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Mehrweg hat Zukunft!
Modelle und Modellbausteine zur Steigerung des Einsatzes von
Mehrweggetränkeverpackungen in Österreich,
basierend auf einer Analyse von internationalen Erfahrungen
Abschlussbericht
Österreichisches Ökologie-Institut
Institut für Technologie und Nachhaltiges Produktmanagement der Wirtschaftsuniversität Wien
Wien, 10.08.2009
Impressum: Wiener Umweltschutzabteilung - MA22, Abfall- und Ressourcenmanagement, Dresdner Straße 45, 1200 Wien Wiener Magistratsabteilungen - MA48, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark, Einsiedlergasse 2, Embelgasse 2-8, Stiege 6, 1050 Wien Land Salzburg, Amt der Salzburger Landesregierung, Abt.16 Umweltschutz; Michael Pacher Str. 36, 5020 Salzburg Wiener Umweltanwaltschaft, Muthgasse 62, 1190 Wien Autoren:
DI Christian Pladerer, Österreichisches Ökologie Institut, Ressourcenmanagement, Seidengasse 13, A-1070 Wien Tel: +43 699 1 523 61 01; Fax: +43 1 523 58 43 Email: [email protected], Web: http://www.ecology.at
unter Mitarbeit von DI Markus Meissner Jürgen Schweighofer
o.Univ. Prof. Dr. Gerhard Vogel, Vorstand des Institutes für Technologie und nachhaltiges Produktmanagement, Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, A-1090 Wien Tel: +43 664 13 27 943, Tel: +43 1 313 36 4809, Fax: +43 1 313 36 706 Email: [email protected], Web: http://www.wu.ac.at/itnp
unter Mitarbeit von MMag. Gerhard Heger Mag. Albert Knorr
Wien, 10.August 2009
Inhaltsverzeichnis
Seite I
Inhalt:
1 Ausgangslage ....................................................................................................13
2 Ziele ...................................................................................................................19
3 Modellbausteine zur Absicherung und Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen.....................................................................21
3.1 Ordnungsrechtliche Maßnahmen:...............................................................21 3.2 Fiskalische Maßnahmen: .............................................................................21 3.3 Sonstige Maßnahmen:.................................................................................22
4 Vor- und Nachteile von Modellbausteinen bestehender Systemen.................23
4.1 Beispiel Deutschland ...................................................................................23 4.1.1 Einleitung............................................................................................... 23 4.1.2 Politischer, historischer und rechtlicher Hintergrund................................... 29 4.1.3 Der Istzustand........................................................................................ 31 4.1.4 Ökologische Lenkungseffekte................................................................... 32 4.1.5 Ökonomischen Faktoren.......................................................................... 40 4.1.6 Realisierbarkeit des Modells für Österreich ................................................ 41 4.1.7 DEUTSCHLAND Positive Aspekte .............................................................. 42 4.1.8 DEUTSCHLAND Negative Aspekte............................................................. 43 4.1.9 DEUTSCHLAND Zusammenfassung........................................................... 43
4.2 Beispiel Schweden.......................................................................................45 4.2.1 Einleitung.......................................................................................................45 4.2.2 Politischer, historischer und rechtlicher Hintergrund.......................................46 4.2.3 Der Istzustand ...............................................................................................47 4.2.4 Ökologische Lenkungseffekte.........................................................................58 4.2.5 Ökonomische Faktoren...................................................................................63 4.2.6 Realisierbarkeit des Modells in Österreich ......................................................63 4.2.7 Erfolgreiche Systemelemente in Schweden ....................................................64 4.2.8 SCHWEDEN Positive Aspekte..........................................................................69 4.2.9 SCHWEDEN Negative Aspekte........................................................................69
4.3 Beispiel Norwegen.......................................................................................71 4.3.1 Einleitung.......................................................................................................71 4.3.2 Politischer, historischer und rechtlicher Hintergrund.......................................72 4.3.3 Der Istzustand ...............................................................................................75 4.3.4 Ökologische Lenkungseffekte.........................................................................84 4.3.5 Ökonomische Faktoren...................................................................................84 4.3.6 Realisierbarkeit des Modells in Österreich ......................................................86 4.3.7 Erfolgreiche Systemelemente in Norwegen ....................................................87 4.3.8 NORWEGEN Positive Aspekte .........................................................................99 4.3.9 NORWEGEN Negative Aspekte .......................................................................99
Inhaltsverzeichnis
Seite II
4.4 Beispiel Finnland....................................................................................... 100 4.4.1 Einleitung.....................................................................................................100 4.4.2 Politischer, historischer und rechtlicher Hintergrund.....................................101 4.4.3 Der Istzustand..............................................................................................104 4.4.4 Ökologische Lenkungseffekte .......................................................................112 4.4.5 Ökonomische Faktoren.................................................................................113 4.4.6 Realisierbarkeit des Modells in Österreich.....................................................113 4.4.7 Erfolgreiche Systemelemente in Finnland.....................................................114 4.4.8 FINNLAND Positive Aspekte..........................................................................119 4.4.9 FINNLAND Negative Elemente: ....................................................................119
4.5 Beispiel Dänemark .................................................................................... 120 4.5.1 Einleitung.....................................................................................................120 4.5.2 Politisch, historisch und rechtlicher Hintergrund...........................................121 4.5.3 Der Istzustand, Systembeschreibung ...........................................................123 4.5.4 Ökologische Lenkungseffekte .......................................................................135 4.5.5 Ökonomische Faktoren.................................................................................136 4.5.6 Realisierbarkeit des Modells in Österreich.....................................................137 4.5.7 Erfolgreiche Systemelemente in Dänemark ..................................................138 4.5.8 DÄNEMARK Positive Aspekte ........................................................................150 4.5.9 DÄNEMARK Negative Aspekte ......................................................................150
4.6 Datenvergleich .......................................................................................... 152 4.6.1 Strukturdaten...............................................................................................152 4.6.2 Pfänder in den skandinavischen Ländern......................................................153 4.6.3 Der Markt.....................................................................................................154
4.7 Zusammenfassung .................................................................................... 158
5 Modelle und Modellbausteine zur Steigerung des Einsatzes von Mehrweggetränkeverpackungen in Österreich............................................ 162
5.1 Abschätzung des Reduktionspotentials von C02 Emissionen und der damit verbundenen Kompensationskosten durch den Einsatz von Mehrweggetränkeverpackungen ............................................................. 164
5.2 Modell Verpackungszuschlag.................................................................... 169 5.2.1 Grundlagen ..................................................................................................169 5.2.2 Ansatzpunkte und mögliche Ausgestaltung ..................................................170 5.2.3 Bemessungsgrundlage und Höhe des Verpackungszuschlags......................173 5.2.4 Erhebungsebene des Verpackungszuschlags ................................................174 5.2.5 Ökologische Treffsicherheit ..........................................................................176 5.2.6 Ökonomische Effizienz..................................................................................177 5.2.7 Realisierbarkeit.............................................................................................178 5.2.8 Aufwand.......................................................................................................179
5.3 Modell Verpackungslizenzen .................................................................... 181 5.3.1 Grundlagen ..................................................................................................181 5.3.2 Ansatzpunkte und mögliche Ausgestaltung ..................................................182 5.3.3 Bemessungsgrundlage für die Verpackungslizenzen.....................................184 5.3.4 Angestrebte Wirkungsweise und Lenkungsfunktion......................................185
Inhaltsverzeichnis
Seite III
5.3.5 Ökologische Treffsicherheit ..........................................................................187 5.3.6 Ökonomische Effizienz..................................................................................188 5.3.7 Realisierbarkeit.............................................................................................189 5.3.8 Aufwand.......................................................................................................189
5.4 Modell der Mehrweg- und Verwertungsquoten .......................................190 5.4.1 Ausgangslage...............................................................................................190 5.4.2 Angestrebte Wirkungsweise und Lenkungsfunktion......................................190 5.4.3 Berechnungsmethode der Quoten................................................................191 5.4.4 Ökologische Lenkungswirkung .....................................................................192 5.4.5 Ökonomische Effizienz..................................................................................192 5.4.6 Realisierbarkeit.............................................................................................192 5.4.7 Aufwand.......................................................................................................192
