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PLAN D´AMENAGEMENT GENERAL MODIFICATION PONCTUELLE « Rue Denis Netgen» VERSION MARS 2014 POUR L´ACCORD DU CONSEIL COMMUNAL

PLAN D´AMENAGEMENT GENERAL MODIFICATION … ZBEP Denis Netgen.pdf · 2004 concernant l´aménagement communal et le développement urbain (loi ACDU) ..... 20 7

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PLAN D´AMENAGEMENT GENERAL 

MODIFICATION PONCTUELLE 

 

« Rue Denis Netgen»  

 

 

 

 

 

 

VERSION MARS 2014 POUR 

L´ACCORD DU CONSEIL COMMUNAL 

)

COMMUNE DE SCHIFFLANGE Modification ponctuelle "Rue Denis Netgen"

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MAITRE D’OUVRAGE :

ADMINISTRATION COMMUNALE DE SCHIFFLANGE Avenue de la Libération L-3801 Schifflange Tel. 54 50 61 –301 www.schifflange.lu

MAITRE D’OEUVRE :

ZILMPLAN s.à r.l. 5, rue de Godbrange L-6118 Junglinster Tel. 26 25 95 15 | Fax 26 25 95 16 [email protected] www.zilmplan.lu

Modification ponctuelle "Rue Denis Netgen" COMMUNE DE SCHIFFLANGE

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TABLE DES MATIERES

1.  Motivation .................................................................................................................................. 5 

ETUDE PRÉPARATOIRE ............................................................................................................. 7 

2.  Analyse globale de la situation existante ................................................................................... 7 

3.  Stratégie de développement et Mise en œuvre de la stratégie ................................................ 16 

4.  Schéma directeur ..................................................................................................................... 16 

RAPPORT DE PRESENTATION ................................................................................................ 17 

5.  Orientations fondamentales ..................................................................................................... 17 

6.  Prise en considération des objectifs définis à l´article 2 de la loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l´aménagement communal et le développement urbain (loi ACDU) ............. 20 

7.  Conformité avec les plans et programmes établis en exécution de la loi modifiée du 30 juillet 2013 concernant l´aménagement du territoire ................................................................ 20 

8.  Principales phases de réalisation du PAG ............................................................................... 20 

EXTRAIT DE LA PARTIE GRAPHIQUE DU PAG ..................................................................... 21 

EXTRAIT DE LA PARTIE ÉCRITE DU PAG .............................................................................. 23 

ANNEXE ..................................................................................................................................... 25 

Versions coordonnées de la partie graphique et la partie écrite du PAG (dossier particulier) ..... 25 

Avis concernant l´exigence d´une SUP ........................................................................................ 25 

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1. Motivation

Die Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Schifflingen ist bereits erfolgt und der PAG als einer der wenigen im Land gemäß dem Planungsgesetz régime 2004 in Kraft.

Zwischenzeitlich wurde das „Loi du 19 Juillet 2004 concernant l´aménagement communal et le déve-loppement urbain“ (loi ACDU) mit Wirkung zum 01.08.2011 modifiziert.

Die Gemeinde hat sich zwar entschlossen, ihren PAG in den nächsten Jahren an die Anforderungen der neuen Gesetzgebung anzupassen. Die komplette Über- und Erarbeitung der Pläne und Dos-siers, allem voran der neu zu erstellenden PAP-quartiers existants, ist jedoch sehr umfangreich und zeitaufwändig.

Um der komplexen, städtischen Struktur des Siedlungsbestands Rechnung zu tragen, sind quar-tiersbezogene PAP-quartiers existants geplant, deren Erarbeitung viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Da die Gemeinde über einen PAG nach Planungsgesetz régime 2004 verfügt, ist sie nicht an die Frist zur Neuaufstellung bis August 2015 gebunden.

Ausgehend von den Quartieren, wo es einen erhöhten Steuerungsbedarf gibt, werden erste Modifi-kationen und damit Anpassungen an das neue Planungsgesetz erfolgen. Parallel dazu werden die entsprechenden PAP-quartiers existants ausgearbeitet.

Die vorliegende Modifikation des PAG resultiert aus zwischenzeitlich geänderten Parzellen-zuschnitten in der "Rue Denis Netgen". Durch eine Neuabgrenzung der Parzellen ist eine Än-derung der "zone de bâtiments et d´équipements publics" erforderlich.

