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Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei Großveranstaltungen Bachelorarbeit im Rahmen des Studienganges Rettungsingenieurwesen an der Fachhochschule Köln Verfasst von: Markus Dott Matr. Nr.: 11050774 Prüfer: Herr Dr. J. Schmidt Zweitprüfer: Herr G. Spangardt Bearbeitungszeitraum: 19.03.2012 – 21.05.2012

Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

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Page 1: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei Großveranstaltungen

Bachelorarbeit im Rahmen des Studienganges Rettungsingenieurwesen an der Fachhochschule Köln Verfasst von: Markus Dott Matr. Nr.: 11050774 Prüfer: Herr Dr. J. Schmidt Zweitprüfer: Herr G. Spangardt

Bearbeitungszeitraum: 19.03.2012 – 21.05.2012

Page 2: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

2

Erklärung zur Urheberschaft

Hiermit versichere ich an Eides statt und durch meine Unterschrift, dass die vorliegende

Arbeit von mir selbstständig, ohne fremde Hilfe angefertigt worden ist. Inhalte und

Passagen, die aus fremden Quellen stammen und direkt oder indirekt übernommen

worden sind, wurden als solche kenntlich gemacht. Ferner versichere ich, dass ich keine

andere, außer der im Literaturverzeichnis angegebenen Literatur verwendet habe. Diese

Versicherung bezieht sich sowohl auf Textinhalte sowie alle enthaltenden Abbildungen,

Skizzen und Tabellen. Die Arbeit wurde bisher keiner Prüfungsbehörde vorgelegt und

auch noch nicht veröffentlicht.

Köln, den 15.05.12

Page 3: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

3

Danksagungen An dieser Stelle möchte ich meinen Dank Herrn Dr. Jörg Schmidt und Herrn Dipl.-Phys.

Georg Spangardt für die stets freundliche und immer unterstützende Betreuung meiner

Bachelorarbeit aussprechen. Ganz besonderer Dank gilt natürlich meinen Eltern für die

Finanzierung meines Studiums.

Darüber hinaus danke ich meiner Freundin für die Unterstützung ihrerseits und der

Stabsstelle 37/4 der Berufsfeuerwehr Köln für die Nutzung der Stabsräume, was mir ein

ruhiges und entspanntes Arbeiten ermöglichte.

Page 4: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

4

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung.................................................................................................................. 6

2. Aufgabenstellung...................................................................................................... 7

3. Begriffsbestimmungen.............................................................................................. 8

4. Methodik................................................................................................................... 9

4.1 Einarbeitung und Herangehensweise................................................................ 9

4.2 Literatur- und Internetrecherche...................................................................... 10

4.2.1 Nationale Literaturrecherche.................................................................... 11

4.2.2 Internationale Literaturrecherche ............................................................. 11

4.3 Expertenbefragung.......................................................................................... 11

5. Ergebnisse der Untersuchungen und ihre Auswertung .......................................... 12

5.1 Rechtliche und technische Normen................................................................. 12

5.1.1 Arbeitsschutz............................................................................................ 12

5.1.2 Baurecht................................................................................................... 14

5.2 Sonstige Richtlinien und Leitfäden .................................................................. 16

5.3 Allgemeine Gefahren bei Großveranstaltungen .............................................. 18

5.4 Großveranstaltungen International .................................................................. 21

5.4.1 Vorstellung der Literaturquellen ............................................................... 22

5.4.2 Vergleich der Literaturquellen .................................................................. 31

5.5 Nationale und internationale Regelwerke im Vergleich ................................... 32

5.5.1 Vergleich National und International ........................................................ 32

5.5.3 Anwendbarkeit in Deutschland................................................................. 40

5.6 Spezifische Gefahren besonderer Großveranstaltungen ................................ 42

5.6.1 Konzert..................................................................................................... 42

5.6.2 Festival..................................................................................................... 47

5.6.3 Sportereignis im Stadion .......................................................................... 50

5.6.4 Marathon/Radrennen ............................................................................... 52

5.6.5 Demonstration.......................................................................................... 57

5.6.6 Politische Kundgebung ............................................................................ 61

5.6.7 Religiöse Veranstaltung ........................................................................... 63

Page 5: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

5

5.7 Faktor Mensch – Ein Risikofaktor?.................................................................. 66

5.7.1 Auswirkungen menschlicher Grundbedürfnisse ....................................... 66

5.7.2 Panikverhalten von Menschen ................................................................. 72

5.7.3 Materielle Anforderungen in Hinblick auf den Besucher........................... 75

6. Zusammenfassung der Ergebnisse........................................................................ 79

6.1 Formulierung materieller Anforderungen an Großveranstaltungen ................. 79

6.1.1 Gefahrenquelle Veranstaltung.................................................................. 79

6.1.2 Gefahrenquelle Umgebung ...................................................................... 85

6.1.3 Gefahrenquelle Umwelteinflüsse.............................................................. 85

7. Schlussfolgerungen................................................................................................ 87

8. Ausblick .................................................................................................................. 89

Abbildungsverzeichnis................................................................................................... 94

Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................. 96

Lebenslauf ..................................................................................................................... 97

Page 6: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

6

1. Einleitung Alles unterliegt einem Entwicklungsprozess, auch das Freizeitverhalten der Menschen.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heutzutage regelmäßig

gigantische Großveranstaltungen stattfinden. Dabei geht es nicht mehr ausschließlich

um Unterhaltung, sondern vielmehr darum, etwas zu erleben. Dies bedingt immer

größere und spektakulärere Aufbauten, verstärkten Einsatz von visuellen und

akustischen Effekten und ein hohes Medienaufkommen.

Entwicklung beschreibt dabei immer einen Prozess, welcher von vielen Faktoren

beeinflusst werden kann. Mit dem Wachstum der Veranstaltungen wachsen jedoch auch

die Anforderungen an die Sicherheit. Je größer die Veranstaltung, desto höher ist das

Gefahrenpotenzial.

Dieser Entwicklung gegenüber stehen die rechtlichen und technischen Normen, welche

den gesetzlichen Rahmen stecken und die sicherheitsrelevanten Anforderungen an

Großveranstaltungen regeln. Verglichen mit der Dynamik der oben beschriebenen

Entwicklung des Freizeitverhaltens, wirken die Regelwerke eher statisch.

Das Resultat sind Defizite in der Umsetzung und Anwendbarkeit für die vielen neuen

Facetten von Großveranstaltungen. Beispielsweise erfreuen sich

Freilandveranstaltungen („Open-Air“) größter Beliebtheit. Einschlägige Verordnungen

wie die Muster-Versammlungsstättenverordnung regeln jedoch vornehmlich nur

Anforderungen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Derweil existieren

verschiedene Lösungsansätze, um diese Defizite auszugleichen. Die Vielzahl solcher

Referenzwerke, der relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Normen,

macht eine Veranstaltungsplanung äußerst komplex und schwierig.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema materielle Anforderungen an sichere

Großveranstaltungen. Es werden zunächst die Aufgabenstellung und die gewählte

Methodik vorgestellt. Darauf folgt eine Benennung und Kurzvorstellung der rechtlichen

und technischen Normen, deren Anwendbarkeit auf die heutigen Großveranstaltungen

mit einer umfassenden Gefahrenanalyse geprüft wird. Der internationale Vergleich

ausgewählter Referenzwerke englischsprachiger Länder wird dazu genutzt, die

Veranstaltungsplanung im Ausland vorzustellen und mögliche neue Aspekte in die

Page 7: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

7

Sicherheitsanalyse einzubringen. Eine Umsetzbarkeit in Deutschland wird geprüft. Es

folgt eine Analyse über besondere Typen von Großveranstaltungen mit ihren

spezifischen Gefahren. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit dem Besucher von

Veranstaltungen. Mit psychologischen Ansätzen werden sein Verhalten und die

Relevanz seiner Bedürfnisse für den Aspekt der Sicherheit untersucht.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden schlussendlich zur Formulierung von materiellen

Anforderungen an sichere Großveranstaltungen vereint.

2. Aufgabenstellung

Ziel der Arbeit ist es, materielle Anforderungen an sichere Großveranstaltungen zu

erarbeiten. Grundlagen bilden rechtliche und technische Normen in der Bundesrepublik

Deutschland, deren Zweckmäßigkeit und Ergänzungsbedarf exemplarisch an Typen von

Veranstaltungen mit ihren Besonderheiten sowie den allgemeinen und spezifischen

Gefahren zu untersuchen sind.

Einen Maßstab bildet der internationale Vergleich kulturell ähnlicher Länder wie

Großbritannien, USA, Kanada und Australien.

Page 8: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

8

3. Begriffsbestimmungen

Definition Großveranstaltung

„Veranstaltungen im allgemeinen Sinne sind organisierte Treffen von Menschen über

eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort oder mehreren Orten gleichzeitig zu

einem vorher festgelegten Zweck. Veranstaltungen werden zeitlich vorher geplant.“1

Großveranstaltungen sind dem entsprechend Veranstaltungen größeren Ausmaßes.

Definition Sicherheit

Der Duden bezeichnet Sicherheit als den „Zustand des Sicherseins, Geschütztseins vor

Gefahr oder Schaden; höchstmögliches Freisein von Gefährdungen“2. Gefahren sind

hierbei die Möglichkeit, dass jemandem etwas zustößt, ein Schaden eintritt oder auch

Unheil droht3.

Definition Materielle Anforderungen

Materiell leitet sich von Materie ab und bedeutet gegenständlich, greifbar, ein Synonym

zu konkret oder körperlich.4 Materielle Anforderungen sind also konkrete Anforderungen,

welche von einer Sache direkt bestimmt und beeinflusst werden, in diesem Fall Aspekte

der Großveranstaltung in Hinblick auf ihre Sicherheit.

1 AGBF Bund: „Einsatzplanung Großveranstaltungen“, Entwurf für eine vfdb‐Richtlinie 03‐03, 09.11.2009 2 www.duden.de, Suchbegriff „Sicherheit“ 3 vgl. www.duden.de, Suchbegriff „Gefahr“ 4 vgl. www.duden.de, Suchbegriff „materiell“ 

Page 9: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

9

4. Methodik

4.1 Einarbeitung und Herangehensweise Eine umfangreiche Literaturrecherche bildet den ersten Schritt nach der

Themenvergabe und Festlegung der Aufgabenstellung. Themensteller Dr. Schmidt traf

dazu eine Auswahl an Literaturempfehlungen. Darüber hinaus erfolgte eine Suche im

Internet. Die Literatur wurde durchgearbeitet und ermöglichte die Einarbeitung in die

Thematik.

Die Aufgabenstellung sieht eine Ausarbeitung von materiellen Anforderungen an sichere

Großveranstaltungen vor. Per Definition ist Sicherheit der Schutz vor Gefahren (siehe

Kapitel 3). Im Mittelpunkt steht somit die Frage, was Großveranstaltungen unsicher

macht. Diese Frage lässt sich mit einer Gefahrenanalyse beantworten.

Die materiellen Anforderungen leiten sich letzten Endes aus den herausgearbeiteten

Gefahren ab und umfassen alle Anforderungen an Menschen, Objekte und Umwelt zu

deren Schutz.

Die Vorüberlegungen ergaben, dass Gefahren danach differenziert werden müssen, ob

sie allgemeingültig bei allen Veranstaltungen auftreten können oder nur bei bestimmten

Typen (siehe 5.3). Ebenso wird dem Menschen ein großer Einfluss auf die Sicherheit

von Großveranstaltungen zuteil.

Für eine strukturierte Vorgehensweise wurde zunächst ein Schema erstellt, welches die

Bearbeitung in die drei Bereiche „Allgemeine Gefahrenquellen“, „Faktor Mensch“ und

„Spezielle Typen von Großveranstaltungen“ aufteilt. Alle drei Bereiche wurden separat

bearbeitet und die gewonnenen Erkenntnisse schlussendlich in den Materiellen

Anforderungen an sichere Großveranstaltungen vereint. Es erfolgte eine direkte

Einbindung der internationalen Standards in die Analyse.

Betont werden muss jedoch, dass eine Betrachtung der materiellen Anforderungen an

die Komponenten Rettungsdienst und Sanitätsdienst in dieser Arbeit nicht durchgeführt

Page 10: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

10

Großveranstaltungen

Allg. Gefahrenquellen

allgemein

Vorgehensweise

Gefahrenschema

Allg. Gefahren

Spezielle Typen

Analyse

Spez. Gefahren

Internationale Quellen

speziell

Materielle Anforderungen

Faktor Mensch

wird. Dazu wird auf die Bachelorarbeit „Bemessung von Sanitätswachdiensten auf

Großveranstaltungen“ (2005) von Patrick Pelka verwiesen.

Die folgende Grafik veranschaulicht die gewählte Vorgehensweise:

4.2 Literatur- und Internetrecherche Ergänzend zu den durch Herrn Dr. Schmidt vorgeschlagenen Literaturquellen wurde

eine Internetrecherche mit der Suchmaschine google unter Eingabe themenrelevanter

Suchbegriffe durchgeführt. Auf diese Art und Weise gefundene Literatur wurde zunächst

quer gelesen und auf ihre Relevanz hin untersucht. Anschließend erfolgte eine

Abb. 1: Vorgehensweise

Page 11: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

11

umfassende Analyse der für gut befundenen Texte. Das jeweilige Literaturverzeichnis

diente als Querverweis auf weitere Literatur.

4.2.1 Nationale Literaturrecherche

Für die nationale Literaturrecherche wurden Internetseiten von deutschen Ministerien,

Behörden oder auch privaten Firmen durchsucht, welche im Zusammenhang mit

Veranstaltungssicherheit stehen oder sich damit befassen.

4.2.2 Internationale Literaturrecherche

Die Aufgabenstellung sieht eine Beschränkung auf die englischsprachigen Länder

Großbritannien, Kanada, Australien und USA vor. Entsprechend erfolgte die Suche

analog zur nationalen Recherche auf Englisch. Zur Übersetzung diente der Online-

Übersetzungsdienst leo.org. Fachwörter wurden den gefundenen Literaturquellen

entnommen.

4.3 Expertenbefragung Fachgespräche fanden mit dem Themensteller Herrn Dr. Jörg Schmidt, Berufsfeuerwehr

Köln, Leiter der Stabsstelle 37/4 Städtisches Krisenmanagement und

Bevölkerungsschutz, Arbeitskreisvorsitzender in der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der

Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) und Herrn Dipl.- Phys. Georg Spangardt,

Berufsfeuerwehr Köln, Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz, Mitglied im

Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), statt. Bei diesen

Fachgesprächen wurden die Erkenntnisse der Recherche beurteilt und Erfahrungen auf

dem Gebiet der Veranstaltungssicherheit ausgetauscht. Die Ergebnisse dieser

Gespräche sind in die Ausarbeitung eingeflossen.

Page 12: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

12

5. Ergebnisse der Untersuchungen und ihre Auswertung

5.1 Rechtliche und technische Normen

5.1.1 Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz

Das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur

Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der

Arbeit“ (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) in seiner Fassung vom 07.08.1996 hat die

Aufgabe, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer

Arbeit zu gewährleisten.

Nach diesem Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen,

um eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten möglichst zu

vermeiden, bzw. eine Gefährdung möglichst gering zu halten. Als besondere Gefahren

werden physikalische, chemische und biologische Einwirkungen genannt, aber auch

Gefahren, welche von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen hervorgehen.

Unzureichende Qualifikation und mangelhafte Unterweisung der Beschäftigten führt

ebenfalls zu einer Gefährdung. Der Arbeitgeber ist ferner dazu verpflichtet, erforderliche

Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung, sowie zur Evakuierung zu treffen.

Arbeitsstättenverordnung

Die „Verordnung über Arbeitsstätten“ (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) in ihrer

Fassung vom 12.08.2004 beschreibt Anforderungen an Sicherheit und

Gesundheitsschutz von Arbeitsstätten. Dazu zählen Orte in Gebäuden oder im Freien,

auf dem Gelände eines Betriebes, die als Arbeitsplätze vorgesehen sind. Betroffen sind

ebenfalls Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge. Beim Betrieb dieser

Arbeitsstätten darf keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der

Beschäftigten entstehen. Dementsprechend hat der Arbeitgeber eine

Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

Im weiteren Verlauf der Arbeitsstättenverordnung werden sicherheitstechnische

Regelungen getroffen. Dazu zählen Sicherheitseinrichtungen wie

Page 13: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

13

Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscher, Signalanlagen, etc., aber auch Regelungen für

Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet,

Unterkunftsräume für die Beschäftigten, Räume für Erste Hilfe, Pausenräume und

Sanitärräume bereitzustellen.

Im Anhang der Verordnung werden die genannten Anforderungen an Arbeitsstätten

genauer spezifiziert.

Berufsgenossenschaftliche Verordnung A1

Die berufsgenossenschaftliche Verordnung (BGV) A1 „Grundsätze der Prävention“ ist

eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV), welche für alle Unternehmer und

Unfallversicherte gilt. Grundlage für diese Verordnung bildet das Arbeitsschutzgesetz.

Sie regelt die Pflichten des Unternehmers und des Versicherten im Allgemeinen

(Grundpflichten), sowie bei besonderen Gefahren. Darunter fallen u. a.

Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationspflichten, Unterweisungen, Zutritts- und

Aufenthaltsverbote, Regelungen bezüglich des Sicherheitsbeauftragten, Maßnahmen

bei besonderen Gefahren und Notfallmaßnahmen.

Berufsgenossenschaftliche Verordnung C1

In der BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“,

Fassung vom 01.04.1998, werden Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit bei der

Arbeit im bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten

geregelt. Darunter fallen ebenfalls mediale Produktionsstätten.

Die Regelungen umfassen bauliche Anforderungen und sicherheitstechnische

Vorgaben zur Bühnenausstattung, einschließlich Maßnahmen zur Unfallprävention.

Ebenso werden Regelungen zum Betrieb der Einrichtungen getroffen. Dieser Abschnitt

beinhaltet u. a. die Leitung und Aufsicht des Betriebes, sicherheitstechnische

Unterweisungen und die Durchführung gefährlicher szenischer Vorgänge. Einen

weiteren wichtigen Teil der Vorschrift bildet der vorbeugende Brandschutz. Hier werden

Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden gegeben. Das Kapitel

„Prüfungen“ regelt alle Anforderungen an Prüfungen zur Inbetriebnahme und

regelmäßigen Kontrolle der Einrichtungen.

Page 14: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

14

5.1.2 Baurecht

Musterbauordnung

In der „Musterbauordnung“ (MBO), Fassung vom November 2002 und zuletzt in 2008

geändert, werden gesetzliche Regelungen und Anforderungen an bauliche Anlagen und

Bauprodukte festgeschrieben. Sie bildet die bundesweite Grundlage für die jeweiligen

Landesbauordnungen (LBO) der Länder. Bei der Bauministerkonferenz, der „Konferenz

der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der

Länder“ (ARGEBAU), wird die MBO auf dem aktuellen Stand gehalten.5

Im ersten Teil werden zunächst der Anwendungsbereich und die Begrifflichkeiten

festgelegt. Nach den allgemeinen Anforderungen folgt eine detaillierte Festlegung der

Anforderungen an Grundstücke und errichtete Bauliche Anlagen. Diese umfasst neben

Bauprodukten, Bauarten und entsprechenden Prüfungen, Vorgaben für alle

konstruktiven Elemente wie Wände, Decken, Dächer, Fenster, Türen, etc. Neben vielen

Sicherheitsaspekten wie Standsicherheit oder Verkehrssicherheit wird besonders auf

Brandschutz, sowie Flucht- und Rettungswege eingegangen. Im weiteren Verlauf

werden Regelungen für die technische Gebäudeausrüstung und die Gebäudenutzung

getroffen. Die letzten Teile befassen sich mit der Bauaufsicht und Ordnungswidrigkeiten.

Darunter fallen Genehmigungen, Überwachung und die Klärung von Zuständigkeiten.

Muster-Versammlungsstättenverordnung

Die Neufassung der „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von

Versammlungsstätten“ (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättV) aus dem

Jahr 2005, mit letzter Änderung im Februar 2010, regelt bauliche und

sicherheitstechnische Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von

Versammlungsstätten. Verfasst und aktualisiert wurde sie ebenfalls von der ARGEBAU.

Diese Vorschrift gliedert sich in mehrere Teile mit Unterabschnitten.

Zunächst werden der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen festgelegt.

5 vgl. http://www.is‐argebau.de/asp/hauptframe.asp?id=218792662998&n=2FAO (23.03.12) 

Page 15: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

15

Unterschieden wird nach der Größe und Art der Versammlungsstätte:

• Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200

Besucher fassen

• Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr

als 200 Besucher fassen, wenn diese einen gemeinsamen Rettungsweg haben

• Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen > 1000 Besucher und ganz

oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehend

• Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen

Neben der Einteilung nach der Größe der Versammlungsstätte werden auch die

maximalen Besucherzahlen festgelegt. Näheres dazu unter 5.7.3.2.

Ausgenommen von den Regelungen der MVStättV sind Räume für Gottesdienste,

Unterrichtsräume in Schulen, Ausstellungsräume in Museen oder auch fliegende Bauten.

Teil zwei behandelt Regelungen und Anforderungen an die Konstruktion von

Versammlungsstätten. Diese umfassen Baustoffe, Bauteile, sicherheitsrelevante

Konstruktionen wie Flucht- und Rettungswege, Einrichtungen für Besucher und die

technische Ausstattung. Daran schließen die Betriebsvorschriften an. Hier werden

Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Brandverhütung und technische

Einrichtungen während des Betriebes festgelegt. Ebenso müssen die

Verantwortlichkeiten klar definiert werden. Die besonderen Betriebsvorschriften regeln

die Anforderungen an die Brandsicherheitswache, den Sanitäts- und den Rettungsdienst.

Darüber hinaus müssen eine Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne und ein

Sicherheitskonzept erstellt, sowie der Ordnungsdienst geplant werden. Die letzten drei

Teile befassen sich mit weiteren Vorschriften und Geltungsbereichen.

Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten

Die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) mit

Stand von Juni 2010 regelt die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Fliegende

Page 16: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

16

Bauten. Diese sind nach § 76 Abs. 1 MBO „alle baulichen Anlagen, die geeignet und

bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden“.

Davon ausgenommen sind Campingzelte, Sanitätszelte, Baustelleneinrichtungen und

Baugerüste. Für Großveranstaltungen ist die M-FlBauR insofern relevant, als dass sie

Anforderungen an große Zelte, Tribünen oder auch Fahrgeschäfte regelt, die für oder

bei Großveranstaltungen genutzt werden können. Die Richtlinie selber besteht aus

sieben Kapiteln. Das erste Kapitel befasst sich mit dem Geltungsbereich und den

Begrifflichkeiten. Es folgen allgemeine Bauvorschriften ähnlich der MBO, nur speziell auf

Fliegende Bauten zugeschnitten. Behandelt werden konstruktive, aber vor allem

sicherheitsrelevante Anforderungen. Die folgenden Kapitel beinhalten eine

Spezifizierung dieser allgemeinen Bauvorschriften für Tribünen, Fahrgeschäfte und

große Zelte mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Personen. An die

Bauvorschriften knüpfen die Betriebsvorschriften an.

5.2 Sonstige Richtlinien und Leitfäden Sicherheitskonzept

Nach §43 der MVStättV wird für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen

ein Sicherheitskonzept vorgeschrieben, „wenn es die Art der Veranstaltung erfordert“.

Die Struktur, welche ein Sicherheitskonzept aufweisen sollte, wurde vom Ministerium für

Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) veröffentlicht 6 .

