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LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 1 Oktober–November–Dezember 4/16 Editorial Inhalt Editorial Hans-Joachim Hering zum Präsidenten des Unternehmer- verbandes Handwerk NRW (LFH) wiedergewählt 2 Unternehmerverband Handwerk NRW gegen Abschaffung von Bargeld 3 Parlamentarisches Mittagsgespräch von LFH und NWHT im Landtag 4 Verleihung des Bundesverdienstordens an Vizepräsident Olaf Kraußlach 5 Andreas Ehlert führt NWHT für weitere drei Jahre 6 Hohe Auszeichnung für Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio 6 Handwerksrat wählt Professor Hans Jörg Hennecke zum Geschäftsführer 7 Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW – Öffentliche Anhörung im Landtag 8 Expertenanhörung im Landtag zum Thema Kontrollbarometer 9 Neues Handwerkspapier der CDU-Landtagsfraktion NRW 10 Aus den Verbänden 10 Gesetzesänderungen und -initiativen 12 Aus der Rechtsprechung 13 Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber 14 Verbraucherpreisindex 15 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Hans-Joachim Hering Dr. Frank Wackers Handwerks auf Landesebene war die Einrichtung der Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittel- stand“, die auf eine Initiative der FDP- Landtagsfraktion zurückzuführen ist. Auch das neue handwerkspolitische Positionspapier der CDU-Landtagsfrak- tion ist ein Zeichen dafür, dass das Handwerk in der Landespolitik Gehör findet. Beim parlamentarischen Mit- tagsempfang des NRW-Handwerks wurde deutlich, welche Wertschät- zung Vertreter aller Fraktionen im Landtag dem Handwerk entgegen bringen. Zu hoffen bleibt jetzt, dass sich dies auch auf die gesetzgeberi- sche Arbeit auswirkt. Ganz oben auf der Wunschliste des Handwerks ste- hen dabei weniger Bürokratie und Re- gulierung für unsere Betriebe. Im Namen des Vorstandes und der Geschäftsführung danken wir Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenar- beit und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Der Unternehmerver- band Handwerk NRW steht auch 2017 als verlässlicher Partner bei Ihren ver- bandlichen Aktivitäten zur Seite. Hans-Joachim Hering Präsident Dr. Frank Wackers Hauptgeschäftsführer Das Handwerk in NRW befindet sich auch am Ende des Jahres 2016 in guter Verfassung. Nach dem aktuellen Konjunkturbarometer hat die weiter- hin gute Konjunkturlage einen Groß- teil der Handwerksbetriebe mitgezo- gen und so den Geschäftsklimaindex mit 91 % auf einen Rekordwert stei- gen lassen. Auch wenn nicht jeder Betrieb in gleicher Weise davon profi- tieren werde, so das Konjunkturbaro- meter, erreiche diese Entwicklung alle Regionen, Branchen und Betriebsgrö- ßen in NRW. Besonders erfreulich schätzt die Umfrage die deutlichen Signale für Beschäftigungsaufbau ein. Obwohl alle Branchen um Nachwuchs und Fachkräfte zu kämpfen hätten, habe das Handwerk zusätzliche Stellen be- setzen können. Trotz dieser positiven Entwicklung braucht das Handwerk weiter politi- sche Unterstützung. Hier ist in den letzten Jahren schon viel Positives geschehen. Seit 2012 gibt es in der Landesregierung ein Handwerksminis- terium. Für Wirtschafts- und Hand- werksminister Garrelt Duin (SPD) hat das Handwerk seit seinem Amtsantritt einen sehr hohen Stellenwert. Ein Meilenstein für die Anliegen des Handwerk weiter in guter Verfassung

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LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 1

Oktober–November–Dezember 4/16EditorialInhalt

Editorial

Hans-Joachim Hering zumPräsidenten des Unternehmer -verbandes Handwerk NRW (LFH) wiedergewählt 2

Unternehmerverband HandwerkNRW gegen Abschaffung vonBargeld 3

Parlamentarisches Mittagsgespräch von LFH und NWHT im Landtag 4

Verleihung desBundesverdienstordens anVizepräsident Olaf Kraußlach 5

Andreas Ehlert führt NWHT für weitere drei Jahre 6

Hohe Auszeichnung für Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio 6

Handwerksrat wählt Professor Hans Jörg Hennecke zumGeschäftsführer 7

Novelle des Tariftreue- undVergabegesetzes NRW – Öffentliche Anhörung im Landtag 8

Expertenanhörung im Landtag zum Thema Kontrollbarometer 9

Neues Handwerkspapier der CDU-Landtagsfraktion NRW 10

Aus den Verbänden 10

Gesetzesänderungen und -initiativen 12

Aus der Rechtsprechung 13

Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber 14

Verbraucherpreisindex 15

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7

8

9

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13

14

15

Hans-Joachim Hering Dr. Frank WackersHandwerks auf Landesebene war die

Einrichtung der Enquetekommission

„Zukunft von Handwerk und Mittel-

stand“, die auf eine Initiative der FDP-

Landtagsfraktion zurückzuführen ist.

Auch das neue handwerkspolitische

Positionspapier der CDU-Landtagsfrak-

tion ist ein Zeichen dafür, dass das

Handwerk in der Landespolitik Gehör

findet. Beim parlamentarischen Mit-

tagsempfang des NRW-Handwerks

wurde deutlich, welche Wertschät-

zung Vertreter aller Fraktionen im

Landtag dem Handwerk entgegen

bringen. Zu hoffen bleibt jetzt, dass

sich dies auch auf die gesetzgeberi-

sche Arbeit auswirkt. Ganz oben auf

der Wunschliste des Handwerks ste-

hen dabei weniger Bürokratie und Re-

gulierung für unsere Betriebe.

Im Namen des Vorstandes und der

Geschäftsführung danken wir Ihnen

für die vertrauensvolle Zusammenar-

beit und wünschen Ihnen und Ihren

Familien ein frohes und gesegnetes

Weihnachtsfest. Der Unternehmerver-

band Handwerk NRW steht auch 2017

als verlässlicher Partner bei Ihren ver-

bandlichen Aktivitäten zur Seite.

Hans-Joachim Hering

Präsident

Dr. Frank Wackers

Hauptgeschäftsführer

Das Handwerk in NRW befindet sich

auch am Ende des Jahres 2016 in guter

Verfassung. Nach dem aktuellen

Konjunkturbarometer hat die weiter-

hin gute Konjunkturlage einen Groß-

teil der Handwerksbetriebe mitgezo-

gen und so den Geschäftsklimaindex

mit 91 % auf einen Rekordwert stei-

gen lassen. Auch wenn nicht jeder

Betrieb in gleicher Weise davon profi-

tieren werde, so das Konjunkturbaro-

meter, erreiche diese Entwicklung alle

Regionen, Branchen und Betriebsgrö-

ßen in NRW.

Besonders erfreulich schätzt die

Umfrage die deutlichen Signale für

Beschäftigungsaufbau ein. Obwohl

alle Branchen um Nachwuchs und

Fachkräfte zu kämpfen hätten, habe

das Handwerk zusätzliche Stellen be-

setzen können.

Trotz dieser positiven Entwicklung

braucht das Handwerk weiter politi-

sche Unterstützung. Hier ist in den

letzten Jahren schon viel Positives

geschehen. Seit 2012 gibt es in der

Landesregierung ein Handwerksminis-

terium. Für Wirtschafts- und Hand-

werksminister Garrelt Duin (SPD) hat

das Handwerk seit seinem Amtsantritt

einen sehr hohen Stellenwert. Ein

Meilenstein für die Anliegen des

Handwerk weiterin guter Verfassung

LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 2

Der Düsseldorfer Handwerksunter-

nehmer Hans-Joachim Hering wurde

von der Mitgliederversammlung des

Unternehmerverbandes Handwerk

NRW (LFH) am 6. Oktober 2016 in

Düsseldorf einstimmig zum Präsiden-

ten wiedergewählt. Der Landesin-

nungsmeister des Fachverbandes

Sanitär-Heizung-Klima NRW und Vi-

zepräsident des Nordrhein-Westfäli-

schen Handwerkstages (NWHT) steht

seit 2014 an der Spitze der Arbeitge-

berorganisation des Handwerks in

Nordrhein-Westfalen, die 31 Landes-

innungs- und Fachverbände mit über

60.000 Innungsfachbetrieben vertritt.

Zu Vizepräsidenten des Unternehmer-

verbandes Handwerk NRW wurden

einstimmig Olaf Kraußlach (Friseur-

und Kosmetikverband NRW) sowie Lan-

desinnungsmeister Heribert Kamm (Bä-

ckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe)

wiedergewählt. Als weitere Mitglieder

des Vorstandes wurden Landesinnungs-

meister Thomas Heimbach (Augenop-

tiker- und Optometristenverband

NRW), Landesinnungsmeister Adalbert

Wolf (Fleischerverband NRW), Landes-

innungsmeister Lothar Hellmann (Fach-

verband Elektro- und Informations -

technische Handwerke NRW), Stv.

Landesinnungsmeister Raban Meurer

(Dachdecker-Verband Nordrhein/Bau-

gewerbliche Verbände Nordrhein), Lan-

desinnungsmeister Paul Laukötter

(Maler- und Lackiererinnungsverband

Westfalen), Stv. Landesinnungsmeister

Torsten Panthöfer (Landesinnungsver-

band des Gebäudereiniger-Handwerks

NRW), Landesinnungsmeister Rainer

Söntgerath (Tischler NRW), Christian

Will (Verband des Kraftfahrzeuggewer-

bes NRW), Landesinnungsmeister An-

dreas Peeters (Landesinnungsverband

des Schornsteinfegerhandwerks NRW)

und Stv. Landesinnungsmeister Hans-

Bernd Grönewald (Fachverband Metall

NRW) gewählt.

