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___________________________________________________________________________________________ Seite 1 Protokoll des 62. Deutschen Rudertags am 29.11.2014 in Berlin Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Siegfried Kaidel – Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes und Versammlungsleiter – eröffnet den Rudertag mit einem kleinen Rückblick über die Saison 2014 (12 minütiger Film). Im Anschluss begrüßt er den Ehrenvorsitzenden Helmut Griep und richtet die Grüße der Ehrenvorsit- zenden Dr. Claus Heß sowie Henrik Lotz aus, die leider nicht am Rudertag teilnehmen können. Er verliest ein Grußwort von Henrik Lotz. Weiter begrüßt er die Ehrenmitglieder Hans-Joachim Beh- rendt, Dr. Wolfgang Fritsch, Klaus Harder und Günther Jäckel sowie als Gäste den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann, den Präsidenten des Deutschen Kanuverbandes Thomas Konietzko, den Vorsitzen- den des Nordschleswigschen Ruderverbandes Günther Andersen und den Freund und Förderer Prof. Götz Werner. Zum Schluss begrüßt er die Delegierten. Er dankt den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachressorts, Gremien und Kommissionen für ihre engagierte Arbeit in den letzten zwei Jahren. Sein besonderer Dank gilt dem Ausrichter des Rudertages – dem Landesruderverband Berlin und der Ruder-Gesellschaft Wiking Ber- lin – sowie den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbands-Geschäftsstelle. Vor Eintritt in die Tagesordnung erheben sich die Anwesenden zu Ehren der verstorbenen Ruderka- meradinnen und Ruderkameraden. Stellvertretend nennt Siegfried Kaidel: Hans-Peter Schmidt Willi Fritscher Manfred Fauck Axel Hoinka Dr. Friedemann Pitzer Georg Hermann Egbert Zöger Ruth Dingel Rolf Theben Lieselotte "Lilo" Schulz Ilse Heitmann Walter Pfirrmann Berthold Beitz Friedel Meis Rudi Neuhausen Ruprecht Knörlein Karl-Ludwig Völkel Ulrich Feldhoff Gerd Schäfer Rolf Tiller Joachim Putzmann Dr. Gerd Naujoks Hannelore Korgitzsch Dr. Peter Stephan Peter Geßner Hermann Plagemann Louise Ritter Manfred von Richthofen Rudi Lederer Oswald Heydel Karl-Christian Sicker Erich Jungnickel Richard Gassen Ulrich Jedamski Hans-Gustav Schug Hans Hillgruber Jean Hinkel Ernst Bühler Nach organisatorischen Hinweisen erfolgen die Grußworte von Karsten Finger (Vorsitzender Landes- ruderverband Berlin) und Alfons Hörmann (Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes). Weiter gibt der Vorsitzende Siegfried Kaidel zwei neue Präsidiumsmitglieder des Deutschen Ruder- verbandes bekannt: Karsten Finger (Vorsitzender Länderrat) und Alfred Zimmermann (Vorsitzender Deutsche Ruderjugend).

Protokoll des 62. Deutschen Rudertags am 29.11.2014 in Berlin · Hans-Gustav Schug Hans Hillgruber Jean Hinkel Ernst Bühler Nach organisatorischen Hinweisen erfolgen die Grußworte

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Protokoll des 62. Deutschen Rudertags am 29.11.2014 in Berlin

Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung

Siegfried Kaidel – Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes und Versammlungsleiter – eröffnet den Rudertag mit einem kleinen Rückblick über die Saison 2014 (12 minütiger Film). Im Anschluss begrüßt er den Ehrenvorsitzenden Helmut Griep und richtet die Grüße der Ehrenvorsit-zenden Dr. Claus Heß sowie Henrik Lotz aus, die leider nicht am Rudertag teilnehmen können. Er verliest ein Grußwort von Henrik Lotz. Weiter begrüßt er die Ehrenmitglieder Hans-Joachim Beh-rendt, Dr. Wolfgang Fritsch, Klaus Harder und Günther Jäckel sowie als Gäste den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann, den Präsidenten des Deutschen Kanuverbandes Thomas Konietzko, den Vorsitzen-den des Nordschleswigschen Ruderverbandes Günther Andersen und den Freund und Förderer Prof. Götz Werner. Zum Schluss begrüßt er die Delegierten. Er dankt den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachressorts, Gremien und Kommissionen für ihre engagierte Arbeit in den letzten zwei Jahren. Sein besonderer Dank gilt dem Ausrichter des Rudertages – dem Landesruderverband Berlin und der Ruder-Gesellschaft Wiking Ber-lin – sowie den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbands-Geschäftsstelle. Vor Eintritt in die Tagesordnung erheben sich die Anwesenden zu Ehren der verstorbenen Ruderka-meradinnen und Ruderkameraden. Stellvertretend nennt Siegfried Kaidel: Hans-Peter Schmidt Willi Fritscher Manfred Fauck Axel Hoinka Dr. Friedemann Pitzer Georg Hermann Egbert Zöger Ruth Dingel Rolf Theben Lieselotte "Lilo" Schulz Ilse Heitmann Walter Pfirrmann Berthold Beitz

Friedel Meis Rudi Neuhausen Ruprecht Knörlein Karl-Ludwig Völkel Ulrich Feldhoff Gerd Schäfer Rolf Tiller Joachim Putzmann Dr. Gerd Naujoks Hannelore Korgitzsch Dr. Peter Stephan Peter Geßner Hermann Plagemann

Louise Ritter Manfred von Richthofen Rudi Lederer Oswald Heydel Karl-Christian Sicker Erich Jungnickel Richard Gassen Ulrich Jedamski Hans-Gustav Schug Hans Hillgruber Jean Hinkel Ernst Bühler

Nach organisatorischen Hinweisen erfolgen die Grußworte von Karsten Finger (Vorsitzender Landes-ruderverband Berlin) und Alfons Hörmann (Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes). Weiter gibt der Vorsitzende Siegfried Kaidel zwei neue Präsidiumsmitglieder des Deutschen Ruder-verbandes bekannt: Karsten Finger (Vorsitzender Länderrat) und Alfred Zimmermann (Vorsitzender Deutsche Ruderjugend).

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Anschließend wird vom Vorsitzenden Siegfried Kaidel die Anzahl der ausgegebenen Stimmen und die Anzahl der Delegierten bekannt gegeben:

Ausgegebene Stimmen 9:48 Uhr: 1.150 o 11:05 Uhr bei TOP 4 aktualisiert: 1156 o 11:10 Uhr bei TOP 5 aktualisiert: 1159

Anzahl der Delegierten 9:48 Uhr: 207 o 11:05 Uhr bei TOP 4 aktualisiert: 209 o 11:10 Uhr bei TOP 5 aktualisiert: 210

Als Stimmzähler werden eingesetzt: Block 1 – Dr. Kurt Gelbert Block 2 – Jürgen Dabrat Block 3 – Fritz Goecke Block 4 – Axel Eimers Block 5 – Christian Held Block 6 – Werner Endris Bühne –- Holger Römer Zur Tagesordnung stellt Siegfried Kaidel für das Präsidium den Antrag, die Wahlen auf 15.00 Uhr vor-zuziehen und die Berichte der Arbeitskreise in die Pausen zwischen den einzelnen Wahlgängen bzw. direkt nach den Wahlen zu legen. Sofern vorher in der Tagesordnung benötigt, werden die Ergebnis-se der Arbeitskreise an entsprechender Stelle mit einfließen. Weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung erfolgen nicht, sie wird mit überwältigender Mehrheit beschlossen.

Tagesordnungspunkt 2: Bekanntgabe der Zusammensetzung der Rudertagsleitung

Rudertagsleitung: Vorsitzender Deutscher Ruderverband: Siegfried Kaidel Stellv. Vorsitzender DRV: Moritz Petri Versammlungsleiter: Siegfried Kaidel stellv. Versammlungsleiter: Moritz Petri Schriftführer: Stefan Felsner Jürgen Warner Reinhart Grahn (Protokoll) Siegfried Kaidel gibt die Zusammensetzung des Wahlausschusses bekannt. Wahlausschuss: Wahlleiter: Eike Wolff Beisitzer: Martin Sauer Beisitzerin: Johanna Kienzerle

Tagesordnungspunkt 3: Protokoll des 61. Deutschen Rudertages 2012 in Ulm

Zum Protokoll des 61. Deutschen Rudertages 2012 in Ulm sind keine Einsprüche eingegangen. Es ist damit satzungsgemäß genehmigt.

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Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Vorsitzenden über die Präsidiumsarbeit mit Aussprache

Der Bericht des Vorsitzenden ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. (Anmerkung: Es gilt das gesprochene Wort!) In der Aussprache (5 Wortbeiträge) wird die leistungssportliche Bilanz seit 2008, die geplante Gründung einer verbandseigenen GmbH, die geplante Beitragserhöhung und der geplante Generalsekretär thematisiert. Es gibt zwei Strömungen:

Einerseits wird die leistungssportliche Bilanz seit 2008 erheblich kritisiert, die geplante Gründung der verbandseigenen GmbH und die Beitragserhöhung auf Grund der guten Kassenlage abgelehnt.

Andererseits wird die leistungssportliche Bilanz bei der heutigen gestiegenen weltweiten Konkurrenzlage im nationalen Vergleich mit anderen Sportarten positiv bewertet und die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen wie der Beitragserhöhung und des Generalsekretärs befürwortet.

Nach der ersten Wortmeldung wird folgender Antrag zur Geschäftsordnung (Tobias Tietgen, Fried-richstädter Rudergesellschaft) gestellt: Die Redezeit wird auf 3 Minuten begrenzt. Dieser Antrag wird mit 598 Nein-Stimmen bei 398 Ja-Stimmen und 18 Enthaltungen abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 5: Kassenberichte und Bericht der Rechnungsprüfer

Der Kassenbericht 2013 liegt den Delegierten vor. Zum Kassenbericht wird keine Aussprache ge-wünscht. Die Kassenberichte 2012 und 2013 sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

Bericht der Rechnungsprüfer

Das Wort wird an Rüdiger Borchardt übergeben, der den Bericht der Rechnungsprüfer vorträgt. Die Prüfberichte 2012 und 2013 sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Geprüft wurden die Jahre 2012 und 2013. Er empfiehlt die Entlastung für die Jahre 2012 und 2013.

Tagesordnungspunkt 6: Entlastung des Präsidiums

Beschluss: Das Präsidium wird für die Jahre 2012 und 2013 mit überwältigender Mehrheit bei vier Nein-Stimmen und neun Enthaltungen entlastet.

Tagesordnungspunkt 7: Anträge

7.1 Mitgliedsbeitragsanpassung

7.1. Antrag auf Anpassung des Mitgliedsbeitrages Das Präsidium beantragt gem. § 10, Beiträge und Umlagen, des Grundgesetzes des Deutschen Ruder-verbandes e.V., in Verbindung mit der Beitragsverfahrensordnung (§ 2 (1) ordentliche Mitglieder), die

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bisher festgesetzten zu entrichtenden Jahresmitgliedsbeiträge für Rudervereine, rechtlich selbst-ständige Ruderabteilungen von Mehrspartenvereinen und Mehrspartenvereine mit rechtlich un-selbstständigen Ruderabteilungen, Landesruderverbände und Schüler- und Jugendruderverbände, Regattavereine und -verbände, sowie Hochschulinstitute für Sport- und Sportwissenschaften (ordent-liche Mitglieder) ab dem 01.01.2015 wie folgt anzupassen:

Bisher ab 01.01.2015

Ord

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ich

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itgl

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Rudervereine, rechtlich selbstständige Ruderabteilun-

gen von Mehrspartenvereinen und Mehrspartenvereine

mit rechtlich unselbstständigen Ruderabteilungen zah-

len für jedes Vereins-, bzw. Abteilungsmitglied mit Aus-

nahme von Jungen und Mädchen bis zum vollendeten

14. Lebensjahr. Die Höhe des Gesamtjahresbeitrages

dieser ordentlichen Mitglieder errechnet die Geschäfts-

stelle auf Basis des gem. § 9 (4) GG gemeldeten Mit-

gliederbestandes.

11,30 € 14,20 €

Landesruderverbände 210,00 € 220,00 €

Schüler- Jugendruderverbände, Regattavereine und -

verbände, sowie Hochschulinstitute für Sport- und

Sportwissenschaften

52,00 € 55,00 €

*) beitragspflichtige Mitglieder per 01.01.2014 = 75.538 Der Antrag wird wie folgt begründet: Kernthesen:

Die letzte Beitragsanpassung durch den Deutschen Ruderverband e.V. erfolgte im Jahr 2005, seinerzeit von 11,00 € auf 11,30 €.

Bereits durch Inflation und allgemeine Kostensteigerungen ist seither ein zusätzlicher Bedarf entstanden.

Der DRV muss mit einem verlässlichen Mittelzufluss kalkulieren können.

Um den DRV für die Herausforderungen der nächsten Jahre zielführend aufstellen zu können, ist eine Beitragsanpassung erforderlich.

Im Einzelnen: Inflation und allgemeine Kostensteigerungen:

Die durchschnittliche Inflationsrate betrug jährlich im Durchschnitt 1,67 %. Dies entspricht einer inflationären Kostensteigerung in Höhe von jährlich gut 15.500,00 €.

Die Personalkosten unterlagen seit 2005 durchschnittlich einer jährlichen tarifvertraglichen Steigerung von 2,09 %.

Fachbereiche:

Wanderrudern Erneuerung und Instandhaltung der Wanderbootsflotte einschließlich der Anhänger. Sicherung der Ruderreviere für die Mitgliedsvereine durch Gremienarbeit, Kontakte zu

Politik und Verwaltung, hauptamtliche Absicherung.

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Sicherheit auf dem Wasser / Steuermannslehrgänge für besondere Regionen (z.B. Däne-mark oder Rhein).

Vereins- und Verbandsservice Umsetzung des Konzeptes „Sicherheit auf den Gewässern für die Mitgliedsvereine und

deren Mitglieder“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung Weiterentwicklung und Umsetzung des Ausbildungs- und Fortbildungskonzeptes mit In-

tensivierung der Trainer- / Übungsleiterausbildung der Stufen C – A sowie im Breiten- und Gesundheitssport.

Neufassung der Handreichungen zur Trainerausbildung.

Leistungssport Der Bund konzentriert sich mit seiner Projektförderung auf die A-Mannschaft und nur ei-

ne Nachwuchs-WM! Somit ist die dritte WM durch Verbandsmittel zu finanzieren. Beteiligung am Anti-Doping-Programm: Der Bund erwartet im Jahr 2015 eine zusätzliche

Beteiligung in Höhe von etwa 30.000,00 €.

Geschäftsstelle und Personal Im Deutschen und internationalen Sport nimmt die Entwicklung zur Aufgabenverlage-

rung in das Hauptamt zu. Dies geht mit neuen Anforderungen an zeitliche Verfügbarkeit und Arbeitsweisen einher. Daher ist es für den DRV unumgänglich, das operativ tätige Hauptamt zu stärken und auszustatten. In der Zusammenarbeit mit Politik und Verwal-tung haben sich die Standards entwickelt. Auch hier sind daher hauptamtliche Ressour-cen (bspw. Generalsekretär) erforderlich.

Die Ausstattung der Geschäftsstelle muss regelmäßig an aktuelle Erfordernisse (bei-spielsweise der Finanzverwaltung, Förderauflagen, Datenschutz) angepasst werden.

Weiterhin bestehen derzeit erkennbar folgende Herausforderungen:

Der Bund diskutiert eine Erhöhung der Eigenmittelbeteiligungen der Sportfachverbände um bis zu 50 %. Für den Deutschen Ruderverband kann das eine Mehrbelastung um bis zu 45.000,00 € bedeuten.

Mehr als 70 % der finanziellen Mittel des DRV werden durch Förderungen öffentlicher Haus-halte aufgebracht. Diese sind mit strengen Förderrichtlinien und Auflagen versehen. Im Rah-men von Prüfungen sind Rückzahlungsforderungen, für die Vorsorge zu treffen ist, nicht un-üblich.

Aktuell wird der sogenannte 34er- Vertrage zwischen den öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten (ARD / ZDF) und den Sportfachverbänden für die nächsten vier Jahre (2015 – 2019) verhan-delt. Die Beteiligung des DRV an den Mitteln ist nicht abzuschätzen.

Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Diskussion: In den Wortbeiträgen (12) wird die Beitragsanpassung kontrovers diskutiert.

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In zwei Wortbeiträgen wird die mangelnde Nachprüfbarkeit der Notwendigkeit kritisiert, auch im Hinblick auf die Fragestellung, was leistet der Verband eigentlich für uns und es wird sich gegen die Beitragsanpassung ausgesprochen. Die anderen Wortbeiträge sprechen sich für eine Beitragsanpassung aus, teilweise befürworten sie aber eine reduzierte Beitragsanpassung gegenüber dem Antrag des Präsidiums und eine Neubewer-tung der Finanzsituation zum nächsten Rudertag. Es werden folgende Änderungsanträge gestellt:

Antrag Dr. Wolfram Miller (RG Wiking): Beitragsanpassung auf 13 Euro (anstatt 14,20) zum 1.1.2015 für die Einzelmitglieder von ordentlichen Mitgliedern.

Antrag Axel Schindowsky (RC Favorite Harmonia): Beitragsanpassung zum 1.1.2015 um 1,90 € auf 13,20 € und zum 1.1.2016 um 1 € auf 14,20 € je Einzelmitglied der ordentlichen Mitglieder.

Das Präsidium zieht seinen Antrag zurück. Als weitergehender Antrag wird der Antrag von Axel Schindowsky zuerst zur Abstimmung gestellt. Beschluss: Dafür: 948 Stimmen Dagegen: 106 Stimmen Der Antrag ist damit angenommen. Das Präsidium stellt nun den Antrag, dass die Beitragsanpassung für die Landesruderverbände und die Schüler- und Jugendruderverbände, Regattavereine und -verbände sowie Hochschulinstitute für Sport- und Sportwissenschaften wie ursprünglich im Präsidiumsantrag vorgesehen vorgenommen wird. Dieser Antrag wird mit überwältigender Mehrheit angenommen.

7.2. Anträge auf Änderung des Grundgesetzes

7.2.1. Änderung des § 27 – Teilung des Fachressorts Wanderrudern, Breitensport, Ruderreviere und Umwelt

7.2.1. Antrag auf Änderung des § 27 – Fachressorts des Verbandes Teilung des Fachressorts Wanderrudern, Breitensport, Ruderreviere und Umwelt Das Präsidium beantragt die Änderung des § 27 in der nachstehenden Form. Weiterhin wird bean-tragt, bereits beim 62. Deutschen Rudertag 2014 in Berlin Vorsitzende für die neu gebildeten Fach-ressorts zu wählen.

Aktuelle Version Vorschlag

(1) im Verband werden nach Bedarf folgende ständige Fachressorts eingesetzt:

• Fachressort für Leistungssport • Fachressort für Wanderrudern und Brei-

tensport, Ruderreviere und Umwelt

(1) im Verband werden nach Bedarf folgende ständige Fachressorts eingesetzt:

• Fachressort für Leistungssport • Fachressort für Wanderrudern und Brei-

tensport,

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• Fachressort für Bildung, Wissenschaft und Forschung,

• Fachressort für Wettkampf • Fachressort für Verbandsentwicklung

und Vereinsservice • Fachressort für Marketing und Öffent-

lichkeitsarbeit …

• Fachressort für Ruderreviere, Technik und Umwelt

• Fachressort für Bildung, Wissenschaft und Forschung,

• Fachressort für Wettkampf • Fachressort für Verbandsentwicklung

und Vereinsservice • Fachressort für Marketing und Öffent-

lichkeitsarbeit …

Begründung: Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Aufgaben des bisherigen Fachressorts für Wan-derrudern und Breitensport, Ruderreviere und Umwelt stark zugenommen haben und sich die Zu-sammenlegung der beiden Ressorts im Jahre 2008 nicht bewährt hat. Besonders die Bemühungen um den Erhalt unserer Ruderreviere haben an Bedeutung gewonnen und bedürfen verstärkt einer ehrenamtlichen Unterstützung. Im Bereich Technik ist die Entwicklung in den Bootswerften weiter vorangeschritten. Somit ist es erforderlich, diesen Bereich wieder zu beleben und nicht, wie auf Grund des fehlenden Zeitbedarfs, nur auf einzelne Anfragen einzugehen. Um die Bereiche Wander-rudern und Breitensport nicht zu vernachlässigen und diesen wichtigen Aufgaben die notwendige Aufmerksamkeit beizumessen, hat sich das Präsidium entschlossen, dem Rudertag die Teilung des Ressorts vorzuschlagen, um die Ziele des Verbandes gezielter und nachhaltiger verfolgen zu können. Im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit hat sich das Präsidium des Deutschen Ruderverban-des dazu entschlossen, vermehrt auf eine hauptamtliche Unterstützung zu setzen. Auch hier sind die Aufgaben vielfältiger geworden und oftmals ist ein schnelles Handeln gefragt, das im ehrenamtlichen Bereich nicht gewährleistet werden kann. Mit der Einstellung des Referenten für Kommunikation ist der Verband auf einem sehr guten Weg. Die ehrenamtliche Leitung des Marketing und der Öffent-lichkeitsarbeit soll ab sofort in der Verantwortung des Vorstandes liegen. Dies wird dann im Ge-schäftsverteilungsplan verankert. Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Es findet keine Diskussion statt. Beschluss: Dafür: 992 Stimmen Dagegen: 0 Stimmen Enthaltung: 23 Stimmen Der Antrag ist damit angenommen (2/3 der anwesenden Stimmen: 773)

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7.2.2. Änderung des § 25 – Einführung eines Generalsekretärs

Aktuelle Version Vorschlag

§ 25 Geschäftsstelle

(1) Der Verband unterhält zur Unterstützung der Geschäftsführungsaufgaben eine Ge-schäftsstelle.

(2) Die Regelungen zur Organisation der Ge-schäftsstelle trifft der Vorstand nach § 26 BGB

§ 25 Geschäftsstelle und Generalsekretär

(1) Der Verband unterhält zur Unterstützung der Geschäftsführungsaufgaben eine Ge-schäftsstelle.

(2) Die Regelungen zur Organisation der Ge-schäftsstelle trifft der Vorstand nach § 26 BGB

(3) Der Generalsekretär hat die Stellung ei-nes besonderen Vertreters nach § 30 BGB. Er kann vom Verband hauptamtlich beschäftigt werden.

(4) Die Berufung und Anstellung des Gene-ralsekretärs erfolgt durch den Vorstand gemäß § 26 BGB.

(5) Der Vorstand regelt die Aufgaben und Kompetenzen des Generalsekretärs in ei-ner Aufgaben- und Stellenbeschreibung Dem Generalsekretär obliegt die Leitung der Geschäftsstelle. Er übt die Dienstauf-sicht sowie die Arbeitgeberrechte gegen-über allen Arbeitnehmern des Verbandes aus. Die Kompetenzen des Vorstandes und des Präsidiums bleiben unberührt.

(6) Der Generalsekretär ist im Auftrag des Vorstandes oder des Präsidiums berech-tigt, Verhandlungen zu führen. Er ist zeichnungsberechtigt für den sich erge-benden Schriftverkehr.

(7) Der Generalsekretär kann beratend an allen Sitzungen des Vorstands, des Präsi-diums und der Gremien teilnehmen.

Begründung: Das immer größer und komplexer werdende Aufgabengebiet des Verbandes erfordert zur professio-nellen Erarbeitung und Positionierung des Verbandes ein starkes Hauptamt. Immer mehr Termine mit Behörden, DOSB und FISA finden unter der Woche auf Ebene des Hauptamtes statt und sind al-leine aus dem Ehrenamt nicht mehr zu leisten. Die bereits skizzierte Entwicklung zur Hauptamtlichkeit nimmt in Verbänden und dem Sport weiter zu. Dies bedeutet neue Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit, Fachlichkeit und Arbeitswei-sen. Seit einigen Jahren wandeln wir daher das Verständnis in unserer Geschäftsstelle von einer ver-waltenden zu einer agierenden Einheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich mit hoher

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Bereitschaft und Loyalität an diesem Prozess beteiligt. Aus den vorgenannten Gründen wird es erfor-derlich, weitere operative Verantwortung in das Hauptamt zu legen. Dazu gehört die Vertretung des DRV in Gremien des Sports, Gespräche mit der Politik und öffentlichen Verwaltung sowie der Wirt-schaft. Diese Person muss mit eigenen Befugnissen ausgestattet sein und soll die Geschäftsstelle wie das DRV Personal führen. Daher halten wir es für erforderlich, das Amt eines Generalsekretärs nach dem Vorbild des DOSB oder der FISA einzuführen. Hierzu stellen wir uns eine Persönlichkeit vor, die über Führungserfahrung - möglichst in Verbänden des Sports - verfügt und die Dinge in Absprache mit dem Vorstand eigen-verantwortlich operativ voranbringt, aber auch strategische Konzepte vorlegt. Das wird zusätzlicher finanzieller Ressourcen bedürfen, auch, wenn ein Großteil der Mittel aus dem bisherigen Personale-tat fließen wird. Das Ehrenamt wird nicht an Bedeutung verlieren, sondern bleibt weiterhin zentrales Element der Verbandsarbeit. Es erhält vielmehr neue Freiräume, um sich Projekten intensiv widmen zu können und muss sich nicht im Alltagsgeschäft verschleißen oder für Termine einen Großteil sei-nes Jahresurlaubs einsetzen. Der Generalsekretär hat die Stellung eines „Besonderen Vertreters“ im Sinne von § 30 BGB. Er erhält durch Eintragung in das Vereinsregister eine nach außen hin wirkende Vertretungsmacht. Zur Aufgaben- und Stellenbeschreibung gehören u.a.:

- Allgemeine verbandspolitische Führung, insbesondere die Führung der Verbandsge-schäftsstelle

- Verantwortliche Mitwirkung in den Entscheidungs- bzw. Aufsichtsgremeien des DRV ein-schließlich der Steuerung und Koordination einer nachhaltigen Strategieentwicklung so-wie deren Umsetzung

- Betreuung der DRV-Organe o Vorstand o Präsidium o Rudertag o sowie der Mitglieder und anderer Organisationen

- Kontakte zu Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Ministerpräsidenten Bundes- und Landesministerien

- Nationale und Internationale Mitgliedschaften und Organisationen - Repräsentationen - Auszeichnungen - Wissenschaftliche Aufgaben

Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Diskussion Es gibt 9 Wortbeiträge. Im ersten Wortbeitrag wird um eine Stellungnahme des Betriebsrates gebeten. Diese liegt nicht vor, da nach Auffassung des Präsidiums erst der Souverän die Genehmigung zur Grundgesetzänderung erteilen muss, bevor bei der konkreten Einstellung nach deutschem Arbeitsrecht der Betriebsrat ein-gebunden wird.

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Des Weiteren wird die Einführung eines Generalsekretärs grundsätzlich begrüßt. Es wird dann im Detail gefordert, dass er den Verband strategisch voranbringen muss. Es wird auch darum gebeten, die Formulierung Generalsekretär/in zu benutzen. Der Vorstand wird um weitere Erläuterungen zum Findungsprozess gebeten. Der Vorstand beantwortet die Anfragen. Der Generalsekretär soll eine Führungspersönlichkeit sein. Bei der Auswahl des Generalsekretärs wird das Präsidium eingebunden und externe Hilfe gesucht. Der Auswahlbereich wird natürlich über Bewerber aus dem Ruderkreis hinaus ausgeweitet. Der Ge-neralsekretär soll Vertretungsvollmacht haben. Zur weiblichen Form gibt es in der Satzung in der Präambel einen Hinweis. Änderungsantrag von Dr. Thomas Habbe (Astoria Berlin) zum Antrag des Präsidiums:

Aktuelle Version Vorschlag

§ 25 Geschäftsstelle

(1) Der Verband unterhält zur Unterstützung der Geschäftsführungsaufgaben eine Ge-schäftsstelle.

(2) Die Regelungen zur Organisation der Ge-schäftsstelle trifft der Vorstand nach § 26 BGB

§ 25 Generalsekretär und Geschäftsstelle

(1) Der Generalsekretär hat die Stellung ei-nes besonderen Vertreters nach § 30 BGB. Er kann vom Verband hauptamtlich beschäftigt werden.

(2) Die Berufung und Anstellung des Gene-ralsekretärs erfolgt durch den Vorstand gemäß § 26 BGB.

(3) Der Vorstand regelt die Aufgaben und Kompetenzen des Generalsekretärs in ei-ner Aufgaben- und Stellenbeschreibung Dem Generalsekretär obliegt die Leitung der Geschäftsstelle. Er übt die Dienstauf-sicht sowie die Arbeitgeberrechte gegen-über allen Arbeitnehmern des Verbandes aus. Die Kompetenzen des Vorstandes und des Präsidiums bleiben unberührt.

(4) Der Generalsekretär ist im Auftrag des Vorstandes oder des Präsidiums berech-tigt, Verhandlungen zu führen. Er ist zeichnungsberechtigt.

(5) Der Generalsekretär soll beratend an al-len Sitzungen des Vorstands, des Präsidi-ums und der Gremien teilnehmen.

(6) Der Verband unterhält zur Unterstützung der Geschäftsführungsaufgaben eine Ge-schäftsstelle.

(7) Die Regelungen zur Organisation der Ge-schäftsstelle trifft der Vorstand nach § 26 BGB

Es wird nur der Änderungsantrag von Dr. Thomas Habbe (Astoria Berlin) zur Abstimmung gestellt, da das Präsidium sich diesem Änderungsantrag anschließt und seinen eigenen Antrag zurückzieht.

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Beschluss: Dafür: 1066 Stimmen Dagegen: 7 Stimmen Enthaltungen: 43 Stimmen Der Antrag ist damit angenommen.

7.2.3. Änderung des § 17 – Zusammensetzung des Rudertages - Delegiertenschlüssel

Aktuelle Version Vorschlag

(3) Ein Stimmrecht haben ausschließlich die Delegierten der ordentlichen Mit-glieder, die Ehrenvorsitzenden, die Eh-renmitglieder und die Mitglieder des Prä-sidiums.

(6) Die Mitglieder können ihre Stimmen übertragen. Ein Delegierter kann ma-ximal 15 Stimmen auf sich vereinen.

(3) Ein Stimmrecht haben ausschließlich die Delegierten der ordentlichen Mit-glieder, d i e M i t g l i e d d e r e n t -s p r e c h e n d e n O r g a n i s a t i o n s e i n m ü s s e n , s o w i e die Ehrenvorsitzen-den, die Ehrenmitglieder und die Mitglie-der des Präsidiums.

(6) Die Mitglieder können ihre Stimmen übertragen. Ein Delegierter kann ma-ximal 15 Stimmen auf sich vereinen.

Punkt 6 entfällt aufgrund der Klarstellung in § 17 (3) Begründung: Der § 17 GG setzt die Grundidee des Deutschen Ruderverbandes, ein Verband der Vereine zu sein, konkret um. So hat auf dem Rudertag ein Landesruderverband, nach § 17 (4) b GG, nur eine Stimme, während jeder Ruderverein, je nach Größe, eine bis neun Stimmen hat. Die Praxis der Landesruderverbände, sich Vertretungsvollmachten von ihren Vereinen erteilen zu lassen, hebelt dieses Grundprinzip aus und widerspricht den im Grundgesetz des Ruderverbandes verankerten demokratischen Prinzipien. Es wird gerne angeführt, die Landesruderverbände würden sowieso im Interesse der Vereine han-deln. Auf dem Rudertag geht es aber nicht um das allgemeine Interesse der Vereine, sondern um konkrete Problemlösungen und Wahlen. Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen, auch unter den Vereinen. So werden nicht alle Vereine die jetzt geplante 25-prozentige Beitragserhöhung für gut heißen, während die Landesruderverbände (die von der Beitragserhöhung nicht oder nur minimal betroffen sind) sich bereits positiv geäußert haben.

