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Service-Telefon des ASH: 0 23 81 / 17 - 82 82 Abfallwirtschaſts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Hamm Recycling- hof Informaonen Gebühren und Entgelte 2019 Am Lausbach 4, 59075 Hamm (Bockum-Hövel) Aus den Grünabfällen der Stadt Hamm wird Kompost ge- wonnen, der regelmäßig Qualitätskontrollen unterzogen wird. Er erfüllt die hohen Anforderungen der „Bundesgü- tegemeinschaſt Kompost“ und ist mit einem Gütesiegel ausgezeichnet. Diesen Kompost erhalten Sie am Recyc- linghof kostenfrei. Berechnungen bei Verwiegung erfolgen nach Ge- wicht. Mess- und Eichgesetz und -verordnung legen sog. „Mindestlasten“ fest, die mindestens berechnet werden müssen. Sie betragen bei Höchstlasten bis 5 t 100 kg, bis 30 t 200 kg und bis 50 t 400 kg. Beispiel: Ihr Fahrzeug wiegt mit dem Abfall 4,5 t, der Abfall selbst 52 kg. Es müssen nach dem Mess- und Eichgesetz 100 kg berechnet und bezahlt werden. Die gebührenfreie Anlieferung einiger Abfälle sowie die Pauschalgebühr für Sperrmüll gelten nur für pri- vate Haushalte aus Hamm. Sie sollten sich daher ggf. ausweisen können. Anlieferungen durch Containerdienste oder bran- chenspezifische Fahrzeuge (z.B. Grünabfälle durch Fahrzeuge des Garten- und Landschaſtsbaus) werden als gewerbliche Anlieferungen eingestuſt und be- rechnet – auch wenn sie privat angefallen sind. Einwände gegen Berechnungen können nur unmit- telbar vor Ort und vor Einfüllen in die Container erhoben werden. Pauschalgebühren werden unabhängig von der tatsächlichen Menge erhoben. Bei kleineren Mengen Hausmüll ist es ggf. günsger, den „Müllsack Stadt Hamm“ zu verwenden, der als Beistellsack zur Rest- müllabfuhr bereitgestellt werden kann. Dieser Sack fasst 60 Liter und ist im Handel für 3,80 € erhältlich. Auswärge Kunden sollen sich auch für Auskünſte an ihren zuständigen und verantwortlichen Entsorger wenden. Kleinmengen aus anderen Städten und Ge- meinden werden bei Annahme mit mindestens 10,- € berechnet. Bei Verwiegung gelten die Gebühren oder Entgelte gewerblicher Anlieferungen. Diese Hotline erreichen Sie: Mo, Mi, Do: 7.30 - 16.00 Uhr Di: 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr: 7.30 - 14.00 Uhr Telefax: 0 23 81 / 17 - 29 86 Internet: www.hamm.de/ash E-mail: [email protected] Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm Abfallwirtschaſts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Fotos: Fotostudio Gabi Leweling, Fotolia Stand: Dezember 2018 Auflage: 2.000 Stück Mo-Fr: 8.30 - 17.00 Uhr (bis 29.03. und ab 28.10.2019) Sa: 8.30 - 13.00 Uhr (bis 23.03. und ab 07.12.2019) Winter-Öffnungszeiten 2019 Mo-Fr: 8.30 - 19.00 Uhr (01.04. - 25.10.2019) Sa: 7.30 - 16.00 Uhr (30.03. - 30.11.2019) Erweiterte Öffnungszeiten 2019 Anschriſt Kompost Hinweise zur Annahme Abfälle müssen von den Anlieferern ge- trennt und sortenrein in die vorhan- denen Container eingefüllt werden. Bei Fragen helfen die Kolleginnen und Kollegen des ASH gerne weiter.

Recyclinghof Flyer 2019 - Stadt Hamm · Service-Telefon des ASH: 0 23 81 / 17-82 82 Abfallwirtschaft s- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Hamm Recycling-hof

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Page 1: Recyclinghof Flyer 2019 - Stadt Hamm · Service-Telefon des ASH: 0 23 81 / 17-82 82 Abfallwirtschaft s- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Hamm Recycling-hof

Service-Telefon des ASH: 0 23 81 / 17 - 82 82

Abfallwirtschaft s- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm

Gustav-Heinemann-Str. 1059065 Hamm

Hamm

Recycling-hofInformati onenGebühren und Entgelte 2019

Am Lausbach 4, 59075 Hamm (Bockum-Hövel)

Aus den Grünabfällen der Stadt Hamm wird Kompost ge-wonnen, der regelmäßig Qualitätskontrollen unterzogen wird. Er erfüllt die hohen Anforderungen der „Bundesgü-tegemeinschaft Kompost“ und ist mit einem Gütesiegel ausgezeichnet. Diesen Kompost erhalten Sie am Recyc-linghof kostenfrei.

