Medienbeschftigung 2011 Jugendliche zw. 12 19 Jahren %
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Medienbeschftigung in der Freizeit Jugendliche zw. 12 19 Jahren %
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III. Urheberrecht
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Urheber? URHEBERRECHT
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Urheberrechtsgesetz Urheber der persnliche Schpfer eines Werkes (Kunst, Musik, Wissenschaft,) bis 70 Jahre nach dem Tod Urheberrecht Schutz der selbst erschaffenen, persnlichen Werke URHEBERRECHT
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Was darf ich? Was darf ich nicht? Kopieren - nur mit Genehmigung des Urhebers Ausnahme: Privatkopie von urheberrechtlich geschtzten digitalen Werken z.B. an einen Freund als Geschenk aber:ohne Zerstrung vom Kopierschutz keine Computerspiele keine Software (allerdings darf eine Sicherheitskopie angefertigt werden) URHEBERRECHT
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Was darf ich? Was darf ich nicht? Verffentlichungen keine Verffentlichung von Werken oder Teilen ohne Lizenz/Erlaubnis Zitate ohne Angabe von Quellen / Fundorten ist es Diebstahl geistigen Eigentums URHEBERRECHT
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Was darf ich? Was darf ich nicht? Downloads erlaubt: Bilder, Filme, Spiele oder Software fr privaten Gebrauch Selbstkomponiertes / Selbstkreiertes im Netz anbieten ! Achtung bei rechtswidrigen Quellen / Tauschbrsen URHEBERRECHT
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Was darf ich? Was darf ich nicht? illegal: urheberrechtlich geschtzte Werke z. B. Musik auf einer Tauschbrse anbieten oder herunterladen Computerspiele und Software anbieten geschtzte Bilder / Filme / Werke verffentlichen (z. B. auf einer eigenen Internetseite) ! Versto gegen das Urheberrechtsgesetz URHEBERRECHT
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mgliche Konsequenzen Konsequenzen: Unterlassungserklrungen Abmahnungen Schadensersatzforderungen Anwaltskosten Strafrechtliche Verfolgung Identitt des Nutzers enthllt durch IP - Adresse
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mgliche Konsequenzen - Strafen Mgliche Strafen z. B. bei Anbieten und Downloaden von Musik im Web Zivilrechtlich Unterlassung des zuknftigen Downloads oder Angebots von Musik- und Filmwerken im Internet Schadensersatzforderung (knnen existenzbedrohend hoch sein) Genaue Schadensermittlung meist unmglich d. h. verlangt die Musikindustrie je nach Anzahl der Downloads oft nur eine Pauschalzahlung zwischen 3000 und 10 000 Euro.
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mgliche Konsequenzen - Strafen Downloads und das ffentliche Angebot von urheberrechtlich geschtzten Musik- oder Filmwerken ist zudem auch strafbar. Gem 106 Urheberrechtsgesetz ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren mglich. Kinder, die jnger als 14 Jahre sind, sind strafrechtlich nicht verantwortlich. Fr Jugendliche von 14 bis 17 Jahren ist nur das Jugendstrafrecht anwendbar, welches in der Regel mildere Strafen vorsieht.
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Linktipps www.klicksafe.de Infos zum Thema Rechte im Internet www.gesetze-im-internet.de/urhg Urheberrechtsgesetzt www.gesetze-im-internet.de/urhg www.checked4you.de Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW www.checked4you.de www.respectcopyrights.de Infos zu geistiges Eigentum/ Raubkopieren http://de.creativecommons.org Infos zu freien Lizenzen URHEBERRECHT
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IV. Persnlichkeitsrecht
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Persnlichkeitsrecht Allgemeines Persnlichkeitsrecht Privatsphre und Intimsphre Persnliche und berufliche Ehre Recht am eigenen Bild Recht auf informationelle Selbstbestimmung Besonderes Persnlichkeitsrecht Namensrecht Urheberrecht
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Privatsphre und Intimsphre Die Privatsphre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht ffentlich ist, sondern nur die eigene Person angeht.
