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Leitfaden
Empfehlungen für den Einsatz sowie die Ausschreibung
von Fenstern und Außentüren
nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 und DIN 18055
(Stand 01/2019)
PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG
Lackermannweg 24
83071 Stephanskirchen
www.pfb-rosenheim.de
PfB Leitfaden Seite 2 von 68 Stand 01/2019
Vorwort
Der vorliegende Leitfaden wurde durch Mitarbeiter/innen der PfB GmbH & Co.
Prüfzentrum für Bauelemente KG auf der Basis der Produktnorm DIN EN 14351-1:2016-
12 „Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und
Außentüren“ und DIN 18055:2014-11 „Kriterien für die Anwendung von Fenstern und
Außentüren nach DIN EN 14351-1“ erstellt.
Neben den in diesen Normen aufgeführten Klassifizierungsmöglichkeiten wurden auf der
Grundlage von Erfahrungswerten aus seit Jahren durchgeführten Gutachten
Mindestklassen empfohlen.
Durch diesen Leitfaden kann der Anwender (z.B. Planer, Gutachter, Fenster- und
Außentürhersteller) gezielt erkennen:
für welche Eigenschaften auf Basis nationaler baurechtlicher Regelungen und
abgeleitet von den anerkannten Regeln der Technik Mindestanforderungen
vorzugeben bzw. zu fordern sind
welche Eigenschaften mandatiert bzw. freiwillig sind und welche durch die CE-
Kennzeichnung angegeben werden müssen
welche Eigenschaften auf Basis von einzelvertraglichen Vereinbarungen
zusätzlich erforderlich sein können (objektspezifisch)
welche Voraussetzungen notwendig sind, um eine Zertifizierung mit der
Zertifizierungsstelle PfBcert zu erlangen.
Zur Übersicht über die einzelnen Klassen bei den jeweiligen Leistungsanforderungen
wurden die maßgeblichen Tabellen aus den einzelnen Prüf- und Anforderungsnormen
in diesen Leitfaden integriert. Ebenso werden in diesem Leitfaden Textpassagen der DIN
EN 14351-1 und DIN 18055 aufgeführt.
Anmerkung:
Werden Bauvorhaben (z.B. Einfamilienhäuser; Renovierungsmaßnahmen etc.) direkt
vom Hersteller oder Monteur der Fenstern oder Außentüren ohne Einschaltung eines
Architektur-/Bauplanungsbüros abgewickelt, dann fällt dem Hersteller und/oder Monteur,
z.B. Handwerksbetrieb mit individueller Fertigung oder Montagebetrieb, auch die
Aufgabe des Planers zufallen und er ist für die Festlegung der notwendigen
Anforderungen (Klassenzuordnung) verantwortlich.
Dieser Leitfaden ersetzt nicht die Anschaffung der zitierten Normen!
PfB Leitfaden Seite 3 von 68 Stand 01/2019
Danksagung
Das PfB bedankt sich bei DIN für die Nutzung aller normativen Angaben in diesem
Leitfaden. Das PfB hofft durch diesen Leitfaden für alle Beteiligten einschließlich der
Verbraucher eine Orientierungshilfe zu sein und bedankt sich für die jahrelange positive
Zusammenarbeit in diversen Normungsausschüssen durch die ehrenamtliche Mitarbeit
für den Verbraucherrat.
PfB Leitfaden Seite 4 von 68 Stand 01/2019
Inhaltsverzeichnis
1. Anwendungsbereich ........................................................................................... 9
2. Allgemeines ........................................................................................................11
2.1. Schnellübersicht Eigenschaften ....................................................................12
2.2. Prüfung ......................................................................................................17
2.2.1. Erstprüfung ............................................................................................17
2.2.2. Weitere Typprüfung ................................................................................17
3. Eigenschaften und Anforderungen ...................................................................18
3.1. Allgemeines ...............................................................................................18
3.2. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast ........................................................19
3.3. Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten ..............................22
3.4. Brandeigenschaften ...................................................................................22
3.4.1. Dachflächenfenster ................................................................................22
3.5. Schlagregendichtheit .................................................................................22
3.6. Gefährliche Substanzen ............................................................................24
3.7. Stoßfestigkeit .............................................................................................25
3.8. Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen ...............................................26
3.9. Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren ............................................26
3.9.1. Barrierefreiheit .......................................................................................27
3.10. Fähigkeit zur Freigabe ...........................................................................27
3.11. Schallschutz ...........................................................................................28
3.12. Wärmedurchgangskoeffizient .................................................................30
3.13. Strahlungseigenschaften ........................................................................31
3.14. Luftdurchlässigkeit .................................................................................31
3.15. Dauerhaftigkeit .......................................................................................34
3.15.1. Allgemeines ........................................................................................34
3.15.2. Allgemeines ........................................................................................34
3.16. Bedienungskräfte ...................................................................................34
3.17. Mechanische Festigkeit ..........................................................................37
3.18. Lüftung ...................................................................................................38
PfB Leitfaden Seite 5 von 68 Stand 01/2019
3.19. Durchschusshemmung ..........................................................................38
3.19.1. Widerstandsklassen ...........................................................................38
3.19.2. Zugeordnete Gläser ............................................................................40
3.20. Sprengwirkungshemmung ......................................................................40
3.20.1. Nachweis mittels Stoßrohr ..................................................................40
3.20.2. Nachweis mittels Freilandversuch.......................................................41
3.21. Dauerfunktionsprüfung ...........................................................................41
3.22. Differenzklimaverhalten ..........................................................................42
3.22.1. Differenzklimaverhalten bei Fenstern ..................................................42
3.22.2. Differenzklimaverhalten bei Außentüren .............................................42
3.23. Einbruchhemmung .................................................................................45
3.23.1. Einsatzempfehlungen entsprechend dem Gefährdungsbereich ..........46
3.23.2. Widerstandsklassen ...........................................................................46
3.23.3. Zugeordnete Gläser/Ausfachungen ....................................................47
3.23.4. Zugeordnete Beschläge ......................................................................47
3.23.5. Einbruchhemmung bei Notausgangsverschlüssen oder
Paniktürverschlüssen ...........................................................................................49
3.24. Besondere Anforderungen .....................................................................50
3.24.1. Rahmenlose Glastüren .......................................................................50
3.24.2. Kraftbetätigte Fenster .........................................................................50
4. Weitere Anforderungen .....................................................................................50
4.1. Hochwasserschutz.....................................................................................50
4.2. Hurrikanschutz ...........................................................................................51
4.2.1. Widerstand gegen kleine Stoßkörper (small missile test) .......................52
4.2.2. Widerstand gegen großen Stoßkörper (large missile test) ......................52
4.2.3. Widerstand gegen zyklische Windbelastungen ......................................52
4.3. Ausbruchhemmug .....................................................................................53
4.4. Ballwurfsicherheit ......................................................................................53
4.5. Druckwellenhemmung ...............................................................................53
4.6. Absturzsicherung .......................................................................................54
4.6.1. Absturzsicherung verglaster Bereiche ....................................................54
PfB Leitfaden Seite 6 von 68 Stand 01/2019
5. CE-Kennzeichnung ............................................................................................54
6. Kennzeichnung mit zusätzlichen Qualitätszeichen / Zertifizierung ................55
7. Oberflächenbeurteilung .....................................................................................55
8. Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Wartung .......................................55
9. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) .......................................................56
10. Produktnorm Äußere Abschlüsse .................................................................56
11. Produktnorm Tore ..........................................................................................58
12. Produktnorm Innentüren ................................................................................59
13. Anhang A der DIN 18055:2014-11 ..................................................................60
14. Anhang ZA. 3 DIN EN 14351-1 ........................................................................63
15. Normen und Richtlinien .................................................................................65
15.1. Normative und weitere Verweise ............................................................65
PfB Leitfaden Seite 7 von 68 Stand 01/2019
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Quick-Check Fenster, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich
EN 14351 Tabelle E.1) _________________________________________________________________ 13
Tabelle 2: Quick-Check Fenster, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN
14351 Tabelle E.1) ____________________________________________________________________ 13
Tabelle 3: Quick-Check Außentüren, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter
Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1) ________________________________________________ 14
Tabelle 4: Quick-Check Außentüren, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich
EN 14351 Tabelle E.1) _________________________________________________________________ 15
Tabelle 5: Ergänzung Quick-Check, Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Widerstand
gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit ____________________________________ 16
Tabelle 6: Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 ____________________________________ 19
Tabelle 7: Sinngemäße Zusammenfassung der Tabellen 1 bis 3 , DIN EN 12210:2016-09 ____________ 20
Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11 _____________ 21
Tabelle 9: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, (Quelle: DIN EN 14351:2016-12, Tabellen 1 und 2) 22
Tabelle 10: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle DIN EN 12208:2000-06, sinngemäß ______ 23
Tabelle 11: Fallhöhen und Klassifizierungen (Sinngemäß aus DIN EN 13049, ergänzt mit Tabelle 1, DIN EN
