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Leitfaden zur Qualitätssicherung von Abschlussarbeiten
FB Bauingenieurwesen, FH Münster
Stand 07. September 2011
Version 1.2
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten
derzeit gültig an der FH Münster für die Studiengänge:
Bachelor Bauingenieurwesen, Vertieferrichtung Wasser- und Abfallwirtschaft
Master Planen, Bauen und Betrieben, Profil Umwelt- und Infrastruktur
Master Internationales Infrastruktur Management
sowie für Semesterarbeiten
am Labor für Wasserbau und Wasserwirtschaft (LWW)
2
Verfasser Prof. Dr.-Ing. Mathias Uhl
Mitarbeit Prof. Dr.-Ing. Manfred Lohse
Malte Henrichs, M. Sc.
Dipl.-Ing. (FH) Anne Schnieders
Dipl.-Bibl. Steffi Schulz
3
Inhaltsverzeichnis
1 Art, Ziel und Umfang der Abschlussarbeit ...................................................... 5
1.1 Ingenieurpraktische Planungsarbeiten ................................................................ 5
1.2 Ingenieurwissenschaftliche Arbeiten .................................................................. 5
2 Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 6
2.1 Anmeldung ............................................................................................................ 6
2.2 Selbständige Leistung .......................................................................................... 6
2.3 Erklärungen ........................................................................................................... 6
2.4 Urheberrecht an Abschlussarbeiten .................................................................... 7
2.5 Bearbeitungsdauer ................................................................................................ 8
3 Äußere Form der Arbeit ..................................................................................... 9
3.1 Titelseite ................................................................................................................ 9
3.2 Gliederung der Arbeit ........................................................................................... 9
3.3 Gliederung des Textteils der Arbeit ....................................................................10
4 Hinweise zur inhaltlichen Bearbeitung .......................................................... 12
4.1 Hinweise zu Planungsarbeiten ............................................................................12
4.2 Hinweise zu ingenieurwissenschaftlichen Arbeiten ..........................................12
4.3 Hinweise zu Literaturrecherchen ........................................................................14
4.4 Hinweise zum Schreiben .....................................................................................14
4.5 Betreuung und Hilfen ...........................................................................................15
4.6 Kolloquium ...........................................................................................................16
5 Formale Vorgaben für die Arbeit .................................................................... 17
5.1 Dokumentation .....................................................................................................17
5.2 Formatierungen im schriftlichen Teil der Arbeit ................................................17
5.3 Anlagen und Pläne ...............................................................................................20
5.4 Poster ....................................................................................................................20
6 Arbeit mit Fachliteratur .................................................................................... 21
6.1 Grundsätze ...........................................................................................................21
6.2 Zitierweisen im Text .............................................................................................21
6.3 Literatur- und Quellenverzeichnis .......................................................................22
4
Veranlassung für den Leitfaden
Die Abschlussarbeiten des Bachelor- und Masterstudienganges bedürfen einer Qualitätssi-
cherung aus inhaltlicher, methodischer und formaler Sicht. Der vorliegende Leitfaden bietet
hierzu Hilfestellungen, die bei der Bearbeitung verbindlich sind.
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1 Art, Ziel und Umfang der Abschlussarbeit
1.1 Ingenieurpraktische Planungsarbeiten
Praktische Planung mit innovativem Ansatz (reine Routineplanung reicht nicht), hoher Anteil
an Berechnungen und Plänen, Einsatz von einfachen oder komplexen Simulationsmodellen
und CAD oder GIS, Bearbeitung gemäß Leistungsphasen nach HOAI, oft mit einem externen
Partner (Ingenieurbüro, Verband, Behörde, Unternehmen)
Ziel: Nachweis der Befähigung zur eigenständigen Bearbeitung einer anspruchsvollen
Planungsaufgabe gemäß Stand der Technik
Umfang: Bachelor: Bericht ca. 30 Seiten zzgl. Anlagen und etwa 5 bis 10 Pläne
Master: Bericht ca. 60 Seiten zzgl. Anlagen und etwa 10 bis 15 umfangreiche
Pläne
1.2 Ingenieurwissenschaftliche Arbeiten
Experimentelle und/oder numerische Untersuchungen in einem innovativen, aktuellen The-
menbereich, Untersuchungen im Labor, in der Natur oder in großtechnischen Anlagen, Ein-
satz moderner Messverfahren und Software, oft als Teil aktuell laufender Forschungsprojek-
te, intensive Betreuung durch Mitarbeiter/-innen des LWW
Ziel: Nachweis der Befähigung zur eigenständigen Bearbeitung einer innovativen In-
genieuraufgabe gemäß Stand der Technik oder Stand der Forschung
Umfang: Bachelor: Bericht ca. 50 Seiten zzgl. Anlagen, wenige Pläne nach Bedarf
Master: Bericht ca. 90 Seiten zzgl. Anlagen, wenige Pläne nach Bedarf
6
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Anmeldung
Die Abschlussarbeit ist im Prüfungsamt des FB Bauingenieurwesen auf einem Formblatt zu
beantragen; dabei ist zu klären, welche Prüfungen vor Beginn der Arbeit bzw. vor dem Kollo-
quium noch abzulegen sind. Formulare/Informationen sind z. B. auch erhältlich unter:
https://www.fh-muenster.de/iim/seiten/iim-pruefungsamt-formulare.php
https://www.fh-muenster.de/fb6/studierende/pruefungsamt/formulare.php
Zusätzlich muss im WA-Bereich eine Anmeldung auf dem Formular gemäß Anlage 2
erfolgen.
2.2 Selbständige Leistung
Die Abschlussarbeit ist eigenständig unter Nennung sämtlicher verwendeter Quellen und
Hilfsmittel anzufertigen. Dies muss durch den in Anlage 3 enthaltenen Textpassus bestätigt
werden, der in die Textfassung der Arbeit eingebunden werden muss.
Von besonderer Bedeutung für die Verwendung von Texten, Daten, Grafiken und Bildern
sind in diesem Zusammenhang:
Alle verwendeten Informationsquellen sind gemäß DIN 1505 Teil 2 fachgerecht zu zitieren.
Nicht publizierte Arbeiten jedweder Art dürfen nicht ungenannt oder ohne Zustimmung des
Urhebers ganz oder teilweise verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Abschluss-
arbeiten anderer Studierender, Planungsunterlagen oder Daten von Ingenieurbüros oder
Behörden und unpublizierte Forschungsberichte oder Zwischenergebnisse, mündliche Mittei-
lungen fachlich relevanter Art sowie alle Publikationen im Internet. Alle derartigen Arbeiten
müssen im Einzelnen aufgeführt und die schriftliche Erlaubnis zur Verwendung nachgewie-
sen werden.
Eine Zuwiderhandlung gilt gemäß §53 Hochschulgesetz als Täuschung und hat gemäß
§ 63(5) Satz 2 folgende Konsequenzen:
„Wer vorsätzlich (a) eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer
Hochschulprüfungsordnung oder (b) … verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswid-
rigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Die Hochschulen
können das Nähere in einer Ordnung regeln.“
2.3 Erklärungen
Bei Beginn der Bearbeitung sind Erklärungen abzugeben:
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Vertraulichkeitserklärung: Erfolgt die Bearbeitung in den Räumen eines Dritten, z. B. bei
einem Ingenieurbüro, bei einem Tiefbauamt, einer ARA o. ä., oder werden Unterlagen, Daten
usw., von Dritten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt, so ist die Vertraulichkeit zuzusi-
chern und eine entsprechende Erklärung auszufüllen (Formular siehe Anlage 3).
EDV-/Normen-Erklärung: Soweit von der FH für die Bearbeitung Software oder Normen zur
Verfügung gestellt werden, ist eine entsprechende Erklärung über die Nichtweiterverbreitung
bzw. kommerzielle Nutzung usw. bei dem/r Betreuer/in abzugeben (Formular siehe Anlage
4).
Abschlussarbeiten: Werden andere Abschlussarbeiten der FH Münster (Diplom-, Bachelor-
oder Master-Arbeiten) zur Verfügung gestellt, so ist eine entsprechende Erklärung über die
Art der Nutzung abzugeben (Formular siehe Anlage 5).
2.4 Urheberrecht an Abschlussarbeiten
Das Urheberrecht an der Abschlussarbeit liegt bei dem Verfasser/der Verfasserin. Der urhe-
berrechtliche Schutz steht allein dem Urheber und damit dem/der Studierenden als Schöpfer
der Arbeit zu. Anregungen und Hilfestellungen durch Betreuer der Arbeit führen nicht zu de-
ren Miturheberschaft. Der Urheber hat die alleinige Befugnis, darüber zu entscheiden, ob,
wem, wann und in welcher Form die Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ihm
stehen das Vervielfältigungs- und Verbreitungs- sowie das Bearbeitungsrecht zu. Das Recht
der Nutzung der urheberrechtlich geschützten Abschlussarbeit kann übertragen werden.
Dies geschieht in der Regel dadurch, dass der/die Verfasser/-in erklärt, mit der Verwertung
oder Veröffentlichung der Abschlussarbeit einverstanden zu sein.
Eine Pflicht zu diesem Einverständnis besteht für den Verfasser nicht. Die Einverständniser-
klärung erfolgt vielmehr freiwillig. Um die gewünschte Verzahnung mit Anwendungen in For-
schung und Praxis zu erreichen, ist es jedoch nötig, dass eine Erklärung unterzeichnet wird,
in der die Nutzungsrechte an der Arbeit der FH Münster oder dem betreuenden externen
Partner erteilt wird. Ohne diese Erklärung sind keine Arbeiten mit Praxis- oder Forschungs-
bezug möglich. Daher muss die Erklärung vor Beginn der Arbeit unterzeichnet werden und
dem Betreuer übergeben werden (vgl. Anlage 2).
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2.5 Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer (Zeitspanne vom Ausgabetermin bis zum Abgabetermin der Arbeit)
beträgt:
- bei Bachelorarbeiten bis zu neun Wochen
- bei Masterarbeiten bis zu vier Monate (zwischen experimentellen und theoretischen
Arbeiten wird nicht mehr unterschieden)
Im Ausnahmefall, z. B. bei Erkrankung oder bei unvorhersehbaren Lösungsproblemen, kann
rechtzeitig v o r Ablauf des Abgabetermins ein Antrag auf Verlängerung, adressiert an
den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses, eingereicht werden. Der Antrag muss eine
nachvollziehbare Begründung sowie die Angabe des erbetenen Nachbearbeitungszeitraums
enthalten. Maximal kann eine Nachfrist bis zu vier Wochen gewährt werden. Der Antrag ist
zunächst schriftlich dem/der betreuende/n Professor/in vorzulegen, der/die ihn befürworten
muss und den befürworteten Antrag anschließend an den/die Vorsitzende/n des Prüfungs-
ausschusses weiterleitet (Formular siehe auch im Internet, s. o.). Der Abgabetermin der Ar-
beit darf auf keinen Fall überschritten werden, weil die Arbeit sonst aus rechtlichen Gründen
nicht angenommen wird. Die Arbeit ist unbedingt zum Abgabetermin mindestens zweifach im
Prüfungsamt abzugeben (Geschäftszeiten beachten!); evtl. zusätzliche Exemplare (s. u.).