In einer Resolution spricht sich die

Mitgliederversammlung des Unterneh-

merverbandes Handwerk NRW (LFH)

gegen politische Überlegungen aus,

die Verwendung von Bargeld einzu-

schränken oder gänzlich abzuschaffen.

Die schleichende Abschaffung des Bar-

geldes, an deren Ende ein vollständi-

ges Bargeldverbot stehen werde, sei

ein massiver Eingriff in die Freiheits-

und Eigentumsrechte der Bürger.

Wenn die Abwicklung von Zahlungs-

vorgängen nur noch ausschließlich auf

elektronischem Weg erlaubt werde,

sei jede Konsumentenentscheidung

für den Staat und für Unternehmen

nachvollziehbar und kontrollierbar.

Außerdem werde eine völlig inakzep-

table Abhängigkeit von elektroni-

schen Systemen zementiert. Deshalb

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]1

Hans-Joachim Hering zum Präsidenten desUnternehmerverbandes Handwerk NRW (LFH) wiedergewählt

Der neugewählte Vorstand des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (v.l.n.r.): Christian Will, Vizepräsident LIM Heribert

Kamm, LIM Adalbert Wolf, LIM Andreas Peeters, Hans-Bernd Grönewaldf, Präsident LIM Hans-Joachim Hering, Vizeprä-

sident Olaf Kraußlach, Raban Meurer, Torsten Panthöfer, LIM Rainer Söntgerath

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sollen die Bürger nach Ansicht des Un-

ternehmerverbandes Handwerk NRW

auch in Zukunft autonom darüber

entscheiden dürfen, welches Zah-

lungsmittel sie verwenden möchten.

Diesjähriger Festredner der Mit-

gliederversammlung des Unterneh-

merverbandes Handwerk NRW (LFH)

war der Sprecher der Volksbank Düs-

seldorf-Neuss, Rainer Mellis, der auch

vor negativen wirtschaftlichen Auswir-

kungen bei der Abschaffung von

Bargeld in Deutschland warnte. Die

Volksbank Düsseldorf-Neuss war ge-

meinsam mit der Bürgschaftsbank

NRW, der IKK Classic sowie CWS-Boco

Berufskleidung als Kooperationspart-

ner des Unternehmerverbandes Hand-

werk NRW bei der Wirtschaftsschau

am Rande der LFH-Mitgliederver-

sammlung vertreten. ❚

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]

Der Unternehmerverband Handwerk

NRW (LFH) hat sich in einer einstim-

mig gefassten Resolution auf der

LFH-Mitgliederversammlung dage-

gen ausgesprochen, die Verwendung

von Bargeld einzuschränken

oder gänzlich abzuschaffen. Die

schleichende Abschaffung des Bar-

geldes, an deren Ende ein vollständi-

ges Bargeldverbot stehen wird, ist

ein massiver Eingriff in die Freiheits-

und Eigentumsrechte der Bürger.

Gesetzliche Einschränkungen von Bar-

geldzahlungen heben die Unschulds-

vermutung auf und stellen sämtliche

Bürger unter Generalverdacht. Die

Einschränkung des Bargeldverkehrs

beschneidet aber nicht nur die Privat-

sphäre der Bürger, sondern hätte

auch negative wirtschaftliche Auswir-

kungen. Umfragen haben zudem er-

geben, dass sich Bargeld in Deutsch-

land nach wie vor einer großen

Beliebtheit erfreut. Es wird zur Haus-

haltsplanung und Ausgabenkontrolle

verwendet, denn Bargeld schafft Aus-

gabentransparenz und wird als einfa-

ches, sicheres und schnelles Zahlungs-

mittel wahrgenommen. Bargeld steht

für Unabhängigkeit, denn die Konsu-

menten unterliegen beim Barzahlen

keiner Kontrolle. Bargeld ist zudem

anonym und schützt vor totaler Über-

wachung. Wenn die Abwicklung von

Zahlungsvorgängen nur noch aus-

schließlich auf elektronischem Weg

erlaubt wird bzw. wenn Menschen,

um nicht in den Verdacht der Illega-

lität zu gelangen, kein Bargeld mehr

benutzen, ist jede Konsumentenent-

scheidung für den Staat und für Un-

ternehmen nachvollziehbar und kon-

trollierbar. Außerdem wird bei

Abschaffung des Bargeldes eine völlig

inakzeptable Abhängigkeit von Fi-

nanzdienstleistern und ihren elektro-

nischen Systemen zementiert. Des-

halb sollen die Bürger auch in

Zukunft autonom darüber entschei-

den dürfen, welches Zahlungsmittel

sie verwenden möchten. ❚

Unternehmerverband HandwerkNRW gegen Abschaffung von Bargeld

2

LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 4

Zum dritten Mal trafen sich Vertreter

des nordrhein-westfälischen Hand-

werks zu einer Gesprächsrunde mit

Mitgliedern des Ausschusses für Wirt-

schaft, Energie, Industrie, Mittelstand

und Handwerk des Landtages Nord-

rhein-Westfalen. Der Nordrhein-West-

fälische Handwerkstag (NWHT) und

der Unternehmerverband Handwerk

NRW (LFH) hatte die Abgeordneten im

Anschluss an die Ausschusssitzung im

November zum Mittagessen eingela-

den. Im Mittelpunkt des diesjährigen

Treffens stand die Arbeit der Enquete-

Kommission „Zukunft von Handwerk

und Mittelstand“.

Zum dritten Parlamentarischen Mit-

tagsgespräch hatte das Handwerk

NRW die Mitglieder des Ausschusses

für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit-

telstand und Handwerk im nordrhein-

westfälischen Landtag eingeladen. Der

Präsident des Unternehmerverbandes

Handwerk NRW (LFH), Hans-Joachim

Hering, konnte zahlreiche Abgeord-

nete und Wirtschaftspolitiker aus allen

Landtagsfraktionen begrüßen. Im An-

schluss an das Grußwort des Ausschuss-

vorsitzenden Georg Fortmeier (MdL)

berichteten der Vorsitzende der

Enquete-Kommission „Zukunft von

Handwerk und Mittelstand“, Ralph

Bombis (MdL), sowie der Präsident des

Nordrhein-Westfälischen Handwerks-

tages (NWHT), Andreas Ehlert, über

Impulse und Anregungen der Enquete-

Kommission für politische und gesetz-

geberische Initiativen. Andreas Ehlert

dankte den Abgeordneten für die her-

vorragende Arbeitsatmosphäre in der

Kommission und zeigte sich beein-

druckt vom großen Interesse der Lan-

despolitiker an handwerkspolitischen

Fragestellungen. LFH-Präsident Hans-

Joachim Hering dankte den Abgeord-

neten für ihr zahlreiches Erscheinen

und bat die Anwesenden darum, bei

künftigen Gesetzesvorhaben stets die

zu bewältigenden Bürokratieanforde-

rungen für Handwerksbetriebe im

Blick zu behalten. Die Enquete-Kom-

mission „Zukunft von Handwerk und

Mittelstand“ wird voraussichtlich im

Februar 2017 ihren Abschlussbericht

vorlegen.

Aus der Gästeliste:

Michael Bartilla (Geschäftsführer,

Bäckerinnungs-Verband Westfalen-

Lippe, Bochum), Guido van den Berg

(MdL), Dr. Günther Bergmann (MdL),

Ralph Bombis (MdL), Dietmar Brockes

(MdL), Oskar Burkert (MdL), Andreas

Ehlert, (Präsident, Handwerkskammer

Düsseldorf, Präsident, Nordrhein-

Westfälischer Handwerkstag), Ass. An-

dreas Fabri (Geschäftsführer, Landes-

innungsverband Rolladen und

Sonnenschutz NRW, Iserlohn, Arbeits-

gemeinschaft der Kreishandwerker-

schaften NRW), Georg Fortmeier

(MdL), Hans-Bernd Grönewald (stv.

Vorsitzender, Fachverband Metall

NRW), Prof. Dr. Hans Jörg Hennecke

(Geschäftsführer, Handwerkskammer

Düsseldorf), Dipl.-Ing. Hans-Joachim

Hering (Präsident, Unternehmerver-

band Handwerk NRW, Düsseldorf,

Landesinnungsmeister, Fachverband

Sanitär Heizung Klima NRW, Düssel-

dorf), Matthias Hirsch, (Geschäftsfüh-

rer, Landesinnungsverband für das

Zahntechniker-Handwerk NRW), Mi-

chael-Ralf Hübner (MdL), Heribert

Kamm, (Vizepräsident, Unternehmer-

verband Handwerk NRW, Düsseldorf,

Landesinnungsmeister, Bäckerinnungs-

Verband Westfalen-Lippe), Johanna

Köster, (Europarechtsreferentin, Un-

ternehmerverband Handwerk NRW,

Düsseldorf), Dr. Thomas Köster (Ehren-

vorstandsmitglied, Unternehmerver-

band Handwerk NRW, Leiter des

Kompetenzzentrums Soziale Markt-

wirtschaft der Handwerkskammer

Düsseldorf), Olaf Kraußlach (Vizeprä-

sident, Unternehmerverband Hand-

werk NRW, Düsseldorf), Dominik

Kruchen, (Landesinnungsmeister, Lan-

desinnungsverband des Zahntechni-

ker-Handwerk NRW, Düsseldorf),

Raban Meurer (stv. Vorsitzender, Dach-

decker-Verband Nordrhein), Rolf Meu-

rer (Kreishandwerksmeister, Vorsitzen-

der der Arbeitsgemeinschaft der

Kreishandwerkerschaften in Nord-

rhein-Westfalen), Elisabeth Müller-

Witt (MdL), Dipl.-Volkswirt Reiner

Nolten, (Hauptgeschäftsführer, West-

deutscher Handwerkskammertag,

Düsseldorf, Geschäftsführer, Landes-

Gewerbeförderungsstelle des nord-

rhein-westfälischen Handwerks e.V.

