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Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten Dieser Leitfaden soll die wichtigsten Rahmenbedingungen zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten an der Universität Flensburg zusammenfassen, Daten und Fakten für Antragsteller/innen zur Verfügung stellen und einen Überblick über Ansprechpartner/innen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Universitätsstrukturen geben. Anmerkung zur Unterscheidung von „Zuwendungsforschung und Auftragsforschung“ bzw. zur Unterscheidung von „hoheitlichen und wirtschaftlichen“ Drittmittelprojekten: Universitäten müssen zwischen hoheitlichen und wirtschaftlichen Bereichen unterscheiden. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung für die Forschung. Hier ist die Universität Flensburg in Vertretung durch ihre forschenden Mitarbeiter/innen sowohl eine Institution, die es zur Aufgabe hat, freie Forschung zu ermöglichen (hoheitlicher Bereich: Forschung ohne Gegenleistung, Verwertungsrechte bleiben bei der Uni, umsatzsteuerfrei), als auch eine Institution, die ihre Dienstleistung als Wirtschaftsunternehmen anbieten kann (wirtschaftlicher Bereich: Gegenleistungscharakter, Verwertungsrechte gehen an den Auftraggeber, umsatzsteuerpflichtig). Sobald sie als solches auftritt, ist sie ein Unternehmen mit Betrieben gewerblicher Art (BgA) und muss den Wettbewerb mit potenziellen, konkurrierenden Unternehmen aufnehmen.“ WICHTIG: Da es Fälle gibt, die diesbezüglich nicht abschließend eingeschätzt werden können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Herrn Kaufmann oder Frau Andresen (Abteilung Finanzen). Dieser Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf Zuwendungsforschung / hoheitliche Drittmittelprojekte. Seite 1 von 12

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Leitfaden

zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten

Dieser Leitfaden soll die wichtigsten Rahmenbedingungen zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten an der Universität Flensburg zusammenfassen, Daten und Fakten für Antragsteller/innen zur Verfügung stellen und einen Überblick über Ansprechpartner/innen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Universitätsstrukturen geben.

Anmerkung zur Unterscheidung von „Zuwendungsforschung und Auftragsforschung“ bzw. zur Unterscheidung von „hoheitlichen und wirtschaftlichen“ Drittmittelprojekten: Universitäten müssen zwischen hoheitlichen und wirtschaftlichen Bereichen unterscheiden. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung für die Forschung. Hier ist die Universität Flensburg in Vertretung durch ihre forschenden Mitarbeiter/innen sowohl eine Institution, die es zur Aufgabe hat, freie Forschung zu ermöglichen (hoheitlicher Bereich: Forschung ohne Gegenleistung, Verwertungsrechte bleiben bei der Uni, umsatzsteuerfrei), als auch eine Institution, die ihre Dienstleistung als Wirtschaftsunternehmen anbieten kann (wirtschaftlicher Bereich: Gegenleistungscharakter, Verwertungsrechte gehen an den Auftraggeber, umsatzsteuerpflichtig). Sobald sie als solches auftritt, ist sie ein Unternehmen mit Betrieben gewerblicher Art (BgA) und muss den Wettbewerb mit potenziellen, konkurrierenden Unternehmen aufnehmen.“

WICHTIG: Da es Fälle gibt, die diesbezüglich nicht abschließend eingeschätzt werden können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Herrn Kaufmann oder Frau Andresen (Abteilung Finanzen). Dieser Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf Zuwendungsforschung / hoheitliche Drittmittelprojekte.

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Inhaltsverzeichnis

1. VORBEREITUNG EINES DRITTMITTELANTRAGS ....................................................................................... 3

1.1. Projektidee entwickeln .................................................................................................................... 3 1.2. Antragsskizze und Finanzplan vorbereiten ...................................................................................... 3 1.3. Kalkulationswerte für die Finanzplanung beraten und bereitstellen .............................................. 3 1.4. Antrag vollständig erstellen und an die Abteilung Finanzen weiterleiten ...................................... 4 1.5. Prüfung der Kalkulationswerte und Plausibilität ............................................................................. 4 1.6. Antrag und Formblatt an das Präsidium weiterleiten ..................................................................... 4 1.7. Schriftliche Befürwortung / Bestätigung des Präsidiums ................................................................ 5

2. EINREICHEN DES DRITTMITTELANTRAGS ................................................................................................ 5

2.1. Antrag beim Drittmittelgeber einreichen ........................................................................................ 5 2.2. Eventuelle Rückfragen des Drittmittelgebers klären und beantworten (Verantwortlich:

Projektleitung) ................................................................................................................................. 5 3. RÜCKMELDUNG DES DRITTMITTELGEBERS ............................................................................................. 5

3.1. Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid ........................................................................................ 5 4. DRITTMITTELVERTRAG MIT DEM FÖDERMITTELGEBER ABSCHLIESSEN ................................................. 6

4.1. Drittmittelvertrag von der/dem Präsident/in unterschreiben lassen ............................................. 6 4.2. (Digitale) Kopie des Drittmittelvertrags weiterleiten an Projektleitung und

Forschungsreferentin ...................................................................................................................... 6 5. PROJEKTVORBEREITUNG ......................................................................................................................... 6

5.1. Optional: UF-internes Projekt-Koordinationstreffen zur Unterstützung der Projektleitung durch das Referat Forschung und andere Serviceeinrichtungen der Universität Flensburg .......... 6

5.2. Administrative Bearbeitung starten ................................................................................................ 6 5.3. Stellenausschreibung und Einstellung von Personal ....................................................................... 6 5.4. Mittelabrufe und finanzielle Abwicklung planen und vorbereiten ................................................. 7

6. PROJEKTBEGINN UND -UMSETZUNG ...................................................................................................... 7

6.1. Inhaltliche Projekt-Bearbeitung ...................................................................................................... 7 6.2. Mittelabrufe auslösen ..................................................................................................................... 7 6.3. (Zwischen-) Sachberichte erstellen ................................................................................................. 7 6.4. (Zwischen-) Finanzberichte erstellen .............................................................................................. 7

7. PROJEKTABWICKLUNG UND -ENDE ......................................................................................................... 8

7.1. Projekt-Abwicklung mit dem Drittmittelgeber ................................................................................ 8 7.1.1. Projekt-Abschluss-Bericht ............................................................................................................... 8 7.1.2. Projekt-Abrechnung ........................................................................................................................ 8 7.1.3. Projekt-Abschluss mit Drittmittelgeber........................................................................................... 8 7.2. Projekt-Abwicklung innerhalb der Universität Flensburg ............................................................... 8

8. ÜBERSICHT ANSPRECHPARTNER/INNEN ............................................................................................... 10

9. ANHANG ................................................................................................................................................ 11

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Beantragung und Durchführung eines Drittmittelprojektes

1. VORBEREITUNG EINES DRITTMITTELANTRAGS

1.1. Projektidee entwickeln (Verantwortlich: Projektleitung)

Optional: Projektidee beraten und Förderprogramme identifizieren lassen durch Referat Forschung (Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer / Forschungsreferent/in) z.B. bzgl. nationaler / EU / internationaler Förderprogramme und -

bedingungen, Projektaufbau und Konsortium, Fristen aktueller „Calls“, etc. Eine Auswahl an Förderprogrammen, die für die Finanzierung der

Aktivitäten der Universität Flensburg in Betracht kommen finden Sie im Anhang des Leitfadens (z.B. DAAD, DFG).

1.2. Antragsskizze und Finanzplan vorbereiten (Verantwortlich: Projektleitung)

Anhand der Ausschreibung des Förderers wird der Antrag formuliert; die

Antragsformulare stehen in der Regel als Download auf den Webseiten der Drittmittelgeber zur Verfügung.

Zu den Antragsinhalten finden Sie spezielle Informationen auf den Webseiten der Universität Flensburg (siehe auch Anhang des Leitfadens).

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise (z.B. zu Personalkosten), Richtlinien

(z.B. zu Repräsentationsausgaben) und Merkblätter (z.B. zu Forschungsförderung) der Universität Flensburg im Anhang des Leitfadens und im Intranet der Webseiten der Universität Flensburg.

1.3. Kalkulationswerte für die Finanzplanung beraten und bereitstellen (Verantwortlich: Abteilung Finanzen)

Fragen zur Finanzplanung (Personalkostenkalkulationen, Berechnung der

Eigenmittel und Sachmittel, Gemeinkosten/Overheads, etc.) können von den Abteilungen Finanzen bzw. Personal beantwortet werden.

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Optional: Antrag beraten lassen durch Referat Forschung (Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer / Forschungsreferentin)

Die Forschungsreferentin beantwortet Fragen zu Strukturen der Universität Flensburg und berät entsprechend der Ausschreibung und Förderbedingungen (inkl. Bereitstellung von Musterverträgen (z.B. Kooperationsverträge, Werkverträge, etc.).

1.4. Antrag vollständig erstellen und an die Abteilung Finanzen weiterleiten (Verantwortlich: Projektleitung)

Der Antrag ist von der Projektleitung vollständig zu erstellen - dazu gehört das Formblatt „Anzeige von Drittmittel-Projekten“ (welches Sie hier im Anhang und im Intranet der Webseiten Universität Flensburg finden).

Der vollständige Antrag ist vierfach an die Abteilung Finanzen weiterzuleiten, zusammen mit dem entsprechenden Ausschreibungstext und den Nebenbestimmungen.

Eine (digitale) Kopie geht an die Forschungsreferentin.

1.5. Prüfung der Kalkulationswerte und Plausibilität

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen) Das Deckblatt des Antrags / Formblatt: „Anzeige von Drittmittel -Projekten“

dient als Entscheidungsgrundlage für das Präsidium und wird bei positiver Bewertung von der Abteilung Finanzen und dem /der Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer unterschrieben und befürwortet. bei negativer Bewertung oder Unklarheiten wird der Antrag an die Projektleitung zurückgegeben.