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3 Äußere Form der Arbeit
3.1 Titelseite
Die Titelseite einer Abschlussarbeit muss dem corporate design der FH Münster entspre-
chen (vgl. Datei Deckblatt Abschlussarbeit). Das Logo der FH darf genutzt werden. Das Ti-
telblatt soll folgende Angaben enthalten:
Titel der Arbeit
Bachelorarbeit im Studiengang ……….
bzw.
Masterarbeit im Studiengang ………….
des Fachbereichs Bauingenieurwesen der FH Münster
Vorname Name, Matrikelnummer xxxxxx
3.2 Gliederung der Arbeit
Die Gliederung der Arbeit soll folgenden Grundsätzen genügen. Mit dem Betreuer muss die
Gliederung der Arbeit rechtzeitig während der Betreuungsphase besprochen werden.
Titelseite
Aufgabenblatt des Prüfungsamtes
Erklärung zur selbständigen Leistung (vgl. Anlage 3)
Danksagungen
Kurzfassung
Inhaltsverzeichnis
maximal 4 Gliederungsebenen; automatische Erstellung empfohlen
Verzeichnis der Bilder
Nummerierung: je Kapitel x fortlaufende Nummern y: Bild x.y
Verzeichnis der Tabellen
Nummerierung je Kapitel x fortlaufende Nummern y: Tabelle x.y
Verzeichnis der Abkürzungen
alle verwendeten Abkürzungen mit Einheiten angeben und definieren
Textteil
vgl. gesonderte Ausführungen in Kapitel 3.3 und Kapitel 4
Literatur- und Quellenverzeichnis
fachgerechte Zitierweise gemäß DIN 1505
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Anlagen
Anlagenverzeichnis
Anlagen in fortlaufender Nummerierung
Pläne
Planverzeichnis
Pläne in fortlaufender Nummerierung
3.3 Gliederung des Textteils der Arbeit
Der Textteil stellt den Kern der Arbeit dar. Folgende drei Bestandteile sind Pflicht:
a) Kurzfassung (1 Seite)
Die Kurzfassung muss auf 1 Seite sehr knapp und präzise die Hauptaspekte der gesamten
Arbeit wiedergeben. Dazu gehören die Veranlassung, die Methodik, die Hauptergebnisse
und die Hauptschlussfolgerungen. Adressat ist der schnelle Leser, der sich einen ersten Ein-
druck von der Arbeit verschaffen will.
b) Hauptteil (vgl. gesonderte Erläuterung)
Der Hauptteil dokumentiert die gesamte geleistete Arbeit. Der Text muss andere Fachkolle-
gen in die Lage versetzen, im Idealfall ohne Rücksprache mit Ihnen, Ihre Arbeit vollständig
nachzuvollziehen zu können. In der Regel haben sich folgende Gliederungen bewährt:
Planungsarbeiten
- Veranlassung und Planungsaufgabe
- Planungsgrundlagen (Daten, eingesetzte Berechnungsmodelle etc.)
- Kapitel zu den Leistungspunkten (gegebenenfalls nach HOAI) gemäß Aufgabenstellung
Ingenieurwissenschaftliche Arbeiten
- fachlicher Hintergrund
- Problemstellung und Zielsetzung
- Stand des Wissens
- Material und Methoden
- Ergebnisse
- Diskussion und Schlussfolgerung
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c) Zusammenfassung (2-4 Seiten)
Die Zusammenfassung vermittelt auf 2-4 Seiten einen vollständigen Überblick über die ge-
samte Arbeit. Dabei sollen folgende Schwerpunkte gelegt werden:
c1) Planungsarbeiten
Die Planungsaufgabe, -objekt und -grundlagen müssen knapp und vollständig dargestellt
werden. Schwerpunkte sollen auf der Darstellung und Bewertung der Planungsvarianten und
der Vorzugslösung liegen.
c2) Ingenieurwissenschaftliche Arbeiten
Zielsetzung, Untersuchungsobjekte und -methoden müssen knapp, aber vollständig darge-
stellt werden. Die Schwerpunkte sollen in der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse und
Erkenntnisse sowie deren Wertung und Interpretation liegen.
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4 Hinweise zur inhaltlichen Bearbeitung
4.1 Zeitplanung
Bitte beachten Sie, dass die vorgesehene Bearbeitungsdauer für Abschlussarbeiten als volle
Arbeitszeit mit mindestens 8 Stunden pro Tag von Ihnen gefordert wird. Nebenjobs sind in
dieser Zeit aller Erfahrung nach nicht leistbar. Sie müssen sich voll und ganz auf Ihre Ab-
schlussarbeit konzentrieren.
Machen Sie sich einen klaren Zeitplan zu Beginn der Arbeit, der einen Zeitpuffer enthält. Zur
groben Orientierung dienen folgende Richtwerte zur Zeiteinteilung:
20 bis 30 % Literatur- und/oder Datenrecherche
20 bis 50 % Planungen und/oder Experimente/Untersuchungen
30 bis 40 % Erstellung der Textfassung
10 bis 20 % Zeitpuffer
Beachten Sie bei der Texterstellung, dass man in der Regel nicht mehr als 5 Seiten guten
Text pro Tag verfassen kann (vgl. auch Kapitel 4.5). Die Produktion der Arbeit am Ende der
Bearbeitungszeit geschieht immer unter erheblichem Zeitdruck. Passen Sie in dieser Zeit
sehr auf, dass Ihnen keine Fehler passieren. Diese können reichen von schlampiger Bear-
beitung bis hin zum versehentlichen Löschen der Textdatei. Rechen Sie auch damit, dass
die Technik wie Rechner oder Drucker versagen können und sichern Sie sich dagegen ab.
4.2 Hinweise zu Planungsarbeiten
Planungsarbeiten sollen die Befähigung zur eigenständigen Lösung komplexer Planungsauf-
geben nachweisen. Sie sollen in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI oder als frei
vereinbarte Planungsleistungen durchgeführt werden. Planungsarbeiten sollten immer inno-
vative Elemente beinhalten. Sie dürfen sich nicht nur auf eine Fragestellung beschränken,
sondern müssen alle berührenden Bereiche mit berücksichtigen. Für eine Vielzahl von Fällen
ist die in Anlage 8 umfassend dargestellte Vorgehensweise und Gliederung im Sinne einer
Checkliste sinnvoll. Besprechungen mit Fachbehören oder anderen Planungsbeteiligten sind
ordnungsgemäß zu protokollieren und als Anlage beizufügen.
4.3 Hinweise zu ingenieurwissenschaftlichen Arbeiten
Ingenieurwissenschaftliche Arbeiten sollen methodisch und inhaltlich dem Anspruch wissen-
schaftlichen Arbeitens nahekommen. Perfektion kann sicher noch nicht erwartet werden.
Doch ohne Ziele vor Augen ergibt sich kein guter Weg. Die inhaltliche Darstellung soll daher
folgenden Beurteilungskriterien standhalten:
fachlicher Hintergrund
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Wird der fachliche Hintergrund angemessen dargestellt?
Lässt die Darstellung erkennen, dass der Verfasser/die Verfasserin die Arbeit in den
fachlichen Gesamtzusammenhang einordnen kann?
Problemstellung und Zielsetzung
Wird die der Arbeit zugrunde liegende, Problemstellung klar herausgearbeitet?
Ist die Zielsetzung deutlich und im Einzelnen konkret benannt worden?
Stand des Wissens
Wird der Stand des Wissens ausreichend und umfangreich gemäß Aufgabenstellung
dargestellt?
Ist die Literaturrecherche ausreichend tief?
Erfolgt die Darstellung logisch und verständlich?
Werden die Vorarbeiten fachgerecht zitiert?
Material und Methoden
Werden die Untersuchungsgegenstände präzise beschrieben?
Werden alle angewandten Methoden und Auswerteberechnungen für Dritte nachvoll-
ziehbar dargestellt?
Wird präzise dargestellt, wie die Daten erhoben, gemessen oder berechnet worden
sind?
Ist das Untersuchungskonzept sinnvoll?
Ergebnisse
Sind die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert?
Werden die Ergebnisse in logischer Reihenfolge klar und knapp dargestellt?
Sind die Ergebnisse erschöpfend ausgewertet worden?
Sind die Berechnungen incl. Statistik korrekt?
Diskussion und Schlussfolgerung
Sind alle Aspekte gemäß der Zielsetzung diskutiert worden?
Ist die Diskussion erschöpfend?
Sind die Schlussfolgerungen logisch und belegt?
Werden Hypothesen formuliert oder widerlegt und Beweise geführt?
Erfolgt ein Vergleich mit anderen Arbeiten?
Machen die Schlussfolgerungen klar, welchen Erkenntnisfortschritt die Arbeit ergeben
hat?
Werden Anregungen und Perspektiven für weitere Arbeiten aufgezeigt?
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4.4 Hinweise zu Literaturrecherchen
Literaturrecherchen sind gemäß Aufgabenstellung gründlich und umfassend anzufertigen.
Eine reine Internetrecherche reicht nicht. Die Recherchemöglichkeiten der FH-Bibliothek, der
Technischen Informationsbibliothek (TIB) an der Uni Hannover sowie Fachverzeichnisse von
Fachverlagen wissenschaftlich-technischer Zeitschriften sind mit in die Recherche einzube-
ziehen. Dissertationen und Habilitationen verfügen über ein reichhaltiges Literaturverzeich-
nis, das Sie als gute Informations- und Inspirationsquelle nutzen sollten.
Die FH-Bibliothek bietet Einführungskurse in das sachgerechte Recherchieren an.
Die Zitierregeln nach DIN 1505 sind zu beachten.
Gemäß Ihrer Aufgabenstellung sind folgende Literaturrecherchen mit unterschiedlichem
Umfang und Anforderungsniveau zu bearbeiten.
Literaturstudie mit umfassender Recherche nationaler und englischsprachiger Fachlite-
ratur
Darstellung des Standes von Wissenschaft und Technik
Darstellung des Standes der Technik
Kurzdarstellung der fachlichen Zusammenhänge
Katalog der Hochschulbibliothek
www.fh-muenster.de/bibliothek/katalog/
Fachinformationen
https://www.fh-muenster.de/bibliothek/literatursuche/fach_bauingenieurwesen.php
Schulungsangebot der Bibliothek
https://www.fh-muenster.de/bibliothek/benutzung/schulung.php )
4.5 Hinweise zum Schreiben
Das Schreiben technisch-wissenschaftlicher Texte will gelernt sein. Sie schreiben weder ein
Buch noch einen Schulaufsatz. Die Leserschaft Ihrer Texte sind Fachkollegen, die eher un-
gerne viel lesen und dennoch möglichst viel verstehen wollen. Die Kollegen lesen Ihren Text,
weil Sie gründlich verstehen wollen, was Sie bearbeitet haben. Die Kollegen lesen den Text,
weil sie mit Ihren Ergebnissen weiterarbeiten und sich darauf verlassen wollen, dass Sie kor-
rekt gearbeitet haben. Rückfragen sollen möglichst nicht erforderlich sein. Es kann nämlich
sein, dass ein Kollege in einigen Jahren Ihre Arbeit braucht und Sie nicht mehr verfügbar
sind.
