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Stadt Bühl Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall Das Leben mit dem Tod

Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall Das Leben mit dem …Hans Striebel Oberbürgermeister Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Oberbürgermeisters 1 Das Leben mit dem Tod 3 Die

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Page 1: Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall Das Leben mit dem …Hans Striebel Oberbürgermeister Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Oberbürgermeisters 1 Das Leben mit dem Tod 3 Die

Stadt Bühl

Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall

Das Leben mit dem Tod

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Vorwort des Oberbürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

an den eigenen Tod oder den eines Angehörigen denken viele Menschen nicht gerne. Oft schieben wir solche Gedanken vor uns her. Deshalb stehen wir einem plötzlichen Todesfall in der Familie und den damit verbundenen Erfordernissen in der Regel ratlos gegenüber. Der nächste Angehörige, der den Tod des Ehe-gatten, eines Elternteils oder eines nahen Verwandten miterle-ben muss, weiß zwar, dass er wegen einer Todesbescheinigung zunächst einen Arzt zu informieren und ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung zu beauftragen hat. Dies entbindet aber nicht von Entscheidungen über z. B. die Art der Grabstätte, sowie der Erledigung von weiteren Formalitäten. Gerade bei der Entscheidung der Bestattungsart und damit unweigerlich verbunden der Wahl der richtigen Grabstätte unterliegen wir weiteren gesellschaftlichen Zwängen.

Oft befinden wir uns in einem Zwiespalt zwischen traditionellen Bestattungskulturen und der Erkenntnis, dass durch Änderung der gesellschaftlichen Strukturen gerade im Arbeitsleben immer mehr Flexibilität gefordert wird. Dieser Wertewandel ist in den letzten Jahren durch die gesamte Gesellschaft festzustellen, darüber hinaus nehmen kirchliche Bindungen ab und oftmals differiert der Wohnort der Angehörigen zu dem des Verstor-

benen. Die damit verbundenen Änderungen in der Trauerkultur haben die Prioritäten der Angehörigen bei der Bestattung geän-dert. Waren früher Familiengrabstätten mit langen Liegezyklen die Norm, liegt heute der Schwerpunkt auf kürzeren und damit verbunden kostengünstigeren Grabstätten mit wenig Pflege-aufwand. Unter diesen Gesichtspunkten hat die Stadt Bühl im Jahr 2008 die Friedhofssatzung überarbeitet. Ziel war es, das Angebot dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger anzupassen.

Die vorliegende Broschüre soll Ihnen Hilfestellung und zugleich Trost geben.

Ich möchte Sie ermuntern, in einer stillen Stunde das Heft in die Hand zu nehmen, um sich umfassend über Bewährtes und Neues zu informieren.

Hans StriebelOberbürgermeister

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Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort des Oberbürgermeisters 1

Das Leben mit dem Tod 3 Die Begleitung in Leid und Trauer 3 Bestattungskultur heute 4

Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten 5

Was ist zu tun? 6

Anzeige beim Standesamt 6

Erforderliche Urkunden 7

Seite

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? 7

Verschiedene Formen der Bestattung 8

Versicherungen, Vereine, Banken informieren 10

Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 12

Blumenschmuck und Grabbetreuung 13

Nachlass- und Vorsorgeregelung 14

Friedhöfe in Bühl 16

Branchenverzeichnis

Liebe Leserinnen, liebe Leser!Hier finden Sie eine wertvolle Übersicht leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleistern, alphabetisch ge-ordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de.蒙

Branche Seite

Pflegedienst 3

Rechtsanwälte 14, 15

Restaurant 12

Steinmetzbetriebe 16, U3, U4

U = Umschlagseite

Branche Seite

Bestattungsinstitute U2, 6

Betreuungsdienst 3

Grabmale 16, U3, U4

Grabpflege 13

Hospiz 3

Impressum

Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Stadt Bühl, Fachbereich 4,

Planen + Bauen. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen

für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder

das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art

und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers

dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Überset-

zungen sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Nachdruck oder

Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datener-

fassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung

des Verlages.

77815031 / 2. Auflage / 2009

WeKA info verlag gmbh

Lechstraße 2

D-86415 mering

Tel. +49 (0)8233 384-0

Fax +49 (0)8233 384-103

[email protected] · www.weka-info.de

www.alles-deutschland.de

www.alles-deutschland.de

Bilder: Stadt Bühl, Fachbereich 4, Planen + Bauen

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Das Leben mit dem Tod

Die Begleitung in Leid und Trauer

Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit der Bestat-tungskultur zeigt sich auch in einem anderen Umgang mit dem Leben vor dem Tod. Gerade hier ist in den letzten Jah-ren das Bewusststein für die Notwendigkeit, die Menschen auf den Umgang mit Krankheit, Tod und Trauer vorzubereiten, enorm gestiegen.

