35
1 Ausarbeitung zum Thema „Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen“ am Beispiel des „Akademiehofs“ der Stadt Ludwigsburg im Rahmen des gleichnamigen Fachprojekts der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg LEITFADEN

Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

1

AusarbeitungzumThema

„AlkoholverbotauföffentlichenStraßenundPlätzen“am Beispiel des „Akademiehofs“ der Stadt Ludwigsburg im Rahmen desgleichnamigenFachprojektsderHochschulefüröffentlicheVerwaltungundFinanzeninLudwigsburg

LEITFADEN

Page 2: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

FachprojektNr.25:AlkoholverbotauföffentlichenStraßenundPlätzen

Dozent: Dr.AlbrechtRittmannTeilnehmer: AlexanderBartelmann(E17) JuliaBruckner(H17) TheresaBüchner(I17) MaxDunnigan(B17) EvgeniyaEbert(F17) SaschaHaus(B17) ClaudiaHornek(B17) VanessaKeller(H17) MarianKern(B17) StefanieLehmann(C17) RebeccaLingel(C17) MarcoProbst(E17) RomanSaffe(B17) LukasWalk(B17) PatriciaWolfarth(B17)DANKE

WirmöchtenunsherzlichbeiderStadtLudwigsburg, insbesonderebeimOrdnungsamtunddemKommunalen Ordnungsdienst, für die kooperative und freundliche Zusammenarbeit bedanken.DankderzeitintensivenUnterstützungundderBereitstellungderzugrundeliegendenDatenwaresunserstmöglich,diesenPraxisleitfadenzuerstellen.

Stand:23.Dezember2017

Page 3: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

3

Inhaltsverzeichnis

Vorwort–ZieleundAufbaudesLeitfadens

Verfasser:JuliaBruckner,VanessaKeller,StefanieLehmann,RebeccaLingel

5

1. ProblematikdesAlkoholkonsumsauföffentlichenPlätzenVerfasser:JuliaBruckner,VanessaKeller,StefanieLehmann,RebeccaLingel1.1Bestandsaufnahme1.2NächtlichesAlkoholverkaufsverbot1.2.1EinsatzschwerpunktTankstellen1.2.2Kriminalitätsstatistik1.2.3AbschaffungdesnächtlichenAlkoholverkaufsverbots

667789

2. KonkreteAnalysederSituationamAkademiehofinLudwigsburgVerfasser:JuliaBruckner,VanessaKeller,StefanieLehmann,RebeccaLingel2.1LagedesAkademiehofs2.2MerkmaledesAkademiehofs2.3ProblematikaufdemAkademiehof

10

101111

3. UrsachenfürAlkoholkonsumVerfasser:AlexanderBartelmann,MaxDunnigan,SaschaHaus,MarianKern,MarcoProbst,LukasWalk3.1AllgemeineUrsachenfürAlkoholkonsum3.2UrsachenfürAlkoholkonsumbeim„jungenPartyvolk“

13

1313

4. PräventionsmaßnahmenandererKommunenVerfasser:AlexanderBartelmann,MaxDunnigan,SaschaHaus,MarianKern,MarcoProbst,LukasWalk4.1„LokaleAlkoholpolitik“–ProjektderStadtRastatt4.2DieNachtwanderer4.3KooperationzwischenderStadtHeilbronnunddenSuchthilfeträgernzurAlkoholpräventionimöffentlichenRaum4.4Fazit

14

141515

16

Page 4: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

4

5. Bestehendeundmögliche(Präventions-)MaßnahmenderStadtLudwigsburgVerfasser:AlexanderBartelmann,MaxDunnigan,SaschaHaus,MarianKern,MarcoProbst,LukasWalk5.1AktuellerStandderStadtLudwigsburg5.2Projekt„Starthilfe“5.3MöglichePräventionsmaßnahmenaufdemAkademiehof5.4Fazit

17

17171821

6. RechtlicheEinschränkungenundMöglichkeitenfürdieUmsetzungeinesAlkoholverbotesauföffentlichenStraßenundPlätzenVerfasser:TheresaBüchner,EvgeniyaEbert,ClaudiaHornek,RomanSaffeundPatriciaWolfarth6.1Vorgeschichte–UrteildesVerwaltungsgerichtshofesMannheimzurPolizeiverordnungderStadtFreiburg6.1.1PrüfpunktedesVGHzurRechtmäßigkeitderPolizeiverordnung6.1.1.1AbstrakteGefahr6.1.1.2Kausalität(Wirkungszusammenhang)6.1.1.3Bestimmbarkeit6.1.1.4VereinbarkeitmithöherrangigemRecht6.1.2FolgedesUrteilsdesVerwaltungsgerichtshofesMannheim6.1.3MöglichkeitderStandardmaßnahmen6.2ErmächtigungzumErlassörtlicherAlkoholverbotenachdemneuen§10aPolG6.3VoraussetzungenfürdenErlasseinesAlkoholkonsumverbotes6.3.1AllgemeineVoraussetzungen6.3.2VoraussetzungfürdenErlasseinesAlkoholverbotesaufdemAkademiehof6.4Evaluation6.5Handlungsempfehlung6.6VerfahrenundForm6.7Fazit

22

22

2223242424252526

272728

28303031

7. Anlagen7.1Muster-PolizeiverordnungzumAlkoholverbotaufdemAkademiehofVerfasser:TheresaBüchner,EvgeniyaEbert,ClaudiaHornek,RomanSaffeundPatriciaWolfarth7.2Abbildungsverzeichnis

32

32

35

Page 5: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

5

Vorwort–ZieleundAufbaudesLeitfadens

DervorliegendeLeitfadenzumThema„AlkoholverbotauföffentlichenStraßenundPlätzen“wurdeimRahmendes gleichnamigenFachprojektes anderHochschule füröffentlicheVerwaltungundFinanzeninLudwigsburgerstellt.Nachdem der Gesetzgeber inzwischen tätig wurde und am 15. November 2017 den neugeschaffenen § 10a für das Polizeigesetz im Landtag in Stuttgart verabschiedet hat, soll dieserLeitfaden als Orientierungshilfe für betroffene Kommunen dienen. § 10a PolG ermöglichtKommunennachdessen Inkrafttreten, denAlkoholkonsumanörtlichen „Brennpunkten“ zeitlichbegrenztzuverbieten.DasichdieStadtLudwigsburgerfreulicherweisedazubereiterklärte,unsbeider Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden sowie eineMusterverordnungaufgrund§10aPolGfürdenBrennpunkt„Akademiehof“inLudwigsburgerstelltwerden.DerLeitfadenunddieausformulierteMuster-Verordnungsollendazudienen,eventuellauftretendeRechtsunsicherheitenzuvermindern.EinführendwirdeinkurzerEinblick indieThematikgeboten,umdieReichweitederProblematikdarzustellenundzuverdeutlichen.ImAnschlusserfolgteinekonkreteAnalysederSituationamLudwigsburgerAkademiehof.DadieseÖrtlichkeitalsParadebeispielimVerlaufunsererUmfragedeutlichherausgestochenist,habenwirdenAkademiehofalsGrundlagefürunserenLeitfadenundalsBeispielfüreineMusterverordnunggewählt.ZuBeginnsollvorallemdeutlichwerden,warumessichbeidiesemöffentlichenPlatzumeinenBrennpunkthandeltundeinAlkoholverbotinBetrachtgezogenwerdenkann,bzw.sollte.EsfolgteinkurzerÜberblickzumöglichenUrsachenfürAlkoholkonsum.Hierbeiwirdauchdieaufdem Akademiehof hauptsächlich anzutreffende Zielgruppe näher beleuchtet. Da es bisher fürKommunen keine Grundlage gab, ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen, wird im folgendenKapiteldarüberberichtet,welchesozialenPräventionsmaßnahmenvonanderenKommunen,aberauch von der Stadt Ludwigsburg bereits ergriffenwurden. Zudemwird zusätzlich eine, von denErstellern dieses Leitfadens neu entwickelte, mögliche Präventionsmaßnahme speziell für denAkademiehof in Ludwigsburg vorgestellt, welche dem übermäßigen Alkoholkonsum auf diesemPlatzvorbeugenkann.DasabschließendeKapitelwidmetsichderRechtsgrundlage,denTatbestandsmerkmalen füreinbesagtesVerbotsowiederHerangehensweisebishinzueinerMusterverordnungamBeispieldesAkademiehofs inLudwigsburg.Zudemwirdbeleuchtet,wieesüberhauptzumneugeschaffenen§10aPolGkommenkonnte,weshalbeinkurzerEinblickindieVorgeschichtegewährtwird.

Page 6: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

6

1.ProblematikdesAlkoholkonsumsauföffentlichenPlätzen

1.1BestandsaufnahmeNachdem zur Problematik des übermäßigenAlkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen in einigenGemeinden,StädtenaberauchPolizeipräsidien,sowiedemGemeindetagundStädtetaginBaden-WürttembergeineBestandsaufnahmedurchgeführtwurde,kannfolgendesFazitgezogenwerden:In vielen Kommunen Baden-Württembergs haben sich im Laufe der vergangenen Jahre auföffentlichenStraßenundPlätzenszenetypischeTrinkertreffsgebildet.DieselockenvorallemindenAbend-undNachtstunden,andenWochenendenodervorFeiertageneineVielzahlvonPersonenzumgemeinsamenAlkoholkonsuman.InsbesondereingrößerenStädtenfindensichmeistsogarmehreresolcherTreffpunkte,wobeimannicht immer von einem Brennpunkt sprechen kann. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass dasProblemverstärktingrößerenKommunenwieStuttgart,HeilbronnoderLudwigsburgauftritt.Vorallem bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind diese Treffs, bei denen in der Regel nichtunerheblicheMengenAlkoholkonsumiertwerden,sehrbeliebt.DurchdenhohenAlkoholkonsumherrschen dort teils regelrechte Ausnahmezustände – alkoholbedingte Verstöße gegen dieöffentlicheSicherheitundOrdnungsinddieFolge.Wo genau die Brennpunkte liegen, an denen Alkohol missbraucht wird und Handlungsbedarfbesteht,istvonvielenFaktorenabhängigundsomitvonOrtzuOrtunterschiedlich.VorallemdieVerfügbarkeitvonAlkoholoderSitzgelegenheitenhabenEinflussaufdieOrtswahl.EsgibtinjederKommune gewisse Orte, an denen entsprechende Lokalitäten zur Verfügung stehen oder dieFreifläche zum Verweilen einlädt. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb das Phänomen desAlkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen in so vielen Kommunen in vielfältigen Ausprägungenvorhanden ist. Zudem verlagern sich dieOrte auch von Zeit zu Zeit, beispielsweise dann,wenngewisseGebieteverstärktvonderPolizeibestreiftwerden.MarkanteOrtesindhäufigdieöffentlichenPlätze(v.a.Bahnhöfe,offeneSchulgelände,überdachteTreppeneingängen zu öffentlichen Gebäuden, wie z. B. dem Hallenbad oder der Turnhalle),innerstädtischeParksundGrünanlagen,darunterauchSpielplätze,HaupteinkaufsstraßensowiedieStraßenvorDiskothekenoderBars.Die Auswirkungen in diesem Bereich sind sehr vielseitig, können aber ebenfalls von Ort zu Ortvariieren – ebenso die dort anzutreffende Klientel. Meistens handelt es sich umOrdnungswidrigkeiten, wie Verschmutzungen öffentlicher Anlagen aufgrund Wegwerfens vonFlaschenoderanderenAbfällen,öffentlichesUrinieren,LärmbelästigungenundGefährdungendesStraßenverkehrs, z. B. durch zerschlagene Bierflaschen. Es kommt jedoch vereinzelt auch zuStraftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung oderWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte).Hier stechen insbesondere Spontandelikte, wie Beleidigung, Sachbeschädigung undKörperverletzunghervor.BeidenGewaltdeliktenistjedochanzumerken,dasssichdieAggressionmeist gegen Gleichgesinnte richtet. Unabhängige Passanten werden eher selten inAuseinandersetzungenverwickelt.

