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Mineralöl und Umweltschutz

Mineralıl und Umweltschutz...Deutschland. Umweltschutz ist keine Aufgabe, die regional oder national begrenzt werden kann, sondern der Schutz der Umwelt hat eine globale Dimension

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Mineralöl und Umweltschutz

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Mineralölwirtschaftsverband e.V.Steindamm 55, 20099 Hamburg, Telefon (0 40) 2 48 49-0Internet: http://www.mwv.deStand: Januar 1999

Mineralöl und Umweltschutz

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Vorwort 3

Umweltschutz, d.h. die Erhaltung dernatürlichen Lebensgrundlagen des

Menschen, ist eines der zentralen The-men in Politik und Gesellschaft und seitfast 30 Jahren vielfach Gegenstand vonAuseinandersetzungen zwischen Regie-rung, Umweltschutzverbänden, Indu-strie, Behörden, Bürgern und Wissen-schaft. Das Ziel, die Umwelt zu schüt-zen, bestimmt weiter zunehmend daspolitische Handeln in Deutschland,Europa und auch weltweit. Ein immerdichter werdendes umweltrechtlichesRegelwerk belegt ebenso die Bedeu-tung, die dem Umweltschutz in derGesellschaft beigemessen wird, wieseine Verankerung als Staatsziel imGrundgesetz der BundesrepublikDeutschland.

Umweltschutz ist keine Aufgabe, dieregional oder national begrenzt werdenkann, sondern der Schutz der Umwelthat eine globale Dimension. Die be-fürchteten Veränderungen des Welt-klimas infolge einer steigenden Konzen-tration von klimarelevanten Spuren-gasen in der Atmosphäre oder die zu-nehmende Schadstoffbelastung derMeere sind dafür deutliche Beispiele.

Dauerhafte Fortschritte im Umwelt-schutz lassen sich erzielen, wenn jederin seinem Verantwortungsbereich um-weltfreundlich handelt. Dies giltgleichermaßen

➠ für den Bürger, der durch seineKonsumgewohnheiten und seinKaufverhalten starken Einfluß aufdie industrielle Produktion nehmenkann,

➠ für den Staat, dessen Aufgabe es ist,den geeigneten Rahmen für umwelt-gerechtes Verhalten zu setzen,

➠ für die Wissenschaft, die sich darumbemühen muß, den für politischeund wirtschaftliche Entscheidungenerforderlichen Kenntnisstand lau-fend zu verbessern, und nicht zu-letzt

➠ für die Industrie, die über bestehen-de gesetzliche Vorschriften hinausihre Kenntnisse und Möglichkeitenin den Dienst des Umweltschutzesstellen muß.

Deshalb bekennt sich die deutscheMineralölindustrie zu ihrer Verantwor-tung, aktiv am Schutz unserer Umweltmitzuwirken. Aktive Mitwirkung bedeu-tet beispielsweise Produktion und Ver-trieb umweltgerechter Kraftstoffe, dienahezu vollständige Verhinderung vonKohlenwasserstoffemissionen bei derBelieferung von Tankstellen und dieSelbstverpflichtung der deutschen Mi-neralölwirtschaft zum Klimaschutz. Ver-antwortungsbewußtes Handeln setztvoraus, daß das zu erreichende umwelt-politische Ziel rational und klar defi-niert wird und die Schritte zur Errei-chung des Ziels unter Kosten/Nutzen-Aspekten festgelegt werden.

Die vorliegende Broschüre stellt die Ent-wicklung der Umweltsituation und dergesetzlichen Vorschriften zum Schutzder Umwelt in Deutschland dar undzeigt auf, mit welchem technischen undfinanziellen Aufwand die deutsche Mi-neralölindustrie den Anforderungen desUmweltschutzes gerecht wird und Emis-sionsminderungen bei der Herstellungund Verwendung von Mineralölerzeug-nissen erreicht hat.

Sie soll dazu beitragen, das Verständniszwischen dem Leser, der weder Öl- nochUmweltfachmann ist, und denen, diedas Erdöl suchen, fördern, transportie-ren, verarbeiten, seine Produkte auf denMarkt bringen und für den Umwelt-schutz verantwortlich sind, zu verbes-sern.

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Vorwort_________________________________________________________________________________________________3

Der Mensch und seine Umwelt ___________________________________________________________5Interessenkonflikte ________________________________________________________________________________7Energiespender______________________________________________________________________________________8Gesetzliche Regelungen _________________________________________________________________________10

Das Mineralöl in der Umwelt ____________________________________________________________13Mineralöl und seine Bedeutung _______________________________________________________________13Mineralöl und Luft: Emissionen _______________________________________________________________14Mineralöl und Luft: Immissionen _____________________________________________________________21Mineralöl und Wasser ____________________________________________________________________________24Mineralöl und Boden_____________________________________________________________________________28Mineralöl und Lärm_______________________________________________________________________________32Mineralöl und Abfall _____________________________________________________________________________33Mineralöl und Altöl _______________________________________________________________________________33Mineralöl und Sicherheit________________________________________________________________________34Mineralöl und Umweltmanagement __________________________________________________________37

Mineralöl und Kosten des Umweltschutzes _____________________________________39

Ausblick ______________________________________________________________________________________________42

Wichtige Umweltschutzgesetze und -vorschriften __________________________43Europäische Union________________________________________________________________________________43Bundesgesetze und -verordnungen __________________________________________________________43Landesvorschriften _______________________________________________________________________________44Abkürzungen_______________________________________________________________________________________45

Inhaltsverzeichnis

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Nachweisbare Eingriffe des Menschenin den Naturhaushalt begannen im

Moment seiner Seßhaftwerdung. Siewaren um so intensiver und nachhalti-ger, je mehr Nahrungsmittel und Ener-gie für eine wachsende Bevölkerung er-zeugt werden mußten.

Schon während des Mittelalters und inder beginnenden Neuzeit war in damali-gen Ballungsgebieten die Umwelt erheb-

lich geschädigt. Damals schon wurdenstörende Handwerks- und Gewerbe-betriebe, wie Färber und Gerber, außer-halb der Städte angesiedelt, aber daszusammengepferchte Wohnen im Schutzder Stadtmauer, das Fehlen der Kanali-sation und die Tierhaltung in den engen Häusern müssen den rückschau-enden Betrachter von heute mit Entset-zen über die „gute alte Zeit“ erfüllen(Abbildung 1).

Zur Versorgung der wachsenden Stadt-bevölkerung waren immer größereAckerbauflächen nötig. Dieser Wachs-tumsprozeß wurde auch durch Kriegeund Seuchen nicht aufgehalten. Im ver-gangenen Jahrhundert kamen industri-ell in großen Stückzahlen hergestellteWaren auf den Markt. Angebot undNachfrage nahmen zu, und dementspre-chend stieg die Inanspruchnahmenatürlicher Güter an.

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Abbildung 1 (aus Hamburger Abendblatt vom 4.10.1980)

Der Mensch und seine Umwelt

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Die industrielle Tätigkeit im frühen19. Jahrhundert wurde zunächst nichtdurch Umweltschutzgedanken und -vor-schriften eingeschränkt. Industrie-bedingte Schäden traten räumlich be-grenzt auf.

Das änderte sich um die Jahrhundert-wende. Die damals erlassenen Regelun-gen zeigen, daß man sich der Umwelt-probleme bewußt wurde. Zwischen denbeiden Weltkriegen überdeckten aberwirtschaftliche Probleme und sozialeUmschichtungen die Bedeutung derUmweltfragen.

In weiten Teilen Europas stand nachdem Zweiten Weltkrieg der politischeund wirtschaftliche Wiederaufbau anerster Stelle. Doch Mitte der 50er Jahrebegann man sowohl in Deutschland alsauch in den anderen Industrieländern,die Erde und den Umgang der Menschenmit der Natur mit anderen Augen zu be-trachten. Schon 1955 setzte der VereinDeutscher Ingenieure (VDI) gemeinsammit der Bundesregierung die „Kommis-sion Reinhaltung der Luft“ ein, umGrenzwerte für Schadstoffe zu definie-ren, Möglichkeiten zur Emissionsminde-rung zu beschreiben und Meßverfahrenfür die Luftbelastung zu vereinheit-lichen. Es dauerte zwar noch einigeJahre, bis die Öffentlichkeit sich fürUmweltfragen interessierte; aber inter-national wurde von Wissenschaftlerneine intensive Debatte um die „Grenzendes Wachstums“ geführt. Eine kritischeBetrachtung über die Ausbeutung vonBodenschätzen, die Erschöpfung derNahrungsmittelproduktion und dasBevölkerungswachstum legte in den60er Jahren der „Club of Rome“ vor.

Die Grenzen der ökologischen Belastbar-keit der Erde bei einer weiter steigen-den Bevölkerungszahl werden erkenn-bar:

➠ unzureichende Nahrungsmittelpro-duktion und -verteilung

➠ Wassermangel in manchen GebietenAfrikas

➠ Abhängigkeit von fossilen Energie-trägern

➠ Belastung der Natur durch Abfälle.

Die Erhaltung unserer natürlichen Le-bensgrundlagen ist daher eine Heraus-forderung, der sich Politik und Gesell-schaft stellen müssen.

Diese Herausforderung ist auch von derinternationalen Politik aufgenommenworden. 1992 hat die Konferenz der Ver-einten Nationen für Umwelt und Ent-wicklung (UNCED) in Rio de Janeiro das„Sustainable Development“ – die „Nach-haltige Entwicklung“ - weltweit zueinem zentralen Thema gemacht (Agen-da 21). Politisches und wirtschaftlichesHandeln, das sich an diesem Grundsatzorientiert, ist bestrebt, die Erde auchfür künftige Generationen als Lebens-grundlage zu erhalten. Die Mineralöl-industrie unterstützt diese Zielsetzung.

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500.000 Jahre

Entwicklung der Abbildung 2

Weltbevölkerung

Quelle: Statistisches Jahrbuch

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Interessenkonflikte

Zur zunehmenden Industrialisierungkam hinzu, daß die Lebenserwar-

tung eines Neugeborenen, die um dieJahrhundertwende bei 45 Jahren lag,durch hygienische, medizinische undsoziale Verbesserungen in den Industrie-ländern auf über 70 Jahre angestiegenist, so daß sich beispielsweise die Ein-wohnerzahl auf der Fläche der altenBundesländer seit 1880 verdreifachenkonnte.

Mit dichter werdender Bevölkerung ver-stärkten sich auch die Zahl und derWettbewerb konkurrierender Bedürfnis-se. Zu der Sicherung der Nahrungsmit-telversorgung als prioritäres Bedürfnisin der Frühzeit menschlichen Zusam-

menlebens ist inzwischen eine Fülleweiterer Ansprüche der Menschen hin-zugekommen.

Ihre vollständige Befriedigung ist in derRegel auf Grund begrenzter Ressourcennicht möglich. In der politischen Aus-einandersetzung geht es daher um diefür die Gesellschaft insgesamt möglichstoptimale Verteilung der verfügbarenMittel. Erschwerend für eine Konsens-findung in dieser Auseinandersetzungist die unmittelbare Konkurrenz einzel-ner Forderungen untereinander. So ist

beispielsweise der Einsatz fossiler Ener-gieträger zur Sicherstellung der Ener-gieversorgung stets mit Beeinträchti-gungen der Umwelt verbunden. DerKernenergie werden Sicherheitsrisikenangelastet. Für die politischen Entschei-

dungsträger bedeutet dies, die Grenzender Umweltbelastungen so festzulegen,daß sowohl eine sichere Energieversor-gung gewährleistet werden kann, alsauch andere Ansprüche wie Sicherungder Arbeitsplätze und eines ausreichen-den Einkommens der Bevölkerung so-weit wie möglich erfüllt werden können.Im Zielkonflikt zwischen Ökonomie undÖkologie sind Verbesserungen in einemBereich häufig mit Nachteilen in ande-ren Bereichen verbunden.

Da sich nationale gesetzgeberischeMaßnahmen im Bereich des Umwelt-schutzes unmittelbar auch auf die inter-nationale Konkurrenzfähigkeit der Pro-dukte auswirken, erfordert gerade die-ser Bereich in hohem Maße politischesAugenmaß. Richtschnur politischenHandelns darf im Umweltschutz dahernicht das technisch Machbare sein, son-dern das ökologisch Notwendige mußökonomisch vertretbar erreicht werden.

Daß eine solche Interessenabwägungangesichts eines zunehmenden Umwelt-bewußtseins bei gleichzeitigen Erwar-tungen eines weiter steigenden Lebens-standards konfliktträchtig ist, ist offen-kundig. Nicht von ungefähr genießenUmweltthemen in unserer Gesellschafthohe Aufmerksamkeit. Angesichts derPublizität solcher Themen kann manden Eindruck gewinnen, der Umwelt-schutz sei erst in unseren Tagen ent-deckt worden. Das ist jedoch keines-wegs der Fall. Vorschriften zum Umwelt-schutz und Behörden, die die Einhal-tung dieser Vorschriften kontrollieren,gibt es in Deutschland seit mehr als 120 Jahren.

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Entwicklung der Einwohnerzahl auf dem Gebiet Abbildung 3

der alten Bundesländer

Quelle: Statistisches Jahrbuch

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Seit Mitte der 50er Jahre wird das be-stehende Immissionsschutzrecht in derBundesrepublik Deutschland systema-tisch weiterentwickelt. Kein Industrie-betrieb in unserem Land arbeitet heuteohne behördliche Genehmigung. DieTechniken zur Verminderung der Emis-sionen werden permanent überarbeitetund verbessert.

Die spezifischen Schadstoffemissionen,d.h. die Emissionen pro Stück, Literoder Kilogramm Produkt, sind seit Jah-ren rückläufig. Die absolute Zunahmevon Industrieproduktion und privatemVerbrauch hat diesen positiven Effektjedoch lange Zeit hindurch überlagert,so daß steigende Emissionen registriertwerden mußten. Erst in der zweitenHälfte der 70er Jahre wurde auch eineabsolute Abnahme des Schadstoffaus-stoßes deutlich sichtbar.

So sind speziell die Emissionen aus derHerstellung und Verwendung von Mine-ralölprodukten erheblich zurückgegan-gen. Dies ist gewiß zum Teil daraufzurückzuführen, daß weniger Mineralöl-produkte verbraucht wurden. Der ent-scheidende Anteil kommt jedoch dermineralölverarbeitenden Industrie zu,die es durch erhebliche Investitionenermöglicht hat, daß in Deutschland dasbleifreie Benzin das bleihaltige abgelösthat – weit früher als in den meisten eu-ropäischen Ländern – daß der Schwefel-gehalt von Kraft- und Brennstoffen oftschneller und weiter reduziert wurde alsgesetzlich gefordert, daß der Benzol-Gehalt im Benzin deutlich unter demeuropaweit festgelegten Grenzwert liegtund daß die Verwendung von schweremHeizöl ohne negative Rückwirkungenauf die Versorgung, insbesondere beiBenzin und Mitteldestillaten, drastischvermindert werden konnte.

Energiespender

Als Holz und Torf als Energiequellenzum Heizen und Kochen nicht mehr

ausreichten, entstand die Nachfragenach dem „neuen“ Energieträger Kohle.Die nicht ausreichende Verfügbarkeitvon Wasser- und Windkraft, das Experi-mentieren mit Dampfkraft und elektri-schen Phänomenen ließen Dampfma-schine und Elektromotor möglich wer-den. Die Verfügbarkeit von Steinkohleoder Braunkohle war Voraussetzung fürderen Betrieb.

Zur Gewinnung von Eisen wurde in derfrühen Neuzeit mehr Holzkohle ge-braucht als die Wälder liefern konnten.Der zunehmende Bedarf an Stahl zuBeginn des 19. Jahrhunderts ersetztedie Holzkohle durch Koks aus Stein-kohle. Das bei der Verkokung anfallendeNebenprodukt Gas wurde als „Leucht-

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Pro-Kopf-Energieverbrauch

Sonstige Kernenergie

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*) Bundesrepublik Deutschland bis 1980 nur alte Bundesländer, ab 1990 GesamtdeutschlandQuelle: AG Energiebilanzen

Struktur des Primärenergieverbrauchs Abbildung 4

im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland

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gas“ zur Grundlage für die Versorgungmit preiswerter Energie zum Heizen undBeleuchten. Der Steinkohlenteer derKokereien wurde von der jungen Wissen-schaft der organischen Chemie als Roh-stoffquelle entdeckt und führte überdie „Teerfarben“ zum Entstehen derchemischen Industrie. Erst gegen Endedes 19. Jahrhunderts trat das Erdöl alsEnergiequelle auf. Das Erdöl hat dieKohle seither in vielen Bereichen er-setzt, weil es billiger und einfacher inder Handhabung ist.

Auto und Flugzeug fanden erst weiteVerbreitung, als eine breite Versorgungmit Benzin aus Erdöl gewährleistet war.Auch die chemische Technologie stelltesich von Steinkohle auf Rohbenzin ausErdöl um.

Zwischen 1950 und dem Anfang derneunziger Jahre hat sich der Primär-energieverbrauch in Westdeutschlandverdreifacht; seitdem ist er in Deutsch-land insgesamt praktisch konstant. Ähn-liches gilt für den Endenergieverbrauchder einzelnen Verbrauchssektoren; sogarim Verkehrssektor, der zu Beginn derneunziger Jahre noch steigenden Bedarfzeigte, wird der Verbrauch nach derJahrtausendwende zurückgehen.

Die Ölpreiskrisen, die das Bewußtseinüber die Endlichkeit der Vorräte allerfossilen Energieträger (Öl, Kohle, Erd-gas) gestärkt haben, aber auch die vonden herkömmlichen Energieträgern aus-gehenden Umweltbelastungen sindGründe dafür, daß heute verstärkt nachalternativen Energiesystemen geforschtwird. Bis eine neue problemlose Ener-giequelle gefunden ist und in ausrei-

chendem Maß auch wirtschaftlich zurVerfügung steht, sind die Energien un-entbehrlich, die gegenwärtig bekanntsind und verwendet werden können.Konflikte mit der Forderung nach un-verletzter Umwelt konnten in den letz-ten Jahren weitgehend entschärft wer-den. „Weiche“ Energien wie Sonne,Wind und Wasser können eingesetztwerden, wo Möglichkeiten dafür beste-hen und wo dies wirtschaftlich ist. Mitzusätzlichen Wasserkraftquellen ist inDeutschland kaum zu rechnen. Die vor-handenen werden heute schon genutzt;trotzdem deckt Wasserkraft nur gut 1 %des Primärenergiebedarfs.

Jede Energienutzung stellt einen Eingriffin den Naturhaushalt dar: Verbrennenvon Holz, wenn nicht wieder aufgeforstetwird, von Torf, weil Feuchtgebietetrockengelegt werden, von Kohle, Öl undGas, weil CO2 emittiert wird, und Kern-

kraft wegen des Strahlenrisikos. Proble-matisch sind aber auch die „weichen“Energiearten, wenn es um große Ener-giemengen geht: Der Einsatz von Bio-masse führt zur Verarmung der Böden anNährstoffen, zu ökologisch unerwünsch-ten Monokulturen und zur Kontaminati-on des Grundwassers. UmfangreicheWindenergieparks können nur marginaleEnergiemengen liefern und stoßen be-reits auf Akzeptanzprobleme, und dasTransportproblem von in sonnenreichenRegionen erzeugbarer Solarenergie in dieVerbrauchszentren ist bisher nicht gelöst.

