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Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei Großveranstaltungen
Bachelorarbeit im Rahmen des Studienganges Rettungsingenieurwesen an der Fachhochschule Köln Verfasst von: Markus Dott Matr. Nr.: 11050774 Prüfer: Herr Dr. J. Schmidt Zweitprüfer: Herr G. Spangardt
Bearbeitungszeitraum: 19.03.2012 – 21.05.2012
2
Erklärung zur Urheberschaft
Hiermit versichere ich an Eides statt und durch meine Unterschrift, dass die vorliegende
Arbeit von mir selbstständig, ohne fremde Hilfe angefertigt worden ist. Inhalte und
Passagen, die aus fremden Quellen stammen und direkt oder indirekt übernommen
worden sind, wurden als solche kenntlich gemacht. Ferner versichere ich, dass ich keine
andere, außer der im Literaturverzeichnis angegebenen Literatur verwendet habe. Diese
Versicherung bezieht sich sowohl auf Textinhalte sowie alle enthaltenden Abbildungen,
Skizzen und Tabellen. Die Arbeit wurde bisher keiner Prüfungsbehörde vorgelegt und
auch noch nicht veröffentlicht.
Köln, den 15.05.12
3
Danksagungen An dieser Stelle möchte ich meinen Dank Herrn Dr. Jörg Schmidt und Herrn Dipl.-Phys.
Georg Spangardt für die stets freundliche und immer unterstützende Betreuung meiner
Bachelorarbeit aussprechen. Ganz besonderer Dank gilt natürlich meinen Eltern für die
Finanzierung meines Studiums.
Darüber hinaus danke ich meiner Freundin für die Unterstützung ihrerseits und der
Stabsstelle 37/4 der Berufsfeuerwehr Köln für die Nutzung der Stabsräume, was mir ein
ruhiges und entspanntes Arbeiten ermöglichte.
4
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung.................................................................................................................. 6
2. Aufgabenstellung...................................................................................................... 7
3. Begriffsbestimmungen.............................................................................................. 8
4. Methodik................................................................................................................... 9
4.1 Einarbeitung und Herangehensweise................................................................ 9
4.2 Literatur- und Internetrecherche...................................................................... 10
4.2.1 Nationale Literaturrecherche.................................................................... 11
4.2.2 Internationale Literaturrecherche ............................................................. 11
4.3 Expertenbefragung.......................................................................................... 11
5. Ergebnisse der Untersuchungen und ihre Auswertung .......................................... 12
5.1 Rechtliche und technische Normen................................................................. 12
5.1.1 Arbeitsschutz............................................................................................ 12
5.1.2 Baurecht................................................................................................... 14
5.2 Sonstige Richtlinien und Leitfäden .................................................................. 16
5.3 Allgemeine Gefahren bei Großveranstaltungen .............................................. 18
5.4 Großveranstaltungen International .................................................................. 21
5.4.1 Vorstellung der Literaturquellen ............................................................... 22
5.4.2 Vergleich der Literaturquellen .................................................................. 31
5.5 Nationale und internationale Regelwerke im Vergleich ................................... 32
5.5.1 Vergleich National und International ........................................................ 32
5.5.3 Anwendbarkeit in Deutschland................................................................. 40
5.6 Spezifische Gefahren besonderer Großveranstaltungen ................................ 42
5.6.1 Konzert..................................................................................................... 42
5.6.2 Festival..................................................................................................... 47
5.6.3 Sportereignis im Stadion .......................................................................... 50
5.6.4 Marathon/Radrennen ............................................................................... 52
5.6.5 Demonstration.......................................................................................... 57
5.6.6 Politische Kundgebung ............................................................................ 61
5.6.7 Religiöse Veranstaltung ........................................................................... 63
5
5.7 Faktor Mensch – Ein Risikofaktor?.................................................................. 66
5.7.1 Auswirkungen menschlicher Grundbedürfnisse ....................................... 66
5.7.2 Panikverhalten von Menschen ................................................................. 72
5.7.3 Materielle Anforderungen in Hinblick auf den Besucher........................... 75
6. Zusammenfassung der Ergebnisse........................................................................ 79
6.1 Formulierung materieller Anforderungen an Großveranstaltungen ................. 79
6.1.1 Gefahrenquelle Veranstaltung.................................................................. 79
6.1.2 Gefahrenquelle Umgebung ...................................................................... 85
6.1.3 Gefahrenquelle Umwelteinflüsse.............................................................. 85
7. Schlussfolgerungen................................................................................................ 87
8. Ausblick .................................................................................................................. 89
Abbildungsverzeichnis................................................................................................... 94
Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................. 96
Lebenslauf ..................................................................................................................... 97
6
1. Einleitung Alles unterliegt einem Entwicklungsprozess, auch das Freizeitverhalten der Menschen.
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heutzutage regelmäßig
gigantische Großveranstaltungen stattfinden. Dabei geht es nicht mehr ausschließlich
um Unterhaltung, sondern vielmehr darum, etwas zu erleben. Dies bedingt immer
größere und spektakulärere Aufbauten, verstärkten Einsatz von visuellen und
akustischen Effekten und ein hohes Medienaufkommen.
Entwicklung beschreibt dabei immer einen Prozess, welcher von vielen Faktoren
beeinflusst werden kann. Mit dem Wachstum der Veranstaltungen wachsen jedoch auch
die Anforderungen an die Sicherheit. Je größer die Veranstaltung, desto höher ist das
Gefahrenpotenzial.
Dieser Entwicklung gegenüber stehen die rechtlichen und technischen Normen, welche
den gesetzlichen Rahmen stecken und die sicherheitsrelevanten Anforderungen an
Großveranstaltungen regeln. Verglichen mit der Dynamik der oben beschriebenen
Entwicklung des Freizeitverhaltens, wirken die Regelwerke eher statisch.
Das Resultat sind Defizite in der Umsetzung und Anwendbarkeit für die vielen neuen
Facetten von Großveranstaltungen. Beispielsweise erfreuen sich
Freilandveranstaltungen („Open-Air“) größter Beliebtheit. Einschlägige Verordnungen
wie die Muster-Versammlungsstättenverordnung regeln jedoch vornehmlich nur
Anforderungen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Derweil existieren
verschiedene Lösungsansätze, um diese Defizite auszugleichen. Die Vielzahl solcher
Referenzwerke, der relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Normen,
macht eine Veranstaltungsplanung äußerst komplex und schwierig.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema materielle Anforderungen an sichere
Großveranstaltungen. Es werden zunächst die Aufgabenstellung und die gewählte
Methodik vorgestellt. Darauf folgt eine Benennung und Kurzvorstellung der rechtlichen
und technischen Normen, deren Anwendbarkeit auf die heutigen Großveranstaltungen
mit einer umfassenden Gefahrenanalyse geprüft wird. Der internationale Vergleich
ausgewählter Referenzwerke englischsprachiger Länder wird dazu genutzt, die
Veranstaltungsplanung im Ausland vorzustellen und mögliche neue Aspekte in die
7
Sicherheitsanalyse einzubringen. Eine Umsetzbarkeit in Deutschland wird geprüft. Es
folgt eine Analyse über besondere Typen von Großveranstaltungen mit ihren
spezifischen Gefahren. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit dem Besucher von
Veranstaltungen. Mit psychologischen Ansätzen werden sein Verhalten und die
Relevanz seiner Bedürfnisse für den Aspekt der Sicherheit untersucht.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden schlussendlich zur Formulierung von materiellen
Anforderungen an sichere Großveranstaltungen vereint.
2. Aufgabenstellung
Ziel der Arbeit ist es, materielle Anforderungen an sichere Großveranstaltungen zu
erarbeiten. Grundlagen bilden rechtliche und technische Normen in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Zweckmäßigkeit und Ergänzungsbedarf exemplarisch an Typen von
Veranstaltungen mit ihren Besonderheiten sowie den allgemeinen und spezifischen
Gefahren zu untersuchen sind.
Einen Maßstab bildet der internationale Vergleich kulturell ähnlicher Länder wie
Großbritannien, USA, Kanada und Australien.
8
3. Begriffsbestimmungen
Definition Großveranstaltung
„Veranstaltungen im allgemeinen Sinne sind organisierte Treffen von Menschen über
eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort oder mehreren Orten gleichzeitig zu
einem vorher festgelegten Zweck. Veranstaltungen werden zeitlich vorher geplant.“1
Großveranstaltungen sind dem entsprechend Veranstaltungen größeren Ausmaßes.
Definition Sicherheit
Der Duden bezeichnet Sicherheit als den „Zustand des Sicherseins, Geschütztseins vor
Gefahr oder Schaden; höchstmögliches Freisein von Gefährdungen“2. Gefahren sind
hierbei die Möglichkeit, dass jemandem etwas zustößt, ein Schaden eintritt oder auch
Unheil droht3.
Definition Materielle Anforderungen
Materiell leitet sich von Materie ab und bedeutet gegenständlich, greifbar, ein Synonym
zu konkret oder körperlich.4 Materielle Anforderungen sind also konkrete Anforderungen,
welche von einer Sache direkt bestimmt und beeinflusst werden, in diesem Fall Aspekte
der Großveranstaltung in Hinblick auf ihre Sicherheit.
1 AGBF Bund: „Einsatzplanung Großveranstaltungen“, Entwurf für eine vfdb‐Richtlinie 03‐03, 09.11.2009 2 www.duden.de, Suchbegriff „Sicherheit“ 3 vgl. www.duden.de, Suchbegriff „Gefahr“ 4 vgl. www.duden.de, Suchbegriff „materiell“
9
4. Methodik
4.1 Einarbeitung und Herangehensweise Eine umfangreiche Literaturrecherche bildet den ersten Schritt nach der
Themenvergabe und Festlegung der Aufgabenstellung. Themensteller Dr. Schmidt traf
dazu eine Auswahl an Literaturempfehlungen. Darüber hinaus erfolgte eine Suche im
Internet. Die Literatur wurde durchgearbeitet und ermöglichte die Einarbeitung in die
Thematik.
Die Aufgabenstellung sieht eine Ausarbeitung von materiellen Anforderungen an sichere
Großveranstaltungen vor. Per Definition ist Sicherheit der Schutz vor Gefahren (siehe
Kapitel 3). Im Mittelpunkt steht somit die Frage, was Großveranstaltungen unsicher
macht. Diese Frage lässt sich mit einer Gefahrenanalyse beantworten.
Die materiellen Anforderungen leiten sich letzten Endes aus den herausgearbeiteten
Gefahren ab und umfassen alle Anforderungen an Menschen, Objekte und Umwelt zu
deren Schutz.
Die Vorüberlegungen ergaben, dass Gefahren danach differenziert werden müssen, ob
sie allgemeingültig bei allen Veranstaltungen auftreten können oder nur bei bestimmten
Typen (siehe 5.3). Ebenso wird dem Menschen ein großer Einfluss auf die Sicherheit
von Großveranstaltungen zuteil.
Für eine strukturierte Vorgehensweise wurde zunächst ein Schema erstellt, welches die
Bearbeitung in die drei Bereiche „Allgemeine Gefahrenquellen“, „Faktor Mensch“ und
„Spezielle Typen von Großveranstaltungen“ aufteilt. Alle drei Bereiche wurden separat
bearbeitet und die gewonnenen Erkenntnisse schlussendlich in den Materiellen
Anforderungen an sichere Großveranstaltungen vereint. Es erfolgte eine direkte
Einbindung der internationalen Standards in die Analyse.
Betont werden muss jedoch, dass eine Betrachtung der materiellen Anforderungen an
die Komponenten Rettungsdienst und Sanitätsdienst in dieser Arbeit nicht durchgeführt
10
Großveranstaltungen
Allg. Gefahrenquellen
allgemein
Vorgehensweise
Gefahrenschema
Allg. Gefahren
Spezielle Typen
Analyse
Spez. Gefahren
Internationale Quellen
speziell
Materielle Anforderungen
Faktor Mensch
wird. Dazu wird auf die Bachelorarbeit „Bemessung von Sanitätswachdiensten auf
Großveranstaltungen“ (2005) von Patrick Pelka verwiesen.
Die folgende Grafik veranschaulicht die gewählte Vorgehensweise:
4.2 Literatur- und Internetrecherche Ergänzend zu den durch Herrn Dr. Schmidt vorgeschlagenen Literaturquellen wurde
eine Internetrecherche mit der Suchmaschine google unter Eingabe themenrelevanter
Suchbegriffe durchgeführt. Auf diese Art und Weise gefundene Literatur wurde zunächst
quer gelesen und auf ihre Relevanz hin untersucht. Anschließend erfolgte eine
Abb. 1: Vorgehensweise
11
umfassende Analyse der für gut befundenen Texte. Das jeweilige Literaturverzeichnis
diente als Querverweis auf weitere Literatur.
4.2.1 Nationale Literaturrecherche
Für die nationale Literaturrecherche wurden Internetseiten von deutschen Ministerien,
Behörden oder auch privaten Firmen durchsucht, welche im Zusammenhang mit
Veranstaltungssicherheit stehen oder sich damit befassen.
4.2.2 Internationale Literaturrecherche
Die Aufgabenstellung sieht eine Beschränkung auf die englischsprachigen Länder
Großbritannien, Kanada, Australien und USA vor. Entsprechend erfolgte die Suche
analog zur nationalen Recherche auf Englisch. Zur Übersetzung diente der Online-
Übersetzungsdienst leo.org. Fachwörter wurden den gefundenen Literaturquellen
entnommen.
4.3 Expertenbefragung Fachgespräche fanden mit dem Themensteller Herrn Dr. Jörg Schmidt, Berufsfeuerwehr
Köln, Leiter der Stabsstelle 37/4 Städtisches Krisenmanagement und
Bevölkerungsschutz, Arbeitskreisvorsitzender in der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) und Herrn Dipl.- Phys. Georg Spangardt,
Berufsfeuerwehr Köln, Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz, Mitglied im
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), statt. Bei diesen
Fachgesprächen wurden die Erkenntnisse der Recherche beurteilt und Erfahrungen auf
dem Gebiet der Veranstaltungssicherheit ausgetauscht. Die Ergebnisse dieser
Gespräche sind in die Ausarbeitung eingeflossen.
12
5. Ergebnisse der Untersuchungen und ihre Auswertung
5.1 Rechtliche und technische Normen
5.1.1 Arbeitsschutz
Arbeitsschutzgesetz
Das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der
Arbeit“ (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) in seiner Fassung vom 07.08.1996 hat die
Aufgabe, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer
Arbeit zu gewährleisten.
Nach diesem Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen,
um eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten möglichst zu
vermeiden, bzw. eine Gefährdung möglichst gering zu halten. Als besondere Gefahren
werden physikalische, chemische und biologische Einwirkungen genannt, aber auch
Gefahren, welche von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen hervorgehen.
Unzureichende Qualifikation und mangelhafte Unterweisung der Beschäftigten führt
ebenfalls zu einer Gefährdung. Der Arbeitgeber ist ferner dazu verpflichtet, erforderliche
Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung, sowie zur Evakuierung zu treffen.
Arbeitsstättenverordnung
Die „Verordnung über Arbeitsstätten“ (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) in ihrer
Fassung vom 12.08.2004 beschreibt Anforderungen an Sicherheit und
Gesundheitsschutz von Arbeitsstätten. Dazu zählen Orte in Gebäuden oder im Freien,
auf dem Gelände eines Betriebes, die als Arbeitsplätze vorgesehen sind. Betroffen sind
ebenfalls Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge. Beim Betrieb dieser
Arbeitsstätten darf keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der
Beschäftigten entstehen. Dementsprechend hat der Arbeitgeber eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
Im weiteren Verlauf der Arbeitsstättenverordnung werden sicherheitstechnische
Regelungen getroffen. Dazu zählen Sicherheitseinrichtungen wie
13
Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscher, Signalanlagen, etc., aber auch Regelungen für
Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet,
Unterkunftsräume für die Beschäftigten, Räume für Erste Hilfe, Pausenräume und
Sanitärräume bereitzustellen.
Im Anhang der Verordnung werden die genannten Anforderungen an Arbeitsstätten
genauer spezifiziert.
Berufsgenossenschaftliche Verordnung A1
Die berufsgenossenschaftliche Verordnung (BGV) A1 „Grundsätze der Prävention“ ist
eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV), welche für alle Unternehmer und
Unfallversicherte gilt. Grundlage für diese Verordnung bildet das Arbeitsschutzgesetz.
Sie regelt die Pflichten des Unternehmers und des Versicherten im Allgemeinen
(Grundpflichten), sowie bei besonderen Gefahren. Darunter fallen u. a.
Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationspflichten, Unterweisungen, Zutritts- und
Aufenthaltsverbote, Regelungen bezüglich des Sicherheitsbeauftragten, Maßnahmen
bei besonderen Gefahren und Notfallmaßnahmen.
Berufsgenossenschaftliche Verordnung C1
In der BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“,
Fassung vom 01.04.1998, werden Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit im bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten
geregelt. Darunter fallen ebenfalls mediale Produktionsstätten.
Die Regelungen umfassen bauliche Anforderungen und sicherheitstechnische
Vorgaben zur Bühnenausstattung, einschließlich Maßnahmen zur Unfallprävention.
Ebenso werden Regelungen zum Betrieb der Einrichtungen getroffen. Dieser Abschnitt
beinhaltet u. a. die Leitung und Aufsicht des Betriebes, sicherheitstechnische
Unterweisungen und die Durchführung gefährlicher szenischer Vorgänge. Einen
weiteren wichtigen Teil der Vorschrift bildet der vorbeugende Brandschutz. Hier werden
Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden gegeben. Das Kapitel
„Prüfungen“ regelt alle Anforderungen an Prüfungen zur Inbetriebnahme und
regelmäßigen Kontrolle der Einrichtungen.
14
5.1.2 Baurecht
Musterbauordnung
In der „Musterbauordnung“ (MBO), Fassung vom November 2002 und zuletzt in 2008
geändert, werden gesetzliche Regelungen und Anforderungen an bauliche Anlagen und
Bauprodukte festgeschrieben. Sie bildet die bundesweite Grundlage für die jeweiligen
Landesbauordnungen (LBO) der Länder. Bei der Bauministerkonferenz, der „Konferenz
der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der
Länder“ (ARGEBAU), wird die MBO auf dem aktuellen Stand gehalten.5
Im ersten Teil werden zunächst der Anwendungsbereich und die Begrifflichkeiten
festgelegt. Nach den allgemeinen Anforderungen folgt eine detaillierte Festlegung der
Anforderungen an Grundstücke und errichtete Bauliche Anlagen. Diese umfasst neben
Bauprodukten, Bauarten und entsprechenden Prüfungen, Vorgaben für alle
konstruktiven Elemente wie Wände, Decken, Dächer, Fenster, Türen, etc. Neben vielen
Sicherheitsaspekten wie Standsicherheit oder Verkehrssicherheit wird besonders auf
Brandschutz, sowie Flucht- und Rettungswege eingegangen. Im weiteren Verlauf
werden Regelungen für die technische Gebäudeausrüstung und die Gebäudenutzung
getroffen. Die letzten Teile befassen sich mit der Bauaufsicht und Ordnungswidrigkeiten.
Darunter fallen Genehmigungen, Überwachung und die Klärung von Zuständigkeiten.
Muster-Versammlungsstättenverordnung
Die Neufassung der „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten“ (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättV) aus dem
Jahr 2005, mit letzter Änderung im Februar 2010, regelt bauliche und
sicherheitstechnische Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von
Versammlungsstätten. Verfasst und aktualisiert wurde sie ebenfalls von der ARGEBAU.
Diese Vorschrift gliedert sich in mehrere Teile mit Unterabschnitten.
Zunächst werden der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen festgelegt.
5 vgl. http://www.is‐argebau.de/asp/hauptframe.asp?id=218792662998&n=2FAO (23.03.12)
15
Unterschieden wird nach der Größe und Art der Versammlungsstätte:
• Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200
Besucher fassen
• Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr
als 200 Besucher fassen, wenn diese einen gemeinsamen Rettungsweg haben
• Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen > 1000 Besucher und ganz
oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehend
• Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen
Neben der Einteilung nach der Größe der Versammlungsstätte werden auch die
maximalen Besucherzahlen festgelegt. Näheres dazu unter 5.7.3.2.