Page 7: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

7

Doch auch wenn unbeteiligte Menschen im Umfeld nicht direkt in eben genannteAuseinandersetzungeninvolviertwerden,wirdderenSicherheitsbefindendurchdieBelästigungenundPöbeleienBetrunkenerstarkbeeinträchtigt.DerAlkoholkonsuminderÖffentlichkeit löstoftÄngstevorGewaltundderÜbertretungvonGrenzenunddamiteinsubjektivesUnsicherheitsgefühlaus. Objektiv betrachtet sind aber die Auswirkungen des Alkoholkonsums, wie z. B.LärmbelästigungenoderMüllablagerungen,dietatsächlichenStörungen.Alkoholmissbrauch kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und nicht mehr nur in den„Randgruppen“. Vorwiegend sind es jedoch Jugendliche und junge Erwachsene, oft auch mitMigrationshintergrund,sowiePersonenaussozialschwachenKreisen,diedurchdenKonsumvon(größeren Mengen) Alkohol in der Öffentlichkeit auffallen. Dies ist oftmals auf mangelndeAlternativen zurückzuführen. Bei den Jüngeren liegt es hauptsächlich daran, dass keine eigeneWohnungvorhandenistodermansichnochvordemDiscobesuchzumsog.„Vorglühen“trifft.Sienutzen den öffentlichen Raum sowohl als Alltagstreff als auch als Partymeile amWochenende.DabeibringensieAlkohol,densieinGeschäftenerworbenhaben,mitindenöffentlichenRaum,umdiesendortzukonsumieren.DieÄlterenwohnendagegenoftmalsinWohnheimenoderähnlichenEinrichtungen, in denen das Raumangebot sehr beschränkt ist und daher auf öffentliche Plätzeausgewichenwird.Die sich häufenden Alkoholexzesse, gerade unter jungen Menschen, waren vor einigen JahrenAnlassfürzahlreicheKommunen,denKonsumalkoholischerGetränkeinderÖffentlichkeitdurchPolizeiverordnungen oder Allgemeinverfügungen zeitlich und räumlich begrenzt zu untersagen.Hierauf–undaufdieNeuregelungdurch§10aPolG–wirdimrechtlichenTeildesLeitfadensnähereingegangen.1.2NächtlichesAlkoholverkaufsverbotZudemtratam1.März2010einnächtlichesAlkoholverkaufsverbotinKraft,umdenspontanenKaufvon Alkohol nach 22 Uhr zu verhindern und somit zur Entschärfung der eben geschildertenProblematikbeizutragen.Auf unsere Anfrage an das Polizeipräsidium Ludwigsburg, in welchem Ausmaß sich die ZahlalkoholbedingterPolizeieinsätzeseitderEinführungdesnächtlichenAlkoholverkaufsverbotsimJahr2010 reduziert hat, bzw. ob sich das Alkoholverkaufsverbot bewährt hat, verwies uns HerrWidenhornaufdieEvaluationderRegelungenzumAlkoholverkaufsverbotfürBaden-WürttembergausdemJahre2013.Dieseistunterteilt indieThemenEinsatzschwerpunkteTankstellenunddieKriminalitätsentwicklung.1.2.1EinsatzschwerpunktTankstellenEin wesentlicher Impuls für den Erlass des Alkoholverkaufsverbots bestand darin, dass sichzahlreicheTankstellenalsTreffpunktzum„Vorglühen“fürabendlichePartygängeunddadurchauchzueinempolizeilichenEinsatzschwerpunktentwickelthatten.DaherwurdendiePolizeidienststellenimRahmenderEvaluationbefragt,obsichdieSituationandiesenTankstellennachInkrafttretender Verbotsregelung nachhaltig verbessert hat. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass sichzumindestdieAnzahlderTankstellen,diealspolizeilichenEinsatzschwerpunkteinzustufensind,seit

Page 8: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

8

InkrafttretenderVerbotsregelunginBaden-Württembergvon69auf6Betriebereduzierte.Dabeiist zuberücksichtigen,dasseineTankstelle imRahmender Erhebungals Einsatzschwerpunkt zuqualifizieren war, wenn über einen längeren Zeitraum mindestens ein Einsatz (strafrechtlichrelevantundalkoholbedingt)jeMonatzwischen22Uhrund5Uhrzuverzeichnenwar.DiesechsBetriebe,dieimmernochalsnächtlicherEinsatzschwerpunktzuqualifizierensind,besitzenalleeinegaststättenrechtliche Erlaubnis und dürfen daher auch nach 22 Uhr alkoholische Getränkeverkaufen. Daraus ergibt sich, dass „reine Tankstellen“ praktisch keinen nächtlichenEinsatzschwerpunktmehrdarstellen.ImRahmenderEvaluationwurdegleichzeitigerhoben,obsichimnäherenUmfeldvonGaststättenaufgrundeinesvermehrten„Gassenschanks“neuenächtlicheEinsatzschwerpunktegebildethaben.NachEinschätzungderPolizeidienststellensindimnäherenUmfeldvonGaststättenlediglichzweineue Einsatzschwerpunkte festzustellen, die mutmaßlich auf einen vermehrten Gassenschankzurückzuführensind.DabeihandeltessichumeineImbiss-undSzenekneipeinzentralerLagesowieumeinenDönerimbissmitnächtlicherÖffnungszeitinräumlicherNähezueinerDiskothek.Somitkonnteeine„Verlagerung“desProblemsdurcheinenvermehrtenGassenschanknichtfestgestelltwerden.1.2.2KriminalitätsentwicklungZur Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung wurde die polizeiliche Kriminalstatistik für Baden-Württembergherangezogen.Allerdingswurde inder Evaluationdaraufhingewiesen, dassunteranderemaufgrunddernahezuzeitgleichinKraftgetretenenSperrzeitverkürzungzudenfolgendenZahlen keine verlässlichen Aussagen getroffen werden können, inwieweit dasAlkoholverkaufsverbottatsächlichursächlichfürdieKriminalitätsentwicklungwar.DieDeliktederGewaltkriminalität sind im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr seit Inkrafttreten desAlkoholverkaufsverbotsum2,9%zurückgegangen.Mitminus6,2%beigefährlicherundschwererKörperverletzungundplus5%beieinfacherKörperverletzungzeigtsich jedochkeineindeutigerTrend.DieZahlenzeigenauch,dassdieEntwicklungimZeitraumzwischen22Uhrund5UhrmitAusnahmederWiderstandsdeliktepositiververläuft,alsimZeitraumzwischen20Uhrund22Uhr.Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass das Alkoholverkaufsverbot auch bei derKriminalitätsentwicklungWirkung zeigt. Es wird in der Evaluation darauf hingewiesen, dass dievorliegendenZahlendieGesamtzahlbegangenerDelikteumfassen,alsounabhängigdavon,obeinTäter unter Alkoholeinflussstand oder nicht, da lediglich bei aufgeklärten Straftaten einAlkoholbezughergestelltwerdenkann.Zwar lassendieAuswertungenzurKriminalitätsentwicklung Interpretationsspielräumezu, jedochrechtfertigt allein die Entwicklung bei den Einsatzschwerpunkten an Tankstellen nach unsererMeinungdieFortsetzungdesAlkoholverkaufsverbots.DasKonsumverbotauföffentlichenPlätzenkannzwarauchWirkungzeigen,jedochistdiesesentgegendemVerkaufsverbotinderPraxisvielschwieriger umzusetzen. Durch Umfüllen des Alkohols in neutrale Trinkgefäße kann derAlkoholkonsumaufdenerstenBlicknichtmehrerkanntwerden.AuchdieArgumentationbezüglichdesUmsatzausfallsderTankstellenrechtfertigtkeineAbschaffung.MitderVerkaufsmöglichkeitanSonntagenhabenTankstellenbereitseinenVorteilgegenüberdenEinzelhändlern.

Page 9: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

9

1.2.3AbschaffungdesnächtlichenAlkoholverkaufsverbotsImZugederEinführungdes§10aPolGwurdeimGegenzugdasnächtlicheAlkoholverkaufsverbotwiederaufgehoben,wasbisheraufgroßesUnverständnisstößt,dadieRegelungdurchauspositiveWirkungen vorweisen konnte. Durch den Erlass entsprechender Alkoholkonsumverbote anbesondersbelastetenÖrtlichkeitenkönnendieOrtspolizeibehördennunmehrabergezieltgegenalkoholbedingte Störungen der öffentlichen Sicherheit vorgehen. Eines flächendeckendenVerkaufsverbotsbedarfesdamitnichtmehr.InSupermärktenundTankstellenistsomitzukünftigauchnach22UhrwiederAlkoholerhältlich.

Page 10: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

10

2.KonkreteAnalysederSituationamAkademiehofinLudwigsburg

Der Akademiehof in Ludwigsburg ist einbeliebter Treffpunkt, um auf einer derBänke gemütlich ein Eis zu essen odereinfachdenSchattenunterdenBäumenzugenießen.TagsüberistesaufdemPlatzidyllisch und ruhig, abends und nachtsallerdings,istesmitderRuhedahin.DerPlatz gilt seit ca. 3 bis 4 Jahren alsBrennpunkt, an dem übermäßig vielAlkohol konsumiert wird. Seit Jahrenkämpft die Stadt auf dem AkademiehofbereitsgegendieAuswüchse–mehroderwenigererfolgreich.

2.1.LagedesAkademiehofsDerAkademiehoffügtsichzwischenderFilmakademieundderAkademiederBildendenKünsteeinund liegt zentral in der Ludwigsburger Innenstadt. In der Nähe befinden sich der Bahnhof, dasRathausunddieBärenwiese.

Page 11: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

11

2.2MerkmaledesAkademiehofsDerAkademiehofbefindetsichüberdem städtischen Parkhaus undwirdvonderFilm-undKunstakademiealsCampus-geländegenutzt.Eshandeltsich um eine große Grünflache mitTreppen und Sitzgelegenheiten, diezumVerweileneinladen.Die reineFlächedesAkademiehofes(ohne Gebäude, siehe roteMarkierung)beträgtca.8.400m2.

