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Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Methodik im Verfassungsrecht: Die Fallbearbeitung im Einzelnen Studiengang: Bachelor of Laws (LL.B.) Modul: Staats- und Verfassungsrecht (55104)

Methodik im Verfassungsrecht: Die Fallbearbeitung im Einzelnen · mehreren Grundrechten o.ä. nur eine Zulässigkeit und eine Begründetheit) Ergebnissatz: „Die Verfassungsbeschwerde

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Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht

sowie Völkerrecht

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Methodik im Verfassungsrecht: Die Fallbearbeitung im Einzelnen

Studiengang: Bachelor of Laws (LL.B.)

Modul: Staats- und Verfassungsrecht (55104)

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen

Die Klausurbearbeitung besteht aus drei großen Abschnitten:

1. Erfassen der Aufgabe und des Sachverhalts

2. Erarbeiten einer Lösungsskizze

3. Ausformulieren der Lösung

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Folie 2

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (I)

1. Erfassen der Aufgabe und des Sachverhalts

a) Fallfrage und Bearbeiterhinweis lesen

richtige Einordnung der Sachverhaltsinformationen bereits beim ersten Lesen

Bearbeiterhinweis stellt manches unstreitig, so dass man sich darüber keine Gedanken mehr zu machen braucht

Bspw. könnte die formelle und/oder materielle Recht-mäßigkeit eines Gesetzes vorgegeben werden. Dann sind alle Ausführungen dazu überflüssig und führen zum Punktabzug!

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Folie 3

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (II)

Häufigste Fragestellung:

„Hat die Klage/die VB/das Verfahren Aussicht auf Erfolg?“

Aufbau:

Obersatz (z.B.): „Die VB hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.“

Gliederung: A. Zulässigkeit, B. Begründetheit (auch bei mehreren Grundrechten o.ä. nur eine Zulässigkeit und eine Begründetheit)

Ergebnissatz: „Die Verfassungsbeschwerde hat also (keine) Aussicht auf Erfolg.“

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Folie 4

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (III)

Ansonsten Einzelfragen, z.B.: „Ist die Maßnahme des Polizisten P mit den Grundrechten des A vereinbar?“

Obersatz, Gliederung und Ergebnissatz entsprechend der Einzelfrage, im Beispiel:

„Die Maßnahme des P müsste mit den Grundrechten des A vereinbar sein.“

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Folie 5

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (IV)

In Betracht kommt eine Verletzung der Grundrechte des A aus Art. 5 I 1, 1. Var. GG und Art. 2 I GG.

A. Art. 5 I 1, 1. Var. GG

B. Art. 2 I GG

…“

Die Maßnahme des P ist also (nicht) mit den Grundrechten des A vereinbar.“

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Folie 6

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (V)

b) Angegebene Gesetzestexte überfliegen

erster Einblick in die relevante gesetzliche Grundlage

Klarheit, in welchem Rechtsgebiet der Fall spielt

Erleichterung der richtigen Einordnung der Sachverhalts-informationen

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Folie 7

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (VI)

c) Sachverhalt erarbeiten

Sachverhalt einmal zügig durchlesen

So erhält man einen ersten Eindruck und weiß vor allem, ob sich am Ende noch eine entscheidende Wende ergibt.

Sachverhalt dann noch einmal intensiv lesen

Satz für Satz, notfalls Wort für Wort vorgehen

Warum teilt der Klausurersteller gerade diese Information mit?

alle Sachverhaltsinformationen sind i.d.R. von Relevanz und daher auch in der Lösung zu verwerten („Schlüsselwörter“)

optimalerweise kann eine Information einem Punkt im späteren Prüfungsaufbau zugeordnet werden, ggf. unterstreichen/markieren

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Folie 8

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (VII)

Bsp. 1: Bf. ist Deutscher = Persönlicher Schutzbereich eines Deutschengrundrechts (nicht: Beschwerdefähigkeit); Zusätzliche Erkenntnis: Offenbar kommt es auf mindestens ein Deutschengrundrecht an. Außerdem Art. 2 I GG als Auffanggrundrecht in Betracht ziehen.

Bsp. 2: Der Beschwerdeführer äußerte „Soldaten sind Mörder“. Äußerung = Sachlicher Schutzbereich von Art. 5 I 1, 1. Var. GG. Außerdem Art. 2 I GG als Auffanggrundrecht in Betracht ziehen.

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Folie 9

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (VIII)

2. Erarbeiten einer Lösungsskizze

a) Vorüberlegungen

Welche Maßnahme ist Gegenstand der Prüfung (Gesetz, Einzelakt etc.)?

wichtig für:

- Die prozessuale Prüfung (Beschwerdegegenstand, Rechtswegerschöpfung etc.)