1.6. Antrag und Formblatt an das Präsidium weiterleiten (Verantwortlich: Abteilung Finanzen) HINWEISE: Für einen rechtsverbindlichen Antrag ist die Befürwortung der Präsidentin / des Präsidenten der Universität Flensburg obligatorisch!

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Abhängig vom Fördermittelgeber kann es sein, dass die Unterschrift der Projektleitung bei Antragstellung ausreichend ist, trotzdem wird für die Durchführung des Projekts die Befürwortung der Präsidentin / des Präsidenten der Universität Flensburg notwendig. Die Prüfung und Weiterleitung kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen – eine Frist von fünf Tagen bis zur Bestätigung des Präsidiums ist daher zwingend einzuhalten! Um diesen Zeitraum möglichst nicht durch Unklarheiten und Rückfragen unnötig auszuweiten, wird um frühzeitige Abstimmung mit der Abteilung Finanzen gebeten.

1.7. Schriftliche Befürwortung / Bestätigung des Präsidiums (Verantwortlich: Präsident/in)

Der Antrag (inkl. Formblatt) wird bei vorliegender positiver Bewertung der Abteilung Finanzen und dem /der Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer von der Präsidentin /dem Präsidenten unterschrieben und zweifach an die Projektleitung zurückgegeben. Je ein Exemplar geht an die Abteilung Finanzen und das Referat Forschung.

2. EINREICHEN DES DRITTMITTELANTRAGS

2.1. Antrag beim Drittmittelgeber einreichen

(Verantwortlich: Projektleitung)

2.2. Eventuelle Rückfragen des Drittmittelgebers klären und beantworten

(Verantwortlich: Projektleitung)

3. RÜCKMELDUNG DES DRITTMITTELGEBERS

3.1. Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid

Je nach Drittmittelgeber geht der Bescheid an das Präsidium oder die Projektleitung und muss entsprechend weitergeleitet werden, d.h. das Original geht an die Abteilung Finanzen und eine Kopie wird an das Präsidium oder die Projektleitung weitergeleitet. (Verantwortlich: Präsident/in oder Projektleitung)

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Eine (digitale) Kopie wird außerdem an die Forschungsreferentin

weitergeleitet (Verantwortlich: Projektleitung)

4. DRITTMITTELVERTRAG MIT DEM FÖDERMITTELGEBER ABSCHLIESSEN

4.1. Drittmittelvertrag von der/dem Präsident/in unterschreiben lassen (Verantwortlich: Abteilung Finanzen)

4.2. (Digitale) Kopie des Drittmittelvertrags weiterleiten an Projektleitung und

Forschungsreferentin (Verantwortlich: Abteilung Finanzen)

5. PROJEKTVORBEREITUNG

5.1. Optional: UF-internes Projekt-Koordinationstreffen zur Unterstützung der

Projektleitung durch das Referat Forschung und andere Serviceeinrichtungen der Universität Flensburg (Verantwortlich: Projektleitung)

Klärung von Verantwortlichkeiten, Abstimmungsprozessen und dem Standardprozedere an der Universität Flensburg während des Projekts. D.h. Koordination und Unterstützung der Projektleitung bei der Projektumsetzung durch das Referat Forschung, z.B. bei Einstellung von Personal, Grundausstattung, Beschaffungen, Raumorganisation, ggf. Abstimmung mit dem Justiziariat und der Abteilung Personal, etc.

5.2. Administrative Bearbeitung starten (Verantwortlich: Abteilung Finanzen)

Einrichtung des Drittmittelprojektes(Fonds) und Mitteilung der Kontierungsmatrix an die Projektleitung

Projektakte mit Originalvertrag (und Anlagen z.B. Kooperationsvertrag) anlegen

5.3. Stellenausschreibung und Einstellung von Personal (Verantwortlich: Abteilung Personal)

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Die Stellenausschreibung und Einstellung von Personal wird in Abstimmung mit der Projektleitung durch die Abteilung Personal veranlasst.

5.4. Mittelabrufe und finanzielle Abwicklung planen und vorbereiten (Verantwortlich: Projektleitung)

Die Mittelabrufe und finanzielle Abwicklung wird von der Projektleitung in Abstimmung mit der Abteilung Finanzen vorbereitet.

Hinweis: Die Originalbelege für die Mittelabrufe müssen „sachlich und rechnerisch richtig“ gezeichnet und „kontiert“ sein!

6. PROJEKTBEGINN UND -UMSETZUNG

6.1. Inhaltliche Projekt-Bearbeitung

(Verantwortlich: Projektleitung)

Hinweis: Nicht vergessen: Bei Veröffentlichungen von Projektergebnissen etc. ist die Verwendung des Logos des Drittmittelgebers (oft) obligatorisch!

6.2. Mittelabrufe auslösen

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen – in Absprache mit der Projektleitung)

Die Mittelabrufe werden von der Abteilung Finanzen veranlasst. Eine Kopie der (an den Drittmittelgeber versandten) Unterlagen wird an die Projektleitung weitergeleitet. Hinweis: Bisher war die Projektleitung verantwortlich für die Mittelabrufe – ab dem Sommersemester 2014 wird die Verantwortung an dieser Stelle von der Abteilung Finanzen übernommen.

6.3. (Zwischen-) Sachberichte erstellen (Verantwortlich: Projektleitung)

6.4. (Zwischen-) Finanzberichte erstellen

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen – in Absprache mit der Projektleitung)

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7. PROJEKTABWICKLUNG UND -ENDE

7.1. Projekt-Abwicklung mit dem Drittmittelgeber

7.1.1. Projekt-Abschluss-Bericht (Verantwortlich: Projektleitung)

Der inhaltliche/wissenschaftliche Projekt-Abschluss-Bericht (Sachbericht) wird von der Projektleitung erstellt.

7.1.2. Projekt-Abrechnung (Verantwortlich: Abteilung Finanzen - in Absprache mit der Projektleitung)

Die Projektleitung bereitet benötigte Unterlagen und Dokumente für die Projekt-Abrechnung vor (z.B. Verwendungsnachweis, Final Report, Arbeitszeitnachweise, Rechnungsbelege, Berichte, etc.) und leitet diese an die Abteilung Finanzen weiter (Verantwortlich: Projektleitung)

Die Abteilung Finanzen prüft alle notwendigen Unterlagen und leitet diese an die/den Präsident/in zur Unterschrift weiter (Verantwortlich: Abteilung Finanzen)

Die/der Präsident/in unterschreibt die Unterlagen und leitet die Unterlagen

an die Projektleitung zurück (Verantwortlich: Präsidium)

7.1.3. Projekt-Abschluss mit Drittmittelgeber

(Verantwortlich: Projektleitung)

Die Projektleitung reicht die vollständigen Unterlagen (Projekt-Abschlussbericht inkl. der Projekt-Abrechnung) beim Drittmittelgeber ein

Eine digitale Kopie wird an die Abteilung Finanzen und die Forschungsreferentin weitergeleitet.

7.2. Projekt-Abwicklung innerhalb der Universität Flensburg (Verantwortlich: Abteilung Finanzen)

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Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts wird das Drittmittelprojekt(-Fonds)

von der Abteilung Finanzen entsprechend der Verfahrensregelung der Universität Flensburg (siehe Anhang – mit Hinweisen z.B. zur Verwendung von Überschüssen) geschlossen.

Die Projektleitung erhält von der Abteilung Finanzen eine Mitteilung über den Abschluss des Drittmittelprojekt(-Fonds).

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8. ÜBERSICHT ANSPRECHPARTNER/INNEN

Institution Ansprechpartner/in UF-Durchwahl Adresse

Präsidium Prof. Dr. Andreas Christian - 2803 Campusallee 3 ZV 206c

Präsidium Sara Schulz - 2784 Campusallee 3 ZV 215

Abteilung II Sven Kaufmann - 2807 Campusallee 3 ZV 110

Abteilung II Birgit Andresen -2773 Campusallee 3 ZV 112

Abteilung IV Stefan Schuster - 2812 Campusallee 3 ZV 104

Abteilung IV Katharina Katzka - 2824 Campusallee 3 ZV 106

Abkürzungen Abteilung II = Abteilung Finanzen Abteilung IV = Abteilung Personal (Personalverwaltung)

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9. ANHANG

Hinweis: Hier finden Sie relevante, aktuelle Dokumente (Merkblätter, Verfahrensregelungen, etc.) zur Vorbereitung eines Drittmittelantrags, z.T. per Verlinkung ins Intranet der Universität Flensburg. kursiv = (noch) nicht im Intranet verfügbar * = in Arbeit (Stand: 06.2014)

INHALTSVERZEICHNIS

1) Formblatt „Anzeige eines geplanten hoheitlichen Drittmittelprojekts“

2) Auswahl an nationalen Förderprogrammen

3) Verfahrensregelung des Präsidiums der Universität Flensburg

„Zum Umgang mit Programmpauschalen“

4) Verfahrensregelung des Präsidiums der Universität Flensburg

„Verwendung von Drittmittelüberschüssen“

5) Verfahren zum Abschluss neuer Kooperationsvereinbarungen

6) Richtlinie zur Finanzierung von Repräsentationskosten

7) Bankverbindung (Aushang 09/2013)

(Dateiname: Bankverbindung-Uni2013-09.doc)

8) Übersicht Jahresarbeitszeiten 2013

9) Übersicht Jahresarbeitszeiten 2014

10) Personalkostentabelle der Universität Flensburg 2013-2014 (inkl. Personalkosten

„Studentische/wissenschaftliche/akademische Hilfskräfte“)

(Dateiname: Personalkosten_2013-2014.xls)

11) Vordruck Stundennachweis (Dateiname: Stundennachweis.doc)

12) Merkblatt Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer: Forschungsprojekte

13) Merkblatt Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer: Wissenschaftliche

Veranstaltungen

14) Merkblatt Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer: Wissenschaftlicher

Nachwuchs

15) Merkblatt Ausschuss für Europa und Internationales: Internationale Kooperationen

16) Dienstreiseantrags- und Dienstreisekostenabrechnungsformular

17) Merkblatt Dienstreisen

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18) Tagessätze Inland (Deutschland)

19) Auslandstagegelder

20) Ausschreibungs- und Vergabeordnung (Abteilung I -„Beschaffungsrichtlinie“)

21) Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg & Satzung zur Änderung der Verfassung

(Satzung) der Universität Flensburg

22) „SHIP“ Anleitung

23) *ggf. Drittmittelsatzung (TODO (?): Forschungsausschuss/Senat?)