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Da die beantragte Grundgesetzänderung im Erfolgsfall erst für den nächsten Rudertag gelten würde, appellieren wir an die Landesruderverbände, schon jetzt fair zu agieren und ihren Stimmenanteil beim Rudertag nicht zu Lasten der Vereine zu erhöhen. Die Vereine übertragen ihre Stimmen an die Landesruderverbände in Form einer Blankovollmacht. Wären Sie als Vorstand oder Kassierer mit einem Blankoscheck ebenso sorglos? Wenn Sie nicht zum Rudertag fahren, übertragen Sie die Stimmen ihres Vereines an einen Ruderka-meraden Ihres Vertrauens. Da jeder Delegierte nach § 17 (7) vollkommen frei in seinen Entscheidungen ist, kommt der Delegier-te, wenn er nur einen Verein vertritt, nicht in Kollision mit den Interessen der unterschiedlichen Mandate, kann also einzig und allein im Interesse seines Vereins handeln! Antragsteller: Ruder-Club Karlstadt 1928 e.V. Diskussion: Es gibt 4 Wortbeiträge. Es wird sich in allen Wortbeiträgen für die Beibehaltung der jetzigen Regelung ausgesprochen. Beschluss: Dafür: 11 Stimmen Dagegen: 1072 Stimmen Enthaltungen: 17 Stimmen Der Antrag ist somit abgelehnt.

7.3. Allgemeine Anträge

7.3.1. Gründung einer GmbH

Der Vorstand bittet den Rudertag gemäß § 22 Absatz 3 b) und c) des Grundgesetzes um die Zustim-mung zur Gründung einer GmbH/ Erwerb von 100 % Geschäftsanteilen an einer bestehenden GmbH. Die Genehmigung des Rudertages gilt vorbehaltlich dessen, dass der Verband bis zu 49% der gehal-tenen Geschäftsanteile den Landesruderverbänden anteilig zum Erwerb anbietet. Hierdurch soll eine größtmögliche Transparenz der Tätigkeiten der verbandseigenen GmbH sichergestellt werden, in dem die Landesruderverbände ihre Rechte als Gesellschafter ausüben können. Begründung: Der Vorstand des Verbandes sieht die Erforderlichkeit der Gründung einer GmbH/des Erwerbs von Geschäftsanteilen einer bestehenden GmbH, um die Aktivitäten des wirtschaftlichen Geschäftsbe-triebs zu bündeln.

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Die Rechnungsprüfung des Verbandes hat im Bereich des Buchungskreises Vertriebsstelle aufgrund der in den letzten Jahren verstärkten wirtschaftlichen Aktivitäten empfohlen, diesen Bereich in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) auszugliedern, um die Gemeinnützigkeit des DRV nicht zu gefährden. Auch besteht bei Ausweitung von Sponsoring-Aktivitäten durch den DRV die Notwendigkeit, Zugriff auf eine eigene Kapitalgesellschaft zu haben, um Sponsoren einen zuverlässigen, professionalen Partner anbieten zu können. Der DRV wird durch die DRV-eigene Kapitalgesellschaft eigene Vermarktungsaktivitäten des Verban-des weiter vorantreiben können, auch um bereits gewonnene Vertragspartner künftig besser be-treuen zu können. Es ist beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der bereits frisch gegründeten Gesellschaft „PROWMOTION Vermarktungs-GmbH“ zu übernehmen. Diese Gesellschaft wurde im Sommer 2014 durch Herrn Jens Lehmpfuhl gegründet, der Gesellschaftsvertrag mit dem DRV abgestimmt. Gesell-schaftszweck ist die Vermarktung im Bereich des Sportsponsorings des Rudersports, des Deutschen Ruderverbandes als Spitzensportverband einschließlich der Landesruderverbände der Bundesländer, der Rudervereine sowie einzelner Athletinnen und Athleten. Die Gesellschaft ist seit dem 08.10.2014. Im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam zu HRB 27420 P eingetragen. Der bisherige Gesell-schafter Jens Lehmpfuhl hat dem DRV die Übernahme der Geschäftsanteile zum Nominalwert von 25.000 € angeboten. Die Gründung/der Erwerb von GmbH-Anteilen soll nicht dazu dienen, den Rudersport nicht mehr als Amateursport auszuüben. Der Sportbetrieb verbleibt ausschließlich im gemeinnützigen Verband, der Rudertag behält seine Rechte als oberster Souverän des Verbandes. Der DRV behält die vollständige Kontrolle über die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, da er Mehrheitsgesellschafter von mindestens 51% der Geschäftsanteile bleibt. Zudem erhält die Gesell-schaft einen Beirat, in dem gewählte Vertreter des DRV die laufenden Geschäfte überwachen und Kontrollrechte wahrnehmen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft wird vom Vorstand, der die Ge-sellschafterrechte des DRV wahrnimmt, eingesetzt. Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Diskussion: Es gibt 21 Wortbeiträge. Fast alle Wortbeiträge kritisieren die mangelnde Konkretisierung des Vorhabens. Dazu gehört u.a., wie der existierende Gesellschaftervertrag inhaltlich konkret verändert werden soll, wie die Gewinne ausgeschüttet werden sollen oder wie der Verlustausgleich geregelt werden soll. Die Notwendigkeit, die Dringlichkeit und der Nutzen der Ausgliederung des wirtschaftlichen Ge-schäftsbetriebes in eine GmbH werden unterschiedlich gesehen, es gibt Befürworter und Gegner. Arno Boes, der kein Delegierter ist, wird durch den Rudertag das Rederecht erteilt. Er ist seit 10 Jah-ren Mitglied im Beirat der GmbH des Deutschen Kanuverbandes. Aus seiner Erfahrung befürwortet er die Notwendigkeit einer DRV eigenen GmbH, allerdings bemängelt er den aktuellen Vorbereitungs-stand. Hier schlägt er vor, jetzt ein grundsätzliches ‚Ja‘ zum Erwerb zu erteilen und dass die nächste

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Gemeinsame Sitzung von Präsidium und Länderrat durch den Rudertag bevollmächtig wird, nach Klärung aller Zweifelsfragen die Geschäftsaufnahme zu genehmigen. Es wird von Axel Schindowsky (RC Favorite Harmonia) nach 12 Wortmeldungen wegen des mangeln-den Vorbereitungsgrades des Präsidiumsantrages ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte gestellt. Dieser wird mit 331 Ja-Stimmen und 703 Nein-Stimmen abgelehnt. Im Laufe der Diskussion werden 5 Anträge gestellt:

Claus Christian Gärtner (RV Berlin 1878) beantragt, den Präsidiumsantrag um 1 Jahr zu verschie-ben und das Wort Gründung zu streichen und durch Kauf zu ersetzen.

Bernhard Münzing (Heilbronner RG Schwaben) beantragt ergänzend, dass der Rudertag einen Vertreter der Vereine, die Landesruderverbände einen Vertreter und das Präsidium einen Vertre-ter in den Beirat der GmbH entsendet und der Beirat zur Arbeitsfähigkeit auch nur 3 bis 4 Perso-nen umfasst. Weiter beantragt er ergänzend, dass die Bilanzen auf den Rudertagen bekannt ge-geben werden sollen.

Wilhelm Hummels (Ruderclub Hamm) beantragt, dass die Genehmigung zum Erwerb erteilt wird, unter der Bedingung, dass das Präsidium gemeinsam mit den Landesruderverbänden (die an ei-ner Beteiligung interessiert sind) den Gesellschaftsvertrag in folgenden Punkten überarbeitet: Gesellschaftszweck, unterjähriges Reporting, Einsichtsrechte und Beirat.

Dr. Wolfram Miller (RG Wiking): Der Vorstand wir beauftragt, die Gründung/den Erwerb einer GmbH bis zum nächsten Rudertag vorzubereiten.

Antrag Holger Siegler (NWRV) und Jürgen Warner (AAC/NRB): Der Rudertag gibt seine Zustim-mung zur Gründung einer GmbH/ zum Erwerb von Anteilen einer GmbH. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft darf erst dann aufgenommen werden, wenn Vorstand, Präsidium und Länderrat gemeinsam die Punkte Gesellschaftszweck, unterjähriges Reporting, Einsichtsrechte und Beirat geklärt haben. Hierzu erteilt der Rudertag Vorstand, Präsidium und Länderrat den Auftrag.

Die beiden Antragsteller Bernhard Münzing und Wilhelm Hummels schließen sich dem Antrag des NWRV und des AAC/NRB an und ziehen ihre Anträge zurück. Das Präsidium zieht seinen Antrag zu-rück. Der Antrag von Holger Siegler (NWRV) und Jürgen Warner (AAC/NRB) wird als weitergehender zu Abstimmung gestellt. Beschluss: Dafür: 977 Dagegen: 87 Enthaltung: 9 Der Antrag ist damit angenommen.

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7.3.2. Antrag auf Einführung einer Sicherheitsrichtlinie

Sicherheitsrichtlinie des

Deutschen Ruderverbandes e.V.

3. Fassung vom 4. September 2014

Der Deutsche Rudertag regelt gemäß § 2 (3f) GG (Grundgesetz = Satzung des DRV) mit dieser Sicher-heitsrichtlinie die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Deutschen Ruderverbandes (DRV), um die Ausübung eines sicheren Rudersports zu fördern.

Soweit in dieser Richtlinie die männliche Bezeichnung eines Amtes, einer Organ- oder Gremienfunk-tion gebraucht wird, sind Männer und Frauen in gleicher Weise gemeint.

§ 1 Begriffsbestimmung

Ruderorganisationen im Sinne dieser Sicherheitsrichtlinie sind der DRV und seine ordentlichen Mit-glieder (§ 4 (2) GG: Rudervereine, Ruderabteilungen, Landes-, Schüler- und Jugendruderverbände, Regattavereine und -verbände, Hochschulinstitute).

§ 2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Deutschen Ruderverbandes

(1) Der DRV bietet, teilweise in Zusammenarbeit mit den Landesruderverbänden, Traineraus- und Trainerfortbildung an. Diese Aus- und Fortbildungen sind wesentliche und unverzichtbare Bau-steine im Sicherheitskonzept des DRV.

(2) Der DRV empfiehlt seinen Mitgliedern, die Hinweise und Ratschläge des Weltruderverbandes (FISA) zur Ausübung eines sicheren Rudersports in der vom DRV herausgegebenen redigierten Fassung zu beachten.

(3) Der DRV gibt ein Sicherheitshandbuch in gedruckter oder digitaler Form heraus (zur Zeit „Bootsobleute und Steuerleute“). In diesem sind insbesondere Informationen über das Steuern und Führen von Booten sowie Verkehrsregeln enthalten. Bei Bedarf werden über Verbandsme-dien Sicherheitshinweise publiziert. Zu diesem Zweck wertet der DRV ihm gemeldete Unfälle aus.

§ 3 Aufgaben und Zuständigkeiten der örtlichen Ruderorganisationen

(1) Zur Förderung der Ausübung eines sicheren Rudersports beschließt jede örtliche Ruderorganisa-tion – zum Beispiel im Rahmen einer Ruderordnung – ein Sicherheitskonzept zu beschließen, in dem mindestens die folgende Punkte geregelt sind:

a) Mindestanforderungen an Ruderer und Steuerleute sowie an deren persönliche Ausrüstung.

b) Vergabe der Berechtigung, ein Boot zu führen (Schiffsführer, Bootsobmann);

c) Beschreiben des Hausrevieres mit seinen Gefahrenpotenzialen;

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d) Regelungen für Fahrten innerhalb des Hausrevieres, insbesondere auch für Fahrten von Min-derjährigen bei kaltem Wasser und dem Verhalten bei Notfällen;

e) Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausrevieres (wie Wanderfahrten oder Regatten).

(2) Jede örtliche Ruderorganisation setzt für den Ausbildungs- und Trainingsbetrieb geeignetes Per-sonal ein. Inhaber einer gültigen Trainerlizenz des DRV gelten im Sinne dieser Richtlinie durch die Lizenzierung als geeignet geprüft. Bei dem übrigen Personal wird der Eignungsgrad von der örtli-chen Ruderorganisation vor dem Einsatz überprüft.

(3) Unfälle mit Personenschäden im Ruderbetrieb, die zum Einsatz des Rettungsdienstes geführt haben, meldet die örtliche Ruderorganisation unverzüglich dem DRV.

(4) Für die Gewährleistung der Umsetzung dieser Aufgaben ist als Vertreter der örtlichen Ruderor-ganisation dessen BGB-Vorstand (Vorstand nach Bürgerlichem Gesetzbuch) verantwortlich.

§ 4 Sicherheitsbeauftragter

(1) Jede Ruderorganisation beruft einen Sicherheitsbeauftragten, der dieses Amt auch in Personal-union mit einem anderen Amt ausüben kann.

(2) Der Sicherheitsbeauftrage soll in seiner Ruderorganisation prüfen, ob diese Sicherheitsrichtlinie umgesetzt wird und gegebenenfalls auf Verstöße hinweisen.

§ 5 Notschwimmfähige Boote

(1) Jede Ruderorganisation verpflichtet sich, ab dem 1.1.2016 bei der Beschaffung neuer Boote nur noch notschwimmfähige Boote im Sinne der FISA-Sicherheitsempfehlung zu kaufen (siehe Über-setzung der "Hinweise und Ratschläge der FISA für sicheres Rudern Minimalanforderungen“ S.3 (II/A).

(2) Der alte Bootsbestand sollte, sofern angemessen und möglich, entsprechend nachgerüstet wer-den.

§ 6 Trainer und Ausbilder

(1) Die Trainer und Ausbilder nehmen für die von ihnen betreuten Mannschaften eine Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht wahr.

(2) Sie bilden Bootsobleute, Steuerleute und Ruderer zur Ausübung eines sicheren Rudersports im Auftrag ihrer Ruderorganisation aus.

(3) In ihrer Funktion als Trainer und Ausbilder können sie im Rahmen ihrer Aufsichtsführung die Funktion des Bootsobmannes mit seinen in § 7 definierten Aufgaben für die von ihnen betreuten Mannschaften wahrnehmen.

(4) Sie melden Unfälle unverzüglich an den BGB-Vorstand ihrer Ruderorganisation.

§ 7 Bootsobmann (in Schifffahrtstraßenordnungen: Schiffsführer oder Fahrzeugführer)

(1) Er nimmt für seine Mannschaft eine Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht war.

(2) Er überprüft in geeigneter Weise die Funktionsfähigkeit des Rudermaterials und die Eignung der Rudermannschaft.

(3) Er ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und des Sicherheitskonzeptes seiner Ruderorganisation.

(4) Er entscheidet - insbesondere nach Wetterlage, Wasserstand, Strömung und Ausbildungsstand - ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist.

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(5) Er hat an Bord die Entscheidungskompetenz.

(6) Er meldet Unfälle unverzüglich an den BGB-Vorstand seiner Ruderorganisation.

§ 8 Ruderer und Steuerleute

(1) Zur Ausübung eines sicheren Rudersports bestätigen alle Ruderer sowie Steuerleute in geeigne-ter Weise ihre hinreichende Schwimmfähigkeit. Andernfalls tragen sie unaufgefordert im Ruder-betrieb ganzjährig ihre persönliche Rettungsweste.

(2) Zum Rudern wird eine der Wetterlage angemessene Ruderkleidung getragen.

(3) Alle Ruderer folgen den Entscheidungen des Bootsobmanns und weisen diesen auf mögliche Gefahren hin.

§ 9 Schlussbestimmung

Diese Sicherheitsrichtlinie hat der Deutsche Rudertag am ………………… beschlossen. Sie ist am selben Tag in Kraft getreten.