5.5 Viersäulen Modell: Packstoffsteuer, Mehrwegförderung, Recyclingbeitrag und Rücklaufsicherung..............................................................................193
5.5.1 Ansatzpunkte und mögliche Ausgestaltung ..................................................193 5.5.2 Ökologische Treffsicherheit ..........................................................................194 5.5.3 Ökonomische Effizienz..................................................................................195 5.5.4 Realisierbarkeit.............................................................................................196 5.5.5 Aufwand.......................................................................................................197
5.6 Modellvarianten Ökobonus für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen .............................................................................198
5.6.1 Ökobonus Modelle – allgemeine Festlegungen.............................................198 5.6.2 Modellvariante 1a.........................................................................................200 5.6.3 Modellvariante 1b.........................................................................................205 5.6.4 Modellvariante 1c .........................................................................................207 5.6.5 Modellvariante 1d.........................................................................................209 5.6.6 Modellvariante 2a.........................................................................................210 5.6.7 Modellvariante 2b.........................................................................................212 5.6.8 Modellvariante 3a.........................................................................................214 5.6.9 Modellvariante 3b.........................................................................................215 5.6.10 Modellvariante 4a.........................................................................................217 5.6.11 Modellvariante 4b.........................................................................................220 5.6.12 Modellvariante 5a.........................................................................................222 5.6.13 Modellvariante 5b.........................................................................................224
6 Zusammenfassung ..........................................................................................226
6.1 Hintergrund................................................................................................226 6.2 Ziel und Vorgangsweise.............................................................................229 6.3 Kurzdarstellung zu den Erfahrungen in Europa........................................229 6.4 Kurzdarstellung der 5 Grundmodelle ........................................................236 6.5 Bewertungsfaktoren und Indikatoren ......................................................240 6.6 Bewertungsergebnisse im Überblick ........................................................246 6.7 Resümee ....................................................................................................251
Abbildungsverzeichnis
Seite 4
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen in Österreich 1994-2007 .............18
Abbildung 2: Getränke-Mehrwegverpackungen (%) in Österreich 2000-2007 und Trendfortschreibung bis 2017 ................................................................18
Abbildung 3: Mehrweganteile in Prozent vom Getränkeverbrauch in Deutschland (Lebensmittelhandel und Gastronomie) ..................................................24
Abbildung 4: Zeitlicher Ablauf „Einführung des Einwegpflichtpfandes“ ...............................26
Abbildung 5: Reform des Einwegpflichtpfandes ..............................................................26
Abbildung 6: Marktanteil der Weißblechverpackungen bezogen auf die abgefüllten Mengen in Deutschland .........................................................................27
Abbildung 7: Mehrweganteile bei Getränken insgesamt (ohne Milch), in den Jahren 1991 bis 2006 (in %) in der Bundesrepublik Deutschland (Lebensmittelhandel und Gastronomie) .................................................37
Abbildung 8: Mehrweganteile bei Erfrischungsgetränke mit CO2 (braun), Fruchtsäfte (rot) und Wein (grün), in den Jahren 1991 bis 2006 (in %) in Deutschland (Lebensmittelhandel und Gastronomie) ...............................38
Abbildung 9: Mehrweganteile bei Mineralwasser (blau) und Bier (gelb), in den Jahren 1991 bis 2006 (in %) in der Bundesrepublik Deutschland (Lebensmittelhandel und Gastronomie) ..................................................38
Abbildung 10: Schweden und Österreich.........................................................................45
Abbildung 11: Vergleich der Basisdaten von Schweden und Österreich..............................45
Abbildung 12: Rücklaufquote (%) und die Höhe des Pfands, für den Zeitraum 1983 bis 1998 .............................................................................................47
Abbildung 13: Pfandsymbol auf Einweggebinden in Schweden..........................................48
Abbildung 14: Kreisläufe bei Returpack ..........................................................................49
Abbildung 15: Gebührenaufteilung und Gebührenhöhe in Schweden ...............................50
Abbildung 16: Finanzflüsse bei Returpack ......................................................................51
Abbildung 17: AB Svenska Returpack Cans Finanzierung ................................................51
Abbildung 18: AB Svenska Returpack Finanzierung des Dosenrücknahme- und Verwertungssystems ............................................................................52
Abbildung 19: AB Svenska Returpack PET Finanzierung ..................................................52
Abbildung 20: AB Svenska Returpack PET des PET Flaschenrücknahme- und Verwertungssystems .............................................................................53
Abbildung 21: Die Entwicklung des Dosenmarktes für Bier (blau) und soft Drinks (CO2 haltige Limonaden grau) in Schweden 2003 bis 2007 in Mio Stück ...................................................................................................56
Abbildung 22: Der Dosenmarktes für Bier (blau) und soft Drinks (CO2 haltige Limonaden) in Schweden 2007 in Mio Stück ...........................................56
Abbildungsverzeichnis
Seite 5
Abbildung 23: Entwicklung des Getränkeverpackungsmarktes (relativ) in Schweden ......... 57
Abbildung 24: Der Getränkeverpackungsmarkt (relativ) in Schweden 2007 ...................... 57
Abbildung 25: Entwicklung des Dosenabsatzes in Schweden ............................................ 57
Abbildung 26: Relativ hoher Dosenanteil bei Softdrinks ................................................... 58
Abbildung 27: PET-Einwegflaschen verdrängen die PET-Mehrwegflasche .......................... 59
Abbildung 28: Stoffflüsse im MW System –..................................................................... 61
Abbildung 29: Stoffflüsse im EW System – ..................................................................... 62
Abbildung 30: Rückgabestellen mit mehreren Rücknahmeautomaten und hoher Convenience......................................................................................... 64
Abbildung 31: moderne Rücknahmeautomaten, die EW- und MW-Flaschen und Dosen an deren Form und dem EAN-Code erkennen ................................ 65
Abbildung 32: Mehrwegtrays für Mehrwegflaschen, für unterschiedliche AbfüllerInnen verwendbar...................................................................... 65
Abbildung 33: Mehrwegflaschen in unterschiedlichen Größen aus PET .............................. 66
Abbildung 34: Mehrwegflaschen in Mehrwegkisten.......................................................... 66
Abbildung 35: Pfandsymbole mit Angabe des Pfandbetrags.............................................. 67
Abbildung 36: Bier in Mehrwegflaschen mit sehr guter Preisauszeichnung (pro Liter) und Angabe der Pfandhöhe.................................................................... 67
Abbildung 37: Fanta mit guter Preisauszeichnung (pro Liter) und Angabe der Pfandhöhe............................................................................................ 68
Abbildung 38: Mineralwasser im MW Gebinde mit guter Preisauszeichnung (pro Liter) ................................................................................................... 68
Abbildung 39: Europas „Big Player“ am Getränkedosenmarkt: REXAM............................... 69
Abbildung 40: Importbier in EW-Glasflaschen ohne Pfand................................................ 70
Abbildung 41: Norwegen und Österreich ........................................................................ 71
Abbildung 42: Vergleich der Basisdaten von Norwegen und Österreich ............................. 71
Abbildung 43: Die Umweltabgabe in Norwegen............................................................... 73
Abbildung 44: Originalgrafik Umweltabgabe für EW Getränkeverpackungen in Norwegen ........................................................................................... 74
Abbildung 45: Umweltabgabe für EW Getränke Dosen in Norwegen ................................. 74
Abbildung 46: Umweltabgabe für EW Getränke PET Flaschen in Norwegen ....................... 75
Abbildung 47: Organisationsstruktur von Norsk Resirk AS ................................................ 76
Abbildung 48: Pfandsymbole in Norwegen...................................................................... 76
Abbildung 49: aktuelle Umweltabgaben in Norwegen ...................................................... 77
Abbildung 50: Teilnahmekosten bei Norsk Resirk AS ....................................................... 78
Abbildung 51: Erfassungs- und Recyclingquoten Norwegen 2007 .................................... 79
Abbildungsverzeichnis
Seite 6
Abbildung 52: Entwicklung der Erfassungsquoten von Dosen und PET EW Flaschen in Norwegen .........................................................................................79
Abbildung 53: Manipulationskostenersatz nach Gebindearten nach Norsk Resirk ...............80
Abbildung 54: Finanzieller Rechenschaftsbericht nach Gebindearten nach Norsk Resirk ..................................................................................................80
Abbildung 55: Partner von Fa. Rentpack; Quelle: www.brom.no .......................................81
Abbildung 56: Die Entwicklung des Dosenmarktes für Bier (blau) und soft Drinks (CO2 haltige Limonaden grau) in Norwegen 2003 bis 2007 in Mio Stück ...................................................................................................82
Abbildung 57: Die Entwicklung des Dosenmarktes für Bier und soft Drinks (CO2 haltige Limonaden) in Norwegen 2007 in Mio Stück .................................82
Abbildung 58: Die Verteilung EW / MW auf Gebindeformen und Getränkearten .................83