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Anzeige eines geplanten hoheitlichen Drittmittelprojekts

[„Deckblatt des Projektantrags“]

Von Projektleitung / Antragsteller/in auszufüllen:

___________________________________________________________________________Titel (Bezeichnung) des Drittmittelprojekts

__________________________________________________________________________ Abkürzung des Titels (Bezeichnung) des Drittmittelprojekts

__________________________________________________________________________ Projektleiter/in (Prof.) + Telefon + E-Mail + Standort/Adresse

__________________________________________________________________________ Projektassistent (WiMi / Stud. HK) + Telefon + E-Mail + Standort

__________________________________________________________________________ Institut + Abteilung / Seminar / Fachgebiet

___________________________________________________________________________ Drittmittelgeber / Fördernde Institution

___________________________________________________________________________Ausschreibung / Förderprogramm

___________________________________________________________________________ Ausschreibungsfrist

___________________________________________________________________________Geplante Laufzeit des Drittmittelprojektes

___________________________________________________________________________Höhe der Drittmittel (Anteil Antragsteller/in)

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Eigenmittel / Einnahmen:

Bitte schlüsseln Sie die Berechnung der Eigenmittel (Personaleinsatz, Arbeitsplatzpauschale, Raumpauschale etc.) auf einem zusätzlichen Blatt ausführlich auf, falls dies nicht aus dem Finanzierungsplan des beiliegenden Antrags / Angebots hervorgeht.

Bitte ankreuzen:

□ Finanzierungsplan als Anlage anbei

□ Eigenmittel-Aufschlüsselung als Anlage anbei

Höhe der UF-Eigenmittel in % (entsprechend der Förderquote):

Summe In €:

Art der Eigenmittel Personal

Andere:

□ andere Einnahmen vorhanden:

Andere Einnahmen Summe in €

Art der Einnahmen Spenden

Gebühren (z.B. für Tagung)

Zuschüsse aus Landesmitteln

Andere öffentliche Mittel:

Programmpauschale (PP) / Overhead:

PP / Overhead in %

Bezugsgrundlage (in €):

z.B. Personalkosten, Projekt-summe, Fördersumme, etc.

Pauschale (in €)

Summe (in €)

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Selbstauskunft der Projektleitung / der Antragsteller/in / des Antragstellers zu

„Professoren/innen-Stunden-Kontingenten“

Einbindung in den folgenden weiteren Projekten:

(Bitte geben Sie je Projekt die eingebrachten Stunden und den Zeitraum an)

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

Erklärungen der Projektleitung / der Antragsteller/in / des Antragstellers

Ich erkläre, dass die Durchführung des Drittmittelprojektes die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen nicht beeinträchtigt und Folgelasten für die Universität nicht entstehen.

Ich verpflichte mich, die Mittel für den vom Drittmittelgeber bestimmten Zweck zu verwen-den und bei der Mittelbewirtschaftung dessen Bedingungen sowie die geltenden haushalts-rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Flensburg, den ___________________________

_________________________________________ (Unterschrift Projektleiter/in / Antragsteller/in)

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Von der Abteilung Finanzen auszufüllen:

Die finanziellen Angaben wurden auf Datenbasis und Berechnung geprüft. Die finanziellen Rahmenbedingungen des Drittmittelgebers werden entsprechend der För-derrichtlinien eingehalten.

Ggf. Anmerkungen: ___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

Das Projekt kann befürwortet werden.

Flensburg, den ___________________________

_________________________________________ (Unterschrift Abteilung Finanzen)

Vom Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer auszufüllen:

Das Projekt kann befürwortet werden.

Ggf. Anmerkungen: ___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

Flensburg, den ___________________________

_________________________________________ (Unterschrift Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer)

Vom Präsidium auszufüllen:

Das Projekt wird befürwortet und entsprechend der vorliegenden Angaben unterstützt.

Flensburg, den ____________________________

_________________________________________ (Unterschrift Präsident/in)

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Auswahl an Förderprogrammen:

DAAD-Programme (z.B.): - ERASMUS (Stand Juli 2013:Regionale Veranstaltungen zur neuen

Programmgeneration […] ab Herbst 2013 über das 2014 beginnende Programm. Aktuelle Ausschreibungen)

- Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen (Regelmäßige Antragstermine sind: 15. Juli für Gastdozenturen, die frühestens ab dem Sommersemester des der Antragstellung folgenden Jahres beginnen sollen. […] und 15. Januar für Gastdozenturen, die frühestens ab dem Wintersemester des Jahres der Antragstellung beginnen sollen.) Deutsche Sprache fördern (Internationalisierung und Rekrutierung wissenschaftlich hochkarätiger Partner, Modernisierung der Lehre als Beitrag zur Hochschulreform, Stärkung des Interesses an der deutschen Sprache)

- Hochschulmanagement und Institution Building (Professionelle Strukturen aufbauen und Ressourcen effizient managen […] in den Staaten Ost- und Südosteuropas und der GUS sowie in Entwicklungsländern)

- Mobilität und Partnerschaft (Mobilität von Studierenden und Graduierten bis hin zur Entwicklung gemeinsamer Lehrmaterialien und Studiengängen)

- Internationales Marketing durch Summer Schools im Ausland (Antragsfrist 2013: 26.09.2013)

- Studienangebote deutscher Hochschulen im Ausland (Stand: Juli 2013: z.Zt. keine offenen Ausschreibungen)

DFG-Programme (z.B.): - Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen - Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen - Kooperation mit Entwicklungsländern - Mercator-Fellows (Mercator-Fellows können in folgenden DFG-Programmen

beantragt werden: Sachbeihilfe, Emmy Noether-Programm, Forschergruppe, Schwerpunktprogramm, Graduiertenkolleg, Sonderforschungsbereich)

- Trilaterale Projekte (Projekte unter Beteiligung von deutschen, israelischen und palästinensischen Wissenschaftler/innen)

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Senatsbeschluss vom 29.06.2011: Verfahrensregelungen zum Umgang der Universität Flensburg mit Programm-pauschalen (z.B. der DFG und des Bundes)

Der am 14. Juni 2007 unterzeichnete Hochschulpakt 2020 ermöglicht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Zahlung von Programmpauschalen für bewilligte Projekte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 an wird für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Graduiertenkollegs ein pauschaler Zuschlag zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Projektausgaben gewährt (Pro-grammpauschale). Ab dem 1. Januar 2008 (Zeitpunkt der Bewilligung) gilt dies auch für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung bis auf wenige Aus-nahmen.

Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus. Die Auszahlung der Programmpauschale erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf.

Ab 2012 wird eine entsprechende Programmpauschale auch für neu beantragte Pro-jekte des Bundes ausgezahlt; für laufende Projekte wird ab dem Jahr 2011 eine Pau-schale von 10% ausgezahlt.

An der Universität Flensburg werden diese Programmpauschalen in gesonderten Fonds vereinnahmt. Üblicherweise sind bei Drittmittelprojekten 20 % (Personal-)Gemeinkosten zur Abde-ckung der Verwaltungskosten einschließlich der Kosten des ZIMTs einzukalkulieren und abzurechnen. Hierfür, sowie ggf. für weitere indirekte Projektkosten, zahlen die DFG und das BMBF die Programmpauschale. Demzufolge liegt die Anweisungsbe-rechtigung für Ausgaben aus den Mitteln der Programmpauschale beim Präsidium, das zur Verwendung der Mittel folgendes Verfahren festgelegt hat: - Sofern Projektausgaben erforderlich werden, die nicht über den Drittmittelge-

ber abgerechnet werden können (z. B. Kosten für angemietete Räumlichkei-ten, IT-Beschaffungen u. ä.), können diese mit Zustimmung des Präsidiums, vertreten durch den Kanzler, in der Regel bis zu 50% der Programmpauschale aus dieser bestritten werden. Für jedes Projekt wird in dem zuvor genannten Programmpauschalen-Fonds ein entsprechender Buchungsabschnitt einge-richtet, so dass durch die Finanzabteilung jederzeit der aktuelle Mittelbestand projektbezogen ermittelbar ist.

- Mittel aus der Programmpauschale, die nach Abschluss des jeweiligen Projek-

tes nicht verbraucht wurden, werden zentral für Zwecke der Forschungsförde-rung an der Universität Flensburg eingesetzt. Sie sollen zukünftig in einen zentralen Fonds für die Anschubfinanzierung von neuen Drittmittelprojekten bzw. Fortsetzungsanträgen überführt werden. Die Entscheidung über die Vergabe dieser Mittel obliegt dem vom Vizepräsidenten für Forschung geleite-ten Senatsausschuss für Forschung und Wissenstransfer.

