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L/b1t Beilage Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie S 34 Traisental Schnellstraße, St. Pölten/Hafing (B i)— Knoten St. Pölten/West (A 1) Wilhelmsburg Nord (B 20) UVP-Verfahren Mündliche Verhandlung Name: Wolfgang Schweighofer, Adresse: 3661 Artstetten in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius Vorbringen: Es wird die Stellungnahme als Beilage eingebracht. St. Pölten, am 22.01.2019 um Unterschrift:

Name: Wolfgang Schweighofer, Mündliche Verhandlung ...2245e065-30a5-4516-bb41...Adresse: Embelgasse 42/24, 1050 Wien in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius Vorbringen:

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  • L/b1tBeilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    S 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B i)— Knoten St. Pölten/West (A 1) — Wilhelmsburg Nord (B 20)

    UVP-Verfahren

    Mündliche Verhandlung

    Name: Wolfgang Schweighofer,

    Adresse: 3661 Artstetten

    in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius

    Vorbringen:

    Es wird die Stellungnahme als Beilage eingebracht.

    St. Pölten, am 22.01.2019 um

    Unterschrift:

  • Stellungnahme Lanius zu Stellungnahme ASFINAG bezüglich Themenbereich

    Quelljungfern — Einwendungen Lanius

    LANIUS hat Kenntnis erlangt von einer ASFINAG-Stellungnahme, die am späteren Abend noch

    erfolgte (Lanius zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend). Die Expertise des LANIUS

    Libellenexperten wurde darin in Zweifel gezogen.

    Punkt 1: Sichtung eines Exemplars von Cordulegaster heros am Wienfluss in Wien beim Durchfliegen

    einer Brücke (Elisabeth-Brücke).

    In Wien kommt C. heros an wenigen Waldgräben im Wienerwald-Bereich bodenständig vor (gern.

    einschlägiger Literatur). Im eigentlichen Stadtbereich und somit im gegenständlichen Bereich des

    Wienflusses ist das bodenständige Vorkommen jedweder Cordulegaster-Art ausgeschlossen, da keine

    passenden Habitate vorhanden sind. Ohne Fang ist eine exakte Artbestimmung in den meisten Fällen

    nicht möglich. In Frage kämen C. heros und C. bidentata, wobei das fragliche Individuum mit hoher

    Wahrscheinlichkeit auf Reifungsflug gewesen ist. In dieser Zeit können sich Quelljungfern relativ weit

    von den Entwicklungsgewässern (in diesem Fall stadtnahe Waldgräben im Wienerwald) entfernen.

    Die Motivenlage solcher Individuen ist völlig verschieden von jener adulter Männchen, die z.B. an

    einem Waldbach auf Patrouilleflug auf der Suche nach Weibchen sind. Dadurch können auch

    konträre Verhaltensmuster gezeigt werden. Zu beachten ist auch das Höhe-Breite-Verhältnis der

    Elisabethbrücke, das für das Durchfliegen von Cordulegaster-lndividuen wesentlich günstiger

    erscheint, z.B. ist die Brücke nur 11 Meter breit, aber etwa vergleichbar hoch zum geplanten

    Brückenobjekt am Steinfeldbach.

    Die Cordulegaster-Beobachtung am Wienfluss ist daher für die Betrachtungen am Steinfeldbach völlig

    irrelevant.

    Punkt 2: Unterschiedliche Ansätze bei der Bemessung der zu erwartenden Cordulegaster-tauglichen

    Bachlänge am Steinfeldbach.

    Die Projektwerberin hat in ihrer Stellungnahme der Lanius-Stellungnahme (ca. 350m) widersprochen

    und 700rn in den Raum gestellt. Auch 700m wären übrigens für einen Cordulegaster heros-führenden

    Bach relativ kurz. Die bereits bei der ursprünglichen Einwendung gemachten Ausführungen werden

    daher an dieser Stelle noch einmal wiederholt und präzisiert. Auf 700m kommt man allenfalls, wenn

    man die gesamte Wald-Bacherstreckung vom oberen Waldrand, wo einer der Quelläste liegt, bis

    hinunter in den Galeriebereich des Baches vor den ersten Häusern des Dorfes Steinfeld misst. Davon

    ist allerdings der obere Teil mangels Wasserführung für Cordulegaster nicht nutzbar. Daran schließt

    sich ein Abschnitt an, den man als Quellgerinne werten muss, was ebenfalls nicht dem

    Habitatspektrum von C. heros entspricht, In diesem Bereich, dem Quellgerinne, lebt zumeist eine

    kleine Population von C. bidentata, die aktuell am Steinfeldbach noch nicht nachgewiesen ist.

    Cordulegaster heros bewohnt breitere, etwas gefälleärmere Bachabschnitte des Mittellaufs, was am

    Steinfeldbach etwa ab dem Zusammenfluss der beiden Queligräben gegeben sein dürfte.

    In Zukunft wird der Aktionsraum der Quellgerinne aber wohl nur bis knapp vor das Waldende vor der

    534-Trasse reichen, denn nun wird wieder die Motivationslage der Libellen entscheidend.

    Cordulegaster-Männchen suchen bei ihren Bachflügen ausschließlich nach Weibchen. Diese kommen

    nur zur Eiablage an den Bach. Es ist nicht zu erwarten, dass die Eiablage in den waldfreien Bereichen

    vor und nach der S34-Brücke oder unter dieser stattfindet. Auch die eventuelle Neigung, den

  • daruntergelegenen Galeriebereich aufzusuchen, der auf Grund geringeren Gefälles, ausgeprägtererStauhaltungen, vielfach fehlender flach überströmter Sandbänke und einer deutlich geringerenGehölzbegleitung doch merkbar weniger gut in das Habitatschema von C. heros passt (ähnlich demSteinkrebs), dürfte dadurch zunehmend geringer werden oder ganz ausbleiben. Somit verbleibt eineanzunehmende verkürzte Bachlänge von 350-400m, die dann für die lokale Cordulegaster heros-Population zur Fortpflanzung nutzbar ist. Diese erachten wir als zu kurz, um den Erhalt der relativisolierten Population sicherzustellen.

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  • Beilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie,

    S 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) — WilhelmsburgNord (B 20)

    UVP-Verfahren

    Mündliche Verhandlung

    Name: Johannes Frühauf

    Adresse: Embelgasse 42/24, 1050 Wien

    in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius

    Vorbringen:

    Bringt vor wie in Beilage, mit Präsentation.

    Antrag:

    Der als Ersatz für die bestehende Fledermaus-Migrationsroute am Südrand des GÜPL geplante

    Gehölzstreifen (Anbindung an die Grünbrücke) stellt eine erhebliche Habitatminderung für den

    Wachtelkönig im für diese Art wichtigsten Bereich im Südost-Eck der Panzerbrache dar.

    Da die Wirksamkeit der Maßnahme für die Fledermäuse stark angezweifelt wird und zugleich

    besonders wichtiges Wachtelkönig-Habitat mit Sicherheit entwertet wird, wird durch die

    Maßnahme ein völlig unnötiger lnteressenskonflikt mit fragwürdigem Nutzen erzeugt.

    Als einzige Lösung zur Vermeidung dieser Konflikte fordert LANIUS die Verlagerung derAnbindung

    der Spange Wörth nach Süden und die Errichtung einer zweiten Grünbrücke im Bereich der

    bestehenden Fledermaus-Querungsroute.

    —1—

  • Akustische Kommunikation und Paarungssystem beim Wachtelkönig

    • Wachtelkönige entwickelten in ihren natürlichen Bruthabitaten zahlreiche, ungewöhnlicheAnpassungen an nicht vorhersagbare Bedingungen; damit waren sie (allerdings nur bis in dieerste Hälfte des vergangenen Jahrhunderts) auch im Kulturland sehr erfolgreich.

    • Ihre Lebensräume sind dichtwüchsig (v.a. Gräser, Kräuter, Hochstauden) und gestattenSichtkontakt nur auf kürzeste Distanz. Akustische Kommunikation ist daher essentiell.

    • Bei ungünstigen Bedingungen (Trockenheit, Uberschwemmungen, zu niedrige Vegetation) amHeimatort fliegen sie riesige Strecken auf der Suche nach geeigneten Brutplätzen.

    • Dass sich Brutpartner gegenseitig finden, unterliegt daher einer starken Zufallskomponente.

    • Um dennoch die Fortpflanzung zu sichern, haben Wachtelkönige Eigenschaften ihrerakustischen Kommunikation entwickelt, die solche Zufallseffekte minimieren; das ist umsowichtiger, als sie (als Folge des extrem hohen Energieumsatzes) relativ kurzlebig sind.

    • Nach Ankunft im Brutgebiet geben die Männchen nachts charakteristische, rhythmische undnamensgebende Doppellaute („Crex crex“) von sich, um die etwas später eintreffenden,nachts in >10Cm Höhe fliegenden Weibchen auf den Boden zu locken.

    • Um nicht ungehört zu bleiben, produzieren Männchen praktisch „lückenlos“ ca. 20.000Doppellaute pro Nacht; diese sind sehr laut (mit 110 dB unter den lautesten bei Vögeln) undliegen in niedrigen Frequenzbereichen (die von der Vegetation kaum gedämpft werden).

    • Von besonderer Bedeutung ist, dass Männchen durch gegenseitige Anziehung Rufergruppenbilden; die so entstehenden „Klangteppiche“ erhöhen die VerpaarungschancenfürMännchen und Weibchen sowie die Zahl bzw. Dichte der Brutpaare stark.

    • Konkurrenzbedingt verteidigen Männchen Reviere in Abständen von mi. 50-200 m;Rufergruppen bilden sich daher ausschließlich auf ausgedehnten, zusammenhängendenFlächen hoher Habitatqualität (wie auf der Panzerbrache im GÜPI Völtendorf).

    LAN US Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    08.02.2019

    Stellungnahme Wachtelkönig

    Gliederung• Einführung: akustische Kommunikation und Paarungssystem beim Wachtelkönig

    • Auswirkungen von Straßenlärm auf Kommunikation und Paarungssystem

    • Prognostizierte Auswirkungen der S34 auf das Wachtelkönig-Brutvorkommen

    • Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen Habitatverfügbarkeit und Sensibilität

    • Keine angemessene Würdigung der naturschutzfachlichen Wertigkeit des WachtelkönigBrutvorkommens auf der Panzerbrache

    • Geplante Maßnahmen

    • Lärm mindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognoseder Wirkungen und fehlende Konkretisierung der Maßnahmen

    • Kriterien für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität

    • Abschätzung der Maßnahmenwirkungen auf Basis von Modell-Simulationen (LANIUS)

    • Zu geringes Kompensationsausmaß und Resterheblichkeit

    • Forderungen, Anderungsvorschläge und Präzisierungen

    LANIUS

    1

  • 08.02.2019

    Auswirkungen von Straßenlärm auf Kommunikation und Paarungssystem

    • Die Rufe von Wachtelkönig-Männchen überlappen sich in ihren Frequenzen mit jenen desStraßenverkehrslärms.

    • Die Rufe der Wachtelkönig-Männchen werden daher „maskiert“ bzw. übertönt und könnenunter bestimmten Umständen von Artgenossen (Weibchen oder Männchen) nicht mehrgehört werden.

    • Männchen und Weibchen sind auf akustische Kommunikation angewiesen, um sichgegenseitig zu finden und verpaaren zu können.

    • Straßenlärm kann die entscheidende Lebensphase massiv beeinträchtigen, wenn dadurch dieAnsiedlung in einem Brutgebiet, die erfolgreiche Verpaarung und somit auch dieFortpflanzung unterbleibt.

    • Wachtelkönige halten große Abstände (über 500 m) zu Straßen ein, die mit hoherFahrzeugfrequenz sowie hohen Geschwindigkeiten befahren werden (z.B. Frühauf & Zechner1998).

    • Mehrfach wurde nachgewiesen, dass selbst sehr geeignete Lebensraumbereiche vollständiggemieden (entwertet) werden, wenn die nächtliche Lärmbelastung durch Straßen 45 dBübersteigt (Frühauf & Pollheimer 2006, Garniel et al. 2007 sowie Analysen im Zuge desgegenständlichen UVP-Verfahrens).

    • Eine starke Minderung der Lebensraumeignung tritt jedoch bereits ab ca. 40 dB ein(Frühauf & Pollheimer 2006).

