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GESICHERTE QUALITÄT Qualitätsbericht 2010 Teil 1 – Text

Qualitätsbericht 2010

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Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für 2010

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Page 1: Qualitätsbericht 2010

GESICHERTE

QUALITÄT

Qualitätsbericht 2010

Teil 1 – Text

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1.

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Inhalt

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Grußwort

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Qualitätsförderung – aktuell

Qualitätssicherung in der Früherkennung von Tumorerkrankungen

am Beispiel der Zytologie

Qualitätssicherungsbereiche

Fachbereich Qualitätssicherung der KV Brandenburg

Servicenummern

Impressum

Ebenen und Instrumente der Qualitätssicherung

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Einheitliche Notrufnummer 116 117

Arztsuche der KBV

Arztbibliothek

Praxisinformationen auch als Film

Arthroskopie

Fortbildungsverpflichtung

Qualitätszirkel

Servicebereiche der KV Brandenburg

Page 3: Qualitätsbericht 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

was ist Qualität in der medizinischen Versorgung? Was ist dafür zu tun, um einen

Mindeststandard zu sichern? Was bringt die Mediziner dazu, besser zu werden?

Qualitätssicherung ist „Insidern“ schon lange ein Begriff! Aber auch die Öffent-

lichkeit dürfte jetzt besser informiert sein. Zum 8. Mal in Folge berichten die KVen,

auch die KV Brandenburg, über QS-Vereinbarungen, Leistungsanforderungen,

Leistungsprüfungen und Maßnahmen, die im ambulanten Sektor schon längst

selbstverständlich sind.

Es gibt immer Bereiche, die es zu verbessern gilt, weshalb die Vorgaben zur Qualitätssicherung von

der ärztlichen Selbstverwaltung immer wieder hinterfragt und überarbeitet werden. Zudem nehmen

Politik, Krankenkassen und Patientenverbände ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme wahr. So wer-

den in Zukunft die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsverbesserung über den

ambulanten Sektor hinaus, also sektorenübergreifend gefasst. Der gemeinsame Bundesausschuss

hat hierzu eine Richtlinie erlassen, wobei die organisatorischen Strukturen in den Bundesländern

noch zu schaffen und indikationsbezogene QS-Richtlinien noch zu entwickeln sind. Ein mühseliger

Prozess, jedoch ein notwendiger. Schließlich hat es vergleichbare arztbezogene Strukturprüfungen,

Kolloquien, Mindestfrequenzregelungen, Dokumentationsprüfungen oder sogar jährliche Rezertifi-

zierungen im klinischen Sektor bisher nicht gegeben. Hier waren die Vertragsärzte und Vertragspsy-

chotherapeuten bisher vorbildhaft!

Für niedergelassene Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten sowie zur ambulanten

Behandlung ermächtigte Krankenhausärzte sind Prüfungen und Nachweispflichten selbstverständ-

lich, der Anspruch an die eigene Versorgungsqualität hoch. Das Behandeln unserer Patienten ist eine

überaus verantwortungsvolle Aufgabe – Qualitätssicherung hilft diese Verantwortung zu tragen!

Was in der Qualitätssicherung im Einzelnen getan wurde, welche Diagnose- und Therapieleistungen

überwacht werden und mit welchem Ergebnis, können Sie in diesem Bericht nachlesen. Mein aus-

drücklicher Dank geht an die vielen ehrenamtlich in die Qualitätskommissionen berufenen Kollegen

und die Mitarbeiter der KV Brandenburg, die sich mit großem Engagement für die Qualitätsprüfung

und die kontinuierliche Qualitätsverbesserung einsetzen.

Ihr Dipl.-Med. Andreas Schwark

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg

Qualität gehört dazu

GRUSSWORT

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Page 4: Qualitätsbericht 2010

Um die Qualität ärztlichen Handelns in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung messen zu kön-nen, ist es erforderlich, die unterschiedlichen Anforderungen genau zu definieren und die tatsächlich erbrachte Qualität möglichst exakt zu bewerten. Grundlage hierfür ist die Einführung von Messgrö-ßen, die in der Medizin üblicherweise als Qualitätsindikatoren bezeichnet werden. Sie helfen beim Feststellen, inwieweit der gestellte Anspruch erfüllt wurde und beim Bewerten ihres Nutzens für das tatsächliche Behandlungsergebnis. Allerdings messen sie jeweils nur einen Teilaspekt der medizini-schen Versorgungsqualität. International anerkannt ist das Konzept des amerikanischen Wissen-schaftlers Avedis Donabedian, der medizinische Qualität in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterscheidet.

Diese drei Ebenen von Qualität beeinflussen sich gegenseitig. Das gewünschte Behandlungsergebnis

(Ergebnisqualität) wird nur erreicht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Strukturqualität)

gegeben sind und auch der gesamte Behandlungsprozess (Prozessqualität) darauf abzielt.

2.1 Ebenen und Instrumente der Qualitätssicherung

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2. Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Strukturqualität umfasst Eigenschaften und Merkmale des Arz-tes, des Praxispersonals, der Praxiseinrichtung und -ausstattung. Darunter fallen die Aus- und Weiterbildung des Arztes, die Sicherstellung von festgelegten Frequenzen medizi-nischer Verfahren, die ein hohes Maß an Routine erfordern, die Qualifikation des medizinischen Personals sowie die Einhaltung von Standards bei den eingesetzten Gerätschaften aber auch bauliche Voraussetzungen und anderes.

bei Genehmigungserteilung:Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes EingangsprüfungenPrüfung apparativer und räumlicher VorgabenPrüfung organisatorischer VoraussetzungenPrüfung von Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter zum Genehmigungserhalt:Prüfung vorgegebener FrequenzenNachweis von FortbildungenRezertifizierungen

§

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§

Zur Prozessqualität gehört an erster Stelle die Performance des Arztes/der Praxis in der Erbringung diagnostischer und thera-peutischer Maßnahmen. Die einzelnen Aspekte reichen dabei vom technischen Anteil (zum Beispiel Bildqualität einer Rönt-genaufnahme, adäquate Schichtdicke in der Kernspintomogra-phie, angemessene Färbung von zytologischen Präparaten) bis zum rein ärztlichen Anteil (zum Beispiel der Indikationsstellung zur Anwendung eines Verfahrens oder der diagnostischen Befundung). Sie umfasst aber auch weitere praxisinterne Abläufe, wie zum Beispiel die Organisation der Terminvergabe.