Insgesamt umfasst es sieben Teile. Neben einer Einleitung und allgemeinen Angaben

werden zunächst Verantwortlichkeiten geklärt, Funktionen und Aufgaben festgelegt. Die

Veranstaltungsbeschreibung umfasst eine allgemeine Beschreibung, aber auch eine

Gefahrenanalyse und eine Analyse über das zu erwartende Besucherverhalten. Teil drei

beschreibt die gesamte Infrastruktur auf dem Gelände, sowohl technisch, als auch

baulich. Unter „Besondere Wege und Flächen“ fallen alle Bereiche, die eine besondere

Funktion haben, wie beispielsweise Einlass- und Auslassbereiche, Fluchtwege,

Warteflächen oder Entlastungsflächen. Punkt fünf befasst sich mit der Organisation.

Darunter fallen die Steuerung von Publikum, des Verkehrs, die Einrichtung von

6 siehe http://www.mik.nrw.de/ 

Page 17: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

17

Kommunikation und die Bereitstellung von Ordnungsdienst und Notfallversorgung. Im

sechsten Teil werden mögliche Notfallszenarien durchgespielt und geplant. Zum

Schluss werden eventuell erforderliche Sicherheitsdurchsagen festgelegt.

Das Sicherheitskonzept muss ständig aktualisiert und allen an der Planung und

Durchführung beteiligten Stellen zur Verfügung gestellt werden.

Leitfaden des MIK

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK)

hat im Jahr 2011 einen Leitfaden für die Planung und Genehmigung von

Großveranstaltungen im Freien veröffentlicht. Dieser ist das Ergebnis der Arbeit einer

Expertengruppe, welche sich mit der Sicherheit von Großveranstaltungen befasst hat.7

Beschrieben wird allerdings nur ein Verfahren zur Planung von Großveranstaltungen,

materielle Anforderungen an die Sicherheit werden keine formuliert. Der Leitfaden ist in

die vier Stufen Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung gegliedert. Es

werden Hilfestellungen zur Gefahrenanalyse, Planungskoordination, Zusammenarbeit

mit anderen Behörden (im Vorfeld und während der Veranstaltung), Ablauf von

Genehmigungsverfahren und des Sicherheitskonzeptes, sowie zur abschließenden

Nachbereitung und Dokumentation gegeben.

Leitfaden der VABEG GmbH

Der Leitfaden „Grundsätze und Leitfaden für sichere Veranstaltungen,

Versammlungsstätten, Feste und Festivals jeglicher Art im Gebäude und im Freien“,

herausgegeben von der VABEG Eventsafety Deutschland GmbH in der Version vom

14.09.2010, verschafft einen Überblick über die Planung von sicheren Veranstaltungen.

Im ersten Teil des Leitfadens wird die Rechtslage durch Auszüge relevanter Gesetze,

Verordnungen und Regelungen vorgestellt. Es folgen Definitionen und Begrifflichkeiten

rund um das Thema Veranstaltungen. In einer Grafik werden die für die Sicherheit

relevanten Planungsbereiche veranschaulicht. Beispielhaft zeigt ein standardisierter

7 vgl. http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/schutz-sicherheit/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html (23.03.12) 

Page 18: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

18

Veranstaltungsablauf eine mögliche Planungsstruktur. Der nächste Teil befasst sich mit

dem nach der MVStättV geforderten Sicherheitskonzept für Veranstaltungen mit mehr

als 5000 Besuchern. Zum Schluss werden anhand einer Grafik zehn potentielle

Gefahrenquellen aufgezeigt.

5.3 Allgemeine Gefahren bei Großveranstaltungen Die Anwendbarkeit der unter 5.1 vorgestellten rechtlichen und technischen Normen auf

heutige Großveranstaltungen ist zu prüfen. Dies erfordert zunächst eine Analyse über

mögliche Gefahren, welche bei Veranstaltungen auftreten können. In einem weiteren

Schritt kann dann geprüft werden, inwieweit diese Gefahren in den existierenden

Regelwerken erkannt und ausreichende Maßnahmen getroffen werden.

Gefahren bei Veranstaltungen lassen sich in zwei Bereiche einteilen:

• Allgemeine Gefahren

• Spezifische Gefahren

Allgemeine Gefahren bezeichnen die Gesamtheit der Gefahren, die grundsätzlich bei

allen Veranstaltungen auftreten können. Spezifische Gefahren hingegen bezeichnen die

besonderen Gefahren spezieller Veranstaltungen. Im Zuge der Veranstaltungsplanung

gilt es also, zunächst die allgemeinen Gefahren in einer Gefahrenanalyse zu

identifizieren. Bei einem zweiten Durchgang können dann unter Beachtung der

Besonderheiten der jeweiligen Veranstaltung die spezifischen Gefahren ermittelt und

ergänzt werden. Die Summe beider Analysen bildet die Gesamtheit aller möglichen

Gefahren. Analog dazu werden in dieser Arbeit zunächst die allgemeinen Gefahren

behandelt. Die spezifischen Gefahren knüpfen unter Punkt 5.6 an.

Allgemeine Gefahren können mehrere Gefahrenquellen haben. Zur besseren

Darstellung wurde im Zuge dieser Arbeit das Schema „Allgemeine Gefahrenquellen bei

Großveranstaltungen“ entwickelt. Die in den Vorüberlegungen und bei der Recherche

notierten Gefahren ließen sich in drei Bereiche einteilen: Veranstaltung, Umgebung und

Page 19: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

19

Umwelteinflüsse

Umgebung

Veranstaltung

Allgemeine Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen

TE R RO R

Mensch

Gelände/Aufbauten

Darbietung

Technik

Abb. 2: Allgemeine Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen

Umwelteinflüsse. Mit Umgebung ist hierbei das direkte Umfeld der Veranstaltung

gemeint. Die Umwelteinflüsse hingegen bezeichnen den Einfluss der Natur auf die

Veranstaltung durch z. B. das Wetter oder auftretende Naturereignisse.

Die Veranstaltung selber gliedert sich nochmals in vier Komponenten:

• Anwesende Menschen

• Installierte Technik

• Ort und Aufbauten

• Darbietung (Show)

Als ergänzende Gefahrenquelle wurde der Terror hinzugefügt. Terror kann die

Veranstaltung direkt oder indirekt über die Umgebung betreffen. Letzten Endes ist

Terror jedoch eine nicht kalkulierbare Komponente (Restrisiko) und wird in dieser Arbeit

nicht behandelt.

Page 20: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

20

Zur Analyse der von den Gefahrenquellen ausgehenden Gefahren wurde das

allgemeine Gefahrenschema in der erweiterten Form herangezogen8. Dieses besteht

aus bestimmten Buchstaben, welche für die Anfangsbuchstaben der Gefahren stehen.

Diese wären:

• A: Angst/Panik, Atomare Strahlung, Ausbreitung, Atemgifte, Absturz

• B: Brand

• C: Chemische Gefahren

• D: Durchbruch

• E: Erkrankung, Elektrizität, Ertrinken, Einsturz, Explosion

Für jede der Gefahrenquellen wurde das Gefahrenschema angewendet und die

möglichen Ursachen ermittelt:

8 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Basis I Lernabschnitt 9.4.1  „Gefahren an der Einsatzstelle“ Folie 29, ZAF Bonn 2006 

Umwelteinflüsse

Gefahrenquelle Gefahr Ursache

Anwendung des Gefahrenschemas

Angst/Panik

Brand

Erkrankung

Blitzeinschlag

Abb. 3: Anwendung des Gefahrenschemas

Page 21: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

21

Die Grafik beschreibt dabei die Gedankengänge zur Ermittlung der Gefahrenursache.

Für das gezeigte Beispiel stellt sich die Frage, ob es ein Ereignis gibt, welches bezogen

auf die Umwelteinflüsse die Gefahr Brand hervorrufen kann. Als mögliche Ursache kann

der Blitzeinschlag genannt werden. Nachdem das Gefahrenschema für alle

Gefahrenquellen angewendet wurde, konnte eine Vielzahl von Gefahrenursachen notiert

werden.

Diese wurden tabellarisch festgehalten und aus strukturellen Gründen direkt mit dem

Ergebnis des internationalen Vergleichs kombiniert. Die Tabelle ist unter 5.5.1 zu finden.

5.4 Großveranstaltungen International

Das folgende Kapitel befasst sich mit der Sicherheitsplanung bei Großveranstaltungen

im englischsprachigen Ausland. Grundlage bildet eine Recherche themenspezifischer

Literatur der kulturell ähnlichen Länder Großbritannien, Kanada, Australien und USA.

Für jedes Land wurde exemplarisch eine Literaturquelle ausgewählt und analysiert.

Auswahlkriterien bildeten dabei die Bandbreite der Themenbehandlung und der

angewendete technische Standard. Des Weiteren wurden nur Quellen ausgewählt,

welche einer staatlichen Verwendung unterliegen, bzw. im Auftrag des Staates erstellt

wurden.

Besonderes Augenmerk galt den dort genannten Gefahrenquellen und den damit

verbundenen Gegenmaßnahmen. Diese sollen im direkten Vergleich der

Veranstaltungsplanung in Deutschland gegenüber gestellt werden.

Zunächst werden die Literaturquellen vorgestellt und anschließend ausgewertet und

verglichen.

Page 22: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

22

5.4.1 Vorstellung der Literaturquellen

Großbritannien

Die „Health and Safety Executive“ (HSE) ist das ausführende Organ für die Umsetzung

des Arbeitsschutzes in Großbritannien. Unterstellt ist die staatliche Einrichtung der HSC,

der „Health and Safety Commission“. Ihre Kernaufgabe liegt in der Überwachung des

gesetzlichen Arbeitsschutzes. Dazu zählen ebenfalls Fragen der öffentlichen Sicherheit

und Gesundheit. Vergleichbar ist die HSE mit den deutschen Unfallversicherungen. Sie

befasst sich neben Arbeitsplatzinspektion, Unfalluntersuchung, Beratung und Forschung

mit der Regel- und Normsetzung. Aus ihrer Arbeit resultierten bereits zahlreiche

Veröffentlichungen.9

Im internationalen Vergleich wurde für Großbritannien der HSE-Ratgeber „The Event

Safety Guide - A guide to health, safety and welfare at music and similar events” aus

dem Jahr 2007 als Maßstab gewählt. Dieser befasst sich sehr detailliert mit der Planung,

Durchführung und den potenziellen Gefahren von Großveranstaltung unter Beachtung

der britischen Rechtslage. Primär für musikalische Veranstaltungen verfasst, lässt er

sich ebenfalls allgemeingültig auf ähnliche Ereignisse anwenden.

Großer Wert wird auf eine erfolgreiche Vorplanung gelegt. Dementsprechend befassen

sich die ersten Kapitel mit Sicherheitsplanung und dem dazugehörigen Management.

Die Sicherheitsplanung sieht eine chronologische Folge aus fünf Stufen vor. Der Ablauf

dabei geht von der Grundlagenplanung bis hin zur Detailplanung. Organisation,

Überwachung und Kontrolle bilden hierbei entscheidende Instrumente. Zur einfachen

Darstellung der Abläufe wurde im Zuge dieser Arbeit folgendes Schema erstellt:

9 vgl.  www.dguv.de/ifa/de/wun/pdf/hsl.pdf (05.04.12) 

Page 23: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Sicherheitskonzept – Safety policy

Inhalt: Einverständnis und Details zur Umsetzung der UVV, Benennung von Verantwortlichen, Trainings von Mitarbeitern, sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes, etc.

Sicherheitsplanung und Management

Sicherheitsplanung – Planning for safety

Aufbau Build-up

Veranstaltungsort einrichten

Bühnenbau

Sicherheits-Management-Plan Event safety management plan • Sicherheitskonzept – Safety Policy • Risikoabschätzung – Risk Assessment

Identifizieren > mögl. Auswirkungen > existierende Maßnahmen > Bewerten > Entscheiden

• Veranstaltungsdetails – Details of the event Ort, Struktur, Publikum, Kapazität, Versorgung, Sicherheitsmaßnahmen, etc.

• Sicherheitsplan – Site safety plan Sicherheitsregeln, Verantwortlichkeiten, Berechnungen, etc.

• Publikumsleitung – Crowd management Ordner, Arbeitsmethoden, Befehlsketten

• Infrastruktur – Transport management plan Parkplätze, ÖPNV, Autobahnanbindung, etc.

• Notfallplan – Emergency plan Maßnahmen im Notfall, Zuständigkeiten, etc.

• Erste-Hilfe-Plan – First-aid-plan EH vor Ort, Zusammenarbeit mit Krankenhäusern

Einrichtung Load-in

Technische Installation

Show Show

Publikumsleitung Brandschutz Notfallplanung Verkehrsflächen

Deinstallation Load-out

Deinstallation Technik

Demontage Breakdown

Bühnenbau Infrastruktur Müllentsorgung

HILFSMITTEL

1

2

Organisation – Organising for safety

Überwachung – Monitoring safety performance

Prüfung – Auditing and rewieving safety performance

Kompetenzfestlegung, Kontrolle, Kooperation, Kommunikation

Vor Unfällen: Inspektionen, etc, nach Unfällen: Auswertung von Schäden aller Art

Kompetenzfestlegung, Kontrolle, Kooperation, Kommunikation

3

4

5

V ERANSTALTUNGSPHASEN

Abb. 4: Sicherheitsplanung und Management in GB

Page 24: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

24

Im Anschluss an die grundsätzlichen Planungen im Bereich Sicherheit und Management geht der Leitfaden sehr detailliert auf mögliche Gefahren und die zu treffende Gegenmaßnahmen ein. Dabei wird soweit ins Detail gegangen, dass jedes „Rabbit-Hole“, zu Deutsch Kaninchenbau, auf dem Gelände aufgespürt werden muss. Die genannten Gefahren umfassen ebenfalls die unter 5.3 benannten Gefahrenquellen. Großes Augenmerk wird auf die Bereiche Besucherlenkung (engl. Crowd Management) und die Bedürfnisse der Besucher gelegt.

Ein großer Bereich des Leitfadens befasst sich mit der Kategorisierung der Veranstaltungen nach der Größe, besonderen Veranstaltungstypen, nicht genehmigungsbedürftigen Veranstaltungen und deren spezifischen Gefahren.

Im Anhang befindet sich ein umfangreiches Nachschlagewerk mit Adressen und weiterführenden Texten.

Kanada

Die Richtlinie „Emergency Preparedness Guideline For Mass, Crowd-Intensive Events“,

verfasst von James A. Hanna und durch die Kanadische Regierung im Jahre 1994

veröffentlicht, ist ein umfassendes Werk zum Thema Sicherheit bei

Großveranstaltungen. Somit wurde es für den internationalen Vergleich als

Referenzwerk für Kanada ausgewählt.

Die Richtlinie umfasst insgesamt 16 Kapitel, in denen beginnend mit der Vorplanung bis

hin zur militärischen Unterstützung, alle wichtigen Punkte Schritt für Schritt abgearbeitet

werden. Zahlreiche Veranstaltungsbeispiele aus der Vergangenheit zeigen mögliche

Fehler und deren Folgen auf. Die Richtlinie ist insgesamt sehr allgemein gehalten ist, es

werden lediglich einzelne Punkte ausführlicher behandelt.

Zusammenfassend kann der Planungsablauf mit folgender Grafik dargestellt werden:

Page 25: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Vorplanung – Pre-Event Planning

Veranstaltungsplanung in Kanada

1

Sicherheitsdienst – Security

2

Veranstaltungstypen – Stages, Platforms and other Performance Venues3

Zuschauerleitung – Spectators Management and Crowd Control

4

Gesundheit – Public Health 5 • Vorplanung: Welche Gefahren können auftreten?

• Planung besonderer Faktoren: Nahrung, Hygiene, Sanitäre Einrichtungen, Müllentsorgung, Umgebung, Krankheiten, Aktionen

• Kontrollen: Während der Veranstaltungen Kontrollen durchführen, besonders bei Freilandveranstaltungen

• Nachbereitung: Reinigung und Kontrolle des Veranstaltungsortes

Absperrung bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freiland

• Veranstaltungsort Anforderungen an den Ort

• Zuschauer Demografische Prognose der Zuschauer

• Gesetzgebung Rechtliche Bestimmungen

• Öffentliche Gesundheit Körperliches Wohl aller Beteiligten

• Medizinische Versorgung Notfallversorgung

• Sicherheit Planung der Sicherheit

• Planung aller Eventualitäten Planungen für den Notfall

Gleichalte Ordnungskräfte („Peer Security“), Polizei, Sicherheitsunternehmen

Zugänge/Ausgänge/Absperrungen, Besuchermenge/-dichte, Panikansätze, Gegenmaßnahmen, Ticketverkauf, Besucherfluss, Katalysatoren

Medizinische Versorgung – Medical Care

Planung, Vor-Ort-Behandlung, Externe Hilfe, Sanitätsdienst

Besondere Veranstaltungen – Contengency Plans for High-Risk Events

Sicherheitsanforderungen an besondere technische Ausstattung, Kommunikationsmittel, Notfallwerkzeug

Überlegungen zu besonderen Gefahren bei speziellen Veranstaltungen

6

7

8

Sicherheitsplanung – Safety Issues

Militärunterstützung – Military Assistance 9

Abb. 5: Veranstaltungsplanung in Kanada

Page 26: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

26

Australien

Als Referenz für die Veranstaltungsplanung und Sicherheit in Australien wurde der vom

Australian Emergency Management Institute (AEMI) im Jahr 1999 veröffentlichte

Ratgeber „Safe And Health Mass Gatherings – A Health, Medical and Safety Planning

Manual for Public Events“ genutzt. Der Leitfaden ist Teil der Australian emergency

handbook and manual series (AEMs), einer Reihe von Nachschlagewerken zur

Bekämpfung und Vermeidung von Großschadensereignissen10.

Der Leitfaden umfasst insgesamt acht Kapitel mit einzelnen Planungsstufen und

–faktoren, um eine Veranstaltung möglichst sicher zu gestalten. Der Aufbau ist hierbei

chronologisch. So geht die Planung von der allgemeinen Vorplanung über in die

Detailplanung, bis hin zur Planung spezieller Veranstaltungstypen. Im Anhang befinden

sich eine Vielzahl von Arbeitshilfen, wie Checklisten oder Berechnungsformeln.

Die folgende Grafik verschafft einen Überblick über die Chronologie der

Veranstaltungsplanung in Australien nach dem AEMI:

10 siehe: http://www.em.gov.au/Education/Pages/default.aspx (05.04.12) 

Page 27: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Vorplanung – Pre-Event Planning

Veranstaltungsplanung in Australien

1

Sicherheitsplanung – Safety Issues 2

Zusatzüberlegungen – Additional Considerations 3

Zuschauerleitung – Spectators Management and Crowd Control 4

Gesundheit – Public Health 5 • Bestandsaufnahme:

Welche Gefahren können auftreten? • Gesundheitsrisiken identifizieren:

Nahrung, Hygiene, Sanitäre Einrichtungen, Müllentsorgung, Umgebung, Krankheiten, Aktionen

• Gesundheitskampagnen für die Zuschauer planen • Nachbereitung:

Reinigung und Kontrolle des Veranstaltungsortes

Gewerbe während der Veranstaltung, Proteste, Informationszentren, Servicekräfte

• Bewilligung Genehmigungen einholen

• Gesetzgebung Rechtliche Bestimmungen beachten

• Veranstaltungsort Anforderungen an den Ort

• Zuschauer Demografische Prognose der Zuschauer

• Gesundheit Körperliches Wohl der Zuschauer

Medizinische Versorgung Notfallversorgung

Sicherheit Planung der Sicherheit

Notfallpläne Externen Kräften, Notfallplanung

Besondere Veranstaltungen Gefahren bei speziellen Veranstaltungen

Einbindung der Streitkräfte Unterstützung bei Katastrophen

Notfallplan erstellen, Technik und Aufbauten, Brandschutz, Kommunikation

Besuchermenge/-dichte, Demografie der Besucher, Katalysatoren, Besucherfluss, Zugänge/Ausgänge/Absperrungen, Ticketverkauf, Sichtverhältnisse

Medizinische Versorgung – Medical Care

Vorsorge, Vor-Ort-Behandlung, Externe Hilfe, Sanitätsdienst, Ausstattung, Dokumentation

Psychologischer Ansatz – The Psychological Dimension

Besondere Veranstaltungen – Special Planning for High-Risk Events

Schulung des Personals, Einfluss des Verhaltens der Künstler, Psyche des Besuchers

Überlegungen zu besonderen Gefahren bei speziellen Veranstaltungen

6

7

8

Abb. 6: Veranstaltungsplanung in Australien

Page 28: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

28

USA

Die „Federal Emergency Management Agency“, kurz FEMA, ist eine nationale

Koordinierungsstelle der USA für Katastrophenhilfe. Dem Heimatschutzministerium

unterstellt, regelt sie die behördliche Arbeit bei allen Naturkatastrophen. Eingerichtet

wurde die Agentur im Jahre 1979. Zu ihrem Aufgabenbereich zählt auch die Prävention

möglicher Katastrophen11.

Im Zuge dessen hat sich die FEMA mit dem Bereich Veranstaltungssicherheit befasst

und im Jahr 2005 den Leitfaden „Special Events Contingency Planning“ veröffentlicht.

Dieser Leitfaden umfasst fünf Kapitel, sowie zahlreiche Anhänge. Die Kapitel

beschreiben jeweils einzelne Planungsstufen (siehe Grafik). Zu Beginn werden der

Planungsprozess aufgezeigt und Grundlagen wie Planungsteam, behördliche

Zusammenarbeit, Terrorprävention oder Publikumslenkung erläutert. Im nächsten

Kapitel werden alle Maßnahmen bei der Durchführung der Veranstaltung aufgezeigt.

Darunter fallen sicherheitstechnische Anforderungen, Brandschutz, Gefahrenanalyse,

Medizinische Versorgung und die persönliche Sicherheit der Besucher. Im Groben und

Ganzen ist dieser Leitfaden inhaltlich dem britischen HSE “Guide to health, safety and

welfare at pop concerts and similar events” sehr ähnlich. Ergänzend wurde ein

komplettes Kapitel zur Adaption des amerikanischen Führungssystems ICS (Incident

Command System) auf die Veranstaltungsplanung hinzugefügt. Neben den Grundlagen

des ICS werden hier die dort vertretenen Funktionen auf die Funktionen der

Veranstaltungsplanung übertragen. Parallel dazu werden im Anhang die relevanten ICS-

Formulare gelistet. Darüber hinaus ist der amerikanische Leitfaden im Vergleich zum

britischen verstärkt auf typische Gefahren in den USA zugeschnitten. Beispielhaft zu

erwähnen sind hier die erhöhte Terrorgefahr (nukleare Anschläge, Selbstmord-

Attentäter, Autobomben, etc.), geografisch bedingte Umweltgefahren wie Tornados,

Hurrikans oder heftige Gewitter und natürlich auf Grund des Waffengesetzes erhöhtes

Augenmerk auf Waffen im Publikum.

11 vgl. http://www.fema.gov/about/index.shtm (06.04.12) 

Page 29: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

29

Analog sind viele der genannten Maßnahmen sehr amerikanisch:

• Einsame und verlassen abgestellte Fahrzeuge sind unverzüglich zu entfernen, es

könnte sich eine Bombe darin befinden.

• Bei Warteschlangen sollte mit Maskottchen, Beachbällen oder Popcornverkäufern für

Unterhaltung der Besucher gesorgt werden.

• Bei der Planung muss immer berücksichtigt werden, dass es bei Veranstaltungen zu

Bandenkriegen und Schießereien kommen kann, vor allem wenn man diese

unerlaubt auf Nachbars Grundstück ausrichtet.

