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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Aktualisierte Umwelterklärung 2017
Geprüft vom Umweltgutachter am 9. November 2017
2
Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................................................................... 3
DAS MINISTERIUM IN DER ÜBERSICHT ....................................................................................... 5
Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ........................... 7
AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN ....................................................................................................... 7
Wesentliche Aufgabengebiete des Ministeriums .............................................................................. 8
UMWELTLEITLINIEN ......................................................................................................................... 10
LANDESEINHEITLICHE ENERGIELEITLINIEN ............................................................................ 11
UMWELTASPEKTE ............................................................................................................................ 11
Kriterien für die Ermittlung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte ............................................. 12
ENERGIEASPEKTE ........................................................................................................................... 12
Kriterien für die Ermittlung der Bedeutsamkeit der Energieaspekte ............................................ 13
INDIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................................................................... 13
DIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................................................................................... 21
STANDORT .......................................................................................................................................... 21
CHRONIK ZUM INNERBETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ .................................................... 23
DATEN UND FAKTEN ........................................................................................................................ 24
Wichtige Kennzahlen 2016 im Überblick ......................................................................................... 25
Energie und Wasser ............................................................................................................................ 26
Mobilität ................................................................................................................................................. 33
Emissionen ........................................................................................................................................... 34
Papier .................................................................................................................................................... 35
Abfall ...................................................................................................................................................... 36
Arbeitssicherheit .................................................................................................................................. 39
Kernindikatoren nach EMAS III ......................................................................................................... 39
UMWELTMANAGEMENTSYSTEM.................................................................................................. 46
UMWELT-NETZWERK ....................................................................................................................... 46
MANAGEMENTKONZEPTE .............................................................................................................. 47
RECHTLICHE REGELUNGEN ......................................................................................................... 48
KOMMUNIKATION .............................................................................................................................. 49
IMPRESSUM UND ANSPRECHPARTNER .................................................................................... 51
3
Vorwort
EMAS in Baden-Württemberg ist ein bedeutender Standortfaktor. Derzeit gibt es im Land 388 EMAS-
zertifizierte Organisationen mit 567 Standorten (Stand 01.09.2017). Die Motivationen, mit EMAS zu
starten und am Ball zu bleiben, sind vielfältig: gelebtes Umweltbewusstsein, praktizierte Nachhaltigkeit,
kontinuierliche Verbesserungsprozesse, die Unternehmensleitung und Beschäftigte integrieren, Ein-
sparung von Ressourcen und der Wunsch, sich durch das positiv besetzte Thema Umweltschutz einen
Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten.
Das Umweltministerium durchlebte seit dem ersten im Jahr 2001 verliehenen EMAS-Zertifikat bewegte
Zeiten, da sich unser Ministeriumszuschnitt und unsere Zuständigkeiten häufig änderten. Seit Mai 2011
waren wir, wie seit unserer Gründung vor 29 Jahren, für Umweltbelange mit nahezu allen Facetten ver-
antwortlich. Zudem kam der Aufgabenbereich Energiewirtschaft hinzu. Mit der Regierungsneubildung
im Mai 2016 kam als letzter noch fehlender klassischer Umweltbereich der Naturschutz wieder zum
Umweltministerium. So haben wir umfassende Zuständigkeiten im Bereich Klimaschutz und Nutzung
erneuerbarer Energien. Die Aufgaben der Energiewirtschaft rücken die drei Säulen der nachhaltigen
Entwicklung noch stärker in den Mittelpunkt. So sieht das Umweltministerium Energieerzeugung und
Energieverbrauch sowohl unter dem ökologischen Aspekt CO2-Reduktion und Klimaschutz als auch
unter ökonomischen Belangen wie Versorgungssicherheit, Energiepreise, Netzkapazitäten und einer
verbraucher- und wirtschaftsnahen Energiepolitik.
In der letzten Legislaturperiode erfolgte unter Federführung des Umweltministeriums der stufenweise Einstieg in die „Öko-Auditierung“ der Landesverwaltung. In allen Ministerien wurden Energiemanage-mentsysteme eingeführt und einem förmlichen Zertifizierungsprozess nach DIN EN ISO 50001 unter-
zogen. Diese internationale Norm verlangt die weitgehende Erfassung aller Energieflüsse in einer Organisation (Energiequellen, Energieeinsatz, Energieverbraucher) und die Bewertung des Stan-des der Energieeffizienz. Diese Erfassung ist die Grundlage für die Umsetzung sowohl techni-scher Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz als auch von strategischen und organi-satorischen Managementansätzen. Organisatorische und technische Maßnahmen sollen dazu führen, die energiebezogene Leistung systematisch und längerfristig zu verbessern. Die Auditier-ung der Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 der Ministerien erfolgte erstmals 2013. 2014 und 2015 wurden sogenannte Überwachungsaudits durchgeführt. Ende 2016 standen erstmals die Rezertifizierungen an. Zwischenzeitlich wurden entsprechende Energiemangementsysteme auch in zehn überwiegend großen Behörden und Landeseinrichtungen des nachgeordneten Bereichs (u.a. in alle vier Regierungspräsidien) eingeführt. Die Rezertifizierungen nach DIN EN ISO 50001 erfolgten Ende 2016.
Ergänzend zum Energiemanagement wurden in einem ersten Schritt bis Ende 2015 in fünf Ministerien Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001 eingeführt (Kultusministerium, Ministerium Ländlicher Raum, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Wissenschaftsministerium und Staatsmi-nisterium). Mit dem Umweltministerium und seiner Zertifizierung nach EMAS verfügten über die Hälfte aller Ministerien damit auch über ein zertifiziertes Umweltmanagement.
Diese positive Entwicklung wurde durch den hoffentlich nur vorläufigen Ausstieg des MLR aus dem Umweltmanagementprozess nach DIN EN ISO 14001 getrübt. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass der be-gonnene Prozess der Öko-Auditierung in der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt wird und sich ver-stetigt.
Durch das Energiemanagement stehen aussagekräftige Daten über die Zusammensetzung und Ent-wicklung der Energieverbräuche zur Verfügung. Das Umweltministerium wurde mit Ministerratsbe-schluss vom 22.07.2014 gebeten, das Energiemanagement fünf Jahre nach der Erstzertifizierung – d. h. im Jahr 2018 – zu evaluieren und dem Ministerrat zu berichten.
Die Energiemanagementbeauftragten der Ministerien treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaus-tausch. Das Umweltministerium hat das Thema Benchmarking der Ministerien in den zurückliegenden Sitzungen bereits thematisiert und die Ministerien gebeten, konkrete Vorschläge für geeignete Ver-gleichszahlen zu entwickeln.
Das Umweltministerium konnte bei der Öko-Auditierung auf die Erfahrungen aus EMAS zurückgreifen.
Die ministeriumsinternen EMAS-Akteure haben ihre Perspektive erweitert: Inzwischen wird das Hand-
4
lungsfeld Energie, das wir bereits im Rahmen von EMAS betrachteten, noch stärker fokussiert. Erfreu-
lich ist, dass wir bei der Erfassung, Aufbereitung und Interpretation von umweltrelevanten Daten und
Fakten doppelte Effekte gewinnen: für EMAS und für das ISO-Zertifikat, das wir im Jahr 2013 erstmals
verliehen bekamen. Seit 2012 verfolgen wir ein integriertes Umwelt- und Energiemanagementsystem
und haben unser langjähriges Umweltprogramm zum Umwelt- und Energieeffizienzprogramm fortent-
wickelt.
Wer als Botschafter nach außen glaubwürdig auftreten möchte, muss mit gutem Beispiel und eigenem
Handeln nach innen tätig werden. Das Umweltministerium hat 1999 die erste umfassende Prüfung
nach der EU-EMAS-Verordnung durchgeführt. Seitdem wird kontinuierlich und engagiert mit dem und
für das Umweltmanagementsystem gearbeitet. Wir sind stolz darauf, dass wir uns mit Durchhaltever-
mögen und immer wieder neuen Ideen für Verbesserungen unserer Umweltleistung jetzt im sechsten
jeweils drei Jahre umfassenden Prüfturnus nach der EU-EMAS-Verordnung befinden und diesen um
die Anforderungen nach der DIN EN ISO 50001 ergänzt haben.
Die EMAS III Verordnung ((EG) 1221/2009) wurde durch Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 im
September 2017 geändert. Diese führt zu folgendem Anpassungsbedarf:
Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Umweltprüfung (Anhang I), die Anforderungen an das
Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III).
Im Rahmen der Umweltprüfung sind der Kontext der Organisation, die interessierten Parteien
sowie Risiken und Chancen zu bestimmen. Die Betrachtung des Lebenswegs wurde gestärkt.
Die grundsätzliche Systematik der Umweltprüfung hat sich nicht geändert.
Die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem enthalten den Normentext der aktuellen
ISO 14001:2015 (Abschnitt 4 bis 10). Die Pflicht zur Benennung einer/eines Managementbe-
auftragten, die unter der ISO 14001:2015 entfällt, wird unter EMAS beibehalten. Damit bleibt
eine wichtige Ansprechperson erhalten. Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus beste-
hen bei EMAS weiterhin die Erfordernisse Rechtskonformität, Umweltleistungsverbesserung
und Umweltberichterstattung.
In der Umweltbetriebsprüfung ist die Berichterstattung an die Leitungsebene stärker akzentu-
iert worden. Organisationen müssen außerdem angeben, wie sie ihre gesetzten Ziele und
Maßnahmen erreichen und ihre bindenden Verpflichtungen einhalten können.
Der Änderungsbedarf wurde im Rahmen der Aktualisierung der Umwelterklärung geprüft und soweit
erforderlich, berücksichtigt und eingearbeitet.
Die vorliegende Umwelterklärung beleuchtet wie ihre Vorgänger die direkten Umweltauswirkungen und
bildet diese ergänzend mit den Kernindikatoren gemäß EMAS III ab. Die indirekten Umweltauswirkun-
gen positiv zu beeinflussen ist unser Kerngeschäft. Dazu nutzen wir die vielseitigen Einflussmöglichkei-
ten des Ministeriums. Diese reichen von Rechtsetzungsvorhaben über umwelt- und energiepolitische
Impulse im Land, beim Bund und den EU-Institutionen bis hin zu Programmen und Strategien, die un-
terschiedlichste Zielgruppen möglichst maßgeschneidert ansprechen. Für den Erfolg unserer Aktivitä-
ten ist eine intensive Kommunikation notwendig. Die vorliegende Umwelterklärung soll Ihnen einen
Überblick geben, mit welchen Instrumenten und in welchen Themenfeldern wir aktiv sind.
Die vorliegende aktualisierte Umwelterklärung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2016.
5
DAS MINISTERIUM IN DER ÜBERSICHT
01.07.1987 Gründung des Ministeriums für Umwelt
Das Ministerium wurde aus dem „Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt
und Forsten“ herausgelöst und als eigenes Ressort errichtet mit den Abteilungen:
Verwaltung; Grundsatz, Ökologie; Wasser; Luft, Boden, Abfall; Reaktorsicherheit,
Umweltradioaktivität.
Minister Dr. Erwin Vetter, CDU
14.07.1992 Umweltministerium
Minister Harald B. Schäfer, SPD
18.06.1996 Ministerium für Umwelt und Verkehr
Dem Umweltressort werden die Abteilungen Verkehrswesen und Straßenwesen so-
wie der Bereich Betrieblicher Arbeitsschutz zugeordnet. Die Bereiche Natur- und Ar-
tenschutz sowie Lebensmittelwesen werden dem Ministerium Ländlicher Raum zuge-
wiesen.
Minister Hermann Schaufler, CDU, bis November 1998
Minister Ulrich Müller, CDU, bis Juli 2004
Minister Stefan Mappus, CDU, bis April 2005
03.05.2005 Umweltministerium
Die Abteilungen Verkehrswesen und Straßenbau werden dem Innenministerium zu-
geordnet.
Ministerin Tanja Gönner, CDU
01.03.2010 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Dem Umweltressort werden erneut die Abteilungen Straßenbau und Verkehr ange-
gliedert. Außerdem wird dem Ministerium der Naturschutz zugewiesen, für den seit
1996 das Ministerium Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zuständig
war.
Ministerin Tanja Gönner, CDU
12.05.2011 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Das Umweltministerium gibt die Abteilungen Straßenbau und Verkehr ab; außerdem
die Zuständigkeit für den Naturschutz. Gleichzeitig wird das Haus um den Aufgaben-
bereich Energiewirtschaft erweitert.
Minister Franz Untersteller, GRÜNE
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25.05.2016 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Das Umweltministerium erhält die Zuständigkeit für den Naturschutz vom Ministerium
Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zurück. Ebenso fällt der Strah-
lenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlung an das Umweltministerium so-
wie das Thema Ressourceneffizienz.
Minister Franz Untersteller, GRÜNE
7
Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Stand: Oktober 2017
AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN
Das Ministerium hat als oberste Landesbehörde gemäß den §§ 4 und 5 des Landesverwaltungsgeset-
zes im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit insbesondere Gesetzesentwürfe auszuarbeiten, Rechts-
verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die Zusammenarbeit insbesondere mit dem
Landtag, dem Bundesrat, den obersten Behörden des Bundes und der Länder sowie den EU-Institutio-
nen zu pflegen, umwelt- und energiepolitische Programme und Konzeptionen zu erarbeiten sowie die
Umweltverwaltung zu steuern, um den Verwaltungsvollzug sicherzustellen und die nachgeordneten
Behörden zu beaufsichtigen.
Diese Aufgaben sind eingebettet in die Strategien einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie die Konfe-
renz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro beschlossen hat und
von der Klimakonferenz in Paris 2015 fortgeschrieben wurden. Der Grundsatz der nachhaltigen bzw.
dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verlangt, dass ökonomische, soziale und ökologische Entwick-
lungen in Einklang zu bringen sind. Die ökonomische Entwicklung steht damit auch unter dem Vorbe-
halt der ökologischen Verträglichkeit. Ökologische Maßnahmen wiederum müssen die ökonomischen
Wirkungen berücksichtigen. Die sozialen Aspekte (z. B. Beschäftigungsstand, Bildung, Ernährung, Ge-
sundheitswesen) schließlich stehen in Wechselwirkung mit Ökonomie und Ökologie. Die Maxime der
Landesregierung, eine Politik zu betreiben, die das Verwaltungshandeln möglichst transparent macht
8
und bestrebt ist, die Bürgerschaft intensiv und frühzeitig einzubeziehen, kann ebenfalls unter soziale
Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit eingeordnet werden.
Die Umweltpolitik hat in den vergangenen über 30 Jahren beträchtliche Erfolge erzielt (z. B. Emissions-
reduzierungen bei Schwefeldioxid und Stickoxid aus Kraftwerken und Feuerungen, Verbesserung der
Wasserqualität, Reduzierung der Abfallmengen, Schließung von Müllkippen). Auch im Bereich des Na-
turschutzes konnten Erfolge erzielt werden. Dennoch verbleiben zahlreiche ungelöste Probleme oder
stellen sich neue Fragen, die teils globaler Natur sind, aber auch ein Handeln auf regionaler Ebene er-
fordern. Heute stehen Klimaschutz, eine sichere Energieversorgung, Ressourceneffizienz und Bio-
diversität im Mittelpunkt.
Die Aufgabenstruktur des Ministeriums trägt dem Wandel des gesellschaftlichen Umfelds des Umwelt-
schutzes Rechnung. So wird unter anderem der Umweltbildung und der Schärfung des Umweltbe-
wusstseins durch die Umweltakademie der gebührende Stellenwert eingeräumt. Die Umweltakademie
fördert den Umweltdialog, vermittelt positive Beispiele, regt zur Nachahmung an und führt vom kontro-
vers diskutierten Thema zu einem Konsens, der zu mehr Umwelt- und Lebensqualität beiträgt.
Das Ministerium setzt in Weiterentwicklung des klassischen, überwiegend hoheitlich orientierten
Verwaltungshandelns verstärkt auf Kooperation mit den Akteuren innerhalb des weit gespannten
Handlungsfeldes Umweltschutz. Dazu zählt vor allem die Wirtschaft in ihrer vielfältigen Ausprägung
(produzierendes Gewerbe, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen ein-
schließlich Tourismus). Daneben kommt den Verbrauchern eine wichtige Rolle zu, weil sie – vor allem
bei sachgerechter Aufklärung und Umweltbildung – eine bedeutende Nachfragemacht im Interesse des
Umweltschutzes bilden können. Weitere wesentliche Akteure sind die Kommunen – insbesondere
wenn es um die Aspekte Klimaschutz, Energieeffizienz und rationelle Energieversorgungsstrukturen
und den Naturschutz geht.
Zudem gilt es, die bewährten Elemente bisheriger ordnungsrechtlicher Umweltpolitik um neue Ansätze
und Instrumente zu ergänzen. Dazu gehören neben ökonomischen Instrumenten wie Benutzervorteilen
auch ökologisch ausgerichtete Abgabensysteme, insbesondere die Vermeidung ökologisch kontrapro-
duktiver Regelungen, Umweltlizenzen/Zertifikate, Selbstverpflichtungen sowie das Umwelthaftungs-
recht. Ein weiterer Aspekt ist die integrierte Produktpolitik, die ergänzend neben bewährte Instrumente
wie das Umweltzeichen Blauer Engel tritt.
Wesentliche Aufgabengebiete des Ministeriums
Betriebssicherheit, Gefahrstoffe
Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und -einrichtungen müssen so beschaffen sein und betrieben werden,
dass Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten nicht gefährdet sind. Dementspre-
chend stehen hier die Gerätesicherheit und der Umgang mit Gefahrstoffen im Mittelpunkt.
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Bildung für nachhaltige Entwicklung hat zum Ziel, die Menschen zur aktiven Gestaltung einer öko-
logisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Umwelt zu befähigen.
Erneuerbare Energien
Der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien soll erleichtert und z. B. in Wohngebäuden
Standard werden. Erneuerbare Energien, insbesondere Windkraftnutzung, sollen im Energiemix
höhere Anteile erbringen.
Energieeffizienz
Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass die eingesetzte Energie bestmöglich genutzt wird und
Energieverluste minimiert werden.
Immissionsschutz
Das Ministerium bearbeitet neben den Bereichen Luftreinhaltung und Schutz vor Lärm, soweit dies
von Anlagen ausgeht, die Themen Anlagensicherheit, Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Che-
mikalien sowie gentechnisch veränderten Organismen und Produkten (mit Ausnahme des Land-
wirtschaftsbereichs).
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Klimaschutz, Ökosystemschutz
Das Ministerium setzt sich dafür ein, Klimaveränderungen wie die Erderwärmung und negative
Verschiebungen in den Ökosystemen (z. B. Wälder, Grünland und Fließgewässer) zu verringern.
Kreislaufwirtschaft
Die frühere Abfallwirtschaft, die auf Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung
von Abfällen gerichtet war, hat sich zur Kreislaufwirtschaft mit dem Fokus Ressourceneffizienz ge-
wandelt.
Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität
Unerlässliche Voraussetzung für die verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie ist es, die
Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor
den Gefahren ionisierender Strahlung hat absoluten Vorrang. Nach dem Atomausstieg werden
geordnete Stilllegungsverfahren zur Herausforderung.
Netze und Speicher
Die Orte der Stromproduktion und der Nachfrage fallen häufig auseinander. Das Ministerium wirkt
intensiv an der Verbesserung und Aufrüstung leistungsfähiger Übertragungsnetze mit. Die Erpro-
bung von Speichertechnologien ist eine wichtige Voraussetzung zur Nutzung der erneuerbaren
Energien, denn Wind- und Sonnenenergie sind nicht nachfragegerecht steuerbar.
Umweltforschung, Umwelttechnik
Die angewandte Umweltforschung schafft die wissenschaftlich fundierte Basis für umweltpolitische
Entscheidungen und zeigt Methoden zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf. Zur
Förderung fortschrittlicher Umwelttechnik arbeitet das Ministerium eng mit Unternehmen im Land,
aber z. B. auch mit Umweltministerien im In- und Ausland zusammen.
Wasserwirtschaft, Gewässerschutz und Bodenschutz
Zu den Themen dieses Aufgabengebiets gehören Ressourcenmanagement, Schutz vor Schad-
stoffbelastung, Sicherstellung der vielfältigen Nutzung und ökologischen Funktion von Wasser so-
wie Boden- und Hochwasserschutz. Altlasten werden kartiert; auch altlastenbelastete Grundstücke
können bei fachgerechter Behandlung neu genutzt werden.