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Senatsbeschluss vom 29.06.2011 Verfahrensregelung der Universität Flensburg zur Verwendung von Drittmittel-überschüssen In Drittmittelprojekten können zum Projektabschluss Überschüsse entstehen, die nicht zur Deckung von direkten oder indirekten Personal- und Sachaufwendungen benötigt werden und nach den Vorgaben des Drittmittelgebers von der Universität frei verwendet werden können. Diese Überschüsse entstehen insbesondere durch die Vergütung von Personalaufwand, der nicht durch zusätzlich eingestelltes, sondern durch vorhandenes Personal geleistet wird, das zudem keine Entlastung durch Ver-tretungen im Hauptamt erfährt. Es ist sinnvoll für die Verwendung dieser Überschüsse ein einheitliches Verfahren festzulegen. Hierfür wird der folgende Vorschlag unterbreitet: 1. Overhead Zur Ermittlung des tatsächlich frei zur Verfügung stehenden Überschusses ist zu er-mitteln, ob aus den Projektmitteln bereits angemessene Beiträge zur Finanzierung des Overheads geleistet wurden. Üblicherweise sind bei Drittmittelprojekten 20 % Personalgemeinkosten zur Abdeckung der Verwaltungskosten einschließlich der Kosten des ZIMT einzukalkulieren und abzurechnen. Im Rahmen der KLR wird die Universität im Laufe des Jahres 2011 in der Lage sein, die tatsächlich anzusetzen-den Gemeinkosten zu ermitteln. Ggf. sind aus den Überschüssen zunächst die Ge-meinkosten bis zur üblichen Höhe zu bedienen. 2. Forschungsförderung Zur Speisung eines zentralen Fonds für die Anschubfinanzierung von neuen Drittmit-telprojekten wird angeregt, 25% der frei zur Verfügung stehenden Überschüsse ei-nem entsprechenden Fonds zuzuführen. Die Entscheidung über die Vergabe dieser Mittel soll dem vom Vizepräsidenten für Forschung geleiteten Senatsausschuss für Forschung und Wissenstransfer obliegen. 3. Honorierung besonderer Leistungen Den Projektleiterinnen und Projektleitern soll die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu 25% der frei zur Verfügung stehenden Überschüsse zur Honorierung der besonderen Leistungen der am Projekt beteiligten Mitarbeiter entsprechend oder (bei Beamten) in Anlehnung an die Regelungen der § 40 Nr. 6 des TV-L (Sonderregelungen für Be-schäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu § 18) verwenden zu können. Die konkrete Regelung des Antragsverfahrens sollte auch eine Honorierung der Leistungen der Projektleiterin bzw. des Projektleiters ermöglichen und muss die Regelungen der Mitbestimmung beachten. 4. Sondermittelkonten Die verbleibenden frei zur Verfügung stehenden Überschüsse werden (ggf. anteilig) auf Sondermittelkonten der Projektleiterinnen bzw. der Projektleiter gebucht und können von diesen unter Beachtung der Regelungen zur Verwendung von Landes-mitteln frei, d.h. insbesondere zur Unterstützung neuer eigener Forschungsaktivitäten verwendet werden.

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Vizepräsidentin für Europa und Internationales

Prof. Dr. Charlotte Gaitanides

Vizepräsidentin für Europa und Internationales

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Universität Flensburg

Universität Flensburg - Auf dem Campus 1 - 24943 Flensburg

Hinweise betreffend das Verfahren zum Abschluss neuer internationaler Kooperationsvereinbarungen der Universität Flensburg :

1. Der Initiator/die Initiatorin der neuen Hochschulkooperation leitet dem International Center ([email protected], EB 035) einen schriftlichen Entwurf der Kooperationsvereinbarung unter Angabe der Kontaktadresse des Kooperationspartners (Post- sowie Mailadresse) zu. Das International Center prüft den Entwurf sprachlich und inhaltlich.

2. Sofern erforderlich, leitet das International Center den Entwurf an die Rechtsabteilung weiter und setzt den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin für Europa und Internationales ins CC. a) Bestehen seitens des International Centers und/oder der

Rechtsabteilung Einwände, informiert das International Center den Initiator/die Initiatorin. Dieser/diese nimmt in Absprach mit dem Kooperationspartner die entsprechenden Korrekturen vor und leitet dem International Center den geänderten Entwurf zu.

b) Sofern keine Einwände (mehr) bestehen, legt das International Center dem Präsidium die Kooperationsvereinbarung zur Unterzeichnung vor. Ein Memorandum of Understanding (MoU) wird von dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Europa und Internationales unterzeichnet. Alle weitergehenden Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet der Präsident/die Präsidentin.

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3. Das Präsidiumssekretariat versendet zwei originale Ausfertigungen der

Kooperationsvereinbarung an die Partnerinstitution mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung einer originalen Ausfertigung an das Präsidium.

4. Nach Eingang der unterschrieben Ausfertigung leitet das Präsidiumssekretariat dem International Center eine Kopie der Kooperationsvereinbarung zu. Das Original verbleibt bei den Akten des Präsidiums.

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1

Richtlinie zur Finanzierung von Repräsentationskosten an der Universität Flensburg

I. Präambel

Ausgaben für Bewirtungen und sonstige Repräsentationszwecke, die durch die Hoch-schule geleistet werden, unterliegen in besonderem Maße der kritischen Betrachtung der Öffentlichkeit. Die in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übliche Praxis der Kon-taktpflege kann bei maßgeblich aus Steuergeldern finanzierten öffentlichen Einrichtungen nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Da allerdings auch die Universität Flensburg bei besonderen Anlässen bestimmte Repräsentationspflichten zu erfüllen hat, kann es für ihre Aufgabenerfüllung gemäß § 3 Hochschulgesetz (HSG) im Bereich der Forschung und Lehre, aber auch in der Verwaltung zweckmäßig und geboten sein, dass entsprechende Ausgaben getätigt werden. Diese Richtlinie dient dazu, für die Universität Flensburg einen Rahmen für die finanziellen Aufwendungen bei repräsentativen Anläs-sen, insbesondere bei Bewirtungen, zu setzen.

Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

II. Laufende Betriebsaufwendungen, Geschenke, Blumen und Werbeartikel

BETRIEBSAUFWENDUNGEN Das Anbieten von z.B. Mineralwasser, Kaffee, Tee und Gebäck anlässlich von Bespre-chungen mit Gästen und bei Gremiensitzungen innerhalb der Universität Flensburg stellen als übliche Geste der Höflichkeit laufende Betriebsaufwendungen dar, die aus Landesmitteln finanzierbar sind. Es versteht sich von selbst, dass Kaffee, Wasser usw. für den eigenen Verbrauch oder interne Dienstbesprechungen weiterhin selbst zu finan-zieren sind.

GESCHENKE UND BLUMEN Geschenke (Blumensträuße, Weinflasche, Pralinen o.ä.) dürfen als kleine Geste an Gastvortragende oder Referenten überreicht werden. Zur Verabschiedung langjähriger Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen oder zu besonderen Anlässen überreicht das Präsidium Blumen o.ä. im Namen der Hochschule.

WERBEARTIKEL Werbeartikel der Hochschule dürfen in angemessenem Umfang für Gäste, Partner der Hochschule oder als Gastgeschenke verwendet werden, wenn sie der Aufgabenerfüllung der Hochschule dienen. Die Entscheidung trifft das Präsidium .

III. Bewirtungskosten

Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen und Getränke, die im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität Flensburg für die Bewirtung von Gästen und Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen. Dabei kann es sich um externe Bewirtung (z.B. Restaurantbesuche) oder um Empfänge oder Veranstaltungen mit Bewirtung in Räumen der Universität Flensburg handeln.

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2

Wann sind Bewirtungskosten erstattungsfähig? Eine Erstattung von Bewirtungskosten ist nur zulässig, wenn es im Rahmen der Aufgaben-erfüllung der Universität Flensburg im Einzelfall geboten ist, die Gäste zu bewirten. Das dienstliche Interesse muss in allen Fällen nachvollziehbar erkennbar sein. Die Anzahl der Gäste sollte die Anzahl der Hochschulmitglieder übersteigen.

Dies ist in der Regel gegeben bei • der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der an künftige Studierende und

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtete Werbung für die Hochschule • Förderung der internationalen Zusammenarbeit • der Pflege von Kontakten mit der Politik, Wirtschaft, Kultur und Schulen sowie zur Förderung von Wissens- und Technologietransfer • der Einwerbung von Drittmitteln und Anbahnung von Kooperationen • der Pflege der Alumni • der Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen außerhalb Schleswig-Holsteins • Anlässen von besonderem dienstlichen Interesse, z.B. im Rahmen von

Akkreditierungs- und Auditverfahren, Tagungen, Konferenzen • Anlässen des akademischen Gemeinschaftslebens der Hochschule wie z.B.

Absolventenfeiern, Preisverleihungen, Ehrungen, Antrittsvorlesungen (nicht: Veran-staltungen einzelner Institute)

Wann sind Bewirtungskosten nicht erstattungsfähig? Ausnahmslos sind Bewirtungskosten im Rahmen der nachfolgenden, beispielhaften und nicht abschließend aufgeführten Anlässe nicht erstattungsfähig:

• interne Anlässe in der Hochschule wie z.B. für interne Dienstbesprechun-gen, Dienstjubiläen, Beförderungen und Verabschiedungen von Mitarbei-tern und Mitarbeiterinnen

• Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Geburtstage oder Abteilungsessen • Feiern zu einem bestimmten Jahrestag der Institute und Zentren o.ä. • Arbeitsessen oder Ausflüge ausschließlich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

oder Studierenden eines Projektes z.B. mit dem Ziel der Motivationssteigerung o-der Danksagung

• Bewirtung nach honorierten Gastvorträgen • Kosten für innerbetriebliche Veranstaltungen, an denen ausschließlich Mitglieder

der Hochschule teilnehmen. Ausgenommen sind Veranstaltungen des Hochschul-rates, des Präsidiums, des Senates oder vorab durch das Präsidium genehmigte Veranstaltungen.

IV. Finanzierung und Abrechnung

Welche Mittel dürfen für die Finanzierung eingesetzt werden? 1. Bei Veranstaltungen, bei denen Teilnehmerbeiträge erhoben werden, können

aus diesen sämtliche Bewirtungs- und sonstige Veranstaltungskosten übernom-men werden (z.B. Rahmenprogramm). Voraussetzung ist, dass die Beiträge die Kosten der Veranstaltung vollständig decken.