Parameter zur Beschreibung von Ergebnisqualität stellen in erster Linie den Einfluss eines diagnostischen oder therapeuti-schen Vorgehens in der Behandlung von Patienten dar und geben Auskunft darüber ob und inwieweit verschiedene Behandlungsziele erreicht wurden. Unterschieden werden muss hier zwischen, patientenbezogenen (wie sie nur in einem individuellen Patientenkontakt möglich sind) und bevölke-rungsspezifischen (zum Beispiel durch Screening-Programme) Ergebnissen. Sie reichen von einer objektiv messbaren Senkung des Blutdruckes über die subjektive Patientenzufriedenheit bis zur Verringerung der Gesamtmortalität.

S T R U K T U R Q U A L I T Ä T

P R O Z E S S Q U A L I T Ä T

E R G E B N I S Q U A L I T Ä T

EBENEN DER QUALITÄTSSICHERUNG INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG

zum Genehmigungserhalt:Einzelfallprüfungen durch StichprobenDokumentationsprüfungenPräparateprüfungenHygieneprüfungenQualitätsmanagement

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§

§

BenchmarkberichteRückmeldesystemeJahresstatistiken

Beispiele sind hier: DialyseDisease-Management-ProgrammeKernspintomographie oder Vakuumbiopsie der Brust (Abgleich mit Histologie)Zytologie Jahresstatistik

QUALITÄT IN DER AMBULANTEN MEDIZINISCHEN VERSORGUNG

Page 5: Qualitätsbericht 2010

3. Qualitätsförderung – aktuell

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An ausgewählten Beispielen werden hier aktuelle Projekte und Entwicklungen vorgestellt.

Mit dem Beschluss der Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen

der Qualitätssicherung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 in Verbindung mit § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V – der so

genannten Qesü-RL – wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die rechtlichen Vorausset-

zungen für die Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards in der ambulanten und stationären Ver-

sorgung geschaffen. Behandlungsergebnisse können sektorenübergreifend erfasst und bewertet

werden. Mit der Richtlinie wird zugleich die Längsschnittbetrachtung von Daten etabliert, die die Aus-

sagekraft von Qualitätsdarstellungen zum Leistungsgeschehen erhöht.

Die Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erstreckt sich auch auf alle Selektivver-

träge und die privatärztliche Versorgung durch Vertragsärzte. Das eröffnet die Möglichkeit, künftig

einheitliche Qualitätsstandards für Leistungen festzusetzen, unabhängig davon, ob diese im Rahmen

des Kollektivvertrages, in ergänzenden Verträgen oder für privat Krankenversicherte erbracht wer-

den.

Die Richtlinie beschreibt die Strukturen, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitäts-

sicherung erforderlich sind, und legt die Aufgaben der beteiligten Organisationen fest. Sie gibt vor,

wie die von Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern erhobenen Behandlungsdaten zu verar-

beiten und auszuwerten sind. In der Regel soll das Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitäts-

sicherung länderbezogen durchgeführt werden. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei kleinen Fall-

zahlen, kann es auch ein so genanntes bundesbezogenes Verfahren geben.

Festgeschrieben ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen,

Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen gemeinsam über die Einleitung sektorenübergrei-

fender Maßnahmen zur Qualitätssicherung entscheiden. Dazu sollen Landesarbeitsgemeinschaften

(Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft, Ver-

bände der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen) gegründet werden, die auch die Organisa-

tionen der Pflegeberufe, die Landesärztekammern und Patientenvertreter in ihre Entscheidungen ein-

beziehen. Für die Durchführung der eigentlichen Qualitätssicherung im ambulanten Bereich bleiben

die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig.

Die Einführung und Umsetzung der ersten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen

ist für das Jahr 2012 geplant. Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des AQUA-Institutes zu Qualitätsin-

dikatoren und -instrumenten wird der G-BA in 2011 für die Themenbereiche Katarakt-Operationen,

PCI & Koronarangiographie, Konisation des Gebärmutterhalses und Kolorektales Karzinom themen-

spezifische Bestimmungen zur Qesü-RL erarbeiten.

3.1 Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

Page 6: Qualitätsbericht 2010

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

6

3.3 Arztsuche

BundesArztsuche

Das Portal der KBV zur Arztsuche über das Internet wird bereits seit Jahren rege genutzt. Als Beson-

derheit werden dort sogar die Leistungsbereiche angezeigt, die einer besonderen Qualitätssicherung

und Prüfung durch uns unterliegen. Aber die neuen Techniken haben sich weiterentwickelt und so

wurde nun zusätzlich eine eigene Applikation für das iPhone und das iPad entwickelt. Es ist damit

möglich, an jedem beliebigen Ort in Deutschland nach einem Arzt oder Psychotherapeuten zu

suchen. Die Ergebnisse zeigt das Programm in einer Liste oder auf einer Landkarte um den aktuellen

Standort des Nutzers an, welchen das iPhone automatisch ermittelt. Zu jedem Arzt sind Adresse, Tele-

fonnummer, Fachgebiete, Zusatzbezeichnungen und Fremdsprachenkenntnisse hinterlegt. Mit nur

einem Klick kann der Nutzer sofort in der Praxis anrufen. Den Weg zum Arzt zeigt die iPhone-

Navigation auf einer Karte auf Wunsch ebenfalls an. In der Detailsuche lässt sich abfragen, ob bei-

spielsweise im Umkreis von zwanzig Kilometern ein Kinderarzt zu finden ist. Genauso ist es möglich

einen Hausarzt zu finden, der zum Beispiel eine bestimmte Fremdsprache

spricht. Diese steht im App-Store kostenlos zum

Herunterladen bereit und soll bald auch für andere Smartphones

zur Verfügung stehen.