Naturschutz
Der Schutz der Natur und der Einsatz für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale
gesellschaftliche Aufgabe. Es soll erhalten werden, was uns erhält. Deswegen steht der Natur-
schutz im Zentrum der Politik. Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg konnte ein um-
fangreicher, konkreter und bundesweit einzigartiger Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht
werden, der den Naturschutz als Querschnittsaufgabe ansieht, die ressortübergreifend angegan-
gen werden muss.
Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder
Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in viele andere Politikfelder hineinwirkt. Sie ist erst
dann erfolgreich, wenn das Thema dort inhaltlich präsent ist und berücksichtigt wird. Die Nachhaltig-
keitsstrategie Baden-Württemberg unterstützt die Implementierung des Umwelt- und Nachhaltigkeits-
gedankens in allen Lebensbereichen. Umweltmanagement und umweltorientierte Unternehmensfüh-
rung namentlich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen einen besonderen Schwerpunkt
dar, insbesondere durch finanzielle und ideelle Förderung.
Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung obliegen dem Ministerium durch die Nachbarschaft Baden-Würt-
tembergs zu Frankreich, der Schweiz und Österreich außerdem vielfältige grenzüberschreitende Auf-
gaben der Koordinierung und Zusammenarbeit mit dem Ausland.
10
UMWELTLEITLINIEN
Im Bewusstsein seiner besonderen Verantwortung für den Umweltschutz und die Erhaltung der natürli-
chen Lebensgrundlagen ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württem-
berg dem Leitbild einer nachhaltigen, dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verpflichtet. Bei der Er-
füllung seiner Aufgaben und der Durchführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses lässt es
sich verbindlich von den folgenden Grundsätzen leiten:
1. Wir sind uns der Möglichkeiten zur Beeinflussung einer nachhaltigen Entwicklung durch Maßnah-
men auf allen Ebenen und in sämtlichen Sachbereichen bewusst. Ein zentrales Ziel unseres Um-
weltmanagements ist die flächendeckende Einbeziehung aller umweltrelevanten Entscheidungen
und Handlungen in ein zukunftsorientiertes Verwaltungsmanagement.
2. Als oberste Umweltbehörde des Landes haben wir Vorbildfunktion und Vorbildwirkung. Dem müs-
sen wir bei unseren Entscheidungen und im betrieblichen Alltag, nach außen und nach innen, ge-
recht werden. Nicht zureichender oder inkonsequenter Umweltschutz kann schon nach kurzer Zeit
teuer zu stehen kommen. Dem tragen wir bei unseren Entscheidungsprozessen Rechnung.
3. Wir richten unsere Tätigkeiten an den neuesten Umweltstandards aus und arbeiten kontinuierlich
an der Verbesserung des Umweltschutzes; dies gilt sowohl im innerbetrieblichen Bereich als auch
im Rahmen unserer Außentätigkeit im Blick auf die damit verbundenen mittelbaren Umweltauswir-
kungen. Wir erfassen und analysieren regelmäßig Quantität und Qualität der Auswirkungen unse-
rer Tätigkeiten auf die Umwelt.
4. Aus den Analysen, Prognosen und vorausschauenden Beurteilungen geplanter Vorhaben leiten
wir konkrete Ziele und Maßnahmen ab, die zu einer größtmöglichen Vermeidung, Verringerung o-
der Beseitigung von Umweltbelastungen führen. Wir stellen diese Ziele und Maßnahmen in den
Planungsrahmen unseres Umwelt- und Energieeffizienzprogramms.
5. Bei der Beschaffung der für den internen Verwaltungsbetrieb erforderlichen Güter und bei der
Vergabe von Aufträgen für Dienst- und Bauleistungen gehen wir den Weg optimaler Ressourcen-
schonung und minimaler Umweltbelastung; dabei achten wir auch auf Sicherheit und Gesundheits-
schutz am Arbeitsplatz. Wir fördern darüber hinaus durch Nachfrage nach umweltverträglicheren
Produkten und Produktionsverfahren die technisch-ökologische Innovationsbereitschaft der Unter-
nehmen und stärken deren Stellung am Markt.
6. Wir unterstützen die Ziele des Klimaschutzes, des sorgsamen Umgangs mit Wasser, des Lärm-
schutzes und der Luftreinhaltung. Wir halten die durch den Dienstreiseverkehr verursachten
Emissionen so gering wie möglich. Wir erfassen, analysieren und visualisieren regelmäßig die
Verbräuche von Energie und Wasser; die daraus abgeleiteten Resultate setzen wir in geeignete
verbrauchssenkende Maßnahmen um.
7. Wir sind im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren für die Entwicklung und Umsetzung problemori-
entierter umweltrechtlicher Gesetzesvorgaben zuständig. Umso selbstverständlicher ist es daher,
dass wir alle umweltrelevanten Vorschriften einhalten.
8. Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung unserer Strategien und Zielsetzungen ist die Koopera-
tion mit verschiedenen Interessengruppen. Die Einbeziehung und Berücksichtigung unterschiedli-
cher Sichtweisen sind die notwendige Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Die im März
2007 gestartete Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg versteht sich deshalb als Dialog mit
allen gesellschaftlichen Akteuren. Sie ist kein einseitig von staatlicher Seite festgelegter Ziel- und
Maßnahmenplan, sondern ein Prozess, der das Land einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschafts-
weise immer näherbringen soll.
9. Wir stellen den aktiven Umweltschutz im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine breite
Basis. Regelmäßige Information sowie gemeinsame Aktionen fördern das Bewusstsein und die
Handlungsbereitschaft für den Schutz der Umwelt nicht nur am Arbeitsplatz.
11
LANDESEINHEITLICHE ENERGIELEITLINIEN
Im Zuge des vom Umweltministerium im Jahr 2012 initiierten Projekts „Energie Auditierung der Lan-
desministerien“ nach ISO 50001 wurden landeseinheitliche Energieleitlinien erarbeitet. Das oberste E-
MAS-Lenkungsgremium des Umweltministeriums hat die Energieleitlinien beschlossen. In Ergänzung
zu den bestehenden Umweltleitlinien gelten diese für das in EMAS integrierte Energiemanagementsys-
tem.
Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie ist jede Landesbehörde Vorbild auch für den
nichtstaatlichen Bereich und alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg.
Vorgaben zu Energieeinsatz und -ersparnis aus Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvor-
schriften sind Mindeststandards, die möglichst übertroffen werden sollen.
Zuständig für das Energiemanagement sowie die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ist
die Behördenleitung. Sie wird unterstützt durch behördliche Beauftragte.
In jeder Behörde werden strategische und operative Ziele der Energieeinsparung definiert. Die dar-
aus abgeleiteten Anforderungen und Aktivitäten werden regelmäßig bewertet und angepasst.
Die Zielerreichung wird auf Grundlage des Energieverbrauchs regelmäßig kontrolliert und doku-
mentiert.
Die Behörde betreibt Anlagen und Geräte so energieeffizient wie möglich und überprüft regelmäßig
die technischen Voraussetzungen.
Bei der Beschaffung von Geräten ist die Energieeffizienz ein bedeutender Aspekt der Auswahlent-
scheidung. Bei der Neuplanung von Anlagen wird eine Verbesserung der energiebezogenen Leis-
tung angestrebt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktiv am Energiemanagement beteiligt. Sie werden regel-
mäßig unterrichtet über Ziele und Maßnahmen der Energieeinsparung und deren Erfolge sowie
Methoden effizienter Energienutzung.
UMWELTASPEKTE
Die Aktivitäten des Ministeriums beeinflussen die Umwelt in zahlreichen Sektoren. So verursacht der
interne Verwaltungsbetrieb hauptsächlich direkte Umweltauswirkungen. Dazu zählen vor allem der
Verbrauch von Energie, Wasser, Büromaterial und Papier sowie das Abfallaufkommen. Außerdem ver-
ursachen wir Emissionen und tragen durch Dienstreisen mit Bahn, Pkw und Flugzeug zum Verkehrs-
aufkommen und den daraus resultierenden Umweltbelastungen bei. Diese betriebsbedingten Umwelt-
auswirkungen erfasst das Ministerium durch sein Umweltmanagementsystem und gestaltet sie mit dem
Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Das Energiemanagement verfeinert die Datenaufnahme für
alle energierelevanten Tätigkeiten im Ministerium. Das nachfolgende Kapitel „Energieaspekte“ enthält
dazu nähere Informationen.
Als Folge der politischen, normativen und administrativen Aktivitäten des Ministeriums bestehen aber
vor allem weitreichende Beeinflussungen der natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Fall spricht
man von indirekten Umweltauswirkungen. Diese werden ausgelöst durch das Handeln von Perso-
nen und Institutionen, die zur Zielgruppe der ministeriellen Aktivitäten gehören. Hier gilt es, durch ent-
sprechende Bewertungs- und Handlungskonzepte Einfluss zu nehmen.
Der „Unternehmenszweck“, das heißt die originäre staatliche Aufgabenstellung des Ministeriums,
besteht letztlich darin, in dem Handlungsbereich Umwelt und Energiewirtschaft aufgrund von Rechts-,
Planungs- und Förderentscheidungen dem Wohl der Allgemeinheit dadurch zu dienen, dass Verbes-
serungen des Umweltzustands angestrebt und Umweltbelastungen vermieden werden (vgl. dazu im
Einzelnen das Kapitel „Aufgaben“). Es handelt sich dabei um den gesamten Bereich der materiellen
Umwelt- und Energiepolitik und deren praktische Durchsetzung. Diese Querschnittsaufgabe steht mit
nahezu allen anderen Lebens- und Politikbereichen im Zusammenhang.
Ob es sich um die Qualität der Luft, des Bodens oder des Wassers handelt, ob es um die Vermeidung
12
von Abfall, dessen Entsorgung oder Wiederverwertung geht oder ob die Förderung innovativer Techni-
ken sowie Fragen des sicheren und sparsamen Umgangs mit Energie und begrenzten Ressourcen an-
stehen: Das Ministerium unternimmt alle Anstrengungen, dieser ökologischen Verantwortung gerecht
zu werden.
Das Umweltministerium erstellt jährlich ein Umwelt- und Energieeffizienzprogramm mit mehreren
Handlungsfeldern, operativen und bezifferten Zielen, konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung,
Terminplanung und Verteilung der Verantwortlichkeiten. Am Programm wirken die Umweltkoordina-
toren, das EMAS-Team und der Öko-Round-Table mit. Als strategisches Ziel enthält das Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm 2017 die „Weitgehend Klimaneutrale Landesverwaltung bis 2040“. Dieses
strategische Ziel betrifft insbesondere die Handlungsfelder Strom, Wärme, Mobilität und die damit
verbundenen CO2-Emissionen. In der praktischen Anwendung werden hierzu Probleme analysiert und
Lösungsansätze entwickelt, um den angestrebten Erfolg zu erreichen.
Kriterien für die Ermittlung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte
Für die Bestimmung, welche der zahlreichen von der Tätigkeit des Ministeriums berührten Umweltas-
pekte als wesentlich einzustufen sind, gelten folgende Kriterien:
Umweltschädigungspotenzial und gesundheitliche Relevanz,
Bedeutung des Umweltaspekts für die Öffentlichkeit und die interessierten Kreise,
Trend der Umweltbelastung, Umweltzustand und Datenlage, auch unter Verwendung der regel-
mäßig herausgegebenen „Umweltdaten Baden-Württemberg“ und aktueller Messungen,
Rechtliche Anforderungen nach EU-Gemeinschaftsrecht, nationalem Recht und Landesrecht,
Stand der wissenschaftlichen Diskussion mit Blick auf neue Umweltprobleme und -gefahren.
Die Gewichtung innerhalb dieser Kriterien kann variieren. Einflussgrößen sind hierbei neben wirtschaft-
lichen Aspekten und Risikoerwägungen auch die öffentliche Meinung und die Haltung der Medien so-
wie insbesondere parlamentarische Vorgaben.
ENERGIEASPEKTE
Im Zuge der Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 wird eine energetische Be-
wertung des Standorts Kernerplatz 9/10 durchgeführt. Ziel ist in einem ersten Schritt die Aufteilung des
Gesamtstromverbrauchs in die jeweiligen Stromverbraucher als Grundlage für die Entwicklung weiterer
Einsparziele. Da das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-
schutz über eine gemeinsame Zählerstruktur verfügen, erfolgt die energetische Bewertung in Zusam-
menarbeit der beiden Häuser. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seiner-
seits hat ebenfalls ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 im Zuge des vom Umweltministe-
rium initiierten Projekts „Energie Auditierung der Landesministerien“ eingeführt.
Durch eingebaute Zwischenzähler erfolgen Messungen zur Bestimmung von Hauptstromverbrauchern.
Wo Messungen nicht möglich sind oder zukünftig noch gemacht werden, wird anhand von Schätzun-
gen der ungefähre Stromverbrauch bestimmt. Gemessen werden einzelne Geräte im Bereich der Tee-
küchen (Kühlschränke, Geschirrspüler, Kleingeräte), der Büroräume (PC-Arbeitsplätze, Multifunktions-
geräte) sowie der Klima- und Lüftungstechnik und Beleuchtung.
Im Ergebnis kann bislang festgehalten werden, dass im Umweltministerium in einzelnen Bereichen wie
beispielsweise der Informations- und Kommunikationstechnologie oder in Teilen der Beleuchtung
durch die jahrelange EMAS-Beteiligung die größten Einsparmöglichkeiten bereits erreicht wurden.
Einsparpotenzial gibt es noch bei den technischen Anlagen in den Bereichen Heizung, Lüftung, Klima-
und Kältetechnik. Auch mit dem Rückgang der Serveranzahl und dem Einbau neuer Switche wurde der
Stromverbrauch gesenkt. In 2016 erfolgte zudem die Beschaffung einer neuen energieeffizienteren
Kälteanlage. Durch den Einbau von Präsenz- und Bewegungsmeldern sowie dem weitgehend abge-
schlossenen Einbau von LED-Lampen in der Tiefgarage konnten ebenfalls noch Stromeinsparungen
realisiert werden. Die genannten Maßnahmen betreffen sowohl das Umweltministerium wie auch das
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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen er-
folgt in Zusammenarbeit mit der Hochbauverwaltung Baden-Württemberg. Durch konkrete Maßnah-
men ist es auch 2016 gelungen, die Umweltleistung insbesondere dadurch zu verbessern, dass erneut
Stromenergie in erheblichem Umfang eingespart werden konnte. Außerdem konnte zudem der Was-
serverbrauch am Kernerplatz um ca. 15 % gesenkt werden. Zudem konnte ein deutlicher Rückgang im
Verbrauch des Büropapiers von 22% festgestellt werden. Im Bereich der Mobilität sind in allen Berei-
chen Rückgänge zu verzeichnen.
Kriterien für die Ermittlung der Bedeutsamkeit der Energieaspekte
Energieaspekte werden aufgrund ihres Beitrags zum Energieverbrauch, der vorhandenen Steuerungs-
möglichkeit und der Veränderung im Vergleich zum Vorjahr bewertet und klassifiziert.
Durch diese Einstufung wird die Relevanz des jeweiligen Verbrauchers (ggf. Prozess) dargestellt. Auf-
grund der Relevanz gibt es die Kategorisierungen
kein relevanter Energieaspekt,
mittlerer Energieaspekt,
bedeutender Energieaspekt.
Die Bewertung der Energieaspekte wird jährlich durch das EMAS-Team vorgenommen. Bei als rele-
vant bewerteten Energieaspekten (bedeutender Energieaspekt) legt das Team Ziele und Vorschläge
für Maßnahmen in Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung fest.
INDIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN
Für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft spielen die indirekten Umweltauswirkun-
gen eine besondere Rolle. Sie sind ein zentraler Teil unserer politischen Entscheidungsfindung und
Verantwortung. Ziel des Ministeriums ist es, möglichst zahlreiche positive Umweltauswirkungen auszu-
lösen und negative Umweltaspekte zu minimieren.
Indirekte Umweltauswirkungen erzeugt das Umweltministerium unter anderem durch eine Vielzahl
nach außen gerichteter Aktivitäten, die die jeweiligen Adressaten animieren sollen, sich umweltbewusst
zu verhalten. Ein erheblicher Anteil des Gesamtbudgets des Umweltministeriums fließt in entspre-
chende Aktivitäten. Der monetäre Wert vervielfacht sich häufig, da insbesondere Zuschussprogramme
Folgeinvestitionen auslösen. Umweltschutz wirkt sich so als Motor für wirtschaftliches Wachstum aus.
Als positive finanzielle Auswirkungen gelten auch alle Effekte, die bei den Adressaten von nach außen
gerichteten Aktivitäten des Ministeriums zu Einsparungen führen, indem durch umweltbewusstes Ver-
halten bisherige Aufwendungen vermindert oder vermieden werden können. Den Gewinn durch um-
weltbewusstes Verhalten können viele einfahren: Privathaushalte, Schulen, kommunale oder kirchliche
Einrichtungen oder Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Kampagnen, die unter dem Motto
„Sparen geht durch den Geldbeutel“ konzipiert werden, sind häufig sehr erfolgreich. Ebenso lohnt es
sich, das Alter von Zielgruppen zu berücksichtigen, denn die Faustregel „Was Hänschen nicht lernt,
lernt Hans nimmermehr“ ist Ausgangspunkt für Aktivitäten im Bereich der Umweltbildung.
Die vom Umweltministerium Baden-Württemberg initiierten Aktivitäten umfassen z. B. Förderpro-
gramme, Zuschussleistungen, Zinsverbilligungsprogramme, Bildungsangebote für Multiplikatoren,
Wettbewerbe, Informationen durch Internetangebote oder Broschüren, Veranstaltungen und Aktions-
tage. Die Inhalte der Aktivitäten spiegeln das ganze Aufgabenspektrum des Ministeriums wider. Mit den
Aktivitäten versuchen wir, unterschiedlichste Zielgruppen zu erreichen. Damit dies gelingt, müssen so-
wohl die Interessen der jeweiligen Adressaten geklärt als auch das Ziel des Ministeriums definiert wer-
den. Dies erfolgt im Kontext der strategischen Jahresplanung des Umweltministeriums.
14
Beispiele für die auf spezielle Zielgruppen ausgerichteten Aktivitäten des Ministeriums
Zielgruppen
Aktivitäten
Kinder und Jugendliche/
Schülerinnen und
Schüler
Jährliche Naturerlebnistage
Bacherlebnistag
Themenhefte für Schulversand
Abfall-Quiz
Jugendinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie, u.a mit Jugendbeirat und
Jugendkongress
Wettbewerb „Umweltbewusste Schule“
Wettbewerb für den Elementarbereich: „Kleine HeldeN!“
Grundschulprojekt „EDe, der Energiedetektiv“
Komplette Überarbeitung der Plattform „KlimaNet“ inklusive interaktivem
Schulrundgang
Nachhaltigkeitsindikatoren für Schulen
Zum Öko-Audit mit dem Förderprogramm „Schule auf Umweltkurs“ „Fifty-fifty“ – Energie sparen an Schulen und Kindergärten
Unterricht mal anders: „Standby-Verbrauch von Elektrogeräten“ in Schu-
len
Gewässerpädagogisches Netzwerk „Von Fischen und Frachtern“, ein
Projekt der WSV des Bundes und des UM Baden-Württemberg
(www.fische-frachter.de)
Förderung von Einzelprojekten wie beispielsweise den Energie- und
Klimapionieren und Plant-for-the-Planet
Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete
Multiplikatoren der
Umweltbildung
Jahresprogramm der Akademie für Natur- und Umweltschutz
Ausbildung von Schülern/Schülerinnen zu Umweltmentoren
Gewässerpädagogik/Ausbildung Gewässerführer bei der WBW
Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung
(http://www.wbw-fortbildung.net/pb/,Lde/Home/Taetigkeiten/Gewaesser-
fuehrer.html)
Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete
Bürgerschaft allgemein Nachhaltigkeitstage
Förderprogramm für NGOs: Beispielhafte Projekte für eine Bildung für
nachhaltige Entwicklung
Internetgestütztes Umwelt- und Energieportal
Umweltinformationssystem
Initiative „Unser Neckar“ (www.unser-neckar.de)
Publikationen zu verschiedenen Umwelt- und Energiethemen, z.B. zu
Radon, Lärmschutz, Abfallthemen und zu erneuerbaren Energien und
Energie sparen
Jährliche Veranstaltung zum internationalen Tag des Bodens
Abfall-Quiz
Informationskommissionen GKN und KKP (www.infokommission-gkn.de
und www.infokommission-kkp.de)
Energiewendetage (jährlich landesweit 3. September Wochenende)
Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete
Private Hauseigentümer
Beratungsleistungen der Klima- und Energieagentur BW
Beratungsleistungen der regionalen Energieagenturen
Beratungsleistungen „Zukunft Altbau“
Sanierungsfahrplan
Publikationen zu Energie sparen im Haushalt
Wirtschaftsunternehmen
Wirtschaftsinitiative (WIN), u.a. mit Nachhaltigkeitsmanagementsystem
WIN-Charta
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Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi
Ressourceneffizienz: Zinsverbilligungsprogramm für Energieeffizienz-
maßnahmen in mittelständischen Unternehmen
Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Umweltpreis für Unternehmen
Umwelttechnikpreis
Netzwerk regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF)
Kirchen und
Wirtschaft
Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi
Kommunen Kommunale Initiative Nachhaltigkeit (KIN), u.a. KIN-Jahrestagung
Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi
Netzwerk Lokale Agenda
Wettbewerb klimaneutrale Kommune
Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KEA)
Energieeffizienzberatungsprogramm für Krankenhäuser
Förderrichtlinien Wasserwirtschaft u. a. für innovative Konzepte der Ab-
wasserbehandlung, Förderung Gewässerökologie und Hochwasser-
schutz
Teilnahme von Kommunen am European Energy Award®
Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz (Stadt- und Landkreise)
Die WBW Fortbildungsgesellschaft bietet Kommunen, Fachbehörden so-
wie Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Fortbildungskonzepte,
Erfahrungsaustausche für die Gewässerentwicklung und naturgemäße
Gewässerunterhaltung sowie zur Stärkung des Hochwasserrisikobe-
wusstseins an.