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Beherzigen Sie daher die folgenden Hinweise:
Erstellen Sie frühzeitig eine erste Gliederung des Textes und besprechen Sie diese mit
Ihrem Betreuer. Die Gliederung kann und sollte dem Projektfortschritt folgend überar-
beitet werden.
Sammeln Sie Stichworte zu den einzelnen Hauptkapiteln bevor Sie schreiben.
Verdeutlichen Sie sich beim Schreiben immer, dass Sie nur für andere schreiben, nie
für sich selbst. Alle Berechnungen, Auswertungen und Entscheidungen müssen voll-
ständig nachvollziehbar sein. Umfangreiche Berechnungen und Ergebnisse dokumen-
tieren Sie in den Anlagen oder auf CD.
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und schreiben Sie in Ihren leistungsstarken Tages-
zeiten. Gute Texte entstehen mit einer geringen Schreibgeschwindigkeit von durch-
schnittlich ca. 3 bis 5 Seiten pro Tag!
Schreiben Sie kurz, präzise und inhaltsreich. Anständige Rechtschreibung und Zei-
chensetzung sind ein wesentlicher Bestandteil guter Texte.
Überdenken Sie Ihre Texte. Fragen Sie sich bei der Abfassung des Textes immer wie-
der: Ist es wichtig? Ist es richtig? Ist es gut? Das sind die drei Siebe des Sokrates. Sie
schärfen Ihre Eigenkritik und geben sich Veranlassung, schwache Teile der Arbeit zu
überdenken und zu überarbeiten, wenn dies nötig ist. Es reicht nicht, einen Text ein-
fach „herunter zu schreiben“ wie er einem in den Kopf kommt, denn das führt zu
schwafelhaften, unpräzisen Texten mit unnötigen Lücken und Wiederholungen.
Vermeiden Sie die Pronomen „ich“, „wir“, „uns“ usw.
Besonderer Wert wird auf die kritische Beurteilung der aus der Literatur übernomme-
nen Angaben, Verfahrensbeschreibungen, eigenen Ergebnissen, usw. gelegt, wobei
sämtliche Vor- und Nachteile sowie weiterführende Gedanken und Thesen aufzuzeigen
sind. Beachten Sie bitte, dass Zitate nur zur Unterstützung Ihrer Thesen und Gedanken
dienen oder aber zur Gegendarstellung genutzt werden.
Falls Sie merken, dass andere vor Ihnen schon ähnliche Gedanken/ Thesen geäußert
haben, zitieren Sie diese auf jeden Fall, damit Sie nicht Gefahr laufen, ein Plagiat zu
erstellen.
Zum Abschluss des Textteils sollten die im Rahmen der behandelten Arbeit offen ge-
bliebenen Fragen, ungelösten Probleme bzw. mögliche Verbesserungsvorschläge auf-
gezeigt werden.
Das erfolgreiche und niveauvolle Verfassen einer Abschlussarbeit ist nur möglich,
wenn gemäß Zeitplanung Ihrer Arbeit ausreichend Zeit für das Schreiben und Korrigie-
ren der Arbeit eingeplant wurde.
4.6 Betreuung und Hilfen
Es wird empfohlen, spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeit und danach bei Bedarf
oder etwa alle 2 bis 3 Wochen zu einer Beratung zu kommen. Zur Vermeidung von Wartezei-
ten sind Gesprächstermine zu vereinbaren.
Die Beratung durch andere Professoren, besonders durch den Korreferenten, ist erwünscht,
auch durch Dritte außerhalb der Fachhochschule (z.B. Ingenieurbüros, Lieferfirmen, Kom-
munen, Verbände, andere FH und Universitäten). Über den Umfang der geleisteten Hilfestel-
lung ist der Referent zu informieren; die Beratungshilfen sind in der Arbeit kenntlich zu ma-
chen.
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Verschafft sich der Student/die Studentin andere Ausarbeitungen für gleiche oder ähnliche
Aufgabenstellungen, wie sie in der Abschlussarbeit behandelt werden sollen, so ist dieses
unverzüglich dem Referenten mitzuteilen Auf die prüfungsrechtlichen Konsequenzen des
Verschweigens derartiger Hilfestellungen wird besonders hingewiesen.
Bei eigenen laboranalytischen Arbeiten ist zuvor eine Einweisung durch das damit beauftrag-
te Laborpersonal vornehmen zu lassen (insbes. Sicherheitsregelungen!). Die im Labor vor-
handenen schriftlichen Hinweise zu Probenahme, -transport, -konservierung, usw. sind zu
beachten. Die Einweisung muss schriftlich bestätigt werden (Formular).
Gehen Sie die Arbeit mit Ruhe an und arbeiten Sie nach einem Zeitplan, den Sie bedarfsge-
recht fortschreiben. Erkennen Sie mögliche zeitliche Engpässe (z.B. Literaturbeschaffung,
Daten von Dritten, Bestellung von Geräten). Planen Sie Puffertage mit ein. Besonders am
Ende der Bearbeitungszeit kann es zu unvorhergesehenen Hemmnissen kommen. Lassen
Sie sich nicht von dem Umfang der Aufgabenstellung einschüchtern.
4.7 Kolloquium
Zwischen dem Termin der Abgabe und dem Kolloquium sollen mindestens 14 Tage liegen.
Zur Terminvereinbarung ist dem Betreuer die „Bescheinigung zur Vorlage beim Kolloquium“
(beim Prüfungsamt erhältlich) über die Zulässigkeit der Prüfung unaufgefordert vorzuzeigen;
sollte das Kolloquium vorher durchgeführt worden sein, so ist es ungültig und zu wieder-
holen. Der Termin ist vom Prüfling persönlich mit beiden Prüfern der Arbeit abzustimmen und
anschließend schriftlich dem Prüfungsamt mitzuteilen.
Zum Kolloquium ist ein Poster gemäß den Gestaltungsvorgaben im Fachbereich über die
Diplomarbeit anzufertigen und mitzubringen (Format DIN A1). An Hand des Posters ist zu-
nächst etwa ¼ Stunde über die Arbeit vorzutragen. Anschließend erfolgt eine mündliche Prü-
fung mit Fachdiskussion (Dauer etwa 30 Minuten), die von beiden Prüfern gemeinsam abge-
nommen und benotet wird. Eine eigene Ausfertigung der Arbeit ist mitzubringen. Das Kollo-
quium hat an der FH in Münster zu erfolgen.
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5 Formale Vorgaben für die Arbeit
5.1 Dokumentation
Die gesamte Arbeit muss als Druckversion (2-fach, doppelseitig, Klebebindung) und in iden-
tischer Form digital (Inhalt und Form) auf CD abgegeben werden. Fragen Sie Ihre Betreuer,
ob sie zusätzliche Arbeitsexemplare (ggfs. Ringbindung, einseitig o.ä.) benötigen. Pläne
werden nicht mit gebunden sondern mit dem gebundenen Bericht in einem Plankarton abge-
geben. Die CD muss den gesamten Bericht, das Poster, die Präsentation sowie sämtliche
Daten, Grafiken und Pläne in geordneter Form enthalten.
Ausgewählte Tabellen und Bilder sollten im Text aufgeführt und kommentiert werden. Diese
sind in einem Tabellen- und Abbildungsverzeichnis zusammenzufassen. Weitere Tabellen
und Bilder können als Anlage dokumentiert werden.
In den Anlagen sind sämtliche erfassbare Untersuchungs-, Analysen- bzw. Messdaten auf
Protokollblättern, Analysenbögen o. ä. zu dokumentieren, so dass ausgewertete Daten
nachvollziehbar sind. Alle Beobachtungen, Messungen und Berechnungen sind vollständig
zu protokollieren. Die Anlagen sind in der Regel fortlaufend zu nummerieren und mit einem
Verzeichnis zu versehen.
Pläne und Zeichnungen werden als Papierpause abgegeben (normierte Papierformate auf
DIN A4 normgerecht gefaltet; DIN 824 und 1356 beachten). Die Pläne werden nummeriert
und in einem Planverzeichnis aufgeführt.
Selbsterstellte EDV-Programme sind ausführlich und nachvollziehbar zu dokumentieren
(Eingabe, Ausgabe, Algorithmus, benötigte Hardware, Programmkurzbeschreibung). Die
Programme sind als source-code und in lauffähiger Form auf CD bzw. DVD der Arbeit beizu-
fügen.
Beschaffte Literaturkopien und Firmenprospekte sind nach Absprache mit dem Referenten
separat in einem Aktenordner mit Verzeichnis abzugeben.
5.2 Formatierungen im schriftlichen Teil der Arbeit
5.2.1 Formatvorlage für Word
Alle Abschlussarbeiten sollen in einem einheitlichen Format verfasst werden. Dafür steht
eine digitale Formatvorlage zur Verfügung („word-template“).
Wenn Sie zum ersten Mal mit Word einen Bericht schreiben, sollte immer ein gutes Word-
Buch neben dem PC liegen und verwendet werden. Grundsätzlich ist wichtig:
1. Es ist nicht möglich eine Arbeit erst zu schreiben und dann zu formatieren! Dies führt
unweigerlich zu massiven Problemen mit Word.
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2. Beschäftigen Sie sich bereits beim Erstellen der Gliederung mit der Formatierung Ih-
rer Arbeit. Jede Gliederung, die Sie Ihrem Betreuer zeigen, sollte ein Ausdruck des
automatisch erstellten Inhaltsverzeichnisses sein.
3. Wer beim Lesen dieses Punktes nicht weiß, was eine Formatvorlage ist, der sollte
sich, bevor er weiter liest, umgehend ein Word-Buch aus der Bibliothek holen! (z. B.
aus der Reihe RRZN-Hannover „Word 2010 - wiss. Arbeiten“)
4. Word 2010 ist der aktuelle Standard für die Textverarbeitung. Ein großer Vorteil ge-
genüber älteren Versionen ist die bessere Komptabilität mit Excel bei der Einbindung
von Diagrammen.
5.2.2 Text
Für den „normalen“ Text wird die Formatvorlage „Standard“ verwendet. Als Schriftart sollte
„Arial“ mit der Schriftgröße 11 verwendet werden. Der Zeilenabstand sollte zwischen 1,3 –
1,5 liegen. Die Ausrichtung ist „Blocksatz“ mit eingestellter Silbentrennung.
