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„ d e r k r i m i n a l i s t “„ d e r k r i m i n a l i s t “M e d i a - I n f o r m a t i o n e nM e d i a - I n f o r m a t i o n e n
Herausgeber:Bund Deutscher Kriminalbeamter BDKBundesgeschäftsstelle: Theodor-Storm-Straße 17-18,D-16547 Birkenwerder, Tel.: +49 (0) 33 03.50 01 32,Fax: +49 (0) 33 03.50 30 70, E-Mail: [email protected],www.bdk.de
Chefredaktion:Rolf Rainer Jaeger, Leitender Kriminaldirektor,E-Mail: [email protected], [email protected]
Verlag:Verlag Deutsche Kriminalpolizei-Literatur imVerlag Max Schmidt-Römhild KG,Mengstr. 16, D-23552 Lübeck,Tel.: +49 (0) 451.70 31-01, Fax: +49 (0) 451.70 31-2 80,E-Mail: [email protected], www.schmidt-roemhild.de, Zweigniederlassung Essen, Kronprinzenstr. 13, D-45128 Essen,Tel.: +49 (0) 201.81 30-0, Fax: +49 (0) 201.81 30-2 02,E-Mail: [email protected], www.beleke.de
Verlagsleitung:Norbert Beleke (Verleger), Hans-Jürgen Sperling,Dr. Michael Platzköster
Anzeigenservice und Disposition:Christiane Kermel,Tel.: +49 (0) 4 51.70 31-2 79, Fax: +49 (0) 4 51.70 31-2 80,E-Mail: [email protected]
Bankverbindungen:Trinkaus & Burkhardt:Konto-Nr. 30/2236/003, BLZ 300 308 80Postbank AG Essen: Konto-Nr. 612-433, BLZ 360 100 43
Zahlungsbedingungen:3 % Skonto bei Vorauszahlung2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagennach Rechnungsdatumnetto Kasse bei Zahlung innerhalb 30 Tagennach Rechnungsdatum
Rücktrittsrecht:Für alle verbindlich zugesagten Plätze bis acht Wochen vorErscheinen, alle anderen Anzeigen bis sechs Wochen vorErscheinen. Durchhefter und Umschlagseiten unterliegen kei-nem Rücktrittsrecht.Handelsregister: Amtsgericht Lübeck HR A 4USTNr.: 22/283/17208
Anzeigenrepräsentanz:MCW Media & Consulting Wehrstedt, Dr. Uwe Wehrstedt,Hagenbreite 9, D-06463 Ermsleben,Tel.: +49 (0) 34743.6 20 90, Fax: +49 (0) 34743.6 20 91,E-Mail: [email protected]
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 2
V e r l a g s a n g a b e nV e r l a g s a n g a b e n
Als Fachmagazin für alle in der KriminalitätsbekämpfungBeschäftigten ist „der kriminalist“ seit Jahrzehnten ein unver-zichtbarer Teil kriminalistischer Fortbildung. Mit seiner gelunge-nen Mischung aus profund dargestellten kriminologischen undkriminalistischen Sachthemen sowie Beiträgen zur Recht-sprechung im Straf- und Strafprozessrecht hat sich "der krimi-nalist" jedoch längst über seine ureigene Zielgruppe hinausetabliert.
Im politischen und medialen Raum genießt das Fachmagazin,parallel zur stetig wachsenden Bedeutung des BDK alsWortführer der Inneren Sicherheit, großes Ansehen.
Chefredakteur ist Rolf-Rainer Jaeger, Leitender Kriminal-direktor und Stv. Bundesvorsitzender des BDK.
Jahrgang: 38. Jahrgang 2007
Erscheinungsweise: 11 mal jährlich, zum 1. eines Monats,Doppelausgabe für die Monate Juli/August
Heftpreis: 3,50 Euro (Einzelheft) zzgl. Versandkosten,33,– Euro im Jahresabonnement (Inland) inkl. Versandkosten
Nachweisbare Bezugsberechtigung an Verlag DeutscheKriminalpolizei, Lübeck.
Bei den Mitgliedern des Bund Deutscher Kriminalbeamter ist„der kriminalist” im Mitgliedsbeitrag enthalten.