Natur nah dran, Modellvorhaben zum Biotopverbund
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) u.a. Förderung von Arten- und Bio-
topschutzmaßnahmen, investive Maßnahmen
Land- und Forstwirt-
schaft
Managementpläne für Natura 2000 Gebiete
Förderprogramme sind ein bewährtes Mittel, um umwelt- und energierelevante Themen zu lancieren,
das Bewusstsein zu schärfen und Verhaltensänderungen auf Dauer zu etablieren. Auch das Umweltmi-
nisterium bedient sich dieser Instrumente, soweit Finanzmittel aus dem Staatshaushaltsplan zur Verfü-
gung stehen.
Beispiele für unsere derzeitigen Förderprogramme
Themenfeld
Programmbezeichnung
Wohngebäude Wohnen mit Zukunft: erneuerbare Energien
Sanierungsfahrplan
Betrieblicher Umwelt-
schutz
Förderprogramm „ECOfit“
Förderprogramm „Umweltmanagement im Konvoi“
Energie Ressourceneffizienzfinanzierung
Wärmenetze
Speicher / Smart Grids
Europa EU-Förderprogramm Life in Baden-Württemberg
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Klimaschutz Klimaschutz-Plus
Beratungsprogramme zur Energieeffizienz
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Umwelttechnik und Umweltforschung
Innovationsprogramm Wasserstoffinfrastruktur Baden-Württemberg
Förderprogramm BWPLUS
Wasser Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw)
Fördergrundsätze kleine Wasserkraft
Naturschutz Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Förderprogramme werden evaluiert, um nach einer zuvor festgelegten Laufzeit zu klären, ob die
beabsichtigten Wirkungen eintreten. Die unter Federführung des Umweltministeriums seit 01.01.2011
eingeführte Nachhaltigkeitsprüfung gewährleistet, dass Programmziele, angesprochene Programm-
teilnehmer und Erfolgsindikatoren vor dem Programmstart geklärt und eindeutig beschrieben werden.
Daraus resultieren die relevanten Faktoren der Evaluation und im Bedarfsfall die Stellschrauben, um
nachzusteuern, wenn Ziele verfehlt werden.
Der Beirat für nachhaltige Entwicklung ist das Beratungsgremium der Landesregierung zu allen Fragen
nachhaltiger Entwicklung im Land. Der Beirat wurde 2017 neu berufen, um weiterhin die Nachhaltig-
keitsstrategie des Landes begleiten zu können. Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde in der letzten Legis-
laturperiode neu ausgerichtet und wird aktuell weiterentwickelt.
Für die Umwelterklärung 2016 haben wir wiederum exemplarische, nach außen gerichtete Aktivitäten
des Ministeriums ausgewählt, die die Bedeutung der indirekten Umweltauswirkungen aufzeigen.
WIBAS = Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz
Die Abteilung 1 (u. a. verantwortlich für IT-Fachanwendungen), die Abteilung 4 (u. a. verantwortlich für
Immissionsschutz, technischen Umweltschutz und weitere Aufgaben der Gewerbeaufsicht) und die Ab-
teilung 5 (Wasser und Boden) arbeiten seit Jahren mit dem softwaregestützten System WIBAS.
WIBAS ist für verwaltungsinterne Aufgaben und verwaltungsexterne Anwendungen konzipiert. WIBAS
ist ein Land-/Kommunen-Verbundvorhaben, in dem die Partner kooperativ und arbeitsteilig die informa-
tionstechnische Unterstützung für den Aufgabenvollzug und die Berichterstattung konzipieren und reali-
sieren. Die wesentliche Aufgabe des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt, Messun-
gen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist dabei die Entwicklung und Bereitstellung von ab-
gestimmten fachtechnischen und vollzugsunterstützenden Fachanwendungen. Die kommunale Seite
übernimmt den Betrieb, die Betreuung der IT-Infrastruktur und die Bereitstellung von Berichtsdaten.
WIBAS ist das größte Vorhaben innerhalb des Umweltinformationssystems Baden-Württemberg.
Grundlage waren zwei Vereinbarungen zwischen dem Land, vertreten durch das Umweltministerium,
und den Stadt- und Landkreisen aus den Jahren 1998 bzw. 2004 für die Bereiche Wasserwirtschaft
bzw. Gewerbeaufsicht. Einzelheiten zur Erfüllung der Berichtspflichten mithilfe von IuK-Technik, zur
Verarbeitung personenbezogener Daten und, zusammenhängend hiermit, zur Auftragsdatenverarbei-
tung durch die LUBW wurden zum 1. Juni 2012 durch die Verwaltungsvorschrift Staatlich-Kommunaler
Datenverbund BW geregelt, die grundlegende Vorgaben zum Datenmanagement enthält.
Das Vorhaben WIBAS richtet sich mit seinen ca. 34 Fachanwendungen an die Landratsämter und Bür-
germeisterämter der Stadtkreise sowie an die Regierungspräsidien. Die Datenbasis wird auf der einen
Seite für die Umweltberichterstattung gegenüber dem Bund bzw. der EU-Kommission (alleine im Was-
serbereich einschließlich Meeresrichtlinien über 100 Berichtspflichten), aber auch für Anfragen aus
dem Landtag, zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsvollzug (z. B. Umsetzung von Maßnahmen
der Wasserwirtschaft zur Verbesserung der Gewässerqualität) und, soweit datenschutzrechtlich zuläs-
sig, auch für allgemeine Informationsangebote an die Öffentlichkeit genutzt.
Auf der anderen Seite dient WIBAS der Unterstützung des Gesetzesvollzugs und der fachlichen Ar-
beitsunterstützung in den Umweltdienststellen. Es ermöglicht im Arbeitsschutz sowie in allen Bereichen
des Umweltschutzes – Wasser, Luft, Boden/Altlasten, Abfall –, eine große Zahl von Objektdaten aus
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unterschiedlichen Sichten je nach Aufgabenstellung einzeln oder, um Wechselwirkungen zu erkennen,
in vielfältigen Kombinationen abzurufen, um z. B.
die Revisionstätigkeit in Betrieben (Arbeits-, Immissionsschutz) zu steuern,
gewerbliche Bauvorhaben und die Bauleitplanung zu steuern,
die Überwachung im Immissionsschutz (BImSchG, IE-Richtlinie) zu erleichtern,
die Bearbeitung bei Umweltbeschwerden (Lärm, Gerüche) zu beschleunigen,
ausgehend vom Zustand der Umweltmedien Entwicklungsziele zu bestimmen,
neue Entscheidungen (z. B. Zulassungen im Einklang mit Bewirtschaftungszielen nach Wasserrah-
menrichtlinie) vorzubereiten,
geltende Zulassungen zu überwachen und auf Überschreitungen zu reagieren,
vorhandene Belastungen (Altlasten) nach Priorität zu behandeln/zu sanieren,
Gefahrenpotenziale (wie Hochwasser) zu analysieren und Maßnahmen zu planen,
die Kommunen und andere Planungsträger bei ihren Planungen (Bauleitplanung, Regionalpla-
nung, Fachplanungen u. a.) zu beraten sowie
zielgruppenorientiert Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Im Rahmen der EU-Richtlinie INSPIRE sowie Vorhaben wie z. B. Open Data werden die WIBAS-Daten
zudem in elektronischer Form für andere Informationsplattformen abrufbar gemacht und bieten so eine
Unterstützung bei verschiedenen umweltrelevanten Entscheidungen.
Die Nutzer des Systems werden über fachliche und IuK-technische Fortbildungen (Tagungen, Work-
shops, Schulungen und E-Learning) in regelmäßigen Zyklen über Neuerungen informiert und auch zu
etwaigen Anforderungen befragt. Ein Beispiel hierfür ist die jährlich stattfindende IuK-Fortbildung des
Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Grundsätze des nachhaltigen Bauens im kommunalen Hochbau gem. § 7 Abs. 5 KSG BW
Gemäß § 7 Abs. 5 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sollen die Förderprogramme des Landes
für den kommunalen Hochbau den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen. Das Nä-
here wird in den Förderrichtlinien des Landes geregelt. In den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 KSG
BW fallen in einem ersten Umsetzungsschritt solche Förderprogramme für Neubauvorhaben, welche
überwiegend durch Landesmittel finanziert werden und deren Anforderungen an die baulichen Stan-
dards durch das Land eigenständig festgelegt werden können. Kommunale Hochbauten (z. B. Woh-
nungsbau), die im Wettbewerb mit Privatunternehmen errichtet werden, fallen nicht unter die Vorgabe
des § 7 Abs. 5 Satz 1 KSG BW.
Am 29. August 2014 machte das Umweltministerium die „Grundsätze des nachhaltigen Bauens zur An-
wendung in Förderprogrammen des Landes für den kommunalen Hochbau“ im Staatsanzeiger be-
kannt. Zeitgleich wurde das Internetportal www.nbbw.de eingerichtet, auf welchem die Grundsätze des
nachhaltigen Bauens in Form von Nachhaltigkeitskriterien konkretisiert werden sowie eine integrale
Programmoberfläche mit Projektverwaltung, Berechnungs- und Dokumentationshilfen sowie Nachweis-
formularen zur Verfügung gestellt wird. Das Internetportal kann nach Registrierung genutzt werden.
Die Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren sich auf die Reduzierung des Energie- und Ressourcenver-
brauchs, die Reduzierung der über den gesamten Lebenszyklus summierten Gebäudekosten, die Ver-
wendung von gesundheits- und umweltverträglichen Baustoffen und die Schaffung behaglicher Nut-
zungsbedingungen in Neu- und Erweiterungsbauten. Darüber hinaus wird mit den Kriterien vorgezeich-
net, wie die Planung und Bauausführung diese Qualitäten sichern können. Die Nachhaltigkeitskriterien
und das Internetportal werden derzeit auf Gebäudemodernisierungen erweitert. Nach der vorgesehe-
nen Veröffentlichung können die Nachhaltigkeitskriterien auch in diesem großen Aktionsfeld bei der
Planung, Ausführung und Nutzung von Gebäuden angewendet werden.
Seit der Einrichtung des Internetportals wächst die Nachfrage bei den kommunalen Hochbauämtern
und Planern in Form von Registrierungen und Hotline-Anfragen kontinuierlich. Die eingerichtete Tele-
fonhotline zum Internetportal und eine FAQ-Liste bieten Anwendern Unterstützung bei der Bearbeitung
ihrer Projekte. Zusätzlich werden Workshops und Seminare angeboten.
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Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens finden seit dem Jahr 2015 Eingang in verschiedene Förder-
programme des Landes. Die Nachhaltigkeitskriterien sind so konzipiert, dass sie nicht nur auf staatlich
geförderte kommunale Hochbaumaßnahmen, sondern freiwillig auch auf andere Hochbaumaßnahmen
(vom Wohnungsbau bis hin zum Industriebau) vorteilhaft angewendet werden können.
Mit der beschriebenen Erweiterung der Nachhaltigkeitskriterien im Jahr 2016 und des Internetportals
www.nbbw.de auf Komplett- und Teilmodernisierungen können diese Baumaßnahmen zukünftig in wei-
teren Förderprogrammen Eingang finden. Damit wird sich das NBBW als Hilfsmittel für nachhaltiges
Bauen weiter etablieren.
Ökoauditierung der Landesverwaltung
Als erste Stufe zu einer vollständigen Öko-Auditierung der Landesverwaltung wurden bis Ende 2013
alle Landesministerien einer Energie-Auditierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO 50001
unterzogen. Ende 2016 ist die Rezertifizierung der Ministerien vorgesehen.
Seit Ende 2015 verfügen darüber hinaus mehr als die Hälfte der Ministerien zusätzlich über ein Um-
weltmanagement nach DIN EN ISO 14001. Des Weiteren wurden bis Ende 2016 in zehn überwiegend
großen Behörden und Landeseinrichtungen der den Ministerien nachgeordneten Verwaltungsebene
Energiemanagementsysteme eingeführt und nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert.
Abteilung 2 des Umweltministeriums, die u. a. für die Aufgabenbereiche Nachhaltigkeit, nachhaltiges
Wirtschaften und Klimaschutz verantwortlich ist, hatte die Projektleitung und sicherte die Finanzierung.
Die Behörden wurden zu „Konvois“ zusammengefasst und durch externe Berater unterstützt. Mithilfe
strukturierter organisatorischer und technischer Abläufe sowie einer zielorientierten Einbindung der Be-
schäftigten konnten zeit- und kosteneffizient die Voraussetzungen für die Einführung der Management-
systeme geschaffen werden. Die externen Berater haben neben Workshops auch individuelle Beratun-
gen vor Ort durchgeführt, um bei der Erarbeitung der Managementgrundlagen, den erforderlichen Da-
tenerhebungen, der Aufstellung von Maßnahmenplänen sowie bei der internen Kommunikation unter-
stützen zu können.
Zusammen mit der für die Landesgebäude zuständigen Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwal-
tung wurden die Behörden so in die Lage versetzt, differenziert nach den jeweiligen Gegebenheiten die
Managementsysteme einzuführen. Auf diese Weise wurden in den beteiligten Behörden Steuerungsin-
strumente geschaffen, die einen wichtigen Beitrag für eine weitgehend klimaneutrale und ressourcen-
schonende Landesverwaltung leisten können.
Die langjährigen Erfahrungen mit Konvoi-Förderprojekten in unterschiedlichsten Branchen bestätigen,
dass bei einem Konvoi der Netzwerkcharakter, also die gegenseitigen Unterstützungen und Informatio-
nen, wesentlich zur Motivation auf dem Weg zu einem Energie- und/oder Umweltmanagement – unab-
hängig ob EMAS, DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 – beiträgt.
Landesstrategie Green IT 2020
Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche geht einher mit einem steigenden Energiebedarf
der hierfür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Diese Effekte betreffen auch
die Landesverwaltung und damit deren Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele. Zur Begrenzung des
Verbrauchs von Energie und natürlicher Ressourcen durch IuK in der Landesverwaltung wurde die
Landesstrategie Green IT im Juli 2014 durch das Kabinett beschlossen. Ziel dieser Strategie ist eine
jährliche Verminderung (innerhalb des Zeitraums 2015 bis 2020) des IT-induzierten Energieverbrauchs
von zwei Prozent und eine – mangels geeigneter Kennzahlen nur qualitativ formulierte – Steigerung
von Nachhaltigkeitsaspekten bei Beschaffung, Betrieb und Entsorgung relevanter IT-Geräteklassen.
Zur übergeordneten Koordination und Unterstützung der Ressorts bei der eigenverantwortlichen Um-
setzung der Landesstrategie Green IT 2020 wurde am UM die gleichnamige Kompetenzstelle instal-
liert. Ein zentrales Arbeitsfeld der Kompetenzstelle Green IT bildet das Monitoring des IT-spezifischen
Energieverbrauchs der einzelnen Ressorts, da sich bereits im Zuge der Erstellung der Landesstrategie
erwiesen hatte, dass bislang vorliegendes Datenmaterial weitgehend auf Hochrechnungen auf der Ba-
sis von Musterarbeitsplätzen beruhte und damit für den Nachweis der Zielerreichung keine hinrei-
chende Genauigkeit gegeben war. Somit besteht eine Kernaufgabe darin, eine für das Monitoring be-
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lastbare Datengrundlage zu schaffen. Hierbei wurde ein wissenschaftlicher Ansatz in Form zweier Ba-
sis-Forschungsvorhaben sowohl zur Erstellung des Inventars der Informations- und Kommunikations-
geräte in der Landesverwaltung als auch der Bewertung von Green IT-Maßnahmen hinsichtlich ihres
spezifischen Energie- und Ressourceneffizienzpotenzials.
Der Umstand, dass zur Überführung der so ermittelten Potenziale in die praktische Umsetzung fallspe-
zifische Randbedingungen zu beachten sind, hat für die jeweilige Behörde einen gegenüber konventio-
nellen, weniger nachhaltigen Lösungen gesteigerten Planungsaufwand zur Folge. Zur Überwindung
dieser Hürde werden Sachmittel der Kompetenzstelle Green IT für entsprechende Beratungsleistungen
eingesetzt. Diese beinhalten standardisierte Leistungen innerhalb zweier Beratungsmodule „Rechen-
zentrum“ und „Arbeitsplatz-IT“. Beworben wird das Projekt innerhalb der Landesverwaltung als „Praxis-
transfer Green IT“. Für die weiterführende Bewertung und ggf. Umsetzung komplexerer Maßnahmen
(z. B. Optimierung Serverraum-Kühlung) kann darüber hinaus ein individueller Antrag auf Förderung
aus den Sachmitteln der Kompetenzstelle Green IT gestellt werden.
Mit dem Ziel einer Bewerbung dieser Unterstützungsmöglichkeiten und möglichst zielgruppengerechter
Maßnahmen unter einem einheitlichen Erscheinungsbild wurde ein Kommunikationskonzept erarbeitet.
Auf Basis eines stimmigen Gesamtkonzepts sind konkrete Vorschläge für einen Webauftritt und Kam-
pagnenbausteine zur Mitarbeitersensibilisierung enthalten. Die Umsetzung dieses Ansatzes inklusive
des redaktionellen Betriebs wurde im Mai 2017 vergeben, so dass zum Zeitpunkt des angestrebten
Starts Ende 2017 bereits eine Vielzahl an Inhalten zur Verfügung steht.
Für junge Umweltschützer: Erfolgsprojekt „EDe, der Energiedetektiv“
Themen der nachhaltigen Entwicklung fallen bei Kindern und Jugendlichen auf besonders fruchtbaren
Boden. Spielerisch und verbunden mit dem Wettbewerbsgedanken engagieren sich Schülerinnen und
Schüler gemeinsam mit ihren Lehrkräften im immer präsenten Thema Energie sparen. Im Umweltmi-
nisterium hat die Umweltbildung mit unterschiedlichsten Facetten einen hohen Stellenwert. Energiethe-
men sind inzwischen stark in den Fokus gerückt. Das Projekt „Energie-Detektiv EDe“ ist eine Schulak-
tion rund um das Thema „Energie“. Energie-Detektiv EDe spricht die Viertklässler an und gestaltet mit
ihnen vier Unterrichtsstunden. Im Klassenverbund und in kleinen Gruppen entdecken die Kinder aktiv,
dass Messen, Testen und Vergleichen sinnvoll ist. Mit Energie-Detektiv EDe führen die Kinder Experi-
mente durch und werden zu Junior-Energie-Detektiven ausgebildet. EDe kann seit 2009 von Grund-
schulen in Baden-Württemberg kostenlos geordert werden und bringt das komplette Unterrichts- und
Versuchsmaterial mit. Bis Ende 2016 wurden ca. 40.000 Kinder in ca. 1.800 Klassen von EDe besucht.
Das Projekt läuft aktuell bis Sommer 2018 und soll anschließend erneut verlängert werden. Näheres
dazu finden Sie unter www.ede-bw.de.