Rationelle Energieverwendung, die Aus-schöpfung von Einsparmöglichkeiten imherkömmlichen Umgang mit Energie(Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmedäm-mung von Gebäuden) können zu einerMinderung des Energiebedarfs der Ge-sellschaft beitragen. An neuen Lösungenwie der Brennstoffzelle wird gearbeitet.

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Verkehrdavon Mineralöl

Haushalte und Kleinverbraucherdavon Mineralöl

Industriedavon Mineralöl

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Mio. t SKE

*) bis 1980 alte Bundesländer, ab 1990 Gesamtdeutschland Quelle: AG Energiebilanzen

Endenergieverbrauch nach Sektoren Abbildung 5

in der Bundesrepublik Deutschland

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Gesetzliche Regelungen

Im nationalen Bereich sind wirkungs-volle Regelungen zum Schutz der Um-

welt geschaffen worden.

Umweltschutzregelungen – freilichnicht unter diesem Namen – entstandengegen Ende des 19. Jahrhunderts, alserste für die Umwelt negative Folgender Industrialisierung auftraten. Die Ge-werbeordnung des Norddeutschen Bun-des von 1869 schaffte eine neue Ord-nung im industriellen Geschehen. Diesein den folgenden Jahren stetig weiter-entwickelte Rechtsgrundlage schränktedie Möglichkeiten der Betriebe ein, sichohne Rücksicht auf ihre Nachbarn undAnwohner auszubreiten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden dieumweltbezogenen Regelungen der Ge-werbeordnung der industriellen Ent-wicklung angepaßt. Das Bundes-Immis-sionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974bildete die neue Grundlage für das Im-missionsschutzrecht der BundesrepublikDeutschland. Die Abbildung 6 stellteinige einander entsprechende grund-legende Regelungen der Gewerbeord-nung von 1869 denen des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes gegenüber.

Eine Technische Anleitung zur Reinhal-tung der Luft (TA Luft), die den Behör-den für industrielle Anlagen geeigneteEmissionsminderungstechniken, Grenz-werte und Meßverfahren vorschreibt,gibt es seit 1964. Die Neufassungen von1974, 1983 und 1986 schreiben derenErkenntnisstand fort.

Inzwischen ist ein gesetzliches Regel-werk für den Umweltschutz entstanden,

das in seinen Einzelheiten nur mit Müheüberschaubar ist. Der Anhang (S. 43)zeigt eine Auswahl dieser gesetzlichenRegelungen. Daneben bestehen – vorallem in den Bundesländern – zahlloseDurchführungsbestimmungen.

Neben die nationale deutsche Gesetz-gebung treten Regelungen der Europä-ischen Union zur Minderung der Um-weltbelastung. Auf manchen Sektoren,wie bei der Kfz-Abgasgesetzgebung oderim Chemikalienrecht, haben EU-Vor-schriften die nationalen Regelungenweitgehend abgelöst.

Der europäische Einfluß verstärkt sichständig. Mit der Richtlinie über die„Umweltverträglichkeitsprüfung“ beiGroßvorhaben von 1985 und der Richtli-nie über die „Integrierte Vermeidungund Verminderung der Umweltver-schmutzung“ (IVU- oder IPPC-Richtli-nie) von 1996 greift europäische Recht-setzung direkt in die Genehmigungsver-fahren für industrielle Anlagen ein. DieLuftqualitäts-Richtlinie von 1996, in derstrengere Werte als in der TA Luft fest-gelegt sind, wird diese als Grundlage fürdie Begrenzung der Schadstoffimmis-sionen ablösen. Das „Umweltgesetz-

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Abbildung 6

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buch“, das die Bundesregierung vorbe-reitet, soll das bisherige deutsche unddas neue europäische Umweltrecht har-monisieren und anwendbar machen.

Das Genehmigungsverfahren nach demBundes-Immissionsschutzgesetz legtu.a. fest, wie bei der Neuerrichtungoder Erweiterung einer industriellenAnlage die Öffentlichkeit, vor allem dieNachbarschaft, vor Einwirkungen durchdiese Anlage zu schützen ist. Vor einerErrichtung oder Veränderung (Ausbau)eines Industriebetriebes muß einschriftlicher Antrag auf Genehmigungbei der „zuständigen Behörde“ gestelltwerden; welche Behörde zuständig ist,ist in den einzelnen Bundesländern un-terschiedlich geregelt.

Der zu stellende Antrag enthält Anga-ben über den Zweck der Anlage bzw. derÄnderung, Größe und Lage, Durchsatz,Einsatzstoffe und Fertigprodukte, Ener-gie- und Wasserbedarf, Emissionen vonSchadstoffen und Lärm, Abwasserbe-handlung und Abfallbeseitigung sowieSicherheitsbetrachtungen. Die Genehmi-gungsbehörde, unterstützt durch andereFachbehörden, prüft die Unterlagen, dievom Antragsteller unter Berücksichti-gung der geltenden Vorschriften undeventuell schon bestehender Auflagenverfaßt worden sind, und fordert gege-benenfalls zusätzliche Informationen an.

Das Vorhaben wird der Öffentlichkeitdurch den Amtlichen Anzeiger und dielokale Tagespresse bekanntgemacht. DieUnterlagen werden zur Einsicht ausge-legt. Wer sich von industriellen Bauvor-haben in seiner Nachbarschaft betroffenfühlt und Nachteile fürchtet, kann seine

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Eine Firma hat sich entschieden, ein bestehendes Werk um eine neue Anlage zu erweitern. Die Anlage gehört zu dem nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen. Bevor mit dem Bau begonnen wird, muß eine behördliche Genehmigung vorliegen. Um diese zu erhalten, müssen folgende Schritte erfolgen (§ 10 BImSchG):

Vorverhandlungen, Beratung durch Genehmigungsbehörde während der Planungsphase

Bekanntmachung und Auslegung für 2 Monate

Erhebung von Einwendungen Betroffener

Erörterungstermin, Genehmigungsbehörde, Antragsteller und Einsprecher

Stellungnahme anderer betroffener Behörden

Genehmigung, ggf. mit Auflagen Ablehnung

Unterlagen nicht vollständig, nachliefern

Genehmigungsbehörde, Eingangsbestätigung, Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit

Schriftlicher Antrag mit Unterlagen

Unterlagen vollständig

Behördliche Entscheidung über Antrag

Eventuell Widerspruch/Klage

1 bis 2 Jahre

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1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

Nach einer Zeit von etwa 9 Monaten ab Antragstellung könnte der Bau der neuenAnlage unter den Bedingungen des Genehmigungsbescheides begonnen werden.Der Baubeginn kann aber durch Widerspruch und Klagen durch Antragsteller oderBetroffene vor den verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterUmständen über mehrere Jahre hinausgezögert oder die Bauausführung überlängere Zeit unterbrochen werden.

Behördliches Genehmigungsverfahren Abbildung 7

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Anliegen vorbringen und erwarten, daßdem durch Auflagen Rechnung getragenwird. In einem Erörterungstermin unterLeitung der Genehmigungbehörde, andem Vertreter der Firma, die den Antragstellt, teilnehmen und zu dem auchSachverständige eingeladen werdenkönnen, wird mit den Einsprechern überderen Einwendungen verhandelt.

Bei Anlagen, für die eine Umweltver-träglichkeitsprüfung erforderlich ist,wird diese als unselbständiger Teil desBImSchG-Genehmigungsverfahrensdurchgeführt.

Wenn die Forderungen des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes erfüllt sind undder Schutz der Anwohner gewährleistetist, formuliert die Behörde den Geneh-migungsbescheid. Der Bescheid enthältAuflagen, die der Betreiber der bean-tragten Anlage erfüllen muß: Grenzwer-te für die Emission von Luftschadstof-fen, Maßnahmen zur Lärmbegrenzung,Anforderungen an die Beschaffenheitdes Abwassers (hierfür gibt es oft einengetrennten wasserrechtlichen Bescheid),besondere Anforderungen an den Bauder Anlagen, Installation von Meßgerä-ten zur Feststellung der Emissionenoder Meßprogramme zur Feststellungvon Immissionen.

Die Behörde stützt sich hierbei vorallem auf die TA Luft, auf Länder-Vor-schriften, auf Sachverständige (TÜV)sowie auf ein umfangreiches techni-sches Regelwerk und auf ihre Erfahrun-gen. Der Bescheid wird dem Antragstel-ler, aber auch den Einsprechern zugelei-tet. Antragsteller und Einsprecherhaben damit (noch einmal) innerhalbeiner bestimmten Frist die Möglichkeitzum Einspruch. Kommt es nicht dazu,wird der Bescheid über Bau und Betriebrechtskräftig. Ein Einspruch kann einVerwaltungsgerichtsverfahren übermehrere Instanzen nach sich ziehen.

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Mineralöl und seine Bedeutung

Erdöl ist im Laufe geologischer Zeit-räume aus organischer Materie ent-

standen. Unter Luftabschluß und Ein-wirkung von Druck und Hitze bildete essich aus Kleinlebewesen, die sich aufdem Meeresboden ablagerten. An eini-gen Stellen der Erdoberfläche tritt Erdölohne menschliches Zutun über oderunter Wasser aus dem Gestein aus. DerAsphaltsee auf Trinidad ist das größteund auch wohl bekannteste Vorkommendieser Art.

Erdölprodukte werden als Rohstoffeoder Energieträger eingesetzt. Mine-ralöle sind leicht zu handhaben, ihrEnergieinhalt ist hoch. Darum wurdedas Erdöl zu einem der Motoren derwirtschaftlichen Entwicklung in diesemJahrhundert.

Der als „Erdöl“ geförderte Stoff wird als„Rohöl“ in den Verarbeitungsprozeß derRaffinerien eingesetzt. Das Rohöl wirddurch Destillation in mehrere Teilströmezerlegt, die weiter aufgetrennt, gerei-nigt oder umgeformt werden. Bei derUmformung ändern sich die Molekül-größen der ursprünglich vorhandenenKohlenwasserstoffe*) und das Verhält-nis von Paraffinen, Naphthenen undAromaten zueinander.

Die anwendungsgerechten Eigenschaf-ten der Fertigprodukte werden durchAuswahl und Betriebsbedingungen derVerarbeitungsverfahren und gezielteMischung der erzeugten Einzelkompo-nenten eingestellt (eine ausführlicheDarstellung findet sich in der MWV-Bro-schüre „Mineralöl und Raffinerien“).

Wichtige Produkte sind:

➠ Flüssiggase (Propan, Butan)

➠ Ottokraftstoffe (“Benzine“)

➠ Flugkraftstoff (Kerosin, Jet A-1)

➠ Dieselkraftstoff

➠ Heizöl EL

➠ schweres Heizöl (Heizöl S)

➠ Schmierstoffe

➠ Bitumen

Aus den Kohlenwasserstoffen desRohöls lassen sich durch chemischeReaktionen Stoffe erzeugen, die mitden eigentlichen Mineralölproduktennicht mehr vergleichbar sind (z.B.Kunststoffe, Düngemittel, Waschroh-stoffe). Diese Verfahren gehören zurPetrochemie, die ihrerseits auch dieEinsatzstoffe für die chemische Indu-strie liefert.

Der Mitte der 70er Jahre steil ansteigen-de Rohölpreis löste weltweit eine inten-sive Diskussion über die Sicherheit derEnergieversorgung und ihre künftigeEntwicklung aus. In Deutschland wurdeaus Gründen der nationalen Versor-gungssicherheit der Kohle eine Vorrang-stellung eingeräumt.

Im industriellen Bereich ging durch ver-stärkte Abwärmenutzung und aufgrundder Substitution durch Erdgas undKohle der Verbrauch an schwerem Hei-zöl ständig zurück. Verbesserte Hei-zungstechnik und wärmedämmendeMaßnahmen in den Wohnungen, aberauch die Substitution durch leitungsge-bundene Energien führte dazu, daß derHeizöl EL-Verbrauch ebenfalls abnahm.In den Raffinerien der alten Bundeslän-der konnte der Energieverbrauch durchintensivierte Wärmenutzung pro einge-setzter Tonne Rohöl zwischen 1980 und1990 um rund 25 % gesenkt werden.

Verschärfte Anforderungen an die Pro-duktqualität wie beispielsweise die Ab-senkung des Schwefel- und des Aroma-tengehaltes können von den Raffineriennur mit Hilfe zusätzlicher Verarbei-tungsanlagen erfüllt werden, die not-wendigerweise zu einem Ansteigen desEnergiebedarfs führen. Die Emissions-minderung bei der Verwendung verbes-serter Kraftstoffe führt gleichzeitig zuhöheren Emissionen der Raffinerien.

Belastungen der Umwelt durch Gewin-nung, Transport, Verarbeitung und Ver-brauch von Mineralöl können entstehen

➠ in der Luft durch verdampfendeKohlenwasserstoffe, durch Schwefel-dioxid SO2 oder Stickoxide NOx alsVerbrennungsprodukte, durchSchwefelwasserstoff als Verarbei-tungsnebenprodukt und durchKohlendioxid CO2, das zum „Treib-hauseffekt“ beiträgt. Im Rohöl sindGeruchstoffe enthalten und reichernsich in seinen leichten Produktenan (Mercaptane).

13Das Mineralöl in der Umwelt

———————————*) Kohlenwasserstoffe sind aus den chemischen Elementen

Kohlenstoff (Symbol C) und Wasserstoff (Symbol H) aufge-baute chemische Verbindungen. Aus C-Atomen können sichlange Ketten oder verzweigte oder ringförmige Strukturen bil-den. Außer C und H kommen im Rohöl auch die ElementeSchwefel (Symbol S) und Stickstoff (Symbol N) vor. In Spu-ren – wenige tausendstel Gramm pro Kilogramm – sind Me-talle wie Vanadium und Nickel, in komplizierten organischenVerbindungen gebunden, im Rohöl enthalten.

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➠ im Wasser und im Erdboden durchÖl, das bei Unfällen ausläuft.

Die ständigen Investitionen der Mine-ralölindustrie für verbesserte Umwelt-schutzeinrichtungen bewirkten einendeutlichen Rückgang der Emissionenaus Mineralölverarbeitung und -ver-brauch in den letzten 20 Jahren. In dennächsten Abschnitten werden die mitdem Mineralöl verbundenen Emissionenund die Beiträge der Mineralölindustriezu deren weitgehender Minderung dar-gestellt.

Mineralöl und Luft: Emissionen

Aufsuchung und Gewinnung desRohöls bewirken kaum eine Bela-

stung der Luft. Das mit dem Erdöl ge-meinsam geförderte Gas wird zuneh-mend wirtschaftlich genutzt. Die Anla-gen zu dessen Verflüssigung oder che-mischer Umsetzung sind in Betrieb. DerTransport des Rohöls über See zu denVerbrauchszentren belastet die Luftebensowenig wie der Rohrleitungstrans-port im Binnenland.

Bei Handhabung und Verbrauch vonMineralöl allerdings läßt sich nicht ver-meiden, daß bestimmte Stoffe in dieAtmosphäre austreten.

Herstellung und Verteilung vonMineralölprodukten

Verarbeitung und Lagerung erfolgenwegen der Brennbarkeit aller Mineralölein geschlossenen Systemen. Dennochtreten Emissionen auf. Raffinerietechni-ker und Behördenfachleute haben in-nerhalb der Kommission „Reinhaltungder Luft“ des Vereins Deutscher Ingeni-eure (VDI) Richtlinien erarbeitet, indenen die Entstehung von Emissionenbei der Mineralölverarbeitung und dieMöglichkeiten zu ihrer Vermeidung dar-gestellt sind (VDI-Richtlinien 2440,3454 und 3479).

Kohlenwasserstoffe können aus Rohr-leitungsflanschen, Dichtungen vonPumpen und Kompressoren oder ausVentilstopfbuchsen austreten. DieseEmissionen können dadurch vermindert

werden, daß Flansche nur dort instal-liert werden, wo sie technisch unbe-dingt notwendig sind, und daß Stopf-buchsen und Dichtungen emissionsarmausgeführt werden. Wartungsprogram-me für die Dichtungen setzen außerdemdie Brandgefahr herab. Damit ausLagertanks für leichtflüchtige Produkte(Rohöl, Benzine) keine Kohlenwasser-stoffe austreten, werden Schwimm-dächer oder in Tanks mit festenDächern Schwimmdecken eingesetzt.Die Flüssigkeitsoberfläche im Tank istdabei mit einer geschlossenen Metall-scheibe bedeckt; eine gegen Kohlen-wasserstoffe beständige elastische Dich-tung zwischen Schwimmdach bzw.-decke und Tankwand sorgt dafür, daßauch am Rand keine Kohlenwasserstoffeaustreten können.

Um die Menge der emittierten Kohlen-wasserstoffe zu bestimmen, sind die fürjede Einzelquelle typischen Emissionenermittelt worden, also die durchschnitt-lich, z.B. pro Meter Flanschdichtungs-länge oder pro Stopfbuchse, austretendeKohlenwasserstoffmenge (Emissionsfak-toren). Denn wegen der großen Anzahldieser diffusen Quellen lassen sich dieKohlenwasserstoffemissionen einerRaffinerie oder eines Tanklagers nichtdirekt messen. Aus Zahl und Größe vonFlanschen, Stopfbuchsen usw. könnenmit den Emissionsfaktoren die Emissio-nen errechnet werden. Auch Tank-emissionen können im allgemeinen nurrechnerisch bestimmt werden.

Kohlenwasserstoffe können auch beimUmschlag von Ottokraftstoff emittiertwerden, d.h. bei der Befüllung z.B. vonTankwagen, Eisenbahnkesselwagen oder

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*) 1975 nur Westdeutschland, 1997 Gesamtdeutschland

Rückgang der Abbildung 8

Schadstoffemissionen aus Mineralöl

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Schiffen. In Raffinerien und Tanklägernwerden diese Emissionen durch die Gas-pendelung und Gasrückgewinnung ver-mieden. Bei der Gasrückgewinnung wer-den die Dämpfe durch Abkühlung oderdurch Auswaschen wieder zu Benzinverflüssigt. Die dazu errichteten Anla-gen weisen Wirkungsgrade von mehr als99 % auf.

Als Summe der Einzelemissionen kanndie Kohlenwasserstoffemission einerRaffinerie geschätzt werden. Sie istabhängig von Größe der Raffinerie undvon deren Anlagenausstattung und liegt heute unter 0,02 % des Rohöl-durchsatzes. Für die Zeit vor 1980 wirdeine Emission von ca. 0,05 % der Rohöl-verarbeitung angegeben. In den ver-gangenen 15 Jahren konnte also eineEmissionsminderung von mehr als

60 % erreicht werden. Die Gasrückge-winnung in den Raffinerien war Voraus-setzung für die Gaspendelung bei derBefüllung der unterirdischen Lager-tanks an Tankstellen. Bei der Gaspen-delung werden die bei der Benzin-anlieferung verdrängten Dämpfe in den Straßentankwagen zurückgeführt,der sie zur Rückgewinnung bei der er-neuten Befüllung an der Raffinerieabgibt.