Hospiz- und Betreuungsdienste, Kinderhospizdienst

Nicht jeder Kranke oder Sterbende leidet unter körperlich be-lastenden Beschwerden. Vielmehr sind offene Fragen zu klä-ren. Die Betroffenen und Ihre Familien sind unsicher, was auf sie zukommt. Wie sieht das Sterben aus, welche Hilfe gibt es? Wie sollen wir uns verhalten? Wie sieht es mit Essen und Trinken aus? Ist eine künstliche Ernährung angebracht? Kann unser Angehöriger zu Hause bleiben?

Es gibt unendlich viele Fragen, die die ganze Familie und den Kranken beschäftigen. Oft ist jedoch eine Hemmschwelle zu überwinden, bis man darüber sprechen kann. Diese Gespräche wirken im nachhinein in der Trauerphase als entlastend.

Die Mitarbeiter der Hospiz- und Betreuungsdienste helfen, all diese Fragen zu ermöglichen und Gedanken in Worte zu fas-sen. Geschulte Mitarbeiter erkennen, welche Hilfe nötig ist und können entsprechend handeln.

Trauerarbeit ist insbesondere bei Kindern sehr wichtig und notwendig. Das Bestreben ist daher, die Betroffenen zu Hause

Hauptstraße 86 · 77815 Bühl/BadenTelefon 1: 07223 / 801 - 339 · Telefon 2: 07223 / 801 - 338

Telefax: 07223 / 801 - 337 · Mobil: 0174 / 956 2008www.pallium-care.de · E-Mail: [email protected]

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Spendenkonten

Volksbank BühlBLZ 662 914 00

Konto-Nr. 398 74 00Pallium e. V.

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zu beraten. Es werden Kurse und Vorträge gehalten um die Gesellschaft für dieses „Tabuthema“ zu sensibilisieren.

Ambulante Palliativdienste Palliativ bedeutet, die Selbstbestimmung und die Lebens-qualität der Patienten und Ihrer Angehörigen durch spezielle Maßnahmen entscheidend zu verbessern. Seit 2007 besteht der gesetzliche Anspruch auf die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Hierfür gibt es zwischenzeit-lich Organisationen, die den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Palliativmedizin widmet sich der ganzheitlichen Behandlung und Begleitung von unheilbar Erkrankten mit einer begrenzten Lebenserwartung. Berücksichtigt werden dabei sowohl kör-perliche wie auch psychische, soziale und spirituelle Aspekte. Mit speziell ausgebildeten Pflegekräften und Ärzten, Psycho-logen und weiterem Fachpersonal wird hier den Betroffenen Unterstützung und Hilfe geboten. Diese stehen nicht in Kon-kurrenz zu etablierten Diensten, sondern sind als zusätzliche Versorgung gedacht.

Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Behandlung bei belastenden Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe, Angst und Depression. Beratung kann auch im Vorfeld wichtig sein, wenn bei bestimmten Erkrankungen Krisen zu erwarten sind. Wesentlich ist die Zusammenarbeit mit Haus-arzt und Palliativteam.

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Das Leben mit dem Tod

Die Bestattungskultur heute

Seit jeher erfüllen Friedhöfe wichtige und in jeder Kultur be-stehende individuelle Funktionen. In unserem Kulturkreis die-nen sie als Ort der Beisetzung, der Trauer und des Gedankens an die Verstorbenen. Aus diesen rituellen Funktionen heraus haben sie sich im Laufe der Zeit auch zu Orten der Begegnung, der Hoffnung und Naherholung entwickelt. Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Ge-sellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode.

Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nütz-lichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier begegnen sich Trauernde und Spaziergänger. Gefühle werden ausge-tauscht und menschliche Wärme wird vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Fa-milien und Persönlichkeiten.

Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre To-ten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und geschützt. Zur Erhaltung dieser wichtigen Eigenschaften sind von den Friedhofsträgern alle hierfür notwendigen Infrastrukturein-richtungen anzulegen, vorzuhalten und zu unterhalten!

Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes haben sich aus den biblisch-israelitischen und den antiken grie-chischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern, Grüften oder Katakomben.

Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi sowohl Körper- als auch Brandbestattungen.

Der heutige Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich dadurch, dass der Trend zu alternativen Bestattungsformen, wie zum Beispiel Anonymgräbern, Rasengräbern, Baumgrä-bern etc. deutlich festzustellen ist.