12600:2003-04) ______________________________________________________________________ 25
Tabelle 12: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Sinngemäß aus DIN 4109) 28
Tabelle 13: Fugendurchlasskoeffizient aL und Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf Fugenlänge
(Sinngemäß Tabelle 2 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die Spalte 2 Fugendurchlasskoeffizient
aL bei 10 Pa) _________________________________________________________________________ 31
Tabelle 14: Flächendurchlasskoeffizient aF und Referenzdurchlässigkeit bezogen auf die Fläche
(Sinngemäß Tabelle 1 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die Spalte 2 Flächendurchlasskoeffizient
aF bei 10 Pa) _________________________________________________________________________ 32
Tabelle 15: Umrechnung Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF ____________________________________ 32
Tabelle 16: Zulässige Bedienkräfte und Bedienmomente an Fenstern (Sinngemäß DIN EN 13115 : 2001-11
= EN 13115 : 2001, Tabelle 1) ___________________________________________________________ 35
Tabelle 17: Maximal zulässige Bedienungskräfte und Bedienungsmomente an Außentüren (Sinngemäß
DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1) _______________________________________ 35
Tabelle 18: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN EN 1192,
Tabelle E.3 DIN 18055) _________________________________________________________________ 37
Tabelle 19: Klassifizierung für Vertikallasten und statische Verwindung für Fenster (Sinngemäß DIN
18055 Tabelle E.1) ____________________________________________________________________ 37
Tabelle 20: Klassifizierung und anzuwendende Belastungs- und Energiewerte für Türen (Sinngemäß DIN
18055 Tabelle E.2) ____________________________________________________________________ 37
Tabelle 21: Klassifizierung und Anforderung für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen, Büchsen und Flinten
(Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 1 und 2) _________________________________________________ 39
Tabelle 22: Zugeordnete Gläser für beschusshemmende Elemente (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 3) 40
Tabelle 23: Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1) _______ 40
PfB Leitfaden Seite 8 von 68 Stand 01/2019
Tabelle 24: Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1) ___ 41
Tabelle 25: Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Sinngemäß Tabelle E.4 DIN 18055) ________________ 41
Tabelle 26: Maximal zulässige Verformung bei Türen (Sinngemäß Tabelle 10 aus DIN 18055) ________ 43
Tabelle 27: Prüfklima a bis e (Sinngemäß DIN EN 1121: 2000-09, Tabelle 1 ergänzt mit Tabelle 2) ____ 43
Tabelle 28: Korrelationstabelle mit Zuordnung der Widerstandsklassen__________________________ 45
Tabelle 29: Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklasse (Tätertyp, Täterverhalten, Einsatzort, Risiko
und Einsatzempfehlung, aus DIN EN 1627/NA) _____________________________________________ 47
Tabelle 30: Zugeordnete Gläser / Ausfachungen (Sinngemäß DIN EN 1627, Tabelle 1) ______________ 47
Tabelle 31: Anforderungen an Beschläge (Sinngemäß aus DIN EN 1627 Tabelle 2) _________________ 47
Tabelle 32: Zugeordnete Mindestklassen der Beschläge im Rahmen der Austauschbarkeit (Sinngemäß
aus DIN EN 1627 Tabelle NA.1) __________________________________________________________ 48
Tabelle 33: Stoßkörperanforderungen in Abhängigkeit der Klassen _____________________________ 52
Tabelle 34: Relevanten Normen Abschlüsse ________________________________________________ 57
Tabelle 35: Aufgaben Hersteller und Prüfstelle, Tore _________________________________________ 58
Tabelle 36: Aufgaben Hersteller und Prüfstelle, Innentüren ____________________________________ 59
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Windzonen in Deutschland ___________________________________________________ 19
Abbildung 2: Diagramm für die längenbezogene Luftdurchlässigkeit ____________________________ 32
Abbildung 3: Diagramm für die flächenbezogene Luftdurchlässigkeit ____________________________ 33
Abbildung 4: Bereiche Angriffsflächeneinlagen RC2 __________________________________________ 49
Abbildung 5: Beispiel für CE-Kennzeichnung mit geteilten Angaben (für Kennzeichnung am Produkt) __ 63
Abbildung 6: Beispiel einer vollständigen CE_Kennzeichnung (z.B. als Ausdruck in der Montageanleitung)
___________________________________________________________________________________ 63
Abbildung 7: Beispiel für vollständige CE-Kennzeichnung einer verglasten Haustür, bei der neben der
Systemprüfung noch die „Einbruchhemmung“ nach DIN V ENV 1627“ geprüft wurde _______________ 64
PfB Leitfaden Seite 9 von 68 Stand 01/2019
1. Anwendungsbereich
Dieser Leitfaden gilt für Fenster und Außentüren im Sinne der Produktnorm DIN EN
14351-1.
Dieser Leitfaden gilt nur für Produkte, die mindestens aus normalentflammbaren
Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1)
bestehen.
Der Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1:2016-12 gilt für:
festgesetzte Fenster oder Festverglasungen, hand- oder kraftbetätigte Fenster
und Fenstertüren, und zusammengesetzt Elemente zum Einbau in vertikale
Öffnungen und Dachflächenfenster zum Einbau in Dächer mit:
o zugehörigen Beschlägen, sofern vorhanden;
o Dichtungen, sofern vorhanden;
o Verglasten Öffnungen, sofern verglaste Öffnungen vorgesehen sind;
o mit oder ohne eingebaute Rolläden und/oder Rolladenkästen und/oder
Abschlüssen;
sowie hand- oder kraftbetätigte Fenster, Dachflächenfenster, Fenstertüren und
zusammengesetzte Elemente, die
o vollständig oder teilweise verglast einschließlich nicht transparenter
Füllungen;
o feststehend oder teilweise feststehend oder mit einem oder mehreren zu
öffnenden Flügeln (z.B.: Klappflügel, Schwingflügel, Drehflügel,
Schiebeflügel)
handbestätigte Außentüren mit Sperr- oder Füllungstürblättern, ergänzt mit:
o integrierten Oberlichtern, sofern vorhanden;
o angrenzenden Seitenteilen, sofern vorhanden, in einem einzigen
(gemeinsamen) Rahmen oder Zarge zum Einbau in eine gemeinsame
Öffnung
Die in dieser Norm beschriebenen Fenster sind nicht hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur
Freigabe(zu öffnen) bewertet.
Die beschriebenen Produkte sind nicht für Anwendungen als tragende/Bauteile
geeignet.
PfB Leitfaden Seite 10 von 68 Stand 01/2019
Unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes werden notwendige Prüfungen und
Anforderungen zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Nutzung
(Gebrauchstauglichkeit) auf der Basis der Produktnorm und DIN 18055 festgelegt. Sie
dient dem Planer als Empfehlung für die Vorgabe der Leistungsanforderung bei der
Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. Automatische Türsysteme nach DIN EN
16361 fallen nicht in den Anwendungsbereich der DIN 18055.
Der Anwendungsbereich der EN 14351-1:2016-12 gilt nicht für:
Lichtkuppeln nach EN 1873 und EN 14963;
Vorhangfassaden nach EN 13830
Tore nach EN 13241
Innentüren nach prEN14351-2
Karusselltüren
Kraftbetätigte Türen nach EN 16361
Fenster als Teil einer inneren Trennwand.
PfB Leitfaden Seite 11 von 68 Stand 01/2019
2. Allgemeines
Die Produktnorm DIN EN 14351-1 legt europaweit und materialunabhängig Prüfungen,
Berechnungen sowie dem Tabellenverfahren von Leistungseigenschaften und deren
möglichen Leistungsklassen von Fenstern und Außentüren fest.
Die baurechtlichen Anforderungen an Fenster und Außentüren werden entsprechend
den DIN EN 14351-1, Anhang ZA, enthaltenen Leistungsklassen der dort geregelten
Eigenschaften formuliert. Neben den in Anhang ZA geregelten Eigenschaften sind zum
anderen weitere Eigenschaften zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit relevant, die nicht
zwingend Bestandteil der CE-Kennzeichnung sind.
Ebenfalls werden über die DIN 18055 nationale Anforderungen berücksichtigt.
Es sind sowohl die Leistungen der Eigenschaften, die sich aus der Verpflichtung der
notwendigen CE-Kennzeichnung ergeben (mandatierte) als auch freiwillige (= nicht-
mandatierte) vom Planer vorzugeben.
Zum Nachweis der Konformität (Übereinstimmung) mit der Produktnorm DIN EN 14351-
1 sind nur die vorgegebenen mandatierten Leistungseigenschaften in der CE-
Kennzeichnung zu deklarieren.
Des Weiteren ist aus nationalen baurechtlichen Anforderungen neben der CE-
Kennzeichnung zusätzlich eine Ü-Kennzeichnung für das Brandverhalten der
verwendeten Werkstoffe erforderlich. In die Ü-Kennzeichnung muss der Vermerk: „Die
Bestandteile sind normalentflammbar“. Es wird empfohlen, dass sich der Hersteller von
den jeweiligen Lieferanten die Normalentflammbarkeit der Zulieferbauteile bestätigen
lässt (Mindestens B2 nach DIN 4102-1 oder Klasse E nach DIN EN 13501-1).
Bis zum Ende der Koexistenzphase (2019) darf anstelle der CE - Kennzeichnung auch
noch die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen erfolgen.
Hierbei sind die Vorgaben der länderspezifischen Verwaltungsvorschriften zu beachten.
PfB Leitfaden Seite 12 von 68 Stand 01/2019
2.1. Schnellübersicht Eigenschaften
Um dem Planer und Anwender dieses Leitfadens einen schnellen Überblick notwendiger
sowie vom PfB empfohlener technischer Ausschreibungsparameter und deren direkte
Anwendungsbereiche zu ermöglichen, wurden die nachfolgende Quick-Check-
Tabellen für Fenster und Außentüren erstellt.
Da für die Anforderungen (Tabelle 1 und Tabelle 2) Widerstandsfähigkeit bei Windlast
sowie Schlagregendichtheit das Anforderungsniveau Standortbedingungen (von der dort
vorgegebenen Windzone) abhängig ist, wurde als Ergänzung Tabelle 3 erstellt.
Mandatierte Eigenschaften
Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung)
Direkter Anwendungs-bereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)
Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Verformung l/200 (= Klasse Bx nach EN 12210) windzonenabhängig (Windkarte)
- 100 % der Rahmenbreite und Höhe des Prüfkörpers
Schlagregendichtheit Klasse 4A für Gebäudehöhe 0 - 10 m Klasse 5A für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 Windzonen- und gebäudehöhenabhängig; Achtung: Küsten und Inseln
- 100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers
Luftdurchlässigkeit Klasse 2 für Gebäudehöhe 0 -10 m Klasse 2 (3) für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 (Unterscheidung Mitte /Rand) Windzonen- und gebäudehöhenabhängig Achtung: Küsten und Inseln
- 100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers
Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen
Wie vorgeschrieben
Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
α = 90° Belastung 350 N für 60 s gilt für Putz- und Fangscheren
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben, gemäß Lärmpegelbereich
Siehe Kapitel Schallschutz
Wärmeschutz
EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung Uw=1,3 W/m²K mit Sonderverglasung Uw=2,0 W/m²K Alternativ vom Planer vorzugeben, z.B. Passivhaus Uw= 0,80 W/m²K
Wenn Ug ≤ 1,9 W/(m²K) dann auf alle Größen
PfB Leitfaden Seite 13 von 68 Stand 01/2019
Strahlungseigenschaften Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,6 (Bei Nichtwohngebäuden Lichttransmissionsgrad t beachten, Strahlungseigenschaften mandatiert wenn erforderlich)
Alle Größen
Tabelle 1: Quick-Check Fenster, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)
freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)
Eigenschaft Klassenzuordnung Direkter Anwendungs-bereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)
Stoßfestigkeit Fenster/Fensterverglasung unterhalb 1m Klasse 1 nach DIN EN 13049; bei Absturzsicherung nach DIN 18008-4
> Gesamtfläche des Prüfkörpers
Dauerfunktion privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Mechanische Festigkeit privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Bedienungskräfte Klasse 1 Klasse 2 wenn barrierefrei nach DIN 18040-2 gefordert
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Differenzklima nur bei diffusionsbehinderten Konstruktionen
Alle Größen
Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe Kapitel Einbruchhemmung
1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.
