55
Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide Version 1 (2017): 20.10.2016 Instructions for completing the EMJMD Application Package 2017 Application submission deadline 16.02.2017 Version 1: November 2016 PROGRAMM ERASMUS+ GEMEINSAME ERASMUS MUNDUS-MASTERABSCHLÜSSE ANTRAGS- UND AUSWAHLVERFAHREN AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2017 (EAC/A03/2016) HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN GEMEINSAME ERASMUS MUNDUS-MASTERABSCHLÜSSE 2017 LEITAKTION 1 ANTRAGSPAKET (EFORM ELEKTRONISCHES ANTRAGSFORMULAR)

PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

  • Upload
    others

  • View
    5

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD)

Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017): 20.10.2016

Instructions for completing the EMJMD Application Package 2017 Application submission deadline 16.02.2017

Version 1: November 2016

PROGRAMM ERASMUS+

GEMEINSAME ERASMUS MUNDUS-MASTERABSCHLÜSSE

ANTRAGS- UND AUSWAHLVERFAHREN

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

2017 (EAC/A03/2016)

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN

GEMEINSAME ERASMUS MUNDUS-MASTERABSCHLÜSSE 2017

LEITAKTION 1

ANTRAGSPAKET

(EFORM – ELEKTRONISCHES ANTRAGSFORMULAR)

Page 2: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

1 | S e i t e

Inhaltsverzeichnis

KAPITEL 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................... 3

KAPITEL 2 AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN, ANTRAG UND AUSWAHLVERFAHREN ............................................................................................................ 5

2.1 Neuerungen bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD 2017................. 5

2.2 Präsentation und Gliederung der vorliegenden Hinweise ............................................................... 5

2.3 Inhalt des Antragspakets ................................................................................................................. 5

2.4 Fristen und Einreichung des Antragspakets ................................................................................... 7

2.5 Auswahlverfahren ........................................................................................................................... 8

2.6 Begriffsbestimmungen .................................................................................................................. 10

KAPITEL 3 ZUSÄTZLICHE STIPENDIEN FÜR ZIELREGIONEN DER WELT .......................................... 13

3.1 Allgemeine Informationen zu zusätzlichen Stipendien für Zielregionen ....................................... 13

3.2 Übersicht über die Finanzierungsinstrumente und die abgedeckten Regionen ........................... 14

3.3 Finanzierungsmöglichkeiten .......................................................................................................... 15

3.4 Verfahren zur Beantragung zusätzlicher Stipendien für Zielregionen der Welt ............................ 17

3.5 Auswahlverfahren und Zuweisung zusätzlicher Stipendien .......................................................... 17

3.6 Beispiele für die Zuweisung der Stipendien .................................................................................. 17

KAPITEL 4 DAS ANTRAGSPAKET (EFORM)............................................................................................ 20

4.1 Deckblatt des Antragsformulars .................................................................................................... 20

4.2 Teil A: Ausfüllen der Daten zur Einrichtung .................................................................................. 21

4.3 Teil B: Projektbeschreibung .......................................................................................................... 25

4.3.1 Abgedeckte Prioritäten .................................................................................................................. 26

4.3.2 Zeitplan des Projekts und Sprachen ............................................................................................. 26

4.4 Teil C. EMJMD-Typologie ............................................................................................................. 27

4.4.1 Dauer in Semestern und ECTS-Leistungspunkte ......................................................................... 27

4.4.2 Fortführung eines Erasmus Mundus-Masterstudiengangs (EMMC) ............................................. 27

4.4.3 Vorschlag war Gegenstand einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Erasmus Mundus ..................................................................................................... 28

4.4.4 Eine Praktikumsphase ist vorgesehen .......................................................................................... 28

4.4.5 Studienaufenthalte in Nicht-Programmländern ............................................................................. 28

4.4.6 Antragsgegenstand sind zusätzliche Stipendien für Zielregionen der Welt .................................. 29

4.4.7 EMJMD-Vorbereitungsjahr und Dauer der EMJMD-Auswahlrunde/des EMJMD-Aufnahmejahrgangs ...................................................................................................................... 29

4.4.8 EMJMD-Studiensprachen ............................................................................................................. 30

4.4.9 Wissenschaftsbereiche ................................................................................................................. 31

4.4.10 Akademischer Grad/Akademische Grade, der/die verliehen werden soll(en) .............................. 31

4.5 Teil D. EMJMD-Finanzhilfeantrag ................................................................................................. 34

KAPITEL 5 ANTRAGSPAKET – OBLIGATORISCHE/OPTIONALE ANHÄNGE ...................................... 35

5.1 Nachweis einer gültigen Akkreditierung bzw. gültiger Akkreditierungen zumindest der nationalen Komponenten des EMJMD ........................................................................................................... 36

5.2 Ausführliche Projektbeschreibung................................................................................................. 36

5.2.1 Projektbeschreibung Vergabekriterien 1, 2, 3 und 4 sowie realisierte Projekte/Kompetenzen und Fachwissen/Sonstige EU-Finanzhilfen ......................................................................................... 36

5.2.2 Vergabekriterium für zusätzliche Stipendien für Studierenden aus Zielregionen der Welt .......... 37

5.3 EMJMD-Finanzhilfeantrag ............................................................................................................. 37

5.4 Ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters der antragstellenden Einrichtung sowie Vollmachten jedes Partners zur Erteilung einer Vollmacht zugunsten des Antragstellers/Koordinators ........................................................................................................... 45

Page 3: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

2 | S e i t e

5.5 Sonstige relevante Anhänge, die Elemente umfassen, die für den Vorschlag für relevant erachtet werden ........................................................................................................................................... 45

5.6 Im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD im Rahmen von Erasmus+ eingereichter Vorschlag ......................................................................... 46

ANHANG – WISSENSCHAFTSBEREICHE ................................................................................................................ 47

Page 4: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

3 | S e i t e

KAPITEL 1 EINLEITUNG Dieses Dokument dient als Hilfe für Antragssteller für die Leitaktion 1 – Gemeinsame Erasmus Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD) im Rahmen des Programms Erasmus+ und enthält Informationen, die für das Ausfüllen der Anträge und die Ausarbeitung von Projekten erforderlich sind. Es sollte nicht für andere Arten von Maßnahmen zugrunde gelegt werden. Für die Vorbereitung und Einreichung eines Antrags ist es erforderlich, dass die Antragsteller eine Reihe weiterer Dokumente heranziehen. Sämtliche Antragsunterlagen sind unter folgender Adresse verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-1-erasmus-mundus-joint-master-degrees-0_en

Informationen, die in den nachstehend aufgeführten Dokumenten enthalten sind, werden in diesen Hinweisen nicht berücksichtigt, auch wenn gegebenenfalls auf sie verwiesen wird. Rechtsgrundlage für Erasmus+:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R1288

Es werden die dem Programm Erasmus+ zugrunde liegenden Überlegungen erläutert und die Ziele und Prioritäten des Programms beschrieben. Antragsteller, deren Projekte auf die in diesem Dokument dargelegten Anforderungen abgestimmt sind, befinden sich bereits in einer günstigen Ausgangslage.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.386.01.0014.01.DEU&toc=OJ:C:2016:386:TOC

Dies ist die offizielle Bekanntmachung der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Es handelt sich um ein kurzes Dokument, das unter anderem Informationen über die teilnahmeberechtigten Länder, finanzielle Angaben und Fristen enthält.

Programmleitfaden Erasmus+:

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf

Dabei handelt es sich um ein zentrales Dokument, das Definitionen und Bestimmungen für alle in der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Maßnahmen enthält. Es bietet allgemeine Informationen zum Inhalt und zur Verwaltung des Programms sowie spezifische Informationen zu Projekten im Rahmen der Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD). Bei der Einreichung eines Antrags sollten Sie sich unbedingt auf die einschlägigen Abschnitte des Programmleitfadens beziehen, der sich wie folgt gliedert:

Einleitung

Teil A Allgemeine Informationen über das Programm Erasmus+

Teil B Informationen über die in diesem Leitfaden behandelten Aktionen

Teil C Informationen für Antragsteller

Anhang I Spezifische Vorschriften und Informationen zu Mobilitätsaktivitäten, strategischen Partnerschaften und dem Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich

Anhang II Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse

Anhang III Glossar wichtiger Begriffe

Anhang IV Weiterführende Informationen und Kontaktdaten

Der Programmleitfaden bietet Informationen über den gesamten Finanzierungsrahmen, d. h. über die Vorschriften für Finanzpläne für Projekte, zum Bewertungsverfahren sowie die Strategien zur Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen. Zudem werden die Förderfähigkeits-, Ausschluss- und Auswahlkriterien erläutert, anhand derer jeder Antrag im Zuge des Auswahlverfahrens bewertet wird. HINWEIS: Der Programmleitfaden wird regelmäßig überarbeitet. Bitte prüfen Sie die vorstehend genannte Website häufig im Hinblick auf die neuesten Aktualisierungen.

Benutzerleitfaden zur Einreichung von Anträgen:

https://eacea.ec.europa.eu/documents/eforms_en

Page 5: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

4 | S e i t e

Dabei handelt es sich um einen technischen Benutzerleitfaden, an den Sie sich halten sollten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Einrichtung korrekt registrieren und das elektronische Antragsformular korrekt und unter bestmöglichen Bedingungen ausfüllen.

Leitfaden für Experten http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/katalog_de

Abschnitt „Katalog“ der Website der EACEA (wählen Sie „Allgemeine Informationen“ im Auswahlmenü unter „Art“). Das Dokument wird zu gegebener Zeit auf die Website hochgeladen.

Dieser Leitfaden ist für die Sachverständigen konzipiert, die die Anträge bewerten. Er bietet den Antragstellern einen vollständigen Überblick darüber, wie die Vergabekriterien angewendet werden und wie die Bewertung erfolgt. Er ist als Hilfe für die Antragsteller bei der Verfassung ihrer Antworten auf die Fragen im Antragsformular gedacht, sodass dabei den zentralen Aspekten der Aufforderung Rechnung getragen wird. Der Leitfaden ist in zwei Teile untergliedert:

Teil I Allgemeine Informationen

Teil I des Leitfadens enthält allgemeine Informationen zur Aufgabe eines Sachverständigen, zur Methodik und zu den Grundsätzen der Qualitätsbewertung, die für die meisten Maßnahmen im Rahmen von Erasmus+ gelten. Abweichungen von diesem Modell werden in den maßnahmenbezogenen Informationen zu Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlüssen (EMJMD) in Teil II des Dokuments erläutert. Teil I und Teil II müssen im Zusammenhang gelesen werden.

Teil II Maßnahmenbezogene Informationen

Dieser Teil enthält ausführliche Informationen zu den Vergabekriterien, die bei der Bewertung eines im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD eingereichten Antrags zugrunde gelegt werden, sowie zu den Auswahl- und Bewertungsverfahren für diese Maßnahme, sofern diese von dem in Teil I dargelegten allgemeinen Rahmen abweichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-1-erasmus-mundus-joint-master-degrees-0_en (Rubrik: „So wird der Antrag gestellt“). Das Dokument wird zu gegebener Zeit auf die Website hochgeladen.

Die Agentur veröffentlicht ihre Antworten auf Fragen, die von potenziellen Antragstellern häufig gestellt werden. Es ist sehr wichtig, dass Antragsteller diese regelmäßig einsehen, damit sie von den erläuternden Informationen profitieren können, die von anderen Antragstellern erbeten und von der Kommission oder der Agentur zur Verfügung gestellt wurden. Die FAQs werden veröffentlicht, um zu gewährleisten, dass alle Antragsteller fair behandelt werden, d. h. Zugang zu denselben Informationen haben. Die FAQs enthalten z. B. Fragen zum Thema Förderfähigkeit und Auslegungen/Klarstellungen einzelner Aspekte der amtlichen (Rechts-)Dokumente. Die FAQs sind auf der Website der EACEA unter der Rubrik „How to apply“ (So wird der Antrag gestellt) abrufbar und werden bis zum Ablauf der Einreichungsfrist regelmäßig aktualisiert.

Page 6: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

5 | S e i t e

KAPITEL 2 AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN, ANTRAG UND AUSWAHLVERFAHREN

2.1 Neuerungen bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD 2017

Bei der aktuellen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD wurden folgende Verbesserungen vorgenommen:

Die EMJMD werden jetzt in einem einstufigen Evaluierungsverfahren von den externen Sachverständigen bewertet. Die Antragsteller von förderfähigen Vorschlägen erhalten somit ein Feedback zu ihrem Antrag als Ganzes.

Es gilt ein Schwellenwert von 75 % für das Vergabekriterium „Relevanz des Projekts“ (d. h. 30 von 40 Punkten), damit Vorschläge für förderfähig befunden werden.

Das Antrags- und Bewertungsverfahren für die Vergabe zusätzlicher Stipendien für Zielregionen der Welt wurde gegenüber 2016 vereinfacht. Darüber hinaus wird dieses Kriterium mit Blick auf die Relevanz jetzt auf der Grundlage von „Ja/Nein“ bewertet und es erfolgt somit keine Punktevergabe durch externe Sachverständige.

2.2 Präsentation und Gliederung der vorliegenden Hinweise

Dieses Dokument enthält Informationen zum Inhalt des Antragsformulars, zum Antragsverfahren und zu den einzuhaltenden Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im „Benutzerleitfaden zur Einreichung von Anträgen“, der Hinweise zu den technischen Aspekten beim Ausfüllen und Übermitteln des elektronischen Antragsformulars (eForm) sowie Informationen zum technischen eForm-Helpdesk enthält, das zur Verfügung steht, um eventuelle technische Fragen der Antragsteller zu beantworten. Die Reihenfolge der nachfolgenden ausführlichen Hinweise entspricht der Gliederung des Antragsformulars. Antragsteller, die diese Hinweise nicht beachten oder den darin enthaltenen Anweisungen und Anleitungen nicht folgen, laufen Gefahr, einen unvollständigen oder fehlerhaften Antrag einzureichen, und verringern somit ihre Aussichten auf eine Bewilligung erheblich. Diese Einleitung enthält allgemeine Informationen zum Inhalt und zur Einreichung des Antragspakets, umfassende Erläuterungen zu den Bewertungsrastern, die bei der Prüfung der Projektvorschläge durch die Sachverständigen Anwendung finden, sowie eine Zusammenfassung des Auswahlverfahrens.

2.3 Inhalt des Antragspakets

Es umfasst mehrere Dokumente, deren Inhalt nachstehend zusammengefasst ist. Jedes dieser Dokumente ist auszufüllen und entsprechend den nachstehenden Anweisungen einzureichen:

Obligatorische Teile

eForm – elektronisches Antragsformular (administrative und allgemeine Angaben zur Aufforderung

zur Einreichung von Vorschlägen) Liste der beteiligten Einrichtungen (Antragsteller, Partner, assoziierte Partner)

Teil A: Angaben zum Antragsteller und zu sonstigen am Projekt beteiligten Einrichtungen (administrative Informationen)

A.1 Einrichtung

A.2 Für die Verwaltung des Antrags verantwortliche Person (Ansprechpartner)

A.3 Zur Vertretung der Einrichtung in rechtlich verbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigte Person (gesetzlicher Vertreter)

Teil B: Beschreibung des Projekts (allgemeine Informationen)

Page 7: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

6 | S e i t e

B.1 Zusammenfassung des Projekts

B.2 Abgedeckte Prioritäten

B.3 Zeitplan des Projekts und Sprachen

Teil C: EMJMD-Typologie C.1 ECTS-Leistungspunkte und Dauer in Semestern

C.2 Fortführung eines bereits bestehenden Erasmus Mundus-Masterstudiengangs

C.3 Antrag war Gegenstand eines bei den vorherigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu Erasmus Mundus eingereichten Vorschlags

C.4 Eine Praktikumsphase ist vorgesehen

C.5 Studienaufenthalte in Nicht-Programmländern

C.6 Antragsgegenstand sind zusätzliche Stipendien für Zielregionen der Welt

C.7 Konsortiumsplan und Dauer der EMJMD-Auswahlrunde/des EMJMD-Aufnahmejahrgangs

C.8 EMJMD-Studiensprachen

C.9 EMJMD-Wissenschaftsbereiche

C.10 Akademischer Grad/Akademische Grade, der/die verliehen werden soll(en)

TEIL D: Finanzhilfeantrag

Anhänge zum elektronischen Antragsformular (eForm)

Obligatorische Anhänge

Jeder Anhang muss mit einem (kurzen und) aussagekräftigen Namen versehen sein, um die Identifizierung in der Bewertungsphase zu erleichtern (siehe Vorschläge in Klammern für jede Anlage).

Nachweis einer gültigen Akkreditierung/gültiger Akkreditierungen von zumindest den nationalen Komponenten, auf denen der EMJMD aufbaut. Die Bestimmung zu gültigen Akkreditierungen gilt für Hochschuleinrichtungen aus Programmländern, die als Partner an dem EMJMD beteiligt sind. (Vorschlag für den Dateinamen: „ProofAccred“)

Projektbeschreibung Vergabekriterien 1, 2, 3, 4 (maximal 40 Seiten insgesamt – Times New Roman – Schriftgrad 11. Der Abschnitt zu den Vergabekriterien wird ergänzt um: Informationen zu den realisierten Projekten/Aktivitäten der Mitglieder des Konsortiums im Zusammenhang mit dem Vorschlag; /Kompetenzen und Fachwissen der am Projekt beteiligten leitenden Mitarbeiter; /Sonstige EU-Finanzhilfen aus EU-Programmen oder -Initiativen, die erhalten oder beantragt wurden (vorformatierte Abschnitte mit einer maximal zulässigen Zahl von Zeichen) (Vorschlag für den Dateinamen: „ProjectDescript“)

Falls zutreffend: Vergabekriterium für zusätzliche Stipendien für Zielregionen der Welt (maximal 5 Seiten – Times New Roman – Schriftgrad 11).

HINWEIS: Dieser Anhang ist nur obligatorisch, wenn für den EMJMD zusätzliche Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt beantragt werden. (Vorschlag für den Dateinamen: „AddAward“)

EMJMD-Finanzhilfeantrag (vorformatierte Felder in einer Excel-Tabelle) (Vorschlag für den Dateinamen: „Grant“)

Vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterzeichnete Ehrenwörtliche Erklärung und vom gesetzlichen Vertreter jedes Partners unterzeichnete Vollmacht, mit der der Koordinator ermächtigt wird, während der Durchführung des Projekts in seinem Namen und auf seine Rechnung zu handeln (vorformatierte Dokumente) (Vorschlag für den Dateinamen: „DecHon-Mand“)

Page 8: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

7 | S e i t e

Wenn einer der vorstehend genannten obligatorischen Teile, die das Antragspaket darstellen, entweder nicht eingereicht (/dem eForm nicht beigefügt) wird bzw. unvollständig oder nicht unterzeichnet ist, wird der Antrag als nicht förderfähig betrachtet und nicht weiter berücksichtigt.

Optionaler Anhang

Sonstige relevante Anhänge mit Elementen, die für den Vorschlag für relevant erachtet werden,

maximal 50 Seiten. (Vorschlag für den Dateinamen: „ORA“)

Dabei ist zu beachten, dass die Einreichung des elektronischen Antragsformulars nicht ungültig wird, wenn dieser optionale Teil dem elektronischen Antragsformular nicht beigefügt wird.

Referenznummern des Antrags

In diesem Feld müssen die Antragsteller angeben, ob sie den betreffenden oder einen ähnlichen Antrag im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD (2014, 2015, 2016) bereits eingereicht haben und gegebenenfalls die Referenznummer des Antrags angeben.