Seit 1993 sind nach der 21. BImSchV inDeutschland alle neuen Tankstellen miteiner Gasrückführung, dem „Saugrüssel“,versehen worden; die bestehende Tank-stellen sind bis Ende 1997 umgerüstetworden. Die bei der Betankung vonKraftfahrzeugen entstehenden Dämpfewerden abgesaugt. Sie werden in denLagertank und von dort aus bei der

Neubelieferung der Tankstelle durch dasGaspendelsystem in den Straßentank-wagen zurückgeführt. So ist zwischenRaffinerie und Pkw ein praktisch ge-schlossenes, äußerst emissionsarmesSystem der Kraftstoffversorgung reali-siert worden.

Bei der Rohöldestillation oder bei denKonversionsverfahren zur Erzeugungvon Benzin und Mitteldestillaten ausschwerem Heizöl sowie vor allem bei der Entschwefelung von Dieselkraft-stoff und leichtem Heizöl entstehtSchwefelwasserstoff (H2S) im Gemischmit anderen Gasen. Nach Abtrennungaus dem Gasgemisch in einer „Gas-wäsche“ wird in einer Schwefelanlage(Clausprozeß) aus dem H2S elementarerSchwefel erzeugt, der gelb, fest und geruchfrei ist (VDI-Richtlinie 3454).

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Rohöl Otto-Kraftstoff

Rohöllager Verarbeitung Lagerung/UmschlagRaffinerie/Läger

Tankstellen-belieferung

Kfz-Betankung Verdunstungs- Abgas- Emissionen

18 kt 16 kt10 kt 441 kt

Produktfluß Benzindämpfe Fahrzeug-Abgase

Emissionen organischer Verbindungen von der Raffinerie zum Kfz 1998 Abbildung 9

kt = Kilotonnen

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Die Anlagen, in denen Schwefelwasser-stoff vorkommt, sind so gasdicht, daßauch in ihrer unmittelbaren Nähe derGeruch „nach faulen Eiern“ nicht wahr-nehmbar ist, obwohl H2S zu den ge-ruchsintensivsten Gasen gehört. ZumSchutz der Belegschaft sind wegen derGiftigkeit dieses Stoffes Meß- undWarngeräte aufgestellt.

Der Schwefel wird als Einsatzprodukt andie chemische Industrie abgegeben, diedaraus vor allem Schwefelsäure zurDüngemittelherstellung erzeugt. DieAbbildung 16 auf Seite 20 zeigt, in wel-chem Maß die Schwefelproduktion derdeutschen Raffinerien, bezogen auf denRohöldurchsatz, angestiegen ist: DieserSchwefel ist den Produkten entzogen

worden und kann bei deren Verbren-nung nicht als Schwefeldioxid SO2 emit-tiert werden.

Die Schwefeldioxid-Emission ist charak-teristisch für Feuerungsanlagen, die mitfossilen Brennstoffen betrieben werden.Das gilt für die Beheizung von Wohnun-gen wie für Kraftwerke und industrielleFeuerungsanlagen – auch in den Raffi-nerien. Allerdings wird in den Raffineri-en entschwefeltes Gas zur Unterfeuerungverwendet, und die Abwärme wird wei-testgehend ausgenutzt (Wärmetauschzwischen abzukühlenden heißen undaufzuwärmenden kalten Ölströmen). Um den gesamten Wärmebedarf einerRaffinerie zu decken, wird zusätzlichschweres Heizöl eingesetzt.

Stickstoffoxid- und Staubemissionenhängen überwiegend von den Betriebs-bedingungen der Feuerungsanlagen undnur zum geringen Teil vom Brennstoffab.

Stickstoffoxide NOx (Stickoxide) sindStickstoffmonoxid NO und Stickstoffdi-oxid NO2. Sie entstehen bei allen Ver-brennungsvorgängen, weil die Luftbe-standteile Stickstoff und Sauerstoff beiden hohen Temperaturen in der Flammemiteinander reagieren. Daneben tragenStickstoffgehalte in Brennstoffen zurStickoxidbildung bei. Durch konstrukti-ve Maßnahmen an Brennern und Öfenist die Emission vermindert worden.

Die Emission von Staub ist auf anor-ganische Bestandteile im Brennstoff(Asche) oder auf unvollständige Ver-brennung (Ruß) zurückzuführen. Durch die Steigerung des Gasanteils im Raffineriebrennstoff und durchbessere Feuerführung konnten auchdiese Emissionen gesenkt werden.

Die Emissionen der Raffinerieanlagensind durch die Großfeuerungsanlagen-Verordnung (13. BImSchV) von 1983und die Technische Anleitung zur Rein-haltung der Luft (TA Luft) bzw. durch

Schweres Heizöl und Tabelle 1

SO2-Emissionen1975 1980 1985 1990 2010

Heizöl S energetischer VerbrauchNormalware(Mio. t/a) 14,8 13,5 5,2 9,0 –

schwefelarm(Mio. t/a) 2,8 3,0 2,9 3,0 2,5

SO2-Emissionen(1000 t/a) 617 558 243 130 50

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1 Einsatzpumpe 2 Ofen 3 Wärmetauscher 4 Reaktor mit Katalysator 5 Kühler 6 Gasabscheider 7 Kreislaufgaskompressor 8 Stripper (Abstreiferkolonne) 9 Kühler 10 Rückflußbehälter 11 Kühler oder Wärmetauscher 12 Waschturm 13 Aufheizer 14 Regenerationsturm

Entschwefeltes Heizgas

Waschlösung

H2S zur Schwefelanlage

H2S-haltiges Kondensat zur Rohöldestillation

Wasser

Entschwefeltes Produkt zum Tank

Wasser

Wasserstoff

Schwefelhaltiges Einsatzprodukt

Frisch-Wasserstoff Kreislauf-Wasserstoff

Wasser

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Bei der Entschwefelung reagieren Schwefelverbindungen an einem Katalysatormit Wasserstoff unter Bildung von Schwefelwasserstoffgas H2S. Das Gas wird ab-getrennt und zu Schwefel verarbeitet. Die Waschlösung – i. a. ein Amin wie z. B.Diethanolamin – nimmt H2S auf und gibt beim Erhitzen dieses H2S wieder ab.

Entschwefelung (Hydrofiner) Abbildung 10

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Festlegung der zuständigen Behördenbegrenzt. Die Überwachung erfolgtdurch die staatliche Gewerbeaufsicht,die Emissionsmessungen häufig durchunabhängige Einrichtungen wie dieTechnischen Überwachungsvereine(TÜV) durchführen läßt.

Die auf Kraftwerke zugeschnittenedeutsche Großfeuerungsanlagen-Verordnung berücksichtigt die Eigen-heiten der Raffinerieverarbeitung nurunzulänglich. Im Gegensatz zu den Raffinerien in den anderen europäi-schen Ländern, die keinen vergleichbarstrengen und umfassenden Auflagenunterliegen, haben die Raffinerien inDeutschland kostenintensive Maßnah-men zur Emissionsminderung treffenmüssen.

Bei der Rohölverarbeitung können ausunterschiedlichen Gründen gelegentlichzu hohe Drücke in den Prozeßanlagenentstehen. Damit Behälter oder Rohrlei-tungen nicht bersten, muß der Über-druck durch Sicherheitsventile abgebautwerden. Die Sicherheitsventile blasen inLeitungen ab, die zur Fackel führen.Dort können die Gase, die bei Überdruckausströmen, kontrolliert verbrannt wer-den. Kohlenwasserstoffe werden dabeizu mehr als 99 % zu CO2 und H2O umge-setzt. Die Fackel ist eine für eine Raffi-nerie unbedingt notwendige Sicherheits-einrichtung für den Notfall.

Durch Einrichtungen zur Fackelgasrück-gewinnung werden die meisten anfal-lenden Gase in der Raffinerie für Feue-rungszwecke genutzt. Am Fackelkopf ist

heute selten mehr als eine kleine Zünd-flamme zu sehen.

Verwendung von Mineralölprodukten

Bei der Verbrennung von Kraftstoffenund Heizölen entstehen gasförmigeEmissionen. Kohlenwasserstoffgemischeverbrennen in erster Linie zu Wasser-dampf und Kohlendioxid, daneben tre-ten Stickstoffoxide (Stickoxide, NOx)auf. Vor allem bei unvollständiger Ver-brennung werden Kohlenmonoxid CO,teil- oder unverbrannte Kohlenwasser-stoffe und Rußpartikel emittiert. Dane-ben entsteht aus SchwefelverbindungenSchwefeldioxid SO2, das sich in derAtmosphäre in Schwefeltrioxid SO3 um-wandeln kann.

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Luft

Heizgas

Abgas

Dampf

Abgas zum Schornstein

Kesselspeisewasser

Schwefel- wasserstoff

aus Gaswäsche

Luft

flüssiger Schwefel

zur Schwefelgrube

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3

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3

4

3

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1 Luftkompressor

2 Clausofen

3 Schwefelkondensator und -abscheider

4 Reaktor mit Katalysator

5 Thermische Nachverbrennung

6 Katalytische Nachverbrennung

Schwefelwasserstoff H2S bildet beim ein-fachen Verbrennen mit Luft SchwefeldioxidSO2. In der Schwefelgewinnungsanlage er-folgt im Ofen nur eine Teilverbrennung, beider von drei Teilen H2S nur ein Teil zu SO2

umgesetzt wird. Die entstehende Mischungaus zwei Teilen H2S und einem Teil SO2 rea-giert schon im Ofen, aber vor allem imReaktor an einem Bauxitkatalysator nachder chemischen Gleichung

2 H2S + 1 SO2 = 3 S + 2 H2O

zu Schwefel und Wasser. Der Schwefel istflüssig und wird in einer Schwefelgrube(= Tank) gesammelt. Die drei hintereinan-dergeschalteten Reaktoren bewirken einenfast vollständigen Ablauf (≥ 96 %) dieserReaktion. Dann schließt sich eine thermi-sche oder katalytische Nachverbrennungan. Die bei der Reaktion freiwerdende Ener-gie wird zur Dampferzeugung genutzt.

Schwefelanlage (Clausanlage) Abbildung 11

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Kraftfahrzeuge verursachen den größ-ten Teil der verkehrsbedingten Emissio-nen von Kohlenwasserstoffen (darunterBenzol), Stickoxiden und Partikeln (vorallem Dieselruß). Steigende Fahrzeug-zahlen und steigender Kraftstoffabsatzließen diese Emissionen entsprechendansteigen. Inzwischen hat eine deut-liche Trendwende eingesetzt, so daß inwenigen Jahren vor allem die Kohlen-wasserstoffemissionen auf das Maß der50er Jahre zurückgehen werden.

Erste Ansätze, die Emissionsgrenzwerteauf europäischer Ebene durch steigendeAnforderungen an die Abgasemissionvon Neufahrzeugen zu vermindern,

brachten wegen des zunehmenden Ver-kehrsaufkommens noch keine Erfolge.Dies änderte sich erst, als 1985 dieMineralölindustrie in Deutschland undin den folgenden Jahren auch im übri-gen Europa bleifreies (unverbleites)Benzin auf den Markt brachte. Dadurchkonnte der Abgaskatalysator hinterdem Benzinmotor („Ottomotor“) einge-setzt werden. Wirksame Substanz desAbgaskatalysators ist Platin auf einemporösen keramischen Trägermaterial imAuspuffsystem. Der „Drei-Wege“-Kataly-sator (geregelter Katalysator) oxidiertKohlenmonoxid CO und unverbrannteKohlenwasserstoffe zu Kohlendioxidund Wasser und reduziert Stickoxide zuelementarem Stickstoff. Die Emissions-minderung liegt bei etwa 90 % im Stadt-verkehr und bei fast 99 % auf der Auto-bahn. Seit 1993 müssen alle Neufahr-zeuge mit Benzinmotor mit dem gere-gelten Katalysator ausgerüstet sein.

Bei Dieselmotoren ist eine Emissions-minderung bisher nur durch konstruk-tive Maßnahmen erfolgt, flankiertdurch die Absenkung des Schwefelge-haltes im Dieselkraftstoff von seinemnatürlichen Gehalt, der bis zu 1 % be-tragen kann, auf unter 0,05 %. Damitsollte vor allem die Partikelemission desDieselmotors vermindert werden.

Das europäische Auto/Öl-Programm, das1993 gestartet wurde, wird die weiteredrastische Absenkung der Emissionendes Straßenverkehrs bewirken. Darausabgeleitete Richtlinien enthalten einer-seits schärfere Grenzwerte für die Abgas-emission der Kraftfahrzeuge und ande-rerseits striktere Anforderungen an dieKraftstoffeigenschaften.

Die Europäische Kommission, die vomRat der europäischen Umweltministerund vom Europäischen Parlament mitder Durchführung dieses Programms be-traut war, setzte Zielwerte für die Luft-qualität in europäischen Städten festund leitete aus den technischen Mög-lichkeiten zur Abgasemission die Maß-nahmen zur Erreichung dieser Ziele ab.Dabei stützte sie sich auf ein umfang-reiches Forschungsprogramm der euro-päischen Automobil- und der europä-ischen Mineralölindustrie, in dem dieAuswirkungen verbesserter Kraftstoffe

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Partikel

Benzol

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Kohlenwasserstoffe

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Kilo

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Verkehrsemissionenin Deutschland Abbildung 12

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Pkw ohneKatalysator

Pkw mitKatalysator

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199719901980197019601950

Dieselkraftstoff

Ottokraftstoff, verbleit

Ottokraftstoff,unverbleit

Abbildung 13

Entwicklung des Pkw-Bestandesund des Inlandsabsatzes von Otto- und Dieselkraftstoff

Quelle: 1950 – 1980: eigene Berechnungen; bis 2020: ifeu-Institut, Heidelberg

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt

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in modernen Fahrzeugmotoren unter-sucht wurden. Bei ihren Vorschlägenzielte die Kommission entsprechenddem Auftrag, den sie erhalten hatte, aufdie Erreichung der Luftqualitätsziele zumöglichst geringen volkswirtschftlichenKosten (Kosten/Nutzen-Betrachtung).Im politischen Prozeß wurden die An-forderungen vor allem an die Kraftstoffenoch einmal verschärft. Folgende Tabel-le enthält die Anforderungen an die eu-ropäischen Kraftstoffe in den Jahren2000 und 2005 im Vergleich zu heute.Damit wird eine drastische Absenkungder verkehrsbedingten Emissionen inden Jahren bis 2010 gewährleistet.

Seit 1993 sind die Kraftstoffqualitäteneuropaweit einheitlich. Ihre Anforde-rungen sind in Euro-Normen festgelegt,die in Deutschland als DIN EN 228 fürOttokraftstoff und DIN EN 590 für Die-selkraftstoff vorliegen. Durch die Kraft-stoffqualitätsverordnung (10. BImSchV)

sind diese Qualitäten in Deutschlandverbindlich vorgeschrieben. Die Zapfsäu-len müssen entsprechend gekennzeich-net sein (Abbildung 14).

Für die Klopffestigkeit von bleifreiemSuper besteht in Europa einheitlich eineROZ von 95. In Deutschland führte dieMineralölindustrie 1989 „Super PlusBleifrei“ ein, um den bis dahin auf ver-bleites Super (ROZ 98) angewiesenen

Autofahrern die Möglichkeit zum blei-freien Tanken zu geben. Super Plus hatseit 1996 einen Benzolgehalt von weni-ger als 1 %, um auch den Benzolaus-stoß von Altfahrzeugen ohne Katalysa-tor abzusenken. Außerdem hat sich die deutsche Mineralölindustrie frei-willig verpflichtet, vom Jahr 2000 an diese Sorte als erste mit dem erst für2005 vorgesehenen Schwefelgehalt von50 ppm (0,005 Gew.-%) zu liefern, umdie dann auf den Markt kommendenverbrauchsarmen Benzin-Direkteinsprit-zer-Motoren (GDI) versorgen zu können.

Unter den zahlreichen verschiedenenKohlenwasserstoffen, aus denen dasRohöl besteht, ist auch Benzol, das sichbei der Destillation im Benzinschnittwiederfindet. Dessen natürlicher Ben-zolgehalt erhöht sich bei bestimmtenVerarbeitungsverfahren (katalytischesReformieren) auf einige Vol.-%. Da

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Die

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r Kraftstoff entsprichtDiesel-kraftstoff

DINEN 590

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ROZ 95

SuperPlusunverbleit

ROZ 98

DINEN 228

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DINEN 228

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Flüssiggas

DINEN 589

DIN-Plaketten Abbildung 14

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Gew

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1000

t/a

SO2-Emissionen in 1000 t/a

Grenzwerte für den Schwefelgehalt im Abbildung 15

Dieselkraftstoff und SO2-Emissionen

heute 2000 2005

OttokraftstoffDampfdruck(Sommer) kPa * max 70,0 60

Benzol Vol % max 5,0 1

Aromaten Vol % max — 42 35

Schwefel Gew. % max 0,05 0,015 0,005

Olefine — 18

DieselkraftstoffSchwefel Gew. % max 0,050 0,035 0,005

Cetanzahl min 49 51

Dichte g/l max 860 845

T 95 ° C max 370 360

Polyaromaten Gew. % max — 11

* Kilo-Pascal

Anforderungen an Tabelle 2

Kraftstoffe

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Benzol als krebserzeugender Stoff ein-gestuft ist, wurde der Benzolgehaltdurch eine EU-Richtlinie auf 5 Vol.-%begrenzt.

In Deutschland enthält das Tankstellen-benzin (Ottokraftstoff) heute im Mittel1,7 % Benzol, liegt also deutlich unterdem geltenden Grenzwert. Dies ist einzusätzlicher Beitrag zur Senkung derBenzolemission, denn das im Kraftstoffenthaltene Benzol wird wie die anderenKohlenwasserstoffe im Motor verbrannt.Vom 1. Januar 2000 an ist der Benzol-gehalt auf 1 Vol.-% begrenzt.

Die Nachreinigung des Abgases erfolgtdurch den (geregelten) Abgaskatalysa-tor, der seit 1993 für alle neuen Pkwvorgeschrieben ist. Das geschlosseneVersorgungssystem und die Katalysator-technik haben in den letzten Jahreneine drastische Reduzierung der Benzol-emissionen bewirkt.

Schwefeldioxid entsteht bei der Ver-brennung von schwefelhaltigen Brenn-stoffen. Aus Raffinerieheizgas, Flüssig-gas, Benzinen und Dieselkraftstoff wirdder Schwefel in der Raffinerie praktischvollständig, aus leichtem Heizöl weit-gehend entfernt.

Der Schwefelgehalt im Dieselkraftstoff(DK) wurde im Rahmen der DrittenVerordnung zum Bundes-Immissions-schutzgesetz in mehreren Stufen vonseinem natürlichen Gehalt, der über0,6 Gew.-% liegen kann, auf maximal0,05 Gew.-% abgesenkt (Entschwefe-lung, siehe Abbildung Seite 16). Da-durch verminderte sich die Schwefel-dioxidemission aus dem Straßenverkehrtrotz des seit vielen Jahren beständig

zunehmenden Verbrauchs von Diesel-kraftstoff. Eine weitere Reduzierung desSchwefelgehaltes im DK ergibt sich ausdem europäischen Auto/Öl-Programm.Für 2000 ist eine Obergrenze von 0,035Gew.-%, für 2005 von 0,005 Gew.-% bzw. 50 „ppm“ beschlossen worden. DieSO2-Emissionen aus dem DK-Verbrauchspielen damit keine Rolle mehr.