Nach Art. 108ter des modifizierten Gemeindeentwicklungs- und -planungsgesetzes vom 19. Juli

20041 kann ein nach Gesetz régime 2004 aufgestellter PAG durch punktuelle Modifikationen geän-dert werden, wobei sich Verfahren und Inhalte nach den Vorschriften des am 1. August 2011 in Kraft getretenen modifizierten Gesetzes richten müssen.

Das bedeutet, dass die „Etude Préparatoire“ lediglich bezogen auf die spezifisch sachrelevanten

Bereiche, die einen direkten Einfluss auf die Änderung haben, zu erstellen ist.2

Der rapport de présentation beinhaltet laut „règlement grand-ducal du 28 juillet 2011 concernant le contenu du rapport de présentation du plan d’aménagement général d’une commune“:

1. die Darstellung der grundlegenden Leitlinien,

2. die Berücksichtigung der Ziele laut Art. 2 loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l´aménagement communal et le développement urbain,

3. die Vereinbarkeit mit den Zielen der Pläne und Programme des loi du 30 juillet 2013 concernant l´aménagement du territoire sowie

4. die grundlegenden Ausführungsphasen des PAG.

1 zuletzt modifiziert durch das Gesetz vom 28. Juli 2011

2 Art. 1 du règlement grand-ducal du 28 juillet 2011 concernant le contenu de l´étude préparatoire d´un plan

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Da die Teiländerung lediglich eine Anpassung der Darstellung an die geänderten Parzellenverhält-nisse und damit geringfügig ist und auch die zulässige Nutzung in der vorgesehenen HAB-1 weniger intensiv ist als in der ursprünglichen ZBEP, sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwar-ten. Nach Art.2 (4) SUP-Gesetz vom 22.Mai 2008 wird daher keine Erfordernis zur Erstellung einer Strategischen Umweltprüfung gesehen. Ein entsprechender Avis des Umweltministers gemäß Art. 2(4) SUP-Gesetz liegt mit Schreiben vom 19.02.2014 (N/Réf: 80533/CL-mz) vor und bestätigt diese Annahme.

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ETUDE PREPARATOIRE

2. Analyse globale de la situation existante

Da eine ausführliche Bestandsanalyse erst kürzlich bereits im Rahmen der Neuaufstellung des PAGs durchgeführt wurde und die Teiländerung zudem nahezu keine Auswirkungen auf die aktuelle Situation hervorruft, wird eine detaillierte Neuerhebung und -analyse der bestehenden Situation im Zuge der Teiländerung als nicht erforderlich erachtet.

Ergänzt werden die nach Planungsgesetz régime 2011 zusätzlich geforderten Aspekte, wie ergän-zende Angaben zur urbanen Struktur, Aussagen zum Parkraummanagement, die Auswertung der Strategischen Lärmkarten sowie eine Aktualisierung der Erhebung der Baupotenziale und der be-stehenden Pläne und Programme, soweit sie in direktem Zusammenhang mit der vorliegenden Tei-länderung stehen.

2.1 Contexte national et régional et transfrontalier

Auch zwischenzeitlich liegen keine weiteren Pläne auf nationaler oder regionaler Ebene vor. Die angekündigten "plans directeur sectoriels primaires" wurden noch nicht veröffentlicht.

2.2 Démographie

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlicher der Bevölkerungs-entwicklung ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen (lediglich Anpassung an Flächentausch).

2.3 Situation économique

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlich der allgemeinen fi-nanziellen Situation der Gemeinde ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderun-gen.

2.4 Situation du foncier

Der Änderungsbereich in der „Rue Denis Netgen“ beschränkt sich auf eine Parzelle in Privateigen-tum. Straßenseitig bzw. westlich grenzt eine schmale gemeindeeigene Parzelle an, die zur Einrich-tung des Trottoirs bereits abgetreten wurde.

Südlich verläuft die Trasse der Bahnlinie im Eigentum des Staates.