Am liebsten möchte man sie vergessen – und meistens hat man sie

leider auch vergessen, die Telefonnummer unter der der ärztliche

Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen erreichbar

ist. Dieser Bereitschaftsdienst stellt sicher, dass Patienten im

Krankheitsfall auch außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten,

also abends, an Feiertagen und am Wochenende, einen niederge-

lassenen Arzt kontaktieren können. Hier wollen wir aber Abhilfe

schaffen werden, denn zukünftig soll dieser Bereitschaftsdienst in

ganz Deutschland unter einer einheitlichen Telefonnummer, der

116 117 erreichbar sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die

Kassenärztliche Bundesvereinigung haben von der Bundesnetz-

agentur, die für die Vergabe dieser Telefonnummern zuständig ist,

den entsprechenden Zuschlag erhalten. Unter der Rufnummer

116 117 also können sich die Bürger künftig außerhalb der Praxiszei-

ten an einen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln las-

sen. Die Nummer ist entgeltfrei aus dem Fest- und dem Mobilfunk-

3.2 Einheitliche Notrufnummer 116 117

netz zu erreichen. Damit werden endlich die bislang vielen unterschiedliche Rufnummern für den

ärztlichen Bereitschaftsdienst, oft sogar mehrere in einem Bundesland, die überdies schwer zu mer-

ken sind, abgelöst. 116 117 ist künftig in nicht lebensbedrohlichen Situationen der direkte Draht zum

Arzt – nicht zu verwechseln mit dem Notdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet und

unter der 112 zu erreichen ist. Die Initiative für die bundesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnum-

mer kam von der KV Brandenburg. Dort wurde das Vorhaben in einem Pilotprojekt bereits getestet.

Weitere Informationen gibt es unter

www.kbv.de/arztsuche/iPhoneApp.html.

Page 7: Qualitätsbericht 2010

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3.4 Arztbibliothek

Ärztliches Handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles Wissen. Die zunehmende Informationsflut

macht es jedoch immer schwieriger und aufwändiger, vertrauenswürdiges und nützliches Wissen zu

identifizieren. Die KBV und die Bundesärztekammer haben deshalb mit der Arztbibliothek medizini-

sches Wissen gezielter verfügbar gemacht.

Zu finden sind hier ausgewählte Leitlinien, Praxishilfen und Patienteninformationen, Cochrane-

Reviews und aktuelle Evidenzberichte, Zugang zu den Angeboten der Deutschen Zentralbibliothek

für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen. Das Angebot wird laufend erweitert.

3.5 Praxisinformationen auch als Film

Informationen sind schneller und kompakter geworden. Diesem Trend trägt die KBV Rechnung mit

der Kommunikation über Filmbeiträge in Form von Videopodcasts. Gemeinsam mit den KVen hat sie

den internetbasierten Kanal KV-on in Betrieb genommen. Seit 1. April 2010 ist KV-on „auf Sendung“.

Mehr als 260 Filmminuten in 69 Videos wurden bis Jahresende produziert. Dazu zählen 38 Themen

der Woche, vier Reportagen und zwölf Servicebeiträge. Die Breite der Themen reichte auch hier vom

richtigen Kodieren über die Honorarverteilung bis zum Qualitätsmanagement.

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

Alle Praxisinformationen finden Interessierte unter www.kbv.de in der Rubrik

„Service“ sowie im KV-SafeNet-Portal. Sie sind auch bei den KVen erhältlich.

KV-on ist erreichbar unter www.kbv.de oder direkt über www.kv-on.de.

Page 8: Qualitätsbericht 2010

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3.6 Arthroskopie

Mit jährlich mehr als einer halben Million Eingriffen bundesweit handelt es sich bei der Arthroskopie

um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation. Bei etwa der Hälfte der Patienten

erfolgt sie ambulant. Die neue, bundesweit geltende Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie

des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert einheitliche Beurteilungskriterien für arthroskopi-

sche Eingriffe am Knie- und Schultergelenk. Damit soll sichergestellt werden, dass überall in Deutsch-

land die gleichen Qualitätsstandards gelten und eingehalten werden.

Die Stichprobenprüfungen hatten zum Teil erhebliche Qualitätsmängel deutlich gemacht. In den

ersten beiden Jahren nach Einführung der neuen Richtlinie sollen zehn Prozent der arthroskopieren-

den Ärzte, danach jährlich vier Prozent einer Stichprobenprüfung unterzogen werden. Diese Prüfun-

gen sollen dazu beitragen, die Qualität arthroskopischer Eingriffe weiter zu verbessern. Mögliche

Defizite, unter anderem in der Indikationsstellung, in der Leistungsdokumentation und in den Nach-

behandlungsmaßnahmen, sollen durch zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen reduziert wer-

den. Die schriftliche und bildliche Dokumentation muss festgelegten Anforderungen entsprechen.

Prüfinhalt ist zudem, dass die Dokumentationen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein müssen.

Einige Kassenärztliche Vereinigungen, so auch die KV Brandenburg, führen solche Prüfungen

bereits seit Jahren (seit 09/2003) auf Grundlage regional entwickelter Kriterien durch.

Anforderungen an die schriftliche Dokumentation

Anforderungen an die bildliche Dokumentation

Aus dem Operationsbericht müssenmindestens folgende Angaben hervorge-hen:

§Patientenidentifikation(Name, Vorname und Geburtsdatum)§Operationsdatum§Name des Operateurs, gegebenenfalls

des Assistenten und des Anästhesisten§Operationsgrund§Diagnose mit Seitenangabe§durchgeführte Operation§gegebenenfalls Blutsperrezeit/ Blutleer-

zeit§Lagerung des Patienten§Operationsdauer§bei Normalbefund entsprechende Frage-

stellung§bei pathologischem Befund detaillierte

Beschreibung (Lokalisation mit Seitenan-gabe, Größe, Form, Struktur und so wei-ter)§Beschreibung des operativen Vorgehens§Beschreibung des Endbefundes nach

Abschluss der Operation§begründete Benennung nicht darstellba-

rer beziehungsweise in der Bilddoku-mentation nicht zu beurteilender Areale§Angaben zur Indikation eventueller Fol-

geeingriffe oder konservativer Maßnah-men.

§Die Dokumentation kann auf Videoband, Prints oder allgemein lesbaren digitalen Datenträgern (CD, DVD) erfolgen und muss zugreifbar archiviert sein. Sie muss klar nachvollziehbar gekennzeichnet und eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein.§Zur eindeutigen Identifikation müssen

aus der Bilddokumentation ersichtlich sein:§Patientenidentifikation§Operationsdatum§Name des Operateurs und der Praxis

beziehungsweise Klinik.§Die Bilddokumentation muss eine Beur-

teilung des präoperativen Befundes und des Operationsergebnisses ermöglichen, gegebenenfalls unter Verwendung eines Tasthakens.§Der präoperative Befund und das post-

operative Ergebnis sollten aus einer ver-gleichbaren Perspektive und Kameraein-stellung vorgenommen werden.§Falls im Ausnahmefall wegen eines

unvorhergesehenen technischen Defek-tes eine Bilddokumentation nicht mög-lich ist, muss dies im Operationsbericht unter Angabe der Gründe vermerkt wer-den.