Heizöl EL wird ebenfalls weitgehendentschwefelt (höchstens 0,2 Gew.-%Schwefel) und ist damit einer der Ener-gieträger, die bei der Wohnraumbehei-zung eine geringe Schadstoffbelastungverursachen.

Die Mineralölindustrie hat seit Ende der70er Jahre die Kapazität ihrer Ent-schwefelungsanlagen für Mitteldestillate(Dieselkraftstoff und Heizöl EL) im Ver-hältnis zur Rohölverarbeitungskapazitätmit Investitionen in Milliardenhöhe er-heblich ausgebaut. Dadurch konnte diedem Raffinerieeinsatz entzogene

Schwefelmenge in den vergangenenJahren gesteigert werden, obwohl daseingesetzte Rohöl abnehmende Schwe-felgehalte aufwies. Der Schwefelgehaltin Mitteldestillaten liegt in Deutschlandseit Jahren stets unterhalb der in derEU zugelassenen Obergrenze.

Schweres Heizöl wird nicht entschwe-felt. Durch die Entschwefelungskostenwäre das heute überwiegend aus Kon-versionsanlagen stammende schwereHeizöl gegenüber anderen Primärener-gieträgern nicht wettbewerbsfähig.

Trotzdem ist die SO2-Emission aus derVerbrennung von Heizöl S seit Jahrenrückläufig. Das liegt einerseits daran,daß Erzeugung (durch zunehmendeKonvertierung zu leichten Produkten)und Verbrauch rückläufig sind, anderer-seits ist der Anteil an Heizöl S mithöchstens 1 Gew.-% Schwefel (weltweitüblich sind 1,8 Gew.-% und darüber) amGesamtverbrauch angestiegen.

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Schwefel

Schwefelentzug bei der Rohölverarbeitung Abbildung 16

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Mineralöl und Luft: Immissionen

Die Abgabe von Schadstoffen wird alsEmission bezeichnet, der Empfang

dieser Stoffe als Immission. Dazwischenliegt die Transmission, die Ausbrei-tungs- und Transportvorgänge umfaßt.

Die Zuordnung von Emissionen zu ihrenQuellen ist verhältnismäßig einfachmöglich, die Zuordnung von Immissio-nen zu bestimmten Emissionsquellen isthingegen wesentlich problematischer.Vielfach unterliegen Stoffe während derTransmission chemischen Veränderun-gen.

Durch die weiträumige Verfrachtung(Transmission) schadstoffhaltiger Luft-massen findet in Europa ein grenzüber-schreitender Schadstoffaustausch statt.Minderungsmaßnahmen in einem ein-zelnen Land haben also nur begrenzteWirkung. So ist Deutschland inzwischenzu einem Netto-Importland für SO2 ge-worden. Es ist daher notwendig, inner-halb wenigstens der EuropäischenUnion gleiche Vorschriften zur Emissi-onsminderung zu schaffen.

Schadstoffimmissionen können auf ihreEmpfänger schädigend einwirken. Emp-fänger können Menschen, Tiere, Pflan-

zen, Gebäude, das Wasser oder derBoden sein. Damit die Wirkungen sogering gehalten werden, daß keineSchäden entstehen, sind in der TA Luft(siehe Abschnitt „Gesetzliche Vorschrif-ten“) Grenzwerte für die Immissions-konzentration von Schadstoffen festge-legt worden, die nicht überschrittenwerden dürfen.

Die Entwicklung der Immissionen wirdvon Bund und Ländern in kontinuierli-chen Meßprogrammen beobachtet undveröffentlicht („Daten zur Umwelt“ desUmweltbundesamtes, Umweltdaten derBundesländer; im Internet und in derTagespresse). Eindrucksvoll ist derRückgang der SO2-Immissionen zwi-schen 1965 und 1997 in Nordrhein-Westfalen, der Region mit dem höch-sten Energieumsatz in Deutschland. DieSituation in den neuen Bundesländernhat sich durch die Umstellung auf emis-sionsarme Brennstoffe wie Erdgas undHeizöl EL, durch den Bau von Rauch-gasreinigungseinrichtungen bei Kraft-werken und industriellen Feuerungsan-lagen und durch verbesserte Energie-nutzung den alten Bundesländern fastangeglichen.

Besondere Aufmerksamkeit erhalten inletzter Zeit die verkehrsbedingten Im-missionen. Entlang den Hauptverkehrs-adern, vor allem in Straßenschluchten,wurden hohe Werte von KohlenmonoxidCO, Stickstoffmonoxid NO und Kohlen-wasserstoffen, darunter vor allem Ben-zol, festgestellt. In Nordrhein-Westfalen(Düsseldorf und Essen) und Bayern(München), aber auch in anderen Bal-lungsgebieten wurde durch Messungenan Verkehrsknotenpunkten festgestellt,

daß seit Beginn der Einführung vonKatalysatorfahrzeugen die Benzolimmis-sionen um mehr als 70 % zurückgegan-gen sind. Mit dem zunehmenden Anteilder Katalysatorfahrzeuge nimmt dieBenzolimmission weiter ab, so daßbinnen kurzem auch in Ballungsräumender von der Bundesregierung vorgesehe-ne Grenzwert von 10 Mikrogramm pro m3

unterschritten sein wird. Die nordrhein-westfälische Landesregierung kommtaußerdem zu dem Ergebnis, daß zwi-schen den vom Straßenverkehr stam-menden Immissionen und dem „Wald-sterben“ kein Zusammenhang besteht.

Diese neuartigen Waldschäden werdenals „Komplexkrankheit“ angesehen, dienach Auffassung der Wissenschaft von

21

AbleitungWirkung

Transmission

Quelle Empfänger

Emission Immission

Immissionswerte Abbildung 17

in Hamburg vom 6./7. Februar 1999

Luftwerte

Gestern wurde in Hamburg eine niedrigeLuftbelastung festgestellt.

Angaben in Mikrogramm/m3 LuftWert Grenz-

gestern wert

Schwefeldioxid 3 300Schwebstaub 28 300Stickstoffdioxid 20 100Stickstoffmonoxid 5 500Ozon (mittl. Wert) 71 180Ozon (max. Wert) 86 180niedrig mittel erhöht hoch

Am Wochenende wird aufgrund derWetterlage eine ähnliche Schadstoffbe-lastung erwartet.

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unterschiedlichen Faktoren beeinflußtwerden. Die seit fast einem Jahrzehntlaufende Ursachenforschung, die so-wohl dem Eintrag von klassischen Luft-schadstoffen (SO2, Säurebildner) wiePhotooxidantien (Ozon), waldbaulichenFehlern, Schädlingsbefall und Witte-rungserscheinungen nachgegangen ist,hat eine eindeutige Erklärung nochnicht finden können.

Es ist damit zu rechnen, daß die heuteschon niedrige Immissionsbelastung inDeutschland in den nächsten Jahrenweiter zurückgehen wird. Hierzu werdensowohl die Maßnahmen in den östli-chen Bundesländern in erheblichemUmfang beitragen als auch der weitereRückgang der verkehrsbedingten Bela-stungen. Vermutlich wird am Ende die-

ses Jahrhunderts wieder ein Immissions-niveau in Deutschland erreicht sein, wiees zuletzt am Ende des vergangenenJahrhunderts bestanden hat. NationaleMaßnahmen allein können allerdingswegen des Schadstoffimports aus denNachbarländern das Immissionsproblemnicht lösen.

Kohlendioxid CO2 und Treibhauseffekt

Kohlendioxid (CO2) ist ein wichtiger Be-standteil der Atmosphäre. Es ist grund-legend für die Photosynthese der Pflan-zen und damit für das Leben überhaupt.

Kohlendioxid befindet sich in einemständigen Kreislaufprozeß zwischen At-mosphäre und biologischen Vorgängenim Meer und auf dem Land. Zu diesemNaturkreislauf, der im wesentlichen imGleichgewicht ist, addiert sich das CO2

aus menschlicher Tätigkeit (Verbrauchfossiler Brennstoffe und Abbrennen tro-pischer Regenwälder) im Bereich vonwenigen Prozenten.

Der Kohlendioxidgehalt der Atmosphäreist in den vergangenen Jahrzehnten umetwa 10 % angestiegen. Dies wird aufdie anthropogenen CO2-Emissionenzurückgeführt. Obwohl sich viele Zu-sammenhänge trotz intensiver For-schung noch nicht erschließen, führenzahlreiche Klimaforscher und Atmo-sphärenphysiker den beobachteten An-stieg der mittleren Temperatur an derErdoberfläche um etwa 0,6 °C in denletzten hundert Jahren auf den Anstiegder Konzentration an CO2 und anderen

vom Menschen verursachten Spurengas-emissionen zurück. Andere Forscherziehen natürliche Ursachen für denTemperaturanstieg heran und bezwei-feln die Ansätze und Ergebnisse der Mo-dellrechnungen. Wie die wissenschaftli-che Kontroverse eines Tages entschie-den wird, läßt sich heute noch nichtvorhersagen.

Politik und öffentliche Meinung habenaus der wissenschaftlichen Diskussiondie Konsequenz gezogen, daß allein ausVorsorgegründen die CO2-Emission ein-gedämmt werden muß, da etwa dieHälfte des Treibhauseffektes dem Koh-lendioxid angelastet wird.

Alle natürlichen Brennstoffe – Kohle,Öl, Erdgas, Torf und Holz – verbrennenzu CO2 und Wasserdampf. Dabei ent-stehen aus

kg CO2/ kg CO2/GJkg Brennstoff

Steinkohle 2,78 93

Erdgas 2,58 56

Flüssiggas 3,03 64

Benzin 3,15 72

Dieselkraftstoff 3,17 74

Heizöl S 3,19 79Quelle: Birnbaum et al., KFA Jülich 1991

Torf spielt von der Menge her keineRolle, während Holz zu den „erneuer-baren“ Energiequellen gezählt wird.

Dem scheinbaren Vorteil des Erdgases,das überwiegend aus Methan besteht,stehen die Verluste aus dem Rohrlei-

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1994/951990/911981/82

Benzol-Jahresmittelwerte(in Mikrogramm/m3)

Anteile der Fahrzeuge ohneG-Kat am Bestand (in %)

%µg/m3

Benzol-Jahres- Abbildung 18

mittelwerte aus Stichproben in MünchenGesamtergebnis von 14 Meßstellen

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tungsnetz gegenüber: Die Treibhauswir-kung von Methan ist um ein Vielfacheshöher als die von CO2.

Die politischen und wirtschaftlichenGegebenheiten weltweit, der infolge derwachsenden Weltbevölkerung und deswirtschaftlichen Aufbaus der Entwick-lungs- und Schwellenländer steigendeEnergiebedarf und die klimatischenBedingungen vieler Länder machen denVerzicht auf fossile Brennstoffe in ab-sehbarer Zeit unmöglich. Aber es beste-hen Möglichkeiten zur Verminderungder CO2-Emissionen z.B. durch:

➠ Einsatz und Entwicklung wirksame-rer und intelligenterer Methodender Energieverwendung,

➠ Verringerung der Energieverluste im Raumwärmebereich und im Ver-kehrssektor,

➠ Entwicklung regenerierbarer Ener-giequellen.

Der Anteil Deutschlands an der weltwei-ten CO2-Emission liegt unter 4 %. SeinPotential zur Minderung des Treibhaus-effekts liegt darum in der Entwicklung

praktikabler Techniken und Organisati-onsstrukturen zur Emissionsminderung,denn einseitige nationale Restriktionenwie CO2-Steuer oder behördlich regle-mentierte Wärmenutzung beim Einsatzfossiler Brennstoffe bleiben global na-hezu ohne Wirkung, schwächen aber dieWettbewerbsfähigkeit der deutschen In-dustrie auf dem Weltmarkt.

Die Mineralölindustrie hat bereits be-achtliche Erfolge bei der Energieein-sparung in Raffinerien erzielt. Der Ener-gieaufwand pro eingesetzter TonneRohöl sank zwischen 1980 und 1990 in den alten Bundesländern um rund 25 %. Entsprechend reduzierten sich die CO2-Emissionen aus dem Raffinerie-betrieb (Abbildung 19). Im Rahmen derKlimaschutzerklärung der deutschenWirtschaft strebt die deutsche Mineral-ölwirtschaft an, den spezifischen Heiz-ölverbrauch im Raumwärmemarkt inDeutschland von 1990 bis zum Jahr2005 um 25 % zu reduzieren.

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Energieverbrauch in 1000 t OE* kg OE* pro Tonne Gesamteinsatz

1000

t O

E*

kg O

E*

Spezifischer Energieverbrauch bei Abbildung 19

der Mineralölverarbeitung

* OE = Öleinheiten bis 1990 nur alte Bundesländer, ab 1991 Gesamtdeutschland

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Mineralöl und Wasser

Verschmutzungen von Oberflächen-und Grundwasser durch austretendes

Öl können bei der Förderung, dem See-transport, der Rohölverarbeitung undbei der Verteilung der Fertigprodukteauftreten. Bei der Betrachtungen vonWasserverschmutzungen müssen

➠ Möglichkeiten zur Verhinderung vonUnfällen und

➠ Maßnahmen zur Eindämmung undBekämpfung eingetretener Scha-densfälle

voneinander unterschieden werden.

FörderungBei der Ölsuche und -gewinnung zuLande tritt eine Wassergefährdungheute nur noch selten auf, da mandurch Maßnahmen am Bohrlochkopf mitallen Mitteln zu verhindern sucht, daßsich im Falle der Fündigkeit das Öl vonselbst einen Weg ins Freie bahnt: Nurdann könnte eine Wasser- oder Boden-verunreinigung erfolgen.

Schwieriger ist die Ölförderung „Off-shore“, d.h. aus dem Meer. Im Bereichdes Meeres treten Naturkräfte auf, dieim allgemeinen bekannt und beherrsch-bar sind, die aber doch in Einzelfällenzu unvorhergesehenen Ereignissenführen können. Bohrinseln sind so ge-plant und ausgerüstet, daß sie denWind- und Wellenverhältnissen ihresSeegebietes widerstehen können. DieSicherheitsbestimmungen sind streng,und ihre Einhaltung wird sorgfältigüberwacht.

SeetransportNach dem Bericht der Bundesregierungan den Deutschen Bundestag zur Vorbe-reitung der 4. Internationalen Nordsee-schutzkonferenz 1995 gelangen jährlichetwa 10.000 bis 20.000 Tonnen Öl in dieNordsee.

Der größte Teil dieses Öls wird nicht alsflüssiges Öl eingetragen, sondern alsgelöste oder fein dispergierte Kohlen-wasserstoffe. Die Bundesregierungweist in ihrem Bericht darauf hin, daßes sich in dieser Form mikrobiologischrelativ gut abbauen läßt.

Gefährlich für höhere Meeresorganismenwie z.B. Seevögel sind zusammenhän-gende dickere Ölschichten (Ölfilme),wie sie bei Tankerunfällen oder beimAblassen von Rückständen der Brenn-stoffaufbereitung von Frachtschiffenauftreten.

Spektakuläre Tankerunfälle der Ver-gangenheit hatten die Verschmutzungder betroffenen Küsten zur Folge,brachten Küstenfischerei und Touristikzum Erliegen und verursachten den Tod vieler See- und Küstenlebewesen.Die Sicherheitsmaßnahmen sind in den letzten Jahren verbessert worden,die transportierte Menge hat abge-nommen.

Die „schleichende“ Verschmutzung derNordsee ist auf die normale Frachtschiff-fahrt zurückzuführen. Dabei handelt essich um Öl, das aus der Bilge oder ausder Aufbereitung der Brennstoffe überBord gegeben wurde. Bund und Länderhaben 1987 die kostenlose Entsorgungdieser Abfälle in den Häfen vereinbart.

Das Bundesverkehrsministerium setztFlugzeuge zur Überwachung und zurFeststellung von Einleitungen ein. DieMaßnahmen haben dazu geführt, daßdie Verschmutzung zurückgeht.

Eine sichere Verkehrsregelung ist Auf-gabe der Staaten, die die Hoheitsrechteausüben: In der deutschen Bucht wur-den Verkehrstrennungsgebiete geschaf-fen. Kritisch sind Kreuzungen verschie-dener Schifffahrtswege. Solche Gefah-renstellen sind durch technische Ein-richtungen (Radaranlagen und Lotsen-pflicht) gesichert.

Im Bereich der deutschen Küste wurdenLeichterungsmöglichkeiten zwischenMineralölindustrie, Reedereien und Be-hörden vereinbart. Durch Leichterung(Übernahme von Ladung) sind in mehre-ren Fällen gestrandete Tanker wiederflott geworden, so daß sich das Systembewährt hat. Schäden an der Küste kön-nen erst entstehen, wenn auslaufendesÖl zum Lande hintreibt. Die Bundes-regierung und die Regierungen derKüstenländer haben den „Ölunfallaus-schuß See/Küste“ gebildet, der die ver-schiedenen Zuständigkeiten koordiniert,Material zur Unfallbekämpfung beschafftund bereithält sowie den Katastrophen-einsatz regelt. Daneben wurde in eineminternationalen Übereinkommen derNordsee-Anliegerstaaten bereits imJahre 1969 die gegenseitige Unterrich-tung und Hilfeleistung vereinbart (Nord-seeübereinkommen, in der Bundesrepu-blik in Kraft seit 9. August 1969).

Auch die Bekämpfung der direkten undindirekten Folgen von Ölunfällen verur-sacht große Kosten. Während noch Ver-

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handlungen zwischen interessiertenRegierungen über Möglichkeiten zurDeckung dieser Kosten liefen, wurdenvon Tankerreedereien und Mineralöl-industrie zwei privatrechtliche Abkom-men abgeschlossen: TOVALOP (1969)und CRISTAL (1971). Aufgrund dieserVereinbarungen wurden Entschädi-gungszahlungen geleistet, auch wennden Beteiligten kein Verschulden nach-gewiesen werden konnte.

Inzwischen wurden diese privatrechtli-chen Abkommen durch internationaleÜbereinkommen über die zivilrechtlicheHaftung bei Ölverschmutzungsschädensowie verschiedene Entschädigungs-fonds abgelöst.

Ein Internationales Übereinkommenüber die Vorbereitung auf Ölverschmut-zungen und deren Bekämpfung (OPRC-Übereinkommen) wurde 1990 verein-bart. Es soll die weltweite Einsatzbereit-schaft und gegenseitige Hilfeleistungbei Schiffsunfällen mit Ölverschmutzun-gen sicherstellen.

Trotz der Bekämpfungs- und Entschädi-gungsstrategien muß das oberste Zielbleiben, Ölunfälle auf dem Meer vonvornherein zu vermeiden.

