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SCHLUSSBERICHT 2009 Stadt Rastatt Rechnungs- prüfungsamt Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009

prüfungsamt SCHLUSSBERICHT 2009 - RastattDer Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die

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09Stadt RastattRechnungs-prüfungsamt

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Seite

VORBEMERKUNG 4

1. PRÜFUNGSVERFAHREN 5

1.1 Prüfungsauftrag 5

1.1.1 Pflichtaufgaben 5

1.1.2 Kannaufgaben 5

1.2 Art und Umfang der Prüfung 6

1.2.1 Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt 6

1.2.2 Begleitende Belegprüfung 6

1.2.3 Einzel- und Schwerpunktprüfungen 6

1.2.4 Baufachtechnische Prüfung / Prüfung der Vergaben 7

1.2.5 Prüfungszeitpunkt, Verfahren 8

1.2.6 Kassenprüfung Stadtkasse 8

1.2.7 Beratung 9

1.3 Stand der örtlichen und überörtlichen Prüfung der Vorjahre 9

1.3.1 Örtliche Prüfung durch die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt 9

1.3.2 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) 9

1.4 Interkommunale Zusammenarbeit 10

2. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSEN- U ND

RECHNUNGSFÜHRUNG 11

2.1 Haushaltssatzung, Haushaltsplan 11

2.2 Vollzug des Haushaltsplans, Rechnungsergebnisse 12

2.2.1 Verwaltungshaushalt 13

2.2.2 Vermögenshaushalt 13

2.2.3 Abweichungen vom Haushaltsplan 14

2.3 Mehrausgaben, über- und außerplanmäßige Ausgaben 16

2.4 Haushaltsreste 17

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2.4.1 Haushaltseinnahmereste 17

2.4.2 Haushaltsausgabereste 17

2.5 Verpflichtungsermächtigungen 19

2.6 Zuführung zum Vermögenshaushalt, Netto-Investitionsrate 20

2.7 Kassenmäßiger Abschluss / Kassenbestand 23

2.8 Liquidität der Stadtkasse / Kassenkredite 23

2.9 Kassenreste 23

2.10 Rechenschaftsbericht 24

3. EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSRECHNUNG 25

A) VERWALTUNGSHAUSHALT 25

3.1 Personalwesen 25

3.1.1 Personalstand 25

3.1.2 Personalaufwand 25

3.2 Sachaufwand 27

3.3 Kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe 28

3.3.1 Entwicklung des Zuschussbedarfs 28

3.4 Allgemeine Finanzwirtschaft 30

3.4.1 Steuern 30

3.4.2 Zuweisungen und Umlagen 31

3.4.3 Netto-Steueraufkommen 32

B) VERMÖGENSHAUSHALT 33

3.5 Entwicklung 33

3.6 Gesamtausgaben 34

3.7 Deckungsmittel 35

3.8 Gesamtergebnis, kritische Würdigung der Wirtschaftsführung, Ausblick 37

4. SACHBUCH FÜR HAUSHALTSFREMDE VORGÄNGE 40

5. VERMÖGENSRECHNUNG 41

5.1 Gesamtvermögensrechnung - Bilanz 41

5.2 Rücklagen, Allgemeine Rücklage 42

5.3 Sondervermögen 43

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5.4 Schulden 44

5.4.1 Schuldenstand, Schuldenentwicklung 44

5.4.2 Schuldendienst 47

6. SONDERRECHNUNGEN 48

6.1 Eigenbetrieb Stadtwerke Rastatt 48

6.2 Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus 48

6.3 Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Rastatt 48

6.4 Vereinigte Waisenhausstiftung 48

6.5 Eigenbetrieb Stadtentwässerung 48

7. SCHLUSSBEMERKUNG / BESCHLUSSVORSCHLAG 48 / 49

� GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN / ÜBERSICHTEN

� Haushaltsausgabereste (Vermögenshaushalt) 19

� Zuführung zum Vermögenshaushalt / Netto-Investitionsrate 22

� Zuschussbedarf der kostenrechnenden Einrichtungen 29

� Gewerbesteuer - brutto / netto 30

� Netto-Steueraufkommen 32

� Entwicklung der Vermögenshaushalte 33

� Deckungsmittel für den Vermögenshaushalt 36

� Kämmerei-Schulden je Einwohner 46

� Kämmerei-Schulden / Gesamtschulden 46

ANLAGE

� Gruppierungsübersicht

nach Rechnungsergebnissen 2006 - 2009 50 - 53

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VORBEMERKUNG

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt genießt aufgrund der besonderen Vorgaben des § 109 GemO

eine besondere, institutionell gesicherte Stellung die gewährleisten soll, dass weder der Gemeinderat

noch die geprüfte Verwaltung auf die Prüfungstätigkeit, dessen Meinungsbildung und seine Prüfungs-

feststellungen Einfluss nehmen kann. Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt ist unabhängig und nur

dem Gesetz unterworfen. Gestaltende oder gar vollziehende Aufgaben fallen der Stabsstelle Rech-

nungsprüfungsamt nicht zu.

In dem gemeinsamen Bemühen Fehlerquoten zu reduzieren, Arbeitsabläufe zu verbessern, der Verwal-

tung in der Auslegung von Vorschriften aller Art Hilfestellung zu geben, die Zusammenarbeit in der Ver-

waltung zu optimieren und die Umsetzung der politischen Vorgaben zu überwachen, sieht das Rech-

nungsprüfungsamt Grundelemente der erfolgreichen Prüfungsarbeit.

Grundsätzlich soll sie die Dienststellen bei ihrem Handeln unterstützen und so den ordnungsgemäßen

Umgang mit den der Stadt anvertrauten Finanzmitteln sichern. Neben der Ordnungsmäßigkeit der

Rechnungslegung ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung (Beachtung der geltenden Vorschrif-

ten) zu prüfen.

Eine wichtige Aufgabe der örtlichen Prüfung ist die Feststellung, ob die Haushalts- und Wirtschaftsfüh-

rung der Stadt den Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg ent-

spricht und ob die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassen-

verordnung (GemKVO) eingehalten wurden. Sie ist Voraussetzung für die Feststellung der Jahresrech-

nung und mündet gemäß § 110 Abs. 2 GemO in den jährlichen Schlussbericht. Dieser soll dem Ge-

meinderat zusammen mit dem Rechenschaftsbericht nach § 44 Abs. 3 GemHVO ermöglichen, rückbli-

ckend das Verwaltungshandeln zu beurteilen und die notwendigen Informationen, die der Gemeinderat

zur Entscheidung über die Feststellung der Jahresrechnung benötigt, vermitteln. Darüber hinaus soll er

auch einen Überblick über die Finanzwirtschaft vergangener Jahre geben, um Vergleiche anstellen zu

können und Entwicklungen sowie eventuellen Handlungsbedarf erkennen zu können.

Der vorliegende Schlussbericht 2009 orientiert sich an der Mustergliederung über die Prüfung der Jah-

resrechnung gem. § 110 Abs. 2 GemO, die von den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften der Leiter

der Rechnungsprüfungsämter in den baden-württembergischen Städten, Stadt- und Landkreisen im

Jahr 2004 entwickelt wurde.

Nach Möglichkeit wurde zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Übernahme von Zahlen und Dar-

stellungen aus dem Rechenschaftsbericht verzichtet und – soweit erforderlich – auf diesen verwiesen.

Der Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen.

Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die Einwohnerzahl Bezug genommen wird, liegt

die Zahl von 47.483 Einwohnern nach dem Stand der Fortschreibung vom 30.06.2009 (im Vorjahr

47.700) zu Grunde.

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1. PRÜFUNGSVERFAHREN

1.1 Prüfungsauftrag

Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung waren insbesondere

� die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) - §§ 109 bis 112 und 114a

� die Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (Gemeinde-

prüfungsordnung – GemPrO) - §§ 1 bis 9, 14 bis 21 und 24.

1.1.1 Pflichtaufgaben

Von der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt waren danach folgende Pflichtaufgaben wahrzu-

nehmen:

� Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO i.V.m. § 5 GemPrO),

� Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Stadtwerke, Martha-Jäger-Haus, Woh-

nungswirtschaft und Stadtentwässerung (§ 111 Abs. 1 GemO),

� laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung

bzw. Jahresabschlüsse der Stadt und der Eigenbetriebe (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 GemO),

� Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten

Kassenprüfungen bei den Kassen der Stadt und der Eigenbetriebe (§ 112 Abs. 1 Nr. 2

GemO),

� Prüfung der Nachweise der Vorräte und Vermögensbestände der Stadt und der Eigenbetrie-

be (§ 112 Abs. 1 Nr. 3 GemO),

� örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Vereinigten Waisenhausstiftung Rastatt gem.

§ 31 Abs. 1 Stiftungsgesetz,

� Prüfung von Verwendungsnachweisen über die zweckentsprechende Verwendung von Zu-

schüssen des Bundes und des Landes.

1.1.2 Kannaufgaben

Neben diesen gesetzlichen Pflichtaufgaben sind der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt vom

Gemeinderat gem. § 112 Abs. 2 GemO übertragen:

� Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,

� Prüfung der Vergaben einschl. der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabe-

verfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen,

� ergänzende Prüfung des Jahresabschlusses der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH,

� Prüfung der Betätigung der Stadt Rastatt als Gesellschafterin der BadnerHalle Rastatt Be-

triebs- GmbH (Beschluss des Gemeinderates vom 02.10.1989 - Betätigungsprüfung),

� örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Riedkanal-Zweckverbandes, Sitz Rastatt,

� örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Abwasserverbandes Murg, Sitz Rastatt,

� Prüfung der „Markgräfin Sibylla-Augusta-Stiftung“ (Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt ist

Kontrollorgan im Sinne des § 8 Abs. 2 StiftG),

� Prüfung des „Lions Altenwohnstift Rastatt“ (Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt ist Kontroll-

organ im Sinne des § 8 Abs. 2 StiftG),

� Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der treuhänderischen Verwaltung der Stiftung „Freundes-

kreis zur Sanierung der Einsiedelner Kapelle Ostrov“ durch die Stadt Rastatt,

� jährliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Umweltstiftung Rastatt.

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1.2 Art und Umfang der Prüfung

1.2.1 Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt ist seit 01.01.2003 als Stabsstelle in die Verwaltungsorganisation

der Stadt Rastatt eingebunden. Es nimmt unverändert die ihm als Rechnungsprüfungsamt i. S.

von § 109 Abs. 1 GemO übertragenen gesetzlichen und vom Gemeinderat übertragenen Aufga-

ben wahr.

Der Weggang einer Vollzeitkraft bei gleichzeitiger Zuweisung einer Halbtagskraft zum

01.02.2009 wirkte sich zwangsläufig auf das Prüfungsgeschäft aus, so dass Einzel- und Sach-

prüfungen nicht in dem erforderlichen Umfang geleistet werden konnten.

1.2.2 Begleitende Belegprüfung

Die begleitende Belegprüfung vor dem Kassenvollzug (Visa-Kontrolle) beschränkt sich seit

01.01.2002 auf Ausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und auf Baumaßnahmen ab

5.000 Euro je Einzelauftrag / Maßnahme. Der ordnungsgemäße Vollzug der Kassenanweisun-

gen wurde in umfassenden Stichproben anhand der Tagesabschlüsse der Stadtkasse über-

wacht. Dabei wurde eine verstärkte Belegprüfung (nach Kassenvollzug) durchgeführt.

1.2.3 Einzel- und Schwerpunktprüfungen

Die personellen und zeitlichen Kapazitäten der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt waren zum

überwiegenden Teil durch die in RdNr. 1.1.1 genannten regelmäßig jährlich durchzuführenden

gesetzlichen Pflichtprüfungen (Jahresrechnungen, Jahresabschlüsse, Kassenprüfungen, Be-

standsprüfungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen) und die vom Gemeinderat zusätzlich

beauftragten Prüfungen (RdNr. 1.1.2) gebunden. Im Rahmen der darüber hinaus noch vorhan-

denen Ressourcen wurde die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt durch sachliche Einzel-

und Schwerpunktprüfungen vorbereitet. Die Prüfung wurde aus Gründen der Aktualität in der

Regel bis in die Gegenwart ausgedehnt. Unwesentliche Anstände wurden im Verlauf der Prü-

fung formlos bereinigt (§ 17 Abs. 1 GemPrO.

Beanstandungen bzw. Prüfungsfeststellungen grundsätzlicher Art oder solche mit finanziellen

Auswirkungen wurden in Teilprüfungsberichten zusammengefasst und zur Erledigung über die

Leiter der Dezernate oder direkt den zuständigen Fachbereichen, Dienststellen oder Eigenbe-

trieben übersandt. Sonstige Prüfungsfeststellungen wurden mit den zuständigen Stellen bespro-

chen und - soweit möglich - die sofortige Ausräumung veranlasst.

Die vollständige Erledigung aller Prüfungsfeststellungen wird von der Stabsstelle Rechnungsprü-

fungsamt überwacht.

Wie bereits in den früheren Schlussberichten der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt und auch

von der Gemeindeprüfungsanstalt im Bericht über die Finanzprüfung 2005 festgestellt, werden

Prüfungsfeststellungen aus örtlicher und überörtlicher Prüfung nicht immer vollständig und zeit-

nah von einigen betroffenen Fachbereichen ausgeräumt. Die Situation hat sich im Prüfungszeit-

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raum und bis heute verbessert. Der Oberbürgermeister und die Dezernenten wurden zuletzt mit

Schreiben vom 22.12.2010 über die noch ausstehenden Erledigungen informiert.