2.3.ProblematikaufdemAkademiehofJugendliche stehen beieinander und konsumieren alkoholische Getränke,machen Lärm, pöbelnPassanten an, urinieren auf dem Platz. Sowohl im Sommer, als auch im Winter halten sichPersonengruppenaufdemAkademiehofauf.EineGruppevonmindestens25PersonenistinderRegelimmeranzutreffen,anWochenendenbeläuftsichdieZahlaufca.100bis150Personenodersogarmehr.HauptzeitensindanFreitagen,SamstagenundanTagenvorFeiertagen.DieFolgensindgravierend,dennwiedieStuttgarterZeitungam12.August2016berichtete,nutztso mancher die Treppenhäuser der Akademiehofgarage als WC-Ersatz, um sein dringendesBedürfniszuerledigen.DieStadtwerkeLudwigsburg-Kornwestheim(SWLB),welchedieTiefgaragebetreiben,mussten für die Sanierung der Treppen undWände als Folge des wilden Urinierensbereits50.000,-€investieren.SeitSommer2016istimmerhinindiesemHinblickBesserunginSicht,denn nach jahrelangem Hin und Her konnte zwischen den Fraktionen des LudwigsburgerGemeinderats Einigung erzielt werden, sodass letztlich eine öffentliche Toilette auf dem Platzinstalliertwurde.AufNachfragebeiderStadtLudwigsburgwurdemittgeteilt,dassdasProblemdeswildenUrinierensaufdemAkademiehofundauchindenumliegendenStraßenzwarimmernochbesteht,durchdieInstallationderToilettejedochrückläufigist.

Page 12: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

12

Trotzdem kommt es aufgrund der hohen Anzahl an alkoholisierten Personen immer wieder zuVorfällen,beidenenOrdnungswidrigkeitenoderauchStraftatendieFolgesind.DesWeiterensindLärmbelästigungen durch Herumschreien, laute Musik, etc. Begleiterscheinungen des hohenAlkoholkonsums.AbgesehenvondenSachbeschädigungen,richtensichdiemeistenTatengegenGleichgesinnte, weniger an unbeteiligte Passanten. Anwohner im direkten Umfeld desAkademiehofs gibt es nicht, lediglich ein Hotel, von welchem wiederkehrend vor allemRuhestörungengemeldetwerden.Daher bestreift der kommunale Ordnungsdienst mehrmals am Tag und in der Nacht denAkademiehofundweistPersonendaraufhin,MüllindievorgesehenenBehälter(installiertsind4große Mülltonnen und mehrere kleine Behälter) zu werfen, sowie sich leise zu verhalten. BeigravierendenVerstößenwerdenauchPlatzverweiseausgesprochen.WieunsdieStadtLudwigsburgmitteilte,führtederkommunaleOrdnungsdienstimJahr2017biseinschließlich 17. Oktober insgesamt 214 Kontrollen durch. Hierbei mussten 91 weitereMaßnahmengetroffenwerden.DreiMalwurdederkompletteHof inZusammenarbeitmitdemPolizeirevier Ludwigsburg geräumt. Dabei wurden mehr als 50 Platzverweise alkoholbedingtausgesprochen. Unter den Ordnungswidrigkeiten sind hauptsächlich Ruhestörungen/Lärm,PöbeleienoderaggressivesVerhalten.Aus diesen Gründen ist die Stadtverwaltung Ludwigsburg der Meinung, dass gerade für denAkademiehofeinoffiziellesAlkoholverbotauföffentlichenPlätzensinnvollwäreunddasProblemerheblicheindämmenwürde.JedochsollimFolgendenzunächstaufunterschiedlichePräventionsmöglichkeiteneingegangenwerden.

Page 13: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

13

3.UrsachenfürAlkoholkonsum

3.1AllgemeineUrsachenfürAlkoholkonsumEsgibtverschiedensteUrsachen,dieMenschendazuverleitenAlkoholzutrinken.BeispielsweisegreifenMenschen,dieobdachlosoderarbeitslosgewordensind,zumAlkohol,weilsienichtwissen,wassiemitihremLebenanfangensollen.Fortanbeginnensiezutrinken,umsichdenAlltagschönunddenKummervonderSeelezutrinkenundgeratendadurchineinenTeufelskreis.Jugendlichegelangen in solcheinenTeufelskreis,weil sie z.B.ProblememitdenElternhabenodermitdenfalschenLeuteninKontaktkommen.HäufigbeginntderregelmäßigeAlkoholkonsumauchdurchbesonders einschneidende Erlebnisse im Lauf eines Lebens, wie zum Beispiel den Verlust vonFamilienangehörigen oder Freunden. Betroffene fallen in ein Loch und schaffen es alleine nichtwiederheraus.DasiekeineLösung für ihrProblemhaben, flüchtensie sich indenKonsumvonAlkohol,umdieseelischenSchmerzenzubetäubenundalldieSchwierigkeiten(vorübergehend)zuvergessen. EinigeMenschen verfallen in eine tiefeDepression, aus der sie ohne psychologischeBetreuungnichtmehrherauskommen.DasichvielePersoneninderGesellschaftnichtakzeptiertfühlen, versuchen sie in einer „eigenen“ Gesellschaft – einer sog. „Trinkergesellschaft“ –anzukommen.Durchdenständigen (gemeinsamen)Rausch,wirdeineArtErfolgsgefühlerreicht,wasdieseMenschenausihremursprünglichen„normalen“Lebennichtodernichtmehrkennen.AufdemAkademiehof sind fastausschließlich junge Leuteanzutreffen.DaherhabenwirunsdieFrage gestellt, warum sich diese Personen dort aufhalten undwarum gerade bei diesen jungenMenschenderAlkoholkonsumsobeträchtlichist.3.2UrsachenfürAlkoholkonsumbeim„jungenPartyvolk“Dass Jugendliche (zu) viel Alkohol konsumieren, kann viele verschiedene Gründe haben. ZuersteinmalgibtesbeidenunzähligenAlkoholsorten,dieesaufdemMarktgibt,meistmindestenseineSorte,diedemJugendlichenmundet.ObBier,Whisky,WodkaoderRum–dieAuswahlistgewaltig.Dass der Jugendliche nun zu viel davon trinkt liegt häufig (wie auch bei Erwachsenen) an einerpersönlichenKrise.HäufigeGründehierfürsindTrennungderEltern,dasEndeeinerBeziehungoderDepressionen.DerAlkohol scheintvermeintlichProblemezu lösenoderzumindestvergessenzulassen.DochnichtnurpersönlicheProbleme, sondernschlichtwegderKontaktmitden falschenLeutenkannzumAlkoholkonsumverleiten.FreundehabenimpubertärenundjugendlichenAlterhäufigeinengrößerenEinflussaufdieJugendlichen,alsdieElternoderdieFamilieimGesamten.TrinkennundieFreundeAlkohol,willderJugendlicheofteinfach„mitziehen“.Hiersprichtmandannvomsog.„Gruppenzwang“.WeiterewenigerverheerendeGründefürAlkoholkonsumkönnendasVorglühenfüreineParty,einGeburtstagoderaucheinanderesEvent,wiez.B.einFußballspielodereinKonzert, sein.DieseVeranstaltungen inderKombinationmitdemNicht-Kennendereigenen(Alkohol-)GrenzenführenhäufigzueinemRausch.

Page 14: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

14

4.PräventionsmaßnahmenandererKommunen

DadasProblemdesmassivenundbelästigendenAlkoholkonsumsauchaußerhalb Ludwigsburgspräsent ist,habeneinigeKommunen–vonderGemeindebis zurkreisfreienStadt–bereitsvielAufwandbetrieben,umKonzeptezurAlkoholpräventionundzumSchutzderöffentlichenSicherheitundOrdnungzuentwickeln.AusgewählteProjektewerdendeshalbimFolgendennähervorgestelltundMaßnahmenvorschlägeaufgeführt.4.1„LokaleAlkoholpolitik“–ProjektderStadtRastattDasambundesweitenWettbewerbder„kommunalenSuchtprävention“preisgekrönteProjektausdem Jahr 2012/2013 zeigt verschiedene Optionen und Lösungsansätze, um dem Problem des„Komasaufens“ und den damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten und Straftatenentgegenzuwirken.DasProjektderStadtRastattbasiertaufmehrerenSäulen:MaßnahmenzurSuchtpräventionanSchulen:Neben Informationsveranstaltungen undAufklärungsprogrammen in enger Zusammenarbeitmitlandesweiten Trägern, wie „HALT-Risiko-Check“ und dem baden-württembergischenLandesverbandfürPräventionundRehabilitationgGmbH,wirdbeiderStadtRastattvorallemaufdirekteFrühpräventionbeiJugendlichengesetzt.DereffektivsteWeghierfürsiehtdieStadtRastattin der Form von Schulwettbewerben. Die Gewinner mit geeigneten Maßnahmen zurSuchtprävention,erhaltenjährlichPreisgelderinHöhevoninsgesamt10.000,-€.Dazuzähltz.B.dieSchaffungvonJugendtreffpunktenanSchulen,umgezieltaufJugendlicheundjungeErwachsenezugehenundeinwirkenzukönnen.Testkäufe:DauerhafteunangemeldeteTestkäufebeiTankstellen,SupermärktenundGaststättenführenseitJahrenzumständigenRückgangvomAlkoholverkaufanMinderjährigeund förderndadurchdenSelbstschutzderHeranwachsenden.Vereinskooperation:Die Verankerung von Alkoholprävention und Jugendschutz in Vereinsförderrichtlinien ist eineweitereStützedesKonzeptes.VereineerhalteneinenBonus,wenndieseRichtlinieneingehaltenwerden. ImGegenzugwerden die Vereine durch ein Zertifizierungsverfahren bestraft,wenn siegegenJugendschutzrichtlinienverstoßen.SonstigePräventionsmaßnahmen:ZudenweiterenPräventionsmaßnahmenderStadtzählendieSchulungvonJugendschutzteams,fürden Einsatz bei Festen und Veranstaltungen, sowie eine verbesserte Zusammenarbeit mit denkreisangehörigen Krankenhäusern, welche eine bessere Frühprävention von Jugendlichen mitalkoholbedingtenKrankheitenbezweckensoll(z.B.durcheineAlkoholvergiftung).KontrollederMaßnahmen:Damit die investiertenGelder effektiv genutzt undmögliche Schwachstellen aufgedecktwerdenkönnen, erfolgt eine jährliche Berichterstattung im Finanzausschuss und im Gemeinderat. Des

