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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten - Chancen der Digitalisierung der Unternehmenscompliance 11. Mitteldeutscher Exporttag „Digitalisierung im globalen Handel“ Carsten Bente, AEB SE

Prozesse in der - suhl.ihk.de · sowohl für Waren als auch für Technologie und Software. • Technologie im Sinne von Anhang I der EG Dual-Use VO oder Teil I Abschnitt A bzw. Abschnitt

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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten -Chancen der Digitalisierung der Unternehmenscompliance

11. Mitteldeutscher Exporttag „Digitalisierung im globalen Handel“

Carsten Bente, AEB SE

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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten -

Ziele der Exportkontrolle

Verhinderung der Verbreitung und

Entwicklung von Massenvernichtungswaffen

und konventionellen Waffen und die

Vermeidung der militärischen Nutzung von

Dual-Use-Gütern.

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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten

Rechtsabteilung

Behörden

Rechnungswesen

Geschäftsführung

Personalabteilung

Einkauf Entwicklung

IT Produktion

Wareneingang

Warehousing

Vertrieb

Versand

Ausfuhrverantwortlicher

Exportkontrollbeauftragter

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Exportkontrollrechtliche Ausfuhr

• Eine Ausfuhr liegt immer dann vor, wenn Waren, Technologie oder Software in Staaten außerhalb der Europäischen Union geliefert werden.

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Exportkontrolle in der Praxis

An wen liefere ich? Wohin liefere ich? Was liefere ich? Wofür wird das Gut verwendet ?

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Sanktionslistenprüfung: Gesetzliche Vorgaben

Was liefere ich?

Bereitstellungsverbote in Embargoverordnungen der EU Keine finanziellen Mittel für rechtswidriges Handeln

Personen – EmbargoWirtschaftliche

Sanktionsmaßnahmen gegen

einzelne Personen

EG-VO 881/2002

EG-VO2580/2001

EG-VO 753/2011

Finanzsanktionen gegen

Terroristen

Länder – EmbargoWirtschaftssanktionen gegen Länder

Totalembargo: derzeit keines

Teilembargo: Güterverkehr

Waffenembargo: Rüstungsbereich

Finanzsanktionen gegen

Personen/Unternehmen der

sanktionierten Länder

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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten

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Durchführungsverordnung (EU) 2019/1375 der Kommission vom 26. August 2019 zur 305. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

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Prüfschritte nach DE-/EU-Recht

Übersicht über die länderbezogenen Embargos (Stand: 24.01.2019

Quelle: www.bafa.de

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• Die CFSP- Liste – offizielle Datenbank der EU

• Bereitstellungsverbote aus den Embargoverordnungender EU werden in der CFSP Liste zusammengeführt.

• Die CFSP Liste ist die konsolidierte Datenbank der EU, die zum Namensabgleich zur Verfügung gestellt wird

• Rechtssicherheit nach dem EU-Recht

• Übersicht über die Sanktionsprogramme in der CFSP-Listehttps://sanctionsmap.eu/#/main

Welche Liste muss geprüft werden ?

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Beispiel CFSP-Liste – Abu Hamza Al-Masri

73http://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf

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• In einer Vielzahl weiterer Länder existieren Sanktionslisten.• Meti/EUL-Liste, Japan

• SECO-Liste, Schweiz

• FR und NL Terroristenliste

• BOE- Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK

• Die Listen müssen nur von Unternehmen beachtet werden, die dem jeweiligen Recht unterstehen.

Bsp:. Ein nach japanischem Recht organisiertes Unternehmen sollte die EUL-Liste des METI beachten,

eine deutsche GmbH (muss dies) nicht.