ISSN 0722-3501
Da „der kriminalist“ vornehmlich von Polizeibeamten undAngehörigen der öffentlichen Verwaltung bezogen wird, erreichtdiese Publikation eine klar definierte Zielgruppe.
Sie bietet somit eine exzellente Plattform für zielgerichteteMarketingaktivitäten.
Auflageim Quartal II/06Druckauflagelt. IVW II/06: 19.467 ExemplareVerbreitete Auflagelt. IVW II/06: 19.405 Exemplare
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 3
K u r z c h a r a k t e r i s t i kK u r z c h a r a k t e r i s t i k
L e s e r k r e i s , A u f l a g eL e s e r k r e i s , A u f l a g e
Preisliste Nr. 27, gültig ab 1. Oktober 2006
Preise:
Seitenteile Breite x Höhe s/w 4 farbig
1/1 185 x 260 mm 2.230,– 3.640,–1/2 hoch 90 x 260 mm 1.220,– 1.920,–1/2 quer 185 x 129 mm 1.220,– 1.920,–1/3 hoch 55 x 260 mm 895,– 1.365,–1/3 quer 185 x 84 mm 895,– 1.365,–1/4 hoch 90 x 129 mm 650,– 995,–1/4 quer 185 x 63 mm 650,– 995,–1/6 hoch 90 x 84 mm 530,–1/6 quer 185 x 41 mm 530,–1/8 hoch 90 x 63 mm 395,–1/8 quer 185 x 30 mm 395,–1/10 hoch 90 x 50 mm 260,–1/10 quer 185 x 24 mm 260,–
alle Preise in Euro und zzgl. gesetzl. MwSt.
Vorzugsplatzierungen:2. Umschlagseite Zuschlag plus 15 %3. Umschlagseite Zuschlag plus 10 %4. Umschlagseite Zuschlag plus 20 %
Beilagen und Beihefter:Beilagen bis 25 g 175,– Euro per ‰Beihefter bis 25 g 183,– Euro per ‰Muster vorab erforderlich, 3 % Zuschussauf die Gesamtauflage
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf denRechnungsbetrag aufgeschlagen.
Die Beilagen sind fracht- und spesenfrei zu liefern an:Druckhaus Schmidt-Römhild, Gewerbegebiet Roggenhorst,Reepschlägerstr. 21-25, 23566 Lübeck(Express: Lübeck Hbf.)
Heftformat: 210 x 297 mmHöchstformat für Beilagen: 208 x 295 mmDruckverfahren: OffsetdruckBindeform: Rückendrahtheftungab Januar 2006 durchgängig vierfarbig
Druckunterlagen: Siehe Seite 7: Informationen fürelektronisch übermittelte Druckunterlagen
Anzeigenunterlagen senden Sie bitte an:Verlag Deutsche Polizei-Literatur im Verlag Max Schmidt-Römhild KG, Niederlassung Essen, Kronprinzenstraße 13, D-45128 EssenE-Mail: [email protected], ISDN: 0201/2 43 21 01
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 4
A n z e i g e n p r e i s eA n z e i g e n p r e i s e
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 5
A n z e i g e n f o r m a t eA n z e i g e n f o r m a t e
Heftformat: 210 x 297 mm
S: Satzspiegelformat
A: angeschnittenes Format + 3 mm
an den zu beschneidenden
Außenseiten
Die Muster sind für die Platzierung
nicht maßgebend.