Abbildung 59: Getränkeverpackungen Norwegen.............................................................83
Abbildung 60: Der Trend zur Bierdose in Norwegen ........................................................83
Abbildung 61: Umweltabgabe für EW Getränke Dosen in Norwegen..................................84
Abbildung 62: Material- und Geldströme im Norsk Resirk System......................................85
Abbildung 63: Moderne Rückgabestation mit der Möglichkeit zur Rückgabe von Elektronikgeräten, Kunststofftragetaschen u.a.m bei TOMRA.....................87
Abbildung 64: Moderne Rückgabestation mit der Möglichkeit zur Rückgabe von Elektronikgeräten, Kunststofftragetaschen u.a.m in einem SUPERMARKT .......................................................................................87
Abbildung 65: Moderner Rücknahmeautomat für Glas und PET Flaschen (EW und MW) und Dosen ....................................................................................88
Abbildung 66: Moderne Gestaltung des Sortierprozesses im Lagerraum des Outlets ...........88
Abbildung 67: Moderne Gestaltung des Sortierprozesses – eine Sortiervorrichtung mit absenkbarem Boden im Lagerraum des Outlets ..................................89
Abbildung 68: Moderne Gestaltung des Sortierprozesses – gleichzeitige Erfassung von EW MW PET oder PET unterschiedlicher Farben.................................89
Abbildung 69: Convenience: Abfallkorb und Waschgelegenheit neben der Rücknahmestation.................................................................................90
Abbildung 70: Getränkedose und Pfandsymbole in Norwegen...........................................91
Abbildung 71: Säcke zur Sammlung von Leergebinden.....................................................91
Abbildung 72: Petimeter im Zentrallager.........................................................................91
Abbildung 73: Rücknahme und Sammlung von Leergebinden ...........................................92
Abbildung 74: Entleerung der Sammelbehälter durch Norsk Resirk AS...............................92
Abbildung 75: Kompaktierte Kunststoffballen ..................................................................93
Abbildung 76: Genormte PET MW Flaschen auf genormten Trays .....................................93
Abbildungsverzeichnis
Seite 7
Abbildung 77: Auch Coca Cola bedient sich der genormten Trays, bei deren Einsatz das Label für die Ware spricht................................................................ 94
Abbildung 78: Norm Trays, Detail .................................................................................. 94
Abbildung 79: Auch Coca Cola setzt für alle anderen Produkte die Norm PET MW Flasche ein ........................................................................................... 95
Abbildung 80: Auch Exoten verwenden die Norm PET MW Flasche ................................... 95
Abbildung 81: Perfekte Preisauszeichnung...................................................................... 96
Abbildung 82: Perfekte Preisauszeichnung...................................................................... 96
Abbildung 83: Perfekte Preisauszeichnung...................................................................... 97
Abbildung 84: Perfekte Preisauszeichnung selbst bei Nichtgetränken: Preis pro Waschgang! ......................................................................................... 97
Abbildung 85: Perfekte Preisauszeichnung: Preis pro l Duft.............................................. 98
Abbildung 86: Dosenbier auf EW Trays .......................................................................... 98
Abbildung 87: Finnland und Österreich......................................................................... 100
Abbildung 88: Vergleich der Basisdaten von Finnland und Österreich.............................. 100
Abbildung 89: Pfandflasche in Finnland ........................................................................ 101
Abbildung 90: Einmalige und jährliche Teilnahmegebühren an der PYR zum Nachweis der Einhaltung der Verwertungsverpflichtung ......................... 102
Abbildung 91: Verwertungsgebühren der PYR zum Nachweis der Einhaltung der Verwertungsverpflichtung ................................................................... 103
Abbildung 92: Pfandhöhen für MW Gebinde in Finnland ............................................... 105
Abbildung 93: Dose und EW-PET-Flasche mit Pfand ...................................................... 105
Abbildung 94: Pfandhöhen für EW Gebinde in Finnland ................................................ 106
Abbildung 95: Pfandssymbole in Finnland..................................................................... 106
Abbildung 96: Organisationsstruktur von PALPA............................................................ 107
Abbildung 97: Spezifikationen für PET EW Gebinde in Finnland ..................................... 108
Abbildung 98: EAN Code und PET-Symbol von PET-Flaschen.......................................... 108
Abbildung 99: Pfandsymbole in Finnland ...................................................................... 108
Abbildung 100: Spezifikationen für PET EW Gebinde in Finnland..................................... 109
Abbildung 101: Spezifikationen für Dosen in Finnland.................................................... 109
Abbildung 102: Die Entwicklung des Dosenmarktes für Bier (blau) und soft Drinks (CO2-haltige Limonaden) in Finnland 2003 bis 2007 in Mio. Stück ......... 111
Abbildung 103: Die Entwicklung des Dosenmarktes für Bier und soft Drinks (CO2-haltige Limonaden ) in Finnland 2007 in Mio. Stück .............................. 111
Abbildung 104: Die Verteilung EW / MW auf Gebindeformen und Getränkearten ........... 111
Abbildung 105: Der Trend zur Bierdose in Finnland ...................................................... 112
Abbildungsverzeichnis
Seite 8
Abbildung 106: Moderne Rückgabestation ....................................................................114
Abbildung 107: Moderne Rückgabestation ....................................................................115
Abbildung 108: Flaschenaufsteller ................................................................................115
Abbildung 109: Gestaltung des Sortierprozesses im Lagerraum des Outlets .....................115
Abbildung 110: Säcke aus den Outlets in der zentralen Sortierstation..............................116
Abbildung 111: Automatischer Zähl- und Sortierprozess.................................................116
Abbildung 112: Material nach der Ballierung; bereitgestellt für das Recycling...................116
Abbildung 113: Pfandsymbol in Finnland.......................................................................117
Abbildung 114: Utensilien im Rahmen der manuellen Gebinderücknahme........................117
Abbildung 115: Sack und Kiste zur manuellen Gebinderücknahme ..................................118
Abbildung 116: Kisten mit Leergebinden bei PALPA .......................................................118
Abbildung 117: Dänemark und Österreich.....................................................................120
Abbildung 118: Vergleich der Basisdaten von Dänemark und Österreich..........................120
Abbildung 119: Die Organisationsstruktur von Dansk Retursystem ................................124
Abbildung 120: Aktuelle Pfandbeträge und Pfandsymbol in Dänemark.............................125
Abbildung 121: Die derzeit gültige Verpackungssteuer in Dänemark................................127
Abbildung 122: Pfandsymbole; Quelle: Dansk Retursystem ...........................................127
Abbildung 123: Anforderungen an PET Flaschen im Dansk Retursystem ..........................128
Abbildung 124: Das Pfand und Logistiksystem in Dänemark .........................................130
Abbildung 125: Die derzeit gültigen Gebühren für EW Verpackungen in Dänemark...........131
Abbildung 126: Wirtschaftliche Kennzahlen von Dansk Retursystem ...............................132
Abbildung 127: Rücklaufquoten in Dänemark ...............................................................132
Abbildung 128: Die Entwicklung des Dosenmarktes für Bier (blau) und Soft Drinks (CO2 haltige Limonaden) in Dänemark 2003 bis 2007 in Mio Stück ........133
Abbildung 129: Der Dosenmarkt für Bier und Soft Drinks (CO2 haltige Limonaden) in Dänemark 2007 in Mio Stück ..........................................................133
Abbildung 130: Die Entwicklung des Getränkeverpackungsmarktes (relativ) in Dänemark 2005 bis 2007 .....................................................................134
Abbildung 131: Der Getränkeverpackungsmarkt (relativ) in Dänemark 2007 ..................134
Abbildung 132: Marktanteil der pfandpflichtigen Getränkeverpackungen (EW, MW) in Dänemark, in Mio. Stk. ....................................................................135
Abbildung 133: Entwicklung des Dosenabsatzes in Dänemark Quelle: nach European Can Market Report ..............................................................................135
Abbildung 134: Manipulationsentschädigung in Dänemark pro Stk. ................................137
Abbildung 135: Rücknahmeautomat mit automatischer Sortierung und
Abbildungsverzeichnis
Seite 9
Kompaktiermöglichkeit ........................................................................ 139
Abbildung 136: Geshredderte Kunststoffflaschen .......................................................... 140
Abbildung 137:Der Dosenshredderteil im Rücknahmeautomaten .................................... 140
Abbildung 138: Waschgelegenheit bei den Rücknahmeautomaten als Zeichen für Convenience....................................................................................... 141
Abbildung 139: Manipulationsentschädigung in Dänemark pro Stk. ................................ 142
Abbildung 140: Platzsparende Möglichkeit der Aufbewahrung der Mehrwegtrays in kleineren Supermärkten....................................................................... 142
Abbildung 141: Manipulationsaufwand bei der Rücknahme von Getränkeverpackungen in kleineren Supermärkten................................. 143
Abbildung 142: PET MW-Flasche 0,5 Liter .................................................................... 144
Abbildung 143: 1,5 Liter-Mehrwegflasche – in Österreich vom Markt genommen ............. 144
Abbildung 144: Mehrwegtrays im Verkauf und bei der Rücknahme von Flaschen ............. 145
Abbildung 145: Deutliches Pfandsymbol bei Alkopops in EW-Flaschen............................. 146
Abbildung 146: Sack und Behälter zum Abtransport von EW PET-Flaschen und Dosen aus den Outlets ........................................................................ 147
Abbildung 147: Ausladung der bei den Outlets gesammelten Säcke................................ 147
Abbildung 148: Sortierung in den Zentralstellen und Bandbreite an zu sortierenden Flaschen............................................................................................. 148
Abbildung 149: Automatische Identifizier-, Zähl- und Sortieranlage von Dansk Retursystem in Hedehusene................................................................. 148
Abbildung 150: Kompaktoren zur Ballierung von Dansk Retursystem in Hedehusene........ 149