Tabelle 2: Quick-Check Fenster, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)
PfB Leitfaden Seite 14 von 68 Stand 01/2019
Mandatierte Eigenschaften
Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung)
Direkter Anwendungs-bereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)
Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Geschützte und ungeschützte Lage B2
- 100 % der Rahmenbreite und Höhe des Prüfkörpers
Schlagregendichtheit Geschützte Lage NPD bis 4B Ungeschützte Lage 4 A
- 100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers
Luftdurchlässigkeit Geschützte Lage 2 Ungeschützte Lage 2
2)
Stoßfestigkeit Ganzglastüren und Türen mit Glas sowie Festverglasungen unterhalb ca. 1 m Klasse 1 nach DIN EN 13049
> Gesamtfläche des Prüfkörpers (Ausfachung)
Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen
Wie vorgeschrieben
Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
α = 90° Belastung 350 N für 60 s gilt für Putz- und Fangscheren
-100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben bei Laubengangtüren mindestens Rw,R = 27 dB
(= Rw (C;Ctr)= 32 (x; y)
2)
Wärmeschutz
EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung UD=1,8 W/m²K Alternativ vom Planer vorzugeben
3)
Höhe in mm -
Tabelle 3: Quick-Check Außentüren, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)
PfB Leitfaden Seite 15 von 68 Stand 01/2019
freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)
Dauerfunktion privater Bereich Klasse 5 öffentlicher Bereich Klasse 6
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Mechanische Festigkeit privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Bedienungskräfte Mindestanforderung Klasse 2 Sonderforderung Klasse 2 barrierefrei nach DIN 18040-2
- 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Differenzklima, Klasse der Verformung bei (Prüfklima)
Klasse 2 (c, d, e) (Türen aus hygroskopischen Werkstoffen) Klasse 2 (d, e) (Türen aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen)
Alle Größen
Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe Kapitel Einbruchhemmung
1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.
2) Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des öffenbaren Prüfkörpers Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.
3) Wenn eine genaue Berechnung des Wärmeverlustes eines bestimmten öffenbaren Gebäudes gefordert wird, muss der Hersteller genaue und zutreffende, berechnete oder durch Prüfung ermittelte Werte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Konstruktionswerte) der entsprechenden Größe(n) zur Verfügung stellen. (Konstruktionswerte Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.
Tabelle 4: Quick-Check Außentüren, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)
Sonderanforderungen wie z.B. Beschuss- und Sprengwirkungshemmung,
Hurrikanschutz, Ausbruchschutz, Ballwurfsicherheit u.s.w. sind bei Bedarf vom Planer
vorzugeben.
PfB Leitfaden Seite 16 von 68 Stand 01/2019
Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11)
Binnenland
Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m
Windzone
Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1
1 B2 B2 B3
2 B2 B3 B3
3 B3 B3 B4
4 B3 B4 B4
Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1
1 4A 5A 5A
2 5A 5A 6A
3 5A 6A 7A
4 6A 7A 8A
Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1
1 2 2 (3) 2 (3)
2 2 2 (3) 2 (3)
3 2 2 3
4 2 3 3
Küsten und Inseln der Ostsee
Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m
Windzone
Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1
2 B3 B3 B4
3 B3 B4 B4
4 B4 B4 B5
Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1
2 6A 6A 7A
3 7A 7A 8A
4 8A 8A 8A
Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1
2 2 2 (3) 3
3 2 3 3
4 3 3 3
Küsten und Inseln der Ostsee
Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m
Windzone
Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1
4 B4 B4 B5
Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1
4 8A 8A 8A
Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1
4 3 3 3
Tabelle 5: Ergänzung Quick-Check, Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit
Anmerkung:
In Tabelle 5 sind Werte für die Mitte des Gebäudes, im Randbereich erhöhte
Anforderungen möglich. Inseln der Nordsee haben erhöhte Anforderungen, dort sind ab
Gebäudehöhe >10 m besondere Berechnung erforderlich.
PfB Leitfaden Seite 17 von 68 Stand 01/2019
2.2. Prüfung
Um Prüfungen durchzuführen dienen vorhandene nationale, europäische und
internationale Normen. Aber auch Normenentwürfe, Richtlinien sowie Regelwerke. In
diesen werden die Prüfabläufe und Rahmenbedingungen wie Anzahl der Probekörper
oder klimatische Rahmenbedingungen beschrieben.
In den meisten Fällen werden die Ergebnisse der Prüfungen auf Grundlage von
Klassifizierungsnormen klassifiziert.
Die Prüfungen für die CE-Kennzeichnung (mandatierte Eigenschaften) können nur durch
anerkannte,akkreditierte und notifizierte Prüfstellen vorgenommen werden.
Die PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG
ist notifizierte Prüfstelle No. 1644.
2.2.1. Erstprüfung
Eine Erstprüfung ist der vollständige Satz von Prüfungen oder sonstiger Verfahren in
Bezug auf die zu bewertenden Eigenschaften, wobei die Leistungseigenschaften von
Produktproben, die für den Produkttyp repräsentativ sind, bestimmt werden müssen.
Alle Eigenschaften in Kap. 4, für die der Hersteller einen Wert angibt, sind einer
Erstprüfung zu unterziehen, die aus Prüfungen und/oder Berechnungen besteht
und/oder mit Hilfe von tabellarischen Werten erfolgt.
Ausnahme ist die Freisetzung gefährlicher Substanzen. Diese kann indirekt durch
Überprüfung des Inhaltes der entsprechenden Substanzen bewertet werden.
2.2.2. Weitere Typprüfung
Immer wenn es zu einer Veränderung in der Konstruktion von Fenstern oder
Außentüren, bei den Ausgangswertstoffen oder Lieferanten der Bauteile oder im
Fertigungsprozess kommt, die eine oder mehrere Eigenschaften wesentlich
beeinflussen, muss die Typprüfung für die betreffenden Eigenschaften wiederholt
werden.
Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:
Die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden
und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den
Zusammenbau zusammengebaut wird;
Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in
Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau
zusammengebaut wird.
PfB Leitfaden Seite 18 von 68 Stand 01/2019
Ergänzend werden Produkteigenschaften für objektbezogen Konstruktionen durch
Prüfungen ermittelt.
Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:
die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden
und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den
Zusammenbau zusammengebaut wird.
Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in
Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau
zusammengebaut wird.
3. Eigenschaften und Anforderungen
3.1. Allgemeines
Die in den folgenden Abschnitten festgelegten Anforderungen entsprechen den im
Regelfall zu erwartenden Belastungen und dienen als Planungsvorgaben.
Sollten die Anforderungen an Fenster und/oder Außentüren vom Regelfall abweichen –
z.B. höhere oder geringere-, so sind diese bei der Planung zu berücksichtigen.
Durch bauliche Maßnahmen (z.B. geschützte Einbaulage, z.B. mittels Vordach und/oder
Seitenblende, Laubengang) kann in vielen Fällen das erforderliche Anforderungsprofil
von Fenstern und Außentüren vermindert werden.
Bei der Betrachtung, ob das Leistungsprofil des Produktes das Anforderungsprofil erfüllt,
ist zu beachten, dass das Leistungsprofil je nach Einbaurichtung unterschiedlich sein
kann.
Anmerkung:
Fenster und Außentüren unterliegen ggf. in der Bausituation spezifischen Einflüssen,
z.B. Verformung, Sonneneinstrahlung, wechselnden Klimaten. Dadurch können sich die
angegebenen, im Normzustand geprüften bzw. ermittelten Werte oder Klassen
verändern. Diesbezügliche Einflüsse sind planerisch zu ermitteln und durch
entsprechende Maßnahmen (Anordnung, Material- und Farbauswahl usw.) zu
kompensieren.
PfB Leitfaden Seite 19 von 68 Stand 01/2019
3.2. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12, 4.2.
Die Windbeanspruchung ergibt sich aus der Windwirkung von Wind auf das Bauwerk,
erfasst in Form von Windlasten, die sich aus Winddruck, Windsog und Zuschlagswerten
zusammensetzen. Die Windlasten sind unter anderem abhängig von Gebäudehöhe,
Gebäudelage und Gebäudeform. DIN EN 14351-1 beschränkt sich auf den Nachweis
der Verformung. Soweit nicht aus Erfahrung ausrechend bemessen, ist für die
wesentlichen tragenden Elemente ein statischer Nachweis erforderlich.
Durch die DIN 1055-4:2005 wird Deutschland in die unten aufgeführten Windzonen
eingeteilt. Eine nach Verwaltungsgrenzen zugeordnete tabellarische Aufstellung ist unter
www.dibt.de erhältlich. Jedoch sind die amtlichen Bekanntmachungen der Bundesländer
verbindlich.
Abbildung 1: Windzonen in Deutschland
Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12
Windzone Windgeschwindigkeit vref (m/s)
Geschwindigkeitsdruck qref (kN/m²)
1 22,5 0,32
2 25,0 0,39
3 27,5 0,47
4 30,0 0,56
Tabelle 6: Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12
http://www.dibt.de/
PfB Leitfaden Seite 20 von 68 Stand 01/2019
Klassifizierung der Windlast Klasse für die
Windlast
Relative frontale Durchbiegung
P1 P2a P3 A B C
< 1/150 < 1/200 < 1/300
nicht geprüft 0
400 200 600 1 A1 B1 C1
800 400 1200 2 A2 B2 C2
1200 600 1800 3 A3 B3 C3
1600 800 2400 4 A4 B4 C4
2000 1000 3000 5 A5 B5 C5
xxx E xxxxb AE xxxx BE xxxx CE xxxx
a Dieser Druck wird 50mal wiederholt.
b Prüfkörper mit Beanspruchung durch Wind geprüft oberhalb Klasse 5,
werden mit Exxxx klassifiziert, wobei xxxx der tatsächliche Prüfdruck
P1 (z. B. 2350, usw.) ist.
Anmerkung: Bei der Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit bei Wind bezieht sich
die Ziffer auf die Klasse der Windlast und der Buchstabe auf die
relative frontale Durchbiegung.