Einrichtungen, mit denen die „schlei-chende“ Verschmutzung des Meeres undder Küstengewässer vermieden werdenkann, ergänzen diese Katastrophenvor-sorge:

➠ LOT, Load-on-Top: ein Verfahren fürTanker, das beim Reinigen der Tanksanfallende Öl in einer Tankkammerzu sammeln und der neu übernom-menen Ladung zuzuführen (Abbil-dung 20).

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Load-on-Top-(LOT-)Verfahren Abbildung 20Schematische Darstellung

Phase 1Tanker auf See mitverunreinigtemBallastwasser undTankreinigung

Phase 2Tanker auf Seenach Tankreini-gung mit saube-rem Ballast; Über-nahme des Was-ser-Öl-Gemischesin den Sloptank;Entleerung dessauberen Wassersins Meer.

Phase 3Tanker auf See mit sauberem Ballast. VerunreinigtesWasser voll-ständig im Slop-tank gesammelt.

Phase 4Entleerung des Slop-tanks nach Entmi-schung und Ladungneuer Ware vonoben auf den ver-unreinigten Rest imSloptank.

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➠ COW, Crude-Oil-Washing: Reinigungder Tanker mit Rohöl statt mit Was-ser, so daß kein Öl verloren geht.Voraussetzung ist Verdrängung derLuft aus den Tanks durch „Inertgas“wegen der Explosionsgefahr beimCOW.

➠ Ballastwasserübernahmestationen:Tanker, die „leer“ fahren, müssenzur Erhaltung ihrer SeetüchtigkeitWasser in ihre Tanks aufnehmen,das dabei mit Ölresten verunreinigtwird – das Öl/Wasser-Gemisch wirdim Ladehafen in Landtanks über-nommen und aufgetrennt.

➠ Ballastwassertanks: neuere Tankerhaben für das Ballastwasser Ex-tratanks, so daß ein Kontakt mitÖlresten völlig vermieden wird.

➠ Bilgenentölerdienste: Einrichtungenin den Häfen zur Übernahme vonÖl/Wasser-Gemischen aus dem Ma-schinenraum und aus anderen Quel-len.

Ein Verlust von 200.000 Tonnen Rohöl –etwa die Ladung eines Großtankers –stellt einen Verlust von über 20 Millio-nen DM dar, der durch Versicherungenabgedeckt sein muß. Dazu kommt derVerlust des Schiffes. Versicherungenund Ladungs-Eigentümer sind darumschon von sich aus an einem unfallfrei-en Transport interessiert.

Rohölverarbeitung

Bei der Verarbeitung des Rohöls in denRaffinerien werden Wasser und Wasser-

dampf benötigt. Wasser und Öl kommenin den Raffinerieanlagen in engen Kon-takt. Ein Teil der entstehenden ölhalti-gen Wässer kann wieder verwendet wer-den (Recycling). Der Wasserverbrauchfür die Verarbeitung einer Tonne Rohölkonnte durch Verbesserung der Wasser-nutzung von 20 m3 (1956) auf 0,2 m3

(1990) vermindert werden.

Wässer, die als Abwasser abgeleitet wer-den müssen, werden vor ihrer Einlei-tung in den Fluß („Vorfluter“) in meh-reren Stufen gereinigt (Abbildung 21):

➠ In der Produktionsanlage der Raffi-nerie, in der ein Abwasserteilstromentsteht, wird dieser schon vorbe-handelt, z.B. durch Ausblasen vongelösten Gasen (Abstrippen; dieausgeblasenen Gase werden ver-brannt).

➠ Schmutz und Öl enthaltende Wässerwerden von sauberen Wässern ge-trennt zur Abwasseranlage geleitet.

➠ Öl und Wasser werden in einem „Öl-abscheider“ grob getrennt. Das Öl,das spezifisch leichter ist,schwimmt als Schicht auf dem Was-ser auf und wird für die Verarbei-tung zurückgewonnen.

➠ Feinreinigung von Ölresten undSchmutzstoffen erfolgt durch Ver-fahren wie Flotation (Luftbläschenlagern sich an die Verunreinigungenan und tragen sie zum Abschöpfenan die Oberfläche) oder Flockung(Erzeugung von künstlichem„Schlamm“, der sich mit den Schad-stoffen am Boden absetzt).

➠ Biologische Behandlung: RestlicheSchadstoffe werden von bestimmtenBakterien und anderen Kleinlebe-wesen wie Algen und Hefen abge-baut. Das Wasser wird unter Luftein-trag mit „Bio“-Schlamm, Flocken,auf denen die Kleinlebewesen sie-deln, intensiv vermischt. Ein Teildes Schlammes wird im Kreis ge-führt, ein Teil abgezogen (vgl.Abschnitt „Mineralöl und Abfall“).

Nach der biologischen Stufe ist dasWasser sauber und kann in den Vor-fluter (Fluß, Meer) eingeleitet werden.Die durchschnittlichen Analysenwertedes gereinigten Abwassers einer moder-nen Großraffinerie betragen etwa:

Chemischer Sauerstoffbedarf CSB 60 – 100 mg/l

Biochemischer Sauerstoffbedarf BSB5 5 – 15 mg/l

Ölgehalt 0,5 – 2 mg/l

Absetzbare Stoffe 0,1 – 0,3 mg/l

Phenolgehalt 0,1 – 0,2 mg/l

Die für die Überdüngung („Eutrophie-rung“) der Gewässer und auch der Nord-see verantwortlichen Nährstoffe Stick-stoff und Phosphor kommen im Raffine-rieabwasser nur in geringer Menge vor.Die Stickstoffabgabe aus bundesdeut-schen Raffinerien liegt bei etwa 0,2 %und die Phosphorabgabe bei 0,01 % deraus der Bundesrepublik Deutschland indie Nordsee eingeleiteten Menge. Beieiner Wassermenge von 60 – 100 m3/hentspricht das Abwasser einer Raffineriedem einer ländlichen Gemeinde. Die Ab-wasserqualität kann durch „Schönungs-teiche“ zwischen „Biologie“ und Vor-fluter weiter verbessert werden.

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Fließwasser Grundwasser Niederschlag Trinkwasser

Vorbehandlung

Vorbehandlung Behandlung

Aufbereitung

Dampfkessel- anlage

Kesselwasser- abschlämmung

Prozeßwasser salzhaltig

phys.-chem. Reinigung

biologische Reinigung

Prozeßwasser salzarm

Kühlturm- abschlämmung

Regenwasser (ölhaltig)

Zwischen- speicherung

Sanitär- abwasser

Büros, KantineKühlwasser-

kreislaufVerarbeitungsanlagen

Laborabwasser

LaboratoriumAnlagenbereich

Vorbehandlung

Ölabscheider

Nachklärung

Vorfluter

Verschmutzungsskala

Anmerkungen ➀ auf der Basis dieser Grundkonzeption sind zahlreiche Variationen möglich ➁ Alternative wegen schwankender Niederschlagsmenge erforderlich ➂ direkte Mehrfachnutzung bereits in den Verarbeitunganlagen, wenn technisch sinnvoll ➃ Abwärmenutzung vorwiegend durch Wärmetausch zwischen Produkten, oft auch Luft- statt Wasserkühlung ➄ Verfahren abhängig von innerbetrieblichen Erfordernissen

Mengenströme

verschmutzt sauber

nicht ständiger Anfall 500 ≤ 20000 m3/h 50 ≤ 500 m3/h ≤ 50 m3/h

Schema des Wasserflusses in einer modernen Mineralölraffinerie (vereinfacht) Abbildung 21

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Mineralöl und Boden

Mineralöl, das in den Erdboden ge-langt, kann eine Gefahr für das

Grundwasser darstellen. Besonderskritisch sind Ölverschmutzungen inWasserschutzgebieten, weil schongeringe Ölmengen Geruch oderGeschmack des Trinkwassers beein-trächtigen können.

Es ist beobachtet worden, daß ausge-laufenes Öl über Jahrzehnte hinweg un-

beweglich im Erdboden festgehaltenwurde (beispielsweise nach der Zer-störung von Tanklägern im Krieg). Diegeologischen Verhältnisse im Unter-grund lassen aber im allgemeinen einegewisse Beweglichkeit zu. Eine Ölein-sickerung kann sich ausbreiten oder mitdem Grundwasserstrom in dessen Rich-tung „fließen“. Wie die Abbildungen 22und 23 zeigen, ergeben sich gerade indiesen für das Grundwasser besondersgefährlichen Fällen auch Möglichkeitender Rückgewinnung.

Rohrleitungstransport

Zur Versorgung der Raffinerien im Bin-nenland muß das Rohöl durch Fernlei-tungen (Pipelines) u.a. von Rotterdam,Wilhelmshaven, Genua und Triest oderaus Rußland zu den Raffineriestandor-ten transportiert werden. Benzin oderleichtes Heizöl werden durch Fertigpro-duktenleitungen vor allem aus dem Rot-terdamer Gebiet zu den Verbrauchs-schwerpunkten in Deutschland beför-dert.

Ausbreitung von ausgelaufenem Öl im Untergrund… Abbildung 22

Niederschlag Niederschlag

Ausgelaufenes Öl

ölimprägnierteKörper

Drei-Phasen-Fließverlauf(Öl, Luft, Wasser)

In Wasser gelöstes Öl(Einphasenfluß)

Grundwasserströmung

Quelle: Concawe

ungesättigte Zone

Kapillarsaum

Grundwasser-spiegel

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Die unterirdisch verlegten Fernleitungenstellen wegen ihrer Unabhängigkeit vonallen Oberflächeneinflüssen und -störun-gen das sicherste Transportmittel dar.

Im Interesse des Umweltschutzes sindbeim Bau und beim Betrieb einer Pipelinestrenge Auflagen zu erfüllen, deren Ein-haltung von der technischen Über-wachung laufend kontrolliert wird. Beim

Pipelinebau werden hochwertige Stähleverwendet. Rohre und Schweißnähtewerden einzeln geprüft.

Jede Pipeline wird mit einer widerstands-fähigen Außenisolierung, etwa durcheine glasfaserverstärkte Bitumen-Umhül-lung, mit zusätzlicher Abdeckung ver-sehen, die durch einen kathodischenKorrosionsschutz ergänzt wird.

Fernleitungen, die besonders schwieri-ges Gelände zu überwinden haben, sindmit zusätzlichen Sicherheitseinrichtun-gen ausgestattet, das sind z.B. Entla-stungsventile an wichtigen Punkten, diedafür sorgen, daß zur Vermeidung vonÜberdrücken Öl in Entlastungstanksgeleitet werden kann.

Die Leitungen werden ständig über-wacht, um Unregelmäßigkeiten sofortzu erkennen.

„Molche“, öldichte Meßgerätebehälter,die genau in die Leitung passen, werdenvom Ölstrom von einer Pumpstation zurnächsten mitgenommen. Ihre Meßgerä-te erfassen den Materialzustand der Lei-tung von innen und registrieren Materi-alfehler bzw. feinste Lecks im unter-suchten Abschnitt.

Durch regelmäßige Flugüberwachungsowie durch Begehung können für diePipeline gefährliche Vorgänge, wie z.B.Bauarbeiten, früh erkannt werden undggf. Schutzmaßnahmen ergriffen wer-den.

Entlang der Rohrleitungs-Trasse sindÖlwehrdepots eingerichtet, die mit denfür die Ölschadenvorbeugung und-bekämpfung erforderlichen Gerätenund Materialien ausgestattet sind. BeiAlarm können sofort und an der richti-gen Stelle nach einem sorgfältig ausge-arbeiteten und mit den Behörden abge-stimmten Ölalarmplan die Untersuchungder Ursache des Alarms und die Scha-densbekämpfung beginnen.

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…und Abfangen des Öls mit Hilfe eines Grabens, Abbildung 23

der quer zum Ölwanderungspfad angelegt ist

Quelle: Concawe

freies Öl

Grund-wasser-spiegel

Draufsicht

Querschnitt

Grundwasserströmung

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Raffinerien

Die Verarbeitungsanlagen der Raffineri-en werden auf Betonplatten errichtet.Durch technische Störungen ausgelau-fenes Öl und auch das damit verunrei-nigte Regenwasser gelangen von diesenPlatten über ein Sielsystem zur Abwas-serreinigungsanlage, die auch als zen-trales Auffangsystem dienen kann.

Die Lagertanks stehen in „Auffangräu-men“, d.h. in mit Wällen umgebenenFeldern, die groß genug sind, um diebei einem Reißen des Tanks auslaufen-de Flüssigkeit aufzunehmen. Die Auf-fangräume sind durch den Einbau vonLehmschichten oder durch mineralöl-beständige Folien, durch Beton oderdurch Asphaltschichten ölundurchlässiggemacht.

Zur Kontrolle der Sicherheit und Funkti-onsfähigkeit stehen die Raffinerien inbestimmten zeitlichen Abständen stillund werden überholt. Zudem unter-liegen sie einer regelmäßigen Über-wachung durch den TÜV.

Produktverladung und Transport

Bei der Verladung der Produkte inStraßen- oder Schienenfahrzeuge kannunbeabsichtigt Öl auslaufen. Auch hierist der Untergrund „versiegelt“. Das Ent-wässerungssystem führt über „Ölab-scheider“ zum Vorfluter oder zur Kanali-sation. Diese (nach DIN 1999 genormte)Sicherheitseinrichtung trennt Öl undWasser aufgrund ihrer verschiedenen

spezifischen Gewichte. AufgefangenesÖl kann bei der Wartung zurückgewon-nen werden.

Die Straßentankwagen werden nach denneuesten Erkenntnissen der Sicherheits-technik ausgelegt. Die Fahrer werdensehr sorgfältig ausgebildet, so daß sieauch bei eventuellen Unfällen die rich-tigen Sofortmaßnahmen einleiten kön-nen.

Tankstellen

Untersuchungen hatten gezeigt, daß anTankstellen in der Nähe der Zapfsäulenunter dem Fahrbahnbelag Kraftstoff-reste im Erdboden auftreten können.Ursache sind Tropfmengen aus demAuslaufrohr der Zapfpistole, wenn diesenach dem Ende des Füllvorganges ausdem Einfüllstutzen des Fahrzeuges ge-zogen wird. Um solche Bodenkontami-nationen, die im Extremfall zu einerGefährdung des Grundwassers führenkönnen, künftig zu vermeiden, sind inden letzten Jahren alle Tankstellen mitkraftstoffundurchlässigen Fahrbahnenausgerüstet worden.

Lagerung beim Verbraucher

Um Überfüllungen von Lagerbehälternbei Verbrauchern zu verhindern, sindelektrisch gesteuerte Überfüllsicherun-gen für die Behälter vorgeschrieben. Siebestehen aus einem Grenzwertgeber imLagerbehälter und einem Magnetventilam Tankwagen. Sobald der Flüssigkeits-spiegel im Lagerbehälter den Grenzwert-

geber erreicht oder falls an irgendeinerStelle des Systems ein Fehler vorliegt,wird das Absperrventil des Tankwagensautomatisch geschlossen.

Um eine Wassergefährdung möglichstauszuschließen, haben Bund und Län-der zahlreiche Verordnungen erlassen,die eine Verunreinigung des Grundwas-sers durch Undichtheiten und Leckagenan Lagerbehältern verhindern sollen.

Im Interesse des Grundwasserschutzeswird gefordert: Behälter müssen doppel-wandig sein oder, falls einwandig, einenAuffangraum haben. Einwandige Behäl-ter können mit einer Innenhülle mitLeckanzeigegerät versehen sein, diedann einer Doppelwandigkeit gleich-kommt. Außerdem können glasfaserver-stärkte Kunststofftanks verwendet wer-den, die wegen ihrer Korrosionsbestän-digkeit allergrößte Sicherheit gegenGrundwasserverschmutzung bieten. Siesind bereits für viele Bereiche der Mine-ralöllagerung behördlich zugelassen.

Bekämpfung und Sanierungvon Ölschäden

Trotz aller Vorsicht sind Ölunfälle mög-lich. Ein Arbeitskreis von Fachleutenaus Wissenschaft, Behörden und Wirt-schaft (Beirat beim Bundesumweltmini-sterium „Lagerung und Transport was-sergefährdender Stoffe“), in den auchdie Mineralölindustrie ihre Kenntnisseeinbringt, gibt Verhaltensregeln für Öl-schadensfälle heraus.

Diese Unterlagen sollen die für dieBekämpfung Verantwortlichen in die

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Lage versetzen, die richtigen „Sofort-maßnahmen“ einzuleiten, um die Schä-den so gering wie möglich halten zukönnen. Die Kenntnis von hydrogeologi-schen Zusammenhängen (Bodenaufbau,Grundwasserströmung) und von Eigen-schaften des Mineralöls, Erfahrungenbei früheren Schäden und die techni-schen Möglichkeiten vor Ort und imLabor werden in einer Schriftenreihezusammengestellt*). Grundlegende Un-tersuchungen dazu sind u.a. von derDeutschen Wissenschaftlichen Gesell-schaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V.(DGMK)**) und von CONCAWE***)durchgeführt worden.

Um den Boden vor schädlichen Verun-reinigungen zu schützen und Vorsorgegegen schädliche Bodenveränderungenzu treffen, ist 1998 das Bundes-Boden-schutzgesetz erlassen worden. Es trittim März 1999 in Kraft. Mit diesem Ge-setz sollen die Funktionen des Bodensim Naturhaushalt gesichert werden. Eswird durch eine Verordnung ergänzt, inder technische Einzelheiten über dieUntersuchung von Schadensfällen unddas Vorgehen bei der Sanierung festge-legt sind.

Das Gesetz wird Lücken im bisherigenRegelungswerk schließen – der Schad-stoffeintrag aus der Luft in den Bodenund Grundwasserschutz sind durch dasBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt – und die Grund-lagen für die Sanierung von Altlastenschaffen.

Altlasten

Nach der Stillegung und dem Abbruchvon Raffinerien, Lägern oder Tankstel-len kann die Sanierung des Untergrun-des erforderlich werden. Trotz der ge-troffenen Sicherheitsmaßnahmen (sieheAbschnitt „Mineralöl und Boden“) wer-den ölkontaminierte Bodenbereiche an-getroffen, vor allem, wenn es sich umkriegsgeschädigte Standorte handelt.

Befindet sich im Untergrund eine flüs-sige („mobile“) Ölphase, ist eine Rück-gewinnung mit Verfahren ähnlich wie inAbbildung 23 dargestellt möglich. Istdas Öl – wie in der überwiegenden Zahlder Fälle – wegen zu geringer Konzen-tration nicht beweglich, wird der Bodenausgehoben und kann nach neuenRegenerationsverfahren biologischsaniert werden:

Die kontaminierte Erde wird z.B. mitölabbauenden Mikroorganismen undNährsalzen vermischt auf Plastikfolienzum Schutz des Untergrundes gelagert.Das ablaufende Wasser wird nach Mög-lichkeit rezirkuliert. Nach wenigenMonaten ist der Ölgehalt soweit abge-baut, daß der Boden wieder verwendetund das Gelände neu genutzt werdenkann.****)

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_______________

*) Umweltbundesamt (Hg.), Beirat „Lagerung undTransport wassergefährdender Stoffe“ beimBundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit: Beurteilung und Behandlungvon Mineralölschadensfällen im Hinblick auf denGrundwasserschutz.