5.2.3 Überschriften
Die Überschriften sind durch Auswahl der Formatvorlage „Überschrift 1, 2, 3 oder 4“ automa-
tisch zu nummerieren. Einer Hauptüberschrift der Ebene 1 wird die Formatvorlage "Über-
schrift 1" (Tastenkombination: „alt+1“) zugewiesen. Die Unterüberschriften werden entspre-
chend formatiert. Es sollte möglichst nur bis zur dritten Unterebene (max. bis zur 4-ten) un-
tergliedert werden. Bei längeren Texten empfiehlt es sich nach jedem Hauptkapitel eine neue
Seite zu beginnen. Hierfür wird ein Abschnittswechsel verwendet. Das erleichtert auch das
Trennen großer Texte in unterschiedliche Dateien.
5.2.4 Bilder und Tabellen
Es soll für Bilder die Bezeichnung „Bild“ verwendet werden, nicht „Abbildung“. Die Numme-
rierung von Bildern und Tabellen erfolgt je Hauptkapitel fortlaufend (Beispiel: Tabelle 5.3).
Tabellen erhalten eine ÜBERschrift und werden linksbündig oder zentriert angeordnet. Bilder
erhalten eine UNTERschrift und werden in der Regel zentriert im Text angeordnet. Grund-
sätzlich werden Bilder mit der Einstellung „mit Text in der Zeile formatiert“! Die Quellenanga-
be sollte unter die Tabellen- oder Bildbezeichnung gesetzt werden, da sie ansonsten auch im
Tabellen- oder Bilderverzeichnis auftaucht.
Die Nummerierung soll mit der Funktion „Beschriftung einfügen“ unter dem Menü Verweise
erfolgen. Dabei wird automatisch die Formatvorlage Beschriftung mit angewendet. Wird im
Text auf Bilder oder Tabellen verwiesen, kann das mit der Funktion Querverweis im Menü
Verweise erfolgen.
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Tabelle 5.1: Statistische Auswertung von Versuchen
Einheit Wasserstand
Minimum m 2,998
5%-Quantil m 2,998
unteres Quartil m 2,999
Median m 3,000
oberes Quartil m 3,000
95%-Quantil m 3,001
Maximum m 3,002
Mittelwert m 3,000
Standardabweichung m 0,003
Variationskoeffizient % 0,3
Bild 5.1: Frachtrückhalt von Ammoniumstickstoff in Abhängigkeit von der Ablaufkon-
zentration in den untersuchten Lysimetern, Säulen und dem RBF
(ggfs. Quellenangabe)
5.2.5 Gleichungen
Formeln und Gleichungen werden im Text hauptkapitelweise fortlaufend bezeichnet.
In diesem Kapitel 5 bedeutet das:
Im Text werden: ... wie die Gleichungen (5.1) und (5.2) zeigen, ...
Die Gleichungen werden mit dem Formeleditor erstellt. Sie erhalten die Nummerierung sowie
im Regelfall eine Auflistung der verwendeten Variablen mit Angabe der Einheiten. Bei oft
wiederholten Variablen kann dies entfallen.
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Δx = xmess + xref (5.1)
mit
x Einheit absolute Messabweichung
xmess Einheit Messwert
xref Einheit Referenzmesswert
Einheiten dürfen dabei nicht in eckige Klammern gesetzt werden. Dies gilt auch für Tabellen
und Diagramme. Die Einheiten sollen bei Bedarf in runde Klammern gesetzt werden.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten (Dissertationen, Forschungsberichte), Gutachten und Ab-
schlussarbeiten wird ein Verzeichnis der verwendeten Variablen (mit Einheiten) und Abkür-
zungen geführt, um Vertauschungen und Doppelbenennungen auszuschließen und dem
Leser die Möglichkeit zum Nachschlagen zu geben. In Erläuterungsberichten zu Planungen
wird zumeist darauf verzichtet.
5.3 Anlagen und Pläne
Die Nummerierung der Anlagen erfolgt fortlaufend. Eine Anlage mit mehreren Seiten wird im
Anlagenband wie folgt durchnummeriert: Anlage x.1, Anlage x.2 etc.
Pläne werden ebenfalls fortlaufend nummeriert und in einem Planverzeichnis aufgeführt. Sie
müssen mit einer Legende und einem Schriftfeld versehen werden. Die Legende enthält alle
zum Verständnis des Plans erforderlichen Erklärungen zu Symbolen, Schraffuren, Kenn-
zeichnungen, Werkstoffen usw.. Das Schriftfeld wird unten rechts auf dem Plan angeordnet
und beinhaltet wichtige Informationen wie Plan-Nr., Datum, Projekt, Darstellung, Maßstab,
Bearbeiter usw. (siehe Beispiel Anlage 9 oder DIN 6771)
5.4 Poster
Die Kernpunkte der Arbeit sollen auf einem Poster (Format: DIN A1) dargestellt werden.
Hierzu existiert eine Formatvorlage. Ein gutes Poster zeichnet sich aus durch:
gute, einfache Gliederung
kurze Texte
aussagefähige Grafiken und Bilder
Zusammenfassung der Haupterkenntnisse
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6 Arbeit mit Fachliteratur
6.1 Grundsätze
Zu jeder Arbeit gehört die sachgerechte Angabe und Zitierweise der verwendeten Literatur
und Quellen. Auch Informationen aus dem Internet müssen mit einer Quellenangabe verse-
hen und im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis aufgeführt werden.
Grundsätzlich soll die vereinfachte Zitierweise nach DIN 1505 Teil 2 verwendet werden.
6.2 Zitierweisen im Text
Wörtliche Zitate geben einen Text in Orthographie und Interpunktion genau wieder. Die
Kennzeichnung des zitierten Textes erfolgt durch doppelte Anführungszeichen am Beginn
und Ende des Zitats. Der Quellenbeleg erfolgt in Klammersetzung hinter oder vor dem Zitat.
Beispiele:
Hierzu führt ZWEISTEIN 1902, S. 34 aus: „Die Welt ist eine Scheibe.“
„Die Welt ist eine Scheibe“ (ZWEISTEIN 1902, S. 34).
Sinngemäße Zitate werden nicht in Anführungszeichen gesetzt. Der Quellenbeleg kann indi-
rekt oder durch Formulierungen wie „s.“ … (siehe) oder „vgl.“ … (vergleiche) eingeleitet wer-
den.
Beispiele:
im laufenden Text: ... ist eine wesentliche Erkenntnis (MEIER 1995) ...
bei direkter Bezugnahme : ... MEIER 1995 weist nach, dass...
… nach MEIER 2002 ist davon auszugehen …
MEIER 2005 erklärt den Effekt mit ….
weitere Zitierregeln:
zwei Autoren als Verfasser der Quelle (MEIER/MÜLLER 1996)
mehr als zwei Autoren (MEIER et al. 1994)
mehrere Autoren zum gleichen Thema (MEIER 1998, MÜLLER 2003, PETER 2009)
ein Autor mit zwei Quellen in einem Jahr MEIER 1998a, MEIER 1998b
Wird auf Literatur verwiesen, die nicht eingesehen werden konnte, jedoch von glaubwürdiger
Literaturquelle zitiert wurde, so erfolgt ein indirektes Zitat:
JUNG 1948, zit. in IMHOFF 1990 führt aus ….
22
Wird auf kurze Textstellen in der Literatur indirekt hingewiesen, muss auch die Seitenzahl mit
zitiert werden. Dies kann im Text oder mit Hilfe von Fußnoten erfolgen.
Um die Lesbarkeit des Textes zu erhöhen, kann es zweckmäßig sein, die Kurzbeleg-
Methode* zu nutzen, die in den Geistes- und Sozialwissenschaften verbreitet ist. Bezieht
sich die Fußnote auf einen ganzen Satz, steht die Anmerkungsziffer nach dem schließenden
Satzzeichen; wenn die Fußnote sich nur auf ein Wort/Satzteil bezieht, wird die Anmerkungs-
ziffer unmittelbar im Anschluss an das/den betr. Wort-/Satzteil gesetzt.
*Kurzbeleg-Methode: Die Fußnote enthält nur ausgewählte Angaben; die vollständigen
Angaben sind nur im Literaturverzeichnis enthalten.
Beispiel: 1) Flamme 2006, S. 23
2) Lohse et al. 2007, S. 47-53 Die obige Zitierweise der Form Verfasser+Jahr wird auch Harvardmethode genannt. Sie wird
von der DIN 1505 Teil 2 bevorzugt und soll bei Abschlussarbeiten angewendet werden.
6.3 Literatur- und Quellenverzeichnis
Im Literatur- und Quellenverzeichnis werden alle verwendeten und zitierten Literaturstellen
und Quellen aufgeführt. Nicht verwendete Literatur und Quellen gehören nicht in das Ver-
zeichnis. Sie können jedoch als Lese-Empfehlung gesondert aufgeführt werden.
Die Quellen werden alphabetisch geordnet. Bei umfangreichem Quellenmaterial kann es
zweckmäßig sein, eine Unterteilung vorzunehmen in
allgemein zugängliche Quellen (Bücher, Fachzeitschriften, Schriftenreihen, zentral ar-
chivierte Forschungsberichte, Dissertationen, Habilitationen etc.)
nicht allgemein zugängliche Arbeiten (Vortragsunterlagen, Diplomarbeiten, , nicht zent-
ral archivierte Forschungsberichte, mündliche Mitteilungen etc.)
Gesetze, Normen und Regelwerke
Internetquellen
Indirekte Zitate werden im Literaturverzeichnis wie folgt eingetragen:
JUNG, H. 1948: Das Hygieneproblem in Großstädten. Gesundheitsingenieur, 1948, S. 305;
zitiert in: IMHOFF, K.: Taschenbuch der Stadtentwässerung. 27. Auflage, München: R.
Oldenbourg, 1990, S. 143.
Zitate aus Loseblattsammlungen werden im Literaturverzeichnis wie folgt eingetragen:
Orth, H.: Sammelfahrzeuge der Hausmüllabfuhr. Berlin: Kumpf/Maas/Straub – Losebl.-Ausg.,
Kennziffer 4227, Stand: 1995.
23
Im Vergleich zur DIN 1505 Teil 2 sollen folgende Vereinfachungen gelten:
Sämtliche Angaben erfolgen in ARIAL 11pt. Die Schreibweisen kursiv und Kapitelchen
sollen nicht verwendet werden. Der Nachname der Autoren wird groß geschrieben.
Vornamen müssen nicht ausgeschrieben werden (MÜLLER, K. oder MEIER, H.-D. ist
möglich)
ISBN-Nummern müssen nicht angegeben werden.
Die Einträge in das Literaturverzeichnis können vereinfacht vorgenommen werden:
Der Eintrag in das Literaturverzeichnis erfolgt gemäß DIN 1505 Teil 2 mit
MÜLLER 1992 MÜLLER, K.-D. Die Entropie. Welt-Verlag, München, 1992.
Vereinfachend hat sich im technischen Bereich folgende Eintragsweise eingebürgert:
MÜLLER, K.-D. 1992: Die Entropie. Welt-Verlag, München, 1992.