Tabelle 7: Sinngemäße Zusammenfassung der Tabellen 1 bis 3 , DIN EN 12210:2016-09
EN 12211 beschreibt das Prüfverfahren. Zur Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit
bei Windlast sind Windlasten und die relative frontale Durchbiegung in einer
Gesamtklassifizierung wie im rechten Teil der Tabelle 7 zu verknüpfen.
In folgender Tabelle 8 werden die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeitsdruck,
Windlast und Klassifizierung dargestellt.
PfB Leitfaden Seite 21 von 68 Stand 01/2019
Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11
PfB Leitfaden Seite 22 von 68 Stand 01/2019
3.3. Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten
Der Hersteller muss ausreichende Informationen zu der Ausfachung (Füllung) zur
Verfügung stellen, damit die Tragfähigkeit der Ausfachung bestimmt werden kann, z.B.
Angaben zu Glasdicke und -typ. Bezüglich Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und
Dauerlasten von Dachflächenfenstern gelten die Anforderungen nach Kap. 4.2.
Zusätzliche Anforderungen an Dachflächenfenster gegen Schnee- und Dauerlast
ergeben sich unter anderem aus DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-3/NA.
3.4. Brandeigenschaften
Die Hauptkomponenten des Fensters, der Außentür und des Dachflächenfensters
(Profil, Ausfachung und Dichtungen, die im geschlossenen Zustand des Bauteiles direkt
sichtbar sind) müssen mindestens normal entflammbar sein (entsprechend DIN 4102-1,
Baustoffklasse B2 oder DIN EN 13501-1, Klasse E.
3.4.1. Dachflächenfenster
Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bedachungen, die durch Feuer von außen
beansprucht werden, ist nach DIN EN 13501-5 vorzunehmen.
3.5. Schlagregendichtheit
Die Schlagregendichtheit ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit. Die
Anforderungen sollten daher mit der Angabe der Klassen nach Tabelle 9 vom Planer
vorgegeben werden.
Eigenschaft/
Wert/Einheit
Klassifizierung/Wert
Ungeschützt (A) Prüfdruck (Pa)
NP
D
1A (0)
2A (50)
3A (100)
4A (150)
5A (200)
6A (250)
7A (300)
8A (450)
9A (600)
Exxx (>600)
Geschützt (A) Prüfdruck (Pa) N
PD
1B (0)
2B (50)
3B (100)
4B (150)
5B (200)
6B (250)
7B (300)
Tabelle 9: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, (Quelle: DIN EN 14351:2016-12, Tabellen 1 und 2)
Die Schlagregenbelastung besteht aus der Einwirkung von Wind und Regen, so dass
die in der Planung festzulegenden Anforderungen an die Schlagregendichtheit aus der
zu erwartenden Windlast auf ein Bauwerk abzuleiten sind.
PfB Leitfaden Seite 23 von 68 Stand 01/2019
Prüfungen der Schlagregendichtheit erfolgen nach EN 1027. Die Ergebnisse müssen
nach EN 12208 angegeben werden.
Der Anteil der Windbelastung bei Schlagregeneinwirkung leitet sich deshalb aus der
Windlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-1-4/NA ab. Damit ist zur Festlegung
der Anforderungen zunächst die Bemessungswindlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN
EN 1991-1-1-4/NA zu bestimmen und für die Anforderungen an die Schlagregendichtheit
nach Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN
18055:2014-11, sinngemäß) abzumindern.
Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Bestimmung der Bemessungswindlast aus dem Standsicherheitsnachweis von
Gebäuden nach Anhang A
Bestimmung des Anteiles der Windlast zur Schlagregenbelastung. Er ist nach
Anhang A dieses Leitfadens mit 25% der Bemessungswindlast anzunehmen.
Einstufung der Schlagregenbelastung anhand dieser abgeminderten Windlast in
die Tabelle 9 zur Festlegung der Klasse der Schlagregendichtheit.
Bei der Festlegung der Klasse ist die Einbausituation nach geschützter oder
ungeschützter Lage zu beurteilen.
Prüfdruck Klassifizierung Anforderungen
P max in Pa a Prüfverfahren A Prüfverfahren B
0 1A 1B 15 min Besprühung
50 2A 2B wie Klasse 1 + 5 min
100 3A 3B wie Klasse 2 + 5 min
150 4A 4B wie Klasse 3 + 5 min
200 5A 5B wie Klasse 4 + 5 min
250 6A 6B wie Klasse 5 + 5 min
300 7A 7B wie Klasse 6 + 5 min
450 8A --- wie Klasse 7 + 5 min
600 9A --- wie Klasse 8 + 5 min
> 600 Exxx --- Oberhalb 600 Pa in Stufen von 150 Pa, muss die Dauer jeder Stufe 5 min betragen.
ANMERKUNG: Verfahren A ist für ein Produkt geeignet, das nicht geschützt ist. Verfahren B ist für ein Produkt geeignet, das teilweise geschützt ist (tiefe Laibung oder Vordach). a Nach 15 min ohne Druckbelastung und 5 min bei den nachfolgenden Stufen.
Tabelle 10: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle DIN EN 12208:2000-06, sinngemäß
PfB Leitfaden Seite 24 von 68 Stand 01/2019
Unter der Belastung durch Schlagregen nach DIN EN 1027 sowie unter
Berücksichtigung der erforderlichen Klassifizierung gemäß Tabelle 10 darf auf der
Außenseite kein Wasser in das Rauminnere gelangen. Das Eindringen eines einzelnen
Wassertropfens ist zulässig, wiederholter oder kontinuierlicher Wassereintritt ist nicht
zulässig (siehe DIN EN 1027 Abschnitt 3.4 „Wassereintritt“).
Feuchteerscheinungen einschließlich Tauwasser innerhalb der Funktionsfälze ist,
solange kein Wasser in das Rauminnere eintritt, kein Beurteilungskriterium für die
Klassifizierung noch Reklamationsgrund.
3.6. Gefährliche Substanzen
Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12, 4.6.
Soweit es die anerkannten Regeln der Technik ermöglichen, muss der Hersteller die
Werkstoffe des Produktes angeben, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung
Emission oder Migration unterliegen und bei denen eine Emission oder Migration in die
Umbebung eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellt. Der
Hersteller muss in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des
vorgesehenen Bestimmungslandes eine entsprechende Angabe der Bestandteile
vorbereiten und abgeben.
Für die Beurteilung der Unbedenklichkeit ist der fertige Zustand maßgeblich. Ob und ggf.
in welchem Umfang gesundheitliche Gefahren während der Herstellung des Produkts
bestehen können, ist nicht Gegenstand der Produktnorm „Fenster und Außentüren“,
sondern ist in einschlägigen Vorschriften geregelt (z.B. Berufsgenossenschaft,
Arbeitsstättenverordnung etc.).
Der Hersteller kann daher entweder eine Prüfung des fertigen Produkts bei einer dafür
anerkannten Prüfstelle durchführen oder eine/n Erklärung/Bestätigung/Nachweis seiner
Zulieferer für die in seinem Produkt enthaltenen Werkstoffe und Bauteile anfordern und
überprüfen (Plausibilitätsprüfung) ob bei bestimmungsgemäßen Gebrauch gefährliche
Substanzen durch Emission oder Migration an die Umwelt abgegeben werden, die eine
mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellen könnten.
Falls solche enthalten sein sollten, muss der Fensterhersteller / Außentürhersteller in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des vorgesehenen
Bestimmungslandes diese Werkstoffe und die darin enthaltenen potentiell gefährlichen
Stoffe in einer Herstellererklärung angeben und diese zusätzlich zur CE-Kennzeichnung
den Begleitpapieren des Produkts beifügen.
PfB Leitfaden Seite 25 von 68 Stand 01/2019
Derartige Nachweise können z.B. sein:
Materialdatenblätter der Inhaltsstoffe
ggf. Gutachten zur toxikologischen oder biologischen Unbedenklichkeit
soweit verfügbar, Sicherheitsdatenblätter (z.B. EG-Richtlinie 91/155/EWG).
Falls für einzelne Werkstoffe keine der vorgenannten Unterlagen verfügbar sein sollten,
ist vom jeweiligen Lieferanten eine sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ anzufordern,
aus der folgendes hervorgehen sollte:
„Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Anwendung des Bauproduktes im eingebauten
Zustand) sind keine Inhaltsstoffe bekannt, die eine mögliche Gefahr für Hygiene,
Gesundheit oder Umwelt durch Emission oder Migration darstellen.“
Die in Deutschland gültigen gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten.
Anmerkung
Eine informative Datenbank mit europäischen und nationalen Bestimmungen zu
gefährlichen Substanzen ist auf der Website des Bauwesens EUROPA (Zugang über
http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm)
enthalten.
3.7. Stoßfestigkeit
Die Stoßfestigkeit nach DIN EN 14351-1 ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit
bei verglasten Außentüren mit Verletzungsgefahr. Die Anforderungen sollten daher mit
Angabe der Klassen nach Tabelle 11 vom Planer angegeben werden.
Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis nur bei Glastüren mit Verletzungsgefahr
notwendig.
Bei verglasten Türen, die für den Durchgang von Personen bestimmt sind, sollte
mindestens die Klasse 1 nach DIN EN 13049:2003-08 gemäß nachfolgender Tabelle 11
erfüllt sein.
Im öffentlichen Bereich wird die Anwendung der Klasse 2 nach DIN EN 13049
empfohlen.
Klassifizierung DIN EN 13049
1 2 3 4 5
Fallhöhe (mm) 200 300 450 700 950
Klassifizierung DIN EN 12600 (3) 2 1
Fallhöhe (mm) (190) 450 1200
Tabelle 11: Fallhöhen und Klassifizierungen (Sinngemäß aus DIN EN 13049, ergänzt mit Tabelle 1, DIN EN 12600:2003-04)
Das Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas wird in DIN EN
12600 geregelt.
PfB Leitfaden Seite 26 von 68 Stand 01/2019
3.8. Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
Für Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren,
Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die
Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12.
Befindet sich am Fenster/an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z.B. Oberlicht mit
einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z.B. Fangschere, Feststeller,
Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN 14351-
1, Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten.
In Deutschland gibt es bezüglich dieser Eigenschaft keine generelle baurechtliche
Regelung, sondern um ein sicheres Reinigen des Glases auf der Außenseite zu
gewährleisten, sollten Kippflügel bei einem Öffnungswinkel 65° fixiert werden können.
