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LFB-Info 1/2013

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Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Freien Berufe Land Brandenburg

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Die ersten 100 Tage in einem neuen Amt

sind sicherlich immer sehr spannend, be-eindruckend und arbeitsintensiv. Insbeson-dere wenn sie in einen Zeitraum fallen, in dem ein Großteil der Empfänge stattfindet auf denen es gilt Präsenz zu zeigen.

Auch wenn mir die standespolitische Ar-beit nicht fremd ist, so ist es doch eine neue Art der Herausforderung, über den Teller-rand weiter hinaus zu blicken und sich nicht nur für die eigene Profession, sondern für alle Freien Berufe im Land Brandenburg, insbesondere unsere Mitgliedsorganisatio-nen, einzusetzen.

Dieser Aufgabe sehe ich jedoch ausge-sprochen positiv entgegen, zumal das neu gewählte Präsidium sowie auch die Arbeits-gruppe Öffentlichkeitsarbeit, welche sich am 4. März 2013 neu konstituiert hat, eine sehr gute Mischung aus alt bewährten und neuen, jungen Mitstreitern bietet.

Gleichzeitig möchte ich aber auch Sie, liebe Mitglieder aufrufen, sich durch Ideen, Wünsche und Anregungen einzubringen und aktiv mit zu gestalten, um diese Inno-vationskraft für unser aller Freiberuflichkeit zu nutzen.

Dies scheint gerade besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass unser Dachver-band, der BFB, noch mit dem Sog der alten Führung und gleichzeitig dem angekündig-ten Austritt der Ärzte auf Bundesebene zu kämpfen hat. Diese Entscheidung der Ärzte ist umso unverständlicher, zumal die weit-reichendsten Angriffe auf die Freiberuflich-keit aus Brüssel stammen, wo gerade der BfB die schlagkräftigste Vertretung unserer Interessen darstellt und allgemein bekannt ist, dass dort die Anzahl der vertretenen Mit-glieder für ein Votum ausschlaggebend ist.

Umso wichtiger ist es daher, dass wir unseren Landesverband weiterhin stärken um unseren Forderungen und Kritikpunkten

dann auf Landes-ebene das entspre-chende Gehör zu verleihen.

Mit den besten Wünschen verblei-be ich

Ihr Thomas Schwierzy, Präsident des LFB

Informationen1/2013

Landesverband der Freien Berufe Land Brandenburg e. V.

Horizonte 2013Neujahrsempfang der Brandenburgischen Kammern in Potsdam

Am 22. Januar luden auch in diesem Jahr die Brandenburgischen Kammern und der Landesverband der Freien Beru-fe unter dem Motto “Horizonte 2013” zum gemeinsamen Neujahrsempfang in Pots-dam ein. Mit einem augenzwinkernden Verweis auf die ungünstige, aber überstan-dene Maya-Vorhersage begrüßte der Prä-sident der Handwerkskammer Potsdam, Jürgen Rose, die mehr als 400 Gäste an diesem Abend. Für die Wirtschaftskam-mern sprach der IHK-Präsident Potsdam, Dr. Victor Stimming.

Als neu gewählter Präsident begrüßte Thomas Schwierzy vom Landesverband der Freien Berufe die Anwesenden und betonte nochmals die besondere Rolle der Selbstständigen für die wirtschaftliche Entwick-lung des Landes Bran-denburg.

Aus gegebenem An-lass sprach Ministerprä-sident Matthias Platzeck in seinem Grußwort ins-besondere von dem für Brandenburg so wichti-gen Infrastrukturprojekt und warb trotz der gegen-wärtigen Schwierigkeiten und aller berechtigten

Kritik seiner Vorredner für einen „Neuan-fang des Vertrauens“. Doch trotz Kritik an Planung, Ausführung und Management im Zusammenhang mit dem Flughafen BER sähe er bei den Kammern „Sachlichkeit und Verständnis für die Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Projekts“.

Auch in diesem Jahr waren die Mitglie-der der einladenden Kammern und auch Vertreter der Landesregierung, Politiker aus Landtag und Bundestag, sowie Minis-teriumsangehörige der Einladung zum Ge-dankenaustausch und Gespräch gefolgt.

Thomas Baumgart LFB-Präsidium

Ministerpräsident Matthias Platzeck im Kreise der Präsidenten der Brandenburgischen Kammern - oben Mitte LFB-Präsident Thomas Schwierzy

Neben der politischen Standortbestimmung blieb auch Zeit für ein lockeres Miteinander (Foto: Zadow-Dorr)

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Durch gesetzliche Änderungen gestaltet sich das Thema der Unternehmensnach-folge und Absicherung eines Unterneh-mens zunehmend schwieriger.

Notar Peter Arntz, Vizepräsident der Notarkammer und Steuerberater und Rechtsanwalt Reinhard Meier, Präsident der Steuerberaterkammer, haben anläss-lich einer mit der Deutschen Bank organi-sierten gemeinsamen Veranstaltung am 6. März 2013 einen aktuellen Überblick mit dem Thema „Unternehmensnachfolge – erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und steuerrechtliche Problemkreise“ vor 37 interessierten Teilnehmern referiert und an-stehende Fragen beantwortet. Insbesonde-re wurden die Vorteile der Übertragung zu Lebzeiten und Vorsorge für den Todesfall bei einem Einzelkaufmann, einer Einmann-gesellschaft, Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern und Sonderbetriebsvermö-gen hinsichtlich der Gestaltung auf gesell-schaftsvertraglicher und auf erbrechtlicher Ebene dargelegt. Aber auch steuerrechtlich zu beachtende Aspekte und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteu-errechts wurden erörtert.

Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuergesetzes liegt ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht vom 27.09.2012 vor. Bereits 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die teilweise

Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteu-ergesetzes festgestellt, so dass der Bun-desgesetzgeber mit dem Erbschaftssteu-erreformgesetz vom 24.12.2008 u.a. eine Neuordnung der steuerrechtlichen Bewer-tung bei Unternehmensnachfolge geregelt

hat. Es ist abzuwarten, welche Schlussfol-gerungen das Bundesverfassungsgericht aus diesem Vorlagebeschluss zieht.

Karin Bencze,Geschäftsführerin der Notarkammer

Notar Peter Arntz, Vizepräsident der Notarkammer Brandenburg Reinhard Meier, Präsident der Steuerberaterkammer

Regelung der Unternehmensnachfolge schwierigerGemeinsame Veranstaltung der Notarkammer und der Steuerberaterkammer Brandenburg mit der Deutschen Bank

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Tag des offenen NotariatsInformationen zu Erbrecht und Vorsorge besonders gefragt

Auch in diesem Jahr haben die Nota-re in Brandenburg ihren “Tag der offenen Tür” am 11. März 2013 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr durchgeführt. Viele interessier-te Bürger haben den Tag genutzt, um sich kompetent und kostenfrei zu den Themen „Erbrecht und Vorsorge“ von den Nota-ren vor Ort informieren lassen. Schwer-punkte sind immer wieder die Fragen, ob man durch testamentarische Verfü-gungen bestimmen kann, wer sein Erbe wird. Wird kein Testament hinterlassen, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Auch bewegt die Bürger, wie sie sich vor unliebsamen Überraschungen schützen können und das erarbeitete Vermögen erhalten. Hier ist dringend eine Nach-lassplanung angeraten. Oftmals stellt das Familienwohnheim den größten Teil des Vermögens dar und nur ein Kind kann das Haus bekommen. Doch wie können die anderen Kinder gerecht abgefunden

werden? Wie vermeidet man Streit um mögliche Pflichtteilsforderungen? Auch der Erbnachweis durch einen Erbschein oder die Auflösung von Erbengemein-schaften werfen viele Fragen auf, die im Rahmen des Tages der offenen Tür ange-sprochen werden. Aber auch die richtige Gestaltung bei der Vorsorge für das Alter mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung werden immer wieder und verstärkt durch die Bürger nachgefragt.

An der Aktion haben von 77 Berufs-angehörigen 71 Notarinnen und Notare teilgenommen. Teilweise konnten nicht alle Bürger in der zur Verfügung stehen-den Zeit ihre Fragen und Probleme mit dem Notar besprechen, da ein zu großer Andrang in einzelnen Notarbüros zu ver-zeichnen war.

Karin Bencze

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Vorstandssitzung

Der LFB-Vorstand hat zu seiner nächsten Vorstandssitzung als Gast Johannes Hu-ber, Referatsleiter für Handel, Handwerk, Gewerberecht und Dienstleistungen im brandenburgischen Wirtschaftsministeri-um eingeladen. Wichtigstes Gesprächs-thema ist eine Studie zur Bewertung der Lage der Freien Berufe im Land Branden-burg, für die das Wirtschaftsministerium um Unterstützung gebeten wird. Die Vorstandssitzung findet statt:

22. April16:30 Uhrin der KZVLBHelene-Lange-Straße 4-514467 Potsdam

Kammerversammlung wählte Vorstand der ApothekerkammerEinstimmiges Wahlergebnis für den alten und neuen Präsidenten Jens Dobbert

Am 13. Februar 2013 fand die konstitu-ierende Kammerversammlung im Apothe-kerhaus statt – Jens Dobbert ist der alte und neue Präsident der Landesapothe-kerkammer Brandenburg. Bei nur einer Enthaltung wurde er einstimmig im Amt bestätigt. Ebenso eindeutig bleiben Eck-hard Galys erster Vizepräsident und Katrin Wolbring zweite Vizepräsidentin. Neu in den Vorstand wurden Knut Hanika, Anke Nedwed und Sigrid Rzeczinski gewählt; Stephan Creuzburg, Hansjörg Fabritz, Ka-ren Pank, Clemens Scholz und Annegret Suschowk bleiben dem Vorstand erhalten.

In seinem Resümee ging der Präsident darauf ein, dass eine flächendeckende Versorgung nur mit einer entsprechenden Vergütung gewährleistet werden kann. Da wirtschaftliche Themen nicht primär in das Ressort einer Kammer fallen, widmete er sich weiteren ausschlaggebenden Fakto-ren. Die Apothekenbetriebsordnung verur-sacht nicht nur zusätzliche, unsinnige Kos-ten in der Apotheke, sondern führt dazu, dass Mitarbeiter für wichtige Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen. Wegen des enormen Dokumentationsaufwandes stellen Apotheker soweit dies möglich ist in Absprache mit den behandelnden Ärz-ten Rezepturen auf Fertigprodukte um. Andere Kollegen geben genehmigte Re-zeptsammelstellen freiwillig zurück, da sich diese aus wirtschaftlichen Gründen und Anforderungen aus Verordnungen und Gesetzen nicht mehr abdecken lassen. Und die Defektur scheint tot zu sein, da 82

Prozent unserer Kollegen zukünftig keine Defekturen mehr herstellen wollen – nur aufgrund überbordender Bürokratie! Das kann nicht das Ziel sein, wo doch die Ap-BetrO geschaffen wurde, um die Qualität der Arbeit zu erhöhen und die Bürokratie abzubauen?!