Page 15: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

15

Weiterensolleinjährlicheinberufener„RunderTisch“,bestehendausVertreternvonVerwaltung,Eltern,JugendorganisationenundVereinendieWirksamkeitdero.g.Maßnahmenüberprüfen.4.2DieNachtwandererEineweitere,invielenStädtenangewandteMöglichkeit,umjungeErwachsenevonderStraßezuholen,istdasKonzeptderNachtwanderer.EshandeltsichhierbeiumeineGruppeEhrenamtlicher,dieanWochenenden indenAbendstunden freiwilligundunentgeltlich,abermitprofessionellerHilfe von Sozialarbeitern und Streetworkern für ca. 1½ bis 2½ Stunden an den Brennpunktenunterwegs sind, um mit den trinkenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen Kontaktaufzunehmen.DabeimöchtendieNachtwandererVertrauenaufbauenundUnterstützungsowieeinen Ausweg für junge Menschen in schwierigen Situationen anbieten. Sie treten für einrespektvolles Miteinander ein und versuchen dadurch zur Verbesserung des sozialen Klimasbeizutragen.DieNachtwanderersindbeispielsweiseinKonstanzundMannheimvertreten.4.3KooperationzwischenderStadtHeilbronnunddenSuchthilfeträgernzurAlkoholpräventionimöffentlichenRaumDieStadtHeilbronnhataufgrundimmergrößerwerdenderAlkoholexzesseimöffentlichenRaumeinProjektentworfen,beidemdieStadtverwaltunginengerZusammenarbeitmitSuchthilfeträgerngezieltaufPersonenundPersonengruppenzugeht,umdieseandenBrennpunktenderHeilbronnerInnenstadt,sowiedemBahnhofundanderenöffentlichenPlätzenaufzuklärenundpräventivtätigzuwerden.InsgesamtsplittetsichdiesesProjektindreiUntergruppenauf.DarunterbefindetsichdasModellprojektfürSuchtberatunganSchulen,ummitSchülern,ElternundLehrernzusprechen.DesWeiterengibtesdasAngebotgegenKomatrinkeninderÖffentlichkeit(ZiL–ZurückinsLeben)und den gezielten Einsatz von Streetworkern, welche in Kooperation mit dem kommunalenOrdnungsdienstzusammenarbeiten.ModellprojektederSuchtberatunganSchulen:Das Ziel des Modellprojektes der Suchtberatung an Schulen ist es, allgemeineHandlungsempfehlungen zur SuchtpräventionundBeratungsangebotean Schulen zu verbreiten.Hierbei konfrontieren Präventionsbeauftragte die Jugendlichen an Schulen, dass vor allem deröffentlicheSektorbesondersvonstarkemAlkoholkonsumbetroffenist.DurchdendirektenKontaktzudenSchülernkonntenlautStadtverwaltungbereitsErfolgeerzieltwerden,daderAlkoholkonsumbeiJugendlichenrückläufigist.ZiL–ZurückinsLeben:Das Angebot gegen Komatrinken (ZiL – Zurück ins Leben) richtet sich an Jugendliche undErwachsene,welchemiteinerAlkoholvergiftunginsKrankenhauseingeliefertwerdenoderwegenriskantemAlkoholkonsumbeiÄrztenundOrdnungsbehördenauffälliggewordensind.ÄrztekläreninZusammenarbeitmitSozialarbeiterndiebetroffenenPersonenaufunderläuternAlternativenundAuswege,anwelchenOrtenundinwelchemAusmaßAlkoholkonsumiertwerdensollte,umdenMitmenschenundsichselbstnichtzubelästigenodergarzuschädigen.

Page 16: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

16

EinsatzvonStreetworkerninZusammenarbeitmitdemOrdnungsamt:Der Einsatz von Streetworkern, im Auftrag des kommunalen Ordnungsdienstes, zeigt die wohlgrößtenErfolgeauf.StreetworkergehengezieltaufdieentsprechendenöffentlichenPlätze,umdenbetroffenen Personen alternative Orte aufzuzeigen. Der Einsatz des entsprechenden Personalserfolgt regelmäßig, teilweise sogar mehrmals am Tag. Problemorte, wie die Kernstadt und dieBahnhofsvorstadt, sind am meisten betroffen, sodass der Ordnungsdienst zusammen mit denStreetworkernausrückt,umeventuelleOrdnungswidrigkeitenaufzunehmenundimgleichenZugedurchdieSozialarbeiterdasFehlverhaltenaufzuklären.DieStadtHeilbronnberichtet,dassdieeingesetztenMaßnahmenschonnachkurzerZeiteinegroßeWirkungerzielthaben.TendenziellsinddieZahlenvonAlkoholexzessen,besondersimBereichderöffentlichen Plätze, weitestgehend rückläufig, sodass die verschiedenen Projekte ihren Zweckerfüllen.4.4FazitAufgrunddererfolgreicheingesetztenPräventionsmaßnahmenandererKommunen,istderStadtLudwigsburg zu empfehlen, ebenfalls sozialpräventive Maßnahmen (neben den gesetzlichenBestimmungen)einzusetzen.

Page 17: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

17

5.Bestehendeundmögliche(Präventions-)MaßnahmenderStadtLudwigsburg

Vorab:Die Zusammenarbeit von Polizei, Kommunalverwaltung, den betroffenen Fachstellen und derBürgerschaftistdieGrundvoraussetzung,umwirksamgegendasbestehendeAlkoholproblemaufdemAkademiehofvorzugehen.5.1AktuellerStandderStadtLudwigsburgInderStadtLudwigsburgistvorallemdieSicherheitsarchitekturhervorzuheben.Beteiligtsinddabeidie Stadt Ludwigsburg, die Polizeidirektion Ludwigsburg, das Landratsamt Ludwigsburg, derFördervereinSicheresLudwigsburge.V.unddiversekaritativeundsozialeEinrichtungen.SeitdemJahr2012istdieAktionsgruppe„ProSicherheit"derzentraleSchnittpunktzwischendengenanntenBeteiligten.EinmalimMonatwirddarüberberaten,wiemanLudwigsburgsicherermachenkann.HierbeiverstehtsichderFördervereinSicheresLudwigsburge.V.alsImpulsgeberundUnterstützerkriminalpräventiverProjektederStadtLudwigsburg.Solltealsoeineförderfähige(neue)Maßnahmegefundenwerden,kannmansichhierzuandenFördervereinwenden.Zur bestehenden Sicherheitsarchitektur der Stadt Ludwigsburg ist festzuhalten, dass diesebeibehaltenwerdensollte.DurchdenEinsatzdesKommunalenOrdnungsdienstes,welchersoaufgestelltist,dasserinmehrereDienstgruppenaufgeteilt ist, umdie relevanten Zeiten abzudecken, soll andenentsprechendenBrennpunkten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden. Zudem sollen dieOrdnungswidrigkeiten und Straftaten durch die gezeigte Präsenz vorOrt reduziertwerden. VonFreitagaufSamstagundSamstagaufSonntagistderKODdeshalbsogarbisnachtsum4UhrandenBrennpunktentätig.AuchdieArbeitderStreetworkersolltefortgesetztwerden,dadurchdiesederdirekteKontaktzudenbetroffenenPersonenamAkademiehofhergestelltwerdenkann.5.2Projekt„Starthilfe“DasProjekt„Starthilfe“wurdespezifischfürdenAkademiehofinLudwigsburgentwickeltundsogarvomLandBaden-Württemberggefördert.ZieldesProjektes istes,dasausuferndeVerhaltenderJugendlichen auf dem Akademiehof einzudämmen und den Jugendlichen einenverantwortungsbewusstenUmgangmitAlkoholbeizubringen.DesWeiterensolldenJugendlichennahegebrachtwerden,dassdieEinhaltunggewisserRegelnunddieRücksichtnahmeauf andereBevölkerungsgruppen notwendig sind. Der große Vorteil des Projektes ist, dass es vor OrtdurchgeführtwirdunddieBeteiligtendirekteingebundensind.EswurdenalleBeteiligten,alsoauchNutzerundAnliegerdesAkademiehofs,eingebunden.DabeihandeltessichumdieFilmakademie,diePolizei,dieSuchtberatung,dieGastronomiesowieumdieTrinkenden selbst. Zunächst wurde die derzeitige Lage auf dem Akademiehof überprüft undanalysiert. Hierzu wurden Gespräche mit den Platznutzern geführt, um die Bedürfnisse der

Page 18: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

18

verschiedenen Benutzergruppen zu kennen. An die jeweiligenGruppenwurden neue Angeboteangepasst. Die Gespräche mit den Platznutzern wurden später auf regelmäßigen Austauscherweitert,umimmeraufdemneuestenStandzubleiben.„OpenStage“:Eine besondereMaßnahme ist die „Open Stage“,welcheman aber auch als Projekt im Projektbezeichnen kann. Es fanden monatlich Konzerte auf einer Bühne auf dem Akademiehof statt.Musikalisch teilnehmen und sein Können präsentieren konnte jeder, ob Band, Musiker odereinfacherBürger,unterdemMotto„UnserPlatz–gutlebenundfeiernfüralle“.ZielderOpenStagewar und ist es (ähnlich wie bei „Starthilfe“) alle Altersgruppen zusammenzubringen undaufzuzeigen,dassderAkademiehofeinPlatz fürKultursowie fürMenschen jedenAlters ist.DieResonanzenzudenProjektenfielen(auchseitensderStadt)durchwegpositivaus.DamitkünftigwenigerAlkoholaufdemAkademiehofkonsumiertwirdunddiedarausresultierendenOrdnungswidrigkeitenundStraftatenverringertwerdenkönnen,habenwirunsGedankengemacht,welcheweiterenPräventionsmaßnahmenkonkretvorgenommenwerdenkönnten.5.3MöglichePräventionsmaßnahmenaufdemAkademiehofAktionsgruppe:Denkbar wäre zum einen, eine Aktionsgruppe (im Rahmen eines Konzepts) speziell für denAkademiehofeinzurichten.DadurchkönntensichdieeinzelnenExpertenausdenverschiedenenFachgruppendaraufspezialisieren,denAkademiehofalkoholfreierundauchsichererzumachen.Geleitet werden sollte dieses Projekt vom Fachbereich für Sicherheit und Ordnung der StadtLudwigsburg.Dabei istesvonVorteil,wennsichdirektbeteiligtePersonen,bzw.entsprechende„Vertreter“ineinersolchenRundewiederfinden.Damitsindbestenfallsehemalige„Akademiehof-Trinker"gemeint,diesichbereiterklären,sichfürdieöffentlicheSicherheitundOrdnungihrerStadteinzusetzen.DarüberhinaussollteaufalleFälleeineGruppeJugendlichereingebundenwerden,denndiesistdiePersonengruppe,dieamhäufigstenaufdemAkademiehofanzutreffenist.Zudem:Engagierte jungeMenschen, die neue Ideen und vor allem auch neue Erfahrungen einbringen,könnennurvonVorteilsein!„FeiernohneAlkohol“:DurchdieVeranstaltung„OpenStage“istbereitseinersterSchrittgetan.Möglicherweisekönntemanhier auch Projektemit den entsprechendenBeteiligten durchführen, bei denen es umdasThema„FeiernohneAlkohol“geht.EineergänzendeMaßnahmewäredannzumBeispielderBetriebeinerCocktailbarwährendden „Open Stage“-Veranstaltungen, ander nur alkoholfreieCocktailsausgeschenktwerden.Verdrängung:Nebenden „Open Stage“-Veranstaltungen könnten auchweitere kulturelle Veranstaltungen aufdem Akademiehof angeboten werden. Dabei könnte versucht werden, auch älterePersonengruppen anzulocken,wodurch sich Jugendliche beeinträchtigt fühlen und sich dadurchvomPlatzzurückziehen.Eine weitere Idee zur Verbesserung der Situation auf dem Akademiehof ist das Aufstellen vonScheinwerfern auf dem Platz, um diesen bei Nacht von Menschenansammlungen zu befreien.