Begründung: Der 61. Deutsche Rudertag in Ulm hat das Präsidium beauftragt, zum 62. Deutschen Rudertag in Berlin eine Sicherheitsrichtlinie zu entwerfen. Die Grundlage dieses Auftrages ist der § 2 (3f) unserer Satzung, nach dem der Deutsche Ruderverband Sicherheitsrichtlinie zu erarbeiten hat. Im Entstehungsprozess wurde ein breites und öffentliches Beteiligungsverfahren gewählt, an dessen Ende gestern der Arbeitskreis Sicherheit stand. Im Arbeitskreis bestand inhaltlich große Einigkeit, es wurden jedoch redaktionelle Änderungswünsche diskutiert. Diese werden in die nun folgenden Dis-kussion eingebracht. Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Diskussion: Die Sicherheitsrichtlinie wird in allen Wortbeiträgen (11) grundsätzlich begrüßt, es gibt allerdings redaktionelle Änderungswünsche und Nachfragen, die vom Präsidium klarstellend beantwortet wer-den. Mit Hilfe von Änderungsanträgen, die einzeln abgestimmt werden, wird ein Entwurf erstellt, der am Ende im Ganzen zur Abstimmung gestellt wird. Zum besseren Verständnis werden die Änderungsan-träge in der Reihenfolge der Paragrafen und Absätze protokolliert. Änderungsantrag zu § 2 des Präsidiums: § 2 (2) Der DRV gibt die Hinweise und Ratschläge des Weltruderverbandes (FISA) zur Ausübung ei-nes sicheren Rudersports in einer vom ihm redigierten Fassung heraus. Dieser Änderungsantrag des Präsidiums wird mehrheitlich angenommen. Änderungsantrag zu § 3 (1) von Peter Scholler (Passauer RV): § 3 Aufgaben und Zuständigkeiten der örtlichen Ruderorganisationen

(1) Zur Förderung der Ausübung eines sicheren Rudersports soll jede örtliche Ruderorganisation – zum Beispiel im Rahmen einer Ruderordnung – ein Sicherheitskonzept beschließen, in dem min-destens die folgende Punkte geregelt sind:

Der Änderungsantrag von Peter Scholler wird mehrheitlich angenommen.

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Änderungsantrag zu § 3 (3) von Dr. Thomas Haarhoff (Reinfelder RG): §3 (3) Mindestens alle Unfälle, die zum Einsatz des Rettungsdienstes geführt haben, meldet die Ruderorganisation unverzüglich dem DRV und ihrem LRV. Der DRV stellt für die Meldung einen Un-fallmeldebogen zur Verfügung. Der Änderungsantrag von Dr. Thomas Haarhoff wird mit 422 Ja-Stimmen und 497 Nein-Stimmen abgelehnt. Damit verbleibt es bei der ursprünglichen Formulierung. Änderungsantrag zu § 4(1) von Peter Scholler (Passauer RV) und Hartmut Block (Bonner RV): § 4 Sicherheitsbeauftragter

(1) Jede Ruderorganisation soll einen Sicherheitsbeauftragten berufen, der dieses Amt auch in Per-sonalunion mit einem anderen Amt ausüben kann.

(2) Der Sicherheitsbeauftrage soll in seiner Ruderorganisation prüfen, ob diese Sicherheitsrichtlinie umgesetzt wird und gegebenenfalls auf Verstöße hinweisen.

Dieser Änderungsantrag von Peter Scholler und Hartmut Block wird mehrheitlich angenommen.

Änderungsantrag zu §5 (1) von Hartmut Block (Bonner RV v. 1882): § 5 Notschwimmfähige Boote

(1) Jede Ruderorganisation verpflichtet sich, ab dem 1.1.2016 bei der Beschaffung neuer Boote nur noch notschwimmfähige Boote im Sinne der FISA-Sicherheitsempfehlung zu kaufen, (siehe Über-setzung der "Hinweise und Ratschläge der FISA für sicheres Rudern Minimalanforderungen“ S.3 (II/A), sofern die Hersteller Boote in angemessener Weise (keine Erhöhung des Gewichts und Ein-schränkung der Beladungsfähigkeit) anbieten oder die Notschwimmfähigkeit nicht durch andere geeignete Maßnahmen hergestellt werden kann

(2) Der alte Bootsbestand sollte, sofern angemessen und möglich, entsprechend nachgerüstet wer-den.

Dieser Änderungsantrag von Hartmut Block wird mehrheitlich angenommen. Änderungsantrag zu § 8(1) des Präsidiums: § 8 (1) Zur Ausübung eines sicheren Rudersports bestätigen alle Ruderer sowie Steuerleute in geeig-neter Weise ihre hinreichende Schwimmfähigkeit. Andernfalls tragen sie unaufgefordert im Ruderbe-trieb ganzjährig ihre Rettungsweste. Dieser Änderungsantrag des Präsidiums wird mehrheitlich angenommen. Es wird nunmehr folgender Entwurf der Sicherheitsrichtlinie vom Präsidium als Änderungsantrag eingebracht und zur Abstimmung gestellt:

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Sicherheitsrichtlinie des

Deutschen Ruderverbandes e.V.

Fassung vom 29. November 2014

Der Deutsche Rudertag regelt gemäß § 2 (3f) GG (Grundgesetz = Satzung des DRV) mit dieser Sicher-heitsrichtlinie die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Deutschen Ruderverbandes (DRV), um die Ausübung eines sicheren Rudersports zu fördern.

Soweit in dieser Richtlinie die männliche Bezeichnung eines Amtes, einer Organ- oder Gremienfunk-tion gebraucht wird, sind Männer und Frauen in gleicher Weise gemeint.

§ 1 Begriffsbestimmung Ruderorganisationen im Sinne dieser Sicherheitsrichtlinie sind der DRV und seine ordentlichen Mit-glieder (§ 4 (2) GG: Rudervereine, Ruderabteilungen, Landes-, Schüler- und Jugendruderverbände, Regattavereine und -verbände, Hochschulinstitute).

§ 2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Deutschen Ruderverbandes (1) Der DRV bietet, teilweise in Zusammenarbeit mit den Landesruderverbänden, Traineraus- und

Trainerfortbildung an. Diese Aus- und Fortbildungen sind wesentliche und unverzichtbare Bau-steine im Sicherheitskonzept des DRV.

(2) Der DRV gibt die Hinweise und Ratschläge des Weltruderverbandes (FISA) zur Ausübung eines sicheren Rudersports in der vom ihm redigierten Fassung heraus.

(3) Der DRV gibt ein Sicherheitshandbuch in gedruckter oder digitaler Form heraus (zur Zeit „Bootsobleute und Steuerleute“). In diesem sind insbesondere Informationen über das Steuern und Führen von Booten sowie Verkehrsregeln enthalten. Bei Bedarf werden über Verbandsme-dien Sicherheitshinweise publiziert. Zu diesem Zweck wertet der DRV ihm gemeldete Unfälle aus.

§ 3 Aufgaben und Zuständigkeiten der örtlichen Ruderorganisationen (1) Zur Förderung der Ausübung eines sicheren Rudersports soll jede örtliche Ruderorganisation –

zum Beispiel im Rahmen einer Ruderordnung – ein Sicherheitskonzept beschließen, in dem min-destens die folgende Punkte geregelt sind:

a) Mindestanforderungen an Ruderer und Steuerleute sowie an deren persönliche Ausrüstung.

b) Vergabe der Berechtigung, ein Boot zu führen (Schiffsführer, Bootsobmann);

c) Beschreiben des Hausrevieres mit seinen Gefahrenpotenzialen;

d) Regelungen für Fahrten innerhalb des Hausrevieres, insbesondere auch für Fahrten von Min-derjährigen bei kaltem Wasser und dem Verhalten bei Notfällen;

e) Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausrevieres (wie Wanderfahrten oder Regatten).

(2) Jede örtliche Ruderorganisation setzt für den Ausbildungs- und Trainingsbetrieb geeignetes Per-sonal ein. Inhaber einer gültigen Trainerlizenz des DRV gelten im Sinne dieser Richtlinie durch die

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Lizenzierung als geeignet geprüft. Bei dem übrigen Personal wird der Eignungsgrad von der örtli-chen Ruderorganisation vor dem Einsatz überprüft.

(3) Unfälle mit Personenschäden im Ruderbetrieb, die zum Einsatz des Rettungsdienstes geführt haben, meldet die örtliche Ruderorganisation unverzüglich dem DRV.

(4) Für die Gewährleistung der Umsetzung dieser Aufgaben ist als Vertreter der örtlichen Ruderor-ganisation dessen BGB-Vorstand (Vorstand nach Bürgerlichem Gesetzbuch) verantwortlich.

§ 4 Sicherheitsbeauftragter (1) Jede Ruderorganisation soll einen Sicherheitsbeauftragten berufen, der dieses Amt auch in Per-

sonalunion mit einem anderen Amt ausüben kann.

(2) Der Sicherheitsbeauftrage soll in seiner Ruderorganisation prüfen, ob diese Sicherheitsrichtlinie umgesetzt wird und gegebenenfalls auf Verstöße hinweisen.

§ 5 Notschwimmfähige Boote (1) Jede Ruderorganisation verpflichtet sich, ab dem 1.1.2016 bei der Beschaffung neuer Boote nur

noch notschwimmfähige Boote im Sinne der FISA-Sicherheitsempfehlung zu kaufen (siehe Über-setzung der „Hinweise und Ratschläge der FISA für sicheres Rudern Minimalanforderungen“ S. 3 (II/A), sofern die Hersteller Boote in angemessener Weise (keine Erhöhung des Gewichts und Ein-schränkung der Beladungsfähigkeit) anbieten oder die Notschwimmfähigkeit nicht durch andere geeignete Maßnahmen hergestellt werden kann.

(2) Der alte Bootsbestand sollte, sofern angemessen und möglich, entsprechend nachgerüstet wer-den.

§ 6 Trainer und Ausbilder (1) Die Trainer und Ausbilder nehmen für die von ihnen betreuten Mannschaften eine Aufsichts-

bzw. Fürsorgepflicht wahr.

(2) Sie bilden Bootsobleute, Steuerleute und Ruderer zur Ausübung eines sicheren Rudersports im Auftrag ihrer Ruderorganisation aus.

(3) In ihrer Funktion als Trainer und Ausbilder können sie im Rahmen ihrer Aufsichtsführung die Funktion des Bootsobmannes mit seinen in § 7 definierten Aufgaben für die von ihnen betreuten Mannschaften wahrnehmen.

(4) Sie melden Unfälle unverzüglich an den BGB-Vorstand ihrer Ruderorganisation.

§ 7 Bootsobmann (in Schifffahrtstraßenordnungen: Schiffsführer oder Fahrzeugführer) (1) Er nimmt für seine Mannschaft eine Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht war.

(2) Er überprüft in geeigneter Weise die Funktionsfähigkeit des Rudermaterials und die Eignung der Rudermannschaft.

(3) Er ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und des Sicherheitskonzeptes seiner Ruderorganisation.

(4) Er entscheidet – insbesondere nach Wetterlage, Wasserstand, Strömung und Ausbildungsstand – ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist.

(5) Er hat an Bord die Entscheidungskompetenz.

(6) Er meldet Unfälle unverzüglich an den BGB-Vorstand seiner Ruderorganisation.

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§ 8 Ruderer und Steuerleute (1) Zur Ausübung eines sicheren Rudersports bestätigen alle Ruderer sowie Steuerleute in geeigne-

ter Weise ihre hinreichende Schwimmfähigkeit. Andernfalls tragen sie unaufgefordert im Ruder-betrieb ganzjährig ihre persönliche Rettungsweste.

(2) Zum Rudern wird eine der Wetterlage angemessene Ruderkleidung getragen. (3) Alle Ruderer folgen den Entscheidungen des Bootsobmanns und weisen diesen auf mögliche

Gefahren hin.

§ 9 Schlussbestimmung Diese Sicherheitsrichtlinie hat der Deutsche Rudertag am 29. November 2014 beschlossen. Sie ist am selben Tag in Kraft getreten.

Die Sicherheitsrichtlinie wird mit überwältigender Mehrheit angenommen.

7.4. Anträge zum Wettkampfwesen

7.4.1. Ligasystem (Erprobungsmaßnahme)

RWR Nr. 2.1.7 Ligasystem Über eine Streckenlänge von kürzer als 500 m wird ein Ligasystem (Ruder-Bundesliga) für Achter-mannschaften installiert. Ausführungsbestimmungen zu RWR Nr. 2.1.7 Zur Durchführung des Ligasystems kann der DRV auch mit externen Partnern (z. B. Unternehmen) kooperieren. Der DRV kann gemeinsam mit dem kooperierenden Partner ein Lizenzsystem mit Lizen-zordnung und Durchführungsbestimmungen für die Liga festlegen oder den externen Partner mit dieser Festlegung beauftragen. Die RWR müssen dabei zwingend eingehalten werden und können nur durch die Durchführungsbestimmungen ergänzt werden. Ausrichter der Regatten können nur Verbandsmitglieder sein, die vom Vorstand des DRV und soweit beauftragt im Benehmen mit dem externen Partner jährlich ausgewählt werden. Die Lizenzordnung und die Durchführungsbestimmungen sind zum 28. Februar im Jahr der laufenden Saison auf ver-bandsüblichem Weg zu veröffentlichen. Antragssteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Dieser Antrag wird auf Grund des Zeitmangels nicht behandelt. Die Erprobungsmaßnahme gilt damit weiterhin.

7.4.2. Bahnverteilungsrennen (Erprobungsmaßnahme)

Vor der Ziffer 3.10.5 wird die Ziffer 3.10.5a wie folgt eingefügt: 3.10.5a Für Rennen der Meisterschaften des DRV nach Ziffer 3.5, 3.6 und 3.7 sind Bahnverteilungs-rennen anzusetzen, wenn mindestens 3 und höchstens so viele Mannschaften gemeldet haben, wie Startplätze vorhanden sind. Mannschaften, die nicht an einem Bahnverteilungsrennen teilnehmen,

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sind im dazugehörigen Finale nicht startberechtigt. Bahnverteilungsrennen sollen nicht am Tag der Meisterschaftsfinalrennen ausgefahren werden. Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.10.5a: Für Bahnverteilungsrennen gilt folgendes System:

Zu Bahnverteilungsrennen werden die Boote gemäß Ziffer 2.5.9.1 eingeteilt.

Bei außergewöhnlichen Verhältnissen hat der Regattaausschuss das Recht, Bahnverteilungsren-nen als Einzelzeitfahren von einem festen Startplatz oder fliegend gestartet durchführen zu las-sen. Die Mannschaften starten in diesem Fall in der Reihenfolge der verlosten Startplätze.

Die Startbahnen für die Finalrennen werden wie folgt gesetzt: - die beiden Bestplatzierten (bei Einzelzeitfahren die beiden Schnellsten) der Bahnvertei-

lungsrennen starten auf den Bahnen 3 und 4, die beiden Nächstplatzierten (bei Einzel-zeitfahren die beiden Nächstschnellsten) auf den Bahnen 2 und 5, die Übrigen auf den Bahnen 1 und 6.

- Der Regattaausschuss hat das Recht, bei außergewöhnlichen Verhältnissen die Einteilung der Startbahnen zu verändern, um sportlich faire Entscheidungen sicherzustellen.

Antragssteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Dieser Antrag wird auf Grund des Zeitmangels nicht behandelt. Die Erprobungsmaßnahme gilt damit weiterhin.

7.4.3. Pararudern (Erprobungsmaßnahme)

Bei den Deutschen Sprintmeisterschaften werden folgende Rennen zusätzlich ausgetragen: LTAMix 2x und ASM 1x. Beim Deutschen Meisterschaftsrennen können im LTAMix 2x auch Renngemeinschaften teilnehmen. Antragssteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Dieser Antrag wird auf Grund des Zeitmangels nicht behandelt. Die Erprobungsmaßnahme gilt damit weiterhin.

7.4.4. Deutsches Meisterschaftsrudern (Erprobungsmaßnahme)

Deutsches Meisterschaftsrudern 1. Deutsches Meisterschaftsrudern 1.1. Die Rennen des Deutschen Meisterschaftsruderns sind:

1. Frauen-Einer 2. Männer-Einer 3. Leichtgewichts-Frauen-Einer 4. Leichtgewichts-Männer-Einer

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5. Frauen-Zweier o. St. 6. Männer-Zweier o. S t. 7. Leichtgewichts-Männer-Zweier o. St.

