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The employment position of young people in Germany.
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7/17/2019 Position99 Jugendarbeitslosigkeit Web
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POSITION 2
Deutscher Bundesjugendring
99 Jugendarbeitslosigkeit
Einbindung der Tarifpartner bei seiner Ausgestaltungviele Stärken. Möglicherweise können mittel- oderlangfristig auch andere Staaten, sofern sie ein ent-sprechendes Interesse haben, sinnvoll Elemente einerbetriebsnäheren Ausbildung integrieren. Eine schnel-le Einführung des dualen Systems wird dabei nichtautomatisch funktionieren. In den Staaten, in denenes eine Diskussion zur dualen Ausbildung gibt, ist eserforderlich, dass unter Beteiligung der Tarifpartnerevaluiert wird, welche Elemente sinnvoll und elemen-tar für eine Anpassung bzw. Übernahme sind.
Dabei sind wir uns sehr wohl bewusst, dass Erwerbs-losigkeit in diesem Ausmaße nicht ausschließlichJugendliche betrifft und generelle Lösungen zur ge-rechten Verteilung von Erwerbsarbeit erforderlichsind, um das Problem nachhaltig zu lösen. Es ist aberwichtig, gerade jungen Menschen eine Perspektive fürihr Leben zu geben.
Der DBJR fordert deswegen
n eine wirkungsvolle Jugendgarantie in allen Län-dern der europäischen Union,
n die Beteiligung von repräsentativen Jugendvertre-ter_innen an den Beratungen und Entscheidungenzur Jugendarbeitslosigkeit und Jugendgarantie inEuropa,
n eine solide Finanzierung einer wirkungsvollen eu-ropäischen Jugendgarantie,
n einen leichteren Zugang zu Mitteln des europäi-
schen Sozialfonds – unabhängig von der Höhe deseinzuzahlenden Beitrag des betreffenden Landes, n die zukünftige Bundesregierung auf, sich solida-
risch und verhältnismäßig an der Revitalisierungdes Arbeitsmarktes für junge Menschen in Europazu beteiligen.
Für eine wirkungsvolle Jugendgarantie
Um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und dieZustände des „Übergangssystems“ zu überwinden,fordert der DBJR die Einführung einer Jugendgarantiein den Mitgliedsstaaten der europäischen Union. Diebisher getroffenen Vereinbarungen auf europäischerEbene sind unzureichend. Diese Jugendgarantie sollfür alle in der Europäischen Union lebenden Men-schen bis zur Altersgrenze von 30 Jahren gelten. Siesoll diesen jungen Menschen einen rechtlichen An-spruch geben, innerhalb von zwei Monaten nach Ab-schluss der allgemeinbildenden Schule, ihrer forma-len Ausbildung oder des Studiums sowie beim Verlustihres Arbeitsplatzes
n einen qualitativ guten Ausbildungsplatz – mit ab-
soluter Priorität betrieblich, wo das nicht möglichist nach klar deinierten Regelungen auch außer-betrieblich, beispielsweise in Ausbildungsverbün-den oder
n eine regulär bezahlte und qualitativ gute Arbeits-stelle oder bei Interesse der Jugendlichen den An-spruch auf weiterführende und weiterqualiizie-rende Bildungsangebote bzw.
n bei Interesse der Jugendlichen den Anspruch aufeinen Studienplatz an einer staatlichen Hochschu-le
angeboten zu bekommen.
Im Mittelpunkt der Jugendgarantie stehen die einzel-nen jungen Menschen und deren individuelle Bedürf-nisse. Die im Rahmen der Jugendgarantie gemachtenAngebote müssen Perspektiven sichernd, nachhaltigqualiizierend und anschlussfähig sein.
Die Finanzierung der Jugendgarantie muss über so-lidarische Finanzierungsinstrumente erfolgen. Dafürmüssen Unternehmen in ihre gesamtgesellschaftlicheVerantwortung genommen werden, z. B. in Form ei-ner allgemeinen Umlageinanzierung oder Branchen-fonds, in denen alle Unternehmen, je nach Größe, ver-
plichtend einzahlen. Darüber hinaus werden auchöffentliche Gelder benötigt, die der Staat längerfristigdurch die Maßnahmen der Jugendgarantie an andererStelle, z. B. durch höhere Einnahmen aus Lohnsteuernund sinkenden Ausgaben für Arbeitslosengeld undSozialleistungen, wieder spart.