Es existieren verschiedene Literaturdatenbanken, aus denen direkt nach Word importiert
werden kann. Hierzu gehört:
Literaturdatenbank „Endnote“ des LWW
Literaturdatenbank der DWA (für Verbands-Mitglieder)
6.3.1 Allgemein zugängliche Quellen
BECKWITH, T.G.; BUCK, N.L.; MARANGONI, R.L. 1982: Mechanical measurements. Edison-
Wesley Publ. Comp., 3rd. edition, 1982.
BLAKE, W. K. 1983: Differential Pressure Measurement. in GOLDSTEIN, R. J. (ed.): Fluid
Mechanics Measurements. Hemisphere Publishing Coop., Washington Springer-Verlag,
Berlin, 1983, pp. 61 -95.
CHUE, S. H. 1975: Pressure Probes for Fluid Measurement. Prog. Aerospace Sci., vol. 16,
1975, pp. 147 – 223.
DALLWIG, H.-J. 1988: Abwasserdurchflussmessung - Anforderungen, Möglichkeiten und
Realität. Technische Berichte über Ingenieurhydrologie und Hydraulik, Institut für
Wasserbau, TH Darmstadt, Nr. 40, 1988, S. 285-298.
DYCK, S. 1980a: Angewandte Hydrologie, Teil 1: Berechnung und Regelung des Durchflusses
der Flüsse, Verlag Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin/München,
2. Auflage 1980.
HARTUNG, J. 1991: Statistik. Oldenbourg Verlag München/Wien, 1991.
WEISMANN, D.; LOHSE, M. (Hrsg.) 2007: Sulfid-Praxishandbuch der Abwassertechnik. 1.
Auflage, Essen: Vulkan-Verlag, 2007, ISBN 978-3-8027-2845-7.
MEISSNER, E. et al. 1996: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser. Zweiter
Arbeitsbericht der ATV-Arbeitsgruppe 1.4.3 "Regenwasserbehandlung", Korrespondenz
Abwasser 43, Nr. 8, 1996, S. 1445-1454.
6.3.2 Nicht allgemein zugängliche Arbeiten
BELKE, D.; JACOBI, D.; SITZMANN, D. 1990: Auswertung und Aufbereitung der Messdaten.
Interner Teilbericht zum Projekt "Die Berechnung des Schmutzfrachtabflusses aus
Niederschlägen - Bewertung der Berechnungsmethoden anhand von Messungen",
Landesamt für Wasser und Abfall, Nordrhein-Westfalen, 1990.
BEYERSDORF, J. 1992: persönliche Mitteilung. Franzius-Institut für Wasserbau und
Küsteningenieurwesen, Universität Hannover, 25.3.1992.
24
BROMBACH, H.-J.; MICHELBACH, S.; WÖHRLE, C. 1992: Sedimentations- und
Remobilisierungsvorgänge im Abwasserkanal. Schlussbericht 1988 - 1991 eines
Forschungsprojektes im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie
(BMFT), Bonn, 1992.
DETTE, H.H. 1992: Zeitlicher Verlauf von Schmutzkonzentrationen in Mischsystemen mit
geringem Gefälle. Vortrag im Rahmen der Präsentation des DFG-
Schwerpunktprogramms "Hydrologie bebauter Gebiete - Stoffaustrag aus
Kanalisationen bei Regenabfluss" am 7.5.1992 in Karlsruhe.
KAARLS, R. 1983: The treatment and statement of measurement uncertainty. Proceedings of
the 2nd Symposium of the IMEKO Technical Committee on Metrology-TC8, Budapest,
Hungary, 1983, pp.21-30.
KENTER, G. 1988: Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit hydrologischer Systeme. Diplomarbeit
am Institut für Angewandte Mathematik, Universität Hannover, unveröffentlicht, 1988.
6.3.3 Gesetze, Normen und Regelwerke
ATV M 256 Blatt 51: ATV-Merkblatt 256 Einsatz von Betriebsmesseinrichtungen auf
Kläranlagen - Blatt 5 - Anforderungen an Einrichtungen zum Messen und Überwachen
von Pegel- und Füllständen in Pumpensümpfen und Behältern. Gesellschaft zur
Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA), St. Augustin, 1989.
DIN 1319 Teil 3 Grundbegriffe der Messtechnik - Begriffe für die Messunsicherheit und für die
Beurteilung von Messgeräten und Messeinrichtungen. Beuth-Verlag, Berlin/Köln, 1983.
ISO 7066-1 Assessment of uncertainty in the calibration and use of flow measurement devices
– part 1: Linear calibration relationships. International Organisation for Standardisation,
1st edition,1989.
6.3.4 Internetquellen
Lorenzen, Klaus F.: Das Literaturverzeichnis in wissenschaftlichen Arbeiten. URL http://www.fh-
hamburg.de/pers/Lorenzen/tum/litverz.ps. - Aktualisierungsdatum: 16.11.1999 (oder
auch Besuchsdatum), Dateigröße: 192 kB. - mailto:[email protected] - FH
Hamburg.
25
Anlage 1 Fachzeitschriften aus dem Bereich Wasser
Deutschsprachige Fachzeitschriften
awt Abwassertechnik
Deutsche Gewässerkundliche Mitteilungen (neu: Hydrologie und Wasserbewirtschaftung)
fbr-Wasserspiegel
Grundwasser
GWF Wasser Abwasser
Hydrologie und Wasserbewirtschaftung
Korrespondenz Abwasser, Abfall (KA)
Korrespondenz Wasserwirtschaft (KW)
LÖBF-Mitteilungen
Messtechnik
Meterologica
Mitteilungen der Gesellschaft für Ingenieurbiologie
Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft
Wasser Abwasser Praxis
Wasser, Luft, Boden
Wasserwirtschaft
Wasser und Abfall
Wasser und Boden
Zeitschrift für Stadtentwässerung und Gewässerschutz Hannover
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW
Ministerialblatt NRW
Internationale Zeitschriften
Advanced Engineering Informatics
Advances in Geosciences
Advances in Water Resources
Ecological Engineering
Engineering Applications of Computational Fluid Mechanics
Environmental Modelling & Software
Flow Measurement and Instrumentation
Hydrological Processes
Hydrological Sciences Journal
Hydrology & Earth System Sciences
26
International journal of multiphase flow
Journal des Sciences Hydrologiques
Journal of environmental engineering
Journal of Environmental Management
Journal of Fluids Engineering
Journal of Hydology
Journal of Hydraulic Engineering
Journal of Hydraulic Research
Journal of Hydroinformatics
Journal of Information and Software Technology
Journal of Irrigation and Drainage Engineering
Journal of Optimization Theory and Applications
Journal of the American Water Resources Association
Journal of the Hydraulic Division
Journal of Water Resources Planning and Management
Measurement, Science and Technology
Nordic Hydrology
Quality Assurance Systems Requirements
Reliability Engineering and System Safety
River Research and Applications
Science of the Total Environment
Soil and Water Conservation
Talanta
Vadoze Zone Journal
wasser energie luft
Water Environment Research
Water Research
Water Resources Management
Water Resources Research
Water Science and Technology
27
Anlage 2 Anmeldeformular der Bachelorarbeit/Masterthesis im WA-Bereich
zusätzlich erforderlich zur Anmeldung im Prüfungsamt!
Betreuung Prof. Dr.-Ing. ……………………
Name: Vorname:
geb. am: . .19 in Matr.-Nr.:
Gegenwärtige Anschrift: Lichtbild
Telefon : ( )
E-Mail-Adresse:
Langfristig gültige Anschrift:
Telefon : ( )
Thema :
Beteiligte Dritte:
Correferent/in:
Ausgabe : . .20 Rückgabe: . .20
Urheberrecht: Abschlussarbeiten unterliegen als "persönlich geistige Schöpfungen" der/des
Studenten/in (im Folgenden als „Urheber/in“ bezeichnet) dem Urheberrechtsschutz des § 2
UrHG. Der urheberrechtliche Schutz steht allein dem/r Urheber/in als Schöpfer/in der Arbeit
zu. Anregungen und Hilfestellungen durch den/die Betreuer/in der Arbeit führen nicht zur Mit-
urheberschaft. Der/die Urheber/in hat die alleinige Befugnis, darüber zu entscheiden, ob,
wem, wann und in welcher Form die Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Ihr/Ihm stehen das Vervielfältigungs- und Verbreitungs- sowie das Bearbeitungsrecht zu.
Davon unberührt übertrage ich das Recht zur Verbreitung und Vervielfältigung der Arbeit
sowie sämtliche sonstige Verwertungsrechte an der Arbeit bereits jetzt an den/die Betreu-
er/in. Sofern im Zusammenhang mit der Erstellung der Arbeit patent- oder gebrauchsmuster-
fähige Erfindungen oder Entwicklungen gemacht werden, trete ich bereits jetzt das Recht auf
das Patent oder Gebrauchsmuster sowie Rechte aus dem Patent oder Gebrauchsmuster an
28
den/die Betreuer/in ab. Wenn und soweit der/die Betreuer/in die abgetretenen Rechte in An-
spruch nimmt, ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Ferner bin ich damit einverstanden, dass der/die Betreuer/in meine Arbeit im Rahmen der
Lehre, für Forschungsvorhaben, Projektbearbeitungen und Gutachten sowie zu Publikatio-
nen uneingeschränkt, unwiderruflich und unbefristet verwertet, nutzt und weitergibt, wobei
ein Hinweis auf meine Arbeit erfolgen muss. Ich bin weiter damit einverstanden, dass meine
Arbeit zur Einsicht in der Fachbereichsbibliothek steht und Thema und Zusammenfassung in
Veröffentlichungen und auf digitalen Medienträgern der Fachhochschule erscheinen.
Geheimnisbewahrung: Soweit mir im Rahmen der Bearbeitung meiner Diplomarbeit direkt
oder indirekt interne Kenntnisse von Ämtern, Betrieben, Ingenieurbüros u. ä. zugänglich
werden, sichere ich hiermit zu, diese Kenntnisse unbefristet als Geheimnis für mich zu be-
wahren, sie nicht zu verwerten oder sie in irgendeiner Form weiterzugeben. Es werden alle
zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um erhaltene Kenntnisse gegenüber Dritten zu
schützen. Auf Verlangen werden alle erhaltenen Unterlagen einschließlich Kopien überge-
ben.
Labortätigkeiten und Versuchsdurchführungen: Sofern mit meiner Arbeit Labortätigkei-
ten, Arbeiten an Versuchsanlagen, Besichtigungen von Abwasseranlagen und dergleichen
verbunden sind, beantrage ich von meinem Betreuer eine Sicherheitsunterweisung (separa-
tes Formularblatt).
"Ehemaligen"-Treffen
Zu eventuellen "Ehemaligen"-Treffen möchte ich eingeladen werden.
Ja • Nein •
Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, das Thema meiner Abschlussarbeit sowie
meine Anschrift bei "Ehemaligen"-Treffen in Listen aufgenommen und diese verteilt werden.
Ja • Nein •
Ich versichere ausdrücklich, dass diese Erklärung freiwillig ohne unmittelbaren oder mittelba-
ren Druck erfolgt.