§Bei allen Arthroskopien des Kniegelenks ist ein digitaler Rundgang zu dokumen-tieren mit obligater Darstellung aller Kompartiemente einschließlich Diagnose mit Seitenangabe:§Innenmeniskus mit Hinterhorn§Außenmeniskus mit Hinterhorn§Interkondylarregion (vorderes/hinteres

Kreuzband)§Femuropatellargelenk§gegebenenfalls Darstellung der Befun-

de, die wesentlich sind für die Indikati-on eines Folgeeingriffs oder das weite-re konservative Vorgehen (zum Bei-spiel Knorpelschäden, Synovitiden, Brandverletzungen).

§Bei allen Arthroskopien des Schulterge-lenks ist ein diagnostischer Rundgang zu dokumentieren mit obligater Darstellung von:§Rotatorenmanschette – Übergang

Humeruskopf§langer Bizepssehne mit Ansatz§Labrum mit Kapselkomplex§gegebenenfalls glenohumoraler Knor-

pelbelag§gegebenenfalls Darstellung der Befun-

de, die wesentlich sind für die Indikati-on eines Folgeeingriffs oder das weite-re konservative Vorgehen (zum Beispiel Fehlen der glenohumoralen Bänder, Rotatorenmanschettenrupturen).

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

Page 9: Qualitätsbericht 2010

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Im Land Brandenburg haben 54 Ärzte eine Arthroskopie-Genehmigung erhalten. Die Qualität

der Indikationsstellung sowie der Bild- und Schriftdokumentation musste innerhalb der Stich-

probe im Jahr 2010 in 8 Fällen nur gering beanstandet werden. Erhebliche oder schwerwie-

gende Mängel wurden nicht festgestellt. Im Vergleich zu den Prüfergebnissen anderer KVen

steht die KV Brandenburg, wahrscheinlich auch wegen der längerjährigen Etablierung dieses

QS-Verfahrens, für eine gute Qualität!

3.7 Fortbildungsverpflichtung

Neben den Berufsordnungen verpflichtet auch das SGB V alle an der vertragsärztlichen Versorgung

teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zu einer kontinuierlichen Fortbildung (§ 95d SGB V).

Die KBV hat dazu in Abstimmung mit der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeuten-

kammer die „Regelung der Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychothera-

peuten nach § 95d SGB V“ beschlossen, die am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist.

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden müssen – unabhängig davon, ob sie nieder-

gelassen, ermächtigt oder angestellt sind – innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 250 Fort-

bildungspunkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Für Ärzte und Psychothe-

rapeuten, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, endete der erste Nachweiszeitraum am

30. Juni 2009. Danach mussten im Zuständigkeitsbereich der KV Brandenburg 3.000 Praxen erstmalig

überprüft werden. Für alle anderen beginnt er mit dem Datum der Zulassung/Anstellung/Ermächti-

gung und endet nach fünf Jahren.

Der Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung grund-

sätzlich durch ein Kammerzertifikat zu führen und kann sowohl durch den Besuch von Fortbildungs-

veranstaltungen im klassischen Sinne (zum Beispiel Vorträge, Seminare, Fachtagungen) als auch

durch die Teilnahme an moderierten Qualitätszirkeln, das Literaturstudium oder die Nutzung von

Online-Fortbildungsangeboten erworben werden.

Einen kontinuierlichen Überblick über ihren Punktestand erhalten Vertragsärzte und Vertrags-

psychotherapeuten durch Punktekonten, die bei den Berufskammern geführt werden.

Eine unzureichende Fortbildung zieht Sanktionen nach sich, die der Gesetzgeber in § 95d Abs. 3

SGB V streng definiert hat:

Honorarkürzungen für vier Quartale um zehn Prozent, für weitere vier Quartale um 25 Prozent

Verpflichtung zum Nachholen der Fortbildungsversäumnisse innerhalb von zwei Jahren

Verfahren zum Zulassungsentzug, wenn der Fortbildungsnachweis auch nach Ablauf der zweijäh-

rigen Nachfrist nicht erbracht wird.

Darüber hinaus schreiben viele der bundeseinheitlichen und regionalen Verträge oder Vereinba-

rungen, zum Beispiel Disease-Management-Programme, Schmerztherapievereinbarung, Onkologie-

vereinbarung oder hausarztzentrierte Versorgungsverträge eine spezielle fachliche Fortbildung vor.

Der Nachweis der erforderlichen Fortbildung muss im Rahmen solcher Verträge teilweise jährlich

erfolgen.

§

§

§

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

Page 10: Qualitätsbericht 2010

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg waren für das Jahr 2010 insgesamt 180 Mit-

glieder (168 Ärzte und 12 Psychologische Psychotherapeuten) zum Nachweis ihrer Fortbildung

verpflichtet. Davon haben 175 den Nachweis gegenüber der KV erbracht, das entspricht 97,3 %.

Gegen 5 Nachweispflichtige wurden Sanktionen eingeleitet. Rückblickend hat die KV Branden-

burg bisher nur in einem Fall den Antrag auf Zulassungsentzug beim zuständigen Zulassungs-

ausschuss stellen müssen.

3.8 Qualitätszirkel

Im Jahr 2010 haben im KV-Bereich 159 anerkannte und geförderte Quali-

tätszirkel mit 1.829 Teilnehmern gearbeitet.

3.9 Servicebereiche und Projekte der KV Brandenburg

Fortbildungsveranstaltungen

Organisation des ambulanten ärztlichen

Bereitschaftsdienstes

Qualitätszirkel sind seit mehr als fünfzehn Jahren eine etablierte Form ärztlicher und psychothera-

peutischer Fortbildung: Ärzte und Psychotherapeuten tauschen sich in moderierten Arbeitskreisen

über ihre Tätigkeit aus, um die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwi-

ckeln. Qualitätszirkel sind damit ein wichtiges Instrument der Qualitätsförderung und -sicherung.

Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt ihre Mitglieder hierbei finanziell und bietet regelmäßig

Moderatorentrainings an.