Sachliche Einzel- und Schwerpunktprüfungen 2009:

� Einhaltung von Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften (Herstellungs- und Unterhal-

tungsaufwand)

� Umweltstiftung Rastatt für das Geschäftsjahr 2008

� Haushaltserlass 2009

� Haushaltsreste 2009

� Über- und außerplanmäßige Ausgaben

� Überprüfung von Mahnsperren

� Überprüfung/Aktualisierung von Kostenersätzen für Leistungen der Feuerwehr

� Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Wiedereinweisungen

� Unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse

� Unvermutete Kassenprüfungen in den Ortsverwaltungen Niederbühl, Rauental, Ottersdorf,

Wintersdorf und Plittersdorf, den Kundenbereichen 4.10 Stadtplanung, 4.20 Ökologie und

Grün, 1.20 Stadtmarketing, 3.20 Steuern, Gebühren und Beiträge und Handkasse der

Schule Rauental

� Jahresabschluss 2008 der Stiftung „Lions-Altenwohnstift Rastatt“

� Beitragsmäßige Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Korngasse II,

2. Bauabschnitt

� Jagdpachtverträge Rastatt 3, Plittersdorf 2, Wintersdorf und Rauental

� Überprüfung von Honorarverträgen der Fachbereiche 8 und 9

� Jahresabschluss 2008 der Markgräfin Sibylla-Augusta-Stiftung

� Verwaltungskostenbeiträge 2009

� Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Stiftungsverwaltung 2008 für die Stiftung „Freundes-

kreis zur Sanierung der Einsiedelner Kapelle Ostrov“

� Verwaltung/Bewirtschaftung von Kassenmitteln

1.2.4 Baufachtechnische Prüfung / Prüfung der Verga ben

Wie in den Jahren zuvor lag auch im Jahr 2009 ein besonderer Prüfungsschwerpunkt in der

Prüfung von

� 82 neuen Architekten- und Ingenieurverträgen

� 123 Schlussrechnungen

� 197 abgerechneten Baumaßnahmen

� 74 Nachträgen

� 305 Abschlagszahlungen

� 85 freihändigen Vergaben (mit Vorlagepflicht)

� 52 öffentlichen Ausschreibungen nach VOB

� 379 Schlussrechnungen nach VOB

� 69 beschränkten Ausschreibungen nach VOB

� 16 Öffentliche Ausschreibungen von Liefer- u. Dienstleistungen nach VOL

� 9 Beschränkte Ausschreibungen von Liefer- u. Dienstleistungen nach VOL

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� 10 Abschlagszahlungen nach VOL

� 61 Schlussrechnungen nach VOL

� 145 freihändigen Vergaben nach VOL

� 24 Wartungs- und Rahmenverträgen, Leasingverträgen

� 9 Verwendungsnachweise

Die Vergabeprüfung erstreckte sich auch auf die Prüfung der Vergabeunterlagen und des Ver-

gabeverfahren vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen (§ 112 Abs. 2 Nr. 2

GemO).

Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im städtischen Bereich - mit Aufgaben der

Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt zur Vergabekontrolle – gilt seit 01.06.2008 die vom Ober-

bürgermeister erlassene Dienstanweisung (DA-VOL)

� Die danach geltenden Vorlagepflichten der Fachberei che und Eigenbetriebe gegen-

über der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt wurden ni cht immer eingehalten .

� Eine seit Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt un d der Stabsstelle Rechnungs-

prüfungsamt empfohlene Dienstanweisung für den VOB- Bereich wird derzeit ausgear-

beitet und soll voraussichtlich zum 01.04.2011 in K raft treten.

1.2.5 Prüfungszeitpunkt, Verfahren

Gem. § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des

Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des

Haushaltsjahres festzustellen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von vier

Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen (§ 110 Abs. 2 GemO).

Die Jahresrechnung 2009 einschließlich Rechenschaftsbericht wurde prüfungsbereit durch den

Kundenbereich Stadtkasse erstellt und am 07.10.2010, wie auch im Vorjahr, verspätet der

Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt übergeben.

Die Prüfung erfolgte von Oktober 2010 bis Februar 2011.

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt hat die zugewiesenen Aufgaben gemäß § 109 Abs. 2

GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt. Weisungen über den Umfang und die

Tiefe der Prüfung sowie den Inhalt der Prüfungsbemerkungen wurden von keiner Seite erteilt.

1.2.6 Kassenprüfung Stadtkasse

Die gesetzlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse wurde in der

Zeit vom 09.09. bis 17.09.2009 durchgeführt (Prüfungsbericht vom 18.09.2009).

Die durch die Einführung des Online-Banking und verschiedene Änderungen wie Höchstbetrag

beim Bargeldbestand bei Geldtransporten, SAP-Belegarchivierung/Belegablage usw. erforderli-

che Anpassung der Dienstanweisung Stadtkasse ist zwischenzeitlich erfolgt.

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Bis auf die verspätet erstellte Jahresrechnung 2009 konnte dem Kundenbereich Stadtkasse ins-

gesamt in den geprüften Bereichen und dem geprüften Umfang eine ordentliche Aufgabener-

füllung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bestätigt werden.

1.2.7 Beratung

Die tägliche Praxis der Finanzkontrolle beschränkt sich aber keinesfalls auf eine bloße „Vergan-

genheitsbewältigung“. Neben den Prüfungsfeststellungen unterstützt das Rechnungsprüfungs-

amt die einzelnen Bereiche und Dienststellen während des Jahres durch Beratungen und Aus-

künfte, gibt Anregungen und Empfehlungen und stellt somit ein Bindeglied zur Sachbearbeitung

dar. Der Verwaltung werden somit durch frühzeitige Informationen und Beratungen entspre-

chende Hinweise zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen oder Prüfungsfeststellungen

gegeben. Diese Beratungen einschließlich der hierzu erforderlichen Sach- und Rechtslageauf-

klärungen sind allerdings häufig zeitaufwändig und arbeitsintensiv.

1.3 Stand der örtlichen und überörtlichen Prüfun g der Vorjahre

1.3.1 Örtliche Prüfung durch die Stabsstelle Rechnu ngsprüfungsamt

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 wurde mit dem Schlussbericht der Stabsstelle

Rechnungsprüfungsamt vom 22.03.2010 abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Jahresrech-

nung 2008 gemäß § 95 Abs. 2 GemO am 26.04.2010 festgestellt. Der Beschluss über die Fest-

stellung der Jahresrechnung wurde am 29.04.2010 dem Regierungspräsidium Karlsruhe als

Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Gemeindeprüfungsanstalt mitgeteilt und im RAZ in der 18.

Kalenderwoche 2010 ortsüblich bekannt gegeben (§ 95 Abs. 3 GemO). Die öffentliche Ausle-

gung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht erfolgte in der Zeit vom 10. bis 19.05.2010.

1.3.2 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindepr üfungsanstalt

Die letzte überörtliche Finanzprüfung der Stadt Rastatt und der Eigenbetriebe wurde durch die

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) in den Monaten Juni bis August 2010 für

den Zeitraum 2004 bis 2008 bei der Verwaltung und anschließend bei der Gemeindeprüfungs-

anstalt durchgeführt. Ein Prüfungsbericht steht noch aus.

Die überörtliche Prüfung der Bauausgaben (baufachtechnische Prüfung) der Stadt Rastatt bis

zum Jahr 2006 durch die Gemeindeprüfungsanstalt erfolgte in den Monaten Juli/August 2007.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden dem Gemeinderat am 23.06.2008, der Ab-

schluss des Prüfungsverfahren am 29.06.2009 mitgeteilt.

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1.4 Interkommunale Zusammenarbeit

Wie bei allen Verwaltungsaufgaben ist auch bei der Rechnungsprüfung der Erfahrungsaus-

tausch mit anderen Städten wichtig und notwendig. Das Rechnungsprüfungsamt ist deshalb

Mitglied der beim Städtetag Baden-Württemberg eingerichteten Arbeitsgemeinschaft der Leiter

der Rechnungsprüfungsämter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe und wirkt aktiv

mit. In dieser Arbeitsgemeinschaft werden schwierige Probleme erörtert und wichtige Informati-

onen zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ausgetauscht. An den Tagungen der Arbeitsge-

meinschaft, die jährlich durchgeführt werden, nehmen regelmäßig auch Vertreter der Gemein-

deprüfungsanstalt, des Städtetages sowie der Rechtsaufsichtsbehörde teil.

Wegen der finanziellen Bedeutung und der speziellen Rechtsmaterie des Baubereichs findet

neben dem Treffen der Rechnungsprüfungsamtsleiter jährlich auch eine Fachtagung „Techni-

sche Prüfung“ statt.

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2. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSEN- U ND RECHNUNGS-

FÜHRUNG

2.1 Haushaltssatzung, Haushaltsplan

Nach § 79 Abs. 3 GemO tritt die Haushaltssatzung mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und

gilt für ein Jahr. Sie soll gem. § 81 Abs. 2 GemO spätestens einen Monat vor Beginn des Haus-

haltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen.

Diese gesetzliche Zeitvorgabe wurde auch für das Ha ushaltsjahr 2009 nicht eingehal-ten. Die Haushaltssatzung 2009 wurde unter Beachtung der §§ 79 ff. GemO am 30.03.2009 vom

Gemeinderat beschlossen und am 02.04.2009 dem Regierungspräsidium als Rechtsaufsichts-

behörde vorgelegt.

Bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2009 wurde gem. § 83 GemO eine „vorläufige

Haushaltsführung“ verfügt.

Das Regierungspräsidium hat mit Schreiben vom 21.04.2009 die Gesetzmäßigkeit der Haus-

haltssatzung 2009 bestätigt und die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und der Verpflich-

tungsermächtigungen genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte daraufhin am 02.05.2009,

die öffentliche Auslegung des Haushaltsplans vom 04. bis 12.05.2009.

Eine Nachtragssatzung gemäß § 82 Abs. 2 GemO war für das Haushaltsjahr 2009 nicht zu er-

lassen.

Durch die Haushaltssatzung waren im Vergleich zu den Vorjahren festgesetzt:

2009

Euro

2008

Euro

2007

Euro

Gesamteinnahmen und –ausgaben 119.024.374 113.310.836 101.859.797

� Verwaltungshaushalt 94.510.378 92.252.687 86.289.873

� Vermögenshaushalt 24.513.996 21.058.149 15.569.924

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen 14.539.108 12.352.845 5.358.971

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen

5.522.000 4.101.000 6.728.000

Höchstbetrag der Kassenkredite 18.000.000 15.000.000 15.000.000

Hebesätze

� Grundsteuer A 320 v. H. 300 v. H. 300 v .H.

� Grundsteuer B 360 v. H. 330 v. H. 330 v. H.

� Gewerbesteuer 370 v. H. 370 v. H. 370 v. H.

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2.2 Vollzug des Haushaltsplans, Rechnungsergebnisse

Der Verwaltungshaushalt hat sich gegenüber den Vorjahren äußerst negativ entwickelt. Der

sich bereits im Jahr 2008 gezeigte Abwärtstrend bei der für die Städte so wichtigen Gewerbe-

steuer setzte sich durch die weltweite Wirtschaftskrise 2009 fort und führte in dessen Folge

auch zu Einnahmeausfällen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Die Gewerbe-

steuer blieb rd. 6,5 Mio. € unter dem gegenüber 2008 erheblich reduzierten Planansatz und rd.

11,6 Mio. € unter dem Rechnungsergebnis 2008. Einnahmeausfälle gab es auch beim Gemein-

deanteil an der Einkommensteuer von rd. 1,6 Mio. € und den Schlüsselzuweisungen von rd. 1,1

Mio. €. Mehreinnahmen in den Bereichen „Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushal-

tes von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ (rd. 0,8 Mio. €), „Zuweisungen für laufende Zwe-

cke vom Land“ (rd. 0,3 Mio. €), „Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen“ (rd. 0,8 Mio.

€) und „Weitere Finanzeinnahmen“ (rd. 0,8 Mio. €) konnten die Gewerbesteuerausfälle bei Wei-

tem nicht kompensieren. Durch erhebliche Einsparungen , insbesondere beim Personalauf-

wand (rd. 1,0 Mio. €), beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (rd. 1,4 Mio. €), den

Zuweisungen und Zuschüssen (rd. 0,1 Mio. €) und den sonstigen Finanzausgaben wie bei-

spielsweise der Gewerbesteuerumlage (rd. 1,1 Mio. €), konnte zwar die Globale Minderausgabe

von rd. 0,4 Mio. € erwirtschaftet, aber eine umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt an

den Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 7,38 Mio. € (eingeplant waren 5,38 Mio. €) nicht ver-

mieden werden.

Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes lag um rd. 13,57 % unter dem Haushaltsansatz.

Von den geplanten Bauausgaben wurden nur rd. 76,6 % realisiert. Gleichzeitig wurde ein Haus-

haltsausgaberest 2009 für Baumaßnahmen von rd. 5,8 Mio. € gebildet. Darlehen wurden in Hö-

he des Einnahmehaushaltsrestes 2008 von 12 Mio. € aufgenommen. Die Kreditermächtigung

2009 von 14,5 Mio. € musste zudem in Höhe von 1 Mio. € in Anspruch genommen werden. Zum

Ausgleich des Haushaltsjahres 2009 und der Finanzierung der Haushaltsausgabereste wurde

ein Einnahme-Haushaltsrest für Kredite in Höhe von 10,27 Mio. € gebildet.

Über die Ergebnisse des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie über die Abweichungen

vom Haushaltsplan berichten wir auf den Folgeseiten in den RdNrn. 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3.

Im Rechenschaftsbericht ist auf den Seiten 6 bis 8 die Feststellung und Aufgliederung des Er-

gebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 dargestellt und durch graphische

Darstellungen erläutert.

Weitere Informationen zu den Rechnungsergebnissen im Vergleich der Haushaltsjahre 2006 bis

2009 ergeben sich aus der diesem Bericht als Anlage beigefügten Gruppierungsübersicht.

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2.2.1 Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt schloss mit folgendem Ergebnis (Soll) ab:

Verwaltungshaushalt Euro Euro

Einnahmen

Soll-Einnahmen 2009

Zuführung vom Vermögenshaushalt

Gesamt – Soll

83.438.645,36

7.380.625,72

90.819.271,08

Ausgaben

Soll-Ausgaben 2009

ab: Haushaltsausgabereste Vorjahr

zu: neue Haushaltsausgabereste

Gesamt – Soll

90.844.473,08

172.012,00

146.810,00

90.819.271,08

Der Haushaltsplan 2009 sah eine planerische Zuführung des Vermögenshaushaltes an den

Verwaltungshaushalt in Höhe von 5,38 Mio. € (Negativ-Zuführung) vor, die sich durch die vorge-

nannten Mindereinnahmen und trotz erheblicher Einsparungen beim Personal- und Sachauf-

wand auf rd. 7,38 Mio. € erhöhte.