Bildimpressionen vom Friedhof Altschweier

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Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten

Was muss ich sofort regeln?

JDen Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung ein-getreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen.

JEin Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauf-tragen. Der Bestatter kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen:

Jdie Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes aus-stellen lassen

JBestattungsart und -ort festlegen (siehe hierzu Seite 7)JBestattungsform festlegen (siehe hierzu Seite 8)JSarg und Ausstattung auswählenJTerminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier

und BeerdigungJAusgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekorati-

on, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)JTerminabsprache mit Druckerei wegen AnzeigeJZeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und

bestellenJbei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zu-

sammenstellenJPfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstor-

bene Person zukommen lassenJfür Leichenschmaus gegebenenfalls Gaststätte, Restaurant

oder Café reservieren

Was ist später zu erledigen?

Jmit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnenJden Tod eines Rentenempfängers beim Rentendienst mel-

denJbei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung bean-

tragenJRentenanspruch geltend machenJbei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherung

beantragenJden Sterbefall beim Arbeitgeber meldenJErbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar

einschalten)JWohnung kündigen, Übergabe regelnJGas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen,

Heizungsanlage regulierenJZeitungen und Telefon ab- oder umbestellenJGewerbe abmeldenJAuto und Kfz-Versicherung ab- oder ummeldenJPost umbestellenJDaueraufträge bei Banken und Sparkassen ändernJFälligkeit von Terminzahlungen prüfenJMitgliedschaften und Abonnements kündigenJbei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschaltenJVergleich auch Rubrik Nachlassregelung (o.Ä.)

Bildimpressionen vom Stadtfriedhof Bühl

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Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunter-nehmer. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig

für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

In Bühl ist dies das Standesamt im Rathaus II,Hauptstraße 41, 77815 Bühl,Telefon: 0 72 23/9 35-5 80.

Was ist zu tun?

Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunter-nehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinter-bliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestattungsunter-nehmen können entsprechend den Wünschen der Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen, sowie die For-malitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsver-waltungen und Krankenhäusern erledigen. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung über-

wiegend durch die Bestatter übernommen. Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den Angehörigen selbst erledigt werden.

Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungs-los geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die entspre-chenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung und das Andenken an Sie mit.

Erd- und Feuerbestattung

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„Wenn wir aus dieser Welt

durch Sterben uns begeben,

so lassen wir den Ort,

wir lassen nicht das Leben.“

Friedrich von Logau

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Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in die-ser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Da-bei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der

übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl, Rathaus V, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,Telefon: 0 72 23/9 35-6 16 oderdie jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen.Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestat-tungsarten (siehe Seite 8), sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

Erforderliche Urkunden

Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:JTodesbescheinigung und Leichenschauschein des ArztesJbei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis

des Anzeigenden

bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Fa-milienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Be-sitz haben! Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden.

Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen:

JHeiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Part-ners,

Jbei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftver-merk,

Jbei Ledigen die Geburtsurkunde.

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt ge-führt werden.

Bildimpressionen vom Stadtfriedhof Bühl

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Verschiedene Formen der Bestattung

Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Bestattung ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teil-weise verlängert werden können. Auch die Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden.Die Ruhezeiten für Erdbestattungen betragen auf den Fried-höfen in Bühl 25 Jahre, für Urnen und Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres sind es 15 Jahre.

Die generelle Grundlage für sämtliche den Friedhof betref-fenden Angelegenheiten ist die Friedhofssatzung der Stadt Bühl. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen die entsprechende Bestattungsgebüh-renordnung.

Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden auf den Friedhöfen in Bühl folgende Grabstätten angeboten:

JRasenerdreihengrabstätte -Neu- JRasenurnenreihengrabstätte-Neu-JErdwahlgrabstätten (incl. Kindergrab)JUrnenwahlgrabstättenJBaumwahlgrabstätten -Neu-JPflanzenwahlgrabstätten -Neu-JAnonymgrabstätten (nur auf Stadtfriedhof Bühl)JGrabstätte für Tot- und Fehlgeburten -Neu-

Die neuen Grabformen können auf den einzelnen Friedhöfen nur je nach Verfügbarkeit angeboten werden.

Rasenerdreihengrabstätte

Das Verfügungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die-se Gräber sind als Rasenfläche angelegt, die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grab-gestaltung der Grabfläche und des Grabmals kann hier nicht stattfinden. Der Grabplatz wird durch eine Grabplatte mit den Maßen 40 x 40 cm markiert.

Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Aus-nahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Ver-wandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Ge-samtnutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabstätten ist ausgeschlossen.