- Die materielle Prüfung (bei Einzelakten zweistufiger Aufbau; Eingriffshandlung)

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Folie 10

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (IX)

b) Struktur

Einteilung in Zulässigkeit und Begründetheit

jeweilige Schemata nutzen und Punkt für Punkt durchgehen

Gliederungspunkte bilden und mit Überschriften versehen

Gliederung und Überschriften später eins zu eins in

ausformulierte Lösung übernehmen

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Folie 11

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (X)

Zur Zulässigkeit

Alle Voraussetzungen erwähnen

Unproblematische Punkte kurz abhandeln

Nicht in Kleinigkeiten verrennen, Begründetheit stellt Schwerpunkt dar

Trotzdem sauber arbeiten, in Zulässigkeit werden i.d.R. bereits 15-25 P. verteilt

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Folie 12

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (XI)

Zur Begründetheit

Grundrechte einzeln und in festgelegter Reihenfolge prüfen

Prüfungsaufbau des jeweiligen Grundrechts beachten (Schema Freiheits-/Gleichheitsrecht)

Ergebnis der Begründetheit erst formulieren, nachdem alle Grundrechte durchgeprüft wurden

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Folie 13

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (XII)Schwerpunkte setzen

Unproblematische Punkte kurz abhandeln

Auf problematische / nicht eindeutige Fragen ausführlich eingehen

Zur Differenzierung sollte man sich fragen, worum die Parteien im Kern eigentlich streiten.

Schwerpunkte liegen oft dort, wo man sich unsicher ist, wie zu entscheiden sein wird.

Hier nicht versuchen, die Unsicherheit durch Oberflächlichkeit zu kaschieren, sondern diese ruhig offenlegen und eine eigene Argumentation probieren.

Hilfreich sind dafür pro und contra Tabellen - aus dem Sachverhalt lassen sich oft schon Argumente entnehmen (insb. Parteivortrag, aber nur unverbindliche Hinweise)

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Folie 14

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (XIII)

Kontrolle

Nach Fertigstellung der Lösungsskizze Sachverhalt noch einmal überfliegen

Sind alle relevanten Informationen verwertet worden?

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (XIV)3. Ausformulieren der Lösung

Klausur mit Hilfe der Lösungsskizze ausformulieren. Keine Stichpunkte!

Gliederung samt Überschriften übernehmen. Abgearbeitete Punkte auf der Skizze durchstreichen

Stil stets rein sachlich und präzise

Auf die Terminologie achten! Vorsicht bei Fachbegriffen!

Bsp.: Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung unterscheiden

Auf Sprache, Rechtschreibung und Zeichensetzung achten

Keine lehrbuchartigen Ausführungen ohne Fallbezug

Keine Behauptung ohne Begründung!Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (XV)

4. Zeiteinteilung

Die Klausurbearbeitung besteht aus drei großen Abschnitten:

1. Erfassen der Aufgabe und des Sachverhalts

2. Erarbeiten einer Lösungsskizze

3. Ausformulieren der Lösung

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung im Einzelnen (XVI)

Je nach Klausur kann der erforderliche Zeitaufwand variieren.

Folgendes Raster gibt eine grobe Vorstellung:

Für 1. (Erfassen der Aufgabe & Sachverhalt) ca. 20 min

Für 2. (Erarbeiten einer Lösungsskizze) ca. 30 min

Für 3. (Ausformulieren der Lösung) ca. 70 min

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Folie 18

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Die Falllösung: Das Hilfsgutachten

Grundregel:

Hilfsgutachten sind nur dann anzufertigen, wenn ein Rechtsbehelf oder Rechtsmittel unzulässig ist.

Bei Unzulässigkeit hängt das Hilfsgutachten von der Aufgabenstellung ab.

Bei formeller Verfassungs- oder Rechtswidrigkeit prüfen Sie ganz normal weiter und brechen Ihr Rechtsgutachten nicht ab. Nur ein Gericht dürfte die Prüfung hier abbrechen.

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Typische Fehler (I)

Unstrukturierte Lösung

Gliederungspunkte und Überschriften helfen!

Schwerpunkte falsch gesetzt

Verkürzten Gutachtenstil benutzen!

Sie werden nicht fertig

Klausuren schreiben üben!

Schema einfach abgearbeitet

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Typische Fehler (II)

Sie glauben, das Problem zu kennen

Wiederholung des Gesetzes

Bezug zum Fall!

Unkritische Wiedergabe der Argumentation

Würdigung vornehmen!

Unpräzise Ausführungen

Vorsicht vor Fachbegriffen!

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Typische Fehler (III)

Ergebnisoffene Prüfung

Obrigkeitshörigkeit

Keine Behauptung ohne Begründung!

Politische Diskussion

Unlogische Argumentation

Sachverhalt und Norm nicht richtig gelesen

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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Abschluss

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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