Im Bereich der speziellen Veranstaltungen wird näher auf Gefahren durch typisch

amerikanische Veranstaltungen wie Autorennen (bsp. „Nascar“), Motorbootrennen (bsp.

„Power Boat Races“) oder populäre Flugschauen eingegangen. Ergänzend werden

spontane, ungeplante Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit sehr jungen

Teilnehmern aufgeführt.

Die folgende Grafik verschafft einen Überblick über die fünf Stufen der

Veranstaltungsplanung nach dem FEMA-Leitfaden:

Page 30: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Vorplanung – Pre-Event Planning

Veranstaltungsplanung in den USA

1

Eventualitäten- Pläne – Contingency Plans: • Regelungen • Genehmigungen • Verantwortung

festlegen • Notfallplanung • Ressourcen & Kosten • Rechtsprechung

Durchführungsplanung – Event Operational Considerations 2

Umfangreiche Planung bestehend aus folgenden Punkten: Gefahrenanalyse, Veranstaltungstypen, Versorgung, Sanitätsdienst, Gefahrstoffe, Technische Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen

Führungssystem – Incident Command and Control 3

4

Planungstreffen – Planning Meetings: Verantwortliche für öffentliche Sicherheit

Mission, Ziele, Komponenten öffentlicher Sicherheit festlegen

Planungsprozess – Planning Prozess: • Terrorprävention • Sponsoren • Regeln/ Gesetze: Rechtmäßigkeit, politische Korrektheit,

Umweltverträglichkeit, Publikumsrelevanz, • Publikumsleitung • Örtliche Gegebenheiten • Kriminalität/Terrorismus/Anschläge

• Incident Commander Gesamtverantwortung• Safety Officer Sicherheit • Information Officer Öffentlichkeitsarbeit • Liasion Officer Kontaktperson

• Operations Section Chief Ausführung • Planning Section Chief Planung • Logistics Section Chief Logistik • Finance/Adm. S. Chief Finanzaspekte

Adaption des amerikanischen Führungssystems in die Veranstaltungsstruktur

Zusatzplanung – Additional Planning Consideration for Specific Events

Nachbereitung – Post Event Actions 5

H I L F S M I T T E L Checklisten, Planungsmatrizen, ICS-Formulare

Abbau der Veranstaltung, Nachbereitung und Abschlussreport

Spezifische Gefahren für: Motorbootrennen, Autorennen, Flugschauen, Pyrotechnik, Lasershow, Spontane Veranstaltungen, Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche

Abb. 7: Veranstaltungsplanung in den USA

Page 31: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

31

USA 2005

GB 1993 - 2007

Kanada 1994

Australien 1999

ICS

Zusammenhänge der Literaturquellen

5.4.2 Vergleich der Literaturquellen Gemeinsamkeiten

Vergleicht man die oben genannten internationalen Quellen untereinander,

insbesondere die daraus abgeleiteten Schaubilder zum Planungsablauf, so stellt man

fest, dass sie sich teilweise sehr ähnlich sind. Das Spektrum reicht hierbei von

analogem Aufbau bis hin zu wortwörtlichen Passagen. Um die Zusammenhänge

zwischen den Literaturquellen aufzeigen zu können, wurden die jeweiligen

Literaturquellen, sowie deren Literaturverzeichnisse untersucht und eine Chronologie

der Veröffentlichung erstellt.

Zusammenfassend kann man

sagen, dass der „HSE Guide“ aus

Großbritannien und die

Kanadische Richtlinien zeitlich

gesehen als erste und

unabhängig voneinander erstellt

wurden. Das australische AEMI

nutzte daraufhin beide Quellen

zur Erstellung seiner Richtlinie.

Alle drei Quellen bildeten die

Vorlage für die Veröffentlichung

der FEMA. Der grundsätzlich beschriebene Planungsablauf ist bei allen vier Quellen

ähnlich. Zunächst findet eine Vorplanung statt, die jedoch sehr unterschiedlich ausfällt.

Darauf hin folgt eine Detailplanung, welche bei allen die Punkte Besucher,

Sicherheitsdienst, Brandschutz, medizinische Versorgung, Gesundheit, Technik und

besondere Veranstaltungen umfasst. Der Grad der Detaillierung ist jedoch

unterschiedlich, genauso wie die ergänzend behandelten Planungspunkte.

Bei allen Literaturquellen ist die Publikumslenkung (Crowd Management) auffallend

detailliert geplant. Es werden Publikumsdichten, -verhalten, -steuerung und

–bedürfnisse mit teilweise sogar psychologischen Ansätzen untersucht.

Abb. 8: Zusammenhänge der Literaturquellen

Page 32: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

32

Unterschiede

Der britische „HSE Guide“ und die kanadische Richtlinie können durchaus als die

beiden ursprünglichen Quellen bezeichnet werden. Die beiden Anderen bauen lediglich

auf ihnen auf. Trotzdem existieren große Unterschiede in der Ausführlichkeit. Der „HSE

Guide“ ist wesentlich umfangreicher und bei der Beschreibung der einzelnen

Planungsaspekte deutlich detailreicher. Brandschutz wird beispielsweise im „HSE

Guide“ sehr ausführlich behandelt, jedoch in der kanadischen Richtlinie fast gar nicht.

Bei den Planungsaspekten selber gibt es zwischen Großbritannien und Kanada nur

geringfügige Unterschiede. Diese resultieren aus nationalen Begebenheiten, sowie einer

unterschiedlichen Detailtiefe. Eine genaue Auflistung dazu ist in Tabelle 1 unter Punkt

5.5.1 zu finden.

Analog verhält es sich mit der australischen AEMI-Richtlinie. Da diese auf den beiden

gerade genannten Texten basiert, ergeben sich nur geringfügige Unterschiede. Benannt

werden können geografische Gegebenheiten wie Pflanzen, Tiere oder Naturereignisse.

Starke Abweichungen weist die amerikanische Ausarbeitung der FEMA auf. Hier wird

vor allem großes Augenmerk auf Terroranschläge, Naturkatastrophen, sowie die

Adaption des Amerikanischen Führungssystem ICS gelegt.

Unterschiede gibt es bei allen Texten auf Grund der nationalen Gesetzgebung, wie

beispielsweise Waffenbesitz, Alkoholkonsum oder auch den Einsatz des Militärs bei

Großschadensereignissen.

5.5 Nationale und internationale Regelwerke im Vergleich – Anwendbarkeit in Deutschland?

5.5.1 Vergleich National und International In Deutschland existiert für Großveranstaltungen noch kein allgemeingültiges Regelwerk,

welches die verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien vereint. Ein direkter

Literaturvergleich ist deshalb nicht möglich.

Aus diesem Grund wurden die internationalen Literaturquellen analog zu den nationalen

auf Gefahren und Maßnahmen hin analysiert. Eine Gegenüberstellung der Ergebnisse

Page 33: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

33

ist in Tabelle 1 dargestellt. Den internationalen Maßstab bilden die Ausgangsquellen aus

Großbritannien und Kanada. USA und Australien dienen lediglich als Ergänzung.

Die gewählte Vorgehensweise lässt auf einen Blick erkennen, in welchen Bereichen

Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen nationaler und internationaler

Gefahrenprävention existieren.

Die Bedeutung der farblich hinterlegten Felder der Tabelle 1 können untenstehender

Legende entnommen werden.

Anknüpfend an die Tabelle 1 werden im weiteren Verlauf dieses Abschnittes

exemplarisch wichtige Gemeinsamkeiten und Unterschiede vorgestellt.

Legende zur farblichen Gestaltung der Tabelle 1

Farbe Bedeutung

Maßnahmen aus eigenen Überlegungen, zu denen aus der nationalen Literatur keine Regelungen hervorgehen

Gefahren und Maßnahmen aus Expertengesprächen

Stark abweichende Maßnahmen oder solche, für die es national keine Entsprechung gibt

Page 34: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

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n ei

nric

hten

Kon

trolle

n, s

ozia

le D

iens

te u

nd A

ufkl

ärun

g (b

eson

ders

Ju

gend

liche

) Dro

gen,

Alk

ohol

, HIV

, Ris

iko

mit

eink

alku

liere

nB

ei b

estim

mte

n V

eran

stal

tung

en A

lkoh

ol k

ompl

ett v

erbi

eten

. D

ann

ist a

llerd

ings

dar

auf z

u ac

hten

, das

s P

erso

nen

vor u

nd

nach

der

Ver

anst

altu

ng s

chla

garti

g gr

ößer

e M

enge

n ko

nsum

iere

nA

ustr

alie

n: A

lkoh

olis

che

Get

ränk

e m

it ge

ringe

rem

A

lkoh

olge

halt

verk

aufe

n

Man

gelh

afte

Hyg

iene

San

itäre

Ein

richt

unge

n in

aus

reic

hend

er M

enge

(sie

he 5

.8.3

)S

anitä

re E

inric

htun

gen

in a

usre

iche

nder

Men

ge, a

uf

Sau

berk

eit a

chte

n, R

utsc

hgef

ahr v

erm

eide

n, W

ette

rsch

utz,

ta

ktis

che

Ver

teilu

ng a

uf d

em G

elän

de u

nd n

icht

kon

zent

riert,

au

srei

chen

d B

eleu

chtu

ng, a

usre

iche

nde

Bes

child

erun

g,

(Dat

en z

ur A

nzah

l S. 8

3), b

ei lä

nger

en E

vent

s gg

f. D

usch

en,

Beh

inde

rten

WC

, ggf

. Wic

kels

tatio

nen

für B

abys

, auf

rich

tige

Leer

ung/

Abw

asse

rent

sorg

ung

acht

en

Pun

ktue

lle M

ensc

hena

nsam

mlu

ngen

an

Ste

llen

mit

bess

erer

Sic

ht fü

hren

zu

hohe

r P

erso

nend

icht

e

Ber

eich

e m

it sc

hlec

hter

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ht v

erm

eide

n, V

ideo

lein

wän

de

erric

hten

Kre

isla

ufpr

oble

me

Gra

tis T

rinkw

asse

r, ab

häng

ig v

om W

ette

r und

Zah

l der

M

ensc

hen

(ein

e S

telle

/300

0 M

ensc

hen)

, Ber

eich

e zu

m

Aus

ruhe

n ei

nric

hten

Mül

l E

ntso

rgun

gsst

elle

n ei

nric

hten

, reg

elm

äßig

e Le

erun

gen,

re

inig

en d

es G

elän

des,

kei

ne R

ettu

ngsw

ege

vers

perr

en, M

üll

lock

t Ins

ekte

n an

Gla

s/D

osen

/Fla

sche

nE

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rgun

gsm

öglic

hkei

ten

anbi

eten

, kei

ne G

eträ

nke

in

Gla

sfla

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läse

rn, e

tc. v

erka

ufen

, Beh

ältn

isse

kön

nen

als

Waf

fen

verw

ende

t wer

den

Men

schl

iche

Abf

älle

(Kot

, Urin

, Tam

pons

, S

pritz

en,

etc)

Ent

sorg

ungs

stel

len,

Rei

nigu

ng d

es G

elän

des

Ver

kauf

von

gef

ährli

chen

Geg

enst

ände

n w

ähre

nd d

er V

eran

stal

tung

Reg

ulat

ion

der v

erka

ufte

n G

egen

stän

de, k

eine

Tat

toos

Gef

ahre

nque

lle

Vera

nsta

ltung

Tabe

lle 1

: Allg

emei

ne G

efah

ren

natio

nal u

nd in

tern

atio

nal -

Sei

te 1

von

3

Page 35: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Auf

baut

en/O

rtA

bstu

rzM

änge

l bei

m A

ufba

uB

GV

Unf

allv

erhü

tung

svor

schr

iften

, be

s. B

GV

C1

§ 3f

fA

nfor

deru

ngen

HS

E S

eite

59

Bau

teilü

berb

elas

tung

BG

V U

nfal

lver

hütu

ngsv

orsc

hrift

en ,

bes.

BG

V C

1 §

3ff

Anf

orde

rung

en H

SE

Sei

te 6

0N

icht

ord

nung

sgem

äße

Trep

pen

Ger

egel

t in

§ 8

MV

Stä

ttV T

repp

en

Anf

orde

rung

en H

SE

Sei

te 2

3N

icht

ord

nung

sgem

äße

Em

pore

nG

ereg

elt i

n §

11 M

VS

tättV

Abs

chra

nkun

gen

und

Sch

utzv

orric

htun

gen

Gef

ährli

che

Stu

fen

Ger

egel

t in

§ 11

MV

Stä

ttV A

bsch

rank

unge

n un

d S

chut

zvor

richt

unge

nA

nfor

deru

ngen

HS

E S

eite

23

Gef

ährli

cher

Unt

ergr

und

Sie

he B

GV

C1

§ 5

Sic

here

Beg

ehba

rkei

tM

uss

eben

und

troc

ken

sein

Una

utor

isie

rte Z

usch

auer

bere

iche

Ver

mei

den

und

absp

erre

nA

ngst

/Pan

ikE

ngeg

efüh

l dur

ch e

nge

Pas

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i P

erso

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tröm

enE

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elle

n ve

rmei

den/

umge

hen,

unb

edin

gt d

ie P

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nend

icht

e be

acht

en, s

tänd

ige

Übe

rwac

hung

und

Zug

angs

rege

lung

en,

Ber

eich

e zu

m E

ntsp

anne

n de

s P

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trom

s ei

nric

hten

Zu e

nge/

zu w

enig

e Zu

-/Abg

änge

Ger

egel

t in

§ 30

MV

Stä

ttVA

bsch

ätze

n w

ie v

iele

Per

sone

n ko

mm

en, W

arte

schl

ange

n ei

nric

hten

, kei

ne s

onst

igen

Attr

aktio

nen

an d

en E

ingä

ngen

, ke

in T

icke

tver

kauf

an

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Ein

gäng

en, T

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ts n

utze

n (F

arbe

n,

Info

s)

Dau

er d

es T

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tkon

trolli

eren

s un

bedi

ngt m

it ei

npla

nen,

da

raus

resu

ltier

en S

tauu

ngen

. Dau

er n

ur b

eim

Dur

chge

hen

und

Vor

zeig

en: 1

s/P

erso

n, b

eim

Dur

chge

hen

und

Abr

eiße

n:

2s/P

erso

n, b

ei in

divi

duel

len

Frag

en d

eutli

ch lä

nger

War

tesc

hlan

gen

zu la

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esuc

her h

at d

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efüh

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ig in

der

War

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ge z

u se

in u

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twas

zu

verp

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n. D

emen

tspr

eche

nd k

ann

zur

Reg

ulie

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, fal

ls e

s di

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rgan

isat

ion

zulä

sst,

der E

inla

ss

frühe

r beg

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ls g

epla

nt. D

ies

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ngt K

oord

inat

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und

Abs

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heM

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te F

luch

tweg

e un

d R

ettu

ngsw

ege

(zu

wen

ige,

zu

eng,

ver

sper

rt, S

ackg

asse

n)A

nfor

deru

ngen

um

fass

end

gere

gelt

in §

6f M

VS

tättV

Gen

aue

Pla

nung

, Ric

htlin

ien

beac

hten

, Kon

trolle

n, g

ereg

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n B

SFl

ucht

weg

e w

erde

n hä

ufig

gen

utzt

um

wei

tere

Per

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n ko

sten

los

einz

usch

leus

en u

nd d

esw

egen

abg

esch

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en.

Bes

ser a

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sich

ern,

dam

it di

e W

ege

im N

otfa

ll fre

i sin

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Nic

htvo

rhan

dens

ein

von

Sam

mel

stel

len

Ein

richt

en u

nd A

ussc

hild

ern

Man

gelh

afte

Ret

tung

sweg

eS

iehe

"Bra

nd"

Aus

reic

hend

ein

richt

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nfah

rtspu

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für R

ettD

fest

lege

n,

sepa

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von

ande

ren

Ver

kehr

sflä

chen

Dre

hkre

uze

bloc

kier

en im

Not

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Dar

auf a

chte

n, d

ass

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tuel

le D

rehk

reuz

e an

den

E

ingä

ngen

im N

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ll ei

nen

Frei

lauf

hab

en, s

o da

ss P

erso

nen

prob

lem

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entg

egen

gese

tzt p

assi

eren

kön

nen

Kei

n N

otfa

llwar

nsys

tem

Gef

orde

rt na

ch §

26

MV

Stä

ttV fü

r Ver

sam

mlu

ngss

tätte

n >

5000

Bes

uche

rE

inric

hten

, ein

fach

er A

larm

nur

bei

nac

h ge

scha

ltete

r In

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atio

n, b

esse

r Lau

tspr

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r, V

ideo

lein

wän

de. M

onito

re,

etc,

früh

war

nen,

War

nzei

t mit

in E

vaku

ieru

ngsz

eit e

inre

chne

n,

bess

er L

ive

spre

chen

und

kei

ne T

onbä

nder

, pos

itive

Fo

rmul

ieru

ng, A

nwei

sung

en d

urch

Aut

oritä

tspe

rson

en

Aus

brei

tung

Alle

Arte

n vo

n Fo

lges

chäd

enM

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te/fe

hlen

de U

mzä

unun

g A

usre

iche

nd u

nd s

iche

r als

Sch

utz

vor u

naut

oris

ierte

m Z

utrit

t, B

erei

che

für S

iche

rhei

tskr

äfte

und

Ret

tD s

chaf

fen

(dop

pelte

U

mzä

unun

g), B

ühne

nabg

renz

ung

(Sch

utz

der I

nter

pret

en)

Bra

ndFa

lsch

e B

aum

ater

ialie

nG

ereg

elt i

n §

3ff M

VS

tättV

Bau

teile

und

Bau

stof

feB

rand

schu

tz b

each

ten,

Ric

htlin

ien/

Ver

ordn

unge

n zu

Rat

e zi

ehen

, stä

ndig

Sic

herh

eit b

each

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Prü

fung

en, K

ontro

llen

durc

hfüh

ren

Zwec

kent

frem

dung

von

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herh

eits

tech

nik,

z.B

. La

serk

ühlu

ng a

n Lö

schw

asse

rleitu

ngen

Kon

trolle

n du

rchf

ühre

n, A

bspr

ache

n ha

lten

Fehl

ende

/nic

ht a

usre

iche

nde

Rau

chab

führ

ung

Ger

egel

t in

§ 16

MV

Stä

ttV R

auch

able

itung

Man

gelh

afte

Feu

erlö

sch-

, Feu

erm

elde

- und

A

larm

einr

icht

unge

nG

ereg

elt i

n §

19 M

VS

tättV

Feu

erlö

sche

inric

htun

gen

und

-an

lage

n, §

20

Bra

ndm

elde

- und

Ala

rmie

rung

sanl

agen

, sow

ie §

31

Ret

tung

sweg

e, F

läch

en fü

r die

Feu

erw

ehr

Mis

sach

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/Nic

htvo

rhan

dens

ein

der

Bra

ndsc

hutz

ordn

ung

Män

gel i

m B

ühne

nbau

Um

fass

end

gere

gelt

in §

22f

f MV

Stä

ttV G

roßb

ühne

nE

rhöh

te B

rand

gefa

hr b

ei „O

utdo

or“

Ver

anst

altu

ngen

Bes

onde

rs a

uf L

ösch

was

serv

erfü

gbar

keit

und

Bra

ndsc

hutz

ac

hten

Dur

chbr

uch

Män

gel b

eim

Auf

bau

Sie

he B

GV

C1

§ 4

Sta

ndsi

cher

heit

und

Trag

fähi

gkei

t, so

wie

§

5 si

cher

e B

egeh

bark

eit

Bau

teilü

berb

elas

tung

Sie

he B

GV

C1

§ 4

Sta

ndsi

cher

heit

und

Trag

fähi

gkei

t, so

wie

§

5 si

cher

e B

egeh

bark

eit

Eins

turz

Män

gel b

eim

Auf

bau

Sie

he B

GV

C1

§ 4

Sta

ndsi

cher

heit

und

Trag

fähi

gkei

t, so

wie

§

5 si

cher

e B

egeh

bark

eit

Bau

teilü

berb

elas

tung

Sie

he B

GV

C1

§ 4

Sta

ndsi

cher

heit

und

Trag

fähi

gkei

t, so

wie

§

5 si

cher

e B

egeh

bark

eit

Ertr

inke

nR

ohrb

ruch

(z.B

. Bes

chäd

igun

g)Ti

efer

gel

egen

e B

erei

che

absp

erre

n un

d A

bflu

ss v

on W

asse

r ge

wäh

rleis

ten

Man

gelh

afte

Abs

turz

sich

erun

gS

iehe

BG

V C

1 §

6 A

bstu

rzsi

cher

ung

Erkr

anku

ng/ V

erle

tzun

gFa

hrze

uge

auf d

em G

elän

deS

ervi

ce, G

abel

stap

ler,

etc

Gef

ährli

che

Fußw

ege

Sic

her u

nd v

on a

nder

en V

erke

hrsw

egen

abg

egre

nzt

Ver

letz

ungs

gefa

hr d

urch

Auf

baut

enU

VV

und

Ric

htlin

ien

beac

hten

Gef

ahr d

urch

zus

ätzl

iche

Attr

aktio

nen

auf d

em

Gel

ände

FlB

auR

bea

chte

nS

onde

rreg

elun

gen

beac

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Dar

biet

ung

Ang

st/P

anik

Dur

ch B

ühne

neffe

kte

(sie

he

Erk

rank

ung/

Ver

letz

ung)

Im V

orhi

nein

Hin

wei

se g

eben

, z.B

. für

älte

re M

ensc

hen,

Kin

der

etc.

Akt

ione

n de

s In

terp

rete

n (z

.B. G

egen

stän

de v

on

der B

ühne

wer

fen)

Pro

fil e

rste

llen,

Ver

antw

ortu

ng fü

r die

Sic

herh

eit k

lar m

ache

n,

Wur

fver

bot

Abb

ruch

der

Ver

anst

altu

ngP

lötz

liche

r Abz

ug a

ller P

erso

nen

(mas

s ex

odus

) ver

ursa

cht

star

kes

Ged

räng

e, In

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rete

n m

it ei

nbez

iehe

n (A

nwei

sung

en

gebe

n)Zu

scha

uerr

eakt

ione

n au

f bes

onde

re G

efah

ren

der D

arbi

etun

g ("

spek

taku

lär"

) Im

Vor

hine

in H

inw

eise

geb

en, z

.B. f

ür ä

ltere

Men

sche

n, K

inde

ret

c.S

ound

prob

en lö

sen

bei Z

uspä

tkom

mer

n de

n E

indr

uck

aus,

das

s si

e di

e V

eran

stal

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ve

rpas

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wür

den,

die

s fü

hrt z

u H

ektik

und

G

edrä

nge.