Kooperationen und Wissensaustausch: Sachplanverfahren geologische Tiefenlager
Die Abteilung 3 – Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz – pflegt die grenzüberschreitende Zusam-
menarbeit, denn eventuelle Auswirkungen radioaktiver Stoffe machen an Grenzen nicht halt: Partizipa-
tion beim Sachplanverfahren geologische Tiefenlager. Deutschland und das benachbarte Ausland, namentlich die Schweiz und Frankreich, nutzen Kernkraft
zur Stromerzeugung. Unabhängig davon, dass in Deutschland der Ausstieg aus der Kernenergie
beschlossen und gesetzlich verankert ist, müssen die schwierigen Fragen einer geordneten End-
lagerung radioaktiver Abfälle gelöst werden. Das gilt für alle Staaten, die Kernkraft nutzen oder genutzt
haben. Die Schweiz sucht seit Jahren nach einem geeigneten Standort für ein Endlager. Derzeitige
Überlegungen der Schweiz beziehen sich auf ein grenznahes Gebiet. Neben den rechtlichen, tech-
nischen und geologischen Fragen steht die Einbeziehung und aktive Information der Bürgerschaft
einschließlich der baden-württembergischen Anrainer im Mittelpunkt des Gesamtverfahrens. Das
Umweltministerium begleitet das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager (SGT) der Schweiz und
unterstützt die betroffenen deutschen Landkreise im südwestlichen Baden-Württemberg. Dazu wurden
unterschiedliche Gremien, die der gegenseitigen Information dienen, eingerichtet.
In die Verfahren sind aktiv eingebunden einerseits die betroffenen Kommunen durch ihre Mitgliedschaft
in den Gremien der „Regionalen Partizipation“. 15 Prozent der Mitglieder in den Regionalkonferenzen
der Standortregionen stellt die deutsche Seite. Das sind in der Regel zwischen 10 und 18 Personen.
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Daneben haben zwei Vertreter des Umweltministeriums den „Einsitz“, d. h. beratende Funktion im poli-
tischen Begleitgremium im Sachplanverfahren, dem Ausschuss der Kantone, in dem jedoch nur die
Regierungsräte der betroffenen Kantone Stimmrecht besitzen. Für das Umweltministerium werden die
zwei Positionen durch den Amtschef und eine Person der zuständigen Fachabteilung 3 – Kernenergie-
überwachung, Strahlenschutz – wahrgenommen. Weitere Mitglieder dieses Gremiums sind auch die
betroffenen Landräte der Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz. Ein weiteres Gre-
mium ist das „Technische Forum Sicherheit“, in dem die Fachfragen aus der Öffentlichkeit behandelt
und abschließend beraten werden. Auch in diesem mit Vertretern der Schweiz und Baden-Württem-
berg besetzten Gremium ist ein Vertreter der Fachabteilung des Umweltministeriums Mitglied, um In-
formationen aus erster Hand zu erhalten und auf die Berücksichtigung der deutschen Belange zu ach-
ten. Daneben ist das Umweltministerium auf Fachebene in der Projektgruppe „Vorbereitung Post SGT“
vertreten. Dies ist die Planungsgruppe für das weitere Verfahren, das beginnt, wenn der Endlager-
standort festgelegt ist. Das Umweltministerium bringt sich nicht nur personell, sondern auch finanziell
ein. Seit circa drei Jahren unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg gemeinsam mit dem
Bundesumweltministerium die grenznahen Landkreise bei ihren Aktivitäten im Sachplanverfahren
durch die hälftige Finanzierung einer Koordinierungsstelle, die beim Regionalverband Hochrhein-Bo-
densee angesiedelt ist.
Geld investieren – Energie sparen
Die Abteilung 6 – Energiewirtschaft – bietet mehrere Förderprogramme in Kooperation mit der Landes-
bank Baden-Württemberg an, die unterschiedliche Adressaten animieren sollen, gezielt in Maßnahmen
zur Energieeffizienz zu investieren. Von April 2012 bis Sommer 2016 wurden sanierungswillige Gebäu-
deeigentümer durch eine zusätzliche Förderung „belohnt“. In Kooperation mit der L-Bank wurden er-
gänzend zu den bekannten Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Programmen
„Energieeffizienzfinanzierung Sanieren“ und „Energieeffizienzfinanzierung Bauen“ Fördermittel für
Wohngebäude zur Verfügung gestellt. Das ähnlich konzipierte Programm Ressourceneffizienzfinanzie-
rung für Unternehmen wird weiterhin angeboten. Neu hinzugekommen ist ein Förderprogramm für
Wärmenetze.
Im Umweltministerium ist das Informationszentrum Energie eingerichtet. Hier gibt es Informationen für
die unterschiedlichsten Zielgruppen. Letztendlich werden alle Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit an-
geboten, von Publikationen über Internetangebot und dem Verleih unserer Wanderausstellungen ist
alles dabei.
Netzwerk regionale Kompetenzstellen für Energieeffizienz – KEFF
Durch das EFRE-Förderprogramm „Regionale Kompetenzstellen des Netzwerks Energieeffizienz“
werden in allen zwölf Regionen von Baden-Württemberg Kompetenzstellen für Energieeffizienz (KEFF)
eingerichtet. Sie haben die Aufgabe, Unternehmen zum Thema Energieeffizienz zu sensibilisieren, zu
informieren und zu motivieren. Durch gezielte Vermittlung von Energieberatungsangeboten sowie
Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen soll in den Unternehmen der Übergang von der
Beratung zur Maßnahmenumsetzung nachhaltig verbessert werden. Die regionale Verankerung der
Kompetenzstellen ermöglicht die Einbindung einschlägiger lokaler Akteure und Netzwerke. Durch eine
zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet im Technologie- und Innovationszentrum Umwelttechnik und
Ressourceneffizienz Baden-Württemberg (Umwelttechnik BW), werden die regionalen Kompetenz-
stellen unterstützt und in ein landesweites Netzwerk eingebunden. Die Koordinierungsstelle gewähr-
leistet dabei den fachlichen Austausch zwischen den KEFF und die Qualität im Netzwerk.
Leitstern Energieeffizienz
Das Projekt „Leitstern Energieeffizienz“ entstand auf Anregung des Beirats der Landesregierung für
nachhaltige Entwicklung. Bei dem landesweiten Wettbewerb, in dessen Rahmen der energieeffizien-
teste Kreis ausgezeichnet wird, geht es nicht nur um Daten zum Energieverbrauch oder konkrete Effizi-
enzmaßnahmen, sondern auch um deren dynamische Veränderung sowie um Aspekte wie Beratung,
Information, Netzwerke und vieles mehr.
Der Wettbewerb wurde bisher zweimal durchgeführt. Schwerpunkt im Jahr 2014 war der Bereich
Wärme, 2015 kam der Strombereich hinzu sowie die dynamische Betrachtung im Bereich Wärme. Im
21
Jahr 2016 wurde erneut der Leitstern Energieeffizienz vergeben. Hinzugekommen war der Bereich
Verkehr, wodurch 2016 nunmehr alle drei relevanten Bereiche – Wärme, Strom und Verkehr – betrach-
tet werden. Grundlage der Bewertung ist ein umfassendes Indikatoren-System. Die Daten und Fakten
hierfür werden zum einen über einen Fragebogen von den Stadt- und Landkreisen abgefragt, zusam-
mengetragen und anhand vorher festgelegter Kriterien ausgewertet. Darüber hinaus werden zum Bei-
spiel die Nutzung einschlägiger Förderprogramme und verschiedene Statistiken ausgewertet.
Neben der Auszeichnung der insgesamt führenden Kreise werden im Sinne eines „voneinander Ler-
nens“ besonders interessante und vielversprechende Initiativen durch eine hochkarätige Jury prämiert.
Dadurch haben auch Kreise, die ihr Engagement erst in letzter Zeit intensiviert haben, die Chance,
beim Wettbewerb gut abzuschneiden.
Bei der ersten Auslobung 2014 haben von den 44 Kreisen im Land 6 Stadt- und 18 Landkreise teilge-
nommen. 2015 waren es 20 Teilnehmer, davon 5 neue. 2016 haben 27 Kreise teilgenommen, wobei
erneut 3 Kreise erstmals dabei waren. Infos und Wettbewerbsergebnisse unter www.leitstern-energie-
effizienz-bw.de.
DIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN
Zu den vom Ministerium verursachten direkten Umweltauswirkungen gehören der Verbrauch von
Wärme, Strom und Wasser sowie Papier und sonstiger Bedarfsgegenstände. Außerdem entstehen Ab-
fälle. Die Dienstreisen und der Pendlerverkehr der Beschäftigten führen zur Emission von Treibhaus-
gasen und Luftschadstoffen (mit der Folge auch lokaler Luftbelastung), Bodenversauerung und Lärm-
belästigung.
Das Ministerium arbeitet daran, diese von ihm direkt verursachten Umweltauswirkungen zu minimieren
und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dieses Beispiel zeigt: Ein und dieselbe Maßnahme kann gleich-
zeitig direkte und indirekte Auswirkungen haben, da durch Beschaffungsverhalten auch (indirekt) auf
das Produktionsverhalten der Hersteller eingewirkt werden kann. Hinweise auf ökologisch vorteilhafte
Produkteigenschaften geben unter anderem die vom Ministerium herausgegebene Arbeitshilfe „Nach-
haltige Beschaffung konkret“ und die ergänzenden Produktdatenblätter dazu, das vom Umweltbundes-
amt herausgegebene „Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung“ (www.beschaffung-info.de), die In-
ternetseiten des „Blauen Engels“ (www.blauer-engel.de), die Initiative Pro Recyclingpapier (www.initia-
tive-papier.de). Die vom Ministerium gewünschte Fortentwicklung der bislang schon umweltfreundli-
chen Beschaffung zu einer umfassenden nachhaltigen Beschaffung hat ab 01.01.2015 ihren ersten
Niederschlag in der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung „VwV Vergabe“ gefunden. Diese wird
derzeit überarbeitet. Das Anliegen des Umweltministeriums ist, hierbei der Nachhaltigkeit noch stärke-
res Gewicht zukommen zu lassen. Praxisorientierte Tipps und Hilfestellungen bietet die vom Bundesin-
nenministerium eingerichtete Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung unter www.nachhaltige-be-
schaffung.info/DE/.
In dem Kapitel „Daten und Fakten“ werden die Verbräuche für das Berichtsjahr 2016 dargestellt.
Ebenso wird auf die Erreichung der operativen Ziele sowie bereits umgesetzte Maßnahmen eingegan-
gen. Ein Ausblick auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung der direkten Umweltauswirkungen kann
der Anlage 1 entnommen werden.
STANDORT
Dem Ministerium gehörten im für diese Umwelterklärung relevanten Jahr 2016 insgesamt 409 Beschäf-
tigte an (Stand 31.12.2016). Nach wie vor ist die größte Anzahl aller Beschäftigten im Hauptgebäude
am Kernerplatz 9 tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wasser und Boden und die
Angehörigen der Abteilung Energiewirtschaft und der Landesregulierungsbehörde/Energiekartellbehör-
de sowie das Referat Windenergieanlagen der Abteilung 4 sind im Dienstgebäude Willy-Brandt-Straße
41 in unmittelbarer Nähe zum Hauptgebäude untergebracht. Die Abteilung 7 sowie Referat 45 ist wie in
der Vergangenheit auch im Kernerplatz 10 untergebracht. Die Unterbringung der Umweltakademie ist
unverändert in der Dillmannstraße 3.
22
Alle drei Dienstgebäude befinden sich in der Landeshauptstadt Stuttgart. Den Komplex am Kernerplatz
9 und 10 (hier ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hauptnutzer) hat das
Amt Stuttgart der Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW, Amt S) angemietet und ebenso
wie das landeseigene Gebäude in der Dillmannstraße 3 dem Ministerium zur Nutzung zugewiesen. Der
Ministeriumsneubau in der Willy-Brandt-Straße 41 steht im Eigentum der Landesstiftung Baden-Würt-
temberg. Dem Umweltministerium sind rund 1,3 Etagen zur Nutzung zugewiesen. Hauptnutzer ist das
Innenministerium. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beansprucht ebenfalls
Büroflächen.
Alle Standorte befinden sich im Stadtzentrum und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu
erreichen. Sie sind abgesehen von der in einer denkmalgeschützten Villa untergebrachten
Umweltakademie barrierefrei zugänglich und rollstuhlfahrerfreundlich ausgestaltet.
Der Gebäudekomplex Kernerplatz beherbergte im Berichtsjahr 2016 das Umweltministerium mit der
Leitungsebene und fünf Abteilungen sowie Beschäftigte des Ministeriums für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz. Er besteht aus zwei Hauptgebäuden und einem gemeinsam genutzten Verbin-
dungsbau, in dem sich unter anderem die gemeinsame Hausdruckerei der beiden Ministerien befindet.
Das Ministerium verfügt unter der Adresse Kernerplatz 9 über eine Gebäudefläche von insgesamt rund
11.000 m², dass unter der Adresse Kernerplatz 10 ansässige MLR umfasst etwa 12.000 m². Der Kom-
plex wird haustechnisch gemeinsam bewirtschaftet. Für Energie- und Wasser gibt es deshalb gemein-
same Zähler und für den Abfall gemeinsame Sammelbehälter. Im Gebäudekomplex Kernerplatz sind
die Büroräume der Hausspitzen sowie die meisten Besprechungsräume mit einer Klima- und Osmose-
Anlage (Luftbefeuchtung) ausgestattet, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten.
Das Gebäude Willy-Brandt-Straße 41 wird vom Innenministerium bewirtschaftet. Alle haustechnischen
Dienste, d. h. die Versorgung der Räumlichkeiten mit Beleuchtung, Strom, Heizwärme und die Entsor-
gung von Abfall, erfolgen unter Regie des Innenministeriums. Verbrauchserhebungen, die nach Stock-
werken oder Organisationseinheiten differenzieren, erfolgen teilweise. Nach dem aktuellsten Stand
wird derzeit nur der Beleuchtungsstrom stockwerkweise gemessen (jeweils 2 Segmente pro Zähler).
Das Innenministerium hat eine Kooperation mit der Hochschule für Technik, die eine Nachrüstung für
ein detailliertes Energiemonitoring plant. Wann die Zähler für die restlichen Verbräuche nachinstalliert
und in Betrieb genommen werden, ist bisher noch unklar. Das Innenministerium betreibt wie alle ande-
ren Ministerien ein Energiemanagement nach DIN ISO 50001. Die erstmalige Zertifizierung erfolgte im
vierten Quartal 2013. 2014 und 2015 wurden sogenannte Überwachungsaudits durchgeführt. 2016 er-
folgte nun die Rezertifizierung.
Aus der nach wie vor räumlich gesplitteten Unterbringung der Ministeriumsbeschäftigten und den ver-
teilten Zuständigkeiten für EMAS- und Energiemanagement relevanten Handlungsfeldern resultieren
unterschiedliche Bezugsgrößen. Die Gesamtheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bei EMAS
nur im Handlungsfeld Mobilität betrachtet, da diese Datenerhebung nicht standortbezogen ist. Die ge-
bäudebezogenen Handlungsfelder Strom, Heizung, Wasser und Abfall berücksichtigen die Personen
des Umweltministeriums, die in den Gebäuden Kernerplatz 9 und Dillmannstraße 3 untergebracht sind.
Das Innenministerium sorgt für alle Personen, die in der Willy-Brandt-Straße 41 untergebracht sind, für
die Deckung des Geschäftsbedarfs wie z. B. Kopierpapier und Büroartikel. Die Kooperationsvereinba-
rung legt die ökologischen Anforderungen, die das Beschaffungsverhalten des Umweltministeriums
seit langer Zeit kennzeichnen, zugrunde.
Das Energiemanagement des Umweltministeriums bezieht sich auf das Gebäude Kernerplatz 9. So-
weit Daten und Fakten auf die Gebäudeflächen abstellen, werden die vom Umweltministerium bzw.
vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz genutzten Flächen anteilig berücksich-
tigt. Das vom Umweltministerium teilweise genutzte Dienstgebäude in der Willy-Brandt-Straße 41 wird
vollumfänglich vom Energiemanagement des Innenministeriums erfasst.
Seit 2014 kann beim Handlungsfeld Heizwärme das Gebäude Kernerplatz 9 separat und damit ministe-
riumsspezifisch erfasst werden, nachdem seit Ende September 2014 die Heizwärmezähler für das Um-
weltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz getrennt wurden.
Damit konnte ein lang gehegter Wunsch des Umweltministeriums erfüllt werden.
23
In der Tiefgarage Kernerplatz gibt es 147 Stellplätze für Beschäftigte des MLR und UM. Für Besucher
stehen grundsätzlich keine Parkplätze zur Verfügung; sie werden auf die günstigen ÖPNV-Anschluss-
möglichkeiten hingewiesen. Für ihre Bewirtschaftung ist die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg
mbH (PBW) verantwortlich. Beschäftigten und Besuchern stehen insgesamt 30 Fahrradabstellplätze
zur Verfügung.
Detaillierte Lagepläne und Anfahrtsmöglichkeiten zu den Dienstgebäuden Kernerplatz 9/10, Willy-
Brandt-Straße 41 und Dillmannstraße sind über den Internetauftritt des UM abrufbar (Downloads unter
Ministerium – Anfahrt & Kontakt).
CHRONIK ZUM INNERBETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ
1987 Das Umweltministerium Baden-Württemberg wird gegründet.
1993 Das Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stutt-
gart erstellt ein Abfallwirtschaftskonzept für das Ministerium.
1995 Das Ministerium organisiert die Abfalltrennung und -entsorgung sowie die Trennung organi-
scher Abfälle (Biomüll) neu.
Der Umweltbericht „Ökologisches Büro – Hinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Ministeriums zu einem ökologisch ausgerichteten Bürobetrieb“ wird den Beschäftigten
vorgestellt.
1996 Aus Umweltministerium und Verkehrsministerium wird das Ministerium für Umwelt und Ver-
kehr.
Das Ministerium entwickelt und installiert das elektronische Materialbeschaffungs- und -
bewirtschaftungssystem (MABES). Mit diesem Programm können Beschaffungs- und
Bewirtschaftungsvorgänge weitgehend automatisiert und ökologisch bewertet werden.
1998 Eine Vertragsfirma installiert im Dienstgebäude Hauptstätter Straße 67 im Rahmen eines
Energiespar-Contractings Computer- und Regeltechnik. Das Unternehmen übernimmt
gleichzeitig die Fernüberwachung, Wartung und Betreuung der Energie- und Wasserver-
sorgung mit garantierten Einsparquoten bis zum Jahr 2005.
Das Ministerium entwickelt und installiert das Programm „Mobilitätsmanagement“.
Dienstreisen mit der Bahn werden geplant und ausgewertet und können unter ökologi-
schen und ökonomischen Gesichtspunkten effizienter gestaltet werden.
1999 Das Ministerium führt erstmals eine umfassende Umweltprüfung nach EMAS durch und
veröffentlicht die Umwelterklärung 1999.
2001 Die Abfalltrennung im Dienstgebäude Hauptstätter Straße 67 wird auf Biomüll ausgeweitet.
In den Eingangshallen des Kernerplatzes werden elektronische Anzeigetafeln installiert, die
die kontinuierlich aktualisierten Energie- und Wasserbezüge grafisch darstellen. Die Er-
folge von Sparmaßnahmen können so direkt mitverfolgt werden und dazu motivieren, noch
sparsamer mit diesen Ressourcen umzugehen.
Der Gebäudekomplex Kernerplatz 9 und 10 wird in das Energiespar-Contracting-Pro-
gramm des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamts Stuttgart aufgenommen.
Das Ministerium führt erneut eine Umweltbetriebsprüfung durch und gibt eine Umwelterklä-
rung heraus.
2002 Das Ministerium wird als erstes in Deutschland unter der Registriernummer D-175-00086 in
das EMAS-Register eingetragen.
Als Post- und Kurierfahrzeug wird ein Hybridfahrzeug angeschafft, das vorwiegend mit Erd-
gas betrieben wird und mehrere Jahre im Dienst stand.
Aktualisierung der Umwelterklärung 2001
24
2003 Aktualisierung der Umwelterklärung 2001
2004 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung
2005 Aktualisierung der Umwelterklärung 2004
2006 Aktualisierung der Umwelterklärung 2004
2007 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung
2008 Aktualisierung der Umwelterklärung 2007
Im Juli 2008 wird für das Gebäude Kernerplatz 9 ein Energieausweis ausgestellt.
