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Oberkonsistorialrätin Sieghild Jungklaus
Sieghild Jungklaus wurde in ein Pfarrhaus hineingeboren. Gemeinde und Vater waren Rückhalt auf ihrem Weg zur Pastorin.
Nach ihrer Ordination in der Bekennenden Kirche wurde sie in ihre Heimatgemeinde entsandt, wo sie 1944 als erste Frau in Berlin Jugendliche konfirmierte. Laut Dienstauftrag war sie nur zur „kommissarischen Hilfeleistung in der pfarramtlichen Arbeit Ihres Herrn Vaters“ entsandt. Trotz anfänglicher Proteste gegen das „Weib auf der Kanzel“ konnte sie mit ihrer engagierten Arbeit überzeugen. Sie wurde als erste Theologin ins Konsistorium berufen, 1969 zur Oberkonsistorialrätin. Sie setzte sich unter anderem für die Besserstellung von Gemeindehelferinnen und Theologinnen ein.
1929 Geboren in Danzig
1954 Zweites Theologisches Examen am Predigerseminar für Frauen in Berlin; Ordination; Pfarrvikarin in der Gemeinde Marienfelde
1961 Heirat mit Eckhard Kutzer und Verlust der Rechte aus der Ordination
1970 Kreispastorin für Krankenseelsorge in Spandau
1979 –1992 Pfarrerin in St. Nikolai in Spandau: Einrichtung der Diakoniestation und einer Tagesstätte für Pflegebedürftige
27.3.1915 Geboren in Pankow
1934–1939 Studium in Berlin und Marburg
1939 Tod ihres Verlobten Siegfried Anz
1943 Ordination und Endsendung als Gemeindehelferin/Vikarin in die Hoffnungskirchengemeinde BerlinPankow
1964 Berufung ins Konsistorium BerlinBrandenburg mit dem Sachgebiet Kinder und Konfirmandenarbeit, parallel Weiterarbeit in ihrer Gemeinde
1977 Versetzung in den Ruhestand, weitere Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben
28.10.2010 Gestorben in Berlin
„Wenn sie das erste Mal eine
Theologin in das Konsistorium
berufen wollen, dann kann
man nicht Nein sagen und sich
zieren …“
„Das tat weh!“
Kutzer-Laurien, als sie 1961
wegen ihrer Heirat das Pfarramt
verlassen musste
Lona Kutzer-Laurien: Eine von zwei Pfarrvikarinnen in Berlin
Überraschenderweise wurde Lona KutzerLaurien direkt nach ihrem Zweiten Theologischen Examen ordiniert. Nur zwei Gemeinden in Berlin (West) waren bereit, eine Frau im Pfarramt aufzunehmen, aber nur so lange diese ledig war. Nach ihrer Heirat verlor sie alle aus der Ordination begründeten Rechte und wurde entlassen. Als Kreispastorin für Krankenseelsorge in Spandau wurden ihr diese wieder zuerkannt. Während ihrer Amtszeit als Pfarrerin in der St. NikolaiGemeinde entstanden unter ihrer Leitung die Diakoniestation und weitere diakonische Einrichtungen. Lona KutzerLaurien war die erste Frau im WestBerliner Ephorenkonvent (mittlere Leitungsebene), entsandt von der Spandauer Kollegialen Leitung.
VORGÄNGERINNENDer Weg von Frauen in das geistliche Amt
9 Lona KutzerLaurien und Sieghild Jungklaus: 1960er – Aufbrüche & Pastorinnen
Die gemeinsame Arbeit innerhalb einer Kirche wurde in den 1960erJahren immer schwieriger, so dass eine Trennung in die Bereiche Ost und West sich abzuzeichnen begann.