Laut

spre

cher

durc

hsag

en, d

ass

es s

ich

um P

robe

n ha

ndel

t, be

sond

ers

auße

rhal

b de

s G

elän

des

Bra

ndB

rand

von

Büh

nena

usst

attu

ngG

ereg

elt i

n §

33ff

MV

Stä

ttV B

rand

verh

ütun

g, s

owie

BG

V C

1 §

29 V

orbe

ugen

der B

rand

schu

tz u

nd §

30

Aus

stat

tung

Pyr

otec

hnik

Ger

egel

t in

§ 35

MV

Stä

ttV R

auch

en, V

erw

endu

ng v

on o

ffene

m

Feue

r und

pyr

otec

hnis

chen

Geg

enst

ände

n, s

owie

BG

V C

1 §

28 S

chus

swaf

fen

und

Pyr

otec

hnik

BS

und

"HS

E G

uide

" bea

chte

n, A

bstä

nde

einh

alte

n, ri

chtig

er

Um

gang

, Tra

nspo

rt, L

ager

ung,

etc

., ric

htig

e H

erst

elle

r, ric

htig

e Zü

ndsy

stem

, nur

Fac

hper

sona

l

Tabe

lle 1

: Allg

emei

ne G

efah

ren

natio

nal u

nd in

tern

atio

nal -

Sei

te 2

von

3

Page 36: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

Erkr

anku

ng/ V

erle

tzun

gS

trobo

skop

blitz

erIm

Vor

hine

in H

inw

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geb

en, z

.B. f

ür ä

ltere

Men

sche

n, K

inde

ret

c.V

erur

sach

en E

pile

psie

, max

4/s

, "H

SE

Gui

de" b

each

ten

Büh

nenf

lute

r (B

lend

effe

kte)

Im V

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Hin

wei

se g

eben

, z.B

. für

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re M

ensc

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Kin

der

etc.

Laut

stär

keU

mfa

ssen

de R

egel

unge

n de

r BG

V B

3 b

each

ten

UV

V a

b 85

dB

, Geh

örsc

hutz

, Kom

pete

nte

Übe

rwac

hung

, max

10

7 dB

(A) i

m P

ublik

um u

nd S

pitz

e m

ax. D

ruck

140

dB

(P

yrot

echn

ik),

Mes

sung

en n

ach

Vor

schr

iften

, Pub

likum

min

. 3

m v

on d

en L

auts

prec

hern

ent

fern

tLa

ser

Ger

egel

t in

§ 37

MV

Stä

ttV"H

SE

Gui

de" b

each

ten,

Aug

enve

rletz

unge

n un

d V

erbr

ennu

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ver

mei

den,

Las

erbe

auftr

agte

n ("

lase

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cer"

) be

nenn

en u

nd a

nmel

den

Troc

kene

isN

ur m

it H

ands

chuh

en a

rbei

ten

Ver

letz

unge

n an

Büh

nena

bgre

nzun

g du

rch

zu

hohe

n P

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nend

ruck

Abs

perr

gitte

r vor

der

Büh

ne u

nd fü

r Not

fälle

als

W

egbr

eche

nde

Büh

nena

bgre

nzun

g, d

er R

aum

wird

unt

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Page 37: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

37

5.5.2 Auswertung

Zusammenfassend kann man sagen, dass die rechtlichen und technischen Regelungen

zur Sicherheit von Großveranstaltungen in Deutschland sehr statisch sind. Damit ist

gemeint, dass Planungspunkte wie konstruktive Elemente, Sicherheitstechnik,

Brandschutz, etc. sehr umfassend geregelt werden, hingegen aber alle dynamischen

Faktoren wie menschliches Verhalten oder Umwelteinflüsse vollständig außer acht

gelassen werden.

In den internationalen Literaturquellen wird gerade auf diese dynamischen Faktoren

besonders großer Wert gelegt.

Exemplarisch wurden nun wichtige Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten

herausgearbeitet:

Anforderungen an bauliche Elemente

Dieser Bereich ist sowohl national als auch international umfassend geregelt. In

Deutschland können hier alle relevanten Anforderungen der MBO oder der jeweiligen

LBO entnommen werden. Die wichtigsten Anforderungen sind die richtigen Baustoffe,

vorgegebene Mindest- und Höchstabmessungen, ordnungsgemäße Flucht- und

Rettungswege, ausreichende Standfestigkeit und sichere Begehbarkeit.

Brandschutz/Sicherheitstechnische Einrichtungen

Auch hier werden auf beiden Seiten umfassende Regelungen getroffen. Darunter fallen

Notstromeinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeschilderung,

Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Warnsysteme, etc.

Technische Einrichtungen

Anforderungen an das Einrichten und den sicheren Betrieb von technischen

Einrichtungen werden national sehr umfangreich geregelt. Darunter fallen

Beleuchtungseinrichtungen, elektrische Anlagen, der Einsatz von technischen Gasen

und chemischen Stoffen, aber auch Bühneneffekte. Auf diesem Gebiet können vor allem

Page 38: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

38

die Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV) zur Unfallverhütung zu Rate

gezogen werden. Die internationalen Regelungen sind lediglich im Bereich der

Bühneneffekte umfangreicher. Hier werden nicht nur pyrotechnische Effekte genannt,

sondern auch Licht- und Nebeleffekte (Nebelmaschine, Stage-Blinder, Stroboskopblitzer,

etc.). Von diesen genannten Geräten können weitere spezifische Gefahren hervorgehen.

Besucherregelungen

Große Unterschiede ergeben sich im Bereich der Regelungen, welche den Besucher

selber betreffen. Während die MVStättV lediglich von einer zulässigen Höchstzahl an

Besuchern und notwendigen Sanitäreinrichtungen spricht, werden in den internationalen

Quellen weitere Planungspunkte behandelt. Dazu zählen die detaillierte Regelung der

Besucherströme, deren Überwachung, Zugangsregelungen, Ticketverkauf,

Warteschlangen oder Absperrungen.

Die internationalen Quellen fordern eine genaue Vorausplanung der möglichen

Besucherströme. Damit sollen punktuelle Ansammlungen oder Stauungen vermieden

werden. Dynamische Besucherströme fordern eine ständige Überwachung. Für den Fall

eines Schadensereignisses werden im Vorfeld psychologische Aspekte wie das Flucht-

und Panikverhalten von Menschen untersucht. Hiermit sollen mögliche Reaktionen auf

das Ereignis aufgezeigt werden. Nach der durch das MIK veröffentlichten Struktur eines

Sicherheitskonzeptes (siehe 5.2) sollen diese Punkte ebenfalls mit in die Planung

einbezogen werden. Eine genaue Detaillierung, wie dies im Einzelnen auszusehen hat,

gibt es jedoch nicht.

Verstärkende Faktoren wie Alkohol- und Drogenkonsum werden ebenfalls in die

Planung mit einbezogen. Hier müssen in Deutschland das Jugendschutzgesetz, sowie

das Betäubungsmittelgesetz angewendet werden.

Eine große Rolle bei der Planung spielen die Grundbedürfnisse der Besucher. Während

diese in Deutschland nach der MVStättV nur auf Toilettengänge beschränkt werden,

umfasst die internationale Planung ein breiteres Spektrum. Es finden umfangreiche

Planungen auf dem Gebiet des Nahrungsmittelverkaufes statt, insbesondere im Bereich

der Lagerung und des Transportes. Hier müssten in Deutschland erst weiterführende

Regelungen aus dem Bereich der Gastronomie heran gezogen werden.

Page 39: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

39

Besucherhygiene, Müllentsorgung und sanitäre Einrichtungen bilden weitere

Planungsaspekte. Es werden zahlreiche Hinweise gegeben, wie das Wohlbefinden des

Besuchers verbessert werden kann, um ihm den Aufenthalt möglichst entspannt zu

gestalten. An heißen Tagen kann man den Besucher beispielsweise mit Gratis-

Trinkwasser versorgen und schattige Plätze zum Ausruhen schaffen. Dies beugt

Kreislaufproblemen vor.

Ordnungsdienst

Nach der MVStättV wird für Veranstaltung ein Ordnungsdienst gestaffelt nach

Gefährdungspotential und Besucherzahlen gefordert. Die genauen Anforderungen an

diesen, wie nötige Schulungen, vorhandene Kompetenz, ausreichende Ortskenntnisse,

etc. werden nicht ausgelegt. Dies wird aber in den internationalen Quellen genauer

beleuchtet. Auch werden hier die unterschiedlichen Typen des Ordnungsdienstes

unterschieden („Peer-Security“, private Sicherheitsdienste, Polizei), wann welcher Typ

eingesetzt wird und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben. „Peer-

Security“ beispielsweise, also gleichaltriges Ordnungsdienstpersonal, welches auf

Uniformen verzichtet, kann auf einer „Augenhöhe“ mit den Besuchern sprechen. Dies

wird vor allem bei jüngeren Besuchern umgesetzt. Hier ist die Akzeptanz größer durch

„kumpelhafte“ Umgangsweise. Polizei und uniformierte Ordnungskräfte haben höhere

Autorität, finden aber oftmals weniger Akzeptanz.

Veranstaltungsort

Die MVStättV bezieht sich vornehmlich auf Veranstaltungen in Gebäuden oder in

Sportstadien. Somit werden fast keine Anforderungen an Veranstaltungen im Freien

oder auf nicht dafür vorgesehenen Orten getroffen. Hier könnte ergänzend der Leitfaden

des MIK zur Rate gezogen werden. Die internationalen Quellen beschreiben allgemeine

Anforderungen an Veranstaltungsorte, sowohl in Gebäuden, als auch im Freien.

Gefahren können hierbei aus dem Ort selber, aber auch aus dessen Umgebung

resultieren. Mögliche Gefahren werden aufgelistet und in die Planung integriert. Diese

reichen von unebenem Gelände bis hin zu Industrieanlagen.

Page 40: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

40

Ergänzend werden taktische Überlegungen für die Lage des Veranstaltungsortes

getroffen, ob z. B. bereits vorhandene Infrastrukturen genutzt werden können.

Umwelteinfluss

Der Wettereinfluss bei Veranstaltungen im Freien kann enorme Auswirkungen haben.

Alle denkbaren Wetterlagen sind möglich. Dementsprechend wird den Umwelteinflüssen

in der Planung durch die internationalen Quellen große Beachtung geschenkt. Je nach

geografischer Lage des Veranstaltungslandes können diese bis hin zur

Naturkatastrophe reichen. In Deutschland hingegen wird dem Wettereinfluss nur

geringfügig Beachtung geschenkt. Dieser ist nur bei Verkehrslasten von Aufbauten und

Gebäuden oder bei möglichen Schäden von technischen Einrichtungen durch

Blitzeinschläge relevant. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass die MVStättV von

Veranstaltungen in Gebäuden ausgeht, bei denen der Besucherschutz bereits durch das

Gebäude selber gegeben ist. Das Sicherheitskonzept und der Leitfaden des MIK

beziehen die Beachtung möglicher Wetterlagen mit ein, eine Spezifizierung erfolgt aber

nicht.

5.5.3 Anwendbarkeit in Deutschland Nachdem die wichtigsten Gemeinsamkeiten und vor allem die Unterschiede zwischen

nationalen und internationalen Regelungen zur Sicherheit bei Großveranstaltungen

aufgezeigt wurden, stellt sich nun die Frage, welche der Unterschiede Defizite bilden

und ob entsprechende Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden können.

Wie bereits unter 5.5.2 erläutert, sind in Deutschland alle statischen Faktoren wie

Brandschutz oder bauliche Anforderungen umfassend geregelt. Minimale Ergänzungen

aus den internationalen Quellen können der Tabelle 1 entnommen werden.

Besonderes Augenmerk sollte jedoch auf die dynamischen Faktoren wie beispielsweise

Umwelteinflüsse und Besucher gelegt werden. In den nationalen rechtlichen und

technischen Normen werden sie zwar erwähnt, es fehlt jedoch eine detaillierte

Page 41: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

41

Umsetzung in konkrete Anforderungen. Hier besteht die Gefahr, dass einzelne Aspekte

bei der Planung vergessen werden.

Beispielsweise bezeichnet 5.1 des Sicherheitskonzeptes 12 nach §43 MVStättV die

Publikumslenkung und –steuerung. Eine nähere Spezifizierung gibt es nicht. Demnach

könnte es also passieren, dass bei der Planung dieses Punktes Besucherströme an den

Ein- und Ausgängen und zu einer Bühne hin geplant werden, aber mögliche Querströme

z.B. von Gastronomieständen zu ungünstig angeordneten Toiletten vergessen werden.

Das Resultat sind Stauungen und erhöhten Menschenansammlungen.

Folgende Punkte internationaler Veranstaltungsplanung sollten dabei als Detaillierung in

die nationale Planung mit einbezogen werden:

• Tauglichkeit des Veranstaltungsortes

• Publikumslenkung/Überwachung/Kontrolle

• Einlassregelung/Absperrungen/Warteschlangen

• Ordnungsdienst/Sicherheitsdienst

• Sauberkeit/Hygiene/ Müllentsorgung

• Wohlbefinden des Besuchers

• Wettereinfluss und Schutzmaßnahmen für Mensch und Technik

Zu allen Punkten werden Tabelle 1 zahlreiche Maßnahmen aufgelistet, die sich ohne

weiteres für eine Planung von nationalen Großveranstaltungen umsetzen lassen. Die

sich daraus ableitenden Materiellen Anforderungen werden unter 6.1 formuliert.

12 vgl. Ministerium  für  Inneres  und  Kommunales  des  Landes  Nordrhein‐Westfalen:    Leitfaden  des MIK  für  die Planung,  Genehmigung,  Durchführung  und  Nachbereitung  von  Großveranstaltung  im  Freien  mit  erhöhtem Gefährdungspotential, Anlage 3, 2011  

Page 42: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

42

5.6 Spezifische Gefahren besonderer Großveranstaltungen

Das Spektrum der verschiedenen Großveranstaltungstypen ist sehr breit gefächert. Die

spezifischen Gefahren sind eng mit ihnen verknüpft. Zu ihrer Analyse wurde deshalb

eine Auswahl besonders häufig auftretender Großveranstaltungen exemplarisch

behandelt. Darunter fallen Konzerte, Festivals, Sportveranstaltungen im Stadion,

Marathon/Radrennen, politische Kundgebungen, religiöse Veranstaltungen und

Demonstrationen.

Im folgenden Abschnitt werden diese Veranstaltungstypen steckbriefartig beleuchtet und

ihre spezifischen Gefahren analysiert. Diese Gefahrenanalyse bildet die Grundlage für

die Formulierung von Materiellen Anforderungen an den jeweiligen Veranstaltungstyp.

Aus strukturellen Gründen wurden diese nicht unter 6.1 formuliert, sondern der

Beschreibung der einzelnen Veranstaltungstypen beigefügt.

5.6.1 Konzert

Beschreibung

Konzerte sind „Veranstaltungen, bei denen Künstler Musik spielen oder singen“.13 Dabei

muss es sich nicht zwingender Maßen um einzelne Künstler handeln, sondern häufig

treten mehrere vereint als Gruppe auf. Die Größe des Konzertes kann ebenfalls sehr

stark variieren. Von kleinen Konzerten bis hin zu Stadien füllenden Großveranstaltungen

ist alles möglich.

Besonderheiten

Konzerte variieren sehr stark mit dem Genre der gespielten Musik. Häufige

Konzertformen sind Rock-, Pop-, Metal-, Reggae-, Techno- oder Klassikkonzerte. Das

Publikum und das Publikumsverhalten sind oft eng mit dem Genre der Musik verknüpft.

Dem entsprechend ist es unbedingt erforderlich, sich im Vorfeld eines Konzertes

Gedanken über das erwartete Publikum zu machen, um angemessen auf Zwischenfälle

vorbereitet zu sein. Außerdem müssen Konzerte nicht zwingend in geschlossenen

13 http://de.dict.md/definition/Konzert  (03.04.12) 

Page 43: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

43

Räumen oder Stadien stattfinden. Gerade Freilandkonzerte („Open-Air“) gelten als sehr

populär.

Beispiele für Konzerte

Rockkonzert der Band U2 2009 in der

Arena auf Schalke in Gelsenkirchen,

gigantischer Bühnenbau und über 70000

Besucher.14

Im Vorfeld und nach Abschluss des

Konzertes kam es im Umfeld der Arena

auf Schalke zu einem gewaltigen

Verkehrschaos, mit mehreren Stunden

Verzögerung bei der An- und Abreise.

Konzert mit Klassischer Musik in der

Kölner Philharmonie.

Freilandkonzert der Kölschen Band BAP

in Köln 2009 auf dem Roncalli Platz.

14 vgl. http://www.u2tour.de/tour/show1622.html (03.04.12) 

Abb. 9: Konzert der Band U2 in Gelsenkirchen

Abb. 10: Konzert in der Philharmonie Köln

Abb. 11: Konzert der Band BAP in Köln

Page 44: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

44

Spezifische Gefahren

„Teenie-Effekt“

Dieser Effekt beschreibt die Reaktionen meist jüngerer Konzertbesucher auf Künstler

mit hohem Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad. Diese Reaktionen treten oft in Form von

Überreaktionen auf, die bei meist jüngeren, weiblichen Zuschauern zu

Kreislaufproblemen führen. Der Effekt tritt primär bei Künstlern auf, die als Adressaten

jugendliche Zielgruppen haben.15

Darüber hinaus besteht bei Veranstaltungen mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche

eine besondere Fürsorgepflicht. Diese kommt beispielsweise bei einer Evakuierung zum

Tragen. Hier gilt es im Vorfeld genau zu planen, wohin die Kinder und Jugendlichen

geleitet und wie sie betreut werden, bis sie von ihren Erziehungsberechtigten entgegen

genommen werden.16

Alkohol-/Drogenkonsum

Bei vielen Konzerten ist es üblich, Alkohol zu konsumieren. Der Alkoholkonsum variiert

hierbei ebenfalls stark mit dem Genre. Während bei klassischen Konzerten eher

genüsslich ein Glas Rotwein getrunken wird, kommt es bei moderneren Musikrichtungen

auch zu Alkoholexzessen. Einige Musikrichtungen sind ebenfalls für hohen

Drogenkonsum bekannt. Dazu zählen beispielsweise Techno oder Reggae. Diese

Faktoren sind besonders für die Planung der Sanitätsdienste zu berücksichtigen, da sie

neben den primären gesundheitlichen Gefahren als verstärkender Faktor für andere

Gefahren wirken.

Hitze/Flüssigkeitsmangel

Die Temperatur bei Konzerten ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Publikumsaktivitäten wie Tanzen, Springen, „Pogen“, „Stage-Diven“ oder Mitsingen

führen zu einer hohen Wärmeproduktion durch körperliche Belastung. Dies kann gerade

15 vgl. Kölner Algorithmus, Berufsfeuerwehr Köln, Stabsstelle Städtisches Krisenmanagement & Bevölkerungsschutz, Dr. Jörg Schmidt, veröffentlicht in AGBF‐Richtlinie „Einsatzplanung Großveranstaltungen“ Seite 11 16 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12 

Page 45: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

45

in geschlossenen Räumen mit hohen Personenzahlen zu einem enormen Anstieg der

Temperatur führen. Flüssigkeitsmangel, beispielsweise durch starkes Schwitzen bei

gleichzeitig geringer Flüssigkeitsaufnahme, kann in Verbindung mit dem

Temperaturanstieg zu Kreislaufproblemen führen.

Visuelle Effekte

Effekte sind bei heutigen Konzerten nicht mehr weg zu denken. Damit die Shows immer

pompöser werden, nehmen auch die visuellen Effekte stark zu. Dazu zählen

verschiedene Arten von Pyrotechnik (Feuerwerk, Funkenregen, Konfetti, Bühnenfeuer,

etc.) aber auch unterschiedliche Lichteffekte (Scheinwerfer, Strahler, Stroboskopblitzer,

Videoleinwände, „Stageblinder“, etc.). Während von den Effekten einerseits physische

Gefahren (Kreislaufprobleme, Übelkeit) ausgehen, bergen sie auch psychische

Gefahren (Orientierungslosigkeit).

Aggressivität

Einige Konzertgenre gehen einher mit aggressivem Verhalten des Publikums, welches

durch das Verhalten des/der Künstler/s verstärkt werden kann. Bei

„härteren“ Musikrichtungen wie Rockmusik können daraus Rangeleien entstehen.

Stauungen beim Einlass/Auslass

Gerade bei Konzerten mit freier Platzwahl kommt es häufig zu starkem Gedränge beim

Einlass. Der Grund dafür ist, dass die Zuschauer möglichst nah an die Bühne heran

kommen wollen. Dementsprechend versucht jeder Zuschauer, möglichst schnell einen

guten Platz zu erreichen. Dies kann zu Verletzungen durch Stürze oder Gedränge, aber

auch zu Rangeleien führen.

Ältere Menschen

Gerade bei Veranstaltungen mit klassischer Musik, welche häufig von älteren Menschen

besucht werden, kann es zu altersbedingten Gefahren kommen. Dazu zählen Stürze,

Herz-/Kreislaufprobleme und Orientierungslosigkeit. Bei der Planung müssen somit

unbedingt die Bedürfnisse und altersbedingten Gefahren älterer Menschen mit

Page 46: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

46

einbezogen werden. Darüber hinaus ist bei der Planung von Befüllung und Entfluchtung

von Versammlungsstätten die geringere Bewegungsgeschwindigkeit von älteren

Menschen zu beachten. Dies gilt besonders bei großen Anzahlen von Treppen und

geringer Menge an Rolltreppen, bzw. Aufzügen.17

Materielle Anforderungen

Bei Konzerten

• müssen unbedingt im Vorfeld Überlegungen über das zu erwartende Publikum

und den Interpreten angestellt werden. Dabei ist auf mögliche Reaktionen, aber

auch auf besondere Bedürfnisse des Publikums einzugehen. Zu den

Bedürfnissen zählen die Grundbedürfnisse (siehe 5.7.1.2), aber auch die

besonderen Bedürfnisse, beispielsweise auf Grund des Alters oder

Mobilitätseinschränkungen.

• muss der Veranstaltungsort den gültigen Vorschriften entsprechen. Bei

geschlossenen Gebäuden oder Stadien mit entsprechenden Zuschauerzahlen gilt

die MVStättV. Bei Freilandveranstaltung kann diese zu Rate gezogen werden.

Darüber hinaus sollte eine umfassende Gefahrenanalyse durchgeführt werden

(siehe 5.3).

• ist je nach Genre mit erhöhtem Alkohol-/Drogenkonsum zu rechnen. Der

Sanitätsdienst vor Ort ist entsprechend darauf einzustellen.

• können Publikumsaktivitäten zu physischen Problemen, aber auch direkt zu

Verletzungen führen. Mit diesen genre-abhängigen Aktivitäten ist zu rechnen und

das Personal entsprechend einzuweisen.

• ist ein besonderes Augenmerk auf einen geregelten und strukturierten Einlass

des Publikums zu richten. Ein Gerangel um möglichst gute Plätze muss

vermieden werden. Hier kann mit Warteschlangen, Absperrungen oder Tickets

unterschiedlicher Kategorien gearbeitet werden.

17 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12 

Page 47: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

47

• gehen von den möglicherweise eingesetzten visuellen Effekten besondere

Gefahren aus. Hier sind unbedingt alle relevanten Vorschriften einzuhalten und

mögliche Schadensauswirkungen zu bedenken. Wenn diese Effekte von

externen Firmen durchgeführt werden, muss auf ausreichende Qualifizierung

geachtet werden.

• welche von Jugendlichen oder Kindern besucht werden, ist auf die

Fürsorgepflicht im Falle eines Abbruches der Veranstaltung zu achten. Hier

müssen Aufenthaltsräume und Betreuung vorgehalten werden.

5.6.2 Festival

Beschreibung

Ein Festival definiert sich als „meistens mehrtägige Veranstaltung, bei der mehrere

Künstler auftreten, mit zusätzlichem Programm“18. Somit ist ein Festival ein Konzert,

welches sich in der Dauer und der Anzahl der Künstler unterscheidet. Die oben zum

Konzert getroffenen Angaben sind ebenfalls für ein Festival gültig, werden im Folgenden

nur um die Besonderheiten dessen ergänzt.