Hinweis
Dreh-Kipp-Beschläge fallen nach Ansicht des PfB nicht unter die Sicherheits-
vorrichtungen, sondern sind Bestandteil des Fensterbeschlags und werden bei der
Prüfung dieses berücksichtigt (siehe z.B. für Dreh-Kipp-Beschläge DIN EN 13126-8,
Abs. 7.3.5 „Prüfung mit zusätzlicher Belastung von 1000 N“).
Nach DIN EN 13126-1:2012-02 Baubeschläge – Beschläge für Fenster und Fenstertüren
– Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1 Gemeinsame Anforderungen an alle Arten
von Beschlägen, Abschnitt 6.4 muss der Prüfkörper das Profil und den Werkstoff
simulieren, für das/den der Beschlag vorgesehen ist. Im Prüfbericht muss z.B.
Holzqualität und Art und Größe der verwendeten Schrauben angegeben sein.
3.9. Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren
Die lichte Öffnungshöhe und Öffnungsbreite von Außentüren (Siehe EN 12519:2004,
3.1) ist in mm anzugeben.
Wenn Schwelle und Sturz/Querbalken nicht parallel sind, sind die maximalen und
minimalen Höhen anzugeben. Für die Auswahl von Außentüren sind die Bauordnungen
der Länder und andere Verordnungen, z.B. Versammlungsstättenverordnungen, zu
berücksichtigen; für barrierefreies Bauen gelten DIN 18040-1 und DIN 18040-2.
Anmerkung
Die Höhe und Breite können durch hervorstehende Beschläge und Öffnungswinkel
verringert werden, was zu berücksichtigen ist!
PfB Leitfaden Seite 27 von 68 Stand 01/2019
3.9.1. Barrierefreiheit
Wenn Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen
Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen,
berücksichtigt werden sollen, sind die Normen DIN 18040 bezüglich des barrierefreien
Bauens anzuwenden.
Diese Normen gelten sowohl für öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1) als auch
für Wohnungen (DIN 18040-2) und enthalten unter anderem maßliche und konstruktive
Vorgaben für manuell bedienbare Fenster und Türen und automatische Türsysteme.
Barrierefreie Elemente müssen die Anforderungen an die Durchgangbreite,
Bewegungsfreiflächen, Bedienkräfte, etc. einhalten. Die notwendigen Anforderungen
werden nicht nur das Element selbst, sondern auch durch eine entsprechende Planung
realisiert.
3.10. Fähigkeit zur Freigabe
Notausgangsverschlüsse und Panikverschlüsse, die an Außentüren auf Fluchtwegen
angebracht sind, müssen EN 179, EN 1125, prEN 13633 oder prEN 13637 entsprechen.
Nach DIN 18055:2014-11 muss die Funktion von Türen, die mit solchen Verschlüssen
ausgestattet sind, mit einer Dauerfunktionsprüfung nach DIN EN 1191 überprüft worden
sein und nach DIN EN 12400 bzw. DIN EN 14600 klassifiziert sein.
Nach den jeweiligen Landesbauordnungen müssen bauliche Anlagen so beschaffen
sein, dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Dazu müssen Türen in
Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.
Eine Deklaration der „Fähigkeit zur Freigabe“ wird dort nicht gefordert.
Anmerkung aus DIN EIN 14351-1:2016-12
Türen auf Fluchtwegen müssen als solche deklariert und mit der entsprechenden Klasse
nach Tabelle 2 gekennzeichnet werden.
PfB Leitfaden Seite 28 von 68 Stand 01/2019
3.11. Schallschutz
In Deutschland ist DIN 4109 baurechtlich eingeführt und verbindlich anzuwenden. Es
gibt jedoch kein direktes vom Gesetzgeber baurechtlich vorgegebenes
Mindestschalldämm-Maß erf. Rw,R für Fenster und Außentüren, ausgenommen
Laubengangtüren. Bei Laubengangtüren gelten mindestens die Anforderungen an
Wohnungseingangstüren mit Rw,R 27 dB. Führt die Laubengangtür direkt in den
Wohnraum, gilt Rw,R 37 dB (siehe Tabelle DIN 4109 Tabelle 3 Zeile 16 und Zeile 17).
Die Geräuschemission von kraftbetätigten Fenstern stellt keine signifikante Gefährdung
für die Anwendung dieser Produkte dar. Es handelt sich um einen Komfortaspekt. Die
Bedienungsanleitung müssen für die Umgebung dieser Produkte den Pegel des A-
gewichteten Emissionsschalldrucks angeben, wenn er höher als 70 dB liegt, oder
müssen, was im Allgemeinen der Fall ist, angeben, dass der Pegel ≤ 70dB ist.
Ansonsten gelten die Anforderungen an die Gesamtschalldämmung von Außenbauteilen
von Aufenthaltsräumen (= Wand + Fenster + Tür + Sonstiges). Maßgebend für die
Schalldämmung von Außenbauteilen ist der Außenlärmpegel. Hierzu können
Lärmschutzkarten oder Verkehrszählungen hilfreich oder Lärmpegelmessungen vor Ort
notwendig sein.
Lärmpegel- bereich
„Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB (A)
Raumarten
Bettenräume in Kranken-anstalten und Sanatorien
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
Büroräume1) und Ähnliches
erf. R´w,res des Außenbauteils in dB
I Bis 55 35 30 -
II 56 bis 60 35 30 30
III 61 bis 65 40 35 30
IV 66 bis 70 45 40 35
V 71 bis 75 50 45 40
VI 85 bis 80 2) 50 45
VII > 80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 12: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Sinngemäß aus DIN 4109)
PfB Leitfaden Seite 29 von 68 Stand 01/2019
Die Höhe des erforderlichen Schalldämm-Maßes einer Außentür oder eines Fensters ist
vom Planer anzugeben und kann unter Berücksichtigung der Flächen und
Schalldämmungen von Wand und Zusatzbauteilen rechnerisch ermittelt werden.
Das Schalldämm-Maß ist nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) oder, für bestimmte
Fensterarten, in mit Anhang B der DIN EN 14351-1 zu ermitteln.
Von den ermittelten Prüfergebnissen des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw (=Rw,P
Prüfstandswert nach DIN 4109) sind folgende Vorhaltemaße abzuziehen, um den
Rechenwert nach DIN 4109 des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R („Rechenwert
nach DIN 4109“) für die Ausschreibung zu erhalten:
Fenster: 2 dB Außentüren: 5 dB
Zur notwendigen Deklarierung für die CE-Kennzeichnung bestehen folgende
Möglichkeiten zur Ermittlung des bewerteten Schalldämm-Maßes RW:
Verwendung tabellarischer Werte für Fenster nach Produktnorm DIN EN 14351-
1 Anhang B „Ermittlung des Schallschutzes von Fenstern“
Prüftechnischer Nachweis für Fenster und Außentüren nach DIN EN ISO 10140-
2 (Ersatz für DIN EN ISO 140-3) und Bewertung nach DIN EN ISO 717-1
Das Ergebnis wird in der CE-Kennzeichnung wie folgt angegeben: RW = xy (C;
Ctr) dB.
Hinweise:
Die Spektrumsanpassungswerte C und Ctr werden z.Zt. in Deutschland nicht
gefordert/angewendet, sind in der CE-Kennzeichnung jedoch anzugeben.
Üblicherweise wird die prüftechnische Ermittlung des Schalldämm-Maßes an Standard-
Größen durchgeführt (Fenster: ca. 1,23 x 1,48 m, Türen: ca. 1 x 2 m). Die Übertragung
dieser Prüfergebnisse auf Fenster und Außentüren gleicher Bauart mit
Größenabweichungen von mehr als ± 20% in Breite oder Höhe sollte mit Abstimmung
der Prüfstelle erfolgen.
PfB Leitfaden Seite 30 von 68 Stand 01/2019
3.12. Wärmedurchgangskoeffizient
Für den Wärmeschutz sind die Vorgaben der gültigen Energie-Einsparverordnung
einzuhalten.
Aus der EnEV 2014:
Bei Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die 19° C beheizt
werden, richten sich die Wärmedurchgangskoeffizienten UD bzw. UW nach dem vom
Planer aufgrund seiner Energiebilanz bzw. dem Energieausweis vorgegebenen Wert.
Hierzu werden folgende Referenzwerte angegeben:
Uw 1,30 W/m²K
UD 1,80 W/m²K
Die Referenzwerte stellen keine Mindestanforderung dar, größere U-Werte beim
Gebäude sind zulässig, wenn durch andere Bauteile kompensiert wird.
– Beim erstmaligen Einbau, Ersatz oder Erneuerung in bestehenden Gebäuden
gilt folgendes:
- Fenster Uw 1,30 W/m²K (mit Sonderverglasung* Uw 2,00 W/m²K)
- Verglasung Ug 1,10 W/m²K (mit Sonderverglasung* Ug 1,60 W/m²K)
- Außentür UD 2,9 W/m²K
*Anmerkung:
Sonderverglasungen im Sinne der EnEV 2014 sind:
Schallschutzverglasungen mit Rw,R ≥ 40 dB nach DIN EN ISO 717-1
Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschuss-, Durchbruch- oder
Sprengwirkungshemmung
Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas, mit einer Einzelelementdicke
von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13:1990-05.
Die UD- bzw. UW-Werte lassen sich für die notwendige CE-Kennzeichnung auf
verschiedene Arten ermitteln, deren Genauigkeit mit dem Aufwand zur Berechnung oder
Prüfung zunimmt:
Tabellenwert durch Herauslesen des U-Wertes unter Heranziehung von
DIN EN ISO 10077-1. Diese Tabellenermittlung ist nur möglich bei verglasten
Fenstern, Außentüren und Fest-verglasungen mit einem Rahmenanteil von 30 %
nach Tabelle F.1 bzw. 20% nach Tabelle F.2.
PfB Leitfaden Seite 31 von 68 Stand 01/2019
3.13. Strahlungseigenschaften
Unter Strahlungseigenschaften sind die technischen Eigenschaften der Verglasungen
zu verstehen. Von lichtdurchlässigen Verglasungen müssen
Gesamtenergiedurchlassgrad g-Wert und der Transmissionsgrad ermittelt werden. Der
g-Wert ist wesentlich abhängig von Isolierglasaufbau, Glasdicke, Gasfüllung, Typ und
Position der Glasbeschichtung. Der g-Wert wird zur Ermittlung des Energiebedarfs von
Gebäuden verwendet.