Wir haben unsere Gespräche noch nicht beendet. Mit der neuen Staatssekretärin wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums, des Landes-amtes und der Kammer zu gründen, um eine vernünftige und praktikable Ausle-gung zu erreichen. Die flächendeckende Versorgung ist in Gefahr – zwei weitere Stichwörter sind hier auch Barrierefreiheit oder die Befüllung von Schmerzpumpen.

Bezug nehmend auf den von den Steu-erzahlern finanzierten Neujahrsgruß des Bundesgesundheitsministers verzichtet Herr Dobbert gern auf jegliches Schönre-den, fordert dafür eher• die Entmachtung der Krankenkassen• die Abschaffung der Rabattverträge• die Verbesserung der Honorierung und

damit Anerkennung apothekerlicher Leistungen

• die Einführung der versprochenen Notdienstpauschale rückwirkend zum 01.01.2013

• die Novellierung der ApBetrO dahinge-hend, dass der Patient wieder im Mittel-punkt stehen kann.

Landesapothekerkammer Brandenburg

Auszubildende von morgen einladen - Boys´ und Girls´ Day am 25. April

Der nächste Mädchen-Zukunftstag und der nächste Jungen-Zukunftstag finden am 25. April 2013 statt. Dann können auch Selbstständige in den Freien Berufen wie-der ihre Praxen, Kanzleien, Büros und Apotheken öffnen, um Jungen oder Mäd-chen ab der fünften Schulklasse einen Ein-blick in die Abläufe und auf die Berufsbilder zu geben. Diese Initiativen zur Berufswahl, mit denen der BFB kooperiert, wollen Mäd-chen für bislang klassische Jungenberufe und Jungen für eher typische Mädchenbe-rufe begeistern.

Interessierte können sich online auf der Aktionslandkarte eintragen oder tele-fonisch anmelden. Natürlich stehen um-fangreiche Materialien zur Verfügung, die bestellt oder heruntergeladen werden kön-nen. Mehr unter: www.girls-day.de, www.boys-day.de

Exkursion der Architektenkammer: Bukarest – „Paris des Ostens“

Die Architektenkammer Berlin veran-staltet von Dienstag bis Samstag, 23. bis 27. April 2013 eine Exkursion mit thema-tischen Stadtrundgängen (Geschichte und Baugeschichte), Kurzvorträgen einheimi-scher Fachleute (Stadtplanung, historische Stadtentwicklung, Denkmalpflege) sowie einem Abendvortrag zur Architekturge-schichte der Region. Detaillierte Informa-tionen zu diesen Angeboten unter www.ak-berlin.de. Für Fragen darüber hinaus stehen Katrin Gralki, (030) 29 33 07-14 oder Winnie Preil, (030) 29 33 07-38 gerne zur Verfügung.

Hansjörg Fabritz, Anke Nedwed, Knut Hanika, Katrin Wolbring, Eckhard Galys, Stephan Creuzburg, Karen Pank, Jens Dobbert, Annegret Suschowk, Clemens Scholz (v. l.) nicht im Bild Sigrid Rzeczinski

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Angeregt durch die Informationen und Diskussionen zur Entwicklung des Hoch-schulstandortes Lausitz in Cottbus haben sich die benannten Kammern und Verbän-de entschlossen, ein gemeinsames Positi-onspapier zur Ausbildung von Architekten und Ingenieuren an den Universitäten und Hochschulen im Land Brandenburg zu ver-öffentlichen.

Die Zukunft des Landes Brandenburg setzt Investitionen in Bildung und For-schung voraus. Mit den Köpfen des Landes wird dessen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung vorangebracht. Die intellektuelle Leistungsfähigkeit der Gesell-schaft muss zukünftig stärker als Träger dieser Entwicklung genutzt werden. Vor-aussetzung dafür sind differenzierte und qualitätsvolle Bildungsangebote an den Universitäten und Hochschulen des Lan-des. Ebenso wie der Lehre muss auch der Forschung durch die Politik ein verbindli-cher, stabiler Rahmen mit Planungssicher-heit gegeben werden. Im Wettbewerb der Staaten, Länder und Regionen machen hochqualifizierte Fachkräfte den entschei-denden Unterschied aus. Investitionen in Strukturen und Ressourcen für Bildung und Forschung bilden seit jeher den entschei-denden Teil zukünftiger Entwicklungsstra-tegien.