2009 Aktualisierung der Umwelterklärung 2007
2010 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wird erweitert. Das Ministerium führt ab
1. März 2010 die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Bei der Neugestaltung des Foyers am Standort Kernerplatz wurden ausschließlich LED-
Leuchten eingebaut. Die Visualisierung der Verbrauchsdaten erfolgt per Bildschirm.
2011 Aktualisierung der Umwelterklärung 2010
Die Zuständigkeiten verändern sich, indem die Bereiche Verkehr, Straßenbau und Natur-
schutz ausgegliedert werden und der Bereich Energie integriert wird. Das Ministerium führt
ab 12. Mai 2011 die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
2012 Aktualisierung der Umwelterklärung 2010
Das Umweltministerium feiert sein 25. Jubiläum.
2013 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Erstmalige Zertifizierung des Energiemanagements nach DIN ISO 50001
Anfang März zieht die Abteilung Energiewirtschaft aus der Theodor-Heuss-Straße in den
Ministeriumsneubau Willy-Brandt-Straße 41, kurze Zeit später folgt die Abteilung Wasser
und Boden, die bislang in der Hauptstätter Straße 67 untergebracht war. Das Ministerium
wächst räumlich zusammen. 2014 Aktualisierung der Umwelterklärung 2013
Überwachungsaudit des Energiemanagements nach DIN ISO 50001
2015 Aktualisierung der Umwelterklärung 2013
Überwachungsaudit des Energiemanagements nach DIN ISO 50001
2016 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Zertifizierung des Energiemanagements nach DIN ISO 50001
2017 Aktualisierung der Umwelterklärung 2016
Überwachungsaudit des Energiemanagements nach DIN ISO 50001
DATEN UND FAKTEN
Die mit dem Bürobetrieb verbundenen umweltrelevanten Stoff- und Energieströme werden im Ministe-
rium als Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozess regelmäßig
erfasst und bewertet. Dies geschieht u. a. mithilfe des elektronischen „Materialbeschaffungs- und -be-
wirtschaftungssystems (MABES)“ und des „Mobilitätsmanagements“ sowie der „EMAS-Datenbank“, in
der alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die Betriebs- und Hausmeister erfassen regelmäßig die Verbräuche von Strom, Fernwärme und
Wasser sowie die Abfallmengen. Die Daten werden von einer zentralen Erfassungsstelle zusammen-
geführt. Lassen sich Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand erheben, werden sie
geschätzt oder hochgerechnet. Die Verfahren dazu sind in der Datensammlung dokumentiert. Im
Rahmen des 2013 eingeführten Energiemanagements wurden alle strombetriebenen Geräte, die im
25
Gebäude Kernerplatz 9 zum Einsatz kommen, aufgelistet und in Kategorien eingeteilt. Typische Strom
verbrauchende Arbeitsabläufe, wie z. B. ein PC-ausgestatteter Arbeitsplatz oder ein Multifunktions-
gerät zum Drucken und Kopieren, wurden exakt gemessen. Die Gesamtverbräuche wurden durch
Multiplikation hochgerechnet. In 2014 hat das Umweltministerium eine eigene Messvorrichtung mit
sogenannten Plug-in-Geräten beschafft und zunächst die 2013 bereits durchgeführten Messungen an
anderen Plätzen mit gleicher Ausstattung wiederholt, um die Ergebnisse abzusichern. Es zeigte sich,
dass die tatsächlichen Verbräuche die Hochrechnungen in weiten Teilen bestätigten. Weiterhin wurden
Messungen für strombetriebene Geräte, die 2013 noch nicht im Messprogramm waren, durchgeführt.
Punktuell erfolgen auch weiterhin Messungen an bislang nicht erfassten Geräten. Die jetzt vorhan-
denen Daten ermöglichen belastbare Erkenntnisse zu den höchsten Stromverbrauchern. Planungen
für Geräteaustauschaktionen können so aufgrund einer abgesicherten Verbrauchsanalyse konzipiert
werden. Gleichzeitig kann das Budget besser gesteuert werden.
Die Entwicklung in den zurückliegenden Jahren belegt gute Fortschritte, zeigt aber auch, dass sich
eine Konsolidierung auf anspruchsvollem Niveau einpendelt.
Wichtige Kennzahlen 2016 im Überblick
Dienstgebäude des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM)
in Stuttgart an den Standorten Kernerplatz 9, Willy-Brandt-Straße 41 und Dill-
mannstraße 3
Gebäudefläche
(Nettogrundfläche NGF nach DIN 277) des UM: Kernerplatz 9 und
Dillmannstraße 3
in der Umwelterklärung zu berücksichtigende Gebäudefläche
(Nettogrundfläche NGF nach DIN 277) UM und MLR
ca. 12.200 m2
ca. 24.200 m²
Gebäudenutzfläche (NF) nach DIN 277 UM
zu berücksichtigende Gebäudenutzfläche (NF) nach DIN 277
UM und MLR insgesamt
7.811 m2NF
16.286 m2NF
Beschäftigte des UM zum 31.12.2016 insgesamt:
untergebracht in den Gebäuden Kernerplatz 9 (292 MA), Dillmannstraße 3 (12
MA), Willy-Brandt-Straße 41 (105 MA)
Für die zu validierenden Standorte Kernerplatz 9 und Dillmannstraße 3
zu berücksichtigende Beschäftigte
für Strom (einschl. Emissionen), Heizung (einschl. Emissionen), Wasser
und Abfälle: UM Kernerplatz 9 (292 MA), Dillmannstraße 3 (12 MA), MLR
Kernerplatz 10 (327 MA)
für Mobilität (einschl. Emissionen): UM Kernerplatz 9, Willy-Brandt-Straße
41, Dillmannstr. 3
für Papierverbrauch: Kernerplatz 9, Dillmannstraße 3
409
304
631
409
304
Gradtagszahl
Für die Witterungsbereinigung wurden 2016 erstmalig die Gradtagszahlen der Messstation Stutt-
gart Stadtmitte Schwabenzentrum herangezogen. Um Vergleiche auch zwischen einzelnen Mona-
ten unterschiedlicher Jahre herstellen zu können, werden die spezifischen monatlichen Gradtags-
zahlen angenommen.
26
Jahresdaten 2016
absolut
UM-Kennzahlen
Energieverbrauch Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3
Strom
Fernwärme (witterungsbereinigt)
755.546 kWh
1.958.532 kWh
46,39 kWh/m2NF
120,26 kWh/m2NF
Emissionen
Strom u. Heizung für Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3
Strom
Heizung
Mobilität (alle MA)
0 kg CO2
229.901 kg CO2
200.459 kg CO2
0 kg CO2/MA
368 kg CO2/MA
555 kg CO2/MA
Wasserverbrauch
Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3
3.965 m3 6,35 m3/MA
Büropapierverbrauch
Kernerplatz 9, Dillmannstr. 3
10.566 kg 29 kg/MA
Abfälle Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3
zur Beseitigung
zur Verwertung
13.430 kg
59.543 kg
21,5 kg/MA
95,42 kg/MA
Energie und Wasser
Im Wesentlichen wird im Ministerium Energie durch die Heizung, die lüftungstechnischen Anlagen und
Aufzüge sowie die EDV und die Beleuchtung verbraucht. Die Anlagen entsprechen dem Stand der
Technik und werden regelmäßig überprüft und gewartet. Moderne Regeltechnik und Steuerungssoft-
ware bei der Umsetzung der Fernwärme, die Verwendung Energie schonender Geräte, der Einsatz
von Energiesparlampen, das Abschalten verzichtbarer Stromverbraucher sowie der bewusste Umgang
der Beschäftigten mit Energie sollen den Verbrauch kontinuierlich reduzieren bzw. niedrig halten.
Stromverbrauch
Der absolute Stromverbrauch lag mit 755.546 kWh ca. 12 Prozent niedriger als im Vorjahr (2015:
860.426 kWh). Der monatliche Stromverbrauch in den Gebäuden Kernerplatz 9 und 10 bewegt sich
zwischen ca. 55.000 kWh (Mai) und ca. 71.000 kWh (August). Typischerweise steigt der Verbrauch in
den Sommermonaten, da an heißen Sommertagen die Klimaanlage zur Kühlung der Besprechungs-
räume ständig beansprucht wird. Der höchste Stromverbrauch zeigte sich im Langzeitvergleich meist
im jeweiligen Juli; dicht gefolgt oder leicht überschritten durch die August-Werte. Die niedrigsten Werte
sind jeweils in den Frühlingsmonaten zu verzeichnen. Auch im Dezember ist der Stromverbrauch stets
vergleichsweise niedrig. Das dürfte Ausfluss der gehäuften Feiertage verbunden mit Urlaub vieler Be-
schäftigter sein. Das Gebäude Dillmannstraße 3 verfügt nicht über klimatisierte Räume. Hier ist der
Stromverbrauch im mehrjährigen Vergleich immer in den Sommermonaten am niedrigsten; während
der Sommerferien finden fast keine Seminare in den Räumlichkeiten der Umweltakademie statt, was
ebenfalls den Strombedarf beeinflusst.
27
Monatlicher Stromverbrauch von 2011 – 2016 in kWh
Der jährliche Stromverbrauch konnte kontinuierlich gesenkt werden. Dies beweist, dass die vielen klei-
nen Maßnahmen zur Energieeffizienz bzw. zur Vermeidung von Stromverbrauch in der Summe grei-
fen. Das gilt insbesondere für alle Maßnahmen, die auf Sensibilisierung der Beschäftigten und Verhal-
tensänderung gerichtet sind. In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben des Umweltministeriums
häufig geändert. Damit variierte auch die Zusammensetzung der Belegschaft. Langjährige Angehörige
des Ministeriums wechselten in andere Dienststellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihrer ins
Umweltministerium integrierten Aufgabe folgten, kamen neu ins Haus und identifizieren sich erfolgreich
und nachvollziehbar mit den EMAS-Aktivitäten.
Entwicklung des jährlichen Stromverbrauchs in kWh
Stromverbrauch kWh
Jahr kWh/MA* kWh/m2 (GF) kWh/m2 (NF)
2011 1.832,85 48,14 71,24
2012 1.706,56 45,67 67,59
2013 1.558,25 41,38 61,24
2014 1.505,95 37,99 56,22
2015 1.396,80 35,7 52,83
2016 1.210,81 31,35 46,39
* MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
28
Jährlicher Stromverbrauch je MA*/Jahr von 2011 – 2016
* MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Darstellung des spezifischen Stromverbrauchs für die Gebäude Kernerplatz 9 und 10, Dillmann-
straße 3 und des Gesamtverbrauchs zeigt die unterschiedliche Verteilung auf.
Spezifischer Stromverbrauch der Dienstgebäude in kWh/m2
NF/Jahr von 2011 – 2016
Im Gebäude Dillmannstraße 3 ist keine Grundlast durch Klimaanlage, Aufzüge oder EDV-Anlage vor-
handen. Hier spielen nur die rein personenbezogenen Verbräuche wie z. B. Licht, PC-Nutzung usw.
eine Rolle. Im Gegensatz dazu ist die vorhandene Grundlast im Gebäudekomplex Kernerplatz höher.
0,00
500,00
1.000,00
1.500,00
2.000,00
2.500,00
3.000,00
3.500,00
4.000,00
4.500,00
2011 2012 2013 2014 2015 2016
4.2
67
,26
4.2
92
,86
3.9
37
,20
3.6
38
,13
3.4
34
,45
3.0
11
,14
1.6
57
,00
1.3
31
,27
1.4
42
,11
1.4
84
,89
1.3
46
,44
1.3
10
,56
1.8
32
,85
1.7
06
,57
1.5
58
,25
1.5
05
,95
1.3
96
,80
1.2
10
,81
kWh/MA*
Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
160,00
180,00
2011 2012 2013 2014 2015 2016
16
7,2
5
15
8,8
3
14
3,9
5
13
1,9
5
12
4,0
6
10
8,7
7
17
,03
15
,05
13
,34
13
,73
12
,45
12
,12
71
,24
67
,59
61
,24
56
,22
52
,83
46
,39
kWh/m2 (NF)
Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt
29
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Das angestrebte operative Ziel, im Jahr 2016 den Gesamtstromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um
2,5 Prozent (ca. 27.000 kWh) zu senken, wurde deutlich übertroffen (12 Prozent). Bezogen auf die Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter verringerte sich der Stromverbrauch um 13,3 Prozent. Zum Erfolg haben
sicher weitere Austauschaktionen im Bereich der Bürokommunikation beigetragen, denn neue Geräte
sind deutlich energieeffizienter als frühere Modelle. Insoweit haben wir Maßnahmen, die auch im vom
Umweltministerium initiierten Projekt „Green IT in der Landesverwaltung BW“ empfohlen werden, um-
gesetzt. Inzwischen sind alle Kühlschränke in den Teeküchen durch neue Geräte mit höchster Energie-
effizienzklasse ersetzt.
Im Zuge der Zertifizierung des in 2013 eingeführten Energiemanagements nach ISO 50001 wurde das
bisherige Umweltprogramm zum Umwelt- und Energieeffizienzprogramm fortentwickelt. Seit 2013 wer-
den alle energierelevanten Tätigkeiten noch stärker fokussiert. Da zunehmend mehr Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter flexible Arbeitszeitmodelle in Form von Telearbeit nutzen, werden diese mit Notebooks
versorgt. Bei Präsenzarbeit im Ministerium stehen Dockingstation, Bildschirm und separate Tastatur
zur Verfügung, um ergonomische Belange am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der inzwischen abge-
schlossene Einbau von Bewegungsmeldern auf allen Fluren, in allen Waschräumen, Teeküchen und
Kopierzimmern wird weitere Reduktionen beim Stromverbrauch nach sich ziehen. Ebenso wird sich der
Einbau weiterer LED-Leuchtmittel in der Tiefgarage sowie die stetige Auswechslung im gesamten Ge-
bäude positiv auswirken. Zudem wurden zwei Schaltstufen in der Tiefgarage eingerichtet, um eine
Sparbeleuchtung und Vollbeleuchtung betreiben zu können.
Heizung
Der Heizenergieverbrauch ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,8 Prozent gestiegen und liegt
absolut bei 1.532.674 kWh (Vorjahr: 1.504.251 kWh). Der witterungsbereinigte Verbrauch liegt bei
1.958.532 kWh und ist damit gegenüber 2015 um 3,75 Prozent gestiegen (Vorjahr: 1.887.589 kWh).
Ein Grund für den erhöhten Verbrauch waren im Vergleich zu den Vorjahren eine größere Anzahl an
kühleren Tagen, wodurch sich die Heiztage im Gesamten erhöht haben.
Monatlicher Heizenergieverbrauch von 2011 – 2016 in kWh (witterungsbereinigt)
Die Ausschläge 2016 im Juni und September lassen sich aufgrund der neuen Messstation in Stuttgart Stadtmitte Schwabenzentrum erklären. In den Vorjahren war die Anzahl der Gradtagzahlen in diesen zwei Monaten deutlich höher, daher entsteht aufgrund der Berechnung des witterungsbereinigten Ver-brauches dieser Ausschlag. Der tatsächliche Verbrauch (nicht witterungsbereinigt) ist identisch zu den Vorjahren.
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
Verbrauch Heizenergie
2011
2012
2013
2014
2015
2016
30
Entwicklung des jährlichen Heizenergieverbrauchs (nicht witterungsbereinigt)
Verbrauch Heizung kWh
Jahr kWh/Jahr kWh/m2 (GF) kWh/m2 (NF) kWh/MMA*
2011 1.599.037,00 66,35 98,18 2.526,12
2012 1.663.783,00 69,04 102,16 2.579,51
2013 1.798.300,00 74,62 110,42 2.809,84
2014 1.333.760,00 55,34 81,90 2.193,68
2015 1.504.251,00 62,42 92,36 2.441,97
2016 1.532.674,00 63,60 94,11 2.456,21
* MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Jährlicher Heizenergieverbrauch je m2NF/Jahr von 2011 – 2016 (nicht witterungsbereinigt)
Die Darstellung des spezifischen Wärmeverbrauchs für die Gebäude Kernerplatz, Dillmannstraße und
des Gesamtverbrauchs zeigt auch hier unterschiedliche Verbräuche auf. Das Gebäude in der Dill-
mannstraße ist eine unter Denkmalschutz stehende Villa aus dem Jahr 1901. Die dort installierte
Heizungsanlage ist veraltet. Insbesondere das Rohrsystem und die Heizkörper lassen eine energie-
sparende Steuerung nur bedingt zu. Der Gebäudekomplex Kernerplatz wurde 1988 fertiggestellt,
weshalb die Wärmedämmung und die Heizungsanlage energetisch betrachtet auf einem entsprechend
höheren Entwicklungsstand sind.
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
2011 2012 2013 2014 2015 2016
20
7,6
3
21
6,1
1
23
2,5
8
16
7,9
5 19
9,4
4
19
7,1
9
18
4,2
4
19
1,1
8 21
3,7
0
19
0,4
3
14
4,3
8
18
9,4
3
98
,18
10
2,1
6
11
0,4
2
81
,90
92
,36
94
,11
kWh/m2 (NF)
Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt
31
Spezifischer Wärmeverbrauch der Gebäude in kWh/m²GF (nicht witterungsbereinigt)
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Das angestrebte Ziel, den Gesamtwärmeverbrauch im Vergleich zum Vorjahr zumindest zu konsolidie-
ren, konnte erneut nicht erreicht werden, wenn man den absoluten Verbrauch von Heizwärme betrach-
tet. Der Heizwärmeverbrauch wird maßgeblich durch das Verhalten der Beschäftigten beeinflusst. Zum
Start der Heizperiode wird deshalb ein Hausrundschreiben verschickt, das Tipps zu richtigem Lüften,
Hinweise zum Einstellen der Thermostate und Empfehlungen der Betriebsärztin zu einer angenehmen
und gesundheitsförderlichen Raumtemperatur enthält. Die großzügige Bauweise des Gebäudekomple-
xes Kernerplatz mit durchgängigen Fluren und einem offenen Haupttreppenhaus führt zwangsläufig zu
ungewolltem Beheizen der Flure, da häufig Bürotüren offen stehen. Das Haupttreppenhaus kann mit
Rauchschutztüren abgeschottet werden. Diese Türen sind tagsüber mit Magnetschaltern fixiert und ge-
öffnet. Ab Mitte Oktober werden die Magnetschalter abends gegen 19 Uhr deaktiviert, um den unge-
wollten Wärmeverlust zu verringern. Die Rauchschutztüren können jederzeit von Hand geöffnet wer-
den. Im Rahmen des Energiemanagements nach ISO 50001 wurde mit der für den Gebäudeunterhalt
verantwortlichen Hochbauverwaltung vereinbart, einen hydraulischen Heizungsabgleich durchzufüh-
ren. Dies wird zwischenzeitlich jedoch von der Hochbauverwaltung abgelehnt. In der Dillmannstraße
wird der hydraulische Heizungsabgleich jedoch weiterhin verfolgt. Aktuell finden hier Gespräche mit
der Hochbauverwaltung statt.
Wasser
Wasser wird im Wesentlichen für den Betrieb der Osmose-Anlage (Luftbefeuchtung) im Gebäudekom-
plex Kernerplatz, für die Bewässerung der Grünflächen einschließlich der begrünten Dachflächen, als
Kühlwasser für die Klimaanlage sowie im sanitären Bereich verbraucht. Die wassersparenden techni-
schen Möglichkeiten wurden weitgehend ausgeschöpft. Der Wasserverbrauch ist 2016 zurückgegan-
gen (minus 14,55 Prozent) und liegt damit innerhalb der jährlichen Schwankungsbreite.
