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LF 1 Kap 2
Registratur
LF 1 Kap 2
LF 1 Kap 2Registratur bedeutet
Schriftgutablage.
Registratur ist ein System der
Einordnung und der Verwaltung von
Schriftgut.
Die Registratur kann zentral oder
dezentral erfolgen.
LF 1 Kap 2
Voraussetzungen
LF 1 Kap 2
Voraussetzungen
Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen
festgelegt sind (Aktenplan)
LF 1 Kap 2
Voraussetzungen
Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen
festgelegt sind (Aktenplan)
Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels
LF 1 Kap 2
Voraussetzungen
Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen
festgelegt sind (Aktenplan)
Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels
Vorhandensein der Ordnungsmittel, Suchmittel, Schriftgutbehälter und technischer Bürogeräte.
LF 1 Kap 2
Registratur
Vorteile der Registratur
LF 1 Kap 2
Registratur
Ordnung spart Zeit und damit Geld
Übersichtlichkeit Vorteile
der RegistraturBeweismittel
Gesetzliche Gründe
LF 1 Kap 2
§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen
Aufbewahrungsfristen
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:
1 Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
LF 1 Kap 2
§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen
Aufbewahrungsfristen
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:
1 Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
LF 1 Kap 2
§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen
Aufbewahrungsfristen
2. die empfangenen Handelsbriefe,
3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,
4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).
LF 1 Kap 2
§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen
Aufbewahrungsfristen
2. die empfangenen Handelsbriefe,
3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,
4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).
LF 1 Kap 2
Dauerwert Prüfwert
Gesetzeswert
Tageswert
Wertigkeit
LF 1 Kap 2
Dauerwert(30 Jahre)
Gründungsunterlagen des Unternehmens
LF 1 Kap 2
Beispiele: Inventar - 10 JahreHandelsbrief - 6 Jahre
Gesetzeswert
LF 1 Kap 2
Prüfwert
Beispiele: Mahnung
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Tageswert
LF 1 Kap 2
Registratur