(LGH), Düsseldorf), Dr. Joachim Paul

(MdL), Andreas Peeters, (Landesin-

nungsmeister, Landesinnungsverband

des Schornsteinfegerhandwerks NRW),

RA Lutz Pollmann, (Hauptgeschäfts-

führer, Baugewerbliche Verbände,

Düsseldorf), Reiner Priggen (MdL), Ralf

Rosocha, (Vorstand Finanzen und Do-

kumentation, Landesinnungsverband

des Schornsteinfegerhandwerks NRW,

Düsseldorf), RA Thomas Schmitz (Ge-

schäftsführer, Dachdecker-Verband

Nordrhein, Düsseldorf), Hans Georg

Schröder (Ausschuss für Wirtschaft,

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]3

Parlamentarisches Mittagsgespräch von LFH und NWHT im Landtag

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Energie, Industrie, Mittelstand und

Handwerk des Landtages Nordrhein-

Westfalen, Düsseldorf), Rainer Söntge-

rath (Vorsitzender, Fachverband des

Tischlerhandwerks NRW), Rainer Spie-

cker (MdL), Frank Sundermann (MdL),

Rainer-Christian Thiel (MdL), Dr. Frank

Wackers (Hauptgeschäftsführer, Un-

ternehmerverband Handwerk NRW,

Düsseldorf), Marion Warden (MdL),

Hendrik Wüst (MdL), Michael Zimmer-

mann (FDP-Landtagsfraktion NRW,

Düsseldorf), Dipl.-Volkswirt Josef Zip-

fel, (Hauptgeschäftsführer, Nordrhein-

Westfälischer Handwerkstag, Düssel-

dorf, stv. Hauptgeschäftsführer,

Handwerkskammer Düsseldorf) ❚

Der Vizepräsident des Unternehmer-

verbandes Handwerk NRW, Olaf

Kraußlach, ist am 26. Oktober 2016 in

seiner Heimatstadt Vlotho in Aner-

kennung seiner persönlichen Ver-

dienste um das Gemeinwohl mit der

Verdienstmedaille des Verdienstor-

dens der Bundesrepublik Deutschland

ausgezeichnet worden. Der Bundes-

verdienstorden wurde vom Landrat

des Kreises Herford, Jürgen Müller,

überreicht.

LFH-Präsident Hans-Joachim Hering

und LFH-Hauptgeschäftsführer Dr.

Frank Wackers überbrachten Vizeprä-

sident Olaf Kraußlach während der

Feierstunde im Rathaus der Stadt

Vlotho die Glückwünsche der Fachver-

bände und des nordrhein-westfäli-

schen Handwerks.

Olaf Kraußlach gehört seit Anfang

der 1970er Jahre in verschiedenen Po-

sitionen der Friseur-Innung Herford

an. Seit 1999 ist er als Obermeister für

Fortbildungen und Prüfungen verant-

wortlich. Von 2008 bis 2014 war er

stellvertretender Kreishandwerksmeis-

ter der Kreishandwerkerschaft Witte-

kindsland. Dem Vorstand des Nord-

rhein-Westfälischen Handwerkstages

gehört er seit 2010 an. Seit 1975 arbei-

tete er im Landesinnungsverband des

Westfälisch-Lippischen Friseurhand-

werks, darunter von 2002-2009 als

Landesinnungsmeister. 2009 trieb er

die Fusion des Westfälisch-Lippischen

und des Nordrheinischen Landesin-

nungsverbandes voran. Von 2009 bis

2019 war er Vorsitzender und danach

stellvertretender Vorsitzender des

vereinigten Friseur- und Kosmetikver-

bandes NRW. Dem Vorstand des Zen-

tralverbandes des Deutschen Friseur-

handwerks gehörte er seit 2002 an

und gestaltete seit 2004 als Vorsitzen-

der des Ausschusses für Öffentlich-

keitsarbeit erfolgreich die Kommuni-

kationsarbeit des Zentralverbands mit.

Von 1995–2000 war er Bundesbeauf-

tragter für das Herrenfach und hatte

maßgeblichen Anteil an den WM-Er-

folgen in Berlin im Jahr 2000. Dem

Vorstand des Unternehmerverbandes

Handwerk NRW (LFH) gehört Olaf

Kraußlach seit 2002 an. Seit 2009 ist er

Vizepräsident des Unternehmerver-

bandes Handwerk NRW.

Der Unternehmerverband Hand-

werk NRW (LFH) freut sich gemeinsam

mit seinem Vizepräsidenten Olaf

Kraußlach über die hohe und ver-

diente Würdigung seiner großen Ver-

dienste für das Friseurhandwerk und

das Handwerk NRW. ❚

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]4

Verleihung des Bundesverdienstordensan Vizepräsident Olaf Kraußlach

LFH-Präsident Hans-Joachim Hering

gratuliert LFH-Vizepräsident Olaf

Kraußlach zur Verleihung des Bundes-

verdienstordens

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Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]

Andreas Ehlert führt für drei weitere

Jahre die Dachorganisation Nordrhein-

Westfälischer Handwerkstag (NWHT).

Der Handwerksrat, zentrales Be-

schlussgremium des Nordrhein-West-

fälischen Handwerkstages, bestätigte

den Düsseldorfer Handwerksunter-

nehmer und Kammerpräsidenten am

Freitag in geheimer Wahl im Amt.

Der 55-jährige selbstständige Schorn-

steinfegermeister aus Düsseldorf

führt die Landeshandwerksvertre-

tung seit Juli 2014. Von 2010 bis 2014

war er Präsident des Unternehmer-

verbandes Handwerk NRW (LFH).

Auch die beiden Vizepräsidenten

des NWHT standen zur Wahl. Wieder-

gewählt wurde der Präsident des Un-

ternehmerverbandes Handwerk NRW

(LFH), Dipl.-Ing. Hans-Joachim Hering

(65, ebenfalls Düsseldorf). Neu ins

NWHT-Präsidium gewählt wurde

Hans Hund (66).

Hans Hund ist Kälteanlagen-

bauer- und Elekrotechnikermeister

und Präsident der Handwerkskammer

Münster. Seit 2016 ist er Präsident des

Westdeutschen Handwerkskammer-

tages (WHKT).

Als Vorstandsbeisitzer wurden ge-

wählt Lena Strothmann MdB, Bert-

hold Schröder und Willy Hesse für die

Kammerseite; von Fachverbandsseite

Heribert Kamm, Olaf Kraußlach und

Rüdiger Otto sowie für die Gemein-

schaftseinrichtungen (handwerks-

nahe Versicherer und Genossen-

schaftswesen) Ulrich Leitermann, Ralf

Barkey und Rolf Meurer. ❚

5

Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (62) ist

vom NRW-Handwerk für sein Eintre-

ten für Freiheit und Subsidiarität mit

dem Europäischen Handwerkspreis

gewürdigt worden. Die Auszeichnung

wird seit 30 Jahren vom Nordrhein-

Westfälischen Handwerkstag (NWHT)

verliehen.

NWHT-Präsident Andreas Ehlert wür-

digte in seiner Laudatio di Fabios un-

ermüdliches Eintreten für die Prinzi-

pien der Freiheit und der Subsidiarität.

Seit seinem Ausscheiden aus dem Kol-

legium des Bundesverfassungsgerichts

im Jahr 2011 mahne und werbe der

Rechts- und Sozialwissenschaftler „ver-

nehmlich, streitbar und mit starker Re-

sonanz“ für einen sinnvollen, das In-

dividuum wie das Gemeinwesen

gleichermaßen ertüchtigenden Ge-

brauch des Gutes „Freiheit“ – im aris-

totelischen Sinne der Selbstsorge um

Bildung und Bindung – und für eine

subsidiäre Kompetenzordnung, in der

die Verantwortung des Einzelnen ge-

genüber dem Staat, und der dezentra-

len politischen Ebene gegenüber einer

„Supergemeinschaft“ wie der Europäi-

schen Union wirksam zur Geltung

komme.

Dieses Ringen um Interessensaus-

gleich, um Maß und Mitte in Politik,

Recht und Wirtschaft habe Di Fabio

immer wieder zur Auseinanderset-

zung mit den konstitutiven Bedingun-

gen unserer Sozialen Marktordnung

und der europäischen Integration he-

rausgefordert. Ehlert: „Die Kardinal-

frage, die Di Fabio umtreibt, lautet:

Wieviel Staat und wieviel europäische

Regulation brauchen wir?“ Nicht ohne

Grund habe der – so Ehlert – „Gestal-

tende Gesellschafts-Wissenschaftler“

Di Fabio dabei die Nähe zum Hand-

werk gesucht und gefunden, betonte

Ehlert. Denn das Handwerk sei für Di

Fabio „tragender Teil der bürgerlichen

Mitte einer offenen Gesellschaft, sei

Rückgrat der Republik, dessen Verant-

wortungsgefühl, Mut zur Familien-

und Unternehmensgründung und Wil-

len für sich selbst und für die Zukunft

zu sorgen, vom Staat nicht verordnet,

sehr wohl aber geschwächt werden

könne“, zitierte Ehlert aus einem Vor-

trag des Geehrten auf dem Dreikö-

nigstreffen des NRW-Handwerks im

Januar 2007.