Besonderheiten

Festivals können sich über eine sehr große Fläche mit mehreren Bühnen erstrecken,

auf denen verschiedene Künstler gleichzeitig oder nacheinander auftreten. Die Dauer

des Festivals kann gegenüber dem Konzert ebenfalls sehr viel länger sein. Manche

Festivals überdauern mehrere Tage. Dies macht eine Planung weitaus schwieriger und

umfangreicher. In Abhängigkeit von der Größe und der Dauer steigt das

Gefahrenpotenzial. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Zuschauer entweder

mehrmals die Veranstaltung besuchen, teilweise dort übernachten oder sogar

durchgängig anwesend sind.

18 http://de.dict.md/definition/festival (05.04.12) 

Page 48: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

48

Beispiel für ein Festival

Das alljährliche Musikfestival Rock am

Ring wurde 2011 von 150.000 Menschen

besucht. Es zählt damit als das größte

Deutschlands. Die Show verteilte sich auf

drei Bühnen und ging über mehrere Tage.

Die Besucher übernachteten auf dem

Gelände in Zelten oder unter freiem

Himmel. Hygiene kommt oft zu kurz und

der Alkoholkonsum ist hoch.19

Spezifische Gefahren

Neben den bereits unter „Konzert“ aufgeführten Gefahren können folgende ergänzend

hinzukommen:

Mehrtägigkeit

Die Mehrtägigkeit verschiedener Festivals bietet sekundär ein hohes Gefahrenpotential.

Die primären Gefahren bilden hierbei Übermüdung und Überanstrengung der

Teilnehmer durch aktive körperliche Beteiligung (Tanzen, Feiern, Singen, etc.) über

einen längeren Zeitraum. Dies kann zu einem körperlichen Erschöpfen führen.

Verstärkende Faktoren bilden hierbei der bereits erwähnte Alkohol- und Drogenkonsum,

sowie der Nahrungsmittelbedarf. Anders als bei kurzweiligen Veranstaltungen haben die

Besucher eine größere Notwendigkeit, ihre Grundbedürfnisse zu stillen. Dazu gehört

neben dem Nahrungsmittelbedarf auch der Bedarf nach sanitären Einrichtungen.

Räumliche Struktur

Besonders große Festivals bergen die Gefahr der Unübersichtlichkeit. Diese macht es

zum Einen schwierig, das Geschehen seitens des Veranstalters zu kontrollieren und bei

19 vgl. http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur‐literatur/rock‐am‐ring‐2011‐andrang‐auch‐ohne‐skandalnudel/4249822.html (05.04.12) 

Abb. 12: Musikfestival Rock am Ring

Page 49: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

49

Störfällen schnell und zielgerichtet einschreiten zu können. Zum Anderen kann bei den

Besuchern Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus können Angst- und

Panikzustände resultieren.

Umbauzeiten

Treten mehrere Künstler oder Gruppen hintereinander auf, welche unterschiedliche

Bühnenbilder oder technische Einrichtungen benutzen, so kommt es zu Wartezeiten.

Bei unplanmäßigen Zwischenfällen kann es darüber hinaus zu gravierenden

Verzögerungen kommen. Für das Publikum bedeutet dies Wartezeit, welche bei zu

großer Dauer zu Langeweile und Unzufriedenheit führen kann.20

Materielle Anforderungen

Bei Festivals ist neben den unter „Konzert“ genannten spezifischen Gefahren darauf zu

achten, dass

• die eventuelle Mehrtägigkeit hohe Anforderungen an den Sanitätsdienst, die

Hygiene, die Nahrungsmittelversorgung und an den Ordnungsdienst stellt. Alle

diese Faktoren müssen darauf ausgelegt werden, die Bedürfnisse der Besucher

über mehrere Tage zu erfüllen. Dies erfordert einen hohen logistischen,

personellen und planerischen Aufwand.

• bei großen Festivals eine Orientierungslosigkeit des Besuchers vermieden wird.

Hier können eine entsprechende Beschilderung, Informationsstände oder auch

Personal eingesetzt werden. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit Pläne

zu verteilen oder diese auf die Eintrittskarte zu drucken. Wichtig ist es, die

installierte Beschilderung regelmäßig zu kontrollieren, damit diese nicht durch

Besucher beschädigt oder verändert wird.

20 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12 

Page 50: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

50

5.6.3 Sportereignis im Stadion

Beschreibung

Sportereignisse sind Veranstaltungen, bei denen der Sport im Vordergrund steht,

welcher meist in Form eines Wettkampfes stattfindet. Die Veranstaltung ist somit auf die

Sportart hin ausgerichtet.

Besonderheiten

Neben der bereits erwähnten Abhängigkeit von der Sportart, muss auch nach dem

Austragungsort unterschieden werden. Die meisten Wettkämpfe werden in dafür

vorgesehenen Sportstätten wie Sportstadien, auf Sportplätzen oder in Hallen

ausgetragen.

Beispiel für ein Sportereignis

Bei einem Fußballspiel im „RheinEnergie

Stadion“ in Köln finden über 50.000

Besucher Platz.21

Während standardmäßig Spiele der

Fußball- Bundesliga ausgetragen werden,

fanden hier im Jahr 2006 auch stark

besuchte Spiele der FIFA-

Weltmeisterschaft statt. Darüber hinaus

wird das Stadion selbst auch für andere

Veranstaltungen wie beispielsweise

Konzerte genutzt. Dabei sind diese nicht nur auf das Stadion selbst beschränkt, sondern

können ebenfalls auf den umliegenden Wiesen stattfinden.

21 vgl. http://www.koelnersportstaetten.de/index.php?folder=die_sportstaetten&u_folder=rheinenergiestadion& site=rheinenergiestadion (05.04.12) 

Abb. 13: „RheinEnergie Stadion“ Köln

Page 51: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

51

Spezifische Gefahren

Sieg oder Niederlage

Oftmals ist die Stimmung der Zuschauer sehr eng mit dem Ausgang des Wettkampfes

verbunden. Während bei einem Sieg der favorisierten Mannschaft oder des Sportlers

gejubelt wird, führt eine Niederlage zu schlechter Stimmung, Traurigkeit und oftmals

auch zu Aggressivität. Gerade im Bereich von Fußball reagieren Fans häufig sehr

aggressiv auf Niederlagen. Diese negative Stimmung kann sich durch schadensfrohe

Gegenreaktionen anderer Fans weiter aufschaukeln und zu körperlichen

Auseinandersetzungen führen.

Gezielte Provokation

Sportveranstaltungen werden häufig gezielt zu gewaltsamen Aktionen missbraucht. Dies

geschieht vor allem durch Hooligans beim Fußball. Hier steht der Sport eher im

Hintergrund und wird lediglich zum Schein- Anlass für Ausschreitungen genommen.

Wettereinfluss

Da nicht alle Sportereignisse in geschlossenen Räumen stattfinden, hat das Wetter

einen Einfluss auf die Veranstaltung. Sportstadien sind zwar häufig überdacht, jedoch

selten ganz geschlossen. Hitze, Kälte, Regen, Sturm, etc. haben somit einen großen

Einfluss auf die Gesundheit aller beteiligten Personen.

Materielle Anforderungen

Bei Sportereignissen in Stadien

• muss unbedingt auf die rechtlichen Bestimmungen geachtet werden. Hier greifen

z.B. die baulichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen der MVStättV.

• sind die Fanreaktionen unbedingt in die Planung, vor allem in die Bemessung des

Ordnungsdienstes, mit ein zu beziehen. Dabei zählen sowohl Reaktionen auf den

sportlichen Wettkampf, als auch gezielte Provokation durch beispielsweise

Hooligans.

Page 52: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

52

• hat das Wetter je nach baulicher Ausführung einen großen Einfluss und muss

unbedingt bei der Planung berücksichtigt werden.

5.6.4 Marathon/Radrennen

Beschreibung

Ein Marathon ist ein Wettrennen über eine heute übliche Distanz von 42,195 Kilometern.

Dem Mythos nach hat der Marathon seine Wurzeln in der Antike. Heutzutage existieren

verschiedene Arten eines Marathons. Neben dem klassischen Lauf kann die Strecke

auch per Inline-Skates oder mit Liegerädern zurückgelegt werden. Des Weiteren gibt es

die Möglichkeit, nur an einem Halbmarathon, also der halben Distanz, teilzunehmen.22

Bei einem Radrennen wird eine vorher festgelegte Strecke mit Rennrädern befahren.

Wer zuerst im Ziel ankommt, gewinnt das Rennen.

Besonderheiten

Das Besondere an einem Marathon ist natürlich die extrem lange Distanz. Ebenso kann

ein Radrennen über sehr lange Strecken erfolgen. Bei beiden Wettkämpfen kann der

Streckenverlauf unterschiedlich gewählt werden. Von Stadtrouten bis hin zu querfeldein

ist alles denkbar. Dabei ist zu beachten, dass alle Streckenabschnitte gleichermaßen

geeignet sind. Ausschlaggebend sind z. B. die Bodenbeschaffenheit, die Bebauung oder

mögliche Hindernisse. Daraus können Gefahren für Stürze, Stauungen oder

Zusammenstöße resultieren.

Radrennen können auch in Hallen mit entsprechenden Rundstrecken stattfinden.

22 vgl. http://www.koeln‐marathon.de/ (05.04.12) 

Page 53: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

53

Beispiel für einen Marathon/Radrennen

Jedes Jahr im Herbst findet in Köln der

RheinEnergie Marathon Köln statt. Bei

diesem Marathon starten bis zu 10.000

Teilnehmer, von denen etwas mehr als

die Hälfte im Ziel ankommt. Die Strecke

bildet ein Parcours, welcher durch das

Stadtgebiet führt. Teilgenommen wird in

den Kategorien Halbmarathon, Staffel-

Marathon, Ultramarathon, Inline-Skater-

Marathon und Handbiker-Marathon.23

Rund um Köln ist ein traditionsreiches

Eintagesrennen, welches seit Anfang des

20. Jahrhunderts stattfindet. Bei diesem

Rennen starten die Profis auf einer 200

km langen Strecke. Für Amateure findet in

Köln das Jedermannrennen ŠKODA

VELODOM statt. Auf die 70 oder 120 km

langen Strecken starten bis zu 4.000

Radfahrer.24

Spezifische Gefahren

Überschätzung

Die Selbstüberschätzung der Teilnehmer ist bei einem Marathon oder einem Radrennen

ein großes Problem. Gerade bei Amateurteilnehmern, bei denen die Fitness nicht

ausreichend ist, kann dies zu körperlichen Problemen während der Veranstaltung führen.

23 vgl. http://www.marathon.de/laeufe/koelnmarathon.html (05.04.12) 24 vgl. http://www.arturtabat.online.de/ (05.04.12) 

Abb. 14: RheinEnergie Marathon Köln

Abb. 15: Radrennen Rund um Köln

Page 54: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

54

Einige Teilnehmer sehen einen Marathon als Herausforderung, um sich selbst oder

Anderen etwas zu beweisen.

Leistungsdruck

Für viele Menschen ist es bereits im Alltag ein Problem, Schwächen einzugestehen oder

vor Erreichen eines Zieles aufzugeben. Besonders groß ist dieser Schritt jedoch in

einem sportlichen Wettkampf, vor allem noch vor zahlreichen Zuschauern. Dies führt

dazu, dass Teilnehmer über ihre Leistungsgrenze weit hinausgehen und sich körperlich

verausgaben.

Streckenbegebenheit

Die Strecke spielt eine große Rolle, egal ob es sich um einen Marathon oder um ein

Radrennen handelt. Bei einem schlechten Untergrund können die Teilnehmer stolpern

oder stürzen. Steigungen in der Strecke führen zu erhöhter Anstrengung. Eine zu enge

Strecke oder verengte Passagen führen zu Stauungen, bei denen das Rennen ins

Stocken kommen kann oder Teilnehmer zusammenstoßen.

Wettereinfluss

Da die meisten Wettrennen im Freien stattfinden, ergibt sich hieraus natürlich ein großer

Wettereinfluss. Hitze führt zu zusätzlicher körperlicher Belastung für die Teilnehmer und

kann zu Kreislaufproblemen und zu Flüssigkeitsmangel führen. Auf der anderen Seite

führt Regen dazu, dass Stellen der Strecke rutschig werden können und dass die Sicht

verschlechtert wird. Auch kühlen durchnässte Teilnehmer schneller aus. Der Zuschauer

ist von den Wettereinflüssen genauso betroffen wie die Sportler.

Störungen von außen

Bei einer weitläufigen Strecke sind Störungen von außen einfach möglich. Dies können

sowohl beabsichtigte Störungen sein oder gerade bei Stadt-Parcours uneinsichtige

Bürger, welche trotz Absperrung die Strecke betreten. Hierbei kann es zu

Zusammenstößen mit den Sportlern kommen.

Page 55: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

55

Stauungen im Zielbereich

Stauungen im Zieleinlauf sind besonders nach sehr langer Distanz problematisch. Der

Sportler ist körperlich verausgabt, es kann somit leicht zu Kreislauf-Dekompensation

(„Marathon-Effekt“) kommen.25

Notfallversorgung

Auf Grund der weitläufigen Strecke ist es im Notfall schwierig, einen verletzten Sportler

sofort zu versorgen. Die Sanitäter können nur als Posten an verschiedenen Punkten an

der Strecke verteilt werden. Sie müssen zunächst Kenntnis über den Notfall erlangen

und zu ihm gelangen, bevor er behandelt werden kann. Der Abstand kann hierbei

zwischen 2 und 4 km betragen.26 Problematisch ist die Tatsache, wenn Feuer- und

Rettungswachen innerhalb von Rundstrecken liegen. Bei einem Ausrücken müssten die

Fahrzeuge unter Umständen die Strecke kreuzen. Hierzu müssen geeignete

Regelungen getroffen werden. Entweder kann die gesamte Wache verlegt werden oder

die Einsatzregelungen werden dahingehend geändert, dass die Wache im Innenbereich

nur dort Notfälle bedient. Notfälle außerhalb würden entsprechend von außen

angefahren. Bei einigen Veranstaltungen sieht das Reglement vor, dass die

Spitzengruppe nicht unterbrochen werden darf. Hier käme eine Kreuzung der Strecke

unter keinen Umständen in Frage. Radrennen in geschlossenen Hallen bergen ebenfalls

Probleme. Der Zugang zum Innenbereich wird durch die Rundstrecke versperrt. Hier

müsste mit Brücken gearbeitet werden oder ggf. bei einer Unterkellerung mit

alternativen Zugängen. Einerseits wird die Notfallversorgung erschwert, andererseits die

Evakuierung der Teilnehmer im Innenbereich.27

25 Medizinische Gefahrenabwehr auf Großveranstaltungen – Teil II, St. Kastner, Dr. J. Schmidt, W. Sladek, Institut für Notfallmedizin Berufsfeuerwehr Köln, Seite 6 26 ebenda, Seite 5 27 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12 

Page 56: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

56

Materielle Anforderungen

Bei einem Marathon/Radrennen

• steht die Gesundheit der Teilnehmer im Mittelpunkt.

• muss eine körperliche Tauglichkeit der Teilnehmer gegeben sein. Hierzu könnten im

Vorfeld ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden.

• ist mit Kreislaufdekompensationen während des Laufes und besonders im

Zielbereich zu rechnen, deswegen bildet die Bemessung des Sanitätsdienstes eine

entscheidende Rolle.28

• ist gerade bei Amateurteilnehmern mit mangelnder Fitness und Kondition zu rechnen.

Gleichzeitig können Leistungsdruck und Selbstüberschätzung zu einem körperlichen

Risiko werden. Hier können aufklärende Gespräche und Unterweisungen mit den

Teilnehmern durchgeführt werden.

• darf aus der Streckenbeschaffenheit keine Gefahr für die Teilnehmer hervorgehen.

Alle Stolper- und Sturzgefahren müssen beseitigt werden. Der Untergrund muss

eben und fest sein. Es dürfen keine engen Kurven oder Engstellen vorhanden sein.

Alle Ursachen für Stauungen müssen vermieden werden.

• muss der Verlauf der Strecke für alle Teilnehmer klar ersichtlich und gut erkennbar

gekennzeichnet sein.

• darf der Abstand der Posten für die Notfallversorgug entlang der Strecke nicht zu

groß sein, 2-4 km sind ausreichend. Gleichzeitig muss die Anfahrtsplanung für

Notfalleinsätze genau geplant werden. Beispielsweise gilt es zu beachten, ob

Wachen innerhalb der Strecke liegen und ggf. verlegt werden müssen oder ob die

Strecke gekreuzt werden darf.

• müssen die Absperrungen so beschaffen sein, dass durch sie keine größeren

Verletzungen verursacht werden, falls es zu Stürzen oder Kollisionen kommt.

• muss immer mit Störungen gerechnet werden. Dementsprechend sollten Posten

entlang der Strecke verteilt werden, um für Ordnung zu sorgen.

28 siehe: Pelka, Patrick: Bachelorarbeit Bemessung von Sanitätswachdiensten auf Großveranstaltungen, 2005  

Page 57: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

57

• hat das Wetter einen großen Einfluss. Es muss bei der Planung mit einbezogen

werden. Die Teilnehmer können durch Hitze, Wind, Regen oder Kälte zusätzlich

belastet werden. Hier sollten vor allem nach dem Zieleinlauf Möglichkeiten des

Wetterschutzes gegeben sein.

5.6.5 Demonstration

Beschreibung

Eine Demonstration ist eine „Form der Meinungsäußerung, die auf verschiedenste

Weise kundgetan wird“. 29 Dabei sind Demonstrationen aus rechtlicher Sicht

Versammlungen, welche unter Umständen den Charakter einer Veranstaltung haben.

Ausschlaggebend ist die Gestaltung der Demonstration. Ortsfeste Demonstrationen mit

Rahmenprogrammen, wie Infoständen, Mitmachaktionen oder show-artigen Reden auf

Bühnen können den Eindruck leicht vermitteln. Ebenso hat das Besucherverhalten

einen Einfluss darauf, wenn z. B. die Demonstration nur zur eigenen Unterhaltung

besucht wird.

Besonderheiten

Demonstrationen können von der Größe sehr stark variieren. Von kleinen

demonstrierenden Gruppen aus wenigen Leute bis hin zu Großdemonstrationen ist alles

möglich. Dabei muss die Demonstration auch nicht zwingend an einer Stelle stattfinden,

sondern kann mobil sein. Letzteres kann für Planung und Kontrolle einen sehr

risikoreichen Faktor darstellen. In der Regel werden Demonstrationen zum Schutz der

Demonstranten und zur Vermeidung von Ausschreitungen von Polizeibeamten begleitet.

Das Recht zu Demonstrationen begründet sich auf dem Grundgesetz. Demonstrationen

sind grundsätzlich Polizeilagen, d. h. Zuständigkeit der Polizei.

29 http://de.dict.md/definition/Demonstration (06.04.12) 

Page 58: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

58

Beispiel für eine Demonstration

Bei einer Demonstration der Vereinigung

„Pro Köln“ im Januar 2012 wurden knapp

100 Rechtsextreme Demonstranten von

ca. 1.000 Gegendemonstranten

aufgehalten. Mit Sitzblockaden wurde die

geplante Route durch Köln-Kalk blockiert.

Die Polizei war mit etwa 1.700 Beamten

im Einsatz. Bereits im Vorfeld der

Demonstration hatte es schon massive

Proteste gegeben. Der Verlauf selber erwies sich aber als eher ruhig. Es kam lediglich

zu kleinen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und einigen

Gegendemonstranten. 30 Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, mit

Gegendemonstranten zu rechnen. Auch wenn der Aufmarsch der Rechtsextremen eher

gering ausfiel, so war die Zahl der Gegendemonstranten um ein Vielfaches größer.

Dementsprechend beeindruckend groß ist das Polizeiaufkommen. Gerade

Demonstrationen für oder gegen rechtsradikale Gesinnung sind oft ein Anlass für

Ausschreitungen.

Spezifische Gefahren

Hohes Konfliktpotential

Je nach Thematik der Demonstration existiert ein hohes Konfliktpotential. Dies hat

ebenfalls Auswirkungen auf die Stimmung der Demonstranten. Bei hohem

Konfliktpotential ist meist ein gesteigertes Aggressivitätspotential vorhanden. Dies führt

sehr schnell zu gewaltsamen Ausschreitungen oder Vandalismus.

30 vgl. http://www.ksta.de/html/artikel/1327841809242.shtml (06.04.12) 

Abb. 16: Demonstration gegen „Pro Köln“

Page 59: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

59

Gegendemonstrationen

Bei jeder Meinungsäußerung gibt es auch Meinungsverschiedenheiten. Dadurch kommt

es häufig vor, dass Gegendemonstrationen geplant werden. Treffen Demonstranten und

Gegendemonstranten aufeinander, so kann es je nach Thematik schnell zu

gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Den größten Risikofaktor bilden spontane,

ungeplante Gegendemonstrationen.

Interessenskonflikt

Der Polizei obliegt die Zuständigkeit bei einer Demonstration. Da hier natürlich auch

Feuerwehr und Rettungsdienst zur Versorgung von Verletzten oder zum Löschen in

Brand gesteckter Objekte benötigt werden, bedingt dies ein hohes Maß an

Kommunikation. Beispielsweise muss vor einem Notfalleinsatz die Gefahrenlage geklärt

werden. Auch könnten Demonstranten den Notfall vortäuschen, um beispielsweise

einen Rettungseinsatz als Finte zu nutzen, um Absperrungen zu durchbrechen.31

Wetterabhängigkeit

Demonstrationen finden in den meisten Fällen im Freien statt. Dadurch ist der

Wettereinfluss auf das Geschehen sehr groß. Starke Hitze und plötzliche Unwetter

können die Demonstranten gefährden.

Mobilität

Mobile Demonstrationen besitzen ein hohes Risikopotential. Zum Einen können entlang

der Strecke immer wieder Störungen von außen eintreten und zum Anderen können

diese spontan von vorher festgelegten und genehmigten Strecken abweichen und eine

Kontrolle stark erschweren.

Besondere Objekte

Bei Demonstrationen gilt es bereits im Zuge der Vorplanung zu überlegen, ob es in

unmittelbarer Umgebung zu der Demonstration besonders wichtige Objekte gibt, die 31 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12 

Page 60: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

60

einen erhöhten Schutz benötigen. Dabei ist es unabhängig davon, ob es sich um eine

mobile Demonstration handelt oder um einen definierten Ort.32

Ansammlungen

Bei mobilen Demonstrationen kann es zu Stauungen und somit zu verstärkten

Menschenansammlungen kommen. Dies führt zu starkem Gedränge und bei

polizeilicher Begleitung zu schlechterer Kontrolle.

Ausschreitungen

Ausschreitungen sind grundsätzlich bei allen Demonstrationen möglich. Ihr Risiko steigt

jedoch mit dem Konfliktpotential der Thematik. Gerade Demonstrationen mit politischem

oder rechtsradikalem Hintergrund sind dafür bekannt. Ausschreitungen können

zwischen den Teilnehmern selber oder auch mit Zuschauern oder Gegendemonstranten

ausbrechen. Sie können ebenfalls in Form von Vandalismus während der

Demonstration auftreten.

Öffentliches Interesse

Veranstaltungen mit hohem öffentlichem Interesse bieten Störern, Selbstdarstellern oder

Aktivisten eine breite Plattform für Handlungen. Das Ziel, Aufmerksamkeit zu erlangen,

ist schnell und einfach erreicht, zumal häufig Medienvertreter anwesend sind. Aktionen

können von einfachen Störungen, Versuchen, Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, bis

hin zu Anschlägen reichen.

Materielle Anforderungen

Bei Demonstrationen

• hat die Thematik den größten Einfluss auf deren Verlauf. Somit muss diese im

Vorfeld genau analysiert werden.

