen  anerkannte  Pflanzenschutz‐Sachkundefortbildungen besuchen  Die Teilnahme ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu bele‐gen,  diese  Bescheinigung muss  bei  Kontrollen  vorgelegt werden.  Kommt  der  Sachkundige  seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/