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur uv 534/Spange Wörth

    Prognostizierte Auswirkungen der 534 auf das Wachtelkönig-Brutvorkommen (1)

    • Die Verfasser der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vertraten die Meinung, dass das(naturschutzfachlich sehr bedeutende) Wachtelkönig-Brutvorkommen auf der Panzerbracheim GUPI Völtendorf durch die Errichtung der S34 in seinem Fortbestand nicht gefährdet unddeshalb die Naturverträglichkeit des Projekt gegeben sei,

    • OBWOHL die 534 die Panzerbrache beinahe vollständig mit über 45 dB verlärmen wird, und• OBWOHL ihnen die vollständige Meidung von mit über 45 dB verlärmten Flächen durch den

    Wachtelkönig bekannt war.

    • LANIUS konnte mit unterschiedlichen Analysen zeigen, dass das Gegenteil zutrifft und dasBrutvorkommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erlöschen wird.

    • Dieser Einschätzung hat sich der Verfasser des Teilgutachtens 06 (naSV Ragger) vollinhaltlichangeschlossen.

    • Das zentrale Analysewerkzeug für die Auswirkungen von S34 und Spange Wörth sowie z.B.der geplanten Ausgleichsma ßnahmen ist ein Modellierungsverfahren, das hoch auflösenderäumliche Prognosen zur Habitateignung für den Wachtelkönig (auch unter verschiedenenSzenarien) ermöglicht (software: MaxEnt).

    • Die wichtigsten Einflussfaktoren (Layer) im Habitatmodell sind:— Straßenlörm (Daten: Lärmmodell für den Ist-Zustand und die Betriebsphase der S34)— Vegetation/Nutzung (z.B. Brache, Wiese, Acker, Wald)— Büsche und Buschgruppen

    — Wirtschaftswege

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/spange Wörth

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  • 08.02.2019

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    L_____0100200300400500 Meters

    LAN IUS

    Habitateignung0-1%1-5%5-10%10-15%

    Jj 10-20%20-30%30-40%

    Höchste Habitateignung

    Konzentration von Rufplätzen 60-70%— 70-80%

    80-90%90-100%

    Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

  • 08.02.2019

    Prognostizierte Auswirkungen der 534 auf das Wachtelkönig-Brutvorkommen (2)

    ERGEBNISSE ANALYSEN

    Die folgenden Verluste treten auf der Panzerbrache ein (Beispiele):

    • Revierzentren (Rufplätze) 2006-2016 -93 bis -96%

    • Rufplatzflächen (Radius 56 m); durchschnittliche Habitateignung -93%• Rufplatzflächen (Radius 56 m): überdurchschnittliche Habitateignung -100%

    • Flächen mit hoher bis sehr hoher Habitateignung (>70%) -88%• Flächen mit mittlerer bis sehr hoher Habitateignung (>50%) -84%• Flächen mit geringer bis sehr hoher Habitateignung (>20%) -82%

    • Da bei keinem dieser Kriterien — unter Berücksichtigung der Flächengröße (Reviere sindetwa 5-10 ha groß) und der Gestalt der Flächen (langggestreckte Flähen sind ungeeignet) —ein ganzes Revier übrig bleibt, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von dervollständigen Aufgabe der Panzerbrache und somit des GÜPIs Völtendorf auszugehen.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkänig zur UVP s34lspange Wörth

    Prognostizierte Auswirkungen der 534 auf das Wachtelkönig-Brutvorkommen (3)

    Nicht (quantitativ) prognostizierbare zusätzliche Auswirkungen

    • Für den Wachtelkönig ist zusätzlich zum horizontal sich ausbreitenden Straßenlärm der nachoben ausgestrahlte Lärm („Lärmwolke“) von großer Relevanz.

    • Er hat wahrscheinlich noch schwerer wiegende negative Auswirkungen, da er in derentscheidenden Phase der Partnerflndung wirkt. Folgende Fälle sind möglich:

    — im Frühjahr im Gebiet eintreffende Männchen meiden das Gebiet(>keine Fortpflanzung!)

    — eintreffende Weibchen können am Boden rufende Männchen nicht hören(>keine Fortpflanzung!)

    — Männchen können am Boden rufende Männchen nicht hören(>keine Bildung von Rufergruppen, geringerer Brutbestand, weniger Nachkommen)

    — Hinzu kommt, dass derSchallpegelin Flughöhe der Vögel (>100 m) bei gleicherEntfernung deutlich größer ist als am Boden (in 100 m Entfernung beträgt die Differenzzwischen dem Boden und in 30 m Höhe 3 dB (Garniel et al. 2007)

    • Diese Effekte sind vermutlich bereits im Ist-Zustand an der B39 wirksam.• Durch die Errichtung der 534 kommt es jedoch zu einer erheblichen Zusatzbelastung, u.a. da

    im Frühling im Gebiet eintreffende Vögel nicht nur eine „Lärmwolke“ an der B39 durchquerenmüssen, sondern eine weitere und noch erheblich lautere, die zudem quer zurwahrscheinlichen Zugroute entlang des Tra ise nta Is liegt.

    • Diese Einschätzungen werden von Axel Müller (deutscher Ornithologe, Experte für denWachtelkönig sowie u. a. für unterschiedliche Aspekte der Störungsbiologie) geteilt.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

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  • Prognostizierte Auswirkungen der S34 auf das Wachtelkönig-Brutvorkommen (4)

    Nicht (quantitativ) prognostizierbare zusätzliche Auswirkungen

    Habitatmindernde Wirkungen von Straßenlärm treten bereits ab ca. 40dB auf; selbst in sehrgeeigneten Habitaten (der Panzerbrache vergleichbar) wird das Habitatpotenzial um> 70%verringert (Frühauf & Pollheimer 2006: ehemals geplante Ennstal-Bundesstrasse B320).

    • Das gesamte vom Wachtelkönig im GÜPI Völtendorf besiedelte Gebiet liegt innerhalb der40-45 dB-Zone und ist folglich vorbelastet. Vorhandene Potenziale dafür, lärmminderndeMaßnahmen auch in dieser Zone umzusetzen sind daher bei der Maßnahmenplanung zunutzen.

    • Ortswechsel zwischen der Panzerbrache und den östlich davongelegenen Wiesen (z.B. CEF-Fläche VS_7) werden durch die 534verhindert bzw. behindert (Trennwirkung)

    — Wachtelkönig-Männchen streifen auf der Suche nachpaarungswilligen Weibchen weit herum(z.B. Skliba & Fuchs 2004, Stowe & Hudson 1988)

    — Wachtelkönige bewegen sich weit überwiegend laufendfort und fliegen bei Tag meist nur im Notfall

    Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen Habitatverfügbarkeit undSensibilität (1)

    • Größe des Brutbestands bzw. Habitatverfügbarkeit (Habitatpotenzial) sind im Kontext der RVSfür die Einstufung der Sensibilität im Ist-Zustand sowie für das erforderliche Ausmaß derEingriffskompensation durch Maßnahmen von zentraler Bedeutung.

    • Laut Teilgutachten 06 „kommen im Nordwestteil der Panzerbracheflächendeckend zahlreiche Gehölze (v. a. Esche und Hartriegel) auf‘

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    08.02.2019

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    1.ANIus

    bis 33% >33 bis 1OO‘/

    Flashenantell ExtensivgrUnland

    Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    • „Durch die Verwaldung ... wird aktuell von einer nur mehr eingeschränkten Habitatverfügbarkeit für den Wachtelkönig in der Größenordnung von rund 9 ha ausgegangen. 4 rufendeMännchen sind aus Sicht des naSV Ragger aktuell auf der Panzerbrache nicht mehr zuerwarten.“

    Foto: C. Ragger (9.7.2018?)

    ______

    Foto: J. Frühauf (2.6.2018)LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/spange Wörth

  • Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen Habitatverfügbarkeit undSensibilität (2)

    Habitatansprüche des Wachtelkönigs in Bezug auf BüscheDie Nähe (ca. 20-40 m) zu Buschen und Buschgruppen wird stark bevorzugt

    — Das geht aus dem Habitatmodell hervor und

    — stimmt z.B. exakt mit den Ergebnissen von Budka & Osiejuk (2013) überein.— im Jahr 2014 (für das Habitatmodell wurden die Büsche auf Basis eines google earth-Fotos aus

    diesem Jahr digitalisiert) befanden sich 50% der Rufplötze innerhalb eines Radius van 20 m umBüsche;

    — die geringsten Entfernungen auf der Panzerbrache betrugen 9-16 m.— Büsche bieten insbesondere im Frühjahr Deckung, wenn die umgebende Vegetation noch

    niedrig ist (Budka & Osiejuk 2013, Schäffer).

    — Laut Habitatmodell ist die Habitateignung mit 80-90% am größten bei einer Dichte von 7-10Büschen/Buschgruppen pro Hektar.

    • Bereiche mit flächiger, geschlossener Verbuschung werden gemieden (>10% Buschflächeim Radius von 40 m)

    • Aus diesen im räumlichen Zusammenhang relativ komplexen Beziehungen des Wachtelkönigszu Buschvegetation geht hervor, dass eine Beurteilung des Einflusses von Verbuschung „nachAugenschein“ nicht zweifelsfrei möglich ist bzw. nicht zutreffend sein muss.

    • Aus diesem Grund wurde eine Analyse mittels Habitateignungsmodell durchgeführt.

    08.02.2019

    t.ANIus stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

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  • 08.02.2019

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  • Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen Habitatverfügbarkeit undSensibilität (3)

    ERGEBNISSE laut Habitatmodell

    Der Habitatverlust im Westteil der Panzerbrache betrug 14 %; keinesfalls kann daher voneinem gänzlichen Verlust der Habitateignung ausgegangen werden.

    08.02.2019

    • Im Ostteil der Panzerbrache gingen 5 % des Habitats verloren, auf der gesamtenPanzerbrache 9 % und im gesamten GÜPI Völtendorf 8 % (laut naSV Ragger ca. 50%).

    • Das Habitatpotenzial für den Wachtelkönig ist trotz dieser Einbuße nach wie vor mitrund vier Revieren anzugeben (4 x 0,92 = 3,7).

    2014 2017. - DifferenzHabitateignung Mittel- in % Mittel- in % 2014-17

    wert gesamt wert gesamtPanzerbrache (außerhalb der 45 dB-Zone)

    geeignet (nach Ragger) 41,3% 52% 39,3% 55% -5%ungeeignet (nach Ragger) 29,7% 48% 25,6% 45% -14%

    Panzerbrache gesamt 34,8% 100% 31,6% 100% -9%Panzerbrache in % GÜPI 74,8% 74,1% -1%

    t3ÜPI Völtendorf Restfläche 0,8% 0,7%

    GÜPI Völtendorf gesamt 2,9% 2,6% -8%Wachtelkönig-Reviere (Maximalbestand) 4 3,7 -8%

    LANiUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen Habitatverfügbarkeit undSensibilität (4)

    • Die Schwelle für die höchste Stufe der Sensibilität beim Kriterium „besondere Schutz-verantwortung“ liegt bei 1 % des Mittelwerts des österreichischen Wachtelkönigbestands.

    • Im Teilgutachten 6 wird die Sensibilität des Wachtelkönigs unter Annahme eines maximalenBestands von zwei Wachtelkönig-Revieren mit „hoch“ (>= 0,5 % des österreichischenBestands) eingestuft.

    • Da das Wachtelkönig-Potenzial mit rund vier Rufern die 1%-Schwelle überschreitet, ist seineSensibilität im Ist-Zustand im gegenständlichen UVP-Verfahren mit „sehr hoch“ anzugeben.

    • Der durch Errichtung von S34 und Spange Wörth zu erwartende Verlust an geeignetemHabitat beträgt 100%; durch zielführende Maßnahmen ist somit ein Habitatpotenzialfürvier Wachtelkönig-Reviere wiederherzustellen (und nicht für zwei Reviere).

    • SV Ragger führt als Zusatzargument an, dass zwei Reviere dem Durchschnittsbestandentsprechen; dieses Argument ist nicht schlüssig, da bei einem maximalen Habitatpotenzialfür zwei Reviere ein Mittelwert von zwei Revieren nie mehr erreichbar ist.

    Anteii GUPi

    Mittel- 1%. VöitendorfBestandsschätzungen Min Max

    Wert Schweiie 3,7 4,0Reviere Reviere

    BirdLife International 120171 200 500 350 3,50 1,1% 1,1%

    FrÜhauf (2016) 150 500 325 3,25 1,1% 1,2%

    Art. 12 Bericht (in vorb., M. Dvorak schrift. Mitt.( 150 400 275 2,75 1,3% 1,5%

    LANiUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

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  • 08.02.2019

    Keine angemessene Würdigung der naturschutzfachlichen Wertigkeit desWachtelkönig-Brutvorkommens auf der Panzerbrache

    Im Teilgutachten 6 wird die (in der Einwendung von LANIUS zur UVE umfassend dargestellte)herausragende naturschutzfachliche Bedeutung des Wachtelkön ig-Vorkom mens auf derPan zerbrach e nicht angemessen gewürdigt.