Ausgenommen von den Regelungen der MVStättV sind Räume für Gottesdienste,
Unterrichtsräume in Schulen, Ausstellungsräume in Museen oder auch fliegende Bauten.
Teil zwei behandelt Regelungen und Anforderungen an die Konstruktion von
Versammlungsstätten. Diese umfassen Baustoffe, Bauteile, sicherheitsrelevante
Konstruktionen wie Flucht- und Rettungswege, Einrichtungen für Besucher und die
technische Ausstattung. Daran schließen die Betriebsvorschriften an. Hier werden
Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Brandverhütung und technische
Einrichtungen während des Betriebes festgelegt. Ebenso müssen die
Verantwortlichkeiten klar definiert werden. Die besonderen Betriebsvorschriften regeln
die Anforderungen an die Brandsicherheitswache, den Sanitäts- und den Rettungsdienst.
Darüber hinaus müssen eine Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne und ein
Sicherheitskonzept erstellt, sowie der Ordnungsdienst geplant werden. Die letzten drei
Teile befassen sich mit weiteren Vorschriften und Geltungsbereichen.
Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
Die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) mit
Stand von Juni 2010 regelt die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Fliegende
16
Bauten. Diese sind nach § 76 Abs. 1 MBO „alle baulichen Anlagen, die geeignet und
bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden“.
Davon ausgenommen sind Campingzelte, Sanitätszelte, Baustelleneinrichtungen und
Baugerüste. Für Großveranstaltungen ist die M-FlBauR insofern relevant, als dass sie
Anforderungen an große Zelte, Tribünen oder auch Fahrgeschäfte regelt, die für oder
bei Großveranstaltungen genutzt werden können. Die Richtlinie selber besteht aus
sieben Kapiteln. Das erste Kapitel befasst sich mit dem Geltungsbereich und den
Begrifflichkeiten. Es folgen allgemeine Bauvorschriften ähnlich der MBO, nur speziell auf
Fliegende Bauten zugeschnitten. Behandelt werden konstruktive, aber vor allem
sicherheitsrelevante Anforderungen. Die folgenden Kapitel beinhalten eine
Spezifizierung dieser allgemeinen Bauvorschriften für Tribünen, Fahrgeschäfte und
große Zelte mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Personen. An die
Bauvorschriften knüpfen die Betriebsvorschriften an.
5.2 Sonstige Richtlinien und Leitfäden Sicherheitskonzept
Nach §43 der MVStättV wird für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen
ein Sicherheitskonzept vorgeschrieben, „wenn es die Art der Veranstaltung erfordert“.
Die Struktur, welche ein Sicherheitskonzept aufweisen sollte, wurde vom Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) veröffentlicht 6 .
Insgesamt umfasst es sieben Teile. Neben einer Einleitung und allgemeinen Angaben
werden zunächst Verantwortlichkeiten geklärt, Funktionen und Aufgaben festgelegt. Die
Veranstaltungsbeschreibung umfasst eine allgemeine Beschreibung, aber auch eine
Gefahrenanalyse und eine Analyse über das zu erwartende Besucherverhalten. Teil drei
beschreibt die gesamte Infrastruktur auf dem Gelände, sowohl technisch, als auch
baulich. Unter „Besondere Wege und Flächen“ fallen alle Bereiche, die eine besondere
Funktion haben, wie beispielsweise Einlass- und Auslassbereiche, Fluchtwege,
Warteflächen oder Entlastungsflächen. Punkt fünf befasst sich mit der Organisation.
Darunter fallen die Steuerung von Publikum, des Verkehrs, die Einrichtung von
6 siehe http://www.mik.nrw.de/
17
Kommunikation und die Bereitstellung von Ordnungsdienst und Notfallversorgung. Im
sechsten Teil werden mögliche Notfallszenarien durchgespielt und geplant. Zum
Schluss werden eventuell erforderliche Sicherheitsdurchsagen festgelegt.
Das Sicherheitskonzept muss ständig aktualisiert und allen an der Planung und
Durchführung beteiligten Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Leitfaden des MIK
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK)
hat im Jahr 2011 einen Leitfaden für die Planung und Genehmigung von
Großveranstaltungen im Freien veröffentlicht. Dieser ist das Ergebnis der Arbeit einer
Expertengruppe, welche sich mit der Sicherheit von Großveranstaltungen befasst hat.7
Beschrieben wird allerdings nur ein Verfahren zur Planung von Großveranstaltungen,
materielle Anforderungen an die Sicherheit werden keine formuliert. Der Leitfaden ist in
die vier Stufen Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung gegliedert. Es
werden Hilfestellungen zur Gefahrenanalyse, Planungskoordination, Zusammenarbeit
mit anderen Behörden (im Vorfeld und während der Veranstaltung), Ablauf von
Genehmigungsverfahren und des Sicherheitskonzeptes, sowie zur abschließenden
Nachbereitung und Dokumentation gegeben.
Leitfaden der VABEG GmbH
Der Leitfaden „Grundsätze und Leitfaden für sichere Veranstaltungen,
Versammlungsstätten, Feste und Festivals jeglicher Art im Gebäude und im Freien“,
herausgegeben von der VABEG Eventsafety Deutschland GmbH in der Version vom
14.09.2010, verschafft einen Überblick über die Planung von sicheren Veranstaltungen.
Im ersten Teil des Leitfadens wird die Rechtslage durch Auszüge relevanter Gesetze,
Verordnungen und Regelungen vorgestellt. Es folgen Definitionen und Begrifflichkeiten
rund um das Thema Veranstaltungen. In einer Grafik werden die für die Sicherheit
relevanten Planungsbereiche veranschaulicht. Beispielhaft zeigt ein standardisierter
7 vgl. http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/schutz-sicherheit/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html (23.03.12)
18
Veranstaltungsablauf eine mögliche Planungsstruktur. Der nächste Teil befasst sich mit
dem nach der MVStättV geforderten Sicherheitskonzept für Veranstaltungen mit mehr
als 5000 Besuchern. Zum Schluss werden anhand einer Grafik zehn potentielle
Gefahrenquellen aufgezeigt.
5.3 Allgemeine Gefahren bei Großveranstaltungen Die Anwendbarkeit der unter 5.1 vorgestellten rechtlichen und technischen Normen auf
heutige Großveranstaltungen ist zu prüfen. Dies erfordert zunächst eine Analyse über
mögliche Gefahren, welche bei Veranstaltungen auftreten können. In einem weiteren
Schritt kann dann geprüft werden, inwieweit diese Gefahren in den existierenden
Regelwerken erkannt und ausreichende Maßnahmen getroffen werden.
Gefahren bei Veranstaltungen lassen sich in zwei Bereiche einteilen:
• Allgemeine Gefahren
• Spezifische Gefahren
Allgemeine Gefahren bezeichnen die Gesamtheit der Gefahren, die grundsätzlich bei
allen Veranstaltungen auftreten können. Spezifische Gefahren hingegen bezeichnen die
besonderen Gefahren spezieller Veranstaltungen. Im Zuge der Veranstaltungsplanung
gilt es also, zunächst die allgemeinen Gefahren in einer Gefahrenanalyse zu
identifizieren. Bei einem zweiten Durchgang können dann unter Beachtung der
Besonderheiten der jeweiligen Veranstaltung die spezifischen Gefahren ermittelt und
ergänzt werden. Die Summe beider Analysen bildet die Gesamtheit aller möglichen
Gefahren. Analog dazu werden in dieser Arbeit zunächst die allgemeinen Gefahren
behandelt. Die spezifischen Gefahren knüpfen unter Punkt 5.6 an.
Allgemeine Gefahren können mehrere Gefahrenquellen haben. Zur besseren
Darstellung wurde im Zuge dieser Arbeit das Schema „Allgemeine Gefahrenquellen bei
Großveranstaltungen“ entwickelt. Die in den Vorüberlegungen und bei der Recherche
notierten Gefahren ließen sich in drei Bereiche einteilen: Veranstaltung, Umgebung und
19
Umwelteinflüsse
Umgebung
Veranstaltung
Allgemeine Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen
TE R RO R
Mensch
Gelände/Aufbauten
Darbietung
Technik
Abb. 2: Allgemeine Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen
Umwelteinflüsse. Mit Umgebung ist hierbei das direkte Umfeld der Veranstaltung
gemeint. Die Umwelteinflüsse hingegen bezeichnen den Einfluss der Natur auf die
Veranstaltung durch z. B. das Wetter oder auftretende Naturereignisse.
Die Veranstaltung selber gliedert sich nochmals in vier Komponenten:
• Anwesende Menschen
• Installierte Technik
• Ort und Aufbauten
• Darbietung (Show)
Als ergänzende Gefahrenquelle wurde der Terror hinzugefügt. Terror kann die
Veranstaltung direkt oder indirekt über die Umgebung betreffen. Letzten Endes ist
Terror jedoch eine nicht kalkulierbare Komponente (Restrisiko) und wird in dieser Arbeit
nicht behandelt.
20
Zur Analyse der von den Gefahrenquellen ausgehenden Gefahren wurde das
allgemeine Gefahrenschema in der erweiterten Form herangezogen8. Dieses besteht
aus bestimmten Buchstaben, welche für die Anfangsbuchstaben der Gefahren stehen.
Diese wären:
• A: Angst/Panik, Atomare Strahlung, Ausbreitung, Atemgifte, Absturz
• B: Brand
• C: Chemische Gefahren
• D: Durchbruch
• E: Erkrankung, Elektrizität, Ertrinken, Einsturz, Explosion
Für jede der Gefahrenquellen wurde das Gefahrenschema angewendet und die
möglichen Ursachen ermittelt:
8 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Basis I Lernabschnitt 9.4.1 „Gefahren an der Einsatzstelle“ Folie 29, ZAF Bonn 2006
Umwelteinflüsse
Gefahrenquelle Gefahr Ursache
Anwendung des Gefahrenschemas
Angst/Panik
Brand
Erkrankung
Blitzeinschlag
Abb. 3: Anwendung des Gefahrenschemas
21
Die Grafik beschreibt dabei die Gedankengänge zur Ermittlung der Gefahrenursache.
Für das gezeigte Beispiel stellt sich die Frage, ob es ein Ereignis gibt, welches bezogen
auf die Umwelteinflüsse die Gefahr Brand hervorrufen kann. Als mögliche Ursache kann
der Blitzeinschlag genannt werden. Nachdem das Gefahrenschema für alle
Gefahrenquellen angewendet wurde, konnte eine Vielzahl von Gefahrenursachen notiert
werden.
Diese wurden tabellarisch festgehalten und aus strukturellen Gründen direkt mit dem
Ergebnis des internationalen Vergleichs kombiniert. Die Tabelle ist unter 5.5.1 zu finden.
5.4 Großveranstaltungen International
Das folgende Kapitel befasst sich mit der Sicherheitsplanung bei Großveranstaltungen
im englischsprachigen Ausland. Grundlage bildet eine Recherche themenspezifischer
Literatur der kulturell ähnlichen Länder Großbritannien, Kanada, Australien und USA.
Für jedes Land wurde exemplarisch eine Literaturquelle ausgewählt und analysiert.
Auswahlkriterien bildeten dabei die Bandbreite der Themenbehandlung und der
angewendete technische Standard. Des Weiteren wurden nur Quellen ausgewählt,
welche einer staatlichen Verwendung unterliegen, bzw. im Auftrag des Staates erstellt
wurden.
Besonderes Augenmerk galt den dort genannten Gefahrenquellen und den damit
verbundenen Gegenmaßnahmen. Diese sollen im direkten Vergleich der
Veranstaltungsplanung in Deutschland gegenüber gestellt werden.
Zunächst werden die Literaturquellen vorgestellt und anschließend ausgewertet und
verglichen.
22
5.4.1 Vorstellung der Literaturquellen
Großbritannien
Die „Health and Safety Executive“ (HSE) ist das ausführende Organ für die Umsetzung
des Arbeitsschutzes in Großbritannien. Unterstellt ist die staatliche Einrichtung der HSC,
der „Health and Safety Commission“. Ihre Kernaufgabe liegt in der Überwachung des
gesetzlichen Arbeitsschutzes. Dazu zählen ebenfalls Fragen der öffentlichen Sicherheit
und Gesundheit. Vergleichbar ist die HSE mit den deutschen Unfallversicherungen. Sie
befasst sich neben Arbeitsplatzinspektion, Unfalluntersuchung, Beratung und Forschung
mit der Regel- und Normsetzung. Aus ihrer Arbeit resultierten bereits zahlreiche
Veröffentlichungen.9
Im internationalen Vergleich wurde für Großbritannien der HSE-Ratgeber „The Event
Safety Guide - A guide to health, safety and welfare at music and similar events” aus
dem Jahr 2007 als Maßstab gewählt. Dieser befasst sich sehr detailliert mit der Planung,
Durchführung und den potenziellen Gefahren von Großveranstaltung unter Beachtung
der britischen Rechtslage. Primär für musikalische Veranstaltungen verfasst, lässt er
sich ebenfalls allgemeingültig auf ähnliche Ereignisse anwenden.
Großer Wert wird auf eine erfolgreiche Vorplanung gelegt. Dementsprechend befassen
sich die ersten Kapitel mit Sicherheitsplanung und dem dazugehörigen Management.
Die Sicherheitsplanung sieht eine chronologische Folge aus fünf Stufen vor. Der Ablauf
dabei geht von der Grundlagenplanung bis hin zur Detailplanung. Organisation,
Überwachung und Kontrolle bilden hierbei entscheidende Instrumente. Zur einfachen
Darstellung der Abläufe wurde im Zuge dieser Arbeit folgendes Schema erstellt:
9 vgl. www.dguv.de/ifa/de/wun/pdf/hsl.pdf (05.04.12)
Sicherheitskonzept – Safety policy
Inhalt: Einverständnis und Details zur Umsetzung der UVV, Benennung von Verantwortlichen, Trainings von Mitarbeitern, sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes, etc.
Sicherheitsplanung und Management
Sicherheitsplanung – Planning for safety
Aufbau Build-up
Veranstaltungsort einrichten
Bühnenbau
Sicherheits-Management-Plan Event safety management plan • Sicherheitskonzept – Safety Policy • Risikoabschätzung – Risk Assessment
Identifizieren > mögl. Auswirkungen > existierende Maßnahmen > Bewerten > Entscheiden
• Veranstaltungsdetails – Details of the event Ort, Struktur, Publikum, Kapazität, Versorgung, Sicherheitsmaßnahmen, etc.
• Sicherheitsplan – Site safety plan Sicherheitsregeln, Verantwortlichkeiten, Berechnungen, etc.
• Publikumsleitung – Crowd management Ordner, Arbeitsmethoden, Befehlsketten
• Infrastruktur – Transport management plan Parkplätze, ÖPNV, Autobahnanbindung, etc.
• Notfallplan – Emergency plan Maßnahmen im Notfall, Zuständigkeiten, etc.
• Erste-Hilfe-Plan – First-aid-plan EH vor Ort, Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
Einrichtung Load-in
Technische Installation
Show Show
Publikumsleitung Brandschutz Notfallplanung Verkehrsflächen
Deinstallation Load-out
Deinstallation Technik
Demontage Breakdown
Bühnenbau Infrastruktur Müllentsorgung
HILFSMITTEL
1
2
Organisation – Organising for safety
Überwachung – Monitoring safety performance
Prüfung – Auditing and rewieving safety performance
Kompetenzfestlegung, Kontrolle, Kooperation, Kommunikation
Vor Unfällen: Inspektionen, etc, nach Unfällen: Auswertung von Schäden aller Art
Kompetenzfestlegung, Kontrolle, Kooperation, Kommunikation
3
4
5
V ERANSTALTUNGSPHASEN
Abb. 4: Sicherheitsplanung und Management in GB
24
Im Anschluss an die grundsätzlichen Planungen im Bereich Sicherheit und Management geht der Leitfaden sehr detailliert auf mögliche Gefahren und die zu treffende Gegenmaßnahmen ein. Dabei wird soweit ins Detail gegangen, dass jedes „Rabbit-Hole“, zu Deutsch Kaninchenbau, auf dem Gelände aufgespürt werden muss. Die genannten Gefahren umfassen ebenfalls die unter 5.3 benannten Gefahrenquellen. Großes Augenmerk wird auf die Bereiche Besucherlenkung (engl. Crowd Management) und die Bedürfnisse der Besucher gelegt.
Ein großer Bereich des Leitfadens befasst sich mit der Kategorisierung der Veranstaltungen nach der Größe, besonderen Veranstaltungstypen, nicht genehmigungsbedürftigen Veranstaltungen und deren spezifischen Gefahren.
Im Anhang befindet sich ein umfangreiches Nachschlagewerk mit Adressen und weiterführenden Texten.
Kanada
Die Richtlinie „Emergency Preparedness Guideline For Mass, Crowd-Intensive Events“,
verfasst von James A. Hanna und durch die Kanadische Regierung im Jahre 1994
veröffentlicht, ist ein umfassendes Werk zum Thema Sicherheit bei
Großveranstaltungen. Somit wurde es für den internationalen Vergleich als
Referenzwerk für Kanada ausgewählt.
Die Richtlinie umfasst insgesamt 16 Kapitel, in denen beginnend mit der Vorplanung bis
hin zur militärischen Unterstützung, alle wichtigen Punkte Schritt für Schritt abgearbeitet
werden. Zahlreiche Veranstaltungsbeispiele aus der Vergangenheit zeigen mögliche
Fehler und deren Folgen auf. Die Richtlinie ist insgesamt sehr allgemein gehalten ist, es
werden lediglich einzelne Punkte ausführlicher behandelt.
Zusammenfassend kann der Planungsablauf mit folgender Grafik dargestellt werden:
Vorplanung – Pre-Event Planning
Veranstaltungsplanung in Kanada
1
Sicherheitsdienst – Security
2
Veranstaltungstypen – Stages, Platforms and other Performance Venues3
Zuschauerleitung – Spectators Management and Crowd Control
4
Gesundheit – Public Health 5 • Vorplanung: Welche Gefahren können auftreten?
• Planung besonderer Faktoren: Nahrung, Hygiene, Sanitäre Einrichtungen, Müllentsorgung, Umgebung, Krankheiten, Aktionen
• Kontrollen: Während der Veranstaltungen Kontrollen durchführen, besonders bei Freilandveranstaltungen
• Nachbereitung: Reinigung und Kontrolle des Veranstaltungsortes
Absperrung bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freiland
• Veranstaltungsort Anforderungen an den Ort
• Zuschauer Demografische Prognose der Zuschauer
• Gesetzgebung Rechtliche Bestimmungen
• Öffentliche Gesundheit Körperliches Wohl aller Beteiligten
• Medizinische Versorgung Notfallversorgung
• Sicherheit Planung der Sicherheit
• Planung aller Eventualitäten Planungen für den Notfall
Gleichalte Ordnungskräfte („Peer Security“), Polizei, Sicherheitsunternehmen
Zugänge/Ausgänge/Absperrungen, Besuchermenge/-dichte, Panikansätze, Gegenmaßnahmen, Ticketverkauf, Besucherfluss, Katalysatoren
Medizinische Versorgung – Medical Care
Planung, Vor-Ort-Behandlung, Externe Hilfe, Sanitätsdienst
Besondere Veranstaltungen – Contengency Plans for High-Risk Events
Sicherheitsanforderungen an besondere technische Ausstattung, Kommunikationsmittel, Notfallwerkzeug
Überlegungen zu besonderen Gefahren bei speziellen Veranstaltungen
6
7
8
Sicherheitsplanung – Safety Issues
Militärunterstützung – Military Assistance 9
Abb. 5: Veranstaltungsplanung in Kanada
26
Australien
Als Referenz für die Veranstaltungsplanung und Sicherheit in Australien wurde der vom
Australian Emergency Management Institute (AEMI) im Jahr 1999 veröffentlichte
Ratgeber „Safe And Health Mass Gatherings – A Health, Medical and Safety Planning
Manual for Public Events“ genutzt. Der Leitfaden ist Teil der Australian emergency
handbook and manual series (AEMs), einer Reihe von Nachschlagewerken zur
Bekämpfung und Vermeidung von Großschadensereignissen10.