Rasenurnenreihengrabstätte

Bei diesen Grabstätten wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre erworben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche und des Grabmals kann hier nicht stattfinden. Der Grabplatz wird durch eine Grabplatte mit den Maßen 40 x 40 cm markiert. Ausnahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Verwandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamtnutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabstätten ist ausge-schlossen.

Rasenerdreihengrabstätte

Rasenurnenreihengrabstätte

Erdwahlgrabstätte

Kindergrabstätte

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Erdwahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Po-sition dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge-sehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch zwei-, dreistellige (u.s.w.) in der Breite bzw. auch Tiefgräber mög-lich. Zusätzlich können pro Einzelgrabfläche sechs Urnen bei-gesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die Grab-pflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 10 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.

Urnenwahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi-tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorgese-henen Feldern, frei wählbar. Es können bis zu vier Urnen bei-gesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich zur Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit. Diese ist nach Ablauf um mindestens 10 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.

Baumwahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Po-sition dieser Gräber muss sich im Wurzelbereich von Bäumen befinden. Die möglichen Grabplätze wurden von der Fried-hofsverwaltung markiert und können hier frei gewählt wer-den. Die Grabfläche ist als Rasenfläche angelegt und wird von der Stadt Bühl gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung der

Grabfläche und des Grabmals kann hier nicht stattfinden. Der Grabplatz wird durch eine Grabplatte mit den Maßen 40 x 40 cm markiert. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 10 Jahre verlängerbar.

Pflanzenwahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Po-sition dieser Gräber muss sich in von der Friedhofsverwaltung festgelegten bepflanzten Bereichen befinden. Die möglichen Grabstellen wurden bereits entsprechend markiert und kön-nen hier frei gewählt werden. Die Grabfläche wird von der Stadt Bühl gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche und des Grabmals kann hier nicht stattfinden. Der Grabplatz wird durch eine Grabplatte mit den Maßen 40 x 40 cm markiert. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 10 Jahre verlängerbar.

Anonymgrabstätten

Das Verfügungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Urne wird bei dieser Grabstätte in einem Feld auf dem Fried-hof anonym beigesetzt. Es kann keine Kennzeichnung an der Grabstätte angebracht werden. Eine Grabpflege bzw. das Nie-derlegen von Grabschmuck oder Ähnliches ist nicht möglich.

Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten

Diese Grabstätte wird ausschließlich auf dem Hauptfriedhof eingerichtet.

Urnenwahlgrabstätte

Baumwahlgrabstätte

Pflanzenwahlgrabstätte

Anonymgrabstätte

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Rentenversicherung

Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Ren-tendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Ar-beiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbe-urkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Kran-kenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenren-tenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Arbei-ter- und Angestelltenversicherung zu stellen.

Versicherungen, Vereine, Banken informieren

In Bühl befinden sich diese jeweils im FachgebietBürgerservice, Rathaus II, Hauptstraße 41, 77815 Bühl,Telefon: 0 72 23/9 35-5 35

Krankenversicherung

Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vor-lage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Ster-beurkunde zu informieren.

Andere Versicherung

Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegerwitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fäl-len ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Ster-be-Kasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren.

Bildimpressionen vom Friedhof Vimbuch

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Bildimpressionen vom Friedhof Oberbruch

Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unter-richten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versi-cherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrecht-erhalten werden kann.

Mitgliedschaften

War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mit-zuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mit-gliedschaft interessiert ist, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Ver-eins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mit-gliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und - bei besonders verdienstvoller Tätigkeit - eine Trauerrede gehalten wird.

Sonstige Erledigungen

Banken oder Sparkassen, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovoll-macht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsan-weisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beer-digungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen wer-den. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungs-mitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch oder Zeitschriften-club, usw.) erforderlich sind.

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Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z. B. Evangelische Landeskirche, Rö-misch-Katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familien-bücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessi-onszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kon-

takt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirch-lichen Beerdigung zu vereinbaren.

Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das be-auftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier.

Das Abschied nehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit dem Friedhofsaufseher oder dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren.

Mahnmal auf dem Friedhof MoosErdwahlgräber auf dem Friedhof Neusatz

Unser Restaurant, direkt neben demBühler Stadtfriedhof gelegen, bietet den

stilvollen Rahmen für Ihre Trauergesellschaft.

Räumlichkeiten bis 120 Personen.

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R E S T A U R A N T L A M M

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Blumenschmuck und Grabbetreuung

Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier, sind die Bühler Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner.

Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Ge-staltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund.

Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung.

Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garan-tieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.