• Berechnungen bei Verwiegung erfolgen nach Ge-wicht. Mess- und Eichgesetz und -verordnung legen sog. „Mindestlasten“ fest, die mindestens berechnet werden müssen. Sie betragen bei Höchstlasten bis 5 t 100 kg, bis 30 t 200 kg und bis 50 t 400 kg.Beispiel: Ihr Fahrzeug wiegt mit dem Abfall 4,5 t, der Abfall selbst 52 kg. Es müssen nach dem Mess- und Eichgesetz 100 kg berechnet und bezahlt werden.

• Die gebührenfreie Anlieferung einiger Abfälle sowie die Pauschalgebühr für Sperrmüll gelten nur für pri-vate Haushalte aus Hamm. Sie sollten sich daher ggf. ausweisen können.

• Anlieferungen durch Containerdienste oder bran-chenspezifi sche Fahrzeuge (z.B. Grünabfälle durch Fahrzeuge des Garten- und Landschaft sbaus) werden als gewerbliche Anlieferungen eingestuft und be-rechnet – auch wenn sie privat angefallen sind.

• Einwände gegen Berechnungen können nur unmit-telbar vor Ort und vor Einfüllen in die Container erhoben werden.

• Pauschalgebühren werden unabhängig von der tatsächlichen Menge erhoben. Bei kleineren Mengen Hausmüll ist es ggf. günsti ger, den „Müllsack Stadt Hamm“ zu verwenden, der als Beistellsack zur Rest-müllabfuhr bereitgestellt werden kann. Dieser Sack fasst 60 Liter und ist im Handel für 3,80 € erhältlich.

• Auswärti ge Kunden sollen sich auch für Auskünft e an ihren zuständigen und verantwortlichen Entsorger wenden. Kleinmengen aus anderen Städten und Ge-meinden werden bei Annahme mit mindestens 10,- € berechnet. Bei Verwiegung gelten die Gebühren oder Entgelte gewerblicher Anlieferungen.

Diese Hotline erreichen Sie:Mo, Mi, Do: 7.30 - 16.00 UhrDi: 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrFr: 7.30 - 14.00 Uhr

Telefax: 0 23 81 / 17 - 29 86Internet: www.hamm.de/ashE-mail: [email protected]

Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt HammAbfallwirtschaft s- und Stadtreinigungsbetrieb HammFotos: Fotostudio Gabi Leweling, FotoliaStand: Dezember 2018Aufl age: 2.000 Stück

Mo-Fr: 8.30 - 17.00 Uhr (bis 29.03. und ab 28.10.2019)Sa: 8.30 - 13.00 Uhr (bis 23.03. und ab 07.12.2019)

Winter-Öff nungszeiten 2019

Mo-Fr: 8.30 - 19.00 Uhr (01.04. - 25.10.2019)Sa: 7.30 - 16.00 Uhr (30.03. - 30.11.2019)

Erweiterte Öff nungszeiten 2019

Anschrift

Kompost

Hinweise zur Annahme

Abfälle müssen von den Anlieferern ge- trennt und sortenrein in die vorhan- denen Container eingefüllt werden. Bei Fragen helfen die Kolleginnen und Kollegen des ASH gerne weiter.

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Wozu gehören welche Abfälle?

Gebührenpfl ichti ge Abfälle Berechnungseinheit Gebühr o. Entgelt

Gebührenfreie Abfälle Stand der Gebühren und Entgelte: Januar 2019

Gebühren 2019 für private Haushalte aus Hamm bei eigener AnlieferungGewerbliche Anlieferungen aus Hamm

Gebührenpfl ichti ge Abfälle

Gebührenfreie Abfälle

Folgende Abfälle aus gewerblicher Herkunft werden am Recyclinghof nicht angenommen:

Für Kleinmengen (bis 100 kg im PKW) Hausmüll, Akten und Datenträger zur Vernichtung, Asbestabfälle und Dämmma-terial/Glaswolle sowie Gipsabfälle gelten nebenstehende Gebühren für Privatanlieferungen. Eine Entsorgung durch den ASH kann nur bei Einhaltung festgelegter Grenzwer-te erfolgen. Gipsabfälle kosten dann bei Vorlage einer entsprechenden Deklarati onsanalyse 80,00 €/t. Für die Anlieferung weiterer brennbarer Abfälle werden Entgelte der Müllverbrennungsanlage Hamm berechnet.