Der Leitfaden umfasst insgesamt acht Kapitel mit einzelnen Planungsstufen und
–faktoren, um eine Veranstaltung möglichst sicher zu gestalten. Der Aufbau ist hierbei
chronologisch. So geht die Planung von der allgemeinen Vorplanung über in die
Detailplanung, bis hin zur Planung spezieller Veranstaltungstypen. Im Anhang befinden
sich eine Vielzahl von Arbeitshilfen, wie Checklisten oder Berechnungsformeln.
Die folgende Grafik verschafft einen Überblick über die Chronologie der
Veranstaltungsplanung in Australien nach dem AEMI:
10 siehe: http://www.em.gov.au/Education/Pages/default.aspx (05.04.12)
Vorplanung – Pre-Event Planning
Veranstaltungsplanung in Australien
1
Sicherheitsplanung – Safety Issues 2
Zusatzüberlegungen – Additional Considerations 3
Zuschauerleitung – Spectators Management and Crowd Control 4
Gesundheit – Public Health 5 • Bestandsaufnahme:
Welche Gefahren können auftreten? • Gesundheitsrisiken identifizieren:
Nahrung, Hygiene, Sanitäre Einrichtungen, Müllentsorgung, Umgebung, Krankheiten, Aktionen
• Gesundheitskampagnen für die Zuschauer planen • Nachbereitung:
Reinigung und Kontrolle des Veranstaltungsortes
Gewerbe während der Veranstaltung, Proteste, Informationszentren, Servicekräfte
• Bewilligung Genehmigungen einholen
• Gesetzgebung Rechtliche Bestimmungen beachten
• Veranstaltungsort Anforderungen an den Ort
• Zuschauer Demografische Prognose der Zuschauer
• Gesundheit Körperliches Wohl der Zuschauer
Medizinische Versorgung Notfallversorgung
Sicherheit Planung der Sicherheit
Notfallpläne Externen Kräften, Notfallplanung
Besondere Veranstaltungen Gefahren bei speziellen Veranstaltungen
Einbindung der Streitkräfte Unterstützung bei Katastrophen
Notfallplan erstellen, Technik und Aufbauten, Brandschutz, Kommunikation
Besuchermenge/-dichte, Demografie der Besucher, Katalysatoren, Besucherfluss, Zugänge/Ausgänge/Absperrungen, Ticketverkauf, Sichtverhältnisse
Medizinische Versorgung – Medical Care
Vorsorge, Vor-Ort-Behandlung, Externe Hilfe, Sanitätsdienst, Ausstattung, Dokumentation
Psychologischer Ansatz – The Psychological Dimension
Besondere Veranstaltungen – Special Planning for High-Risk Events
Schulung des Personals, Einfluss des Verhaltens der Künstler, Psyche des Besuchers
Überlegungen zu besonderen Gefahren bei speziellen Veranstaltungen
6
7
8
Abb. 6: Veranstaltungsplanung in Australien
28
USA
Die „Federal Emergency Management Agency“, kurz FEMA, ist eine nationale
Koordinierungsstelle der USA für Katastrophenhilfe. Dem Heimatschutzministerium
unterstellt, regelt sie die behördliche Arbeit bei allen Naturkatastrophen. Eingerichtet
wurde die Agentur im Jahre 1979. Zu ihrem Aufgabenbereich zählt auch die Prävention
möglicher Katastrophen11.
Im Zuge dessen hat sich die FEMA mit dem Bereich Veranstaltungssicherheit befasst
und im Jahr 2005 den Leitfaden „Special Events Contingency Planning“ veröffentlicht.
Dieser Leitfaden umfasst fünf Kapitel, sowie zahlreiche Anhänge. Die Kapitel
beschreiben jeweils einzelne Planungsstufen (siehe Grafik). Zu Beginn werden der
Planungsprozess aufgezeigt und Grundlagen wie Planungsteam, behördliche
Zusammenarbeit, Terrorprävention oder Publikumslenkung erläutert. Im nächsten
Kapitel werden alle Maßnahmen bei der Durchführung der Veranstaltung aufgezeigt.
Darunter fallen sicherheitstechnische Anforderungen, Brandschutz, Gefahrenanalyse,
Medizinische Versorgung und die persönliche Sicherheit der Besucher. Im Groben und
Ganzen ist dieser Leitfaden inhaltlich dem britischen HSE “Guide to health, safety and
welfare at pop concerts and similar events” sehr ähnlich. Ergänzend wurde ein
komplettes Kapitel zur Adaption des amerikanischen Führungssystems ICS (Incident
Command System) auf die Veranstaltungsplanung hinzugefügt. Neben den Grundlagen
des ICS werden hier die dort vertretenen Funktionen auf die Funktionen der
Veranstaltungsplanung übertragen. Parallel dazu werden im Anhang die relevanten ICS-
Formulare gelistet. Darüber hinaus ist der amerikanische Leitfaden im Vergleich zum
britischen verstärkt auf typische Gefahren in den USA zugeschnitten. Beispielhaft zu
erwähnen sind hier die erhöhte Terrorgefahr (nukleare Anschläge, Selbstmord-
Attentäter, Autobomben, etc.), geografisch bedingte Umweltgefahren wie Tornados,
Hurrikans oder heftige Gewitter und natürlich auf Grund des Waffengesetzes erhöhtes
Augenmerk auf Waffen im Publikum.
11 vgl. http://www.fema.gov/about/index.shtm (06.04.12)
29
Analog sind viele der genannten Maßnahmen sehr amerikanisch:
• Einsame und verlassen abgestellte Fahrzeuge sind unverzüglich zu entfernen, es
könnte sich eine Bombe darin befinden.
• Bei Warteschlangen sollte mit Maskottchen, Beachbällen oder Popcornverkäufern für
Unterhaltung der Besucher gesorgt werden.
• Bei der Planung muss immer berücksichtigt werden, dass es bei Veranstaltungen zu
Bandenkriegen und Schießereien kommen kann, vor allem wenn man diese
unerlaubt auf Nachbars Grundstück ausrichtet.
Im Bereich der speziellen Veranstaltungen wird näher auf Gefahren durch typisch
amerikanische Veranstaltungen wie Autorennen (bsp. „Nascar“), Motorbootrennen (bsp.
„Power Boat Races“) oder populäre Flugschauen eingegangen. Ergänzend werden
spontane, ungeplante Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit sehr jungen
Teilnehmern aufgeführt.
Die folgende Grafik verschafft einen Überblick über die fünf Stufen der
Veranstaltungsplanung nach dem FEMA-Leitfaden:
Vorplanung – Pre-Event Planning
Veranstaltungsplanung in den USA
1
Eventualitäten- Pläne – Contingency Plans: • Regelungen • Genehmigungen • Verantwortung
festlegen • Notfallplanung • Ressourcen & Kosten • Rechtsprechung
Durchführungsplanung – Event Operational Considerations 2
Umfangreiche Planung bestehend aus folgenden Punkten: Gefahrenanalyse, Veranstaltungstypen, Versorgung, Sanitätsdienst, Gefahrstoffe, Technische Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen
Führungssystem – Incident Command and Control 3
4
Planungstreffen – Planning Meetings: Verantwortliche für öffentliche Sicherheit
Mission, Ziele, Komponenten öffentlicher Sicherheit festlegen
Planungsprozess – Planning Prozess: • Terrorprävention • Sponsoren • Regeln/ Gesetze: Rechtmäßigkeit, politische Korrektheit,
Umweltverträglichkeit, Publikumsrelevanz, • Publikumsleitung • Örtliche Gegebenheiten • Kriminalität/Terrorismus/Anschläge
• Incident Commander Gesamtverantwortung• Safety Officer Sicherheit • Information Officer Öffentlichkeitsarbeit • Liasion Officer Kontaktperson
• Operations Section Chief Ausführung • Planning Section Chief Planung • Logistics Section Chief Logistik • Finance/Adm. S. Chief Finanzaspekte
Adaption des amerikanischen Führungssystems in die Veranstaltungsstruktur
Zusatzplanung – Additional Planning Consideration for Specific Events
Nachbereitung – Post Event Actions 5
H I L F S M I T T E L Checklisten, Planungsmatrizen, ICS-Formulare
Abbau der Veranstaltung, Nachbereitung und Abschlussreport
Spezifische Gefahren für: Motorbootrennen, Autorennen, Flugschauen, Pyrotechnik, Lasershow, Spontane Veranstaltungen, Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
Abb. 7: Veranstaltungsplanung in den USA
31
USA 2005
GB 1993 - 2007
Kanada 1994
Australien 1999
ICS
Zusammenhänge der Literaturquellen
5.4.2 Vergleich der Literaturquellen Gemeinsamkeiten
Vergleicht man die oben genannten internationalen Quellen untereinander,
insbesondere die daraus abgeleiteten Schaubilder zum Planungsablauf, so stellt man
fest, dass sie sich teilweise sehr ähnlich sind. Das Spektrum reicht hierbei von
analogem Aufbau bis hin zu wortwörtlichen Passagen. Um die Zusammenhänge
zwischen den Literaturquellen aufzeigen zu können, wurden die jeweiligen
Literaturquellen, sowie deren Literaturverzeichnisse untersucht und eine Chronologie
der Veröffentlichung erstellt.
Zusammenfassend kann man
sagen, dass der „HSE Guide“ aus
Großbritannien und die
Kanadische Richtlinien zeitlich
gesehen als erste und
unabhängig voneinander erstellt
wurden. Das australische AEMI
nutzte daraufhin beide Quellen
zur Erstellung seiner Richtlinie.
Alle drei Quellen bildeten die
Vorlage für die Veröffentlichung
der FEMA. Der grundsätzlich beschriebene Planungsablauf ist bei allen vier Quellen
ähnlich. Zunächst findet eine Vorplanung statt, die jedoch sehr unterschiedlich ausfällt.
Darauf hin folgt eine Detailplanung, welche bei allen die Punkte Besucher,
Sicherheitsdienst, Brandschutz, medizinische Versorgung, Gesundheit, Technik und
besondere Veranstaltungen umfasst. Der Grad der Detaillierung ist jedoch
unterschiedlich, genauso wie die ergänzend behandelten Planungspunkte.
Bei allen Literaturquellen ist die Publikumslenkung (Crowd Management) auffallend
detailliert geplant. Es werden Publikumsdichten, -verhalten, -steuerung und
–bedürfnisse mit teilweise sogar psychologischen Ansätzen untersucht.
Abb. 8: Zusammenhänge der Literaturquellen
32
Unterschiede
Der britische „HSE Guide“ und die kanadische Richtlinie können durchaus als die
beiden ursprünglichen Quellen bezeichnet werden. Die beiden Anderen bauen lediglich
auf ihnen auf. Trotzdem existieren große Unterschiede in der Ausführlichkeit. Der „HSE
Guide“ ist wesentlich umfangreicher und bei der Beschreibung der einzelnen
Planungsaspekte deutlich detailreicher. Brandschutz wird beispielsweise im „HSE
Guide“ sehr ausführlich behandelt, jedoch in der kanadischen Richtlinie fast gar nicht.
Bei den Planungsaspekten selber gibt es zwischen Großbritannien und Kanada nur
geringfügige Unterschiede. Diese resultieren aus nationalen Begebenheiten, sowie einer
unterschiedlichen Detailtiefe. Eine genaue Auflistung dazu ist in Tabelle 1 unter Punkt
5.5.1 zu finden.
Analog verhält es sich mit der australischen AEMI-Richtlinie. Da diese auf den beiden
gerade genannten Texten basiert, ergeben sich nur geringfügige Unterschiede. Benannt
werden können geografische Gegebenheiten wie Pflanzen, Tiere oder Naturereignisse.
Starke Abweichungen weist die amerikanische Ausarbeitung der FEMA auf. Hier wird
vor allem großes Augenmerk auf Terroranschläge, Naturkatastrophen, sowie die
Adaption des Amerikanischen Führungssystem ICS gelegt.
Unterschiede gibt es bei allen Texten auf Grund der nationalen Gesetzgebung, wie
beispielsweise Waffenbesitz, Alkoholkonsum oder auch den Einsatz des Militärs bei
Großschadensereignissen.
5.5 Nationale und internationale Regelwerke im Vergleich – Anwendbarkeit in Deutschland?
5.5.1 Vergleich National und International In Deutschland existiert für Großveranstaltungen noch kein allgemeingültiges Regelwerk,
welches die verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien vereint. Ein direkter
Literaturvergleich ist deshalb nicht möglich.
Aus diesem Grund wurden die internationalen Literaturquellen analog zu den nationalen
auf Gefahren und Maßnahmen hin analysiert. Eine Gegenüberstellung der Ergebnisse
33
ist in Tabelle 1 dargestellt. Den internationalen Maßstab bilden die Ausgangsquellen aus
Großbritannien und Kanada. USA und Australien dienen lediglich als Ergänzung.
Die gewählte Vorgehensweise lässt auf einen Blick erkennen, in welchen Bereichen
Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen nationaler und internationaler
Gefahrenprävention existieren.
Die Bedeutung der farblich hinterlegten Felder der Tabelle 1 können untenstehender
Legende entnommen werden.
Anknüpfend an die Tabelle 1 werden im weiteren Verlauf dieses Abschnittes
exemplarisch wichtige Gemeinsamkeiten und Unterschiede vorgestellt.
Legende zur farblichen Gestaltung der Tabelle 1
Farbe Bedeutung
Maßnahmen aus eigenen Überlegungen, zu denen aus der nationalen Literatur keine Regelungen hervorgehen
Gefahren und Maßnahmen aus Expertengesprächen
Stark abweichende Maßnahmen oder solche, für die es national keine Entsprechung gibt
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37
5.5.2 Auswertung
Zusammenfassend kann man sagen, dass die rechtlichen und technischen Regelungen
zur Sicherheit von Großveranstaltungen in Deutschland sehr statisch sind. Damit ist
gemeint, dass Planungspunkte wie konstruktive Elemente, Sicherheitstechnik,
Brandschutz, etc. sehr umfassend geregelt werden, hingegen aber alle dynamischen
Faktoren wie menschliches Verhalten oder Umwelteinflüsse vollständig außer acht
gelassen werden.
In den internationalen Literaturquellen wird gerade auf diese dynamischen Faktoren
besonders großer Wert gelegt.
Exemplarisch wurden nun wichtige Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten
herausgearbeitet:
Anforderungen an bauliche Elemente
Dieser Bereich ist sowohl national als auch international umfassend geregelt. In
Deutschland können hier alle relevanten Anforderungen der MBO oder der jeweiligen
LBO entnommen werden. Die wichtigsten Anforderungen sind die richtigen Baustoffe,
vorgegebene Mindest- und Höchstabmessungen, ordnungsgemäße Flucht- und
Rettungswege, ausreichende Standfestigkeit und sichere Begehbarkeit.
Brandschutz/Sicherheitstechnische Einrichtungen
Auch hier werden auf beiden Seiten umfassende Regelungen getroffen. Darunter fallen
Notstromeinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeschilderung,
Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Warnsysteme, etc.
Technische Einrichtungen
Anforderungen an das Einrichten und den sicheren Betrieb von technischen
Einrichtungen werden national sehr umfangreich geregelt. Darunter fallen
Beleuchtungseinrichtungen, elektrische Anlagen, der Einsatz von technischen Gasen
und chemischen Stoffen, aber auch Bühneneffekte. Auf diesem Gebiet können vor allem
38
die Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV) zur Unfallverhütung zu Rate
gezogen werden. Die internationalen Regelungen sind lediglich im Bereich der
Bühneneffekte umfangreicher. Hier werden nicht nur pyrotechnische Effekte genannt,
sondern auch Licht- und Nebeleffekte (Nebelmaschine, Stage-Blinder, Stroboskopblitzer,
etc.). Von diesen genannten Geräten können weitere spezifische Gefahren hervorgehen.
Besucherregelungen
Große Unterschiede ergeben sich im Bereich der Regelungen, welche den Besucher
selber betreffen. Während die MVStättV lediglich von einer zulässigen Höchstzahl an
Besuchern und notwendigen Sanitäreinrichtungen spricht, werden in den internationalen
Quellen weitere Planungspunkte behandelt. Dazu zählen die detaillierte Regelung der
Besucherströme, deren Überwachung, Zugangsregelungen, Ticketverkauf,
Warteschlangen oder Absperrungen.
Die internationalen Quellen fordern eine genaue Vorausplanung der möglichen
Besucherströme. Damit sollen punktuelle Ansammlungen oder Stauungen vermieden
werden. Dynamische Besucherströme fordern eine ständige Überwachung. Für den Fall
eines Schadensereignisses werden im Vorfeld psychologische Aspekte wie das Flucht-
und Panikverhalten von Menschen untersucht. Hiermit sollen mögliche Reaktionen auf
das Ereignis aufgezeigt werden. Nach der durch das MIK veröffentlichten Struktur eines
Sicherheitskonzeptes (siehe 5.2) sollen diese Punkte ebenfalls mit in die Planung
einbezogen werden. Eine genaue Detaillierung, wie dies im Einzelnen auszusehen hat,
gibt es jedoch nicht.
Verstärkende Faktoren wie Alkohol- und Drogenkonsum werden ebenfalls in die
Planung mit einbezogen. Hier müssen in Deutschland das Jugendschutzgesetz, sowie
das Betäubungsmittelgesetz angewendet werden.
Eine große Rolle bei der Planung spielen die Grundbedürfnisse der Besucher. Während
diese in Deutschland nach der MVStättV nur auf Toilettengänge beschränkt werden,
umfasst die internationale Planung ein breiteres Spektrum. Es finden umfangreiche
Planungen auf dem Gebiet des Nahrungsmittelverkaufes statt, insbesondere im Bereich
der Lagerung und des Transportes. Hier müssten in Deutschland erst weiterführende
Regelungen aus dem Bereich der Gastronomie heran gezogen werden.
39
Besucherhygiene, Müllentsorgung und sanitäre Einrichtungen bilden weitere
Planungsaspekte. Es werden zahlreiche Hinweise gegeben, wie das Wohlbefinden des
Besuchers verbessert werden kann, um ihm den Aufenthalt möglichst entspannt zu
gestalten. An heißen Tagen kann man den Besucher beispielsweise mit Gratis-
Trinkwasser versorgen und schattige Plätze zum Ausruhen schaffen. Dies beugt
Kreislaufproblemen vor.
Ordnungsdienst
Nach der MVStättV wird für Veranstaltung ein Ordnungsdienst gestaffelt nach
Gefährdungspotential und Besucherzahlen gefordert. Die genauen Anforderungen an
diesen, wie nötige Schulungen, vorhandene Kompetenz, ausreichende Ortskenntnisse,
etc. werden nicht ausgelegt. Dies wird aber in den internationalen Quellen genauer
beleuchtet. Auch werden hier die unterschiedlichen Typen des Ordnungsdienstes
unterschieden („Peer-Security“, private Sicherheitsdienste, Polizei), wann welcher Typ
eingesetzt wird und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben. „Peer-
Security“ beispielsweise, also gleichaltriges Ordnungsdienstpersonal, welches auf
Uniformen verzichtet, kann auf einer „Augenhöhe“ mit den Besuchern sprechen. Dies
wird vor allem bei jüngeren Besuchern umgesetzt. Hier ist die Akzeptanz größer durch
„kumpelhafte“ Umgangsweise. Polizei und uniformierte Ordnungskräfte haben höhere
Autorität, finden aber oftmals weniger Akzeptanz.
Veranstaltungsort
Die MVStättV bezieht sich vornehmlich auf Veranstaltungen in Gebäuden oder in
Sportstadien. Somit werden fast keine Anforderungen an Veranstaltungen im Freien
oder auf nicht dafür vorgesehenen Orten getroffen. Hier könnte ergänzend der Leitfaden
des MIK zur Rate gezogen werden. Die internationalen Quellen beschreiben allgemeine
Anforderungen an Veranstaltungsorte, sowohl in Gebäuden, als auch im Freien.