1/4 Seite hochS: 90 x 129 mm
1/4 Seite querS: 185 x 63 mm
1/6 Seite hochS: 90 x 84 mm
1/6 Seite querS: 185 x 41 mm
1/8 Seite hochS: 90 x 63 mm
1/8 Seite querS: 185 x 30 mm
1/10 Seite hochS: 90 x 50 mm
1/10 Seite querS: 185 x 24 mm
1/1 SeiteS: 185 x 260 mmA: 210 x 297 mm
1/2 Seite hochS: 90 x 260 mmA: 99 x 297 mm
1/2 Seite querS: 185 x 129 mmA: 210 x 144 mm
1/3 Seite hochS: 55 x 260 mmA: 64 x 297 mm
1/3 Seite querS: 185 x 84 mmA: 210 x 99 mm
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 6
T e r m i n p l a nT e r m i n p l a n
Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss Druckunterlagen
Jan. 2007 29.12.2006 29.11.2006 06.12.2006
Febr. 2007 27.01.2007 29.12.2006 05.01.2007
März 2007 27.02.2007 26.01.2007 02.02.2007
Apr. 2007 29.03.2007 28.02.2007 07.03.2007
Mai 2007 27.04.2007 27.03.2007 03.04.2007
Juni 2007 24.05.2007 24.04.2007 02.05.2007
Juli/ 17.07.2007 18.06.2007 26.06.2007Aug. 2007
Sept. 2007 29.08.2007 27.07.2007 03.08.2007
Okt. 2007 28.09.2007 28.08.2007 04.09.2007
Nov. 2007 26.10.2007 26.09.2007 04.10.2007
Dez. 2007 28.11.2007 26.10.2007 02.11.2007
Monat/Termine ThemenJanuar Gesichtserkennungssysteme
Einbruchsprävention Muti-Morde, ein grausames Phänomen aus Afrika
Februar BlutspurenmusteranalyseKindesaussetzungAktuelle Möglichkeiten der Handy-Ortung
März Anti-Korruptions-HotlineFortschritte in Fallbearbeitungssystemen (rola Security Solutions GmbH)Vorteile vollsphärischer Tatortfotografie (Spheron VR AG)
April Indoor-Anbau von CannabisplantagenBearbeitung von Phishing-Fällen
Mai Behandlung traumatisierter ZeugenAktuelle Einsatzmöglichkeiten von Kfz-Kennzeichenlesesystemen
Juni Chancen, Möglichkeiten und Problematik privater ErmittlungsorganisationenZusammenhänge zwischen Computerspielen und Jugendgewalt
Juli/August Integration jugendlicher SpätaussiedlerAktueller Sachstand Anti-Terror-Datei
September Aktuelle Entwicklungen in der Bekämpfung des KunstdiebstahlsSachstand Digitaler Funk in der Bundesrepublik Deutschland
Oktober Intelligente SchließsystemeErfolgreiche Konzepte zur Graffiti-Bekämpfung
November Zeugenschutz als erfolgreiche Maßnahme der BekämpfungOrganisierter KriminalitätModerne Gepäckkontrollsysteme
Dezember Untersuchung von ZugunglückenDie Problematik der Klaukids
– Änderungen vorbehalten –
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 7
T h e m e n p l a nT h e m e n p l a n
Im Zeitraum Juli bis Oktober 2006 wurde eine umfangreiche Leseranalyse der Zeitschrift „der kriminalist“ durchgeführt, die diehohe Akzeptanz dieses Mediums eindrucksvoll belegt.
1. Optische Gestaltung
79,3% der Befragten beurteilen das Layout mit „sehr gut“ und „gut“.
2. Informationsgehalt / Themen
71,9% der Leser bewerten den Informationsgehalt und das Spektrum der dargebotenen Themen mit „sehr gut“ und „gut“.
Die Leser beschäftigen sich sehr intensiv mit dem „kriminalisten“:
Eine aktuelle Ausgabe wird durchschnittlich fast 1 Stunde lang gelesen – 52,3 Minuten. Außerdem geben 36,5% der Befragtenan, den „kriminalisten“ mehr als 1 Stunde lang zu lesen.
Die Zeitschrift wird ca. 4,5 mal im laufenden Monat zur Hand genommen.
Durchschnittlich wird jede Ausgabe von 1,9 Personen gelesen; ca. 39,7% der Teilnehmer geben 2 bis 3 zusätzliche Leser an.
3. Praxis-Bezug
64,5% der Leser stufen die Zeitschrift als „sehr wichtig“ bzw. „wichtig“ für ihren Berufsalltag ein.
Die häufigsten Begründungen lauten: Die dargebotenen Informationen seien aktuell, berufsrelevant und praxisnah. Außerdemwird „der kriminalist“ als wichtig für die Fortbildung angesehen.