In diesem Kontext habe Di Fabio

auch immer wieder zu aktuellen He-

rausforderungen des verfassten

Europa pointiert Stellung bezogen, so

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]6

Hohe Auszeichnung für Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio

Andreas Ehlert führt NWHT für weitere drei Jahre

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zu Webfehlern der Währungsunion,

zur Euro- und Verschuldungskrise und

zum von der EU-Kommission favori-

sierten Konzept einer einheitlichen

Wirtschaftsregierung für Europa. Bei-

spielhaft habe Di Fabio im Rahmen

eines großen Europa-Symposiums des

Handwerks noch in diesem Frühjahr in

Düsseldorf einem fairen Interessenaus-

gleich und besserer europäischer Ko-

ordinierung „statt Brüsseler Zentralis-

mus“ das Wort geredet: Denn die

Vergemeinschaftung von Haftung und

Risiken sei für den Zusammenhalt der

Europäischen Union „gefährlich“, gab

Ehlert den Verfassungsjuristen wider.

Stattdessen solle das Prinzip der staat-

lichen Eigenverantwortung für die So-

lidität der eigenen Haushaltswirtschaft

und für die Grundlagen einer Wettbe-

werbswirtschaft nicht eingeschränkt,

sondern verstärkt werden. Bereits vier

Jahre zuvor habe Di Fabio im Rahmen

einer anderen Ehrung vor Vertretern

von Handwerk und Mittelstand zur

Verschärfung der Kontrolle zur Einhal-

tung der Stabilitätskriterien aufgeru-

fen und der EU ins Stammbuch ge-

schrieben: „Jede Gemeinschaft leistet

etwas, sie ist aber auch immer eine

Gefahr für den einzelnen und seine

Freiheit.“

Kölns Oberbürgermeisterin und

der Landeswirtschaftsminister zollten

den Debattenbeiträgen des Preisträ-

gers zu sozialethischen Voraussetzun-

gen für Zusammenhalt Anerkennung.

Dieser analysiere „pointiert die aktu-

ellen politischen und gesellschaftli-

chen Entwicklungen und die Perspek-

tiven einer gerechten Ordnung

persönlicher Selbstentfaltung. Dabei

stellt er unser eigenes Handeln immer

wieder in Frage und appelliert an un-

sere eigene Stärke und Wertevorstel-

lung“, befand Henriette Reker. Di

Fabio stehe „so wie das Handwerk für

traditionelle Werte wie Familie, Ge-

meinsinn und Leistungsbereitschaft

ein. Wenn wir diese Werte hochhal-

ten, bleibt die freiheitliche Gesell-

schaft lebendig“, betonte seinerseits

Garrelt Duin. Auch der Präsident des

Zentralverbands des Deutschen Hand-

werks Hans Peter Wollseifer würdigte

in einem Grußwort den „Citoyen und

Europäer“ Udo Di Fabio. Der Geehrte

selbst legte in seiner Dankesreplik vor

rund 200 geladenen Gästen im Hansa-

saal des Historischen Rathauses der

Domstadt ein weiteres facettenreiches

Bekenntnis zur wertegebundenen

ökonomischen Ordnung der Sozialen

Marktwirtschaft ab.

Der NWHT vergab den Europäi-

schen Handwerkspreis zum achtzehn-

ten Mal. Die Auszeichnung wird alle

zwei Jahre verliehen. Zum dritten Mal

war die Stadt Köln Kooperationspart-

ner und Ausrichter der Preisverleihung.

Träger des „Europäischen Handwerks-

preises“ in der Vergangenheit waren

unter anderen Karl Kardinal Lehmann,

Bundespräsident Prof. Roman Herzog,

der verstorbene Bundespräsident

Johannes Rau, Bundeskanzler a.D. Hel-

mut Kohl, Leo Tindemans, Jean-Claude

Juncker, der Soziologe Richard Sennett

sowie der Präses der Evangelischen

Kirche Deutschlands a.D., Nikolaus

Schneider. ❚

Prof. Hans Jörg Hennecke gehört ab

sofort dem Führungsstab des Nord-

rhein-Westfälischen Handwerkstags

(NWHT) an. Der NRW-Handwerksrat,

das Haupt-Beschlussgremium des

NWHT, wählte den 45-Jährigen Geis-

teswissenschaftler einstimmig zum

Geschäftsführer.

Hennecke leitet seit 2010 die Abtei-

lung Wirtschaftspolitik, Statistik, Wirt-

schafts- und Konjunkturbeobachtung

bei der Handwerkskammer Düsseldorf

und ist derzeit zum NRW-Landtag ab-

geordnet, wo er als Experte die fach-

lich-administrative Koordinierung der

Enquete-Kommission zur Zukunft des

Handwerks unterstützt.

Maßgeblich begleitet Prof. Henn-

ecke ferner die Veranstaltungs- und

publizistische Agenda des „Kompe-

tenzzentrum Soziale Marktwirtschaft“

der Handwerkskammer und lehrt da-

rüber hinaus als außerplanmäßiger

Professor an der Wirtschafts- und So-

zialwissenschaftlichen Fakultät der

Universität Rostock. Der Spezialist für

politische Ideengeschichte und für

Ordnungspolitik hat sich forschend

mit den Gründervätern der deutschen

Wirtschaftsverfassung, den Volkswir-

ten Wilhelm Röpke und Friedrich Au-

gust von Hayek, befasst. ❚

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]7

Handwerksrat wählt Professor Hans Jörg Hennecke zum Geschäftsführer

LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 8

Am 2. November 2016 hat im Landtag

die öffentliche Anhörung des Aus-

schusses für Wirtschaft, Energie, In-

dustrie, Mittelstand und Handwerk

zum Gesetzentwurf der Landesregie-

rung zur Novelle des Tariftreue- und

Vergabegesetzes NRW stattgefunden.

Der Einladung zur öffentlichen Anhö-

rung waren rund 20 Vertreter von

Verbänden, Kammern, Gewerkschaf-

ten und anderen Institutionen ge-

folgt.

Für das Handwerk in Nordrhein-West-

falen nahmen Hauptgeschäftsführer

Dr. Frank Wackers vom Unternehmer-

verband Handwerk NRW (LFH) und

Hauptgeschäftsführer Josef Zipfel vom

Nordrhein-Westfälischen Handwerks-

tag (NWHT) an der Anhörung teil und

erläuterten die schriftliche Stellung-

nahme beider Verbände.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

sind:

– Der vergabespezifische NRW-Min-

destlohn soll zum 1. Januar 2019 an

den Bundesmindestlohn des Min-

destlohngesetzes (MiLoG) angegli-

chen werden.

– Es soll ein einheitlicher Schwellen-

wert in Höhe von 20.000 Euro ein-

geführt werden. Für Vorgaben zur

umweltfreundlichen und energieef-

fizienten Beschaffung sowie die Be-

rücksichtigung sozialer Ziele soll je-

doch ein Schwellenwert in Höhe

von 5000 Euro gelten.

– Ein Bestbieterprinzip wird neu ein-

geführt. Danach muss nur noch der-

jenige Bieter die Anforderungen

des TVgG-NRW schriftlich nachwei-

sen, der nach Durchführung der An-

gebotswertung für den Zuschlag in

Betracht kommt.

– Es wird die gesetzliche Grundlage

für die Einführung eins Siegel-Sys-

tems zur Erbringung sämtlicher

Nachweise geschaffen.

– Es soll eine Servicestelle zur Beant-

wortung von Fragen von Bietern

und Vergabestellen im Wirtschafts-

ministerium eingerichtet werden.

– Die Prüfbehörde wird zukünftig in

das Arbeitsministerium verlagert.

Die Kompetenzen der Prüfbehörde

werden zudem konkretisiert.

Aus Sicht des NRW-Handwerks bleibt

der Gesetzentwurf deutlich hinter den

Erwartungen der Betriebe zurück.

Zwar sei die geplante Erhöhung ein-

zelner Schwellenwerte sowie die vor-

gesehene Harmonisierung des NRW-

Vergabemindestlohns mit dem

bundesgesetzlichen Mindestlohn po-

sitiv zu bewerten. Insbesondere bei

den Nachweis- und Dokumentations-

pflichten zu den so genannten verga-

befremden Kriterien sowie bei der An-

hebung der Schwellenwerte habe sich

das nordrhein-westfälische Handwerk

jedoch entschlossenere Schritte zum

Bürokratieabbau gewünscht.

Ein zentraler Diskussionspunkt der

Anhörung war der Zeitplan der Har-

monisierung des NRW-Vergabemin-

destlohns mit dem bundesgesetzlichen

Mindestlohn. Nach dem derzeitigen

Entwurf droht bis zum 1. Januar 2019

weiterhin ein Nebeneinander von

NRW-Vergabemindestentgeld (8,85

Euro) und Bundesmindestlohn (8,84

Euro ab dem 1. Januar 2017). Nicht zu-

letzt in Anbetracht des verbleibenden

Abstands von lediglich einem Cent

wurden die Fraktionen von den Sach-

verständigen einvernehmlich aufge-

fordert, eine sofortige Angleichung

vorzunehmen. Für die SPD-Fraktion

hat dieses der Abgeordnete Michael

Hübner in der Anhörung zugesagt.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen

hat sich hingegen zu dieser Fragestel-

lung nicht geäußert.

