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Neue Welt der NotfallversorgungSpahns Großreform in der Nahaufnahme
29. April 2020 Berlin
Wesentliche Änderungen für Krankenhäuser, Praxen, MVZ, Kassenärztliche Vereinigungen, Rettungsdienste und Patienten
Der erste Gesetzentwurf: Ziele, Inhalte und Beurteilungen
Entlastung für die Notfallambulanzen der Krankenhäuser – auf Kosten der stationären Belegung?
Gemeinsame „Integrierte Notfallzentren“: Unabhängig von jedweden Interessen bei der Triage
INZ: Honorierung ohne Honorardeckel
Die Zukunft des Rettungswesens: Neuer eigener Leistungsbereich?
Umsetzungs- und Zeitplan: Was ändert sich und wann?
W. Kast Dr. F. Stollmann J. Wolff
Dr. S. Balling G. Baum Dr. T. Fleischmann Dr. B. Gibis
Leitung
Referenten
Zielsetzung
Teilnehmer
Dr. Stephan Balling, Chief Editor, Transformation Leader, Berlin
Dipl.-Vw. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer,Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin
Dr. med. Thomas Fleischmann, EBCEM, FESEM, FRCEM, MHBA,Chefarzt der Zentralen Notaufnahme, imland Klinik, Rendsburg
Dr. med. Bernhard Gibis, Leiter Dezernat Ärztliche Leistungen und Versorgungsstruktur, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
Wolfgang Kast, Teamleiter Team 25 - Rettungsdienst,Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Berlin
Dr. Frank Stollmann, Leitender Ministerialrat, Gruppenleiter IV B Öffentliches Gesundheitswesen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit undSoziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Dipl.-Vw. Johannes Wolff, Referatsleiter Krankenhausvergütung, Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband, Berlin
Jens Spahn macht ernst: Während die Krankenhäuser in den Budgetverhandlungen gerade zum ersten Mal darüber verhandeln, in welche Stufe der stationären Notfallversorgung sie fallen und um die durchaus attraktiven Zuschläge kämpfen, treibt der Bundesgesund-heitsminister bereits die grundlegende Reform für den gesamten Notdienst voran. Spahn will die ambulante Notfallversorgung inklusive Rettungsdienst fundamental umbauen. Ein Gesetzentwurf liegt vor, bis Jahresende soll der Deutsche Bundestag das Gesetz billigen.
Kern des Vorhabens ist es, den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst mit der stationären Versorgung zu verschmelzen. Oberstes Ziel der Großreform laut BMG: Die Notfallambu-lanzen der Krankenhäuser entlasten, Wartezeiten für Patienten verkürzen! Dazu sollen Krankenhäuser, Rettungsdienst und Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam die am-bulante Notfallversorgung organisieren. Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) unter den Telefonnummern 116117 und 112 sollen in Zukunft die zentrale Lotsenfunktion für Hilfe-suchende in medizinischen Notsituationen übernehmen und entscheiden, ob Patienten den Rettungsdienst, eine telemedizinische Behandlung oder einen Hausbesuch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst benötigen. Die Rettungsdienste sollen als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden.
An „ausgewählten Krankenhäusern“ sollen sogenannte INZ – Integrierte Notfallzentren – entstehen, die 24 Stunden, sieben Tage in der Woche als erste Anlaufstelle für die Not-fallversorgung dienen. In den INZ entscheiden Ärzte dann, ob Patienten stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden. Details soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regeln. Die Länder sollen im Zuge der Krankenhausplanung auch festlegen, an welchen Standorten künftig INZ zu finden sind.
Flankiert wird das Gesetzesvorhaben von einer Reihe weiterer bereits realisierter Gesetzes-initiativen: Das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz), die neue Bedarfsplanung und auch die Telematikinfrastruktur, mit der die sektorenübergreifende Kommunikation greifbar wird. So soll eins ins andere greifen.
Die Beurteilung aus Sicht von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen ist einhellig: Es wird in der Notfallversorgung und der Patientensteuerung kein Stein auf dem anderen bleiben. Alle Betroffenen sollten sich frühzeitig damit auseinandersetzen.
ZENO-Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen, die solide Informationen für Entscheidungen benötigen, wo immer sie diese zu treffen haben. Als Entscheidungsträger im Krankenhaus, in der Industrie, in der Krankenversicherung, als Arzt in der Praxis oder in Kassenärztlichen Vereinigungen, als Anbieter von Dienstleistungen sowie als Vertreter von interessierten Verbänden.