1.2. Die Streckenlänge beträgt 2.000 m. 1.3. Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9 MR gelten unverän-dert, soweit sie nicht in dieser Erprobungsmaßnahme neu geregelt sind. 1.4. In den Rennen 5 bis 7 sind Renngemeinschaften zugelassen. 1.5. Es werden auch die Finale C ff. ausgefahren, sofern genügend Meldungen vorliegen. 1.6. Die Sieger heißen: Deutscher Meister. Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Ver-ein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV. Der Sieger im Männer-Einer erhält zusätzlich als Wanderpreis für seinen Verein die Meisterschaftskette des DRV. DMR (Ausscheidungssystem) Für die Vorentscheidungen gilt ein System, das bei mehr als 24 Teilnehmern für alle Beteiligten die gleiche Anzahl von Rennen bis zum jeweiligen Finale vorsieht. Hierzu teilt der Regattaausschuss die Vorrennen im Benehmen mit dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des DRV-Präsidiums oder einer von dieser beauftragten Person zum Meldeschluss ein. Hierzu werden in der Regel die Leistungen der vorausgegangenen Überprüfungsmaßnahme (Kaderüberprüfung) zu Grunde gelegt. Das Ausscheidungssystem sieht im Grundsatz vor, dass Vorrennen, Viertel- und Halbfinals und Finals ausgetragen werden. Nach den Vorrennen qualifizieren sich 24 Boote für die Viertelfinals, die zu den Finals A bis D führen. An den Halbfinals A/B und C/D nehmen jeweils 12 Boote teil. Die Boote, die sich nicht für die Viertelfinals der besten 24 Boote qualifiziert haben, tragen entweder direkt das Finals E (bis 30 gestartete Boote) oder Semifinals und Finals E/F (bis 36 gestartete Boote) oder Viertelfinals, Semifinals und Finals E–H (bis 48 gestartete Boote) aus. Bei mehr als 48 gestarte-ten Booten führt ein adäquates Ausscheidungssystem auch zu den Finals I und folgende. Bis 24 Meldungen Es gilt das Ausscheidungssystem nach RWR (MR) 25 bis 30 Meldungen 6 VL : Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale, wenn im VL 5 Boote gestartet sind. Einteilungen: 25 Boote: 5 / 4 / 4 / 4 / 4 / 4 26 Boote: 5 / 5 / 4 / 4 / 4 / 4 27 Boote: 5 / 5 / 5 / 4 / 4 / 4 28 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 4 / 4 29 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 5 / 4 30 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 5 / 5 bei 29 Meldungen kommt das Zeitbeste der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 28 Meldungen kommen die beiden Zeitbesten der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfi-nale; bei 27 Meldungen kommen die drei Zeitbesten der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 26 Meldungen kommt die vier Zeitbesten der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 25 Meldungen scheidet das langsamste Boot der jeweils letztplatzierten Boote aus.

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Rest: Finale E 31 bis 36 Meldungen 6 VL : Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw. Rest: Halbfinale und Finale E / F 37 bis 48 Meldungen 8 VL : Plätze 1-3 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw. Rest: Viertelfinale, Halbfinale und Finale E / F / G / H 49 bis 54 Meldungen 9 VL : Plätze 1-2 und die sechs zeitschnellsten Dritten erreichen das Viertelfinale der besten 24 usw., die restlichen Drittplatzierten, die Viertplatzierten, die Fünftplatzierten aus den Vorläufen mit sechs Booten und die zeitschnellsten Letztplatzierten bis zu insg. 24 Booten bestreiten die Viertelfinale usw. für die Plätze 25 bis 48 Rest: Finale I, bei mindestens verbleibenden zwei Booten 55 bis 60 Meldungen 10 VL : Plätze 1-2 und die vier zeitschnellsten Dritten erreichen das Viertelfinale der besten 24 usw., die restlichen Drittplatzierten, die Viertplatzierten und die acht zeitschnellsten Fünftplatzierten be-streiten die Viertelfinale usw. für die Plätze 25 bis 48 Rest: Halbfinale und Finale I/J Begründung: Die Deutsche Großbootmeisterschaft soll auf Grund mangelnder Teilnehmerzahlen eingestellt wer-den. So waren in Eschwege im Jahr 2014 nur noch 36 Boote in neun Rennen am Start. Antragssteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes Diskussion: Es findet eine kontroverse Diskussion statt (6 Wortbeiträge). Nach 6 Wortbeiträgen stellt Karin Stephan (Ludwigshafener Ruderverein) einen Antrag zur Ge-schäftsordnung auf Ende der Diskussion und Abstimmung über den eingereichten Antrag des Präsidi-ums. Der Antrag auf Ende der Diskussion wird mit großer Mehrheit angenommen. Der Ludwigshafener Ruderverein übernimmt nun den Antrag des Präsidiums und stellt ihn zur Ab-stimmung. Die überwältigende Mehrheit lehnt diesen Antrag ab. Folgende weitere Anträge sind im Rahmen der Diskussion eingebracht worden: Antrag von Dr. Hartmann Kleiner (Berliner Ruderclub): Der Erprobungsmaßnahme mit der Groß-bootmeisterschaft soll fortgeführt werden. Redelf Janßen (Landesruderverband Bremen) stellt den Antrag zur Fortführung einer veränderten Erprobungsmaßnahme über den Modus des Deutschen Meisterschaftsrudern (DMR).

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1. Die Rennen des Deutschen Meisterschaftsruderns werden in den Bootsklassen SF: 2x, 2x LG, 4x, 8+ SM: 2x, 4-, 2x LG, 4- LG, 4x, 8+ und in den Paralympischen Bootsklassen LTA Mix 2x, ASM 1x ausgefahren 2. Die Streckenlänge beträgt 1000 Meter 3. Der Austragungsmonat ist der Oktober 4. Das DMR wird in Verbindung mit der Deutschen Sprintmeisterschaft ausgefahren 5. Renngemeinschaften sind in allen Bootsklassen zugelassen Begründung Zielstellung der Erprobungsmaßnahmen zum DMR war eine Meisterschaft des gesamten Ru-derverbandes an Stelle einer Meisterschaft der Nationalmannschaft zu schaffen. Zudem wur-den angemessene Meldezahlen angestrebt. In den bisherigen Maßnahmen zeigten zwei Entscheidungen eine positive Entwicklung: 1. Streckenlänge über 1000m 2. Terminliche Verbindung mit der Deutschen Sprintmeisterschaft. Freigabe der Mittel- und Großboote für Renngemeinschaften. Dies ist eine konsequente Fortsetzung der Abkehr vom Modell Deutsche Großbootmeister-schaften. Das ursprüngliche Ziel der Erprobungsmaßnahme, die Erhöhung der Meldezahlen, wird weiterverfolgt. Sportliches Niveau. Das Sportliche Niveau des DMR wird vergleichbar der sehr ordentlichen Meldefelder im SM 4-, SM 4x, SM 8+ im Jahr 2014 erwartet. Die Leistungsspitze wird breiter werden. Besonders in den Bootsklassen der Leichtgewichte und der Zweier können sich Sportler in der Bandbrei-te von ambitionierten Vereinssportlern, RBL-Athleten, Studentenruderern, Nachwuchssport-lern und Spitzensportlern finden. Die Streckenlänge ermöglicht dabei kurze Vorbereitungs-zyklen, die nicht mit den Terminzwängen der Nationalmannschaft und der RBL konkurrieren. Starke Vereinsmannschaften werden wie in 2013/14 das DMR mitbestimmen. Hieraus lässt sich ein eigener medialer Wert ableiten („Als reine Vereins-/Regionalmannschaft plat-ziert…“). Abschaffung des DMR in Mittel- und Großbooten. Eine Aussetzung des DMR in Mittel- und Großboote und eine einhergehende Umbenennung der DKBM entspräche vermutlich der endgültigen Abschaffung des DMR. Vor diesem Schritt sollten versucht werden, die o.g. positive Entwicklung konsequent weiter an den Zielstellun-gen auszurichten. Der Leitfrage nach steigenden Meldezahlen wird mit der Öffnung des DMR für Renngemeinschaften geantwortet. Deutsche Meisterschaft für die Vereine. Eine Einstellung des DMR und die Umbenennung der Kleinbootmeisterschaft (DKBM) in DMR nimmt den Vereinen die Möglichkeit, mit eigener Zielstellung am DMR teilzunehmen, da die Spitzenboote der DKBM notwendiger Weise ausschließlich nach Maßgabe der Bundestrainer starten. Dabei haben Medaillen des DMR für die Vereine im regionalen Umfeld teils beachtli-chen medialen Wert.

Die Erprobungsmaßnahme Kleinbootmeisterschaften soll unverändert fortgeführt werden.

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Christian Prey (Erster Kieler Ruderclub) stellt den Antrag, dass der Zweier mit in das Deutsche Meis-terschaftsrudern aufgenommen wird. Das Präsidium schließt sich dem Antrag des Landesruderverbandes Bremen an. Dr. Hartmann Kleiner zieht seinen Antrag zurück. Der Antrag des Landesruderverbandes Bremen wird mit großer Mehrheit angenommen. Der Antrag von Christian Prey wird mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 8: Genehmigung der Haushaltspläne 2015 und 2016

Die Haushaltspläne liegen den Delegierten vor. Der neu gewählte stellv. Vorsitzende Finanzen, Dr. Dag Danzglock erläutert die Pläne für die kom-menden 2 Jahre. Es gibt keine Wortmeldungen. Die Haushaltspläne für die Jahre 2015 und 2016 werden mit überwältigender Mehrheit angenom-men.

Tagesordnungspunkt 9: Bericht über die Beratungen im Arbeitskreis Nachwuchs

Moritz Petri berichtet von den Ergebnissen des Arbeitskreises Nachwuchs. Zum Nachwuchsrudern zählt das gesamte breitensportliche und leistungssportliche Rudern in den Bereichen U15, U17, U19 und U23. Themen waren unter anderem die Athletenbindung, die Trainerqualifizierung und Traine-rentlohnung, die Einbindung des Schülerruderns und Stärkung des Nachwuchsruderns in den Verei-nen. Es wurden auch internationale Erfahrungen in die Diskussion eingebracht. Er verweist auf die Zukunftswerkstatt zum Nachwuchsleistungssport im Januar 2015 und lädt dazu herzlich ein.

Tagesordnungspunkt 10: Wahlen

Siegfried Kaidel übergibt die Verhandlungsleitung an den Wahlleiter Eike Wolff. Er eröffnet die Wah-len mit einer Erläuterung über die Abläufe. Im Wahllokal sind außer den möglichen Vorstellungen der Kandidaten hinaus keine weiteren Wortmeldungen zu den Kandidaten zugelassen. Unbenommen davon bleibt das Recht der Delegierten, schriftliche Wahlen zu beantragen. Ausgegebene Stimmen zum Zeitpunkt der Wahlen: 1159 Anzahl der Delegierten zum Zeitpunkt der Wahlen: 210

10.1. Vorstand

Nunmehr wird mit der Wahl des Vorstandes begonnen. Nach §22 des Grundgesetzes setzt sich der Vorstand zusammen aus:

a) dem Vorsitzenden b) zwei Stellvertretenden Vorsitzenden

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§16 Abs. 9 des GG sieht vor, dass die Mitglieder des Vorstandes nach §26 BGB ausschließlich schrift-lich und geheim zu wählen sind.

10.1.1. Vorsitzender

Vorsitzender Siegfried Kaidel (Schweinfurter Ruder-Club „Franken“ e. V.)

Vorgeschlagen vom Präsidi-um des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden: Zahl der abgegebenen Stimmen: 1118 Zahl der ungültigen Stimmen: 1 Zahl der Enthaltungen: 24 Ja-Stimmen: 839 Nein-Stimmen: 254 Siegfried Kaidel ist damit wiedergewählt und nimmt die Wahl auf Nachfrage an.

10.1.2. Stellvertretender Vorsitzender

stv. Vorsitzender Moritz Petri (Münchener RC v. 1880 e.V.)

Vorgeschlagen vom Präsidi-um des DRV (Nachfolger von Karsten Bach)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Wahlergebnis der Wahl zum stellv. Vorsitzenden: Zahl der abgegebenen Stimmen: 1139 Zahl der ungültigen Stimmen: 0 Zahl der Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 1035 Nein-Stimmen: 104 Moritz Petri ist damit gewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.1.3. Stellvertretender Vorsitzender (deckt den Bereich Finanzen ab)

stv. Vorsitzender (Finanzen) Dr. Dag Danzglock (Ruder-Club „Welle Bardo-wick v. 1894 e.V.)

Vorgeschlagen vom Präsidi-um des DRV (Nachfolger von Torsten Gorski)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Dr. Dag Danzglock stellt sich kurz vor. Wahlergebnis der Wahl zum stellv. Vorsitzenden Finanzen: Zahl der abgegebenen Stimmen: 1130 Zahl der ungültigen Stimmen: 0 Zahl der Enthaltungen: 17

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Ja-Stimmen: 978 Nein-Stimmen: 135 Dr. Dag Danzglock ist damit gewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.2. Vorsitzende der Fachressorts

10.2.1 Wanderrudern und Breitsport

Fachressort für Wanderru-dern und Breitensport

Ina Holtz (Schweriner Rudergesellschaft)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Fachressort Wanderrudern und Breitensport: Ja-Stimmen: 985 Nein-Stimmen: 54 Enthaltungen: 3 Ina Holtz ist damit wiedergewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.2.2. Ruderreviere, Technik und Umwelt

Fachressort für Ruderreviere, Umwelt und Technik

Michael Stoffels (Neusser Ruderverein e.V.)

Präsidium des DRV (Neuwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Michale Stoffels stellt sich kurz vor. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zur Vorsitzenden Fachressort Ruderreviere , Technik und Umwelt Ja-Stimmen: 1076 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Michael Stoffels ist damit gewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.2.3. Bildung, Wissenschaft und Forschung

Fachressort für Bildung, Wis-senschaft und Forschung

Reinhart Grahn (Ratzeburger Ruderclub)

Ruderverband Schleswig-Holstein (Neuwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Reinhart Grahn stellt sich kurz vor. Es liegt ein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor, nach unserem Grundgesetz findet damit eine schriftliche Wahl statt.

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Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung: Zahl abgegebene Stimmen: 1081 Ungültige Stimmen: 23 Zahl der Enthaltungen: 14 Ja-Stimmen: 824 Nein-Stimmen: 220 Reinhart Grahn ist damit gewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.2.4. Wettkampf

Fachressort für Wettkampf Rolf Warnke (Münsteraner Regattaverein)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Fachressort Wettkampf: Ja-Stimmen: 1022 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 9 Rolf Warnke ist damit wiedergewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.2.5. Verbandsentwicklung und Vereinsservice

Fachressort für Verbands-entwicklung und Vereinsser-vice

Holger Römer (Kasseler Regattaverein)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Fachressort Verbandsentwicklung und Vereinsservice: Ja-Stimmen: 1011 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 26 Holger Römer ist damit wiedergewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.2.6. Leistungssport

Fachressort für Leistungs-sport

Uwe Graf (Berliner Ruder-Club)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Fachressort Leistungssport: Ja-Stimmen: 961 Nein-Stimmen: 11 Enthaltungen: 5

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Uwe Graf ist damit wiedergewählt und nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.3. Bestätigung der Wahl des Vorsitzenden der DRJ

Anlässlich des Jugendrudertages am 25.10.2014 in Hannover wurde Alfred Zimmermann zum Vorsit-zenden der Deutschen Ruderjugend gewählt. Gem. § 18 GG des DRV bedarf diese Wahl der Zustim-mung des Rudertages. Die Zustimmung wird einstimmig bei 46 Enthaltungen erteilt.

10.4. Information über die Wahl des Vorsitzenden des Länderrates

Die Mitglieder des Länderrates wählen jeweils zu den ordentlichen Rudertagen einen Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Diese Wahl hat am 28.11.2014 im Rahmen einer Länderratssit-zung stattgefunden. Neuer Vorsitzender des Länderrates ist Karsten Finger (Landesruderverband Berlin). Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Redelf Janßen (LRV Bremen) wiedergewählt.

10.5. Rechnungsprüfer

Drei Rechnungsprüfer Karl-Heinz Rosarius (Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.)

Vorgeschlagen vom Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Thomas W. Lange (Frankfurter Rudergesell-schaft „Germania“ 1869 e.V.)

