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Natura 2000 - Ausgleichszahlungen für den Privatwald - Stand: 01.07.2017 - 1 Foto: M. Weirauch Foto: D. Gutzeit Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

Natura 2000 - Ausgleichszahlungen für den Privatwald Forstwirtschaft... · • Jeder Bindung ist ein Ausgleichszahlungs-Betrag zugeordnet (siehe folgende Folien) • Für jeden Waldblock

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Natura 2000 -

Ausgleichszahlungen für den

Privatwald - Stand: 01.07.2017 -

1

Foto: M. Weirauch Foto: D. Gutzeit

Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

I. Was sind Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?

II. Wer erhält Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?

III. Welche Flächen sind ausgleichszahlungsfähig ?

IV. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen ?

V. Wofür werden die Ausgleichszahlungen geleistet ?

VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

VIII. Warum sollten Sie einen Antrag stellen ?

Gliederung des Vortrages

2 Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

Vorbemerkung:

Die Ausführungen des Vortrages stehen unter Änderungsvorbehalt.

Das Verwaltungsverfahren für die Natura-2000-Ausgleichszahlungen wird

von der Forstverwaltung (oberste Forstbehörde und Landesforst MV)

ständig weiter entwickelt und optimiert.

Im Zuge der Entwicklung können sich Änderungen ergeben, die in

vorliegendem Vortrag noch nicht berücksichtigt werden können.

Aus den Informationen des vorliegenden Vortrages können deshalb keine

Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Der Vortrag verfolgt den Zweck, die privaten Waldbesitzer in M-V

bestmöglich über die Natura-2000-Ausgleichszahlungen zu informieren, so

dass betriebliche Entscheidungen auf einer soliden Grundlage erfolgen

können.

3 Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

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I. Was sind Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?

• Geldzahlungen, die zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgleichen,

die im Wald durch Erschwernisse aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-

Richtlinie entstehen

Erschwernisse können sein:

erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen

z.B. Erhaltung/Erhöhung des Anteils lebensraumtypischer Baumarten

verminderte Bewirtschaftungserträge

z.B. Ausweisung von Totholz-, Alt- und Biotopbäumen,

Beschränkung des Anbaus nicht-lebensraumtypischer Baumarten

erhöhte Verwaltungsaufwendungen

z.B. erhöhte Verkehrssicherungspflicht, zusätzliche

Abstimmungen mit Behörden, Beschaffung von Karteninformationen

Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

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I. Was sind Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?

• Ausgleichszahlungen erfolgen im Sinne einer Entschädigung in € pro

Hektar und Jahr

• Jährliche Antragsstellung und Auszahlung (wie Landwirtschaft)

• Grundlage für Natura-2000-Ausgleichszahlungen sind:

EU-Verordnungen / FFH- und Vogelschutzgebiets-Richtlinie

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes

Mecklenburg-Vorpommern (EPLR):

Richtlinie des Landes M-V zu Natura-2000-Ausgleichszahlungen

(Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie - Wald EARL M-V v.

10.08.2016)

Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

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II. Wer erhält Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?

• Private Waldeigentümer oder private Waldbesitzer oder deren Vereinigungen

auch Kirchenwald (Privatwald gemäß § 4 LWaldG M-V)

private Stiftungen (Einzelfallprüfung notwendig!)

• Voraussetzungen:

Bagatellgrenze von 200 € Auszahlungssumme pro Antrag muss erreicht

werden

Zusammenhängende Eigentums-/Besitzfläche von mind. 0,3 ha

• Ausgeschlossen von Ausgleichszahlungen:

Kommunen

Bundesrepublik

Öffentliche Stiftungen

Verbände

Land M-V, Landesforst MV

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III. Welche Flächen sind ausgleichszahlungsfähig ?