    • Eine Unterschätzung der naturschutzfachlichen Wertigkeit kann zu sachlich ungerechtfertigtenEntscheidungen/Verlusten führen und konterkariert jedenfalls das Vorsorgesprinzip.

    Wichtigste Kennzeichen herausragender Habitatgualität des Wachtelkönig-Vorkommens:

    • Extrem hohe Revierdichte (max. 16-21 Rev./100 ha, zweithöchster Wert in Osterreich)

    • Im Relation zur Größe des GUPI sehr regelmäßige Besiedlung (in 6 von 7 Jahren mit Kontrollen)• Brachen sind das bevorzugte Habitat; zumindest gleich große zusammenhängende Bracheflächen

    wie auf der Panzerbrache (30 ha )‘ die die Bildung von Rufergruppen ermöglichen, gibt es inOsterreich u.W. nur in einem einzigen Gebiet, dem wichtigsten Wachtelkönig- BrutgebietÖsterreichs (TU Pl Allentsteig).

    • In der „Durchschnittslandschaft“ haben Wachtelkönige aufgrund zunehmend intensivererGrünlandbewirtschaftung (zu frühe Mahd!) ohne spezielle (sehr selten durchgeführte)Schutzmaßnahmen de facto kaum Chancen, erfolgreich Junge aufzuziehen.

    • Der Anteil österreichischer Wachtelkönige mit Bruterfolg kann grob auf maximal 10-25% derReviere (v.a. in Schutzgebieten) geschätzt werden.

    • Ungemähte Brachen (wie auf der Panzerbrache) erlauben sogar zwei erfolgreiche Bruten/Jahr.

    • Der Beitrag der Panzerbrache zum Erhaltungszustand des Wachtelkönigs ist somit als weitüberdurchschnittlich anzusehen und jedenfalls um ein Mehrfaches höher als der Anteil an denösterreichischen Revierzahlen.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur uv 534/Spange Wörth

    Geplante Maßnahmen (1)

    • Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, Habitatpotenzial für zwei Wachtelkönig-Reviere zuerhalten bzw. zu schaffen. Damit wird das aktuelle Habitatpotenzial von rund vierWachtelkönig-Revieren jedoch nur zur Hälfte berücksichtigt.

    Maßnahme a6.39: Lärmmindernde Maßnahmen• Lärmmindernde Maßnahmen sollen an S34 und B39 umgesetzt werden, damit westlich und

    östlich der S34 von April bis September je mindestens 7,5 ha mit weniger als 45 dB für denWachtelkönig bestehen bleiben.

    • Diese Zielvorgabe bezieht sich auf zwei bezüglich ihres Ausmaßes und des Schallpegelsdefinierte Flächen, womit ausreichend Habitatpotenzial für zwei Brutpaare (je eines fürwestlich bzw. östlich der S34) geschaffen werden soll; es ist jedoch nicht klar, wo dieseFlächen liegen sollen und welche Iärmmindernden Maßnahmen gesetzt werden sollen.

    Maßnahme a6.40: Adaptierung Maßnahme VS_3• Die durch lärmmindernde Maßnahmen unter 45 dB liegenden Flächen (7,5 ha) sollen durch

    Pflegemaßnahmen (Entbuschung) und Gestaltungsmaßnahmen (Herstellung von für denWachtelkönig attraktiver Vegetation) aufgewertet werden. Durch Erweiterung derursprünglichen CEF-Fläche um 1,6 ha und Einbeziehung von Flächen am Waldrand (ca. 4 ha)sollen insgesamt 11,5 ha aufgewertet werden.

    • Es ist nicht klar, wo diese Flächen liegen sollen.Maßnahme a6.41: Adaptierung Maßnahme VS_7• Die durch lärmmindernde Maßnahmen unter 45 dB liegenden Flächen (7,5 ha) sollen durch

    Gestaltungsmaßnahmen (Herstellung von für den Wachtelkönig attraktiver Vegetation)aufgewertet werden. Durch Einbeziehung von Flächen am Waldrand (ca. 3,5 ha) soll dieursprüngliche CEF-Fläche erweitert und insgesamt 11,5 ha aufgewertet werden.

    • Es ist nicht klar, wo diese Flächen liegen sollen.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

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  • 08.02.2019

    Lärmmindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognose der Wirkungenund fehlende Konkretisierung der Maßnahmen (1)

    Fehlende Prognosen zu den Wirkungen lärmmindernder Maßnahmen, fehlendeKonkretisierung der Art der technischen Ausführung

    • Hochgradig wirksame Lärmschutzmaßnahmen sind entscheidend für eine ausreichende, demIst-Zustand gleichwertige Kompensation der Eingriffe durch S34 und Spange Wörth.

    • In der Beschreibung der relevanten Maßnahme 6a.39 (lärmmindernde Maßnahmen) wird dieArt der lärmmindernden Einrichtungen nicht erwähnt, an anderer Stelle ist kursorisch von„Tempolimits, Lärmschutzwänden und lärmarmem Straßenbelag“ die Rede.

    • Insbesondere fehlt jegliche nachvollziehbare und v.a. quantitative Abschätzung der durchlärmmindernde Maßnahmen erzielbaren Wirkungen, insbesondere fehlt eine räumlichexplizite Darstellung der prognostizierten Lage der 45dB-Schwelle (sowie der 40 dBSchwelle).

    • Es ist daher unmöglich zu beurteilen, ob lärmmindernde Maßnahmen dieKompensationsziele erreichen können.

    Grundsätzliche Beurteilung der Wirksamkeit der genannten MaßnahmenLärmschutzwände

    • Nach Garniel et al. (2019) kommt den Lärmschutzwänden bei der Verringerung vonBelastungen durch Straßenlärm bei Vögeln „im Allgemeinen die geringste und dieunsicherste Wirksamkeit zu.“

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    Lärmmindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognose der Wirkungenund fehlende Konkretisierung der Maßnahmen (2)

    • Die abschirmende Wirksamkeit ist unmittelbar hinter Lärmschutzwänden am höchsten, wirdaber mit zunehmender Entfernung geringer; das kommt v.a. bei Arten mit großen Revierenzum Tragen und betriffi daher auch den Wachtelkönig.

    • Noch problematischer ist, dass keinerlei Lärmminderung im Luftraum über der Straßebesteht, in dem bei vielen Vogelarten akustische Kommunikation stattfindet; wie weiter obenausgeführt, ist dieser Aspektfür den Wachtelkönig kritisch, da sich die Brutpartner nurfinden können, wenn am Boden rufende Männchen auch im Luftraum hörbar sind.

    • Lärmschutzwände sind daher als primäre Iärmmindernde Maßnahme ungeeignet undkommen bestenfalls bei besonderen Gegebenheiten bzw. Bedarf als Zusatzmaßnahmeinfrage.

    Geschwindigkeitsbeschränkungen• Außerhalb geschlossener Ortschaften verringern Geschwindigkeitsbegrenzungen in erster

    Linie die Motorengeräusche, nicht aber Rollgeräusche, die den Großteil des Straßenlärmsausmachen; sie sind daher abseits von Ortschaften (also auch im gegenständlichen Fall) nichteffektiv (Garniel etal. 2010).

    • In der Realität werden Geschwindigkeitsbeschränkungen von einem großen Teil derVerkehrsteilnehmer nicht eingehalten; daher ist kein konstantes, ausreichend niedrigesLärmniveau erzielbar, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind daher bestenfalls alsZusatzmaßnahme akzeptabel.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    10

  • 08.02.2019

    Lärmmindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognose der Wirkungenund fehlende Konkretisierung der Maßnahmen (3)

    Lärmarmer Straßenbelag

    • Der Wirkungsgrad verschiedener lärmmindernder Straßenbeläge unterscheidet sich bei deneinzelnen Typen recht stark. Offenporige Beläge (OPA) neuerer Machart leisten die stärksteLärmminderung, die in der Größenordnung von 5-10 dB liegt (Garniel et al. 2010,Umweltbundesamt 2014); die akustische Haltbarkeit wird mit mindestens acht Jahrenangegeben (Umweltbundesamt 2014).

    • Der Haupteffekt der Lärmminderung offenporiger Straßenbeläge tritt bei höherenGeschwindigkeiten auf und betrifft Frequenzen über 1,5 kHz (Garniel et al. 2010). Diesewürden somit somit wahrscheinlich auch den Straßenlärm im für den Wachtelkönigrelevanten Frequenzbereich mindern, da der Wachtelkönig-Gesang seinen höchstenSchalldruck bei 2-6 kHz erreicht (Osiejuk & Olech 2004).

    • Der größte Vorteil Iärmmindernder Straßenbelage besteht darin, dass der Lärm im Gegensatzzu den anderen dargestellten technischen Optionen direkt an der Quelle gemindert wird.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    Kriterien für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität!Wachtelkönig (1)

    • RVS: Für die Beurteilungen der Auswirkungen eines Projekts sowie derMa ßnah menwirkungen sind „bedeutende Funktionszusammenhänge“ zu berücksichtigen.

    • Diese unterscheiden sich beim Wachtelkönig deutlich von den meisten Vögeln; dieBesonderheiten wurden jedoch im Teilgutachten nicht angemessen berücksichtigt.

    Habitatbereiche, die beim Wachtelkönig die bedeutendsten ökologischen Funktionen erfüllenzeichnen sich aus durch:

    • Eignung zur Bildung von Rufergruppen

    — frühe Ansiedlung im Jahr > Anziehungseffekt auf weitere Männchen > größererBrutbestand> größerer Bruterfolg

    • große Ausdehnung zusammenhängender Flächen

    — Raum für die Ansiedlung mehrerer Reviere

    — große Flächenbreite (keine langgestreckte Flächengestalt)

    — große Gesamtfläche

    • überdurchschnittliche Habitatqualität

    — geringe bzw. fehlende Vorbelastung durch Straßenlärm (Abstand zur 45 dB-Zone)— geringe Buschdichte

    — große (ausreichende) Entfernung zum Waldrand

    Alle diese Eigenschaften treffen auf den Ostteil der Panzerbrache(und hier insbesondere auf dessen südlichen Bereich) zu II!

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    11

  • Kriterien für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität!Wachtelkönig (2)

    Kennzeichen für Habitatqualität im Ost- bzw. Westteil der Panzerbrache

    08.02.2019

    Qualitäts-KriteriumOstteil Westteil

    Differenz(in %/Tagen)

    Wenig Lärm..... Median Entfernung Rufplütze - 45dB-Zone (m) 248,4 ** 77,9 N5

    • Mindestentfernung Rufplütze - 45dB-Zone (m) 60,8 16,5 268%

    Habitatqualität •.... Besiedlungs-Frequenz (Jahre mit Nachweisen) 100% 67% 50%

    .Erstbeobachtung: frühestes Datum 11Mai 24Mai 12 Tage

    Frühe AnkunftØ Erstbeobachtung: mittleres Datum 29Mai 31Mai 2 Tage

    Habitatqualität —‘ Habitateignung >70-100% (ha) 0,87 0,38 127%

    Habitateignung >50-70% (ha) 3,05 1,74 75%

    Mittlere Habitateignung 41,9% 38,3% 9%

    Habitatqualität .... Reviere/10 ha (2006-2016) 1,17 0,80 47%

    Anzahl Reviere (2006-2016) 7 6 17%

    Anzahl Reviere maximal/Jahr 2 2 0%

    Anzahl Nachweise 13 8 63%

    Flächenausdehnung Maximale Breite (m( >270 195 38%

    Flüche (ha) außerhalb der 45 dB-Zone 8,6 10,8 -20%

    5LAN US Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    Istzustand (2014)

    • Wachtelkönig-Nachweise (nachts)

    45 dB-Zone

    Abstand zur 45 dB-Zone100 m200 m300 m400 m

    Habitateig nung0-1%1-9%5-10%10-15%

    — 10-20%20-30%30-40%40-50%50-60%60-70%70-80%80-90%90-100%

    Waldrandbereich (50 m)Wa(d, Bauminseln, BüschePanzerbrache

    Sa.LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    12

  • Kriterien für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität!Wachtelkönig (3)