Abbildung 151: Gesammelte Kunststofffraktion am Weg zur Verwertung bei Dansk Retursystem in Hedehusene................................................................. 149
Abbildung 152: Vergleich der Strukturdaten der einbezogenen Länder ........................... 152
Abbildung 153: Vergleich der Pfandhöhen für Getränkeverpackungen (länderweise aus den Länderberichten, Kapitel 4.2 bis 4.5) ........................................ 153
Abbildung 154: Vergleich der Pfandhöhen für Getränkeverpackungen in den skandinavischen Ländern(nach Verpackungen) (länderweise aus den Länderberichten, Kapitel 4.2 bis 4.5) .................................................... 153
Abbildung 155: Die Verteilung der EW / MW Anteile auf Gebindeformen und Getränkearten ................................................................................... 154
Abbildung 156: Der Markt an Dosenabfüllungen inklusive Exportanteil für Bier und Soft Drinks (CO2 haltige Limonaden) – 2003 bis 2007 in Mio Stück ....... 156
Abbildung 157: Der spezifische Getränkedosenkonsum samt Aludosenanteil und Aludosenrecyclingquoten in Europa 2007 ............................................ 157
Abbildung 158: Der spez. Getränkedosenkonsum inkl. Aludosenanteil und -recyclingquoten in Europa 2007 .......................................................... 157
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Abbildung 159: Umweltabgabe für EW Getränke Dosen in Norwegen..............................159
Abbildung 160: Quoten der unterschiedlichen Verpackungen für verschiedene Getränkearten von 2000 bis 2017 in Österreich, bei einer Trendfortschreibung basierend von 2000 bis 2007..................................166
Abbildung 161: Die Konzentration der EntscheidungsträgerInnen im Rahmen der Gesamtkette von AbfüllerInnen bis zu den KonsumentInnen im Bereich der Zentralcomputer der großen LEH Ketten ..............................179
Abbildung 162: Berechnung der Quoten zur Wiederbefüllung (Mehrweg), zur stofflichen und thermischen Verwertung................................................191
Abbildung 163: Ökobonus Variante 1a: Verpackungszuschlag in Euro pro Liter Füllvolumen auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen bei Mehrweganteilen eines Unternehmens unter 25%..................................200
Abbildung 164: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2 € bzw. 0,5€/Liter für 25% Unternehmensmehrwegquote...............................................................202
Abbildung 165: Die Konzentration der EntscheidungsträgerInnen im Rahmen der Gesamtkette von AbfüllerInnen bis zu den KonsumentInnen im Bereich der Zentralcomputer der großen LEH Ketten ..............................204
Abbildung 166: Ökobonus Variante 1b: Verpackungszuschlag in Euro pro Gebindestück auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen bei Mehrweganteilen eines Unternehmens unter 25%..................................205
Abbildung 167: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2 € bzw. 0,5€/Stück für 25% Unternehmensmehrwegquote...............................................................206
Abbildung 168: Ökobonus Variante 1c: Verpackungszuschlag in Euro pro Gebindestück auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen bei Mehrweganteilen eines Unternehmens unter 25% für PET und Glas/Dose differenziert.........................................................................207
Abbildung 169: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit differenzierten Zuschlag von 0,2 €/Liter für Glas- und Metallverpackungen und 0,1€/Liter für PET Verpackungen bei 25% Unternehmensmehrwegquote...............................................................209
Abbildung 170: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit differenzierten Zuschlag von 0,2 €/Stück für Glas- und Metallverpackungen und 0,1€/Stück für PET Verpackungen bei 25% Unternehmensmehrwegquote...............................................................209
Abbildung 171: Ökobonus Variante 2a: Verpackungszuschlag in Euro pro Liter Füllvolumen auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen..................210
Abbildung 172: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2 €/Liter für 25%, 35% und 50% Unternehmensmehrwegquote...............................................................211
Abbildung 173: Ökobonus Variante 2b: Verpackungszuschlag in Euro pro Gebindestück auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen................212
Abbildungsverzeichnis
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Abbildung 174: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2 €/Stück für 25%, 35% und 50% Unternehmensmehrwegquote .............................................................. 213
Abbildung 175: Ökobonus Variante 3a: Verpackungszuschlag in Euro pro Liter Füllvolumen auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen ................. 214
Abbildung 176: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2 €/Liter für 25%, 50% und 100% Unternehmensmehrwegquote .............................................................. 215
Abbildung 177: Ökobonus Variante 3b: Verpackungszuschlag in Euro pro Gebindestück auf alle ökol. nachteilige Getränkeverpackungen ............... 215
Abbildung 178: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2 €/Stück für 25%, 50% und 100% Unternehmensmehrwegquote .............................................................. 216
Abbildung 179: Ökobonus Variante 4a: Verpackungszuschlag in Euro pro Liter abhängig von der Umweltschadwirkung von ökol. nachteiligen Getränkeverpackungen........................................................................ 217
Abbildung 180: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit differenzierten Zuschlag von 0,2€ bzw. 0,5 €/Liter für Glas- und Metallverpackungen und 0,1€ bzw. 0,25€/Liter für PET Verpackungen bei 25%, 50% und 100% Unternehmensmehrwegquote .............................................................. 219
Abbildung 181: Ökobonus Variante 4b: Verpackungszuschlag in Euro pro Gebindestück abhängig von der Umweltschadwirkung von ökol. nachteiligen Getränkeverpackungen ..................................................... 220
Abbildung 182: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit differenzierten Zuschlag von 0,2€ bzw. 0,5 €/Stück für Glas- und Metallverpackungen und 0,1€ bzw. 0,25€/Stück für PET Verpackungen bei 25%, 50% und 100% Unternehmensmehrwegquote .............................................................. 221
Abbildung 183: Ökobonus Variante 5a: Verpackungszuschlag in Euro pro Liter abhängig von der Umweltschadwirkung von ökol. nachteiligen Getränkeverpackungen mit Bonussystem .............................................. 222
Abbildung 184: Ökobonus Variante 5a: Verpackungszuschlag in Euro pro Liter abhängig von der Umweltschadwirkung von ökol. nachteiligen Getränkeverpackungen mit Bonussystem (Differenzierung nach ökologischer Schadwirkung)................................................................. 222
Abbildung 185: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2€/Liter f bei 25%,mit 0€/Liter bei 50% und einem Bonus von 0,1€/Liter bei 90% Unternehmensmehrwegquote .................. 223
Abbildung 186: Ökobonus Variante 5b: Verpackungszuschlag in Euro pro Gebindestück abhängig von der Umweltschadwirkung von ökol. nachteiligen Getränkeverpackungen mit Bonussystem............................ 224
Abbildung 187: Auswirkungen des Ökobonus Modell auf den Produktpreis mit Zuschlag von 0,2€/Stück f bei 25%,mit 0€/Stück bei 50% und
Abbildungsverzeichnis
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einem Bonus von 0,1€/Liter bei 90% Unternehmensmehrwegquote.........225
Abbildung 188: Getränke-Mehrwegverpackungen (%) in Österreich 2000-2007 und Trendfortschreibung bis 2017 ...............................................................228
Abbildung 189: Die noch vorhandenen Mehrwegquoten in den in die Studie einbezogenen Ländern, im Bereich Softdrinks und Bier 2007 .................229
Abbildung 190: Umweltabgabe für EW Getränke Dosen in Norwegen..............................230
Abbildung 191: Auch Coca Cola bedient sich der genormten Trays, bei deren Einsatz das Label für die Ware spricht ..............................................................232
Abbildung 192: Kurzbeschreibung der Unterschiede der Modellvarianten .........................239
Abbildung 193: Abschätzung der unterschiedlichen Auswirkungen der Modelle anhand der ökologischen Treffsicherheit................................................241
Abbildung 194: Abschätzung der unterschiedlichen Auswirkungen der Modelle anhand der ökonomischen Effizienz ......................................................243
Abbildung 195: Abschätzung der unterschiedlichen Auswirkungen der Modelle anhand der Realisierbarkeit und des Aufwands ......................................245
Kapitel 1: Ausgangslage
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1 Ausgangslage
Das österreichische Bundesabfallwirtschaftsgesetz (AWG)1 regelt das Prinzip der Abfallvermeidung als zentrale Handlungsmaxime des Gesetzes. Das AWG 2002 schreibt in §9: 1. Produkte so herzustellen, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder sonst zu gestalten, dass die Produkte langlebig und reparaturfähig sind und die nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung verbleibenden Abfälle erforderlichenfalls zerlegt oder bestimmte Bestandteile getrennt werden können und dass die Abfälle, die Bestandteile oder die aus den Abfällen gewonnenen Stoffe weitgehend verwertet (einschließlich wiederverwendet) werden können, 2. Vertriebsformen durch Rücknahme- oder Sammel- und Verwertungssysteme, gegebenenfalls mit Pfandeinhebung, so zu gestalten, dass der Anfall von zu beseitigenden Abfällen beim Letztverbraucher so gering wie möglich gehalten wird, 3. Produkte so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung, ihrem Ge- und Verbrauch und nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung unter Berücksichtigung der relevanten Umweltaspekte keine Beeinträchtigungen der öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) bewirkt werden, insbesondere möglichst wenige und möglichst schadstoffarme Abfälle zurückbleiben, und 4. Produkte so zu gebrauchen, dass die Umweltbelastungen, insbesondere der Anfall von Abfällen, so gering wie möglich gehalten werden. Weiters regelte das AWG, dass wenn die Ziele und Gründsätze des AWG nicht erreicht werden, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ermächtigt ist, Maßnahmen für die Abfallvermeidung und –verwertung zu setzen. (§14 Z1 AWG 2002) Insbesondere bei der Verfehlung der Ziele gemäß § 9 zur Verringerung der Abfallmengen und Schadstoffgehalte und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Neben Kennzeichnung und Information sind dies u.a.:
� Bestimmungen zur Rückgabe, Rücknahme, Wiederverwendung oder Verwertung von Produkten oder Abfällen oder
� die Beteiligung an einem Sammel- und Verwertungssystem; � die Einhaltung von Abfallvermeidungs-, Erfassungs-, Sammel- oder
Verwertungsquoten innerhalb eines bestimmten Zeitraums; � die Einhebung eines Pfandbetrages; � die Unterlassung des In-Verkehr-Setzens von Produkten mit bestimmten
Inhaltsstoffen und � die Abführung eines Behandlungsbeitrags.
