3
Hockeyverband Baden - Württemberg e.V. Version: 20.10.2014 - 1 - Leitfaden - Persönliche Strafen Bei rohem oder gefährlichem Spiel, absichtlichen Regelverstößen, lautstarkem Reklamieren und schlechtem Benehmen (z.B. Schläger oder Ball wegwerfen) kann bzw. muss zusätzlich zur Spielstrafe der betreffende Spieler mündlich ermahnt oder durch Zeigen der Karten verwarnt bzw. vom Spiel ausgeschlossen werden. Persönliche Strafen können auch gegen Austauschspieler sowie Trainer, Betreuer und Ärzte auf der Mannschaftsbank ausgesprochen werden. Zu beachten dabei ist, dass diese Personen auf dem Spielberichtsbogen eingetragen sein müssen, um Ihnen eine Karte zeigen zu können. Die Karten dürfen nur während des laufenden Spiels (incl. Halbzeitpause) gezeigt werden. Es ist nicht möglich, Karten nach dem Schlusspfiff zu zeigen. Bei Entscheidungsspielen gehört die Verlängerung und ggf. ein 7-m Schießen zum Spiel dazu. Verwarnungen und Spielausschlüsse müssen durch Zeigen der entsprechenden Karte ausgesprochen werden. Bei Zeigen der Karten ist immer die Spielzeit anzuhalten. Spieler, die vom Spiel mit einer gelb-roten oder einer roten Karte ausgeschlossen wurden, dürfen bei einem evtl. 7-m Schießen nicht teilnehmen - § 24 Abs. 5a DHB SpO. Ein mit gelb bestrafter Spieler, Trainer, Betreuer oder Arzt hat sich in der Halle zur Strafbank zu begeben bzw. bei gelb-roter oder roter Karte den Innenraum der Halle zur verlassen. Auf dem Feld haben sich die bestraften Personen auf die Mannschaftbank zu setzen. Bei gelb-roter oder roter Karte müssen sie die Platzanlage verlassen. 1. Mündliche Ermahnung Deutlicher Hinweis, unsportliches Verhalten zu unterlassen. Die Spielzeit wird nicht angehalten. 2. Grüne Karte Verwarnung, gilt nur für den Spieler. Feldhockey: Spielausschluss auf Zeit (2 Minuten). Hallenhockey: Kein Spielausschluss auf Zeit. Die Spielzeit ist für die Vergabe der grünen Karte anzuhalten. Maximal 3 Mal grün pro Mannschaft. Ständiges Reklamieren. Ausnahmen sind im Ermessen der Schiedsrichter möglich.

Leitfaden - Persönliche Strafen · Hockeyverband Baden - Württemberg e.V. Version: 20.10.2014 - 1 - Leitfaden - Persönliche Strafen Bei rohem oder gefährlichem Spiel, absichtlichen

Embed Size (px)

Citation preview

Hockeyverband Baden - Württemberg e.V.Version: 20.10.2014

- 1 -

Leitfaden - Persönliche Strafen

Bei rohem oder gefährlichem Spiel, absichtlichen Regelverstößen, lautstarkem Reklamieren undschlechtem Benehmen (z.B. Schläger oder Ball wegwerfen) kann bzw. muss zusätzlich zur Spielstrafeder betreffende Spieler mündlich ermahnt oder durch Zeigen der Karten verwarnt bzw. vom Spielausgeschlossen werden.

Persönliche Strafen können auch gegen Austauschspieler sowie Trainer, Betreuer und Ärzte auf derMannschaftsbank ausgesprochen werden. Zu beachten dabei ist, dass diese Personen auf demSpielberichtsbogen eingetragen sein müssen, um Ihnen eine Karte zeigen zu können.

Die Karten dürfen nur während des laufenden Spiels (incl. Halbzeitpause) gezeigt werden. Es ist nichtmöglich, Karten nach dem Schlusspfiff zu zeigen. Bei Entscheidungsspielen gehört die Verlängerungund ggf. ein 7-m Schießen zum Spiel dazu.

Verwarnungen und Spielausschlüsse müssen durch Zeigen der entsprechenden Karte ausgesprochenwerden.

Bei Zeigen der Karten ist immer die Spielzeit anzuhalten.

Spieler, die vom Spiel mit einer gelb-roten oder einer roten Karte ausgeschlossen wurden, dürfen beieinem evtl. 7-m Schießen nicht teilnehmen - § 24 Abs. 5a DHB SpO.

Ein mit gelb bestrafter Spieler, Trainer, Betreuer oder Arzt hat sich in der Halle zur Strafbank zu begebenbzw. bei gelb-roter oder roter Karte den Innenraum der Halle zur verlassen.

Auf dem Feld haben sich die bestraften Personen auf die Mannschaftbank zu setzen.Bei gelb-roter oder roter Karte müssen sie die Platzanlage verlassen.

1. Mündliche Ermahnung

Deutlicher Hinweis, unsportliches Verhalten zu unterlassen. Die Spielzeit wird nicht angehalten.

2. Grüne Karte

Verwarnung, gilt nur für den Spieler.Feldhockey: Spielausschluss auf Zeit (2 Minuten).Hallenhockey: Kein Spielausschluss auf Zeit.Die Spielzeit ist für die Vergabe der grünen Karte anzuhalten.Maximal 3 Mal grün pro Mannschaft.Ständiges Reklamieren.Ausnahmen sind im Ermessen der Schiedsrichter möglich.