2.2.2 Vermögenshaushalt

Die Ergebnisse (Soll) im Vermögenshaushalt betrugen:

Vermögenshaushalt Euro Euro

Einnahmen

Soll des lfd. Jahres 2009

ab: Haushaltseinnahmereste Vorjahr

zu: neue Haushaltseinnahmereste

Gesamt – Soll

19.328.540,94

12.000.000,00

10.270.000,00

17.598.540,94

Ausgaben

Soll des lfd. Jahres 2009

ab: Haushaltsausgabereste Vorjahr

zu: neue Haushaltsausgabereste

Gesamt – Soll

17.211.928,53

3.580.541,00

7.555.881,00

21.187.268,53

Fehlbetrag 3.588.727,59

Nach § 23 GemHVO soll ein Fehlbetrag unverzüglich gedeckt werden; er ist spätestens im drit-

ten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen.

Zu den Abweichungen des Rechnungsergebnisses gegenüber dem Haushaltsplan vgl. folgende

RdNr. 2.2.3.

Zur Abwicklung des Vermögenshaushalts 2009 vgl. Schlussbericht RdNrn. 3.5 bis 3.7.

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2.2.3 Abweichungen vom Haushaltsplan

Insgesamt ergaben sich bei den Rechnungsergebnissen folgende Abweichungen vom Haus-

haltsplan:

Haushaltsplan 2009

Euro

Rechnungs- ergebnis

(Soll) 2009 Euro

Abweichung + / - Euro

Verwaltungshaushalt

EINNAHMEN

Haushaltseinnahmen

� Zuführung vom Vermögenshaushalt

89.131.896

5.378.482

83.438.645

7.380.626

- 5.693.251

+ 2.002.144

Summe Einnahmen VwH 94.510.378 90.819.271 - 3.691 .107

AUSGABEN

Haushaltsausgaben 94.510.378 90.819.271 - 3.691.107

� Zuführung zum Vermögenshaushalt 0 0 0

VwH insgesamt: 94.510.378 90.819.271 - 3.691.107

Vermögenshaushalt

EINNAHMEN

Haushaltseinnahmen gesamt

� Anteil der Haushaltseinnahmereste

für Kreditaufnahmen

24.513.996

0

17.598.541

10.270.000

- 6.915.455

Fehlbetrag 0 3.588.728 + 3.588.728

AUSGABEN

Haushaltsausgaben gesamt

� davon Anteil der Haushaltsausga-

bereste für Investitionen

24.513.996

21.154.244

7.555.881

- 3.359.752

� zuzüglich Zuführung zur allgemei-

nen Rücklage (Überschuss) 0 33.025 + 33.025

VmH insgesamt: 24.513.996 21.187.269 - 3.326.727

Gesamthaushalt

Einnahmen / Ausgaben gesamt: 119.024.374 112.006.54 0 - 7.017.834

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt lagen (ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt) um

rd. 5,7 Mio. € oder rd. 6,4 % unter den Planzahlen des Haushaltsplanes und insgesamt rd. 3,69

Mio. € oder rd. 3,91 % unter den Planzahlen 2009.

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Mindereinnahmen von rd. 9,7 Mio. €, davon

6,5 Mio. € Gewerbesteuer

1,6 Mio. € Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.1 Mio. € Schlüsselzuweisungen

0,5 Mio. € Kalkulatorische Einnahmen

stehen Mehreinnahmen von rd. 6,0 Mio. €, davon

0,1 Mio. € Grundsteuer B

0,5 Mio. € Vergnügungssteuer

0,3 Mio. € Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

0,8 Mio. € Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

0,2 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

0,8 Mio. € Gewinnanteile, Konzessionsabgabe

0,4 Mio. € Innere Verrechnungen

0,1 Mio. € Ersatz für soziale Leistungen

0,8 Mio. € Weitere Finanzeinnahmen

2,0 Mio. € Zuführung vom Vermögenshaushalt

gegenüber.

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts lagen um rd. 3,69 Mio. € (rd. 3,91 %) unter den

Planansätzen.

Mehrausgaben von rd. 1,9 Mio. €, davon

0,4 Mio. € Innere Verrechnungen

0,1 Mio. € Zuweisungen an komm. Unternehmen

0,8 Mio. € für Sozialleistungen

0,1 Mio. € Allgemeine Umlagen und

0,1 Mio. € für weitere Finanzausgaben

0,4 Mio. € erwirtschaftete Globale Minderausgabe

stehen Einsparungen von rd. 5,6 Mio. €, davon

1,0 Mio. € Personalausgaben

1,3 Mio. € Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

0,6 Mio. € Kalkulatorische Kosten

0,9 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse

0,3 Mio. € Zinsausgaben

1,5 Mio. € Gewerbesteuerumlage

entgegen, so dass sich saldiert Minderausgaben von rd. 3,691 Mio. € ergeben. Dabei ist jedoch

zu berücksichtigen, dass von den oben angeführten Mehrausgaben von rd. 1,9 Mio. € allein rd.

0,4 Mio. € auf die Globale Minderausgabe und 0,4 Mio. € auf die Inneren Verrechnungen (glei-

chen sich in Einnahme und Ausgabe aus) entfallen. Die eigentlichen Mehraufwendungen ma-

chen also nur einen Betrag von rd. 1,1 Mio. € aus.

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Das Ergebnis im Vermögenshaushalt lag um rd. 3,3 Mio. € (13,57 %) unter der Veranschla-

gung.

Ursächlich waren

Minderausgaben von insgesamt 5,4 Mio. €, davon

1,5 Mio. € Grunderwerbskosten

0,5 Mio. € Erwerbskosten für bewegliche Sachen des Anlagevermögens

3,0 Mio. € Bauausgaben

0,1 Mio. € Tilgung von Krediten

0,3 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

bei gleichzeitigen Mehrausgaben von

2,0 Mio. € für Zuführung an den Verwaltungshaushalt.

Detaillierte Ausführungen zu den Planabweichungen enthält der Rechenschaftsbericht auf den

Seiten 45 bis 55.

2.3 Mehrausgaben, über- und außerplanmäßige Ausgab en

Für die Führung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres sind die Ausgabeansätze

des Haushaltsplans grundsätzlich verbindlich. Durch die Budgetierung wird diese Verbindlichkeit

gelockert, d. h., dass die Überschreitung einzelner Haushaltsstellen dann keiner gesonderten

Genehmigung bedarf, wenn deren Deckung im Rahmen des vorgegebenen Budgets gewährleis-

tet ist. Unabhängig davon lässt sich im Einzelfall die Notwendigkeit zur Überschreitung der zur

Verfügung stehenden Mittel nicht völlig ausschließen.

Planüberschreitungen (im Ausgabenbereich) greifen in das Etatrecht des Gemeinderats ein und

können den Haushaltsausgleich gefährden. Sie sind deshalb nur zulässig, wenn ein dringendes

Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn die Ausgabe unabweisbar ist

und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht (§ 84 Abs. 1 GemO).

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt hat in umfassenden Stichproben die in der Haushalts-

rechnung ausgewiesenen Mehrausgaben haushaltsrechtlich geprüft.

Es wird bestätigt, dass die Mehrausgaben durch die gesetzliche Deckungsfähigkeit oder durch

Deckungsvermerke bzw. durch den jeweiligen Budgetierungsplan lt. Haushaltsplan haushalts-

rechtlich zulässig waren.

� Die Einzelgenehmigungen der nach der Hauptsatzung z uständigen Organe - in einigen

Fällen erst nachträglich erteilt - lagen vor.

� Das Vorliegen einer „Dringlichkeit“ bzw. „Unabweisb arkeit“ als gesetzliche Voraus-

setzung der Zulässigkeit von über- und außerplanmäß igen Ausgaben nach § 84 Abs. 1

GemO war nicht in allen Fällen erkennbar bzw. beleg t.

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17

2.4 Haushaltsreste

Unter Haushaltsresten sind nach § 46 Nr. 10 GemHVO Einnahme- und Ausgabeansätze zu ver-

stehen, die in das folgende Jahr übertragen werden.

Für den Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans gilt der Grundsatz der Jährlich-

keit (§ 79 Abs. 1, § 80 Abs. 1 GemO), d.h. nicht verbrauchte Ausgabeansätze gelten als erspart;

nicht fällig gewordene Einnahmeansätze verschlechtern das Haushaltsergebnis. Ausgenommen

von dieser Bindung an das Haushaltsjahr sind die übertragbaren Einnahme- und Ausgabeansät-

ze (Haushaltsreste) gem. § 19 GemHVO.

2.4.1 Haushaltseinnahmereste

Haushaltseinnahmereste führen zu einer Ergebnisverbesserung, da aufgrund deren Sollstellung

mehr Soll-Einnahmen ausgewiesen werden. Um einer willkürlichen Beeinflussung der Einnah-

menseite vorzubeugen, hat der Gesetzgeber die Bildung von Haushaltseinnahmeresten an

strenge Vorschriften geknüpft. Nach § 41 Abs. 2 GemHVO dürfen Haushaltseinnahmereste nur

im Vermögenshaushalt für Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten, aus Zuweisungen und

Zuschüssen für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter sowie für Beiträge

und ähnliche Entgelte gebildet werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahme im folgenden Jahr

gesichert ist.

Zum Ende des Haushaltsjahres 2009 wurde im Vermögenshaushalt im Rahmen der haushalts-

rechtlichen Zulässigkeit und mit Genehmigung des Gemeinderats ein Haushaltseinnahmerest in

Höhe von 10.270.000 € (Vorjahr: 12.000.000 €) für Einnahmen aus der Aufnahme von Kredi-

ten gebildet (siehe hierzu auch Seite 30 des Rechenschaftsberichtes).

2.4.2 Haushaltsausgabereste

Grundlage für die Bildung von Haushaltsausgaberesten ist § 19 GemHVO. Danach bleiben die

Ausgabeansätze für Investitionen im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung

für den bestimmten Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen ist die Verfüg-

barkeit jedoch begrenzt auf 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der

Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Betrieb genommen wurde (§ 19 Abs. 1 GemHVO).

Außerdem können Ausgabeansätze eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt

werden. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben nur für übertragbar erklärt werden, wenn die

Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben

dann bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar (§ 19 Abs. 2

GemHVO).

Haushaltsausgabereste führen durch eine Erhöhung der Soll-Ausgaben zu einer Verschlechte-

rung des Rechnungsergebnisses (geringerer Soll-Überschuss bzw. höherer Fehlbetrag).

Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2009 wurden insgesamt 7.702.691 € (Vorjahr

3.752.553 €) als Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2010 übertragen.

� Die Zuständigkeiten zur Bildung der Haushaltsausgab ereste wurden eingehalten.

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18

Gegenüber den beiden Vorjahren ergaben sich folgende Veränderungen:

Haushaltsausgabereste 2009 Euro

2008 Euro

2007 Euro

Verwaltungshaushalt 146.810 172.012 1.305.327

v. H. – Bezug zum jeweili-

gen Gesamtergebnis 0,2 0,2 1,4

Vermögenshaushalt 7.555.881 3.580.541 6.029.287

v. H. – Bezug zum jeweili-

gen Gesamtergebnis 35,7 19,4 40,9

Gesamt: 7.702.691 3.752.553 7.334.614

Der Rechenschaftsbericht Seite 25 bis 29 enthält eine Aufstellung aller Haushaltsausgabereste

und auf Seite 30 die Entwicklung der Haushaltsausgabereste von 1999 bis 2009.

Nachdem die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt 2008 gegenüber dem Vorjahr um

rd. 2,45 Mio. € oder rd. 40 % deutlich reduziert werden konnten, ist im Rechnungsjahr 2009 wie-

der ein deutlicher Anstieg um mehr als das Doppelte (rd. 111 %) festzustellen. Diese sehr hohe

Übertragungsrate verlangt unter dem Gesichtspunkt des Kassenwirksamkeitsprinzips und der

Haushaltsklarheit eine kritische Hinterfragung der Planansätze bei der Aufstellung des Haus-

haltsplans. Nach dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der zeitlichen Bindung ist die Bildung von

Haushaltsausgabereste auf Ausnahmesachverhalte zu beschränken.

Die hohen Haushaltsreste machen wieder deutlich, dass nach wie vor die bereitgestellten Inves-

titionsmittel die Kapazität der zuständigen Fachbereiche, diese im Laufe des Haushaltsjahres

umzusetzen, übersteigt. Allerdings muss auch gesehen werden, dass von den gebildeten Haus-

haltsausgaberesten rd. 2,2 Mio. € auf Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II und die Sanie-

rung Canrobert (Übernahme von Grundstücken rd. 1,2 Mio. €) entfallen.

Der Anteil der Haushaltsausgabereste an den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts be-

trug 35,7 % (Vorjahr 19,4 %).

Aus obigen Ausführungen ist zu erkennen, dass oftma ls die Grundsätze der Haushalts-

wahrheit, Kassenwirksamkeit und Veranschlagung (§§ 7 und 10 Abs. 3 GemHVO) nicht

beachtet werden.

Die Bemühungen der Verwaltung zum weiteren Abbau von Haushaltsausgaberesten sollten

daher fortgesetzt werden.

Hohe Haushaltausgabereste lassen sich auch gegebenenfalls durch die Veranschlagung von

Verpflichtungsermächtigungen nach § 86 GemO vermeiden.

Page 20: prüfungsamt SCHLUSSBERICHT 2009 - RastattDer Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die

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Die folgende graphische Darstellung zeigt die Entwicklung der Haushaltsausgabereste im Ver-

mögenshaushalt im Vergleich zu den Gesamtausgaben seit 1998 auf:

20,91

4,76

17,95

6,08

16,05

3,99

10,58

3,17

15,04

4,92

9,14

3,32

13,91

4,52

10,01

3,84

17,1

2,18

14,7

6

18,4

3,58

21,19

7,56

0

5

10

15

20

25

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt in Mio. Euro

Ausgaben desVermögenshaushalts

Haushaltsausgabereste

2.5 Verpflichtungsermächtigungen

Während die Ausgabenansätze des Haushaltsplans dazu ermächtigen, im Haushaltsjahr für be-

stimmte Zwecke Ausgaben zu leisten, legen die Verpflichtungsermächtigungen fest, für welche

Zwecke und bis zu welcher Höhe die Gemeinde im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten fol-

gender Jahre eingehen darf. Nach § 86 Abs. 2 GemO dürfen Verpflichtungsermächtigungen zur

Leistung von Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der

Haushaltsplan hierzu ermächtigt.

Im Haushaltsplan 2009 waren an Verpflichtungsermächtigungen insgesamt 5.522.000 € veran-

schlagt, die von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurden. Davon wurden lt. Rechen-

schaftsbericht Seite 33 nur Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 620.976 € in Anspruch

genommen.

Nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen verfallen auf Ende des jeweiligen Haushaltsjah-

res.

Page 21: prüfungsamt SCHLUSSBERICHT 2009 - RastattDer Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die

20

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen der letzten

vier Jahre auf:

Haushalts-jahr

Im Haushaltsplan veran-schlagte Verpflichtungser-

mächtigungen

Euro

Tatsächlich in Anspruch ge-nommene Verpflichtungser-

mächtigungen

Euro

Inanspruch-nahme

v. H.

2006 2.982.000 0 0

2007 6.728.000 2.500.000 37,16

2008 4.101.000 1,226,305 29,90

2009 5.522.000 620.976 11,25

Aus vorstehender Übersicht zeigt sich ganz deutlich, dass die Grundsätze der Haushalts-

wahrheit, Kassenwirksamkeit und Veranschlagung (§ 7 und 10 Abs. 3 GemHVO) kaum Be-

achtung finden.

2.6 Zuführung zum Vermögenshaushalt, Netto-Investit ionsrate

Nach § 22 Abs. 1 GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht

benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens

so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung und die Kreditbeschaffungskosten gedeckt

werden können, soweit dafür keine Einnahmen als sog. Ersatzdeckungsmittel nach § 1 Abs. 1

Nr. 2 - 4 GemHVO (z. B. Zuweisungen und Zuschüsse Dritter, Erlöse aus Vermögensveräuße-

rungen u.a.) zur Verfügung stehen. Die Zuführung soll ferner die Ansammlung von Rücklagen,

soweit sie nach § 20 GemHVO erforderlich ist, ermöglichen und mindestens so hoch sein, wie

die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.

Der Rechnungsabschluss 2009 ergab bezüglich der Zuführung zum Vermögenshaushalt folgen-

de Ergebnisse:

1. Im Verwaltungshaushalt 2009 konnte keine Zuführ ungsrate an den Vermögenshaus-

halt erwirtschaftet werden. Zum Ausgleich des Verwa ltungshaushalts wurde vielmehr

eine (umgekehrte) Zuführung vom Vermögenshaushalt i n Höhe von 7.380.625,72 €

notwendig.

2. Eine Netto-Investitionsrate konnte demzufolge nicht erwirtschaftet werden .

Zu 1.: Die Haushaltsplanung 2009 ging bereits von einer negativen Zuführung an den Verwal-

tungshaushalt in Höhe von 5.378.482 € aus. Der Rechnungsabschluss ergab jedoch eine um

2.002.143,72 € höhere umgekehrte Zuführung an den Verwaltungshaushalt.

Page 22: prüfungsamt SCHLUSSBERICHT 2009 - RastattDer Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die

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Wie nachstehend aufgezeigt, hätte die gesetzlich vorgeschriebene und nachstehend berechnete

Mindestzuführung erreicht werden müssen:

Mindestzuführung (§ 22 Abs.1 GemHVO) Euro

Ordentliche Tilgungen 1.412.532

Kreditbeschaffungskosten 0

Gesamt : (= Mindestzuführung) 1.412.532

Tatsächliche Zuführung 0

Für das Rechnungsjahr 2009 standen noch Ersatzdeckungsmittel in Höhe von 5.204.429,93 €

zur Verfügung, die mit der Mindestrücklage von 1.412.531,80 € und der Unterdeckung im Ver-

waltungshaushalt von 7.380.625,72 € verrechnet werden konnten, so dass noch im Vermögens-

haushalt eine Fehlbetrag von 3.588.727,59 € auszuweisen war.

Diese sog. Ersatzdeckungsmittel stehen aber nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Zu 2.: Die im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaftende Netto-Investitionsrate ist ein wichtiges

Kriterium bei der Beurteilung der Leistungskraft einer Stadt. Sie stellt den Eigenfinanzierungsan-

teil an den städtischen Investitionen dar.

Die Netto-Investitionsrate berechnet sich wie folgt:

Netto-Investitionsrate Euro

Tatsächliche Zuführung an den Vermögenshaushalt

abzüglich

0

� Ordentliche Tilgung 1.412.532

� Kreditbeschaffungskosten 0

Für Investitionen zur Verfügung stehender Betrag

= Netto-Investitionsrate

0

Die haushaltsrechtliche Verpflichtung, die im Vermögenshaushalt verrechneten Tilgungen

und Kosten für Kreditbeschaffungen durch Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt abzude-

cken, konnte somit nicht erfüllt werden.

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Nachstehend folgt eine Übersicht über die Entwicklung der Netto-Investitionsrate der Stadt

Rastatt im Vergleich zum Landesdurchschnitt seit 1998 sowie eine graphische Darstellung. Sie

zeigt auf, dass 2009 bereits zum viertel Mal nach 2001, 2002 und 2005 keine Nettoinvestitions-

rate erwirtschaftet werden konnte.

Jahr Netto-

Investitionsrate Euro

Anteil VwH in v. H.

Euro je Einwohner Rastatt

Euro je Einwohner

Landes- Durchschnitt

1998 966.049 1,2 21 161

1999 9.128.951 10,6 199 177

2000 3.124.677 3,6 68 188

2001 0 0 0 119

2002 0 0 0 3

2003 1.215.422 1,5 26 - 26

2004 1.212.267 1,4 25 55

2005 0 0 0 45

2006 3.946.455 4,0 83 151

2007 8.757.432 9,1 184 (vorläufig) 230

2008 296.040 0,3 6 (vorläufig) 245

2009 0 0 0 (vorläufig) 9

-1,99

5,78

0,97

3,63

10,63

9,1

0,57

4,99

3,122,11

0,730

1,13

-0,52

0

-3,22

3,13

1,21

-0,14

3,32

1,21

-2,53

1,21

0

-4,75

6,32

3,95

2,44

9,82

8,8

0,48

1,67

0,3

-5,38

-7,38

0

-8

-6

-4

-2

0

2

4

6

8

10

12

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Zuführung zum Vermögenshaushalt Netto - Investititonsrate

in Mio Euro

geplant e Zuf ührung

t at sächliche Zuf ührung

Net t o-Invest it ionsrat e

Page 24: prüfungsamt SCHLUSSBERICHT 2009 - RastattDer Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die

23

2.7 Kassenmäßiger Abschluss, Kassenbestand

Der kassenmäßige Abschluss ist Bestandteil der Jahresrechnung. Er enthält nach § 40

GemHVO

� die Soll - Einnahmen und Soll - Ausgaben,

� die Ist - Einnahmen und Ist - Ausgaben und

� die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste

für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für das Sachbuch für haus-

haltsfremde Vorgänge (ShV).

Der Unterschied zwischen der Summe der gesamten Ist - Einnahmen und der Ist - Ausgaben

ergibt den buchmäßigen Kassenbestand (Kassenvorrat oder Kassenvorgriff).

Der kassenmäßige Abschluss zum 31.12.2009 (Rechenschaftsbericht Seite 155 bis 157) weist

folgendes Ergebnis aus:

� Ist - Einnahmen 222.856.844,95 €

� Ist - Ausgaben 217.130.716,22 €

Buchmäßiger Kassenbestand 5 726.128,73 €

Dieser setzt sich zusammen aus dem Kassenvorrat (+) ./. Kassenvorgriff (-) des

� Verwaltungshaushalts - 742.409,79 €

� Vermögenshaushalts + 1.996.392,19 €

� Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge + 4.472.146,33 €

Der Kassenbestand ist im ShV ordnungsgemäß ausgewie sen.

2.8 Liquidität der Stadtkasse / Kassenkredite

Die Liquidität der Stadtkasse war im Jahr 2009 unter Inanspruchnahme von Kassenkrediten

zwischen 4,5 und 15,5 Mio. € gegeben. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag

der Kassenkredite von 18,0 Mio. € wurde nicht überschritten (vgl. Rechenschaftsbericht Seite

12).

Für die Kassenkredite 2009 wurden Zinsen in Höhe von 104.209,08 € verausgabt.

2.9 Kassenreste

Kassenreste sind die im Vergleich des Gesamtrechnungs-Soll zum Gesamt-Ist nicht erfüllten

Beträge, die entweder nicht eingegangen sind (Kasseneinnahmereste) oder nicht ausgezahlt

wurden (Kassenausgabereste) und daher mit anderen bereits aus Vorjahren übernommenen

und nicht erledigten Kassenresten in das Folgejahr vorzutragen sind (§ 46 Nr. 17 GemHVO). Sie

ergeben sich aus einem nicht vollzogenen Anordnungs-Soll.

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Zum Ende des Haushaltsjahres 2009 und im Vergleich zu den beiden Vorjahren betrugen die

Kassenreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt:

Kassenreste 2009 2008 2007

Euro Euro Euro

Kasseneinnahmereste

Verwaltungshaushalt

v. H. des Einnahme-Soll

2.937.439

3,2

2.433.352

2,7

2.633.404

2,8

Vermögenshaushalt

v. H. des Einnahme-Soll

3.600.444

16,9

7.217

0,0

25.860

0,2

Kassenausgabereste

Verwaltungshaushalt

v. H. des Ausgabe-Soll

463.089

0,5

676.209

0,7

334.409

0,4

Vermögenshaushalt

v. H. des Ausgabe-Soll

173.961

0,8

289.682

1,6

337.702

2,3

Die Kasseneinnahmereste sind im Jahr 2009 wieder gestiegen. Ursächlich hierfür waren fast

ausschließlich eine über mehrere Jahre gestundete Gewerbesteuerzahlung (Verwaltungshaus-

halt) und ein im Vermögenshaushalt auszuweisender Fehlbetrag. Die Kassenausgabereste sind

dagegen rückläufig.

Der Rechenschaftsbericht enthält auf den Seiten 22 bis 24 eine Auflistung der wesentlichen

Kasseneinnahmereste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit Erläuterungen.

2.10 Rechenschaftsbericht

Gemäß § 95 Abs. 1 GemO ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläu-

tern. Darin sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen

der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen darzustellen (§ 44 Abs. 3 GemHVO). Der

Rechenschaftsbericht ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO formell eine Anlage zur Jahresrech-

nung.

Der Rechenschaftsbericht 2009 entspricht in Umfang und Darstellung den gesetzlichen Anforde-

rungen nach § 44 Abs. 3 GemHVO. Zur Beurteilung von Haushaltsergebnissen, auf die in die-

sem Prüfungsbericht nicht eingegangen wurde, wird auf das umfangreiche Zahlenmaterial des

Rechenschaftsberichts verwiesen.

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25

3. EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSRECHNUNG

A) VERWALTUNGSHAUSHALT

3.1 Personalwesen

3.1.1 Personalstand

Der Personalstand (ohne Eigenbetriebe und Vereinigte Waisenhausstiftung) hat sich in den letz-

ten 12 Jahren wie folgt verändert:

Stand tatsäch-lich besetzte Stellen am

Beamte (ohne An-

wärter)

Angestellte (ohne Aus-zubildende)

Arbeiter Arbeiter und Angestellte insgesamt

Beschäftigte insgesamt

30.06.1998 90,03 287,09 235,54 522,63 612,66

30.06.1999 90,35 287,31 240,10 527,41 617,76

30.06.2000 87,30 277,17 231,63 508,80 596,10

30.06.2001 83,05 283,13 225,16 508,29 591,34

30.06.2002 80,84 272,06 236,99 509,05 589,89

30.06.2003 75,41 270,95 196,07 467,02 542,43

30.06.2004 73,68 274,04 179,83 453,87 527,55

30.06.2005 74,72 280,02 178,16 458,18 532,90

30.06.2006 76,76 *Zusammen *489,84 566,60

30.06.2007 78,00 482,42 560,42

30.06.2008 74,15 477,01 551,16

30.06.2009 75,15 477,21 552,36

*Seit 01.10.2005 „Beschäftigte“ (bisherige Arbeiter und Angestellte)

Aus obiger Aufstellung ist ersichtlich, dass der Personalstand seit 1998 kontinuierlich reduziert

werden konnte. Die Schaffung neuer personalintensiver Einrichtungen im Jahr 2006 (z. B. Hort

an den Schulen, Verlässliche Grundschule, Ganztagsschulen, Kinderschule Amalie Struve,

Stadtpolizisten u. a.) führte zunächst zu einer Erhöhung des Personalstandes, der in den Folge-

jahren wieder etwas reduziert werden konnte. Gegenüber dem Vorjahr (2008) ergibt sich eine

geringfügige Erhöhung des Personalstandes um 1,20 Stellenanteile.

3.1.2 Personalaufwand

Der Personalaufwand (ohne Eigenbetriebe und Vereinigte

Waisenhausstiftung) betrug im Haushaltsjahr 2009 26.401.830 €. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2008 mit 25.628.075 €

ist dies eine Erhöhung von 773.755 €

oder 3,02 %.

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Die Gegenüberstellung des Ergebnisses 2009 von 26.401.830 €

zum Haushaltsansatz 2009 von 27.410.192 €

zeigt eine Planunterschreitung von 1.008.362 €

auf, das entspricht 3,7 %.

Die folgende Aufstellung zeigt die Entwicklung des Personalaufwands sowie den jeweiligen An-

teil am Verwaltungshaushalt seit 1998 auf:

Jahr Personalauf-

wand Stadt

Anteil am

VwH

Je

Einwohner

Steigerung / Verminderung

gegenüber Vorjahr

Euro v.H. Euro Euro v.H.

1998 22.336.644 27,4 486 + 276.390 1,2

1999 22.797.405 26,5 499 + 460.761 2,1

2000 23.494.357 27,4 510 + 696.952 3,1

2001 23.453.949 28,4 507 - 40.408 0,2

2002 23.515.777 29,2 505 + 61.828 0,3

2003 23.825.207 29,1 502 + 309.430 1,3

2004 23.918.545 27,1 504 + 93.338 0,4

2005 24.711.908 28,9 518 + 793.363 3,3

2006 25.291.496 25,9 530 + 579.588 2,4

2007 25.301.302 26,4 532 + 9.806 0,0

2008 25.628.075 28,0 537 + 326.773 1,3

2009 26.401.830 29,1 554 + 773.755 3,0

Weitere Informationen über die Aufteilung der Personalkosten nach Ausgabegruppen und nach

Dienstverhältnissen sowie zum Abschluss des Sammelnachweises Personalausgaben enthält

der Rechenschaftsbericht auf den Seiten 34 bis 36.