Zur Unterstützung der Sicherstellung einer hochwertigen vertragsärztlichen Versorgung…

…bietet die KV Brandenburg ihren ärztlichen und psychotherapeutisch tätigen Mitgliedern sowie

deren Praxispersonal ein umfangreiches Portfolio von an. Im Sachge-

biet Fortbildung werden entsprechende Angebote konzipiert und organisiert. Neben den etablierten

häufig nachgefragten Angeboten zum Thema Praxismanagement, Kommunikation, Abrechnung und

Moderation, werden auch Seminare mit medizinisch fachlichem Inhalt durchgeführt, vor allem vor

dem Hintergrund spezieller Qualitätsanforderungen durch leistungsbezogene Sonderverträge (DMP,

HZV) oder QS-Vereinbarungen (z. B. Hautkrebs-Screening). Um auch den Bedürfnissen der neu hinzu-

kommenden und der „aussteigenden“ Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zu entspre-

chen, stehen Orientierungsseminare für Existenzgründer und Kurse zur Praxisveräußerung mit auf

dem Programm.

…ist die KV Brandenburg auch verantwortlich für die

zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Die Umsetzung dieser Ver

pflichtung wird durch die gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der KV Branden-

burg mit der Landesärztekammer Brandenburg geregelt. Durch das Bereitschafts-

dienstmanagement wird die Erreichbarkeit der jeweils diensthabenden Ärzte koordi-

niert und sichergestellt. Die Erfolgsquote bei der Erreichbarkeit der diensthabenden

Ärzte über dieses System lag im Jahr 2010 bei 98,9 %. Für den allgemeinmedizinischen

Bereitschaftsdienst gingen 182.416 Anrufe ein und für die fachspezifischen Dienste (Kin-

derheilkunde, HNO, Augenheilkunde, Chirurgie) 35.960.

10

1.

2.

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

Page 11: Qualitätsbericht 2010

11

Ende 2007 reichte die KVBB das Projekt

bei der EU-Kommission ein – mit Erfolg! Im Berichtsjahr 2010 konnten alle notwendigen, vor-

bereitenden Schritte zur Einführung und Umsetzung getroffen werden.

…sorgt sich die KV Brandenburg auch um den Nachwuchs. Seit etwa 4 Jahren betreibt die KV

Brandenburg erfolgreich eine . Diese Plattform ermöglicht

das schnelle Auffinden von freien Weiterbildungsstellen in allen Fachgebieten und berücksichtigt

auch regionale Wünsche. Außerdem ist eine direkte Kontaktaufnahme zum anbietenden Vertragsarzt

möglich. Derzeit umfasst die WB-Börse einen Datenbestand von 170 Ärzten, die im ambulanten

Bereich WB-Stellen anbieten, zu jeweils gleichen Teilen aus dem hausärztlichen und gebietsärztlichen

Bereich.

Darüber hinaus wurde gemeinsam mit der Landesärztekammer Brandenburg und der Landeskran-

kenhausgesellschaft das Projekt zur Bildung von sechs

auf den Weg gebracht. Sie sollen angehende Hausärzte bei der Weiterbildung unter-

stützen und begleiten. Das Ziel ist, die in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Weiterbil-

dungsabschnitte in zeitlicher Kontinuität abzusichern und sowohl die ambulanten als auch die statio-

nären Abschnitte im Komplex in einer umschriebenen Region zu ermöglichen. Zum Jahresende 2010

befanden sich 72 Assistenten in der hausärztlichen Weiterbildung.

... hat die KV Brandenburg einen installiert. Der

Beratungs- und Informationsdienst für Vertragsärzte und Patienten

sowie Partner und Unternehmen im Gesundheitswesen ist ein Serviceangebot, dass in zunehmen-

dem Maße genutzt wird. Während des Jahres 2010 sind insgesamt 7.992 Anrufe eingegangen.

Wo finde ich einen Arzt für spezielle Leistungen?

Welche Praxis ist rollstuhlgerecht?

Welcher Arzt hat Fremdsprachenkenntnisse?

Welche Einrichtung bietet was an?

Wo finde ich welche Fortbildungen?

Wie gehe ich mit Patientenunterlagen um?

Viele Fragen können über unseren Infodienst schnell beantwortet werden.

Eine besondere Hilfestellung bietet zudem die Kooperationsberatungsstelle

für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten KOSA. Hier wird nicht

nur informiert sondern es werden auch Kontakte und Kooperationen vermit-

telt, Veranstaltungen begleitet und die Öffentlichkeitsarbeit der Selbsthilfe-

gruppen unterstützt. Ergänzend zum telefonischen Service ist das Verzeichnis

der Vertragsärzte- und Psychotherapeuten im Land Brandenburg (Arztsuche)

im Internet unter der Adresse www.kvbb.de eingestellt.

Über das Infotelefon werden aber auch Beschwerden entgegen genommen, die dann in den über-

wiegenden Fällen in einem verantwortungsbewussten Miteinander sachlich geklärt werden können.

Gelingt das nicht, werden nachfolgend auf schriftlichem Weg die Mitarbeiter des Beschwerdemana-

gements eingeschaltet.

„Einheitliche Europäische Bereitschaftsdienstnummer

116 117“

Weiterbildungsbörse (WB) im Internet

„Weiterbildungsnetzwerken hausärztliche

Versorgung“

telefonischen Beratungs- und Informationsdienst

Vertragspsychotherapeuten,

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§

§

§

§

§

QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL

3.

4.

Page 12: Qualitätsbericht 2010

QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG

12

Die Früherkennung von Erkrankungen im Kindes- und Erwachsenenalter ist ein wichtiger Bestandteil

der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Für Erwachsene gibt es dazu abhängig von Alter und

Geschlecht verschiedene Angebote zu Untersuchungen auf Herz-Kreislauf- und bösartigen Tumorer-

krankungen.

Insbesondere die Früherkennungsuntersuchungen auf Tumorerkrankungen sind dabei oft mit beson-

deren Qualitätssicherungsmaßnahmen verbunden. Spezielle Vereinbarungen gibt es für die Mammo-

graphie, die Koloskopie und die Zytologie von Abstrichen der Zervix uteri. Bei der Koloskopie und der

Zytologie gelten diese Vereinbarungen gleichermaßen sowohl für die präventiv als auch für die kura-

tiv erbrachten Untersuchungen. Bei der Mammographie gibt es eine Vereinbarung ausschließlich für

kurative Untersuchungen und dann das Mammographie-Screening Programm, das neben der Mam-

mographie als Erstuntersuchung auch die weitere Abklärungsdiagnostik umfasst.