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
160,00
180,00
200,00
2011 2012 2013 2014 2015 2016
12
9,0
7
13
4,3
4
14
4,5
8
10
4,4
1 12
3,9
8
12
2,5
8
16
2,9
7
16
9,1
1
18
9,0
2
16
8,4
5
12
7,7
1
16
7,5
6
66
,35
69
,04
74
,62
55
,34
62
,42
63
,60
kWh/m2 (GF)
Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt
32
Monatlicher Wasserverbrauch von 2011 – 2016 in m3
Jährlicher Wasserverbrauch je MA*/Jahr von 2011 – 2016
* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter
Entwicklung des jährlichen Wasserverbrauchs
Wasserverbrauch m3
Jahr m3/MA m3/m2 (GF) m3/m2 (NF)
2011 8,26 0,22 0,32
2012 6,61 0,18 0,26
2013 7,20 0,19 0,29
2014 7,63 0,20 0,29
2015 7,45 0,19 0,28
2016 6,25 0,16 0,24
* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
2011
2012
2013
2014
2015
2016
m3/MA
33
Spezifischer Wasserverbrauch der Gebäude in m3/m²NF
Die Darstellung des spezifischen Wasserverbrauchs für die Gebäude Kernerplatz, Dillmannstraße und des Gesamtverbrauchs zeigt die unterschiedlichen Verbräuche auf. Der Unterschied erklärt sich durch die nur im Gebäudekomplex Kernerstraße installierte Osmose- und Klimaanlage. Der Verbrauch in der Dillmannstraße, der im Wesentlichen im sanitären Bereich und der Gartenbewässerung liegt, ent-spricht den niedrigen Vorjahreswerten.
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Der absolute Verbrauch liegt bei 3.965 m3. Das angestrebte Ziel, den Wasserverbrauch auf 7,5 m3 pro
Person zu konsolidieren, wurde erreicht. 2014 wurden alle Armaturen in den Waschräumen durch sen-
sorgesteuerte Wasserhähne ersetzt. 2015 wurden die Armaturen in den Teeküchen ausgetauscht.
Eine weitere deutliche Verminderung des Wasserverbrauchs wird nicht beabsichtigt, da die inzwischen
über 25 Jahre alten Abwassersysteme der Gebäude Kernerplatz 9 und 10 eine Mindestdurchfluss-
menge an Wasser benötigen.
Mobilität
Eine effiziente und ressourcenschonende Nutzung der Verkehrsmittel durch die Beschäftigten entlastet
nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget des Ministeriums. Deshalb werden die im Zusammen-
hang mit dem Dienstbetrieb entstehenden Verkehrsbewegungen mithilfe eines „Mobilitätsmanage-
ments“ geplant und sowohl unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten erfasst und
bewertet. Weiterhin gilt im Umweltministerium die Vorgabe, Dienstreisen, wann nimmer möglich, mit
der Bahn zu erledigen. Als interne Vorgabe gilt ein Bahnanteil von 45 Prozent bei Dienstreisen. Im Jahr
2016 wurde diese Vorgabe mit 48,3 Prozent erfreulicherweise erreicht. Der Vergleich der gewählten
Verkehrsmittel zeigt, dass Dienstreisen mit dem Pkw um 2,7 Prozent gestiegen und Bahnreisen um 4,9
Prozent gestiegen sind. Flugreisen sind um 7,6 Prozent gesunken.
Die Betrachtung der mit den verschiedenen Verkehrsmitteln verbundenen Emissionen zeigt, dass die
Bahn deutlich geringere Emissionen verursacht als Flugzeug oder Pkw (siehe Emissionen). Für Dienst-
gänge am Standort Stuttgart stehen Dienstfahrräder zur Verfügung. Seit Sommer 2013 kann ein minis-
teriumseigenes Pedelec genutzt werden. Das bei Dienstreisen notwendige Genehmigungsverfahren
und die 2013 eingeführten, auf die Abteilungen bezogenen Reisekostenbudgets gewährleisten, dass
diese auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln
durchgeführt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2016 1.280.519 Personenkilometer zurückge-
legt. Das sind 202.038 Personenkilometer weniger als im Vorjahr.
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
0,80
2011 2012 2013 2014 2015 2016
0,7
5
0,6
1 0,6
6
0,6
7
0,6
6
0,5
6
0,1
2
0,1
2
0,1
1
0,1
4
0,1
2
0,1
3
0,3
2
0,2
6
0,2
9
0,2
9
0,2
8
0,2
4
m3/m2 (NF)
Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt
34
Kilometer pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter 2011 – 2016
* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter
Personenkilometer (Jahr)
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Das Ziel, den Bahnanteil nicht unter 45 Prozent absinken zu lassen, wurde mit einem Anteil von 48,3
Prozent erreicht. Seit 01.01.2013 erfolgen innerhalb des neuen Rahmenvertrags der Landesverwal-
tung mit der Deutschen Bahn alle dienstlichen Bahnfahrten im Fernverkehr ausschließlich mit EE-
Strom. Fernverkehr wird über den gewählten Zug-Typ definiert und erfasst alle Fahrten mit IC, EC und
ICE (Quelle: www.bahn.de). Die EMAS-Datenbank des Umweltministeriums differenziert nicht nach
Zug-Typ. Anhand der Verbindungsdaten kann aber abgeschätzt werden, wie viele Fahrten über Fern-
verkehr abgewickelt wurden. Als Fernverkehrsquote wird im Ministerium ein Prozentsatz von 80 zu-
grunde gelegt.
Emissionen
Von wesentlicher Umweltrelevanz sind die mit dem Verbrauch an Heizenergie und Strom sowie dem
Reiseverkehr verbundenen Kohlendioxid (CO2)-Emissionen. Die Emissionsfaktoren für Heizung, Strom
und Mobilität wurden 2014 erstmals aus dem Nachhaltigkeitsbericht 2014 des Umweltministeriums
übernommen. Weil das Umweltministerium mit „grünem Strom“ versorgt wird, wurde als Emissionsfak-
tor 0 g CO2/kWh angesetzt.
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Kilometer / MA*
Bahn Pkw Flugzeug
Jahr Bahn Pkw Flug Gesamt Bahn-Anteil Pkw-Anteil Flug-Anteil
2011 839.034,00 416.787,00 296.654,00 1.552.475,00 54,0% 26,9% 19,1%
2012 740.734,00 370.062,00 319.951,00 1.430.747,00 51,8% 25,9% 22,4%
2013 666.612,00 379.397,00 252.969,00 1.298.978,00 51,3% 29,2% 19,5%
2014 578.108,00 318.461,00 409.681,00 1.306.250,00 44,3% 24,4% 31,4%
2015 643.420,00 373.818,00 465.319,00 1.482.557,00 43,4% 25,2% 31,4%
2016 619.006,00 356.603,00 304.910,00 1.280.519,00 48,3% 27,9% 23,8%
35
CO2-Emissionen kg/Jahr
Strom (190 g/kWh) Heizung (217 g/kWh) Mobilität (g/Pkm)*
2011 220.437 346.991 165.546
2012 209.140 361.041 158.509
2013 189.483 390.231 142.787
2014 0 200.064 239.982
2015 0 225.638 274.304
2016 0 229.901 200.460
* Gramm/Personenkilometer einschl. der Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. der Energie. Für Bahn (45,0 g/km im Nahver-
kehr, 0 g im Fernverkehr, ab 2014: 15,1 g/Pkm im Mix aus Nah- und Fernverkehr), Pkw durchschnittlich mit 1,3 Personen be-setzt (159,2 g/Pkm, gültig auch für 2014), Flug-Kurzstrecke (207,1 g/km, ab 2014: 441,0 g/Pkm).
Bei der Mobilität stieg der CO2-Ausstoß im Berichtsjahr 2014 um ca. 100 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Grund hierfür ist der ebenfalls für Flugkilometer neu festgelegte Emissionsfaktor von
441,0 g/Pkm (bisher 207,1 g/Pkm). Im Berichtsjahr 2016 ist der CO2-Ausstoß um 27 Prozent im Ver-
gleich zum Vorjahr gesunken.
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Das Ziel, die spezifischen CO2-Emissionen zu verringern, ist in zwei von drei betrachteten Handlungs-
feldern gelungen. Bei den CO2-Emissionen im Bereich Heizung ist eine geringe Zunahme zu verzeich-
nen.
Das Ministerium sucht bei der Vergabe externer Druckaufträge gezielt Druckereien aus, die sogenann-
tes klimaneutrales Drucken anbieten. Die Kompensationszahlungen dienen zum einen dem Umwelt-
und Klimaschutz, zum anderen fließt der kompensierte CO2-Ausstoß als Anrechnungsposten beim
Kernindikator Emissionen ein. Seit Anfang 2014 ist ein anderer Postdienstleister für das Umweltminis-
terium tätig. Die Portokosten für alle Briefe enthalten pro Versandstück eine „go Green“-Abgabe von
2 Cent, die vom Postdienstleister in weltweite Klimaschutzprojekte eingezahlt wird. Das Umweltminis-
terium wird über den CO2-Ausstoß, der mit dem Postversand einhergeht, und die Verwendung der Kli-
maschutzabgabe ein Zertifikat erhalten. Es ist beabsichtigt, kompensierten CO2-Ausstoß ebenfalls als
Anrechnungsposten beim Kernindikator Emissionen zu berücksichtigen.
Papier
Im Ministerium kommt grundsätzlich Büropapier aus 100 Prozent Recyclingpapier zum Einsatz. Für
Einladungskarten, Broschürenumschläge oder ähnliche Sonderdrucke wird holzfreies Papier einge-
setzt. Dieses ist chlorfrei gebleicht, um die Umweltbelastung zu reduzieren (TCF). Informationsschrif-
ten und Broschüren werden weitgehend auf Papier mit hohem Altpapieranteil gedruckt. Auch Versand-
und Ordnungsmittel wie Trennblätter bestehen mindestens zu 80 Prozent aus Recyclingpapier.
Bei der Papierbeschaffung orientieren wir uns an den vom Ministerium im November 2000 herausge-
gebenen „Hinweisen zur Beschaffung von Papier in der Landesverwaltung“ und wählen gezielt Liefe-
ranten aus, deren Produkt mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist. Der Papiereinkauf erfolgt über den
zentralen Logistikdienstleister des Landes. Im September 2013 wurden anlässlich der Ausschreibung
des neuen Rahmenvertrags die Anforderungen an Büro- und Kopierpapier neu gefasst. Das Umweltmi-
nisterium hat überprüft, ob die bisherigen Umweltanforderungen noch angemessen sind oder ange-
passt werden müssen. Dabei haben wir auf Umweltzeichen (Blauer Engel) und Abwasserbelastung bei
der Papierherstellung genauso geachtet wie auf Alterungsbeständigkeit von Recyclingpapier und dies
auch für die Landesverwaltung durchgesetzt.
36
Verbrauch von Büropapier kg/MA von 2011 - 2016
* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter
Der absolute Papierverbrauch ist im Ministerium im Vergleich zum Berichtsjahr 2015 von 13.545 kg auf
10.566 kg (minus 22 Prozent) gesunken. Dies wird mitunter auf die erhöhte Telearbeit zurückgeführt
sowie auch geringere Mengen an Drucken durch die Mitarbeiter.
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Seit 1. Juni 2013 wird der tägliche Pressespiegel des Umweltministeriums nicht mehr ausgedruckt und
verteilt, sondern im Intranet zur Verfügung gestellt. Die Änderung hat sich wahrscheinlich positiv auf
den Papierverbrauch im Berichtsjahr 2013 ausgewirkt. Für den früheren Papierpressespiegel wurden
ca. 135.000 Blatt Papier benötigt. Das entspricht einer Menge von 675 kg pro Jahr bzw. einer Halbjah-
resmenge von 338 kg. Pro Person konnten so im Berichtsjahr 2014 jeweils etwa 1,1 kg Papier einge-
spart werden. Der nicht mehr gedruckte Pressespiegel reduziert auch das Altpapieraufkommen. Im Be-
richtsjahr 2016 sank der Papierverbrauch.
Abfall
Abfälle entstehen im Ministerium vor allem bei der Gebäudebewirtschaftung und beim Bürobetrieb. Sie
zu vermeiden, ist oberstes Ziel unseres Abfallwirtschaftskonzepts. Wo dies nicht möglich ist, wird durch
die Abfalltrennung eine umweltverträgliche Verwertung ermöglicht. Alle Gebäude sind an das Abfall-
wirtschaftssystem der Stadt Stuttgart angeschlossen. Bau- und Renovierungsabfälle sind von den
durchführenden Firmen zu entsorgen.
Der Verwertung bzw. Beseitigung werden folgende Abfälle zugeführt:
Papierabfälle und Kartonagen
werden zur Verwertung als Recyclingpapier abgeholt
Bioabfälle werden zur Kompostierung abgeholt, am Standort Dill-
mannstraße wird der Biomüll im hauseigenen Garten
kompostiert
0
10
20
30
40
50
60
2011 2012 2013 2014 2015 2016
43
55
42
4953
29
kg/MA*
37
Verpackungsabfälle aus Kunststoff
und Metall
werden über das Entsorgungssystem des Dualen
Systems Deutschland (DSD) entsorgt
Batterien und Akkus gehen regelmäßig an das Gemeinsame Rücknahme-
System Batterien
CDs und DVDs werden gesondert gesammelt und einer Recyclingfirma
übergeben
Leuchtstoffröhren holt ein auf ihre Verwertung spezialisierter Fachbetrieb
ab, gesonderte Lagerung in stoßsicherem Behälter
Altglas (nicht Bauabfälle) kommt in die öffentlichen Altglasbehälter
Schrott, Elektroschrott und Altholz wird der Wiederverwertung zugeführt
Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) bringt die städtische Müllabfuhr in das Müllheizkraftwerk
Stuttgart-Münster, das die Energieerzeugung aus der
thermischen Behandlung ins Fernwärmenetz Stuttgart
einspeist
Zahlen und Fakten im Überblick (mit Einbeziehung der Dillmannstraße):
Abfall zur Verwertung/
Abfallart
Gesamtmenge
in kg
Entwicklung zum
Vorjahr in Pro-
zent
kg/MA Entwicklung zum
Vorjahr in Pro-
zent
Altpapier 44.379 minus 11,31 % 71,12 minus 12,45 %
Batterien 80 plus 19,40 % 0,13 plus 17,87 %
CD/DVD 63 plus/minus 0,0 % 0,10 minus 1,28 %
sonstige Wertstoffe 8.000 Plus/minus 0,0 % 12,82 minus 1,28 %
Biomüll 5.760 plus/minus 0,0 % 9,23 minus 1,28 %
Gelber Sack 1.261 minus 21,71 % 2,02 minus 22,71 %
Abfall zur Verwertung
Summe
59.543 minus 9,15 % 95,42 minus 10,32 %
Abfall zur Beseitigung/
Abfallart
Restmüll 13.260 minus 15,43 % 21,25 minus 16,52 %
Sonderabfall 170 minus 15 % 0,27 minus 16,09 %
Abfall zur Beseitigung
Summe
13.430 plus 15,43 % 21,52 minus 16,51 %
38
Entwicklung der Abfälle in kg/Jahr von 2011 - 2016
Entwicklung Altpapier und sonstige Wertstoffe in kg/Jahr von 2011 – 2016
Im Jahr 2016 reduzierte sich die Abfallmenge zur Verwertung gegenüber dem Vorjahr um ca.
9 Prozent.
Das Altpapieraufkommen ist gesunken. Das Aufkommen alter Batterien ist etwas angestiegen. Die Ver-
wertung von alten CDs und DVDs war im Berichtsjahr 2016 gleichbleibend bei 63 kg. Die getrennte Er-
fassung von Abfällen für den Gelben Sack hat sich verbessert. Die im Ministerium tätige externe Reini-
gungsfirma beschäftigt eine Person, die sich ausschließlich um die Abfallbehälter in den Büros, Teekü-
chen und an der zentralen Sammelstelle im 2. Stock kümmert. Das „Berufsethos“ dieses engagierten
Mitarbeiters hilft uns beim konsequenten Abfallmanagement. Das Restmüllaufkommen ist um 15,4 Pro-
zent auf 13.260 kg gesunken. Die Gesamtabfallmenge beträgt 72.973 kg und liegt um 8.448 kg unter
dem Vorjahr.
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
2011 2012 2013 2014 2015 2016
97.564
67
.89
1 80
.65
0
78
.87
6
65
.54
1
59
.54
3
21
.54
0
23
.94
0
17
.88
0
12
.48
6
15
.88
0
13
.43
0
Summe: Abfall Wertstoffe Summe: Abfall zur Beseitigung
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
2011 2012 2013 2014 2015 2016
15
.18
0
9.6
90
22
.17
0
13
.88
2
8.0
00
8.0
00
75.250
49
.71
0
50
.98
0
57
.67
0
50
.04
0
44
.37
9
Sonstige Wertstoffe Altpapier
39
Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen
Ein Hauptziel war, die Sortenreinheit bei Wertstoffen zu verbessern. Dies ist gelungen.
Arbeitssicherheit
Eine umfassende Betrachtung der Daten und Fakten erfordert auch eine Einbeziehung der Rahmenbe-dingungen des Arbeitens im Umweltministerium. Dazu wurden die Themenfelder Arbeitssicherheit, Ar-beitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement durch Zusammenlegung der Steuerkreise be-triebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit gebündelt, um eine einheitliche Analyse und Lösungsansätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.
Dies umfasst organisatorische Maßnahmen wie die Gewährleistung funktionsfähiger Alarmanlagen und der Notstromversorgung sowie die Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze und verhaltensbezogene Vorsorgemaßnahmen wie die Benennung und Instruktion von Funktionspersonal für die Räumung des Gebäudes wie auch die praktische Durchführung einer Räumungsübung, von Ersthelferkursen und Feuerlöschübungen. Im Bereich Gesundheitsmanagement gehen die Maßnahmen weit über das Angebot von Rückenschulen etc. – die sehr gut angenommen werden – mit Vorträgen zu speziellen Themen für alle, Workshops für die Mitglieder des Steuerkreises und speziellen Seminaren für Füh-rungskräfte wie Früherkennung psychischer Belastungen hinaus. Ziel ist es zu lernen, wie man besser mit Konflikten umgehen und Sensibilität für gegenseitige Wertschätzung entwickeln kann. Ganz wesentlich ist auch das Themenfeld Suchtprävention. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen wurden aufgenommen bzw. durchgeführt.
Kernindikatoren nach EMAS III
Eine wesentliche Änderung der novellierten EMAS-Verordnung (EMAS III) ist die Aufnahme von Kern-
indikatoren gemäß Anhang IV, C der Verordnung (EG) 1221/2009 als Bestandteil der Umwelterklärung
zur Darstellung der direkten Umweltaspekte. Als Bezugsgröße wird die Größe der Organisation, aus-
gedrückt durch die Anzahl der Beschäftigten, angegeben. Die Berücksichtigung der Kernindikatoren
erfolgte für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erstmalig in der Umwelterklärung
2010. Mit der Umwelterklärung 2012 begann eine neue Zeitreihe für die Kernindikatoren.
Die Angaben zu jedem Indikator erfassen gemäß EMAS-Verordnung drei Zahlenwerte:
Zahl A = Angabe des gesamten jährlichen Inputs/der Auswirkungen
Zahl B = Angabe des jährlichen Outputs: entspricht der Mitarbeiterzahl des Ministeriums
Zahl R = Verhältnis A zu B (= A dividiert durch B)
Als Kernindikatoren kommen unabhängig von der Art der Organisation Energieeffizienz, Materialeffizi-
enz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen in Betracht.
Aufgrund der Unterbringungssituation müssen bei den verschiedenen Kernindikatoren unterschiedliche
Zahlen B/Mitarbeiterzahlen berücksichtigt werden (siehe auch Informationen zum Standort und Über-
sicht „Wichtige Kennzahlen 2016“).
Energieeffizienz
Dieser (Kern-)Indikator berücksichtigt den gesamten direkten Energieverbrauch und den Gesamt-
verbrauch an erneuerbaren Energien. Im Ministerium setzt sich dieser im Wesentlichen aus dem
Stromverbrauch für das Gebäudemanagement und die energiebetriebene Ausstattung der Bildschirm-
arbeitsplätze in den Büros, aus dem Kraftstoffverbrauch für Dienstreisen mit dem Pkw und dem Ener-
giebedarf für die Heizung zusammen. Kraftstoffverbrauch, der für Dienstreisen mit der Bahn oder dem
Flugzeug anfällt, wird nicht einbezogen, da insoweit keine belastbare Datengrundlage zur Verfügung
steht. Alle Angaben zu Strom, Heizung und Pkw-Kraftstoff werden in Megawattstunden (MWh)
angegeben.
40
Im Rahmen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001, welches für das Dienstgebäude Ker-
nerplatz 9 eingeführt wurde, gelten sogenannte Energy Performance Indicators (EnPI´s). Diese sind in
Ergänzung zu den Kernindikatoren und den Energieleistungskennzahlen zu betrachten, die bereits
über die EMAS-Datenbank festgelegt wurden. Als Grundlage gelten die Energiebescheide der Hoch-
bauverwaltung sowie die Nutzfläche für den Kernerplatz 9 (6.838 m2). In den Energiebescheiden wird
der Gesamtstrom- und Heizwärmebedarf für den Gebäudekomplex Kernerplatz 9/10 zwischen dem
Umweltministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anteilig der Flä-
cheninanspruchnahme aufgeteilt. Die Daten werden mit den Verbräuchen aus der EMAS-Datenbank
verglichen und gegengeprüft. Damit findet ein wechselseitiges Energiecontrolling statt.