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27

3.2 Sachaufwand

Neben den Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt die sächlichen Verwaltungs- und

Betriebsausgaben ein weiterer großer Ausgabenblock.

Dieser Aufwand hat sich in den letzten vier Jahren wie folgt verändert:

Grupp.

Nr. Art der Ausgaben

2009

Ergebnis

Euro

2008

Ergebnis

Euro

2007

Ergebnis

Euro

2006

Ergebnis

Euro

50-51 Unterhaltung der Grundstücke u.

baul. Anlagen

2.416.806 2.628.638 2.487.495 2.396.329

52 Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüs-

tungsgegenstände

390.827 434.829 488.399 434.434

53 Mieten und Pachten 587.860 597.904 615.032 443.334

54 Bewirtschaftung der Grundstücke

und baulichen Anlagen

2.266.030 2.203.391 1.832.068 1.840.026

55 Haltung von Fahrzeugen 600.595 591.443 563.161 567.338

56 Besondere Aufwendungen für Be-

schäftigte

180.024 207.468 197.199 234.677

57-63 Weitere Verwaltungs- und Be-

triebsausgaben

3.825.349 3.892.062 3.464.076 3.298.957

64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u. a. 1.992.966 1.840.264 2.002.306 2.176.597

670-

678

Erstattung von Verwaltungs- und

Betriebsaufwand

1.298.630 939.623 999.132 116.665

679 Innere Verrechnungen 4.278.329 4.484.026 4.645.827 5.072.945

68 Kalkulatorische Kosten 2.076.048 1.903.278 1.814.062 3.390.058

Gesamt

19.913.464 19.722.926 19.108.757 19.971.360

Gesamt:

(ohne innere Verrechnungen und

kalkulatorische Kosten)

v. H. - Anteil am VwH

13.559.087

14,93

13.335.622

14,56

12.648.868

13,20

11.508.357

11,81

Der gesamte Sachaufwand hat sich 2009 gegenüber dem Vorjahr um rd. 191 T€ oder 0,97 %

erhöht. Ohne die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Steige-

rung um rd. 223 T€ oder 1,68 %. Berücksichtigt man die nicht beeinflussbaren Mehrausgaben

von rd. 359 T€ in den Bereichen „Erstattungen an andere Jugendhilfeträger“ und „Kostenanteil

für Straßenentwässerung“ (Gruppierungen 670 – 678), so wird deutlich, dass das Bemühen der

Verwaltung, Ausgaben einzusparen, sich in den anderen Gruppierungen des Sach- und Be-

triebsaufwandes mit Einsparungen von rd. 136 T€ nieder schlug.

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Im Haushaltsplan 2009 war der Sachaufwand (ohne innere Verrechnungen

und ohne kalkulatorische Kosten) veranschlagt mit 14.853.631 €.

Das Rechnungsergebnis von 13.559.087 €

ergab Minderausgaben gegenüber dem Haushaltsplan von 1.294.544 €

oder 8,7 %.

Die Entwicklung des Personal- und Sachaufwands der Stadt Rastatt seit 2001 im Vergleich zu

den jeweiligen Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts ist im Rechenschaftsbericht Seite

37 graphisch dargestellt.

3.3 Kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe

Kostenrechnende Einrichtungen sind alle im städtischen Haushalt geführten Einrichtungen mit

Betriebscharakter, die gem. § 12 GemHVO ganz oder zum Teil aus Entgelten der Benutzer fi-

nanziert werden. Sie sind im Haushalt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen,

insbesondere sind in angemessener Höhe kalkulatorische Abschreibungen und eine kalkulatori-

sche Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen.

Hilfsbetriebe sind nichtöffentliche betriebliche Einrichtungen der Verwaltung, die ausschließlich

zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen, also keine unmittelbar nach außen gerich-

teten Leistungen erbringen (§ 102 Abs. 4 Nr. 3 GemO i. V. m. § 12 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO).

Kosten- und Leistungsrechnung

Durch die Änderung des § 12 GemHVO im Jahr 1994 sollen für kostenrechnende Einrichtungen

sowie für die städtischen Hilfsbetriebe Kosten- und Leistungsrechnungen (KLR) erstellt und die

für eine betriebliche Steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfä-

higkeit erforderlichen Unterlagen geführt werden.

Mit der Umsetzung der Verpflichtung nach § 12 Abs. 2 GemHVO hat die Verwaltung 1998 be-

gonnen. Eine Kosten- und Leistungsrechnung für die Technischen Betriebe konnte aber noch

nicht vollständig erstellt werden. Im Zuge der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht wird die

flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung angestrebt.

3.3.1 Entwicklung des Zuschussbedarfs

Der Zuschussbedarf aller kostenrechnenden Einrichtungen betrug im Haushaltsjahr 2009 rund

5,8 Mio. € und lag damit rd. 1 Mio. € oder 19,4 % über dem des Vorjahres. Zu dieser Ergebnis-

verschlechterung trugen höhere Zuschussbedarfe wie bei Hort an den Schulen (rd. 194 T€),

Reithalle (rd. 236 T€), Kindertagesstätten/Kinderschule (rd. 236 T€), Bestattungswesen (rd. 126

T€) und Technische Betriebe (rd. 241 T€) bei.

Soweit bei einzelnen durch Gebühren finanzierten kostenrechnenden Einrichtungen Überschüs-

se erwirtschaftet wurden, ist von der Verwaltung zu beachten, dass nach § 9 Abs. 2 KAG Benut-

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29

zungsgebühren höchstens so bemessen werden können, dass die nach betriebswirtschaftlichen

Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenüberdeckungsver-

bot). Entstandene Kostenüberdeckungen sind bei der Gebührenbemessung auszugleichen.

Die folgende Aufstellung zeigt die Entwicklung des Zuschussbedarfs und der Kostende-

ckungsgrade der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2007 bis

2009 (vgl. auch Rechenschaftsbericht Seite 18/19).

Kostenrechnende Einrichtungen 2007 - 2009

Zuschussbedarf / Kostendeckung

Unter- Kostenrechnende Aufwand Zuschussbedarf / Überschuss

(+) Kostendeckung

Ab- Einrichtung 2009 2009 2008 2007 2009 2008 2007

schnitt € € € € % % %

2911 Hort an den Schulen 893.551 893.551 699.747 693.371 0,0 0,0 0,0

3011 Haus der Vereine (ab 2008) + 57.619 + 64.184 139.220 0 211,4 46,4 0,0

3012 Reithalle 305.574 235.752 0 0 22,8 0,0 0,0

3310 Kulturring* 65.808 65.808 103.150 140.175 0,0 7,7 14,9

3330 Musikschule** 938.175 473.039 468.490 465.135 49,6 50,0 50,6

4350 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 48.729 7.061 41.670 10.517 85,5 34,5 78,5

4642 Kindertagesstätte Ottersdorf 682.674 510.852 355.932 315.786 25,2 29,1 30,7

4644 Kindertagesstätte Rheinau-Nord 1.076.808 697.370 676.515 605.555 35,2 34,3 35,6

4646 Kinderschule Amalie Struve 1.489.218 1.087.529 1.032.074 1.083.408 27,0 25,8 23,4

5700 Schwimmstadion 459.070 377.209 372.425 385.203 17,8 13,1 13,2

6810 Tiefgarage Kulturzentrum 168.613 156.482 112.651 116.814 7,2 38,1 36,6

7200 Abfallbeseitigung*** 3.537.779 260.838 166.373 123.570 92,6 95,3 96,5

7310 Wochenmarkt 85.732 40.546 22.017 14.581 52,7 68,9 74,7

7311 Krämermarkt* 33.828 21.846 15.031 15.494 35,4 48,4 51,8

7312 Vergnügungsmarkt 49.505 21.312 27.430 25.373 56,9 56,9 55,7

7320 Weihnachtsmarkt* 106.644 68.325 59.219 40.845 35,9 32,2 50,4

7500 Bestattungswesen 1.261.668 530.244 404.620 540.378 58,0 67,4 55,7

7670 Kelter Rauental 3.080 2.206 6.327 67 28,4 16,2 93,2

7700 Technische Betriebe (Hilfsbe-trieb) 4.379.236 388.525 147.780 208.741 91,1 96,5 95,4

7720 Zentralküche (nur 2007) 0 0 0 67.815 0,0 0,0 55,4

8413 Cafe Fruchthalle 81.322 59.879 37.629 57.604 26,4 54,7 43,1

Gesamt: 15.724.633 5.834.190 4.888.300 4.910.432 62,9 67,4 67,3

* ohne kalkulatorische Kosten (kein Anlagevermögen vorhanden)

** Subvention Einheimischenabschlag beim Zuschussbedarf und Kostendeckungsgrad nicht enthal-ten.

*** Anlagevermögen bei den Technischen Betrieben erfasst

+ Ohne Kalkulatorische Kosten (AFA, Verzinsung)

Angesichts der finanziellen Haushaltslage sollte di e Gebührenhöhe der einzelnen Einrich-

tungen mit dem Ziel, einen höheren Kostendeckungsgr ad zu erlangen, überprüft werden.

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3.4 Allgemeine Finanzwirtschaft

3.4.1 Steuern

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Steuern wie folgt entwickelt:

Steuerart Plan 2009 Euro

Ergebnis 2009 Euro

Ergebnis 2008 Euro

Veränderung Ergebnis

2008 / 2009 Euro

Grundsteuer A 45.000 47.989 42.611 + 5.378

Grundsteuer B 7.080.000 7.197.797 6.505.404 + 692.393

Gewerbesteuer 15.500.000 8.994.601 20.598.121 - 11.603.520

Hundesteuer 140.000 131.860 136.019 - 4.159

Vergnügungs-

steuer (ab 2008)

350.000 827.045 189.459 + 637.586

Steuern ge-

samt:

23.115.000 17.199.292 27.471.614 - 10.272.322

Je Einwohner: 487 361 576

Die gesamten Steuereinnahmen der Stadt lagen im Haushaltsjahr 2009 mit 17.199.292 € um rd.

10,3 Mio. € oder 37,4 % unter dem Vorjahresergebnis. Dies ist fast ausschließlich auf die ver-

minderten Gewerbesteuereinnahmen zurück zu führen. Sie blieben um rd. 6,5 Mio. € unter

dem Planansatz und um rd. 11,6 Mio. € oder 56,3 % unter dem Ergebnis des Vorjahres. Bei Be-

rücksichtigung der von der Stadt abzuführenden Gewerbesteuerumlage von 1,63 Mio. € verblie-

ben der Stadt Einnahmen aus der Gewerbesteuer netto von 7,36 Mio. € (Vorjahr: 16,98 Mio. €).

Bei der Grundsteuer A und B und der erstmals 2008 eingeführten Vergnügungssteuer konnten

gegenüber dem Vorjahr Mehreinnahmen von rd. 1,33 Mio. € erzielt werden.

Die Gewerbesteuer (brutto/netto) hat sich seit 1998 wie folgt entwickelt:

Jahr Gewerbesteuer

Brutto Mio. Euro

Gewerbesteuer-Umlage

Mio. Euro

Gewerbesteuer Netto

Mio. Euro

Hebesatz v. H.

1998 14,57 3,48 11,10 350

1999 12,99 3,37 9,62 350

2000 11,66 2,15 9,51 350

2001 10,83 2,32 8,51 370

2002 8,79 3,06 5,73 370

2003 13,97 2,37 11,60 370

2004 18,74 6,53 12,21 370

2005 16,63 3,01 13,62 370

2006 27,57 5,79 21,78 370

2007 25,49 5,02 20,50 370

2008 20,60 3,62 16,98 370

2009 8,99 1,63 7,36 370

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3.4.2 Zuweisungen und Umlagen

Die Zuweisungen haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:

Zuweisungen 2009

Euro

2008

Euro

mehr / weniger

Euro %

Gemeindeanteil an der

Einkommensteuer 15.460.437 16.701.069 - 1.240.632 7,4

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer 2.276.599 1.989.643 + 286.956 14,4

Familienleistungs-

ausgleich 1.295.502 1.216.022 + 79.480 6,5

Schlüsselzuweisungen

nach mangelnder

Steuerkraft 12.773.465 12.434.590 + 338.875 2,7

Zuweisung für Große

Kreisstadt 409.777 410.138 - 361 0,1

Investitionspauschale 1.533.556 1.797.730 - 264.174 14,7

Zuweisungen zus.: 33.749.336 34.549.192 - 799. 856 2,3

Je Einwohner 711 724

Die Umlagen betrugen im gleichen Zeitraum:

Umlagen 2009

Euro

2008

Euro

mehr / weniger

Euro %

Gewerbesteuerumlage 949.556 4.404.204 - 3.454.648 - 78,4

Finanzausgleichsum-

lage 11.629.329 10.406.594 + 1.222.735 + 11,8

Kreisumlage 15.969.325 14.827.369 + 1.141.956 + 7,7

Umlagen zus.: 28.548.210 29.638.167 - 1.089.957 - 3,7

Je Einwohner 601 621

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3.4.3 Netto-Steueraufkommen

Durch Zurechnung der Zuweisungen und Abzug der Umlagen vom Steueraufkommen ergab

sich im Jahr 2009 - im Vergleich zum Vorjahr - folgendes Netto-Steueraufkommen :

2009 Euro

2008 Euro

Veränderung Euro %

Steueraufkommen 17.199.292 27.471.614 - 10.272.322 37,4

+ Zuweisungen 33.749.336 34.549.192 - 799.856 2,3

- Umlagen 28.548.210 29.638.167 - 1.089.957 3,7

Netto-

Steueraufkommen 22.400.418 32.382.639 - 9.982.221 30,8

je Einwohner 472 679

Die negative Entwicklung der wichtigsten Einnahmen wie Gewerbesteuer (- 6,5 Mio. €), Ge-

meindeanteil an der Einkommensteuer (- 1,6 Mio. €) und Schlüsselzuweisungen (- 1,07 Mio. €)

führte trotz geringerer Umlagen (- 1,09 Mio. €), Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B

(+ 118 T€) und der Vergnügungssteuer (+ 0,48 Mio. €) zu einer Verschlechterung des Netto-

steueraufkommens der Stadt Rastatt gegenüber dem Vorjahr um rd. 9,98 Mio. € oder 30,8 %.

Mithin handelt es sich um das geringste Netto-Ste ueraufkommen der letzten 12 Jahre.