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Worauf muss man achten: Datensparsamkeit Knnten die Informationen, die ich ins Netz gestellt habe, mir spter unangenehm werden? Wer kann die Informationen sehen? Welche Zugangskontrollen gibt es? Wie werden meine Daten weiter verwendet? Welche Rechte nehmen sich die Anbieter heraus?
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Privatsphre und Intimsphre Die Privatsphre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht ffentlich ist, sondern nur die eigene Person angeht.
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Recht am eigenen Bild Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Richtig, aber was ist, wenn das Bild mehr sagt als einem lieb ist?
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Recht auf informationelle Selbstbestimmung Jeder entscheidet selbst, welche personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail Adresse) bekannt gegeben werden. AlterWer entscheidet? 0 - 12Erziehungsberechtigten 12 16Jugendlichen zusammen mit Erziehungsberechtigten Ab 18. Lebensjahrselbst
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Sexting Verbreitung selbstproduzierter intimer Fotos ber Apps oder Soziale Netzwerke auerhalb des Wahrnehmungsbereiches der Eltern und Lehrkrfte berwiegend Mdchen, 13 bis 15 Jahren. Selbstdarstellung Wunsch nach Anerkennung gruppendynamische Ursachen Blostellung in der ffentlichkeit gezieltes Onlinemobbing fr sensible Jugendlichen gravierende psychische Folgen
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Sexting Gefahr von Blostellung und Onlinemobbing gravierende psychische Folgen bei Jugendlichen strafrechtliche Konsequenzen fr die Verbreitung: -Verletzung des persnlichen Lebensbereiches durch Fotos/Videos (201a StGB) -Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung (174ff) -Beleidigung (185) -Verbreitung von Pornografie /Kinderpornografie (184 + 184b) -ble Nachrede (186)
Mglichkeiten die Bilder (Videos) aus dem Internet zu entfernen. 1.Die Person, die sie eingestellt hat, fragen (am besten schriftlich mit Frist). 2.Den Inhaber der Webseite kontaktieren. 3.Sich an den Betreiber des Sozialen Netzwerkes, der Community oder des Dienstes wenden. 4.Rechtsanwalt (Screenshot)
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V. Jugendmedienschutz Egal wo Kinder und Jugendliche sind und was sie machen: Medien in allen Formen begleiten sie stndig. In der Schule, zu Hause oder in ihrer Freizeit.
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Was ist jugendgefhrdend? Als jugendgefhrdend gelten gem 18 des JschG Medien, die dazu beitragen, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu gefhrden. Eine schwere Jugendgefhrdung besteht bei: Gewaltinhalten (sexuelle Gewalt, Gewaltspiele) sexuellen Inhalten (Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie) extremistische Inhalte (Aufstachelung zum Rassenhass, Kriegsverherrlichung) Inhalte, die die Menschenwrde verletzen (Darstellung von sterbenden oder gefolterten Menschen)
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Alleine ins Internet? Kinder und Jugendliche reagieren je nach Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlich auf (problematische) Inhalte. Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und Kritikfhigkeit, um Angebote richtig einzuschtzen. Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets nicht alleine gelassen werden.
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Sicher surfen in jedem Alter! 9 bis 13 Jahre: Kurz vor der Pubertt wollen Kinder unabhngig sein, alles erfahren. Das Mitmach-Netz Web 2.0 gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder Filmdownloads, E-Mail, Chat). berprfung durch Eltern wird immer schwieriger, klare Regeln und Gesprche sind umso wichtiger! Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern mssen im Blick haben, dass PC und Internet immer hufiger fr Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren).
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Sicher surfen in jedem Alter! 14 bis 17 Jahre: Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen die neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) vielfach besser als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten richtig einzuschtzen. Gefahr gro, auch auf schwer jugendgefhrdende Inhalte zu stoen oder sexueller Belstigung ausgesetzt zu werden. Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gesprche sind eine gute Basis! Nutzungszeiten absprechen!
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Jugendgefhrdende Inhalte Wer den Begriff Porno googelt, bekommt ber 900 Millionen Treffer. jugendschutz.net beschftigt sich jhrlich mit ca. 1.650 rechtsextremen Angeboten aus dem deutschen Sprachraum. Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web. Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten. Heranwachsende mssen vor schdlichen Einflssen geschtzt werden.