Sehr deutlich kritisiert wurde auch

der Entwurf der Rechtsverordnung

zum novellierten TVgG-NRW. Statt

den Aufwand für die Unternehmen

auf ein absolutes Mindestmaß zu re-

duzieren und Rechtsunsicherheit zu

beseitigen, könnte der Entwurf teil-

weise sogar zusätzliche Bürokratie für

die Betriebe verursachen. Dieses gilt

insbesondere für den Bereich des

Nachweises der Einhaltung der ILO-

Kernarbeitsnormen. Hier drohen noch

kompliziertere und missverständli-

chere Regelungen als in der Vergan-

genheit. Darüber hinaus wurde die

geplante Ausweitung der Dokumen-

tationspflichten der Unternehmen im

Rahmen der Frauenförderung und

Förderung der Vereinbarkeit von

Beruf und Familie scharf kritisiert.

Der Gesetzentwurf soll im Dezem-

ber nun erneut im Wirtschaftsausschuss

beraten werden. Die Verabschiedung

des Gesetzes im Landtag ist nach der-

zeitigem Stand für Anfang des kom-

menden Jahres vorgesehen. ❚

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]8

Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW –Öffentliche Anhörung im Landtag

In der Diskussionsrunde: Thomas Radermacher

(Stv. Vorsitzender Tischler NRW) meldet sich zu Wort

In der Diskussionsrunde: Statement von Landes -innungsmeister Rainer Söntgerath (Tischler NRW)

v.l. Dr. Galina Kolev (IW Köln), WolfgangSchuldzinski (Verbraucherzentrale NRW), PräsidentHans-Joachim Hering (LFH), Hauptgeschäfts führer Dr. Frank Wackers (LFH), Josef Trendelkamp(Vizepräsident der Handwerks kammer Münster),

Dr. Janine Bucherer (WHKT)

Josef Trendelkamp (Vizepräsident der

Handwerkskammer Münster)

v.l. Präsident Hans-Joachim Hering (LFH), WolfgangSchuldzinski (Verbraucher zentrale NRW), Dr. GalinaKolev (IW Köln), Dr. Janine Bucherer (WHKT), JosefTrendelkamp (Vizepräsident der HandwerkskammerMünster), Hauptgeschäfts führer Dr. Frank Wackers(LFH)

LFH-Highlights 2016Unternehmertag

v.l LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers

v.l. Frank Sundermann (MdL/SPD), Rainer-Christian Thiel (MdL/SPD), NWHT-PräsidentAndreas Ehlert, Rainer Priggen (MdL/Grüne),Wirtschaftsausschuss-Vorsitzender Georg Fortmeier(MdL/SPD), LFH-Präsident Hans-Joachim Hering

v.l. Jan Trompeter (SIGNAL IDUNA),

Landesinnungsmeister Andreas Peeters

(Schornsteinfegerhandwerk NRW)

v.l. NWHT-Präsident Andreas Ehlert, Dr. GüntherBergmann (MdL/CDU), LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-Hauptgeschäfts führer Dr. FrankWackers

v.l. LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach, NWHT-Präsident Andreas Ehlert

v.l. Landesinnungsmeister Rainer Söntgerath(Tischler NRW), Dr. Thomas Köster (LeiterKompetenzzentrum Soziale Markt wirtschaft),Geschäftsführer Michael Bartilla(Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe)

Parlamentarischer Mittagstisch

Bei der Geschäftsführerkonferenz 2016 (v.l.): Jan Trompeter(SIGNAL IDUNA Gruppe), Hans-Peter Sproten(Fachverband Sanitär-Heizung Klima NRW), BernhardNordhausen (Landesinnungs verband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW), Marc Jeziorowski (Friseur- undKosmetikverband NRW), Dr. Frank Wackers (LFH),Michael Bartilla (Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe), Stephanie Pudenz (Ministerium für Schule undWeiterbildung NRW), Dr. Matthias Albrecht (SIGNALIDUNA Gruppe), Thorsten Schmidt (BezirksregierungDüsseldorf), Lutz Pollmann (Baugewerbliche Verbände),Stephan Lohmann (Fachverband Metall NRW), DieterRoxlau, Dr. Johann Quatmann (Tischler NRW), BerndPawelzik (Landesinnungsverband des Karosserie- undFahrzeugbau-Handwerks NRW), Johanna Köster (LFH),Annette Flügen (LFH)

v.l. LFH-Präsident Hans-Joachim Hering,Kreishandwerksmeister Rolf Meurer (VorsitzenderLAG NRW), LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach,Jan Trompeter (SIGNAL IDUNA Gruppe), Landes -innungs meister Andreas Peeters (Schornstein feger -handwerk NRW)

Ralph Bombis (MdL/FDP) referiert über die Aufgabender Enquete-Kommission „Zukunft von Handwerkund Mittelstand“

v.l. LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, Rainer

Spiecker (MdL/CDU), LFH-Hauptgeschäftsführer Dr.

Frank Wackers, Hendrik Wüst (MdL/CDU und

Landesvorsitzender Mittelstands- und Wirtschafts -

vereinigung NRW)

Am Tag des Handwerks auf Schloß Raesfeld (v.l.):LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers,Rainer Spiecker (MdL/CDU), NRW-Wirtschafts-und Handwerksminister Garrelt Duin, LFH-Präsident Hans-Joachim Hering

v.l. Kreishandwerksmeister Rolf Meurer (Vorsitzender

LAG NRW), LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach,

LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-

Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers

Stand der IKK Classic (v.l.): Thomas Sievers (IKKClassic), LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers, LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, NWHT-PräsidentAndreas Ehlert, LFH-Vizepräsident und Landes -innungs meister Heribert Kamm (Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe)

Blick ins Plenum

Der neugewählte Vorstand des Unternehmer verbandes

Handwerk NRW (LFH) (v.l.): Christian Will (Verband des

KfZ-Gewerbes NRW), LFH-Vizepräsident und

Landesinnungsmeister Heribert Kamm (Bäckerinnungs-

Verband Westfalen-Lippe), Landesinnungsmeister Adalbert

Wolf (Fleischerverband NRW), Landesinnungsmeister

Andreas Peeters (Schornsteinfeger NRW), Hans-Bernd

Grönewald (Fachverband Metall NRW), LFH-Präsident LIM

Hans-Joachim Hering, Vizepräsident Olaf Kraußlach

(Friseur- und Kosmetik NRW), Raban Meurer (Dachdecker -

verband Nordrhein), Torsten Panthöfer (Gebäudereiniger

NRW), Landesinnungsmeister Rainer Söntgerath (Tischler

NRW)

Stand der Bürgschaftsbank NRW (v.l.): Ingo Otten

(Bürgschaftsbank NRW), NWHT-Präsident Andreas

Ehlert, LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach, LFH-

Vizepräsident und Landesinnungsmeister Heribert

Kamm (Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe),

LFH- Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-

Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers, Stefan

Peters (Bürgschaftsbank NRW)

v.l. Referent Reiner Mellis (Volksbank Düsseldorf-Neuss),Christian Will (Verband des KfZ-Gewerbes NRW), LFH-Vizepräsident und Landesinnungsmeister Heribert Kamm(Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe), Landes -innungs meister Adalbert Wolf (Fleischerverband NRW),Landesinnungsmeister Andreas Peeters (SchornsteinfegerNRW), Hans-Bernd Grönewald (Fachverband Metall NRW),LFH-Präsident LIM Hans-Joachim Hering, VizepräsidentOlaf Kraußlach (Friseur- und Kosmetik NRW), RabanMeurer (Dachdeckerverband Nordrhein), Torsten Panthöfer(Gebäudereiniger NRW), Landesinnungsmeister RainerSöntgerath (Tischler NRW), NWHT-Präsident AndreasEhlert, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers

Stand CWS Boco (v.l.): LFH-Vizepräsident undLandesinnungsmeister Heribert Kamm(Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe), MarcBenscheidt (CWS Boco Deutschland), LFH- PräsidentHans-Joachim Hering, LFH-Vizepräsident OlafKraußlach, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. FrankWackers, NWHT-Präsident Andreas Ehlert

Mitgliederversammlung

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Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]

Vor dem federführenden Ausschuss

für Klimaschutz, Umwelt, Natur-

schutz, Landwirtschaft und Verbrau-

cherschutz fand am 02. November

2016 im Landtag NRW die Sachver-

ständigenanhörung zum Kontroller-

gebnistransparenzgesetz (KTG) statt.

In den insgesamt drei Stunden dau-

ernden Fragerunden kamen die Sach-

verständigen u.a. aus den Bereichen

Lebensmittelhandwerk, Kommunale

Spitzenverbände, Verbraucherzentra

len, Kontrolleure, IHK, Handelsver-

bände, Edeka und FoodWatch zu

Wort.

Für den Fleischerverband Nordrhein-

Westfalen nutzten Landesinnungs-

meister Adalbert Wolf und Geschäfts-

führerin Dr. Sabine Görgen die

Gelegenheit, ein weiteres Mal die viel-

fältigen Kritikpunkte herauszuarbeiten

und mit Nachdruck zu fordern, dass

das Gesetz in der Form, in der es vom

Kabinett in den Landtag eingebracht

worden ist – nicht in Kraft treten dürfe.

