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doanthuan
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Landrat des Landkreises Kassel Amt fr den lndlichen Raum, Hofgeismar
Stand: Dezember 2010
Manahmenplan als Teil des Bewirtschaftungsplans
zum
FFH-Gebiet
Burghasunger Berg
FFH-Gebiet-Nummer: 4621-302
Im Auftrag des Regierungsprsidiums Kassel
- Obere Naturschutzbehrde -
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Einfhrung
Stand: 12/10 Seite 2 von 30
Inhaltsverzeichnis 1 Einfhrung...........................................................................................................5
1.1 Allgemeines 1.2 Lage und bersichtskarte 1.3 Kurzinformation
2 Gebietsbeschreibung .........................................................................................7
2.1 Allgemeine Gebietsinformation 2.2 Politische und administrative Zustndigkeiten 2.3 Aktuelle und frhere Nutzungen 2.4 Bedeutung
2.4.1 Flora 2.4.2 Fauna
3 Leitbild und Erhaltungsziele ..............................................................................9
3.1 Leitbild 3.2 Erhaltungsziele
3.2.1 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I 3.2.2 Erhaltungsziele der Populationen fr die FFH-Anhang II-Arten 3.2.3 Erhaltungsziele der Populationen fr die FFH-Anhang IV-Arten
3.2.4 Erhaltungsziele sonstiger Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
4 Beeintrchtigungen und Strungen................................................................13
4.1.1 Beeintrchtigung und Strungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I
4.1.2 Beeintrchtigungen und Strungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten 4.1.3 Beeintrchtigungen und Strungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten
4.1.4 Beeintrchtigungen und Strungen sonstiger Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
5 Manahmenbeschreibung
5.1 Erhaltungsmanahmen..........................................................................................14 5.1.1 Erhaltungsmanahmen fr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I 5.1.2 Erhaltungsmanahmen fr die FFH-Anhang II-Arten 5.1.3 Erhaltungsmanahmen fr die FFH-Anhang IV-Arten 5.1.4 Erhaltungsmanahmen fr sonstige Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
5.2 Entwicklungsmanahmen .....................................................................................16 5.2.1 Entwicklungsmanahmen fr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I 5.2.2 Entwicklungsmanahmen fr die FFH-Anhang II-Arten 5.2.3 Entwicklungsmanahmen fr die FFH-Anhang IV-Arten 5.2.4 Entwicklungsmanahmen fr sonstige Lebensrume und Arten
(hier: Naturschutzgebiet)
6 Report aus dem Planungsjournal ....................................................................18
6.1 Erhaltungsmanahmen 6.2 Entwicklungsmanahmen
7 Vorschlge zur zuknftigen Gebietsuntersuchung .......................................20
8 Literatur .............................................................................................................20
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Einfhrung
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9 Kartenanhang....................................................................................................20
10 Gebietsverordnung...........................................................................................25
10.1 Gebietsverordnung - Ergnzung aus dem Jahr 1994 ..........................................28
11 Glossar zu NATURA 2000.................................................................................29
DOP5 ATKIS Digitales Orthophoto 5 FFH Fauna-Flora-Habitat GDE Grunddatenerfassung HBT Hessische Biotopkartierung HELP Hessisches Landschaftspflegeprogramm bis 2007 HIAP Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm ab 2007 HLBG Hessisches Landesvermessungsamt fr Bodenmanagement und Geoinformation HVBG Hessische Verwaltung fr Bodenmanagement und Geoinformation LRT Lebensraumtyp MP Manahmenplan Natis Naturkundliches Informationssystem (EDV-Programm) NSG Naturschutzgebiet TK Topografische Karte VO Verordnung
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Einfhrung
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Bearbeitung Landrat des Landkreises Kassel Amt fr den lndlichen Raum Dipl. Ing. Dierk Schwedes Anschrift: Tel.: Fax: E-Mail:
Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar 05671/8001-2418 05671/8001-2401 [email protected]
Die vorliegende Planung wurde mit dem Forstamt Wolfhagen abgestimmt. Hessen-Forst Regionalbetreuung NATURA 2000 Dipl. Ing. Reinhard Vollmer Anschrift: Tel.: Fax: E-Mail:
Zum Forsthaus 20 34388 Trendelburg 05675/5847 05675/720620 [email protected]
Forstamt Wolfhagen Schtzeberger Strae 74 34466 Wolfhagen 05692/9898-0 05692/9898-40 [email protected]
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Einfhrung
Stand: 12/10 Seite 5 von 30
1 Einfhrung
1.1 Allgemeines
Das Gebiet Burghasunger Berg (Natura 2000-Nr. 4621-302) ist als Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet gemeldet. Es ist seit 1986 in den gleichen Grenzen als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen (NSG-VO vom 28.11.1986, verffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 50 ab Seite 2493). Die Ausweisung als FFH-Gebiet beruht auf der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natrlichen Lebensrume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.07.1992, zuletzt gendert durch Richtlinie 97/62 EG des Rates vom 27.10.1997, ABl. EG Nr. L 305/42). Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt in Europa. Durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems, mit der Bezeichnung Natura 2000, sollen die natrlichen und naturnahen Lebensrume sowie bestandsgefhrdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die ntigen Erhal-tungs- und Entwicklungsmanahmen fr die gemeldeten Schutzgebiete festzulegen. Zu diesem Zweck werden in Hessen mittelfristige Manahmenplne (Zeitraum ber 10 Jahre) aufgestellt, die im vorliegenden Fall den bisher gltigen Pflegeplan ersetzen. Grundlage des Manahmen-planes bildet die Grunddatenerfassung (GDE) durch das Fachbro fr Vegetationskunde und kologische Landschaftsplanung FVL in Niedenstein (November 2002).
1.2 Lage und bersichtskarte
Abb. 1: Lage des FFH-Gebietes westlich des Ortes Burghasungen
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Einfhrung
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1.3 Kurzinformation
Landkreis Kassel
Gemeinde Stadt Zierenberg
Landkreis Kassel - Amt fr den lndlichen Raum (Hofgeismar) rtliche Zustndigkeit
Forstamt Wolfhagen
Naturraum D 46 Westhessisches Bergland 342 Habichtswlder Bergland 342.2 Hinterhabichtswlder Kuppen
Hhe ber NN 430 bis 480 m . NN
Geologie Basalt, Tertir
Gesamtgre 9,46 ha (lt. GDE)
Schutzstatus NSG (ausgewiesen seit 28.11.1986)
6510 Extensive Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe (Arrhenatherion, Brachypodio-Centaureion nemoralis)
0,32 ha, Wertstufe C
8220 Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation
0,13 ha, Erhaltungszustand C
8230 Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation
0,17 ha, Erhaltungszustand B
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
1,52 ha, Erhaltungszustand B
9180* Schlucht- und Hangmischwlder (Tilio-Acerion)
1,38 ha, Erhaltungszustand B
Lebensrume (Lebensraumty-pen) von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- Anhang I
Gesamt: 3,52 ha, ca. 37,1% der Gesamtflche
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schtzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft-lichem Interesse nach FFH- Anhang IV
Geburtshelferkrte (Alytes obstetricans) Vorkommen wird in der natis-Datenbank (2003) und in der Grundda-tenerfassung erwhnt.