Page 19: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

19

HierdurchkonntenbereitseinigeKommunenErfolgeerzielen,denndurchdiehelleErleuchtungdesPlatzesfühlensichdiePersonen,diesichdortaufhalten,nichtmehrwohlundverlassendiesen.DurchdiesebeidenMaßnahmen(Verdrängung)kannesjedochzueinerVerlagerungdesProblemsaufandereöffentlichePlätzekommen,wasimVorfeldbedachtwerdenmuss.Kameraüberwachung:Weiterhin wäre der Einsatz von Kameras denkbar: Das Filmen von öffentlichen Plätzen kannStraftatenaufklären,abervorallemauchTäterabschrecken.DieKamerassolltendabeigutsichtbaraufdemAkademiehofplatziertwerden,damitsieprimärdieEigenschaftderAbschreckungerfüllen.Sollte die rechtliche Lage eine tatsächliche Bildaufnahme nicht gestatten,muss dieMöglichkeitabgewogenwerden,Kamera-AttrappenaufdemAkademiehofaufzuhängen.EinNachteilkönntesein,dassstarkalkoholisiertePersonennichtaufKamerasachtenundihrTunweiterhinungestörtvollziehen.InwelchemAusmaßmussallerdingsimEinzelfallbeobachtetwerden.Kooperation:EinweitererVorschlagisteinemöglicheKooperationmitdenKneipenundDiskothekeninderStadtLudwigsburg.BeispielsweisekönntenKneipenTicketsvonDiskothekenvergünstigtanbieten(ggf.auchinVerbindungmiteinemverbilligtenGetränk),sodassdiejungenLeuteanschließendnichtaufdenAkademiehofgehen,sondernsichindieClubsbegeben.Hauptvorschlag„HausderaufgehendenSonne“:In Bezug auf die Verhinderung von Straftaten und den allgemeinen Konsum von Alkohol auföffentlichenStraßenundPlätzen,gibteszweiunterschiedlicheHerangehensweisen:Zum einen das strikte Verbot, wobei zur Umsetzung eine Überwachung durch Polizei undOrdnungsdienst erfolgenmuss. Dies setzt allerdings nicht ameigentlichen Problem an, sondernreihtsichinderKettevonUrsachenamEndeein.EswäreeinhoherPersonalaufwandvonNöten,umderLageeinigermaßengerechtzuwerden.ZudembestündediehoheWahrscheinlichkeit,dasssichdasProblemaufandereöffentlicheFlächenverlagert.DieswäreamAkademiehofzuerwarten,daweiterebeliebteTreffpunkte,wiez.B.dieBärenwiese,derKarlsplatzoderderBereichumdieSchulenMörike-undGoethe-GymnasiuminunmittelbarerReichweiteliegen.Aus diesem Grund sollte die zweite Herangehensweise in Betracht gezogen werden: Diekontrollierte Konsummöglichkeit in einembegrenzten, abgeschottetenBereich. Beispielhaft fürdiesenAnsatzsinddieteilsinGroßstädtenvorhandenenstaatlichenEinrichtungen,inwelchesichJunkiesunterAufsichteinen„Schuss“setzenkönnen.HierbeiistzwarauchdasZieldieAbhängigenvorInfektionskrankheitendurchverunreinigteSpritzenoderernsthaftengesundheitlichenSchädendurchÜberdosierungen–welchebei fehlenderärztlicherVersorgungtödlichendenkönnen–zuschützen,aberebenauchdieVerhinderungvonStraftatenunddiedamiteinhergehendeWahrungder öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Herangehensweise setzt im Unterschied zu dervorhergegangenenMöglichkeitnichtamEndederUrsachenkette,sondernweitanderenAnfangan.DadiesesVorgeheneinengewissen,nichtzuverachtendenundnachweislichenErfolgmitsichbringt,sindwirderAuffassung,unsgenaudiesesPrinzipinangepassterFormzuNutzenzumachen.

Page 20: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

20

Anforderungen:• zentrale,aberdennochleichtabgeschiedeneLage• angemessen ausgestattete Räumlichkeiten (Schallisolierung, genügend Sitzmöglichkeiten,

sanitäreEinrichtungen,etc.)• Raumvielfalt,umeinzelnenGruppeneinegewisse„Privatsphäre“zuermöglichen,aberauch

die Bereitstellung eines Gemeinschaftsraumes mit alternativen Möglichkeiten zurBeschäftigung(Billard,Tischkicker,Darts,etc.)

• angepassteÖffnungszeiten,z.B.freitags,samstagsundindenFerienvon21Uhrbis0Uhr,vonsonntagsbisdonnerstagsvon20Uhrbis23Uhr

• MöglichkeitzumAlkoholkonsummitzwingendemVerbotdesÜbermaßes!• Betreuung durch Sozialarbeiter: sowohl von staatlicher Seite, als auch durch private

Einrichtungen

VorteilefürdieAlkoholprävention:• direkteAufklärungderBetroffenendurchSozialarbeiter• direkteKontaktmöglichkeitzwischenBetroffenenundSozialarbeitern• MöglichkeitdurchpassiveEinflussnahmewichtigeImpulsezusetzten• Ansprechpartner/UnterstützerfürBetroffene,dieihrenAlkoholkonsumeindämmen

möchten• AuslagemöglichkeitfürInformationsbroschüren

VorteilezurVerhinderungvonStraftaten:• AufhebungderAnonymität• polizeilicherAspekt• Anstandsgefühl• MöglichkeitderEinflussnahme• Ordnungswidrigkeiten,wiez.B.LärmbelästigungundWildpinkeln,entfallen

WeitereAspekte:• Eintrittab18Jahren• grundsätzlichkeineEinlasskontrolle,VertrauensbasismitKonsequenzen• strikteAbgrenzungzu„Jugendhäusern“• AusschankalkoholfreierGetränke,alkoholischeGetränkekönnenmitgebrachtwerden• NeubauoderEinrichtunginvorhandenemObjekt(Kostenfrage)• MöglichkeitzurKooperationmitbestehendenMaßnahmen(Projekt„Starthilfe“)• RäumlichkeitenfürSozialarbeiter;AgierenimHintergrundmöglich• „Pilotprojekt-Status“• Flexibilität:ProjektmussaufverschiedeneEinflüsse/Umständereagierenkönnen• Versuchszeitraumvonmind.1½ Jahren,umdenBetroffenendieMöglichkeitgebensich

daranzugewöhnenundsichzu„trauen“

Page 21: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

21

5.4FazitLetztendlich kann man zusammenfassend sagen, dass die bestehenden Maßnahmen mit demEinsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Streetworker eine sehr gute Grundlagedarstellenunddiesdaherauchfortgeführtwerdensollten.NebenderAnwendungsozialpräventiverMaßnahmensolltesichdieStadtaberauchgleichsamGedankenüberneueMaßnahmenmachenundvielleichtsogarmitdem„HausderaufgehendenSonne“einbishernochnichtdagewesenesPilotprojektschaffen.AllgemeinsolltemanbeiderEtablierungneuerPräventionsmaßnahmenundVorgehensweisen vor allem versuchen, das Problemnicht (ausversehen) auf andere Plätze,wiebeispielsweise die Bärenwiese, zu verlagern. Zu guter Letzt sollte die Stadt jedoch trotz allembedenken,dassderAkademiehofalsAufenthaltsortgedacht istunddieLeutedurchdenEinsatzverschiedensterMaßnahmennichtgänzlichvertriebenwerdensollten.

Page 22: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

22

6. Rechtliche Einschränkungen und Möglichkeiten für die Umsetzung einesAlkoholverbotesauföffentlichenStraßenundPlätzen

DadiebisherigenrechtlichenHandlungsmöglichkeitenderKommunenbeschränktwaren,beschlossderLandtagBaden-WürttembergeineÄnderungdesPolizeigesetzes:DenStädtenundGemeindensolleskünftigmöglichsein,selbstdarüberzuentscheiden,wosieBrennpunktesehenundwobzw.wanneinAlkoholverbotausgesprochenwerdensoll.BiseszurÄnderungdesPolizeigesetzeskam,musstejedocheinlangerWegbeschrittenwerden,wasimFolgendennähererläutertwird.6.1Vorgeschichte –Urteil desVerwaltungsgerichtshofesMannheim zurPolizeiverordnungderStadtFreiburgAm22.Juli2008erließdieStadtFreiburgmitZustimmungdesGemeinderatseinebiszum31.Juli2010 befristete Polizeiverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichenStraßenraum.Siestütztesichdabeiauf§10PolGi.V.m.§1PolGundverfolgtesomitdasZielderGefahrenabwehrzumSchutzderöffentlichenSicherheitundOrdnungimBereichdessogenannten„Bermudadreiecks“derStadt.Im Zuge eines Normenkontrollverfahrens wandte sich jedoch ein betroffener Bürger an denVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, um über die Gültigkeit dieser Polizeiverordnungbestimmenzulassen.Inseinemam28.Juli2009verkündetenUrteilstelltederVGHklar,dasseineselbstgeringfügigeFreiheitsbeschränkungdurcheinePolizeiverordnungnach§10PolGnurdannerlaubtsei,wennvonjedemNormadressatenaucheineGefahrausgehe.„EineRegelungineinerPolizeiverordnung,wonachesimzeitlichenundörtlichenGeltungsbereichder Verordnung auf den örtlich zugänglichen Flächen verboten ist, alkoholische Getränke zukonsumieren oder in Konsumabsicht mit sich zu führen, ist nur dann durch dieErmächtigungsgrundlagedes§10i.V.m.§1PolGgedeckt,wennhinreichendeAnhaltspunktedafürvorliegen, dass das verbotene Verhalten regelmäßig und typischerweiseGewaltdelikte zur Folgehat.“16.1.1PrüfpunktedesVGHzurRechtmäßigkeitderPolizeiverordnungDamiteinePolizeiverordnungrechtmäßigist,müssendiefolgendenVoraussetzungenerfülltsein:

• VorliegeneinerabstraktenGefahr• KausalitätzwischenAlkoholkonsumundGewaltdelikten• hinreichendeBestimmtheitderPolizeiverordnung• VereinbarkeitmithöherrangigemRecht

1UrteildesVGHBaden-Württembergvom28.Juli2009,1S2200/08

Page 23: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

23

WürdenalleVoraussetzungenvorliegen,wäredieaufgrund§10i.V.m.§1PolGerlassenePolVOrechtswirksamgewesen.6.1.1.1AbstrakteGefahrSieliegtausdenfolgendenGründennichtvor:

• BloßerAlkoholkonsumstelltkeineOrdnungswidrigkeitundkeineStraftatdar,wird inderGesellschaftsogarakzeptiertundtoleriert (keinegrobungehörigeHandlung i.S.d.§118OWiG)undbetrifftsomitdasSchutzgutderöffentlichenSicherheitnicht.