• muss mit Gegendemonstrationen gerechnet werden. Diese spielen bei der Planung

und vor allem bei der Bemessung der Polizeibegleitung eine wichtige Rolle. 32 Gespräch mit Herrn Spangardt vom 13.04.12 

Page 61: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

61

• welche Mobilität besitzen, halten sich die Demonstranten nicht immer an die

genehmigten Routen. Ständige Kontrolle und schnelles Einschreiten sind hier

erforderlich.

• müssen zu hohe Personendichten oder Stauungen bei Demonstrationszügen

vermieden werden. Dies muss bei der Genehmigung und Planung der Route

beachtet werden.

• muss ständig mit Störungen von außen gerechnet werden.

• sind auf ihren Grad des öffentlichen Interesses hin zu prüfen. Hohes Interesse

bedeutet gleichzeitig hohe Anfälligkeit für Störungen.

• ist die Gewaltbereitschaft der Teilnehmer zu prüfen.

• spielt der Wettereinfluss eine große Rolle. Hiervor müssen sich die Teilnehmer

entsprechend schützen.

• sind im Vorfeld besondere Objekte zu identifizieren, welche ggf. geschützt werden

müssen. Diese können sich sowohl in direkter Nähe, als auch in unmittelbarer

Umgebung befinden.

• ist für Rettungsdienst und Feuerwehr darauf zu achten, dass es sich um

Polizeilagen handelt. Dementsprechend ist immer zuerst Rücksprache mit der

Polizei zu halten, bevor ein Einsatz durchgeführt wird.

5.6.6 Politische Kundgebung

Beschreibung

Der Duden bezeichnet Kundgebungen als öffentliche Versammlungen, welche unter

einem politischen Hintergrund stattfinden. Hier werden also politische

Bekanntmachungen oder Äußerungen gemacht. Gleichzeitig finden diese meist unter

freiem Himmel statt.33

33 vgl. www.duden.de, Suchwort „Kundgebung“ 

Page 62: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

62

Besonderheiten

Wie bereits beschrieben, müssen politische Kundgebungen nicht zwingend in

geschlossenen Räumen stattfinden. Dadurch werden diese sehr anfällig für

Wettereinflüsse. Gleichzeitig bietet sich aber auch eine gute Möglichkeit für Störungen.

Analog zu Demonstrationen kann es bei politischen Kundgebungen zu Störungen durch

Andersdenkende oder Personen kommen, die Aufmerksamkeit erregen wollen.

Beispiel für eine politische Kundgebung

Im Jahr 2009 hielt Bundeskanzlerin Angela

Merkel eine Rede auf dem Kölner Heumarkt.

Kern dieser politischen Veranstaltung war die

damalige Europawahl. Besucht wurde die

Veranstaltung in der Kölner Altstadt von etwa

3.000 Menschen.34 Angela Merkel hielt nicht

nur eine Rede auf der aufgebauten Bühne,

sondern suchte ebenfalls nahen Kontakt zum

Publikum.

Spezifische Gefahren

Die spezifischen Gefahren von Demonstrationen und politischen Kundgebungen können

als analog betrachtet werden. Bei politischen Kundgebungen existiert je nach Thematik

ebenfalls ein hohes Konfliktpotential. Bei jeder Versammlung kann es grundsätzlich zu

Gegendemonstrationen, Ausschreitungen oder Gedränge kommen. Auch kann ein

großes öffentliches Interesse vorliegen, welches potentiellen Störern eine Plattform für

Aufmerksamkeit bietet.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Demonstrationen und politische

Kundgebungen kombiniert werden.

Bei politischen Kundgebungen spielen der oder die Redner die zentrale Rolle. Alle

Zuschauer richten sich danach. Auch muss der Personenschutz gewährleistet sein. 34 vgl. http://www.express.de/koeln/angela‐merkel‐kanzlerin‐sprach‐auf‐dem‐heumarkt,2856,860790.html (10.04.12) 

Abb. 17: Angela Merkel auf dem Heumarkt

Page 63: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

63

Besonders bei hohen Politikern oder prominenten Personen muss dieser ständig und

ausreichend vorhanden sein.

Materielle Anforderungen

Die materiellen Anforderungen an politische Kundgebungen können von denen an

Demonstrationen und Konzerte abgeleitet werden. Hierbei gilt es jedoch besonderes

Augenmerk auf die Sicherheit des bzw. der Redner zu legen.

5.6.7 Religiöse Veranstaltung

Beschreibung

Religiöse Veranstaltungen sind Veranstaltungen mit einem religiösen Hintergrund, bzw.

Zweck. Die Art der Veranstaltung kann dabei sehr vielfältig sein. Das Spektrum reicht

von kleinen Versammlungen, religiösen Ansprachen, Festen, gemeinsamem Beten,

Gottesdiensten bis hin zu internationalen Großveranstaltungen.

Besonderheiten

Die Art und der Ablauf einer religiösen Veranstaltung hängen natürlich stark von der

jeweiligen Religion und den damit verbundenen Bräuchen ab. Diese Arbeit beschränkt

sich auf religiöse Großveranstaltungen des christlichen Glaubens und behandelt

exemplarisch den Weltjugendtag 2005 in Köln.

Beispiel für eine Religiöse Veranstaltung

Der Weltjugendtag ist eine religiöse Großveranstaltung mit bis zu 800.000 Teilnehmern.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, einen Dialog zwischen der Jugend und der katholischen

Kirche zu führen. Gleichzeitig geht es darum, Gemeinschaft und Glauben zusammen zu

erleben. Die Teilnehmer reisen dazu aus der ganzen Welt an die immer wechselnden

Orte an. Die Kirche möchte so die Jugendlichen erreichen und eine Neuevangelisierung

Page 64: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

64

durchführen. Bei den Weltjugendtagen wird gemeinsam Musik gemacht, Theater

gespielt oder Gottesdienst gefeiert.35

Beim Weltjugendtag 2005, welcher im

August in Köln stattfand, reisten Pilger aus

193 Ländern an. Bei der Abschlussmesse

auf dem Marienfeld nahe Köln waren 1,1

Millionen Menschen zugegen.36

Spezifische Gefahren

Mehrtägigkeit

Bei mehrtägigen Veranstaltungen gilt analog zu einem Festival ein erhöhter

Planungsaufwand im Bereich der Bedürfnisse der Teilnehmer. Verpflegung muss

sichergestellt werden, es müssen Übernachtungsmöglichkeiten und ausreichend

sanitäre Einrichtungen vorhanden sein.

Pilgerströme

Besonders bei großen Veranstaltungen mit hohem Popularitätsgrad und internationaler

Beachtung ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Beim Weltjugendtag waren es bis

zu 1,1 Millionen Menschen, die dorthin pilgerten. Hieraus ergeben sich ganz andere

Dimensionen der Planung, vor allem im Bereich der Anreise und Abreise. Besonders

problematisch wird die Planung, wenn die Feierlichkeiten an mehreren Orten stattfinden,

so dass die Besucher von Ort zu Ort ziehen. Gleichzeitig kann der Besuch der

Veranstaltung mit Tourismus verbunden werden, gerade bei ausländischen Teilnehmern.

35 vgl. http://www.weltjugendtag.de/was‐ist‐ein‐wjt/index.php (10.04.12) 36 vgl. http://www.papst‐in‐deutschland.de/papst‐benedikt‐xvi/fruehere‐reisen/weltjugendtag‐2005‐in‐koeln/ (10.04.12) 

Abb. 18: Eröffnungsmesse im RheinEnergie Stadion

Page 65: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

65

Wunderheilung

Religiöse Veranstaltungen allgemein haben eine besonders hohe Anziehungskraft auf

kranke, schwache oder alte Menschen, welche sich durch den Besuch der

Veranstaltung, die dortige Begegnung mit besonderen Religionsvertretern oder

allgemein hoher Religiosität eine Heilung erhoffen. Die Notfallversorgung muss

entsprechend darauf eingestellt und bemessen werden.

Religionsgegner

Ähnlich wie bei Demonstrationen oder politischen Kundgebungen ist bei allen Arten von

religiösen Veranstaltungen mit Störern oder Gegnern zu rechnen. Dabei kann es sich

um Religionsgegner, Andersgläubige oder einfach um Personen handeln, die

Aufmerksamkeit erregen wollen. Dies bietet sich besonders an, wenn ein hohes

öffentliches Interesse besteht und Medienvertreter anwesend sind. Von den

Teilnehmern der Veranstaltung selber geht in der Regel eher ein harmonisches

Miteinander aus.

Materielle Anforderungen

Bei religiösen Veranstaltungen

• ist besonders mit den Bedürfnissen von alten und kranken Menschen zu rechnen.

• ist immer mit Störungen durch Religionsgegner oder Andersgläubige zu rechnen.

• sind je nach Dimension erhebliche Pilgerströme zu erwarten.

• ist je nach Umfang mit einem Anstieg des Tourismus in der Umgebung zu rechnen.

Viele weitere materielle Anforderungen können den Anforderungen an Konzerte,

Festivals und politische Kundgebungen entnommen werden, da sich zahlreiche

Analogien ergeben.

Page 66: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

66

5.7 Faktor Mensch – Ein Risikofaktor? In diesem Abschnitt soll der Besucher einer Veranstaltung und dessen Verhalten

genauer untersucht werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Fragen, in wie weit die

Grundbedürfnisse der Menschen und das Panikverhalten bei Gefahren einen Einfluss

auf die Sicherheit von Veranstaltungen haben.

Hintergrund dieser Fragestellung ist die Tatsache, dass immer öfters aggressives

Verhalten bei Besuchern auftritt, welches die Sicherheit und das Wohlergehen anderer

Besucher gefährdet. Des Weiteren kam es in der Vergangenheit zu schwerwiegenden

Verletzungen bis hin zu Todesfällen, welche durch Panikausbrüche hervorgerufen

wurden. 37 Es gilt zu ermitteln, was die Ursachen dafür waren und welche

Voraussetzungen eine Veranstaltung erfüllen muss, um dem entgegen zu wirken.

Gewählt wurde eine verhaltenspsychologische Herangehensweise.

5.7.1 Auswirkungen menschlicher Grundbedürfnisse

5.7.1.1 Begriffsbestimmung

Bedürfnisse

Bedürfnisse bezeichnen den Wunsch, das Verlangen nach etwas, aber auch in

materieller Sicht eine Lebensnotwendigkeit.38

Frustration

Frustration ist das „Erleben einer Enttäuschung und vermeintlichen Zurücksetzung

durch erzwungenen Verzicht oder versagte Befriedigung“.39

37 beispielsweise bei der Love Parade 2010 in Duisburg 38 vgl. www.duden.de, Suchwort „Bedürfnis“ 39 www.duden.de, Suchwort „Frustration“ 

Page 67: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

67

Selbst-verwirklichung

Anerkennung

Soziale Beziehung

Sicherheit

Körperliche Grundbedürfnisse

Trans-zendenz

Maslowsche Bedürfnispyramide

Langeweile

Langeweile wird als „unangenehm, lästig empfundenes Gefühl des Nicht-ausgefüllt-

Seins, der Eintönigkeit, Ödheit, das aus Mangel an Abwechslung, Anregung,

Unterhaltung, an interessanter, reizvoller Beschäftigung entsteht“ beschrieben.40

Aggression

Aggression bezeichnet eine „feindselige, ablehnende Einstellung, Haltung“, welche auch

häufig in einen Angriff übergeht.41

5.7.1.2 Grundbedürfnisse der Menschen

Das durch den Psychologen

Abraham Maslow (1908 - 1970)

entwickelte Konzept der

Selbstverwirklichung

veranschaulicht sehr gut die

Grundbedürfnisse des Menschen

und deren Abhängigkeit

voneinander. Nach diesem

Konzept sind alle Bedürfnisse

des Menschen hierarchisch in

Stufen aufeinander aufbauend

angeordnet. Diese Tatsache

bezeichnet Maslow als

Bedürfnishierarchie, dargestellt

in seiner Maslowschen

Bedürfnispyramide (siehe Abb. 19). Jeder Mensch durchläuft die Pyramide von unten

nach oben. Dabei baut die höhere Stufe jeweils auf der darunter liegenden Stufe auf

40 www.duden.de, Suchwort „Langeweile“ 41 www.duden.de, Suchwort „Aggression“ 

Abb. 19: Maslowsche Bedürfnispyramide

Page 68: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

68

und kann erst erreicht werden, wenn alle Bedürfnisse dieser untergeordneten Stufe

befriedigt sind.

Die unterste Stufe der Bedürfnispyramide bilden körperliche Grundbedürfnisse, gefolgt

von dem Bedürfnis nach Sicherheit. Sind diese Stufen erfüllt, folgt das Streben nach

sozialen Beziehungen. Aus diesen resultiert der Wunsch nach Anerkennung, die

Grundlage zur Selbstverwirklichung. Damit ist gemeint, dass der Mensch mit sich selbst

im Einklang ist, er akzeptiert sich und ist offen für Veränderung. An der Spitze steht die

Transzendenz, der Einklang mit dem Kosmos. Zusammenfassend kann man sagen,

dass der Mensch zunächst versucht, seine primitivsten Bedürfnisse zu befriedigen, um

danach nach humaneren Zielen streben zu können. Dieses Streben verursacht in ihm

eine Motivation, welche wiederum sein Handeln und Verhalten beeinflusst.42

Überträgt man dieses Modell auf eine Veranstaltung, so bedeutet dies, dass der

Besucher zunächst bestrebt ist, seine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Dazu zählen

lebensnotwendige Dinge wie Luft zum Atmen, Bewegungsraum, Nahrungsmittel, aber

auch körperliches Wohlbefinden (Temperatur, Hygiene, Ausgeschlafenheit, etc.).

Sexuelle Bedürfnisse spielen nur bei bestimmten Veranstaltungen eine Rolle. War er

hierbei erfolgreich, so entwickelt er einen Sinn für Sicherheit. Er prüft seine Umgebung

nach den Kriterien, ob sie für ihn sicher geordnet und strukturiert ist. Dies alles gibt ihm

das Gefühl sich in einem sicheren Umfeld zu bewegen. Nun kann er sich sozialen

Aspekten widmen. Er geht Beziehungen mit anderen Besuchern ein und ist bestrebt,

sich als Teil in die Veranstaltung zu integrieren. Nach Abschluss dieser Stufe strebt er

nach Anerkennung. Der Erreichungsgrad hängt jedoch stark von der Art der

Veranstaltung ab. Er kann sich zumindest als Teil der Veranstaltung fühlen, was ihm

wiederum das Gefühl gibt, dazu zu gehören, also „wichtig“ zu sein.

Alle bis hierhin beschriebenen Bedürfnisse werden als Defizitbedürfnisse bezeichnet,

Bedürfnisse die befriedigt werden müssen. Darauf folgen die Wachstumsbedürfnisse,

die Steigerung des Vergangenen. Diese werden von den Stufen Selbstverwirklichung

und Transzendenz gebildet. Die Spitze der Pyramide ist erreicht. Allerdings endet der

42 vgl. Zimbardo, Philip G.: Psychologie,  1992, Seite 352f 

Page 69: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

69

Einflussbereich der Veranstaltung mit den Defizitbedürfnissen, denn normalerweise

haben Besucher bei Veranstaltungen eher selten die Möglichkeit zur

Selbstverwirklichung.

Im Zuge dieser Arbeit wurde die Maslowsche Bedürfnispyramide erweitert und für

Veranstaltungen abgewandelt. Während auf der linken Seite die Bedürfnisse des

Besuchers dargestellt sind, beschreibt die rechte Seite Anforderungen an

Veranstaltungen, um eine Bedürfniserfüllung zu ermöglichen.

Wichtig ist es hierbei zu erwähnen, dass Zufriedenheit etwas sehr Subjektives darstellt

und nicht alle Menschen zusammenfassend beschreibbar sind. Ebenfalls können auch

nicht immer alle Stufen der Pyramide exakt abgegrenzt werden.

Selbst-verwirklichung

Anerkennung

Soziale Beziehung

Sicherheit

Körperliche Grundbedürfnisse

Trans-zendenz

Der Besucher fühlt sich beim Besuch der Veranstaltung sicher. Er ist keinen Gefahren ausgesetzt, körperlich unversehrt und kann sorglos dem Geschehen teilhaben.

Der Besucher kann seinen Nahrungsmittelbedarf stillen, Toilettengänge erledigen, seine Hygieneansprüche erfüllen, hat genügend Bewegungsfreiheit und ist ausgeschlafen, nicht erschöpft oder gelangweilt.

Die Besucher erleben ein angenehmes Miteinander und fühlen sich völlig als „Teil der Veranstaltung“

Der Besucher hat als Teil der Veranstaltung das Gefühl „wichtig“ zu sein.

Bedürfnisse

Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen nach Maslow

Abb. 20: Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen

Page 70: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

70

5.7.1.3 Zusammenhang zwischen Grundbedürfnissen und Aggression

Kommt es zu einer Nichtbefriedigung von Bedürfnissen oder auch Wünschen, so folgt

daraus eine Frustration. Diese ist also das Erleben einer Enttäuschung durch

erzwungenen Verzicht oder versagte Befriedigung. Gleichzeitig kann aber auch eine

unerfüllte Erwartung eine Frustration auslösen. Die Stärke der Frustration ist bei jedem

Menschen unterschiedlich und hängt sehr stark von dessen Entwicklung und dem

gewohnten Lebensstandard ab. Frustration tritt besonders bei Nichtbefriedigung

überlebenswichtiger Grundbedürfnisse ein. Dann bewegt sie den Menschen zu

bestimmten Verhaltensweisen, um seine Situation zu verändern, bzw. zu verbessern.43

Die Frustrations-Aggressions-Hypothese nach dem Psychologen John S. Dollard (1900

- 1980) besagt jedoch, dass eine Frustration eine Neigung zur Aggression hervorruft

Diese führt wiederum ein feindseliges, oft angreifendes Verhalten mit sich. Der Grad der

Aggressionsneigung hängt vom Grad der Frustration ab. 44 Nach dem Psychologen

Leonard Berkowitz spielen provozierende Umweltreize darüber hinaus eine

entscheidende Rolle. Sie bestimmen als zweiter Faktor, ob die entstandene

Aggressionsneigung auch schlussendlich in Aggression umgesetzt wird. Diese

Umweltreize umfassen alle Assoziationen mit Aggression, wie beispielsweise

aggressive Handlungen oder auch Waffen.45

Folgende Grafik dient zur Veranschaulichung der o.g. Zusammenhänge:

43 vgl. http://www.bernhard‐kuelp.de/frustrations1.htm (02.04.12) 44 vgl. Zimbardo, Philip G.: Psychologie, 1992, Seite 366 45 ebenda, Seite 367 

Page 71: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

71

Der Vollständigkeit halber wurden in dem Schema ebenfalls die Ursachen Erwartungen

und Langeweile mit einbezogen. Unerfüllte Erwartungen, sowie anhaltende Langeweile

können bei Menschen ebenfalls Frustrationen auslösen. Neben den provozierenden

Umweltreizen gibt es weitere verstärkende Faktoren. Dazu zählen beispielsweise

Alkohol und Drogen. Je nach Konsummenge setzt Alkohol Hemmschwellen herunter

und verursacht aggressives und gewaltbereites Verhalten.46

5.7.1.4 Auswirkungen auf Veranstaltungen

Die Auswirkungen eines aggressiven Verhaltens sind für Veranstaltungen alles andere

als erwünscht. Beginnend mit einem oft mürrischen oder wütendem Verhalten der

betroffenen Besucher, richten sich die aggressiven Tätigkeiten oft gegen unbeteiligte

Dritte, auch wenn diese dafür nicht verantwortlich sind. Von Beschimpfungen über

leichte Rangeleien bis hin zu schweren Tätlichkeiten oder mutwilligen

Sachbeschädigungen ist alles möglich. Besonders schwerwiegend werden die

Auswirkungen, wenn mehrere frustrierte und aggressive Personen aufeinander treffen.

Gleichzeitig sinken der Respekt vor Ordnungskräften und die Bereitschaft, deren

46 vgl. http://www.kenn‐dein‐limit.info/index.php?id=65&tx_ttnews[tt_news]=62&cHash=33aceac6e1558cf7d5b7db42994722d2 (24.04.12) 

FR U S T R A T I O N

AGGRESSION

Unerfüllte Bedürfnisse

Unerfüllte Erwartungen

Langeweile Verstärkende Faktoren

Ursache Folge Wirkung

Ursachen für Aggressives Verhalten

provozierendeUmweltreize

Abb. 21: Ursachen für Aggressives Verhalten

Page 72: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

72

Anordnungen Folge zu leisten. Dies kann gerade in Notfällen bei Veranstaltungen

schwerwiegende Folgen haben.

5.7.2 Panikverhalten von Menschen

In der Vergangenheit wurden in den Medien Panikausbrüche als Ursache für hohe

Zahlen von Verletzten oder sogar Toten bei Großveranstaltungen genannt. Panik wird

dabei oft als Massenphänomen dargestellt, wie beispielsweise bei der Loveparade 2010,

wo auf Grund einer „Massenpanik“ 21 Menschen starben.47

Der folgende Abschnitt analysiert die Ursachen für Panik, welche Zusammenhänge

zwischen ihr und Angst bestehen und wie sie letzten Endes vermieden werden kann.

5.7.2.1 Begriffsbestimmungen

Panik

Panik wird im Allgemeinen als „durch eine plötzliche Bedrohung, Gefahr hervorgerufene

übermächtige Angst, die das Denken lähmt und zu kopflosen Reaktionen

führt“ bezeichnet.48 Obwohl Panik in den seltensten Fällen als Massenphänomen auftritt,

wird sie von den Medien immer wieder als solches ausgelegt. Dabei hat die empirische

Panikforschung andere Erklärungsansätze definiert.49

5.7.2.2 Ursachen

Allgemein herrscht das Bild, Panik sei eine Reaktion auf besonders belastende

Situationen oder große Gefahren. Dies stimmt jedoch nur zum Teil. Bedrohliche

Situationen verursachen bei Menschen zunächst Angstreaktionen, welche als

lebensrettende Vorsichtsmechanismen bezeichnet werden. Der Mensch versucht einen

Ausweg aus der gefährlichen Situation zu finden. Die Angst ermöglicht es ihm, alle

verfügbaren Kräfte zu mobilisieren und einzusetzen. Angst hat somit grundsätzlich 47 vgl. http://loveparade2010doku.wordpress.com/ (06.04.12) 48 www.duden.de, Suchwort „Panik“ 49 Pajonk, F. G., Dombrowsky, W. R. : Panik bei Großschadensereignissen, 13.04.2006 

Page 73: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

73

positive Aspekte, kann sich jedoch ins Extreme steigern. Dabei gibt es eine Schwelle,

ab der das vernünftige Denken gelähmt wird. Von dort an wirkt Angst nicht mehr

förderlich, sondern kontraproduktiv und wird als Panik bezeichnet. Der Übergang tritt ein,

wenn ein Mensch plötzlich keine Chance mehr sieht, einer lebensbedrohlichen Situation

zu entfliehen. Wann dieser Fall erreicht ist, ist bei jedem Menschen unterschiedlich.50

Als Beispiel könnte eine Person genannt werden, welche vor einem sich schnell

ausbreitenden Feuer über einen Rettungsweg flieht. Plötzlich erreicht sie eine

verschlossene Notausgangstür. Die vorhandene Angst wird sich schlagartig steigern

und unweigerlich in Panik umschlagen, wenn die Person erkennt, dass sie

eingeschlossen ist und nicht mehr fliehen kann.