Münster, den .................... Unterschrift:
29
Anlage 3 Erklärung zur selbständigen Leistung
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt habe und keine ande-
ren als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen verwendet habe. Die aktuell gültigen „Re-
geln guter wissenschaftlicher Praxis der Fachhochschule Münster“ habe ich beachtet. Diese
Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form noch keinem anderen Prüfungsausschuss
vorgelegt.
Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift
30
Anlage 4 Vertraulichkeitserklärung
Arbeiten, bei denen Dritte (Behörden, Firmen, Ingenieurbüros) mitwirken, erfordern teilweise
Vertraulichkeitserklärungen. Diese können den u.a. Text oder andere Formulierungen der
jeweiligen Institutionen beinhalten. Klären Sie dies eigenständig mit der jeweiligen Institution.
„Soweit mir im Rahmen der Bearbeitung meiner Diplomarbeit direkt oder indirekt interne
Kenntnisse von Ämtern, Betrieben, Ingenieurbüros u. ä. zugänglich werden, sichere ich
hiermit zu, diese Kenntnisse unbefristet als Geheimnis für mich zu bewahren, sie nicht zu
verwerten oder sie in irgendeiner Form weiterzugeben. Es werden alle zumutbaren Vor-
sichtsmaßnahmen getroffen, um erhaltene Kenntnisse gegenüber Dritten zu schützen. Auf
Verlangen werden alle erhaltenen Unterlagen einschließlich Kopien übergeben.“
31
Anlage 5 EDV-/Normen-Erklärung
Erklärung zu überlassenen EDV-Programmen / Normen
der Studentin/des Studenten ................................................................
Matrikelnummer ................................................................
wohnhaft ................................................................
Das/Die EDV-Programm(e) .................................................................
.................................................................
habe ich heute als Original / als Kopie erhalten. Ich versichere hiermit, dass ich diese Soft-
ware nur im Rahmen meines Studiums verwende. Unaufgefordert werden von mir nach Be-
endigung meiner Bearbeitung die Originale zurückgegeben bzw. sämtliche Kopien gelöscht.
Ich versichere weiterhin, dass ich diese Software in keinem Fall kommerziell nutze oder Drit-
ten (auch nicht an Kommilitonen und Kommilitoninnen) zur Nutzung oder als Kopie über-
lasse. Auf die rechtlichen und finanziellen Folgen bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung bin
ich aufmerksam gemacht worden.
Hiermit erkläre ich, dass ich die Normen, die mir der Fachbereich zur Verfügung stellt, nur
im Rahmen meines Studiums nutze. Es ist mir bekannt, dass jegliche kommerzielle Nutzung
durch Weitergabe von Normen an Dritte sowie jede Veränderung dieser Normen verboten
ist. Die benutzten Normen gebe ich im Literaturverzeichnis meiner Ausarbeitung vollständig
an.
Münster, den ......................... ..................................................
32
Anlage 6 Abschlussarbeiten
Erklärung zu überlassenen Abschlussarbeiten
der Studentin/des Studenten ................................................................
Matrikelnummer ................................................................
wohnhaft ................................................................
E-Post-Adresse ................................................................
Ich habe heute die Diplom-, Bachelor-, Master-Arbeit(en) bzw. Teile der Arbeit(en) von
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erhalten. Ich bin darüber informiert worden, dass ich
diese Arbeit nur im Rahmen meiner eigenen Abschlussarbeit verwenden darf,
aus dieser Arbeit übernommene Ergebnisse und Erkenntnisse in meiner Arbeit als Zitate zu
kennzeichnen habe, keine Kopie der Arbeit anfertigen darf, eine ggf. angefertigte Kopie der
CD-ROM nach Beendigung meiner Arbeit zu vernichten habe, die Arbeit oder Teile der Ar-
beit nicht an Dritte weitergeben darf.
Münster, den . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
33
Anlage 7 Sicherheitsunterweisung Abwasseranlagen
Erklärung zur erhaltenen Sicherheitsunterweisung bei Tätigkeiten in Abwasseranlagen
der Studentin/des Studenten ................................................................
Matrikelnummer ................................................................
wohnhaft ................................................................
E-Mail-Adresse ................................................................
1. Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
Tätigkeiten in Abwasseranlagen, Laboren und sonstigen zugehörigen Betriebsräumen und auf
Betriebsgeländen können gefährlich sein. Die Studierenden müssen sich zu ihrem eigenen
Schutz über mögliche Gefahren informieren und mit den Schutzmaßnahmen vertraut machen.
Gefahren bestehen durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase und Krankheitskeime.
Es wird vor Beginn praktischer Tätigkeiten verlangt, dass die Studierenden zu ihrem eigenen
Schutz sich über mögliche Gefahren informieren und die folgenden Unfallverhütungsvor-
schriften kennen, die im LASU oder dem LWW einzusehen sind: bitte Aktualität prüfen!!!
- GUV–V C5 UVV Abwassertechnische Anlagen
- GUV-R 2102 Sicherheitsregeln Wasserbau und wasserwirtschaftliche Arbeiten
- GUV-R 120 GUV-Regel Laboratorien
- GUV-R 126 Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwas-
sertechnischen Anlagen
- GUV-SR 2005 GUV-Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit
Gefahrstoffen im Hochschulbereich
- GUV-I 8521 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Abwasserbereich
- GUV-I 8654 Ergänzungsblätter Kläranlagen zu den Arbeitshilfen für abwasser-
technische Anlagen
- GUV-R 145 Merkblatt: Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit biologischen Ar-
beitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen
- GUV-I 8755 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Ab-
wasserentsorgungsbetrieben
- GUV-I 8757 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz bei der
Gewässerbewirtschaftung
34
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA); Bundesminister für
Verkehr
Generell ist besonders zu beachten, dass
- die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen vom Betreiber der Abwasseranlage
zur Verfügung gestellt werden und vom Anwender kontrolliert und benutzt werden,
- in die Handhabung von Schutzausrüstungen eine Einweisung zu verlangen ist,
- die notwendigen Hygienemaßnahmen beachtet werden,
- Betriebsanweisungen gelesen und beachtet werden,
- beim Umgang mit Gefahrstoffen die Sicherheitsdatenblätter gelesen und beachtet wer-
den.
Dabei sind insbesondere die folgenden Hinweise von Bedeutung.
2. Hygienemaßnahmen
Verschmutzte Arbeitskleidung sowie Schutzkleidung müssen von der Straßenkleidung geson-
dert aufbewahrt werden. Vor Beginn der Arbeit empfiehlt sich die Anwendung von Haut-
schutzmitteln. Bei der Körperreinigung nach Tätigkeiten im Abwasserbereich sind Desinfek-
tions- und Pflegemittel zu benutzen, ebenso bei der Händereinigung vor der Einnahme von
Speisen und Getränken und beim Rauchen. Bei Schürfwunden, Zahnextraktionen u. ä. ist je-
der offene Kontakt mit Abwasser zu vermeiden (Gefahr der WEIL’schen Krankheit und ande-
rer gravierender Infektionskrankheiten).
3. Arbeiten in Laborbereichen
Bei Arbeiten in Abwasserlaboren, sowohl in der Fachhochschule als auch bei Produktionsbe-
trieben, Abwasserreinigungsanlagen, u. ä. ist die Betriebsanweisung nach § 20 GefStoffV für
Studenten/innen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Fachhochschule Münster (LASU)
zu beachten. Vor Aufnahme der Tätigkeit muss eine Sicherheitseinweisung durch das verant-
wortliche Laborpersonal erfolgt sein.
4. Arbeiten in Schächten, Kanälen, Kleinkläranlagen und dergleichen
Je nach Tätigkeit sind folgende persönliche Schutzausrüstungen erforderlich: Kopfschutz,
Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Handschutz, Körperschutz, Warnkleidung, Gehör-
schutz, Sicherheits- und Rettungsgeschirre, ohnmachtssichere Auftriebsmittel, Atemschutz,
Regenerationsgeräte. Ein betriebsbereites Mobilfunktelefon ist mitzuführen; die Rufnummer
von Feuerwehr und Krankentransport ist bereitzulegen.
35
Bei Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs ist Verkehrssicherung nach den
Vorschriften der StVO zu betreiben.
Schachtdeckel sind mit Deckelhebern o. ä. zu öffnen.
Vor dem Einsteigen ist die Schachtatmosphäre auf Schadgase zu prüfen. Die Anlage ist dau-
erhaft zu lüften (natürlich oder technisch; Absaugen nur mit ex-geschützten Geräten). Mit
einem Messgerät sind kontinuierlich der Sauerstoffgehalt (mind. 17 Vol.-%) und der Schwe-
felwasserstoff-Gehalt (max. 10 ppm) sowie die Explosivität (Konzentration brennbarer Gase
oder Dämpfe unter 10 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) ) zu ermitteln.
Jede einsteigende Person muss einen Auffanggurt bzw. eine Rettungshose tragen und ist am
Seil zu sichern, üblicherweise mit Karabinerhaken.
Schad- oder mangelhafte Steigvorrichtungen dürfen nicht benutzt werden.
Bei Abstiegen mit mehr als 5 Meter Tiefe ohne bauliche Schutzmaßnahmen sind Absturzsi-
cherungen zu verwenden, z. B. Sicherheitsgeschirre mit Sicherheitsseil und Falldämpfer.
Zur Sicherung muss stets zweite Person über Tage anwesend sein, mit der man eine Sichtver-
bindung hat, wenigstens aber sich durch Zuruf verständigen kann. Bei Tätigkeiten innerhalb
der Rohre muss sich eine weitere Person im Einsteigeschacht befinden.
Kanäle mit einem Kreisprofil von weniger als 90 cm lichter Weite und mit einem Eiprofil von
weniger als 100 cm Höhe sind nur auf besondere Anordnung und unter Beachtung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen zu betreten.
Bei starker Abwasserführung ist der Zufluss abzusperren (z. B. mittels einer Blase), umzulei-
ten oder zu vermindern. Pumpwerke sind abzuschalten. Arbeiten sind angeseilt durchzufüh-
ren. Die Wetterlage ist zu beobachten.
Eingesetzte elektrische Geräte, z. B. Arbeitsleuchten, Bohrmaschinen, Blitzlichtgeräte, usw.,
müssen ex-geschützt sein. Das Rauchen ist außerhalb in der Nähe und innerhalb strikt verbo-
ten.
5. Arbeiten in Abwasserreinigungsanlagen
Zusätzlich zu vorstehenden Regeln gilt:
Schwimmen können ist Voraussetzung für Arbeiten an oder in der Nähe von Becken. Bei
Abwassertiefen über 1,30 Meter ist ein Rettungskragen zu tragen.
Tätigkeiten bei Becken mit Umwälz- oder Belüftungseinrichtung müssen von sicheren Stand-
flächen aus durchgeführt werden.
6. Erklärung
36
Ich habe die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen und mich mit den entsprechen-
den Regelungen vertraut gemacht. Eine Kopie liegt mir vor.
_______________________ __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
37
Anlage 8 Bearbeitungspunkte und –aspekte bei Planungsarbeiten
1 Veranlassung und Ziele
Sind die Gründe der Planung ausreichend dargelegt und hinterfragt?