• BloßerAlkoholkonsumstelltkeineSittenwidrigkeitdarundverstößtsomitnichtgegendieöffentlicheOrdnung.

• BloßerAlkoholkonsumruftlediglicheinenGefahrenverdachtvor.DefinitionGefahrenbegriffe:EineGefahr ist imAllgemeineneindurcheinebeliebigeUrsacheeingetretener,ungewöhnlicherZustand,dersichohneEingriffvonaußenineinenSchadenfüreinRechtsgutumwandelnkann.DiekonkreteGefahrliegtvor,wennimentsprechendenEinzelfallbzw.nachderLebenserfahrungeinsofortigerHandlungsbedarfbesteht,alsomithinreichenderWahrscheinlichkeitinnaherZukunftmiteinemSchadenseintrittzurechnenist.DieabstrakteGefahrliegtzeitlichnichtimVorfeldderkonkretenGefahr.AbstrakteundkonkreteGefahrunterscheidensichauchnichthinsichtlichderWahrscheinlichkeitdesSchadenseintritts.Esist bei der abstrakten Gefahr vielmehr so, dass die Gefahrenquelle kein konkreter einzelnerSachverhaltist,sonderneingedachter,typisierterLebenssachverhalt,ausdemsicheineGefahrfürSchutzgüterderÖffentlichenSicherheitoderOrdnungergebenkann.WennalsomithinreichenderWahrscheinlichkeiteinSchadeneintretenkann,bestehtdieMöglichkeit,dieseGefahrmitgenerell-abstraktenMitteln(Rechtssätzen,insbesondereeinerPolizeiverordnung)zubekämpfen.BeimGefahrenverdachtwirdeineGefahrfürmöglichgehalten,auchwennsubjektivnochZweifelvorhandensind.DerSchadenseintrittistnichthinreichendwahrscheinlich,jedochmöglich.DefinitionöffentlicheSicherheitundOrdnung:DieöffentlicheSicherheitumfasstnachallgemeinanerkannterDefinitiondieUnversehrtheitderobjektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen und dieFunktionsfähigkeitvonEinrichtungenundVeranstaltungendesStaates.MitöffentlicherOrdnungistdieGesamtheitjenerunbeschriebenenRegelnfürdasVerhaltendesEinzelnen in der Öffentlichkeit gemeint, deren Beobachtung nach den jeweils herrschendenAnschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichenGemeinschaftslebensbetrachtetwird.

Page 24: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

24

6.1.1.2Kausalität(Wirkungszusammenhang)Kann ein enger Ursachenzusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewaltdelikten nichtangenommen werden, handelt es sich nur um einen Verdacht, der den Erlass einerPolizeiverordnung nicht rechtfertigt. Bei der Begehung von Gewaltdelikten kann nur von einerMitursächlichkeitdesAlkoholsausgegangenwerden,sodasseineabstrakteGefahrnichtbegründetwerdenkann.DaderAlkoholgenussdasRisikoeinerGewalttätigkeitnurineinigenFällenerhöht–undnichtgenerell–liegtkeineabstrakteGefahrvor.VoraussetzungfüreinePolizeiverordnungistdaher,dassderAlkoholkonsumselbstdieGefahrenschwelleüberschreitetunddiesnichterstdurchdas Hinzutreten weiterer Verhaltensweisen geschieht. Das unkontrollierte Mitführen oderKonsumierenvonAlkoholauföffentlichenPlätzen stelltnureineRisikoerhöhung imVorfeldderGefahrdarundsomitnurdieersteStufeeinerlangenKausalkette,diespäterggf.zumEintritteinesSchadensführenkann,wasgeradenichtausreicht,umeineabstrakteGefahrannehmenzukönnen!DefinitionKausalität:KausalimSinnederconditio-sine-qua-non-FormelistjedeBedingung,dienichtweggedachtwerdenkann,ohnedassderkonkreteErfolgentfiele.6.1.1.3BestimmbarkeitKomplexePolizeiverordnungenlassensichnurschwerimEinklangmitdemBestimmtheitsgrundsatzausformulieren,da sichdie verschiedenenTatbestandsmerkmalenicht ausreichendkonkretundhinreichendbestimmtoderbestimmbarformulierenlassen.DefinitionBestimmtheitsgebot(nachArt.103IIGG):Begriffe und Tatbestandsmerkmale in Rechtsnormen müssen hinreichend bestimmt oderhinreichendbestimmbarsein.VoraussetzungenandenNormgebersind,seineRegelungsogenauzu fassen, dass der Betroffene die Rechtslage, d. h. Inhalt und Grenzen von Gebots- undVerbotsnormen, in zumutbarer Weise erkennen und sein Verhalten danach richten kann. DerNormgeberdarfdabeigrundsätzlichauchaufunbestimmteRechtsbegriffezurückgreifen,wenndieKennzeichnungderNormtatbeständemitbeschreibendenMerkmalennichtmöglichist.Daherstehtdie Auslegungsbedürftigkeit einer Norm nicht deren Bestimmtheit entgegen, solange sich ausWortlaut,ZweckundZusammenhangderRegelungobjektiveKriteriengewinnenlassen,dieeinenverlässlichenVollzugderNormgewährleisten.6.1.1.4VereinbarkeitmithöherrangigemRechtArt.2IGG–allgemeineHandlungsfreiheit:Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit bestehen in den Rechten anderer, derverfassungsmäßigenOrdnungunddemSittengesetz.EingenerellesAlkoholverbotalsEingriffindieallgemeineHandlungsfreiheitkönntenurdamitgerechtfertigtwerden,dassdadurcheinmöglichesrechtswidriges Verhalten einiger weniger gewaltbereiter Personen im innerstädtischen Raumverhindertwerdensoll.HierzuhatderVGHjedocherheblicheBedenkengeäußert.ZudemmussderGrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtetwerden (geeignet, erforderlich, angemessen). Auch

Page 25: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

25

hier zweifelt der VGH, da das Problem von übermäßigem Alkoholkonsum nicht aus der Weltgeschafft,sondernnuraufRäumlichkeitenvonGaststättenoderanderePlätzeverlagertwird.Art.3IGG–Gleichbehandlungsgrundsatz:Grundsätzlichgilt,dasswesentlichGleichesnichtungleichbehandeltwerdendarf,außermanhathierfüreinenRechtfertigungsgrund.Bsp.BeiFreischankflächengibtesdurchdasGaststättengesetzeinenKontrollmechanismus,weshalbdieUnterscheidungnichtwillkürlichundsomitrechtensist.6.1.2FolgedesUrteilsdesVerwaltungsgerichtshofesMannheimRegelung von Sachverhalten, die unterhalb der Gefahrenschwelle liegen, bedürfen ausrechtsstaatlichenunddemokratischenGründeneinerformell-gesetzlichenGrundlageundkönnennichtdurchdieExekutive,gestütztaufdieallgemeinePolVO-Befugnis,getroffenwerden.Außerdem dürfen Gemeinden keine Maßnahmen erlassen, wenn die Tatbestände derErmächtigungsgrundlagenichterfülltsind.Letztlichlässtsichfesthalten,dassdiefolgendenrechtlichenMaßnahmennichtmöglichsind:

• AlkoholkonsumverbotdurchPolizeiverordnung:§10IPolGalsErmächtigungzumErlassvonVerordnungenzurGefahrenabwehr

• AlkoholkonsumverbotdurchAllgemeinverfügung:i.S.d.§35S.2LVwVfGgestütztauf§§3,1PolG

• Straßengesetz als Ermächtigungsgrundlage: Nicht möglich, da es sich um keineSondernutzunghandelt(=StraßeübergewöhnlichenGebrauchhinausnutzen).

• StraßenverkehrsordnungalsErmächtigungsgrundlage:Nach§45I1,Ib1Nr.4StVOkönnennotwendigeMaßnahmenzurErhaltungderSicherheitundOrdnunginFußgängerbereichengetroffenwerden,wasallerdingseinekonkreteGefahrvoraussetzt.

6.1.3MöglichkeitderStandardmaßnahmenDen sich aus Alkoholkonsum entwickelnden Gefahren kann mithilfe der polizeirechtlichenStandardmaßnahmen,namentlichPlatzverweisoderAufenthaltsverbotgem.§27aI,IIPolG,schnellundeffizientbegegnetwerden.Oftmals sinddieseStandardmaßnahmenalsMittel sogarbessergeeignet, da nur die betroffenen Personen herausgefiltert werden und nicht die Allgemeinheitbelastetwird. Jedochmuss fürdenEinsatzvonStandard-bzw.EinzelmaßnahmeneinekonkreteGefahrfürdieöffentlicheSicherheitundOrdnungvorliegen.Durch das Urteil des VGH und die eingeschränkte Anwendbarkeit der Standardmaßnahmen(Voraussetzung: konkrete Gefahr) entstand bei den Gemeinden eine erheblicheRechtsunsicherheitinBezugaufdieeigenenRegelungenundVorgehensweisen.Es sollte somit eine spezifische Ermächtigungsgrundlage in den Polizeigesetzen der Ländergeschaffen werden, um den Alkoholkonsum an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich und örtlichbegrenztzuuntersagenundsomitdieHandlungsfähigkeitderKommunenzustärken.

Page 26: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

26

6.2ErmächtigungzumErlassörtlicherAlkoholverbotenachdemneuen§10aPolG„Mit einer Ermächtigung, den Alkoholkonsum an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich begrenzt zuuntersagen, sollen die Kommunen in die Lage versetztwerden, alkoholbedingten Straftaten undOrdnungswidrigkeiten an diesen Örtlichkeiten vor allem in den Abend- und Nachtstunden anWochenenden oder vor Feiertagen wirksamer entgegenzutreten. Dadurch können dieOrtspolizeibehörden gezielt gegen alkoholbedingte Störungen der öffentlichen Sicherheitvorgehen.“2Sowurdeam15.November2017inder47.SitzungdesLandtagesBaden-WürttembergdasGesetzzur Änderung des Polizeigesetzes in zweiter Beratung angenommen und beschlossen.Mit demneuen §10a PolG haben die Kommunen in Baden-Württemberg nunmehr eineErmächtigungsgrundlageunddamitdieMöglichkeit,vorOrtzuhandelnundörtlicheAlkoholverboteauszusprechen.DieseGesetzesänderungistbereitsam8.Dezember2017inKraftgetreten:

„§10aPolGErmächtigungzumErlassörtlicherAlkoholkonsumverbote

(1) DieOrtspolizeibehördenkönnenmitHilfederPolizeiverordnunguntersagen,an

öffentlichzugänglichenOrtenaußerhalbvonGebäudenundAußenbewirtschaftungsflächenvonGewerbebetrieben,fürdieeineErlaubnisoderGestattungnachgaststättenrechtlichenVorschriftenvorliegt,alkoholischeGetränkezukonsumierenoderzumKonsumimGeltungsbereichdesVerbotsmitzuführen,wenn

1. sichdieBelastungdortdurchdieHäufigkeitalkoholbedingterStraftatenoder

OrdnungswidrigkeitenoderderenBedeutungvonderdesübrigenGemeindegebietsdeutlichabhebt,

2. dortregelmäßigeineMenschenmengeanzutreffenist,3. dortmitanderenpolizeilichenMaßnahmenkeinenachhaltigeEntlastungerreichtwerden

kannund4. TatsachendieAnnahmerechtfertigen,dassdortauchkünftigmitderBegehung

alkoholbedingterStraftatenoderOrdnungswidrigkeitenzurechnenist.(2)DasVerbotsollaufbestimmteTageundandiesenzeitlichbeschränktwerden.(3)PolizeiverordnungennachAbsatz1sindzubefristen.“3

2LandtagvonBaden-Württemberg,16.Wahlperiode:GesetzentwurfderLandesregierung,Drucksache16/2741,26.September2017,S.1.3Vgl.LandtagvonBaden-Württemberg,16.Wahlperiode:Gesetzesbeschluss,Drucksache16/3012,20.November2017,S.1.