2. Drittmittel, die der Hochschule von privaten oder öffentlichen Geldgebern zur Er-füllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, unterliegen wie Landesmit-tel ebenfalls der Landeshaushaltsordnung. Bewirtungskosten und sonstiger Re-präsentationsaufwand kann aus Drittmitteln daher nur übernommen werden, wenn

a. die Vertrags- und Bewilligungsbedingungen dies ausdrücklich zulassen.

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In diesem Fall richtet sich die Erstattung nach den Bedingungen des Drittmittelgebers und dem Finanzierungsplan.

b. „freie“ Mittel zur Verfügung stehen. Drittmittel sind dann „frei“, wenn der Drittmittelgeber keine Vorgaben über deren Verwendung gemacht hat. Bei öffentlichen Geldgebern (z.B. Bund, DFG) ist die Verwendung der Drittmittel für Repräsentationszwecke fast ausnahmslos ausgeschlossen. In Zweifelsfällen ist eine Abstimmung mit der Finanzabteilung geboten, um Probleme bei der Abrechnung bereits im Vorfeld zu vermeiden.

3. Mittel aus selbsterwirtschafteten Einnahmen können im Rahmen dieser Richtli-nie und unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung für Repräsentationsaus-gaben verwendet werden.

4. Spenden, für die die Universität Flensburg eine Zuwendungsbescheinigung über wissenschaftliche Zwecke ausgestellt hat, dürfen auch nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Eine Finanzierung von Repräsentationskosten jegli-cher Art aus Zuwendungsmitteln käme lediglich in Betracht, wenn die Spende ohne jede Zweckbindung erfolgt ist und auf die Erstellung einer Zuwendungsbe-scheinigung ausdrücklich verzichtet wurde. Eine solche Spende ist dann aber für den Spender steuerlich nicht abzugsfähig.

5. Staatliche Mittel sind erst nachrangig für Repräsentationskosten verfügbar. Die Entscheidung, welche Repräsentationskosten aus Hochschulmitteln übernom-men werden, trifft im Rahmen dieser Richtlinie das Präsidium.

Welche weiteren Voraussetzungen für die Erstattung von Repräsentationsausga-ben müssen vorliegen? Ist eine Erstattung von Repräsentationsausgaben dem Grunde nach zulässig und stehen Mittel für deren Finanzierung zur Verfügung, sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:

1. Die Aufwendungen müssen unmittelbar mit einem konkreten dienstlichen Vorha-ben zusammenhängen und dessen Zielen dienen (z.B. Durchführung von Konfe-renzen, Akkreditierungsverfahren).

2. Die Aufwendungen müssen sich in einem für den öffentlichen Dienst üblichen, dem verfolgten Zweck angemessenen Rahmen halten.

3. Die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Dies gilt unabhängig von der Finanzierungsquelle. Bei der Durchführung von Tagungen, Symposien, Kongressen etc. sind grundsätz-lich kostendeckende Teilnehmerbeiträge zu erheben.

Welche Unterlagen müssen für eine Erstattung vorliegen? Folgende Informationen und Unterlagen müssen vorgelegt werden, damit die Vorausset-zungen für eine Erstattung der Repräsentationsausgaben erfüllt sind:

1. Hinreichende Dokumentation von Anlass und der Notwendigkeit der Bewirtung (hinreichendes dienstliches Interesse). Dazu eignen sich z.B. das Programm oder die Einladung zur Veranstaltung.

2. Der Teilnehmerkreis ist in Form einer Teilnehmerliste zu belegen. Dabei ist bei jeder Person anzugeben, welcher Institution sie angehört. Hochschulmitglieder sind zu kennzeichnen.

3. Bei der Abrechnung von Bewirtungskosten muss der Bewirtungsbeleg (Rechnung) • im Original vorliegen. • maschinell erstellt und mit einer Registriernummer versehen sein. • Anschrift und Steuernummer des Gastbetriebes, Caterer, Lieferan-

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4

ten enthalten. • die genaue Bezeichnung der konsumierten Speisen und Getränke enthalten. • das Datum und den Ort des Verzehrs/der Lieferung angeben. • den Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer aufführen. • sachlich und rechnerisch richtig gekennzeichnet sein.

Was kann keinesfalls erstattet werden? 1. Trinkgelder 2. Verauslagtes Pfand 3. Repräsentationsausgaben, die nicht dieser Richtlinie entsprechen

Die vorstehenden Ausführungen geben allgemeine Grundsätze wieder und gelten als Richtschnur. Die Entscheidung in Einzelfällen, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind, ist anhand dieser Grundsätze zu treffen. In Zweifelsfällen wird eine Klärung vor der Leis-tung entsprechender Ausgaben mit der Finanzabteilung empfohlen. Die endgültige Ent-scheidung liegt bei dem Beauftragten für den Haushalt.

Flensburg, den 20. Dezember 2012

Frank Kupfer Kanzler

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Zentrale Verwaltung Abteilung Finanzen

Sven Kaufmann

Abteilungsleiter

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Universität Flensburg - Auf dem Campus 1 - 24943 Flensburg

Die Bankverbindung der Universität Flensburg lautet: Kontoinhaber: Finanzverwaltungsamt S-H/Landeskasse Kreditinstitut: Deutschen Bundesbank, Filiale Kiel BIC/SWIFT Code: MARKDEF 1210 IBAN Nr.: DE37 2100 0000 0021 0015 08

Da das obige Konto auch von anderen Landesdienststellen (u. a. sämtlichen schleswig-holsteinischen Hochschulen) genutzt wird, können Zahlungen nur unter Angabe des Bezeichnung 8723 (steht für den Einzelplan der Universität Flensburg) und unter Verwendung eines individuellen Kassenzeichens zugeordnet werden. Kassenzeichen sind in der Finanzabteilung erhältlich. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Steuer- Nr. 15 290 28107 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - VAT-Nr. DE 15 34 11 324

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II/1C:\Users\verprascs\Documents\UF\Ausschuss Forschung\Leitfaden_DM-Projekte\Jahresarbeitszeit201417.09.2013

Personalkostentabelle Uni FlensburgUniversität FlensburgAbteilung II Finanzen

Berechnung der effektiven Jahresarbeitszeiten 2014Uni Flensburg:

Monat Arbeitstage

Jan 14 22Feb 14 20Mrz 14 21Apr 14 20Mai 14 20Jun 14 20Jul 14 23

Aug 14 21Sep 14 22Okt 14 22Nov 14 20Dez 14 21

Summe 252

Beschäftigte Beamte

Arbeitsstunden - der Beschäftigten (7,74 Std. tgl.) 1950

- der Beamten (8,2 Std. tgl.) 2066

abzügl. Std.-Ausfälle durch

- Krankheit (4,8%) 94 99

- Fortbildung, sonst. Dienstl. Veranst. 23 23

- Dienstbefreitung u. Bildungsfreist. 8 8

- Urlaub A2-A14 (2 AZV Tage) 254E2-E15Ü 224

ergibt effektive Jahresarbeitszeiten: 1601 1682Stunden Stunden

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Tage Jahrebis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 12 312bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 10 290nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 25 750

47 1352 28,7659574 222,64851129 224,46

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Für die Berechnung der Personalkosten 2013 sind folgende Beträge zu verwenden:

EngeltgruppeJahresgesamt-kosten 2013

Jahresarbeits-stunden

Stundensatz Kalkulation 2013

E 13/ Stufe 1 53.000 € 1601 33,10 €E 13/ Stufe 2 59.000 € 1601 36,85 €E 13/ Stufe 3 62.000 € 1601 38,73 €E 8 46.000 € 1601 28,73 €E 6 42.500 € 1601 26,55 €Wissenschaftl. Hilfskraft (MA) 16,00 €Wissenschaftl. Hilfskraft (BA) 12,00 €Studentische Hilfskraft 11,00 €

Für die Berechnung der Personalkosten 2014 sind folgende Beträge zu verwenden:

EngeltgruppeJahresgesamt-kosten 2014

Jahresarbeits-stunden

Stundensatz Kalkulation 2014

E 13/ Stufe 1 54.000 € 1601 33,73 €E 13/ Stufe 2 60.500 € 1601 37,79 €E 13/ Stufe 3 63.500 € 1601 39,66 €E 8 47.500 € 1601 29,67 €E 6 43.500 € 1601 27,17 €Wissenschaftl. Hilfskraft (MA) 16,00 €Wissenschaftl. Hilfskraft (BA) 12,00 €Studentische Hilfskraft 11,00 €

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Stundennachweis Träger: Universität Flensburg Projekt: Projektnummer/Aktenzeichen: Periode/Monat: Name des Arbeitnehmers: Funktion im Projekt:

Datum

Tag

Monat

Jahr

Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt

Stunden

Datum_______________Unterschrift (Arbeitnehmer)_________________________ Datum_______________Unterschrift (Projektleiter)___________________________

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Merkblatt fü r Antra ge aüf Unterstü tzüng von

Antragsvorhaben fü r Forschüngsprojekte

1. Was kann unterstützt werden?

Kosten, die bei der Antragstellung entstehen und diese erleichtern, insbesondere:

- Die projektorientierte und auf maximal sechs Monate befristete

Aufstockung von Stellen zur Beantragung von Forschungsprojekten

vorbehaltlich der Erfüllung der personalwirtschaftlichen und

personalrechtlichen Voraussetzungen.

- Die projektorienterte befristete Beschäftigung studentischer und

wissenschaftlicher Hilfskräfte.

2. Wer ist antragsberechtigt?

Beschäftigte der Universität Flensburg, die Forschungsanträge vorbereiten.

3. Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal mögliche Förderung richtet sich im Rahmen der zur Verfügung

stehenden Mittel nach dem angestrebten Antragsvolumen, der Bedeutung des

Projekts für die Universität, sowie den anhand von Vorarbeiten dokumentierten

Erfolgsaussichten.