Sind die Basisdaten aktuell?
Welche Ziele werden mit der Planung verfolgt?
2 Allgemeine planungsrechtliche Vorgaben
Liegen überregionale Planungen vor (z. B. Gebietsentwicklungs-, Flächennutzungs-,
Bebauungs-, Landschaftsplan) und ist die Maßnahme darin eingebunden?
Liegt die Maßnahme in einem Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH-Gebiet?
Ist der Planbereich im Altlastenkataster erfasst oder liegt eine Altlastenverdachtsfläche
im Plangebiet?
Liegt die Maßnahme in einem Bergsenkungs- oder Erdbebengebiet?
3 Wasserwirtschaftliche Vorgaben
Welche Gewässer liegen im Einzugsgebiet?
Wie groß ist das natürliche Einzugsgebiet an der Einleitungsstelle?
Mit welchen Abflüssen ist zu rechnen (MNQ, MQ, HQ, HHQ) und welche Wasserstän-
de ergeben sich?
Liegt die Maßnahme im Überschwemmungsgebiet oder wurde ein Hochwassernach-
weis geführt (N-A-Modell)?
Sind Wasserschutzzonen festgelegt oder befinden sich im Genehmigungsverfahren?
Liegt die Maßnahme im Heilquellenschutzgebiet?
Welchen Einfluss haben andere Einleitungen (Volumenströme, Mengen, Qualität)?
Liegt ein Bewirtschaftungsplan vor?
Welche gewässerbezogenen Anforderungen sind zu beachten (Güte, Morphologie,
Struktur)?
Liegen genehmigte Abwasserbeseitigungskonzepte vor?
Wirken sich andere wasserwirtschaftliche Planungen / Anlagen auf das Vorhaben aus?
4 Genehmigungsrechtliche Vorgaben
Welche Genehmigungen liegen zum derzeitigen Bestand mit welchem Inhalt vor?
Liegen Sanierungsbescheide oder Ordnungsverfügungen vor?
Welche Bau- und Betriebsgenehmigungen sind nach dem Bau-, Wasser- oder Immis-
sionsschutzrecht erforderlich, besonders bei Bauen in und am Gewässer, im Über-
schwemmungsgebiet oder Gewässerausbau einschließlich Deiche und Dämme;
Grundwasserentnahme oder -einleitung; Abwassereinleitung)?
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich? (Achtung: Umweltverträglichkeit-
studie so früh wie möglich einleiten!)
Welche sonstigen Genehmigungen, z. B. gemäß Straßen- und Wegerecht, Natur-
schutzrecht, Kreislaufwirtschafts-Abfallrecht, Bundesbodenschutzgesetz, Baumschutz-
satzung usw., sind erforderlich?
Sind Abstandsflächen, Anbaubeschränkungen bzw. -verbote zu berücksichtigen?
Sind die Genehmigungserfordernisse mit den Behörden abgestimmt?
38
5 Standortrechtliche Bedingungen
Sind die Eigentumsverhältnisse für die beanspruchten Flächen, auch für Hilfsmaßnah-
men, aktuell geklärt und wurden entsprechende Verträge abgeschlossen?
Müssen Verträge, Gestattungen, Dienstbarkeiten mit der Deutschen Bahn, städtischen,
Landes- oder Bundes-Straßenbehörden abgeschlossen werden?
Gibt es Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Dienstbarkeiten, Baulasten, Berg-
schäden, Wegerechten o. a.?
Welche früheren Nutzungen gab es auf dem Grundstück (Bauwerksreste, Altlasten)?
Bestehen im Umfeld örtliche Zwangspunkte (Ver- und Entsorgungssysteme, Gebäude,
Verkehrswege usw.)?
Ist das Grundstück/Bauwerk durch Strom, Wasser, Gas, Telefonleitung usw. erschlos-
sen oder ist die Erschließung mit vorzusehen?
Sind Zufahrten über öffentliche oder private Grundstücke gesichert, z. B. auch für
Schwerlastverkehr während der Baudurchführung, für Anlieferungen von Tankfüllungen
oder Klärschlammabfuhr beim späteren Betrieb)?
Wurden die Anlieger, Betroffenen, Träger öffentlicher Belange vorab informiert?
Sind Planungen Dritter im Planungsbereich zu berücksichtigen?
6 Fachplanungen bzw. Gutachten
Baugrund: Liegen Kenntnisse über Hydrogeologie/Baugrund, Bodenkennwerte,
Grundwasser- und Bodenanalysen, Grundwasserstände und seine Schwankungen,
Kampfmittel usw. vor?
Vermessung: Sind Katastergrenzen und Eigentümerverzeichnis noch aktuell? Ist die
örtliche Vermessung an das Netz mit Gauß-Krüger-Koordinaten angebunden?
Tragwerksplanung: Sind Lastansätze und betontechnologische Daten abgestimmt? Ist
Auftrieb berücksichtigt (Flutungsmöglichkeiten bei Ausfall der Wasserhaltung)? Ist die
Anordnung von Arbeits- und Dehnungsfugen optimiert? Lässt die Planung Fertigteillö-
sungen zu?
Maschinen-, Elektro-, MSR-Technik: Wird herstellungsunabhängig geplant? Können
Maschinen und Einbauteile abhängig von Submissionsergebnis gewechselt werden?
Wurden bei der Auswahl Nutzungsdauer, Korrosionsbeständigkeit, Bedienungs- und
Wartungsfreundlichkeit, Personalbedarf, Energieverbrauch usw. berücksichtigt?
Sonstiges: Sind Geruchs-, Schallimmissions-, Korrosions-, Belüftungs- oder andere
Gutachten erforderlich? Ist ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) zu erstel-
len? Welche Unfallverhütungsmaßnahmen werden vorgesehen? Ist ein Beweissiche-
rungsverfahren notwendig? Gibt es planungsrechtliche Vorgaben für die Hochbauten?
7 Planungsalternativen
Werden alternative Anlagenstandorte und Leitungs-/Kanaltrassen gesucht und bewer-
tet, z. B. unter Berücksichtigung von Ortsbesichtigungen, Kosten-Nutzen-
Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Umweltverhältnisse, Durchsetz-
barkeit in der Öffentlichkeit, Genehmigungsfähigkeit usw.?
Werden Synergieeffekte geprüft wie Zentralisierung von Anlagen, Überleitungen, Zu-
sammenarbeit mit anderen, auch interkommunale Möglichkeiten?
Werden unterschiedliche verfahrenstechnische Varianten entwickelt, geprüft und be-
wertet, wie unterschiedliche Verfahren zur Abwasserbehandlung (Rechen/Sieb; unter-
schiedliche Sandfangverfahren; mit/ohne Vorklärung; aerob/anaerob; Belüftungsalter-
nativen; verschiedene Nitri-Deni-Verfahren; chem./biol. P-Elimination; Nachklä-
39
rung/Membranverfahren; weitergehende Reinigungsverfahren usw.) und Schlammbe-
handlung (natürl./maschin. Eindickung; aerobe/anaerobe Stabilisierung; alternative
Entwässerungsverfahren; Trocknung/thermische Verwertung; Co-Vergärung; Schlam-
mentsorgungsalternativen usw.), Puffervolumen zum Mengenausgleich, Zulaufhöhe
zur Optimierung der Massenbilanz, Gründungskosten und Auftriebssicherheit, Geomet-
rie und Anordnung der Anlagenteile, Bauform und Baustoff von Behältern, Mit-
/Weiterbenutzung vorhandener Anlagenteile usw.?
Sind Versuche zur Verfahrensauswahl erforderlich?
Erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung von Betriebsaufwand, Flexibilität, Be-
triebssicherheit, Personalqualifikation, Erweiterungsmöglichkeit, Reststoffentsorgung,
Emissionssituation, Bauzustände, Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bau-
zeit, Bau- und Betriebskosten usw.?
8 Entwurf Abwasserableitung und Regen-/Mischwasserbehandlung
Liegt ein ABK, GEP, Ortsentwässerungsentwurf o. ä. vor, abgestimmt mit aktuellen
Bebauungsplänen?
Welches Niederschlagsereignis (Art, Häufigkeit und Intensität) wird zugrunde gelegt?
Welches Entwässerungssystem wird gewählt (Gründe bzw. Vor- und Nachteile)?
Werden die Möglichkeiten der modifizierten Entwässerung geprüft?
Welches Bemessungsverfahren (Zeitbeiwertverfahren, hydrodynamische Berechnung
o. a.) wird angewandt und welche Schlüsse werden daraus hinsichtlich Dimensionie-
rung, Sicherheiten usw. gezogen?
Liegen Teileinzugsgebietsberechnungen vor und werden sie aufeinander abgestimmt?
Werden Berechnungsergebnisse mit bekannten Überlastungen abgeglichen?
Welche hydraulische Überlastung (Überstau, Überflutung) tritt ein?
Findet eine Optimierung der Trassen in Lage und Tiefe bzw. Sohlgefälle statt?
Werden betriebliche Belange wie Zugänglichkeit, Belichtung, natürliche oder techni-
sche Belüftung, Ablagerungsverhalten, automatische Reinigung usw. berücksichtigt?
Ist eine Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet vorhanden und genehmigt
oder erforderlich?
Welche Regenbecken und Anordnungen werden gewählt? Welche Volumina sind er-
forderlich?
Sind unterschiedliche Ausbauzustände vorgesehen?
Sind Zulauf- und Entlastungswerte übersichtlich dargestellt und plausibel?
Wie groß ist die maximale Entlastung bei überstautem Kanalnetz?
Welche Auswirkungen ergeben sich auf das Gewässer, in das eingeleitet wird?
Sind Flächen für evtl. weitergehende Anforderungen vorzuhalten?
Welche MSR-Einrichtungen sind rechtlich erforderlich oder betrieblich sinnvoll?
Werden Risikobetrachtungen hinsichtlich Katastrophenregen, Hochwassersituation u.
ä. angestellt?
Liegt ein Störfallkonzept vor?
9 Entwurf Abwasser- und Schlammbehandlung
Stimmen Schmutzfrachtberechnung und ARA-Entwurf hinsichtlich Belastungen, Pla-
nungszeiträumen, Sicherheiten usw. überein?
Werden vorhandene Betriebsdaten (Ergebnisse der Eigenüberwachung, Volumen-
ströme, Mengen, Konzentrationen, Frachten) statistisch ausgewertet und auf Plausibili-
tät geprüft?
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Sind die Zulaufmengen plausibel hinsichtlich Wasserverbrauch und Fremdwasseran-
teil?
Liegt eine aktuelle Einwohnerstatistik mit Berücksichtigung von Pendlern, Fremdenver-
kehr usw. vor?
Sind gewerbliche, industrielle und saisonale Einflüsse berücksichtigt?
Liegt eine Auswertung des Indirekteinleiterkatasters (Gewerbezweige, Schichtbetrieb,
Vorbehandlung, eigene Wassergewinnung usw.) vor?
Liegen Ergebnisse von Messkampagnen für den ARA-Zulauf vor?