Page 27: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

27

6.3VoraussetzungenfürdenErlasseinesAlkoholkonsumverbotes4UmeinörtlichesAlkoholverbotauszusprechen,hatdieLandesregierungBaden-WürttemberginderDiskussion zum Gesetzesentwurf verschiedene Kriterien herausgearbeitet, an denen sich dieKommunenorientierenkönnen.DiesewerdenimFolgendenerläutert.DesweiterenstelltsichaberauchdieFragenachdemEingriffindenArtikel2IGrundgesetz.6.3.1AllgemeineVoraussetzungenMit dem Beschluss des §10a PolG können Kommunen an sogenannten „Brennpunkten“ denAlkoholkonsumverbieten.AufderGrundlageeinerErhebungbeidenPolizeidienststelleninBaden-WürttembergausdemJahre2010wurdeversucht,SchwellenwertefürdieeinzelnenKriterienzuermitteln, die bei der Bewertung der in § 10a PolG genannten Voraussetzungen alsOrientierungsrahmendienenkönnen.Durch die festgelegten Kriterien und Schwellenwerte soll es also für betroffene Kommuneneinfacher werden, einen Brennpunkt als solchen festzulegen. Und auch bei einer eventuellenNormenkontrolleeineraufgrund§10aPolGerlassenenPolizeiverordnungistesfürKommunenvonVorteilaufeinefundierteGrundlageverweisenzukönnen,wenndieSchwellenwertedurchandenBrennpunktengeführtenStatistikenauchtatsächlichbelegtwerdenkönnen.DieAnwendungdieserKriterienundSchwellenwerteistjedochnichtverpflichtend,sondernlediglicheineHilfestellung.

VoraussetzungenfüreinenörtlichenBrennpunkt

FestlegungvonSchwellenwertendurchdiePolizeiimJahr2010

AbsoluteAnzahlalkoholbedingterStraftatenbzw.Ordnungswidrigkeiten

Mehrals100Straftatenbzw.OrdnungswidrigkeitenimJahr.

RelativeBelastung:deutlichhöhereAnzahlalkoholbedingterStraftatenbzw.

OrdnungswidrigkeitenimVerhältniszueinergeeignetenVergleichsfläche.

DeutlicheMehrbelastungliegtbei4-bis5-facherBelastungimVerhältniszur

Vergleichsflächevor.

AnzahlderregelmäßiganwesendenPersonen. UnüberschaubareMenschenmengeab100Personen.

NebendemzeitlichenRahmenderBelastung,istvondenKommunenauchzuprüfen,obesnichtmildere,ebensoeffektiveMittelgibt,umdieSituationvorOrtzuentschärfen.AuchmussmiteinerzukünftigenBelastungdes„Brennpunktes“zurechnensein,dieeinVerbotrechtfertigenwürde.BegründungzumGrundrechtseingriffinArt.2IGG:Kommunen können durch den Erlass der VO in die allgemeine Handlungsfreiheit der Personeneingreifen,diesichinnerhalbderVerbotszonenaufhaltenunddieTatbestandsmerkmaleerfüllen.DieallgemeineHandlungsfreiheitbegründetkeinRechtaufungehemmtenAlkoholkonsum,wenndadurchdieRechteandererbeeinträchtigtwerden.

• Die Regelung ist geeignet Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wirksamer als bisher zuverhindern, da nach polizeilichen Erfahrungen durch ein Konsumverbot ein erheblicher

4Vgl.LandtagvonBaden-Württemberg,16.Wahlperiode:GesetzentwurfderLandesregierung,Drucksache16/2741,26.September2017,S.26ff.

Page 28: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

28

RückgangalkoholbedingterStörungenzuverzeichnenist.MehrPolizeipräsenzwirktinderRegel eher eskalierendund ist somit kein geeignetesMittel.Nach geltendemRecht sindweitereMittelnichtmöglich.

• DerGrundrechtseingriff istdesWeiterenerforderlich,daeskeineersichtlichenmilderen,gleichgeeignetenMittelgibt,denKonsumandiesenÖrtlichkeitenzuverbieten(giltauchfürStandardmaßnahmengegeneinzelneStörer:keineeffektiveGefahrenabwehr,daoftmalsgruppendynamischeEskalationgegenPolizei).

• DieVorgehensweiseistangemessen,daderEingriffindieHandlungsfähigkeitnichtaußerVerhältniszudemmitihmverfolgtenZweck,alkoholbedingtenStörungenderöffentlichenSicherheitzubegegnen,dadieVerboteörtlichundzeitlichbeschränktwerdensollen

6.3.2VoraussetzungfürdenErlasseinesAlkoholverbotesaufdemAkademiehofDie Frage,obderAkademiehof alsörtlicherBrennpunkteingestuftwerdenkann, erfordert einegenauereEvaluationder alkoholbedingtenVorfälle.UmeinenÜberblick zu verschaffen,wurdendazudiebereitserläutertenKriterienausPunkt6.3.1herangezogen.In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung und dem KommunalenOrdnungsdienst(KOD)derStadtLudwigsburg,wurdendieEinsatzberichtederKontrollenaufdemAkademiehof,dievom01.Januarbiszum20.November2017erfolgten,umfassendausgewertet.Hierbei ist jedoch anzumerken, dass in den digitalen Protokollen die Vorkommnisse,VorgehensweiseundveranlasstenMaßnahmenbeidendurchgeführtenKontrollendesStandortesAkademiehofgrundsätzlichnurkurzaufgeführtwurden.6.4EvaluationUmdieErgebnisseausderAuswertungderEinsatzberichtezusammenzufassen,wurdenvertiefendeGesprächemitdenMitarbeiterndesKODgeführt.Dabeiwurdendie folgendenausgearbeitetenFragestellungennäherbeleuchtet:WiehochistdieabsoluteAnzahlalkoholbedingterStraftatenbzw.OrdnungswidrigkeitenundwiewardieEntwicklungindenvergangenenJahrenaufdemAkademiehof?EswerdenleiderkeinegenauenStatistikenbzgl.derAnzahlderalkoholbedingtenStraftatenbzw.Ordnungswidrigkeiten auf dem Akademiehof geführt. In den Protokollen der Kontrollen bzw.Einsatzberichtewerden lediglich grob die Vorkommnisse und dieMaßnahmen beschrieben.OftwurdenVermerkeaufgeführt,dassdieVerwarnungenmündlichausgesprochenwurdenunddasses „erneut“ zu Ruhestörungen, zu aggressivem Verhalten von alkoholisierten Personen und zuVermüllunggekommenist.Grundsätzlichkannmanaberfeststellen,dassimZeitraumvom01.Januarbiszum20.November2017 über 50 Platzverweise ausgesprochen wurden. Bei den begangenen Straftaten undOrdnungswidrigkeitenhandeltees sichu.a.umRuhestörungen, Lärmbelästigung,Belästigungender Allgemeinheit, Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen und Plätzen,Körperverletzungen,SachbeschädigungenundVermüllung.

Page 29: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

29

Welche Fläche könnte als Vergleichsfläche herangezogen werden und wie hoch ist dort dieabsoluteAnzahlalkoholbedingterStraftatenbzw.Ordnungswidrigkeiten?Als vergleichbare Flächen in Ludwigsburg können die Bärenwiese oder der Rathausplatzherangezogenwerden:DieBärenwiese,diesichinunmittelbarerNähevomAkademiehofbefindet,hatalsErholungsanlagemitvielenGrünflächenundBänkenähnlicheGegebenheiten,wirdjedochvoneinemanderenPublikumgenutzt.DerRathausplatzmitseinenbeweglichenSitzgelegenheitenist bei Regenwetter sehr beliebt, daman unter dem Vordach des Kulturzentrums und andererumliegenderGebäudeSchutz findenkann.DerRathausplatzwird sozusagenalsAlternative zumAkademiehofbeischlechtemWettergenutzt.Damit eine Fläche als Vergleichsfläche genutzt werden kann, ist nicht zwingend die Größeausschlaggebend,sondernauchdieBeschaffenheitderÖrtlichkeiten.GegenüberdengenanntenVergleichsflächenhebtsichderAkademiehofdurchMehrbelastungunddurcheinehöhereAnzahlalkoholbedingterStraftaten/Ordnungswidrigkeitendeutlichab.WiehochistdieAnzahlderregelmäßiganwesendenPersonenaufdemAkademiehof?IsteineRegelmäßigkeitamAkademiehoferkennbar?Auf dem Akademiehof sind nach Angaben des KOD sowohl im Sommer als auch im WinterregelmäßigPersonenanwesend.GrundsätzlichwerdeneinzelneGruppenbeobachtet,dieAlkoholkonsumieren und oftmals auch lautMusik hören. Die regelmäßige Benutzung beläuft sich nachAussagedesKODaufmindestens25Personen,anWochenendensogarauf100bis150Personen.Die anwesenden Personen werden nicht in jedem Protokoll vermerkt. Die Auswertung derregelmäßigenPersonenaufdemAkademiehofbeziehtsichausdiesemGrundnuraufdieProtokolle,dieeinegenaueZahlderanwesendenPersonenbeinhalten: Sommerzeit

(April-Oktober)Winterzeit

(Januar-März+November)AnwesendePersonen 0-49 50-99 100-150 0-49 50-99 100-150

Montag 7 1 - 2 - -Dienstag 9 1 - - - -Mittwoch 4 - 1 - - -Donnerstag 4 1 - 3 1 -Freitag 4 3 3 2 2 -Samstag 9 17 5 3 2 -Sonntag 7 2 - - - -

InderTabelleistabzulesen,wieofteinejeweiligeGrößenordnunganPersonen(z.B.50-99)aneinembestimmtenWochentagaufdemAkademiehofanzutreffenwarundwelcheUnterschiedesich imVergleichvonSommer-undWinterzeitergeben.DieangegebenenHäufigkeitenergabensichausden Protokollen, die eine Personenzahl beinhalteten. Die Auswertung bezieht sich (wie bereitsgenannt)aufdenZeitraum01.Januarbis20.November2017.Grundsätzlich sind vonFreitagauf SamstagundvonSamstagauf Sonntag vonApril bisOktoberzwischen50und150PersonenundvonNovemberbisMärzbiszu100PersonenaufdemPlatz.DieHauptzeitenandiesenzweiAbendensindzwischen18Uhrund6Uhrmorgens.EineRegelmäßigkeitistsomitzubejahen.