Neue Welt der Notfallversorgung29. April 2020 • Berlin
Begrüßung der Teilnehmer
N.N.Notfallversorgung neu gestalten: Pläne des BMG- Bessere Patientensteuerung, Vermeidung von unnötigen Wartezeiten- Entlastung der Notaufnahmen- Neue Anlaufstellen für den Patienten: Integrierte Notfallzentren- INZ: Wer, wann und wo?- Flankierende Maßnahmen durch andere aktuelle Gesetze- Zeitplan der Umsetzung
Dipl.-Vw. Georg BaumNeuordnung der Notfallversorgung: Konsequenzen für die Krankenhäuser- Kritik der DKG am Reformkonzept- DKG-Konzept- Vorrangiger Abbau der Unterfinanzierung
Kaffee und Tee im Foyer
Dr. med. Bernhard GibisReform der Notfallversorgung: Blaupause für die intersektorale Versorgung?- Einschätzung des Referentenentwurfs- Umsetzungsschritte seitens der KBV und der KVen- Auswirkungen des TSVG: Umsetzung und Zeitplan- Triage durch Terminservicestellen und INZ
Dr. Frank StollmannNeuordnung der Notfallversorgung aus Sicht der Länder- SGB V-Reform: Stärkung der Bundeskompetenzen zu Lasten der Länder? - INZ aus Länder-Perspektive, Auswirkungen auf bestehende Portalpraxen- Entkommunalisierung, Vertragslösungen und Pauschalierung im Rettungsdienst- Offene Fragen der praktischen Umsetzung
Diskussion
Gemeinsames Mittagessen
Dipl.-Vw. Johannes WolffDie Reform der Notfallversorgung aus Sicht der Krankenkassen- Die geplanten Reformschritte und die jeweilige Beurteilung der GKV- Die Patientensteuerung der Zukunft: Wer kommt noch ins Krankenhaus?- Bestandsaufnahme: Aktuelle Umsetzung der stationären Notfallstrukturen- Versorgung der Tracer-Diagnosen im Notfall – Anforderungen an die Versorgungsstruktur- Der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich der GKV – Abrechnungsvoraussetzungen der medizinischen Notfallrettung- Wer kriegt ein integriertes Notfallzentrum, was muss es leisten können?
Dr. med. Thomas FleischmannIntegrierte Notfallversorgung aus Sicht von Krankenhaus und Notaufnahme - INZ aus Krankenhaus-Perspektive - Neugestaltung der Notfallversorgung im Krankenhaus - Veränderungen der Patientenströme und ihre Folgen - Regionale Umstrukturierungen - Risiken für Bestand, Chancen für Gestaltung
Kaffee und Tee im Foyer
Wolfgang KastKonsequenzen der Reform der Notfallversorgung für den Rettungsdienst - Einschätzung des Referentenentwurfs- Entlastung des Rettungsdienstes- Rettungsdienst ist Gefahrenabwehr
Abschlussdiskussion
Beginn 9.30 Uhr
9.35 Uhr
10.15 Uhr
11.00 Uhr
11.30 Uhr
12.15 Uhr
13.00 Uhr
14.00 Uhr
14.45 Uhr
15.30 Uhr
16.15 Uhr
17.00 UhrEnde ca. 17.30 Uhr
Programm 29. April 2020 • Leitung: Dr. Stephan Balling
ZENO GmbH · Neuenheimer Landstraße 38/2 · 69120 Heidelberg Telefon: +49 (0) 62 21/58 80-80 · Telefax: +49 (0) 62 21/58 [email protected] · www.zeno24.de
Veranstaltungsort/Hotel
Zimmerreservierung
Gebühr
Leistungen
Konferenz-Nr.
Anmeldung
Vorname/Name
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PLZ/Ort
Telefon/Telefax
Datum/Unterschrift
Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade, Lützowufer 15, 10787 BerlinTel.: 030-25478-0
Für die Teilnehmer steht im Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Die Reservierung nehmen Sie bitte unter Bezug auf "ZENO" direkt vor.
990,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Ab dem zweiten Teilnehmer einer Firma/Institution beträgt die Gebühr 750,00 € zzgl. MwSt. Sollten Sie das Online-Formular nutzen, reduziert sich die Gebühr um 10,00 € zzgl. MwSt.
Die Gebühr beinhaltet die Teilnahme an der Konferenz, aktuelle Dokumente, Mittagessen sowie Pausen- und Konferenzgetränke.
Z2004-02.
Neue Welt der Notfallversorgung29. April 2020
Teilnehmer:
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Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung wird ausdrücklich das Einverständnis zur Erfassung in der Teilnehmerliste erklärt, die allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wird.
Anmeldungen können online, per Fax oder per e-Mail erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmekarte sowie die Rechnung. Bei Abmeldung eines Teilnehmers bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungs-termin fallen Stornierungskosten in Höhe von 50,00 € (zzgl. 19 % MwSt.) an. Bei Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, berechnen wir 50 % der Konferenzgebühr und später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Gebühr. Wir akzeptieren ohne zusätzliche Kosten gerne einen Stellvertreter. Zur Fristenwahrung müssen Stornierungen schriftlich erfolgen. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Information29. April 2020 • Berlin • 9:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr