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MedienbildungMedienerziehung und informationstechnische
Bildung in der Schule
Zusammenfassung der
Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. Oktober 2009
Az.: III.4-5 S 1356-5.625
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Allgegenwärtige Medien
• Medien prägen Alltag– selbstständige Arbeit und Rezeption von Medien
• in Beruf
• im privaten Bereich
– Kinder/Jugendliche als Zielgruppe für Produkte• schneller Zugang
• weite Verbreitung
• intensive Nutzung
– Jugendgefährdungen• angebotene Inhalte
• Missbrauch von Medienangeboten und Daten
Medienbildung – Bestandteil der Allgemeinbildung• Orientierung in moderner Gesellschaft
– fachliche und– fächerübergreifende Bildungsziele
• Anforderungen an SchülerINNEN– Kenntnisse über Funktionsweise der Medien– Fähigkeit zu selbstbestimmtem Umgang mit
Medienerziehung - gemeinsames Anliegen von Schule und Familie• Anforderungen an Schule
– Erziehung zum mündigen Umgang mit jeglichen Medien
• sinnvoll• effizient• verantwortungsvoll• kompetent
• Einbindung der Elternhäuser– konsequente Zusammenarbeit
Medieneinsatz im Unterricht
• Unterrichtsgestaltung durch Lehrkraft– sinnvoller Medieneinsatz
• didaktisch und methodisch reflektiert• in angemessenem Umfang• altersgemäß• situativ passend• fruchtbar• inhaltlich und methodisch adäquat
Grundlagen für Arbeit mit neuen Medien• Voraussetzungen
– klassische Lesekompetenz– sicherer, kompetenter Umgang mit
gedruckten Medien• ERST: Recherche in Nachschlagewerken
– DANN: Internetsuche
• ERST: freies, strukturiertes Sprechen vor Publikum – DANN: mediengestützer Vortrag
• Berücksichtigung von individuellen Vorkenntnissen und Entwicklungsstand
Aufgaben und Inhalte von Medienbildung• Medienbildung
– in allen Jahrgangsstufen
– in jeder Schulart
• Einbettung in Persönlichkeitsbildung– Werteorientierung
– Wahrnehmungsvermögen
– Urteilsvermögen
– Verantwortungsbewusstsein
– Kommunikationsfähigkeit
– Ausbildung und Entfaltung schöpferischer Kräfte
Zielvorstellungen
• Kinder und Jugendliche sollen in der Schule– Medien kennen lernen– Medien auswählen, analysieren und bewerten
lernen– Medien anwenden und reflektieren lernen– die Möglichkeiten und Grenzen sowie die
Gefahren von Medienangeboten einschätzen lernen
– Medien im gesellschaftlichen Zusammenhang sehen lernen
Befähigung der SchülerINNEN
• Mediennutzung/-einsatz– zu privaten und beruflichen Zwecken– verantwortungsvoll– effizient– individuell dosieren und steuern
• Medienwirkung/-bedeutung– kritische Auseinandersetzung
• Vorzüge erkennen/nutzen• Gefahren erkennen/meiden
Informationstechnische Bildung
• IuK-Techniken– Computer– computerbasierte Medien– Netzwerke
• Prinzip: Anwendungsorientierung– Selbstständigkeit– Kreativität– wohldosiertes Arbeits-/Lernwerkzeug– sicheres, kompetentes Operieren in
Kommunikations- und Sozialräumen• v. a. Schutz persönlicher Daten
Lehrplanbezug
• Berücksichtigung– in allen Schularten
• ausdrücklich einschließlich GS
– für alle Jahrgangsstufen verbindlich– Beitrag in allen Fächern
• übergreifende/integrative Bildungs-/Erziehungsaufgabe
• enorme Bedeutung der IuK-Technik in vielen Ausbildungsberufen– Schwerpunktsetzung in Informatik, KtB
Inhalte
• Medienkunde– Wissen über Bedingungen beim
Medieneinsatz• technisch• verfahrenstechnisch• ökonomisch• juristisch• künstlerisch• organisatorisch• sozial
Inhalte
• Informationstechnische Bildung– Umgang mit IuK-Techniken
• Mediendidaktik– Theorie und Praxis des Medieneinsatzes
• im Sinne von Trägern von Lehr-/Lerninhalten• als Hilfsmittel im Unterricht
Inhalte
• Medienerziehung– Selbstständigkeit– Kompetenz– Verantwortung– (Un-)Rechtsbewusstsein
Beispiele: Medienerziehung
• Verarbeitung von Medienerlebnissen– zu Wochenbeginn
• Diskussion über Medien– Bedeutung für die Identifikation
Heranwachsender (aktuelle Anlässe)
• Unterscheidung– persönliche Realität– durch Medien vermittelte Wirklichkeit
Beispiele: Medienerziehung
• Selbstkritik– Untersuchung des persönlichen
Freizeitverhaltens– kritische Betrachtung der eigenen
Mediennutzung
• Mediensozialisation– Identitätsbildung durch Medien (Einflüsse)
• Datenschutz– Weitergabe persönlicher Daten in Netzwerken– Wahrung von Persönlichkeitsrechten
Beispiele: Medienerziehung
• Jugendschutz und Urheberrecht
• Medienbotschaften untersuchen– offene/versteckte Zweckbestimmung
• Zusammenhänge reflektieren– Formen der Gewalt (Rolle der Medien)
• Happy Slapping• CyberMobbing
• Medienethik– Vieles ist möglich, doch ...