Die Ausbildung von Architekten und In-genieuren an den Hochschulen in Bran-denburg muss sich daher noch stärker an den umfassenden Herausforderungen in der Gesellschaft orientieren. Die soziale, kulturelle und ökologische Vielfalt des Lan-des, die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Veränderungen der Anforde-rungen an Arbeit, Mobilität und Kommuni-kation, die energetische Effizienz von Sied-lungsstrukturen, Städten und Gebäuden, von der Energieerzeugung, deren Trans-port oder Speicherung sowie die Identität der Bewohner, alles das erfordert Antwor-ten und Lösungen, vor allem aber hervorra-gend ausgebildete und engagierte Architek-ten und Ingenieure. Die Universitäten und Hochschulen Brandenburgs im Herzen Eu-ropas spielen hierbei eine große Rolle. Die Hochschullandschaft in Brandenburg muss für die Zukunft fit gemacht werden. Alles, was in den letzten 20 Jahren geschaffen und aufgebaut wurde, ist dabei im Vergleich mit anderen Bundesländern zu prüfen und sorgfältig zu bewerten. Vieles davon stellt eine zukunftsweisende Basis für die weite-re Entwicklung dar. Der Bologna-Prozess, geprägt durch Bachelor- und Masterstudi-engänge, darf nicht zu einer kleinteiligen Qualifikationsstruktur führen. Vielmehr sind die Potentiale der jungen Leute individuell zu erschließen und auszubauen.

Dem grundhaft ausgebildeten Architekt und Ingenieur mit einem breiten Fachwis-sen, der Chance zur Spezialisierung und einer ausgeprägten sozialen und kulturel-len Verantwortung im internationalen Wett-bewerb, kommt auch zukünftig ein großer Stellwert zu. Ob in der Energietechnik, in industriellen Wertschöpfungsketten, bei der Planung, der Baudurchführung, der Ressourcenwirtschaft, aber auch in der Verwaltung oder im Service, überall wer-den solide Ausbildungsstände geschätzt und verlangt. Diese beeinflussen das Fort-kommen unseres Gemeinwesens positiv.

Wir appellieren daher an die Politik des Landes Brandenburg mit den strukturellen Änderungen in der Hochschullandschaft unseres Landes immer das Ziel zu verfol-gen, die Qualität der Lehre und Forschung an den Hochschulen zu erhöhen und für eine zukunftsgerechte Planungssicherheit Sorge zu tragen. Als Diskussionsgrundlage haben wir für die aktuelle Situation in der Lausitz einen 10-Punkte Plan verfasst. Die-ser steht zur Einsicht u. a. über die Home-page der BBIK (www.bbik.de) für jeden zur Verfügung.

Brandenburgische Ingenieurkammer

Die Brandenburgische Ingenieurkam-mer würdigt mit mehr als 40 Preisen im Gesamtwert von über 5.000 Euro die Ge-winner des Fotowettbewerbs der Branden-burgischen Ingenieurkammer „Dein Blick • dein Klick • dein Foto gewinnt!“

Im März vergangenen Jahres lobte die Brandenburgische Ingenieurkammer un-ter Schirmherrschaft des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie des Mi-nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburgs einen Fotowettbewerb „ Dein Blick • dein Klick • dein Foto gewinnt!“ für junge Hob-byfotografen zwischen 14 und 25 Jahren aus. Eingebettet in die Kampagne zur In-

genieur-Nachwuchsgewinnung „Ingenieu-re treffen Schule“ waren diese aufgerufen, ihren ganz eigenen Blickwinkel von inge-nieurtechnischen Leistungen im täglichen Leben bildlich festzuhalten.

Mehr als 300 Fotos sind bis zum 30. Ok-tober eingegangen. Eine Resonanz, die die Brandenburgische Ingenieurkammer hoffen lässt, dass sich immer mehr junge Menschen auch technischen Themen zu-wenden. Die Jury hat die Gewinner in den beiden Altersklassen 14 bis 18 Jahre und 19 bis 25 Jahre ermittelt.

Am 15.01.2013 fand im Gubener Stadt- und Industriemuseum, Wilfried-Wilke-Platz;

Gasstraße 5, 03172 Guben die offizielle Preisverleihung für beide Altersgruppen statt. Gleichzeitig wurde am 15. Januar 2013 eine vierwöchige Ausstellung mit den Siegerfotos und weiteren ausgewählten Wettbewerbsbeiträgen in Anwesenheit des Präsidenten der Brandenburgischen Inge-nieurkammer, Dipl.-Ing. Matthias Krebs so-wie des Vorsitzenden der Gubener Stadt-verordnetenversammlung, Klaus-Dieter Fuhrmann, des amtierenden Bürgermeis-ters der Stadt Guben, Fred Mahro, und der Museumsleiterin Heike Rochlitz eröffnet.

BBIK-Präsident Matthias Krebs freut sich über die Resonanz des zweiten Schüler-wettbewerbs, den die Brandenburgische

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Tolle Preise für die schönsten „Klicks“Gewinner des Fotowettbewerbs der Brandenburgischen Ingenieurkammer wurden mit Preisen und einer mehrwöchigen Ausstellung gewürdigt. Die Fotos zeigen eine neue Sicht auf die Umwelt.

Positionspapier zur Hochschulausbildung Brandenburgische Architektenkammer, Brandenburgische Ingenieurkammer, Verein Deutscher Ingenieure Berlin-Brandenburg, Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg und Bauindustrieverbände Berlin-Brandenburg positionieren sich zur Hoch-schulausbildung von Architekten und Ingenieuren

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Ingenieurkammer auslobte: „In der heuti-gen schnelllebigen Zeit mit wachem Blick die eigene Umwelt wahrzunehmen und ge-nau hinzuschauen, wie mit Ideen, Wissen und Können ein lebenswertes Umfeld ge-schaffen wird, war Motivation für die jungen Fotografen, an diesem Wettbewerb teilzu-nehmen. Die Bilder zeigen, dass es uns als Kammer gelungen ist, jungen Menschen eine manchmal völlig andere Sichtweise auf ihre Umwelt zu bieten, eine, die sie sich mit ihren Bildern selbst erarbeitet haben. Jetzt warten attraktive Preise auf die jun-gen Leute, Preise, die von vielen Partnern zur Verfügung gestellt wurden und ihnen hoffentlich viel Spaß bereiten.“