Der Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert, und der Lichttransmissionsgrad sind in
Abhängigkeit der Verglasung nach EnEV zu ermitteln
Die Ermittlung des Gesamtenergiedurchlassgrades (Gesamtenergiedurchlassgrad, g-
Wert) und des Lichttransmissionsgrades von lichtdurchlässigen Verglasungen muss
nach SIN EN 410 oder, sofern anwendbar, nach EN 13363-1 bzw. EN 13363-2
(Referenzverfahren) erfolgen.
3.14. Luftdurchlässigkeit
Nach EN 1026 (Referenzverfahren) sind zwei Prüfungen auf Luftdurchlässigkeit
durchzuführen, wobei bei einer Prüfung Überdrücke und bei der anderen Prüfung
Unterdrücke aufgebracht werden.
Die Prüfung auf Luftdurchlässigkeit von zusammengesetzten Elementen müssen am
Gesamtelement oder dessen Einzelteilen einschließlich der Fugen zwischen den
Einzelteilen durchgeführt werden. Wird die Prüfung an den Einzelteilen durchgeführt,
muss die Luftdurchlässigkeit des Gesamtelementes als Summe der Luftdurchlässigkeit
der Einzelteile und der Fugen berechnet werden.
Zur Information sind in Tabelle 13 und Tabelle 14 die Werte der Luftdurchlässigkeit bei
10 Pa (Fugendurchlasskoeffizient aL und Flächendurchlasskoeffizient aF) und 100 Pa
(Referenzluftdurchlässigkeit) jeweils einer Klasse nach DIN EN 12207 zugeordneten
maximal zulässigen Luftmengen angegeben. Umgerechnet auf die gesamten zu
prüfenden Druckstufen ergeben sich die Luftdurch-lässigkeitsgrenzen der Klassen 1 bis
4 gemäß Abbildung 2 und Abbildung 2.
Klasse DIN EN
12207
Fugendurchlass- koeffizient aL bei
10 Pa m³/h m daPa2/3
Referenzluftdurchlässigkeit [m³/hm] bei
Maximaler Prüfdruck
[Pa]
Luftdurch-lässigkeit [m³/hm] 50 Pa
100 Pa
1 2,69 7,87 12,5 150 16,38
2 1,45 4,25 6,75 300 14,04
3 0,48 1,42 2,25 600 7,43
4 0,16 0,47 0,75 600 2,48
Tabelle 13: Fugendurchlasskoeffizient aL und Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf Fugenlänge (Sinngemäß Tabelle 2 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die
Spalte 2 Fugendurchlasskoeffizient aL bei 10 Pa)
PfB Leitfaden Seite 32 von 68 Stand 01/2019
Klasse DIN EN
12207
Flächendurchlass-
koeffizient aF bei 10 Pa
m³/h m² daPa2/3
Referenzluftdurchlässigkeit bei [m³/hm²]
Maximaler Prüfdruck
[Pa]
Luftdurch-lässigkeit [m³/hm²] 50 Pa 100 Pa
1 10,80 31,5 50 150 65,52
2 5,82 17,01 27 300 56,16
3 1,94 5,67 9 600 29,71
4 0,65 1,89 3 600 9,91
Tabelle 14: Flächendurchlasskoeffizient aF und Referenzdurchlässigkeit bezogen auf die Fläche (Sinngemäß Tabelle 1 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die Spalte
2 Flächendurchlasskoeffizient aF bei 10 Pa)
Für die Umrechnung der Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF für andere Prüfdrücke
können folgende Umrechnungsfaktoren verwendet werden:
Beschreibung Faktor
„windschwache“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährl. Druckdifferenz
4 Pa
0,54
„windstarke“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährliche Druckdifferenz
8 Pa
0,86
Tabelle 15: Umrechnung Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF
Abbildung 2: Diagramm für die längenbezogene Luftdurchlässigkeit
PfB Leitfaden Seite 33 von 68 Stand 01/2019
Abbildung 3: Diagramm für die flächenbezogene Luftdurchlässigkeit
Sowohl bei der flächenbezogenen als auch bei der längenbezogenen Angabe der
Luftdurchlässigkeit sind jeweils nur die Funktionsflächen bzw. Funktionslängen aller
öffenbaren Flügel der Fenster und Außentüren zu berücksichtigen. Festverglasungen,
fest montierte Flügel usw. bleiben unberücksichtigt!
Wie aus der Prüfnorm DIN EN 1026:2016-09, Pkt. 9 zu entnehmen ist, muss im
Prüfbericht der Schließzustand, während der Prüfung, dokumentiert werden.
Es wird aber seitens des PfB bei Außentüren mit Mehrfachverriegelungen empfohlen,
den Prüfnachweis sowohl in verriegeltem und versperrtem Zustand als auch in nicht
versperrtem Zustand = nur Falle im Schließblecheingriff zu führen.
Die Luftdurchlässigkeit für Fenster muss nach DIN 4108-2 eingehalten werden. An
Fenstern, einschließlich Dachflächenfenster, gelten folgende Anforderungen an die
Fugendurchlässigkeit:
Bis zu 2 Vollgeschosse: Klasse 2 nach DIN EN 12207
Mehr aus 2 Vollgeschosse: Klasse 3 nach DIN EN 12207
Für Außentüren wird in DIN 4108-2 die Luftdichtheitsklasse 2 nach EN 12207 gefordert.
Erhöhte Anforderungen sind zu vereinbaren
PfB Leitfaden Seite 34 von 68 Stand 01/2019
3.15. Dauerhaftigkeit
3.15.1. Allgemeines
Dauerhaftigkeit bedeutet für Hersteller durch geeignete Wahl an Werkstoffen,
einschließlich Anstriche, und Bauteilen unter regelmäßiger fachgerechter Wartung und
Pflege die Dauerhaftigkeit seines Produktes für eine wirtschaftlich sinnvolle
Lebensdauer sicherzustellen. Als Lebensdauer werden für Fenster und Außentüren
Zeiträume von 20-30 Jahren angesetzt. Der Hersteller muss Angaben zu Wartung und
Austausch von Teilen mitliefern.
3.15.2. Allgemeines
Die Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften muss wie folgt sichergestellt werden:
Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaften hängt hauptsächlich von den Dichtungen
sowie den Beschlägen ab, die auswechselbar sein müssen.
Wärmedurchgangskoeffizient
Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft hängt hauptsächlich mit der langfristigen Leistung
der Verglasung zusammen. Bei Glas, das die Anforderungen der in Anhang C der DIN
EN 14351-1:2016-12 angegebenen Normen erfüllt, müssen die Anforderungen an die
Dauerhaftigkeit als erfüllt gelten.
Fähigkeit zur Freigabe (nur bei verschlossenen Türen auf Fluchtwegen)
Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft ist durch Übereinstimmung mit 4.10
sicherzustellen.
3.16. Bedienungskräfte
Laut DIN 18055:2014-11 müssen Bedienungskräfte nach folgenden Gesichtspunkten
unterschieden werden:
Schließkraft
Fingerbetätigung
Handbetätigung
Handbetätigte Fenster müssen nach EN 12046-1 geprüft werden. Die Ergebnisse sind
nach EN 13115 anzugeben. Handbetätigte Außentüren müssen nach EN 12046-2
geprüft werden. Die Ergebnisse sind nach EN 12217 anzugeben.
Die Bedienungskräfte sind eine wichtige Voraussetzung, um Fenster und Außentüren
entsprechend ihrem Verwendungszweck Öffnen und Schließen sowie Versperren zu
können. Vom Planer ist die jeweilige Anforderung Bedienungselemente bzw. Handhabe
wie Griffe, Drücker, Schlüssel usw. anzugeben.
PfB Leitfaden Seite 35 von 68 Stand 01/2019
Prüfung Widerstand gegen Bedienkräfte
Klasse 1 Mindestanforderung
Klasse 2 Sonderanforderung
DIN EN 12046-1
a) Schiebe- oder Flügelfenster
100 N 30 N
b) Beschläge 1) Hebelgriffe (handbetätigt) 2) Fingerbetätigt
100 N oder 10 Nm 50 N oder 5 Nm
30 N oder 5 Nm 20 N oder 2 Nm
Tabelle 16: Zulässige Bedienkräfte und Bedienmomente an Fenstern (Sinngemäß DIN EN 13115 : 2001-11 = EN 13115 : 2001, Tabelle 1)
Klasse 1 gilt für alle Fenster, sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau. Dies
muss nicht extra vereinbart bzw. ausgeschrieben werden. Klasse 2 gilt für Räume mit
besonderer Nutzung z.B. gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer und ist besonders
zu vereinbaren und auszuschreiben.
Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-2 für Fenster die Klasse 2 nach DIN EN
13115.
Die Bedienungskräfte und –momente sind kombiniert zu messen, d. h. Ziehen oder
Drücken am Türgriff/Knauf (Kraft F [N])und Drehen am Schlüssel (Drehmoment [Nm]).
Beständigkeit gegen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5
Schließkraft bzw. Kraft zur Einleitung einer Bewegung, Höchstwert (N)
75 50 25 10 50
Handbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm), - maximale Kraft (N)
10
100
5 50
2,5 25
1
10
5 50
Fingerbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm) - maximale Kraft (N)
5 20
2,5 10
1,5 6
1 4
1,5 6
Min.-bedienungs-
kräfte
Sonderbedienungskräfte
Tabelle 17: Maximal zulässige Bedienungskräfte und Bedienungsmomente an Außentüren (Sinngemäß DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1)
Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-1 sowie für DIN 18040-2 für Türen die
Klasse 3 nach DIN EN 12217.
PfB Leitfaden Seite 36 von 68 Stand 01/2019
Anmerkung:
Durch die fortwährende Verbesserung der Dichtheit (Luftdurchlässigkeit) bei Außentüren
erhöhen sich zwangsläufig auch die Bedienungskräfte. Unter Berücksichtigung geringer
Türblattverformung von max. 4,0 mm, einer Verformung der Umrahmung von max. 1,0
mm sowie der zulässigen Toleranz bei der Montage von Türelementen von 1,5 mm/m
bzw. max. 3,0 mm ergibt sich für die Mindestbedienungskraft die Klasse 2. Für
Räume/Zugänge mit
besonderer Nutzung (gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer) sind Bedienungskräfte
der Klasse 3 oder gar Klasse 4 zu empfehlen und von der Planung zu berücksichtigen.