Ca. 71,6% der Befragten lesen den „kriminalisten“ bereits seit über 10 Jahren.
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 8
„ d e r k r i m i n a l i s t “ – L e s e r b e f r a g u n g 2 0 0 6„ d e r k r i m i n a l i s t “ – L e s e r b e f r a g u n g 2 0 0 6
Abschließendes Gesamturteil
93,1% der Leser beurteilen den „kriminalisten“ mit „sehr gut“ und „gut“.
Fazit
Die Leser der Zeitschrift „der kriminalist“ beschäftigen sich sehr intensiv mit dem Medium. Das Layout wird alsansprechend empfunden; der Inhalt, die Art der Darstellung wie auch das Themenspektrum überzeugen.
„der kriminalist“ wird als aktuell, praxisnah und wichtig für die berufliche Fortbildung angesehen.
93,1% der Leser vergeben Bestnoten für „ihre“ Zeitschrift.
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 9
„ d e r k r i m i n a l i s t “ – L e s e r b e f r a g u n g 2 0 0 6„ d e r k r i m i n a l i s t “ – L e s e r b e f r a g u n g 2 0 0 6
Übernahme digitaler AnzeigenUm digitale Anzeigen/Druckunterlagen annehmen und reibungslos weiterver-arbeiten zu können, bitten wir, bestimmte Bedingungen zu beachten. Diesesind im einzelnen:
1. Systeme/ProgrammeApple Macintosh: Quark Xpress (ohne Extensions!), Photoshop, PageMaker,Freehand, Illustrator. Druckoptimierte PDF/X-3-Dateien (nach ISO 15930-3).Windows: Quark Xpress (ohne Extensions!), PageMaker, Freehand, CorelDraw. Andere Programme oder ältere Versionen nach Rücksprache. DruckbarePDF-Dateien können ebenfalls bearbeitet werden.
2. DatenträgerDer Verlag akzeptiert folgende Datenträger: CD-Roms, iomega zip sowie ISDN(Macintosh Leonardo).Zusammen mit dem Datenträger oder der ISDN-Sendung werden alleInformationen über Zeitschrift/Titel, Absender/Firma, Betriebssystem, ver-wendete Programmversionen, Datei-Namen und Anzahl und Namen derDruckfarben benötigt. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den an unsgesendeten Dateien um Kopien handelt, und übernehmen für den Bestand deruns übergebenen Dateien keine Haftung. Auch für digital gelieferte Anzeigengilt der Anzeigenschluss als Liefertermin für Druckunterlagen!
3. SchriftenVerwenden Sie nach Möglichkeit nur Postscript-Schriften. Geben Sie alle ver-wendeten Schriften an, und speichern Sie die Screenfonts und die Printerfontsauf Ihrem Datenträger. Die Schriften werden nur zur Bearbeitung IhresAuftrages genutzt und danach sofort gelöscht.
4. Grafiken und andere ImporteWenn Sie Grafiken, Logos oder Abbildungen in Ihrer Anzeige platziert haben,ist es unbedingt nötig, diese Importe (eps oder tiff) mit hereinzugeben.Rasterabbildungen sollten eine Auflösung zwischen 250 und 300 dpi haben,Strichabbildungen mindestens 600 bismaximal 1200 dpi.
5. Belegausdrucke/ProofsBitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck, bei 2c- und3c-Anzeigen zusätzlich einen Ausdruck je Farbe (Farbe bitte auf Ausdruck ver-merken: Skalenfarbe/ HKS/Pantone). Für den Druck von 4c-Anzeigen benöti-
gen wir unbedingt ein druckverbindliches Proof.Ohne druckverbindliches Proof übernehmen wir keine Gewährleistung für denDruck von 4c-Anzeigen.
6. PreiseFür die Übernahme digitaler Anzeigen gelten unsere gesonderten Preise.Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien,falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden berechnet. Dasgilt gleichermaßen für zusätzliche Satzoder Lithoarbeiten sowie für dieErstellung fehlender Proofs.