Ist die Anlieferung von Fremd- oder Fäkalschlämmen vorgesehen?
Ist eine Kanalnetzbewirtschaftung mit veränderten Abläufen und Schmutzfrachten vor-
gesehen?
Ist mit erhöhtem Schmutz- bzw. Sandaustrag aus der Kanalisation bei Regenbeginn zu
rechnen?
Findet ein zu berücksichtigender Vorabbau im Kanalnetz statt?
Sind die Zuwachsraten (Bevölkerung, Gewerbe/Industrie, spezifischer Wasserver-
brauch, Veränderung beim Fremdwasseranfall usw.) realistisch eingeschätzt (welche
Prognosezeiträume)?
Ist die Anlage wirtschaftlich dimensioniert (Überlagerung von Sicherheiten vermeiden)?
Ist ein Teilausbau in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung sinnvoll?
Sind die Basisdaten mit allen Beteiligten und der Genehmigungsbehörde vor der weite-
ren Entwurfsplanung abgestimmt?
Sind besondere Betriebszustände berücksichtigt wie Normalbetrieb, Regenwetterfall,
Winterbetrieb, Stromausfall, Hochwasser, Außerbetriebnahme, Umgehungsmöglichkeit
und Reparatur einzelner Anlagenteile, Öl- oder sonstige Unfälle?
Liegt bei Faulgasnutzung ein Energiekonzept vor?
10 Kostenermittlungen
Entsprechend den Begrifflichkeiten in der HOAI werden hinsichtlich der Art der Ermitt-
lung und der Genauigkeit von Investitionen unterschieden:
Kostenannahme: bei Studie, z. B. €/ha Flächenentwässerung, €/m Hauptsammler,
€/Sonderbauwerk, €/ARA
Kostenschätzung: bei GEP und Vorplanung, z. B. €/m Kanal (profilabhängig), €/m³
nutzbares Beckenvolumen, €/m³ umbauten Raum (getrennt für Hoch- und Tiefbauteil),
€/E für ARA je nach Verfahren
Kostenberechnung: bei Entwurfsplanung, z. B. für Hauptpositionen wie €/m³ unter-
schiedliche Bodenarbeiten, €/m² Baugrubenverbau, €/m Rohrmaterial
Kostenanschlag: bei Ausführungsplanung, durch Einsetzen ortsüblicher Preise in ein
LV
Zu den baulichen, maschinentechnischen und MSR-Investitionen sind Kosten für Inge-
nieurhonorare, Entschädigungen, Gebühren, Mehrwertsteuer usw. hinzuzurechnen.
Für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist die Ermittlung der laufenden Kosten erforder-
lich, getrennt für Kapitaldienst und Betriebskosten als Jahreskosten. Für Alternativver-
gleiche sollte die Diskontierungsmethode mit Barwertermittlung aus Investitionskosten
und kapitalisierten Betriebskosten gemäß DWA-M 810 angewandt werden. Neben der
monetären Bewertung sind auch die monetär nicht erfassbaren Aspekte in einem Be-
wertungsschema zu berücksichtigen, wie Betriebssicherheit, Auswirkungen auf die
Umwelt, Risiken gewählter Baustoffe, Beeinträchtigung der Bauausführung, Emissio-
nen jeglicher Art, Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, zeitliche Umsetzbarkeit, Fi-
nanzierung usw.
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11 Pläne
Anhaltsweise sind die folgenden Pläne erforderlich (siehe auch DIN 2425, Teil 4):
Art und Maßstab Studie GEP VP EP AP
Übersichtspläne; M. = 1:5.000 bis 1:1.000 x x x x -
Übersichtslagepläne; M. = 1:5.000 bis 1:2.000 o x x o -
Lagepläne; M. = 1:2.000 bis 1:500
oder 1:250
o
-
o
-
o
o
x
o
x
x
Rechennetzpläne; M. = 1:2.500 bis 1:500 - x o o -
Fließschemata; unmaßstäblich x x x x -
Übersichtslängsschnitte; M. = 1:10.000/100 bis
1:2000/100
o o o o -
Längsschnitte; M. = 1:1.000/100 bis 1:500/50(100)
oder M. = 1:250/25(100)
o
-
o
-
o
-
x
o
x
x
Bauwerks- und Sonderpläne; M. = 1:100
M. = 1:50 oder größer; Detaildarstellungen z. B. M. =
1:10
-
-
o
-
o
o
o
o
o
x
Zeit- und Kostenpläne
Bauzeitenplan
Mittelabflussplan
-
o
-
o
-
o
o
o
o
o
GEP = Generalentwässerungsplan; VP = Vorplanung; EP = Entwurfsplanung; AP = Ausfüh-
rungsplanung
x = erforderlich; o = ggf. erforderlich oder wünschenswert; - = nicht erforderlich
Inhalt von Übersichtslageplänen
z. B. Einzugsgebiete (Gesamt-, Teil-, Außen-); Schutzgebiete (Wasser-, Heilquellen-, Natur-,
Landschafts-); Wassergewinnungsanlagen; Gewässer mit Überschwemmungsgebieten; Ein-
leitungsstellen in Gewässer; in F- und B-Plänen ausgewiesene Flächen; Teilentwässerungs-
gebiete; vorhandene, geplante und entfallene Hauptsammler und Hauptdruckleitungen mit
Fließrichtungsangabe; Art, Querschnitt und Sohlgefälle der Kanäle; Sonderbauwerke wie
Pumpwerke, Regenbecken, Mischwasserüberläufe, Versickerungsanlagen, Retentionsbo-
denfilter, Düker, Auslaufbauwerke; ARA’n; Höhenschichtlinien.
Inhalte von Lageplänen
42
z. B. Grundstücksgrenzen, Vorgartenlinien, Bordsteinkanten; Grundstücksbezeichnungen,
Flurnummern, Hausnummern, ggf. nähere Gebäudebezeichnung; Straßen- und Baubegren-
zungslinien, Straßennamen; Baumbestand; bestehende und geplante Kanäle mit Fließrich-
tung, Querschnitt, Sohlgefälle, Haltungslänge, Baustoff, ggf. Seitenzuläufe, Schutzrohre;
Schächte mit Kanalsohlhöhe, Deckeloberkante, Geländehöhe; Nummerierung der Kanäle,
Schächte bzw. Haltungen; Sonderbauwerke wie Pumpwerke, Hebewerke, Regenbecken,
Mischwasserüberläufe, Versickerungsanlagen, Retentionsbodenfilter, Düker, Rohrbrücken,
Auslaufbauwerke; Betriebseinrichtungen wie Be- und Entlüftungseinrichtungen, Spülschäch-
te, Messstellen, Steuer- und Regeleinrichtungen; Gewässer mit Name, Fließrichtung, Was-
serstände, Kilometrierung; Einleitungsstellen in Gewässer oder in Leitungen zum Gewässer;
natürliche und festgesetzte Überschwemmungsgebiete; Höhenfestpunkte und ggf. Höhenli-
nien; Einzugsfläche mit befestigter Fläche bzw. Abflussbeiwert und ggf. Geländeneigung und
Gebietsnummer; Entwässerungsverfahren, Freispiegel- und Druckleitungen; ARA’n.
Inhalte von Rechennetzplänen
z. B. wichtige Straßennamen, sämtliche Schächte und Kanäle mit Fließrichtung und Numme-
rierung; sämtliche Sonderbauwerke mit Bezeichnung und Nummerierung; Gewässer an den
Einleitungsstellen; hydraulische Belastung der Kanäle mit Unterscheidung nach dem Maß
der Aus- und Überlastung; Rückstaubereiche; Ausbaustufen der zu erneuernden Kanäle.
Inhalte von Fließschemata
z. B. Einzugsgebiete (Gesamt-, Teil-, Außen-); Gewässer; Hauptsammler, Hauptdruckleitun-
gen; Sonderbauwerke; Steuer- und Regeleinrichtungen; ARA’n; Einleitungsstellen (Auslauf-
bauwerke) mit Gewässerkilometrierung.
Inhalte von Übersichtslängsschnitten und Längsschnitten bei Gewässern
z. B. Flusssohlhöhe (im Talweg); Uferhöhen; bestehende und geplante Deiche; für die Bear-
beitung und hydraulische Berechnung wichtige Wasserstände wie MNW, MHW, HHW mit
Angabe der Jährlichkeit, Tidewasserstände; Einleitungsstellen aus öffentlichen und privaten
Kanälen; Einmündungen und Abzweigungen von natürlichen und künstlichen Gewässern;
Lage der Querschnitte; Brücken; Kanäle, Düker, Pipelines, Kabel; Kilometrierung.
Inhalte von Übersichtslängsschnitten und Längsschnitten bei Kanälen
z. B. Höhen der Kanalsohle, der Schachtdeckeloberkante und des Geländes; maßgebliche
Kellerfußbodenhöhe; Querschnitte (Profile), lichte Maße; Baustoffe, Rohrverbindungen; Ab-
flussvermögen; Rückstaulinie; rechnerischer Abfluss; Schächte und Sonderbauwerke mit
Bezeichnungen; Messstellen, Steuer- und Regeleinrichtungen; Wehrhöhen; Baugrundschich-
43
tenverzeichnis; Haltungslänge; Grundwasserstand; Zu- und Abläufe von Seitenkanälen, auch
aus zukünftigen Baugebieten; Gesamtlänge von Teilabschnitten; kreuzende Leitungen; Stra-
ßennamen; Stationierung; besondere Bauausführungen wie Pfahlgründungen und Rohrvor-
trieb; Gewässerwasserstände MNW, MHW, HHW an den Einleitungsstellen (Auslaufbauwer-
ke); Pump- und Hebewerke.
Inhalte von Bauwerksplänen
z. B. Art und Güte der Baustoffe; Maße; Höhen; maschinelle, elektrotechnische und mess-
technische Einrichtungen; Einmessung auf Bezugspunkte; maßgebliche Wasserstände des
Gewässers; Grundwasserstände mit Angabe des Messzeitraums; Profile der Baugrundauf-
schlüsse; Schutzmaßnahmen.
Inhalte von Sonderplänen
z. B. Koordinierungspläne (Koordinierung mit Versorgungsunternehmen, Telekom usw.);
Absteckpläne; statische und konstruktive Pläne; Eigentümerverzeichnisse; ökologische Be-
standsaufnahmen; Rekultivierungspläne; Pläne über ökologische Ausgleichsmaßnahmen;
Landschaftspflegerischer Begleitplan; Verkehrslenkungspläne; Pläne für Provisorien; Pläne
für Nutzungsrechte, Arbeits- und Schutzstreifen; Mittelabflusspläne; Bauzeitenpläne.
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Anlage 9 Muster für Schriftfeld von Plänen
Änd.Nr. Bemerkung Datum/Name
Auftraggeber
Geprüft
Datum
Maßnahme
Bearbeitet
Datum
Projekt
Gezeichnet
Geprüft
Datum
Plan
Plan-Nr.
Blatt-Nr.
Maßstab
Kartengrundlage
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