**) DGMK-Forschungsbericht 144: Versickerungsver-suche mit Importrohöl und niedrig viskosemschweren Heizöl; DGMK-Forschungsbericht 150:Leitfaden zur Unterscheidung von biogenen undmineralölbürtigen Kohlenwasserstoffen.

***) CONCAWE-Bericht 4/74: Leitfaden zur Beseitigungvon Öl von Binnengewässern; CONCAWE-Bericht3/79: Protection of ground water from oil polluti-on. CONCAWE ist eine von den europäischenMineralölgesellschaften 1963 gegründete Stiftung(Stichting Concawe) zum Schutz von Umwelt undGesundheit mit Sitz in Brüssel.

****) DGMK-Forschungsbericht 396-02: Erfahrungs-bericht über die biologische ex-situ-Sanierungölverunreinigter Böden.

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Mineralöl und Lärm

Verkehrslärm wird als wesentlich stö-render empfunden als Industrielärm.

Dieses Umfrageergebnis ist angesichtseines kontinuierlich gestiegenen Ver-kehrsaufkommens bei gleichzeitigersystematischer Verminderung der Ge-räuschemission von Industrieanlagennicht überraschend. Trotzdem wurdeüberraschenderweise 1998 nur die Indu-strieanlagen betreffende TA Lärm ver-schärft, ökologisch und volkswirtschaft-lich eine wenig zielführende Maßnahme.

Das Arbeitsgeräusch von Industrieanla-gen wurde häufig dadurch zu einemProblem, daß Wohnsiedlungen an dieeinst auf freiem Feld errichteten Betrie-be heranwuchsen.

Geräusche, die durch die Mineralölver-arbeitung verursacht werden, treten nurin enger Nachbarschaft der Raffinerienauf. Dabei handelt es sich fast aus-schließlich um kontinuierliche Schall-emissionen von Öfen und Kompresso-ren, die oft durch die Schwingungender angeschlossenen Rohrleitungen ver-stärkt werden. Stoßartige Geräuschegibt es praktisch nicht.

Eine nachträgliche Verminderung desGeräuschpegels ist technisch oft nurschwer zu erreichen. Trotzdem konntein den vergangenen Jahren die Lärm-emission der Raffinerien durch die In-stallation von Dämpfungseinrichtungenund Schallisolierungen auch an ge-räuschintensiven Aggregaten in Altan-lagen erheblich verringert werden. BeiNeuanlagen ergeben sich durch gezielte

Planung und sorgfältige Auswahl derAusrüstungsteile von vornherein we-sentlich geringere Emissionswerte.

Diese Verbesserungen werden vor allemdurch Verminderung des durch Verdich-ter, Pumpen, Ventile und Gebläse her-vorgerufenen Lärms, durch geräusch-arme Motoren, Kapselung von Aggrega-ten, Axialventilatoren und Schalldämp-fer an den Brennern der Öfen sowiedurch die Fackelgasrückgewinnungmöglich.

Die Technische Anleitung zum Schutzgegen Lärm – TA Lärm – von 1998

(Allgemeine Verwaltungsvorschrift über genehmigungsbedürftige Anlagen)hat die Vorgängerfassung von 1968abgelöst und erfaßt auch Tankstellen.Sie legt „Richtwerte“ für den zulässigenSchallpegel in Gebieten verschiedenerNutzung, also in Wohn- oder Industrie-gebieten fest. Seit 1990 gibt es aucheine Verkehrslärmschutzverordnung.

Abbildung 24 zeigt den Schallpegel ver-schiedener Schallquellen (Lautstärke-eindruck beim Hörer). Zum Vergleichsind die Anforderungen der TA Lärmund der Verkehrslärmschutz-Verordnungvon 1990 angegeben. Bei der Auswer-

Schallquelle Schallpegel Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Industrie, nachts dB (A)

70  Industriegebiet

50  Gewerbegebiete45  Mischgebiete 2)

35  Reine Wohngebiete, Krankenhäuser

Verkehrslärmschutz-VO (16. BImSchV vom 12. Juni 1990) Nachtwerte in dB (A)

Schmerzschwelle

Hörschwelle

59  Gerwerbe- und Industriegebiete54  Dorf- und Mischgebiete 2)

49  Reine Wohngebiete,47  Krankenhäuser

Start eines Düsenflugzeuges (100 m Entfernung)

Düsentriebwerk (25 m Entfernung)

Schwerer Lkw (6 m entfernt)

Disco-Musik, Blechstanzerei, Gesteinsbohrer

Verkehrsreiche Straße 1)

Einzelner Pkw (10 m entfernt)SchreibmaschineNormale Unterhaltung (1 m entfernt)Radio (Zimmerlautstärke)Mineralölraffinerie (am Zaun)Leise Musik

Ticken einer Armbanduhr, Flüstern

Raschelndes Blatt

1) Angaben sind Werte für Straßen, die für Schienenverkehr liegen jeweils 5 dB (A) darüber 2) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder überwiegend gewebliche Anlagen noch überwiegend Wohnungen untergebracht sind.

dB (A)

140

130

120

110

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10Sc

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reich

Lärmzahlen Abbildung 24

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tung von Messungen wird berücksich-tigt, daß hohe Frequenzen (Tonhöhen)unangenehmer empfunden werden alstiefe. Das Meßergebnis wird dann in De-zibel (A) = dB (A) angegeben. Die Stei-gerung eines Geräusches um 10 dB (A)wird als Verdoppelung empfunden.

Mineralöl und Abfall

Wegen seiner Herkunft aus ölführen-den Gesteinsschichten enthält

Rohöl Lagerstättenwasser und minerali-schen Schlamm. Beides kann sich inden Rohöltanks absetzen, wenn dasRohöl nicht durch Rühren in Bewegunggehalten wird. Das Wasser wird zur Klär-anlage geleitet, der ölhaltige Schlammwird bei Tankreinigungen abgesaugt.Die so entstehende Abfallmenge istgering. Wird das Rohöl durchmischt,fallen Wasser und Sedimente in derRohölentsalzung (siehe MWV-Broschüre„Mineralöl und Raffinerien“) an.

Schlämme als Abfälle entstehen auchbei der Abwasserreinigung. Dabei han-delt es sich einerseits um ölhaltigenSchlamm, der sich bei der Öl-/Wasser-trennung als Bodenprodukt absetzt, an-dererseits um „Überschuß“-Schlamm(u.a. Eisenhydroxid) der biologischenAbwasserreinigung, der organische Be-standteile aus dem biologischen Prozeßenthält. Beide Schlämme müssen ord-nungsgemäß, d.h. entsprechend denVorschriften der Abfallgesetzgebung,beseitigt werden. Dies kann in einer raf-finerieeigenen Schlammverbrennungs-anlage, die eine umweltneutrale Aschezurückläßt, in einer öffentlichen Müll-

verbrennungsanlage oder durch Ablage-rung in einer hierfür zugelassenen De-ponie erfolgen.

Abfall fiel früher auch bei derSchmierölherstellung an. Die letzte Rei-nigung der Schmieröle wurde durchRaffination mit Schwefelsäure und Ad-sorption an „Bleicherde“, einem beson-deren Mineral, durchgeführt. Bei derSchwefelsäurebehandlung entstand ein„Säureteer“, der in Schwefelsäurefabri-ken wieder zu Schwefelsäure aufgear-beitet wurde. Die durch die Filterungdes Öls „verbrauchte“ Bleicherde, dienoch Ölanteile und damit Heizenergieenthielt, wurde in Zementwerken alsRohstoff mit eingesetzt. Heute erfolgtdie Feinbehandlung bei der Schmieröl-herstellung abfallfrei mit Wasserstoff(Hydrierung). Diese Methode ist derEntschwefelung von leichtem Heizölähnlich (Abbildung 10).

Bei der Behandlung der in verschiede-nen Verarbeitungsverfahren eingesetz-ten Katalysatoren macht sich ein Wan-del bemerkbar. Auch wenn sie regene-riert oder reaktiviert werden, lassen Ka-talysatoren mit der Zeit in ihrer Wirk-samkeit nach und müssen ersetzt wer-den. Die unbrauchbar gewordenen Kata-lysatoren können auf dafür geeignetenDeponien abgelagert werden. Ihr Metall-gehalt (Kobalt, Molybdän oder Nickel)hat aber dazu geführt, daß die Aufar-beitung, die bei dem platinhaltigen Ka-talysator der Reformieranlagen schonimmer durchgeführt wurde, sich auchbei den übrigen Katalysatoren durchge-setzt hat.

Mineralöl und Altöl

Die Altölentsorgung ist seit Jahrendurch europäisches und ergänzend

durch nationales Recht geregelt. InDeutschland gelten zur Zeit noch die §§ 5a und 5b des Abfallgesetzes von1986 und die Altölverordnung von 1987.Das neue Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetz von 1994 hat diese Regelun-gen bis zu einer grundlegenden Neuge-staltung des Altölrechts zunächst über-nommen. Die bisherigen Diskussionenbetreffen in aller Regel das Verhältniszwischen Aufarbeitung und thermischerNutzung von Altölen.

Sowohl national als auch in der EU wer-den Lösungen dergestalt diskutiert, daßein bestimmter Prozentsatz der einge-sammelten Altöle aufgearbeitet undwieder als Schmierstoff eingesetzt wird.Eine wichtige Frage spielt dabei die Um-weltverträglichkeit der jeweiligen Ver-fahren. Nach dem Kreislaufwirtschafts-gesetz soll die umweltverträglichereVerwertungsart genutzt werden. DieUntersuchungen im Rahmen von ökobi-lanziellen Gutachten sind zur Zeit nochnicht abgeschlossen.

Es gilt somit weiterhin der umfassendeAltölbegriff: „Gebrauchte halbflüssigeoder flüssige Stoffe, die ganz oder teil-weise aus Mineralöl oder synthetischemÖl bestehen, einschließlich ölhaltigerRückstände aus Behältern, Emulsionenund Wasser-Öl-Gemische“.

Es werden drei Altölkategorien unter-schieden:

➠ Altöle, die nach Ausgangspunkt undAnfallstelle aufgearbeitet werdenkönnen („Zweitraffinate“),

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➠ Altöle, die als Brennstoff in geneh-migungsbedürftigen Anlagen nachdem BImSchG eingesetzt werdenkönnen,

➠ Altöle, die als Sonderabfall entsorgtwerden müssen, da weder eine Auf-arbeitung noch eine energetischeNutzung in Frage kommt.

Als erste Ausprägung einer Produktver-antwortung muß derjenige, der „ge-werbsmäßig“ Verbrennungsmotoren-oder Getriebeöle an Endverbraucherabgibt, diese kostenlos wieder zurück-nehmen. Die Annahmepflicht bestehtaber nur, wenn der Käufer Frischöl inmindestens entsprechender Menge er-worben hat.

Um diese Annahmepflicht nicht „leer-laufen zu lassen“, muß der Verkäufer anseinem Verkaufsort oder in dessen Näheeine Annahmestelle einrichten, die überEinrichtungen zu einem fachgerechtenÖlwechsel verfügen muß.

Diese Vorschrift ist primär als Regelungfür den privaten Selbstwechsler ge-dacht, der seinen Bedarf in Warenhäu-sern und Einzelhandelsgeschäftendeckt. Selbstwechslern ist häufig dieSchädlichkeit des Altöls nicht bekannt;oft wissen sie nicht, wie sie das abge-lassene Öl beseitigen können, ohne dieUmwelt zu belasten. Dieses Problem trittbei einem Ölwechsel in einer Werkstattoder an einer Tankstelle nicht auf.

Diese Regelung gilt ihrem Wortlaut nachjedoch nicht nur für den privatenSelbstwechsler, sondern auch für andereAbnehmer. Die Altölverordnung enthältfür die unmittelbare Abgabe durch den

Hersteller oder den Mineralölhändler angewerbliche oder sonstige wirtschaftli-che Unternehmen oder öffentliche Ein-richtungen (z.B. Fuhrparks, Industrie,landwirtschaftliche Betriebe) einschrän-kende Regelungen für den Pflichtenka-talog des Verkäufers.

Es läßt sich zur Zeit (bei Drucklegung)noch nicht absehen, welche Gestalt dieAltölentsorgung zukünftig haben wird.Sicher aber dürfte sein, daß es weiter-gehende Rücknahmepflichten für alleAltöle (nicht nur Verbrennungsmotoren-und Getriebeöle) geben wird, gegeben-

falls ergänzt durch Regelungen zur Ab-sicherung der Aufarbeitung. Ob ein der-artiger Eingriff in die derzeitige Situati-on erforderlich ist, darf aber bezweifeltwerden. Bislang haben sich marktwirt-schaftliche Mechanismen für die „Ver-teilung“ auf die beiden Verwertungsar-ten bewährt. Sie bieten auch die bestenVoraussetzungen für die Entwicklungmoderner Verwertungsverfahren.

Mineralöl und Sicherheit

Der Mineralölverbrauch in der Bun-desrepublik Deutschland betrug im

Jahre 1998 knapp 132 Millionen Ton-nen, d.h. rund 160 Milliarden Literoder knapp 2.000 Liter pro Kopf derBevölkerung. Im Verhältnis zu dieserverbrauchten Menge ist die Zahl derUnglücksfälle beim Umgang mit Mine-ralölprodukten, insbesondere der Explo-sionen und Brände, niedrig.

Die geringe Zahl der Schadensfälle istmaßgeblich darauf zurückzuführen, daßder Umgang mit Rohöl und mit Mine-ralölprodukten, und zwar sowohl imgewerblichen wie im privaten Bereich,strengen Sicherheitsvorschriften unter-worfen war, die ständig dem fortschrei-tenden Stand der Sicherheitstechnik an-gepaßt wurden.

Rohöl und alle gängigen Mineralölpro-dukte sind nur bei Luftzutritt brennbar.Explosionsfähig sind Gemische aus Koh-lenwasserstoff und Luft nur in bestimm-ten Konzentrationsbereichen, wobei zurZündung stets eine Zündquelle (sei esoffenes Feuer oder ein elektrischer

Altöl690000 terfaßt durch

Verwerter274000 t

Sammler416000 t

173300 t

167700 tZementindustrie

75000 tSAV/Sonstige

Aufarbeitung482500 t

95.300 tFluxöl

12500 tSchiffsdiesel

6500 tsonstige therm. Verwertung

122100 tGrundöl

30600 tGasöl

23000 tMittelöl

65000 tSchweröl

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Daten von 1995; seitdem haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

Altölverwertung Abbildung 25

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Funke, sei es Hitze oder hohe Tempera-turen) erforderlich ist. Wenn man alsoentweder die Luft oder jede Zündquellefernhält, kann es weder zu einem Brandnoch zu einer Explosion kommen.

Die wichtigsten Bedingungen für einensicheren Umgang mit brennbaren Mine-ralölprodukten sind:

➠ Nicht zu rauchen

➠ nicht mit Feuer oder Funken in dieNähe der Produkte zu kommen

➠ sie möglichst ohne Luftzutritt auf-zubewahren

➠ sie nicht frei ausfließen zu lassen

➠ bruchsichere Gefäße zu verwenden

➠ beim Brand nicht mit Wasser zulöschen, sondern mit Sand, Lösch-pulver oder Kohlendioxid (CO2).

Diese Grundregeln gelten sowohl fürRaffinerien und Tankläger, Transport-mittel und Tankstellen als auch für dieprivaten Verbraucher.

Sicherheit hat bei der Produktion undLagerung von Mineralölprodukten inDeutschland ebenfalls bereits eine langeTradition. Der sichere Umgang mit Mi-neralölprodukten ist gesetzlich geregelt,und zwar an erster Stelle durch die Ver-ordnung über brennbare Flüssigkeiten(VbF, aktuelle Fassung von 1997) von1980 und das umfangreiche dazuge-hörige Technische Regelwerk (TRbF),die im Deutschen Ausschuß für brenn-bare Flüssigkeiten (DAbF) ständig demneuesten Stand der Technik angepaßtwerden.

Neben der VbF und dem technischenRegelwerk der TRbF gibt es zahlreicheandere Vorschriften mit Sicherheitsan-forderungen für Gewinnung, Verarbei-tung und Verteilung von Mineralölpro-dukten, z.B. die Druckbehälterverord-nung, die Verordnung über elektrischeAnlagen in explosionsgefährdeten Berei-chen, die Bauvorschriften des Bundesund der Länder sowie technische Nor-men: ISO-Normen (international), CEN-Normen (europäisch) und DIN-Normen(national). Daneben haben die Berufs-genossenschaften eigene technischeVorschriften für die Arbeitssicherheit inden Betrieben festgelegt, deren Einhal-tung sie auch regelmäßig überprüfen.

Die Beachtung dieser umfassenden Un-fallverhütungsvorschriften (UVV) sowiederen laufende Überprüfung sind derHauptgrund dafür, daß die Arbeitssi-cherheit in deutschen Betrieben inter-national eine Spitzenstellung einnimmt.

Seit 1980 werden die Maßnahmen zurVerhinderung und Begrenzung von In-dustrieunfällen in der (inzwischenmehrfach novellierten) Störfall-Verord-nung (12. BImSchV) auch gesetzlichgeregelt. Die Raffinerien und größerenTankläger gehören zu den Anlagen, diein den Geltungsbereich dieser Verord-nung fallen. Die Unternehmen derMineralölwirtschaft arbeiten daherunter strengen Sicherheitsvorkehrun-gen, die von den Aufsichtsbehördenaußerdem laufend überwacht werden.

Aufgrund dieser umfangreichen Maß-nahmen ist die Wahrscheinlichkeit sehrgering, daß ein Betrieb tatsächlich ein-mal von einem Störfall betroffen wird.Niemand kann jedoch garantieren, daßes trotz der Sicherheitsmaßnahmen undKontrollen nicht doch zu einer Betriebs-störung oder einem Unglück auf demBetriebsgelände kommen kann, bei demauch Gefahren für die unmittelbareNachbarschaft und die Umwelt nichtvon vornherein ausgeschlossen werdenkönnen. Für diesen Fall haben dieUnternehmen – in Abstimmung mit denzuständigen Behörden, insbesondereder Feuerwehr – Gefahrenabwehrpläneaufgestellt, die eine schnelle Alarmie-rung und eine zielgerichtete Zusam-menarbeit der Einsatzkräfte sicherstel-len und damit eine effektive Gefahren-abwehr gewährleisten. Die Raffinerienund Großtankläger haben außerdem –

Störfallmerkblatt Abbildung 26

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wie von der Störfall-Verordnung vorge-schrieben – vorsorglich ihre Nachbarnin einem Merkblatt darüber unterrich-tet, wie sie sich bei einem eventuellenStörfall verhalten sollten. Das richtigeVerhalten des einzelnen ist von beson-derer Bedeutung, wenn es gilt, schnelleSchutzvorkehrungen zu treffen undgrößeren Schaden für Mensch und Um-welt zu verhindern (Abbildung 26).