Energieeffizienz
2011 2012 2013 2014 2015
Strom in MWh
davon Anteil EE-
Strom
1.160,39
1.160,39
(= 100 %)
1.100,9
1.100,9
(= 100 %)
997,3
997,3
(= 100 %)
915,6
915,6
(= 100 %)
860,4
860,4
(= 100 %)
Heizwärmebedarf
in MWh
1.887,24 1.663,9 1.798,3 1.333,8 1.504,3
Pkw-Kraftstoff in
MWh
davon Anteil Bio-
Kraftstoff
20,20
1,26
(= 6,25 %)
17,8
1,11
(= 6,25 %)
18,4
1,15
(= 6,25 %)
15,4
0,96
(= 6,25 %)
18,1
0,63
(= 3,5 %)
Summe Energie-
verbrauch in MWh
(= Zahl A)
3.067,86 2.782,6 2.814 2.704,3
2.382,8
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
633 645 640 610 624
Zahl R 4,85 4,31 4,39 4,45 3,81
Energieeffizienz
2016
Strom in MWh
davon Anteil EE-Strom
755,5
755,5
(= 100 %)
Heizwärmebedarf
in MWh
1.532,7
Pkw-Kraftstoff in MWh
davon Anteil Bio-Kraftstoff
17,2
0,60
(= 3,5 %)
Summe Energieverbrauch
in MWh (= Zahl A)
2.305,4
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
631
Zahl R 3,65
EnPI´s Einheit 2013 2014 2015 2016
Strom pro Nutzfläche kWh/m2 61,24 56,22 52,83 46,39
Fernwärme pro Nutzflä-
che (witterungsbereinigt)
kWh/m2 104,00 99,77 115,90 120,26
Die Stromversorgung des Ministeriums erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen EnBW. Der
Kundenvertrag besteht zwischen der EnBW und der Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (Amt
Vermögen und Bau Stuttgart). Die Hochbauverwaltung schreibt die Stromlieferung für alle staatlichen
Gebäude einer Region als mehrjährigen Rahmenvertrag aus. Seit 01.01.2009 werden alle staatlichen
41
Liegenschaften im Raum Stuttgart mit Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energien (Wasser-
kraft) erzeugt wurde, versorgt.
Die Beheizung der Ministeriumsgebäude Kernerplatz und Dillmannstraße erfolgt mit Fernwärme. Die
angegebenen Verbrauchsmengen entsprechenden Daten, die am Hauszähler abgelesen werden. Die
Daten werden witterungsbereinigt angegeben.
Die Angaben für den Energieverbrauch durch Pkw-Kraftstoff wurden mit folgender Formel berechnet:
Die aus den Fahrtenbüchern (für ministeriumseigene Fahrzeuge) und den Dienstreisekostenabrech-
nungen für Fahrten mit dienstlich eingesetzten Privat-Pkw ersichtlichen Personenkilometer werden
durch 100 dividiert und mit dem Faktor 6,3 multipliziert. Der Faktor 6,3 steht für den durchschnittlichen
Kraftstoffverbrauch pro 100 Kilometer durch die ministeriumseigenen Fahrzeuge. Für die eingesetzten
Privatfahrzeuge wird der gleiche Kraftstoffverbrauch angenommen. Das Ergebnis in kWh wird auf
MWh umgerechnet. Beim Anteil des Bio-Kraftstoffs wird die gesetzliche Quote gemäß § 37a Absätze 3
und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz zugrunde gelegt, die bis einschließlich 2014 6,25 Prozent be-
trägt. Ab dem Jahr 2015 bis einschließlich 2016 wird mit einer Quote von 3,5 Prozent, ab dem Jahr
2017 bis einschließlich 2019 mit 4 Prozent und ab 2020 mit 6 Prozent gerechnet. Das inzwischen an-
gebotene Benzin E-10 bleibt unberücksichtigt. Die ministeriumseigenen Fahrzeuge werden mit Diesel
betankt. Seit 2015 nutzt das Ministerium ein Hybridfahrzeug, dass zudem mit Benzin betankt wird. Zu
den Tankgewohnheiten der Beschäftigten, die ihre privaten Pkw für den Dienstreiseverkehr einsetzen,
gibt es keine Erhebungen.
Materialeffizienz
Das Ministerium stellt sich als reiner Bürobetrieb da. Beim Indikator Materialeffizienz werden aus-
schließlich die verwendeten Büropapiere und der Papierbedarf der hauseigenen Druckerei betrachtet.
Materialeffizienz
2011 2012 2013 2014 2015
Papier in Tonnen
(= Zahl A)
18,28 14,45 12,87 12,59 13,54
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
425 302 305 256 256
Zahl R 0,04 0,04 0,04 0,04 0,05
Materialeffizienz
2016
Papier in Tonnen
(= Zahl A)
10,56
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
304
Zahl R 0,03
Wasser
Bezüglich des Indikators Wasser wird wegen der äußerst geringen Verbrauchsmengen nur eine einge-
schränkte Steuerungsmöglichkeit gesehen. Wasser wird im Ministerium hauptsächlich für die sanitären
Anlagen und den Betrieb der Klimaanlagen in den Besprechungsräumen benötigt. Das technische Re-
duktionspotenzial ist ausgereizt. Weitere nutzerbezogene Einsparungen sind nicht sinnvoll, weil daraus
hygienische Probleme erwachsen würden. Beim Indikator Wasser werden die Verbräuche des Gebäu-
des Kernerplatz 10 wegen der gemeinsamen Haustechnik und der gemeinsamen Zähler mit erhoben.
Wasser
2011 2012 2013 2014 2015
Wasserverbrauch in Ku-
bikmeter (= Zahl A)
5.257 4.307 4.654 4.700 4.640
Mitarbeiterzahl 633 633 640 608 624
42
(= Zahl B)
Zahl R 8,30 6,80 7,27 7,73 7,43
Wasser
2016
Wasserverbrauch in Ku-
bikmeter (= Zahl A)
3.965
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
631
Zahl R 6,28
Abfall
Für den Indikator Abfall werden alle im Ministerium an den Standorten Kernerplatz und Dillmannstraße
anfallenden Abfallarten aufgenommen, deren Mengen separat erfasst werden. Glas fällt im Ministerium
hauptsächlich in Form von Pfandflaschen für die Besprechungsraumbewirtung an und wird ohne Leer-
gutzählung vom Lieferanten mitgenommen. Das Gleiche gilt für in Pfandflaschen am Automaten ange-
botene Getränke. Flaschen und Gläser, die nicht im Pfandsystem abgeben werden, werden im öffentli-
chen Altglascontainer am Kernerplatz entsorgt. Gefährliche Abfälle fallen im Ministerium in geringem
Umfang in Form ausgedienter Batterien und defekter Leuchtstoffröhren an. Für die Abfallart Leucht-
stoffröhren liegen im Berichtszeitraum keine Mengenangaben vor. Elektroschrott fällt im Ministerium in
minimalen Mengen an und wird mit der Abfallart „Sonstige Wertstoffe“ erfasst. Ausgediente Geräte der
Bürokommunikation werden – soweit funktionstüchtig – an Schulen abgegeben.
Abfallarten
2011 2012 2013 2014 2015
Summe Wertstoffe
davon:
Biomüll
Papier/Kartonagen
CDs und DVDs
Gelber Sack
Glas
Sonstige Wertstoffe
Summe Reststoffe
97,6 t
5,5 t
75,2 t
0,1 t
1,2 t
0 t
15,2 t
21,5 t
57,7 t
6,9 t
49,5 t
0,03 t
1,4 t
0 t
9,7 t
22,6 t
80,8 t
5,7 t
50,0 t
0,03 t
1,6 t
0 t
22,3 t
17,7 t
78,8 t
5,7 t
57,6 t
0,03 t
1,4 t
0 t
13,8 t
12,4 t
65,5 t
5,7 t
50,0 t
0,06 t
1,6 t
0 t
8,0 t
15,8 t
Summe Wert- und Rest-
stoffe (= Zahl A)
119,1 t 90,3 t 98,5 t 91,2 t 81,3 t
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 633 633 640 608 624
Zahl R (= Summe Rest-
und Wertstoffe dividiert
durch Mitarbeiterzahl)
0,18 0,14 0,15 0,15 0,13
Gefährliche Abfälle
davon
Batterien
Leuchtstoffröhren
0,24 t
keine
Angabe
0,09 t
keine
Angabe
0,06 t
0,20 t
0,06 t
keine
Angabe
0,06 t
0,20 t
Abfallarten
2016
Summe Wertstoffe
davon:
Biomüll
Papier/Kartonagen
CDs und DVDs
Gelber Sack
Glas
Sonstige Wertstoffe
59,5 t
5,7 t
44,3 t
0,06 t
1,2 t
0 t
8,0 t
43
Summe Reststoffe 13,4 t
Summe Wert- und Rest-
stoffe (= Zahl A)
72,9 t
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 631
Zahl R (= Summe Rest-
und Wertstoffe dividiert
durch Mitarbeiterzahl)
0,11
Gefährliche Abfälle
davon
Batterien
Leuchtstoffröhren
0,08 t
0,17 t
Biologische Vielfalt
Der Indikator Biologische Vielfalt wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sehr
kritisch betrachtet. Grund ist, dass das Ministerium auf die Bebauung oder Versiegelung der vom Mi-
nisterium benutzten Flächen keinerlei Einfluss und Steuerungsmöglichkeit hat. Das vom Land ange-
mietete Gebäude am Kernerplatz nutzt das Baufenster vollständig aus. Die Flachdachflächen sind als
Gründächer gestaltet, um die Regenwasserverdunstung zu fördern. Der im Jahr zwei- bis dreimal ab-
gemähte Grasbewuchs ist ökologisch insoweit sinnvoll gestaltet, als dass er Vögeln und Insekten Nah-
rungsplätze bietet. Das Gebäude Dillmannstraße ist von einem großen, parkähnlichen Grundstück um-
geben, das mit Lebend- und Totholz, einheimischen Sträuchern und Blumen und minimal versiegelten
Flächen eine große Artenvielfalt am Rande der Innenstadt beherbergt. Solche Kriterien werden aber
beim rein flächenbezogenen Indikator nicht berücksichtigt. Der Kernindikator Biologische Vielfalt bringt
weder die Wertigkeit bebauter bzw. unbebauter Flächen zur Geltung noch wird das umweltpolitisch
wünschenswerte Ziel einer möglichst verdichteten Bauweise in Innenstädten betrachtet. Die Neube-
pflanzung der Wullestaffel sowie der Beete auf den Dachflächen wurde mit Hilfe der Wilhema durchge-
führt, worauf auf sinnvolle biologische Vielfalt für Nutzinsekten geachtet wurde.
Biologische Vielfalt
2011 2012 2013 2014 2015
Nettogrundfläche für Ker-
nerplatz 9 u. Dillmann-
straße 3 (= Zahl A)
12.200 m2 12.200 m2 12.200 m2 12.200 m2 12.200 m2
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
278 264 259 256 256
Zahl R 43,88 46,21 47,10 47,65 47,65
Biologische Vielfalt
2016
Nettogrundfläche für Ker-
nerplatz 9 u. Dillmann-
straße 3 (= Zahl A)
12.200 m2
Mitarbeiterzahl
(= Zahl B)
304
Zahl R 40,13
Emissionen
Für den Kernindikator Emissionen werden die CO2-Emissionen, die im Ministerium aus dem Stromver-
brauch, dem Heizenergiebedarf und den Mobilitätsbedürfnissen resultieren, dargestellt. Die zugrunde
gelegten Verbrauchswerte entsprechen abgesehen von den Mobilitätsdaten den Daten beim Kernindi-
kator Energieeffizienz. Beim Indikator Emissionen wird der Wert für Mobilität um den CO2-Ausstoß bei
dienstlichen Bahn- und Flugreisen ergänzt. Für Stromverbrauch fällt seit 2011 kein CO2 an, da die rele-
vanten Standorte mit Ökostrom versorgt werden. Der dem Heizenergiebedarf und der Mobilität zuge-
ordnete CO2-Ausstoß wird auf der gleichen Grundlage wie im vorangehenden Kapitel Emissionen be-
rechnet. Über der Zahl A wurde ab 2011 eine Zeile ergänzt, in der Anrechnungsposten aus CO2-Kom-
pensationsprojekten angegeben werden.
44
CO2-Emissionen
in Tonnen
2011 2012 2013 2014 2015
Strom (bis 2010:
190 g/kWh)
0 0 0 0 0
Heizung (bis 2013:
217 g/kWh, ab 2014:
150 g/kWh)
347,02 361,07 390,23 200,06 225,63
Emittent Kälteanlage* 34,00 0 0 0
Summe Anrechnungspos-
ten
0,50 1,10 0,50 nicht ermit-
telbar
nicht ermit-
telbar
Summe Strom, Heizung,
Kälteanlage abzgl. Anrech-
nungsposten (= Zahl A)
346,52 394,07 389,73 200,06
225,63
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 633 645 640 608 624
Zahl R 0,55 0,61 0,60 0,35 0,36
CO2-Emissionen
in Tonnen
2016
Strom (bis 2010:
190 g/kWh)
0
Heizung (bis 2013:
217 g/kWh, ab 2014:
150 g/kWh)
229,90
Emittent Kälteanlage* 0
Summe Anrechnungs-pos-
ten
nicht ermit-
telbar
Summe Strom, Heizung,
Kälteanlage abzgl. Anrech-
nungsposten (= Zahl A)
229,90
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 631
Zahl R 0,36
* Im Berichtsjahr 2012 waren Angaben zur Kälteanlage erforderlich, da diese einen Defekt und Kältemittelverlust aufwies. Nach Reparatur der Anlage entfällt dieser Emissionsfaktor.
CO2-Emissionen in
Tonnen
2011 2012 2013 2014 2015
Mobilität* (= Zahl A) 165,55 158,50 142,8 239,9 274,3
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 425 335 349 349 361
Zahl R 0,38 0,47 0,40 0,68 0,75
CO2-Emissionen in
Tonnen
2016
Mobilität* (= Zahl A) 200,46
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 409
Zahl R 0,49
* Emissionsfaktoren ab 2014: Gramm/Personenkilometer einschl. der Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. der Energie. Für Bahn (15,1 g/km als Mix aus Nah- und Fernverkehr), Pkw durchschnittlich mit 1,3 Personen besetzt (159,2 g/Pkm), Flug (441,0 g/km).
45
Die aus der Mobilität mit dem Verkehrsträger Pkw resultierenden sonstigen Emissionen SO2, NOX und
Feinstaub werden anhand folgender Annahmen aufgeschlüsselt: Dienstlich veranlasste Pkw-Fahrten
erfolgen zum Teil mit Dienstwagen des Ministeriums und zum Teil mit Privatfahrzeugen der Beschäftig-
ten. Für die Kraftstoffarten und Schadstoffklassen der benutzten Fahrzeuge liegen nur bezüglich der
Dienstwagen des Ministeriums belastbare Fakten vor. Als ministeriumseigene Pkw waren im Berichts-
jahr Diesel mit Abgasnorm EURO 6b und 6c im Einsatz. Die von der Fahrbereitschaft verwendeten
Pkw verteilen sich hälftig auf Diesel- und Benzinmotor; alle Pkw haben die Abgasnorm EURO 5 Und
EURO 6b und 6c. Die für Dienstfahrten eingesetzten Privat-Pkw werden zunächst hälftig auf
Fahrzeuge mit Benzin- und mit Dieselkraftstoff aufgeteilt. Je die Hälfte der zurückgelegten Kilometer
werden Fahrzeugen der Abgasnorm EURO 5 und EURO 6b und 6c zugeordnet.
Sonstige Luftschadstoffe
in kg
2011 2012 2013 2014 2015
SO2 0 0 0 0 0
NOX 55 44 39 38 52
PM 2,3 2 2 2 2
Summe Luftschadstoffe
(= Zahl A)
57,3 46 41 40 54
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 425 335 349 348 361
Zahl R 0,13 0,13 0,11 0,11 0,14
Sonstige Luftschadstoffe
in kg
2016
SO2 0
NOX 52
PM 2
Summe Luftschadstoffe
(= Zahl A)
54
Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 409
Zahl R 0,13
46
UMWELTMANAGEMENTSYSTEM
Das entsprechend den Anforderungen von EMAS im Ministerium etablierte Umwelt- und Energiemana-
gementsystem ist Bestandteil der Gesamtorganisation. Es legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten im
Umweltschutz sowie zur Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung des Systems fest. Damit werden
Umwelt- und Energieaspekte in alle Bereiche integriert. Die Beschäftigten können aktiv an den Um-
weltaktivitäten teilnehmen.
UMWELT-NETZWERK
Die Gesamtverantwortung für den Umweltschutz im Ministerium liegt in den Händen des Ministerialdi-
rektors (Amtschef) als Managementvertreter. Für die Gesamtkoordination und die Funktionsfähigkeit
des Umwelt- und Energiemanagementsystems ist der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte
verantwortlich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird er von je einem Umweltkoordinator für die
indirekten (Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit) und die direkten (Organisationsreferat)
Umweltauswirkungen unterstützt; gemeinsam organisieren und koordinieren sie die Einführung und
Aufrechterhaltung des Umwelt- und Energiemanagements und sind gleichzeitig Ansprechpartner in Sa-
chen Umweltschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
EMAS-Team
Das EMAS-Team trifft sich mindestens einmal jährlich, um die Entwicklung des Umweltschutzes und
Energieeinsparpotenziale an den Standorten zu überprüfen und dessen Weiterentwicklung zu steuern.
Es ist gleichzeitig ein wichtiges Instrument, um alle relevanten Bereiche in die Managementprozesse
einzubeziehen. Das Team setzt sich zusammen aus dem Umwelt- und Energiemanagementbeauftrag-
ten, den beiden Umweltkoordinatoren, der Leiterin Innerer Dienst, dem Betriebsmeister, Beschäftigten
des Referats Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, nachhaltiges Wirtschaften, des Orga-
47
nisationsreferats und – je nach anstehendem Thema – aus Ansprechpartnern der Abteilungen, des ört-
lichen Personalrats, der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Bereich Energie
übernehmen insbesondere die Leiterin Innerer Dienst sowie der Betriebsmeister wichtige Funktionen.
Indirekte Umweltauswirkungen
Die indirekten Umweltauswirkungen nehmen im EMAS-Prozess einen wichtigen Raum ein. Sie sind ein
zentraler Teil der politischen Entscheidungsfindung und -verantwortung. Die EMAS-Team-Mitglieder
sind zugleich Ansprechpartner für indirekte Umweltauswirkungen in jeder Abteilung. Sie treffen inner-
halb der Abteilung die Auswahl und koordinieren die Darstellung der indirekten Umweltauswirkungen in
der Umwelterklärung.
Öko-Round-Table
Grundlegende Entscheidungen für den kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozess trifft der
„Öko-Round-Table“. Diesem Gremium gehören der Ministerialdirektor, die Abteilungsleiter, der Perso-
nalratsvorsitzende sowie der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte an. Dieser „Runde Tisch“
beschließt Umweltleitlinien/Energieleitlinien und verabschiedet das Umwelt- und Energieeffizienzpro-
gramm sowie die Umwelterklärung des Ministeriums. Das Gremium ist damit auch zuständig für die
Managementbewertung nach I-A.6 der EMAS-Verordnung und Punkt 4.7 der DIN EN ISO 50001. Die
Bewertung wird anhand eines Katalogs vorgenommen. Das Muster hierfür ist als Anlage beigefügt.