Zusammenfassend lässt sich Panik auf psychobiologische Zusammenhänge zwischen

Gefahrensituationen und Angstreaktionen zurückführen und bezeichnet grundsätzlich

kein Massenphänomen. 51

5.7.2.3 Auswirkungen von Panik

Die ersten Reaktionen auf Gefahrensituationen bei Großveranstaltungen werden

zunächst von Angst ausgelöst. Die Besucher verfallen ihren natürlichen Fluchtreflexen

und versuchen der Situation zu entkommen. Es entstehen Personenströme, welche in

der Regel entlang von Flucht- und Rettungswegen verlaufen. Problematisch wird es

jedoch, wenn diese Wege verschlossen oder durch Hindernisse verengt sind. In beiden

Fällen erfolgt ein Anstieg der Personendichte und damit des Personendruckes.

Verengungen erzeugen einen so genannten „Flaschenhalseffekt“, welcher die

Abströmgeschwindigkeit verringert. Bei Sackgassen hingegen wird der Abstrom

vollständig gestoppt, während gleichzeitig weitere Menschen nachströmen. Aus dem

ansteigenden Druck können Verletzungen entstehen, wenn die Personen

gegeneinander gepresst werden oder stolpern. Gleichzeitig steigt das Risiko für einen

Panikausbruch. Findet dieser statt, veranlasst er die betroffenen Menschen zu weiteren

Fluchtbewegungen, welche die entstehenden Drücke unter Umständen nochmals

50 Pajonk, F. G., Dombrowsky, W. R. : Panik bei Großschadensereignissen, 13.04.2006 

51 ebenda 

Page 74: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

74

erhöhen. Die Fluchtbewegungen erfolgen dabei in entgegen gesetzter Richtung zur

Gefahrenquelle. Das irrationale Handeln in Panik geratener Menschen kann dazu führen,

dass die Lage der Gefahrenquelle völlig falsch angenommen wird oder eine reale

Gefahr gar nicht existent ist.52

5.7.2.4 Panikvermeidung

Interventionsmaßnahmen nach ausgebrochener Panik haben nur geringe

Erfolgschancen.

Nach F.G. Pajonk und W.R. Dombrowsky können folgende Maßnahmen eingesetzt

werden:

• Einsatz von klaren, eindeutigen Lautsprecherdurchsagen.

• Vermittlung eines gelassenen und routinierten weiteren Ablaufes

• Überraschende oder schockartige Interventionen wie z. B. ein durchdringender,

schriller Pfeifton.

• Rituale (z. B. Gebete) oder klassische Musik über Lautsprecher abspielen.

• Den panischen Menschen einfache Aufgaben stellen, wie z. B. Kindern zu helfen.

Grundsätzlich sind Präventionsmaßnahmen weitaus effektiver. Diese beginnen bereits

bei der Planung von Veranstaltungen. Mögliche Gefahrenquellen müssen erkannt und

beseitigt werden. Fluchtwege dürfen unter keinen Umständen verschlossen werden

oder Hindernisse („Flaschenhalseffekt“) aufweisen. Ebenfalls müssen sie ausreichend

gekennzeichnet sein. Die Einrichtung von Lautsprecheranlagen für eventuelle

Durchsagen ist erforderlich. Im Notfall sollten die Notausgänge durch das Personal

geöffnet werden, schon bevor fliehende Personen dort eintreffen. Dazu muss das

Personal im Vorfeld eingewiesen werden und über eine geeignete Kommunikation

untereinander verfügen.53

52 Pajonk, F. G., Dombrowsky, W. R. : Panik bei Großschadensereignissen, 13.04.2006 

53 ebenda 

Page 75: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

75

5.7.3 Materielle Anforderungen in Hinblick auf den Besucher

5.7.3.1 Aus den Grundbedürfnissen

Betrachtet man die unter Punkt 5.7.1.2 dargestellte und für Veranstaltungen erweiterte

Maslowsche Bedürfnispyramide, so gilt es zunächst die körperlichen Grundbedürfnisse

des Besuchers zu befriedigen. Demnach müssen genügend Bewegungsraum und

ausreichend Sauerstoff zum Atmen vorhanden sein. Zur Bemessung des

Bewegungsraumes kann die Personendichte nach der MVStättV zur Rate gezogen

werden:

Sitzplätze an Tischen 1 Besucher je m²

Sitzplätze in Reihen/Stehplätze 2 Besucher je m²

Stehplätze auf Stufenreihen 2 Besucher je lfd. Meter Stufenreihe

Ausstellungsräume 1 Besucher je m²

Untersuchungen haben ergeben, dass die kritische Personendichte bei etwa sechs

Personen pro Quadratmeter liegt. Ab dieser Schwelle entwickelt sich ein

Kompressionsprozess. Dieser wird durch wechselwirkende Kräfte der Personen

untereinander ausgelöst. Mit ansteigender Personendichte, nehmen auch die Kräfte und

damit die Drücke weiter an. Ein Druck von 2 - 3 KN / m² auf den Brustkorb eines

Menschen ist noch ertragbar, darüber hinaus kann er bei längerer Einwirkung bereits

zum Ersticken führen. Eine Überschreitung der Personendichte von 5 – 6 Personen pro

Quadratmeter muss damit in jedem Fall vermieden werden.54

Nachdem der Besucher ausreichend Luft zum Atmen und Bewegungsfreiraum hat,

muss er seinen Nahrungsmittelbedarf decken können. Dies gilt besonders für längere

oder sogar mehrtägige Veranstaltungen. Hierzu muss ausreichend Gastronomie auf 54 Oberhagemann, Dirk Dr. : Statische und Dynamische Personendichten bei Großveranstaltungen, Technisch – Wissenschaftlicher Beirat der vfdb e.V., veröffentlicht als Technischer Bericht 13 – 01, März 2012 

Tabelle 2: Personendichte nach der MVStättV

Page 76: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

76

dem Veranstaltungsgelände vorhanden sein. Überzogene Preise oder schlechte

Erreichbarkeit können die Ursache von Frustration sein.

Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen, Toilettengänge zu erledigen. Sanitäre

Einrichtungen müssen in ausreichender Menge vorhanden, sauber und gut zugänglich

sein. Es kann wieder die MVStättV zur Rate gezogen werden:

Damen Herren

Besucherplätze Toilettenbecken Toilettenbecken Urinalbecken

Bis 1000 je 100 1,2 0,8 1,2

über 1000 je weitere 100 0,8 0,4 0,6

Über 20000 je weitere 100 0,4 0,3 0,6

Die Anforderungen der Toilettenräume für Rollstuhlbenutzer können §12 Abs. 2 der

MVStättV entnommen werden.

Bei längeren oder mehrtägigen Veranstaltungen spielt die Müdigkeit eine wichtige Rolle.

Auf dem Veranstaltungsgelände sollten Bereiche eingerichtet werden, in denen sich

Besucher ausruhen können, idealerweise kombiniert mit Gastronomie und

Sanitäranlagen. Ausgeruhte Besucher sind ausgeglichener.

Sind alle Grundbedürfnisse des Besuchers befriedigt, müssen die

Sicherheitsbedürfnisse des Besuchers gestillt werden. Dazu zählen Ordnung und

Struktur. Demnach ist es bei der Planung wichtig, dem Besucher einen strukturierten,

sauberen und ordentlichen Aufenthaltsbereich zu bieten. Durch Umzäunungen,

Abgrenzungen und die Präsenz eines Ordnungsdienstes kann ihm das Gefühl gegeben

werden, sich in Sicherheit zu befinden. Zur Erhaltung des Gefühles muss jegliche

Gefährdung des Besuchers und die Entstehung einer Gefahr vermieden werden.

Soziale Bedürfnisse können erfüllt werden, wenn durch die Veranstaltung ein

harmonisches Miteinander der Besucher geschaffen wird. Voraussetzung bildet eine

Befriedigung der ersten beiden Stufen der Bedürfnispyramide, denn nur ausgeglichene

Tabelle 3: Toilettenbedarf nach der MVStättV

Page 77: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

77

Besucher können Beziehungen untereinander eingehen. Musikalische Veranstaltungen

können durch das Erschaffen einer harmonischen Atmosphäre mittels musikalischer

und visueller Untermalung große Erfolge erreichen.

Anerkennung kann den Besuchern bei Veranstaltungen nur bedingt gegeben werden.

Möglich ist hier jedoch das Einbinden des Publikums, um jedem Einzelnen das Gefühl

zu geben, ein Teil und damit „wichtig“ zu sein. Dies kann durch programmbegleitende

Informationen über Lautsprecher oder durch Moderation erfolgen, die in Interaktion mit

dem Publikum steht. Somit erhält der Besucher das Gefühl, dass es bei der

Veranstaltung auch um ihn geht. Bei einem Fußballspiel, bei dem Fanreaktionen eng mit

dem Spiel verbunden sind und eine „Stadionatmosphäre“ entsteht, ist dies der Fall. Aber

auch bei Musikveranstaltungen kann der Interpret in Interaktion mit seinem Publikum

treten, um diesem zu zeigen, dass es ein fester Teil der Show ist.

Neben den Bedürfnissen muss eine Veranstaltung auch die Erwartungen der Besucher

erfüllen und Langweile vermeiden. Wird beispielsweise im Vorfeld durch übertriebene

Werbung ein falsches Bild von der Veranstaltung geschaffen, kann dies zu Frustration

des Besuchers führen, wenn er feststellt, dass seine hohen Erwartungen nicht erfüllt

werden. Bestimmte Erwartungen sind jedoch nicht beeinflussbar, wie beispielsweise ein

Sportereignis, bei dem die eigene Mannschaft verliert.

Gleichzeitig darf die Veranstaltung auch nicht langweilig sein. Der Besucher möchte

Unterhaltung. Langweile kann durch lange Wartezeiten beim Einlass oder während der

Veranstaltung, aber auch durch eine langweilige Darbietung hervorgerufen werden. Hier

kann versucht werden, durch ein Rahmenprogramm oder geschickte Einlassregelung

Wartezeiten zu verkürzen oder zumindest unterhaltsamer zu gestalten.

5.7.3.2 Aus dem Panikverhalten

Die unter 5.7.2 verfasste Analyse über das Panikverhalten von Besuchern hat gezeigt,

dass ausgebrochene Panik nur sehr schwer gestoppt werden kann. Demnach muss bei

der Vorplanung alles getan werden, was zur Vermeidung eines Ausbruches führt.

Page 78: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

78

Hauptursache ist panische Angst, entstanden aus einer Gefahrensituation oder einer zu

hohe Personendichte. Demnach gilt es auch hier wieder, möglichst alle Gefahren im

Vorfeld auszuschließen. Besonders großes Augenmerk muss auf die Lenkung der

Besucherströme gelegt werden. Es darf zu keiner Zeit zu einer drastischen

Überschreitung der Personendichte kommen. Besucher dürfen niemals durch

Engstellen („Flaschenhals“) geführt werden, an denen es zu Stauungen kommt. Dies

führt fast immer zu großem Gedränge. Mit Vereinzelungsanlagen und ständiger

Kontrolle können Besucher bereits ab den Eingängen entsprechend der Personendichte

reguliert werden. Vor den Eingängen kann mit Warteschlangen ein geregelter Einlass

erreicht werden. Alle Zu- und Abwege auf dem Gelände dürfen nicht in ihrer Breite

abnehmen. Das Resultat wären Stauungen und Gedränge. Beim Einlass ist unbedingt

auf die Kapazität des Veranstaltungsortes zu achten. Bei Erreichung oder

Überschreitung muss dieser unverzüglich unterbrochen werden.

Kommt es doch zum Panikausbruch, kann hier nur durch eine schnelle Evakuierung und

die unter 5.7.2.4 benannten Interventionsmaßnahmen eingegriffen werden. Es gilt,

möglichst schnell die entstandene hohe Personendichte zu entspannen. Des Weiteren

sind ausreichend Fluchtwege erforderlich, welche entsprechende Besucherströme

aufnehmen können. Die Anforderungen können der MBO entnommen werden.

Ausweichzonen können eingerichtet und durch schnelles Öffnen von Absperrungen

freigegeben werden. Eine zusätzliche Entspannung der Masse kann damit erreicht

werden. Sie dürfen jedoch keine Sackgassen bilden, sondern müssen ebenfalls ins

Freie führen. Sackgassen verursachen unweigerlich eine Paniksteigerung. Darüber

hinaus muss das Personal entsprechend bemessen, geschult und ausgestattet werden,

um in Notfall reagieren zu können.

Page 79: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

79

6. Zusammenfassung der Ergebnisse

6.1 Formulierung materieller Anforderungen an Großveranstaltungen

Nach der ausführlichen Analyse darüber, was eine Großveranstaltung unsicher macht,

gilt es nun, die Materiellen Anforderungen an sichere Großveranstaltungen heraus zu

arbeiten. Diese ergeben sich aus den Maßnahmen zur Vermeidung der o.g. Gefahren

(siehe Tabelle 1). Um die bereits gewählte Struktur der Arbeit beizubehalten, werden die

materiellen Anforderungen strukturiert nach den Gefahrenquellen formuliert. Dabei

wurde gezielt auf eine Ausformulierung verzichtet, um eine möglichst knappe und

prägnante Aussage erzielen zu können. Weitere Details können Tabelle 1 entnommen

werden.

6.1.1 Gefahrenquelle Veranstaltung

Mensch

Der Besucher

• darf zu keiner Zeit einer Gefährdung ausgesetzt werden, alle möglichen Gefahren

müssen im Vorfeld analysiert und vermieden werden.

• darf unter keinen Umständen in Panik geraten. Alle Maßnahmen sind zu treffen, um

eine Panik zu vermeiden (siehe 5.7.2.4).

• muss in Notsituationen gewarnt und angewiesen werden können. Dazu sind

Kommunikationsmittel wie Lautsprecheranlagen, Megaphone oder Monitore

erforderlich.

• muss bei Evakuierungen und in Notsituationen kontrolliert von der Gefahr fortgeleitet

werden. Hierzu sind Fluchtwege, gut sichtbare Beschilderung und eingewiesenes

Personal erforderlich.

• hat Bedürfnisse, welche befriedigt werden müssen. Diese Bedürfnisse unterscheiden

sich danach, welcher Bedürfnisstufe sie angehören. Bestimmte Grundbedürfnisse

sind für ihn lebensnotwendig. Der Besucher muss grundsätzlich die Möglichkeit

A L L G E M E I N

Page 80: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

80

haben, möglichst viele seiner Bedürfnisse zu befriedigen. Eine detaillierte Analyse

siehe 5.7.1.2.

• muss sich auf dem Veranstaltungsort zurecht finden können. Infostände, Personal,

Beschilderung oder Pläne auf den Tickets können ihm helfen.

• muss sich auf dem Veranstaltungsgelände unbedingt strukturiert und geordnet

bewegen. Entsprechende Besucherströme sind zu planen. In Bereichen bei denen

es zu Stauungen kommen kann müssen Warteschlangen eingerichtet werden. Diese

dürfen keine Flucht- und Rettungswege versperren. Während der Veranstaltung

müssen die Besucherströme überwacht werden.

• darf keiner zu hohen Personendichte ausgesetzt werden. Entsprechende

Regelungen können der MVStättV und Studien der vfdb entnommen werden (siehe

5.7.3.1). Der Ticketverkauf und Beobachtungen während der Veranstaltung können

dabei als Indikator dienen. Kommt es wieder Erwarten doch zu einer Überschreitung

der Personendichte, müssen Ausweichbereiche geöffnet und der Zustrom von

Besuchern reguliert werden können (Zugangsregelungen, Schleusen,

Absperrungen). Entsprechende konstruktive Elemente müssen im Vorfeld geplant

und eingerichtet werden.

• ist bei Freilandveranstaltungen Wettereinflüssen ausgesetzt. Dies kann zu

gesundheitlichen Problemen führen. Sind besonders schlechte Wetterlagen zu

erwarten, können im Vorfeld Hinweise darauf gegeben werden, damit sich der

Besucher darauf einstellen kann (angemessene Kleidung).

• selbst ist ein dynamischer Faktor. Sein Verhalten und seine Interaktionen können

Gefährdungen verursachen.

• muss im Vorfeld auf mögliche zu erwartende Verhaltensweisen hin analysiert werden.

• reagiert auf seine Umwelt und seine Mitmenschen.

• hält sich nicht immer an Anweisungen, Verbote oder Absperrungen. Damit ist

unbedingt zu rechnen.

• muss ständig überwacht und kontrolliert werden, um Störfällen vorzubeugen und ggf.

einschreiten zu können.

• darf keine unautorisierten Bereiche betreten können. Hier muss entsprechend

abgesperrt und gesichert werden.

B E D Ü R F N I S S E

V E R H A L T E N

Page 81: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

81

• versucht möglichst beste Sicht zu erlangen. Bereiche mit schlechter Sicht sind zu

vermeiden und punktuellen Ansammlungen muss durch Absperrungen oder

Videoleinwänden entgegengewirkt werden.

• konsumiert je nach Veranstaltungstyp Alkohol oder andere Drogen. Hiermit und mit

den verbundenen Reaktionen muss gerechnet werden. Mögliche Gegenmaßnahmen

sind Verbote, Kontrollen auf dem Gelände und beim Einlass, soziale Dienste auf

dem Gelände, Reduzierung des Alkoholgehaltes beim Getränkeverkauf und

unbedingter Einhalt des Jugendschutzes.

Das Personal

• muss geschult und ausgebildet sein.

• darf nicht aus finanziellen Interessen eingespart werden.

• muss jederzeit bei Störungen schnell eingreifen können. Richtige Verteilung und

Positionierung sind wichtig. An besonders gefährlichen Stellen muss das Personal

erhöht werden.

• benötigt genaue Handlungsanweisungen für Notsituationen.

• muss unbedingt ausgeprägte Ortskenntnisse besitzen. Beim Einsatz von

ortsfremdem Personal muss dieses genau eingewiesen werden, auch wo es seine

Fahrzeuge abstellen darf.

• muss eine klare Kompetenzenregelung und definierte Kommunikationswege

untereinander besitzen, besonders bei der Beteiligung mehrerer Organisationen.

• muss geltende Vorschriften (UVV, Hygiene, etc.) beachten und danach handeln.

• muss ständig freundlich und hilfsbereit gegenüber dem Besucher sein.

• muss für den Besucher als solches zu erkennen sein (Westen, auffallende Kleidung,

Uniformen).

• muss ausreichend Autorität besitzen. Dies gilt besonders für den Ordnungsdienst.

Hier gilt es zu überlegen, welcher Typ erforderlich ist („Peer Security“, private

Sicherheitsunternehmen oder Polizei). Anhaltspunkte bietet eine Analyse über die zu

erwartenden Besucher und deren Verhalten.

V E R H A L T E N

Page 82: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

82

Aufbauten/Ort

Der Veranstaltungsort

• muss eine sichere Veranstaltung ermöglichen. Aus der geplanten Veranstaltung

ergeben sich Anforderungen an den Veranstaltungsort. Alle diese Anforderungen

müssen erfüllt sein. Eine besondere Prüfung muss bei Geländen oder Gebäuden

durchgeführt werden, die bisher nicht als Veranstaltungsorte vorgesehen waren. Alle

relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind zu beachten.

• muss sauber, möglichst eben, nicht rutschig sein und eine ausreichende Kapazität

für die geplante Besuchermenge vorweisen. Eventuell vorhandene

Gefahrenbereiche oder Gebäude müssen sicher und unpassierbar abgesperrt

werden.

• muss über ausreichend Zu- und Abwege und vor allem Flucht- und Rettungswege

verfügen.

• sollte über eine gute Möglichkeit zur An- und Abreise verfügen (Infrastruktur). Auch

sollten notfallrelevante Einrichtungen wie Krankenhäuser, Feuer- und

Rettungswachen, etc. in erreichbarer Nähe liegen.

• muss zum Schutz von äußeren Einflüssen oder unautorisiertem Zutritt über eine

Umzäunung verfügen, welche einen kontrollierten Einlass ermöglicht.

• muss ebenfalls in seiner Umgebung erkundet werden (siehe Umgebung).

• muss auch seitens der Vegetation auf die Tauglichkeit geprüft werden. Es besteht

ein großer Unterschied zwischen Veranstaltungen im Wald, in Waldnähe oder auf

freiem Feld. Dies spielt besonders bei Evakuierungen eine Rolle.

• muss auch bei eventuellen Wettereinflüssen geeignet bleiben. Er darf beispielsweise

nicht über Senken verfügen, die sich mit Wasser füllen oder stark

verschlammen/rutschig werden. Auch muss auf mögliche erhöhte Brandgefahr bei

Trockenheit geachtet werden (trockene Wiesen/Stoppelfelder).

• ist vor Beginn der Veranstaltung nochmals zu kontrollieren.

Page 83: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

83

Die Aufbauten

• müssen ordnungsgemäß errichtet sein. Hierbei gelten entsprechende Gesetze,

Verordnungen und Richtlinien, ganz besonders die MVStättV und die MBO.

• müssen die Mindestanforderungen an Standfestigkeit und Belastbarkeit erfüllen.

• müssen den gültigen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.

• müssen sicher begehbar sein.

• müssen so auf dem Gelände angeordnet sein, dass Unübersichtlichkeit, sowie

Behinderung oder Einengung von Besucherströmen vermieden wird.

• müssen über ordnungsgemäße Flucht- und Rettungswege verfügen. Diese dürfen

nicht verschlossen sein und müssen ins Freie führen.

• müssen unter Berücksichtigung von möglichen Wettereinflüssen geplant und

errichtet werden. Wind-, Schnee- und Wasserlasten müssen unbedingt beachtet

werden.

• müssen regelmäßig geprüft werden.

Darbietung

Die Darbietung

• bildet den Mittelpunkt der Veranstaltung. Damit hat sie großen Einfluss auf den

Besucher. Sie kann die Erwartungen der Besucher erfüllen oder auch enttäuschen.

Direkte Interaktionen beispielsweise zwischen Künstlern und Publikum sind möglich.

• zieht die Besucher an, es kann zu Gedränge und Stauungen kommen. Entsprechend

muss abgesperrt und Ordnungsdienst eingesetzt werden.

• kann auch durch Besucher gestört werden, die beispielsweise Absperrungen

überwinden und die Bühne stürmen. Der Ordnungsdienst muss mit solchen

Zwischenfällen rechnen. Gerade bei einer Teilnahme von Jugendlichen ist dies zu

erwarten. Ebenso können Gegenstände vom Publikum auf die Bühne geworfen

werden.

• kann unter Umständen verängstigend auf den Zuschauer wirken, z. B. bei

Pyroeffekten oder gefährlichen Stunts. Hiervon gehen auch direkte Gefahren wie

Page 84: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

84

Verletzungen, Explosionen oder Brände aus. Die Zuschauer müssen durch

entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen oder Schutzzäune

geschützt werden.

• kann durch Bühneneffekte wie Stage-Blinder, Stroboskopblitzer oder erhöhte

Lautstärke Einfluss auf die Gesundheit der Zuschauer und der Beteiligten haben.

Entsprechende Vorschriften sind einzuhalten. Anfällig sind hier vor allem Epileptiker

(Stroboskopblitzer) und ältere Menschen. Entsprechende Hinweise können im

Vorfeld gegeben werden.

• muss nach den gültigen Regeln des Brandschutzes durchgeführt werden.

Beispielsweise können hier Brände durch falsche Materialien im Bühnenbau

entstehen und sich ausbreiten. Anforderungen können der MVStättV entnommen

werden.