Abgesehen davon, dass das Gesetz in

der jetzigen Ausgestaltung nicht ge-

eignet sei, die proklamierte Zielset-

zung eines Transparenzgewinns für

den Verbraucher auch nur ansatzweise

zu erreichen, seien die möglicherweise

existenzbedrohenden Auswirkungen

auch für regelkonform arbeitende Be-

triebe aufgrund von möglichen Fehl-

entscheidungen nicht hinzunehmen.

Angesichts des Umstandes, dass

die Lebensmittelüberwachung den

Betrieben des Fleischerhandwerks zu

90 % eine gute Hygienepraxis be-

scheinigt, sei nicht nachvollziehbar,

wieso eine Differenzierung innerhalb

einer Farbstufe durch einen Pfeil not-

wendig sei. Ein Betrieb, der die le-

bensmittelrechtlichen Vorschriften

einhalte und eine gute Hygiene lebe,

sei – wenn denn schon eine Bewer-

tung sein müsse – als „Grün“ einzu-

stufen, ohne Wenn und Aber, also

ohne einen Pfeil, der im grünen Be-

reich mittig oder am Ende zu gelb

stehe, so Dr. Sabine Görgen.

Zum Ende der Anhörung verfes-

tigte sich der Eindruck, dass diese For-

derung möglicherweise noch eine

Option für eine Korrektur des Geset-

zesentwurfs im parlamentarischen

Verfahren sein könnte. Im Ergebnis

bleibt nun abzuwarten, ob es noch

weitere Änderungen am Gesetzent-

wurf geben wird.

Die nächste Plenarsitzung zu die-

sem Thema ist aller Voraussicht nach

für Januar 2017 geplant. Nachdem es

am 16. September 2016 eine 1. Le-

sung ohne Debatte gegeben hatte,

soll die 2. Lesung voraussichtlich im

Februar mit Debatte stattfinden.

Die Anhörung wurde mittels Live-

stream aufgezeichnet. Auszüge mit

den Redebeiträgen von Herrn Wolf

und Frau Dr. Görgen sind auf der In-

ternetseite des Fleischerverbandes

NRW unter www.fleischer-nrw.de

und bei Facebook unter www.face-

book.com/Fleischerverband.NRW hin-

terlegt. ❚

Expertenanhörung im Landtag zum Thema Kontrollbarometer

9

Nutzen Sie ab sofortauch unsere neueInternetadresse für die aktualisierte LFH-Homepage:

www.unternehmer-handwerk.nrw

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Mike Schneider neuer Präsident der

Unternehmensverbände Handwerk

Niedersachsen e.V. (UHN)

In der Mitgliederversammlung der

Unternehmensverbände Handwerk

Niedersachsen (UHN) am 20. Oktober

in Hannover wurde Landesinnungs-

meister der Landesinnung Niedersach-

sen des Gebäudereiniger-Handwerks,

Dipl.-Ökonom Mike Schneider, zum

neuen Präsidenten gewählt. Schnei-

der, geschäftsführender Gesellschafter

der Peter Schneider Gebäudedienst-

leistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in

Hannover, löst Karl-Heinz Bley, MdL

und Landesinnungsmeister des Lan-

desinnungsverbandes Niedersachsen

des Kraftfahrzeug-Techniker-Hand-

werks ab, der nach 10 Jahren Präsi-

dentschaft für eine Wiederwahl nicht

mehr zur Verfügung stand.

„Eine der größten Herausforde-

rungen für unsere Handwerksbetriebe

ist die Fachkräftesicherung. Das Hand-

werk ist dabei nach wie vor ein ver-

lässlicher Ausbildungspartner, denn

ohne qualifizierte und zukunftsorien-

tierte Ausbildung werden wir den

Fachkräftebedarf nicht dauerhaft ab-

decken können. „, so Präsident Schnei-

der. „Dabei ist aber auch das Land Nie-

dersachsen gefordert, das als Partner

der Dualen Berufsausbildung für bes-

sere Rahmenbedingungen zu sorgen

hat. Dies gilt beispielsweise für die Fi-

nanzierung und Entbürokratisierung

der Überbetrieblichen Berufsausbil-

dung (ÜLU)“.

Bley wurde in Anerkennung seines

engagierten Einsatzes für eine erfolg-

reiche handwerksspezifische Mittel-

standspolitik zum Ehrenpräsidenten

gewählt.

Zu stellvertretenden Präsidenten

wurden Manuela Härtelt-Dören, Göt-

tingen, Landesinnungsmeisterin des

Landesinnungsverbandes des nieder-

sächsischen Friseurhandwerks sowie

Stephan Langer, Hannover, stellvertre-

tender Landesinnungsmeister des Lan-

desinnungsverbandes für das Schorn-

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]11

Aus den Verbänden

Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-

Westfalen hat nach intensiver Vorar-

beit im Oktober ein grundlegendes

Programm zur Handwerkspolitik in

Nordrhein-Westfalen beschlossen. Vo-

rausgegangen war ein Spitzenge-

spräch des Fraktionsvorsitzenden

Armin Laschet (MdL) mit den Präsi-

denten der nordrhein-westfälischen

Handwerkskammern und Fachver-

bände.

Dazu erklärt Armin Laschet: „Das

Handwerk ist mit seinen 1,1 Millionen

Erwerbstätigen und seinen 190.000

Unternehmen eine tragende Säule der

nordrhein-westfälischen Wirtschaft

und ein unverzichtbarer Partner für

Beschäftigung und Qualifizierung. Ein

starkes Nordrhein-Westfalen gibt es

nur mit einem starken Handwerk. Das

Handwerk und der gesamte Mittel-

stand muss von überflüssiger Bürokra-

tie entlastet werden. Durch den Aus-

bau der Infrastruktur und durch

mittelstandsfreundliche Verwaltung

können wir für attraktive Standortbe-

dingungen sorgen. Das Handwerk leis-

tet ungeheuer viel für die Qualifizie-

rung junger Menschen. Es braucht

daher für seine Bildungszentren und

sein Engagement in Aus- und Fortbil-

dung verlässliche Rahmenbedingun-

gen durch das Land. Zur Fachkräftesi-

cherung müssen wir die ökonomische

und technische Bildung an unseren

Schulen stärken. Dazu müssen wir an

allgemeinbildenden Schulen und Be-

rufskollegs mehr gegen Unterrichtaus-

fall und Lehrermangel tun und für

eine technisch hervorragende Ausstat-

tung sorgen.“

Der handwerkspolitische Sprecher

Rainer Spiecker (MdL) erklärt: „Wir

haben den vergangenen Monaten

dem Handwerk zugehört und inten-

sive Gespräche geführt. Daraus haben

wir ein Programm entwickelt, das

Handwerks- und Mittelstandspolitik

als Querschnittsaufgabe für die Lan-

despolitik definiert. Wir haben dabei

auf Substanz und Präzision gesetzt.

Die Tatsache, dass die Landesregie-

rung dem Handwerk in ihrem 200 Sei-

ten starken Landeswirtschaftsbericht

noch nicht einmal ein eigenes Kapitel

gewidmet hat, spricht Bände.“ ❚

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]10

Neues Handwerkspapier der CDU-Landtagsfraktion NRW

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steinfegerhandwerk Niedersachsen

gewählt.

Die UHN sind die Arbeitgeberver-

einigung des niedersächsischen Hand-

werks und damit die Dachorganisation

der niedersächsischen Handwerksver-

bände und Handwerksorganisationen.

Gemeinsam mit der Landesvertretung

der Handwerkskammern Niedersach-

sen (LHN) bilden die UHN den Nieder-

sächsischen Handwerkstag (NHT).

Hans Hund neuer WHKT-Präsident

Im Rahmen von turnusmäßigen

Neuwahlen wählte die WHKT-Vollver-

sammlung am 28. Oktober 2016 ein-

stimmig den Präsidenten der Hand-

werkskammer Münster, Hans Hund,

zum neuen WHKT-Präsidenten.

Der 66-jährige Unternehmer, von

Hause aus Elektroinstallateurmeister

und Kälteanlagenbauermeister, blickt

bereits auf ein langjähriges ehrenamt-

liches Engagement im Handwerk zu-

rück und übernimmt nun die Vertre-

tung der nordrhein-westfälischen

Handwerkskammern auf Landes-

ebene.

Zum neuen Arbeitgeber-Vizeprä-

sidenten wurde Berthold Schröder,

Präsident der Handwerkskammer

Dortmund und selbstständiger Zimme-

rermeister, einstimmig gewählt.

Einstimmig im Amt bestätigt

wurde Arbeitnehmer-Vizepräsident

Felix Kendziora, der dieses Amt bereits

seit 2010 wahrnimmt.

Aus eigener Entscheidung war

Willy Hesse, Präsident der Handwerks-

kammer Südwestfalen, nicht mehr zur

Wahl angetreten und wurde einstim-

mig von der WHKT-Vollversammlung

zum Ehrenpräsidenten ernannt.

Tischler NRW wählt neuen

Hauptgeschäftsführer

Bei der diesjährigen Mitgliederver-

sammlung des Fachverbandes Tischler

NRW in Bochum wurde Dr. Johann

Quatmann einstimmig zum neuen

Hauptgeschäftsführer gewählt. Der

42-jährige Jurist und Tischlermeister

tritt ab dem 1. Januar 2017 die Nach-

folge von Dieter Roxlau an, der 35

Jahre für den Fachverband Tischler

NRW tätig war, davon alleine 24 Jahre

als Hauptgeschäftsführer.