Matthias Bärmann, Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Bärmann und Part-ner GbR, unterstützte die BBIK-Kampagne mit Blick auf den brandenburgischen Inge-

nieurnachwuchs im Rahmen eines Schul-projekts am Pestalozzi-Gymnasium Guben in den vergangenen Monaten besonders aktiv und erlebte die jungen Fotografen in Aktion: „Wenn junge Menschen erleben, dass ein Engagement über das Normale hi-naus nicht nur Spaß macht, sondern auch noch eine besondere Würdigung erfährt, dann haben wir viel erreicht. Den Blick für das Außergewöhnliche, das architekto-nisch Wertvolle, stilistisch Beeindrucken-de, das in jeder Stadt zuhause ist, mit einer solchen Aktion zu fördern, unterstützt die Heimatverbundenheit und vielleicht auch den entsprechenden Berufswunsch. Dazu wollten wir die Schüler motivieren, und das gelang uns ganz hervorragend.“

Heike Rochlitz, die Museumsleiterin des Industrie- und Stadtmuseums Gubens freut

sich über die Sonderausstellung in „ihrem“ Museum. Sie betrachtet diese als „wichti-gen Teil der vielfältigen Museumspädago-gik, die die Stadt Guben regelmäßig bietet“.

Ausschichtturm Rauner Berge von Sandra Buske Platz 1 in der Altersgruppe 14 bis 18 Jahre

Abraumförderbrücke F60 von Marco Dreischke; Platz 1 in der Altersgruppe 19-25 Jahre

Die Preisträger:

Altersgruppe 19 – 25 JahrePlatz 1: Abraumförderbrücke F60 im Ta-gebau Welzow Süd von Marco Dreisch-ke aus HirschfeldDie Aufnahme strahlt eine außerordent-liche Dynamik aus, die Verkippung des Abraumes im spätem Tageslicht zeigt auf deutliche Weise, dass hier nie Ruhe ein-zukehren vermag, es ist ein Arbeitsplatz der rund-um-die-Uhr betriebsam ist. Das Zusammentreffen von Technik und Natur ist ebenfalls auf dem Bild deutlich zu er-kennen und spiegelt die menschlichen Ein-schnitte in die Natur wieder. Die im späten Licht leuchtenden Eimerketten ergänzen diesen Eindruck und die scheinbare Un-endlichkeit des vage sichtbaren Horizontes lassen die Komplexität des Arbeitsplatzes Bergbau erahnen. Gleichermaßen wird deutlich, wie sich der Mensch die Schätze der Erde mühsam zu Eigen macht. Die Ab-raumförderbrücken zählen zu den größten auf dem Land beweglichen Maschinen. Die Bildkomposition zeigt ein nahezu perfek-tes Foto aus dem Arbeitsleben. Der Blick für die ingenieurtechnische Leistung wurde bei dem Bild am besten umgesetzt. Die gute Perspektive und die Lichtverhältnisse bringen sehr viel Dynamik und Spannung ins Bild.

Altersgruppe 14 – 18 JahrePlatz 1 - Gitterstäbe Ausschichtturm in den Rauner Bergen von Sandra Buske aus Doberlug-KirchhainDas Thema des Wettbewerbes, besondere ingenieurtechnische Leistungen darzustel-len, ist hier sehr gelungen. Die Stahlkonst-ruktion strömt durch ihre Farbgebung eine scheinbare Leichtigkeit aus. Unschärfen stehen im Wechselspiel mit scharfen Be-reichen des Bildes und die Farbtönung des eigentlichen Hinter- (Unter-) grundes bringt ausreichend andere und ergänzen-de Farbe für eine derartige Bildaufteilung ins Spiel. Der Fluss einzelner Linien inner-halb des Bildes birgt genügend Spannung in sich, dieses Foto als besonders gut zu bewerten.

Die weiteren Platzierungen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer (www.bbik.de).

Daniel Petersen BBIK

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Studium mit SteuerbonusAufwendungen für Aus- und Weiterbildung sind bei eigenbetrieblichem Interesse steuerfrei

Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräf-ten wird allerorten betont. Daher können Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern eine echte Hilfe sein, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitneh-mer profitieren. Zwar gehören alle Einnah-men in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselb-ständiger Arbeit und sind entsprechend zu versteuern. Aber unter bestimmten Voraus-setzungen werden vom Arbeitgeber über-nommene oder direkt von ihm bezahlte Gebühren beispielsweise für ein berufsbe-gleitendes Studium oder für Aufwendungen im Aus- und Weiterbildungsbereich steuer-frei gestellt, wie das Bundesfinanzminis-terium in einem Schreiben vom 13. April 2012 erläuterte.

Ausbildungsverhältnis und StudiumSteuerfrei können Aufwendungen des

Arbeitgebers für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers bleiben, wenn das Studium Bestandteil der Berufsausbil-dung ist. Dabei ist eine wesentliche Vor-aussetzung, dass die Teilnahme am be-rufsbegleitenden Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhält-nis zählt. Bei einem solchen Konstrukt liegt kein steuerbarer Arbeitslohn vor. Auch sind Studiengebühren kein Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung aufgrund einer Vereinbarung mit der Bildungseinrichtung die Kosten als unmittelbarer Schuldner trägt. In einem solchen Fall wird ganz über-wiegend ein eigenbetriebliches Interesse anerkannt und somit steuerrechtlich kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter angenom-men.