Die Förderungen sind abhängig von der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel und

der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem

Forschungsausschuss.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Gibt es Antragsfristen?

Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,

damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsauschusses über sie

entschieden werden kann.

Sofern Stellenaufstockungen beantragt werden, ist zu beachten, dass zwischen dem

beginn der beantragten Maßnahme und der Entscheidung des

Forschungsausschusses mindestens drei Wochen liegen sollten, damit das

entsprechende Verfahren administrativ umgesetzt werden kann und die Beachtung

der Mitbestimmungsfristen gewährleistet ist.

Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

In jedem Fall muss der Antrag acht Wochen vor dem ersten angestrebten

Zahlungsfluss eingereicht worden sein.

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5. An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an den

Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung zu richten.

6. Welche Informationen müssen in den Antrag?

Voraussichtliche Antragsteller/Antragstellerinnen, Kooperationspartner/

- Kooperationspartnerinnen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Gesamtkosten und Höhe der beantragten Förderung bei der Universität Flensburg

(inklusive einer Begründung der Art und Höhe der beantragten Unterstützung)

Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antragstellung

Voraussichtliche weitere Mittelgeber/Mittelgeberinnen

(Institution/Fördereinrichtung/Programmlinie)

Kurze Information zum Projekt und ggf. Dokumentation vorhandener Vorarbeiten

(Publikationen, Vorläuferanträge, etc.)

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Merkblatt fü r Antra ge aüf Fö rderüng wissenschaftlicher

Veranstaltüngen

1. Was kann unterstützt werden? Wissenschaftliche Veranstaltungen, bei denen die Universität Flensburg bzw. ihre

Seminare, Abteilungen, Institute bzw. Professoren/Professorinnen als Veranstalter/Veranstalterin auftreten.

2. Wer ist antragsberechtigt? Alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Universität Flensburg.

3. Wie hoch ist die Förderung? Die maximal mögliche Förderung richtet sich nach der Bedeutung der Veranstaltung

für die Universität.

Die Förderungen sind abhängig von der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel und der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem Forschungsausschuss.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Gibt es Antragsfristen? Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,

damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forsschungsauschusses über sie entschieden werden kann.

Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

In jedem Fall muss der Antrag acht Wochen vor dem ersten angestrebten Zahlungsfluss eingereicht worden sein.

5. An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt? Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an den

Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung zu richten.

6. Welche Informationen müssen in den Antrag? Angaben über beantragende Person/en und/oder Institut/e Inhaltliche und

organistorische Informationen zur Veranstaltung (Programm etc.)

Nachweis über weitere Förderung von Dritten bzw. Nachweis/Erläuterung, dass anderweitige Förderung nicht möglich ist

Höhe der Förderung, Aufschlüsselung der Kosten

Erläuterung der Bedeutung der Veranstaltung für die Universität Flensburg

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Merkblatt fü r Antra ge aüf Unterstü tzüng fü r Nachwüchswissenschaftler ünd

Nachwüchswissenschaftlerinnen

1. Was kann unterstützt werden? Aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Workshops (eigener Vortrag,

Poster, etc. ).

Passive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Workshops, die für die eigene Forschung besonders relevant sind.

Doktorand/Doktorandinnen: Teilnahme an promotionsunterstützenden Programmen. Promotionsunterstützende Programme sind Maßnahmen, mit denen die Bearbeitung des Promotionsthemas in besonderer Weise befördert und verbessert werden kann.

2. Wer ist antragsberechtigt? An der Universität Flensburg als Post-Docs, Habilitanden/Habilitandinnen oder

Juniorprofessoren/-professorinnen beschäftigte Personen.

An der Universität Flensburg als Promotionsstudierende eingeschriebene Personen.

Nicht-Hochschulangehörige Doktoranden/Doktorandinnen benötigen eine schriftliche Erklärung des Betreuers / der Betreuerin, dass er / sie den Antrag unterstützt.

3. Welche Ausgaben sind unterstützungsfähig? Unterstützungsfähig sind

- Reisekosten - Kosten der Unterkunft - Tagungskosten

Hinweis: Es gelten die üblichen Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) sowie der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit! Bitte beachten Sie hierzu auch das „Merkblatt zu Dienstreisen“ der Universität Flensburg. Das bedeutet insbesondere, dass

Flugreisen nur dann als Beförderungsmittel akzeptiert werden, wenn eine Reise mit der Bahn mehr als acht Stunden dauern würde oder die Flugreise günstiger ist.

jede/r Antragsteller/in verpflichtet ist, für Flug- und Übernachtungskosten drei (Vergleichs-)Angebote nachzuweisen.

die Übernachtungskosten 60€/Nacht nicht übersteigen dürfen.

nur Originalbelege als Grundlage für die Kostenerstattung akzeptiert werden.

4. Wie hoch ist die Unterstützung? Die Unterstützung beträgt 50% der erstattungsfähigen Kosten.

Der Förderhöchstbetrag durch die Universität Flensburg beträgt € 1000 je Vorhaben.

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Die Förderungen sind abhängig von der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel und der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem Forschungsausschuss. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Doktoranden/Doktorandinnen: Die Kostenerstattung durch den Forschungsausschuss kann sich auf 80% erhöhen, wenn das betreuende Seminar 20% der Gesamtkosten übernimmt.

5. Gibt es Antragsfristen? Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,

damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsauschusses über sie entschieden werden kann.

In jedem Fall muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Tagungsbeginn eingereicht worden sein.

Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

6. An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt? Bitte stellen Sie den Antrag in elektronischer Form (bitte max. 1 pdf als Anhang) an

den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung der Universität Flensburg.

7. Welche Informationen müssen in den Antrag? Tagungstitel, Ort, Dauer der Tagung, ggf. Webseite der Tagung

Angaben zur Person

Nachweis der aktiven Teilnahme, z.B. Annahme des Vortrags oder Posters (ggf. nachreichen)

Bei passiver Teilnahme: Begründung der besonderen Relevanz der Tagung für die eigene wissenschaftliche Arbeit

Nachweis über Tagungskosten, voraussichtliche Reisekosten und voraussichtliche Kosten der Unterkunft

Doktoranden/Doktorandinnen: Bei Antrag auf 80% Förderung zusätzlich das „Formblatt“ im Anhang beachten:

- Unterschriebene Erklärung des/r Sprechers/in des Seminars (oder eines Professors/einer Professorin), dass 20% der Kosten vom Institut übernommen werden (inkl. Finanzangaben).

8. Werden Vorschüsse gewährt? Sie können einen Vorschuss von bis zu 80% der Fördersumme formlos mit

Begründung beantragen.

Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an das Präsidium, der Universität Flensburg, Sekretariat, zu richten.

9. Wie erfolgt die Abrechung? Bitte verwenden Sie das Ihnen bei Genehmigung des Antrags zugehende Formblatt.

Für sämtliche entstandenen Kosten müssen Originalbelege eingereicht werden.

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Diese Unterlagen schicken Sie bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der Veranstaltung an das Sekretariat des Präsidiums der Universität Flensburg, z.Hd. Frau Bianca Zaudtke.

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Anlage zum Antrag auf Unterstützung der Teilnahme an

Tagungen und Workshops für Doktoranden/innen

Hiermit wird bestätigt, dass Frau/Herrn ___________________________________

20 % der anfallenden Kosten (maximal 200,00 €) durch den Bereich

___________________________________________________________________________

(Finanzstelle: ____________________________________________________

Finanzposition: ____________________________________________________

Kostenstelle/Auftrag: ___________________________________________________)

erstattet werden.

_______________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/r Sprechers/in / des/r Professors/in

HINWEIS: Dieses Formular ist dem Antrag beizulegen UND dem Vizepräsidenten / der Vizepräsidentin für Forschung IM ORIGINAL vorzulegen!

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Merkblatt

"Sachliche Richtigkeit" vom GD, GD-VertreterIn, Kostenstelleninhaber oder KanzlerIn bescheinigen lassen.

Dies soll nicht in eigener Angelegenheit geschehen.

Übernachtungskosten werden nur erstattet, soweit sie notwendig, unvermeidbar und nachgewiesen sind.

Bei fehlenden Belegen erhalten Sie pauschal 20,- € pro Übernachtung.Werden Hotelkosten nachgewiesen, ist anzugeben, ob Verpflegungskosten (z.B. Frühstück, Halbpension oderVollpension) im Preis enthalten waren.

Das Bundesreisekostenrecht hält es im Sinne einer praktikablen Handhabung für vertretbar, dass Übernachtungs-kosten bis 60,- € / bis 64,80 € inkl. Frühstück als notwenig und unvermeidbar ohne besondere Begründung anerkannt werden.Darüber hinausgehende Mehrkosten können nur erstattet werden, wenn die Unvermeidbarkeit der Kosten entsprechend begründet wird.

Bei Bahnbenutzung ist die benutzte Wagenklasse und der angefallene Fahrpreis bzw. Zuschlag etc. einzutragen.

Bett und Liegekarten können ebenfalls eingetragen werden. (Fahrtausweise sind beizufügen)

Bei Flugzeugbenutzung ist ebenfalls der Flugpreis einzutragen. (Flugtickets bitte mit 3 Vergleichsangeboten

beifügen) Bei Auslandsflugreisen ist auch die Angabe der Flugzeiten erforderlich.Flugkosten werden nur aus dienstlichen (Terminbedingt, Zeitersparnis, einzige Reisemöglichkeit) oderwirtschaftlichen Gründen/ geringere Reisekosten erstattet.

Taxi-/ Mietwagenkosten sind nachzuweisen, die Notwendigkeit der Benutzung ist mit triftigen Gründen zu

erklären. Ortsunkundigkeit oder widrige Wetterverhältnisse sind kein triftiger Grund.