Um die Klassen 3 und 4 einhalten zu können sind neben den Verformungswerten von
max. 2,0 mm für die Türflügel üblicherweise weitere Maßnahmen erforderlich wie z.B.:
vergrößerte Schlüsselreiden
verlängerte Griffe bzw. Drücker,
griff- bzw. drückerbetätigte Schlösser (Schlösser deren Ver-, und Entriegelung
über den Drücker erfolgt, bzw. selbstverriegelnde Schlösser mit Entriegelung
über den Drücker),
Feststellanlagen oder Drehflügelantriebe für Türen mit Schließmitteln (z.B.
Obentürschließer),
motorisch betätigte Schlösser, Schließzylinder oder Beschläge.
Bei Außentüren mit der Notwendigkeit der Bedienungskräften der Klasse 4, so sind
Bedienungshilfen, wie vorgenannt, insbesondere für die fingerbetätigten Beschläge
erforderlich, da mit üblichen Schlüsseln von Profilzylindern nach DIN 18252 die
fingerbetätigten Momente der Klasse 4 nicht realisiert werden können.
Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis für die CE-Kennzeichnung nur bei
kraftbetätigten Fenster- und Außentüren vorzunehmen.
PfB Leitfaden Seite 37 von 68 Stand 01/2019
3.17. Mechanische Festigkeit
Die Anforderungen an Fenster und Außentüren im Hinblick auf die mechanische
Festigkeit richtet sich nach dem Einsatzbereich und der Art der Nutzung und ist vom
Planer vorzugeben. Zur Orientierung dient Tabelle 18.
Klasse Nutzungskategorie Beschreibung
1 bis 2 Niedrig bis mittel
Gelegentlicher Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen, z.B. durch Eigentümer von Privathäusern; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist gering.
2 bis 3 Mittel bis groß
Mittlerer Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen; es besteht die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung.
3 bis 4 Groß bis extrem Hoher Gebrauch durch Öffentlichkeit mit unachtsamer Benutzung; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist groß.
4 Extrem Die Türen sind häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt.
Tabelle 18: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN EN 1192, Tabelle E.3 DIN 18055)
Den jeweiligen Nutzungskategorien sind in den nachfolgenden Tabelle 18 (Fenster) und
Tabelle 19 (Außentüren) die in den jeweiligen Klassen zu erbringenden
Prüfanforderungen zugeordnet.
Zur Klassifizierung müssen alle in der Spalte einer jeweiligen Klasse aufgeführten
Anforderungen erreicht werden. Es kann jedoch wahlweise auf die erreichte Klasse in
jeder Prüfung hingewiesen werden, z.B. wenn für Schulen beim Widerstand gegen
harten Stoß eine höhere Klasse ausgeschrieben wird.
Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
DIN EN 14608
Vertikallasten 200 N 400 N 600 N 800 N
DIN EN 14609
Statische Verwindung
200 N 250 N 300 N 350 N
Tabelle 19: Klassifizierung für Vertikallasten und statische Verwindung für Fenster (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.1)
Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
DIN EN 947 Vertikale Belastung, N 400 600 800 1 000
DIN EN 948 Statische Verwindung, N 200 250 300 350
DIN EN 949 Weichen und schweren Stoß, J
30 60 120 180
DIN EN 950 Harten Stoß, J 1,5 3 5 8
Wohnungs-bau
Gewerbe
Tabelle 20: Klassifizierung und anzuwendende Belastungs- und Energiewerte für Türen (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.2)
PfB Leitfaden Seite 38 von 68 Stand 01/2019
Für den Wohnungsbau wird für Fenster und Außentüren jeweils mind. Klasse 2, für den
Verwendungszweck im Nichtwohnungsbau (Gewerbe) wird mind. Klasse 3 empfohlen.
Wird eine niedrigere oder höhere Klasse notwendig, so ist diese vom Planer vorzugeben.
3.18. Lüftung
Die Anforderungen an Fenster und Außentüren im Hinblick auf die mechanische
Festigkeit richtet sich nach dem Einsatzbereich
Die in ein Fenster oder eine Außentür eingebauten Vorrichtungen zum Luftdurchlass
müssen nach EN 13141-1:2004, 4.1, geprüft und beurteilt werden. Fugen und
Öffnungen, die nicht für Prüfungen vorgesehen sind, müssen abgeklebt werden.
Die Ergebnisse müssen folgende Daten umfassen:
Lüftungskenngrößen (k) und den Strömungsexponenten (n);
Volumenstrom bei 4 Pa, 8 Pa, 10 Pa und 20 Pa Druckdifferenz
Diese Anforderungen beziehen sich auf Lüftungseinrichtungen, die integraler Bestandteil
des Fensters ist. Beispielsweise befinden sich diese im Fensterfalz oder im
Rahmenprofil. Ventilatorgestützte Lüftungseinrichtungen sind ausgeschlossen.
3.19. Durchschusshemmung
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind insbesondere gefährdete Personen wie z.B.
Politiker auch selbst in ihrer Privatsphäre von äußeren Anschlägen durch Beschuss im
Visier von Tätern(innen). Normativ ist diese Thematik schon seit Jahrzehnten durch DIN
52290 Teil 2 festgeschrieben. Durch die Europäisierung liegen auch hierfür nach den
verschiedensten Feuerwaffen europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen vor, so
dass es für den Planer möglich ist, entsprechend der Gefährdungsklasse Vorgaben zu
machen.
3.19.1. Widerstandsklassen
Üblicherweise wird im Personenschutz auf die Widerstandsklasse FB 4, im militärischen
Bereich sowie bei sehr gefährdeten Personen auf die Widerstandsklassen FB 6 und FB
7 zurückgegriffen.
Wird planungsseitig die Beschusshemmung eines Bauteils notwendig, so ist es in den
zugängigen Bereichen meist zudem angebracht die Einbruchhemmung mit vorzugeben.
Die Beschusshemmung kann jedoch auch in oberen Stockwerken, insbesondere bei
gegenüberliegenden Gebäuden erforderlich sein.
PfB Leitfaden Seite 39 von 68 Stand 01/2019
Klasse Art der Waffe
Kaliber Munition Beschussbedingungen
Art Masse g
Prüf-entfernung m
Geschoss-geschwindig-keit m/s
FB1 Büchse 22LR L/RN 2,6 ± 0,1
10 ± 0,5 360 ± 10
FB2 Faustfeuer-waffe
9 mm Luger
FJ(1) /RN/SC
8,0 ± 0,1
5 ± 0,5 400 ± 10
FB3 Faustfeuer-waffe
357 Mag. FJ(1) /CB/SC
10,2 ± 0,1
5 ± 0,5 430 ± 10
FB4 Faustfeuer-waffe
357 Mag. 44 Rem. Mag
FJ(1) /CB/SC FJ(2) /FN/SC
10,2 ± 0,1 15,6 ± 0,1
5 ± 0,5 5 ± 0,5
430 ± 10 440 ± 10
FB5 Büchse 5,56 x 45* FJ(2) /PB/SCP1
4,0 ± 0,1
10 ± 0,5 950 ± 10
FB6 Büchse 5,56 x 45* 7,62 x 51
FJ(2) /PB/SCP1 FJ(1) /PB/SC
4,0 ± 0,1 9,5 ± 0,1
10 ± 0,5 10 ± 0,5
950 ± 10 830 ± 10
FB7 Büchse 7,62 x 51** FJ(2) /PB/HC1
9,8 ± 0,1
10 ± 0,5 820 ± 10
FSG Flinte 12/70 Massives Bleigeschoss 3)
31 ± 0,5
10 ± 0,5 420 ± 20
L Blei FJ(1) = Vollmantel, Stahl CB Kegelspitzkopf FJ(2) = Vollmantel, Kupfer FJ Vollmantelgeschoss 3) Brenneke FN Flachkopfgeschoss ; HC1 Stahlhartkern, Masse (3,7 ± 0,1) g, Härte über 63 HRC PB Spitzkopfgeschoss RN Rundkopfgeschoss SC Weichkern (Blei) SCP1 Weichkern (Blei mit Stahlpenetrator (Typ SS 109) * um die Anforderungen für das Kaliber (5,56 x 45) zu erreichen, wird eine Drall Länge von = (178 ± 10) mm empfohlen. ** um die Anforderungen der Klasse FB 7 zu erreichen, wird eine Drall-Länge von = (254 ± 10) mm empfohlen.
Anmerkung 1: Falls ein einzelner Schuss abgefeuert werden soll, so kann die Prüfentfernung, um die Treffergenauigkeit nach EN 1523-1998, Abschnitt 6 zu erreichen, verringert werden. In diesem Fall kann die Geschossgeschwindigkeit unter Umständen nicht gemessen werden. Anmerkung 2: Um als FB 4 oder FB 6 klassifiziert zu werden, ist der Prüfkörper mit den beiden aufgeführten Kalibern zu prüfen.
Tabelle 21: Klassifizierung und Anforderung für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen, Büchsen und Flinten (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 1 und 2)
PfB Leitfaden Seite 40 von 68 Stand 01/2019
3.19.2. Zugeordnete Gläser
Üblicherweise wird im Personenschutz auf die Widerstandsklasse FB 4, im militärischen
Bereich sowie bei sehr gefährdeten Personen auf die Widerstandsklassen FB 6 und FB
7 zurückgegriffen
Klasse des Elementes
Niedrigste Klassifizierung der Gläser (in Übereinstimmung mit EN 1063), die in der Prüfung
und im Element zu verwenden sind
FB1 BR1
FB2 BR2
FB3 BR3
FB4 BR4
FB5 BR5
FB6 BR6
FB7 BR7
FSG SG2
Tabelle 22: Zugeordnete Gläser für beschusshemmende Elemente (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 3)
3.20. Sprengwirkungshemmung
Weltweit steigt die Terrorgefahr. Dieser Terror zeigt sich häufig durch mit Strengstoff
bestückte Selbstmordattentäter. Mit Bedrohungen dieser Art muss gerechnet werden.
Aus diesem Grunde wird, zumindest in stark gefährdeten Gebäuden wie z.B.
Botschaften, Polizei- und militärischen Gebäuden, neben einer ausreichenden Einbruch-
und Beschusshemmung auch die Sprengwirkungshemmung in den Vordergrund rücken.
In der Produktnorm DIN EN 14351-1 werden zwei unterschiedliche Prüfarten zugrunde
gelegt.
