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CORONA- HYGIENE-TIPPS Mitarbeiter-, Gäste- und Betriebsschutz

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  • CORONA-

    HYGIENE-TIPPS Mitarbeiter-, Gäste- und Betriebsschutz

  • CORONA-HYGIENE-TIPPS

    In Abstimmung mit dem Verband Privater Brauereien und der Lebensmittelüber-

    wachung im Landkreis Eichstätt, haben wir Hygiene-Tipps für Sie zusammengetragen.

    Die Checkliste soll Ihnen helfen, notwendige und proaktive Hygiene-Maßnahmen für

    Ihre Mitarbeiter und Gäste zu durchleuchten. Die Übersicht ist als Ergänzung zu den

    Leitlinien der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe1 und des

    DEHOGA2 zu betrachten.

    Mitarbeiterschutz

    Unterweisung der Mitarbeiter über die wichtigsten allgemeingültigen Hygiene-

    Maßnahmen und betriebsspezifische Hygiene-Konzepte (inklusive schriftlicher

    Dokumentation der Unterweisung)3:

    • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife. • In Kurzpausen zusätzlich Hände desinfizieren.• Hände aus dem Gesicht halten.• Husten- und Niesetikette einhalten.• Mindestens 1,5 m Abstand zwischen Personen einhalten.

    Tragen eines einfachen Mund-Nasenschutzes der Mitarbeiter am Ausschank,

    bei der Speisenzubereitung und mit direktem Kundenkontakt

    (z. B. Kasse und Service).

    Installation von Desinfektionsmittel-Spendern für Mitarbeiter.

    Minimieren der Kontaktpunkte unter den Mitarbeitern:

    • Vermeiden von Händeschütteln, Umarmungen, Berührungen.• Abstandhalten auch in Pausen- und Sanitärräumen.• Durchführung von Raucherpausen nur einzeln.

    Reinigung von Arbeitsutensilien nach Nutzung bzw. Schichtende (z.B. Orderman, Tabletts, Küchengeräte).

    Schichtpläne mit strikt unabhängig voneinander arbeitenden Mitarbeitern /

    Teams, um Betriebsschließungen zu vermeiden („Quarantäne-Verordnung

    aufgrund von Kontaktpersonen ersten Grades“).

    1 https://www.bgn.de/corona/ 2 https://www.dehoga-corona.de/ 3 https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/ 1

  • CORONA-HYGIENE-TIPPS

    Gästeschutz

    Aufstellung von Stationen zur Händedesinfektion an den Eingängen

    und in den Sanitärräumen.

    Aushängen der gültigen Hygieneregeln.

    Einführen eines „Wartebereichs“.

    (Freihalten der Wege, Vermeidung von Überfüllung).

    Ausreichend weites Stellen der Tische und Stühle/Bänke:

    • Zwischen den Stühlen benachbarter Tische muss ein Mindestabstand von 1,5 m vorhanden sein.

    • Durchgänge müssen mindestens 3,5 m breit sein.• Pro Tisch dürfen maximal 4 Personen Platz nehmen. Ausnahme: die dort sitzenden Personen gehören einem Haushalt an oder sind ersten Grades verwandt.

    Abstandhalten bei SB-Stationen von mindestens 1,5 m zwischen den Gästen

    (Hinweis durch farbige Markierungen oder entsprechende Hinweisschilder). Umsetzung der Abstandsregeln auch in den Sanitäreinrichtungen.

    Reinigung der Tische nach jeder Belegung mit Desinfektionsmittel. Reinigung der Speisekarten nach jeder Nutzung.4 Reinigung nach jeder Nutzung bzw. Vermeidung von Salz-, Pfeffer- und Zuckergefäßen.5

    Vermeidung von Besteckkrügen auf Tischen / Besteck-Buffets.

    Vermeidung von gemeinsam nutzbaren Soßenspendern (im SB-Bereich). Spezielles Angebot von „durchgekochten“ Gerichten. Vermeidung von Buffet-Angeboten (z.B. Frühstücks-Buffet, Salatbar).

    Angebot des bargeldlosen Bezahlens.

    Angebot von (kostenlosen) Einweg-Masken und Desinfektionstüchern. Kommunikation der getätigten Maßnahmen zum Gäste- und Mitarbeiterschutz. Anbringen der Hygiene-Regeln und Anweisung zum richtigen Händewaschen

    auf den WCs

    4 5 Vorschlag des LRA: Ausgabe von Speisekarten, Salz-, Pfeffer- und Zuckergefäßen, Besteckkrügen, Soßen, Essig und Öl usw. ausschließlich durch Servicepersonal und

    so wenig wie möglich am Tisch belassen. Vorteil: direkter Überblick, welche Gegenstände am Tisch waren und somit zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind. 2

  • CORONA-HYGIENE-TIPPS

    Allgemeiner Betriebsschutz

    Tägliche Reinigung aller mit Luft in Berührung kommender Teile wie z. B.