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Abb. 1 –Eigentumsverhältnisse

Änderungsbereich

Quelle: zilmplan s.à r.l., Darstellung auf PCN Stand 13.12.2012, Maßstab ca. 1:1.000

2.5 Structure urbaine

Die umzuklassierende Parzelle befindet sich zwischen der neu errichteten zweigeschossigen Apo-theke und einem bestehenden eingeschossigen Wohnhaus in der Rue Denis Netgen. Sie stellt damit eine Baulücke innerhalb der bestehenden Bebauung dar. Ursprünglich gehörte der gesamte Bereich zu dem bestehenden Handwerksbetrieb im rückwärtigen Grundstücksbereich. Mittelfristig gesehen soll dieser Betrieb durch eine verträglichere Nutzung ersetzt werden.

Zwischenzeitlich wurde der zur Straße orientierte Grundstücksteil neu parzelliert. Neben einer Zu-fahrt zum Gewerbebetrieb entstanden drei Parzellen. Da auf dem der Bahnlinie zugewandten Grundstück bereits die Apotheke gebaut wurde und damit bereits eine gewisse Puffer- bzw. Über-gangsfunktion erzielt wurde, ist auf der nördlich angrenzenden Privatparzelle auch eine Wohnnut-zung denkbar. Und sei es nur als Erweiterungsmöglichkeit für das bestehende Wohnhaus.

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Abb. 2 –Ansicht von "Rue Denis Netgen"

Quelle Foto: zilmplan s.à r.l. 12/2013

2.6 Equipements collectifs

Für die bestehenden öffentlichen Einrichtungen ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen. Durch die neue Parzellenaufteilung besteht nicht unbedingt der Bedarf, auch die Bau-lücke für öffentliche Zwecke nutzen zu müssen.

2.7 Mobilité

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlich er Mobilität in der Gemeinde ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen.

2.8 Bruit

Das Kapitel Lärm ist seit der Änderung des Planungsgesetzes 2011 neu zu erarbeiten, weshalb zu diesem Punkt nur wenige Aussagen in der Etude préparatoire des PAG régime 2004 enthalten sind. Das Kapitel wird deshalb an dieser Stelle neu erarbeitet, da das Zentrum Schifflingens unmittelbar von den Auswirkungen der Bahnlinie betroffen ist. Es wird jedoch auch untersucht, inwieweit der Straßenverkehr Auswirkungen auf den Änderungsbereich hat.

Die Bearbeitung des Themas erfolgt auf Basis der nationalen strategischen Lärmkarten (cartes de bruit stratégiques). Die Abbildungen zur Lärmkartierung stammen aus www.emwelt.geoportail.lu, die

Tabellen sind den Lärmaktionsplänen3 (plans d´action de lutte contre le bruit) "Schiene" und "Auto-bahnen" entnommen.

3 Ministère du développement durables et des Infrstructures, „ Plan d'action de lutte contre le bruit des grands axes

ferroviaires“, Mai 2010

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2.8.1 Strategische Lärmkarten und Aktionspläne

Die strategischen Lärmkarten resultieren aus der Umsetzung der 2002 in Kraft getretenen EG-

Umgebungslärmrichtlinie4, mit der die Lärmbelastung der Bevölkerung bewertet und bekämpft wer-

den soll. Durch eine strategische Lärmkartierung auf Basis einheitlicher Bewertungsmethoden wird die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt. Konkret fordert die Richtlinie die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughä-fen sowie für Ballungsräume.

Auf Grundlage der Lärmkarten sind anschließend unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktions-pläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern bzw. zu vermindern und in ru-higen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

Die Direktive 2002/49/CE wurde durch das règlement grand-ducal du 2 août 2006 portant applica-tion de la directive 2002/49/CE relative à l’évaluation et à la gestion du bruit dans l’environnement in luxemburgisches Recht umgesetzt.

In der ersten Phase sind strategische Lärmkarten für die großen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr, die Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Groß-flughäfen mit mehr als 50.000 Flügen pro Jahr zu erstellen.

In einer zweiten Phase werden die Untersuchungen erweitert auf einige Nationalstraßen (> 3 Mio. Kfz/Jahr) und untergeordnete Schienenstrecken (> 30.000 Züge/Jahr).

Die einzuhaltenden Grenzwerte5 zur Sanierung bestehender Lärmprobleme in bewohnten Zonen wurden durch den Umweltminister festgelegt.