• Waldflächen in FFH-Gebieten

• Waldflächen in Schreiadlerschutzarealen innerhalb von EU-

Vogelschutzgebieten

• Folgende Flächen sind ausgeschlossen:

Unentgeltlich für Naturschutzzwecke übertragene Flächen

Flurstücke im öffentlichen Eigentum (auch öffentliches Miteigentum)

Flächen mit förmlicher Nullnutzung (z.B. Rechtsnorm, grundbuchliche

Sicherung, öffentlich-rechtlicher Vertrag)

Flächen „Nationales Naturerbe“

Flächen, die Bestandteil der landwirtschaftlichen Feldblöcke sind

Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

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IV. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen ?

• Je nach Betroffenheit der Fläche können jährlich 25 € / ha bis 200 € / ha

ausgezahlt werden

• Bei Beachtung der Bagatellgrenze von 200 € pro Antrag:

bei geringster Betroffenheit muss die beantragte Fläche eine Größe

von mindestens 8 Hektar haben

bei höchster Betroffenheit muss die beantragte Fläche eine Größe

von mindestens 1 Hektar haben

Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

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IV. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen ?

• Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist abhängig von den Betroffenheiten:

Waldfläche innerhalb eines FFH-Gebietes (FFH): 25 € / ha * Jahr

Waldfläche innerhalb eines Waldlebensraumtypes (WLRT): 88 € / ha * Jahr

Waldfläche innerhalb eines Eremit-Habitates (Eremit): 104 € / ha * Jahr

Waldfläche innerhalb eines Fledermaus-Habitates (FleHa): 56 € / ha * Jahr

Waldfläche innerhalb eines Schreiadler-Schutzareales (SaSA): 165 € / ha * Jahr

• Die Betroffenheiten sind durch Fachplanungen kartiert und festgelegt, der

Waldbesitzer kann Betroffenheiten nicht verändern

• Bei Überlagerung der Betroffenheiten:

Ausgleichszahlungen erhöhen sich, summieren sich jedoch nicht automatisch und

werden bei 200 € / ha gekappt (siehe Punkt VI.)

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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?

• Ausgleichszahlungen werden dafür gezahlt, dass die rechtmäßige und

ordnungsgemäße Forstwirtschaft aufgrund der Anforderungen der FFH- und

EU-Vogelschutzrichtlinie wesentlich erschwert ist

• Wenn Ausgleichszahlungen geleistet werden, werden die Erschwernisse

durch Auflagen konkretisiert:

Siehe folgende Folien

• Für alle Flächen gilt die Beachtung des Verschlechterungsverbotes

• Für alle beantragten Flächen ist ein Maßnahmentagebuch vom Waldbesitzer

zu führen (Ausnahme: FFH-Flächen ohne weitere Betroffenheit): siehe spätere

Ausführungen (Folie 32)

• Die Zahlung von 25 €/ha*Jahr für Waldflächen innerhalb von FFH-Gebieten

ohne weitere Betroffenheit ist mit keinen weiteren Auflagen verbunden und

wird für den erhöhten Verwaltungsaufwand gezahlt

Diese Zahlung ist pro Forstbetrieb auf jährlich maximal 2.500 €

begrenzt (= maximal 100 ha aller Waldflächen eines Waldbesitzers)

Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000

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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?

• Auflagen für Waldlebensraumtypen (WLRT: 88 €/ha*Jahr):

1. In Laub- und Nadelholzbeständen (ab 120 Jahre; in Erlen- und

Birkenbeständen ab 60 Jahre) ist ein Restvorrat/-schirm von mindestens

6 mitherrschenden, herrschenden oder vorherrschenden Bäumen des

Oberstandes pro Hektar mit einem Mindestbrustdurchmesser von 40 cm als

Alt-, Biotop-, Habitat- oder Potentialbäume zu belassen.

[Bäume müssen kartenmäßig dargestellt oder per GPS eingemessen sein]

2. Die Befahrung der Waldbestände mit Holzernte- und Rückemaschinen

erfolgt nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 20 Metern

haben.

3. Das aktive Einbringen eines höheren Anteils von lebensraumuntypischen

Gehölzen ist untersagt.