Tier- und Pflanzenarten mit besonderen Regelungen zur Entnahme aus der Natur nach FFH-Anhang V
Rentierflechte (Cladonia rangiferina) Vorkommen wird im Pflegeplan, im Standarddatenbogen und in der Grunddatenerfassung erwhnt.
* Prioritrer Lebensraum, Erluterung s. Seite 30
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsbeschreibung
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2 Gebietsbeschreibung
2.1 Allgemeine Gebietsinformation
Der Burghasunger Berg ist eine markante Erscheinung im Wolfhager Land. Durch sein Plateau ist er in seiner Form und durch die artenreichen Hangwlder, die zum Grossteil aus FFH Lebensraumtypen bestehen, einzigartig in der Region. Er ist dem Naturraum 342.2. Hinterha-bichtswlder Kuppe zugeordnet, der Hhenunterschied vom Rand bis zum Plateau liegt zwischen 430 480 m ber NN. Die Erschlieung erfolgt durch einen befestigten Weg an der Ostseite des Berges, der sich kurvenreich bis auf das Plateau schlngelt. Ab der Zufahrt zum neuen Wasserhaus Burghasun-gens ist der Weg unbefestigt. Auf halber Strecke des Weges fhrt ein Weg zur Dorfkirche, die auerhalb des FFH-/NSG - Gebietes liegt. Ebenfalls auerhalb der Schutzgebiete liegt die Bergbhne am westlichen Rand des Berges. Die Bhne wurde in den zurckliegenden Jahren durch den Verein "Kultur am Berg die Bhne lebt e.V." aktiviert und modernisiert, so dass die Bhne fr Auffhrungen und Veranstaltungen jeglicher Art verwendet werden kann. Im sdstlichen Bereich des Plateaus liegt die Klosterruine. Fast mittig auf dem Plateau liegt ein Teich, der vermutlich ebenfalls Bestandteil des Klosters war; jedoch heute stark verbuscht ist. Wie der Teich mit Wasser gespeist wird ist nicht ganz klar; die Vermutung, dass Oberflchen-wasser vom Berg eingeleitet wird, ist am wahrscheinlichsten. In den bergangsbereichen des Plateaus zu den Hngen findet eine Beweidung der stark hngigen und mit Felskuppen versehenen Flchen statt. Vom Plateau fhren sdlich der Klippenpfad und westlich der Eselspfad zum Fu des Berges. Aufgrund der Wegfhrung und der begleitenden Vegetation sind die beiden Pfade einzigartig und reizvoll fr Besucher und Wanderer.
Blick von Westen auf den Berg, die Aufnahme ist aus dem Jahr 2002.
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsbeschreibung
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2.2 Politische und administrative Zustndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Kassel liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Burghasungen, welche zur Stadt Zierenberg gehrt. Zustndig fr die Sicherung des Gebietes ist die Obere Naturschutzbehrde des Regierungs-prsidiums Kassel. Die Zustndigkeit fr die Durchfhrung von Pflege- und Entwicklungsmanahmen im Natur-schutzgebiet obliegt dem Forstamt Wolfhagen und fr Manahmen landwirtschaftlicher Pflegeprogramme beim Planverfasser, dem Amt fr den lndlichen Raum des Landkreises Kassel in Hofgeismar.
2.3 Aktuelle und frhere Nutzungen
Die wrmebegnstigten Kuppenlagen sind schon seit der Altsteinzeit beliebte Aufenthaltsorte der Menschen. Insbesondere das flache, relativ groflchige Hochplateau von dem man eine hervorragende Rundumsicht geniet, war ein idealer Siedlungsplatz. Der Burghasunger Berg wurde daher schon in vor- und frhgeschichtlicher Zeit als Hhensiedlung genutzt. Im Jahr 1074 wurde auf dem Plateau eine Klosteranlage fertiggestellt. Der heutige Teich war vermutlich die Trinkwasserzisterne des Klosters. Zwischen 1617 und 1800 kam es zum Teilabbruch der Gebude. 1876 brach auch der 86 Fu hohe, achteckige Turm zusammen. Das Plateau diente von ca. 1800 bis ca. 1900 als Ackerflche, danach wurde es bis zur Gegenwart als Weideflche genutzt. Das Plateau ist aufgrund seiner tiefgrndigeren Brauner-den und relativ gnstigen Wasserhaushaltsbedingungen ein bevorzugter Standort fr Grn-landwirtschaft. Vermutlich wurden auch am Burghasunger Berg durch Steinbruchttigkeiten die Felsstandorte ausgedehnt. Fr die Naherholung hat die Landschaftsbild prgende Kuppe ebenfalls eine groe Bedeutung. Der Rundumblick auf die umliegenden Berge und Kuppen der Habichtswaldauslufer, die Klosterruine und die beiden Pfade (Klippenpfad, Eselspfad) zhlen zu den Attraktionen. Zur besseren Erschlieung wird auf dem Plateau ein Pfad durch regelmige Mahd freigehalten.
2.4 Bedeutung
Der Burghasunger Berg gehrt zu einem Verbund von Basaltkuppen, die sich ber Nordhessen verteilen. Die Gudensberger Basaltkuppen weiter sdlich, als auch die in unmittelbarer Nach-barschaft liegenden Kuppen des Bosen-, Istha- und Hundsbergs, sowie die Habichtsteine zhlen dazu. Sie haben nicht nur eine historische, sondern auch eine geologische und kologi-sche Bedeutung als Trittstein fr Flora und Fauna. Es kommen arealgeographische Besonderheiten sowohl floristisch als auch faunistisch vor. Der Berg ist daher von groem naturschutzfachlichen Wert und weist einen hohen Anteil an FFH Lebensrumen auf. Wie unter Punkt 1.3 bereits genannt, sind 37,1 % (3,52 ha) der Flche einem FFH - Lebensraumtyp zuzuordnen.
2.4.1 Flora
Eines der letzten Vorkommen im nordhessischen Raum von Woodsia ilvensis (Sdlicher Wimpernfarn) befindet sich innerhalb des FFH Gebietes. Neben diesem bedeutenden Vorkommen sind es auch die Wlder der Lebensraumtypen 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald) und 9180 (Schlucht- und Hangmischwlder) sowie der Lebensraumtyp 6510 (Extensive Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe) auf einem Basalt geprgten Untergrund. In Verbindung mit den angrenzenden Kuppen und aufgrund des Basaltstandortes sind die Vorkommen landes- bzw. bundesweit von Bedeutung. Eine weitere Besonderheit des Gebietes ist das Vorkommen der Rentierflechte (Cladonia rangiferina). Sie wird in der Roten Liste der Flechten Hessens (Hessisches Ministerium des
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Leitbild und Erhaltungsziele
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Innern und fr Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, 1996) als stark gefhrdet eingestuft. Sie wird auch als Echte Rentierflechte oder Islndisch Moos bezeichnet. Ihr Vorkommen beschrnkt sich auf felsige Untergrnde, sie bevorzugt saure Bden und lichtreiche Standorte. In den skandinavischen Lndern dient die Flechte in der Hauptnutzung als Tierfutter, ca. 2 kg bentigt ein Rentier pro Tag. Des Weiteren wird sie bei der Herstellung von Aquavit und in getrocknetem Zustand fr Architekturmodelle verwendet. In der Grunddatenerhebung sind noch weitere 4 Arten der Rentierflechte nachgewiesen.