1 Quelle: AWG 2002 idgF: Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 –
AWG 2002), BGBl. I Nr. 102 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2008
Kapitel 1: Ausgangslage
Seite 14
Anfang der 1990er Jahren wurde die erste Verpackungszielverordnung 2 erlassen, die regelte, wie hoch die Wiederverwendungsquoten (Summe der Wiederbefüllung und der stofflichen Verwertung) von Getränkeverpackungen in den Jahren 1993 – 2000 sein sollten. Zum Beispiel für Mineralwasser war diese Wiederbefüllungsquote und umweltgerechtes Verwerten bei 96 % und für Limonaden bei 83 %. Dies entsprach in etwa der IST - Situation der Wiederverwendungsquote von 1992. Es wurden den verschiedenen Getränkearten jeweils Anteile der Wiederbefüllung und umweltgerechten Verwertung im Rahmen eines Stufenplans bis zum Jahr 2000 vorgeschrieben. Dieses Ziel war, einer Zielverordnung entsprechend, der gesamten Wirtschaft aufgetragen und deren Einhaltung wurde durch entsprechende Studien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft evaluiert. 1995 wurde eine Novelle der Zielverordnung 3 erlassen, wobei die Getränkequoten unverändert übernommen wurden, aber bei den Restmengenzielen gab es eine Verschiebung um ein Jahr nach hinten, im Gegenzug dazu in einigen Bereichen niedrigere Restmengen. Erstmals wurden Anteile für die stoffliche Verwertung einzelner Packstoffe festgelegt, was im Zuge der Diskussion der Frage, ob Verbrennung auch als Verwertung gelten dürfe, von Bedeutung war. 1996 4 begann die schrittweise Reduzierung der ursprünglichen Ziele: Erstmals wurde dezidiert auch die Verbrennung gleichwertig neben der Wiederbefüllung als Zielerreichungsmaßnahme akzeptiert. Gleichzeitig wurden die Zielquoten für die Wiederverwendung von Getränkeverpackungen 1997 in einigen Bereichen gelockert, die Quoten für 2000 jedoch unverändert belassen. Auch die Restmengenziele für Nicht-Getränkeverpackungen in den Bereichen Kunststoff und Verbundstoffverpackungen wurden wieder deutlich gelockert. Mitte 1999 wurde klar, dass die Quoten zumindest in einigen Bereichen ohne aktive Förderung und Stützung von Mehrweglösungen und verstärkter Sammlung nicht erreichbar sein würden. Speziell der Milchsektor konnte spätestens 2000 mit der Abschaffung der Mehrwegmilchflaschen die Quoten nicht mehr erfüllen. Im Jahr 2000 wurde nun klar, dass die Wirtschaft nicht imstande war, den Trend zur Einweg–PET-Flasche, zum Einweg-Getränkeverbundkarton und zur Einweg-Dose aus eigener Kraft zu stoppen um die Zielverordnung zu erfüllen. Auf der Wirtschaftsseite wurde argumentiert, dass sich das Angebot nach der Nachfrage richten müsse und die KonsumentInnen immer bequemere Verpackungslösungen verlangen, die nach dem Konsum keinerlei Aufwand mehr erfordern würden. Diese neuen Marktbedingungen (geändertes Konsumverhalten und Ende des „Deponienotstandes“) habe man in den früheren Jahren nicht voraussehen können und man solle daher die Gesetze den neuen veränderten Realitäten anpassen. 2 Quelle: Verpackungszielverordnung: Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. Nr. 646/1992 3 Quelle: Verpackungszielverordnung: Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. Nr. 335/1995 4 Quelle: Verpackungszielverordnung: Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. Nr. 649/1996
Kapitel 1: Ausgangslage
Seite 15
Anstatt ordnungspolitische Maßnahmen wie Pflichtpfand oder Einwegabgabe einzuführen, wie es das Gesetz bei nicht Erreichung der Ziele vorsah, mussten ab 2001 gleichbleibend nur mehr 80% aller Getränkeverpackungen wiederverwendet werden. Diese Quote 5 setzt sich einerseits aus dem Prozentanteil der in Mehrweg verkauften Abfüllmenge und andererseits dem Prozentanteil des Gewichts der verwerteten Einweggetränkeverpackungen (stoffliche und energetische Verwertung) zusammen. Die Addition beider Größen ergibt die Zielerreichungsquote. Nicht nur die Vorgangsweise beim Herabsetzen der Zielquote, sondern auch der missverständliche und komplizierte Berechnungsmodus sorgte durchwegs für Kritik. So konnte beispielsweise nachgewiesen werden, dass die Quoten auch völlig ohne Mehrweggebinde zu erreichen gewesen wären. Eine Kritik bestand darin, dass Einweg–Glas aufgrund seines hohen Gewichts den Hauptteil des Einweg–Beitrages zur Quotenermittlung mit einer hohen spezifischen Recyclingquote von 84% trug und damit eine Steigerung der viel niedrigeren Verwertungsquoten der anderen Packstoffe überflüssig mache. Seitens der Wirtschaft wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Wiederbefüllung und umweltgerechten Verwertung von Getränkeverpackungen 6 eingegangen, die neben der stofflichen Verwertung bestimmter Altstoffe wie bspw. PET auch den Erhalt von Mehrweggebinden für Getränke zum Ziel hatte. Aus dem für das Jahr 2005 veröffentlichten Umsetzungsbericht 7 (auch den darauffolgenden Berichten) zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Wiederbefüllung und umweltgerechten Verwertung von Getränkeverpackungen ergibt sich jedoch eine dramatische Absenkung der Mehrweganteile. Der Einzelhandel bestimmt aufgrund seiner Marktmacht sowohl die Vielfalt der Getränkegebinde als auch die Preisgestaltung sowie der Platzierung, die einen wesentlichen Einfluss auf das Kaufhalten besitzt. Manche Getränke sind nur mehr in Einweggebinden erhältlich, weil im Falle der Einweggebinde im Lieferschein der AbfüllerInnen die ordnungsgemäße Ablieferung der ARA Lizenzbeträge bestätigt werden muss und der Handel daher keine weiteren Schritte mehr setzen muss. In diesem Falle gehen alle Regelungen insbesondere die Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen der Verpackungsverordnung für Konsumwaren am Handel vorbei. Im Falle der Mehrweggetränkeverpackungen muss der Handel sowohl die Verpackungen zurücknehmen, die Leergebinde sortieren, in speziellen Kästen lagern (Raumkosten) sowie die Pfänder einheben, auszahlen und gegen die Getränkeindustrie verrechnen. Diesen Zusatzaufwand muss der Handel derzeit aus der Erlösspanne finanzieren. 5 Quelle: Verpackungszielverordnung: Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. II Nr. 426/2000 und BGBl. II Nr. 435/2002
6 Quelle: http://wko.at/up/enet/Selbstverpflichtung/Selbstverpflichtungserkl.pdf 7 Quelle: http://wko.at/up/enet/Selbstverpflichtung/bericht2004.pdf und Quelle:
http://wko.at/up/enet/Selbstverpflichtung/selbstverpflichtung.htm
Kapitel 1: Ausgangslage
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Innerhalb der nunmehr vierjährigen Laufzeit der Selbstverpflichtung sind folgende Mehrwegrückgänge8 in Prozentpunkten zu verzeichnen:
Mineralwasser: -21,0% Bier: - 3,8% Limonaden: - 0.2% Fruchtsäfte: - 3.8%
Daraus ist eindeutig abzuleiten, dass das Ziel, Mehrweg zu stabilisieren in den vier Jahren Laufzeit der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht erreicht wurde. Es ist sogar zu befürchten, dass bei einem Absinken des Mehrwegangebotes, wie im Bereich der Fruchtsäfte, unter 10% Marktanteil dieses aus wirtschaftlichen Gründen generell eingestellt wird, damit wäre auch das vorgegebene Ziel der grundsätzlichen Wahlfreiheit der KonsumentInnen zusätzlich gefährdet bzw. überhaupt nicht mehr gegeben. Die Selbstgestaltungskraft der Wirtschaft insgesamt (Handel und AbfüllerInnen) war zur Erreichung der Ziele nicht ausreichend, weshalb ein ordnungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Anstatt Maßnahmen zu ergreifen, setzte der damalige Umweltminister im Jahr 2000 9 einfach die Wiederverwendungsquoten herab. Hier ist zu bemerken, dass in Deutschland eine Verpackungsverordnung mit ähnlichen Regelungen in Kraft war, jedoch der Umweltminister aktiv reagiert und eine Pfandpflicht einführte, wie es in der Verordnung vorgesehen war. Die Herabsetzung der Quoten durch den Umweltminister in Österreich wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Jahr 200210 aufgehoben, weil nicht klar war, aus welchem Grund der Umweltminister die Quoten senkte. Der Verfassungsgerichtshof kritisierte, dass das Unterbleiben einer Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum Entwurf der Verpackungszielverordnungsnovelle 2000 unterblieben ist, wiewohl in diesen Stellungnahmen der § 2 (Festlegung der Ziele), der dann verordneten Novelle zur VerpackungszielVO u.a. von allen Bundesländern (mit Ausnahme Kärntens), dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund zum Teil nachhaltig kritisiert und abgelehnt wurde. Insgesamt fehlten dem VfGH die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die Festsetzung neuer Abfallvermeidungsquotenziele durch den Verordnungsgeber in einem Ausmaß, das das Verfahren zur Erlassung dieser Verordnungsbestimmung als mangelhaft erscheinen lies und daher die angefochtene Bestimmung des § 2 der VerpackungszielVO mit Gesetzwidrigkeit behaftete. 11 8 Eigene Berechnungen des Österreichischen Ökologie-Instituts auf Basis der WKO Daten, Quelle: Berichte zur
Selbstverpflichtung bis zur Nachhaltigkeitsagenda unter http://wko.at/up/enet/Selbstverpflichtung/selbstverpflichtung.htm
9 Quelle: Verpackungszielverordnung: Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. II Nr. 426/2000
10 Quelle: VA 82/01-13 Erkenntnis vom 8.10.2002 11 Quelle: Kerschner, Raschauer, Schriftenreihe Recht der Umwelt (RdU) 2008, Seite 181
Kapitel 1: Ausgangslage
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Der Umweltminister versicherte damals dem VfGH gegenüber, dass er rasch eine neue, gesetzeskonforme Verordnung erlassen werde und er dazu sechs Monate Zeit brauche. Die Frist wurde dem Minister gewährt. Trotzdem wurde eine neue Verordnung bis heute nicht erlassen. Seitdem befindet sich die ganze Causa im rechtsfreien Raum. Es gibt nun überhaupt keine Quoten mehr, der einzige "gesetzliche" Schutz von Mehrwegverpackungen liegt in der freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde die von der Wirtschaftskammer Österreich eingegangene "Freiwillige Selbstverpflichtung zur Wiederbefüllung und umweltgerechten Verwertung von Getränkeverpackungen" vorgelegt, in der sich die Wirtschaftskammer Österreich ausdrücklich für die Zukunft verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erhaltung der Mehrwegsysteme und über die umweltgerechte Verwertung von Getränkeverpackungen vorzulegen. Seither gibt es keine gesetzlichen Wiederverwendungsquoten mehr. Das Ergebnis ist bekannt. Es gibt in bestimmten Bereichen kaum noch Mehrwegverpackungen. Die freiwilligen Selbstverpflichtungen der österreichischen Getränkewirtschaft und der WKO (2001-2004 und 2005-2007) haben den Niedergang von Mehrweg nicht gebremst oder gar aufgehalten. Im Jahr 2000 wurden 14,4 Mio. Hektoliter Getränke in Mehrweggebinden in Österreich abgesetzt. Im Jahr 2006 waren es nur mehr knappe 11 Mio. Hektoliter. Das bedeutet einen signifikanten Rückgang von Mehrweggebinden und ein sehr starker Zuwachs von über 3,4 Mio. Hektoliter Getränke in Einweggebinden 12. Der Inlandsverbrauch 13 an Getränken in Österreich im Jahr 2007 (ohne Gastronomie) betrug somit 32,2 Mio. Hektoliter. Davon wurden:
� 7,6 Mio. Hektoliter Bier, Wasser, Limo, Saft in Mehrweg (Glas, PET) (Mehrwegquote 24%).