Die Entwicklung des Netto-Steueraufkommens seit 1998 mit den maßgeblichen Einflussgrößen

(Steuern/Zuweisungen/Umlagen) wird nachstehend aufgezeigt:

Jahr Steueraufkommen

Mio. Euro

zuzüglich

Zuweisungen

Mio. Euro

abzüglich

Umlagen

Mio. Euro

Nettosteuer-

aufkommen

Mio. Euro

1998 20,50 25,56 21,27 24,79

1999 18,76 32,31 18,25 32,82

2000 17,59 29,60 19,63 27,56

2001 17,59 29,17 22,19 24,57

2002 15,07 29,08 21,26 22,89

2003 20,10 28,20 20,40 27,90

2004 25,06 28,33 24,98 28,41

2005 22,94 26,12 24,18 24,88

2006 33,72 28,70 28,81 33,61

2007 32,73 33,74 25,98 40,49

2008 27,47 34,55 29,64 32,38

2009 17,20 33,75 28,55 22,40

Page 34: prüfungsamt SCHLUSSBERICHT 2009 - RastattDer Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die

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B) VERMÖGENSHAUSHALT

3.5 Entwicklung

Der Vermögenshaushalt umfasst alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben; sie sind

in § 1 Abs. 1 GemHVO abschließend aufgezählt. Die Vermögenshaushalte der letzten vier Jahre

schlossen mit folgenden Ergebnissen ab:

Vermögenshaushalt 2009

Euro

2008

Euro

2007

Euro

2006

Euro

Einnahmen 17.598.541 18.421.250 14.725.798 17.104.865

Ausgaben 21.154.244 17.966.134 13.448.008 15.137.270

Zuführung an die allg.

Rücklage (Überschuss) 33.025 455.116 1.277.790 1.967.595

Fehlbetrag 3.588.728 0 0 0

Der Vermögenshaushalt 2009 war im Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben auf

24.513.996 € festgesetzt. Das Ergebnis von 21.187.269 € blieb rd. 3,3 Mio. € oder 13,6 % unter

der Planvorgabe (vgl. RdNr. 2.2.3 Seite 14).

Der Vermögenshaushalt 2009 schloss mit einem Fehlbetrag von 3.588.728 € ab.

Im Rechenschaftsbericht Seite 50 bis 55 sind die Ergebnisse des Vermögenshaushalts weiter

erläutert.

Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Abwicklung der Vermögenshaushalte (Pläne

und Ergebnisse) in den Haushaltsjahren 1998 bis 2009:

Vermögenshaushalte 1998 bis 2009in Millionen Euro

21,2

15,5 15,9

23,1

15,6

21,1

17,516,8

24,5

20,722,6

14,7

17,1

10,0

13,9

9,1

15,0

10,5

16,017,9 18,4

21,2

7,6

3,6

6,0

2,23,8

4,53,3

4,93,23,4

6,0

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Haushaltsplan

Rechnungsergebnis

Anteil Haushaltsreste

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3.6. Gesamtausgaben

Die Ausgaben des Vermögenshaushalts - mit Vergleich zum Vorjahr - setzten sich wie folgt

zusammen:

Ausgaben VmH Ergebnis 2009 Ergebnis 2008 Euro % Euro % Zuführung an den VwH 7.380.626 34,84 0 0,00

Zuführung zu Rücklagen 33.025 0,16 455.116 8,68

Vermögenserwerb

� Beteiligungen, Kapitaleinlagen 5.487 0,03 7.173 0,15

� Grundstücke 165.169 0,78 7.677.187 10,65

� Bewegliches Vermögen 1.273.763 6,01 992.881 10,04

Bauausgaben 9.797.950 46,24 7.742.968 62,53

Tilgung von Krediten, Umschuldun-

gen, Rückzahlung von inneren Darle-

hen

1.412.532 6,67 1.369.490 7,21

Investitionszuschüsse 1.118.716 5,27 176.434 0,74

Kreditbeschaffungskosten 0 0 0

Summe Ausgaben 21.187.268 100 18.421.249 100,0

Davon Haushaltsausgabereste 7.555.881 35,66 3.580.541 40,95

Größter Ausgabeposten im Vermögenshaushalt 2009 waren die Bauausgaben mit 46,24 %.

Die Ausgaben für die städtischen Baumaßnahmen von rd. 9,80 Mio. € lagen 2,05 Mio. € oder

26,5 % über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres und rd. 2,99 Mio. € oder 23,4 % unter der

Veranschlagung im Haushaltsplan.

Zweitgrößter Ausgabeposten stellt die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit rd. 7,4 Mio. €

oder 34,84 % dar. Der Grundstückserwerb blieb mit 165 T€ rd. 1,45 Mio. € oder 89,8 % weit

unter dem Haushaltsansatz und mit rd. 7,5 Mio. € oder 97,8 % unter dem Rechnungsergebnis

des Vorjahres.

Der Rechenschaftsbericht enthält auf Seite 53 eine entsprechende Übersicht und auf Seite 31

eine Aufstellung der wesentlichen Investitionen im Jahr 2009. Diese Investitionen mussten größ-

tenteils mit Krediten finanziert werden (siehe hierzu Seite 35, 44 und 45).

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35

3.7 Deckungsmittel

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts standen im Vergleich zum Vorjahr

folgende Einnahmen zur Verfügung:

Deckungsmittel Ergebnis 2009 Ergebnis 2008 Euro % Euro %

Eigenmittel:

� Zuführung vom VwH 0 0,00 1.665.530 9,04

� Entnahme aus der allgemeinen

Rücklage 3.300.000 15,58 2.633.384 14,30

� Rückflüsse von Darlehen 38.935 0,18 38.935 0,21

� Veräußerung von Beteiligungen u.

Rückflüsse von Kapitaleinlagen 32.627 0,15 0 0,00

� Veräußerung von Sachen des An-

lagevermögens 1.832.868 8,65 652.732 3,54

Gesamt: 5.204.430 24,56 4.990.581 27,09

Beiträge, Zuweisungen:

� Beiträge 74.992 0,35 961.709 5,22

� Zuweisungen und Zuschüsse für

Investitionen 1.049.119 4,95 462.265 2,51

Gesamt: 1.124.111 5,30 1.423.974 7,73

Kreditaufnahmen 11.270.000 53,20 12.006.694 65,18

Deckungsmittel gesamt: 17.598.541 83,06 18.421.249 100,00

Fehlbeträge 3.588.727 16,94 0 0,0

Einnahme VmH Gesamt: 21.187.269 100,00 18.421.249 100,00

Zu den Abweichungen bei der Planausführung im Vermögenshaushalt wurde bereits unter

Rd.Nr. 2.2.3, Seite 14, berichtet.

Um die gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,8 Mio. € höheren Ausgaben des Vermögenshaushaltes

zu finanzieren, standen lediglich Eigenmittel von rd. 5,2 Mio. € (im Vorjahr 5,0 Mio. €) und Bei-

träge und Zuweisungen von rd. 1,1 Mio. € (im Vorjahr rd. 1,4 Mio. €) zur Verfügung, so dass

die Ausgaben größtenteils über Kredite in Höhe von rd. 11,3 Mio. € oder 64,04 % finanziert

werden mussten. Da Grundstückserlöse als Ersatzdeckungsmittel nicht ausreichend zur Verfü-

gung standen, musste ein Fehlbetrag von rd. 3,6 Mio. € ausgewiesen werden. Ein Fehlbetrag

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36

soll gem. § 23 GemHVO unverzüglich gedeckt werden; er ist spätestens im dritten dem Haus-

haltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen.

Die nachstehende Darstellung zeigt die Zusammensetzung der Deckungsmittel (in Mio. €) zur

Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts seit 1998:

Deckungsmittel für den Vermögenshaushalt

6,1

3,5

12,011,3

12,3

9,8 9,9

14,3

1,1

3,8

0,0

6,0

0,0

7,3

5,8

3,3

8,6

5,25,04,2

6,2 6,3

8,2

13,5

5,8

1,40,51,1

0,20,40,40,70,50,50,60,9

0,0

2,0

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

14,0

16,0

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

KrediteEigenmittelBeiträge und Zuweisungen

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3.8 Gesamtergebnis, kritische Würdigung der Wirtsch aftsführung, Ausblick

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist seit 1995 alljährlich auf die kritische Haushaltssituation der

Stadt Rastatt hin und fordert Überlegungen anzustellen und Maßnahmen einzuleiten, die zur Verbesse-

rung des Haushalts führen (Begrenzung der Neuverschuldung und Steigerung der Ertragskraft des Ver-

waltungshaushaltes).

Diesen vielfachen Aufforderungen der Rechtsaufsicht sbehörde und Hinweisen der Gemeinde-

prüfungsanstalt Baden-Württemberg ist man in der Ve rgangenheit nicht im notwendigen Umfang

nachgekommen.

Zum Haushalt 2009 hat das Regierungspräsidium folgendes angemerkt:

„Der HaushaItsausgleich ist nur durch den Einsatz von Ersatzdeckungsmitteln (§ 22 Abs. 1 GemO) mög-

lich. Auch im Haushaltsjahr 2010 ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaus-

halt vorgesehen.

Die im Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2009 bestehende und auch für das Folgejahr prognos-

tizierte Deckungslücke bedeutet, dass laufende Ausgaben aus Vermögensbeständen gedeckt werden,

für Kredittilgungen keine laufenden Einnahmen zur Verfügung stehen und aus Entgelten erwirtschaftete

Abschreibungen für laufende Ausgaben verbraucht werden.

Die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsausgleichs 2009 kann damit nur unter Verwendung der Mittel der

allgemeinen Rücklage und von Einnahmen aus Veränderungen des Anlagevermögens gewahrt werden,

die danach für Folgejahre nicht mehr zur Verfügung stehen. Bei der Finanzierung von Ausgaben des

Verwaltungshaushaltes aus dem Verkauf von Vermögenswerten lebt die Stadt von der Substanz. Ver-

äußerbare Vermögenswerte stehen jedoch nicht unbeschränkt zur Verfügung. Des Weiteren fehlen die

für die Defizitabdeckung im Verwaltungshaushalt benötigten Deckungsmittel bei der Investitionsfinanzie-

rung im Vermögenshaushalt.

Nachdem im Haushaltsjahr 2009 nicht auszuschließen ist, dass die Einnahmeerwartungen beim Ge-

meindeanteil an der Einkommensteuer sowie den Schlüsselzuweisungen und ebenso bei der Gewerbe-

steuer noch weiter nach unten zu korrigieren sind, ist äußerste Zurückhaltung bei den zu steuernden

Ausgaben angebracht. Weiter ist unklar, ob der Ansatz für die Grundstückserlöse zu realisieren ist.

Durch den durch die mangelnde Eigenfinanzierungskraft vorgesehenen Kreditbedarf wird die Verschul-

dung im Kämmereibereich drastisch steigen. Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe

wird die Gesamtverschuldung der Stadt zum Jahresende 2009 bei 1.435 €/EW und damit über dem

Landesdurchschnitt der vergleichbaren Gemeindegrößenklasse liegen.

Nach den Prognosen der mittelfristigen Finanzplanung wird auch in den einzelnen Planjahren 2010 –

2012 von einer hohen Nettoneuverschuldung ausgegangen. Sollten sich diese Prognosen bestätigen,

wird die Stadt Rastatt ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zunehmend verlieren.

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Deshalb ist es zur Erhaltung der Leistungskraft und zur dauerhaften Sicherung des notwendigen finan-

ziellen Handlungsspielraums zwingend erforderlich, dass die Maßnahmen zur Haushaltkonsolidierung

intensiviert und konsequent fortgesetzt werden. Ergebnisverbesserungen sind vorrangig zur Verringe-

rung des Kreditbedarfs zu verwenden.

In diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, dass die Stadt bei den erforderlichen strukturellen

Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragskraft in der Reihenfolge vorgeht, die sich aus der unterschied-

lichen Wertigkeit der kommunalen Aufgaben und aus den grundlegenden gemeindewirtschaftsrechtli-

chen Vorgaben aufdrängt (z.B. § 78 Abs. 2 GemO). Dies bedeutet, dass zunächst die nicht auf gesetzli-

cher Verpflichtung beruhenden Subventionen und andere freiwillige Leistungen abzubauen und danach

der Standard bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben auf das unbedingt Notwendige hin zu untersuchen ist.

Diesbezüglich ist auch der personelle und sächliche Aufwand kritisch zu durchleuchten. In einem weite-

ren Schritt ist zu prüfen, wie weit die Stadt bei den Entgelten für ihre Tätigkeit an die rechtlich zulässigen

Obergrenzen herangehen sollte, ehe zuletzt weitere steuerliche Korrekturen in Betracht kommen.“

Soweit die deutliche Aussage des Regierungspräsidiums. Das sich zur Jahresmitte 2009 abzeichnende Rekorddefizit im Verwaltungshaushalt im zweistelligen Mil-

lionenbereich und die Planungen zum Verwaltungshaushalt 2010 mit einem voraussichtlichen Defizit von

rd. 10 Mio. € veranlassten den Oberbürgermeister mit Schreiben vom 22.07.2009 alle Fachbereiche und

Dienststellen aufzufordern, eine zügige Konsolidierung des Haushalts mit dem ehrgeizigen Ziel, rd. 10

Mio. € einzusparen, vorzunehmen.

Wenn auch dieses ehrgeizige Ziel nicht in vollem Umfang erreicht werden konnte, so führte dieses größ-

te Konsolidierungspaket in der jüngeren Geschichte Rastatts zu einer nachhaltigen Steigerung der Er-

tragskraft des Verwaltungshaushaltes um rd. 5 Mio. € pro Jahr. Allerdings reichen diese Anstrengungen

immer noch nicht aus.

Das Jahresergebnis 2010 wird voraussichtlich, entgegen der Planung, die eine umgekehrte Zuführung

von rd. 7,8 Mio. € vorsah, mit einer positiven Zuführung an den Vermögenshaushalt mit rd. 5 Mio. € en-

den.

Auf Grund der positiven Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 kann der für 2012 geplante Teilaus-

gleich des Fehlbetrags 2009 mit einem Betrag von 1.788.727,59 € bereits im Haushaltsjahr 2010 abge-

deckt werden.

Diese sicherlich erfreuliche Entwicklung, zu der insbesondere die Gewerbesteuer beitrug, darf aber nicht

dazu führen, in den Konsolidierungsbemühungen nachzulassen und allein auf positive Einnahmesteige-

rungen zu vertrauen.