2.4.2 Fauna
Faunistisch wurden die Heuschrecken, Tagfalter und Vgel untersucht. Im Gebiet nachgewie-sen und stark gefhrdet nach der Roten Liste Hessen (Stand 1996) sind die Tagfalter Admiral (Vanessa atalanta) und der Distelfalter (Cynthia cardui). Des Weiteren stehen der Kaisermantal (Argynnis paphia) und der Schwalbenschwanz (Papilio machaon) sowie bei den Heuschrecken die Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleottix maculantus) auf der Vorwarnliste. Auf der Roten Liste Deutschland (Stand 1996) steht ebenfalls der Schwalbenschwanz (Papilio machaon) und bei den Vgeln der Neuntter (Lanius collurio). Der Neuntter ist nach der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) eine Vogelart, die besonders zu schtzen ist.
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Die Nordhessischen Basaltkuppen sind in der ausgerumten Agrarlandschaft entscheidende Rckzugsgebiete und kologische Trittsteine fr selten gewordene Tier- und Pflanzenarten mit besonderen Ansprchen. Der naturschutzfachliche Wert des Burghasunger Berges als Bestandteil der Nordhessischen Basaltkuppen wird zum einen durch seine Wlder (LRT 9170, 9180: prioritrer Lebensraum), zum anderen durch die seltene Ausprgung der Felsgrusfluren (8230) und die regionaloptimale Ausbildung der Felsspaltengesellschaft des Woodsio-Asplenietum septentrionalis (Wimpern-farn-Felsspalten-Gesellschaft) mit dem letzten Vorkommen von Woodsia ilvensis (Sdlicher Wimpernfarn) bestimmt. Die FFH-LRT reprsentieren die naturrumliche Ausstattung. Die Erhaltung des PolytrichoAllietum montani (Berglauch-Gesellschaft mit Badener Rispengras) ist im nationalen Rahmen wichtig. Aktuell wird der Zustand durch Freizeitnutzungsdruck beein-trchtigt.
3.1 Leitbild
Die FFH-LRT des Burghasunger Berges entsprechen in ihrem aktuellen Zustand und ihrer Komplexitt prinzipiell dem Leitbild. Hervorzuheben ist dabei der naturnahe Komplex aus wrmeliebenden, strukturreichen Wldern (9170 und 9180) mit natrlichen Felsstandorten (8220 und 8230) und ihren seltenen Gesellschaften Woodsio-Asplenietum septentrionalis (Wimpernfarn-Felsspalten-Gesellschaft), Polytricho-Allietum montani (Berglauch-Gesellschaft mit Badener Rispengras) am West- und Sdhang, deren bergang durch wrmeliebende Gebsche Cotoneastro-Amelanchieretum (Felsenbirnengebsch), gleichartige Vorwaldfragmen-te mit Sorbus aucuparia (Eberesche), Sume mit Vincetoxicum hirundinaria (Weie Schwal-benwurz) und Trockenwaldelemente der Quercetalia pubescens-Tendenz (Wrmeliebende Eichenmischwlder) gestaltet wird. Die Erhaltung bzw. Aufwertung dieses Komplexes hat oberste Prioritt. Auch die isolierten Felsbereiche im Wirtschaftsgrnland mssen in ihrem Bestand gesichert werden. Erst nachgeordnet sollte die Mhwiese auf dem Plateau betrachtet werden, fr die generell eine Aufwertung anzustreben ist. Die FFH-LRT mit der Wertstufe B mssen unbedingt in ihrem Zustand erhalten bzw. weiter aufgewertet werden. Die Wertstufe C des LRT 8220 muss durch geeignete Manahmen aufgewertet werden. Erste Prioritt hat hier die naturnahe Entwicklung des Lebensraumes, wobei unter Umstnden auch ein Rckgang der anthropogen erweiterten Felsfluren in Kauf genommen werden sollte.
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Leitbild und Erhaltungsziele
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Insbesondere am Sdhang werden potenzielle Wuchsorte der LRT 9170 und 9180 durch Pflegemanahmen offengehalten. Die Pflegemanahmen frdern relativ artenarme Ruderalflu-ren und stren das natrliche, sensible Standortgefge zwischen Fels und Wald, so dass hier der gezielten Ausdehnung der Wald-LRT Vorrang eingerumt werden sollte. Im Rahmen des Biotopmanagements sind sie entsprechend zu entwickeln bzw. der Sukzession zu berlassen. Fr die Plateauflche wird eine Ausdehnung der mageren Glatthaferwiesenausbildungen angestrebt. Nord- und Osthang sollen, wie traditionell durchgefhrt, weiterhin extensiv beweidet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine Identifizierung der Bevlkerung von Burghasungen mit Unserem Berg auch zuknftig gegeben bleibt. Eine Erhaltung bzw. Wiederherstellung der biotischen Ausstattung des Burghasunger Berges in all ihren Potenzialen befindet sich im Einklang mit ihrer regionalen, kulturhistorischen Bedeu-tung und den aktuellen naturschutzfachlichen Erfordernissen. (FVL, 2002)
3.2 Erhaltungsziele (Der angestrebte Zustand Zielzustand - fr die Lebensraumtypen und Arten)
3.2.1 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensrume von gemeinschaftlichem Interesse)
6510 Magere Flachland-Mhwiesen Erhaltung eines fr den LRT gnstigen Nhrstoffhaushaltes Erhaltung einer bestandsprgenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation Erhaltung des biotopprgenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und
Nhrstoffhaushaltes Erhaltung der Strungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primrstandorten Erhaltung der Nhrstoffarmut Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung auf den Sekundrstandorten 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestnde mit stehendem und liegendem
Totholz, Hhlenbumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwlder Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestnde mit stehendem und liegendem
Totholz, Hhlenbumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Leitbild und Erhaltungsziele
Stand: 12/10 Seite 11 von 30
EU Code
Lebensraumtyp Flche in ha
Erhal-tungs-
zustand Ist 2002
Erhal-tungs-
zustand Soll 2009
Erhal-tungs-
zustand Soll 2013
Erhal-tungs-
zustand Soll 2015
6510 Extensive Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe
0,32 C C B B
8220 Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 0,13 C C B B
8230 Silikatkuppen mit ihrer Pioniervegetation
0,17 B B B B
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
1,52 B B B B
9180* Schlucht- und Hangmisch-wald (Tilio-Acerion)
1,38 B B B B
Summe: 3,52 ca. 37,1% der Gesamtflche
A = hervorragende Ausprgung, B = gute Ausprgung, C = mittlere bis schlechte Ausprgung * Prioritrer Lebensraum, Erluterung s. Seite 30
