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Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung
und -übertragung
Jörg FritzemeierLandkreis Osnabrück
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung
Rechtsbereiche
Tierzuchtrecht• züchterisch und hygienisch hochwertiges
Sperma
Tierseuchenrecht• Freiheit des Spermas von bestimmten
übertragbaren Krankheitserregern
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung
Rechtsbereiche
Tierzuchtrecht• Tierzuchtgesetz• Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz• Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur
Erteilung der Besamungserlaubnis• Verordnung über tierzüchterische Bedingungen für die
Einfuhr von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittländern
• Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen am Zuchtprogramm
• Landesverordnungen, z.B. Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung
Rechtsbereiche
Tierseuchenrecht• Richtlinie 92/65/EWG • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung• Tierseuchengesetz• Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen• Verordnung über meldepflichtige
Tierkrankheiten
• Spermagewinnung in einer Besamungsstation
• Besamungsstation mit nationaler Erlaubnis und ggf. EU-Zulassung
• Besamungserlaubnis für die Spenderhengste
• Abgabe und Auslieferung des Spermas an Berechtigte
• Durchführung der Samenübertragung durch berechtigte Personen
• Dokumentation
Voraussetzungen für die instrumentelle Samenübertragung
Spermaeinsatz innerhalb Deutschlands
► Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz
Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten
► EU-Zulassung (RL 92/65/EWG)
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung
Besamungsstation
Tierzuchtgesetz
Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation
• Fachtechnische Leitung durch Tierarzt• Stationstierarzt (feste Anstellung in Vollzeit)• Vertragstierarzt (Teilzeitbeschäftigung, Vertrag mit der
Station)
• Für ordnungsgemäßen Betrieb vorhanden: Erforderliches Personal, männliche Zuchttiere, Einrichtungen und Geräte vorhanden
• Abzugebendes Sperma stammt überwiegend aus Erzeugung der Stationshengste
• Einhaltung der seuchenhygienischen Anforderungen
Besamungsstation
Aufgaben des Stationstierarztes
• Gesundheitliche Überwachung der Hengste regelmäßige klinische Untersuchung und Beprobung Voraussetzungen für Besamungserlaubnis gegeben?
• Überwachung der Einhaltung der hygienischen Anforderungen Personal, Tiere, Räumlichkeiten, technische
Gerätschaften, Stallbuch
• Kontrolle der praktischen Durchführung der Gewinnung, Kennzeichnung, Prüfung, Behandlung und Verwendung des Spermas
Besamungsstation
Aufgaben des Stationstierarztes
• Tägliche Buchführung für den Betrieb kontrollieren Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung,
Überprüfung während Aufbewahrung, Abgabe des Spermas
• Bei schlechtem Befruchtungsergebnis unverzügliche Überprüfung Hengste, Sperma, Spermaverwendung
• Regelmäßige Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben (Niedersachsen: 1x innerhalb von 7 Tagen)
• Kenntnis der Rechtsgrundlagen!!!
EU zugelassene Besamungsstation
Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (1)
• abschließbare Stallungen
• gesonderter Auslaufbereich für Stationshengste
• Quarantäneeinrichtung ohne direkte Verbindung zu den übrigen Ställen
• Sprungraum für Spermagewinnung
EU zugelassene Besamungsstation
Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (2)
• gesonderter Raum für die Reinigung und Desinfektion von Geräten
• Spermalabor
• Samendepot
• klare Trennung der Funktionsräume
• gesamte Station (außer Büro) leicht zu reinigen und zu desinfizieren
Tierzuchtgesetz
Besamungserlaubnis für Hengste
• überdurchschnittlicher Zuchtwert
bei Junghengsten zunächst eingeschränkte Besamungserlaubnis
• keine klinischen Anzeichen einer Krankheit, die durch Sperma übertragen werden kann
• vorgeschriebene Laboruntersuchungen von Proben haben einen negativen Befund ergeben
Besamungserlaubnis für Hengste
Stationen mit EU-ZulassungProbenentnahme und -untersuchung
Tag 1
Tag 30
Sperma-gewinnungfür den Einsatz
Tag 15Probenentnahme für Laboruntersuchungen
Beginn der nächsten DecksaisonProbenentnahme für Laboruntersuchungen
Deck-saison
Deck-saison
Infektiöse AnämieBlutprobe, Cogginstest negativ
Equine virale Arteriitis (EVA)Blutprobe, Antikörpernachweis bei Verdünnung 1:4 negativ oder Virusisolierung aus Sperma negativ