Bei Benutzung des Privat-PKW ist das amtl. Kennzeichen anzugeben. Abweichungen von der kürzesten

Wegstreckenentfernung sind näher zu begründen.Wurden Kollegen oder Mitarbeiter mitgenommen sind die Namen anzugeben.Der Antrag für die Nutzung des privaten PKW muss auf jeden Fall vor Antritt der Dienstreise gestellt werden.Die "große Wegstreckenentschädigung" von 0,30 € je Kilometer wird nur gewährt, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Ansonsten werden 0,20 € je gefahrenem Kilometer abgerechnet (max. 130,- €)und es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. (Ausnahme: Wenn vorher einAntrag auf auf Sachschadenshaftung gestellt und genehmigt wurde.)Für Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen kann grundsätzlich kein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten PKW gewährt werden.Es werden nur Parkgebühren von max. 5,- € pro Tag erstattet.

Alle angefallenen Nebenkosten sind grundsätzlich nachzuweisen und in der Abrechnung einzutragen. Bei

Tagungs- und Kongressgebühren ist es erforderlich anzugeben, ob Aufenthalts- oder Verpflegungskosten indiesen Gebühren enthalten waren. Falls ja, sind diese im Einzelnen anzugeben.

Zuwendungen von dritter Seite sind anzugeben.

Titel und Kostenstelle sind in der Reisekostenabrechnung anzugeben und auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Es ist darauf zu achten, dass der KostenstelleninhaberIn oder GD, etc. unterschrieben hat.

Bei Auslandsreisen sind Datum und Uhrzeit der Grenzübertritte zu vermerken. Bei Flugreisen der Landezeitpunkt.

Bei Reisen mit mehreren Geschäftsorten ist der Beginn und das Ende des Dienstgeschäftes im Einzelnen

aufzuführen. Sie können den Reiseverlauf als Anlage auf einem gesonderten Blatt der Abrechnung beifügen.

Der genehmigte Dienstreiseantrag ist der Reisekostenabrechnung als Original beizufügen.

Wenn ein Abschlag gezahlt wurde oder Reise- oder Hotelkosten schon vorab von der Dienststelle beglichen ,

muss dies auf der Abrechnung vom Dienstreisenden vermerkt werden.

Bewirtungskosten oder Rechnungen für Geschenke werden nicht über die Reisekostenabrechnung beglichen.

Es ist auf Vollständigkeit beim Ausfüllen der Abrechnung zu achten.

Die Ausschlussfrist beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise.

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Zentrale Verwaltung

Abteilung Personal

Universität Flensburg

Universität Flensburg

Abteilung Personal

Inken Alsen

Im Hause

Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise Angaben zur Person Name, Vorname:

Telefon/Email:

Straße, PLZ, Familienwohnort:

Dienstort/Institut:

Beantragt wird die Genehmigung einer: Inlandsdienstreise Auslandsdienstreise

Reiseziel (Unterlagen wie z. B. Programm, Anmeldung, Einladung usw. sind beizufügen):

tägliche Rückkehr Beginn der Dienstreise

Datum

Uhrzeit

Abfahrtsort

ab Dienststelle

Beginn des Dienstgeschäftes

Datum

Uhrzeit

ab Wohnung

Ende des Dienstgeschäftes

Datum

Uhrzeit

Die Dienstreise wird mit einer

privaten-/Urlaubsreise

verbunden (vom-bis zum)

Ende der Dienstreise

Datum

Uhrzeit

Hinfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz privates Kfz Schiff Flug

Beförderungsmittel

Rückfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz privates Kfz Schiff Flug

Taxi (triftige Gründe angeben)

Mietwagen (triftige Gründe angeben)

Bei Nutzung eines privaten Kfz (kleine Wegstreckenentschädigung): Mir ist bekannt, dass eine Sachschadenshaftung des Dienstherrn bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses nicht gegeben ist. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges beträgt die Wegstreckenentschädigung 20 Cent je Kilometer

zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.

Ich beantrage bei der Benutzung des privaten Kraftwagens die Anerkennung eines erheblichen dienstlichen

Interesses aus folgendem Grund (§ 5 Abs. 2 BRKG): Begründung:

Ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel steht nicht zur Verfügung

Schweres/Sperriges (mind. 25 kg) Dienstgepäck (kein persönliches) ist mitzuführen:

Die Benutzung eines privaten Kfz ermöglicht es, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen, die bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel in dieser Zeit nicht erledigt werden könnten.

Eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen -aG- liegt vor.

Die Benutzung eines privaten Kfz. ist günstiger als die regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel

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Zentrale Verwaltung

Abteilung Personal

Universität Flensburg

Übernachtungskosten

Übernachtungsmehrkosten, die 64,80 €/Tag inkl. Frühstück übersteigen, werden nur übernommen/erstattet, wenn

diese vor Dienstreiseantritt von der zuständigen Stelle genehmigt worden sind!

ohne Beleg 20,00 €/Tag mit Beleg bis 64,80 €/Tag inkl. Frühstück

mit Beleg über 64,80/Tag inkl. Frühstück

Begründung:

Die Kosten werden getragen von: Institut:

Projekt:

_______________________________________________________________________________________________

(Datum, Unterschrift Antragsteller/in) (Datum, Unterschrift, Budgetverantwortliche/r)

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Zentrale Verwaltung

Abteilung Personal

Universität Flensburg

Abteilung Personal Inken Alsen

im Hause

Reisekostenabrechnung Der genehmigte Dienstreiseantrag ist inkl. der Antragsunterlagen, wie z. B. Einladungen, Programme usw. beizufügen.

Angaben zur Person Name, Vorname:

Telefon/Email:

Straße, PLZ, Familienwohnort

Dienstort:

Angaben zur Reise:

Reiseziel: Reisezweck:

Beginn der Dienstreise

Datum

Uhrzeit

Abfahrtsort

ab Dienststelle

Beginn des Dienstgeschäftes

Datum

Uhrzeit

ab Wohnung

Ende des Dienstgeschäftes

Datum

Uhrzeit

Die Dienstreise wird mit einer

privaten-/Urlaubsreise

verbunden (vom-bis zum)

Ende der Dienstreise

Datum

Uhrzeit

Beförderungsmittel – bitte Belege im Original beifügen!

Hinfahrt

Summe

Bahn/Bus

Schiff

Flug

Rückfahrt

Bahn/Bus

Schiff

Flug

Taxi (triftige Gründe angeben)

Mietwagen (triftige Gründe angeben)

Universität Flensburg

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Nutzung privat Kfz ohne erhebliches dienstliches Interesse.

Nutzung privat Kfz mit erheblichem dienstlichen Interesse (§ 5 Abs. 2 BRKG ) wird nur erstattet, wenn dieses vor Dienstreiseantritt anerkannt wurde!

Wegstrecke in km: Amtl. Kennzeichen:

Übernachtungskosten- bitte Belege im Original beifügen!

Übernachtungsmehrkosten, die 64,80 €/Tag inkl. Frühstück übersteigen, werden nur übernommen/erstattet, wenn

diese vor Dienstreiseantritt genehmigt wurden!

Während der Dienstreise wurde mir kostenfrei gestellt bzw. war in den Gebühren/Rechnung enthalten:

Datum Frühstück Mittagessen Abendessen Hotel

Übernachtung

private Übernachtung

Nebenkosten (z.B. Tagungsgebühren etc.):

Alle Auslagen der Berechnung sind mir wirklich entstanden. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit aller Angaben.

Als Abschlag – Reisekredit – wurde bereits ausgezahlt ___________________€ Zuwendungen Dritter habe ich nicht / in Höhe von ___________________ erhalten.

Eine Bescheinigung für das Finanzamt wird benötigt. Ich bitte den Betrag zu überweisen

Kreditinstitut:

Bankleitzahl:

Konto:

Verwendungszweck:

Finanzposition: Kostenträger:

Finanzstelle: Kostenstelle:

Basisdatum: Fonds:

Sachlich richtig:

_______________________________________________________________________________________________

(Datum, Unterschrift Antragsteller/in) (Datum, Unterschrift, Budgetverantwortliche/r o. Vertreter)

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € Afghanistan 30 20 10 95 Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 175 Albanien 23 16 8 110 Algerien 48 32 16 80 Andorra 32 21 11 82 Angola 71 48 24 190 Antigua und Barbuda 42 28 14 85 Argentinien 36 24 12 125 Armenien 24 16 8 90 Aserbaidschan 36 24 12 135 Australien – Melbourne 42 28 14 105 – Sydney 42 28 14 115 – im Übrigen 42 28 14 100 Bahrain 36 24 12 70 Bangladesch 30 20 10 75 Barbados 42 28 14 110 Belgien 42 28 14 100 Benin 33 22 11 75 Bolivien 24 16 8 65 Bosnien und Herzegowina 24 16 8 70 Botsuana 33 22 11 105 Brasilien – Brasilia 38 25 13 130 – Rio de Janeiro 41 28 14 140 – Sao Paulo 38 25 13 95 – im Übrigen 36 24 12 100 Brunei 36 24 12 85 Bulgarien 22 15 8 72 Burkina Faso 30 20 10 70 Burundi 35 24 12 75 Chile 38 25 13 80 China – Chengdu 32 21 11 85 – Hongkong 72 48 24 150 – Peking 39 26 13 115 – Shanghai 42 28 14 140 – im Übrigen 33 22 11 80 Costa Rica 32 21 11 60 Côte d’Ivoire 36 24 12 90