Folgende Werte machen die Ausarbeitung eines Aktionsplans erforderlich:

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Folgende Werte können Maßnahmen zur Lärmminderung im Aktionsplan erforderlich machen und werden langfristig verfolgt:

Lden ≥ 65 dB(A) und

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Die Lärmkarten dienen vor allem der Identifizierung vorrangiger Handlungsbereiche für die Aktions-pläne, denn deren Strategie stützt sich bei der Sanierung u.a. auf eine Prioritätenreihung der be-troffenen Zonen. Diese können sich insbesondere aus einer Überschreitung der Grenzwerte, der Zahl der lärmbelasteten Menschen oder dem Vorhandensein empfindlicher Nutzungen ergeben (Schulen, Krankenhäuser etc.).

Die Prioritätenliste der betroffenen Zonen wird mittels einer systematischen Analyse der strategi-schen Lärmkarten abgeleitet. Die Analyse basiert auf dem Lärm-Einwohnerindex UCEden (Unité Comparative d'Exposition au bruit), bei dessen Berechnung die Zahl der Lden≥ 55 dB(A) ausgesetz-

4 DIRECTIVE 2002/49/CE du 25 juin 2002 relative à l’évaluation et à la gestion du bruit dans l’environnement 5 Lden: mittlerer Pegel über das gesamte Jahr, beschreibt die Belastung über 24 Stunden - day evening night, der

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ten Wohnungen, die Zahl der Einwohner der Wohnung sowie der Pegel an der am stärksten ausge-setzten Fassade der Wohnung berücksichtigt wird.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung der prioritären Lärmzonen sehen in erster Linie eine Lärmreduzierung vor, denn grundsätzlich sollte die Lärmbekämpfung bevorzugt an der Quelle erfolgen. Kann man den Lärm an der Quelle nicht ausreichend verringern (z.B. durch Einsatz leise-rer Fahrzeuge, lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsbeschränkungen etc.), ist es möglich, durch Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Lärms einzudämmen (z.B. durch Schall-schutzwände oder –wälle). Je nach Lärmart und –herkunft helfen manchmal nur noch passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, Schalldämmung an Gebäudewänden) an den betroffenen Gebäudefassaden (z.B. bei Fluglärm).

Spätestens nach 5 Jahren müssen die Lärmaktionspläne überprüft werden, was auch eine Erfolgs-kontrolle hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen erlaubt.

Die Gemeinde Schifflingen ist sowohl durch die Autobahn A13 und dem von Foetz nach Schifflin-gen verlaufendem C.R.169 als auch durch die parallel dazu verlaufende Schienenstrecke LU82 Esch/Alzette - Luxemburg-Ville, Teilstrecke bis Bettembourg, betroffen.

2.8.2 Lärmbelastung durch den Schienenverkehr

Da die Schienenstrecke mitten durch die Ortschaft führt, sind weite Siedlungsteile von den Lärmemissionen der Strecke betroffen, die zu den meist frequentierten Verkehrsachsen des Landes zählt.

In erster Linie ist die Bebauung unmittelbar entlang der gesamten Bahnlinie betroffen. Ein Korridor von ca. 40 m Breite (jeweils 20 m rechts und links der Bahnlinie) weist Lärmwerte von über 75 dB(A) auf. In diesem Bereich stehen in der Regel keine Gebäude. Problematischer ist der daran anschlie-ßende bebaute Bereich, wo immer noch Lärmwerte bis zu 75 dB(A) auftreten. Dabei fungiert die bestehende Bebauung in gewisser Weise als Lärmschutz für die dahinterliegende Bebauung, wo die Belastung schnell abnimmt.

Die Fläche in der "Rue Denis Netgen" wird ganz besonders durch die Bahnstrecke beeinträchtigt, da sie nur in rund 50 m Entfernung in Ost-West-Richtung verläuft. Dementsprechend werden hier Lärmwerte von 70-75 dB(A) gemittelt über den ganzen Tag erreicht. Rein auf die Nachtstunden be-zogen werden immer noch Werte zwischen 60 und 70 dB(A) erreicht, so dass in jedem Fall die Grenzwerte deutlich überschritten werden.

Das zwischenzeitlich errichtete Gebäude der Apotheke dürfte heute zwar einen Teil des Lärms von der dahinterliegenden Parzelle abmildern, dennoch dürfte die Lärmbelastung immer noch deutlich über den kritischen Werten liegen. Die Schienenstrecke befindet sich zwar etwas erhöht an dieser Stelle, der Lärm kann sich jedoch ungehindert nach Norden und Süden ausbreiten. Die Gemeinde bemüht sich schon seit langem um eine Lösung der Lärmproblematik auf der Höhe des benachbar-ten Wohngebiets "Op Soltgen", beispielsweise in Form einer Lärmschutzwand.