CEM (Probennahme 2x im Abstand von sieben Tagen)Erregernachweis negativ bei- Vorsekret/Sperma- Fossa incl. Sinus urethralis (Tupfer)- Penis incl. Fossa glandis (Tupfer)
Besamungserlaubnis für Hengste
Stationen mit EU-ZulassungProbenentnahme und -untersuchung
Falls .... • Spenderhengst nicht permanent in der Besamungsstation gehalten wird oder• Spenderhengst oder andere Equiden der Station hatten Kontakt zu Equiden mit niedrigerem Gesundheitsstatus
(z.B. kreuzende Wege im Betrieb, gemeinsame Reithalle, Benutzung von Führanlagen, Longierzirkeln, Teilnahme an Tournieren)
... sind zusätzliche Untersuchungen auf Infektiöse Anämie und EVA während des Gewinnungszeitraums erforderlich
Besamungserlaubnis für Hengste
Stationen mit EU-ZulassungProbenentnahme und -untersuchung
Kontakt zu Equiden mit niedrigerem Gesundheitsstatus Zusätzliche Untersuchungen während des Gewinnungszeitraumes:
alle 30 Tage: EVA-Antikörper
(SNT bei Verdünnung 1:4 negativ)(Ausnahme: negativer Virusisolationstest bei seronegativen Hengsten zu Beginn der Besamungssaison)
alle 120 Tage: Infektiöse Anämie (Cogginstest negativ)
Ende der Decksaison bzw. Spermagewinnung
TiefgefrierspermaZusätzliche Untersuchungen
14 Tage
Spermaendlager
Probenentnahme für Laboruntersuchungen
mindestens30 Tage Vorlagerung
Infektiöse Anämie
EVA
CEM (2x / 7 Tage)
TG-Sperma-Gewinnungsphase
Tierzuchtgesetz
Spermaabgabe aus der Besamungsstation(Eigen- und Fremdsperma)
Abgabe (ausschließlich über Besamungsstationen) an:• Tierhalter • Gemeinden/Gemeindeverbände • anerkannte Zuchtorganisationen im Tätigkeitsbereich der
Besamungsstation• andere Besamungsstationen
Auslieferung erfolgt an (bzw. Durchführung der Besamung):• Tierärzte • Besamungsbeauftragte• Tierhalter zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand
(nach erfolgreicher Teilnahme an Kurzlehrgang)
Auslieferung des Spermas an Tierärzte oder Besamungsbeauftragte - Voraussetzungen
Das Sperma darf nur im Auftrag der Besamungsstation in Tierbeständen im Tätigkeitsbereich der Station verwendet werden (TierZG)!
Detailregelung durch Landes-Verordnungen (z.B. NI):• Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen
Tierarzt/Besamungsbeauftragtem und Besamungsstation vorliegen Verwendung nur in Beständen, für die das Sperma ausgeliefert wurde.
• Aufzeichnungen über Verwendung des Spermas
Tierzuchtgesetz § 9 Abs. 8, 10 und RL 92/65/EWG Anhang D
Samenverwendungsnachweis
Verwendung des ausgelieferten Spermas muss dokumentiert werden!
Relevanz für Haftungsansprüche ?
Samenverwendungsnachweis
Vorschlag zur Dokumentation
Voreintrag durch Besamungsstation• Identität der zu besamenden Stute• Identität des Hengstes• Gewinnungsdatum des Spermas• Name des Berechtigten (Samenübertragung)• Auslieferungsdaten (Auftraggeber, wann, an wen)
Tierarzt oder Besamungsbeauftragter:
• Erhalt (Datum/Uhrzeit) des Spermas dokumentieren
• Identität der Stute kontrollieren (Pferdepass)
• Angaben auf Spermaportion und Samenverwendungsnachweis vergleichen
• Durchführung der Besamung (Ort, Datum, Uhrzeit) mit Unterschrift dokumentieren
Samenverwendungsnachweis
Vorschlag zur Dokumentation
Original zurück an Besamungsstation
1. Durchschrift Tierarzt/Besamungsbeauftragter
2. Durchschrift Stutenhalter
3. Durchschrift verbleibt vor Abgabe in Besamungsstation
Elektronisch gesteuerte Dokumentationssysteme sind ebenso möglich!
Rückmeldung über durchgeführte Besamung Besamungsstation stellt Deckschein aus Versand des Deckscheins an Zuchtverband Eintragung der Abstammung möglich
Samenverwendungsnachweis
Vorschlag zur Dokumentation
Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung !!!
rechtzeitig Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen
Bescheinigung wird aktuell ausgestellt, sie gilt 10 Tage
Voraussetzung für Ausstellung:• Besamungsstation ist gem. RL 92/65/EWG
zugelassen• Anforderungen gem. RL 92/65/EWG erfüllt• Spendertiere sind gesund, unterliegen keinen
Sperrmaßnahmen
Kontrollen
Kontrolle durch Amtstierarzt
nationale Erlaubnis: mind. 1x jährlich
EU-Zulassung: mind. 2x jährlich
Dokumentenkontrolle, ist der Stationstierarzt seinen Verpflichtungen nachgekommen?
Untersuchung aller Tiere, ggf. Probennahme
(zusätzlich Kontrollen durch die EU möglich)
Grundsatz der EU:
Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht!!!
Literaturempfehlung
Broschüre
"Sicherstellung eines Qualitätsmanagements in Besamungsstationen für Pferde – Anforderungen, Fakten, Gesetzliche Bestimmungen"
Bezug: FN Warendorf
Internet: www.fn-dokr.de