2.4 Fristen und Einreichung des Antragspakets

Die Anträge müssen nach den Anweisungen im Benutzerleitfaden bis zum 16. Februar 2017, 12.00 Uhr (mittags), Ortszeit Brüssel eingereicht werden. HINWEIS: EMJMD-Vorschläge, die mit einem etablierten Erasmus Mundus-Masterstudiengang (in Bezug auf akademischen Inhalt und/oder Zusammensetzung des Konsortiums) im Zusammenhang stehen, sind nur dann förderfähig, wenn die vertraglichen Verpflichtungen der entsprechenden Partnerschaftsrahmenvereinbarung erloschen sind oder mit der letzten Auswahlrunde im Jahr 2017 enden (d. h. Erasmus Mundus-Masterstudiengänge mit Partnerschaftsrahmenvereinbarungen aus dem Jahr 2013 und früher). HINWEIS: Das Antragspaket ist nicht per E-Mail an die EACEA-Mailbox zu übermitteln. Eine mit dem Antragspaket im Zusammenhang stehende E-Mail, die an die EACEA-Mailbox übermittelt wird, bleibt unberücksichtigt. Mit dem Vorschlag verknüpfte Anhänge müssen hochgeladen und dem elektronischen Antragsformular (eForm) nach den vorstehenden Erläuterungen beigefügt werden. HINWEIS: Sie können das Antragspaket zu Informationszwecken per E-Mail an die internationale Kontaktstelle der jeweiligen Nationalen Agentur für Erasmus+ der Länder der teilnehmenden Einrichtungen (Antragsteller und Partner) senden. Die Kontaktangaben finden Sie unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/national-agencies/index_de.htm HINWEIS: Die (kombinierte) Gesamtgröße aller Inhalte des Antragspakets (d. h. Teile A, B, C und D des elektronischen Antragsformulars (eForm), die obligatorischen Anhänge sowie der optionale Anhang) darf maximal 10 MB betragen. Nachdem das elektronische Antragsformular (eForm) und die Anhänge eingereicht wurden, wird automatisch eine Referenznummer für das eForm erstellt. Darüber hinaus wird an die Kontaktperson des Antragstellers/der koordinierenden Einrichtung an die im elektronischen Antragsformular (eForm) angegebene Adresse per E-Mail eine Benachrichtigung gesendet. Bitte achten Sie darauf, dass die Präsentation des Pakets den folgenden Anweisungen entspricht:

Der Antrag ist elektronisch per Computer auszufüllen und online einzureichen (Anträge auf Papier sowie handschriftlich oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert).

Das Antragspaket muss entsprechend Punkt 2.3 vollständig sein.

Neben dem Antragspaket können keine weiteren Informationen oder Dokumente eingesendet werden. Deshalb ist darauf zu achten, in jedem der geforderten Teile die relevanten Informationen anzugeben, sodass der Antrag letztendlich ausschließlich auf dieser Grundlage bewertet werden kann.

Page 9: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

8 | S e i t e

Nach Ablauf der Frist können keine Änderungen an dem Antrag vorgenommen werden. Sollte jedoch nach Ablauf der Einreichungsfrist Klärungsbedarf zu bestimmten administrativen Punkten (z. B. Kontaktangaben) bestehen, kann der Antragsteller zu diesem Zweck von der Agentur kontaktiert werden.

Bitte notieren Sie Datum und Uhrzeit der Online-Einreichung Ihres Antrags. Den Antragsteller wird nachdrücklich empfohlen, ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Frist einzureichen, um eine Einreichung im letzten Moment zu vermeiden (da die Einreichung abhängig von der verwendeten Verbindung und Serverauslastung möglicherweise etwas Zeit in Anspruch nimmt). Sie sollten einen Nachweis über den Eingang des Antrags im elektronischen System aufbewahren.

Sollten Sie technische Probleme bei der Einreichung haben, so kontaktieren Sie bitte umgehend den eForm-Helpdesk ([email protected]).

Sollten Sie Fragen zum Inhalt des elektronischen Antragsformulars (eForm) und der Anhänge haben, kontaktieren Sie bitte den Helpdesk unter [email protected]

2.5 Auswahlverfahren

Von einem EMJMD-Vorschlag wird erwartet, dass er prägnante, aber vollständige Informationen zu den folgenden Vergabekriterien enthält:

Relevanz des Projekts (maximal 40 Punkte)

Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung (maximal 20 Punkte)

Qualität des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen (maximal 20 Punkte)

Wirkung und Verbreitung (maximal 20 Punkte) Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mit insgesamt mindestens 70 % bewertet werden. Des Weiteren müssen sie 75 % der maximal zu vergebenden Punkte für das Kriterium „Relevanz des Projekts“ (d. h. mindestens 30 von 40 Punkten) erreichen. Nur Anträge, die die vorstehend genannten Schwellenwerte erreicht haben und in deren Rahmen zusätzliche Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt beantragt werden, werden anhand des zusätzlichen Vergabekriteriums „Relevanz des Projekts in der Zielregion bzw. den Zielregionen“ geprüft. Ihre Relevanz wird in diesem Zusammenhang auf der Grundlage von „Ja/Nein“ bewertet. Jeder Antrag wird von drei (3) externen Sachverständigen geprüft, die sich sowohl über die Bewertung nach Punkten als auch über das Feedback an die Antragsteller einigen müssen. Bewertungsmethodik der Sachverständigen

Ausführlichere Informationen über das Bewertungsverfahren der Sachverständigen finden sich im „Leitfaden für Experten“, der auf der Website der Agentur zu EMJMD unter „Finanzierung“ abrufbar ist (Rubrik: „Leitfaden“). Das Dokument wird zu gegebener Zeit auf die Website hochgeladen. Jeder Antrag wird anhand der vier (4) Vergabekriterien bewertet. Die „Relevanz des Projekts“ wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte bewertet (z. B. Umfang der Elemente, die den gemeinsamen und integrierten Charakter des EMJMD-Studiengangs in allen am Konsortium als Partner beteiligten Hochschuleinrichtungen hervorheben, Reaktion auf ermittelten Bedarf im akademischen Bereich, Beitrag zur Internationalisierung und zur Attraktivität des Europäischen Hochschulraums usw.).

1

Die übrigen drei (3) Vergabekriterien werden mit Blick auf Aspekte wie den akademischen Inhalt, die Konzeption des Studiengangs und die Durchführungsmechanismen innerhalb der Partnerschaft, die Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums, seine Mechanismen für die Zusammenarbeit und die Kapazität zur tatsächlichen Umsetzung des Projekts, die Wirkung und Nachhaltigkeit des EMJMD insgesamt sowie die Organisation der Bekanntmachung/Verbreitung der Tätigkeiten/Ergebnisse des Projekts bewertet.

1 Die Vorschläge müssen den Schwellenwert von 75 % der für dieses erste Vergabekriterium festgelegten Höchstpunktzahl (d. h. 30

von 40 Punkten) erreichen, um für eine Förderung in Betracht zu kommen.

Page 10: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

9 | S e i t e

Zielt der EMJMD-Vorschlag darüber hinaus auf zusätzliche Stipendien für Studierende aus einer oder mehreren Zielregionen der Welt ab, wird er außerdem anhand des zusätzlichen Vergabekriteriums „Relevanz des Projekts in der Zielregion bzw. den Zielregionen“ auf der Grundlage von „Ja/Nein“ bewertet, wobei Aspekte wie die Art und Weise, in der diese Studierenden gewonnen werden sollen, der Mehrwert durch die Zusammenarbeit mit beteiligten Einrichtungen aus dieser Region bzw. diesen Regionen, usw. abgedeckt werden. Die Sachverständigen werden gebeten, die Art und Weise zu bewerten, in der das antragstellende Konsortium die Vergabekriterien berücksichtigt hat. In diesem Zusammenhang umfasst ihre Bewertung nicht nur die Antworten zu einzelnen Unterkriterien, sondern es wird auch die Relevanz der übrigen Elemente des Antragspakets mit Blick auf das Vergabekriterium geprüft, wie etwa

die Art und Weise, in der die teilnehmenden Einrichtungen (Antragsteller, Partnereinrichtungen und gegebenenfalls assoziierte Partner) ihr Fachwissen und ihren konkreten Beitrag zu dem Vorschlag beschrieben haben;

die Rechtskräftigkeit/Anerkennung der Abschlüsse, die verliehen werden sollen. Nach Abschluss der Evaluierung benachrichtigt die Agentur die Antragsteller ausschließlich per E-Mail (an den gesetzlichen Vertreter der koordinierenden Hochschuleinrichtung oder den Ansprechpartner für das Projekt) über die Auswahlergebnisse, einschließlich der folgenden Rückmeldungen:

die konsolidierten Kommentare der externen Sachverständigen;

einen Hinweis zum Gesamtranking des Vorschlags gegenüber allen im Rahmen der Aufforderung dieses Jahrs zu Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlüssen eingegangenen Anträgen.

Bewertungsverfahren

Das nachfolgend aufgeführte Bewertungsraster gibt das Punkteschema an, das von den Sachverständigen herangezogen wird, um die Förderanträge zu bewerten. Dabei können halbe und ganze Punkte vergeben werden.

Maximale Punktzahl für ein Vergabekriterium

Punktebereiche

Sehr gut Gut Akzeptabel Schwach

40 34-40 28-33 20-27 0-19

20 17-20 14-16 10-13 0-9

Schwach

Eine Punktzahl von 0 wird vergeben, wenn die nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angemessenerweise erwarteten Informationen in dem Vorschlag nicht enthalten sind. Eine Punktzahl von 0,5 wird nicht vergeben. Der Vorschlag ist von minderer Qualität. Dies kann der Fall sein, wenn die Informationen nach Auffassung des Sachverständigen unvollständig, nicht ausreichend relevant, unklar oder nicht überzeugend sind.

Akzeptabel

Der Inhalt entspricht dem, was üblicherweise von Universitäten in Europa erreicht wird. Der Vorschlag kann einige positive und relevante Punkte umfassen, er kann aber auch Schwachstellen beinhalten, und insbesondere fehlen möglicherweise spezifische Angaben, durch die sich der Vorschlag von anderen Masterstudiengängen im gleichen Fachgebiet abhebt.

Gut

Der Vorschlag weist insgesamt positive Aspekte auf (auch wenn er möglicherweise einige Schwachstellen enthält und kleinere Verbesserungen möglich wären), beinhaltet aber keine Merkmale, durch die er sich von zahlreichen anderen guten Vorschlägen, die bewertet werden, unterscheidet.

Page 11: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

10 | S e i t e

Sehr gut

Der Vorschlag ist mit Blick auf das betreffende Vergabekriterium von sehr hoher Qualität. Sämtlichen maßgeblichen Aspekten wird überzeugend und erfolgreich Rechnung getragen. Er umfasst Merkmale, durch die er sich von anderen guten Vorschlägen im Rahmen der Bewertung abhebt. Er enthält alle erforderlichen Informationen und Nachweise und es bestehen keine Bedenken oder Schwachpunkte. Im Allgemeinen wird eine Punktzahl von 100 % nur vergeben, wenn die Sachverständigen befinden, dass keine Verbesserung des Inhalts des Vorschlags möglich ist.

Die Gesamtpunktzahl für den Antrag entspricht der Summe der für jedes Kriterium vergebenen Punktzahlen. Die für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMJMD 2017 vorläufig veranschlagten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt etwa 90,4 Mio. EUR und es ist die Auswahl von rund fünfunddreißig (35) EMJMD-Studiengängen vorgesehen. Für zusätzliche Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt sind Haushaltsmittel in Höhe von etwa 22,7 Mio. EUR vorgesehen. HINWEIS: Bei Bezugnahme auf die Hauptfinanzmittel für EMJMD im Rahmen von Erasmus+ wird nachfolgend von „Rubrik 1“ gesprochen, bei zusätzlichen Mitteln aus unterschiedlichen EU-Finanzierungsinstrumenten, die auf Studierende aus Zielregionen der Welt ausgerichtet sind, wird auf „Rubrik 4“ sowie den „Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)“ Bezug genommen.

2.6 Begriffsbestimmungen

Entsprechend dem Programmleitfaden Erasmus+ ist ein Konsortium eine Gruppe von in einem Programm- oder Partnerland niedergelassenen Hochschuleinrichtungen und öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die für die unmittelbare Umsetzung des vorgeschlagenen gemeinsamen Studiengangs verantwortlich ist. Im Rahmen des Programms Erasmus+ gelten alle anerkannten Hochschuleinrichtungen sowie alle Einrichtungen oder Organisationen, die in den letzten zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, als öffentliche Einrichtungen. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Projekte im Rahmen des Programms durchzuführen, sofern die Agentur nicht um entsprechende Belege ersucht.

Programmländer sind:

- die 28 EU-Mitgliedstaaten2

- Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien.

Partnerländer sind alle anderen Länder weltweit3.

Mitglieder eines EMJMD-Konsortiums sind

der Antragsteller/die koordinierende Hochschuleinrichtung aus einem Programmland, die den Vorschlag einreicht und als koordinierende Einrichtung im Namen des Konsortiums auftritt. Wenn der Vorschlag ausgewählt wird, so ist der Antragsteller/Koordinator der Hauptempfänger der EU-Finanzhilfe und unterzeichnet eine Finanzhilfevereinbarung für mehrere Empfänger mit der Exekutivagentur im Namen des EMJMD-Konsortiums. Seine Koordinierungsfunktion beinhaltet die folgenden Pflichten:

- Mittlerfunktion für die gesamte Kommunikation zwischen den Empfängern und der Europäischen Kommission/Exekutivagentur;

- Übernahme der finanziellen und rechtlichen Verantwortung für die ordnungsgemäße operative, administrative und finanzielle Durchführung des gesamten Projekts;

- Koordinierung des EMJMD in Zusammenarbeit mit allen weiteren Projektpartnern.

2 Siehe auch Fußnote 7 des Programmleitfadens Erasmus+, S. 27. 3 Siehe auch Fußnoten 8, 9 und 10 des Programmleitfadens Erasmus+, S. 28.

Page 12: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

11 | S e i t e

die Partnereinrichtungen, bei denen es sich um einen Masterabschluss verleihende Hochschuleinrichtungen aus einem Programm- oder Partnerland handelt, sowie private oder öffentliche Einrichtungen, die aktiv zur Ausarbeitung, Durchführung und Evaluierung des EMJMD beitragen. Obwohl die antragstellende Einrichtung den Vorschlag einreicht und bei dessen Genehmigung als Hauptempfänger und Ansprechpartner während der Durchführung des gemeinsamen Studiengangs fungiert, müssen Partnereinrichtungen in die Ausarbeitung des Vorschlags umfassend eingebunden sein. Sie haben formell ihre Verpflichtung und ihren Beitrag für die Durchführung des EMJMD durch eine Vollmacht zu bestätigen, mit der der Unterzeichner den Koordinator ermächtigt, in seinem Namen während der Durchführung des Projekts zu handeln. Sowohl der Antragsteller/die koordinierende Hochschuleinrichtung als auch die Partner werden im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung gemeinsam als „Empfänger“ betrachtet.

Einem EMJMD-Konsortium müssen mindestens drei (3) Hochschuleinrichtungen aus drei (3) verschiedenen Programmländern angehören. Die in einem Programmland niedergelassenen Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) sein. Alle in einem Programmland niedergelassenen beteiligten Hochschuleinrichtungen müssen in der Antragsphase die Akkreditierung der einzelnen zu einem Masterabschluss führenden Studiengänge, auf die der EMJMD-Studiengang aufbaut, nachweisen können. Die Mitglieder des EMJMD-Konsortiums sind für die Durchführung der Maßnahme nach den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung und die Einhaltung der rechtlichen Pflichten verantwortlich, die ihnen gemeinsam oder einzeln obliegen. Darüber hinaus kann sich auf den EMJMD-Studiengang auch die Beteiligung von

assoziierten Partnern (optional) günstig auswirken. Diese Einrichtungen tragen indirekt zur Durchführung bestimmter Aufgaben/Aktivitäten und/oder Unterstützung der Verbreitung und Nachhaltigkeit des EMJMD bei. Solche Beiträge können beispielsweise den Transfer von Kompetenzen und Fachwissen, das Angebot ergänzender Studiengänge oder Unterstützungsmöglichkeiten für Entsendungen oder Praktika beinhalten. Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf vertragliche Fragen „assoziierte Partner“ nicht als Teil des EMJMD-Konsortiums gelten.

Im Gegensatz zu Partnereinrichtungen müssen assoziierte Partner nicht formell in den Abschnitten A und B des elektronischen Antragsformulars (eForm) angegeben werden. Allerdings wird für assoziierte Partner, die eine strukturelle (formelle/langfristige) Rolle in einem gemeinsamen Studiengang spielen, empfohlen, diese in die entsprechenden Abschnitte aufzunehmen sowie ein Schreiben über ihre Bereitschaft zur Beteiligung an dem Projekt/eine Absichtserklärung beizufügen, in dem bzw. der diese ihren konkreten Beitrag zu dem Projekt formell bestätigen (z. B. durch die Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung im Zuge ergänzender Stipendien oder durch andere Mittel, ihre Beteiligung an der Qualitätsbewertung des gemeinsamen Studiengangs usw.). Des Weiteren ist auf assoziierte Partner, deren Fachwissen und Unterstützung für alle Aufnahmejahrgänge des gemeinsamen Studiengangs von Bedeutung sind, in der Antwort zu dem entsprechenden Unterkriterium zu verweisen (z. B. Unterkriterium 2.6, 3.2). Vor der Immatrikulation der ersten EMJMD-Studierenden müssen geeignete interne Regelungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und die notwendige institutionelle Verpflichtung aller aktiv an dem EMJMD-Konsortium beteiligten Einrichtungen sichergestellt sein, um eine solide institutionelle Verankerung und Unterstützung zu gewährleisten. Die EMJMD-Konsortialvereinbarung ist in diesem Zusammenhang ein Schlüsselinstrument und muss von allen Partnereinrichtungen unterzeichnet werden, bevor das erste Antrags- und Auswahlverfahren für Stipendien in die Wege geleitet wird. Die EMJMD-Konsortialvereinbarung muss so genau wie möglich alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJMD und der Verwaltung der EMJMD-Stipendien umfassen.

Page 13: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

12 | S e i t e

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein studierendenzentriertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen, das auf der Transparenz von Lern-/Lehr- und Bewertungsprozessen basiert. Ziel ist, die Planung, Durchführung und Evaluierung von Studiengängen und Mobilität von Lernenden durch die Anerkennung von Qualifikationen und Studienaufenthalten zu erleichtern. Das System unterstützt die Konzeption, Beschreibung und Durchführung von Studiengängen und die Vergabe von Hochschulabschlüssen. Die Nutzung der ECTS-Leistungspunkte in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifizierungsrahmen erhöht die Transparenz von Studienprogrammen und Qualifikationen und vereinfacht die Anerkennung von Qualifikationen. Deshalb sollten sich die EMJMD-Konsortiumsmitglieder bei der Konzeption der Struktur des EMJMD-Studiengangs auf den ECTS-Leitfaden stützen (z. B. Bildungskomponenten, Module, Studiengänge) und die entsprechenden Mobilitätspläne für die Studierenden vorsehen.