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entstehen, wird sich allerdings im normalen Rahmen einer innerörtlichen Lage an einer Hauptdurch-gangsstraße bewegen.

2.8.5 Fazit

Der Schienenverkehr stellt die wohl größte Lärmbelastung für die Bevölkerung Schifflingens insge-samt und auch im Bereich der Änderungsfläche dar. Der Schienenverkehr ist dabei sehr viel prob-lematischer als der Straßenverkehr, da die Schienenstrecke mitten durch die Ortschaft und auch unmittelbar südlich der Änderungsfläche entlang führt und erheblich mehr Menschen mit höheren Schalldruckpegeln betrifft als die Autobahn und der C.R. 169. Auch wenn Schienenverkehr in der Regel als weniger belastend empfunden wird als Straßenverkehr (sogenannter "Schienenbonus"), ist die Situation zumindest unmittelbar an der Schienenstrecke durch die hohe Auslastung und dem Anteil an nächtlichem Güterverkehr als belastend zu bewerten.

Maßnahmen zur Lärmminderung sind gerade innerhalb des Siedlungsbestands mit einer Bebauung bis unmittelbar an die Schienen jedoch nur schwer umzusetzen. Lärmschutzwände würden die oh-nehin schon durch die Schiene vorhandene visuelle Trennung der Ortschaft erheblich verstärken, bieten jedoch den besten Schallschutz. Begleitende Maßnahmen sind vor allem am Rollmaterial und durch passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden selbst vorzunehmen (vor allem Schall-schutzfenster).

Langfristig können Verbesserungen nur durch eine gesamtkoordinierte Lärmsanierung an den be-stehenden Schienenwegen und hier in erster Linie in den Ortsdurchfahrten erreicht werden. Die Lärmkartierung und die Prioritätenlisten sind ein Schritt in diese Richtung, es bedarf jedoch einer konkreten Umsetzung von Maßnahmen und deren Finanzierung. Gerade bei den Schienenwegen ist dies meist nur in enger Zusammenarbeit von Staat, CFL und Gemeinde zu realisieren, um z.B. das Rollmaterial zu verbessern, Lärmschutzwände zu errichten oder Schallschutzfenster einzubauen.

Anmerkungen der Gemeinde Schifflingen im Beteiligungsverfahren der Aktionspläne, hier nur dieje-nigen mit Bezug zum Änderungsgebiet:

Reseau ferroviaire:

- Certaines mesures constructives devraient être prises en compte afin de respecter le seuil maxi-mal aux endroits suivants: l’avenue de la Resistance (PN92); le quartier Wendel, la rue du Pont, la rue Denis Netgen (a la hauteur du Pont), la cité Soltgen et à l'extrémité de la rue de Noert-zange, l'avenue de la Libération, la rue du Stade, la rue de la Gare et la rue de Hédange.

- Remplacement d'une partie du matériel utilisé pour le transport de marchandises et adaptation du matériel restant afin de diminuer l'émanation de bruit.

2.9 Cycle de l´eau et réseaux d´approvisionnement

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlich des Wasserkreislaufs ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen.

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2.10 Environnement naturel et humain et paysage

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlich Umwelt und Land-schaft ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen. Aufgrund der Ausweisung einer HAB-1 anstelle einer ZBEP ist eher mit einer geringeren Nutzungsintensität zu rechnen.

Es sind keine pauschal geschützten Biotoptypen nach Art. 17 Naturschutzgesetz vorhanden.

2.11 Plans et projets réglementaires et non réglementaires

2.11.1 Bestehender PAG

Der gültige PAG der Gemeinde Schifflingen ist bereits das Ergebnis der Neuaufstellung des PAG gemäß dem Planungsgesetz régime 2004 und wurde 2012 genehmigt. Die Neuaufstellung ersetzte den bis dahin bestehenden und mehrfach modifizierten PAG aus dem Jahre1973.