Page 30: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

30

Führenbzw.führtenpolizeilicheStandardmaßnahmenzueinernachhaltigenEntlastung?Nein.DiepolizeilichenStandardmaßnahmenführtenundführenimmernochnichtzurEntlastung.Es werden ständig Kontrollen seitens des Vollzugsdienstes und der Polizei gemacht. Es werdenPlatzverweise, Beschlagnahmungen von Musikboxen, Ingewahrsamnahmen und teilweiseFestnahmen durchgeführt. Lärmbelästigungen und Vermüllung ist ein dauerhaftes Problem. DieausgesprochenenPlatzverweiseunddieAnordnungvonVerwarnungsgeldzeigenkeineWirkung.DiebetroffenenPersonensindlautAussagendesKODamdarauffolgendenTagwiedervorOrtundändernihrVerhaltennicht.IndiesemJahrmusstederAkademiehofbereitsdreiMalkomplettgeräumtwerden.WirdkünftigweiterhinmitStraftatenbzw.Ordnungswidrigkeitengerechnet?Eindeutigja.DerAkademiehofistalsAufenthaltsortsehrbeliebt.NachAussagedesFachbereichsfürSicherheitundOrdnungmussdringendeineÄnderungherbeigeführtwerden.Welche nennenswerten Erfahrungen wurden seither bei der Bekämpfung der Problematikgemacht?VieleCity-StreetworkersindimEinsatzunddieVeranstaltungsreihe„OpenStage“zeigteinepositiveWirkung.TrotzallemistdasProblemaufdemAkademiehofschwerindenGriffzubekommen.EinePolizeiverordnungaufderGrundlagedes§10aPolGBWfürdenAkademiehofwirdalsnotwendigerachtet.DurchdasgleichzeitigeAufhebendesabendlichenAlkoholverkaufsverbots,dasseitdem8. Dezember 2017 in Kraft getreten ist, ist auch eine Verschärfung des Problems im RaumLudwigsburgbzw.aufdemAkademiehofzuerwarten.6.5HandlungsempfehlungDerAkademiehofkannanhandderAngabendesKommunalenOrdnungsdienstesundderTendenz,diesichausderanschließendenEvaluationergab,alsörtlicherBrennpunkteingestuftwerden.Eswird jedoch empfohlen, zunächst über einen Zeitraum von mind. einem Jahr genaue undaussagekräftige Statistiken zu führen, um das Vorliegen eines örtlichen Brennpunktes auchtatsächlich zu rechtfertigen und um somit auch einer möglichen, zukünftigen gerichtlichenÜberprüfungderRechtsverordnungstandhaltenzukönnen.Erst,wennallevierVoraussetzungendes§10aPolGerfüllt(undstatistischbelegt)sind,kanneinePolizeiverordnungvonderStadtLudwigsburgerlassenwerden.EinePolizeiverordnung,dienichtaufaussagekräftigeStatistikengestütztwerdenkann,birgteinehoheRechtsunsicherheit,weshalbdieebengeschilderteVorgehensweiseempfohlenwird.DieangefügteMuster-VerordnungwurdeunterderAnnahme,dassdieVoraussetzungendes§10aPolGinZukunfterfülltwerden,angefertigt.6.6VerfahrenundFormAllePolizeiverordnungenzumErlassvonörtlichenAlkoholverbotenaufderGrundlagedes§10aPolG werden von der Ortspolizeibehörde erlassen. Nach § 68 I 1 PolG beschränkt sich dieZuständigkeitderPolizeibehördenaufihrenDienstbezirk.DieOrtspolizeibehördensindgem.§§61I

Page 31: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

31

Nr. 4, 66 II PolG ebenso sachlich zuständig. Nach § 62 IV PolG gelten die Gemeinden alsOrtspolizeibehörden.VertreterderGemeindeistderBürgermeister(§44GemO),derinFällendes§ 10a PolG für den Erlass der Rechtsverordnung zuständig ist (§ 44 III 1 GemO). FürPolizeiverordnungen, die länger als einenMonat gelten sollen, bedarf es gem. § 15 II PolG derZustimmung des Gemeinderates. Diese Regelung erweitert die Zuständigkeit des Gemeinderatsüber§24GemOhinaus,obwohldasPolizeirechteineWeisungsaufgabeist,diegrundsätzlichvomBürgermeisterineigenerZuständigkeitzuerledigenist.Die Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Polizeiverordnung kann nicht auf einenbeschließendenAusschuss übertragenwerden, § 39 II Nr. 3GemO.Dagegen empfiehlt sich dieVorbereitung in einem beschließenden oder beratenden Ausschuss, soweit für die in BetrachtkommendeMaterieeinsolcherbesteht(§§39IV,41IGemO).WeiterhinerfülltdiePolizeiverordnungalleFormerfordernissenach§12PolGundstehtnichtimWiderspruchmitanderenGesetzenundRechtsverordnungennach§11PolG.DiePolizeiverordnungmussdemRegierungspräsidiumStuttgartnach§16 IPolGvorgelegtwerden.EsbestehenkeineBedenken, dass die Polizeiverordnung gegen höherrangiges Recht verstößt, das Wohl desGemeinwesens beeinträchtigenoder Rechte einzelner nach § 16 II PolG verletzen könnte.WirdkeineDauerfestgelegt,trittdiePolizeiverordnunggem.§17PolGautomatischnach20JahrenaußerKraft.6.7FazitMit der herausgearbeiteten Musterverordnung „Polizeiverordnung der Stadt Ludwigsburg zurBegrenzungdesAlkoholkonsums imöffentlichenStraßenraum“kann sichdie Stadt LudwigsburgeinenrechtlichenRahmenschaffen,umdasAlkoholproblemaufdemAkademiehofeinzudämmen.

Page 32: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

32

7.Anlagen

7.1Muster-PolizeiverordnungzumAlkoholverbotaufdemAkademiehof

Polizeiverordnung

derStadtLudwigsburgzurBegrenzungdesAlkoholkonsumsimöffentlichenStraßenraum

vomxx.xx.xxxxAufgrundvon§10aAbs.1inVerbindungmit§1Abs.1desPolizeigesetzesfürBaden-Württembergi.d.F.derBekanntmachungvom13.Januar1992(GBl.S.1),zuletztgeändertamxx.xx.xxxx(GBl.S.xxx),erlässtdieStadtLudwigsburgalsOrtspolizeibehörde,vertretendurchdenOberbürgermeister,mit Zustimmung des Gemeinderates vom xx.xx.xxxx gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeigesetzes fürBaden-WürttembergfolgendePolizeiverordnung:

§1–Geltungsbereich(1) DiesePolizeiverordnunggiltfürdenBereichdesAkademiehofs,begrenztdurch

Mathildenstraße,Gewächshausweg,AlleenstraßeundStuttgarterStraße.

(2) DerbeigefügteLageplanvomxx.xx.xxxxistBestandteildieserPolizeiverordnung.

§2–Alkoholverbot(1) ImGeltungsbereichderVerordnungistesaufdenöffentlichzugänglichenFlächenaußerhalb

vonGebäudenundkonzessionierterFreisitzflächenverboten

a) alkoholischeGetränkejeglicherArtzukonsumieren

b) alkoholischeGetränkejeglicherArtmitsichzuführen,wennaufgrundderkonkretenUmständedieAbsichterkennbarist,dieseimGeltungsbereichderVerordnungkonsumierenzuwollen.

(2) DiesesVerbotgiltindenNächtenvonFreitagaufSamstagundSamstagaufSonntagjeweils

von18:00Uhrbis06:00Uhr.GleichesgiltfürdieZeitamVortageinesgesetzlichenFeiertagesvon18:00Uhrbis06:00UhramgesetzlichenFeiertagselbst.

§3–AusnahmenInEinzelfällenoderanlässlichbesondererEreignissekanndiePolizeibehördeganzoderteilweiseAusnahmenvondiesemVerbotzulassen,sofernkeineöffentlichenInteressenentgegenstehen.

Page 33: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

33

§4–Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrighandelt,wer

1. entgegen§2Abs.1aindemin§1bezeichnetenBereichalkoholischeGetränkekonsumiert

2. entgegen§2Abs.1bindemin§1bezeichnetenBereichalkoholischeGetränkeindererkennbarenAbsichtmitsichführt,diesedortzukonsumieren.

(2) Abs.1giltnicht,soweiteineAusnahmenach§3zugelassenwordenist.

(3) Ordnungswidrigkeitenkönnennach§18PolizeigesetzmiteinerGeldbußegeahndetwerden.

§5–Inkrafttreten

DiesePolizeiverordnungtrittamTagenachihrerBekanntgabeinKraftundmitAblaufdesxx.xx.xxxxaußerKraft.Ludwigsburg,denxx.xx.xxxxxxxOberbürgermeister/in

Page 34: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

34

Anlage zur Polizeiverordnung der Stadt Ludwigsburg zur Begrenzung des Alkoholkonsums imöffentlichenStraßenraumvomxx.xx.xxxx:Gemäß § 1 Abs. 2 der Polizeiverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichenStraßenraumvomxx.xx.xxxxistderfolgendeLageplanBestandteildieserPolizeiverordnung:

Page 35: Leitfaden Gesamtversion 09.01...Da sich die Stadt Ludwigsburg erfreulicherweise dazu bereit erklärte, uns bei der Umsetzung unseres Fachprojekts zu unterstützen, konnten ein Leitfaden

35

7.2AbbildungsverzeichnisDiefolgendenAbbildungenwurdenzurAufbereitungdesLeitfadensverwendet:Abbildung1,Titelseite:http://plan7-architekten.de/projekte/freiflaechen/plaetze-strassen-gassen/akademiehof-ludwigsburg/zuletztabgerufenam19.Dezember2017Abbildung2,Seite9:https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.akademiehof-ludwigsburg-jetzt-gibt-es-doch-eine-toilette.03fcc2cc-ad5f-4023-9944-d0ba82751884.htmlzuletztabgerufenam19.Dezember2017Abbildung3,Seite10:https://www.filmakademie.de/de/ueberuns/service/wegbeschreibung/ zuletztabgerufenam19.Dezember2017Kartenausschnitte/Lagepläne,Seiten9,10und31:https://www.google.de/maps/place/Akademiehof,+71638+Ludwigsburg/@48.8938104,9.1908336,17z/data=!3m1!4b1!4m5!3m4!1s0x4799d1bf16b3198b:0xda6bd2e5f66540f7!8m2!3d48.8938069!4d9.1930223zuletztabgerufenam19.Dezember2017