Gefahren können hierbei aus dem Ort selber, aber auch aus dessen Umgebung
resultieren. Mögliche Gefahren werden aufgelistet und in die Planung integriert. Diese
reichen von unebenem Gelände bis hin zu Industrieanlagen.
40
Ergänzend werden taktische Überlegungen für die Lage des Veranstaltungsortes
getroffen, ob z. B. bereits vorhandene Infrastrukturen genutzt werden können.
Umwelteinfluss
Der Wettereinfluss bei Veranstaltungen im Freien kann enorme Auswirkungen haben.
Alle denkbaren Wetterlagen sind möglich. Dementsprechend wird den Umwelteinflüssen
in der Planung durch die internationalen Quellen große Beachtung geschenkt. Je nach
geografischer Lage des Veranstaltungslandes können diese bis hin zur
Naturkatastrophe reichen. In Deutschland hingegen wird dem Wettereinfluss nur
geringfügig Beachtung geschenkt. Dieser ist nur bei Verkehrslasten von Aufbauten und
Gebäuden oder bei möglichen Schäden von technischen Einrichtungen durch
Blitzeinschläge relevant. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass die MVStättV von
Veranstaltungen in Gebäuden ausgeht, bei denen der Besucherschutz bereits durch das
Gebäude selber gegeben ist. Das Sicherheitskonzept und der Leitfaden des MIK
beziehen die Beachtung möglicher Wetterlagen mit ein, eine Spezifizierung erfolgt aber
nicht.
5.5.3 Anwendbarkeit in Deutschland Nachdem die wichtigsten Gemeinsamkeiten und vor allem die Unterschiede zwischen
nationalen und internationalen Regelungen zur Sicherheit bei Großveranstaltungen
aufgezeigt wurden, stellt sich nun die Frage, welche der Unterschiede Defizite bilden
und ob entsprechende Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden können.
Wie bereits unter 5.5.2 erläutert, sind in Deutschland alle statischen Faktoren wie
Brandschutz oder bauliche Anforderungen umfassend geregelt. Minimale Ergänzungen
aus den internationalen Quellen können der Tabelle 1 entnommen werden.
Besonderes Augenmerk sollte jedoch auf die dynamischen Faktoren wie beispielsweise
Umwelteinflüsse und Besucher gelegt werden. In den nationalen rechtlichen und
technischen Normen werden sie zwar erwähnt, es fehlt jedoch eine detaillierte
41
Umsetzung in konkrete Anforderungen. Hier besteht die Gefahr, dass einzelne Aspekte
bei der Planung vergessen werden.
Beispielsweise bezeichnet 5.1 des Sicherheitskonzeptes 12 nach §43 MVStättV die
Publikumslenkung und –steuerung. Eine nähere Spezifizierung gibt es nicht. Demnach
könnte es also passieren, dass bei der Planung dieses Punktes Besucherströme an den
Ein- und Ausgängen und zu einer Bühne hin geplant werden, aber mögliche Querströme
z.B. von Gastronomieständen zu ungünstig angeordneten Toiletten vergessen werden.
Das Resultat sind Stauungen und erhöhten Menschenansammlungen.
Folgende Punkte internationaler Veranstaltungsplanung sollten dabei als Detaillierung in
die nationale Planung mit einbezogen werden:
• Tauglichkeit des Veranstaltungsortes
• Publikumslenkung/Überwachung/Kontrolle
• Einlassregelung/Absperrungen/Warteschlangen
• Ordnungsdienst/Sicherheitsdienst
• Sauberkeit/Hygiene/ Müllentsorgung
• Wohlbefinden des Besuchers
• Wettereinfluss und Schutzmaßnahmen für Mensch und Technik
Zu allen Punkten werden Tabelle 1 zahlreiche Maßnahmen aufgelistet, die sich ohne
weiteres für eine Planung von nationalen Großveranstaltungen umsetzen lassen. Die
sich daraus ableitenden Materiellen Anforderungen werden unter 6.1 formuliert.
12 vgl. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein‐Westfalen: Leitfaden des MIK für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltung im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential, Anlage 3, 2011
42
5.6 Spezifische Gefahren besonderer Großveranstaltungen
Das Spektrum der verschiedenen Großveranstaltungstypen ist sehr breit gefächert. Die
spezifischen Gefahren sind eng mit ihnen verknüpft. Zu ihrer Analyse wurde deshalb
eine Auswahl besonders häufig auftretender Großveranstaltungen exemplarisch
behandelt. Darunter fallen Konzerte, Festivals, Sportveranstaltungen im Stadion,
Marathon/Radrennen, politische Kundgebungen, religiöse Veranstaltungen und
Demonstrationen.
Im folgenden Abschnitt werden diese Veranstaltungstypen steckbriefartig beleuchtet und
ihre spezifischen Gefahren analysiert. Diese Gefahrenanalyse bildet die Grundlage für
die Formulierung von Materiellen Anforderungen an den jeweiligen Veranstaltungstyp.
Aus strukturellen Gründen wurden diese nicht unter 6.1 formuliert, sondern der
Beschreibung der einzelnen Veranstaltungstypen beigefügt.
5.6.1 Konzert
Beschreibung
Konzerte sind „Veranstaltungen, bei denen Künstler Musik spielen oder singen“.13 Dabei
muss es sich nicht zwingender Maßen um einzelne Künstler handeln, sondern häufig
treten mehrere vereint als Gruppe auf. Die Größe des Konzertes kann ebenfalls sehr
stark variieren. Von kleinen Konzerten bis hin zu Stadien füllenden Großveranstaltungen
ist alles möglich.
Besonderheiten
Konzerte variieren sehr stark mit dem Genre der gespielten Musik. Häufige
Konzertformen sind Rock-, Pop-, Metal-, Reggae-, Techno- oder Klassikkonzerte. Das
Publikum und das Publikumsverhalten sind oft eng mit dem Genre der Musik verknüpft.
Dem entsprechend ist es unbedingt erforderlich, sich im Vorfeld eines Konzertes
Gedanken über das erwartete Publikum zu machen, um angemessen auf Zwischenfälle
vorbereitet zu sein. Außerdem müssen Konzerte nicht zwingend in geschlossenen
13 http://de.dict.md/definition/Konzert (03.04.12)
43
Räumen oder Stadien stattfinden. Gerade Freilandkonzerte („Open-Air“) gelten als sehr
populär.
Beispiele für Konzerte
Rockkonzert der Band U2 2009 in der
Arena auf Schalke in Gelsenkirchen,
gigantischer Bühnenbau und über 70000
Besucher.14
Im Vorfeld und nach Abschluss des
Konzertes kam es im Umfeld der Arena
auf Schalke zu einem gewaltigen
Verkehrschaos, mit mehreren Stunden
Verzögerung bei der An- und Abreise.
Konzert mit Klassischer Musik in der
Kölner Philharmonie.
Freilandkonzert der Kölschen Band BAP
in Köln 2009 auf dem Roncalli Platz.
14 vgl. http://www.u2tour.de/tour/show1622.html (03.04.12)
Abb. 9: Konzert der Band U2 in Gelsenkirchen
Abb. 10: Konzert in der Philharmonie Köln
Abb. 11: Konzert der Band BAP in Köln
44
Spezifische Gefahren
„Teenie-Effekt“
Dieser Effekt beschreibt die Reaktionen meist jüngerer Konzertbesucher auf Künstler
mit hohem Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad. Diese Reaktionen treten oft in Form von
Überreaktionen auf, die bei meist jüngeren, weiblichen Zuschauern zu
Kreislaufproblemen führen. Der Effekt tritt primär bei Künstlern auf, die als Adressaten
jugendliche Zielgruppen haben.15
Darüber hinaus besteht bei Veranstaltungen mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche
eine besondere Fürsorgepflicht. Diese kommt beispielsweise bei einer Evakuierung zum
Tragen. Hier gilt es im Vorfeld genau zu planen, wohin die Kinder und Jugendlichen
geleitet und wie sie betreut werden, bis sie von ihren Erziehungsberechtigten entgegen
genommen werden.16
Alkohol-/Drogenkonsum
Bei vielen Konzerten ist es üblich, Alkohol zu konsumieren. Der Alkoholkonsum variiert
hierbei ebenfalls stark mit dem Genre. Während bei klassischen Konzerten eher
genüsslich ein Glas Rotwein getrunken wird, kommt es bei moderneren Musikrichtungen
auch zu Alkoholexzessen. Einige Musikrichtungen sind ebenfalls für hohen
Drogenkonsum bekannt. Dazu zählen beispielsweise Techno oder Reggae. Diese
Faktoren sind besonders für die Planung der Sanitätsdienste zu berücksichtigen, da sie
neben den primären gesundheitlichen Gefahren als verstärkender Faktor für andere
Gefahren wirken.
Hitze/Flüssigkeitsmangel
Die Temperatur bei Konzerten ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Publikumsaktivitäten wie Tanzen, Springen, „Pogen“, „Stage-Diven“ oder Mitsingen
führen zu einer hohen Wärmeproduktion durch körperliche Belastung. Dies kann gerade
15 vgl. Kölner Algorithmus, Berufsfeuerwehr Köln, Stabsstelle Städtisches Krisenmanagement & Bevölkerungsschutz, Dr. Jörg Schmidt, veröffentlicht in AGBF‐Richtlinie „Einsatzplanung Großveranstaltungen“ Seite 11 16 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12
45
in geschlossenen Räumen mit hohen Personenzahlen zu einem enormen Anstieg der
Temperatur führen. Flüssigkeitsmangel, beispielsweise durch starkes Schwitzen bei
gleichzeitig geringer Flüssigkeitsaufnahme, kann in Verbindung mit dem
Temperaturanstieg zu Kreislaufproblemen führen.
Visuelle Effekte
Effekte sind bei heutigen Konzerten nicht mehr weg zu denken. Damit die Shows immer
pompöser werden, nehmen auch die visuellen Effekte stark zu. Dazu zählen
verschiedene Arten von Pyrotechnik (Feuerwerk, Funkenregen, Konfetti, Bühnenfeuer,
etc.) aber auch unterschiedliche Lichteffekte (Scheinwerfer, Strahler, Stroboskopblitzer,
Videoleinwände, „Stageblinder“, etc.). Während von den Effekten einerseits physische
Gefahren (Kreislaufprobleme, Übelkeit) ausgehen, bergen sie auch psychische
Gefahren (Orientierungslosigkeit).
Aggressivität
Einige Konzertgenre gehen einher mit aggressivem Verhalten des Publikums, welches
durch das Verhalten des/der Künstler/s verstärkt werden kann. Bei
„härteren“ Musikrichtungen wie Rockmusik können daraus Rangeleien entstehen.
Stauungen beim Einlass/Auslass
Gerade bei Konzerten mit freier Platzwahl kommt es häufig zu starkem Gedränge beim
Einlass. Der Grund dafür ist, dass die Zuschauer möglichst nah an die Bühne heran
kommen wollen. Dementsprechend versucht jeder Zuschauer, möglichst schnell einen
guten Platz zu erreichen. Dies kann zu Verletzungen durch Stürze oder Gedränge, aber
auch zu Rangeleien führen.
Ältere Menschen
Gerade bei Veranstaltungen mit klassischer Musik, welche häufig von älteren Menschen
besucht werden, kann es zu altersbedingten Gefahren kommen. Dazu zählen Stürze,
Herz-/Kreislaufprobleme und Orientierungslosigkeit. Bei der Planung müssen somit
unbedingt die Bedürfnisse und altersbedingten Gefahren älterer Menschen mit
46
einbezogen werden. Darüber hinaus ist bei der Planung von Befüllung und Entfluchtung
von Versammlungsstätten die geringere Bewegungsgeschwindigkeit von älteren
Menschen zu beachten. Dies gilt besonders bei großen Anzahlen von Treppen und
geringer Menge an Rolltreppen, bzw. Aufzügen.17
Materielle Anforderungen
Bei Konzerten
• müssen unbedingt im Vorfeld Überlegungen über das zu erwartende Publikum
und den Interpreten angestellt werden. Dabei ist auf mögliche Reaktionen, aber
auch auf besondere Bedürfnisse des Publikums einzugehen. Zu den
Bedürfnissen zählen die Grundbedürfnisse (siehe 5.7.1.2), aber auch die
besonderen Bedürfnisse, beispielsweise auf Grund des Alters oder
Mobilitätseinschränkungen.
• muss der Veranstaltungsort den gültigen Vorschriften entsprechen. Bei
geschlossenen Gebäuden oder Stadien mit entsprechenden Zuschauerzahlen gilt
die MVStättV. Bei Freilandveranstaltung kann diese zu Rate gezogen werden.
Darüber hinaus sollte eine umfassende Gefahrenanalyse durchgeführt werden
(siehe 5.3).
• ist je nach Genre mit erhöhtem Alkohol-/Drogenkonsum zu rechnen. Der
Sanitätsdienst vor Ort ist entsprechend darauf einzustellen.
• können Publikumsaktivitäten zu physischen Problemen, aber auch direkt zu
Verletzungen führen. Mit diesen genre-abhängigen Aktivitäten ist zu rechnen und
das Personal entsprechend einzuweisen.
• ist ein besonderes Augenmerk auf einen geregelten und strukturierten Einlass
des Publikums zu richten. Ein Gerangel um möglichst gute Plätze muss
vermieden werden. Hier kann mit Warteschlangen, Absperrungen oder Tickets
unterschiedlicher Kategorien gearbeitet werden.
17 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12
47
• gehen von den möglicherweise eingesetzten visuellen Effekten besondere
Gefahren aus. Hier sind unbedingt alle relevanten Vorschriften einzuhalten und
mögliche Schadensauswirkungen zu bedenken. Wenn diese Effekte von
externen Firmen durchgeführt werden, muss auf ausreichende Qualifizierung
geachtet werden.
• welche von Jugendlichen oder Kindern besucht werden, ist auf die
Fürsorgepflicht im Falle eines Abbruches der Veranstaltung zu achten. Hier
müssen Aufenthaltsräume und Betreuung vorgehalten werden.
5.6.2 Festival
Beschreibung
Ein Festival definiert sich als „meistens mehrtägige Veranstaltung, bei der mehrere
Künstler auftreten, mit zusätzlichem Programm“18. Somit ist ein Festival ein Konzert,
welches sich in der Dauer und der Anzahl der Künstler unterscheidet. Die oben zum
Konzert getroffenen Angaben sind ebenfalls für ein Festival gültig, werden im Folgenden
nur um die Besonderheiten dessen ergänzt.
Besonderheiten
Festivals können sich über eine sehr große Fläche mit mehreren Bühnen erstrecken,
auf denen verschiedene Künstler gleichzeitig oder nacheinander auftreten. Die Dauer
des Festivals kann gegenüber dem Konzert ebenfalls sehr viel länger sein. Manche
Festivals überdauern mehrere Tage. Dies macht eine Planung weitaus schwieriger und
umfangreicher. In Abhängigkeit von der Größe und der Dauer steigt das
Gefahrenpotenzial. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Zuschauer entweder
mehrmals die Veranstaltung besuchen, teilweise dort übernachten oder sogar
durchgängig anwesend sind.
18 http://de.dict.md/definition/festival (05.04.12)
48
Beispiel für ein Festival
Das alljährliche Musikfestival Rock am
Ring wurde 2011 von 150.000 Menschen
besucht. Es zählt damit als das größte
Deutschlands. Die Show verteilte sich auf
drei Bühnen und ging über mehrere Tage.
Die Besucher übernachteten auf dem
Gelände in Zelten oder unter freiem
Himmel. Hygiene kommt oft zu kurz und
der Alkoholkonsum ist hoch.19
Spezifische Gefahren
Neben den bereits unter „Konzert“ aufgeführten Gefahren können folgende ergänzend
hinzukommen:
Mehrtägigkeit
Die Mehrtägigkeit verschiedener Festivals bietet sekundär ein hohes Gefahrenpotential.
Die primären Gefahren bilden hierbei Übermüdung und Überanstrengung der
Teilnehmer durch aktive körperliche Beteiligung (Tanzen, Feiern, Singen, etc.) über
einen längeren Zeitraum. Dies kann zu einem körperlichen Erschöpfen führen.
Verstärkende Faktoren bilden hierbei der bereits erwähnte Alkohol- und Drogenkonsum,
sowie der Nahrungsmittelbedarf. Anders als bei kurzweiligen Veranstaltungen haben die
Besucher eine größere Notwendigkeit, ihre Grundbedürfnisse zu stillen. Dazu gehört
neben dem Nahrungsmittelbedarf auch der Bedarf nach sanitären Einrichtungen.
Räumliche Struktur
Besonders große Festivals bergen die Gefahr der Unübersichtlichkeit. Diese macht es
zum Einen schwierig, das Geschehen seitens des Veranstalters zu kontrollieren und bei
19 vgl. http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur‐literatur/rock‐am‐ring‐2011‐andrang‐auch‐ohne‐skandalnudel/4249822.html (05.04.12)
Abb. 12: Musikfestival Rock am Ring
49
Störfällen schnell und zielgerichtet einschreiten zu können. Zum Anderen kann bei den
Besuchern Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus können Angst- und
Panikzustände resultieren.
Umbauzeiten
Treten mehrere Künstler oder Gruppen hintereinander auf, welche unterschiedliche
Bühnenbilder oder technische Einrichtungen benutzen, so kommt es zu Wartezeiten.
Bei unplanmäßigen Zwischenfällen kann es darüber hinaus zu gravierenden
Verzögerungen kommen. Für das Publikum bedeutet dies Wartezeit, welche bei zu
großer Dauer zu Langeweile und Unzufriedenheit führen kann.20
Materielle Anforderungen
Bei Festivals ist neben den unter „Konzert“ genannten spezifischen Gefahren darauf zu
achten, dass
• die eventuelle Mehrtägigkeit hohe Anforderungen an den Sanitätsdienst, die
Hygiene, die Nahrungsmittelversorgung und an den Ordnungsdienst stellt. Alle
diese Faktoren müssen darauf ausgelegt werden, die Bedürfnisse der Besucher
über mehrere Tage zu erfüllen. Dies erfordert einen hohen logistischen,
personellen und planerischen Aufwand.
• bei großen Festivals eine Orientierungslosigkeit des Besuchers vermieden wird.
Hier können eine entsprechende Beschilderung, Informationsstände oder auch
Personal eingesetzt werden. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit Pläne
zu verteilen oder diese auf die Eintrittskarte zu drucken. Wichtig ist es, die
installierte Beschilderung regelmäßig zu kontrollieren, damit diese nicht durch
Besucher beschädigt oder verändert wird.
20 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12
50
5.6.3 Sportereignis im Stadion
Beschreibung
Sportereignisse sind Veranstaltungen, bei denen der Sport im Vordergrund steht,
welcher meist in Form eines Wettkampfes stattfindet. Die Veranstaltung ist somit auf die
Sportart hin ausgerichtet.
Besonderheiten
Neben der bereits erwähnten Abhängigkeit von der Sportart, muss auch nach dem
Austragungsort unterschieden werden. Die meisten Wettkämpfe werden in dafür
vorgesehenen Sportstätten wie Sportstadien, auf Sportplätzen oder in Hallen
ausgetragen.
Beispiel für ein Sportereignis
Bei einem Fußballspiel im „RheinEnergie
Stadion“ in Köln finden über 50.000
Besucher Platz.21
Während standardmäßig Spiele der
Fußball- Bundesliga ausgetragen werden,
fanden hier im Jahr 2006 auch stark
besuchte Spiele der FIFA-
Weltmeisterschaft statt. Darüber hinaus
wird das Stadion selbst auch für andere
Veranstaltungen wie beispielsweise
Konzerte genutzt. Dabei sind diese nicht nur auf das Stadion selbst beschränkt, sondern
können ebenfalls auf den umliegenden Wiesen stattfinden.