In der Rue Denis Netgen befindet sich nördlich der Bahnlinie zur Zeit noch ein Handwerksbetrieb auf der Fläche, der jedoch zur Beseitigung der Nutzungskonflikte ausgelagert werden soll und durch eine verträglichere Nutzung ersetzt werden soll. Die frühere Ausweisung im PAG von 1973 als "sec-teur industriel B" war ein Überbleibsel aus der vorherigen Umwidmung der Flächen des heute nörd-lich angrenzenden Wohngebiets "Op Soltgen" von Gewerbezone in Wohnzone. Im PAG nach régime 2004 wurde dann eine "zone de bâtiments et d´équipements publics" als Übergang zwischen Bahnlinie und Wohngebiet ausgewiesen.

Im Bereich an der Straße hat sich bereits eine Apotheke angesiedelt, die nördlich davon gelegene Parzelle ist und bleibt jedoch privat und soll daher als HAB-1 ausgewiesen werden. Durch eine Neu-abgrenzung der Parzellen wurden mittlerweile vom gültigen PAG abweichende Parzellengrenzen geschaffen.

Abb. 5 –Auszug aus dem gültigen PAG régime 2004 auf PNC 2009

Änderungsbereich

Quelle: Commune de Schifflange, PAG régime 2004, genehmigt 2012 (Arbeitsgemeinschaft Oeko-Bureau / zilmplan s.à r.l.)

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2.12 Potentiel de développement urbain

Durch die Neuparzellierung und den Bau der Apotheke auf dem südlich angrenzenden Grundstück entstand auf der Änderungsfläche eine Baulücke. Die Parzelle hat eine Fläche von ca. 4,5 ar, eine mittlere Tiefe von 30 m und eine Breite von 15 m. Diese Größe ist ausreichend zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses im Stil der angrenzenden Wohnbebauung.

2.13 Servitudes

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlich der Servituden erge-ben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen.

2.14 Situation financière

Siehe Erhebungen der Etude préparatoire zum PAG régime 2004. Hinsichtlich der finanziellen Situa-tion der Gemeinde ergeben sich durch die Modification ponctuelle keine Änderungen.

2.15 Synthèse

Die vorliegende Änderung hat insgesamt keinen nennenswerten Einfluss auf Demografie, Soziolo-gie, Mobilität, Umwelt oder Finanzen der Gemeinde.

3. Stratégie de développement et Mise en œuvre de la stratégie

In der Etude préparatoire der Neuaufstellung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Schifflingen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nach außen durch zahlreiche Restriktionen deutlich eingeschränkt ist. Der Bestandspflege und -entwicklung kommt deshalb insbesondere im Zentrumsbereich eine große Bedeutung zu. Hier besteht ein besonderer Steuerungsbedarf hinsichtlich der baulichen Ent-wicklung.

An der Entwicklungsstrategie eines „gemäßigten Wachstums“, die im Rahmen des PAG régime 2004 beschlossen wurde, wird weiterhin festgehalten. Die vorliegende Änderung hat keinen Einfluss auf die Strategie.

4. Schéma directeur

Die Erarbeitung eines schéma directeur ist im Rahmen der vorliegenden Teiländerung nicht erfor-derlich.

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RAPPORT DE PRESENTATION

5. Orientations fondamentales

5.1 Vorgesehene Änderung

Die vorliegende Modification ponctuelle hat zum Ziel, die neu abgegrenzte Privatparzelle 308/11937 (im gültigen PAG Teile der ehemaligen Parzellen 308/8017 und 308/8018) von einer "zone de bâti-ments et d´équipments publics" (ZBEP) in eine "zone d´habitation-1" umzuklassieren.

Es ist sowohl eine Änderung der partie graphique als auch der partie écrite erforderlich, da ein "zone d´habitation-1" nach régime 2011 eingeführt wird.

Abb. 6 – Ausschnitt partie graphique PAG - version en vigueur –

Änderungsbereich

Quelle: Commune de Schifflange, PAG régime 2004, genehmigt 2012 (Arbeitsgemeinschaft Oeko-Bureau / zilmplan s.à r.l.)

Abb. 7 – Ausschnitt Kataster mit neuen Parzellengrenzen

Änderungsbereich

Quelle: Administration du Cadastre et de la Topographie, www.map.geoportail.lu, Auszug 13.01.2014

Apotheke

Handwerks-betrieb

Änderung ZBEP HAB-1

COMMUNE DE SCHIFFLANGE Modification ponctuelle "Rue Denis Netgen"

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Abb. 8 – Ausschnitt Orthofoto 2010

Änderungsbereich

Quelle: Administration du Cadastre et de la Topographie, www.map.geoportail.lu, Auszug 11/2013

5.2 Datenblatt: Orientations fondamentales

Die grundlegenden Leitlinien des PAG sind laut dem Reglement über den Inhalt des rapport de présentation6 in das vorgegebene Datenblatt der Annexe des Reglements jeweils pro Lokalität zu übernehmen.