3.2.2 Erhaltungsziele der Populationen fr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerfassung festgestellt.
3.2.3 Erhaltungsziele der Populationen fr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schtzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
In der Grunddatenerhebung wurden keine FFH-Anhang IV-Arten festgestellt. Die Natureg-Artendatenbank weist jedoch ein Vorkommen der Geburtshelferkrte (Aly-tes obstetricans) auf. Das Vorkommen ist durch einen akustischen Nachweis von D. Schmidt aus dem Jahr 2003 und weiteren Fachleuten belegt. Aktuell gibt es kein best-tigtes Vorkommen im Bereich des Teiches innerhalb des FFH-Gebietes. Nach 10 Bundesnaturschutzgesetz ist die Geburtshelferkrte als streng geschtzt eingestuft (Hessisches Ministerium fr Umwelt, lndlichen Raum und Verbraucher-schutz, 2008) und auf der Roten Liste fr Hessen ist sie stark gefhrdet (Hessisches Ministerium des Innern und fr Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, 1996). Gesprche zum gegenwrtigen Zeitpunkt fhrten jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Vorkommen nicht genau zu ermitteln ist und dass der Fortbestand durch die isolierte Lage langfristig nicht gesichert werden kann. Nach Rcksprache mit der Oberen Naturschutzbehrde wurde vereinbart, kleinere Manahmen zur Lebensraumentwicklung durchzufhren, welche im Kapitel 5.2.3 nher beschrieben werden. Sollte sich ein Vorkommen besttigen, werden geeignete Manahmen zur Lebensraum-aufwertung in der Jahresplanung bercksichtigt.
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Leitbild und Erhaltungsziele
Stand: 12/10 Seite 12 von 30
3.2.4 Erhaltungsziele sonstiger Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
HBT- Code*
Biotoptyp (siehe Karte Seite 24)
Flche in ha
LRT gem. GDE Erhaltungsziele
01.141 Eichen-Hainbuchenwlder, trockenwarmer Standorte
1,51 LRT 9170 Natrliche Entwicklung
01.162 Sonstige Edellaubbaum-wlder
1,38 LRT *9180 Natrliche Entwicklung
02.100 Gehlze trockener bis frischer Standorte
0,52 Natrliche Entwicklung
04.430 Bagger- und Abgrabungs-gewsser
0,07 Lebensraumschaffung fr die Geburtshelferkrte
06.110 Grnland frischer Standorte, extensiv gen.
1,94 LRT 6510 Extensive Nutzung, vorzugsweise
Mahdnutzung, andernfalls Be-weidung
06.120 Grnland frischer Standorte, intensiv gen.
3,20 LRT 6510 Extensive Nutzung, vorzugsweise
Mahdnutzung, andernfalls Be-weidung
06.300 brige Grnlandbestnde 0,05 Extensive Nutzung, vorzugsweise
Mahdnutzung, andernfalls Be-weidung
09.200 Ausdauernde Ruderalflu-ren frischer bis feuchter Standorte
0,26
10.100 Felsfluren 0,30 LRT 8220 Kein Gehlzrckschnitt bzw.
Entnahme von Gehlzen in den Randbereichen
14.520 Besiedelter Bereich 0,08
Summe 9,31
*HBT-Code gem. Hessischer Biotopkartierung
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Beeintrchtigungen und Strungen
Stand: 12/10 Seite 13 von 30
4 Beeintrchtigungen und Strungen
Nur wenige Beeintrchtigungen bzw. Strungen beeinflussen das Gebiet. Sie sind im Folgen-den aufgefhrt.
4.1.1 Beeintrchtigungen und Strungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensrume von gemeinschaftlichem Interesse)
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintrchtigungen und Strungen
Strungen von auerhalb des FFH-Gebietes
Allgemein fr alle LRT: Allgemeine Naherholungs-
funktion Freilauf von Hunden Lagern, Zelten, Feuermachen Entnahme von Pflanzen Befahren Trittschden Unruhe durch Besucher
Veranstaltungen in Randnhe, z.B. Osterfeuer und Wald-bhne
6510 Extensive Mhwie-sen der planaren bis submontanen Stufe
Nachbeweidung beeintrchtigt Glatthaferwiesenentwicklung Siehe oben
8220
8230
Silikatfelsen und ihre Felsspaltenve-getation Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegeta-tion
Verbuschung der Felsfluren Entnahme und Rckschnitt von
Bumen und Gehlzen ndern das Standortgefge, Mikroklima und fhren zur Ruderalisierung
Beweidung der Felsfluren mit Ziegen, inkl. Kotstellen
Siehe oben
9170
9180
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Schlucht- und Hangmischwald
Entnahme und Rckschnitt von Bumen und Gehlzen an den Felsbereichen ndern das Standortgefge, Mikroklima und fhren zur Ruderalisierung
Beweidung fhrt zur Ruderalisie-rung am Sdwest-Hang und am Nordhang (Pferde)
Besucher und Wegefhrung des Esels- und Klippenpfades fhren zu Beunruhigung auf der ganzen Flche
Siehe oben
* Prioritrer Lebensraum, Erluterung s. Seite 30
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Manahmenbeschreibung
Stand: 12/10 Seite 14 von 30
4.1.2 Beeintrchtigungen und Strungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerfassung festgestellt.
4.1.3 Beeintrchtigungen und Strungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schtzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Geburtshelferkrte: Teilweise gelten die unter 4.1.1 (allgemein fr alle LRT und Strungen von auerhalb des FFH-Gebietes) erfassten Merkmale. Zustzlich gelten folgende Gefhrdungen: Verbuschung und damit Beschattung von Landlebensrumen Beseitigung oder Entwertung von Tagesverstecken (Mauerfugen, Steinhaufen) Wegfall von frher hufigen Kleingewssern, z.B. Dorf- und Lschteichen Fischbesatz auch in Kleingewssern Isolation gefhrdet vor allem kleine Bestnde (Hessisches Ministerium fr Umwelt, lndlichen Raum und Verbraucherschutz, 2008)
4.1.4 Beeintrchtigungen und Strungen sonstiger Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
Rentierflechte: Verlust der felsigen, sauren und sonnigen Standorte durch Verbuschung Zunahme der allgemeinen Umweltbelastungen, insbesondere des Dngereintrages aus
der Luft Stickstoffeintrge bei einer zu langen Beweidungsdauer durch die Tiere Ansonsten gelten die unter 4.1.1 erfassten Strungen und Beeintrchtigungen. 5 Manahmenbeschreibung Die nachfolgend beschriebenen Manahmen sind zusammenfassend kartografisch auf der Seite 25 dargestellt. Sie werden folgenden Manahmentypen zugeordnet: 1 Manahmen zur Beibehaltung und Untersttzung der ordnungsgemen Land-, Forst-
oder Fischereiwirtschaft auerhalb der LRT und Arthabitatflchen. 2 Manahmen, die zur Gewhrung eines aktuell gnstigen Erhaltungszustandes erforder-
lich sind: B B, aber auch A A 3 Manahmen zur Wiederherstellung eines gnstigen Erhaltungszustandes von LRT und
Arten bzw. deren Habitaten, wenn der Erhaltungszustand aktuell ungnstig ist: C B 4 Manahmenvorschlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw. deren Habitaten von
einem aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand: B A 5 Manahmenvorschlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flchen zu zustzlichen LRT-
Flchen oder zur Entwicklung von zustzlichen Habitaten, sofern das Potential des Gebie-tes dies zulsst oder erwarten lsst: - C