Vorgeschlagen vom Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Rüdiger Borchardt (Lübecker Ruderklub)

Vorgeschlagen vom Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zum Rechnungsprüfer: Ja-Stimmen für Karl-Heinz Rosarius: 1046 Nein-Stimmen für Karl-Heinz Rosarius: 0 Enthaltungen für Karl-Heinz Rosarius: 0 Ja-Stimmen für Thomas W. Lange: 1046 Nein-Stimmen für Thomas W. Lange: 0 Enthaltungen für Thomas W. Lange: 0 Ja-Stimmen für Rüdiger Borchardt: 1046 Nein-Stimmen für Rüdiger Borchardt: 0 Enthaltungen für Rüdiger Borchardt: 0 Karl-Heinz Rosarius, Rüdiger Borchardt und Thomas W. Lange sind damit wiedergewählt. Rüdiger Borchardt nimmt die Wahl auf Nachfrage an. Thomas W. Karl-Heinz Rosarius und Thomas W. Lange haben ihre Erklärung zur Wahlannahme vorab schriftlich erklärt.

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10.6. Ältestenrat

10.6.1 Vorsitzende

Vorsitzende Angela Braasch-Eggert (Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V.)

Vorgeschlagen vom Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl zur Vorsitzenden Ältestenrat: Ja-Stimmen: 1025 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Angela Braasch-Eggert ist damit wiedergewählt. Sie hat ihre Erklärung zur Wahlannahme vorab schriftlich erklärt.

10.6.2. Zwei Mitglieder

Zwei Mitglieder Jürgen Warner (Der Hamburger und Germa-nia Ruder Club)

Vorgeschlagen vom Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Ludwig-Martin Büttner (Miltenberger Ruderclub)

Vorgeschlagen vom Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl der zwei Mitglieder im Ältestenrat: Ja-Stimmen für Jürgen Warner: 1000 Nein-Stimmen für Jürgen Warner: 0 Enthaltungen für Jürgen Warner: 0 Ja-Stimmen für Ludwig-Martin Büttner: 1000 Nein-Stimmen für Ludwig-Martin Büttner: 0 Enthaltungen für Ludwig-Martin Büttner: 0 Jürgen Warner und Ludwig-Martin Büttner sind damit wiedergewählt und nehmen die Wahl auf Nachfrage an.

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10.7. Verbandsrechtsausschuss

10.7.1 Vorsitzender

Vorsitzender Klaus Horbach (Binger Rudergesellschaft 1921 e.V.)

Präsidium des DRV (Nachfolger von J.E. Jonescheit, bisher Beisitzer)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es wird kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl gestellt. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Verbandsrechtsausschuss: Ja-Stimmen: 963 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 0 Klaus Horbach ist damit gewählt. Er hat seine Erklärung zur Wahlannahme vorab schriftlich erklärt.

10.7.2. Stellvertretender Vorsitzender

Stv. Vorsitzender Susanne Kassler (Ruder-Club Witten e. V.)

Präsidium des DRV (Nachfolgerin von L. Kol-termann, bisher Beisitzer)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es wird kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl gestellt. Wahlergebnis der Wahl zum stellv. Vorsitzenden Verbandsrechtsausschuss: Ja-Stimmen: 929 Nein-Stimmen: 15 Enthaltungen: 9 Susanne Kassler ist damit gewählt. Sie nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.7.3. Vier Beisitzer

4 Beisitzer Monika Kienzle-Augspurger (Rudergesellschaft Heidelberg)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Tobias Schulz (Ruder-Club Tegel 1886 e.V.)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Ulrike Hartmann (Ruder-Klub Werder e.V.)

Präsidium des DRV (Neuwahl)

Stefan Schröter (Bessel-Ruder-Club, Minden)

Präsidium des DRV (Neuwahl)

Tobias Kretschmer (Münchener Ruder-Club v. 1880 e.V.)

Münchener Ruder-Club v. 1880 e.V. (Neuwahl)

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Es gibt keine weiteren Kandidaten. Ulrike Hartmann, Stefan Schröter und Tobias Kretschmer stellen sich kurz vor. Da es fünf Kandidaten für vier Beisitzerposten gibt, wird nach unserem Grundgesetz schriftlich und geheim gewählt. Wahlergebnis der Wahl zu den Beisitzern Verbandsrechtsausschuss: Zahl der ungültigen Stimmen: 2 Zahl der Enthaltungen: 0 Anzahl der Stimmen für Monika Kienzle-Augspurger: 661 Anzahl der Stimmen für Tobias Schulz: 811 Anzahl der Stimmen für Ulrike Hartmann: 866 Anzahl der Stimmen für Stefan Schröter: 747 Anzahl der Stimmen für Tobias Kretschmer: 674 Tobias Schulz, Ulrike Hartmann, Stefan Schröter und Tobias Kretschmer sind damit gewählt und nehmen auf Nachfrage die Wahl an. Monika Kienzle-Augsburger ist nicht als Beisitzerin gewählt.

10.8. Regelkommission

10.8.1. Vorsitzender

Vorsitzender Uwe Gerstenmaier (Ruderverein Waldsee 1900 e.V.)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es wird kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl gestellt. Wahlergebnis der Wahl zum Vorsitzenden Regelkommission: Ja-Stimmen: 965 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Uwe Gerstenmaier ist damit wiedergewählt. Er nimmt auf Nachfrage die Wahl an.

10.8.2. 4 Beisitzer

Beisitzer Dr. Kurt Bauder (Mannheimer RC v. 1875 e.V.)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Holger Hoffmann (Pirnaer Ruderverein 1872 e.V.)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Karen Molkenthin (Spandauer RC Friesen e.V.)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Axel Scholler (Bamberger RG v. 1884 e.V.)

Präsidium des DRV (Wiederwahl)

Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es liegt kein Antrag auf schriftliche und geheime Wahl vor. Wahlergebnis der Wahl der vier Beisitzer in der Regelkommission: Ja-Stimmen für Dr. Kurt Bauder: 966 Nein-Stimmen für Dr. Kurt Bauder: 0

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Enthaltungen für Dr. Kurt Bauder: 0 Ja-Stimmen für Holger Hoffmann: 966 Nein-Stimmen für Holger Hoffmann: 0 Enthaltungen für Holger Hoffmann: 0 Ja-Stimmen für Karen Molkenthin: 966 Nein-Stimmen für Karen Molkenthin: 0 Enthaltungen für Karen Molkenthin: 0 Ja-Stimmen für Axel Scholler: 966 Nein-Stimmen für Axel Scholler: 0 Enthaltungen für Axel Scholler: 0 Alle Kandidaten sind damit wiedergewählt. Dr. Kurt Bauder, Karen Molkenthin und Axel Scholler nehmen die Wahl auf Nachfrage an. Holger Hoffmann hat die Wahlannahme vorab schriftlich erklärt.

Tagesordnungspunkt 11: Bericht aus dem Arbeitskreis „Neue Wettkampfformen“

Rolf Warnke berichtet über die Ergebnisse des Arbeitskreises „Neue Wettkampfformen“. Inhalte waren die Neugestaltung des Deutschen Meisterschaftsrudern und die Weitentwicklung der gesam-ten Wettkampfstruktur im Deutschen Ruderverband. Beim Meisterschaftsrudern gibt es drei gut funktionierende Veranstaltungen, die deutschen U17-, U19- und U23-Meisterschaften, die deutschen Sprintmeisterschaften als Vereinsmeisterschaften und die deutschen Kleinbootmeisterschaften über die olympische Distanz. Eine weitere Meisterschaft ist die Großbootmeisterschaft, die unter mangelnder Beteiligung leidet. Es ist bisher keine tragfähiges Konzept gefunden, das diesem Mangel Abhilfe schafft. Daher ist der Arbeitskreis zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Veranstaltung bei den Vereinen nicht nachge-fragt ist. Bezüglich der Weiterentwicklung der Wettkampfstruktur schlägt er vor, im Rahmen eines großen Symposiums diese Weiterentwicklung voranzutreiben. Dafür soll der Arbeitskreis „Neue Wettkampf-formen“ zwei weitere Jahre wirken, um dieses Symposium vorzubereiten.

Tagesordnungspunkt 12: Musterordnung und Unfallmeldebogen

Die Musterruderordnung sowie der Unfallmeldebogen wurden den Delegierten mit den Rudertags-unterlagen zur Kenntnis gegeben.

Tagesordnungspunkt 13: 63. Deutscher Rudertag 2016

Für 2016 liegt noch keine Einladung vor. Siegfried Kaidel ruft alle Mitgliedsvereine auf, sich zu über-legen, ob die Ausrichtung der Mitgliederversammlung für sie interessant wäre. Informationen und ein Anforderungskatalog an Ausrichter können in der Geschäftsstelle bei Anja Mauerhöfer angefor-dert werden.

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Tagesordnungspunkt 14: Verschiedenes

Der Vorsitzende Siegfried Kaidel dankt den Saalläuferinnen und Saalläufern, dem Ausrichter des Ru-dertags sowie für die Unterstützung bei der Bühnengestaltung der Firma Empacher. Weiter dankt er Jürgen Warner für die beratende Unterstützung bei der Moderation des Rudertages und dem Wahlausschuss mit Eike Wolf, Martin Sauer und Johanna Kienzerle. Der Ehrenvorsitzende Helmut Griep spricht ein Schlusswort. Er bedankt sich, dass der Rudertag auf diesem Niveau und mit diesen Diskussionsbeiträgen von statten gegangen ist. Er wünscht sich für die Zukunft einen stärkeren Besuch des Rudertages. Der Rudertag endet mit einem dreifachen ‚Hipp-Hipp – Hurra‘. Siegfried Kaidel Versammlungsleiter

Reinhart Grahn Protokollführer

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Liebe Ruderfreunde, meine Damen und Herren, liebe Gäste

Ich beginne mit einem Zitat von Prof. Götz Werner – Wer will, findet

Wege …. Wer nicht will, findet Gründe.

Mein Bericht wird sich mit einem Teil Rückblick und einem Teil

Ausblick befassen. Denn der Rückblick ist bereits das Fundament für die

Zukunft.

Ich kann mich beim Rückblick auch deshalb kurz fassen, weil wir über

die Verbandsaktivitäten, allgemeine Entwicklungen und Planungen nicht

nur in den Gremien beraten, sondern ausführlich auf rudern.de und im

rudersport berichtet haben. Möglicherweise überschreitet diese

Informationsflut gelegentlich die Aufnahmebereitschaft, denn es bedarf

gerade im Ehrenamt Zeit und Muße, um sich mit den vielen Details

unseres Verbandslebens zu befassen.

Dennoch scheint mir ein vielfältiges Angebot besser zu sein, als

Informationen zu filtern oder zurückzuhalten. Selbstverständlich besteht

immer auch die Möglichkeit der Nachfrage und Sachaufklärung. Mir

sind sachorientierte Dialoge wichtiger als polemische Debatten, die

meist durch persönliche Interessen befeuert und geführt werden.

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Bei allen, häufig hitzig geführten, Auseinandersetzungen dürfen wir den

Kern unseres Sports nicht vergessen. Das sind unsere Vereine mit ihren

vielen engagierten Mitgliedern, denn ohne sie alle könnte der Rudersport

nicht existieren und zwar vom aktiven Jugendlichen bis hin zum

Vorstand des DRV. Alle Gremien im Verband sind mit Mitgliedern

unserer Vereine besetzt, viele nehmen Doppelbelastungen auf sich und

für dieses Engagement gebührt ihnen allen unser großer Dank!

Vielen Dank!

Viele Vereine motivieren ihre Mitglieder, um zusätzliche

Veranstaltungen durchzuführen. Vom Tag des Sports in den Städten,

Lehrgänge, Wanderruderfahrten, Vereinsfeste, Regatten usw.. Dies

passiert alles auf der ehrenamtlichen Schiene und ist eine großartige

Leistung. Nach dem Motto: „Für jeden etwas“ haben wir so ein

vielfältiges Sportangebot auf allen Ebenen des Verbandes und können

Stolz auf uns sein!

Der Deutsche Ruderverband bedankt sich bei allen Veranstaltern mit

ihren Teams für die Ausrichtung der Verbands-Events. Wie Deutschen

Meisterschaften U19/U17, U23, der Kleinboot-Meisterschaft, dem DMR

mit der Sprintmeisterschaft, dem Tag des Rudersports, den

Wanderrudertreffen in Cleve und Hameln, die Ergometer-

Europameisterschaften in Kettwig und die Junioren-Weltmeisterschaft

als Höhepunkt in diesem Jahr in Hamburg.

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Euch allen nochmals herzlichen Dank.

Daneben haben wir Aktivitäten, die in Kooperation mit dem Verband

durchgeführt werden, großen Sport bieten und die Aufmerksamkeit auf

unseren Sport richten. Der Eon-Hansecup in Rendsburg, der seit zwei

Jahren auch in Kombination mit Hamburg stattfindet, ist ein großer

Erfolg für unseren Rudersport. Das härteste Langstreckenrennen der

Welt wird 45 Minuten Live im ARD- Fernsehen gezeigt und erzielt

dabei höhere Einschaltquoten als die Tourenwagenmeisterschaften. Eine

tolle Werbung für unseren Rudersport. Hier gilt besonderer Dank der

Familie Wolfgang und Florian Bernd.

Durch die Einführung der Ruder-Bundesliga konnten viele ehemalige

Ruderer wieder neu motiviert werden Rennen, zu fahren. Die

Ruderbundesliga wird nun schon sechs Jahre sehr erfolgreich

durchgeführt. Dieses Jahr wurde das Konzept durch die Einführung der

Championsleage in Berlin international erweitert. Viele ausländische

Vereine und unsere nationale Sprintspitze haben die Gelegenheit genutzt

und daran teilgenommen.

All diese Veranstaltungen und - wie auch hier dieser Rudertag - sind nur

durch eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Hauptamt der

Geschäftsstelle und dem Ehrenamt möglich.

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An dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal recht herzlich bei

dem LRV Berlin und der RG Wiking und besonders auch bei den

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle recht herzlich

bedanken – Ihr macht einen sehr guten Job!

Anrede

Im Gegensatz zum Hauptamt hat das Ehrenamt aber den Vorteil, über

das eigene Engagement selbst entscheiden zu können. Verbandsarbeit

erfordert Teamarbeit, Gremienarbeit, Tischvorlagen, und vor allen

Dingen Zeit. Verbandsarbeit hat aber auch oft lange Entscheidungswege.

Viele Instanzen sind einzubinden, bis es letztendlich zu einer

Entscheidung kommt. Vergessen darf man auch nicht, dass eine

Tätigkeit in einem Bundesverband noch mehr fordert als in einem Verein

oder Landesruderverband. Es wird oft unterschätzt, welche Dinge hier

besprochen werden und wie tief man in einzelne für die Praxis vor Ort

oft abstrakte Fragestellungen eintauchen muss. Nicht zuletzt muss die

Vielfalt unseres Landes mit den individuellen Besonderheiten betrachtet

und beachtet werden.

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Egal wie lange ein Ehrenamtler ein Amt innehat, es gilt all denen Dank

zu sagen, die sich bereit erklären, ein Amt und die dazugehörige

Verantwortung zu übernehmen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle

meinen besonderen Dank meinen vorzeitig ausgeschiedenen Vorstands-

und Präsidiumskollegen Karsten Bach, Torsten Gorski und Georg

Grützner aussprechen. Euch für Eure Bereitschaft und Engagement

vielen Dank.

Der Dank richtet sich auch an Prof. Dr. Ulrich Hartmann, der sich nach

vielen Jahren im Ausschuss und an der Spitze des Ressorts Bildung,

Wissenschaft und Forschung nicht mehr zur Wahl stellt.

Anrede wir kommen nun zum Thema Leistungssport

Die guten Resultate auf der WM und EM sprechen für sich. Sie sind

auch deshalb bemerkenswert weil die internationale Breite an der

Spitze im A-Bereich und teilweise bei der U23 größer geworden ist. Ich

verweise hier auf den Medaillenspiegel. Unsere Defizite sind bekannt,

liegen teilweise in den geringen Trainingsumfängen der letzten Jahre.

Immer nach Olympia geben wir unseren Ruderern die Möglichkeit, ihre

berufliche Ausbildung weiter voranzutreiben. Wir stehen dazu, dass

unsere Athleten auch nach ihrer sportlichen Karriere beruflich bestehen

können.

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Im Nachwuchsbereich haben sich alle Trainer zusammengesetzt und eine

Umstellung in der Qualifikation der U23 eingeleitet. Und wie bereits

erwähnt, werden wir uns jetzt in den beiden Olympia-

Vorbereitungsjahren stärker auf das Training konzentrieren , Umfänge

erhöhen und haben Rio 2016 fest im Blick.