Siehe nachfolgend eingefügtes Datenblatt

6 règlement grand-ducal du 28 juillet 2011 concernant le contenu du rapport de présentation du plan

d’aménagement général d’une commune

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6. Prise en considération des objectifs définis à l´article 2 de la loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l´aménagement communal et le développement urbain (loi ACDU)

Ausschnitt Art. 2 loi ACDU

Die Leitlinien des Art. 2 werden durch die Änderung nicht negativ betroffen.

Durch den Bau der Apotheke und die Neuparzellierung der Flächen entstand eine Baulücke zwi-schen der bestehenden Wohnbebauung entlang der Rue Denis Netgen und der Apotheke. Eine Bebauung durch ein Wohngebäude ist aus städtebaulicher Sicht ebenso denkbar wie eine verträgli-che Allgemeinbedarfsnutzung. Aufgrund der Größe und der Eigentumsverhältnisse erscheint die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes jedoch sinnvoller und effizienter.

7. Conformité avec les plans et programmes établis en exécution de la loi modifiée du 30 juillet 2013 concernant l´aménagement du territoire

Da es sich bei der Umklassierung nur um eine geringfügige Anpassung an geänderte Parzellenzu-schnitte handelt, ergeben sich keine Veränderungen hinsichtlich der Konformität zu übergeordneten Planungen.

8. Principales phases de réalisation du PAG

In der Baulücke kann maximal ein Einfamilienhaus realisiert werden, so dass eine Phasierung entfällt.

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EXTRAIT DE LA PARTIE GRAPHIQUE DU PAG

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EXTRAIT DE LA PARTIE ECRITE DU PAG

Ergänzung der partie écrite :

orange: Änderungen

Art. 1 Zones d’habitation

1.1.1 Zones d´habitation - régime 2004 (selon loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain - régime 2004)

[…]

1.1.2 Zones d´habitation - régime 2011 (selon loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain - régime 2011)

Les zones d’habitation englobent les terrains réservés à titre principal aux habitations. Y sont éga-lement admis des activités de commerce, des activités artisanales et de loisirs, des services admi-nistratifs ou professionnels, des activités culturelles, des activités de culte, des équipements de ser-vice public, ainsi que des espaces libres correspondant à l’ensemble de ces fonctions.

De manière générale, y sont interdits les constructions et les établissements qui par leur nature, leur importance, leur étendue, leur volume et leur aspect seraient incompatibles avec la sécurité, la salu-brité, la commodité et la tranquillité d’un quartier d’habitation.

Les zones d’habitation sont subdivisées en fonction du type d’habitation en:

1. zones d’habitation 1 [HAB-1];

2. zones d’habitation 2 [HAB-2].

Zone d´habitation 1 [HAB-1]

La zone d’habitation 1 est principalement destinée aux maisons d’habitation unifamiliales isolées, jumelées ou groupées en bande.

Pour tout plan d’aménagement particulier «nouveau quartier» exécutant une zone d’habitation 1, au moins la moitié des logements est de type maisons d’habitation unifamiliales, isolées, jumelées ou groupées en bande. La surface construite brute à dédier à des fins de logement est de 90% au mi-nimum. Il peut être dérogé au principe des 90% si les caractéristiques ou les particularités du site l’exigent.

Zone d´habitation 2 [HAB-2]

La zone d’habitation 2 est principalement destinée aux maisons plurifamiliales isolées, jumelées ou groupées en bande.

Pour tout plan d’aménagement particulier «nouveau quartier» exécutant une zone d’habitation 2, au moins la moitié des logements est de type collectif. La surface construite brute à dédier à des fins de logement est de 80% au minimum.

Il peut être dérogé au principe des 80% si les caractéristiques ou les particularités du site l’exigent.

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ANNEXE

Versions coordonnées de la partie graphique et la partie écrite du PAG (dossier particulier)

Avis concernant l´exigence d´une SUP

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