Page 14: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

13 | S e i t e

KAPITEL 3 ZUSÄTZLICHE STIPENDIEN FÜR ZIELREGIONEN DER WELT

3.1 Allgemeine Informationen zu zusätzlichen Stipendien für Zielregionen

Antragsteller für EMJMD im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können zudem für Studierende aus einer oder mehreren Zielregionen bzw. Zielländern der Welt (aufgeführt unter Punkt 3.2) weitere Stipendien beantragen, die über EU-Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich [Rubrik 4 und Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)] gefördert werden. Die zusätzlichen Stipendien werden unter den ausgewählten Masterstudiengängen verteilt, bei denen explizit ein Antrag für die zusätzlichen Stipendien gestellt wurde und die für die Zielregionen für relevant befunden wurden (auf der Grundlage von „Ja/Nein“). Die Vorschläge werden daher von den externen Sachverständigen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen und anderen beteiligten Einrichtungen aus den Zielregionen/-ländern geprüft. Außerdem wird die Fähigkeit der Einrichtungen geprüft, den Masterstudiengang zu fördern und exzellente Studierende aus den betreffenden Regionen/Ländern zu gewinnen (siehe das nachstehende zusätzliche Vergabekriterium). Die zusätzlichen Stipendien werden über die folgenden vier (4) EU-Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich gefördert:

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)4

Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)5

Partnerschaftsinstrument (PI)6

Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) Bei der Vergabe zusätzlicher Stipendien in Zielregionen der Welt werden nur Projekte berücksichtigt, die für eine Finanzierung vorgeschlagen werden. Die Konsortien können voraussichtlich bis zu acht zusätzliche Stipendien für Studierende pro Auswahlrunde (pro EMJMD-Aufnahmejahrgang) erhalten, also etwa 24 zusätzliche Stipendien für die drei Jahrgänge insgesamt. Die Zahl der Stipendien kann unterschiedlich unter den drei Jahrgängen aufgeteilt werden. Beispiel: 24 Stipendien könnten zwischen drei Jahrgängen wie folgt aufgeteilt werden: 6 Stipendien für den ersten Aufnahmejahrgang, 8 Stipendien für den zweiten Aufnahmejahrgang und 10 Stipendien für den dritten Aufnahmejahrgang. Der tatsächliche Betrag der einzelnen Stipendien ist abhängig von der Dauer des EMJMD, dem Herkunftsland/der Herkunftsregion und dem Wohnort der Studierenden sowie den Zulassungs- und Einschreibegebühren des EMJMD (Teilnahmekosten). Der Höchstbetrag eines zusätzlichen Stipendiums wird – wie bei anderen Stipendien im Rahmen dieser Aufforderung – auf 49 000 EUR veranschlagt. Es ist zu beachten, dass die Antragsteller diese zusätzlichen Stipendien nur in der Antragsphase beantragen können. Es gibt keine weiteren Möglichkeiten für ausgewählte Konsortien, während der Durchführung des Masterstudiengangs diese zusätzlichen Stipendien zu nutzen. Die zusätzlichen Mittel werden Regionen zugeteilt, die für Maßnahmen der EU im Außenbereich Priorität haben. Sie dienen der Finanzierung von Stipendien für exzellente Studierende aus diesen Regionen, damit diese an den EMJMD teilnehmen und in mindestens zwei unterschiedlichen Programmländern mobil sein können. Auf diese Weise können sie ihre Kenntnisse und Fachkompetenzen sowie ihre interkulturellen Kompetenzen ausbauen und langfristig betrachtet zur nachhaltigen Entwicklung ihres Landes beitragen.

4 VERORDNUNG (EU) Nr. 232/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zur Schaffung

eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0027:0043:DE:PDF

5 VERORDNUNG (EU) Nr. 233/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0044:0076:DE:PDF

6 VERORDNUNG (EU) Nr. 234/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0077:0084:DE:PDF

Page 15: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

14 | S e i t e

3.2 Übersicht über die Finanzierungsinstrumente und die abgedeckten Regionen

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) zielt darauf ab, auf Grundlage der Werte der EU einen Raum des Wohlstands und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu schaffen. Dabei stellt ein starkes und gebildetes Humankapital einen entscheidenden Faktor dar. Über das ENI finanzierte zusätzliche Stipendien sind für die folgenden Regionen verfügbar (die nachstehende Nummerierung der Regionen bezieht sich auf die Nummerierung im Programmleitfaden Erasmus+ im Abschnitt „Förderfähige Länder“, Seite 27-29):

► ENI – Ost (Region 2) Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und das völkerrechtlich anerkannte Hoheitsgebiet der Ukraine

► ENI – Süd (Region 3) Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina

7, Syrien und Tunesien.

Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

Das DCI ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für die Entwicklungszusammenarbeit im Programmplanungszeitraum 2014-2020. Angesichts der Bedeutung der Hochschulbildung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung werden im Rahmen des Programms Erasmus+ die Partnerländer dabei unterstützt, die Herausforderungen ihrer Hochschulsysteme zu bewältigen. Über das DCI werden zusätzliche Stipendien für die folgenden Regionen gefördert:

► Asien (Region 6) Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Demokratische Volksrepublik Korea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam.

Für Asien müssen mindestens 65 % der Stipendien für Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern ausgewählt werden (Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Myanmar und Nepal), die restlichen Stipendien müssen für Studierende aus der übrigen Region vorgesehen sein, jedoch mit Ausnahme von China und Indien.

► Zentralasien (Region 7) Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Sofern es genügend antragsberechtigte Bewerber gibt, müssen für Zentralasien mindestens 65 % der Stipendien für Studierende aus Ländern mit niedrigerem Einkommen oder mittlerem Einkommen im unteren Bereich (Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan) und die restlichen Stipendien für Studierende aus der übrigen Region vorgesehen sein.

► Lateinamerika (Region 8) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela.

Für Lateinamerika müssen mindestens 25 % der Stipendien für Studierende aus Ländern mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich (Bolivien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Paraguay) bereitgestellt werden. Stipendien für Studierende aus Brasilien und Mexiko dürfen gemeinsam höchstens 35 % beanspruchen. 40 % müssen für Studierende aus den übrigen Ländern der Region vorgesehen werden.

► Südafrika (Region 10)

7 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen

Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

Page 16: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

15 | S e i t e

Partnerschaftsinstrument (PI)

Das Partnerschaftsinstrument zielt darauf ab, bilaterale und multilaterale Partnerschaften zu schaffen, um die Interessen der Union und gemeinsame Interessen zu fördern. Mit dem Instrument werden die strategischen Verbindungen der EU weltweit gestärkt, indem Strategien, Politiken und Maßnahmen der EU im Außenbereich unterstützt werden. Zusätzliche Stipendien werden für die folgende Region gefördert:

► Golfstaaten (Region 12) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate

Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union für die Bereitstellung von Entwicklungshilfe für die Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Mit dem EEF werden Kooperationsaktivitäten in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, soziale und menschliche Entwicklung sowie regionale Kooperation und Integration gefördert.

► AKP-Staaten (Region 11) Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bahamas, Barbados, Belize, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cook-Inseln, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Jamaica, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Kiribati, Komoren, Kongo – Demokratische Republik, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mosambik, Namibia, Nauru, Niger, Nigeria, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Republik Côte d'Ivoire, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Südsudan, Surinam, Swasiland, Tansania, Timor-Leste – Demokratische Republik, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik.

3.3 Finanzierungsmöglichkeiten

Als Richtwert sind für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD 2017 im Rahmen von Erasmus+ 461 zusätzliche Stipendien vorgesehen, die über die vier Instrumente gefördert werden. Der voraussichtliche Gesamtbetrag für diese zusätzlichen Stipendien liegt bei 22,7 Mio. EUR.

Finanzierungs-instrumente Abgedeckte

Regionen/Länder

Teilregionen (falls zutreffend)

Maximale Finanzmittel für 2017 (in EUR)

Voraussichtliche Zahl der

zusätzlichen EMJMD-Stipendien

(Aufforderung zur Einreichung von

Vorschlägen 2017)

Europäisches Nachbarschafts-instrument (ENI)

3 906 378 79

ENI – Ost (Region 2)

1 736 168 35

ENI – Süd (Region 3)

2 170 210 44

Finanzierungs-instrument für die Entwicklungs-zusammenarbeit (DCI)

14 209 058 288

Page 17: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

16 | S e i t e

Asien (Region 6) – insgesamt

5 207 743 105

Am wenigsten entwickelte Länder (min. 65 %)

3 385 033 69

Übrige asiatische Länder 1 822 710 36

Zentralasien (Region 7) – insgesamt

2 514 083 51

Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen im unteren Bereich (min. 65 %)

1 634 154 33

Übrige zentralasiatische Länder

879 929 18

Lateinamerika (Region 8) – insgesamt

5 948 500 121

Länder mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich(min. 25 %)

1 487 125 30

Brasilien und Mexiko (max. 35 %)

2 081 975 42

Übrige lateinamerikanische Länder (40 %)

2 379 400 49

Südafrika (Region 10)

538 732 11

Partnerschaftsinstrument (PI)

820 525 17

Golfstaaten (Region 12)

820 525 17

Rubrik 4 insgesamt (ENI, DCI, PI)

18 935 961 384

Europäischer Entwicklungs-fonds (EEF)

3 764 706 77

AKP-Staaten (Region 11)

3 764 706 77

Insgesamt (Rubrik 4 + EEF)

22 700 667 461

Page 18: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

17 | S e i t e

3.4 Verfahren zur Beantragung zusätzlicher Stipendien für Zielregionen der Welt

In Teil C.6 des elektronischen Antragsformulars (eForm) müssen die Antragsteller angeben, ob sie zusätzliche Stipendien für Zielregionen der Welt beantragen möchten. Ist dies der Fall, wird im elektronischen Antragsformular (eForm) automatisch eine weitere Zeile in der Tabelle in Teil D „Finanzhilfeantrag“ eingefügt. Die Antragsteller müssen in der Excel-Tabelle „EMJMD-Finanzhilfeantrag“ (Anhang zum Finanzierungsplan des elektronischen Formulars) die geschätzte Zahl der sich immatrikulierenden Studierenden für die drei Aufnahmejahrgänge angeben. In der Excel-Tabelle wird automatisch der für diese Kategorie von Stipendien beantragte Finanzhilfebetrag berechnet. Dieser Betrag muss dann in die entsprechende Zeile der Tabelle zum Finanzplan in Teil D „Finanzhilfeantrag“ eingetragen werden. Wie aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich, gibt es 12 verschiedene Teilregionen/Länder (nachfolgend als „Fenster“ bezeichnet). Da die EMJMD für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren (1 Vorbereitungsjahr (optional) + 3 aufeinanderfolgende Aufnahmejahrgänge) im Zuge einer einzigen Finanzhilfevereinbarung vergeben werden, erfolgt die Zuweisung der zusätzlichen Stipendien für die gesamte Projektdauer über dieselbe Finanzhilfevereinbarung.

3.5 Auswahlverfahren und Zuweisung zusätzlicher Stipendien

Nur Anträge, die beide Schwellenwerte für eine Auswahl erreicht haben, werden auf der Grundlage von „Ja/Nein“ von den externen Sachverständigen anhand des folgenden zusätzlichen Vergabekriteriums geprüft (pro Zielregion).

► Relevanz des Projekts in der Zielregion bzw. den Zielregionen8

Nach der Prüfung durch die Sachverständigen wird ein Gesamtranking der EMJMD aufgestellt. Die zusätzlichen Stipendien werden dann gemäß diesem Gesamtranking in absteigender Reihenfolge in Verteilungsrunden auf die EMJMD aufgeteilt, wobei ein (1) Stipendium pro Fenster jedem Konsortium zugewiesen wird, das einen Antrag für dieses Fenster gestellt hat. Die Stipendien werden ausgehend von dem Konsortium, das den höchsten Platz im Ranking innehat, verteilt, bis alle pro Fenster verfügbaren Stipendien vergeben sind.

3.6 Beispiele für die Zuweisung der Stipendien

Bitte beachten Sie, dass es sich um vereinfachte Beispiele handelt, mit denen das Verteilungsverfahren veranschaulicht werden soll. Im Rahmen der Auswahl der EMJMD 2017 müssen die Zahl der auszuwählenden Konsortien, die Zahl der von diesen Konsortien beantragten zusätzlichen Stipendien sowie die Gesamtzahl der für alle Regionen/Länder verfügbaren Stipendien berücksichtigt werden.

In diesen Beispielen werden die ersten fünf EMJMD (die einen Antrag auf Stipendien für die betreffenden Regionen/geografischen Fenster gestellt haben) in absteigender Reihenfolge eingestuft. Die maximale Zahl an verfügbaren Stipendien sähe in diesem Beispiel wie folgt aus:

Region („geografisches Fenster“) Zahl der verfügbaren Stipendien

ENI – Ost 35

ENI – Süd 44

Asien 105

Asien (am wenigsten entwickelte Länder) 69

Asien (übrige Länder) 36

Zentralasien 51

8 „Region“ bezieht sich auf die 12 jeweiligen Teilregionen/Länder („Fenster“).

Page 19: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

18 | S e i t e

Zentralasien (Länder mit niedrigem bis mittlerem Einkommen)

33

Zentralasien (übrige Länder) 18

Lateinamerika 121

Lateinamerika (Länder mit niedrigem bis mittlerem Einkommen)

30

Lateinamerika (Brasilien und Mexiko) 42

Lateinamerika (übrige Länder) 49

Südafrika 11

Golfstaaten 17

AKP-Staaten 77

– Beispiel Nr. 1: Südafrika

In diesem Beispiel sind 11 Stipendien verfügbar. 20 Stipendien wurden in der Antragsphase beantragt.

Konsortien in absteigender Reihenfolge (für jene Konsortien, die

Stipendien für diese Region beantragt haben) Zahl der beantragten Stipendien

für die Region „Südafrika“

Konsortium (A) 4

Konsortium (B) 1

Konsortium (C) 8

Konsortium (D) 2

Konsortium (E) 5

Die 11 Stipendien wären wie folgt zu verteilen:

Verteilungsrunden

Zahl der pro Konsortium zugewiesenen Stipendien für „Südafrika“

Konsortium (A)

Konsortium (B)

Konsortium (C)

Konsortium (D)

Konsortium (E)

1. Verteilungsrunde

1 1 1 1 1

2. Verteilungsrunde

1 - 1 1 1

3. Verteilungsrunde

1 - 1 -

[keine Stipendien für

„Südafrika“ mehr

verfügbar]

Zugewiesene Stipendien für

„Südafrika“ 3 1 3 2 2

– Beispiel Nr. 2: Golfstaaten

In diesem Beispiel sind 17 Stipendien verfügbar. 22 Stipendien wurden in der Antragsphase beantragt.

Page 20: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

19 | S e i t e

Konsortien in absteigender Reihenfolge (für jene Konsortien, die

Stipendien für diese Region beantragt haben) Zahl der beantragten Stipendien

für die Region „Golfstaaten“

Konsortium (A) 4

Konsortium (B) 1

Konsortium (C) 4

Konsortium (D) 8

Konsortium (E) 5

Die 17 Stipendien wären wie folgt zu verteilen:

Verteilungsrunden

Zahl der pro Konsortium zugewiesenen Stipendien für „Golfstaaten“

Konsortium (A)

Konsortium (B)

Konsortium (C)

Konsortium (D)

Konsortium (E)

1. Verteilungsrunde

1 1 1 1 1

2. Verteilungsrunde

1 - 1 1 1

3. Verteilungsrunde

1 - 1 1 1

4. Verteilungsrunde

1 - 1 1 1

5. Verteilungsrunde

- - -

[keine Stipendien

für „Golfstaaten“

mehr verfügbar]

[keine Stipendien

für „Golfstaaten“

mehr verfügbar]

Zugewiesene Stipendien für „Golfstaaten“

4 1 4 4 4

Page 21: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

20 | S e i t e

KAPITEL 4 DAS ANTRAGSPAKET (EFORM) Anträge für die Maßnahme „Gemeinsame Erasmus Mundus-Masterabschlüsse“ können nur mit dem elektronischen Antragsformular (eForm) eingereicht werden. Da das Format des elektronischen Formulars von der Firma Adobe entwickelt wurde, muss auf dem Computer, an dem das Antragsformular ausgefüllt wird, die Anwendung Adobe Reader in der Version 9 oder höher installiert sein. Das Formular wird auf den PC heruntergeladen und ist dann auszufüllen. Nachdem der Text fertig ist und die Anhänge hochgeladen wurden, ist der Antrag über eine Internetverbindung einzureichen. Das elektronische Antragsformular (eForm) ist so aufgebaut, dass es die Formulierung eines förderfähigen Antrags optimal unterstützt. Daher kann es nicht eingereicht werden, solange nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Umfassende Informationen hierzu enthält der Proposal submission User Guide („Benutzerleitfaden“), der zusammen mit dem elektronischen Antragsformular (eForm) bereitgestellt wird. Bitte lesen Sie den Benutzerleitfaden vor dem Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars (eForm). Im Benutzerleitfaden wird jeder Schritt des Verfahrens detailliert erklärt und ohne diese Informationen haben Sie möglicherweise Schwierigkeiten, das Formular auszufüllen. Vor dem Ausfüllen eines elektronischen Antragsformulars (eForm) müssen sich alle an einem Antrag beteiligten Einrichtungen (Antragsteller, Partner und assoziierte Partner) im EACEA-Teilnehmerportal registrieren und erhalten einen Teilnehmeridentifikationscode (PIC). Dieser Prozess wird im Benutzerleitfaden erläutert. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung der beteiligten Einrichtungen kann das elektronische Antragsformular (eForm)/der Antrag nicht ausgefüllt werden. Da jede Einrichtung mit einem einzigen PIC-Code identifiziert werden muss, müssen die Antragsteller zunächst mit der Dienststelle ihres gesetzlichen Vertreters überprüfen, ob bereits ein PIC für ihre Einrichtung erstellt wurde. Sofern dies der Fall ist, muss der vorhandene PIC für das Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars (eForm) verwendet werden. Wählen Sie auf der Website mit den elektronischen Antragsformularen (eForms) das elektronische Formular für die Maßnahme „Gemeinsame Erasmus Mundus-Masterabschlüsse“ aus: https://eacea.ec.europa.eu/PPMT/ Im nächsten Schritt müssen Sie die PIC-Nummern (Registrierungscodes) aller an dem Vorschlag beteiligten Einrichtungen angeben. Zudem müssen Sie in diesem Schritt die antragstellende Einrichtung angeben (genaue Informationen finden Sie im Benutzerleitfaden). Bitte beachten Sie, dass alle mit einem * gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind. Dies gilt für alle Teile des elektronischen Antragsformulars (eForm).