Aber Achtung: Anders verhält es sich bei Stipendien oder sonstigen finanziellen Un-terstützungen durch den Arbeitgeber, wenn das Studium nicht Gegenstand des Dienst-verhältnisses ist. Auch Teilzeitbeschäftigte ohne arbeitsrechtliche Studienverpflich-tung können nicht damit rechnen, dass ihr eventuell vom Arbeitgeber bezuschusstes Studium zu lohnsteuerlich bevorzugter Be-handlung führt.

Weiterbildung Eine Weiterbildung, die überwiegend im

betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, inhaltlich also zum Aufgabenspek-trum des Mitarbeiters passt und keinen

offensichtlichen Belohnungscharakter hat, gilt in aller Regel auch als nicht zu ver-steuernde Sachleistung. Dabei ist es un-erheblich, ob die Bildungsmaßnahme am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Ein-richtungen oder in außerbetrieblichen Ein-richtungen stattfindet. Steuerfrei bleiben auch solche Bildungsmaßnahmen, die von Fremdunternehmen auf Rechnung des Ar-beitgebers erbracht werden. Je nach indivi-dueller Interessenlage des Unternehmens kann es sich um ganz unterschiedliche Maßnahmen handeln, zu denen u. a. auch die Aneignung oder Vertiefung von Fremd-sprachenkenntnissen gehören. Auch Qualifikations- und Trainingsangebote im Zusammenhang mit Auflösungsvereinba-rungen können gemäß Lohnsteuerrichtlinie R 19.7 unter bestimmten Umständen den steuerfreien Aufwendungen zugerechnet werden.

Bildet der Arbeitnehmer sich dagegen nicht im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers fort, gehört der Wert der vom Arbeitgeber möglicherweise erbrachten Fort- und Weiterbildungsleis-tung zum Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann gegebenenfalls von ihm getragene Bildungsaufwendungen als Werbungs-kosten oder Sonderausgaben im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bezahlung der Bildungskosten und Erstattung

Grundsätzlich kommt es für die steuer-begünstigte Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, die im eigen-

betrieblichen Interesse liegt, nicht darauf an, ob der Arbeitgeber direkt die Kosten trägt oder sie dem Arbeitnehmer erstattet. Ist jedoch der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren, muss die Übernahme der künftig entstehenden Kosten durch den Arbeitgeber vor Beginn der Maß-nahme schriftlich festgelegt werden. Des Weiteren kann für die Anerkennung der steuerbegünstigten Kostenübernahme ent-scheidend sein, welche Regelung für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers getroffen wurde. Ein eigenbetriebliches Interesse wird in aller Regel dann ange-nommen, wenn der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Regelungen berechtigt ist, die übernommenen Studiengebühren vom Ar-beitnehmer zurückzufordern, sofern der Ar-beitnehmer das ausbildende Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Studi-enabschluss auf eigenen Wunsch verlässt. Beruht hingegen die Trennung auf Grün-den, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, kann eine vereinbarte Rückzahlungspflicht ohne Konsequenzen für die steuerbegüns-tigte Behandlung der gezahlten Gebühren hinfällig sein.

Fazit Die Materie ist komplex und es geht um

nicht unerhebliche Beträge. Deshalb emp-fiehlt es sich sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in solchen Fragen ei-nen Steuerberater hinzuzuziehen.

Regionaler Pressedienst der Bundessteuerberaterkammer

Foto: BStBK

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Ausbildungsmarkt stagniertIm Vergleich zum Vorjahr sinkt in Brandenburg Anzahl an Bewerbern

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Ende September 2012 waren für das laufende Berichtsjahr 14.702 Bewerber gemeldet, das sind 55 weniger als im Jahr 2011 (-0,4 Prozent). Die Anzahl der einmün-denden Bewerber ging um 85 (-1,1) zurück. 879 Bewerber waren noch unversorgt (Vor-jahr 725). Dies sind 154 (+ 21,2 Prozent) Bewerber mehr als vor einem Jahr.

In diesem Berichtsjahr haben sich 2.747 Jugendliche mit allgemeiner Hochschul-reife als Bewerber um eine Berufsausbil-dungsstelle gemeldet. Das sind gegenüber dem Vorjahr 171 Bewerber oder 6,6 Pro-zent mehr. Gemessen an der Erhöhung der Anzahl der Schulabgänger mit allgemeiner Hochschulreife durch den doppelten Abi-turjahrgang fällt die Steigerung gegenüber dem Vorjahr jedoch sehr moderat aus. Dies könnte auch ein Anzeichen für eine hohe Studierneigung sein.