• kann bei verfrühtem Beginn bei Besuchern das Gefühl auslösen, etwas zu

verpassen. Dies verursacht Hektik und ggf. Panik. Ebenso kann dies bei

Soundproben passieren. Hier könnten entsprechende Hinweise gemacht werden.

• verursacht nach ihrem Ende einen plötzlichen Abzug aller teilgenommenen

Besucher. Dieser Gesamtabzug muss unbedingt mit in die Planung einbezogen

werden.

Technik

Die Technik

• muss nach gültigen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken eingerichtet und

betrieben werden. Im Bereich von Veranstaltungen gelten besonders die MVStättV,

die MBO, die BGV C1 und beim Umgang mit Gefahrstoffen entsprechende

Sicherheitsdatenblätter. Darüber hinaus sind für den Betrieb spezieller Geräte die

nötigen Informationen einzuholen und Bedienvorschriften zu beachten.

• muss von sachkundigem Personal installiert und betrieben werden.

• muss bei ihrer Installation sicher befestigt werden. Es dürfen keine Teile herunter-

oder umfallen können.

• muss von Besuchern und nicht autorisierten Personen strikt abgegrenzt werden.

Page 85: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

85

• stellt durch technische Defekte eine direkte Gefahr für den Mensch dar. Mögliche

Gefahren sind Brände, Stromschläge oder Explosionen. Hier sind entsprechende

Maßnahmen zu ergreifen.

• kann ausfallen. Notstromversorgung, Notbeleuchtung oder Ersatzgeräte bilden eine

Rückfallebene.

• darf in keinem Fall zweckentfremdet werden. Dies gilt ganz besonders für

Sicherheitstechnik. Es müssen regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden.

• darf Flucht- und Rettungswege nicht behindern. Dies gilt besonders für

Medientechnik, wie beispielsweise Kameras, welche Fluchtkorridore nutzen um freie

Sicht für Dreharbeiten zu erlangen.

• muss vor Wettereinflüssen geschützt werden.

• muss regelmäßig geprüft und ständig überwacht werden.

6.1.2 Gefahrenquelle Umgebung

Die Umgebung

• muss im Vorfeld genau erkundet werden. Eine Gefahrenanalyse muss durchgeführt,

mögliche Gefahren für die Veranstaltung erkannt und beseitigt werden.

• birgt unter Umständen auch Gefahren für den Besucher.

• besitzt ggf. eine Infrastruktur. Diese kann eventuell genutzt werden (Strassen,

Bahnanbindung, Wasser-/Stromversorgung, etc.) aber auch eine Gefährdung

darstellen (Industrie, stark befahrene Strassen, Strom-/Gasleitungen, bauliche

Beschaffenheit, etc.).

6.1.3 Gefahrenquelle Umwelteinflüsse

Das Wetter

• hat gerade bei Freilandveranstaltungen einen hohen Einfluss.

• muss im Vorfeld in die Planung einbezogen werden. Vor und während der

Veranstaltung sind der Wetterbericht zu verfolgen und Kontakte zu Wetterdiensten

empfehlenswert.

Page 86: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

86

• kann verschiedene Extreme besitzen. Gewitter, Sturm, Hitze, Kälte, Starkregen sind

die Wichtigsten davon.

• hat Einfluss auf die Gesundheit des Menschen. Hitze wirkt sich auf den Kreislauf aus.

Bei zu großer Hitze kann gratis Trinkwasser ausgegeben werden. Sonnenlicht führt

zu Sonnenbrand. Kleidung und Sonnencreme oder Schatten schützen. Kälte, Wind

und Regen können zu Unterkühlung oder Erkrankung führen. Auch hier schützt

entsprechende Kleidung oder die Möglichkeit zum Unterstellen.

• hat Einfluss auf die Veranstaltung. Im Freien muss diese ggf. unterbrochen werden.

Der Sonnenstand kann zu Blendung führen und muss in die Planung einbezogen

werden. Auch die Tageszeiten müssen beachtet werden, ggf. ist Beleuchtung

notwendig.

• hat schädlichen Einfluss auf die Technik. Regen- und Blitzschutz ist besonders für

elektrische Einrichtungen erforderlich.

• muss besonders bei baulichen Konstruktionen berücksichtigt werden. Erhöhte

Belastungen der Aufbauten entstehen durch Wind, starken Regen oder Schnee.

Blitzableiter für eventuelle Blitzeinschläge sind notwendig.

Page 87: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

87

7. Schlussfolgerungen

Die vorliegende Arbeit hat gezeigt, wie vielschichtig und wichtig eine genaue Planung

für die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ist. Je größer ihr Ausmaß, desto

mehr Gefahren birgt sie für ihre Besucher. Die Analyse der verschiedenen

Gefahrenquellen hat ca. 130 Allgemeine Gefahren aufgeführt. Ergänzend kommen

noch die zahlreichen spezifischen Gefahren hinzu, die als Besonderheit verschiedener

Typen von Großveranstaltung gelten.

Der internationale Vergleich ausgewählter Literaturquellen kulturell ähnlicher Länder hat

aufgezeigt, wie die Veranstaltungs- und Sicherheitsplanung im Ausland durchgeführt

wird. Hier konnten zahlreiche Gemeinsamkeiten und Unterschiede erarbeitet, sowie

deren Anwendbarkeit auf Deutschland geprüft werden.

Als wichtigste Erkenntnisse des Vergleiches kann festgehalten werden, dass die

internationalen Literaturquellen nicht nur auf statische Faktoren, wie bauliche Elemente,

Brandschutz oder sicherheitstechnische Einrichtungen, sondern vielmehr auf

dynamische Faktoren eingehen. Den größten dynamischen Faktor bildet der Besucher

selbst. Seine Bedürfnisse und sein Verhalten haben direkten Einfluss auf die Sicherheit

der Veranstaltung. Von Seiten des Veranstalters muss gut organisiertes und geschultes

Personal eingesetzt werden. Die Sicherheit der Veranstaltung kann ebenfalls durch

dynamische Faktoren von außerhalb beeinflusst werden. Zu nennen sind vor allem die

Wettereinflüsse.

In einer weiteren Analyse wurde unter verhaltenspsychologischen Aspekten der Einfluss

der Grundbedürfnisse auf das Verhalten des Besuchers und die damit

verbundenen,sicherheitsrelevanten Auswirkungen geprüft.

Die Untersuchung ergab, dass ein Zusammenhang zwischen den Grundbedürfnissen

des Menschen und der Neigung zur Aggression existiert. Aus unbefriedigten

Grundbedürfnissen ergibt sich eine Frustration, welche in Aggression umschlagen kann.

Ein hungriger, durstiger und unausgeschlafener Besucher neigt beispielsweise viel eher

zu aggressiven Reaktionen, als eine ausgeglichene Person.

Darüber hinaus lassen sich viele Aspekte der rechtlichen und technischen Normen auf

die Grundbedürfnisse zurückführen. Das Grundbedürfnis nach Bewegungsfreiraum ist

Page 88: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

88

beispielsweise ausschlaggebend für die Begrenzung der Personendichte. Eine zu hohe

Personendichte kann das Bedürfnis einschränken und so Abwehrreaktionen

verursachen.

Eine weitere psychologische Analyse hat den Aspekt der Panik untersucht. Sie stellt

grundsätzlich kein Massenphänomen dar, sondern vielmehr das irrationale Bestreben

des Einzelnen, einer lebensbedrohlichen Situation zu entkommen. Mögliche

Präventions- und Interventionsmaßnahmen wurden aufgeführt. Dazu zählen eine gute

Vorplanung und im Ernstfall das Bestreben, eine Beruhigung und Entspannung der

Lage zu erreichen.

Die gewonnenen Erkenntnisse der einzelnen Analysen wurden schlussendlich zur

Formulierung der materiellen Anforderungen an sichere Großveranstaltungen vereint.

Diese bilden das Ergebnis der Arbeit.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Planung und Durchführung einer

Großveranstaltung für die Verantwortlichen eine schwierige Aufgabe darstellen.

Rechtliche und technische Normen sollen einen entsprechenden Rahmen stecken und

für Eindeutigkeit sorgen. Auf Grund der Tatsache, dass es jedoch kein allumfassendes

Regelwerk gibt, gestaltet sich die Umsetzung als sehr aufwendig. Eine große Anzahl

relevanter Einzelwerke muss zusammengetragen und umgesetzt werden. Gleichzeitig

decken sie nicht alle potentiellen Gefahren ab. Bestimmte Bereiche werden lediglich

tangiert oder es mangelt an einer Detaillierung. Erschwerend kommt hinzu, dass

Veranstaltungen einem Wandel unterliegen.

An dieser Stelle muss angesetzt werden, um eine Arbeiterleichterung für die

Veranstaltungsplanung zu schaffen und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Die im

Zuge dieser Arbeit formulierten materiellen Anforderungen an sichere

Großveranstaltungen können die ersten Grundlagen dazu bilden.

Page 89: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

89

8. Ausblick

Diese Arbeit und die darin formulierten materiellen Anforderungen an sichere

Großveranstaltungen könnten die Grundlage für ein allgemeingültiges Regelwerk zur

Sicherheitsplanung von Großveranstaltungen bilden. Dieses könnte beispielsweise

ähnlich dem „HSE Guide“ in Großbritannien die in Deutschland für Großveranstaltungen

relevanten rechtlichen und technischen Normen vereinen. Das Resultat wäre neben

einer Arbeitserleichterung eine Erhöhung der Sicherheit. Die Gefahr, dass wichtige

Aspekte bei der Planung vergessen werden, würde minimiert.

Die gewonnenen Erkenntnisse könnten dazu dienen, bestehende rechtliche und

technische Normen um die bisher noch nicht umgesetzten Sicherheitsaspekte zu

erweitern oder bei Bedarf neue Richtlinien zu verfassen. Beispielsweise sollte die

MVStättV um Anforderungen für Veranstaltungen im Freien erweitert werden, bei denen

es keine fest installierten Sprinkleranlagen, geprüfte Fluchtwege oder

Sicherheitsbeleuchtung gibt.

Besonders Aspekte, die den Besucher, sein Verhalten und seine Bedürfnisse betreffen,

sind derzeit nicht ausreichend geregelt. Auf diesem Gebiet hat Deutschland im

internationalen Vergleich ein Nachholbedarf.

Page 90: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

90

Literaturverzeichnis

• AGBF Bund: Sicherheitskonzepte für Versammlungsstätten – Checkliste bzw. Inhaltsstichpunkte zur Ausstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättV für Versammlungsstätten, München 27.03.2008 Quelle: www.agbf.de

• Australian Emergency Management Institute (AEMI): Australian Emergency Management Institute, In: Australian Goverment, Attorney-General’s Departement. http://www.em.gov.au/Education/Pages/default.aspx (abgerufen am 05.04.12)

• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: Basis I Lernabschnitt 9.4.1, Gefahren

an der Einsatzstelle, ZAF Bonn 2006

• Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Zu viel Alkohol kann aggressiv machen. In: kenn-dein-limit.info. Stand: 22.07.10. http://www.kenn-dein-limit.info/index.php?id=65&tx_ttnews[tt_news]=62&cHash=33aceac6e1558c f7d5b7db42994722d2 (abgerufen am 24.04.12).

• Department of Homeland Security – Federal Emergency Management

Agency (FEMA): Special Events Contingency Planning, März 2005 Quelle: http://training.fema.gov/EMIWeb/downloads/is15aSpecialEventsPlanning-JAmanual.pdf

• Department of Homeland Security – Federal Emergency Management Agency (FEMA): FEMA History. In: U.S. Department of Homeland Security. Stand 11.08.2010 13:12:42 EDT. http://www.fema.gov/about/history.shtm (abgerufen am 06.04.12)

• Deutsche Bischofskonferenz: Weltjugendtag 2005 in Köln. In: papst-in-

deutschland.de. http://www.papst-in-deutschland.de/papst-benedikt-xvi/fruehere-reisen/weltjugendtag-2005-in-koeln/ (abgerufen am 10.04.12)

• Emergency Management Australia (EMA): Australian Emergency Manuals

Series, Part III – Volume 2, SAFE AND HEALTHY MASS GATHERINGS - A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events, 1999 Quelle: http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf

• Express Online: Angela Merkel – Kanzlerin sprach auf dem Heumarkt. In:

Express Online, Stand 03.06.2009, 00:00 Uhr. http://www.express.de/koeln/angela-merkel-kanzlerin-sprach-auf-dem-heumarkt,2856,860790.html (abgerufen am 10.04.12)

Page 91: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

91

• Handelsblatt: Rock am Ring 2011, Andrang auch ohne Skandalnudel. In: Handelsblatt.com. Stand: 03.06.2011, 13:55 Uhr. http://www.handelsblatt. com/ panorama/kultur-literatur/rock-am-ring-2011-andrang-auch-ohne-skandalnudel/ 4249822.html (abgerufen am: 05.04.12)

• Hanna, James A.: Emergency Preparedness Guidelines For Mass, Crowd-

Intensive Events, Office of Critical Infrastructure Protection and Emergency Preparedness, 1994 Quelle: http://publications.gc.ca/collections/collection_2008/ps-sp/D82-40-1995 E. pdf

• Health and Safety Executive (HSE): The event safety guide (Second edition) - A

guide to health, safety and welfare at music and similar events, 2007 Quelle: http://www.hse.gov.uk/pubns/priced/hsg195.pdf

• http://www.marathon.de/laeufe/koelnmarathon.html (abgerufen am 05.04.12) • http://www.arturtabat.online.de/ (abgerufen am 05.04.12)

• http://loveparade2010doku.wordpress.com/ (abgerufen am 06.04.12)

• IS-ARGEBAU: Das Informationssystem der Bauministerkonferenz. In: IS-

ARGEBAU Bauministerkonferenz. http://www.is-argebau.de/asp/hauptframe.asp? id=218792662998&n=2FAO (abgerufen am 23.03.12)

• Jugend 2000: WJT History Infos. In: wetjugendtag.de. http://www.weltjugendtag.

de/was-ist-ein-wjt/index.php (abgerufen am 10.04.12)

• Kastner, St. B. Eng., Schmidt, Jörg Dr., Sladek, W.: Medizinische Gefahrenabwehr auf Großveranstaltungen – Teil II, Institut für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln, veröffentlicht in BRANDschutz 11/2006 782

• Kölner Sportstätten GmbH: RheinEnergieStadion: Dabei sein ist mehr als alles.

In: Kölner Sportstätten. http://www.koelnersportstaetten.de/index.php?folder= die_sportstaetten&u_folder=rheinenergiestadion&site=rheinenergiestadion (abgerufen am: 05.04.12)

• Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, HA IV –

Branddirektion, Einsatzvorbeugung, HA I – Veranstaltungs- und Versammlungsbüro: Sicherheitsrechtliche Beurteilung und Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz bei Großveranstaltungen - Eine Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen, Stand 14.02.2011 Quelle: www.agbf.de

Page 92: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

92

• Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen: Leitfaden des MIK für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltung im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential, 2011 Quelle: http://www.mik.nrw.de/

• Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen: Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien. http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/schutz-sicherheit/gefahrenabwehr-feuerwehr -katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html (abgerufen am 23.03.12).

• Neitzer, Ina, Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit: Arbeitsschutzinstitute weltweit: Das britische Health And Safety Laboratory – HSL, Stand Juni 2002

Quelle: www.dguv.de • Oberhagemann, Dirk Dr., Technisch – Wissenschaftlicher Beirat der vfdb

e.V.: Statische und Dynamische Personendichten bei Großveranstaltungen, veröffentlicht als Technischer Bericht 13 – 01, März 2012

• Pajonk, F. G.1 , Dombrowsky, W. R.2 (1 Klinik für Psychiatrie und

Psychotherapie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg/Saar, 2 Katastrophenforschungsstelle, Universität Kiel): Panik bei Großschadens-ereignissen. Notfall Rettungsmed 2006. 9:280–286. DOI 10.1007/s10049-006-0812-4. Online publiziert: 13. April 2006

• Pelka, Patrick: Bachelorarbeit Bemessung von Sanitätswachdiensten auf

Großveranstaltungen, 2005 • Schmidt, Jörg Dr., Berufsfeuerwehr Köln, Stabsstelle Städtisches

Krisenmanagement & Bevölkerungsschutz: Kölner Algorithmus. Veröffentlicht in vfdb-Richtlinie 03-03 Einsatzplanung Großveranstaltungen, Stand 11/2010

• Spangardt, Georg Dipl. Phys.: Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen

außerhalb von baulichen Versammlungsstätten, veröffentlicht in BRANDschutz, 3/2008

• Stinauer, Tim: Pro-Köln-Demo - Demo bleibt weitgehend friedlich. In: Ksta.de,

Stand 29.01.12, 21:34 Uhr. http://www.ksta.de/html/artikel/1327841809242.shtml (abgerufen am 06.04.12)

• VABEG Eventsafety Deutschland GmbH: Grundsätze und Leitfaden für sichere

Veranstaltungen, Versammlungsstätten, Feste und Festivals jeglicher Art im Gebäude oder im Freien, Stand 14.09.2010 Quelle: www.vabeg.de

Page 93: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

93

• Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb): Einsatzplanung Großveranstaltungen, vfdb-Richtlinie 03-03, 11/2010

• VBG: Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Brandschutz im

Dekorationsbau, Hamburg März 2011

• Zimbardo, Philip G: Psychologie, Hrsg: Hoppe - Graff, Siegfried/ Keller, Barbara, Springer Verlag, 5. Auflage, Berlin 1992

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Ausfertigungsdatum: 07.08.1996 Quelle: juris GmbH - www.juris.de

• Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der

Arbeit – BGV A1, Grundsätze der Prävention vom 1. Januar 2004, herausgegeben durch HVBG Quelle: www.bg-qseh.de/Bibliothek/bgv_a1.pdf

• Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der

Arbeit – BGV B3, Lärm vom 1. Januar 1997, herausgegeben durch BGFE Quelle: http://www.adapoe.de/html/img/pool/bgv_b3.pdf

• Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der

Arbeit – BGV C1, Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vom 1. April 1998, herausgegeben durch VBG Quelle: http://steelhands.net/bgv/bgv_c_1.pdf

• Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) – Fassung Juni 2005 Quelle: ARGEBAU – www.is-argebau.de

Nachschlagewerke:

• Duden online: http://www.duden.de

• Medical Dictionary: http://de.dict.md Übersetzungen:

• Online-Übersetzer: http://www.leo.org

Page 94: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

94

Abbildungsverzeichnis

Seite Abbildung 1: Vorgehensweise

Quelle: Eigene Darstellung

10

Abbildung 2:

Allgemeine Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen Quelle: Eigene Darstellung

19

Abbildung 3: Anwendung des Gefahrenschemas Quelle: Eigene Darstellung

20

Abbildung 4: Sicherheitsplanung und Management in GB Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den „HSE Guide“ „Guide to health, safety and welfare at pop concerts and similar events“

23

Abbildung 5: Veranstaltungsplanung in Kanada Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an James A. Hanna „Emergency Preparedness Guidlines For Mass, Crowd-Intensive Events“

25

Abbildung 6: Veranstaltungsplanung in Australien Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den AEMI Ratgeber „Safe and Health Mass Gatherings – A Health, Medical And Safety Planning Manual for Public Events“

27

Abbildung 7: Veranstaltungsplanung in den USA Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den FEMA Leitfaden „Special Events Contingency Planning“

30

Abbildung 8: Zusammenhänge der Literaturquellen Quelle: Eigene Darstellung

31

Abbildung 9: Konzert der Band U2 in Gelsenkirchen Quelle: http://farm3.static.flickr.com/2208/3787352963_beb34ef 586_m.jpg

43

Abbildung 10: Konzert in der Philharmonie Köln Quelle: http://www.freundederkuenste.de/typo3temp/pics/d2147 81f47.jpg

43

Abbildung 11:

Konzert der Band BAP in Köln Quelle: http://www.koeln.de/files/images/bap_500.preview.jpg

43

Abbildung 12:

Musikfestival Rock am Ring Quelle: http://www.hna.de/bilder/2011/06/04/1271552/388913243-rock-ring.9.jpg

48

Page 95: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

95

Abbildung 13: RheinEnergie Stadion Köln http://www.koelnersportstaetten.de/images/fotos/rheinenergiestadion_765.jpg

50

Abbildung 14: RheinEnergie Marathon Köln Quelle: http://www.koeln-marathon.de/files/site/images/galerie2011/ pic_32.jpg

53

Abbildung 15: Radrennen Rund um Köln Quelle: http://www.ksta.de/ks/images/mdsBild/1238410202113l.jpg

53

Abbildung 16: Demonstration gegen „Pro Köln“ Quelle: http://www.koeln-nachrichten.de/fileadmin/assets/images/Lokales/2011/ November/ 19112011_ProKoeln_Demo_gr.jpg

58

Abbildung 17 Angela Merkel auf dem Heumarkt Quelle: http://www.rhein-sieg-anzeiger.ksta.de/ks/images/mdsBild/ 1243498746415l.jpg

62

Abbildung 18: Eröffnungsmesse im RheinEnergie Stadion Quelle: http://www.papst-in-deutschland.de/typo3temp/pics/ 9757acaba9.jpg

64

Abbildung 19: Maslowsche Bedürfnispyramide Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an http://nlpportal.org/nlpedia/images/2/2b/Maslow.png

67

Abbildung 20: Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an http://nlpportal.org/nlpedia/images/2/2b/Maslow.png

69

Abbildung 21: Ursachen für Aggressives Verhalten Quelle: Eigene Darstellung

71

Tabelle1: Allgemeine Gefahren national und international Quelle: Eigene Darstellung durch Auswertung der unter 5.1, 5.2 und 5.4.1 genannten nationalen, sowie internationalen Literaturquellen

34

Tabelle 2: Besucherbedürfnisse bei Veranstaltungen Quelle: Eigene Darstellung des §1 Abs. 2 MVStättV

75

Tabelle 3: Ursachen für Aggressives Verhalten Quelle: Eigene Darstellung des §12 Abs. 1 MVStättV

76

Page 96: Materielle Anforderungen an die Sicherheit bei

96

Abkürzungsverzeichnis

AEM’s Australian Emergency Handbook and Manual Series

AEMI Australian Emergency Management Institute

AGBF Bund Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

ArbStättV Arbeitsstättenverordnung

ARGEBAU Bauministerkonferenz

BGV Berufsgenossenschaftliche Verordnung

BS Britisch Standard

FEMA Federal Emergency Management Agency

HSC Health And Safety Comission

HSE Health And Safety Executive

ICS Incident Command System

LBO Landesbauordnung

MBO Musterbauordnung

M-FlBauR Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten

MIK Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

MVStättV Muster-Versammlungsstättenverordnung

UVV Unfallverhütungsvorschrift

VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

vfdb Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V.

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Lebenslauf Name: Markus Dott

Geburtsdatum: 18.09.1985

Geburtsort: Bergisch Gladbach

Schulischer Werdegang

• Von 1992 – 1996 Besuch der Don Bosco Grundschule in Hürth

• Von 1996 – 2005 Besuch des Albert – Schweitzer - Gymnasium Hürth, Abschluss

mit dem Abitur

Studium

• Von 2005 – 2009 Studium Fahrzeugtechnik an der FH Köln (ohne Abschluss)

• Seit 2009 Studium Rettungsingenieurwesen an der FH Köln

Sonstiges

• Seit November 2000 Arbeiten in einem Fachgeschäft für Outdoorbekleidung

• Seit September 2004 Freiwillige Mitgliedschaft im Technischen Hilfswerk,

zunächst als Jugendleiter (bis 2010), anschließend als Truppführer 2. Bergung

und seit 2011 als Zugführer