4.1 Deckblatt des Antragsformulars

Programm: Erasmus+

Leitaktion: Lernmobilität von Einzelpersonen (Leitaktion 1)

Maßnahme: Mobilität von Studierenden und Lehrenden im

Rahmen Gemeinsamer Masterabschlüsse

Art der Maßnahme: Gemeinsame Masterabschlüsse

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: EAC/A03/2016

Antragsfrist: 16. Februar 2017 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Projekttitel*: Alphanumerisch, max. 300 Zeichen

(manuell auszufüllen)

Projektkurzbezeichnung*: Alphanumerisch, max. 7 Zeichen

(manuell auszufüllen)

Page 22: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

21 | S e i t e

Zum Ausfüllen des Formulars verwendete Sprache*:

24 EU-Amtssprachen (manuell aus einem Auswahlmenü auszuwählen)

Das Deckblatt des elektronischen Antragsformulars (eForm) umfasst neun (9) Felder. Die ersten sechs (6) Felder werden abhängig von der auf der Website mit den elektronischen Antragsformularen gewählten Maßnahme automatisch ausgefüllt. Sie sollten einen für Außenstehende, die nichts über den Inhalt des Projekts wissen, aussagekräftigen Projekttitel sowie eine Kurzbezeichnung wählen. Bitte wählen Sie eine Kurzbezeichnung, die sich von bestehenden Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlüssen des Programms Erasmus+ unterscheidet. Eine Aufstellung der laufenden EMJMD (einschließlich der EMMC, die im Rahmen der vorhergehenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden) findet sich auf der folgenden Webseite: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/library/emjmd-catalogue_en Die Kurzbezeichnung darf höchstens sieben (7) Zeichen umfassen. Sie kann Buchstaben (nur lateinische Buchstaben), Zahlen und allgemeine Interpunktionszeichen enthalten. Die zum Ausfüllen des Formulars verwendete Sprache wird aus einem Auswahlmenü ausgewählt. Es muss sich um eine der Amtssprachen der EU handeln, die von allen Mitgliedern des Konsortiums verstanden wird. Der Antrag ist in nur in einer Sprache auszufüllen. Die Antragsteller dürfen die Informationen zu einzelnen Partnern nicht in unterschiedlichen Sprachen bereitstellen, da die zur Bewertung des Antrags ausgewählten Sachverständigen diese nicht notwendigerweise verstehen. Die Schaltfläche „Validate Form“ (Formular validieren) wird auf jeder Seite des elektronischen Antragsformulars (eForm) in der unteren rechten Ecke angezeigt. Klicken Sie auf diese Schaltfläche, wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben. Wenn die Angaben in einem Feld nicht den Vorschriften für die Förderfähigkeit entsprechen, werden auf der zweiten Seite des elektronischen Antragsformulars (eForm) automatisch verschiedene Validierungsmeldungen angezeigt. Die Antragsteller müssen darauf achten, dass alle in der Tabelle enthaltenen Punkte als gültig markiert sind. Wenn einer oder mehrere dieser Punkte als ungültig gekennzeichnet sind, ist es nicht möglich, das elektronische Antragsformular (eForm) zu validieren oder einzureichen. Bitte prüfen Sie die relevanten Vorschriften für die Förderfähigkeit. Anhand der im Teilnehmerportal bzw. im elektronischen Antragsformular (eForm) (unter „Funktion im Rahmen des Antrags“, siehe Punkt 4.2) eingegebenen Daten wird die folgende Überblickstabelle automatisch erstellt.

Liste der beteiligten Einrichtungen

Partner Nr. PIC Funktion Name der Einrichtung Ort Land

P1 Antragstellende Einrichtung

P2 Partnereinrichtung

P3 Partnereinrichtung

P4 Assoziierter Partner

4.2 Teil A: Ausfüllen der Daten zur Einrichtung

Die meisten Felder in Abschnitt A.1 werden automatisch anhand des PIC und der von Ihnen bei der Registrierung Ihrer Einrichtung im EAC/EACEA-Teilnehmerportal angegebenen Informationen ausgefüllt. Daher ist der Großteil von Abschnitt A.1 geschützt und kann nicht verändert werden (graue Zeilen). Die Antragsteller müssen sämtliche dieser Informationen sorgfältig überprüfen und Fehler im Teilnehmerportal berichtigen (Registerkarte „Revise list of participating organisations and update application for funding“ (Überarbeitung der Liste der beteiligten Einrichtungen und Aktualisierung des Antrags auf Förderung).

Page 23: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

22 | S e i t e

Die antragstellende Einrichtung muss für alle beteiligten Einrichtungen den folgenden Abschnitt ausfüllen: In Abschnitt A.1 müssen nur die Felder „Funktion im Rahmen des Antrags“ und „Art der Einrichtung“ ausgefüllt werden, indem eine verfügbare Option aus dem Auswahlmenü gewählt wird. Die Funktion einer beteiligten Einrichtung im Rahmen des EMJMD kann entweder „Partnereinrichtung“ oder „assoziierter Partner“ sein. Die Funktion der „Antragstellenden Einrichtung“ wird während der PIC-Registrierung der beteiligten Einrichtungen festgelegt und erscheint standardmäßig unter „Partnernummer: P1“. Eine förderfähige beteiligte Einrichtung kann eine öffentliche oder private Einrichtung sein, die in einem Programm- oder Partnerland niedergelassen ist und direkt und aktiv zur Umsetzung des EMJMD beiträgt. Für jede Einrichtung kann nur eine Auswahl unter „Art der Einrichtung“ getroffen werden. Wenn für eine Einrichtung keine der angebotenen Optionen für die Art der Einrichtung zutrifft, ist die Option zu wählen, die der Satzung der Einrichtung am nächsten kommt und/oder die der Funktion in diesem Antrag am meisten entspricht (zusätzliche Erläuterungen zur Art der Einrichtung können im Anhang zum elektronischen Antragsformular (eForm) im Abschnitt „Realisierte Projekte/Aktivitäten / Kompetenzen und Know-how“ unter „Beschreibung des Projekts: Vergabekriterien 1, 2, 3 und 4“ angegeben werden).

TEIL A. Angaben zum Antragsteller und zu sonstigen am Projekt beteiligten Einrichtungen

Dieser Teil ist für jede an dem Projekt beteiligte Einrichtung separat auszufüllen, nachdem sich diese in der zentralen Datenbank (URF-PDM: Unique Registration Facility-Participant Data Management) registriert hat.

A.1 Einrichtung

Partnernummer: P1

Funktion im Rahmen des Antrags:

Antragstellende Einrichtung APP

(für P1 standardmäßig aus dem Teilnehmerportal)

A.1 Einrichtung

Partnernummer: P2, P3, Pn

Funktion im Rahmen des Antrags:

Partnereinrichtung PA

Assoziierter Partner PA-ASC

(für P2, P3, Pn manuell aus einem Auswahlmenü auszuwählen)

PIC-Nummer (wie im Teilnehmerportal)

Vollständiger Name der Einrichtung in lateinischen Buchstaben:

PIC Offizieller Name

Geschäftlicher Name: PIC Bezeichnung in Zweitsprache

Art der Akkreditierung: Erasmus-Hochschulcharta (ECHE)

Akkreditierungsnummer: PIC Nummer der Erasmus-Hochschulcharta (für

Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem Programmland)

Rechtsstatus: PIC Rechtsform

Page 24: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

23 | S e i t e

Organisation ohne Erwerbszweck:

(wie im Teilnehmerportal)

NRO: (wie im Teilnehmerportal)

Art der Einrichtung*: (manuell aus einem Auswahlmenü auszuwählen)

Registrierungsdatum: (wie im Teilnehmerportal)

Registrierungsort: (wie im Teilnehmerportal)

Ländercode der Registrierung: (wie im Teilnehmerportal)

Offizielle Anschrift:

Straße und Hausnummer: Postleitzahl:

PIC Straße und PIC Hausnummer PIC Postleitzahl

Ort: Cedex: Postfach:

PIC Ort (wie im Teilnehmerportal) (wie im Teilnehmerportal)

Land: Region:

PIC Land PIC Region

Internetadresse:

(manuell auszufüllen)

Telefon 1: Telefon 2: Fax:

PIC Haupttelefon (1) PIC Haupttelefon (2) PIC Faxnummer

Für die antragstellende Einrichtung ist die Internetadresse der Website zum gemeinsamen Studiengang anzugeben (sofern zutreffend). Im gegenteiligen Fall ist wie für alle übrigen beteiligten Einrichtungen die Website der Einrichtung anzugeben.

A.2 Für die Verwaltung des Antrags verantwortliche Person (Ansprechpartner)

Titel*: Nachname*: Vorname*:

(manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen)

Abteilung/Fakultät: Funktion in der Einrichtung*: E-Mail-Adresse*:

(sofern zutreffend, manuell auszufüllen)

(manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen)

In Abschnitt A.2 sind Titel, Nachname, Vorname, Funktion in der Einrichtung und E-Mail-Adresse der für die Verwaltung des Antrags in der Einrichtung verantwortlichen Person (Ansprechpartner) einzutragen. Sofern relevant, sollten auch Angaben zur Abteilung/Fakultät gemacht werden, für die der Ansprechpartner tätig ist.

Page 25: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

24 | S e i t e

Es ist wichtig, eine Person anzugeben, die für das Projekt zuständig ist und die erforderliche Zeit für seine Verwaltung aufbringen kann (im Gegensatz zum Leiter der administrativen Abteilung, akademischen Abteilung oder Forschungsabteilung, der möglicherweise für das Projekt verantwortlich, aber nicht direkt an seiner Umsetzung beteiligt ist). Da die Korrespondenz mit der Exekutivagentur hauptsächlich per E-Mail erfolgt, ist es sehr wichtig, dass die angegebene E-Mail-Adresse mindestens einmal täglich überprüft und, sofern möglich, für mehr als eine Person in der antragstellenden Einrichtung zugänglich ist (bzw. von mehreren Personen verwendet werden kann). Weicht die Anschrift des Ansprechpartners von der offiziellen Anschrift der Einrichtung ab, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an und geben Sie die Anschrift und Telefonnummer an.

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn sich die Anschrift von A.1 unterscheidet.

Anschrift:

Straße und Hausnummer*: Postleitzahl*:

Ort*: Cedex: Postfach:

Land*: Region*:

(manuell aus einem Auswahlmenü

auszuwählen) (manuell aus einem Auswahlmenü

auszuwählen)

Telefon 1*: Telefon 2: Fax:

Für andere Einrichtungen als den Antragsteller (P1), die als Partner oder assoziierte Partner (z. B. P2, P3, Pn) am Konsortium beteiligt sind, müssen in Abschnitt A.2 Angaben zum gesetzlichen Vertreter gemacht werden.

A.1 Einrichtung

Partnernummer: P2, P3, Pn

A.2 Gesetzlicher Vertreter / Ansprechpartner

Titel*: Nachname*: Vorname*:

(manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen)

Abteilung/Fakultät: Funktion in der Einrichtung*: E-Mail-Adresse*:

(sofern zutreffend, manuell auszufüllen)

(manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen)

Abschnitt A.3 ist nur für die antragstellende Einrichtung (P1) auszufüllen. Wenn sich der gesetzliche Vertreter von der für die Verwaltung zuständigen Person unterscheidet und/oder seine Anschrift von der offiziellen Anschrift der antragstellenden Einrichtung abweicht, ist das vorstehende Kästchen (bzw. sind die vorstehenden Kästchen) anzukreuzen, damit die für die Eintragung dieser Adressdaten erforderlichen Felder angezeigt werden.

Page 26: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

25 | S e i t e

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn sich der gesetzliche Vertreter von der für die Verwaltung zuständigen Person unterscheidet.

A.3 Zur Vertretung der Einrichtung in rechtlich verbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigte Person (gesetzlicher Vertreter)

Titel*: Nachname*: Vorname*:

(manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen)

Abteilung/Fakultät: Funktion in der Einrichtung*: E-Mail-Adresse*:

(sofern zutreffend, manuell auszufüllen)

(manuell auszufüllen) (manuell auszufüllen)

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn die Anschrift von der unter A.1 angegebenen Anschrift abweicht.

Anschrift:

Straße und Hausnummer*: Postleitzahl*:

Ort*: Cedex: Postfach:

Land*: Region*:

(manuell aus einem Auswahlmenü

auszuwählen) (manuell aus einem Auswahlmenü

auszuwählen)

Telefon 1: Telefon 2: Fax:

Wird der Antrag bewilligt, muss der gesetzliche Vertreter der antragstellenden Einrichtung die Finanzhilfevereinbarung und weitere damit zusammenhängende Dokumente unterzeichnen. Wird der Antrag von einer anderen Person unterzeichnet oder stellt sich in einer späteren Phase des Auswahlverfahrens oder bei Vertragsabschluss heraus, dass die als gesetzlicher Vertreter angegebene Person nicht unterschriftsberechtigt ist, kann der Antrag als nicht förderfähig eingestuft und abgelehnt werden.

4.3 Teil B: Projektbeschreibung

TEIL B: Projektbeschreibung

B.1 Zusammenfassung des Projekts

Ist der Antrag erfolgreich, wird dieser Abschnitt wie unten dargestellt in Kompendien und anderen Publikationen veröffentlicht, die zur Bekanntmachung und Publizität des Programms Gemeinsame Erasmus Mundus-Masterabschlüsse verwendet werden. Die Antragsteller sollten daher dafür Sorge tragen, dass der Text eine konkrete Übersicht über den gemeinsamen Studiengang im Hinblick auf seinen Inhalt, seinen Aufbau und seine wichtigsten Merkmale (Themenbereich(e), beteiligte Einrichtungen, Aufbau und Dauer des Studiengangs, verliehener Studienabschluss/verliehene Studienabschlüsse usw.) bietet.

Page 27: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

26 | S e i t e

Zusammenfassung nur in englischer, französischer oder deutscher Sprache*: (manuell aus einem

Auswahlmenü auszuwählen)

(maximal 3 000 Zeichen)

Zusammenfassung in englischer Sprache*: (nur wenn die vorstehende Zusammenfassung in französischer oder deutscher Sprache verfasst ist)

(maximal 3 000 Zeichen)

In Abschnitt B.1 „Zusammenfassung des Projekts“ werden die Antragsteller aufgefordert, die wichtigsten Angaben zu ihrem Antrag zusammenzufassen. Die antragstellende Einrichtung muss durch die Auswahl einer der Sprachoptionen angeben, in welcher Sprache die Zusammenfassung verfasst ist. Für Verbreitungszwecke ist die Zusammenfassung in einem zweiten Feld in englischer Sprache bereitzustellen, sofern es sich bei der ersten gewählten Sprache nicht um Englisch handelt. Ist der Antrag erfolgreich, wird dieser Abschnitt als Zusammenfassung in Kompendien und anderen Publikationen veröffentlicht, die zur Bekanntmachung und Publizität der Maßnahme Gemeinsame Erasmus Mundus-Masterabschlüsse verwendet werden. Die Antragsteller sollten daher dafür Sorge tragen, dass der Text eine konkrete Übersicht über die vom Konsortium geplanten Arbeiten entsprechend der im elektronischen Antragsformular (eForm) vorgegebenen Gliederung vermittelt. Es ist darauf zu achten, dass die angegebene maximal zulässige Zeichenanzahl aufgrund von Datenbankbeschränkungen nicht überschritten werden darf. Bei Überschreitung der Zeichenbegrenzung wird der Text gekürzt. 4.3.1 Abgedeckte Prioritäten

In Abschnitt B.2 wird im elektronischen Antragsformular (eForm) standardmäßig „Hochschulbereich“ als Bildungsbereich, dem die Umsetzung des EMJMD zugutekommt, angegeben. Diese Angaben werden für statistische Zwecke im Rahmen des Programms Erasmus+ erfasst.

B.2 Abgedeckte Prioritäten

Bildungsbereich, dem die Tätigkeiten / Ergebnisse zugutekommen:

Hochschulbereiche (Standard)

4.3.2 Zeitplan des Projekts und Sprachen

B.3 Zeitplan des Projekts und Sprachen

B.3.1 Termine und Dauer des Projekts

Projekt-beginn*:

(manuell innerhalb des im elektronischen Antragsformular validierten Zeitraums auszufüllen)

Projekt-ende*:

(manuell auszufüllen)

Laufzeit (in Monaten):

(validiert durch das elektronische Antrags-formular)

B.3.2 Sprache für die Finanzhilfevereinbarung und die Kommunikation mit der Agentur

Englisch (Standard)

Page 28: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

27 | S e i t e

In Abschnitt B.3.1 haben Sie das Datum des Projektbeginns (innerhalb des angegebenen Zeitrahmens) anzugeben. Das elektronische Antragsformular (eForm) ist so konzipiert, dass kein Datum für den Projektbeginn angegeben werden kann, das nicht den Vorschriften für die Maßnahme EMJMD entspricht. Im Programmleitfaden Erasmus+ http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf finden sich weitere Informationen zum voraussichtlichen frühesten/spätesten Datum des Projektbeginns und zur maximalen Laufzeit (zwischen 36 und 60 Monaten). Insbesondere gilt:

Unabhängig von der Dauer des EMJMD-Studiengangs (60/90/120 ECTS-Leistungspunkte) ist der frühestmögliche Projektbeginn am 1. August 2017 [Jahr (n)] und der spätestmögliche Projektbeginn am 31. Oktober 2017 [Jahr (n)].

Das spätestmögliche Enddatum des EMJMD-Projekts hängt von den gewählten ECTS-Leistungspunkten (siehe Punkt 4.4.1) sowie davon ab, ob das Konsortium die Durchführung eines Vorbereitungsjahres vor den drei Auswahlrunden beabsichtigt (siehe Punkt 4.4.7 sowie Abschnitt C.7 des elektronischen Antragsformulars), d. h.: o für Vorschläge, bei denen ein Vorbereitungsjahr vorgesehen ist, gilt folgendes Enddatum:

- 60 ECTS-Leistungspunkte => 31. Oktober (Jahr) (n+4) maximal 48 Monate - 90 ECTS-Leistungspunkte => 30. April (Jahr) (n+5) maximal 54 Monate - 120 ECTS-Leistungspunkte => 31. Oktober (Jahr) (n+5) maximal 60 Monate

o für Vorschläge, bei denen kein Vorbereitungsjahr vorgesehen ist, gilt folgendes Enddatum:

- 60 ECTS-Leistungspunkte => 31. Oktober (Jahr) (n+3) maximal 36 Monate - 90 ECTS-Leistungspunkte => 30. April (Jahr) (n+4) maximal 42 Monate - 120 ECTS-Leistungspunkte => 31. Oktober (Jahr) (n+4) maximal 48 Monate

Mit dem hier angegebenen Datumsbereich wird der Zeitraum festgelegt, in dem Kosten als förderfähig gelten, sofern Ihr Antrag erfolgreich ist. In Abschnitt B.3.2 finden Sie Informationen zur Sprache, in der die Finanzhilfevereinbarung erstellt wird, sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wird. Standardmäßig handelt es sich hierbei um die englische Sprache, die auch für die offizielle Kommunikation mit der Exekutivagentur verwendet wird.