    Ranking der Kriterien für die ökologische Funktionalität

    08.02.2019

    Rang Kriterium Mittlere Habitateignung

    A) Obligate Kriterien

    1. Summe der Habitateignung im Ostteil der Panzerbrache 28,3%

    2. Flächenausmaß höchster Habitatqualität (>70-100%) 76,7%

    3. Summe der Habitateignung auf der Panzerbrache (gesamt) 25,4%

    B) Zusatzkriterien

    4. Summe der Habitateignung auf allen relevanten Flächen 17,2%

    • Panzerbrache 25,4%

    • Wiese SE Panzerbrache 18,5%

    • Bereich der Maßnahme VS_7 5,1%

    5. Summe der Habitateignung im Westteil der Panzerbrache 22,7%

    Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    Abschätzung der Maßnahmenwirkungen auf Basis von Modell-Simulationen(LANIUS) (1)

    Simulationen von Maßnahmen-Kombinationen (Habitatmodell)

    • Referenz-Modell: Habitateignung im Ist-Zustand (2014

    Parametrisierung der geplanten Maßnahmen (Simulationen)

    • Maßnahme 6a.39: Lärmmindernde Maßnahmen [Annahme: offenporiger Asphalt]

    — Reduktion um 5 dB auf Basis Lärmmodell (Betriebsphase) an S34 und B39

    • Maßnahme 6a.40: Pflegemaßnahmen im Westteil der Panzerbrache (CEF-Fläche VS_3)

    — Simulation optimierter selektiver Entbuschurig [Entfernung flächig ausgebildeterBuschflächen, Belassung vereinzelter Büsche und Gruppen]

    • Maßnahme 6a.41: Gestaltung einer Wiese östlich der S34 entsprechend denHabitatanforderungen des Wachtelkönigs (CEF-Fläche VS_7)

    — Schaffung attraktiver Vegetation [Ersatz der Kategorie „Wiese“ durch „Brache“]

    — auf den am besten geeigneten Flächen im relevanten Bereich (Vorschlag LANIUS)

    Bewertung

    • Relative Veränderung gegenüber lstzustand (in %) bei

    — Obligaten Kriterien

    — (Zusatzkriterien)

    > Schwelle für „sehr hohen“ Kompensationswert: > -5% (alle obligaten Kriterien)

    Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    LAN IUS

    LAN IUS

    13

  • 08.02.2019

    LAN US Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34JSpange Wörth

    14

  • 08.02.2019

    100 200 300 400 500 Meters

    LAN IUS

    Habitateignung0-1%1-5%5-10%

    — 10-15%— 10-20%

    20-30%30-40%40-50%

    . 50-60%60-70%70-80%80-90%90-100%

    Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    15

  • 08.02.2019

    100 200 300 400 500 Meters

    LAN IUS

    Habitateignung0-1%1-5%

    — 5-10%— 10-15%— 10-20%

    20-30%30-40%40-50%50-60%60-70%

    — 70-80%80-90%

    — 90-100%SteIungnahme Wachtelkönig zur UVP S34lSpange Wörth

    16

  • 08.02.2019

    Abschätzung der Maßnahmenwirkungen auf Basis von Modell-Simulationen(LANIUS) (3)

    • Starke Wirkungen durch Lärmminderung (6a.39) ÷69% POl ÷84% PW/÷80% ges.• Mittlere Wirkungen durch Gehölzmanagement (6a.40) max.÷1% POl ÷42% PW/÷15% ges.• Geringe Wirkungen durch Wiesengestaltung (6a.41) ÷9-12% ges.• Kompensationsschwelle von >95% des Ist-Zustands wird jedoch im Osttell der Panzerbrache

    und für Flächen mit sehr hoher Habitatqualität (ohne Uberplattung der S34 oder gleichwirksame Maßnahme) nicht erreichtl

    Maßnahmen Obligate Kriterien Zu:zkriter

    1 W3 .W :

    m

    -99% -84% .80% -81W -56%

    x x -99% -88% -80% -f% -57%

    x x -31%-30%l_-4% -1%

    x x x -30% -32% 0%

    x x x -37% -27% 6% 8%

    x L -36% -33% 12% 14%x x

    - [ J ‘ 20 24% 21%1 E x x I12i ‚‘

    Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (1)

    RVS-relevante EinstufungenDie Einstufung der Sensibilität des Wachtelkönigs ist auf „sehr hoch“ zu korrigieren.

    • Die Zielwerte für die Kompensation der Eingriffe sind an das Habitatpotenzial von vierWachtelkönig-Revieren anzupassen.

    übergeordnete MaßnahmenzieleDie Panzerbrache ist als größte zusammenhängende Fläche mit (im nicht durch Lärmbelasteten Zustand) herausragendem Habitatpotenzial das einzige Teilgebiet, das dieAnsiedlung von Wachtelkönig-Rufergruppen gestattet.

    • Für die zu erreichende sehr hohe Kompensationswirkung (>95% des Ist-Zustands) ist es dahererforderlich, dass diese ökologische Funktion auf der Panzerbrache erhalten bleibt.

    • Insbesondere gilt dies für den gesamten Ostteil der Panzerbrache, dem eine für dienaturschutzfachliche Wertigkeit sowie die ökologische Funktionalität des Gebietsentscheidende Bedeutung zukommt.

    • Die angesprochenen ökologischen Funktionen können bei Errichtung der S34 nur beiumfassendem Lärmschutz erhalten werden -

    Maßnahme a6.39: Lärmschutz-MaßnahmenDie beste Lösung für die zu erreichende sehr hohe Kompensationswirkung (>95% des Ist-Zustands) ist eine Überplattung der 534 entlang des Großteils der Strecke (ca. 350 m)zwischen Spange Wörth und Flugfeld; damit wären auch andere Probleme (Trennwirkungenz.B. für Amphibien und Fledermäuse) gelöst.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkänig zur UVP S34/Spange Wörth

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth

    17

  • Zu geringes Kompensationsausmaß und Resterheblichkeit

    Da die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen eine Kompensation von >95 % desIst-Zustands (wahrscheinlich) nicht erreicht, ist die Resterheblichkeit „mittel“(anstatt „gering“)

    08.02.2019

    Einschätzung EinschätzungBewertungskriterien TGG LANIUS Anmerkung

    TG6 LANIUS

    >= 0,5% des >= 1% des Österreich ist für diesehr

    Sensibilität hoch nationalen nationalen Art starkhoch

    Bestands Bestands verantwortlich

    Erlöschen des Erlöschen dessehr sehr lokalen lokalen

    Eingriffserheblichkeithoch hoch Bestandes ist Bestandes ist

    zu erwarten zu erwarten

    Maßnahmenwirksamkeit sehr hoch >95% des 75-95% deshoch(Kompensationsausmaß) (kein Defizit) lstzustands lstzustands

    Resterheblichkeit gering mittel

    4.

    LAN IUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (2)

    (Fortsetzung Maßnahme a6.39)

    • Eine Uberpiattung entspricht auch der Vorgabe der RVS, derzufolge die Prioritätenreihungvon Maßnahmen Vermeidung — Minderung — Ausgleich- Ersatz zu gelten hat.

    • Alternativ dazu umgesetzte Maßnahmen müssen im genannten Bereich eine quantitativgleichwertige Wirkung erzielen und jedenfalls eine Verringerung auf maximal (1) 40 dBbewirken (das entspricht etwa dem Ist-Zustand, der die überragende Habitatqualität diesesBereichs ausmacht).

    • Die für andere Straßenabschnitte vorgesehenen lärmmindernden technischen LösungenMaßnahmen sind zu konkretisieren; die erzielbaren Effekte (insbesondere die Lage derZonen mit maximal 45 db bzw. maximal 40 dB) sind durch räumliche Modelle zuquantifizieren, um eine Überprüfung der mindernden Wirkungen auf den Wachtelkönig zuermöglichen.

    • Auf den anderen relevanten Straßenabschnitten (restliche S34 im Bereich des GÜPIsVöltendorf sowie B39) sind Maßnahmen umzusetzen, die eine Lärmminderung bereits ander Quelle bewirken.

    • Das Ausmaß der Lärmminderung ist zu maximieren, muss aber jedenfalls (dauerhaft)mindestens 5dB betragen.

    • Infrage kommt grundsätzlich am ehesten lärmmindernder (offenporiger) Asphalt.

    • Potenziale, Iärmmindernde Maßnahmen auch in der40-45 dB-Zone, durch die das gesamtevom Wachtelkönig besiedelte Areal vorbelastet i5t, sind daher bei der Maßnahmenplanungzu berücksichtigen.

    Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange WörthLAN Bis

    18

  • 08.02.2019

    Forderungen, Änderungsvorschlage und Präzisierungen (3)

    (Fortsetzung Maßnahme a6.39)Die lärmmindernde Wirkung von Lärmschutzwände nimmt in größeren Abständen von derStraße erheblich ab; insbesondere breitet sich der Lärm sich ungehindert nach oben aus (vgl.Ausführungen weiter vorne). Sie sollten daher bestenfalls punktuell (z.B. zusätzlich zulärmminderndem Belag) zum Einsatz kommen.

    • Geschwindigkeitsbegrenzungen sind als lärmmindernde Maßnahme ineffektiv und dahernicht akzeptabel.

    Maßnahme a6.40: Gehölzmanagement (primär CEF-Fläche VS_3)• Über die geplanten Entbuschungsmaßnahmen hinausgehend sind im Westteil der

    Panzerbrache auch die bestehenden Bauminseln zu roden, da auch sie einehabitatmindernde Wirkung auf den Wachtelkönig haben und weil sie keine ökologischenFunktionen für die relevanten Schutzgüter erfüllen, insbesondere aber weil von ihnen dieAusbreitung des Gehölzaufwuchses (v.a. Eschen., Hartriegel) ausgeht und dieEntbuschungsmaßnahmen wenig dauerhafte Wirkung erzielen würden.

    • Ziel der Entbuschungsmaßnahmen muss eine für den Wachtelkönig optimale räumlicheVerteilung von Einzelbüschen und Buschgruppen sein; dafür sind die durch dasWachtelkönig-Habitatmodell ermittelten Präferenzen und Meidungen zugrundezulegen.

    • Um diese zu berücksichtigen, sind in weitgehend buschlosen Bereichen (z.B. im Ostteil derPanzerbrache, aber auch auf der CEF-Fläche VS_7; vgl. Teilgutachteno6) bei BedarfPflanzungen geeigneter Gehölze mit buschförmigem Wuchs in optimaler räumlicherVerteilung durchzuführen.

    LANIU5 Steflungnahme Wachtelkönig zur UVP S34fSpange Wörth

    Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (4)

    (Fortsetzung Maßnahme a6.40)

    • Diese Pflegeeingriffe sind (im Rahmen der Erstellung des Naturschutzkonzepts) sorgfältigund am besten mithilfe eines Habitatmodells für den Wachtelkönig zu planen.

    • Dabei sind Potenziale für mögliche Synergien mit anderen Schutzgütern (z.B. Neuntöter,Schwarzkehlchen) zu nutzen.

    • Die Ausbreitung von Gehölzen ist ein kontinuierlicher Prozess; das Gehölzmanagement istdemnach eine wiederkehrende Maßnahme zur dauerhaften Erhaltung der Habitateignungfür den Wachtelkönig und andere betroffene Arten.

    • Der Zustand des Gehölzaufwuchses ist daher im Rahmen eines Monitorings mindestens allefünf Jahre im Detail zu dokumentieren und durch einen Wachtelkönig-Experten hinsichtlicherforderlicher Pflegeeingriffe zu beurteilen.

    Maßnahme a6.41 Habitataufwertende Maßnahmen (CEF-Fläche VS_7)• Da auf der in der UVE für die CEF-Maßnahme vorgesehenen Fläche gemäß Wachtelkönig

    Habitatmodell keine ausreichende Habitateignung erzielbar ist, ist für die Umsetzung derMaßnahme die von LANIUS vorgeschlagene Fläche heranzuziehen.

    • Vorteile dieses Vorschlags sind:— Die mehrfache Feststellung eines von nachts rufenden Männchens (LANIUS) sowie

    insbesondere ein bei Tag rufender Vogel (vgl. Teilgutachten 06) belegen das Vorhandenseineines Wachtelkönig-Brutreviers im Jahr 2016 auf dieser Fläche (einziger Nachweis im Bereichöstlich der S34);

    — die Gestalt dieser Fläche (breiter, länger und auf der ganzen Länge etwa gleich breit) kanntheoretisch sogar maximal zwei Wachtelkönig-Reviere aufnehmen;

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Sparige Wörth

    19

  • 08.02.2019

    Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungeri (5)

    (Fortsetzung Maßnahme a6.41)

    — diese Fläche liegt etwa in der Mitte umgebender Wiesen, die somit Teil des Nahrungsgebietseines eventuellen Wachtelkönigreviers sein können;

    — Anders als die ursprünglich vorgesehene Fläche grenzt sie nicht auf der Längsseite direkt anden Wald und ist auch nicht halbkreisförmig von Wald umschlossen; und

    — es entsteht kein größerer Flächenbedarf, da der SV Ragger eine Ausweitung von VS_7 auf11 ha fordert. Die Präferenz von Wachtelkönig-Männchen für die Nähe von Büschen sowie fürHochstauden ist durch entsprechende Pflanzungen gezielt auszunutzen; dabei ist darauf zu achten,dass solche potenziellen Ruf- (und Brut-)Plätze möglichst weit vom Waldrand und Bäumen (sowievon Wegen) liegen.