Trotz der Erfolge wird dann nach einer Junioren-WM mit 7 Titeln und in

Summe 9 Medaillen ein tragfähiges Junioren-Konzept gefordert. Wieder

andere beklagen eine fehlende Führung im Leistungssport, gerne nach

Entscheidungen entgegen der eigenen Vorstellungen und Wünsche, und

hängen unrealistischen Medaillenträumen nach. Mal wird eine starke

Hand gefordert, dann werden den Verantwortlichen Alleingänge

vorgeworfen. Es hängt offenbar meist von der persönlichen Perspektive

ab.

Selbstverständlich schauen wir auch, wie die Konkurrenz in anderen

Ländern vorgeht. Folgt man den Vorbildern aus Neuseeland, den USA

oder Großbritannien und den Hinweisen des BMI und des DOSB

kommen wir um eine Konzentration in der Spitze nicht herum. Das

schmerzt in einzelnen Regionen, sollte aber Anlass für Kooperationen

sein. Hamburg und Ratzeburg ist ein gelungenes Beispiel für eine solche

länderübergreifende Zusammenarbeit.

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Um an der Spitze erfolgreich zu sein, braucht es eine gute

Nachwuchsarbeit in der Region bei zunehmender Zusammenführung an

der Spitze. Nicht zuletzt müssen die Arbeits-, Studien und

Lebensbedingungen im Umfeld stimmen und von den Aktiven

angenommen werden.

Ich möchte hier auch auf mein Interview im letzten rudersport

hinweisen, in dem ich ausführlich zum Leistungssport Stellung

genommen habe. Zusammenfassend möchte ich aber feststellen, dass

eine tolle Arbeit von unserem Cheftrainer Markus Schwarzrock,

Sportdirektor Mario Woldt und unseren Trainern geleistet wird und wir

auf einem guten Weg sind. Wer da von Konzeptlosigkeit spricht, hat sich

inhaltlich mit diesem Thema nicht hinreichend befasst oder verfolgt

eigene Interessen.

Anrede

Durch unsere guten Ergebnisse sind wir in der Bewertung durch den

DOSB nach dem im Oktober stattgefundenen Meilensteingesprächen

weiter in der sogenannte „Kategorie A“ verblieben und damit liebe

Ruderfreunde, sind wir in der höchsten Förderstufe des deutschen Sports.

Da wollen wir auch bleiben und arbeiten an diesem Ziel.

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Was bedeutet diese Kategorie? Diese Kategorie bedeutet unter anderem

die Finanzierung von 13 Trainerstellen und 3 Stellen auf der

Geschäftsstelle des DRV. Die Kategorie ermöglicht die stete Ausbildung

und Förderung aller Bootsklassen in den Bereichen U19, U23 und

Senioren.

In der A Kategorie sind nur 7 Spitzenverbände vertreten – Hockey

Männer, Judo, Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Rad Bahn, Reiten und

Rudern.

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Diese Ziele im internationalen Wettbewerb sind ambitioniert, aber auch

realistisch. Wir scheuen den Wettbewerb nicht, wir gehen in aktiv an.

Wir sind schließlich ein Verband mit Tradition und Verantwortung.

Anrede

Unserem Anliegen, Deutschland wieder als konsequentes Regattaland

international vertreten zu sehen, sind wir einen erheblichen Schritt näher

gekommen. Wir weisen eine Vielzahl von etablierten Regattaausrichtern

auf. Nach der Junioren Weltmeisterschaft in Hamburg in diesem Jahr

folgt die Europameisterschaft der Senioren in 2016 in Brandenburg.

Weitere Bewerbungen um internationale Wettbewerbe sind für die Jahre

2017 bis 2022 geplant.

International sehen wir Veränderungen auf den Rudersport zukommen,

so beispielhaft in der Anpassung des Olympischen Programms für 2016.

Die Frauenquote der Athleten wird schrittweise von 2012 über 2016 bis

2020 im olympischen Programm angehoben. Dies wird perspektivisch

Auswirkungen auf den Rudersport in Deutschland haben, denn wir

werden uns um mehr weiblichen Nachwuchs für unsere

Nationalmannschaften bemühen müssen.

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Anrede

Kommen wir zu einem anderen Thema.

Wir haben einen historischen Arbeitskreis eingerichtet unter der Führung

von unserem Ehrenvorsitzenden Helmut Griep. Er hat mit einem Team

die Arbeit aufgenommen, um alles erhaltenswerte für den DRV zu

sammeln und zu archivieren. Dazu wurde im ersten Schritt ein Konzept

erstellt und bereits ein Archivraum im LSB Niedersachsen/Hannover

angemietet. Ich wünsche dieser Gruppe viel Erfolg und hoffe, dass alle

mitwirken beim Aufbau dieses Archivs. Es ist eine sehr, sehr schwierige

Aufgabe.

Die einzelnen Präsidiumskollegen haben von ihren Fachressorts die

Berichte über die umfangreiche Arbeit der letzten beiden Jahre in der

Fachzeitschrift Rudersport, auf Rudern.de und in ihrer vorliegenden

Mappe veröffentlicht. Die Themen waren sehr vielschichtig und reichen

neben dem Tagesgeschäft u.a. von der Sicherung unserer Ruderreviere,

der Sicherheitsrichtlinie, Deutsches Meisterschaftsrudern bis zur Aus-,

Fort- und Weiterbildung. Sollten hierzu Fragen sein, stehen Ihnen die

Ressortvorsitzenden in der anschließenden Aussprache gerne zur

Verfügung.

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Wie Sie alle hier im Saal wissen, werden Vorstände nicht nur in den

Vereinen oftmals gerne kritisiert. Und das Wort „Danke“ oder „das habt

ihr gut gemacht“ hört man selten oder gar nicht. Deshalb habe ich in

meinen Aufzählungen auch den ein- oder anderen Kritikpunkt

aufgenommen.

Wir, der Deutsche Ruderverband, sind ein Verband der Vereine – und

das sollten wir auch bleiben! Demokratie mag aufwändig sein und

erfordert die Mitnahme aller, dies ist aber wichtig, notwendig und

richtig. Die breite Teilhabe und Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Der

DRV ist in gewisser Weise aus seiner Tradition heraus ein Vorreiter.

In unserer Gesellschaft wird der Mitbestimmung über Bürgerentscheide,

runden Tischen und Befragungen eine hohe Bedeutung zugemessen. Das

alles haben wir in unserem DRV und sollten es nicht aufgeben. Dennoch

kann man natürlich über eine Änderung sprechen wollen. Was, wenn

nicht der Rudertag wäre dazu ein geeignetes Forum. Es hätte dazu nur

eines Antrages bedurft. Befremdlich ist jedoch, dass ein

Verbandsmitglied den Präsidenten des DOSB bittet, in seinem Grußwort

für eine Änderung der Struktur des DRV, weg vom Verband der

Vereine, zu sprechen, aber selbst keinen Antrag auf dem Rudertag stellt

und sich damit der verbandsinternen Debatte entzieht.

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Zum Thema Rudertag – wie ich aus Diskussionen im Vorfeld erfahren

habe - wird bemerkt, dass Rudertage sehr viel Geld kosten und für die

Vereine sehr aufwändig sind. Dazu müssen wir uns sicherlich Gedanken

machen Der Rudertag aus der Vergangenheit, der mit Bällen und

Festveranstaltungen auch ein gesellschaftliches Ereignis darstellte, hat

sich in den letzten Jahren verändert. Das Modell „Oldenburg 2009“ steht

für eine neue Form. Wir müssen uns über die Ausrichtung Gedanken

machen und dabei auf der einen Seite sicherlich den Punkt „Kosten“ ins

Auge fassen aber auch unseren Ablauf, der keinen Spielraum für andere

oder weitergehende Diskussionen lässt, auf den Prüfstand stellen. Oder

auch mal darüber nachdenken, ob wir, wie es früher schon einmal war,

nur alle vier Jahre einen Rudertag ausrichten und dazwischen stattdessen

einen Tag des Austausches – Vorsitzendentagung -hereinnehmen. Auf

keinen Fall dürfen wir auf regelmäßige Treffen verzichten, weil das zu

einer Entfremdung zwischen Verbandsführung und Mitgliedern führt.

Die enge Zusammenarbeit müssen wir uns schon etwas kosten lassen!

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Anrede

Wir müssen den Verband für die Zukunft stärker aufstellen. Denn die

Probleme wie zum Beispiel die Sicherung unserer Ruderreviere,

Betreuung in den Vereinen usw. werden nicht kleiner. Unsere

Ansprechpartner (DOSB, FISA, BMI usw.) stellen sich immer mehr

hauptamtlich auf und die neuste Änderung wird voraussichtlich nächste

Woche stattfinden, denn der DOSB wird einen hauptamtlichen Vorstand

einsetzen. Dadurch werden sich die Qualität der Arbeit, zeitliche

Vorgaben und Arbeitsformen ändern; noch mehr Termine unter der

Woche stattfinden. Auch ich stoße an Grenzen, die vielen Termine noch

wahrnehmen zu können. Meine Kollegen wissen wovon ich spreche.

Die Kritik, dass ein Hauptamt das Ehrenamt verdrängt, kann ich nicht

nachvollziehen. Verbände, Gewerkschaften oder Kammern agieren meist

mit starkem Hauptamt, die strategische Führung liegt im Ehrenamt.

Ich sehe, dass wir durch ein starkes Hauptamt auch ein starkes Ehrenamt

erhalten. Nur so haben wir Freiräume für die ehrenamtliche Arbeit.

Ehrenamt muss auch für Berufstätige oder in Familie engagierte

Menschen leistbar bleiben!

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Wir haben begonnen, die hauptamtliche Geschäftsstelle neu zu gliedern

und auf die Gegebenheiten der Zukunft auszurichten. Wir haben die

Mannschaft verändert und mit Neueinstellungen in bestimmten

Bereichen neu strukturiert. (anhand einer Folie der Geschäftsstelle kurz

erläutern). Natürlich brauch so eine Struktur auch einen entsprechenden

Kopf, einen Generalsekretär. Doch darauf komme ich später noch zu

sprechen.

Anrede

Nun möchte ich noch einige Themen ansprechen, die sich nachher in den

Anträgen wiederfinden und werde auch hier auf Punkte eingehen, die

mir im Vorfeld durch die Delegiertenversammlungen in den einzelnen

Ländern zugetragen wurden. Zum Thema „Trennung der Fachressorts

für Wanderrudern und Breitensport“, Ruderreviere, Technik und

Umwelt“ scheint sehr viel Konsens zu herrschen.

Wir haben diesen Antrag gestellt, weil das derzeitige Ressort zu groß für

eine einzelne Person ist. Denn gerade der Bereich Ruderreviere, Technik

und Umwelt steht vor großen Herausforderungen. Es sind zum Teil

unsere Ruderreviere gefährdet und wir müssen hier ganz eng am Ball

bleiben, da die Reform der Bundeswasserschifffahrtsstraßenverwaltung

zu erheblichen Veränderungen unserer Ruderreviere führt. So drohen

einige Ruderreviere sich selbst überlassen zu werden und somit für den

Rudersport verloren zu gehen. Und für eine Person – das ist eben die

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Erkenntnis aus jahrelanger Beobachtung – ist dies zu umfangreich.

Deshalb hat das Präsidium den Antrag gestellt, dieses Ressort aufzuteilen

und ein neues Ressort zu bilden.

Dafür wollen wir das Fachressort Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

streichen, denn wir haben hier zum einen im Bereich der

Hauptamtlichkeit den Bereich Kommunikation neu aufgenommen und

werden diese Tätigkeit im Vorstand anbinden. Auf die ehrenamtliche

Mitarbeit werden wir nicht verzichten und daher Arbeitsstrukturen

finden, die diese Ruderkameraden weiter einbindet!

Anrede

Nun zum schwierigsten Thema – Beitragsanpassung. Wer ein

langjähriger Begleiter der Rudertage ist weiß, dass das Thema Finanzen

schon immer ein schwieriges Thema war und es sicherlich auch so

bleiben wird.

Es ist uns in den letzten Jahren erstmals gelungen, auch durch meine

Freundschaft und Verbindung zu Prof. Götz Werner, eine finanzielle

Unterstützung von Firmen zu bekommen, die es uns ermöglicht hat, sehr

gut wirtschaften zu können. Jetzt, nachdem der Jahresabschluss 2013

veröffentlicht wurde, kam das große Erstaunen über den vermeintlich

hohen Kassenstand.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder, der einen Verein führt,

weiß, dass zwar zum Jahresende Gelder kommen, aber auch noch sehr

viele Verbindlichkeiten offen sind. Auch hier bei uns im Ruderverband

standen einer Summe von 854.000 € Verbindlichkeiten in Höhe von

454.000 € gegenüber. Mit den restlichen 400.000 €, die wir Anfang des

Jahres zur Verfügung hatten, sind in den ersten 2 bis 3 Monaten Gelder

für die Verbandsaktivitäten , die Ruderakademie, Gehälter usw. nötig.

Wir benötigen aber die Mittelfreigaben des Bundes, die in der Regel erst

im März vorliegen, um dann die Gelder beim Bund abzurufen. Ebenso

wurde uns durch das BMI Anfang 2014 bereits mitgeteilt, dass noch kein

Bundeshaushalt - wegen den Neuwahlen zum Bundestag - für die

Projektmittel abgeschlossen werden kann. Die parlamentarischen

Beratungen finden Ende Juli 2014 statt.

Das bedeutet, wir müssen für den Leistungssport in Vorleistung gehen.

Für Hotels, Flüge, Reisekosten. Und wer weiß, mit welch großer

Mannschaft wir unterwegs sind, der weiß auch, was das an Finanziellem

bedeutet. Wir waren daher in der glücklichen Lage, keinen Kredit

aufnehmen zu müssen. Doch solche Schwankungen, solche Höhen und

Tiefen können wir nur ausgleichen, wenn wir mit dem Haushalt, mit den

Geldern so verantwortungsvoll arbeiten. Wir waren froh, entsprechende

Rücklagen gebildet zu haben, um gewisse Zeiten überbrücken zu

können. Wir werden diese Rücklagen in 2015 und 2016 auflösen.

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Wir haben nach den uns vorliegenden Kenntnissen einen Haushaltsplan

entworfen, wie wir mit regelmäßig eingehenden Finanzen seriös unseren

Haushalt finanzieren können. Ich kann nicht davon ausgehen, dass wir

jedes Jahr irgendwelche Spenden in irgendeiner Höhe bekommen, denn

da würden wir uns auf ein sehr dünnes Eis begeben.

Wir haben auch dieses Thema sehr ausgiebig mit dem Länderrat

besprochen und aus diesen Reihen das Feedback bekommen, dass eine

Beitragsanpassung von Nöten ist.

Anrede

Nachdem wir die Struktur in der Geschäftsstelle verändert haben und wir

vorher auch einen Haupt-Geschäftsführer hatten, ist es nachvollziehbar,

dass wir wieder eine Führungsperson hauptamtlich in der Geschäftsstelle

und im Deutschen Ruderverband brauchen. Denn ich habe ja bereits

erwähnt, dass das Ehrenamt nicht mehr in der Lage ist, alle Termine

unter der Woche wahrzunehmen. Und die Befürchtung, dass durch die

Einführung eines Generalsekretärs das Ehrenamt an Bedeutung und

Einfluss verlieren würde, ist völlig unbegründet.

Denn bei einem Generalsekretär, der uns gegenüber der FISA oder eben

bei bestimmten Dingen vertritt, wird dies genau geregelt. Der Vorstand

des Deutschen Ruderverbandes bleibt weiterhin der, der den Rahmen für

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die Tätigkeit eines Generalsekretärs bestimmt. Das beste Beispiel ist zur

Zeit die geplante Veränderung im DOSB. Klar ist auch, dass die Stelle

ausgeschrieben wird.

Einige in der Ruderwelt kursierenden Gehaltszahlen zur Finanzierung

eines Generalsekretärs sind völlig irrational und entbehren jeglicher

Grundlage. Denn eines müssen wir berücksichtigen, wir sind keine

Firma, kein Wirtschaftsverband, keine Industrie oder ähnliches. Wir sind

ein Verband und unterliegen bestimmten Auflagen und Vorgaben. Und

wenn man solche Behauptungen in die Welt setzt sollte man auch

wissen, dass es ein Besserstellungsverbot gibt und diese Auflagen

werden durch die Öffentliche Hand geregelt.