4.4 Teil C. EMJMD-Typologie

4.4.1 Dauer in Semestern und ECTS-Leistungspunkte

Geben Sie bitte über das Auswahlmenü an, ob Ihr EMJMD 60 ECTS-Leistungspunkten (2 Semester), 90 ECTS-Leistungspunkten (3 Semester) oder 120 ECTS-Leistungspunkten (4 Semester) entspricht. 4.4.2 Fortführung eines Erasmus Mundus-Masterstudiengangs (EMMC)

Page 29: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

28 | S e i t e

Sofern der EMJMD-Vorschlag eine Fortführung eines etablierten Erasmus Mundus-Masterstudiengangs (EMMC) ist oder einem solchen sehr ähnlich ist (in Bezug auf den akademischen Inhalt und/oder die Zusammensetzung des Konsortiums), sind nur EMMC, deren Partnerschaftsrahmenvereinbarungen 2013 und früher geschlossen wurden, d. h. solche, deren fünfter Aufnahmejahrgang im Jahr 2016 begonnen hat (Partnerschaftsrahmenvereinbarung Nr. 2012-XXXX) oder im Jahr 2017 durchgeführt werden (Partnerschaftsrahmenvereinbarung Nr. 2013-XXXX)

9, berechtigt, einen Antrag auf eine EMJMD-Finanzhilfe

zu stellen (siehe auch Abschnitt 4.4.7). Sollte dies der Fall sein, ist die Frage, ob es sich bei dem Vorschlag um eine Fortsetzung eines etablierten EMMC handelt, positiv zu beantworten und sind in den folgenden drei Feldern (Originaltitel des EMMC, Originalkurzbezeichnung des EMMC, Nummer der EM-Partnerschaftsrahmenvereinbarung) die erbetenen Informationen anzugeben. Wenn der EMMC-Vorschlag für eine Förderung ausgewählt wurde, hat die Exekutivagentur mit der koordinierenden Einrichtung eine fünfjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Nummer der Erasmus Mundus-Partnerschaftsrahmenvereinbarung ist auf dem Deckblatt des betreffenden Dokuments angegeben und umfasst eine Gruppe von vier Ziffern, die dem Jahr des ersten geförderten Jahrgangs entspricht, auf die vier weitere Ziffern folgen, z. B. 2012-0828. 4.4.3 Vorschlag war Gegenstand einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im

Rahmen von Erasmus Mundus

Bitte geben Sie an, ob der Vorschlag im Zuge einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Erasmus Mundus (2012 und/oder 2013) bereits eingereicht wurde. Bei zuvor eingereichten Anträgen setzte sich die Antragsnummer aus Zifferngruppen und Gruppen von Buchstaben zusammen (z. B. 532401-1-2013-1-EN-ERA MUNDUS-EMMC). Bitte geben Sie die ersten sechs Ziffern an (z. B. 532401). 4.4.4 Eine Praktikumsphase ist vorgesehen

Um einen EMJMD-Studiengang erfolgreich abzuschließen, muss ein Studierender alle durch den EMJMD abgedeckten ECTS-Leistungspunkte erwerben (60/90/120). Bitte geben Sie an, ob im Rahmen des gemeinsamen Studiengangs vorgesehen ist, dass die immatrikulierten Studierenden ein Praktikum/Forschungspraktikum/berufliches Praktikum/eine Promotionsarbeit durchführen. Wählen Sie bitte nur „Ja“ aus, wenn diese Aktivitäten bei der abschließenden Benotung/den erworbenen ECTS-Leistungspunkten berücksichtigt werden. 4.4.5 Studienaufenthalte in Nicht-Programmländern

Ein EMJMD-Studiengang muss in mindestens zwei der in dem Konsortium vertretenen Programmländer stattfinden. Für jede der obligatorischen Studienzeiten in diesen Ländern müssen die Studierenden mindestens 20 ECTS-Leistungspunkte (für Studiengänge mit 60 ECTS-Leistungspunkten) oder 30 ECTS-Leistungspunkte (für Studiengänge mit 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkten) erwerben. Die Mobilitätsphasen können weder durch virtuelle Mobilität ersetzt noch in Einrichtungen außerhalb des Konsortiums absolviert werden. Die Mindestzahl der im Zuge der EMJMD-Aktivitäten zu besuchenden Programmländer gilt für alle immatrikulierten Studierenden.

9 Bei EMMC (Erasmus Mundus-Masterstudiengänge), deren Antrag auf eine Fortsetzung der Förderung im Rahmen der Aufforderung

zur Erreichung von Vorschlägen für EMMC in den Jahren 2012 oder 2013 nicht erfolgreich war, ist auf die Frage zur Fortführung des EMMC „Ja“ anzugeben.

Page 30: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

29 | S e i t e

Zusätzliche Studienzeiten (/Forschung/Praktikum/Promotionsarbeit) können in anderen teilnehmenden Einrichtungen in Programm- oder Partnerländern (Partner und assoziierte Partner) stattfinden, sofern die betreffenden Aktivitäten unter der direkten Aufsicht einer der als Partner am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden. Bitte geben Sie an, ob im Rahmen des gemeinsamen Studiengangs eine Mobilitätsphase außerhalb der Programmländer vorgesehen ist, und machen Sie in der Antwort zu dem entsprechenden Unterkriterium genaue Angaben. 4.4.6 Antragsgegenstand sind zusätzliche Stipendien für Zielregionen der Welt

Geben Sie über das Auswahlmenü an, ob Sie zusätzliche Stipendien für prioritäre Regionen der Welt beantragen (weitere Erklärungen zu zusätzlichen Stipendien für prioritäre Regionen der Welt sind in Punkt 3.1 dieser Hinweise enthalten). Beantworten Sie diese Frage positiv, wird im elektronischen Antragsformular (eForm) automatisch eine weitere Zeile in der Tabelle zum Finanzplan in Teil D „Finanzhilfeantrag“ eingefügt. In dieser zusätzlichen Zeile ist der beantragte Finanzhilfebetrag anzugeben, der in der Excel-Tabelle (Anhang: EMJMD-Finanzhilfeantrag) berechnet wurde. 4.4.7 EMJMD-Vorbereitungsjahr und Dauer der EMJMD-Auswahlrunde/des EMJMD-

Aufnahmejahrgangs

Als Schritt zur Vereinfachung für alle Antragsteller, aber auch um zu vermeiden, dass bei im Jahr 2014 ausgewählten EMJMD und laufenden EMMC ein Jahr Lücke bei den Aufnahmejahrgängen für laufende Masterstudiengänge (die für eine EMJMD-Finanzhilfe ausgewählt werden) auftritt, können sich die Antragsteller für ein Vorbereitungsjahr vor der Durchführung der drei EMJMD-Auswahlrunden oder für den unmittelbaren Beginn mit der Umsetzung der Auswahlrunden/Aufnahmejahrgänge nach ihrer Auswahl entscheiden. Daher gelten die folgenden besonderen Bestimmungen:

Für EMMC mit einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit einer 2012-Nummer kann gewählt werden, ob ein Vorbereitungsjahr durchgeführt wird oder nicht.

Laufende EMMC mit einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit einer 2013-Nummer müssen betreffend die Durchführung eines Vorbereitungsjahres „Ja“ auswählen.

Laufende EMJMD die im Jahr 2014 ausgewählt wurden müssen betreffend die Durchführung eines Vorbereitungsjahres „Ja“ auswählen.

Laufende EMJMD die in 2015 oder 2016 ausgewählt wurden, sind nicht berechtigt, im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD 2017 einen Antrag einzureichen.

Mit den vorstehend dargelegten Bedingungen soll sichergestellt werden, dass sich die Aufnahmejahrgänge im Rahmen der vorstehend genannten EMMC und EMJMD nicht mit einem im Rahmen des Vertragsrahmens für EMJMD 2017 finanzierten Aufnahmejahrgang überschneiden.

Page 31: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

30 | S e i t e

Konsortien, die sich gegen die Durchführung eines Vorbereitungsjahres entscheiden, müssen bedenken, dass die Auswahl von Studierenden für das Studienjahr 2017/2018 vorgenommen werden muss, bevor die Agentur die erfolgreichen Antragsteller über ihre Auswahl für eine EMJMD-Finanzhilfe benachrichtigt. In diesem Fall müssen sie sich bewusst sein, dass es nicht zulässig ist, das Auswahlverfahren für die Studierenden im Jahr 2017 als Erasmus Mundus Masterstudiengang zu bewerben (dies gilt auch für die Verwendung des Erasmus Mundus-Logos), sie auf ihrer Website eindeutig angeben müssen, dass es sich nicht um einen EMMC handelt (bei EMMC, für die die letzte Auswahlrunde 2016 oder früher durchgeführt wurde) und dass für den Aufnahmejahrgang 2017 keine EMJMD-Stipendien garantiert sind. Somit wird die Auswahlrunde/der Aufnahmejahrgang 2017 des vorgeschlagenen Masterstudiengangs (Fortführung eines früheren EMMC oder Einführung eines neuen Masterstudiengangs) auf eigenes Risiko des Konsortiums beworben. Dennoch muss die Auswahl der Studierenden (Werbung, Verfahren usw.) vollständig den „Mindestanforderungen“ für den EMJMD gemäß den für die EMJMD-Maßnahme geltenden Dokumenten entsprechen und muss insbesondere Folgendes erfüllt sein:

Mindestanforderungen für den Kranken- und Unfallversicherungsschutz der EMJMD-Studierenden

Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Auswahl der Studierenden und die Verwaltung von Stipendien

Die vorstehend erwähnten Dokumente zu den „Mindestanforderungen“ können auf der EMJMD-Website der EACEA unter „Finanzierung“ konsultiert werden. Konsortien, die sich für die Durchführung eines Vorbereitungsjahres entscheiden, müssen nach diesem Jahr drei aufeinanderfolgende EMJMD-Auswahlrunden/Aufnahmejahrgänge umsetzen. Die Durchführung der ersten Auswahlrunde darf frühestens im August des Jahres „n“ (d. h. die erste Auswahlrunde im Jahr 2018) beginnen und endet spätestens im Oktober des Jahres n

+1 (d. h. 2019), wenn der Studiengang 60 ECTS-

Leistungspunkte umfasst, bzw. im Oktober des Jahres n+2

(d. h. 2020) bei einem Studiengang mit 120 ECTS-Leistungspunkten. Die erste Auswahlrunde eines Studiengangs mit 90 ECTS-Leistungspunkten muss spätestens im April des Jahres n

+2 (d. h. 2020) abgeschlossen sein.

Die Dauer eines EMJMD-Jahrgangs umfasst den Zeitraum

von Beginn der ersten obligatorischen akademischen Aktivitäten der Studierenden bis zum

Ende mit der formellen Mitteilung der Endergebnisse. Wenn manche Studierende beschließen, den Studiengang freiwillig in einer früheren Phase zu beginnen – z. B. um von dem Konsortium angebotene Intensivsprachkurse in Anspruch zu nehmen – wird dieser Zeitraum nicht als Teil der Laufzeit des gemeinsamen Studiengangs betrachtet. Es obliegt dem Konsortium, im Einklang mit den verschiedenen Hochschulkalendern der beteiligten Einrichtungen sicherzustellen, dass das Start- und das Enddatum in dem vorstehend genannten obligatorischen Zeitrahmen liegen. 4.4.8 EMJMD-Studiensprachen

Page 32: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

31 | S e i t e

Ein EMJMD-Konsortium kann frei darüber entscheiden, in welcher Sprache/welchen Sprachen der gemeinsame Studiengang angeboten wird. Die Sprachauswahl umfasst alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Die Antragsteller können alle relevanten Sprachen hinzufügen. Diese Auswahl ist jedoch unter dem jeweiligen Vergabekriterium klar zu erklären. 4.4.9 Wissenschaftsbereiche

Die Aufstellung „Wissenschaftsbereiche“ – Ebene 1, 2 und 3 – ist dem Anhang zu diesen Hinweisen zu entnehmen. Die antragstellenden Konsortien haben die Möglichkeit, bis zu drei verschiedene Wissenschaftsbereiche aus der Liste der Bereiche in den Auswahlmenüs auszuwählen. Dabei sollten sie wie folgt vorgehen:

Zunächst ist der „Hauptbereich“ des gemeinsamen Studiengangs zu identifizieren und aus den unter „Ebene 1“ angegebenen Kategorien die entsprechende Auswahl zu treffen sowie

die spezifische Kategorie aus den unter „Ebene 2“ angegebenen Kategorien auszuwählen (beide vorstehend genannten Spezifikationen sind obligatorisch).

Falls zutreffend, ist eine weitere Unterkategorie unter „Ebene 3“ auszuwählen.

Gegebenenfalls sind die vorstehenden Schritte für den „zweiten“ und „dritten“ Wissenschaftsbereich, der von dem gemeinsamen Studiengang abgedeckt wird, zu wiederholen.

4.4.10 Akademischer Grad/Akademische Grade, der/die verliehen werden soll(en)

Auf Grundlage der Zusammensetzung des EMJMD-Konsortiums in Bezug auf die in einem Programmland niedergelassenen Hochschuleinrichtungen, die als Partner vertreten sind, wird dieser Abschnitt des elektronischen Antragsformulars (eForm) automatisch für jede dieser Einrichtungen erstellt. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich bei einer Hochschuleinrichtung um einen assoziierten Partner handelt.

Page 33: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

32 | S e i t e

In diesem Abschnitt müssen die Einrichtungen, die den Abschluss verleihen, die Art des Abschlusses/der Abschlüsse, der/die erfolgreichen Studierenden verliehen wird/werden (gemeinsame Abschlüsse/Doppelabschlüsse/Mehrfachabschlüsse), sowie die offizielle Bezeichnung jedes dieser Masterabschlüsse angeben. HINWEIS: Alle in einem Programmland niedergelassenen beteiligten Hochschuleinrichtungen, die Partner des EMJMD-Konsortiums sind, müssen Einrichtungen sein, die Masterabschlüsse verleihen und in der Antragsphase die Akkreditierung der einzelnen zu einem Masterabschluss führenden Studiengänge, auf die der EMJMD-Studiengang aufbaut, auf nationaler Ebene nachweisen können. Dies gilt auch, wenn der vorgeschlagene EMJMD-Studiengang auf einem vollständig neuen Curriculum beruht, der nicht mit einem bereits bestehenden und akkreditierten nationalen Masterstudiengang assoziiert werden kann. Neben der Akkreditierung müssen diese nationalen zu einem Abschluss führenden Studiengänge gegenseitig von den als Partner an dem Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen aus den Programmländern und (gegebenenfalls) den einen Abschluss verleihenden Hochschuleinrichtungen aus den Partnerländern anerkannt werden. Da es sich bei der Anerkennung der Diplome innerhalb des Konsortiums um einen längeren Prozess handeln kann, wird dem Konsortium empfohlen, dieses Verfahren so bald wie möglich in die Wege zu leiten und vor Beginn des ersten Aufnahmejahrgangs von EMJMD-Studierenden abzuschließen.

Zunächst müssen die Antragsteller eine oder mehrere der beiden angebotenen Optionen zur Angabe der Art des Abschlusses/der Abschlüsse auswählen, der/die erfolgreichen Studierenden verliehen wird/werden, d. h. ein Gemeinsamer Erasmus Mundus-Masterabschluss und/oder ein Doppel-Masterabschluss/Mehrfach- Masterabschluss. Dabei ist zu beachten, dass es je nach Mobilitätsschiene und den von den entsprechenden Einrichtungen verliehenen Abschlüssen möglich ist, manchen Absolventen eines Jahrgangs einen gemeinsamen Abschluss zu verleihen, während andere einen Mehrfachabschluss (mindestens einen Doppelabschluss) erwerben. Lässt die nationale Gesetzgebung einen gemeinsamen Abschluss zu, werden solche Abschlüsse bevorzugt, da sie eine umfassende Integration des Lern- und Lehrprozesses darstellen.

In einem zweiten Schritt müssen alle Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem Programmland, die als Partner am EMJMD-Konsortium beteiligt sind, den Akkreditierungsstatus der Abschlüsse, deren Verleihung sie beabsichtigen, in einer Tabelle angeben.

Page 34: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

33 | S e i t e

HINWEIS: Je nach „Funktion im Rahmen des Antrags“ und „Art der Einrichtung“ werden im elektronischen Antragsformular (eForm) standardmäßig nur diejenigen in einem Programmland niedergelassenen Hochschuleinrichtungen angezeigt, die als Partner beteiligt sind. Da für jeden zu einem Abschluss führenden Masterstudiengang auf nationaler Ebene eine gültige Akkreditierung vorhanden sein muss, wird in der Tabelle automatisch je eine Zeile an der Stelle eingefügt, an der Angaben zur Akkreditierung gemacht werden müssen. Dabei ist Folgendes anzugeben:

die offizielle Bezeichnung des Abschlusses in der Sprache der Hochschuleinrichtung, die den Abschluss verleiht;

gegebenenfalls ihre Übersetzung in die englische Sprache;

die Art des Abschlusses, d. h. o ein Doppel-Masterabschluss/Mehrfach-Masterabschluss (nationale Masterabschlüsse im

Rahmen des EMJMD) (Minimum) oder o ein gemeinsamer Erasmus Mundus-Masterabschluss;

der Status der Akkreditierung zum Zeitpunkt des Antrags (d. h. ob der Abschluss bereits akkreditiert ist oder nicht

10) sowie

abhängig von der vorstehenden Antwort: o das offizielle Akkreditierungsdatum, o das Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer und o die Akkreditierungsnummer, die alphanumerisch sein kann (maximal 100 Zeichen).

HINWEIS: Um die im Programmleitfaden festgelegten Mindestanforderungen zu erfüllen, ist es ausreichend, eine Akkreditierung auf nationaler Ebene für alle zu einem Masterabschluss führenden Studiengänge, aus denen sich der vorgeschlagene EMJMD-Studiengang zusammensetzt, nachzuweisen. Im Anhang zum elektronischen Antragsformular (eForm) „Nachweis gültiger Akkreditierungen“ muss jede betreffende Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem Programmland einen Nachweis für die Akkreditierung(en) des entsprechenden Abschlusses/der Abschlüsse einreichen. Die Förderfähigkeit der Masterabschlüsse, deren Verleihung beabsichtigt wird, wird mit den internationalen Kontaktstellen der Nationalen Agenturen für das Programm Erasmus+ der betreffenden Länder abgeglichen. Gegebenenfalls ist ein Vordruck des Diploms/der Diplome des Masterabschlusses in den Anhang „Sonstige relevante Anhänge“ aufzunehmen (siehe Punkt 5.5).

Der EMJMD-Studiengang sollte zum Zeitpunkt der Beantragung vollständig operativ sein und es wird erwartet, dass der EMJMD-Studiengang als solcher von allen an dem Vorschlag beteiligten Hochschuleinrichtungen (aus den Programm- und Partnerländern), die einen Abschluss verleihen, gegenseitig anerkannt wird. Den betreffenden Einrichtungen, die Abschlüsse verleihen, wird nachdrücklich empfohlen, vor Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags mit der internationalen Kontaktstelle ihrer jeweiligen Nationalen Agentur für das Programm Erasmus+ Kontakt aufzunehmen, um die erforderlichen Dokumente zu überprüfen, die sie vorzulegen haben (oder die entsprechende Website der Nationalen Agentur zu konsultieren, sofern die Informationen dort abrufbar sind). Eine Aufstellung mit den Kontaktangaben der Nationalen Agenturen ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/national-agencies_de.htm

10 Dabei ist auf die folgende Anforderung für die Förderfähigkeit zu achten:

In einem Programmland niedergelassene Hochschuleinrichtungen müssen in der Antragsphase die Akkreditierung auf nationaler Ebene der einzelnen zu einem Masterabschluss führenden Studiengänge, auf die der EMJMD-Studiengang aufbaut, nachweisen können. Die gilt auch für neue gemeinsame Masterstudiengänge, die noch keine Absolventen haben, d. h. auch in diesen Fällen ist die Akkreditierung durch die zuständigen nationalen Behörden in der Antragsphase erforderlich. Wird „Nein“ ausgewählt, kann der Vorschlag als nicht förderfähig eingestuft werden.

Page 35: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

34 | S e i t e

4.5 Teil D. EMJMD-Finanzhilfeantrag

Die EMJMD-Finanzhilfe setzt sich ausschließlich aus folgenden Komponenten zusammen:

Pauschalbeitrag „Verwaltungsgebühren des Konsortiums und Mobilität von akademischem Personal“ sowie

Pauschalbeitrag pro Einheit entsprechend dem Programm „Stipendien für Studierende des Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlusses“.