    • Insbesondere ist durch Maximierung der Attraktivität der Vegetationsstruktur v. a. imZentrum der breitesten Bereiche der CEF-Fläche zu verhindern, dass Wachtelkönig-Brutenauf benachbarten Wiesen gezeitigt werden (wo sie mit Sicherheit der Mahd zum Opfer fallenwürden).

    • Um die Chancen auf maximalen Bruterfolg (zwei Jahresbruten) nicht zu verringern, ist diePflegemahd nicht ab Anfang September, sondern erst ab Mitte September vorzusehen.

    • Die Schaffung von flachen (1) Kleinstgewässern mit angrenzenden Bereichenfeuchteliebender Vegetation ist vorzusehen.

    Maßnahme a6.45: „Alternativmaßnahme Wachtelkönig“• Sollte diese Maßnahme ernsthaft in Betracht gezogen werden, sind die nachfolgenden

    Änderungen der im Teilgutachten 06 formulierten Vorgaben erforderlich.

    p.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (6)

    (Fortsetzung Maßnahme a6.45)

    • Das im Teilgutachten 06 angepeilte Flächenausmaß von 15 ha bezog sich auf einHabitatpotenzial von zwei Wachtelkönig-Revieren für den GUPI Völtendorf. Das tatsächlichbestehende Ha bitatpotenzial entspricht hingegen vier Wachtelkönig-Revieren auf derPanzerbrache; für diese Maßnahme sind daher 30 ha an zusammenhängender Flächevorzusehen.

    • Ergänzend bzw. präzisierend zu den im Teilgutachten formulierten Anforderungen sind nochdie folgenden standärtlichen Eigenschaften für die Auswahl einer geeigneten Flächeerforderlich:

    — hoher Offenlandanteil in einem Radius von ca. 5 km

    — Nähe zu einem größeren Fluss (z.B. Traisen), max. ca. 3 km

    — produktiver, wenig wasserdurchlässiger und nach Möglichkeit relativ feuchter Boden

    — ebenes bis sanftes Relief

    — Hangneigung unter 5

    — keine Zerschneidung durch asphaltierte Straßen

    — maximal geringe Zerschneidung durch Wirtschaftswege

    Das Detailkonzept für Gestaltung und Pflege der Fläche ist durch einen erfahrenenWachtelkönig-Experten und einem bezüglich derartiger Vorhaben erfahrenenVegetationsökologen/in zu erstellen.Das Ziel dafür ist die Entwicklung eines Wachtelkönig-Brutvorkommens mit hoher Eignungfür die Bildung von Rufergruppen und optimalen Voraussetzungen für hohen Bruterfolg.

    LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth

    20

  • ASFiNAG BAU MANAGEMENT GMBH

    Im Namen der AISIFI 1 NIAIG

    S34

    Traisental Schnellstraße

    St. Pölten / Hafing (B 1) -Knoten St. Pölten 1 West (A 1)

    Wilhelmsburg Nord (B 20)

    Einreichprojekt 2013

    BERICHTSTITEL

    Wachtelköniguntersuchung 2018

    GÜPL Völtendorf und Umgebung

    c

    B

    ÄNDERUNG A

    PROJ EKTANT

    c00pNATURA — Büro für Ökologie & Naturschutz

    A-3500 Krems an der Donau, Kremstalstraße 77Tel.: +43/699/10391190, office(coopnatura.at

    COOPNATURABOO FO O(f & NATURSCH(JTZ

    PROJEKT- KOORDINATION ASFINAG BMGSTEUERUNG UMWELT

    PROJEKTLEITER LEITER PLANUNG

    Lechner e.h. Grünstäudl e.h.

    Plannummer ASFINAG

    P.50.434.000lIxxIO-434ISTRISI!E

    Datum: 30 August 2018 - Ausfertigung Box Mappe Einlage

    Geprüft: Böss - X XXDatum: 7. September2018 A4

    IGPZtchrnker - GmbH

    freilandUMWELTCONSUT ING ZT GMBH

  • • 5 34 Traisental SchnellstraßesA1JS I1 1 IF$IAJG St PÖften / Hafing (B 1)- Knoten St Pöften /West(A 1)-Wilhelmsburg Nord (B 20)

    Einreichprojekt 2013

    INHALTSVERZEICHNIS

    1 Einleitung, Untersuchungsziel 3

    2 Methode 4

    2.1 Untersuchungsrahmen, Methode 4

    2.2 Untersuchungsraum, Zeiträume 5

    3 Untersuchungsergebnis 8

    4 Literatur 9

    Mappe x, Einlage x.x Seite 2

  • S 34 Traisental SchnellstraßeAJSFi 1 INIAG St. Pölten/Hafing(B1)-KnotenSt. Pölten/West(A1)-Wilhelmsburg Nord (B 20)

    Ein reichprojekt 2013

    1 EINLEITUNG, UNTERSUCHUNGSZIEL

    Von der Panzerbrache des ehemaligen Garnisonsübungsplatzes Völtendorf (GÜPL) und vonumgebenden Wiesenflächen ist seit 2006 ein Wachtelkönigvorkommen bekannt. Dieses wurde seitdem Jahr 2010 mit Ausnahme des Jahres 2012 alljährlich bestätigt (Frühauf 2017). Der höchstebisher registrierte Wachtelkönigbestand im Bereich des GÜPL Völtendorf betrug vier Reviere(rufende Männchen), der mittlere jährliche Bestand etwa 2 Reviere (Frühauf 2017). Die alljährlichenBestandsschwankungen am GÜPL lassen sich gut mit den charakteristischen bundesweitenBestandsschwankungen dieser Art in Übereinstimmung bringen: in Jahren mit hohen Beständen inÖsterreich (z.B: 2014), erreicht der Wachtelkönig auch am GÜPL Völtendorf seine Höchstwerte. Imösterreichweit bestandsärmsten Jahr der letzten Dekade (z.B. 2012) konnten auch am GÜPL keinerufenden Wachtelkönige nachgewiesen werden (vgl. Frühauf 2016, Abbildung 6).

    Ziele der vorliegenden Untersuchung waren folgende:

    1. Erhebung nächtlich rufender Wachtelkönig-Männchen von Mitte Mai bis Anfang / Mitte Juli2018 zur Hauptrufzeit der Art im Bereich und in der Umgebung des GÜPL Völtendorf gemäßStand der Wissenschaft.

    2. Bei Vorkommen rufender Männchen, Ermittlung des wahrscheinlichen Brutstatus durchTagkontrollen (verpaarte Männchen rufen oftmals tagsüber) bzw. Verhören Junge führenderWeibchen (Kontaktrufe von Weibchen und Jungvögeln sind wenige Dutzend Meter weit zuhören und deren Erfassung bedarf einer wesentlich höheren Erhebungsintensität als dierufender Männchen).

    3. Ausweisung der vom Wachtelkönig genutzten Flächen.

    Mappe x, Ein lage x.x Seite 3

  • S 34 Traisental Schnellstraße1AJSI F 1 F%itAIG St. Pölten / Hafing (B 1)- Knoten St. Pölten /West (A 1)-

    Wilhelmsburg Nord (B 20)Ein reichprojekt 2013

    2 METHODE

    2.1 Untersuchungsrahmen, Methode

    Die Erfassungsmethoden orientieren sich zum einen an Südbeck et al. (2005) zum anderen an

    eigenen Erfahrungen und österreichweiten Expertenstandards bei der Erfassung von

    Wachtelkönigen im Rahmen von Monitoringprogrammen z.B. im Steirischen Ennstal und in den

    Marchauen.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wachtelkönig-Männchen vor allem kurz nach ihrer Ankunft im

    Brutgebiet (Mitte — Ende Mai / Anfang Juni) die Nacht über intensiv und lange anhaltend rufen. Die

    Rufe sind für den Menschen über Entfernungen von zumindest 500 Meter, oftmals aber auch über

    1.000 Meter zu vernehmen.

    Die Methodenstandards (Südbeck et al. 2005) schreiben den Einsatz einer Klangattrappe zur

    Erfassung von Wachtelkönigen zwingend vor, wobei die Kontrollpunkte nicht weiter als 500 Meter

    voneinander enifern liegen sollen (vgl. Abbildung 1). Da die Hauptrufaktivität nach Literaturangaben

    oftmals erst um 23:00 Uhr einen Höhepunkt erreicht, sind Erfassungen zumindest über diesen

    Zeitraum hinaus dringend angeraten.

    An jedem Kontrolipunkt wurden für 2 Minuten Wachtelkönigrufe mittels Klangattrappe abgespielt,

    dann wurde zwei Minuten gewartet und die Rufe nochmals abgespielt. Nach weiteren fünf Minuten

    wurde der nachste Kontrollpunkt aufgesucht.

    Mappe x, Einlage x.x Seite 4

  • ASIF i NIAI.G S 34 Traisental SchnellstraßeSt. Pölten / Hafing (B 1)- Knoten St. Pölten /West (A 1)-Wilhelmsburg Nord (B 20)

    Einreichprojekt 2013

    2.2 Untersuchungsraum, Zeiträume

    Abbildung 1); dabei wurde bei Annahme eines 300-Meter-Hörradius (diese Annahme ist äußerstkonservativ, da wie oben ausgeführt Wachtelkönig-Männchen über 500-1.000 Meterwahrgenommen werden können) sämtliche Brache- und Wiesenflächen abgedeckt.

    Die gegenständlichen Erhebungen erfolgten an 10 Kontrollpunkten im Bereich des gesamten GÜPL Völtendorfund aller benachbarten Wiesenflächen

    GÜPL Völtendorf - WachtelkÖngerhebung 2018

    • Lockpunk K3angattrappe

    3OO-Mter-PMer

    Mappe x, Einlage x.x Seite 5

  • AS1FiNIAIG S 34 TraisentalSchnellstraße

    St. Pölten / Hafing (B 1) - Knoten St. Pölten / West (A 1) -Wilhelmsburg Nord (B 20)

    Einreichprojekt 2013

    Abbildung 1:Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Punkte, an denen in der Brutsaison eineKlangattrappe zur Erhebung des Wachtelkönigs eingesetzt wurde.

    Die standardisierten Wachtelkönigerfassungen unter Einsatz einer Klangattrappe erfolgten von 17.

    Mai bis 19. Juli 2018. Vor allem Mitte — Ende Mai und Anfang Juni sind in Normaljahren in Österreich

    die höchsten Ruferzahlen zu erwarten bzw. weisen zu diesem Zeitpunkt rufende Männchen stark

    auf ein Brutvorkommen hin.

    Zusätzlich erfolgte am 12. Juni 2018 tagsüber eine flächige Begehung der gesamten Panzerbrache

    des GÜPL. Bei diesem Termin wurde keine Klangattrappe verwendet. Bisweilen reagieren tagsüber

    durch Betreten der Wiesenflächen gestörte Wachtelkönige jedoch durch spontane Rufe und können

    dann lokalisiert werden.

    Tabelle 1: Termine zur Erhebung des Wachtelkönigs im Großraum des GÜPL Völtendorf während derBrutsaison 2018.

    Mappe x, Einlage x.x Seite 6

  • S 34 Traisental SchnellstraßeAJSIFI 1 F‘JIIAJG St. Pölten/Hafing(B 1)-KnotenSt.Wilhelmsburg Nord (B 20)

    Ein reichprojekt 2013

    Datum Uhrzeit Anmerkung

    17. Mai2018 22:00—01:00 Klangattrappe

    21Mai2018 21:30—0:30

    28. Mai2018 21:00—23:45

    2. Juni2018 22:00—0:30

    10. Juni 2018 22:30— 1:30

    12. Juni 2018 16:00— 18:00 Tagbegehung des GÜPL

    14. Juni2018 22:00—01:15 Klangattrappe

    22. Juni2018 22:30—01:30

    28. Juni2018 22:30—01:00

    5. Juli 2018 22:00— 1:15

    11. Juli2018 22:30—01:30

    Mappe x, Ein lage x.x Seite 7

  • S 34 Traisental SchnellstraßeAISIF 1 1NLAIG St. Pölten /Hafing(B 1)- Knoten St. Pölten/West(A 1)-

    Wilhelmsburg Nord (B 20)Ein reichprojekt 2013

    3 UNTERSUCHUNGSERGEBNIS

    In der Brutsaison 2018 konnten im gesamten Bereich des GÜPL Völtendorf und aller angrenzender

    Wiesenflächen keine Wachtelkönige nachgewiesen werden. Beobachtungen gelangen weder im

    Rahmen der vorliegenden Untersuchung noch durch Kollegen, die in diesem Jahr unabhängig von

    dieser Untersuchung im Gebiet unterwegs waren (Mag. Markus Braun mündliche Mitteilung).