21 vgl. http://www.koelnersportstaetten.de/index.php?folder=die_sportstaetten&u_folder=rheinenergiestadion& site=rheinenergiestadion (05.04.12)
Abb. 13: „RheinEnergie Stadion“ Köln
51
Spezifische Gefahren
Sieg oder Niederlage
Oftmals ist die Stimmung der Zuschauer sehr eng mit dem Ausgang des Wettkampfes
verbunden. Während bei einem Sieg der favorisierten Mannschaft oder des Sportlers
gejubelt wird, führt eine Niederlage zu schlechter Stimmung, Traurigkeit und oftmals
auch zu Aggressivität. Gerade im Bereich von Fußball reagieren Fans häufig sehr
aggressiv auf Niederlagen. Diese negative Stimmung kann sich durch schadensfrohe
Gegenreaktionen anderer Fans weiter aufschaukeln und zu körperlichen
Auseinandersetzungen führen.
Gezielte Provokation
Sportveranstaltungen werden häufig gezielt zu gewaltsamen Aktionen missbraucht. Dies
geschieht vor allem durch Hooligans beim Fußball. Hier steht der Sport eher im
Hintergrund und wird lediglich zum Schein- Anlass für Ausschreitungen genommen.
Wettereinfluss
Da nicht alle Sportereignisse in geschlossenen Räumen stattfinden, hat das Wetter
einen Einfluss auf die Veranstaltung. Sportstadien sind zwar häufig überdacht, jedoch
selten ganz geschlossen. Hitze, Kälte, Regen, Sturm, etc. haben somit einen großen
Einfluss auf die Gesundheit aller beteiligten Personen.
Materielle Anforderungen
Bei Sportereignissen in Stadien
• muss unbedingt auf die rechtlichen Bestimmungen geachtet werden. Hier greifen
z.B. die baulichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen der MVStättV.
• sind die Fanreaktionen unbedingt in die Planung, vor allem in die Bemessung des
Ordnungsdienstes, mit ein zu beziehen. Dabei zählen sowohl Reaktionen auf den
sportlichen Wettkampf, als auch gezielte Provokation durch beispielsweise
Hooligans.
52
• hat das Wetter je nach baulicher Ausführung einen großen Einfluss und muss
unbedingt bei der Planung berücksichtigt werden.
5.6.4 Marathon/Radrennen
Beschreibung
Ein Marathon ist ein Wettrennen über eine heute übliche Distanz von 42,195 Kilometern.
Dem Mythos nach hat der Marathon seine Wurzeln in der Antike. Heutzutage existieren
verschiedene Arten eines Marathons. Neben dem klassischen Lauf kann die Strecke
auch per Inline-Skates oder mit Liegerädern zurückgelegt werden. Des Weiteren gibt es
die Möglichkeit, nur an einem Halbmarathon, also der halben Distanz, teilzunehmen.22
Bei einem Radrennen wird eine vorher festgelegte Strecke mit Rennrädern befahren.
Wer zuerst im Ziel ankommt, gewinnt das Rennen.
Besonderheiten
Das Besondere an einem Marathon ist natürlich die extrem lange Distanz. Ebenso kann
ein Radrennen über sehr lange Strecken erfolgen. Bei beiden Wettkämpfen kann der
Streckenverlauf unterschiedlich gewählt werden. Von Stadtrouten bis hin zu querfeldein
ist alles denkbar. Dabei ist zu beachten, dass alle Streckenabschnitte gleichermaßen
geeignet sind. Ausschlaggebend sind z. B. die Bodenbeschaffenheit, die Bebauung oder
mögliche Hindernisse. Daraus können Gefahren für Stürze, Stauungen oder
Zusammenstöße resultieren.
Radrennen können auch in Hallen mit entsprechenden Rundstrecken stattfinden.
22 vgl. http://www.koeln‐marathon.de/ (05.04.12)
53
Beispiel für einen Marathon/Radrennen
Jedes Jahr im Herbst findet in Köln der
RheinEnergie Marathon Köln statt. Bei
diesem Marathon starten bis zu 10.000
Teilnehmer, von denen etwas mehr als
die Hälfte im Ziel ankommt. Die Strecke
bildet ein Parcours, welcher durch das
Stadtgebiet führt. Teilgenommen wird in
den Kategorien Halbmarathon, Staffel-
Marathon, Ultramarathon, Inline-Skater-
Marathon und Handbiker-Marathon.23
Rund um Köln ist ein traditionsreiches
Eintagesrennen, welches seit Anfang des
20. Jahrhunderts stattfindet. Bei diesem
Rennen starten die Profis auf einer 200
km langen Strecke. Für Amateure findet in
Köln das Jedermannrennen ŠKODA
VELODOM statt. Auf die 70 oder 120 km
langen Strecken starten bis zu 4.000
Radfahrer.24
Spezifische Gefahren
Überschätzung
Die Selbstüberschätzung der Teilnehmer ist bei einem Marathon oder einem Radrennen
ein großes Problem. Gerade bei Amateurteilnehmern, bei denen die Fitness nicht
ausreichend ist, kann dies zu körperlichen Problemen während der Veranstaltung führen.
23 vgl. http://www.marathon.de/laeufe/koelnmarathon.html (05.04.12) 24 vgl. http://www.arturtabat.online.de/ (05.04.12)
Abb. 14: RheinEnergie Marathon Köln
Abb. 15: Radrennen Rund um Köln
54
Einige Teilnehmer sehen einen Marathon als Herausforderung, um sich selbst oder
Anderen etwas zu beweisen.
Leistungsdruck
Für viele Menschen ist es bereits im Alltag ein Problem, Schwächen einzugestehen oder
vor Erreichen eines Zieles aufzugeben. Besonders groß ist dieser Schritt jedoch in
einem sportlichen Wettkampf, vor allem noch vor zahlreichen Zuschauern. Dies führt
dazu, dass Teilnehmer über ihre Leistungsgrenze weit hinausgehen und sich körperlich
verausgaben.
Streckenbegebenheit
Die Strecke spielt eine große Rolle, egal ob es sich um einen Marathon oder um ein
Radrennen handelt. Bei einem schlechten Untergrund können die Teilnehmer stolpern
oder stürzen. Steigungen in der Strecke führen zu erhöhter Anstrengung. Eine zu enge
Strecke oder verengte Passagen führen zu Stauungen, bei denen das Rennen ins
Stocken kommen kann oder Teilnehmer zusammenstoßen.
Wettereinfluss
Da die meisten Wettrennen im Freien stattfinden, ergibt sich hieraus natürlich ein großer
Wettereinfluss. Hitze führt zu zusätzlicher körperlicher Belastung für die Teilnehmer und
kann zu Kreislaufproblemen und zu Flüssigkeitsmangel führen. Auf der anderen Seite
führt Regen dazu, dass Stellen der Strecke rutschig werden können und dass die Sicht
verschlechtert wird. Auch kühlen durchnässte Teilnehmer schneller aus. Der Zuschauer
ist von den Wettereinflüssen genauso betroffen wie die Sportler.
Störungen von außen
Bei einer weitläufigen Strecke sind Störungen von außen einfach möglich. Dies können
sowohl beabsichtigte Störungen sein oder gerade bei Stadt-Parcours uneinsichtige
Bürger, welche trotz Absperrung die Strecke betreten. Hierbei kann es zu
Zusammenstößen mit den Sportlern kommen.
55
Stauungen im Zielbereich
Stauungen im Zieleinlauf sind besonders nach sehr langer Distanz problematisch. Der
Sportler ist körperlich verausgabt, es kann somit leicht zu Kreislauf-Dekompensation
(„Marathon-Effekt“) kommen.25
Notfallversorgung
Auf Grund der weitläufigen Strecke ist es im Notfall schwierig, einen verletzten Sportler
sofort zu versorgen. Die Sanitäter können nur als Posten an verschiedenen Punkten an
der Strecke verteilt werden. Sie müssen zunächst Kenntnis über den Notfall erlangen
und zu ihm gelangen, bevor er behandelt werden kann. Der Abstand kann hierbei
zwischen 2 und 4 km betragen.26 Problematisch ist die Tatsache, wenn Feuer- und
Rettungswachen innerhalb von Rundstrecken liegen. Bei einem Ausrücken müssten die
Fahrzeuge unter Umständen die Strecke kreuzen. Hierzu müssen geeignete
Regelungen getroffen werden. Entweder kann die gesamte Wache verlegt werden oder
die Einsatzregelungen werden dahingehend geändert, dass die Wache im Innenbereich
nur dort Notfälle bedient. Notfälle außerhalb würden entsprechend von außen
angefahren. Bei einigen Veranstaltungen sieht das Reglement vor, dass die
Spitzengruppe nicht unterbrochen werden darf. Hier käme eine Kreuzung der Strecke
unter keinen Umständen in Frage. Radrennen in geschlossenen Hallen bergen ebenfalls
Probleme. Der Zugang zum Innenbereich wird durch die Rundstrecke versperrt. Hier
müsste mit Brücken gearbeitet werden oder ggf. bei einer Unterkellerung mit
alternativen Zugängen. Einerseits wird die Notfallversorgung erschwert, andererseits die
Evakuierung der Teilnehmer im Innenbereich.27
25 Medizinische Gefahrenabwehr auf Großveranstaltungen – Teil II, St. Kastner, Dr. J. Schmidt, W. Sladek, Institut für Notfallmedizin Berufsfeuerwehr Köln, Seite 6 26 ebenda, Seite 5 27 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12
56
Materielle Anforderungen
Bei einem Marathon/Radrennen
• steht die Gesundheit der Teilnehmer im Mittelpunkt.
• muss eine körperliche Tauglichkeit der Teilnehmer gegeben sein. Hierzu könnten im
Vorfeld ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden.
• ist mit Kreislaufdekompensationen während des Laufes und besonders im
Zielbereich zu rechnen, deswegen bildet die Bemessung des Sanitätsdienstes eine
entscheidende Rolle.28
• ist gerade bei Amateurteilnehmern mit mangelnder Fitness und Kondition zu rechnen.
Gleichzeitig können Leistungsdruck und Selbstüberschätzung zu einem körperlichen
Risiko werden. Hier können aufklärende Gespräche und Unterweisungen mit den
Teilnehmern durchgeführt werden.
• darf aus der Streckenbeschaffenheit keine Gefahr für die Teilnehmer hervorgehen.
Alle Stolper- und Sturzgefahren müssen beseitigt werden. Der Untergrund muss
eben und fest sein. Es dürfen keine engen Kurven oder Engstellen vorhanden sein.
Alle Ursachen für Stauungen müssen vermieden werden.
• muss der Verlauf der Strecke für alle Teilnehmer klar ersichtlich und gut erkennbar
gekennzeichnet sein.
• darf der Abstand der Posten für die Notfallversorgug entlang der Strecke nicht zu
groß sein, 2-4 km sind ausreichend. Gleichzeitig muss die Anfahrtsplanung für
Notfalleinsätze genau geplant werden. Beispielsweise gilt es zu beachten, ob
Wachen innerhalb der Strecke liegen und ggf. verlegt werden müssen oder ob die
Strecke gekreuzt werden darf.
• müssen die Absperrungen so beschaffen sein, dass durch sie keine größeren
Verletzungen verursacht werden, falls es zu Stürzen oder Kollisionen kommt.
• muss immer mit Störungen gerechnet werden. Dementsprechend sollten Posten
entlang der Strecke verteilt werden, um für Ordnung zu sorgen.
28 siehe: Pelka, Patrick: Bachelorarbeit Bemessung von Sanitätswachdiensten auf Großveranstaltungen, 2005
57
• hat das Wetter einen großen Einfluss. Es muss bei der Planung mit einbezogen
werden. Die Teilnehmer können durch Hitze, Wind, Regen oder Kälte zusätzlich
belastet werden. Hier sollten vor allem nach dem Zieleinlauf Möglichkeiten des
Wetterschutzes gegeben sein.
5.6.5 Demonstration
Beschreibung
Eine Demonstration ist eine „Form der Meinungsäußerung, die auf verschiedenste
Weise kundgetan wird“. 29 Dabei sind Demonstrationen aus rechtlicher Sicht
Versammlungen, welche unter Umständen den Charakter einer Veranstaltung haben.
Ausschlaggebend ist die Gestaltung der Demonstration. Ortsfeste Demonstrationen mit
Rahmenprogrammen, wie Infoständen, Mitmachaktionen oder show-artigen Reden auf
Bühnen können den Eindruck leicht vermitteln. Ebenso hat das Besucherverhalten
einen Einfluss darauf, wenn z. B. die Demonstration nur zur eigenen Unterhaltung
besucht wird.
Besonderheiten
Demonstrationen können von der Größe sehr stark variieren. Von kleinen
demonstrierenden Gruppen aus wenigen Leute bis hin zu Großdemonstrationen ist alles
möglich. Dabei muss die Demonstration auch nicht zwingend an einer Stelle stattfinden,
sondern kann mobil sein. Letzteres kann für Planung und Kontrolle einen sehr
risikoreichen Faktor darstellen. In der Regel werden Demonstrationen zum Schutz der
Demonstranten und zur Vermeidung von Ausschreitungen von Polizeibeamten begleitet.
Das Recht zu Demonstrationen begründet sich auf dem Grundgesetz. Demonstrationen
sind grundsätzlich Polizeilagen, d. h. Zuständigkeit der Polizei.
29 http://de.dict.md/definition/Demonstration (06.04.12)
58
Beispiel für eine Demonstration
Bei einer Demonstration der Vereinigung
„Pro Köln“ im Januar 2012 wurden knapp
100 Rechtsextreme Demonstranten von
ca. 1.000 Gegendemonstranten
aufgehalten. Mit Sitzblockaden wurde die
geplante Route durch Köln-Kalk blockiert.
Die Polizei war mit etwa 1.700 Beamten
im Einsatz. Bereits im Vorfeld der
Demonstration hatte es schon massive
Proteste gegeben. Der Verlauf selber erwies sich aber als eher ruhig. Es kam lediglich
zu kleinen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und einigen
Gegendemonstranten. 30 Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, mit
Gegendemonstranten zu rechnen. Auch wenn der Aufmarsch der Rechtsextremen eher
gering ausfiel, so war die Zahl der Gegendemonstranten um ein Vielfaches größer.
Dementsprechend beeindruckend groß ist das Polizeiaufkommen. Gerade
Demonstrationen für oder gegen rechtsradikale Gesinnung sind oft ein Anlass für
Ausschreitungen.
Spezifische Gefahren
Hohes Konfliktpotential
Je nach Thematik der Demonstration existiert ein hohes Konfliktpotential. Dies hat
ebenfalls Auswirkungen auf die Stimmung der Demonstranten. Bei hohem
Konfliktpotential ist meist ein gesteigertes Aggressivitätspotential vorhanden. Dies führt
sehr schnell zu gewaltsamen Ausschreitungen oder Vandalismus.
30 vgl. http://www.ksta.de/html/artikel/1327841809242.shtml (06.04.12)
Abb. 16: Demonstration gegen „Pro Köln“
59
Gegendemonstrationen
Bei jeder Meinungsäußerung gibt es auch Meinungsverschiedenheiten. Dadurch kommt
es häufig vor, dass Gegendemonstrationen geplant werden. Treffen Demonstranten und
Gegendemonstranten aufeinander, so kann es je nach Thematik schnell zu
gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Den größten Risikofaktor bilden spontane,
ungeplante Gegendemonstrationen.
Interessenskonflikt
Der Polizei obliegt die Zuständigkeit bei einer Demonstration. Da hier natürlich auch
Feuerwehr und Rettungsdienst zur Versorgung von Verletzten oder zum Löschen in
Brand gesteckter Objekte benötigt werden, bedingt dies ein hohes Maß an
Kommunikation. Beispielsweise muss vor einem Notfalleinsatz die Gefahrenlage geklärt
werden. Auch könnten Demonstranten den Notfall vortäuschen, um beispielsweise
einen Rettungseinsatz als Finte zu nutzen, um Absperrungen zu durchbrechen.31
Wetterabhängigkeit
Demonstrationen finden in den meisten Fällen im Freien statt. Dadurch ist der
Wettereinfluss auf das Geschehen sehr groß. Starke Hitze und plötzliche Unwetter
können die Demonstranten gefährden.
Mobilität
Mobile Demonstrationen besitzen ein hohes Risikopotential. Zum Einen können entlang
der Strecke immer wieder Störungen von außen eintreten und zum Anderen können
diese spontan von vorher festgelegten und genehmigten Strecken abweichen und eine
Kontrolle stark erschweren.
Besondere Objekte
Bei Demonstrationen gilt es bereits im Zuge der Vorplanung zu überlegen, ob es in
unmittelbarer Umgebung zu der Demonstration besonders wichtige Objekte gibt, die 31 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12
60
einen erhöhten Schutz benötigen. Dabei ist es unabhängig davon, ob es sich um eine
mobile Demonstration handelt oder um einen definierten Ort.32
Ansammlungen
Bei mobilen Demonstrationen kann es zu Stauungen und somit zu verstärkten
Menschenansammlungen kommen. Dies führt zu starkem Gedränge und bei
polizeilicher Begleitung zu schlechterer Kontrolle.
Ausschreitungen
Ausschreitungen sind grundsätzlich bei allen Demonstrationen möglich. Ihr Risiko steigt
jedoch mit dem Konfliktpotential der Thematik. Gerade Demonstrationen mit politischem
oder rechtsradikalem Hintergrund sind dafür bekannt. Ausschreitungen können
zwischen den Teilnehmern selber oder auch mit Zuschauern oder Gegendemonstranten
ausbrechen. Sie können ebenfalls in Form von Vandalismus während der
Demonstration auftreten.
Öffentliches Interesse
Veranstaltungen mit hohem öffentlichem Interesse bieten Störern, Selbstdarstellern oder
Aktivisten eine breite Plattform für Handlungen. Das Ziel, Aufmerksamkeit zu erlangen,
ist schnell und einfach erreicht, zumal häufig Medienvertreter anwesend sind. Aktionen
können von einfachen Störungen, Versuchen, Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, bis
hin zu Anschlägen reichen.
Materielle Anforderungen
Bei Demonstrationen
• hat die Thematik den größten Einfluss auf deren Verlauf. Somit muss diese im
Vorfeld genau analysiert werden.
• muss mit Gegendemonstrationen gerechnet werden. Diese spielen bei der Planung
und vor allem bei der Bemessung der Polizeibegleitung eine wichtige Rolle. 32 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12
61
• welche Mobilität besitzen, halten sich die Demonstranten nicht immer an die
genehmigten Routen. Ständige Kontrolle und schnelles Einschreiten sind hier
erforderlich.
• müssen zu hohe Personendichten oder Stauungen bei Demonstrationszügen
vermieden werden. Dies muss bei der Genehmigung und Planung der Route
beachtet werden.
• muss ständig mit Störungen von außen gerechnet werden.
• sind auf ihren Grad des öffentlichen Interesses hin zu prüfen. Hohes Interesse
bedeutet gleichzeitig hohe Anfälligkeit für Störungen.
• ist die Gewaltbereitschaft der Teilnehmer zu prüfen.
• spielt der Wettereinfluss eine große Rolle. Hiervor müssen sich die Teilnehmer
entsprechend schützen.
• sind im Vorfeld besondere Objekte zu identifizieren, welche ggf. geschützt werden
müssen. Diese können sich sowohl in direkter Nähe, als auch in unmittelbarer
Umgebung befinden.
• ist für Rettungsdienst und Feuerwehr darauf zu achten, dass es sich um
Polizeilagen handelt. Dementsprechend ist immer zuerst Rücksprache mit der
Polizei zu halten, bevor ein Einsatz durchgeführt wird.
5.6.6 Politische Kundgebung
Beschreibung
Der Duden bezeichnet Kundgebungen als öffentliche Versammlungen, welche unter
einem politischen Hintergrund stattfinden. Hier werden also politische
Bekanntmachungen oder Äußerungen gemacht. Gleichzeitig finden diese meist unter
freiem Himmel statt.33
33 vgl. www.duden.de, Suchwort „Kundgebung“
62
Besonderheiten
Wie bereits beschrieben, müssen politische Kundgebungen nicht zwingend in
geschlossenen Räumen stattfinden. Dadurch werden diese sehr anfällig für
Wettereinflüsse. Gleichzeitig bietet sich aber auch eine gute Möglichkeit für Störungen.
Analog zu Demonstrationen kann es bei politischen Kundgebungen zu Störungen durch
Andersdenkende oder Personen kommen, die Aufmerksamkeit erregen wollen.