Sanktionslisten weltweit

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• USA ist das einzige Land mit extraterritorialem Rechtsansatz

• Keine EU-rechtliche Verpflichtung zur Beachtung der US-Black-Lists

• Für folgende 5 Listen beanspruchen die USA weltweite Geltung:• Denied Persons List (DPL)

• Specially Designated Nationals List (SDN) (teilweise zu beachten)

• Unverified List (UL),

• Entity List (EL),

• Debarred Persons List (LSDP)

Konsolidierte Fassung: https://www.export.gov/article?id=Consolidated-Screening-List

US-Sanktionslisten

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• Exportkontrolle ist im Wesentlichen eine Güterlistenprüfung

• Güterklassifizierung ist die objektiv-technische Auslegung der Güterlisten.

• Abgleich der technischen Eigenschaften des zu klassifizierenden Produkts, mit den in der Güterliste beschriebenen technischen Eigenschaften.

• Auszugehen ist immer vom Wortlaut der Listenposition.

• Die tatsächliche Verwendung ist für die Klassifizierung ohne Bedeutung

Exportkontrolle in der Praxis

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Was liefere ich? Wege zur Güterlistennummer

Befragung des

Herstellers bzw.

des Lieferanten

Exportkontrollklauseln in

Verträgen

Selbstklassifizierung

Technisches Verständnis ist

unverzichtbar.

Nachfrage bei der

Behörde

http://www.bafa.de/DE/

Aussenwirtschaft/Ausfuhr

kontrolle/Antragsstellung/

antragsstellung_node.html

1 2 3

Verantwortung für die richtige Klassifizierung liegt beim Ausführer

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Hilfsmittel zur Güterklassifizierung

Ausgehend von derWarennummer werden mögliche Güterlistennr. vorgeschlagen

http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/umschluesselungsverzeichnis/index.htm

BAFA

Gemeinsames, unverbindliches Stichwortverzeichnis zu Teil I der AL und Anh. I der EG-Dual-Use-VO

http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/al_stichwort.pdf

BAFA

Ausgehend von der Warennummer werden mögliche Güterlistennr. vorgeschlagen

http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Zoll

Umschlüsselungs-

verzeichnis (USV)

Stichwortverzeichnis

Aufbau d. GüterlisteElektronischer

Zolltarif (EZT)

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Wofür wird das Gut verwendet?

Was liefere ich?

Art. 4

EG-VO

weltweit

Keine Wertfreigrenzen

Abs. I Abs. II Abs. III

ABC-

Waffen

Militärische

Endverwendung

Illegale Rüstungs-

ausfuhren

Waffen-

embargoländerweltweit

Waren für

kerntechnische

Zwecke

In § 9 AWV

benannter

Länderkreis

5.000 €

§ 9

AWV

Gemeinschaftsrecht Deutsche Regelung

Positive Kenntnis oder

Unterrichtung durch das

BAFA

Nicht gelistete Güter

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Exportkontrolle (Brexit)

• Zur Kompensation der neuen Genehmigungspflichten für den Dual-Use-Bereich hat die EU mit der

Verordnung (EU) 2019/496 vom 25. März 2019 das Vereinigte Königreich in den begünstigten

Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. EU001 aufgenommen.

• Zu beachten ist, dass die AGG Nr. EU001 nicht für Exporte von Gütern, die in Anhang IIg sowie im

Anhang IV der EG-Dual-Use-Verordnung gelistet sind, genutzt werden können. Bereits vor dem Brexit

erteilte Verbringungsgenehmigungen – betreffend Güter des Anhangs IV der EG-Dual-Use-Verordnung –

werden weiterhin ihre Gültigkeit behalten (siehe EU-Bekanntmachung vom 21. März 2019, Ziffer 3).

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Ausfuhr von Technologie

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Ausfuhr von Technologie

• Als regelmäßig nicht von Anhang I der EG Dual-use VO bzw. Teil I Abschnitt A oder Abschnitt B der Ausfuhrliste erfasst können bspw. folgende Technologieunterlagen bewertet werden:

• Prospekte, Kataloge,

• Fotos (ohne Detailinformationen)

• Zeichnungen ohne Detailbemaßungen

• Lastenhefte, Projektpläne

• Technische Leistungsdaten, Leistungskennzahlen

• Stücklisten, wenn kein Bezug zu Zeichnungen hergestellt werden kann

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Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?