6 Flchen, die auerhalb eines LRT liegen bzw. auerhalb einer Verbundflche, die von einem LRT geprgt wird.
Zu den einzelnen Manahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Manahmen -Codes. Die Manahmen - Codes sind ebenfalls in der Legende aufgefhrt.
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Manahmenbeschreibung
Stand: 12/10 Seite 15 von 30
5.1 Erhaltungsmanahmen
Als Erhaltungsmanahmen sind die Manahmen zu bezeichnen, die erforderlich sind, die natrlichen Lebensrume und Bestnde wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder wiederherzustellen.
5.1.1 Erhaltungsmanahmen fr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensrume von gemeinschaftlichem Interesse)
Extensive Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe (EU-Code: 6510) Wichtigstes und oberstes Ziel ist die extensive Nutzung der Mhwiese ohne den Einsatz von Dngemitteln. Als erste Nutzung muss die Mahd auf den Flchen erfolgen, auf denen sie durchfhrbar ist. Wnschenswert wre auch, wenn weitere Nutzungen in Form einer Mahd erfolgen knnten. Da jedoch der derzeitige Pchter als zweite Nutzung eine Beweidung durchfhrt, kann dies toleriert werden. Um die Ziele der Grunddatenerfassung einzuhalten, wird die Flche bereits seit 2003 im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (2003 2007 HELP und ab 2007 HIAP) beantragt. Fr die wirtschaftliche Erschwernis erhlt der Pchter einen Ausgleich, der die Aufwendungen annhrend ausgleicht. (Manahmen-Code 01.02.01.01.) Um eine vielseitige und effektive Nutzung des Aufwuchses zu gewhrleisten, sollte eine Nachbeweidung mit unterschiedlichen Tierarten erfolgen. (Manahmen-Code 01.02.02.)
Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation (EU-Code: 8220) Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation (EU-Code: 8230) Die beiden Lebensraumtypen sind in ihrem Vorkommen weitestgehend natrlich. Ein Pflegeein-griff wirkt somit strend und knnte die stabilen Zustnde, die vorherrschend sind, vernichten. Der Nutzungsverzicht frdert das Mikroklima und unterbindet eine Ruderalisierung in den Bereichen, die von einer Gehlzentnahme unmittelbar betroffen sind. Nur die sonnenexponier-ten, etwas flchigeren Felsgrusbereiche am Plateaurand, die hier berwiegend anthropo-zoogen bedingt sind sowie einige Felsfluren sollten mglichst vor einer Beschattung durch hochkommende Gehlze geschtzt werden. Hier sind auch kurzzeitige Beweidungseinstze mit Ziegen denkbar. Bei ihrem Einsatz ist darauf zu achten, dass diese den Felsbereich nicht als Ruhesttte bzw. Abkotungsplatz nutzen. (Manahmen-Code 01.02.02.04.) Sollte die Nutzung durch Ziegen nicht mglich sein, kann auch eine Entbuschung per Hand erfolgen. (Manahmen-Code 12.02.01.05.)
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (EU-Code: 9170) Schlucht- und Hangmischwlder (EU-Code: 9180) Die beiden FFH-Lebensraumtypen sind extrem selten in ihrem Vorkommen. Um die Bestnde lngerfristig in ihrem derzeitigen Zustand zu erhalten, sollen keine Eingriffe mehr stattfinden. Hierzu zhlt auch der Verzicht auf Gehlzrckschnitte, die zur Offenhaltung von Felsbereichen gelegentlich durchgefhrt wurden. (Manahmen-Code 02.01.)
5.1.2 Erhaltungsmanahmen fr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt.
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Manahmenbeschreibung
Stand: 12/10 Seite 16 von 30
5.1.3 Erhaltungsmanahmen fr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schtzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Da das Vorkommen der Geburtshelferkrte derzeit nicht gesichert ist (s. 3.2.3), knnen nur Entwicklungsmanahmen durchgefhrt werden (s. 5.2.3.).
5.1.4 Erhaltungsmanahmen fr sonstige Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
Um das Vorkommen der Rentierflechte zu erhalten, ist die Erhaltung des Lebensraumes Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation (EU-Code: 8220) und Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation (EU-Code: 8230) wnschenswert. Die ntigen Erhaltungsmanahmen sind unter Punkt 5.1.1 (EU-Code 8220, 8230) benannt. (Manahmen-Code 01.02.02.04.) Die genannten Pflanzengesellschaften der Felsfluren waren der Grund, das Naturschutzgebiet 1986 auszuweisen. (s. Gebietsverordnung S 25. unter 2)
5.2 Entwicklungsmanahmen
Die Entwicklungsmanahmen sollen vordringlich der Umsetzung von Entwicklungszielen dienen. Sie greifen nach der Erhaltung bzw. Wiederherstellung durch die vorgenannten Erhaltungsmanahmen.
5.2.1 Entwicklungsmanahmen fr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensrume von gemeinschaftlichem Interesse)
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (EU-Code: 9170) Schlucht- und Hangmischwlder (EU-Code: 9180) Wnschenswert wre auch die Minimierung der Wegefhrung, um eine Strung durch Besu-cher zu begrenzen. (Manahmen-Code 06.02.01.)
5.2.2 Entwicklungsmanahmen fr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt.
5.2.3 Entwicklungsmanahmen fr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schtzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Geburtshelferkrte (Alytes obstetricans) Allgemeine Schutzempfehlungen sind z.B.: Neuanlage und Wiederherstellung geeigneter Laichhabitate Schaffung neuer Dynamik und damit potentieller Habitate fr die Art durch
Renaturierungsmanahmen an Fliegewssern (Hessisches Ministerium fr Umwelt, lndlichen Raum und Verbraucherschutz, 2008) Speziell im FFH-Gebiet Burghasunger Berg knnen folgende Manahmen umgesetzt werden: Offenhaltung der vorhandenen Landhabitate durch extensive Nutzung (Beweidung in
Gewssernhe) und gezielte Pflegemanahmen (Entbuschung) (Manahmen-Code 01.02.01.01. und 01.02.02.)