4. Abgestorbene Bäume sind im Bestand zu belassen. Eine Fällung ist nur

aus Gründen der Verkehrssicherung zulässig. Auch nach einer Fällung

verbleibt dieses Totholz im Bestand. Eine Ausnahme bilden von

Kalamitäten geschädigte Bestände.

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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?

• Auflagen für Eremit-Habitate (Eremit: 104 €/ha*Jahr):

1. In Beständen sind auf der gesamten Fläche pro Hektar 6 heimische

Laubbäume mit einem Mindestbrusthöhendurchmesser von 40 cm zu

belassen und nach Vorgabe der Bewilligungsbehörde zu kennzeichnen.

[Bäume müssen kartenmäßig dargestellt oder per GPS eingemessen sein,

die Kennzeichnung erfolgt mit einem blauen „E“] ]

• Auflagen für Fledermaus-Habitate (FleHa: 56 €/ha*Jahr):

1. Auf der gesamten Fläche sind pro Hektar 6 Laub- oder Nadelbäume mit

einem Mindestbrusthöhendurchmesser von 40 cm zu belassen.

[Bäume müssen kartenmäßig dargestellt oder per GPS eingemessen sein]

2. Bei Wiederaufforstungsmaßnahmen darf der Anteil des Nadelholzes

einen Flächenanteil von 40% nicht überschreiten.

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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?

• Auflagen für Schreiadler-Schutzareale (SASA: 165 €/ha*Jahr):

1. Ab einem Bestandesalter von 40 Jahren darf der Bestockungsgrad des

Oberstandes nicht unter 1,0 abgesenkt werden.

2. Die Befahrung der Waldbestände mit Holzernte- und Rückemaschinen

erfolgt nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 40 Metern

haben.

3. Abweichend davon können in hiebsreifen Beständen Einzelregelungen zur

langfristigen Verjüngung der Bestände vereinbart werden (Waldbesitzer und

Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit LUNG MV).

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

• Die förderfähige Fläche im Privatwald ist in Waldblöcke aufgeteilt

• Ein Waldblock wurde aus allen aneinandergrenzenden Flurstücken eines

Eigentümers/Besitzers gebildet

• Jeder Waldblock setzt sich aus einer oder mehreren Parzellen zusammen

• Die Parzellen entstehen durch 17 verschiedene Kombinations-

möglichkeiten der 5 Betroffenheiten

• Jede Parzelle hat ein Bindung, die für jeweils eine Kombination steht:

Bindungen 73001 bis 73018

(Bindung 73018 ist Sonderfall, die bei Kleinstflächen entsteht)

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Bildung von Waldblöcken (braune Linie mit Waldblock-Nr.)

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Bildung von Parzellen innerhalb eines Waldblockes

Parzelle 3:

FFH_FleHa

Parzelle 1:

FFH_FleHa

Parzelle 2: FFH

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Bildung von Parzellen innerhalb eines Waldblockes

Parzelle 3:

FFH_FleHa

(Bindung 73004

Parzelle 1:

FFH_FleHa

(Bindung 73004)

Parzelle 2: FFH

(Bindung 73001)

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

• Jeder Bindung ist ein Ausgleichszahlungs-Betrag zugeordnet (siehe

folgende Folien)

• Für jeden Waldblock lässt sich aus der Fläche der Parzellen (=Bindungen)

und den jeweiligen Beträgen ein Auszahlungsbetrag für den Waldblock

berechnen

• Berechnung erfolgt automatisiert über das InVeKoS-System der

Landwirtschaft

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Bindung Betroffenheit-Kombination Zahlungsbetrag

[€/ha*Jahr]

73001 FFH (ohne Auflagen) 25

73002 WLRT_FFH 113

73003 FleHa_WLRT_FFH 113

73004 FleHa_FFH 81

73005 FleHa_WLRT_Eremit_FFH 181

73006 FleHa_Eremit_FFH 149

73007 WLRT_Eremit_FFH 181

73008 Eremit_FFH 129

73009 Schreiadlerschutzareal (SASA) 165

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Bindung Betroffenheit-Kombination Zahlungsbetrag