    Das Ausbleiben von Wachtelkönigen am GÜPL in der Saison 2018 mag, ähnlich der Situation von

    2017, vor allem im Zusammenhang mit bundesweit allgemein geringen Beständen stehen — darauf

    weisen zumindest erste Daten aus dem Steirischen Ennstal und den Marchauen hin. Die Bestände

    des Wachtelkönigs in Österreich und in einzelnen Gebieten schwanken stark (oftmals um den Faktor

    2bis 5; in vielen auch guten Gebieten, z.B. Wienerwald, Iliwiesen, March-Thaya-Auen, bleibt der

    Wachtelkönig in schwachen Jahren oft ganz aus) und die Schwankungen verlaufen landesweit

    synchron (Frühauf 2016, Abbildung 3).

    Mappe x, Ein lage x.x Seite 8

  • S 34 Traisental Schnellstraßee 11AISIFI 1 I%JIAG St. Pölten/Hafing(B 1)-KnotenSt. Pölten/West(A1)-

    Wilhelmsburg Nord (B 20)Einreichprojekt 2013

    4 LITERATUR

    Budka, M. & T. S. Osiejuk (2013): Habitat preferences of Corncrake (Crex crex) males in agriculturalmeadows. Agric. Ecosyst. Environ. 171: 33—38.

    Frühauf, J. (2016): Trends, population, and conservation of Corncrakes Crex crex in Austria.Vogelwelt 136: 93— 106.

    Frühauf, J. (2017): Wachtelkönig. In: LANIUS — Forschungsgemeinschaft für regionale Faunistik undangewandten Naturschutz: Einwendungen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren “S 34Traisental Schnellstraße“ vom 30.5.2017,

    Green, R. E., G. A. Tyler, T. J. Stowe & A. V. Newton (1997): A simulation model of the effect ofmowing of agricultural grassland on the breeding success of the Corncrake (Crex crex). J.Zool. Lond. 243: 81-115.

    Green, R. E., G. Rocamora & N. Schäffer (1997): Populations, ecology and threats to the CorncrakeCrex crex in Europe. Vogelwelt 118: 117-134.

    Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore, K. Schröder & C. Sudfeldt (Hrsg.2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 792 S.

    Mappe x, Einlage x.x Seite 9

  • Beilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    S 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A i) — Wilhelmsburg Nord (B 20)

    UVP-Ve rfa hren

    Mündliche Verhandlung

    Name: Thomas Hochebner

    Adresse: Hauptstraße i8, 3153 Eschenau

    in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius

    Vorbringen:

    Setze anknüpfend an die Stellungnahme zum Wachtelkönig fort zur übrigen Vogelwelt. Lanius hat

    sich lange vor S34 Projekt mit der Erhaltung und dem Schutz des GÜPL beschäftigt. Die Sensibilität

    ist im UV-GA mit sehr hoch bzw. hoch angegeben. Die Bedeutung des GÜPL für die Vogelwelt ist lt.

    Dl Ragger unbestritten. Im Gutachten ist aber auch angegeben, dass die erhobenen Daten

    inkonsistent und mangelhaft sind. An dieser Stelle weisen wir hin auf AVG, demnach alle für die

    Beurteilung der Umweltverträglichkeit relevanten Aspekte behandelt werden müssen, da sonst die

    Recht der Parteien verletzt würden (Offizialmaxime).

    Folgende Kritikpunkte

    i. Viele Punkte, die zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit relevant gewesen wären,

    werden auf das nachgelagerte Naturschutzverfahren verschoben.

    2. Das Gesamtkonzept für den GÜPL Völtendorf wird als Allheilmittel für alle sich stellenden

    Herausforderungen dargestellt. Das ist zu hinterfragen, da es derzeit kein konkretes

    Konzept gibt, es liegt alles im Dunkeln; es sei auch darauf hingewiesen, dass der Nachweis

    für div. Vogelarten dem Sachverständigen vorbehalten war.

    3. Immer wieder werden 30 ha Offenlandfläche erwähnt, die geschaffen und optimiert werden

    sollen, es gibt aber keine Aufstellung, wo und wie diese aussehen sollen.

    4. Manche Vogelarten werden unzureichend von den geplanten Maßnahmen erfasst: Im

    Gutachten werden unter Maßnahme 6a56 die Maßnahmenflächen V54 (1,57 ha zu

    schaffende Wiesenfläche zwischen GÜPL und Reitzersdorfer Wald — als CEF Maßnahme

    geplant, ist diese verwirklichbar?) und RSii (iioom2 als Brache) für Rebhuhn, Wachtel,

    Kiebitz, Feldlerche festgeschrieben, deren Umsetzbarkeit ist aber nicht ausreichend

    definiert. Bzgl. der lärmmindernden Maßnahmen ist das Gutachten unkonkret und es wird

    auch hier auf die Naturschutzrechtliche Einreichung verwiesen.

  • Beilage

    Konkreter Antrag:• Die Entscheidung im UVP-Verfahren darf nicht ohne Vorlage eines konkreten Konzepts für

    den GÜPL und die Panzerbrache gefällt werden.

    • Für das Rebhuhn sind weitere Maßnahmen vorzusehen (lineare Brachestreifen etc.)

    • Die Nichtzulässigkeit wesentlicher Fragen der Umweltverträglichkeit auf das nachgelagerte

    Naturschutzverfahren zu verschieben, ist festzustellen.

    Im Gutachten steht, dass die Kompensationsmaßnahmen für beide Vorhaben (S34, Spange Wörth)

    angerechnet werden können. In den Unterlagen zur Spange Wörth werden aber eigene Maßnahmen

    festgelegt. Wie passt das zusammen?

    Was passiert, wenn eine Ausgleichsfläche nicht verwirklicht werden kann?

    Für das Funktionieren von Versetzungsmaßnahmen bei Urzeitkrebsen gibt es keine Garantie. Aus

    unserer Sicht gibt es keinen Nachweis, dass die Umsiedlung jemals geglückt ist. Auch hier wird im

    Gutachten auf ein Gesamtkonzept im Rahmen der Naturschutzrechtlichen Einreichung verwiesen.

    Auch hier bleibt die Ausgestaltung der Panzerbrache für die Zwecke der Urzeitkrebse unkonkret.

    Antrag: Eine Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen für die Umweltverträglichkeit ist auf

    dieser Basis nicht möglich und müsste vor Entscheidung im UVP-Verfahren nachgereicht werden. Es

    wäre wünschenswert, genauere Angaben zum Management dieser Fläche zu bekommen,

    Die Beurteilung der Libellenfauna und deren Erhalt auf dem GÜPL gleicht einer Baustelle. Die

    Erhebung ist fehlerhaft und entspricht nicht der RVS. Es wurden im Zuge der Vorstudie nur 9 Arten

    nachgewiesen, der Gutachter hat selbst weitere Arten nachgewiesen. Im techn. Gutachten werden

    unter Maßnahme 6a24 ergänzende Erhebungen für das Naturschutzoperat gefordert.

    Antrag: Die Unterlagen lassen eine Beurteilung der Umweltverträglichkeit bzgl. der Libellenfauna

    nicht zu, Verbotstatbestände können nicht ausgeschlossen werden. Es bedarf zusätzlicher

    Erhebungen und Maßnahmen unter Wahrung des Parteiengehörs.

    Zu Maßnahme 6a53 ist weder klar, welche wertbestimmenden Libellenarten betroffen sind, noch ist

    das Konzept klar definiert. Das Gesamtkonzept stellt ein klares Element einer Umweltverträglichkeit

    dar, das zentrale Element zur diesbezüglichen Entscheidung liegt im Dunkeln. Es steht im

    Gutachten, dass auf die speziellen Ansprüche der einzelnen Libellenarten Rücksicht zu nehmen ist.

    Antrag: Wir stellen den Antrag, die Entscheidung der Umweltverträglichkeit erst nach Vorliegen

    eines konkreten Konzepts für den GÜPL und die Panzerbrache zu treffen.

    Zum Kollisionsschutz bzgl. Libellen bleiben die Aussagen vage. Die Erweiterung der Grünbrücke ist

    positiv zu sehen, wie die Leitgehölzpflanzungen aussehen und wie sich diese auf die Libellen

    auswirken könnten, ist nicht dargestellt. Es besteht die Befürchtung, dass die Einschnittslage und

    damit die windgeschützte Lage der S34 die Randbereiche für Libellen attraktiv macht und damit das

    Kollisionsrisiko steigt.

    Die Panzerbrache als Allheilmittel für alle Schutzgüter zu sehen, wird eine große Herausforderung.

    Es ist keine Frage des Naturschutzverfahrens, wenn Erhebungen im Gutachten gefordert werden,

    die bereits jetzt vorliegen müssten, da damit die Entscheidungsgrundlagen fehlen.

    -2-

  • Beilage

    Auch heute befinden sich im Bereich des GOPL noch Tümpel, die frei sind von höheren Pflanzen.

    Natürlich ist die Verkrautung und Verwachsung nicht zu leugnen. Auch wir wünschen uns hier

    Management-Maßnahmen. Ich bin skeptisch, dass die Panzerbrache Maßnahmenfläche für alle

    Tierarten sein kann. Das ist zentrales Element der Umweltverträglichkeit der S3t, und zugleich eine

    Herausforderung.

    Ich weise nochmals darauf hin, dass auch Herr Dl Ragger die Erhebung der Vogel- und Libellenarten

    als mangelhaft bezeichnet hat, Mängel, die jetzt im Zuge des UVP-Verfahren behoben werden

    müssen.

    St. Pölten, am 2 2.01.2019 um

    Unterschrift:

    -3-

  • Beilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    5 34 Traisental Schnellstraße,St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) — Wilhelmsburg Nord (B 20)UVP-VerfahrenMündliche Verhandlung

    Name: Dr. Erhard Kraus

    Adresse: Schallaburg 14, 3382 Schallaburg

    in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius

    Vorbringen:

    Ich rekapituliere, warum der Stellenwert des Güpis so hoch ist. Es ist deprimierend für denNaturschutz, wenn der Schutz von Arten nur noch in solchen Refugien wie dem Güpel passiert.Hauptverantwortlich für den Rückgang der Arten ist die Landwirtschaft, wobei diese auch nur nachzeitgemäßen Methoden betrieben werden kann. Die Zwänge für die Landwirtschaft sind enorm. DieAusgangslage für den Naturschutz ist somit schwierig, insbesondere bei der Flächenkonkurrenzzwischen Naturschutz und Landwirtschaft (wie auch beim Güpl).

    Der Vorbemerkung des TGA Naturschutz habe ich entnommen, dass die Trassenentscheidungzwischen einer westlichen und östlichen Trasse von St. Pölten getroffen wurde. Grund für dieEntscheidung für die mit höheren Umweltbelastungen belastete Westvariante ist das SchutzgutMensch. Daraus lernt man, dass bei einem Konflikt des Schutzguts Mensch mit dem SchutzgutNatur die Natur verliert. Die Wahl der Trasse belegt das, aber auch die gewählte Lage desKreisverkehrs bei der Abzweigung bei der Spange Wörth (der eben im GüpI liegt und nicht in derAckerlandschaft südlich davon). Dieser prekäre Automatismus Naturschutzziele im Konfliktfallnachrangig zu behandeln, kann nur zum weiteren Rückgang der Artenvielfalt führen.

    In Bezug auf den Steinfeldbach (großes Brückenbauwerk und Waldverluste) rege ich als CEFMaßnahme an, die ökologisch hochwertigen Buchenaltholzflächen im Ausmaß von ca. 5 ha entlangdes Steinfeldbaches oberhalb des Brückenbauwerkes (etwa om Länge) anzukaufen oder derenNutzungsverzicht dauerhaft zu entschädigen.Der Ankauf oder die Entschädigung dieser Waldflächen wäre als funktionserhaltende Maßnahmeökologisch hochwirksam und könnte wesentlich dazu beitragen, den Zustand dieser Schutzgüter(Steinkrebs, Große Quelljungfer) langfristig zu sichern.

    Zu den erwähnten später zu erstellenden Detailkonzepten ist zu sagen, dass es vorrangig umentscheidungsrelevante Aspekte geht: Machbarkeit und Prognosesicherheit müssen grundlegendgeklärt sein, um die Umweltverträglichkeit beurteilen zu können. Wenn die Maßnahme in der

    1

  • Beilage

    Zukunft umgesetzt werden soll, muss die Machbarkeit und die Prognosesicherheit gegeben sein.Weiters möchte ich wissen, wie man die Pflege des Panzerübungsplatzes machen möchte? Miteinem Traktor ist dieser mE im derzeitigen Zustand nicht zu befahren und zu pflegen. GrundlegendeFragen des Managements dieser Flächen und dazu notwendiger vorbereitender Maßnahmen wieetwa Bodenoberflächenvorbereitungen oder auch Feuermanagementmaßnahmen wärenhinsichtlich Machbarkeit grundsätzlich zu klären.

    Zur Herpetofauna

    Amphibienlebensräume sind häufig Sekundärlebensräume und die Maßnahmen haben eine hoheErfolgsaussicht. Unsere Stellungnahme zur Herpetofauna wurde von Fr. Mag. Christine Frickgeschrieben, einer ausgewiesenen Expertin für Amphibien. Die Stellungnahme zu denFledermäusen wurde von der Koordinationsstelle für Fledermausschutz geschrieben.

    Dr. Kraus trägt zusammengefasst die Stellungnahme der Forschungsgemeinschaft Lanius zurHerpetofauna vor.

    Die Studie von LACON wird mit Interesse erwartet.

    Zu den Fledermäusen

    In den Projektunterlagen findet sich ein hoher Nachweis von Arten (etwa 20 Arten), dabei handelt essich um einen erheblichen Anteil der in Österreich vorkommenden Arten. Konkret geht es um diewaldbewohnenden Arten, die in den Laubwäldern anzutreffen sind (z.B. Bechsteinfledermaus —„Urwaldfledermaus“) und deren Jagdgebiete vorzugsweise am Güpl liegen.

    Dr. Kraus trägt zusammengefasst die Ausführungen zur Grünbrücke der Stellungnahme derForschungsgemeinschaft Lanius zu den Fledermäusen vor.

    Gibt es Literatur bezüglich der Leiteinrichtungen?

    SV Ragger hat gesagt, die beiden Waldkomplexe sind für die bestehende Migrationsachseentscheidend. Es wird nicht leicht sein, die Fledermäuse dazu zu bringen, die gewohnte vorhandeneMigrationsachse aufzugeben. Der Maßnahmenvorschlag durch Heckpflanzungen im Bereich derGrünbrücke für Fledermäuse attraktiv zu machen ist, wie so vieles bei diesem Projekt, einunkalkulierbares Freilandexperiment. Damit geht man jedoch laut Modellierung Frühauf mittendurch das bestgeeignete Habitat des Wachtelkönigs. Da diese Maßnahme für Fledermäuse seinegeringe Prognosesicherheit aufweist, für den Wachtelkönig aberjedenfalls sehr nachteilig ist,lehnen wir die Maßnahme der Heckenpflanzung zumindest auf Seite der Panzerbrache ab.

    Zum Thema Natura 2000

    Beim Steinkrebs ist zu erwarten, dass dieser bei Anhalten des negativen Bestandstrends künftig inkaum einem Natura 2000— Schutzgebiet überleben wird. Der Steinfeldbach ist nach unten nicht andie Traisen angebunden. Daher wäre der Steinkrebs dort in einem der bestgeeignetenSchutzgebiete langfristig lebensfähig. Es ist zu erwarten, dass die Europäische Kommissionspätestens zu jenem Zeitpunkt, wo keine Steinkrebse in bestehenden Schutzgebieten mehrvorhanden sind, eine Nachmeldung weiterer Steinkrebsvorkommen als Natura 2000-Schutzgebiete

    2

  • Beilage

    verlangen wird. Es ist offensichtlich, dass die Nachmeldung des Steinfeldbachs als FFHSchutzgebiet dann wieder Thema sein wird.

    St. Pälten, am 22. Jänner 2019 um

    Unterschrift:

    3

  • AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNGGruppe Raumordnung, Umwelt und VerkehrAbteilung Naturschutz3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

    RU5-A-33/083-2009Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

    (027 42) 9005Durchwahl

    14243

    Betrifft

    GÜPL Völtendorf; UVP-Verfahren „Spange Wörth“ und S34

    Sehr geehrte Damen und Herren!Sehr geehrter Herr Dr. Pöckl!

    Bezug nehmend auf das Ersuchen zum oben genannten Betreff ob eine allfällige Nachnominierung des ehemaligen GÜPL Völtendorf als Natura 2000 Gebiet nach wie vor in Diskussion ist, oder ob hinsichtlich der Nichtnominierung zwischenzeitlich Konsens mit derKommission hergestellt wurde, wird seitens der Abteilung Naturschutz folgendes mitgeteilt:

    Aufgrund von Ende April 2018 sowie zuletzt am 25. Juni 2018 erfolgten Gesprächen zumanhängigen FFH- Vertragsverletzungsverfahren mit der EK sind ursprüngliche Forderungen seitens der EK nach Gebietserweiterungen auf dem Gebiet des GÜPL Völtendorfnicht mehr gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mag.Tsch ulikAbteilungsleiter

    AMTSS1Gr4ATUI

    Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.Hinweise finden Sie unter:www. noe.gv.atiamtssignatur

    1T1I d ?40 ;tsreg&

    Amt der Niederösterreichischen Landesrenierung. 3109 . JJU 2018

    BD1 Naturschutz

    Beilagen

    Bezug Bearbeiterln

    Mag. Martin Tschulik

    E-Mail: postru5noeLgv.atFax: 02742/9005-15220 Bürgerservice: 0274219005-9005Internet: www.noe.gvat - www. noe.gv.atldatenschutz

    Datum

    02. Juli 2018

  • Beilae

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    S 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B i) — Knoten St. Pölten/West (A i) — Wilhelmsburg Nord (B 20)

    UVP-Verfahren

    Mündliche Verhandlung

    Name: HiegerAnton

    Adresse: 315‘ St. Pölten, Reizersdorf 3

    (in Vertretung für:) in eigener Sache und für mehrere Grundeigentümer

    Vorbringen:

    Thema Forst:

    Ich verweise darauf, dass der Reizersdorfer Wald zerstört wird.

    Ad Waldfunktion: es gibt bereits einen Flugplatz, einen Schießplatz und nun die S34; es ist keine

    Erholungsfunktion mehr gegeben.

    Eine mangelhafte Bewirtschaftung der Waldflächen ist gegeben durch Stift Lilienfeld und der

    Republik Österreich.

    Ich weise auch auf die diagonale Durchschneidung des Waldes hin. Es entstehen 1.300 lfm offene

    Wald ränder.

    Ad Ersatzforstflächen: diverse Grundbesitzer wollen diese Flächen jedoch weiterhin

    landwirtschaftlich nutzen.

    Gibt es ein Beweissicherungsprogramm für den Wald?

    Thema Tiere:

    Wie sehen die Konsequenzen für den Waldbesitzer aus, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden?

    Wildbrücke Poppenberg:

    Ad ökologische Ausgleichsflächen:

    Der Bodenverbrauch wird massiv erhöht. Es wäre zu prüfen, ob die Ausgleichsflächen reduziert

    werden könnten. Die überschießende Anzahl an Ausgleichsflächen wird abgelehnt; allein aufgrund

    des hohen Bodenverbrauches ist keine Umweltverträglichkeit gegeben.

    St. Pölten, am um

    Unterschrift:

    a/I

  • - Seitelvon3

    Stellungnahme betroffener Grundeigentümer in der mündlichenVerhandlung im Zuge des UVP-Verfahrens zumBundesstraßenbauvorhaben 5 34 Traisental Schnellstraße, St.PöltenlHafing (B1) — Knoten St. PöltenlWest (Al) — WilhelmsburgNord (B20) im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Ober-Grafendorfund Wilhelmsburg

    Die Argumentation in der folgenden Stellungnahme zum eingereichten Projekt S 34Traisental Schnellstraße wird auch von der Bezirksbauernkammer St. Pölten und der NÖLandes-Lanclwirtschaftskammer vollinhaltlich unterstützt. Der für den Endausbauerforderliche Flächen-IBodenverbrauch Ist unverhältnismäßig hoch und entspricht nichtden aktuellen politischen Bekenntnissen und Zielsetzungen zum Boden- und Klimaschutz.Dem Grundsatz „die dauerhaft in Anspruch zu nehmende Fläche ist auf einMindestmaß zu beschränken“ ist beim vorliegenden Projekt nicht Rechnung getragen undsomit sind entsprechende Adaptionen zwingend geboten.

    Forstflächen

    Ausführungen des beauftragten Forstsachverständigen sind aus fachlicher Sicht in dervorliegenden Form nicht zu akzeptieren. Nachfolgend werden beispielhaft einige besonderssignifikante Ausführungen kommentiert:

    „Neben dem reinen Flächenverlust ergeben sich geringfügige Probleme in der Entstehungneuer Waidränder bzw der Durchschneidung bestehender Waldbestände.“

    „Eine Einwirkung von Streusalz auf verbleibende Waldflächen kann durch die Lage derStraße u. den notwendigen baulichen Maßnahmen nur punktuell wirksam werden, derweitaus überwiegende Teil wird über das Entwässerungssystem abgeleitet.“

    In Wahrheit sind viel mehr folgende Entwicklungen auftretend:

    • Randschäden

    Aufgrund der Trassenbreite ist beim Trassenaufhieb an den Rändern der Trasse amverbleibenden Bestand mit Schäden unterschiedlicher Art zu rechnen. InAbhängigkeit von Baumart, Standortgüte, Alter und Exposition können folgende Schädenauftreten:- Sonnenbrand bei dünnborkigen Baumarten (Buche, Bergahorn,...)- Zuwachsverluste in Folge von Standortsverhagerung aufgrund der Sonneneinwirkung- Windwurf- und Windbruchereignisse

    Aufgrund der Nord-Südausrichtung der Trasse entstehen West- und Ostränder anden verbleibenden Beständen. Im Befund wurde die im Untersuchungsraumvorherrschende Hauptwindrichtung mit einer starken Orientierung in westlicher

  • Seite 2 von 3

    Richtung beschrieben. Weiters wurde ausgeführt, dass höhereWindgeschwindigkeiten im Vorhabensgebiet dominieren.Daraus lässt sich folgern, dass aufgrund der neu geschaffenen Bestandesränder inder Hauptwindrichtung mit stärkeren Folgeschäden durch Wind zu rechnen ist.

    • Streusalzschäden

    Eine Einwirkung des Streusalzes aufgrund von Windabtrift an den angrenzendenBeständen wird sich nicht verhindern lassen. Diese Einwirkung zeigt sich beivergleichbaren Straßenbauprojekten.

    • Absenkung des Grundwasserspiegels durch Geiändeeinschnitte bei derBauausführung

    Auch wenn die vorherrschenden Waldbestände ihr benötigtes Wasser aus demWasserhaltevermögen der Böden (Niederschlagswasser) beziehen, ändert sich dasAbflussregime des Niederschlagswassers im Nahbereich der Einschnitte. Dies führtzu geringeren verfügbaren Wasserkapazitäten der angrenzenden Bestände. InKombination mit den einwirkenden Randschäden führt dies zu einerStandortverschlechterung mit sinkender Produktivität u. Vitalität der betroffenenWaldbestände. Gleiches gilt auch für landwirtschaftliche Nutzfläche.

    • Ersatzaufforstungen und Waldverbessernde Maßnahmen

    - ErsatzaufforstungenBei den einzelnen angeführten Baumartenmischungen der Ersatzaufforstungen wirdauch die Baumart Esche empfohlen. Aufgrund des vorherrschendenForstschutzproblems (Eschentriebsterben) sollte von dieser Baumart bei derAufforstungsempfehlung Abstand genommen werden.

    - Waldverbessernde Maßnahmen - NadeiholzbeständeBei diesen Maßnahmen orientiert man sich vorwiegend an der potentiellennatürlichen Waldgesellschaft. Dies ist aus fachlicher Sicht natürlich nachvollziehbar.Es sollte aber auch auf den Pflegezustand der vorhandenen Waldbestände Rücksichtgenommen werden. Ein gut gepflegter Nadelholzbestand kann die erforderlichenWaldfunktionen ebenfalls im gewünschten Ausmaß erfüllen.