1962 wurde, zehn Jahre nach dem Pfarrvikarinnengesetz, auf der Ebene der Evangelischen Kirche der Union die Pastorinnenverordnung verabschiedet. Dies bedeutete eine Abkehr von der vorherigen Herausstellung eines besonderen kirchlichen Amtes für Theologinnen und war somit der erste Schritt in Richtung einer generellen Gleichstellung der Befugnisse in den wichtigsten Amtsbereichen – Predigt, Sakramentsverwaltung und Amtshandlungen. In der Präambel heißt es: „Auch Frauen sind berufen, die Botschaft von der Versöhnung auszurichten.“ Grundsätzlich werden der Pastorin mit der Ordination Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung zur Aufgabe gemacht, sie wird auf Lebenszeit be rufen und wie ein Pfarrer besoldet. In der östlichen Regionalsynode der BerlinBrandenburgischen Kirche wurde dieser Regelung voll zugestimmt, so dass eine Theologin sich hier in gleicher Weise wie ein Theologe auf Pfarrstellen bewerben und berufen werden konnte. Damit übernahm sie alle Rechte des Pfarrers einschließlich der Geschäftsführung und des Vorsitzes im Gemeindekirchenrat.
Die westliche Regionalsynode hingegen sah im Amt der Pastorin weiterhin ein Amt besonderer Prägung. Dies bedeutete: gemeindliche Stellen mussten zunächst in Pastorinnenstellen umgewandelt werden, und dies nur in Gemeinden mit mehreren
Theologen. Die Gemeindeleitung und der Vorsitz im Gemeindekirchenrat wurden ihnen verwehrt. Verheiratete Pastorinnen durften nur ausnahmsweise, und zwar ausschließlich in übergemeindlichen Ämtern, weiterbeschäftigt werden.
Infolge dieses Unterschiedes waren in der DDR Frauen häufiger als in der Bundesrepublik im vollen Gemeindepfarramt, auch wenn sie verheiratet waren – ein Umstand, der nicht zuletzt dem unterschiedlichen frauenpolitischen Kontext geschuldet sein dürfte.
1969 erschien die bis heute sehr lesenswerte, auf Umfragen unter Theologinnen in Berlin basierende Studie „Die Theologin im Beruf. Zumutung. Selbstverständnis. Praxis“
von Eva SenghaasKnobloch, in der die Dringlichkeit der Entwicklung eines gleichberechtigten Berufsbildes für Theologinnen aufgezeigt wurde.
Diese Zulassung zum geistlichen Amt schloss die Möglichkeit ein, Frauen in kirchenleitende Ämter zu berufen. Ab Mitte der 1960erJahre erfolgten die ersten Berufungen ins Amt einer Oberkirchenrätin. Ein Jahr bevor Gertrud Grimme – die erste Frau als Oberkirchenrätin – ins Kirchenamt (damals Kirchenkanzlei) der EKD einzog, wurde Sieghild Jungklaus 1964 in den Oberkirchenrat in BerlinBrandenburg berufen und 1970 Dr. Gerta Scharffenorth als erste Frau in den Rat der EKD gewählt. Ebenfalls in den 1960erJahren nahm erstmalig eine Frau am WestBerliner Ephorenkonvent teil: Lona KutzerLaurien.
Doris Antony, Berlin (CC BY-SA 3.0)Alan Ford (en.wikipedia.org)
St. Nikolai, Spandau Hoffnungskirche, Pankow
Weit entfernt von GleichstellungObwohl die Ausbildung zur Geistlichen in den 50er-Jahren in Berlin möglich war, wurden die Theologinnen in ein Amt „sui generis“ ordiniert. Die Rechte aus der Ordination erloschen bei einer Heirat, der Dienst war auf die Unterstützung eines männlichen Kollegen im Pfarramt ausgerichtet. Die fehlende Gleichstellung zeigte sich auch an der Amtsbezeichnung „Pfarrvikarin“. Mit der wachsenden gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wuchs auch die Akzeptanz von Frauen im Pfarramt.
Foto: Archiv von St. Nikolai in Berlin-Spandau Foto: Archiv der Hoffnungskirchengemeinde Pankow
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