� 24,6 Mio. Hektoliter Bier, Wasser, Limo, Saft in Einweg (Glas, PET, Sonstiges 14) abgefüllt (Einwegwegquote 76%).
12 Quelle: Anhang zur Nachhaltigkeitsagenda 2008-2017 der österreichischen Wirtschaft für
Getränkeverpackungen, Grundlagen zur Berechnung der erzielten Einsparungen von Emissionen von CO2 Äquivalenten.
13 Quelle: Anhang zur Nachhaltigkeitsagenda 2008-2017 der österreichischen Wirtschaft für Getränkeverpackungen, Grundlagen zur Berechnung der erzielten Einsparungen von Emissionen von CO2 Äquivalenten.
14 Erläuterung: Die Gebindeart Dosen für Limo und Saft sind hier nicht extra ausgewiesen, sondern in der Sparte Sonstiges subsumiert. Daher wurde der geringe Dosenanteil für diese Getränkearten nicht berücksichtigt.
Kapitel 1: Ausgangslage
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M ehrw eganteil bei GetränkeverpackungenE ntw icklung (ink l. G astronomie) im Ze itraum 1994 b is 2007
2 7
93
5 7
96
10,1
75 ,3
28,42 4,3
0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 0
M in eralwas s e r L im ona de n B ier F ru ch ts af t
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G e sa m t-M eh rweg quo te 2 007� in kl. Ga s tro nom ie: 4 0,1%� exkl. Ga s tro nom ie: 2 4,0%
G esa m t-M ehrw e gq uote 20 07� ink l. G a stro nom ie: 4 0,1 %� e xkl. G a stro nom ie: 2 4,0 %
Abbildung 1: Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen in Österreich 1994-2007 15
Inkl. der Einweg- und Mehrweggebinde, die in der österreichischen Gastronomie zum Einsatz kommen, errechnet sich eine Mehrwegquote von 40,1% und eine Einwegquote von 59,9% 16. Fortsetzung des Trends 2000-2007 bis zum Jahr 2017 17:Aus den Berichten der Wirtschaftskammer zur freiwilligen Selbstverpflichtung der österreichischen Getränkeindustrie gehen folgende Quoten der unterschiedlichen Verpackungen für verschiedene Getränkearten von 2000 bis 2007 hervor. Setzt sich diesen Trend bis zum Ende der Vereinbarung (WKO Agenda) der Getränkeindustrie 2017 fort, würden sich die Mehrwegquoten wie folgt entwickeln.
Getränke-Mehrweg-Verpackungen [%] in Österreich 2000 - 2007 und Trendfortschreibung bis zum Ende der WKO Agenda 2017
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Bier
Mineral
Gesamt
Limo
Frucht
Abbildung 2: Getränke-Mehrwegverpackungen (%) in Österreich 2000-2007 und Trendfortschreibung bis 2017 18
15 Quelle: Salzburger Landesregierung, Abteilung Umweltschutz 2008 16 Quelle: Salzburger Landesregierung, Abteilung Umweltschutz 2008 17 Eigene Berechnung des Österreichischen Ökologie-Instituts auf Basis der Nachhaltigkeitsagenda 2008-2017
der österreichischen Wirtschaft für Getränkeverpackungen, Grundlagen zur Berechnung der erzielten Einsparungen von Emissionen von CO2 Äquivalenten.
18 Eigene Berechnung des Österreichischen Ökologie-Instituts auf Basis der Nachhaltigkeitsagenda 2008-2017 der österreichischen Wirtschaft für Getränkeverpackungen, siehe 17
Kapitel 2: Ziele
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2 Ziele
Das Ziel der Studie ist die Ausarbeitung von Modellen und Modellbausteinen, die eine umweltpolitische Maßnahme zur Steigerung von Mehrweggetränkeverpackungen in Österreich darstellen sollen. Theoretische Modelle wie bspw. Verpackungslizenzen und Modelle, die bereits in die Praxis umgesetzt wurden wie die Pfandpflicht in Deutschland, werden analysiert. Der Schwerpunkt der Analyse liegt somit in der Übertragbarkeit der Modelle oder einzelner Modellbausteine aus Deutschland, Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark für Österreich. Die Vor- und Nachteile der Modelle werden dementsprechend analysiert, um daraus einen umsetzungsorientierten Vorschlag von Modellvarianten zur Absicherung und Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen in Österreich zu entwickeln Die Studie dient als Grundlage für eine legistische Umsetzung zur Stärkung von umweltschonenden Mehrweggetränkeverpackungen. Dabei sollen folgende Faktoren Berücksichtigung finden:
� Positive Auswirkungen auf die Mehrwegquote von Getränkeverpackungen in Österreich (Hauptziel der Studie und der Modelle);
� Ökologische Lenkungswirkung der Maßnahmen, die auch die Ökologie der
Packstoffe selbst berücksichtigen:
o Neben der Steigerung der Mehrwegquote sind dies Indikatoren wie o Maßnahmen gegen Littering Abfallaufkommen, o Verbesserung der sortenreinen Erfassungsquote von Abfällen, o Steigerung der stofflichen Verwertungsquoten und o Maßnahmen die dem VerursacherInnenprinzip gerecht werden.
� Ökonomische Effizienz, die anhand der Steigerung der Mehrwegquote und
damit verbunden mit Erhaltung und Steigerung der regionalen Arbeitsplätze bewertet werden soll. Dabei spielen Sicherung der Arbeitsplätze in Klein- und Mittelbetrieben (österreichischen Abfüllbetrieben) und die Sicherung und Erhöhung der regionalen Wertschöpfung eine wesentliche Rolle. Die ökonomische Effizienz wird durch Ressourcenschonung durch geringen Materialeinsatz und -verluste bei Mehrwegsystemen, durch geringeres Transportaufkommen und der Reduktion der CO2-Emissionen (Beitrag zur Verringerung der Klimaschutzfolgekosten) positiv beeinflusst. Der maximale ökologische Nutzen soll mit den geringsten Kosten erreicht werden.
Kapitel 2: Ziele
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� Die Realisierbarkeit (Aufbauend auf den skandinavischen und deutschen Erfahrungen werden die einzelnen Modelle auf ihre Umsetzungschancen in Österreich geprüft und bewertet) wurde anhand folgender Indikatoren analysiert:
o Technischer und ökonomischer Aufwand (Aspekte bei der Gestaltung
des Rücknahmesystems (Ausschöpfung aller Rationalisierungsmöglichkeiten))
o Administrativer Aufwand wird anhand des Aufwands für den Gewinn der erforderlichen Daten zur Erfolgskontrolle bewertet, der so gering wie möglich zu halten ist. Daher ist die EDV Erfassung möglichst über bestehende Warenwirtschaftssysteme (der Großformen der LEH) als Indikator für die Bewertung des administrativen Aufwands zu sehen.
Kapitel 3: Modelle und Bausteine
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3 Modellbausteine zur Absicherung und Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen
Folgende Modellbausteine (Maßnahmen) stehen prinzipiell zur Diskussion:
3.1 Ordnungsrechtliche Maßnahmen:
� Verbote/Gebote von bestimmten Verpackungen: Verbote für alle Einwegverpackungen oder Aludosen; oder Mehrweggebot für z.B. Mineralwässer.
� Mehrwegquoten für Getränkearten: Gebietsbezogene oder
unternehmensspezifische Quoten. Die Wirtschaftsakteure (Handel, ImporteurInnen und AbfüllerInnen) verpflichtet sich, definierte Mehrwegquoten für bestimmte Getränkeverpackungen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung können Pönalen (Strafzahlungen) verrechnet werden.
� Pfandpflichten für Verpackungen: Einweggebinde werden genauso wie
Mehrweggebinde mit einem Pfand beaufschlagt und verlieren dadurch den Convenience Vorteil bzgl. Rückgabe der Gebinde. Dadurch wird die Rücklaufquote erhöht und die Qualität der gesammelten Packstoffe steigt mangels Fehlwürfen und eignet sich besser für ein Recycling.
� Rücknahmegebot: Die BetreiberInnen von Lebensmittelgeschäften müssen
ab einer gewissen Größe (m² Verkaufsfläche oder ab einem gewissen Jahresumsatz) Rücknahmesysteme für die gängigsten Getränkeverpackungen einrichten, unabhängig der Tatsache ob Produkte in Pfandgebinden geführt werden oder nicht.
3.2 Fiskalische Maßnahmen:
� Ressourcensteuer: Energie und Rohstoffe werden unter Berücksichtigung ihrer ökologischen Relevanz besteuert. ProduzentInnen sind angehalten, mit den Ressourcen möglichst sparsam umzugehen, was bewirkt, dass das ökologisch beste Produkt auch am wenigsten kostet und somit am meisten nachgefragt wird.