Mit Sicherheit gepflegt – J E D E R Z E I T !Eine Dauergrabpflege bietet Ihnen die Sicherheit für ein gepflegtes Grab. Wenn Sie wünschen fürviele Jahrzehnte. Wir unterbreiten Ihnen gerne einpersönliches Angebot. Rufen Sie uns an!

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Bildimpressionen vom Friedhof Weitenung

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Nachlass- und Vorsorgeregelung

Nachlassregelung

Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten recht-zeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbe-sondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen

in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Ver-mögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar bzw. Rechtsanwalt. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat oder Rechtsan-walt auszuhändigen.

Vorsorgeregelung

Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Leb-zeiten geregelt werden können.

Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegen-heiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können.

Glockenturm und Haupteingang vom Friedhof WeitenungMahnmal Soldatenfriedhof Kappelwindeck

ROLF HEZELRechtsanwalt

Wir beraten und vertreten Siein allen Fragen des

Erb- und Pflichtteilsrecht

Friedrichstraße 9 Tel. (0 72 23) 2 30 48-4977815 Bühl (Baden) Fax (0 72 23) 2 37 29E-Mail: [email protected] Homepage: www.rolfhezel.de

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Geisenhainer Dr. Ammann & HoogenAnwaltskanzlei

◆ Dr. jur. Jörg-Erik AmmannFachanwalt für Familienrecht

◆ Mathias WichFachanwalt für ArbeitsrechtFachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Die Stadt Bühl betreibt insgesamt 10 Friedhöfe, die eine Flä-che von 10,36 Hektar haben. Neben dem Stadtfriedhof, dem Friedhof in Kappelwindeck und dem jüdischen Friedhof befin-den sich 7 weitere Friedhöfe in den Stadtteilen Altschweier, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung, Moos und Oberbruch. Die Ortsteilfriedhöfe (mit Ausnahme von Moos und Ober-bruch) werden von den dortigen Ortsverwaltungen verwaltet und von jeweiligen Ortsteilbauhöfen betreut. Auf allen städ-tischen Friedhöfen befinden sich ca. 5.200 Grabstätten und werden im Jahr ca. 250 Bestattungen durchgeführt.

Auf jedem der Friedhöfe befinden sich Einsegnungshallen, welche mit einer Trauerfeierhalle, sowie mit Aufbewah-rungszellen ausgestattet sind. Ausnahme hiervon bildet der jüdische Friedhof, auf dem derzeit keine Bestattungen statt-finden. Dem Friedhof Kappelwindeck ist außerdem noch ein Soldatenfriedhof angegliedert, welcher auch von der Fried-hofsverwaltung mitbetreut wird. Neben der Durchführung

Friedhöfe in Bühl

von Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grün-flächen, sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Einsegnungshallen zu erfüllen. Ebenfalls zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Stadtgärtnerei gehört die Pflege und Unter-haltung der Kriegsgräber, sowie des jüdischen Friedhofes.

Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestat-tungstermine, das Führen der Friedhofsdatei und den Fried-hofsplänen, sowie die Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin gehören zu den Verwaltungsaufgaben z. B. die Er-teilung der Grabmalgenehmigungen, die Überwachung der Ruhefristen, sowie viele andere Aufgaben im Bereich des Be-stattungswesens.

Sollten nun noch irgendwelche Fragen offen sein,setzen Sie sich bitte mit Ihrer Friedhofsverwaltung unterTelefon: 0 72 23/9 35-6 16 in Verbindung.Wir sind gerne für Sie da!

Das Sichtbare gibt dem Werk Gestalt,das Unsichtbare verleiht ihm seinen Wert.Grabmale – Zeichen unbegrenzter Erinnerungen.

Steinmetz- und BildhauermeisterStefan Vetter

Werkstatt: Hurststraße 3677836 Rheinmünster-SchwarzachTelefon 0 72 27 / 9 85 57Telefax 0 72 27 / 9 85 06Internet www.steinmetz-vetter.deE-Mail [email protected]

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Als jahrelang erfahrener Fachbetrieb im Steinmetzhandwerk möch-ten wir Ihnen auf der Suche nach einem geeigneten Grabmalbehilflich sein. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie gerne.

Bildimpressionen vom Soldatenfriedhof Kappelwindeck

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Weinstraße 177815 Bühl-Eisental

Telefon 0 72 23/2 81 77 33Telefax 0 72 23/2 81 77 35

Mobil 01 63/4 41 36 85

Sie finden uns auch im Internet:www.natursteinwerk-baumann.de

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Inh. Benjamin Dielmann