Beispiele: Medienerziehung
• Gesellschaftlicher Wandel durch Medien
• Informationen zu den Bedingungen der Medienproduktion und Medienmärkte– technisch– wirtschaftlich– rechtlich– politisch
Beispiele: Medienerziehung
• Überblick über neuere Entwicklungen (IuK)
• Identifikation und Beurteilung ästhetischer Gestaltungsmerkmale– Fotos– Filme– Fernsehspiele– Video-Games– multimediale Anwendungen
Beispiele: Medienerziehung
• praktische, anwendungsorientierte Medienarbeit– Erstellen von Internet-Angeboten– Projekt „Zeitung in der Schule“– Schulradio
Beispiele: Informationstechnische Bildung• Bedeutung und Auswirkung von IuK-
Technik auf Mensch und Gesellschaft
• Nutzung und Anwendung von IuK-Technik
• Information
• Algorithmik
• Datenverarbeitung als Lerngegenstand
• Computer als Medium
Mediencurriculum
• Mediencurriculum als Teil des Schulprofils denkbar– Kenntnisse– Fähigkeiten– Arbeitstechniken
• schul-/altersspezifische Orientierung• Verbesserung von Lernprozessen
– didaktischer Ort– geeignete Methodik
• Schwerpunktsetzung– aktives Lernen– Individualisierung– Kooperation– Selbstverantwortlichkeit
Mediencurriculum
• Module– schrittweiser, systematischer Aufbau (über Schuljahre
hinweg)– Beschreibung wesentlicher Ziele– Konkretisierung medienspezifischer Lerninhalte– Integration in Lehrpläne, Unterrichtsstruktur und
Schulorganisation– Anpassung an Schulprofil und dessen
Weiterentwicklung– Anregungen
• methodische Umsetzungen• vertiefende Übungs-/Wiederholungsphasen
– Hilfen für die Bewertung der Lernergebnisse
Orte der Medienerziehung
• Unterricht– Fach-/Wahlunterricht– Unterrichtsprojekte
• fachbezogen• fächerübergreifend
– Arbeitsgemeinschaften– Studien-/Projekttage– unterrichtsbegleitende außerschulische Aktivitäten
• Räumlichkeiten– Klassenzimmer– IT-Räume– Lernwerkstätten– Multimedia-Schulbibliotheken
Gemeinschaftsaufgabe Medienbildung• Kooperation
– Erziehungsberechtigte– Kindergarten– Schule– Jugendarbeit– Erwachsenenbildung
Unterricht mit Medien• Einschub: Medien (Es gibt nur fünf Arten und Kombinationen davon!)
– Text– Bild– Ton– Film– Computerprogramme
• Geltungsbereich der Bestimmungen– optische– akustische– audiovisuelle– multimediale Medien
Unterricht mit Medien
• Medien als Lehrmittel– keine Lernmittelfreiheit
(also keine kostenlose Bereitstellung durch Schule)
• (Art. 3 Abs. 2 Nr. 2 BaySchFG)
• Zulassung und Prüfung– nur bei Schulbuchcharakter
(ZLV=Verordnung zur Zulassung von Lernmitteln)• schulaufsichtliche Prüfung• staatliche Zulassung für den Gebrauch
– digitale Medien• Tipps zu Qualität und Verwendbarkeit (i-cd-rom)
Medieneinsatz im stundenplanmäßigen Unterricht• Wozu?