1

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € Dänemark – Kopenhagen 42 28 14 140 – im Übrigen 42 28 14 70 Dominica 36 24 12 80 Dominikanische Republik 30 20 10 100 Dschibuti 39 26 13 120 Ecuador 39 26 13 70 El Salvador 36 24 12 65 Eritrea 30 20 10 110 Estland 27 18 9 85 Fidschi 32 21 11 57 Finnland 45 30 15 150 Frankreich – Paris ¹) 48 32 16 100 – Straßburg 39 26 13 75 – im Übrigen 39 26 13 100 Gabun 48 32 16 100 Gambia 18 12 6 70 Georgien 30 20 10 140 Ghana 30 20 10 105 Grenada 36 24 12 105 Griechenland – Athen 42 28 14 135 – im Übrigen 36 24 12 120 Guatemala 33 22 11 90 Guinea 36 24 12 70 Guinea-Bissau 30 20 10 60 Guyana 36 24 12 90 Haiti 48 32 16 105 Honduras 30 20 10 100 Indien – Chennai 30 20 10 135 – Kalkutta 33 22 11 120 – Mumbai 35 24 12 150 – Neu Delhi 35 24 12 130 – im Übrigen 30 20 10 120 Indonesien 39 26 13 110 Iran 30 20 10 120 Irland 42 28 14 130 Island 77 52 26 165 ¹) sowie die Departements 92 [Hauts-de-Seine], 93 [Seine-Saint-Denis] und 94 [Val-de-Marne]

2

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € Israel – Tel Aviv 45 30 15 110 – im Übrigen 33 22 11 75 Italien – Mailand 36 24 12 140 – Rom 36 24 12 108 – im Übrigen 36 24 12 100 Jamaika 48 32 16 110 Japan – Tokio 51 34 17 130 – im Übrigen 51 34 17 90 Jemen 24 16 8 95 Jordanien 36 24 12 85 Kambodscha 36 24 12 85 Kamerun – Jaunde 41 28 14 115 – im Übrigen 41 28 14 90 Kanada – Ottawa 36 24 12 105 – Toronto 41 28 14 135 – Vancouver 36 24 12 125 – im Übrigen 36 24 12 100 Kap Verde 30 20 10 55 Kasachstan 30 20 10 110 Katar 45 30 15 100 Kenia 36 24 12 120 Kirgisistan 18 12 6 70 Kolumbien 24 16 8 55 Kongo, Republik 57 38 19 113 Kongo, Demokratische Republik 60 40 20 155 Korea, Demokratische Volksrepublik

42 28 14 90

Korea, Republik 66 44 22 180 Kroatien 29 20 10 57 Kuba 42 28 14 80 Kuwait 42 28 14 130 Laos 27 18 9 60 Lesotho 24 16 8 70 Lettland 18 12 6 80 Libanon 40 27 14 80 Libyen 45 30 15 100 Liechtenstein 47 32 16 82 Litauen 27 18 9 100

3

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € Luxemburg 39 26 13 87 Madagaskar 35 24 12 120 Malawi – Blantyre 30 20 10 100 – im Übrigen 30 20 10 80 Malaysia 27 18 9 55 Malediven 38 25 13 93 Mali 39 26 13 80 Malta 30 20 10 90 Marokko 42 28 14 90 Mauretanien 36 24 12 85 Mauritius 48 32 16 140 Mazedonien 24 16 8 95 Mexiko 36 24 12 110 Moldau, Republik 18 12 6 90 Monaco 41 28 14 52 Mongolei 27 18 9 55 Montenegro 29 20 10 95 Mosambik 30 20 10 80 Myanmar 39 26 13 75 Namibia 29 20 10 85 Nepal 32 21 11 72 Neuseeland 36 24 12 95 Nicaragua 30 20 10 100 Niederlande 39 26 13 100 Niger 30 20 10 55 Nigeria – Lagos 42 28 14 180 – im Übrigen 42 28 14 100 Norwegen 72 48 24 170 Österreich – Wien 36 24 12 93 – im Übrigen 36 24 12 70 Oman 48 32 16 120 Pakistan – Islamabad 24 16 8 150 – im Übrigen 24 16 8 70 Panama 45 30 15 110 Papua-Neuguinea 36 24 12 90 Paraguay 24 16 8 50 Peru 36 24 12 90 Philippinen 30 20 10 90 Polen – Warschau, Krakau 30 20 10 90

4

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € – im Übrigen 24 16 8 70 Portugal – Lissabon 36 24 12 95 – im Übrigen 33 22 11 95 Ruanda 27 18 9 70 Rumänien – Bukarest 26 17 9 100 – im Übrigen 27 18 9 80 Russische Föderation – Moskau (außer Gästewohnungen der Deutschen Botschaft)

48 32 16 135

– Moskau (Gästewohnungen der Deutschen Botschaft)

33 22 11 0 ²)

– St. Petersburg 36 24 12 110 – im Übrigen 36 24 12 80 Sambia 36 24 12 95 Samoa 29 20 10 57 São Tomé – Príncipe 42 28 14 75 San Marino 41 28 14 77 Saudi-Arabien – Djidda 48 32 16 80 – Riad 48 32 16 95 – im Übrigen 47 32 16 80 Schweden 60 40 20 160 Schweiz – Bern 42 28 14 115 – Genf 51 34 17 110 – im Übrigen 42 28 14 110 Senegal 42 28 14 90 Serbien 30 20 10 90 Sierra Leone 36 24 12 90 Simbabwe 24 16 8 130 Singapur 48 32 16 120 Slowakische Republik 24 16 8 130 Slowenien 30 20 10 95 ²) Soweit diese Wohnungen gegen Entgelt angemietet werden, können 135 EUR angesetzt werden.

5

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € Spanien – Barcelona, Madrid 36 24 12 150 – Kanarische Inseln 36 24 12 90 – Palma de Mallorca 36 24 12 125 – im Übrigen 36 24 12 105 Sri Lanka 24 16 8 60 St. Kitts und Nevis 36 24 12 100 St. Lucia 45 30 15 105 St. Vincent und die Grenadinen 36 24 12 110 Sudan 32 21 11 120 Südafrika – Kapstadt 30 20 10 90 – im Übrigen 30 20 10 80 Suriname 30 20 10 75 Syrien 27 18 9 100 Tadschikistan 24 16 8 50 Taiwan 39 26 13 110 Tansania 33 22 11 90 Thailand 32 21 11 120 Togo 33 22 11 80 Tonga 32 21 11 36 Trinidad und Tobago 36 24 12 100 Tschad 48 32 16 140 Tschechische Republik 24 16 8 97 Türkei – Izmir, Istanbul 41 28 14 100 – im Übrigen 42 28 14 70 Tunesien 33 22 11 70 Turkmenistan 28 19 10 60 Uganda 33 22 11 130 Ukraine 36 24 12 85 Ungarn 30 20 10 75 Uruguay 36 24 12 70 Usbekistan 30 20 10 60 Vatikanstaat 36 24 12 108 Venezuela 46 31 16 150 Vereinigte Arabische Emirate 42 28 14 145

6

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Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

(Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2009 - BStBl 2008 I S. 1077 - in Fettdruck)

Land

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen bei einer

Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag für Übernach­tungskosten

mindestens 24 Stunden

weniger als 24, aber

mindestens 14 Stunden

weniger als 14, aber

mindestens 8 Stunden

€ € € € Vereinigte Staaten von Amerika – San Francisco 36 24 12 120 – Boston, Washington 54 36 18 120 – Houston, Miami 48 32 16 110 – New York Staat, Los Angeles

48 32 16

150

– im Übrigen 36 24 12 110 Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – Edinburgh 42 28 14 170 – London 60 40 20 152 – im Übrigen 42 28 14 110 Vietnam 36 24 12 125 Weißrussland 24 16 8 100 Zentralafrikanische Republik 29 20 10 52 Zypern 36 24 12 110

7

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ZIMT Universität Flensburg Zentrum für Informations- und Medientechnologien

1 von [ 4 ] - Uni Flensburg intern -

Release : 08.08.13

Zugriff auf das Portal „SHIP“ des Landes Schleswig-Holsteins

Hinweise:

Jeder Beschäftigte der Uni Flensburg hat Zugriff auf das Portal SHIP

Der Zugriff ist aus dem Arbeitsnetz der Verwaltung und der Dozenten möglich

Der Zugriff erfolgt über den Internetbrowser über die URL http://intranet

Zu berücksichtigen sind ggf. die Einstellungen der Internetoptionen des Computers

(nähere Beschreibung im nachfolgendem Abschnitt)

Ansprechpartner für Beschäftigte der Uni Flensburg ist bei technischen Fragen der

ZIMT-Service ( http://www.uni-flensburg.de/?6299# )

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ZIMT Universität Flensburg Zentrum für Informations- und Medientechnologien

2 von [ 4 ] - Uni Flensburg intern -

Release : 08.08.13

Einstellungen der Internetoptionen

Der Zugriff auf das Portal SHIP ist mit nachfolgenden Internetoptionen möglich

a.) Ohne Proxy

b.) Mit Proxy und der Ausnahme „Intranet“

Wie stelle trage ich die Ausnahme „Intranet“ unter Windows 7 ein:

1. Start -> Systemsteuerung -> Internetoptionen -> Reiter Verbindungen -> LAN Einstellungen ->

Erweitert

Und dort im Feld „Ausnahmen“ das Wort „intranet“ hinzufügen

und

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ZIMT Universität Flensburg Zentrum für Informations- und Medientechnologien

3 von [ 4 ] - Uni Flensburg intern -

Release : 08.08.13

2. Im Internetbrowser (hier Firefox)

unter Extras -> Einstellungen -> Register „Erweitert“ -> Register „Netzwerk“ -> Einstellungen

„Proxy-Einstellungen des Systems verwenden“ auswählen

beim Microsoft Internet Explorer Browser findet man die entsprechende Einstellung unter

dem Menü Extras –> Internet Optionen -> Register „Verbindungen“ -> LAN Einstellungen ->

Erweitert

Page 53: Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel ... · Referat Forschung (Vize-Präsident/in für Forschung und Wissenstransfer / Forschungsreferent/in) z.B. bzgl. nationaler

ZIMT Universität Flensburg Zentrum für Informations- und Medientechnologien

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Release : 08.08.13