4. Qualitätssicherung in der Früherkennung von Tumorerkrankungen am Beispiel der Zytologie

Beispiel: Zytologie-Vereinbarung

Die Vereinbarung zur Zytologie von Abstrichen der Zervix uteri wurde mit Wirkung zum 1. Oktober

2007 zur Vereinheitlichung bereits bestehender regionaler Qualitätssicherungsaktivitäten sowie zur

Anpassung an internationale Standards überarbeitet und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.

Die Fachkommission der KV Brandenburg war aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung an der Entwick-

lung und Ausgestaltung der QS-Vereinbarung wesentlich beteiligt. Die Regelungen betreffen insbe-

sondere folgende Bereiche:

Die Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung zytologischer Untersu-

chungen sind nun für die berechtigten Facharztgruppen (Pathologen und Gynäkologen) einheit-

lich geregelt. Unverändert blieb die Notwendigkeit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Präpa-

rateprüfung.

Mit der neuen Zytologie-Vereinbarung wurde auch die fachliche Qualifikation der im Zytologie-

Labor unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes tätigen Präparatebe-

funder verbindlich vorgegeben. Gefordert wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als

zytologisch tätige/-r Assistent/-in oder Medizinisch-technische/-r Laboratoriumsassistent/-in mit

einer anschließenden ganztägigen einjährigen praktischen Tätigkeit in einer Laboreinrichtung

der Zervix-Zytologie.

Vorgaben zur Durchführung von zytologischen Präparatebefundungen sehen vor, dass die Prä-

paratebefundung in den Räumen der zytologischen Einrichtung und an einem zytologischen

Arbeitsplatz erfolgt. Entsprechend international üblichen Standards dürfen am Mikroskop arbei-

tende Präparatebefunder durchschnittlich pro Arbeitsstunde nicht mehr als zehn Präparate

befunden. Geregelt sind auch Vorgaben zur Präparateaufbereitung. Die Präparatebefundung

nach der Münchner Nomenklatur II ist verbindlich und regelt, welche Präparate vom zytologie-

verantwortlichen Arzt zu begutachten sind.

ðEinheitliche Eingangsqualifikation

ðFachliche Qualifikation der Präparatebefunder

ðDurchführung von zytologischen Präparatebefundungen

Page 13: Qualitätsbericht 2010

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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG

ðStichprobenprüfung der Präparatequalität und ärztlichen Dokumentation – Statistik

In der Praxis

jährlich müssen alle Labore der KV eine Jahresstatistik vorlegen,

zweijährlich muss gegenüber der KV die Fortbildungsverpflichtung der Ärzte und die

seiner Mitarbeiter bzgl. dieser Vereinbarung nachgewiesen werden,

ebenfalls zweijährlich werden zwölf der befundeten Präparate inklusive der Dokumentation

von der Qualitätssicherungs-Kommission der KV geprüft.

Die Kassenärztliche Vereinigung fordert vom zytologieverantwortlichen Arzt zweijährlich zwölf

Präparate mit der dazugehörenden Dokumentation und Befundung an. Die eingereichten Präpa-

rate werden von der Qualitätssicherungs-Kommission auf ausreichende technische Präparate-

qualität, zutreffende und vollständige Beurteilung des Präparates sowie auf vollständige Doku-

mentation überprüft. Zudem ist der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich eine Jahresstatistik,

die eine fallbezogene Auflistung der zytologischen Befundgruppen enthält, zu übermitteln. In

dieser Jahresstatistik ist eine Zusammenführung und Korrelation zytologischer und histologi-

scher Befundergebnisse vorzunehmen.

Für den zytologieverantwortlichen Arzt bedeutet das, dass er in dreifacher Hinsicht geprüft wird:

Das Bestehen jeder dieser Prüfungen ist für den Arzt Voraussetzung zur Aufrechterhaltung seiner

Genehmigung.

a. Prüfung der Jahresstatistik im Abstand von jeweils 12 Monaten (§ 8 Abs. 2)

Der zytologieverantwortliche Arzt hat eine Jahresstatistik gemäß Anlage 2 zu erstellen, die folgen-

de Angaben enthält (§ 8 Abs. 1):

Gesamtzahl der in der Einrichtung untersuchten Präparate der Zervixzytologie des Berichtsjahres

Anzahl der nicht verwertbaren Präparate

Anzahl der untersuchten Frauen

Anzahl der Ausgangsbefunde (ein Befund pro untersuchter Frau des Berichtsjahres), geordnet

nach Befundgruppen der Münchner Nomenklatur II

Ergebnisse der histologischen Abklärungsuntersuchungen, die bis zum 30. Juni des Folgejahres

erfolgt sind, bezogen auf den maßgeblichen zytologischen Vorbefund

ggf. Praxisbesonderheiten, die die Befundgruppenverteilung beeinflussen können (z. B. hoher

Anteil kurativer Abstriche)

Der zytologieverantwortliche Arzt muss dafür sorgen, dass die Übertragung der Daten der Jahres-

statistik in elektronischer Form bis jeweils zum 31. Juli des Folgejahres an die KV erfolgt (§ 8 Abs. 2).

Die KV überprüft die Jahresstatistik auf Vollständigkeit (§ 8 Abs. 2).

Die Jahresstatistiken werden von der KV im Sinne einer Gesamtstatistik jährlich insgesamt darge-

stellt und den Ärzten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt („Benchmark-Berichte“,

§ 8 Abs. 3).

§

§

§

§

§

§

a.

b.

c.

Page 14: Qualitätsbericht 2010

14

QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG

b. Prüfung der Fortbildungsverpflichtung jeweils 24 Monaten nach § 95d SGB V

themenbezogene Fortbildung 40 Stunden Dauer jeweils

innerhalb von zwei Kalenderjahren

themenbezogene Fortbildung jeweils 40

Stunden Dauer innerhalb von zwei Kalenderjahren

Die Prüfung der Auflage erfolgt erstmalig 24 Monate nach Erteilung der Genehmigung.