Beschäftigte
Das Engagement der Beschäftigten trägt entscheidend zur kontinuierlichen Verbesserung der Umwelt-
leistung des Ministeriums bei. Jeder Beschäftigte ist im Rahmen seiner Aufgaben verantwortlich für
den Umweltschutz und angehalten, mit Energie sparsam umzugehen. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Ministeriums sind deshalb nicht nur über die Umweltleitlinien/Energieleitlinien, das
Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und umweltrelevante Abläufe informiert, sondern erhalten
auch konkrete Hinweise für umweltbewusstes Verhalten im Büroalltag. Im Intranet sind verschiedene
Informationen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen eingestellt (z. B. sparsamer Energieverbrauch,
Pendlernetz, umweltfreundliche Beschaffung). Die Seiten werden regelmäßig überarbeitet und die
Beschäftigten über die Änderungen informiert. Zu Beginn ihrer Ausbildung beim Ministerium werden
die Auszubildenden in einem Informationshandbuch über das Umwelt- und Energiemanagement
informiert; sie erhalten daneben zu diesem Thema eine gesonderte Unterweisung. Die Beschäftigten
werden regelmäßig über aktuelle Aktivitäten informiert, z. B. durch Insidervorträge oder über
Rundmails.
MANAGEMENTKONZEPTE
Im Rahmen des Umweltmanagementsystems hat das Ministerium Managementkonzepte etabliert, die
dazu beitragen, umweltrelevante Bereiche und Abläufe an ökologischen Kriterien auszurichten:
Energie- und Wassermanagement
Für die einzelnen Gebäudekomplexe gibt es individuelle Bewirtschaftungskonzepte. Sie gewährleisten,
dass der Ressourcenverbrauch so gering wie möglich ist und sorgen für eine kontinuierliche Überwa-
chung des Verbrauchs. Dazu trägt unter anderem ein Anlagen- und Energiemanagement bei, das auf
moderner Steuerungs- und Regeltechnik basiert.
Beschaffungs- und Bewirtschaftungsmanagement
Das Materialbeschaffungs- und -bewirtschaftungssystem des Ministeriums (MABES) sieht u. a. eine
ökologische Bewertung der Produkte vor. Dadurch können bei allen Beschaffungs- und Bewirtschaf-
tungsentscheidungen regelmäßig auch Umwelt- und Energieaspekte berücksichtigt werden. Grund-
sätzlich bevorzugt das Ministerium Produkte aus Recyclingmaterialien oder nachwachsenden
Rohstoffen, die umweltverträglich produziert wurden. Sie sollen sich zudem durch Langlebigkeit,
48
Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit auszeichnen. Insbesondere bei der Beschaffung
von technischen Geräten wird die Energieeffizienz berücksichtigt und es werden – soweit möglich – die
energetischen Lebenszykluskosten bewertet. Einschlägige Produktkennzeichnungen finden Berück-
sichtigung. Bei der Beschaffungspraxis orientiert sich die Beschaffungsstelle unter anderem an den
Grundsätzen und Leitlinien des vom Ministerium herausgegebenen Leitfadens „Umweltorientierte
Beschaffung“, dem „Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes sowie
bekannten Umwelt- und Energielabels wie dem Blauen Engel.
Abfallmanagement
Für die Gebäude gelten individuelle Abfallkonzepte, die auf die Lage und die Rahmenbedingungen des
jeweiligen Standorts abgestimmt sind. Oberstes Ziel des Abfallwirtschaftskonzepts ist, Abfälle zu ver-
meiden. Ist dies nicht möglich, werden diese Abfälle in den vorhandenen Systemen umweltverträglich
verwertet oder beseitigt.
Mobilitätsmanagement
Unser Mobilitätsmanagement ermöglicht es, die mit dem Dienstbetrieb verbundenen Verkehrsbewe-
gungen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten, um sie so effizient und
ressourcenschonend wie möglich zu gestalten.
Controlling
Der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg (NBBW) ist ein von der Landesregierung einberufenes
unabhängiges Beratungsgremium. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist darauf gerichtet, Nachhaltigkeit mit
konkreten Indikatoren messbar zu machen, fokussiert die Schwerpunkte „Klima und Energie",
„Ressourcen" und „Bildung für nachhaltige Entwicklung" und soll Bürgerinnen und Bürger aber auch
Experten stärker als bisher einbeziehen.
Wesentliche Instrumente sind hierbei:
Als Grundlage des Statusindikatorenberichts dienen u. a. Umweltindikatoren, die von der Landes-
anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aufgestellt und
weiterentwickelt werden. Die alle drei Jahre erscheinenden Umweltdaten der LUBW (zuletzt 2015)
sowie die jährliche Aktualisierung der „Daten zur Umwelt – Umweltindikatoren Baden-Württemberg“
werden in das Controlling einbezogen, ebenso der aufgrund § 9 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes Ba-
den-Württemberg ab 2016 alle drei Jahre zu erstellende Monitoring-Bericht zum Umsetzungsstand
wichtiger Ziele und Maßnahmen und die aktuelle CO2-Bilanz nach dem Klimaschutzgesetz Baden-
Württemberg.
RECHTLICHE REGELUNGEN
Beachtung der rechtlichen Vorgaben bei Erfüllung der Dienstaufgaben
Das Ministerium ist im Rahmen von verschiedenen Rechtsetzungsverfahren als untergesetzlicher
Normgeber oder Mitakteur in die Entwicklung und Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben einge-
bunden. Die Einhaltung und Anwendung dieser Vorgaben stellt es wie folgt sicher: Im Rahmen der
prinzipiellen Verbindlichkeit von Rechtsnormen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft, der im
Konfliktfall von den Gerichten Geltung verschafft wird, gewährleistet das Ministerium auf den speziellen
Rechtsgebieten innerhalb seines Geschäftsbereichs die Anwendung, Einhaltung und zweckmäßige
Umsetzung des Rechts. Dazu dienen die Instrumente der Vollzugssteuerung sowie der Rechts- und
Fachaufsicht. Die Steuerung des Verwaltungsvollzugs und die Aufsicht beziehen sich sowohl auf die
Überwachungs-, Planungs- und Beratungstätigkeit in den verschiedenen Fachbereichen als auch auf
49
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren wie beispielsweise im Wasser-, Abfall- und Immissions-
schutzrecht. Es ist deshalb selbstverständlich, dass die jeweiligen Organisationseinheiten die für sie
einschlägigen Rechtsvorschriften kennen.
Bei der Erfüllung ihres Auftrags stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter anderem folgende
Ressourcen ergänzend zur Verfügung:
Eine umfangreiche Bibliothek zu allen umweltrelevanten Sach-, Fach- und Rechtsfragen sowie
das Intranet des Ministeriums, das Zugang bietet
zu Landesrecht BW, einem Service, der zeitnah die laufende Gesetzgebung und
Rechtsprechung des Landes Baden-Württemberg, aber auch des Bundes begleitet
und in elektronischer Form aufbereitet,
zum „Vorschriftenverzeichnis der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV)“,
das die Gewerbeaufsicht anbietet,
zum LVN-Informationsdienst der Landesverwaltung,
über den Link „Fachthemen Europa“ zur deutschsprachigen Europarechtsdatenbank
und
zum Verwaltungsportal service-bw.
Soweit Fachverlage spezielle Textsammlungen zu bestimmten Fachgebieten anbieten, z. B.
Immissionsschutzrecht oder Atom- und Strahlenschutzrecht, werden diese für die entsprechenden
Referate angeschafft.
Das für fachübergreifendes Recht zuständige Referat 16 bietet in losem Turnus ministeriumsinterne
Informationsveranstaltungen zu neuen Rechtsentwicklungen an.
Beachtung der rechtlichen Vorgaben innerhalb des internen Dienstbetriebs:
Die maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Genehmigungen zur Erfüllung des Rechts hinsichtlich
des Dienstbetriebs („Betriebsökologie“) sind in einem Rechts- und Anforderungsverzeichnis aufgelistet,
das jährlich aktualisiert wird. Notwendige Ergänzungen und Veränderungen werden von dem Umwelt-
koordinator/Rechtsreferent vorgenommen. Das Verzeichnis beinhaltet Rechtsvorschriften, die zur Ein-
haltung der betriebsökologischen Anforderungen in den folgenden Bereichen notwendig sind.
Fazit: Die Beschäftigten des Ministeriums haben damit jederzeit die Möglichkeit, auf alle aktuellen Um-
weltvorschriften zuzugreifen, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.
KOMMUNIKATION
Die interessierte Öffentlichkeit findet auf den Internetseiten des Ministeriums Informationen und weiter-
führende Links zum Thema Umweltschutz (www.um.baden-wuerttemberg.de). Dort sind auch Hinweise
zu Aktionen und Veranstaltungen sowie Publikationen des Ministeriums zu finden. Mit der Übernahme
des neuen Geschäftsbereichs Energiewirtschaft sind zwei Internetplattformen hinzugekommen. Das
Informationszentrum betrieblicher Umweltschutz richtet sich insbesondere an die Wirtschaft. Das Infor-
mationszentrum Energie bietet umfangreiche Themen für jedermann und ist über die Homepage des
Ministeriums verfügbar.
In regelmäßigen Veranstaltungen wie etwa der Reihe „Anstöße“ informieren namhafte Experten und
Vertreter aller gesellschaftlichen Bereiche über aktuelle umweltpolitische Fragestellungen. Bei der Bro-
schürenstelle des Ministeriums können alle veröffentlichten Publikationen angefordert werden (siehe
Impressum).
50
Ein weiterer Internet-gestützter Zugang zu Informationen zum Geschäftsbereich des Ministeriums be-
steht über www.service-bw.de. Dieses Verwaltungsportal von Land und Kommunen soll Bürgerinnen
und Bürgern, Unternehmen, Verbänden und sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung er-
leichtern. Fragen zu Umwelt- und Energiegesichtspunkten im Rahmen verschiedenster Lebenslagen
(z. B. Umwelt, Unternehmensgründung, Bauen oder Umzug) und Verfahren oder bezüglich Behörden
und Formularen werden hier vernetzt mit anderen Bereichen (wie Meldewesen, Baurecht, soziale As-
pekte) beantwortet.
Die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörende Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ermöglicht z. B. Informationen zu den Auswertungen diver-
ser Messreihen. Die Ergebnisse zur Überwachung der Luft- oder Wasserqualität werden unter
www.lubw.baden-wuerttemberg.de in Echtzeit zur Verfügung gestellt.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt seit Jahren mit einem Förder-programm den sogenannten EMAS-Konvoi. Dabei schließen sich mehrere im Hinblick auf ihre Umweltziele oder Umweltauswirkungen vergleichbare Institutionen zusammen, um den Einstieg in die erstmalige EMAS-Zertifizierung gemeinsam anzugehen. Das Ministerium übernimmt die Kosten für einen Umweltgutachter, der den gesamten Prozess moderiert und fachlich begleitet.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anfragen und Anregungen, aber auch Beschwerden an
die beim Ministerium eingerichtete Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg tele-
fonisch (0711 126-2626), per E-Mail ([email protected]) oder per Post wenden. Auch der
Bürgerreferent des Ministeriums steht für telefonische Auskünfte zur Verfügung (0711 126-2742).
Die Pressestelle des Ministeriums informiert im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit insbesondere durch
Pressemitteilungen auch über Aktivitäten im Bereich des Umweltschutzes.
Die dem Ministerium zugeordnete „Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg“
(www.um.baden-wuerttemberg.de/akademie) bietet ein thematisch breit gefächertes Programm sowie
zahlreiche Informationsbroschüren an. Mit ihren Angeboten wie Seminaren, Tagungen, Workshops
und anderen Veranstaltungen richtet sie sich an alle Bevölkerungsgruppen.
51
IMPRESSUM UND ANSPRECHPARTNER
Herausgeber
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Hausanschrift: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 103439, 70029 Stuttgart
Telefon: 0711 126-0
Telefax: 0711 126-2881
E-Mail: [email protected]
Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de
Redaktion und Ansprechpartner
Dr. Harald Reh Tel.: 0711 126-2723, E-Mail: [email protected]
Heiner Prasse Tel.: 0711 126-2739, E-Mail: [email protected]
Sarah Gratza Tel.: 0711 126-2747, E-Mail: [email protected]
Umweltbetriebsprüfer
Monika Grübel, Ulrich Kirchenbauer
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
52
Anlage 1: Umwelt- und Energieeffizienzprogramm 2017/2018 (Stand 30.10.2017)
Ziele Ziel er-reicht
Maßnahmen Termin
Zwischen-
bilanz
Strom
Kühlschrankkonzept UM Über Vermögen und Bau wurde an den Hauseigentümer der Wunsch angemeldet, die Teeküchen im UM zu erneuern. In Zuge dieser Maßnahmen werden dann vom UM auch neue Kühl-schränke und Spülmaschinen beschafft. Private Kühlschränke sol-len dann abgeschafft werden, mit dem Hinweis, dass nun neue Kühlschränke in den Teeküchen zur Verfügung stehen.
30.06.2018
Strategisches Ziel: Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040 Operatives Ziel: Reduzierung gegenüber 2016 um 1 %, d.h. ca. 9.000 kWh (Kernerplatz 9 + 10)
Zielerreichung: 70 %
PC-Monitore mit weniger Strombedarf bei Ersatzbeschaffung Auf Dauer
Fortschreibung der UM-IuK-Konzeption, u.a. mit Planung für Gerä-testandard mit mehr Energieeffizienz
Auf Dauer
Optimierung der Arbeitsplatzausstattung am Kernerplatz 9 mit energiesparsamen Geräten mit teilweiser Umstellung auf Note-books (30% Notebook-Anteil an den Arbeitsplätzen).
Auf Dauer
Installation energieeffizienter Switche im gesamten Haus 31.12.2017
Prüfung, ob über das Wochenende nur P1 (Tiefgarage) geöffnet werden soll, sodass nicht beide Tore stromversorgt sind
31.03.2018
Prüfung, ob zwei Schaltstufen in der Tiefgarage eingerichtet wer-den können, um eine Sparbeleuchtung und Vollbeleuchtung ein-richten zu können
31.12.2017
Umrüstung der Beleuchtung in den Parkdecks auf LED 31.12.2017
Umrüstung der Beleuchtung der Servicestelle auf Bewegungsmel-der
30.06.2018
Nachrüstung defekter Lampen ausschließlich mit LED auf Dauer
Umbau des Lastenaufzugs (energieeffizienter Motor) 30.06.2018
53
Reduzierung der CO2-Emissionen
Kwh Strom = 0,00 kg CO2-Emissionen/Kwh Auf Dauer
(Grund: Strom aus erneuerbarer Energie)
Strategisches Ziel:
Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040
Operatives Ziel:
Konsolidierung der Ge-samtemissionen Zielerreichung: 100 %
Wärme Veranlassung des Austausches alter Heizkörperventile (insgesamt ca. 500 Ventile am Kernerplatz 9)
Auf Dauer
Strategisches Ziele: Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040
Durchführung eines Pilotprojektes zum hydraulischen Abgleich im Dienstgebäude Dillmannstr. 3
30.06.2018
Operatives Ziel:
Gesamtverbrauch Konsolidierung Zielerreichung: 40 %
Wärmebilder des Gebäudes vom Eigentümer anfordern 15.11.2017
witterungsbereinigt Konsolidierung
Einzelne Heizkreisläufe werden in der EMAS-Datenbank einzeln aufgeführt, um Rückschlüsse auf das Heizverhalten zu ziehen
30.11.2017
Ziel für 2017: Konsoli-dierung
Reduzierung der CO2-Emissionen
Kwh Wärme= 0,15 kg CO2-Emissionen/Kwh
(Grund: Berechnung für CO2-Emissionen bei Fernwärme) Wärmebedarf ist gegenüber 2015 minimal gestiegen
Strategisches Ziel:
Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040
Operatives Ziel:
Konsolidierung der Ge-samtemissionen Zielerreichung: 60 %
Wasserverbrauch Neue Spülkästen in den Toiletten 31.12.2017
Konsolidierung auf Ver-brauchswerte von 7,5 m3/MA
Zielerreichung: 40 %
Ziel 2017: Konsolidie-rung
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Mobilität Erweiterung des Fahrradabstellraumes in der Tiefgarage für MA des MLR
30.04.2018
Strategisches Ziel:
Ausrüstung von Räumen mit Videokonferenz; Mobilmachung der Anlage im Blautopfzimmer
31.12.2017
Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040
Verstärkte Nutzung von Telefonkonferenzen Auf Dauer
Operatives Ziel: Anschaffung eines 2. E-Bikes und Ersatzbeschaffung von 2 Fahrrä-dern
30.06.2018
Bahnanteil bei Dienst-reisen nicht unter 45% Zielerreichung: 60 %
Arbeitssicherheit Konzept BGM Auf Dauer
Erfolgskontrolle Empfehlungen Betriebsärztin und BAD Auf Dauer
Zielerreichung: 60 %
Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen Auf Dauer
Jährliche Erste Hilfe-Kurse mit Defibrillatorschulung 2. Quartal 2018
Feuerlöschkurs 3. Quartal 2018
Verabschiedung und In-Kraft-Setzen der Brandschutzordnung für Kernerplatz 9
3. Quartal 2018
Kompensation der CO2-Emissionen
Kompensationsprojekte für:
1. Fliegen (Dienstreisen) Projekt „Klimaneutrales Fliegen“ Auf Dauer
Zielerreichung: 80 %
2. Klimaneutrales Drucken möglichst vieler UM-Broschüren, Beratungsmail auf Nachfrage verschicken, Zertifikate sammeln
Auf Dauer
3. Klimaneutraler Postversand (seit 1.2.2014) Auf Dauer
4. UM-Veranstaltungen klimaneutral stellen Auf Dauer
Papier Bei KÖ-Planung: Download-Möglichkeit als Alternative zum Bro-schüren-Druck konsequent prüfen
Auf Dauer
Konsolidierung Zielerreichung: 80%
Abfall Mehr Sortenreinheit bei Wertstoffen Auf Dauer
Zielerreichung: 80%
Abfallkonzept UM aktualisieren 31.12.2018
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Beachtung ökologi-scher Aspekte bei der Beschaffung Zielerreichung: 80 %
Im Rahmen der geltenden Regelungen ökologischen Aspekten so weit als möglich Rechnung tragen
Auf Dauer
Beschäftigte Catering für Weihnachtsfeier UM über WerkHaus Feuerbach, Werkstatt für behinderte Menschen
07.12.2017
ökologisches Be-wusstsein und Verhal-ten stärken
Umwelt- und Energieleitlinien für Infotafel verkürzen und permanent einspielen
Auf Dauer
„Umwelt- und Energietipp des Monats“ auf Wegweistafel im Foyer K9 zum Nachlesen einstellen (Tipp wird alle vier Wochen ange-passt)
Auf Dauer
Zielerreichung: 60%
Info zu EMAS beim Patenjob für Neuankömmlinge Auf Dauer
Anlage einer ökologisch wertvollen Grünbepflanzung an der Wulle Staffel
30.11.2017
Medienübergreifende Maßnahmen
Einblenden von Umwelt- und Energietipps bei Anmeldung im IuK-System
31.12.2017
Zielerreichung: 40%
Indirekte Umwelt-aus-wirkungen
Nachhaltigkeitsinitiative Auf Dauer
Zielerreichung: 40 %
NHP gem. VwV Regelungen Auf Dauer
Ziel erreicht Ziel nicht erreicht
Ziel wird noch verfolgt
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ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Unterzeichner, die CORE Umweltgutachter GmbH mit der Registrierungsnummer DE-V-0308, ver-treten durch Herrn Raphael Artischewski, EMAS-Umweltgutachter mit der Registrierungsnummer DE-V-0005, u. a. akkreditiert oder zugelassen für den Bereich (NACE-Code 2.0) 84.1 – Öffentliche Verwaltung – bestätigt, begutachtet zu haben, dass der Standort bzw. die gesamte Organisation,
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
Kernerplatz 9, D-70182 Stuttgart
Dillmannstr. 3, D-70193 Stuttgart, mit der Registrierungsnummer Nr. D-175-00086, wie in der konsolidierten Umwelterklärung angegeben alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschafts-system für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in der Fassung der Änderungsver-ordnung (EU) 2017/1505 erfüllt.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass
- die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden,
- das Ergebnis der Begutachtung und Validierung keine Belege für die Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften ergeben haben,
- die Daten und Angaben der aktualisierten Umwelterklärung des Standorts ein verlässliches glaub-haftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Organisation/des Standorts innerhalb des in der Umwelterklärung angegebenen Bereichs geben.
Diese Erklärung kann nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichgesetzt werden. Die EMAS-Registrie-rung kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständige Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit verwendet wer-den. Die nächste konsolidierte Umwelterklärung wird zum 14/11/2019 erstellt. Jährlich wird eine aktualisierte Umwelterklärung herausgegeben. Stuttgart, den 09/11/2017
Dipl.-Ing. Raphael Artischewski (DE-V-0005)
GF, CORE Umweltgutachter GmbH (DE-V-0308)
Schorndorfer Str. 41
70736 Fellbach