� Abgabe/Steuer nur für Verpackungen: Zum Unterschied von einem
Pfand wird eine Abgabe nicht rückerstattet. Der Lenkungsmechanismus besteht also darin, ein Produkt (die Verpackung) zu verteuern und damit die Nachfrage zu drosseln. Je nachdem worauf die Abgabe bezogen wird, erreicht man einen unterschiedlichen Lenkungseffekt.
Kapitel 3: Modelle und Bausteine
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Abgabe/Steuer bezogen auf: Bewirkt folgenden Lenkungseffekt: Abfüllmenge/-volumen Wie Umsatzsteuer: Konsum mindernd,
kein Lenkungseffekt zwischen den einzelnen Verpackungen
Stück (Abgabe pro erzeugtes Gebinde) Bevorzugt große Gebinde und Mehrwegsysteme
Einwegverpackung Bevorzugt Mehrwegsysteme Masse des Packstoffes Vermindert die Abfallmasse, bevorzugt
leichte Verpackungen und Mehrwegsysteme, optimiert Packstoffeinsatz.
Unerwünschte Inhaltsstoffe (z.B. Pb) Qualitative Optimierung der Verpackungen
Ökologie des Packstoffes: Ein objektiviertes Feststellungsverfahren, z.B. Ökobilanz nach ISO 14040 ff müsste zur Bestimmung der Abgabenhöhe pro Packstoffmasse wiederkehrend eingeführt werden.
Wirkt wie Ressourcensteuer (eingeschränkt auf Verpackungen also Packstoffsteuer) die ökologisch bessere Verpackung ist auch die billigere und wird deshalb vermehrt eingesetzt und nachgefragt.
� Verpackungslizenzen/Quotentrading: Umgelegt auf Verpackungen,
könnte ein „Handel“ an „Verschmutzungsrechten“ in etwa bedeuten, dass eine Quote als Ziel festgelegt wird: z.B. In der EU dürfen pro Jahr nicht mehr als x Stück Aludosen in Verkehr gesetzt werden. Kontingente sind zu ersteigern und können gehandelt werden.
� Verwertungsbeitrag: Für das Recycling von Packstoffen, wird ein Verwertungsbeitrag eingehoben. Im Prinzip arbeitet das derzeitige Lizenzierungssystem auch so, mit dem Nachteil, dass der Beitrag für den Konsumenten/die Konsumentin nicht ersichtlich ist, weil er von den HerstellerInnen oder ImporteurInnen mit der so genannten Lizenzierung entrichtet wird und in den Produktpreis eingerechnet wird.
3.3 Sonstige Maßnahmen:
� Freiwillige Selbstverpflichtungen: wie bspw. die „Freiwillige Selbstverpflichtung zur Wiederbefüllung und umweltgerechten Verwertung von Getränkeverpackungen“ der österreichischen Wirtschaft.
� Bonussysteme: Ökonomische Anreize für den verstärkten Einsatz von
Mehrwegsysteme in LEH und Getränkehandel
Kapitel 4: Vor- und Nachteile - Deutschland
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4 Vor- und Nachteile von Modellbausteinen bestehender Systemen
Beispiele und Erfahrungen aus Deutschland und der nordischen Länder Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland werden analysiert, beschrieben und auf ihre Übertragbarkeit für Österreich geprüft. Die verschiedenen Vor- und Nachteile einzelner Modellbausteine zur Absicherung von Mehrweggetränkeverpackungen werden im folgenden Kapitel vorgestellt.
4.1 Beispiel Deutschland
4.1.1 Einleitung Der Grundstein für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen wurde in der deutschen Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beschlossen wurde, gelegt. Diese Verordnung wurde von der Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahr 1998 bestätigt und novelliert. Nachdem der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen in Deutschland seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war, führte der damalige Umweltminister das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 ein, das sich aus der deutschen Verpackungsverordnung ergab.
§1 VVO 19:
1) Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden; im Übrigen wird der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt.
2) Der Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch
vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll durch diese Verordnung gestärkt werden mit dem Ziel, einen Anteil von mindestens 80 von 100 zu erreichen.
Als Einwegpfand wird in Deutschland ein Pfand auf Verpackungen, wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg PET Flaschen bezeichnet. Die Pfandpflicht gilt in Deutschland für Einwegverpackungen von Getränken, die traditionell auch in Mehrwegflaschen angeboten werden. 19 Quelle: Verpackungsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von
Verpackungsabfällen): Ursprüngliche Fassung vom 12. Juni 1991 (BGBl. I S. 1234), Letzte Neufassung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379) Letzte Änderung durch: Art. 1, Art. 2 Fünfte Änd. VO vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 531 ff.)
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Abbildung 3: Mehrweganteile in Prozent vom Getränkeverbrauch in Deutschland (Lebensmittelhandel und
Gastronomie) 20
Die Einwegpfandpflicht gilt für alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren:
� Bier (inklusive Biermischgetränke), � Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und � Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure.
Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Einzelhandel und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Diese Initiativen blieben jedoch ohne Erfolg. Der Handel in Deutschland rechnete mit einer Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege, was dazu führte, dass die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet waren. Es wurde eine Übergangsfrist von 9 Monaten gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Nur gegen Vorlage des entsprechenden Kassenzettels oder einer Pfandmarke wurden Einweggetränkeverpackungen wieder zurückgenommen.
Seit dem 1. Oktober 2004 müssen Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkaufen. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch faktisch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der so genannten Insellösungen (unternehmensspezifische Pfandlösungen, bspw. Pfandflaschen der LEH Kette Aldi, die nur bei Aldi zurückgegeben werden konnten).
20 Quelle: UPI - Umwelt- und Prognose-Institut; www.upi-institut.de
72%
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Mit dem vollständigen Inkrafttreten der 3. Novelle der Verpackungsverordnung 21 zum 1. Mai 2006 sind die unterschiedlichen Pfandsysteme abgeschafft worden und alle Geschäfte mit mehr als 200 m² Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen.
Zeitlicher Ablauf „Einführung des Einwegpflichtpfandes“ 22 1991 Verabschiedung der Verpackungsverordnung (Umweltminister Klaus Töpfer). Ziel:
Auf Einwegverpackungen soll ein Pfand erhoben werden, wenn ihr Marktanteil auf mehr als 28 % steigt.
1998 Änderung der Verpackungsverordnung: Bund, Länder und Wirtschaft einigen sich darauf, dass ein Zwangspfand erhoben wird, wenn die Mehrwegquote dauerhaft auf unter 72% fällt. (Umweltministerin Angela Merkel)
1999 Die Umweltminister der Bundesländer einigen sich auf die Einführung des Pflichtpfandes auf Dosen und Einwegflaschen. (Umweltminister Jürgen Trittin)
2002 Handel und Wirtschaft setzen auf eine Schonfrist für den Aufbau eines bundesweiten Pfandsystems bis zum 1.Juli 2003.
2003 Ab 1. 1. wird das Pfand für Getränkedosen und Einwegflaschen mit Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken erhoben. Das nicht einheitlich geregelte Rücknahmesystem (3 Systeme) sorgt für Verwirrung. Bund u. Länder streiten über Neuregelung. Die EU-Kommission (vgl. Fußnote 22) überlegte rechtliche Schritte gegen die Regelungen wegen der vermeintlichen Benachteiligung ausländischer Getränkehersteller ein auf Grund einer Klage eines Getränkeherstellers. Es wurde eine Übergangsfrist von 9 Monaten gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Einwegverpackungen wurden nur gegen die Vorlage des entsprechenden Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen.
2004 Ab 1. Oktober 2004 müssen die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkaufen. Der Europäische Gerichtshof (vgl. Fußnote 22) urteilt, dass die „Insellösungen“ gegen europäisches Recht verstoßen, da sie ausländische Getränkehersteller unmäßig benachteiligen. Am 15.10.2004 beendet der Bundesrat den Streit mit
21 Quelle: Verpackungsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von
Verpackungsabfällen): Dritte Änd. VO vom 2005 (BGBl. I S. 1407) 22 Quelle: http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgi?doc=dno-dospf-bisher-5:
21. Oktober 2003: Im dritten Anlauf hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen das deutsche Dosenpfand eingeleitet, weil sie ausländische Getränkeanbieter benachteiligt sieht. 07. Mai 2004: Die deutsche Pfandregelung für Mineralwässer verstößt nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Damaso Ruiz-Jarabo Colomer, gegen die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 1998. 14.12.2004: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Dienstag, dass die in Deutschland noch geltende Verpackungsverordnung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht einhält. Die Richter begründeten ihr Urteil (aufgrund einer Klage eines französischen Mineralwasserherstellers) damit, dass die Übergangsfrist von sechs Monaten nicht ausreiche, um es ausländischen Herstellern zu ermöglichen, sich an das neue System anzupassen. Grundsätzlich urteilten die Richter, dass ein Mitgliedstaat nach EU-Recht ein System der Sammlung von Verpackungen in Wohnortnähe des Verbrauchers oder in der Nähe der Verkaufsstellen durch ein Pfand- und Rücknahmesystem ersetzen darf. Der Mitgliedstaat muss aber dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von Rücknahmestellen besteht. Außerdem muss mit angemessenen Übergangsfristen gewährleistet sein, dass sich alle Marktteilnehmer an dem System beteiligen können. In einem zweiten Fall verwiesen die Luxemburger Richter die Entscheidung an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. Geklagt hatten zwei österreichische Getränkehersteller. Diese sahen in der Auflage, Mehrwegflaschen für Mineralwasser, Bier und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke anzubieten, wenn deren Anteil unter 72 Prozent sinkt, eine Benachteiligung ausländischer Hersteller. Die Luxemburger Richter zogen auch hier das Argument der Verhältnismäßigkeit heran. 21.10.2005: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat erstmals in einem Hauptsacheverfahren festgelegt, dass das Dosenpfand in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar sei. Auch das Rücknahmesystem sei arbeitsfähig und entspreche daher der Forderung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2004. Mit seiner Entscheidung lehnte das OVG eine Berufung dreier Lebensmittelunternehmen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab.