7. AuftragZu jedem Ihrer Datenträger benötigen wir einen genauen Auftrag und die ent-sprechende Dateibezeichnung (siehe Belichtungsauftrag unten). Bei ISDN-Anzeigen faxen Sie bitte den Auftrag sowie den Laserausdruck mit den not-wendigen Angaben an unsere Anzeigenabteilung.Bei Farbanzeigen senden Sie Ausdrucke oder Proofs bitte möglichst gleichzei-tig per Post.
7.1 Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunschnach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe könnenAuswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zuReklamationen berechtigen. Der Verlag muß sich die Berechnung entspre-chender Mehrkosten vorbehalten. Abbestellungen und Änderungen müssenschriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluß der betreffendenAusgabe dem Verlag vorliegen. Kosten für bereits entstandene technischeArbeiten werden berechnet. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sinddie entstandenen Kosten zu ersetzen.
8. GewährleistungWir können nur belichten, was auf den Datenträgern vorhanden ist. FürAbweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben können wirkeinerlei Haftung übernehmen. Der Druck von 4c-Anzeigen ohne druckver-bindliches Proof erfolgt ohne Gewährleistung.
Ihr Ansprechpartner für digitale Druckunterlagen ist:Paul HeidgenTel.: +49 (0) 201.81 30-2 04 • Fax: +49 (0) 201.81 30- 2 02ISDN: +49 (0) 201.2 43 21 01 • E-Mail: [email protected]: [email protected]
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 10
M e r k b l a t t f ü r D r u c k u n t e r l a g e nM e r k b l a t t f ü r D r u c k u n t e r l a g e n
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 11
K o p i e r v o r l a g eK o p i e r v o r l a g e
Belichtungsauftrag für digital gelieferte Anzeigen.Bitte senden Sie uns mit dem Datenträger eine Kopie des komplett
ausgefüllten Belichtungsformulares, bei Datenübertragung per ISDN
bitte per Fax an die Faxnummer 0201/8130-202.
Zeitschrift, Ausgabe
Betriebssystem
Macintosh ……......... Windows …….........
Software/Versionsnummer:
Name(n) der Datei(en)
Farben (Skala/Sonderfarben)
Verwendete Schriften
Druckverbindliches Proof für 4c-Anzeigen:
……......... liegt bei:
……......... Proof soll vom Verlag gegen Berechnung erstellt werden.
……......... Anzeige soll ohne Proof gedruckt werden;
eine Gewährleistung ist damit ausgeschlossen.
Besonderheiten:
Ansprechpartner bei Ihnen:Firmenstempel:
Name:
Telefonnummer:
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer An-
zeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druck-
schrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres
nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein-
barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genann-
te Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver-
treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts-
pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächli-
chen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstat-
tung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen
dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen aussch-
ließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mit-
geteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den
Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als sol-
che vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfer-
tigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Geset-
ze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstel-
len, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge
sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichti-
gem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs-
minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in
dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige er-
neut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsmin-
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 12
A l l g . G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e nA l l g . G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
derung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – aus-
geschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das
für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für
Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht
für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offen-
sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung
und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm inner-
halb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach
Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde
gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung
sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang
der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Ein-
ziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragge-
bers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenab-
schlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprüng-
lich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Be-
scheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der An-
zeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Ände-
rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tra-
gen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere
Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Ge-
samtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbrei-
tete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auf-
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 13
A l l g . G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e nA l l g . G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
lagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel,
wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge-
schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage
so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht-
zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem
normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,
werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des
Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung des
Mißbrauchs des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung
von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag
nicht verpflichtet.
19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftrag-
geber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kauf-
leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-recht-
lichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. So-
weit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer-
den, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohn-
sitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch
bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
halt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Verlages vereinbart. Zusatz zu den allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen. Bei Belegung mehrerer Titel sind Kombinationen möglich. Die Vorausset-
zung für die Gewährung von Kombinationsangeboten und deren Preise sind
auf Anfrage erhältlich.
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 14
A l l g . G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e nA l l g . G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
Bund Deutscher Kriminalbeamter Media-Informationen „der kriminalist“ Seite | 15
N o t i z e nN o t i z e n
Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK Bundesgeschäftsstelle
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