Die Berufslaufbahn von Dr. Jo-

hann Quatmann besteht aus einer

nicht ganz alltäglichen Kombination.

Nach dem Abitur und der Ausbildung

zum Tischler arbeitete der gebürtige

Oldenburger einige Jahre als Tischler-

geselle in Italien und absolvierte seine

Meisterausbildung an der Holzfach-

schule in Bad Wildungen. Im Jahr 2002

nahm Dr. Johann Quatmann ein Stu-

dium der Rechtswissenschaften an der

Universität Münster auf. Der Tätigkeit

als wissenschaftlicher Mitarbeiter am

Kriminalwissenschaftlichen Institut

und dem Referendariat schloss sich

eine Stelle als Abteilungsleiter für die

Innungsverwaltung bei der Kreishand-

werkerschaft in Münster an. 2013

folgte der Wechsel in die Rechtsabtei-

lung der Handwerkskammer Münster.

Auf der Suche nach einem Nach-

folger für Dieter Roxlau wurde der

Vorstand auf Dr. Quatmann aufmerk-

sam. Bereits im Februar 2016 stieß er

als Kandidat für die Nachfolge des

Hauptgeschäftsführers zum Fachver-

band Tischler NRW und kümmerte sich

seitdem unter anderem um ein Projekt

rund um das Thema Betriebsnach-

folge. Ebenso nutzte er die Zeit, um

sich zusammen mit Dieter Roxlau in-

tensiv auf die Aufgaben als Hauptge-

schäftsführer vorzubereiten. „Ich kann

von der langjährigen Erfahrung nur

profitieren“, sagt der 42-Jährige. „Der

Fachverband ist insgesamt sehr gut

aufgestellt – daran soll sich auch in Zu-

kunft nichts ändern.“

Am 11. November 2016 wurde der

bisherige Hauptgeschäftsführer Dieter

Roxlau in Dortmund im Rahmen einer

Feierstunde verabschiedet. 1981 als

Geschäftsführer mit den Schwerpunk-

ten Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaft,

Berufsbildung gestartet, wurde der

heute 67-jährige Diplom-Ökonom im

Jahr 1992 zum Hauptgeschäftsführer

des Fachverbandes gewählt. In dieser

Funktion hat Dieter Roxlau zahlreiche

Initiativen auf den Weg gebracht und

das Tischlerhandwerk in Nordrhein-

Westfalen maßgeblich mit geformt.

Im Bereich der Interessenvertretung

war er entscheidend an der tarifpoli-

tischen Entwicklung bis hin zur heuti-

gen Zusammenarbeit mit der IG Me-

tall beteiligt. Mit dem Ausbau des

Seminar- und Beratungsangebotes hat

er den Fachverband zudem als Dienst-

leister für die Mitgliedsbetriebe etab-

liert und beim Thema Branchenmar-

keting unter anderem den Tag des

Tischlers und die unterschiedlichen

Qualitätsgemeinschaften – von Ge-

bäudesicherheit bis Entspannt moder-

nisieren – ins Leben gerufen. ❚

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Einsatz manipulationssicherer

Kassensysteme sowie

Registrierkassen

Um den Missbrauch von Kassensys-

temen und Registrierkassen einzudäm-

men, hat die Bundesregierung im Juli

2016 einen Gesetzentwurf verabschie-

det, mit dem Manipulationen an digi-

talen Grundaufzeichungen erschwert

sowie der Finanzverwaltung neue

Möglichkeiten der Prüfung durch die

Einführung einer Kassen-Nachschau er-

öffnet werden. Dieser wurde inzwi-

schen im Bundestag und Bundesrat be-

raten. Sowohl die Länderkammer als

auch Teile des Bundestages mahnen

weitere Verschärfungen an. Dazu zäh-

len insbesondere die Streichung der

besonderen Anwendungsregelung

zum Schutz von Kasseninvestitionen,

die Einführung einer allgemeinen Re-

gistrierkassenpflicht, welche an die

Umsatzgrenze von 17.500 Euro ge-

knüpft werden soll, die Zulassung des

sog. INSIKA-Verfahrens in der jetzt vor-

liegenden Form als zusätzlichen Mani-

pulationsschutz, die Belegausgabe-

pflicht sowie die zentrale Registrierung

der technischen Sicherheitseinrichtung.

Aus Sicht des Zentralverbandes des

Deutschen Handwerks (ZDH) sollten

weitergehende Verschärfungen unbe-

dingt vermieden werden. Der ZDH

spricht sich deshalb gegen eine Einfüh-

rung einer allgemeinen Registrierkas-

senpflicht sowie gegen die Einführung

einer Belegausgabepflicht aus.

Koalitionsausschuss erzielt Einigung

über Entgelttransparenzgesetz

Der Koalitionsausschuss hat Eck-

punkte für ein sogenanntes „Entgelt-

transparenzgesetz“ beschlossen. Mit

dem Entgeltgleichheitsgesetz will die

Regierung unterschiedliche Bezahlung

von Männern und Frauen abschaffen.

Der Vorschlag des Koalitionsausschus-

ses sieht vor, dass der sogenannte Aus-

kunftsanspruch erst für Unternehmen

ab einer Betriebsgröße von 200 Be-

schäftigten gelten soll. Damit hätten

Mitarbeiterinnen das Recht, feststellen

zu lassen, ob sie schlechter bezahlt

werden als ihre männlichen Kollegen.

Für tarifgebundene und mitbestimmte

Unternehmen sollen gesonderte Rege-

lungen gelten. Zu den Eckpunkten für

ein „Entgelttransparenzgesetz“ er-

klärt der Generalsekretär des Zentral-

verbands des Deutschen Handwerks

(ZDH), Holger Schwannecke:

„Das Handwerk hegt weiter

grundsätzliche Vorbehalte, was die

Wirksamkeit eines „Entgelttranspa-

renzgesetzes“ angeht, das für mehr

Lohngerechtigkeit zwischen Männern

und Frauen sorgen soll. Ungeachtet

dessen greifen die vom Koalitionsaus-

schuss beschlossenen Eckpunkte im-

merhin wesentliche Kritikpunkte des

Handwerks auf.

Dies gilt insbesondere für die ge-

plante Festschreibung eines Schwel-

lenwertes von 200 Beschäftigten, ab

dem ein individueller Auskunftsan-

spruch von Beschäftigten über be-

triebliche Entgeltstrukturen bestehen

soll. Damit werden gerade die kleinen

und mittleren Betriebe des Handwerks

von den damit drohenden erheblichen

bürokratischen Belastungen befreit.

So begrüßenswert auch die weiteren

Privilegierungen von tarifgebundenen

Unternehmen hinsichtlich des Aus-

kunftsanspruchs sind, so muss im wei-

teren Gesetzgebungsverfahren aber

rechtssicher geklärt werden, wie in

Unternehmen ohne Betriebsrat dieser

Auskunftsanspruch in der Praxis

durchzuführen ist. Wichtig ist zudem,

dass die ursprünglich vorgesehene

Vorgabe, Betriebe bei Stellenaus-

schreibungen zur Angabe eines Min-

destentgelts zu verpflichten, nun vom

Tisch ist.

Es bleiben Zweifel, ob die vorge-

sehenen gesetzgeberischen Maßnah-

men geeignet sind, die strukturellen

Ursachen einer vermeintlichen Ent-

geltungleichheit zwischen Männer

und Frauen zu verändern. Wir brau-

chen keine komplizierten gesetzlichen

Regelungen, sondern insbesondere

einen Ausbau der Kinderbetreuung

oder verstärkte Initiativen zur Ände-

rung des Berufswahlverhaltens von

Frauen.“ ❚

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]12

Gesetzesänderungen und -initiativen

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Unwirksamkeit der

Allgemeinverbindlicherklärungen

von Tarifverträgen –

Sozialkassenverfahren des

Baugewerbes (AVE VTV 2008 und

2010)

Nach einem Beschluss des Bundes-

arbeitsgericht vom 21. September

2016 (Az. 10 ABR 33/15) sind die All-

gemeinverbindlicherklärungen des Ta-

rifvertrags über das Sozialkassenver-

fahren im Baugewerbe vom 15. Mai

2008 und 25. Juni 2010 mangels Vor-

liegen der gesetzlichen Voraussetzun-

gen nach § 5 TVG aF unwirksam.

Weder hat sich der zuständige Minis-

ter bzw. die zuständige Ministerin für

Arbeit und Soziales mit der Allgemein-

verbindlicherklärung (AVE) befasst

noch war die nach damaligem Rechts-

stand erforderliche 50 %-Quote er-

reicht.

Auf Antrag der Tarifvertragspar-

teien des Baugewerbes hat das Bun-

desministerium für Arbeit und Soziales

(BMAS) den Tarifvertrag über das So-

zialkassenverfahren im Baugewerbe

(VTV) vom 20. Dezember 1999 idF vom

20. August 2007 und vom 5. Dezem-

ber 2007 am 15. Mai 2008 gemäß § 5

TVG in der damals geltenden Fassung

mit bereits im Antrag enthaltenen Ein-

schränkungen bezüglich des betriebli-

chen Geltungsbereichs („Große Ein-

schränkungsklausel“) für

allgemeinverbindlich erklärt (AVE VTV

2008). Am 25. Juni 2010 erfolgte die

Allgemeinverbindlicherklärung des

VTV vom 18. Dezember 2009 (AVE

VTV 2010).