Transportvorschriften

Ein eigenständiges „Gefahrgut“-Trans-portrecht wurde im Verkehrssektor aufder Grundlage des Gesetzes über die Be-förderung gefährlicher Güter (GefGutG)entwickelt, das Schritt für Schritt inter-national harmonisiert wird. Es geltenfür

international national

eingeführtdurch

Straße ADR GGVS

Eisenbahn RID GGVE

Binnenschiff ADNR GGVBinsch

Seeverkehr IMO GGVSee

Die Gefahrgüter sind aufgrund ihres Ge-fährdungspotentials in Stoffklassen ein-geteilt (z.B. Klasse 3: Entzündbare flüs-sige Stoffe). Nach diesen Klassenbe-stimmungen richten sich die jeweiligenAnforderungen, z.B. Fahrzeugausstat-tung, Kennzeichnung, Transportabwick-lung und Schulung der Fahrer.

Gesundheits- und Verbraucherschutz

Typische Gesundheitsschäden durch denUmgang mit Erdöl und seinen Produk-ten sind nicht bekannt, obwohl in derFrühzeit der Mineralölindustrie rechtsorglos damit hantiert wurde. Die imLaufe der Zeit gesammelten arbeitsme-dizinischen Erfahrungen haben gezeigt,daß bei sorgfältigem und bestimmungs-gemäßem Umgang mit Mineralölproduk-ten keine Gesundheitsschäden zu er-warten sind, wenn geeignete Vorsichts-maßnahmen zum Schutz der Gesundheitergriffen werden. Die notwendigenMaßnahmen – Vermeidung eines länge-ren und wiederholten Hautkontakts mitMineralölprodukten sowie die sorgfälti-ge Reinigung und Pflege der verunrei-nigten Haut – sind in einem Merkblattder Mineralölindustrie im einzelnen be-schrieben. Bei einem leichtsinnigen undinsbesondere bei einem mißbräuchli-chen Umgang kann hingegen – wie beianderen Produkten auch – die Entste-hung von Schäden nicht ausgeschlossenwerden.

Staatliche Vorschriften für die Herstel-lung, die Kennzeichnung und den Um-gang mit Gefahrstoffen sind

➠ das Chemikaliengesetz von 1980,das die gesetzliche Grundlage allerGefahrstoffregeln bildet und u.a.vorschreibt, daß bei neuen chemi-schen Produkten nach einem festge-legten Prüfprogramm untersuchtwerden muß, welchen Einfluß sieauf die menschliche Gesundheit unddie Umwelt haben, bevor sie auf denMarkt gebracht werden dürfen,

➠ die Gefahrstoff-Verordnung von1986, die die Arbeitsstoffverord-nung von 1975 ersetzt hat und zumSchutz von Arbeitnehmern und Ver-brauchern Anforderungen für dieKennzeichnung und den sicherenUmgang mit Gefahrstoffen vor-schreibt,

➠ die Chemikalien-Verbotsverordnungvon 1993, die die Herstellung unddie Verwendung von bestimmten be-sonders gefährlichen Stoffen, insbe-sondere von krebserzeugenden Stof-fen, entweder vollständig verbietetoder zumindest wesentlich ein-schränkt.

Vor mehr als 25 Jahren hat die Europäi-sche Gemeinschaft damit begonnen, das Chemikalien- und Gefahrstoffrechteuropaweit zu harmonisieren, und in-zwischen eine Vielzahl von EU-Richt-linien erlassen, die von den Mitglied-staaten in ihr nationales Recht umge-setzt werden müssen. Die Notwendig-keit, das deutsche Gefahrstoffrecht andas sich ständig weiter entwickelndeeuropäische Recht anzupassen, hatdazu geführt, daß sowohl das Chemika-liengesetz als auch die Gefahrstoff-Ver-ordnung seit ihrem Erlaß mehrfachgeändert werden mußten, zuletzt imJahr 1998.

Gewerbliche Unternehmer, die Gefahr-stoffe, zu denen auch eine Reihe vonMineralölprodukten gehören, in ihremBetrieb verwenden, müssen über derenEigenschaften unterrichtet sein, um dienotwendigen Maßnahmen zum Schutzihrer Mitarbeiter treffen und – soweiterforderlich – die Überwachung ihrer

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Gesundheit durch Betriebsärzte gewähr-leisten zu können. Der Hersteller oderder Importeur von Gefahrstoffen wirddaher durch die Gefahrstoff-Verordnungverpflichtet, seinen gewerblichen Kun-den ein – inzwischen ebenfalls europa-weit vereinheitlichtes – Sicherheits-datenblatt zu übermitteln, das alle für den Gesundheitsschutz, die betriebs-ärztliche Überwachung und den Um-weltschutz wichtigen Angaben über dasgelieferte Produkt enthält. Häufig, z.B.bei Baustellen, sind die Empfänger desSicherheitsdatenblattes und des gelie-ferten Gefahrstoffs nicht identisch.Daher ist der Lieferant außerdem ver-pflichtet, auf der Verpackung des Ge-fahrstoffs bestimmte Gefahrensymbole(Abbildung 27) sowie Gefahrenhinweiseund Sicherheitsratschläge anzubringen,die es dem Empfänger ermöglichen,auch ohne Kenntnis des recht umfang-reichen Sicherheitsdatenblatts die fürden sicheren Umgang mit dem Produktnotwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Zahlreiche Gefahrstoffe, u.a. auch Mine-ralölprodukte wie Ottokraftstoffe undFlüssiggas, werden nicht nur im gewerb-lichen Bereich eingesetzt, sondern auchvon privaten Verbrauchern verwendet.Durch die Änderung der Gefahrstoff-Verordnung im Jahre 1993 wurde dieserTatsache Rechnung getragen und vorge-

schrieben, daß Gefahrstoffe, die im Ein-zelhandel für jedermann erhältlich sind,mit ausreichenden Informationen verse-hen werden müssen, die es dem priva-ten Benutzer ermöglichen, die notwen-digen Maßnahmen für den Gesundheits-schutz und den sicheren Umgang zu er-greifen. Um diese gesetzlichen Anforde-rungen zu erfüllen, werden an denZapfsäulen der Tankstellen und an denKraftstoff-Reservekanistern Aufkleberangebracht, die auf die von den Produk-ten ausgehenden Gefahren hinweisenund Ratschläge zu deren Vermeidunggeben (Abbildung 28).

Mineralöl und Umweltmanagement

In Deutschland bestehen sowohl aufgesetzlicher als auch auf freiwilliger

Grundlage umfangreiche Prüf- und Kon-trollverfahren, um die Umsetzung ge-setzlicher Umweltschutzvorschriften inden Betrieben sicherzustellen. So legtdas Bundes-Immissionschutzgesetz Artund Umfang von Kontrollverfahren fest(vgl. Abschnitt „Gesetzliche Regelun-gen“). Es schreibt außerdem vor, daßdie Pflichten, die sich aus diesem Ge-setz für ein Unternehmen ergeben,einem Mitglied der Geschäftsführungzuzuordnen sind. Diese Benennung unddie innerbetriebliche Organisation, mitder die Befolgung der Vorschriftensichergestellt werden sollen, müssenden Behörden mitgeteilt werden.

In der Mineralölindustrie wird diesenBestimmungen des BImSchG dadurch

T+ T Xn Xi C

OE F+ F

Sehr giftig Giftig Mindergiftig Reizend Ätzend

Brand-fördernd

Explosions-gefährlich

Hochent-zündlich

Leichtent-zündlich

N

Umwelt-gefährlich

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen Abbildung 27

Quelle: Gefahrstoffverordnung

Gefahrenhinweise:Kann Krebs erzeugen. Reizt die Haut. Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernsterGesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Hautund durch Verschlucken. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungen-schäden verursachen.

Sicherheitsratschläge:Exposition vermeinden. Dämpfe nicht einatmen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nie zu Reinigungszwecken verwenden. Darfnicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzu-ziehen.

Firmenadresse, Telefonnummer

OTTOKRAFTSTOFFenthält:

Benzin, Benzolgehalt 0,1 – 5 %

VbF A IHOCHENTZÜNDLICH

Aufkleber für Abbildung 28

Ottokraftstoff-Zapfsäule

F+T

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Rechnung getragen, daß innerhalb derUnternehmenshierarchie die Verant-wortlichkeiten für Umweltschutzfragenauf allen Ebenen festgelegt und, z.B. ineinem Umweltschutzhandbuch, doku-mentiert werden. Dadurch wird ein„Umweltmanagementsystem“ geschaf-fen, das den erforderlichen Informati-onsfluß in die Geschäftsleitung alsBasis für sachgerechte Entscheidungensicherstellt.

Schon vorher war der „Betriebsbeauf-tragte“ für Immissionsschutz eingeführtworden. Die Idee der Institutionalisie-rung von Betriebsbeauftragten für Ein-zelfragen des Umweltschutzes wurdespäter vom Abfallbeseitigungsgesetzund vom Wasserhaushaltsgesetz über-nommen.

In der Mineralölindustrie gab es auchfrüher schon Fachleute, die speziell fürUmweltschutzaufgaben abgestellt warenund denen insbesondere die Überwa-chung der Erfüllung der behördlichenAuflagen, die Kontrolle von Emissionenund Immissionen durch Messungen unddie Verfolgung der öffentlichen Diskus-sion über den Umweltschutz oblag.Durch die gesetzlichen Regelungenwurde ein fester Rahmen geschaffen,innerhalb dessen die Betriebsbeauftrag-ten für Umweltschutz (Immissions-schutz, Gewässerschutz, Abfallbeseiti-gung)

➠ die Geschäftsführung oder die Be-triebsleitung im Umweltschutz ver-antwortlich beraten,

➠ die Einhaltung der gesetzlichen Be-stimmungen und behördlichen Auf-lagen kontrollieren,

➠ die Betriebsangehörigen über dieUmwelteinwirkungen der Betriebs-anlagen und über die Möglichkeitenzum umweltfreundlichen Betriebunterrichten,

➠ bei der Planung von neuen Anlagenoder neuen Produkten eine Mitwir-kungspflicht bei der Prüfung aufUmweltverträglichkeit oder Umwelt-freundlichkeit haben,

➠ Behörden und Öffentlichkeit ausihrer Tätigkeit heraus mit Informa-tionen versorgen können und diemit dem Umweltschutz zusammen-hängenden Fragen, die an die Un-ternehmen herangetragen werden,beantworten können.

Der Umweltschutzbeauftragte ist nichtnur verpflichtet, der Firmenleitungjährlich einen Rechenschaftsbericht ab-zugeben. In Umweltfragen muß die Fir-menleitung vor Entscheidungen sein Ur-teil einholen; darüber hinaus hat er dasRecht, seine Vorschläge oder Bedenkendirekt vorzutragen. Er darf wegen derErfüllung seiner Aufgaben durch denArbeitgeber nicht benachteiligt werden.

Da ein vergleichbares System in anderenMitgliedstaaten der Europäischen Unionnicht vorhanden ist, wurde eine Verord-nung über „die freiwillige Beteiligunggewerblicher Unternehmen an einemGemeinschaftssystem für das Umwelt-management und die Umweltbetriebs-prüfung“ in der EU geschaffen (Umwelt-Audit-Verordnung, in Deutschland 1995durch das Umwelt-Audit-Gesetz UAGeingeführt). Die Bundesregierung hattedas deutsche System nicht durchsetzen

können. Durch die Freiwilligkeit derTeilnahme und fehlende einheitlicheUmweltstandards in der EuropäischenUnion ist eine harmonisierende Wirkungfür den europäischen Umweltschutz vondieser Verordnung nicht zu erwarten.

Die EU-Verordnung macht bei einerÜberprüfung der Umweltschutzleistun-gen eines Unternehmens im wesent-lichen die Einhaltung der europäischenund der nationalen Umweltschutzstan-dards zur Grundlage einer erfolgreichenTeilnahme. Gerade die nationalen Stan-dards klaffen in Europa weit auseinan-der. Daraus ergeben sich für die Betriebein Deutschland konkrete Wettbewerbs-nachteile, falls Anforderungen undGrenzwerte nicht europaeinheitlich har-monisiert werden. Inzwischen habensich in Deutschland über 1500 Stand-orte nach dieser EU-Verordnung regi-strieren lassen, weit mehr als in allenanderen EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Innerbetrieblich wurde von vielenFirmen auf freiwilliger Basis ein „Um-welt-Audit“ bereits vor Inkrafttreten derEU-Verordnung zur Erkennung vonSchwachstellen eingesetzt. Dazu wirdauch das neue Instrument verwendet.Die Ergebnisse der Prüfung durch einen„amtlich zugelassenen Prüfer“ werdender Öffentlichkeit als Umweltberichtvorgelegt. Ein vergleichbares Verfahrenmit globaler Gültigkeit, allerdings ohne Umweltbericht, besteht als ISO-Norm 14 000.

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Die Mineralölindustrie setzt in jedemJahr zwischen 10 und 20 % der ins-

gesamt investierten Mittel für den Um-weltschutz ein. Seit Beginn der Erfas-sung (Umweltstatistikgesetz 1975) wur-den rund sechs Milliarden DM in denUmweltschutz investiert. Über den Auf-wand vor 1975 (z.B. biologische Abwas-serreinigung seit Mitte der 50er Jahre,Entschwefelung von Dieselkraftstoff undHeizöl EL) gibt es keine Erhebungen.

Die Mineralölindustrie nimmt damiteine Spitzenposition innerhalb derdeutschen Industrie ein.

Zu diesen Investitionen (Aufwendungenfür die Errichtung neuer Betriebsanla-gen und für den Umbau vorhandenerEinrichtungen) kommen die Betriebs-kosten für die zunehmende Zahl dieserAnlagen. Diese Kosten sollen ab 1997statistisch erfaßt werden. Zu diesen Ko-sten gehören z.B. Heizenergie, Stromund Wasser, Personalkosten, Reparatu-ren und Wartung sowie Kapitaldienst.

Es sind im wesentlichen drei große Be-reiche, in denen die MineralölindustrieInvestitionsmittel einsetzt:

➠ Umweltfreundliche Herstellungsver-fahren, d.h. Verringerung der Emis-sionen aus Raffinerien und Tanklä-gern,

➠ Herstellung umweltfreundlicher Pro-dukte, die die durch den Verbrau-cher verursachten Emissionen redu-zieren,

➠ Überwachung der vorhandenen An-lagen, Emissions- und Immissions-meßprogramme.

Zum umweltfreundlichen Produzierengehören:

➠ Gaswäschen (Schwefelverbindungenaus Heizgas),

➠ Clausanlagen (Erzeugung vonSchwefel aus Schwefelwasserstoff),

➠ innerbetriebliche Wiederverwen-dung von Abfällen,

➠ Fackelgasrückgewinnungsanlagen(Vermeidung von Kohlenwasser-stoff- und CO2-Emissionen und vonhohen Fackelflammen),

➠ Absaugung und Verbrennung ge-ruchsintensiver Gase, Schwimm-dächer und Schwimmdecken beiTanks für geruchsintensive undleichtflüchtige Produkte,

➠ Gaspendelleitungen für die Verla-dung leichtflüchtiger Produkte inTankwagen oder Schiffe,

➠ „Untenbefüllung“ von Transportmitteln,

➠ Kohlenwasserstoff-Rückgewin-nungsanlagen für die Verladungleichtflüchtiger Produkte,

Investitionen für den Umweltschutz in Mio. DM Tabelle 3

Abfall Gewässer- Lärm- Luftrein- Summe Gesamt- %schutz bekämpfung haltung investitionen

1975 6 74 5 278 363 1.437 251976 11 42 8 79 140 1.172 121977 13 75 14 192 294 1.325 221978 4 66 12 185 267 1.356 201979 1 49 8 69 127 934 141980 2 59 10 58 129 1.141 111981 4 53 8 65 130 1.520 91982 3 76 11 177 267 2.172 121983 4 63 15 222 304 1.821 171984 11 27 2 47 87 1.000 91985 1 20 2 80 103 985 101986 2 30 6 184 222 1.200 191987 14 31 2 74 121 1.950 61988 2 37 3 80 122 898 141989 2 59 3 133 197 1.125 181990 2 64 4 127 197 1.255 161991 7 109 8 185 310 1.658 191992 8 169 9 162 348 2.168 161993 13 191 21 281 506 2.414 211994 14 221 10 500 745 2.150 351995 28 284 20 372 703 2.263 311996 21 318 4 268 611 2.339 261997 15 260 5 159 438 2.253 19

Mineralöl und Kosten des Umweltschutzes

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➠ Betonplatten unter Produktionsanla-gen und Ableitung von Ober-flächenwasser durch Sielsysteme zurKläranlage; Grundwasserschutzmaß-nahmen in Tanklägern,

➠ mineralöldichte Fahrbahnen anTankstellen,

➠ Abwasserreinigungsanlagen,

➠ Regenwassernutzung,

➠ Kreislaufkühlung, Luftkühlung,

➠ Anlagen zur Energieeinsparung(Verminderung des Heizmittelver-brauchs und der damit verbundenenEmissionen),

➠ Schalldämmung an Anlagenteilenund Kapselung geräuschstarkerAggregate,

➠ Gasrückführung („Saugrüssel“) anTankstellen.

Zu den Anlagen zur Herstellung um-weltfreundlicher Produkte gehören:

➠ Anlagen für die Entschwefelung vonFlüssiggas, Benzin, Dieselkraftstoffund Heizöl EL,

➠ Anlagen zur Herstellung undBehandlung von Komponenten fürumweltfreundliche Kraftstoffe,

➠ Anlagen zur Erzeugung von Wasser-stoff,

➠ Konversionsanlagen zur Umwand-lung von schwerem Heizöl in leichteraffinierbare Produkte,

➠ Herstellung von Vorprodukten fürabbaubare Detergenzien,

➠ Wasserstoffraffination vonSchmierölen statt Säure- undBleicherdebehandlung.

Zu den Aufwendungen für die Über-wachung gehören:

➠ Laborgeräte zur Messung von Schad-stoffen (z.B. SO2, H2S, Kohlenwas-serstoffe, Mercaptane*)),

➠ kontinuierlich messende und aus-wertende automatische Analysen-geräte für Schadstoffe in Luft undWasser,

➠ Meßwagen,

➠ Rechnerkapazität in der Datenver-arbeitung,

➠ Aufbau und Durchführung vonUmweltmanagementsystemen undUmweltaudits.

Die Höhe der Investitionen der Mine-ralölindustrie für den Umweltschutz istin Tabelle 3 angegeben. Auch die Be-triebskosten dieser Umweltschutzan-lagen sind von der Mineralölindustrieerfaßt worden.

Bezogen auf die Tonne Raffineriepro-dukt ergibt sich eine durch Umwelt-schutzmaßnahmen bedingte Kosten-belastung von mehr als 10 DM/Tonne.Im Vergleich dazu betragen die gesam-ten Verarbeitungskosten etwa 35 bis 45 DM/Tonne. Hinzu können umwelt-schutzbedingte Kosten kommen, dieweder bei den Investitionen noch beiden Betriebskosten erfaßt werden.Damit wird deutlich, wie stark sich dieAufwendungen für die Umwelt auf dieKostensituation einer Raffinerie aus-

wirken. Deutschland nimmt mit diesenAusgaben für den Umweltschutz eineSpitzenstellung in Europa ein.