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Deutscher Bundesjugendring
POSITION 99 Jugendarbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit Jugendlicher inDeutschland
Obwohl Wirtschaft und Politik einen steigenden Be-darf an Fachkräften prognostizieren, inden jedes Jahrtausende Jugendliche nach dem Verlassen der allge-meinbildenden Schule keinen Ausbildungsplatz.
Besonders dramatisch ist, dass noch fast jeder dritteJugendliche, der eine betriebliche Ausbildung sucht,in das sogenannte Übergangssystem mündet. 4 DasZiel dieser sogenannten Berufsvorbereitenden Maß-nahmen ist es, die Employability (Beschäftigungsfä-higkeit) sehr junger und/oder gering qualiizierte Ju-gendliche zu verbessern, damit ihre Chancen auf einenAusbildungsplatz im nächsten Jahr steigen. Das Über-gangssystem Schule – Beruf ist heute breit gefächert,aber auch unübersichtlich. Viele Fördermaßnahmen
stehen unabgestimmt nebeneinander. Im Augenblickbeinden sich rund 400.000 junge Menschen in denverschiedenen Maßnahmen. Ein Teil dieser jungenMenschen wird in eine Maßnahme des Übergangs-systems vermittelt, obwohl ihnen nichts außer einemAusbildungsplatz fehlt. Besonders in Maßnahmen desÜbergangssystems verschwenden deshalb viele jungeMenschen Zeit, da kaum oder keine neuen Kenntnisseund Fertigkeiten für die persönliche und berulicheEntwicklung erworben werden. Nach Berechnungendes Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) sindin den Maßnahmen des Übergangssystems mindens-
tens 61.000 Jugendliche und junge Erwachsene, dieihren Ausbildungswunsch aufrecht erhalten und Aus-bildungssuchende sind. Zu diesen müssen die 15.650ofiziell als unversorgt geltenden Ausbildungssuchen-den hinzu gerechnet werden. Die 27.000 arbeitslosenJugendlichen der 90.000 Jugendlichen, die sich nichtmehr bei der Bundesagentur gemeldet haben, kom-men mindestens hinzu. So wird deutlich, dass die Zahlder Ausbildungssuchenden ohne Ausbildungsplatzüber 100.000 beträgt.
Ein neues Übergangssystem muss sich nach Meinungdes DBJR daran messen lassen, dass es auch den be-
sonders förderungsbedürftigen jungen Menschen ge-recht wird. Denn für diese wird ein Übergangssystemweiter unverzichtbar für den Erwerb von Basis- undSchlüsselkompetenzen sein. Diese sind für diese jun-gen Menschen die Voraussetzung für den nächstenSchritt in beruliche Qualiikation und Ausbildung.Hierbei müssen nicht die Jugendlichen zu den Ange-boten passen, sondern die Angebote müssen den Be-darfen der Jugendlichen folgen. Die Angebote müssenan ihren individuellen Förderbedarfen ausgerichtetsein und auf ihren Erfahrungen und Kompetenzenaubauen. Sie müssen Jugendlichen Gestaltungsräu-
me eröffnen, eine längerfristige Lebens- und Berufs-perspektive ermöglichen und gesellschaftliche Teil-
4 DGB-Expertise zur Struktur und Entwicklung des Übergangs-bereichs Matthias Anbuhl, Seite 7 f.
habe sicherstellen. Dabei lässt das Übergangssystemjedoch an Übersichtlichkeit und Zielorientierung zuwünschen übrig.
Die Erfahrung der Arbeits- bzw. Ausbildungslosig-keit ist sehr prägend für Jugendliche, da sie direkt zuBeginn ihrer Berufslaubahn eine Reihe von herbenNiederlagen einstecken müssen. Viele hundert Be-werbungen, auf die sie Absagen erhalten, sind dabeikeine Seltenheit – sondern eine bittere und täglicheErfahrungen für viele Jugendliche in Deutschlandund anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Uni-on. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst nach Ab-schluss einer Ausbildung eine Weiterbeschäftigungnicht garantiert. Unsicherheit und Perspektivlosigkeitindet damit ihre Fortsetzung.
Darüber hinaus wird Teilnehmenden an Berufsvor-bereitenden Maßnahmen vermittelt, die Teilnahme
an einer berufsvorbereitenden Maßnahme würdeim nächsten Jahr ihre Chancen auf dem Ausbildungs-markt verbessern. Die Eingliederungsquote liegt beinur 43 Prozent. 5
Von der 86. Vollversammlung am 25./26. Oktober 2013 in Mag-
deburg mehrheitlich bei zehn Enthaltungen und drei Gegenstim-
men beschlossen.
5 Berufsbildungsbericht 2013 des Bundesministerium für Bil-dung und Forschung
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