Beispiel für eine politische Kundgebung
Im Jahr 2009 hielt Bundeskanzlerin Angela
Merkel eine Rede auf dem Kölner Heumarkt.
Kern dieser politischen Veranstaltung war die
damalige Europawahl. Besucht wurde die
Veranstaltung in der Kölner Altstadt von etwa
3.000 Menschen.34 Angela Merkel hielt nicht
nur eine Rede auf der aufgebauten Bühne,
sondern suchte ebenfalls nahen Kontakt zum
Publikum.
Spezifische Gefahren
Die spezifischen Gefahren von Demonstrationen und politischen Kundgebungen können
als analog betrachtet werden. Bei politischen Kundgebungen existiert je nach Thematik
ebenfalls ein hohes Konfliktpotential. Bei jeder Versammlung kann es grundsätzlich zu
Gegendemonstrationen, Ausschreitungen oder Gedränge kommen. Auch kann ein
großes öffentliches Interesse vorliegen, welches potentiellen Störern eine Plattform für
Aufmerksamkeit bietet.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Demonstrationen und politische
Kundgebungen kombiniert werden.
Bei politischen Kundgebungen spielen der oder die Redner die zentrale Rolle. Alle
Zuschauer richten sich danach. Auch muss der Personenschutz gewährleistet sein. 34 vgl. http://www.express.de/koeln/angela‐merkel‐kanzlerin‐sprach‐auf‐dem‐heumarkt,2856,860790.html (10.04.12)
Abb. 17: Angela Merkel auf dem Heumarkt
63
Besonders bei hohen Politikern oder prominenten Personen muss dieser ständig und
ausreichend vorhanden sein.
Materielle Anforderungen
Die materiellen Anforderungen an politische Kundgebungen können von denen an
Demonstrationen und Konzerte abgeleitet werden. Hierbei gilt es jedoch besonderes
Augenmerk auf die Sicherheit des bzw. der Redner zu legen.
5.6.7 Religiöse Veranstaltung
Beschreibung
Religiöse Veranstaltungen sind Veranstaltungen mit einem religiösen Hintergrund, bzw.
Zweck. Die Art der Veranstaltung kann dabei sehr vielfältig sein. Das Spektrum reicht
von kleinen Versammlungen, religiösen Ansprachen, Festen, gemeinsamem Beten,
Gottesdiensten bis hin zu internationalen Großveranstaltungen.
Besonderheiten
Die Art und der Ablauf einer religiösen Veranstaltung hängen natürlich stark von der
jeweiligen Religion und den damit verbundenen Bräuchen ab. Diese Arbeit beschränkt
sich auf religiöse Großveranstaltungen des christlichen Glaubens und behandelt
exemplarisch den Weltjugendtag 2005 in Köln.
Beispiel für eine Religiöse Veranstaltung
Der Weltjugendtag ist eine religiöse Großveranstaltung mit bis zu 800.000 Teilnehmern.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, einen Dialog zwischen der Jugend und der katholischen
Kirche zu führen. Gleichzeitig geht es darum, Gemeinschaft und Glauben zusammen zu
erleben. Die Teilnehmer reisen dazu aus der ganzen Welt an die immer wechselnden
Orte an. Die Kirche möchte so die Jugendlichen erreichen und eine Neuevangelisierung
64
durchführen. Bei den Weltjugendtagen wird gemeinsam Musik gemacht, Theater
gespielt oder Gottesdienst gefeiert.35
Beim Weltjugendtag 2005, welcher im
August in Köln stattfand, reisten Pilger aus
193 Ländern an. Bei der Abschlussmesse
auf dem Marienfeld nahe Köln waren 1,1
Millionen Menschen zugegen.36
Spezifische Gefahren
Mehrtägigkeit
Bei mehrtägigen Veranstaltungen gilt analog zu einem Festival ein erhöhter
Planungsaufwand im Bereich der Bedürfnisse der Teilnehmer. Verpflegung muss
sichergestellt werden, es müssen Übernachtungsmöglichkeiten und ausreichend
sanitäre Einrichtungen vorhanden sein.
Pilgerströme
Besonders bei großen Veranstaltungen mit hohem Popularitätsgrad und internationaler
Beachtung ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Beim Weltjugendtag waren es bis
zu 1,1 Millionen Menschen, die dorthin pilgerten. Hieraus ergeben sich ganz andere
Dimensionen der Planung, vor allem im Bereich der Anreise und Abreise. Besonders
problematisch wird die Planung, wenn die Feierlichkeiten an mehreren Orten stattfinden,
so dass die Besucher von Ort zu Ort ziehen. Gleichzeitig kann der Besuch der
Veranstaltung mit Tourismus verbunden werden, gerade bei ausländischen Teilnehmern.
35 vgl. http://www.weltjugendtag.de/was‐ist‐ein‐wjt/index.php (10.04.12) 36 vgl. http://www.papst‐in‐deutschland.de/papst‐benedikt‐xvi/fruehere‐reisen/weltjugendtag‐2005‐in‐koeln/ (10.04.12)
Abb. 18: Eröffnungsmesse im RheinEnergie Stadion
65
Wunderheilung
Religiöse Veranstaltungen allgemein haben eine besonders hohe Anziehungskraft auf
kranke, schwache oder alte Menschen, welche sich durch den Besuch der
Veranstaltung, die dortige Begegnung mit besonderen Religionsvertretern oder
allgemein hoher Religiosität eine Heilung erhoffen. Die Notfallversorgung muss
entsprechend darauf eingestellt und bemessen werden.
Religionsgegner
Ähnlich wie bei Demonstrationen oder politischen Kundgebungen ist bei allen Arten von
religiösen Veranstaltungen mit Störern oder Gegnern zu rechnen. Dabei kann es sich
um Religionsgegner, Andersgläubige oder einfach um Personen handeln, die
Aufmerksamkeit erregen wollen. Dies bietet sich besonders an, wenn ein hohes
öffentliches Interesse besteht und Medienvertreter anwesend sind. Von den
Teilnehmern der Veranstaltung selber geht in der Regel eher ein harmonisches
Miteinander aus.
Materielle Anforderungen
Bei religiösen Veranstaltungen
• ist besonders mit den Bedürfnissen von alten und kranken Menschen zu rechnen.
• ist immer mit Störungen durch Religionsgegner oder Andersgläubige zu rechnen.
• sind je nach Dimension erhebliche Pilgerströme zu erwarten.
• ist je nach Umfang mit einem Anstieg des Tourismus in der Umgebung zu rechnen.
Viele weitere materielle Anforderungen können den Anforderungen an Konzerte,
Festivals und politische Kundgebungen entnommen werden, da sich zahlreiche
Analogien ergeben.
66
5.7 Faktor Mensch – Ein Risikofaktor? In diesem Abschnitt soll der Besucher einer Veranstaltung und dessen Verhalten
genauer untersucht werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Fragen, in wie weit die
Grundbedürfnisse der Menschen und das Panikverhalten bei Gefahren einen Einfluss
auf die Sicherheit von Veranstaltungen haben.
Hintergrund dieser Fragestellung ist die Tatsache, dass immer öfters aggressives
Verhalten bei Besuchern auftritt, welches die Sicherheit und das Wohlergehen anderer
Besucher gefährdet. Des Weiteren kam es in der Vergangenheit zu schwerwiegenden
Verletzungen bis hin zu Todesfällen, welche durch Panikausbrüche hervorgerufen
wurden. 37 Es gilt zu ermitteln, was die Ursachen dafür waren und welche
Voraussetzungen eine Veranstaltung erfüllen muss, um dem entgegen zu wirken.
Gewählt wurde eine verhaltenspsychologische Herangehensweise.
5.7.1 Auswirkungen menschlicher Grundbedürfnisse
5.7.1.1 Begriffsbestimmung
Bedürfnisse
Bedürfnisse bezeichnen den Wunsch, das Verlangen nach etwas, aber auch in
materieller Sicht eine Lebensnotwendigkeit.38
Frustration
Frustration ist das „Erleben einer Enttäuschung und vermeintlichen Zurücksetzung
durch erzwungenen Verzicht oder versagte Befriedigung“.39
37 beispielsweise bei der Love Parade 2010 in Duisburg 38 vgl. www.duden.de, Suchwort „Bedürfnis“ 39 www.duden.de, Suchwort „Frustration“
67
Selbst-verwirklichung
Anerkennung
Soziale Beziehung
Sicherheit
Körperliche Grundbedürfnisse
Trans-zendenz
Maslowsche Bedürfnispyramide
Langeweile
Langeweile wird als „unangenehm, lästig empfundenes Gefühl des Nicht-ausgefüllt-
Seins, der Eintönigkeit, Ödheit, das aus Mangel an Abwechslung, Anregung,
Unterhaltung, an interessanter, reizvoller Beschäftigung entsteht“ beschrieben.40
Aggression
Aggression bezeichnet eine „feindselige, ablehnende Einstellung, Haltung“, welche auch
häufig in einen Angriff übergeht.41
5.7.1.2 Grundbedürfnisse der Menschen
Das durch den Psychologen
Abraham Maslow (1908 - 1970)
entwickelte Konzept der
Selbstverwirklichung
veranschaulicht sehr gut die
Grundbedürfnisse des Menschen
und deren Abhängigkeit
voneinander. Nach diesem
Konzept sind alle Bedürfnisse
des Menschen hierarchisch in
Stufen aufeinander aufbauend
angeordnet. Diese Tatsache
bezeichnet Maslow als
Bedürfnishierarchie, dargestellt
in seiner Maslowschen
Bedürfnispyramide (siehe Abb. 19). Jeder Mensch durchläuft die Pyramide von unten
nach oben. Dabei baut die höhere Stufe jeweils auf der darunter liegenden Stufe auf
40 www.duden.de, Suchwort „Langeweile“ 41 www.duden.de, Suchwort „Aggression“
Abb. 19: Maslowsche Bedürfnispyramide
68
und kann erst erreicht werden, wenn alle Bedürfnisse dieser untergeordneten Stufe
befriedigt sind.
Die unterste Stufe der Bedürfnispyramide bilden körperliche Grundbedürfnisse, gefolgt
von dem Bedürfnis nach Sicherheit. Sind diese Stufen erfüllt, folgt das Streben nach
sozialen Beziehungen. Aus diesen resultiert der Wunsch nach Anerkennung, die
Grundlage zur Selbstverwirklichung. Damit ist gemeint, dass der Mensch mit sich selbst
im Einklang ist, er akzeptiert sich und ist offen für Veränderung. An der Spitze steht die
Transzendenz, der Einklang mit dem Kosmos. Zusammenfassend kann man sagen,
dass der Mensch zunächst versucht, seine primitivsten Bedürfnisse zu befriedigen, um
danach nach humaneren Zielen streben zu können. Dieses Streben verursacht in ihm
eine Motivation, welche wiederum sein Handeln und Verhalten beeinflusst.42
Überträgt man dieses Modell auf eine Veranstaltung, so bedeutet dies, dass der
Besucher zunächst bestrebt ist, seine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Dazu zählen
lebensnotwendige Dinge wie Luft zum Atmen, Bewegungsraum, Nahrungsmittel, aber
auch körperliches Wohlbefinden (Temperatur, Hygiene, Ausgeschlafenheit, etc.).
Sexuelle Bedürfnisse spielen nur bei bestimmten Veranstaltungen eine Rolle. War er
hierbei erfolgreich, so entwickelt er einen Sinn für Sicherheit. Er prüft seine Umgebung
nach den Kriterien, ob sie für ihn sicher geordnet und strukturiert ist. Dies alles gibt ihm
das Gefühl sich in einem sicheren Umfeld zu bewegen. Nun kann er sich sozialen
Aspekten widmen. Er geht Beziehungen mit anderen Besuchern ein und ist bestrebt,
sich als Teil in die Veranstaltung zu integrieren. Nach Abschluss dieser Stufe strebt er
nach Anerkennung. Der Erreichungsgrad hängt jedoch stark von der Art der
Veranstaltung ab. Er kann sich zumindest als Teil der Veranstaltung fühlen, was ihm
wiederum das Gefühl gibt, dazu zu gehören, also „wichtig“ zu sein.
Alle bis hierhin beschriebenen Bedürfnisse werden als Defizitbedürfnisse bezeichnet,
Bedürfnisse die befriedigt werden müssen. Darauf folgen die Wachstumsbedürfnisse,
die Steigerung des Vergangenen. Diese werden von den Stufen Selbstverwirklichung
und Transzendenz gebildet. Die Spitze der Pyramide ist erreicht. Allerdings endet der
42 vgl. Zimbardo, Philip G.: Psychologie, 1992, Seite 352f
69
Einflussbereich der Veranstaltung mit den Defizitbedürfnissen, denn normalerweise
haben Besucher bei Veranstaltungen eher selten die Möglichkeit zur
Selbstverwirklichung.
Im Zuge dieser Arbeit wurde die Maslowsche Bedürfnispyramide erweitert und für
Veranstaltungen abgewandelt. Während auf der linken Seite die Bedürfnisse des
Besuchers dargestellt sind, beschreibt die rechte Seite Anforderungen an
Veranstaltungen, um eine Bedürfniserfüllung zu ermöglichen.
Wichtig ist es hierbei zu erwähnen, dass Zufriedenheit etwas sehr Subjektives darstellt
und nicht alle Menschen zusammenfassend beschreibbar sind. Ebenfalls können auch
nicht immer alle Stufen der Pyramide exakt abgegrenzt werden.
Selbst-verwirklichung
Anerkennung
Soziale Beziehung
Sicherheit
Körperliche Grundbedürfnisse
Trans-zendenz
Der Besucher fühlt sich beim Besuch der Veranstaltung sicher. Er ist keinen Gefahren ausgesetzt, körperlich unversehrt und kann sorglos dem Geschehen teilhaben.
Der Besucher kann seinen Nahrungsmittelbedarf stillen, Toilettengänge erledigen, seine Hygieneansprüche erfüllen, hat genügend Bewegungsfreiheit und ist ausgeschlafen, nicht erschöpft oder gelangweilt.
Die Besucher erleben ein angenehmes Miteinander und fühlen sich völlig als „Teil der Veranstaltung“
Der Besucher hat als Teil der Veranstaltung das Gefühl „wichtig“ zu sein.
Bedürfnisse
Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen nach Maslow
Abb. 20: Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen
70
5.7.1.3 Zusammenhang zwischen Grundbedürfnissen und Aggression
Kommt es zu einer Nichtbefriedigung von Bedürfnissen oder auch Wünschen, so folgt
daraus eine Frustration. Diese ist also das Erleben einer Enttäuschung durch
erzwungenen Verzicht oder versagte Befriedigung. Gleichzeitig kann aber auch eine
unerfüllte Erwartung eine Frustration auslösen. Die Stärke der Frustration ist bei jedem
Menschen unterschiedlich und hängt sehr stark von dessen Entwicklung und dem
gewohnten Lebensstandard ab. Frustration tritt besonders bei Nichtbefriedigung
überlebenswichtiger Grundbedürfnisse ein. Dann bewegt sie den Menschen zu
bestimmten Verhaltensweisen, um seine Situation zu verändern, bzw. zu verbessern.43
Die Frustrations-Aggressions-Hypothese nach dem Psychologen John S. Dollard (1900
- 1980) besagt jedoch, dass eine Frustration eine Neigung zur Aggression hervorruft
Diese führt wiederum ein feindseliges, oft angreifendes Verhalten mit sich. Der Grad der
Aggressionsneigung hängt vom Grad der Frustration ab. 44 Nach dem Psychologen
Leonard Berkowitz spielen provozierende Umweltreize darüber hinaus eine
entscheidende Rolle. Sie bestimmen als zweiter Faktor, ob die entstandene
Aggressionsneigung auch schlussendlich in Aggression umgesetzt wird. Diese
Umweltreize umfassen alle Assoziationen mit Aggression, wie beispielsweise
aggressive Handlungen oder auch Waffen.45
Folgende Grafik dient zur Veranschaulichung der o.g. Zusammenhänge:
43 vgl. http://www.bernhard‐kuelp.de/frustrations1.htm (02.04.12) 44 vgl. Zimbardo, Philip G.: Psychologie, 1992, Seite 366 45 ebenda, Seite 367
71
Der Vollständigkeit halber wurden in dem Schema ebenfalls die Ursachen Erwartungen
und Langeweile mit einbezogen. Unerfüllte Erwartungen, sowie anhaltende Langeweile
können bei Menschen ebenfalls Frustrationen auslösen. Neben den provozierenden
Umweltreizen gibt es weitere verstärkende Faktoren. Dazu zählen beispielsweise
Alkohol und Drogen. Je nach Konsummenge setzt Alkohol Hemmschwellen herunter
und verursacht aggressives und gewaltbereites Verhalten.46
5.7.1.4 Auswirkungen auf Veranstaltungen
Die Auswirkungen eines aggressiven Verhaltens sind für Veranstaltungen alles andere
als erwünscht. Beginnend mit einem oft mürrischen oder wütendem Verhalten der
betroffenen Besucher, richten sich die aggressiven Tätigkeiten oft gegen unbeteiligte
Dritte, auch wenn diese dafür nicht verantwortlich sind. Von Beschimpfungen über
leichte Rangeleien bis hin zu schweren Tätlichkeiten oder mutwilligen
Sachbeschädigungen ist alles möglich. Besonders schwerwiegend werden die
Auswirkungen, wenn mehrere frustrierte und aggressive Personen aufeinander treffen.
Gleichzeitig sinken der Respekt vor Ordnungskräften und die Bereitschaft, deren
46 vgl. http://www.kenn‐dein‐limit.info/index.php?id=65&tx_ttnews[tt_news]=62&cHash=33aceac6e1558cf7d5b7db42994722d2 (24.04.12)
FR U S T R A T I O N
AGGRESSION
Unerfüllte Bedürfnisse
Unerfüllte Erwartungen
Langeweile Verstärkende Faktoren
Ursache Folge Wirkung
Ursachen für Aggressives Verhalten
provozierendeUmweltreize
Abb. 21: Ursachen für Aggressives Verhalten
72
Anordnungen Folge zu leisten. Dies kann gerade in Notfällen bei Veranstaltungen
schwerwiegende Folgen haben.
5.7.2 Panikverhalten von Menschen
In der Vergangenheit wurden in den Medien Panikausbrüche als Ursache für hohe
Zahlen von Verletzten oder sogar Toten bei Großveranstaltungen genannt. Panik wird
dabei oft als Massenphänomen dargestellt, wie beispielsweise bei der Loveparade 2010,
wo auf Grund einer „Massenpanik“ 21 Menschen starben.47
Der folgende Abschnitt analysiert die Ursachen für Panik, welche Zusammenhänge
zwischen ihr und Angst bestehen und wie sie letzten Endes vermieden werden kann.
5.7.2.1 Begriffsbestimmungen
Panik
Panik wird im Allgemeinen als „durch eine plötzliche Bedrohung, Gefahr hervorgerufene
übermächtige Angst, die das Denken lähmt und zu kopflosen Reaktionen
führt“ bezeichnet.48 Obwohl Panik in den seltensten Fällen als Massenphänomen auftritt,
wird sie von den Medien immer wieder als solches ausgelegt. Dabei hat die empirische
Panikforschung andere Erklärungsansätze definiert.49
5.7.2.2 Ursachen
Allgemein herrscht das Bild, Panik sei eine Reaktion auf besonders belastende
Situationen oder große Gefahren. Dies stimmt jedoch nur zum Teil. Bedrohliche
Situationen verursachen bei Menschen zunächst Angstreaktionen, welche als
lebensrettende Vorsichtsmechanismen bezeichnet werden. Der Mensch versucht einen
Ausweg aus der gefährlichen Situation zu finden. Die Angst ermöglicht es ihm, alle
verfügbaren Kräfte zu mobilisieren und einzusetzen. Angst hat somit grundsätzlich 47 vgl. http://loveparade2010doku.wordpress.com/ (06.04.12) 48 www.duden.de, Suchwort „Panik“ 49 Pajonk, F. G., Dombrowsky, W. R. : Panik bei Großschadensereignissen, 13.04.2006
73
positive Aspekte, kann sich jedoch ins Extreme steigern. Dabei gibt es eine Schwelle,
ab der das vernünftige Denken gelähmt wird. Von dort an wirkt Angst nicht mehr
förderlich, sondern kontraproduktiv und wird als Panik bezeichnet. Der Übergang tritt ein,
wenn ein Mensch plötzlich keine Chance mehr sieht, einer lebensbedrohlichen Situation
zu entfliehen. Wann dieser Fall erreicht ist, ist bei jedem Menschen unterschiedlich.50
Als Beispiel könnte eine Person genannt werden, welche vor einem sich schnell
ausbreitenden Feuer über einen Rettungsweg flieht. Plötzlich erreicht sie eine
verschlossene Notausgangstür. Die vorhandene Angst wird sich schlagartig steigern
und unweigerlich in Panik umschlagen, wenn die Person erkennt, dass sie
eingeschlossen ist und nicht mehr fliehen kann.