Beispiele für eine technische Unterstützung:

• manuelle Dienstleistungen wie z. B. Reparaturleistungen

• mündlicher Gedankenaustausch, bei dem sensitives Know-how erörtert wird

• Weitergabe durch Gewährenlassen, z.B. durch Gestatten der Bedienung eines Computers,

in dem sensitive Informationen gespeichert werden, Gewährung von Akteneinsicht

• Betreuung von Diplomanden, Doktoranden, Habilitanden im Hochschulbereich

• Austausch bei Symposien, Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern im Rahmen von Projekten

• Weitergabe von schriftlichen Unterlagen im Inland

(Anmerkung: Eine Weitergabe ins Ausland würde eine Ausfuhr darstellen

und wäre von den Ausfuhrgenehmigungsvorschriften erfasst.)

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Technische Unterstützung

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• A lässt von B fertigen und an C liefern

• Wartung vor Ort

• Fernwartung

• Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Vorliegen einer Ausfuhr und einer technischen

Unterstützung beide Regelungsbereiche gelten. Dies ist beispielsweise dann der Fall,

wenn ein Servicetechniker im Ausland eine technische Unterstützung in Form einer

Reparatur erbringt und zusätzlich auch Technologie in Form von Unterlagen mit sich führt.

• Zu prüfen wären daher sowohl die Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Technologie

als auch eventuell bestehende Beschränkungen für die Erbringung der technischen

Unterstützung.

Beispiele aus der Praxis:Beispiele aus der Praxis:Beispiele aus der Praxis:Beispiele aus der Praxis:

Technische Unterstützung

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Technologietransfer

Technologie im

Sinne der EG-Dual

Use VO?

Ist die Technologie

von einer

entsprechenden

Listenregel erfasst?

Sind die

technischen

Daten als

Technologie

einzustufen?

Auftrag stoppen

Genehmigung beantragen

Ausfuhr

Genehmigung liegt vor

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Cloud Computing

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Cloud Computing

Quelle: www.bafa.de

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Exportkontrolle (Brexit)

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Ausfuhr von Technologie

• Die bestehenden Genehmigungspflichten für den grenz-überschreitenden Güterverkehr gelten grundsätzlich sowohl für Waren als auch für Technologie und Software.

• Technologie im Sinne von Anhang I der EG Dual-Use VO oder Teil I Abschnitt A bzw. Abschnitt B der Ausfuhrliste

• Technologie ist als „unverzichtbar“ und damit als gelistet anzusehen, wenn sie besonders verantwortlich für alle wesentlichen Elemente der Listennummer, d. h. für die Erfüllung der jeweiligen technischen Parameter ist.

• z.B. technische Dokumentationen/Fertigungsunterlagen

• Die Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Technologie gelten nicht für (zum Zeitpunkt der Weitergabe) allgemein zugängliche Technologie.

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GTM Studie von AEB und DHBW Stuttgart

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Was kann Digitalisierung

in der Exportkontrolle leisten?

Screening von Lieferanten, Kunden, Personal, … gegen Verbotslisten

Screening

Klassifizierung des Materialstamms, z.B. Exportkontroll-Nummer

Materialstamm

Automatisierte Pflege der gesetzlichen Grundlagen mittels Datenservice für Verbotslisten und Exportkontroll-Rechtsregeln

Datenservice

Keine Geschäfte mit „bad guys“

Kennzeichnen der kritischen

Güter

Die aktuellen Verordnungen

anwenden

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Erkennen von Embargo oder Genehmigungspflicht

Beschränkungen

Beantragung von GenehmigungenBeantragung Genehmigung

Anwendbarkeit und Abschreibung von GenehmigungenNutzung Genehmigung

Kritische Vorgänge

automatisch erkennen

Effizienz und Qualität

verbessern

Schnell die richtige

Genehmigung anwenden

Was kann Digitalisierung

in der Exportkontrolle leisten?