Die Anzahl der Bewerber mit einem Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr ist im Vorjahresvergleich mit +13,3 Prozent deutlich angestiegen (absolut: +838). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Berufsberaterinnen und Berufs-berater ihre Berufsorientierungen in den Schulen auch in diesem Berichtsjahr früh-zeitig durchgeführt haben, um ausreichend und rechtzeitig Bewerber zur zielgerichte-ten Besetzung der Ausbildungsstellen zu gewinnen. Die Bewerberverhältnisse (ak-

tuelle Schulabgänger zu Schulabgängern aus Vorjahren) verändern sich sukzessive: Die Anzahl der Bewerber mit einem Schul-abgang im aktuellen Berichtsjahr stieg deutlich an (7.133 gegenüber 6.295 im Vor-jahr) während die Anzahl der „Altbewerber“ mit einem Schulabgang in den Vorjahren sank (7.451 gegenüber 8.367 im Vorjahr). Bei isolierter Betrachtung der Zahl der Be-werber allein aus dem Vorjahr ist sogar ein Rückgang um -17,8 Prozent (absolut: -536) festzustellen. Der Anteil der Altbewerber an allen Bewerbern beträgt nunmehr 50,7 Pro-zent (Vorjahr 56,7 Prozent). Unverändert blieb dagegen der Anteil der Altbewerber an den unversorgten Bewerbern (70,5 Pro-zent).

Der Anteil der noch unversorgten Be-werber ohne Schulabschluss im Land Brandenburg ist im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Im September 2012 hatten 17,5 Prozent der noch unversorgten Bewerber keinen Schulabschluss (im Vor-jahr lag der Anteil noch bei 16,3 Prozent). Der Anteil der noch unversorgten Bewerber mit Hauptschulabschluss ist mit 36,5 Pro-zent ebenfalls gestiegen (Vorjahr 34,6 Pro-zent). Demgegenüber verfügen rund 29,6 Prozent der unversorgten Bewerber über einen mittleren Bildungsabschluss (Vorjahr 31,4 Prozent) und 13,7 Prozent über die Fachhochschulreife oder allgemeine Hoch-schulreife (Vorjahr 13,5 Prozent).

Zahnmedizinischer Fachan-gestellter - ein nicht alltägli-cher Berufswunsch

Warum möchte ein Mann Zahnmedizi-nischer Fachangestellter werden?

Ich wollte einfach etwas Ungewöhn-liches machen, was nicht typisch ist für Männer. Ich wollte mich einfach mal von den typisch männlichen Berufen lösen. Und als ich diesen Ausbildungsplatz fand, dachte ich: „Junge, das ist das Richtige für dich.“

Der erste Tag in der Berufsschule war natürlich der reine Wahnsinn: Eine gan-ze Klasse voller hübscher junger Damen. Der Traum eines jeden Mannes, richtig? Falsch, denn es hört sich weitaus besser an, als es ist. Es war ein tolles Erlebnis mit den Damen, aber auch anstrengend. Ich würde es aber immer wieder tun. Nicht nur die Schule war klasse, son-dern auch die Arbeit in der Praxis war einfach genial. Jeden Tag neue Menschen mit Problemen, die man hilft zu beseiti-gen, und wofür man von den Patienten Dankbarkeit erfährt. Von vielen Patienten wird man für den Zahnarzt gehalten, was natürlich lustig ist, wenn man dann alles aufklärt.

Ich fand meine gesamte Ausbildung im Großen und Ganzen super. Meine Chefs sind klasse und meine Arbeitskolleginnen kommen erstklassig mit mir klar. Deshalb kann ich sagen: Ich habe meine Ausbil-dung zum Zahnmedizinischen Fachange-stellten nicht bereut!

Sebastian KonkowskiZahnarzpraxis Zorn/Schwierzy,

Strausberg

Kreis/ kreisfreie Stadt gemeldete Bewerberseit Beginn des Berichtsjahres

gemeldete Ausbildungsstellen seit Beginn des Berichtsjahres

darunter betriebl. Ausbildungsstellen

2011/2012 2010/2011 2009/2010 2011/2012 2010/2011 2009/2010 2011/2012 2010/2011 2009/2010davon un-versorgt

davon un-versorgt

davon un-versorgt

davon unbe-setzt

davon unbe-setzt

davon un-besetzt

Ostprignitz-Ruppin 824 111 784 94 918 116 611 56 710 91 639 57 582 643 539Prignitz 307 4 358 * 438 0 462 54 553 57 528 42 367 436 400Uckermark 1.271 216 1.024 174 1.260 187 510 14 534 31 500 14 486 510 453Barnim 1.031 54 1.014 67 1.114 56 954 49 985 73 917 44 697 822 674Oberhavel 976 35 1.190 52 1.521 93 884 36 817 79 769 25 856 770 627Havelland 757 28 677 8 788 19 782 86 718 134 686 67 739 667 551Brandenburg a.d.H., Stadt 456 6 394 14 415 12 457 32 453 3 484 5 369 353 371Potsdam-Mittelmark 797 48 804 22 843 27 780 87 700 29 826 37 779 696 726Potsdam, Stadt 593 9 616 5 618 18 871 43 980 16 1.235 30 646 783 790Teltow-Fläming 996 56 1.068 30 1.117 23 947 33 935 32 879 35 902 889 754Märkisch-Oderland 1.270 33 1.231 26 1.215 67 1.308* 40 4770* 94 894 37 809 771 660Frankfurt (Oder), Stadt 516 7 518 19 466 14 566 11 878 14 552 23 347 478 359Oder-Spree 1.022 73 1.023 36 1.199 48 845 46 969 36 745 54 769 830 677Dahme-Spreewald 887 20 941 17 1.074 40 970 92 874 44 894 46 919 810 836Spree-Neiße 1.062 102 1.048 105 1.152 163 460 80 406 36 472 40 460 398 412Cottbus, Stadt 605 23 632 20 645 20 706 76 767 23 875 20 643 560 551Elbe-Elster 696 37 774 21 753 24 743 36 692 82 664 32 711 630 528Oberspreewald-Lausitz 636 17 661 14 653 18 645 43 583 40 676 26 600 509 458