Neuanlage von geeigneten Strukturen im Landhabitat (Lesesteinhaufen, offene B-schungen, besonnte Hangbereiche) (Manahmen-Code 12.03.07.)
(Hessisches Ministerium fr Umwelt, lndlichen Raum und Verbraucherschutz, 2008)
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Manahmenbeschreibung
Stand: 12/10 Seite 17 von 30
Des Weiteren mssen die Gehlze um den Teich entfernt werden. Der Bewuchs verschattet sehr stark das Gewsser und die Randbereiche, in denen sich die Krte gern aufhlt. In diesem Randbereich sollen ggf. auch Lesesteinhaufen oder Steinschttungen angelegt werden. Auch die Offenlegung einer bestehenden Natursteinmauer, am Westrand des Teiches, dient der Lebensraumaufwertung der Geburtshelferkrte. (Manahmen-Code 04.07.06.)
5.2.4 Entwicklungsmanahmen fr sonstige Lebensrume und Arten (hier: Naturschutzgebiet)
Der Fortbestand der Echten Rentierflechte hngt von vielen Umwelteinflssen ab, die dieser Manahmenplan nicht beeinflussen kann. Weitere durch die NSG-VO bedingte Manahmen: Im derzeit gltigen Pflegeplan fr das NSG-Gebiet wird der Vorschlag fr die Erstellung einer Hinweistafel gemacht. Da zur Zeit die Errichtung eines Ecopfades Archologie, im Rahmen des Museumsausbaus diskutiert wird, knnte dies miteinander kombiniert werden. Es ist geplant, an der Klosterruine und dem Teich innerhalb des FFH-Gebietes eine Hinweistafel aufzustellen. In diesem Zusammenhang knnten die Tafeln auch Informationen und Erluterungen zum FFH-Gebiet, den Lebensrumen und Arten enthalten. (Manahmen-Code 14.) Des Weiteren sollte die Bevlkerung fr das Gebiet sensibilisiert werden. Damit verbunden sind Einschrnkungen und Verbote der allgemeinen Naherholungsfunktion, dem frei Laufen lassen von Hunden, das Lagern, Zelten und Feuermachen sowie der Minimierung von Schden durch Betreten und Befahren des Naturschutzgebietes. (Manahmen-Code 06.01.)
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Report aus dem Planungsjournal
Stand: 12/10 Seite 18 von 30
6 Report aus dem Planungsjournal
6.1 Erhaltungsmanahmen (Zusammenstellung nach Planungsjournal)
Manahme Ma-
nahmen Code
Ziel der Manahme
Typ der Ma-
nahme*
Grund-ma-
nahme
Gre Soll
Kosten gesamt
Soll
Nchste Durch-
fhrungs Periode
Nchs-tes
Durch-fhrungs
Jahr
Einschrige Mahd 01.02.01.01.
LRT 6510: Extensivierung und Entwicklung zu einer Glatthaferwiese, Ausbreitung auf die gesamte Plateaufl-che
3 ja 0,00 0,00 April, Mai, Juni
jhrlich
Nutzung als Mhweide mit Nachbeweidung
01.02.02.
LRT 6510: 2. Nutzung der Flche ebenfalls als Mahdnutzung wre wnschenswert, die Nachbeweidung als Sicherung der Bewirtschaftung kann toleriert werden
3 ja 0,00 0,00 Juli, August, September
jhrlich
Freistellen von Felsen 12.02.01.05.
LRT 8220, 8230: Keine Pflegeeingriffe, auer in den Randbreichen zu den Felsfluren bzw. in den LRT 6510 (Extensive Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe), zulassen.
3 ja 0,00 0,00 jhrlich jhrlich
Nachbeweidung mit Ziegen
01.02.02.04.
LRT 8220, 8230: Aufkommende Gehlze sollen durch gezielte Beweidung mit Ziegen dezimiert werden. Eine kurzzeitige Beweidungsperiode ist daher sinnvoll. Die Felsbereiche drfen nicht als Ruhesttte fr die Tiere fungieren.
2 ja 0,00 0,00 August,
September, Oktober
jhrlich
Rcknahme der Waldnutzung 02.01.
LRT 9170, 9180: Keine Gehlzent-nahme oder Rckschnitt von Gehlzen, dies beeintrchtigt das natrliche Standortgefge und fhrt zur Ruderalisie-rung. Unter- und Oberhnge der Sdexposition sind Entwicklungsflchen, die nicht mehr gepflegt werden sollen.
2 ja 0,00 0,00 jhrlich jhrlich
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Report aus dem Planungsjournal
Stand: 12/10 Seite 19 von 30
* 1 Manahmen zur Beibehaltung und Untersttzung der ordnungsgemen Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft auerhalb
der LRT und Arthabitatflchen. 2 Manahmen, die zur Gewhrung eines aktuell gnstigen Erhaltungszustandes erforderlich sind: B B, aber auch A A 3 Manahmen zur Wiederherstellung eines gnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten bzw. deren Habitaten, wenn
der Erhaltungszustand aktuell ungnstig ist: C B 4 Manahmenvorschlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem
hervorragenden Erhaltungszustand: B A 5 Manahmenvorschlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flchen zu zustzlichen LRT-Flchen oder zur Entwicklung von
zustzlichen Habitaten, sofern das Potential des Gebietes dies zulsst oder erwarten lsst: - C 6 Flchen, die auerhalb eines LRT liegen bzw. auerhalb einer Verbundflche, die von einem LRT geprgt wird.
6.2 Entwicklungsmanahmen
Manahme Ma-
nahmen Code
Ziel der Manahme
Typ der Ma-
nahme*
Grund-ma-
nahme
Gre Soll
Kosten gesamt
Soll
Nchste Durch-
fhrungs Periode
Nchs-tes
Durch-fhrungs
Jahr
Gehlzentfernung am Gewsserrand
04.07.06 Lebensraumverbes-serung fr die Geburtshelferkrte
5 nein 0,00 0,00
Januar, Februar, Mrz
und November, Dezember
2010/ 2011
Anlage von Lesesteinhaufen / Trockenmauern
12.03.07.
Neuanlage von geeigneten Strukturen im Landhabitat (Lesesteinhaufen, offene Bschungen, besonnte Hangbereiche)
5 nein 0,00 0,00 jhrlich 2011
Einstellung / Einschrnkung durchgefhrter Freizeitnutzung
06.01.
Sensible Einschrnkung der allgemeinen Naherholungsfunk-tion des Gebietes
6 nein 0,00 0,00 jhrlich jhrlich
Vernderung / Gestaltung des Wegenetzes
06.02.01.
LRT 9170, 9180: Minimierung der Beeintrchtigungen durch Besucher und Haustiere
6 nein 0,00 0,00 jhrlich jhrlich
ffentlichkeitsar-beit (Infoveran-staltungen und Tafeln, Schulungen)
14.