– unmittelbare Unterstützung für das Erreichen der Lernziele
– Veranschaulichung
– Ergänzung, Bereicherung
– KEIN Ersatz der zulassungspflichtigen Lernmittel
• Entscheidung der Lehrkraft– didaktischer Ort und Methode
– pädagogische Verantwortung• sorgfältige Prüfung VOR dem Einsatz
Medieneinsatz im stundenplanmäßigen Unterricht• Einhaltung anderer Vorschriften
– unterrichtliche Eignung geeignete Quellen:
• Staatsministerium (KM)• Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)• Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)• Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU)• Kommunale Medienzentren (MZ-Übersicht)• Schulfunk-/Schulfernsehsendungen vom Bayerischen Rundfunk (BR)• College Radio/radioWissen (BR)
– Bildungs-/Erziehungsauftrag– Lehrpläne– Richtlinien für Unterricht und Erziehung (vgl. Art. 59 Abs. 1
BayEUG)– urheberrechtliche Beschränkungen
Jugendschutz
• Einsatzverbot von Medien bei Verstoß gegen– Bildungsziele– Bayerische Verfassung– Grundgesetz– andere Gesetze– Jugendschutzbestimmungen
• Jugendschutzgesetz (JuSchG)• Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)• Gesetz zur Ausführung des Rundfunk- und des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (AGStV)
Datenschutz
• Einhaltung der Datenschutz-Bestimmungen– Löschfristen von Verbindungsdaten– Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2
des Bayerischen Datenschutzgesetzes• Schulverwaltung• Stunden-/Vertretungsplansoftware• Notenverwaltungsprogramme• Schülerdaten auf privaten (Lehrer-)Rechnern• Buchausleihe• Jahresbericht• personenbezogene Daten im Internet• passwortgeschützte Lernplattformen• Videoaufzeichnungen an Schulen
Urheberrecht
• Gesamtvertrag zwischen Ländern und Rechteinhabern– Vergütung– Rechteeinräumung
• kleine Teile eines (Druck-)Werks– max. 12 %– max. 20 Seiten– max. 5 Min. Film
• Teile eines Druckwerks– max. 25 %– max. 100 Seiten
• Werk geringen Umfangs– Musikedition mit max. 6 Seiten– Druckwerk mit max. 25 Seiten– max. 5 Min. Film– max. 5 Min. Musikstück– alle vollständigen Bilder, Fotos, Abbildungen
Urheberrecht
• Werke für den Unterrichtsgebrauch– niemals vollständige Vervielfältigung– Kopien max. in erlaubtem Umfang
• pro Schuljahr und Klasse
– keine digitale Speicherung/Bereitstellung
• fremde Inhalte– Kennzeichnungspflicht– Verwendung nur nach ausdrücklicher
Genehmigung
Urheberrecht
• Aufzeichnung– nur Mitschnitte von
Schulfunk-/Schulfernsehsendungen erlaubt• Löschfristen einhalten• Ausnahmen
– Nachrichtensendungen– Reden– Parlamentsdebatten– Sendungen zur Unterrichtung über Tagesfragen
Urheberrecht
• Vorführung privat erworbener Medien– erlaubt für nicht-öffentlichen Unterricht, sofern
nicht ausdrücklich ausgeschlossen• Filme aus Videothek• Kauf-DVDs
• von Lehrkräften geschaffene Medien– Nutzungsrecht durch Dienstherrn
• von SchülerINNEn geschaffene Werke– Nutzung zu schulischen und schulaufsichtlichen
Zwecken (Fortbildung, Beratung, Qualitätssicherung)
– Veröffentlichung nur mit Einverständnis des Rechteinhabers (ggf. der Erziehungsberechtigen)
Unterschleif mithilfe elektronischer Medien• unerlaubte Hilfe bei benoteten schriftlichen Arbeit• vorbeugende Maßnahmen
– Begrenzung/Differenzierung der Aufgaben-/Themenstellung
– besonderer Aktualitätsbezug– Standardüberprüfungen
• Quellennachweise• Hintergrundwissen
– Nachforschungen• Meta-Suchmaschinen• einschlägige Datenbanken• Nachschlagewerke• spezielle Software zum Aufspüren von Plagiaten
– plagiarismfinder
Schutzvorkehrungen
• Schutz vor problematischen Inhalten– Jugendgefährdung– Menschenverachtung– Gewaltverherrlichung
• Kombination organisatorischer, pädagogischer und technischer Maßnahmen– Nutzungsordnung– Aufsichtspflicht– Zugangssperren/-kontrollen– Protokollierung aufgerufener Webseiten– Filtersysteme
Medienpädagogik in der Lehrerbildung• Grundlagenwissen
– Erste Phase der Lehrerbildung (Studium)• LPO I
– § 32 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a– § 33 Abs. 2 Nr.2 Buchst. c und d– § 114 (Staatsprüfung in Medienpädagogik Voraussetzung
für MIB)
– Zweite Phase des Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst)
• Vertiefung des Wissens– Dritte Phase der Lehrerbildung (Fortbildung)
Beratung in Bayern
• medienpädagogisch-informationstechnische Beratung (MIB)– für verschiedene Schularten (Zuordnung
entsprechend)• GS/HS: Schulämter• FöS/BS: Regierung• RS/GY/FOS/BOS: Ministerialbeauftragte