AusbildungsstellenmarktKreise und kreisfreie Städte im Bezirk der Regionaldirektion Berlin-BrandenburgBewerber und Ausbildungstellen im BerichtsjahrStand: September 2012Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Page 8: LFB-Info 1/2013

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Deutsche Berufsverbände für Dolmet-scher und Übersetzer rufen zur Mitzeich-nung einer gemeinsamen E-Petition auf. Sie fordern darin eine deutliche Erhöhung der Honorare von Dolmetschern und Über-setzern, die für die Justiz arbeiten. Damit wollen sie auf ein entsprechendes Kos-tenrechtsmodernisierungsgesetz Einfluss nehmen, über das zurzeit im Bundestag beraten wird.

Schon mehr als 2.500 Zeichner hat die E-Petition „Rechtspflegekosten - Erhö-hung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer“, die seit einigen Tagen auf der Website des Bundestages steht. And-ré Lindemann, Präsident des Bundesver-bandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ), hat die Petition im Namen der Branchenverbände eingereicht. Darin for-dert er als Petent die Erhöhung der Hono-rare von freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern, die für die Justiz tätig sind. Die Verbände fürchten, dass qualifizierte Sprachmittler sonst langfristig in andere Fachgebiete abwandern und die Justiz zu-nehmend mit Laiendolmetschern arbeitet. Interessierte können die E-Petition mit der Nummer 37857 bis 26. März online mit-zeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_11/_15/Peti-tion _37857.html .

Die Honorare der für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer sind durch das Justizvergütungs- und -entschädi-gungsgesetz (JVEG) aus dem Jahr 2004 geregelt und sollen bis Sommer 2013 no-velliert werden. In der E-Petition formulierte Forderungen sind unter anderem:

• eine deutliche Anhebung der Hono-rare für Dolmetscher,

• Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen,

• die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen,

• eine deutliche Erhöhung der Vergü-tung für Übersetzer,

• die Streichung der Vergütungsver-einbarungen nach § 14 JVEG und

• eine Verpflichtung aller staatlichen Ermittlungsbehörden zur Vergütung nach den Sätzen des JVEG.

Seit Jahren beobachten und kritisieren die Verbände ein schleichendes Absinken der Honorare. Nur ein faires und ange-messenes Vergütungssystem kann nach

ihrer Überzeugung verhindern, dass sich immer mehr qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer von der Arbeit für die Justiz verabschieden und zunehmend Laien als Dolmetscher und Übersetzer zum Einsatz kommen – mit entsprechend mangelhaften Leistungen und negativen Konsequenzen für alle an einem Verfahren beteiligten Par-teien.

„Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementa-rer rechtsstaatlicher Bedeutung“, so BDÜ-Präsident André Lindemann. „Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, Menschenwürde und Gerechtigkeit.“ Von der Qualität der Arbeit eines Gerichtsdol-metschers könne ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen, ein Fehler kön-ne schwerwiegende Folgen haben. Laut Grundgesetz hat jeder Beteiligte in einem Verfahren das Recht auf einen Dolmet-scher oder Übersetzer, wenn er der deut-schen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Der Verband schätzt, dass in jedem fünften Verfahren in Deutschland ein Ge-richtsdolmetscher im Einsatz ist.

Die an der Erarbeitung der Petition betei-ligten Berufsverbände sind: BDÜ (Bundes-verband der Dolmetscher und Übersetzer), ADÜ Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland), ATICOM (Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher), VÜD (Verband der Übersetzer und Dolmetscher), VVU BW (Verband der allgemein beeidigten Ver-handlungsdolmetscher und der öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenüber-setzer in Baden-Württemberg) und ABDÜ (Verein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Sachsen-Anhalt).

Auskunftsanspruch des Versicherten zur Kostenübernahme

Die Bundeszahnärztekammer informiert über die Erweiterung des § 192 Versiche-rungsvertragsgesetz (VVG) um einen zu-sätzlichen Absatz 8 durch den Bundestag. Nach diesem haben privat Krankenversi-cherte und gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzversicherung der Regelung ei-nen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Versicherer: „Der Versicherungsnehmer kann vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtig-te Heilbehandlung verlangen. Ist die Durch-führung der Heilbehandlung dringlich, hat der Versicherer eine begründete Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wo-chen, zu erteilen, ansonsten nach vier Wochen. Auf einen vorgelegten Kostenvor-anschlag und andere Unterlagen ist dabei einzugehen.

Die Frist beginnt mit Eingang des Aus-kunftsverlangens beim Versicherer. Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beab-sichtigte medizinische Heilbehandlung not-wendig ist.“

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt diese gesetzliche Klarstellung und vertritt die Auffassung, dass ein Heil- und Kosten-plan Patienten nur dann etwas nützt, wenn die PKV die Einsichtnahme auch mit einer verbindlichen Erklärung zur Kostenüber-nahme verknüpft. Der von der Rechtspre-chung entwickelte Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Erklärung zur Kosten-übernahme (vgl. BGH Urt. v. 08.02.2006, Az.: IV ZR 131/05 und Urt. v. 22.10.1987, Az.: IV ZR 213/91) findet nun seine gesetz-liche Grundlage.

Dolmetscher wollen mehr HonorarBerufsverbände rufen zur Mitzeichnung einer gemeinsamen E-Petition auf

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