Die Europäische Gemeinschaft hatte1986 eine Studie über die Kostenbe-lastung der Raffinerien in der EU durchnationale und gemeinschaftsbedingteUmweltschutzmaßnahmen durchführenlassen. Diese Studie weist bereits für1985 eine höhere Belastung der deut-schen Raffinerien aus. Vor allem durchnationale Maßnahmen wie Großfeue-rungsanlagen-Verordnung, TA Luft undWasserhaushaltsgesetz ist diese Bela-stung inzwischen deutlich gewachsen.Eine Studie des Bundeswirtschaftsmini-steriums bestätigte 1995 nicht nur dieseErgebnisse, sondern zeigte, daß die Be-lastungen von deutschen und andereneuropäischen Raffinerien inzwischennoch weiter auseinanderklaffen.

Um durch unterschiedliche Umwelt-schutzanforderungen in einzelnenLändern entstehende erhebliche Wettbe-werbsverzerrungen und die Verlagerungvon Produktionsstätten in Länder mitniedrigen Umweltschutzstandards zuvermeiden, müssen die Umweltschutz-vorschriften zumindest und vor allem in-nerhalb der Europäischen Union, nachMöglichkeit aber in allen Industrielän-dern, konsequent aneinander angegli-chen und in gleicher Weise umgesetztund überwacht werden. Eine solche„Harmonisierung“ konnte bisher nichteinmal innerhalb der EU erreicht werden.

Die Kosten für Umweltschutzmaß-nahmen müssen in einem vernünftigenVerhältnis zum Nutzen dieser Maßnah-men stehen. Der Aufwand zur Vermei-

———————————————*) stark riechende, im Rohöl enthaltene Schwefelverbindungen

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dung von Emissionen steigt im Verhält-nis zum erreichten Reinheitsgrad über-proportional an:

➠ Um 90 % der Schadstoffe aus einemAbwasser zu entfernen, muß eineReinigungsanlage mit einem be-stimmten Kostenaufwand errichtetwerden.

➠ Um von 90 auf 99 % zu kommen,kostet die Anlage etwa doppelt soviel, obwohl nur 9 % der ursprüng-lichen Fracht dadurch vermindertwerden.

➠ Von 99 auf 99,9 % ist eine aberma-lige Verdoppelung – also insgesamteine Vervierfachung – zu erwarten.

Zur Festlegung der Reinigungsleistungmüssen daher die für den Vorfluter not-wendige Abwasserqualität und die nachder Reinigung noch verhandene Schad-stofffracht berücksichtigt werden.

Oder:

Eine Schwefelanlage (Abbildung 11) inherkömmlicher Bauweise mit zwei Reak-toren erreicht eine Umwandlung von

95 % des eingesetzten Schwefelwasser-stoffes H2S. Ein dritter Reaktor erhöhtdie Umwandlung auf 96 %, die Bau-kosten steigen um ca. 20 %. Durchnachgeschaltete besondere Reinigungs-anlagen läßt sich der Umwandlungs-grad auf 98,5 % (Baukostenverdoppe-lung) und 99,5 % (Verdreifachung)steigern. Die Effekte dieser letztenStufen, nämlich die Verminderung derSO2-Emission, sind verschwindendgering (Abbildung 29). Ist die Schwefel-anlage Teil einer Raffinerie, kann es fürden Umweltschutz vorteilhafter sein,nur eine 96 %ige Umwandlung anzu-streben, daneben zusätzlich einen an-deren Weg zu einer stärkeren Verminde-rung der SO2-Emissionen aus anderenQuellen der Raffinerie vorzusehen unddiesen mit dem Differenzbetrag zufinanzieren.

200

100

100 200 300Baupreis in %

SO2-Emission kg/h

Abhängigkeit der SO2-Emissionen vom Aufwand zur Abbildung 29

Erhöhung des Wirkungsgrades einer Schwefelanlage

Einsatz Wirkungsgrad SO2-Emissionen Baupreis

100 kg H2S ohne Anlage (H2S geht zum Heizgas) 188 kg/h —95 % (2 Reaktoren) 9,40 kg/h 100 %96 % (3 Reaktoren) 7,50 kg/h 120 %

98,5 % (Nachreaktion) 2,80 kg/h 200 %99,5 % (Nachreinigung) 0,94 kg/h 300 %

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Menschliches Leben ist ohne Inan-spruchnahme der „Umwelt“ nicht

möglich. Auch die Mineralölindustriekann ihre Aufgaben bei der Versorgungdes Marktes mit Mineralölproduktennicht erfüllen, ohne die „Umwelt“ zunutzen und dort, wo sie tätig ist, zuverändern.

Um schädliche Wirkungen so gering wiemöglich zu halten, verwirklicht sie inihren Produktionsstätten und Anlagenin Deutschland den Stand der Technikim Umweltschutz und sucht darüberhinaus nach Wegen, die Umweltverträg-lichkeit von Betrieb und Produkten zuverbessern. Darum wird die Belastungder Umwelt durch Mineralölprodukteauch künftig durch die zunehmendeVeredelung des Naturstoffes Rohöl zuumweltverträglichen Kraft- undSchmierstoffen, Heizölen und zu Roh-stoffen für die chemische Industriesowie durch immer effizienteren Einsatzder Produkte weiter abnehmen.

Auch die Emissionsminderung bei denBetriebsstätten macht ständig Fort-schritte. Für diese Verbesserungen sinderhebliche finanzielle Mittel erforder-lich, die um so größer sein müssen, jeweiter die Belastung der Umwelt ver-mindert werden soll.

Wirksamer Umweltschutz – nachhaltigesWirtschaften – ist eine unerläßlicheVoraussetzung für eine dauerhafteErhaltung unserer natürlichen Lebens-grundlagen. Schadstoffbelastung undAusbeutung der Weltmeere sowie diebefürchteten Klimaveränderungen(Treibhauseffekt) als Folge anthropo-gener Spurengasemissionen unterstrei-chen die globale Dimension der Umwelt-herausforderungen. Dem kann durchnationale Maßnahmen kaum wirksambegegnet werden. Erforderlich ist daherein international gleichgerichtetes Vor-gehen.

Die Chance, mit Vollendung desEuropäischen Binnenmarktes zumindestauf europäischer Ebene ein in allenStaaten gleich hohes Schutzniveau fürdie Umwelt durchzusetzen, ist bishernicht verwirklicht worden. Hier liegteine der wesentlichen Herausforderun-gen für die Europäische Union.

Ausblick 42

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Europäische Union RL 85/337 – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten

Projekten

RL 90/313 – Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt

VO 1836/93 – Beteiligung an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebs-prüfung

RL 84/360 – Bekämpfung der Luftverunreinigung durch Industrieanlagen (wird durch IVU-Richtliniedemnächst aufgehoben)

RL 96/61 – Integrierte Vermeidung und Verminderung vonUmweltverschmutzungen (IVU)

RL 96/62 – Rahmenrichtlinie Luftqualität

RL 88/609 – Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen

RL 80/779 – Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für SO2

und Staub

RL 85/884 – Grenzwert für den Bleigehalt in der Luft

RL 85/203 – Luftqualitätsnormen für Stickstoffoxid

RL 92/72 – Luftverschmutzung durch Ozon

RL 70/220 – Maßnahmen gegen Luftverunreinigungen durch Kfz-Abgase (mit diversen Änderungen undAnpassungen)

RL 82/501 – Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmtenIndustrietätigkeiten

RL 93/12 – Schwefelgehalt von Dieselkraftstoff und leichtemHeizöl

RL 85/210 – Blei- und Benzolgehalt im Benzin

RL 94/63 – Lagerung und Verteilung von Ottokraftstoff

RL 98/70 – Qualität von Otto- und Dieselkraftstoff

RL 67/548 – Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe

RL 76/769 – Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gefährlicher Stoffe

RL 88/379 – Einstufung, Verpackung und Kennzeichnunggefährlicher Zubereitungen

RL 75/440 – Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässerfür die Trinkwassergewinnung

RL 76/464 – Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer derGemeinschaft (mit Einzelrichtlinien für bestimmteIndustriezweige)

RL 80/68 – Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzungdurch bestimmte gefährliche Stoffe

RL 80/778 – Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch

RL 75/442 – Abfallrahmenrichtlinie (Neufassung RL 91/156)

RL 91/689 – Gefährliche Abfälle

VO 259/93 – Überwachung und Kontrolle grenzüberschreitenderAbfallverbringungen

RL 75/439 – Altölbeseitigung (Neufassung RL 87/101)

RL 89/369 – Neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll

RL 89/429 – Bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungs-müll

RL 94/67 – Verbrennung gefährlicher Abfälle

Richtlinienentwürfe, die z.Zt. bei der EU beratenwerden und deren Verabschiedung demnächst zuerwarten ist:

RL ... – Schadstoffemissionskataster

RL ... – Schwefelgehalt in flüssigen Brennstoffen (schweres Heizöl)

RL... – Tochterrichtlinien zur Rahmenrichtlinie Luftqua-lität (SO2, NOx, Blei, Benzol, Partikel, Ozon etc.)

RL.... – Rahmenrichtlinie Wasser

RL.... – Änderung der RL über Großfeuerungsanlagen

Bundesgesetze und -verordnungen

Bundes-Immisssionsschutzgesetz 1990/1998 mit Durchführungsverordnungen, u.a.:

1. BImSchV – Kleinfeuerungsanlagen

3. BImSchV – Schwefelgehalt von leichtem Heizöl undDieselkraftstoff

4. BImSchV – Genehmigungsbedürftige Anlagen

Wichtige Umweltschutzgesetze und -vorschriften

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5. BImSchV – Immissionsschutz und Störfallbeauftragte9. BImSchV – Grundsätze des Genehmigungsverfahrens

10. BImSchV – Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualität von Kraftstoffen

11. BImSchV – Emissionserklärung12. BImSchV – Störfallverordnung13. BImSchV – Großfeuerungsanlagen16. BImSchV – Verkehrslärmschutz17. BImSchV – Abfallverbrennungsanlagen19. BImSchV – Chlor- und Bromverbindungen

als Kraftstoffzusatz20. BImSchV – Emissionsbegrenzung beim Umfüllen und

Lagern von Ottokraftstoff21. BImSchV – Emissionsbegrenzung bei der Betankung von

Kraftfahrzeugen22. BImSchV – Verordnung über Immissionswerte23. BImSchV – Festlegung von Konzentrationswerten für vom

Verkehr verursachte Immissionen

– und Verwaltungsvorschriften zum BImSchG, z.B.:

1. VwV – TA Luft4. VwV – Ermittlung von Immissionen in

Untersuchungsgebieten5. VwV – Emissionskataster in Untersuchungsgebieten6. VwV – TA Lärm

Benzinbleigesetz

mit 3 Verwaltungsvorschriften und einer Durch-führungsverordnung

Gesetz zur Umsetzung der EU-RL 85/337 überdie Umweltverträglichkeitsprüfung

Wasserhaushaltsgesetzmit Rahmenregelungen für Anlagen zum Umgang mitwassergefährdenden Stoffen und Verordnung überAnforderungen an das Einleiten von Abwasser in Ge-wässer z.B.:

Anhang 36– Herstellung von Kohlenwasser-stoffen

Anhang 45– Erdölverarbeitung

Anhang 49– Mineralölhaltiges Abwasser

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über dieBestimmung wassergefährdender Stoffe

Abwasserabgabengesetz

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz)

Gefahrstoffverordnung

Chemikalienverbotsverordnung

Gerätesicherheitsgesetz Ermächtigung für Verordnungen über Errichtung undBetrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (früher § 24GewO), z.B. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten,Druckbehälterverordnung

Gesetz über die Umwelthaftung

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994/1996 mit untergesetzlichem Regelwerk zur Abfallbestimmung undzur abfallrechtlichen Überwachung

Betriebsbeauftragte für AbfallAltölverordnungTA Abfall (besonders überwachungsbedürftige Abfälle)TA Siedlungsabfall

Landesvorschriften Daneben existieren in den 16 Bundesländern eine Vielzahlvon Landesgesetzen, Landesverordnungen und insbesondereVerwaltungsvorschriften zum Schutz der jeweiligen Umwelt-medien. Nachfolgend kann daher nur eine kleine Auswahlaufgeführt werden:

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Durchführungsbestimmungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz:

Smog-Verordnungen (Sommer)

Verordnungen über Untersuchungsgebiete

Landes-Immissionsschutzgesetze

Durchführung des Wasserhaushaltsgesetzes

Das Wasserhaushaltsgesetz als Rahmengesetz bedarf der lan-desgesetzlichen Ausfüllung; so existieren 16 Landeswasser-gesetze und die sog. Verordnungen über Anlagen zum Um-gang mit wassergefährdenden Stoffen, die die wasserrecht-lichen Regelungen zum Schutz des Grundwassers enthalten,die Anlagen zum Abfüllen, Lagern, Umschlagen, Herstellen,Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffenbetreffen.

Insbesondere beim Wasserrecht gibt es zusätzlich eine nichtmehr zu überschauende Anzahl von Verwaltungsvorschriften,Erlassen, Richtlinien, Durchführungsbestimmungen, Dienst-anweisungen, Anforderungskatalogen (z.B. Katalog für Tank-stellen) und Alarmplänen (z.B. Ölalarmpläne zum Schutz vonGewässern).

Landesabfallgesetze

Abwasserabgabengesetze

(zur Durchführung des Bundesgesetzes)

AbkürzungenBSB5 Biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen.

Eine Meßzahl für den Gehalt organischer, inner-halb von 5 Tagen unter Sauerstoffverbrauch bio-logisch abbaubarer Substanzen im Abwasser.

CLC Civil Liability Convention

Internationales Abkommen über zivilrechtlicheHaftung für Ölverschmutzungsschäden.

CONCAWE Oil Companies’ European Organization forEnvironment, Health and Safety

Zusammenschluß europäischer Ölgesellschaftenzum Zweck von Umwelt- und Gesundheitsschutz.

CRISTAL Contract Regarding Interim Supplement to Tan-ker Liability for Oil Pollution

Internationales Abkommen über die Errichtung eines internationalen Fonds für Entschädigun-gen bei Ölverschmutzungsschäden.

CSB Chemischer Sauerstoffbedarf

Nach dem Verfahren zur Bestimmung des CSBwerden die organischen Schmutzstoffe durch den Verbrauch an Oxidationsmittel erfaßt undbewertet.

DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft fürErdöl, Erdgas und Kohle e.V.

EGW Einwohnergleichwert

Die Zahl gibt an, wie viele Menschen eine Ab-wassermenge pro Tag erzeugen würden, derenBSB5-Bedarf dem täglichen Anfall von Abwasserin der gewerblichen Produktion entspricht.

GGVS Einführungsverordnung des ADR Gefahrgutvor-schriften Straße

GGVE/RID Gefahrgutvorschriften Schiene

GGVBinsch/ Gefahrgutvorschriften BinnenschiffahrtADNR

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GGVSee/IMO Gefahrgutvorschriften Seeverkehr

IFC International Fond Convention

Internationales Abkommen über die Errichtungeines internationalen Fonds für Ölverschmut-zungsschäden.

IOPC International Oil Pollution Compensation Fund

Internationaler Entschädigungsfonds für Ölver-schmutzungen, die durch CLC nicht abgedecktsind.

ITOPF International Tanker Owners’ Pollution Federation

Internationaler Zusammenschluß von Tankerree-dern, um Sanierungsmaßnahmen wirkungsvolldurchzuführen.

MARPOL Marine Pollution

Internationales Übereinkommen von 1973 zurVerhütung der Meeresverschmutzung durchSchiffe.

mg/kg und Konzentrationsangabe für Feststoffe in Feststoffenµg/kg (beispielsweise Metall im Erdboden).

Zur Veranschaulichung: 1 mg verhält sich zu1 kg (1 mg/kg) wie 1 m zu 1000 km (etwaHamburg – Oberstdorf) und 1 µg verhält sich zu1 kg (1µg/kg) wie 1 m zur 3fachen EntfernungErde–Mond.

OCIMF Oil Companies’ International Marine Forum

Internationale Organisation der Mineralölindu-strie, die im Rahmen der UNO an der Ausarbei-tung von Regeln zur Verhinderung von Meeres-verschmutzungen mitarbeitet.

ÖSK Ölunfallausschuß See/Küste

Aufgabe des ÖSK ist es, zur Ölbekämpfung eineStrategie zu erarbeiten und fortzuschreibensowie Empfehlungen für die Beschaffung vonGerät und Material zu geben.

OPOL Offshore Pollution Liability Agreement

Haftungsvereinbarung für Offshore Ölverschmut-zungen (freiwilliges Übereinkommen der Mine-ralölindustrie).

ppb parts per billion

1 ppb = 1 Milliardstel (in den USA: Billion = Mil-liarde) des Volumens oder Gewichts.

ppm parts per million

1 ppm = 1 Millionstel des Volumens oder Ge-wichts.

ppm (V) Verlegenheitslösungen des US-amerikanischen Maß-ppm (G) systems, das mit seinen Einheiten Konzentrationen

ppb (V) wie mg/kg (= ppm (G)) oder ml/m3 (= ppm (V))

ppb (G) bzw. µg/kg (= ppb (G)) oder µl/m3 (= ppb (V))nicht ausdrücken kann.

Da G = Gewicht oder V = Volumen oft weggelas-sen werden, entstehen beim Umrechnen in ab-solute Mengen oft Fehler, denn ppm (G) undppm (V) können sehr unterschiedlich sein.

SKE Steinkohleneinheit Bezugsgröße für Energieberechnungen

1 Tonne SKE entspricht dem Energieinhalt von 1 t Steinkohle = 29308 MJ.

TA Lärm Technische Anleitung Lärm

Allgemeine Verwaltungsvorschrift, welche recht-lich auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetzbasiert und Richtwerte für Geräuschimmissionenenthält (s. VwV).

TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über genehmi-gungsbedürftige Anlagen; basiert rechtlich aufdem Bundes-Immissionsschutzgesetz (s. VwV).

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TOVALOP Tanker Owners’ Voluntary Agreement ConcerningLiability for Oil Pollution Damage

Abkommen von Tankerreedern über die Haftungbei Ölverschmutzungen.

VAwS Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllenund Umschlagen wassergefährdender Stoffe

VLwF Verordnung zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten

VO Verordnung (Rechtsverordnung)

Eine Verordnung ist für jeden Bürger allgemeinverbindlich. Sie unterscheidet sich durch die Artdes Zustandekommens von einem formellen Ge-setz und in ihrem Wesen von den nur verwal-tungsintern wirkenden Verwaltungsvorschriften.

VwV Verwaltungsvorschrift

Die Verwaltungsvorschriften sind für den außer-halb der Verwaltung stehenden Bürger nicht ver-bindlich. Sie enthalten Anordnungen der vorge-setzten Behörden gegenüber den nachgeordne-ten, die innerhalb der Verwaltung für eine Viel-zahl von Fällen gelten sollen, zum Zwecke dereinheitlichen Handhabung.

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Herausgeber:

Mineralölwirtschaftsverband e. V., Steindamm 55, 20099 HamburgTel.: 0 40/2 48 49-0Fax: 0 40/2 48 49-253Internet: http://www.mwv.de

Grafik, Satz und Herstellung:Saphir Druck + Verlag, 38551 Ribbesbüttel

gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier

Stand: Januar 1999