Alle Elemente (optionales Vorbereitungsjahr, ECTS-Leistungspunkte, EMJMD-Teilnahmekosten, geschätzte Zahl der sich immatrikulierenden Studierenden, Kategorie von Studierenden, d. h. Studierende aus Programm-/Partnerländern), auf deren Grundlage die Finanzhilfe automatisch berechnet wird, sind in der vorformatierten Excel-Tabelle „EMJMD-Finanzhilfeantrag“ anzugeben, die zu den obligatorischen Anhängen des elektronischen Antragsformulars (eForm) zählt (siehe Punkt 2.3). HINWEIS: Das Feld/die Zeile „Zusätzliche Stipendien für Studierende aus prioritären Regionen der Welt“ (Additional scholarships for students from targeted regions of the world) wird nur angezeigt, wenn der Antragsteller angegeben hat, dass er diese Stipendien beantragen möchte. In Teil D des elektronischen Antragsformulars (eForm) muss der beantragte Finanzhilfebetrag bzw. müssen die beantragten Finanzhilfebeträge entsprechend der Berechnung in der Excel-Tabelle „EMJMD-Finanzhilfeantrag“ angegeben werden (EMJMD-Finanzhilfeantrag und – gegebenenfalls – Antrag für zusätzliche Stipendien für prioritäre Regionen der Welt). Die Antragsteller werden gebeten, in dem entsprechenden Feld bzw. den entsprechenden Feldern nur die Gesamtsumme(n) der EMJMD-Finanzhilfe nach der Berechnung in der Excel-Tabelle anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gesamtbetrag bzw. die Gesamtbeträge in der Excel-Tabelle und im Feld bzw. in den Feldern im Finanzhilfeantrag übereinstimmen müssen.

Page 36: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

35 | S e i t e

KAPITEL 5 ANTRAGSPAKET – OBLIGATORISCHE/OPTIONALE ANHÄNGE Hiermit haben Sie alle Informationen eingegeben, die für das Antragsformular erforderlich sind. Dieses bildet den ersten der fünf (5) obligatorischen Teile des Antragspakets. In den nächsten Schritten sind die folgenden Anhänge an das elektronische Antragsformular (eForm) anzuhängen: Obligatorische Anhänge

(1) Nachweis gültiger Akkreditierungen zumindest der nationalen Komponenten des EMJMD

(2) Projektbeschreibung Vergabekriterien 1, 2, 3, 4 und Von den Konsortialpartnern realisierte Projekte/Aktivitäten/ Kompetenzen und Fachwissen der am Projekt beteiligten leitenden Mitarbeiter / Sonstige EU-Finanzhilfen

(3) Vergabekriterium für zusätzliche Stipendien für Zielregionen der Welt HINWEIS: Dieser Anhang ist nur obligatorisch, wenn für den EMJMD-Studiengang zusätzliche

Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt beantragt werden.

(4) EMJMD-Finanzhilfeantrag

(5) Ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters der antragstellenden Einrichtung sowie Vollmachten jedes Partners zur Erteilung einer Vollmacht zugunsten des Antragstellers/Koordinators

Es wird eine Fehlermeldung angezeigt, wenn auch nur einer dieser Anhänge dem elektronischen Antragsformular (eForm) nicht beigefügt wird, wodurch die Einreichung des Vorschlags verhindert wird. Optionaler Anhang

Sonstige relevante Anhänge, die sich aus den unter Punkt 5.5 aufgeführten Dokumenten zusammensetzen und als für den Vorschlag relevant betrachtet werden.

Die (kombinierte) Gesamtgröße aller Inhalte des Antragspakets darf nicht mehr als 10 MB betragen. Weitere Informationen, wie diese Dokumente dem elektronischen Antragsformular (eForm) beizufügen sind, finden Sie unter „Schritt 5 – Anhänge“ im Benutzerleitfaden. Im Anhang „Nachweis gültiger Akkreditierungen“ müssen die Antragsteller nachweisen, dass die EMJMD-Komponenten ordnungsgemäß akkreditiert sind. Der obligatorische Anhang „Projektbeschreibung“ (sowie der Anhang „Vergabekriterium für zusätzliche Stipendien“ – sofern die Antragsteller auch diese Stipendien beantragen) sind zentrale Dokumente, in denen die Antragsteller ihr Projekt ausführlich beschreiben und auf die sich die Sachverständigen bei ihrer Bewertung konzentrieren. Sie dürfen nur in einer Sprache ausgefüllt sein (derselben, die im elektronischen Antragsformular (eForm) verwendet wird); dabei muss es sich um eine der Amtssprachen der EU handeln, die von allen Mitgliedern des Konsortiums verstanden wird. Dies steht auch im Einklang mit der „Ehrenwörtlichen Erklärung“, in der angegeben ist, dass sich alle Partner auf den Inhalt des Antrags verständigt und ihre Absicht bestätigt haben, die beschriebenen Aufgaben durchzuführen. Dass der Antrag nur in einer Sprache verfasst wird, ist außerdem wichtig, weil die Sachverständigen, die den Antrag bewerten, in der Lage sein müssen, alle Teile des Antrags zu verstehen. Die englische, französische und die deutsche Fassung der beiden Anhänge finden sich auf der EMJMD-Website unter „Finanzierung“: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-1-erasmus-mundus-joint-master-degrees-0_en Der obligatorische Anhang EMJMD-Finanzhilfeantrag wird herangezogen, um den Finanzhilfeantrag zu berechnen. Die vorformatierten Formulare für die Ehrenwörtliche Erklärung sowie die Vollmachten müssen dem ordnungsgemäß ausgefüllten und von den gesetzlichen Vertretern des Antragstellers und der Partner unterzeichneten elektronischen Antragsformular (eForm) beigefügt werden.

Page 37: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

36 | S e i t e

Falls es für erforderlich erachtet wird, haben die Antragsteller die Möglichkeit, den nicht obligatorischen Anhang „Sonstige relevante Anhänge“ mit den erforderlichen Dokumenten zu erstellen und dem elektronischen Antragsformular (eForm) beizufügen.

5.1 Nachweis einer gültigen Akkreditierung bzw. gültiger Akkreditierungen zumindest der nationalen Komponenten des EMJMD

Dieser Abschnitt gilt für Hochschuleinrichtungen aus Programmländern, die als Partner am EMJMD beteiligt sind. Alle als Partner beteiligten Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem Programmland müssen in der Lage sein, die Akkreditierung für alle zu einem Masterabschluss führenden Studiengänge, aus denen sich das EMJMD-Studiengang zusammensetzt, nachzuweisen, damit die im Programmleitfaden Erasmus+ aufgeführten Mindestanforderungen für EMJMD (siehe Seite 320) erfüllt werden. Bitte geben Sie zu jedem in diesen Anhang aufgenommenen Nachweis für eine Akkreditierung die „Partnernummer“ und den „Namen der den Masterabschluss verleihenden Hochschuleinrichtung“ entsprechend Teil C.10 des elektronischen Antragsformulars (eForm) an.

5.2 Ausführliche Projektbeschreibung

5.2.1 Projektbeschreibung Vergabekriterien 1, 2, 3 und 4 sowie realisierte Projekte/Kompetenzen und Fachwissen/Sonstige EU-Finanzhilfen

Word-, PDF-Anhang maximal 40 Seiten – Times New Roman – Schriftgrad 11 Dieser Anhang ist in vier (4) Teile untergliedert:

1) der Teil zu den Vergabekriterien, in dem die Antragsteller die Fragen zu den Vergabekriterien zu beantworten haben;

2) die von jedem Mitglied des EMJMD-Konsortiums realisierten Projekte/Aktivitäten; 3) kurze Vorstellung der direkt an dem Projekt beteiligten leitenden Mitarbeiter; 4) vorformatierte Tabellen zur Bereitstellung von Daten über andere erhaltene oder beantragte EU-

Fördermittel. Alle Textfelder in jedem Abschnitt dieses Anhangs zu den Vergabekriterien sind auszufüllen. Da es sich um ein Word-Dokument handelt, ist es möglich, Bilder und Diagramme in das Dokument einzufügen, allerdings unter Beachtung der vorgegebenen Seitenzahl. Die maximale Seitenzahl sowie die vorstehend genannte Schriftart und der Schriftgrad (d. h. maximal 40 Seiten insgesamt für die vier Vergabekriterien: maximal 15 Seiten für das Vergabekriterium 1: „Relevanz des Projekts“ und maximal 25 Seiten für die übrigen Vergabekriterien 2, 3 und 4) müssen eingehalten werden, um mögliche Probleme bei der Einreichung des Antrags zu vermeiden. Wird die maximale Seitenzahl überschritten, werden bei der Bewertung des Vorschlags nur die bis zu dieser Begrenzung enthaltenen Informationen berücksichtigt. Es ist eine kurze Präsentation aller an dem Konsortium beteiligten Einrichtungen (Antragsteller und Partner) sowie der direkt an dem Projekt beteiligten leitenden Mitarbeiter bereitzustellen. Dabei sind die gleichen Partnernummern wie im elektronischen Antragsformular (eForm) (beginnend mit P1 für die antragstellende Einrichtung, gefolgt von P2-Pn) zu verwenden und ist der Name der jeweiligen Einrichtung anzugeben. Die maximal zulässige Zeichenzahl ist für jeden Abschnitt angegeben (Leerstellen werden nicht berücksichtigt). Um Informationen in neue Spalten/Zeilen der Tabellen einzufügen, verwenden Sie bitte die Funktion Kopieren/Einfügen Ihres Computers. In die Beschreibung der von den Mitgliedern des Konsortiums realisierten Projekte/Aktivitäten sind das Tätigkeitsspektrum der Einrichtung sowie die Gebiete einschlägiger Fachkenntnis und spezieller Kompetenzen in Bezug auf den vorgeschlagenen gemeinsamen Studiengang aufzunehmen. Dabei sind die konkreten Aufgaben zu spezifizieren, die jeder Einrichtung im Zuge der Durchführung und Bewertung des gemeinsamen Studiengangs zugeordnet werden. Sofern der Vorschlag Einrichtungen aus Partnerländern des Programms Erasmus+ umfasst, ist darzulegen, wie durch die Beteiligung dieser Einrichtungen ein Mehrwert für das Projekt geschaffen wird. Der Text zu jeder Einrichtung darf höchstens 2 000 Zeichen umfassen.

Page 38: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

37 | S e i t e

Darüber hinaus sind die speziellen Fachkenntnisse der direkt an dem Projekt beteiligten leitenden Mitarbeiter darzulegen. Es sind ihre für den gemeinsamen Studiengang aus akademischer/wissenschaftlicher, finanzieller und/oder verwaltungstechnischer Sicht relevanten Kompetenzen und Erfahrungen zu beschreiben. Mindestens eine Person und höchstens drei Personen (z. B. eine Verwaltungskraft und zwei Wissenschaftler/Forscher) sind pro Mitglied des Konsortiums (Antragsteller und Partner) anzugeben. Der Text zu jedem Profil eines leitenden Mitarbeiters darf höchstens 750 Zeichen umfassen. Bitte führen Sie die Projekte auf, für die die antragstellende Einrichtung allein oder die für die Verwaltung dieses Antrags zuständige Abteilung im letzten Haushaltsjahr Finanzhilfen aus Programmen oder Initiativen der EU erhalten hat. Zudem sind alle EU-Finanzhilfeanträge anzugeben, die von der antragstellenden Einrichtung bzw. der für die Verwaltung des Projektvorschlags zuständigen Abteilung sowie von Partnern für das gleiche/ein ähnliches/eng damit zusammenhängendes Projekt im letzten Haushaltsjahr eingereicht wurden, wobei das betreffende EU-Programm und die Höhe der beantragten Finanzhilfe zu nennen sind. Diese Informationen werden vor dem Ende des Auswahlverfahrens berücksichtigt, um eine doppelte Förderung für ein und dasselbe Projekt zu vermeiden. 5.2.2 Vergabekriterium für zusätzliche Stipendien für Studierenden aus Zielregionen der Welt

Word- oder PDF-Anhang: maximal 5 Seiten – Times New Roman – Schriftgrad 11 Dieser Anhang ist nur obligatorisch, wenn der Vorschlag einen Antrag auf zusätzliche Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt umfasst (Abschnitt C.6 im elektronischen Antragsformular (eForm) wird mit „Ja“ beantwortet). Der Vorschlag wird anhand des einzigen zusätzlichen Kriteriums für alle Zielregionen auf der Grundlage von „Ja/Nein“ mit Blick auf die Relevanz des Projekts bei der Berücksichtigung der Zielregionen bewertet. Die Informationen dürfen insgesamt nicht mehr als 5 Seiten umfassen.

5.3 EMJMD-Finanzhilfeantrag

In diesem Anhang werden die Antragsteller gebeten, bestimmte Schlüsselinformationen zu ihrem gemeinsamen Studiengang anzugeben. Diese Angaben sind für die Berechnung des „Finanzhilfeantrags“ für diesen Vorschlag von Bedeutung (siehe Teil D des elektronischen Antragsformulars (eForm)). Die EMJMD-Finanzhilfe setzt sich ausschließlich aus folgenden Komponenten zusammen: a) Pauschalbeitrag „Verwaltungskosten des Konsortiums und Kosten für Gastwissenschaftler und

Gastdozenten“ sowie

b) Pauschalbeitrag pro Einheit entsprechend dem Programm „Stipendien für Studierende des Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlusses“.

Die Elemente, auf deren Grundlage die Finanzhilfe automatisch berechnet wird, sind in der vorformatierten Excel-Tabelle „EMJMD-Finanzhilfeantrag“ anzugeben, die zu den obligatorischen Anhängen des elektronischen Antragsformulars (eForm) zählt (siehe Punkt 2.3). Die Antragsteller werden gebeten, in dem Feld in Teil D des elektronischen Antragsformulars (eForm) nur die Gesamtsumme der EMJMD-Finanzhilfe nach der Berechnung in der Excel-Tabelle sowie gegebenenfalls den in der Excel-Tabelle berechneten Betrag für zusätzliche Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass der Betrag der EMJMD-Finanzhilfe (und gegebenenfalls der Betrag für zusätzliche Stipendien für Studierende aus Zielregionen der Welt) in der Excel-Tabelle und in Teil D des elektronischen Antragsformulars (eForm) „Finanzhilfeantrag“ übereinstimmen müssen. ► EMJMD-Vorbereitungsjahr (optional)

Ja

Nein

Page 39: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

38 | S e i t e

Unter Berücksichtigung der Bedingungen für die Förderfähigkeit gemäß den Abschnitten 4.4.2 und 4.4.7 können die Konsortien entscheiden, ob sie nach der Benachrichtigung der Agentur über ihre Auswahl für eine Finanzierung ein Vorbereitungsjahr durchführen oder nicht. Mit Blick auf die Finanzmittel ist zu beachten, dass für Konsortien, die sich dafür entscheiden, kein EMJMD-Vorbereitungsjahr durchzuführen, der Pauschalbeitrag „Verwaltungskosten des Konsortiums und Kosten für Gastwissenschaftler und Gastdozenten“ um 20 000 EUR verringert wird und sich auf höchstens 150 000 EUR beläuft. ► EMJMD-Studiengang (ECTS-Leistungspunkte)

Der EMJMD-Studiengang kann 60, 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte umfassen, was 2, 3 oder 4 akademischen Semestern entspricht. ► EMJMD-Teilnahmekosten Zu den EMJMD-Teilnahmekosten zählen alle obligatorischen administrativen/operativen Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme des Studierenden an dem EMJMD-Studiengang (z. B. Studiengebühren, Sozialversicherung und Versicherungsschutz, Zugang zur Bibliothek, Ausstellung des Diploms usw.), die nicht vom Konsortium getragen und daher den immatrikulierten Studierenden in Rechnung gestellt werden. Die bereitzustellenden Beträge müssen in Euro (€) ausgewiesen werden und den jedem immatrikulierten Studierenden für die gesamte Studiendauer in Rechnung gestellten Teilnahmekosten entsprechen, d. h. ungeachtet dessen, ob der Studierende ein EMJMD-Stipendium erhält oder nicht. Gegebenenfalls kann das Konsortium unterschiedliche Beträge für Studierende aus Programm- und Partnerländern festlegen. Detaillierte Informationen über die Aufschlüsselung der Teilnahmekosten, die Art ihrer Berechnung sowie gegebenenfalls ihre erwartete Entwicklung während der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung sind in den Antworten zu den jeweiligen Unterkriterien (z. B. 3.4) bereitzustellen. Wenn die obligatorischen Teilnahmekosten für eine der zwei Kategorien den im Stipendienprogramm für Studierende enthaltenen EMJMD-Höchstbeitrag übersteigen, hat das Konsortium (unter dem Unterkriterium 3.4) zu erklären, wie und durch wen die Differenz zwischen diesem Höchstbeitrag und den tatsächlichen Teilnahmekosten getragen wird. Sie kann nicht dem EMJMD-Stipendiaten in Rechnung gestellt werden. Wenn weitere nicht obligatorische Teilnahmekosten von den Studierenden für ihre Teilnahme an bestimmten Aktivitäten zu tragen sind, sind diese Kosten den Studierenden spätestens in der Bewerbungsphase für Stipendien und außerdem in der Studierendenvereinbarung mitzuteilen. Als Richtwert wird in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt, dass sich für einen EMJMD mit 120 ECTS-Leistungspunkten (4 Semester) die Teilnahmekosten für einen Studierenden aus einem Programmland auf 11 000 EUR und für einen Studierenden aus einem Partnerland auf 20 000 EUR belaufen. Da beide Beträge höher sind als der maximale EMJMD-Beitrag zu den Teilnahmekosten der Studierenden, d. h.

o für einen Studierenden aus einem Programmland maximal 2 250 EUR pro Semester * 4 Semester = 9 000 EUR

o für einen Studierenden aus einem Partnerland maximal 4 500 EUR pro Semester * 4 Semester = 18 000 EUR

ist das EMJMD-Stipendium auf die vorstehend genannten Höchstbeträge begrenzt und das Konsortium hat nicht nur zu erklären, wie die Teilnahmekosten der Studierenden berechnet wurden, sondern auch zu belegen, in welcher Weise die Differenz in Höhe von 2 000 EUR für die EMJMD-Studierenden erlassen wird.

Auswahlmenü: 60 ECTS-Leistungspunkte (oder 2 Semester)

90 ECTS-Leistungspunkte (oder 3 Semester)

120 ECTS-Leistungspunkte

(oder 4 Semester)

Page 40: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

39 | S e i t e

Entsprechend wird in Fällen, in denen die Berechnung der Teilnahmekosten der Studierenden zu einem niedrigeren Betrag als dem verfügbaren Höchstbetrag führt, das EMJMD-Stipendium auf diesen Betrag begrenzt. Wenn sich beispielsweise (siehe nachstehende Tabelle) für einen EMJMD mit 60 ECTS-Leistungspunkten (2 Semester) die Teilnahmegebühren für einen Studierenden aus einem Programmland auf 4 000 EUR und für einen Studierenden aus einem Partnerland auf 6 000 EUR belaufen, beträgt der EMJMD-Beitrag zu den Teilnahmekosten der Studierenden

o für einen Studierenden aus einem Programmland 2 000 EUR pro Semester * 2 Semester = 4 000 EUR

o für einen Studierenden aus einem Partnerland 3000 EUR pro Semester * 2 Semester = 6 000 EUR

Die Excel-Tabelle ermöglicht die Validierung der vorstehend genannten Parameter, was zu einer automatischen Berechnung des entsprechenden EMJMD-Beitrags zu den Teilnahmekosten der Studierenden und somit des Betrags des „Finanzhilfeantrags“ in Euro (€) führt. ► Geschätzte Zahl der Studierenden

Rubrik 1

Das antragstellende Konsortium hat die Zahl der Studierenden anzugeben, die sich nach seinen Erwartungen für den EMJMD pro Jahrgang immatrikulieren (alle Studierenden, mit und ohne EMJMD-Stipendium sowie aus Programm- und Partnerländern), wobei Folgendes zu beachten ist:

o Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD 2017 können insgesamt höchstens 60 Stipendien für drei aufeinanderfolgende Jahrgänge, d. h. durchschnittlich 20 Stipendien pro Jahrgang, finanziert werden. Daher kann das Konsortium mit der Excel-Tabelle die maximale Zahl an Stipendien für drei Aufnahmejahrgänge beantragen, die Berechnungen sind jedoch ungültig, sofern die Höchstzahl der eingegebenen Stipendienanträge nicht beachtet wird.