Der Nachweis erfolgt über eine von

. Die Teilnahme an von der KV anerkannten Qualitätszirkeln

oder an klinisch pathologischen Konferenzen wird in diesem Zusammenhang anerkannt.

Der zytologieverantwortliche Arzt muss gegenüber der KV für die Präparatebefunder, die unter

seiner Anleitung und Aufsicht tätig sind, eine von

nachweisen, wovon 20 Stunden auch durch

eine einrichtungsinterne Fortbildung abgegolten werden können.

keine Auffälligkeiten Auffälligkeit(en)

nächste Überprüfung nach Ablauf von

12 Monaten

Die zuständige Qualitätssicherungskommission legt einheitliche Kriterien für die Beurteilung der vorgelegten Jahresstatistiken fest (§ 8 Abs. 4)

schriftliche Mitteilung an Arzt mit Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme

Auffälligkeiten ausreichend begründet

keine Stellungnahme

eingereicht

Auffälligkeiten nicht ausreichend

begründet

Teilnahme am Kolloquium

bestandennicht

teilgenommennicht bestanden

keine ausreichende Begründung für Auffälligkeiten

Widerruf der Genehmigung

ggf. Genehmigung mit Auflage(n)

versehen

Page 15: Qualitätsbericht 2010

15

QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG

c. Prüfung der Präparatequalität im Abstand von jeweils 24 Monaten (§ 7 Abs. 2 )

§

§

§

§

§

Die Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation bezieht sich auf die

Beurteilung der Qualität des Zellmaterials (gemäß Münchner Nomenklatur II), der Färbung und

der Eindeckung sowie auf die Nachvollziehbarkeit der Befundung/Dokumentation (z. B. korrekte

Angaben zur Präsenz endozervikaler Zellen, § 7 Abs. 1).

Die KV fordert vom Zytologieverantwortlichen jeweils 12 Präparate mit der dazugehörenden

Dokumentation und Befundung an. Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch

die KV unter Angabe des Namens der Patientin und des Tages, an dem die zytologische

Untersuchung durchgeführt wurde.

Um eine gleichmäßige Qualität überprüfen zu können, sollen die Fälle aus vier verschiedenen

Quartalen aus den letzten 24 Monaten stammen (§ 7 Abs. 2).

Das Ergebnis der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation wird dem Arzt durch die KV

innerhalb von vier Wochen mitgeteilt (§ 7 Abs. 5).

Der Arzt soll über bestehende Mängel informiert und gegebenenfalls eingehend beraten

werden, wie diese behoben werden können (§ 7 Abs. 5).

Prüfung Fortbildung Arzt und ggf. Präparatebefunden

erfülltArzt/Präparatebefunder

für Arzt erfülltfür Präparatebefunder nicht erfüllt

für Arzt und Präparatebefunder nicht erfüllt

keine weiteren Maßnahmen

erneute Überprüfung im nächsten

Prüfungszeitraum

Nachforderung

erfüllt nicht erfüllt nicht eingereicht

Einzelentscheidung Verwaltungs-stellenleiter/

Vorstand (z.B. Disziplinar-

verfahren)

Widerruf der Genehmigung

(§ 13 Abs. 3)

Page 16: Qualitätsbericht 2010

In Brandenburg sind 16 ärztliche Genehmigungen für insgesamt 10 abrechnende Praxen erteilt

worden, die wiederum 25 Präparatebefunder beschäftigen. Aufgrund der schon seit 2004

bestehenden regionalen QS-Vereinbarung und den kontinuierlichen Qualitätssicherungsbe-

mühungen durch die KV Brandenburg und die Fachkommission Zytologie sind auch für das

Jahr 2010 alle Prüfungen ohne Beanstandungen festgestellt worden.

16

QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG

bestanden nicht bestanden

nächste Überprüfung nach Ablauf von

24 Monaten

bestanden nicht bestanden

Anforderungen an die Überprüfung der eingereichten Präparate (§ 7 Abs. 3)§eine ausreichende technische Präparatequalität (ohne diagnostikrelevante Mängel)§zutreffende und vollständige Beurteilung des Präparates §eine vollständige Dokumentation

Die Überprüfung gilt als nicht bestanden, wenn eines oder mehrere in § 7 Abs. 3 genannten Kriterien nicht erfüllt sind.

schriftliche Mitteilung an Arzt

ggf. Beratungsgespräch

erneute Überprüfung innerhalb von 12 Monaten

Innerhalb von 3 Monaten Teilnahme am Kolloquium, ggf. verbunden mit

einer Praxisbegehung zur Einsicht in die archivierten Präparate und/oder in die Dokumentationen

Der Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung kann frühestens nach Ablauf von 6 Monate nach

Widerruf der Genehmigung gestellt werden.

Widerruf der Genehmigung

bestanden nicht bestanden oder nicht teilgenommen

Page 17: Qualitätsbericht 2010

17

QUALITÄTSSICHERUNGBEREICHE

Derzeit gibt es in der KV Brandenburg 66 Qualitätssicherungsbereiche. Davon sind in 43 Bereichen

die Qualitätsanforderungen durch bundeseinheitliche Normen definiert. Der hiermit verbundene

Verwaltungsaufwand zeigt sich zum Beispiel in der Vielzahl der bearbeiteten Genehmigungen.