Gezielte Besucher-information geben, um Hinweise auf Besonderheiten und Raritten zu lenken
6 nein 0,00 0,00 2011/ 2012 2011/ 2012
Die in der Tabelle fett dargestellten Manahmen sind in der Karte Manahmen (S. 24) graphisch nicht dargestellt. * 1 Manahmen zur Beibehaltung und Untersttzung der ordnungsgemen Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft auerhalb
der LRT und Arthabitatflchen. 2 Manahmen, die zur Gewhrung eines aktuell gnstigen Erhaltungszustandes erforderlich sind: B B, aber auch A A 3 Manahmen zur Wiederherstellung eines gnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten bzw. deren Habitaten, wenn
der Erhaltungszustand aktuell ungnstig ist: C B 4 Manahmenvorschlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem
hervorragenden Erhaltungszustand: B A 5 Manahmenvorschlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flchen zu zustzlichen LRT-Flchen oder zur Entwicklung von
zustzlichen Habitaten, sofern das Potential des Gebietes dies zulsst oder erwarten lsst: - C 6 Flchen, die auerhalb eines LRT liegen bzw. auerhalb einer Verbundflche, die von einem LRT geprgt wird.
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Vorschlge zur zuknftigen Gebietsuntersuchung
Stand: 12/10 Seite 20 von 30
7 Vorschlge zur zuknftigen Gebietsuntersuchung
Im Rahmen der berwachung des Gebietes sind regelmige Kontrollen erforderlich. Das vorliegende Gutachten mit seinen Monitoringflchen bildet hierfr die Grundlage. Fr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbeobachtungsflchen erscheint ein 6-jhriger Untersuchungsrhythmus angebracht, um Vernderungen feststellen zu knnen. So kann abgeschtzt werden, in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet einhalten wird und ob sich bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmanahmen positiv auswirken.
8 Literatur
Birkigt-Quentin (12/1986), Pflegeplan Burghasunger Berg FVL, Fachbro fr Vegetationskunde und kologische Landschaftsplanung, Grunddaten-
erfassung zu Monitoring und Management, FFH-Gebiet Burghasunger Berg (11/2002) Hessisches Ministerium des Innern und fr Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1996):
Rote Liste der Flechten Hessens Hessisches Ministerium des Innern und fr Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1996):
Rote Liste der Sugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens Hessisches Ministerium fr Umwelt, lndlichen Raum und Verbraucherschutz, (2008):
Natura 2000 praktisch in Hessen Artenschutz in und an Gewssern Klausing (1988), Die Naturrume Hessens mit einer Karte der naturrumlichen Gliederung
im Mastab 1 : 200 000, Hess. Landesanstalt fr Umwelt, Wiesbaden Staatsanzeiger fr das Land Hessen (28.11.1986), S. 2493, Verordnung ber das Natur-
schutzgebiet Burghasunger Berg Staatsanzeiger fr das Land Hessen (05.09.1994), S. 2530, Verordnung ber das Natur-
schutzgebiet Burghasunger Berg, nderungen 1 und 5
9 Kartenanhang
Fr alle Karten gilt: Kartengrundlage sind je nach Darstellungsmodus:
Amtliche Liegenschaftskarte, mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fr Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
ATKIS Digitales Orthophoto 5 (DOP 5), mit Genehmigung des Hessischen Landes-vermessungsamtes fr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 1:25.000 (TK 25), mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
DAS-Computer, Bremen 2001-2005 [NATUREG]
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Kartenanhang
Stand: 12/10 Seite 21 von 30
Karte Flurstcke
Kassel Landkreis
Zierenberg Gemeinde Burghasungen Gemarkung
5/5 Flurstcksnummer
Gebietsabgrenzung
FFH-Gebiet Burghasunger Berg (4621-302)
Landrat des Landkreises Kassel Amt fr den lndlichen Raum
Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar
Bearbeitungsstand Oktober 2010
Planverfasser Dierk Schwedes
Mastab nicht mastabsgetreu
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Kartenanhang
Stand: 12/10 Seite 22 von 30
Karte Biotoptypen
01.141 Eichen-Hainbuchenwlder
01.162 Sonstige Edellaubbaumwlder
02.100 Gehlze trockener bis frischer Standorte
04.430 Bagger- und Abgrabungsgewsser
06.110 Grnland frischer Standorte, ext. genutzt
06.120 Grnland frischer Standorte, int. genutzt
06.300 brige Grnlandbestnde
09.200 Ausdauernde Ruderalfluren frischer bis
feuchter Standorte 10.100 Felsfluren
14.520 Befestigter Weg
Gebietsabgrenzung
FFH-Gebiet Burghasunger Berg
(4621-302) Landrat des Landkreises Kassel
Amt fr den lndlichen Raum Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar
Bearbeitungsstand Oktober 2010
Planverfasser Dierk Schwedes
Mastab nicht mastabsgetreu
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Kartenanhang
Stand: 12/10 Seite 23 von 30
Karte Wertstufen/ Lebensraumtypen
Wertstufe B
Wertstufe C
Lebensraumtyp nach FFH- Anhang I
6510 Extensive Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe 8220 Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 8230 Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald *9180 Schlucht- und Hangmischwlder
Gebietsabgrenzung
FFH-Gebiet Burghasunger Berg (4621-302)
Landrat des Landkreises Kassel Amt fr den lndlichen Raum
Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar
Bearbeitungsstand Oktober 2010
Planverfasser Dierk Schwedes
Mastab nicht mastabsgetreu
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Kartenanhang
Stand: 12/10 Seite 24 von 30
Karte Manahmen zur Erhaltung und Entwicklung der LRT
Mahd der Extensiven Mhwiesen der planaren bis submontanen Stufe Code
01.02.01.01 1. Nutzung: Einschrige Mahd (EH) 01.02.02. 2. Nutzung: Nachbeweidung (EH)
Beweidung der Extensiven Mhwiesen der planaren bis Submontanen Stufe
Code 01.02.01.01 Beweidung (EH)
Pflege und Erhaltung der Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation und der Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation
Code 02.01. Rcknahme der Waldnutzung (EH)
01.02.02.04 Nachbeweidung mit Ziegen (EH) 12.02.01.05 Freistellen von Felsen (EH)
Pflege und Erhaltung der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwlder und der Schlucht- und
Hangmischwlder Code 02.01. Rcknahme der Waldnutzung (EH)
Verbesserung des Lebensraumes zur
Ansiedelung der Geburtshelferkrte Code
04.07.06 Gehlzentfernung am Gewsserrand (EW) 12.03.07 Anlage von Lesesteinhaufen (EW)
Gebietsabgrenzung
(EH) Erhaltungsmanahmen (EW) Entwicklungsmanahmen
FFH-Gebiet Burghasunger Berg (4621-302)
Landrat des Landkreises Kassel Amt fr den lndlichen Raum
Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar
Bearbeitungsstand November 2010
Planverfasser Dierk Schwedes
Mastab nicht mastabsgetreu
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsverordnung
Stand: 12/10 Seite 25 von 30
10 Gebietsverordnung
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsverordnung
Stand: 12/10 Seite 26 von 30
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsverordnung
Stand: 12/10 Seite 27 von 30
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsverordnung
Stand: 12/10 Seite 28 von 30
10.1 Gebietsverordnung - Ergnzung aus dem Jahr 1994
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsverordnung
Stand: 12/10 Seite 29 von 30
11. Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkrzungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 benutzt werden bzw. fr das Verstndnis von Bedeutung sind, mit einer kurzen Definition bzw. Erluterungen aufgefhrt (nach SSYMANK et al. 1998 und dem Bundesnaturschutzge-setz, ergnzt) . Besondere Schutzgebiete: Besondere Schutzgebiete fr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem, die die Besonderen Schutzgebiete (engl. SPA, Special Protection Areas) nach Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensrume und die Besonderen Schutzgebiete (engl. SAC, Special Area of Conservation) nach Art. 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) beinhalten. Berichtspflicht(en): Zusammenfassende Darstellung des Stands, der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefhrten Manahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000. In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jhrige Berichtspflichten zum Artenschutz und 6-jhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfhrung (Art. 17). Biogeographische Regionen: Rumlicher Bewertungsrahmen fr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie; derzeit 6 Regionen: kontinental (mitteleuropisch) atlantisch, mediterran, alpin (Hochgebirgsregionen), makaronesisch (Kanaren, Azoren, Madeira) und boreal. Biotop: Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft. Entwicklung: Der gnstige Erhaltungszustand wird durch Manahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flchen durch Potenzialnutzung zu Lebensrumen. Erhaltung: Der Begriff umfasst alle Manahmen, die erforderlich sind, um die natrlichen Lebensrume in einem gnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen. Erhaltungsziele: Sind fr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen. Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensrumen der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie. Erhebliche Beeintrchtigung: Erheblich ist eine Beeintrchtigung, wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines gnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt. Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlielich auf die Erhaltungsziele des Gebietes. EU: Europische Union (frher EG bzw. EWG , Europische (Wirtschafts-)Gemeinschaft); Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften: Die Europische Wirtschaftsgemeinschaft, die Europische Gemeinschaft fr Atomenergie (EURATOM) und die Europische Gemeinschaft fr Kohle und Stahl. Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europische Gemeinschaften zusammengefat. Wesentliche Gremien sind der Rat der Europischen Gemeinschaft, die Europische Kommission, das Europische Parlament und der Europische Gerichtshof. Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten EU-Code: Code-Nummer der Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Europische Kommission: Durchfhrungsorgan (Exekutive) der Europischen Gemeinschaften mit Sitz in Brssel, zustzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fr die EG-Gesetzgebung ausgestattet. Besteht aus sog. Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinetten und einem Kommissionsprsidenten. Zu seinen Verwaltungsorganen gehren u. a. das Generalsekretariat, der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen, darunter z .B. die GD VI Landwirtschaft, die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz, nukleare Sicherheit, die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei. Hauptaufgaben der Kommission: berwachung der Mitgliedstaaten, Verwaltung, Sanktionsrecht, Ausarbeitung von Ratsvorschlgen, Legislative zur Durchfhrung von Ratsakten, Stellungnahmen, Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten. FFH-Richtlinie: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natrlichen Lebensrume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), gendert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl. SCI, Site of Community Interest); fr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fhrt die Kommission Bewertungsverfah-ren durch, welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4, Anhang III, Phase 2). Gnstiger Erhaltungszustand: Liegt bei einem natrlichen Lebensraum vor, wenn das natrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flchen, die der Lebensraumtyp einnimmt, nicht abnehmen. Auerdem mssen seine Qualitt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben. Kohrenz: bedeutet Zusammenhang, gemeint ist die Funktion des kologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbun-des. Sie war daher ein wichtiges Kriterium fr die Auswahl von Gebieten. Lebensraum: Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie, Biotoptypen oder Biotopkom-plexe, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschtzt werden mssen. Leitbild: Bezeichnung fr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung. LIFE: Frdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europischen Union. Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Untersttzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe. Manahmen-Code: Code-Nummer im Manahmenmodul des EDV-Programmes NATUREG
Manahmenplan FFH-Gebiet Burghasunger Berg Gebietsverordnung
Stand: 12/10 Seite 30 von 30
Monitoring, berwachungsgebot: Verpflichtung zu einer allgemeinen berwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II, IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie, vgl. Art. 11 der FFH-Richtlinie. NATURA 2000: Schutzgebietssystem der Europischen Union, umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzricht-linie ausgewiesene Gebiete. Nachhaltige Entwicklung: Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist gleichbedeutend mit dauerhaft und umweltgerecht oder nachhaltig zukunftsvertrglich. Der Begriff stammt ursprnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet: Es darf nur so viel Holz geschlagen werden, wie hinzuwchst. Prioritre Arten/Lebensraumtypen: Arten bzw. natrliche Lebensraumtypen, deren Erhaltung im Gebiet der Europischen Union eine besondere Bedeutung zukommt: Kennzeichnung in den Anhngen I bzw. II der FFH-Richtlinie mit Sternchen (*). Konsequenzen: diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten, bessere finanzielle Untersttzungsmglichkeiten durch LIFE, strengere Vorschriften fr Ausnahmerege-lungen, bei Eingriffen ist in bestimmten Fllen eine Stellungnahme der Kommission erforderlich. Projekte: Vorhaben und Manahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europischen Vogelschutzgebiets, sofern sie einer behrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behrde bedrfen oder von einer Behrde durchgefhrt werden, Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des 8, sofern sie einer behrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behrde bedrfen oder von einer Behrde durchgefhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedrftige Anlagen sowie Gewsserbenutzun-gen, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung bedrfen, soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plnen geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintrchtigen. Ramsar-Konvention: 1971 in Ramsar/Iran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes bereinkommen ber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB). Die Ramsar-Gebiete erfllen die Kriterien der Vogelschutzrichtli-nie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen. Richtlinie: Gesetzestext der Europischen Union. Vertrglichkeitsprfung: Nach FFH-Richtlinie (Art. 6) festgelegte Prfung von Plnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensrume sowie von Rastpltzen der regelmig auftretenden Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2 VRl). Vertragsnaturschutz: Zur Erreichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf landwirtschaftlichen Flchen werden auf Grund freiwilliger Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) zwischen den Bewirtschaftungsberechtig-ten und dem Land Hessen Manahmen gegen finanziellen Ausgleich durchgefhrt. Vogelschutzgebiet: (engl. Special Protected Area, SPA); nach Richtlinie 79/409/EWG als Schutzgebiet fr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils gltigen Fassung gem Art. 4 (1), ausgewiesene Gebiete. Vogelschutzrichtlinie: Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.April 1979 ber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, gendert