    Zapfhahn, Tropfblech, Theke und Spülbecken.

    Mindestens wöchentliche chemisch-mechanische Reinigung der

    Getränkeschankanlage.

    Gläser- und Geschirrreinigung mit speziellem Spülmittel und bei mehr als 60 °C.6

    Möglichst heißes Wasser (> 45 °C, jedoch zum Schutz der Hände nicht höher als

    50 °C) mit ausreichend Spülmittel sowie eine sorgfältige mechanische Reinigung

    und anschließende Trocknung der Gläser bei manuellen Spülprozessen.

    Vermeidung von Kaltreinigung (z.B. Spülboys).

    Installation eines Spuckschutzes an SB-Ausgabestellen und im Kassenbereich.

    Regelmäßiges Lüften der Gast- und Betriebsräume.

    Beschränkung des Zugangs von „betriebsfremden Personen“ (z.B. Handwerker,

    Lieferanten) im Produktionsbereich auf ein Minimum; nur mit Mund-Nasenschutz.

    Dokumentation aller Hygiene-Maßnahmen.

    Abstimmung des Hygiene-Konzepts mit den für Sie zuständigen Behörden.

    Auf Prüfungen durch Behörden vorbereitet sein.

    6 Beide Verfahren sind aus Sicht der Pvaten Brauereien auch zur Minimierung eines Risikos einer Covid19-Erkrankung tauglich, da verwendete Reinigungsmittel

    insbesondere zur Entfernung von fetthaltigen Verschmutzungen entwickelt wurden und erwartungsgemäß gut auf das Virus aufgrund dessen Lipid-Hülle wirken. In

    Gläserspülmaschinen wird zusätzlich heiß gereinigt, so dass eine Weitergabe über Gläser praktisch unmöglich erscheint. 3

  • Überdies hat der Deutsche Brauerbund mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung

    (BfR) Kontakt aufgenommen. Experten des BfR stufen eine Übertragung des neuen

    Coronavirus über zuvor von infizierten Personen benutzte Gläser gegenwärtig als sehr

    unwahrscheinlich ein, da eine Infektion wegen der Besonderheit des Virus in der Regel

    nicht über eine orale Aufnahme erfolge.

    Das BfR hat sein FAQ-Papier zur Corona-Krise entsprechend präzisiert und ergänzt:

    Können Coronaviren durch Trinkgefäße in der Gastronomie zu Infektionen führen?

    „Dem BfR ist eine derartige Infektionskette bisher nicht zur Kenntnis gelangt. Beim

    derzeitigen Ausbruch mit SARS-CoV-2 spielt der oral-alimentäre Übertragungsweg

    (über die Speiseröhre und den Magen) nach dem derzeitigen Stand des Wissens keine

    Rolle. Die hauptsächliche Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und

    Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute des Atemtraktes, und

    ggf. des Auges und des Mundes, aufgenommen werden. Eine Virus-Kontamination

    von Trinkgefäßen, wie zum Beispiel Trinkgläsern, in der Gastronomie müsste durch die

    Benutzung durch eine infizierte Person geschehen, wobei das Virus über die Hände

    oder den Speichel auf das Glas gelangt. Eine Übertragung auf eine andere Person

    durch Schleimhautkontakt mit dem Glas könnte dann - theoretisch - erfolgen, wenn ein

    solches Gefäß zwischendurch nicht ausreichend gereinigt wurde. Allerdings sind

    Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg weltweit bisher nicht

    nachgewiesen worden. Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht

    (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende

    Substanzen wie Alkohole und Tenside, die als Fettlöser in Seifen und

    Geschirrspülmitteln enthalten sind. Längere Zeiten und höhere Temperaturen können

    die Effizienz der Virus-Inaktivierung erhöhen. Eine Reinigung von Trinkgefäßen im

    Geschirrspüler oder in Gläserspülmaschinen bei 60 Grad Celsius oder höherer

    Temperatur ist deswegen besonders effizient. Wo dies nicht möglich ist, sollte bei

    manuellen Spülprozessen möglichst heißes Wasser (> 45 °C, jedoch zum Schutz der

    Hände nicht höher als 50 °C) mit Spülmittel verwendet werden. Bei der Verwendung

    von kälterem Wasser ist in besonderem Maße auf eine ausreichende Menge des

    Spülmittels, längere Verweildauer der Gläser im Spülbecken sowie eine sorgfältige

    mechanische Reinigung und anschließende Trocknung der Gläser zu achten.“ 7

    7 https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf 4