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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Januar 2013 1

Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Januar 2013. Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand. SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften (= Standard) ( SEPA-Firmen-Lastschriften ) - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa

Herausforderung und Chance

Informationen für Vereine

Stand Januar 2013

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Page 2: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Agenda Allgemeine Informationen und aktueller

Stand SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften (= Standard)

( SEPA-Firmen-Lastschriften )

Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

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Page 3: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Was ist SEPA? SEPA steht für „Single Euro Payments Area“

Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs

SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle!

Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen

Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier- Abwicklungssysteme

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Page 4: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Gültigkeitsbereich SEPA

32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten

10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld)

Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz*

* Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie

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Page 5: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Zeitplan

Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung

November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift

November 2010 Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren

1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren

9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen

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Page 6: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Generelle Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen

Europaweit transparente Preise

Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)

Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen

Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich

Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

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Page 7: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Agenda Allgemeine Informationen und aktueller

Stand SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften

SEPA-Firmen-Lastschriften

Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

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Page 8: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT)

Einführung Januar 2008

hat die EU-Standardüberweisung abgelöst

beleghafte und beleglose Einreichung möglich

Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)

keine Betragsgrenze

IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016)

„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr

grundsätzlich kein Widerruf möglich

AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500 €

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Page 9: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Raiffeisenbank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben

Auf Ihrer VR-BankCard (der „Scheckkarte“) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnet-streifen und dem Unterschriftsfeld

IBAN und BIC*

BIC: GENO DE XX XXX = Volksbank Raiffeisenbank eG

IBAN: DE 38 12345678 1234567890

* IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

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Page 10: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen.

Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen.

Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich.

Die Anpassungen von Belegen, Softwareprodukten und des Internet-Banking

befinden sich in der Umsetzung.

„IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen

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Page 11: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Agenda Allgemeine Informationen und aktueller

Stand SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften

SEPA-Firmen-Lastschriften

Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

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Page 12: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit)

SEPA-Basis-Lastschrift = altes Verfahren der „Einzugsermächtigung“

SEPA-Firmen-Lastschrift = altes Verfahren des „Abbuchungsauftrags“

Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID

Einreichung nur noch beleglos möglich

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Page 13: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Agenda Allgemeine Informationen und aktueller

Stand SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften

SEPA-Firmen-Lastschriften

Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

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Page 14: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Basis-Lastschrift

Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger

Clearing und Verrechnung

0. Mandatseinholung

2. Vorabinformation

1. Mandat

4. Weiterleitung aller Daten

Bank desZahlungspflichtigen

Bank desZahlungsempfängers

3. transaktions- undmandatsbezogene Daten5. Belastungsbuchung

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Page 15: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Basis-Lastschrift

Muster-Verein eV, Musterstr. 1, 53111 BonnGläubiger-ID DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz 987 543 CB 2

SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige den Muster-Verein eV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

_________________________________________________________Name & Anschrift

Kreditinstitut (Name und BIC)IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

BIC: _______________________________

___________________________________Datum, Ort und Unterschrift

Muster-Mandat (SDD CORE) (Mandat = Ermächtigung/Auftrag/Weisung)

1. Daten des Gläubigers

2. Eindeutige Bezeichnung3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung

4. Daten des Zahlungspflichtigen

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Page 16: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)

Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren („Pre-Notification“)

Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage)

Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten

Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich

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Page 17: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Besteht Handlungsbedarf?

Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein?

NEIN kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitglieds- beiträge zukünftig per Lastschrift einziehen

JA dann muss dieses Verfahren spätestens zum 01.02.2014 auf das SEPA- Verfahren umgestellt werden!

Was muss berücksichtigt werden?

Für die Verwendung von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig Die Vergabe erfolgt über Internet, näheres auf der nächsten Folie Vergabe einer Mandatsreferenz (z.B. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)

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Page 18: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID

Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/

Nationales Identifikationsmerkmal

DE 78 ZZZ0000018353ISO-Ländercode

Prüfziffer

Individuell nutzbar

Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer

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Page 19: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun?

Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debtor) ein SEPA-Lastschriftmandat

Am 09.07.2012 trat jedoch die sog. „Umdeutungslösung“ in Kraft, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat „umzuwandeln“

Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Einzugsermächtigungen nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen)

Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat einzuholen.

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Page 20: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)

Umdeutungslösung

Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungs- lastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren (siehe auch S. 35) Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

Gläubiger-ID Mandatsreferenz Umstellungstermin

Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich

Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren

beinhalten20

Page 21: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig?

Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung

Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per E-Mail, als Beschluss in GV (!) …siehe S. 35 ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren

umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet … die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Mitglieds-Nummer) welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden

Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben

auch als Vorabinformation („Pre-Notification“) gemäß den SEPA-Regularien

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Page 22: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Vorabankündigung (Pre-Notification)

Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die „anstehende Lastschrift“

Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen

Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart

Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten)

Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer

Keine Formvorgabe, möglich sind z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax,

Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur General- / Jahreshauptversammlung ….

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Page 23: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Fehlende Einzugsermächtigungen / neue Mitglieder

Liegt keine umdeutungsfähige Einzugsermächtigung vor, muss das Mitglied ein Mandat unterschreiben, das den Verein ermächtigt, mittels SEPA-Basis-Lastschriften Beträge einzuziehen

Bei der Formulierung der Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten

Die VR-NetWorld-Software unterstützt Sie auch hier mit integrierten Musteranschreiben etc.

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Page 24: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Achtung – bitte beachten:

Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.B. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), dann sollten Sie berücksichtigen, dass dies in Zukunft so nicht mehr möglich ist.

Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an

(z. B. eBanking Business-Edition oder VR-NetWorld-Software).

LösungSatzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung

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Page 25: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Agenda Allgemeine Informationen und aktueller

Stand SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften

SEPA-Firmen-Lastschriften

Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

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Page 26: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)

Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 BonnGläubiger-ID DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz 987 543 CB 2

SEPA-Firmen-LastschriftmandatIch ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die aufKonten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgtenEinlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt,mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen._______________________________________________________Name & Anschrift

Kreditinstitut (Name und BIC)IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

BIC: _______________________________

___________________________________Datum, Ort und Unterschrift

Muster-Mandat (SDD B2B) (eingeschränkte Bedeutung / Firmen untereinander)

1. Daten des Gläubigers

2. Eindeutige Bezeichnung

3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung

4. Daten des Zahlungspflichtigen

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Page 27: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)

nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich

Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen

beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit

Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet

Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich

Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen

Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!27

Page 28: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Lastschrift

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Page 29: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift

Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>

Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit

Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>

Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift

Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>

Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit

*TARGET =Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System (Echtzeit-Bruttozahlungssystem der Zentralbanken der EU für den Euro) TARGET-Tage entsprechen in Deutschland etwa den Bankarbeitstagen

Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen

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Page 30: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Agenda Allgemeine Informationen und aktueller

Stand SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften

SEPA-Firmen-Lastschriften

Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

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Page 31: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Praktischer Umgang mit Mandaten

Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben

Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen

Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar Abruf unter: CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations

B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations

Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen

Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug

Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung)

Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)31

Page 32: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann‘s los gehen …

… aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln

Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich!

Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings … …sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die

elektronische Auflieferung der Zahlungsverkehrsdateien über HBCI zu treffen. Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand:

eBanking Business-Edition (Firmen-Login auf unserer HP)

für mehr als ca. 250 Mitglieder: VR-NetWorld-Software

oder eine eigene Vereinssoftware / -programm

Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die demnächst anstehenden Lastschriften in Kenntnis zu setzen („Pre-Notification“)

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Page 33: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Was ist zu tun? SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.B. Kassierer)

IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken

IBAN & BIC von Vereinsmitgliedern einholen Musteranschreiben in diversen Sprachen stehen zur Verfügung

Beantragung der Gläubiger-ID

Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.B. ZV-Software)

Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)

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Page 34: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

Was ist zu tun? Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer)

Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren:

Umdeutung: in GV Beschluss fassen, dass auf SEPA-Lastschrift umgestellt wird, die CI (Gläubiger-ID) –xxxx- lautet und als Mandat die ursprüngliche Einzugsermächtigung mit neuer Mandats-Referenz -xxxx- (z.B. Mitgl.nr.) gilt. Somit entfiele ein Einzelanschreiben an jedes Mitglied !

Achtung: Mitglied muss IBAN / BIC mitteilen! Überlegung: wäre somit ein neues Mandat sinnvoll ?

Mandatsverwaltung organisieren / Archivierung der Mandate !

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Page 35: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung

TEL 06647/471FAX 06647/730Web www.sdk-stockhausen.deMail [email protected]

Frank Lang

Spar- und DarlehnskasseStockhausen eG