    Schlussfolgerung

    Dem im UVP-Verfahren eingereichten Projekt ist nach Meinung der betroffenenGrundeigentümer und der Interessensvertretung, im Gegensatz zu den Ausführungen derGutachter, in der vorliegenden Planungsvariante zweifelsfrei schon aufgrund des enormenBodenverbrauches keine Umweltverträglichkeit zu attestieren.

    Jedenfalls sind sämtliche in dieser Stellungnahme angeführten Einwendungen undDarstellungen einer genauen Prüfung zu unterziehen, wobei dabei der Zielsetzung einer Re-

  • Seite 3 von 3

    Dimensionierung des Projektes in Sinne der UVP ernsthaft Rechnung getragen werdenmuss.

  • Beilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    5 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) — Wilhe(msburg Nord (B 20)

    UVP-Verfahren

    Mündliche Verhandlung

    Name: Waltraud Harm, Völtendorf, 3100 St. Pölten

    Vorbringen:

    Ich spreche in eigener Sache und bin Landwirtin.

    Ui

    St. Pölten, am 22.1.2019 um Uhr.

    Unterschrift:

    1

  • Waltraud HARMOber-Grafendorfer Straße 643100 St. Pälten St. Pälten, am 21. Jänner 2019

    An dieVerhandlungsleitung der UVP 5343100 St. Pölten

    Betrifft: 5 34— Einwendungen

    Als Bürgerin und Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Betriebes im Ortsteil Völtendorf binich von der geplanten 534 sowohl aus menschlicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sichtbetroffen und auch in meiner Existenzgrundlage bedroht.

    Als Bürgerin, weil für mich eine nicht nachvollziehbare Verkehrsplanung Verkehrsströmeumlenkt, ohne die derzeit betroffenen Anrainer im Ortsteil St. Georgen am Steinfeldedauerhaft zu entlasten. Die geplante Umwegführung der B39 über die S34 zur Anschlussstellemit der Al endet letztlich an der Autobahnanschlussstelle St. Pölten Süd, eine schon derzeitunterdimensionierte Anlage mit Verkehrsampeln und daher absehbaren Verzögerungen aufder Fahrt ins Zentrum von St. Pölten bzw. zum Bahnhof.

    Der Knoten 534 mit der Al stellt sich als überdimensioniertes Projekt mit einem auffällighohen Flächenverbrauch für eine erwartbar unterdurchschnittliche Auslastung dar. DerFlächenverbrauch ist bildlich und maßstäblich an einem Vergleich darstellbar — in die Flächedes Knoten innerhalb seiner seitlichen Begrenzungen passen problemlos die Bauflächen derOrtsteile Nadelbach, Schwadorf und Völtendorf! Aus landschaftsplanerischer undökologischer Sicht ein Frevel an der Natur.Die von Politikern und Umweltaktivisten oft kritisierte Versiegelung der Natur feiert hierfröhliche Urstände, das Projekt stellt vielmehr ein Schulbeispiel einer Fehlplanung auf Kostender Natur und der Bürger dieses Stadtteiles dar.Der geplante Knoten würde besser nach St. Pölten Süd passen, nördlich der Al wäre

    genügend Platz im Bereich der ehemaligen Kopal-Kaserne. Weiters wäre nach Mariazell hinauch eine Anbindung an die erforderliche Umfahrung St. Georgen über die alte Panzerstraßesüdlich der Autobahn bis Völtendorf und ohne aufwändige Untertunnelung des Flugplatzesmöglich. Die Umleitung der Verkehrsströme aus dem Pielach- und Melktal zur Al und nach St.Pölten könnte über die ohnehin geplante Autobahnanschlussstelle St. Margarethen besserund effizienter und mit einer spürbaren Entlastung von Ober-Grafendorf erfolgen.

    Aus betriebswirtschaftlicher Sicht für mich ebenfalls ein Horrorszenario, mein 30-ha AMAzertifizierter Betrieb ist auf die Produktion und Veredlung bzw. Verarbeitung von Krautspezialisiert. Für die S34 werden nicht nur Hauptflächen durchschnitten bzw. erheblichverkleinert, zukünftig habe ich auch erhebliche Umwege zu den Anbauflächen im OrtsteilNadelbach zu befürchten. An eine sinnvolle wirtschaftliche Fortführung des Betriebes ist unterden derzeit bekannten Parametern des Projektes nicht zu denken. Pikanterie zum Schluss —1939 wurden meine Eltern in diesem Bereich für den Bau des Truppenübungsplatzesenteignet, die Flächen konntenjerst 1964 unter erheblichen finanziellen Anstrengungenwieder erworben werden.

    m Waltraud Harm e2

  • Beilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    S 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) — Wilhelmsburg Nord (B 20)

    UVP-Verfahren

    Mündliche Verhandlung

    Name: Hieger Anton

    Adresse: 3151 St. Pölten, Reizersdorf 3

    (in Vertretung für:) in eigener Sache und für mehrere Grundeigentümer

    Vorbringen:

    Seite 1:

    Siehe Beilage.

    Seite 2:

    Das vorgesehene Ausmaß an ökologischen Ausgleichsflächen ist bei Weitem die Erfordernisse

    überschießend und wird kategorisch abgelehnt. Schlussfolgerung den im UVP-Verfahren

    eingereichten Projekt ist nach Meinung der betroffenen Grundeigentümer und der

    lnteressensvertretung, im Gegensatz zu den Ausführungen der Gutachter, in der vorliegenden

    Planungsvariante zweifelsfrei schon aufgrund des enormen Bodenverbrauches keine

    Umweltverträglichkeit zu attestieren. Jedenfalls sind sämtliche in dieser Stellungnahme

    angeführten Einwendungen und Darstellungen einer genauen Prüfung zu unterziehen, wobei dabei

    der Zielsetzung einer Re-Dimensionierung des Projektes im Sinne der UVP ernsthaft Rechnung

    getragen werden muss.

    Außerdem erwarten wir uns, dass die bei der Straßenpräsentation von der Politik versprochenen

    Ersatzgründe am GÜPL für die landwirtschaftliche Nutzung bereit gestellt werden.

    Ich verweise noch einmal auf den Gemeinderatsbeschluss der LH St.Pölten aus 2008.

    St. Pölten, am 22.1.19 um

    /-Unterschrift: 7i•

  • Seite 1 von 2

    Stellungnahme betroffener Grundeigentümer in der mündlichenVerhandlung im Zuge des UVP-Verfahrens zumBundesstraßenbauvorhaben 5 34 Traisental Schnellstraße, St.PöltenlHafing (B1) — Knoten St. PöltenlWest (Al) — WilhelmsburgNord (B20) im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Ober-Grafendorfund Wilhelmsburg

    Die Argumentation in der folgenden Stellungnahme zum eingereichten Projekt S 34Traisental Schnellstraße wird auch von der Bezirksbauernkammer St. Pölten und der NÖLandes-Landwirtschaftskammer vollinhaltlich unterstützt. Der für den Endausbauerforderliche Flächen-IBodenverbrauch Ist unverhältnismäßig hoch und entspricht nichtden aktuellen politischen Bekenntnissen und Zielsetzungen zum Boden- und Klimaschutz.Dem Grundsatz „die dauerhaft in Anspruch zu nehmende Fläche ist auf einMindestmaß zu beschränken“ ist beim vorliegenden Projekt nicht Rechnung getragen undsomit sind entsprechende Adaptionen zwingend geboten.

    Ökologische Ausgleichsflächen

    Der Grundsatz „die dauerhaft in Anspruch zu nehmende Fläche ist auf ein Mindestmaßzu beschränken“ gilt auch für die ökologischen Ausgleichsflächen. Gegenständlich sindca. 47,3 ha Ausgleichsflächen, zum Teil auf besten Ackerböden, geplant.

    Das vorgesehene Ausmaß an Ausgleichsflächen erhöht den Bodenverbrauch massiv, dieNachhaltigkeitsziele (u.a. Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit) blieben auchdiesbezüglich im Wesentlichen unbeachtet.-‚-7

    Gänzlich unbeachtet blieben bereits bestehende, behördlich in der Vergangenheitfestgelegte Ausgleichsflächen. Es blieb gänzlich ungeprüft, wo im gegenständlichen Gebietbereits Ausgleichsflächen bestehen (z.B. HL-AG-Ausgleichsflächen), ob diese bestehendenAusgleichsflächen zumindest zum Teil als taugliche Ausgleichsflächen für die 5 34 fungierenkönnten oder durch Weiterentwicklung tauglich gemacht werden könnten. Dasgegenständliche Ausgleichsflächenausmaß wäre hierdurch deutlich reduzierbar.

    Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die gegenständlichen ökologischen Zielsetzungen nichtauch — oder möglicherweise viel besser — erreichbar sind, wenn nicht „fleckerlteppichhaft“isolierte Ausgleichsflächen geschaffen werden, sondern landesweit eine zuständigeOrganlsatlonselnhelt geordnet Ausgleichsflächen anlegt, pflegt und erhält bzw. dieAnlage, Pflege und Erhaltung organisiert. Finanzielle Abschlagszahlungen einmalig oderjährlich wiederkehrend könnten dies ermöglichen. Die Grundinanspruchnahme imgegenständlichen, ohnedies schon schwerst belasteten Gebiet (auch durch rasantesWachstum der Landeshauptstadt St. Pölten) wäre deutlich reduzierbar

    /

  • Seite 2 von 2

    Dem im UVP-Verfahren eingereichten Projekt ist nach Meinung der betroffenenGrundeigentümer und der lnteressensvertretung, im Gegensatz zu den Ausführungen derGutachter, in der vorliegenden Planungsvariante zweifelsfrei schon aufgrund des enormenBodenverbrauches keine Umweltverträgllchkeit zu attestieren.

    Jedenfalls sind sämtliche in dieser Stellungnahme angeführten Einwendungen undDarstellungen einer genauen Prüfung zu unterziehen, wobei dabei der Zielsetzung einer Re-Dimensionierung des Projektes In Sinne der UVP ernsthaft Rechnung getragen werdenmuss.

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  • Beilage

    BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie

    5 34 Traisental Schnellstraße,

    St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) — Wilhelmsburg Nord (B 20)

    UVP-VerfahrenMündliche Verhandlung

    Name: Walter Heimerl-Lesnik

    Adresse: Altmanngasse 571 3100 St. Pölten

    in Vertretung für: Bl 5 34 Sinnlos (Sprecher)

    Vorbringen:

    Ich möchte ein Thema einbringen, dass noch nicht behandelt wurde, nämlich die Auswirkungen auf

    das Landschaftsbild. Zuerst möchte ich auf ein paar Punkte eingehen. Das Gebiet um den

    Nadelbach ist eine langgezogene Senke, die durchschnitten wird. Die Bewertung, dass der Bereich

    gering sensibel, ist nicht nachvollziehbar. Derartige Bewertungen gibt es des in den Unterlagen

    öfter, aus meiner Sicht müsste die Einstufung aber zumindest mäßig, wenn nicht hoch (Beispiel

    Einzelgebäude Schwadorf, weit und breite keine Siedlung) lauten.

    Auch ein paar Visualisierungen sind den Einreichunterlagen zum Landschaftsbild in der

    Umweltverträglichkeitserklärung beigelegt. In den entsprechenden Einreichunterlagen, 5. 63, findet

    sich eine solche zum Blick auf das Vorhaben vom Nadelbach ohne Begleitmaßnahmen. Es gibt in der

    Landschaft dort in Wirklichkeit neben der bestehenden Straße keinen Baum, die bestehenden

    Gebäude sind ein kleines Gartenhaus und ein ebenerdiges Einfamilienhaus mit ausgebautem

    Dachboden. Dargestellt sind Bäume und Gebäude mit 2 Geschoßen. Diese Darstellung ist falsch.

    Im 2. Bauabschnitt, Konfliktraum 71 S.84 in den Unterlagen wird die Eingriffsintensität als hoch

    eingestuft und kommt später nicht mehr vor, wird also nicht berücksichtig in den Auswirkungen.

    Vom Gutachter Dl Ragger wurde dies angemerkt und im Gutachten die Bewertung vorgenommen.

    Es ist dringend notwendig, die UVE-Unterlagen zu korrigieren.

    Der Stellungnahmeband enthält allgemeine Aussage zum Landschaftsbild, die besagen, dass keine

    relevanten Sichtbeziehungen festgestellt werden konnten. Es finden sich zwei fragmentartige Zitate

    zur Landschaftsbildanalyse. Eines ist ein wenig seitiges Dokument mit Bezug zu Windkraftanlagen,

    das zweite i