• Grünabfälle .......................................................33,00 €/t • Wurzeln und Stammholz...................................47,00 €/t • Baustellenabfälle (nicht brennbar) .................. 80,00 €/t • Problemabfälle (nur Kleinmengen) .................s. Aushang

• Sperrmüll ........................................................................................... Pauschalgebühr (pro Tag) .................................10,00 € • Hausmüll u. a. brennbare Abfälle (im PKW-Koff erraum) ................... pauschal bis 100 kg (pro Anlieferung) ..............10,00 € • Hausmüll u. a. brennbare Abfälle (bei Verwiegung) .......................... gewichtsabhängig** ........................................ 213,61 €/t • Altöl, max. 10 l (kostenfreie Rücknahme des Handels) ...................... pro Liter ..............................................................0,25 €/l • Altreifen, max. 4 Stück ....................................................................... pro Stück .............................................................2,50 €/Stck. • Akten und Datenträger zur Vernichtung ............................................ pauschal (Koff erraum bis 100 kg) ....................20,00 €

- Annahme an jedem 1. Freitag im Monat .......................................... gewichtsabhängig** ........................................279,17 €/t • Gipskarton (Rigips-Platt en) ............................................................... gewichtsabhängig** ...................................... 160,00 €/t • Asbestabfälle, Dämmmaterial (in reißfester/n Verpackung/Säcken) .... gewichtsabhängig** ...................................... 160,00 €/t • Boden, Bauschutt , Flachglas (max. 1 PKW-Anhänger*) ...................... pauschal (pro Anlieferung) ...............................10,00 €

* Anlieferung größerer Mengen Boden und Bauschutt : BBA, Römerstr. 114, 59075 Hamm (www.bba-hamm.de) ** Bei Verwiegung muss die Berechnung nach dem Mess- und Eichgesetz erfolgen (Erläuterungen hierzu s. Rückseite)

• Grünabfälle • Metalle • Altpapier • Altglas (Hohlglas) • Problemabfälle (außer Altöl) • Elektrogeräte (laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz) • Wertstoff e, die hinsichtlich ihrer Größe oder Menge im

Wertstoffb ehälter untergebracht werden können • Boden und Bauschutt (nur im Koff erraum bis 100 kg), max.

1 x pro Tag (darüber hinaus Pauschalgebühr, s. o.)

Beachten Sie bitt e, dass sich Gebühren oder Entgelte und Regelungen oder Annahmebedingungen ändern können. In der Regel erfolgen jährlich zum 1. Januar Aktualisierungen. Sie können jedoch auch im Laufe des Jahres erforderlich sein. Die hier genannten Gebühren und Entgelte oder Rege-lungen verlieren damit ihre Gülti gkeit.

Die jeweils gülti gen Gebührensatzungen und Regelungen werden bekannt gegeben. Sie erfahren sie auch am Service-Telefon des ASH oder im Internet (Kontakte s. Rückseite).

• Altpapier • Elektrogeräte (lt. Elektro- und Elektronikgerätegesetz) • Verkaufsverpackungen (nur in transparenten Säcken)

• Hausmüll, z. B.: Tapeten und -reste, Spielzeug, Haushaltsge-genstände, eingetrocknete Farben oder Lacke, Hausti er-Streu und ähnliche Abfälle, die im Abfallbehälter (oder im „Müll-sack Stadt Hamm“) untergebracht werden können

• Sperrmüll, z. B.: Möbel, Kunststoff -Gartenstühle, Fahrräder u. Ä. – nur aus Wohnungen – keine gefüllten Säcke o. Kartons

• Brennbare Abfälle (sonsti ge), z. B. Baustellenabfälle, wie Türen, Fenster, Zäune, Gardinenstangen, Fußleisten, Vertäfe-lungsbrett er und andere brennbare Abfälle

• Nicht brennbare Abfälle, z. B. Asbest, Glaswolle

• Bauschutt , z. B.: Steine, Fliesen, Toilett enbecken, Bade- und Duschwannen aus Keramik, Steinplatt en, Porzellan

• Boden (auch Grasnarben mit Boden) • Problemabfälle, z. B.: fl üssige Farben und Lacke mit Lö-

sungsmitt eln, Pfl anzenschutzmitt el, Energiesparlampen • Grünabfälle: komposti erbare Gartenabfälle ohne

Fremdstoff e - keine Bioabfälle, kein Hausti erstreu (dieses gehört zum Hausmüll)

• Elektrogeräte, z. B.: Kühlschränke, Telefone, Fernseher, Toaster u. a. elektrisch betriebene Geräte

• Boden und Bauschutt Verwertung z.B. über: BBA, Römerstr. 113, 59075 Hammwww.bba-hamm.de

• Altöl und Altreifen

Für die Anlieferung von Grünabfällen zur Komposti erung oder von Abfällen zur Deponierung werden folgende Ge-bühren berechnet (Auszug):