Die für allgemeinverbindlich er-

klärten Tarifverträge regeln das Sozi-

alkassenverfahren im Baugewerbe. Bei

den Sozialkassen des Baugewerbes

(SOKA-BAU) handelt es sich um

gemeinsame Einrichtungen der Tarif-

vertragsparteien des Baugewerbes (In-

dustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Um-

welt – IG BAU –, Hauptverband der

Deutschen Bauindustrie e.V. – HDB –

und Zentralverband des Deutschen

Baugewerbes e.V. – ZDB –). Die Ur-

laubs- und Lohnausgleichskasse er-

bringt Leistungen im Urlaubs- und

Berufsbildungsverfahren, die Zusatz-

versorgungskasse des Baugewerbes

zusätzliche Altersversorgungsleistun-

gen, die jeweils in gesonderten Tarif-

verträgen näher geregelt sind. Zur Fi-

nanzierung dieser Leistungen werden

nach Maßgabe des VTV Beiträge von

den Arbeitgebern erhoben. Durch die

AVE gelten die Tarifverträge nicht nur

für die tarifgebundenen Mitglieder

der Tarifvertragsparteien, sondern

auch für alle anderen Arbeitgeber der

Branche. Sie sind hiernach zur Bei-

tragszahlung verpflichtet. Sowohl die

Arbeitgeber als auch ihre Beschäftig-

ten erhalten Leistungen von den Sozi-

alkassen.

Bei den Antragstellern handelt es

sich überwiegend um Arbeitgeber, die

nicht Mitglied einer Arbeitgeberverei-

nigung sind und deshalb nur auf

Grundlage der Allgemeinverbindli-

cherklärungen zu Beitragszahlungen

herangezogen wurden. Sie haben die

Auffassung vertreten, die gesetzlichen

Voraussetzungen für die AVE hätten

nicht vorgelegen. Insbesondere hätten

die tarifgebundenen Arbeitgeber der

Baubranche nicht 50 % der unter den

Geltungsbereich des Tarifvertrags fal-

lenden Arbeitnehmer beschäftigt

(50 %-Quote). Auch habe kein öffent-

liches Interesse für die Allgemeinver-

bindlicherklärungen vorgelegen. Das

Landesarbeitsgericht hat die Anträge

zurückgewiesen und festgestellt, dass

die angegriffenen Allgemeinverbind-

licherklärungen wirksam sind.

Die vom Landesarbeitsgericht zu-

gelassenen Rechtsbeschwerden hatten

vor dem Zehnten Senat des Bundesar-

beitsgerichts Erfolg. Die Allgemeinver-

bindlicherklärungen vom 15. Mai 2008

und vom 20. Juni 2010 des VTV sind

unwirksam. Bei der Allgemeinverbind-

licherklärung von Tarifverträgen han-

delt es sich um Normsetzung, die nach

dem in Art. 20 GG verankerten Demo-

kratieprinzip die Befassung des zu-

ständigen Ministers für Arbeit und So-

ziales erfordert. Eine solche Befassung

ist jedoch weder durch den damaligen

Minister Olaf Scholz in Bezug auf die

AVE VTV 2008 noch hinsichtlich der

AVE VTV 2010 durch die seinerzeitige

Ministerin Dr. Ursula von der Leyen er-

folgt. Darüber hinaus gibt es keine

tragfähige Grundlage für die An-

nahme des BMAS, dass zum Zeitpunkt

des Erlasses der AVE VTV 2008 und

2010 in der Baubranche mindestens

50 % der unter den Geltungsbereich

des Tarifvertrags fallenden Arbeitneh-

mer bei tarifgebundenen Arbeitge-

bern beschäftigt waren. Insbesondere

durfte, anders als vom BMAS ange-

nommen, die in der jeweiligen AVE

vorgenommene Einschränkung des

betrieblichen Geltungsbereichs bei der

Berechnung der 50 %-Quote nicht be-

rücksichtigt werden.

Die Feststellung der Unwirksam-

keit der AVE VTV 2008 und 2010 wirkt

gem. § 98 Abs. 4 ArbGG für und

gegen jedermann.

Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]13

Aus der Rechtsprechung

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Sie hat zur Folge, dass im maßgebli-

chen Zeitraum nur für tarifgebundene

Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu

den Sozialkassen des Baugewerbes be-

stand. Andere Arbeitgeber der Bau-

branche sind nicht verpflichtet, für

diesen Zeitraum Beiträge zu leisten.

Rechtskräftig abgeschlossene Klage-

verfahren über Beitragsansprüche

werden von der Feststellung der Un-

wirksamkeit jedoch nicht berührt; eine

Wiederaufnahme des Verfahrens nach

§ 580 ZPO ist insoweit nicht möglich.

Ob im Übrigen unter Beachtung der

Verjährungsfristen wechselseitige

Rückforderungsansprüche hinsichtlich

erbrachter Beitrags- und Erstattungs-

leistungen bestehen und ob die Fest-

stellung der Unwirksamkeit der Allge-

meinverbindlicherklärungen des VTV

aus den Jahren 2008 und 2010 einer

Vollstreckung von Beitragsansprüchen

aus rechtskräftigen Entscheidungen

entgegensteht, hatte der Senat nicht

zu entscheiden. ❚

Nachstehend geben wir Ihnen die

Neu- und Wiederberufungen der eh-

renamtlichen Richter aus dem Hand-

werk in Nordrhein-Westfalen be-

kannt:

Landesarbeitsgericht:

■ Köln

Udo Gerresheim, Malermeister, Köln

Joachim Michael Weckel, Justitiar –

Zentralverband des Deutschen Friseur-

handwerks, Köln

Arbeitsgerichte:

■ Aachen

Jan Everts, Elektrotechniker-Meister

(Fachrichtung Gebäude + Energietech-

nik), Würselen

Ralf Kaußen, Meister im Elektrotech-

niker Handwerk, Aachen

■ Arnsberg

Hans-Josef Berkenkopf, Elektromeis-

ter, Hallenberg

Andreas Cloer, Prokurist – Haustech-

nik, Arnsberg

■ Dortmund

Klaus Bellen, Werbetechniker (Schil-

der- und Lichtreklamehersteller), Dort-

mund

Thomas Wallmeyer, Dipl.-Kaufmann,

Dortmund

Christian Weiß, Fernmeldeanlagen-

elektronikermeister, Dortmund

■ Duisburg

Günther Kuske, Elektromechaniker-

meister, Duisburg

■ Essen

Juliane Kühne, Buchbinderei Löber,

Buchbindermeisterin, Essen

■ Iserlohn

Thomas Hölmer, Elektrotechniker-

Handwerk, Iserlohn

■ Krefeld

Siegfried Bastians, Gebäudereiniger,

Krefeld

Britta Sobiech, Bachelor, Tönisvorst

■ Mönchengladbach

Thorsten Caspers, c/o Bernd Caspers

GmbH, Installateur- und Heizungsbau-

ermeister, Mönchengladbach

■ Solingen

Stefan Krüth, Graveurmeister – Ge-

schäftsführer, Solingen

■ Wesel

Frank Bongers, Maler- und Lackierer-

meister, Wesel

Jörg Lemmin, Goldschmied, Neukir-

chen-Vluyn

Wilhelm Tepaß, Fleischermeister,

Wesel

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Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber

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Jahr/Monat Nordrhein-Westfalen Deutschland

Index %-Ver- Index %-Ver- änderung änderung

2010 100,0 1,0 100,0 1,1 2011 102,2 2,2 102,1 2,1 2012 104,1 1,9 104,1 2,0 2013 105,8 1,6 105,7 1,5 2014 107,0 1,1 106,6 0,9 2015 107,3 0,3 106,9 0,3

Jan. 14 106,3 1,7 105,9 1,3Feb. 14 106,8 1,6 106,4 1,2März 14 107,1 1,4 106,7 1,0April 14 107,0 1,7 106,5 1,3Mai 14 106,8 1,1 106,4 0,9Juni 14 107,1 1,2 106,7 1,0Juli 14 107,3 1,0 107,0 0,8Aug. 14 107,4 1,1 107,0 0,8Sept. 14 107,4 1,1 107,0 0,8Okt. 14 107,2 1,0 106,7 0,8Nov. 14 107,1 0,7 106,7 0,6Dez. 14 107,0 0,1 106,7 0,2

Jan. 15 105,9 –0,4 105,5 –0,4Feb. 15 106,8 0,0 106,5 0,1März 15 107,3 0,2 107,0 0,3April 15 107,3 0,3 107,0 0,5Mai 15 107,5 0,7 107,1 0,7Juni 15 107,4 0,3 107,0 0,3Juli 15 107,5 0,2 107,2 0,2Aug. 15 107,6 0,2 107,2 0,2Sep. 15 107,4 0,0 107,0 0,0Okt. 15 107,4 0,2 107,0 0,3Nov. 15 107,5 0,4 107,1 0,4Dez. 15 107,4 0,4 107,0 0,3

Jan. 16 106,5 0,6 106,1 0,5Feb. 16 106,9 0,1 106,5 0,0März 16 107,4 0,4 107,3 0,3April 16 107,3 0,0 106,9 –0,1Mai 16 107,7 0,2 107,2 0,1Juni 16 107,8 0,4 107,3 0,3Juli 16 108,0 0,5 107,6 0,4Aug. 16 108,0 0,4 107,6 0,4Sept. 16 108,1 0,7 107,7 0,7Okt. 16 108,4 0,9 107,9 0,8

Verbraucherpreisindex (Index 2010 = 100)

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Johannes, Stuckateur