Bei der Personalauswahl werden wir uns externer Unterstützung

bedienen und den Vorsitzenden des Länderrats einbinden.

Deshalb bitte ich Sie, uns bei diesem Antrag zu unterstützen.

Anrede

Die Haushaltspläne sind natürlich auf der Basis einer möglichen

Beitragsanpassung erstellt, deshalb müssen diese Pläne natürlich

entsprechend der Beschlussfassung angepasst werden. Dies war aber

auch in der Vergangenheit so und der Vorstand bekam die Vollmacht

dies auch entsprechend zu tun.

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Wie bereits schon gesagt, wird die Einführung eines Generalsekretärs

das Ehrenamt nicht schwächen sondern stärken. Das Ehrenamt wird

nicht an Bedeutung verlieren sondern bleibt weiterhin ein zentrales

Element der Verbandsarbeit. Wir regeln die Aufgaben und Kompetenzen

des Generalsekretärs in einer Aufgaben- und Stellenbeschreibung.

Anrede

Die Gründung einer „GmbH“ ist ebenfalls immer wieder ein Grund zur

Diskussion. Wir, das Präsidium, haben uns ebenfalls im Vorfeld mit dem

Länderrat ausgetauscht und im Ergebnis haben wir uns zu diesem Schritt

entschieden. Hierbei sind wir in einem Dilemma. Bereiten wir die

Schritte nicht vor, heisst es, der Verband tue nichts. Bereiten wir sie vor,

kommt der Hinweis, es würden vollendete Tatsachen geschaffen. Wir

haben uns für den Weg der offenen Vorbereitung entschieden, und

Eckpunkte erarbeitet, um Ihnen klare Optionen aufzeigen zu können.

Seit September 2014 ist die Gesellschaft „ProwMotion GmbH“ im

Handelsregister Potsdam eingestellt, der Geschäftsbetrieb ist noch nicht

aufgenommen worden. In der vergangenen Woche hat Stefan Felsner

zusammen mit Jens Lempfuhl die Übernahme der Geschäftsanteile durch

den DRV vorbereitet und zum 31.12.2014 den entsprechenden

notariellen Vertrag beurkundet, der unter dem Vorbehalt der

Beschlussfassung des Rudertags steht.

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Der aktuelle Geschäftsführer Jens Lempfuhl wird sich aus der

Gesellschaft vollständig zurückziehen, seine Gesellschaftsanteile an den

DRV verkaufen. Stefan Felsner wird erstmals interimsweise die

Geschäftsführung für den DRV übernehmen und dann sein Amt als

Geschäftsführer auf eine vom Vorstand zu bestimmende Person

übertragen mit Sitz in Hannover.

Nicht zuletzt die klare Empfehlung der Rechnungsprüfer zur Gründung

einer GmbH zur Absicherung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

Sponsoren bevorzugen die Rechtsform einer GmbH in den Händen des

DRV.

Die Bedenken einiger Vereine, dass dann die Zahlungsströme im

Verband nur noch in Teilbeträgen nachvollziehbar wären verstehe ich,

sie sind aber unbegründet.

Meine Damen und Herren glauben Sie mir, ich selbst bin noch

Vorsitzender eines Vereins. Glauben Sie wirklich, dass wir hier Dinge

machen wollen, die dem Verband Schaden zufügen oder den Vereinen

irgendwas vormachen wollen? Bei einer GmbH kann jeder alles

einsehen. Ebenso kann einer Forderung aus einem Landesruderverband

über eine vierteljährliche Berichterstattung nachgegeben werden.

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Uns ist volle Transparenz wichtig. Wie das gewährleistet wird werden

wir mit dem Länderrat beraten, das kann z.B. ein Beirat mit

entsprechenden Vollmachten oder die Beteiligung der Länder sein.

Wir haben nichts zu verbergen und werden auch nichts verbergen.

Wichtig ist, das dadurch dem DRV Haushalt keine Mittel entzogen

werden

Bevor ich zum Schluss komme möchte ich es nicht versäumen, mich bei

unseren vielen Unterstützern, den Sponsoren wie New Wave (Horst

Borchert), Concept 2 und Empacher (Rainer und Helmut) und auch bei

den Firmen wie CEWE Color, Hipp, Deutsche BKK, dm, P&G,

Sebamed, Messebau Leipzig (muss ergänzt werden)usw. herzlich zu

bedanken.

Denn sie alle haben mitgeholfen, dass wir in dieser Form den Deutschen

Ruderverband auf eine stabile Basis stellen konnten.

Meine Damen und Herren, liebe Ruderfreude unterstützen sie uns auf

einen gemeinsamen Weg in die Zukunft.

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Anrede

Erlauben sie mir abschließend noch eine persönliche Bemerkung.

Dass es u.a. mit mir persönliche und inhaltliche Differenzen gegeben hat

ist eine Sache. Aber was am letzten Wochenende vorgekommen ist kann

nicht im Sinne unseres kameradschaftlichen Umgangs sein.

Wenn ein Brief über 10 Seiten an Verbandsvereine auftaucht, in dem

Äußerungen über mich in einer diffamierenden Art und Weise gemacht

werden, die jeglicher Grundlage entbehren und lediglich der

Beschädigung meiner Person und damit auch dem Ehrenamt dienen,

habe ich dafür absolut kein Verständnis. Dies muss an dieser Stelle offen

angesprochen werden.

Ich kann alle diese haltlosen Behauptungen widerlegen und mich dazu

erklären. Die Art und Weise, in der sie diesmal geäußert wurde

widerspricht eklatant den Prinzipien von Ruderkameradschaft. Deshalb

bin ich nicht bereit, mich damit an dieser Stelle auseinanderzusetzen.

Ich beende meinen Bericht wie ich meinen Bericht begann mit dem Zitat

von Götz Werner:

„Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

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Deutscher Ruderverband e.V. (DRV)

Bericht der Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2012 Auf dem 60. Deutschen Rudertag 2012 in Ulm wurden wir zum Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2012 des DRV gewählt. Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung liegen in der Verantwortung des Vorstands des DRV. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Die ausgewiesenen Bestände und Salden (Ausweis und Bewertung) wurden zum 31. Dezember 2012 abgestimmt. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Jahresrechnung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Nach unseren Feststellungen und der uns vom Vorstand unterschriebenen Vollständigkeitserklärung haben in der Jahresrechnung 2012 sämtliche bilanzierungspflichtigen Geschäftsvorfälle ihren Niederschlag gefunden. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung 2012 der Satzung des DRV.

Hannover, den 4. Juli 2014 _gez. Rosarius________________ _gez. Lange_____________ (Karl-Heinz Rosarius) (Thomas W. Lange) _gez. Borchardt_______________ (Rüdiger Borchardt)

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Deutscher Ruderverband e.V. (DRV)

Bericht der Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2013 Auf dem 60. Deutschen Rudertag 2012 in Ulm wurden wir zum Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2013 des DRV gewählt. Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung liegen in der Verantwortung des Vorstands des DRV. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Die ausgewiesenen Bestände und Salden (Ausweis und Bewertung) wurden zum 31. Dezember 2013 abgestimmt. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Jahresrechnung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Nach unseren Feststellungen und der uns vom Vorstand unterschriebenen Vollständigkeitserklärung haben in der Jahresrechnung 2013 sämtliche bilanzierungspflichtigen Geschäftsvorfälle ihren Niederschlag gefunden. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung 2013 der Satzung des DRV.

Hannover, den 26. September 2014 _gez. Rosarius________________ _gez. Lange_____________ (Karl-Heinz Rosarius) (Thomas W. Lange) _gez. Borchardt_______________ (Rüdiger Borchardt)

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Haushaltspläne 2015 bis 2016

Bezeichnung Haushalt 2015 Haushalt 2016

GESAMTEINNAHMEN

Mitgliedsbeiträge 1.079.239,00 1.079.239,00

Abgaben 60.000,00 60.100,00

Spenden 5.000,00 5.000,00

Sonstige Einnahmen 25.700,00 25.700,00

Überschuss wirtschaftl. Geschäftsbetrieb/ Auflösung von Rücklagen 246.361,00 335.011,00

Wanderrudern 4.000,00 4.000,00

Leistungssport 1.100,00 2.000,00

Bildung, Wissenschaft und Forschung 35.000,00 35.000,00

Meisterschaften, Regatten und Wettbewerbe 20.000,00 20.000,00

Pacht/Zinsen/Gebühren TV 34 40.000,00 40.000,00

S U M M E -Einnahmen 1.516.400,00 1.606.050,00

GESAMTAUSGABEN

Aufwendungen Präsidium 65.000,00 80.000,00

Projekte Vorstand 10.000,00 10.000,00

Aufwand Deutsche Ruderjugend 45.000,00 45.000,00

Wanderrudern und Breitensport 36.000,00 36.000,00

Ruderreviere, Umwelt und Technik 10.000,00 10.000,00

Leistungssport 280.350,00 295.000,00

Bildung, Wissenschaft und Forschung 60.000,00 70.000,00

Wettkampfwesen 24.050,00 24.050,00

Vereinsservice 10.000,00 10.000,00

Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit 41.000,00 31.000,00

Arbeitskreise/ Gremien 10.000,00 10.000,00

Aufwand Rudertag 0,00 55.000,00

Sonstige Ausgaben 130.000,00 130.000,00

Geschäftsstelle 620.000,00 625.000,00

Verwaltung 170.000,00 170.000,00

Betriebsrat 5.000,00 5.000,00

S U M M E -Ausgaben 1.516.400,00 1.606.050,00

SUMME -Einnahmen 1.516.400,00 1.606.050,00

S U M M E -Ausgaben 1.516.400,00 1.606.050,00

VORLÄUFIGES ERGEBNIS 0,00 0,00

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Deutscher Ruderverband Musterruderordnung

Der Deutsche Ruderverband setzt mit dem Entwurf dieser Musterordnung einen Beschluss des 61. Deutschen Ruder-tages in Ulm um. Bei den verschiedenen Gegebenheiten unserer Rudervereine und der Vielfalt der vorhanden lokalen Ruderordnungen kann dieser Entwurf nur als Unterstützungsangebot zur ersten Erstellung einer noch nicht vorhan-denen eigenen Ruderordnung angesehen werden. Von dieser Musterruderordnung soll keine normative Wirkung ausgehen. Sie beschränkt sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – auf wichtige Aspekte zur Ausübung eines siche-ren Rudersports. Die kursiven Textteile sind je nach örtlichen Bedingungen und entsprechenden Sicherheitsanforde-rungen gegebenenfalls anzupassen. Der vierte Abschnitt muss vollständig vom Verein formuliert werden.

Soweit in dieser Musterruderordnung die männliche Bezeichnung eines Amtes, einer Organ- oder Gremienfunktion gebraucht wird, sind Männer und Frauen in gleicher Weise gemeint.

1. Grundregeln (1) Die Teilnahme am Ruderbetrieb erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Ruderbetrieb teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als

nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (3) Ob- bzw. Steuerleute dürfen nicht durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Drogen beeinträchtigt sein. (4) Mitglieder und Gäste haben bei der Ausübung des Sports die Grundsätze des Naturschutzes zu beachten. (5) Die Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes ist Bestandteil dieser Ruderordnung.

2. Anforderungen an alle Teilnehmer des Ruderbetriebes (1) Alle Vereinsmitglieder und Gäste, die am Ruderbetrieb teilnehmen wollen, müssen ausreichend schwimmen kön-

nen. (2) Kinder und Jugendliche sind [mindestens im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze und es liegt

eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Ruderbetrieb vor.] (3) Volljährige Vereinsmitglieder und Gäste können [mindestens auf dem Niveau des Deutschen Schwimmabzeichens

Bronze schwimmen. Über Ausnahmen bei Volljährigen entscheidet der Vorstand.]

3. Anforderungen an Bootsobleute (1) Bootsobleute müssen [mindestens 15 Jahre alt sein.] (2) Sie müssen nachweisen, dass sie verantwortlich ein Ruderboot als Bootsobmann führen können. (3) Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen für ihr Hausrevier, die Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderver-

bandes, diese Ruderordnung sowie die Hinweise und Ratschläge des Weltruderverbandes (FISA) zur Ausübung ei-nes sicheren Rudersports in der vom DRV herausgegebenen redigierten Fassung.

(4) Sie dürfen ohne Aufsicht ein Boot führen. Bei Minderjährigen gilt dies nur, wenn dazu eine schriftliche Einver-ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

4. Beschreibung des Hausrevieres (1) Das Hausrevier umfasst folgende Gewässerteile: […] (2) Für das Hausrevier gelten folgende gesetzliche Bestimmungen: […] (3) Folgende Gefahrenpunkte sind im Hausrevier besonders zu beachten: […]

5. Regelungen für Fahrten innerhalb des Haurevieres (1) Jede Fahrt ist vor Beginn ins (elektronische) Fahrtenbuch ein- und nach Beendigung der Fahrt auszutragen. (2) Ohne Aufsicht durch einen Trainer oder Ausbilder des Vereins darf eine Mannschaft (auch Einer) nur fahren, wenn

ein berechtigter Bootsobmann im Boot sitzt und die Verantwortung trägt. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes und dieser Ruderordnung verantwortlich.

(3) [Alle Fahrten sind so zu planen, dass jedes Mannschaftsmitglied im Falle einer Havarie/ Kenterung selbsttätig in der Lage ist, das nächstgelegene Ufer zu erreichen. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Fahrt mit einer geeigneten Rettungsweste oder in Begleitung eines Trainerbootes erfolgen. Kommt es während einer Fahrt zu einer Wetterän-derung ist die Fahrt abzubrechen, wenn eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.]

(4) Im Notfall muss der Bootsobmann abwägen, ob der Verbleib am Boot die beste Lösung ist. (5) Minderjährige dürfen bei kaltem Wasser [(weniger als 10 °C) nur in Begleitung eines Trainerbootes oder mit ange-

legter Rettungsweste trainieren.]

6. Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausrevieres (1) Fahrten außerhalb des Hausrevieres sind [vom Vorstand (oder von per Vorstandsbeschluss dazu berechtigten Per-

sonen)] zu genehmigen. (2) Die Berechtigung als Bootsobmann für solche Fahrten ist in geeigneter Weise [vom Vorstand (oder von per Vor-

standsbeschluss dazu berechtigten Personen) zu vergeben.]

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Unfallmeldebogen für Unfälle mit Personenschäden, die zum Einsatz des Rettungsdienstes geführt haben

Grundlage Nach § 3 Absatz 3 der vom Deutschen Rudertag verabschiedeten Sicherheitsrichtlinie meldet jede örtliche Ruderorganisation (Mitgliedsorganisation des DRV) Unfälle mit Personenschäden im Ruderbetrieb, die zum Einsatz des Rettungsdienstes geführt haben, unverzüglich dem Deutschen Ruderverband.

Kontaktdaten für Rückfragen Meldende Ruderorganisation

Vorname

Straße

Telefon

Funktion in der Ruderorganisation

Nachname

PLZ Ort

E-Mail

Angaben zum Unfall Unfalldatum Unfalluhrzeit

Unfallort – Stadt

Unfallart – Was ist passiert?

Unfallort – Gewässer

Unfallort – Fluss-Kilometer bzw. Abschnitt

Anzahl Verletzte davon mit Unterkühlung Todesfälle

Maßnahmen des Rettungsdienstes bitte links ankreuzen und ggf. rechts erläutern

Rettung aus dem Wasser

Ambulante Versorgung vor Ort ohne Krankenhaustransport

Transport ins Krankenhaus

Gern können Sie uns weitere Hinweise und Erklärungen zum Unfall geben. Was sollten andere Ruderer zur Vermeidung ähnlicher Unfälle beachten? (Verhalten am und auf dem Wasser, Gruppenzusammensetzung, Material, Ausrüstung, usw.). Bei Platzbedarf bitte einfach zusätzlich die Rückseite verwenden.

Ort, Datum Unterschrift

Deutscher Ruderverband e. V. Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover

Telefon 0511 980 94-0 Fax 0511 980 94-25

[email protected] www.rudern.de/sicherheit

An Deutscher Ruderverband e. V. Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover

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