[€/ha*Jahr]

73010 SASA_FFH 190

73011 SASA_WLRT_FFH 200

73012 SASA_FleHa_WLRT_FFH 200

73013 SASA_FleHa_FFH 200

73014 SASA_FleHa_WLRT_Eremit_FFH 200

73015 SASA_FleHa_Eremit_FFH 200

73016 SASA_WLRT_Eremit_FFH 200

73017 SASA_Eremit_FFH 200

73018 Kleinstfläche (ohne Auflagen) 25

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes

Parzelle 3 (73004):

5,52 ha

Parzelle 1 (73004):

4,21 ha

Parzelle 2 (73001):

3,33 ha

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes

Parzelle 3 (73004):

5,52 ha * 81€/ha

Parzelle 1 (73004):

4,21 ha * 81 €/ha

Parzelle 2 (73001):

3,33 ha * 25 €/ha

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes

Parzelle 3 (73004):

5,52 ha * 81€/ha = 447,12 €

Parzelle 1 (73004):

4,21 ha * 81 €/ha = 341,01 €

Parzelle 2 (73001):

3,33 ha * 25 €/ha = 83,25 €

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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?

Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes

447,12 €

83,25 €

341,01 €

Ausgleichszahlung für Waldblock: 871,38 € / Jahr

Waldblock kann nur

im Ganzen

beantragt werden!

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

1. Flächenvorklärung im Forstamt durchführen

2. EU-Betriebsnummer (BNRZD) beantragen, sofern noch nicht vorhanden

3. Antrag stellen (ab ca. April 2018 bis spätestens 15.Mai 2018)

4. Eremit-Bäume kennzeichnen (nur in Parzellen mit Eremit-Betroffenheit)

5. Habitat-Bäume in Karte erfassen (in Parzellen mit WLRT-, Eremit-, FleHa-

Betroffenheit)

6. Auflagen einhalten, wenn Bewirtschaftungsmaßnahmen durchgeführt werden

7. Maßnahmetagebuch führen und spätestens am 15. Januar d. Folgejahres

abgeben

8. Ggf. Vor-Ort-Kontrollen / CC-Kontrollen zulassen (Teilnahme freiwillig)

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 1.: Flächenvorklärung im Forstamt durchführen

• Ausfüllen des Formulars „Flächenidentifizierung“ und Abgabe im Forstamt

Auflistung der Flurstücke/Flurstücksteile, die innerhalb der Ausgleichskulisse liegen

Landesweite Ausgleichskulisse ist unter www.gaia-mv.de abrufbar

Formular muss korrekt ausgefüllt und unterschrieben sein: Waldbesitzer ist für

Flächenangaben verantwortlich

• Nachweise zu Eigentum/Besitz abgeben

Ggf. Vorlage von Grundbuchauszügen, die nicht älter als 3 Monate sind, wenn Eigentumsverhältnisse

von den Angaben im Waldverzeichnis des Forstamtes abweichen

Ggf. Vorlage von Kaufverträgen, wenn Besitzübergang erfolgt ist, aber Eintrag ins Grundbuch noch

nicht vollzogen wurde

Ggf. Vorlage von Vollmachten (z. B. Erbengemeinschaften) oder Einverständniserklärungen (z. B. bei

mehreren Miteigentümern)

Ggf. Vorlage von GbR-Verträgen

Ggf. Vorlage der Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft (Waldgemeinschaft)

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 1.: Flächenvorklärung im Forstamt durchführen

Flächenvorklärung

muss bis spätestens

30.11.2017

abgeschlossen sein,

um 2018 einen

Antrag stellen zu

Können!

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 2.: EU-Betriebsnummer (BNRZD) beantragen

Stammdatenbogen rechtzeitig im FoA

einreichen (spätestens bis 30.11.2017)!

Waldbesitzer mit steuerlichem Hauptwohnsitz

in anderen Bundesländern müssen die

EU-Betriebsnummer dort beantragen

(zuständige Stellen können im FoA erfragt

werden) !