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Durchreichen der Genehmigung an den Zoll in der AusfuhranmeldungAusfuhr-

anmeldung

Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation und Archivierung der Unterlagen sowie Prozesssicherheit

Effizienz und Qualität

verbessern

Zentrale Aufbewahrung,

schnell zugreifbar

Dokumentation & Archivierung

§

Was kann Digitalisierung

in der Exportkontrolle leisten?

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Digitalisierte Exportkontrolle

Eine in den Arbeitsablauf eingebettete Prüfung ist für die Exportkontrolle unerlässlich. Immer dann, wenn ein Vorgang angelegt wird oder prüfrelevante Angaben geändert werden. So können Sie sicher sein, dass beispielsweise auch langfristig laufende Aufträge zum Zeitpunkt der Lieferung noch genehmigungsfrei sind.

Wird eine Beschränkung erkannt? Wird der Compliance-Verantwortliche automatisch per E-Mail informiert? Wird der Geschäftsvorgang gestoppt, ganz egal wo im Unternehmen der Vorgang bearbeitet wird?

Liegt keine Beschränkung vor, bemerken Ihre Mitarbeiter die Hintergrundprüfung gar nicht.

Effizienter geht Exportkontrolle nicht.

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• IT ist ein Hilfsmittel, das Strukturen unterstützen kann

• Sie ersetzt nicht die Implementierung und Fortschreibung organisatorischer Vorgaben

• Ja nach Unternehmensgröße und Ausrichtung müssen Arbeits- und Organisationsanweisungen oder ein komplettes ICP (Internal Compliance Programm) erstellt und gelebt werden.

• Tipp: Beschreiben Sie nur tatsächliche Prozesse und Güter, mit denen Sie umgehen. Wenn Sie weder Rüstungs- noch Dual-Use-Güter haben, sind diesbezügliche Anweisungen obsolet.

Organisation first

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ANWEISUNG/DOKUMENT

• Individuelles Dokument mit konkret formulierten Maßnahmen und Pflichten für das Unternehmen

STATUS•Bewertung der Risiken

•Feststellung des Ist-Zustands im Unternehmen

•Festsetzung eines Soll-Zustands

RISIKO• Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

• Unterfällt mein Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben?

RisikoanalyseRisikoanalyse StatusanalyseStatusanalyse

Organisations-anweisung

Organisations-anweisung

ImplementierungImplementierungROLLOUT• Personalauswahl

• Aufbauorganisation

• Verantwortung

• Ablauforganisation Wer macht was wie?

• Dokumentation und Aufbewahrung

• Schulung

Organisation der Exportkontrolle

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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten

Weiterbildungsmaßnahmen

Genehmigungen

Stammdatenmanagement

Bewilligungen

Fristen

Klassifizierung Warenursprung

Automatisierung Digitalisierung

Dokumentation

Archivierung

ICP

Dienstreisen

Interne Audits

Exportkontrollbeauftragter

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Informationen vom BAFA

Quelle: www.bafa.de

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Technologietransfer und Non-Proliferation

• Technologie im Sinne von Anhang I der EG Dual-use VO oder Teil I Abschnitt A bzw. Abschnitt B der Ausfuhrliste

• Illegale Beschaffung von relevanten Technologien und Herstellungsverfahren sowie die Abwerbung wissenschaftlich-technischen Personals, die zur Weiterverbreitung bzw. Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und geeigneter Trägersysteme dienen (Proliferation) sowie als „Technische Unterstützung“ bezeichnete Dienstleistungen.

• Software zum Download

• …

Quelle: www.bafa.de

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Herzlichen Dank!Herzlichen Dank!Herzlichen Dank!Herzlichen Dank!

Carsten Bente,

Senior Consultant, Global Trade & Risk Management

AEB SE, [email protected]