Betrachtet man den Zeitraum der vorläufigen mittelfristigen Finanzplanung , dann gibt es Anlass zu

großer Besorgnis. In den Jahren 2012 bis 2014 muss wieder durchweg mit Negativzuführungen (Zufüh-

rung des Vermögenshaushalts zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes) gerechnet werden, d. h., die

trotz nachhaltiger Verbesserungen gestiegene Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes reicht noch im-

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mer nicht aus, notwendige Investitionen des Vermögenshaushaltes durch selbst erwirtschaftete eigene

Finanzierungsmittel zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass nahezu die Hälfte aller Ausgaben im Ver-

mögenshaushalt über Kredite (32,0 Mio. € bzw. 43,2 %) finanziert werden müssen, da Eigenmittel nur

von rd. 42,1 Mio. € = 56,8 % Höhe (davon 31,0 % Verkaufserlöse) eingeplant sind. Dabei ist zu beach-

ten, dass diese sog. Eigenmittel, insbesondere Verkaufserlöse, nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen.

Bei Eintritt der prognostizierten Nettoneuverschuldung ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt

gefährdet, zumindest erheblich eingeschränkt.

Es muss daher auch unter Berücksichtigung stetig steigender Ausgaben in den Bereichen Bildung,

Betreuung und Soziales weiterhin oberste Zielsetzung sein, noch weitere nachhaltige Entlastungen auf

der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes zur Stärkung der Ertragskraft zu erreichen. Daraus sich

ergebende Ergebnisverbesserungen müssen zur Verringerung der übermäßigen Verschuldung ver-

wendet werden.

Zum Schluss noch ein Blick auf die Einnahmen der mittelfristigen Finanzplanung, die sich wie folgt zu-

sammensetzen:

• Zuführung vom Verwaltungshaushalt 5,0 Mio. € = 6,7 %

• Entnahme aus der allg. Rücklage 0,0 Mio. € = 0,0 %

• Verkaufserlöse/Darlehensrückflüsse 31,0 Mio. € = 41,8 %

• Beiträge 1,2 Mio. € = 1,6 %

• Zuschüsse 4,9 Mio. € = 6,7 %

• Kreditaufnahmen 32,0 Mio. € = 43,2 %.

Nach der vorläufigen mittelfristigen Finanzplanung würde sich die Verschuldung der Stadt Rastatt zum

Jahresende 2014 (ohne Einbeziehung eines evtl. Einnahmehaushaltsrestes 2010) unter Anrechnung der

ordentlichen Tilgungen auf rd. 53,9 Mio. € erhöhen; das ergäbe eine pro Kopf-Verschuldung von

1.136 €, die mehr als dem Dreifachen des derzeitigen Landesdurchschnitts (340 €) entsprechen würde.

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4. SACHBUCH FÜR HAUSHALTSFREMDE VORGÄNGE (ShV )

Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich

nicht auf den Haushalt auswirken (§ 46 Nr. 29 GemHVO) und für die keine besonderen Bücher

geführt werden. Das sind Vorschüsse und Verwahrgelder, aber auch andere haushaltsfremde

Vorgänge wie z.B. die kassenwirksamen, aber haushaltsneutralen Vermögensveränderungen

(Geldanlagen, Zuführungen zu Rücklagen, Entnahmen aus Rücklagen). Das ShV enthält ferner

Abschluss- und Übertragungsbuchungen für die Jahresrechnung; auch der in das Folgejahr zu

übertragende Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hier festgehalten.

Zum Jahresabschluss 2009 waren ausgewiesen.

Sachbuch für

haushaltsfremde Vorgänge

Einnahmereste Endbestand

Euro

Ausgabereste Endbestand

Euro Vorschüsse und Verwahrungen 2.345.312,60 3.039.929,27

Geldvermögensrechnung

� Geldanlagen 1.880.524,77 0,00

� Rücklagen und sonstige Vermö-

gensbindungen

0,00 4.380.179,21

� Kassenkredite 0,00 11.000.000,00

Kassenbestand 5.726.128,73 0,00

Gesamt: 9.951.966,10 18.420.108,48

Anfangs- und Endbestände sowie die Bewegungen im Jahr 2009 innerhalb des ShV sind im Re-

chenschaftsbericht auf den Seiten 119 bis 129 und 149 bis 153 dargestellt. Die über das ShV

vereinnahmten und verausgabten Beträge sind - soweit geprüft - ordnungsgemäß belegt und

nachgewiesen.

Der mit 5.726.128,73 € zum Jahresabschluss 2009 ausgewiesene Kassenbestand wird auf-

grund der Prüfung als richtig bestätigt (Rechenschaftsbericht Seite 157).

Die Geldanlagen und die Rücklagen sind vollständig gebucht.

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5. VERMÖGENSRECHNUNG

Die Vermögensrechnung hat den Zweck, die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu

Beginn und am Ende des Jahres sowie die Veränderungen nachzuweisen. Ein besonderer

Nachweis ist notwendig, weil sich diese Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss,

noch aus der Haushaltsrechnung ergeben. Die Verpflichtung zur Erstellung der Vermögens-

rechnung ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GemO. Auf dieser gesetzlichen Grundlage regelt § 43

GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung. Dabei ist gemäß Abs. 1 die Darstellung

auf das Geldvermögen beschränkt. Sie kann jedoch um das Sachvermögen (Abs. 2) erweitert

werden. Diese umfassende Vermögensrechnung, die von der Stadt Rastatt praktiziert wird,

mündet in einer Bilanz unter Einbeziehung der Forderungen und Verbindlichkeiten der laufenden

Haushaltswirtschaft.

5.1 Gesamtvermögensrechnung – Bilanz

Die Gesamtvermögensrechnung 2009 einschließlich der Zusammenstellung der Bestände, der

Veränderungen des Anlagevermögens, des Deckungskapitals und der Schulden ist im Rechen-

schaftsbericht auf den Seiten 159 bis 174 dargestellt. Es ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr

am 31.12.2009 folgende Schlusszahlen:

Stand am 31.12.2008

Euro

Stand am 31.12.2009

Euro

Zu- / Abnahme

Euro

AKTIVA

Anlagevermögen 321.459.764 332.780.459 + 11.320.695

Geldanlagen 273.131 210.978 - 62.153

Forderungen aus Inneren

Darlehen

1.592.853

1.669.547 + 76.694

Forderungen aus lfd.

Rechnung 16.742.559 19.153.196 + 2.410.637

Kassenbestand 947.252 5.726.129 + 4.778.877

Summe 341.015.559 359.540.309 + 18.524.750

PASSIVA

Anlagekapital

a) Deckungskapital

b) Schulden

298.838.417

22.621.347

298.575.724

34.204.735

- 262.693

+ 11.583.388

Rücklagen und sonstige

Vermögensbindungen 7.628.312 4.380.179 - 3.248.133

Verpflichtungen aus laufender Rechnung

7.427.483

11.379.671

+ 3.952.188

Kassenkredite 4.500.000 11.000.000 + 6.500.000

Kassenvorgriff 0 0 0

Summe 341.015.559 359.540.309 + 18.524.750

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42

5.2 Rücklagen, Allgemeine Rücklage

Nach § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO sind die Gemeinden verpflichtet, zur Sicherung der

Haushaltswirtschaft und für Zwecke des Vermögenshaushalts Rücklagen in angemessener Hö-

he zu bilden. Zulässig sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen.

Die allgemeine Rücklage soll zunächst die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Be-

triebsmittel der Kasse). Insoweit handelt es sich um eine absolute Pflichtrücklage , die bei jeder

Gemeinde in der vorgeschriebenen Höhe vorhanden sein muss. Der gem. § 20 Abs. 2 GemH-

VO vorgeschriebene Betrag beläuft sich auf 2 v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts

nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre. Dieser Sockelbe-

trag dient ohne Einschränkung zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung aller Ausgaben des

Verwaltungs- und Vermögenshaushalts. Die allgemeine Rücklage dient ferner dazu, die De-

ckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre zu erleichtern. Hier liegt der

eigentliche Schwerpunkt der allgemeinen Rücklage. Sie soll Mittel zur Deckung von Ausga-

ben des Vermögenshaushalts (Investitionen) künftige r Jahre ansammeln. Nach § 20 Abs.

3 GemHVO sind der allgemeinen Rücklage u.a. dann ausreichende Mittel zuzuführen, wenn

sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen ein un-

vertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde.

Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mittel der allgemeinen

Rücklage auch zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden (§ 22 Abs. 3

GemHVO).

Die Mittel der allgemeinen Rücklage sind, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kasse benötigt

werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen; sie müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar

sein (§ 21 GemHVO).

Die allgemeine Rücklage entwickelte sich im Haushaltsjahr 2009 wie folgt:

Allgemeine Rücklage Euro

Stand am 01.01.2009 5.747.896,38

- Abnahme (Entnahme) 3.300.000,00

+ Zunahme (Zuführung) 33.025,31

Stand am 31.12.2009 2.480.921,69

Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage mit 1.887.336 € wurde lediglich um rd. 0,6 Mio. €

überschritten.

Daraus ist ersichtlich, dass Entnahmen aus der Rück lage für künftige Investitionen nur

noch in ganz bescheidenem Umfang möglich werden.

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5.3 Sondervermögen

Für die nachstehenden im Haushalt der Stadt abgewickelten Sondervermögen waren zum

31.12.2009 folgende Bestände vorhanden und im ShV nachgewiesen:

Sondervermögen Euro

Stiftung „Freundeskreis zur Sanierung der Einsiedelner Kapelle

Ostrov“ 5.987,49

Stiftung Cochran-Büchler 24.180,16

Stiftung Loreye-Preis 11.947,46

J.-Oehlschläger-Stiftung 10.299,22

Danecki-Stiftung 1.070.107,45

Ludwig-Enz-Stiftung 761.822,32

Stiftung Schüleraustausch New Britain / Rastatt 337,85

Stiftung 1000-jähr. Stadtjubiläum 1.137,89

Axel-Ullrich-Stiftung 13.437,68

Gesamt: 1.899.257,52

Der Bestand der Sondervermögen in Geld hat sich gegenüber dem Vorjahr um 18.841,18 €

(1,0 %) erhöht.

Aus dem Kapital der Ludwig-Enz-Stiftung und der Danecki-Stiftung sind insgesamt 1.669.547 €

von der Stadt Rastatt als Inneres Darlehen in Anspruch genommen.

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44

5.4 Schulden

5.4.1 Schuldenstand, Schuldenentwicklung

Die Verschuldung der Stadt Rastatt (Kämmereischulden) stellt sich wie folgt dar (alle Beträge in

Euro):

Schuldenstand am 01.01.2009 20.943.639,93

Zunahme 2009 :

� Kredite neu 13.000.000,00

� Kredite für Umschuldungen 0,00

Zunahme gesamt: 13.000.000,00

Abnahme 2009:

� Ordentliche Tilgung von Dar-

lehen

1.412.531,80

Abnahme gesamt: 1.412.531,80

Schuldenstand am 31.12.2009 (innerhalb Haushalt): 32.531.108,13

Pro-Kopf-Verschuldung

(bei 47.483 Einwohnern) (2008 = 439) 685

Landesdurchschnitt

(Städte 20.000 bis 50.000 Einwoh-

ner)

(2009 = 335) 340

Netto-Neuverschuldung 11.587.468,20

Nachrichtlich:

Im oben aufgeführten Schuldenstand zum 31.12.2009 ist der zu Las-

ten des Haushaltsjahres 2009 verbuchte Haushaltseinnahmerest für

Kreditaufnahmen von 10,27 Mio. € noch nicht enthalten und würde zu

einer Erhöhung des Schuldenstandes zum 31.12.2009 von

oder einer Pro Kopf-Verschuldung von

führen.

42.801.108,13

901

Die Kämmereischulden der Stadt haben sich im Haushaltsjahr 2009 um rd. 11,59 Mio. € oder

55,3 % auf 32.531.108,13 € erhöht. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 685 €

(Vorjahr 439 €). Sie ist mehr als doppelt so hoch wie der Landesdurchschnitt von 340 € (Vor-

jahr 335 €). Berücksichtigt man noch den unter „Nachrichtlich“ erwähnten Haushaltseinnahme-

rest für Kredite von 10,27 Mio. €, so ergibt dies einen Schuldenstand von rd. 42,8 Mio. € und ei-

ne Pro-Kopf-Verschuldung von 901 €, die 561 € über dem Landesdurchschnitt liegt.

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45

Nachstehend werden die Gesamtschulden der Stadt Rastatt zum 31.12.2009 - mit Vergleich

zum Vorjahr - dargestellt. Sie enthalten die innerhalb und außerhalb des Haushalts geführten

Schulden sowie die ebenfalls der Stadt Rastatt zurechenbaren Schulden aus den gesondert ge-

führten Rechnungen der städt. Eigenbetriebe und der Zweckverbände mit städtischer Beteili-

gung sowie der städtischen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen.

GESAMTSCHULDEN STADT RASTATT 2009

Euro

2008

Euro

Kämmereischulden zum 31.12.2009 32.531.108 20 .943.640

Zuzurechnen:

� Schulden Canrobert (außerhalb Haushalt) 6.521.255 6.666.481

� Erschließung Baugebiet Korngasse (außerhalb

Haushalt)

0 0

� Schulden Eigenbetrieb Stadtwerke 2.450.000 2.800.000

� Schulden STAR Energiewerke Rastatt 6.247.277 6.878.913

� Schulden Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus 4.311.413 4.524.526

� Schulden Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft 7.393.258 7.541.012

� Schulden Eigenbetrieb Stadtentwässerung 19.883.760 16.864.942

� Schuldenanteil beim Abwasserverband Murg 1.710.261 2.087.892

� Schuldenanteil beim Riedkanal-Zweckverband 35.115 95.117

� Schulden der ZIP GmbH 3.260.048 3.125.775

� Innere Darlehen 1.669.547 1.669.547

� Leibrenten 4.080 8.160

Zurechnung gesamt: 53.486.014 52.262.365

Gesamtschulden der Stadt Rastatt

zum 31.12.2009

86.017.122

73.206.005

Pro-Kopf-Verschuldung gesamt: 1.812 1.535

Die der Stadt zuzurechnenden Gesamtschulden beliefen sich zum 31.12.2009 auf einen Stand

von rd. 86,02 Mio. €. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 12,8 Mio. € oder 17,5 % er-

höht. Dabei fallen insbesondere die kräftige Erhöhung der Kameralschulden um rd. 11,6 Mio. €

und der Schulden des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit rd. 3,0 Mio. € ins Gewicht, wäh-

rend in den übrigen Bereichen die Schulden, bis auf die ZIP GmbH, reduziert werden konnten.