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 3.: Antrag stellen

- Voraussichtl. im April 2018 werden Luftbilder und Zugangsdaten an alle

Waldbesitzer versandt, die Flächenvorklärungsverfahren abgeschlossen

haben

- Antrag muss spätestens zum 15. Mai 2018 gestellt werden

- Antrag ist digital am Computer zu stellen:

Für Antragssteller ohne Computer(kenntnisse) ist Antragsstellung in

Malchin möglich!

- Bei Antragsstellung muss „Datenbegleitschein“ ausgedruckt,

unterschrieben und nach Malchin geschickt werden

- Zeitaufwand für Antragsstellung ist abhängig von Betriebsgröße, jedoch

relativ gering (im Durchschnitt ca. 0,5 Std.)

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 5.: Habitatbäume in Karte erfassen

Habitatbäume sind auf Karten im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 zu erfassen

Beispiel 2:

Digitale Erfassung der Habitatbäume

Beispiel 1:

Händische Erfassung der Habitatbäume

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 7.: Maßnahmetagebücher (MTB) führen

- Bewirtschaftungsmaßnahmen

auf beantragten Flächen sind

in MTB einzutragen

- Für jeden Waldblock ist ein MTB

auszufüllen

- Für Waldblöcke, die nur Parzellen mit

den Bindungen 73001 und 73018

enthalten, ist kein MTB zu führen

(keine Auflagen!)

- Alle MTB sind spätestens zum 15.01.

d. Folgejahres in Malchin abzugeben

- MTB werden daraufhin geprüft, ob

evtl. Hinweise auf Auflagenverstöße

vorliegen

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen

- Bei 5% der forstwirtschaftlichen Antragssteller eines Jahres werden Vor-Ort-Kontrollen

durchgeführt

- Zusätzlich werden bei 1% aller Antragssteller (Land- und Forstwirtschaft)

CC-Kontrollen durchgeführt

- Bei den Kontrollen wird vor allem die Einhaltung der Auflagen überprüft

- Bei Beachtung bestehender forst- und naturschutzrechtlicher Regelungen sowie der

Auflagen nach Wald-EARL M-V sind keine Beanstandungen zu erwarten

- Bei festgestellten Verstößen werden Kürzungen, bei schweren Verstößen bzw. in

Wiederholungsfällen werden Sanktionierungen vorgenommen

- Für das Antragsjahr 2016 wurden 6 Forstbetriebe ohne Beanstandungen kontrolliert

- Teilnahme an den Kontrollen steht dem Antragssteller frei

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen

Aufsuchen der Parzellen mit Hilfe von GPS und digitalen Karten

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen

Überprüfung der Auflagen „Belassen von Totholz“ (links) und „Belassen von Habitatbäumen“ (rechts)

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen

Überprüfung der Auflage „Rückegassenabstand“ mit Hilfe eines Maßbandes

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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?

Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen

Überprüfung der Auflage „Absenkung Bestockungsgrad“ im Schreiadler-Schutzareal

mit Bitterlich-Stab

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VIII. Warum sollten Sie einen Antrag stellen ?

2016 2017

Potentielle Antragssteller 127 160

Potentielle Antragsfläche 6.372 ha 8.490 ha

Anzahl Waldblöcke 1.090 1.095

Tatsächliche Antragssteller 109 119

Auszahlungsempfänger 79 ?

- Für die Antragsjahre 2016 und 2017 haben 127 bzw. 160 Waldbesitzer die Flächen-

Vorklärung erfolgreich abgeschlossen

- 109 bzw. 119 Waldbesitzer haben einen Antrag auf Natura-2000-Ausgleichs-

zahlungen gestellt

- Im Juni 2017 wurden für das Antragsjahr 2016 insgesamt 254.000 € ausgezahlt,

das sind durchschnittlich 3.217 € pro Antragssteller

Welche Entscheidung treffen Sie ?

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