Zusammenfassend lässt sich Panik auf psychobiologische Zusammenhänge zwischen
Gefahrensituationen und Angstreaktionen zurückführen und bezeichnet grundsätzlich
kein Massenphänomen. 51
5.7.2.3 Auswirkungen von Panik
Die ersten Reaktionen auf Gefahrensituationen bei Großveranstaltungen werden
zunächst von Angst ausgelöst. Die Besucher verfallen ihren natürlichen Fluchtreflexen
und versuchen der Situation zu entkommen. Es entstehen Personenströme, welche in
der Regel entlang von Flucht- und Rettungswegen verlaufen. Problematisch wird es
jedoch, wenn diese Wege verschlossen oder durch Hindernisse verengt sind. In beiden
Fällen erfolgt ein Anstieg der Personendichte und damit des Personendruckes.
Verengungen erzeugen einen so genannten „Flaschenhalseffekt“, welcher die
Abströmgeschwindigkeit verringert. Bei Sackgassen hingegen wird der Abstrom
vollständig gestoppt, während gleichzeitig weitere Menschen nachströmen. Aus dem
ansteigenden Druck können Verletzungen entstehen, wenn die Personen
gegeneinander gepresst werden oder stolpern. Gleichzeitig steigt das Risiko für einen
Panikausbruch. Findet dieser statt, veranlasst er die betroffenen Menschen zu weiteren
Fluchtbewegungen, welche die entstehenden Drücke unter Umständen nochmals
50 Pajonk, F. G., Dombrowsky, W. R. : Panik bei Großschadensereignissen, 13.04.2006
51 ebenda
74
erhöhen. Die Fluchtbewegungen erfolgen dabei in entgegen gesetzter Richtung zur
Gefahrenquelle. Das irrationale Handeln in Panik geratener Menschen kann dazu führen,
dass die Lage der Gefahrenquelle völlig falsch angenommen wird oder eine reale
Gefahr gar nicht existent ist.52
5.7.2.4 Panikvermeidung
Interventionsmaßnahmen nach ausgebrochener Panik haben nur geringe
Erfolgschancen.
Nach F.G. Pajonk und W.R. Dombrowsky können folgende Maßnahmen eingesetzt
werden:
• Einsatz von klaren, eindeutigen Lautsprecherdurchsagen.
• Vermittlung eines gelassenen und routinierten weiteren Ablaufes
• Überraschende oder schockartige Interventionen wie z. B. ein durchdringender,
schriller Pfeifton.
• Rituale (z. B. Gebete) oder klassische Musik über Lautsprecher abspielen.
• Den panischen Menschen einfache Aufgaben stellen, wie z. B. Kindern zu helfen.
Grundsätzlich sind Präventionsmaßnahmen weitaus effektiver. Diese beginnen bereits
bei der Planung von Veranstaltungen. Mögliche Gefahrenquellen müssen erkannt und
beseitigt werden. Fluchtwege dürfen unter keinen Umständen verschlossen werden
oder Hindernisse („Flaschenhalseffekt“) aufweisen. Ebenfalls müssen sie ausreichend
gekennzeichnet sein. Die Einrichtung von Lautsprecheranlagen für eventuelle
Durchsagen ist erforderlich. Im Notfall sollten die Notausgänge durch das Personal
geöffnet werden, schon bevor fliehende Personen dort eintreffen. Dazu muss das
Personal im Vorfeld eingewiesen werden und über eine geeignete Kommunikation
untereinander verfügen.53
52 Pajonk, F. G., Dombrowsky, W. R. : Panik bei Großschadensereignissen, 13.04.2006
53 ebenda
75
5.7.3 Materielle Anforderungen in Hinblick auf den Besucher
5.7.3.1 Aus den Grundbedürfnissen
Betrachtet man die unter Punkt 5.7.1.2 dargestellte und für Veranstaltungen erweiterte
Maslowsche Bedürfnispyramide, so gilt es zunächst die körperlichen Grundbedürfnisse
des Besuchers zu befriedigen. Demnach müssen genügend Bewegungsraum und
ausreichend Sauerstoff zum Atmen vorhanden sein. Zur Bemessung des
Bewegungsraumes kann die Personendichte nach der MVStättV zur Rate gezogen
werden:
Sitzplätze an Tischen 1 Besucher je m²
Sitzplätze in Reihen/Stehplätze 2 Besucher je m²
Stehplätze auf Stufenreihen 2 Besucher je lfd. Meter Stufenreihe
Ausstellungsräume 1 Besucher je m²
Untersuchungen haben ergeben, dass die kritische Personendichte bei etwa sechs
Personen pro Quadratmeter liegt. Ab dieser Schwelle entwickelt sich ein
Kompressionsprozess. Dieser wird durch wechselwirkende Kräfte der Personen
untereinander ausgelöst. Mit ansteigender Personendichte, nehmen auch die Kräfte und
damit die Drücke weiter an. Ein Druck von 2 - 3 KN / m² auf den Brustkorb eines
Menschen ist noch ertragbar, darüber hinaus kann er bei längerer Einwirkung bereits
zum Ersticken führen. Eine Überschreitung der Personendichte von 5 – 6 Personen pro
Quadratmeter muss damit in jedem Fall vermieden werden.54
Nachdem der Besucher ausreichend Luft zum Atmen und Bewegungsfreiraum hat,
muss er seinen Nahrungsmittelbedarf decken können. Dies gilt besonders für längere
oder sogar mehrtägige Veranstaltungen. Hierzu muss ausreichend Gastronomie auf 54 Oberhagemann, Dirk Dr. : Statische und Dynamische Personendichten bei Großveranstaltungen, Technisch – Wissenschaftlicher Beirat der vfdb e.V., veröffentlicht als Technischer Bericht 13 – 01, März 2012
Tabelle 2: Personendichte nach der MVStättV
76
dem Veranstaltungsgelände vorhanden sein. Überzogene Preise oder schlechte
Erreichbarkeit können die Ursache von Frustration sein.
Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen, Toilettengänge zu erledigen. Sanitäre
Einrichtungen müssen in ausreichender Menge vorhanden, sauber und gut zugänglich
sein. Es kann wieder die MVStättV zur Rate gezogen werden:
Damen Herren
Besucherplätze Toilettenbecken Toilettenbecken Urinalbecken
Bis 1000 je 100 1,2 0,8 1,2
über 1000 je weitere 100 0,8 0,4 0,6
Über 20000 je weitere 100 0,4 0,3 0,6
Die Anforderungen der Toilettenräume für Rollstuhlbenutzer können §12 Abs. 2 der
MVStättV entnommen werden.
Bei längeren oder mehrtägigen Veranstaltungen spielt die Müdigkeit eine wichtige Rolle.
Auf dem Veranstaltungsgelände sollten Bereiche eingerichtet werden, in denen sich
Besucher ausruhen können, idealerweise kombiniert mit Gastronomie und
Sanitäranlagen. Ausgeruhte Besucher sind ausgeglichener.
Sind alle Grundbedürfnisse des Besuchers befriedigt, müssen die
Sicherheitsbedürfnisse des Besuchers gestillt werden. Dazu zählen Ordnung und
Struktur. Demnach ist es bei der Planung wichtig, dem Besucher einen strukturierten,
sauberen und ordentlichen Aufenthaltsbereich zu bieten. Durch Umzäunungen,
Abgrenzungen und die Präsenz eines Ordnungsdienstes kann ihm das Gefühl gegeben
werden, sich in Sicherheit zu befinden. Zur Erhaltung des Gefühles muss jegliche
Gefährdung des Besuchers und die Entstehung einer Gefahr vermieden werden.
Soziale Bedürfnisse können erfüllt werden, wenn durch die Veranstaltung ein
harmonisches Miteinander der Besucher geschaffen wird. Voraussetzung bildet eine
Befriedigung der ersten beiden Stufen der Bedürfnispyramide, denn nur ausgeglichene
Tabelle 3: Toilettenbedarf nach der MVStättV
77
Besucher können Beziehungen untereinander eingehen. Musikalische Veranstaltungen
können durch das Erschaffen einer harmonischen Atmosphäre mittels musikalischer
und visueller Untermalung große Erfolge erreichen.
Anerkennung kann den Besuchern bei Veranstaltungen nur bedingt gegeben werden.
Möglich ist hier jedoch das Einbinden des Publikums, um jedem Einzelnen das Gefühl
zu geben, ein Teil und damit „wichtig“ zu sein. Dies kann durch programmbegleitende
Informationen über Lautsprecher oder durch Moderation erfolgen, die in Interaktion mit
dem Publikum steht. Somit erhält der Besucher das Gefühl, dass es bei der
Veranstaltung auch um ihn geht. Bei einem Fußballspiel, bei dem Fanreaktionen eng mit
dem Spiel verbunden sind und eine „Stadionatmosphäre“ entsteht, ist dies der Fall. Aber
auch bei Musikveranstaltungen kann der Interpret in Interaktion mit seinem Publikum
treten, um diesem zu zeigen, dass es ein fester Teil der Show ist.
Neben den Bedürfnissen muss eine Veranstaltung auch die Erwartungen der Besucher
erfüllen und Langweile vermeiden. Wird beispielsweise im Vorfeld durch übertriebene
Werbung ein falsches Bild von der Veranstaltung geschaffen, kann dies zu Frustration
des Besuchers führen, wenn er feststellt, dass seine hohen Erwartungen nicht erfüllt
werden. Bestimmte Erwartungen sind jedoch nicht beeinflussbar, wie beispielsweise ein
Sportereignis, bei dem die eigene Mannschaft verliert.
Gleichzeitig darf die Veranstaltung auch nicht langweilig sein. Der Besucher möchte
Unterhaltung. Langweile kann durch lange Wartezeiten beim Einlass oder während der
Veranstaltung, aber auch durch eine langweilige Darbietung hervorgerufen werden. Hier
kann versucht werden, durch ein Rahmenprogramm oder geschickte Einlassregelung
Wartezeiten zu verkürzen oder zumindest unterhaltsamer zu gestalten.
5.7.3.2 Aus dem Panikverhalten
Die unter 5.7.2 verfasste Analyse über das Panikverhalten von Besuchern hat gezeigt,
dass ausgebrochene Panik nur sehr schwer gestoppt werden kann. Demnach muss bei
der Vorplanung alles getan werden, was zur Vermeidung eines Ausbruches führt.
78
Hauptursache ist panische Angst, entstanden aus einer Gefahrensituation oder einer zu
hohe Personendichte. Demnach gilt es auch hier wieder, möglichst alle Gefahren im
Vorfeld auszuschließen. Besonders großes Augenmerk muss auf die Lenkung der
Besucherströme gelegt werden. Es darf zu keiner Zeit zu einer drastischen
Überschreitung der Personendichte kommen. Besucher dürfen niemals durch
Engstellen („Flaschenhals“) geführt werden, an denen es zu Stauungen kommt. Dies
führt fast immer zu großem Gedränge. Mit Vereinzelungsanlagen und ständiger
Kontrolle können Besucher bereits ab den Eingängen entsprechend der Personendichte
reguliert werden. Vor den Eingängen kann mit Warteschlangen ein geregelter Einlass
erreicht werden. Alle Zu- und Abwege auf dem Gelände dürfen nicht in ihrer Breite
abnehmen. Das Resultat wären Stauungen und Gedränge. Beim Einlass ist unbedingt
auf die Kapazität des Veranstaltungsortes zu achten. Bei Erreichung oder
Überschreitung muss dieser unverzüglich unterbrochen werden.
Kommt es doch zum Panikausbruch, kann hier nur durch eine schnelle Evakuierung und
die unter 5.7.2.4 benannten Interventionsmaßnahmen eingegriffen werden. Es gilt,
möglichst schnell die entstandene hohe Personendichte zu entspannen. Des Weiteren
sind ausreichend Fluchtwege erforderlich, welche entsprechende Besucherströme
aufnehmen können. Die Anforderungen können der MBO entnommen werden.
Ausweichzonen können eingerichtet und durch schnelles Öffnen von Absperrungen
freigegeben werden. Eine zusätzliche Entspannung der Masse kann damit erreicht
werden. Sie dürfen jedoch keine Sackgassen bilden, sondern müssen ebenfalls ins
Freie führen. Sackgassen verursachen unweigerlich eine Paniksteigerung. Darüber
hinaus muss das Personal entsprechend bemessen, geschult und ausgestattet werden,
um in Notfall reagieren zu können.
79
6. Zusammenfassung der Ergebnisse
6.1 Formulierung materieller Anforderungen an Großveranstaltungen
Nach der ausführlichen Analyse darüber, was eine Großveranstaltung unsicher macht,
gilt es nun, die Materiellen Anforderungen an sichere Großveranstaltungen heraus zu
arbeiten. Diese ergeben sich aus den Maßnahmen zur Vermeidung der o.g. Gefahren
(siehe Tabelle 1). Um die bereits gewählte Struktur der Arbeit beizubehalten, werden die
materiellen Anforderungen strukturiert nach den Gefahrenquellen formuliert. Dabei
wurde gezielt auf eine Ausformulierung verzichtet, um eine möglichst knappe und
prägnante Aussage erzielen zu können. Weitere Details können Tabelle 1 entnommen
werden.
6.1.1 Gefahrenquelle Veranstaltung
Mensch
Der Besucher
• darf zu keiner Zeit einer Gefährdung ausgesetzt werden, alle möglichen Gefahren
müssen im Vorfeld analysiert und vermieden werden.
• darf unter keinen Umständen in Panik geraten. Alle Maßnahmen sind zu treffen, um
eine Panik zu vermeiden (siehe 5.7.2.4).
• muss in Notsituationen gewarnt und angewiesen werden können. Dazu sind
Kommunikationsmittel wie Lautsprecheranlagen, Megaphone oder Monitore
erforderlich.
• muss bei Evakuierungen und in Notsituationen kontrolliert von der Gefahr fortgeleitet
werden. Hierzu sind Fluchtwege, gut sichtbare Beschilderung und eingewiesenes
Personal erforderlich.
• hat Bedürfnisse, welche befriedigt werden müssen. Diese Bedürfnisse unterscheiden
sich danach, welcher Bedürfnisstufe sie angehören. Bestimmte Grundbedürfnisse
sind für ihn lebensnotwendig. Der Besucher muss grundsätzlich die Möglichkeit
A L L G E M E I N
80
haben, möglichst viele seiner Bedürfnisse zu befriedigen. Eine detaillierte Analyse
siehe 5.7.1.2.
• muss sich auf dem Veranstaltungsort zurecht finden können. Infostände, Personal,
Beschilderung oder Pläne auf den Tickets können ihm helfen.
• muss sich auf dem Veranstaltungsgelände unbedingt strukturiert und geordnet
bewegen. Entsprechende Besucherströme sind zu planen. In Bereichen bei denen
es zu Stauungen kommen kann müssen Warteschlangen eingerichtet werden. Diese
dürfen keine Flucht- und Rettungswege versperren. Während der Veranstaltung
müssen die Besucherströme überwacht werden.
• darf keiner zu hohen Personendichte ausgesetzt werden. Entsprechende
Regelungen können der MVStättV und Studien der vfdb entnommen werden (siehe
5.7.3.1). Der Ticketverkauf und Beobachtungen während der Veranstaltung können
dabei als Indikator dienen. Kommt es wieder Erwarten doch zu einer Überschreitung
der Personendichte, müssen Ausweichbereiche geöffnet und der Zustrom von
Besuchern reguliert werden können (Zugangsregelungen, Schleusen,
Absperrungen). Entsprechende konstruktive Elemente müssen im Vorfeld geplant
und eingerichtet werden.
• ist bei Freilandveranstaltungen Wettereinflüssen ausgesetzt. Dies kann zu
gesundheitlichen Problemen führen. Sind besonders schlechte Wetterlagen zu
erwarten, können im Vorfeld Hinweise darauf gegeben werden, damit sich der
Besucher darauf einstellen kann (angemessene Kleidung).
• selbst ist ein dynamischer Faktor. Sein Verhalten und seine Interaktionen können
Gefährdungen verursachen.
• muss im Vorfeld auf mögliche zu erwartende Verhaltensweisen hin analysiert werden.
• reagiert auf seine Umwelt und seine Mitmenschen.
• hält sich nicht immer an Anweisungen, Verbote oder Absperrungen. Damit ist
unbedingt zu rechnen.
• muss ständig überwacht und kontrolliert werden, um Störfällen vorzubeugen und ggf.
einschreiten zu können.
• darf keine unautorisierten Bereiche betreten können. Hier muss entsprechend
abgesperrt und gesichert werden.
B E D Ü R F N I S S E
V E R H A L T E N
81
• versucht möglichst beste Sicht zu erlangen. Bereiche mit schlechter Sicht sind zu
vermeiden und punktuellen Ansammlungen muss durch Absperrungen oder
Videoleinwänden entgegengewirkt werden.
• konsumiert je nach Veranstaltungstyp Alkohol oder andere Drogen. Hiermit und mit
den verbundenen Reaktionen muss gerechnet werden. Mögliche Gegenmaßnahmen
sind Verbote, Kontrollen auf dem Gelände und beim Einlass, soziale Dienste auf
dem Gelände, Reduzierung des Alkoholgehaltes beim Getränkeverkauf und
unbedingter Einhalt des Jugendschutzes.
Das Personal
• muss geschult und ausgebildet sein.
• darf nicht aus finanziellen Interessen eingespart werden.
• muss jederzeit bei Störungen schnell eingreifen können. Richtige Verteilung und
Positionierung sind wichtig. An besonders gefährlichen Stellen muss das Personal
erhöht werden.
• benötigt genaue Handlungsanweisungen für Notsituationen.
• muss unbedingt ausgeprägte Ortskenntnisse besitzen. Beim Einsatz von
ortsfremdem Personal muss dieses genau eingewiesen werden, auch wo es seine
Fahrzeuge abstellen darf.
• muss eine klare Kompetenzenregelung und definierte Kommunikationswege
untereinander besitzen, besonders bei der Beteiligung mehrerer Organisationen.
• muss geltende Vorschriften (UVV, Hygiene, etc.) beachten und danach handeln.
• muss ständig freundlich und hilfsbereit gegenüber dem Besucher sein.
• muss für den Besucher als solches zu erkennen sein (Westen, auffallende Kleidung,
Uniformen).
• muss ausreichend Autorität besitzen. Dies gilt besonders für den Ordnungsdienst.
Hier gilt es zu überlegen, welcher Typ erforderlich ist („Peer Security“, private
Sicherheitsunternehmen oder Polizei). Anhaltspunkte bietet eine Analyse über die zu
erwartenden Besucher und deren Verhalten.
V E R H A L T E N
82
Aufbauten/Ort
Der Veranstaltungsort
• muss eine sichere Veranstaltung ermöglichen. Aus der geplanten Veranstaltung
ergeben sich Anforderungen an den Veranstaltungsort. Alle diese Anforderungen
müssen erfüllt sein. Eine besondere Prüfung muss bei Geländen oder Gebäuden
durchgeführt werden, die bisher nicht als Veranstaltungsorte vorgesehen waren. Alle
relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind zu beachten.
• muss sauber, möglichst eben, nicht rutschig sein und eine ausreichende Kapazität
für die geplante Besuchermenge vorweisen. Eventuell vorhandene
Gefahrenbereiche oder Gebäude müssen sicher und unpassierbar abgesperrt
werden.