Page 41: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

40 | S e i t e

o Abhängig von der Gesamtzahl der Anträge auf Stipendien und den verfügbaren Haushaltsmitteln können die Anträge auf Stipendien der zu fördernden EMJMD überprüft werden.

o Mindestens 75 % der EMJMD-Stipendien müssen für Studierende aus Partnerländern vorgesehen sein (in der Excel-Tabelle greift nach der Validierung eine Sperre, sofern dieser Anteil nicht beachtet wird). Bitte beachten Sie, dass bei diesem Mindestanteil von EMJMD-Stipendiaten aus Partnerländern (75 %) die zusätzlichen Stipendien für Zielregionen, die über EU-Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich gefördert werden (Rubrik 4 und EEF), nicht berücksichtigt werden.

o Der gemeinsame Studiengang sollte hinsichtlich der Gewinnung und Auswahl von Studierenden nicht ausschließlich von den Mitteln für EMJMD-Stipendien abhängen. In diesem Zusammenhang sollte der Anteil der Studierenden ohne eine EMJMD-Unterstützung einem Anteil von etwa 25 % der EMJMD-Stipendiaten entsprechen (Warnmeldung durch die Excel-Tabelle, sofern dieser Anteil nicht beachtet wird).

Die nachstehende Tabelle enthält Richtschätzwerte für die in einem EMJMD immatrikulierten Studierenden unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Parameter.

► Geschätzte Zahl der zusätzlichen Stipendien für Studierende

Rubrik 4 + EEF

Wie in Kapitel 3 erläutert, können antragstellende Konsortien zusätzliche Stipendien für Studierende aus einer oder mehreren Zielregionen/-ländern der Welt beantragen. Ein für die Förderung ausgewähltes Konsortium kann voraussichtlich maximal acht zusätzliche Stipendien für Studierende pro Jahrgang erhalten, d. h. maximal 24 zusätzliche Stipendien für die drei (3) EMJMD-Jahrgänge insgesamt. Die Antragsteller müssen die Zahl der Studierenden aus den vom Konsortium ausgewählten Zielregionen in der nachstehenden Tabelle „Rubrik 4 und EEF“ angeben:

Page 42: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

41 | S e i t e

Grundsätzlich können die für eine Finanzierung vorgeschlagenen EMJMD bis zu 24 zusätzliche Stipendien erhalten. Je nach Gesamtzahl der eingereichten Anträge für Stipendien und den verfügbaren Haushaltsmitteln können jedoch den EMJMD-Konsortien zusätzliche Stipendien unter Rubrik 4/EEF zur Verfügung gestellt werden. Daher kann das Konsortium mit der Excel-Tabelle maximal 30 Stipendien für drei Aufnahmejahrgänge beantragen (in der Excel-Tabelle greift nach der Validierung eine Sperre, sofern die Höchstzahl der Stipendienanträge nicht beachtet wird). Darüber hinaus werden die Anträge für Stipendien in der Excel-Tabelle wie folgt validiert:

Es können je höchstens 24 Stipendien für die Regionen/Länder angegeben werden, die über die EU-Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich – ENI, DCI, PI und EEF – gefördert werden, und darüber hinaus o können für Südafrika (Region 10) höchstens elf Stipendien sowie o für die Golfstaaten (Region 12) höchstens 17 Stipendien beantragt werden.

HINWEIS: Ob zusätzlich zu den insgesamt 24 Stipendien weitere Stipendien verfügbar sind, hängt grundsätzlich von der Gesamtzahl der Anträge auf Stipendien und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, daher kann die Zahl der geförderten Stipendien unter Rubrik 4/EEF auf maximal 24 Stipendien begrenzt werden. HINWEIS: Die geschätzte Zahl der Stipendien unter Rubrik 4/EEF fließt nicht in die Prüfung des Kriteriums für die Förderfähigkeit von mindestens 75 % EMJMD-Stipendien für Studierende aus Partnerländern ein.

Page 43: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

42 | S e i t e

► EMJMD-Finanzhilfeantrag Rubrik 1

Die EMJMD-Finanzhilfe setzt sich ausschließlich aus folgenden Komponenten zusammen:

a) Pauschalbeitrag „Verwaltungsgebühren des Konsortiums und Mobilität von akademischem Personal“ sowie

b) Pauschalbeitrag pro Einheit entsprechend dem Programm „Stipendien für Studierende des Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlusses“.

Alle Elemente, auf deren Grundlage die Finanzhilfe automatisch berechnet wird, sind in dieser Excel-Tabelle anzugeben. Deshalb werden die Antragsteller gebeten, nur den Gesamtbetrag der beantragten EMJMD-Finanzhilfe entsprechend der Berechnung in der Excel-Tabelle in Teil D „Finanzhilfeantrag“ des elektronischen Antragsformulars (eForm) einzugeben. Für den Betrag des „Finanzhilfeantrags“ sind folgende Komponenten maßgeblich:

a) Verwaltung der Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlüsse

Beitrag zu den

Verwaltungskosten und Kosten für Gastwissenschaftler und Gastdozenten:

- 20 000 EUR für das optionale Vorbereitungsjahr - 50 000 EUR pro Jahrgang des EMJMD.

HINWEIS: Das EMJMD-Konsortium muss die Verpflichtung von mindestens vier Gastwissenschaftlern/Gastdozenten pro Jahrgang (pro EMJMD-Aufnahmejahrgang) für eine Gesamtdauer von mindestens acht (8) Wochen planen.

b) Stipendien für Studierende des Gemeinsamen Erasmus Mundus-Masterabschlusses

Die Höhe des EMJMD-Stipendiums für Studierende hängt ab von

der Dauer des EMJMD-Studiengangs (60/90/120 ECTS-Leistungspunkte) und

der geschätzten Zahl der EMJMD-Stipendiaten, die sich wie folgt zusammensetzt:

- die geschätzte Zahl der Stipendiaten aus EMJMD-Programmländern und - die geschätzte Zahl der Stipendiaten aus EMJMD-Partnerländern. Dabei ist zu beachten, dass

mindestens 75 % der EMJMD-Stipendien für Studierende aus Partnerländern vorgesehen sein müssen. Bei diesem Mindestanteil von EMJMD-Stipendiaten aus Partnerländern werden die zusätzlichen Stipendien für Zielregionen, die über EU-Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich gefördert werden, nicht berücksichtigt.

den EMJMD-Teilnahmekosten für Stipendiaten nach den Berechnungen des Konsortiums, die zu folgendem Beitrag führen:

- maximal 4 500 EUR jährlich pro Stipendiat aus einem Programmland - maximal 9 000 EUR jährlich pro Stipendiat aus einem Partnerland

Beitrag zu den Reise- und Umzugskosten je nach Herkunftsort des Stipendiaten, d. h.

- 1 000 EUR jährlich für Reisekosten pro Stipendiat mit Wohnsitz in einem Programmland - 2 000 EUR jährlich für Reisekosten für Stipendiaten aus einem Partnerland, deren Wohnort

weniger als 4 000 km von der den EMJMD koordinierenden Hochschuleinrichtung entfernt liegt + 1 000 EUR für Umzugskosten (einmalig)

- 3 000 EUR jährlich für Reisekosten für Stipendiaten aus einem Partnerland, deren Wohnort mindestens 4 000 km von der den EMJMD koordinierenden Hochschuleinrichtung entfernt liegt + 1 000 EUR für Umzugskosten (einmalig)

Beitrag zu den Aufenthaltskosten der Stipendiaten in Höhe von 1 000 EUR monatlich für die gesamte Dauer des EMJMD-Studiengangs, d. h.

- 12 000 EUR für einen EMJMD-Studiengang mit 60 ECTS-Leistungspunkten (maximal 12 Monate)

Page 44: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

43 | S e i t e

- 18 000 EUR für einen EMJMD-Studiengang mit 90 ECTS-Leistungspunkten (maximal 18 Monate)

- 24 000 EUR für einen EMJMD-Studiengang mit 120 ECTS-Leistungspunkten (maximal 24 Monate)

HINWEIS: Der Beitrag zu den Aufenthaltskosten wird den Stipendiaten nicht für die Studienzeiten (Studium/Forschung/Praktikum/Promotionsarbeit) gewährt, die sie im Land ihres Wohnsitzes verbringen. Auch Stipendiaten aus einem Partnerland, die einen über ein Vierteljahr hinausgehenden Zeitraum des EMJMD (d. h. 3 Monate oder 15 ECTS-Leistungspunkte) in einem Partnerland verbringen, wird dieser Beitrag zu den Aufenthaltskosten nicht gewährt.

Einem für eine Förderung ausgewählten EMJMD-Konsortium können insgesamt 60 Stipendien für drei aufeinanderfolgende Studienjahrgänge gewährt werden. Allerdings sind die Schätzwerte für die Studierendenzahlen (sowohl was die EMJMD-Stipendiaten als auch die Studierenden ohne Stipendium anbelangt) mit der gebotenen Sorgfalt zu veranschlagen, wobei auch die operative Kapazität des Konsortiums, die realistischen Perspektiven für die Immatrikulation von Studierenden in die jeweiligen Fachbereiche usw. zu berücksichtigen sind. Abhängig von der Gesamtzahl der eingehenden Anträge auf Stipendien und den verfügbaren Haushaltsmitteln kann einem EMJMD-Konsortium eine geringere Zahl von Stipendien gewährt werden. Ein EMJMD-Konsortium, das weniger als 60 Stipendien beantragt hat, erhält nicht mehr Stipendien als beantragt. Die nachstehende Tabelle macht deutlich, wie sich ein EMJMD-Finanzhilfeantrag auf Grundlage der folgenden Parameter zusammensetzt:

optionales Vorbereitungsjahr Ja (Excel-Tabelle)

Dauer des Studiengangs 60 ECTS-Leistungspunkte (maximal 12 Monate) (Excel-Tabelle)

Zahl der EMJMD-Stipendiaten 15 Programmländer und 45 Partnerländer (Excel-Tabelle) (für die gesamte Dauer des EMJMD-Studiengangs)

EMJMD-Teilnahmekosten der 4 500 EUR für einen Studierenden aus einem Studierenden Programmland 9 000 EUR für einen Studierenden aus einem (Excel-Tabelle) Partnerland

Page 45: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

44 | S e i t e

Entsprechend wird der EMJMD-Finanzhilfeantrag nach den folgenden Regeln berechnet, wenn sich die Parameter wie folgt ändern:

optionales Vorbereitungsjahr Ja (Excel-Tabelle)

Dauer des Studiengangs 120 ECTS-Leistungspunkte (maximal 24 Monate) (Excel-Tabelle)

Zahl der EMJMD-Stipendiaten 8 Programmländer und 37 Partnerländer (Excel-Tabelle) (für die gesamte Dauer des EMJMD-Studiengangs)

EMJMD-Teilnahmekosten der 4 000 EUR/Jahr für einen Studierenden aus einem Studierenden Programmland 8 000 EUR/Jahr für einen Studierenden aus einem (Excel-Tabelle) Partnerland

► EMJMD-Finanzhilfeantrag

Rubrik 4 + EEF

Haben die Antragsteller zusätzliche Stipendien für Studierende aus einer Zielregion/einem Zielland bzw. mehreren Zielregionen/-ländern der Welt beantragt, wird in der Excel-Tabelle automatisch der Finanzhilfebetrag für diese Stipendien berechnet. Auf Grundlage der Parameter eines EMJMD-Masterstudiengangs mit 120 ECTS-Leistungspunkten und eines „Beitrags zu den Teilnahmekosten der Studierenden“ für einen Studierenden aus einem Partnerland in Höhe von 8 000 EUR jährlich sieht der Finanzhilfeantrag für Stipendien unter Rubrik 4/EEF wie folgt aus:

Page 46: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

45 | S e i t e

Der EMJMD-Finanzhilfeantrag für Stipendien unter Rubrik 4/EEF muss im entsprechenden Feld in Teil D des elektronischen Antragsformulars (eForm) angegeben werden. HINWEIS: Bei der Ermittlung der Schätzwerte für die Zahl der sich in den EMJMD-Studiengang immatrikulierenden Studierenden, d. h. mit einem EMJMD-Stipendium und ohne EMJMD-Unterstützung [siehe oben], hat das Konsortium zu berücksichtigen, dass der Anteil der Studierenden ohne eine EMJMD-Unterstützung etwa 25 % der EMJMD-Stipendiaten entsprechen sollte. Bei diesen handelt es sich entweder um Studierende, die ihr Studium frei finanzieren, oder um Studierende, denen ein Stipendium im Rahmen eines anderen Nicht-EU-Programms gewährt wurde (z. B. Stipendien, die von den beteiligten Hochschuleinrichtungen und/oder öffentlichen oder privaten Sponsoren finanziert werden). Obwohl das vorstehend genannte Verhältnis im Rahmen des Programms Erasmus+ nicht obligatorisch ist, ist es als eines der Elemente zu sehen, mit denen die Nachhaltigkeitsperspektiven des EMJMD-Studiengangs nach der ersten Förderphase belegt werden.

5.4 Ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters der antragstellenden Einrichtung sowie Vollmachten jedes Partners zur Erteilung einer Vollmacht zugunsten des Antragstellers/Koordinators

Von der koordinierenden Hochschuleinrichtung, die eine EMJMD-Finanzhilfe beantragt, ist eine ehrenwörtliche Erklärung (im Format PDF) zu unterzeichnen und beizufügen. Mit der Ehrenwörtlichen Erklärung wird bescheinigt, dass alle im Antrag enthaltenen Angaben, einschließlich der Projektbeschreibung, nach bestem Wissen der als gesetzlicher Vertreter der antragstellenden Einrichtung benannten Person richtig sind und dass diese Person den Inhalt des Antragsformulars und seiner Anhänge zur Kenntnis genommen hat. Durch die Erklärung wird bestätigt, dass die antragstellende Einrichtung über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügt, die für die Durchführung des vorgeschlagenen Projekts erforderlich ist. Der gesetzliche Vertreter der antragstellenden Einrichtung nimmt zur Kenntnis, dass gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union keine Finanzhilfe an Antragsteller vergeben werden darf, die sich in einer der in den „Ausschlusskriterien“ definierten Situationen befinden. Dabei ist zu beachten, dass der in der Ehrenwörtlichen Erklärung angegebene Gesamtbetrag der Finanzhilfe mit dem im elektronischen Antragsformular (eForm) (Teil D – Finanzhilfeantrag) angegebenen und in der Excel-Tabelle im Anhang „EMJMD-Finanzhilfeantrag“ berechneten Betrag übereinstimmen muss. Die Ehrenwörtliche Erklärung muss ausgedruckt, vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterschrieben, gescannt und als Anhang zum elektronischen Antragsformular (eForm) hinzugefügt werden. Dem Anhang müssen die vom gesetzlichen Vertreter jedes Partners ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten beigefügt werden. Durch die Vollmacht ermächtigt ein Partner den Antragsteller, während der Durchführung der Maßnahme in seinem Namen und auf seine Rechnung zu handeln. In diesem Dokument sind die Aufgaben und Pflichten des Partners bei der Konzipierung und Umsetzung des EMJMD klar beschrieben. Ist der Vorschlag erfolgreich, so werden die Vollmachten der Finanzhilfevereinbarung mit mehreren Empfängern beigefügt. Muster der Ehrenwörtlichen Erklärung und der Vollmacht können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-1-erasmus-mundus-joint-master-degrees-0_en

5.5 Sonstige relevante Anhänge, die Elemente umfassen, die für den Vorschlag für relevant erachtet werden

Dieser optionale Teil kann aus den untenstehend genannten Dokumenten zusammengestellt werden, wenn dadurch nach Auffassung des Antragstellers die in den obligatorischen Teilen des Antragspakets dargestellten Schlüsselkomponenten des Vorschlags gestützt werden. Die Einreichung des elektronischen Antragsformulars ist auch gültig, wenn dieser optionale Teil dem elektronischen Antragsformular (eForm) nicht beigefügt wird.

Page 47: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

46 | S e i t e

Durch diesen Anhang können die wesentlichen Informationen, die in den obligatorischen Teilen des Antragspakets erwartet werden, nicht ersetzt werden; er dient lediglich zur Stützung oder Erläuterung bzw. zum Nachweis der Informationen, die bereits im Vorschlag enthalten sind. Obwohl er nicht als obligatorisch betrachtet wird (d. h. der Antrag wird nicht als nicht förderfähig eingestuft, wenn der Anhang dem Antragsformular nicht beigefügt ist), können sein Vorliegen und seine Qualität bei der Bewertung der Vergabekriterien berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollten die folgenden Dokumente unter „Sonstige relevante Anhänge“ aufgenommen werden (die Liste ist als erschöpfend anzusehen): 1) Bedarfsanalyse des vorgeschlagenen EMJMD-Studiengangs; 2) Arbeitsplan für die Umsetzung des EMJMD-Projekts; 3) Schreiben über die Bereitschaft zur Beteiligung an dem Projekt/Absichtserklärung von assoziierten

Partnereinrichtungen mit einer strukturellen Rolle in dem gemeinsamen Studiengang; 4) Vordruck(e) des vorgeschlagenen Masterdiploms/der vorgeschlagenen Masterdiplome [siehe

Punkt 4.4.10 oben]; 5) Muster des Diplomzusatzes; 6) (Entwurf der) Konsortialvereinbarung; 7) (Entwurf der) Studierendenvereinbarung. Der Anhang darf höchstens 50 Seiten umfassen.

5.6 Im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD im Rahmen von Erasmus+ eingereichter Vorschlag

Bitte geben Sie an, ob der Vorschlag im Zuge der vorherigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu EMJMD 2014, 2015 und 2016 im Rahmen von Erasmus+ bereits eingereicht wurde. Bei zuvor eingereichten Anträgen setzte sich die Antragsnummer aus Zifferngruppen und Gruppen von Buchstaben zusammen (z. B. 567895-EPP-1-2014-1-EN-EPPKA1-JMD-MOB). Bitte geben Sie die ersten sechs Ziffern (z. B. 567895) des zuletzt eingereichten EMJMD-Antrags an.

Page 48: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

47 | S e i t e

ANHANG – WISSENSCHAFTSBEREICHE

Chemie (CHE)

Synthetische Chemie und synthetische Materialien

Biomaterialien, Synthese von Biomaterialien Chemie kondensierter Materie Kolloidchemie Kombinatorische Chemie Koordinationschemie Korrosion Intelligente Materialien, selbstassemblierende Materialien Ionische Flüssigkeiten Makromolekulare Chemie Sensormaterialien Molekularchemie Nanochemie Nanomaterialien (Herstellung und Eigenschaften) Neue Materialien: Oxide, Legierungen, Verbundstoffe, organisch-anorganische Hybridmaterialien, Nanopartikel Poröse Materialien Feststoffe Struktureigenschaften von Materialien Supramolekulare Chemie Oberflächenmodifizierung Dünne Schichten

Physikalische und analytische chemische Wissenschaften

Analytische Chemie Chemische Laborgeräte Chemische Reaktionen: Mechanismen, Dynamik, Kinetik und Katalyse Elektrochemie, Elektrodialyse, Mikrofluidik, Sensoren Methodenentwicklung in der Chemie Molekulare Architektur und Molekularstruktur Fotochemie Physikalische Chemie Physikalische Chemie biologischer Systeme Strahlen- und Nuklearchemie Spektroskopische und spektrometrische Verfahren Oberflächenchemie Theoretische und computergestützte Chemie

Organische Chemie/Umwelt-/Lebensmittelchemie

Biogeochemie, biogeochemische Kreisläufe, Umweltchemie Umweltchemie Lebensmittelchemie Forensische Chemie Heterocyclenchemie Medizinische Chemie Organische Chemie Peptidchemie Polymerchemie Translationale Chemie

Wirtschaftswissenschaften (ECO)

Wirtschaft, Finanzen und Management

Banken- und Finanzwesen Verhaltensökonomie Cluster-Entwicklung Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Forschung und Entwicklung

Page 49: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

48 | S e i t e

Ökonometrie, statistische Methoden Wirtschaftsgeographie Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftsentwicklung Unternehmertum Finanzmärkte, Vermögenspreise, internationale Finanzen Personalmanagement Industrieökonomik Innovationsmanagement internationaler Handel Arbeitsökonomie, Einkommensverteilung und Armut Makroökonomie Mikroökonomie Natürliche Ressourcen und Umweltökonomie Organisationswissenschaften: Theorie und Strategie, Industrieökonomik Öffentliche Verwaltung Staatliche Wirtschaftspolitik Forschungsmanagement Sozialökonomie Stadt- und Regionalökonomie

Informationswissenschaften und Ingenieurwissenschaften (ENG)

Computerwissenschaft und Informatik

Algorithmen, verteilte, parallele und Netzwerkalgorithmen, algorithmische Spieltheorie Künstliche Intelligenz, intelligente Systeme, Multiagentensysteme Bioinformatik, E-Gesundheit, medizinische Informatik Kognitionswissenschaft, Mensch-Computer-Interaktion, Verarbeitung natürlicher Sprache Komplexität und Kryptografie, elektronische Sicherheit, Schutz der Privatsphäre, Biometrie Computergestützte Geometrie, Theorembeweise, symbolische und algebraische Berechnungen Computerarchitektur, Pervasive Computing, Ubiquitious Computing Computerspiele, Multimedia, erweiterte und virtuelle Realität Computergrafiken, Computer Vision, Multimedia, Computerspiele Computersysteme, parallele/verteilte Systeme, Netze, cloudbasierte Verarbeitungssysteme Elektronischer Handel, elektronischer Geschäftsverkehr, computergestützte Finanzen E-Learning, Benutzermodellierung, kollaborative Systeme Informatik und Informationssysteme Intelligente Robotertechnik, Kybernetik Internet und semantisches Web, Datenbanksysteme und Bibliotheken Maschinelles Lernen, statistische Datenverarbeitung und signalverarbeitende Anwendungen (z. B. Sprach-, Bild- oder Videosignale) Numerische Analyse, Simulation, Optimierung, Modellierungstools, Data Mining Ontologien, neurale Netze, genetische Programmierung, Fuzzy-Logik Wissenschaftliches Rechnen und Datenverarbeitung Sensornetze, eingebettete Systeme, Hardware-Plattformen Softwaretechnik, Betriebssysteme, Computersprachen Theoretische Informatik, formale Methoden, Quanteninformatik System- und Kommunikationstechnik: elektrische, elektronische, Kommunikations-, optische und Systemtechnik Steuerungstechnik Diagnostische und implantierbare Geräte, Umweltüberwachung Elektrotechnik und elektronische Technik: Halbleiter, Bauteile, Systeme Elektronik, Fotonik Mensch-Maschine-Schnittstelle Nanotechnik Netze (Kommunikationsnetze, Sensornetze, Roboternetze usw.) Optisches Ingenieurswesen, Fotonik, Laser Signalverarbeitung Simulationstechnik und Modellierung Systemtechnik, Sensorik, Aktorik, Automatisierung Drahtlose Kommunikation, Kommunikation, Hochfrequenz, Mobiltechnik

Page 50: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

49 | S e i t e

Produkt- und Verfahrenstechnik: Produktentwicklung, Prozessentwicklung und -steuerung, Bauweisen, Bautechnik, energietechnische Verfahren, Werkstofftechnik Luft- und Raumfahrttechnik Architektur, intelligente Gebäude, intelligente Städte, Städtebau Chemietechnik, technische Chemie Bauingenieurwesen, maritime/hydraulische Technik, Geotechnik, Abfallbehandlung Computergestützte Konstruktion und computergestütztes Design Sammlung, Umwandlung und Speicherung von Energie, erneuerbare Energien Energiesysteme, intelligente Energie, intelligente Netze, drahtlose Energieübertragung Umwelttechnik und Geotechnik Strömungsmechanik, Hydraulik-, Turbo- und Hubkolbenmotoren Industrielle Biotechnik Industriedesign (Produktentwicklung, Ergonomie, Mensch-Maschine-Schnittstellen usw.) Leichtbauweise, Textiltechnologie Werkstofftechnik Maschinenbau und Produktionstechnik (Formgebung, Montierung, Verbindung, Trennung) Produktionstechnologie, Verfahrenstechnik Nachhaltige Produktentwicklung (Wiederverwertung, Umweltverträglichkeit, Ökodesign) Verkehrstechnik, intelligente Verkehrssysteme

Umwelt- und Geowissenschaften (ENV)

Umwelt und Gesellschaft

Umweltschutzvorschriften und Klimaschutzverhandlungen Geografische Informationssysteme, Kartografie Mobilität und Transport Populationsdynamik Sozialökologie und Umweltschutzmaßnahmen im industriellen Bereich Raumplanung und Regionalplanung Nachhaltigkeitswissenschaften, Umwelt und Ressourcen Verstädterung und Stadtplanung, Städte

Erdsystemwissenschaft

Atmosphärenchemie, atmosphärische Zusammensetzung, Luftverunreinigung Klimatologie und Klimawandel Erdbeobachtung aus dem Weltraum/Fernerkundung Geochemie, Kristallchemie, Isotopengeochemie, Thermodynamik Geologie, Tektonik, Vulkanologie Geomagnetismus, Paläomagnetismus Hydrologie, Wasserverunreinigung und Bodenverunreinigung Meteorologie, Atmosphärenphysik und Atmosphärendynamik Mineralogie, Petrologie, magmatische Petrologie, metamorphe Petrologie Natürliche Gefahren Exploration und Nutzung natürlicher Ressourcen Ozeanographie Ozon, obere Atmosphäre, Ionosphäre Paläoklimatologie, Paläoökologie Physische Geographie Physik des Erdinneren, Seismologie, Vulkanologie Verunreinigung (Wasser, Boden), Abfallbeseitigung und Abfallbehandlung Sedimentologie, Bodenkunde, Paläontologie, Erdgeschichte Terrestrische Ökologie, Änderung der Landbedeckung Wasserwirtschaft

Evolutionsbiologie, Populationsbiologie und Umweltbiologie

Tierverhalten Biologische Vielfalt, vergleichende Biologie Biogeographie, Makroökologie Konservationsbiologie, Ökologie, Genetik Umweltbiologie und Meeresbiologie Umwelttoxikologie auf Populations- und Ökosystemebene Populationsbiologie, Populationsdynamik, Populationsgenetik

Page 51: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

50 | S e i t e

Wechselbeziehungen zwischen den Arten (z. B. Nahrungskette, Symbiose, Parasitismus, Mutualismus) Systemevolution, biologische Anpassung, Phylogenetik, Biosystematik, vergleichende Biologie

Angewandte Biowissenschaften und nicht medizinische Biotechnologie

Landwirtschaft mit Bezug auf Tierhaltung, Milchviehhaltung, Viehzucht Landwirtschaft mit Bezug auf Nutzpflanzenproduktion, Bodenbiologie und Bodenbewirtschaftung, angewandte Pflanzenbiologie Agrarindustrie Angewandte Biotechnologie (nicht medizinisch), Bioreaktoren, angewandte Mikrobiologie Aquakultur, Fischerei Biologische Risiken, biologisches Containment, biologische Sicherheit, Schutz vor biologischen Gefahren Bionik Pflanzenschutz und Nutzpflanzenproduktion Umweltbiotechnologie, biologische Altlastsanierung, biologischer Abbau Lebensmittelwissenschaft Forstwirtschaft, Biomasseproduktion (z. B. für Biobrennstoff) Schädlingsbekämpfung Synthetische Biologie, chemische Biologie und neue Biotechnik

Biowissenschaften (LIF)

Molekularbiologie, Strukturbiologie und Biochemie

Biophysik Synthese, Modifikation, Reparatur, Rekombination und Abbau von DNA Stoffwechsel Molekularbiologie und molekulare Wechselwirkungen Synthese, Modifikation und Umsatz von Protein Synthese, Verarbeitung, Modifikation und Abbau von RNA Strukturbiologie

Genetik, Genomik, Bioinformatik und Systembiologie

Angewandte Gentechnik, transgene Organismen, rekombinante Proteine, Biosensoren Bioinformatik Analyse, Modellierung und Simulation biologischer Systeme Biostatistik Bioinformatik Epigenetik und Genregulierung Genetische Epidemiologie Genomik, vergleichende Genomik, funktionelle Genomik Glykomik Metabolomik Molekulargenetik, reverse Genetik und RNA-Interferenz Proteomik Quantitative Genetik Systembiologie Transkriptomik

Zellularbiologie und Entwicklungsbiologie

Tierbezogene Entwicklung, Entwicklungsgenetik, Musterbildung und Embryologie Apoptose Zellbiologie und molekulare Transportvorgänge Zellzyklus und Zellteilung Zelldifferenzierung, Zellphysiologie und Zelldynamik Zellgenetik Zellsignalisierung und zelluläre Interaktion Entwicklung, Entwicklungsgenetik, Musterbildung und Embryologie bei Pflanzen Morphologie und funktionelle Bildgebung von Zellen Organellenbiologie Weitergabe von Signalen Stammzellenbiologie

Physiologie, Pathophysiologie und Endokrinologie

Alterung

Page 52: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

51 | S e i t e

Krebs und seine biologische Grundlage Herz-Kreislauf-Erkrankungen Vergleichende Physiologie und Pathophysiologie Endokrinologie Stoffwechsel, biologische Grundlage von Stoffwechselerkrankungen Nichtübertragbare Krankheiten (außer neurale/psychiatrische, Immun-, Stoffwechsel-, Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen) Physiologie und Pathophysiologie von Organen

Neurowissenschaften und neuronale Störungen

Verhaltensbezogene Neurowissenschaft (z. B. Schlaf, Bewusstsein, Händigkeit) Kognitive Neurowissenschaft (z. B. Lernen, Gedächtnis, Gefühle, Sprache) Entwicklungsneurobiologie Schmerzmechanismen Molekulare und zelluläre Neurowissenschaft Neuroanatomie und Neurophysiologie Neurochemie und Neuropharmakologie Neuroimaging und computergestützte Neurowissenschaft Neurologische Erkrankungen (z. B. Alzheimer, Huntington, Parkinson) Psychiatrische Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, Autismus, Tourette-Syndrom, Zwangsneurosen, Depression, bipolare affektive Störung, Aufmerksamkeitsdefizit-Störung mit Hyperaktivität) Sinnessysteme (z. B. visuelles System, auditives System) Systemneurowissenschaft

Immunität und Infektion

Erworbene Immunität Bakteriologie Biologische Grundlage von Immunerkrankungen Immunogenetik Immunologisches Gedächtnis und Immuntoleranz Signalübertragung bei Immunreaktionen Natürliche Immunität und Entzündung Mikrobiologie Parasitologie Phagozytose und zelluläre Immunität Infektionsprävention und -behandlung durch Pathogene (z. B. Impfung, Antibiotika, Fungizide) Veterinärmedizin und Infektionskrankheiten bei Tieren Virologie

Diagnoseinstrumente, Therapien und öffentliche Gesundheit

Diagnoseinstrumente (z. B. Genanalyse, Bildgebung) Umwelt- und Gesundheitsrisiken, Arbeitsmedizin Gentherapie, Zelltherapie, regenerative Medizin Gesundheitswesen, Forschung auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung Medizintechnik und Medizintechnologie Ärztliches Ethos Medizinische Pathologie Medizinphysik Pharmakologie, Pharmakogenomik, Wirkstoffentdeckung und Arzneimittelentwicklung, Arzneimitteltherapie Öffentliche Gesundheit und Epidemiologie Strahlentherapie Chirurgie

Mathematik (MAT)

Reine und angewandte Mathematik, mathematische Grundlagen der Informatik, mathematische Physik und Statistik Algebra Algebraische und komplexe Geometrie Algorithmen und Komplexität Analysis Anwendung der Mathematik in den Wissenschaften Kontrolltheorie und Optimierungsrechnung

Page 53: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

52 | S e i t e

Diskrete Mathematik und Kombinatorik Geometrie Lie-Gruppen und Lie-Algebra Logik und ihre Grundlagen Mathematische Grundlagen der Informatik Mathematische Physik Zahlentheorie Numerische Analyse und wissenschaftliches Rechnen Gewöhnliche Differenzialgleichung und dynamische Systeme Operatoralgebra und Funktionalanalysis Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik Theoretische Aspekte partieller Differenzialgleichungen Topologie

Physik (PHY)

Grundbestandteile der Materie

Akustik Atomphysik, Molekülphysik Klassische Physik Elektromagnetismus Fundamentale Wechselwirkungen und Felder Physik der Gase und Plasmaphysik Allgemeine Physik Laser, Ultrakurzpulslaser und Laserphysik Messwesen Nichtlineare Physik Nukleare Astrophysik Teilchenphysik Quantenoptik und Quanteninformation Relativität Statistische Physik (Gase) Thermodynamik

Physik kondensierter Materie

Elektronische Eigenschaften von Materialien und Transporteigenschaften Strömungslehre (Physik) Magnetismus und stark korrelierte Systeme Mechanische und akustische Eigenschaften von kondensierter Materie, Gitterdynamik Mesoskopische Physik Molekularelektronik Nanophysik: Nanoelektronik, Nanophotonik, Nanomagnetismus, Nanoelektromechanik usw. Phasenübergänge, Phasengleichgewicht Halbleiter Weiche kondensierte Materie Spintronik Statistische Physik (kondensierte Materie) Struktur von Feststoffen und Flüssigkeiten Supraleitfähigkeit Suprafluidität Thermische Eigenschaften kondensierter Materie Transporteigenschaften kondensierter Materie

Universalwissenschaften

Astrobiologie Galaxiehaufen und großräumige Strukturen Kosmologie Dunkle Materie, dunkle Energie Entstehung und Entwicklung von Galaxien Entstehung von Sternen und Planeten Gravitationswellenastronomie

Page 54: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

53 | S e i t e

Hochenergieastronomie und Partikelastronomie – Röntgenstrahlung, kosmische Strahlung, Gammastrahlung, Neutrinos Messgeräte – Teleskope, Detektoren und Messverfahren Interstellare Materie Kernphysik Planetologie Relativistische Astrophysik Solarphysik und interplanetare Physik Weltraumwissenschaften Sterne und Sternensysteme Oberflächenphysik Oberflächenwissenschaft und Nanostrukturen Die Galaxie

Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften (SOC)

Soziologie, Sozialanthropologie

Alterung, Arbeit, Sozialpolitik Einstellungen und Überzeugungen Ethnografie Globalisierung, Migration, interethnische Beziehungen Ungleichheit, Diskriminierung, Vorurteile, Aggression und Gewalt, antisoziales Verhalten Verwandtschaft, kulturelle Dimensionen von Einstufung und Kognition, Identität, Gender Mythos, Ritual, symbolische Darstellung, Religionswissenschaften Gesellschaftlicher Einfluss, Macht und Gruppenverhalten, Unterrichtsführung Gesellschaftliche Integration, Ausgrenzung, prosoziales Verhalten Gesellschaftsstruktur, soziale Mobilität Umgestaltung von Gesellschaften, Demokratisierung, soziale Bewegungen

Politische Wissenschaft, Recht, Kommunikation

Kommunikationsnetzwerke, Medien, Informationsgesellschaft Digitale Sozialforschung Globale und transnationale Governance, Völkerrecht, Menschenrechte Wissenschaftsgeschichte und Technologiegeschichte Anthropogeographie, Wirtschaftsgeographie und Sozialgeographie Rechtssysteme, Verfassungen, Grundlagen des Rechts Politische Systeme und Institutionen, Governance Privatrecht, Staatsrecht und Sozialrecht Soziologische Studien von Wissenschaft und Technologie

Kognition, Psychologie, Linguistik, Philosophie und Bildung

klinische und experimentelle Psychologie Bildungspolitik Bildung: Systeme und Institutionen, Unterricht und Lernen Erkenntnistheorie, Logik, Wissenschaftsphilosophie Ethik und Moral, Bioethik Entwicklung des Gehirns und der kognitiven Funktionen, Kommunikation zwischen Tieren Formale, kognitive, funktionale und computergestützte Linguistik Philosophiegeschichte Entwicklung der Lebenserwartung des Menschen Sprachpathologie, Lexikographie Lernen, Gedächtnis, Kognition im Alter Metaphysik, philosophische Anthropologie, Ästhetik Neuropsychologie und kognitive Psychologie Psycholinguistik und Neurolinguistik: Spracherwerb und Sprachkenntnis, Sprachpathologien Gesellschaftsphilosophie und politische Philosophie Typologische, historische und vergleichende Sprachwissenschaft Sprachverwendung: Pragmatik, Soziolinguistik, Diskursanalyse, Fremdsprachenunterricht und -lernen, Lexikographie, Terminologie

Literatur, Kunst, Musik, Kulturwissenschaften und vergleichende Wissenschaften

Klassiker, altgriechische und lateinische Literatur und Kunst Computergestützte Modellierung und Digitalisierung im Kulturbereich

Page 55: PROGRAMM ERASMUS - Europa...Erasmus+: KA1 Higher Education Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Call for proposals EAC/A03/2016 Erasmus+ Programme Guide – Version 1 (2017):

54 | S e i t e

Kulturelles Gedächtnis, ideelles kulturelles Erbe Kulturwissenschaften, kulturelle Vielfalt Geschichte der Kunst und Architektur, kunstbasierte Forschung Literaturgeschichte Literaturtheorie und vergleichende Literaturwissenschaft, literarische Stilrichtungen Museen und Ausstellungen, Instandhaltung und Restaurierung Musik und Musikwissenschaft, Musikgeschichte Numismatik, Epigraphik Textbezogene Philologie, Paläographie und Epigraphik Bildende Kunst, Schauspiel, Film, Design

Archäologie, Geschichte und Gedächtnis

Alte Geschichte Klassische Archäologie, Geschichte der Archäologie Kollektives Gedächtnis, Identitäten, Orte des Gedenkens, Oral History Koloniale und postkoloniale Geschichte, globale und transnationale Geschichte, Entangled History Kulturelles Erbe, kulturelles Gedächtnis Gendergeschichte, Kulturgeschichte, Geschichte kollektiver Identitäten und Erinnerungen Allgemeine Archäologie, Archäometrie, Landschaftsarchäologie Geschichtsschreibung, Theorie und Methoden der Geschichtsforschung einschließlich der Auswertung digitaler Daten Ideengeschichte, Geistesgeschichte, Wissenschafts- und Technikgeschichte Geschichte des Mittelalters Militärgeschichte Neuere Geschichte und Zeitgeschichte Vorgeschichte, Paläoanthropologie, Paläodemographie, Frühgeschichte Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Kulturgeschichte und politische Geschichte