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einem parteiübergreifenden Kompromiss – der 3. Novelle. 2005 3. Novellierung der VVO. Ab 28.05.05 finden die Pfanderhebungs- und
Rücknahmepflichten auf ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen keine Anwendung. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent. (Mehrweg 8 c bei Bier, 15 c bei Mineral) Durch die 3. Novelle der VVO ist die Problematik Diätetische Getränke mit Sauerstoff oder Vitamin D Anreichung behoben, da sie der Diätverordnung entsprechen müssen.
2006 Seit dem 1. Mai 2006 muss jedes Geschäft Einweggetränkeverpackungen von der Materialart, die es selber verkauft, zurücknehmen.
Abbildung 4: Zeitlicher Ablauf „Einführung des Einwegpflichtpfandes“
Abbildung 5: Reform des Einwegpflichtpfandes 23
Mit der letzten Novelle der VVO wurde die Pfandpflicht 24 auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insb. „Alkopops“) ausgedehnt. Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (ohne "Light" Getränke), sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel, unabhängig vom Inhalt). (vgl. Abbildung 5)
23 Quelle: http://www.faz.net 24 Quelle: Verpackungsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von
Verpackungsabfällen): Ursprüngliche Fassung vom 12. Juni 1991 (BGBl. I S. 1234), Letzte Neufassung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379) Letzte Änderung durch: Art. 1, Art. 2 Fünfte Änd. VO vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 531 ff.)
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Werden die Ziele der deutschen VVO durch Pflichtpfand erreicht?
Teilweise ja, weil:
1. Mit der Einführung der Pfandpflicht auf Einwegverpackungen wurde ein Rückgang des Einweganteils bei bestimmten Getränken erreicht, obwohl die Gesamtmehrwegquote nach einer bestimmten Übergangsphase wieder sinkende Tendenz aufweist.
2. Die Stabilisierung von Mehrwegsystemen für bestimmte Getränkearten (Bier)
wurde erreicht.
3. Die Verschmutzung („Littering“) und die damit verbundene Belastung der Umwelt durch weggeworfene Dosen und Einweg– Glas/PET–Flaschen wurden reduziert.
Abbildung 6: Marktanteil der Weißblechverpackungen bezogen auf die abgefüllten Mengen in Deutschland 25
Diese Abbildung zeigt den Marktanteil von Weißblechverpackungen in Deutschland bezogen auf die Abfüllmenge. Von 2002 bis 2005 wurde eine Reduktion von 71% bei Bier- und Softdrinkdosen registriert. 2002 betrug der Anteil 15,7% und 2005 nur mehr 4,6%. Eine Schlussfolgerung, dass der Rückgang der Dosenabfüllung zur Gänze von Mehrwegflaschen kompensiert wurde ist nicht zulässig. Am ehesten wurde der Rückgang der Dose bei Bier von Mehrweg aufgefangen, aber bei Softdrinks sind Einwegverpackungen aus PET im Vormarsch.
25 Quelle: Rasselstein; Tochter der ThyssenKrupp Steel AG: http://www.rasselstein.com und GVM, Marktanteil der Weißblechverpackungen bezogen auf die abgefüllten Mengen in Deutschland
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ABER:
1. Das Pfandpflichtsystem war 2003 verbraucherInnenunfreundlich und führte zum „Pfandschlupf“ in Höhe von 450 Mio.-1,6 Mrd. Euro. Davon bekam der Bund rd. 70 Mio. Euro durch Erhalt der MWSt., den Rest teilten sich Handel, AbfüllerInnen und ProduzentInnen. Die Systemfehler wie Insellösungen und Rücknahmebedingungen wurden mittlerweile behoben und der „Pfandschlupf“ ist in Deutschland sehr stark zurückgegangen. Aktuelle Zahlen liegen noch keine vor.
2. „Bepfandungslogik“ orientiert sich am Inhalt der Flasche/Dose, nicht
nach deren Material, so wird auf Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (ohne "Light" Getränke), sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel, unabhängig vom Inhalt) kein Pfand eingehoben.
3. Mehrwegquoten sind nur kurzfristig gestiegen (nur im
Einführungsjahr, weil die Rückgabe des Einwegsystems nur tw. Funktionierte). Eine Stabilisierung wird derzeit nur im Bierbereich verzeichnet. Mittelfristig sinkt die Mehrwegquote in Deutschland wieder. Grund dafür ist der Ausbau des Einwegangebots und der Fokussierung auf Einweg bei Lockangeboten.
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4.1.2 Politischer, historischer und rechtlicher Hintergrund Folgender Abschnitt widmet sich auf einer theoretischen Ebene der angestrebten Wirkungsweise einer Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen. Die Lenkungswirkung einer Pfandpflicht wird thematisiert, wobei zuerst auf einige Studien und Gutachten Bezug genommen wird und diese hinsichtlich der prognostizierten Lenkungswirkung analysiert und bewertet werden. Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Bewertung der diskutierten Pfandpflicht nach den folgenden Bewertungskriterien:
� Ökologische Lenkungseffekte, � Ökonomische Faktoren und � Realisierbarkeit des Modells für Österreich.
Die grundsätzlichen Ausgestaltungsoptionen zwischen denen seitens des Staates bei der Einführung einer Pfandpflicht zu wählen ist, beziehen sich auf
� die Bestimmung der in die Bepfandung einzubeziehenden Verpackungen bzw. Verpackungsarten,
� den Ansatzpunkt entlang der Distributionskette, � die Bemessungsgrundlage und � die Pfandhöhe.
Für die betroffenen Unternehmen bestehen prinzipiell Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Organisation der Verpackungsrücknahme und der Pfandauszahlung. Die Abgrenzung der mit einer Pfandpflicht zu belegenden Verpackungen kann prinzipiell nach
� dem Verpackungsinhalt, � den Verpackungsmaterialien, � der ökologischen Schadwirkung der Verpackung, � der Nutzungshäufigkeit (Mehrweg ist ein System ab einer bestimmten
Umlaufzahl) oder � einer Kombination der Kriterien vorgenommen werden.
Zu beachten ist bei dieser Abgrenzung, dass sie rechtlich verbindlich vollzogen wird und auf einer nachvollziehbaren und wissenschaftlich fundierten Grundlage beruht, denn nur so ist die relative Belastung der mit einer Pfandpflicht belegten gegenüber den unbepfandeten Verpackungen gerechtfertigt. Siehe dazu die Nachteile der Deutschen Regelung bei der Einführung. Nach dem Ansatzpunkt entlang der Distributionskette sind Einphasen- und Mehrphasenpfandregelungen zu unterscheiden, wobei die Pfanderhebung auf der Ebene
� des Handels, � der AbfüllerInnen und � der VerpackungsherstellerInnen vollzogen werden kann.
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Bei der Einphasenpfandregelung erhebt der Endverkäufer/die Endverkäuferin, also in der Regel der/die EinzelhändlerIn, das Pfand bei der Getränkeübergabe an die EndverbraucherInnen und regelt entsprechend die Getränkerücknahme und organisiert die Pfanderstattung. Die Pfandbeträge aus nicht zurückgebrachten Verpackungen können bei der/dem EinzelhändlerIn verbleiben, wenn dies nicht anders geregelt ist. Im Zuge eines Mehrphasenpfandsystems wird das Pfand auf der ersten Distributionsstufe erhoben und dann über alle weiteren bis hin zum/zur EinzelhändlerIn bzw. EndverbraucherInnen weitergegeben. Dies führt dazu, dass auf allen involvierten Distributionsstufen Möglichkeiten der Pfanderhebung und -rückgabe geschaffen werden müssen. Entstehende Pfandeinnahmen verbleiben folglich nicht beim Einzelhändler/der Einzelhändlerin sondern auf der Ebene der erstmaligen Pfanderhebung. Hinsichtlich der Wahl der Bemessungsgrundlage einer Pfandpflicht und der Pfandhöhe besteht staatlicherseits ein großer Gestaltungsspielraum. Einerseits kann undifferenziert ein einheitliches Pfand für alle zu bepfandenden Getränkeverpackungen eingeführt werden oder andererseits eine Differenzierung der Pfandhöhe hinsichtlich
� des Inhalts, � des Füllvolumens (oder Masse) oder � der verwendeten Verpackungsmaterialien (oder nach ökologischer
Schadwirkung der Verpackung) vorgenommen werden. Im Rahmen der hier thematisierten Fragestellung der Einführung eines Pfandsystems für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen neben einem schon bestehenden Pfandsystem für Mehrweggetränkeverpackungen gilt es zu überlegen, in welchem Verhältnis zum Mehrwegpfand das Einwegpfand stehen soll. Bei der Wahl der Pfandhöhe ist zu beachten, dass von ihr der entscheidende Einfluss zur Rückgabe der Getränkeverpackung ausgeht und sie letztlich über die Wirksamkeit eines Pfandsystems entscheidet. Eine zu geringe Pfandhöhe bietet EndverbraucherInnen nur wenig Anreize zur Verpackungsrückgabe und ein zu hoher Pfandbetrag kann mit prohibitiven Wirkungen verbunden sein. Sofern es keine rechtlichen Vorgaben gibt, bleibt es den betroffenen Unternehmen selbst überlassen, wie sie die operative Abwicklung der Pfandpflicht organisieren. Die zwe