• muss über ausreichend Zu- und Abwege und vor allem Flucht- und Rettungswege
verfügen.
• sollte über eine gute Möglichkeit zur An- und Abreise verfügen (Infrastruktur). Auch
sollten notfallrelevante Einrichtungen wie Krankenhäuser, Feuer- und
Rettungswachen, etc. in erreichbarer Nähe liegen.
• muss zum Schutz von äußeren Einflüssen oder unautorisiertem Zutritt über eine
Umzäunung verfügen, welche einen kontrollierten Einlass ermöglicht.
• muss ebenfalls in seiner Umgebung erkundet werden (siehe Umgebung).
• muss auch seitens der Vegetation auf die Tauglichkeit geprüft werden. Es besteht
ein großer Unterschied zwischen Veranstaltungen im Wald, in Waldnähe oder auf
freiem Feld. Dies spielt besonders bei Evakuierungen eine Rolle.
• muss auch bei eventuellen Wettereinflüssen geeignet bleiben. Er darf beispielsweise
nicht über Senken verfügen, die sich mit Wasser füllen oder stark
verschlammen/rutschig werden. Auch muss auf mögliche erhöhte Brandgefahr bei
Trockenheit geachtet werden (trockene Wiesen/Stoppelfelder).
• ist vor Beginn der Veranstaltung nochmals zu kontrollieren.
83
Die Aufbauten
• müssen ordnungsgemäß errichtet sein. Hierbei gelten entsprechende Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien, ganz besonders die MVStättV und die MBO.
• müssen die Mindestanforderungen an Standfestigkeit und Belastbarkeit erfüllen.
• müssen den gültigen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
• müssen sicher begehbar sein.
• müssen so auf dem Gelände angeordnet sein, dass Unübersichtlichkeit, sowie
Behinderung oder Einengung von Besucherströmen vermieden wird.
• müssen über ordnungsgemäße Flucht- und Rettungswege verfügen. Diese dürfen
nicht verschlossen sein und müssen ins Freie führen.
• müssen unter Berücksichtigung von möglichen Wettereinflüssen geplant und
errichtet werden. Wind-, Schnee- und Wasserlasten müssen unbedingt beachtet
werden.
• müssen regelmäßig geprüft werden.
Darbietung
Die Darbietung
• bildet den Mittelpunkt der Veranstaltung. Damit hat sie großen Einfluss auf den
Besucher. Sie kann die Erwartungen der Besucher erfüllen oder auch enttäuschen.
Direkte Interaktionen beispielsweise zwischen Künstlern und Publikum sind möglich.
• zieht die Besucher an, es kann zu Gedränge und Stauungen kommen. Entsprechend
muss abgesperrt und Ordnungsdienst eingesetzt werden.
• kann auch durch Besucher gestört werden, die beispielsweise Absperrungen
überwinden und die Bühne stürmen. Der Ordnungsdienst muss mit solchen
Zwischenfällen rechnen. Gerade bei einer Teilnahme von Jugendlichen ist dies zu
erwarten. Ebenso können Gegenstände vom Publikum auf die Bühne geworfen
werden.
• kann unter Umständen verängstigend auf den Zuschauer wirken, z. B. bei
Pyroeffekten oder gefährlichen Stunts. Hiervon gehen auch direkte Gefahren wie
84
Verletzungen, Explosionen oder Brände aus. Die Zuschauer müssen durch
entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen oder Schutzzäune
geschützt werden.
• kann durch Bühneneffekte wie Stage-Blinder, Stroboskopblitzer oder erhöhte
Lautstärke Einfluss auf die Gesundheit der Zuschauer und der Beteiligten haben.
Entsprechende Vorschriften sind einzuhalten. Anfällig sind hier vor allem Epileptiker
(Stroboskopblitzer) und ältere Menschen. Entsprechende Hinweise können im
Vorfeld gegeben werden.
• muss nach den gültigen Regeln des Brandschutzes durchgeführt werden.
Beispielsweise können hier Brände durch falsche Materialien im Bühnenbau
entstehen und sich ausbreiten. Anforderungen können der MVStättV entnommen
werden.
• kann bei verfrühtem Beginn bei Besuchern das Gefühl auslösen, etwas zu
verpassen. Dies verursacht Hektik und ggf. Panik. Ebenso kann dies bei
Soundproben passieren. Hier könnten entsprechende Hinweise gemacht werden.
• verursacht nach ihrem Ende einen plötzlichen Abzug aller teilgenommenen
Besucher. Dieser Gesamtabzug muss unbedingt mit in die Planung einbezogen
werden.
Technik
Die Technik
• muss nach gültigen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken eingerichtet und
betrieben werden. Im Bereich von Veranstaltungen gelten besonders die MVStättV,
die MBO, die BGV C1 und beim Umgang mit Gefahrstoffen entsprechende
Sicherheitsdatenblätter. Darüber hinaus sind für den Betrieb spezieller Geräte die
nötigen Informationen einzuholen und Bedienvorschriften zu beachten.
• muss von sachkundigem Personal installiert und betrieben werden.
• muss bei ihrer Installation sicher befestigt werden. Es dürfen keine Teile herunter-
oder umfallen können.
• muss von Besuchern und nicht autorisierten Personen strikt abgegrenzt werden.
85
• stellt durch technische Defekte eine direkte Gefahr für den Mensch dar. Mögliche
Gefahren sind Brände, Stromschläge oder Explosionen. Hier sind entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen.
• kann ausfallen. Notstromversorgung, Notbeleuchtung oder Ersatzgeräte bilden eine
Rückfallebene.
• darf in keinem Fall zweckentfremdet werden. Dies gilt ganz besonders für
Sicherheitstechnik. Es müssen regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden.
• darf Flucht- und Rettungswege nicht behindern. Dies gilt besonders für
Medientechnik, wie beispielsweise Kameras, welche Fluchtkorridore nutzen um freie
Sicht für Dreharbeiten zu erlangen.
• muss vor Wettereinflüssen geschützt werden.
• muss regelmäßig geprüft und ständig überwacht werden.
6.1.2 Gefahrenquelle Umgebung
Die Umgebung
• muss im Vorfeld genau erkundet werden. Eine Gefahrenanalyse muss durchgeführt,
mögliche Gefahren für die Veranstaltung erkannt und beseitigt werden.
• birgt unter Umständen auch Gefahren für den Besucher.
• besitzt ggf. eine Infrastruktur. Diese kann eventuell genutzt werden (Strassen,
Bahnanbindung, Wasser-/Stromversorgung, etc.) aber auch eine Gefährdung
darstellen (Industrie, stark befahrene Strassen, Strom-/Gasleitungen, bauliche
Beschaffenheit, etc.).
6.1.3 Gefahrenquelle Umwelteinflüsse
Das Wetter
• hat gerade bei Freilandveranstaltungen einen hohen Einfluss.
• muss im Vorfeld in die Planung einbezogen werden. Vor und während der
Veranstaltung sind der Wetterbericht zu verfolgen und Kontakte zu Wetterdiensten
empfehlenswert.
86
• kann verschiedene Extreme besitzen. Gewitter, Sturm, Hitze, Kälte, Starkregen sind
die Wichtigsten davon.
• hat Einfluss auf die Gesundheit des Menschen. Hitze wirkt sich auf den Kreislauf aus.
Bei zu großer Hitze kann gratis Trinkwasser ausgegeben werden. Sonnenlicht führt
zu Sonnenbrand. Kleidung und Sonnencreme oder Schatten schützen. Kälte, Wind
und Regen können zu Unterkühlung oder Erkrankung führen. Auch hier schützt
entsprechende Kleidung oder die Möglichkeit zum Unterstellen.
• hat Einfluss auf die Veranstaltung. Im Freien muss diese ggf. unterbrochen werden.
Der Sonnenstand kann zu Blendung führen und muss in die Planung einbezogen
werden. Auch die Tageszeiten müssen beachtet werden, ggf. ist Beleuchtung
notwendig.
• hat schädlichen Einfluss auf die Technik. Regen- und Blitzschutz ist besonders für
elektrische Einrichtungen erforderlich.
• muss besonders bei baulichen Konstruktionen berücksichtigt werden. Erhöhte
Belastungen der Aufbauten entstehen durch Wind, starken Regen oder Schnee.
Blitzableiter für eventuelle Blitzeinschläge sind notwendig.
87
7. Schlussfolgerungen
Die vorliegende Arbeit hat gezeigt, wie vielschichtig und wichtig eine genaue Planung
für die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ist. Je größer ihr Ausmaß, desto
mehr Gefahren birgt sie für ihre Besucher. Die Analyse der verschiedenen
Gefahrenquellen hat ca. 130 Allgemeine Gefahren aufgeführt. Ergänzend kommen
noch die zahlreichen spezifischen Gefahren hinzu, die als Besonderheit verschiedener
Typen von Großveranstaltung gelten.
Der internationale Vergleich ausgewählter Literaturquellen kulturell ähnlicher Länder hat
aufgezeigt, wie die Veranstaltungs- und Sicherheitsplanung im Ausland durchgeführt
wird. Hier konnten zahlreiche Gemeinsamkeiten und Unterschiede erarbeitet, sowie
deren Anwendbarkeit auf Deutschland geprüft werden.
Als wichtigste Erkenntnisse des Vergleiches kann festgehalten werden, dass die
internationalen Literaturquellen nicht nur auf statische Faktoren, wie bauliche Elemente,
Brandschutz oder sicherheitstechnische Einrichtungen, sondern vielmehr auf
dynamische Faktoren eingehen. Den größten dynamischen Faktor bildet der Besucher
selbst. Seine Bedürfnisse und sein Verhalten haben direkten Einfluss auf die Sicherheit
der Veranstaltung. Von Seiten des Veranstalters muss gut organisiertes und geschultes
Personal eingesetzt werden. Die Sicherheit der Veranstaltung kann ebenfalls durch
dynamische Faktoren von außerhalb beeinflusst werden. Zu nennen sind vor allem die
Wettereinflüsse.
In einer weiteren Analyse wurde unter verhaltenspsychologischen Aspekten der Einfluss
der Grundbedürfnisse auf das Verhalten des Besuchers und die damit
verbundenen,sicherheitsrelevanten Auswirkungen geprüft.
Die Untersuchung ergab, dass ein Zusammenhang zwischen den Grundbedürfnissen
des Menschen und der Neigung zur Aggression existiert. Aus unbefriedigten
Grundbedürfnissen ergibt sich eine Frustration, welche in Aggression umschlagen kann.
Ein hungriger, durstiger und unausgeschlafener Besucher neigt beispielsweise viel eher
zu aggressiven Reaktionen, als eine ausgeglichene Person.
Darüber hinaus lassen sich viele Aspekte der rechtlichen und technischen Normen auf
die Grundbedürfnisse zurückführen. Das Grundbedürfnis nach Bewegungsfreiraum ist
88
beispielsweise ausschlaggebend für die Begrenzung der Personendichte. Eine zu hohe
Personendichte kann das Bedürfnis einschränken und so Abwehrreaktionen
verursachen.
Eine weitere psychologische Analyse hat den Aspekt der Panik untersucht. Sie stellt
grundsätzlich kein Massenphänomen dar, sondern vielmehr das irrationale Bestreben
des Einzelnen, einer lebensbedrohlichen Situation zu entkommen. Mögliche
Präventions- und Interventionsmaßnahmen wurden aufgeführt. Dazu zählen eine gute
Vorplanung und im Ernstfall das Bestreben, eine Beruhigung und Entspannung der
Lage zu erreichen.
Die gewonnenen Erkenntnisse der einzelnen Analysen wurden schlussendlich zur
Formulierung der materiellen Anforderungen an sichere Großveranstaltungen vereint.
Diese bilden das Ergebnis der Arbeit.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Planung und Durchführung einer
Großveranstaltung für die Verantwortlichen eine schwierige Aufgabe darstellen.
Rechtliche und technische Normen sollen einen entsprechenden Rahmen stecken und
für Eindeutigkeit sorgen. Auf Grund der Tatsache, dass es jedoch kein allumfassendes
Regelwerk gibt, gestaltet sich die Umsetzung als sehr aufwendig. Eine große Anzahl
relevanter Einzelwerke muss zusammengetragen und umgesetzt werden. Gleichzeitig
decken sie nicht alle potentiellen Gefahren ab. Bestimmte Bereiche werden lediglich
tangiert oder es mangelt an einer Detaillierung. Erschwerend kommt hinzu, dass
Veranstaltungen einem Wandel unterliegen.
An dieser Stelle muss angesetzt werden, um eine Arbeiterleichterung für die
Veranstaltungsplanung zu schaffen und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Die im
Zuge dieser Arbeit formulierten materiellen Anforderungen an sichere
Großveranstaltungen können die ersten Grundlagen dazu bilden.
89
8. Ausblick
Diese Arbeit und die darin formulierten materiellen Anforderungen an sichere
Großveranstaltungen könnten die Grundlage für ein allgemeingültiges Regelwerk zur
Sicherheitsplanung von Großveranstaltungen bilden. Dieses könnte beispielsweise
ähnlich dem „HSE Guide“ in Großbritannien die in Deutschland für Großveranstaltungen
relevanten rechtlichen und technischen Normen vereinen. Das Resultat wäre neben
einer Arbeitserleichterung eine Erhöhung der Sicherheit. Die Gefahr, dass wichtige
Aspekte bei der Planung vergessen werden, würde minimiert.
Die gewonnenen Erkenntnisse könnten dazu dienen, bestehende rechtliche und
technische Normen um die bisher noch nicht umgesetzten Sicherheitsaspekte zu
erweitern oder bei Bedarf neue Richtlinien zu verfassen. Beispielsweise sollte die
MVStättV um Anforderungen für Veranstaltungen im Freien erweitert werden, bei denen
es keine fest installierten Sprinkleranlagen, geprüfte Fluchtwege oder
Sicherheitsbeleuchtung gibt.
Besonders Aspekte, die den Besucher, sein Verhalten und seine Bedürfnisse betreffen,
sind derzeit nicht ausreichend geregelt. Auf diesem Gebiet hat Deutschland im
internationalen Vergleich ein Nachholbedarf.
90
Literaturverzeichnis
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• Zimbardo, Philip G: Psychologie, Hrsg: Hoppe - Graff, Siegfried/ Keller, Barbara, Springer Verlag, 5. Auflage, Berlin 1992
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien:
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• Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit – BGV B3, Lärm vom 1. Januar 1997, herausgegeben durch BGFE Quelle: http://www.adapoe.de/html/img/pool/bgv_b3.pdf
• Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit – BGV C1, Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vom 1. April 1998, herausgegeben durch VBG Quelle: http://steelhands.net/bgv/bgv_c_1.pdf
• Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) – Fassung Juni 2005 Quelle: ARGEBAU – www.is-argebau.de
Nachschlagewerke:
• Duden online: http://www.duden.de
• Medical Dictionary: http://de.dict.md Übersetzungen:
• Online-Übersetzer: http://www.leo.org
94
Abbildungsverzeichnis
Seite Abbildung 1: Vorgehensweise
Quelle: Eigene Darstellung
10
Abbildung 2:
Allgemeine Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen Quelle: Eigene Darstellung
19
Abbildung 3: Anwendung des Gefahrenschemas Quelle: Eigene Darstellung
20
Abbildung 4: Sicherheitsplanung und Management in GB Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den „HSE Guide“ „Guide to health, safety and welfare at pop concerts and similar events“
23
Abbildung 5: Veranstaltungsplanung in Kanada Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an James A. Hanna „Emergency Preparedness Guidlines For Mass, Crowd-Intensive Events“
25
Abbildung 6: Veranstaltungsplanung in Australien Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den AEMI Ratgeber „Safe and Health Mass Gatherings – A Health, Medical And Safety Planning Manual for Public Events“
27
Abbildung 7: Veranstaltungsplanung in den USA Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den FEMA Leitfaden „Special Events Contingency Planning“
30
Abbildung 8: Zusammenhänge der Literaturquellen Quelle: Eigene Darstellung
31
Abbildung 9: Konzert der Band U2 in Gelsenkirchen Quelle: http://farm3.static.flickr.com/2208/3787352963_beb34ef 586_m.jpg
43
Abbildung 10: Konzert in der Philharmonie Köln Quelle: http://www.freundederkuenste.de/typo3temp/pics/d2147 81f47.jpg
43
Abbildung 11:
Konzert der Band BAP in Köln Quelle: http://www.koeln.de/files/images/bap_500.preview.jpg
43
Abbildung 12:
Musikfestival Rock am Ring Quelle: http://www.hna.de/bilder/2011/06/04/1271552/388913243-rock-ring.9.jpg
48
95
Abbildung 13: RheinEnergie Stadion Köln http://www.koelnersportstaetten.de/images/fotos/rheinenergiestadion_765.jpg
50
Abbildung 14: RheinEnergie Marathon Köln Quelle: http://www.koeln-marathon.de/files/site/images/galerie2011/ pic_32.jpg
53
Abbildung 15: Radrennen Rund um Köln Quelle: http://www.ksta.de/ks/images/mdsBild/1238410202113l.jpg
53
Abbildung 16: Demonstration gegen „Pro Köln“ Quelle: http://www.koeln-nachrichten.de/fileadmin/assets/images/Lokales/2011/ November/ 19112011_ProKoeln_Demo_gr.jpg
58
Abbildung 17 Angela Merkel auf dem Heumarkt Quelle: http://www.rhein-sieg-anzeiger.ksta.de/ks/images/mdsBild/ 1243498746415l.jpg
62
Abbildung 18: Eröffnungsmesse im RheinEnergie Stadion Quelle: http://www.papst-in-deutschland.de/typo3temp/pics/ 9757acaba9.jpg
64
Abbildung 19: Maslowsche Bedürfnispyramide Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an http://nlpportal.org/nlpedia/images/2/2b/Maslow.png
67
Abbildung 20: Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an http://nlpportal.org/nlpedia/images/2/2b/Maslow.png
69
Abbildung 21: Ursachen für Aggressives Verhalten Quelle: Eigene Darstellung
71
Tabelle1: Allgemeine Gefahren national und international Quelle: Eigene Darstellung durch Auswertung der unter 5.1, 5.2 und 5.4.1 genannten nationalen, sowie internationalen Literaturquellen
34
Tabelle 2: Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen Quelle: Eigene Darstellung des §1 Abs. 2 MVStättV
75
Tabelle 3: Ursachen für Aggressives Verhalten Quelle: Eigene Darstellung des §12 Abs. 1 MVStättV
76
96
Abkürzungsverzeichnis
AEM’s Australian Emergency Handbook and Manual Series
AEMI Australian Emergency Management Institute
AGBF Bund Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
ARGEBAU Bauministerkonferenz
BGV Berufsgenossenschaftliche Verordnung
BS Britisch Standard
FEMA Federal Emergency Management Agency
HSC Health And Safety Comission
HSE Health And Safety Executive
ICS Incident Command System
LBO Landesbauordnung
MBO Musterbauordnung
M-FlBauR Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
MIK Ministerium für Inneres und Kommunales NRW
MVStättV Muster-Versammlungsstättenverordnung
UVV Unfallverhütungsvorschrift
VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
vfdb Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V.
97
Lebenslauf Name: Markus Dott
Geburtsdatum: 18.09.1985
Geburtsort: Bergisch Gladbach
Schulischer Werdegang
• Von 1992 – 1996 Besuch der Don Bosco Grundschule in Hürth
• Von 1996 – 2005 Besuch des Albert – Schweitzer - Gymnasium Hürth, Abschluss
mit dem Abitur
Studium
• Von 2005 – 2009 Studium Fahrzeugtechnik an der FH Köln (ohne Abschluss)
• Seit 2009 Studium Rettungsingenieurwesen an der FH Köln
Sonstiges
• Seit November 2000 Arbeiten in einem Fachgeschäft für Outdoorbekleidung
• Seit September 2004 Freiwillige Mitgliedschaft im Technischen Hilfswerk,
zunächst als Jugendleiter (bis 2010), anschließend als Truppführer 2. Bergung
und seit 2011 als Zugführer