5. Qualitätssicherungsbereiche

Qualitätssicherungsbereiche Anzahl Ärzte / Psychotherapeuten mit Genehmigung

Vereinbarungen auf Bundesebene

Akupunktur 168

Apheresen 45

Ambulantes Operieren 738

Arthroskopie 54

Balneophototherapie 7

Dialyse 25

Herzschrittmacherkontrolle 69

Histopathologie Hautkrebs-Screening 15

HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen 1

Interventionelle Radiologie 13

Invasive Kardiologie 10

Kernspintomographie (allgemein) 40

Kernspintomographie der Mamma 3

Magnetresonanz-Angiographie 30

Koloskopie 74

Laboratoriumsuntersuchungen (Kap. 32.3/entsprechend Kap. 1.7 EBM) 297

Langzeit-EKG 86

Mammographie (kurativ) 55

Mammographie-Screening 4

Medizinische Rehabilitation 724

Onkologie 109

Otoakustische Emissionen 69

Photodynamische Therapie 13

Phototherapeutische Keratektomie 1

Psychotherapie (psychosomatische Grundversorgung) 2041

Psychotherapie (autogenes Training/Jab. Relaxationstherapie) 467

Psychotherapie (Hypnose) 187

Psychotherapie (mindestens eins der drei Richtlinienverfahren) 426

Schlafapnoe 78

Schmerztherapie 58

Sozialpsychiatrie 12

Soziotherapie 27

Stoßwellenlithotripsie 10

Radiologie (konventionelle) 423

Computertomographie 82

Osteodensitometrie 49

Strahlentherapie 21

Nuklearmedizin 22

Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger 20

Ultraschall 1379

Ultraschall der Säuglingshüfte 126

Vakuumbiopsie der Brust 6

Zytologie 16

EBM-Regelungen

Chirotherapie 347

Diabetischer Fuß 241

Funktionsstörung der Hand 122

Schwerpunktorientierte Kinder- und Jugendmedizin 26

Regionale Vereinbarungen

DMP Diabetes mellitus Typ 2 1363

DMP Diabetes mellitus Typ 1 80

DMP KHK 1360

DMP COPD 727

DMP Asthma 719

DMP Brustkrebs 178

Screening Gestationsdiabetes 196

Homecare (IKK) 46

HZV AOK 212

HZV GEK 763

HZV BKK 401

HZV BIG 187

HZV Knappschaft 129

Tonsillotomie KKH 2

Homöopathie BKK 22

Jugenduntersuchung TK 183

U 10/11 TK 183

Jugenduntersuchung Knappschaft 180

U 10/11 Knappschaft 182

Page 18: Qualitätsbericht 2010

18

FACHBEREICH QUALITÄTSSICHERUNG

Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags in der Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung

haben die KVen Geschäftsstellen bzw. Fachbereiche zur Qualitätssicherung eingerichtet.

Information und Beratung der Mitglieder in Fragen der Qualitätssicherung

Prüfung der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Regelungen,

hierzu gehören u.a.:

Genehmigungen erteilen

neue Richtlinien und Vereinbarungen umsetzen

Überprüfung der Qualität der erbrachten Leistungen durch Stichproben

Überprüfung von Fortbildungsnachweisen

Unterstützung bei der Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements

Geschäftsführung der Qualitätssicherungskommission

Betreuung von Qualitätszirkeln (inklusive Fortbildung der Tutoren und Moderatoren)

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung mit anderen Einrichtungen des

Gesundheitswesens (z. B. KVen, KBV, Ärztekammer, Ärztliches Zentrum für Qualität in der

Medizin der KBV und BÄK)

Die Aufgaben des Fachbereiches Qualitätssicherung sind:

ü

ü

ü

ü

ü

In der KV Brandenburg sind sämtliche Aufgaben rund um die Qualität dem Unternehmensbereich 4

Qualitätssicherung/Sicherstellung zugeordnet, wobei die speziellen Leistungsbereiche jeweils

einem koordinierenden Anprechpartner zugeordnet sind.

§

§

§

§

§

6. Fachbereich Qualitätssicherung der KV Brandenburg

Page 19: Qualitätsbericht 2010

ANSPRECHPARTNER

spezielle Leistungsbereiche Ansprechpartnerin Telefon

Mammographie-Screening,Beratung zu QM und Hygiene

Arztunterstützende Praxisassistentin,Qualitätszirkel, Gestationsdiabetes,Soziotherapie

Alle DMP, HZV und Sonderverträge

Akupunktur, Dialyse/Apherese,Schmerztherapie, Onkologie,Sozialpsychiatrie, Balneophototherapie

Ambulantes Operieren,Arthroskopie, Histologie/Zytologie,Histopathologie-Hautkrebsscreening,Hygieneberatung

Mammographie, Radiologie/CT/MRT,Strahlentherapie,Konstanzprüfung- Ultraschall,Stoßwellenlithotripsie,Otoakustische Emissionen

Koloskopie, Laborleistungen,Handchirurgie, Humangenetik,Substitution, Genehmigungspflicht – nach EBM,Invasive Kardiologie, Keratotomie,Photodynamische Therapie

Fortbildungspflicht, Herzschrittmacher,Langzeit EKG, Psychotherapie,Schlafapnoe, Hautkrebsscreening

Ultraschall, Med. Reha,Chirotherapie

Frau Kintscher

Frau Boss

Frau Schumacher

Frau VerseckFrau Meyer

Frau Thoms

Frau Bernhardt

Frau Schultze

Frau Hölzel

Frau Schmidt

Frau Hinze

0331 2309 377

0331 2309 316

0331 2309 458

0331 2309 4210331 2309 441

0331 2309 370

0331 2309 375

0331 2309 217

0331 2309 317

0331 2309 318

0331 2309 319

19

Fachbereichsleiterin Qualitätssicherung

Stellvertretende FachbereichsleiterinQualitätssicherung

Sachgebietsleiterin DMP und Sonderverträge

Page 20: Qualitätsbericht 2010

20

SERVICENUMMERN

Zentrale Einwahl

Informationsdienst/KOSA

Fortbildung

EBM/Abrechnungsberatung

Formularbestellung Fax

Formularbestellung

Benutzerservice Datennerv/KV-Safenet

Betreuung Beiräte und neue Mitglieder

Bereitschaftsdienst-Management Fax

Bereitschaftsdienst-Management

Beratung zu Verordnungen u.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Niederlassungsberatung

Patiententelefon

Mahnwesen/Praxisgebühr

7. Servicenummern der KV Brandenburg

0331 982298 00

0331 982298 01

0331 982298 02

0331 982298 03

0331 982298 04

0331 982298 05

0331 982298 06

0331 982298 07

0331 982298 08

0331 982298 09

0331 23 09 602

0331 23 09 280

0331 23 09 320

0331 982298 51

0331 982298 52

Page 21: Qualitätsbericht 2010

21

IMPRESSUM

Herausgeber

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Gregor-Mendel-Straße 10/11

14469 Potsdam

Internet

www.kvbb.de

E-Mail

[email protected]

Vorstand

Dr. med. Hans-Joachim Helming (ViSP)

MUDr./CS Peter Noack

Dipl.-Med. Andreas Schwark

Autorin

Claudia Kintscher

UB 4, Qualitätssicherung/Sicherstellung

Auszüge aus dem Muster-Qualitätsbericht 2010

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Gestaltung

Christine Krasel

UB 5, Fachbereich Marketing/Service

Redaktionsschluss

November 2011

Impressum

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