3.20.1. Nachweis mittels Stoßrohr
Hier wird die Prüfung an einem Bauteil durch eine in einem Rohr erzeugte Druckwelle
vorgenommen. Die Klasseneinteilung ist wie folgt:
Mindestwerte für
Klassifizierungscode Spitzendruck pmax bar a
Positiver spezifischer Impuls (i+) bar-ms
EPR1 0,50 3,7
EPR2 1,00 9,0
EPR3 1,50 15,0
EPR4 2,00 22,0 a Die Dauer der positiven Phase (t+) darf nicht geringer als 20 ms sein.
Tabelle 23: Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1)
PfB Leitfaden Seite 41 von 68 Stand 01/2019
3.20.2. Nachweis mittels Freilandversuch
Der Vorteil des Freilandversuches ist dadurch gegeben, dass aufgrund des Prüfaufbaus
keine Größeneinschränkung des Prüfkörpers bestehen, sondern dass allgemein
realistische Ist-Größen der Prüfung unterzogen werden können.
Klassifizierung Masse der Ladung kg
Abstand m
EXR1 3 5,0
EXR2 3 3,0
EXR3 12 5,5
EXR4 12 4,0
EXR5 20 4,0
Tabelle 24: Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1)
3.21. Dauerfunktionsprüfung
Fenster und Außentüren sind nach DIN EN 1191 wiederholt zu öffnen und zu schließen.
Bei Mehrfachfunktion wie z.B. Dreh-Kippfenster usw. wird jede Funktion mit der gleichen
Zyklenzahl geprüft. Die unterschiedlichen Öffnungsvarianten können gleichzeitig oder
getrennt geprüft werden.
Die Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion wird mit Ausnahme von selbstverriegelnden
Schlössern gemäß DIN EN 1191 nicht geprüft. Bei Verwendung von
Mehrfachverriegelungsschlössern sollte deshalb auf Schlösser nach DIN 18251-3 mit
einem Nachweis der Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion mit Türanzug zurückgegriffen
werden.
Die notwendige Anzahl der Zyklen wird vom Planer vorgegeben, wobei die in der
nachfolgenden Tabelle 25 für jede Klasse ausgewiesene Anzahl der Zyklen einzuhalten
ist. Als Orientierung für die in Abhängigkeit der zu erwartenden Nutzung vorzugebende
Zyklenanzahl für Fenster und Außentüren dient die Spalte „Beanspruchung“.
Klasse Mindest-anforderung
Anzahl der Zyklen
Beanspruchung
0 1 2 3
Wohnungsbau Gewerbe
- 5 000
10 000 20 000
Fenster leicht mittel stark
Türen gelegentlich
leicht selten
4 5 6 7 8
Wohnungsbau
Gewerbe Sonder
50 000 100 000 200 000 500 000
1 000 000
-- -- -- -- --
mittel normal häufig stark
sehr oft
Tabelle 25: Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Sinngemäß Tabelle E.4 DIN 18055)
PfB Leitfaden Seite 42 von 68 Stand 01/2019
Für den grundsätzlichen Eignungsnachweis wird für den Wohnungsbau für Fenster die
Klasse 2 und für Außentüren die Klasse 5 empfohlen. Für den Nichtwohnungsbau die
Klasse 3 bei Fenstern und Klasse 6 bei Außentüren.
Die Klassen 7 und 8 bei Außentüren sollen nur in Ausnahmefällen für oft oder sehr oft
begangene Räumlichkeiten z.B. automatische Glasschiebetüren bei Behörden,
Tankstellen, Kaufhäusern usw. verlangt und ausgeschrieben werden.
Bei mehrflügeligen Fenstern und Außentüren, die beim üblichen Gebrauch nur über den
Gang- bzw. Gebrauchsflügel geöffnet werden, ist der Standflügel nur mit halber
Zyklenanzahl zu belasten. Dies gilt nicht für automatisch aufgehende zwei- oder
mehrflügelige Türen und für mehrflügelige Dreh-Schiebe-Fenster und -Außentüren. In
diesen Fällen sind alle Flügel mit der gleichen Zyklenzahl zu belasten.
3.22. Differenzklimaverhalten
3.22.1. Differenzklimaverhalten bei Fenstern
Die Notwendigkeit des Nachweises des Differenzklimaverhaltens nach DIN EN 13420
ist vom Planer vorzugeben. Der Nachweis im Differenzklima an Fenstern ist nur an
diffusionsbehinderten oder verformungsgefährdeten Konstruktionen notwendig.
Daneben kann bei Räumen mit starker Feuchtebelastung wie z.B. Schwimmbad und
Nassraumzellen der Prüfnachweis gefordert werden.
3.22.2. Differenzklimaverhalten bei Außentüren
Bei Außentüren ist dieser Nachweis zur Aussage einer ausreichenden
Gebrauchstauglichkeit generell erforderlich. Da das Differenzklima einen unmittelbaren
Zusammenhang zum Verformungsverhalten des/der Türflügel(s) hat, sind die
maximalen zulässigen Verformungen in der entsprechenden Klasse vom Planer nach
Tabelle 25 vorzugeben. Die Türblatthöhe, Türflügelhöhe darf entgegen den Angaben in
der Produktnorm DIN EN 14351-1 hierbei nur um 12,5 cm größer bzw. höher als geprüft
erhöht werden, da die Verformung im Verhältnis zur Türblatthöhe nicht linear sondern
exponentiell steigt.
PfB Leitfaden Seite 43 von 68 Stand 01/2019
Prüfparameter Klasse 1 (x), (mm)
Klasse 2 (x), (mm) Mindestanforderung*
Klasse 3 (x), (mm) Sonderanforderung
Verwindung, T 8,0 4,0 2,0
Längskrümmung, B
8,0 4,0 2,0
Querkrümmung, C 4,0 2,0 1,0
Lokale Ebenheit 0,4 0,3 0,2
x Prüfklima, das in DIN EN 1121 und/oder in DIN EN 1294 definiert ist T endgültige Verwindung B absolute Differenz zwischen endgültiger und anfänglicher Verwindung oder Längskrümmung oder die tatsächliche absolute endgültige Verwindung oder Längskrümmung, je nachdem, welche größer ist C endgültige Querkrümmung * für Laubengangtüren wird die Klasse 3, d.h. max. 2,0 mm Längskrümmung empfohlen.
Tabelle 26: Maximal zulässige Verformung bei Türen (Sinngemäß Tabelle 10 aus DIN 18055)
Um das maximale Verformungsverhalten (=Verformungscharakteristik) von
Türblättern/Türflügeln festzustellen, sind nur die Türblätter ohne Zarge den Prüfklimaten
nach Tabelle 27 auszusetzen.
Prüfklima
Geforderte Klimate
Seite 1 Seite 2
Lufttemperatur (Θ1) °C
Relative Feuchte
(φ1) %
Lufttemperatur (Θ2) °C
Relative Feuchte (φ2) %
a 23 + 2 30 + 5 18 + 2 50 + 5
b 23 + 2 30 + 5 13 + 2 65 + 5
c 1) 23 + 2 30 + 5 3 + 2 85 + 5
d 1) 2) 23 + 2 30 + 5 -15 + 2 keine
Anforderungen
e 1) 2) min. 20 keine Anforderungen
Referenztemperatur
Θ3 = Θ1 + (55 + 5)
keine Anforderungen
Θ1 Lufttemperatur auf Seite 1. Θ2 Lufttemperatur auf Seite 2. φ1 Relative Feuchte auf Seite 1. φ2 Relative Feuchte auf Seite 2. 1 )für alle Außentüren mit hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Holz, Holzwerkstoffe usw.) 2) für alle Außentüren mit nicht hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Kunststoff, Metall usw.)
Tabelle 27: Prüfklima a bis e (Sinngemäß DIN EN 1121: 2000-09, Tabelle 1 ergänzt mit Tabelle 2)
PfB Leitfaden Seite 44 von 68 Stand 01/2019
Bei Außentüren aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen ist der Nachweis im Prüfklima c
nicht notwendig, alle sonstigen Außentüren sind in der Reihenfolge Prüfklima c, d und e
zu prüfen. Von der Planung sind die zulässigen Verformungen gemäß Tabelle 25 in
Abhängigkeit des Prüfklimas nach Tabelle 26 vorzugeben [Klassifizierungsbeispiel:
Klasse 2 (c, d, e)= Türblatt aus Holz und Holzwerkstoffen ausgesetzt dem Prüfklima c,
d, und e; max Verformung 4,0 mm].
Für Außentüren sind für die Türblätter /Türflügel nur die Verformungen der Klasse 2 und
3 nach DIN EN 12219 zulässig (s. Tabelle 25). Diese Verformungswerte gelten auch für
in Gebrauch befindliche Außentüren, wobei die Umrahmung einen Verformungswert von
max. 1,0 mm aufweisen kann.
Die Klasse 3 nach Tabelle 26 wird bei Außentüren mit Sonderbedienungskräften =
Klasse 3 und 4 nach Tabelle 27 empfohlen, da sonst eine einwandfreie Funktion nicht
gewährleistet werden kann.
Bei Prüfungen im Prüfklima e erfolgt die Bewertung der Verformung am Ende der
Prüfdauer von 24 h. Erfahrungsgemäß wird die maximale Verformung jedoch innerhalb
der ersten 3 Stunden erreicht und geht bei längerer Bestrahlungsdauer wieder zurück.
Deshalb wird empfohlen neben dem Verformungswert nach 24 h auch den maximalen
Verformungswert innerhalb der gesamten Prüfzeit zu berücksichtigen.
Erläuterung: Erfahrungen haben gezeigt, dass Außentüren, mit hoher Wärmedämmung
= niedrigem Uf-Wert, die nur kurzzeitig der Sonne ausgesetzt waren, nicht mehr geöffnet
werden konnten. Nach längerer Sonneneinstrahlung war das Öffnen dann wieder
möglich. Ist besonders bei dunkler Beschichtung und Materialien mit großer
Wärmeausdehnung (-Wert) problematisch. Im Falle einer Reklamation ist die max.
Verformung für die Bedienbarkeit entscheidend.
PfB Leitfaden Seite 45 von 68 Stand 01/2019
3.23. Einbruchhemmung
Die ersten normativen Arbeiten auf dem Bereich der Einbruchhemmung erfolgten bereits
1978, also vor ca. 40 Jahren. Nach DIN 18103 für Türen folgte DIN V 18054 für Fenster
und DIN V 18103 für Türen.
Danach wurde DIN V ENV 1627 ff als euro