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Nachstehend sind die Kämmereischulden je Einwohner im Vergleich zum Landesdurchschnitt

sowie die Kämmereischulden im Vergleich zu den Gesamtschulden der Stadt Rastatt graphisch

dargestellt.

Kämmereischulden / Gesamtschulden

Mio. Euro

32,10

13,63

20,94

32,53

73,21

86,02

38,17 38,80

36,41

38,44

34,75 31,16 30,19

36,11

66,94

63,90

70,41

65,56

69,88

71,67

71,85

71,13

68,49

63,99

0,00

10,00

20,00

30,00

40,00

50,00

60,00

70,00

80,00

90,00

100,00

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Kämmerei-Schulden

Gesamtschulden Stadt Rastatt

Kämmereischulden / Landesdurchschnitt

Euro je Einwohner

685

562

340

439

286

674

724

657

638

819 844 791

841 757

544 533 497 483 486

477 479 439

361

335

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Stadt Rastatt Landesdurchschnitt

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47

5.4.2 Schuldendienst

Nachstehend der Aufwand für den geleisteten Schuldendienst in den letzten vier Haushaltsjahren:

Schuldendienst

2009

Euro

2008

Euro

2007

Euro

2006

Euro

Zinsen für Darlehen (einschl. innere

Darlehen und ohne Kassenkredite) 1.054.187 886.335 583.561 1.588.280

Tilgungen

� Ordentliche Tilgung von Dar-

lehen 1.412.532 1.369.490 1.061.097 2.370.352

� Umschuldungen 0 0 0 0

� Tilgung von Leibrenten 4.080 4.080 23.568 26.352

Schuldendienst gesamt: 2.470.799 2.259.905 1.668.226 3.984.984

Der gesamte Schuldendienst des kameralen Haushaltes der Stadt Rastatt hat sich gegenüber

dem Vorjahr um rd. 0,2 Mio. € oder 9,3 % erhöht.

Der Anteil des Schuldendienstes 2009 am Ausgabevolumen des Verwaltungshaushalts beträgt

2,72 % (Vorjahr 2,47 %).

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6. SONDERRECHNUNGEN

6.1 Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Stadtwerke Rastatt wur-

de mit Bericht der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt vom 02.08.2010 abgeschlossen. Der

Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2009 am 28.11.2010 festgestellt.

6.2 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Martha-Jäger-Haus wurde von

der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt mit Schlussbericht vom 10.05.2010 abgeschlossen. Die

Feststellung durch den Gemeinderat erfolgte am 26.07.2010.

6.3 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft Rastatt

durch die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt wurde mit Bericht vom 27.09.2010 abgeschlos-

sen. Die Feststellung durch den Gemeinderat erfolgte am 29.11.2010.

6.4 Die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Vereinigten Waisenhausstiftung wurde mit

Schlussbericht der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt vom 03.03.2010 abgeschlossen. Die

Feststellung der Jahresrechnung 2009 erfolgte durch den Gemeinderat am 10.05.2010.

6.5 Die Jahresabschlüsse 2007/2008/2009 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung liegen noch

nicht vor.

7. SCHLUSSBEMERKUNG; BESCHLUSSVORSCHLAG

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 unter

Einbeziehung von Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Ver-

mögensverwaltung nach den bestehenden Vorschriften durchgeführt. Sie hat die übertragenen

Prüfungsaufgaben so gewissenhaft und umfassend wie es im Rahmen der verfügbaren Zeit und

des vorhandenen Personals möglich war erledigt. Soweit zulässig und vertretbar hat sich die

Prüfung auf Stichproben beschränkt. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Prüfung sind in die-

sem Bericht dargestellt.

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung kann bestätigt werden, dass die Haushalts- und

Finanzwirtschaft sowie die Vermögensverwaltung der Stadt Rastatt im Haushaltsjahr

2009 den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat.

Wesentliche Beanstandungen, die einer Feststellung der Jahresrechnung 2009 entge-

genstehen würden, liegen nicht vor.

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Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung empfiehlt die Stabsstelle Rechnungsprüfungs-

amt dem Gemeinderat folgenden Feststellungsbeschluss:

Gemäß § 95 Abs. 2 GemO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2009 der Stadt Rastatt

mit folgendem Ergebnis fest:

Euro

Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben 90.819.271,08

Vermögenshaushalt Einnahmen 17.598.540,94

Vermögenshaushalt Ausgaben 21.187.268,53

Fehlbetrag 3.588.727,59

Gesamthaushalt Einnahmen und Ausgaben 112.006.539,61

Zuführung zum Vermögenshaushalt 0,00

Zuführung zum Verwaltungshaushalt 7.380.625,72

Zuführung an allgemeine Rücklage 33.025,31

Kassenbestand zum 31.12.2009 5.726.128,73

Haushaltsreste

� Einnahmen (Vermögenshaushalt)

10.270.000,00

� Ausgaben (Verwaltungshaushalt) 146.810,00

� Ausgaben (Vermögenshaushalt) 7.555.881,00

Vermögensrechnung - Bilanz -

Aktiva und Passiva zum 31.12.2009

359.540.308,81

Stand der allgemeinen Rücklage am 31.12.2009 2.480.921,69

Stand der Schulden zum 31.12.2009 32.531.108,13

Rastatt, den 08. Februar 2011

STADT RASTATT

STABSSTELLE RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT

Udo Baumstark

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Grupp. Bezeichnung 2006 2007 2008 2009Nr. T€ T€ T€ T€

0 - 2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts

0 Steuern, allgemeine Zuweisungen Steuern, Allgemeine Zuweisungen

00 Realsteuern

000 Grundsteuer A 43 43 43 48

001 Grundsteuer B 6.095 7.056 6.505 7.198

003 Gewerbesteuer 27.572 25.490 20.598 8.995

01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern

010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 13.267 14.847 16.701 15.460

012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1.718 1.921 1.990 2.277

02-03 Andere Steuern und steuerähnl. Einnahmen 141 143 326 959

041 Schlüsselzuweisungen vom Land 12.242 15.374 14.232 14.307

061 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 410 409 410 410

091 Familienleistungsausgleich 1.066 1.191 1.216 1.295

Summe Hauptgruppe 0 62.554 66.474 62.021 50.949

1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

10-12Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 9.802 6.626 6.601 6.737

13-15Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verw. - und Betriebseinnahmen 1.977 1.998 2.341 2.120

16Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

160 vom Bund 68 7 1 1

161 vom Land 305 288 295 325

162 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 3.691 3.724 4.001 5.134

165 von kommunalen Sonderrechnungen 682 550 609 498

167 Private Unternehmen 0 0 0 43

168 von übrigen Bereichen 138 271 309 281

169 Innere Verrechnungen aus Verwaltungshaushalt 5.073 4.646 4.484 4.278

17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

170 vom Bund 24 20 22 16

171 vom Land 4.858 4.646 4.676 4.978

172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 341 469 384 322

174 vom sonstigen öffentlichen Bereich 74 52 9 0

175 Erstattung Betriebskostenzuschuss 38 32 20 0

177 Private Unternehmen 14 15 9 3

178 Übrige Bereiche 51 81 84 88

Summe Hauptgruppe 1 27.136 23.425 23.845 24.824

Gruppierungsübersicht 2006 bis 2009nach Rechnungsergebnissen

Seite 1

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Grupp. Bezeichnung 2006 2007 2008 2009Nr. T€ T€ T€ T€

2 Sonstige Finanzeinnahmen20 Zinseinnahmen

205-208 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 88 193 143 65

209 aus inneren Darlehen 37 57 59 59

21-22Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen, Konzessionsabgaben 2.590 2.277 2.034 3.016

24-25 Ersatz von sozialen Leistungen 527 689 487 357

26 weitere Finanzeinnahmen 1.108 928 1.086 2.092

27 kalkulatorische Einnahmen 3.390 1.814 1.903 2.076

28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt 0 0 0 7.381

Summe Hauptgruppe 2 7.740 5.958 5.712 15.046

0-2 Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 97.430 95.857 91.578 90.819

3 Einnahmen des Vermögenshaushalts30 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt

300 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt 6.317 9.819 1.665 0

31 Entnahmen aus Rücklagen

310 Entnahmen aus Allgemeiner Rücklage 0 0 2.633 3.300

32 Rückflüsse von Darlehen

325-328 von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u.v. übrigen Bereich 39 39 39 39

33Einnahmen aus der Veräusserung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 2.498 3.500 0 33

34Einnahmen aus der Veräusserung von Sachen des Anlagevermögens 1.090 907 653 1.833

35 Beiträge und ähnliche Entgelte 1.083 282 962 75

36Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen

360 vom Bund 27 22 92 272

361 vom Land 0 112 244 683

362 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 0 0 13

363 von Zweckverbänden u. dgl. 0 0 0 0

364 von sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0

365-368von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen 0 22 117 39

36*1Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse 51 23 9 41

37Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen einschließlich Umschuldungen

374 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0

377 von privaten Unternehmen 6.000 0 11.930 11.270

378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0 0 0 0

379 Innere Darlehen 0 0 77 0

39 Fehlbetrag 0 0 0 3.589

3 Summe Einnahmen Vermögenshaushalt 17.105 14.726 18.42 1 21.187Gesamteinnahmen Verw. und Vermögenshaushalt 114.535 1 10.583 109.999 112.006

Seite 2

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Grupp. Bezeichnung 2006 2007 2008 2009Nr. T€ T€ T€ T€

4 Personalausgaben40 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 180 182 182 186

41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 18.255 18.384 18.725 19.251

42-43 Versorgung 2.878 2.888 2.935 3.107

44 Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung 3.321 3.237 3.224 3.299

45 Beihilfen und Unterstützungen 509 510 491 482

46 Personalnebenausgaben 148 100 71 77

Summe Hauptgruppe 4 25.291 25.301 25.628 26.402

5/6 Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

50-51Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen An-lagen und des sonst. unbeweglichen Vermögens 2.396 2.488 2.629 2.417

52Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegen-stände, sonstige Gebrauchsgegenstände 434 488 435 391

53 Mieten und Pachten 443 615 598 588

54Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 1.840 1.832 2.203 2.266

55 Haltung von Fahrzeugen 567 563 592 601

56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 235 197 207 180

57-63 weitere Verwaltungs-und Betriebsausgaben 3.299 3.464 3.892 3.825

64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 2.177 2.002 1.840 1.993

67 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand

670 Bund 11 6 18 13

671 Land 2 0 0 0

672 Gemeinden und Gemeindeverbände 51 900 848 1.201

674 Sonstiger öffentlicher Bereich 35 76 55 59

675-678an kommunale und sonstige Sonderrechnungen und an übrige Bereiche 18 17 19 25

679 Innere Verrechnungen 5.073 4.646 4.484 4.278

68 Kalkulatorische Kosten 3.390 1.814 1.903 2.076

Summe Hauptgruppen 5/6 19.971 19.108 19.723 19.913

7 Zuweisungen und Zuschüsse

70Zuschüsse für lfd.Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 5.647 5.598 5.880 6.025

71Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke

711 an Land 0 0 0 0

712 an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.623 2.696 2.618 2.596

713 an Zweckverbände u.dgl. 2.145 72 73 80

715-717an kommunale u. sonstige Sonderrechnungen u. a. private Unternehmen 1.275 2.849 1.205 1.258

718 an übrige Bereiche 39 76 62 67

72 Schuldendiensthilfen 0 0 0 0

73-79 Leistungen der Sozialhilfe o.ä. 3.412 3.589 3.802 4.605

Summe Hauptgruppe 7 15.141 14.880 13.640 14.631

Seite 3

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Grupp. Bezeichnung 2006 2007 2008 2009Nr. T€ T€ T€ T€

8 Sonstige Finanzausgaben80 Zinsausgaben

800 Bund 0 0 0 0

804 sonstiger öffentlicher Bereich 73 65 65 54

805 Kommunalen Sonderrechnungen 2 3 36 2

807 Private Unternehmen 1.476 458 726 1.044

809 Innere Darlehen 37 57 59 59

81 Steuerbeteiligungen

810 Gewerbesteuerumlage 5.794 4.747 4.404 950

83 Allgemeine Umlagen

831 Land 9.047 8.290 10.407 11.629

832 an Gemeinden und Gemeindeverbände 13.970 12.942 14.827 15.969

833 an Zweckverbände u. dgl. 106 0 0 0

84 Weitere Finanzausgaben 204 187 397 166

85 Deckungsreserve

86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 6.317 9.819 1.666 0

88 Globale Minderausgabe 0 0 0 0

Summe Hauptgruppe 8 37.026 36.568 32.587 29.873

4-8 Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt 97.429 95.857 91 .578 90.819

9 Ausgaben des Vermögenshaushalts90 Zuführungen zum Verwaltungshaushalt

900 Allgemeine Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0 0 0 7.381

910 Zuführungen an allgemeine Rücklage 1.967 1.278 455 33

927 an übrige Bereiche

93 Vermögenserwerb

930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 27 22 7 5

932-933 Erwerb von Grundstücken 2.854 1.569 7.677 165

935-936 Erwerb von beweglichen Sachen 1.119 1.479 993 1.274

94-96 Baumaßnahmen 8.535 9.208 7.743 9.798

97Tilgung von Krediten, Rückzahlung von Inneren Darlehen

970 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen

973 an Zweckverbände und dergleichen

974 an sonstigen öffentlichen Bereich 234 213 206 184

977 Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 2.136 848 1.164 1.229

978 Außerordentliche Tilgungen, Umschuldungen 0 0 0 0

979 Innere Darlehen 0 0 0 0

98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

985 Kommunale Sonderrechnungen 6 4 6 0

987 Private Unternehmen 11 17 1 4

988 an übrige Bereiche 216 88 169 1.114

99 Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushaltes

990 Kreditbeschaffungskosten 0 0 0 0992 Deckung von Fehlbeträgen 0 0 0 0

9 Summe Ausgaben Vermögenshaushalt 17.105 14.726 18.421 21.187

Gesamtausgaben Verw.- u. Vermögenshaushalt 114.534 11 0.583 109.999 112.006

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