Hockeyverband Baden - Württemberg e.V.Version: 20.10.2014

- 2 -

3. Gelbe Karte

Spielausschluss auf Zeit. Zeitstrafe in der Halle 2 oder 5 Minuten / auf dem Feld 5 oder 10 Minuten.Erhöhung der Zeitstrafen möglich – siehe Richtlinien Halle und Feld.In der Halle übernehmen die Zeitnehmer die Überwachung der Strafzeit, die von denSchiedsrichtern deutlich sichtbar anzuzeigen ist.Beim Feldhockey überwachen die Schiedsrichter den Ablauf der Strafzeit, die nicht bekanntgegeben wird.

Die Mannschaft spielt für die Dauer der Strafzeit mit einem Spieler weniger. Nach Ablauf derStrafzeit darf die bestrafte Mannschaft sofort vervollständigen, jedoch nicht, wenn zuvor für eineder beiden Mannschaften eine Strafecke verhängt worden ist.

Der Ablauf einer Strafzeit ist bei einem Zeitstopp unterbrochen.

Es entfällt die Kategorisierung der Karten, d.h. es kann auch 2 Mal grün für das gleiche Vergehengegen eine Mannschaft verhängt werden. Jedoch sind keine 2 grüne Karten gegen den gleichenSpieler möglich.

Richtlinie Halle:1. Technisches Foulspiel (ohne Körperkontakt - z.B. Stockschlagen, Meckern, usw.)

- Hinausstellung auf Zeit von 2 Minuten- Ist nach Zeigen der gelben Karte, jedoch vor Fortsetzung des Spiels, wegen

schlechten Benehmens (Meckern, Schläger schmeißen, usw.) ein Handelnerforderlich, erhöht sich die Strafe auf 5 Minuten.

2. Körperliches Foulspiel mit Körperkontakt- Hinausstellung auf Zeit von 5 Minuten- Ist nach Zeigen der gelben Karte, jedoch vor Fortsetzung des Spiels, wegen

schlechten Benehmens (Meckern, Schläger schmeißen, usw.) ein Handelnerforderlich, erhöht sich die Strafe auf 10 Minuten.

Richtlinie Feld:1. Technisches Foulspiel (ohne Körperkontakt - z.B. Stockschlagen, Meckern, usw.)

- Hinausstellung auf Zeit von 5 Minuten- Ist nach Zeigen der gelben Karte, jedoch vor Fortsetzung des Spiels, wegen

schlechten Benehmens (Meckern, Schläger schmeißen, usw.) ein Handelnerforderlich, erhöht sich die Strafe auf 10 Minuten.

2. Körperliches Foulspiel mit Körperkontakt- Hinausstellung auf Zeit von 10 Minuten- Ist nach Zeigen der gelben Karte, jedoch vor Fortsetzung des Spiels, wegen

schlechten Benehmens (Meckern, Schläger schmeißen, usw.) ein Handelnerforderlich, erhöht sich die Strafe auf 15 Minuten.

Hockeyverband Baden - Württemberg e.V.Version: 20.10.2014

- 3 -

4. Gelb-rote Karte

Spielausschluss auf Dauer. Nur für einen Spieler, Trainer, Betreuer oder Arzt, der im laufendenSpiel bereits schon eine gelbe Karte gesehen hat.

In der Halle, bei einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten, spielt die Mannschaft für die nächsten15 Spielminuten, bei verkürzter Spielzeit (z.B. bei Jugendspielen) 10 Minuten mit einemSpieler weniger.Auf dem Feld spielt die betroffene Mannschaft bis zum Spielende mit einem Spieler weniger.Der betroffene Spieler hat die Mannschaftsbank und die Platzanlage zu verlassen.

Anschließende Aufgabe der Schiedsrichter: Eintragung in den Spielberichtsbogen

5. Rote Karte

Spielausschluss auf Dauer. Die Mannschaft spielt bis zum Spielende mit einem Spieler weniger.

Anschließende Aufgaben der Schiedsrichter: Eintragung in den Spielberichtsbogen Genaue Schilderung des Tatherganges Eintragung / Tathergangsschilderung dem Mannschaftsführer oder Betreuer vorlegen

und auf Gelegenheit zur Stellungnahme beim Zuständigen Ausschuss binnen 4 Tagenhinweisen. Durch “Unterschrift“ bestätigen lassen.

Sonderfall:Ein auf Zeit (gelbe Karte) des Feldes verwiesener Spieler, Trainer, Betreuer oder Arzt ist dann dierote Karte zu zeigen, wenn er während seiner Strafzeit weitere Regelverstöße begeht oder sichauf andere Weise grob unsportlich verhält.

Sonderfall: sog. RudelbildungDas Umringen von Schiedsrichtern nach einer kritischen Entscheidung wird nicht mehr akzeptiert.Der Mannschaftsführer ist verantwortlich für das Benehmen seiner Mannschaft. Bei einerSpielertraube (sobald ein ZWEITER Spieler hinzukommt) soll der Mannschaftsführer mit einerpersönlichen Strafe verwarnt werden. Es kann aber selbstverständlich auch die persönlicheStrafe gegen diejenige Person ausgesprochen werden, die am lautesten reklamiert.